Kirche ohne Stasi ?

Das Verhältnis von DDR-Staat und Kirche im Kirchenkreis Schmalkalden

 

In jahrelanger Arbeit habe ich die Unterlagen der Behörde des „Beauftragten für die Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR“ in der Außenstelle Suhl erforscht, soweit sie die Kirche im Dekanat Schmalkalden (heute Kirchenkreis Schmalkalden) betreffen. Dabei ist ein etwa 300 Schreibmaschinenseiten starkes Manuskript entstanden, das nicht alles aufhellen kann, aber doch manche Hintergründe aufzeigt. Im Schriftbild ist dabei kenntlich gemacht, was zusammenfassende Wiedergabe der Akten ist und was meine eigenen Ergänzungen und Wertungen dazu sind (Kursivschrift).

Das Manuskript beginnt nach einigen einleitenden Bemerkungen über das Dekanat Schmalkalden mit der Darstellung der Täter, also der vier hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit in der Kreisdienststelle Schmalkalden und des inoffiziellen Führungsmitarbeiters,  der als Beauftragter für Kirchenfragen beim Rat des Kreises arbeitete.

Es folgt dann die Schilderung des Kampfes kirchlicher Mitarbeiter und Gruppen gegen die Versuche der Staatssicherheit, den vermeintlichen Einfluß der Kirche einzudämmen. Hier geht es um Christenlehre und Konfirmation, Jugendarbeit und Erwachsenenbildung und Nachteile in Schule, Armee und Beruf. Es geht um Umweltgruppen, Neubauarbeit und Gemeindetage. Das alles wird dann noch einmal dargestellt am Beispiel der handelnden Personen, vor allem der Pfarrer (in dieser zeitlichen Reihenfolge) Hülsemann, Heckert, Kramer und Hauser. Auch die Haltung der anderen Pfarrer wird beleuchtet.

Auf der kurhessen-waldeckschen Landessynode wurde der vorläufige Bescheid der Behörde des Bundesbeauftragten verkündet, wonach kein kirchlicher Mitarbeiter im Dekanat Schmalkalden ein sogenannter „Inoffizieller Mitarbeiter“ war.  Die Mitteilung wurde  mit Beifall entgegengenommen. Das wird auch bei einem eingehenden Studium der Akten belegt: Es gab niemanden, der für Geld und mit einer Verpflichtungserklärung für die Staatssicherheit gearbeitet hat (und nur das beinhaltete die Auskunft an die Landeskirche). Es gab nur ein Mitglied des Kirchenkreisvorstandes, das von der Behörde als „Inoffizieller Mitarbeiter“ eingestuft wurde,  das aber nicht bei der Kirche angestellt war.

Aber das ist nur ein Teil der Wahrheit. In Wirklichkeit gab es eine abgestufte Zusammenarbeit mit dem Staat, die gleichbedeutend war mit einer Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit, wie jeder damals wissen mußte. Jeder wußte, daß die „Beauftragten für Kirchen  fragen“ alle  Mitarbeiter der Stasi waren, in der Pfarrkonferenz wurde eigens darauf hingewiesen. Ihre Aufgabe war es in erster Linie, die Kirchen zu  kontrollieren und zu beeinflussen.

Daß sie auch wohlwollende Ansprechpartner für die kirchlichen Mitarbeiter sein sollten, war ihre Legende. Deshalb kann kein  kirchlicher Mitarbeiter sich damit  herausreden, er habe ja nur mit dem ihm zugewiesenen Vertreter des Staates geredet - er hat mit der Staats­sicherheit geredet. Er mußte auch damit rechnen, daß jeder Vertreter des Staates (zum Beispiel der Bürgermeister oder ein Lehrer) seine Aussage an die Staatssicherheit weiterleiten würde.

Das Spektrum der Mitarbeit mit der Stasi geht dabei bis hin zu „gleichbedeutend mit inoffizieller Mitarbeiter“. Ich habe in diesem Zusammenhang die Unterscheidung getroffen zwischen „offizieller IM“ (also mit Verpflichtungserklärung und Geldprämie) und „inoffizieller IM“. Diese Wortprägung ist meines Wissens neu.

Der „inoffizielle IM“ bezeichnet einen Menschen, der zum Beispiel wegen seiner kirchlichen Bindung niemals bereit wäre, eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, weil er das als Verrat an der Kirche angesehen hätte. Er war aber bereit, gefragt oder ungefragt über alle innerkirchlichen Vorgänge Auskunft zu geben, so daß sie Stasi vorbeugende Maßnahmen ergreifen konnte. Und er war bereit, im Sinne  der Stasi zu handeln. Natürlich geschah das nicht plump, sondern es wurde gesagt: „Im Interesse eines guten Verhältnisses zwischen Staat und Kirche wäre es doch besser, wenn man dies oder jenes unterließe und es statt dessen so machte!“

Dieser Begriff „gutes Verhältnis zwischen Staat und Kirche“, der ja auch in anderen Zusam­men­hängen immer wieder fiel, wurde von einigen Pfarrern mit der Zeit immer mehr so ausgelegt: Nur bei einem guten Verhältnis werden auch weiterhin Genehmigungen für Dienstreisen ins westliche Ausland erteilt! Jeder in der Kirche, ob Gemeindeglied oder Angestellter, der dieses Verhältnis gefährdete, wurde deshalb vorbeugend bekämpft. Dann wurde auf dem Dienstweg versucht, die betreffende Person einzuschüchtern, zu maßregeln und auf Linie zu bringen. Leider haben der Dekan und die Mehrheit im Kirchenkreisvorstand sich je länger je mehr in diesem Sinne gebrauchen lassen - aus Angst um ihre Westreisen.

Das ist der weitere Punkt, der nach meiner Ansicht sehr deutlich aus den Akten hervorgeht: Über die Dienstreisen in der Westen hatte die Staatssicherheit gar manchen Pfarrer in Abhängigkeit gebracht. Er hat sich das selber nicht eingestanden, aber er war nicht nur vorsichtiger in seinen Äußerungen, sondern war auch einfach bereiter, im Gespräch ganz unverbindlich innerkirchliche Dinge auszuplaudern, die er besser für sich behalten hätte, im Interesse des Schutzes der Kirche und der Gemeindeglieder.

Ein Gebiet ist in diesem Zusammenhang besonders belastend: die Ausreise in den Westen. Da kamen Gemeindeglieder zu ihrem Pfarrer, um mit ihm über ihre Ausreiseabsicht zu sprechen und sich Rat zu holen. Besonders ein Pfarrer hatte dann aber nichts Eiligeres zu tun, als sofort den Beauftragten für Kirchenfragen zu benachrichtigen im Sinne von: „Kümmert euch einmal um den, der hat eine Antragstellung vor!“ Das Ziel war, den Betreffenden „gemeinsam“ von der Antragstellung zurückzuhalten.

Zwei Pfarrer sind sogar in den Westen gereist, um eine Gemeindeglied zur Rückkehr zu bewegen, das von einer Westreise nicht zurückgekehrt war. Angeblich geschah das auf Wunsch der Familie. Aber eher war es so, daß die Initiative von der Stasi ausging. Aber auch wenn die Familie zuerst den Wunsch hatte, mußte man sich ja wegen des Visums an den Beauftragten für Kirchenfragen wenden. Man mußte ihm natürlich auch den Reisegrund nennen. Und schon wurden Aufträge mitgegeben. Der Pfarrer sollte nämlich den Ehepartner aushorchen, ob er an seiner Ehe festhalten wolle, weil davon die Entscheidung abhing, ob auch der Rest der Familie ausreisen durfte. Ein Pfarrer wollte bei dieser Gelegenheit von der Stasi sogar Westgeld für die Reise haben.

Nach der Rückkehr wurde dann haarklein dem Beauftragten für Kirchenfragen erzählt, was der Besuchte über seine Ehe erzählt hatte. Da erzählt jemand seinen Pfarrer Dinge, die unter das Beichtgeheimnis fallen und die er nicht einmal einem Kollegen hätte weitersagen dürfen. Aber er hat keine Hemmungen, dies einem Vertreter des Staates haarklein zu erzählen, weil davon seine Reisen in den Westen abhängen (oder die der Ehefrau).

Solche Vorgänge sind heute natürlich auch der Kirchenleitung zugänglich. Pfarrer Bunge aus dem Kirchenkreis Schmalkalden hat ja auch die Unterlagen gesichtet. Er kommt aber offenbar zu anderen Schlüssen als ich, obwohl die Tatsachen doch nicht wegzuleugnen sind. Vor allem hat er offiziell anders berichtet, als er privat sagte (Bei einem Pfarrer hat  er gesagt, er habe nichts, aber auch gar nichts Negatives über ihn gefunden, aber die Ehefrau  des Betreffenden hat er fertiggemacht mit Behauptungen, die sich aus den Akten gar nicht so herauslesen lassen).

 

 

Es bestehen Zweifel daran, ob man es bei der Kirche wirklich so genau wissen will. Nach der Wende hat man sich anders entscheiden: Die der Stasi nicht entgegengetreten sind oder ihr sogar zur Hand gegangen sind, die werden weiter geehrt. Ihre Opfer aber werden weiter ausgegrenzt und verfemt.

Das gilt vor allem für die Familie Emmermacher, die erst nach der Wende aus allen kirchlichen Funktionen herausgedrängt wurde, weil sie angeblich behauptet hatte, Pfarrer Naumann sei ein Mitarbeiter der Staatssicherheit gewesen. Nun hatte zwar Herr Emmermacher in einem für diese Zwecke eingerichteten Ausschuß der Stadt  eine entsprechende Aussage eines hauptamtlichen Stasimitarbeiters zitiert, wie es seine Pflicht war. Aber in die Öffentlichkeit getragen hat es jemand anders aus diesem Kreis, nämlich eine Pfarrfrau, deren Mann die Ausreisewilligen dem Beauftragten für Kirchenfragen gemeldet hatte.

Für mich selber konnte ich den Akten entnehmen, daß es zwar eine Akte über mich gab (sogenannte „Operative Personenkontrolle“), aber kein aktives Programm der Stasi gegen mich (sogenannter „Operativer Vorgang“). Das war auch gar nicht nötig, denn die Kirche selber hat diese Aufgabe ja erledigt. Ich gehörte eben zu den sieben Pfarrern im Bezirk, die als „feindlich-negativ“ angesehen wurden. Das ließ man die leitenden Leute im Dekanat immer wieder wissen. Diese Leute haben dann auch wie erwartet gehandelt.

Es ging am Ende gar nicht mehr darum, wer Recht oder Unrecht hat. Die Kirchenleitung in Eisenach betonte immer wieder, disziplinarrechtlich sei mir nichts vorzuwerfen. Aber das Verhältnis sei zerrüttet und ich möge doch bitte eine Pfarrstelle außerhalb des Dekanats annehmen. Weil man deswegen nicht vorher mit mir gesprochen hatte (wie es Vorschrift war), war das Zutrauen zu dieser Kirchenleitung zerstört.

Außerdem hat mir der bald darauf als hauptamtlicher Stasimitarbeiter enttarnte Oberkirchenrat Kirchner gedroht: „Wenn es in einer anderen Pfarrstelle nicht besser mit dem Staat geht, dann werden wir Sie ganz aus dem Pfarramt entfernen“! Ich habe deshalb von mir aus um Auflösung des Beamtenverhältnisses gebeten und mußte mir einen anderen Beruf an einem anderen Wohnort suchen.

Nur ein gewisser Rest an Bitterkeit bleibt: Wie aus den Jahresplänen der Stasi für 1989 her­vor­geht, wollte man mich als Mitarbeiter für die Stasi werben (gerade mich!). Hätte ich mich also Anfang des Jahres 1989 an die Stasi gewandt und um Hilfe gebeten und Wohlverhalten und Mitarbeit zugesagt, ich wäre bis zur Pensionierung noch Pfarrer in Steinbach-Hallenberg geblieben. Ich bin überzeugt, auf einen Wink der Stasi hin hätte man alles abgeblasen und mir auch so wie den anderen dienstliche Westreisen zugestanden - nur die Gemeindeglieder hätten sich dann wohl etwas gewundert.

 

 

Kirche in der sogenannten DDR

 

Als der Osten Deutschlands von der Sowjetunion  besetzt wurde, da atmeten die Kirchen dort zunächst auf. Sie hatten gerade zwölf Jahre einer Diktatur hinter sich und hofften auf eine  ungestörte Religionsausübung als anerkannter Partner des Staates. In der schlimmen Nazizeit hatte man „überwintert“ (so ein offizieller Ausdruck), jetzt hoffte man auf einen neuen Frühling.

Diese Hoffnung wurde aber spätestens zerschlagen, als man 1953 (das Jahr des Volksaufstandes) gegen die „Junge Gemeinde“ vorging. Die kirchlichen Jugendgruppen wurden auf einmal als eine feindliche Organisation angesehen, die Jugend sollte allein in der „Freien Deutschen Jugend“ organisiert sein. Man war der Meinung, die FDJ-Arbeit werde erst dann gut, wenn es keine kirchliche Jugendarbeit mehr gibt. Dabei überschätzte man aber das Wirken der Kirche erheblich.

Die Kirchenleitungen merkten jetzt auch, daß ein anderer Wind wehte. Wie sollten sie sich verhalten? Die Versuchung war groß, wieder ein Überwintern zu versuchen nach dem Motto des hannoverschen Landesbischofs: „Bisher hat die Kirche noch alle ihre Gegner beerdigt!“ Die andere Möglichkeit war, sich dem kommunistischen Regime anzupassen, wie das der thüringische Landesbischof Mitzenheim versuchte. Dieser „Thüringer Weg“ wurde aber von den anderen Kirchen mißtrauisch beäugt. Doch der Staat suchte sich mit Vorliebe den thürin­gischen Landesbischof als Gesprächspartner aus, zum Beispiel 1964 bei dem „Wartburggespräch“, als Walter Ulbricht die Erlaubnis zu Westreisen für Rentner verkündete.

Im Jahre 1968 trat nach einer Volksabstimmung eine neue Verfassung in Kraft.  Diese garantierte dem Buchstaben nach der Religionsfreiheit: Wer so rückständig sein wollte, daß er am christlichen Glauben festhielt, der sollte das tun können (aber sich nicht wundern, wenn er  beruflich kaltgestellt wurde). Die Kirchenparagraphen wer Weimarer Verfassung wurden sogar indirekt bestätigt: Der Staat führte weiterhin die allgemeinen Staatsleistungen an die Kirche ab und auch die  Gemeinden kamen ihrer Baulastverpflichtung an kirchlichen Ge­bäuden nach. Die theologischen Fakultäten an den  Universitäten bestanden weiter und wurden auch mit internationaler Literatur ausgestattet. Es gab Kirchenzeitungen und  christliche Verlage (auch wenn die Bücher der Zensur vorgelegt werden mußten  und hin und wieder eine Zeitungsausgabe nicht ausgeliefert werden  durfte).                                                   

Aber die allgemeine Tendenz war doch, daß die  Kirche aus dem öffentlichen Leben verdrängt werden  sollte: Nur selten gab es Berichte über kirchliche Ereignisse in den öffentliche Medien, die Kultur sollte allein Sache des Staates werden (alle Konzerte mußten einen kirchlichen Bezug haben), der Religionsunterricht wurde aus der Schule verbannt  (auch wenn er nur von kirchlichen Kräften erteilt wurde), die Herausgabe von Druckerzeugnissen wurde eingeschränkt. Die Aufgaben der Bahnhofsmission (der man Spionage vorwarf)  wurden vom Roten Kreuz  übernommen.

Anfangs meinte man auf Seiten des Staates, man könne auch Führungskräfte in Wirtschaft und Gesellschaft verzichten, wenn  sie nicht Angehörige der SED waren. Nachher setzte man die Führungskräfte unter Druck, der Partei beizutreten und damit aus der Kirche auszutreten. Die einzige Rettung (und ihre alleinige Existenzberechtigung) war dann die CDU, weil man dort keinen Kirchenaustritt fordern konnte; aber dann konnte man auch keine Spitzenposition  einnehmen. Die Allein auf karikativem Gebiet ließ man die Kirche noch etwas mitarbeiten:  Es gab weiterhin kirchliche Krankenhäuser (auch weil diese vom Westen  mit Medikamenten und Geräten versorgt wurden). Es gab kirchliche Kindergärten, aber keine Schulen. Vor allem aber überließ man den Kirchen die Alten und geistig Eingeschränkten, die man sowieso nicht für den Aufbau des Sozialismus gewinnen konnte.

 

Wenn von kirchlicher Seite  angeregt wurde, man solle doch gemeinsam für Frieden und Fortschritt kämpfen, dann hieß es: „Der Atheismus ist die Speerspitze des Sozialismus. Wir achten zwar das religiöse Bekenntnis des Einzelnen, aber der Staat muß sozialistisch und damit atheistisch sein, sonst funktioniert die Gesellschaft nicht. Religion ist eine vorübergehende Angelegenheit, die mit der Weiterentwicklung der Sozialismus verschwindet!“ Das war an sich der Fehler, daß man den Atheismus zur Staatsdoktrin machte. Dabei war der Staat an   sich nicht atheistisch, denn die Verfassung garantierte ja die Religionsfreiheit. Aber die allein führende Partei war atheistisch, und das wirkte wie ein Staatsziel.

 

Dabei  kannte man „Religion“ gar nicht aus eigener Anschauung, sondern nur aus den Werken von  Karl Marx (bzw. den  Schulungen darüber). Man meinte immer noch, es mit der Kirche des  beginnenden 19. Jahrhunderts zu tun zu haben, anstatt die gegenwärtige Kirche einmal wahrzunehmen. Erich Honecker hatte das erstemal Kontakt mit der Kirche, als er im Rah­men einer Delegationsreise im Flugzeug zufällig neben einem Bischof zu sitzen kam und mit diesem ein ihn interessierendes Gespräch führte.

 

Margot Honecker, die Frau des Staatsratsvorsitzenden verfolgte als Volksbildungsministerin einen sehr radikalen  Kurs. Sie führte nicht nur den Wehrkundeunterricht ein, der viele christliche Schüler in Gewissenskonflikte brachte (bis man ihnen zugestand, nicht an der Schießausbildung teilnehmen zu müssen). Vor allem wurde ab 1972  der Druck auf die Schüler massiv erhöht, nicht zum kirchlichen Unterricht zu gehen  und „nur Jugemndweihe“ zu machen. In den  Klassen wurden an der Tafel ge naue Liosten aufgestellt, wer zur Jugendweihe und wer zur Konfirmation geht. Auf Proteste der Kirche hin wurde das dann geändert und  nur noch danach gefragt, wer „nur Jugendweihe“ macht (was an der unerlaubten Befragung ja auch nichts änderte).

Besonders in Gegenden mit einem hohen Anteil an Christenlehrekindern mußten die Pfarrer sich ständig bei der Abteilung Inneres des Rates des Kreises beschweren (zum Kreisschulrat wurden sie nicht vorgelassen, selbst wenn sie als Eltern sich beschweren wollten). Es wurde den Schülern angedroht, sie würden  nicht zur Erweiterten Oberschule  (Gymnasium) zugelassen, wenn sie an der Konfirmation teilnähmen. Wer aber standhaft blieb, der kam doch auf die Oberschule, hatte aber auch dort weiterhin seinen Kampf.

Die Kirchen mußten natürlich auch eine Haltung zur Jugendweihe finden, die ja eine Konkurrenzveranstaltung zur Jugendweihe war. Eine Reihe von Kirchen konfirmierte erst ein Jahr später. Andere wiederum waren der  Meinung: „Seit die Jugendweihe zu einer schulischen Zwangsveranstaltung wurde, ist sie kein Bekenntnis mehr gegen die Kirche!“ Es war besser, die Jugendweihe nicht ernst zu nehmen, vor allem wenn die Konfirmanden unmittelbar nach der Jugendweihe noch zum Gottesdienst kamen.

Die Kirchen beriefen  sich in diesen Auseinandersetzungen  immer wieder auf die Verfassung der DDR und auf die Schlußakte der „Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit“ aus dem Jahre 1975 in Helsinki. Auch der Ruf  nach Reisefreiheit und Demokratisierung wurde immer mehr laut.

Der Druck auf die christlichen Schüler wurde  1978 schlagartig abgestellt,  auch wenn es in einigen Gebieten etwas länger dauerte, weil die Parteifunkjtionäre den neuen Kurs noch nicht glauben wollten.  Es gab 1978 nämlich ein Spitzengespräch zwischen Staatsvertretern  mit Erich Honecker an der Spitze und Vertretern des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR. Den „Bund“ hatte man gegründet, weil die gemeinsame Arbeit der deutschen Kirchen in der „Evangelischen Kirche in Deutschland “ von Seiten des Staates praktisch unmöglich gemacht wurde. 

Auf kirchlicher Seite bildete sich immer mehr der berlin-brandenburgische Bischof Schönherr

als Leiter der Gespräche mit dem Staat heraus. Zunächst war er nur Verwalter des Bischofsamtes im Ostteil der Landeskirche. Nachher aber fand man die Lösung, daß die Landeskirche zwei Bischöfe haben sollte.

Nach dem Spitzengespräch entspannte sich die Lage: Die Kinder in der Schule wurden weit­gehend  in Ruhe gelassen, die Kirche durfte wieder in den Altersheimen ihre Gottesdienste halten, kirchliche Bauvorhaben wurden genehmigt (auch wenn zum großen Teil mit Devisen aus dem Westen finanziert). In Erfurt fand zum Beispiel ein Kirchentag mit über 30.000 Teilnehmern statt. Man konnte den Wehrdienst bei den „Bausoldaten“ ableisten (wenn auch unter manchen Schikanen).

Nach dem Ende der DDR hin nahmen kirchliche Vertreter immer mehr eine führende Rolle ein. Sie standen an der Spitze der Demonstrationen und öffneten die Kirchen für die Versammlungen. Aber es waren weniger die Kirchenleitungen, die hinter der friedlichen Revolution standen. Sie waren weiterhin staatsfreundlich und wollten ihren einmal errungenen Status nicht gefährden. Im Landeskirchenrat der „Evangelisch-lutherischen Kirche in Thüringen“ hatte die Staatsicherheit die Mehrheit, rühmte sich eins derer Mitglieder (doch nur bei den beiden Nicht-Theologen hat man das auch von kirchlicher Seite zugegeben).

Es gab auch vorher schon einzelne Pfarrer, die immer wieder staatstreue Stellungnahmen in den Zeitungen veröffentlichten wie die Pfarrer von  Kappellendorf und Marisfeld (der wegen eines Fluchtversuchs erpreßt wurde). So waren die oppositionellen Kirchenmitglieder weitgehend auf sich allein gestellt und die Kirchenleitung sagte: „Du kannst das machen, aber wir können dich nicht schützen!“

Das war der eine Teil der Kirche, der andere hat sogar mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet. Dabei wurde laut einer Anweisung schon von 1954 nicht unbedingt  eine Ver­pflichtungserklärung  verlangt und auch kein Geld bezahlt. Aber manche Pfarrer  wirkten wie ein inoffizieller Mitarbeiter und verrieten Dienstgeheimnisse (zum Beispiel aus dem Pfarrkonvent) oder Beichtgeheimnisse (geplanter Ausreiseantrag) an die Stasi. Es gab in jedem Pfarrkonvent ein ganzes Spektrum von totaler Zusammenarbeit bis entschiedener Gegnerschaft.

Die Kirche aber hat sich dieser Stasivergangenheit nicht gestellt und sie nicht  aufgearbeitet: Die Überprüfung fand zu einem frühen Zeitpunkt  statt, die Bewertung war großzügig (es wur­de mehr nach Entlastungsgründen gesucht als die Schuld offen  angesprochen). Nur wer so dumm war, sich gleich zu offenbaren, wurde entlassen.  Die Kämpfer gegen den DDR-Staat aber gingen im Alltag unter.

Auch die Kirchenmitglieder haben den Einsatz der Kirche bei der friedlichen Revolution  weitgehend vergessen. Zu DDR-Zeiten haben  sie die  Kirche noch weitgehend  mit einem   relativ kleinen Geldbetrag unterstützt, weil sie den Staat nicht leiden konnten oder unter ihm litten, aber die  Kirche der einzig weitgehend staatsfreie Raum war, den man noch erhalten wollte. Aber als die jetzt ordentlich Kirchensteuer zahlen sollten, da haben sie der Kirche den Rücken gekehrt und das vollzogen, was d er DDR-Staat  nicht erreicht hatte.

 

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