Johannes Avenarius - Chronik von Steinbach -Hallenberg

1525 bis 1815

 

Allgemeines zur Chronik des Johannes Avenarius

Die Chronik des Johannes Avenarius ist ein sehr wertvolles Werk, denn es dürfte kaum einen anderen Ort geben, wo so ausführlich die Ereignisse zwischen 1708 und 1737 beschrieben werden und auch Nachrichten aus früheren Zeiten gesammelt werden. Vor allem hält Avenarius nicht nur die „amtlichen“ Nachrichten fest, sondern auch viele Ereignisse aus dem Leben der kleinen Leute. Auch über Kirche und Schule wüßte man aus dieser Zeit wohl kaum etwas. Und alles ist verbunden mit Nachrichten aus früheren Zeiten und angereichert durch eine ganze Anzahl von Satzungen und wichtigen amtlichen Schreiben. Es gibt im Pfarramt noch eine weitere Chronik des Amtmanns Kraut, der von 1724 bis 1774 lebte. Diese Chronik verdiente auch so ausgewertet zu werden wie die Chronik von Johannes Avenarius. Sie enthält zum Beispiel Lebensläufe Steinbacher Pfarrer, allerdings in einer lateinischen Sprache, die selbst Lateinlehrer am altsprachlichen Heinrich-von-Gagern Gymnasium in Frankfurt am Main stellenweise nicht deuten konnten, weil die Schreiber kein Latein konnten und beim Abschreiben offenbar Fehler machten.

     

Einen großen Teil der Aufzeichnungen des Johannes Avenarius nehmen Zeitzeugenberichte ein (Seite 327 bis 436). Aber Avenarius verwendet auch Nachrichten aus früherer Zeit (Er schreibt 1525: „Bald nach Ostern entstand der Land und Leuten schädliche verderbliche Bauernkrieg“). Hier hat er wahrscheinlich das Buch seines Großvaters Matthäus Avenarius benutzt, das dieser seinen drei Söhnen und damit auch dem Vater des Johannes Avenarius geschenkt hatte (Johannes Avenarius war der Enkel des Matthäus Avenarius, nicht dessen Sohn, wie irrtümlich in der Kirchenchronik angegeben).

Es gibt Seiten, die auch im Original leer sind. Johannes Avenarius hat ja keine nach Jahren geordnete fortlaufende Chronik geführt (nur in den Zeitzeugenberichten), sondern hat seine Nachrichten nach Sachgebieten geordnet und dadurch auch Platz gelassen für Ergänzungen. Diese wurden dann auch von Späteren vorgenommen.

Ludwig Avenarius schreibt in seinem Buch „Avenarianische Chronik“ von 1912 [Bild]: „Vor mir liegt ein in gepreßtes Leder sauber gebundener Foliant, den ich 1887 zufällig bei einem Antiquar in Frankfurt a. M. gefunden und erstanden habe. Der Inhalt des Drucks, ein calendarium historicum von 1575, ist ohne Interesse. Aber das Buch ist durchweg mit Schreibpapier durchschossen und auf vielen dieser weißen Blätter hat der alte Matthäus mit sauberer, oft durch farbige Initialen gezierter Handschrift, die in ihrer gleichmäßigen Form an mittelalterliche Manuskripte erinnert, „der lieben Posterität zur Ehre“ von 1681 an aufgezeichnet, was gerade sein Interesse gewonnen hatte.

Da finden wir – übrigens verhältnismäßig selten - Berichte über Matthäus‘ persönliche Erlebnisse: von der „tödtlichen cattharischen Kranckheit“, von welcher er 1681 „gemeinet, sie werde ihn an solchen vielen Flüssen ersticken, maßen viele seiner Auditorum ihn mit Thränen besuchet“, von der wunderbaren Errettung seines lieben Sohnes Martin, der, als 1662 das Kirchendach reparieret worden, mit zwei anderen Knaben dort hinaufgeklettert, durchgebrochen und vor den Altar gefallen war, und dergleichen mehr. Ferner Berichte, wie die Ernte ausgefallen und was sich in der Parochie „in choro und foro“ begeben. Sodann mühsame Abschriften von Flugblättern aus der älteren und zeitgenössischen Geschichte, die anzukaufeder schmale Geldbeutel verbot.“

 

Auf der Innenseite des Deckels steht: „Johannes Avenarius filius possideat ex jure paterno 4. Martii 1685“, vielleicht war es das Konfirmationsgeschenk. Erst 200 Jahre später ist das Buch wieder an einen der Nachkommen gelangt. Vor dem Namen Johannes steht die Ziffer 3. Vielleicht sind noch zwei mit Aufzeichnungen aus der Zeit vor 1681 gefüllte Bände vorhanden gewesen, die der Vater den beiden älteren Söhnen vermacht hat.

Auch der Band für Johann Nicolaus Avenarius war mit Papierbogen durchschossen, so daß weitere Nachrichten hinzugefügt werden konnten. Dieser Band bestand aus dem „kalendarium historicum“ (Kopien staatlicher Verordnungen), die Matthäus Avenarius mit Nachrichten aus der Zeit nach 1681 bereichert hatte. Alle drei Bücher sind verschwunden, aber in der Chronik des Johannes Avenarius ist wahrscheinlich noch ein großer Teil des einen Buches erhalten. Eine weitere Quelle war das Register der Pfarrer zu Steinbach von 1574, das Pfarrer Caspar Betzelmann aufgezeichnet hat und in dem er den Bericht des Pfarrers Wolfgang Gräf über die Besetzung der Pfarrstellen festgehalten hat (Seite 162).

Die Avenarianische Chronik von 1912, kann man im Internet finden https//archive.org/strem/avenarianischechooaven#page/40/mode/2up (auch noch an anderen Stellen, hier aber in bester Wiedergabe). Man kann diese Chronik auch kaufen, entweder gebraucht oder als Taschenbuch oder gebunden zum Preis von 50 bis 90 Mark.

 

Die Chronik des Johannes Avenarius wurde im Jahr 2015 auf Bitten des Familienverbandes Avenarius in Steinbach-Hallenberg abfotografiert. Leider hat das Pfarramt die Chronik des Johannes Avenarius nur nach vielen Mühen zur Verfügung gestellt. Daß sie nur an Ort und Stelle abfotografiert werden konnte, ist schon in Ordnung. Aber ein Urheberrecht (Copyright) für die Chronik besteht nicht, denn dieses erlischt spätestens 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers. Außerdem handelt es sich nicht um eine Chronik des Pfarramtes, dieses hat sie nur - wie auch die Chronik des Amtmanns Kraut – treuhänderisch verwahrt. Geschrieben wurde sie vom damaligen Lehrer und Organisten für die bürgerliche Gemeinde und dieser am 5. Januar1729 feierlich übergeben.

Johannes Avenarius hat sie allerdings dann später weitergeführt und auch die Ergänzungen werden wohl von seinen Lehrerkollegen stammen. An verschiedenen Stellen der Chronik ist auch erwähnt, daß eine Nachricht in das „Buch der Gemeinde“ ( = bürgerliche Gemeinde, die Chronik der Kirchengemeinde heißt „Pfarramtschronik“) eingetragen wurde, um es für die Nachwelt zu erhalten. Auch Grundstücksverkäufe der Gemeinde sind in dem Buch festgehalten. Auf den Seiten 58 bis 63 enthält das Buch sogar eigenhändige Eintragungen des Amtmanns Faust. Auf Seite 71 heißt es: „Dieses ist, um die Nachricht zu bewahren, am 23. Oktober dieses Mal in das Dorfbuch eingeschrieben worden.“ Auf Seite 77 heißt es: „In diesem Gemeindebuch wurde dies alles am 11. März 1657 noch einmal zur Nachricht für die Zukunft aufgeschrieben!“ Auf den Seiten 101 bis 114 sind aus den Jahren 1666 bis 1722 Kaufverträge der Gemeinde mit einzelnen Bürgern und die Zahlungsabwicklung festgehalten mit der Bemerkung, daß man dies in das „Gemeindebuch“ schreibe.

Das Buch ist ein Kulturgut, das der Öffentlichkeit und jedem interessierten Forscher zur Verfügung stehen muß, so wie in einer Bibliothek auch. Das Pfarramt kann froh sein, daß es diese Chronik noch in Besitz hat und sie nicht längst wie anderes Archivgut an eine andere öffentliche Bibliothk abgegebn werden  mußte. Im Grunde gehört sie in das Hauptstaats­archiv in Weimar oder in die Thüringische Landesbibliothek nm Jena. Immerhin hat das Pfarramt eine Verwendung des Buches nicht völlig abgelehnt, es will nur gefragt werden.

 

 

Als ich selber Pfarrer in Steinbach-Hallenberg war, habe ich mir selber die Erlaubnis gegeben, die Chronik wörtlich abzuschreiben. Damit war zum ersten Mal diese Chronik vollständig erfaßt; vorher gab es immer nur Auszüge, zum Beispiel von Rechtsanwalt Gerland in Schmalkalden und einige Zusammenfassungen. Für die Nutzung in meinen Chroniken über Steinbach-Hallenberg mußte der Text allerdings aufbereitet worden. Der Sprachfluß, die Satzstellung und die Ausdrucksweise wurden dem heutigen Deutsch angepaßt. Die lateinischen Zitate wurden übersetzt und altertümliche Wörter nachgeschlagen und durch heutige Ausdrücke ersetzt. Aber auch ein historisches Wörterbuch hilft dabei nicht immer weiter. In diesen Fällen ist dann ein Fragezeichen in der Übertragung gesetzt. Außerdem steht noch ein Fragezeichen, wenn die Übertragung insgesamt etwas zweifelhaft oder sehr frei ist.

Nicht alle Stellen sind sicher zu deuten. Das liegt einmal an nicht sichtbaren Wörtern auf der Fotografie, dem schlechten Erhaltungszustand des Buches (Tintenfraß) oder einfach auch an Schreibfehlern. In diesen Fällen steht in der originalen Abschrift ein Fragezeichen oder es sind Punkte gesetzt. Aber manche Widersprüche ließen sich jetzt klären, denn zu dem gleichen Thema finden sich oft Eintragungen an zwei oder drei Stellen. Wer dennoch die ursprüngliche Gestalt der Chronik nachempfinden möchte, der kann ja in das Original hineinsehen. In eckigen Klammern stehen Originalausdrücke und Erläuterungen von größeren Zusammenhängen. Insgesamt aber ist der Sinn auch dieser Stellen gut zu erkennen. Es steht jedem frei, eine bessere Abschrift und Übertragung zu machen.

Das Fotografieren ist allerdings nicht optimal gelungen. Die Blätter haben nicht eben gelegen, sondern waren oft gewölbt. Dadurch ist oft der Text in der Nähe des Falzes oder ganz links schlecht erfaßt und manchmal nicht sicher zu deuten. Auch ist gelegentlich die Seitenzahl nicht mit fotografiert. Die Kamera war nicht genau über dem Mittelpunkt der Seite angebracht, so daß nach der Ausrichtung meist rechts ein Rand stehen bleibt. Auch die Schärfe der Bilder ist nicht ausreichend und mußte bei der Bearbeitung - so gut es ging - nachgearbeitet werden. Als Bildformat ist nur JPEG gewählt, so daß man auch nicht viel nachträglich bearbeiten kann. Doch man muß sich eben mit den Gegebenheiten abfinden

Weil mir nun auch die Fotografien zur Verfügung standen, habe ich im Querformat die Originalseiten und meine Übertragung nebeneinander gestellt. Dabei habe ich alle Nachrichten noch einmal ausgewertet und meine Chroniken ergänzt oder berichtigt. Auch der Familienverband Avenarius – der die Auswertung der Chronik ja stark vorangetrieben hat – erhält zusätzliche Kenntnisse über die Nachfahren von Johannes Avenarius, weil diese in den späteren Jahren immer wieder einmal in den Aufzeichnungen vorkommen.

 

Matthäus Avenarius wird auch gewürdigt in dem Buch von Friedrich Wilhelm Strieder: „Grundlage zu einer Hessischen Gelehrten und Schriftsteller Geschichte“, Erster Band, Seite 194 – 196, und sein Sohn Johannes Avenarius auf Seite 197 – 198.

 

Nach dem Tod von Dr. Gert Avenarius ist Herr Friedrich Avenarius in Frankfurt der Vorsitzende des Familienverbandes. Die geschichtliche Arbeit aber hat Herr D.A. (Guus) Avenarius in Händen (Anschrift: Werden 29, 7101 NG Winterswyk. Telefon 0031543518143). Das Archiv betreut Christoph Avenarius in Flensburg

Herr Dr. Volker Wahl aus Steinbach-Hallenberg, der Direktor des Thüringischen Hauptstaatarchivs in Weimar, hat die Chronik in seinem Haus restaurieren lassen und schreibt dazu:

 

 

 

 

Restaurierung der Chronik

Handschrift des Organisten Johannes Avenarius (1687-1743), begonnen 1728 und fortgeführt bis 1737, mit späteren Nachträgen von anderen Schreibern. Enthält die Seiten I bis VIII und 1 bis 492. Überliefert im Kirchenarchiv Steinbach-Hallenberg

 

Zur Nachricht

Die Chronik von Steinbach-Hallenberg des Organisten Johannes Avenarius wurde vom März bis Mai 1996 in der Restaurierungswerkstatt des Thüringischen Hauptstaatsarchivs Weimar durch die Restauratorin Isolde Höhny restauriert.

Zustand vor der Restaurierung:

o Halbledereinband stark beschädigt

o Einzelblätter zum Teil von Tintenfraß befallen

o Papier sehr sauer (pH-Wert 3.6)

o mechanische Schäden der vorderen und hinteren Blattlagen

o zum Teil kleinere Fehlstellen

o Blätter im Falz durchweg kaputt:

o Blätter verschmutzt.

Ursache der Schäden:

o Chemische Reaktionen (Tintenfraß) o Feuchtigkeitseinwirkungen

o natürliche Alterung des Papiers.

Restaurierungsmaßnahmen:

o Trockenreinigung

o Heißwasserbad mit 1 % Borax und anschließenden Spülbädern (Entsäuerung)

o Nachleimen mit Methylzellulose und 2 % MgCO3 (Pufferung)

 o Neuer pH-Wert 9,3

o Fehlstellenergänzung durch Anfaserung

o Blattränder und Falz stabilisiert mit Japanpapier

o Lagenbildung und Heften der Einzelblätter;

o Anfertigung eines neuen Halbledereinbandes.

 

Weimar. den 5. Oktober 1996, Dr. Volker Wahl. Direktor des Thüringischen Hauptstaatsarchivs Weimar

 

 

Inhalt laut Chronik

Seite

 III        Zur Nachricht

  V        Widmung an das Zwölferkollegium (Gemeinderat) vom 5. Januar 1729

VIII   Vorbericht

  1   Gerichtshandlungen (seit 1505)

 23       Halsgericht (1590) 28 Holzordnung (1583)

 33       Vormundschaftsordnung (1592)

 36       Waageordnung (1584) 38 Mühlordnung (1599)

 43       Taubenordnung (15 90)

 44       Fuhr- und Fronordnung (1585/86)

 49       Von Schafen und Schäferei (1596-1797)

 55       Von guter Ordnung und Zucht in der Gemeinde (1692)

 58       Ergänzungen

 71       Holzsachen

 78       Von Gräben

 80       Unwetter

 81       Vom Krieg 1806 bis 1808

101      Gemeindelandverkauf

131      Grenzsteine (1710-1731)

135      Kriegslasten (1763)

151      Obrigkeitliche Personen

159      Von der Pfarrei

163      Lutherische Pfarrer seit 1543

177      Reformierte Prediger seit 1620

183      Schulmeister und Kantoren seit 1573

191      Organisten seit 1653

197      Pfarrer u. a. Personen, die von Steinbach gekommen sind

199      Zwölfer und Gerichtsschöffen seit 1605

213      Inhaber von Gemeindeämtern seit 1658

233      Amtshandlungen

271      Allerhand denk- u. merkwürdige Sachen und Begebenheiten seit 1525

 

 

Neues Inhaltsverzeichnis der Übertragung von Peter Heckert

     

Seite

      Bericht der Restaurierungswerkstatt

      Inhaltsverzeichnis

      Neues Inhaltsverzeichnis von Peter Heckert

      Stammbaum der Familie Avenarius

      Allgemeine Erläuterungen

      Amtspersonen

      Wetter

      Allgemeines zur Chronik des Johannes Avenarius

     

            Vorwort und Widmung

  1        Peters- und Landgerichts - Verhandlung aus dem Jahre 1505

 19       Vom Nachbarwerden in der hiesigen Gemeinde Steinbach 1590

 23       Vom peinlichen Halsgericht 1590

 28       Ordnung der Gemeindewaldungen 1583

 33       Vormundschaftsordnung von 1592

 36       Waage-Ordnung von 1584

 38       Mühl-Ordnung zu Obersteinbach Amt Hallenberg von 1599

 43       Tauben-Ordnung 1590

 44       Gemeinde Fuhr- und Fron-Ordnung von 1585 und 1586

 47       Gemeinde Fron-Ordnung von 1585

 49       Von Schafen und Schäferei im Jahre 1596

 58       Verlängerung der Hutezeit 1799

 59       Verkauf auswärtiger Waren 1801

 62       Feldfrevel vor dem Rügegericht 1805

 65       Umwandlung von Staatswald in Einzelgrundstücke 1811

 71       Holzsachen 1628 und 1643

 78       Gräben 1659

 79       Bewässerung und Hochwasser 1753

 81       Französische Besatzung 1806

101      Vom Verkauf gemeindeeigener Grundstücke

132      Grenzsteine (1722-1731)

135      Verpflegung der französischen Soldaten 1763

151      Leitende Personen des Amtes Hallenburg

159      Gründlicher Bericht vom Ursprung der Pfarrei Steinbach-Hallenberg

163      Lutherische Pfarrer in Steinbach seit 1543

177      Reformierte Prediger in Steinbach seit 1620

183      Schulmeister in Steinbach Hallenberg seit 1573

185      Kantoren in Steinbach seit 1676

192      Organisten in Steinbach Hallenberg seit 1653

197      Von der Familie Avenarius ausgebildete gelehrte Männer

199      Zwölfer und Gerichtsschöffen in Steinbach (seit 1605)

214      Gemeindevorsteher

215      Braumeister und Eichmeister

223      Gemeindeämter

227      Brauhaus in Herges

233      Ordination eines lutherischen Pfarrers

235      Lehnbrief über die Mühle im Erbstal 1561

236      Vergleich mit der Gemeinde Herges wegen des Bierbrauens 1665

239      Schriftliche Erklärung wegen der Zufuhr von Wild und der Hute im Wald

241      Mühle in Unterschönau

242      Bittbriefe wegen zu hoher Steuern

251      Verzeichnis einiger Verträge in Steinbach Hallenberg

257      Glocken

263      Wirtshäuser

271      Allerhand denk- und merkwürdige Sachen und Begebenheiten im Jahr in Steinbach

Amt Hallenberg seit dem Jahre 1525.

291      Dreißigjähriger Krieg

304      Kirchenbau

305      Nach dem Dreißigjährigen Krieg, vor allem Stellenbesetzungen.

306      Aufzeichnungen 1652 bis 1708

310      Exkurs: Tag der Einweihung der Kirche

327      Augenzeugenberichte des Johannes Avenarius

350      Exkurs: Johann Sebastian Bach und Steinbach-Hallenberg

375      Die Jahrhundertfeier des Reformationsfestes.

436      Nachträge 1750 bis 1761

441      Bittschrift wegen der Holzzuteilung 1753

451      Wirtschaftliche Verhältnisse 1753 / 1754

489      Streit mit den eingepfarrten Ortschaften 1763

491      Musterung 1763.

 

[Diese Seitenzahlen stimmen nur mit der Rekonstruktion der Chronik mit Bild und Übertragung überein, in der Nur-Text-Ausgabe dagegen wurde der Text der besseren Lesbarkeit wegen zusammengeschoben, so daß andere Seitenzahlen entstanden].

 

 

 

 

 

Stammbaum des Familie Avenarius

Matthäus Avenarius                                                                                                                                         

            ↓                                                                ↓                                                       ↓

Johann Martin Avenarius                   Johann Nicolaus Avenarius                Johannes Avenarius

05.04.1652 - 03.01.1724                    31.07.1654 - 24.04.1708                     06.11.1670

Pfarrer in Roßdorf                                Organist in Steinbach                          später in Gera

                                                                      1675 - 1708

           ↓                                                                ↓                                                       ↓

Johann Reinhard Avenarius                Johannes Avenarius                          Johann Caspar

22.01.1682 in Roßdorf                         Organist in St.-Hbg.                     Georg Ludwig

Pfarrer in Steinbach 1715 – 1730      10.01.1687 – 31.01.1743                  ab 1750 Oberpfarrer

in Schmalkalden                                                  ↓

                                                                Johann Gottlieb Avenarius

                                                                Organist ab 1744, gestorben 1746

 

 

 

 

Der Stammvater Matthäus Avenarius:

Matthäus Avenarius heiratet am 4. Mai 1651 Margarethe Ender aus Schmalkalden (gestorben ist er 1673). Er hat zehn Kinder, von denen 3 Söhne und 6 Töchter überlebten. Die Söhne sind:   Johann Martin, geboren 05.04.1652 in Schmalkalden, gestorben 1735

Johann Nicolaus, geboren 1654 in Schmalkalden

Johannes, geboren 6.11.1670 in Steinbach (der Stammvater von Ludwig Avenarius)

Zweite Ehe des Matthäus Avenarius: 1675 mit Magdalena Sabine Schellhaas, mit der er noch drei Töchter hatte.

 [Bilder: Matthäus Avenarius in der Kirche Steinbach -Hallenberg  und Gemälde von Johannes Avenarius, Sohn des Ludwig Avenarius

 

Johann Nicolaus Avenarius, Organist, 1675 - 1708:

Im Jahre 1675 wurde er Lehrer und Organist Seit 1676 war er verheiratet mit Katharina Kister, der Tochter des Kantors Nikolaus Kister in Mehlis, die 1656 geboren wurde und deren Vater Heinrich Schott war. Dieser vertrat die Pfarrstelle in Steinbach nach der Absetzung von Pfarrer Kehr und ist schließlich Pfarrer in Benshausen geworden (Seite 165).

 

Die Kinder sind:

Johann Martin (IV.11) geboren um 1680 in Steinbach, Kantor in Gerstungen

Johann Heinrich (IV.12)          geboren 17.05.1682, gestorben 1720, Notar und Hammergewerke in Steinbach-Hallenberg,

Johann Jonas (IV.14) gestorben 1756 (siehe Seite 198)

Johannes         (IV.13) Organist, Verfasser der Chronik

 

 

 

Johann Nikolaus Avenarius, Sohn des Johann Heinrich:

Johann Heinrichs Sohn war der Metzgermeister und spätere Oberwirt Johann Nikolaus Avenarius aus Untersteinbach, geboren 1712, gestorben vor 1781 (fünftes Geschlecht). Im Jahre 1748 wird er als Heiligenmeister erwähnt und 1758 (Seite 205). als Kirchenältester (Kirchensenior).

Als Metzger wird er 1752 bezeichnet (Seite 261), als die Glockenrechnung in den Kirchkasten gelegt wurde. Im Advent 1752 wird er zusammen mit einem anderen zum Metzgermeister ernannt und ihre Meisterstücke werden zum ersten Mal in der neuen Waage gewogen (Seite 415). Auch 1759 wird er noch als „Meister Nikolaus Avenarius, Metzger“ bezeichnet (Seite 478)

Als im Jahre 1759 das Brauwesen wieder neu geregelt worden ist, da ist das Oberwirtshaus auf ein Jahr an ihn verpachtet worden. Am 22. Mai 1760 früh um 6 Uhr sind vier Württemberger Husaren hier angekommen. Vom Vorsteher haben sie Geld verlangt. Er hat ihnen auch 4 Taler gegeben. Sie sind aber nicht mit zufrieden gewesen, sondern sind hinausgegangen und haben dem Wirt Avenarius sein Pferd genommen. Der Wirt ist ihnen aber gleich nachgelaufen, jedoch in den Bach gefallen. Rund 200 Einwohner haben den Soldaten das Pferd wieder abgejagt (Seite 478).

Am 21. August ist ein Wachtmeister namens Johannes Mann mit sechs Husaren in Steinbach angekommen von einer von den Württembergern neu eingerichteten sogenannten „Frei-Abteilung“. Den Müller Matthäus Jäger wurde geplündert und hat mit den Frauen springen müssen. Der Vorsteher Johannes Jäger und der Wirt Avenarius wurden geschlagen und alles zerworfen und sie wurden beinahe alle im Haus erschlagen (Seite 479).

 

Organist Johannes Avenarius, Verfasser der Chronik:

Johannes Avenarius hatte vom Vater dessen musikalische Neigungen geerbt. Er lernte auf den Schulen in Meiningen und Ohrdruf und Schweinfurt und die Musik beim Stadtorganisten Meder in Schmalkalden. Dann war er auf der Universität Erfurt. Nach eineinhalb Jahren mußte er aber wieder heimkehren, um seinen kränkelnden Vater zu unterstützen. Im Jahre 21708 wurde er dessen Nachfolger als Organist.

Verheiratet war er seit 15.11.1715 mit Maria Dorothea May aus Steinbach.

Von den sieben Kindern erscheinen im Kirchenbuch nur die vier jüngsten:

Anna Christina Kunigunda, geb. 16.05.1721

Johann Gottlieb, geb. 00.07.1723

Christian Jacob, geb. 23.07.1726

Johann Christophel, geb. 01.089.1730.

Zwei Töchter waren mit Johannes Wilhelm Richmer und dem Rasenmüller Johannes Jäger verheiratet. Diese hatten 1753 einen Streit wegen der Wiese, die sie von Johannes Avenarius geerbt hatten (Seite 79).

 

Johannes Avenarius, dritter Sohn des Matthäus Avenarius:

Der dritte Sohn des Matthäus Avenarius, Johannes Avenarius, geboren am 6. November 1670 (drittes Geschlecht). Die Mutter ist gestorben, als er drei Jahre alt war und noch ein jüngeres Geschwister hatte. Ab 1680 ging er nach Meiningen in die Schule, ab 1686 nach Arnstadt.

Seit 1689 ging er auf die Universität Jena. Er wollte 1692 nach Leipzig gehen, wurde aber (aus finanziellen Gründen) zurückgerufen, als sein Vater gestorben war. Er wurde zum Pfarrer in Berka an der Werra berufen und versah das Amt zehn Jahre lang. Dort heiratete er 1684 Anna Sophia Rebhan, Tochter des Pfarrers in Marksuhl.

 Im Jahre 1702 wurde er zum Diakon in Schmalkalden berufen und wurde zwei Jahre später Archidiakon. Im Jahre 1723 wurde er zum Pfarrer der Hauptkirche in Gera berufen, wurde auch Landessuperintendent und Professor. Seine Söhne sind Johann Caspar, verheiratet mit Christiane Katharina Gerhard (Nachkommin Martin Luthers), und Georg Ludwig, geboren 4. Mai 1699 in Berka [Bild: Archidiakon Johannes Avenarius].

 

Ein Urenkel des Pfarrers Matthäus Avenarius war Johann Georg Schübler aus Zella St. Blasii, der seit 1746 Notenstecher und Verleger Bachs bis zu dessen Tod war. Bach ehrte ihn mit seinen „Schüblerschen Chorälen“.

 

 

 

 

Allgemeine Erläuterungen

Einwohner:

Nicht jeder Bewohner des Ortes war auch „Nachbar“, ein Ausdruck, der hier immer wiedergegeben wird mit „Einwohner“. Nur diese waren echte und stimmberechtigte Ortsbürger.

Sie hatten „eigenen Rauch“, eine eigene Feuerstätte, also das Recht auf einen eigenen Haushalt und eine Familie. Das Zeichen für den echten Bürger war auch der lederne Feuerlöscheimer. Wer von auswärts kam, mußte eine Gebühr zahlen, um „Nachbar“ zu werden.

 

„Fröner“ sind Frondienstleistende, die kostenlos Handarbeit leisten e und Fuhren mit dem Fuhrwerk mußten (Hand- und Spanndienste). Nicht alle Einwohner waren zu solchen Diensten verpflichtet, sondern nur, wer ein „Erbe“ hatte, also einen Handwerksbetrieb oder einen größeren Bauernhof mit Pferden, denn es waren ja oft schwere Fuhren über größere Strecken zu fahren („Erbe“ ist an sich ein Flächenmaß für Ackerflächen). Es gab eine „gemessene Fron“, die auf eine Anzahl von Tagen beschränkt war, und auch die „ungemessene Fron“. Wer Mieter beim Landesherrn war, mußte auch fronen. ausgenommen von der Fron waren aber Beamte und Geistliche.

 

„Hausarme“ sind arme Menschen, die sich ihrer Armut schämen und nicht auf den Straßen betteln (im Grunde sind es die offiziell anerkannten Sozialhilfeempfänger). Davon zu unterscheiden sind die fremden Bettler, gegen die 1737 ein Bettelvogt (an sich ein Dorfpolizist) bestellt wird, der eine scharfe und genaue Aufsicht auf die Herumtreiber haben sollte und keine „Einschleicher“ vor den Türen herum gehen lassen sollte.

 

Verwaltung:

Steinbach gehörte ursprünglich zur Grafschaft Henneberg und später zu deren Teilgebieten. Als die Henneberger aber 1583 ausstarben, fiel die Grafschaft an Sachsen. Schmalkalden wurde hessischer Alleinbesitz, nachdem die Hessen seit 1360 Mitbesitzer von Henneberg waren.

Das Amt Hallenberg kam in den gemeinsamen Besitz des Kurfürstentums Sachsen und der Herzogtümer Sachsen, die eine gemeinschaftliche Regierung für die ehemalige Grafschaft Henneberg in Meiningen unterhielten.

Im Jahre 1588 wurden die Ämter Hallenberg und Kühndorf zusammengelegt und durch einen Amtsvogt, der seinen Sitz auf Schloß Kühndorf nahm, gemeinschaftlich verwaltet.

Die sächsische Herrschaft im Amt Hallenberg währte nur wenige Jahrzehnte, dann traten die Landgrafen von Hessen-Kassel an ihre Stelle: Durch den Benshäuser Vertrag von 1619 wurde die Zehnt Benshausen geteilt und das Amt gegen den hessischen Anteil an der Zehnt Benshausen ausgewechselt.

Der Landkreis Schmalkalden hatte früher den Titel „Herrschaft Schmalkalden“, später „Kreis Herrschaft Schmalkalden“, also nicht „Grafschaft“ oder gar „Fürstentum“, sondern eben „Herrschaft“ (Davon zu unterscheiden ist aber der Gebrauch des Wortes „Herrschaft“ für „Landesherrschaft, Obrigkeit, Behörde“).

 

Der sogenannte „Zwölferstuhl“ war die Regierung der beiden verbundenen Ortschaften Obersteinbach und Untersteinbach. Er entspricht der heutigen Gemeindevertretung und bestand aus zwölf Personen. Tagungsort in der Zwölferstube im Oberwirtshaus. Die Mitglieder des Zwölferstuhls werden auch als Gerichtschöffen bezeichnet, obwohl sie an sich nichts mit Gerichtssachen zu tun hatten, aber wohl aus einem (Dorf-) Gericht entstanden sind.

Dazu gab es noch die „Dorfmeister“ und später die „Vorsteher“, also so etwas wie heutige Bürgermeister, immer zwei für die zwei Orte. Seit 1781 hießen sie „Schultheiß“

 

Über allen aber stand der „Amtsschultheiß“, der von der Herrschaft eingesetzte Leiter des Amtsbezirks. Er hatte die anderen Amtsträger zu bestätigen und einzusetzen. In der Franzosenzeit wurden die Namen der Ämter und die Verwaltungsstruktur geändert und für Steinbach war nun die Präfektur Eschwege zuständig.

 

Rechtswesen:

Das „peinliche Halsgericht ist ein Gericht mit dem Recht, körperliche Strafen bis hin zum Tod zu verhängen. Dabei durfte auch „peinlich befragt“, also gefoltert werden.

„Exekution“ ist an sich die Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher bei Einziehung von regulären Steuern. Es ist aber auch Beschlagnahme von Geld und Gütern für durchziehende oder einquartierte Soldaten.

„Landknechte“ sind Polizisten der Herrschaft

„Freiboten“ sind Gerichtsboten.

 Das Wort „weisen“ heißt: das Urteil sprechen, für Recht erklären, Auskunft über Rechtsverhältnisse erteilen (Zusammenfassungen war das „Weistum“).

 

Eine besondere Einrichtung war das „Rügegericht“. Es sollte den Menschen zu einem guten Wandel gegenüber dem Nächsten und zur rechten Vorbereitung auf die ewige Glückseligkeit helfen. Dazu sollten auch treufleißige, ruhige, friedliebende, gesittete und achtbare Geistliche helfen, wie es die Steinbacher Geistlichen waren. Dadurch sollten gute Christen und gehorsame Untertanen erzogen werden. Diese alte Gerichtsverhandlung wurde 1763 wieder von Amtsschultheiß Kraut eingeführt.

 

Finanzverwaltung:

Rentkammer, fürstliche Rentkammer: Die Finanzverwaltung der Landesherrschaft.

„Ansatz“ ist an sich eine Steuer, meist eine Art „Umlage“. Dieser Ansatz wurde dann je nachdem mit einem Faktor multipliziert (zum Beispiel mit 6).

Es gibt auch Freigüter, also abgabenfreie Güter

Ein Bauernhof ist eine „Hufe“, und dieser auch Wald dabei hat, dann gibt man das am besten als „Privatwald“ wieder im Gegensatz um Staatswald.

 

Militär:

„Kreistruppen“ sind die von den Kreisständen zu stellende Truppenverbände.

Der „Ausschuß“ war die Landmiliz, eine halbmilitärische Truppe, für die jeder Ort einige Männer zu stellen hatte.

Quartierzettel waren wichtig für die Abrechnung der Unkosten, die dann der Staat zu tragen hatte.

 

Kirche:

Die „Kirchenväter“ (auch „Kirchensenioren“) waren die Vertreter der Kirchengemeinde, entsprechen den heutigen Kirchenvorstehern, allerdings in weit geringerer Anzahl.

Die „Heiligenmeister“ hatten alles rund um den Altar zu besorgen, wie Schmuck, Kerzen, Abendmahlsgeräte, Klingelbeutel, ein Amt, das es früher in allen Gemeinden gab und das auch heute noch in Steinbach-Hallenberg ausgeübt wird.

 

Oberschönau war zwar eine eigene Kirchengemeinde, allerdings ohne eigenen Pfarrer, sondern dem Pfarrer in Steinbach zugeordnet. Unterschönau, Altersbach und Rotterode dagegen waren keine eigene Kirchengemeinde, sondern in Steinbach „einbezogen“. Die Gemeinde Viernau war nur eine „Vikarie“, keine volle Pfarrstelle.

 

Ein Pfarrer wurde der Gemeinde zunächst präsentiert, indem er eine Probepredigt hielt. Dann mußte er von der Gemeinde gewählt („confirmiert“): Die Gemeinde wählte durch Abstimmung zwei Bewerber aus und einer von ihnen wurde durch das Konsistorium ernannt („investiert“) und schließlich wurde er feierlich in sein Amt eingeführt („aufgeführt“). Ordination ist die einmalige und grundsätzliche Berufung zum Pfarrer, nicht die Einsetzung in ein bestimmtes Pfarramt.

Als Bewerber für eine Pfarrstelle treten immer wieder auch Lehrer auf. Diese sind aber studierte Theologen, die nur bisher keine Pfarrstelle erlangen konnten. Lehrer wie Pfarrer versuchten, durch einen Wechsel der Stelle zu einem besseren Einkommen zu gelangen.

Ein „Adjunkt“ wurde als Helfer dem Stellinhaber beigegeben, wenn dieser zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen sein Amt nicht mehr voll ausüben konnte. Meist wurde ihm dabei versprochen, daß er anschließend die Stelle übernehmen könne.

 „Kirchendiener“ ist sind Kantoren und Organisten wurden, bei Betzelmann ist der Stellvertreter des Pfarrers gemeint.

 

Eine Visitation ist an sich ein Besuch, im kirchlichen Bereich verbunden mit einer Überprüfung von Kirche und Schule und ganz speziell, ob sie die römisch-katholische Konfession überwunden haben. Im Amt Hallenberg war diese Visitation im Jahre 1555.

 

Wirt:

Der Wirt mußte offenbar der Gemeinde eine bestimmte Summe garantieren und hatte dann unter Umständen seine Mühe, dieses Geld und seinen nötigen Verdienst wieder herauszuholen. Dadurch entstand dann so etwas wie ein „Wirtsrest“.

„Gebräu“ oder „Eich“ ist der Inhalt einer „Braupfanne“, die aber eine beträchtliche Größe hatte und zum Beispiel ein Gewicht von sieben Zentnern. Das „Gebräu“ ist ein Biermaß von unterschiedlicher Menge in den einzelnen Ländern, aber immer sehr viel.

Weitere Maße:

Maß                = zwei Liter

Vierling           = sechs Liter

Viertel             = etwa sieben Liter (als Flüssigkeitsmaß).

Metze             = zehn Liter (in Kurhessen), der 28. Teil von einem Malter

Fuder              = 935 Liter (als Flüssigkeitsmaß, aber auch Bezeichnung für Wagenladung.

Schock             = 60 Stück, aber auch Wagenladung oder 560 Kilo.

 

Schuh              = fast 30 Zentimeter

Werckschuh    = 33 Zentimeter

Ruthe              = rund 4 Meter, als Flächenmaß hat sie 16 Quadratmeter

      (Seite 109: 143 Schuhe sind 11 Ruthen, die Ruthe zu 13 Schuh, sonst nur 10 Fuß).

Acker               = 150 Ruthen.

 

 Das (oder: der) Malter als Fruchtmaß hatte etwa 122 Liter und wog 200 Pfund, also einen Doppelzentner.

 

Währung:

Die Währungsbezeichnungen sind nicht sehr gut zu deuten. Was wie „Rthlr“ aussieht, dürften „Reichstaler“ sein, nicht Gulden. Die Abkürzung „gg.“ oder „gG.“ bedeutet „gute Groschen“- hier aber meist nur mit „Groschen“ wiedergegeben. Die Abkürzung „Xr“ bedeutet „Kreuzer“.

Die Abkürzung „d.“ bedeutet „Pfennig (= Denar).

 

Die Abkürzung „rt“ bedeutet auch „Taler“. Das geht aus Seite 217 hervor, wo die Abkürzung noch einmal erläutert wird mit „in Worten…Taler“). Das Zeichen, das wie ein etwas vergrößertes „R“ aussieht, ist dagegen die Abkürzung für „fl“ und bedeutet Gulden (Florin).

 „Agio“ ist an sich die Gebühr für das Geldwechseln, hier könnte es die Gebühr für das Umrechnen und Wechseln der verschiedenen deutschen Münzwerte sein, weil es dabei leicht zu Verlusten kommen konnte.

 

1 Reichstaler = 1 ½ Gulden = 4 ½ Kopfstück = 30 Schilling = 90 Kreuzer.

1 Ortsgulden = ein viertel Gulden

1 Kopfstück = 20 Kreuzer, ursprünglich mit dem Kopf des Herrschers.

Knacken: Ein Gulden hat 42 Knacken und entspricht 6 Heller.

 

Der Königstaler wurde auch „Philippstaler“ genannt, weil er das Bildnis des Königs Philipp von Spanien trug; er entsprach einem Gulden und 40 Kreuzer oder 5 Kopfstücke. Ein Knacken ist sechs Heller].

 

Oft wird der Wert des Geldes genauer beschrieben durch den Vergleich mit anderen Münzen:

30 Gulden zu je 20 Groschen, nämlich 16 Gulden einheimisches („herrschaftliches“) Geld und 14 Gulden allgemein umlaufendes Geld (Courant, an sich ein vollwertiges Zahlungsmittel in Silber). Der Gulden zu 3 ½ Kopfstück gerechnet (Seite 109).

 

 

 

 

 

[Jetzt geht es weiter mit dem Beginn der originalen Handschrift]:

 

 

 

Zur Nachricht                                                                                    III

 

 Von 1728 bis 1731 habe ich in dieses Buch geschrieben:

Blatt 2 Der Vorbericht von Steinbach Blatt 172.173, ferner 195.205, ebenso 235

Blatt                314. 323.326.337.338

Blatt 366         in einer Serie bis 392

                                                                                                          IV

Im Jahre 1734 habe ich aufgezeichnet alles Denk- und Merkwürdige, was seit 1731 bis 1734 vergangen ist.

Blatt    von 395 bis 410.411

Blatt    242 bis 245 und 224 usw.

                                                                                                            V

Den ehrsamen und weisen sämtlichen Mitgliedern des Zwölfer-Rates, nämlich:

 

Mr. Valentin Holland Kannengießer, Hufschmidt in Untersteinbach

Mr. Peter Nothnagel, Fuhrhändler und Hammerwerkinhaber Obersteinbach.

Mr. Caspar Dietzel, Schlosser und Kirchenältester in Obersteinbach

Mr. Johannes Faßler, Böttcher und Heiligenmeister in Obersteinbach

Mr. Johannes Wilhelm, Handelsmann und Lehnträger in Obersteinbach

Mr. Caspar Ellbrecht, Hufschmied in Obersteinbach

Mr. Johann Georg Holland-Merten, Hammerwerkinhaber in Obersteinbach

Mr. Johann Georg Faßler, Gabelschmied in Obersteinbach

Mr. Johann Caspar Kehr, Metzger in Untersteinbach

Mr. Mauritius Wahl, Böttcher und Braumeister Untersteinbach

Mr. Nikolaus Reumschüssel, Hammerwerkinhaber in Untersteinbach

Mr. Georg Kehr der Jüngere, Metzger in Obersteinbach.

ebenso

Den ehrsamen und umsichtigen beiden eingesetzten Gemeinde-Vorstehern, nämlich Mr. Johannes Frank, Schuhmacher in Obersteinbach und Johannes Jäger, Fuhrmann und Handelsmann in Untersteinbach,

                                                                                                           VI

überreicht (der Unterzeichnete) dieses auf ihr Begehren und Verlangen so eingerichtete und mit großer Mühe zusammengetragene Gemeinde-Buch mit dem einfältigen und kurzen, doch wohlgemeinten Neujahrswunsch

 

 

1.   Der geehrten Zwölfer Schar,

      leg ich mit der Feder dar,

      meinen Wunsch aus treuem Herzen          

      ohne Falschheit, ohne Scherzen

 

2.   Du wollest segnen höchster Gott

      Hier an diesem werten Ort

      Die über die Gemei nde wachen,

      Segne ihre Sachen.

 

3.   Daß man spüre in der Tat

      ihren wohlgefaßten Rat

      So gib Glück zu den Beschlüssen

      Hilf Du Gott, das Beste raten.

4.   So wird’s allzeit stehen wohl

      In der Kirche und in der Schule

      auch von dem Gemeinde-Wesen

      wird man alles Gute lesen.

 

5.   Segne Du Immanuel,

      segne sie an Leib und Seel

      alles Böse von Ihnen wende,

      Ihnen alles Gute sende.               

                        VII

6.   Segne auch ihr ganzes Haus

      Was bei Ihn‘ geht ein und aus,

      und setz in dem Himmels Throne

      Ihnen auf die Ehren-Krone. Amen

 

 

Steinbach Hallenberg,                       Ihr ergebener Freund Johannes

den 5. Januar                                      Avenarius Organist und Schullehrer

 

die Jahreszahl enthält den nachfolgenden Wunsch in sich:

SChVtze WIe Vor LIeber Gott

SteInbaCh Vnsern Werthen Orth,

 nebst Regenten, KIrCh VnD SChVL,

HaVshaLtUng VnD ZwoLferstVhL

[Dieses ist ein sogenanntes „Chronodistichon“, bei dem die groß geschriebenen Buchstaben aneinandergereiht eine römische Zahl ergeben, in diesem Fall das Jahr der Übergabe der Chronik. Dabei sind aber nicht wie sonst bei römischen Zahlen die niedrigeren Ziffern von den höheren abzuziehen, sondern jede Ziffer ist einzeln zu nehmen und dann sind alle zusammenzuzählen

Aber die hier angegebene Buchstabenfolge

CVIVLI             = 162

ICV                              = 106

ICVDCVL                     = 761

VLVVDLVL                   = 670, ergibt nur das Jahr 1629.

Auch Volker Wahl gibt das Jahr 1729 an. Selber sagt Johannes Avenarius, er habe von 1728 bis 1731 das Buch geschrieben und 1734 noch Nachträge gemacht].

 

 

Kurzer Vorbericht von dem Marktflecken Steinbach im Amt Hallenberg:

Wann und wie Steinbach erbaut wurde, habe ich eigentlich nicht ausmachen können. Es hat ohne Zweifel seinen Namen von dem sogenannten „Steinbächer“, der nicht weit über dem Erbstal entspringt und ein gesundes gutes Wasser ist. Doch habe viel von schon glaubwürdigen Leuten gehört, daß im Jahre Christi 900 das Schloß [die Burg] angefangen wurde zu bauen. Zuerst haben Häuser auf dem sogenannten „Berg“ gestanden. Danach wurde gebaut auf der „Burg“ und schließlich - wegen der zwei Eisenhämmer in Untersteinbach - auch auf dem Erbstal: dort haben etliche Kohler gewohnt. Später sind in Obersteinbach mehr Häuser gebaut worden zwischen den zwei Eisenhämmern in Untersteinbach. Hier wurden auch Kirche und Schule gebaut.

Doch ist Steinbach vor 60 oder mehr Jahren nicht weiter bewohnt gewesen als vom Unterhammer bis an Hans Schmidts Haus, wo vor Jahren ein Schlagbaum gewesen ist. In Obersteinbach wurde gebaut vom Amtshaus bis auf den Platz, wo der Kupfer- und Blochhammer steht. Daher wurde Steinbach auch in früheren Jahren für zwei Dorfschaften gehalten, nämlich Ober- und Untersteinbach. Nachdem sich aber die Bevölkerung vermehrt hat angefangen zu bauen in dem Bereich, der jetzt „Zwischen den Dörfern“ oder „Straße“ genannt wird. Deshalb kann Steinbach jetzt als ansehnlicher Marktflecken angesehen werden. Vor ungefähr 24 Jahren fing man an, an der Mühlgasse zu bauen.

 

[Anmerkung zur folgenden Seite: Das Peters- oder Landgericht

ist ein im Hennebergischen und einigen Orten Frankens gehaltenes besonderes Gericht, das auf Petri Stuhlfeier (22. Februar) wegen kleinerer Verbrechen gehalten wurde. In der Chronik von Johannes Avenarius wird zunächst das allgemeine Formular für das Amt Schmalkalden für eine Verhandlung in Steinbach-Hallenberg angewendet. Am Schluß wird gesagt, hier seien alle Entscheidungen ab 1505 festgehalten, die in Steinbach gefällt wurden, also eine Art allgemeines Landrecht darstellen, das Vorbild für die Entscheidungen in Steinbach war.

Vielleicht wurden sie alle vor der örtlichen Verhandlung durch den Gerichtsschreiber vorgelesen, und wer dann noch einen konkreten Fall abgeurteilt haben wollte, der sollte nach vorne treten. Das Rüge- oder Petersgericht des Amtes Hallenberg stand unter dem Vorsitz des Hallenberger Amtmannes. Beisitzer waren die Schultheißen aus den dem Amt unterstellten Ortschaften. Schöffen waren die Mitglieder des Steinbacher Zwölferstuhls. Nach dem Übergang des Amtes Hallenberg an Hessen kam noch der hessische Rentmeister von Schmalkalden hinzu. Das allgemeine Formular ist für das Amt Schmalkalden, hier aber wird geschildert, wie es in Steinbach ablief].                 

 

 

[Ab hier beginnen in der Chronik die Seitenzahlen]

 

 

Peters- und Landgerichts - Verhandlung aus dem Jahre 1505,

wie sie nach altem Herkommen im Amt Schmalkalden gehalten worden ist.

 

Der Gerichtsdiener ruft aus zum ersten Mal:

„Setzt euch ihr, Schöffen, zu halten ein fürstliches Peters- und Landgericht, wie es von alters her überliefert ist, durch Herrn Justus Eckhard Zufall, fürstlich hessischer Amtsschultheiß!“ Wenn der Schöffenstuhl ganz besetzt ist, so beginnt der Richter und spricht zu dem ersten Schöffen:

 

Richter: Wie frag ich euch recht?

Schöffe: Bei meinem Eid.

Richter: Bei diesem Eid frage ich Euch, ob es die richtige Tageszeit ist, daß ich anfange, an der Stelle des Fürsten und Herrn, Herrn Karl, Landgraf zu Hessen, das Land- und Petersgericht zu halten [„hegen“ bedeutet, eine Gerichtsverhandlung nach bestimmten Formeln und unter der Schirmherrschaft des Fürsten zu halten].

Schöffe: Ich bitt mir zu erlauben, daß ich solches erfahre.

Richter: Es sei euch erlaubt.

 

Richter: Ich mahne das Urteil an.

Schöffe: Herr Richter, mögt ihr es hören. Richter: Ja, Schöffe: Ich bin es so gelehrt und spreche es selber auch rechtmäßig mit, daß es wohl die Tageszeit ist, das Land- und Petersgericht unseres Fürsten und Herren zu halten.

 

Richter: So teile ich den Land- und Petersbericht des Landgrafen Karl mit:  

Ihrer Fürstlichen Gnaden wegen.

So sage ich es mit Kraft und Gewalt

Ihrer Fürstlichen Gnaden Amt von wegen

So sage ich es mit Kraft und Gewalt Ihrer

Fürstlichen Gnaden

der Vornehmen und angesehenen Räte

und Amtsdirektoren wegen.

So sag ich es von Ihrer Fürstlichen Gnaden Richter wegen.

So sage ich es von Ihr Fürstlichen Gnaden Freiboten wegen.  [„Freiboten“ sind Gerichtsboten]

So sag ich es aber derer wegen, die an diesem

Fürstlichen Land- und Peters Gericht arbeiten,

Recht haben und Recht geben und nehmen wollen.

Und erlaube an diesem Fürstlichen Land- und Petersgericht alles,

was ich mit Recht zu erlauben habe.

So erlaube ich an diesem Fürstlichen Land- und Petersgericht das Recht

 und verbiete das Unrecht.

Ich verbiete euch Schöffen aufzustehen,

es sei denn, er tue es mit Erlaubnis des Richters,

 und keiner darf sich wieder setzen ohne Erlaubnis des Richters.

Und ich verbiete euch Schöffen zu lange Worte

an diesem Fürstlichen Land- und Petersgericht

im Namen unseres gnädigsten Fürsten.

 

Weiter spricht der Richter zum anderen Schöffen:

Richter: Wie frag ich Euch?

Schöffe: Bei meinem Eid.

Richter: Bei demselben Eid frage ich Euch, ob ich unseres Gnädigsten Fürsten und Herrn Land- und Peters Gericht recht gehalten habe, wie es von alters das Herkommen ist.

Schöffe: Erlaubt mir, es zu erfahren.

Richter: Ich mahne das Urteil an.

Schöffe: Ich bin es gelehrt und spreche es selbst rechtmäßig mit, daß das Gericht zu Recht und genugsam gehalten ist, wenn der Schöffenstuhl ganz und vollkommen besetzt ist.

Zum dritten Schöffen:

Richter: Bei eurem Eid frage ich euch, was nun an diesem Fürstlichen Land- und Petersgericht ferner vorzunehmen sei.

Schöffe: Ich bin es gelehrt und spreche es selbst rechtmäßig aus, daß man die Rüge vornehme, und sie verlese, wie es von alters das Herkommen ist.

Hierauf verliest der Gerichtsschreiber, was man als Recht feststellen soll („die Rüge“): „Wie man allgemein das Urteil am Land- und Petersgericht sprechen soll.“

Hierauf folgen alle Ordnungen des Gerichts. Der erste Punkt legt fest, wer das Petersgericht mit Recht anrufen („suchen“) solle [„weisen“ heißt: das Urteil sprechen, für Recht erklären, Auskunft über Rechtsverhältnisse erteilen].

Antwort: Alle die in der Zeit unseres gnädigsten Fürsten und Herrn im Amt geboren sind, die Wohnung und Weiden, Wald und Feld gebrauchen und eigenen Rauch haben [eine eigene Feuerstätte, also das Recht auf einen eigenen Haushalt und eine Familie], denen soll Recht gegeben werden und sie sollen es nehmen.

Weiter geht es darum, was der allgemeine Nutzen sei für Land und Leute, wie man vorbringen soll (? „öfen“ = eröffnen?), wie es mit Stegen und Wegen gehalten werden soll.

Darauf wurde die Auskunft erteilt, was schadhaft (?) wäre am Steg, Weg, Rain, Wald und im Feld oder in anderen Gemeinden (?), das soll man offenlegen („öffen“) und vorbringen.

Weiter geht es darum, wer das handhaben oder bestellen solle.

Da wird die Auskunft erteilt: die Herren und Schuldheißen in den Dörfern, damit Land und Leuten recht geschieht.

 

Wie es sich verhält mit Wald, Maßen und Grenzsteinen:

Weiter geht es darum, wie man das halten solle mit Mühlen, Maßen und Grenzsteinen, damit Land und Leuten recht geschieht. Da wird die Auskunft erteilt: Man soll es halten und handhaben, wie es nach altem Herkommen ist, die Grenzsteine sollen unverändert bleiben mit Wissen und Willen der Herren, die dafür zuständig sind (?).

Weiter geht es darum, wie die Mühlsteine und Mühle und auch die Zarche beschaffen sein sollen [die „Zarche“ = Zarge ist der Holzaufbau um den Läuferstein in Mühlen]. Dazu wird mitgeteilt: Die Zarche soll gut gepflegt werden und daran nichts verschlechtert werden („keinen Abgang haben“): Ein Strang aus Bast soll drei Knoten um den Stein gelegt werden und die Zarche nicht berühren und der Lauf soll dreimal unversehrt mit umgehen. Und wenn einer entdeckt wird, der das vernachlässigt hat, da wird angewiesen, daß ihn die Herren zu strafen haben

Wie es sich verhält mit der Besichtigung der Mühlen:

Über die Besichtigung der Mühlen wird angeordnet, daß hier die Herren das Recht zur Anordnung haben und sie zu bestellen haben.

Außerdem wird angeordnet, daß man den Müllern je eine Metze von einem Malter Getreide geben soll, das ist das 28. Teil von einem Malter [rund 10 Liter].

Weiter wird angeordnet, wo eine Beschädigung oder Mängel an Stegen und Wegen der Gemeinde ist oder an den gemeindlichen …….[hier fehlt wohl ein Wort?], das soll man anklagen.

 

Weiter wird angeordnet, daß man der Strafe auch Folge leisten soll, spätestens beim dritten Gericht, wenn einer nicht eher herbei kommen kann. Weiter wird angeordnet, daß man in einem Dorf Frieden und Einigkeit haben soll. Wer das nicht hält, was der Schultheiß gebietet im Auftrag der Herren oder zum Wohl der Männer, der begibt sich in ein Abenteuer (?). Weiter wird angeordnet, daß man um den Walpurgistag herum [30. April] säen soll im Kraut- und Rübenland, das im Sommerfeld liegt, und sich wie erforderlich daran halten

 

Die Wege für das Düngerfahren soll man auch an einem brachliegenden Feld offen lassen, soweit sie öffentliche Flurwege sind, damit ein jeder seinen Mist hinausfahren kann.

 

Sommerfrüchte wie Gerste und Hafer soll man aufwenden ohne Schaden oder soll sich gebührlich halten (?). Man soll trennen (?) zwischen Späthafer vor dem Johannistag [24. Juni] und Augusthafer und Rheinischem Hafer, und sich wie erforderlich daran halten.

Alles soll dem Mistwagen Platz machen, zum Beispiel der Kohlenwagen; wer aber am besten Platz machen kann, der soll es tun.

Weiter wird angeordnet, daß man im Allgemeinen das Urteil erfragen soll beim Petersgericht, wenn es nötig ist.

Weiter wird angeordnet, daß er am Gericht Unterlegene das auch anerkennt (?).

Vom Zaun machen, wenn zwei eine Einzäunung machen wollen:

Hier wird angeordnet: Wer ein Grundstück an der Straße hat, der soll sich einzäunen dürfen, oder sonst in den Dörfern soll man einzäunen, wie es von alters das Herkommen ist und sich gehört.

 

Wie Holzklafter sein sollen:

Weiter wird angeordnet, daß Klafter so groß sein sollen wie sie ein mittelgroßer Mann reichen mag und kann, in die vorderen Glieder Weite und Höhe (?), und das Scheit soll vier Nürnberger Schuh lang sein [ein Schuh war etwa 30 Zentimeter lang, der Nürnberger Werkschuh war noch etwas länger].

 

Weiter wird angeordnet: Wo zwei Leute ihre Grundstücke nebeneinander haben und der eine will sein Grundstück einzäunen, ohne dem anderen Schaden zuzufügen, der andere aber nicht damit einverstanden ist, und ein Schaden durch die entstandenen Lücken entstanden ist, dann soll der, der nicht einzäunen wollte, dem anderen seinen Schaden ersetzen.

 

Wenn aber einer seinen Hof einzäunen will zum Schutz vor Kühen und Pferden und es fliegt dann eine Gans hinüber, die bestünde ihr Abenteuer (?), desgleichen von der Gemeinde (?).

Wie es erforderlich ist, sich in Auseinandersetzung und Zwietracht zu vertragen:

Weiter wird als recht angeordnet, daß man einen jeden billig fördern soll im Gericht und Stab, wo er gesessen und wohnhaft ist.

 

Weiter wird angeordnet: Wenn zwei ihre Wiesen beieinander haben, einer über dem andern, so soll der Unterste das Recht haben, zum Zwecke der Bewässerung eine Furche durch die Wiese des Obersten zu machen. Will er mehr haben, dann muß er den Obersten um Erlaubnis bitten, ob es sich nun um gerodete oder andere Wiesen handelt, die des Wassers nicht entbehren dürfen, das soll man alles wie erforderlich halten.

Weiter wird als Recht angeordnet: Wo Streit zwischen Nachbarn ist und sie sich nicht vertragen können, so sollen sie die Hilfe der Herren in Anspruch nehmen

 

Ein allgemeines Urteil, ob die Schultheißen im Amt die Vollmacht zum Anordnen haben oder ob es die Landknechte [Polizisten der Herrschaft] tun sollen, weil die Einwohner ja doch das Gebot der Schultheißen verachten, und die Landknechte es zeitweise doch tun müssen:

Urteil: Ein Schultheiß soll den Männern zu gebieten haben. Wenn aber einer ungehorsam sein will, muß er die Hilfe der Herren gebrauchen. Eine andere Frage ist es bei den Halbbürgern (?).

Allgemeines Urteil wie man junge Pferde und Federvieh halten soll, das nicht eingezäunt ist.

Urteil: Wenn es sich um ein saugendes Füllen handelt, da soll man sich verhalten, wie es erforderlich ist. Ein Jahr alte Pferde aber soll man führen. Gänse und anderes Vieh soll man halten, ohne daß andere Leute einen Schaden davon haben, wer aber Hühner halten will, der soll einen hohen spitzen Zaun mit Dornen haben.

 

Wie man sich bei ungehorsamem Gesinde verhalten soll: Es ist angeordnet: Wenn man vertraglich gebundene Mitarbeiter („Gesinde“) hat, und diese mitten oder sonst im Jahr - es wäre mit Wissen oder nicht - den Dienst bei ihm abbrechen wollen, wie sich der Arbeitgeber gegenüber den Angestellten verhalten soll?

Urteil: Wer einen Mitarbeiter anstellt, der stellt ihn deshalb an, daß er ihn eine gewisse Zeit haben will. Wenn aber die Angestellten ohne eine redliche Ursache von dem Arbeitgeber weggehen, soll wer ihnen keinen Lohn geben. Wenn aber der Arbeitgeber dermaßen mit den Angestellten umgeht, daß es ihnen nicht mehr zuzumuten ist, soll er ihnen ihren vollen Lohn geben.

Es sollen aber die Angestellten vorher mit ihrem Arbeitgeber reden: Wenn er ihre Beschwerden nicht abstellen will, so sollen sie gütlich miteinander abrechnen. Ebenso soll der Arbeitgeber auch mit den Angestellten sprechen, und wenn die Leute die Beschwerden nicht abstellen, sollen sie auch miteinander abrechnen.

 

Ferner: Wenn einer dem anderen seine Angestellten abwirbt und herausgefunden wird, daß es dabei unrecht zugegangen ist? Urteil: So einer dem anderen seine Angestellten abwirbt - es sei mitten oder sonst im Jahr - der hat unrecht.

 

Von wilden Wassern: Von den wilden Wassern, die auf eingesätes Land fließen, wie man sich da wehren soll, ohne dem anderen Schaden zu verursachen?

Wo durch Ungewitter wilde Wasser entstehen, soll man wehren. Doch niemand darf das Wasser in frevelhafter Weise auf das Grundstück des andern leiten. Wenn sie sich aber nicht einigen können, müssen die Herren das in die Hand nehmen.

 

Wissentlich Raine oder Steine verändern oder ausgraben:

Wenn einer wissentlich Raine und Steine oder sonst eine Grenzmarkierung, die mitten zwischen Erbteilen [„Erbe“ ist ein Flächenmaß für Ackerflächen] oder andern Leuten gemacht und gesetzt wurde, verändert (?), was sein Unrecht sei?

Urteil: Wer Marksteine aus Frevel ausreißt, der hat Unrecht, weiterhin, was sein Unrecht sei

Urteil: Diesen soll man in die Erde graben bis an den Hals. Dann sollen vier Pferde, die den Acker nicht gewohnt sind, an einen neuen Pflug gespannt werden. Die Pferde sollen noch nicht gezogen haben und der Acker nicht mehr beackert („gearnet“) worden sein und der Pflughalter den Pflug (lange) nicht mehr gehalten haben, und ihm dann nach seinem Hals zu ackern, bis ihm der Hals abgeackert ist.

 

Weiter gefragt: Wenn jemand einem anderen gesteht („zusagt“), daß er einen Grenzstein ausgerodet oder weggetan hat und ihm damit Unrecht getan hat, welches das Urteil über ihn sei.

Urteil: Wer einem solches gesteht und nicht für sich bewahren mag, der soll ihm so viel Liebes tun wie er ihm Leid angetan hat, und dann in der Herren Gnade und Ungnade stehen.

Aber eins: Wer eine Landstraße oder Gemeinde-Nebenwege wissentlich einnimmt und in seinen Besitz zieht, was sein Unrecht sei?

Urteil: Wer das tut, der handelt unrecht. Man sollte aber auch die Herren fragen, was sein Unrecht sei.

Urteil: Die Herren mögen ihm gegenüber abwägen, wie sie wollen, je nach Gelegenheit und Ausmaß (? „Verwirkung“) der Tat.

 

Wenn ein Einwohner sich vorgenommen hat zu bauen und sein Bauplatz für den Hof zu klein ist, so daß er das Grundstück seines Nachbarn braucht, soll er sich mit ihm deswegen einigen. Hier kann man kein Urteil fällen, denn wenn einer einen Teil des Grundstücks seines Nachbarn braucht, um bauen zu können, der muß sich auch mit ihm in dieser Sache vertragen.

Wenn zwei Dörfer einen Flurweg aus einer Straße in die anderen haben und dieser wäre verlorengegangen, ob man ihnen nicht aus gutem Willen einen Flurweg zulassen sollte:

Wo Dörfer beieinander liegen und die Wege verwüstet sind, soll man sie wieder einrichten. Wo aber keine gewesen sind, aber die Notwendigkeit es erfordert, sollen sie einen Weg machen. Und wenn sie sich deswegen nicht einigen können, müssen sie sich der Hilfe der Herren bedienen.

 

Von Früchten

Wenn einer den andern an seinen „Früchten“ schädigt (?), welche Art von Früchten es auch wäre, was auf dem Feld, bei seinem Vieh, Mitarbeitern oder an seinem eigenen Leib, was dann sein Verbrechen sei?

Urteil: Wenn man einen ertappt („betrete“) bei einer Tat, die zum Schaden eines andern ist, das rechnet man als Dieberei. Wenn es bei Nacht oder Nebel geschieht, dann wäre es gut, wenn er es mit Zeugen beweisen könnte. Hat er aber niemand dabei, dann soll er von ihm ein Pfand nehmen, und wenn er das nicht tun kann, so darf er ihm ein Stück seines Ohrs abschneiden.

 

Wenn zwei Leute zwischen zwei Gärten Bäume haben und das Obst (es wäre veredelt der wild) auf das andere Grundstück fiele, wie er sich dabei verhalten soll.

Urteil: Wo Bäume auf einem Felde stehen, was dann auf das Grundstück eines jeden fällt, das soll er behalten dürfen. Wo sie aber im Garten stehen, so soll – wenn man das Obst nicht mit Zustimmung des anderen behalten darf – man dem anderen das Obst zur Hälfte wieder geben, je nachdem, auf welche Seite des Stammes es gefallen ist.

 

Vom Holzhauen:

Wenn einer das Holz eines anderen abhaut, wegfährt oder fortträgt, ob man es als einen Diebstahl ansehen soll oder es so rechnen soll, als sei es vom Stamm gehauen. Denn wenn einer Holz haut, so ruft er. Wenn er aber lädt, so leidet er, und wenn er es fort und hinweg bringt, so hat er es?

Urteil: Wenn gehauenes Holz genommen wird, so ist es ein Diebstahl. Aber bei Hufenholz, das einem auf seinem eigenen Waldstück gewachsen ist, dem darf er nachfolgen bis in den Hof eines anderen, mit dem Stamm ist es zu beweisen.

Die Antwort ist: Bei gehauenem Holz ist es immer Diebstahl. Und wenn dieser im Privatwald („Hufe“ = Bauernhof) geschieht, dann darf der Dieb verfolgt werden bis in seinen eigenen Hof, um ihm anhand der Markierung an den Stämmen zu beweisen, daß er gestohlen hat.

 

Von der Bewässerung:

Wenn einer über dem anderen eine Bewässerung hat und das Wasser auf Haus oder Garten des Unteren läuft, ob sich der unter wehren soll oder ob der Obere wässern darf ohne einen Schaden davonzutragen?

Urteil: Wenn einer Wiesen hat über Haus und Garten eines anderen, die soll er wässern dürfen, ohne dem anderen einen Schaden zuzufügen. Es soll aber nicht mehr als ein Drittel aus dem Bewässerungsgraben („Erbgang“) abgezweigt werden.

 

Von altem Herkommen und Rechten:

Wenn da ein Gemeindeweg wäre, den die Dörfer unten und oben (?) gebrauchen, und die Wege schadhaft würden, ob die Dörfer die ausbessern sollen, oder diejenigen, die daneben unten und oben ihr Grundstück haben?

 

Urteil: Ein Gemeindeweg, der zwischen zwei Dörfern besteht und schadhaft wird, den soll ein jedes Dorf in seiner Flur, instandhalten. Wo aber eine wilde Flut käme und einem Dorf seinen Weg verderben würde, da soll man recht umgehen lassen [Ist damit gemeint, daß man die Kosten auf beide Dörfer umlegen soll?].

 

Weiter:

Wenn ein Mann in einem Dorf wäre und wüßte die Rechte, wie es altes Herkommen ist, darf er dann über die anderen verhandeln [oder: in ihrem Namen] ohne Wissen der Herrn und Einwohner, auch wenn er von den Männern dazu gewählt wurde und auf unseren Fürsten und Herrn vereidigt ist.

Urteil: Beweist, daß er dieses nicht zu tun habe.

 

Von Waldarbeitern („Waldleuten“):

Wenn ein Waldarbeiter im Wald sein Werkzeug vermißt oder verloren hat und es bei seinem Nachbarn findet oder bei einem anderen, wie soll er sich dann verhalten?

Urteil: Findet er es bei seinem Nachbarn, dann soll es der Nachbar wieder in seine Hände bringen, auch wenn er dies zunächst abgelehnt hatte.

 

Wenn einer seinen ganzen Besitz („Erbgut“) verkauft, in welcher Zeit der Verkäufer den Käufer in den Besitz des gekauften Guts bringen soll [„an die Lehn bringen“ hat etwas mit Lehensgut zu tun, also mit übergeben].

 

Urteil: Es ist entschieden, wenn ein Einwohner dem anderen oder einer einem Fremden seinen Besitz verkauft, so soll einer dem andern den Besitz übergeben in einem Monat, wenn es aber Freigüter [abgabenfreie Güter] wären, so soll das geschehen in Jahr und Tag, doch mit Wissen der Herren.

 

Allgemeines Urteil: Wenn einer Beschwerden vorbringt, aber die Sachen dann doch zwischen den Parteien geregelt werden können, ob sich dann der Beschwerdeführer nicht doch einvernehmlich mit den Herren auch vertragen soll?

Urteil: Es wird angeordnet: Wenn einer Beschwerden vorträgt und sich dann doch gütlich einigt, soll man sich auch einvernehmlich mit den Herren vertragen, denn alles Vertragen ist und wird gemacht ohne Schaden für die Herren.

 

Wenn die Männer am Abend zum Rügegericht gehen sollen und doch etliche Einwohner bei ihnen sitzen, die sich weigern, daran teilzunehmen, wie diese dazu gebracht werden sollen, zu ihnen ins Gericht zu gehen.

Urteil: Wer ein Nachbar ist, der im Unterschied zu anderen Männern das Wohn- und Weiderecht hat, auch Wald und Feld, der geht freiwillig zum Rügegericht. Wer das nicht tut, der steht ein Abenteuer durch.

 

Wenn jemand mit einem anderen zu tun hat – gleichgültig welche Sache das wäre – und die Sache mit Hilfe von zwei Männern oder mehr gütlich geregelt hat du die Parteien gelobt haben, sich daran zu halten, ob sie dann verpflichtet sind, es zu halten oder nicht.

Urteil: Sie sind die Einhaltung schuldig wie vereinbart, doch ohne Schaden für den Herren

 

Von Kohlen kaufen und verkaufen:

Wenn die Köhler einem Handwerker die Kohlen zuführen und der Handwerksmeister fragt den Köhler, wie viele Kohlen es sind und der Köhler sagt es ihm, aber der Meister Bedenken hat, er werde betrogen und es fehle etwas. Dann soll der Köhler ihm die Kohlen messen. Der Meister schweigt dazu, fordert den Köhler aber auf, die Kohlen zu stürzen.

 

Und wenn er   hinweg geht, so mißt sie der Meister oder sein Beauftragter allein ohne Anwesenheit des Köhlers. Hat er dann das Recht, das zu tun oder nicht?

Urteil: Wenn einer Kohlen kauft und hat einen Zweifel, sollen sie die Kohlen in Anwesenheit des Köhlers messen.

 

Haben zwei Leute zu gleichen Teilen ein Gut und die eine Partei will verkaufen und die andere nicht, aber der eine Teil will beide Teile kaufen und der andere ist mit einer Schätzung des Kaufpreises einverstanden [hier ist nur schwer zu erkennen, was gemeint ist], soll er das Vorkaufsrecht haben. Wenn er das aber nicht wahrnehmen will, dann soll die andere Partei die Wahl haben.

 

Wo Männer in einem Dorf ein Grundstück gemeinsam haben und dies der Gemeinde geben wollen, da verlangen einige, die ein Viertel haben, daß ihnen zwei ganze Erbteile [Flächenmaß] gegeben werden, ob man ihnen das zugestehen soll [Hier ist wieder unklar, was gemeint ist]. Hier wird kein Urteil abgegeben, sondern es soll so bleiben, wie es vorher in der Gemeinde gewesen ist.

 

Wenn ein Mann ein Gut hat gegen das Vorrecht des Herrn, ob er nicht die Vollmacht hat, es nach seinen Bedürfnissen zu nutzen.

Urteil: Er soll es gebrauchen dürfen, doch ohne Schaden für die Herren, das Land und die Leute.

 

Wenn einer Äcker hat neben Grundstücken der Gemeinde und möchte die zu Wiesen umwandeln und nehme von der Wiese der Gemeinde mehr als er darf, aber das ohne Wissen der Gemeinde, ob er das darf oder nicht.

Urteil: Es wird kein Urteil gefällt, man lasse es beim vorher gesprochenen Urteil bleiben.

 

Wenn einer vom Gericht verurteilt wurde - ihm eine Buße auferlegt wurde oder anderes - und er stirbt, ob dann nicht seine Erben es übernehmen und ausführen an seiner Stelle.

Urteil: Wer die Güter eines anderen übernimmt oder erbt, der zahlt auch zu recht oder soll es recht und billig ausführen,

Wenn einer ein Pfand gibt und an diesem ein Schaden entsteht und er sich deswegen mit wehrhafter Hand wehrt, was ist dann sein Unrecht?

Urteil: Es wird angeordnet: Wer ein Pfand wägert (? verweigert?), hat Unrecht.

 

Von Zäunen:

Wo zwei oder mehr einen Zaun zwischen sich miteinander haben, und einer allein den Zaun abbricht und verbrennt, wer soll den wieder machen?

Urteil: Wer den Zaun abbricht oder für sich allein beschädigt, der soll ihn allein wieder machen, ohne Schaden für den anderen.

 

Von Pfändungen:

Wenn jemand durch Gewalt der Behörden durch die Geldeintreiber gepfändet wird und das Pfand in ein offenes Wirtshaus geführt, getrieben oder getragen wird und der Gepfändete sich mit dem Kläger einigt, ob er weiter die Macht habe, das Pfand ohne Wissen und Erlaubnis der Herren wieder in seine Hände zu nehmen. Hier wird als Recht erkannt: Er ist nicht ermächtigt, es zu tun.

 

Wer nach dem Gerichtsvorsitzenden der erste sein soll am Petersgericht:

Nach altem Herkommen wird das Petersgericht mit Schöffen aufgefüllt, wenn ein Mangel besteht. Wo aber das Gericht so besetzt ist, wie es bleiben soll, dann geschehe auch weiter, was recht ist.

 

Wie lang einer ein „essend“ Pfand haben soll, also ein Tier, das Fressen braucht:

Urteil: Man soll das Pfand dreieinhalb Tage lang betreuen. Wenn aber der Pfandnehmer die Nahrung für das Tier nicht aufbringen will, so soll der Gepfändete die Nahrung zur Verfügung stellen.

 

Von Schultheißen in einem Dorf:

Wann einem zugewiesen („beweist“ ?) wird sein Erbe und Gut, ob man ihm nicht zu Recht Marksteine setzt: Wenn einer mit den Steinen geschickt ist und darum bittet, setzt man sie ihm ohne Umstände („billig“): Diesem Urteil soll durch den Schultheiß und die vier Mann in Gegenwart der Parteien Folge geleistet werden.

 

Wenn ein Schultheiß in einem Dorf ist und nicht gleichzeitig ein vereidigter Schöffe ist und eine Klage vor das Gericht brächte, ob er die selbst vorzubringen habe oder zwei oder drei andere mit ihm zusammen das tun sollen, die aber dann ungestraft sein sollen.

Urteil: Wenn ein Schultheiß zwei glaubhafte Männer hat und ihm bekennen, daß sie es gesehen und gehört haben, sei das genügend für eine wirksame Rüge.

 

So ein Mann oder Frau Kinder haben, die in die Jahre kommen und sich verändern hinter Vater und Mutter, und der Mann oder Frau hatten noch mehr Kinder, die sie ausgesetzt haben, ob die nicht ein Kind rechtmäßig wie das andere behandeln und sie wie Geschwister ansehen.

Antwort:

Wo ein Biedermann oder eine Frau miteinander Kinder hätten, die blutsverwandt sind, nehmen sie zu recht gleich an allem teil, und die Eltern sind auch verpflichtet, einem Kind zu tun wie dem anderen.

Wenn einer in einem Dorf einen Zaun machen wollte – entweder an einem Grundstück der Gemeinde oder an einem der Nachbarn - und wenn ein Grenzstein zwischen ihnen steht, wie soll er dann den Zaun machen: Soll er den Zaun setzen über den Stein, auf seine Seite oder auf die des anderen?

Im Dorf soll er gleich über dem Stein den Zaun machen dürfen. Grenzt er aber an ein Grundstück der Gemeinde, soll der Stein mit Raum nach der Fahrstraße hin stehen. Der den Zaun macht, der soll ihn auf seine Seite setzen, so daß der Stein mit Abstand zum Zaun steht.

 

Wenn einer ein Gebot läßt anlegen an erbliche Güter oder ähnliches, wie er den Geboten nachfolgen soll, damit er recht gebahr (? Urteil spricht?].

Urteil: Drei Gerichte sollen er den Geboten nachfolgen [Hier ist nicht deutlich, was gemeint ist].

 

Wieviel Tauben ein jeder halten soll, damit jedermann ohne Schaden sei. Er soll so viel Tauben halten wie er Pferde hat, die auf den Acker gehen. Ein armer Mann darf zwei Paar Tauben haben, die ins Feld fliegen, und nicht darüber.

 

Es soll auch ein Meiler- oder Lichtköhler an keinem anderen Orte Holzkohle machen als wohin er vom Holzförster eingewiesen ist, bei Androhung einer erbarmungslosen Strafe am eigenen Leib.

Es sollen auch alle Waldstücke (?) sechs Jahr lang nacheinander gepflegt (?) werden; es soll keinerlei Vieh in der besagten Zeit hineingetrieben werden, auch bei Androhung einer erbarmungslosen Strafe am eigenen Leib und Gut. Das ist verkündet und geboten am Peters…..

 

Gericht zu Schmalkalden.

Das Jagen („auf die Pirsch gehen“) im Amt Schmalkalden, auf dem Feld, Wasser und im Wald, nachdem man das Gewehr verloren hat, ist verboten bei schwerer Strafe.

Ein jeder Schäfer und Hirte soll seinen Hunden vom vierten Sonntag vor Ostern bis zum Jakobitag am 25. Juli starke Stöcke von 40 Zentimeter Länge anhängen, bei Androhung einer Strafe von einem Gulden, falls er erwischt wird.

 

Es soll auch niemand Auer- und Birkhühner, Hasel- oder Rebhühner oder einen Vogel aus dem Wald ohne Ausnahme und auch nicht die jungen Hasen heimtragen oder sich unterstehen, sie zu vernichten. Er muß sich solcher Handlungen bei harter Strafe am eigenen Leib vollständig enthalten. Ebenso sollen alle, die in den Wäldern arbeiten oder fahren, keinen Hund mit laufenlassen, bei Androhung einer Strafe von einem Gulden, falls sie erwischt werden.

Jeder Schultheiß soll zu jeder Zeit 14 Tage nach den großen Festtagen die Gebühr (Umlage) für den Pfarrer und den Lehrer einkassieren und ihnen übergeben, bei Androhung einer Strafe von einem Gulden

 

Ob die allgemeinen Urteile - ob alt oder neu gesprochen - nicht zu Recht in Kraft bleiben sollen. Antwort: Die allgemeinen Urteile bleiben zu Recht in Kraft.

 

Wann die Urteile nicht gehandhabt werden, wer sie dann in Kraft setzen (?) soll. Antwort:

Die Amtleute und sonstigen Amtsträger unseres Fürsten und Herrn zu Hessen werden die Leute mit Recht dazu anhalten.

 

Am Schluß spricht der Richter zum vierten Schöffen:

Richter: Bei eurem Eid frage ich euch, was nun ferner bei diesem fürstlichen Land- und Petersgericht vorzunehmen sei.

 

Schöffe: Ich bitt um Erlaubnis!

        Es wird ihm erlaubt.

Richter: Ich spreche das Urteil.

 

Schöffe: Ich spreche es mit Recht und bin es auch gelehrt worden, daß man dem Landvolk verkünde, daß wer ein allgemeines Urteil begehrt, soll nun hervortreten, dann soll es ihm mitgeteilt werden.

Richter: Gerichtsdiener, ihr sollt ausrufen, daß wer ein allgemeines Urteil begehrt, der soll hervortreten, dann soll wird ihm dieses mitgeteilt werden.

So ruft es der Gerichtsdiener öffentlich aus.

 

Alle diese hier mitgeteilten Urteile sind seit dem Jahr 1505 bis auf das untengenannte Datum [Es wird allerdings in der Abschrift in der Chronik nicht genannt, gemeint ist aber wohl die Zeit bis zur Abfassung der Chronik] am hiesigen Petersgericht durch die Schöffen ausgesprochen und bekräftigt worden.

Gott erhalte ferner Recht und Gerechtigkeit!

 

 

 

 

Vom Nachbarwerden in der hiesigen Gemeinde Steinbach 1590

Herr Michael Mußmacher, Amtmann auf der Hallenburg, und Schultheiß Georg Brotmacher haben sich mit den Gerichtsschöffen und mit der ganzen Gemeinde für die Zukunft geeinigt:

Wenn einer aus einem anderen Dorf sich hier häuslich niederlassen will, der soll bei der Gemeinde zwei Gulden hinterlegen und dem Herrn ebenso zwei Gulden, so daß die Summe also vier Gulden beträgt, und ein gutes Führungszeugnis („abschiedt“) mitbringen.

 

Wenn aber ein früherer Einwohner oder das Kind eines Einwohners hierher ziehen und sich häuslich niederlassen will, da soll es bei zwei Gulden bleiben, dem Herrn einen Gulden und der Gemeinde einen Gulden. Geschehen auf dem Gerichtstag am vierten Sonntag vor Ostern 1590.

 

Wenn aber ein unverheirateter junger Mann hier Einwohner werden will, gibt er zwei Viertel Wein, dem Herrn ein Viertel und der Gemeinde ein Viertel oder an deren Stelle zwei Kopfstück, dem Herrn ein Kopfstück und der Gemeinde ein Kopfstück [ein Viertel etwa sieben Liter].

 

[Nicht jeder Bewohner des Ortes war auch „Nachbar“, ein Ausdruck, der hier immer wiedergegeben wird mit „Einwohner“. Nur diese waren echte und stimmberechtigte Ortsbürger, die anderen waren nur „Beisassen“, ein Ausdruck, der allerdings nicht in Steinbach vorkommt. Wer von auswärts kam, mußte eine Gebühr zahlen, um „Nachbar“ zu werden].

 

 

 

Vom peinlichen Halsgericht 1590

Am Donnerstag vor dem Johannestag 1590 [23. Juni 1590] ist der Galgen in Steinbach zum Vollzug der Strafe aufgerichtet worden, weil in alten Zeiten - ungefähr vor 200 Jahren - auch ein Halsgericht hier gewesen sein soll [Der Galgen stand am oberen Ende der Bermbacher Straße, die Stelle bzw. Gegend heißt im Volksmund heute noch so].

 

Wer den Galgen gemacht hat:

Das haben die Zimmerleute getan, die im Amt Hallenberg gewohnt haben. Die Herrschaft hat ihnen zwei Gulden geschenkt.

Wer den Galgen gehoben hat:

Der Amtmann und Schultheiß mit einer ganzen Gemeinde Steinbach haben den Galgen gehoben und sonst niemand [Offenbar war es eine Ehre, dabei mitwirken zu können].

Wer die Ketten zum Galgen gemacht hat:

Das haben die Hallenberger Schmiede getan, von denen es damals elf gegeben hat, aber die Herrschaft hat ihnen zwei Gulden geschenkt.

 

Wer die Leitern zum Galgen gemacht:

Das haben die Wagner und Blochhauer [auch Männer, die Holz bearbeiten] im Amt Hallenberg getan, und sie haben mit den Zimmerleuten an den zwei Gulden einen Anteil gehabt.

Die Herrschaft hat das Holz zum Galgen dazugetan und die Einwohner haben es heimgefahren als Fronleistung, und zwar aus dem Haß-Berg bei Viernau. Die Herrschaft hat das Holz für die Zent [? den Verwaltungsbezirk] gleich mit dazu getan und die Einwohner haben es als Fronleistung gefahren. Aber sonst hat kein Einwohner einen Heller dazu gegeben.

Anmerkung:

Es ist einer im Amt Hallenberg aufgegriffen worden mit Namen Hermann Bock aus Sitzendorf, das bei Langewiesen und Königsee liegt [südlich von Ilmenau]. Der hat dem Obermüller in der Nacht einige Ellen gebleichtes Leinentuch aus Flachs gestohlen und in der Nacht aus seinem Haus getragen. Dabei wurde der gefangengenommen und die Herren haben ihn in Verwahrung genommen, ihn nach Kühndorf ins Amt geführt. Dort hat er freiwillig bekannt, daß er auch noch mehr Leute bestohlen hat und ist auch weiterer Verbrechen angeklagt worden. So sah sich die Herrschaft veranlaßt, ein Urteil in Jena einzuholen [Die Universität Jena und der Jenaer Schöppenstuhl waren damals die höchste Instanz in Rechtssachen]. In diesem Urteil wurde darauf erkannt, daß er zu henken sei.

Der Gerichtstag ist gehalten worden am Dienstag nach dem Johannestag 1590, und der arme Sünder ist gehenkt worden.

 

Wer zu Gericht gesessen hat:

Die Herrschaft hat den Zentgrafen von Meiningen her gesandt und geschickt, um das Gericht zu halten, dem hat die Herrschaft den Lohn gegeben. Der Ankläger ist von Themar gewesen, den hat die Herrschaft geschickt und entlohnt [Wenn jemand aus Meiningen und Themar geholt wird, dann wird daran deutlich, daß die Zent noch ungeteilt war und das Amt Hallenberg nur ein Teil dieser großen Zent war].

Die Gerichtsschöffen der Gemeinde Steinbach haben nicht mit im Gericht gesessen, aber die Herrschaft hat einem jeden 7 Knacken für eine Mahlzeit gegeben, und den Schöffen und Gerichtsleuten auch 50 Gulden zu vertrinken gegeben, die Herrschaft hat alles bezahlt.

Der Amtmann hat auf den Gerichtstag viel Hakenschützen [Soldaten mit Hakengewehren] mit sich gebracht, wehrhafte Leute, Fußgänger und Reiter, um das Gericht zu schützen und durchzuführen mit der Gewalt der Herren.

Die Truppe der Zent hat gelegen im Erbstal, nahe bei den oberen Häusern auf dem Rasen. Der Galgen ist gebaut worden auf den Hügel vorne am Hungerhauck über Cunz Mollers Acker an der Struthwiese.

Der Scharfrichter ist von Dreißigacker [heute Ortsteil von Meinigen] gewesen. Den hat die Herrschaft auch bezahlt.

Zusammengefaßt: Die Herrschaft hat die Unkosten des peinlichen Halsgerichts alle übernommen.

[Dem Schreiber scheint es besonders wichtig zu sein, daß den Steinbachern keine großen Kosten entstanden sind und ihre einzigen Leistungen auf den Frondienst angerechnet wurden. Im Gegenteil: Sie sind ja sogar entlohnt worden, zum Teil für gar nichts].

 

 

 

Ordnung der Gemeindewaldungen 1583

der beiden Dörfer Unter- und Obersteinbach, aufgestellt am Matthäustag, dem 21. September, durch die Schöffen und Ältesten der Gemeinde.

Jeder Einwohner, der gezwungen ist zu bauen, soll für einen jeden Stamm Bauholz der Gemeinde zwei Knacken geben und das Holz in Scheite trennen („ausscheiteln“?), aber Baumwipfel und Äste soll er für die Gemeinde liegen lassen, und die Dorfmeister sollen sie zum Nutzen der Gemeinde anwenden.

Will einer einen Bau am Berg machen lassen oder einen bewaldeten Berg abholzen lassen, sollen die Späne den Dorfbewohnern sein und diese sollen sie an den üblichen Holztagen heraustragen.

Für einen Baum, der als Stückholz verwendet wird, soll von einem Einwohner um die vier Knacken gegeben werden. Zähl (?) und Äste soll er liegenlassen und sie sollen der Gemeinde sein und die Dorfmeister sollen sie der Gemeinde zu Nutzen anwenden.

Wenn aber einer das Stückholz am Berg machen lassen will, so sollen die Späne der Gemeinde sein.

Für einen Baum, der zu Zaunstützen verwendet wird, soll ein Einwohner der Gemeinde auch vier Knacken geben, aber er soll keine Dielen daraus schneiden lassen, die Seitenstreifen („Schwärtling“) und Dielen kann er sonst wo sich beschaffen und kaufen.

Für einen Stamm Holz für einen Schweinestall soll ein Einwohner der Gemeinde auch zwei Knacken geben, Seitenstreifen und Dielen soll er sich sonst wo beschaffen und kaufen.

Für Pferde- und Kuhkrippen, Dachrinne oder sonst eine Rinne und für einen Schweintrog soll ein Einwohner der Gemeinde für einen jeden Stamm zwei Knacken geben.

 

Einen Baum für Leitern oder sonst ein schwächeres Holz für die Windleisten, die man an den Seiten die Strohdächer braucht, können durch die Dorfmeister nach Bedarf unter die Einwohner ausgeteilt werden. So mag ein jeder Einwohner sein Bauholz in Stücke schneiden („ausscheitteln“) und heimschaffen und den Bau oder was er machen lassen will daheim anfertigen. Wenn aber einer am Berg zu lang arbeitet an einem Bau, sollen die Späne der Gemeinde sein, und die Einwohner sollen sie an den gewöhnlichen Holztagen hinaustragen.

 

Jeder Einwohner, der nötig etwas bauen und Holz fällen will, soll sich das Holz jederzeit durch den Lehrer anweisen lassen, und zwar jede Woche am Dienstag und Freitag, und dem Lehrer soll für jeden Stamm ein Pfennig gegeben werden.

Außerhalb dieser Zeit, wenn man im Notfall das Holz fällen muß, seien es eins oder zwei Stämme, die soll der Lehrer demjenigen anweisen, und dieser soll dem Lehrer drei Pfennig geben. Der Lehrer soll mit Fleiß jeweils aufschreiben, was gefällt wird und dem Dorfmeister melden, damit der es für der Gemeinde berechnen kann [Offenbar geht es hier darum, daß der Lehrer noch eine zusätzliche Einnahmequelle hat].

 

Wenn ein Einwohner Reiser („Schlauffreißer“) für sein Gelände beschaffen läßt für den Fall, daß ihm das Wasser an Äckern oder Wiesen Schaden tun wird, der soll für einen jeden Stamm der Gemeinde zwei Knacken geben, aber das soll nicht gelten im Dorf für Häuser oder Stallungen.

 

Es bleibt der Gemeinde vorbehalten, das Gemeindeholz auszuteilen und zu verkaufen an die Einwohner je nach Bedarf und - je nachdem es das Gemeindegehölz ertragen kann - die Zuteilung zu mindern und zu vermehren, wie es die Not erfordern wird und die Zeit leiden will.

 

Die Gemeindeholztage sollen alle Wochen am Montag gehalten werden und auslaufen nach den Ostertagen, wenn der Hirte das Vieh ausgetrieben hat, nach dem Michaelistag [29. September], wenn der Schulmeister eben mag (?) (oder zum Gebet geläutet wird).

 

 

 

 

Vormundschaftsordnung von 1592

Es ist der Kurfürstlich Sächsischen Regierung nicht allein vielfach vorgebracht worden, sondern sie hat auch selber in etlichen Beispielen aufgrund vorgebrachter Klagen mit verständlichem Mißfallen gesehen und vernommen, in welchem Maße in Vormundschaftssachen große Unrichtigkeiten vorkommen: Es werden keine Bestandsverzeichnisse aufgestellt. Noch weniger wurde das Geld zum Nutzen der Pflegekinder verliehen („verlahet“) mit der Rückforderung zu rechter Zeit und der Wiederausteilung des Geldes. Es wurde auch keine jährliche Rechnung von den Vormündern über ihre Einnahmen und Ausgaben gemacht. In dieser Sache wurden wir notwendigerweise und zu Recht angesprochen oder angehört (?).

 

Wenn solche schädliche Unordnung in unserer Zeit vorkommt, erkennt die Regierung Friedrich Wilhelms zu Sachsen, daß sie schuldig sind, das einzurichten, was in dieser Sache recht, nützlich und nötig ist [Das Amt Hallenberg gehörte damals noch zu Henneberg, das von den Sachsen beerbt worden war. Erst durch den Benshäuser Vertrag von 1619 kam das Amt allein zu Hessen]

Sie ordnet für die Zukunft an, daß wenn amtlich bestellte Vormünder sich etwas zu Schulden haben kommen lassen, diese mit Pflichten und Eiden beladen werden sollten. Sie sollen für die Pflegekinder - ihre Person und Güter - nicht allein treu und mit bestem Fleiß sorgen, sondern auch alsbald durch den Stadt- oder Amtsschreiber eines jeden Orts ein ordentliches Bestandsverzeichnis in Anwesenheit zweier Rechtspersonen oder sonst zweier oder dreier glaubwürdiger Zeugen aufstellen und schreiben zu lassen. Auch über ihre Einnahmen und Ausgaben sollen sie ordentliche Verzeichnisse führen. Das Geld der Pflegekinder ist zur rechten Zeit einzufordern und sogleich an sichere Orte gegen Zinsen weiter auszuleihen. Die Vormünder dürfen es keineswegs bei sich zu behalten oder zu ihrem eigenen Nutzen verwenden. Es ist aber auch jährlich im Amt oder vor dem örtlichen Rechnungsführer und Rat oder denjenigen, jedesmal dazu bestimmt werden, eine ordentliche und richtige Rechnung vorzulegen.

Und was jedes Jahr noch als Rest aussteht, soll er sofort an barem Geld dazulegen oder aber nachweisen, daß es bereits gegen Zinsen wieder ausgeliehen ist, und dann in die Rechnung bringen. Dabei sollen die Vormünder gefährliche oder vorsätzliche Trägheit nicht gebrauchen oder vortäuschen, und das alles unter Androhung der Pfändung ihrer Habe und Güter.

 

Damit aber das alles tatsächlich und treu eingehalten wird, sollen die erwähnten Amtsverwalter, Rechnungsführer und Räte von jeden Vormündern jedes Jahr und besonders an gewissen dazu bestimmten Tagen im Amt oder nach genauer Bestimmung durch einige ihrer Mitarbeiter (?) in Anwesenheit des Stadtschreibers die Rechnung abhören. Was sie zu dem oben Gesagten im Widerspruch finden, das soll bei nächster Gelegenheit bei den Vormündern abgeschafft werden und keine Unrichtigkeit in Einnahme oder Ausgabe darf man durchgehen lassen.

Wenn sie bei dem einen oder anderen Punkt Bedenken haben oder sonst den Vormündern nicht Folge leisten könnten, haben sie das hierher in die Kanzlei gelangen zu lassen und sich dort Bescheid einzuholen. So soll in jeder Hinsicht gute Ordnung und Richtigkeit erhalten bleiben und das Wohlergehen der Unmündigen gesichert werden, ein Nachteil und Schaden für die Vormünder aber verhütet werden, wie es ihnen gegenüber recht und billig ist.

Die erwähnte Regierung sieht sich veranlaßt, daß dies alles endlich und mit Fleiß geschehen soll. -  Ausgefertigt in Meiningen mit dem vorgedruckten Siegel der Regierung, am ersten Tag des Monats September nach Christi unseres geliebten Herrn und Heilandes Geburt, im fünfzehnhundertzweiundneunzigsten Jahr.

 

 

Waage-Ordnung von 1584

1. Es soll jeder Einwohner der beiden Dörfer Unter- und Obersteinbach - niemand ausgeschlossen – verpflichtet sein, sein Getreide und Mehl in und außer der Mühle wiegen zu lassen, und nichts ungewogen in oder aus der Mühle zu führen oder zu tragen. Als Strafe ist angedroht für den, der das nicht beachtet, der Verlust des Getreides und für den Müller so viel an Geld, als das Getreide wert ist.

2. Nachdem bisher unterschiedliches Gewicht in der Waage gebraucht worden ist, sollen die Dorfmeister bei nächster Gelegenheit recht genaue Gewichte für die Wage beschaffen und darüber mit Ernst wachen.

3. Jeder Müller soll von einem jeden Malter hartes Getreide als seinen Mahllohn („Mitz“)

16 Pfund nehmen, in der Waage aber soll er das Gewicht wiederum in Mehl und Kleie gewähren, und zwar so, daß der Müller beim Korn 7 Pfund Kleie, aber nicht weniger geben soll [Es ist wohl so gemeint, daß er von dem noch nicht gemahlenen Getreide 16 Pfund wegnehmen darf. Wenn er aber hinterher wiegt, kann ja nicht das ursprüngliche Gewicht von einem Malter auf der Waage sein, weil er seinen Mahllohn schon weggenommen hat. Gemeint sein kann nur die verminderte Menge, aber dabei dürfen höchstens 7 Pfund Kleie sein],

4. Die Müller sollen sich nicht zu beklagen, daß gefährlich mit dem Getreide gehandelt wird (?). Nachdem das Getreide gewogen ist, soll es der Mahlgast durch seine Leute aus der Waage in die Mühle schaffen und es soll nicht zuvor wieder heim getragen werden, unter Androhung des Verlusts des Getreides.

5. Der Müller soll entsprechend seinem Eid und seiner Verpflichtung jedermanns Gut zuverlässig („treulich“) mahlen, so klein und rein es sich zu Mehl machen läßt. Es wird eine ernste Strafe angedroht, wenn einer als Betrüger enttarnt wird. Deshalb darf auch kein auswärtiger Müller die Einwohner bedrängen, bei ihm Getreide zu mahlen (?), auch bei Androhung des Verlusts des Getreides.

6. Jeder Müller soll einen Kasten in der Waage stehen haben, in dem sich ungefähr ein Maß [zwei Liter] oder mehr Mehl befindet. Was dann an Mehl über dem zugelassenen Schwund liegt oder weniger ist als das eingewogene Getreide, das soll dem Mahlgast aus dem Kasten erstattet werden. Wenn aber das Mehl überläuft und sich mehr findet als eingewogen, das soll dem Müller durch den Wagemeister in seinen Kasten getan werden.

7. Letzter Punkt: Niemand soll dem vereidigten Waagemeister viel oder wenig in sein Amt reden, er sei Müller oder dessen Mitarbeiter und auch nicht der Mahlgast oder seine Mitarbeiter. Eine Ausnahme wäre es allerdings, daß er seinen Pflichten zuwider handelte. In diesem Fall soll man sich jeder Zeit bei den Behörden beklagen und einen Bescheid erhalten.

Die Zeit aber, in der der Waagemeister das Wiegen vornehmen soll, soll vom Petritag [22. Februar] bis zum Michaelistag [29. September] alle Tag am Abend von 6 bis 7 Uhr sein, und dann vom Michaelistag bis zum Petritag von 3 bis 4 Uhr am Abend. Wenn das nicht geschieht, behält sich die Behörde eine Strafe vor.

 

Ganz zum Schluß behält sich die Behörde in dieser Verordnung ausdrücklich vor, diese nach Bedarf zu ändern, etwas zu streichen oder hinzuzufügen, auch zu verbessern oder sie ganz und gar aufzuheben. Man beachte die Verordnung aber in jeder Hinsicht und wisse sich vor Schaden zu hüten (?).

Erlassen auf der Hallenburg am Michaelistag des Jahres 1584.

 

 

 

Mühl-Ordnung zu Obersteinbach Amt Hallenberg von 1599

1.Wenn es sich in Zukunft ergibt, daß eine Mahlmühle für die beiden Steinbach ausfällt und zu verkaufen ist, dann soll sie keiner kaufen dürfen, der nicht das Müllerhandwerk gelernt hat und genügend damit umzugehen weiß; von diesem Grundsatz soll in diesem Handwerk nicht abgewichen werden (?). Wenn aber einem oder mehreren durch Erbfall eine Mühle zufallen würde, soll derjenige oder diejenigen die Mühle mit einem geschickten Müller versehen.

Und wenn bei diesem Müller festgestellt wird, daß er einem oder mehre Artikel dieser Mühl-Ordnung gebrochen hat, dann soll der Herr der Mühle und nicht der Mietmüller verpflichtet sein, die danach ausgesprochene Buße und Strafe zu bezahlen.

2. Jeder Müller soll sein Mühlwerk - also Räder, Stein und Getriebe – nach dem Winkelmaß, dem Richtscheit und nach der Waage ausrichten. Er soll auch die Steinrinnen in den Zirkel hauen [gleichmäßig im Kreis des Mühlrads verteilen]. Er soll den Holzaufbau um den Mühlstein mit passenden Deckeln versehen (?) und den Mühlstein glatt aufsetzen und wenigstens eine zweere (?) Hand über den Stein gehen lassen. Bei Nichtbeachtung werden drei Gulden als Strafe verhängt.

3. Wenn ein Müller die Steine neu einbaut, soll er gut darauf achten, daß sie in der richtigen Art zusammenwirken, damit das Getreide der Leute nicht verdirbt, sondern gewissenhaft gemahlen wird. Keiner darf einen Stein einbauen, der nicht wenigsten ein Viertel einer Elle dick ist [etwa 14 Zentimeter. „Ort“ ist ein allgemeiner Ausdruck für das Viertel eines Maßes], damit er auch die nötige Masse und die Dicke hat, damit das Getreide nicht herausspringt. Bei Nichtbeachtung werden drei Gulden als Strafe verhängt.

Ebenso soll jeder Müller verpflichtet sein, wenn er einen Mühlstein eingesetzt und behauen hat, die Mühle zuerst mit seinem eigenen Gut und nicht mit dem des Mahlgastes zu beschütten. Die Strafandrohung ist wie oben (?).

4. Die Mahlsteine sollen mit Schilden [breite Bretter] als einem Deckel (wie schon vorher erwähnt) einigermaßen verdeckt werden, und das Loch am Schild soll eine Spanne vor dem Loch des Steins sein, und der Korb oder Schuh aufs niedrigste eingerichtet sein und ungefähr drei Finger über das Loch des Steins gehängt werde. Bei Nichtbeachtung werden drei Gulden als Strafe verhängt.

Die Mühlen sollen mit Wänden gegen das Wasser wohl verwahrt sein, so daß kein Wind hineingehen kann. Doch man darf ein verglastes Fenster machen, daß man sieht, wie der Stein zu hauen ist. Ebenso sollen die Stege und Brücken und Böden unter dem Kamm-Rad (?) aufs beste verwahrt und samt dem Bausch gefilzt sein, damit nichts schabt („röhren“ ?), sondern was von dem Stein abgeschabt wird, soll von der Brücke oder dem Boden wiederum aufzukehren sein. Bei Nichtbeachtung werden auch drei Gulden als Strafe verhängt Es soll auch ein jeder Müller die nötigen Radzuber, Tröge, Mahlkasten, Beutelkasten und Kehrgerät haben, und zwei Haarsiebe - ein enges und ein weiteres - in dem Mahlwerk haben. Bei Nichtbeachtung wird ein Gulden als Strafe verhängt.

5. Ebenso soll ein jeder Müller das rechte Maß haben, nämlich ein ganzes Maß [2 Liter], eine Metze [Gefäß mit 10 Liter Inhalt], dazu auch ein Vierling [6 Liter Inhalt], bei Androhung einer Buße von einem Gulden.

Vor allem aber sollen die Mühlen in jeder Hinsicht sauber sein und zwar so, daß einem jeden sein verschüttetes Gut wieder völlig und rein aufgehoben werden kann. Bei Nichtbeachtung wird ein Gulden als Strafe verhängt.

6. Kein Müller soll seinen eigenen Sack nutzen, noch sonst eine Hinterlist gebrauchen. Wenn man das aber doch feststellt, soll er, so oft er erwischt wird, mit einem Gulden bestraft werden.

7. Kein Müller soll weder Gänse noch Hühner noch anderes Vieh in die Mühle gehen lassen und auch gar keine Tauben haben, bei einer Strafandrohung von einem Gulden.

 

Es soll sich auch ein jeder Müller - um eine Strafe am eigenen Leib zu vermeiden - mit dem ordentlichen Mahllohn begnügen und zufriedenstellen lassen und nicht mehr Geld verlangen.

 

Es soll auch einem jeden frei stehen, selbst bei dem Mahlen seines Getreides dabei zu sein oder seine Leute dazu abzuordnen. Der Müller darf das nicht verweigern noch jemanden daran hindern. Als Strafe ist eine Nacht im Gefängnis angedroht.

 

Besonders aber sollen die, die für den Verkauf backen (?), entweder selbst oder ihre Angestellten bei dem Mahlen anwesend sein. Wenn es aber nicht erfolgt und sie durch die Müller ungleich behandelt werden, sollen sie sich deswegen bei den Behörden nicht beklagen dürfen.

Desgleichen soll auch ein jeder Müller verpflichtet sein, dem Mahlgast Semmelmehl und Roggen-, Gersten- und Hafermehl zu machen, wie das ein jeder haben will.

 

Wenn sich aber ein Müller unterstehen würde, etwas anderes zu seinem Vorteil darunter zu mahlen oder das Mahlgut zu verwechseln oder auf einem anderen Wege einen Betrug zu verüben, ein solcher falscher Mensch soll ohne Erbarmen am eigenen Leib mit Haft im Turm bestraft werden.

 

Es sollen auch die Müller mit einem Eid verpflichtet werden, gehorsam nach dieser Ordnung zu leben, der Herrschaft treu und gehorsam zu sein, das Mühlwerk mit allem Zubehör so viel wie nötig im Bau und mit Würde zu erhalten. Sie sollen niemanden gefährden noch behindern, sondern einem jeden von seinem Getreide das Mehl mit Fleiß herstellen und bewahren. Sie sollen nichts davon verändern, verwechseln, noch untereinander mengen, sondern ein jeden sein Gut für sich alleine machen und niemandem aufschütten, was fehlt (?).

 

Sie sollen auch stets diejenigen, die zuerst in die Mühle kommen, nacheinander bedienen und keinen vor dem andern bevorzugen und eher abfertigen, es sei denn ein armer Mensch, der viele kleine Kinder und kein Brot hat. Sie sollen auch für sich und ihre Leute mit dem üblichen Lohn zufrieden sein. Die hierüber einen Eid abgelegt haben und sich verpflichtet haben, sollen immer wieder daran erinnert und dabei gelassen werden.

 

So oft auch ein Müller einen Mitarbeiter annimmt, soll er diesen verpflichten, das Mühlwerk nicht zu fälschen, sondern sich an die erwähnte Ordnung ganz zu halten. Wenn er aber dieses nicht tun oder den Herrn in Schaden führen würde, soll der Müller es ihm an seinem Lohn kürzen dürfen.

 

Damit durch die Müller und den Mahllohn keine Gefahr entsteht, soll hiermit verordnet und dem jeweiligen eingesetzten Dorfvorsteher auferlegt sein, daß sie alle Vierteljahr mit dem Schultheißen eine Besichtigung der Mühl und der Maße in ihr vornehmen.

Derjenige Müller, der sich strafbar gemacht hat, soll die Strafe erhalten, die bei allen Artikeln dieser Ordnung erwähnt ist, und an die entsprechenden Dienststellen ausgeliefert werden.

 

 

Tauben-Ordnung 1590

Im Dorf ist hin und wieder Hader und Zank entstanden und die Behörde hat damit sich befassen müssen, weil sich einige sogar wegen der Tauben geschlagen haben. Der Amtmann hat dem Schultheißen, den Dorfvorstehern und den Gerichtsschöffen auferlegt, wer Tauben halten darf und wie. Folgendes ist festgelegt worden: Wenn einer einen eigenen Pflug ins Feld führt, soll drei Paar Tauben halten dürfen. Darüber hinaus werden keine zugelassen werden. Auch sonst soll keiner Tauben von einem anderen Einwohner übernehmen.

Beurkundet Steinbach Hallenberg, Sonntag Kantate 1590 [Vierter Sonntag nach Ostern]. Siehe auch die Rügegerichts-Ordnung in diesem Buch auf Seite 16.

 

 

Gemeinde Fuhr- und Fron-Ordnung von 1585 und 1586

Am Tag Johannes des Täufers [24. Juni] haben sich die beiden Dörfer, die zum Amt Hallenburg gehören, nämlich Unter- und Obersteinbach, aber auch Herges, Springstille und Näherstille bei Schmalkalden (soweit Güter dort zum Amt Hallenburg gehören) geeinigt. Das geschah auf Befehl und Gebot der Herren Räte, Statthalter und Kanzler unseres allergnädigsten Fürsten und Herrn in der Regierung zu Meiningen. Es ging um das Fahren des Jagdzeugs und der Jagdbeute („Wiltpret“) und um das Jagdgeld, das uns von unserem gnädigsten Fürsten und Herrn auferlegt und befohlen wurde.

 

In zwei Punkten hat man sich geeinigt zwischen dem Amtmann Michael Mußmacher (damals Amtsinhaber auf der Hallenburg) und Schultheiß Georg Brotmacher und zwischen den Gerichtsschöffen und Ältesten der Gemeinde Steinbach und mit dem Rat der ganzen Gemeinde und schließlich auch mit dem Schultheiß von Herges und den Ältesten seiner Gemeinde und dann auch mit dem Schuldtheißen von Springstille und seiner Gemeinde und Ältesten. Sie haben sich geeinigt wie folgt:

 

Erster Punkt: Wenn Jagdfuhren und Jagdgeld für das Amt Hallenberg angeordnet werden, soll das nur auf die großen Güter („gantzen Erb“) verteilt werden. Ebenso soll es sein bei den Gütern, die ins Amt Hallenberg gehören und auf denen die Schultheißen oder Gerichtsboten zugleich herum gebieten (?).

Es sind in den zwei Dörfern Unter- und Obersteinbach zwanzig ganze und ein halbes Gut.

Desgleichen sind in Herges, Springstille und Näherstille zwanzig ganze Güter, das macht zusammen vierzig ganze und ein halbes Gut. Aber diese Abmachung bezieht sich nur auf die Jagd und auf sonst nichts.

 

Zweiter Punkt: Nach Zillbach [westlich von Schmalkalden westlich der Werra] zu fahren soll zwei Frondienste ausmachen, ebenso nach Maßfeld [Ober- und Untermaßfeld an der Werra] oder nach Schleusingen.

Es folgt jetzt, wie sich die Gemeinde Steinbach und die Nachbarschaft wegen der Fronfuhren geeinigt haben (nicht mehr was die Jagd anbelangt), wie sie fahren und anspannen sollen, was ihr Anteil sein soll, nämlich auf die zwanzig und ein halbes Gut:

 

Ein Hammer im Ober- oder Unterdorf gelegen, der zum Amt Hallenburg gehört und einen Tag die Fron leisten muß, soll mit einem halben Gut oder einem „Sichelgut“ zugleich ein Pferd anspannen und fahren [Es steht nur das Wort „Sichel“ da. Aber es könnte gemeint sein, daß es sich um einen Kleinbauern handelt, der nur mit der Sichel sein Getreide einbringt].

Und wenn ein Bauer ohne Hofstelle („Hinter Siedel“), der weder Gut noch Hammer hat, aber doch zwei Pferde, der soll mit dem halben Gut und einem Hammer zugleich ein Pferd anspannen und fahren.

 

Wenn die halben Güter und Eisenhämmer einmal reihum anspannt haben, soll ein Bauer ohne Hofstelle oder Eisenhammer, der aber doch ein Pferd hat, gleich danach mit einem halben Gut und einem Hammer zusammenanspannen und fahren, weil sie in der Gemeinde gleichen Anteil haben [gemeint ist wohl, daß sie nur jedes zweite Mal mit anspannen müssen].

Weitere Einigung der Gemeinde über das Anspannen bei der Jagd:

Es soll auch eine Mahlmühle im Unter- und Oberdorf gelegen mit einem Hammer, einem halben Gut und einem Sichelbauer zu jederzeit ein Pferd zugleich anspannen und fahren (?).

 

Es ist auch beredet worden, was der machen soll, dem das Fahren befohlen wird, der aber kein Pferd hat: Der soll eines mieten und herbeischaffen, so billig er es bekommen und wo er es bekommen kann. Ist aber kein Pferd zu bekommen, so soll der für ihn eintreten, dem es nicht befohlen wurde, für ihn zu fahren und anzuspannen, und dieser soll 12 Knacken als Lohn nehmen.

 

Ebenso sollen die Schneidmühlen, Stabeisen-Hämmer und Pochwerke im Unter- und Oberdorf mit einem Hammer zusammen ein Pferd anspannen, wenn sie aus dem Gemeindewald das Holz zum Bauen nehmen (?). Nehmen sie aber kein Holz zum Bauen aus dem Gemeindewald, sind sie nicht verpflichtet, zu fahren und anzuspannen. Das Gleiche gilt, wenn ein Pferd aus einem halben Gut auf die Hallenburg fahren sollte, das wäre nur Flickwerk.

 

Ein Sichel-Bauer muß mit der Hand fronen. Und wenn er einmal reihum gefront hat, müssen die Bauern ohne Hofstelle und einzelne Häuser nicht fronen. Aber das andere Mal sind sie wieder verpflichtet mit zu fronen, aber der Amtmann muß einem jeden Fröner für jeden Tag neun Pfennig zu einem Schilling geben, wie es von alters das Herkommen ist.

 

Und wer unserm gnädigsten Fürsten und Herrn mit einem Hauszins [bei zinspflichtigen Häusern, aber auch Hausmiete] verpflichtet ist, muß auch fronen.

 

Gemeinde Fron-Ordnung von 1585, betreffend Wege, Stege, Wasser und was der Gemeinde gehört. Wie man fronen soll.

Die Pferdebesitzer sollen einer nach dem anderen fahren und Frondienst leisten, wenn es nötig ist. Die Dorfmeister sollen ordentlich alles anweisen, wenn etwas zu fahren ist.

Ebenso ist es mit den Handfrönern [die Fron mit der Hand leisten], die das Fahren nicht betrifft: Es soll einer nach dem andern oder auch alle zusammen gleichzeitig fronen wie es nötig ist. Auch diese sollen die Dorfmeister ordentlich anweisen.

 

 

Vergleich der Gemeinde Steinbach mit dem andern halben Amt wegen der Grenzjagden und Jagdbeutefuhren im Jahr 1617:

Bei den Grenzjagden sollen die Hallenberger Untertanen in Herges, Springstille und Näherstille jedesmal einen Wagen mit dem dazugehörigen Jagdzeug mehr als die Steinbacher bespannen und führen. Dagegen soll Steinbach allein die Jagdbeute bei den Jagden abholen und hereinführen, weil es vorher auch also gehalten worden ist.

Beurkundet Steinbach, den 27. September 1617.

 

 

 

Von Schafen und Schäferei im Jahre 1596

Früher bestand im Dorf Steinbach diese Ordnung und Gewohnheit, daß kein Einwohner dieses Orts berechtigt ist, eine Schäferei und noch viel weniger Schafe zu halten. Nun aber ist es dahin gekommen, daß eine große Anzahl vorhanden ist und sie auch über Winter gehalten werden. Damit dies aber für die Gemeinde nicht zum Schaden und Nachteil wird, ist durch den Schultheiß Valtin König, die Gerichtsschöffen, die Dorfmeister Kaspar Bader und Hartmann Wilhelm diese Abmachung getroffen worden, wie es in Zukunft mit der Schäferei gehalten werden soll.

 

Zum Ersten wird jedem Einwohner gestattet, über Winter hier Schafe zu füttern und zu halten, wenn er es kann, jedoch müssen diese seine eigenen Schafe sein und keine Miet-Schafe. Es soll aber jeder, der sie halten kann, von jedem Schaf der Gemeinde einen Knacken Steuer geben.

Es soll aber auch keinem Einwohner weiterhin erlaubt sein, etwa Miet-Schafe anzunehmen gegen Geldzahlung oder Lämmer oder Wolle, damit nicht die Fütterung in diesem Ort verteuert und andere Einwohner dadurch behindert werden.

Weil nun ein Einwohner - wie gemeldet wurde - den Winter über Schafe gehalten hat, ist verabredet worden, daß es ihm hiermit untersagt ist und daß sie am Ende des Winters in angemessener Zeit aus dem Ort wegzuschaffen, damit keinem Einwohner ein Schaden zugefügt wird und der sich deswegen bei der Behörde beklagen müßte. Bei Zuwiderhandlung wird Strafe angedroht.

Beurkundet Steinbach 1596, den 14. September.

 

 

Es ist auch strittig gewesen, wie das mit den Schafen sein soll, die den Winter über gefüttert werden. Deshalb haben die Gerichtsschöffen, Dorfvorsteher und Ältesten der Gemeinde mit dem damaligen auf der Hallenburg eingesetzten Amtmann Michael Mußmacher und dem Schultheiß Georg Brotmacher einer ganzen Gemeinde zugestanden, daß ein jeder Einwohner den Winter über sein Heu und Stroh verfüttern darf an Schafe und anderes Vieh ohne Schaden für seinem Nächsten. Was die Schafe angeht sollen sie im Winter zur rechten Zeit herein getan werden und in passender Zeit wieder abgegeben werden, damit die Zahl des Rindviehs nicht verringert wird.

Beurkundet, 14. Januar 1588.

 

 

Nach dieser Zeit ist der Gemeinde Steinbach erlaubt worden, eine Schäferei zu halten. Dafür hat sie der Herrschaft jährlich 24 Gulden, einen Hammel und ein Lamm geben müssen. Weil aber den Schafhaltern die Abgabe zu hoch war und weil andere benachbarte Schafhalter mehr Vieh gehalten haben und kaum 12 Gulden oder 16 Gulden jährlich gezahlt haben, gaben sie im Jahre 1710 die Schäferei völlig auf, so daß mehrere Jahre keine Schafe hier gewesen sind.

 

Am 12. März 1715 wurde die Abgabe für die Schafe vom Fürsten auf 16 Gulden festgelegt mit der Bedingung, daß die Gemeinde jährlich diese 16 Gulden geben sollte, die dann auch auf das gehörnte Vieh aufgeteilt wurden.

 

Kopie des fürstlichen Antwortschreibens.

Wir haben im Fall der von unserer Rentkammer berichteten Bittschrift aus Gnaden entschieden, daß diese von der Forderung von 1710 über 24 Gulden Huteabgabe jetzt und in Zukunft verschont bleiben sollen. Die Abgabe soll jährlich von diesem Jahr an 16 Gulden betragen. Die Gemeinde wird dies auf die Einwohner aufteilen, je nachdem wieviel Rinder und Schafe sie haben. Der Betrag soll von den Einwohnern regelmäßig erhoben werden, ob sie nun Schafe oder anderes Vieh halten oder nicht, und ohne daß sie deswegen um einen Erlaß nachsuchen. Unsere Rentkammer hat sich danach zu richten und entsprechend eine Verfügung zu erlassen.

Kassel, den 12. März 1715.    Carl.

 

Für die Gemeinde Steinbach Hallenberg wird die Huteabgabe für ihre Schafe für ständig auf 16 Gulden festgesetzt.

 

Entsprechend diesem fürstlichen Antwortschreiben wurden diese 16 Gulden auf das gehörnte Vieh aufgeteilt. Weil aber einige bei der Bezahlung nachlässig waren und auch mittlerweile Meister Georg Kehr (der jüngere), Metzger in Obersteinbach, sich angeboten hat, die Schäferei wieder zu pachten, wurde ihm diese auf drei Jahre lang von der Herrschaft überlassen, und zwar jedes Jahr gegen die oben erwähnte Abgabe

Dies geschah im Jahre 1719. Seit dieser Zeit hat man angefangen, das Knüllfeld [östlich von Steinbach] wieder zu bearbeiten. Nach Ablauf von drei Jahren stieg die Zahl der Schafhalter wieder bis auf acht Personen.

 

Im Jahre 1725 wollten Meister Georg Kehr, Hans Kaspar Kehr und Michael Carle die Schäferei pachten. Sie versprachen jährlich 26 Gulden zu geben und nicht mehr als 150 Hammel und nichttragende Schafe zu halten. Es klagten aber die Begüterten und die Ackerleute dagegen, daß die Schäferei nicht den Metzgern alleine zustünde, sondern ihnen, weil sie mit ihrem Gespann viele Frondienste leisten müßten. Es wurde es ihnen auch von der Behörde zugesprochen, und zwar zum Preis von 16 Gulden. Dabei ist es auch bis heute geblieben und wird auch noch verbleiben.

 

[1756] Nach dieser Zeit ist der Pachtpreis unterschiedlich gewesen. Weil sich jederzeit acht Einwohner nacheinander gemeldet haben, haben sie die Schäferei auf jeweils drei Jahre zu pachten bekommen. Der Preis ist im vorigen Jahr wie auch in den Jahren 1752 bis 1754 bis zum Michaelistag [29. September] auf 30 Gulden zu je 20 Groschen verpachtet worden, nämlich 16 Gulden einheimisches („herrschaftliches“) Geld und 14 Gulden allgemein umlaufendes Geld [Cureut = Courant].

Die Schäferei ist abermals an acht Einwohner verpachtet worden, und es sind allezeit 225 Stück Schafe in dem Pferch erlaubt worden.

 

Im Jahre 1796 auf den Michaelistag wurde die hiesige Schäferei für 80 Gulden an Gottlieb Nothnagel, Schutz Ruchard (?), Valtin Huhn, Kaspar Rothämel und Mitarbeiter verpachtet. Nachdem aber der jetzige Förster Lampmann wegen des [ein Flurstück] Rupprasens [am Ruppberg östlich von Steinbach] - den die Gemeinde bis zum Johannestag [24. Juni] hüten durfte – beim fürstlichen Amt Hallenberg eine Klage eingereicht hatte, wurde dem Schäfer verboten, auf dem Rupprasen zu hüten, bei Androhung von 10 Gulden Strafe.

 

So war die Gemeinde genötigt, eine Entscheidung in dieser Sache an höherem Ort zu erbitten. Dies geschah 1797 durch einen Anwalt, den Lizentiaten [zugelassener Anwalt] Bauer in Schmalkalden, der eine Klageschrift nach Kassel einreichen mußte. Daraufhin wurde der Herr Rat Lange als Sachbearbeiter in der Sache von der fürstlichen Regierung eingesetzt. Die Sache wurde beim ersten Termin mit nachfolgendem Bescheid am 20. Dezember 1797 entschieden. Er lautet wie folgt:

 

Bescheid in Sachen der Gemeinde Steinbach im Amt Hallenberg als Klägerin

gegen dortigen Förster Lampmann als Beklagten:

Da der Beklagte wegen der …… (?) den Klagenden (?) in keiner Weise entgegengekommen ist, wird er - da sein persönliches Interesse oder sonstige Not ausgeschlossen ist (?) - schuldig gesprochen. Er wird verurteilt, die Klage- und Bittsteller bei der weiteren Ausübung ihrer althergebrachten Schafhute-Rechte auf der herrschaftlichen Flur Rupprasen nicht weiter zu beunruhigen noch sie ganz zu hindern. Andernfalls wird eine harte Strafe angedroht. Er soll sich auch wegen der entstandenen Kosten halben mit ihnen vergleichen.

Von Rechts wegen (?), Schmalkalden, den 20. Dezember 1797.

Dieser Bescheid soll beiden Teilen mittels gefälliger Rechtshilfe ……….öffentlich mitgeteilt und …… werden, fühlt sich der eine oder der andere Teil dadurch beschwert, so hat er das Recht, innerhalb der nächsten zehn Tage eine Gegenklage bei der Kommission anzuzeigen.

im Auftrag der Kommission                           Luny

 

 

 

 

Von guter Ordnung und Zucht in der Gemeinde 1629

In den beiden Gemeinden Ober- und Untersteinbach ist leider allerhand Unordnung bei den Brunnen, Brunnenkasten, Fahr- und Gehwegen und Stegen im Dorf und Feld eingerissen. Diese Unordnung kann man auf die Dauer nicht mehr sehen und durchgehen lassen. Und um der Unordnung zuvorzukommen, haben sich die sämtlichen Zwölfer mit Wissen und Einwilligung des Amts gütlich darauf geeinigt, die angesprochene Unordnung in nachfolgender Art gänzlich abzuschaffen.

 

1.In Zukunft soll jede Person bestraft werden, die vorsätzlich Brunnenröhren öffnet, die unter die Erde oder in den Brunnen gelegt sind, und die Brunnen an ihrem Lauf hindert, und von dem Dorfpolizisten („Dorfknecht oder Freiboten“) dabei erwischt wird. Derjenige soll 5 Gulden zahlen, und zwar 2 Gulden an die Herrschaft, 2 Gulden an die Gemeinde, und 1 Gulden an den Polizisten. Ihnen soll jede Person ohne Erbarmen („unnachläßig“) verfallen sein, die auf frischer Tat ertappt wird. Soweit zum ersten.

2. Weil Brunnenkasten der Gemeinde fast von jedermann unrein gehalten werden, so soll diejenige Person, so dabei ertappt wird, jedesmal unbarmherzig der Strafe verfallen sein, und zwar mit sechs Groschen, davon 3 Groschen an die Gemeinde und 3 Groschen dem Polizisten.

 

3. Es sind auch viele Klagen erhoben wurden, daß die eine oder andere Person gegen das Herkommen in unverantwortlicher Weise beim Fahren und Gehen vorsätzlich neue Wege gesucht hat, so daß andere ebenso ihnen gefolgt sind und hierdurch wurde großer Schade verursacht. Ist doch einer gesehen worden, soll jede fahrende Person, die bei dieser Übertretung („ungebührlich“) ertappt wurde, der Gemeinde und dem Polizisten einem halben Gulden zahlen, eine gehende Person soll einem Schreckenberger Buße zahlen, jedoch die Hälfte der Gemeinde, die andere Hälfte dem Polizisten, aber auch nicht weniger sich mit denjenigen zu einigen, denen deshalb ein Schaden verursacht wurde, und ihnen eine Abfindung zu zahlen.

4. Es ist auch zum Erbarmen, daß kein ehrlicher Hausbesitzer oder Hausbewohner nichts vor dem leidigen Diebstahl bewahren kann, nicht was im Feld angebaut wird, seien es Kraut, Rüben und anders, das ein ganzes Jahr Unkosten, Mühe und Arbeit verursacht hat und mit Gottes Segen angebaut wird. Deshalb soll der Felddiebstahl mit einer ernsten Verwarnung vertrauensvoll („treulichen“) bei der Gemeinde angezeigt werden, ganz gleich, ob es sich um Mann oder Frau, junge oder alte Menschen handelt, damit sich in Zukunft jeder mit den Seinen vor einem derartigen Felddiebstahl oder einem anderen Diebstahl hüten soll. Wenn eine Person aber ertappt wird, soll sie nicht allein mit Geldstrafe und Gefängnis im Turm bestraft werden, sondern auch unbarmherzig mit einer Strafe am eigenen Leib belegt werden, zum Beispiel mit dem Bock oder Pranger [beides verbunden mit einer Schaustellung unter Festbinden an einem Gegenstand oder einer Wand]. Danach wird nun die eine und andere Person diese angezeigten Artikel zu achten wissen und sich vor Strafe und Schaden hüten.

 

5. Ansonsten sollen auch die verdächtigen Spinnstuben in der Gemeinde, in denen allerhand „Büberei“ und Sünden üblich sind, erbarmungslos und ernstlich verboten sein, bei Androhung einer Strafe von einem Gulden. Außerdem ist auch wohl zu beklagen, daß der junge ungezogene Pöbel nicht allein am Sonntag in der Kirche zusammengeschlagen wird, sondern auch wohl die Nacht über auf den Gassen allerhand Büberei mit Fluchen, Herumrennen und Steinewerfen anrichtet. Das ist wohl mit Unmut und Verdruß anzuhören und wird auch den lieben Gott zur Strafe veranlassen. Ebenso säuft sich auch mancher während des Gottesdienstes toll und voll mit Branntwein. Wen man aber ertappt, der soll jedesmal mit einem halben Gulden bestraft werden, die Hälfte für die Herrschaft und die andere Hälfte dem Polizisten.

 

[In den Spinnstuben wurde anfangs sicher wirklich Wolle gesponnen. Aber mit der Zeit wurden sie immer mehr zu einem Treffpunkt der Jugend, bei dem allerhand Unsinn gemacht wurde. Offenbar kamen auch „Sünden“ vor, ein Fachausdruck für sexuelle Ausschweifungen. Was mit dem „Zusammenschlagen des Pöbels“ gemeint ist, das ist nicht so recht deutlich. Es könnte auch einfach „zusammenrufen“ bedeuten so wie unter dem nächsten Punkt].

 

6. Endlich soll es am Sonntag mit dem Markt so gehalten werden: Wenn zum Gottesdienst zusammengerufen wird, sollen die Händler im Ober- und Unterdorf ihre Waren weglegen und die Leute an den Gottesdienst erinnern. Wenn aber einer ertappt wird, daß er das nicht einhält, dem soll die Ware von dem Amtsboten beschlagnahmt werden und er muß mit der Strafe durch das Amt rechnen.

 

Die sämtlichen Zwölfer werden hier von Amts wegen auch selbst ernstlich daran erinnert, daß sie entsprechend ihrer geleisteten Verpflichtungen auf das Brotwiegen und das Mahlen in der Mühle besser als bisher geschehen eifrig achtgeben sollen, zur Erhaltung einer guten Polizeiordnung in Gemeindesachen und zum Besten der Armen. Sie sollen so viel wie möglich und menschlich nötig sich an die vorher aufgezählten Punkte halten.

Beurkundet am 23. Oktober 1629 in Steinbach Hallenberg.

 

[Die Zeitangabe widerspricht der Angabe in der Überschrift. Die vorherigen Schriftstücke legen das Jahr 1629 nahe, auch die Fortsetzung mit dem Jahr 1628 auf Seite 71 spricht dafür].

 

 

 

 [Verlängerung der Hutezeit 1799]

Es wurde eine neue Ordnung veröffentlicht und befohlen, daß kein Hirte oder Schäfer länger als bis zum 12. April und nicht vor Ende Oktober auf den Wiesen hüten darf, sonst soll er bestraft werden.

Hierauf haben wir bei unserem Herrn Landgrafen Wilhelm IX. um Befreiung von dieser Anweisung gebeten, weil hier in unserer Gegend im Frühling die Wetter zu rauh und vielmal sehr groß sind. Es wurde um den Termin 1. März nachgesucht. Darauf ist eine gnädige Befreiung erfolgt. Diese besteht darin:

Die bittende Gemeinde Steinbach Hallenberg wird von der neusten Hüteordnung in der Form gnädig befreit, daß ihr erlaubt sein soll, ihre Gemeindeschäferei bis zum ersten März hüten zu lassen. Die Regierung hat das hierfür Nötige zu verfügen.

Kasel, den 18. Oktober 1799.            im Auftrag des Fürsten           Mair.

Gebühr 2 Gulden.

 

 

 

 

 [Verkauf auswärtiger Waren 1801]

Beurkundet Steinbach den 2. Oktober 1801.

Die Schmalkalder Kauf- und Handelsleute hatten durch eine Verfügung der fürstlichen Regierung erwirkt, daß alle Handelsleute hier in Steinbach, Brotterode und überhaupt auf dem Lande keine fremden Waren verkaufen und sie aus fremden Landen herbeischaffen dürfen. Vielmehr solle jeder Krämer seine Waren in der Stadt Schmalkalden, bei den Krämern und Kaufleuten („Höker“) kaufen und hier und da wieder verkaufen. Deshalb waren wir genötigt, eine Bittschrift an die fürstliche Kanzlei zu Kassel einzusenden, weil wir hier in Steinbach im Amt Hallenberg keine Gemeinschaft mit der Stadt Schmalkalden haben. Wir haben auch vorgetragen, daß Leute hier in Steinbach wohnen, die öffentliche Messen und Jahrmärkte in fremden Landen besuchen, worauf die gnädige Entscheidung getroffen wurde, und zwar….

Kopie

Unsern Gruß zuvor, an den derzeitigen Beamten Faust, in der in Abschrift beiliegenden Eingabe haben sich die dortigen Kaufleute, Schultheiß Reinhard, Georg Wilhelm Bühner, Matthäus Menz und Kollegen über verschiedene Einschränkungen ihres Handels beschwert und gebeten, es bei der bisherigen Regelung zu belassen.

Wir befehlen euch daher, ihnen mitzuteilen, daß es zwar bei dem Verbot an die Kaufleute in der Herrschaft Schmalkalden bleibt, überhaupt keine ausländischen Waren, die zu ihrem Handel nicht gehören - ausgenommen, wenn sie zu ihrem eigenen Bedarf bestimmt sind - einzuführen und diese an die Fabrikanten zu überlassen. Es muß damit sein Bewenden haben, jedoch die Kaufleute in Steinbach sollen nicht genötigt werden, ihre Ware von den Kaufleuten in der Stadt Schmalkalden zu nehmen.

Wir bleiben auch freundlich geneigt.

Kassel den 2. Oktober 1801

Fürstlich Hessische Regierung daselbst.

Eine Kopie dieses gnädigen Antwortschreibens aus der fürstlichen Regierung wird den Bittstellern Schultheiß Reinhard, Bühner und Kollegen mitgeteilt mit dem Befehl, alsbald 2 Taler Kanzleigebühren und Porto zu ersetzen. Verfügt, Steinbach den 2.November 1801

Fürstlich Hessisches Amt Hallenberg

Faust, Amtmann [                                                                                       Das ist bis heute so geblieben,

daß die Steinbacher „keine Gemeinschaft“ mit den Schmalkaldern haben].

 

 

 

[Feldfrevel vor dem Rügegericht 1805]

Unsern Gruß zuvor, auf Eure Anfragen wegen des im dortigen Amt wieder eingeführten Rügegerichts geben wir Euch Folgendes als Entscheidung bekannt (unter Rücksendung der Anlage unseres Berichts):

1 und 2: Bei allen Rügegerichten im Lande ist es üblich, daß sämtliche Familienoberhäupter („Hausväter“) aus der Gemeinde dabei erscheinen und ihre ledernen Feuerlöscheimer vorzeigen [Nur die echten Bürger hatten einen solchen Eimer]. Sie müssen auch sonst auf allgemeine Polizeiverfügungen Rede und Antwort geben, und in ihrer Anwesenheit sollen die über das Jahr hindurch in ihrer Gemarkung vorgefallenen Frevel summarisch untersucht werden. Diese Einrichtung soll auch dort eingeführt werden.

Einer Vorladung der zum Rügegericht zugelassenen Männer bedarf es nicht. Wenn aber Frauen oder Angestellte wegen verübter Frevel vor das Rügegericht geladen werden müssen, so soll diese Vorladung der Schultheiß oder der Dorfpolizist umsonst vornehmen.

2 und 3: Es ist bei den zur Buße Vorgeladenen der Brauch, daß der Pfandgeber außer dem Drittel der Strafe von dem Gepfändeten zur Abschreckung der Feldfrevler eine Pfandgebühr von einem oder zwei Albus erhält, je nachdem ob der Bertreffende bloß mit der Sichel oder mit dem Gespann ertappt worden ist.3: Es soll auch bei Feldfrevel das Gemeindevermögen die Hälfte der Strafe erhalten.

4:Im Übrigen wird euch aufgegeben, binnen 14 Tagen zu berichten, ob Feldfrevel von kursächsischen Untertanen auf diesseitigem Gebiet verübt wurden [Schon Viernau gehörte zu Kursachsen]. Wahrscheinlich ist schon mehrfach ein begangener Feldfrevel bis dahin ganz ungestraft geblieben oder auf irgendeine Weise sonst gerügt worden. Um das zu ändern sind wir euch gnädigst und freundlich zugeneigt

Kassel, den 4. Juni 1805                                                        Kurfürstliche Regierung

 

Dieses Regierungsschreiben wird den Gemeinden hierdurch zur Nachricht und Beachtung mitgeteilt. Die Schulzen haben davon eine Abschrift in der Gemeindelade zu erfassen. Jeder Einwohner muß also auf dem Rügegericht mitstimmen. Wer aber gerügt wird und ist nicht da, der wird er gestraft und nicht weiter gehört.                                          Faust

Erlaß Steinbach, den 1. August 1805

 

 

 

[Umwandlung von Staatswald in Einzelgrundstücke 1811]

Am 15. September 1811 hat Aufseher Wilhelm in Marburg [„Conservator“ im Sinne von Wald-Erhalter] die herrschaftlichen Waldstücke am Arzberg, Kirchberg, Humpfenloch und Blöcher-Arnsberg besichtigt. Er gab den Befehl, daß jeder unbegüterte Einwohner ein Viertel Ar des Rodelands erhalten sollte. Es wurde von dem Landmesser Herrmann aus Floh ausgemessen und jedem Einwohner sein Viertel zum Roden zugemessen und mit Steinen versehen.

Bei dieser Verteilung der Waldstücke haben verschiedene Einwohner dem Herrn Waldaufseher eine Angelegenheit vorgetragen, daß auch ein Stück Brachland über dem Erbstal am Bermbacher Weg, wo der Schäfer und der Hirte im Frühling und in der Sommerszeit hüten, abgegeben werden könnte, mit dem Vorwand, daß es keiner hätte, sondern es sei nur eine Weide für das Vieh. Somit wurde auf Anraten der Herrn Forstbeamten den Interessenten („consorten“) dieses Stück Huteland von 9 ¼ Ar für die hiesigen Einwohner abgemessen und mit Steinen versehen.

Dadurch ist allerdings nicht nur die Hute für den Schäfer, sondern auch für den Hirten des Hornviehs geschmälert worden. Daraufhin hat sich der Pächter der Schäferei beschwert. Er hat die Schäferei von 1811 bis 1814 gepachtet und sollte jährlich 80 Gulden an Pachtgeld an die Gemeinde zahlen. Er beschwerte sich, daß ihm ein Stück von 9 ¼ Ar Huteland ist weggenommen und an die Einwohner abgegeben worden ist.

Es soll nun eine Eingabe an die Präfektur in Eschwege eingeschickt werden [In der Franzosenzeit wurden die Namen der Ämter und die Verwaltungsstruktur geändert und für Steinbach war nun die Präfektur Eschwege zuständig].

 

Untertänige Eingabe an die Königliche Unterpräfektur zu Eschwege.

Seit dem 12. März 1715 hat die hiesige Gemeinde Steinbach von unseren verstorbenen Fürsten Karl aus Gnaden das Recht erhalten, eine Schäferei einzurichten. Von dieser Schafhute wurden der Herrschaft bisher jedes Jahr 18 Gulden zugewiesen und auch bis heute bezahlt worden. Wir haben nun wieder vom Michaelistag [29. September] 1811 bis 1814 gut drei Jahre nacheinander die Schäferei gepachtet, mit der Bedingung, daß wir die Hute, wie wir sie in den vorigen Jahren genutzt haben, auch diese drei Jahre nutzen können.

Aber in diesem Herbst ist durch die Bitten hiesiger Einwohner ein Stück Hute am Steinbach am Bermbacher Weg in Größe von 9 ¼ Ar von unserem Hutegebiet abgemessen worden (durchgestrichen: nach Bewilligung durch Herrn Waldverwalter).

Die Forstangestellten haben dem Herrn Waldaufseher vorgeschlagen, daß dieses Stück wüst liegendes Rodeland abgegeben werden könnte, weil es nur Weide sei. Der Herr Waldverwalter hat dann auch das Stück Land vermessen lassen - ohne daß das Huterecht der Gemeinde Steinbach beachtet worden wäre - und an die Einwohner verteilt.

Da wir aber als Schafpächter der hiesigen Gemeinde alljährlich 80 Gulden Pachtgeld zahlen sollen, ist doch ganz natürlich, daß wir in unserem vorigen Huterecht geschützt werden wollen.

Außerdem sind wir genötigt, nicht nur einen Abschlag auf das diesjährige Pachtgeld zu machen, sondern wir bitten auch untertänig, daß uns die Pacht auf drei Jahre wieder abgenommen wird oder durch eine andere gute Verpachtung erlassen sind.

 

 

 

 

Holzsachen 1628 und 1643

Bauholz von der Herrschaft:

Im Jahre 1628 sind von der Herrschaft die Hauptstämme zu Erbauung der großen Brücken im Unter- und Oberdorf aus dem Wald der Herrschaft angewiesen worden und – wie es vorher auch geschehen ist nach rechtmäßigem Herkommen – aus Gnaden und ohne Bezahlung. So wurde es auch gehalten mit den Tannenhölzern in den Kellern, wenn man diese brauchte. So wird es auch gehalten mit anderen Hauptbauten in der Gemeinde, wie sie auch heißen mögen. Dieses ist, um die Nachricht zu bewahren, am 23. Oktober dieses Mal in das Dorfbuch eingeschrieben worden.

In den Jahren 1643 und 1644 sind beide Brücken in Ober- und Untersteinbach gebaut worden. Das Holz dazu ist aus dem Wald der Herrschaft angewiesen worden. Dies ist zum Gedächtnis als Nachricht hier aufgezeichnet worden. Dorfmeister sind damals gewesen Georg Engelhardt und Hans Scheidler.

 

 [Holzanweisung:]

Im Jahre 1743 ist ein Befehl des Fürsten an die hiesige Gemeinde ergangen, daß der Vorsteher allezeit den Förster mit zu der Holzanweisung in die Berge der Gemeinde mitnehmen soll.

Das hat aber der derzeitige Vorsteher Christoph Pfannschmidt verweigert aus Sorge, es könnte der Gemeinde damit eine lästige Neuerung auferlegt werden. Er ist deswegen zu einer Strafe von 5 Gulden verurteilt worden.

Dieser Befehl aber, daß die Anweisung nur mit Zuziehung eines Forstsachverständigen geschehen soll, hat aber auf nichts anderes als auf die Erhaltung des Jagdrechts („Wildbahn“) abgezielt.

Dabei hat der Förster nicht das allergeringste, auch nicht einmal einen Trunk von den Anweisungsgebühren zu beanspruchen, er sollte den Gemeindeholzfällern und dem Vorsteher gelassen werden. Diesem allem ist aber der damalige Herr Förster Zielfelder nachgekommen. Immer wenn er oder seine Söhne bei der Anweisung dabei gewesen sind, haben sie niemals geholfen, die Anweisungsgebühren mit zu verzehren. Wurde der Förster dazu gebeten, dann war die Antwort: Es gehört mir nicht! …….[= es steht mir nicht zu].

 

[Kauf von Holz aus dem Gemeindewald:]

Am 19. April 1646 sind für Jakob Recknagel im Gemeindewald auf dem Kirchberg auf seine Bitte hin sechs Stämme vom damaligen Vorsteher Hans Heil mit den üblichen Zeichen angezeichnet worden. Recknagel aber ist ohne Wissen der Gemeindevorsteher in den Kirchberg gegangen, hat die angezeichneten Stämme stehen lassen und hat andere abgehauen, die nicht angezeichnet waren. Deshalb ist er von den Gerichtsschöffen mit einer Strafe von einem halben Gulden belegt worden. Damals war Barthel Rothämel der älteste Schöffe und Hans Häfner und Georg Gegenmüller waren Vorsteher.

 

 

Am Tag Johannes des Täufers [24. Juni] sind die Zwölfer und Vorsteher beisammen gewesen,

und haben sich Hans Holland-Letz vorgenommen, der sich im Gemeindewald einen Baum hat anweisen lassen und sich eine Krippe davon hat machen lassen. Das andere Stück hat er seinem Schwager Hans Wilhelm verkauft, der Pfosten zu einer Planke daraus hat machen lassen.

Weil das aber Unrecht ist und so etwas niemandem zugelassen werden darf, ist er auf Beschluß der Schöffen mit 6 guten Groschen gestraft worden, denn aus von der Gemeinde gekauftem Holz darf nichts anders als was zum Hausbau nötig ist verwendet werden.

[Die Handschrift auf dieser Seite und den folgenden gleicht in allem der Handschrift von Johannes Avenarius, der ist aber schon 1744 gestorben].

 

[Holz für die Schule:]

Beurkundet Steinbach im Amt Hallenberg am 11. März 1657.

Im Auftrag der Gemeinde sind von den Zwölfern der Schulmeister Valentin Buchhammer und Velten Baumbach nach Schmalkalden geschickt worden. Dort ist eine Kirchenversammlung („Presbyterium“) gewesen. Die Abgesandten haben die Versammlung gebeten, die vor einigen Jahren getroffene Abmachung über das Schulholz durchzusetzen – die auch vor wie nach dem damaligen Spruch eingehalten wurde - daß von den erwähnten Dörfer jedes Dorf jährlich 1 Klafter Scheitholz und ein halbes Schock Reisigholz [30 sogenannte „Wellen“] in die Schule nach Steinbach zu schaffen habe. Weil die Oberschönauer aber vorgeschützt hatten, kein Holz in der Gemeinde zu haben, durften sie als Anteil jährlich einen Gulden und 3 ½ Kopfstück geben, für die dann Holz gekauft werden sollte; damals haben auch die Schultheißen und Vorsteher jedes Orts darin eingewilligt. Von der Versammlung wurde ihnen die Lieferung bzw. Zahlung nochmals ernstlich auferlegt. In diesem Gemeindebuch wurde dies alles am 11. März 1657 noch einmal zur Nachricht für die Zukunft aufgeschrieben.

 

 [Weil die Schule von der Kirche ins Leben gerufen worden war, war sie damals eine Angelegenheit der Kirche und Probleme wurden vor einer kirchlichen Versammlung verhandelt. Hier ging es um das Brennholz für die Schule. Dabei bestand allerdings das Problem, daß die alte Regelung an sich überholt war, denn inzwischen hatten die Dörfer eigene Schulen und mußten diese heizen. Oberschönau war außerdem kein eingepfarrter Ort, sondern eine eigenständige Filiale. Doch wie meist in solchen Fällen blieb es bei der alten Regelung, auch wenn sie an sich überholt war].

 

 

[Gräben 1659]

Beurkundet Steinbach unter Hallenberg am 10. und 15. August 1659.

Die Zwölfer und Vorsteher haben den Graben hinter Hans Hoffmanns und Valtin Pfannschmidts Haus besehen und festgestellt, daß dieser Graben zu eng und auch nicht tief genug sei. Deshalb wurde festgelegt, daß er jederzeit 1,20 Meter breit und 60 Zentimeter tief gehalten werden soll. Es sollen auch Steine gesetzt werden, damit keiner dem anderen zu nahe an dem Graben arbeite [Die Gräben müssen weit sein wegen der Hochwassergefahr].

Am gleichen Tag haben die Zwölfer und Vorsteher den Graben, der durch Klaus Häfners Haus geht, in Augenschein genommen. Klaus Häfner soll den Graben in seinem Haus 60 Zentimeter weit halten. Was durch diesen Graben gehen kann, das soll er nicht hindern. Den Überlauf müssen die Nachbarn gehen lassen, wie er geht, und jeder soll vor seiner Tür das Wasser abwehren, so gut er kann.

Dabei ist aber auch verabredet und verboten worden, daß keiner in den Graben, der oben bei Hans Rothämels Haus herab geht, Kehricht oder anderen Dreck werfen soll. Wer dabei ertappt wird, der soll der Gemeinde 2 Kopfstück Strafe zahlen.

 

 

[Bewässerung und Hochwasser 1753]

Im Jahr 1753 hat sich ein Streit erhoben wegen des Wassergrabens auf der hiesigen Lutherischen Pfarrwiese beim Unterhammer. Und das, weil vorzeiten die Bewässerung über die Wiese geleitet worden ist, die der verstorbene Herr Organist Johannes Avenarius erblich genutzt hat. Um aber die Länge des Bewässerungsgrabens auf der Organistenwiese zu verkürzen, ist der Graben im Jahr 1736 mit Zustimmung des verstorbenen Herrn Pfarrer May dem jüngeren und den Leitern der hiesigen Kirchengemeinde und der bürgerlichen Gemeinde auf Begehren des Besitzers [des Organisten] an das Ende der genannten Wiese gelegt worden.

Im oben erwähnten Jahr 1753 aber haben Johannes Wilhelm Richmer und der Rasenmüller Johannes Jäger, deren Frauen die Erben des Organisten sind, den neuen Graben („Vergleichsgraben“) zugefüllt unter dem Vorwand, er sei zu weit. Außerdem haben sie das von der Gemeinde erbaute Wasserwehr aus dem Hammergraben gerissen.

Daher sind die Zwölfer wie auch Leiter der Kirchengemeinde und der bürgerlichen Gemeinde genötigt gewesen, dieses dem hiesigen Amt zu klagen, damit die von der Hennebergischen Herrschaft an die hiesige Lutherische Pfarrei vermachte Wiese durch die verhinderte Bewässerung nicht verdirbt. Der Herr Amtsschultheiß Fleischhuth hat alles in Augenschein genommen und durch verläßliche Zeugen den Ort zeigen lassen, wo die Bewässerung vorzeiten hergeleitet worden ist. Darauf ist folgender gerichtlicher Ausspruch geschehen:

 

Hallenberger Amtsbescheid in der Sache Zwölfer und Vorsteher in Steinbach als Klagende gegen Johannes Wilhelm und Johannes Jäger als Beklagte.

Es wird nunmehr für Recht erkannt aufgrund der von dem einem wie dem anderen Teil vorgebrachten Klage wie auch der Aussage der gehörten Zeugen und des vorgenommenen Augenscheins: Den Klagenden ist in Zukunft zu gestatten, daß sie ungehindert über ihre Wiese von dem Hammergraben an bis an die Wiese der Klagenden den zur Bewässerung benötigten Graben ohne jedes Hindernis nutzen dürfen, und zwar an der Stelle, wo er sich jetzt befindet und durchgängig 30 Zentimeter hoch und ebenso breit.

Die Klagenden aber haben den erwähnten Graben nicht nur auf ihre Kosten mit Brettern („Schwärtlingen“) einzufassen, sondern auch den Beklagten auf deren Wiese den Schaden zu ersetzen, der verursacht wird durch eigenmächtiges und ungehöriges Aufwerfen eines anderen dahin nicht gehörenden Grabens, notfalls nach vorher ergangener Schätzung. Aus diesem Grunde sind sie auch verpflichtet, die hierbei entstandenen Gerichtskosten zu ersetzen schuldig.

 

Die Einfassung des Bewässerungsgrabens ist sogleich durch den damaligen Vorsteher Valentin Holland-Letz in die Wege geleitet worden und der Graben durch den Zimmermann Gerlach mit Brettern ausgefüttert worden, wie es aus der Rechnung des Vorstehers Johannes Weber für das Jahr 1753 zu ersehen ist.

Johannes Wilhelm und Johannes Jäger haben Einspruch erhoben, der Bescheid des Oberamts lautet wie folgt: Unsern Gruß zuvor. Wir haben nach Verlesung der Eingabe in Sachen Johann Wilhelm und Johannes Jäger in Steinbach - entgegen dem von den Zwölfern und Vorstehern hierher erstellten Bericht - diese Berufung wegen schwerwiegender Fehler abgeschlagen und diese Sache zur weiteren Verhandlung hiermit zurückgeschickt.

Schmalkalden, den 28. September 1783

Fürstlich Hessisches Oberamt daselbst,     Bödicher

Diese Abschrift ist mit dem zurückgeschickten Original gleichlautend, die Originale der Bescheide liegen im Kasten im Lutherischen Pfarrhaus in einer blechernen Büchse.  Fleischhuth

 

Am 17. Dezember 1753 hat das große Wasser unter anderem Schaden verursacht, das Wasser hat in der Dillersgasse ein sehr großes Loch gerissen, wo der Gemeindeweg über das Wasser geht, das die Zittersmühle und die Valtin Stoffels Mühle und den Zainhammer treibt.

Da haben die betroffenen Handwerker das Wasser wieder zu ihren Wasserrädern geleitet, aber das Loch nicht füllen oder gleich machen wollen. Es ist zur Klage und Besichtigung gekommen und von Amtswegen entschieden worden, daß die Handwerker das Loch haben wieder zumachen müssen. Der Bescheid liegt im Hauptkästchen auf der Ratsstube, wo sich die Lehnbriefe befinden und wo sich auch eine Ordnung über die Mühle Peter Jägers in Unterschönau befinden muß.

 

 

 

[Französische Besatzung 1806]

1. Am 29. September 1806 rückte eine französische Armee in Hessen ein, und zwar bei Kassel. Sie besetzten alle Tore, und der Kurfürst Wilhelm und sämtliche Hessischen Verwandten mußten flüchten. Alles, was noch zu bergen war, wurde gerettet. Und der Kurfürst rettete sich mit seinem Gefolge nach Schleswig. Alle hessischen Soldaten wurden entwaffnet und nach Hause geschickt.

2. Alle Geschütze und Gewehre in Kassel und auch auf dem Lande wurden weggenommen und mußten unter Androhung der Todesstrafe abgeliefert werden

3. Alle Vorräte an Gulden und Reichstalern in Kassel, die auf 234 Zentner geschätzt worden sind, sind weggenommen und nach Frankreich abgeführt worden.

4. Alle Außenstände und Einkünfte im Land sind beschlagnahmt worden.

5. Die Lieferungen von hier nach Schmalkalden für die französische Einquartierung und Durchmärsche nach Preußen und Polen sind unerträglich gewesen. Mehr als 2.000 Kanonen, die sie aus Preußen und Sachsen nebst Wagen für den Winter und Geld erbeutet und weggenommen haben, mußten alle durch die hiesigen Bauern als Fronleistung nach Mainz gefahren werden.

 

Durch den Druck und durch die vielen Kosten in der Herrschaft Schmalkalden und in ganz Unterhessen wurden die Untertanen rebellisch. Sie fingen in Schmalkalden an, die Kanonen wegzunehmen und einige französische Soldaten wegzujagen. Auch die Beamten mußten fliehen und einige ihrer Amtssitze („heußer“) wurden zerstört

 

 

Um die Leute zu besänftigen wurde von Schmalkalden nach Kassel berichtet und um eine Abteilung Soldaten gebeten, die am 18. Jun mit 1850 Mann in Schmalkalden ankam und einquartiert wurde, um die Rebellen gefangen zu nehmen.

Verschiedene von ihnen befanden sich in der Gegend von Brotterode, Kleinschmalkalden, Seligenthal und Floh und auch noch in der Stadt selbst. Aber die meisten entflohen, und sie haben nur zwei Mann von Brotterode und einen Mann von Kleinschmalkalden gefangengenommen und nach Kassel abgeführt.

 

Das Amt Steinbach und übrigen dazu gehörenden Dörfer sind mit betroffen worden durch Berichte, es wären auch dort Rebellen. Deshalb rückte am 22. Juni früh um vier Uhr auch eine Abteilung Italiener in der Stärke von 180 Mann hier in Steinbach vor dem Schulzenhaus an. Der Schultheiß sollte die Rebellen anzeigen. Aber es war alles ruhig, es hatte sich kein Einwohner an der Rebellion beteiligt („eingemischt“). Deshalb zogen sie - nachdem sie einquartiert waren - am Nachmittag wieder ab. Es sind auch verschiedene Rebellen in Unterhessen zum Tode verurteilt und erschossen worden.

 

Im Jahre 1808 haben wir einen König bekommen, er nannte sich „König von Westphalen“. Da bekamen wir eine neue Auflage in Form einer Verbrauchssteuer: Wenn einer mahlen wollte, mußte er einen (kostenpflichtigen) Erlaubnisschein („Zettel“) haben, wenn einer ein Schwein oder Kalb schlachten wollte, mußte er einen Erlaubnisschein haben; wer dagegen handelte, wurde hart bestraft.

 

 

 

[Wieder Handschrift von Johannes Avenarius]

Vom Verkauf gemeindeeigener Grundstücke

Beurkundet Steinbach unter Hallenberg, am 22. Dezember 1666.

An diesem Tag haben die Zwölfer und Vorsteher mit Wolf Dillmann in Obersteinbach einen Handel abgeschlossen und ihm ein Grundstück der Gemeinde verkauft, auf das er sein Haus bereits gebaut hatte.

Die 15 Schuhe wurden für 11 Gulden verkauft, die er der Gemeinde möglichst schnell bezahlen will [Ein Schuh entspricht als Längenmaß etwa 30 Zentimetern. Als Flächenmaß wie hier muß er aber größer sein bzw. es wurde nur eine Teilfläche unter dem Haus verkauft]

Nachbemerkung: Der erwähnte Wolf Dillmann hat 3 Groschen. 4 Pfennig und die Gemeinde auch 3 Groschen 4 Pfennig zu diesem Kauf gegeben [der mit einem Umtrunk begossen wurde, siehe unten].

Es ist festzuhalten, daß der erwähnte Wolf Dillmann an den genannten Schuldner 2 Gulden entrichtet hat. Ebenso hat er 2 Gulden im Jahr 1667 an den Vorsteher Hans Holland (Schreiner) von obiger Schuld entrichtet. Ebenso hat er 2 Gulden im Jahre 1668 dem Vorsteher Hans Hemmling an obiger Schuld entrichtet. Es blieben 5 Gulden. Dieser Restbetrag ist dem Vorsteher Georg Weber bezahlt worden.

 

Am gleichen Tag haben die Zwölfer und Vorsteher mit Konrad Hefner auf der Rasenmühle einen Handel abgeschlossen und ihm unter der Mühle ein Grundstück der Gemeinde verkauft, 81 Quadratmeter für 17 Gulden, den Gulden zu 3 ½ Kopfstück gerechnet, die er der Gemeinde auf Ostern 1666 bezahlen will. Konrad Häfner hat 10 Groschen 6 Pfennige und die Gemeinde 10 Groschen 6 Pfennige zum Weinkauf gegeben.

Es ist festzuhalten, daß der erwähnte Konrad Häfner 8 Gulden 10 Groschen 6 Pfennig an dieser Summe entrichtet hat. Ebenso hat Konrad Häfner 4 Gulden 6 Groschen 9 Pfennige an obiger Schuld im Jahre 1669 entrichtet, ebenso den Rest von 4 Gulden 3 Groschen 9 Pfennige. Dieser Posten ist nun richtig bezahlt.

Beurkundet Steinbach unter Hallenberg am 22 Dezember 1665

An diesem Tag haben sich die Zwölfer und Vorsteher Valtin Holland-Dicks Witwe vorgenommen und sie befragt wegen des Grundstücks der Gemeinde, auf dem ihr Haus steht, ob sie die 10 Gulden Kaufpreis jährlich der Gemeinde verzinsen oder das Kapital („Hauptgeld“) abtragen wolle. Sie hat sich bereit erklärt, von dem Kapital jährlich 2 Gulden zu bezahlen und zu entrichten. Nachbemerkung: Der Weinkauf ist auch noch nicht bezahlt.

2 Gulden sind 1667 an obiger Summe entrichtet worden

2 Gulden sind 1668 an obiger Summe entrichtet worden,

es bleiben noch 6 Gulden.

 

An Ernst Preiß ist das Grundstück, auf dem sein Wohnhaus steht, für 20 Gulden verkauft worden. Hiervon hat er eingeliefert:

4 Gulden 15 Groschen im Jahr 1655.

2 Gulden 12 Groschen im Jahr 1657

1 Gulden            im Jahr 1659

1 Gulden 6 Groschen im Jahr 1659

1 Gulden 6 Groschen im Jahr 1660

Insgesamt 10 Gulden 18 Groschen, als Rest noch 9 Gulden 3 Groschen.

 

Hiervon hat Ernst Preiß bezahlt 1 Gulden am 30. Juni 1667.

Hiervon hat Ernst Preiß abermals bezahlt 2 Gulden im Jahr 1668,

bleiben noch 6 Gulden.

Am 14. Juli 1690 wurde Ernst Preiß von den Zwölfern angehalten zu bezahlen. Er wollte aber der Gemeinde nichts zugestehen und sagte, er hätte einen Brief, der würde es wohl beweisen.

 

Beurkundet Steinbach unter Hallenberg am 1. März 1667:

Es erschien hier im Gemeindewirtshaus [wo auch die Ratsstube war] vor dem ehrsamen Zwölferstuhl der ehrsame Nikolaus Häfner sowie sein Sohn Hans Häfner und bat, daß diesem zum Bau eines neuen Hauses ein Platz gegen gerechte Bezahlung von der Gemeinde gegeben werden möge. Daraufhin haben die Zwölfer und deren Vorsteher den Platz in Augenschein genommen. Er ist in Obersteinbach bei Konrad Häfners Mahlmühle und Zainhammer, zwischen dem Haus der Witwe Valtin Holland-Dick und Konrad Häfners neuen Zainhammer.

Er ist fast 15 Meter lang [„Werckschuh“ ist ein Längenmaß von 33 Zentimetern]

Es wurde beschlossen, daß der Platz, den Klaus Häfner im Namen seines Sohnes Hans begehrt, für 15 Gulden ihm gehören soll. Die Bezahlung soll wie folgt geschehen: Er zahlt der Gemeinde sehr bald 3 Gulden, und dann soll er im Jahr 1668 am Walpurgistag [30. April] 4 Gulden und so bis zur völligen Bezahlung jährlich 4 Gulden abtragen. Dieses hat der Verkäufer hiermit bewilligt und dies ist als Nachricht für alle diesem Gemeindebuch einverleibt worden. Beurkundet wie hier geschrieben

Hierfür hat der Käufer ein Viertel [Maßeinheit] und der Verkäufer ein Maß Wein für den Weinkauf gegeben [Jeder Verkauf mußte mit Wein begossen werden].

Hiervon hat Hans Häfner 3 Gulden im Jahr 1667 entrichtet und im Jahr 1668 noch einmal 5 Gulden, es bleibt noch ein Rest von 5 Gulden.

Am 10. Oktober 1678 sind sämtliche Zwölfer und Vorsteher beisammen gewesen und haben die nachfolgend genannten Männer vor sich fordern lassen und sich mit ihnen geeinigt wie folgt:

Christoph Pfeffer gibt jährlich wegen des Grundstücks von seinem Stahl 1 Groschen 6 Pfennige.

Hans Faßler gibt jährlich von seiner Schmiede 1 Groschen 6 Pfennige.

Christoph Holland-Cunz gibt jährlich von seiner Schmiede 1 Groschen 6 Pfennige.

 

Es ist anzumerken, daß am heutigen Tag Hans Ritzmann vor die Zwölfer geladen worden ist, weil er bisher Korn und auch andere Frucht vor anderen Einwohnern weggekauft hat. Da­durch ist die Frucht verteuert worden. Deshalb ist ihm dieses ernstlich verboten worden, und er darf in Zukunft nicht eher etwas von den Früchten kaufen, bis die Fuhrleute mit ihren Früchten unter der Linde um 2 Uhr nachmittags stille halten.

Der erwähnte Hans Ritzmann hat in diesem Jahr das Gemeinde Maß gemietet, wovon er jährlich 2 Gulden. 6 Groschen der Gemeinde entrichten muß [gemeint ist wohl, daß er die Gemeindewaage gemietet hat].

 

Im Jahr 1680 haben sämtliche Zwölfer und Vorsteher an Hans Holland-Merten ein Grundstück für 8 Gulden verkauft, damit er sein Wohnhaus darauf bauen kann. Es ist auch am 23. Juni unten und oben mit Grenzsteinen versehen worden. Vor der Tür aber darf nur das Dach überstehen („Traufrecht“) und es darf nichts vor die Tür gelegt oder gebaut werden.

Von diesem wurden 4 Gulden bezahlt an den Vorsteher Hans Raßbach, wie aus seiner Rechnung für 1680 zu ersehen ist [es steht da „An diesen“, aber es muß heißen „Von diesem“, Die restlichen 4 Gulden wurden erst 1704 verrechnet, wie folgt beschrieben].

 

Am 1. Juli 1704 sind die Zwölfer und Vorsteher von Johann Holland-Merten ins fürstliche Amt bestellt worden und haben Abrechnung mit ihm gehalten. Er ist der Gemeinde ja noch die 4 Gulden von 1680 schuldig gewesen. Dazu kamen 5 Gulden für ein Grundstück, das an seine Schmiede und Scheune grenzt

Diese 9 Gulden sind nun der Gemeinde mit dem heutigen Tag bezahlt worden, indem sie mit dem Pferd für den Heerwagen verrechnet wurden. Der Vorsteher Ernst Häfner wird es in die Rechnung bringen müssen.

 

Am gleichen Tag haben sämtliche Zwölfer und Vorsteher an Valtin Preiß ein Grundstück in Unterschönau für 3 Gulden verkauft, in Anwesenheit des Herrn Amtsschultheißen sowie Valtin Schmidt, Klaus Köllmann und Hans Raßbach. Das Grundstück ist auch am 23 Juni mit Grenzsteinen versehen worden. Er darf aber vor seine Tür nichts zu legen und zu bauen.

 

Beurkundet Steinbach Hallenberg, am 14. Juli 1690:

Die Zwölfer und Vorsteher waren beieinander und ließen folgende Leute vor sich fordern:

Hans Häfner, Sohn des Klaus Häfner. Er war der Gemeinde noch 8 Gulden wegen seines Grundstücks schuldig, die er auch anerkannte. Es wurde ihm auferlegt, am Michaelistag [29. September] 4 Gulden und dann an Neujahr die anderen 4 Gulden zu bezahlen.

 

Wilhelm Häfner und Verwandte waren vorgeladen, weil sie der Gemeinde noch 4 Gulden   3 Groschen. 9 Pfennig schuldig. Hans Endter versprach im Namen seiner Schwiegermutter, die Hälfte zu bezahlen und zwar am Martinstag [11. November] dieses Jahres. Wilhelm Häfner soll ebenso am Martinstag die andere Hälfte bezahlen. Hiervon hat Georg Häfners Witwe das Ihrige bezahlt. Es bleibt ein Rest von 3 Gulden für Wilhelm Häfner, die sind nun aber auch bezahlt.

 

Hans Preiß war der Gemeinde 6 Gulden wegen seines Grundstücks schuldig. Es wurde ihm auferlegt am Nikolaustag [6. Dezember] dieses Jahres 3 Gulden und dann an Pfingsten des künftiges Jahr 1691 ehrlich zu bezahlen.

 

Hans Georg Holland-Dick sagte: Die sämtlichen Erben wären der Gemeinde wegen eines Grundstücks noch 7 Gulden 1 Groschen schuldig. Er wollte sich mit den anderen Erben bereden und diese Schuld ehrlich bezahlen. Das ist nun richtig bezahlt.

 

Dem Schmied Hans Holland-Merten ist von den Zwölfern und Vorstehern ein Grundstück in Unterschönau an seinem Haus für 5 Gulden verkauft worden, er will die 5 Gulden innerhalb 8 Tagen bezahlen.

 

Im Jahre 1695 haben die Zwölfer und Vorsteher an Jonas Pfannschmidt ein Grundstück der Gemeinde an seiner Scheune verkauft für 7 Taler bares Geld. Dies ist zur Nachricht hier aufgezeichnet worden.

 

Am 20. Juli 1707 haben sämtliche Zwölfer und Vorsteher an Hans Kaspar Motz von Rotterode ein Grundstück zwischen dem Plätzerhammer und dem Pochwerk [am oberen Ende der Hallenburgstraße] für 5 Gulden verkauft. Es wurde bald an den Vorsteher Kaspar Reumschüssel bezahlt.

 

Am 5. Januar 1708 haben sämtliche Zwölfer und Vorsteher an Valtin Rothämel ein Grundstück neben seiner Scheune für 42 Gulden verkauft, nämlich 25 Meter in die Länge und Breite. Er hat sogleich dem Vorsteher Michel Häfner 15 Gulden bezahlt, und versprochen das andere auf Ostern völlig zu bezahlen.

Ich, der am Ende unterschrieben hat, bestätige das, was oben steht, Valtin Rothämel. Er hat 37 Gulden bezahlt an den Vorsteher Michael Häfner noch im Jahr 1708, ebenso hat er 3 Gulden 15 Groschen an den Vorsteher Valtin Rumpel im Jahr 1709 bezahlt und ebenso 1 Gulden 6 Groschen an den Baumeister der Gemeinde bezahlt, und hiermit sind obige 42 Gulden völlig und richtig bezahlt.

 

Am 16. April 1708 haben sämtliche Zwölfer und Vorsteher an Kaspar Holland-Merten ein Grundstück an der Teichwiese, 176 Quadratmeter für 10 Gulden verkauft (der Gulden zu 3 ½ Kopfstück gerechnet). Es wurden sogleich 5 Gulden an den Vorsteher Michael Häfner bezahlt, ebenso am 15. August 1709 dem Vorsteher Johannes Ehrhard 5 Gulden gegeben, so daß alles bezahlt ist.

 

Am 16. April 1708 haben sämtliche Zwölfer und Vorsteher an die Brüder Valtin und Hans Hoffmann für 34 Gulden 10 Groschen 6 Pfennige ein Grundstück vor der Roten Mühle [Oberhofer Straße] verkauft. Es ist 41 Meter lang und breit, so wie es die Steine anzeigen

Hierauf wurden im Jahr 1709 dem Vorsteher Valtin Rumpel 15 Gulden 15 Groschen bezahlt, ferner 1712 dem Vorsteher 10 Gulden, bleiben als Rest 8 Gulden 16 Groschen 6 Pfennige.

 

Am 4. April 1714 haben sämtliche Zwölfer die obenerwähnten Brüder Valtin und Hans Häfner wegen des Rests vor sich fordern lassen. Sie haben mit eigenhändiger Unterschrift versprochen, an Pfingsten 1714 zu bezahlen.                                Valtin Häfner, Hans Häfner.

 

Vom obigen Rest wurden bezahlt 1 Gulden 18 Groschen durch ein Bündel Eisen, das nach Kassel geliefert wurde. Es bleibt ein Rest von 6 Gulden 19 Groschen 6 Pfennige. Im Jahre 1716 ist dieser Rest völlig bezahlt worden, wie die Einnahme in der Rechnung des Vorstehers Valtin Häfner zeigt.

 

Am 21. März 1709 haben sämtliche Zwölfer und Vorsteher in Anwesenheit des Herrn Amtsschultheißen Hans Baumbach ein kleines Grundstück neben seinem Haus für 6 Gulden verkauft, ebenso ein Stück nach dem Weg des Herrn Amtsschultheißen zu, der Wasserablauf bis an die Ecke Quiring Scheidlers unten an seinem Garten, auch wieder für 6 Gulden, also zusammen 12 Gulden. Er verspricht der Gemeinde umgehend 6 Gulden zu bezahlen und dann am Michaelistag [29. September] 6 Gulden zu völliger Bezahlung in diesem Jahr zu entrichten.

Ich, der am Ende unterschrieben hat, bestätige alles, wie es oben steht.    Hans Baumbach.

Die 6 Gulden sind an den Vorsteher Valtin Rumpel bezahlt.

 

Am 21. März 1709 haben sämtliche Zwölfer und Vorsteher an den Nagelschmied Hans Rothämel in Obersteinbach ein Grundstück neben seinem Haus, 13 Meter lang und breit,

für 8 Gulden. 10 Groschen. 6 Pfennige verkauft

Er hat auch im Jahr 1709 dem Vorsteher Johannes Ehrhardt 7 Gulden 1 Groschen 6 Pfennige als Abschlag bezahlt und dann 1711 dem Vorsteher Georg Reumschüssel 1 Gulden 9 Groschen zur völligen Bezahlung gegeben, wie es in den Rechnungen des Vorstehers zu ersehen ist.

 

Am 1. April 1709 haben sämtliche Zwölfer und Vorsteher an Johannes Schaff ein Grundstück auf dem Blaßrasen, neben Johann Adam Roth gelegen, 42 Meter lang und breit, für 35 Gulden verkauft. An den Vorsteher Johannes Ehrhardt wurden gleich bezahlt 13 Gulden 8 Groschen. Ebenso wurden 10 Gulden an Johannes Albrecht zum Bau der neuen Brücke bezahlt. Er bleibt noch 11 Gulden.12 Groschen 9 Pfennige schuldig.

 

Am 4. April 1714 haben sämtliche Zwölfer und Vorsteher den obenerwähnten Hans Schaff wegen des erwähnten Prozesses vorgenommen. Er hat mit eigenhändiger Unterschrift versprochen, keine Schwellen [unterste Balken eines Fachwerkhauses] auf das gekaufte Grundstück zu legen, bis es ganz bezahlt ist.                                          Johannes Schaff.

Der obige Rest von 11 Gulden 12 Groschen 9 Pfennige sind an den Vorsteher Valtin Menz bezahlt worden, wie es aus seiner im Jahre 1719 geführten Rechnung zu ersehen ist.

 

Beurkundet Steinbach am 7. März [1719]: Die Zwölfer und Vorsteher haben an Jakob Pfannschmidt, Sohn des Bartholomäus, ein Grundstück verkauft zum Bau eines Hauses unten bei dem Nagelschmied Valtin König und am sogenannten „Rasen“ gelegen, rund 7,5 Meter breit und 9 Meter lang, für 10 Gulden bares Geld. Weil er aber dieses Versprechen nicht hat halten können, hat er nicht mehr als 4 Gulden gegeben, wie aus der Rechnung des Vorstehers Georg Holland-Moritz zu ersehen ist. Die übrigen 6 Gulden wurden ins künftige Jahr 1720 auf den Johannestag aufgeschoben. Bürge dafür wurde Georg Huhns Witwe. Dieses wird hiermit festgehalten und ein halbes Tagwerk Wiesen der erwähnten Huhns Witwe wurde zum Pfand verschrieben, wie in ihren Schuldscheinen zu ersehen ist.

 

 

Beurkundet Steinbach am 21. April 1718: Sämtliche Zwölfer und Vorsteher haben Meister Matthäus Holland-Dick ein Grundstück unter der Roten Mühle neben Michael Faßler, 9 Meter breit und 13,5 Meter lang für 12 Taler verkauft. Er verspricht der Gemeinde von dieser Summe sogleich 6 Taler zu zahlen, ehe er eine Schwelle für das Haus liegen hat. Sollte die Gemeinde an ihm zweifeln, will er für die anderen 6 Taler seinen Vetter Jakob Holland- Dick als Bürgen stellen, bis sie gänzlich bezahlt sind.

Ich, der am Ende unterschrieben hat, bestätige alles, wie es oben steht.

Matthäus Holland- Dick

Ich, Jakob Holland bestätige, was oben steht, und bin Bürge für die letzten 6 Taler.

 

Hans Georg Holland-Merten hat 2 Gulden 18 Groschen empfangen, es wurde für die Brücke verwendet laut Rechnung. Für 3 Gulden 18 Groschen hat der Schuldner am Garten gearbeitet und auch Nägel gemacht, das hat Severus König in seiner Rechnung vom 16. Jul 1721 (?).

 

Am 14. April 1719 haben die Zwölfer und Vorsteher an Georg Preiß ein Grundstück verkauft Bau eines Hauses oben an Valtin Königs Haus gelegen auf dem sogenannten „Rasen“, ungefähr 14,5 Meter lang und 9 Meter breit, für 15 Gulden. Er hat 5 Gulden 3 Groschen als Anzahlung gegeben, wie in der Rechnung des Vorstehers Georg Holland-Moritz zu ersehen ist. Die übrigen Gelder sind alle Jahr zu zahlen, und zwar jeweils 2 ½ Gulden bis zur völligen Bezahlung.

Drei Gulden 2 Groschen 3 Pfennige hat Georg Preiß als Abschlag auf sein Grundstück bezahlt am 4. Januar 1724.

 

Beurkundet Steinbach, am 14. April 1720: Sämtliche Zwölfer und Vorsteher haben dem Johann Konrad Jäger in Unterschönau ein Grundstück an der Drahthütte unter dem Zainhammergraben neben dem Hauptfluß gelegen, rund 16 Meter lang und 7 Meter breit, für 14 Gulden verkauft, die er sogleich mit 14 Viertel Stabeisen bezahlt hat. Die erwähnten Eisenstäbe sind an Johannes Heil in das Haus mit der Gemeindekasse geliefert worden. Dies schreibe ich hier nieder zur verläßlichen Nachricht.                              Michael Holland-Letz, Vorsteher.

 

Am 9. Mai 1722 ist an Hans Konrad Jäger ein Grundstück über seinem Haus verkauft worden, so viel wie ihm mit Steinen abgegrenzt wurde, für 4 ½ Gulden, die in vier Wochen zu bezahlen sind, in Anwesenheit des Herrn Amtsschultheißen, Herrn [Förster] Schäfer und der Zwölfer. Die 4 ½ Gulden sind ordnungsgemäß bezahlt an den Vorsteher Christoph König.

 

Am 9. Mai 1722 hat der Herr Amtsschultheiß Zufall in Anwesenheit der Zwölfer an Hans Wolf Marr in Unterschönau ein Stück an seinem Garten bei der Drahtmühle für 2 Gulden verkauft, die in vier Wochen zu bezahlen sind. Die Summe ist ordnungsgemäß an den Vorsteher Christoph König bezahlt worden.

 

Am 9. Mai 1722 haben sämtliche Zwölfer in Anwesenheit des Herrn Amtsschultheißen Jakob Hemmling der Jüngere ein Stück Hofrecht für 3 Gulden verkauft, das mit drei Steinen markiert wurde. Der Betrag ist an den Vorsteher Christoph König geliefert worden.

 

 

 

 

[Grenzsteine]

Am 9. Mai 1722 haben die Zwölfer, nämlich

Peter Nothnagel                     Hans Wilhelm

Kaspar Dietzel                        Hans Georg Holland-Merten

Valtin Recknagel                     Klaus Ritzmann

Hans Faßler               

Hans Hoffmann                      Hans Georg Faßler

ebenso die Steinsetzer Valtin Rothämel und Klaus Luck in Anwesenheit des Herrn Amtsschultheißen Zufall und Herrn Förster Johann Schäfer die Grenze und Gemeinde Grundstücke (wohl die Grundstücke der Gemeinde im Feld] besichtigt.

 

Am 31. Mai 1724 haben in Anwesenheit des Herrn Amtsschultheißen Zufall die Zwölfer, Vorsteher und Steinsetzer die Grenze von hinten am Arzberg hinten durch das Feld bis an die Hergeser Grenze in Anwesenheit der Hergeser Nachbarn, und über die Grenze hinüber und um den Kirchberg herum besichtigt.

Peter Nothnagel                     Kaspar Allbrecht

Kaspar Dietzel                         Hans Georg Holland-Merten

Hans Faßler                       Klaus Ritzmann

Hans Hoffmann                      Hans Georg Faßler, allesamt Zwölfer und Steinsetzer Klaus Luck und die Vorsteher Severus König und Valtin Nothnagel.

ferner sind auch mit dazu genommen worden folgende Schulkinder:

Heinrich Ritzmann                  Matthäus Allbrecht

Hans Faßler                        Hans Kaspar Dietzel

Johann Christoph Holland-Merten.

[Die Schüler wurden mit dazu genommen, damit die Kenntnis der Grenze noch lange erhalten blieb].

 

Am 24. April 1726 den 24. April sind die Grenzsteine um die Pfarrgüter besichtigt worden. Siehe Blatt 352.

Am 26. Juni 1728 ist die Gemeindegrenze begangen und besichtigt worden. Siehe Blatt 366.

Am 16. Mai 1731 ist der Markstein am neuen Weg zwischen denen beiden Dörfern gesetzt worden. Seite 392.

Am 4. Oktober des gleichen Jahres ist der lang streitig gewesene Grenzstein am Ludwigssteg bei Unterschönau gesetzt worden. Siehe davon ausführlich Seite 394.

 

[Verpflegung der französischen Soldaten 1763]

Aufstellung der von der Herrschaft Schmalkalden geforderten beiden französischen Verpflegungs-Auflagen von 169 vollständigen Rationen pro Mann (?), wie sie auf die Stadt und die vier Ämter aufgeteilt werden nach dem Erntefuß und dann dem Kriegssteuerfuß. Mit Übersicht über die beiden Erlasse, nämlich den zuerst versprochenen Erlaß auf 40 Rationen pro Mann, der aber vereitelt wurde. Schließlich der nachher wirklich geschehene Erlaß der 30 Rationen pro Mann, aber auch wie die Auflagen ordnungsgemäß verteilt wurden auf die Stadt und die Ämter nach dem ersten Anspruch und dann dem Befehl des Herrn Gauqvet auf 5/12 und 7/12.                                                                                                         

 

 

Höhe der Umlagen:

Namen der Ämter und Orte

Pflichtleistungen von beiden Auflagen der 169 pro Mann Rationen

Der zuerst versprochene 40 pro Mann

Erlaß

Der wirklich erlassenen 30 pro Mann Rationen nach der Ernte und dem Steuerfuß

Nach der Forderung der Stadt und Billigung und Befehl des Herrn de Gauqvet gelieferten Rationen zu 30 pro Mann

Stadt

Schmalkalden

40.216

 9.519

7.140

12.500

Amt

Schmalkalden

54.528

12.906

9.680

 7.409

Herrenbreitungen

26.007 ½

 6.155

4.617

 3.534

Steinbach

15.556 ½

 3.882

2.762

 2.115

Brotterode

18.049 ½  

 4.772

3.204

 2.453

Gemeinde Barchfeld

 7.913 ½

 1.872

1.404

 1.080

Durchl. Prinz daselbst

 1.068

  254

  190

  145

Hr. Graf von Stein

 1.896

  450

  336

  260

Leutnant von Stein

 1.265

  290

  224

  164

Frau Obristin von Stein

   637

  156

  112

   90

Von Todenwarth

   587

  140

  104

   80

Herrenbreitunger Staatsgüter

 1.281

  304

  227

  170

Summe

169.000

40.000

30.000

30.000

 

Nachdem die erlassene Verpflegung von 30 vollständigen Rationen pro Mann nach denen immer hin und wieder die verbleibenden Mengen aufgeteilt worden sind, so entfallen auf jeden noch folgende Mengen:

 

 

Ausstehende Mengen

Erlaß darauf

 

Vollständige Rationen

Stadt Schmalkalden

30.085

16.117

Amt Schmalkalden

12.245

 6.587

Steinbach

 4.200

 2.250

Brotterode

 5.800

 3.107

Durchl. Prinz von Barchfeld

   868

   465

Herr General von Stein

 1.296

  694

Herr Leutnant von Stein

 1.000

  535

Frau Obristin von Stein

   502

  265

             Summe

55.996

30.000

abgeschrieben 1763 durch den Vorsteher Matthäus Holland-Moritz

 

 

Leitende Personen des Amtes Hallenburg

Als Steinbach noch nicht so volkreich war und die Einwohnerschaft etwa halb so stark oder gar noch geringer als heute, hat es einen ordentlichen Schultheißen gehabt [So steht es da. Aber logisch wäre an sich, daß es keinen Schultheißen gehabt hat und man zum Amtsschultheiß in Kühndorf gehen mußte. Der Schultheiß war ja damals nicht der Dorfbürgermeister, sondern der Leiter eines beträchtlichen Amtsbezirks wie das Amt Hallenberg].

Wer etwas klagen wollte, hat nach Kühndorf ins Amt gehen müssen. Die damaligen hoheitlichen Personen aber, die den Titel „Amtsverwalter“ führten, sind nach Bedarf nach Steinbach gekommen, besonders aber zum Rügegericht [Siehe Seite 1 – 18], und haben die Gerechtigkeit gehandhabt und ausgeübt.

 

Solange nun die zwei Steinbach-Orte, Ober- und Untersteinbach hennebergisch und sächsisch gewesen sind, haben ab 1561 nachfolgende Personen das Amt verwaltet:

 

1. Heinrich von Vitzenhagen, Amtmann auf Hallenburg, erwähnt 1561.

 

2. Herr Hiob Ziegler oder Siegler, erwähnt um das Jahr 1573. Es kann sein, daß er schon vorher einige Jahre dieses Amt verwaltet hat.

 

3. Herr Michael Mußmacher, Amtsverwalter auf Kühndorf und Amt Hallenburg, erwähnt um das Jahr 1586. Er kann auch schon vorher einige Jahre das Amt verwaltet haben, weil ich nicht habe ausmachen können, wann Hiob Ziegler verstorben ist. Herr Michael Mußmacher ist 1598 verstorben. An seine Stelle ist gesetzt worden [Er war mindestens von 1585 bis 1589 der Amtsinhaber, denn an anderen Stellen der Chronik wird er als solcher erwähnt]

 

4. Herr Christoph Winter, Amtsverwalter in Kühndorf. Dieser hat einige Jahre das Amt verwaltet und die Gerechtigkeit gefördert. Nach ihm habe ich noch einen finden können im Saalbuch. Er hat die Verträge wegen Teilung („Auswechslung“) der halben Zent Benshausen mit unterschrieben. Er hat geheißen

 

5. Herr Caspar Schmidt. Er ist um das Jahr 1619 der leitende Mann im Amt Kühndorf und Amt Hallenberg gewesen. Am 20. Oktober dieses Jahres ist die Teilung der Zent Benshausen vorgenommen worden. Dieser Amtsverwalter die Vergleichspunkte mit unterschrieben. Es kann sein, daß er vorher auch schon einige Jahre das Amt verwaltet hat. Seit dieser Zeit ist das Amt Hallenburg ganz zu Hessen-Kassel gekommen

 

6. Herr Justus Eckhardt wurde von Hessen-Kassel im Jahre 1619 hierher gesetzt. Er führt den Titel „Amtsschultheiß“ bis ins Jahr 1627. Darauf ist ihm gefolgt im Amt

 

7. Herr Johann Simon wurde 1627 von Hessen-Kassel als Amtsschultheiß ins Amt Hallenburg gesetzt.

 

8. Herr Paulus Riedtmöller wurde von Hessen- Darmstadt als Amtsschultheiß hierher gesetzt. Vermutlich ist er der einzige, der von Hessen-Darmstadt hierher als Amtsschultheiß gesetzt worden ist, weil er 1641 das Rüge-Gericht gehalten hat. Im Jahre 1648 ist aber das Amt Steinbach Hallenberg durch einen Vergleich an das Fürstenhaus Hessen-Kassel gekommen. Diese zwei Häuser waren so in Unfrieden geraten, daß die Uneinigkeit und dieser Unfriede in einen öffentlichen Krieg umgeschlagen sind.

Aber durch Vermittlung Herzog Ernsts des Frommen in Gotha - der sonst „Bet=Ernst“ genannt wurde - haben sich die beiden Fürstenhäuser durch gütliches Zureden im erwähnten Jahr wieder verglichen und vereinigt, und so kam Steinbach 1648 wieder an Hessen-Kassel. Als nun das Amt Steinbach oder Hallenberg auf diese Art an Hessen-Kassel gekommen war, sind von der Herrschaft und deren Nachfolgern in der Regierung Amtsschultheißen eingesetzt worden:

 

9. Herr Vincenz Zielfelder, geboren in Schmalkalden. Er führte den Titel „Amtsschultheiß“. Er ist am 30. September 1647, als die Grenzsteine am Köpfchen [wo heute der Sportplatz ist] besichtiget worden sind, schon hier gewesen

 

10. Herr Herrmann Zielfelder, auch in Schmalkalden geboren.

 

11. Herr Adam von Jossa aus einem uralten adeligen Geschlecht in Schlesien. Er verwaltete das Amt eines Küchenschreibers bei Frau Hedwig, der Frau des alten Landgrafen, der Mutter unseres regierenden Landesherrn, die damals in Schmalkalden als ihrem Witwensitz wohnte und regierte. Diese setzte Adam von Jossa um das Jahr 1682 hierher in das Amt [Hedwig Sophie war alleinige Landesherrin der Herrschaft Schmalkalden].Adam von Jossa war ein frommer, christlicher, aufrichtiger, ehrlicher alter Deutscher. Er hielt mit jedermann gerne Freundschaft und ging gerne zum Gottesdienst. Er starb am 20. Februar 1718 früh um 2 Uhr sanft und selig im Alter von 69 Jahren. Er hat das Amt an die 35 Jahre verwaltet. Er hinterließ seine liebe Frau und einen einzigen Sohn, der auf die Universität gehen konnte. Dieser starb aber auch am 21. August1721, und mit ihm starb der ganze Stamm der Herren von Jossa dieser Linie aus.

 

12. Herr Johann Herrmann Hippstedt, früherer Hauptmann unter denen hessischen Truppen, wurde Herrn Adam von Jossa im Jahre 1716 an die Seite gestellt. Dem guten Herrn von Jossa war aber damit nicht viel geholfen, und er hielt deswegen so viel wie möglich an seinem Amt fest. Als aber Herr Jossa verstarb, folgte Hippstedt ihm im Amt, und wurde von dem Herrn. Oberrentmeister Waldenberger im Jahr 1718 vollständig in das Amt eingewiesen. Er wurde geboren in Gospenroda einem Dorf unweit von Berka an der Werra gelegen [südöstlich von Eisenach]. Von der Führung seines Amtes wird das von ihm geführte Protokollbuch zeugen [ist das eine Kritik?].

Im Jahre 1719 wurde er kränklich und begab sich in seine Heimat, wo er auch im Herbst gestorben ist an einer Krankheit, an der fast alle seine Geschwister gestorben sind.

Bei der Bestellung dieses und nachfolgenden Herrn Amtsschultheißen ist der gesamte Zwölferstuhl jedesmal befragt worden, ob sie mit dieser Person zufrieden seine oder ob es etwas Erhebliches gegen sie einzuwenden gäbe

 

13. Nachdem Herr Hippstedt im Jahre 1719 dieser Welt entrissen wurde, ist Herr Justus Eckhardt Zufall - damals ordentlich berufener Rechtsanwalt in Schmalkalden – vom Fürsten in Kassel zum Leiter und Amtsschultheißen dieses Orts und des ganzen Amts Hallenburg bestellt und eingesetzt und vom Herrn Oberrentmeister Waldenberger in Schmalkalden in das hiesige Amt eingeführt worden.

Er ist geboren in Waltershausen unweit von Kassel [der Ort läßt sich nicht identifizieren].

Er ist ein freundlicher lieber Herr, der wohl studiert hat. Deshalb ist er wohl in der kurzen Zeit, die er hier ist, in unterschiedlichen wichtigen Sachen von der fürstlichen Regierung zum Kommissar ernannt und verwendet worden.

Gott erhalte ihn und seine werte Frau und seine lieben Kinder viele Jahre in guten Verhältnissen und Segen, damit wir unter ihm ein stilles und frommes Leben führen mögen in aller Gottseligkeit.

 

[Andere Handschrift: Am 2. April 1748 ist dieser Herr Amtsschulheiß gestorben] [Die Fortsetzung ist nicht mehr zu deuten, weil die Die Tinte so schwach und die Schrift so an den Rand gequetscht ist].

[Im rechten Winkel an den Rand geschrieben:] Herr Pfarrer Eberhard hatte zum Text in seiner Leichenpredigt Micha 7, Vers 7. Der lutherische Pfarrer Habicht wurde aus der Gottesackerkirche abgewiesen, durfte aber mit ihm beten und hat ihn eingesegnet, so daß er ruhig gestorben ist [Die Deutung des letzten Satzes ist sehr unsicher. Als Amtsträger war Zufall natürlich reformiert. Aber vielleicht war der reformierte Pfarrer verhindert, als der Amtsschultheiß starb, so daß der lutherische Pfarrer vertretungsweise tätig wurde].

 

13. Im Januar 1749 hat Herr Johann Herrmann Fleischhuth das hiesige Amt Hallenberg als Amtsschultheiß übernommen. Das Berufungsschreiben hat er am 19. Dezember 1748 vom König in Schweden und Landgraf zu Hessen erhalten [der hessische Landgraf war in dieser Zeit in Personalunion auch König von Schweden]. Er ist ein Pfarrersohn aus Calle, vier Stunden von Kassel [vielleicht Cölbe bei Marburg]. Er kam als Lediger hierher, seine Ehefrau wurde die Tochter des Herrn Oberschultheißen Gößel in Kassel.

Dieser Herr Amtsschultheiß war gleich von Anfang an besorgt um das Wohlsein der Hallenberger Untertanen, besonders in Steinbach (weil einige Einwohner mehrfach angefragt hatten, wie es sich mit einigen Dingen verhielte). Er ordnete als erstes an, daß die Vorsteher die von der Herrschsaft wegen der hier einquartierten Miliz gutgeschriebenen Verpflegungsgelder austeilen und den Einwohnern überlassen müssen. Das war vorher Zeit hier in Steinbach noch nie geschehen, obwohl die Herrschaft schon vor 24 Jahren die Gelder wegen der Miliz gegeben hatte, aber niemand von den Einwohnern hat so recht gewußt, wo diese Gelder eigentlich hingekommen sind, siehe Seite 243.

Zweitens verpachtete derselbe unter Zuziehung der Zwölfer und Vorsteher die beiden Wirtshäuser der Gemeinde; das hätte bestimmt nicht stattgefunden, wenn nicht dieser Herr Amtsschultheiß fest darauf bestanden hätte. So wurden also die beiden Wirtshäuser verpachtet von sämtlichen Zwölfern und Vorstehern. Einige hätten das gerne wieder rückgängig gemacht. Alleine der erwähnte Herr Amtsschultheiß wußte auf seine Art die Verpächter nachdrücklich anzumahnen, bei ihren Versprechen zu bleiben. Wegen der Verpachtung der Wirtshäuser siehe Seite 255 sowie Seite 262 bis 263.

[In blasserer Schrift ist dann noch nachgetragen: Mit diesem Herrn Amtsschultheiß hatte der Herr Pfarrer Habicht einen weitläufigen Streit, worum es dabei ging, läßt sich leider nicht mehr lesen].

 

Im Jahre 1756 hat das hiesige Hallenbergische Amt bekleidet Johann Heinrich Bauer, geboren in Morschen [zwischen Melsungen und Rotenburg, im Original steht dort „Morschel“]. Er hat sein Beglaubigungsschreiben erhalten von dem Herrn Landgrafen von Hessen-Kassel. Er hat sich auch des sehr niedergegangenen Gemeinwesens sehr angenommen, ein höflicher und sanfter Herr.[Mit ganz dünner Tinte darunter geschrieben:] Gegen die Zwölfer ist er ein „Freund“ gewesen, er hat ihnen die Zehrung nicht gegönnt].

 

Im September 1763 folgte diesem nach Herr Franz Niclas Kraut, ein Beamter aus Malsfeld in Hessen [südlich von Melsungen].[Hier sind wieder einige Zeilen mit dünner Tinte zwischen und unter den Text geschrieben worden: Er hat Vieles immer allein angefangen. Er ist von seinen beiden Ämtern wegen …. abgeschafft worden….].

Dieser Beamte wurde auch Bergamtmann in Schmalkalden. Nach Untersuchung seiner geführten Protokolle durch Herrn Hofgerichtsrat Küster (?) wurde er 1775 seines Amts entsetzet, und starb im Oktober 1785.

 

Nach diesem wurden die vier Ämter verpachtet und ins hiesige Amt ein Beamter als bloßer Richter und Verwalter eingesetzt [Hier ist sehr undeutlich, was gemeint ist. Welche vier Ämter sind es? Ämter werden auch nicht verpachtet. Es kann aber so sein, daß nach der Amtsenthebung des Amtmanns Kraut die Stelle zunächst nicht besetzt wurde, sondern nur noch Richter im Amt tätig waren]. Dieser war bis 20. November 1781 hier. Dann wurde er versetzt, und nach Bovenden bei Kassel [nördlich von Göttingen] umgesetzt. Nach diesem ist der Herr Assessor Hensel hierher gesetzt worden der ungefähr zwei Jahre hier gearbeitet hat und hernach nach Bovenden versetzt worden ist. Und wir in Steinbach haben 1784 den jetzigen Beamten Faust erhalten

 

In der Zeit des Amtsschultheißen Kraut wurden die Zwölfer wegen gewisser Umstände abgesetzt. An deren Stelle wurden sechs Gemeindevorgesetzte gesetzt und gewählt, die 1770 auf hohen Befehl aus Kassel in Schmalkalden von Herrn Rat Hensel verpflichtet wurden. Jedem wurde eine besondere Dienstanweisung ausgehändigt, was jeder zu verwalten habe [Hier lag wohl kein Vergehen der Zwölfer vor, sondern es handelte sich einfach um eine Gemeindereform].

Im Jahre 1773 dankte der ehemalige Gerichtsschultheiß selber ab [Wenn damit der Amtsschultheiß gemeint war, dann kann es nur Franz Niclas Kraut gewesen sein, der aber erst 1775 abgesetzt wurde. Eher handelt es sich aber um den Vorsitzenden der Gerichtsschöffen, denn in der Folgezeit werden Männer aus dem Dorf in dieses Amt gewählt].

 

An dessen Stelle wurde gewählt als Leiter des Amtes Kegmann (?). Nach dessen Abschied, den er selbst in die Wege leitete, wurde keiner aus dem Rat ernannt, sondern im Jahre 1779 auf eine besondere Art vorgezogen der Schneidermeister Michael Wilhelm. Dieser blieb bis 6. Juni 1780, weil er nicht länger bleiben konnte (?), bat er um seinen Abschied.

Er wurde entlassen von dem damaligen Herrn Landrat Eschwege, der über die Herrschaft Schmalkalden gesetzt war, nachdem er lange genug Streit und Zank mit den Gemeindevorgesetzten geführt hatte und überführt (?) wurde.

 

Im Jahre 1781 wurden von der Gemeinde zu Schultheißen vorgeschlagen Nicolaus Reinhard und Johann Wilhelm. Den ersten hat der Herr Landrat nachher zum Schultheißen herausgenommen und verpflichten lassen.

Am 8. August 1787 starb unser alter Prediger Valentin Rollemann Habicht früh morgens, als er das Abendmahl halten wollte bei seinem Sohn Herrn Pfarrer Habicht, der 50 Jahre hier gewesen war. Sein Sohn wurde von der Gemeinde nach Steinbach gewählt und am 8. Dezember 1787 in Kassel verpflichtet.

 

 

 

 

Gründlicher Bericht vom Ursprung der Pfarrei Steinbach-Hallenberg

Die Pfarrei Steinbach war vor Zeiten ein Teil der Pfarrei Springstille. Sie hatte aber schon ein Pfarrgut, das aus zwei Gütern bestand [Mit dem „ungerecht Erb“ ist wohl gemeint, daß die Grundstücke zu Unrecht genutzt wurden, während ein anderer Teil des Pfarrguts dem Kilian May „zugehört“, aber wohl auch unrechter Besitz ist]. Steinbach war also nach Springstille eingepfarrt samt Altersbach, Breitenbach und Helfers, das zu der Zeit noch bewohnt gewesen ist [bei Breitenbach, jetzt eine Wüstung].

Als Springstille durch feindliche Angriffe verheert worden ist, haben dort alle Höfe wüst gelegen und das Land ist nicht mehr bebaut worden. Als man aber angefangen hat, Springstille wieder aufzubauen, da ist dort kein Pfarrer gewesen. Da sind sie nach Steinbach gegangen, wo damals eine Frühmessse [ein Frühgottesdienst] gehalten wurde, die damals von der Pfarrei Schmalkalden betreut wurde. Diese Messe hat Graf Heinrich von Henneberg gestiftet, der noch gut im Gedächtnis der Leute ist. Er hat damals auf der Hallenburg gewohnt und einen Teil der Erträge seiner Güter (Äcker und Wiesen) auf Dauer zur Finanzierung dieser Messe gegeben.

Weil diese Frühmesse von der Pfarrei in Schmalkalden betreut wird (ebenso wie die Pfarrei Springstille), hat sich der Frühmeßner in Steinbach mit dem Pfarrer in Schmalkalden wegen der erwähnten Pfarrgüter verglichen. Man hat sich so geeinigt, daß der Pfarrei Schmalkalden das Grundstück gehören soll, das Hans Luck nutzt, und der Frühmeßner in Steinbach soll das Grundstück nutzen dürfen, das jetzt Kilian May hat. Außerdem soll in Zukunft Breitenbach nach Schmalkalden und Altersbach nach Steinbach eingepfarrt werden. So ist die Pfarrei Springstille zu Steinbach gekommen und die erwähnten Parteien haben sich in dieser Zeit die Dörfer und Pfarrgüter durch Vergleich geteilt

Die obenerwähnten Grundstücke, die einmal das Pfarrgut gewesen sind, sind liegengeblieben. Zunächst haben Leute sie zu Unrecht besessen und jetzt werden sie von Valtin Linß in Springstille genutzt.

 

Es hat sich niemand der kirchlichen Güter („des Heiligen“) so recht angenommen, bis sich die Einwohnerzahl von Springstille wieder vermehrt hat. Da haben sich die Einwohner in Springstille das erwähnte Pfarrgut unter sich aufgeteilt und eingenommen. Angeblich haben sie keinen Lehnherrn darüber finden können.

Da haben sie unter sich selbst die Heiligenmeister [diese richteten an sich nur den Altar her] zu Lehnherrn bestimmt und jährlich 15 Pfennige davon für die Kirche als ewige Abgabe („Erbzins“) hinterlegt. So sind die Grundstücke von einem Bauern auf den anderen gekommen, und einer hat sie dem anderen verkauft, als wären sie sein.

Aber es ist das Recht der Pfarrei geblieben, daß keine Abgaben an einen Fürsten oder Herrn zu zahlen waren und auch bei allen Steuerveranlagungen diese Grundstücke nicht herangezogen wurden bis zum heutigen Tag. Das Pfarrgut zahlt auch keinen Fürsten oder Herrn einen Zins oder Erbzins, sondern es ist bisher beim Recht der Pfarrei („Pfarrgerechtigkeit“) geblieben.

Die Inhaber haben sich dann aber unter den Schutz der Henneberger begeben und sie zu einem vorgesetzten Herrn angenommen. Deshalb haben die Nutzer der Grundstücke jährlich der Herrschaft Henneberg etwas geben müssen, wenn die Herrschaft sich dort gelagert hat, oder sie haben einen Tag ackern oder schneiden müssen, aber sie haben keinen Heller noch Pfennig als Zins oder Erbpacht gegeben.

 

Nun hat es sich aber ergeben, daß die erwähnten Grundstücke zu Unrecht in den Besitz von Hans und Letz gekommen sind. Als es aber hieß, diese müßten sie von den Heiligenmeistern als Lehen empfangen, haben sie gesagt, die Heiligenmeister seien ihnen nicht gut genug als Lehnherren.

Die Nutzer sagten, sie wüßten wohl und hätten das auch von den Alten gehört, wenn es schon eine Lehnpflicht gebe, dann nur gegenüber der Pfarrei in Steinbach. Sie hätten die Grundstücke einige Jahre innegehabt und keine Lehnforderung dafür erhalten, auch es sei auch in dieser Zeit verkauft worden und keiner habe den anderen in ein Lehnsverhältnis gebracht. Sie wüßten aber, daß die Grundstücke bis auf den heutigen Tag als ein geistliches Gut angesehen werden und man von 20 Gulden der Kirche einen Handlohn von einem Gulden geben muß

Man muß noch wissen, daß Schmalkalden von alters her die Pfarrei Suhl, Ebertshausen, Steinbach, Schwarza, Christes und Haindorf zu verleihen gehabt hat. Nun saß aber einer am Rhein, der hatte vom Papst in Rom die Pfarrei Schmalkalden erlangt, daß sei sein Eigentum war. Der hatte die Pfarrei Schmalkalden zu besetzen.

Es war aber vor dem Bauernkrieg 1524 ein Pfarrer in Schmalkalden, der hieß Herr Johann Winter. Dem habe ich, Caspar Betzelmann, bei der Messe gedient. Er baute das Haus im Heinersloch, das jetzt Crun Salzmann hat. Dieser Herr Johann Winter mußte dem Pastor am Rhein jährlich 40 Gulden Geld geben

Als nun 1524 der Bauernkrieg kam und Landgraf Philipp [von Hessen] das Evangelium zu predigen in seinem Land verordnet hatte, wollte er es in Schmalkalden auch gepredigt haben.

Aber Graf Wilhelm [von Henneberg] war zu der Zeit noch „papistisch“ [Anhänger der alten Konfession des Papstes] und wollte nicht gern, daß man das Evangelium in seinem Land predigen läßt, denn Schmalkalden war zur Hälfte sein. Aber der Landgraf von Hessen wollte auch in Schmalkalden nach seiner Lehre gepredigt haben und gestand dem Pastor am Rhein kein Recht mehr an der Pfarrei zu; dieser Pastor ist dann auch bald danach gestorben. Nun griff der Landgraf Philipp zu und setzte Magister Wolfgang Gräf [auch: Grefe] von Hildburghausen auf die Pfarrstelle, der begann mit der Predigt des Evangeliums in Schmalkalden.

 

Im Jahr nach dem Bauernkrieg die Räte von Hessen und Henneberg zusammen und einigten sich über die Pfarreien außerhalb von Schmalkalden, die die Pfarrei von Schmalkalden zu verleihen hatte, nämlich Suhl, Ebertshausen, Steinbach, Schwarza, Christes und Haindorf:

Ebertshausen wurde gegen Suhl getauscht, Steinbach gegen Schwarza und Christes gegen Haindorf.

Diese sechs Besitztümer („Lehen“) gehörten beiden Herrn, Hessen und Henneberg. Die Räte einigten sich wie folgt: Suhl, Christes und Schwarza wurden hennebergisch und Hessen mußte auf alle Rechte an diesen drei Besitztümern verzichten, Ebertshausen, Steinbach und Haindorf wurden hessisch und Henneberg mußte auf alle Rechte an diesen drei Besitztümern verzichten [Die politische Teilung erfolgte im Benshäuser Vertrag von 1619, damals kamen allerdings auch noch Benshausen und Ebertshausen zu Sachsen].

 

Also ist die Teilung dieser sechs Besitztümer geschehen. Aber über die Pfarrei Schmalkalden konnten sie sich nicht einigen. Die Räte beider Herren wurden aber eins, daß Landgraf Philipps die Pfarrstelle Schmalkalden besetzen soll, und sie soll solange hessisch sein, so lange derselbe Pfarrer lebt. So geschah es dann auch: Der Landgraf setzte Magister Wolfgang Gräf dahin. So blieb die Pfarrei hessisch, solange dieser lebte. Als er aber starb, da fiel die Pfarrei an Henneberg Dieses setzte Hieronymus Pfnör von Meiningen auf die Pfarrstelle.

 Diese blieb hennebergisch, solange Pfnör lebte. Als er aber starb, da stand die Pfarrstelle wieder Hessen zu. Dieses setzte Caspar Herrnschwager darauf. So war das mit den sechs Besitztümern, wie sie zu Hessen und Henneberg gekommen sind.

 

Das habe ich deshalb aufgezeichnet, weil nur noch wenige Leute leben, die um diesen Handel wissen. Vor allem in Steinbach wollen die Leute gern wissen, wie es kommt, daß die Pfarrstelle von Hessen besetzt wird, wo doch der Landgraf sonst keinen Besitz im Dorf hat. Da kann man sich hier in dieser Sache kundig machen, wie die Pfarrei Steinbach hessisch geworden ist. Das alles ist beschrieben nach Caspar Betzelmanns „Register der Pfarrer zu Steinbach“ aus dem Jahr 1574. Diesen Bericht hat er von Magister Wolfgang Gräf gehört, als er 1542 vier Jahre lang sein Mitarbeiter in Schmalkalden gewesen ist [„Kirchendiener“ ist in diesem Fall der Stellvertreter des Pfarrers, auch Kantoren und Organisten wurden so bezeichnet].

 

 

 

Lutherische Pfarrer in Steinbach seit 1543

Nachdem Herr Doktor Martin Luther im Jahr 1517 angefangen hat, sich dem Papsttum zu widersetzen und die allein seligmachende Lehre und das allein seligmachende Wort Gottes unverfälscht zu predigen, hat seine Lehre sich gleich sehr weit ausgebreitet. So ist um das Jahr 1543 auch hier in Steinbach die papistische Lehre verlassen worden und man hat die uralte evangelische seligmachende Lehre angenommen, die durch Luther wieder hervorgebracht und ins Licht gestellt worden ist. Der erste lutherische Prediger der hiesigen christlichen. Kirchengemeinde ist gewesen….

 

1543

Herr Caspar Betzelmann, der von sich sagt – wie es auch aus dem vorhergehenden Bericht vom Ursprung und Herkunft der Pfarrei Steinbach zu ersehen ist - daß er vier Jahre lang in Schmalkalden der Gehilfe („Kirchendiener“) des damaligen Pfarrers M. Johann Gräf gewesen ist. Nach dem Tod Herrn Caspar Betzelmanns nach Pfingsten 1574 ist zum Pfarrer hierher ordentlich bestellt worden

 

1574

Herr Valentinus Funk, geboren in Schmalkalden, vorher Rektor an der dortigen Bergschule.

Er wurde am 30. September am 30. November (Tag des Apostels Andreas) eingesetzt. Danach wurde er von Schmalkalden abgeholt. Die Springstiller, Altersbacher, Schönauer und alle, die zu seinem Aufgabenbereich gehörten, mußten mithelfen, die Unkosten zu tragen. Er starb im Jahr 1592 auf den ersten Fastensonntag (Sonntag Invokavit) und ist nicht länger als 18 Jahre hier Pfarrer gewesen [Rotterode wird hier nicht erwähnt, weil es zur Pfarrei Schmalkalden gehörte].

 

1592

Herr M. Johann Reumann, geboren in Grimma bei Meißen, vorher Rektor an der Schule in Schmalkalden. Er wurde am 4. Sonntag nach Trinitatis zum hiesigen Predigtamt vorgeschlagen und eingeführt. Die Steinbacher, Springstiller und Altersbacher haben ihn auf seine Bitte in Schmalkalden abgeholt. Zu den Unkosten bei der Vorstellung und Einführung hat ein jeder Einwohner, der zur Gemeinde gehörte, drei Knacken zum Festessen geben müssen. Heutzutage knackt es sich nicht mehr.

Am 16. August 1600 ist der ehrwürdige und wohlgelehrte M. Johann Reumann in Gott verstorben und am 17. des Monats christlich in die Erde bestattet worden. Die Leichenpredigt hielt Herr Caspar Herrnschwager, Pfarrer in Schmalkalden.

Die Gemeinde Steinbach ist danach durch M. Valentin Kehr, Vikar in Viernau vertretungsweise betreut worden mit Predigt, Taufe, Abendmahl usw. Das Pfarramt war 15 Wochen nicht besetzt [vgl. S. 285]

 

1600

Danach wurde M. Valentin Kehr am 30. September (Tag des Apostels Andreas) zum hiesigen Pfarrer eingesetzt. Er war Hofprediger und Beichtvater bei der fürstlich hennebergischen Frau Witwe in Burgbreitungen, bei Frau Sophia, einer geborenen Herzogin von Braunschweig. Herr Caspar Herrnschwager hat die Einführungspredigt gehalten. Es ist kein Hesse dabeigewesen. Bei der Einführung sind dabeigewesen auf sächsischer Seite M. Joachim Zehner, Pfarrer und Konsistorialrat zu Schleusingen, Christoph Winter, Amtmann von Kühndorf, Schultheiß Valentin Kindt und die Heiligenmeister Ernst Happ und Hans Nothnagel. Der Umzug Pfarrer Kehrs erfolgte am 5. Dezember.

Auf seine Bitte hin haben ihn die Steinbacher abgeholt. Er starb 1616 und liegt in der Gottesackerkirche begraben. Von dieser Zeit hat das hiesige Pfarramt etliche Jahre leer gestanden, und es ist kein ordentlich eingesetzter Pfarrer hier gewesen, weshalb die Leute nach Mehlis [sicherlich über den Ruppberg], Benshausen, Viernau usw. [südlich von Steinbach] zur Kirche gegangen sind. Es entstand ein großer Streit zwischen den Herren Herzögen zu Sachsen und dem Herrn Moritz Landgraf zu Hessen wegen Besetzung dieser Pfarrei. Jede Partei stellte Soldaten vor der Kirche auf, um der anderen den Zugang zu verwehren.

 

Der Kurfürst und Herzog zu Sachsen ordnete an, daß inzwischen die beiden Kaplane von Suhl die Amtshandlungen (Taufe, Trauung, Beerdigung) in der Gottesackerkirche verrichten sollen; das ist auch so geschehen. Während der Vakanz haben von Suhl aus die Amtshandlungen in Steinbach verrichtet:

  • Adamus Xylander, Oberdiakon, später Pfarrer in Queienfeld.
  • Heinrich Schott, der schließlich Pfarrer in Benshausen geworden ist. Dieser Schott war der Vater meiner Großmutter in Mehlis, Ehefrau des dortigen Kantors Herrn Nikolaus Kister.
  • Sebastianus Naevius, geboren in Vachdorf [an der Werra]. Er war Pfarrer in Goldlauter [bei Suhl] und Schwarza [südlich von Steinbach] und erhielt von der kurfürstlich-sächsischen Regierung in Meiningen den Auftrag, die Amtshandlungen in Steinbach zu versehen. Er starb am 20.September 1625 [Kaplan und Diakon sind auch Theologen, haben aber noch keine volle Pfarrstelle]

 

Mit der Zeit haben aber Sachsen und Hessen sich miteinander folgendermaßen geeinigt, daß Sachsen die Zent Benshausen völlig übernimmt und dafür seine Ansprüche am Amt Hallenberg aufgibt.

 

Nach dem Abschluß dieses Vertrags mußte aber 1627 die Herrschaft Schmalkalden von Hessen-Kassel an Landgraf Georg von Darmstadt verpfändet werden. Dieser versuchte, die evangelisch-lutherische Konfession zu fördern und setzte wieder lutherische Prediger nach Steinbach (wie an anderen Orten auch). Dort sind sie von dieser Zeit an gewesen [„praecaveo“ heißt an sich „etwas verhüten“. Aber die Darmstädter waren lutherisch und wollten in der Zeit der Pfandherrschaft bis 1648 gerade die lutherische Konfession durchsetzen]

1627 Herr Johann Hollbach, ein entlaufener Mönch aus Westfalen, den der Marburger Theologieprofessor Herr Johann Steuber und der Superintendent Johann Dietrich einführten. Weil aber dieser Hollbach in gewissen Stücken verdächtig wurde, entließ man ihn noch im gleichen Jahr [Hier ist der Name mit zwei „l“ geschrieben, sonst nur mit einem].

 

Herr M. Nicolaus Wiedenhöfer von Hohenkirchen in Thüringen [Kreis Gotha] war im Jahr 1621 in Schlesien, und zwar auf die Diakonatsstelle in Schönau und Reuersdorf im Fürstentum Schlesien-Schweidnitz berufen, aber im Jahre 1625 von den Jesuiten bedrängt worden.

Als er sich nun in Arnstadt im Exil aufhielt, wurde er nach Steinbach empfohlen durch Oberamtmann Günther von Griesheim in Schmalkalden. Am 23. April 1627 wurde er als Pfarrer einführt. Er hat das Predigtamt zehn Jahre innegehabt. Weil er aber in seinem Kopf verrückt wurde und sein Amt nicht mehr ausüben konnte, dankte er 1637 ab und begab sich nach Gotha, wo er drei Jahre später im Jahre 1640 starb.

 

1637:Herr M. Johann Georg Clemen kam an die Stelle von Herrn Wiedenhöfer. Er war geboren in Schmalkalden. An der dortigen Schule war er vierter Lehrer und außerdem Prediger in Seligenthal. Er ist hier 24 Jahre Pfarrer gewesen vom 1. Januar 1637 bis zum 14. September 1659, an dem er gestorben ist. Sein Bildnis steht in der Kirche hinter dem Altar, an welchem folgende Verse zu lesen sind: [Die Verse fehlen bei Avenarius].

 

1659: Herr M. Johann Bornschürer ist nach dem Tod des Herrn M. Clemen nach hier zum Pfarrer Herrn berufen und am 22. Dezember des Jahres eingeführt. Er wurde geboren in Schmalkalden. Vorher war er Oberpfarrer in Brotterode. Im Jahre 1661 beriefen ihn die Schmalkalder zum Diakon. Von da ist er aber weg und nach Tann [in der Rhön] gekommen und hat dort die Stelle des Diakons bekleidet, weil er in Schmalkalden ein widriges Schicksal gehabt hat. Er hat jedoch sein Unrecht erkannt und bereut und gesagt, daß er dies guten Teils an den Steinbachern verdient hat [Soll das heißen, daß er das Unrecht verdient hatte, weil er sich auch in Steinbach falsch verhalten hat oder daß er es in Steinbach besser gemacht hat und deshalb das Unrecht ausgeglichen hat? Was konkret in Schmalkalden vorgefallen ist, kann man im Internet nachlesen unter www.peterheckert.de“, Ausflugsziele Thüringen

 

1662: Herr Matthäus Avenarius, mein seliger Großvater, war bisher zwölf Jahre lang lutherischer Kantor und Schullehrer. Nach Herrn Bornschürer wurde er hierher zum Pfarrer und Seelsorger berufen. Am 24. Februar (Tag des Apostels Matthias) wurde er von Herrn Inspektor Neunesius im Beisein des Herrn reformierten Inspektors Brandisius und der Oberbeamten [des Amtes Schmalkalden] Herrn Sigmund Happel und Herrn Lucan eingeführt.

Der Tag ist unter anderem auch aus den Eingangsworten seiner Predigt zu ersehen: „Das Los fiel auf Matthias“ [Er hat dieses Bibelwort aus Apostelgeschichte 1,26 bewußt für seine Einführungspredigt gewählt, weil er selber den fast gleichen Namen hat und betonen wollte, daß die Einführung am Matthistag war].

 

Dieser Herr Matthäus Avenarius ist geboren in Eisenach. Sein Vater hieß Johannes Habermann und war ein Weißgerber. Sein Vater hielt ihn anfangs zu seinem eigenen Handwerk an. Es sagte ihm aber nicht zu und er hatte mehr Lust zum studieren. Er ging daher auf das seinerzeit berühmte Gymnasium Casimirianum nach Coburg. Dort studierte er fleißig und übte sich in der Musik.

Von Coburg ging er nach Marburg und Leipzig und studierte Theologie, und weil er entweder keine oder doch sehr kleine Mittel hatte, machte er sich hier und da gute Freunde durch seine Musik und brachte sich damit durch. Im Jahre 1650 beriefen ihn die Schmalkalder zum lutherischen Kantor und Lehrer.

Ansonsten ist noch festzuhalten, daß durch seine Vorausschau und Genehmigung die Oberschönauer eine eigene Kirche und einen eigenen Schullehrer bekommen haben. Ebenso haben die Unterschönauer, Rotter oder und Altersbacher von ihm das Recht erhalten, ihren eigenen Lehrer zu haben.

In seinem Amt war er eifrig und sehr fleißig und blieb fast keine einzige Nacht aus seinem Haus weg, damit er zu Hause wäre, wenn er etwa zu Kranken gehen oder schwache Kinder taufen sollte

Er war ein guter Poet, wie es verschiedene geistliche Lieder bezeugen, die für den öffentlichen Gottesdienst, besonders aber für seine Privatandacht gedichtet hat. Davon zeugt auch das von ihm geführte Kirchenbuch zur Genüge. Durch Einsatz, Hilfe und Rat ist auch durch ihn eine größere Orgel für die hiesige Kirche angeschafft worden, die aber jetzt in Witzelroda erklingt .

Auf Rat einiger guter Freunde wurde ihm im Jahre 1681 sein ältester Sohn H. Johann Martin Avenarius im Amt beigeordnet. Diesem trat er zum Lebensunterhalt die Oberschönau mit ihren Naturalspenden und Gebühren für Amtshandlungen ab. Nachdem aber dieser aber nach fünf Jahren zum Pfarrer nach Roßdorf rechtmäßig berufen wurde, hat er nach diesem Wegzug sein Amt wieder völlig verwaltet bis an seinen seligen Tod, der über in gekommen ist am 24. April 1692, dem Sonntag Jubilate, nachdem er 30 Jahre Gott in seiner Kirche treu und aufrichtig und ohne Schein und Heuchelei gedient hatte. Sein Alter war 67 Jahre.

Der Predigttext bei seiner Beerdigung war 1.Timotheus, Vers 15: „Das ist gewißlich wahr und ein teuer wertes Wort, daß Christus Jesus gekommen ist in die Welt, die Sünder selig zu machen, unter welchen ich der vornehmste bin!“ Sein Wahlspruch war Psalm 25, Vers 21: „Unschuld und Redlichkeit mögen mich behüten, denn ich harre auf dich!” [Wörtlich eher: „Durch Aufrichtigkeit und Redlichkeit wird erneuert dein Recht, Christus leitet mich usw.!“].

 

1692: Herr Johannes Adam May war bisher sieben Jahre Diakon in Berka an der Werra [westlich von Eisenach] und Pfarrer in Großbreitenbach [südlich von Ilmenau] usw. Als mein Herr Schwiegervater folgte er meinem seligen Großvater hier im Pfarramt. Seine Einführung erfolgte am 21 September 1692, dem Tag des Apostels und Evangelisten Matthäus. Mit dieser Amtsvergabe ging es etwas schwer, weil man einen Schmalkalder gern hierher befördert hätte. Es gaben auch einige aus der Gemeinde ihre Stimme nicht Herrn May, weil er von einigen seiner Feinde bei der hiesigen Gemeinde verhaßt gemacht worden war. Es gingen sogar zwei Mann aus der Gemeinde - mit Namen Johann Ernst Diller und Hans Häfner, auch „Kirschen-Kläuschen“ genannt – zu unserem gnädigsten Fürsten und Herrn in seine Residenz und baten, man möge die Gemeinde bei ihrem Recht lassen und den Bewerber rechtmäßig vorzustellen („präsentieren“) [Es ging also nur darum, daß das Wahlrecht der Gemeinde nicht übergangen wird]. Sie bekamen aber zur Antwort, diesmal sollte und müßte es so sein, in Zukunft aber solle der Gemeinde in diesem Punkt von ihrem Recht nichts genommen werden.

Nachdem aber Herr May seine Probepredigt wohl abgelegt hatte, war man mit der Person des Herrn May sehr wohl zufrieden. Auch diejenigen, die sich vorher als Feinde gezeigt hatten, baten bei ihm um Verzeihung, weil sie etwas ganz anderes von ihm – ja sogar das Gegenteil - gehört hatten.

Er wurde geboren in dem Dorf Dankmarshausen bei Eisenach [Nach anderer Überlieferung ist er in Neustädt westlich von Herleshausen geboren, siehe Chronik Heckert]. Sein Vater Rudolf May war dort treufleißiger Pfarrer und Seelsorger. Von Jugend auf wurde Johann Adam zur Gottesfurcht und zum fleißigen Studieren angehalten. Im elften Lebensjahr zog er nach Gotha auf das berühmte Gymnasium, von dort ging er nach Eisenach.

Im Jahre 1680 begab er sich auf die berühmte Universität Jena, danach auf die Universität Gießen. Im Jahre 1684 bekam er die ordentliche Berufung zum Pfarramt nach Mansbach [südwestlich von Vacha, heute Ortsteil von Hohenroda]. Er war aber nicht länger als ein Jahr dort.

Da berief ihn Ihre Durchlaucht von Hessen-Kassel zum Diakon nach Berka und Pfarrer nach Großbreitenbach [Der Landgraf in Kassel konnte ihn nur nach Berka berufen, für Großbreitenbach war Sachsen-Weimar zuständig].

Schließlich bekam er die Berufung auf die hiesige Pfarrstelle wie oben schon erwähnt. In seinem Amt war er fleißig und übte es nach Möglichkeit aus. Er stiftete viel Gutes und Löbliches in Kirchen und Schulen. Er führte den gothaischen Katechismus ein und ordnete an, daß der Kantor die Knaben allein, der Organist aber die Mädchen alleine unterrichten soll, um eine bessere Ordnung und Schuldisziplin zu erreichen. Nach seinen Angaben wurde die dritte Empore gebaut. Im Jahre 1698 machte leitete er den Turmbau ein, der auch innerhalb von zehn Jahren zur Vollendung gebracht wurde.

Im Jahre 1702 gab er den Rat, daß die zwei untersten Emporen zu bemalen, und er verfaßte Reime unter die Bilder. So hat auch die Kirche es ihm zu verdanken, daß sie die zwei großen Kelche und die goldene Oblatendose hat.

Ebenso hat er erreicht, daß beide Schullehrer vier Tagewerk Wiesen in der Struth nutzen können, weil er Martha Schweinsberger auf ihrem letzten Kranken- und Todeslager beredet hat, ein solches Vermächtnis zu tun

So war er auch behilflich, daß Quiring Engelhardts Witwe in Untersteinbach vier Tagewerk Rottwiesen [gerodete Wiesen] am großen Hermannsberg gelegen den beiden Schulen vermacht hat. Ebenso erreichte er, daß die jetzige Schlaguhr nebst der Schlagglocke angeschafft wurde.

Im Jahr 1714 im Frühling fing er an, kränklich zu werden. Die Krankheit setzte ihm immer heftiger zu, so daß er zu Ende des Oktobers bettlägerig wurde und sein Amt nicht mehr ausüben konnte. Er bereitete sich auf den seligen Abschied vor mit Beten, Singen und Empfang des Heiligen Abendmahls. Er starb hierauf sanft und selig am 26. Dezember 1714, dem Tag des ersten Märtyrers Stephanus, früh um 4 Uhr. Er wurde begraben am Tag nach dem Christfest. Die Beerdigung und Trauerrede hielt Herr [Inspektor] Wiegand über den Tagestext Galater 2, Vers 20 [Ich lebe, doch nun nicht ich, sondern Christus lebt in mir]. Sein Glaubensbekenntnis war: „Jesus ist mein Helfer!“ Er wurde 53 Jahre alt und war 30 Jahre im Predigtamt. Er ist in der Gottesackerkirche begraben.

 

Als nun mein seliger Schwiegervater Herr Johannes Adamus May tot war – über dessen Tod sich wohl mancher gefreut hat - entstand ein regelrechter Krieg und Streit um den Pfarrdienst in Steinbach. Endlich nach vielem und langem Prozessieren und erheblicher aufgewandter Unkosten und nachdem deswegen 40 Eidschwüre im Oberamt zu Schmalkalden deswegen geleistet wurden, bekam endlich die Gemeinde denjenigen Herrn Pfarrer und Seelsorger, den sie haben sollten, und der war

 

 

Herr Johann Reinhard Avenarius, der Sohn des Bruders meines Vaters, der bisher sieben Jahre Pfarrer von Buchenau [in der hessischen Rhön, Betonung auf der letzten Silbe] gewesen war. Er ist zwar in Steinbach gezeugt und empfangen worden, aber im Jahr 1685 in Roßdorf [westlich von Schmalkalden] auf diese Welt geboren worden.

 Als er sieben Jahre alt war, gab ihn sein Herr Vater schon nach Gotha in die Schule. Dort hat er die Klassen sämtlich durchlaufen. Danach begab er sich auf die Universität Jena. Als er sein Studium in Jena abgeschlossen hatte, wurde er von den Herrn von Riedesel zum Prediger und Erzieher („Hofmeister“) der jungen adligen Herrn angenommen [Die Riedesels hatten ihren Besitz im östlichen Vogelsberg].

Im Jahre 1707 bekam er die Berufung zum Pfarrer nach Buchenau. Im Jahre 1715 wurde er von dort am 25. April nach abgelegter Probe- und Einführungspredigt über 2. Tim 2, Vers 15, hierher gesetzt und von dem Herrn Inspektor Neunesius in sein Amt eingeführt. Bei der Einsetzung wirkten mit Herr M. Johannes Avenarius, Archidiakon in Schmalkalden [dritter Pfarrer] und Herr Caspar Werner Kurrner, Herr Rat Wiesenbach und auch Herr Rentmeister Saalfeldt.

In den Schulen hat er angeordnet, daß die Lehrpunkte (des Glaubens) und die Reimgebete gelehrt werden. Durch seinen Einsatz ist die dritte Empore in der Kirche bemalt worden und er hat die Verse unter die Bilder gemacht. Außerdem hat er auch den neuen Orgelbau befördern helfen und die Sakristei an die Kirche bauen lassen usw.

Im Jahre 1730 wurde Herr Johann Reinhard Avenarius, nachdem er 15 Jahre als Pfarrer in Steinbach gewirkt hatte, nach Schmalkalden zum Oberprediger berufen. Am 7. Sonntag nach Trinitatis hielt er seine Abschiedspredigt (Näheres darüber siehe in diesem Buch auf Seite 379 oder unter dem Jahr 1730). Herrn Avenarius folgte im Amte nach

 

Herr Johannes Adam May, der schon 25 Jahre Kandidat für das Pfarramt war. Dieser ist geboren am 8. Juni 1687 in Berka an der Werra, wo sein Vater damals Diakon war. Er wurde durch Privatlehrer wie Herr Holland, Herr Crusius und Herr Geisthirt [Der Schmalkalder Chronist, der damals im Pfarrhaus in Steinbach lebte] so weit im Wissen gebracht, daß er im Jahre 1698 nach Schmalkalden in die Stadtschule kam und dort in die oberste Klasse (die „Prima“) unter den damaligen Rektor Wigandt gesetzt werden konnte. Nachdem zwei Jahre herum waren - als Herr Wigandt ins Pfarramt nach Brotterode berufen wurde - setzte er seine Studien fort in dem berühmten Gymnasium in Schleusingen bis ins Jahr 1705. Da begab er sich auf die Universität nach Leipzig.

Weil aber 1706 der König in Schweden in das Sachsenland einfiel, wurde er genötigt, sich nach Haus zu begeben. Er blieb dort bis 1709, als er sich wieder auf die weltberühmte Universität Jena begab und etliche Jahre da aushielt und fleißig studierte. Als er nun seine Studien erfolgreich beendet hat, ließ er sich als ein Lehrer anstellen und zwar bei dem Herrn Vogt in Frauensee [westlich von Bad Salzungen]. Danach war er als Erzieher („Hofmeister) bei dem jungen Herrn von Hopfgarten in Schlotheim [nördlich von Erfurt]. Nach dem Tod seines seligen Vaters - weil ihn das Glück bei der Besetzung der hiesigen und Springstiller Pfarrstelle noch nicht begünstigen wollte – wurde er wieder (Haus-) Lehrer bei dem Herrn Bergverwalter Schrader auf der Richelsdorfer Kupferhütte [Richelsdorf ist östlich von Bad Hersfeld], und zwar bei Vater und Sohn.

Bei diesen beiden ist er volle 14 Jahre gewesen, dazu noch ein Jahr bei dem Herrn Amtsvogt Gössel (Name nachgetragen) in Friedewald [östlich von Gießen].

Endlich, als die Wartezeit abgelaufen war, ist er mit den meisten Stimmen zum lutherischen Pfarrer nach Steinbach berufen und von Ihrer Königlichen Majestät in Schweden bestätigt worden [

Der Landgraf von Hessen war in dieser Zeit auch gleichzeitig der König von Schweden. Landgraf Karls Sohn Friedrich heiratete 1715 die schwedische Thronerbin. Königin Ulrike Eleonore verzichtete aber auf den Thron. Der schwedische Reichstag wählte 1720 ihren Mann, den Erbprinzen Friedrich von Hessen-Kassel, zum König von Schweden. Die dortige Monarchie war aber zu völliger Bedeutungslosigkeit herabgesunken. Friedrich regierte auch nicht wirklich, sondern ging auf die Jagd und spürte schönen Frauen nach.

 Schon vor dem Tod des Landgrafen Karl übernahm sein zweiter Sohn Wilhelm die Regierungsgeschäfte in Kassel. Nach dem Tod des Vaters am 23. März 1730 führte er als Wilhelm VIII. und als Statthalter für den an Schweden gebundenen Bruder weiter das Land weiter. Die Personalunion mit Schweden ging nur bis 1751, als Friedrich starb].

[Über Mays Berufung, Bestätigung, Ordination und Einführung siehe auch in der originalen Chronik die Seiten 381 bis 385 und 390 bis 391]     

 

(Fortsetzung mit anderer Tinte und anderer Schrift):

Auf Anordnung dieses Pfarrers ist 1739 die hiesige Gottesackerkirche gebaut und aufgerichtet worden [Die erste Friedhofskirche wurde 1616 fertiggestellt, im Jahre 1739 wurden wohl die Fachwerkteile neu errichtet]. Er war ein recht frommer und weltabgewandter Pfarrer, er liebte den Frieden und führte sein Amt in seinen gesunden Tagen eifrig aus. Danach wurde er aber schwach und kränklich. Er ließ sich aber verschiedene Male in die Kirche führen und war dabei geduldig. Er lebte in der Ehe ohne Kinder. Er starb am 23. Januar 1746 im Alter von 53 Jahren 7 Monaten 7 Tagen. Er hat das Amt 15 Jahr hier ausgeübt [Diese Angabe zeigt, daß hier nicht mehr Johannes Avenarius schreibt, denn dieser ist 1744 gestorben].

 

Diesem folgte unverzüglich Herr Rollemann Valentin Habicht [S.T. = sine tempore?] aus Schmalkalden, geboren am 1. August 1711. Dieser war zunächst Pfarrer in Herrmanrode in Hessen im Bereich Witzenhausen [nördlich von Witzenhausen]. Hierauf war er Pfarrer in Trusen [heute: Trusetal], wo er den Bau einer ganz neuen Kirche in Gang gebracht und zu Ende gebracht hat. Und nachdem er zwölf Jahre dort gewesen war, ist er hierher gekommen durch eine recht ordentliche Berufung, indem alle Evangelisch-Lutherischen am 5. Sonntag nach Trinitatis 1746 für ihn gestimmt haben. Er wurde eingeführt unter einer großen Menge von Zuhörern am 11. Sonntag nach Trinitatis. Der Text war Jer 15.

Diesen Herrn Pfarrer hatte der liebe Gott mit einem munteren Wesen („Naturell“) begabt. Er übte sein Amt fleißig und ohne Säumen aus, war zufrieden und klagte niemals über das manchmal geringe Einkommen.

Er veranstaltete eine Sammlung für vier neue Glocken und brachte sie nach vielen Mühen auch glücklich zu Ende, wie auf den Seiten 257 bis 261 zu ersehen ist. Er bemühte sich auch emsig um eine Generalkollekte für die Kirche [Eine Kollekte im ganzen Land].

[Der nächste Abschnitt ist etwas eingerückt und von Pfarrer Habicht selber verfaßt]

Diese Kollekte ist mit vieler Mühe und Vorsprachen endlich erlangt worden. O was für Verdruß und Ärgernis habe ich wegen der Kollektengelder, die ich nicht in meinen Händen gehabt habe, ausstehen müssen. Ich habe mich in Kassel beim Konsistorium rechtfertigen müssen. Endlich wurde gar der Herr Oberschultheiß Henckel als Prüfer herangezogen. Allein ich blieb ein ehrlicher Mann und siegte über die Handvoll Verleumder. Sie haben ihren Teil auf der Welt schon davon…..

[Es folgt noch mehr Text mit schwächerer Tinte, aber dieser ist schwer zu lesen und noch schwerer zu deuten, aber es geht wohl weiter um die Geldsammlung].

 

 

1787 [wieder andere Handschrift]

Das Berufungsverfahren wurde eingeleitet und es gab sieben Bewerber: Herr Pfarrer Habicht in Springstille, Herr Pfarrer Fuckel aus Fambach, Herr Pfarr Wagner aus Unterhessen (am Rand ergänzt: Lüderbach [im Ringgau südlich von Eschwege], Herr Pfarrer Kirchner aus Trusen (heute: Trusetal), Herr Kandidat Fuldner, Kandidat Lucas und Kandidat Clemens (überschrieben mit Bleistift: Stiefel). Die Gemeinde hat Habicht und Fuldner zu Siegern gewählt. Den Dienst hat Pfarrer Habicht vom Konsistorium erhalten. Die Einführung erfolgte am 20. Juli 1788, dem 5. Sonntag nach Trinitatis.

 

Dabei sollte auch das neue Gesangbuch eingeführt werden. Aber die Gemeinde stimmte alte Lieder an, anstatt die neuen Lieder zu singen, die der Herr Inspektor Holzapfel vorgeschrieben hatte. Der Kantor aber mußte auf Befehl des Inspektors neue Lieder mit dem Schülerchor singen. So war es dann ein „verstümmelter“ Gottesdienst. Seitdem erwartet die hiesige Gemeinde einen Befehl wegen eines neuen Gesangbuchs von unserem Gnädigsten Landesherrn Wilhelm IX., Landgraf zu Hessen, der aber bisher noch nicht erteilt worden ist.

 

An die Stelle des Pfarrers Habichts in Springstille ist am 24. Mai 1788 der Kandidat Fuldner eingesetzt worden.

[Die Kandidaten für das Pfarramt konnten sich also neben schon amtierenden Pfarrern bewerben. Diese wollten meist die Stelle wechseln, weil sie auf der neuen Stelle mehr Vergütung erhielten. Die Gemeinde wählte dann durch Abstimmung zwei Bewerber aus und das Konsistorium ernannte dann einen von ihnen].

 

 

 

[wieder Handschrift von Johannes Avenarius]

Reformierte Prediger in Steinbach seit 1620

Im Jahre 1616 verstarb der lutherische Pfarrer Herr M. Kehr. Da entstand ein Streit wegen der Besetzung der Pfarrstelle, so daß verschiedene Jahre - einige sagen 10 Jahre (darüber geschrieben „4“) - kein ordentlicher lutherischer Prediger hier gewesen ist [Bis zur Einsetzung eines reformierten Pfarrers waren es vier Jahre, bis zu einem lutherischen Pfarrer jedoch über zehn Jahre: Pfarrer Kehr starb im Februar 1616, Pfarrer Nicolaus Wiederhöfer kam erst im August 1627].

Die Diakone mußten von Suhl hierher kommen und die Amtshandlungen verrichten, also Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen und das Abendmahl austeilen, und zwar in dieser Zeit in der Gottesackerkirche.

Dann setzte Landgraf Moritz von Kassel einen reformierten Prediger hierher, der war

 

1620: Herr Johannes Habermann, der seit sieben Jahren Prediger in Trusen [heute: Trusetal] war. Er wurde von Hessen-Kassel am 7. Januar 1620, am Tag der heiligen drei Könige, vorgestellt und eingeführt [Der Dreikönigstag ist allerdings der 6. Januar, dieser war 1620 nach dem julianischen Kalender, der damals noch in Hessen galt, ein Donnerstag]. Von diesem Pfarrer sind noch Nachkommen hier wohnhaft, vor allem von seiner Frau, nämlich Johann Reinhard Abichs Kinder und Enkel.

Im Jahre 1627 zog er sich freiwillig zurück und gab den Dienst auf. Es war lange Zeit kein reformierter Prediger hier. Erst nach dem 30jährgen Krieg, als Steinbach wieder der Herrschsaft von Hessen-Kassel unterstand, wurde wieder ein reformierter Pfarrer hierher gesetzt, derselbe war und hieß

1679: Herr Tobias Riesner, geboren in Schmalkalden. Er trat das Amt etwa im Jahr 1679 an, wohnte anfangs in Schmalkalden, wo er Lehrer an der Schule war und alle 14 Tage hierher kam und predigte. Nach fünf Jahren aber zog er ganz hierher in das Haus, in dem nach ihm alle reformierten Prediger gewohnt haben und das vor Jahren zur ständigen Wohnung der reformierten Prediger von der Herrschaft in Kassel für 625 Taler gekauft worden ist. Eine seiner hinterlassenen Töchter wohnt noch hier [Die fünf Jahre sind wohl zurückzurechnen vom Jahr der Abfassung der Chronik, also von 1729 aus]. Im Jahr 1689 segnete er diese Welt und hatte zum Nachfolger

 

1689: Herrn M. Ludwig Bertholdt, Sohn eines Professors aus Marburg, der 1689 hierher gesetzt wurde. Er war ein gar verträglicher Mann, wurde aber 1699 nach Kleinschmalkalden [nördlich von Schmalkalden] zum Prediger berufen, wo er durch Gottes Gnade auch noch lebt. Diesem folgte hier im Amt nach

 

1700: Herr Johann Thorwart, geboren in Schmalkalden. Er trat 1700 sein Predigtamt hier an, übte es aber nur fünf Jahre aus, weil er von Prinz Wilhelm in Philippsthal [an der Werra] zum Hofprediger gewünscht wurde. Er lebt meines Wissens auch noch dort. Nach dessen Weggang wurde

 

1705: Herr M. Johann Friedrich Pforr, ältester Sohn des damaligen reformierten Herrn Inspektors in Schmalkalden, der zwölf Jahre studiert hatte [so ist wohl die Bezeichnung „Academicus“ zu deuten] hierher zum Predigtamt berufen und eingesetzt. Er war ein gelehrter Herr, hatte aber keine besondere Predigtgabe. Nachdem er elf Jahre hier gepredigt hatte, mußte er an der Schwindsucht sterben. 

 

1716: Herr Johann David Eberhardt von Schmalkalden, wo er bei den Reformierten 18 Jahre lang Kantor gewesen war, wurde am 15. Juli 1716 zum Predigtamt bestellt von dem reformierten Inspektor Kürrner, jetzt Generalsuperintendent zu Kassel. [Nachtrag, veränderte Handschrift]

Diesem folgte nach sein Sohn, der als Metropolitan in Fach gestorben ist [Vacha an der Werra].

Ihm folgte im Amt der noch lebende Herr Reus aus Unterhessen, der vorher Rektor in Gudensberg gewesen ist [südwestlich von Kassel].  [andere Handschrift] und ist selig verschieden am 12. März 1802.

 

1803 wurde der Herr Pfarrer Lucan aus Schmalkalden von der gnädigsten Herrschaft für die hiesige reformierte Gemeinde beauftragt. Am 2. Sonntag nach Trinitatis wurde er von den beiden Inspektoren, Herrn Wagner und Herrn Holzapfel von Schmalkalden, hier eingeführt

[andere Handschrift) ist 1823 aber wieder verstorben.

 

1825 wurde der Herr Pfarrer Kümmel aus Schmalkalden von der gnädigsten Herrschhaft für die hiesige reformierte Gemeinde beauftragt. Am 1. Sonntag nach Trinitatis wurde er von dem Inspektor Kümmel, seinem Herrn Vater, dem lutherischen Herrn Inspektor Löber von Schmalkalden hier eingeführt.

 

 

 

Schulmeister in Steinbach Hallenberg seit 1573

„Im Jahre 1573 bin ich Moritz Usbeck zum Schul- und Kirchendiener in Steinbach bestätigt und angenommen worden. Zugestimmt haben der ehrsame und achtbare Hiob Ziegler, früherer Vogt auf der Hallenburg, und danach auch die ganze Gemeinde hier zu Steinbach. Weiterhin hat zugestimmt der ehrwürdige und gelehrte M. Christoph Fischer, Superintendent zu Meiningen.“ [„Schul- und Kirchendiener“ bedeutet Lehrer in der Schule und Organist in der Kirche. Christoph Fischer führte 1555 die Visitation in Henneberg durch].

Diese Worte stehen auf der Innenseite eines alten Bucheinbandes, in dem die Mühl-, Waag- und Vormundschafts-Ordnung nebst etlichen alten Rechnungen zu finden sind.

Nach dessen Tod ist einer an seine Stelle kommen mit Namen Kropf Conrad oder Conrad Kropf. Wo er her gewesen ist, wann er hier hergesetzt worden und wie lang er das Schulmeisteramt verwaltet hat, ebenso wann er gestorben ist, habe ich nicht ausmachen können. Es ist mir aber über ihn berichtet worden, daß er neben seinem Schulamt ein Schindelmacher gewesen ist: Wenn er seine Zeit Schule gehalten hatte, ist er anschließend in den Kirchberg gegangen und hat Schindeln gemacht.

 

An Neujahr 1628 bin ich Georg Heß, Schulmeister in Dietharz in Thüringen [heute: Tambach-Dietharz] mit Zustimmung der hochlöblichen Regierung in Schmalkalden zum Schuldiener zu Steinbach bestätigt worden. Über ein Jahr danach ist er auch von dem ehrwürdigen und wohlgelehrten Herrn M. Christoph Cellarius in Schmalkalden bestätigt worden. Er starb 1646.

Nach dem Tod von Herrn Georg Heß ist 1646 zu einem Schul- und Kirchendiener berufen und bestellt worden sein Sohn Konrad Heß. Er hat aber dieses Amt nicht länger ausgeübt als neun Jahre, dann ist er gestorben. Er liegt auf den Gottesacker begraben, der Grabstein steht vorne, wenn man zur Kirchentür hinein gehen will. Auf diesem habe ich diese Nachricht gefunden, die wenigen oder gar niemandem bekannt sein wird.

 

Herr Valentin Buchhammer folgt nun in der Ordnung, denn am 22. Mai1655 starb Herr Conrad Heß. Da wurde er von dem ehrsamen Zwölferstuhl im Namen der ganzen Gemeinde am 10. Juni rechtmäßig berufen, und zwar aus seiner Geburtsstadt Schmalkalden. Darauf wurde er am 20. Juli von denen damaligen Herrn Inspektoren in Schmalkalden bestätigt und schließlich am 15. August eingeführt. Er war hier einen Monat weniger als 21 Jahre der Lehrer, wie aus seinem von ihm selbst aufgesetzten und geschriebenen Lebenslauf zu ersehen ist, der mir früher einmal in die Hände gekommen ist. Er hat in Leipzig aber nicht viel mehr als ein Jahr studiert, weil er von seinen Eltern wenig Hilfe gehabt hat und sich meistens als Hauslehrer hat durchbringen müssen. Er hat viele Male hier gepredigt. Es leben heute noch verschiedene Einwohner, die bei ihm in die Schule gegangen sind. Sie sagen, er sei ein scharfer Mann gewesen. Die Anfangsbuchstaben von Psalm 27: „Ich glaube aber doch“ (Unicum Bonum Spero) hat er sich zu einem Bekenntnis und Leibspruch erwählt.

 

 

Kantoren in Steinbach seit 1676

Im Jahre 1676 am Tag Johannes des Täufers [24. Juni] ist Valentin Buchhammer, der ehemalige Lehrer, selig gestorben. An seine Stelle kam Herr Jakob Lang, geboren in Schmalkalden, Student der (heiligen) Theologie. Er war zusammen mit Herrn Jakob Leffler, Student der (heiligen) Theologie, von dem ehrsamen Zwölferstuhl im Namen der ganzen Gemeinde nach Kassel vor das Hochfürstliche Konsistorium gesendet worden, um zu einem Kantor bestätigt zu werden. Dabei ist der erwähnte Herr Jakobs Lang mit dem Titel „Kantor“ gewürdigt worden und darauf am 17. September in sein Kantorat eingesetzt worden.

[Aus dem Kirchendiener“ wird also der „Kantor“, dessen Hauptaufgabe aber weiterhin die Schule ist. Seine Tätigkeit wird nur im Rang gehoben. Die Gemeinde darf weiterhin zwei Bewerber wählen, von denen dann das Konsistorium einen in das Amt beruft. Dazu war der Weg nach Kasel erforderlich, den beide wohl zusammen zu Fuß zurücklegen mußten].

Dieser Mann war ein guter Musiker, schrieb eine schöne leserliche Handschrift. Es sind noch verschiedene Personen vorhanden, die das in der Tat bezeugen. Er ließ sich auch dann und wann als Prediger hören. In der Unterhaltung und im menschlichen Umgang war er überaus liebreich und wurde von vielen wegen seiner Freundlichkeit, Dienstwilligkeit, Leutseligkeit und Höflichkeit geliebt. Er starb im Herrn, nachdem er nicht länger nicht als 24 Jahre hier gedient hatte. Sein Alter war 49 Jahre. Er hatte zum Nachfolger

 

Herrn Andreas Dohles, Sohn eines Schmalkalder Bürgers [Geläufig ist an sich die Schreibweise „Doles“]. Er durchlief die Klassen in der Stadtschule durch und machte dabei noch Schreibarbeiten für Herrn Inspektor Neunesius. Und weil er ein guter Musiker und auch noch fromm war, beriefen ihn die Dillstädter zum Lehrer [Dillstädt zwischen Suhl und Meinigen]. Nach Ablauf eines Jahres bekam er die Berufung nach Walldorf [an der Werra] zum Schul- und Kirchendienst. Dort war er sieben Jahre, dann beriefen ihn die Steinbacher zum hiesigen Kantorat.

Er legte am Sonntag Palmarum 1699 die Probe im Singen ab. Hierauf wurde er an Karfreitag vom dem ehrsamen Zwölferstuhl, den Kirchenältesten und Schultheißen der eingepfarrten Dörfer vorgeschlagen, von den Herrn Inspektoren D. Ortolph Neunesius und M. Johannes Wilhelm Pforr bestätigt, und danach hier eingeführt. Im Jahr 1716 bekam er einen sonderbaren Anfall, so daß ihm die Sprache einigermaßen verfiel und das Gehör zum größten Teil verging.

Daher sah er sich genötigt, seinen Herrn Sohn von Jena holen zu lassen, um ihm im Amt beizustehen. Am 28. April 1720, vor dem Sonntag Kantate, starb er sanft und selig im Alter von 58 Jahren.

 

Herr Johann Heinrich Dohles wurde am 18. November 1718 seinem Herrn Vater mit der Zusage auf dessen Nachfolge als Beistand beigegeben - aber auf dessen Kosten - nachdem er vorher schon einige Jahre das Amt ausgeübt hat. Er wurde geboren in Walldorf [an der Werra]. Er legte die Grundlagen seiner Bildung im hiesigen Pfarrhaus, bei dem von Herr Pfarrer May angestellten Hauslehrer, Herrn Hochhaus, und nach dessen Weggang bei dem Studenten der (heiligen) Theologie Johann Adam May. Im Jahre 1709 fing er an, die Stadtschule in Schmalkalden zu besuchen bis ins Jahr 1713, als er nach Ostern sich nach Jena auf die Universität begab. Er ist ein guter Sänger und Musiker, spielt eine nette Violine und predigt auch auf Wunsch.

 

 

Organisten in Steinbach Hallenberg seit 1653

Weil die Einwohnerzahl von Steinbach stieg und es viele Schulkinder gab, wurde die Gemeinde 1653 genötigt und sah es für gut an, einen Lehrer einzusetzen, der zugleich die Orgel in der Kirche spielen soll. Daher ist noch in diesem Jahr Herr Johann Ernst Heß, der Bruder des Herrn Conrad Heß, vom ehrsamen Zwölferstuhl im Namen der ganzen Gemeinde und der hierher gehörenden Filialorte angenommen, vorgeschlagen und von denen damaligen Herrn Inspektoren in Schmalkalden bestätigt worden. Am 10. Mai 1663 gab der genannte Herr Johann Ernst Heß, diesen Dienst wieder auf, weil die Vergütung gering war und er von den Leuten nicht viel bekommen konnte. Er ging nach Gersfeld [hessische Rhön] in andere Dienste (vergleiche das Abschiedszeugnis aus Steinbach mit dem Datum vom 10. Mai 1663).

Nach dessen Weggang wurde an die freigewordene Organisten- und Schulstelle berufen und angenommen.

 

1663 Herr Johann Christian Argus von Ohrdruf in Thüringen, der aber auch aus Mangel an finanzieller Unterstützung sich von diesem Dienst freiwillig zurückzog und ihn aufgab und sich nach Werningshausen in Thüringen gelegen [nördlich von Erfurt] zu einem Lehrer hat anstellen lassen, nachdem er den Dienst in Steinbach zwölf Jahre wahrgenommen hat.

 

1675 Hierauf wurde mein seliger Vater Herr Johann Nicolaus Avenarius, der mittlere Sohn des damaligen lutherischen Pfarrers zum Lehrer angenommen. Er hat in Schweinfurt, Schmalkalden und Meiningen die Schule besucht. An dem letztgenannten Ort hat er die Organistenkunst bei dem dortigen Stadtorganisten Herrn Meder gelernt. Er wurde von dem gesamten. Zwölferstuhl im Namen der ganzen Gemeinde zum Organiste

n und Lehrer angenommen und 1675 den Herren Inspektoren in Schmalkalden vorgeschlagen und präsentiert. Er wurde von ihnen auch bestätigt.

Am 10. November 1676 wurde er nach dem Rügegericht und Schulexamen zusammen mit Herrn Kantor Jacob Lang eingeführt. Johann Nikolaus Avenarius hat das Organisten- und Schulamt 33 Jahre ausgeübt. Am 10. Januar 1708 starb er sanft und selig im Herrn, nachdem er vorher einige Jahre gekränkelt hat, aber nur zwei Tage bettlägerig gewesen ist. Er wurde am 4. Sonntag nach Epiphanias unter großer Anteilnahme christlich in die Erde bestattet. Er hat 53 Jahre auf der Welt gelebt. Sein Begräbnistext war Phil 3,13 bis 14: „Ich vergesse, was dahinten ist“.

 

1708 Nach dem Tod meines seligen Vaters bin ich, Johannes Avenarius, Student der (heiligen) Theologie, in das Organistenamt berufen worden. Vorher habe ich Privatunterricht bei Herrn Geisthirt, dem damaligen Hauslehrer bei Herrn Pfarrer May, gehabt.

Danach habe ich über neun Jahre die Schulen in Meiningen und Ohrdruf besucht und auch etwas über 1 ½ Jahre auf der uralten und berühmtem Universität Erfurt studiert.

Wegen meines kranken Vaters durfte ich aber nicht länger bleiben, sondern wurde nach Hause gerufen, um das Amt an seiner Stelle zu verrichten. Zu der hiesigen Orgel- und Schulaufgabe wurde ich einhellig berufen von sämtlichen Zwölfern, Kirchenältesten und Schultheißen der Filialorte. Am 6. Februar 1708 wurde ich vorgeschlagen und von den Herren Inspektoren in Schmalkalden nach abgelegter Probe am Fest der Reinigung Marias [2. Februar, „Mariae Lichtmeß“] geprüft und bestätigt, nämlich von Herrn Balthasar Adam Neunesius und M. Johann Wilhelm Pforr.

Am folgenden Tag wurde ich von dem lutherischen Pfarrer Herrn Johann Adam May in Anwesenheit einiger Kirchenältesten eingeführt. Zu einem Bekenntnis und Leibspruch habe ich mir gleich erwählt das Wort „Geduld“, weil diese heutzutage in den Schulen sehr nötig ist, sowohl wegen vieler Verdrießlichkeit, die man ausstehen muß, als auch weil man sich wegen des geringen und schlechten Gehalts öfters kümmerlich behelfen muß und von vielen statt Dank nur Gestank und statt Lohn nur Hohn bekommt.

Im Januar 1720 wurde ich sehr krank und konnte ein Vierteljahr lang weder in der Kirche noch in der Schule mein Amt verrichten. Gott der Allmächtige und Barmherzige hat mich aber wieder gesund gemacht, so daß ich ihm dafür neben meinen lieben Angehörigen ganz innig danke. Deshalb machte ich aus den Anfangsbuchstaben meines Namens außer dem obenerwähnten Spruch noch diesen: „Jehova Auxilio Sanor“, also „Durch Gottes Hilfe werde ich gesund!“ [Andere Handschrift: Ist gestorben 1744].

 

1744: Ihm folgte sein ältester Sohn Gottlieb Avenarius nach. Er hat aber über zwei Jahre nicht sein Amt ausführen können und ist gestorben.

 

1746 [bis 1769]: Nach ihm ist durch große Mühe seiner Freundschaft Johann Christoph Usbeck auf die Stelle gekommen, der jetzt noch lebt und das Amt ausübt.

 

[1769 – 1799]: Nachdem sich Usbeck aber nach der Stadt Tann [hessische Rhön] begeben hat und dort Kantor geworden ist, ist an seine Stelle in Steinbach gekommen Friedrich Wiegand, Sohn des Lehrers in Herges [heute Ortsteil von Steinbach-Hallenberg].

 

[1799-1824]: Nachdem solcher wieder im Jahre [1799] gestorben, ist an dessen Stelle gekommen dessen ältester Sohn Peter Wiegand.

 

[Neue Handschrift]

Nachdem der erwähnte Organist Peter Wiegand 1824 gestorben ist, so ist an dessen Stelle der Waisenlehrer Christoph Ammenhauser [Ammenheuser] von Marburg hierher zum Organisten und Mädchenlehrer berufen worden; er ist im August 1825 verstorben.

 

An dessen Stelle ist im Mai 1826 der Lehrer Schatt von Springstille hierher zum Organisten gesetzt worden; er ist 1832 verstorben.

 

1833 wurde der als Aushilfslehrer (stellvertretender) und Kantor in Rinteln angestellte Herr Gottfried Wilhelm aus Springstille zum Organisten und Elementarlehrer in der hiesigen Gemeinde bestätigt und hat am Michaelistag dieses Jahres [29. September 1833] seinen Dienst angetreten.

 

 [Die Seite 196 in der originaöln Chronikt ist ein Nachtrag und gehört sachlich hinter Seite 198 und wurde dorthin gesetz. Die Seiten 197 und 198 gehören aber sachlich zusammen]

 

 

 

 

[Handschrift des Johannes Avenarius]

Von der Familie Avenarius ausgebildete gelehrte Männer

Für unser Steinbach ist es eine nicht geringe Ehre, sondern auch ein großer Ruhm, daß zu den Zeiten der Herrn Matthäus Avenarius und Herrn Johann Adam May - durch ihren Vorantritt, guten Rat und Antrieb - mehrere Leute hier geboren und erzogen wurden und die Grundlagen ihres Wissens hier gelegt haben, die Gott gute Dienste in geistlichen und weltlichen Berufen getan haben und noch tun. Es sind diese:

* Herr M. Martin Avenarius ehemaliger Pfarrhelfer in Steinbach, später Pfarrer in Roßdorf [westlich von Schmalkalden], hier erzogen (siehe Seite 168).

* Herr Johannes Förster, jetziger Rektor der Stadtschule in Zwenkau [in Sachsen]. Sein Vater war K. Förster, Holzhauer in Untersteinbach. Seine Mutter hieß Barbara, auch „die Störchin“ genannt, weil auf ihrem Haus das Storchennest gestanden hat, wo jetzt Hans Hofmans Witwe wohnt. Er studierte in Erfurt und war dort Pestarzt, als die Pest da wütete. Er lebt meines Wissens noch. Vor 13 Jahren verbrannten ihm alle seine Sachen.

* Herr Johann Georg Holland-Merten, geboren am 4. Sonntag vor Ostern auf dem Schmalkalder Weg im sogenannten „Käbach“ [ein Tal, das von Altersbach nach Asbach führt], weil seine Mutter zum Jahrmarkt gewesen war und nicht hat weiter kommen können. Sein Vater hieß Hans Caspar Holland-Merten und war Hammerschmied in Obersteinbach. Er hatte Lust zum Studieren und sang sehr gut. Er kam aufs Gymnasium in Gotha, von da nach Hildburghausen und Arnstadt und studierte in Halle. Er wurde Hauslehrer bei den Prinzen zu Sondershausen, danach Aufseher der Pagen in Darmstadt. Schließlich mußte er die jungen Grafen zu Wittgenstein als Erzieher drei Jahre auf Reisen führen. Er lebt jetzt für sich in Berleburg [nordöstlich von Siegen].

* Herr Mauritius Holland, jetziger Pfarrer in Tonndorf [südöstlich von Erfurt] und Poppenlaun [? jedenfalls nicht bei Tonndorf]. Er ist hier geboren, sein Vater war der Nagelschmied Matthäus Holland in Untersteinbach. Er studierte in Leipzig und war in der teuren Zeit der Hauslehrer bei den Kindern des Herrn Pfarrer Johann Adam May

* Herr M. Johannes Avenarius jetziger Superintendent und Anwärter auf eine Stelle im Konsistorium und Professor der Theologie in Gera. Hier geboren.

* Herr Johann Valentin Motz, zuletzt Rentmeister in Kühndorf, geboren in Rotterode. Er legte die Grundlagen seines Wissens im hiesigen Pfarrhaus bei Herrn Moritz Holland und Herrn Conrad Geisthirt. Er studierte anfangs für das geistliche Amt, wechselte aber. Er starb in Gera.

* Herr Johann Adam May, Student der (heiligen) Theologie, wurde hier erzogen. Er legte die Grundlagen seines Wissens im Pfarrhaus mit Herr Motz.

* Herr Moritz König, jetziger Pfarrer in Buchenau [hessische Rhön]. Er wurde hier geboren und studierte anfangs Medizin. Auf Anraten von Herrn Johann Adam May verlegte er sich auf die Theologie. Im Jahre 1721 wurde er nach Buchenau berufen, weil er hier einige Male übergangen wurde.

* Herr Johann Martin Avenarius, mein Bruder, Kantor in Gerstungen, hier geboren, studiert in Naumburg und Jena.

* Herr Johann Georg Häfner, ehemaliger Pfarrer in Cattin im Königreich Dänemark. Er legte die Grundlagen seines Wissens im hiesigen Pfarrhaus bei Herrn Pfarrer May und dessen Hauslehrer Herr Hochhaus.

* Herr Johann Heinrich Doles, Kantor in Steinbach. Er legte die Grundlagen zum Studieren im hiesigen Pfarrhaus (siehe Seite 186).

* Johannes Avenarius, Organist, in Steinbach geboren (siehe Seite 192).

* Herr Jonas Avenarius, mein Bruder, stellvertretender Kantor in Bösleben [südlich von Erfurt]. Er legte auch die Grundlagen seines Wissens zusammen mit mir bei Herrn König, dem damaligen Hauslehrer.

* Herr Johann Georg Holland-Merten, Rat bei den Grafen zu Wittgenstein und Berleburg. Er ist im freien Feld geboren und gab seinen Geist auch wieder im freien Feld auf am 23. April 1730. Seine Geschwister haben von ihm über 1.400 Reichstaler bares Geld geerbt, ohne seinen Hausrat und Weißzeug [Bettwäsche usw.]. Das ist ihnen wohl zu statten gekommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zwölfer und Gerichtsschöffen in Steinbach

Am Sonntag Jubilate des Jahres 1620 ist von sämtlichen Zwölfern und Vorstehern dieser Beschluß gefaßt worden, daß ein jeder am vereinbarten Ort erscheinen sollte, sooft sie durch den Amtsboten oder Gemeindedieser dazu aufgefordert würden. Wenn aber der eine oder der andere ausbliebe, der soll einen Ortsgulden [viertel Gulden] als Strafe geben. Oder wenn er unmöglich erscheinen könne, dann soll er einem anderen Mitglied eine Vollmacht geben.

 

Wann und zu welcher Zeit der ehrsame Zwölferstuhl angeordnet worden ist und wer die ersten Zwölfer gewesen sind, das habe noch nicht ausmachen können. Man kann es eigentlich auch nicht wissen, weil in den früheren Jahren nur wenig oder gar nichts aufgeschrieben worden ist. Doch vermutlich sind schon über 200 Jahre Zwölfer hier gewesen, weil sie erwähnt werden, als 1590 hier ein Dieb gehenkt worden ist.

Auch als 1605 die Mauer um den Gottesacker gemacht worden ist, da hat es Gerichtsschöffen oder Zwölfer gegeben, denn ihre Namen sind am Eingangstor auf der rechten Seite in Stein eingehauen, wie vielleicht den meisten bekannt sein wird.

Es sind die folgenden:

Im Jahre 1605 sind Zwölfer und Gerichtsschöffen gewesen:

     

Valtin König, Schultheiß

Wolfgang Kempf, Zwölfer

Christoph Reinhardt

Hans Raunstein

Hans Rothämel

Hans Zitter

Klaus Lambach

Hans Nothnagel

Cuntz Holland

Hans Ernst Wilhelm

Valtin Wilhelm

Georg Ehrhardt

Cron Wagner

Hans Reinhardt Nell   }           Dorfmeister

Hans Holland              }           oder Vorsteher                                                         

 

Nach dieser Zeit sind zu Zwölfer eingesetzt und vereidigt worden

1631 Hans Reinhardt Kleiner (anstelle von Cron Wilhelm)

1632 Valtin Zitter

          Hans Holland

          Hans König, Hufschmidt in Untersteinbach

1637 Christoph Holland-Nell

 

Bei dem 1641gehaltenem Peters- und Rügegericht sind Gerichtsschöffen und Zwölfer gewesen

Bartholomäus Rothämel     74 Jahre alt

Konrad Häfner                        67

Valtin Wilhelm                        60

Wendelin Menz                      78

Wolf Holland                           55

Hans Reinhard Klein              53

Valtin Zitter                       50

Hans Holland-Wolff                50

Christoph Holland-Nell          50       

Georg Preiß                             38

Valtin Schmidt                        33

Lips Holland                            -

 

1646    Peter Wilhelm an der Stelle von Wolf Holland vereidigt.

1647    Klaus Usbeck an der Stelle von Conrad Häfner verpflichtet.

 

Von 1655 bis 1662 sind in den Zwölferstuhl gekommen

Valtin Wilhelm Nell

Georg Engelhardt

Cron Köllmann

Valtin Baumbach

Bläsing Anschütz

Matthäus Holland-Motz

 

Am 3. Juli 1683, als der Herr Amtsschuldheiß Adam von Jossa das erste Petersgericht gehalten hat, sind Zwölfer gewesen

Valtin Schmidt

Valtin Baumbach

Matthäus Holland-Moritz

Peter Häfner

Valtin Rienecker

Klaus Köllmann

Georg Zitter

Hans Hemmling

Valtin Hellmann, der Springstiller

Paulus Nothnagel

Georg Häfner

Klaus Wilhelm

 

Als dann einige gestorben sind, wurden von dem Zwölferstuhl mit Bedacht ausgewählt und von dem Herrn Amtsschultheißen bestätigt:

Romrich Rothämel, Schuhmacher in Untersteinbach.

Georg Wilhelm, Handelsmann, Schneider und Kirchensenior.

Valtin Bickel, Messerschmidt in Untersteinbach

Kaspar Brohm, Metzger in Obersteinbach, der aber 1695 abtreten mußte.

 

Am 6. Februar 1708, als ich Johannes Avenarius zum Organisten und Schullehrer gewählt und bestätigt worden bin, war der Schöffen- und Zwölferstuhl mit nachfolgenden Personen besetzt:

* Klaus Köllmann, Hammerschmied und Gewerk in Obersteinbach, starb am 6. Januar 1718.

* Hans Hemmling, Nagelschmied und Händler, Obersteinbach, starb 1709.

* Johannes Albrecht, Hufschmied, Kirchenältester, Obersteinbach, starb am 28. März 1716.

* Hans Christoph Usbeck, Schlosser. Obervormund, Obersteinbach, starb am 30. März 1722.

* Philipp Heil, Ackermann, Untersteinbach, starb am 23. November 1718.

* Valtin Holland, Hufschmied in Untersteinbach.

* Hans Abel Wahl, Böttcher und Braumeister, starb am 4. April 1722.

* Jakob Pfannschmidt, Fuhrhändler, Eichmeister, Obersteinbach, starb am 15. Mai 1715.

* Peter Nothnagel, Fuhrhändler und Hammergewerk, Obersteinbach.

* Kaspar Dietzel, Schlosser und Kirchenältester, Obersteinbach.

* Johannes Rothämel, Schuhmacher, Untersteinbach, starb am 23. Mai 1725.

* Valentin Recknagel, Hammerbläser, Untersteinbach, starb am 23.Augusat 1723.

      [Ein „Hammergewerk“ ist ein Anteilhaber an einem Hammerwerk, ein „Hammerbläser“

      ist wohl einer, der im Hammerwerk den Blasebalg für das Anfachen des Feuers betrieb].

 

Nachdem im Jahr 1708 bis heute verschiedene Zwölfer verstorben waren, sind an deren Stelle nachfolgende Wahlbevollmächtigte gewählt und von dem Herrn Schultheißen bestätigt und verpflichtet worden:

* Kaspar Reumschüssel, Hammergewerk, Untersteinbach, starb am 17. März 1717.

* Johannes Faßler, Böttcher in Obersteinbach; er wurde von dem Herrn Amtsschultheißen

   von  Jossa den Zwölfern zugeordnet.

* Johannes Wilhelm, Handelsmann und Müller, Obersteinbach.

* Johannes Hoffmann, Kettenschmied, Untersteinbach, starb am 20. Juni 1725.

* Hans Georg Faßler, Gabelschmied, Obersteinbach, starb am 22. November 1729.

* Hans Kaspar Kehr, Metzger in Untersteinbach.

* Moritz Wahl, Böttcher in Untersteinbach.

* Kaspar Albrecht, Hufschmied in Untersteinbach.

* Hans Georg Holland-Merten, Nagelschmied und Hammergewerk, Obersteinbach.

* Hans Georg Faßler, Obersteinbach, Gabelschmied; von dem Herrn Amtsschultheißen zum

   Zwölfer verordnet und verpflichtet

* Klaus Ritzmann, Schlosser in Obersteinbach, starb am 30. November 1727.

* Hans Caspar Kehr, Metzger in Untersteinbach.

* Moritz Wahl, Böttcher, Untersteinbach.

* Klaus Reumschüssel, Hammergewerk in Untersteinbach.

* Georg Kehr der Jüngere, Metzger, Obersteinbach.

 

Und nachdem innerhalb von elf Jahren von diesen auch wieder einige verstorben waren, sind an Neujahr 1728 Zwölfer und Gerichtsschöffen nach der Ordnung gewesen:

* 1728 Valtin Holland, Hufschmied in Untersteinbach, gestorben den 15. November 1731.

* Peter Nothnagel, Hammergewerk in Obersteinbach, gestorben 28. Juli 1733

* Kaspar Dietzel, Schlosser und Kirchenältester, Obersteinbach, 22. November 1736

* Johannes Faßler, Böttcher in Obersteinbach, den 8. März 1734 gestorben.

* Johannes Wilhelm, Handelsmann und Schneidmühlengewerk, Obersteinbach.

* Kaspar Albrecht, Hufschmied, Untersteinbach.

* Hans Georg Holland-Merten, Nagelschmied und Hammergewerk, Obersteinbach Klaus

   Reumschüssel, Hammergewerk in Untersteinbach.

* Georg Kehr der Jüngere, Metzger in Obersteinbach, ist gestorben.

* 1720 Johannes Frank, Schuhmacher in Obersteinbach, an Johann Georg Faßlers Stelle.

* 1731 Valtin Heil Ackermann in Untersteinbach, an Valtin Holland.

* 1733 Johannes Usbeck, Schlosser Obersteinbach an Peter Nothnagels Stelle.

* 1734 Christoph Neues, Schlosser daselbst, an Johannes Faßlers Stelle.

* 1736 Valentin Holland, Nagelschmied, Obersteinbach, an Caspar Dietzels Stelle.

* [andere Handschrift]

* Konrad Lorbich, herrschaftlicher Forstläufer

* Johannes Faßler

* Michel Huhn, Drechsler.

* Johann Georg Doles, Metzger.

* 1758 Valtin Bühner, Metzger.

* 1758 Georg August Holland, Nagelschmied und Hammermeister.

* 1758 Nicolaus Avenarius, Metzger und Kirchenältester.

* 1759 Meister David Ender, Hufschmied und Spielmann gewesen in Obersteinbach, ist in

                                                               das Amt gekommen für den abgesetzten Schneider.

* 1761 Meister Georg Wilhelm, Fuhrmann und Branntweinhändler in Untersteinbach, er ist auch Hauer gewesen.

 

[Es ist erstaunlich, wie viele dieser Namen sich bis heute erhalten haben:

Albrecht, Bühner, Diller, Eck, Ender, Faßler, Häfner, Hellmann, Hemmling, Heil, Huhn, Holland, Hoffmann (Hofmann), Holland-Nell (oder nur Nell), Jäger, Köllmann, König, Kempf (Kämpf), Luck, Menz, Motz, Nothnagel, Pfannschmidt, Pfeffer, Preiß, Raßbach, Recknagel, Reinhardt, Reumschüssel, Ritzmann, Rothämel, Schmidt, Usbeck, Wahl, Wilhelm,

Relativ selten bzw. gar nicht vorhanden sind die Familiennamen, die mit „Holland“ zusammengesetzt sind. Man wird annehmen können, daß einmal eine holländische Familie nach Steinbach kam und die Doppelnamen beim Anwachsen der Familie dadurch entstanden, daß man sich nach den Vornamen der Kinder unterschied. Die Namen „Holland-Wolff“ (= Wolfgang Holland) und Holland-Dick (der Dicke) kommen heute nicht mehr vor, dafür aber Holland-Moritz, Holland-Cunz, Holland-Letz (der Letzte), Holland-Merten (Martin), Holland-Jopp (Hiob), Holland-Nell und natürlich auch der Name Holland allein.

Noch selten sind auch Namen wie Kaiser, König, Herzog, Margraf, die entstanden sein könnten aus Rollen beim Theaterspielen: Anfang des 18. Jahrhunderts gab es nur „König“.].

[Handschrift Johannes Avenarius]

 

 

Gemeindevorsteher

* 1665 Peter Häfner, Vorsteher

* Christoph Pfeffer, Brauherr

* Volker Häfner, Fleischschätzer [andere Handschrift]

* 1757 Johannes Häfner Kämmerer (Rechnungsführer)

* Valtin Holland-Letz, Vorsteher

* Johannes Raßbach   Vorsteher. Dieser hat eine Brücke bauen lassen beim Brauhaus. Er hat

   laut seiner Rechnung für die Brücke einschließlich der Verpflegung für die Arbeiter 92  

   Taler ausgegeben. Die Brücke will aber wieder in Trümmer einfallen, weil der Vorsteher sie

   nicht hat ganz vollenden lassen (?), das ist ihm ein großer Nachteil geworden wegen seiner

   Nachlässigkeit.

* Kaspar Usbeck, Vorsteher [Keine Jahreszahl angegeben, vielleicht 1759], hat laut seiner

   Rechnung einige 80 Taler verzehren lassen.

* Valtin Rothämel, Vorsteher, auch zugleich Schankwirt im Unterwirtshaus, hat laut seiner

   Rechnung einige 70 Taler verzehren lassen, was unverantwortlich ist.

* [Dem Schreiber geht es nur darum, die hohen Kosten für die Verpflegung der Bauarbeiter

    zu geißeln. Aber ein anständige „Zehrung“ war damals üblich]. [Das Unterwirtshaus war in

   der Hauptstraße 33, das Oberwirtshaus Hauptstraße 119].

* 1758   Hans Ernst Recknagel                      Vorsteher Hammermeister.

* 1758   Valtin Motz, Müllermeister, gestorben als Vorsteher

* 1759   Johannes Jäger, Konrads Sohn        Vorsteher, Müllermeister.

* 1759   Georg Nothnagel, Schlosser,            Waage und Marktmeister.

* 1759   Simon König, Fleischschätzer

* 1761   Valtin Diller, Nagelschmied,            Vorsteher

* 1761   Simon König, Hufschmied,              Vorsteher

* 1762   Johannes Jäger

* 1762   Matthäus Holland-Moritz, Jacobs Sohn, Müllermeister, Vorsteher.

* 1762   Kaspar Kehr, Metzger und Fleischschätzer.

* 1762   Johannes Keyser, Schuhmacher, Marktmeister.

 

 

[Braumeister und Eichmeister]

Im Jahre 1758 ist Johann Georg Holland-Letz, Nagelschmied und Hammermeister, von dem Amtsschultheiß Bauer zum herrschaftlichen Lehnsträger übers Brauwesen bestellt worden. Im Jahre 1759 haben die Zwölfer und Vorsteher zugestimmt, daß er das Amt verwaltet. Er hat aber große Last mit dem herrschaftlichen Eichmeister Schneider wegen immer neuer Sachen gehabt.

Die Dienstanweisung der Gemeinde für ihn lautet:

Sämtliche Zwölfer und Vorsteher, haben - wie es recht und billig sein muß - einen Mann ernannt, der das Haus der Gemeinde hat und dieses zum Nutzen der Gemeinde fortführen soll.

Zu dem Zweck haben wir Meister Georg Holland-Letz ernannt und angenommen. Weil aber nun derselbe aber auch wissen will, was er in seinem Amt zu tun hat, so sind noch folgende Punkte zu beachten:

1. Er soll das Haus der Gemeinde halten als sei es das seine. Er soll alles, was das Brauwesen, und Eichen [= Messen] angeht und auch sonst alles, was zum Brauwesen erforderlich wird, bestmöglich erledigen. Er soll selber das Geld von den Brauern einkassieren und es ohne Not nicht ausgeben, es sei denn zum Ersetzen von Maschinenteilen. Er soll das Geld, das dem Vorsteher zu fordern zusteht, ohne Wissen der Zwölfer nicht erlassen.

 

2. Es soll ihm von jedem Gebräu oder Eiche 4 Maß [ein Maß gleich 2 Liter] Bier und 4 Maß Treber, von den Brauern auch ein halber Eimer Frischbier ohne Entgelt gegeben werden [„Gebräu“ oder „Eich“ ist der Inhalt einer „Braupfanne“, die aber eine beträchtliche Größe hatte und zum Beispiel ein Gewicht von sieben Zentnern. Das „Gebräu“ ist ein Biermaß von unterschiedlicher Menge in den einzelnen Ländern, aber immer sehr viel].

3. Er soll jedes Jahr für seine Mühe 8 Kopfstück zu 14 Batzen Geld haben und bekommen

4. Er soll allezeit, wenn geeicht wird, dabei sein, damit weder die Gemeinde noch die Brauer irgendwie zu kurz kommen sollen. Auch der herrschaftliche Eichmeister soll sich deswegen nicht beunruhigen, sondern sie sollen so viel wie möglich in Einigkeit miteinander umgehen.  

 

Damit dies alles unverrückt eingehalten werden soll, haben wir eigenhändig unterschrieben

Zwölfer:  Johann Kaspar Kehr, Johannes Usbeck, Johannes Faßler, Michel Huhn, Johann Georg Dohles, Johann Christian Holland, Nicolaus Avenarius, Michel Holland- Letz  Vorsteher, Johannes Jäger,  Vorsteher

 

Am 13. April 1761 ist der Hammermeister Sigmund Holland vom Herrn Amtsschultheiß Bauer zum Gemeinde-Eichmeister angenommen worden, weil der alte Lehnträger Johann Georg Holland-Letz nicht hat in dem Amt bleiben wollen für den alten Lohn, nämlich 8 Kopfstück am baren Geld für das ganze Jahr. So hat sich der obige willig für die alte Besoldung werben lassen und angeboten.             [andere Handschrift]

Nachschrift: Nicht aus Hochmut ist dies von dem Sigmund Holland geschehen daß er sich dazu hat angeboten und das Amt angenommen, sondern um den vorherigen Lehnträger Holland-Letz zu ärgern („zur Schur“), weil er vorher lange darum gejammert hat, ehe er dies Amt für die besagten 8 Kopfstück zu verwalten bekommen hat. Mit der Zeit ist er aber damit nicht zufrieden gewesen und hat von der Gemeinde verlangt, noch ein Gebräu Bier frei brauen zu dürfen. Er hat das auch in seiner Rechnung berechnet, aber von dem Herrn Amtsschultheiß Bauer ist das nicht genehmigt worden. Außerdem hat er seinen Lohn hoch getrieben und von einem jeden Gebräu ½ Malter Treber, ½ Eimer Frischbier und 8 Maß Bier frei bekommen. Den Eich-Lohn hat er extra berechnet („apart“?), den Fuhrlohn desgleichen. Und jeder Bräutigam hat ihm 1 Kopfstück geben müssen, was vorher nicht der Fall war.

 

Notiz: Wäre Holland Letz der Gemeinde nicht so zur Last gefallen [das Wort im Original ist nicht so recht zu deuten], würde der Georg Holland ihn wohl bei seinem Eichmeister-Amt gelassen haben. Wie bekannt hat Georg Holland-Letz noch über seinen jährlichen Lohn der Gemeinde ein Gebräu zu sieben Taler - in Worten sieben Taler - am Pachtgeld unterschlagen. Er hat sie wieder ersetzen müssen.

[Georg Holland-Letz hat das Amt also nicht so ganz freiwillig aufgeben müssen, sondern Georg Holland hat ihn aus seinem Amt wegen Betrugs entlassen müssen. Aber der Nachfolger hat auf andere Art betrogen. Offenbar ist das Amt des Braumeisters mit dem Amt des Eichmeisters verbunden. Aber offenbar gibt es auch noch einen herrschaftlichen Eichmeister].

 

 

 

[Gemeindeämter]

1724 hat der ehrsame Zwölferstuhl die Gemeinde-Ämter mit nachfolgenden Personen besetzt und vom Herrn Amtsschultheißen bestätigen lassen:

Valtin Nothnagel, Hammerschmidt aus Untersteinbach. Vorsteher.

Weil er aber das Amt nicht annehmen wollte und ihm auch darauf seine Frau gestorben ist haben die sämtlichen Zwölfer aus diesem Grund einen anderen am Ende des Jahres gewählt:

M. Johannes Luck, Huf- und Kettenschmied in Untersteinbach

M. Johann Georg Usbeck, Schlosser in Obersteinbach, Rechnungsführer

 

[1725 sind ordentlich in Ämter berufen worden:

M. Johannes Wahl, Böttcher Obersteinbach, zum Vorsteher

M. Nikolaus Reumschüssel, Hammergewerk Untersteinbach, zum Brauherrn

M. Paul Usbeck, Schlosser in Obersteinbach, zum Fleischschätzer.

 

1726 haben die sämtlichen Zwölfer die Gemeinde-Ämter mit nachfolgenden Personen wohlüberlegt besetzt::

M. Hans Ernst König, Hufschmied in Obersteinbach, Vorsteher

M. Christoph König, Hufschmied Obersteinbach, Rechnungsführer

M. Heinrich Otto Eck, Hufschmied in Untersteinbach, Fleischschätzer.

1727:

M. Johannes Frank, Schuhmacher in Obersteinbach, Vorsteher

M. Matthäus Häfner, Hermanns Sohn, Nagelschmied Untersteinbach, Rechnungsführer

M. Paul Wahl, Böttcher in Obersteinbach, Fleischschätzer

M. Johann Balthasar Abesser, Weißbecker, Marktmeister.

 

1728 haben die sämtlichen Zwölfer zu Gemeinde-Ämtern wohlüberlegt gewählt und vom Herrn Amtsschultheißen bestätigen lassen:

Johannes Jäger, Fuhrhändler und Handelsmann Untersteinbach, Vorsteher

Johannes Wahl, Böttcher in Obersteinbach, zum Brauherrn

M. Valtin Heß, Schlosser in Untersteinbach, zum Fleisch- und Brotwieger

 

1729

M. Valtin Holland, Quirings Sohn Obersteinbach,    Vorsteher

M. Bastian Pabst, Maurermeister Untersteinbach   Rechnungsführer

Mr. Hans Moritz Huhn, Drechsler Obersteinbach. Fleischschätzer.

 

1730

M. Wilhelm Reinhardt, Nagelschmied Untersteinbach, Vorsteher

M. Johannes Häfner (Ernst S.) Nagelschmied Obersteinbach, Rechnungsführer

M. Johann Adam Roth, Leineweber Untersteinbach, Brotwieger.

 

1731

M. Michael Diller, Nagelhändler Obersteinbach, Vorsteher

M. Jakob König, Hufschmied Untersteinbach, Rechnungsführer

M. Johannes Holland, Nagelschmied Obersteinbach, Fleischschätzer

 

1732

M. Heinrich Otto Eck, Hufschmied Untersteinbach, Vorsteher

M. Valtin Holland (Quiring S). Obersteinbach, Rechnungsführer

M. Christoph Häfner, Schlosser Untersteinbach, Brotwieger.

1733

M. Valtin Häfner, Hammergewerk Obersteinbach, Vorsteher

M. Wilhelm Reinhardt, Nagelschmied Untersteinbach, Rechnungsführer 

M. Hans Georg Weber, Schlosser Obersteinbach,    Fleischschätzer

 

1734

M. Matthäus Häfner (Herrmann S). Nagelschmied Untersteinbach, Vorsteher

Christoph Köllmann, Hammergewerk Untersteinbach, Rechnungsführer

M. Thomas Hofmann, Schlosser Untersteinbach, Brotwieger

 

1735

M. Hans Georg Huhn, Drechsler, Vorsteher

M. Heinrich Rothämel, Hammerschmidt Untersteinbach, Rechnungsführer

M. Klaus Wilhelm, Schneider Obersteinbach, Marktmeister

 

1736

M. Valtin Holland-Merten, Nagelschmied Untersteinbach, Vorsteher

Jacob Holland-Dick, Hammerarbeiter Obersteinbach, Rechnungsführer

M. Johann Georg Dietzel, Schlosser Untersteinbach, Fleischschätzer

 

1737

M. Jacob König, Hufschmied Obersteinbach, Vorsteher

M. Hans Christoph Pfannschmidt Untersteinbach, Rechnungsführer

M. Michael Holland-Merten Nagelschmied Obersteinbach, Marktmeister

M. Wolfgang Rothämel, Nagelschmied in Obersteinbach, Fleischschätzer

 

[andere Handschrift]

1758 Mst. Georg Ernst Letz,   Nagelschmied in Obersteinbach, Fleischschätzer

1759 Mst. Simon König, in Untersteinbach, Fleischschätzer

1761 Mst. Matthäus Häfner, Abels Sohn, Nagelschmidt

1761 Mst. Kaspar Kehr, Metzger, beide Fleischschätzer.

 

 

 

 

[Ordination eines lutherischen Pfarrers]

Kopie der amtlichen Zusicherung des Herrn Inspektors Merkel wegen der Ordination eines lutherischen Pfarrers in Steinbach.

Gott mit uns.

Das Königlich-Schwedische Konsistorium hat am 15. Dezember 1730 aus Kassel an die beiden Inspektoren Schirmer und Merkel geschrieben, in welcher Form Ihre Königliche Majestät in Schweden, unser allergnädigster Landesfürst und Herr, den Herrn Johann Adam May zum evangelisch-lutherischen Prediger nach Steinbach und den Filialort Oberschönau allergnädigst ausgewählt und dieser mit dem obigen Datum vom Königlich-Hochfürstlichen Konsistorium hochamtlich und offiziell festgehalten dazu bestätigt und eingesetzt worden ist

[Der Landgraf von Hessen war zu dieser Zeit gleichzeitig König von Schweden. Schirmer war der reformierte Inspektor und wird als erster genannt, Merkel ist der lutherische Inspektor. Oberschönau war kirchlich ein Filialort zu Steinbach, war also eine eigene Kirchengemeinde, allerdings ohne eigenen Pfarrer, sondern dem Pfarrer in Steinbach zugeordnet. Unterschönau dagegen war keine eigene Kirchengemeinde, sondern in Oberschönau „einbezogen“. Ebenso waren Rotterode und Altersbach in Steinbach einbezogen]

Es wurde den Inspektoren zugleich anbefohlen, den erwähnten May auf dem Weg der Ordination als ordentlichen Prediger den erwähnten beiden Gemeinden demnächst vorzustellen und nicht weniger auch den Behörden (?) und ihn fleißiger Ausführung dieser ihm untergebenen Pfarrstelle gebührend zu ermahnen. Außerdem sollen sie auch die Anordnung treffen, daß ihm das gesetzliche Gehalt richtig gezahlt wird von denen, die es zu zahlen haben.

 

Nun hätte man gerne die Ordination und Einführung gleich in der Steinbacher Pfarrkirche vorgenommen, wenn nicht die Arbeit für das bevorstehende Heilige Christfest und der schlimme Weg bei der damaligen rauhen Winterzeit verhindert hätte, daß diejenigen dahin gelangen, die dabei sein müssen. Da aber doch das Amt bald sollte und mußte besetzt werden,

 so wurde die Ordination des erwähnten Pfarrers May am 22. Dezember 1730 in der Stadtkirche in Schmalkalden im öffentlichen evangelisch-lutherischen Gottesdienst in Gegenwart der Kirchenältesten von mir, dem evangelisch-lutherischen Inspektor, vorgenommen. Am dritten Pfingstfeiertag, dem 30. Mai 1731, ist dann auch die feierliche Einführung in Steinbach geschehen.

Dieses ist nun aber für die Gemeinde in Steinbach keineswegs ein Beispielsfall für die Zukunft, sondern aus Not und zum Besten der Gemeinde geschehen. Es soll auch keine Folgen haben, so als müßte die Ordination nun immer in Schmalkalden geschehen. Dieses habe ich auf Begehren der Steinbacher hiermit bestätigen und mit eigenhändiger Unterschrift bekräftigen sollen.

Schmalkalden, den 12. Juli 1731

Johann Valentin Merkel, lutherischer Inspektor

Das Original dieses Briefs liegt im Gemeindekasten und ist gezeichnet mit der Jahreszahl 1731 und dem Titel „Inspektor Merkels Zusicherung wegen Ordination der Pfarrer“ [Es bleibt offen, ob es in der Aktenlade der bürgerlichen Gemeinde oder in der der Kirchengemeinde liegt].

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[Lehnbrief über die Mühle im Erbstal 1561Copia des Lehnbriefs über die Mühle auf dem Erbstal

Ich Heinrich von Vitzenhagen, derzeit Amtmann auf der Hallenburg, bekenne öffentlich kraft meines Amts, daß ich mit Erlaubnis des hochgeborenen Herrn Georg Ernst, Grafen und Herrn zu Henneberg, meines gnädigsten Fürsten und Herrn, ein Mühle zu bauen erlaubt habe und erblich übertragen habe, und zwar den Erben von Elisabeth, der Frau des Cunz Luck, wohnhaft in Untersteinbach in seinem Haus unten im Erbstal gelegen, darin er für sich selbst und andere Leute mahlen soll. Er soll die Mühle und das Wasser auf ein Rad laufen lassen und es gebrauchen, so viel er es nötig hat, aber nur das Wasser, das im Erbstal hinter den Häusern her fließt.

 

Wenn er aber das Wasser oberhalb der Häuser auf den Wiesen haben wollte - besonders in der Zeit, in der man die Wiesen zu wässern pflegt - da soll kein Weg hineinführen. Vielmehr soll er das Wasser der Nachbarn gehen lassen, wenn Wasser da ist. Die Mühle soll jährlich am Michaelistag [29. September] dem Amtmann auf der Hallenburg fünf Ortsgulden [halbe Gulden] als Pacht geben ohne Widerrede.

Zur Urkunde gegeben habe ich, der unten angegebene Amtmann mein Amtssiegel am Ende dieses Briefes aufgedruckt. Jedoch soll meinem gnädigsten Fürsten und Herrn und seiner Vollmacht und seinem Besitz, auch mir und meinem Erben kein Schaden entstehen

Beurkundet am Sonnabend nach dem vierten Sonntag vor Ostern des Jahres 1561.

(Siegel)                                                                                   Heinrich von Vitzenhagen

Andreas Heß, öffentlicher Notar, mit eigener Hand.

[Vitzenhagen war von 1564 bis 1572 der Amtmann. Die Mühle liegt an der Kreuzung mit der Wolffstraße auf der nördlichen Seite. Sie hatte oberhalb einen kleinen Teich, in dem man nachts das Wasser sammelte, damit tagsüber genug Wasser floß].

 

 

 

[Vergleich mit der Gemeinde Herges wegen des Bierbrauens 1665]

Kopie

Vergleichung der Gemeinde Steinbach und der Gemeinde Herges wegen des Bierbrauens.

Es ist bekannt, daß sowohl am 8. März und 2. Mai als auch heute, dem unten angegebenen Datum, auf der fürstlichen Kanzlei beide Seiten gehört wurden, nämlich sämtliche Zwölfer, Lehnsträger und die ganze Gemeinde im Amt Hallenberg, die geklagt haben gegen das Dorf Herges in gleichen Amt wegen des Bierbrauens und des Verfahrens dabei, nachdem ein Vorbescheid ergangen ist.

Und nachdem man den Parteien einen Vorschlag zu einem gütlichen Vergleich gemacht hatte, haben sie sich nach der erfolgten Verhandlung endlich folgendermaßen verglichen: Dem Dorf Herges soll die nächsten sechs Jahre von heute an gestattet sein, in ihrem Dorf Bier zu brauen und zu diesem Zweck ein Brauhaus zu erbauen. Sie sollen das Bier sowohl in ihrem Dorfe verkaufen oder verzapfen dürfen als auch an andere Orte außerhalb des Amts Hallenberg (in dem sie sowieso kein Bier verkaufen dürfen) verkaufen („verhandeln“).

Es gilt jedoch die Bedingung, daß die Gemeinde Herges für das Bierbrauen und den Handel damit diejenigen Lasten bezahlt und mitträgt, die die Gemeinde Steinbach dafür tragen muß: An den Fürsten und Herrn sind von jedem Eimer Bier zehn Maß zu entrichten

 

 

Dann hat sich das Dorf Herges nach Anzahl seiner Einwohner zu beteiligen an den zwanzig Gulden jährlichen Erbzins und auch an dem Abtrag des geliehenen Geldes, das die Gemeinde Steinbach wegen dieser Brau- und Schenkgerechtigkeit bezahlen muß. Außerdem hat Herges ebenso wie die Gemeinde Steinbach, wenn ein Kind im Dorf Herges sich verheiraten würde, ein Zuber Bier [Holzwanne mit gut 60 Liter Fassungsvermögen] frei.

Wenn nach Ablauf der sechs Jahre aber, sofern in dieser Sache nichts weiter und beständig verglichen worden ist oder von der Herrschaft nicht etwas anderes verordnet worden ist, sollen beide Teile ihre vorigen Rechte wahrnehmen können.

Die Hergeser haben das dann angenommen und versprochen, dem Vereinbarten nachzukommen. Sie haben sich aber beschwert, daß sie neben der oben genannten Last auch noch bisher eine Tranksteuer zu zahlen hatten von jedem Bier, das in Herges ausgeschenkt worden ist und sie von jedem Zuber einen halben Schreckenberger entrichtet haben. Sie sind sowohl wegen der Tranksteuer als auch wegen der Bitte, mit der von ihnen abgelehnten Gebühr einen gewissen Schluß zu machen, an die fürstliche Rentkammer [Finanzverwaltung] verwiesen worden.

 

Dieser Bescheid ist mit dem von der Regierungskanzlei verordneten großen Geheimsiegel ausgefertigt und beurkundet worden und dem begehrenden Teil mitgeteilt worden, daß er von allem Gebrauch machen darf, so wie es nötig ist.

Gesiegelt in Kassel, am 5. Juli 1655

(Siegel)                        Wilhelm Landgraf zu Hessen

Das Original dieses Briefs und Vergleichs liegt im Kasten bei anderen Briefen. Es steht darauf „1655“.

 

 

 

Schriftliche Erklärung wegen der Zufuhr von Wild und der Hute im Wald

Wir die bestellen Zwölfer und Vorsteher der Gemeinden Ober- und Untersteinbach im Amt Hallenberg beurkunden und bekennen hiermit für uns und alle gegenwärtigen und zukünftigen Einwohner der genannten Gemeinden, daß wir die folgende Vereinbarung einhalten wollen:

Das königliche Forstamt der Herrschaft Schmalkalden hat unterm heutigen Datum durch den von der Herrschaft bestellten Herrn Oberforstmeister von Dernbach die schriftliche Versicherung ausgestellt, das Rindvieh der genannten Gemeinden gegen alle nachteilige Beeinträchtigung zu schützen, wenn es der Forstordnung gemäß gehütet wird im Bereich des Schönauer Forsts, wie er in der genannten Versicherung beschrieben ist.

Im Gegenzug haben wir im Namen der genannten Gemeinden nach reiflicher Überlegung und Beratung der Sache diese Versicherung und schriftliche Erklärung gegenüber dem königlichen Forstamt der Herrschaft Schmalkalden ausstellen wollen:

Die Gemeinden werden alles angeschossene und gestorbene Wild in diesem Bereich ohne Weigerung nach geschehener Anzeige im hiesigen Forsthaus abliefern oder auch gegebenenfalls nach Schmalkalden sofern sich unsere gnädigste Herrschaft dort befindet und wenn sie es benötigt. Wir werden es in ganzen Stücken hinfahren und die Herrschaft daran keinen Mangel spüren lassen. Und sofern durch unsere Nach- und Fahrlässigkeit der Herrschaft ein Schaden entstünde, werden wir diesen ersetzen. Gegen diese Forderung sollen uns und die Gemeinden nicht schützen rechtliche Ausflüchte oder was sonst mag erdacht werden. Dann wollen wir uns vor die Gemeinden stellen und darauf verzichten, alles zuverlässig und ohne Befehle.

Um uns dessen mehr zu versichern haben wir, die am Anfang erwähnten Zwölfer und Vorsteher, dieses schriftliche Versprechen eigenhändig unterschrieben und durch den hier allergnädigst angestellten Amtsschultheißen gerichtlich bestätigen lassen.

So geschehen Steinbach Hallenberg, den 22. April 1736

Kaspar Dietzl                              Johannes Frank

Johannes Wilhelm                             Valtin Heil

Kaspar Albrecht                                 Christoph Neues

Hans Georg Holland-Merten          Johannes Usbeck

Hans Kaspar Kehr                  

Moritz Wahl

Klaus Reumschüssel  

Georg Kehr                                         sämtliche Zwölfer

Hans Georg Huhn                              [Vorsteher von1735]

Valtin Holland-Moritz                       beide Vorsteher

 

 

 

 

 

 

 [Mühle in Unterschönau]

Schreiben wegen Peter Jägers Mühlen in Unterschönau 1726.

Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, ehrsamer guter Gönner.

Unser gnädigster Fürst und Herr hat entschieden über die von den Mühlenmiteigentümer und Besitzer der Wiesen im Laudenbach geführten Beschwerde wegen der Zulassung des Mühlenbaus durch Peter Jäger und über den darauf von der Rentkammer untertänigst erstatteten Bericht vom 21. Oktober.

Er hat gnädigst entschieden, daß mit dem für Peter Jäger erlaubten Mühlenbau fortgefahren werden soll. Voraussetzung war dessen abgegebene und von euch hier berichtete Erklärung, daß er nämlich

 (1.) an der Wässerung der Wiesen gar nichts verändern will, sondern nur dasjenige Wasser

    auffangen will, das nach der Wässerung von den Wiesen abfließt,

(2.) den Platz vor dem Haus frei und offen zu lassen und mit nichts zu bebauen,

(3.) den Mühlengraben für den Übertritt des Viehs jederzeit bedeckt halten will, folglich an der Viehtrift nichts ändern wolle.

Also habt ihr denselben entsprechend weiter bauen zu lassen, und mit Fleiß darauf zu sehen daß der Peter Jäger allem oben Vereinbarten jederzeit nachkommen müsse. So sehen wir das und sind euch gnädig geneigt.

Kassel, den 31. Oktober 1726

Dortige Fürstlich Hessische Rentkammer,

vorher dem Rentmeister Waldenberger in Schmalkalden.

Daß die vorstehende Abschrift mit dem bei mir befindlichen Original in allem gleichlautend ist, das habe ich hierdurch beglaubigen wollen. Schmalkalden, den 7. November 1726.                                                                                                                   Waldenberger.

 

 

 

 

[Bittbriefe wegen zu hoher Steuern]

Kopie

Allerdurchlauchtigster! Ihre Königliche Majestät werden es ungnädig deuten, daß ich Armer und Verlassener mich wage, meine große Not, Jammer und Elend alleruntertänigst zu klagen.

Ich alter und blutarmer Bürger - in Obersteinbach zu Hause - muß mit tränenden Augen meinen allergnädigsten König und Herrn berichten, wie ich als ein früherer reicher Mann („alter Schatzträger“) wegen der schweren und starken Steuern so arm geworden bin, daß ich mich mit Betteln behelfen muß. Wegen einem halben Taler hat der Geldeintreiber mir meinen einzigen Rock verpfändet. Danach habe ich den halben Taler hinterlegt und dennoch nicht meinen einzigen Rock wieder bekommen.

Der hochselige verstorbene Landgraf hat in seiner löblichen Regierung die schweren und starken Lasten des Landes ziemlich ermäßigt. Nun aber sind sie so unerträglich, daß mancher Bürger mit Weib und Kindern sich in andere Herrschaftsgebiete hat begeben müssen und sie haben ihr Hab und Gut hinterlassen müssen. „Ach Gott vom Himmel sieh darein und laß dich des erbarmen“ [Zitat aus einem Kirchenlied]. 

Der allergnädigste König erbarme sich über unseren Jammer und unser Elend. Wir sind in Elend geraten, vielleicht kommt auch noch mehr ans Tageslicht. Großer König, hilf uns Armen, sonst müssen wir untergehen.

Eurer Königlichen Majestät alleruntertänigster und treuverpflichtester Knecht und Untertan

Johannes Häfner, Sohn des Klaus.

[Es ist keine Jahreszahl für dieses Schreiben angegeben, es erfolgt aber 1732, wie aus den Seiten 405 bis 407 zu ersehen ist].

 

Kopie

Allerdurchlauchtigster!

Die Untertanen und Bürger in Obersteinbach im Amt Hallenberg und in Herrenbreitungen und Brotterode sind so stark gepreßt und verfolgt und es sind ihnen unerträgliche Steuern von den Herrn Beamten auferlegt worden, so daß sie gezwungen sind, andere Herrschaftsgebiete und Lebensmöglichkeiten zu suchen. Deswegen haben meine notleidenden Mitmenschen mich bewogen, als ihr Beauftragter sie nach Schweden zu verweisen, anstatt ihre Not und ihr Elend dem Erbprinzen hier zu klagen. Ich habe mich mit meinen Kameraden eine lange Zeit auf der See aufgehalten in Sturm und Ungewitter, aber vor Gericht habe ich nicht das Glück haben können, ihre Durchlaucht anzutreffen. Deshalb wage ich es, mein und meiner bedrängten Mitmenschen Not, Jammer und Elend alleruntertänigst meinem allergnädigsten König und hilfreichen Landesherrn zu klagen.

Obzwar der verstorbene Landgraf in seiner damaligen Regierung seinen treuen Untertanen erträgliche Steuern auferlegt hat und allezeit dafür gesorgt hat, daß Land und Leute in guter Blüte gestanden haben, sind gleich aber nach seinem Tod die Auflagen unerträglich geworden. Mein allergnädigster König hat auch die Not der Getreuen damals gnädigst beherzigt und sie bei ihrer früheren unerträglichen Steuerlast gnädigst bleiben lassen. Allein leider kurz darauf haben die Untertanen ganz schwere Lasten aushalten müssen. Obwohl ihre Durchlaucht mit allem Fleiß versucht hat, diese große Unruhe zu hemmen, werden die erlassenen Befehle dennoch gehorsam befolgt und danach gelebt.

 

Obwohl die Dragoner-Regimenter aufgelöst worden sind, haben die Vorsteher zum Beispiel dennoch die Gelder dafür gegeben. Wenn aber nun die Untertanen gegen das zugefügte Unrecht klagen, wird ihnen mit dem Zuchthaus gedroht oder auch in Arrest geführt, und wenn etwa der Eine oder der Andere ein wenig schuldig geblieben ist, müssen die armen Leute den Geldeintreibern ein Mehrfaches bezahlen. Meine Feder vermag nicht alle Ungerechtigkeit auszudrücken, die den Untertanen widerfahren ist, deshalb werden die Dokumente, die ich bei mir habe, noch mehr aufdecken.

Großer und gerechter König! Laß Gnade und Barmherzigkeit gegen ihre treuen Untertanen wiederfahren, denn sie klagen ihren Jammerstand ihrem treuesten und allergnädigsten Landesvater mit der gewissen Zuversicht, gerettet zu werden vor ihrem vor Augen schwebenden Untergang. Die frühere angeordnete Kommission hat nichts in der Sache bewirkt. Wir haben bei dem Herrn Oberamtmann von Frankenberg gefragt, was in dieser Sache geschehen sei.

Er hat darauf geantwortet, daß die Kommission 1500 Taler gekostet habe, weshalb er in diesen Sachen keine Veränderung bewirken könnte. Er hat uns in dieser Sache an den König verwiesen.

Nachdem sie aber erfuhren, daß ich im Begriff war, nach Schweden zu verreisen, hat der Amtsschultheiß Justin Eckhard Zufall die Wache zu mir geschickt, um mich zu ergreifen und mir meine Schriften weg zu nehmen. Meine Kasten und die Dokumentenkiste haben sie aufgebrochen und alles versiegelt und mich gefangengenommen, so daß meine arme Frau und Kinder werden Not leiden, ich aber bin nackt und bloß davongelaufen. Der Amtsschultheiß hat auch streng befohlen, daß keiner sich unterstehen solle, seine Not und seine Anliegen an seine Durchlaucht zu klagen und 20 Taler Strafe oder auch Zuchthaus angedroht.

Unser allergnädigster König! Weil es mir nun von meinen Mitmenschen befohlen worden ist, daß ich bei Eurer Königlichen Majestät um eine Kommission von hier dahin alleruntertänigst anhalten soll, bitte ich Eure Majestät hiermit zu Füßen liegend und doch wehmütig, daß Eure Majestät geruhen werden, nach Ihrer weltbekannten Gerechtigkeit uns armen Untertanen mit einer gewissen Hoffnung auf eine Kommission zu erfreuen, damit nach genauer Untersuchung den Bedrängten und Notleidenden wieder kann geholfen werden. Ich hoffe auf eine gnädigste Erhörung

Euer Königlichen Majestät

      alleruntertänigster wehmütigster

      Untertan und Knecht

Johann Conrad Wilhelm im Namen

      der Bürger der Gemeinde

      Steinbach-Hallenberg.

 

Das Antwortschreiben auf beide Bittschriften und was darauf erfolgt ist, das ist zu lesen in diesem Buch auf den Seiten 405 bis.407. Nach dem Urheber dieser zwei Bittschriften ist scharf geforscht worden. Sie wird wohl niemand anders als der alte Deputierte Holland aufgesetzt haben und er hat sie danach durch seinen Sohn abschreiben lassen.

[Aus den Seiten 405 bis 407 geht hervor, daß die Bittschriften 1732 und 1733 erfolgten. Es ging um die angeblich vergleichsweise zu hohen Steuern im Amt Hallenberg].]

rläuterungen

 

 

 

 

 

Verzeichnis einiger Verträge in Steinbach Hallenberg

 

[Braupfanne]

Am 21. Dezember 1642 ist die Armee über den Thüringer Wald gezogen nach Schmalkalden.

Ein Teil ist nach Steinbach kommen und hat die Gemeinde Braupfanne abgebaut und nach Schmalkalden verkauft. Die Weimarische Armee hat vier Tage in Steinbach geplündert und alles Getreide ausgedroschen und nach Schmalkalden weggeführt.

 

Am 3. Februar haben die Vorsteher der Gemeinde von der Hessischen Kompanie und von dem Juden Meier zwei Zentner Kupfer von der Braupfanne wiederbekommen. Diese zwei Zentner Kupfer sind wiederverkauft worden, den Zentner für 14 Taler, das hat 28 Taler ergeben.

 

Am 9. Februar haben die Vorsteher Georg Englert und Hans Scheidler das Blech für eine Braupfanne von Christoph Münch in Brotterode gekauft, den Zentner für 6 Taler. Es sind 2 Zentner und 25 Pfund gewesen. Das ergab an Geld 14 Taler, 1 guter Groschen, 9 Pfennig.

 

Am 10. Februar haben die Vorsteher bei dem Schmied Veit Jung in der Aue [in Aue bei Schmalkalden] die Braupfanne bestellt, für je einen Zentner sollten 9 gute Groschen Macherlohn gezahlt werden. Da die Pfanne 19 Zentner schwer war [also eher ein Braukessel als eine Braupfanne] ergab sich ein Preis von 6 Taler 9 gute Groschen. Dem Knecht wurden 6 gute Groschen als Trinkgeld gegeben. Zwei Taler wurden für einen Zentner Eisen für die Pfannen verbraucht. Ein Taler wurde Valtin Merten als Fuhrlohn gegeben, um die Pfanne nach hierher zu fahren.

Die hiesige alte kupferne Braupfanne ist vor ungefähr 14 Jahren durch die Franzosen zerhauen und so ganz verwüste worden. Einige Stücke, die von den Soldaten weggeführt wurden, sind zum Teil nachher in der Stadt wieder gekauft worden. Aus deren Verkauf hat man so viel Geld gelöst, daß man eine neue blecherne Pfanne davon kaufen und bezahlen konnte. Sie hat aber nicht lange Bestand gehabt. Darum ist man auf eine neue kupferne Pfanne bedacht gewesen, die Bestand haben sollte.

Darauf sind sich Zwölfer und Vorsteher im Jahre 1655 einig geworden, eine neue Pfanne machen zu lassen. Am 18. März des Jahres haben sie bei Valtin Weisheit, dem Kupferschmied in Schleusingen, eine neue Braupfanne bestellt

 

Was aber für diese aufgewendet worden ist, geht aus dem folgenden Verzeichnis hervor:

 

Gul-

den

Gro-

schen

Pfen-

nig

 

 

3

 

Drei Groschen wurden Valtin Zitter und Valtin Häfner (Lehnträger) mit nach Viernau geben. Sie haben die dortige Braupfanne besichtigt, den 21. Januar 1655

257

3

 

Dafür wurden von Valtin Weisheit in Schleusingen 7 Zentner und 20 Pfund Kupfer für die Braupfanne gekauft und der Macherlohn bezahlt. Jeder Zentner kostet 28 Taler, den 8. Juni 1655

1         

9

 

An den Gesellen an Trinkgeld für die Braupfanne gegeben, den 8. Juni 1655.

1

9

 

ist zu diesem Kauf gegeben worden, als man die Braupfanne bestellt hat im Beisein Valtin Zitters, Klaus Usbecks und anderer

1

6

 

an Valtin Zitter für das Holen der Braupfanne von Schleusingen nach Steinbach

 

12

 

an Valtin Schmidt als Lohn gegeben. Er ist mit dabei gewesen, als die Braupfanne geholt worden ist

 

6

 

an Valtin Schmidt für das, was er an zwei Tagen verzehrt hat, als sie die Braupfanne abgeholt haben

1

3

 

an Klaus Usbeck und Valtin Schmidt als Lohn geben für zwei Tage, als sie mit dem Kupferschmied abgerechnet und die            Braupfanne bezahlt haben, auch wegen der Zahlung eine Quittung mitgebracht haben

 

18

 

an Kaus Usbeck und Valtin Schmidt an zwei Tagen verzehrt, als sie außerhalb gewesen sind

           

Die Summ dessen, was für die neue Braupfanne aufgewendet worden ist, beträgt:

264 Gulden und 6 gute Groschen.

 

 

[Glocke 1708]::

Ich, der am Ende Unterschriebene, bestätige hiermit, daß ich an dem unten angegebenen Tag  mit der Gemeinde Obersteinbach-Hallenberg einen Vertrag geschlossen habe wegen einer Schlagglocke, die drei Zentner schwer ist nach dem hiesigen Gothaischen Gewicht und auf der hiesigen Waage gewogen, zum Preis von 8 Groschen für jedes Pfund – in Worten: acht Gothaische Groschen. Dabei verspreche ich, für eine Gewährleistung auf Jahr und Tag einzustehen.

Dafür gibt die Gemeinde 30 Taler - in Worten: dreißig Taler - für die Glocke und zahlt bei Abholung der Glocken den vollen Betrag entsprechend dem Gewicht.

Dieses wird hiermit zur Nachricht aufgezeichnet.

Geschehen Gotha, den 19. Dezember 1708            

Paulus Seeger, Stück- und Glockengießer in Gotha.

Den 14. Mai 1709 wieder empfangen 25 Taler.

 

Von Kaspar Dietzel und Johannes Rothämel habe ich, Paulus Seeger Stück- und Glockengießer, 50 Taler 20 Groschen empfangen; das bescheinige ich hiermit.             Paulus Seeger

 

Für die Gemeinde in Steinbach ist eine Glocke gewogen worden: 317 ½ Pfund. Gotha, den 6. Juli 1709                                     J. H. Dürrfeldt.

[Ergänzung, mit anderer Tinte] Diese Glocke, als sie 1750 umgeschmolzen wurde, hat in Meiningen 292 ½ Pfd. gewogen, 100 Pfund zu einem Taler].

Dem Wiegemeister wurden 1 Gulden 9 Groschen Wiegegeld gegeben, dem Gesellen 20 Groschen Trinkgeld   

 

[Schlaguhr vom Gothaer Rathaus]:

Fünfzig Taler haben Kaspar Dietzel und Johann Rothämel von Obersteinbach-Hallenberg für die alte Uhr vom hiesigen Rathaus an die Ratskasse in Gotha tatsächlich bezahlt; darüber wird hiermit quittiert.

Gotha, den 6. Juli 1709                                                          Ratskasse in Gotha

Zehn Groschen wurden dem Beschließer (Aufseher) auf dem Rathaus gegeben für seine Mühe.

Vermerk:  Diese Quittungen sind alle in den Urkunden-Kasten der Gemeinde gelegt worden.

 

 

[Wirtshäuser 1687]:

Im Jahre1687 hat Hans Menz, Fuhrhändler in Untersteinbach, die beiden Wirtshäuser in Ober- und Untersteinbach von der Gemeinde für 1000 Gulden gepachtet. Dieses Pachtverhältnis ist aber für die Gemeinde nicht gut und vorteilhaft, sondern sehr schädlich geworden. Die Gemeinde mußte nämlich sowohl mit Hans Menz als auch dessen hinterlassener Witwe und Erben einen langwierigen und kostspieligen Prozeß führen müsssen, wie in den Rechnungen hin und wieder zu ersehen ist, doch aber nunmehr zu Ende ist.

 

 [Andere Handschrift]

Die Zwölfer haben schon vorher einige Jahre den in der hiesigen Gemeinde eingerissenen Unordnungen eine Grenze zu setzen versucht. Darum hatte auch die Einwohnerschaft vielmals gebeten, daß nämlich das Rechnungswesen ordentlicher geführt werden möge. Deshalb sind die beiden Wirtshäuser samt Malz- und Brauhaus mit allem Inventar dem 15. Januar 1753 verpachtet worden, dazu die Gemeindewiese beim Mittelhammer und bei der Rasenmühle … siehe Seite 262.

 

Im Jahre 1725 haben die Zwölfer und Vorsteher dem Jakob Holland-Dick den neuen Garten, „Auf dem Rasen“ genannt, auf vier Jahre verpachtet, also von 1725 bis 1728, jedes Jahr für drei Taler. Jakob Holland-Dick verspricht dabei, daß er den Garten neu einrichten und verbessern wolle.

 

[Andere Handschrift]

Im Jahre 1736 ist dieser Garten dem erwähnten Pächter Jakob Holland-Dick als Eigentum verkauft und die Gelder - nämlich 100 Taler - zum neuen Malzhaus verwendet worden.

 

 

[Glocken]:

Die Kirchengemeinde in Steinbach hat auf der hiesigen Kirche sehr schlechte Glocken gehabt. Deshalb ist schon vor vielen Jahren wegen einer neuen Glocke geklagt worden, aber es ist niemals ein rechter Anfang dazu gemacht worden. So war das bis ins Jahr 1749. Damals haben die beiden Herrn Pfarrer – nämlich der lutherische Pfarrer Herr Rollemann Valentin Habicht und der reformierte Pfarrer Herr Johann Conrad Eberhard.- als auch der Herr Amtsschultheiß Herr Johann Herrmann Fleischhuth und auch die Zwölfer, die Gemeindevorsteher und Kirchenväter das Folgende verabredet:

Mit Herrn Melchior Franck, Bau-Inspektor und Bürgermeister in Meiningen, wird ein Vertrag geschlossen, daß er drei neue Glocken gießt. Er übernimmt jedes Pfund der alten Glocken für 8 Groschen und erhält 2 Groschen für jedes Pfund, das umgegossen wird; für jedes Pfund aber, um das die neuen Glocken schwerer sind als die alten, sind 10 Groschen zu zahlen. Der Glockengießer hat bei Vertragsabschluß 300 Reichstaler in bar erhalten, dazu auf jeden Taler ein 4 Kreuzer Wechselgebühr. Was die Gemeinde bei Lieferung der Glocken nicht gleich in bar bezahlen könnte, soll pro 100 Taler mit jährlich 6 Talern verzinst werden. Der Vertrag wurde vom Amt Hallenberg genehmigt.

[Die Währungsbezeichnungen sind nicht sehr gut zu deuten. Was wie „Rthlr“ aussieht, dürften „Reichstaler“ sein, nicht Gulden. Die Abkürzung „gg.“ bedeutet „gute Groschen“- hier aber meist nur mit „Groschen“ wiedergegeben. Die Abkürzung „Xr“ bedeutet „Kreuzer“.

Die Abkürzung „d.“ bedeutet „Pfennig (= Denar).

Die Abkürzung „rt“ bedeutet auch „Taler“. Das geht aus Seite 217 hervor, wo die Abkürzung noch einmal erläutert wird mit „in Worten…Taler“). Das Zeichen, das wie ein etwas vergößertes „R“ aussieht, ist dagegen die Abkürzung für „fl“ und bedeutet Gulden (Florin).

 „Agio“ ist an sich die Gebühr für das Geldwechseln, hier könnte es die Gebühr für das Umrechnen und Wechseln der verschiedenen deutschen Münzwerte sein, weil es dabei leicht zu Verlusten kommen konnte].

Am 8. August 1750 wurden die alten Glocken vom hiesigen Kirchturm herab genommen und nach Meiningen gebracht. Weil man um die Bezahlung besorgt war, wurde auch die Schlag-Glocke abgenommen, um desto eher zur Bezahlung der neuen Glocken zu gelangen und die schweren Zinsen etwas zu erleichtern.

Laut Meininger Waageschein wogen die Glocken:

Die alte größte Glocke           655 Pfund

Die Schlag-Glocke                   292 ½ Pfund

Die Kleine Glocke                   142 Pfund,

zusammen 1089 ½ Pfund.

 

Als aber die drei neuen Glocken gegossen wurden, war die dritte nicht geraten. Die zwei größten kamen am Sonnabend, dem 17. September, hier an. Sie wurden beim Kirchweihfest des genannten Jahres eingeweiht und zum ersten Mal geläutet. Es wurde ein Opfergang durch den lutherischen Herrn Pfarrer Habicht veranstaltet, bei dem jeder nach seinem Vermögen und gutem Wollen etwas auf den Altar legen sollte. Es wurden bei diesem Kirchweihfest 106 Taler zusammengebracht. Der Herr Pfarrer und die Herren Schullehrer gingen voran. Die Zwölfer, Kirchenväter und Heiligenmeister folgten, darauf gingen alle um den Altar herum, die in der Kirche waren.

[Die „Kirchenväter“ waren die Vertreter der Kirchengemeinde entsprechen den heutigen Kirchenvorstehern, allerdings in weit geringerer Anzahl. Die Heiligenmeister hatten alles rund um den Altar zu besorgen, wie Schmuck, Kerzen, Abendmahlsgeräte, Klingelbeutel],

 

Vor dem Guß der dritten neuen Glocken wurde verabredet, zusätzlich noch eine vierte und kleinere Glocke zu gießen. Sie wurde zu den ersten Glocken am 16. Januar 1751 aufgezogen und auf den Kirchturm gebracht und es wurden abermals 300 Taler bezahlt.

Der Glockengießer ist bei der dreimaligen Lieferung hier anwesend gewesen und ist jedesmal frei verpflegt worden. Die Garantiefrist für die neuen Glocken belief sich auf ein Jahr („Jahr und Tag“).

 

Die zweite Glocke war von Anfang an von schlechtem Klang. Am 24. März 1752 bekam sie einen Spalt und mußte also wieder umgegossen werden. Sie wurde auf Verlangen des Glockengießers hier am Ort in Stücke zerschlagen und nach Meiningen gebracht.

 

Die vier neuen Glocken hatten folgendes Gewicht:

die große Glocke                    1554 ½ Pfund

die zweite Glocke       -            818 ½ Pfund, Kirmesglocke genannt

die dritte                     -          498 ½ Pfund    Königsglocke  -

die vierte und kleine   -           159 Pfund        Ernteglöcklein.

100 Pfund à 3030 ½ [Was diese Anmerkung bedeuten soll, ist nicht ersichtlich, aber das Gesamtgewicht der Glocken ist 3030 ½ Pfund].

Die obigen Namen gab der Herr Pfarrer Habicht.

 

Am 5. August 1752 wurde die umgegossene Kirmesglocke auf den Kirchturm gezogen. Sie wurde 35 ½ Pfund schwerer als vorher, so daß das Gewicht 854 Pfund ausmacht. Der Glockengießer hat davon 55 Taler übernehmen müssen, aber die übrigen Pfund mußten besonders bezahlt werden.

 

Der Glockengießer hat insgesamt 3028 Taler 23 Groschen 4 ½ Pfennige empfangen (mit Wechselgebühr).

Der Schlosser und Schmied     =   47 Taler 13 Groschen 6 Pfennige,

sie haben die Glocken beschlagen

Der Zimmermann                    =    74 Taler 12 Groschen  3 . Pfennige,

sie haben den Glockenstuhl mehrere Male gemacht

Neben-Unkosten                     = 145 Taler 4 Groschen  5 ½ Pfennige.

 

Die neuen Glocken waren also 295 Taler 26 Groschen 5 Pfennige teurer als die alten, die eingeschmolzen worden waren.

Dies besagt die Rechnung, die der Herr Pfarrer Habicht ohne Verlangen der Einwohner hierüber geführt hat, und er hat alle Ausgaben mit Quittungen belegt. Die Rechnung wurde am 17. Januar 1755 in der Kantorschule geprüft, im Beisein derer, die die Rechnung unterschrieben haben.

 

Wegen der Bezahlung der neuen Glocken hatte unser Herr Pfarrer Habicht große Belastung, Schaden und Verdruß gehabt. Doch aber durch Gottes Gnade wurde alles glücklich zu Ende gebracht. Deswegen waren aber allerhand Bemühungen nötig. Aber nicht nur die Spenden wurden weitergeführt, sondern die hiesigen Einwohner bewilligten auch diejenigen Gelder zur Bezahlung der Glocken, die die Herrschaft zu zahlen hatte als Entschädigung für die Verpflegung der Isenburgischen Reiter und die die Einwohner im Verlauf von drei Jahren im Empfang nehmen sollten.

Alle waren dazu bereit bis auf einen Mann, nämlich Matthäus Holland, Jakobs Sohn, auf dem Erbstal. Die Glocken wurden in drei Jahren völlig bezahlt, ohne daß die geringste Umlage in dem Kirchspiel gemacht wurde.

 

Die Glockenrechnung ist im Beisein der Kirchenväter Johannes Recknagel (Schmelzer) und Nikolaus Avenarius (Metzger) wie auch der damaligen Heiligenmeister Georg Reumschüssel (Schlosser) und Johann Recknagel (Hammerschmied) in dem im lutherischen Pfarrhaus stehenden Kirchkasten gelegt worden.

[Es folgt noch ein kaum leserlicher Abschnitt – vielleicht später eingefügt, weil nach links herausgerückt – der sich noch einmal mit den Verdächtigungen gegen den Pfarrer Habicht beschäftigt].

[Auf dem Bild in der Kirche ist Habicht mit einer Glocke dargestellt, wo ihm doch die Glocken so viel Verdruß gebracht haben].

 

 

[Zur originalen Seite 255]::

……für 395 Taler an Valentin Bühner, Metzgermeister in Obersteinbach. In den erwähnten zwei Jahren hat das Pachtgeld 790 Taler betragen mit der Auflage, das jährliche Pachtgeld zum… [Zahl nicht mit abfotografiert,] auszuzahlen, und dennoch hat man eine ausreichende Sicherheit stellen müssen.

Gleich anfangs des Jahres 1753 sind mit diesem Pachtgeld 200 Taler Kapital samt 60 Taler Zinsen an die Erben der Familie Motz in Rotterode abgetragen worden. Es sind aber bei diesen Erben nämlich der Ehefrau des Valentin Motz noch 200 Taler wie auch 100 Taler bei dem Herrn Stadtschuldheißen in Schmalkalden stehen geblieben.

Im folgenden Jahr 1754 hat von dem oben erwähnten Pachtgeld kein Kapital abgelöst werden können, weil die  große Überschwemmung am 17. Dezember 1753  an den Stegen und Brücken im Erbstal großen Schaden verursacht hat, und 1754 erst einmal das Nötigste hat gebaut werden müssen.

Der Preis der Gerste ist in dem obenerwähnten Pachtjahr auf 4 Taler oder auch 20 Kopfstück gestiegen. Das Korn kostete 18 Groschen, doch am Ende des letzten Jahres um die 16 Groschen. Im Jahr 1754 haben die Erbsen 4 Kopfstück bis 1 Taler gekostet. Der Malter Hafer kostete 12 Kopfstück bis 3 Taler. Das Maß Bier kostete 6 ½ Pfennig, aber es war öfters nicht von bester Qualität wie auch in einigen vorangehenden Jahren.

Die Gerste kostete 1755 der Malter 2 ½ Taler, der Malter Hafer kostete 6 Kopfstück, die Erbsen ½ Taler, aber das Korn in der vorherigen Höhe, doch bisweilen das Maß 15 Groschen auf 14 ½ Groschen.

[„accourt“ muß eine andere Schreibweise von „accord“ = Vertrag sein].

[1 Reichstaler = 1 ½ Gulden = 4 ½ Kopfstück = 30 Schilling = 90 Kreuzer.

1 Kopfstück = 20 Kreuzer, ursprünglich mit dem Kopf des Herrschers].]

[Der (oder: das) Malter als Fruchtmaß hatte etwa 122 Liter und wog 200 Pfund, also einen Doppelzentner].

 

 

 

[Wirtshäuser];

Weil unser damaliger Herr Amtsschultheiß Fleischhuth wie auch einige Zwölfer und Vorsteher es für ratsam hielten, die Wirtshäuser zu verpachten, so sind die Wirtshäuser sowie das Malz- und Brauhaus samt den vorher erwähnten Gemeindewiesen abermals verpachtet worden. Doch um desto eher ein besseres und gutes Bier zu bekommen, wurden sie an zwei Pächter vergehen, das untere Wirtshaus dabei an Johann Georg Holland-Letz, Nagelschmied von hier.

Da aber sowohl hier als auch an anderen Orten sehr schlimme und nahrungslose Zeiten waren (siehe Seite 451), hat man den Pachtvertrag bei 395 Talern jährliches Pachtgeld lassen müssen, weil es nicht höher zu bringen war. Über die zwei Pächter wurde entschieden nach Inhalt ihrer gerichtlich bestätigten Pachtbriefe, daß der Pächter im Oberwirtshaus zwei Drittel gibt und der Pächter im Unterwirtshaus ein Drittel an Pachtgeld. Außerdem mußte jeder einen dreijährigen Herdochsen [einen Bullen] ohne Kosten für die Gemeinde halten.

 

 

 

 

 

 

 

Allerhand denk- und merkwürdige Sachen und Begebenheiten im Jahr in Steinbach Amt Hallenberg seit dem Jahre 1525.

 

1525

Bald nach Ostern entstand der Land und Leuten schädliche verderbliche Bauernkrieg.

 

1530

Am 25. Juni nachmittags um zwei Uhr ist das „Augsburgische Bekenntnis“ (die „Augsburgische Confession“) - zu dem wir uns auch hier gottlob bekennen - von dem Kurfürsten Johann von Sachsen und denen protestierenden Abordnungen des Volkes dem damaligen Kaiser Karl V. übergeben worden. Sie wurde von dem damaligen sächsischen Kanzler D. Christian Beyer auf Deutsch und lateinisch in dem Hof des Bischofs zu Augsburg ganz laut und deutlich verlesen, daß es jeder Anwesende hat vernehmen und hören können. Im Jahre 1727 wurde darüber gepredigt mit richtiger Erklärung, inniger Versöhnung, biblischer Bekräftigung und nützlicher Anwendung.

 

1540

Es war ein dürrer Sommer, in dem aber viel Korn und Wein gewachsen ist.

 

 1543

In diesem und dem folgenden Jahr ist im Fürstentum Henneberg und damit auch hierzulande [in der Stadt Schmalkalden wurde sie schon 1525 eingeführt] auf Befehl Fürst Georg Ernsts zu Henneberg der papistischen Lehre und ihrem Glauben gute Nacht gesagt worden und sie wurde abgeschafft. Stattdessen wurde die allein seligmachende evangelische Lehre im Sinne Luthers eingeführt [„wieder eingeführt“ ist falsch, es muß heißen „auch eingeführt“]. Am Tag der Bekehrung des Paulus [25. Januar] ist in Schleusingen in der Stadtkirche die erste evangelische Predigt gehalten worden durch Johann Förster, Doktor der heiligen Theologie und Superintendent.

1544

In diesem Jahr hat sich Fürst Georg Ernst und Herr zu Henneberg erstmals öffentlich zur lutherischen Lehre bekannt. Vorher durfte er es nicht tun wegen seines Vaters Fürst Wilhelm, der noch ein eifriger Anhänger der päpstlichen Lehre war.

Die Jahreszahl ist in den folgenden Worten enthalten:  

„WirstVrVffen so Wird Dir Der Herr antWorten“ [„Wirst du rufen, so wird dir der Herr antworten“. Wie daraus allerdings die Jahreszahl 1544 entstehen soll, ist nicht ersichtlich].

 

Hieronymus Pfnör war erster lutherischer Pfarrer in Schmalkalden. Er wurde 1540 in Würzburg [zum katholischen Priester] geweiht, aber von Dr. Förster durch Handauflegung 1544 [evangelisch] ordiniert.

 

1554

Am Tag des Heiligen Johannes, dem 24. Juni, zog der Herr von Heydeck mit einem gewaltigen Heereszug über den Wald und durch das Dorf Steinbach [Mit „Heydeck“ kann nur Rudolstadt gemeint sein, wo die Heidecksburg steht].

 

1555

Am Tag des Heiligen Johannes, dem 24. Juni, zog der Braunschweiger vor Meiningen und lag zwölf Wochen hier in Quartier.

 

In dieser Zeit ist in ganz Henneberg eine Kirchen- und Schulvisitation gehalten worden durch Magister Christoph Fischer, den damaligen Superintendenten in Schmalkalden.

[Eine Visitation ist an sich ein Besuch, in diesen Fall verbunden mit einer Überprüfung von Kirche und Schule und ganz speziell, ob sie die römisch-katholische Konfession überwunden haben. Im Amt Hallenberg war diese Visitation im Jahre 1555].

 

1565

An Heiligabend zog das Heer des Römischen Reiches [deutscher Nation], auch „die Kaiserlichen“ genannt, vor die Stadt Gotha. Diese wurde samt dem Schloß erobert, der Herzog wurde gefangengenommen und dem Kaiser übergeben. Da Schloß war derart verwüstet, daß kein Stein auf dem anderen blieb. Auch der Stadtwall wurde ganz verwüstet und zerrissen. Gegen Ostern 1567 sind Stadt und Schloß erneut durch Verrat geöffnet worden.

 

Das Schloß hieß „Grimmenstein“. Nachdem es aber im Jahre 16…durch den frommen  und sehr gottesfürchtigen Fürsten Herzog Ernst (sonst „Bet-Ernst“ genannt) von Grund auf neu erbaut wurde, ist es „Friedensstein“ genannt worden [Die Umbenennung des Schlosses geschah nach dem Dreißigjährigen Krieg, im Jahre 1654 war es fertiggestellt]

 

1566

Als man das Jahr 1566 zählte, starb mancher Mann, manche Frau, manche Magd und mancher Knecht, manche Kinder und Jugendliche an der Pest, im Amt Schmalkalden waren es an die 2.500 und im Amt Steinbach einhundert.

 

1572

In diesem Jahr ist in dem Gestirn Kassiopeia ein sehr herrlicher Stern erschienen. Einige hielten ihn für einen Kometen, andere für einen Wanderstern. Er hat 16 Monate dort lang gestanden.

In dieser Zeit ereignete sich die sogenannte „Pariser Bluthochzeit“, bei der mehr als 30.000 evangelische Christen in einer Nacht von den blutdurstigen Papisten im Königreich Frankreich ums Leben gebracht wurden, ganz jämmerlich und recht grausam und entsetzlich.

Deswegen hat der Stern so lang dort gestanden und hat gewissermaßen zu dem lieben Gott nach Rache gerufen. In der Tat haben auch die Anstifter und Vollstrecker dieser schrecklichen Tat alle ihren wohlverdienten Lohn bekommen und sind schrecklich von Gott gestrafft worden und so weiter [Die „Pariser Bluthochzeit“ wird auch „Bartholomäusnacht“ genannt. In dieser Nacht wurden bei einer Veranstaltung in Paris mehrere protestantische Adlige ermordet und in Folge davon auch protestantische Bürger in der Stadt].

 

1574

In der Osterzeit ist unser allergnädigster Fürst und Herr Graf Poppo zu Henneberg in Burgbreitungen selig im Herrn entschlafen und nach Schleusingen zum Begräbnis überführt worden. Es wurde eine Leichenpredigt gehalten und es ist auch ein ganzes Jahr in der ganzen Landschaft getrauert worden [Burgbreitungen ist Herrenbreitungen, heute Ortsteil von Breitungen östlich der Werra].

 

Nach Pfingsten ist der ehrwürdige Caspar Betzelmann, Pfarrer hier in Steinbach, im Herrn selig entschlafen. Am darauffolgenden Andreastag wurde Herr Valentin Funk als Pfarrer eingesetzt. Er stammte aus Schmalkalden und wurde von dort abgeholt. Die Springstiller, Altersbacher, Schönauer und wer sonst noch dem Pfarrer zugeordnet war, mußten mithelfen, die Unkosten tragen (siehe Seite 163).

 

[Der Andreastag ist der 16. Juli. Mit dem „darauffolgenden Tag“ ist nicht der unmittelbar nächste Tag gemeint, sondern der nächste Andreastag, der kam. Es gibt zwei Andreastage, nämlich am 16. Juli und am 30. November. Hier dürfte aber der frühere Tag gemeint sein, denn so lange hätte man wohl die Pfarrstelle nicht unbesetzt gelassen. In der Chronik „Kirche im Steinbacher Grund“ habe ich noch das andere Datum angegeben]

 

1576

Ist der Gotteskasten in der Kirche gestiftet und angefangen worden [Der „Gotteskasten“ war ein Opferstock, der unter der Kanzel stand und erst in neuerer Zeit bei einem Einbruch aufgebrochen und unbrauchbar gemacht wurde].

 

1580

Hat am Himmel ein Komet oder Schwarzstern gestanden.

Ist das alte Schloß, das im Jahre 909 erbaut wurde, durch den Kurfürsten August nach dem Tod der Frau Gräfin verwüstet worden

[Das „alte Schloß“ ist die Hallenburg. Diese wurde jedoch nicht im Jahre 909 erbaut. Erst nach der Jahrtausendwende stand hier ein „festes Haus“, das wahrscheinlich 1212 von Kaiser Otto IV. zerstört wurde. Die heutige Burg wäre dann von den seit Anfang des 12. Jahrhunderts hier residierenden Herren von Hallenberg wieder erbaut worden].

 

1583

Am 27. Dezember in der Mittagsstunde ist unser allergnädigster Fürst und Herr, Herr Georg Ernst, Graf und Herr zu Henneberg selig im Herrn entschlafen. Am 9. Januar 1584 wurde er in Schleusingen christlich in die Erde bestattet. Hier in Steinbach ist eine schöne herrliche Leichenpredigt gehalten worden und unserem gnädigsten Fürsten und Herrn die letzte Ehre und der letzte Wille erwiesen worden. Und weil mit ihm die Grafen zu Henneberg ausgestorben sind, ist die ganze Grafschaft Henneberg an die jüngere kurfürstliche Linie in Weimar gefallen und es ist ihm gehuldigt worden.

 

Der Landesherr hat in diesem Jahr der Gemeinde Steinbach das Wirtshaus und das Brauhaus mit allem Zubehör pachtweise überlassen für 20 Gulden im Jahr, wie es auch in den drei Jahren vorher geschehen ist [„Gerechtigkeit“ meint hier den „Grundbesitz“].

 

1585

Am 1. Oktober gegen Abend um 7 Uhr ist Anna, die Gemahlin des Kurfürsten August, eine geborene Königstochter aus Dänemark, selig im Herrn Christus entschlafen, und am 18. Oktober fürstlich in die Erde bestattet worden. Wie im ganzen Fürstentum ist auch hier in Steinbach eine Leichenpredigt gehalten und ein ganzes Jahr getrauert worden.

 

1586

Am 11. Februar zwischen 7 und 8 Uhr nachmittags ist unser allergnädigster Fürst und Herr, Herzog August Kurfürst zu Sachsen, des Reiches Erzmarschall, selig im Herrn entschlafen. Er wurde am 28. Februar fürstlich in die Erde bestattet in der kurfürstlichen Residenzstadt Dresden.

 

1588

Am 29. Juni (S. Peter Cathedra) hat die Herrschaft dieser Zeit der Gemeinde Steinbach das Recht auf ein Wirtshaus und auch Braustätte verliehen, und ihnen dieses pachtweise auf drei Jahre überlassen für 15 Gulden Pacht in jedem Jahr. Dem Landesherrn mußte die Getränkesteuer davon gegeben werden. Dieses ist geschehen im Jahr 1580 [Das eigene Braurecht wurde erst 1595 verliehen].

1589

Ist ein feiner trockener Sommer gewesen, der bis in Herbst gedauert hat, so daß das liebe Getreide nicht aus der Erde hervorkommen können, und den Winter über ist es sehr frostig gewesen. Es sind sehr hat viel Zeichen am Himmel gesehen worden gewöhnlich alle Wochen den Herbst und Winter über, vor allem Feuerzeichen und Feuerstreifen. Im folgenden Jahr hat es dann sehr viel gebrannt, und das Feuer hat unbeschreiblichen Schaden verursacht.

 

1590

Auf den Tag vor dem 1. September (Egiditag) hat der Blitz dem Metzger Jakob Nickel hier in Steinbach auf dem Acker nach Altersbach zu bei dem Geknick [Flurbezeichnung] 40 Stück Hammel und Schafe erschlagen und getötet. Der Metzger hat die Schafe und Hammel herein in den Ort fahren lassen, hat die Fell abgezogen und den armen Leuten das Fleisch geborgt und geschenkt.

 

Auch in diesem Jahr ist ein überaus heißer und dürrer Sommer gewesen, wie kein Mensch ihn je in Erinnerung hatte. Es hat viel gebrannt in Städten und Dörfern. Die Stadt Heringen (an der Werra) ist ganz abgebrannt, in Erfurt sind 300 Häuser abgebrannt, in Suhl am Sonnabend nach Ostern 250 Häuser ohne die anderen Gebäude. Es gab auch eine Teuerung: 1 Maß Korn kostete in Schmalkalden um die 3 Königstaler und 22 Knacken.

[Ein „Maß“ hatte etwa zwei Liter. Der Königstaler wurde auch „Philippstaler“ genannt, weil er das Bildnis des Königs Philipp von Spanien trug; er entsprach einem Gulden und 40 Kreuzer oder 5 Kopfstücke. Ein Knacken ist sechs Heller].

 

1591

Am Tag der Heiligen Drei Königs (6. Januar) kostete ein Maß Korn teilweise 28 Knacken und der Hafer 11 und 12 Knacken, aber es war nicht gut, es gab wenig Korn wegen der großen Hitze, die 1590 gewesen war.  Schon drei Jahre vor dem heißen Sommer ist der Preis für den Wein fast überall aufgeschlagen, und 1 Maß Wein kostete in Schmalkalden und anderen Orten mehr als 7 Knacken. Im Herbst des heißen Sommers kostete 1 Maß aber 54 Knacken, aber nach Martini (11. November) noch etwas mehr [Das heißt noch nicht, daß damals in Schmalkalden Wein angebaut wurde].

 

1592

Am Sonntag Estomihi (sieben Sonntage vor Ostern) ist der lutherische Pfarrer Herr Valtin Funk selig verstorben. An dessen Stelle wurde Herr M. Johann Reumann dem ehrsamen Zwölferstuhl und der ganzen Gemeinde vorgestellt, bestätigt und am 4. Sonntag nach Trinitatis des erwähnten Jahres als Pfarrer eingeführt (siehe Seite 163).

 

1596

hat abermals ein Komet am Himmel gestanden.

 

1600

Am 16. August ist der ehrwürdige und wohlgelehrte M. Johann Reumann in Gott verschieden. Am 17. desgleichen Monats ist er christlich in die Erde bestattet worden. An seiner Stelle ist danach gekommen M. Valentin Kehr, Vikar in Viernau. Er wurde am 30. November des Jahres eingesetzt und eingeführt (siehe weiteres auf dem 164. Blatt dieses Buchs).

[Ein Vikar ist heute ein Pfarrer im Anerkennungsjahr. Damals aber ergab sich der Titel daraus, daß die Gemeinde Viernau nur eine „Vikarie“ hatte, keine volle Pfarrstelle. Viernau liegt südlich von Steinbach-Hallenberg.

 

1605

ist die Mauer um den Gottesacker gemacht worden, wie die Jahreszahl [am Eingangstor] zeigt: HoDIe MIhI Cras tIbI   „Heute ist es an mir morgen an dir“ [die römischen Zahlzeichen  DIMIICII ergeben zusammengezählt die Zahl 1605].

Am Eingangstor auf der linken Seite steht dieser Vers: „Praeside Wintero Kehro pastore parata pro somnis est haec area septa piis” [Zur Zeit des Amtsschultheißen Winter und des Pfarrers Kehr ist diese Mauer für die frommen Entschlafenen aufgerichtet worden“]

Zurderselben Zeit ist Amtsschultheiß gewesen Herr Winter. Lutherischer Pfarrer aber war Herr M. Valentin Kehr.

Auf der rechten Seiten aber am Eingangstor sind in Stein gehauen die Namen der damaligen Zwölfer, wie sie vor dem originalen Blatt 200 dieses Buches geschrieben stehen.

Der Maurermeister, der die Mauer angefertigt und gemacht hat, hat Asmus Zunft geheißen.

1607

hat sich abermals ein Komet oder Schwanzstern am Himmel gezeigt und sehen lassen.

 

1610

Am 6. Juni hat man angefangen, die Gottesackerkirche zu bauen, und in sechs Jahren ist sie so weit gebracht worden, wie sie jetzt noch ist.

 

1616   starb der lutherische Pfarrer Herr M. Johann Valentin Kehr. Er liegt in der Gottesackerkirche begraben. Nach dem Tod dieses Mannes hat es einen großen Streit gegeben wegen der Ernennung eines anderen Pfarrers. Fast zehn Jahre ist kein amtlicher lutherischer Prediger hier gewesen. Die Leute sind nach Mehlis, Benshausen und Viernau zur Kirche gegangen, weiteres siehe in diesem Buch vor Blatt 165.

 

Im Jahr 1618 ist abermals ein Komet am Himmel erschienen. Dieser Stern ist gewissermaßen ein Prophet gewesen der 30jährigen Unruhe oder des sogenannten 30jährigen Krieges, der in diesem Jahr seinen Anfang genommen hat. Davon wäre sehr viel zu berichten, wenn Zeit und Raum es ermöglichen wollten. Etwas davon kann nach gelesen werden in dem Gerichtsbuch im vierten Teil. Doch will ich das Bedeutendste aus diesem herausschreiben und in dieses Buch mit einstreuen von 1624 bis 1641.

 

1620 hat der Herr Landgraf von Hessen-Kassel den ersten reformierten Prediger hierher gesetzt. Er hat geheißen Johannes Habermann, siehe das Blatt 177 in diesem Buch.

 

[Dreißigjähriger Krieg]:

1624   den 8. und 9. Mai ist Steinbach im Amt Hallenberg durch die kaiserlichen Reiter, die damals in Schmalkalden und im Hessenland einquartiert waren, nach Trompetenstößen feindlich und mit Ernst angegriffen worden. Da haben sich die Steinbacher wegen Leib- und Lebensgefahr zur Gegenwehr stellen müssen. Durch Gottes Hilfe haben sie zwei starke Kompagnien wieder vertrieben. Aber in Herges wurden vier Personen erschossen, nämlich Balthasar Bischof, Klaus Voler, Hans Buchner und Hans Funk. Auch wurde der Schmalkalder Bürger Christoph Bindriemen und auch sonst viele Personen beschädigt. Auch wurde das Dorf Herges in Schutt und Asche gelegt, und es gab Jammer und Not. Ein Maß Korn hat damals einen Gulden gekostet und schließlich in diesem Jahr noch vor der Ernte 5 Kopfstück.

 

1627 um den Martinstag herum [11. November] ist der Oberst Schönberger mit seiner Reiterei hier durchgezogen und sie haben sich eine Nacht lang hier niedergelassen. Sie haben übel gehaust, geplündert und haben alles, was ihnen gefallen hat, bekommen, an sich genommen und mitgenommen. Der Schaden ist mit 3000 Gulden nicht zu bezahle

Im gleichen Jahr vom 28. bis 30. Juli war der Oberst Blaurer von Wartensen mit seinem Fuß-Regiment hier in Steinbach einquartiert. Die Unkosten betrugen an die 1000 Gulden. Am 31. Juli sind sie wieder über den (Thüringer) Wald gezogen.

 

1628 an Neujahr ist der Oberst Wahl und nach ihm Oberst Saliß mit seinem Regiment in Schmalkalden und in ganz Hessen ins Winterquartier eingezogen und waren dreieinhalb Jahr dort einquartiert. Steinbach hat wöchentlich 6 Groschen – bisweilen auch mehr - pro hundert Gulden Kapital als Kriegssteuer zahlen müssen, so daß ordentlich und außerordentlich über 3.000 Gulden draufgegangen sind.

 

1629 ist dem Krämer Hans Rothämel das Wirtshaus in Steinbach mit Zustimmung der ganzen Gemeinde auf ein Jahr pachtweise überlassen worden. Zum Einstand hat er zwei große Faß Bier gegeben, von denen eines in die Stube geschoben wurde: Jeder in der Gemeinde hat daran vorbei gehen dürfen und trinken, wer da wollte, Mann und Frau, Jung und Alt, Groß und Klein.

 

Im gleichen Jahr am 5. März ist der Oberst Jacob Brock von Bodensee am Abend hier angekommen und hat die Nacht über mit 150 Fußsoldaten hier geschlafen. Die Musketiere und einige Offizieren des Obersten Saliß sind von Schmalkalden hierher gekommen und haben sie fortreiben wollen. Es ist aber völlige Nacht gewesen, so daß sie beide hier blieben und an die 60 Gulden Unkosten verursacht haben.

 

1631 vom 13. bis 15. Juni waren vier Kompanien zu Roß unter dem Kommando des Obersten Schlammersdorff hier einquartiert. Sie haben sehr übel gehaust und im herrschaftlichen Amtshaus die Sachen abgenommen und auf Wagen mit Pferden („Geschirr“) geladen. Es sind über 1500 Gulden an Unkosten draufgegangen. Sie haben ein Pferd des Stangenschmieds Mathias Reinhard und ein Pferd Paul Steubes, die über die 100 Taler wert waren, zum Zwecke des Vorspannens zurückbehalten, obwohl sie versprochen hatten, die Pferde wieder zurückzugeben. Auf ihr Verlangen hat man 20 Taler bis nach Oberstadt [südwestlich von Suhl] nachschicken müssen, damit sie die Pferde wieder zurückgeben. Sie haben aber Geld und Pferde behalten und die Boten übel geschlagen.

 

Im gleichen Jahr wurde vom 31. Oktober bis 6. Dezember der hennebergische Ausschuß hier einquartiert. Georg Keßler war Leutnant, Kaspar Armknecht von Themar war Feldwebel, Philipp Hermenfeldt war Unterfeldwebel, Hans Hartung war Führer (auch von Themar), dazu ein Korporal von Meiningen samt einer Kompanie Musketiere, beide je 100 Mann stark. Sie haben sich aber fast wie ein Feind gar übel verhalten. Die Unkosten betrugen laut genauerer Aufstellung 536 Gulden 6 Groschen ohne das, was sie abgenommen haben

[Der Ausschuß war die Landmiliz, eine halbmilitärische Truppe, für die jeder Ort einige Männer zu stellen hatte].

 

Im gleichen Jahr am Abend des Michaelistages ist der König in Schweden mit seiner Armee über den (Thüringer) Wald gegangen, wie man sich erzählt mit 24.000 Mann. Davon sind ungefähr 15 Reiter hierher gekommen und haben Quartierzettel schreiben lassen. Sie sind aber in Altersbach und Rotterode geblieben und haben niemand Schaden zugefügt, nur etwas Wein und Bier hat man ihnen geben müssen [Quartierzettel waren wichtig für die Abrechnung der Unkosten, die dann der Staat zu tragen hatte].

Am 4. Januar 1631sind der Oberst Schlammersdorfer und der Leutnant Nikolaus Chemnitz mit dem Stab und mit drei Kompanien Fußsoldaten hierher gekommen und waren fünf Tage hier einquartiert. Die Unkosten betrugen [Zahl fehlt] Taler.

 

Am 1. Februar ist Oberst Calenberg mit dem Stab und zwei Kompanien in die Stadt Schmalkalden gekommen. Er hat 1500 Taler Werbegelder gefordert und auch herausgepreßt und dort seine (Soldaten-) Werbung gehalten. Der Junker Saalfeldt ist hier einquartiert worden, man hat ihm hier Kriegssteuer zahlen müssen, laut Schätzungs-Register-Verzeichnis.

Am 8. März sind Oberst Finnlander und Oberstleutnant Württemberger mit drei Kompanien Fußsoldaten hierher gekommen und waren bis auf den 11. hier einquartiert und haben übel gehaust.

Am gleichen Tag sind Oberst Rieß und Oberst Farbus mit zwei Regimentern hierher gekommen und haben der Oberstleutnant Württemberg vertrieben. Es sind 15 und 16 Musketiere in ein Haus einquartiert worden. Es ist auch eine Einzelaufstellung der Unkosten angefertigt worden.

Hierauf den 11. März ist der Oberst Rieß mit seinem ganzen Regiment nach hier gekommen. Sie waren eine Nacht hier untergebracht, es sind in manchem Haus 20 Mann einquartiert worden. Sie haben übel gehaust. Die Unkosten betragen ….

Am 1. Sonntag im Advent war Oberst Wollingshauen mit dem Stab und vier Kompanien drei Tage und Nächte hier einquartiert, es sind Kurländer gewesen.

1633   Am 11. Januar hat sich der Rittmeister Farbich in die Stadt Schmalkalden einquartiert, dem man von damals bis zum15. Mai hat 738 Taler 5 Groschen 3 Pfennige als Kriegssteuer hat zahlen müssen.

Am 13. Juni ist Oberstleutnant Alexander Forbus mit seiner Schwadron Fußvolk hier ankommen. Steinbach und die umliegenden Ortschaften haben ihn bis zum 30. des Monats versorgen müssen. Über die Kosten geben die darüber angefertigten Register Auskunft. Oberst Kuhn, Major Sempel, Captain Sempel, Leutnant Johann Cramer.

 

[Mit anderer Tinte, aber von Johannes Avenarius]

1634   haben die Obst- und Kirschbäume überaus schön und recht stark geblüht, eben wie auch jetzt im Jahr 1734. Es sind aber diesem Jahr die Kroaten eingefallen und haben übel gehaust, gebrannt, gesengt, geplündert und andere böse Tücke und Stücke getrieben und verübt. Gott verhüte, daß nicht in diesem oder folgenden Jahr die Franzosen, die acht Meilen von Frankfurt stehen, hier das Gleiche tun.

 

1636 Verzeichnis der vom 5. Juni 1636 bis zum 20. Juli 1637 angefallenen schwedischen Kriegslasten, Brandschatzung und dergleichen hier in Steinbach 1045 Taler 26 Groschen 6 Pfennige.

Wer dieses Geld bekommen und was man für diese Leistung hat beschaffen müssen, steht ausführlich beschrieben in dem vierten Band [des Gerichtsbuchs]: So und so viel an barem Geld, so viel vor Hafer, Heu, Stroh, Brot, Bier, Käse, usw., was alles für die kaiserlichen und schwedischen Soldaten in einem Jahr aufgewendet worden ist.

 

1637 Am 16. Juli ist ein Trompeter in die Stadt Schmalkalden gekommen und hat sich als Engel ausgegeben, hat auch von künftigen verborgenen Sachen geredet und weissagen wollen.

 

In dem erwähnten Buch ist auch zu finden, was für unseres gnädigsten Fürsten und Herrn, Herrn Georg Landgrafen zu Hessen Kriegsvolk zu Roß und zu Fuß gegeben worden und draufgegangen ist, das hier und in der Stadt Schmalkalden zum Schutz gelegen hat, nämlich:

 auf einmal                                         252 Taler  21 Groschen.

ferner nach und nach                        93

abermals                     an die             153

noch mehr                  an die            206

13  Taler 6 Groschen sind von Juni 1636 bis zum 20. Juli 1637 gegeben worden.

1638, den 18. Juni, ist ein kaiserlicher Oberstwachtmeister hierher gekommen und man mit sich mit ihm wegen des Quartiers einigen wollen. Weil er aber zu viel von dem Dorf Obersteinbach gefordert hat, ist diese Einigung hinfällig geworden, weil der erwähnte Oberstwachtmeister wollte, daß in der Nacht die ganzen Truppen hierher befohlen werden. Am 19. Juni ist mit ihm verhandelt worden, daß das Dorf Obersteinbach ihm in der Zeit der Einquartierung wöchentlich 25 Taler geben wolle. Dafür hat er versprochen, dieses Dorf von aller Einquartierung und von allen Reitern, die ins Dorf kommen und wieder abziehen und anderen groben Erschwernissen unbelastet zu lassen.

Er hat es aber nicht länger als eine Woche gehalten: Entgegen der mündlich und schriftlich verfaßten und mit Handschlag bekräftigten Vereinbarung hat er am Sonntag Sexagesimä, dem 28. Januar, nicht allein die eigenen Reiter, sondern auch die von anderen Kompanien in Obersteinbach einquartiert. Sie haben gewalttätig an den dortigen Untertanen gehandelt, unchristliche und sich nicht gehörende, unerhörte und feindliche Erpressungen von Geld vorgenommen, ebenso haben aber auch andere hohe und untere Offiziere und gewöhnliche Soldaten getan (laut Aufstellung der Kosten).

Am 13. März hat der Schmalkalder Ausschuß samt 30 angeworbenen Darmstädtischen Musketieren antreten müssen, weil die kaiserlichen Soldaten über den (Thüringer) Wald marschiert waren. Gegen Abend ist der Regimentsquartiermeister hierher gekommen und hat 100 Taler als Restzahlung verlangt, er ist aber bald wieder fortgegangen, weil man ihm nichts schuldig war.

Nachtrag:  Den 27. Mai ist Peter Holland-Dick durch Wolfgang Hamel erschossen worden, als er im Ausschuß hat helfen müssen, den Peter Reif dingfest zu machen. Dieser Peter Reif wurde am Tag danach nach Schmalkalden geführt und gefangen genommen. Bald danach wurde er nach Meiningen geführt, dort verurteilt und gehenkt.

 

1639: Am 18. Mai - und vorher schon am 12. April - hat es die Nacht über fast gefroren.

 

Am 8. Juni sind an die 150 Kroaten abends um 4 Uhr hierher nach Steinbach gekommen.

Sie hatten zuvor von Herrn Kommissar Fuß in Schweinfurt den Befehl bekommen, in der Stadt Schmalkalden ihr Quartier zu nehmen, aber die in Schmalkalden vorhandene Schutztruppe des Kaisers hatte diesen Befehl aufgehoben. Sie haben in Steinbach Quartier verlangt.

Aber weil hier der Schmalkalder Ausschuß mit etwa 50 Musketieren hier war, ist ihnen das Quartier abgeschlagen worden. Man hat sich jedoch mit ihnen geeinigt, Verpflegung ins Quartier nach Herges und Viernau zu schicken. Sie haben sich darauf umgewendet in Richtung auf dieses Quartier, haben dann aber doch wieder kurz gewendet und entgegen der Abmachung Untersteinbach angegriffen und beschossen. Der Ausschuß, der wenig Pulver und Bleikugeln gehabt hat, ist ausgerissen. So haben die Kroaten Untersteinbach geplündert und danach Ober- und Untersteinbach in Brand gesteckt. Dabei sind an die 20 Gebäude abgebrannt. Es sind auch zwei Ausschußmitglieder - einer von Altersbach und ein Mann von Schwarza - umgekommen, auf der Seite der Kroaten ein Rittmeister.

 

Am 22. August hat Ernst Rothämel, ein unverheirateter junger Mann, wegen Streits um die (Kriegs-) Steuer Matthäus Hemmling erstochen.

 

Am 4. November sind von der fürstlichen Frau Witwe zu Kassel an die 150 Musketiere zum Schutz in der Stadt Schmalkalden einquartiert worden.

 

1639   am 21. Dezember ist der Quartiermeister Bartholomäus Duncker hierher gekommen und hat für Rittmeister Wigmanns Kompanie ein Quartier begehrt für 80 Pferde. Weil die Kompanie aber nicht so bald gekommen ist, hat man sich mit dem Quartiermeister geeinigt, ihm seine Verpflegung und alle Tage zehn Taler zu geben. Aber während man noch die Quartierzettel schrieb, ist das Unterdorf von acht Reitern geplündert worden. Doch am 23. dieses Monats ist Quartiermeister Cornelius Kauffmann von Rittmeister Zwickers Kompanie hierher gekommen, hat die Absprache aufgehoben und die Kompanie hier einquartiert. Die Kompanie ist am 24. dieses Monats am Christtag hier gekommen, als man in die Kirche hat gehen sollen. Sie waren bis zum 2. Januar 1640 einquartiert und sind dann an diesem Tag fortgezogen.

 

1640, am 10. Januar ist ein Mensch von Ebertshausen (in E. geboren) hier in Steinbach bei der Rasenmühle [an der Grenze nach Herges] erfroren.

 

1640 am 6. Juni ist der schwedische Oberst Pfuel mit einer starken Vorhut über den (Thüringer-) Wald nach Steinbach gekommen. Sie haben sich am Mittag im Gruppich [westlich der Hauptstraße] niedergelassen und die Tiere gefüttert. Dann sind 200 bis 300 Mann ins Unterdorf eingefallen und haben es völlig ausgeplündert. Am Nachmittag um vier Uhr sind sie nach der Stadt Schmalkalden gezogen. Dort ist die ganze Armee innerhalb von drei Tagen zusammen gekommen, über 70.000 Mann, die mit dem Anführer Bannier einige Tage in Erfurt gewesen sind. Als er dazugekommen ist - sagt man – ist die Armee in und um Schmalkalden aufgebrochen, es sollen 9.000 Wagen dabei gewesen sein.

 

Am 10. Juni 1640ist eine starke Abteilung („Partei“) von der Stadt Schmalkalden hierher in den Wald gekommen und hat die ganze Herde des Obersteinbacher Viehs angetroffen - auch Ziegen und Schafe und Schweine - und mit nach Schmalkalden genommen. Am 12. Juni sind sie aufgebrochen und nach Franken gegangen. Aber am 14. dieses Monats sind sie wieder zurück gegangen nach Marksuhl [bei Eisenach]. In Schmalkalden hat damals ein im Haus gebackener Laib Brot einen Taler gekostet. Man sagt, daß wohl mancher eine Kuh für einen Laib Brot hätte tauschen können.

Bald darauf haben sich beide Armeen, die kaiserliche und die schwedische, in der Gegend von Vacha im Feld niedergelassen. Die Abteilungen haben sich so stark hin und her bewegt, daß an die vier Wochen kein Mensch sich in den Dörfern hat sehen dürfen lassen. Wie weit man auch das wenige Vieh im Wald versteckt hatte, so haben sie es doch ausgemacht. Am 6. Juli haben sie das Hergeser und Bermbacher Vieh (Kühe, Ochsen und Schafe) auf dem Kolmig und Fallbächer entdeckt, genommen und weggetrieben. Am 31. dieses Monats sind beide Armeen von Vacha und Salzungen aufgebrochen und nach Rotenburg [an der Fulda] marschiert.

1641 am 19. Januar ist das Haus Valtin Wilhelms unerwartet abgebrannt, das Oberteil bis auf das Unterstockwerk Am 2. Januar ist ein Regiment des Oberst Rosen in Schwarza, danach am 28. ein Regiment in Benshausen und auch ein Regiment in Viernau eingefallen. In Viernau hatte man sich zu der ersten Schutztruppe noch eine weitere besorgt. Da die (fremden) Truppen in Stärke von 50 Mann hierher gekommen waren, konnten sie nichts ausrichten. Am 30. des Monats um zehn 10 Uhr ist diese Schutztruppe wieder fortgezogen wie auch die (fremden) Truppen in Viernau.

 

Bald sind aber zwei Quartiermeister mit drei Reitern von Benshausen nach hier gekommen und haben für zwei Kompanien Verpflegung verlangt. Während man noch mit ihnen etwa eine halbe Stunde verhandelte  sind drei starke Truppen Reiter - über die 300 Mann stark - nach Ober- und Untersteinbach gekommen. Die Einwohner haben die zwei Quartiermeister samt den drei Reitern hier und in der Schönau abgewehrt, so daß sie nichts ausgerichtet haben. Aber man hat ihnen Verpflegung mit nach Benshausen geschickt: drei Malter Hafer, ein Malter Korn, ein zweijähriges Kalb und ein noch säugendes Kalb.

1641 den 9. und 10. Dezember ist Herr General Hatzfeld mit seiner Armee bei Erfurt aufgebrochen und alle sind nach Schmalkalden gezogen. Am 11 dieses Monats ist die Vorhut in Schmalkalden angekommen. Von Oberst Binau ist deshalb eine Schutztruppe nach Steinbach verlegt worden.

Am 12. dieses Monats ist ein Trupp Reiter von 30 Pferden hierher gekommen und hat angefangen, das Unterdorf zu plündern. Sie sind durch die Einwohner vertrieben worden, aber in Herges eingefallen, ohne von der dortigen Schutztruppe Notiz zu nehmen. Sie haben Herges samt der Kirche systematisch geplündert. Alles Vieh der Gegend ist damals in Obersteinbach gewesen und die Leute sind zu Haus geblieben.

 

1642 sind die Hatzfeldschen (?) Abteilungen aus Meiningen fortgezogen, nachdem man einige Wochen in Steinbach vor ihnen unsicher gewesen ist, weil sie eine unzumutbare Geldforderung in Schmalkalden erhoben hatten. 

 

1641 am 18. Februar ist Justus Schmidt in Obersteinbach gestorben und am 19. Februar ehrlich in die Erde bestattet worden. Er hat in seinem Haus einen tödlichen Sturz erlitten, ein Auge ist ihm aus dem Kopf gefallen. Seine Frau ist in Schmalkalden gewesen hat ihm eine Stärkung holen wollen. Als sie wieder zu Hause angekommen ist, hat sie ihn tot aufgefunden Er war 97 Jahre alt.

 

 

[Kirchenbau]:

Am 17. April 1651 ist der Auftrag für die neue Kirche an Meister Balthasar Engel, Zimmermeister in Brotterode, von der Gemeinde vergeben worden. Länge, Weite und Höhe waren dabei vorgeschrieben und die Lager zu den Frauenbänken eingeschlossen. Der Lohn war 351 Taler und drei Eimer Bier bei Abschluß der Arbeit [Engel hat nur das Fachwerk errichtet, den Dachstuhl machte der Dachdecker].

 

Am 9. Juli 1652 ist der Auftrag für die Mauer an der neuen Kirche vergeben worden für 200 Taler und ein Eimer Bier. Eingeschlossen waren die Grundsteine zu den Säulen und Pfeilern der Emporen („Borbühnen“) und das Fundament für einen Turm. Für das Steinebrechen hat der Meister neun Groschen am Tag bekommen, der Geselle aber sieben Groschen sechs Pfennig. Am 13. Juli sind der erste Grundstein für die Kirche und am 13. August die Ecksteine gelegt worden und am 6. August wurde begonnen, die Mauer zu machen. 

Am 13. November 1653 wurde der Auftrag für das Kirchendach vergeben an Hans und Lorenz Schaufer (Schäufer), Dachdecker von Steinbach und Winterstein [beide bei Bad Liebenstein]. Er sollte den Dachstuhl anfertigen(„bühnen“), Ziegel darauf legen und in Kalk einbetten. Als Lohn wurde vereinbart: Tausend Ziegel aufzulegen ein Taler. Bei 14.000 Ziegeln sind das 14 Taler. Dazu sind kommen tausend First und Preiß-Ziegel [Ortgangziegel, entlang der Seitenränder des Daches verlegt]. Also sind insgesamt 15.000 Ziegel in Kalk gelegt worden, das es für 2000 Stück einen Taler und 9 Groschen gibt, macht das 20 Taler.

 

 

 [Nach dem Dreißigjährigen Krieg, vor allem Stellenbesetzungen:]

Am 14. Oktober 1648 nahm der für Land und Leute verderbliche Dreißigjährige Krieg - in welchem mutmaßlich 32.000 Menschen ums Leben gekommen sind - ein erwünschtes Ende.

In Münster und Osnabrück wird der Friede geschlossen. Auf einer deswegen geschlagenen Friedensmünze waren diese Verse zu lesen:

Hic Mavors tumulatus et hic pax alma renata est

CaesarIs et regVM  IvnXIt  paX  aVrea 

[Dieser Krieg ist begraben und der gnädige Friede ist wiedergeboren. Kaiser und

König verbindet der goldene Vertrag]

[Aus den römischen Buchstaben „CIVMIXIXV“ läßt sich allerdings nur schwer das Jahr 1648 zusammensetzen, es fehlt vor allem das „D“. Das Wort „mavors“ bedeutet das Gleiche wie „mars“. Statt „regum“ müßte es „regnum“ heißen]. Dieses geschah in Nürnberg, wohin die hohen Machthaber ihre Gesandten schickten.

Ich habe mit Fleiß das Eine und das Andere wegen des Dreißigjährigen Krieges in dieses Buch bringen wollen, damit die Leute in der jetzigen   sowohl als auch unsere Nachkommen sehen mögen, wie es damals hergegangen ist. Man beschwert sich jetzt sehr über die vielen Gaben, die verlangt werden. Freilich fällt es schwer, so viele Jahre nacheinander ständig Soldaten zu unterhalten. Doch ist das Beste, daß wir noch Frieden dabei haben. In den vorigen Jahren hat man noch mehr geben müssen, und hat keinen Frieden und Ruhe dabei gehabt. Das Geben ist ja nicht genug gewesen, man hat den Leuten alles genommen, sie ausgeplündert und gar nach dem Leben getrachtet und sie verjagt. Drum laßt uns alle miteinander beten, daß wir den lieben Frieden behalten, denn es bleibt doch dabei: „Frieden mehret, Unfried und Krieg verzehret“.

Am 16. Juni 1650 wurde der Friede von Osnabrück in Nürnberg auf einem Reichstag mit vortrefflichen Feierlichkeiten bestätigt und vom Kaiser des Römischen Reichs deutscher Nation, dem König von Schweden, und dem König in Frankreich unterschrieben, und die Kriegstruppen wurden nach und nach entlassen.

 

 

[Aufzeichnungen 1652 bis 1708]:

1652 

Dieses Jahr hat sich abermals ein Komet am Himmel sehen lassen.

 

Am 11. November ist die neue Kirche in Untersteinbach aufgerichtet worden. Diese Worte stehen an der mittleren Säule auf der mittleren Empore ins Holz geschrieben: „Im Jahre 1652 ist dieses Haus gebaut worden, am Martinitag wurde es angefangen und zu Gottes Ehre aufgerichtet. Balthasar Engel aus Brotterode“.

Vom 11. bis zum 17. November ist die Kirche gerichtet worden, also sechs Tage. Es haben an diesen sechs Tagen 139 Personen geholfen.

 

1653

 ist Hans Ernst Heß, der Bruder des Conrad Heß, zum stellvertretenden Lehrer an der Schule und zugleich zum hiesigen Organisten angenommen worden. Er hat aber 1663 um Ostern herum aus Mangel an Einkommen (Unterstützung) andere Dienste in Gersfeld in der [hessischen] Rhön angenommen (siehe weiteres in diesem Buch auf Seite 192).

[Ein „Adjunkt“ war an sich kein Hilfslehrer, sondern als Helfer dem Stellinhaber beigegeben, wenn dieser zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen sein Amt nicht mehr voll ausüben konnte. Meist wurde ihm dabei versprochen, daß er anschließend die Stelle übernehmen könne].

1655

auf Christi Himmelfahrt ist Conrad Heß, der hier Schullehrer gewesen war, in Gott selig entschlafen und auf dem Friedhof beerdigt worden. Noch im gleichen Jahr auf Jacobi ist ihm im Amt nachgefolgt Valentinus Buchhammer, Student aus Schmalkalden (siehe auch Seite 184)

 

1656 

am 10. Juli ist die neue Kirche eingeweiht worden von dem damaligen lutherischen Pfarrer Herrn M. Johann Clemen, sonst „Schnick“ genannt. Er hat zum Text gehabt Johannes 10, Vers 22 bis 23 usw.

 

1657

 am Kirchweihtag ist Herr M. Johann Georg Clemen gestorben, lutherischer Pfarrer, nachdem er hier 21 Jahre Prediger gewesen ist, und es ist ihm im Amt gefolgt Herr M. Johann Bornschürer, Pfarrer in Brotterode, und er ist hier gewesen vier Jahre.

 

1658

hat Hans Happ, Hammermeister in Unterschönau, eine neue steinerne Kanzel für die hiesige Kirche machen lassen, sie kostet 60 Taler.

 

1659

Justus Häfner und seine Frau sowie Wilhelm Zimmermann und seine Hausgenossen haben in diesem Jahr den Taufstein in die hiesige neue Kirche verehrt.

 

1660

 haben die gesamten Köhler einen Deckel auf die erwähnte Kanzel machen lassen, sie kostet 37 Taler, die Namen der Köhler sind dran zu lesen.

Im gleichen Jahr hat Hans Happ für 125 Taler eine Orgel für die hiesige Kirche gekauft und gespendet.

 

1661

sind Kanzel und Taufstein nebst dem Kanzeldeckel ausgestattet und worden auf Kosten des obenerwähnten Hans Happ. Das Geld hat er willig dafür hergegeben. Diese Arbeit an der Kanzel und dem Kanzeldeckel kostete 37 Taler.

Im gleichen Jahr ist Herr M. Johann Bornschürer auf die Diakonatsstelle [zweite Pfarrstelle] nach Schmalkalden an die Stelle von Herrn Johann Otto Finck berufen und von hier abgeholt worden. Siehe Seite 167 in diesem Buch.

 

1662

 ist anstelle von M. Bornschürer zum Pfarramt in Steinbach vorgeschlagen und bestätigt worden Herr Matthäus Avenarius, vorher Kantor in Schmalkalden, siehe Blatt 164.

 

1663

wurde Herr Christian Argus, geboren in Ohrdruf, zum hiesigen Organisten und Schuldiener vorgeschlagen und bestätigt, siehe Seite 192.

1664

 hat man eine andere und größere Orgel für hier machen lassen. Sie hat 285 Taler gekostet. Hiervon hat der Orgelmacher die vorherige Orgel zum erwarteten Preis wieder angenommen und noch 160 Taler in Bargeld dazu empfangen. Die Erben Hans Happs haben nach seinem Tod 80 Taler dafür gegeben, wie er es versprochen hatte. Diese Orgel erklingt jetzt in Witzelroda, wohin sie der Orgelmacher, der die jetzige Orgel gemacht hat, für 50 Taler verkauft. Näheres von der neuen Orgel im Jahr 1719 und 1721.

 

Zu Ende dieses Jahres im Monat Dezember hat sich ein Komet oder Schwanzstern am Himmel gezeigt.

 

1665

wurde die Mauer um den Gottesacker erweitert und vergrößert durch Valtin Schmidt. Hinten in der Mitte der Mauer stehet ein Distichon [Vers-Paar aus Hexameter und Pentameter]:

„Zielfelder erat Quaestor sed Pastor Avenar

Cum Seps pro somnis amplificata fuit”

[Zielfelder war Amtsschultheiß und Avenarius war Pfarrer

….  für die Verstorbenen erweitert]

[die Worte „cum seps‘“ ergeben keinen Sinn, vielleicht muß es heißen „cum spes“ = mit Hoffnung]

 

Die Jahreszahl enthalten die nachfolgenden Worte in sich:

DorMIenter  hIC  In  IesV  SaLVatore  rIte  res Vrgent

[Im Schlaf wird hier in dem Heiland Jesus die Sache richtig vorangebracht

[Übersetzung unsicher, ein „V“ ist hier zu viel]

 

 

Exkurs von Peter Heckert: Tag der Einweihung der Kirche

Volker Wahl hat in einem Vortrag am 12. September 2006 den genauen Tag der Einweihung der Kirche herausfinden wollen. Nach alter Überlieferung (zum Beispiel Geisthirt) wurde in Steinbach-Hallenberg die Kirmes immer am 2. Sonntag im September gefeiert. In der älteren Literatur wird der 15. September 1656 als Datum der Einweihung der Kirche genannt. Doch das kann nicht stimmen, weil der zweite Sonntag nur spätestens am 14. September gewesen sein kann, wenn man die Tradition vom zweiten Sonntag ernst nimmt. Wahl ist außerdem der Meinung, die Einweihung könne nicht an einem Werktag gewesen sein, ein Arbeitstag sei für einen solchen Weiheakt ganz unwahrscheinlich.

Wahl zieht die Angabe bei Johannes Avenarius für das Jahr 1656 heran, wo es heißt: „Am 10. Juli ist die neue Kirche eingeweiht worden!“ Doch auch hier geht Wahl wie in vielen anderen Fällen kritisch an die Angabe heran und deutet sie anders: Johannes Avenarius hat eine ältere Aufzeichnung zur Verfügung gestanden, die das Monatsdatum mit dem römischen Zahlen „Vll bris“ überlieferte. Aber damit ist nicht der siebente Monat im Jahresablauf gemeint, sondern der siebente Monat im römischen Kalender (auf lateinisch „Septembris“). „Danach ist der 10. September 1656 der Tag, an dem das neue Gotteshaus eingeweiht wurde!“ schreibt Wahl. „Ich habe keinen Zweifel, daß dieses Datum historisch richtig ist!“ Dazu paßt, daß auf dem Altar steht, daß er am 29. August gesetzt wurde. Dies ist das stärkste Argument dafür, daß der Monat Juli nicht stimmen kann, denn ohne Altar hätte man keine Kirche eingeweiht.

 

Gegen diese Meinung von Wahl gibt es aber zwei Argumente:

(1) Er geht vom gregorianischen Kalender aus, während damals in den protestantischen Gebieten noch der julianische Kalender angewandt wurde (erst im Jahr 1700 stellte man um). Nur nach dem gregorianischen Kalender war der 10. September 1656 ein Sonntag. Nach dem julianischen Kalender waren der 7. und 14. September ein Sonntag. Der 10. September war ein Mittwoch und der 15. ein Montag.

(2) Wenn man den tatsächlichen Einweihungstag mit der späteren Feier des Festes verbinden darf, dann kann die Einweihung durchaus in der Woche stattgefunden haben, weil ja am Sonntag kein Tanz sein durfte. Eine Kirmespredigt hielt der Lutherische Pfarrer immer auf einen Mittwoch und erhielt dafür einen Taler Extravergütung. Als Landgraf Carl 1715 Steinbach besucht, ist es der 13. September, der zweite Kirmestag. Dieser war in diesem Jahr (nach dem nunmehr geltenden gregorianischen Kalender) ein Freitag. Ein Mittwoch als Einweihungstag ist meiner Ansicht nach durchaus möglich, um den Schwierigkeiten mit dem Tanz aus dem Weg zu gehen. Und wenn man später das Fest mitten in der Woche begann, warum sollte man es nicht auch gleich beim ersten Mal so gemacht haben?

Es dürfte also eher davon auszugehen sein, daß die Einweihung der Kirche am Mittwoch, dem 10. September 1656 erfolgte, und zwar gerechnet nach dem julianischen Kalender.

 

1675

In diesem Jahr nahm Herr Christian Argus, der bisher zwölf Jahre Organist und Lehrer war, Abschied von hier. Er gab seinen Dienst aus Mangel an (finanzieller) Unterstützung auf und wandte sich nach Werningshausen in Thüringen [nördlich von Erfurt], wo er wieder eine Anstellung fand. An seiner Stelle wurde Herr Johann Nicolaus Avenarius, mein verstorbener Vater, berufen und eingesetzt. Näheres siehe auf dem 192. Blatt.

 

1676  

Am Tag Johannes des Täufers [24. Juni] starb Herr Valentin Buchhammer, als er 21 Jahre hier Lehrer gewesen ist. An seine Stelle kam Herr Jacobus Lang, Student der Theologie aus Schmalkalden. Diesem hat man den Titel „Kantor“ verliehen. Näheres hierüber gibt es auf dem 185. Blatt.

Im gleichen Jahr im Herbst um Allerheiligen herum [1. November] hat das Maß Korn 13 Knacken gekostet, ein Maß Weizen 15 Knacken, 1 Maß Erbsen 18 Knacken und 1 Maß Wildfleisch 8 Pfennige.

 

1677  

In der Nacht des 23. April hat sich ein schrecklicher Wind gleich einem Erdbeben erhoben. Er hat samt starkem Regen in der Nacht fort gewütet und in Wäldern und auch an Häusern und Dächern gewaltigen Schaden verursacht. Schindeln wurden abgehoben und auf den Straßen herum bis in den Kirchberg verweht. Insbesondere ist dadurch das Kirchendach sehr beschädigt worden, auch Fenster und Orgelpfeife, und der Knopf samt dem Hahn wurde herunter geworfen und ist zerbrochen.

Zu dieser Zeit hat 1 Maß Korn 6 Groschen gekostet, 1 Maß Bier 5 Pfennige und 1 Maß Gerste 3 Batzen.

 

1679  

In diesem Jahr wurde Herr Tobias Riesner, damaliger Lehrer an der reformierten Schule [in Schmalkalden] zum Prediger der reformierten Gemeinde von Ihrer Durchlaucht in Kassel, Herrn Landgrafen Carl von Hessen, hierher gesetzt. Siehe das Blatt 177.

1681

Am 12 Juli ist Herr M. Martin Avenarius, Theologiestudent, seinem Herrn Vater Matthäus Avenarius, dem lutherischen Pfarrer, im Amt beigegeben worden. Näheres darüber auf Seite.168.

 

1682  

Zu Ende des Jahres um Advent und am Anfang des folgenden Jahres bis um Fastnacht hat der große Komet über dem hiesigen Arzberg gestanden. Er ist in ganz Deutschland gesehen worden und hat allen Menschen große Furcht und Schrecken bereitet. Dieser Stern hat gleichsam vorher verkündigt und vorhergesagt, daß der türkische Kaiser die kaiserliche Residenzstadt Wien belagern wird und den Christen großes Herzeleid zufügen würde.

 

1683

In diesem Jahr hat sich der türkische Kaiser mit einer überaus großen und starken Armee vor die Kaiserliche Residenzstadt Wien gelagert. Er ist aber endlich nach Wochen durch Gottes Hilfe und durch den Beistand verschiedener Herrscher - besonders aber durch den Kurfürsten von Sachsen Johann Georg - davon weggeschlagen worden. In dieser Zeit sind die Christen in großer Gefahr und Angst gewesen. Sie haben fleißig und andächtig gesungen und gebetet, wie die deshalb angeordneten Gesänge und Gebete ausweisen. Gott behüte uns und unsere Nachkommen bis an den lieben jüngsten Tag vor diesem Erbfeind der Christen und ihrer Religion, und erhalte uns sein heiliges und allein seligmachendes Wort und die hochwürdigen  Sakramente, daß uns diese weder der Türke noch der Papst raube und zerstöre, und wir durch sie ewig selig werden. Amen.

Zu dieser Zeit ist angeordnet worden, um elf Uhr auf dem hiesigen Kirchturm zu läuten, durch dieses Zeichen sollten die Leute daran erinnert werden, das Türkengebet zu beten.
 

1684

In diesem Jahr ist ein überaus dürrer Sommer gewesen, davon die Leute noch lange Zeit zu erzählen wissen. Er ist so heftig gewesen, daß auch Tambach [heute: Tambach-Dietharz, Kreis Gotha] damals bis auf zwei Häuser abgebrannt ist.

 

1687 

In diesem Jahr hat Johannes Menz, Fuhrhändler in Untersteinbach, die beiden Wirtshäuser mit allem Zubehör, Holznutzungen und dergleichen in Pacht gehabt und dafür 1000 Gulden im Jahr gegeben. Es hat aber sowohl der Pächter als auch besonders die Gemeinde von diesem Pachtverhältnis keinen Nutzen, sondern vielmehr Schaden gehabt, wie der deshalb geführte langwierige Prozeß ausweist.

 

1693

In diesem Jahr ist eine überaus große Teuerung hier gewesen, so daß 1 Maß Korn 6 Kopfstück oder 32 Groschen, 1 Maß Gerste 20 Groschen gekostet hat. Es war Jammer und Not unter den Leuten und es sind damals wegen des Hungers verschiedene Personen von hier weggegangen. Wieder gekommen sind in diesem Jahr an die 130 Personen, von denen verschiedene an Hunger gestorben sind. Das Angebot an Arbeit war sehr stark, so daß Geld zu verdienen war, sonst würde es noch schlimmer gewesen sein. Gegen den Herbst zur Erntezeit ist 1 Maß Korn wieder mit 1 Taler bezahlt worden. Es haben sich auch viele Heuschrecken dieses Jahr hier sehen lassen.

 

1695 

Die damaligen Beamten in Schmalkalden wollten die Schlüssel zu den Gemeindekasten haben, in denen die Briefschaften und ihre Urkunden verwahrt liegen. Weil aber sämtliche Zwölfer nicht damit einverstanden waren, weil es gegen ihren Eid und ihre Pflicht gewesen wäre, und auch die ganze Gemeinde konnte sich nicht dazu entschließen und konnte es nichtgeschehen lassen, obwohl sie gefangen nach Schmalkalden geführt werden sollten. Es wurden ihnen die Schlüssel zwar gelassen. Aber weil ihnen ihre Standhaftigkeit als eine Rebellion ausgelegt wurde, wurden sie zu 200 Taler Strafe verurteilt.

Doch auf ihre Bitte ging man auf 100 Taler herunter, und jeder Einwohner mußte    9 Groschen dazu geben. Dem Zwölfer Kaspar Brehm, der mit Kaspar Hemmling damals nach Kassel geschickt worden war, wurde bei seiner Rückkehr seine Ehre und Würde genommen.

 

1696  

Am 22. Juni, zwei Tage vor dem Tag Johannes des Täufers, haben drei Mädchen in Rotterode nahe am Brauhaus an einem Steinhaufen eine Zinnkanne voll Geld gefunden ungefähr 400 Taler. Es ist auch etwas Gold dabei gewesen, lauter alte ganze Thaler und. 16 Groschen-Stücke und dergleichen. Es waren die Tochter Michael Reumschüssels in Rotterode und Elisabeth, die Tochter des Naglers Hans Holland-Jopp in Obersteinbach.

 

1697 

Kamen kranke Schafe aus Thüringen nach Rotterode und Altersbach, weil mehrere Metzger aus Franken sie dort gekauft hatten und nun und durch die Dörfer trieben. Als aber die Einwohner dessen gewahr wurden, haben sie eingegriffen, haben die Schafe und Hämmel weggenommen, geschlachtet und gegessen und auch weiter verkauft.

 

1698  

Am 15. Oktober wurde der Grundstein zum Turm gelegt in Gegenwart des Herrn Amtsschultheißen, beider Pfarrer, Schullehrer, Zwölfer und vieler alter und junger Leute. Den Schulkindern wurden damals Semmeln und Weck zum Gedächtnis ausgeteilt. Der Werkmeister oder Maurer hieß Jacob Wißman, geboren in Tirol. Er hatte zwölf Gesellen. Das Fundament liegt 2,70 Meter tief in der Erde. Der Grundstein liegt auf der ersten Ecke auf der rechten Seite. Darin befindet sich eine Kapsel mit Briefen der Behörden, der geistlichen Personen und der Zwölfer, dazu gültige Münzen der damaligen Zeit, usw. Weiteres findest du, lieber Leser, im Jahr 1701-1707.

 

1699  

Am 12. März ist der hiesige Kantor, Herr Jacobus Lang, gestorben. Auf Ostern ist ihm im Amt nachgefolgt Herr Andreas Dohles, bisher sieben Jahre Lehrer in Walldorf [an der Werra]. Siehe Seite 185 und 186.

 

1701  

Weil von 1698 bis 1701 teure und schlimme Jahre gewesen sind und während dieser Zeit der Maurermeister, an welchen der Turm für [Zahl fehlt] Taler vergeben worden war, verstorben ist, wurde zum Frühjahr hin angefangen, von der Erde an zu bauen. Der Auftrag wurde vergeben an Caspar Walleber, Bürger und Maurermeister in Suhl, für 1100 Taler sollte er den Turm vom Erdboden bis an die geschwungene Haube bauen. Der Nagelschmiedemeister Hans Kaspar Holland, auch „Kannnegießer“ genannt, wurde zum Bauherrn gemacht. Er bekam wöchentlich einen Taler für seine Mühe.

Walleber weigerte sich aber, die Verblendung zu machen, obwohl er 900 Taler bekommen hatte. Er war nicht zu zwingen, das Vereinbarte zu vollenden, obwohl er viermal vom Oberamt vorgeladen worden war. Hierauf wurde die übrige Arbeit für 160 Taler vergeben an Hans Schauber, Maurermeister aus Seligenthal. Er hat alles zusammen, die Verblendung, das Verputzen und das Glätten, erledigt. Die Gemeinde bat bei seiner Majestät um eine (überörtliche) Kollekte, sie konnte aber nichts erhalten. So haben also die Steinbacher und die eingepfarrten Orte diesen Turm aus ihren eigenen Mitteln erbaut. Siehe 1707.

 

1702   

In diesem Sommer wurden in der Kirche die zwei untersten Emporen ausgemalt durch Herrn Johann Fabarius aus Schmalkalden. Er bekam von einem Pfeiler bis zum anderen vier Taler für jeweils vier Bilder. Das mußten die Leute geben, die damals ihre Sitzplätze dort hatten, und zwar pro Person 3 Batzen. Die Reime unter den Bildern sind von Herrn Pfarrer Johann Adam May gemacht worden.

 

Hans Peter Diller und seine Frau bekamen den Staubbesen und wurden mit den Kindern des Landes auf ewig verwiesen. Der Grund war: In der teuren Zeit hatte ein Mann sein Weib verlassen. Zu dieser ging nun der erwähnte Hans Peter fleißig, obwohl es ihm sehr verwehrt und verboten wurde. Aber er trieb es so lange, bis die Frau schwanger wurde und ein Kind gebar. Darauf wurden sie verhaftet und als Ehebrecher zu der erwähnten Strafe verurteilt.

 

1706  

Am 21. Mai ist eine überaus große Sonnenfinsterns gewesen, wie sie seit Menschengedenken nicht gesehen worden war. Sie begann vormittags um 9 Uhr 5 Minuten 22 Sekunden. Die große Verfinsterung sah man nach 10 Uhr 26 Minuten. Um 11 Uhr [27 Minuten] 31 Sekunden war das Ende. Sie hat also 2 Stunden und 22 Minuten gedauert.

Die Größe dieser Finsternis erstreckte sich auf 37 Zentimeter, so daß von der Sonnenscheibe nur noch der 24. Teil nicht verfinstert geblieben ist. Es ging nur noch um ein oder zwei Minuten, dann wäre es eine totale Sonnenfinsternis gewesen. Es war so finster, daß man in den Stuben oder Kammern fast keine Schrift erkennen oder lesen konnte, man sah sogar die Sterne am Himmel glänzen und scheinen.

 

1707 

In diesem Jahr ist der Nagler Valtin König in Obersteinbach (geboren in Rotterode) getrillert worden [in einen Käfig gesperrt worden, der dann schnell um eine Achse gedreht wurde]. Er hatte als Angehöriger der Landmiliz (des Ausschusses) auf dem Rückweg von Kassel in Asbach [bei Schmalkalden] eine junge Gans gestohlen und mitgenommen. In Folge seiner Tat wurde er aus dem Handwerk gestoßen. Doch er hat danach bei Ihrer Durchlaucht in Kassel eine Bittschrift eingereicht, seine Sünde bekannt und bedauert. Die Herrschaft hat dann Befehl gegeben, ihn wieder aufzunehmen.

 

Der Zimmermann, der die geschwungene („spanische“) Haube an den Turm gemacht hat, hieß Meister Jacob Lufft und war in Schweinfurt geboren. Er bekam als Lohn 16 Taler. Der Schieferdecker war Meister Johann Melchior Kopp von Gochsheim [südöstlich von Schweinfurt]. Er empfing für seine Arbeit 270 Taler und 12 Taler Trinkgeld.

 

Zu Ende dieses Jahres ist der Turmbau beendet worden. Den Arbeitern ist das Geschenk oder eine Mahlzeit gegeben worden. Alles in allem hat der Turm 3.323 Taler gekostet, ohne die Uhr und Schlagglocke, die einige Jahre später gekauft worden ist. Über den Turm siehe ausführlich…

[Der Lohn für die Haube scheint angesichts der Gesamtkosten sehr gering zu sein, wahrscheinlich handelt es sich nur um die Laterne ganz oben auf dem Turm].

 

[Augenzeugenberichte des Johannes Avenarius]:

1708  

Am 6. Februar bin ich Johannes Avenarius, Student der Theologie, zum Organisten und Schullehrer von der hochehrwürdigen Inspektion in Schmalkalden in Anwesenheit der Kirchenältesten hier und auf den Filialorten bestätigt worden. Siehe Seite 193.

 

[Andere Handschrift von 1786]

Am 4. November 1786 ist Thomas Bickel, Sohn des Kohlbrenners Georg Friedrich, erfroren. Er war nach seinem Vater geschickt worden, ihm das Essen zu bringen. Als er auf dem Weg war, sind so ein starker Wind und eine große Kälte entstanden, daß er nicht weiter als bis zum Schafstall auf dem Knüllfeld [östlich von Steinbach] gekommen ist. Dort muß er müde geworden sein, hat sich niedergesetzt und ist sanft und selig eingeschlafen und erfroren. Zwei Tage danach ist er gefunden worden und nach Hause gebracht worden. Von einer zahlreichen Trauergemeinde wurde er christlich in die Erde bestattet. Der Text der Ansprache war aus dem Propheten Jeremia im 31. Kapitel, Vers 3: „Ich habe dich je und je geliebt, darum habe ich dich zu mir gezogen aus lauter Liebe.“

 

1709

In diesem Jahr war ein überaus großer kalter und langanhaltender Winter, und es erfroren sehr viele Leute auf Reisen und in anderen Orten, man erzählt, daß damals mehrere Postboten - vor allem auch die Meininger - erfroren sind: Sie sind auf dem Pferd sitzend vor das Stadttor gekommen, so daß man meinte, sie lebten noch. Weil die Leute stark eingeheizt haben, ist es geschehen, daß es in diesem Winter siebenmal gebrannt hat. Aber es ist doch nicht mehr als ein einziges Haus aus diesem Grund abgebrannt, in dem damals Andreas Betza der Ältere wohnte. Auf das Grundstück („Hofreithe“) hat später Matthäus Häfner, Hermanns Sohn, gebaut.

 

Am 4. Juli 1709 ist ein Stockwerk auf die Organistenwohnung gesetzt worden, kostet ungefähr alles in allem 1000 Gulden [Die Organistenwohnung ist das Gebäude rechts neben der Kirche, das Schulräume und die Wohnungen für den Kantor und den Organisten enthielt].

 

1710 

Am 15. Februar nachmittags gegen drei Uhr wurde eine erfrorene Frau aus dem Frankenland und römisch-katholischer Konfession begraben. Sie hatte sich vor einigen Tagen hinten am Schützenberg verirrt und hatte ihren Geist aufgeben müssen. Es wurden einige Lieder gesungen und das Vaterunser gebetet und geschlossen mit dem Lied: „Nun laßt uns den Leib begraben“ [Später wurde gesungen: „Begrabt den Leib in seine Gruft“]. Die beiden Lehrer, die die Trauerfeier ausrichteten, bekamen ihre Gebühr von der Gemeinde. Am Tag vorher war die von einigen Gerichtsschöffen, nämlich Kaspar Dietzel und Valtin Recknagel und dem Vorsteher Georg Reumschüssel besichtigt und durch einen Fuhrmann hierher gebracht worden.

Zwischen Michaelis und Weihnachten des Jahres 1710 sind aus Thüringen und Sachsen sehr viele Tauben hierher und ins Hessenland eingefallen und eingeflogen. Sie waren kahlköpfig und in ganz schlechtem Zustand gewesen (?). Es haben sich hundert und tausend niederlassen. Viele davon sind gefangen und zum Flug behalten worden [also für eigene Zwecke genutzt worden] oder auch an viele andere Dörfer verkauft worden. Was dieser seltsame Vogelflug bedeuten und nach sich ziehen wird, ist dem lieben Gott bekannt.

 

1710

Am 11. Juli hat es ein überaus schweres und großes Donnerwetter gegeben und hat das Wasser überaus großen Schaden im Gras auf den Wiesen verursacht. Es ist aber ein unvergleichlich schöner und lieblicher Herbst gewesen.

 

1711

Am 16. Juni starb Frau Maria Amalia, unsere regierende liebe Landesfürstin von Hessen-Kassel, eine geborene Herzogin von Kurland, auf der Reise nach Schlangenbad [im westlichen Taunus] in Weilmünster [im östlichen Taunus]. Es wurde ein halbes Jahr in der Kirche getrauert.

 

1712   

Diesen Sommer ist die große steinerne Brücke in Obersteinbach gebaut worden durch …..[Name fehlt]. Kostet alles in allem…[Zahl fehlt]. Bauherr ist gewesen Meister Johannes Albrecht, Hufschmied, Zwölfer, Kirchenältester in Obersteinbach. Laut Rechnung geführt durch [Name fehlt]… 

 

1713 

Am 22. August hat sich Meister Nikolaus Wilhelm, Handelsmann und derzeitiger Heiligenmeister, wohnhaft in Untersteinbach, auf die Reise nach Bamberg begeben und hat seine eigene geladene Flinte mit sich genommen. Im Wirtshaus in Schwarza ist aber der ehemalige Rasenmüller Johannes Gratz zu ihm gekommen mit der Absicht, ihm diese Flinte abzukaufen.

Als er diese zu sich ziehen wollte, blieb sie irgendwo hängen und ging los und hat ihn getroffen, so daß er nach wenigen Stunden gestorben ist.

Am folgenden Tag, dem Tag des Gedächtnisses des Bartholomäus (24. August), wurde er ihn Schwarza begraben. Dabei trug sich nun aber etwas Sonderbares zu, weil Kühndorf oder vielmehr Sachsen-Zeitz die Rechtshoheit beanspruchte, das auch über Grund und Boden in Schwarza verfügt. Das Tor in Schwarza wurde mit Kühndorfer Milizangehörigen („Ausschössern“) besetzt, die den toten Mann nicht eher begraben ließen, ehe nicht erst die Gerichtsschöffen und der bucklige Doktor (!), Herr Dürnfeldt aus Kühndorf, denselben in einem Hof unweit des Tors besichtigt hätten. Anschließend wurde er christlich und ehrlich in die Erde bestattet. Dieser Mann war ein ehrlicher aufrichtiger Nathanael, in dem kein Falsch war. Das sah man auch daran, daß sowohl sämtliche Geistlichen als auch über 100 Leute von hier aus Liebe zu ihm bei seinem Begräbnis waren und ihm den letzten Ehrendienst erwiesen.

[Die Anspielung auf Nathanael bezieht sich auf die Begegnung Jesu mit Nathanael, bei der Jesus über diesen sagt, er sein „ein rechter Israelit, in welchem kein Falsch ist“, Johannes 1,47].

 

Im Herbst haben die Blattern sehr grassiert unter den Kindern, so daß an die 60 Kinder daran gestorben sind.

 

1709 

Am 23. August gegen 4 Uhr Nachmittag ist Anna Catharina, die Tochter Georg Königs (Justs Sohn), Hufschmied in Obersteinbach, im Wasser an der Brücke beim Haus ertrunken, obwohl das Wasser das damals gar nicht groß gewesen ist. Sie war zwei Jahre alt.

 

1715 

Am 13. September – es war eben der zweite Tag unserer jährlichen Kirchweih - kam unser gnädigster Fürst und Herr Carl I. hierher, übernachtete im reformierten Pfarrhaus, blieb die Nacht und den anderen Tag hier bis nach der Mittagsmahlzeit [Er übernachtete im reformierten Pfarrhaus, weil die Landesherrschaft die Reformierten förderte, aber auch weil das Haus der Landesherrschaft gehörte und dem jeweiligen Pfarrer nur zur Verfügung gestellt war].

Und weil es das erste Mal war, daß er als Regent hierher gekommen ist (als er neun Jahre alt war hatte ihn seine Mutter bei sich und mit in Steinbach gehabt) wurde ihm von mir, dem Organisten, eine einfache, doch wohlgemeinte Tafelmusik dargebracht, die nicht nur ganz gnädig aufgenommen wurde, sondern auch mit 6 Talern vergolten wurde. Der Text der Musik war - weil er ganz unvermutet kam und nicht viel Zeit zur Erarbeitung und Komposition übrig blieb - aus dem ersten Buch Mose im 24. Kapitel Vers 31.

Der Text:  Freudigsten Willkomm spricht aus Johannes Avenarius, Organist des Ortes, als der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Carl Landgraf zu Hessen, unser gnädigster Fürst und Herr, eben am Kirchweihfest, dem 13. September 1715, mit seiner hohen Gegenwart unser Steinbach begnadete. Ich wollte aus untertänigster Ergebenheit freudigst mit einer geringen und so viel in der Eile möglichen Tafelmusik meine Verehrung bezeigen, und – nachdem ich gnädigst dazu aufgefordert wurde – untertänigst übereichen. Johannes ‚Avenarius, berufener Organist des Orts

„Kehre ein du Gesegneter des Herrn!“ (1. Mose 24, Vers 31),                                                                                           Liedvers:

Willkommen teure Landes-Sonne, dein holder Blick und Gnadenschein

bringt unsern Herzen Freud und Wonne, und Geist, damit bereit zu sein,

was jedermann zu dieser Frist nach treuer Pflicht dir schuldig ist.

Dies ist ein Tag zur Freud erlesen, weil unser Landesvater heut

- da er noch nie hier ist gewesen - uns seiner Gnaden Zepter bietet.

Ein jeder wird dadurch erquickt, da ihm dies Glück der Himmel schickt.

Soll denn auch nun unser Flehen, des liebsten Fürsten Sicherheit

und ungetrübtes Wohlergehen zu erbitten stets bereit sein.

Doch freilich - ja so soll es sein - ach Himmel stimme damit ein.

Der Himmel schütte lauter Segen, auf unsern liebsten Fürsten aus.

Gott lasse, was sein Herz begehrt, Ihm allezeit reichlich sein gewährt.

Des Höchsten Macht und Güte beschirme den Herrn und seinen Fürstenthron.

Gott wende ab alle Unglücks Stürme, die Feinde treffe Spott und Hohn,

der Himmels Fürst aus Gnaden geb, daß unser Carl noch lange leb“.

 [Der Text des Liedes steht erst auf dem unteren Teil der Seite 335 und ist dort nachgetragen].

 

1715

Nachdem das hiesige lutherische Pfarramt über vier Monate unbesetzt gewesen ist, ist der neue Pfarrer Herr Johannes Reinhard Avenarius am 25. April vorgestellt worden. Die Unkosten haben Oberschönau, Unterschönau, Rotterode und Altersbach mit tragen müssen. Es sind ungefähr 353 Gulden draufgegangen. Jeder Einwohner hat 10 Groschen 6 Pfennige geben müssen.

Während der Zeit, als die Pfarrstelle nicht besetzt war, ist das Amt hier versehen worden von Herrn Sebastian Lucas [Lukan? Pfarrer in Springstille] und nach dessen Tod am meisten von Herr Werner, dem damaligen Pfarrer in Barchfeld. Sieben amtierende Pfarrer und sieben Theologiestudenten haben Probepredigten hier gehalten. Siehe auch Blatt 171.

 

1716 

Nach dem Gesang dieses Liedes wurden noch einige Märsche und Menuette aufgeführt und dann geschlossen. Neben den hiesigen Musikanten war der Türmer von Creutzburg mit seinen Leuten dabei. Ebenso der Schwarzhäuser Türmer mit seinen Leuten, die damals gerade hier ihren Auftritt hatten [Es war ja zum Kirchweihfest] und in der damaligen Zeit die berühmtesten Musiker waren. Diese geringe Komposition mußte ich an die fürstliche Tafel bringen und später abschreiben und einschicken [Creutzburg liegt an der Werra nördlich von Eisenach, und Schwarzhausen etwas weiter östlich, westlich von Waltershausen].

 

1716 

Am 15. Juli (Tag der Teilung der Apostel) führte Herr Inspektor Kürschner aus Schmalkalden den neuen reformierten Prediger Herrn Johann David Eberhard in sein Predigtamt ein. Siehe Seite 178.

 

1716 

Am 18. August ertrank das Söhnlein Hans Häfners, Nagelschmied in Obersteinbach, in dem Wässerchen, das an der Happichs Mühle fließend [Die nähere Bezeichnung „Motz Hernß“ für den Vater bedeutet an sich „Moritz“ und „Hernisse“ noch einmal Moritz. Der Moritztag ist der 22. September].

Vier Wochen danach, am 18. Oktober kam das jüngste Töchterlein des Hammerarbeiters Egidius Holland in Untersteinbach auch im Wasser im Unterschönauer Hammergraben an der Pfarrwiese ums Leben.

 

1717

„Dein Schutz hat mich verneuet“- Jahreszahl des Jubiläums 1717

[Die groß geschriebenen Buchstaben ergeben zusammengezählt DICVMICVV = 1717].

 

Vom 28. bis 31. Oktober wurde in der ganzen evangelisch-lutherischen Welt („Zion“), an allen Orten, wo Lutheraner wohnen, das zweihundertjährige evangelisch-lutherische Jubiläum herrlich und vortrefflich und auch andächtig drei Tage nacheinander mit Predigten und Gottesdiensten gefeiert. In den sächsischen Städten und Dörfern gingen die Kinder, Schülerinnen und Schüler mit Kränzen auf dem Kopf zur Kirche. In den Städten gingen die Ratsherren mit ihren Bürgern paarweise vom Rathaus zur Kirche. Ich kann es nicht beschreiben, mit welchen prächtigen Feierlichkeiten dieses Jubelfest an manchem Ort gefeiert worden ist. Herr D. Cyprianus, Kirchenrat in Gotha, hat ein Buch darüber herausgegeben, das er „Evangelische Märtyrer“ (Hilaria Evangelica) genannt hat. Es ist ein großformatiges Buch (Foliant), so stark wie die Nürnberger Bibel.

 In diesem wird sehr Vieles von diesem Fest berichtet wird, wie es hier und da gefeiert worden ist. Hier in Steinbach wurde zu dieser Zeit ein großer Buß-, Fast- und Bettag gehalten. In der Ausschreibung für das Fest stand, daß man der Reformation Luthers in den Predigten mit gedenken sollte.   Damals haben die Blattern sehr gewütet.

 

Dieses Jahr 1717 und das folgende Jahr wurden das Land, Acker und Felder und Wälder und Bauernhöfe in den  vier Ämtern der Herrschaft Schmalkalden durch den vereidigten Feldmesser Herr Johann Laun aus Sontra mit einer etwa vier Meter langen Stange gemessen. Der Acker wurde zu 150 Ruthen gerechnet [Schuh fast 30 Zentimeter, Ruthe fast vier Meter, hier aber wohl als Flächenmaß, nicht ganz 10 mal 20 Meter groß]. Er bekam für einen Acker ein …. [im Falz des Buches, nicht zu lesen]. Die Landkarte auf sieben Regal-Bogen gezogen. Dafür hat er 80 Taler haben wollen einschließlich der Grundbücher. Sie liegen auf der Zwölfer-Stube in der großen Holzkiste („Lade“).

 

[Heute befinden sich diese colorierten Karten im Staatsarchiv Marburg und in digitaler Form auch bei der Stadt Steinbach-Hallenberg. In Marburg wird dafür die Jahreszahl 1730 angegeben, in der Chronik Heckert 1718 / 1719. Sie ist aber-– wie die Chronik Avenarius aussagt – aus den Jahren 1717 / 1718. Siehe auch Seite 405].

 

1718 

Diesen und folgenden Sommer ist die Kirche ausgemalt worden, nämlich überm Altar, die dritte Empore und die Decke (der „Himmel“). Der Maler war Johann Fabarius. Er bekam für diese Arbeit 91 Taler. Von den ledigen jungen Männern mußte jeder 1 Batzen geben. Es wurden auch die Kirchensitze („Kirchstühle“) fortgeschrieben und es mußte jeder, der seinen Sitz nicht ordentlich bezahlt hatte, 6 Groschen geben. Das Geld kam dann auch noch zu dem Geld, was für die Ausmalung vorgesehen war. Es wurde auch alle 14 Tage oder 4 Wochen für den Kirchturm gesammelt. Die Verse auf der dritten Empore hat Herr Pfarrer Johannes Reinhard Avenarius gemacht.

 

Zu dieser Zeit kam der Kurfürst von Neuburg [Naumburg?] an unsere Grenze und wollte eine Strafmaßnahme („Execution“) vornehmen. Weil er aber an allen Orten Widerstand fand, begab er sich unverrichteter Sache nach Jahresfrist wieder in sein Land.

 

Am 25. April ertrank Cyriac Wilhelm, das Söhnchen des Johannes Diller, Nagelschmied und Händler in Obersteinbach, in dem Wassergraben hinter seinem Haus. Im August brannte das Haus der Barbara Füller - sonst „Mangers Barb“ genannt - hinter der Kirche vollständig ab. Sie saß damals im Arrest, so daß man nicht hat merken können, wie das Feuer dahin gekommen ist, weil niemand damals darin gewohnt hat [Am 26. Januar 1719 wurde sie mit ihrem Kind, das sie von einem Dragoner hatte, vom Landknecht des Landes verwiesen, siehe Kirchenbuch].

 

Nach dem Herbst zu ist die steinerne Brücke in Untersteinbach gebaut worden. Zu den Kosten siehe die Brückenrechnung, geführt durch Meister Johann Georg Holland-Merten, Nagelschmied und Hammerwerkbesitzer, damals Vorsteher. Hans Christoph Usbeck, Zwölfer und Schlosser in Obersteinbach, war der Bauherr [d.h. der Verantwortliche für den Bau, nicht der Maurer].

[Andere Handschrift:] Im Jahre 1828 wurde die Brücke unter Leitung des Schultheißen Christian Menz junior abermals von Grund auf durch den Maurermeister Georg Bittorf senior neu aufgebaut und kostet laut Vertrag 80 Taler.

 

1719

Valtin Fullner war vor etlichen Jahren von seiner Frau gegangen und hatte sie verlassen. Diese hat nach ihren Angaben mit einem hier einquartierten Dragoner ein Kind gezeugt. Man holte das Urteil und den Entscheid der Regierung in Kassel über den damaligen Amtsschultheißen Herrn Hippstedt ein. Am 26. Januar wurde Barbara Fullner aus Untersteinbach, genannt „die jung Mangere“, vom ganzen Ortsgericht („Schöffenstuhl“) auf ewig zur Ausweisung aus dem Land verurteilt. Sie auch mit ihrem Kind durch den Amtsboten („Landknecht“) noch an diesem Tag fortgeführt und des Landes verwiesen worden. Der Prozeß kostet nebenbei bemerkt… [keine Zahl genannt].

 

Vom Tag Christi Himmelfahrt bis drei Tage vor dem Tag Johannes des Täufers hat es nicht ein Tröpfchen Wasser geregnet, so daß es sehr schlecht um die Feldfrüchte gestanden hat. Weil es aber am 21. Juni und dem folgenden Tag einen schönen Regen gegeben hat und alles erfrischt wurde, hielt man deswegen am Johannistag gegen Mittag ein Dankfest und sang und das „Großer Gott wir loben dich“ (Te Deum laudamus).

Am 22. und 23. Juni wurde ein Vertrag geschlossen von Pfarrer Avenarius, Pfarrer Eberhard, dem Organisten Avenarius, den Kirchenältesten und den Schultheißen von Steinbach und den eingepfarrten Orten mit dem Orgelmacher aus Arnstadt, Herrn Anton Weiß [oder Weise]. Er war ein frommer und gottesfürchtiger, aber auch kluger und geschickter Mann. Er sollte nach der von dem Organisten gemachten Disposition (Plan für die Pfeifen der Orgel) eine ganz neue Orgel für 318 Taler machen. Die alte Orgel wurde ihm noch dazu gegeben, und es wurde versprochen, daß dem Herrn Orgelmacher alles Holz und Eisen dazu beschafft werden solle. Siehe auch die Jahre 1721 und 1727

[Die Zeitspanne vom Himmelfahrtstag am 18. Mai bis 21. Juni ist an sich nicht so sehr lang, aber für einen sehr regenreichen Ort wie Steinbach vor der Höhe des Thüringer Waldes doch schon ungewöhnlich.- Daß der Organist die Disposition machen darf und diese nicht von den Fachleuten der Regierung vorgegeben wird, spricht für seine hohe Qualifizierung].

 

1719

Am 7. August fiel Kaspar Hemmling, Nagelschmied in Untersteinbach, der den meisten unter uns sehr wohl bekannt war, von einer alten Eiche hinter der Mühlwiese, auf welcher er Laub für seine Ziege hatte brechen wollen, völlig (?) herunter, und war gleich tot. Dieses geschah auf den Montagvormittag gegen 10 Uhr, nachdem am vorhergehenden Sonntag das Evangelium „Vom ungerechten Haushalter“ erklärt wurde, und unter anderem über „die unbedingt zu befolgende Vorladung“ nachdrücklich gepredigt worden war. Während der Predigt vergoß Kaspar Hemmling viele Tränen. Der von ihm selbst ausgesuchte Text für die Trauerfeier war Psalm 25: „Gedenke nicht der Sünden meiner Jugend“.

 

Gegen den Herbst und Winter fanden sich im Heu viele Würmer, die es verzehrten und zermalmten. Den vorhergehenden Sommer waren auf den Wiesen viele Heuschrecken. Daher wurde das Heu gegen das Frühjahr recht teuer, so daß ein Fuder Heu für 10 bis 12 und auch mehr Taler verkauft wurde, und gar nicht wohl zu bekommen war. Es mußte mancher Mann sein Vieh teilweise abschaffen, damit ihm nicht alles miteinander wegstarb. Eine Wagenladung („Schock“) Stroh kostete 2 bis 2 ½ Taler.

Im Monat Oktober hat Herr Johann Fabarius, Kunstmaler in Schmalkalden, den Zeiger an der Uhr in Obersteinbach repariert und erneuert. Er bekam dafür drei Taler [Es handelt sich um die Uhr auf dem Glockenhaus].

 

1720 

Am Sonntag Exaudi - es war der 12. Mai - wurde in dem ganzen Hessenland, und also auch hier ein Freudenfest gehalten, weil der Erbprinz von Hessen-Kassel Friedrich I. auf den königlichen Thron in Schweden erhoben und gekrönt wurde. In der Frühpredigt wurde der Bibeltext Psalm 20 [Vers nicht sichtbar] von Herrn Eberhard erklärt, am Nachmittag aber wurde der vorgeschriebene Evangelientext beibehalten. Nach dem Ende der Predigt sang man das „Großer Gott wir loben dich“ (Te Deum Laudamus) unter Trompetenschall und Musketenknall, indem die Milizsoldaten („Ausschösser“) am Kirchberg stehend während des Singens dreimal eine Salve abgaben. Ehe der König gekrönt wurde, hat er die Evangelisch-Lutherische Konfession angenommen [Hessen-Kassel war reformiert, Schweden war lutherisch].

 

Am Fastnachtsdienstag gegen Abend ist Dorothea Scheidler, und eine Metzgers Frau aus Seligenthal, einen Büchsenschuß weit von Brotterode erfroren und dort den folgenden Donnerstag begraben worden. 

 

Zu Ende dieses Jahres und in den nachfolgenden Jahren war ein Vollstreckungssoldat in Altersbach einquartiert, der neben anderen aus Sizilien gekommen war und die rückständigen (Kriegs-) Steuern herauspressen mußte. Der alte Fuhrmann Hans Wolf Anding, der wohl eher die liebe Sonne als Brot im Hause hatte, wurde von dem Soldaten - der von sich selber sagte: „Ich bin der Teufel“ (Gott sey bei uns) – dermaßen bedrängt (?) und gequält, daß er anfing und sagte: Auf solche Weise bin ich meines Lebens müde und satt, ich will mich dem lieben Gott anvertrauen, niederknien, ein Vaterunser beten. Macht mich dann tot und haut mir den Kopf ab: Ich erzähle, was ich aus seinem eigenen Mund gehört habe (relata ex ore ejus refero). Er starb aber das andere Jahr darauf.

 

1721 

Am 11. März in der Nacht von zehn Uhr bis um zwei Uhr früh morgens waren sehr viele weiße und rote Zeichen am ganzen Himmel. Sie schossen wie Pfeile ganz stark und geschwinde von Norden nach Süden. Ja, man konnte am Ende ganze Klumpen Feuer sehen, die danach zerfuhren. Was solche Zeichen bedeuten werden, wird die Zeit lehren. Gott wende alles Unglück und Schaden von uns in Gnaden ab [Es handelte sich wohl um Sternschnuppen oder Nordlichter].

 

1721 

Am 10. Juli ist Johann Georg Möller wegen Diebstahl, den er hier und in anderen Orten verübt hatte, auf Befehl der Regierung in Kassel, hier in Steinbach von dem Herrn Amtsschultheißen Zufall und sämtlichen Gerichtsschöffen zum Auspeitschen („Staubenschlag“) verurteilt worden. Die Bestrafung führte der Henkersknecht aus und sein Sohn ging neben her und teilte die Hiebe aus. Weil der Jude Itzig Maier in Näherstille diesem Dieb auf unsern Sontag seinen Diebstahl abgekauft hatte, mußte er 10 Taler Strafe geben [Es wird gesagt „auf unsrn Sonntag“, weil die Juden ja den Samstag als Feiertag hatten und der Sonntag für den Juden ein Werktag war].

 

Am 17. September, am Tage der Kirchweihe, wurde die neue Orgel das erste Mal beim Gottesdienst gespielt, und darauf am 26. Oktober am jährlichen Erntedankfest mit eingeweiht und als ein besonderer Segen Gottes in der Predigt vorgestellt und gerühmt. Zu dieser Zeit waren vier klingende Register im unteren Manual, fünf Register im oberen Manual und vier Register im Pedal. Darauf hat sich der Herr Orgelmacher erst einmal zurückgezogen bis zum Jahr 1727 [Hier wird der 17. September als Tag der Kirchweihe angegeben. Hängt das damit zusammen, daß jetzt der Gregoriansiche Kalender gilt oder wurde das Fest in diesem Jahr ausnahmsweise einmal zu einem anderen Termin gehalten?]

 

1722 

Am Sonntag Rogate, dem 10. Mai, frühe morgens um fünf Uhr brannte das Wohnhaus des alten Hans Kaspar Katzung, des verstorbenen Metzgers in Obersteinbach, zur Hälfte ab, dazu der Giebel des Wohnhauses des Meister Johann Balthasar Abeßer, Weißbäcker in Obersteinbach. Dieses Feuer war aus Unachtsamkeit angegangen, besonders aber zur gerechten Strafe von Gott, weil Christina, Justina und auch Anna Elisabetha Katzung an diesem Sonntag frühe backen wollten. Weil sich ein Wind erhob, hätte es noch größeren Schaden tun können, das Feuer wurde aber doch durch Gottes Hilfe bald gedämpft und gelöscht.

 

1723 

Am 2. April ging die Tochter Valtin Ehrles, des früheren Hufschmieds in Altersbach, ungefähr acht Jahre alt, in den Arzberg in der Absicht, Holz zu holen. Sie wurde aber von einem Baum niedergeschlagen, den die Holzhauer umgehauen und der zu geschwind umgefallen war, so daß sie nach wenig Stunden den Geist aufgegeben hat.

1723

Am 10. Mai ist Hans Recknagel der Ältere, Kohlbrenner und Holzhauer auf dem Erbstal,  wohnhaft im Schützenberg, von einem Baum erschlagen worden, den sein jüngster Sohn Peter umgehauen und der unversehens und zu geschwind umgefallen war, so daß er kein Wort mehr reden konnte und gestorben ist [Die Straße „Am Schützenberg“ liegt in Obersteinbach westlich der Durchgangsstraße. „Erbstal‘“ ist zwar auch eine Straße, aber hier ist wohl das Tal gemeint, das sich von der Haselbrücke in Richtung Knüllfeld hinzieht].

 

Christoph Holland-Moritz der Jüngere hatte vor einem dreiviertel Jahr ein Wildpret im Arzberg geschossen und war von dem Förster ertappt und auch in die Beine geschossen worden und hatte deswegen viele Unkosten und Schmerzen. Man meinte schon, es würde ihm nichts widerfahren. Da wurde er am 11. Oktober von hier nach Kassel ins Zuchthaus geführt. Darin mußte er nach beinahe einem ¾ Jahr gefangen sitzen und arbeiten. Bei seiner Freilassung mußte er mit einem Eid schwören, niemand zu offenbaren, wie es ihm darin ergangen ist.

 

Im achten Monat kam einstmalen frühmorgens ein fremder Mann in das Haus des Georg Anschütz, Kohlbrenner auf dem Berg [„Auf dem Berg“ ist eine Straße]. Wer er gewesen ist, läßt sich aus seinem Anliegen schließen. Er brachte vor, die Familie wäre doch der Armut verfallen und sie würden auf keinen grünen Zweig kommen. Sie sollen es doch mit ihm halten, dann würden sie keinen Mangel haben. Er nannte auch verschiedene Orte hier und andernorts, die es mit ihm hielten und in vergänglichen („zeitlichen“) Dingen keinen Mangel haben. Hierauf warf einen großen Sack Geld auf den Tisch, daß das Häuschen erschütterte. Die Frau – „Huckel Käthe“ genannt - die mit ihren Kindern alleine daheim und der Mann im Kohlholz war, weigerte sich beständig, darauf einzugehen, mit der Aussage, sie wäre mit Gott und ihrem Gemütszustand zufrieden, einst würden sie reicher werden.

Während dieses Wortwechsels kamen mittlerweile zwei Dragoner und forderten Futter für ihre Pferde. Da verschwand der unreine Gast, und ließ einen üblen Geruch hinter sich. Ich berichte, was ich selber aus dem Mund der Frau gehört habe („Ex ore uxoris refero“).

Nachbemerkung: Das ist unglaubhaft, zudem die oben genannte Frau dem überflüssigen Schwätzen sehr ergeben war. Nachschrift: Diese letzten Zeilen müssen wegbleiben.

 

1724 

Diesen Sommer ist das Kirchendach anders gelattet („gebühnet“) und die Ziegel sind ganz neu in Kalk eingelegt worden durch Johann Luther und seine Leute aus Schmalkalden. Er bekam dafür 50 Taler und einen Taler für das Abnehmen und Wiederaufsetzen des Turmknopfes. Er arbeitete daran ungefähr sieben Wochen. Für Kalk, Ziegel und andere Materialien sind noch beinahe 30 Taler drauf gegangen. Siehe die Dach-Rechnung geführt durch Meister Johannes Reumschüssel, Schlosser und Kirchenältester in Untersteinbach. Damals sind auch die zwei Dachfenster auf dem Chorraum der Kirche gemacht worden, weil es vorher - besonders in der Winterszeit - sehr finster gewesen ist.

 

1724 

Am 18. Oktober, zwei Tage vor dem großen Buß-, Fasten- und Bettag, hat ein Vollstreckungssoldat aus Schmalkalden eine Frau mit Namen Lapp in der Oberschönau mit dem Stock auf das Herz gestoßen. Sie war die Witwe des früheren Viehhirten Matthäus Fischer. Sie war drei Jahre den Erbzins schuldig geblieben, den an sich ihr Sohn, damals Viehhirte in Frankenhain [nordwestlich von Ilmenau] zu zahlen hatte. Sie hat sich nicht eine Flasche als Pfand nehmen lassen wollen. Nach zwei Stunden hat sie ihren Geist aufgegeben. Sie ist von dem Herrn Landarzt Dr. Fuchs (der gleichzeitig auch Stadtbarbier war) aufgeschnitten worden, und es hat sich ein Klumpen geronnenes Blut in der der Herzgrube gefunden.

Es darf aber doch niemand sagen, daß der Tod der Frau von diesem Stoß herrühre. Es ist auch dem Soldaten nichts deswegen getan worden.

 

1725  

Am Donnerstag, dem 17. März, abends gegen 5 und 6 Uhr, haben drei Schulmädchen, nämlich. Osanna, Tochter des Wolfgang Motz, Ottilia, Tochter des Christopher Hofmann, Elisabetha, Tochter des Hans Haseney des Jüngeren, im sogenannten Humpfenloch - als sie Streulaub gerecht haben - zwischen zwei Fichten etliche 7 oder 8 Dukaten aus einem guten Gold gefunden. Den folgenden Tag haben der Förster Herr Schäfer und auch noch zwei oder drei andere Mädchen auch noch etliche gefunden. Dieser Schatz hat einen Wert von ungefähr 100 Talern gehabt.

Dabei ist bemerkenswert, daß verschiedene Dukaten nicht älter als 50 Jahre gewesen sind. Der Herr Amtsschultheiß Zufall hat auf fürstlichen Befehl etliche Dukaten auswechseln lassen müssen [d.h. umgetauscht], auch danach noch mehr graben und suchen lassen, es ist aber nichts mehr gefunden worden

 

Am 12. April ist die Linde an den Gebäuden des Klaus Ritzmannn ausgehoben und an die Straße vor seinem Haus gesetzt worden.

 

Einige Tage vor dem Tag Johannes des Täufers [24. Juni] haben sich drei Metzgerburschen  mit Namen Johannes Carl, Johannes Kehr und Christoph Kehr, und ein Instrumentalmusiker Matthäus Häfner auf die Wanderschaft nach Amsterdam und von da nach Ost-Indien  begeben; das ist aus seinem ganz bestimmten Grund hierher gesetzt worden. Im Jahre 1730 um den Johannistag ist Johannes Carl wiedergekommen.

 

Exkurs: Johann Sebastian Bach und Steinbach-Hallenberg:

Bach hatte mit mehreren Steinbachern zu tun. Als er von 1704 bis 1707 in Ohrdruf zur Schule ging, war Johannes Avenarius der Chorpräfekt und damit sein Gesangslehrer (schon von 1697 bis 1700 war Johann Martin Avenarius dort Präfekt, ebenfalls ein Enkel des Matthäus Avenarius). Auch beim Studium in Erfurt von 1707 bis 1708 waren beiden zusammen Siehe auch das Bild am Ende von Rekonstruktion II]

Dabei kam es wohl bei einer lustigen Hochzeitsgesellschaft zu einer Gelegenheitsdichtung, dem „Hochzeitsquodlibet“ (Bachwerkeverzeichnis 524), zu dem jeder der Studenten etwas beigetragen hat. Bach hat es nur später noch einmal sauber aufgeschrieben.

Darin wird eine Backtrogfahrt über Holland nach Niederländisch-Indien (heute: Indonesien) erwähnt. Damals gab es Beziehungen zu Ostindien, gerade auch unter den Musikern und Spielleuten. Bach könnte davon gehört haben durch Johannes Avenarius, denn dieser erwähnt in seiner Chronik von 1723: Drei Metzgersburschen und der Musiker Matthäus Häfner haben sich auf Wanderschaft nach Amsterdam und Ostindien begeben, „welches um gewisser Ursach willen hierher gesetzt ist“, nämlich um auf das Quodlibet hinzuweisen. Johannes Avenarius wäre dann der „Dominus Johannes“ aus dem Quodlibet für jene Hochzeit.

Schüler des Thomaskantors Bach in Leipzig waren auch Martin Recknagel, ein Usbeck und vor allem Johann Friedrich Doles. Ein Urenkel des Pfarrers Matthäus Avenarius war Johann Georg Schübler aus Zella St. Blasii, der seit 1746 Notenstecher und Verleger Bachs bis zu dessen Tod war. Bach ehrte ihn mit seinen „Schüblerschen Chorälen“.

 

Dieses Jahr ist ein kalter und nasser Sommer gewesen, so daß in der Heu-Ernte kaum vier oder fünf Tage warmes Wetter und Sonnenschein gewesen. Daher gab es eine späte Ernte: um Michaelis herum [29. September] stand noch Getreide, bis weit nach Martinstag [11. November] noch Flachs im Felde war. Doch wurden die Früchte nicht teuer: 1 Maß Korn 9 Groschen, ein Malter Hafer 5 Kopfstück.

1726 

Vom 6. Januar bis 26. März ist beständiges Winterwetter und sehr kalt gewesen und auch viel Schnee gefallen. Erst am Tag vor Lichtmeß [1. Februar, „Mariä Lichtmeß“ ist am 2. Februar] ist wieder ein Fuhrmann hierher gekommen, der Korn gebracht hat. Vorher mußte alles auf dem Rücken von Tambach, Schmalkalden und Springstille gebracht und getragen werden.

Um diese Zeit ist in Brotterode viel Jammer und Not um Brot und Holz gewesen, weil sie wegen des großen Schnees nicht haben herauskommen können. Daher hat der dortige Herr Amtsschultheiß den Armen je einen Quartierschein geschrieben und sie bei den Reichen einquartiert, damit sie nicht vor Hunger sterben oder erfrieren. Herr Dr. Fuchs Landarzt und Herrn Ihring in Schmalkalden haben auf ihre Kosten Brot backen lassen aus einem Malter Mehl und dorthin bringen und den Armen austeilen lassen [Der „Landarzt“ wohnte in der Stadt, war aber für das ganze Land zuständig. Herr Ihring war wohl ein Unternehmer].

Es sind auch in diesem Winter verschiedene Menschen erfroren, aber vor allem viel Wild. Dieses ließ sich verlocken („kirr“), daß es am hellen Tage in den hiesigen Ort gelaufen ist.

Daher wurde auch am 3. März ein großer Hirsch in dem Wasser gleich an der Kirche während des Gottesdienstes lebendig gefangen und nach dem Küsterhaus geführt, unterwegs aber ist er durch einen Genickschuß getötet worden.

Zum Beweis der göttlichen Allmacht und Güte muß ich Folgendes mitteilen: Um diese Zeit ist ein geehrter Mann und kursächsischer Beamter aus Schleusingen mit Namen [Name fehlt] über den (Thüringer-) Wald gekommen und wollte nach Hause marschieren. Auf dem Oberhof aber [heute: Oberhof] hat er seinen Angestellten mit der Kutsche vorangeschickt und wollte zu Fuß nachfolgen. Unterwegs aber hat er sich verirrt, auch weil der Wind die Fahrspur zugeweht hat. Er blieb unter einer Buche sitzen und sich in seinen Mantel gehüllt. Er wird die ganze Nacht gesucht, aber nicht gefunden.

Es träumte aber einem Viehhirten in Zella [heute. Zella-Mehlis] in dieser Nacht, wie ein Mann unter einer ihm wohlbekannten Buche sitzt. Er geht mit anderen am Morgen wieder hinaus. Als endlich sein Hund anschlägt, geht er ihm nach und findet den Herrn unter der Buche ganz zugeweht und halbtot. Er bringt ihn mit anderen nach Zella, wo er sich einige Tage aufgehalten hat und dann nach Hause reiste. Dieser Mann ist jetzt Amtsrichter in Benshausen. Er lebt jetzt noch, wo ich dieses schreibe 1731 [Der eigentliche Eintrag ist von 1726, doch entweder hat Avenarius das Buch noch einmal 1731 durchgesehen und den Nachtrag gemacht oder er hat das Material von 1726 tatsächlich erst 1731 eingetragen].

 

1726 

Am 15. Januar, Nachmittag zwischen zwei und drei Uhr, haben zwei Regenbogen über dem Stiller Berg gestanden, ein kleiner und ein großer und die Sonne mitten drinnen, in der Gegend, wo ehemals vor 42 Jahren der Kometstern gesehen worden ist.

Am 24. April haben Peter Nothnagel, Kaspar Dietzel, Valtin Recknagel, Kaspar Albrecht, Johannes Wilhelm, Hans Georg Holland-Merten, Klaus Ritzmann - allesamt Zwölfer – und ebenso der Kirchenälteste Johannes Reumschüssel und der Steinsetzer Klaus Luck die Grenzsteine um die Pfarräcker und Wiesen besichtigt [und überprüft].

Weil man Sorge hatte, die Linde beim Oberwirtshaus könnte bei ungestümen Sturmwinden umstürzen und großen Schaden verursachen, weil sie in der Mitte ganz auseinander getrieben war, ist sie umgehauen worden. An ihrer Stelle wurde in Asbach [bei Schmalkalden] für 18 Groschen eine andere gekauft durch Johannes Wahl, Böttcher und damals Vorsteher in Obersteinbach. Sie wurde durch ihn und seine Frau hierher gebracht und an die Stelle gesetzt, wo sie jetzt steht bei dem Keller, wo auch vorher die Linde gestanden hat.

 

1726 

Am 19. Juni früh zwischen ein und zwei Uhr hat sich ein seltsamer und recht trauriger Fall zugetragen: Valentin Holland, Mitinhaber eines Hammerwerks und Hammerschmied, ein bescheidener und christlicher Mann, ist in seiner und großen schweren Krankheit - an der auch acht Tage vorher sein liebes Eheweib Margaretha geborene Luck gestorben war -  verunglückt. Er ist des Nachts aufgestanden, nachdem er vorher seine Mutter und Schwester gesagt hatte, sie sollten schlafen gehen und er wolle auch ein wenig ruhen und schlafen. In großem Irrtum ist er in den Hammer gegangen und unter den Rädern ins Wasser gefallen und jämmerlich ertrunken.

Es war schon etliche Stunden Tag und man wußte nicht, wo der Mann wäre, bis man endlich seine Mütze im Wassergraben nach der Rasenmühle zu gefunden hat. Daraus man mußte man schließen, er liege im Wasser, was dann auch leider wahr war.

 

 Herr Dr. Fuchs, Landarzt und der Stadtbarbier aus Schmalkalden haben aufgeschnitten („seziert“) im Beisein des Herrn Amtsschultheißen, des Herrn Pfarrer, des Herrn Kantor  und einiger Gerichtsschöffen (Kaspar Dietzel, Valtin Recknagel, Hans Faßler, Moritz Wahl und Hans Georg Faßler) und noch einiger hundert Personen. Sie haben den Kopf mit der Säge auseinander geschnitten, in dem ein großer Befund („Fall) gefunden hat. Ebenso waren im Hirn zwei kleine Äderchen, die voller Bläschen gewesen sind. Daraus schließt man, er müsse mit den sogenannten Milben im Kopf beladen gewesen sein, weil er sehr und oft über Kopfweh geklagt hat. Den folgenden Tag wurde er mit christlichen Feierlichkeiten in die Erde bestattet. Der Text seiner Trauerfeier war Matthäus 14, Vers 28 - 29.

 

Am 6. Juli ist ein überaus starkes Donnerwetter gewesen, das auch in das Haus auf dem Dolmar bei Kühndorf eingeschlagen und es angezündet hat und dasselbe ist fast ganz abgebrannt.

 

1726 

Am 18. Juli hat der Herr Amtsschultheiß mit den Gerichtsschöffen in Gegenwart des Herrn Oberrentmeisters Waldenberger das sogenannte Rügegericht gehalten. Gleichzeitig hat er auch die Gemeinderechnungen geprüft. Den folgenden Tag aber sind die Grenz- und Marksteine bei Unterschönau am Hohen Berg und Köpfchen wie auch die neue Mühle am Laudenbach-Steg besichtigt worden.

 

Nach Michaelis [29. September] wurde unter öffentlichem Glockenschlag auf der Gemeindeverwaltung den Einwohnern angezeigt, daß die beiden Wirtshäuser verpachtet werden sollen. Hierauf bewarben sich als Pächter Meister Georg Kehr der Jüngere, Metzger in Obersteinbach, und Johannes Usbeck, Christophs Sohn, Schlosser in Obersteinbach. Die Gemeinde forderte 800 Gulden. Weil die Bewerber aber nicht mehr als 675 Gulden für ein Jahr geben wollten, ist es gelassen worden, wie es vorher war.

 

Im Herbst hat 1 Maß Korn 10 Groschen und 1 Maß Weizen 11 und 11 ½ Groschen gekostet. Es ist nicht viel Hafer gewachsen, und er hatte keinen Kern. Es war ein nasser und feuchter Herbst.

 

Um diese Zeit ist auch von den Forstangestellten und Jägern das Holzmaß verkürzt und davon abgeschnitten worden unter dem Vorwand, es solle in Zukunft kein Übermaß mehr gesetzt werden. Sie haben aber ihr Versprechen nicht gehalten, sondern nach wie vor genug Übermaß am Holz gesetzt [sie haben eine größere Länge gemessen als da war].

 

Am 24. Dezember ist Andreas Kirchner, ein Stahlschmied aus Asbach, bei der Bohrmühle den Rain hinunter gefallen. Er hat entweder den Hals gebrochen oder ist im Wasser ertrunken. Am zweiten Christfeiertag ist er besichtigt und begraben worden.

 

1727 

Am 18. Januar ist ein Regiment Fußvolk in Schmalkalden eingezogen. Wie dieses sich dort verhalten hat, ist aus dem gegenwärtigen Klagschreiben zu ersehen, wie es ins hiesige fürstliche Amt eingeschickt worden ist: [Der Fall ist aus Näherstille]

Hochedler hessischer hochverordneter Amtsschultheiß, hochgeehrter Herr, lassen sie sich untertänig vortragen, wie ich mich über die Werber des in Schmalkalden in Garnison liegenden Prinz-Georg-Regiments hoch beschweren muß.

Diese sind, um meinen Sohn zu werben, so grausam und unmenschlich mit ihm verfahren, daß es wohl zum Erbarmen ist. Es dient mein Sohn bei Herrn Johann Georg Merkel, Anteilseigner an einem Berg- und Stahlwerk in Schmalkalden als Angestellter. Er muß mir aber doch dann und wann mit seinem Fuhrwerk beispringen, wenn ich aus Schwachheit nicht wohl fortkommen kann, damit mein Ackerbau nicht wüst liegen bleibt.

Die Soldaten haben ihn auf Lichtmeß [2. Februar] ohne Grund in Abwesenheit seines Herrn aus der Stube seines Herrn bei den Haaren hinausgeschleppt und danach zum Stiller Tor hinter der Stadt hinab nach dem Deichhaus und dem so genannten Nürnberger Rasen hin. Dort haben sie ihn mit einer heißen Tabakspfeife am Mund verbrannt. Nach dem haben sie ihn - mit Respekt zu melden - die Hosen heruntergezogen und mit Erde angefüllt. Weiter haben sie ihn einen Rain hinauf geschleppt und zwei andere haben sich an seine Beine gehängt. Danach haben sie ihn zu einer Gartentür geführt und ihn auf der Nase umgedreht. Ferner haben sie ihm den Mund aufgebrochen und ihn abermals mit einer Tabakspfeife verbrannt und haben ihm Asche in den Mund gestreut und ihm auch einen Stock in den Hals gesteckt. Weiterhin haben sie ihm das Gesicht mit Erde eingerieben und auch mit einem scharfen Gerät („Raasen“) die Nase gezwickt. Darauf haben sie einen Stock genommen und ihm die Hände damit geschlagen.

Von dort haben sie ihn weiter fort geschleppt zwischen zwei Gärten und haben ihm die Nase umgedreht. Schließlich haben sie ihn wieder nach dem Auer Tor [Tor nach Schmalkalden-Aue zu] über die Pfaffenwiese hin in das Haus der alten Frau des Dorfpolizisten die Treppe hinauf und in die Stube geschleppt und ihn hinter den Tisch in die Ecke gesetzt. Dort haben sich auf jeder Seite zwei neben ihn gesetzt, haben ihm den Mund aufgebrochen und ein Messer drin umgedreht. Dann haben sie den Mund mit angezündeten Spänen verbrannt, danach ein Sperrholz in den Mund gesteckt und mit einem spitzen Holz das Zahnfleisch abgestoßen. Dann hat einer die Nacht über immer auf ihm gelegen und ihn gestoßen.

Den folgenden Tag haben sie ihn zum Herrn Capitain Bilß gebracht. Dieser aber hat ihn zur Stubentür hinaus gestoßen, weil er nicht hat „Ja“ sagen wollen. Danach haben sie ihn wieder zum Weidebrunner-Tor hinaus und zur Reihersgasse und auch die steinerne Wiese hinab geschleppt [alles Straßennamen in Schmalkalden]. Dann hat ihn einer dreimal mit dem bloßen Degen nicht nur über die Schulter geschlagen, sondern auch mit dem Degen ins Gesäß (?) gestoßen.

Darauf haben sie ihn in voriges Haus geschleppt und ihm in die Hose gegriffen und an den Geschlechtsteilen angefaßt und herumgeführt, danach an beiden Ohren angefaßt, haben ihn auch in die Seite gezwickt, mit einem Messer auf die Hand geschlagen, daß der Griff entzwei gegangen ist.

Dann haben sie die Schere zum Abschneiden des Kerzendochtes („Lichtschere“) genommen und ihm damit auf die Hand geschlagen, haben ihm auch einen Kalender an den Hals und eine Schreibtafel vor das Auge gehängt. Darauf haben sich drei Mann zu ihm gesetzt und nicht nur den ganzen Tabaksrauch ins Maul geblasen, sondern auch die Asche davon in den Mund geschmiert, und haben ihm in die Augen gespuckt.

Dann haben sie Dreck genommen und ihm diesen in die Nase gesteckt anstatt Schnupftabak. Sie haben auch alles geraubt und alles weggenommen, was er bei sich gehabt hat.

Danach haben sie ihn zum Herrn Obristen und von da wieder ins Auer-Tor in den Arrest geführt [dieses Tor war das Gefängnis der Stadt Schmalkalden]. Und als ihn der Herr Obrist am Abend freigelassen hat, da hat der Herr Sergeant 2 ½ Taler Unkosten gefordert.

Diesen Betrag hat der Herr meines Sohnes, der Herr Merkel in Schmalkalden, in meiner Gegenwart anzahlen müssen, da mir diese 2 ½ Taler nicht nur in meiner Haushaltung, sondern auch zur Bezahlung der monatlichen Steuern viel beigetragen hätten, obwohl mein Sohn keinen Löffel voll getrunken hat und für nicht einmal einen Gulden an Korn verzehrt hat. Und wie er aus dem Arrest gegangen ist, haben alle nach ihm getreten.

Dieses alles ist, wie es hier gemeldet wird, wahrhaftig mit meinem Sohn Valtin Groß vorgenommen worden. Er ist auch alle Zeit bereit, dies durch einen Eid zu bekräftigt. Über dieses alles aber muß ich als dessen Vater schmerzlich beklagen, daß dieser mein Sohn durch die erzählten unerhörten Maßnahmen so jämmerlich zugerichtet gewesen ist, daß ich bis heute nicht allein viel Pflaster und Medikamente für ihn brauchen muß. Der ganze Rücken ist recht erbarmungswürdig anzusehen und voller Pflaster. Auch der linke Arm ist so mißhandelt gewesen, daß mein Sohn damit noch heute nichts damit ausrichten kann.

Ich bin ein armer gebrechlicher alter Mann und bin deswegen schon aus der Landmiliz entlassen worden. Auch habe ich sehr viel an Steuern bezahlt. Da ist es wohl angebracht, die Erwägung anzustellen, daß ich in meinem Alter mit meinem Eheweib das Brot vor den Türen suchen müßte. Das gilt vor allem, wenn mir der Sohn weggenommen würde, weil die Soldaten schon verschiedene Male sich ihm gegenüber haben verlauten lassen, daß sie ihn doch wegnehmen werden.

Also ist es mein untertäniges Bitten, daß ich rechtliche Genugtuung erhalte, wie es recht und billig ist, wegen dieser unerhörten recht barbarischen Gewalttätigkeiten, die sie mir armen, doch treuen Untertanen angetan haben. Ich muß nicht allein unterdessen für meinen Sohn die Arbeit bei dem Herrn Merkel in Schmalkalden verrichten und darüber meine Arbeit versäumen muß, sondern auch habe auch für die Pflaster und anderes viele Unkosten.

Hochfürstliche Durchlaucht werden hoffentlich solche unmenschlichen Vorgänge mit den Untertanen meines gnädigsten Fürsten und Herrn nicht billigen, sondern mir mit hoher Gunst zum Recht verhelfen. Ich tröste mich schon damit, daß ich erhört werde.

Eurem hochgelobten Herrn

      untertäniger Valtin Groß

      Melchior Steinmann, Schultheiß

      Johann Sebastian Groß, Vorsteher

Näherstille, den 13. Februar 1727

 

Dieses Klageschreiben hat unser Herr Amtsschultheiß an die Offiziere nach Schmalkalden geschickt mit der Forderung, dem Kläger in allen Punkten eine Entschädigung zukommen zu lassen und ihm Schaden und Unkosten zu ersetzen, sonst würde er genötigt werden, den Vorfall an höher Stelle zu berichten. Darauf ist sogleich ein Offizier zu dem Herrn Amtsschultheißen abgeordnet worden, der gebeten hat, keine große Sache daraus zu machen, es sollen Schaden und Unkosten ersetzt werden. Das ist dann auch geschehen.

 

Vom Monat Februar bis in den April ist zu Pferd und Fuß sehr stark für die Armee geworben worden. Die jungen Leute waren nicht sicher in ihren Betten. Sie machten sich dann fast alle miteinander auf in andere Orte wie Zella, Mehlis, Tambach usw. Dadurch waren alle Arbeitsplätze zerrissen und die Arbeit ging schlecht und es sah übel aus. Daher ließen die Behörden einen Befehl ausgehen, nach dem jeder Vater seinen davongelaufenen Sohn bei Verlust von Hab und Gut wieder herbeischaffen und bei sich arbeiten lassen solle.

 

Von Neujahr bis in den März ist überaus schönes, liebliches und warmes Wetter gewesen, so daß schon verschiedene Leute an den Acker gefahren sind und gesät haben. Aber in der Mitte dieses Monats kam der Winter wieder und brachte mit sich große Kälte, Wind und vielen Schnee.

 

Vom 2. März bis zum Juli ist die Anzahl derer hier einquartierten Dragoner bis auf 23 gestiegen. Man hat ihnen jeden Tag 2 Metzen Hafer und 8 Pfund Heu, Spreu und Stroh geben müssen. Dafür ist den Leuten für drei Monate Steuer gutgeschrieben worden.

 

1727 

Am 20. Mai ist der jüngste Sohn des Hans Holland, Nagelschmied in Obersteinbach, von dem hier sich aufhaltenden Quartiermeister aus Unvorsichtigkeit über den Haufen geritten worden, daß er eine ganze Weile bewußtlos gewesen ist, aber doch endlich wieder zu sich gekommen ist.

 

Am 27. Mai und 5. Juli waren große starke Gewitter, die große Hagelkörner und große Wasser brachte. Vor allem in Schmalkalden entstand großer Schaden, weil Wehre und Stege mitgenommen wurden.

 

Am 19. Juli hat Thomas Lenß, ein Dragoner, der in Altersbach geboren wurde, mit seinen Kameraden auf der Wiese bei der Schneidmühle ein Wettreiten gemacht und aus Unvorsichtigkeit Meister Ernst Hilpert, Nagelschmied in Obersteinbach, der in Unterschönau zu seiner Arbeit gelangen wollte, über den Haufen geritten, so daß er den anderen Tag gestorben ist.

Er wurde von Herrn Dr. Fuchs, dem Landarzt und dem hiesigen Bader besichtigt und untersucht. Dabei waren Herr Amtsschultheiß Zufall, Herr Kantor, die Gerichtsschöffen Kaspar Dietzel und Johannes Faßler, die Vorsteher Meister Hans Ernst König und Meister Johannes Frank. Es ergab sich, daß bei ihm das „Herz-Brot“ und sechs Rippen (die sechste Rippe zweimal) die zwei Kinnbacken und Zahnlade entzwei gewesen sind, ebenso die kleine Röhre am Schienbein. Er hatte auch ein großes Loch am Hals, so daß er keine Speise hinunter bringen konnte. Am 22. Juli wurde er begraben mit dem Text „Sehet, welch ein Mensch“ (Joh 19, 5). Besonders wurde behandelt „Ihr habt gehört: Du sollst nicht töten“ (Matth 5) und ganz besonders 2. Sam 3,33 bis 34. Thema der bewegenden Beerdigungsrede eines unschuldig ermordeten Christen war: erstens Vorsatz, zweitens Nachsatz (?).

 

1727 

Am 14. August wurde der Geburtstag unseres gnädigsten Fürsten und Herrn, Herr Karl I.

Landgraf zu Hessen, zum 74 mal und auch zugleich ein Jubiläum gefeiert im ganzen Lande, weil dieser Herr nunmehr 50 volle Jahr die mühsame Landesregierung innegehabt hat und geführt hat. Am Sonntag vorher wurde es von allen Kanzeln verkündigt, daß man sich am Jubiläumstag vormittags der üblichen Arbeit enthalten und dem Gottesdienst beiwohnen solle.

Halb neun Uhr fing der Gottesdienst an mit einem Vorspiel auf der Orgel. Dann wurde gesungen: „Komm heiliger Geist“ und das schöne Lied: „Sollt ich meinem Gott nicht singen“.

Dann wurde mit Trompeten und Pauken der Ps 103, Vers 1 bis 5 gespielt, ferner der Choral: „Allein Gott in der Höh sei Ehr“. Gepredigt hat Herr Eberhard über den Text Ps 92, Vers 12 bis 14. Seine Einleitung ging über Hosea 4 „Heute ist unseres Königs Fest“, speziell wurde gepredigt über 2. Samuel 19, Vers 34 bis 35.

Thema: „Die Glückseligkeit frommer alter Menschen“. Nach der Predigt wurde gesungen: „Herr Gott, dich loben wir“ unter dem Schall der Pauken und Trompeten und dem dreimaligen Schießen der Musketiere („carbiner“) von der Kompanie des Herrn Hauptmann Wittner die alle vor der Kirche standen.

Ich für meine Person habe mir bei diesem Jubiläum Karls eine besondere Freude gemacht und Gott gedankt, indem ich ein Gedicht gemacht habe. Ich tat das, weil ich die Gnade vor meinen Vorfahren, meinem Großvater, Schwiegervater und meinem eigenen Vater gehabt habe, dieses Jubiläum zu erleben und zu feiern. Auch weil ich hier in Steinbach unter den geistlichen und weltlichen Bedienten der älteste Diener im Amt bin, der diesem alten Herrn Landgrafen in der Kirche und Schule dient. So habe ich meine untertänige Schuldigkeit gegen ihn wie auch meine Freude durch nachfolgende wenige und schlechte Zeilen an den Tag legen wollen.

 

Aria:

       1.                                                                                   4.

Höchster Gott es soll Dich preisen                Nimm die Buß und Liebes Zähren

heute und noch manche Stundt               milder Schepfer gnadig an,

nebst dem Hertzen auch mein Mundt    und die deine Macht wohl kann

soll dir hohes Lob erweisen                           laß mich meinen Wunsch gewähren

und die Wohltat nicht verhelen                kröne du mit neuer Stärcke

daß ich meines Fürsten Zeit,                         den du Herr gesalbet hast

noch in Ruh und Frölichkeit                     unterlauf der Jahre Last

umb ein Jahr vermehrt kann zehlen  .       durch vermehrte Gnadenwercke.

 

                        2.                                                                 5.

Dir Gott achtet sich verbunden                     Du erkennst seine Sinnen

nebst mir das gantz Heßenlandt             und den ungesparten Fleiß

Geistlich, Weltlich und Haußstandt.          in daß wie Er kann und weiß,

Jeder hat sich wohl befunden                       gern mit Freuden will beginnen

Und der Gnadt undt Güt genoßen,       was Zu deiner Ehr mag reichen

die dem Fürsten Haupt von dir                     und des gantzen Landes Nutz

mit viel Segen Hülff und Zier                   ey so laß den Gnaden Schutz

viele Jahr ist Zu gefloßen.                         Nimmer mehr von ihm entweichen.

 

       3.                                                                                   6.

Billig ist es daß von allen                         Endlich wollest du auch segnen

allen deren theuren Muth                        dieses frommen Fürsten Hauß

nimmermehr sich ändern thut                  was bey Ihm geht ein und aus.

möge Wunsch und Bild erschallen                Leben und Gesundheit geben

die in Himmel sich erschwinge                      laße blühen wie vor deßen

und Zu neuer Lebens Zeit                              CAROLUM den Fürsten schön

neue Hülff und Gütigkeit                       seine Töchter seine Söhn

diesem frommen Fürsten bringe                  in das Fürsten Hauß in Heßen.

 

DIe genIaLI CaroLI  I.  prInCIpIs  hIrsfeLDens Iret hassIae paVCVLa haeC CantaVIt.

                        Johannes Avenarius, Organist          

[Am Tag der Freude will ich Karl I., dem Fürsten von Hersfeld und Hessen, diese paar Worte singen] [Die römischen Ziffern ergeben die Jahreszahl 1727].

 

 

Glückwunsch – Zeittafel                                                       .

1. Karl I. berühmter Fürst hat jetzt glücklich vorsichtig 50 Jahre regiert.                              1727

2. Karl ein vortrefflicher und wehrhafter Fürst von Hersfeld und Hessen lebe hoch.         1727

3. Unser teurer Karl hat nun ein halbes Jahrhundert als Landesherr löblich geherrscht.   1727

4. Es lebe der teure Karl wohl und regiere noch lang und glücklich.                                      1727

 

 

Kabbala I

      Siehe Fürst Karl hat 50 Jahre lang glücklich regiert

      

E          5          C             3        P        60        F            6        a            1        R          80

c          3          a             1        r          80        e            5        n          40        e            5

c          3          r           80          i                9         l           20        n          40        g            7

e          3          o          50          n           40            i                9         o          50        n          40

fecit 16            l           20         c              3         c            3         s          90        a             1

                        u        200          e             5          i             9                                            200

                        s           90          p          60             t            100          L              20            i                9

                        fecit 444            s          90             e                5        fecit 241          t           100

                                               fecit 347          r           80                                fecit 442

 

macht zusammen 1727.                                                       

 

[Die Buchstaben der Wörter des lateinischen Satzes werden nun einzeln untereinander geschrieben und diesen Buchstaben Zahlen zugeordnet, die in der Summe die Jahreszahl 1727 ergeben. Die Zuordnung ist wie folgt:

Die ersten Buchstaben des Alphabets bezeichnen die Zahlen 1 bis 9:

a = 1, c = 3, d = 4, e = 5, f = 6, g = 7, h = 8, i = 9.

Die Buchstaben „k“ bis „u“ bezeichnen dann die Zehner- und Hunderterzahlen:

k = 10, l = 20, m = 30, n = 40, o = 50, p = 60, q = 70, r = 80, s = 90, t = 100, u = 200.

(nicht alle Zahlen werden in der vorstehenden Tabelle verwendet).

Es ist sicher schwer, die passenden Buchstaben und Summen zu finden, es muß so wie eine Art Sudoku gewesen sein, aber Johannes Avenarius hat das sicher gern gemacht. - Die Kabbala ist eine Zahlenmystik, die von den Arabern kommt, aber offenbar auch im Abendland gern geübt wurde.]

 

 

Kabbala  II

Carolus Princeps Hirschfeldensis ac Hassiae floret

        C     3       P           60        H           8        a            1        F           6

        a      1       r           80        i             9        c            3        l            20

        r   80         I             9       r        80       H           8        o           50

        o   50        n          40        s           90          a               1        r           80

        l    20        c            3        c         3        s          90        e            5

        u  200     e         5        h         8        s          90        t         100

                                                                                                          fecit   261

        s   90        p          60        f             6        i             9       

            fecit   444

                        s           90        e            5        a            1

                                    fecit   347                   

                                                   l           20       e               5

                                                                                   fecit   208

d      4

                                                            e      5

                                                           n     40

                                                           s     90

                                                           i       9      

                                                          s      90      

                                               fecit    467, macht insgesamt 1727

1727

Am 12. August ist ein neues Türmchen auf das Malzhaus gesetzt worden von Johann Konrad Jäger, Zimmermann und zurzeit Schankwirt in Obersteinbach.

In diesem Jahr ist ein unvergleichlich schöner und nicht besser z wünschender Sommer und eine gute Ernte gewesen, so daß um den Bartholomäustag [24. August] mit der Ernte völlig fertig gewesen ist bis auf ein klein wenig Grummet [zweiter Grasschnitt], das noch gestanden hat. Es hat auch ziemlich viele Früchte für Menschen und Vieh gegeben. Besonders ist merkwürdig, daß es hier in Steinbach viel Obst gegeben hat, während andere benachbarte Orte, die sonst davon einen Überfluß gehabt haben, gar nichts oder doch nur ein klein wenig bekommen haben.

 

Am 1. September haben die beiden Hirten und der Schäfer mit ihrem Vieh die Koppelhut [gemeinschaftliche Weide] wieder betrieben. Es sind aber die Hergeser gekommen und haben sie gepfändet, indem sie drei Kühe und sechs Schafe und Hämmel weggenommen haben. Sie haben diese aber bei einer Strafe von fünf Talern ohne Heller und Pfennig wieder zurückgeben müssen. Beim Gerichtstermin wurde jeder Partei auferlegt, solange auf die Hute und Weide auf der Koppelhut zu verzichten, bis die Sache besser untersucht wäre. Die Hergeser haben das aber nicht gehalten. Acht Tage darauf ist die Angelegenheit von den Behörden und anderen verständigen Leuten in Augenschein genommen worden und von der Steinbacher Gemeinde ein alter Markstein gezeigt und gehoben worden. Darauf ist nochmals beiden Teilen befohlen worden, sich der Hute und Weide auf der Koppelhut zu enthalten. Das ist aber zuerst von den Hergesern wieder gebrochen worden, so daß die Steinbacher auch dem nachgefolgt sind. Es sind ihnen aber auch 13 Stück Schafe von den Hergesern aus dem Pferch genommen worden, die sie aber auch wieder zurück geben mußten. Wie es in Zukunft ergehen wird, das wird die Zeit lehren.

 

1727 

Am 21. November ist die neue Orgel in Gegenwart der Herren Pfarrer, Herrn Amtsschultheißen, Zwölfer, Kirchenältesten hier und auf den Filialorten von dem Organisten geprüft und probiert und ohne schweren Fehler gefunden und völlig übergeben worden. Nebenbei bemerkt

kostet sie 700 Taler. Der Herr Orgelmacher bekam noch als Trinkgeld und zum Dank zwölf Taler gutes Geld. Der Prüfer aber und der die Orgel ausprobiert hat, auch bei dem ganzen Bau viel Mühe und Verdrießlichkeit gehabt hat, soll seinen Dank und das Trinkgeld noch bekommen. Nachschrift: Nichts.

 

1728 

Den 2. und 3. Januar sind die Gemeindeämter wieder besetzt worden und von dem ehrsamen Zwölferstuhl vorgeschlagen und von dem Herrn Amtsschultheißen bestätigt worden:

Vorsteher Johannes Jäger, Fuhrhändler und Handelsmann in Untersteinbach.

Rechnungsführer Johannes Wahl, Böttcher in Obersteinbach.

Fleischschätzer Valtin Heß, Schlosser in Untersteinbach, geboren in Tambach.

Wirte: Johann Konrad Jäger in Obersteinbach und Johannes Eck in Untersteinbach.

 

Am 26. Juni haben Herr Amtsschultheiß Zufall, Herr Förster Schäfer, Herr Gerichtsschreiber Doles und sämtliche Zwölfer die Grenzen besichtigt und begangen; die Schuljungen, die auch mitgehen mußten, sind gewesen namentlich…..[Namen fehlen].

 

Diesen Sommer ist ein neues Kellerchen in die Organistenwohnung gebaut worden. Es kostet so ungefähr 8 Taler. Die eine Hälfte hat die Kirche auf Befehl der Herrn Inspektors, die andere Hälfte die Gemeinde von dem Reitergeld bezahlt [das Geld, das für die Einquartierung der Reiter gezahlt worden ist].

Am 28. Juni hat 1 Maß Korn 7 gute Groschen, 1 Malter Gerste aber 2 Taler 4 gute Groschen gekostet.

 

1729 

Zu Anfang des neuen Jahres wurden die Gemeindeämter wieder besetzt und die Schenkwirte verpflichtet. Im Unterwirtshaus blieb der bisherige Wirt Meister Johannes Eck für den bisherigen Pachtpreis [Der Wirt mußte offenbar der Gemeinde eine bestimmte Summe garantieren und hatte dann unter Umständen seien Mühe, dieses Geld und seinen nötigen Verdienst wieder herauszuholen. Dadurch entstand dann so etwas wie ein „Wirtsrest“]

Im Oberwirtshaus wollte Meister Johann Konrad Jäger um den alten Preis nicht bleiben. Deshalb wollten die Zwölfer und Vorsteher den Meister Hans Usbeck, Christophs Sohn, annehmen, der schon vorher verschiedene Jahre als Wirt im Wirtshaus gewesen war. Johann Konrad Jäger aber wollte dies nicht geschehen lassen und wandte ein er sei doch der bisherige Inhaber und habe deshalb mehr Rechte.

Inzwischen versprach Usbeck, seinen alten Wirtsrest zu bezahlen, nämlich 50 Taler; das ist auch geschehen, denn er wollte wieder Wirt werden. Hans Konrad Jäger aber bot an, 100 Taler von seiner Schuld abzutragen und Wirt zu bleiben.

Hier war nun guter Rat teuer. Schließlich - weil einige Einwohner ins Amt gingen - befahl der Herr Amtsschultheiß, die Einwohnerschaft durch den Glockenschlag zusammenzurufen und nach den meisten Stimmen zu entscheiden. Darauf geschah es, daß Hans Konrad Jäger - der ja der Inhaber war - 100 Taler bares Geld auszahlte und Schenkwirt blieb.

Von dem Geld wurde nachher Hans Kaspar Motz bezahlt [eine dritte Person, die mit der Vergabe des Wirtshauses nichts zu tun hatte].

Auf diese Art und Weise bekam die Gemeinde Geld in die Hände und machte sich auch frei von ihrer Schuld bei Hans Kaspar Motz; das wäre vielleicht nicht möglich gewesen, wenn es bei der Vergabe des Wirtshauses nicht so ergangen wäre, wie es ergangen ist. Siehe Seite 488 (?)

 

Vorsteher: Meister Valtin Holland, Quirings Sohn, Nagelschmied in Obersteinbach.

Rechnungsführer Peter Köllmann, Fuhrmann in Untersteinbach. Er lehnte die Aufgabe aber ab mit der Begründung, ohne Ruin seiner Familie dieses Amt nicht verwalten zu können. Deshalb wurde Meister Valtin Pabst, Maurermeister in Untersteinbach, angenommen.

Fleischschätzer und Brotwieger wurde Meister Hans Moritz Huhn, Drechsler in Obersteinbach.

[Das Amt des Rechnungsführers war wohl nicht so sehr beliebt, weil man dann auch Geld eintreiben mußte für die Gemeinde, und wenn das nicht gelang, dann mußte der Rechnungsführer die fehlende Summe drauflegen].

 

1729

 Von Weihnachten vorigen Jahres und zu Anfang dieses Jahres und eine geraume Zeit danach  war es sehr kalt und windig, so daß die Wasserräder für die Werkstätten alle eingefroren sind mit Ausnahme der Mühlen, die man mit großer Mühe und Arbeit in Betrieb halten konnte. Es war so kalt wie vor 20 Jahren im kalten Winter 1709, so daß auch verschiedene Leute erfroren zum Beispiel bei Kleinschmalkalden ein Mann aus Waltershausen in Thüringen, ein Seifensieder.

Ebenso ist bei Mittelstille ein Dragoner erfroren, der vielleicht aus Trunkenheit den hohen Rain hinunter ins Wasser gefallen und in diesem ohne Hut ein Stück weiter gegangen ist und am Ende sitzen geblieben ist. Am Morgen des 6. Januar ist er tot gefunden worden. Er hat bis auf den 14. des Monats liegen müssen, ehe er besichtigt worden ist. Weil er keinen guten Ruf hatte ist er auf Befehl der Obrigkeit schließlich auf freiem Feld weit vom Weg bei einer Hecke begraben worden, und zwar von Bettelleuten, die einen Taler dafür bekommen haben.

Am 9. Januar ist der neue Förster Herr Zielfelder hierher gezogen, nachdem der vorige Herr Schäfer zum Oberförster befördert wurde nach Hohleborn [nördlich von Schmalkalden] hat ziehen müssen.

 

In diesen Tagen haben die roten Flecken [wohl die Masern] so wohl hier als auch in den benachbarten Dörfern sehr gewütet, so daß nur wenige Kinder auch junge Erwachsene davon verschont blieben. Die Schulen sind kaum mit der Hälfte der Schüler besetzt gewesen, doch ist gottlob kein Kind daran gestorben.

 

Am 23. September ist in Schmalkalden eine Hure, die ein Kind umgebracht hatte, auf dem öffentlichen Markt hingerichtet worden. Ebenso ist einem Zigeuner vor der Stadt am Galgen ein Abbild des Galgens auf den Rücken gebrannt worden.

 

1729

In diesen Tagen nämlich nach Neujahr hat der Diebstahl unter den Dragonern sehr überhandgenommen, so daß sie nicht nur des Nachts Hühner, Gänse, Ziegen, Schweine, Kälber und dergleichen geholt, sondern auch am hellen Tage am 3. Januar zu Mittag in das Haus Valtin Mangolds gingen, der Nagelschmied in Obersteinbach ist. Dort haben sie unter anderem 14 Ellen [4,20 Meter] neues Halb-Tuch und Barchent-Stoff und drei silberne Finger-Ringe usw. genommen. Sie wurden aber dabei ertappt und nach Herges in den Arrest geführt. Was ihnen widerfahren ist, wird die Zeit lehren. Es hat niemand erfahren können, was sie deswegen für Strafe haben leiden müssen, ich bin aber der Meinung, daß sie dafür überhaupt keine Strafe erhalten haben.

Weil die im Jahr 1726 gesetzte Linde wieder eingegangen ist, sind in diesem Jahr am 12. September zwei andere von Springstille nach hier gebracht und gesetzt worden, die auch geraten sind und noch stehen. Am 3. Juli 1734 ist ein Gehäuse um die oberste Linde gemacht worden.

Am 20. April haben sämtliche Zwölfer, Kirchenälteste und Schultheißen nebst Vorstehern hier und in den Filialorten einen Vertrag geschlossen mit dem Steinmetz Valtin Wick und Mitarbeitern von Floh wegen der Mauer um den Gottesacker, die erweitert werden soll. Die Kirchengemeinde gibt für jedes Stück Mauer mit einer Länge von 5,33 Meter und einer Höhe von 2,40 Metern und einer Breite von unten 83 Zentimetern einen Betrag von 2 Taler 14 gute Groschen [Ein Werkschuh ist gleich 33,3 Zentimeter, so daß rund 5,33 Meter Länge zusammenkommen; eine Ruthe hat aber meist nur knapp vier Meter. Weil hier die Ruthe länger gerechnet wird, ist das Maß „Werkschuh“ verwendet worden. Der hessische Schuh hatte 31 Zentimeter]. Das Steinebrechen bezahlt die Gemeinde und übernimmt die nötigen Handreichungen usw. Die Rechnung hat geführt Meister Kaspar Albrecht, Hufschmied und Zwölfer.

 

1729 

Von Ostern bis um den Jakobustag [25. Juli] ist der Gottesacker erweitert worden. Die Fläche kostet über 100 Taler, weil Lorenz Reumschüssels Witwe 80 Taler bekommen hat und noch 10 Taler haben will - sie und auch Klaus Schmidthaben haben sie bekommen - ebenso Valtin Heß 3 ½ Taler, Heinrich Rothämel 7 Taler und Egidius Holland 10 Taler. Alles zusammen kostet beinahe 250 Taler.

Valtin Wick von Floh und Valtin Pabst von hier, Maurermeister und Kollegen, haben bekommen 

Mauer- und Steinbrecher Lohn   2 Taler 7 gute Groschen

                                                             darunter ungefähr  9 Taler. Steinebrecherlohn

Für 72 Malter Kalk                             74 Taler         

Für Kalkfuhren wurden nach und nach verbraucht  1 Taler 14 gG.

Hans Georg Wilhelm und Mitarbeiter      Steine und Tagelohn 17 Taler  7 gute Groschen

Für Dielen und ein Kalkloch zu machen  2 Taler 15 gute Groschen.

Für Werkzeug zu machen, zu spitzen, auch Geld. 5 Taler 13 gG.

Verzehrt beim Vertragsabschluß, beim Kalklöschen, beim Grundsteinlegen und beim

Abschluß der Arbeiten  11 Taler  5 gute Groschen.

Taglohn für den Bauherrn Kaspar Albrecht   12   Taler

Hierfür sind geborgt von Förster Zielfelder 100 Taler gut Geld

Kollektengeld gesammelt    88 Taler

Unterschönau hat gegeben   8 Taler 21 gute Groschen

Rotterode hat gegeben          9 Taler    16 gute Groschen

Altersbach hat gegeben       10 Taler.

Steinbach hat die ganze Zeit mit der Hand Frondienste geleistet und 31 Fuhrwerke und

35 Karren Stein gefahren

Unterschönau     58 und ½ Tag Handfron

Rotterode            46 Handfron und 21 Karren Steine gefahren

Altersbach          42 ½ Tage Handfron, 14 Fuhrwerke und 4 Karren Steine

Die übrigen Steinfuhren sind mit 17 Taler 6 gute Groschen bezahlt worden [das gehört eigentlich oben hin].

 

1730 

Am 2. und 3. Januar sind die neuen Ämter wieder besetzt und von dem ehrsamen Zwölferstuhl vorgeschlagen und vom Herrn Amtsschultheißen bestätigt worden:

Vorsteher: Meister Wilhelm Reinhard, Nagelschmied in Untersteinbach.

Rechnungsführer: Meister Johannes Häfner, Ernsts Sohn, Nagelschmied in Obersteinbach.

Fleischschätzer: Meister Johann Adam Roth, Leineweber in Untersteinbach.

Wieger:  Johann Konrad Jäger (Obersteinbach), Johannes Erk (Untersteinbach).

 

Am 9. Februar wurde Herr Inspektor Neunesius, der am 1. des Monats selig verstorben ist, christlich in die Erde bestattet. Die Herren Zwölfer und die alten und neuen Heiligenmeister gingen noch mit zur Trauerfeier.

 

Am 23. März dieses Jahres abends gegen 6 Uhr ist unser allergnädigster liebster Landesfürst Karl I., Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld usw., nach ausgestandener Krankheit im Alter von 76 Jahren und im 53. Jahr seiner preiswürdigen Regierung selig in Kassel gestorben.

Es wurde auch gleich acht Tage danach die allgemeine Trauer in der Kirche und im ganzen Land angekündigt. Sie hat ein ganzes Jahr gedauert. Täglich wurde ganze sechs Wochen mit allen Glocken von 11 bis 12 Uhr geläutet.

Am 24. Mai wurde im ganzen Lande die Gedächtnispredigt für den Fürsten gehalten, für die sechs Texte vorgeschrieben waren. Hier in Steinbach hat Herr Pfarrer Avenarius diese Predigt gehalten über die Worte 1. Samuel 25, Vers 1. Daraus hat er nach Anleitung der Worte Davids folgenden Eingang der Predigt wählte: „Du legest Lob und Schmuck auf ihn“. Anhand von Psalm 21 führte er dann aus, wie Gott der Herr Lob und Schmuck auf öffentliche Regenten und Fürsten legt: 1. In ihrem Leben, 2. in der Regierung und 3. in ihrem seligen Tod. Das führte er dann vortrefflich aus.

Bei dem Gottesdienst mußten alle auf Befehl des Herrn Amtsschultheißen so viel nur möglich in schwarzer Kleidung erscheinen und die Frauen alle in weißen Schleiern. Die Prediger sollten auf Befehl des hochfürstlichen Konsistoriums alle ihre gehaltenen Gedächtnispredigten einschicken; ob es aber von allen geschehen ist, kann ich nicht wissen.

Nach Pfingsten haben sämtliche Zwölfer und derzeitige Vorsteher einen Vertrag geschlossen über die neue steinerne Brücke bei dem Brauhaus. Der Vertrag mit Meister Valentin Pabst, Maurermeister von hier, lautete auf 25 Taler [wohl nur die Kosten für den Maurer, denn die Gesamtkosten waren ja höher].

Die Abrechnung übernahm („Baumeister“) Meister Valtin Holland, Nagelschmied in Obersteinbach und derzeit Vorsteher [im Jahr 1729]. Was diese Brücke alles in allem kostet, wird die Rechnung des Baumeisters zeigen müssen.

 

 

 

[Es folgt jetzt eine Aufstellung der möglichen Kosten, aber ohne genaue Zahlen]:

Steinebrecherlohn

Steine:  Fuhrlohn 92 Fuhrwerke bezahlt, 18 Fuhrwerke als Fronleistung.

Kalk:    ungefähr 24 Malter.

Taglohn für die Handreichen

Tagelohn für den Baumeister

„Zehrung“ Festessen bei der Einweihung usw.

           

Die Brücke kostet alles in allem 133 Gulden, 4 Groschen, 2 Pfennige, laut Brückenrechnung, geführt durch Meister Valtin Holland, Nagelschmied „Am Berg“ [Straße] damals Vorsteher.

 

Die Jahrhundertfeier des Reformationsfestes [der Übergabe der Augsburgischen Confession]

Am 25. Juni dieses Jahres wurde in dem ganzen evangelisch lutherischen Welt („Zion“) ein Jubiläums- oder Dankfest wegen der vor 200 Jahren an Kaiser Karl V. übergegebenen Augsburgischen Konfession gefeiert. Acht Tage vorher erfolgte die Ankündigung des Festes von den Kanzeln. An anderen Orten wurde es drei volle Tage gefeiert, hier aber und im ganzen Hessenland nur einen Tag. Doch hatte unser allergnädigster Landesfürst, weil die Trauer wegen des Todes des Herrn Landgrafen noch währte, erlaubt und zugelassen, in der Kirche die Orgel und allerhand Saiteninstrumente zu gebrauchen und zu spielen. Am vorhergehenden Johannistag wurden nach vollendetem Nachmittagsgottesdienst allerhand Vorbereitungen getroffen, dieses Fest herrlich und ansehnlich zu machen.

 

Die jungen Männer von hier und in den Filialaorten brachten sehr viel grüne Bäume („Maien“) zusammen, mit dem die Kirche voll ausgestattet wurde. Am Turm hingen sie zu allen Löchern und Fenstern hinaus, vor allen Kirchtüren standen sehr viele Bäume, besonders vor der Tür, durch die man zum Turm hineingeht bis an den Brunnen. Ebenso standen auch grüne Bäume vor dem Pfarrhaus und bei den Schulhäusern. Die Mädchen brachten viele Blumen und Kränze, mit denen die Kirche bestreut wurde, auch Kanzel, Altar und Taufstein waren damit geziert. Nach dem Ende des Nachmittagsgottesdienst am Johannisfest wurde das Fest so eingeläutet, daß zunächst siebenmal mit der großen Glocke, hernach mit beiden zusammen geläutet wurde und so dreimal das Glöckchen in Obersteinbach [auf dem Glockenhaus] wurde auch alle Zeit mit geläutet.

Am Festtag wurde früh um 7 Uhr das erste Mal geläutet, ebenso wie am Tag vorher. Um halb acht Uhr wurde zum zweiten Mal geläutet, als sich inzwischen alle Leute männlichen und weiblichen Geschlechts auf den Markt vor dem Oberwirtshaus versammelten.

Die Leute aus dem Filialorten mußten von allen Seiten aus ihrem Ort in Prozession herausgehen, indem sie sangen: „In dich hab ich gehoffet, Herr“ und danach ein Morgenlied und vor dem Wirtshaus warten.

Hierauf ging der Organist mit seinen Schulmädchen los, von zwei Kirchenältesten geführt, denen der Kantor mit seinen Knaben und dem Kirchenchor („Choro Musico“) folgte, auch von einem Kirchenältesten geführt. Sie gingen von beiden Schulen aus und sangen auf dem Markt „In dich hab ich gehoffet“ und „Gott der Vater wohn uns bei“ und folgten der Gemeinde nach der Kirche, wo dann die Glocken aufhörten zu läuten. Beim Rückweg machte ein Kirchenältester den Anfang, der Organist mit seinen Schulkindern und der Kantor mit seinen Jungen und die Sänger folgten uns sangen immer wieder: „Ein feste Burg ist unser Gott“ und „Erhalt uns Herr bei deinem Wort“ und „Allein Gott in der Höh sei Ehr“. Dieses letzte Lied reichte bis an die Kirche.

Den Schulkindern folgte die ganze Gemeinde in guter Ordnung nach: Zuerst der ehrsame Zwölferstuhl und alle Amtsträger („welche Mantel hatten), danach die Zünfte und alle, die den entsprechenden Beruf hatten und endlich alle ledige jungen Männer und eine ziemliche Menge von Frauen.

 

Da konnte man sehen was für ein großes Volk der liebe Gott hier in unserem geliebten Steinbach hat, zumal der Festzug der Steinbacher allein halbe Stunde dauerte. Nach der Steinbacher Gemeinde folgte die Altersbacher Gemeinde mit dem Schulmeister, Schulkindern und Kirchenältesten und der ganzen Gemeinde beiderlei Geschlechts. Nach dieser kam die Rotteroder Gemeinde, ebenso die Unterschönauer Gemeinde in der Ordnung wie die anderen und auch mit Gesang [Oberschönau ist hier nicht erwähnt, denn es war keine einbezogene Gemeinde, sondern ein echter Filialort, der wohl seine eigene Feier hatte]. Es fanden sich auch viele fremde Herren ein und es wären noch mehr von ihnen gekommen, wenn es nicht den ganzen Vormittag sehr geregnet hätte.

 

Der Gottesdienst fing an unter Orgelklang, Trompeten- und Paukenschall und mit dem Lied: „Herr Gott, dich lieben wir“. Dann wurden ein Gebet und ein Stück des Augsburgischen Bekenntnisses verlesen; damit war schon beim vorhergehenden Johannisfest der Anfang gemacht worden. Danach wurde gesungen: „O Herr Gott, dein göttlich Wort“. Danach wurde wieder ein Stück aus dem Augsburgischen Bekenntnis gelesen und das Glaubensbekenntnis musikalisch vorgetragen.

Darauf wurde die Predigt gehalten über den vorgeschriebenen Text Ps 119, Vers 46 bis 48. Der Einstieg war eine herzliche Freudenbezeugung über dieses Fest. Vor dem Vaterunser wurde gesungen: „Es wolle Gott uns gnädig sein“. Dann folgte die zweite Einleitung mit dem Thema: „Von den Liebhabern des göttlichen Worts“. Der eigentliche Vortrag handelte von Theophilus, dem Liebhaber des göttlichen Gesetzes [vergleiche Apostelgeschichte 1,1].

 

Die einzelnen Teile der Predigt waren: 1. Wer ist er? 2.  Was tut er? 3. Wie stellt er sich dabei an? Dabei ging es um den Vers „Seid bereit zur Verantwortung“ 1. Petrus 3 [Vers 15]. Das haben getan die Propheten, Apostel, Heiligen Väter [Kirchenväter], besonders aber unser seliger Vater Luther. Und wenn jemals diese Worte erfüllt worden sind, so ist es geschehen im Jahre 1530 in Augsburg. Es wurde der ganze Verlauf erzählt, wie es bei der Übergabe des Augsburgischen Bekenntnisses zugegangen ist. Nach der Predigt wurde musiziert. Das wurden das Kollektengebet („die Collecte“) und der Segen gesprochen und mit dem Lied „Ach bleib mit deiner Gnade“ geschlossen.

Danach aber wurde allen Kindern hier und auf den Dörfern zur Erinnerung für 6 Taler Weck und Semmeln ausgeteilt und es bekamen auch solche Kinder etwas, die noch im Tragemantel getragen wurden, auch die Armen und elende Personen und wer sonst noch übrig war durch den  reichen Segen Gottes [„Hausarme“ sind arme Menschen, die sich ihrer Armut schämen und nicht auf den Straßen betteln, im Grunde sind es die offiziell anerkannten Sozialhilfeempfänger]

Am Nachmittag wurde der Gedenktag auch von reformierter Seite mit Predigt und Gottesdienst gebührend gefeiert. Montagfrüh wurde auch noch von der lutherischen Seite eine Bestunde gehalten, weil der Herr Pfarrer [Johann Reinhard Avenarius] danach nach Kassel reiste, um als Oberprediger von Schmalkalden die Bestätigung zu erhalten.

 

….33, V. 2:  eIn WeIser Lasset IhM gottes Wort nICht VerLeIDen

[Die Bibelstelle läßt sich nicht identifizieren, zumal auf der Fotografie der linke Rand fehlt. Es gibt nur wenige biblische Bücher im Alten Testament, die 33 Kapitel haben, aber da paßt kein Vers. Die großen Buchstaben ergeben auch nur die Jahreszahl 1710].

2. Petr 3, V.18:  WaChset  In  Der erkentnIs  VnD  gnaDe  Vnseres  herrn   JesV  ChrIstI    1730 [Diese Bibelstelle stimmt zwar, aber die Zahlen ergeben auch nur die Jahreszahl 1719].

 

1730 

Am 23. Juli, dem 7. Sonntag nach Trinitatis, hat unser Herr Pfarrer Johann Reinhard Avenarius seine Abschiedspredigt gehalten. Es waren wohl einige hundert Männer und Frauen gemeines Pöbelvolk aus Schmalkalden hier anwesend und wohnten der Abschiedspredigt bei.

Die erste Einleitung war Jeremia 1, Vers 7: „Du sollst gehen, wohin ich dich sende“. Die zweite Einleitung war 2. Petrus 1, Vers 15. Der eigentliche Vortrag war aus dem vorgeschriebenen Evangelium Markus 8: Das Letzte, das Beste das ein abschiednehmender Prediger bei seiner Gemeinde hinterlassen soll und das sie immer nach seinem Abschied im Gedächtnis behalten sollen, das ist der  Herr Jesus:  1. Jesus in den Augen, 2. Jesu im Munde, 3. Jesus in Herzen.

Am 25. kamen Herr D. Fuchs und Herr Stiefel (beide Kirchenälteste) und der Rechnungsführer Buchhorst aus Schmalkalden und holten Pfarrer Avenarius mit der Postkutsche. Darauf hat er am 26. gleich seine Antrittspredigt dort gehalten. Die erste Einleitung war genommen aus 1. Samuel 3, Vers 5: „Siehe hier bin ich, du hast mich gerufen“ und dem Text Psalm 34, V. 12. Die zweite Einleitung war aus Kolosser 4, Vers 17. Der Vortrag lautete: die nötige Aufsicht der Lehrer, daß sie ihr Amt wohl ausrichten mögen. Er hat zweieinhalb Stunden gepredigt [schreibt Johannes Avenarius doppelt unterstrichen]..

Nach der Predigt wurde er von dem noch damaligen zweiten Pfarrer („Diacon“), aber schon ernannten Herrn Inspektor Merkel der Gemeinde vorgestellt und ihm diese anvertrauet. Der Herr Pfarrer hatte sich aber, als er noch hier war, nicht mit der Gemeinde wegen der Güter und der Besoldung einigen können, obwohl sie extra deswegen zusammengekommen waren.

Deshalb geschah das nachträglich in Schmalkalden: Er gab die Hälfte der Feldgüter zurück unabhängig davon, daß sie von ihm eingesät worden waren. Das Opfer aber soll er für ein dreiviertel Jahr haben [gemeint ist wohl das besondere Pfarropfer].

 

1730 

Als nun auf solche Art die hiesige lutherische Pfarrstelle frei geworden war, wurden Vorbereitungen getroffen für einen anderen Pfarrer. Herr Inspektor Merkel sandte nachfolgende Probeprediger, aus denen die Gemeinde entsprechend den Verträgen zwei auswählen und vorschlagen sollte, von denen danach einer von der königlichen Kirchenbehörde bestätigt würde. Probeprediger sind gewesen:

 

1. Herr Brill, sechster Lehrer an der Ratsschule in Schmalkalden. Er predigte am 8. Sonntag nach Trinitatis über das vorgeschriebene Evangelium, vormittags in Oberschönau, nachmittags aber hier. Er stellte Licht und Recht gegenüber nach dem Vorbild von Urim und Tummim auf dem Amtsschild auf dem Gewand des Hohenpriesters: 1. Licht im Verstand, Recht im Willen usw. Es war auch zugleich eine Beerdigung zu halten.

2. Herr Reich, Pfarrer in Trusen [heute: Trusetal]. Er hielt das Abendmahl und predigte über das vorgeschriebene Evangelium und stellte den ungerechten Haushalter vor nach etlichen Lastern und etlichen Tugenden. In dem ersten sollen wir ihm nicht nachfolgen, in dem anderen aber gleich werden. Am Nachmittag aber in Oberschönau predigte er über die Worte Jeremia 17, Vers 11.

3. Herr Raßmann, Pfarrer in Völkershausen [westlich von Bad Salzungen].  Er predigte am 10. Sonntag nach Trinitatis nachmittags hier über 2. Petrusbrief, Vers 9. Nach Oberschönau ist er nicht gekommen.

4. Herr Kramer, vierter Lehrer an der lutherischen Schule in Schmalkalden. Er predigte am16. Aug. zum monatlichen Bußtag über die Worte Matthäus 11: „Kommt her zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid“. Dieser predigte auch am 12. Sonntag nach Trinitatis anstelle des reformierten Pfarrers Herrn Eberhard in Oberschönau und legte dabei seine Probe ab.

5. Herr Johann Adam May, Kandidat der (heiligen) Theologie, hielte seine Probepredigt am 11. Sonntag nach Trinitatis früh in Steinbach über das vorgeschriebene Evangelium und stellte zur Betrachtung aus diesem vor Augen: Zwei ungleiche Menschen auf gleichem Wege.

1. Nach ihrem Amt und Stand, 2. Nach ihrem Gottesdienst, 3. Nach ihrer Gnadengabe. Herr Pfarr Funck hielt das Abendmahl. Am Nachmittag predigte Herr May auch in Oberschönau über 1. Timotheus 4, Vers 8.

6. Herr Fabarius, Kandidat der heiligen Theologie, predigte nachmittags hier anstelle von Herrn Pfarrer Eberhard und legte seine Probe ab über die Worte Christi Matth 11: „Kommt her zu mir alle“, die bereits den vorhergehenden Mittwoch von Herrn Kramer erklärt worden waren.

7. Herr Schmidt, Kandidat der heiligen Theologie aus Schmalkalden, ließ sich als ein Probeprediger hören am 23. August, dem Tag des Apostels Bartholomäus, über das vorgeschriebene Evangelium und stellte nach Anleitung der Worte Apostelgeschichte 7: „Ich sah den Himmel offen“ zur Betrachtung vor die Seligkeit der Christen, die bei Jesus verharren:

1. Die Personen, die sich dieser Seligkeit gewiß sein können.

2. Worin die Seligkeit besteht.

Dieser hat in Oberschönau keine Probepredigt gehalten, hat sich aber vorher und nachher dort hören lassen.

8. Herr Wiß, Kantor in Treffurt [nördlich von Eisenach] war am 12.  Sonntag nach Trinitatis früh in Oberschönau der Probeprediger über das vorgeschriebene Evangelium. Nachmittags aber hatte er hier zum Text 1. Johannesbrief 2, Vers 15 - 16. Sein Vortrag war: Der Welt Freundschafft ist Gottes Feindschaft. 1. Wie wir solche sollen vermeiden, 2. Warum solches geschehen soll.

9. Herr Magister Hopf, Pfarrer in Barchfeld [östlich von Bad Salzungen, aber Teil der Herrschaft Schmalkalden] predigte über das vorgeschriebene Sonntagsevangelium und hielt das heilige Abendmahl. Er kündigte gleich nach der gehaltenen Predigt an, daß am künftigen Sonntag nach gehaltener Nachmittagspredigt die Abstimmung über den neuen Pfarrer vorgenommen und ausgezählt werden sollte [das lateinische Wort heißt „colligere“ mit zwei „l“]

10. Herr Kandidat Weigand [Weichandt] aus Schmalkalden predigte anstelle von Herrn Pfarrer Eberhard über die Worte Epheser 3, Vers 19.

11. Herr Flemmig, fünfter Lehrer an der lutherischen Schule in Schmalkalden, ließ sich als Probeprediger hören am 14. Sonntag nach Trinitatis, früh in Oberschönau, aber am Nachmittag predigte er hier in Steinbach über die Worte Römer 8, Vers 28: „Wir wissen aber, daß denen, die Gott lieben, alle Dinge zum Besten dienen!“ [Avenarius schreibt, daß der Lehrer über den Evangelientext gepredigt habe, der Römerbrief aber ist ein Brief, eine Epistel].

 

Nach dem Ende der Predigt trat Herr Inspektor Merkel vor den Altar und hielt eine überaus schöne nachdrückliche Rede an die Gemeinde. Er hatte zugrunde gelegt die Worte aus der

Apostelgeschichte Kapitel 1, Vers 24: „Herr, der du aller Herzen kennst, zeige an, welchen du erwählt hast unter diesen zweien!“

Der Inspektor ermahnte die Leute, nicht nach oberflächlichen Gefühlen zu wählen, sondern so, wo einen jeden sein Herz und Gemüt hintrage. Auf den Kandidaten May entfielen dann 253 Stimmen und auf den Kandidaten Schmidt 139 Stimmen. Diese beiden Kandidaten – die beide keinen Vater und keine Mutter mehr hatten - errangen also die meisten Stimmen und wurden vorgeschlagen, wobei das Glück und das Los den ältesten mit den meisten Stimmen getroffen hatte [An sich waren ja beide gleichberechtigt, aber offenbar hat man noch gelost, wer als erster auf dem Vorschlag stehen soll].

 

Und damit es wieder wie bei der vorhergehenden Nichtbesetzung der Pfarrstelle zwölf Probeprediger würden, kam am 17. Sonntag nach Trinitatis noch ein ungerufener listiger Schleicher dazu, nämlich Herr Wippo, der derzeitige Kaplan [Pfarrer zweiten Ranges] von Berka [an der Werra]. Dieser hat vielleicht gehört, daß die Außenorte („Filialisten“) im Namen und auf Kosten des …..[Name durchgestrichen, Vorname vielleicht „Christoph“] protestierte, es sei bei der Wahl unrichtig zugegangen. Er hatte aber nur vor, im Trüben zu fischen. Er kam an dem erwähnten Sonntag in das Kantorhaus und gab vor, er wolle seinen Herrn Vetter, den Pfarrer von Springstille, kennenlernen und sprechen, der an diesem Tag das heilige Abendmahl halten sollte. Er ließ sich aber im Geringsten nichts anmerken, daß er predigen wollte.

Er ging hierauf mit Herrn Funck in Rock und Halstuch [gemeint ist wohl das Beffchen] in die Kirche, und zwar in die Sakristei. Dort bot er sich sogleich an, dem Herrn Vetter Funck zu helfen. Dieser wandte aber ein, er hätte doch keinen Umhang („Überschlag“). Doch gleich zog der listige Probeprediger einen aus seiner Tasche und Herr Pfarrer Funck mußte ihm - nachdem er zweimal eine Lesung vorgenommen hatte - seinen Priesterrock geben. So marschierte er auf die Kanzel, die ganze Gemeinde aber wurde stutzig über diesen ungerufenen Gast. Man hätte bei diesem Vorgang behutsamer handeln sollen und dem Schleicher die Predigt gänzlich abschlagen sollen - nach meiner Meinung.

Die Probeprediger sind jedesmal hier in Steinbach von der Gemeinde [wohl der bürgerlichen Gemeinde] gespeist worden. Was das alles gekostet hat, wird die Rechnung zeigen. Am 12. September reisten die zwei vorgeschlagenen Herren von hier nach Kassel, kamen aber unverrichteter Sache am 26. wieder zurück, weil beim Konsistorium ein Protestschrift eingelaufen war mit dem Inhalt, es wäre ganz unrichtig bei der Wahl hergegangen nämlich die Wahl wäre den Leuten nicht vorher mitgeteilt worden, die Schreiber hätten unrichtig geschrieben, viele hätten auch gar nicht gewählt und was dergleichen Unwahrheiten mehr gewesen sind. Was es mit dieser Protestaktion für eine Bewandtnis hat, will ich hier in Kürze mitteilen:

Es waren einige von den Freunden des Christoph Weichand [Name durchgestrichen] hier, die ihn vor allen anderen gern zum hiesigen Pfarrer gemacht hätten. Diese machten seinem Vater weiß, Herr Wiß [auch fast durchgestrichen] hätte mehr Stimmen als Herr Schmidt. Sie gingen auch im ganzen Dorf herum und fragten die Leute, für wen sie gestimmt hätten. In deren Namen und der gesamten Einwohner der Außenorte mußte der Schultheiß in Oberschönau mit Namen Rommel die Protestschrift machen und nach Kassel schicken.

Dieser Rommel war ein gottloser kühner verwegener Mensch, ein Meister im Anwenden bestimmter Methoden („Praktiken“), dem der Wiß [fast durchgestrichen] in Schmalkalden 300 Taler gegeben hatte, um seinem Sohn zu dem hiesigen Pfarrdienst zu verhelfen.

Weil er aber keine Antwort darauf erhielt, ließ er nach einigen Wochen noch eine machen und ging selbst nach Kassel und bat um eine Untersuchungskommission, die er auch erhielt. Am 19. Oktober kamen die Herren Kommissare, Herr Inspektor Schirmer, Herr Inspektor Merkel und Herr Amtsschultheiß zusammen und untersuchten die Sache einige Tage genau, fanden   aber nicht das geringste Unrecht. Sie berichteten die Sache dem Konsistorium, das den erwähnten Rommel wegen eines Unfugs und wegen der vielen unnötig verursachten Unkosten zu einigen Wochen Gefängnis verurteilten, weil er gar nichts zum Guten gewendet und allen Menschen etwas schuldig geblieben ist (?). Hier in Steinbach hat auch einer der Anhänger des Wiß 10 Taler Strafe bekommen, der sich sehr darum bemüht hat, dem Christoph Weichand [durchgestrichen] zu der Stelle in Steinbach zu verhelfen. Doch waren  alle Mühe und alles Geld und alle Lügen umsonst und vergebens [

Offenbar gab es zwei Unterstützergruppen für Weigand und Wiß, aber die Weigand-Anhänger wollten die Wahl dadurch angreifen, daß sie sagten, schon die Wahl im Falle Wiß sei falsch gelaufen].

Am 9. September wurde Herr Kandidat May von Ihrer Königlichen Majestät in Schweden zum hiesigen Pfarrer ernannt. Am 8. Dezember wurde er in Schmalkalden geprüft, am 15. des Monats wurde er vom Konsistorium in Kassel bestätigt, und am 22. in Schmalkalden ordiniert. Weil die Zeit vor dem Fest zu kurz war, daß die Herren Inspektoren und Beamten unmöglich hierher kommen konnten, um ihn hier zu ordinieren. Die Ordination kostet 4 Taler; davon hat Herr Inspektor Merkel 2 Taler, Herr Oberpfarrer 1 Taler und Herr Lindt 1 Taler bekommen [Ordination ist die einmalige und grundsätzliche Berufung zum Pfarrer, nicht die Einsetzung in ein bestimmtes Pfarramt].

Das Prüfungsgebühr in Kassel, nämlich 4 Taler, haben die Herren Konsistorialräte dem Herrn Kandidaten oder neuen Pfarrer geschenkt, aber das Prüfungsgebühr in Schmalkalden, die noch einmal 4 Taler beträgt, mußte er zahlen [Für beide Prüfungen wird das Wort „Examen“ verwendet, die entscheidende Prüfung dürfte aber vor dem Konsistorium in Kassel gewesen sein].

Ansonsten ist hier nicht zu vergessen, daß vor der Untersuchungskommission ausgemacht worden ist, daß künftig die vier Filialorte Oberschönau, Unterschönau, Rotterode und Altersbach bei der Wahl eines lutherischen Pfarrers keine Stimmen abgeben dürfen und sollen, sondern dieses Recht gebührt den Steinbachern allein [Später von Avenarius hinzugefügt] Dieses muß jedoch später wieder abgeändert worden sein.

Was während der Nichtbesetzung der lutherischen Pfarrstelle und bei der Wiederbesetzung eingenommen und ausgegeben wurde, das zeigt die Rechnung, die geführt wurde durch Meister Wilhelm Reinhardt, Nagelschmied und derzeit Vorsteher.

 

1730

Am 15. Februar und am 9. Oktober nachts zwischen 7 und 8 Uhr haben abermals rote und weiße Zeichen, am 2. November aber ein ganz besonderes Zeichen am Himmel gestanden

 

Am 16. März wurde der hölzerne Umgang am Turm durch Meister Johann Konrad Jäger und Valtin Gerlach abgenommen, weil man befürchtete, er könnte unversehens herabfallen und großen Schaden an der Kirche oder anderswo tun. Sie bekamen dafür 6 Taler. Das Eichenholz wurde verkauft für 6 Kopfstück, die die Zimmerleute noch dazu bekamen.

 

Als es auf die hiesige Kirchweih zuging hat man angefangen in der Gemeinde Doppelbier zu brauen, welches auch jeder Zeit sehr gut geraten ist. Die Kanne wurde für 1 Groschen oder 12 Pfennige verkauft, das Bier war wohl wegen seiner Güte 1 Batzen wert.

 

Am 25. Oktober ist Margarethe Holland-Nell, eine arme Frau, die unter der Krankheit Epilepsie litt, bei Meister Jakob Hemmlings Haus ins Wasser gefallen und ist ertrunken, weil sie gerade einen Anfall („Werk“?) bekommen hatte, ehe jemand es gewahr werden und gekommen ist. Am folgenden Tag wurde sie von beiden Lehrern christlich in die Erde bestattet. Weil sie arm und nichts geben konnte, wollte ihr – wie auch Elisabetha Wilhelmi alias „Städter Else“ – kein Pfarrer eine Predigt halten, denn es war noch kein angestellter Pfarrer hier.

 

Vom 10 bis 13. Dezember wehte der Wind gewaltig stark und es war grimmig kalt. Ebenso war es vom 20. des Monats bis zum Ende des Jahres und vom Anfang des neuen Jahres bis zum Matthiastag [30. Januar], als es wieder aufgetaut ist die Eisenhämmer wieder gingen.

 

1730

Nach dem Herbst zu hat Meister Valtin Holland, Nagelschmied und derzeit Vorsteher [

er war 1729 der Vorsteher], in Kassel einen eisernen Ofen für die Wohnstube gekauft. Er kostete 8 Taler und 2 Taler Fuhrlohn. Der Aufsatz auf den Ofen kostet auch 1 ½ Taler, der Warmwasserbehälter („die Blase“) 2 Taler 15 Groschen [Sicherlich hat er den Ofen samt Zusatzgeräten auf Gemeindekosten gekauft].

 

1731 

Am 2. und 3. Tag sind die Gemeindeämter wieder bestellt worden, von dem ehrsamen Zwölferstuhl wurden die Personen vorgeschlagen und von dem Herrn Amtsschultheißen bestätigt und vereidigt.

Vorsteher: Meister Michael Diller, Kauf- und Handelsmann, Obersteinbach

Rechnungsführer: Meister. Jakob König Hufschmied in Untersteinbach.

Fleischschätzer: Meister Johannes Holland, Jacobs Sohn, Nagelschmied, Obersteinbach

Wirte:  Meister Johann Konrad Jäger (Obersteinbach),

            Meister Johannes Eck (Untersteinbach).

 

Am Ende des vorigen und Anfang dieses Jahres ist es immer sehr kalt gewesen. Alle Wasserräder für die Werkstätten sind eingefroren bis nach dem Matthiastag [30. Januar], als es wieder gelinder wurde und aufgetaut ist. Mit großer Mühe und Arbeit hat man die Mühlen in Gang gehalten. Es hat auch überaus sehr viel Schnee gegeben, wie man ihn vielen Jahren hier nicht gehabt und gesehen hat.

Am 4. April ist eine Dirne aus Struth [heute: Struth-Helmershof], die ihr Hurenkind umgebracht hatte, nach Schmalkalden in Haft gebracht worden [die „Dirne“ war sicherlich nur eine unverheiratete Mutter].

 

Nachdem nun ein ganzes Jahr für unseren verstorbenen und hochseligen Herrn Landesvater in der Kirche und im ganzen Lande getrauert wurde und sowohl Orgel und Musikinstrumente verboten gewesen waren, hat man zum Osterfest die Orgel wieder gespielt und mit Instrumenten musiziert. Am Mittwoch nach Ostern wurde sogleich eine Hochzeit gehalten und es ist den Hochzeitsleuten vergönnt gewesen, in ihrem Haus Spielleute und Musik zu haben.

Am 11. April hat es in Herges sehr gebrannt, so daß innerhalb von drei Stunden acht Häuser und zehn Scheunen in Schutt und Asche gelegen haben.

 

1731 

Am 16. April ist das Rüge- oder sogenannte Petersgericht gehalten worden von dem Herrn Rentmeister Waldenberger und Herrn Amtsschultheiß Zufall in Gegenwart der Zwölfer in ihrer Eigenschaft als Gerichtsschöffen und der Schultheißen aus Herges, Bermbach, Unterschönau, Springstille und Näherstille.

Es ist nichts Besonderes gerügt worden außer daß der Schultheiß von Herges im Namen der Gemeinde sich in höchstem Maße beschwert hat über Matthäus Fischer, in dessen Haus das Feuer aus Unachtsamkeit ausgebrochen ist und die Leute in einen erbarmungswürdigen Zustand gesetzt worden sind. Der Schaden ist auf 3273 Taler geschätzt worden, weil die meisten der Abgebrannten nicht das Geringste aus ihren Häusern bringen konnten, weil sie nicht zu Haus, sondern auf dem Feld gewesen sind.

Wenn ihnen die Steinbacher nicht zu Hilfe gekommen wären, würde das Unglück noch größer geworden sein, zumal die Steinbacher ihr Äußerstes getan und keine Gefahr gescheut haben. Und das, obwohl ihnen die Hergeser nicht sehr günstig gesinnt sind und diese sie vor einigen Jahren wegen der Hutegerechtigkeit, als sie ihnen in unrechtmäßiger Weise eine Entschädigung abgefordert haben, gründlich in Harnisch gebracht haben und sie in große Unkosten und Schaden gestürzt haben.

1. April: Nachdem dem Vernehmen nach nicht nur hier, sondern auch an anderen Orten die Winterfrucht ziemlichen Schaden gelitten hat und die kalten Winde so lang anhalten haben, daß es bisher noch keinen warmen Tag und keine warme Nacht gegeben hat, ist deswegen das Getreide im Kaufpreis gestiegen und das Maß Korn - welches vor einigen Wochen 8 gute Groschen gekostet hat – ist schon für 10 und 11 gute Groschen verkauft worden. Der Weizen ist gestiegen bis auf 16 und 17 gute Groschen, die Gerste kostete der Malter 2 ½ Taler.

 

Nach dem Tod des Herrn Rats Wisenbächer in Schmalkalden hat der Herr Rentmeister Waldenberger die Justiz bis dahin allein verwaltet. Nach Pfingsten ist der Herr von Franckenberg als geheimer Legationsrat und Oberamtmann von unserem allergnädigsten König Landesfürsten und Herrn dahin gesetzt worden.

 

Am 15. Mai, dem 3. Pfingstfeiertag, ist unser Herr Pfarrer Johann Adam May eingeführt worden nach einer Einführungspredigt über die Worte Jeremia 1, Vers 7 bis 8: „Du sollst gehen, wohin ich dich sende, spricht der Herr!“ Der erste Eingangsteil bezog sich auf 1. Korinther 12, Vers 6: „Es sind mancherlei Kräfte!“ [von den Gaben ist in Vers 4 die Rede]. Der zweite Eingangsteil war das vorgeschriebene Festevangelium am 3. Pfingsttag Johannes 10. Daraus wurden vorgestellt die Pharisäer als falsche Lehrer, (a) wegen ihres unordentlichen Berufs, (b) wegen ihrer untreuen Vorsorge.

Das eigentliche Thema der Predigt war: Die ordentliche Berufung zum Lehr- und Predigtamt:

1. Die Beschaffenheit des Berufs

2. Die Pflicht und Schuldigkeit des Berufenen

3. Die dem Berufenen versprochene Hilfe und der versprochene Schutz.

 

Er ist von dem lutherischen Herrn Inspektor Merkel der Gemeinde vorgestellt und eingeführt worden. Dieser hielt auch zuerst eine Rede über Hebräer 13, Vers 17: „Gehorchet euren Lehrern und folget ihnen, denn sie wachen über eure Seelen…..damit sie das mit Freuden tun und nicht mit Seufzen, denn das ist euch nicht gut!“ Er zeigte dabei die Pflichten eines Pfarrers und Seelsorgers auf wie auch die der Zuhörer und Gemeindeglieder („Seelenkinder“).

 

Nach Verlesung desjenigen Kapitels aus der Kirchenordnung, der von Einsetzung („Investitur“) und Einführung der Prediger handelt, wurde das „Großer Gott wir loben dich“ gesungen, danach erfolgten die Gratulationen. Bei dieser Handlung wirkten mit der dritte Pfarrer („Diaconats Substitutus“) Lindt aus Schmalkalden und Herr Pfarr Funck aus Springstille. Sonst waren noch zugegen Herr Inspektor Schirmer, Herr Oberrentmeister Waldenberger, Herr Amtsschultheiß Zufall und der reformierte Pfarrer Herr Pfarr Eberhard. Die Einführungskosten betrugen an Bargeld 17

Herr Merkel                             4 Taler

Herr Schirmer                          2 Taler

Herr Rentmeister                   2 Taler

Herr Amtsschultheiß              2 Taler

Die Herren Assistenten          2 Taler.

Weil es schönes Wetter war und gerade der 3. Pfingsttag ist eine fast ebenso große Menge Menschen in der Kirche gewesen wie am Jubelfest im vorigen Jahr, auch von fremden Orten waren Leute gekommen.

Noch etwas muß ich hier zur Nachricht mit anführen: Der jetzige Herr Pfarrer mußte als Student ordiniert werden. Dieses konnte aber nicht hier geschehen, sondern wurde in Schmalkalden vorgenommen, weil das Weihnachtsfest so nahe war. Herr Inspektor Merkel hat sowohl mündlich als auch schriftlich versprochen, daß dieses für die Zukunft keine Wirkung haben soll und der Steinbacher Gemeinde keineswegs zum Nachteil sein soll. Siehe das Blatt in diesem Buch vorne Seite 233.

Nachdem vom Jahre 1718 an weder Kirchen- noch Schulüberprüfung („Visitation“) gehalten worden war und auch die Kirchenrechnungen nicht abgehört worden waren, sind diese Rechnungen in Schmalkalden abgegeben worden, was vorher aber nicht so gehandhabt wurde. Die beiden Prediger, Herr Kantor, drei Kirchenälteste und 13 Heiligenmeister sind dabei gewesen und haben Tagegelder bekommen. Doch haben Herrn Inspektoren auch versprochen, daß so etwas künftig nicht wieder geschehen soll, sondern die Rechnungen hier abgehört werden sollen.

 

Am 16. Mai sind von den Zwölfern, Vorstehern und Steinsetzern die Marksteine bei dem neuen Feldweg zwischen beiden Dörfern am Haus des Hans Georg Holland-Cunz gesetzt worden. Der Weg kostet 16 Gulden.

 

Am [Datum fehlt]  haben die Zwölfer und Vorsteher an Meister Hans Georg König, Schuhmachern bei der oberen Linde, eine 90 Zentimeter breite Fläche verkauft, die zu seinem Grundstück hinzugefügt wurde, und sie dafür 6 Gulden bekommen.

 

Die Herren Forstangestellten haben den Befehl ausgegeben: Wer künftig Bau-, Feuer- und Kohlholz haben will, der soll dieses nicht abhacken, sondern mit Stumpf und Stiel oder mitsamt der Wurzel ausgraben.

Ebenso sollen sie Stämme (?), Äste und Abgang nicht eher heimtragen, bis alles erst auf Wellen gebunden und abgezählt ist. Abermals eine unverantwortliche Neuerung [so der Kommentar des Organisten, der ja selber auch Feuerholz im Wald machen mußte].

Allein gegen die jetzt eingeführten Neuerungen reichten sowohl die Gemeinde Steinbach als auch die abgebrannten Einwohner aus Herges eine Bittschrift ein. Diesen ging es um das ihnen geschenkte Bauholz, weil sie dieses auch ausgraben sollten, was ihnen aber unmöglich war, wie der Herr Amtsschultheiß, der Herr Förster und andere selbst gesehen und bezeugen mußten.

Sie erhielten ein königliches Antwortschreiben, daß sie von dem Ausgraben verschont sein sollten. Wegen der Äste und Reisig vom Feuerholz lautet der königliche Bescheid, daß es damit bleiben solle wie in den alten Zeiten gewesen ist. Und das Forstamt in Schmalkalden soll ohne Vorwissen des Oberamts den Einwohnern nichts Neues aufbürden.

 

Am 29. August dieses Jahres starb Herr Capitain von Lüchau, der in der hiesigen Kirche vor dem Taufstein begraben liegt. Dafür hat die Kirche 50 Taler bekommen. Am 3. September früh um 1 Uhr wurde er beigesetzt. Am 6. darauf erfolgte ein Umzug mit drei Kompanien Dragoner und etwa 30 Offizieren, die alle - wie auch die Geistlichen - einen Trauerflor trugen.

Nach dem Trauerzug wurde eine herrliche Mahlzeit im Amt ausgerichtet (Nachträgliche Anmerkung: Mit diesen 50 Talern und den Kollekten und anderen Geldern wurden die 100 Taler Schulden an Herrn Zielfelder bezahlt, siehe Seite 372) [Eine Beerdigung bei Nacht war damals bei hohen Leuten Mode].

 

Der sogenannte Nordschein hat sich in diesen und den nachfolgenden Zeiten bis um den Thomastag und Judastag hin oft und sehr stark gezeigt [Der Judastag ist der 28. Oktober, der Thomastag der 21.Dezember]. Am 22. September abends gegen acht Uhr war ein Zeichen am Himmel, ganz breit und geflammt, wie ein Regenbogen, von Süden bis Westen. Es ist von einigen auf die Auswanderung der Salzburger gedeutet worden.

 

Am 4. Oktober sind der Grenzstein in Unterschönau bei der neuen Mühle und beim Steg über den Laudenbach und dann am 22. Dezember die übrigen Steine vom erwähnten Grenzstein bis an das sogenannte Köpfchen gesetzt worden. Mit dabei waren die hier mit Namen angegebenen Personen

 

Herr geheimer Legationsrat von Franckenberg

Herr Oberförster von Dernbach hat bekommen 2 Taler 16 gG.

Herr Oberförster Schäfer       hat bekommen 2 Taler

Herr Forstschreiber                hat bekommen 2 Taler

Herr Amtsschultheiß              5 Dukaten,

                        weil er die Herren gespeist und für seine Mühe

Herr Förster Zielfelder           12 Taler 16 gute Groschen

Herr Förster Wachs                12 Taler 16 gute Groschen

Den sämtlichen Jägerburschen    18 gute Groschen

Herrn Gerichtsschreiber Doles

 

Peter Nothnagel                     Kaspar Dietzel, Zwölfer

Johannes Faßler                Johannes Wilhelm

Kaspar Albrecht                      Georg Holland-Moritz

Kaspar Kehr                             Moritz Wahl, Steinsetzer

Klaus Reumschüssel           Georg Kehr

Johannes Franck

 

Wilhelm Reinhardt, Vorsteher          

Johann Konrad Jäger. Steinsetzer

Matthäus Holland, Jacobs. Paul Thomas, Johann Konrad Ender    

Matthäus Holland-Moritz

Valtin Knoth, Fuhrlohn für die Grenzsteine    1 Taler

Valtin Pabst für das Anfertigen der Steine    18 gute Groschen

11 Gulden, 14 gute Groschen, 7 ½ Pfennige sind auf zweimal verzehrt worden.

 

Ferner sind mitgegangen nachfolgende Schulkinder: Johannes Wirth, Peter König, Matthäus Kehr, Johann Caspar Wilhelm, Johann Konrad Weber, Michel Reinhardt, Philipp Wahl, Matthäus Weber, Johann Jäger Müller, Kaspar Moritz Häfner, Philipp Häfner, David Ender, Abel Wahl, Caspar Holland-Moritz, Cyriacus Diller, Kaspar Moritz Reumschüssel [Die Schulkinder mußten mitgehen, weil sie auch für die Zukunft die Standorte der Grenzsteine garantieren sollten]. Sämtliche Kosten, die bei diesem Steinsetzen entstanden, betrugen 36 Taler, 12 Groschen oder 46 Gulden 18 Groschen.

 

Im Monat September und Oktober sind die hier einquartiert gewesenen Dragoner abgezogen worden, einige wenige sind geblieben und sind unter andere Kompanien aufgeteilt worden.

 

Um diese Zeit ist der König in Schweden, unser allergnädigster Landesherr, nach Kassel gekommen und außerdem in Marburg, Gießen, Hersfeld und anderen Orten gewesen. Er ist aber nicht nach Schmalkalden gekommen, obwohl der Stadtrat eine Ehrenpforte auf dem Markt hat aufrichten lassen, die auch 200 Taler gekostet hat. Auch die dortigen Musiker haben Musikstücke komponiert und andere Lieder anfertigen lassen. Es war aber vergebens, weil der König nicht hierher gekommen ist.

 

Er hat sich einige Monate im Hessenland aufgehalten, ehe er wieder nach Schweden gereist ist. Er hat ausrufen und anzeigen lassen, daß jedermann seine Not und Beschwerden vorbringen sollte. Doch der Verfasser soll die Bittschrift mit seinen Namen unterschreiben und die Unterschrift von einem Beamten bestätigen lassen, weil sonst viele unbegründete Klagen vorkommen könnten.

 

Gegen Michaelis [29. September] des Jahres 1731 hat ein Metzger aus Benshausen [südlich von Steinbach] ein dreijähriges Rind an Jörg Enders in Obersteinbach verkauft. Es ist vielleicht von einem verdächtigen und infizierten Ort hergekommen ist, weil es kurz danach verendet ist. Als das Vieh in Obersteinbach hierauf auf die Weide getrieben wurde und an die Stelle kam, wo das tote Vieh ausgelegt war, hat es fürchterlich gescharrt und gebrüllt. Eine Menge Vieh ist krank geworden und verendet, nur weniges Vieh ist erhalten und geheilt worden.

Weil nun diese Seuche unter dem Rindvieh mehr und mehr einriß, gab der Herr Oberamtmann in Schmalkalden den Befehl, kein Stück Vieh mehr auszulegen, sondern große Löcher in die Erde zu machen, 1,50 Meter tief, und das tote Vieh dort zu verscharren. Darauf wurden am Ende Steinbachs bei Valtin und Wilhelm Königs Häusern solche Löcher gemacht und von dem Schinder die toten Tiere, nachdem sie vorher zerteilt worden sind, in diese geworfen und mit Erde bedeckt. Die Löcher wurden für Lohn gemacht und ein Tagelöhner bekam täglich 6 Groschen

Anfänglich wollte sich niemand dazu bereit erklären, weil man meinte, daß dies eine unehrliche Arbeit wäre, so daß der Herr Amtsschultheiß diejenigen Leute, die in keiner Zunft waren, mit Gewalt dazu hat anhalten müssen. Doch danach scheute sich niemand und es waren noch Tagelöhner übrig.

Es wurde eine Umlage wegen der Unkosten gemacht und für jedes verendete Stück Vieh wurden 4 gute Groschen, aber auf zwei Kühe 6 gute Groschen festgelegt [Rabatt!]. Doch ist es nachher anders geregelt worden und diese Kosten in Höhe von 50 Talern sind von der Bierhellerkasse bezahlt worden.

Der Tierkörperverwerter („Abdecker“) soll - wie ich vernommen habe - für das Töten und Zerlegen („Haule“) auch ein bestimmtes Stück Geld aus der Bierhellerkasse erhalten haben, nämlich [Zahl fehlt] Taler.

Der damalige Vorsteher Wilhelm Reinhardt hat wöchentlich eine genauere Aufstellung einreichen müssen. Laut dieser Aufstellung sollen in Obersteinbach 120 Stück Rinder, Ochsen, Kühe, Stiere und Kälber zu Boden gegangen und verendet sein, aber nicht ein einziges Stück Vieh aus der unteren Herde verendet sein.

Es ist dieses Viehsterben nicht nur hier gewesen, sondern auch in der Nachbarschaft, wie zum Beispiel in Mehlis, Zella, Suhl usw., in den Würzburgischen Landen, an der Saale, in der Rhön und in den Fuldaer Landen. Doch ist merkwürdig, daß in Untersteinbach nicht ein einziges Stück Vieh an dieser Seuche verendet ist. Ihre Königliche Majestät in Schweden hat deswegen eine besondere Bekanntmachung und Befehl herausgehen lassen mit dem Datum Kassel, den 16. Oktober 1731.

Noch etwas anderes Markwürdiges muß ich hier melden, das sich in diesem Jahr und zwar im Herbst zugetragen hat. Weil am 2. und 6. und 7. und 8. mehrere Beerdigungen waren - nämlich ein kleines Kind, eine Frau sechs Wochen nach der Geburt ihres Kindes, eine alte Frau mit Schlaganfall und eine junge Frau – ist das  Gerücht ausgestreut worden, es wäre eine ansteckende Seuche wie unter dem Rindvieh auch unter den Menschen. Es haben fast keine fremden Leute, die etwas hier verkaufen wollten, hierher gehen dürfen. Daher sind die hiesigen Leute nach Utendorf [nördlich von Meinigen] gegangen und haben von den dortigen Einwohnern außen vor dem Dorf Köchniß (?), Erbsen und Linsen gekauft. Ja, es sind sogar von der Stadt Schmalkalden Schildwachen bestellt worden und niemand ist eingelassen worden.

Deswegen hat der Herr Amtsschultheiß einen Zwölfer mit einem Vorsteher in das Oberamt nach Schmalkalden geschickt, um zu berichten, daß hier keinen ansteckenden Seuchen wüteten. Darauf wurden die Wachen wieder abgeschafft und die Seifenhändler sind wieder hierher gekommen.

 

Auf Befehl der Behörden hat der Tierkörperverwerter („Schinder“) das gestorbene Vieh im Beisein des Vorstehers Wilhelm Reinhardt aufmachen und genau untersuchen müssen. Darin haben sich dann befunden:

1. das Herz schwarz und wolkig

2. die Lunge auf einer Seite schwarz

3. der Magen rot und mit Wasser angefüllt

4. die Eingeweide und der Darm wäßrig

5. der Pansen ganz trocken.

Das Zwerchfell, Leber, Milz, und Nieren sind gut gewesen.

 

Von 1723 bis 1731 sind hier gepflanzt worden:

621  Apfel- und Birnen-Stämme

802  Kirschen  und Pflaumenbäume

158  Wildobst und andere Stämme

Diese Aufstellung ist auf Befehl nach Kassel geschickt worden.

 

[Späterer Nachtrag in anderer Handschrift:] Wenn damit in der Folge fortgefahren worden wäre, was müßte jetzt unsere Flur mit Obstbäumen geziert und fruchtbar sein. Schade, schade!

 

1732

Im Jahre 1732, am 2. und 3. Januar, sind von den Zwölfern die Gemeindebeamten wieder berufen, von ihnen vorgeschlagen und vom Herrn Amtsschultheißen bestätigt worden:

Vorsteher: Meister Heinrich Otto Eck, Hufschmied, Untersteinbach

Rechnungsführer: Meister Valtin Holland, Quirings Sohn, Nagelschmied, Obersteinbach

Fleischschätzer: Meister Christoph Hoffmann, Schlosser in Untersteinbach

Marktmeister: Meister Balthasar Elias Brandt, Schreiner, Obersteinbach

Oberwirt: Meister Johann Konrad Jäger, Mühlen- und Zimmermeister, Obersteinbach

Unterwirt:   Meister Johannes Eck, Hufschmied in Untersteinbach.

 

Am 19. Mai dieses Jahres wurde dem König in Schweden, unserem Landesherrn, auf dem Schloß in Schmalkalden von den geistlichen und weltlichen Beamten gehuldigt. Der Herr Oberamtmann und Legationsrat von Franckenberg nahm im Namen des Königs die Huldigung entgegen. Der Herr Oberrentmeister Waldenberger hielt die Rede über die Nachfolge der Herren Regenten im Hessenland. Diese sind die Herrn Landgrafen Hessen-Kassel, Philippsthal, Wanfried, Rotenburg, Darmstadt und schließlich die Kurfürsten zu Sachsen.

[Erstaunlich ist dabei, daß auch Hessen-Darmstadt erwähnt wird, das ja schon lange von Hessen-Kassel getrennt war. Und sogar die Kurfürsten von Sachsen sollten noch einen Anteil bekommen haben].

 

Es wurde in dieser Rede auch erwähnt, wie die althergebrachten Rechte und Gewohnheiten der Einwohner erhalten und jederzeit beschützt worden sind. Zuerst leisteten den Treueid und gaben dem Herrn von Franckenberg den Handschlag alle weltlichen Angestellten, Beamten, Förster und Bergangestellten. Danach die reformierten Geistlichen in den Kirchen und Schulen wie auch die lutherischen Geistlichen. Endlich dann der Stadtrat, die Ärzte, Steuerbeamte und andere. Die darauffolgenden Tage wurden die Einwohner insgesamt verpflichtet, nämlich ein Amt um das andere. Am 23. dieses Monats huldigte das Amt Steinbach Hallenberg, und zwar jeder Mann, der verheiratet war.Es waren noch drei Personen dabei, die schon vor 55 Jahren dem Herrn Landgrafen Karl gehuldigt hatten, die damals mit dabei gewesen waren, sind jetzt auch mit zugegen gewesen, nämlich Klaus Luck aus Untersteinbach, Quiring Holland aus Obersteinbach und Andreas Köhler aus Bermbach.

Von der. Herrschaft bekam jeder Einwohner 3 Maß Bier, das vom Bierheller bezahlt wurde.

Die hiesige Gemeinde aber gab einem jeden aus den Gemeindewirtshäusern 2 Maß, so daß also jeder 5 Maß Bier bekam. Die Geistlichen aber sind wie gewöhnlich leer ausgegangen, es war niemand da, der ihnen das Geringste zur Erfrischung gegeben hätte [Johannes Avenarius rechnet sich auch zu den Geistlichen, deshalb seine Klage].

 

Von Himmelfahrt bis fast um den Jakobustag [25. Juli] haben die Blattern hier und auf den Filialorten sehr gewütet, so daß über 80 Kinder daran gestorben sind. Weil der Herr Pfarrer zu dieser Zeit an der Gicht erkrankt war und gelegen hat, sind die Beerdigungspredigten von denen beiden Schullehrern gehalten worden, weil der Herr Pfarrer in Springstille sich weigerte. Nachdem aber Herr Inspektor Merkel die Verordnung erlassen hat, daß er jedesmal die halbe Gebühr für die Amtshandlung bekommen solle, hat er von dieser Zeit an das Amt verrichtet.

In diesem Jahr war eine schöne und reiche Ernte. Diejenigen aber, die den zweiten Grasschnitt („Grummet“) nicht vor unserer Kirmes [10. oder 17. September] gemacht hatten, mußten das Heu teilweise oder ganz entbehren oder aber ganz verdorben einbringen und nehmen, weil von dem dritten Kirmestag bis 14 Tage nach dem Michaelistag [29. September, also 13. Oktober] beständig Regenwetter gewesen ist. Nach dem Regen kam Frost, so daß um den Martinstag [11. November] noch viel verdorbenes Gras im Feld gelegen hat.

 

Am 6. September kamen auch 2000 der Salzburger Flüchtlinge, 800 von Schwarza und Kühndorf, 1400 von Meiningen, nach Schmalkalden. Sie sind dort liebevoll und freundlich aufgenommen worden. Herr Inspektor Merkel empfing sie vor der Stadt mit den Worten aus 1. Mose 24, Vers 31: „Komm herein du gesegneter des Herrn!“ Herr Oberpfarrer Avenarius empfing sie mit den Worten aus Jesaja 26, Vers 2: „Tut auf die Tore, daß hineingehe das gerechte Volk, das den Glauben bewahrt!“

Am 13. Sonntag nach Trinitatis hielt Herr Oberpfarrer eine vortreffliche Predigt über das vorgeschriebene Evangelium: „Selig sind die Augen, die da sehen, was ihr sehet!“ [Matthäus 13, Vers 16]. Herr Inspektor Merkel predigte am Mittag über die besonders ausgelesenen Worte 1. Petrus 4, Vers 12 -17 mit Beifall in Richtung auf die Salzburger.

 

Nach dem Nachmittagsgottesdienst hielt Herr Hilfspfarrer Lindt eine sehr erbauliche Prüfung mit ihnen und des Montagfrüh eine Betstunde. Sie wurden von den Leuten mit Speis und Trank, Kleidung und Geld reich beschenkt. Unser allergnädigster König gab ihnen nicht nur 1.000 Taler aus der Staatskasse („Kämmerei“), Durchlaucht ließ auch im ganzen Land eine Sammlung („Kollekte“) für sie machen. Der Stadtrat verehrte ihnen auch einen ansehnlichen Betrag an Geld. Die Kollekte ergab in der Stadt 145 Taler, hier in Steinbach 8 Taler.

 

Im Monat Dezember hat eine Seuche weit und breit und also auch hier gewütet, von der fast niemand ausgeschlossen gewesen ist. Die Krankheit bestand in Kopfweh, Schnupfen, rauhem Hals und Heiserkeit. Es sind jedoch gottlob nicht viele daran gestorben, wie auch nicht an der roten Ruhr, die auch wütete.

 

In diesem Sommer ist auf dem Stiller Berg auf dem Acker des Valtin Heil ein Kornstengel gewachsen, an dem 13 vollkommene Ähren gewachsen sind, das ist sehr verwunderlich.

[Nachtrag von Pfarrer Habicht:] Man hätte dieses außerordentliche Naturerzeugnis als ein Zeichen göttlicher Macht und Vorsehung in einem wohl verschlossenen Gefäß konservieren und für die Nachwelt aufbewahren sollen. Habicht.

 

[1733]

Am 2. und 3. Januar 1733 sind die Gemeinde Ämter besetzt und von dem Zwölferstuhl vorgeschlagen und vom Herrn Amtsschultheißen bestätigt worden:

Vorsteher: Meister Valtin Häfner, Hammerschmied und Anteilseigner an einem Hammerwerk, Obersteinbach.

Rechnungsführer: Meister Wilhelm Reinhardt, Nagelschmied, Untersteinbach.

Brotwieger: Meister Johann Georg Weber junior, Schlosser, Obersteinbach.

Oberwirt: Meister Johann Konrad Jäger, Mühlenbesitzer und Zimmermeister.

Unterwirt: Meister Johannes Eck, Hufschmied, Untersteinbach.

 

Am 15. Januar sind sieben Reiter von dem Leibregiment hierher gekommen, deren Pferde von den Einwohnern verpflegt werden mußten, und zwar ein Jahr lang.

 

In der Mitte des Monats Mai hat sich ein sonderbarer Schaden am Korn gefunden. Ob er vom Frost, Mehltau oder von der zur selben Zeit eingefallenen Finsternis hergerührt hat, weiß ich nicht. Das Korn wurde in den Tälern an vielen Orten in Franken und Thüringen ganz weiß, als ob es schon reif sei, obwohl es doch noch gar nicht geblüht hat. Deshalb ist auch das Korn in acht Tagen um 2 gute Groschen aufgeschlagen, doch hat durch Gottes Güte in der Zeit der Ernte das Maß [zwei Liter] wieder 8 gute Groschen gekostet.

 

Im Juni und Juli ist das neue Stück Wasserwand gegenüber dem Brauhaus von Valtin Pabst und seine Kollegen gemacht worden. Er hat 10 ½ Taler bekommen. Was aber die Steine, der Kalk und der Fuhrlohn gekostet haben und was die Handlanger bekommen haben, beträgt [Zahl fehlt] Taler. Ebenso ist das Oberwirtshaus repariert worden und eine neue steinerne Türumrandung gemacht und der Abzug im Keller aufgegraben und gereinigt worden.

 

Die ganze Heu Ernte hindurch ist unvergleichlich schönes Wetter gewesen, in der Mitte der Getreide-Ernte hat es zu viel, stark und lang geregnet, daher wurde unterschiedlich Korn geerntet [Die Heuernte dürfte so im Juni, die Getreideernte im Juli und August gewesen sein].

 

Am 12. August ist das neue Waagehaus gerichtet worden.

 

Die Gemeinde Steinbach hatte von der Gemeinde Herges über 40 Taler Reitergelder vom Jahre 1692 bis heute zu fordern, die sie auch durch Zwang der übergeordneten Behörden hierher hat bezahlen müssen. Nun forderte der Herr Pfarrer in Springstille die Besoldung an Frucht und Heu für eineinhalb Jahre, weil er im Jahre 1730 wegen der Nichtbesetzung der Pfarrstelle in Steinbach die Amtshandlungen vorgenommen hatte. Oder er wollte doch wenigstens 12 Taler als Gegenleistung dafür.

Die Gemeinde Steinbach weigerte sich aber mit dem Einwand, daß er die ganze Zeit die vollen Gebühren („Akzidentien“) für die Amtshandlungen bekommen habe. Es wurde jedoch der Vergleich angeordnet, daß ihm von den erwähnten 40 Talern doch 6 Taler ohne Zustimmung der Gemeinde zuerkannt und bar zugeschickt wurden [Was die Reitergelder von Herges mit dem Pfarrer in Springstille zu tun haben, ist nicht deutlich. Herges gehört allerdings zum Kirchspiel Springstille].

Um diese Zeit haben die alten Vorsteher von 1727 bis 1733 ihre Dragoner-Rechnungen ins Oberamt liefern müssen, weil sie beschuldigt wurden, sie hätten zu viel eingenommen.

 

Am 22. Sonntag nach Trinitatis ist zwischen den zwei Gottesdiensten eine Kompanie gothaisches Fußvolk mit klingendem Spiel durch den Ort an den Rhein marschiert.            

[Dort gab es Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Polnischen Thronfolgekrieg. Der polnische König August der Starke war 1733 gestorben. Frankreich wünschte als Nachfolger Stanislaus Lesczinski, Rußland und Österreich aber wollten Augusts Sohn als August III. zum König machen. Es kam zum Krieg zwischen Österreich und Frankreich, dem Spanien beistand. Der Krieg wurde 1738 durch den Wiener Frieden beendet. August III. blieb König von Polen, Lesczinski erhielt das Herzogtum Lothringen, Franz Stephan von Lothringen (der Mann Maria Theresias) erhielt das Herzogtum Toskana, Neapel und Sizilien fielen an Spanien, der Kaiser erhielt Unteritalien].

[Der nachfolgende Bericht gehört hierher ins Jahr 1733, es wird zunächst nur auf die Vorgeschichte im Jahr 1719 zurückgegriffen]

Im Jahre 1719 fanden sich einige Nachbarn in hiesiger Gemeinde, die vorher immer die ganze Gemeinde regieren wollten. Sie gaben bei den Einwohnern an, weil man im hiesigen Amt im Vergleich zu den anderen Ämtern bei der Steuer gar sehr hoch veranschlagt wäre und die ehrbaren unter den Ämtern unrichtig handelten. Sie wollten dieses beim Landesherrn in Kassel untertänig vorzubringen und um Gleichbehandlung zu bitten.

Sie begaben sich deshalb in die Wirtshäuser, ließen Mann für Mann vor sich kommen mit ihren Steuerbüchern und schrieben einzeln auf, was jeder jährlich gegeben hatte. Sie setzten sich auch in Schmalkalden in das Haus des Amtmanns Lapp und verglichen die dortigen Unterlagen mit denen ihren Steuerrechnungen,

Darauf klagte sie bei den königlichen Behörden so lang, bis im Jahre 1719 und 1720 das Land durch zwei vereidigte Landmesser gemessen wurde. Diese bekamen von jedem fruchtbaren und jedem brachliegenden Acker einen hessischen Albus.

 

Sie fertigten eine Karte an, die auf der Zwölferstube ausgelegt wurde und aus sieben Regal-Bögen besteht, dazu die Grundbücher („Stückbücher“). [„Regal“ gibt die Größe der Bögen an. Das Original der Karte befindet sich heute im Staatsarchiv Marburg, es umfaßt neben der Ortslage die gesamte Flur und ist teilweise coloriert. Eine digitale Form ist bei der Stadtverwaltung vorhanden].

In dieser Zeit aber wurden auf Verlangen der Urheber der Klage vier Abgesandte („Deputierte“) in den vier Ämtern der Herrschaft Schmalkalden von dem Herrn von Görtz, Kammerpräsident in Kassel, mit Handschlag verpflichtet. Der Nagelschmied Hans Kaspar Holland von hier war einer der Abgesandten, der wegen dieses Auftrags 200 Taler aus der Gemeindekasse als Tagelohn erhielt, ohne das, was er vom Herrn Oberrechnungsführer in Schmalkalden und dem Steuer-Erheber, aus der Bierhellerkasse und aus dem „Überschuß“ erhalten („erhoben“) hat.

Weil er aber nicht so sehr auf das Interesse des Fürsten und der Gemeinde sah, sondern vielmehr auf seine eigenen Vorteile und deshalb nichts ausrichtete und nicht mehr gehört werden wollte, bestimmte er aus eigener Machtvollkommenheit einen anderen Abgesandten, vielleicht wegen des Geldes, das er von diesem geborgt hatte.

Er überredete den neuen Abgesandten, daß er nach Schweden zum König reisen und diese Sache mit Nachdruck vorstellen sollte. Dieser machte sich im Jahre 1732 um den Michaelistag [29. September] in Begleitung eines ledigen Nagelschmieds auf die Reise, ehe er sich die Sache reiflich überlegt hatte. Aber ein jeder verfaßte eine Bittschrift, wie sie in Abschrift in diesem Buch ab Seite 242 zu finden ist [Dort sind nur zwei Beispiele für solche Bittschriften festgehalten].

 

Am 18. Mai 1733 kamen sie wieder aus Schweden zurück. Und obwohl sie ein königliches Schreiben dabei hatten, wurden beide festgesetzt und nach einigen Tagen nach Schmalkalden geführt. Einige Männer und Frauen aus dem Dorf haben bei deren Wegführung einige spitze Reden geführt und die Verhafteten befreien und mit Steinen nach den Milizangehörigen („Ausschössern“) werfen wollen.

Der Herr Oberamtmann aus Hersfeld und der Herr Amtsvogt von Friedewald haben eine Untersuchung vorgenommen.

Die Übeltäter sind ins Oberamt bestellt worden und als sie dort erschienen, wurde ihnen befohlen, in Haft zu gehen. Es wurden verurteilt:

Gefängnis                               Unkosten

Hans Ernst Raßbach           14 Tage            4 Rthl.

Georg Kaiser                             8 Tage             2

Paul Usbeck                       6 Wochen       12

Valtin Mangold                       6 Wochen            12

Hermann Häfner                    6 Wochen             12

Wilhelm Wilhelm, Junggeselle   14 Tage     4

Johannes Wilhelm, dieser ist bisher noch verschont und hat eine Bittschrift eingereicht.

 Georg Königs Frau                                        8 Tage            2 rt.

Anna, Frau des Ernst Schöner                        14 Tage             4

Margarethe, Frau des Heinrich Schmidt       14 Tage                   4

Katharina, Frau des Christoph Holland           6 Wochen      12

Margarethe, Frau des Peter Häfner              14 Tage                   4

Der neue Abgesandte aber und sein Gefährte wurden nach dem Michaelistag [29. September] nach Kassel geführt, wo sie sich ungeachtet trotz vieler Bitten und Klagen - noch in hartem Gefängnis und schwerer Arbeit befinden. Am 11. Juli ist der Wilhelm gegen Zahlen eines bestimmten Geldbetrags für das zweite Jahr losgekommen und nach hier gekommen.

Der alte Abgesandte aber und sein Sohn - die die Hauptursache alles Übels und Unglücks sind - entflohen und irrten in der Welt herum und empfangen, was ihre Taten wert sind. Sie sind jetzt in Benshausen gestorben. Die oben angeführten Gefangenen haben sich in der Zeit ihrer Gefangenschaft selbst verpflegt

[Ergänzung mit schwächerer Tinte: Hätten die erwähnten Personen den Befehl Gottes beachtet: „Du sollst den Obersten des Volkes nicht schelten!“ [2. Mose 22, Vers 27] so wäre ihre gerechte Sache ohne Zweifel gut abgelaufen.

 

[1734]

Am 2. und 3. Januar 1734 sind die neuen Beamten in der Gemeinde berufen und bestätigt worden:

Vorsteher: Meister Matthaus Häfner, Hermanns Sohn, Untersteinbach

Rechnungsführer: Christoph Köllmann, Fuhr- und Hammergewerk, Obersteinbach

Brotwieger: Meister Thomas Hoffmann, Schlosser, Untersteinbach.

Unterwirt. Meister Hans Caspar Kehr, Metzger, Untersteinbach

Oberwirt: Meister Johannes Usbeck, Schlosser und Zwölfer, Obersteinbach. Dieser letztere war 1729 von dem ehrsamen Zwölferstuhl als Wirt ins Oberwirtshaus verpflichtet und angenommen worden. Weil aber Johann Konrad im Besitz der Stelle war und nicht aus dem Wirtshaus heraus wollte, hat Usbeck bis jetzt warten müssen. So haben auf diese Weise sämtliche Zwölfer ihr Versprechen nicht gehalten.

 

Am 15. Januar marschierten die hier ein Jahr lang einquartierten und von den Einwohnern verpflegten sieben Reiter vom Leibregiment wieder ab.

 

Am 7. März starb Meister Johannes Faßler, Böttcher, Zwölfer und reformierter Kirchenältester in seinem 54. Lebensjahr. An dessen Stelle ist Meister Christoph Neues, Schlosser in Obersteinbach, gesetzt worden.

Am 29. April wurde das Rüge- oder Petersgericht gehalten und die Gemeinde-Rechnungen der letzten drei Jahre geprüft. Die Kosten, die damals entstanden sind, finden sich in der Wirts- und Vorsteher-Rechnung. von 1735.

 

Um diese Zeit wurden die ledigen und verheirateten jungen Männer von 15 bis 30 Jahren hier aufgeschrieben, es sind beinahe 300 gewesen. Am 7. Juni wurden sie alle nach Schmalkalden bestellt. Es waren viele der Meinung, es würden - wie vorher im Sächsischen geschehen - neue Soldaten gemacht werden. Aber es wurden nur die alten Milizsoldaten(„Ausschösser“) aus ihrem Dienst entlassen und an ihrer Stelle neue gemacht; es war also eine unbegründete Furcht unter den Leuten.

 

Am 15. und 16. Mai sind fünf gothaische Kompanien Dragoner durch die Stadt Schmalkalden marschiert.

 

Am 7. Jun wollte Valtin Lichtenheld, Nagelschmied in Unterschönau auf der hessischen Seite, ein neues Wohnhaus auf der Hallenberger Seite hinter dem Haus des Clemens Weisheit an dem Wasser aufrichten. Dieses wäre aber für den Weg des Weideviehs („Viehtrift“) und die darunter liegenden Stabeisenwerkstätten schädlich gewesen. Auch deswegen war ihm vom Oberamt befohlen worden, noch 14 Tage mit der Aufrichtung des Hauses zu warten. Er mißachtete aber diesen Befehl wie auch den Befehl des hiesigen Amtes nicht. Deshalb gingen sämtliche Zwölfer, Vorsteher und über 40 Einwohner und rissen das Haus nieder, obwohl es auf die Dachbalken („Pfetten“) und Sparren in die Höhe gewachsen war.

 

Weil das alte Malzhaus auf dem Berg ziemlich baufällig war und sowohl Gerste als auch das Brennholz beschwerlich und kostspielig dahin zu schaffen war, beschlossen sämtliche Zwölfer und Vorsteher, ein anderes bequemes und nützlicheres Malzhaus zu bauen. Sie kauften daher nach Ostern für 186 Taler der Witwe Christoph Nothnagels in Obersteinbach ihre alte

Scheune und das Wohnhaus ab, verkauften dafür das alte Hirtenhaus an Meister Moritz Wahl für 105 Taler. Das alte Malzhaus soll dagegen die Wohnung des Hirten werden. Von dem neuen Malzhaus wird im kommenden Jahr ein noch mehr ausführlicher berichtet werden. Das Hirtenhaus hat später Quiring Fischer gekauft [Das alte Malzhaus war das sogenannte „Glockenhaus“ am Schloßberg, das neue stand unten am Schloßberg gleich rechts].

 

Zwischen Ostern und Pfingsten ist Meister Valtin Pabst, Maurer in Untersteinbach, beauftragt worden, für 22 Taler eine neue steinerne Brücke gegenüber dem Amtshaus zu bauen, ebenso ein kleines Brückchen bei der Wohnung des Amtsdieners.

 

Der in Schmalkalden für die hiesige Gemeinde angefertigte neue kupferne Eicheimer kostet 22 Taler (zur Nachricht).

 

Am 30. Juni hatte Meister Nikolaus Kaiser, Schuhmacher in der Mühlgasse, zum zweite Mal Hochzeit mit Jungfrau Anna Margaretha Jäger, die dritte Tochter Meister Johann Jägers, Nagelschmieds in Oberschönau. Dieser Johannes Jäger ist ein Vater von neun lebenden Kindern, die alle auf dieser Hochzeit anwesend waren  und den größten Teil der Hochzeitgäste ausmachten, nämlich fünf Söhne mit ihren Ehefrauen, zwei verheiratete Töchter mit ihren Männern, die Braut und  dann die jüngste Tochter, die noch ledig und unverheiratet war.

 

Um den Johannistag [24. Juni] und Jakobustag [25. Juli] hat ein Maß Korn 6 ½ gute Groschen, ein Maß Gerste ein Kopfstück und der Hafer 1 Maß 4 gute Groschen 4 Pfennig gegolten, ein Maß Weizen 9 ½ gute Groschen.

 

Im Monat Juni sind die von Herrn Förster Zielfelder ehemals zur Erweiterung des Gottesackers geborgten 100 Taler bezahlt worden von den 50 Talern, die bei der Beerdigung des Herrn Capitain von Lüchau eingenommen wurden und von dem Kollektengeld und anderen Geldern

Den Frühling und Sommer bis heute [Monat Juni] hat es ziemlich viel geregnet.

In diesem Jahr sind die neuen Äcker am sogenannten Galgenberg [am oberen Ende der Bermbacher Straße] neben der Kuhtrift [Weg zur Kuhweide] - die von einigen Einwohnern gerodet und gehackt worden sind - zum erstemal eingesät worden. Das Getreide dort steht aber sehr dünn und schlecht, sie werden dieses Jahr wohl nicht viel davon Gewinn haben.

[Späterer Nachtrag:] Mit der Zeit sind die Äcker besser geworden.

Am 3. Juli ist das Gehäuse um die Linde beim Oberwirtshaus aufgerichtet worden [Es handelt sich wohl um ein Gerüst für eine Tanzlinde, wie es sie heute noch in Effelder bei Sonneberg gibt].

 

Es gibt eine alte Weissagung - ich weiß aber nicht von wem sie ausgegangen ist, Herr Inspektor Merkel in Schmalkalden hat sie erzählt, die folgendermaßen lauten soll:

Wenn Markustag auf Ostern fällt,

Veitstag und Tobiastag an Pfingsten gefeiert werden,

und am Johannestag Christus verehrt wird [durch die Fronleichnamsprozession,

dann ruft die ganze Welt „Wehe“.

In diesem laufenden Jahr 1734 fallen die Tage so, daß der Markustag [25.04.] auf den ersten Ostertag [25.04.], Veitstag [15.06.] und Tobiastag [03.03. oder 13.09.] auf Pfingsten [13. Juni] und Johannestag [24.6.] auf Fronleichnam (24.6.] fällt.  In der Tat fehlt es nicht an Weheschreien, vor allem in Polen Danzig und am Rhein wegen des Kriegs, weil der Franzose am Rhein recht barbarisch handelt,

 

und in Thüringen wegen starker Ausnahme (?) die Eltern wegen ihrer Kinder und diese wegen jener viele und bittere Tränen vergießen. Gott stehe uns, dem ganzen Land und allen frommen Christen in Gnaden bei, und wende Alles zum Besten. [Weissagungen wurden wohl allgemein als Voraussagen von Unheil verstanden, und irgendein Unheil findet man immer, um solche Weissagungen bestätigt zu sehen].

 

In diesem Jahr ist dem Maurer Meister Valtin Wick aus Floh der Auftrag erteilt worden, die neuen Malzkeller zu graben, und es ist auch der Anfang zum Mauern gemacht worden. Meister Johannes Usbeck, Zwölfer und jetziger Schankwirt im Oberwirtshaus wurde zum Bauherrn über die Keller und das Malzhaus, ja über den ganzen Bau bestellt. Auf den folgenden Seiten ist ordentlich im Einzelnen aufgestellt, was ein jeder Arbeiter bekommen hat und was der ganze Bau zusammen kostet.

 

Genaue Aufstellung über die Baukosten des Malzhauses, das 1735 gebaut wurde.

Valtin Gerlach, Zimmermeister aus Untersteinbach [Es wird Anlauf genommen zu einer genauen Aufstellung, diese aber dann nicht ausgeführt].

 

Das Malzhaus kostet 1.258 Gulden 11 Groschen 8 ½ Pfennige.

Wie die darüber geführte Rechnung besagt, ist aber die von Christoph Nothnagels Witwe gekaufte Grundstücksfläche - wofür einschließlich der Scheune die Gemeinde 136 Reichstaler gegeben hat - in die obigen 1258 Gulden nicht inbegriffen.

Vom 8. bis 11. September war die große Grenzbesichtigung auf hessischer und gothaischer Seite, am Mittwoch und Donnerstag in Mehlis und Zella, am Freitag und Sonnabend hier. Es sind an die 40 bis 50 Personen von hier „wunderbar“ damit belästigt worden. Auf der hessischen Seite  waren dabei Oberforstmeister von Dernbach, Oberrentmeister Waldenberger, Oberförster Schäfer, Herr Amtsschultheiß Zufall, Förster Wachs in Unterschönau, Förster Zielfelder in Steinbach,  der Forstläufer (?), die Steinsetzer Moritz Wahl und  Hans Konrad Jäger, die Zwölfer Hans Georg Holland-Moritz, Klaus Reumschüssel usw. und noch andere aus der Gemeinde. Die Mahlzeit soll allerhand gekostet haben, sie ist von der Herrschaft bezahlt worden. Es war auch kein Mangel an Musikanten und Spielleuten, die auf der Hallenburg („dem alten Schloß“) die fremden Herren empfingen.

 

Dieses Jahr hat es mehr geregnet als die Sonne geschienen. Auch das Getreide, besonders das Winterkorn ist umgeschlagen und es hat überall nicht viel ins Sammelgefäß gegeben. Doch mit der Teuerung hat es kein Problem gegeben, um Allerheiligen war es schon mit der Teuerung vorbei. Der Winter hat gedauert bis um den Matthiastag [24. Februar]. Acht Tage vor dem Advent waren die Eisenhämmer völlig eingefroren.

Ein Maß Korn kostete 8 gute Groschen, ein Maß Weizen 11 gute Groschen, ein Maß Gerste 1 Kopfstück, Erbsen und Linsen das Maß 8 gute Groschen.

 

Als um Advent Johann Daniel Keil und Johann Nikolaus Avenarius Metzgermeister wurden, sind ihre Meisterstücke zum ersten Mal in der neuen Waage gewogen worden. Weil jetzt die Anzahl der Metzger bis auf 11 gestiegen ist, kann man das Fleisch und dazu noch gutes für einen billigen Preis haben, nämlich

Rindfleisch das Pfund 1 guter Groschen bis 14 Pfennige

Schweinefleisch im Ganzen: das Pfund 11 gute Groschen bis 15 Pfennige

Kalbfleisch: das Pfund   8 oder 9 oder höchstens 10 Pfennige.

Doch dieses billige Angebot ist nicht lange geblieben, zumal im folgenden Jahr das Fleisch knapp und auch teuer geworden ist.

 

Gegen das Ende dieses und Anfang des folgenden Jahres haben viele Kühe - aber nur in Untersteinbach und nur in der unteren Herde - Fehlgeburten gehabt („verworfen“). Sie sind danach größtenteils gemästet und geschlachtet worden.

 

Weil die Arnsberger Schneidmühle alt war, wurde sie abgerissen und eine neue und zwar näher nach dem Arnsberg zu hingesetzt. Diese war aber nur auf einer Hälfte nach Schönau gedeckt. Da kam am zweiten Ostertag früh ein starker Wind auf und warf sie völlig über den Haufen. Daraufhin wurde wieder ein neuer Bau aufgerichtet. Aber am 2. November 1736 brannte sie aus dem Grund (von Grund auf?) ab. Daher haben diese Unternehmer innerhalb zweier Jahre viele Kosten gehabt. Siehe das Jahr 1736 am 2. September [Der Arnsberg ist der Berg über der Hallenburg, die Mühle aber hat natürlich unten am Bach gelegen in Richtung Unterschönau].

 

1735 

Am 3. und 4. Januar sind die Gemeindeämter mit nachfolgenden Personen besetzt worden:

Vorsteher: Hans Georg Huhn, Drechsler in Obersteinbach             

Rechnungsführer: Heinrich Rothämel, Hammerschmied in Untersteinbach.        

Fleischschätzer: Johannes Usbeck, Hans Christophs Sohn, Schlosser

Markt- und Waagmeister: Klaus Wilhelm, Schneider, Obersteinbach.                  

Am 8. Januar ist ein königlicher Erlaß veröffentlicht worden nach dem in Zukunft kein neues Haus oder eine neue Werkstatt gebaut werden sollte. Wenn ein altes einfiele oder abgerissen werden mußte, sollte das neue nicht größer gemacht und gebaut werden, als das alte gewesen.

 

Es ist der sogenannte „dritte Teil“ der Steuer dem Namen nach abgeschafft worden. Dafür wurde nach dem dritten Monat eine sogenannte „Landsteuer“ eingeschoben, so daß jährlich 16 normale Monatssteuern erhoben werden. Dieses soll 6 Jahre fortgesetzt werden. Die Extra-Steuern aber sollen auf dem Heilige-Drei-Königs-Tag [6. Januar] und dem Martinstag [11. November] bleiben und auch der „Schreckenberger" soll bleiben wie vorher [Der Schreckenberger war eine Steuereinheit in Hessen, nämlich 4 Albus 6 Heller von 100 Gulden].

 

[Jetzt sind die Seitenzahlen etwas durcheinander geraten. Die Fortsetzung für 1735 folgt auf Seite 418 bis 421]

 

1736 

Um Lichtmeß [2. Februar] ist eine große und starke Soldatenaushebung in Sachsen-Zeitz gewesen, und sind in Viernau fünf Mann ausgenommen worden, einem Mann zugleich zwei Söhne und der dritte ist vorher schon im Krieg gewesen [Viernau war ehemals hennebergisch und fiel dann an Sachsen und gehörte damals zu Sachsen-Zeitz].

 

Am 18. Februar sind die Kindtaufen bzw. die Kindtaufsmahlzeiten abermals bei 5 Gulden Strafe hart verboten worden [Die Leute hatten immer mehr Aufwand bei diesen Mahlzeiten getrieben und sich dabei übernommen, weil keiner vor dem anderen zurückstehen wollte].

 

Vor und nach Pfingsten bis Ausgang des Juli hat es fast immer geregnet, und es ist eine schlechte Heu-Ernte gewesen. Es haben sich auch sehr viele Raupen eingestellt und merklichen Schaden am Flachs verursacht ebenso wie die Raben am Kraut. Das hat dazu geführt, daß man den Flachs vor der Zeit hat heimbringen müssen. Doch hat man gottlob bisher an Korn, Weizen, Gerste und Hafer noch nichts gespürt von diesen Schäden. Gott verhüte alles Übel und wende allen Schaden auch ferner in Gnaden ab.

 

Am 31. August und den 1. und 2. September ist das neue Amtshaus aufgerichtet worden. Die Taglöhner haben ihren Lohn bekommen. Bermbach, Näherstille und Springstille mußten das Bauholz und auch Stein fahren, Herges aber 6.000 Ziegel.

 

1735 

In der Heu-Ernte hat es oft und viel geregnet, so daß fast jedermann auch an einer guten Getreide-Ernte („Schneidernte“) gezweifelt hat. Aber durch Gottes Güte ist die Getreide- Ernte gut und auch reichlich gewesen und es ist bis jetzt noch gutes Grummet-Wetter und ein schöner Herbst ist gefolgt.

 

Ende Oktober und Anfang November waren zwei Abgesandte („Kommissare“) in Schmalkalden, die in der ganzen Herrschaft das Rügegericht hielten und die Leute scharf einer Prüfung unterzogen, wie es in geistlichen und weltlichen Dingen wie auch im Bereich der Gemeinde herginge. Den 3. November wollten sie auch in das hiesige Amt kommen. Weil das aber wegen der ihnen befohlenen Rückreise nach Kassel nicht geschehen konnte, wurde der Befehl erteilt, wer etwas zu klagen habe, müsse nach Schmalkalden kommen.

So wurden dann auch sämtliche Zwölfer und Vorsteher dorthin bestellt und haben über drei Stunden lang Rede und Antwort gestanden und sind über viele Punkte befragt worden.

 

Am 14. Oktober starb der Rechnungsführer Heinrich Rothämel der jüngere. An seiner Stelle wurde Meister Georg Häfner, Nagelschmied auf dem Erbstal, ausgewählt. Weil er das Amt aber abgeschlagen hat, kam Meister Valtin Holland-Letz, auch Nagelschmied in Obersteinbach, an die Stelle.

 

Am 9. und 10. November (um den Martinstag) haben wir zwei Kompanien oder 300 Mann preußische Soldaten im Quartier gehabt, die vom Rhein zurückkamen. Diese haben es zum Teil sehr schlimm getrieben, sie haben tüchtig gefressen und gesoffen, besonders viel Branntwein. Bei der Aufteilung war auf Steinbach an sich nur eine Kompanie – nämlich 160 Mann - gekommen, welche dann paarweise je 2 und 2 einquartiert wurden. Die übrigen Einwohner, die keine bekommen hatten, sollten Geld geben.

Aber am Abend um 8 Uhr rückte noch eine Kompanie ein, unter dem Vorwand, sie hätten sich verirrt. Dem Vernehmen nach aber hatten sie ihr Quartiergeld verkauft. Hier war nun guter Rat teuer. Doch auf Befehl der Behörde wurden sie in beide Wirtshäuser einquartiert, mit Speis und Trank wohl versehen. Am nächsten Morgen wurden sie einquartiert, und es sind wenige Häuser gewesen, in denen keine Preußen einquartiert waren.

 

Ein Capitain bei Herrn Förster Zielfelder hat in zwei Tagen und zwei Nächten für Verpflegung 15 Taler verbraucht. Ein anderer aber hat bei Hans Abel Wahl in einem Tag und zwei Nächten 11 Taler verbraucht, und was er nicht verzehrt hat, das wurde mitgenommen. Über 600 Taler sind dabei draufgegangen. Diese Vorgänge sind an unsern König und von da an den König in Preußen berichtet worden. Erwähnt wurde auch ihr übles Betragen, weil sie den Leuten Verschiedenes entwendet, Geld und Leinentuch von ihnen erpreßt haben und sich auch sonst sehr unhöflich durch Verunreinigung der Betten aufgeführt haben. Dem Vernehmen nach sind die Offiziere, weil sie schlechte Ordnung gehalten haben, ziemlich bestraft worden.

[Avenarius ist offenbar auf die Preußen nicht gut zu sprechen, am Rand hat er die Untaten durch einen senkrechten Strich besonders gekennzeichnet und auch im Text ganze Satzteile unterstrichen]

In Unterschönau waren 190 Mann einquartiert. Oberschönau hat keine gehabt und hat sich mit den anderen Orten einigen und Geld geben müssen. In Brotterode haben sie den Herrn Amtsschultheißen und in Seligenthal den stellvertretenden Bürgermeister („Geschworenen“) mit Namen Salzmann mitnehmen wollen. Sie sind aber durch den Förster in Trusen [heute: Trusetal] mit Namen Wachs und Brotteroder Männer wieder befreit worden.

 

Sie haben eine gute Fertigkeit („Habitus“) im Essen und Trinken gehabt, drei und auch vier Pfund Fleisch waren ihnen wie nichts. In einem Dorf in der Nähe von Roßdorf [westlich von Schmalkalden] hat einer sechs Pfund Rindfleisch und zwei Pfund Schweinefleisch gefressen, ist aber morgens im Bett tot gefunden worden. Als der Offizier ihn hat aufschneiden lassen in der Meinung, er hätte vielleicht Gift bekommen, hat sich ergeben, daß der Magen entzwei geborsten ist. Darauf hat der Offizier gesagt: „Friß, daß dir der Teufel usw.!“.

 

Mit der Forderung, Zugpferde zu stellen („Anspann“) haben sie es auch gar übel gemacht. Sie haben die Leute geschlagen und sogar auch mitnehmen wollen. Die Helmershäuser - sechs Stunden von hier [westlich von Meiningen] hatten den „Verirrten“ bis hierher Vorspanndienste geleistet. Weil aber Steinbach nicht verpflichtet war, sie abzulösen, mußten sie hier bleiben und den zweiten Tag wieder anspannen bis auf Geschwenda, auch sechs Stunden von hier [nordwestlich von Ilmenau].

 

Weil nun die armen Leute weder für sich noch für ihr Vieh irgendwelche Lebensmittel und auch kein Geld hatten, gingen sie von Haus zu Haus und bettelten Heu und Stroh für ihr Vieh, das sie auch bekamen. Auf ihrer Rückreise wurden sie hier mit ihrem Vieh auf Befehl der Obrigkeit mit Speis und Trank verpflegt.

 

Man wird lange von diesem preußischen Durchmarsch zu erzählen wissen, und wer weiß, wann ihnen wieder so ein Durchmarsch erlaubt wird. Weil die Stadt Schmalkalden keine von diesen „Gästen“ habe wollte, lagen die Milizsoldaten 14 Tage in der Stadt und es bekam jeder täglich 2 gute Groschen 6 Pfennige. Im November ist zwischen dem deutschen Kaiser und dem König in Frankreich ein Waffenstillstand abgeschlossen worden und einige Monate danach ist der Frieden geschlossen worden [Ende des polnischen Erbfolgekriegs].

 

Am vierten Adventsonntag wollte eine Kompanie gothaischer Soldaten hier durchmarschieren. Weil sie aber keinen Erlaubnisschein hatten, sind sie von den Milizsoldaten zurück gehalten worden.

 

Dieses Jahr ist der Wein verdorben, er ist wenig und auch nicht gut geworden, weilen die Franzosen die Weinberge am Rhein sehr verwüstet und verderbt haben.

 

1736  

Am 2. und 3. Januar sind die Gemeindeämter besetzt worden:

Vorsteher:  Meister Valentin Holland-Moritz, Nagelschmied, Untersteinbach.

Rechnungsführer: Jakob Holland-Dick, Hammerarbeiter, Obersteinbach

Fleischschätzer: Meister Johann Georg Dietzel, Schlosser, Obersteinbach.

 

Am 2. Januar sind drei kaiserliche Reiter und nach einiger Zeit auch zwei Kreis-Reiter hierher ins Winterquartier gekommen. Sie blieben einen Monat hier, einen Monat in Brotterode, einen Monat ihn der Vogtei, einen Monat im Oberamt. Darauf sind sie wieder hierher gekommen [Kreistruppen sind die von den Kreisständen zu stellende Truppenverbände].

 

Vom 26. bis 28. Januar sind kursächsische Fußsoldaten hier durchmarschiert und haben sich dann niedergelassen. Eine Kompanie in Steinbach, eine Kompanie in den zwei Schönau, eine Kompanie in Altersbach und Rotterode. Sie benahmen sich besser als die Preußen, nahmen mit allem vorlieb und waren zufrieden mit dem, was man ihnen gab.

 

Am 13. Februar waren Kommissare in Schmalkalden hielten das Rügegericht. Sie entließen den Lapp [den Geldeintreiber, „Exekutor“] und ließen ihn nach Kassel in den Turm nach dem Druseltal zu und später ins Zuchthaus bringen. Dieser Lapp war ein böser Mensch, der am 18. Oktober 1724 die alte Hirtenfrau in Oberschönau mit einem Stock aufs Herz gestoßen hatte, so daß sie nach zwei Stunden gestorben ist [Siehe Seite 349].

Er bereitete den Leuten viel Drangsal an und brachte sie in großen Schaden wegen Steuer auf Branntwein und Tabak usw. Er wollte auf den Jahrmärkten keine fremden Händler hier dulden. Er war zunächst nur Geldeintreiber und hatte nichts Eigenes, jetzt aber hat er ein eigenes Haus, Möbel und Geld in Form von Kapitalbriefen, die aber doch nur armer Leute Schweiß und Blut sind.

 

Am 8. Februar hatten die Töchter zweier Zwölfer und zweier Wirte ihre Hochzeit, die Tochter des Meisters Johannes Usbeck in Obersteinbach und die Tochter des Hans Kaspar Kehr in Untersteinbach, es war im Oberwirtshaus und im Unterwirtshaus eine Hochzeit.

 

Am 10. Februar früh um 4 Uhr hat ein Feuerzeichen am Himmel gestanden, das viele Leute gesehen haben. Es hat an verschiedenen Orten in diesem und dem folgenden Jahr besonders im Thüringischen großen Schaden angerichtet, doch ist unser Steinbach bisher gottlob unbeschädigt geblieben.

Vom 12. bis 16. Mai war es sehr kalt und schneite, so daß diejenigen Leute, die Vieh im Kanzlersgrund [östlich von Oberschönau] und auf der Schmücke hatten [an der Straße von Oberhof nach Schmiedefeld], Futter dahin tragen mußten, ja einige mußten das Vieh mit hierher nehmen.

 

Ein Maß Gerste             5 Batzen  4 ½ Pfennige oder 7 gute Groschen.

Ein Maß Korn                9 gute Groschen

Ein Maß Weizen         12 gute Groschen

 

1736

Einige Wochen vor Pfingsten ging Hans Kaspar Recknagel, Hammerbläser in Untersteinbach [Blasebalgtreter im Hammerwerk], der schon einen Bruder in Berlin hat, auch dahin. Er wurde wieder ein Soldat, was er auch vorher schon gewesen war, aber er war entflohen („desertiert“). Nach Pfingsten folgte ihm seine Frau mit ihren vier Kindern nach. Im Jahre 1737 kam er hierher und gab vor, er wollte hier bleiben. Er ließ sich gefangensetzen und schwor einen Eid, nicht wieder wegzugehen. Er bekam auch Arbeit im Hergeser Hammer, wie er es gewollt hatte. Doch er ist nach Pfingsten wieder von hier weg und nach Berlin gegangen.

 

Es könnte auch von verschiedenen großen Schlangeneiern etwas berichtet werden, die an Pfingsten und Trinitatis gesehen wurden, aber ich will das Papier schonen.

 

Am 24. und 28. Juni wollten zwei Regimenter weimarische Soldaten hier durchmarschieren, wurden aber abgehalten.

 

Barbara Bauroth - sonst Heintze Spalle genannt - hat Schuldscheine über 7 Taler an beide Schulen vermacht, es ist aber niemand da, der diese Schulden eintreibt.

 

Vor Pfingsten haben die Frauen in Obersteinbach ein weißes und die Frauen in Untersteinbach ein schwarzes Altartuch gestiftet. Ebenso haben die Frauen in Unterschönau drei Fenster für die baufällige Gottesackerkirche gestiftet.

 

Nach dem Friedensschluß am Rhein [der Friede von Wien wurde aber erst 1738 geschlossen] haben die benachbarten Fürsten ihre Kriegsvölker entlassen, ihnen aber nicht viel mit auf den Weg gegeben. Daher hat man vielmal gehört, daß die entlassenen Soldaten die Leute bedrängt haben: Sie haben ihnen zwar nichts an Leib und Leben getan, aber sie haben ihnen abgenommen, was sie hatten.

 

Am 11. Juli war ein schweres und starkes Donnerwetter, das hier und besonders im sogenannte „Geknick“ [nach Altersbach zu] großen Schaden an den Wiesen angerichtet hat: Mehr als für 100 Taler Heu und Gras wurden verschlammt, ebenso soll es im Stillergrund, im Bamberger und an anderen Stellen mehr geschehen sein.

 

Am 28. Juli ist eine fremde Frau, die von den preußischen Werbern Briefe gehabt und nach Floh und Seligenthal hat tragen sollen, auf dem Neuen Hof [oberhalb von Rotterode] von unseren Milizsoldaten ertappt worden, in Schmalkalden inhaftiert und nach einigen Tagen durch den Scharfrichter ausgepeitscht worden. An ihrem Kopf vorne an der Stirn waren auf einem Zettel diese Worte angeheftet: „Preußische Briefträgerin“.

 

Einen armen Mann, den die Tambacher [heute Tambach-Dietharz] auf der Bettelfuhre fortgeführt und beim Nesselhof [zwischen Floh und Tambach] abgeladen und liegen gelassen haben, hat man tot gefunden.

Nachdem seit dem Jahre 1730 der Kirchturm ohne Umgang gewesen ist und Frost und Regenwetter vielen Schaden verursacht haben, da haben im Monat Juli die Zwölfer, Kirchenälteste und Vorsteher den Zimmermann Meister Valtin Gerlach beauftragt, einen neuen Umgang zu bauen.

Dieser wurde auch am 11. August mit nicht geringer Lebensgefahr gerichtet und Ende Oktober fertiggestellt gewesen. Er hat über 160 Gulden gekostet. Davon hat der Zimmermeister Valtin Gerlach für alle seine Arbeit, die er damit gehabt hat, 23 Gulden bekommen.

Der Schieferdecker Johann Dietrich Hahn aus Oberellen in der meiningischen Herrschaft [südwestlich von Eisenach] erhielt für seine Arbeit 38 Gulden 12 Groschen.

 

Maurermeister Valtin Wick aus Floh, der die Kragsteine abgenommen hatte, gemauert und wieder verputzt hatte und auch für die übrige Arbeit, hat 6 Gulden 9 Groschen bekommen.

Die 53 ¼ Zentner Schieferplatten kosten samt dem Fuhrlohn bis hierher 53 Gulden, 15 Groschen, 3 Pfennige, also ein Zentner rund einen Gulden.

 

Die übrigen Gelder wurden verwendet für Dielen, Eisen, Nägel, Kalk, Sand, Tagelohn und Verpflegung. Siehe auch die Baurechung für den Umgang, geführt durch Heiligenmeister Johannes Motz.

Die Gemeinde Altersbach hat 9 Stamm Holz zu Brücken [Gerüst?] gegeben und hierher geführt.

 

Am 20. September starb Schlossermeister Kaspar Dietzel, der älteste Zwölfer und Kirchenältester. Diese beiden Ämter hat er über 30 Jahre verwaltet. Er war zwar ein armer, doch frommer und verständiger Mann, der auch den Geistlichen gewogen war. Er hat mit seiner Frau 49 Jahre in der Ehe gelebt. An seiner Stelle wurde Meister Valtin Holland, Quirings Sohn, Nagelschmied in Obersteinbach am Schloßberg, gewählt und bestätigt.

 

Es ist eine gute Heu- und Getreide-Ernte gewesen, Grummet [zweiter Grasschnitt] aber hat es nicht viel gegeben.

Ein Maß Korn im Monat September    10 ½ gute Groschen

              Weizen             13 auch 12 ½ gute Groschen

              Gerste                6 gute Groschen 9 Pfennige.

Vorher hat die Gerste der Malter 3 Taler gekostet, daher ist auch das Bier ein Maß für 6 Pfennige, das Doppelbier auf die Kirmes ein Maß für 8 Pfennige ausgeschenkt worden.

 

Im September kamen 8 Reiter vom Leibregiment wieder hierher ins Quartier, obwohl das vierte Jahr [in dem die Gemeinde noch verschont werden sollte] noch nicht völlig vorbei war.

Ob sie aber wenn ihre Zeit - nämlich ein Jahr - abgelaufen ist, wieder abmarschieren werden, wird die Zeit lehren.

 

1736

Im Monat Oktober haben der Organist und Meister Valtin Holland, Quirings Sohn, Zwölfer in Obersteinbach, auf Befehl der königlichen Rentkammer genau auflisten müssen, wieviel Einnahmen hier es hier gegeben hat, ob sie  Frauen haben, wieviel Söhne, Töchter, Pferde, Ochsen, Kühe, Schafe, Schweine ein jeder habe, besonders wieviel Acker [Maßeinheit] Land und Wiesen, was er monatlich an Steuer gebe. Danach hat der Herr Amtsschultheiß noch genauer berichten müssen, was ein jedes Stück Land und Wiesen an Zinsen für das Erbbaurecht und Steuer gebe, ob Lasten auf ihm liegen („dienstbar“) oder nicht, und was dergleichen mehr.

 

Am 2. November abends gegen 10 Uhr brannte die neue Arnsberger Schneidmühle aus dem Grund ab [heißt das: von Grund auf?), ohne daß man eine Vermutung hat haben können, wo das Feuer hineingekommen ist.

 

Am Ende dieses Jahr ist das erste Malz in dem neuen Malzhaus gemacht worden, das auch bisher noch jedesmal wohlgeraten ist, besonders wird nun auch gut Luft (?) Malz angefertigt.

 

Am 21. Oktober am 21.Sonntag nach Trinitatis früh zwischen 8 und 9 Uhr sind durch eine entstandene Feuersbrunst an die 200 Gebäude in der Stadt Erfurt jämmerlich im Rauch aufgegangen. Doch ist bemerkenswert, daß keine Kirche Schaden erlitten hat, obgleich neun Pfarr- und Schulhäuser und auch drei Türme abgebrannt sind. Das ist ein Wunder vor unseren Augen.

(Spätere Ergänzung über die Kirche in Steinbach: So wurde auch in dem großen Brand im Jahre 1790 am 3. April unser schönes Kirchendach durch Vorsorge und tätige Hilfeleistung der hiesigen und Unterschönauer Einwohner einiges in der größten Flamme erhalten. Dank sei Gott!).

 

Zwischen dem 31. Dezember 1736 und 1. Januar 1727 - also in der Neujahrsnacht - ist das schöne Dorf Emleben bei Gotha [südlich von Gotha] zur Hälfte abgebrannt, vor allem ist sehr viele Frucht vernichtet worden.

 

  1737 

Am 2. und 3. Januar sind die neuen Ämter in der Gemeinde mit nachfolgenden Personen besetzt worden:

Vorsteher: Meister Jakob König, Hufschmied in Obersteinbach

Rechnungsführer: Meister Hans Christoph Pfannschmidt, Gabelschmied Untersteinbach.

Fleischschätzer: Meister Wolfgang Rothämel, Nagelschmied Obersteinbach

Marktmeister: Meister Michael Holland-Merten, Nagelschmied, Obersteinbach.                                   

Dieses Frühjahr hat der derzeitige Oberheiligenmeister Hans Ernst König, Hufschmied in Untersteinbach, drei neue Fenster aus Spiegelglas für die Kirche machen lassen, nämlich

zwei links neben der Kanzel und eines gegenüber hinter dem Amtsstand [Sitz für die Beamten]. Der Glaser die die drei alten Fenster und noch 18 Taler in bar bekommen. Die drei alten Fenster hat der Glaser für 6 Taler übernommen.

Am 20. April, dem Heiligabend vor Ostern, sind in Tambach [heute: Tambach-Dietharz] abermals 120 Häuser abgebrannt. Nun bauen die Leute wieder auf, aber viel kostbarere und größere Häuser als vorher dort gestanden haben. Auch danach hat es noch an verschiedenen Orten gebrannt, es sind 7, ja 10 und mehr Häuser im Rauch aufgegangen. Auch jetzt, da ich dieses schreibe, hört man, daß in Waltershausen abermals verschiedene Häuser in Rauch aufgegangen sind.

 

Am 12 Juni ist ein neues Leichhäuschen bei der Kirche gemacht und aufgerichtet worden. Herr Pfarrer May hat 1 Taler dazu gegeben. Die Gemeinde hat den Rest gegeben, das Übrige ist aus der Kollekte bezahlt worden [Bei dem Häuschen wird es sich wohl um einen Unterstand für die Leute gehandelt haben, die zu Beerdigungen von den Dörfern kamen].

 

Diesen Winter und Sommer bis heute ist das Getreide teuer gewesen, weil aus Thüringen zu wenig oder gar nichts hierher gekommen ist:

Ein Maß Korn                                     11 gute Groschen

            Weizen                                   13 auch 14 gute Groschen

            Gerste                                       8 gute Groschen

            Hafer                                         6 gute Groschen

            Öl, weil der Lein rar war     6 gute Groschen, auch mehr.

 

Im Monat August ist eine Unsauberkeit in das Brauwesen gekommen und zwei Gebräu sind derart verdorben worden, daß niemand wegen des üblen Geruchs dieses Bier hat trinken können. Am Anfang wurde 1 Maß Bier für 4 Pfennige abgezapft und ausgegeben. Weil aber kein Absatz da war, gab man es umsonst weg, jeder Ortsbürger und Einwohner sollte 5 Maß bekommen. Viele aber haben ganze Baum- und Wasserkannen voll bekommen. Das war für die Gemeinde ein nicht geringer Schaden, aber es will fast niemand wissen, was etwa die Ursache dafür sein mag [Die Bezeichnung „Nachbar“ wurde bisher mit „Einwohner“ wiedergegeben. Offenbar machte man aber doch einen Unterschied zwischen den offiziellen Ortsbürgern mit dem vollen Bürgerrecht und gewöhnlichen Einwohnern].

 

Am 25. August, dem 10. Sonntag nach Trinitatis, ist eine neue Bettelordnung von den Kanzeln verlesen worden. Danach sollten keine fremden Bettler oder Sammler für abgebrannte Kirchen, aber auch keine einheimischen Bettler mehr geduldet werden. Vielmehr soll jede Gemeinde ihre sogenannten „Hausarmen“ selbst versorgen und verpflegen [Hausarme bettelten nicht auf den Straßen, weil sie sich ihrer Armut schämten].

Es ist auch sogleich ein Bettelvogt [an sich ein Dorfpolizist] bestellt worden, der eine scharfe und genaue Aufsicht auf die Herumtreiber haben sollte,

 

und er sollte keine Einschleicher vor den Türen herum gehen lassen. Für seine Mühe und Aufsicht sollte er wöchentlich 3 Kopfstücke erhalten. Er geht unter den Einwohnern herum und 24 von ihnen geben ein jeder 9 Pfennige. Man hat auch in dieser Zeit keine fremden Bettler hier wahrgenommen und gesehen.

 

So gut wie die Heu-Ernte in diesem Jahr war, so mißlich naß und unbeständig ist die Getreide-  und Grummet-Ernte [zweiter Grasschnitt] dieses Jahr wegen des vielen und beständigen Regenwetters gewesen, nachdem es vom Jakobitag [27. Juli] bis in die Zeit unsrer Kirmes fast alle Tage - wenige ausgenommen – dunkel, kalt und regnerisch gewesen ist. Daher ist das Getreide ziemlich ausgewachsen, das meiste wurde naß eingebracht, noch mehr liegt draußen und es sieht sehr gefährlich und mißlich um das Grummet aus.

 

Am 6. und 7. September sind die zwei neuen kleinen Gitter auf der Empore neben und über der Orgel aufgerichtet und gebaut worden [die Gitter waren wohl aus Holz].

 

Noch etwas will ich hier berichten, das den Nachkommen zum Besten dienen kann. Im Jahre 1735 fing man an, zwei neue Bergwerksstollen zu bauen. Aber sie sind voriges Jahr wieder eingegangen und liegengeblieben. Der erste war in Obersteinbach unter dem Burgeck, wo früher auch schon gearbeitet worden war. Der erste Stollen ging bei der großen Brücke hinter der Scheune und dem Garten von Valtin Menz, Fuhrmann in Obersteinbach, hinein und hinter dem Haus des Tobias Voigt. Weil aber die Bergleute auf einen alten Stollen kamen und wegen des vielen Wassers nicht fort kommen konnten, blieb alles unbearbeitet liegen.

Das andere Bergwerk war in Untersteinbach. Der Stollen ging hinein im sogenannten Gründchen [im Erbstal] neben dem Pfarrland auf den Kirchberg zu, wo später auch ein Schacht gemacht worden ist. Es waren 42 Personen und meistens junge Burschen am Anfang dabei. Weil sie aber nichts als Lehm und große Sandsteine als Ausbeute bekamen und nicht imstand waren auszuhalten, blieb der sogenannte „Arme Brüderschacht“ liegen und wurde nicht ausgebaut.

 

Am 28. September sind die Reiter vom Leibregiment, die ein Jahr hier einquartiert waren, wieder abmarschiert.

 

Am 2. Oktober kamen der königlicher Statthalter Prinz Wilhelm hierher, ebenso Prinz Georg und dann auch Prinz Friedrich, des älteste Prinz des Herrn Statthalters, welche einige Jahre auf Reisen, aber besonders auf der Universität Genf gewesen ist. Sie wohnten und übernachteten im neuen königlichen Amtshaus. Morgens frühe aber marschierte der Herr Statthalter wieder weg, nachmittags aber die anderen Herren. Das Amt Hallenberg gab 15 Pferde zum Vorspann.

 

Diesen Herbst hat die rote Ruhr in Rotterode und auch das Frieselfieber sehr gewütet. Vom halben September bis Ende Oktober sind hier neun Personen - Männer, Frauen und Kinder - gestorben. Gott gebe, daß es nicht weiter oder auch an anderen Orten einreiße. Ein Ehemann und seine Frau starben drei Tage voneinander. Ebenso starben ein Kind, seine Mutter und Großmutter ganz kurz nacheinander.

 

In dem Augenblick, da ich dieses schreibe, nämlich am 8. November, geht ein allgemeines Gerücht umher, daß der sogenannte „Öl-Fritz“ aus Friedrichroda ermordet worden sei. Er ist jede Woche hierher gekommen und hat Öl verkauft. Auch am vergangenen Montag ist er hier gewesen. Am Dienstag darauf ist er von hier weg und nach Dietharz [heute: Tambach-Dietharz] gegangen. Im dortigen Wirtshaus hat er sein Geld bezahlt, nämlich 12 Taler. Das hat der ehemalige Geldeintreiber („Zollbereiter“) Lapp gesehen, der auch im Wirtshaus gewesen ist. Von diesem Lapp soll Ölfritz unweit von Tambach ums Leben gebracht und jämmerlich ermordet worden sein. Die Gewiß- oder Ungewißheit dieser Nachricht wird sich bald zeigen.

 

Preis der Früchte in diesem Monat:

Ein Maß Korn                                      11 gute Groschen oder 10 ½ gute Groschen

Ein Maß Weizen                                 13 gute Groschen, auch 14 gute Groschen

Ein Maß Gerste                                    6 gute Groschen  9 Pfennige

Ein Maß Erbsen oder Linsen            12 gute Groschen, auch 12 gute Groschen  9 Pfennige.

 

Die Tochter des Johannes Schmeißer hinten in Altersbach hat mit einem hessischen Kreis-Reiter namens Sebastian [Familienname fehlt] ihren Angaben nach ein uneheliches Kind gezeugt und unweit Heßles [westlich von Schmalkalden, östlich von Fambach] in einem Garten geboren und liegen gelassen. Dort ist es tot gefunden worden. Am 26. Oktober ist sie nach Schmalkalden ins Gefängnis eingeliefert worden. Doch weil es im Herrenbreitunger Amt [heute: Breitungen an der Werra] geschehen ist, wurde sie nach Herrenbreitungen gebracht. Was ihr deswegen widerfahren wird, das wird die Zeit lehren (siehe Seite 435). [Kreistruppen sind die von den Kreisständen zu stellende Truppenverbände].

 

Am 8. November hat Meister Valtin Holland-Moritz, der derzeitige Vorsteher im Beisein sämtlicher Zwölfer und vieler Einwohner die Rechnung über die Einquartierung der Reiter vorgelegt; sie ist auch für richtig befunden worden.

 

Von Hans Kaspar Recknagel, früherer Einwohner und Blasebalgtreter in einem Hammerwerk in Untersteinbach, ist in diesem Buch auf Seite 424 schon etwas berichtet worden. Er hat nicht nur seinen Erbteil, sondern alles Hab und Gut seiner Mutter verpfändet. Er hat einen Eid bei seinem Leben geschworen, von hier nicht wieder wegzugehen, sondern beständig im Lande zu bleiben. Doch wider besseres Wissen und Gewissen ist er wieder und also zum drittenmal in preußische Kriegsdienste getreten und also meineidig geworden. 

Deshalb hat der Kriminal-Richter (nachdem die Sache an den König berichtet wurde),Herr Justin Eckhard Zufall, zum Amt Hallenberg von höchster Stelle verordneter königlicher und fürstlich-hessischer Amtsschultheiß, den erwähnten Johann Kaspar Recknagel am 31. Oktober 1737 unter öffentlichem Glockenschlag zum ersten-, zweiten- und dritten Mal zum Kriminalgericht („peinliches Halsgericht“) auf den künftigen 9. Februar 1738 nach hier vorgeladen. Als Bedingung wurde genannt, er möchte in Person erscheinen oder nicht, es würde schon ergehen, was recht sein würde, was dann der Ausgang lehren wird. Dieses peinliche Halsgericht ist aber nicht weiter ausgeführt worden.

 

[Dieses ist der Schluß der Aufzeichnungen des Johannes Avenarius. Er schreibt zwar auf der nächsten Seite noch einmal „Anno 1739“, hat aber seine Chronik nicht weitergeführt].

 

[Andere Handschrift:] Diese vorher auf Seite 434 erwähnte Hirtentochter hat ein neues Geständnis abgelegt („getan“) und auch den Vater des Kindes bekannt, der auch des Landes verwiesen wurde, obwohl er es gleichwohl nicht gestanden hat. Die Tochter ist enthauptet und hingerichtet worden, der Kopf auf der ……. Gott vergebe ihr alle Sünde um Christi willen.

[Nachtrag von Pfarrer Habicht:] Solches geschah zu Recht noch einer anderen Dirne …… …namens Maria Sophie aus Trusen in Herrenbreitungen, beide Personen habe ich zum Tod bereitet und auf den Richtplatz begleitet.

Habicht, in der damaligen Zeit Pfarrer

 

 

Nachträge 1750 bis 1761:

[Wahrscheinlich auch von einem Lehrer, vielleicht zunächst von dem Organisten Johann Christoph Usbeck (1746-1769). Auf den Seiten 455 und 456 erscheint eine andere Handschrift. Dann aber bis zum Ende der Eintragungen 1761 eine Handschrift, bei der das große „H“ wie ein „G“ geschrieben wird. Ab Seite 489 folgen noch einige Kopien von amtlichen Schreiben].

 

[1750] [Dünn darüber geschrieben: siehe Kirchenbuch Nummer 14]

Im Jahre 1750 hat Matthäus Häfner, Sohn des Klaus Häfner, ein 82 Jahre alter Nagelschmied auf dem Erbstal, der mit seiner Frau 58 Jahre in der Ehe gelebt hat, auf Anregung unseres Herrn Pfarrer zum zweiten Mal Hochzeit gehalten. Sie wurden am 6. August in der hiesigen Kirche öffentlich wieder eingesegnet. Auf dieser Hochzeit waren der Herr Amtsschultheiß und sein Frau, die beiden Herrn Pfarrer wie auch der Herr Pfarrer von Springstille, Herr Förster und Gemahlin und die Herren Schullehrer, die hiesigen Zwölfer, Kirchenälteste, Vorsteher, Heilgenmeister, Rechnungsführer, Schultheiß und Vorsteher von den Filialorten und die Handwerksobermeister. Alle Gäste saßen in der Kantor- und Organistenschule.

Nach der Mahlzeit wurde ein ehrbarer Tanz um die Kirchenlinde erlaubt, unter der auch der alte Bräutigam mit seiner alten Braut mittanzte. Die Musikanten spielten unentgeltlich auf.

Jedes Paar Hochzeitgäste, sowohl hohe als niedrige, hatten einen Verzehr im Wert von einem und einem halben Taler und 4 Pfennige. Die Bedienung aber hat wahrscheinlich das Beste davon getragen.

Die Herrschaft gab den alten Eheleuten fünf Malter Frucht und sechs Taler Geld. Der Geheimrat und Oberamtmann in Schmalkalden schickte einen ganzen Taler aus der eigenen Tasche wie auch fünf Taler aus der Landeskasse. Daß Jahr darauf gab die Herrschaft den erwähnten alten Eheleuten abermals zwei Malter Frucht.

 

[1752]

Am 3. Juli 1752 ist eine ungemein große Überschwemmung entstanden, so wohl hier als auch an anderen Orten, wie sie seit Menschengedenken nicht gewesen ist. Das Wasser ist in Höhe der Brücke beim Unterwirtshaus abgezweigt. Es hat hier und an anderen Orten großen Schaden verursacht: Das Gras auf den Wiesen wurde überschwemmt und das Heu weggeführt. Das Wasser ist sowohl an harten als auch an sumpfigen Stellen aus der Erde gequollen.

Am 6. Juli hat es wieder eine sehr große Überschwemmung gegeben, die das Wehr an der Waagwiese weggeführt hat. Diese Überschwemmung hat auch das Stiller Tor in Schmalkalden umgeworfen.

 

Am 3. November 1752 ist die ganze Stadt Ilmenau bis auf sehr wenige Häuser abgebrannt. Das Feuer soll durch Schießen eines Edeljunkers entstanden sein. Einige Jahre vorher ist in dieser Stadt eine große Überschwemmung gewesen.

 [1753]

Am 1. Mai 1753 ist die Stadt Suhl in gleicher Weise jämmerlich abgebrannt, ohne daß die neue Kirche und einige Häuser darin stehengeblieben sind. Es sind 692 Wohnhäuser abgebrannt. Dabei sind nicht mitgezählt die beiden Rathäuser, Kirche, Backhäuser, Brau- und Malzhaus, Mühlen, Scheunen und Schweineställe. Die zwei größten Spritzen sind verbrannt. Der obere Gastwirt wurde durch ein Pulver sehr beschädigt [wohl eine Explosion]. Drei Personen sind verbrannt.

Von verschiedenen Orten ist den Geschädigten Brot zugeführt worden. Auch Steinbach hat am 6. Mai 25 ½ Zentner Brot dorthin fahren lassen, das die Steinbacher Einwohner nach den Möglichkeiten eines jeden zusammenbrachten. Einige Jahre vorher ist eine sehr große Überschwemmung in der Stadt entstanden und hat dort großen Schaden angerichtet.

 

Am 27. November1753 sind in Ohrdruf [südlich von Gotha] 262 Wohnhäuser abgebrannt

 

Am 26. August 1753 ist das fünf Jahre alte Töchterchen des Hartmann Häfner in Oberschönau gestorben. Es hatte einige giftige schwarzbraune Beeren gegessen, ist ohnmächtig geworden und innerhalb von 24 Stunden gestorben. Andere Kinder, die ebenfalls solche Beeren im Mund gehabt, aber wieder herausgenommen haben, haben geschwollene Zungen bekommen.

 

 

 

[Bittschrift wegen der Holzzuteilung 1753]:

Im Jahre 1753 ist eine Veränderung bei Holz und die Holzkohle in der Herrschaft Schmalkalden erfolgt, besonders aber im Amt Hallenberg. Nach Ansicht einiger Forstbediensteten soll es in den herrschaftlichen Wäldern sehr unordentlich zugegangen sein, wie es auch einige Köhler selber bestätigt haben. Es wurden Kommissare hierher geschickt, nämlich Herr geheimer Kammerrat Waitz und Herr Vizejägermeister von Berlepsch, die sich die Wälder ansahen.

Daraufhin wurden dann sämtliche Köhler, so wohl hier, als auch in Unterschönau, Oberschönau, Herges, Rotterode, Struth [heute: Struth-Helmershof] und entsprechende Orte zum Schwören angehalten und mußten auch schwören [Bei dem Schwören ging es wohl darum, daß sie die neuen Bestimmungen einhalten sollten].

Danach wurde sowohl den großen Hammerwerken als auch den kleinen Handwerkern das Klafter Holz abgesprochen, das sie vorher zum Verkohlen bekommen hatten und in der Renterei bezahlten, und zwar erstere für jeden Klafter Kohlholz 10 ½ gute Groschen, letztere aber nur 10 gute Groschen.

Stattdessen sollten sie abgemessene Kohlen im Wald nehmen gegen Bezahlung [Sie sollten also das Holz nicht mehr selbst verkohlen lassen, sondern fertige Holzkohle kaufen]. Auch sollte vermutlich das Feuer- oder Brennholz den Einwohnern zwar nicht ganz abgesprochen werden, aber doch der Preis erhöht werden. Auch durfte das Reisig von dem Feuerholz nicht nach Haus getragen werden.

Da das alles nun den Hammerwerken und Handwerkern als etwas Neues und sehr beschwerlich vorkam, wurden einige Leute abgeordnet, bei der Herrschaft deswegen eine Bitte vorzutragen.

nämlich:

Valentin Holland-Letz, damaliger Vorstehe,  im Namen der hiesigen Einwohner.

Johannes Recknagel, Kirchenältester von hier

Johann Michel Holland, Schultheiß in Unterschönau

Georg Reumschüssel                             }

Valtin  Nothnagel                                           }

                                                             beide Hammerschmiede und Hammerwerksbesitzer

Johannes Recknagel, Sohn des Hans           }

Konrad Kuhles zu Herges

Valtin Gerlach

Just Simon, Gärtnerim Namen sämtlicher Zünfte

Philipp Häfner                                                }                                 

Johann Just Holland                                       }  Obermeister

Johannes Häfner, Altersbach                        }

                         im Namen des Nagelschmiedehandwerks

 

Johann Georg Ditzel, Zwölfer

Wendel Nothnagel, Schlossermeister, im Namen des Schlosserhandwerks und

Johannes Albrecht im Namen des Hufschmiedehandwerks.

 

Diese wollten alle drei Tage vor die Augen unseres gnädigsten Landesfürsten Wilhelm VIII. treten, konnten es aber nicht schaffen, ihre Bittschrift dem Landesfürsten selber in die Hände zu geben, obwohl diese von denen herrschaftlichen Bediensteten verschiedene Mal abgefordert wurde.

Doch dann hat die gnädigste Herrschaft die Bittsteller am Sonntag - nach einer abermaligen Abweisung des fürstlichen Kammerdieners - rufen lassen. Sie wurden allesamt in der lutherischen Kirche in Kassel [als Lutheraner aus dem Schmalkaldischen gingen sie natürlich in die lutherische Kirche, während die Landesherrschaft reformiert war].

Sie wurden auch vom Landesfürsten gnädig angesehen, und noch gleich sonntags vor der Mittagsmahlzeit dem Herrn geheimen Kammerrat Waitz befohlen, die Sache sogleich zu untersuchen. Bei ihm haben dann die Bittsteller ihr Anliegen vorbringen mußten. Dabei legten sie unter anderem eine Abschrift des Vertrags über die 1619 geschehene Landesauswechslung vor, in der unterschrieben war, daß ihr bisheriges Recht beibehalten werden sollte, und auch mündlich versichert wurde, das hergebrachte Steinbacher Scheit- und Klafter Maß solle erhalten bleiben [Im Benshäuser Vertrag von 1619 wurde die genaue Abgrenzung zwischen dem Amt Hallenberg und der Zehnt Benshausen vorgenommen und verschiedene Besitztümer ausgetauscht. Erst dadurch kam es zu einer genauen Abgrenzung zwischen Henneberg und Hessen in diesem Bereich].

Ein Druck des Vertrags befindet sich auf der Steinbacher Ratsstube, das hiesige Amt hat sie nach Kassel schicken müssen. Er ist während des Aufenthalts der Bittsteller auch in Kassel angekommen, aber diese wußten das damals nicht.

 

Da man nun annahm, eine gute Lösung in kurzer Zeit zu bekommen, so sind am Montag, dem 28. Juli 1753 die Bittsteller is auf Valentin Holland-Letz, Johannes Recknagel und Johann Michel Holland nach Hause gegangen. [Der 28. Juli 1753 war allerdings ein Samstag, es könnte am 30. Juli gewesen sein, denn die Abreise kann ja erst nach der Verhandlung am Sonntag erfolgt sein. Der später erwähnte 4. August war ein Samstag].

 

Allein die Sache hat sich verzögert und ist erst mittwochs darauf auf das Forstamt in Kassel gekommen. Als die Forsträte und Geheimräte beisammen waren, auch die drei Bittsteller anwesend waren und ihr Anliegen abermals vorbringen mußten – aus diesem Grund war ja die Forstversammlung auf Befehl des Landesherrn einberufen worden – ist auch ein guter Ausgang („gute  Vertröstung“) in Aussicht gestellt worden.

Die Bittsteller haben das Ergebnis auf dem Forstamt selber versiegelt von einem Rat zum anderen tragen müssen und zuletzt an Herrn Vize-Jägermeister Berlepsch abgegeben, der vermutlich die Sache ganz unterdrückt hätte. Dieser hat auf die Anfrage nach dem Beschluß auf die Kanzlei, von da auf die Bergstube und andere Stellen mehr verwiesen. Auch haben dessen Jäger versucht, die Bittsteller zu necken und müde zu machen, weil sie wohl unterrichtet waren.

Aber die Bittsteller haben das Anfragen nach dem Beschluß nicht unterlassen, bis Freitagnachmittag Regierungsrat Haier die Auskunft gab: „Eure Sache ist heute nicht in den geheimen Rat gekommen und ich habe gehört, es sollte auch nicht geholfen werden!“

Diese Nachricht ist von den Bittstellern betrübt aufgenommen worden, weil erstens die Nahrung des ganzen Hallenberger Grundes dadurch sehr geschwächt würde, zweitens die abgereisten Bittsteller anders nicht als auf Hoffnung und Versicherung eines guten Bescheids nach Haus gegangen sind, drittens in Anbetracht der vielen Kosten, die deswegen aufgewandt wurden, weil jedem täglich ein halber Taler als Lohn versprochen war und auch bezahlt werden mußte.

Wie man leicht erkennen kann ist guter Rat nun teuer gewesen. Deshalb haben die Bittsteller ein erneutes Schreiben an Herrn Geheimrat Waitz übergeben, daß er ihnen zu einer Entscheidung verhelfe. Sie haben aber weiter nichts als eine freundliche Antwort erhalten. Deshalb haben die Bittsteller sich genötigt gesehen, abermals eine Eingabe an den Landesfürsten einzureichen

Das ist geschehen am Sonntag, den 4. August 1753 [Sonntag war der 5. August] in Wilhelmsthal [Sommerresidenz nördlich von Kassel]. Hierauf hat der Landesfürst gnädigst geantwortet: „Es soll euch geholfen werden, dieser Mann (gemeint ist der Rat Waitz) soll euch helfen!“ Dieser Herr Rat Waitz aber hat die Bittsteller an Herrn Jägermeister Berlepsch verwiesen, um die Handlung des Forstamts zu veranlassen, aber dennoch auch diese wieder abzuweisen. So wurde das Laufen nach Kassel und Wilhelmsthal nur noch vermehrt, bis ein Schreiben an Herrn Jägermeistermeister Berlepsch erbeten wurde, das wie folgt lautet:

 

Hochwohlgeborener Herr, Höchstverehrter Herr Jägermeister! Die Schmalkalder Bittsteller treten unserm gnädigsten Herrn an allen Orten vor die Augen, wo er sich hinwendet, und erinnern an die Entscheidung über ihre Bittschrift.

In der Kanzlei gibt man zur Antwort, der Bericht sei nicht eingekommen, da mir doch bekannt ist, daß Euer Hochwohlgeboren ihn dahin haben abgeben lassen. Weil es nun dabei darauf ankommt, daß derjenige Kanzleiangestellte bekannt wäre, der von Euer Hochwohlgeborenem Jäger den Bericht angenommen hat, so bitte ich gehorsamst darum, ob Euer Hochwohlgeboren gefällig wären, diesen Umstand mir mitteilen zu lassen. Dann will ich so gut wie möglich mich bemühen, damit dieser in Arbeit befindliche Bericht ausgemacht werde.

Der ich in schuldigster Hochachtung beharre

Euer Hochwohlgeborener Gehorsamster Waitz

Wilhelmsthal, den 5. Augst 1753

 

Darauf ist dann der Vorgang über den Forst im Steinbacher Grund nach Wilhelmsthal zum Geheimen Rat gekommen und endlich ist auf vieles Bitten und Flehen folgende Entscheidung herausgenommen:

Auszug (Antwort auf die von sämtlichen Eisen- und Hammerwerkstätten und Handwerkern wie auch Vorsteher der Gemeinde Steinbach übergebene untertänigste Eingabe). An den Oberforstmeister von Knachtenbach ergangene gnädigste Rückantwort.

Verfaßt in Wilhelmsthal, den 7. August 1753:

„Ihr habt also es nicht nur bei dem bisherigen richtigen Klafter-Maß zu lassen und darauf zu sehen, daß nicht nur das Holzhauer- und Kohlen-Wesen auf der zwischen unserer Rentkammer und dem Oberforstamt geregelten und den Beamten zur Verpflichtung der Köhler und Holzhauer zugeschickten Anweisung beruht, sondern auch die zu denen Klaftern gehörenden Äste und Abfälle mit den Klaftern verkohlt werden zum gleichen Preis. Ebenso sollen die Klafter Kohlen den Hammerwerksbesitzern und Handwerkern im Walde nach richtigem Kohlenmaß zugemessen werden nach der Zahl der Stütze. Es soll auch nichts abgezogen werden von dem, was nach bisherigem Herkommen von jeder (Holz-) Gattung auf einen Karren gehört.

Den Hammerwerkbesitzern sind so viele Karren Kohlen zu überlassen, wieviel ihnen aus dem ihnen zugeteilten Kohlholz du dem dazu gehörenden Amtsholz und den Abfällen zugeteilt werden können. Es ist ihnen gegenwärtig und bis zu einer anderen Verordnung in dem von der Kommission vorgeschlagenen Preis zu überlassen!“[Gemeint sind wohl die Stützen, mit denen die Holzhaufen zusammengehalten werden. Ein Klafter sind etwa 3,5 Kubikmeter Holz].

Der vorstehende Auszug aus dem Antwortschreiben ist denen abgeordnet gewesenen Hammerwerksbesitzern, Handwerkern und Vorstehern der Gemeinde Steinbach auf allerhöchsten Sonderbefehl erteilt worden aus der hochfürstlichen Landeskanzlei.

Das hier abgeschriebene gnädigste Antwortschreiben ist mit dem Original in allen Buchstaben gleichlautend.

 

Das vorstehende Antwortschreiben hat an sich auf weiter nichts abgezielt, als die Unordnungen der Köhler im Wald zu hemmen. Es ist aber doch der Kohlenpreis erhöht worden, indem der Karren Klafter Kohlen auf 14 gute Groschen festgesetzt wurde mit dem Vorwand, es könnte kein Klafter Holz nach altem richtigem Klafter Maß geliefert werden. Das alte Maß  war ein Karren Kohlen zu neun Stützen und ein Klafter war 6 Schuh breit und hoch, das Schneidmaß war 4 Schuh lang, der Nürnberger Werkschuh ein wenig länger, wie es in den  Verträgen über die  Landesauswechslung von 1619 beschrieben ist.

Doch nun hieß es, auf einen Karren könnten von den Stock-Kohlen [Holzkohlen, die aus den Stangenholz  oder Baumstümpfen gewonnen wurden] nicht mehr als acht Stützen gemessen werden, und dafür müßten 10 gute Groschen an die Renterei und 1 Taler 8 gute Groschen an die Köhler gezahlt werden. Unter den Stock-Kohlen waren aber auch noch immer größtenteils grüne Stangen mit abgehauen. Also waren die Hammerwerksbesitzern und Handwerker genötigt, abermals bei der gnädigsten Herrschaft vorstellig zu werden. Am 1. Februar 1754 wurden abgeordnet:

Johann Georg Franck, Schumacher,

im Namen der Hammerwerksbesitzer und Stabeisenschmiede,

Georg Nothnagel, Schlosser, und Klaus Hilpert, Nagelschmied, im Namen der Handwerker.

 

 Darauf ist dann ein gedrucktes öffentliches Schreiben herausgekommen, das von den Kanzeln abgelesen wurde. Es war zwar für die Köhler einigermaßen nachteilig, aber es wurde darin nachdrücklich befohlen, das richtige Köhlermaß anzuwenden. Es sollten auch neun Stütze Stock-Kohlen von reinem Stockholz auf einen Karren gezählt werden. Dieses Schreiben wurde an das Amtshaus und auch an die Gemeinde-Wirtshäuser angeschlagen.

Es durfte aber kein Feuerholz mehr verkohlt werden. Das war vorher häufig geschehen, weil die Köhler vorher den Einwohnern für einen Klafter Feuerholz im Wald 1 ½ Taler oder auch 8 Kopfstück zahlten. Diese wußten demnach trotz ihrem teuren Holzkauf einen guten Gewinn zu machen.

Darauf wurde dann den Einwohnern für ihre Haushaltungen ein Holzschein für Feuerholz geschrieben, so viel sie verlangten und bezahlen konnten. Jetzt aber wurde nachdrücklich verboten, Feuerholz zu verkohlen oder zu verkaufen, wenn es doch geschähe, sollte ihnen kein Stück („Scheit“) Holz mehr gegeben werden.

Der erste Bittgang kostet                                          87 ½ Taler

davon zahlten die Hammerwerksbesitzer          40 Taler

das Nagelschmiedehandwerk                           20 Taler

das Schlosser- und Hufschmiedehandwerker     20 Taler

die hiesige Gemeinde                                                7 ½ Taler.

Die Gemeinde hat das Wenigste getragen, weil nach Darstellung des damaligen obengenannten Vorstehers die Gemeinde nichts vorrätig habe, sondern in großer Schuld gesteckt habe.

 

Der zweite Bittgang, der am 1. Februar 1754 angefangen hat, kostet 51 Taler 8 gute Groschen.

die Hammerwerksbesitzer und Stabeisenschmiede zahlten       17 Taler 2 Batzen

das Nagelschmidt Handwerk                                                            17 Taler 2 Batzen

das Schlosser- und Hufschmiedehandweck                                  17 Taler 2 Batzen.      Diese Unkosten sind entstanden durch Tage- und Schreiblohn wie auch etwas Verpflegung, weil Hammerwerkbesitzer und Handwerker notwendigerweise hier zusammen gekommen sind. Bei den herrschaftlichen Räten und Kanzleiangestellten hat es nichts gekostet.

 

 

 

[Wirtschaftliche Verhältnisse 1753 / 1754]:

Es waren damals sehr verwirrte und nahrungslose Zeiten, denn die Wirtschaft („das Comertie“ = Kommerz) lag ganz und gar darnieder, keine Eisenware war zu verkaufen.

Die Frucht war sehr teuer (Seite 262):

Der Stab Eisen kostet                                       15 ½ Kopfstück

Das Geld war sehr teuer, nämlich.

Ein Carolin [schwedische Goldmünze]            6     Taler und 4 Kopfstück

Ein Frantz Pistol [Goldmünze, 5 Taler]       5     Taler 2 Kopfstück

Ein Sächsischer und Lüneburger Taler            7 ½ Kopfstück

Ein solcher Gulden                                           15     gute Batzen

Ein Frantzthaler [französische Münze]      7     Kopfstück

Ein solcher Gulden                                           14    Batzen

Ein dicke Tonne [Taler]                                      8     Kopfstück [umgangssprachlich] 

Ein Dukaten                                                       3     Gulden 2 Batzen.

 

Es zogen auch in den Jahren 1753 bis 1754 verschiedene Handwerker und andere Leute außer Landes [dazu gehörten schon Viernau und Schwarza], nämlich Klaus Munch, Müller und Bauer auf dem Erbstal, mit Weib und Kind, nach Schwarza.

Johannes Döll, Stabeisenschmied, und dessen Sohn Johann Gottlieb - dieser mit Frau und Kind - nach Viernau.

 

Der Schlosser Reinhard Usbeck, auch dessen Vater und Mutter Abel und Margaretha, und

Johannes Holland-Eb  nach Brandenburg, wie auch die Nagelschmiede Matthäus König (Quirings Sohn) und Cyriak Diller.

Die Nagelschmiede Matthäus Häfner (Christophs Sohn) und Johann Kaspar Holland-Merten junior mit Frau und Kindern gingen in das Isenburgische Gebiet in der Nähe von Frankfurt am Main, Herrnhaag genannt [die Herrnhuter Siedlung Herrnhaag südwestlich von Büdingen]

Es ist auch damals eine merkliche Veränderung vorgegangen mit Fürst Wilhelms VIII. Landgraf zu Hessen Erbprinz Friedrich, doch aber dem Vaterland zum Besten. Er hat am 1. Oktober 1754 einige Artikel auf dem in Kassel gehaltenen Landtag eigenhändig unterschrieben, die hier auf der Ratsstube gedruckt vorhanden sind, bestehend aus sechs Bogen

[Erbprinz Friedrich klärte am 1.Oktober 1754 die Beauftragten seines Vaters Wilhelm VIII. darüber auf, daß er vor fünf Jahren auf Betreiben des Kölner Kurfürsten heimlich zur römisch-katholischen Kirche übergetreten war. Am 28. Oktober mußte er eine Verpflichtung unterschreiben, den protestantischen Konfessionsstand des Landes zu wahren und auf die Erziehung seiner Söhne zu verzichten. Seine Frau Marie, die Tochter König Georgs II. von England, trennte sich von ihm und erhielt die Grafschaft Hanau für ihren Sohn, den künftigen Thronerben Wilhelm IX.]

 

Die Anzahl der Einwohner, die damals in Steinbach waren, ergibt sich aus dem Folgenden:

Wenn man die Zahl derer Einwohner in eine Pronic-Zahl verwandelt, so ergibt sich die Pronic Zahl = 173.472.  Wenn man hieraus die Pronic-Wurzel zieht, zeigt die Pronic-Wurzel die Zahl derer damaligen Ober- und Untersteinbacher Einwohner im Jahr 1754 an.

[Das mit der „Pronic-Zahl“ ist eine Spielerei mit Zahlen. Eine Pronic-Zahl errechnet man nach der Formel „n zum Quadrat plus n“, also zum Beispiel 4 mal 4 plus 4 ist gleich 20.

Eine Pronic-Zahlenreihe lautet also 2.6.12.20.30 usw. Wie man aber aus der Zahl 173.472 auf die Einwohnerzahl von Steinbach kommen soll, ist schwer zu erkennen. Durch Probieren kann man herausfinden, daß Steinbach damals 416 Einwohner hatte].

 

Um dieses 1754. Jahr war das liebe Getreide sehr teuer, denn ein Maß

Korn kostete   16 Batzen

Weizen            17 Batzen  7 Pfennige

Gerste             10 Batzen

Hafer                6 Batzen

Um eben diese Zeit kostete die Kanne Bier 13 Pfennige.

[Andere Handschrift:] In späterer Zeit Lebende sollten das beachten und mit der bisherigen langen Teuerung vergleichen (?).

 

1755  [Nur diese und die nächste Seite andere Handschrift]

Am 11. Februar 1755 – es war eben Fastnacht - begab sich ein großes Unglück in der unter dem Dorf gelegenen Rasenmühle. Ein Mann aus Herges mit Namen Wolf Munk wegen seiner Geschäfte hier in Steinbach zu tun gehabt. Am späten Abend hat er aber wieder nach Haus gehen wollen, geht auf die Rasenmühle und kommt in der Nacht an das Wasserrad.

Das Rad erdrückt ihn sofort und dreht ihn unter das Rad und bis hinter die Wand, so daß das Werk dann stehengeblieben ist. Als man ihn hervorgezogen hatte, wurde festgestellt, daß ihm der Kopf zerdrückt war, die Beine voneinander gerissen waren der ganze Leib zerdrückt und die rechte Backe bis auf die bloße Kinnbacke hintergestreift.

Am anderen Tag ist er von dem Landarzt und dem Landbarbier besehen worden. Dann ist er mit Erlaubnis der hiesigen Beamten nach Herges gebracht worden. Am Tag darauf ist er dann begraben worden. Der Beerdigungstext war Prediger Salomo 9: „Der Herr weiß seine Zeit…“ [Die genaue Stelle läßt sich nicht finden].

Dabei gewesen sind der Beamte, Herr Amtsschultheiß Fleischhuth, und die Gerichtsschöffen Georg Holland-Merten, Klaus Reumschüssel, Konrad Larbig, Johann Georg Doles sowie der Vorsteher Johannes Raßbach. 

 

[Neue Handschrift:]

1755: In diesem Jahr ist ein sehr kalter Winter gewesen, da es von Weihnachten bis in die Passionswochen eingefroren gewesen ist, so daß weder Eisen- noch Stabeisenhammerwerke gegangen sind. Es sind auch - wie man hört - hier und da vielen Leuten die Glieder erfroren, und auch viel Wild ist gestorben. Es hat seit Menschengedenken nicht so viel Schnee gelegen.

 

[Neue Handschrift:] 

1755: In diesem Jahr wurde der hiesigen Gemeinde das private Backen verboten. Durch Befehl der Behörden ist das auch so eingeführt worden, aber es war für die Einwohner sehr beschwerlich.

Am 7. September kam eine Kommission hierher und hielt eine allgemeine Landüberprüfung („Visitation“. Die Einwohner beschwerten sich wegen des beschwerlichen Backens. Welche Hilfe darauf erfolgen wird, das wird die Erfahrung lehren. Nachsatz: Es ist alles wieder aufgehoben worden.

 

Neue Handschrift, bei der das große „H“ wie ein „G“ geschrieben wird]

 [1742]

Im Jahre 1742 von Christtag bis auf Fastnacht hat man einen Kometen gesehen mit einem langen Strahl. Darauf ist der große Bayerische Krieg ausgebrochen.

 

[1748]: Im Jahre 1748 ist unser alte Pfarrer Herr May gestorben [May ist schon 1746 gestorben]. Seine Witwe hat es mit einem Studenten [Name ausgestrichen] aus Schmalkalden gehalten, sie führten einen bösen Haushalt. Es hat einen Mangel an Predigern gegeben, kein fremder Prediger hat hierher kommen dürfen [An anderer Stelle wird gesagt, es sei nach dem Tod des Pfarrers May gleich mit den Probepredigten losgegangen].

Der Lutherische Kirchen [Name stark durchgestrichen, vielleicht der Inspektor] hat den Lehrer von Benshausen in dieser Zeit abweisen müssen. Die Kinder sind damals über Feld getragen worden zu dem kranken Pfarrer von Springstille, Herrn Sundermann (?). Der hat sie taufen müssen. Es war sehr kalt im Winter, es hat aber den Kindlein nichts geschadet. Es war damals ein großer Streit unter der Geistlichkeit.

 

1751 ist ein Hessischer Leutnant von der Kavallerie hier einquartiert gewesen. Er ist durch einen Aufruhr wegen seiner Aufführung beim Oberwirtshaus (?) beinahe durch die Einwohnerschaft tot geschlagen worden.

1753 ist ein so großes Hochwasser hier gewesen und hat die Brücke beim Brauhaus mitgenommen und auch zehn 10 Klafter Brauholz mit fortgeführt.

1754 hat die Herrschaft selber das Roheisen auf der Happels Hütte bei Floh [Richtung Schmalkalden, auch Neue Hütte] für die Hammerwerksbesitzer in der Herrschaft Schmalkalden schmelzen lassen; vorher ist das noch niemals geschehen.

 

Im Jahr 1755 sollten die Nebenfeiertage abgeschafft werden. Sie sind aber durch Drängen der christlichen Schulzen und Vorsteher von beiden Herren Inspektoren erhalten worden im Gebiet Schmalkalden

 

[Späterer Vermerk von Pfarrer Habicht:] Im hiesigen lutherischen Pfarrhaus kamen deswegen die Schultheißen, Vorsteher und Kirchenälteste von allen Dörfern in der Herrschaft Schmalkalden zusammen.

 

1754:  In einer Sonntagnacht im Dezember zwischen 11 und 12 Uhr sind dem Unterdörfer Hirten Matthäus Nothnagel (?) Kriegsleute am Himmel erschienen bei und neben dem Monat (?) in Gestalt eines großen Heeres, die sich in zwei Gruppen geteilt und aufeinander zu gegangen sind als wollten sie fechten. Diese gewaltige Erscheinung hat der Hirte dann dem Herrn Pfarrer gegenüber beteuert auf sein Gewissen und Seele. Das ist ein Zeichen für den großen entstandenen Krieg in ganz Europa, in dem wir uns leider zum Gotterbarmen befinden

[An sich gab es zu dieser Zeit keinen großen Krieg: Der österreichische Erbfolgekrieg war von 1742 bis 1745, der siebenjährige Krieg erst 1756 bis 1763. Es gab also gar keinen großen Krieg, aber weiterhin Spannungen zwischen Preußen und Österreich, das mit Rußland und Sachsen verbündet war und schließlich auch Frankreich auf seine Seite ziehen konnte. Vielleicht ist der Eintrag aber auch erst 1756 gemacht worden, als der Siebenjährige Krieg schon im Gange war.

 

1755: Am 15. Oktober ist das große Jubelfest in ganz Deutschland gehalten worden unter den Evangelischen-Lutherischen. Hier aber ist es zusammen mit dem großen Bettag gefeiert worden [Jubiläum der Augsburgischen Confession].

 

1754: Hat die Gerste hier 4 Taler 9 Batzen schlecht Geld gekostet.

 

1756: Im März ist ein mittelmäßiges Hochwasser gewesen. Darin ist Jakob, der zehnjährige Sohn des Christoph Siebel, ertrunken. Bei der Motzenmühle ist er über ein über Wasser gelegtes Holz gegangen und hineingestürzt, als er mit den anderen Jungen aus der Mittagsschule gekommen ist.

 

1756: Im Februar ist Johann Georg Scheerschmidt aus Oberschönau wegen des Diebstahls von Roheisen auf dem Bergamt in Schmalkalden in Arrest gesetzt worden und nach seinem Bekenntnis des Diebstahls dem Oberamt übergeben worden. Es ist zweimal im öffentlichen Rathaus das Gericht über ihn gehalten worden [„peinlich holtz gericht“ = Zerbrechen eines Holzstabes über dem Kopf] und er ist nach Kassel ins Gefängnis („in die Eisen“) geführt worden. Danach ist Gericht gehalten worden über seine vier anderen Mittäter, die bei ihm gewesen sind, nämlich B….  Döll, Conrad und Johannes, alle vier aus Unterschönau.

 

In den Unterschönauer Hammer ist ein Tisch hineingetragen worden und Stühle drumherum gestellt worden. Dort der Herr Bergrichter Borckenstein sie verdientermaßen verurteilt, wie es sich bei Dieben gehört: Ein jeder Dieb hat sich zwei Tage nacheinander an einen Mauerstein anbinden müssen. So sind sie von jedermann gesehen worden

 

1757:  Ist ein ebensolches Gericht ergangen an dem Hammerschmied Valtin Holland-Cunz, der rohes Eisen im mittleren Hammer gestohlen hatte. Er hat sich danach zwei Tage nacheinander an einen neuen Strick binden müssen und ist von jedermann gesehen worden.

 

1756: Im Juni hat die Gemeinde Steinbach eine Strafe von 80 Talern erhalten, weil sie den ihr auferlegten Tannensamen nicht geliefert hat. Sie hat aber von der Herrschaft 60 Taler davon wieder erhalten.

 

1755 ist Wolf Munk von Herges hier am Donnerstagabend im Unterwirtshaus zum ….ist schon eingeschrieben.

 

1756 ist ein Schreiben von Herrn Kammerdirektor Waitz von Kassel angekommen an alle hiesigen Berufsverbände, daß sie unbedingt die Feuerschütze (?) anlegen sollten im Unterhammer und die alten Löschfeuer sollen abgeschafft werden oder man werde keine Kohlenzuteilung empfangen.

1756 hat der Deutsche Kaiser mit seiner Gemahlin, Königin von Ungarn und Böhmen, ein Bündnis geschlossen mit dem König von Frankreich; das ist noch niemals in einigen Jahrhunderten geschehen [Deutscher Kaiser war damals Karl VII. Im österreichischen Erbfolgekrieg war Österreich noch mit England verbündet und Frankreich stand auf der Seite Preußens. Im Siebenjährigen Krieg aber schlossen England und Preußen 1756 das Bündnis von Westminster, das die Neutralität Norddeutschlands (und damit des mit England verbundenen Hannover) sichern sollte. Andererseits gelang es Österreich, das zögernde Frankreich auf seine Seite zu ziehen, weil jetzt Preußen als der stärkste Gegner galt, Rußland und Schweden schlossen sich an. Zu Preußen hielten nur Braunschweig, Hessen und Sachsen-Gotha. Württemberg, das im Folgenden oft erwähnt wird, stand auf österreichischer Seite. Im Frieden von Hubertusburg 1763 sicherte Friedrich von Preußen dem Gemahl der Maria Theresia von Österreich, Franz Stephan von Lothringen, seine Stimme bei der Kaiserwahl zu].

 

[1756] sind an vielen hunderttausend Enden Erdbeben geschehen in der ganzen Welt, besonders aber in …… Sie haben sie sich sehr merkwürdig angesehen, ganz gewiß sind sie hoch beteuert und beschworen worden (?). Sie sind auch an allen Enden erstaunlich anzusehen gewesen. Ich  finde, es ist unmöglich, alles zu schreiben, doch etliche Ereignisse will melden: Die feuerspeienden Berge in Sizilien haben Tag und Nacht außerordentlich  gewütet und getobt, so daß in dieser Gegend durch die starken Flammen alle umliegenden Städte und Dörfer verzehrt worden sind. Besonders aber ist die große und weltberühmte Hauptstadt Lissabon in Portugal ganz niedergesunken, so daß einige hunderttausend Menschen ihr Leben jämmerlich haben einbüßen müssen. Alle vornehmen Städte und Dörfer in ganz Deutschland sind dadurch bewegt und erschüttert worden. An allen Orten und. Enden sind Brunnen aufgebrochen, die man noch niemals gesehen hat. Die Folgen werden sich erst zeigen, wenn der große Krieg, der das Land verdirbt, sein Ende gewinnt. Aber das sind Zeichen des Jüngsten Tages [Das Erdbeben in Lissabon war am 1. November 1755 und hat das Gefühl der Aufklärung, in der besten aller Welten zu leben, stark erschüttert].

 

1756: In der hiesigen Gegend, auch an noch mehr Orten, sind auch auf Birn- und Kirschenbäumen ganze Blumen gewachsen, und das besonders hier. Auch auf Apfelbäumen sind große und schöne vollkommene Rosen gewachsen. Und im Stiller Grund haben anstatt einer Blüte die meisten Bäume zweimal geblüht.

 

1757: Darauf ist erfolgt das große Sterben hier und an allen weiteren Orten im ganzen Kirchspiel, hier sind 400 Menschen im Jahr gestorben. Hier in Steinbach sind allein schon 250 Mann schon gestorben [Die Zahlen erscheinen doch etwas übertrieben und sollten durch das Kirchenbuch nachgeprüft werden, denn Steinbach hatte damals nur etwas über 400 Einwohner].

 

1756: 

Auf Befehl des Herrn Kammerdirektors in Kassel sind die ersten Frischfeuer in unsrem Grund angelegt worden, und zwar im Unterhammer und im Unterschönauer Hammer [Bei den Frischfeuern handelt es sich um eine Form der verstärkten Luftzuführung zu den Schmiedefeuern. Vor dem Wort „ersten“ steht noch ein Zeichen, das man als „5“ bedeuten könnte, das aber vielleicht auch nur ein durchgestrichener Buchstabe ist]

 

1756

Die Allianz-Briefe gegen den König von Preußen sind zum Vorschein gekommen, als der Deutsche  Kaiser, die Russische Kaiserin, Frankreich, Schweden und die meisten Fürsten und Kurfürsten gegen den König von Preußen Krieg angefangen haben [Dies war der Beginn des Siebenjährigen Krieges, in dem Hessen auf Seiten Preußens stand gegen Österreich, Rußland und Frankreich mit heimlicher Unterstützung von England].

 

1732 [Die Jahreszahl paßt nicht in die Reihe der Zeitereignisse]

Um des Wortes Gottes willen und wegen des lutherischen Bekenntnisses sind aus dem Salzburger Land mehr als 28.000 Menschen vertrieben worden. Sie haben aber vorher vieles ausstehen müssen und sind dort grausam verfolgt worden von den Katholiken („Papisten“). Die meisten sind in das Königreich Preußen gezogen. Sie haben das heilige Evangelium in der ganzen Welt bekannt. Sie sind an allen Orten, wo man evangelisch war, reichlich beschenkt worden. Das ist aber auch ein großes Zeichen des Jüngsten Tages, denn diese haben ihre Kleider helle gemacht durch Trübsal in dem Blut des Lammes [Zitat aus Offenbarung 7,14].

 

1757: Haben sich verfluchte verwegene Mordbrenner gezeigt, die des Nachts in der Zeit zwischen 12 und 1 Uhr Feuer gelegt haben, mittels Spreu (?) in einer Stunde an drei Enden. Im Oberhammer ist es dreimal gelegt worden, aber nicht angegangen, im Mittelhammer zweimal, im Kohlenhaus der Familie Holland-Letz ist es auf einmal angegangen und es hat sehr gebrannt, aber es ist durch Gottes Hilfe gelöscht worden. Es ist durch Konrad Larbig und Johannes Jäger Feuer gemacht worden, die eben um diese Zeit aus dem Unterdörfer Wirtshaus nach Haus gegangen sind.

Im herrschaftlichen Hammer ist auch Feuer gelegt worden. Da sind auf einmal drei Kohlenhäuschen abgebrannt, auch an der Hammerhütte ist etwas verbrannt samt den Scheidbälgen (?). Dieses ist ohne Zweifel aus Neid geschehen wegen der herrschaftlichen Kohlen, die den Frischhämmern geliefert wurden. Deswegen geschah eine scharfe Untersuchung, Klaus Recknagel mußte deswegen samt seinem Sohn Michel Recknagel in den Arrest nach Schmalkalden. Es konnte ihnen aber nichts nachgewiesen werden, sie sind wieder rausgelassen worden.

1757 

hat das Maß Korn 16 bis 17 Batzen oder auch 1 Taler gekostet, das Maß Weizen 1 Taler, das Maß Gerste 4 Taler 10 Batzen, das Maß Hafer 6 bis 7 Batzen, eine viertel Metze Erbsen 6 Kreuzer [eine Metze hatte ab 1830 zehn Liter].

 

1757

ist das ganze französische Kriegsheer gekommen als Hilfsvölker des deutschen Kaisers und hat in den Ländern Hannover, ganz Hessen, Braunschweig, Lüneburg, Sachsen-Weimar-Eisenach und Sachsen-Gotha alles besetzt, greulich gewütet und Geld erpreßt von den armen Untertanen. Sie sind aber durch Gottes Hilfe alle wieder 1758 durch Prinz Ferdinand, Herzog von Braunschweig, mit den verbündeten Armeen wieder zurück an Rhein und Main vertrieben worden, wie lange sie am Rhein bleiben werden, wird sich noch zeigen.

 

1758 

haben wir hier die kursächsischen Kreistruppen im Winterquartier gehabt. Sie haben die Leute sehr geplagt und auf die Evangelischen geschimpft [Kreistruppen sind die von den Kreisständen zu stellende Truppenverbände].

 

1758 ist ein großer Stern gesehen worden und das auf ein Jahr lang. Er hat alle Nacht drei Stunden lang gestanden mit großen Strahlen samt einem hausgroßen Umhang im Nebelring

 

1757: Im Dezember hat der König in Preußen die österreichische Armee bei Breslau in Schlesien geschlagen. Sie war 80.000 Mann stark. Sie wurden alle zerstreut, 30.000 von ihnen wurden zu Gefangenen gemacht. Von der österreichischen Armee ist damals nicht mehr übriggeblieben als 24.000 Mann. Das ist ein Wunder Gottes [In der Schlacht von Leuthen in der Nähe von Breslau wandte Friedrich erstmals die schräge Schlachtordnung an, bei der nur ein gegnerischer Flügel angegriffen und zurückgedrängt wird, um dem Feind in den Rücken zu fallen].

 

1758 haben wir bei Christoph Was in Schmalkalden eine neue eiserne Braupfanne bestellt für 80 Taler, die neun Zentner wiegen soll.

 

1758 sind wir dir Kurmainzer Truppen wieder los geworden, die uns den ganzen Winter sehr geplagt haben.  Siehe Blatt 404.

 

1759 ist das Oberdörfer Glöckchen 231 Jahr alt gewesen [Auf der Glocke selber aber stand die Jahreszahl 1520, so daß die Glocke damals 239 Jahre alt war].

 

1758 haben wir die erste Brandsteuer an die Franzosen in Kassel bezahlen müssen, und zwar 20 Prozent.

1758 ist die neue Braupfanne aus Schmalkalden hierher geliefert und gesetzt worden. Fuhrmann Johannes Schmidt hat als Lohn bekommen 2 Taler 9 Pfennige. Die Unkosten in Schmalkalden betrugen 3 Taler. Die Pfanne hat neun Zentner gewogen.

1758 ist das alte Malzhaus auf dem Berg wieder angelegt worden mit einer neuen Malzdarre [ist das später so genannte „Glockenhaus“ gemeint?].

1758 sind hier junge Burschen für den großen schweren Krieg einberufen worden, einige 60 Mann. Diese große Einberufung ist im ganzen Land geschehen, dazu einige Schützen und Jägerburschen.

1758  sind unsere hessischen und hannoverschen Truppen bei Kassel durch die Franzosen geschlagen worden….

 

1758 hat der König von Preußen mit 40.000 Mann die Russen, die 100.000 Mann stark waren, vollständig geschlagen und 1758 die Schweden in die südliche (?) Mark zurückgetrieben. Die große kaiserliche Armee ist samt der Reichsarmee wieder von Dresden nach Böhmen zurückgetrieben worden. Die Belagerung haben seine fünf mächtigen Feinde gegen ihn nach Ablauf eines Monats aufheben müssen und sich zurückziehen müssen. Da hat man die Hand Gottes in diesem schweren Krieg sichtbar gesehen.

 

1758 ist allen Hammerwerksbesitzern ihr halbe - manchen aber auch ihre ganze - Zuteilung Kohle abgesprochen worden und sie haben Stockkohlen dafür nehmen müssen [entweder Kohlen aus dem Baumstock oder nur aus Zweigen].

 

1758 hat Heinrich Schreiber die Gemeinde um den kleinen Bierheller [eine Abgabe auf jedes Maß Bier] gebracht, obwohl er doch selben ein Zwölfer gewesen ist und auf die Gemeinde vereidigt worden ist (Randvermerk: „non verum est“ = das ist nicht wahr).

 

1758 sind die Zwölfer und Vorsteher zusammengerufen worden auf Befehl des Herrn Amtsschultheiß Bauer. Zugleich sind alle Einwohner ins Oberwirtshaus zusammengerufen worden und ihnen das Gemeinde-Brauwesen übertragen und verlost worden.

 

[Es wird dann noch gesagt, daß man 34 Lose gebildet hat, dann endet der Text auf dieser Seite und wird nicht fortgesetzt, die Seiten 467 und 468 fehlen].

 

1759

Am 27. April früh um 5 Uhr ist ein kaiserliches Husaren-Kommando hier ankommen unter dem Vorwand, sie wollten die Landmiliz auflösen, die zu dieser Zeit noch hier war und eben nach Kassel marschieren wollte. Sie sind aber im Oberwirtshaus auseinandergelaufen. Das Kommando hat aus elf Husaren bestanden. So haben sie den Herrn Amtsschultheiß Bauer im Schlafrock mitgeschleppt und nicht eher wieder zurückgelassen, bis er endlich 65 Taler hat bezahlen lassen. Als Geißel haben sie von hier mit fortgeschleppt den hiesigen ältesten Vorsteher Michel Holland-Letz. Sie haben ihm die Hände auf den Rücken gebunden. Als das Geld ist interlegt wurde, ist er unterhalb der Rasenmühle oben am Kirchberg wieder losgemacht worden

 

1759

In diesen Zeiten in den höchsten Kriegsunruhen ist das Korn so früh gereift, daß es in Meiningen für 4 Batzen verkauft worden ist. Das Maß Korn hat aber hier 6 Batzen gekostet, das Maß Weizen 9 Batzen, das Maß Hafer 4 Batzen, das Maß Gerste 5 Batzen.

 

1759 

ist Michel Häfners Witwe am 26. April von ihren Mietern („Hausleuten“), den Töchtern des alten Fähnrichs (?) Kellner, mit Mäusegift vergiftet bzw. sie haben sie umbringen wollen. Sie haben das Gift in ihr gekochtes Kraut gemischt. Davon hat die Witwe samt ihren Kindern gegessen, auch noch zwei Nachbarsleute, nämlich Katharine Rothämel und Katherina Hoffmann. Sie sind beinahe gestorben daran, sind aber durch gute Arznei nach zwei Tagen wieder davon befreit worden. Diese zwei Schurken („Kanaillen“) sind aber gleich entwichen.

1759 

ist die ganz Landmiliz, von der nur noch wenige Leute übriggeblieben sind, unter die regulären Regimenter Soldaten verteilt worden.

 

1759 

sind hier und in der Herrschaft Schmalkalden alle Mann mit ihren Söhnen und Töchtern aufgeschrieben worden und was ein jeder an Steuer geben muß, die Zusatzsteuer („Beisteuer“ oder „Handsteuer“) ist aber abgezogen worden. Dieses ist hauptsächlich um den Dienst der Herrschaft wegen geschehen [gemeint ist wohl „zugunsten der Herrschaft“].

 

1759 

sind alle diejenigen Leute hier und in der Herrschaft Schmalkalden, die das Eisen gekauft haben, das die kaiserliche Vollstreckungsbehörde („Execution“) hier und in der Stadt den Leuten für 2 Taler verkauft hat, zu dem Herrn Bergrichter von Schmalkalden und dem Herrn Oberschultheiß von Schmalkalden vorgeladen worden. Sie wurden in Herrn Pfeffers Haus bestellt, und als sie dort waren haben sie angeben sollen, wieviel Eisen sie gekauft haben, damit sie das noch fehlende Geld darauf bezahlen sollten (?). Wilhelm Zimmermann und Peter Keiner sind außerdem ins Magazin eingeschlossen worden, sie sind aber wieder aus dem Arrest entsprungen. Gregor Flemming und Hans Kehr sind wegen dieser Sache durch eine Zahlung freigekauft worden; die Folgen davon werden sich bald zeigen.

 

1759 

hat die Frucht wie folgt gekostet: das Maß Korn 8 gute Groschen, das Maß Weizen 12 gute Groschen, das Maß Gerste 7 gute Groschen, das Maß Hafer 5 gute Groschen. Diese preiswerte Zeit ist ein großes Wunder Gottes in so großen Kriegsnöten.

 

Die Geldmünzen haben damals gekostet:    

1. ein französischer Dukaten  dann            2 Taler

2. ein Dukaten                                               3 Taler 9 Batzen

3. eine Pistole (Goldmünze)                        6 Taler [sonst nur 5 Taler]

4. Ein Carlin (Gold- oder Silbermünze)          7 Taler 15 Batzen.

[Ein Carlin ist an sich eine italienische Münze, die in Deutschland nur 10 Kreuzer wert war, aber in der Herrschaft Schmalkalden 7 Taler, wie man auf Seite 480 sehen kann; dort ist auch etwas über die anderen Währungswerte zu lesen].

 

1759 

ist der Zwölfer Schneider von allen Zwölfern abgesetzt („verworfen“) worden, weil er an zwei Stellen Schnupftabak weggenommen hatte, wie das von zwei Zeugen beschworen wurde. Sie haben aber deswegen vom Amt Bescheid bekommen, sie sollten ihn bei 5 Gulden Strafe wieder annehmen. Aber die 8 lutherischen Zwölfer haben um ihre Entlassung gebeten. Sie sind auch weiter aus dem Zwölferstuhl geblieben. Die Folgen werden sich zeigen.

 

1759 

auf den Pfingstmarkt hat der Schneider erstmals eine Gebühr („accis“, Akzise) erhoben bei den Krämern, was vorher noch niemals geschehen ist. Eben in diesem Monat ist der Schneider Schützenhauptmann geworden. Dieser Mann (drei Wörter dick durchgestrichen) hat sechs Ämter gehabt: 1. Zwölfer, 2. herrschaftlicher Eichsachverständiger, 3. reformierter Heiligenmeister, 4. Gemeindevormund [amtlich bestellter Vormund für Waisen], 5. Steuer-Erheber, 6. ist er ein Schützenhauptmann gewesen und hat eine Schützen-Kompanie aufgestellt. Er hat die Schützen mit Musik und Trommeln auf den Schießhof geführt. Am zweiten Pfingsttag hat er die Schützen nach Herges geführt, da hat er aus Mutwillen alle Schützen fünf – oder sechsmal abfeuern lassen. Sind also alle Dörfer hier herum in Schrecken versetzt worden als wären Feinde angekommen und wollten uns aussaugen und abbrennen. Am dritten Pfingsttag sind sie wieder von dem Schützenhof gekommen, haben unter der Linde alte Männer getanzt! Es war anzusehen wie damals in Sodom und Gomorrha [Anspielung auf 1. Mose 19, auf die moralische Verderbtheit der beiden Städte].

 

 Trotz dieser letzten elenden Kriegszeit haben sie sich noch in derselben Nacht voll gesoffen, sie sind Patrouille gegangen in alle Wirtshäuser, haben die Besucher belästigt [die Deutung des Worts ist unsicher] und mit Gewehren geschlagen. Ein Musikant mit Namen Moritz Herzog hat sich unterstanden, ihn abzuwehren. Da ist der Schneider in seiner Wut und mit seinem verfluchten Anhang auf ihn eingedrungen und sie haben ihn bald totgeschlagen. Am nächsten Morgen in der Frühe war es dem Mann als würde er sterben.

Da gab es in der Gemeinde deswegen so einen Aufstand, daß viele Einwohner ins Amt liefen. Sie holten den Schneider in seinem eigenen Haus ab und führten ihn ins Oberwirtshaus. Da wurde er n Ketten gelegt („geschlossen“) und in das Landknechtshaus geführt.

Dieser ist aber ist von da wieder entflohen, ist wieder trotzig im Dorf herum gegangen, hat seine Ämter aufgezählt (?) und hat sich an niemanden gekehrt. Er hat sich also auf seinen starken Arm verlassen, auf die, die es mit ihm halten, und hätte bald noch mehr Schlimmes gemacht (?). So hat Moritz Herzog die Schläge umsonst haben müssen.

Sechs Wochen nach diesem Schlagen, am 27. Juli, starb Moritz Herzog an den an Pfingsten empfangenen Schlägen. In dieser ganzen Zeit hat er unsägliche Schmerzen ausgestanden.

Er ist zwei Tage nach seinem Tod geöffnet worden. In Anwesenheit der Gerichtschöffen hat der Landesarzt festgestellt, daß der Schöffe Schneider ihn so tyrannisch hat zugerichtet, daß er ihm sechs Rippen im Leib hat entzwei geschlagen und das Schulterblatt gespaltet

Seine Strafe wird sich zeigen. Aber gleich nach diesem Tod ist er entflohen und man hat ihn bis jetzt nicht wieder gesehen. Als der Mann tot war, war Schneider noch einige Tage hier, wurde aber nicht verhaftet. So kühn und sicher war dieser…...

 

1759

am 20. November ist dieser [durchgestrichen, aber gemeint ist „Schneider“]….  all seiner Gemeindeämter enthoben worden: Reformierter Heiligenmeister ist Justus Menz geworden, Gemeindevormund ist Gregor Flemming geworden und David Ender ist für ihn Zwölfer geworden. Das weitere von diesem ……. wird sich zeigen.

 

1760 

am 4. Mai hat der Assessor Hohn von Schmalkalden (ein Wort dick gestrichen) den (ein Wort dick gestrichen) Schneider wieder (mehrere Wörter dick gestrichen) - ohne daß man die Sache ausgemacht hätte - (mehrere Wörter dick gestrichen) wieder in sein Eichamt eingesetzt. Wie lange das dauern wird, wird sich zeigen.

1760  [Andere Handschrift]

am 2. Juni hat sich die ganze Gemeinde wegen des (ein Wort dick durchgestrichen) Schneider verpflichtet und unterschrieben, daß sie denselben nicht zum Eichmeister haben wollte, es koste auch, was es wolle. Daher hat der Wirt [Name schlecht leserlich] und Braunachbar gebraut und keinen Strafzettel von ihm genommen, obwohl es bei 10 Talern Strafe verboten war. Dazu hat die ganze Gemeinde Widerstand geleistet und die Anordnung nicht beachtet.

Als aber Herr Justus Holland brauen wollte, wurde ihm beim Schroten in der Mühle sein Malz beschlagnahmt und dem Müller verboten, es auszugeben. Es mußte das Feuer im Brauhaus, das schon drei Stunden gebrannt hatte, wieder ausgelöscht werden.

Darauf beschwerten sich die Zwölfer und Vorsteher in Schmalkalden im Oberamt und bekamen von dort den Befehl, weiter zu brauen, bis der Prozeß des (Totschlägers) Schneider vorbei wäre und die Gemeinde mußte eine Kaution stellen. Es bleibt also das Amt bis heute unbesetzt.

[Die durchgestrichenen Wörter sind vermutlich Schimpfworte, die von einem Späteren – vielleicht dem Pfarrer – durchgestrichen wurden].

 

1759: Am 7. Juni ist eine Partei - etwa 30 Mann Husaren - nach Schmalkalden gekommen, haben ihren Marsch weiter fortgesetzt nach Floh und Struth und über den Wald nach….[es ist unklar, welcher Ort gemeint ist, an sich kommt Tambach-Dietharz in Frage, die Silbe „bach“ ist auch zu lesen, aber davor steht etwas, das man „schur“ lesen könnte].

Ohne Zweifel sind es Kaiserliche gewesen, doch haben sie niemand etwas getan oder von ihnen Geld verlangt. Einige Tage vorher hatte der Marschkommissar Hohn von Schmalkalden Befehle an alle Dörfer herausgegeben, wenn die Parteien ankämen und wollten plündern oder Geld erpressen, so sollten sich die Leute zur Wehr setzen, womit sie nur könnten. Vorher aber sollten sie nach ihren Marschbefehlen fragen, und wenn sie diese hätten, sollten sie diese passieren lassen.

Wie nun diese erwähnte Partei nach Struth und zum Nesselhof gekommen ist [am Weg von Floh nach Tambach-Dietharz], haben sich die Bauern mutig gegen sie zur Wehr gesetzt, obwohl die Husaren nichts von ihnen verlangt haben. Sie haben auf sie zugeschlagen, da haben die Husaren nach ihnen geschossen und gehauen. Da sind zwei Mann tot geblieben, einer von der Struth, der andere vom Nesselhof, dem dritten von Struth haben sie den Kopf zerspaltet.

 

1759:im Juni haben die Franzosen zum dritten Mal Kassel wieder eingenommen und eine unerschwingliche Kriegssteuer („Kontribution“) gefordert.

1759:am 20. Juni sind Kroaten und Panduren und Husaren 500 Mann gekommen und haben die preußischen Werber ausschalten wollen.

 

1759 ist ein Kommando Husaren nach Herges und Altersbach geritten und ist in Rotterode in Stellung gegangen und hat sehr nach Verpflegung verlangt [die Deutung des Worts ist unsicher]. Die zwei letzten Posten waren der Vorbote des großen Unglücks, das über die Herrschaft Schmalkalden ergangen ist, wie das Folgende zeigt:

 

1759 

ist der General Kolb  mit 4000  Mann nach Schmalkalden gezogen, hat da 100.000 Taler Brandsteuer in der ganzen Herschafft Schmalkalden angekündigt auf Befehl des Kaisers Franz I. [„Brandsteuer“ ist wohl einfach ein Name für eine neue Steuer, sie könnte damit zusammenhängen, daß man eine Abgabe für abgebrannte Häuser haben wollte].

Es waren lauter Soldaten von der Reichsarmee. Von da an ist eine Verteilung [das Wort heißt richtig „Repartition“] auf das Land gemacht worden, von 58.000 Einwohnern sind 240 Taler zu zahlen, auf die Stadt sind 41.760 Taler zugekommen (?).

Von da an hat die gewaltige Vollstreckung angefangen bei der Stadt und beim Land. Den Reitern hat gereicht werden müssen im Überfluß in Form von Hafer und Heufutter samt Essen und Trinken, dazu haben sie acht Batzen Geld unter den Teller bekommen. Zur Vollstreckung haben wir zunächst hier in Steinbach 20 Mann Schwäbische Reiter gehabt aus dem württembergischen Gorlachischen Kreis-Regiment.

Nach diesem haben wir Infanterie hier gehabt, und zwar 20 Mann Salzburger, Regensburger, Augsburger Musketiere. Die Offiziere, die hier einquartiert waren und Erpressungen ausgeübt haben, heißen: 1. Leutnant Serbald, 2. Fähnrich Wolf Dals, 3. Leutnant Klicker.

Von dieser unerschwinglichen Summe fielen auf Steinbach allein 6.288 Taler, die nimmer hätten bezahlt werden können, sind aber doch bezahlt worden. Alle Schultheißen und unser Herr Amtsschultheiß Bauer sind nach Schmalkalden in den Arrest geführt worden und haben auf der Hauptwach gesessen. Sie sind aber durch großes Bitten wieder losgelassen worden.

 

Aber der Herr Amtsschultheiß hat hier in Steinbach wieder Arrest bekommen durch sechs Mann, der ganze Stadtrat [von Schmalkalden] ist in Arrest gewesen. Alle herrschaftlichen Angestellten haben Arrest gehabt und erstaunlich viel Geld geben müssen. Das große Schmalkalder- und Gußeisen-Magazin [in Schmalkalden] ist nun zum zweiten Mal fortgeführt worden. Der Kriegskommissar Tilly hat den besten Stahlberg den Suhler Hammerwerksbesitzers verkauft. Am 23. Juli ist die große Vollstreckung wegen großer Armut wieder von Steinbach weggezogen.

 

1759: Am 25. Juli haben die Franzosen dem ganzen Hessenland eine Kriegssteuer von 2 Millionen Talern gefordert. Gleich nach der großen kaiserlichen Vollstreckung wurde bekannt gemacht, daß auf Schmalkalden 100.000 Taler kommen. Bis zu diesem Zeitpunkt liegen aber noch die kaiserlichen Reichstruppen in der Stadt Schmalkalden und treiben noch die ersten 100.000 Taler der von ihnen verhängten Kriegssteuer ein.

Der kaiserliche Kriegskommissar Tilly hebt alle herrschaftlichen Finanzverwaltungen („Rentereien“) aus und läßt weiter in den herrschaftlichen Waldungen Holzkohle brennen, was von unseren Kohlenverwaltern verboten gewesen ist. Er läßt ferner durch die Handwerker in den Magazinen schmieden (?). Unsere Beamten müssen ihm in jeder Hinsicht unterwürfig sein. Insgesamt muß man sagen: Er haust der Herrschaft Schmalkalden nach seinem Wohlgefallen mit zwei Bataillone Salzburger, die lagern sich unter der Stadt beim Salzwerk, zu seiner Deckung (?).

Unsern Herrn Amtsschultheiß hat er zum zweiten Mal nach Schmalkalden auf die Hauptwacht bringen lassen. Bei Wasser und Brot hat er zwei Tage lang sitzen müssen. Er hat seine Notdurft in der Stube verrichten müssen, wenn da Not am Mann war, hat er nicht hinausgehen dürfen, sondern er mußte diesen Arrest im Gestank aushalten.

 

1759 Am 1. August hat der Herr Amtsschultheiß das herrschaftliche Eichamt, das früher der (Mörder) Schneider hatte, dem Johann Georg Holland-Letz aufgetragen, daß er dies verwalten sollte bis zu einer anderen Regelung.

 

1759: Am 10. August ist wieder eine Römersteuer gefordert worden durch den kaiserlichen Kriegskommissar Tilly, zwei hohe Steuern; das beträgt hier eine große Summe.

 

1759: Am 1. August hat der Fürst Ferdinand von Braunschweig durch Gottes Hand die doppelt so große französische Armee bei Preußisch Minden [Hannoversch Münden?] vollständig geschlagen, die vorher ganz Hessen mit zwei Millionen Taler Kriegssteuer belegt hatte. Das ganze Hannoverland haben sie ausgeplündert („verzehret“).

Aber jetzt hat es der liebe Herr Jesus gewendet: Es sind15.000 Tote auf dem Platz geblieben, ohne die Verwundeten, es sind auch auf 12.000 gefangengenommen worden. Alle Artillerie wurde erbeutet samt der Verpflegung. Der liebe Herr Jesus, der Ritter auf dem weißen Roß, helfe dem kleinen Häuflein auch weiter zu überwinden.

 

1759 sind in dem kaiserlichen Lagern vor Schmalkalden zwei Regensburger Soldaten wegen Fahnenflucht hingerichtet [das Wort ist nicht sicher zu deuten] worden.

 

1759 ist so ein warmer heißer Sommer gewesen, wie seit Menschengedenken keiner gewesen ist.

Wir haben so eine schön reichliche Heu- und Getreide-Ernte gehabt, wie in vielen Jahren keine.

 

1759: Am 16. September abends um 9 Uhr ist so ein großer langer weißer Strahl zwei Stunden lang gesehen worden, über den Arzberg hinüber. Das war ein großes Zeichen am Himmel, aber leider Gottes ist er nur für einen Mordschein gehalten worden [gemeint ist wohl, daß das Himmelszeichen nach Meinung des Verfassers das Anzeichen eines großen geschichtlichen Ereignisses gewesen sei, andere Leute aber haben ihn nur für das Zeichen eines Mordes gehalten].

 

1759: Am 10. September ist die Herrschaft Schmalkalden von ihrem großen Unglück wieder befreit worden, nämlich von den kaiserlichen Truppen und den Reichstruppen. Es sind Hessische Husaren gekommen von der alliierten Armee und haben die Abteilung in Barchfeld ausgeschaltet („aufgehoben“), die aus 16 Mann bestanden hat [das französische Wort „picet“ bezeichnet eine kleine Abteilung von Soldaten]. Es sind aber zwei von unseren Husaren dabei tot geschossen worden. Da hat sich das Lager bei Schmalkalden beinahe halsüberkopf fortgemacht wieder auf Königshofen zu [heute: Bad Königshofen im Grabfeldgau in Franken].

[Die „alliierte Armee“ waren also Preußen, Hessen und Braunschweiger, die Gegner Österreichs und Frankreichs].

 

1759 

sind im September zwei Abschnitte der neuen Mauer am neuen Gottesacker gebaut worden, und zwar das Querstück nach dem Garten von Moritz Holland-Cunz zu.

 

1759

Am 10. November, sechs Wochen vor dem Christfest, ist so ein großer Schnee gefallen auf den Feldern (?) und es ist so ein großer starker Frost eingefallen, daß alle Eisenhämmer eingefroren sind. Zwei Hämmer sind 14 Tage darauf zum zweiten Mal durch noch größere Kälte, die wieder im Advent gekommen ist, eingefroren; das ist schon lange nicht mehr so gewesen.

 

1759 

ist das Brauwesen wieder neu geregelt worden: An Meister Nikolaus Avenarius, Metzger in Untersteinbach, ist das Oberwirtshaus verpachtet worden. Er gibt der Gemeinde von jedem Gebräu 7 Taler, muß aber auf den Wein und den Branntwein keine Abgaben zahlen. Das Wirtshaus ist auf ein Jahr verpachtet worden.

Im Unterdörfer Wirtshaus wird durch elf Einwohner reihum gebraut. Hier gibt auch jeder von jedem Gebräu 7 Taler, der Branntwein ist frei. Die Regelung dieses Brauwesens findet sich in ihren Pachtbriefen.

 

1759

Am 8. Dezember hat mittags bei großer Kälte und hellem Sonnenschein ein großer Regenbogen am Himmel gestanden, vom Köpfchen hinüber bis an den Arzberg [also im Westen des Ortes] mit schönen, großen Farben, wie er sonst nur im Sommer zu sehen ist. Was seine Bedeutung ist, wird sich noch zeigen.

 

1760 

Am 9. Februar ist auf den Abend ein ganze Partie hessische Jäger und Husaren hier angekommen und haben in Unterschönau und hier zehn Mann mit Gewalt zu Soldaten eingezogen und es wurden noch auf 30 Mann aufgezeichnet, die sich noch stellen sollen bei Verlust von Hab und Gut. Am gleichen Tag sind im Amt Brotterode 40 Mann eingezogen worden, im Oberamt Schmalkalden über 100 Mann, in der Vogtei Herrenbreitungen 70 Mann und in Barchfeld 50 Mann.

[Das ist eine seltsame Kriegsführung: Die Einwohner eines besetzten Gebietes haben die Soldaten - egal ob Freund oder Feind - aufs Beste zu verpflegen, oft auch noch darüber hinaus Geld zu zahlen, und wenn sie Pech haben, werden auch noch aus ihrer Mitte mehr oder weniger Männer zu Soldaten gezwungen].

 

1760 

Am 8. April in der Nacht um 10 Uhr haben kaiserliche Jäger und Husaren unter dem Partiegänger [so etwas wie der Anführer einer kleinen Abteilung] Otto die Stadt Schmalkalden und ihre vornehmsten Geschäftsleute ausgeplündert. Dazu haben sie auf dem Rückweg den Stiller Grund geplündert und da alles Vieh mit fortgetrieben. Sie haben auch vier Geiseln aus der Stadt mitgenommen, nämlich Herrn Salzinspektor, Herrn Oberschulze, Herrn Stadtschulze und Herrn Rat Habicht. Sie sind aber in Suhl wieder losgekommen gegen eine Zahlung von 1.000 Talern, und das Vieh ist auch zurückgegeben worden für 80 Taler.

 

1760

Am 25. April ist hier und im ganzen Amt verboten worden, fremden und einheimischen Branntwein zu trinken, noch weniger auszuschenken. Auf den einheimischen Branntwein sollten 29 Taler 18 gute Groschen Abgaben bezahlt werden. Dazu hat sich aber niemand bereit erklärt. Auf den fremden Branntwein sollten auf zwei Eintel [Maßeinheit] 5 Taler 5 gute Groschen Branntweinsteuer bezahlt werden. Das ist noch niemals geschehen noch viel weniger ist es gefordert worden, es kann auch unmöglich bezahlt werden.

 

1760

Am 22 Mai früh um 6 Uhr sind vier Württemberger Husaren hier angekommen. Vom Vorsteher haben sie Geld verlangt. Er hat ihnen auch 4 Taler gegeben. Sie sind aber nicht mit zufrieden gewesen, sondern sind hinausgegangen und haben dem Wirt Avenarius sein Pferd genommen. Der Wirt ist ihnen aber gleich nachgelaufen, jedoch in den Bach („die Steine“) gefallen. Rund 200 Einwohner haben ihm das Pferd wieder abgejagt [Daß 200 Einwohner in den Bach gefallen sein sollen, wie es an sich dasteht, ist wohl kaum anzunehmen].

 

1760

Am 28. Mai ist von der Rentkammer erlaubt worden, wieder fremden Branntwein auszuschenken [Der Sinn der Steuer war es in erster Linie, den übermäßigen Branntweingenuß zu drosseln].

 

Am 26. Juli 1760 sind 4.000 Kaiserliche Truppen und Reichstruppen nach Schmalkalden gekommen unter dem kommandierenden General Licinski und haben als Erstes sechs Monatssteuern von der ganzen Herrschaft Schmalkalden gefordert. Sie haben zwei Lager unterhalb und oberhalb der Stadt aufgeschlagen. Die Stadt. und Land Metzger haben das Fleisch für 6 Kreuzer das Pfund ins Lager liefern müssen, obwohl es doch 8 Kreuzer gekostet hat. Danach sollen noch Zent-Steuer erhoben werden. Es wird ein jedes Dorf die Woche einen Anteil von 2 Stück Rindvieh liefern müssen, nicht gerechnet die Metzger, die auch ihren Prozentsatz geben sollten. Danach diesem haben sie für Stadt und Land die 66-Steuer, die eine ungeheure Summe Geld ausmacht. Sie wird sich auf 100.000 Reichstaler belaufen. Sie kann nicht auf einmal gezahlt werden, obwohl sie in vier Tagen bezahlt werden sollte.

 

Für Steinbach belief sich die Summe auf 7.380 Reichtaler. Sie sollte bezahlt werden in lauter Carlin zu 7 Reichstaler, ein Dukaten zu 3 Reichstaler, die dicke Tonn zu je 1 Reichstaler 16 Batzen, ein Pistolet zu 5 Reichstaler. Da aber in der damaligen Zeit ein Carlin 11 Reichstaler kostete, ein Dukaten 5 Reichstaler, ein dicke Tonn 2 Reichstaler 12 Batzen. ein Pistolet 7 Reichstaler, so war die Summe noch um ein Drittel höher.

 

Am 10. August 1760 ist die Abteilung des Generals Licinski wieder abmarschiert über den Wald und lagert derzeit in der Nähe von Gotha. Hier hatten wir als Einquartierung Herrn. Leutnant Raumhof mit 40 Mann Infanterie. Es hat ihm alles kostenlos gereicht werden müssen, dazu einen Mann und eine halbe Kanne (? Wein?) am Tag.

 

Am 14. August 1760 ist die ganze Württembergische Armee in Schmalkalden ankommen. Sie war ungefähr 12.000 Mann stark und hat ihr Lager bei der Bohrmühle aufgeschlagen, von Herrn Pistors Haus bis den ganzen Wiesengrund hinunter bis zum Blechhammer reichend. Der Herr Herzog von Württemberg hat die Armee selbst befehligt. Als Hauptquartier hat er ein Haus in Form eines Zelts oben bei der Bohrmühle gehabt.

 

Da hat das [Klagen] kein Ende gefunden, die Reitere ist sehr zahlreich in den Dörfern einquartiert worden, obwohl die Herrschaft doch nur klein war.  Die meiste und stärkste Einquartierung fand statt unterhalb von Oberschönau und Bermbach. Diese Dörfer sind um all ihr Heu gekommen und auch um das meiste Vieh, das die Soldaten geschlachtet haben samt dem Federvieh. Denn es hat ihnen alles kostenlos geliefert werden müssen oder das Geld für je zehn Stück Rindvieh hat Steinbach an sie liefern müssen.

Zur Vollstreckung haben wir hier gehabt von den Württembergern sechs Husaren und sechs Jäger zu Fuß mit einem Leutnant Herr von Freyde. Steinbach hat außer dem Rindvieh noch acht Schafe abliefern müssen. In der großen Vollstreckung hat der Vorsteher Johannes Jäger wegen seiner Tapferkeit (?)   viele Schläge bekommen.

Von den Grenadieren zu Pferd haben wir wieder eine Vollstreckung gehabt unter einem Leutnant namens Herr von Waldersleben mit zehn Reitern. Dieser Mann hat alle Tage ein Kopfstück bekommen, der Offizier aber 5 Kopfstück. Es war also zum Erbarmen, wie in allen Orten in unserer Gegend von diesen Leuten gehaust wurde, es ist gar nicht alles zu beschreiben. Viel Leute sind durch diese Schrecken gestorben, Die Dragoner in Bermbach haben am hellen Tag aus der Steinbacher Herde Rinder und Schafe geplündert, manche nur ein bis zwei Stück Vieh, andere gleich vier Stück. Die meisten Leute in Steinbach sind geflohen.

Am 21. August 1760 [fast eine Zeile dick gestrichen] wurde wieder eine Vollstreckung aus der Stadt mitgebracht. Obwohl er eben erst seines Amtes wieder entlassen worden war, ist ein Wachtmeister namens Johannes Mann mit sechs Husaren hier angekommen. Er war Angehöriger einer von den Württembergern neu aufgerichtete Freitruppe, die aus allerhand Volk bestand und am 21. August unter einem Oberst Wachtmeister namens Glasenap in die Stadt Schmalkalden eingerückt ist und hat sich dort auf freie Kosten der Stadt völlig ausgestattet

 

Am 18. August ist die ganze Württemberger Armee aufgebrochen und über den Thüringer Wald gejagt. Sie haben aus der Stadt acht Geiseln mit sich genommen aus den vornehmsten Herren aus Schmalkalden, die anstelle der ungeheuren Summe des geforderten Geldes mitgenommen wurden. Diese letzte Frei-Truppe, die hier die Vollstreckung vorgenommen hat, hat sehr übel gehaust: Den Müller Mattheus Jäger haben sie geplündert und er hat mit den Frauen springen [vortanzen?] müssen.

Der Vorsteher Johannes Jäger und der Wirt Avenarius werden geschlagen, und alles durcheinander geworfen und bald alle im Haus erschlagen. Philipp Wahls Witwe. Haben ein paar Mann abgeholt und sie grausam im Wirtshaus bald auch tot gequält.

Bei Pfeffer, dem Verwalter des Magazins, und im hochfürstlichen Amt haben sie ganze Nächte mit Tanzen zugebracht und sind mit Übermut nach allen Frauen und Mädchen gesprungen. In Schmalkalden hat die Frei-Truppe alle Tore zugehalten und die leerstehenden Häuser aufgebrochen. Aus den Eisenhämmern hat ihnen viele Zentimeter breites Eisen zugefahren werden müssen

Das Herzeleid ist so groß um uns gewesen, daß wir nicht aus noch ein gewußt haben, wo wir oder womit wir diese große Geldsumme bezahlen sollten. Alle Dörfer haben sich deswegen bei der Stadt verschulden müssen. Am 24. August ist die Vollstreckung hier im Ort wieder abgezogen. Der Vorsteher Johannes. Jäger hat noch 100 Ellen Tuch zu neuen Säcken liefern müssen. Am 6. September ist der Rest der Frei-Truppen der Württemberger wieder aus Schmalkalden wegmarschiert, die uns so geplagt hat.

 

Am 22. September ist erneut ein kleiner Trupp Husaren von den französischen Truppen in Schmalkalden zur Vollstreckung eingerückt. Die Franzosen haben eine ungeheure Forderung an Futter gestellt. Die Herrschaft Schmalkalden sollte 100.000 Rationen Hafer zu je 2 Metzen [Maß] und Heu zu je 20 Pfund liefern. Und dieser französische Trupp ist auf alle Dörfer zur Vollstreckung einquartiert worden und hat sehr viele Kosten verursacht.

 

Im Herbst 1760 ist das Eisen und Zinn hier so rar geworden, daß die Leute zu Hunderten sich deswegen vor dem Magazin eingefunden und sehr geklagt haben. Beim Händler Pfeffer [dem Verwalter des Magazins] hat der Zentner Eisen 3 Taler 14 Batzen gutes Silbergeld gekostet. Das Stabeisen hat je Zentner 4 Taler 4 Batzen gutes Geld gekostet.

Für eine Wagenladung Kohle vom Kalten Markt [Flurbezeichnung] sind 2 Taler als Fuhrlohn bezahlt worden. Es bestand ein Mangel an Fuhren, da alles zum Anspanndiener (?) mußte [vielleicht ein Fuhrmann, der Pferde zum Vorspann bereit hielt]. Das meiste Feuerholz hat deswegen nicht heimgefahren werden können. Für ein Klafter Holz vom Steinhauck [Flurbezeichnung beim Ruppberg] ist 1 Taler bezahlt worden. 

Ein Maß Korn hat 11 Batzen gekostet, ein Maß Weizen 19 Batzen, der Malter Gerste 4 Taler, eintausend Hufnägel haben 1 Taler 6 Batzen gekostet, auch 1 Taler 9 Batzen, die sonst 14 bis 15 Batzen gekostet haben.

Ein Drescher hat 100 gute Groschen für eine Wagenladung Getreide haben wollen, dazu die Kost. Ein Tagelöhner hat unter einem halben Kopfstück nicht gearbeitet. Grausame Willkür ist hier und da ausgeübt worden, auch von unseren eigenen Leuten. Schlechte Münze war hier im Umlauf.

Alle Bauern haben die Forststraße (?) nach Hersfeld fahren müssen, das meiste Vieh ist darüber verendet und gefährdet (?) worden. Ein mittelgroßer Ochse hat wohl bis zu 50 Taler gekostet, eine mittelgroße Kuh 20 bis 24 Taler, ein einjähriges Kalb 10 Taler, ein Schwein, das ein Zentner schwer war, hat 16 Taler gekostet, ein mittelgroßes Pferd  hat 60 bis 100 Taler gekostet, ein Pfund Schweinefleisch 10 Kreuzer, Hammelfleisch 8 Kreuzer, Rindfleisch 10 Kreuzer, das Maß hat bis zu 7 Pfennig gekostet. Ein Maß Branntwein hat 6 Batzen 2 Kreuzer gekostet.

 

Die eingepfarrte Dorfschafften Altersbach, Rotterode uns Unterschönau, haben mit der Gemeinde Steinbach in Streit gelegen. Dadurch haben Pfarramt, Kirche und Schule vernachlässigt werden müssen, so daß nichts gebaut worden ist. Da hat man gesehen, wie viel ihnen am Evangelium gelegen war.

 

1760 

Am 12. Dezember ist ein französischer Husarenkorporal mit vier Husaren auf Vollstreckung hier ankommen wegen der uns zu zugeteilten 6.000 Anteile. Sie sollten die Rückstände eintreiben. Es ist so genau untersucht worden, daß die Vollstreckung durch die Zwölfer und Vorsteher sowie den Korporal in allen Scheunen und Häusern ist durchgeführt worden. Alles Heu, das sie angetroffen haben, mußte ohne alle Gnade stückweise aufgebunden werden. Da ist sozusagen bei Tag und Nacht Hafer und Heu geliefert worden. Alles ist genau verwaltet und alle Verpflegung („Fourage“) in Empfang genommen worden. Auch die große ungeheure Geldsumme und Brandsteuer von vor drei Jahren ist verrechnet worden.

In Anwesenheit der Zwölfer und Vorsteher wurde alles durch den hierher geschickten Mann abgewogen, Herrn Quartiermeister Mischtereski vom Schmalkaldischen Kontingent. Da hat die Verpflegung Tag und Nacht aufgetragen und gefahren werden müssen. Da hat es erbärmlich ausgesehen bei Armen und Reichen ums arme Vieh. Da haben bis zu 60 und 70 Frondienstleistende Tag für Tag hin und her nach Schmalkalden ins Magazin tragen müssen, das die Franzosen dort haben einrichten lassen. Die Zwölferstube ist hier [in Steinbach?] zu einem Hafermagazin gemacht worden.

 

1761 

Am 3. Januar sind an die 30 französische Husaren hier zur Vollstreckung gekommen wegen Verpflegung. Den anderen Tag sind sie wieder nach Schmalkalden marschiert. Es haben aber zuerst 52 Taler Vollstreckungsgebühr gereicht worden müssen.

 

1761 

Am 4. Juni ist ein Erlaß vom französischen General Herr Herzog von Broglio veröffentlicht worden, daß alle Fahnenflüchtigen von der alliierten Armee [also von den Preußen, Hessen, Braunschweigern] in unserem Lande sollen angezeigt werden und wer in Kriegsdiensten steht, müsse ihm gewissenhaft überliefert werden. Von allen Beamten ist laut genauer Anweisung allen jungen Leuten bei 100 Talern Strafe zu verbieten, jemanden außer Landes und zu der alliierten Armee zu gehen und sie haben sich allezeit für Frankreich bereit zu halten.

 

1758

Am 20. November sind an die 3.000 Mann Panduren und Kroaten über den Breiten Berg auf Springstille zu marschiert. Dort haben sie ihr Lager unten im Wiesengrund bei der Hechel [eine Gaststätte etwas westlich von Springstille] aufgeschlagen. Da hat ihnen alles Nötige gereichet werden müssen an Wildbret, Rindfleisch und Brot und sie haben das Feld geplündert. Früh morgens sind sie nach Asbach und Brotterode marschiert und haben auf dem Wege übel gehaust.

 

1759

Am 20. April ist die ganze Reichsarmee samt den Kaiserlichen unter dem General von Kolb aus Schmalkalden marschiert nach dem Werragrund. Da ist die Heeresabteilung („Chor“ = Korps) der alliierten Armee unter dem Befehl des Herrn Erbprinzen von Braunschweig ankommen. Sie haben die erwähnte große Armee gänzlich zerstreut und fortgetrieben. In Meiningen und Wasungen [im Werratal] sind vier Bataillone Kur-Kölner Truppen gefangengenommen und von den Alliierten wieder zurück nach Schmalkalden und den Stiller Grund hinauf über den Breiten Berg nach Suhl und Schleusingen getrieben und verfolgt worden. In Suhl ist ein hessischer Jäger von kaiserlichen Husaren tot im Feld (?) geblieben.

 

1761 

Am 4. Juni auf den Sonntagnachmittag sind viel junge Burschen und Männer vom Erbstal nach Herges gegangen zum Biertrinken. In der Nacht zwischen 5 und 6 Uhr, als sie wieder heim gehen wollten, sind sie am Kirchberger Rain herauf marschiert, da hat sich das Unglück ist ereignet: Matthäus Häfner, ein Bursche von 20 Jahren ist mit Christoph Holland-Nell den Rain hinunter gestürzt. Der letztere ist errettet worden, weil er an einer Hecke hängengeblieben ist. Der Matthäus aber ist sogleich auf den Kopf ins Wasser gestürzt und jämmerlich ertrunken.

 

1761 

Am 15. Februar sind wegen der Annäherung der Preußen die französischen Husaren in Schmalkalden samt der „Frei-Abteilung“ wieder wegmarschiert und haben den Assessor Höhn mit fortgenommen. Der Prinz Ferdinand hat damals mit der Allianzarmee die ganze französische Armee unter dem Marschall Broglie aus dem ganzen Hessenland wieder vertrieben. Auf die Gemeinde Steinbach entfielen wieder bei der Abrechnung für die Verpflegung 1.100 Taler und noch 600 Taler für die Württemberger.

1761 

Am 9. April sind an die 200 Kur-Mainzer Truppen zu Fuß hier eingerückt und waren drei Tage hier einquartiert. Da hat ihnen alles kostenlos gereicht werden müssen. Als sie weggezogen sind haben über 200 Taler Bargeld an drei Offiziere gewährt werden müssen. Dazu kommt noch, was die gewöhnlichen Soldaten von den Leuten gefordert haben. Der kommandierende Offizier hat Herr Oberstwachtmeister von Faber geheißen.

Randvermerk: In drei Tagen haben sie 1.000 Taler gekostet.

Den Sontag drauf, am 5. April, sind früh um 7 Uhr rund 120 Husaren und Reiter von der Reichsarmee hier eingerückt und haben vor dem Oberwirtshaus Halt gemacht. Da hat ihnen Bargeld in Höhe von 120 Talern ausgezahlt werden müssen. Danach sind sie wieder weggezogen.

 

1761

Am 22. Januar sind nach hier aufs ganze Amt 16 Mann spanische Husaren zur Vollstreckung gekommen wegen rückständigen Heus aus der Lieferung für 1760. Die Vollstreckung haben wir ganz allein in Steinbach aushalten müssen. Wir haben es bei dem Herrn Amtsschultheißen Bauer nicht so weit bringen können, daß sie aufgeteilt wird, was jedes Dorf zu tragen hätte. Durch Schöntun bei dem Wachtmeister wurde es so weit gebracht, daß er am 1. Februar zwölf Mann auf die anderen Ortschaften verteilte. Am 6. des Monats marschierten sie wieder ab. In dieser Zeit haben sie uns 110 Taler gekostet, unter den Einwohnern wurden 48 1/6 Taler als Opfer erhoben.

 

Am 11. März hat die Gemeinde Steinbach an den damaligen Kommissar Hahn [wohl der gleiche, der bisher unter dem Namen „Hohn“  erschien] 1.016 Taler 15 Kreuzer bezahlen müssen mit der Behauptung, das Heu wäre in Schmalkalden von den Nassauischen Husaren verfüttert worden und in Hersfeld bei der Lieferung quittiert worden (?).

 

Am 8. Mai haben die Franzosen eine Lieferung angesetzt, wovon Steinbach ist zugeteilt worden, 1654 einfache Rationen zu übernehmen. Sie seien in Gerste zu liefern und der Malter als 20 Rationen zu rechnen. Es wurde auch versprochen, auf 24 Gulden eine halbe „dicke Tonn“ zurückzugeben wegen des Fuhrlohns. Allein in der Lieferung ist der Malter nicht höher als 16 Rationen gerechnet worden, wie aus der Quittung hervorgeht. Und die auf je 24 Gulden versprochene „dicke Tonn“ haben wir auch nicht bekommen. Ob das Geld an den Kommissar. Hahn von den Franzosen bezahlt worden ist, weiß man nicht, wir erwarten noch eine genaue Untersuchung (?).

Als nun die Gerste mit großer Mühe und Arbeit in Gothaischen gekauft und darauf hierher geschafft worden war, kam der Befehl, innerhalb von 24 Stunden 550 Rationen Heu zu liefern anstatt der Gerste. So wurde wieder ein Schaden von 55 Talern verursacht.

 

Am 18. Juni kam ein Befehl von dem Assessor Hahn in das Amt, daß die Vorsteher alles Heu im Dorf genau erfassen und die genaue Liste einliefern sollen; das ist auch geschehen. Kurz darauf kam der Befehl 40 Rationen Heu zu liefern. Pro Zentner wurde ein Taler versprochen, dazu pro Zentner 1 Taler 3 Batzen Fuhrlohn. Am Johannesfest wurde das Heu aufgeladen und auf den Weg geschickt. Das Geld für das Heu ist von dem Hahn bezahlt worden, aber der Fuhrlohn bis heute nicht. Die Bauern dürften noch 40 Taler gut haben (?).

 

1761

Am 24. Juli sind von der Herrschaft Schmalkalden und dem Gericht Barchfeld 100 volle Rationen von den Franzosen gefordert worden, es ist auch geliefert worden. Davon entfielen auf Steinbach 6.2900 Rationen an Heu. Es hat laut Regierungsbefehl nach der Ernte geliefert werden sollen. Weil diese Lieferung aber schon vorher erfolgte, mußten die Schultheißen und Vorsteher in der ganzen Herrschaft Schmalkalden bei Leib- und Lebensgefahr aus jedem Ort für Heu, Hafer und Stroh eine genaue Aufstellung von jeder Gattung übergeben, das in dem  Jahr 1761 angebaut und geerntet worden war, wie es die Regierung verlangte.

Darauf kam der Befehl, von jeder Gattung zwei Drittel Anteil zu liefern und ein Drittel Anteil zu behalten. Dieses Unglück hat uns im Heu sehr betroffen, wie oben schon geschildert. Mit dem Hafer ging es noch, weil die Aufstellung sich nicht höher als auf 27 Malter erstreckte und davon zwei Drittel zu liefern waren. Auf Steinbach kamen dabei 18 Malter. Dabei ist es aber nicht geblieben, denn es sind auf uns noch 116 Malter umgelegt worden. Das aber übertraf die Ernte weit und konnte unmöglich nach der Ernte geliefert werden. Das Strohliefern ist unterblieben. Diese ganze Verpflegung hat von hier nach Vacha [an der Werra] ins Magazin getragen und gefahren werden müssen. Der Fuhrlohn für den Zentner Heu betrug 5 Kopfstück, für den Malter Hafer 2 Gulden.

 

 

 

[Streit mit den eingepfarrten Ortschaften 1763]:

Konsistorialbescheid in Sachen der Gemeinde Obersteinbach [gemeint ist immer ganz Steinbach] als Beklagte gegen die Gemeinden Altersbach, Rotterode und Unterschönau als Kläger. 

Nachdem es bei der Sache bloß auf die Frage ankommt, ob die klagenden Gemeinden nach Obersteinbach eingepfarrt ist oder (echte) Filialorte sind, so wird hiermit dem Oberschultheißen und den Inspektoren in Schmalkalden der Auftrag („Comission“) erteilt, die eigentlichen Umstände und die Tatsachen gründlich zu untersuchen und darüber mit einem Protokoll zu berichten unter Beifügung ihres unmaßgeblichen Gutachtens. Für dessen Herstellung wird der Termin auf den 3. Juni angesetzt ist und dann entsprechend unserer Meinung wird weiterer Bescheid ergehen.

Kassel, den 18. März 1763     (Siegel)

 

Hierauf ist nachkommender Bescheid erfolgt:

Das fürstliche Konsistorium mit seinem Kanzler, Vizekanzler, geistlichen und weltlichen Räten entscheiden hiermit, daß wir in der Sache der klagenden Gemeinde Obersteinbach gegen die Gemeinden Altersbach, Rotterode und Unterschönau als Kläger mit dem heutigen Datum geprüft und gesprochen haben, wie folgt.

Nachdem sich aus dem eingeschickten Bericht der Kommission und dem Protokoll ergeben hat, daß die klagenden Gemeinden Altersbach, Rotterode und Unterschönau nach Obersteinbach eingepfarrt sind, so werden diese hiermit angewiesen, zur Reparatur der dortigen Kirche sowohl als auch des Pfarr- und Schulgebäudes den schuldigen Betrag entsprechend der Einwohnerzahl ohne Weigern zu leisten, die entstandenen Kosten aber werden gegeneinander aufgerechnet.

Kassel, den 4. Juni 1763   Rieß  (Gebühr 2 Reichstaler).

Anmerkung: Dieser Bescheid ist dem Original in allen Buchstaben gleichlautend    Matthäus Holland -Moritz Vorsteher.

 

 

[Schreiben an Amtmann Kraut]

Weil sich die klagenden Gemeinden sich bisher noch nicht bequemt haben, ihre Gebühren und ihren Beitrag zu leisten, hat man sich nochmals beim Konsistorium beschwert und um einen Auftrag an den hiesigen derzeitigen Beamten Franz Nikolaus Kraut gebeten. Darauf hat man am 20. März 1764 nachfolgenden Beschluß erhalten:

Unseren Gruß zuvor, 

nachdem bei uns sämtliche Zwölfer und Vorsteher der Gemeinde Steinbach um einen Auftrag an Euch gebeten haben und nachdem wir in dieser Sache bereits entschieden haben, so beauftragen und befehlen wir Euch hiermit, die klagenden Gemeinden anzuhalten, zur Erhaltung der Kirche und des Pfarr- und Schulgebäudes beizutragen im Rahmen des beiliegenden Bescheids und bei Androhung von Strafe. Beide Teile sollen versuchen, sich in diesem Sinne auseinanderzusetzen.

Kassel, den 22. Februar (?) 1763 (?) Fürstlich Hessisches Konsistorium     Weiß (?)

Im Original mir vorgelegt.  20.3.   Kraut.

[Die richtige Reihenfolge der Schreiben ist nicht so recht deutlich, dieses Schreiben könnte auch von 1764 sein]

[Franz Nikolaus Kraut leistete am 1. Juli 1763 in Kassel den Amtseid als Amtsschultheiß des Amtes Hallenberg. Er hatte die Stelle rund zehn Jahre inne. Er hat auch eine umfangreiche Chronik über Steinbach geschrieben. Das Gesuch findet sich auf der folgenden Seite 492 (die Seitenzahl ist nicht gut zu lesen, doch an sich kann es sich nur um das nicht vollständig erhaltene Schreiben auf Seite 492 handeln).

 

 

 

 

[Musterung 1763]:

Am 25. Juli ist hier von Herrn Leutnant Sagderoff eine Musterung gehalten worden für das Regiment der Dragoner des Prinzen Friedrich, die in Schmalkalden einquartiert sind. Sie geschah in Abwesenheit unseres neu eingesetzten Herrn Amtsschultheißen Franz Nikolaus Kraut. Es sind zu Dragonern registriert worden:

Christian Luck (ist zum Garnisonsregiment überwiesen worden)

Peter Reumschüssel

Hans Ernst Hemmling (ist umgehend und als tüchtig angenommen worden)

Christian Reinhard

Christian Häfner

Johannes Franck

Valtin Holland-Cunz, Köhler

 

Im August ist abermals vom Herrn Oberstleutnant Hielckenbach und Herrn Leutnant Zisdeck (?) in Abwesenheit des hiesigen Herrn Beamten [des Amtsschultheißen] für ein neues Garnisonsregiment Musterung gehalten worden und Steinbach hat 27 Mann dazu hergeben müssen, wie folgt:

Joh. Adam Keller           8. Michel Usbeck, Sergeant 17. Christian Luck

Valtin Recknagel            9. Paul Hilbert                18. Kaspar Heinrich Usbeck

Christian Recknagel    10. Wilhelm Häfner               19. Georg Heß

Valtin Häfner                11. Wilhelm Nothnagel         20. Christian Holland-Letz

Kaspar Holland-Cunz  12. Georg König             21.Kaspar Holland-Moritz

Reinhard Kirchner       13. Nikolaus Usbeck           22. Matthias Werner

Johannes May              14. Wolfgang ….                     23. Valtin Wirt

Michael König              15. Valtin….                             24. Wilhelm Nothnagel

                                       16. …..(Text fehlt)              25. Johannes…

                                                                                         26. Konrad ….

                                                                                         27. … (Text fehlt)

Herges                                    Springstille

28. Peter Hofmann                 36. Konrad Genßler

29. Wolf Genßler              Näherstille

30. Johannes Hofmann          37. Johann Michel Langbein, Fourier

31. Wolf Eff                      Unterschönau

32. Heinrich Dietz                   38. Jakob Holland

33. Heinrich Weisheit             39. Georg Gesell

 

Bermbach                              Oberschönau

34. Johannes Köhler               40. Georg Wilhelm

35. Johannes Wagner           

 [Ein „Fourier“ ist ein Proviant- und Zahlmeister]

 

Hochwohlgeborener Herr,

Sie haben am 4. [Juni ?] in Sachen der Gemeinde Steinbach gegen die eingepfarrten Gemeinden Altersbach, Rotterode und Unterschönau entschieden, daß  die genannte Gemeinde den schuldigen Beitrag zur Reparatur von Kirche, Pfarr- und Schulhäusern nach der Größe der Einwohnerzahl leisten sollen. Dennoch sind die erwähnten Gemeinden noch nie ein Einklang mit der hiesigen Gemeinde zu bringen gewesen, sondern haben bald dieses bald jenes vorgeschoben, damit es nur beim Alten bleiben müsse und haben zu diesem Zweck unzählige Urkunden abgeschrieben. Darauf hat man aber die nötige Reparatur des Pfarrhauses und der Schulhäuser derart unhaltbar vernachlässigt, daß  die Herrn Geistlichen sich sehr haben behelfen müssen  [Danach ist der Text nur noch bruchstückhaft erhalten, er muß aber eine Fortsetzung auf der nächsten Seite gehabt haben].

 

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