Naturschutz

 

Biotopverbund im Norden Maintals

Von Loeki Häger-Hogerland (leicht gekürzt)

 

In der vorliegenden Arbeit werden zwei Typen von Biotopverbundsystemen unter die Lupe genommen:

  1. ein „trockenes“ Biotop, in dem die Lebensräume der Wegraine, Hecken, Feldholzinseln und Waldsäume miteinander vernetzt werden können,
  2. ein „nasses“ Biotop, in dem die Lebensräume der Uferstreifen von Bä­chen, der Grabensysteme, der feuchten Wiesen und der Schilfgürtel mit­einander vernetzt werden können.

Da die Larven vieler Tierarten ihr Leben im Wasser verbringen und ihre er­wachsenen Formen auf Blütenpflanzen angewiesen sind, wird versucht, die troc­kenen und nassen Lebensräume in der Feldgemarkung von Maintal miteinander zu vernetzen.

 

1. Ist‑Zustand:

Das Hessische Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Naturschutz hatte ange­regt, in der ausgeräumten Agrarlandschaft Vernetzungselemente zu schaffen. Es hatte Städte und Gemeinden aufgefordert, naturnahe Wegraine als „bandartige Vernetzungsstrukturen in der Agrarlandschaft zu erhalten bzw. wieder herzustellen“. Für den Stadtteil Hochstadt wurde im Jahr 1994 eine Biotopverbundplanung durchgeführt und unter dem Titel „Biotopvernetzung Maintal ‑ Planung für die Gemarkung Hochstadt“ herausgegeben. Sie beschreibt Wegraine, Hecken, Streuobstwiesen, Grünland und Acker‑Wildkräuter und ökologische Bedeutung.

Eine Begehung der Wege und Wegraine sowie der Uferstreifen der Gräben in 2002 in der Feldgemarkung von Maintal brachte Erstaunliches an den Tag: Die meisten Landwirte und auch die Stadt Maintal nehmen es mit den Vorschriften nicht so genau. Wegraine, Uferstreifen und Feldwege sind zu schmal, überackert und umgepflügt. An manchen Stellen grenzt der Betonweg direkt am Getreideacker.

Die Stadt Maintal ist Eigentümer der Wegflächen und Gewässerparzellen. Der § 23, Abs. 1, Nr. 1 HENatG verbietet eine erhebliche Beeinträchtigung der Pflanzen‑ und Tierwelt durch das Einbringen von Stoffen wie Düngemittel, Gülle und Pestiziden und vor allem das Einbringen von Herbiziden. Das Umbrechen von Wegrainen ist ein Eingriff nach § 5, Abs. 1, Nr. 1 HENatG und bedarf immer der Genehmigung. Messungen der Stadt Maintal in der Gemarkung 1994 ergaben, daß die Sollbreiten der Wege mit Mindestbreiten von 5 Metern so gut wie nie eingehalten wurden. Die Sollbreite beträgt 3 Meter Fahrspur und zwei Wegraine von mindestens einem Meter je Weg. Heute ist der Zustand der Wege und Wegraine unbefriedigend. Feldraine, die durch Übergriffe von angrenzendem Ackerbau, vor allem durch Eutrophierung, Herbizidanwendung und Umbruch extrem gestört sind, sind aus botanischer Sicht in ihrem aktuellen Zustand nahezu wertlos.

 

Weg‑, Feld‑ und Ackerraine

Eine Pflanzenzählung an drei Wegrainen im April 2002 ergab ein überraschendes Ergebnis. Während die meisten Grasraine nur aus Gräsern und Getreide bestehen, fanden sich an drei bewachsenen Wegrainen Acker‑ Wildkräuter:

  • Wegrain nördlich des Apfelgrundes in Bischofsheim,
  • Wegrain zwischen Wachenbuchen und Mittelbuchen am Galgengrund,
  • Ein vor einigen Jahren angelegter Ackerrandstreifen am Wegrain zwischen Leimen­kaute und Kleiner Loh.

 

Hecken, Feldholzinseln und Waldsäume:

In der Maintaler Gemarkung gibt es noch viele alte Hecken, die bereits in der Karte von 1850 eingezeichnet waren. Je näher diese an den Ortschaften stehen, des so gepflegter sind die Hecken. Die Hecken in der Feldflur vom Distelberg sind nur noch Holunder. Die Hecken nördlich des Apfelgrundes in Bischofsheim, welche einst angelegt worden, um Erosionen zu verhindern, sind ebenfalls artenarm und lückenhaft. In der Feldgemarkung von Wachenbuchen fehlen Hecken.

Die Hecken sind oft eutrophiert. Im Krautsaum - wenn überhaupt vorhanden - erscheinen klare Anzeigen von Stickstoff, zum Beispiel der Wuchs von Klettenlabkraut und Brennessel. Alle Hecken brauchen einen Saum. Bei vielen fehlt dieser jedoch.

In letzter Zeit wurden keine Hecken angepflanzt, jedoch einige Feldholzinseln wurden ange­legt: In Bischofsheim nördlich des Dorfelderbaches und westlich des Distelberges, in Hochstadt am Bäunesberg in der Nähe der ehemaligen Kippe Leimenkaute, in Wachenbu­chen unterhalb der Schäferkuppe, in der Flur „Im Wetzstein“ und am „Galgengrund“  sowie zahlrei­che westlich von Mittelbuchen. Es gibt zwei „Benjes-Hecken“ ‑ eine unter der Hochspan­nungsleitung in Bischofsheim und eine am Bäunesberg. Die neuen Hecken sind nicht zu ver­gleichen mit der Pflanzen‑ und Tierwelt der alten Feldholzinseln am Weidbach und dem Hollerborn‑Wäldchen.

 

Waldsäume:

Waldsäume sind in der Feldgemarkung nicht vorhanden. Sie fehlen sowohl an der Großen ­und Kleinen Loh als auch am Hartigwäldchen und am Hollerborn.

 

Feuchtwiesen:

Früher hat es in der Feldgemarkung auch feuchte Wiesen gegeben, da es überall Quellhori­zonte gibt. Die meisten sind überraschend nicht mehr auffindbar, wie z.B. an der Pfingstwei­de. Heute erinnern nur noch Flurnamen an ehemalige Feuchtbiotope. Restflächen, die auch heute noch feucht bzw. naß sind, finden wir am Dorfelderbach in Bischofsheim, an der Weidbachquelle in Hochstadt, an der Westseite des Distelberges ‑ im angrenzenden Acker westlich und nördlich der Börrwiese (Hallenbornwäldchen), in der Winkelwiese südlich von Wachenbu­chen, im Gebiet zwischen Pfingstweide, im Wetzstein und beim Wasserbehälter. Die einzige Feuchtwiese, die noch intakt und für ihre Orchideen bekannt ist, liegt in Bi­schofsheim in der Dorfelder Aue.

 

Bäche:

Unterhalb der Hohen Straße entspringen drei Bäche:

  • der Tränkebach: er durchfließt das tiefliegende, mit Schilf bewachsene, ungepflegte „Ro­thersried“.
  • der Dorfelderbach: er entspringt in einem mit Schilf und Sauergräsern bewachsenem Quell­gebiet, das von einigen Gräben durchzogen wird.
  • der Weidbach: er beginnt seinen Lauf unterhalb der Kleinen Loh in einem Schilfgebiet.

In Maintal gibt es keine naturbelassenen Bäche. Sie werden gut gepflegt und haben schön bewachsene Auentälchen, in denen auch Rote‑Liste‑Arten vorkommen.

 

Gräben:

In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen der Hochstädter Feldmark konnten einige Ge­wässer, die in der Flurkarte verzeichnet sind, im Jahre 1994 nicht mehr aufgefunden werden. Eine Kartierung der Gräbensysteme in Hochstadt, Bischofsheim und Wachenbuchen zeigt 2002, daß alle Gräben wieder da sind.

 

2. Vorschläge:

Das Wort „Biotopvernetzung“ engt das Biotopverbundkonzept sehr ein. Ziel ist nicht nur ein Netz von naturnahen Lebensräumen, sondern auch eine flächendeckende Extensivierung menschlicher Nutzung. Daher wäre „Lebensraumvernetzung“ die richtige Bezeichnung.

 

Das Biotopverbundkonzept beruht auf einer Vernetzung von Lebensräumen und sagt:

1. als genetisch stabile Dauerlebensräume für Pflanzen und Tiere dienen nur großflächige Schutzgebiete,

2. punktförmige Lebensräume („Trittsteine“) zwischen den großflächigen Schutzgebie­ten erlauben eine zeitweise Besiedlung und die Reproduktion. Sie sind jedoch keine Dauerlebensräume. Trittsteine sind zum Beispiel kleine Wäldchen und Feldholzinseln.

3. linienförmige Lebensräume (Korridore) verbinden ‑ als Wanderwege für Tierarten ‑ großflächige Schutzgebiete und Trittsteine miteinander über ein möglichst engmaschi­ges Netz. Korridore sind zum Beispiel Hecken, Grassäume, Uferstreifen von Bächen und Gräben.

 

Nutzungsextensivierung: Extensivierung oder besser De‑Intensivierung heißt „die Verringerung des ertragsför­dernden Aufwandes in der Landnutzung unter Verzicht auf großen Flächen. Ziel ist das Erreichen einer dauerhaften, nachhaltig betriebenen extensiven agrari­schen Landnutzung unter Schonung der natürlichen Resourcen“.

 

Weg‑, Feld‑ und Ackerraine:

Aus tierökologischer Sicht sind Raine wertvoll, vor allem dann, wenn in den Streifen Blüten­pflanzen als Nektar‑ und Pollenspender vorkommen. Auch Solitärbäume (wie Vogelkirsche) in Reichweite von Feldholzinseln können Positives im Biotopverbundsystem leisten. Der botanische Wert von Wegrainen, die an Grünland und Wiesenbrachen grenzen, ist höher als der von Ackerrainen. Das gilt natürlich nur, wenn das Grünland selbst reich an Pflanzen­arten ist. Grasraine brauchen nicht eingesät werden. Die Vegetation stellt sich von selbst ein, wenn sie herbizidfrei gehalten werden. Die ersten, blütenbesuchenden Insekten finden an Wegrainen in der Ackerlandschaft ihre er­ste Nahrung. An der Grenze zwischen Acker und Grasflur läuft ein reger Artenaustausch ab. Solche Grasstreifen tragen zur Vermehrung des Nutzungspotentials bei. Marienkäfer, Flor­fliegen, Schlupfwespen und Schwebfliegen fressen Blattläuse und haben einen positiven Einfluß auf die Ertragsbildung. Sie nutzen dem Landwirt und kosten kein Geld.

 

Ackerrandstreifen:

Seit 1977 werden in Deutschland Maßnahmen zur Erhaltung der Ackerwildkrautflora durch­geführt. Dabei wurden Ackerrandstreifen in einer Breite von zwei bis vier Metern von einer Herbizidbehandlung ausgenommen. Das Samenpotential, das sich im Boden befand, konnte sich wieder entwickeln. Ein Streifen, der an einem Wintergetreidefeld grenzt, scheint bota­nisch gesehen den höchsten Wert für die Insektenwelt zu haben. Von geringerer Bedeutung hingegen sind Raps, Mais und Kartoffeln. Wertvoll sind Streifen, die an Ackerrandstreifen grenzen mit Senf, Sonnenblumen und Phacelia (Bienenfreund). Auch Dinkel, Lein und Buchweizen könnten angepflanzt werden. Sinnvoll ist eine Vernetzung von Ackerrandstreifen mit Extensiväckern.

 

Hecken, Feldholzinseln und Waldsäume/Bewuchs unter Hochspannungsmästen:

Bei geplanten Hecken sind die drei‑ bis fünfzeiligen den schmalen Hecken vor zu ziehen, da sich in den breiteren Hecken Zentren für Waldarten ausbilden können. Hecken sind in der Agrarlandschaft flächensparend, weil sie auf schmalen Flächen und Hang­kanten angepflanzt werden können. Diese Flächen kommen für die Landwirtschaft nicht in Frage.

 

Feldholzinseln:

Die Größe von Feldholzinseln liegt zwischen 200 und 5.000 Quadratmeter. Größer dürfen sie nicht sein, da sich sonst zahlreiches Wild darin ansiedelt und eventuell vorhandene Kulturpflanzen schädigen würde. Auf Restflächen, wie Zwickel, Wendewegen und Hangkanten werden kleine Feldholzinseln (500‑1.000 Quadratmeter) mit geschlossenem Gehölzbestand angelegt.

 

Größere Feldholzinseln haben im Zentrum eine Grasfläche. Um den Flächenanteil der Grenzlebensräume zu vergrößern, sollten die Ränder der Feldholzinseln nicht gerade, sondern buchtig sein. Das gilt auch für den inneren Gehölzsaum. Kleinere Feldholzinseln siedeln sich oft spontan unter Hochspannungsmasten an.

 

Die Abstände von einer Feldholzinsel zur anderen sollte maximal 250 Meter betragen. Dies soll dazu beitragen, daß die meisten Tierarten die verschiedenen Feldholzinseln über Grasreine erreichen können. Liegen Feldholzinseln mehr als 500 Meter auseinander, sollten sie durch Hecken miteinander verbunden werden, um ein Überwandern der Wildarten zu ermöglichen und dadurch eine Isolation des genetischen Potentials zu verhindern. Aus zum Beispiel drei kleinen Feldholzin­seln ‑ verbunden durch Hecken und notfalls auch durch intakte Grasreine ‑ entsteht dann ein großes Biotop.

 

Feuchtwiesen:

Feuchte Wiesen können sich langfristig nur halten, wenn die extensive Nutzung beibehalten wird. Feuchtwiesen brauchen breite Pufferzonen. Ehemalige Feuchtstandorte können wieder feuchte Wiesen werden, auf denen gezielt Schilf, Binsen, Seggen, Rohrglanzgras, Wasser­schwaden und Blutweiderich angepflanzt werden kann.

Das Angebot an Naß- und Feuchtbiotopen sollte in Maintal wieder ausgeweitet werden. Das darf nur dort geschehen, wo solche Lebensräume ursprünglich vorhanden waren. Meistens reicht es aus, die Entwässerungsgräben‑ und röhren zu schließen. Quellhorizonte stehen in Deutschland unter Schutz. Darauf sollte man Rücksicht nehmen.

Für die Bäche besteht zur Zeit keine Gefahr. Sie brauchen in der Agrarlandschaft, wegen der drohenden Eutrophierung, breite Pufferzonen.

 

Gräben:

Auch Gräben sind ein wichtiges Element eines Verbundsystems. In der Maintaler Gemarkung sind Gräben meist schmale Rinnsale mit hohen, steilen Ufern. Die Uferstreifen sind in den meisten Fällen zu schmal und eine Pufferzone ist selten anzutref­fen. An breiteren Gräben wäre eine Bepflanzung in Tellabschnitten mit Gehölzen vorteilhaft. Gräben haben in Maintal entschieden zur Zerstörung von Feuchtgebieten beigetragen. Die Frage ist: Brauchen wir überhaupt Gräben oder sollte man diese schmalen Entwässerungsgrä­ben schließen? Von einer Neuschaffung von Gräben ist jedenfalls dringend abzuraten.

 

Das Verbundkonzept knüpft an den vorhandenen Biotopstrukturen an, um diese miteinander zu verbinden. Vorrangig herangezogen werden Wegraine und Uferstreifen von Bächen und Gräben für die geplanten Verbindungen. Biotoptypen gleicher oder ähnlicher Art sollten miteinander vernetzt werden. Das heißt: Trockenbiotope zu Trockenbiotopen und Naßbiotope zu Naßbiotopen. Hecken sind mitein­ander zu verbinden oder auch mit Feldholzinseln, Waldsäumen, brachgefallenen Wiesen und der Sukzession überlassener Brachäcker. Bäche und Gräben mit feuchten Wiesen, Naßstätten in Äckern und stehenden Kleingewässern. Erfaßt werden zum Verbinden und Vernetzen keine seltenen Pflanzen‑ und Tierarten, son­dern möglichst artenreiche und vollständige Pflanzen‑ und Tiergesellschaften, vor allem aber Acker‑Wild­kräuter.

 

Vorschläge zum Biotopverbund:

 

Karte 1:

1 . Vorrangig sollten die eingezeichneten Grasraine vorschriftsmäßig ihre richtige Breite er­halten. Diese Grasraine sollten im Rahmen des Biotopverbundsystems herbizidfrei gehal­ten werden. Dies sollte bei allen Grasrainen der Fall sein. Dort wo Grasraine völlig fehlen, weil sie umbrochen und überackert wurden, sollten sie wieder angelegt werden

2. An der Nordseite des Hartigwäldchens befindet sich eine Wiesenbrache. Die Grasraine innerhalb dieser Fläche tragen Ackerwildkräuter und wenige Pflanzen aus dem Wald. Diese Brache sollte eine Dauerbrache werden, der Sukzession überlassen ‑ als Pufferzone ‑ für einen anzupflanzenden Saum am Waldrand. Dieses ist nötig um das Waldinnenklima zu stabilisieren, welches jetzt den eisigen Nordwinden ausgeliefert ist.

3. Ein Biotopverbundsystem sollte nicht an den Grenzen Maintals halt machen. Das letzte Glied der Korridore könnte eine Hecke sein.

4. Auf dem Wildacker sollten vier Bäume gepflanzt werden. Da dieser Acker zwischen den Höhlwäldchen, einem Ackerrandstreifen und der Kleinen Loh liegt, sollte auch ein Vo­gelkirschhochstamm dabei sein. Diese kommen auch im Höhlwäldchen und der Kleinen Loh vor.

5. Links des Weges ist eine vier Meter breite Grasfläche im Acker. Da sich unter dem KV-­Leitungsmast bereits Schilf befindet, wird vorgeschlagen, die nasse Stelle aus der Bewirt­schaftung heraus zu nehmen, damit das Schilf sich ausbreiten kann. Die Weidbachquelle im Schilf wird von vielen Vogelarten besucht. Im April 2001 gab es dort viele Schmetter­linge, u. a. Kohlweißling, Zitronenfalter und Tagpfauenaugen. Der Grasrain nördlich die­ser Stelle ist mit vielen Wildkräuterarten bewachsen. Eine Korridorverbindung mit der Kleinen Loh sollte angestrebt werden.

6. Die vorhandenen, eingezeichneten Brachen sollten aus der Ackernutzung dauerhaft herausgehalten werden.

7. Fehlende Grasraine sollen ersetzt werden.

8. Der Ackerwildkrautstreifen soll als Biotop für Nutzinsekten erhalten bleiben.

 

Karte 2

In dieser Karte werden Grasraine mit Bäumen vorgeschlagen. Voraussetzung ist, daß die Grasstreifen breit genug sind.

Entlang der Straße von Wachenbuchen nach Dorfelden könnten es auch Sträucher sein, wenn begründete Angst für den Autoverkehr besteht.

In den Fluren „Wasserfalle“ und „Pfingstweide“ sollten die Grabenränder breitere Grasraine erhalten, die herbizidfrei gehalten, Lebensraum für Larven und erwachsene Insekten bieten (Trocken zu Naßverbund).

Um einen guten Übergang von den Wachenbuchener Bach und „Im Wetzstein“ sollte der Grasrain am rechten Wegrand mit Bäumen bepflanzt werden. So entsteht ein lückenloser Korridor von Wachenbuchen über den Graben hin zu der Hohen Straße. Diese Flur ist sehr gut mit Hecken, Feldholzinseln und Waldsaum ausgestattet. Von hier aus sollte es weiter ge­hen zur Kleinen Loh, zum Schilfgürtel an der Weidbachquelle bzw. zur Großen Loh bis hin zum Heckengebiet von Bischofsheim.

Östlich der Flur „lm Wetzstein“ war in der Topographischen Karte von 1967 am Weg in Richtung Mittelbuchen eine durchgehende Baumreihe eingezeichnet.

Der letzte Teil des Grasweges hat eine Ackerkrautvegetation. Ein Grund mehr, hier wieder Hochstämme anzu­pflanzen. An der Wegkreuzung steht ein großer Vogelkirschsolitärstrauch. Ein Vorschlag ist, an den ganzen Weg Vogelkirsche anzupflanzen. Dies sollte dann als Korridor zwischen den Streuobstwiesen vom Wetzstein und denen von Mittelbuchen dienen.

 

Karte 3

Die „Pfingstweide“ ist ein Quellhorizont. Solche Quellhorizonte stehen in Deutschland unter Schutz, da sie zu den nicht mehr reaktivierbaren Ressourcen gehören. Wir können die Zeit nicht zurück drehen und frühere Zustände zurückholen. Eins ist gewiß: die Quelle ist nicht versiegt. Das Wasser fließt unter den Kulturflächen abwärts durch Gräben Richtung Seulbach und Braubach.

Die „Wasserfalle“ (in Wachenbuchen) ist ein wasserreiches Gebiet. Auf der ganzen Flurfläche gibt es Brunnen. Ein Vorschlag ist: Links von dem Wasserbehälter befindet sich ein Feuchtgebiet, das für den Naturschutz freigegeben und wieder vernäßt werden sollte.

Das Gleiche gilt für das Feuchtgebiet der Börrwiese westlich und nördlich des Hollerborn­wäldchens. Das Wasser fließt aus dem Distelberg über ein kompliziertes Grabensystem zum Teil in die Winkelwiese und zum Teil in einen größeren Graben, der in Dörnigheim in den Braubach mündet.

Alle Gräben sollten Uferraine in ausreichender Breite erhalten. Die Börrwiese sollte ganz aus der Nutzung genommen werden.

 

Karte 4

Die in dieser Karte eingezeichneten Grasraine sollten auf die erforderliche Breite ge­bracht werden, damit sie richtig als Korridore fungieren können. Um die Wiesen‑ und Schilfflächen des Dornfelderbaches (wegen Larven‑Imagines-­Verhältnis) mit der Großen Loh, den Ackerrandstreifen und Baum/Strauchreihe mit dem Weidbach und Distelberg zu vernetzen. Um eine Vernetzung herzustellen mit dem Heckengebiet von Bischofsheim und von dort aus über neu anzulegende Grasraine (weil sie hier fehlen) und eine Brache, mit der Benjeshecke via Grasrain und einen Ackerrandstreifen zu den Hecken an der Ho­hen Straße. Links vom Distelberg ist ein neuer Grasrain zur Feldholzinsel in das Streuobstgebiet anzulegen. Die Große Loh braucht einen Waldsaum

 

3. Möglichkeiten der Realisierung:

Eines ist sicher: Ohne politischen Willen lassen sich Projekte zum Biotopverbund nicht reali­sieren und mit massivem Widerstand der Landwirte muß gerechnet werden. Die Finanzie­rung muß gesichert sein.

  • Auf kommunaler Ebene können Einzelmaßnahmen des Verbundes allein aus dem Haus­halt der Gemeinde finanziert werden. Zu diesen Maßnahmen gehören Ackerrand‑ und Uferstreifen, Feuchtwiesen, Streuobstwiesen. Mit Unterstützung durch Zuschüsse aus Mitteln des Kreises und des Landes Hessen ist der Verbund von Trittsteinen und linear zu entwickelnden Korridorbiotopen realisierbar.
  • Auf Kreisebene: Ankauf von Flächen mit Ziel wertvoller und der Renaturierung wichti­ger Bereiche, die Ausweitung von Naturdenkmälern und geschützten Landesbestandtei­len (GIB), sowie Konzepte zur Durchführung von Pflegemaßnahmen. Dies ist nötig ‑ wenn noch nicht geschehen ‑ zur Entwicklung eines möglichst dicht geknüpften Netz von Trittsteinbiotopen.
  • Bundesländer fördern in großem Umfang wissenschaftliche Grundlagen und Begleitun­tersuchungen, die unbedingt notwendig sind vor und nach der Planung und Durchfüh­rung des Biotopverbunds.
  • Biotoptypen brauchen viel Zeit um sich zu entwickeln. Gepflanzte Hecken zeigen auch nach 15 Jahren noch kaum spezialisierte Insektenarten. Nach Jahrzehnten sind auch in Feldholzinseln kaum neue Arten festzustellen.

 

Zu den erhaltenen natürlichen Biotoptypen, deren Entstehungsbedingungen nicht mehr her­stellbar sind, gehören Quellen, Quellsümpfe und Quellhorizonte. Nicht mehr herstellbar bzw. eine sehr lange Reifungszeit brauchen Auen und Naßwiesen, alte Wallhecken und Trockenrasen. Die Regel lautet für alle Typen von Biotopen: Erhaltung geht vor Neuschaffung, das heißt vorrangig sind die alten Hecken am Apfelgrund in Ordnung zu bringen. Absolute Priorität muß die Erhaltung schutzwürdiger und schutzbedürftiger Lebensräume zukommen. Die Neu­anlage von Lebensräumen soll sorgfältig geplant werden. Das Ziel ist zu Beginn klar zu for­mulieren. Nur regional Typisches ist zu regenerieren.

 

  • Eine Schilfentwicklung an der Weidbachquelle erfolgte nicht
  • Heckenlücken wurden am Apfelgrund nicht geschlossen, Baumreihen am Bäunesberg auch nicht
  • An den Hecken und am Waldrand fehlen die Säume.

 

Umgesetzt wurden:

  • Alle Gräben, die „verschwunden“ waren, sind wieder da.
  • Äcker auf städtischen Boden wurden umgesetzt in extensives Grünland. Die meisten dieser Flächen wurden noch nicht mit Streuobstbäumen bepflanzt.

 

Maßnahmen zur Biotopverbund‑ und Lebensraumvernetzung sind ohne große Mühe durch­führbar auf Grundstücken der Stadt und möglicherweise auf denen der Evangelischen Kirche. Eine Zusammenarbeit mit den vielen Privatleuten und Pächtern und mit den Landwirten ist nahezu unmöglich.

 

Probleme:

Viele haben Angst, Land abgeben zu müssen. Jeder hängt an seiner Scholle. Jede geeignete Fläche ist vorher zu prüfen, da jede neue Anlage auch ein Eingriff in die vor­handene Ökologie ist. Die Standortbedingungen müssen optimal sein. Pufferzonen müssen bereitgestellt werden. Mögliche nachbarschaftliche Gefährdungen sind zu überprüfen. Notwendig sind mehrjährige wissenschaftliche Erforschung: Zum Beispiel werden neue Hecken und Feldholzin­seln in der Kulturlandschaft angepflanzt mit vier bis sechs Baum‑ und Straucharten. Sind die­se Gehölze nach zehn Jahren noch vorhanden oder bestehen die Hecken und Inseln nur noch Holunder, wie es zu erwarten war?

 

Auch eine andere Erhebung muß durchgeführt werden. Was wurde von der Stadt Maintal nach 1994 von den vorgeschlagenen Ideen durchgeführt und was nicht.

  • Wegraine sind zum Teil nicht in Ordnung
  • Einzelbaumbepflanzungen und Baumreihen sind nur zum Teil erfolgt
  • Uferbepflanzungen an den Gräben fehlt heute noch
  • Viele wollen sich erst gar nicht mit dem Thema „Biotopverbund und Lebensraumver­netzung“ beschäftigen.
  • Einem großen Teil der Betroffenen fehlen Kenntnisse über die Pflanzen‑ und Tierwelt unter dem Motto „Bloß nichts Wissenschaftliches“
  • Viele Menschen waren noch nie „oben“, für sie ist dort eben nichts los, alles leer und öde.

 

Die drei von der AG „Landwirtschaft und Naturschutz“ vorgeschlagenen Projekte wurden von den Landwirten „abgehakt“. Wir werden ihnen anhand der Zeichnung neue Vorschläge machen. Wieviel Rücksicht muß man eigentlich auf Landwirte, Pächter Privatpersonen nehmen? Bei einem Biotopverbund und einer Lebensraumvernetzung stehen Tierarten, vor allen Insekten im Vordergrund. Wir sollten die Natur sehen lernen mit den Facettenaugen der Fliege und uns nach den Bedürfnissen der Insekten richten!

 

 

 

Biotopvernetzung im Norden Hochstadts

Die Agenda-Gruppe „Landschaftspflege“ möchte an einem Pilotprojekt prüfen, ob eine Biotopvernetzung im Bereich zwischen Hartig und Kleiner bzw. Großer Lohe möglich ist. Dazu hat sie sich als Testgebiet die Fläche zwischen der „Lehmkaute“ und der Kleinen Lohe und zwischen der „Wasserfalle“ und der Wachenbucher Grenze ausgesucht.

Dieser Bereich wird durchzogen von der Straße von Hochstadt nach Niederdorfelden, die als Feldweg bis fast an die Gemarkungsgrenze nach Niederdorfelden ausgebaut ist (Teerdecke, Pflaster, Beton). Diese Straße ist jedoch als Wildwechsel usw. weniger geeignet, weil fast die ganze Breite versiegelt ist. Biotopvernetzung bedeutet aber, daß Tiere z.B. von der Hartig über die Lehmkaute  in die Kleine Lohe wechseln können und auf ihrem Weg Schutz finden. Deshalb wurde nach einer Alternative weiter östlich gesucht. Dort gibt es allerdings keine gerade Verbindung.

Außer der eigentlichen Lehmkaute ist heute auch das Gewann östlich davon bewaldet,  weil der  Jagdpächter dort aufgeforstet hat. Von der Nordostecke diese Feldgehölzes geht ein vier Meter breiter Weg nach Norden, der gut mit Gras bewachsen ist, einigen Blumen Lebensraum gibt (allerdings fast nur auf der Ostseite) und in den tiefen Fahrspuren auch einige Pfützen vorweist.

Der Weg knickt dann nach Osten ab und geht bis zur Wachenbucher Grenze. Auf der linken Seite liegt hier ein Gestrüpp, erwachsen aus dem Standort für einen Beobachtungsturm im Zweiten Weltkrieg, mit einem Kirschbaum und dichten Hecken. Hier ist also ein natürlicher „Trittstein“ vorhanden. Der Weg geht dann an der Wachenbucher Grenze entlang nach Norden bis auf die Höhe der Gebäude am Hühnerberg und ist vier Meter breit.

Wo von rechts der Weg vom Hühnerberg herkommt, biegt die Grenze im Bogen nach Nordwesten ab. Hier ist der Weg aber nur noch 3,50 Meter breit. Am nächsten Querweg sitzt der Dreimärker, der die Gemarkungen von Hochstadt, Wachenbuchen und Niederdorfelden trennt.

Hier wäre eine doppelte Wegführung möglich: Nach Norden auf Niederdorfelder Gebiet. Dieser Weg ist heute jedoch nur noch 1,50 Meter breit. Er führt aber zu einer Brache, die an der östlichen Seite des Weges liegt. Der Weg setzt sich leider nicht bis zur Kleinen Lohe fort. Einigen Schutz hätten Tiere nur entlang der nahegelegenen Landstraße, wo Bäume und hohes Gras stehen. Nach Westen geht ein Weg, der nur 3,50 Meter breit ist.

Wenn man von dem Dreimärker nach Westen geht, trifft man auf die Straße von Hochstadt nach Niederdorfelden. Ab hier besteht sie jedoch nur aus einem grasbewachsenen Weg. Dieser Weg führt direkt bis an die Kleine Lohe. Östlich von diesem Weg liegt eine Brache, die von Herrn Bracker, dem Besitzer der Gebäude am Hühnerberg, für Reitübungen benutzt wurde. Heute gewinnt ein Angestellter von Herrn Bracker dort Gras für sein Vieh. Wenn das aber einmal ausläuft, ist Herr Bracker gern bereit, auch Anpflanzungen auf dem Grundstück zuzulassen.

Die Agenda-Gruppe möchte aber auch eine Ost-West-Verbindung in die Planung einbeziehen. Diese bestünde dann in dem Weg entlang der Grenze nach Niederdorfelden von der Dorfelder Straße zur Wasserfalle. Dieser Weg ist allerdings nur zwei Meter breit.

Auf der südlichen (Hochstädter) Seite ist noch ein Grasbaum erhalten, auf der Niederdorfelder Seite ist er weggepflügt bzw. das Gras sorgfältig gemäht. Hier wäre besonders zu prüfen, wie breit der Weg sein muß, es sieht so aus, als sei er von Dorfelder Seite eingeengt worden. Nach Aussagen Hochstädter Landwirte hat aber nur Hochstadt Gelände für diesen Weg bereitgestellt, die Niederdorfelder haben nicht nachgezogen. So könnte die Breite des Weges doch der Flurkarte entsprechen.

An der tiefsten Stelle dieses Querweges geht dann ein Weg durch die Wasserfalle nach Süden. Dieser Weg ist - wie in der Flurkarte ausgewiesen - sieben Meter breit. Nur wo er einen leichten Knick macht und ein Weg von Westen herankommt, ist er etwas eingeengt. Etwas oberhalb des Hochspannungsmastes beginnt der Schilfstreifen, in dem sich viele Vögel aufhalten, obwohl er doch nur sehr schmal ist.

Daß dieser Streifen entstand liegt daran, daß hier ein Graben erhalten ist, der einen Verkehr vom Acker auf den Weg unmöglich macht. Offenbar ist aber in diesem mittleren und unteren Bereich die Bestellung der Äcker auch trotz des Schilfstreifens möglich. Es ist deshalb nicht einzusehen, weshalb nicht auch im oberen Bereich ein Graben vorhanden sein sollte, der wiederum Schilf entstehen läßt.

Auch eine Bepflanzung mit Bäumen ist vom Platz her durchaus möglich, denn nach unten zu ist der Weg wesentlich breiter als sieben Meter (eine Frage ist, ob sich Bäume mit dem Schilf vertragen). Bäume würden jedenfalls in diesem unteren Bereich die Landwirtschaft nicht stören, weil hier sowieso nicht gefahren werden kann.

Zu klären wäre auch, was die unregelmäßige Linie östlich des Schilfstreifens bedeutet. Früher wurde hier ein Streifen als Brache liegengelassen, heute ist er überackert.

Im Bereich westlich dieses Wegs und nördlich der Fläche des Jagdpächters in der Gemeindeweide (Jagdhütte) sieht man jedenfalls oft Wild in Richtung Norden flüchten (Rehe, Karnickel). Eine durchgehende Bepflanzung wenigstens bis zur Dorfelder Grenze wäre sicher hilfreich.

Das untere Stück des Weges durch die Wasserfalle ist betoniert, aber an der Westseite ist der Grasstreifen erhalten. Am Gehölz entlang ist der Weg aber wieder schmaler, weil hier der Graben fehlt (stimmt das mit der Flurkarte überein?).

Zu überlegen wäre auch, ob man nicht die West-Ost-Verbindung von der Gemeindeweide zur Lehmkaute aufwerten könnte. So daß ein geschlossener Ring entsteht. Dieser Weg ist nämlich nach Norden durch einen Graben begrenzt, zumindest bis zum ehemaligen Schäferborn, aber eventuell auch noch weiter nach Osten. Ein Grasstreifen wird dort auch freigehalten.

 

Die Arbeitsgruppe „Landwirtschaft und Landschaftspflege“ möchte in dem Gebiet zwischen der Lehmkaute und der Kleinen Lohe beispielhaft darstellen, wie eine „Lebensraumvernetzung“ in einer modernen Kulturlandschaft mit vorwiegend landwirtschaftlicher Nutzung aussehen könnte.

Ein Netz naturnaher Lebensräume soll geschaffen werden durch

  • genetisch stabile Dauerlebensräume für Pflanzen und Tiere
  • punktförmige Lebensräume („Trittsteine“) zwischen den Schutzgebie­ten (kleine Wäldchen und Feldholzinseln).
  • linienförmige Lebensräume („Korridore“) als Wanderwege für Tierarten (zum Beispiel Hecken, Grassäume, Uferstreifen von Bächen und Gräben).

 

Weg‑, Feld‑ und Ackerraine

Die ersten blütenbesuchenden Insekten finden an Wegrainen in der Ackerlandschaft ihre er­ste Nahrung. An der Grenze zwischen Acker und Grasflur läuft ein reger Artenaustausch ab.

Marienkäfer, Flor­fliegen, Schlupfwespen und Schwebfliegen fressen Blattläuse und haben einen positiven Einfluß auf die Ertragsbildung. Sie nutzen dem Landwirt und kosten kein Geld.

 

Ackerrandstreifen

Zur Erhaltung der Ackerwildkrautflora werden Ackerrandstreifen in einer Breite von zwei bis vier Metern von einer Unkrautbekämpfung ausgenommen. Das Samenpotential im Boden kann sich wieder entwickeln. Wertvoll sind Streifen, die an Ackerrandstreifen grenzen, mit Senf, Sonnenblumen, Phacelia (Bienenfreund), Dinkel, Lein und Buchweizen.

 

Hecken, Feldholzinseln und Waldsäume/Bewuchs unter Hochspannungsmasten

Die drei‑ bis fünfzeiligen sind den schmalen Hecken vorzuziehen, da sich in den breiteren Hecken Zentren für Waldarten ausbilden können. Hecken sind in der Agrarlandschaft flächensparend, weil sie auf schmalen Flächen und Hang­kanten angepflanzt werden können.

 

Feldholzinseln

Auf Restflächen, wie Zwickel, Wendewegen und Hangkanten werden kleine Feldholzinseln (500 ‑ 1.000 Quadratmeter) mit geschlossenem Gehölzbestand angelegt. Größere Feldholzinseln haben im Zentrum eine Grasfläche. Um den Flächenanteil der Grenzlebensräume zu vergrößern, sollten die Ränder der Feldholzinseln nicht gerade, sondern buchtig sein. Das gilt auch für den inneren Gehölzsaum.

Die Abstände von einer Feldholzinsel zur anderen sollte maximal 250 Meter betragen. Dies soll dazu beitragen, daß die meisten Tierarten die verschiedenen Feldholzinseln über Grasreine erreichen können. Liegen Feldholzinseln mehr als 500 Meter auseinander, sollten sie durch Hecken miteinander verbunden werden, um ein Überwandern der Wildarten zu ermöglichen und dadurch eine Isolation des genetischen Potentials zu verhindern.

 

Feuchtwiesen

Feuchte Wiesen können sich langfristig nur halten, wenn die extensive Nutzung beibehalten wird und sie brauchen breite Pufferzonen. Meistens reicht es aus, auf den ehemaligen Feuchtstandorten die Entwässerungsgräben‑ und röhren zu schließen.

 

Gräben

Gräben tragen zur Zerstörung von Feuchtgebieten bei, sind aber dennoch ein wichtiges Element eines Verbundsystems. Sie sollten jedoch nicht schmale Rinnsale mit hohen, steilen Ufern sein. Sie brauchen eine Pufferzone. An breiteren Gräben wäre eine Bepflanzung in Teilabschnitten mit Gehölzen vorteilhaft.

 

Wildacker

Fläche des Jagdpächters, die mit vier Bäumen bepflanzt wird.

 

Bäche

Auch die Bäche brauchen in der Agrarlandschaft, wegen der drohenden Überdüngung („Eutrophierung“) breite Pufferzonen.

 

Zu dem Text gehört eine Karte, auf der der Text den entsprechenden Biotopen zugeordnet ist:

Feldholzinseln  Lehmkaute und Gemeindeweide, Ackerrandstreifen östlich des Schilfstreifens und Grünfläche Bracker, Hecken am ehemaligen Aussichtsturm, Feuchtwiesen auch am Schilfstreifen, Wildacker, Gräben östlich der Gemeindeweide, Bach nordöstlich der Gemeindeweide.

 

Die Agendagruppe „Landwirtschaft“ hatte sich zunächst befaßt mit der Renaturierung der Braubach, mit den Streuobstwiesen und mit verschiedenen Einzelprojekten. Als es schon auf den Schluß der Einstiegsphase in den Agenda-Prozeß zuging, sagte man: Wir müssen auch einmal überlegen, wie wir die Situation der Landwirtschaft verbessern können. Sie soll auch in Zukunft eine Chance haben, obwohl in Ostdeutschland oder in den USA wegen der größeren Flächen billiger gewirtschaftet werden kann: In Maintal beträgt die Betriebsgröße etwa 30 Hektar, in Ostdeutschland bin 300 Hektar (Genossenschaften noch weit mehr). Es ist auch damit zu rechnen, daß noch weitere Betriebe verschwinden, weil kein Nachfolger mehr da ist. Deshalb müssen Überlegungen für die Zukunft getroffen werden.

 

Die Landwirte verwiesen darauf, daß schon größere Flächen entstanden sind durch Kauf, Tausch oder Pacht. Doch diese Entwicklung fand immer eine Grenze an dem bestehenden Wegenetz. Deshalb tauchte der Plan auf, einen großen Teil der Wege (vor allem die Graswege) aufzugeben und die dadurch gewonnenen Flächenzusammenzulegen und auf diesen neuen Flächen Anpflanzungen vorzunehmen, die einen Biotopverbund ermöglichen.

Doch in erster Linie sind dabei die Interessen der Landwirtschaft im Blick, nicht der Naturschutz, der dabei nur ein Abfallprodukt ist. Jedenfalls gibt es dafür schon gute Beispiele, auch in der näheren Umgebung, weil bei genügend dauernd stillgelegten Flächen sich sehr schnell wieder Niederwild einstellt (Hasen, Rebhühner, Fasane).

 

Einige Mitglieder der Agendagruppe regten deshalb an, in den nördlichen Gemarkungen Maintals (nicht Flächen, die Bauland werden könnten, nicht Wiesen und Streuobstwiesen)

eine Umlegung der landwirtschaftlichen Flächen vorzunehmen. Die Vorteile einer Umlegung wären:

 

  1. Größere Schläge ermöglichen einen sparsameren Maschineneinsatz, weil nicht so oft umgesetzt werden muß. Kraftstoff wird gespart.
  2. Ein Pflügen entlang der Höhenlinien wird möglich, weil die Grundstücke entsprechend breit ausgewiesen werden.
  3. Lästige Wege, die heute nicht mehr gebraucht werden, fallen weg und können als ökologisch genutzte Flächen an den Rand der großen Flächen gelegt werden.
  4. Größere Flächen bringen geringeren Verwaltungsaufwand für die Landwirte mit sich (Antragstellung, Statistik, Zahlungsverkehr).

 

In der Sitzung im November referierten Herr Peschel und Herr Schließmann von der Flurbereinigungsbehörde des Wetteraukreises mit Sitz in Gelnhausen. Nach dem Krieg wurde jeder Quadratmeter genutzt: Um die Ernährung sicherzustellen, wurde jede Hecke gerodet. Heute lautet der politische Auftrag, die Belange der Landwirtschaft und es Naturschutzes zu berücksichtigen.

 

Gründe für eine Flurbereinigung:

  1. Agrostrukturelle Gründe (wenn noch keine Zusammenlegung vorgenommen wurde)
  2. Für Infrastrukturmaßnahmen wird Land gebraucht
  3. Vereinfachteres Verfahren nach § 86 in bereits bereinigten Gemeinden - mit Wegen
  4. Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach § 91  - ohne Wege
  5. Freiwilliger Landtausch nach § 103.

 

Verfahren:

  1. Zuerst müßten die Landwirte beschließen, ob sie eine Zusammenlegung  wollen.
  2. Eingeleitet wird die Flurbereinigung dann - nach Information der Eigentümer - durch den Flurbereinigungsbeschluß der Stadtverordnetenversammlung.
  3. Es wird eine Teilnehmergemeinschaft gebildet mit einem Vorstand, der die allgemeinen Belange wie Wegebau und Gewässer vertritt.
  4. Für die Verhandlung mit der Umlegungsstelle ist maßgebend der Eigentümer des Grundstücks, der sich mit dem Pächter abstimmt und ihm auch Vollmacht geben kann.
  5. Die Flurbereinigung ist ein Grundstückstauschverfahren und keine Enteignung: Jeder hat Anspruch auf die gleiche Fläche, zumindest nach dem Wert. Es besteht ein Anspruch auf Land von gleichem Wert, es gibt keinen Ausgleich in Geld. Die Grund­stücke werden bewertet von unabhängigen landwirtschaftlichen Schätzern (Bodenproben im Abstand von 20 Zentimeter, Bodenbeschaffenheit, Hanglage, Feuchtigkeit, Nähe zur Ortslage). Wenn eine geringere Fläche zugeteilt wird, dann hat sie einen höheren Bodenwert. Die Bodenqualitäten im Norden Maintals dürften nicht so unterschiedlich sein, wie die Landwirte das behaupten. Niemand muß befürchten, daß er eine Einbuße erleidet.
  6. Zuerst wird von den Landwirten festgelegt, welche Wege wegfallen sollen und wie das ver­bleibende Wegenetz aussehen soll. Eventuell bleiben dann im Norden Maintals nur noch 25 von Wegen umrahmte große Flächen übrig. Das wäre jedenfalls die Maximallösung, aber auch die Umlegung in nur e i n e r Gemarkung wäre möglich
  7. Ein Flurbereinigungsplan mit Wege- und Gewässerplan wird aufgestellt und den Eigentümern zugestellt.
  8. Ein landschaftlicher Begleitplan will die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes aufeinander abstimmen.
  9. Mit jedem Grundbesitzer werden zwei Gespräche geführt. Nach dem Gesetz kann eine Flurbereinigung  gegen den Willen der Eigentümer durchgeführt werden, auch gegen die Mehrheit. Aber man wird es nicht tun gegen den Widerstand der Mehrheit. Auch die Gemeinde wird wohl auf einen Antrag verzichten, wenn die Mehrheit dagegen ist. Wenn gar kein Einvernehmen zu erzielen ist, muß von der Behörde entscheiden werden, notfalls auch gerichtlich (Bei 50 Teilnehmern können nicht zwei alles blockieren).
  10. Planfeststellungsverfahren.
  11. Mit der Durchführung der Umlegung wird ein Vermessungsbüro beauftragt, das unter Berücksichtigung der Flächengröße und der Bodenwertzahl einen Vorschlag für die Umlegung macht.
  12. Rechtsmittel sind möglich, sollen aber nach Möglichkeit vermeiden werden durch intensive Gespräche.
  13. Das Wege- und Gewässernetz wird in die Landschaft umgesetzt und der Ausbau vorgenommen. Die Laufzeit des Verfahrens beträgt fünf bis sechs Jahre.
  14. Eine neue Flurkarte wird erstellt und bei Bestandskraft das Grundbuch berichtigt.

 

Ziel soll es sein, möglichst alle Flächen eines Eigentümers (auch Nicht-Landwirte) in dem gesamten Umlegungsgebiet zu ein oder zwei Flächen zusammenzulegen. Vielleicht würden bei dieser Gelegenheit die Eigentümer kleinerer Flächen ihr Grundstück an einen Landwirt verlaufen. Vor allem für Erbengemeinschaften wäre das attraktiv, weil man Geld leichter teilen kann als Grundstücke. Und ein Eigentümer aus Bischofsheim, der auch Grundstücke in Hochstadt und Wachenbuchen hat und nicht verkaufen will, der hätte dann nur noch e i n Grundstück in Bischofsheim. Den Nicht-Landwirten dürfte es jedenfalls egal sein, wo ihre Fläche liegt.

Die zu bearbeitenden Flächen sollten die Größe von 10 bis 15 Hektar haben. Die Flächen müßten aber so gelegt werden, daß sie von zwei der verbleibenden Wege aus zugänglich sind

Die Nutzer (d.h. die aktiven Landwirte) müßten über ihre Pachtverhältnisse verhandeln und in der Regel neue Pächter suchen, die ihre Fläche neben der eigenen Fläche des Landwirts haben. Die Verpächter werden dadurch nicht schlechter gestellt, sie haben nur einen neuen Pächter zum gleichen einheitlichen Preis.

Die eingesparten Wegeflächen werden als eigene Grundstücke im städtischen Besitz ausgewiesen. Was die Stadt damit macht, kann den Landwirten egal sein. Durch einen Beschluß der Stadtverordnetenversammlung wäre abzusichern, daß die zusammengelegten städtischen Flächen nicht landwirtschaftlich verpachtet werden, sondern ökologisch genutzt werden, ohne daß größere Pflegekosten entstehen (Bäume, Hecken, Steinhaufen).

Sie sind naturgemäß lang und schmal, um der Biotopvernetzung dienen zu können. Sie könnten sich zum Beispiel entlang der Gemarkungsgrenze Bischofsheim-Hochstadt von der Weid zur Großen Lohe erstrecken oder von der Leimenkaute entlang der Gemarkungsgrenze Hochstadt-Wachenbuchen. Aber die Biotope werden so gestaltet, daß die Landwirtschaft nicht behindert wird (keine großen Bäume, keine durchgehenden Hecken).

 

Kosten:

Das Land gibt 60 Prozent Beihilfe für die Ausführungskosten (Verwaltungskosten voll vom Land, vor allem die Gehälter). Die restlichen 40 Prozent werden umgelegt nach dem Wert der neuen Grundstücke. Es gibt dafür zinslose Kredite des Landes auf 33 Jahre, nur Beträge bis 250 € sind sofort zu zahlen. Oft geben die Gemeinden weitere Zuschüsse.

Für einen Hektar können Kosten von 1.250 € entstehen, die aber wie oben dargestellt auf­ge­schlüsselt werden. Für den Eigentümer ergibt das maximal 50 €. Ein zinsloses Darlehen mit   3 Prozent Tilgung bringt sogar Geld, wenn man das Kapital zum Zinssatz von 3 Prozent oder mehr anlegt. Für die Unkosten stehen auch Ökopunkte zur Verfügung. Manche Investoren stehen Schlange, weil sie für ihr Vorhaben Ausgleichsmaßnahmen brauchen.

Die Kosten sind nicht zu hoch wie bei der Vermessung eines Einzelgrundstückes, weil nur die Ersatzflächen für die Wege neu vermessen werden müßten: Alles andere kann auf dem Papier geschehen; die Grundbuchkosten bleiben allerdings.

Die Pflege der Biotopfläche liegt für 25 Jahre bei dem Käufer der Fläche bzw. bei dem, der die Ökopunkte ausgleichen will (städtebaulicher Vertrag), danach bei der Gemeinde.

 

 

Stellungnahme der Landwirte:

Die großflächige Umlegung im Norden Maintals traf jedoch auf den entschiedenen Widerstand der anwesenden Landwirte. Sie fragten, welchen Nutzen sie von einem größeren Acker haben. Sie wollen sich lieber mit einem privaten Tausch helfen. Sie unterstellten, es ginge in erster Linie darum, daß Biotopflächen entstehen. Diese lehnen sie aber grundsätzlich ab, weil sie angeblich zu viel Schatten werfen und die Wildkräuter die Äcker verunreinigen und höheren Einsatz von Unkrautvertilgungsmitteln (Herbizide) erfordern.

Es wurde nicht gesehen, daß auch für die Landwirtschaft die Flurbereinigung von Vorteil ist, wenn eine strukturiert und nicht ausgeräumte Landschaft entsteht. Sie sahen nicht, wieviel Kraftstoff sie zum Beispiel sparen, daß Verwaltung und Papierkrieg verringert wird und die Konkurrenzfähigkeit mit ostdeutschen oder amerikanischen Landwirten erreicht werden könnte. Sie wollten gern, daß die Stadt  ihre Wege an die Landwirte verpachtet, dann wäre aber nicht der Zweck erfüllt, den die lokale Agenda im Blick hat.

 

Kleine Lösung:

Herr Peschel schlug deshalb vor, es einmal mit einer kleineren Fläche zu versuchen. Doch die Zusammenlegung funktioniert an sich nur im großen Rahmen. Nur dann können Kleinflächen eines Eigentümers, der nicht Landwirt ist, zusammengelegt werden, und diese Fläche wird dann an einen Weg gelegt, so daß jeder Eigentümer zum Beispiel ein Pachtverhältnis auflösen kann und wieder Zugang zu seinem Grundstück hat.

Wenn man nur 40 oder 50 Grundstücke zusammenlegen will, dann ist gar nichts da, das man zusammenlegen könnte. Denn es ist kaum anzunehmen, daß in so einem kleinen Gebiet ein Eigentümer zwei Grundstücke hat, die man zusammenlegen könnte. Man hätte aber große Kosten, weil jedes Grundstück neu vermessen und ausgesteint werden müßte.

Wenn man jedoch eine großflächige Lösung sucht, brauchen die Flächen innerhalb der verbleibenden Wege nur rechnerisch zusammengelegt werden und eine Vermessung ist nur am Rand nötig, wo die neuen Flächen entstehen.

Solange die Landwirte kein Verständnis für diesen Vorschlag zeigen, sollten sie ihn in die

Schublade legen. Aber wenn sie dann wieder einmal stöhnen darüber, daß sie nicht konkurrenzfähig sind oder in der Flut des Schreibkrams ersticken, dann werden sie die Überlegungen vielleicht doch einmal wieder zur Hand nehmen und dann vielleicht eher einen Zugang dazu finden.

 

 

 

Biotopvernetzung Maintal - Planung für die Gemarkung Hochstadt

Anne Brockmeyer-Roess im Auftrag der Stadt Maintal, Materialien zur Stadtentwicklung 6

 

1. SAUMBIOTOPE

 

1.1 Wegraine

 

1.1.1 Bedeutung von Wegrainen als Lebensraum und Vernetzungselement

Unter dem Begriff „Wegrain“ versteht man die „nicht oder nur wenig genutzten, überwiegend gehölzfreien schmalen Streifen zwischen Bewirtschaftungsgrenzen und Wegen“. Sie sind nicht nur der Lebensraum für viele Tier‑ und Pflanzenarten, sondern wirken darüber hinaus als wichtiges Element bei einer Vernetzung der isoliert in der Agrarlandschaft liegenden Biotope. Dabei fungieren Wegraine als sogenannte Saumbiotope und entwickeln bei intensiver Pflege in der Regel einen Gras‑ und Krautbewuchs. Vorhandene Gräben und Böschungen können mit einbezogen werden; darüber hinaus steigt der ökologische Wert eines naturnahen Wegraines mit einzelnen, unregelmäßig verteilten Gehölzen oder Gehölzgruppen. Naturnahe, breit ausgeprägte Wegraine sind neben dem ökologischen Gewinn auch eine ästhetische Bereicherung der Landschaft.

Aus der heutigen intensiv genutzten Agrarlandschaft sind Saumbiotope im Allgemeinen (z.B. Hecken, Baumreihen, Gräben und Grabensäume, Gras‑ und Krautraine) und damit auch Wegraine weitgehend verschwunden. Häufig werden sie überackert, d.h. in die landwirt­schaftliche Nutzung der Ackerflächen mit einbezogen. Durch den Eintrag von Dünge‑ und Pflanzenschutzmitteln, häufiges Mähen und Befahren entstehen so artenarme Streifen, die als Lebensraum weder für Pflanzen noch für Tiere von Wert sind. Im schlimmsten Fall sind die Wegraine bereits völlig abgepflügt und verschwunden, so daß Ackerrand und Fahrspur des Weges direkt aneinandergrenzen.

Saumbiotope im Allgemeinen haben neben ihrer Bedeutung für die vom Menschen beeinflußte Kulturlandschaft auch in der Naturlandschaft eine wichtige Funktion als Übergangsbereiche. In ihnen vermischen sich zwei aneinander grenzende Lebensraumtypen zu einem Bereich, der von abwechslungsreichen Lebensbedingungen (z.B. Temperatur‑, Feuchte‑, Wind‑ und Licht­verhältnissen) gekennzeichnet ist. Hier können sowohl die für den einen, als auch für den anderen Lebensraum typischen Arten existieren. Daher beherbergen Wegraine eine vielseitige Zusammensetzung von Pflanzen‑ und Tierarten, z. T. auch solche, deren ursprüngliche Lebensbedingungen in der heutigen Kulturlandschaft nicht mehr oder nur noch selten erfüllt werden (Rückzugsraum). Alles in allem erfüllen Wegraine eine ganze Reihe von Aufgaben in der Landschaft, dabei ist die von ihnen beanspruchte Fläche, gemessen an der Wirkung, eher gering:

  • Nahrung (z.B. Pollen, Nektar, Samen, grüne Pflanzenteile)
  • Wohn‑ und Nistplatz (z.B. für Säugetiere, Vögel, Reptilien)
  • Deckung für Tiere vor Beutegreifern (z.B. Rebhühner)
  • Fluchtmöglichkeit bei Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen
  • Überwinterungsmöglichkeit (z.B. für Insekten in trockenen Pflanzenteilen)
  • Standortbedingungen für Pflanzen und Tiere, wie sie in der intensiv genutzten Kulturlandschaft nur noch selten zu finden sind (in vielen Gebieten z.B. die letzten Standorte von Feuchtwiesen‑ und Magerrasenarten).

Beispielhaft sei noch erwähnt, daß bundesweit auf den bodentypabhängigen verschiedenen Standorten der Weg‑ und Feldraine etwa 40 Prozent der heimischen Gefäßpflanzen nachgewiesen wurden, deren Blüten die Nahrungsgrundlage für hunderte hochgefährdeter Insektenarten bieten, die sonst in unserer Landschaft keine Nahrung mehr finden.

 

1.1.2 Bedeutung naturnaher Wegraine für die Landwirtschaft

Sinn und Zweck von Feld‑ und Wirtschaftswegen ist aus landwirtschaftlicher Sichtweise zunächst einmal, den Zugang zu den Ackerflächen zu ermöglichen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, ist es sicherlich nicht nötig, Wegraine naturnah zu gestalten. Oft werden diese Bereiche in der Praxis sogar als Ackerflächen mitgenutzt. Daß die Einhaltung naturnaher Wegraine jedoch auch der Landwirtschaft selbst großen Nutzen bringen kann, darf darüber allerdings nicht vergessen werden.

In diesem Zusammenhang muß man zugrundelegen, daß Landwirtschaft langfristig nur auf der Basis eines intakten Naturhaushaltes möglich ist.

Hierbei werden zukünftig unter anderem die Grundsätze sogenannter „Integrierter Produktionsverfahren“ zunehmende Bedeutung erlangen. Der „Integrierte Pflanzenbau“ arbeitet unter Einbeziehung und Optimierung möglichst aller Faktoren, die Wachstum und Gesundheit der Kulturpflanzen beeinflussen (u.a. Auswahl krankheits‑ und schädlingsunempfindlicher sowie standortgerechter Sorten, optimale Boden­bearbeitung, Fruchtfolge usw.).

Chemischer Pflanzenschutz ist unter diesen Bedingungen ohnehin seltener erforderlich und findet zudem nur bei Überschreiten einer bestimmten wirtschaftlichen Schadensschwelle und unter größtmöglicher Schonung der Nützlinge statt.

Diese Anbaugrundsätze, bei deren Einhaltung bereits heute ein Gütesiegel für die Qualität der Erzeugnisse vergeben wird, bauen auf den Selbstregulierungskräften des Agrarökosystems auf. Diese wiederum können sich allerdings nur dort entwickeln und stabilisieren, wo funktionierende Lebensgemeinschaften die Grundlage dafür liefern. In naturnahen Saumbiotopen, wie es eben auch Wegraine sein sollten, können sich Populationen von Nützlingen (z.B. Flor‑ und Schwebfliegen, Schlupfwespen) entwickeln, die sich in den Randbereichen der Ackerflächen von ihren natürlichen Beutetieren (z.B. Blattläusen) ernähren.

 

Ein ausgewogenes Räuber‑Beute‑Verhältnis kommt dem Landwirt dadurch zugute, daß er seine wirtschaftliche Situation einerseits durch das Einsparen von Pflanzenschutzmitteln verbessern und u. U. dadurch auch den Absatz seiner Produkte aufgrund geringerer Pflanzenschutzmittelrückstände fördern kann.

Ertragseinbußen aufgrund naturnaher Wegraine sind im Allgemeinen nicht zu erwarten. Die Gefahr des Einwanderns von Schädlingen aus den Saumbiotopen in die Äcker kann als sehr gering beurteilt werden, denn auch die natürlichen Gegenspieler der Pflanzenschädlinge können sich hier besser entwickeln. Mit steigendem Schädlingsdruck finden die Nützlinge immer bessere Lebensbedingungen und ihre Zahl nimmt ebenfalls zu. Auf diese Weise kann sich am Ackerrand ein Nützlingsbestand aufbauen und erhalten, der dem Landwirt die Möglichkeit gibt, den ökologisch und gesundheitlich bedenklichen Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren.

Auch die Gefahr des Einwanderns von sogenannten „Unkräutern“ kann als gering bewertet werden, da es sich bei den Rainarten um an Sonne angepaßte, licht‑ und wärmeliebende Arten handelt. Sie können unter den Bedingungen des modernen Ackerbaues (ständige Bodenbearbeitung, dichte Bestände, kühleres Bodenklima) nicht gegen die Kulturpflanzen konkurrieren.

 

1.1.3 Rechtslage bei der Nutzung der Wegraine

Wegränder, das heißt nicht zur Fahrbahn gehörende Flächen von Wegen, werden im landwirtschaftlichen Bereich häufig unberechtigterweise bewirtschaftet. Im Bundesdurchschnitt (BRD alt) machen die unrechtmäßig abgepflügten Wegraine bereits 5 bis 10 Prozent landwirtschaftlicher Nutzfläche aus. Es ist Aufgabe der Gemeinde als Wegeflächeneigentümerin, einer mißbräuchlichen. Nutzung dieser Flächen entgegenzuwirken. Nach § 1 Abs. 1 HGO soll die Gemeinde das Wohl ihrer Einwohner fördern; dazu zählen auch ideelle Werte, wie z.B. der Erholungswert der Landschaft.

§ 23 Abs. 1 Nr. 1 („Schutz besonderer Lebensräume“) des Hessischen Naturschutzgesetzes verbietet u.a. das Abbrennen von Wegrändern sowie eine erhebliche Beeinträchtigung der Pflanzen‑ und Tierwelt dort durch das Ausbringen von Stoffen (z.B. Dünge‑ und Pflanzenschutzmitteln). Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß das Umbrechen von Wegrainen nicht durch die Landwirtschaftsklausel abgedeckt ist und demzufolge einen Eingriff nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 IHENatG) darstellt, der einer Genehmigung bedarf (vgl. auch Anhang: Erlaß des Hessischen Ministers für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz vom 23.12.1991).

 

1.1.4 Ergebnisse der Ermittlung der Breiten der Wegraine

Durch Geländeerhebungen wurde das Potential zur Anlage von Wegrainen als Saumbiotope ermittelt. Dabei wurden zunächst nur die Wege mit einer Sollbreite von mindestens 5 Meter untersucht, da man hier von Wegrainen mit mindestens ein Meter Breite ausgehen kann (Sollbreite: 3 Meter Fahrspur : durch 2 Wegraine je Weg). Anhand von Flurkarten konnten die Wege‑Sollbreiten festgestellt werden. Diese Vorgaben wurden dann im Gelände überprüft (Ist-Breiten). Im Untersuchungsgebiet wurden dazu etwa 100 Einzelmessungen durchgeführt, vorwiegend in den Fluren     1 ‑ 4, 7, 8, 26 und 30.

Die Messungen erfolgten jeweils von Ackerrand zu Ackerrand, sofern sich beiderseits eines Weges Ackerflächen befinden. Weniger eindeutig ist der Fall, wenn ein Grasweg zwischen zwei Grünland­flächen verläuft. Da im Untersuchungsgebiet jedoch wenig Grünland vorhanden ist, stellte dies kein Problem dar.

Es fiel auf, daß entlang eines Weges die Wegrainflächen z. T. deutlich variieren; d.h. es kam vor, daß relativ breite, gut ausgebildete Raine gefunden wurden, in deren fast unmittelbarem Anschluß die Wegraine schon fast nicht mehr vorhanden waren. Die Unterschiede in der Vegetation dieser Flächen sind augenfällig.

 

1.1.4.1 Ergebnisse

Die durchgeführten Messungen ergaben, daß die Sollbreiten der Wege mit Mindestbreiten von 5 Meter so gut wie nie eingehalten wurden. In den Fluren 1-4, 7-8, 26 und 30 ergibt sich ein Fehlbestand von rund 1,5 Hektar. Dennoch wurden auch einige positive Beispiele für Wegraine gefunden. Diese waren entweder in ganzer Sollbreite erhalten bzw. lagen noch darüber und waren zum Zeitpunkt der Erhebung (April/Mai) in der Vegetation gut ausgeprägt. Es fielen auch einige Graswege mit geringeren Sollbreiten durch ihre Ausprägung positiv auf. Leider sind jedoch die vielen negativen Abstufungen des Zustandes von Wegrainen und Wegen eher anzutreffen. Manchmal ist noch nicht einmal mehr ein grüner „Mittelstreifen“ vorhanden.

 

1.1.5 Entwicklungsmöglichkeiten für Wegraine

a) Generell:

Aufgrund des erheblichen Flächenanteils der überackerten Wegeflächen kann man davon ausgehen, daß die Rückgewinnung gemeindeeigener Flächen und deren naturgemäße Entwicklung im Untersuchungsgebiet einen wirkungsvollen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten wird. Dazu sollten Gespräche mit den Landwirten geführt werden, in denen das Ziel der Stadt deutlich gemacht wird, die in ihrem Eigentum stehenden Wegeflächen auch im Sinne des Naturschutzes zu nutzen. Dabei ist das Hauptaugenmerk auf Wege mit einer Mindestbreite von 5 Meter zu legen.

Um einen naturnahen Zustand der Wegraine zu erreichen, sollte man sie zunächst der natürlichen Sukzession, d.h. ihrer eigenen Entwicklung, überlassen. Unter Umständen kann bei stark verdichteten Böden eine Bodenlockerung die spontane Pflanzenentwicklung (Selbstbesiedlung) fördern.

 

b) Einzelmaßnahmen:

Einzelne unregelmäßig am Wegrain verteilte Gehölze (Büsche, Buschgruppen, Bäume zweiter Ordnung) können dessen Wert steigern und zugleich den Grenzverlauf optisch andeuten. Dafür kommen jedoch nur Wegraine in Frage, die eine ausreichende Breite besitzen, etwa ab 1,5 Meter Wegrain‑Sollbreite (Karte Wegraine).

Böschungen eignen sich gut für die Aufwertung durch Gehölzgruppen. Dies sollte an der Böschung zwischen den Flurstücken Flur 28 Flurstück 40 und 41 (Karte Wegraine 1) geschehen.

 

Die nördliche „Verlängerung“ von Flur 1, Flurstück 62/2 (Karte Wegraine 2) eignet sich ebenfalls für die Anpflanzung einer kleinen Gehölzgruppe oder eines markanten Einzelbaumes. Hier ist eine dreieckige Brachfläche von etwa 100 Quadratmeter Fläche entstanden, nachdem eine vormals schräge Wegbiegung in eine rechtwinklige abgeändert wurde. Diese Fläche liegt allerdings bereits auf Niederdorfelder Gemarkung.

 

Entlang des westlichen Wegraines der Wegparzelle Flur 3, Flurstück 84 (Weg‑Sollbreite 7 Meter, Wegrain‑Sollbreite 2 Meter) wird eine Baumreihe (je 10 Meter ein Baum = insgesamt 80 Bäume) aus den folgenden möglichen Wildobstsorten vorgeschlagen (Karte Wegraine, 3):Vogelkirsche (Prunus avium), Traubenkirsche (Prunus padus), Holzapfel (Malus sylvestris), Wildbirne (Pyrus pyraster), Eberesche (Sorbus aucuparia), Speierling (Sorbus domestica).

 

Diese Wildobstgehölze bilden Hochstämme aus und eignen sich gut für eine Verwendung in Baumreihen. Sie haben eine hohe Bedeutung für die Vogelwelt; zum einen der Früchte wegen und zum anderen, weil die Blüten von einer großen Zahl Insekten besucht werden, die wiederum Vögeln als Nahrung dienen.

Darüber hinaus dienen die Früchte auch einer Reihe anderer Tiere (Mäuse, Bilche, Hasen, Igel) als Nahrung. Die Baumreihe sollte in Höhe von Flur 2, Flurstück 2 beginnen und frühestens in Höhe von Flur 1, Flurstück 55/23 enden.

 

Entlang der Wegparzelle Flur 2, Flurstück 41 (nördlicher Wegrain) wird die Pflanzung von Einzelgehölzen (Bäumen und Sträuchern) vorgeschlagen (Karte Wegraine, 4): Feldahorn (Acer campestre), Elsbeere (Sorbus torminalis), Hainbuche (Carpinus betulus), Roter Hartriegel (Comus sanguinea), Weißdorn (Crataegus sp.), Schlehe (Prunus spinosa), Kreuzdorn (Rhamnus carthartica), Hundsrose (Rosa canina), Salweide (Salix caprea), Wolliger Schneeball (Vibumurn lantana).

 

Empfehlenswerte Staucharten für die Bepflanzung von Wegrändern:

Berberitze, Haselnuß, Purpurweide, Salweide, Ohrweide, Bruchweide, Schlehe, Himbeere, Brombeere, Hundsrose, Weißdorn, Stachelbeere, Rote Johannisbeere Schwarze Johannisbeere, Roter Hartriegel, Kornelkirsche, Besenginster, Pfaffenhütchen, Faulbaum, Kreuzdorn, Liguster, Schwarzer Holunder, Traubenholunder, gewöhnlicher Schneeball, wolliger Schneeball, Heckenkirsche, Schneebeere.

 

Empfehlenswerte Baumarten für die Bepflanzung von Wegrändern:

Rotbuche, Traubeneiche, Stieleiche, Schwarzerle, Sandbirke, Hainbuche, Zitterpappel, Silberweide, Winterlinde, Sommerlinde, Trauben-Kirsche, Vogelkirsche, Holzapfel, Holzbirne, Mehlbeere,

Speierling, Vogelbeere, Eberesche, Spitzahorn, Feldahorn, Bergahorn, Esche.

Neben den heimischen. standortgerechten Bäumen sollten alte, seltengewordene bedrohte Hochstamm‑Obstbäume wieder vermehrt gepflanzt werden. Diese bereichern das Landschaftsbild und sind hervorragende Lebensräume.

 

1.1.6 Pflegemaßnahmen für Wegraine

Die Pflege der wiedergewonnen Flächen entlang der Wege bedarf in der Regel nur eines geringen Aufwandes. Im Allgemeinen genügt es, einen ein Meter breiten Streifen beiderseits der Fahrspur einmal im Jahr zu mähen. Dies sollte möglichst gegen Ende September nach der Samenreife geschehen. Bereiche an Böschungen, Gräben oder weiter als ein Meter vom Fahrbahnrand entfernt, werden lediglich alle 3 ‑ 4 Jahre einmal gemäht. In diesem Fall sollte jedes Jahr eine andere Teilfläche gemäht werden. Um Tiere am Erdboden zu schonen, muß der Schnitt mindestens 10 Zentimeter hoch angesetzt werden.

Zur Aushagerung zu nährstoffreicher Flächen sollte das Mähgut in jedem Fall abtransportiert werden. Allerdings empfiehlt es sich, das Mähgut erst nach dem Trocknen aufzunehmen, damit die Samen herausfallen können. Gehölze sind mit Wildschutzzäunen bzw. Drahtmanschetten gegen Verbiß zu schützen. Diese müssen erhalten und, wenn die Pflanzen groß genug sind, entfernt werden.

Um Tiere und Pflanzen in Wegrainen nicht durch Schadstoffeintrag zu gefährden und die von der Ackerfläche ausgehenden Beeinträchtigungen abzupuffern, wäre ein zusätzlich durchgeführtes Ackerschonstreifen-Programm eine sinnvolle Ergänzung (s. Kapitel: Ackerflächen). Die Landwirte sollten auf dieses Förderprogramm des Landes sowie immer wieder auf die ergänzende Förderung der Stadt Maintal immer wieder hingewiesen werden, besonders im Bereich der Wasserschutzgebietszonen. Für den Fall, daß das vom Amt für Regionalentwicklung, Landschaftspflege und Landwirtschaft (ARLL) vermittelte Programm bereits ausgeschöpft sein sollte, besteht die Möglichkeit, mit einer Richtlinie der Stadt Maintal interessierten Landwirten ein eigenes kommunales Förderprogramm anzubieten.

 

 

Übersicht: Pflege und Entwicklungsmaßnahmen von Wegrainen

Allgemeine Maßnahmen auf den Wegrainen:

‑ kein Dünger‑ und Herbizideinsatz

‑ kein Umbruch

‑ keine Neu-Einsaat

 

Pflegemaßnahmen

‑ jährliche Mahd Ende September (Im Idealfall sollte auf jeder Wegseite im Wechsel je ein etwa 30 Meter langer und 1 Meter breiter Streifen gemäht bzw. nicht gemäht werden. Die Flächen sind jährlich zu wechseln).

‑ Bereiche an Böschungen, Gräben oder weiter als 1 Meter vom Fahrbahnrand entfernt werden lediglich alle 3 ‑ 4 Jahre, ebenfalls alternierend, gemäht (Mähgut sollte, wenn möglich, nach dem Abtrocknen und Herausfallen der Samen abgefahren werden).

‑ Der Schnitt ist mindestens 10 Zentimeter hoch anzusetzen.

‑ Mähgut nach dem Abtrocknen und Herausfallen der Samen abfahren.

‑ Anpflanzung von Gehölzen.

‑ Schutz junger Gehölze gegen Wildbiß.

 

 

1.2 Gräben

 

1.2.1 Bedeutung von Gräben als Lebensraum und Vernetzungselement

Zur Beurteilung von Gräben als Lebensraum für Tiere und Pflanzen muß man sich zunächst vor Augen halten, daß es sich dabei um künstlich angelegte, vom Menschen geschaffene Strukturen handelt. Sie dienen in der Agrarlandschaft in erster Linie der schnelleren oder permanenten Entwässerung feuchter Standorte und der schnellen Abführung des oberflächlich auftretenden Grund‑ und Niederschlagswasser zum nächsten Fließgewässer („Vorfluter“).

Je nach Intensität menschlichen Eingreifens sind Gräben für den Naturschutz positiv oder negativ zu bewerten. Zwar können sie den ökologischen Wert eines unverbauten Fließgewässers nicht erreichen; sie zeigen jedoch je nach Ausbildung und Wasserführung Charakteristika der Lebensgemeinschaften stehender oder fließender Gewässer. Gräben können auch als Ersatzstandorte für Arten nassen oder feuchten Grünlandes dienen. Unter diesem Aspekt kommt ihnen eine Bedeutung als „Ersatzbiotop“ bzw. „Lebensraum aus zweiter Hand“ zu, und damit können sie auch wichtige Verbindungsfunktionen für lokale Biotopverbundsysteme darstellen. Dies ist besonders aufgrund der ohnehin schlechten Situation der Maintaler Fließgewässer wichtig.

Da Gräben jedoch vornehmlich der Entwässerung dienen, also zur Zerstörung von Feuchtgebieten beitragen, ist aus ökologischer Sicht zumindest von ihrer Neuschaffung abzuraten. Andererseits sollten bestehende Gräben naturnah erhalten werden, um denjenigen Arten der Feuchtgebiete, die im Graben ein Ersatzbiotop gefunden haben, diesen Ersatzlebensraum zu sichern.

 

 

 

1.2.2 Zustand der Gräben im Untersuchungsgebiet

Im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Bereiche der Hochstädter Feldlage konnten einige Gewässer, die in den Flurkarten verzeichnet sind, nicht mehr aufgefunden werden. Dabei handelt es sich um die folgenden Gewässerparzellen:

 

Flur

 Flurstück

Fläche (qm)

1

52  „In der Wasserfalle“

235

30

60 „An der gehegten Weide“ (z.T.)

250

3

85 „Auf dem Braunesberg“

193

3

86 „Auf dem Braunesberg“

116

8

76 „An der untersten Börrwiese“

40

8

75 „Am Braunesberg“

152

8

74 „Am Braunesberg“

163

27

136 „Auf den untersten Erlen“

241

Gesamt

1390 qm

 

Wie die Wegeflächen befinden sich auch diese Parzellen in städtischem Besitz. Wenigstens im Falle der Parzelle Flur 1, Flurstück 52 sollte versucht werden, die Fläche als Krautsaum zurückzuerhalten. Sie ist in der Flurkarte mit einer Breite von etwa 1,5 Meter angegeben und ließe sich bei naturnaher Entwicklung gut als Verbindungselement zwischen Wegrainen einsetzen (Karte Gewässer 1). Die übrigen Grabenparzellen könnte man den Landwirten, die die Flächen bereits nutzen, weiterhin überlassen und ihnen nahelegen, im Gegenzug (quasi als Ersatz) an den betreffenden Ackerflächen Ackerrandstreifen anzulegen. Da es sich bei den im Untersuchungsgebiet vorhandenen Gewässern, mit Ausnahme des oberen Anfangsstücks des Weidbaches um reine Entwässerungsgräben von oft nur geringer Länge handelt, kommt diesen Strukturen für eine Vernetzung kaum eine Bedeutung zu.

 

1.2.3 Entwicklungsmöglichkeiten für Gräben

Die oft nur geringe Breite und Länge der Uferstreifen der teilweise und zeitweise noch wasserführenden Gräben läßt eine umfangreichere Uferbepflanzung nicht zu. Die in der Gewässerkarte gestrichelt eingezeichneten Gräben (2) sollten jedoch gegen Störungen und Stoffeintrag (Dünge‑ und Pflanzenschutzmittel aus den umliegenden Äckern) durch beidseitig ungenutzte Pufferstreifen (Wegraine) geschützt werden.

An den die Gräben begleitenden Wegrainen können einzelne Sträucher, wie Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna,) Hundsrose (Rosa canina) oder Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), gesetzt werden.

Im unteren Drittel des nördlichen Anfangstücks des Weidbaches (ehemaliges Quellgebiet, Flur 30, Flurstück 60 „An der gehegten Weide“) bietet sich das Potential für eine etwas umfangreichere Uferbepflanzung an (Karte Pflanzvorschlag). In diesem Bereich haben die Landwirte auf den angrenzenden Ackerflächen z.T. einen größeren Streifen entlang der Gewässerparzelle unbewirtschaftet gelassen.

Um den Weidbach von Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft zu entlasten, sollte versucht werden, daß alle auf der Karte gekennzeichneten Äcker am Ackerrandstreifenprogramm teilnehmen bzw. der Erwerb von Teilflächen mit Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Naturnahe Gewässer“ in Betracht gezogen wird.

Als Bepflanzung in diesem Bereich werden 7 Erlen (Alnus glutinosa) und mehrere Sträucher, zum Beispiel Wasserschneeball (Viburnum opulus), Roter Hartriegel (Comus sanguinea) und Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) vorgeschlagen. Die Gehölze sollten (wie schon die vorhandenen 2 Einzelbäume) direkt auf die östliche Uferböschung gepflanzt werden, da die Gewässerparzelle unmittelbar dahinter endet. Der Wegrand zwischen Gewässserparzelle und Fahrspur ist Teil des Wegrainverbundplanes und sollte als Krautsaum gepflegt werden.

Der an diesen Bereich anschließende Schilfbestand sollte sich auf einer Breite von mindestens 3,5 Meter entlang der überackerten restlichen Grabenparzelle Flur 30, Flurstück 60 (Grabenparzelle: 2,0 Meter plus mindestens 1,50 Meter Wegrain) in nördlicher Richtung bis etwa zum nächsten Querweg ausdehnen können (Soll‑Wegbreite 7 Meter) (Karten Entwicklungsplanung Quellgebiet Weidbach und Verlauf des Weidbachs um 1859).

Landwirte, deren Grundstücke an Gewässer angrenzen, sollten aufgefordert werden, auf das Mähen der Ufervegetation generell zu verzichten. Die Bestände sollen sich im Idealfall auf Streifen von mindestens 5 Meter Breite ausdehnen können. Solche Flächen haben eine hohe Bedeutung für Brutvögel. Untersuchungen haben ergeben, daß mit zunehmender Breite der Ufervegetation auch Artenspektrum und Brutpaarzahlen der in der Ufervegetation brütenden Vögel zunehmen.

Dies ist besonders für die artenreiche Vogelwelt des Weidbachgebietes von Bedeutung. Hier wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Bestände von Sumpfrohrsänger und anderen Kleinvögeln sowie im Schilfgebiet Rebhuhn und Fasan entdeckt. Außerdem wurden hier Kiebitz und Feldschwirl gefunden. Darüber hinaus bietet die Ufervegetation Lebensraum für viele andere Tierarten und trägt zur Verminderung von Stoffeinträgen in das Gewässer bei. Daher ist eine Verbreiterung dieser Bereiche auch ein Beitrag zur Verbesserung des Naturhaltes.

 

1.2.4 Pflegemaßnahmen für Gräben

In den ersten Jahren nach der Anpflanzung von Gehölzen kann im Bereich der jungen Bäume jährlich die Krautschicht entfernt werden, um ein zügiges Wachstum der Gehölze zu ermöglichen. Erlen können danach alle 10 ‑ 15 Jahre „auf den Stock gesetzt“ werden. Ziel dieser Maßnahme, die abschnittweise durchgeführt werden sollte, ist die Verjüngung der Bäume und der Aufbau eines stufigen Bestandes. Alle übrigen Grabenpflegemaßnahmen müssen möglichst schonend und zu Zeitpunkten erfolgen, zu denen sie den geringsten Schaden anrichten.

Grabenräumung und Mahd sollten höchstens einmal jährlich, am besten im September (nach der Vermehrungszeit und vor der Winterruhe), erfolgen. Gewässerbegleitende Hochstaudenfluren sollten überhaupt nicht oder höchsten alle 3 ‑ 4 Jahre gemäht werden. Der Schilfbestand ist zur Verhinderung von Gehölzaufwuchs abschnittsweise auf je einem Drittel der Fläche nach Bedarf zu mähen (November bis Februar).

 

Übersicht: Pflege und Entwicklungsmaßnahmen für Gräben

Allgemeine Maßnahmen

‑ Verhinderung von Müllablagerungen, gegebenenfalls Beseitigung von Abfällen.

Pflegmaßnahmen

‑ Bei funktionsfähig zu haltenden Entwässerungsgräben schonendes Entkrauten und Entschlammen des Grabenbettes in Teilbereichen und Abtransport des Aushubs.

‑ Einschürige Mahd der Uferbereiche und des Schilfbestandes auf jährlich wechselnden Teilflächen in 3jährigem Turnus (je ein Drittel der Fläche) und Abtransport des Aushubs.

 

Übersicht: Pflege und Entwicklungsmaßnahmen von Gehölzen an Gräben

Allgemeine Maßnahmen

‑ Beseitigung von Abfällen jeglicher Art ‑ Verhinderung erneuter Müllablagerungen

Pflegemaßnahmen

- Auf den Stock setzen einzelner Gehölze von Oktober bis Februar, im Einzelnen sind die Gehölze                    alle 15‑20 Jahre zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, daß keine größeren Bestandslücken entstehen.

‑ Abtransport des Schnittgutes

‑ Ein Teil des Schnittgutes kann über die Wintermonate als Unterschlupfmöglichkeit für Tiere auf der Fläche gelagert werden.

Bemerkungen: Gehölze sind so zurückzuschneiden, daß

  • benachbarte Grundstücke nicht behindernd überwachsen werden,
  • die vorgeschriebenen Grenzabstände beachtet werden,
  • ein Haupttrieb uferwärts gefördert wird,
  • bei einem Schwarzerlen‑Saum ein Abstand von 3 Meter der Gehölze zueinander nicht unterschritten wird.
  •  

1.3 Hecken

 

1.3.1 Bedeutung von Hecken als Lebensraum und Vernetzungselement

In intensiv genutzten Agrarlandschaften stellen Hecken eines der wichtigsten Lebensraum­elemente dar. Auch als eigenständiger Lebensraumtyp nehmen sie eine beachtenswerte Stellung ein. Wie auch in anderen Saumbiotoptypen vermischen sich in Hecken zwei aneinander grenzende Lebensraumtypen zu einem Übergangsbereich. Hier finden sowohl die Pflanzen‑ und Tierarten des Waldes als auch die des offenen Landes einen Lebensraum. Neben einer großen Strukturvielfalt aufgrund unterschiedlicher Wuchsformen der Gehölze, Stauden und Gräser sowie Totholz und Lesesteinhaufen bieten Hecken vom sonnenexponierten, trocken‑warmen Südrand über ein waldähnliches Innenklima im Zentrum bis zum feucht‑kühlen, schattigen Nordrand ein ausgesprochen vielseitiges Mikroklima auf engem Raum. Die ökologischen Funktionen von Heckenbiotopen sind überaus zahlreich, u.a.

  • Bremsen des Windes, Erhöhung der Bodenfeuchtigkeit und Senkung der Verdunstungsrate auf der windabgewandten Seite (dadurch auch Steigerung der landwirtschaftlichen Erträge).
  • Durch Abbremsen der Windgeschwindigkeit verminderter Abtrag von Bodenmaterial (Erosion).
  • Ausgesprochen tier‑ und pflanzenartenreicher Lebensraum mit positiver Auswirkung auch auf die Tierarten der angrenzenden Nutzflächen („Nützlinge“).
  • Aus Sicht des Naturschutzes wichtige Wanderungslinien im Rahmen eines Biotopverbundes (5).
  • Rückzugsraum für Kleinsäuger.
  • Rückzugs‑ und Überwinterungsraum für „Nutzinsekten“.
  • Lebensraum für eine Vielzahl von Vogelarten.
  • Optische Gliederung der Landschaft und damit Steigerung ihres Erholungswertes.
  • Staubbindungsvermögen und Filterwirkung für andere Stoffe, z.B. in der Schwebe befindliche Pflanzenschutzmittel‑Abdrift oder auffliegende „Unkrautsamen“.

 

Bei Hecken handelt es sich um relativ junge Ökosysteme, die sich als Folge der Landnutzung des Menschen durch natürliche Sukzession auf Feldrainen, Ackerterrassen und Steinriegeln entwickelt haben. Als halbnatürliche Ökosysteme innerhalb der Agrarlandschaft bilden sich Hecken auf von Menschen geschaffenen Standorten selbst, oftmals durch Verbuschung durch Gehölze aus der Familie der Rosaceen (häufig Schlehe, Rose, Brombeere).

Der Mensch unterbindet die weitere Entwicklung der Hecken zum Wald durch Maßnahmen wie zum Beispiel das „auf den Stock setzen“. Finden diese Eingriffe zeitversetzt jeweils immer nur für einen Abschnitt einer Hecke statt, so entstehen durch Stockausschläge der Heckensträucher Verjüngungen und damit Bereiche unterschiedlicher Altersstadien innerhalb einer Hecke. Aus heutiger und ökologischer Sicht ist dieser Effekt erwünscht, denn er wirkt sich positiv auf die Artenvielfalt und Lebensdauer in der Hecke aus.

Die ökologische Funktion und Bedeutung einer Hecke nimmt mit ihrem Alter und ihrer Breite zu. Eine seit 100 Jahren an derselben Stelle befindliche Hecke läßt sich nicht ohne weiteres durch eine Neupflanzung ersetzten. Obwohl Untersuchungen gezeigt haben, daß auch junge Heckenpflanzen bereits eine stark windbremsende Wirkung besitzen und auch die Verdunstungsrate erheblich senken können, ist eine Neuanpflanzung auch mittelfristig gesehen kein Ersatz für alte Heckenstrukturen, da viele Tierarten die Zeit bis zur Ausbildung der typischen Biotopelemente nicht überdauern können.

Daher gilt auch und besonders für Hecken, daß es immer der bessere Weg ist, vorhandene Biotopstrukturen zu erhalten, zu ergänzen und zu pflegen als zu versuchen, sie durch Neuanlagen zu ersetzen.

Um die großen Verluste an Heckenzügen, die im Laufe der vergangenen Jahrzehnte besonders in Gebieten mit wertvollen Böden entstanden sind und die damit verbundenen Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt auch nur teilweise auszugleichen, ist es dennoch erforderlich, auch neue Hecken anzulegen.

Um die ausgleichende Wirkung von Hecken auf den Naturhaushalt sowie ihre besonderen Biotopeigenschaften und damit auch den positiven Einfluß auf benachbarte Nutzflächen zu sichern, ist die Einrichtung eines Krautsaumes (möglichst beiderseits der Hecke) anzustreben. Dieser Randstreifen zwischen Hecke und Acker hat die Funktion eines Schutzstreifens, der Beeinträchtigungen aus den angrenzenden Nutzflächen abhält (zum Beispiel Gifteinwirkung bzw. zum Teil enormer Nährstoffeintrag oder das Anpflügen in den Wurzelraum).

Bei Hecken entlang von Wegen ist die Anlage eines Krautsaumes aus Platzmangel häufig leider nicht möglich; bei Hecken, die zwischen Acker‑ und/oder Wiesenflächen liegen, läßt sich mit Hilfe des Ackerrandstreifenprogrammes in Verbindung mit einem (u. U. kommunalen) Extensivierungsprogramm in dieser Hinsicht allerdings einiges erreichen.

Eine ausgeprägte Saumzone hat für linienhafte Vernetzungselemente wie Hecken jedoch nicht allein als Schutz gegen Einflüsse aus den benachbarten Ackerflächen große Bedeutung. Ganz besonders wichtig ist sie auch als Übergangszone und für Austauschvorgänge zwischen den Tierarten aus dem Vernetzungselement und den umliegenden Feldern. Dieser Effekt wird, wie auch bei den Wegrainen, auf Dauer zu einem ausgeglicheneren „Schädlings“‑„Nützlings“-Ver­hältnis führen. Eine extensive Bewirtschaftungsweise im Anschlußbereich an die Randzone unter­stützt diese Wirkung. Unbefestigte Wege einmal jährlich ab Ende September mähen. Mähgut abfahren.

 

1.3.2 Ergebnisse der Ermittlung vorhandener Hecken und Heckenfragmente

Im Untersuchungsgebiet befinden sich in Flur 3 und 28 insgesamt 6 alte Heckenzüge, die alle­samt in Nord‑Süd-Richtung verlaufen (Karte Hecken‑. Flur 28, Flurstück 5; 19; 20; 34 und 35; und Flur 3, Flurstück 53). Darüber hinaus befinden sich in der Flur 3 Heckenfragmente bzw. eine lücken­hafte Reihe von Einzelsträuchern (Schwarzer Holunder). Zwar sind die Hecken nach § 23 Hessisches Naturschutzgesetz als besondere Lebensräume geschützt. Allerdings grenzen alle Hecken im Untersuchungsgebiet zumindest mit einer Seite an eine Ackerfläche oder eine intensiv genutzte Wiese, so daß sie zur vollen Entfaltung ihrer ökologischen Funktionen eines weiteren Schutzes durch ausreichende Saumzonen bedürfen (Karte Hecken).

Im Hinblick auf die Vernetzung von Lebensräumen ist die Einrichtung einer Saumzone besonders notwendig, denn bis auf eine Ausnahme in der Flur 3 und eine in der Flur 28 liegen die einzel­nen Hecken isoliert wie Inseln und ohne Anbindung an andere Strukturen in der Agrarlandschaft. Auch die soeben erwähnten Ausnahmen, die Hecken in Flur 28, Flurstück 34 und 35 sowie Flur 3, Flurstück 53 grenzen mit jeweils einer Seite an Ackerflächen und verfügen hier über keine ausreichende Saumzone als Puffer gegen störende Einflüsse und als Übergangsbereich zur Nutzfläche. Alle die Hecken umgebenden Acker‑ und Wiesenflächen sollten zukünftig möglichst extensiv ge­nutzt und/oder mit Randstreifen versehen werden, um so eine Anbindung der Heckensaums  an andere Krautfluren zu ermöglichen und damit Wanderbewegungen von Tieren zuzulassen.

Die auf der Böschung der Wegparzelle Flur 3, Flurstück 77 vorhandenen Heckenfragmente sollten

durch landschaftstypische Gehölze ergänzt werden. Die Soll‑Wegbreite beträgt hier 6 Meter (d.h.

jeweils 1,5 Meter Wegrainbreite, was in etwa der Breite der ansonsten ungenutzten Böschung

entspricht), so daß es im Hinblick auf die Nutzungsbefugnis für die Böschung keine Mißver­ständ­nisse geben dürfte. Auch Einwände unter Berufung auf das sog. „Schwengelrecht“ dürften hier nicht zum Tragen kommen, da die Böschung ohnehin nicht befahren werden kann (siehe Karte Hecken).

Auf dieser zur Wegparzelle Flur 3, Flurstück 77 gehörenden Böschung bietet sich ausreichend Platz, um die vorhandenen Sträucher zu einem vollständigen Heckenzug zu ergänzen. Die Böschung verläuft in etwa in Ost‑West‑Richtung. Da die Pflanzung am Südrand des Weges erfolgen soll, fällt der Schattenwurf lediglich auf den Weg, nicht auf die nördlich davon gelegenen Ackerflächen.

Eine ähnliche Situation besteht im Falle der Einzelbüsche auf der Böschung der Wegparzelle Flur 3, Flurstück 84. Hier beträgt die Sollwegbreite sogar 7 Meter. Auch diese Einzelbüsche sollten durch geeignete Gehölzpflanzungen zur Hecke ergänzt werden (Karte Hecken).

 

1.3.3 Potentielle Standorte für die Neuanlage von Hecken

Die Wegraine im Untersuchungsgebiet bieten kein weiteres Potential für die Anlage zusätz­licher Hecken. Hierfür ist eine Wegrainbreite von mindestens 3 Meter erforderlich, was auch an den Wegparzellen mit der größten Sollbreite nicht erreicht wird.

Von den verschiedenen der Stadt Maintal zum Kauf angebotenen Flurstücken könnten die folgenden mittelfristig zum Erwerb für Neuanpflanzungen von Hecken mit ausgeprägtem Saumstreifen vorgesehen werden:

Flur 1, Flurstück 55/23                      (Hecke in Nord‑Süd‑Richtung)

Flur 28, Flurstück 71 und 108/70      (Hecke in Ost‑West‑Richtung)

Die beiden Flächen in der Flur 28 sollten im Idealfall gemeinsam erworben werden, um sie gemeinsam nutzen zu können. Sie stellen ein Potential für eine Vernetzung von Gehölzstruk­turen aus dem Weidbachgebiet heraus in Richtung Bischofsheim dar, das man nicht ungenutzt lassen sollte. Die Fläche Flur 1, Flurstück 55/23 ist als Trittsteinbiotop in Richtung „Kleine Loh“ zu sehen, das über das vorgesehene Wegrainnetz Anschluß an andere Lebensräume hätte. Auch auf dem in städtischem Besitz befindlichen Flurstück Flur 8, Flurstück 80/55 sollte mittelfristig eine Hecke angelegt werden.

Darüber hinaus könnten Hecken‑Neupflanzungen im Untersuchungsgebiet nur im Einverständ­nis mit den Grundstückseigentümern angelegt werden, in dem beispielsweise Ackerstreifen parallel zum Wegrain erworben werden und die Wegparzelle dadurch praktisch „verbreitert“ wird, bis sie die erforderliche Breite erreicht hat.

Langfristig wäre auch an eine Anpachtung oder den Erwerb des in kirchlichem Besitz befindlichen Flurstückes Flur 29, Flurstück 26 zu denken, bzw. an einen am östlichen Rand des Flurstückes in Nord‑Süd‑Richtung verlaufenden, etwa 25 Meter breiten Streifen. Hier könnte in optimaler Lage zwischen Weidbach und Großer Loh eine Hecke als Trittsteinbiotop angelegt werden.

 

1.3.4 Vorschläge für die Pflanzung von Hecken

Die Aufnahme der Zusammensetzung einiger der im Untersuchungsgebiet vorhandenen alten

Hecken (Flur 28) hat ergeben, daß der Schwarze Holunder mit etwa 60 Prozent Anteil eindeutig die dominierende Art ist. Mit deutlichem Abstand folgen Schlehe (etwa 16 Prozent) und Hundsrose (etwa 13 Prozent). Eine weitere noch erwähnenswerte Art ist der Rote Hartriegel (etwa 10 Prozent). Überall wurde im Unterholz Brombeerarten angetroffen.

Dieses Ergebnis war von der Tendenz her zu erwarten, da vor allem in intensiv genutzten Ackerlandschaften der Schwarze Holunder zur dominierenden Art werden kann („Sambucus-nigra‑Gesellschaft“). Darüber hinaus entstehen bei hohem Bewirtschaftungsdruck häufig reine Schlehenhecken („Prunus-spinosa‑Gesellschaft“).

Neben dem Faktor Bewirtschaftungsdruck haben aber natürlich auch die Parameter Klima und Boden Einfluß auf die Zusammensetzung einer Hecke. Das relativ häufige Vorkommen von Rotem Hartriegel gibt einen Hinweis auf basenreiche Böden in diesem Gebiet. Die Hundsrose dagegen ist ein relativ anspruchsloser Generalist, der auf vielen Böden vorkommt und weiter keine konkreten Hinweise gibt.

Bei der Auswahl der Gehölze für Neupflanzungen sollte in der Regel der Zusammensetzung der im Gebiet noch vorhandenen alten Heckenbestände Rechnung getragen und auf die entsprechenden Arten zurückgegriffen werden, das sind neben Schlehe und Hundsrose Roter Hartriegel Feld‑Ahorn, Kreuzdorn, Wolliger Schneeball, Pfaffenhütchen.

Brombeere und Schwarzer Holunder siedeln sich in der Regel von allein an und müssen daher nicht gepflanzt werden. Beim Pfaffenhütchen ist insofern Vorsicht geboten, als es der Schwarzen Bohnenlaus (Aphis fabae) als Haupt‑ bzw. Winterwirt dient, so daß man in Gebieten mit Ackerbohnen‑ und Rübenanbau am besten auf die Verwendung dieses Gehölzes verzichtet.

Im Auebereich beinhaltet der Grundbestand an Heckenarten zusätzlich noch Wasserschneeball und Weidenarten (Grau‑ oder Aschweide). Die häufigste Form des Heckenaufbaues ist die dreistufige; im Idealfall von mindestens 10 Meter Breite:

  • niedrige Büsche in den äußeren Reihen
  • höhere Büsche in der oder den mittleren Reihen
  • einzelne Hochstämme in unregelmäßigen Abständen in der Mitte.

 

Dazu gehört unbedingt eine Krautzone, die im Idealfall 4 bis 10 Meter (mindestens jedoch 2 Meter) breit sein sollte und eine ebenso breite Zone extensiver Bewirtschaftung im Anschluß daran. Die Krautzone sollte höchstens noch sehr niedrige Gehölzarten, wie etwa Brombeeren, enthalten.

 

Erfahrungen haben gezeigt, daß die einzelnen Arten innerhalb der Hecke am besten in kleineren Gruppen gepflanzt werden (ein Meter Pflanzabstand), die verschiedenen Gruppen dann wiederum in etwas weiterem Abstand voneinander. Die Überhälter werden dazwischengesetzt und beim Schnitt ausgespart. Die Ausbildung von Überhältern als wertvoller Bestandteil (Sing‑ und Ansitzwarte für eine Reihe von Vögeln) ist auch bei bestehenden Hecken möglich: Man muß lediglich auf die Schnittmaßnahmen an denjenigen Gehölzen verzichten, die sich zu Hochstämmen entwickeln sollen. Es muß unbedingt darauf geachtet werden, daß kein fremdes Pflanzmaterial verwendet wird. Da über die Hälfte des Saatgutes für Heckensträucher aus ost‑ und südeuropäischen Ländern stammt, ist die Gefahr jedoch sehr groß, daß einheimische Arten langfristig durch fremdes Pflanzmaterial verdrängt werden können. Dieser Effekt würde natürlich dem Ziel einer ökologisch wertvollen Heckenpflanzung zuwiderlaufen. Die präzise Angabe der Herkunft sowie die genaue Kontrolle der gelieferten Ware sind daher unabdingbar, um zu einer aus Sicht des Naturschutzes wertvollen Pflanzung zu gelangen.

 

1.3.5 Anlage einer Benjeshecke

Eine weitere Möglichkeit, neue Heckenzüge zu schaffen, ist die Anlage von Benjeshecken. Dieses, im Vergleich zur Neuanpflanzung, sehr kostengünstige Verfahren hat darüber hinaus den Vorteil, daß den Tieren sofort Unterschlupf und eine Besiedlungsmöglichkeit geboten wird. Das Prinzip ist denkbar einfach: Auf einem dafür vorgesehenen Streifen Wegrand oder Ackerfläche wird Baum‑ und Strauchschnittgut in einer Höhe von 1,5 ‑ 2 Meter und einer Breite von 3 ‑ 4 Meter aufgeschichtet. Durch Windverbreitung und Vogelexkremente erfolgt ein natürlicher Eintrag von Gehölzsamen, die sich im Schutz des Totholzes gut entwickeln können. Wenn dieses nach ein paar Jahren aufgrund der biologischen Abbauprozesse zusammenbricht, hat sich in seinem Schutz bereits ein natürliches Gehölz entwickelt, das wie andere Hecken weiter gepflegt wird. Die Benjeshecke kann auch in Kombination mit Pflanzhecken gut als Zaunersatz eingesetzt werden.

 

1.3.6 Pflegemaßnahmen für Hecken

Gehölz:

Allgemeine Maßnahmen

‑ Beseitigung von Abfällen jeglicher Art

‑ Verhinderung erneuter Müllablagerungen

‑ kein Biozid-Einsatz

‑ kein Abflämmen

 

Pflegemaßnahmen

(während der ersten 3 Jahre):

  • Nachpflanzung bei Bedarf (mehr als 15 Prozent Ausfall)
  • Bei Bedarf wässern
  • Freischneiden der jungen Gehölze ab September
  • Spätestens nach 5 Jahren Schutzzaun entfernen

(ab dem 5. Jahr):

  • schnellwachsende Pionier­gehölze auf den Stock setzen (Oktober bis Februar)

(ab dem 10. Jahr):

  • In Teilbereichen auf den Stock setzen (Teilbereiche sollten weit genug vonein­ander entfernt liegen) ‑ Überhälter belassen

Bemerkungen

  • Gehölze sind so zurückzuschneiden, daß benach­barte Grundstück nicht behindernd überwachsen werden.
  • Grenzabstände einhalten

Maßnahmenkalender

Jährlich ‑ 10‑jähriger Turnus,

Oktober bis Februar Gehölze auf den Stock setzen

 

Saum:

Allgemeine Maßnahmen

  • kein Dünger und Biozideinsatz
  •  kein Abflämmen
  • Verhinderung von Müllablagerungen gegebenenfalls Beseitigung von Abfällen
  • Aufkommende Gehölze sind zu entfernen

Pflegemaßnahmen

‑ einschürige Mahd in jährlich wechselnden Teilflächen in 3‑jährigem Turnus

‑ Das Schnittgut zum Trocknen auf der Fläche belassen und anschl. entfernen

 

 

STREUOBSTWIESEN

2.1 Entstehung und Entwicklung von Streuobstwiesen

Unter Streuobstwiesen versteht man Anpflanzungen hochstämmiger Obstbäume auf Grünland (in früherer Zeit wurden Obstbäume auch auf Ackerflächen gepflanzt). Sie prägten jahrhundertelang als grüne Gürtel rings um die Dörfer oder an Hängen und als Baumreihen entlang von Straßen das Landschaftsbild der Mittelgebirgsregionen und gaben so der Landschaft ihr typisches Aussehen. Den Landwirten erlaubte diese Anbauform die doppelte Nutzung ihrer Flächen: zum einen die Erträge der Obstbäume und andererseits die Unternutzung als Wiese oder Acker. Bis heute haben die Streuobstwiesen ihre große Bedeutung für den Naturhaushalt behalten. Dieser Wert gewinnt bei der derzeit ständig fortschreitenden Vernichtung von Lebensräumen noch weiter an Bedeu­tung.

Über Jahrhunderte fortgeführte Züchtungen schufen eine immense Vielfalt an lokal und regional angepaßten Obstsorten, in Hessen allein über 300 Lokalsorten des Apfels ‑ ein riesiges Potential an Erbmaterial zu Krankheits‑ und Schädlingsresistenz, Frost-Unempfind­lichkeit, Geschmack und Verwertbarkeit, das zunehmend und meist unwiederbringlich verlorengeht. Im 18. Jahrhundert wurde der Obstanbau in Hessen derart gefördert, daß die Erträge nicht mehr nur der Selbst­ver­sorgung der Anbauer oder der Region mit Frisch‑ oder Lagerobst, Most oder Wein dienten, son­dern die Früchte in getrocknetem Zustand zum Teil auch bis nach Norddeutschland exportiert wurden.

Mit der Mechanisierung und Intensivierung der Landwirtschaft sowie der Einführung von Mono­kulturen auf großen Schlägen wurden die Obstbäume auf den Äckern zunehmend zu Hindernissen. Man begann, besonders nach dem Zweiten Weltkrieg, Ackerflächen und Obstpflanzungen zu tren­nen. Staatlich geförderte Baumrodungen, als Preisstützungsmaßnahme für die Erträge aus den Erwerbsobstplantagen gedacht, taten ein Übriges. Während eine Obstbaumzählung im Jahr 1938 in Hessen noch einen Bestand von über 12 Millionen Bäumen der verschiedenen Sorten ergab (davon schätzungsweise 8,5 Millionen Hoch‑ und Halbstämme), ging die Zahl bis auf etwa 1 Million im Jahr 1983 zurück.

Die heute existierenden intensiv bewirtschafteten Niederstammanlagen des Erwerbsobstanbaues sind jedoch in keiner Weise mit den früheren Obstwiesen vergleichbar. Gedüngt und nach einem festgelegten Spritzplan in häufig kurzen Intervallen oft vorbeugend (!) mit Pflanzenschutzmitteln behandelt, geht ihr ökologischer Wert gegen Null. Das auf diese Weise „produzierte“ Obst wurde jedoch lange Zeit von Verbrauchern und Handel bevorzugt, denn es erscheint optisch makellos und einheitlich. Dieses Käuferverhalten trug weiter dazu bei, daß der Streuobstanbau den Land­wirten nicht mehr rentabel erschien; die auf extensive Art erwirtschafteten Erträge sind nicht nur geringer, sondern die Früchte häufig optisch nicht so ansprechend (dafür aber gesünder und weni­ger rückstandsbelastet). Zudem sind Pflege und Ernte aufgrund der Größe der Bäume arbeits­intensiver.

Aufgrund der geschilderten Entwicklung und der allseits bekannten Situation der Landwirt­schaft befinden sich heute viele Streuobstflächen im Besitz von Nachfolgegenerationen, die ihren Lebens­unterhalt nicht mehr in der Landwirtschaft verdienen. Die Folge ist, daß die Obstwiesen verwahr­losen. Das Obst wird nicht mehr geerntet, kranke und abgestorbene Bäume werden nicht mehr entfernt und ersetzt und die Bestände nicht mehr gepflegt. Die Streuobstflächen, die auf ein Mini­mum an Pflege (wie Schnittmaßnahmen und Ersatzpflanzungen) angewiesen sind, überaltern und verkommen. Zudem sind diese oftmals kläglichen Reste einst großer geschlossener Streuobst­bestände besonders in den Ortsrandlagen vom ständigen Siedlungsdruck der sich ausdehnenden Ortschaften bedroht, und ständig fallen Flächen Neubaugebieten zum Opfer.

 

2.2  Bedeutung von Streuobstwiesen als Lebensraum

Obwohl der Streuobstanbau heute höchstens noch im Nebenerwerb betrieben wird, gibt es viele wichtige Gründe für die Erhaltung und Neuanlage von Streuobstflächen in der Landschaft:

  • Streuobstwiesen und Obstbaumreihen gehören zum gewachsenen Landschaftsbild vieler Regionen; sie tragen zur Gliederung und Belebung der Landschaft bei.
  • Sie wirken als Dorfeingrünung und schützen vor Wind und Wetter.
  • Besonders in Hanglagen wirken Streuobstwiesen als Erosionsschutz (ähnliche bodenschützende Eigenschaften wie Wald).
  • Die geschlossene Bodendecke hält Niederschläge zurück und gibt Feuchtigkeit langsam ab; Obstwiesen sind daher im Sommer feuchter und kühler als Acker­flächen und wirken so ausgleichend auf das Lokalklima.
  • Ihre überaus große faunistische Artenvielfalt fördert die Vernetzung vielfältigster Lebensräume.
  • Insbesondere die höhlenbrütenden Vogelarten und Fledermäuse finden hier noch die für die Brutplätze notwendigen alten Hochstämme.
  • Die Bäume selbst sowie die darunterliegenden, bei extensiver Pflege arten‑ und blütenreichen Wiesen bieten Nahrung und Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten.
  • Die große Zahl anzutreffender Insekten bietet wiederum die Nahrungsgrundlage für eine Reihe insektenfressender Vogelarten.
  • Das Angebot an Früchten bietet Nahrung für weitere Vogelarten, Igel und andere Tierarten.
  • Streuobstwiesen stellen alles in allem auch eine großes Reservoir für die biologi­sche Schädlingsbekämpfung dar (14) und liefern damit eine der Grundlagen für den immer wichtiger werdenden Integrierten Pflanzenbau.

 

Für viele Tier‑ und Pflanzenarten, die in der intensiv genutzten Agrarlandschaft ihren Lebensraum bereits verloren haben, bieten Streuobstwiesen mit extensiver Nutzung (genauso wie alte Heckenzüge) oft die einzigen Rückzugsgebiete. Besonders bei fehlender Düngung und nur sporadischer Mahd können sich die artenreichen Pflanzengesellschaften magerer Standorte erhalten, die bei intensiver Grünlandbewirtschaftung verdrängt werden, zum Beispiel Salbei‑Glatthafer-­Gesellschaften.

Auch unter den etwa 50 Arten von Brutvögeln, die sich hierher zurückziehen, befinden sich einige stark gefährdete Arten, darunter Steinkauz, Wendehals, Rotkopf‑ und Raubwürger, Wiedehopf sowie Grau‑ und Grünspecht.

 

2.3 Bestand und Entwicklung der Streuobstwiesen und Obstbaumreihen im Untersuchungsgebiet.

Östlich der Verlängerung der Straße „Am Felsenkeller“ nach Norden befinden sich noch Restbestände ehemals ausgedehnter Streuobstwiesen (Karte Streuobst). Darunter befindet sich auch das relativ große, noch zusammenhängende Gebiet „Auf der Weidenkaute“, das gemeinsam mit der östlich angrenzenden Ausgleichsfläche „Auf dem Platz“ eine gute Verbindung zwischen dem geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) „Distelberg“ und den in der Flur 9 („Unten am Weides“) bisher noch isoliert liegenden Streuobstrestbeständen schafft. Die übrigen Streuobstwiesen östlich des „Felsenkellers“ liegen ebenfalls im Bereich ehemals vorhandener, größerer Bestände, sind jedoch mittlerweile ziemlich isoliert. Östlich des Weidbaches befinden sich außerhalb des GLB „Distelberg“ weitere Streuobstwiesen, die zum überwiegenden Teil Anschluß an den geschützten Landschaftsbestandteil haben.

 

Maßnahmen zur Entwicklung und Sicherung der vorhandenen Streuobstwiesen­bestände:

Generell sollten alle Streuobstwiesen gepflegt, ergänzt und erhalten werden. Bestehende Bestände sollten erweitert und neue angelegt werden. Die Maßnahmen dienen zum einen der Vernetzung und Vergrößerung der außerhalb des GLB Distelberg gelegenen Restbestände und zum anderen der Abpufferung des GLB gegen Störungen aus dem landwirtschaftlich intensiv genutzten Bereich.

 

a) Langfristige Maßnahmen:

  • Sicherung aller noch nicht geschützten Streuobstwiesenbestände (Einbeziehung­ in den GLB „Distelberg“ oder Streuobstverordnung für ganz Maintal, Grund­pflege der Bestände und Ergänzungspflanzungen.
  • Erwerb aller Grundstücke in relativer Ortsnähe, die der Stadt zum Kauf angeboten werden, und deren Umwandlung in extensiv genutzte Streuobstwiesen.
  • Erwerb aller Grundstücke zwischen Hochstadt und Bischofsheim in der Nähe noch vorhandener Streuobstbestände, die der Stadt zum Kauf angeboten werden und deren Umwandlung in extensiv genutzte Streuobstwiesen als Verbindung zwischen GLB „Distelberg“ und dem LSG „Berger‑ Bischofsheimer‑Hang“.
  • Verhandlungen mit „öffentlichen“ Eigentümern über möglichen Erwerb oder lang­fristige Pacht von Flächen zwecks Umwandlung in Streuobstwiesen:

Flur 27, Flurstück 1/6 (nördlich etwa 25 Meter breite Obstwiese, südlicher Zipfel Wiese)

Flur 23, Flurstück 3/6; Flur, 23 Flurstück 3/7; Flur 28 Flurstück 18.

b) Kurzfristige Maßnahmen:

  • In städtischem Besitz befindliche Flächen in Streuobst‑Wiesen umwandeln

                                                                       => potentielle Standorte für die Neuanlage:

Flur 27, Flurstück 153/6                    (verpachtet                            > Obstbaumreihe)

Flur 2, Flurstück 72/18 und 71/19     (verpachtet                           > Obstbaumreihe)

Flur 9, Flurstück 46                            (ohne Pachtvertrag genutzt   > einzelne Bäume)

Flur 3, Flurstück 31                            (ohne Pachtvertrag genutzt   > einzelne Obstbäume)

  • Erwerb von Flächen mit Zuschüssen aus dem kommunalen Finanzausgleich (bereits beantragt) und deren Umwandlung in Streuobstwiesen => potentielle Standorte für die Neuanlage: Flur 3, Flurstück 91/19; Flur 3, Flurstück 95/32, Flur 2, Flurstück 29.

 

2.4 Pflegemaßnahmen für Streuobstwiesen

Gehölz:

Allgemeine Maßnahmen

  • Kein Einsatz von Bioziden (Einsatz von Leimringen möglich)
  • Nach Bedarf Düngergaben (nur im Bereich der Baumscheiben nach entsprechender Bodenuntersuchung)
  • Nur in Ausnahmefällen Säuberung der Baumrinde

Pflegemaßnahmen

  • Obstbaumschnitt bei frostfreier Witterung von Oktober ‑ Februar

Obstbäume bis zum Alter von 10 Jahren: Korrekturschnitt, alle 2 Jahre (neben dem Haupttrieb drei bis vier Seitentriebe zur Entwicklung kommen lassen)

Obstbäume ab dem Alter von 10 Jahren: Maßvolles Auslichten zu dicht stehender und kranker Äste alle drei Jahre nach dem Laubfall.

 

Abtransport des Schnittgutes im Frühjahr. Das Schnittgut kann über die Wintermonate als Unterschlupfmöglichkeit für Tiere auf der Fläche gelagert werden.

Bemerkungen: Gehölze sind so zurückzuschneiden, daß benachbarte Grundstücke nicht behindernd überwachsen werden, Grenzabstände sind zu beachten.

Maßnahmenkalender:

Alle 2 Jahre Oktober bis Februar Obstbäume (Alter bis 10 Jahre) schneiden. Mai Schnittgut entfernen.

Alle 3 Jahre Oktober bis Februar Obstbäume (Alter ab 10 Jahre) auslichten. Mai Schnittgut entfernen.

 

Wiese:

Allgemeine Maßnahmen

‑ Kein Dünger‑ und Biozideinsatz

Pflegemaßnahmen

‑ Mähen

- Die Mahd soll nur von einer Seite her erfolgen, um Kleintieren Ausweichmöglichkeiten zu

   gewähren.

   Fette Standorte: Erste Mahd ab Mitte Juni,  zweite Mahd vor der Obsternte.

   Sonstige Standorte: eine Mahd vor der Obsternte

- Das Schnittgut ist zum Trocknen auf der Fläche zu belassen (Heubereitung) und anschließend    von der Fläche zu entfernen.

Maßnahmenkalender

Jährlich August mähen, fette Standorte nach dem 15. Juni mähen, Schnittgut entfernen.

Als weitere Alternative wäre vorzuschlagen, die zum Teil recht lückigen Streuobstbestände „Im Wolfersthal“ und „Auf der Weidenkaute2 zu ergänzen und durch Schüler der nahe gelegenen Fritz‑Schubert‑Schule unter der Leitung von Biologielehrern pflegen und beernten zu lassen.

 

 

3. GENERELLE  EXTENSIVIERUNGSMASSNAHMEN

Unter Extensivierung im Pflanzenbau versteht man im Allgemeinen eine „Rücknahme der Düngungsintensität und Verringerung des Pflanzenschutzeinsatzes“, die als Ergänzung zum Biotopverbund zweckmäßig und erforderlich ist.

 

3.1 Ackerland

 

3.1.1 Bedeutung der Acker‑Wildkräuter

Auch Ackerflächen waren lange Zeit der Lebensraum vieler Pflanzenarten, die als Acker­-Wildkräuter oder Acker‑Begleitflora häufig mit den Kulturpflanzen vor etwa 1.500 Jahren zu uns kamen. Viele unserer Wildkräuter besaßen jedoch schon in der Zeit der waldreichen Naturlandschaft bei uns ihren Lebensraum, indem sie nährstoffreiche lückige Strukturen wie Wildtränken, Uferanrisse, Brandflächen und Windbruchlücken im Wald besiedelten. Die ökologische Bedeutung der Wildkräuter liegt in einer vielseitigen Bereicherung der Umwelt:

  • Nahrungsangebot für Bienen, Schmetterlinge u.a. Insekten; Futterpflanzen für bestimmte Falterraupen.
  • Nahrungsangebot für Vögel und Säugetiere; Äsung für Hase und Rebhuhn, be­sonders in stark ausgeräumten Landschaften.
  • Hohes genetisches Potential, das mit dem Aussterben von Wildkrautarten unwiederbringlich verloren geht. Unsere Kulturpflanzen wurden aus Wildpflanzen gezüchtet (z.B. kam der Roggen als „Unkraut“ aus Asien zu uns und wurde dann später zur Nutzpflanze).
  • Bedeutung der Wildkräuter als Heilpflanzen, z.B. Huflattich oder Ackerschachtelhalm . Auch dieses pharmazeutische Potential wird mit jeder aussterbenden Art kleiner.

 

Mittlerweile findet man kaum noch ausgeprägte Ackerpflanzengemeinschaften. Die heutige Form der Ackerbewirtschaftung läßt häufig nur noch „Allerweltsarten“ übrig; Standort­spezialisten, die bestimmte Wachstumsbedingungen benötigen, können nicht mehr konkurrieren und werden verdrängt. Mit dem Verschwinden der Ackerwildkräuter nimmt auch die Zahl ackerbewohnender Tierarten ab. Allerdings hat hier das Ausbringen von Pestiziden den größten Einfluß. Es liegt auf der Hand, daß die Zahl der ackerbewohnenden Tierarten umso höher ist, je weniger Pestizide ausgebracht werden, wobei direkt „nützliche“ oder indifferente Arten überwiegen (5).

 

3.1.2 Schutz und Entwicklungsmöglichkeiten für Acker‑Wildkräuter

Eine generelle Extensivierung des Ackerbaus bis hin zur Umstellung auf alternative Anbaumethoden ist sicherlich der beste und erfolgversprechendste Weg zum Erhalt von Wildkrautarten. Da man jedoch davon ausgehen kann, daß derartige Methoden sich nur langsam und vor allen Dingen nicht flächendeckend durchsetzen werden, müssen andere Wege gewählt werden, den Ackerbau partiell weniger intensiv zu gestalten und so ‑ nicht nur ‑ der

Ackerbegleitflora wenigstens teilweise das Überleben zu sichern. Dazu bieten sich folgende Verfahren an, die im Rahmen der Biotopverbundplanung ergänzend angeregt werden sollten.

 

  • Anlage 2‑5 Meter breiter Ackerrandstreifen, die von der Behandlung mit Pflanzen­schutz und Düngermitteln ausgenommen sind. Diese Methode der Schaffung von Lebensräumen ist besonders in Verbindung mit der unter I.1 beschriebenen Entwicklung naturnaher Wegeraine sinnvoll.
  • Die Verpachtung gemeindeeigener Ackerflächen sollte nur noch mit der Auflage erfolgen, Ackerrandstreifen anzulegen.
  • Ankauf/Anpachtung interessanter Ackerflächen und Weiterverpachtung mit ent­sprechenden Nutzungseinschränkungen.
  • Teilnahme am Extensivierungsprogramm des Bundes. In diesem Fall muß der Landwirt mit seinen gesamten Ackerflächen teilnehmen und die Produktion ‑ ge­gen Entschädigung ‑ innerhalb von 5 Jahren um 20 Prozent senken.

 

Maßnahmen, die auf eine Extensivierung der ackerbaulichen Produktion abzielen, sind sicher in erster Linie den Nebenerwerbsbetrieben plausibel zu machen. Weiterhin kommen auch Flächen in Wasserschutzgebieten und in der Umgebung von Feuchtgebieten und Gewässern als Schwerpunkte für Extensivierungsmaßnahmen in Frage. Auch in diesem Fall sind Entschädi­gungszahlungen nach § 68 HWG möglich.

Die Extensivierung von Ackerrandzonen bei finanziellem Ausgleich der Minder-Erträge er­scheint auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, denn die Erträge sind am Ackerrand aus verschiedenen Gründen ohnehin oft niedriger als auf dem übrigen Acker (Wurzelkonkurrenz, Bodenstruktur, u.U. Beschattungseffekte usw.).

Wenn - wie hier - die äußeren Umstände für eine weniger intensive Pflanzenproduktion sprechen und zudem der finanzielle Ausgleich der Mindererträge möglich ist, erscheint ein Verzicht auf Pflanzenschutz‑ und Düngermittel zweckmäßig und betriebswirtschaftlich vernünftig und es sollte auch dementsprechend verfahren werden.

Sobald die in den vorstehenden Kapiteln beschriebenen Saum‑ und Trittsteinbiotope etabliert sind und ihre ökologische Funktion in der Agrarlandschaft erfüllen können, ist eine wesentliche Voraussetzung für den „Integrierten Pflanzenschutz“ gegeben. Bei gleichzeitiger Reduktion der Düngermengen auf das wirklich erforderliche Maß und ihre Ausbringung zum ernährungs­physiologisch richtigen Zeitpunkt kommt man den Methoden des Integrierten Pflanzenbaus sehr viel näher und beeinflußt zudem das Betriebsergebnis positiv. Wie eingangs bereits erläutert, ist diese Wirtschaftsweise nicht zwangsläufig mit wirtschaftlichen Einbußen verbunden und hat darüber hinaus einen absatzfördernden Effekt.

Auch der Anbau von Zwischenfrüchten zur Bodenverbesserung, die Erweiterung der Fruchtfolgen, die Auswahl standortgerechter und krankheitsresistenter Sorten sowie die Bewirtschaftung von Hanglagen parallel zum Hang sollten langfristig als Maßnahmen einer umweltverträglicheren Form der Landwirtschaft angestrebt werden.

 

3.2 Grünland

 

3.2.1 Ökologische Bedeutung von Grünland

In Abhängigkeit von der Bewirtschaftungsintensität ist die floristische Vielfalt von Grünland sehr unterschiedlich zu bewerten. Davon wiederum ist die faunistische Vielfalt abhängig und dementsprechend zu beurteilen. Die ökologische Bedeutung von extensiv genutzten (Streu­obst‑) Wiesen wurden bereits in Kapitel II. behandelt.

Da der überwiegende Teil des Grünlandes heute intensiv bewirtschaftet wird, erfolgt neben regelmäßigen Düngergaben eine hohe Zahl von Schnitten, z.T. bis zu sechs im Jahr. Zum Vergleich: Zwischen 1935 und 1948 waren 93,3 Prozent der Wiesen zweischürig, 1988 dagegen waren 95 Prozent der Wiesen 4‑ bis 6‑schürig! Durch weitere Maßnahmen zur Ertragssteigerung, wie Entwässerung, Einebnung und Einsaat von Futtergräsern, wird das Wachstum bestimmter Pflanzengruppen einseitig gefördert.

Das bedeutet, daß nur diejenigen Pflanzenarten überdauern können, die eine Möglichkeit der Anpassung an die veränderten Umstände gefunden haben, indem sie nach jeder Verletzung durch Schnitt oder Abfressen schnell neue Ersatztriebe ausbilden können oder sich in ihrer jahreszeitlichen Entwicklung den Nutzungsintervallen der Wiese anpassen können oder sich in ihrer Wuchsform an den regelmäßigen Schnitt der Wiese anpassen können.

Pflanzenartenreiche Wiesen mit einem hohen Anteil an Blüten und Fruchtständen sowie alten Pflanzenteilen mit hohlen Stengeln bieten einen hohen ökologischen Wert. Die auf solchen Flächen vorherrschenden Arten sind jedoch weniger konkurrenzstark als die relativ robusten Arten, die die intensive Nutzung überstehen und werden mi der Zeit verdrängt. Zudem sind sie in der Regel auf magere, ungedüngte Standorte angewiesen und kommen durch die häufige Mahd nicht mehr zur Samenreife und Aussaat.

Besonders bedrohlich für die Tierwelt im Grünland (z.B. Insekten im Entwicklungsstadium und bodenbrütende Wiesenvögel) sind ein früher erster Mahdzeitpunkt, mehrschürige Mahd und der Einsatz von Kreiselmähern. Wenngleich die heute auf Intensivgrünland anzutreffende Flora und damit auch die Tierwelt lediglich nur noch „Allerweltsarten“ umfaßt, ist sie insgesamt jedoch als artenreicher zu beurteilen als die der Ackerbiotope.

 

3.2.2 Entwicklungsmöglichkeiten für Grünland

Generell sollte für die gesamte Hochstädter Gemarkung ein Umbruchverbot für Grünland in Acker oder Gartenland ergehen; das gilt ganz besonders im Bereich von Feuchtgebieten und Gewässern (Auenbereich). Es gilt, den Grünlandanteil und hier insbesondere den Wiesenanteil zu erhalten und, wenn möglich, auszudehnen. Besonders im stark ausgeräumten Bereich der Fluren 1, 2, 26, 29 und 30 wäre ein höherer Grünlandanteil wünschenswert.

Damit einhergehen sollte eine Begrenzung der Nutzungintensität im Grünland (Extensivierung). Eine völlige Aufgabe der Nutzung (Stillegung in der Regel für 5 Jahre) ist jedoch nicht anzustreben, da mit der Bracheentwicklung zunächst eine Verarmung der Pflanzengesell­schaften einhergeht. Der Stillegungszeitraum von 5 Jahren reicht im Allgemeinen nicht aus, um ein Stadium zu erreichen, in dem die Vorteile der Brache für die Tierwelt wieder überwiegen.

 

Weitere Maßnahmen im Grünland:

  • keine Geländenivellierung, um wichtige wellige Kleinstandorte zu erhalten
  • kein Walzen und Schleppen der Wiesen während der Hauptbrutzeit (15.3. ‑ 15.6.)
  • maximal zweischürige Mahd (ab Mitte Juni)
  • Mahd besser mit Mähbalken durchführen
  • kein Herbizideinsatz
  • restriktive Düngung, keine Gülleausbringung während der Brutzeit
  • damit verbundenes Aushagern der Flächen durch anfangs relativ häufige Mahd (ohne zusätzliche Düngung!) und Abtransport des noch frischen (!) Schnittgutes
  • Verhandlungen mit „öffentlichen2 Eigentümern über möglichen Erwerb oder langfristige Pacht von Flächen zwecks Umwandlung in extensive Weide oder Wiese (evtl. mit großen Einzelbäumen):

Flur 8, Flurstück 88/12

Flur 8, Flurstück 89/12

Flur 2, Flurstück 62/30

Flur 2, Flurstück 27

Flur 2, Flurstück 28

Flur 3, Flurstück 18

(Karte Grünland)

 

 

Zusammenfassung:

Ziel der vorliegenden Biotopverbundplanung ist die Verbesserung der ökologischen Situation in der ausgeräumten Feldflur nördlich der Ortslage Hochstadts. Ausgehend von Erhebungs­ergebnissen und der Beurteilung der derzeitigen Lage im Bearbeitungsgebiet werden Vorschläge für die Entwicklung vergleichsweise naturnaher Flächen gemacht. Daneben werden Projekte zur Neuanlage von Lebensräumen angeregt und generelle Maßnahmen aufgezeigt, die zur ökologischen Aufwertung der landwirtschaftlich sehr intensiv genutzten Bereiche beitragen können.

Bei der vorliegenden Planung wird das Ziel verfolgt, aus den unter Schutz stehenden Bereichen GLB „Distelberg“ und Weidbachgebiet heraus Vernetzungen in die Agrarflächen hinein zu schaffen. Einen Schwerpunkt bildet dabei ein Netz von naturnah gepflegten Wegrainen, um die z.T. großflächig ausgeräumte Fläche zu unterteilen und mit den noch relativ naturnahen Bereichen zu vernetzen.

Im Vordergrund steht bei den Planungen neben den fachlichen Grundlagen immer auch die praktische und finanzielle Durchführbarkeit der Maßnahmen.

Grund für diese Erhebungs‑ und Planungsarbeit ist u.a. ein Erlaß des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Forsten aus dem Dezember 1991, in dem auf die Notwendigkeit der Entwicklung und des Erhaltes naturnaher Wegraine als bandartige Vernetzungselemente in der Agrarlandschaft hingewiesen wird und die Städte und Gemeinden aufgefordert werden, diese Strukturen zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Ein weiterer Anlaß ist die im Bundesnaturschutzgesetz festgelegte Eingriffs‑Ausgleichs‑Regelung und die daraus resultierende Aufforderung, auch an Städte und Gemeinden, im Bedarfsfall für Ausgleichsmaßnahmen geeignete Flächen zu benennen. Um dieser Forderung nachkommen zu können, ist eine ökologische begründete Planungsgrundlage Voraussetzung.

 

Die Ausarbeitung ist mit vielen Fotos versehen, die positiv oder negativ den Ist-Zustand wiedergeben. Sie enthält auch einen Maßnahmeplan, von dem aber nichts verwirklicht wurde.

Die Vorschläge beschränken sich aber fast ausschließlich auf die Flächen, die im Besitz der Stadt sind. Von der Sache her wären aber vielleicht an ganz anderer Stelle Hecken nötig, zum Beispiel als Schutz gegen Erosion. Es ist auch keine Rücksicht darauf genommen, daß die „Trittsteine“ nicht zu weit voneinander entfernt sein dürfen. So wäre zum Beispiel zu empfehlen eine durchgehende Hecke auf dem Hohen Rain und noch einmal zwischen dem Hohen Rain und der „Lahmekaute“.

Beigefügt sind auch Dokumente und Gesetze und Hinweise auf Förderungsmöglichkeiten.

Weitere Hefte zur Stadtentwicklung beschäftigen sich mit Altlasten, Bäumen und Denkmälern.

 

 

Umfangreiche Materialsammlungen habe ich auch zu den Themen

„Ruderregattastrecke“ und „Stadion“ in der Grünen Mitte

 

 

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