Chronik der Gemeinde Bischofsheim
Die Chronik Bischofsheim hat der frühere Schuldirektor Herbert Lippert im Jahre 1975 herausgegeben. Sie ist (mit vielen Bildern) auch heute noch im Stadtladen der Stadt Maintal zu erhalten. Die Chronik von Herbert Lippert wurde hier zunächst gekürzt und vor allem die vielen Originaldokumente wurden weggelassen. Dann aber wurden Ergänzungen eingefügt. die gelb markiert sind. Weil jetzt viele Nachrichten aus der Bischofsheimer Geschichte in einer Datei vereinigt sind, läßt sich mit der Suchfunktion ein bestimmtes Thema schnell finden.
I n h a l t s v e r z e i c h n i s Seite im Buch
Vorwort
Die Vorgeschichte unserer Heimat 11
Die Steinzeit 11
Die Bronzezeit 12
Die Urnenfelderzeit 12
Die Hallstattzeit 13
Die Latènezeit 13
Unser Land unter römischer Verwaltung 14
Der Vorstoß der Germanen 15
Zur Vorgeschichte Bischofsheims 15
Die vorgeschichtlichen Funde in Bischofsheim 16
Aus der Jungsteinzeit 16
Aus der Latènezeit 18
Die geschichtliche Vergangenheit Bischofsheims 19
Die erste urkundliche Erwähnung 19
Der Zehnte in den karolingischen Schenkungsurkunden 22
Alte vorgeschichtliche Wege und Straßen 23
Die Hohe Straße 24
Die Gelnhäuser Poststraße 24
Römerstraßen 25
Der Name Bischofsheim 25
Der Bannforst Dreieich 27
Gebietsbewegungen in der Zent 31
Die Zent „Bornheimer Berg“ 32
Verwaltungs- und Gerichtsverhältnisse im Bornheimer Berg 34
Heerfolgepflicht in der Zent 35
Holzfuhrpflicht in der Zent 36
Die Zentgrafen 36
Die Alte Rolle 38
Weisthum zu Bischofsheim (1460) 40
Weisthum zu Bischofsheim (1503) 43
Die isenburgischen Sonderrechte 45
Das Isenburgische Partikulargericht 46
Der Vertrag von 1646 48
Ordensbesitz in Bischofsheim 48
Grenzbeschreibung von 1434 49
Bischofsheimer Landwehren 50
Der Bischofsheimer Hexenprozeß von 1564 51
Das Heu von der Breulwiese 53
Der Weinbau in Bischofsheim im Jahre 1681 58
Weinleseordnung von 1681 60
Salzhandel um 1760 62
Grenzstreit mit Hochstadt 63
Landbeschreibung von 1720 65
Vermögensrechtliche Beurkundungen 1755 65
Zusammenstoß am Riederwald 68
Bischofsheim 1782 70
Bischofsheim 1810 70
Bischofsheim im Großherzogtum Frankfurt 70
Bischofsheim 1858 73
Aus der Geschichte der Mainkur 73
Das Amt Bergen 1821 76
Bischofsheim in Kriegszeiten
Der Dreißigjährige Krieg 78
Der Réunionskrieg 80
Der Österreichische Erbfolgekrieg 82
Der Siebenjährige Krieg 83
Das Jahr 1763 90
Die Französische Revolution 91
Kriegswirren im Jahre 1800 92
Der Französisch-Preußische Krieg 93
Die Befreiungskriege 96
Die Kriege von 1866 - 1870/71 97
Landesausschuß und Militärpflicht 98
Aus alten Urkunden
Alte Rezepte 102
Bischofsheimer Namen 1555 103
Bischofsheimer Namen 1616 103
Bischofsheimer Namen 1719 105
Aus der Landwirtschaft
Die Flurnamen der Gemeinde 106
Flurnamen aus dem 14. Jahrhundert 107
Flurnamen 1555 - 1616 108
Flurnamen nach den Katastern von 1719 110
Landwirtschaft in Bischofsheim 114
Das liebe Vieh 118
Die Schafhaltung 123
Die Pferdeschwenk 125
Das Gemeinde-Fischwasser 126
Die Wiesen und Weiden 126
Der Obstbau in Bischofsheim 130
Die Schädlingsbekämpfung 131
Die Feldschützen 133
Der Gemeindewald 136
Das Ordnungswesen
Die Nachtwacht 142
Polizei und Polizeistrafen 145
Die Feuerwehr 147
Öffentliche Bauten
Tore und Pforten 154
Bischofsheimer Rathäuser 159
Finanzielle Angelegenheiten der Gemeinde
Die Verwaltung der Gemeinde mit Inventarverzeichnis von 1757 165
Die Steuern 184
Der Isenburgische Hubzins 193
Steuern zur Hohen Landesschule 195
Die Niederdorfelder Mühlfrond 196
Der kleine Zehnte in der Berger Feldmark 198
Sozial- und Wirtschaftsangelegenheiten
Die Beisassen 199
Die Bischofsheimer Juden 200
Das Gemeindebackhaus 202
Die Bischofsheimer Gastwirtschaften 206
Armenpflege und Wohltätigkeit 210
Das Trinkwasser 217
Die Bischofsheimer Kerb 220
Die Post 223
Von den Bischofsheimer Vereinen 225
Unglücksfälle 230
Bemerkenswerte Ereignisse 231
Aus der Geschichte der Bischofsheimer Kirche 232
Wiedertäufer 235
Kirchenvisitation von 1562 236
Register des Pfarreinkommens von 1562 237
Reformierte und Lutheraner 238
Die Unterhaltung des Kirchengebäudes 239
Die Kirchenglocken 244
Die Bischofsheimer Friedhöfe 246
Die Besoldung der Pfarrer 1615 - 1685 251
Aufstellung der Pfarreinkünfte von 1685 253
Bischofsheimer Pfarrer seit der Reformation 265
Das Presbyterium 266
Die Kirchenrüger 271
Die Baumeister 272
Die Sabbatordnung 273
Die Predigten 276
Die Taufe 279
Das Heilige Abendmahl 280
Die Moral 282
Die Kirchenbuße 288
Der Kampf um die Kirchenplätze 289
Die Empore („Borbien“) 291
Die Kirche als Bankinstitut 293
Münzen, Maße und Gewichte 295
Zeitrechnung 296
Finanzielle Leistungen der Gemeinde an der Kirche 298
Heutiger Aufgabenbereich eines evangelischen Pfarrers 302
Chronik der katholischen Kirchengemeinde 304
Heirat und Ehe 310
Alkohol 313
Bischofsheimer Schulen 314
Verschiedene Beiträge
Alte Berufe 333
Erstmalige Erwähnungen 334
Eisgewinnung und Heusergraben 336
Bischofsheim in der neueren Zeit
Der Ort im „Dritten Reich“ 338
Der Zweite Weltkrieg 341
Nach der totalen Niederlage 346
Lage der Bevölkerung nach dem Kriege 348
Heimatvertriebene und Flüchtlinge 354
Die Bautätigkeit 356
Die Baugenossenschaft 360
Die Albert-Schweitzer-Siedlung 361
Die Fluren 14, 15, 16 363
Die Kindergärten 365
Straßen- und Wegebau 369
Die Autobahn 373
Der Sport in Bischofsheim 374
Die Energieversorgung der Gemeinde 378
Die Müllbeseitigung 380
Gewerbe und Industrie 382
Die Gastarbeiter 385
Die Schrebergärten 387
Bürgermeister Georg Krieger 388
Maintal 392
Der Grenzänderungsvertrag 398
Literatur-Nachweis 407
Die Steinzeit
Wann die erste Besiedlung unserer engeren Heimat einsetzte, ist unbekannt. Aus der älteren und mittleren Steinzeit sind bisher keine Funde nachgewiesen, die auf die Anwesenheit von Menschen in der damaligen Zeit schließen lassen. Sicher erwiesen ist aber in der Bischofsheimer Gemarkung das Auftreten von Menschen in der jüngeren Steinzeit (2500 bis 1600 v.Chr.).
Die frühesten Siedler unserer Gegend sind Bauern gewesen. Sie wanderten vom Südosten aus dem Gebiet der mittleren Donau ein und brachten wesentliche und für die gesamte künftige Entwicklung entscheidende Kenntnisse mit. Die dem Kürbis nachgeformten Tongefäße tragen bandkeramische Verzierungen. Man bezeichnet die Siedler daher auch als Bandkeramiker. Zur Feldbestellung besaßen die Bandkeramiker Holzpflüge, die einen Steinkeil als Pflugschar hatten, und Flachhacken, deren einseitig gewölbte Steinklingen – „Schuhleistenkeil“ genannt - auch in Bischofsheim zutage gekommen sind.
In der Sandgrube Klobedanz nördlich der Bahnlinie Hanau-Frankfurt/Ost, Flur „Am Linnes“, fand sich unter anderem ein trapezförmiges Beilchen aus Kieselschiefer. Auf eine bandkeramische Siedlung im Gemeindewald lassen Scherben eines Kumpfes und Bruchstücke mit Schnürösen schließen, welche bei der Bergung von Gräbern aus der Latènezeit in einer Sanddüne gefunden wurden.
In der gleichen Sandgrube legte man am 24. April 1943 einen schnurkeramischen Becher frei. Er war bis auf ein fehlendes Randstück völlig erhalten.
Bei der Verbreiterung der Straße Bischofsheim-Niederdorfelden fand man 500 m südlich der Hohen Straße im westlichen Hang des Hohlweges eine etwa zehn Meter lange Grube der Bandkeramiker, in der glatte und verzierte Scherben sowie das Bruchstück einer parallel zur Schneide durchbohrten Steinaxt gefunden wurden. In einer Grube rechts der Straße nach Niederdorfelden fand man weitere Scherben und einen Schaber aus Quarzit.
Die Bronzezeit (1600 bis 1200 v. Chr.)
Nach der Zeit der Einwanderungen und Bewegungen herrschte um das 17. und 16. Jahrhundert v. Chr. eine Zeit der Ruhe. Die Bronze wurde Gebrauchsgut. Beerdigt wurde im Hügelgrab, daher wird diese Zeit auch die bronzezeitliche Hügelgräberkultur genannt. Am Mainufer sind Reste von Siedlungen gefunden worden, die wahrscheinlich Fischerdörfer waren.
Die Urnenfelderzeit (1200 bis 800 v.Chr.)
Im 13. vorchristlichen Jahrhundert setzte wieder eine Zeit der Völkerwanderung ein, die Unruhe in das Land brachte. Nach der Bestattungsform nennt man die neue Kultur die Urnenfelderkultur. Aus der Urnenfelderzeit (1200 - 800 v. Chr.) stammen zahlreiche Funde. Die Scherben sind Überreste eines groben sandgelben Gebrauchsgeschirrs wie auch gelber, feiner, gut geglätteter Riefenware. Auch Schaber stammen aus den Funden, die 1929/30 in der Sandgrube im Gemeindewald, Jagen 13, geborgen wurden.
Die Hallstattzeit (ältere Eisenzeit, 800 bis 500 v.Chr.)
Es war wieder eine Zeit der Unruhe, die durch östliche Reitervölker hervorgerufen wurde. In unsere Gegend kamen neue Menschen vom Südwesten her, vom Rhein. Ihrer Herkunft nach sind sie mit den Urnenfelderleuten verwandt, beide Gruppen lebten nebeneinander. Es trat eine neue politische Ordnung auf, denn die Ringwälle wurden neu befestigt; die ausgedehnten Gräberfelder fehlen.
Aus der Hallstattzeit (800 - 500 v. Chr.) stammen die meisten Funde. In den Jagen 13 und 14 des Bischofsheimer Gemeindewaldes sowie in dem anschließenden Jagen 6 des Enkheimer Waldes liegt eine Gruppe von 30 Grabhügeln.
Sechs dieser Hügel wurden in den Jahren 1887 und 1911/12 angeschnitten und untersucht. Fünf enthielten Brandgräber der mittleren Hallstattzeit, einer war ein Grab aus der Späthallstattzeit. Im Juli 1912 wurden vier Hügel im Eichwald aufgenommen. Einer dieser Hügel hatte eine beträchtliche Größe. Man stellte jedoch fest, daß er bereits vorher untersucht worden war.
Aus ihm stammen wahrscheinlich die Funde, die Amtsgerichtsrat Hille im Jahre 1873 dem Hanauer Geschichtsverein schickte. Es waren das Bruchstück eines Eisenschwertes, zwei Ringe aus Eisen, zwei Stücke eines Pferdegebisses aus Bronze und ein breiter Bronzering.
Sie wurden 1863 von dem Bischofsheimer Bürgermeister gefunden.
Westlich des Halweges vom Jagen 13 bis in das Jagen 5 lag eine Sanddüne, die nach dem Zweiten Weltkrieg als Baustoff abgetragen wurde und heute völlig verschwunden ist. Insgesamt konnten 18 Gräber festgestellt und ihr Inhalt geborgen werden. Aus einem Grab wurden Skelettknochen geborgen, die übrigen waren Brandgräber.
Insgesamt wurden gefunden:
14 zum Teil oder ganz erhaltene Urnen
21 zum Teil oder ganz erhaltene Schalen, Näpfe oder Becher
14 Arm- oder Halsringe aus Bronze
2 Knochenringe
25 Bronzeteile eines Gürtels
1 Bronzeknopf als Gürtelverschluß
1 eisernes Schwert
1 eisernes Messer
und weitere Bronze- und Eisenstücke..
In der Klobedanz‘schen Sandgrube „Am Linnes“, Parzellen 50 – 53, und „Am Breiten Sand“, Parzelle 29 und 32, wurden 1934/35 fünf Brandgräber entdeckt und daraus von dem Lehrer Schomberg fünf Urnen und ein Spitzbecher der Hanauer Sammlung zugeführt.
Seit 1951 sind sechs weitere Gräber gefunden worden, aus denen sieben Urnen, elf Schalen, vier Spitzbecher, zwei Töpfe und zwei Bronzearmringe der Hanauer Sammlung zugeführt werden konnten.
In der Sandgrube des Landwirtes Peter See, die im Winkel der Straße Bischofsheim-Niederdorfelden und der Straße nach Bergen liegt, wurde ein Brandgrab gefunden. Weitere Scherben der Hallstattzeit entdeckte man bei Grabungen nach den römischen Gräbern auf dem Bornberg, Acker P. Reuhl, Parzelle 53.
Die Latènezeit (Jüngere Eisenzeit, 500 bis 50 v.Chr.)
Zu dieser Zeit hatte sich schon ein Fürstenstand herausgebildet, wie die gefundenen Fürstengräber beweisen. Die Drehscheibe - eine technische Neuerung aus dem Süden - wurde mehr und mehr gebraucht, und ganz andere Formen bei Schmuck und Waffen traten auf. Die Träger dieser Kultur waren die Kelten. Kennzeichnend für die keltische Tracht ist der Halsring.
Armringe und Gewandnadeln (Fibeln) sind weiterhin typisch; der Mann trug ein zweischneidiges Eisenschwert und eine Lanze.
Im Herbst 1951 ließ die Leitung des Mörtelwerkes einige Probelöcher nördlich der Alten Gelnhäuser Poststraße, die die Grenze zwischen den Jagen 13 und 5 bildet, graben. Dabei stieß der Arbeiter auf vermutlich zwei Brandgräber. Im Mai 1952 fand eine große Anzahl von Scherben, die vermutlich zu acht Gefäßen gehörten, von denen fünf zusammengesetzt werden konnten. Außerdem fanden sich zwei eiserne Latènefibeln, ein eisernes Rasiermesser, ein Wetzstein, Reste einer feingliedrigen Bronzekette und viele Knochenreste. Später entdeckte man noch sieben weitere Gräber, aus denen Töpfe, Schüsseln, Flaschen, eine Schale und Ringe aus Eisen geborgen wurden.
Im beginnenden 1. Jahrhundert v. Chr. wanderte ein Großteil der keltischen Bevölkerung, die am Untermain sitzenden Helvetier, nach Süden ab. In das entvölkerte Gebiet drangen aus Mitteldeutschland Germanen ein, die unter dem Sammelnamen Sueben bekannt sind. Die von den Germanen getragene Spätlatènekultur des letzten vorchristlichen Jahrhunderts ist ihrer Herkunft nach keine rein germanische Kultur, sondern eng mit der keltischen Kultur verbunden.
Unser Gebiet war damals dicht besiedelt, Gräberfunde und Reste der Siedlungen sind vielfältig. Außer Talsiedlungen wurden zahlreiche Ringwälle angelegt, die zum Schutze der Bevölkerung gegen nachrückende Germanen und gegen Römer dienen sollten. Die übliche Bestattungsform ist jetzt das Brandgrab.
Unter Kaiser Augustus (30 v. bis 14 nCh) begannen die Römer, vom linken Rheinufer durch die Wetterau und vom Niederrhein aus vorstoßend, das Land bis zur Elbe dem römischen Reich einzuverleiben. Im Jahre 9 n. Chr. wurden sie von Arminius im Teutoburger Wald geschlagen. Erst Domitian (81 bis 96 n. Chr.) kann die römischen Reichsgrenzen wieder bis in die Wetterau vorverlegen. Damit wurde auch unser Gebiet in das römische Reich eingegliedert. Der Limes, eine Grenzbefestigung aus Wall und Graben mit Wachtürmen und Kastellen, wurde zum Schutze des besetzten Gebietes angelegt.
Man hat überall verstreut in den Gebieten um Frankfurt, Höchst, Hanau und Friedberg Spuren von römischen Landgütern mit ihren Begräbnisplätzen gefunden. Die Keramik zeigt in deutlicher Form die Gefäße der letzten Jahrzehnte des ersten und der ersten Jahrzehnte des zweiten Jahrhunderts. Die Linienführung des Limes beweist ganz deutlich das Bestreben der Römer, landwirtschaftlich gut nutzbare Ländereien in ihren Besitz zu bringen. Rechts der Straße nach Bergen etwa an der Stelle des neuen Pfarrhauses auf dem Bornberg hat wahrscheinlich eine römische Villa gestanden; denn auch dort fand man diese Ziegel und römische Vasen.
Die wenigen Scherbenfunde und die Bergung von römischen Vasen auf dem Gelände des Landwirtes P. Reuhl durch den Installateurmeister Bauch im Jahre 1943 lassen noch nicht unbedingt auf eine römische Siedlung an dieser Stelle schließen. Zwar stieß man bei dem Bau einer Scheinwerferstellung auch auf einige römische Gräber, aber weitere Forschungen durch drei Versuchsgrabungen im Jahre 1953 erbrachten keinen Nachweis von Fundamenten römischer Bauten. Demnach lag auf diesem Acker ein kleines Gräberfeld, der Gutshof ist wohl auf der leicht ansteigenden Höhe nordwestlich der Fundstelle zu suchen. Die Lage am Südhang mit Blick auf die Mainebene entspricht der Lage vieler römischer Gutshöfe in der Wetterau.
Hessen ist schon in alten Zeiten ein wichtiges Durchgangsgebiet von Südwest- nach Nordostdeutschland gewesen. Schon in vorgeschichtlichen Zeiten waren Wege vorhanden, die ein Land mit dem anderen verbanden. Diese alten Heer- und Völkerwege folgten den Höhenzügen und umgingen Hindernisse, wo es möglich war; daher finden wir sie meist als Hochstraßen, die feuchten oder versumpften Niederungen ebenso meidend wie das große Gebirge. Später legte man die Straßen an die Bach- und Flußläufe, ging aber den durch Wasser gefährdeten Stellen aus dem Weg.
Diese Straßen wurden auch von den Römern benutzt, als sie ihre Vorstöße in unser Land unternahmen. Die Römer besserten diese Straßen aus und verkürzten sie. Nach der Errichtung des Grenzwalles (Limes) und dem Bau der Kastelle legten sie zahlreiche neue Straßen an, auf denen so schnell wie möglich Truppen von einem Platz aus einen anderen erreichen konnten. Daher sind die römischen Straßen in großen Abschnitten ungeachtet der geographischen Beschaffenheit schnurgerade gezogen. An den Stellen der römischen Grenzbefestigungen, wo die alten Handelsstraßen in das unbesetzte Gebiet hinaustraten, befanden sich meistens Kastelle zur Bewachung. Die Straßen wurden zum Teil bis in das hohe Mittelalter oder sogar bis in die Neuzeit benutzt; an wichtigen Stellen dieser Straßen entstanden häufig Siedlungen, die sich oft zu Städten entwickelten.
Die Hohe Straße
Der Ausgangspunkt ist Höchst. Die Straße führt über Bockenheim geradlinig nach Bergen. Dort kreuzt sie die römische Straße von Bad Vilbel nach Mainkur und die von dem Kastell Heddernheim nach dem Kastell Kesselstadt. Östlich von Bergen ist die Hohe Straße an der Südgrenze der großen Lohe bis in die Gemarkung Kilianstädten vorhanden und bildet zwischen Niederdorfelden und Bischofsheim die Gemarkungsgrenze. Nach einer Ausbuchtung südlich von Kilianstädten erreicht sie über den Wartbaum südlich von Windecken dann Marköbel, wo sich ebenfalls ein Kastell befand. Durch den Büdinger Wald führt sie weiter bis nach Fulda und darüber hinaus.
Die Gelnhäuser Poststraße
Diese Straße führte, teils von Mainz und Höchst bis westlich Seckbach die Hohe Straße benutzend, teils von Frankfurt, wo alle Straßen sich in der Gegend des Doms schnitten, über Seckbach, Enkheim, Bischofsheim, Hochstadt an der Kinzig entlang.
In unserer Gegend zieht sie am Südrand des alten Mainarmes nach Osten, östlich der Straße Mainkur-Bergen ist sie heute noch als Feldweg an einer Sanddüne entlang in Richtung Bischofsheim zu erkennen. In Bischofsheim verlief sie im Zuge der Waldstraße und Zwingerstraße in Richtung Kreuzung unterhalb des Kochbergs bei Hochstadt. Am „Hanes“ zwischen Bischofsheim und Hochstadt muß sie die römischen Straßen von Kesselstadt nach Bergen und Bad Vilbel gekreuzt haben. Sie wird auch Kinzigstraße genannt, war bei Langendiebach durch ein Kastell gesperrt und entwickelte sich als eine Hauptverkehrsader nach Mitteldeutschland. Städtegründungen an ihr waren zum Beispiel Fulda, Erfurt, Halle und Magdeburg.
Römerstraßen
Die Römer legten auf beiden Seiten des Maines Straßen an. Die Straße am nördlichen Ufer hatte etwa die Linienführung der heutigen B 8/40 und führte nach dem Kastell Kesselstadt. Eine weitere Römerstraße durchzog von Heddernheim über Bergen kommend und ebenfalls nach Kesselstadt führend, unsere Gemarkung. Sie führte von Bergen auf unserer heutigen Straße bis zur Kreuzung mit der Niederdorfelder Straße, ging aber geradlinig weiter und traf am „Hanes“ auf die Straße von Bad Vilbel nach Kesselstadt, die an demselben Punkt die Gelnhäuser Poststraße kreuzte. Die Straße von der Saalburg bei Bad Homburg über Bad Vilbel nach Kesselstadt durchquerte unsere Gemarkung von Nordwesten nach Südosten im nördlichen Teil. Diese Straßen sind an ihrer Geradlinigkeit als reine Militärstraßen erkennbar.
Lange erfreuten sich die Römer ihrer Herrschaft über die germanische Provinz nicht. In der Zeit der Besatzung folgte ein Aufstand und Einfall der freien Germanen in das besetzte Gebiet nach dem anderen. Den Chatten (Hessen), Goten, Langobarden, Markomannen, Alemannen gelangen immer mehr Vorstöße. Um 260 n. Chr. war dann unser Land von den Römern geräumt, die Alemannen zogen in das Land ein und ließen sich hauptsächlich in den verlassenen Kastellen nieder.
Sie wurden im Jahre 496 von den Franken geschlagen und in den südlichen Schwarzwald und an den Alpenrand zurückgedrängt. Die Franken ließen die chattischen Siedlungen vorerst ungeschoren und gründeten in den Niederungen neue Siedlungen, deren Namen meistens mit der Silbe „-heim“ endeten. Die Gründung dieser Orte geschah wohl in der Zeit zwischen 500 und 600. Unser Gebiet kam zum Merowinger-Reich und seit Karl Martell (714 - 741) und Pippin (741 - 768) zu dem Reich der Karolinger.
Kaiser Karl der Große regierte von 768 - 814. In der Regierungszeit seines Enkels Ludwig des Deutschen (843 - 876) fand die Schenkung der Bischofsheimer Kirche an die Frankfurter königliche Salvatorkapelle statt.
Am 1. September 852 heißt es, daß Ludwig der Deutsche unter anderem die Kapelle von Bischofsheim schenkt (Der Mönch von St. Gallen berichtet nach zeitgenössischen Quellen, daß Ludwig der Deutsche zu Frankfurt und Regensburg neue Kapellen errichten läßt). Die Urkunde über diese Schenkung von 852 ist aber nicht mehr vorhanden. Es gibt aber eine Bestätigung aus dem Jahre 880 von König Ludwig III., die hier in deutscher Übersetzung abgedruckt wird:
„Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit! Ludwig, durch die Gunst göttlicher Gnade König. Wenn wir den gottgeweihten Orten unserer königlichen Herrschaft einen Vorteil verschaffen, dann wird dies - das glauben wir gewiß - uns zur Ergreifung des ewigen Seelenheils von Nutzen sein. Deswegen sollen alle unsere Getreuen sowohl die gegenwärtigen wie die zukünftigen mit Eifer erfahren, wie unser sehr frommer Vater aus Liebe zum Herrn und zur Vermehrung seines ewigen Heils einige Dinge aus seinem Eigentum an das Stift zu Frankfurt, das gegründet ist zur Ehre des Heilandes, unseres Herrn Jesu Christi, übergeben und die Übergabe bestätigt hat.
Es ist dies: Die Kapelle zu Kostheim, das Kloster zu Ursel, die Kirche auf dem Gut, das Stetten genannt wird, die Kirche zu Florstadt, das Gut, das Bürgel genannt wird, mit der Kirche und dem zu ihr gehörigen Zehnten, wie es Ruotkerus zu Nießbrauch innegehabt hat, und die Kirche zu Sprendlingen mit der zu ihr gehörigen Hufe, die Kirche zu Bischofsheim mit allem Zehntgefälle, mit Hörigen und Ländereien, die zu ihr gehören, und was Ruotkerus in Seckbach besaß, die Kirche zu Schwanheim mit allem Zehntgefälle, mit Hörigen und Ländereien, die zu ihr gehören, und die drei Hufen zu Kelsterbach, die Kapelle zu Nierstein mit allem dazu gehörenden, wie sie Aaron dort zu Nießbrauch hatte, und das Gut, das Kelkheim genannt wird, mit allem, was zu ihm gehört, die Kapelle zu Bornheim und was Heinrich in Niederkirchen zum Nießbrauch innehatte und was Ruotlind an diese Kapelle übergeben hat, das hat er schriftlich bestätigt.
Diese vorbeschriebenen Dinge also in all ihrer Vollständigkeit, d.h. mit allen zu ihnen gehörigen Häusern, Gebäuden, Knechten, Feldern, Äckern, Wiesen, Weiden, Weingärten, Wäldern, gepflegt und ungepflegt, Wässern und Wasserläufen, beweglichen und unbeweglichen, hat unser frommer Vater an das schon genannte Stift übergeben, damit es fortan ewiglich zur Vollbringung des Dienstes an Gott dort verbleibe ohne Hindernis oder Widerspruch.
Und er hat festgesetzt, daß an diesem Ort zwölf Geistliche verweilen sollen, um Gott zu dienen, ausgenommen die Priester, die an den dazu gehörigen Orten dienen. Und diese Menschen sollen von den vorgenannten Dingen ihren nötigen Unterhalt haben, und von dem Abte, dem dieses Stift übertragen sein wird, soll niemals die Heeresfolge verlangt werden. Dazu hat er auch verordnet, daß Abt Williherius, dem dieses Stift übertragen ist, es zu seinen Lebzeiten innehaben soll mit allem zu ihm gehörigen, und keiner möge ihm etwas davon zu entfremden wagen, wie er es königlicherseits damals zu Nießbrauch offenbar besessen hat mit allem vorher Beschriebenen und nach Fug und Rechts dazu gehörenden an Zehntgefällen oder anderen dazu gehörigen Dingen.
Der väterlichen Übergabe stimmen wir zu, und wir haben daher diese schriftliche Aufzeichnung unserer Zustimmung anfertigen lassen, durch welche wir verordnen, daß - wie unser frommer Vater alles Vorgeschriebene festgesetzt und bestätigt hat - es auch fortan bestätigt und befestigt bleibe ohne Widerspruch.
Und damit diese Beurkundung unserer Bestätigung eine unverletzliche Festigkeit bewahre und auch in zukünftigen Zeiten von unseren Getreuen bewahrt und beachtet wird, haben wir sie mit eigener Hand unten bestätigt und mit unseres Ringes Aufdrückung zu besiegeln befohlen. Zeichen des Ludwig (M), des gestrengsten Königs. Ich, Arnolfus, Kanzler, habe es an Stelle Luitberts, des Erzkapellan, durchgesehen und gezeichnet.
Gegeben am 17. November 880 im Jahre der Menschwerdung des Herrn, in der Dreizehnten Indiktion, im fünften Jahre der Herrschaft des allerstrengsten Königs Ludwig.
Verhandelt zu Frankfurt. In Gottes Namen zum Heile. Amen.“
„Indiktion“ ist die Kaiserzinszahl
„Luitbert“ wird gesprochen „Lütberg“.
Die Urkunde der ersten Erwähnung von Bischofsheim steht im Zusammenhang mit einer Schenkung an das Stift zu Frankfurt durch Kaiser Ludwig den Deutschen, der von 843 bis 876 lebte. In dem Dokument wird posthum, also nach seinem Tod, die Übergabe der „Kirche zu Bischofsheim“ und weiterer Kirchen, Gebäude und Grundstücke an das Stift zu Frankfurt bestätigt. „Der väterlichen Übergabe stimmen wir zu“, heißt die Formulierung. Das Original in lateinischer Sprache wurde durch den kaiserlichen Kanzler Arnolfus - an Stelle Luitberts, des „Erzkapellans“ - durchgesehen und gezeichnet.
Die Frankfurter Kapelle wurde 1240 durch die Bartholomäuskirche ersetzt und später zum Dom ausgebaut. Da Ludwig die Kapelle gestiftet hatte, blieb sie auch sein Eigentum, ebenso alles, was er den Kirchen und Klöstern schenkte. Die kirchlichen Einrichtungen waren also nur Nutznießer auf bestimmte Zeit. Bei der allgemeinen Rechtsunsicherheit, die damals herrschte, war eine solche Urkunde ein äußerst wichtiges Dokument, daher ist es verständlich, daß man sich die Urkunde nach dem Tode des Ausstellers wieder bestätigen ließ.
So liegt eine Bestätigung aus dem Jahre 881 vor, ausgestellt am 11.Dezember.881 in Frankfurt. Zu dieser Zeit befand sich aber der König in Rom, die Urkunde ist daher eine Fälschung: Man hatte auch den im Original nicht enthaltenen Namen des Dorfes Fechenheim in die Urkunde hineingeschmuggelt.
Aber Karl III. (der Dicke) bestätigt am 2. Dezember 882 nochmals die Schenkungsurkunde von 852, von der vier Ausfertigungen gemacht wurden. Zwei blieben in Frankfurt (Urkunde aus dem Institut für Stadtgeschichte Frankfurt a. M. - ISG Ffm), zwei kamen nach Trier, von wo sie später durch die Revolutionswirren in die National-Bibliothek nach Paris gelangten.
Der lateinische Text der Urkunde ist identisch mit der Urkunde vom 17. November 880, bestätigt von Ludwig III., die sich in der Nationalbibliothek in Paris befindet. Von dieser Urkunde befinden sich zwei Fotokopien im Besitz der Gemeinde, eine dritte Ablichtung zeigt eine interessante Fälschung der Urkunde. In der Chronik Lippert ist eine Kopie von 882 abgebildet, die im Stadtarchiv Frankfurt vorhanden ist.
Im Stadtarchiv von Frankfurt am Main sind etwa 60 Urkunden, in denen Bischofsheim erwähnt wird; ebenfalls befinden sich Urkunden über Bischofsheim im Hessischen Staatsarchiv in Marburg. Auch im Archiv des Fürsten von Ysenburg in Birstein sind Urkunden aus der Bischofsheimer Vergangenheit. Im Kloster Arnsberg liegen ebenfalls den Ort betreffende Niederschriften.
Seit 2002 besitzt das Heimatmuseum Maintal die Urkunden (Repliken) der Ersterwähnung der Ortschaften Wachenbuchen, Dörnigheim und Hochstadt. Eine von Bischofsheim fehlte bislang. Im Stadtarchiv waren die Ablichtungen nicht mehr vorhanden. Aber aus dem Stadtarchiv Frankfurt konnte eine Replik dieser Urkunde erworben werden. Seit Oktober 2013 hängen die vier Urkunden der Ersterwähnung der vier Maintaler Stadtteile im Heimatmuseum und können dort besichtigt werden. In der Literatur werden immer wieder unterschiedliche zeitliche Angaben über die Ersterwähnung gemacht. Das hängt mit den unterschiedlichen Urkunden zusammen: Die Urkunde von Ludwig II. ist verschollen. Sein Sohn Ludwig III. bestätigte diese verschollene Urkunde seines Vaters am 17. November 880. Nach dem Tod seines Bruders bestätigte am 2. Dezember 882 Karl III. nochmals die Schenkung seines Vaters.
Nur ein Teil der Schenkung ist dem Stift zu Frankfurt geblieben, bald machten andere Herren ihre Ansprüche geltend. Über Bischofsheim hat allerdings das Stift zu Frankfurt bis zum Jahre 1803 Patronatsrecht ausgeübt, das heißt, daß unser Ort bis zu diesem Zeitpunkt kirchlich nach Frankfurt gehörte (Auszugsweise nach einem Beitrag von K. D. Burhenne)
Die Ersterwähnung bedeutet aber nicht, daß Bischofsheim zu der Zeit, in der die Urkunde ausgestellt wurde, erst entstanden ist; durch diese Urkunde erfährt man nur, daß Bischofsheim um diese Zeit schon bestand. Die erste urkundliche Erwähnung eines Ortes ist in der neueren Zeit immer ein besonders wahrgenommenes Datum. Fälschlicherweise wird manchmal so davon gesprochen, als sei der Ort genau so viele Jahre alt. Das ist in der Regel nicht so und gilt erst recht nicht für Bischofsheim, weil die Besiedlung der flußnahen Gebiete in eine Zeit reicht, aus der wir zwar archäologische Funde, aber keine geschriebenen Nachrichten haben.
Man kann annehmen, daß um die in der Urkunde erwähnte Kapelle herum schon damals eine Siedlung war. Die Silbe „-heim“ bedeutet nicht nur das Haus, sondern wird in ihrer Bedeutung unserem Wort „Dorf“ gleichkommen. Ansiedlungen mit der Endung „-heim“ gehören zu der Gruppe von Ortsgründungen, die in die merowingische und karolingische Zeit bis zur Einführung des Christentums fallen, also in das fünfte bis achte Jahrhundert.
Es läßt sich aber mit Bestimmtheit sagen, daß eine Dorfanlage schon um 852 bestand, als die Salvator-Kapelle in Frankfurt geweiht wurde. Bischofsheim liegt als einziges Dorf an dem Südufer des alten Flußlaufes. Vielleicht war es eine Reichsgründung zur Sperrung der alten vorgeschichtlichen Gelnhäuser Straße.
Wahrscheinlich hat das Dorf früher einmal einen anderen Namen gehabt. Auf eine vorchristliche Gründung weist jedenfalls die Endung „-heim“ hin. Nur bei Bischofsheim wurde die alte germanische Endung nicht mit dem Namen des Gründers, sondern mit der christlichen Amtsbezeichnung „Bischof“ verbunden. Bischofsheim steht also ganz allein unter den vielen Ortsnamen mit der Endung -heim.
Bischofsheim scheint jünger zu sein als die anderen Siedlungen an dem alten Mainlauf. Es ist der einzige Ort auf dem Südufer, zudem in Schutzlage durch mancherlei feuchte Niederungen südlich des Dorfes. Vielleicht war es von Mainz aus ins Leben gerufen und trug den Namen des Gründers. Für die Umwohner war es das Heim, das ein Bischof gebaut hatte; der eigentliche Gründername verschwand mit dem Tode des Bischofs gänzlich.
Der Name „Bischofsheim“ ist der einzige im Kreis Hanau, der auf kirchliche Verhältnisse hinweist6 („des Bischofs Heim“). Aber das beweist immer noch nicht, daß der Ort gerade durch einen Bischof entstanden sein muß. Das Dorf kann sehr wohl einmal an einen verdienten Bischof - es muß nicht einmal ein Mainzer gewesen sein - verliehen worden sein. Er bezog dann auf Lebenszeit die Einkünfte. Nach seinem Ableben fiel die Leihe dann an das Reich zurück. Es scheint demnach erst in der Hausmeierzeit entstanden zu sein (714 - 751), denn damals begrub man die Toten nicht mehr an den Straßen, sondern auf dem Kirchhof.
Wir kennen ja auch nicht den alten Kirchenheiligen. Protus und Hyacinthus (die Schutzheiligen der Bischofsheimer Kirche) gehören bei uns frühestens ins 11. Jahrhundert. Die Bischofsheimer Kirche ist aber bereits in karolingischer Zeit vorhanden und war zudem Pfarrkirche.
Vergleicht man die Urkunden, so wird man feststellen, daß beinahe in jeder Urkunde eine andere Schreibweise auftritt. In 38 Urkunden aus der Zeit von 880 -1350, die unseren Ortsnamen enthalten, sind allein 28 Schreibweisen vorhanden.
880 Biscofesheim 1248 Bischoffesheim
977 Piscofesheim 1253 Bijscovisheim
977 Biscovesheim 1284 Byscovesheim
1222 Bisvovisheim 1286 Biscofisheim
1222 Bischovesheim (heym) 1291 Bisscofesheim
1222 Biscovisseim 1302 Byschovisheim (heym)
1223 Bissovesheim 1303 Byschofsheim
1223 Biscossheim 1307 Bischenheim
1223 Biscofsheim 1327 Bisshovesheim
1238 Bishovesheim 1332 Bischofsheim
1239 Bischvisheim 1339 Byshofsheim
1239 Bischovisheim 1344 Bissehovenheim
1239 Bischoffsheim 1347 Bisvofhen
1239 Biscovesheim 1348 Byschovesheim
Gegen Ende der Völkerwanderung, deren Auswirkungen in unserer Heimat etwa um 500 verebbten, war ein fast menschenleeres und völlig verwüstetes Gebiet zurückgeblieben. In den Bergen des Taunus, des Odenwaldes, des Spessarts und des Vogelsbergs hatten sich chattische Bevölkerungsreste erhalten, deren Siedlungen meistens die Endsilbe „-hain“ trugen.
Die Bewohner nannten sich die Märker, und Märker war jeder, der eigenen Rauch hatte, also Haus und Herd. Jede Gemeinde hatte ihre eigene Gemarkung, die aus Ackerland und Wiesen bestand. Der Wald dagegen gehörte allen Gemeinden gemeinsam, jeder Märker konnte dort Brenn- und Bauholz holen und sein Vieh weiden lassen. Auch jagen durften die Märker im Wald, der von Förstern überwacht wurde.
Als die fränkischen Sieger in unsere Heimat kamen, fanden sie ein unbewohntes riesiges Waldgebiet vor, das unter den Stürmen der Völkerwanderung nicht gelitten hatte. Dieser Wald stand auf reinem Sand- und Kiesboden, Überreste der Meere in der Oberrheinischen Tiefebene und in der Wetterau, verstärkt durch die Anspülungen des Maines. Als der Vogelsberg sich empor faltete, traten die Meeresarme zurück, und der Main suchte sich seinen Weg durch das Sand- und Kiesgeröll.
Die ersten Menschen bevorzugten bei ihren Wanderungen und späteren Siedlungen die fruchtbaren Böden und kümmerten sich nicht um die Sandflächen. So konnte sich hier ungestört das größte Waldgebiet Südwestdeutschlands entwickeln, das die eigentliche Grenze zwischen Süd- und Mitteldeutschland bildete. Dieser Wald begann an der Mainmündung, ging dann mainaufwärts bis Griesheim-Schwanheim und folgte nach der Einmündung der Nidda deren Lauf bis Vilbel, ging dann bis vor Hochstadt den Braubach entlang bis zum Main und folgte dem Mainlauf bis Aschaffenburg, führte dann in fast gerader Linie über Großostheim-Schaafheim-Niederklingen bis zum Grenzpunkt Westergiebel, von dort nach Pfungstadt -Stockstadt/Rhein und wieder zur Mainmündung.
Dieses riesige und wildreiche Waldgebiet sicherten sich die fränkischen Könige sofort, zumal es das einzige Waldgebiet der Mainebene war. Die Taunuswälder waren nicht ohne weiteres zu haben, da die Reste der Chatten sich dort Wald und Jagd aufgeteilt hatten. Fast genau in der Mitte des ausgedehnten Waldgebietes wurde eine Siedlung gegründet, die „Im Hain“ hieß. Im Jahre 977 wird sie urkundlich zum erstenmal „Dreieich“ genannt. Dort setzte der Kaiser den Reichsvogt über den ganzen Wald ein. Als eine von insgesamt 36 Wildhuben gehört „Biuscovesheim“ zum königlichen Bannforst Dreieich.
Weiterhin schuf man zur besseren Überwachung des Waldes 36 Waldhubendörfer. Es waren echte fränkische Gründungen, deren Namen bekannt sind. In jedem dieser Dörfer wurde ein meist adliger Mann als Hübner eingesetzt, der eine Hube Land in der Größe von 30 Morgen bekam. Der Inhaber einer Hube hatte mancherlei Rechte und führte die Aufsicht über seinen Waldbezirk und über die Jagd, er schrieb Holz- und Wildfrevler auf, die dann auf dem Maygericht in Langen verurteilt wurden. Ihm unterstand die Aufsicht über das Weiderecht. Es war seine Pflicht, auf dem Maygericht als Schöffe zu fungieren.
Er hatte ferner die Pflicht, für die Instandhaltung der Räume für den Kaiser und dessen Jagdgefolge zu sorgen, die Ställe für die Pferde und die Zwinger für die Hunde bereitzustellen und den Teich zum Tränken und Baden der Pferde und Hunde in Ordnung zu halten. Er konnte sich jede Woche einen Wagen dürres und einen Wagen grünes Holz aus dem Walde holen. Der Hübner mußte auch die Steuern einziehen. Die Bewohner der Waldhubendörfer hatten allerdings nur die Beede, eine Art Grundsteuer an den Kaiser zu zahlen, sonst waren sie steuerfrei.
Alle Waldhubendörfer hatten ein Stück eigenen Wald. Mit dem Ansteigen der Bevölkerungszahl versuchten die Menschen, Waldstücke vom Kaiser als Lehen zu erhalten, um durch Rodungen neuen Siedlungsboden zu gewinnen. Der Kaiser ging auf diese Wünsche ein, denn Holz gab es genug. So entstanden neue Dörfer auf den Rodungen, zum Beispiel Niederrad, Rodenbach, Oberroden usw.
Außer den Hübnern gab es in dem Reichsforst zahlreiche Förster, von denen einer auch wohl in Bischofsheim war. Die Förster führten einen Spieß bei sich, später auch ein Beil. Sie waren aber nicht jagdberechtigt.
Im Jahre 1452 nahm der Schultheiß von Frankfurt zum letzten Mal als Vertreter des Kaisers an einem Maygericht in Langen teil. Im Jahre 1556 wurde das letzte Maygericht abgehalten. Der damalige Reichsvogt, ein Herr von Isenburg betrachtete das Gebiet als sein Eigentum und regierte darüber wie ein Landesfürst.
Durch kaiserliche Schenkungen waren große Teile des Waldes in den Besitz des Deutsch-Ritterordens gelangt, der sie später an die Stadt Frankfurt verkaufte. Die Jagd gehörte aber weiter den Reichsvögten; daraus ergaben sich dauernde Streitigkeiten.
Von der Herrschaft Hagen oder Hain in der Dreieich erhielt Hanau 1/6 und Falkenstein 5/6. Die Orte der Herrschaft Hain in der Dreieich liegen bis auf das kurhessische Bischofsheim alle in der großherzoglich-hessischen Provinz Starkenburg im früheren Obermaingau und Rodgau
Die Herrschaft Hagen war ein uraltes Besitztum der Edelherren von Hagen, die danach den Namen führten.
Die Edelherren von Münzenberg haben diese Herrschaft als der Hauptstamm der hagenschen Dynastie ganz oder teilweise besessen, oder Ulrich I. von Münzenberg hat dieselbe ganz oder teilweise durch seine erste Gemahlin Adelheid, Erbtochter Eberhards Waro von Hagen, erhalten, einen anderen Teil von hagenschen Miterben gekauft.
Bei der Teilung des münzenbergischen Erbes im Jahre 1275 teilte Philipp von Falkenstein mit seinem Bruder Werner die Gerichte und die Leute, die zur Burg Dreieichenhain gehören. Werner bekam das Dorf Bischofsheim bei Bergen. Philipp I. von Falkenstein kaufte außerdem 1283 Besitzrechte an Bischofsheim von den Herren von Hohenfels. Mitbesitzer des Dorfes Bischofsheim aber sind die Herren von Hanau.
König Ludwig der Bayer verpfändete 1320 den Bornheimerberg, d. h. die 19 zu dem Gericht gehörigen Orte an Ulrich II. von Hanau, darunter auch Bischofsheim. Hanau wurde durch die Verpfändung und Belehnung in jahrzehntelangen Zwist mit Frankfurt verwickelt. Bischofsheim, Fechenheim und Anteile an Seckbach Praunheim wurden erst in 15. Jahrhundert endgültig von Hanau erworben. Kaiser Karl IV. verpfändette1351Grafschaft und „Centgericht“ Bornheimer Berg an Graf Ulrich III. von Hanau. Graf Reinhard II. von Hanau bekam 1434 den Bornheimer Berg von Kaiser Sigismund als Reichslehen
Nach dem Vertrage von 1458 betreffs Erbteilung zwischen Philipp dem Jüngeren (Münzenberger) und Philipp dem Älteren (Lichtenberger) erhielt Philipp der Jüngere unter anderem auch das Zentgericht des Bornheimer Berges. Die jetzigen Justizämter Bockenheim und Bergen (worüber mit Frankfurt noch Streit war) hatte Hanau seit 1320 in Besitz.
Von den Orten, über welche sich die Zentgerichtsbarkeit erstreckte, gehörten acht ganz zu Hanau, nämlich: Bergen, Berkersheim, Bockenheim, Eckenheim, Enkheim, Gronau, Massenheim, Preungesheim. Drei oder vier hatte es nur zur Hälfte: Vilbel, Seckbach, Praunheim und vielleicht auch Bischofsheim. Die übrigen sieben oder acht dagegen besaß es nicht, nämlich Bornheim, Hausen, Oberrad, Offenbach, Nied, Griesheim, Fechenheim und vielleicht auch Bischofsheim („gehören“ = Grundbesitz und niedere Gerichtsbarkeit).
Das Zentgericht Bornheimer Berg hatte 1607 noch 17 Dörfer. Von den ehemals 19 dazu gehörigen Orten wurde das isenburgische Offenbach im Jahre 1500 und die drei Frankfurter Orte Bornheim, Hausen, Oberrad 1481 aus dem Zentverbande entlassen. Es blieben also nur noch 15 Zentgrafschaftsdörfer übrig. Hanau aber vereinigte die 1478 angekauften Dörfer Eschersheim und Ginnheim mit dem Gerichte, so daß nun wieder 17 Dörfer zum Zentgericht Bornheimer Berg gehörten.
Frankfurt verzichtete 1481 auf seinen Anteil an der Zentgerichtsbarkeit, wodurch ein langjähriger Streit beendet wurde. Hanau erwarb das Eigentum und die niedere Gerichtsbarkeit in Fechenheim 1473 und 1484; in Bischofsheim 1500, in Seckbach 1503 und 1504, zu einem Viertel in Praunheim 1470. Es hatte nun außer der Zentgerichtsbarkeit über alle 17 Orte das Eigentum und die niedere Gerichtsbarkeit in 13 ganzen Dörfern, nämlich Bergen, Enkheim, Berkersheim, Gronau, Bischofsheim, Fechenheim, Massenheim, Preungesheim, Seckbach, Bockenheim, Eckenheim, Eschersheim und Ginnheim, dazu auch noch in der einen Hälfte von Vilbel und Praunheim. Eigentum und niedere Gerichtsbarkeit fehlte ihm aber in der anderen Hälfte der letztgenannten Dörfer und in den zwei mainzischen Dörfern Nied und Griesheim.
Die Zentgrafschaft Bornheimer Berg mit ihren 19 bzw. 20 Dörfern war von alters her königlicher Besitz. Die Verwaltung der Grafschaft erfolgte von der königlichen Pfalz in Frankfurt aus, wo die königlichen Beamten saßen. Das Gebiet der Zent bildete zusammen mit dem Frankfurter Territorium den Fiskus Frankfurt, es war für die Stadt im Hinblick auf die Ernährung der Bevölkerung sehr wertvoll.
Als die Stadt Frankfurt „Freie Reichsstadt“ wurde, ihre eigene Verwaltung bekam und die königlichen Beamten abzogen, wurde die Grafschaft Bornheimer Berg von Frankfurt abgetrennt, da sie weiter königlicher Besitz blieb. Von diesem Zeitpunkt an versuchten die Hanauer Grafen Einfluß auf das Gebiet der Cent zu bekommen, um ihre Macht nach Westen auszudehnen und wichtige, das Gebiet berührende, Handelsstraßen zu sichern. Zu diesem Zeitpunkt begann auch der jahrhundertelange Kampf zwischen der Stadt Frankfurt und den Hanauer Grafen um die Grafschaft.
Die Kaiser waren aus finanziellen Gründen häufig gezwungen, Gerichte, Regalien (königliche Rechte), Städte und Landschaften zu verpfänden. So verpfändete Karl IV. im Jahre 1351 die Grafschaft Bornheimer Berg für 10.000 Goldgulden an den zahlungskräftigen Grafen Ulrich III. von Hanau. Nun suchte sich der Pfandinhaber an seinem Pfande schadlos zu halten und die verbrieften Rechte der Einwohner zu beschneiden, was zu vielen Beschwerden führte.
Der Stadt Frankfurt kam die neue Nachbarschaft recht ungelegen; Frankfurt machte dreimal einen vergeblichen Versuch, sich in den Besitz des Pfandes zu bringen. Die Situation wurde für Frankfurt aussichtslos, als die Hanauer Grafen Vögte der Wetterau wurden und damit Reichsgut zu verwalten hatten. Die Beziehungen zum Kaiser wurden so eng, daß sie im Jahre 1429 sogar Reichsgrafen wurden.
Im Jahre 1434 gab Kaiser Sigismund gegen eine weitere Zahlung von 1.000 Goldgulden dem Grafen Reinhard II. von Hanau die Grafschaft Bornheimer Berg als Mannlehen (erbliches Lehen). Damit waren die Hanauer Grafen endgültig mit der Grafschaft belehnt, aber der Streit mit Frankfurt ging weiter. Im Jahre 1481 bekam Frankfurt nach langwierigen Verhandlungen die Orte Bornheim, Hausen und Oberrad als Reichslehen und entsagte dafür allen weiteren Ansprüchen. Die wirkliche Aufteilung fand erst 1485 statt, die förmliche Belehnung 1494.
Die Zent Bornheimer Berg war von jeher ein freies Märkergericht, das später sogar die Bezeichnung Grafschaft führte. Es hatte seine Malstatt auf dem Galgenberg, einer Anhöhe dicht bei Bornheim; der Weg dorthin führt heute noch den Namen „Armsünderweg“. Zu diesem Gericht gehörten folgende Orte: Nied, Griesheim, Bockenheim, Hausen, Praunheim, Berkersheim, Massenheim, Vilbel, Bornheim, Seckbach, Bergen-Enkheim, Oberrad, Offenbach, Fechenheim, Bischofsheim, Gronau; auch Preungesheim, Ginnheim, Eschersheim und Eckenheim hatten früher dazu gehört, waren dann aber an das Kloster Seligenstadt gekommen, von dem sie Hanau im Jahre 1478, zugleich mit Nauheim, ankaufte und wieder in den Verband der Grafschaft zurückführte.
Im Jahre 1434 gab Kaiser Sigismund den Bornheimer Berg an Graf Reinhard II. von Hanau als Mannlehen. Die Stadt Frankfurt war mit der weiteren Machtzunahme der Hanauer in der Zent unzufrieden und wollte auch fernerhin ihren Schultheißen dort als Richter sehen. Der Kaiser beauftragte 1453 den Dynasten Frank von Kronberg mit der Schlichtung dieses Streites.
Die Einigung kam 1461 dahin zustande, daß Frankfurt noch 20 Jahre den Richter zu bestellen hatte. Im Jahre 1481 entsagten die Frankfurter allen Ansprüchen am Bornheimer Berg. Hanau gab dafür an Frankfurt die Gerichtsbarkeit über Bornheim, Hausen und Oberrad ab. Der Schöffenstuhl wurde nach Bergen verlegt (dort ist er als Amtsgericht bis zum 15. Juli 1943 verblieben und ist dann an das Amtsgericht Frankfurt gekommen).
Der Streit zwischen Frankfurt und Hanau ging aber weiter, der Zankapfel war nun Offenbach. Dieses gehörte den Isenburg-Büdingern, gerichtlich unterstand es aber als eines der neunzehn Dörfer des Bornheimer Berges der Zent. Den Isenburgern war das lästig. Gleichzeitig gab es zwischen den beiden Streit um Bischofsheim. Durch Vergleich trat im Jahre 1500 Graf Ludwig II. von Isenburg seine Vogtei - und obrigkeitlichen Rechte zu Bischofsheim an Hanau ab, wogegen Hanau dann Offenbach vom Gericht Bornheimer Berg freigab.
Im Jahre 1648 kamen Griesheim und Nied durch Vergleich von Hanau an Mainz. Somit besaß Hanau von den neunzehn Dörfern der Zent noch Bockenheim, Ginnheim, Eschersheim, Preungesheim, Berkersheim, Massenheim, Seckbach, Bergen-Enkheim, Fechenheim, Bischofsheim, Gronau, Vilbel zu ½, Praunheim zu ¼.
Die Ortsbehörden der Dörfer des Bornheimer Berg-Gerichtes waren: der „Heimburge“ oder „Borgenmeister“, der Schultheiß und die Schöffen. Die Borgenmeister waren die Verwalter des Gemeindehaushaltes, entsprachen also den heutigen Gemeinderechnern, da sie die Gemeindekasse verwalteten.
Neben diesen Behörden stand dann noch der Zentgraf. Über seine Amtskompetenz sagt ein den Bornheimer Berg betreffender, aus dem 15. Jahrhundert stammender Vertragsentwurf zwischen Frankfurt und Hanau folgendes: Holz ausgeben, Weide hegen, Hirten, Schützen, Wächter, Pförtner, Glöckner einsetzen, Gräben innen und um das Dorf machen. Zum Geschäftsbereich der Zentgrafen gehörte danach also alles, was den gemeinschaftlichen Verband der zur Grafschaft des Bornheimer Berges gehörigen Dorfschaften betraf.
Die Gemeindebehörden waren in wichtigen Sachen an die Zustimmung des Vogtes gebunden- Dieser war andererseits nicht befugt, in Gemeindesachen ohne ihren Willen zu handeln. Zur Kompetenz der Ortsgerichte gehörten neben den Zivilsachen auch die Polizei- und Frevelsachen. Die Rechtsprechung in Rügegerichtssachen blieb ihnen bis auf die neuere Zeit erhalten.
Das Amt Bergen führte bis zu dessen von Kurfürst Wilhelm II. vorgenommenen Teilung in die Ämter Bergen und Bockenheim den Namen „Amt Bornheimer Berg“. In der neueren Zeit traten am ersten Dienstag jedes Monats morgens um 10 Uhr die Zentgrafen der Amtsortschaften zu Bergen auf dem Rathaus unter Vorsitz des Beamten zur Hegung des Gerichtes zusammen. Dieses war eine Art Rügegericht für Vergehen. Es wurden jedoch seit Menschengedenken auch peinliche Halsgerichte zu Bergen unter ihrem Beisitz gehegt, wo für Verbrechen auch die Todesstrafe verhängt werden konnte. Die Zentgrafen erschienen zur Hegung des Gerichtes mit einem Hirschfänger bewaffnet. Auch die Schultheißen der Ortschaften, die erst in späterer Zeit in das Amt Bergen aufgenommen waren, nahmen an der Hegung dieses Gerichtes teil; sie waren aber unbewaffnet.
Über die Verpflichtung der Zentgrafen, bei Römerzügen des Königs zu Pferde mit ihm zu ziehen, sagt eine Archivalnachricht des Stadtarchives Frankfurt vom Jahre 1428 folgendes: Wenn ein König des römischen Reiches deutscher Nation über die Alpen nach Rom ziehen will, sind die 19 Zentgrafen des Bornheimer Bergs verpflichtet, mit dem König zu ziehen. Der Zentgraf darf sich dann alle Pferde in seinem Dorf vorführen lassen und eins davon auswählen. Die Verpflegung der 19 Zentgrafen und die Entschädigung für die Pferde müssen die Dörfer übernehmen und eventuell auch einen Vertreter stellen, wenn der Zentgraf nicht mitreiten kann.
Die Verpflichtung, bei Reichstagen oder bei Anwesenheit des Kaisers in Frankfurt für das nötige Holz zu sorgen, ist in der „Landrechtserneuerung von 1435“ näher erläutert: Wenn ein Reichstag zu Frankfurt ist, so sollen dem Kaiser die neunzehn Dörfer auf dem Bornheimer Berg Brennholz genug in seinen Hof fahren aus des Reiches Wäldern. Diejenigen, die Fuhrwerke haben, sollen das Holz fahren, die aber nicht Fuhrwerke haben, die sollen mit ihren Äxten da sein und das Holz helfen hauen, laden, tragen und entladen.
Aus dem Jahre 1400 stammt die „Alte Beschreibung und Instrument über die Kaiserlichen Landgerichte und Zehnte Bornheimer Berg“. Diese Urkunde ist im Archiv der Gemeinde in Originalschreibart als Kopie vorhanden. Es ist ein umfangreiches Weisthum, das hier vorliegt.
Weisthümer wurden erstellt, als man die bisher mündlich überlieferten Grundsätze der Rechtsprechung schriftlich festlegte. Man berief eine Anzahl sachkundiger und gut beleumdeter Männer zusammen, die nach ihren Erinnerungen anzugeben hatten, was rechtens sei und wie in diesem oder jenem Falle früher geurteilt wurde. Weisthümer hatten keine allgemeine Rechtskraft, sie bezogen sich immer nur auf ein Amt oder einen Ort.
Dieser Urkunde sind die Aussagen der 19 Zentgrafen aus der Grafschaft Bornheimer Berg zugrunde gelegt, die unter dem Vorsitz des Obersten weltlichen Richters von Frankfurt, Dilman Gast, und verschiedenen adligen Herren aus der Grafschaft ihre Aussagen machten.
Neben vielen weitschweifigen Bestimmungen über die Formalitäten und die zu verhängenden Bußen und Strafen sind interessante Aussagen über Tätigkeit und Befugnisse der Zentgrafen niedergeschrieben.
Der Zentgraf hatte die Pflicht, alle gerichtlich zu ahnenden Vorkommnisse, deren Behandlung über die Zuständigkeit der dörflichen Schöffengerichte hinausging, vor dem Berggericht „anzubringen“. Es war ihm ausdrücklich auferlegt, am Abend vor dem Gerichtstag alle Leute zu fragen, ob sie etwas wüßten, das vor das Berggericht gehöre.
Zu dem regelmäßig jeden zweiten Donnerstag tagenden Gericht hatten die Zentgrafen zu erscheinen, sie bekamen dafür eine Gebühr von 20 Pfennigen. Falls ein Zentgraf aus seinem Dorf keine Klage vorzubringen hatte, konnte er zweimal dem Gericht fernbleiben, zum dritten Mal hatte er zu erscheinen.
Seine Gebühr stand ihm auch bei zweimaligem Fernbleiben zu, blieb er wieder fern, so fiel das Geld dem Richter zu. Wurde ein Zentgraf jedoch geladen, so hatte er zu erscheinen und konnte bei Fernbleiben in Strafe genommen werden. Diese Strafe erhöhte sich bei konstantem Nichterscheinen zweimal beträchtlich (der sogenannte „Rutscherzins“).
Vor Beginn der Gerichtsverhandlung mußten die Zentgrafen „den Eid staben“, das heißt den Richterstab berühren, um an ihren Eid erinnert zu werden. Der Zentgraf sollte ein „Gleichmann“ sein, den Armen und den Reichen, also ohne Ansehen der Person urteilen. Ein Zentgraf war nicht absetzbar, nur wenn sich seine Unfähigkeit herausstellen sollte, wenn er sich schuldig gemacht hatte oder wenn er freiwillig sein Amt niederlegte. Bei seiner Entlassung mußte er schwören, niemals mehr im Bereiche des Gerichtes ein öffentliches Amt anzunehmen.
Bei dem Tode eines Zentgrafen hatten sich die beiden Zentgrafen der nächstgelegenen Nachbardörfer in den Ort zu begeben und ohne alle Geschenke den Mann zu wählen, der als der Beste erschiene; diese Wahl hatten sie auf ihren Eid zu nehmen. Am nächsten Gerichtstag hatten sie den Erwählten dem Gericht vorzustellen, worauf der neue Zentgraf vereidigt wurde.
Ein Zentgraf hatte bedeutende Rechte. Von seinem Besitz waren acht Huben Land völlig steuerfrei, auch die Schafe, die er auf diesen Huben halten konnte, wurden nicht besteuert. Er brauchte auch weder Hirten- noch Weidegeld zu zahlen.
Das Berggericht war auch Berufungsgericht für Entscheidungen vor den Dorfgerichten. Mußte der Zentgraf in einem Berufungsverfahren zum Gericht, so hatte ihm die Gemeinde einen Tournos (Geldmünze) zu geben. Diese Münze erhielten auch die Zeugen, die der Zentgraf mitnahm. Nach dem Urteil der Zentgrafen hatte der im Berufungsverfahren Verurteilte den Zentgrafen ein Viertel Wein zu zahlen von dem besten, den es in Frankfurt zu kaufen gab.
Bei der Ernte kam der Stöcker von Frankfurt in die Dörfer, um seine Sichlinge zu heischen. Diesem Stöcker hatte der Zentgraf den Dorfbüttel zur Verfügung zu stellen, wofür der Zentgraf eine „gewisse hube“ bekam, wahrscheinlich vier leichte Pfennige. Hatte ein Verurteilter seine Strafe nicht bezahlt, und hatte sich seine Strafe durch den Rutscherzins auf das Höchstmaß erhöht, so mußte der Zentgraf, ohne jemand zu fragen, die Pfändung vornehmen.
Die Zentgrafen hatten eine starke Stellung und waren oft gefürchtet. Sie haben sich häufig Übergriffe erlaubt und mußten von der Obrigkeit zurechtgewiesen werden. Sie wurden nicht wie Bürgermeister, Schöffen und Presbyter demokratisch gewählt, sondern von der Obrigkeit bestimmt und waren somit ein Organ des Staates in der Gemeinde.
Weisthümer zu Bischofsheim
1303:
Im Weistum zum Bornheimer Berg, zu dem Bischofsheim gehört, werden die Landrechte der Grafschaft festgelegt, „mit denen Geistliche, Bürger und andere sich und ihre Landsiedel ungerechten Zwang und Dienst in den Dörfern erwehren sollen“. Das Weistum wird ausgefertigt „unter den edlen Ulrich von Hanau, dem Landvogt des Königs und Herrn Götz Beyer, Ritter und Schultheiß von Frankfurt“.
14. Januar 1460:
Im Namen des Herren. Im Jahr 1460, am Montag, dem 14. Januar um zehn Uhr vormittag, wurde das Gericht eröffnet unter der Linde, an der Stätte, da man das weltliche Gericht des Dorfes Bischofsheim im Bistum Mainz zu halten pflegt. Es kamen zusammen die verständigen und erfahrenen Männer mit Namen Henne Muss (Schultheiß), Konrad Schneider, Wigel Becker, Renne Crappeln, Clese Culmans, Konrad Fritze, Henne Becker und Clese Eypeln, sämtlich Schöffen des Gerichts zu Bischofsheim,
Vor dieses Gericht kam der Junker Ruprecht von Karben, im Auftrag Junkers Diether von Isenburg, Herrn zu Büdingen, setzte sich zu den Schultheißen am Gericht und ermahnte die genannten Schöffen an ihre Eide, die sie dem Schöffenstuhl und dem Gericht geleistet hätten: Sie sollten sich erkundigen und bereitwillig dem Junker von Isenburg seine Rechte in Gericht und Dorf zu Bischofsheim weisen. Nach einer längeren Beratung legte das Gericht durch den Mund des Schöffen Konrad Fritze das Nachgeschriebene fest:
Zum ersten sprach der obengenannte Konrad: Der Junker von Isenburg hat zu gebieten, zu verbieten, zu weisen und zu verweisen, Geleit zu geben, wegen Schuld auf seinem Eigentum zu pfänden, und zwar soweit der Schutzbann reicht. Stürbe ein Fremder oder ein Einwohner auf dem Eigenbesitz des Junkers von Isenburg oder er habe so viel von des Junkers Besitz, daß er einen dreibeinigen Stuhl darauf stellen könnte, so hat er im Todesfall dem Junker das Besthaupt (das beste Stück Vieh im Stall) zu liefern. Der Junker geht mit seinem Anspruch in jedem Fall voran. Ist ein solcher Mann gestorben, sollen Schultheiß und Schöffen diesen begraben, danach in seinem Hof gehen und das Besthaupt auswählen.
Jeder abwesende Schöffe wird mit einem Viertel Wein gestraft, zugunsten des Schultheißen und der übrigen Schöffen. Von diesem Viertel soll der Schultheiß den Schöffen den vierten Teil geben. Jeglicher, der soviel Land besitzt, daß er einen dreibeinigen Stuhl darauf zu stellen vermag, soll die vier nicht verpflichtenden Gerichte besuchen. Wer dies unterläßt, zahlt den Hübnern zwanzig Pfennige als Strafe, ein Schöffe das Doppelte. Wer obengenanntes Eigentum innehat, soll niemanden vor das Geistliche Gericht laden, bei Strafe von fünfzehn Tournosen, die je zur Hälfte dem Junker und den Hübnern fallen.
Zieht der König zur Krönung nach Rom, sind dem Junker 23 ½ Pferde (23 Pferde, 1 Maultier) in dem Fronhof bereitzustellen. Erscheint dieser, hat man ihm zu geben, was auf der Hube gewachsen ist: Geflügel, Schweine, Wein, Rauhfutter; damit soll er sich genügen lassen. Sein Aufenthalt soll auf einen Tag beschränkt sein. Will der Junker nun aufbrechen, soll man ihm ein Saumpferd zwischen 1½ und 3 Mark Wert stellen. Kehrt er vor Erreichen des Ziels zurück, soll das Pferd unversehrt dorthin zurückgegeben werden, woher es genommen ist.
Der Junker soll auf dem Fronhof ein Gefängnis haben dürfen, in dem derjenige zum Gehorsam gebracht wird, der den Geboten des Junkers, seiner Amtmänner oder des Gerichts zuwiderhandelt. Dem Junker stehen 23 ½ fuldischer Huben zu - wobei eine fuldische Hube doppelt zählt -; sie sind gelegen, soweit der Schutzbann reicht. Diese sind des Junkers Eigen und des Leibeigenen Lehen.
Jede Hube gibt zu Zins ein Malter Korn, zehn Ohm Wein, ein Huhn, zehn Eier und zehn Schillinge an vier Jahresterminen. Hinzu kommt ein halbes Achtel Hafer. Die Frucht ist nach dem Seligenstädter Maß gestrichen zu messen, jeder vierte Simmer nach dem Frankfurter gehäuft. Von den 23½ Hofreiten, genannt „Huphofreiten“ oder „Hofstätten“, fallen dem Junker je 13 Heller und ein Fastnachtshuhn zu. Von jeder Herdstatt fallen eine Meste (Getreidemaß) Hafer Seligenstädter Maßes, die Schöffen sind davon befreit. Jeder Untertan des Junkers gibt ein Fastnachtshuhn.
Aus allen diesen Abgaben erhält der Schultheiß ein Malter Korn und zehn Ohm Wein, der Büttel ein Malter Korn und ½ Achtel Hafer, sowie ein Eimer Weizen - der Eimer umfaßt fünf Viertel. Der Junker soll von dem Spitalgut den vierten Dienst und ein Viertel der Weide erhalten, von dem Brühlwiesen die Hälfte des alten Heus; während der Pfarrer von allen Wiesen einen Wagen Heu erhält.
Der Besitzer der Brühlwiesen soll diese zwischen acht Tagen vor und nach St. Johann Geburt mähen, sodann dem Schultheiß davon Bescheid geben. Darauf gehen beide zum Pfarrer, daß er sein Heu einführen lasse. Der Pfarrer soll sich aus einem Stall des Junkers vier Pferde nehmen, wofür er dem Halter Sicherheit zu leisten hat. Mit diesen fährt er auf die Wiese und darf soviel Heu aufladen wie ihm beliebt. Dann soll der Schultheiß die Heugabel vor die vorderen Räder werfen und der Fuhrmann dreimal versuchen anzufahren. Gelingt ihm das nicht, sind Pferde mit Wagen und Ladung dem Junker verfallen, von dem sie aber wieder gelöst werden können.
Die obengenannten Gülten (Hauptabgabe von einem bäuerlichen Zinsgut) sollen die Hübner in die Kellerei des Junkers nach Büdingen oder Dreieichenhain liefern. Aus diesen Einkünften sollen höchstens drei Beamte des Junkers unterhalten werden, wenn sie nach Bischofsheim kommen, ohne Belastung der Einwohner.
Kämen aber mehr, sollen diese vom Schultheißen unterhalten werden; die Kosten sind von den Einwohnern zu ersetzen. Bleiben einer oder mehrere ihre Gültzahlung schuldig, mag sich der Junker an den Schuldner halten und solange Einlager auf der Hube vornehmen, bis er bezahlt ist.
Aus den dem Schultheißen zufallenden Einkünften soll dieser jährlich am Donnerstag vor oder nach St. Martin den Schöffen oder dem Gericht ein Essen geben oder dessen Kosten ersetzen. Will er eine Mahlzeit geben, sollen die Schöffen mit ihren Frauen und dem jüngsten Kind am Vortag durch den Büttel dazu geladen werden. Bliebe einer der Schöffen dann aus, hat er den übrigen ein Viertel Wein zur Buße zu geben.
Der Schultheiß soll den Schöffen zu der genannten Mahlzeit sieben Gerichte geben: zweierlei Gemüse und fünferlei Fleisch. Die Schöffen sollen bei rauchlosem Feuer warm sitzen. Nach der Mahlzeit hat der Schultheiß die Schöffen zu fragen, ob er das Essen nach altem Herkommen ausgerichtet habe. Darauf sollen sich die Schöffen untereinander beraten und der Älteste fragt den Jüngsten, ob ihm Genüge geschehen sei. Wird diese Frage beantwortet, soll das Gericht des Junkers dem Schultheißen und denen, die zur Tafel gedient haben, danken. Verneint jedoch der Jüngste, hat der Schultheiß die Bewirtung nachzuholen und die Schöffen mit ihren Frauen und Kindern in der oben beschriebenen Weise zufrieden zu stellen. Nach der Mahlzeit gibt der Schultheiß ein Viertel Wein, der von einem Gut, genannt das „Fedengut“, anfällt.
Die Schöffen sollen denen, die aufgewartet haben, die Hälfte des Weins schenken. Wenn bei Mißwachs die Hube keinen Wein trägt, so fährt der Inhaber nach Frankfurt und kauft dort herben (guten), aber keinen faulen (sauren) Wein, mit dem der Junker bezahlt wird. Geschieht es, daß einem auf seiner Hube Wein wächst, dem anderen jedoch nicht, kaufen der Schultheiß und der Aufseher der Weinernte den fehlenden Wein bei dessen Nachbarn und bezahlen damit den Junker, darauf nehmen sie vom Schuldner Pfänder oder dessen Besitz zu Händen des Junkers.
Über diese beschriebenen Rechte hinaus soll der Junker die Hübner nicht beschweren und höhere Abgaben fordern, sondern sie treulich schützen und schirmen.
Auch erklärten die Schöffen in ihrem und im Namen der ganzen Gemeinde, daß sie sowohl der Herrschaft von Falkenstein als auch dem Junker von Isenburg Dienste geleistet hätten, sie wüßten jedoch nicht, ob dieser Dienst aus einem Recht herrühre oder freiwillig geleistet wurde oder wird. In übereinstimmender Weise ist dies erkannt worden, als sich die Schöffen in Gegenwart der Beauftragten der Herren von Isenburg und Hanau vormals im Hause des Pfarrers darüber erklärten.
Das Gericht erkannte auch für Recht, daß nach altem Herkommen die Übereinkunft die Dächer betreffend: Schultheiß und Schöffen sollen die Häuser besehen und mit einem Viertelskrug versuchen durch das Dach ins Freie zu stoßen. Berührt dabei kein Halm den Krug ist der Hausherr fünfzehn Tournosen zur Strafe verfallen, die je zur Hälfte dem Junker und den Hübnern fallen.
Errichtet man Befestigungen oder anderes auf dem Eigentum des Junkers, hat der Schultheiß die Aufsicht. Dieser hat auch den Wein, der ausgeschenkt werden soll, nach St. Martin zu schätzen und nicht vorher.
In dem obengenannten Jahre am 11. Februar gegen Mittag, als die Schöffen in einer Scheune des Dorfes Bischofsheim an gehegtem Gericht saßen um Urteil zu sprechen, sagte der Schultheiß, in meiner, des genannten Notars und der unten verzeichneten Zeugen Gegenwart, mit lauter Stimme, diese oder jedenfalls der Bedeutung nach folgende Worte: „Da ihr hier vor Gericht steht und nach dem Eid verpflichtet seid, die Rechte unseres gnädigsten Herr Junker festzuhalten, wäre es geraten, die Dinge, die ihr vergessen habt, außerhalb der Sitzung zu bedenken“. Sie gingen also hinaus, berieten sich eine längere Zeit, und als sie sich wieder zu Gericht setzten, wiesen sie als Recht aus: Wenn jemand der Buße verfallen, habe er dem Junker 7½ Schilling Pfennige zu zahlen.
Über alle diese oben beschriebenen Urteile, Sachen, Punkte und Artikel ersuchten Junker Ruprecht von Karben und Schultheiß Henne Muss, mich, den Notar, darüber ein Notariatsinstrument zu verfertigen, in dem alles niedergelegt ist.
Hierbei sind gewesen: Johann Symon, Pfarrer zu Bischofsheim, Caspar Ruprecht, Amtmann zu Büdingen, Bernhard von Schwalbach, Closs von Rumpenheim, Edelknechte, und Ludwig Schreiber des Junker Philipps von Hanau.
Bei der letzten Handlung in der Scheune sind gewesen: Johannes und Contz Beyer, Priester, Edelknechte und Laien des Mainzer Bistums, die zum Zeugnis dieser Dinge gebeten und geladen wurden.
Schließlich habe ich, Johannes Usungen, Kleriker des Mainzer Bistums, der bei allen vorgeschriebenen Dingen gegenwärtig war, diese gesehen und gehört und eigenhändig geschrieben in die Form des gegenwärtigen Instruments gebracht und mit meinem Namen und gewöhnlichen Notariatszeichen versehen.
29. Oktober 1503:
Das sind die Landrechte der Grafschaft zum Bornheimer Berg, mit denen sich Geistliche, Bürger und andere sich und ihre Einwohner („Landsiedel“) ungerechtem Zwang und Dienst in den Dörfern erwehren sollen.
1. Von Geistlichen, Bürgern und anderen, die Güter in der Königsgrafschaft zum Bornheimer Berg liegen haben, wird geklagt, daß man ihre Einwohner in den Dörfern zu ungerechtem Dienst von Wasser und Weide zwinge. Diesen Dienst sind sie jedoch niemand anderem als dem König zu tun schuldig. Diese Klage wurde vor die Schöffen von Frankfurt und den dortigen Rat, sowie die Zentgrafen des Bornheimer Bergs gebracht.
Diese luden dazu die Ritter, die Amtsleute des Königs von alters her waren, und wurden miteinander einig und teilten einmütig mit, daß Wasser und Weide dem König zustehe und keinem anderen Herren, und daß man davon in den Dörfern nur diesem dienen soll und keinem anderen Herren. Wenn also ein Stift oder ein Ritter oder Edelknecht einen Hof in einem Dorf der Königsgrafschaft liegen hätten, darüber sie Vögte wären, so sollten sie ihr Vogtrecht über Hof und Gut nach dem Rechte wahrnehmen, dem die Leute unterliegen, die Gut des Hofes erblich besessen haben. Auch sollen in Zukunft Güter des Hofes mit mehr Diensten beschwert werden, wenn in dem Hof geteilt wird.
2. Die Vögte sollen außerhalb ihres Vogthofes und ihres Gutes niemandes Gut noch Einwohner zu einem Dienst drängen. Handelten die Vögte dem aber zuwider, sollte dies der Amtmann des Königs mit Hilfe der Stadt Frankfurt abstellen. Wenn der Amtmann ihres Hofes das Vogtgut über die zustehenden Dienste hinaus ohne Erlaubnis der Vögte beschwert, ist dies nach Hofrecht zu büßen.
3. Wer Hofgut um die Hälfte des Ertrages verliehen hat, besitzt sein Gut nach Hofrecht. Sein Landsiedel soll dem König „von des Pfluges Diele“ dienen. Wenn aber der Lehnsherr des Landsiedels seinen Anteil verlangt, dann muß der Landsiedel den Vögten ihr Vogtrecht vom Hofgut leisten, dem König aber von Wasser und Weide dienen.
4. Von den Landleuten wurde geklagt, daß man sie zweifach um ihr Landrecht bringe. Darauf wurde von den Zentgrafen einstimmig gewiesen, daß man niemand zu Landrecht anderswohin als an das Königsgericht zum Bornheimer Berg laden soll, da der König über Hals und Haupt richten soll und über alles was klagbar ist im Land. Mit einer Einschränkung jedoch: Wenn jemand Schwert, Messer und Kolben zieht und noch keinen sichtbaren Schaden tut, soll dieser dem Zentgrafen in dem Dorf oder auf dem Felde, da das geschah, die Missetat nach dem Rechte büßen, das auf dem Bornheimer Berge gilt.
5. Niemand im Lande soll einen Frevel um Wunden und zerrissene Kleider büßen noch von solchen Dingen, die dazu gehören, als dem König allein. Geschehe es aber, daß wegen der vorgenannten Frevel jemand im Lande Geldbuße fordern will, soll dies vom König oder seinem Amtmann abgestellt werden, da niemand die Buße eines Frevels fordern soll außer dem König.
6. In keinem Dorf der Königsgrafschaft soll jemand einen „Sonderhirten“ haben, außer mit Willen der Leute, die dem König in den Dörfern Wasser und Weide verzinsen sollen. Wollten die Leute nun jemand einen Sonderhirten in den Dörfern oder eine Schäferei erlauben, so soll ihnen der Schäfer seinen Teil des Königsdiensts beitragen, sie wollen es ihm denn erlassen.
7. Wenn jemand mit Gewalt und ungerechten Forderungen die Leute in den Dörfern belaste durch hindern oder bedrängen, soll das vom königlichen Amtmann verurteilt und abgestellt werden.
8. Wenn jemand auf dem Land gegen den Willen des Dorfes Frucht auf die Almende säen würde, kann diese von einem Frankfurter Richter gemäht werden. Wollten die Leute eines Dorfes der genannten Grafschaft ihre Almende besehen, sollten Richter und Landleute dabei sein, damit die Almende nicht geschmälert werde. Der Amtmann des Königs und ein Richter von Frankfurt mögen in allen Dörfern der Grafschaft die Almende verteilen und besehen, wann sie wollen, auch wenn sie vom Dorf nicht dazu gebeten werden.
9. Wenn der König fern ist soll die Grafschaft der Stadt Frankfurt mit aller Macht dienen, mit der Bedingung, daß die Stadt die Dörfer und ihre Bewohner befrieden und beschirmen soll, soweit es in ihrer Kraft steht.
10. Niemand am Landgericht soll ein Sonderurteil sprechen, das in den Dörfern zustande gekommen ist. Wenn also Urteil im Dorfe gesucht wird, soll man zwei Einwohner des Dorfes mit dem Zentgrafen an das Landgericht vor die Zentgrafen schicken; die mögen richten nach bestem Vermögen, wie sie dem Lande geschworen haben. Das Urteil soll nach Zustimmung der Zentgrafen von den Dreien im Dorf bekanntgemacht und vollzogen werden.
11. Auch soll man am Landgericht niemand verklagen, dem der Amtmann des Königs wegen Landfolge oder anderer Sache geboten hat zu kommen. Geschieht dies aber, so soll ihn das Königsgericht ledig machen, da es vordringlich ist, an das Landgericht zu kommen, wie es ein Amtmann des Königs oder ein Richter von Frankfurt gebieten.
12. Kein Dorf noch jemandes Gut sind gegen ihren Willen zu einem Sonderdienst verpflichtet; denn die Dienste für den König soll das Land gemeinsam tun und jeder nach seinem Vermögen, wie er in dem Dorfe sitzt und Wasser und Weide nutzt.
13. Jeder Hirte eines Dorfes darf das Vieh über die Gemarkung eines anderen Dorfes treiben, wo es ohne Schaden möglich ist. Auch der Gemeindehirte von Frankfurt hat das Recht zum Trieb. Ausgenommen ist jedoch, daß man Vieh in die Holzmark der Dörfer treibt.
14. Der Amtmann des Königs und ein Richter von Frankfurt haben Macht, den Dörfern zu gebieten an das Landgericht alles das zu bringen, was den Dörfern schädlich ist, wie auch den Leuten. Ebenso was dem Königsrecht Abtrag tut, sei es an Feld, Wasser und Weide, an rechtem Gericht und unrechtem Dienst sowie ungerechter Forderung. Alles dies sollen die Amtleute den Dörfern mit Hilfe der Stadt Frankfurt abstellen helfen.
15. Es haben die Zentgrafen das Recht, in den Dörfern keinen Dienst zu tun. Der Stadtknecht von Frankfurt soll ihnen in der Stadt unentgeltlich ihr Recht weisen und ihre Aufgaben. Sie sollen zur Ernte in den Dörfern Körbe oder ähnliches bereitstellen, um ihre Garben (Sichlinge) zu erlangen. Sie sind dafür jedermann eine weiße Haube oder zum Ersatz vier leichte Pfennige schuldig.
Diese vorgenannten Sachen um die Drangsal des Landes und die Klage der Leute wurden vor dem Landgericht zum Bornheimer Berg ausgerichtet vor der Stadt Frankfurt und den Zentgrafen, am Dienstag vor dem Allerheiligentag unter dem edlen Ulrich von Hanau, dem Landvogt des Königs, und Herrn Götz Beyer, Ritter und Schultheiß von Frankfurt, 29. Oktober 1303.
Schiedsspruch über das Isenburgische Gericht zu Bischofsheim von 1535:
Das Weisthum von Bischofsheim aus dem Jahre 1503 ist weitgehend gleichlautend mit dem Weisthum des gleichen Ortes von 1460. Neu ist nur der Schiedsspruch:
§ 1: Es ist zunächst in diesem Vertrag festgelegt, daß Graf Ludwig von Isenburg und seine Erben ihr Gericht zu Bischofsheim haben und behalten sollen. Isenburg klagt, daß wenn Kläger oder Beklagter Zeugen vor das Isenburgische Gericht laden wollen, der Hanauer Zentgraf diese laden will. Hanau gibt diesen Sachverhalt zu, meint auch, daß dies ihm und nicht Isenburg gebühre; seine Handlungsweise werde auch durch den vorigen Vertrag (Schiedsspruch von 1500) gestützt.
Es wird für Recht erklärt, daß der Isenburgische Schultheiß zu Bischofsheim diejenigen Zeugen, die Isenburgische Güter innehaben, vor das Isenburgische Gericht laden soll. Wenn Kläger, Beklagte oder Zeugen keine Isenburgischen Güter besitzen, soll auf Ansuchen und Bitte des Isenburgischen Gerichts durch den Hanauischen Zentgrafen vorgeladen werden, oder die Obrigkeit, unter der die Zeugen sitzen,
§ 2: Zum zweiten klagt Isenburg, daß wenn über den Verkauf isenburgischer Güter gehandelt werde, sich der Zentgraf unterstehe, solches am hanauischen Gericht vorzunehmen und in das Hanauer Gerichtsbuch zu schreiben. Hanau gibt zur Entschuldigung an, daß durch eine Registrierung dieser Käufe vor seinem Gericht niemand sowenig ein Abbruch oder Eintrag geschehe, als wenn die Parteien dies vor einem anderen Gericht oder dem Notar tun ließen, da es nicht um eine gerichtliche Handlung ginge.
Die Schiedsrichter erklären, daß die Bestätigung und Einschreibung von Kauf und Verkauf künftig auch vor dem isenburgischen Gericht geschehen soll.
§ 3: Zum dritten klagt Isenburg, daß in den Fällen, wo es sich um Auseinandersetzungen über das Vertreiben von Fremden aus der Gemarkung binnen Jahresfrist handelt, solches vor dem hanauischen Gericht entschieden werden soll. Hanau antwortet darauf, daß Isenburg dadurch an seinem Gericht kein Abbruch geschehe, denn Hanau wollte nicht unterlassen, diese Dinge auch vor seinem Gericht zu verhandeln, weil es sich nicht vornehmlich um isenburgische Güter handele, bei denen es landesüblich ist so zu handeln.
Der Schiedsspruch lautet: Wenn aus so gearteten Ursachen Beschlagnahme oder Pfändung entstehe, sind diese Dinge auch vor dem isenburgischen Gericht zu verhandeln.
§ 4: Zum vierten klagt Isenburg: Wenn jemand isenburgische Güter in Bischofsheim innehabe, die er versetzt, verpfändet oder mit Hypotheken belastet hat und diese später wieder entschulden will, ziehe der hanauische Zentgraf die Beurkundung der Ablösung vor das hanauische Gericht. Hanau entschuldigt sich damit, daß es hierbei nicht um isenburgische Güter oder Zins von diesen gehe, sondern allein um Zins, der von den Gütern der Bauern herrühre; weshalb diese Sachen nach dem Schiedsspruch von 1500 vor das hanauische Gericht gehörten.
Es wird für Recht erklärt, daß die Aufkündigung einer Ablösung des Zinses und daraus sich ergebender Streit durch den isenburgischen Schultheißen vor dem isenburgischen Gericht in Bischofsheim zu verhandeln ist.
§ 5: Zum fünften und letzten wird durch Isenburg geklagt: Der hanauische Zentgraf unterstehe sich, isenburgische Güter zu pfänden und mit Bußen zu belegen. Darauf antwortet Hanau, daß sich sein Zentgraf dessen nicht bewußt sei. Es räume jedoch ein, daß es durch seinen Zentgrafen die Ernte auf isenburgischen Gütern mitunter verboten habe, wozu es auch meine ein Recht zu haben, um die Parteien zu dem Ihren kommen zu lassen.
Es ist von den Schiedsrichtern für Recht erkannt worden, daß allein der isenburgische Schultheiß auf isenburgischen Gütern zu pfänden hat, solange die Ernte noch auf dem Halm steht; ist sie jedoch abgeschnitten, soll Hanau über diese Ernte den Parteien zu ihrem Recht verhelfen dürfen.
Kaiser Karl IV. hat die Grafschaft oder auch das Zentgericht Bornheimer Berg mit seinen 19 Dörfern im Jahre 1351 an den Grafen Ulrich III. von Hanau verpfändet. Im Jahre 1434 erhält Graf Reinhard II. von Hanau die Grafschaft von dem Kaiser Sigismund sogar als Reichslehen zugesprochen. Man solle meinen, daß nun Bischofsheim völlig zu Hanau gehört habe. Woher stammen nun die isenburgischen Rechte?
Schon im 13. Jahrhundert sind außer den Hanauer Grafen auch die Herren von Hohenfels als Mitbesitzer des Dorfes und des Gerichtes Bischofsheim genannt. Es hat sich bisher nicht klären lassen, wie sie zu diesem Besitz gekommen sind. Simon (Geschichte des reichsständischen Hauses Ysenburg und Büdingen, 1. Bd. S.178 ff) vermutet, daß sie diesen Besitz durch eine hanauische Mutter bei einer Erbteilung erworben haben. Sie hatten ihre Besitzrechte an Bischofsheim aber nur bis zum Jahre 1283.
Jetzt gingen diese Rechte durch Kauf an den Grafen Philipp I. von Falkenstein über. Hanau und Falkenstein teilten sich nun gemeinschaftlich diesen Besitz. Mit Werner, dem Kurfürsten und Erzbischof zu Trier, starben die Falkensteiner im Jahre 1418 aus. Nun begann die Falkensteinische Erbteilung. Da schon damals die Herrscherhäuser weitgehend untereinander verwandt und versippt waren, wurden an dieser Erbteilung die Geschlechter derer von Solms, Eppstein, Lich, Braunfels und Isenburg beteiligt.
Am 21. Mai 1419 hielt man in Butzbach den Familientag ab. Man teilte die Erbschaft erst einmal in drei Teile: 1. den Butzbacher Teil, 2. den Hainer (Dreieichenhainer) Teil, 3. den Licher Teil.
Von jedem dieser Teile erhielten die beiden Söhne der Luckarte von Eppstein, einer geborenen Falkenstein, ein Drittel. Die übrigen zwei Drittel kamen an die Kinder der Agnes von Falkenstein, die einen Grafen von Solms geheiratet hatte. Es waren fünf Erben, die zunächst einmal beschlossen, das Erbe gemeinsam zu verwalten. Das stellte sich schon im ersten Jahr als unmöglich heraus, und so wurde auf Antrag des Dieter von Isenburg, der eine Gräfin Elisabeth von Solms geheiratet hatte, im Mai 1420 die Teilung des Erbes beschlossen und durchgeführt.
Dieter von Isenburg erhielt Burg und Stadt Assenheim, die Herrschaft Hayn in der Dreieich, Obererlenbach, Burg und Dorf Vilbel, den Zehnten in Nierstein, außerdem Steuerrechte in Petterweil, Strassheim, Niederroßbach, Bönstadt, Rodischen, 1/5 von Burg und Stadt Münzenberg, den Titel eines Vogtes daselbst und den Wildbann Dreieich.
Dieser Teil gehörte ihm aber nicht allein, sondern er mußte ihn mit der verwitweten Gräfin Anna von Sayn teilen. Diese heiratete dann wieder einen Grafen von Loen, und die Teilerei ging wieder los. Der Graf von Loen, der seine Frau vertrat, erhielt nun unter anderem die Hälfte vom Hayn in der Dreieich, von Langen, Offenbach, Petterweil und Assenheim, ferner ganz die Dörfer Sprendlingen, Mörfelden, Nauheim, Dudenhofen, Arheiligen und ein Viertel von Vilbel. Dieter von Isenburg erhielt die andere Hälfte der genannten Orte, ganz jedoch die Dörfer Götzenhain, Offenthal, Trebur, Bischofsheim bei Bergen, Königstädten, Geinsheim, Kelsterbach, Hechtsheim und Weisenau.
Die verzwickte Verteilung der Gerechtsame auf die einzelnen Erbenden wird nun dadurch noch schwerer zu durchblicken, daß Anna von Loen 1446 ihren Anteil an Dieter von Isenburg, Reinhard von Hanau und Frank von Kronberg verpfändet. Jedenfalls ist Dieter von Isenburg von 1443 an im Besitz der ehemals hohenfelsisch-falkensteinischen Rechte in Bischofsheim.
Da sich aber Hanau von jeher bemühte, die einzelnen Dörfer des Gerichtes Bornheimer Berg ganz in seine Hand zu bekommen, ist es erklärlich, daß der Streit um das Dorf Bischofsheim nun zwischen Dieter von Isenburg und Reinhard von Hanau weiterging.
So suchte man 1446 am Donnerstag nach Pfingsten in einem Übereinkommen in Bischofsheim die Gerechtsame abzugrenzen. Dieter von Isenburg war vertreten durch Ruprecht von Karben, Christian Gans von Büdingen und Philippus Henne; der Graf von Hanau hatte als seine Vertreter Henne von Prunheym, Dietherich Specht von Bubenheym und Petrus Kohlingen gesandt.
Bei dieser rechtlichen Auseinandersetzung legten die Isenburger Vertreter ein kurz vorher von ihnen in Bischofsheim unter Mitwirkung des Schultheißen und der Schöffen aufgenommenes Schriftstück vor, das die Rechte der Isenburger beweisen sollte: Die „armen Leute“ zu Bischofsheim sollten von der Atzung befreit sein, aber 40 Gulden ( jedem Herrn 20) jährlich auf St. Martinstag geben, solange bis einer der beiden diese Übereinkommen wieder aufsagt.
Dieses Schriftstück ist unter dem Namen „Das Weisthum von Bischofsheim“ bekannt geworden.
Unter der Linde zu Bischofsheim werden im Jahr 1460 dem Grafen Diether zu Isenburg (Herrn zu Büdingen) seine „Rechte in Gericht und Dorfe zu Bischofsheim“ bestätigt; die Rechte gehen in Jahre 1500 auf Hanau über. Bischofsheim ist zu dieser Zeit mit einem Heggraben umgeben. Hanau-Münzenberg erwirbt 1500 Eigentum, niedere Gerichtsbarkeit und Vogtei von Graf Ludwig II. von Isenburg; Isenburg behält jedoch das Hübnerrecht. Durch die beiderseitigen Rechte der Grafen von Isenburg und Büdingen und der Grafen von Hanau in Bischofsheim. Hanau betonte immer, es habe die Oberherrschaft, Isenburg nur einzelne Rechte aus Gütern und Zinsen, aber Bischofsheim gehöre zum Gericht Bornheimer Berg.
Es wurde entschieden, daß Isenburg an Hanau die Obrigkeit zu Bischofsheim und den Wildbann daselbst abtrete. Ferner sollen die 20 Gulden, die Isenburg als Atzung erhalten hat, Hanau zufallen. Isenburg hat nur auf den Gütern Atzung zu beanspruchen, wo ein von ihm eingesetzter Schultheiß ist. Hanau gab dafür seine Gerechtsame, die geistliche und weltliche Jurisdiktion zu Offenbach, welcher Ort aus der Münzenberger Erbschaft an Isenburg gekommen war, an letzteres ab und löste das Centgerichtsverhältnis von Offenbach zum Bornheimer Berg (es ist also nicht so, daß Bischofsheim gegen Offenbach getauscht wurde, sondern nur einzelne Rechte und Einkommen wurden ausgetauscht.
Das Dorf bannte 1538 völlig nieder und wird an der heutigen Stelle (rund um die Kirche) neu aufgebaut. Die Herrschaft Hanau gab „den armen verbrannten Leuten“ Bauholz. Der neue Ort wurde mit primitiven Befestigungsanlagen leidlich geschützt. Diese Anlagen bestanden aus zwei Gräben, dem inneren Dorfgraben und dem äußeren Stumpf- und Haingraben. Dazu kam noch ein bepflanzter Wall mit Dornenhecken.
Bei den alteingesessenen Bischofsheimern hält sich hartnäckig die Kunde, daß das alte Dorf im Dreißigjährigen Krieg von den Spaniern abgebrannt wurde. Diese Überlieferung stimmt auf gar keinen Fall, denn es steht eindeutig fest, daß das alte Bischofsheim, etwa zwischen der heutigen Alten Dorfstraße, der verlängerten Zwingerstraße, dem Kreuzstein und der Hochstädter Straße gelegen, im Jahre 1538 völlig abbrannte. Auch dieses „Alte Dorf“ war durch Heeggraben und Hecke geschützt. Ebenfalls hatte es ein „Spielhaus“ (Rathaus). Alle Versuche, in Archiven Berichte über den Brand zu finden und die Gründe der Bewohner, ihr Dorf an anderer Stelle wieder aufzubauen, sind bisher erfolglos geblieben.
Die Rechtsverhältnisse in der Dreieich haben sich allmählich entwickelt. Neben den einzelnen (überlieferten) Märkergerichten entsteht oder wird eingesetzt das Hübnergericht des Gesamtwaldes. Außer dem Hübnergericht des Reiches werden untergeordnete Hubgerichte und die Landgerichte gebildet. Während das Hübnergericht nur für den Wald zuständig war, hatten die Hubgerichte sich mit Rechtsfragen zu befassen, welche die Landhuben, also die zum Ackerbau freigegebenen Flächen, betrafen. Diese Flächen waren in der Regel auf Rodungen entstanden.
In den Akten „Frankfurt contra Ysenburg“ berichtet der Amtmann Weiss in Bischofsheim anno 1607: „Die Grafen zu Isenburg haben kraft eines uralten Weisthums (1446?) das Hübnergericht in Bischofsheim, weil die Herrschaft dort eigene Hubgüter hat. Sie hegen es durch sich oder die Ihrigen, besetzen es mit Schultheißen oder Schöffen zu, verkünden Urteile, büßen Ungehorsam, strafen, pfänden, legen Arrest und Strafen auf, sie richten alles, was Isenburgische Güter betrifft. Demnach hat den Isenburgern ein Hübnergericht zugestanden, wenn es auch der Bischofsheimer Pfarrer bei dem Prozeß des Niclas Gereum verneint.
Solche Hübnergerichte waren weitverbreitet und wurden als Partikulargerichte bezeichnet. Sie entstanden entweder aus dem Rechte der Oberherrschaft oder häufiger - wie hier in Bischofsheim - aus dem Rechte des Eigentums. Eigentum erstreckte sich damals nicht nur auf Sachen, sondern auch auf Personen. Die auf dem Rechte der Oberherrschaft beruhenden Gerichte nannte man auch Lehen- oder Manngerichte, die aus dem Rechte des Eigentums abgeleiteten Gerichte hießen Landsiedel- oder Hübnergerichte.
Die Angelegenheiten der Leibeigenen gehörten, soweit sie nicht die Ruhe, Sicherheit oder Verfassung des Staates berührten, nur vor den Eigentumsherren. Der Leibeigene besaß kein Eigentum, jeder Streit um Sachen gehörte daher ohne weiteres vor dessen Herrn. Wer sein Gut mit Vorbehalt des Obereigentums einem anderen, Freien oder Leibeigenen, zur Benutzung übergab, hatte auch die Gerichtsbarkeit über diesen Empfänger (Lehnsmann, Pächter), soweit sie Sachen dieses Gutes berührte oder die zwischen dem Herrn und Empfänger deshalb entstehenden Verbindlichkeiten angingen.
Kein deutsches Gericht konnte ohne Schöffen bestehen. Der Gerichtsherr mußte so viele Schöffen zusammenbekommen, daß sein Gericht vollkommen besetzt war. Als Schöffen konnten jedoch nicht beliebige Leute berufen werden, sondern nur solche, die mit dem Empfänger (Pächter usw.) gleichen Standes waren, gleiche Güter hatten und in gleicher Verbindlichkeit zu dem Herren standen (pares curiae). Wer also nicht genug Güter verpachten konnte und eine hinlängliche Anzahl von Leuten, die in gleicher Verbindlichkeit zu ihrem Herrn standen nicht zusammenbrachte, hatte nicht die genügende Zahl der Schöffen für seine Hübnergerichte und ging seiner Gerichtsrechte verlustig.
Hatten die Besitzer der Güter Streit unter sich, so übte der Herr das Richteramt persönlich aus. Das konnte er auch tun, wenn die Sachlage des betreffenden Gerichtsfalles so eindeutig war, daß es eines Schöffenspruches nicht bedurfte.
Wenn der Gerichtsherr aus allzu großer Ungleichheit seines Standes es für eine Schande hielt, unter den Schöffen zu sitzen, so konnte ein von ihm Beauftragter für ihn eintreten, das war der Hochhubner oder Amtmann, auch Mannrichter. Dieser Vertreter, der an der Herren Stelle zuweilen das Gericht hielt, auch Zinsen, Beede und Gebühren einzog, war der Vogt. Er war meist keine vornehme Person, sondern gewöhnlich gleichen Standes mit den Gutsleuten, denn ein Freier konnte mit Leibeigenen als Schöffen nicht zu Gericht sitzen.
Dieser älteste Zustand wurde bald geändert. Freie nahmen das Vogtsamt gegen einen Teil der gutsherrlichen Einkünfte an. Das Vogtsamt wurde häufig auch erblich. In Fehdezeiten übernahm der Vogt auch den Schutz der Zins- und Dienstpflichtigen gegen fremde Gewalt. Diese Hübnergerichtsbarkeit, zumindest aber die Vogts- und Amtsmannsämter, wurden zuweilen auch verpachtet oder verkauft.
Da diese Gerichtsbarkeit ein einträgliches Geschäft war, ist es verständlich, daß die Landesherren des Bornheimer Berges, die Hanauer Grafen, sehr bestrebt waren, diese niedere Hübnergerichtsbarkeit anderer Dynasten in ihre Hand zu bekommen. Nun ist zwar Bischofsheim im Jahre 1500 durch Tausch gegen Offenbach an Hanau gekommen, aber der Amtmann Weiss schreibt 1607, daß in diesem Jahr noch das isenburgische Hübnergericht im Dorfe besteht. Isenburg mußte also noch mindestens fünf Höfe in Bischofsheim als Eigentum besitzen.
Durch die beiderseitigen Rechte der Isenburg-Büdinger und der Hanauer Herren in Bischofsheim entstanden öfter Streitigkeiten, so auch zwischen Graf Ludwig von Isenburg-Büdingen und den Grafen Philipp und Reinhard von Hanau, welche im Jahre 1500 durch Schiedsspruch beigelegt wurden.
Isenburg klagte: Der Graf hat im Dorf Bischofsheim in der Dreieich Gericht und alle Obrigkeit, welches sein Vorgänger und er stets und zu recht nach altem Herkommen ausgeübt. Diese Obrigkeit wolle Hanau schmälern, aber das sei unrecht. Hanau antwortete: Dem Herrn von Isenburg werde in Bischofsheim keinerlei Obrigkeit zugestanden. Er mag zwar einige Zinsen daselbst haben, aber die Obrigkeit stehe einer Herrschaft zu Hanau zu, denn Bischofsheim gehöre zu den 19 Dörfern am Bornheimerberg.
Es wurde entschieden, daß Isenburg die Obrigkeit in Bischofsheim und den Wildbann daselbst abtrete. Ferner sollen die 20 Gulden, die Isenburg als Atzung genommen, Hanau zufallen. Isenburg soll nur von den Gütern Atzung zu nehmen haben, wo ein von ihm eingesetzter Schultheiß sei. Hanau hingegen gab seine Gerechtsame und weltliche Jurisdiktion zu Offenbach (welche aus der Münzenberger Erbschaft stammten) an Isenburg ab und löste im Jahre 1500 Offenbach aus dem Zentgerichtsverhältnis zum Bornheimer Berg. Später kam es nochmals zu einem Vertrag um das Atzungsgeld, das die Gemeinde für Besuche der hohen Herren zu zahlen hatte.
Im Jahre 1646, am Donnerstag nach Pfingsten, fand in Bischofsheim zwischen Henne von Prunheym, Dieterich Specht von Bubenheym und Petrus Hohlingen (Vertreter des Grafen von Hanau) und Ruprecht von Karben, Christian Gans von Büdingen und Philippus Henne (Jungherrn von Isenburg) ein Übereinkommen statt, dahingehend, daß die „armen Leute“ von Bischofsheim von der Zahlung der Atzung befreit seien, hingegen 40 Gulden, jedem Herren 20, jährlich auf St. Martinstag geben sollen, so lange, bis einer der beiden Teile dieses Übereinkommen wieder aufsagt.
Wichtige Fälle und Beschwerden gegen die Dorfgerichte werden von den Zentgrafen auf dem Berggerichte unter Vorsitz des Reichsamtmannes entschieden.
Nicht alle Dorfbewohner saßen auf eigenem Grund und Boden. Viele auswärtige Stiftungen, adelige Herren, auch Frankfurter Bürger besaßen einzelne Güter in den Dörfern und gaben dieselben als sogenannte Lehnsherren an Zeitpächter aus. Außerdem gab es fast in jedem der 19 Dörfer einen Herren- oder Fronhof mit den zugehörigen Huben, die nach Erbrecht an die Hübner verliehen wurden.
So bezog im Jahre 1415 die Kommende in Bischofsheim 18 Pfennige Zins von einer Hofraithe, die gegenüber dem Spielhause (Rathaus) lag (Damit ist erwiesen, daß das 1538 abgebrannte „Alte Dorf“ schon ein Rathaus hatte!).
Der Deutsche Orden wurde 1192 von Papst Cölestin III. gegründet und 1198 von Innocenz III. bestätigt. Im Jahre 1182 hatte Kuno von Münzenberg in Sachsenhausen eine Kirche, ein Spital und ein Konvent (Versammlungssaal) erbauen lassen, die er später als eine Kommende (geistliche Pfründe) dem Orden übergab.
Bei allen Unterteilungen der fränkischen Gebiete trat immer wieder die Zahl „Drei“ auf. Der Unterrheingau bestand aus Unterrheingau, Königshundrete und Niddagau. Der Maingau bestand aus Maingau, Rodgau und Bachgau. Die Wettereiba aus Wetterau, Kinziggau und Vogelsberggau. Hanau lag mit Kesselstadt und Dörnigheim im Maingau, Hochstadt gehörte mit Büchertal (Wachenbuchen, Mittelbuchen, Lützelbuchen) zur Wettereiba, Bischofsheim zum Niddagau.
Die westliche Grenze gegen den Niddagau bildete der Braubach, es ist dieselbe Grenze, welche früher den Wildbann Dreieich von dem hanauischen Wildbann trennte.
Noch schärfer wird diese Grenze 1434 als die zwischen Hochstadt und Bischofsheim festgelegt. Dieselbe beginnt „an dem Kahlenberge und geht zum Ende der Äcker, die zum Hof Groschlag gehören. Von dort geht er zum dem Flecken, wo die alte hanauische Brücke vor Zeiten gestanden hat und die Gemarkung der zwei Dörfer geschieden hat. Von dort geht sie durch die Wiesen zum Flurstück Priesterrock.“ Es wird dabei noch ausdrücklich vermerkt, daß jene Brücke, welche schon seit länger als 50 Jahren verfallen sei, das hanauische Landgericht von dem Gericht des Bornheimer Berges geschieden habe.
Um die Mitte des 14. Jahrhunderts hatten ihre Kleinterritorien einen gewissen Grad von innerer Festigung und äußerlicher Abrundung erreicht. Gleichzeitig wurde das Unvermögen der Reichsgewalt immer offensichtlicher, den Landfrieden aufrecht zu erhalten. Die allgemeine Unsicherheit nahm immer stärker zu. So stellte sich bei den Landesherren mehr und mehr das Bedürfnis ein, ihr Gebiet gegen den Raubadel und beutegierige Standesgenossen zu schützen.
Wo die Natur durch Berge, Wälder, Wasserläufe oder sumpfige Niederungen natürliche Schutzlinien bot, wurden diese benutzt. Wo dies nicht der Fall war, half man durch den Bau der Landwehren nach.
Bei den eigentlichen Landwehren war der Hauptteil ein je nach den Umständen trockener oder nasser Graben, der meistens von Hecken und Baumreihen gesichert und an besonders gefährdeten Stellen durch Balkensperren verstärkt war. Die durchlaufenden Wege wurden beseitigt und auf einige wenige Durchgangsstellen zusammengezogen. Diese Durchgänge waren durch Schläge, Sperren oder Warten gesichert. So hatten Gerichtsgemeinschaften, wie zum Beispiel die Grafschaft Bornheimer Berg im Niedgau, schon lange selbständig ihre Gebiete abgeschirmt. Es entstanden in unserer engeren Heimat mainzische, isenburgische und hanauische Landwehren.
An einem Punkt südlich der Autobahn, westlich des Anglersees, stoßen die Gemarkungen von Hochstadt, Bischofsheim und Dörnigheim zusammen. An dieser Stelle stand bis zur Verkoppelung ein uralter, aus der Karolingerzeit stammender „Dreimärker“ (Grenzstein), der die Wappen der Dreieich, des Niedgaues und der Wetterau trug. An jedem dieser Gaue hatte Hanau einen Anteil. Dörnigheim gehörte früher zum Maingau, Hochstadt und das ganze spätere Amt Büchertal zur Wetterau, die Zent Bornheimer Berg und damit auch Bischofsheim zum Niedgau.
Während die Grenzlandwehr die ganze Grenze des Gebietes umzog, durchquerten vier andere Landwehren die Landschaft von der Nidda zum Main: die Ginnheimer, die Eschersheimer, die Berger und die Bischofsheimer Landwehr. Während über den Bau der drei ersteren mit der Stadt Frankfurt verhandelt wurde, ist bei der Bischofsheimer Landwehr darüber nichts bekannt geworden.
Als längste der vier Zwerchlandwehren zog die Bischofsheimer Landwehr von der Nidder bei Niederdorfelden über Bischofsheim zum Main bei Dörnigheim. Über ihre Entstehungszeit ist nichts bekannt. An der Südseite des Niederdorfelder Dorfhaines entspringend, folgt ihr Graben zunächst auf 13/4 km einem Wasserlauf aufwärts, dessen Tal nacheinander die Namen Gänseweide, Weide und Weichen führt.
Wo dieser Wasserlauf nach Westen abschwenkt, lief die Landwehr, wie sichere Spuren beweisen, zunächst durch Ackerland über die Höhe zu dem nach Bischofsheim hinabziehenden Taubengrund. In diesem Ackerland scheint sie zwei Gräben gehabt zu haben. Nun führte sie im Taubengrund hinab bis zu der Stelle, wo von Westen der Weg Bischofsheim-Gronau herkommt, der den Taubengrund auf ½ km begleitet. Der weitere Verlauf und der Anschluß an den Bischofsheimer Dorfhain war nicht feststellbar.
Auf der Höhe an der Südwestecke der Großen Lohe schneidet die Landwehr die Hohe Straße. Dort verzeichnet ein Riß vom Jahre 1599 zwei überbrückte Gräben und eine Warte in viereckigem Hofe. An diesen Schlag erinnern die Flurnamen „Am neuen Schlag“ und „Am Eisernen Schlag“.
Zwischen Bischofsheim und Hochstadt zog am Nordrande des Hochstädter Riedes die Landwehr entlang nach der Hochstädter Grabenbrücke unterhalb der Kreuzung mit der Querspange. Zwischen der Landwehr und dem Ried verlief ein Weg, der in der Bischofsheimer Gemarkung Hochstädter Riedweg in der Hochstädter Gemarkung aber Landwehrweg hieß. An der Hochstädter Brücke sperrte die Landwehr die dicht südlich an Bischofsheim vorüberziehende Gelnhäuser Poststraße. Auch der erwähnte Landweg sowie die Wege von Rumpenheim und von der Braubachbrücke trafen vor der Hochstädter Brücke zusammen.
Die Flurbezeichnung „Am Wartbaum“ in der Bischofsheimer Gemarkung beweist, daß dort ohne Zusammenhang mit der Landwehr einmal eine Warte gestanden hat. Die Flurnamen „Im Lug“ und „Lugwiese“ nordöstlich vom Dorf können auf einen versteckten Beobachtungsposten hinweisen.
Von der Hochstädter Brücke an benutzte die Landwehr, die hier Landgraben heißt, ein von Norden kommendes Wasserläufchen bis zu dessen Einmündung in das Braubachknie. Nun übernimmt der Braubach den Schutz bis zur Straße Hochstadt-Dörnigheim. Das letzte Ende bis zum Main ist wieder eine künstliche Landwehr.
Etwa vom Jahre 1540 an war das Hanauer Landgericht wegen der großen Überhandnahme des Hexenunwesens in ein peinliches Halsgericht umgewandelt worden. Die erste Anklage wegen Hexerei vor diesem neuen Gericht erfolgte am 9. März 1564. Ein Einwohner von Bischofsheim zeigte damals an, daß ihm seine Milch durch eine Frau verzaubert worden, so daß ein seltsamer Käs, „wie ein Kröss“, daraus entstanden sei. Die Frau wurde sofort nach Bergen in Haft gebracht und eine umfangreiche Untersuchung in Bischofsheim angestellt. Man wollte gerne erfahren, ob es in Bischofsheim noch mehr solcher zaubrischer Weiber gebe. Obwohl man zunächst die Absicht gehabt hatte, den seltsamen verzauberten Käs in die Hanauer Gerichtskanzlei bringen zu lassen, nahm man nachher von dieser Anordnung doch wieder Abstand.
Aus den Hanauer Regierungsakten geht nun nicht klar hervor, welches Ergebnis diese hochnotpeinliche Untersuchung gehabt hat, und ob eine Verurteilung erfolgte. In denselben Akten lesen wir aber unter dem 24. Oktober desselben Jahres: „Die Aussage der zauberischen Weiber aus Bischofsheim, die hier in Haft liegen, ist der Länge nach verlesen worden. Es wurde gefunden, daß sie ihre Aussagen etwas ungleich machen, eine mehr Personen als die andere anzeigt, obgleich sie doch alle in einem Ort und Tanz beieinander gewesen sind. Da die Sache sehr wohl erwogen werden muß, hat man festgelegt, daß aus ihren Aussagen ordentliche Fragestücke formuliert werden, sie dann danach jeder Frau getrennt vorgehalten werden. Ihr Bericht und Anzeige sollen gehört und dazu aufgezeichnet werden. Danach ist zu entscheiden, ob jemand einzuziehen oder was gegen die Verhafteten vorzunehmen sei.“
Einige Wochen später, am 7. November, wurde protokolliert: „Über die Zauberischen ist entschieden worden, daß dieselbigen alle fünf - nämlich Brieckel Mergk, Liesch Anna, Gotts Else, Gerlachs Anna und Gotts Anna - vor das peinliche Halsgericht gestellt und angeklagt werden sollen. Alle wurden zunächst zum Tode verurteilt. Weil Gotts Anna aber noch jung war und durch ihre Mutter und Brieckel Mergk verführt wurde durch Eingebung eines Stückes Brodes, hat die Obrigkeit genehmigt, sie zu begnadigen und eine andere Strafe zu verhängen. Die anderen Zauberischen aber, da sie beständig auf ihre Aussage bleiben, wurden zum Tode verurteilt. Außerdem wurde verfügt, daß die weiter angegebenen Zaubrischen alsbald auch ergriffen und eingezogen werden sollen, um ihnen ihre rechtliche Strafe auch widerfahren zu lassen“.
Am 9. Februar 1565 sollten die genannten fünf Zaubrischen vor das peinliche Halsgericht gestellt werden. Das Urteil über die jüngste Zauberin, Gotts Anna, wurde den Schöffen von den Kammerräten im Namen der hanauischen Vormünder ebenfalls vorgeschrieben. Sie sollte drei Sonntage nacheinander in der Kirche zu Hanau vorgestellt werden, „durch den Pfarrherrn der Gemein angezeiget“ und eine „christliche Vermahnung" erhalten, hiernach soll sie der Stadt Hanau verwiesen und „doch darauf wiederum in die Grafschaft Hanau verbannt werden“. Der Oberamtmann solle dem Pfarrherrn und Kaplan befehlen, daß diese fleißig zu den armen Weibern gehen und sie fleißig mit Gottes Wort trösten und unterrichten, damit sie ihres begangenen Übels und ihrer Sünden halben Reue und Leid haben mögen.
Zwei andere der Zauberei verdächtigte Frauen, die Schwaben Barb und die Schweitzerin, sollen befragt und sofort ins Gefängnis gebracht werden, wenn sie verhext befunden und Indizien vorhanden sind. Über das für den 9. Februar festgesetzte Halsgericht und über die sofort zu erfolgende Hinrichtung der vier Unglücklichen ist in den Hanauer Regierungsakten nichts mehr enthalten. Die Hinrichtung hat jedoch sicher zu der festgesetzten Zeit stattgefunden.
Von der jüngsten Zauberin, Gotts Anna, erfahren wir zwei Jahre später, am 1. Juli 1567, noch einiges: „Gotts Anna wurde wegen Zauberei in die Grafschaft verbannt. Sie sollte den Flecken anzeigen, darin sie wohnen wolle. Dem Schultheißen wollte man deswegen Befehl geben.
Darauf hat aber ihr Mann angezeigt, daß er und sein Weib nirgends aufgenommen werden, weil keine Dorfschaft sie in ihre Gemeinschaft annehme. So hätten sie sich auf den Höfen vor der Stadt Hanau niedergelassen. Er bittet ihnen zu erlauben, daselbst ein Häuslein zu kaufen und die Wohnung zu gestatten. Das wird ihnen erlaubt, jedoch den Förstern befohlen, ihr Augenmerk auf sie zu richten: Wenn die Personen den Wald betreten und sich ungebührlich hielten, sind sie anzuzeigen, und aus dem Walde zu weisen“ (Quelle: Zimmermann, Hanau Stadt und Land, Seite 377/78).
Im Jahre 852 war die Kirche zu Bischofsheim mit allen Ländereien und Zehnten vom Kaiser dem Salvatorstift zu Frankfurt/M. zum Geschenk gemacht worden. Dadurch war ein großer Teil der Gemarkung dieses Dorfes in die Hände des Stiftes geraten. Weitere spätere Schenkungen von privater Seite vergrößerten diesen Besitz im Laufe der Jahrhunderte immer mehr. Aber auch auf dem Eigentum anderer Besitzer lagen Verpflichtungen zugunsten der Kirche. So gehörte zum Beispiel die Breulwiese dem Grafen von Isenburg, aber dem Pfarrherren von Bischofsheim gehörte alljährlich von dieser Wiese ein Wagen voll Heu.
Das Bischofsheimer Weisthum von 1460 „Über die dem Grafen von Isenburg zustehenden Rechte“ meldet darüber: „Von der Breulwiese erhält der Pfarrer einen Wagen voll Heu. Der Besitzer der Wiese soll diese acht Tage vor oder acht Tage nach Sankt Johanns Tag mähen. Wenn dann das Heu gemacht ist, soll der Inhaber der Wiese dem Schultheißen sagen, das Heu sei gemacht, und dann sollen beide, der Schultheiß und der Inhaber der Wiesen zu dem Pfarrherren gehen und sagen, das Heu sei gemacht, daß er das Seinige lasse holen und einfahren. Dann soll der Pfarrer gehen in einen Stall des Herrn von Isenburg: Daraus soll er vier Pferde nehmen und bürgen bei dem Mann, dem sie gehören. Und dann soll er fahren auf die Wiese und so viel Heu laden, als er mag. Dann aber soll der Schultheiß die Heugabel vor die vordersten Räder legen, danach soll der Fuhrmann mit seiner Geisel anfahren, zum ersten, zum anderen und zum dritten Male. Bleibt er dann immer noch stehen, so sind Wagen und Pferde des Junkern Gnade verfallen und müssen an ihn fallen“.
Soweit das Weisthum: Jeder Bauer wird ermessen können, welche Sicherung gegen allzu großen Eigennutz diese quer vor die Vorderräder gelegte Heugabel auf einer ansteigenden Wiese bedeutete. Die Pfarrherren haben wohl für das Heu selbst oft gar keine Verwendung gehabt. Da sie aber den Geldwert nicht entbehren wollten, wurde das Heu verkauft. Aus einem solchen Verkauf entspann sich nach 1600 nun ein langwieriger Prozeß.
Der Bischofsheimer Pfarrer Jakobus Heußer (1602 - 1624) verkaufte 1604 sein Heu von der Breulwiese an Johann Windecker, Gastwirt zu Sachsenhausen und Frankfurter Untertan, für 14 Gulden. Dieser kam auch am nächsten Tage mit einem starken Straßengeschirr zu vier Pferden auf die Breulwiese, um sein Heu zu holen. Hier wurde er von den oben genannten Klauseln in Kenntnis gesetzt und ermahnt, sich vor Ungebühr zu hüten, wenn er keinen Schaden leiden wollte.
Trotzdem lud er seinen Wagen so voll, daß einige Nachbarn den Wagen auf 20 Gulden schätzten und er nicht durch das niedrige Breultor in das Dorf hinein konnte. Auf Umwegen gelangte er nach Hause, noch früh genug, um zu verhüten, daß der isenburgische Vogt in Bischofsheim, den man inzwischen in Kenntnis gesetzt hatte, ihm kraft seines Weisthums Pferde und Wagen samt Ladung abnahm.
Im Jahre 1605 stirbt Windecker, und seine Witwe heiratet kurz darauf den Frankfurter Bürger Niclas Gereum. Doch die Isenburger vergaßen den Frevel nicht, und als Gereum am 19. April 1606 in die Dreieich fuhr, um Holz zu kaufen, nahm ihm der isenburgische Vogt in Sprendlingen seine vier Pferde samt Wagen und Geschirr ab, belegte sie mit Arrest und machte Gereum für den Schaden verantwortlich, den Windecker angerichtet hatte.
Für die Freigabe des Gespannes wurden von Isenburg 100 Taler Abtrag und 18½ Gulden für Atzung gefordert. Gereum tat nach damaliger Sitte ein Handgelübde, alles zu zahlen und bekam sein Eigentum frei. Er zahlte aber trotzdem nicht. Kein Wunder, daß der isenburgische Vogt in Sprendlingen ihm deshalb am 16. Januar 1607 in Sprendlingen abermals ein Fuhrwerk mit drei Pferden beschlagnahmte, das aber diesmal nicht gegen Handgelübde freigegeben wurde. Jetzt wendet sich Gereum an den Rat der Stadt Frankfurt, der für ihn beim Kammergericht vorstellig wird, und der langwierige Prozeß beginnt.
Das Kammergericht lädt nun den Rechtsvertreter Isenburgs vor. Dieser verliest, um den Tatbestand zu klären, das Weisthum von 1460 und erklärt: „Durch sein ungebührliches, eigennütziges Benehmen hat Windecker nicht allein kraft des verlesenen uralten Weisthums seine Pferde und den Wagen voll Heu mit Geschirr an den Grafen von Isenburg verloren. Er hat sich auch unterstanden, des Ortes uraltes Recht zu übertreten, und mehr Heu, als dem Pfarrer gebührt, abfahren wollen. Damit hat er einen sträflichen Mutwillen und Frevel begangen. Deswegen seien die Pferde dem Isenburger Grafen verfallen oder anstatt deren 100 Taler zum Ausgleich gefordert worden. Es ist nicht abwegig, wenn man jetzt Niclas Gereumen, den jetzigen Ehemann der Witwe des inzwischen verstorbenen Windecker, für diesen gut stehen lasse, da ja die Witwe und deren jetziger Mann verpflichtet sei, dessen Schulden einzulösen. So habe dann auch besagter Niclas Gereum, Gastwirt ‚Zum Rad‘ in Sachsenhausen, ungefähr vor einem Jahr in Sprendlingen und zu Offenbach versprochen, für die geforderten 100 Taler geradezustehen, es in die Hand hineingelobt und es durch eine mit eigener Hand unterschriebene Verpflichtung beglaubigt. Er habe sogar vorher noch um eine Nacht Bedenkzeit gebeten, um sich in der Stadt Frankfurt beraten zu lassen, und habe nach Rückkehr dann alles zugesagt und sich zur Bezahlung freiwillig erboten. Aber wahr gemacht und gehalten habe er das alles nicht. Und da er sein Versprechen nicht gehalten, sei der Isenburger Graf berechtigt gewesen, sein Vermögen einzuziehen, und mit demselben als einem Ihrer Gnaden verfallenen Eigentum nach Belieben zu schalten.“
Als Niclas Gereum gebeten wird, sich zu der Sache zu äußern, sendet er ein Schriftstück ein, welches er unter den hinterlassenen Papieren des Windecker gefunden hat. Dieses lautet: „Der Pfarrherr zu Bischofsheim samt dem Organisten des Bartholomäusstiftes dahier haben mir den Wagen voll Heu dergestalt verkauft, daß ich, soviel ich mit vier Pferden fahren könne, laden, abholen und nach altem Gebrauch über eine Gabel fahren solle. Dies habe ich auch dem Isenburger Vogt, der mich darüber zur Rede stellte, mitgeteilt, der Pfarrherr hat es bejaht, und der Vogt hat nicht das Geringste dagegen erwidert. Ich habe auch erklärt, daß ich, falls es Streit geben sollte, das Heu nicht begehrte, sondern so wieder heimfahren wollte. Darauf habe ich den Pfarrherrn ausbezahlt und das Heu heimgeführt. Trotzdem bin ich auf der Heimfahrt von dem Isenburgischen Schultheißen in Sprendlingen samt Pferden und Geschirr angehalten worden, und dieser hat mir im Hain 100 Taler abgefordert. Da ich aber Pferde und Geschirr nicht im Stich lassen wollte, war ich gezwungen, ein Handgelübde zu tun, daß ich entweder die 100 Taler begleichen oder von dem Pfarrherrn deshalb einen Schuldschein bringen wolle. Eine Erstattung des Geldes sei von dem Pfarrherrn aber nicht zu erwarten, sie müßten dann schon durch die Beamten selbst beigetrieben werden. Ich bitte deshalb, der Rat meiner Stadt wolle mir behilflich sein, daß ich des Handgelübdes entlassen werde.“
Der Rat der Stadt Frankfurt hat daraufhin auch den Ratsherren Hieronymus Mengershausen zum Amtmann mach Dreieichenhain gesandt, um sich zu erkundigen. Unverrichteter Sache kam derselbe zurück: Er hatte den Amtmann nicht angetroffen. Nun schickte man den Landbereiter Leydhecker zum Pfarrer nach Bischofsheim, um dort Nachricht einzuholen. Dieser erklärte dem Landbereiter: „Der eisenbergsche Vogt hat mir nicht gestatten wollen, mein Heu durch fremde Fuhren abfahren zu lassen, ich sollte mir vielmehr vier Pferde aus einem isenburgischen Stalle in Bischofsheim nehmen. Weil aber die hiesigen Nachbarn sonst immer mit böser Absicht angespannt haben, habe ich mich bei dem Oberamtmann in Hanau beschweret. Dieser hat mir darauf durch zwei hanauische Gerichtspersonen und den hiesigen Zentgrafen den Befehl zugeschickt, ich solle mich nicht beirren lassen und mein Heu durch hanauische oder frankfurtische Bürger abfahren lassen und es denselben verkaufen und laden heißen. Ich will gerne nach Hanau berichten, kann mich aber der Sache ferner nicht annehmen.“ Der Vertreter des Rates der Stadt Frankfurt verlangt daraufhin vom Kammergericht, daß man eine Äußerung des Bischofsheimer Pfarrherrn in dieser Sache anfordere.
Der Pfarrer Jakob Heuser schreibt: „Ich bedaure, daß infolge des Heuverkaufes Unglück und Streit entstanden sind. Hierin geschieht nach meiner Meinung Gewalt. Meinem gnädigen Herrn zu Hanau steht allein die Obrigkeit, Gebot und Verbot in Bischofsheim zu; und sonst hat niemand in unserem Dorfe Rechte auch nur wie eine Linse groß. Auch die Herrschaft von Eisenberg ist gar nichts weiter als ein Zinsmann, dem etliches Korn, Wein, Hühner und Geld zufällt, und dem ein höfisches Gericht gestattet ist.
Auf Geheiß des hanauischen Amtmannes Johann von der Burgk ist das Heu verkauft worden. Es ist wahr, daß vor undenklichen Zeiten die Herrschaft von Isenburg 23½ Hubhofreiten hier gehabt hat, aber zu einer Zeit, als der jetzige Flecken Bischofsheim nicht an dem Ort, an dem er jetzt steht, stand, sondern daneben (der Ort, mit seinen alten Gräben umgeben, heißt jetzt „das alte Dorf“).
Daselbst liegen die oben genannten Hubhofstätten noch heute. Sie sind aber jetzt Gärten, welche der Herrschaft Isenburg noch heute Hubzinse geben. Diese Hubhofreiten hätten viele Pferde gehabt, und die Hübner oder Bauleut haben mit ihnen 47 Huben Feldes bebauen müssen, so der Herrschaft Isenburg heute noch zustehen. In eine dieser Hofreiten, welche ihm gerade die richtige schien, hat der Pfarrherr dieses Dorfes gehen müssen, und durfte vier Pferde, die ihm gerade gefielen, herausziehen, um sein Heu wegzuführen. Nachdem das alte Dorf aber abgebrannt sei, die Hubhofstätten dabei untergegangen und das ganze Dorf verlegt sei, könne der Herr von Isenburg nicht eine Hofraithe mehr aufweisen, die ihm zustehe. Noch viel weniger könne er einen Pfarrherr nötigen, auf sein Eigentum zu gehen und vier Pferde daselbst zu holen. Sein Eigentum sei im Dorf jetzt zur Feld und Gärten und es sei kein Pferd darauf zu finden.
Die Hübner in Bischofsheim und die Hofreiten sind nicht mehr isenburgisch, sie gehören dem Deutschen Orden zu Frankfurt, dem Brendel zu Homburg oder dem Spital zu Frankfurt. In keinem Stall oder Hof sind auch mehr als zwei Pferde zu finden. Aber der Isenburger habe nicht gestatten wollen, daß man die vier Pferde zum Heufahren aus verschiedenen Ställen nehme. Da habe ich in Hanau Amtshilfe gesucht, und es ist mir bedeutet worden, daß ich mein Heu an Gasthalter oder Kutscher in Frankfurt oder Hanau verkaufen solle. Der Wagen voll Heu des Windecker ist auch nicht überladen gewesen. Wenn auch etliche sagten, es sei ein stattlicher Wagen voll Heu gewesen, so sagten doch wieder andere, sie wollten sich trauen, den Wagen mit zwei Pferden abzufahren, wenn sie nicht über die Gabel müßten. Wenn schon zu klagen gewesen wäre, so hätten sich die Erben der Wiesen seiner Nachbarn mehr beklagen können als der Isenburger Graf“.
So lief der Prozeß um das Breulwiesenheu zwei Jahre beim Kammergericht, ohne daß es zu einer Entscheidung gekommen wäre. Aber die Angelegenheit kam nicht zur Ruhe. Am 17. April 1607 wendet sich Niclas Gereum wieder mit einem Schreiben an den Rat seiner Vaterstadt Frankfurt. Darin schreibt er: „Ich bin nun nach zwei Jahren hinausgefahren, um Heu zu kaufen. Da packten die von Sprendlingen zu, arrestierten mir vier Pferde samt dem Heu und Geschirr und verlangten, ich solle die 100 Taler Strafe bezahlen, dann würden sie mir mein Heu freigeben.“ Die Sprendlinger sagten weiter: „Weil die Herren zu Frankfurt sich jederzeit unfreundlich und unnachbarlich gegen die isenburgschen Untertanen gezeigt hätten, sei ihnen der Befehl geworden, sich Frankfurter Untertanen gegenüber ebenso zu verhalten. Es werden mir nun Heu, Geschirr und Rosse zum großen Schaden während der Messe aufgehalten und ich bitte den Rat der Stadt Frankfurt um Vermittlung“
Der Rat der Stadt Frankfurt/M. wandte sich daraufhin auch an die Gräflich Isenburgischen Herren und Räte zu Offenbach. Er konnte aber nichts erwirken. Man verlangte dort vielmehr, daß Gereum innerhalb von dreiviertel Jahr die Sache richtig zu machen habe. Fahrzeug und Heu wurden nicht freigegeben.
Am 22. Juli wendet sich Niclas Gereum wieder an den Rat der Stadt. Er schildert nochmals, wie sein Vorgänger über die Gabel gefahren sei und der Pfarrherr sich erboten habe, alle Gefahr auf sich zu nehmen. Er sei nicht Erbe seines Vorgängers, sei aber gezwungen gewesen, Bürgschaft zu leisten.
Der Rat der Stadt schickt nun abermals Boten zu Graf Ernst zu Isenburg und bittet, man möchte Gereum seiner Bürgschaft entledigen und sich rühmen, diesen einmal tüchtig in Angst versetzt zu haben. Die Boten brachten aber aus der Birsteiner Kanzlei die Antwort mit, der Graf sei verreist.
Zwei Monate später teilt Gereum dem Rat seiner Vaterstadt mit: Er habe geglaubt, vor fernerem Kummer verschont zu bleiben, und sei in den Hain nach Sprendlingen gefahren, um sich nach seinem Eigentum zu erkundigen. Dort seien ihm abermals zwei Pferde und der Wagen festgehalten worden. Der Wirt zu Sprendlingen habe zehn Gulden gefordert für das, was Gereums Pferde bei dem ersten Zwischenfall an Futter verzehrt hatten. Er habe sich erboten, einen Bürgen zu stellen, oder auch vom Schultheißen zu Sprendlingen, welcher ihm noch Geld schuldig sei, einen Betrag zu übergeben, oder auch selbst zu bezahlen. Man sei aber auf nichts eingegangen, sondern habe ihm Pferde und Wagen und Geschirr wieder mit Arrest belegt. Er habe das dem Bürgermeister zu Frankfurt alles genau erzählt, und die Stadträte Dr. Keller und Dr. Schacher hätten sich auf des Bürgermeisters Befehl lange über den Fall unterredet.
Auf ein erneutes Schreiben des Rates erfolgte keine Antwort. Man forderte von Gereum im Hain jetzt aber nur noch die Atzung von dem ersten Arrest, die 100 Taler waren stillschweigend erlassen worden. Gereum scheint diese Verpflegungskosten auch richtig gezahlt zu haben, denn in den Prozeßakten findet sich eine Quittung von Ciliax Schickedanz, Gastwirt zu Sprendlingen, daß er von dem Wirt ‚Zum Rad‘ in Sachsenhausen 10 Gulden 11½ Batzen 1 Heller für Atzung seiner Gäul erhalten habe.
Man sollte meinen, damit sei die Sache nun endlich erledigt gewesen. Aber am 18. Januar 1608 schreibt Gereum wieder an den Rat zu Frankfurt; am 16. Januar sei sein Geschirr nach der Koberstatt gegangen, um Holz abzuholen, das er den Egelsbachern abgekauft habe. Als er in den Flecken Sprendlingen gekommen sei, habe der jetzige isenburgische Amtmann im Hain der drei Eichen ohne eine Ursache Pferde, Geschirr und alles durch einen Büttel mit Arrest beschlagen und ins Wirtshaus ziehen heißen, was dann auch geschehen. Dann sei er, Gereum, zum Amtmann gegangen, und habe die Ursache des Arrestes zu wissen begehrt, und da habe ihm der Amtmann geantwortet: Seine Herren von Frankfurt seien die Ursache, denen habe er's zu danken. Hätte der Frankfurter Rat, auf eines losen Landsknechts Klage hin, nicht seines gnädigen Herren von Isenburg Untertanen in Frankfurt arretiert, so wäre auch der Arrest seiner Pferde unterblieben.
Derweil aber der Frankfurter Rat auf seine Privilegien hin so strenge verfahre, dünke er sich als Isenburgischer Amtmann wohl so gut wie ein Frankfurter Bürgermeister. Außerdem habe er auch Befehl, da einige mehrere Isenburgische Untertanen zu Frankfurt arrestiert werden sollen, in gleichen auf die Frankfurtischen auch zuzugreifen. Als Gereum fragt, warum er nicht andere Bürger Frankfurts auch hemme, habe der Amtmann geantwortet, er könne zugreifen, wo und wie es ihm gefiele.
Der Frankfurter Rat schickte dann wieder ein Schriftstück in den Hain und berichtete über die Umstände, die zur Gefangennahme des Isenburger Soldaten Adam Seulacher geführt haben, auf die der Sprendlinger Amtmann hingedeutet hatte. Der Amtmann im Hain ließ einige Tage später den Frankfurter Rat wissen, daß er leider das Schreiben erst geöffnet und gelesen, als Der Bote schon wieder hinweg gewesen. Ansonsten hätte er denselben in den tiefsten Turm des Ortes werfen lassen.
Nun wendet sich der Rat an den Grafen Ernst von Isenburg selbst, weil er, wie er schreibt, sich bei ihm eines besseren und vertraulicher Nachbarschaft versehe, und betont, der Arrest jenes Gereum sei sehr zu unrecht desselben vorgenommen worden. Vom Grafen wurde dem Rat ein Antwortschreiben zugeleitet, in dem dieser betont, er könne nicht ohne weiteres entscheiden und müsse erst Erkundigung einholen.
Daraufhin wurde von Rat zu Frankfurt die Sache wieder beim Kammergericht anhängig gemacht. Ob dieser Prozeß um das Heu von der Breulwiese jemals entschieden worden ist, weiß man nicht. Gereum hat sein Ende jedenfalls nicht mehr erlebt. Aber die schlechte Vertretung seiner Interessen führte dazu, daß er gegen den Rat der Vaterstadt Stellung nahm und sich 1613 im Fettmilchaufstand an die Spitze der Aufrührer in Sachsenhausen stellte.
Aus der Chronik von Konrad Appel aus Hochstadt 1615:
Am 10. Oktober 1615 ist Michael Burger in Bischofsheim wegen eines Ehebruchs, den er mit der Frau von Johann Fuchs begangen hat, in Bergen ins Gefängnis gekommen. Aber das ist eine falsche, nicht zu verstehende Verleumdung.
Am 7. Juni 1608 hat Graf Philipp Ludwig von Hanau auf der Bischofsheimer Leuchte ein Generalmusterung gehalten mit seinem ganzen Landvolk.
Am 6. Oktober 1617 hat sich der Schultheiß von Sprendlingen bei Bischofsheim selbst erstochen und ist in dem in dem Hangraben begraben worden (Graben am Hahnes?).
Die Römer brachten den Wein an den Rhein. Der Kaiser Domitian, unter dem der Bau des Limes begonnen wurde, hatte den Weinanbau in Germanien verboten, wahrscheinlich, um den Absatz des römischen Weines nicht zu gefährden. Aber die Alpen waren hoch, und Rom war weit. Man schmuggelte Weinstecklinge nach Germanien und baute Wein an. Die christliche Zeit zwang dazu, auch rechts des Rheines Versuche mit dem Anbau des Weinstockes zu machen, da man den Wein für kirchliche Zwecke brauchte.
Zudem waren die Mönche, die ja manches entbehren mußten, immer Freunde des Weines gewesen. So legten fleißige Benediktinermönche Weinberge auf dem Petersberg bei Fulda an, allerdings mit nur mäßigem Erfolg, denn auch reichliche Honigbeigaben konnten die Säure des Trankes nicht vertreiben. So zogen die Fuldaer Mönche an den Rhein, um mit bestem Erfolg edle Tropfen für sich und die erlauchten Klostergäste, für Kaiser und Könige, für Fürsten und Prälaten zu züchten.
Auch unsere engere Heimat eignete sich vorzüglich zum Anbau der Rebe. Der Hang von Seckbach über Bergen, Bischofsheim und Hochstadt war bald ein einziger Weinberg geworden. In Urkunden von 880, 881 und 882 erscheinen Schenkungen auch von Weinbergen an das Salvatorstift in Frankfurt aus den Orten Bischofsheim, Bergen, Seckbach und Fechenheim.
In den Akten des Bartholomäusstiftes zu Frankfurt befindet sich ein auch für Bischofsheim interessanten Bericht aus dem Jahre 1676, den „Bericht wegen des Kirschaler Zehnten aus dem Bericht des gräflich hanauischen Schultheißen zu Dörnigheim 1676“: Kirschal ist ein Feld zwischen Fechenheim, Bischofsheim und Dörnigheim gelegen. Es umfaßt 300 Morgen Land. Dieses Land hat etwa 80 Jahr lang wüst gelegen und ist erst vor sieben Jahren auf gräflich Hanauischen Befehl ausgerodet und angebaut worden. Dort sind von alters her Weingärten gewesen. Diese Äcker, die jetzt durchgehend mit Korn besät und wohl bebaut sind, gehören in drei Gemarkungen, nämlich in die Fechenheimer, Bischofsheimer und Dörnigheimer Gemarkung. Das Gebiet ist mit gewissen Marksteinen abgeteilt. Es gibt auch drei Besitzer, nämlich, was in der Bischofsheimer Gemarkung liegt, gehört dem Kaiserlichen Stift Bartholomäus in Frankfurt, was in der Fechenheimer Gemarkung liegt, gehört dem Kloster Patershausen; und was in der Dörnigheimer Gemarkung liegt, ist dem Grafen zu Hanau zehntbar. In gleicher Weise soll es von alters mit dem Weinzehnt gehalten worden sein.
Im Mittelalter unterschied man drei Sorten Wein: Fränkischen Wein (vinum francum), Hunnischen Wein (vinum hunicum) und den Edelwein, den Riesling. In Bischofsheim wurde sowohl vinum francum als vinum hunicum angebaut.
Wein war im Mittelalter Volksgetränk. Zu seinen täglichen Lebensmitteln erhielten auch Knecht und höriger Bauer ihr Quantum Wein. Bei den Gerichtssitzungen erhielten die Schöffen ihren Wein, wie es das alte Bischofsheimer Weisthum ausweist. Bei den vielen frommen Schenkungen und milden Stiftungen des Mittelalters und bei den Totengedenken wurde fast immer Wein verabreicht. So heißt es in einer Urkunde unter anderem: „Auf Gründonnerstag sollen der Pfarrer und die Altaristen zwölf arme Menschen suchen, und sollen sie heißen, sich nach der Messe auf das Grab des Heyderichs von Rolfhuß setzen. Sie sollen jedem geben
ein halbes Faß Wein für zwölf Heller und einen Weck für zwei Heller und einen Hering für zwei Heller. Der Pfarrer und der Altarist sollen ebenfalls ein halbes Faß Wein für zwölf Heller und einen Weck für zwei Heller erhalten. Ein Kindermeister, wenn er da ist, soll ein halbes Faß Wein für zwölf Heller erhalten. Falls der Wein mehr koste, so soll man entsprechend mehr abrechnen um Herrn Heydrichs und Frau Margretens Seele.
Ordnung, die die Herrschaft bei jeder Herbst- und Weinlese haben will:
Das Dorf Nauheim mit seinen Salzquellen gehörte ehemals den Herren von Münzenberg. Nach dem Tode Ulrichs II. von Münzenberg, der 1255 kinderlos starb, setzte sich Hanau allmählich in den Besitz des Dorfes. Die ersten Erwerbungen kamen durch Erbschaft in seine Hand, denn die Schwester dieses Ulrich, Adelheid, war mit Reinhard I. von Hanau verheiratet. Aus den Salzsiedereien zogen die Hanauer Grafen erheblichen Gewinn; sie legten daher auf das Salzmonopol größten Wert. Um 1750 waren 24 Salzpfannen in Betrieb. Sie versorgten nicht nur die eigenen Landeskinder mit Salz, sondern lieferten auch nach Franken, in die Schweiz und nach Holland.
In unsere engere Heimat wurde das Salz auf großen zweirädrigen Karren gebracht. Der Hauptlagerplatz für das Salz im Amte Bergen war Fechenheim. Es war die größte Hanauische Salzniederlage überhaupt. Von hier aus wurde es an die kleineren Niederlagen im Amte abgegeben oder auf Mainschiffe verfrachtet. Hanauische Untertanen durften ihren Bedarf nur in diesen Magazinen decken, damit das Geld im Lande blieb. Man durfte Salz zum Beispiel nicht in Frankfurt einkaufen, auch wenn es dort billiger war.
Die Transporte von Nauheim nach Fechenheim liefen zumeist über Seckbach oder Bischofsheim, nicht über Bergen-Enkheim, weil dort keine gute Straße für die großen, schweren Karren vorhanden war. Die Fuhrwerke gingen von Nauheim über Rendel nach Gronau und von dort über Vilbel nach Seckbach und weiter nach Fechenheim, oder aber von Gronau nach Niederdorfelden und dann über die Lohe und durch die Eselshohl nach Bischofsheim und weiter nach Fechenheim. Dies waren die uralten Sälzerwege.
Auf der Heimfahrt benutzten die Fuhrleute dann oft den kürzeren Weg über Bergen. Daß das Salz oft auch zu Streitigkeiten Anlaß gab, beweist ein Brief in den Berger Gemeindeakten, den der Nauheimer hanauische Obersalzgraf Langsdorf an den Berger Amtmann schrieb:
Nauheim, den 19. Januar 1764: Die Rentkammer hat uns durch Erlaß vom 10. September bekannt gemacht hat und Herr Kammerrat Stilchen hat eine entsprechende mündliche Versicherung gegeben, daß von den Fuhrleuten, die Herrschaftliches Salz von hier nach Fechenheim transportieren, weder Wegegeld in Seckbach oder Bischofsheim oder wie sonst die Orte heißen noch Brückengeld in Gronau abgefordert werden soll. Doch die Untertanen fahren dennoch im Einfordern solcher Weg- und Brückengelder fort, so daß ich keine Fuhrleute mehr bekommen kann, die das nötige Salz nach Fechenheim fahren wollen. Die Halsstarrigkeit der Untertanen gereicht der Herrschaft zu großem Schaden, weil die Pflichtlieferung nach Fechenheim dadurch gehemmt wird. Dabei könnte die Lieferung jetzt in das Frankenland stark getrieben werden, weil der Main wieder schiffbar geworden ist; aber die Schiffer müssen wieder leer zurückgewiesen werden. So bitte ich Eure Hoheit ganz inständig, den Gemeinden noch einmal - im Interesse der Herrschaft - bei Androhung einer namhaften Strafe anzubefehlen, daß sie die von hier mit herrschaftlichem Salz nach Fechenheim abgeschickten Fuhrleute frei passieren lassen müssen. Sie sollen Frachtscheine vorlegen, worunter mein Name steht, entweder von mir selbst oder von meinem Schreiber geschriebener. In der Hoffnung, daß mein Wunsch erfüllt verbleibe ich ihr G. M. Langsdorf. (Die Unterschrift meines Namens ist ebensogut wie ein Paß. Man müßte hier einen besonderen Mann anstellen, der den Tag über die Frachtscheine kontrolliert).
Die Verfügung der Berger hanauischen Rentkammer hatte folgenden Wortlaut: „Das fürstliche Salzamt hat am 17. eigenhändig Beschwerde erhoben wegen des Wegegeldes, das in Bischofsheim bisher erhoben wurde von den fremden Fuhrleuten, welche herrschaftliches Salz in das Magazin nach Fechenheim fahren. Nach vorausgegangener Untersuchung haben wir als Antwort auf die Beschwerde beschlossen, daß in Zukunft die fremden Fuhrleute mit Pässen versehen werden sollen, die mit dem Salzsiegel versiegelt sind, damit diese bei Vorlage frei und ungehindert passieren können. Es bleibt also dieses Salzamt zur Beachtung hierdurch angehalten. Erlaß Hanau, den 10. September 1765“.
Die Bischofsheimer sind also offenbar die Übeltäter gewesen. Der Berger Amtmann Burckhardt gab den Zentgrafen auf diese Beschwerde hin nachstehende Anweisung: „Den herrschaftlichen Zentgrafen wird die Anlage hierdurch mitgeteilt, daß sie eine Verfügung machen, damit in dieser Sache keine Klage erstehen möge.“ Nun konnten die Salzfuhrleute auch wieder ungehindert durch Bischofsheim fahren.
Wahrscheinlich stritt man sich um den beachtlichen Streifen Landes, der einerseits von der alten Landwehr gebildet wurde, die über das Flurstück „Priesterrock“ und die alte Hanauer Brücke zu dem Hofe Großschlag führte und andererseits von der heutigen Gemarkungsgrenze zwischen den beiden Orten bestimmt ist, die einige hundert Meter westlich des alten Landgrabens liegt. Großschlag war eine unmittelbar im Süden von Hochstadt gelegene Siedlung. Die immer wieder erwähnte nicht mehr vorhandene alte Hanauer Brücke muß dort gewesen sein, wo das kleine vom Oberfeld kommende Bächlein am Fuße der heutigen Ampelkreuzung an der Querspange die Straße kreuzt.
Die Bischofsheimer hatten wohl doch so gewichtige Argumente vorzulegen, daß ein Prozeß in Gang gesetzt wurde, wenn es auch später heißt, daß sie bisher nichts Erhebliches vorzubringen hätten. Der Prozeß dauerte von 1434 bis 1611 und wurde vom kaiserlichen Kammergericht als letzter Instanz zugunsten Hochstadts entschieden. Im Jahre 1434 trat erstmalig eine Kommission in Hochstadt zusammen. Man traf sich am 24. Juni in Hochstadt im Wohnhaus des Hochstädter Schultheißen Herte Schröder. Es wurde ein umständliches und umfangreiches Protokoll verfaßt, das im Archiv der Gemeinde Bischofsheim vorhanden ist. Der Schreiber war Johannes Buschenheym, Kleriker des Mainzer Bistums und vom Kaiser berufener Schreiber.
Die Hochstädter hatten eine Reihe von Zeugen geladen. Außer dem Hochstädter Schultheißen Herte Schröder waren zugegen Konnehenne von Werheim, Fritz Henne vom Falltor in Groschlag, Peter Henne aus Hochstadt, Landvermesser Henn von Wachenbuchen, Priester Weschenn von Hochstadt, Herte Hartrat aus Groschlag und Clese Trapp von Hochstadt.
Alle Zeugen wurden vereidigt und schworen einen leiblichen Eid auf die Heiligen. Sie bezeugten übereinstimmend, daß die fraglichen Gewanne zum Hof in Großschlag und damit zur Hochstädter Gemarkung gehörten. Sie wüßten es durch ihre Grenzbegehungen, durch ihre Eltern und auch sonst.
Gewichtig war auch die Aussage, die der Priester Heinrich machte, der Mönch und Hofmeister (Wirtschaftsführer) des Wirtschaftshofes Uptha war, der dem Zisterzienserorden gehörte. Das Kloster Haina hatte einen Hof in Großschlag. Auch der Mönch Heinrich sagte aus, daß der strittige Landstreifen nach den Büchern des Ordens zur Gemarkung Hochstadt gehöre. Ebenso erklärten zwei Männer aus Dörnigheim und aus Frankfurt, die früher einmal als Hirten in Hochstädter Diensten gestanden hatten, daß nur Hochstädter Vieh auf den Gewannen gehütet werden durfte und die Bischofsheimer Hirten, wenn sie dort geweidet oder gekrautet hätten, stets zur Strafe herangezogen worden wären. Bedeutend war auch der Umstand, daß beim Bau der erwähnten Hanauer Brücke ein Mann totgeschlagen worden war und nicht das Amt Bornheimer Berg, sondern Hanauer Gerichte mit der Aufklärung der Mordtat beschäftigt waren.
So hatten die Hochstädter wohl die besseren Trümpfe in der Hand. Am 26. April 1611 kam von Hanau ein Schriftstück des Inhaltes, daß die bisher in dieser Sache ergangenen Bescheide gerichtlich bestätigt worden seien und das Land endgültig Hochstadt zugesprochen wäre. Am 15. September 1615 haben die Gemeinde-Landscheider zu Hochstadt und Bischofsheim gemeinsam die Gemarkungsgrenze ausgesteint. Beginnend am Kahlen Berge wurden 30 Steine gesetzt, deren Ort und Entfernung voneinander genau verzeichnet wurden. Am 14. März 1690 haben die beiden Landscheider der Nachbarorte zwei neue Steine miteinander gesetzt als der 19. und 20. Stein abhanden gekommen waren.
Das Haus Hanau hat in dem Flecken Bischofsheim viele Rechte an Zinsen, Besthaupten, leibeigenen Leuten und dergleichen. Diese hat es nach und nach erworben, nachdem andere Leute lange Zeit diese Rechte über den Bornheimer Berg gehabt hatten.
Hanau-Münzenbergische Landbeschreibung: Der Flecken Bischofsheim kam zu Hanau aus der Falkensteinischen Teilung vom Jahre 1419, folglich auch aus der Münzenbergischen Erbschaft her, und ist in dieser Falkensteinischen Teilung durch Losentscheid zu Licht gekommen und danach dem Haus Isenburg zuteil geworden, von dem dann das Haus Hanau verschiedene Rechte dort bekommen. Hanau hat sich im Jahre 1500 mit dem Haus Isenburg gründlich verglichen. Dennoch ergab sich über einige in diesem Vergleich enthaltene Punkte später wiederum Streit, den man aber völlig zu beheben entschlossen ist. Übrigens steht aber doch dieser Ort unter dem Gericht des Bornheimerbergs, und man merkt gar deutlich, daß die Dörfer selbst, deren Vogtverhältnisse oder Zivilrecht und die dahin gehörenden Rechte an Renten und Gefällen, von denen des Gerichts Bornheimerberg ganz unterschieden sind.
Die kriegerischen Zeiten um die Mitte des 18. Jahrhunderts brachten durch immer neue Einquartierungen und immer wieder erhöhte Steuern große Not. Weder die Gemeinden noch die Bürger hatten Geld und wurden doch immer wieder gezwungen, solches aufzubringen. Wollte man nicht Acker oder Vieh verkaufen, mußte man Geld leihen, das man aber selten nur auf seinen guten Namen bekam. Der Besitz mußte dann beliehen, die Schuld als Hypothek eingetragen werden. Das ging nur auf dem Gericht, und die Gerichtskosten waren hoch, man suchte sie tunlichst zu umgehen.
Ähnlich verhielt es sich bei anderen vermögensrechtlichen Vorgängen, bei Verpfändungen, bei Schenkungen, Vererbungen und Vergabe des Nutzungsrechts (Nießbrauchs). Um die Gerichtskosten zu sparen, behalf man sich häufig mit Winkeladvokaten oder fertigte hausgemachte Verträge an, die sich dann später bei auftretenden Streitfällen als unvollkommen oder vieldeutig und nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend erwiesen. Häufig erwuchsen daraus kostspielige Prozesse und finanzielle Schädigungen der Gegner.
Diese unerfreulichen Erscheinungen bewogen den Landesherren einzugreifen. Am 24. September 1754 veröffentlichte der Hanauer Graf Wilhelm eine 13 Abschnitte umfassende umfangreiche Verordnung, die am 1. Januar 1755 in Kraft treten sollte. Darin wurde strikte angeordnet, daß alle Beleihungen oder Rechtsänderungen bei Immobilien bei den Hanauischen Gerichten angezeigt und eingetragen werden müssen, auch wenn sie von einem Notar formuliert, niedergeschrieben und an und für sich vollkommen richtig seien. Ohne diese gerichtlichen Eintragungen sei keiner der Partner rechtlich an die Abmachungen gebunden. Es könne also geschehen, daß der Gläubiger seinen Anspruch verlöre, der Schuldner eine schon zurückgezahlte Schuld noch einmal zu entrichten habe.
Das Fürstliche Hofgericht in Hanau hatte ebenso wie die Stadtgerichte, die Gerichte der Ämter und der Gemeinden sofort gebundene Protokollbücher zu beschaffen, die umgehend mit Seitenzahlen zu versehen seien und stets unter festem Verschluß gehalten werden mußten. In das eine Buch sollten alle Pfandverschreibungen, in ein zweites Buch sämtliche obrigkeitlich bestätigten Kontrakte eingetragen werden. Auf den Rand oder zwischen die Zeilen durfte weder ein Zusatz noch eine Veränderung eingetragen werden, auch Streichungen durften nicht vorgenommen werden. Irgendwelche Veränderungen erforderten die Niederschrift eines neuen Vertrages.
Alle in dem Hypothekenbuch eingetragenen Belastungen mußten Angaben über Laufzeit und Zinsfuß enthalten sowie die Angabe der Zahl der eingetragenen Hypotheken. In der Verfügung des Landesvaters war ferner angeordnet, daß für jede Belastung doppelte Sicherheit geboten werden müsse. Zentgraf und Gericht hatten sich vor dem Eintrag zu überzeugen, daß die als Sicherheit angegebenen Gebäude oder Grundstücke auch wirklich den doppelten Wert der aufgenommenen Summe darstellten. Bei falschen Schätzungen konnten die Herren schadenersatzpflichtig gemacht werden. Von der Stellung der doppelten Sicherheit konnte allerdings abgesehen werden, wenn der Gläubiger dies ausdrücklich gestattete. Etwaige Abzahlungen und Löschungen der aufgenommenen Summen hatten Zentgraf und Gerichtsleute sofort einzutragen und mit Siegel und Unterschrift versehen dem zuständigen Gericht mitzuteilen.
In der Verordnung des Landesfürsten wurden auch die Gebühren festgesetzt, um Überforderungen zu verhüten. Der Richter erhielt für einen gerichtlichen Eintrag einen Gulden, der Sekretär ebenfalls einen Gulden, für jede Abänderung 15 Albus. Auch das Dorfgericht ging nicht ganz leer aus: Es erhielt für die Beurkundung einer Hypothek bis zu 100 Gulden von jedem Gulden vier Pfennige. Bei mehr als 400 Gulden für jeden Gulden zwei Pfennige; bei noch höheren Beträgen durften keine weiteren Gebühren genommen werden.
Der gnädigste Landesvater hat seine lange Verordnung nicht nur aus landesväterlichen Sorgen um das Wohlergehen seiner Untertanen erlassen. Die restlose Erfassung all dieser Rechtsvorgänge trug auch ihm sehr viel Geld ein, denn bei jedem Eintrag war ein festgesetzter Betrag für die Hohe Landesschule fällig.
Diese bis ins kleinste gehende Verordnung wurde sofort beachtet und sorgfältig nach ihr gehandelt. Man legte ein Buch von 426 Seiten an und notierte: Actum Bischofsheim, den 6. Januar 1755: Heute ist dieses Hypothekenbuch nach der ergangenen herrschaftlichen Verordnung zum ersten Mal angefangen worden. Damals waren Zentgraf und Gerichtsschöffen ......(Es folgen die Namen des Zentgrafen und der Gerichtsschöffen).
Und schon kommt der erste Eintrag: Actum Bischofsheim, den 6. Januar 1755. Es erscheint vor dem Zehntgrafen und Gericht Johann Just, Alt-Bäckermeister, Mitnachbar und Einwohner allhier, und dessen eheliche Hausfrau Anna Catharina und dessen Vater Johannes Urledig, Mitnachbar allhier. Sie verpfänden dem Evangelisch- Reformierten Kirchenbau (d.h. der Kirchengemeinde) dahier zu Bischofsheim gegen 70 Gulden (in Worten: siebzig Gulden) Kapital und fünf Prozent jährliche Zinsen die nachfolgenden in der hiesigen Gemarkung liegenden, ihnen gehörenden Güter: Meßbuch Seite 36, 2 Viertel 23 Ruthen Acker im Mainfeld, Im Krimling neben Johannes Assemer und Johannes Reich. Für die 70 Gulden wurden zehn Ackerstücke und vier Weinbergstücke verpfändet. Keines der verpfändeten Stücke hatte die Größe eines Morgens, die Feldstücke hatten nur 1 - 2 Viertelmorgen, die Weingärten erreichten nur die Größe von 20 Quadratruten (1 Rute = 14 Quadratmeter).
Am Ende des Eintrages wurde vorschriftsmäßig vermerkt: Diese Güter wurden für doppelt so viel wert wie die Hypothek eingeschätzt. Sie sind nicht versetzt oder verpfändet und das war auch nicht geplant, so daß es sich um die erste Hypothek handelt. Da wir sie jetzt gegen Gebühr in unser Tagebuch eingetragen haben, kann vom Amt darüber eine förmliche Urkunde ausgefertigt und bestätigt werden (es folgen die Unterschriften des Zentgrafen und der Schöffen).
Es ist bezeichnend für die Nöte der Zeiten und die Armut der Bevölkerung, daß die 426 Seiten bald voll geschrieben waren. Man könnte die Notlage der einzelnen alteingesessenen Familien durch die Seiten des Hypothekenbuches verfolgen. Es ist kein Jahr vergangen, in dem nicht mindestens vier Belastungen erfolgten, in manchen Jahren waren es Dutzende. Sehr häufig tritt der Evangelisch-Reformierte Kirchenbau (d.h. die evangelische Kirche) als Geldgeber auf. Die Kirche hat in der Tat damals auch die Funktion einer Bank gehabt.
Zentgraf und Gerichtsschöffen hatten peinlich genaue Arbeit zu leisten, der sie offensichtlich nicht immer gewachsen waren. So erteilte der gestrenge Amtmann Usener in Bergen 1795 den Bischofsheimer Herren einen Verweis und machte sie für alle den Parteien entstandenen Kosten schadensersatzpflichtig. Außerdem mußte jeder fünf Gulden Strafe bezahlen. Sollte die Angelegenheit nicht innerhalb von drei Tagen bereinigt sein, wurde jedem eine weitere Strafe von 20 Gulden angedroht.
Die Streitigkeiten zwischen der Stadt Frankfurt und den Hanauer Grafen sind uralt, die Prozesse vor dem Reichsgericht hörten nicht auf. Besonders die Unsicherheit der Grenzlage zwischen beiden Gebieten im Riederwald war immer wieder Anlaß zum Streit. Hanau betrachtete die Landwehr als Grenze, während Frankfurt sich auf die alten Grenzsteine berief, die aber Hanau nicht anerkannte, weil die zweiseitige Bewappnung fehlte. So wurden die Jagdgerechtsame im Riederwald ein Hauptstreitpunkt. Wenn Hanau dort jagte, dann protestierte Frankfurt beim Reichsgericht und umgekehrt.
Bei einer solchen von Frankfurt im Riederwald unter militärischer Bedeckung angesetzten Treibjagd kam es am 4. Oktober 1773 zu einem blutigen Zusammenstoß zwischen Frankfurter Bürgern und Fechenheimern, die unter Führung ihres Zentgrafen Klee zum Schutze der bedrohten Landeshoheit, mit Gewehren und Gartengeräten bewaffnet, herbeigeeilt waren. Dieser Zusammenstoß kostete den Zentgrafen das Leben. Hilfe konnte in der damaligen Zeit nicht so schnell aus den umliegenden Dörfern herbeigeholt werden, und so endete der Zusammenstoß mit einer schweren Niederlage der Fechenheimer.
Als Fechenheimer Holzhauer am 4. Oktober 1773 zum Holzhauen in den Riederwald kamen, bemerkten sie, daß eine Frankfurter Treibjagd im Gange war. Friedrich Puth meldete den Vorgang sofort seinem Zentgrafen. Dieser ließ Sturm läuten, sammelte etwa 20 Leute, die sich notdürftig mit allem Möglichen bewaffneten und zog mit ihnen in den Riederwald, wo sich andere Leute und die Holzhauer ihnen anschlossen. Klee überschaute die Lage und schickte Boten nach Seckbach, Bergen und Bischofsheim um Hilfe. Als aber diese Hilfe ankam, war die Schießerei schon zu Ende. Der Vorgang wurde nach den Aussagen der Teilnehmer rekonstruiert.
Die Aussagen der Frankfurter und Fechenheimer Zeugen widersprachen einander, besonders in der wichtigen Frage, wer zu schießen angefangen habe. Die Frankfurter behaupteten, die Fechenheimer hätten zuerst geschossen, sie konnten aber keine Person nennen oder beschreiben.
Auch der Führer der drei Militärkommandos erklärte in seinem Bericht, seine Leute hätten ihm versichert, Klee habe auf ihn geschossen. Er selbst könne nur sagen, daß Klee auf ihn gezielt habe. Daraufhin hätten seine Leute auch geschossen, und Klee sei getroffen und schwer verwundet worden. Sämtliche Fechenheimer Zeugen erklärten aber einstimmig, daß die Fechenheimer überhaupt nicht geschossen hätten, da es der Zentgraf ausdrücklich verboten hatte. In der Tat waren die fünf Gewehre, die den Frankfurtern in die Hände fielen, noch alle geladen. Auch Klees Flinte war nicht abgeschossen, nur die Flinte des Försters Grill, die nach Aussage des Försters mit Schrot geladen war. Der ganze Zusammenstoß verlief so schnell, daß zum Neuladen eines Gewehres keine Zeit blieb, denn die Fechenheimer ergriffen, als die ersten Schüsse fielen, sofort die Flucht.
Die Fechenheimer Verwundeten hatten nach amtlicher Feststellung auch alle ihre Einschüsse hinten, waren also erst auf der Flucht angeschossen worden. Aus den Akten geht hervor, daß die Aussagen der Fechenheimer mit großer Wahrscheinlichkeit auf Wahrheit beruhten, wenn auch mancher Frankfurter seine Aussage in gutem Glauben gemacht haben mag.
Die Hanauer Regierung schrieb: „Der Unterschied zwischen den zugegen gewesenen Fechenheimer Untertanen und denen Frankfurtern ist ganz handgreiflich. Die ersteren sind bloße Untertanen und bei dem Jagdstreite selbst in keiner Weise interessiert. Was sie getan haben, ist lediglich aus Ihren Untertanenpflichten her geflossen, und alles auf des Fürsten Gebiet zu alleiniger Aufrechterhaltung der landesherrlichen Rechte geschehen, kein einziger derselben ist übriggeblieben, welcher nicht seine Aussage, und damit zugleich auch gegen niemand Hand angelegt zu haben, mit einem Eid nicht beschworen hätte. Der Frankfurter Teil hingegen besteht ohne Kommando und ein paar Stadt Bediensteten, aus dem Abschaum des dortigen Pöbels, und den der Wilddieberei wegen in der ganzen Nachbarschaft vorlängst berüchtigten Gärtnern, insgesamt ist ihnen an der Jagd vor ihre Person gar zu viel und vorzüglich gelegen, als daß ihr Zeugnis glaubwürdig sein könnte. Die reine Grundlage von bloßen Untertanen-Pflichten wird also ganz vergeblich bei ihnen gesucht, und Schandtaten haben dieselben nicht auf dem eigenen, sondern auf fremdem Gebiet begangen, ohnedies sind auch deren lediglich auf die Bemäntelung dieser Schandtaten gerichtete offenbar parteiische Aussagen, in und unter sich selbst widersprechend, daß nichts als die handgreifliche Erdichtung dabei in die Augen fallen, und daß diese Leute nicht einmal mit gutem Gewissen zum Eidschwur haben gelassen werden können.“
Bischofsheim hat aber zwei Gulden zu der Entschädigung beigetragen für die zwei Fechenheimer, die bei der Affäre an der Rieder Spieß gefangengenommen und zu Frankfurt im Arrest gestorben sind.
Bischofsheim ist ein großes regelmäßig gebautes Dorf an der Grenze des Amtes Büchertal, zwei kleine Stunden von Hanau, eine von Bergen. Hier befindet sich eine reformierte Kirche, sie ist uralt, das Patronatsrecht steht dem St. Bartholomäusstift zu Frankfurt zu. Es wächst hier ein guter Wein, wovon - wie auch von dem besonders schmackhaften Obst - sich die Einwohner hauptsächlich nähren. Auch wird die zur hanauischen Porzellanfabrik erforderliche Erde oder Lettich hier gegraben. Von diesem Orte nach Frankfurt zu erstreckt sich ein breiter sumpfiger Graben, welcher das Ried und in alten Nachrichten der „Königsgraben“ oder die „Laierbach“ (heute: Tränkebach) genannt wird, und bei Frankfurt durch einen Teil des Stadtgrabens in den Main abfließt. Dieser ist auf landesherrliche Veranlassung in vorigem Jahre größtenteils ausgetrocknet und in den vortrefflichen Wiesengrund verwandelt worden. (Die hier erwähnten wertvollen Bischofsheimer Tongruben, aus denen das Rohmaterial für die berühmten Hanauer Fayencen kam, wurden 1787 an einen anderen Hanauer Besitzer verkauft).
Bischofsheim liegt eine kleine Stunde von Bergen anderthalb Stunden westlich von Hanau. Im Osten grenzt es mit der Grenze zu Hochstadt und Dörnigheim an das Distrikt Büchertal, Nördlich stößt die Gemarkung an die Niederdorfelder Gemarkung im Distrikte Windecken. Der Ort hat 104 Feuerstellen, 647 Seelen, und eine reformierte Pfarrkirche. Die lutherischen Einwohner pfarren nach Hochstadt im Distrikte Büchertal. Patronatsrecht und Zehnten hat schon seit 882 das Bartholomäusstift zu Frankfurt am Main. Der Fürst von Isenburg hat daselbst aber ansehnlich Gefälle. Der dort gezogene Wein ist sehr gut, besonders aber das dortige Obst wird sehr geschätzt; daher auch die Einwohner gute Nahrung haben. Die Erde zur Hanauer Porzellanfabrik wird hier in Bischofsheim gegraben.
Westlich grenzt der Distrikt Büchertal an den Distrikt Bergen, von welchem sie durch einen kleinen Bach, die Braubach genannt, geschieden wird. Diese kommt hinter Bischofsheim her, vereinigt sich mit der von Hochstadt und von Wilhelmsbad kommenden Bach (die also nicht der echte Braubach ist) und geht dann zwischen Dörnigheim und Bischofsheim in den Main.
Im Jahre 1810 gründete Napoleon das Großherzogtum Frankfurt. Er unterstellte es Karl Theodor von Dalberg, dem letzten Kurfürsten von Mainz, der zugleich Erzbischof war. Dieser nahm nun den Titel eines Fürstprimas an. Das Großherzogtum bestand aus den Städten Frankfurt und Wetzlar sowie den Fürstentümern Hanau, Aschaffenburg und Fulda. Einige verstreut liegende Hanauer Landesteile, zum Beispiel Babenhausen, fielen an das Großherzogtum Hessen-Darmstadt.
Das Großherzogtum Frankfurt wurde ganz nach französischem Muster eingerichtet, das heißt in Departements, Distriktsmairien und Ortsmairien eingeteilt. Insgesamt gab es vier Departements, die von je einem Präfekten geleitet wurden. Alle ehemaligen Orte des Hanauer Fürstentums bildeten das Departement Hanau, das in neun Distrikte unterteilt war mit je einem Distriktsmaire. Es waren Hanau, Altengronau, Bieber, Büchertal, Gelnhausen, Schwarzenfels, Steinau, Windecken und Bergen. Somit gehörte auch Bischofsheim zum Großherzogtum Frankfurt.
Das Großherzogtum erhielt eine repräsentative Verfassung. Neben dem Ministerium stand ein Staatsrat, der auch mit den Aufgaben des Kassationsgerichtes betraut war. Außerdem gab es die Ständeverwaltung von 20 Mitgliedern. Zwölf Männer mußten Grundeigentümer, vier Kaufleute und vier Gelehrte sein. Sie wurden durch ein in jedem Departement bestehendes Wahlkollegium gewählt. Dieses bestand zu 2/3 aus Großgrundbesitzern, zu 1/6 aus reichen Kaufleuten und zu 1/6 aus Gelehrten. Das Amt des Wahlkollegiums galt auf Lebenszeit. Von der Ständeversammlung sollte alljährlich ein Drittel der Mitglieder austreten und neu gewählt werden.
Der Staatsrat legte die Gesetzesentwürfe vor und die Stände berieten sie. Abänderungsanträge der Stände zu den Gesetzesentwürfen wurden im Staatsrat unter Vorsitz des Großherzogs beraten. Die Stände hatten auch die Rechnungen der Generalkasse und der Minister zu prüfen (allzuviel Demokratie hatte Napoleon demnach von der Französischen Revolution nicht übernommen).
Das Urteil über Dalberg ist schwankend. Er war wohl ein Franzosenfreund, anscheinend auch ein gütiger Herr. Von vielen seiner Untertanen wurde er allerdings als Landesverräter angesehen. Als sein Freund und Gönner Napoleon nach der Schlacht bei Leipzig über Frankfurt floh, hatte Dalberg plötzlich dringend auf seinen Besitzungen am Bodensee zu tun und mußte verreisen. Nach Napoleons Willen sollte das Großherzogtum Frankfurt später mit Frankreich vereinigt werden.
Die Gemeinde Bischofsheim bildete innerhalb des Departements Hanau und des Distriktes Bergen eine Munizipalität. Jede Munizipalität wurde von einem Maire (Ortsbürgermeister) geleitet, dem nach den Größenverhältnissen ein oder mehrere Adjunkte für die Gemeinde beigegeben waren. Sodann bestand in jeder Gemeinde noch ein Munizipalrat. Die Verwaltung in den Gemeinden stand dem Maire jedoch allein zu. Die Adjunkte waren seine Ratgeber oder Vertreter im Falle gesetzlicher Verhinderung, Krankheit oder Abwesenheit. Sie vollzogen dessen Aufträge und vertraten in dieser Hinsicht die Stelle der Polizeikommissare in den Gemeinden, wo keine eigenen Polizeibehörden angeordnet waren.
Die Geschäfte des Maire zerfielen in zwei Hauptabteilungen, in jene der ökonomischen und in jene der Polizeiverwaltung. Um die letztere hatte er sich in den Gemeinden nicht zu kümmern, wo besondere Polizeikommissare angestellt waren. Diese befanden sich aber nur in den Departementshauptstädten und in Wetzlar.
In allen Amtsverrichtungen war der Maire der Aufsicht des Präfekten vom Departement und in den Distrikten auch jener der Distrikts-Maire als Mittelbehörde unterworfen. Er besorgte die Verwaltungsgeschäfte mit Genehmigung des Präfekten und erstattete in allen Amtshandlungen, welche dem Präfekten zur Kenntnis kommen mußten, diesem Bericht. War ein Distrikt-Maire dazwischen geschaltet, hatten die Berichte an den Präfekten über diesen zu gehen.
Der Maire sorgte für die Erhaltung des Gemeindevermögens und führte die Aufsicht über dessen Verwaltung nach den vom Präfekten genehmigten Beschlüssen des Munizipalrates. Er betrieb den Eingang aller zu den Gemeinde-Ausgaben bestimmten Einnahmen und bestritt daraus die Ausgaben. Die Gelder nahm er nicht selbst ein, sondern erteilte nur die Anweisung zur Zahlung. Für die Einnahme selbst waren besondere Rechner, die Bürgermeister, angestellt.
Der Maire schloß die Verträge zur Vollziehung öffentlicher Arbeiten, diese mußten vom Munizipalrat vorgeschlagen und vom Präfekten genehmigt sein. Er sorgte ferner dafür, daß alle öffentlichen Arbeiten nach Vorschrift geschahen, so wie er für die Unterhaltung aller Gebäude der Gemeinde oder solcher öffentlicher Anstalten, die seiner Verwaltung anvertraut waren, verantwortlich blieb. Alle Zweige der Verwaltung waren ihm übertragen. Er war ganz allein Verwalter; Personal für Registratur und Büro wurden ihm nach Bedarf gestellt.
Der Munizipalrat bestand in Gemeinden unter 2.500 Seelen aus acht Mitgliedern. Der Maire war von Rechts wegen dessen Mitglied und führte den Vorsitz. Der Munizipalrat ernannte eines seiner Mitglieder zum Sekretär, in kleinen Gemeinden in der Regel den Schulmeister. War der Maire an einer Sitzung verhindert, so vertrat das älteste Mitglied des Munizipalrates nach Ordnung der Ernennung seine Stelle.
Der Munizipalrat versammelte sich in der Regel zweimal im Jahr, vor und nach der Versammlung des Departementsrates. Die Zeit seiner Tagung dauerte niemals über zehn Tage. Der Munizipalrat hatte folgende Funktionen:
Bei der Rechnungslegung mußte der Maire anwesend sein.
Dieses mit einem Heeggraben umgebene Dorf ist Pfarrdorf und hat 2.541 Morgen Ackerfeld und beträchtlichen Weinbau. An Gemeindeeigentum besitzt dasselbe gegen 100 Morgen Wiesen und ebensoviel Weidefläche; dann 382 Morgen Wald und ausgedehnte Obstpflanzungen. In der dem Staate gehörenden tiefen Seewiese, sowie in der der Gemeinde gehörenden Langenseewiese, befindet sich ein Torflager.
In einer Urkunde vom 17. November 880 bezeugt König Ludwig III., daß sein Vater, Ludwig der Deutsche, der Salvatorkapelle zu Frankfurt die Kapelle zu Bischofsheim mit dem Zehnten und den Zubehörungen geschenkt habe; diese Schenkung wurde durch päpstliche Urkunden von 1223 und 1238 bestätigt. Dennoch bestand später ein Streit über das dortige Patronatsrecht, welcher 1291 durch das Landkapitel in Köbel (später Roßdorf) entschieden wurde. Er fiel zugunsten des Salvatorstiftes aus. Dasselbe befindet sich noch gegenwärtig im Besitze des dortigen Patronatsrechtes, mit dem dortigen Zehnten. Während des 30jährigen Krieges wurde Bischofsheim im Jahre 1621 von den Spaniern überfallen und ausgeplündert.
Merkwürdig ist in diesem Dorf das mit sehr großem Geschick ausgeführte Ausstopfen der Tiere und Vögel für die naturwissenschaftlichen Sammlungen in Frankfurt und Hanau, welches früher durch den dortigen Bürgermeister Kühn geschah, und gegenwärtig durch den dortigen Lehrer Jäger ausgeübt wird. Letzterer gehört zugleich zu den kenntnisreichsten Ornithologen unserer Gegend.
Vom Jahre 1824 legte diese Gemeinde Steinbahnen an in ihre Wege nach Hochstadt, Bergen, Rumpenheim und Mainkur, und pflanzte an letzterem eine Apfelallee.
Die Bevölkerung betrug 1812: 647
1820: 509
1835: 715 Seelen,
worunter 4 Katholiken und 29 Juden waren, sie stieg bis 1855 auf 936 Seelen.
Mainkur war weder ein Wahl- noch ein Kurort, und der alte, jetzt verschüttete Hollerborn ist nie eine Heilquelle gewesen. Es bleibt nur die dritte Ableitung übrig, nämlich von lateinisch „curva (linea)“, das heißt: gekrümmte Linie, Krümmung. Aus dem neuhochdeutschen „Kurve“ ist im Dialekt „Kore“ und „Kur“ geworden. Mainkur bedeutet also Mainkurve, Mainkrümmung. Das Wort ist daher weiblichen Geschlechts, es heißt „die Mainkur“. Mainkur ist kein Ort, „in Mainkur“ ist falsch, es muß heißen „an der Mainkur“.
Der erwähnte Hollerborn ist der Grund zur Entstehung einer Siedlung an dieser Stelle. Dort war ein beliebter Anlegeplatz der Mainschiffer, auch die Bischofsheimer haben hier häufig Erzeugnisse den Mainschiffern übergeben und von ihnen Waren, insbesondere Holz, übernommen. Die Landstraße nach Osten war die große Leipziger Straße. Sie hatte immer einen sehr starken Fuhrverkehr. An der klaren Quelle des Hollerborns vor den Toren Frankfurts tränkten die Fuhrleute noch einmal ihre Pferde, so daß sich hier gleichsam eine Tränkstation entwickelte.
Im Jahre 1768 kam ein Fechenheimer Bürger auf den Gedanken, an dieser Stelle eine Sommerwirtschaft zu errichten, damit auch die Fuhrleute, Leinreiter und Flößer hier Hunger und Durst stillen konnten. Der damalige Zentgraf Klee (1773 von den Frankfurtern erschossen) erstattete am 20. Oktober 1768 folgenden Bericht über diese Wirtschaftsgründung an die Hanauer Regierung: Hiermit erstatte ich Bericht über den Antrag des Bürgers und Krämers Bernhard Elkar „wegen der Erlaubnis, eine Holzhütte aufzuschlagen und im Sommer Wirtschaft an der Main Cur darinnen zu treiben“. Der Zentgraf befürwortet den Antrag des Krämers, schlägt aber vor, anstelle der Holzhütte feste Gebäude für Mensch und Tier zu errichten, damit man vor Räubern geschützt sei. Er weist nach, daß anderen Wirten durch diese Gründung kein Schaden entstehen werde.
Den Anträgen wurde nicht entsprochen. Aber 20 Jahre später entsteht doch eine Wirtschaft unter dem Namen „Zum Mainanker an der Mainkur“. Der Erbauer stammte aus der Gegend von Ingelfingen und hatte es bis zum Kapitän gebracht. In hellgrüner Uniform mit Goldborde und vergoldeten Knöpfen war er der Typ des jovialen Wirtes und brachte seine Mainkur bald zu großer Beliebtheit. Kurz vor 1800 verkaufte er sein Anwesen an den Frankfurter Johann Philipp Petri. Dessen Nachfolger Schmidt errichtete in der Nähe des Hollerbrunnens eine neue Wirtschaft, die heute den irreführenden Namen „Alte Mainkur“ trägt.
Während des Rückzuges der Franzosen 1813 hatte die Mainkur schwer zu leiden. Napoleon kam auf der Flucht am 31. Oktober dort durch. Die Witwe Schmidt ließ ihm einen Sessel hinaustragen und reichte ihm Erfrischungen. Durch Kniefall bat sie den Kaiser, dem Plündern der Truppen Einhalt zu gebieten.
Der Sohn Schmidt übernahm dann die Petri‘sche Mainkur wieder und verkaufte sie 1826 an Justian Petermann. Dieser umgab sie mit einem schönen Garten und machte sie zu der schönsten Wirtschaft weit und breit.
Die regelmäßige Postverbindung, der Bau der Offenbacher Schiffsbrücke, der Offenbach-Vilbeler Straße im Jahre 1819, die Fahrgelegenheiten mit dem Hanauer und Aschaffenburger Marktschiff und die Veranstaltung besonderer Festlichkeiten bewirkten einen regen Zuspruch von Hanauer, Offenbacher und Frankfurter Bürgern, so daß manchmal bis zu 24 Kellnerinnen beschäftigt waren. Eines der schönsten Feste war das Rosenfest im Juni, an einem solchen wurden einmal an einem einzigen Tage 1.800 Gulden für Wein und Selterswasser eingenommen.
Petermann wurde im Jahre 1842 durch das Vertrauen seiner Mitbürger in das kurhessische Parlament als Vertreter Hanaus berufen. Sein Haus war Mittelpunkt einer von wissenschaftlichen und schöngeistigen Interessen bestimmten Gesellschaft. Auch Abgeordnete des Frankfurter Bundestages verkehrten bei ihm. Petermann selbst war Mitglied der Offenbacher Freimaurerloge.
Nach seinem Tode verkauften seine Erben das Besitztum für 85.000 Gulden an das Heilig-Geist-Hospital zu Frankfurt, das die Wirtschaftsgebäude mit den Äckern verpachtete und die Gasträume in ein Rekonvaleszentenheim für weibliche Pfleglinge umwandelte. Über 30 Jahre hat es diesem Zweck gedient, bis im Jahre 1902 die Firma Cassella den ganzen Besitz erwarb. Der schöne Platanenhain wurde eine Kohlenlagerstätte!
Im Jahre 1824 war dem Hotel schräg gegenüber eine Zollstation entstanden, in der alle ein- und ausgeführten Waren verzollt werden mußten. Hier erblühte ein lebhafter Schmuggel. Am 24. und 30. September 1830 entlud sich der allgemeine Unwille in einem Sturm auf das Zollhaus, dessen Möbel und Akten verbrannt wurden. Obgleich nun die Zollstation unter militärischen Schutz gestellt wurde, unternahmen die Bewohner von Bergen, Enkheim, Bischofsheim und Seckbach am 6. Januar 1832 einen neuen Angriff auf die Zollstation, bei dem es mehrere Verwundete und auch einige Tote gab.
Die Fechenheimer Bürger waren bei diesem Aufstand nicht beteiligt. Der Bürgermeister Ewald daselbst hatte auf Befehl des Hauptmanns die Glocke läuten lassen und den Einwohnern verboten, den Ort zu verlassen. Mit einem Holzscheit bewaffnet stand er am Ortsausgang, um seinem Befehl Nachdruck zu verschaffen.
Nach dem Abschluß des Deutschen Zollvereins im Jahre 1834 fiel die verhaßte Maut fort. Aus dem Zollhaus wurde ein Wirtshaus, die „Neue Mainkur“, die noch heute steht. Inzwischen war östlich der Wirtschaftsgebäude des Hotels noch eine Wirtschaft „Mainkur“ entstanden, die Ruppel‘sche Wirtschaft. Alle drei Wirtschaften bestehen heute noch. Die „Alte Mainkur“, in der Napoleon rastete, ist im Volksmund als „Knallhütt“ bekannt. Die „Neue Mainkur“, heute in der Mitte des Verkehrskreisels gelegen, heißt „die Hex“.
Im Jahre 1821 bestand noch das alte Amt Bergen, das immer noch „Bornheimer Berg“ genannt wurde. Allerdings war es schon lange nicht mehr wie ehedem ein freies Reichsgericht, sondern es bildete nur einen kleinen Verwaltungsbezirk des Fürstentums Hanau. Auch umfaßte es nicht mehr wie früher 19 Ortschaften, sondern nur noch 13, nämlich:
Bergen-Enkheim mit 245 Häusern und 1.338 Einwohnern,
Berkersheim mit 35 Häusern und 178 Einwohnern,
Bischofsheim mit 100 Häusern und 509 Einwohnern,
Bockenheim mit 154 Häusern und 1.030 Einwohnern,
Eckenheim mit 57 Häusern und 311 Einwohnern,
Eschersheim mit 56 Häusern und 354 Einwohnern,
Fechenheim mit 144 Häusern und 777 Einwohnern,
Ginnheim mit 81 Häusern und 430 Einwohnern,
Gronau mit 50 Häusern und 360 Einwohnern,
Massenheim mit 42 Häusern und 218 Einwohnern,
Praunheim mit 79 Häusern und 384 Einwohnern,
Preungesheim mit 69 Häusern und 393 Einwohnern,
Seckbach mit 190 Häusern und 1.115 Einwohnern.
Die Bedeutung des Amtes für die Landesverwaltung war noch ungeschwächt, denn die Aufgaben der damaligen Ämter waren etwa mit denen der heutigen Kreise zu vergleichen. An der Spitze der Ämter standen die Amtmänner, die nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Rechtspflege wahrzunehmen hatten. Die Ämter waren also gleichzeitig Verwaltungs- und Gerichtsbezirke und als solche nur der Landesregierung untergeordnet.
Der damalige Amtmann des Amtes Bergen hieß Justus Christian Cramer. Die Geschäfte des Amtsaktuars besorgte der Landschreiber Heinrich Baumann. Die Renterei verwaltete der Rentmeister Johannes Weber. Fronschreiber und Landbereiter war Friedrich Maisch. Die Stelle des Amtsphysikus bekleidete Hofrat Dr. Schunk in Hanau, die des Wundarztes Ignatz Ries zu Bockenheim. Der Wegebaukommissar Daniel Hassenpflug wohnte nicht im Amt, sondern in Hanau. Chausseegelderheber gab es mehrere im Amt, der zu Bischofsheim hieß Heinrich Grimm.
Mit Salz wurde das Amt von Nauheim aus versorgt, das Salzmagazin befand sich in Fechenheim. Es hatte einen Magazinverwalter und einen Kontrolleur. Der Forst Bergen wurde von Bergen aus durch einen Zeichförster verwaltet. Eine Poststelle gab es im Amte nicht, wer die Post in Anspruch nehmen wollte, mußte sich nach Hanau bemühen.
Im Jahre 1821 wurde allen diesen Ämtern und Gerichten in Kurhessen, besonders im Fürstentum Hanau, der Todesstoß versetzt. Der zur Regierung gekommene Kurfürst Wilhelm II. erließ am 29. Juni eine Verordnung, die man das Organisationsedikt nannte. Dieses Edikt griff tief in die innere Verwaltung ein und bildete die gesamte Staatsverwaltung um.
Zunächst wurde das gesamte Staatsgebiet in die vier Provinzen Oberhessen, Niederhessen, Fulda und Hanau eingeteilt. Die alten Gerichte und Ämter, die bisher die untersten Verwaltungseinheiten gebildet hatten, hörten auf zu bestehen, denn Justiz und Verwaltung wurden voneinander getrennt. Das Richteramt durfte hinfort nicht mehr mit einem administrativen oder finanziellen Amt verbunden sein. Für die Verwaltung wurden Kreisämter geschaffen, an deren Spitze der Kreisrat stand. Die Rechtspflege blieb im Allgemeinen bei den bisherigen Ämtern, an der Spitze eines Justizamtes stand ein Richter.
Die Provinz Hanau, die sich in der Hauptsache aus alt-hanauischen, isenburgischen mainzischen und fuldischen Gebietsteilen zusammensetzte, wurde nach der Verordnung vom 30. August 1821 in die vier Kreise Hanau, Gelnhausen, Salmünster und Schlüchtern eingeteilt. Zum Kreis Hanau gehörten damals:
Stadt Hanau mit 9.634 Einwohnern,
Amt Windecken mit 4.468 Einwohnern,
Amt Büchertal mit 7.833 Einwohnern,
Amt Dorheim mit 2.119 Einwohnern.
Amt Bergen mit 7.397 Einwohnern,
Der neue Kreis zählte insgesamt 5.539 Wohnstätten mit 31.451 Seelen.
Allerdings gehörte damals noch das vormals isenburgische Langenselbold zum Kreis Gelnhausen und kam erst 1830 an den Kreis Hanau. Der erste Kreisrat wurde Georg Friedrich Christoph Cöster. Das alte Amt Bergen bestand nur noch als Justizamtsbezirk weiter, Justizbeamter, d.h. Richter, blieb der bisherige Amtmann Cramer.
Auf Grund der Verordnung vom 27. November 1821 wurde in Bergen eine Polizeikommission errichtet. Sie bestand aus dem Kreisrat Cöster in Hanau, dem Justizbeamten Cramer in Bergen und dem Rentmeister Weber daselbst. Als außerordentliches Mitglied berief man auch den Berger Förster Lentulus. Das Bauwesen wurde einem Baurat als Landbaumeister unterstellt, der Wegebau einem Straßenbauingenieur, die beide in Hanau wohnten.
Die Wälder des Justizamtes Bergen wurden der neugeschaffenen Forstinspektion Steinau zugeordnet und von der Oberförsterei Niederrodenbach aus verwaltet. Das Forstrevier des Berger Justizamtes versah der „Gehende Förster“ Lentulus mit zwei Forstläufern. Lentulus wurde zum Brigadier befördert.
Zehn Jahre später, also 1831, wurde durch die Zunahme der Bevölkerung die Teilung des Justizamtes notwendig. Es wurde ein eigenes Justizamt Bockenheim gebildet, zu dem noch die Orte Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim und Praunheim gehörten. Im Justizamt Bergen verblieben demnach noch Bergen-Enkheim, Fechenheim, Bischofsheim, Berkersheim, Gronau, Massenheim, Preungesheim und Seckbach. Insgesamt waren es 969 Häuser mit 6.243 Einwohnern; Massenheim kam dann 1866 an Hessen-Darmstadt.
Seckbach wurde 1900 mit Frankfurt vereinigt. Im Jahre 1910 gingen Berkersheim und Preungesheim in Frankfurt auf. Der Amtsgerichtsbezirk Bergen umfaßte jetzt nur noch die Orte Bergen-Enkheim, Bischofsheim, Fechenheim und Gronau. Diese vier Orte hatten im Jahre 1900 zusammen 12.683 Einwohner. Im Jahre 1928 wurde Fechenheim nach Frankfurt eingemeindet.
Am 15. Juli 1943 wurde das Amtsgericht Bergen endgültig aufgelöst und mit dem Amtsgericht Frankfurt am Main vereinigt. Damit endete die Geschichte der uralten Grafschaft Bornheimer Berg.
Im Dreißigjährigen Krieg hat Bischofsheim schwer gelitten. Als erste brandschatzten die Spanier im Frühjahr 1621 unter dem Marquis Spinola die Gemeinde. Am 22. Oktober desselben Jahres plünderten sie Niederdorfelden und steckten auch diesen Ort in Brand. Am ersten November setzten sie ihre Tätigkeit in Rumpenheim fort und brannten auch diesen Ort nieder. Sicher werden sie auf dem Zuge von Niederdorfelden nach Rumpenheim nochmals kontrolliert haben, ob sie im Frühjahr in Bischofsheim auch nicht etwas übersehen hatten.
Aus dieser Zeit stammt auch der große Münzfund des Jahres 1929 in der Sandgrube, die unmittelbar im Norden unseres Ortes zwischen der Gabelung der Straße nach Niederdorfelden und Bergen lag. Dort hatte ein Bischofsheimer Einwohner in 60 Zentimeter Tiefe sein Geld in einem Topf vergraben. Sämtliche Münzen waren neu geprägt und befanden sich erst kurze Zeit im Umlauf. Sie stellten gleichsam metallenes Inflationsgeld dar, denn sie hatten nur einen geringen Bestand an Edelmetall. Die Geschichtsforschung nennt diese Münzen „Kipper- und Wippergeld“. Der Besitzer wurde sicherlich von den durchziehenden Truppen erschlagen, und erst 308 Jahre später wurden diese Münzen durch einen Zufall entdeckt.
Die schwerste Zeit für das Dorf waren die Jahre von 1631 bis 1641. Die alte Überlieferung, daß am Ende des unglückseligen Krieges nur noch sieben Menschen im Dorf lebten, dürfte falsch sein; es ist stets eine Reihe von Familien hier gewesen. Zwar zwangen immer wieder fremde Völker zu Fluchten nach Hanau, aber sobald wie möglich kehrten die mutigsten Einwohner wieder in das Dorf zurück. Außer Hanau waren auch Hochstadt und Frankfurt Fluchtorte. Die meisten Bischofsheimer scheinen Zuflucht in der Hugenottenstadt Neu-Hanau gefunden zu haben. Die Einwohner dieses Stadtteils hatten wohl noch in Erinnerung, was Flucht und Vertreibung bedeuten und nahmen die bedauernswerten Bischofsheimer Flüchtlinge 1621 auf.
Der Einfall der Spanier und der Kaiserlichen im Jahre 1635 hatte für Bischofsheim verheerende Folgen. Der Pfarrer schreibt, daß sehr viele Bischofsheimer Einwohner in Hanau verstorben seien, er habe jedoch ihre Namen und Todestage nicht in Erfahrung bringen können. Später erfuhr er dann noch einige Namen. Die Altersangaben sind nur vage: „ohngefer 45, 50“.
Nach der Flucht vor den Spaniern kamen wieder einige Leute zurück, ihre Zahl wird mit 163 (136) angegeben. Im Jahre 1636 waren wieder nur 133 Einwohner hier. Der Zentgraf und der Lehrer starben in Hanau. Das gleiche Schicksal traf viele Frauen und Kinder. Dann und wann kam der Pfarrer auch einmal nach Bischofsheim, um den Hiergebliebenen zu predigen oder Tote zu beerdigen.
Von 1632 an sind die Kirchenbücher nur sporadisch geführt worden. Die Eintragungen erfolgten in flüchtiger und nur schwer lesbarer Schrift. Ab 1642 werden die Eintragungen wieder regelmäßiger. Die Mehrzahl der Taufen ist wieder in Bischofsheim; auch Ehen werden hier wieder geschlossen, während die Trauungen vorher nur in Hochstadt oder Hanau stattfanden.
Die Zurückkehrenden fanden eine verödete Gemeinde vor. Das Mainfeld war völlig verwildert und mit Hecken und Gestrüpp bewachsen. Die Häuser und Wirtschaftsgebäude waren verfallen, das Rathaus und die Schule abgebrannt. Es war kein Vieh mehr da. Der Wald war verwüstet, das wenige Holz wurde wahrscheinlich als Bauholz geschlagen. Noch nach dem Jahre 1700 schreibt der Pfarrer Frey, daß nur noch 15 hohe Bäume im ganzen Wald zu finden seien.
Doch regte sich über allem Chaos bald neuer Lebensmut, der sich nicht nur in der Arbeit des Wiederaufbaues zeigte, sondern sich auch im Frohsinn und der Lust, Feste zu feiern, äußerte. Diese Lebensfreude erregte jedoch den lebhaften Unwillen der Herrschaft und der Kirche. Schon 1645 ermahnt die Herrschaft jedermann zu Gottesfurcht, Zucht und Ehrbarkeit und daß alle ein stilles, aber wohlgefälliges Leben und Wandel führen sollen. Dann werden harte Strafen verkündet für üppiges Tanzen, Fressen und Saufen. Auch am 26. Oktober 1650 ergeht ein entsprechender Erlaß.
Die armen Bischofsheimer konnten sich auch nach dem Dreißigjährigen Krieg nicht ungestört dem friedlichen Aufbau widmen. Der Réunionskrieg Ludwigs XIV. von 1667 bis 1697 (also wieder einmal ein dreißigjähriger Krieg) war eine schwere Belastung für die Gemeinde, besonders in dem zweiten Teil des Krieges, dem sogenannten „Holländischen Krieg“ von 1672 bis 1678. Wieder und wieder waren Fluchten nach Hanau notwendig, um Hab und Gut und Leib und Leben vor den fremden Völkern in Sicherheit zu bringen.
In den Jahren 1673, 1674 und 1676 mußten die Bischofsheimer fliehen, in manchen Jahren sogar mehrmals. Kaum war man zurück, kamen die „befreundeten“ Völker. Sie beschlagnahmten sämtliche Scheunen und Ställe für ihre Pferde, verlangten für sie Heu, Stroh und Hafer und für sich selbst Essen, Trinken und Unterkunft.
Auch der dritte Teil des Réunionskrieges, der „Pfälzerkrieg“, warf seine Wellen bis hier nach Bischofsheim. Vertriebene Pfarrer und verwundete und entlassene Soldaten kamen bettelnd an und wurden unterstützt. Wieder und wieder wurden Sammlungen zum Aufbau zerstörter Pfarr- und Schulhäuser durchgeführt.
Der Zentgraf hatte 1674 eine Magd, die schwanger war. Sie gab an, von zwei Reitern vergewaltigt worden zu sein. „Sie hat ihre Sünde bitterlich beweint und Gott um Verzeihung gebeten und ist nach langen ausgestandenen Schmerzen, als die Bischofsheimer wieder einmal vor den Völkern flüchten mußten, ganz von allen Menschen verlassen elendlich in des Zentgrafen Stall gestorben“.
Im Jahre 1679 waren die berüchtigten „Lüneburgischen Völker“ wieder einmal hier. Man war diesmal nicht geflohen; die Soldaten hinterließen eine ganze Anzahl von Frauen und Mädchen, die uneheliche Kinder erwarteten.
Der angesehene Mitnachbar Johann Velten Seipp brachte einem lüneburgischen Korporalsburschen Kost und Hafer auf den Nachbarhof. Der Korporalsbursche nahm eine neue scharfe Weinberghacke und schlug den Ahnungslosen von hinten nieder. Zwei Ärzte wurden eilends geholt, aber sie konnten nicht mehr helfen, der Mann starb. Der Soldat wurde verhaftet und nach Bergen in den Turm gebracht. Aber nachts kamen die Soldaten, brachen das Gefängnis auf und verhalfen dem Burschen zur Flucht.
Im Jahre 1677 passierte eine schreckliche Geschichte, die die Gemeinde mit Gesprächsstoff versorgte und den Herrn Pfarrer in hellste Empörung versetzte. Drei volle eng beschriebene Seiten widmete er dem Vorfall in seinem Protokollbuch. Das Mädchen Catharina See hatte sich zu einer Soldatenhure von Format entwickelt. Sie ging ihrem Gewerbe zunächst in Hanau und Langenselbold nach. Der Vater wollte die Gerüchte nicht glauben und machte sich auf den Weg nach Langenselbold; was er dort hörte und sah, ließ auch den letzten Zweifel schwinden.
Als Catharina wieder einmal nach Bischofsheim kam, gingen die Soldaten auf dem väterlichen Hofe des Mädchens ein und aus wie in einem Taubenschlag. Die Wellen der Empörung im Dorfe schlugen immer höher, und die Catharina hielt es für ratsam, sich nach Worms abzusetzen, kam aber nur bis in den Enkheimer Wald. Dort traf sie drei Soldaten, denen sie ihre Gunst schenkte. Die Soldaten schickten aus Enkheim weitere vier Kameraden als Nachschub. Das Mädchen war danach wohl doch etwas erschöpft und gab die Reise nach Worms vorerst auf.
In der Dunkelheit schlich sie sich nach Bischofsheim zurück, ging aber nicht in ihr Elternhaus, sondern kampierte in der Scheune eines Nachbarn. Ihre Anwesenheit ließ sich auf die Dauer aber nicht verheimlichen. Die Einwohner machten sich auf die Suche und fanden das Mädchen unter einem Heuhaufen versteckt. Nun wurde die lose Catharina, von der ganzen Gemeinde begleitet, in das Narrenhaus (Gefängnis im Rathaus) gebracht und wohl verwahrt. Ihre Einsamkeit dauerte jedoch nicht lange. In der Nacht kamen die Soldaten, brachen das Gefängnis auf und verhalfen dem Mädchen zur Flucht. Ihr weiterer Lebensweg ist genau bekannt. Über Offenbach landete sie schließlich in Mainz, und mit Genugtuung ist niedergeschrieben, daß sie dort die Köchin eines Pfaffen geworden sei.
Nun kamen ruhigere Zeiten. Aber 1734 waren wieder Soldaten hier. Im Lazarett starben ein Pfeifer und zwei Musketiere, 1736 wieder ein Soldat, der hier in Quartier gelegen hatte. Von 1741 bis 1748 war der Österreichische Erbfolgekrieg: Maria Theresia verteidigte ihre Ansprüche auf den Kaiserthron gegen Preußen, Bayern und Frankreich. Auf ihrer Seite standen England und das mit ihm durch Personalunion verbundene Hannover sowie die Niederlande. Im Jahre 1743 kam es zur Schlacht bei Dettingen, die zur Folge hatte, daß in diesem Jahr 326 Menschen hier begraben wurden.
Pfarrer Frey berichtet in dem Sterberegister darüber: „Das ist daher gekommen, weil die gesamte österreichische Armee der Königin von Ungarn, die aus Engelländern, Österreichern, Hannoveranern und Hessen bestand, sechs Wochen von den Kesselstätter Weinbergen bis an den Fechenheimer Wald in zwei Linien standen. Deshalb war das hannoversche Hospital von Anfang Juni bis zum 5. September in Bischofsheim. Im Dorf waren auf einmal 1.700 Mann Hannoveraner, ein Lazarettkommando von etwa 40 Mann, drei englische Generäle, zwei Brigadiere und verschiedene Oberste. Es sind viele hannoversche Truppen an der Verwundung gestorben, die sie bei Dettingen bekommen haben, weit mehr aber starben an der Haupt- und Brustschwachheit und der Roten Ruhr, welche unter den Einwohnern und Kriegsleuten allgemein war.
Im Jahre 1743 wird ein Hospital eingerichtet. Man hat schließlich die Soldaten, sowohl Hannoversche als auch Englische, auf dem oberen Breul, wo derselbe nach Hochstadt ziehet, wegen Mangel des Platzes begraben müssen. Vom 2. August bis 6. September wurden 172 Tote begraben, und zwar am 18. August 13 und am 22. noch einmal 19 auf einen Tag.
Überhaupt sind also hier dieses Jahr gestorben 326 Menschen.“ Von den Bischofsheimern starben an den Seuchen 63 Menschen. Viele Soldaten hatten ihre Familien mit in den Krieg genommen, denn es starben auch Soldatenfrauen und -kinder.
Im Siebenjährigen Krieg kamen die Franzosen als Freunde und Befreier. Sie hatten sich mit den Widersachern Friedrichs des Großen verbündet und drangen in Deutschland ein, besetzten Frankfurt und das Hanauer Land und machten dort Quartiere. Sie raubten das Land völlig aus. In Bischofsheim forderten sie erst einmal hohe Kontributionen und drohten bei nicht restloser Erfüllung ihrer Forderungen die Plünderung des Ortes an. Von den Kanzeln und durch Anschläge wurden die Nachbarn gewarnt, ein böses Wort über die „Gäste“ fallen zu lassen.
Im Jahre 1758 starben aus der Gemeinde 42 Menschen: 30 Reformierte, zwei Lutheraner, sechs Fremde und vier Juden. Der Pfarrer bemerkt dazu: „Dieses für den hiesigen Ort sehr starke Sterben ist durch die allzu starken Einquartierungen der französischen Truppen verursacht worden, welche im Juni und Juli sieben Wochen gedauert hat, als ein ganzes Bataillon vom Regiment Zweibrücken 700 Mann stark hier gelegen. Selbst der ärmste Mann hat acht bis zehn Soldaten im Hause gehabt, wodurch dann teils die Ruhr, teils hitzige Krankheiten verursacht wurden, weil die Einwohner bei der Hitze kein ordentliches und warmes Essen haben konnten“.
Die Bischofsheimer Bauern mußten mit ihren Kuh- und Ochsengespannen unzählige Proviant- und Fouragefahrten machen, besonders nach Friedberg. wo die Franzosen ein großes Magazin angelegt hatten. Das Land litt und stöhnte unter der Besatzung.
Im Jahre 1759 rückte der französische Oberbefehlshaber Herzog von Broglie gegen Hessen-Cassel vor, ebenfalls gegen Thüringen. Nun schickte Friedrich der Große den Franzosen und der mit ihnen verbündeten Reichsarmee ein Heer unter dem Herzog Ferdinand von Braunschweig entgegen, der die Franzosen bis in die Mainebene zurücktrieb. Schließlich bezogen die Franzosen mit der hauptsächlich aus Württembergern bestehenden Reichsarmee eine feste Stellung bei Bergen. Im Westen von Bergen errichteten sie ein festes Lager. Die Franzosen hatten etwa 35.000 Mann beisammen mit viel Artillerie, der Braunschweiger etwa 27.000 Mann aus Preußen, Braunschweigern, Hessen und Hannoveranern.
Am 13. April 1759 kam es bei Bergen zu einer ernsthaften Schlacht, in der beide Seiten schwere Verluste erlitten und die Franzosen schließlich den Platz behaupteten. Über den Verlauf der Schlacht liegen genaue zeitgenössische Berichte aus Bergen vor, aber auch in den Sterberegistern der Bischofsheimer Kirche befindet sich ein Bericht des Pfarrers Johann Frey, in dem der Ablauf des Geschehens geschildert wird:
„Außer den aufgeführten Sterbefällen sind noch auf unserem Kirchhof dieses Jahr begraben worden ein französischer Soldat, der in des Wirt Kellers Haus den 13. April morgens erschossen wurde, und der Tambur von dem Hessischen Regiment Hanau, welcher an seinen in der Schlacht bei Bergen empfangenen Verwundungen die Nacht darauf verstorben ist.
Nachdem die französische Bedrückungen nun schon zwei Jahre gedauert hat und jedermann sich nach der Erlösung sehnte, so hörte man gleich anfangs des Monats März von dem Marsch eines Teils des Verbündeten englischen, preußischen, hessischen und braunschweigischen Kriegsheeres unter dem Befehl des Prinzen Ferdinand von Braunschweig.
Doch der Nachricht schenkte man nicht viel Glauben. Aber Anfang des Aprils wurde es Ernst, die schon gemeldete verbündeten Truppen besetzten das Fuldaer Land und drangen von da und durch den Vogelsberg ziemlich nahe in unsere Gegend.
Am 12. April morgens erhielt das hier zusammengezogene Regiment Rogafe Befehl, schleunigst aufzubrechen, weil der Feind anrücke. Die Bestürzung und Verwirrung war allgemein. Sobald die Reiter gesattelt waren, so ritten sie auch fort und man erfuhr bald, daß es nach Bergen ginge und sich da die ganze französische Armee versammle. Mittags hörte man die Jäger und Husaren der Alliierten, die in Hochstatt und Dorfelden bereits eingetroffen waren, abends hörte man auch wirklich hin und wieder mit kleinem Gewehr schießen, jedermann aber hielt sie für Vorhuten und niemand vermutete die Armee und das den 13. erfolgte blutige Schauspiel so nahe.
Am 13., in der Karfreitagswoche morgens sechs Uhr, erhob sich ein Lärmen, die Schwarzen Husaren seien da und bereits im Dorf. Ich eilte an mein Tor und sah wirklich einen Trupp von ungefähr zehn Franzosen, welche sich hier verspätet hatten, vor den Husaren in das Haus des Wirts Keller fliehen. Dort ist es dann geschehen, daß einer in der Stube durch das Fenster erschossen wurde. Verschiedene wurden zuschanden gehauen und die Übrigen neben anderen in Johannes Bechten Hauß von den Preußischen Schwarzen Husaren gefangen wurden, ungefähr 18 an der Zahl, worauf die Husaren weiter gingen.
Man vermutete, nun sei es stille. Allein bald sah man den linken Flügel der verbündeten Armee durch den Kleinen Buchwald hervor und quer durch unser Oberfeld nach Bergen durchbrechen, auch fing das Schießen an. Gegen 10 Uhr nahm die Aktion den richtigen Anfang. sowohl mit den Kanonen als dem kleinen Gewehr, welches letztere recht fürchterlich bis ein Uhr anhielt.
Prinz Casimir von Isenburg. Fürstlich Hessischer Generalleutnant, führte die Grenadiere an durch die Baumstücker zum Sturm auf Bergen. Aber weil die feindlichen Posten gar zu sehr im Vorteil waren und der Prinz gleich nach zehn Uhr auf der sogenannten Wurmgasse totgeschossen wurde, so wurde der Posten nicht behauptet. Die linken Flügel zogen sich gegen zwölf bis in das sogenannten Pfaffental zurück. Jedermann wurde dadurch äußerst erschreckt und bildete sich ein, die Armee sei gänzlich geschlagen. Aber auf einmal setzte sich dieselbe in Gang und rückte von neuem an. Das kleine Feuer ließ um ein Uhr zwar ziemlich nach, aber das Kanonenfeuer blieb desto heftiger bis in die dunkle Nacht stehen.
Hier war alles voller Verletzter und Verwundeter, die zurückgelassen werden mußten, auch zwei Wachen von Infanterie und Kavallerie. Nachts um zwölf Uhr kam ein Befehl, wer fort könnte, der sollte sich fort machen zu dem Tannenbusch zwischen hier und Kilianstädten, weil die Armee sich zurückzöge. Da hat sich dann alles fortgemacht bis auf ungefähr 16 Mann, die zu hart verwundet waren und den Franzosen in die Hände fielen. So endete dieser Tag. an welchem wir unsere Befreiung erhofft hatten.
Den folgenden Morgen kam ein Kommando von den Freiwilligen aus dem Elsaß, auch Schweizer und aus dem Regiment Piemont, um Gefangene zumachen. Sie zogen aber vor den Husaren bald wieder aus. Die Husaren haben noch einen Marquetender und einige andere Personen hier gefangengenommen. Als diese sich aber wieder zurückzogen, wurden die Gräben um das Dorf von den Franzosen mit Infanterie besetzt. So konnten sie nicht mehr ankommen, bis diese gegen Abend auch wieder abgegangen waren.
Am Sonnabend mußte ich, da es schon finster war, einem schwarzen Husaren noch eine Flasche Wein für seinen Rittmeister geben, welcher auch der letzte gewesen ist, der in das Dorf gekommen ist. Den ersten Ostertag haben die Freiwilligen aus dem Elsaß den Ort besetzt. Die Vereinigte Armee aber hat bis zum zweiten Feiertag abends bei Windecken und Kilianstädten gelagert und sich sodann zurückgezogen.“
Im Jahre 1758 lagen zeitweise ein französischer Leutnant und 35 Gendarmen hier in Quartier. Für ihre Pferde mußten 35 Raufen und 35 Krippen geliefert werden, die in den Stallungen des Heidelberger Konsistorialrats Bähr, der hier Besitzungen hatte, eingebaut werden mußten. Rund 30 Positionen von Lieferungen für die immer wieder wechselnden französischen Soldaten sind in diesem Jahr verzeichnet. Sämtliche Handwerker waren in Bewegung. um die Wünsche der Herren Soldaten zu erfüllen.
Besonders große Anforderungen stellten die unliebsamen Gäste bei der Unterbringung ihrer Pferde. Die Ställe mußten immer wieder mit neuen Einrichtungen versehen werden, die Wachen brauchten immer wieder Holz und Lichter, die Herren Offiziere besondere Betten, die bei den Einwohnern ausgeliehen wurden, oft verschwanden und von der Gemeinde bezahlt werden mußten. Auch Reitsättel wurden ausgeliehen und nicht zurückgebracht. Die Gemeinde zahlte. Oberstleutnant Colony vom Fischer-Corps machte mit zwei Offizieren hier zwei Tage Station und hinterließ der Gemeinde eine Zeche von 8 Gulden 15 Albus.
Ein Soldat vom Zweibrücker Regiment versuchte zu desertieren. Ihm wurde auf der Flucht ein Bein zerschossen. Jud Salmon mußte 8 Ellen Tuch liefern, auf dem der Soldat zum Kriegsgericht getragen wurde. Das Urteil lautete auf Tod durch den Strang. Er wurde hingerichtet und in dem Tuch begraben. Die Gemeinde bezahlte es.
Auch 1760 haben die Kriegskosten einen erheblichen Umfang. Die Ställe und Scheunen waren leer, aber die Franzosen verlangen unerbittlich Fouragehafer und Fourageheu. Da nichts gegeben werden konnte, mußten die verzweifelten Bauern 133 Gulden aufbringen, damit das Pferdefutter gekauft werden konnte. Die Baulade (Kirchenkasse) war schon 1757 versiegelt mit allen Schätzen der Kirche nach Hanau in Sicherheit gebracht worden.
In dem Rathaus war ein Lazarett eingerichtet worden, ebenfalls eine Wachstube. Dauernd wurde neues Roggenstroh verlangt, neue Kochtöpfe, neue Kübel, neue Lichter. Französische Kuriere machten kurze Zeit Rast und ließen sich auf Kosten der Gemeinde verpflegen. Bei Michael Kaiser waren ein Jahr lang 42 Franzosen einquartiert. Dafür konnte der arme Mann vorerst nur mit 2 Gulden 28 Albus entschädigt werden, den Rest erhielt er erst sehr viel später.
Eine besondere Plage waren für die Gespannbesitzer die zahllosen Fouragefahrten. Es mußten Fahrten nach Hanau, nach Ziegenhain und nach Marburg geleistet werden. Da kaum noch Pferde im Ort waren, wurde mit Ochsen- oder Kuhgespannen gefahren. In Seckbach befand sich eine Ambulanz, die aufgelöst und nach Neustadt verlegt wurde. Mit sieben Kuhgespannen mußten die Bischofsheimer Bauern antreten und die Last fahren. Sie waren 24 Tage unterwegs. Sie erhielten an Verpflegungs-, Stall- und Futterkosten 65 Gulden.
Im Jahre 1761 hatte die Gemeinde für Kriegskosten 639 Gulden 5 Albus 5 Heller aufzubringen. Damit kam sie vergleichsweise noch gut weg. denn im Jahre 1758 mußte sie bei der Einnahme von 3.367 Gulden allein 2.009 Gulden für Kriegskosten aufbringen. In den dürren Zahlen der Rechnungsbücher ist nichts enthalten von der Not, der Angst, den Plünderungen und den Vergewaltigungen, die die Einquartierungen mit sich brachten.
Im Jahre 1762 waren in dem Rathaus fünf Wachstuben eingerichtet, für die unter anderem täglich 20 Lichter verlangt wurden. Bei der Überprüfung der Rechnung beanstandete das Amt diesen hohen Verbrauch an Kerzen, aber der Bischofsheimer Zentgraf berichtete, daß die Soldaten diese Mengen verlangten. Sie brauchten diese Kerzen zwar nicht alle zur Beleuchtung. aber die übrigen benötigten sie zum Einschmieren ihrer Haare; Beschwerden bei den zuständigen Offizieren seien erfolglos geblieben.
Am 3. Juli 1763 war ein Kapitän mit 65 Mann kaiserlicher Truppen hier einquartiert, am 8. August desselben Jahres kamen zwei Kapitäne mit 115 Soldaten ins Dorf, deren Gunst man sich mit erheblichen Weinlieferungen zu erkaufen versuchte.
Um einen Einblick in die Kriegslasten der Gemeinde zu erhalten, möge hier ein nicht vollständiger Auszug aus den Rechnungsbüchern des Jahres 1761 beigefügt sein.
Kriegslasten und Einquartierungen in der Gemeinde nach der Gemeinderechnung von 1761:
Dem Johannes Keller dahier, wegen Einquartierung der Kutsche des Generals Maliche und noch anderer Kriegstruppen, ist auf Genehmigung des Amts gezahlt worden
13 Gulden 16 Albus
Einem Leutnant von den kursächsischen Truppen, welcher hier für 89 Kranke Quartier machen wollte, um ein Lazarett hier einzurichten, ist - um das Lazarett abzuwenden - mit Zustimmung des Amtes gezahlt worden 11 Gulden 2 Albus
Dem dahier einquartierten französischen Herrn Kommandanten und zwei Wachtmeistern vom Dragonerregiment Boffermont, welche die Fourage und Frucht aufnotiert hatten, um zu wissen, wie lange sich dieselben mit unserer Verpflegung halten könnten, um abzuwenden, daß sie die Fourage in dem Magazin nehmen, ist gezahlt worden 22 Gulden 4 Albus
Dem Schultheiß Schales zu Hochstadt ist wegen eines Geschenks an einen Offizier, als die große Kutsche hier gelegen hat, auf Befehl des Amtes gezahlt worden
3 Gulden 20 Albus
Dem Johannes Becht dahier wegen zwei Exekutionssoldaten, sodann ein Rittmeister, zwei Leutnants und zwei Knechte von den Husaren Geld für die Zehrung 7 Gulden
Den 12. Januar haben Michael Kaysser, Johannes. Wilh. Reuhl und Helfer mit drei Wagen Mehl in Hanau geladen und nach Marburg gebracht und ist ihnen das gesetzte Taggeld auf sechs Tage zahlt worden 24 Gulden
Den 27. Januar haben Michael Kaysser und Johannes Wilhelm Reuhl und Helfer mit 3¼ Wagen Mehl zu Frankfurt geladen und nach Gießen gefahren. Ist denselben auf vier Tage zahlt worden 16 Gulden 10 Albus
Den 6. Februar haben Michael Kaysser und Hieronimus Bauscher mit 3½ Wagen Courage zu Hanau geladen und nach Marburg gefahren, ist für sechs Tage das gesetzte Taggeld zahlt worden 28 Gulden
Den 14. Februar haben Johannes Wilhelm Reuhl, Johannes Becht und Helfer mit 1½ Wagen Hospital-Sachen zu Frankfurt geladen und dort sechs Tage auf Befehle warten müssen und haben solche danach nach Friedberg gefahren 18 Gulden
Den 27. April, den 27. März, den 30. Juli, den 18. September und den 28. Oktober haben die sämtlichen Ackerleute mit 15¾ Wagen 119 Säcke Mehl zu Alsfeld und Ziegenhain und nach Kassel gefahren und ist denselben das Taggeld zahlt worden mit 252 Gulden
Dem Zentgrafen Kaiser für einen Knecht, der Vorspann für 24 Tage macht hat
8 Gulden.
Einem Wachtmeister mit 20 Husaren von dem Regiment Turbin, welche hier einquartiert waren und den Ort als Sammelplatz für die kranken und maroden Pferde haben wollten, ist - um dieses abzuwenden und sie von hier weg und nach Bürgel zu bringen - gezahlt worden 14 Gulden 15 Albus
Dem Johann Friedrich Deines zu Hanau für eine Laterne für die Sächsische Wacht, des Nachts zum patroullieren zu gehen, ist gezahlt worden 19 Albus
Dem Gemeindehirten Peter Heil hier, als er die kursächsische Wacht 12 Tage lang auf der Pforten gehabt hat, ist vor Holz zahlt worden 2 Gulden
Dem Chursächsischen Armee-Boot, welches zwölf Ordonnanzpferde aus dem Kurmainzischen für den Sächsischen Prinzen hierher gebracht hat, sodann einem Wachtmeister und drei Exekutionssoldaten 5 Gulden 4 Albus 4 Heller
Für die Wacht auf dem Rathaus ist zur Wiedergutmachung. für Wasserkrüge und für zwei Kessel für den Sächsischen Prinzen, ist gezahlt worden 2 Gulden 4 Heller
Dem Johann Heinrich Knoch, der drei Säcke der Gemeinde geliehen, damit die sächsischen Konstabler Munition hinein packen können, da dieselben mitgenommen wurden, sind zahlt worden 2 Gulden 12 Albus
Dem Wirt Michael Kaysser für die Verköstigung eines Offiziers und 16 Reitern vom Regiment Derihzy, welche Wagen zum Vorspann verlangt haben 5 Gulden 15 Albus
Dem Gemeindehirt auf der Pforte ist wegen Anschaffungen für 16 Mann Wacht zwölf Tage lang in seiner Wohnung für Salz, Pfeffer, Kochfrücht, Kartoffel und Kraut gezahlt worden 2 Gulden 20 Albus
Dem Johannes Jockel dahier für Heu, Gras und Hafer für die hier einquartierten Dragoner Royal und Reiter Kommissar 18 Gulden 25 Albus
Dem Johannes Greh für Heu für die hier einquartierten Reiter vom Regiment pur Bonbuhe bei dem Rückzug des Gepäcks geliefert 8 Gulden 10 Albus
Dem Johannes Jakob See für Hafer, welcher bei dem Rückzug des Gepäcks ist gekauft worden 5 Gulden 10 Albus
Dem Johannes Reich für Hafer, welcher bei dem Rückzug des Gepäcks ist gekauft worden
5 Gulden 10 Albus
Dem Johannes Reich für Hafer, welcher bei dem Rückzug des Gepäcks ist gekauft und an
die Truppen geliefert worden 8 Gulden
Dem Johannes. Ludwig Kaysser vor Hafer, welcher bei der Einquartierung der Sachsen
gekauft und an die Offizier geliefert wurde 9 Gulden
Dem Michael Kaysser für Heu, das bei der sächsischen Einquartierung gekauft und an die Ordonnanz-Pferde geliefert wurde 12 Gulden
Dem Johannes Philipp Borckhard für Hafer, so dem Herrn General Solms hat geliefert werden müssen 15 Gulden 19 Albus
Dem Hyronmus Bauscher für Heu, Gerste und Hafer, so an den Herrn General Dieme hat geliefert werden müssen 26 Gulden
Dem Johannes Rebschuck für Heu für die Dragoner Laferone ist gezahlt worden
21 Gulden
Dem Engelbert Kappes für 20 Gebund Roggenstroh für die hier einquartierten Sachsen zu backen 1 Gulden 10 Albus
Dem Engelbert Jöckel ist gezahlt für Hafer, der an das hier einquartierte Bataillon Nassau ist geliefert worden 6 Gulden 20 Albus
Dem Jud Affrom vor Gutlichter zu der hier einquartierten Grenadier-Wacht
1 Gulden 22 Albus
Dem Jud Affrom vor Gutlichter zu der hier einquartierten Grenadier-Wacht vom 12. Januar bis 12 März, als der Rückzug des Gepäcks war und als Kursachsen hier war, ist gezahlt worden 29 Gulden
Dem Schreinermeister Puth zu Bergen vor ein französisches Kavallerie-Hafer Maß ist gezahlt worden 10 Albus
Dem Polizei-Aufseher Murmann für die Feststellung des französischen Hafer-Maßes ist gezahlt worden 2 Albus
Dem Johannes Peter Ebert vor 317 Gebund Stroh zu schneiden für die hier einquartierte zweite Kompanie Dragoner 10 Gulden
Dem Johannes Jakob Assmer ist gezahlt worden für einen Kessel und zwei Zuber, welche er der Gemeinde für den Sächsischen Prinzen für zehn Tage in die Küche gegeben hat 20 Albus
Dem Ausschuß-Fähnrich Johannes Kaysser für Holz und Dielen zu Brücken über die Gräben, als die neun Bataillone Sachsen hier einquartiert gewesen, ist gezahlt worden 51 Gulden 18 Albus
Dem Johannes Lauckert von Fechenheim, welcher hier als ein Dolmetsch ist gebraucht
worden 15 Albus
Demselben für einen Gang ist zahlt worden 18 Albus
Dem Advokat Heleriegel für eine Schrift wegen des gestohlenen französischen Pferdes ist gezahlt worden 20 Albus 4 Heller
Dem Johann Kaysser das Gemeinde Heu zu lagern in seiner Scheune, welches an die französischen Truppen in die Magazine hat geliefert werden müssen 5 Gulden
Dem Jud Affrom desgleichen an Scheuerzins 1 Gulden 11 Albus
(Der Auszug ist nicht vollständig, viele Heu- und Haferlieferungen sind nicht erwähnt).
Es dauerte noch lange, bis die finanziellen Auswirkungen des Krieges überwunden waren. Noch lange Zeit hatte die Gemeinde zum Beispiel viele hundert Gulden an die Wirte Brecht und Keller zu zahlen. Die Wirte hatten vor allem während der Schlacht bei Bergen den Franzosen umfangreiche Lieferungen an Brot, Wein, Bier, Branntwein, Fleisch, Käse und Fourage machen müssen.
Im Jahre 1786 ist in Frankreich die große Revolution ausgebrochen, und nun begann es auch hier zu kriseln. Das „Hochfürstliche Hessische Garde du Corps und Carbenier“ rückte in Bischofsheim ein. An sie wurden geliefert: 1.348 Rationen Hafer und 1.248 Rationen Heu. Die Kosten betrugen 964 Gulden 24 Albus. Auch die Preußische Artillerie war zur Sicherung der Grenze hier und beschlagnahmte Heu. Sie zahlte für 786 Pfund Heu 13 Gulden. 6 Albus. Dann kam die Hessische Kavallerie, sie stellte in der Feldmark Wachen auf, Patrouillen kamen täglich durch das Dorf und ließen sich verpflegen.
Heu, Stroh, Hafer, Brot, Bier, Wein und Branntwein wurden immer wieder angefordert. Die von der Gemeinde aufzubringenden Kosten beliefen sich auf fast 1.300 Gulden. Die beiden Wirte im Ort machten glänzende Geschäfte, sie bekamen ihre Gelder aber erst nach Jahren. Die Soldaten, die doch als Beschützer kamen, stahlen wie die Raben. Die Gemeinde mußte alle Schäden ersetzen. Im Jahre 1793 sind alle Scheunen und Keller leer. Für die kaiserlichen (d.h. österreichischen) Truppen muß Verpflegung und Fourage gekauft werden. Da kein Geld vorhanden ist, pumpt man wieder einmal den Wirt Keller an und muß 4 Prozent Zinsen zahlen.
Dann kamen Hessische Dragoner und Sächsische Truppen. In Hanau wurde für sie alles Notwendige gekauft, die Gemeinde sank tief in Schulden, die Steuern wurden erhöht. Die Bauern waren für Fouragefahrten ständig unterwegs; viele Wagen, viele Geschirre, Seile und Zugketten gingen entzwei, alles wurde durch die Gemeinde ersetzt. Die Durchzüge der Truppen nahmen kein Ende. Der Preis für einen Zentner Roggen stieg auf 6 Gulden 4 Albus. Alle Handwerker des Ortes hatten Tag und Nacht zu tun, um die Wünsche der „Beschützer“ zu erfüllen. Besonders bösartig scheinen die preußischen Pferde gewesen zu sein, denn in den von ihnen benutzten Ställen traten immer wieder Schäden auf.
So ziemlich das gesamte Rathaus diente als Lazarett und Krankenhaus für Soldaten. Die Gemeinde stellte den Johann Peter Wörner als Aufseher ein, der das Feuer hütete und den Kranken das Essen warm machte. Für 90 Nächte zahlte ihm die Gemeinde 18 Gulden.
Im Jahre 1796 waren die Freunde und Beschützer verschwunden. Doch gingen sie nicht freiwillig, und die Bevölkerung hatte keinen Grund aufzuatmen. Nun kamen die Sieger, die Franzosen. Sie nahmen alles und zahlten nichts. Sie ließen Dreck und stinkende Eingeweide von geschlachtetem Vieh zurück. Die Gemeinde mußte sofort 2.000 Gulden aufbringen, um die größten Schäden zu beseitigen. Im folgenden Jahr wurden die Kosten noch höher, dauernd mußten neue französische Truppen aufgenommen werden.
Im Zweiten Koalitionskrieg waren die Franzosen wieder hier. Sie errichteten vom 6. bis 7. Juli ein Lager zwischen Bergen und Bischofsheim, aus beiden Orten wurden Hafer, Gerste, Stroh und Heu geholt, in beiden Orten raubte man Schafe aus den Ställen, aus den Häusern besorgte man sich Frauen und Mädchen und schändete sie. Die Häuser wurden ausgeplündert und jedes gute Kleidungsstück mitgenommen, so daß die armen Menschen nicht einmal sonntags in die Kirche gehen konnten. Es war ein Heulen und Jammern in Bischofsheim. Es gab später auch eine Menge junger Franzosen.
„10. Juli 1800: Man erfuhr heute, daß ein starkes Korps deutscher Truppen bei Hanau den Main passierte habe, und von da in die Gegend Hochstadt, Windecken, Dorfelden und gegen Bischofsheim und Bergen hin vorgerückt sei, mit dem Gros aber noch in dem Lamboy-Walde bei Hanau stände. Morgen erwarten und vermuten wir ein Treffen. Da zugleich bekannt wurde, daß beim ersten Anbruch eines Treffens unsere (Frankfurter) Tore ganz fest verschlossen werden sollten, wurde von den Gartenbewohnern und den nahen Dorfleuten, was geflüchtet werden konnte, noch bis spät abends alles in die Stadt hineingeschafft.
11. Juli 1800: Heute geschah von Seiten der Deutschen in der Gegend von Bergen und seiner Anhöhen ein ziemlich lebhafter Angriff schon früh um 3 Uhr. Das Gleiche war auch auf der Seite von Offenbach der Fall. Das Gewehrfeuer war bis gegen 6 Uhr sehr lebhaft, und zuweilen hörte man auch Kanonenschüsse. Nach 6 Uhr wurde es aber wieder ruhig und blieb es auch den ganzen Tag. Die Deutschen hatten auf der Seite von Bischofsheim einiges Gelände gewonnen und die Franzosen sich mehr gegen Bergen hin konzentriert. Auf beiden Seiten soll ziemlicher Verlust gewesen sein, das Ganze scheint sich aber nur auf eine Erkundung beschränkt zu haben. Abends bezogen beide Teile ihre vorherigen Stellungen.
12. Juli 1800: Franzosen in Stärke von 7.000 - 8.000 Mann. Linker Flügel auf den Anhöhen von Bergen bis gegen Vilbel hin, hier durch Flankensoldaten gedeckt. Von Bergen zog sich das Zentrum über Bischofsheim bis an den Main herunter, unterhielt hier die Verbindung mit dem Korps bei Offenbach, das den rechten Flügel formierte, sich von da durch die Waldungen von Heusenstamm hin bis Isenburg erstreckte, die Flanken bis gegen Sprendlingen. Reserven lagen bei Bornheim, Seckbach und Oberrad, in allen Waldungen näher bei Frankfurt. Deutsche, die seit einigen Tagen Verstärkungen erhalten haben, etwa 9.000 - 10.000 Mann. Der rechte Flügel bei Windecken und Hochstadt bis nach Dorfelden und Vilbel vorfühlend, senkte sich dann links an den Main, war dort mit dem Zentrum, das bei Bieber hinter Offenbach stand, über Rumpenheim in Fühlung. Linker Flügel in den Isenburger Waldungen bei Heusenstamm bis Sprendlingen.
Am 12. Juli begann das Gefecht morgens um 4 Uhr bei Offenbach-Sprendlingen mit Kleingewehrfeuer, dauerte bis 6 Uhr. Eine Stunde ruhig. 7½ aufs neue anfangend, 4 bis 5 Stunden allgemeines Gefecht, alle Truppen kamen ins Feuer, gegen Mittag Kanonenfeuer, nachmittags um 1 Uhr war bei Bergen und zwischen den Höhen und Wäldern von Hochstadt, Bischofsheim und Dorfelden die Kanonade und das Kleingewehrfeuer sehr stark, um 3 Uhr starkes Gefecht bei Isenburg. Dreimal dringen die Deutschen bis an die Sachsenhäuser Warte vor, immer wieder zurück, um 4 Uhr sind die Franzosen wieder im Besitz von Isenburg. um 5 Uhr überall ruhiger, um 7 Uhr neuer deutscher Angriff, um 8 Uhr müssen die Franzosen Offenbach räumen, um 9 Uhr alles ruhig. Beide Teile nehmen ihre vorigen Stellungen wieder ein. Beide Seiten erleiden äußerst starke Verluste, die polnische Legion verlor allein bei Bergen und Bischofsheim 4.000 bis 5.000 Mann (es waren nur 1.500 Mann). Am 13. und 14. Juli ist es bis auf kleines Geplänkel fast ruhig. es wird auf beiden Seiten stark geplündert.
Auf der vorher besetzten Linie lassen sie sehr starke Vorposten. Auf der linken Mainseite ist die Position noch wie bisher, die Franzosen verschanzen sich und schlagen viel Holz in den Wäldern.
18. Juli 1800: Waffenstillstand, das Hauptquartier des Generals Roland liegt in Bergen.
(aus dem Bericht eines Frankfurters).
Gleich zu Anfang des Krieges lassen sich französische Patrouillen verköstigen, doch ging es vorerst noch gnädig ab. Immerhin: Zentgraf und Gerichtsschöffen bekommen vorerst einmal eine Zulage von 24 Gulden 15 Kreuzer für die außerordentlichen Geschäfte durch die Unruhe des Krieges. Die Festung Hanau mußte auf Befehl Napoleons zerstört werden. Alle Bauern hatten mit Fuhrwerken zu erscheinen, die Handfröhner mit Spitzhacke, Schippe und Spaten, ohne den geringsten Lohn zu erhalten. Damit sich diese armen Menschen - es waren aus Bischofsheim weit über hundert - wenigstens ein Stück Brot kaufen konnten, setzte die Gemeinde 8 Gulden 8 Kreuzer aus. In Dörnigheim hatten die Franzosen gefangene Preußen untergebracht. In Bischofsheim mußte auf Kosten der Gemeinde Brot gebacken werden, welches nach Dörnigheim in das Lager der Preußen gebracht wurde.
Für die Versorgung französischer Soldaten waren Selterswasser, schwarzes Wachs für das Lederzeug und Schnupftabak zu bezahlen. Ein französischer Soldat ließ sich beim Schneidermeister Wilhelm Fritz zwei Paar Hosen machen, die von der Gemeinde bezahlt wurden. Dann treten wieder Rechnungen über Federmesser, Rauch- und Schnupftabak, Farbe, Wachs und Seile auf. Der Franzosenfeind Amtmann Usener aus Bergen wies die Rechnung nicht an, sondern schrieb: Derjenige, der dies geliefert hat, muß selbst herkommen. Später wird die Rechnung mit dem Vermerk versehen „attestiert, kann passieren“.
Der Leutnant Sattler, der bei dem Dr. Wachs schon im Jahr 1805 einquartiert war, mußte alle Rechnungen für die französischen Truppen abzeichnen. Er tat das in französischer Sprache mit einer sehr eleganten Schrift. Er muß ein großer Weintrinker gewesen sein. Dr. Wachs stellt für die Zeit vom 3. bis 30. Oktober der Gemeinde 68 Flaschen Wein à 24 Kreuzer für den Leutnant in Rechnung, dazu noch 27 Flaschen à 12 Kreuzer. Dann kamen die Frau und drei Kinder des Leutnants zu Besuch. Sie waren 14 Tage bei Dr. Wachs einquartiert für 21 Gulden, danach forderte man nochmals 25 Gulden 30 an für Verpflegung und Unterbringung der französischen Familie. Es mußten wieder 64 Flaschen Wein an den Herrn geliefert werden, dann Rotwein für 28 Gulden.
Viele Bewohner mußten französische Soldaten in ihr Haus aufnehmen und pflegen. Alle stellten ihre Rechnungen an die Gemeinde. Es liegen auch mehrere Rechnungen einer Bischofsheimer Frau vor, die den französischen Soldaten die Wäsche besorgt hat. Auch Handwerker, wie Schuster, Schneider und Schmiede stellten ihre Forderungen. Der Schmied mußte allein 2.000 Hufnägel beim Abmarsch der Franzosen liefern.
Die Kriegskosten rissen nicht ab. Es wurde daher eine Bezirkskriegskasse eingerichtet, in die Bischofsheim erst einmal 280 Gulden und dann noch einmal 276 einzahlen mußte. Für die durchmarschierenden Franzosen waren von der Regierung genaue Verpflegungssätze festgelegt. Vom Feldwebel abwärts stand jedem Soldaten zu: täglich 2 Pfund Brot, 1 Suppe, ¾ Pfund gekochtes Fleisch einschließlich der Knochen, eine Portion gekochtes Gemüse, je nach Jahreszeit, ein Maß Bier oder Apfelwein oder ein Schoppen Wein.
Auch die Fouragefahrten wurden neu geregelt. Bei Fahrten mit einem ganzen Wagen, der mit 4 Pferden oder 6 Ochsen bespannt sein mußte und 20 Zentner geladen hatte, wurden täglich 3 Gulden bezahlt. Für einen halben Wagen, mit zwei Pferden und 10 Zentner Last wurden 1 Gulden 30 Kreuzer erstattet, die Abstellung eines Reitpferdes wurde täglich mit 45 Kreuzer vergütet.
Zum Kriegsvorspann forderten die Franzosen Pferde und lehnten Kühe ab, die Pferdebesitzer mußten daher die Last dies Fahrten allein tragen. Deshalb wurde angeordnet, daß die Rindviehbesitzer täglich zwei Gulden an die Pferdebesitzer zahlte, wenn diese ihre Fahrten übernahmen.
Zahllos waren die Anträge auf Befreiung von Kriegslasten und Vorspannverpflichtungen. Alle Anträge wurden abgewiesen, auch die Zentgrafen und Pfarrer, Besitzer von Freigütern und Domänen wurden ohne Ausnahme zur Ableistung der Fahrten herangezogen. Die Verordnungen jagen sich nur so: Das Amt Bergen (Bergen, Seckbach, Fechenheim, Bischofsheim, Gronau, Massenheim, Berkersheim, Preungesheim, Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Bockenheim) mußte innerhalb von zwei Monaten 6.400 Gulden aufbringen, aus eigenen Mitteln oder aus Darlehen.
Die Ämter Büchertal, Bergen, Windecken und Babenhausen hatten im November 1805 je weitere 20.000 Gulden abzuliefern, im Februar und März 1806 abermals 16.400 und im April kam schon wieder eine Forderung von 3.200 Gulden an das Amt Bergen. Es war die Zeit der großen Not. Täglich mußte aufgeschrieben und gemeldet werden, wieviel Stabsoffiziere, wieviel Kapitaine, wieviel Leutnants im Ort gewesen waren, wieviel Wachtmeister, Unteroffiziere und Mannschaften, von welchen Regimentern die Soldaten waren, wieviel Futterrationen für Pferde ausgegeben wurden. Die Arbeiten der Hufschmiede, Sattler, Schuster, Schneider usw. mußten täglich notiert werden, jede Rechnung über fünf Gulden mußte erst durch das Amt bestätigt werden.
Am 22. Mai 1807 kam schlimme Kunde aus Hanau: Seine Majestät der Kaiser der Franzosen und König von Italien hat dem Fürstentum auferlegt, eine Million an die kaiserliche Kriegskasse zu zahlen. Immerhin 400.000 Franken konnte die Landkassendirektion zusammenkratzen. Für 600.000 Franken wurde eine Zwangsanleihe auferlegt, dafür mußten die Gemeinden auf ihre Kassen die Hälfte aufbringen. Die restliche Hälfte wurde den Besitzern auferlegt, die bewegliche und unbewegliche Vermögen im Werte von 6.000 Gulden und mehr besaßen. Neben Drohungen fand die Regierung zum ersten Male für ihre Untertanen Worte des Bedauerns und Versprechungen.
Bischofsheim hatte sofort 2.140 Gulden aufzubringen und brachte sie auf! Ein französischer Erlaß forderte „bei Eisenstrafe“, daß sämtliche Gewehre und Seitengewehre umgehend abgeliefert werden mußten. In Bischofsheim wurden die Anschläge der französischen Regierung bekritzelt, durchgestrichen und abgerissen. Das Amt Bergen bat flehentlich alle guten und einsichtigen Bürger aufzupassen, daß dies unterbleibe, sonst würden sich die Franzosen durch neue kostspielige Einquartierungen rächen.
Die Franzosen lassen sich von den Bauern den Mist ihrer einquartierten Pferde bezahlen. Der rechtlich denkende Amtmann Usener schlägt vor, daß die Gemeinde den Pferdemist bezahlt und ihn den Bauern überläßt, da diese schon genug Schäden an Krippen und Raufen haben und überdies noch das Stroh liefern müssen. Die Bischofsheimer sind diesem Rat aber wohl doch nicht gefolgt, denn in den Rechnungsbüchern sind keine derartigen Zahlungen verzeichnet.
Obwohl 1808 der Krieg vorbei war und obwohl die Hessen nicht gegen Napoleon gekämpft hatten, benahmen sich die freundlichen Nachbarn noch immer wie die Herren in einem eroberten Land. Ein durchreisender französischer Arzt ließ sich beim Wirt Keller auf Kosten der Gemeinde 30 Flaschen Wein geben; für Heu und Hafer mußte die Gemeinde Vorzahlungen leisten. Insgesamt betrugen die Kriegskosten fast 2.000 Gulden.
Im Juni 1805 zogen die Getreidepreise stark an. Die Landgräflich-Hessische Regierung erließ eine Ausfuhrsperre für Getreide. Der Graf von Hanau befahl, daß auch kein Getreide mehr nach Hessen-Darmstadt verkauft werden durfte, weil dieses Land ein Getreideausfuhrverbot nach Hanau erlassen hatte. Das Hanauer Ausfuhrverbot wurde später auch auf Kartoffeln ausgedehnt.
In den vom Krieg betroffenen Gebieten kostete ein Achtel Korn 66 Gulden, ein Achtel Kartoffel 19 Gulden, während im Hanauer Gebiet der Preis für Korn nur 17 Gulden betrug. „Niemand soll sich verführen lassen, wegen der hohen Preise an das Ausland Lebensmittel zu verkaufen. Kein Verkäufer soll sich darauf verlassen, daß er später aus den herrschaftlichen Magazinen Getreide erhalten werde.“
Bischofsheim gehörte im 19. Jahrhundert zum Großherzogtum Frankfurt. Im Jahre 1810 gründete Napoleon das Großherzogtum Frankfurt. Er unterstellte es Karl Theodor von Dalberg, dem letzten Kurfürsten von Mainz, der zugleich Erzbischof war. Dieser nahm nun den Titel eines Fürstprimas an. Das Großherzogtum bestand aus den Städten Frankfurt und Wetzlar sowie den Fürstentümern Hanau, Aschaffenburg und Fulda. Einige verstreut liegende Hanauer Landesteile, z. B. Babenhausen, fielen an das Großherzogtum Hessen-Darmstadt.
Das Großherzogtum Frankfurt wurde ganz nach französischem Muster eingerichtet, d. h. in Departements, Distriktsmairien und Ortsmairien eingeteilt. Insgesamt gab es vier Departements, die von je einem Präfekten geleitet wurden. Alle ehemaligen Orte des Hanauer Fürstentums bildeten das Departement Hanau, das in neun Distrikte unterteilt war mit je einem Distriktsmaire. Es waren Hanau, Altengronau Bieber, Büchertal, Gelnhausen, Schwarzenfels, Steinau, Windecken und Bergen. Somit gehörte auch Bischofsheim zu Frankfurt.
Das Großherzogtum erhielt eine repräsentative Verfassung. Neben dem Ministerium stand ein Staatsrat, der auch mit den Aufgaben des Cassationsgerichtes betraut war. Außerdem gab es die Ständeverwaltung von 20 Mitgliedern. Zwölf Männer mußten Grundeigentümer; vier Kaufleute und vier Gelehrte sein. Sie wurden durch ein in jedem Departement bestehendes Wahlkollegium gewählt. Dieses bestand zu 2/3 aus Großgrundbesitzern, zu 1/6 aus reichen Kaufleuten und zu 1/6 aus Gelehrten. Das Amt des Wahlkollegiums galt auf Lebenszeit. Von der Ständeversammlung sollte alljährlich 1/3 der Mitglieder austreten und neu gewählt werden. Der Staatsrat legte die Gesetzesentwürfe vor und die Stände berieten sie. Abänderungsanträge der Stände zu den Gesetzesentwürfen wurden im Staatsrat unter Vorsitz des Großherzogs beraten. Die Stände hatten auch die Rechnungen der Generalkasse und der Minister zu prüfen.
Das Urteil über Dalberg ist schwankend. Er war wohl ein Franzosenfreund, anscheinend auch ein gütiger Herr. Von vielen seiner Untertanen wurde er allerdings als Landesverräter angesehen. Als sein Freund und Gönner Napoleon nach der Schlacht bei Leipzig über Frankfurt floh, hatte Dalberg plötzlich dringend auf seinen Besitzungen am Bodensee zu tun und mußte verreisen. Nach Napoleons Willen sollte das Großherzogtum Frankfurt später mit Frankreich vereinigt werden.
Die Gemeinde Bischofsheim bildete innerhalb des Departements Hanau und des Distriktes Bergen eine Munizipalität. Jede Munizipalität wurde von einem Maire (Ortsbürgermeister) geleitet, dem nach den Größenverhältnissen ein oder mehrere Adjunkte für die Gemeinde beigegeben waren. Sodann bestand in jeder Gemeinde noch ein Munizipalrat. Die Verwaltung in den Gemeinden stand dem Maire jedoch allein zu. Die Adjunkte waren seine Ratgeber oder Vertreter im Falle gesetzlicher Verhinderung, Krankheit oder Abwesenheit. Sie vollzogen dessen Aufträge und vertraten in dieser Hinsicht die Stelle der Polizeikommissare in den Gemeinden, wo keine eigenen Polizeibehörden angeordnet waren.
Die Geschäfte des Maire zerfielen in zwei Hauptabteilurgen, in jene der ökonomischen und in jene der Polizeiverwaltung. Um die letztere hatte er sich in den Gemeinden nicht zu kümmern, wo besondere Polizeikommissare angestellt waren. Diese befanden sich aber nur in den Departementshauptstädten und in Wetzlar. In allen Amtsverrichtungen war der Maire der Aufsicht des Präfekten vom Departement und in den Distrikten auch jener der Distrikts-Maire als Mittelbehörde unterworfen. Er besorgte die Verwaltungsgeschäfte mit Genehmigung des Präfekten und erstattete in allen Amtshandlungen, welche dem Präfekten zur Kenntnis kommen mußten, diesem Bericht. War ein Distrikt-Maire dazwischengeschaltet, hatten die Berichte an den Präfekten über diesen zu gehen.
Der Maire sorgte für die Erhaltung des Gemeindevermögens und führte die Aufsicht über dessen Verwaltung nach den vom Präfekten genehmigten Beschlüssen des Munizipalrates. Er betrieb den Eingang aller zu den Gemeinde-Ausgaben bestimmten Einnahmen und bestritt daraus die Ausgaben. Die Gelder nahm er nicht selbst ein, sondern erteilte nur die Anweisung zur Zahlung.
Für die Einnahme selbst waren besondere Verrechner, die Bürgermeister, angestellt. Der Malte Schloß die Akkorde zur Vollziehung öffentlicher Arbeiten, diese mußten vom Munizipalrat vorgeschlagen und vom Präfekten genehmigt sein. Er sorgte ferner dafür, daß alle öffentlichen Arbeiten nach Vorschrift geschahen, so wie er für die Unterhaltung aller Gebäude der Gemeinde oder solcher öffentlicher Anstalten, die seiner Verwaltung anvertraut waren, verantwortlich blieb. Alle Zweige der Verwaltung waren ihm übertragen. Er war ganz allein Verwalter; Personal für Registratur und Büro wurden ihm nach Bedarf gestellt.
Der Munizipalrat bestand in Gemeinden unter 2500 Seelen aus acht Mitgliedern. Der Maire war von Rechts wegen dessen Mitglied und führte den Vorsitz. Der Munizipalrat ernannte eines seiner Mitglieder zum Sekretär, in kleinen Gemeinden in der Regel den Schulmeister. War der Maire an einer Sitzung verhindert, so vertrat das älteste Mitglied des Munizipalrates nach Ordnung der Ernennung seine Stelle. Der Munizipalrat versammelte sich in der Regel zweimal im Jahr, vor und nach der Versammlung des Departementsrates. Der Munizipalrat hatte folgende Funktionen: Abhörung der Gemeinderechnung über Einnahmen und Ausgaben, Einwendungen dagegen dem Präfekten vorzulegen; Beratschlagung über die Benutzung der gemeinheitlichen Almenden und des Eigentums Oberhaupt; Sorge für die Bezahlung der Gemeindeschulden; Beratung über die Erhebung von Zulagen und Extrasteuern; Festsetzung und Verteilung der Arbeiten zur Erhaltung des Gemeindeeigentums; Beratung über Vergleiche und Prozesse der Gemeinde.
In den Jahren 1810 und 1811 kommen immer wieder kleinere französische Truppenverbände durch den Ort und verursachen Kosten. Im Jahre 1812 beginnt Napoleons Zug nach Rußland. Im Rathaus wird wieder ein Lazarett für kranke und verwundete Franzosen eingerichtet. Französische Patrouillen erhalten Brot, Käse, Butter, Wein und Branntwein. Die Franzosen hatten auf ihrem Durchzug die Bischofsheimer Weinberge völlig verwüstet, es gab daher keine Weinlese.
Und dann kamen die Befreier; Preußen, Osterreicher und Russen waren im Dorf. Sie verlangten dieselben Lieferungen wie vorher ihre Gegner. Die Einquartierungen, die Plünderungen, die Jagd auf Frauen und Mädchen gingen in gewohnter Weise weiter. Es gab Truppen, die sich vorbildlich benahmen, aber auch solche, bei denen erlaubt war, was gefiel. Das war an keine bestimmte Nationalität gebunden. Die Offiziere der verbündeten Armeen wußten zu leben. Wein, Kaffee, Zucker, Tee und Schokolade mußten für sie in Offenbach gekauft werden.
Viele tote Franzosen wurden begraben, und die Totenfrau See machte ein glänzendes Geschäft. Sie erhielt für die „Besichtigung“ von 75 toten Soldaten 12 Gulden 15 Kreuzer. Aus dem Volke wurde das Letzte herausgetrieben, auf die Steuern wurden 16 Simpla erhoben, sogar die sonst so geschonten Freigüter mußten 17 Simpla bezahlen, allerdings war ihr Grundbetrag sehr gering.
Vom 5. bis 15. November 1814 lag eine starke Einquartierung alliierter Truppen in Bischofsheim, es waren Österreicher und Russen. Für jeden Soldaten mußte die Gemeinde täglich 30 Kreuzer an die Quartiergeber zahlen. Da Lebensmittel nicht ausreichend vorhanden waren, kaufte man in anderen Orten ein. So erfahren wir etwas über die Preise: 1 Ei 3 Kreuzer, 1 Pfund Weißmehl 3 Kreuzer, 1 Pfund Butter 56 Kreuzer, 1 Flasche Wein 48 Kreuzer, 1 Flasche Branntwein 32 Kreuzer, 1 Pfund Schweizer Käse 32 Kreuzer, 1 Pfund Schweinebraten 14 Kreuzer, 1 Maß Bier 6 Kreuzer, 1 Schoppen Essig 4 Kreuzer.
Im Jahre 1815 lagen nochmals preußische und russische Truppen in Bischofsheim. Sie müssen sich wohl nicht gut aufgeführt haben, denn siebzehnmal mußten jede Nacht die Nachtwächter mit den sie begleitenden Husaren die Straßen abgehen.
Zum ersten Male wird 1814 in den Rechnungsbüchern ein Faß Steinkohlen erwähnt. Die Schmiede benötigten die Kohlen für ihre Feuer, um die preußischen Artillerie- und Husarenpferde zu beschlagen. Beim Abmarsch nahmen die Reiter sämtliche Hufnägel und auch die Kohlen mit. Die Gemeinde zahlte alles, sie bezahlte auch die von den Kosaken gestohlenen Dinge.
Mit den Preußen und den Kosaken verschwand auch der Krieg, um erst 1866 wiederzukommen, allerdings in erträglicherer Form. An den in den napoleonischen Kriegen aufgenommenen Darlehen hatte die Gemeinde jedoch noch viele Jahre abzuzahlen, und viele Jahre dauerte es auch, bis die Bischofsheimer Quartiergeber ihre letzten Entschädigungen erhielten.
Das Jahr 1866 scheint keine allzu große Unruhe in die Gemeinde gebracht zu haben, nur ein Hinweis auf die Preise erscheint in den Rechnungsbüchern, als die Zinsen des geborgten Kapitals an die Königliche Landeskreditkasse überwiesen werden. Die Renterei in Bergen ist eine königliche geworden.
Auch die preußischen Pferde benötigten Verpflegung. Die Gemeinde mußte 1.300 Gulden auslegen. Die Bauern hatten zahlreiche Militärfuhren zu leisten, mit 10 Pferden mußten sie nach Ofen bei Würzburg fahren; für jedes Pferd wurden 30 Gulden Fuhrlohn bezahlt. Im Ort waren Westfälische Kürassiere und das Rheinische Feldartillerie-Regiment Nr. 8 einquartiert. Sie haben sich gut betragen. In der Feldmark lag ein Großherzoglich-Hessischer Truppenverband. Ihnen mußte die Gemeinde Rohrgebunde für ihre Feldwachen liefern.
Ein Augenzeuge, der den Einmarsch der Preußen als sechsjähriger Junge miterlebte, war Bernhard Klees aus der Breulgasse. Er berichtete dem Chronisten, daß die Familie sich bei Erntearbeiten an einem schönen Sommertag oben am Buchwald auf dem Feld befand, als eine riesige Staubwolke und das Blitzen von Lanzenspitzen auf dem Wege von Hochstadt nach Bischofsheim die Ankunft der preußischen Kürassiere ankündigte. Furcht und Schrecken befiel die Familie. Man traute sich nicht nach Hause, bis man bei untergehender Sonne schließlich doch ins Dorf mußte. Auf dem Hof des väterlichen Grundstückes wimmelte es von Soldaten und Reitpferden. Ein großer Trompeter, der sich den Waffenrock ausgezogen hatte, rieb gerade sein Pferd trocken. Er griff sofort nach dem schreienden Knaben, hob ihn in die Luft, spielte mit ihm und gab ihm Süßigkeiten. Da war bald gute Freundschaft geschlossen.
Geändert hatte sich durch die Preußen vorerst nichts. Die Verwaltung lief weiter wie bisher. Die Rechnungsbücher weisen wie immer Gulden, Kreuzer und Heller auf, die Endrechnungen werden jedoch nach Taler, Silbergroschen und Heller berechnet.
Der Krieg von 1870/71 geht an den Rechnungsbüchern der Gemeinde fast spurlos vorüber. Nur eine Notiz weist auf ihn hin: Zur Unterstützung der zu den Fahnen einberufenen Mannschaft aus Bischofsheim werden 420 Gulden bezahlt. Es waren 42 Männer, die in den Krieg mußten, jeder bekam 5 Gulden Reisegeld. Im Jahre 1871 erhielten die zurückgekehrten Mannschaften ein Weihnachtsgeschenk in Geld, auch an die Familien wurden weitere Unterstützungen gezahlt. Für den erheblichen Betrag von 35 Gulden wurde eine schwarz-weiß-rote Fahne gekauft.
Ein Vermerk eines Zeitgenossen: „Am 2. Mai 1872 wurde hier auf dem Kirchhof ein Stein eingeweiht, zum Andenken an die Siege, die Deutschland über Frankreich, den Erbfeind, davontrug“.
Die dauernden Wirren der vielen Kriege brachten es mit sich, daß immer wieder fremde Heere die Lande durchzogen und unerträgliche Lasten verursachten. Die Fürsten suchten durch eine immer bessere Verteidigung ihre Länder zu schützen und führten zum Teil die allgemeine Wehrpflicht ein oder bildeten halbmilitärische Verbände. So war in der Grafschaft Hanau ein Landesausschuß gebildet, der kurzweg „der Ausschuß“ genannt wurde.
Auch in Bischofsheim bestand eine beachtliche Truppe dieser bürgermilizartigen Formation. Es wird niemals berichtet, daß sie irgendwo oder irgendwann eingesetzt worden ist oder sich jemals auch nur an der Verteidigung des Dorfes beteiligt hat. Mit ihrer primitiven Ausrüstung hätte sie wohl auch keine Chance gehabt, einer regulären Truppe ernsthaften Widerstand leisten zu können.
Der Landesausschuß wird in Bischofsheim erstmalig 1676 erwähnt, als sich der Fähnrich im Landesausschuß Bornheimer Berg. aus Berkersheim stammend, eine Tochter des Bischofsheimer Nachbarn Assemer zur Frau holt. Die Bischofsheimer Mädchen scheinen hochbegehrt gewesen zu sein, denn drei Jahre später heiratet der Hochstädter Leutnant vom Landesausschuß Büchertal ebenfalls ein Mädchen aus Bischofsheim. Die Offiziere vom Landesausschuß standen in hohem Ansehen, sie wurden stets respektvoll als „Herr“ bezeichnet, eine Ehre, die man nicht einmal dem Zentgrafen zugestand.
Auch die zum Landesausschuß gemusterten jungen Männer („Haussöhne“) im Alter ab 16 Jahre fühlten sich ehrenvoll aus der Masse ihrer Altersgenossen herausgehoben. Sie gingen zum Beispiel nicht mehr zum Katechismusunterricht in die Kirche und mußten von dem Landesherren erst durch einen scharfen Erlaß an diese ihre Pflicht erinnert werden. Sollten sie fernerhin dem Katechismusunterricht fernbleiben, so wurde ihnen Schanzarbeiten angedroht.
Am 15. Februar 1691, einem Bettage, saß man friedlich in der Kirche, als fünf junge Männer, die dem Landesausschuß angehörten, plötzlich den Gottesdienst verließen, ihre Trommel und ihre Gewehre holten und auf den Dorfstraßen Radau machten vor Freude, daß sie ihren Sold bekommen hatten. Die Missetäter wurden sofort vor die Presbyter zitiert und jeder zu 7½ Albus Strafe verurteilt. Die jungen Männer weigerten sich, den Betrag zu zahlen und beriefen sich auf den Befehl ihres Fähnrichs. Auch die Drohung, bei Gericht angezeigt zu werden, verschlug nicht, sie verlangten sogar, vor Gericht gestellt zu werden. Die Anzeige und Bestrafung unterblieb „aus besonderen Gründen“. Mit dem Landesausschuß band man sich eben nicht gerne an.
Als 1733 angezeigt wurde, daß in der Scheune des Landesausschußkapitäns Döhler bis kurz vor Beginn der ersten Predigt gedroschen worden sei, wurde nicht etwa der Herr Kapitän vor die Presbyter bestellt, sondern der Vorarbeiter. Er konnte aber nachweisen, daß man nur bis morgens sechs Uhr die Nacht hindurch gedroschen habe. Eine Strafe wurde nicht ausgesprochen, sondern nur angeordnet, daß vor Bettagen nur bis 11 Uhr nachts gedroschen werden dürfe.
Im Jahre 1725 war Johannes Ludwig Kreß, der Sohn des früheren Pfarrers, hier Leutnant des Regulierten Ausschusses; er war ein hochangesehener Mann und Vater vieler Kinder. Im Jahre 1756 war der Ausschußfändrich Johann Kaiser Kommandeur der Bischofsheimer Truppe. Auch er wird in den Rechnungsbüchern der Gemeinde immer als der „Herr Fändrich“ bezeichnet. Er muß ein gewichtiger Mann gewesen sein, denn er pachtete das Gemeinde-Fischwasser, ersteigerte die Asche des Backhauses, verkaufte Dielen und Wein, mietete den Rathauskeller und war stets so gut bei Kasse, daß die Gemeinde häufig bei ihm erhebliche Beträge geliehen hat.
Im Jahre 1766 besichtigte der Graf die drei Kompanien des Landesausschusses, der Fähnrich Kaiser wurde bei dieser Gelegenheit zum Leutnant befördert. Der Graf verursachte Kosten: Für 3 Gulden wurden für ihn bei einem auswärtigen Zuckerbäcker eine Brot-Torte gekauft, außerdem geruhte er, 4 Maß Muffelwein im Werte von 4 Gulden 21 Albus entgegenzunehmen.
Im Jahre 1798 taucht der inzwischen zum Kapitän beförderte Fähnrich in den Rechnungsbüchern nicht mehr auf. Aber der Jude Hirsch kauft 8 Paar alte Hosen des Landesausschusses von der Gemeinde. Damit war für Bischofsheim die Geschichte des Landesausschusses zu Ende.
Doch der Ernst des Lebens begann nun erst richtig: Es wurde die Wehrpflicht eingeführt. Im Jahre 1794 mußten allein 46 von der „jungen Mannschaft“ einrücken. Die Beschaffung der Uniformen aus „Weiß- und Schwarztuch“ überließ der Graf der Gemeinde, die für Tuche und Macherlohn 222 Gulden 9 Albus aufzubringen hatte.
Da kein Geld in der Kasse war, borgte die Gemeinde den Betrag gegen 5 % Zinsen von dem Untertanen Bernhard Kappes. Doch nur 40 der eingezogenen Soldaten wollten eine Uniform von der Stange, sechs ließen sie sich selber vom Schneider nach Maß machen und bekamen von der Gemeinde den Betrag zurückerstattet, der dem Hanauer Schneider für die Anfertigung der Uniform bezahlt wurde.
Nach den Militärgesetzen mußte die männliche Jugend vom 14. bis 30. Lebensjahr erfaßt werden. Diese Gesetze brachten für die Bevölkerung einschneidende Maßnahmen, deren große Bedeutung allerdings aus den Rechnungsbüchern nicht hervorgeht. Der Zentgraf von Bischofsheim setzte zum Beispiel in Rechnung: die gezogenen Rekruten nach Hanau geliefert 30 Kreuzer.
Der Zentgraf Ebert, der Gerichtsschöffe Kühn und der Schullehrer Wenzel hatten 14 Tage gearbeitet, um die Kantonslisten mit den Schadenstabellen aufzustellen. Die Festsetzung ihrer Entlohnung überließen sie untertänigst dem Justizamt. Aber das Amt macht einen Strich durch die Rechnung und zahlt nichts. Der Amtsrat Usener dagegen schrieb die Liste ab und ließ sich dafür 3 Gulden 39 Kreuzer bezahlen. Die junge Mannschaft ist sicher nicht mit großer Freude dem Ruf des Landesvaters gefolgt, denn die Kosten bei der Suche nach ausgerissenen Rekruten sind getreu in den Rechnungsbüchern verzeichnet.
Der Erlaß des Kurfürsten von Kurmainz vom 1. Juli 1773 wird sich kaum von den einschlägigen Gesetzen der Grafschaft Hanau unterschieden haben. Einige Auszüge aus diesem Gesetz mögen zur Verdeutlichung der damals getroffenen Maßnahmen beitragen.
1. Jeglicher unserer Landesbotmäßigkeit unterworfene Untertanensohn soll von nun an schuldig und verbunden sein, in den kurfürstlichen Kriegsdiensten vier volle Jahre zuzubringen und sich dadurch einer der wichtigsten Pflichten gegen das Vaterland zu erledigen.
2. Keinem Sohn eines Untertanen soll eher, als er diese Pflicht erfüllt hat, zu heiraten erlaubt sein, und kein Pfarrer soll es in den kurfürstlichen Landen unternehmen, einen unter diese Pflicht fallenden Untergebenen zu verheiraten, es sei denn, daß er sich durch einen vom Regimentskommandanten ausgestellten Bescheid zu ausweisen oder eine landesherrschaftliche Ausnahmeerlaubnis aufzuweisen vermöge. Derjenige aber, der sich ohne Erlaubnis auswärts verheiraten läßt, seines im Lande vorhandenen Vermögens verlustig gehen und ohne Hoffnung sein, jemals wieder als Untertan aufgenommen zu werden.
3. Die Landeskinder, welche diese bestimmte Zeit ausgehalten haben, bleiben auf immer von der ordentlichen Ziehung zu unseren Militärdiensten verschont, diejenigen aber, die sich ohne besondere Bewilligung in fremden Kriegsdiensten einstellen, sollen ihres Vermögens verlustig gehen und zu keiner Zeit mehr im Lande als Untertan aufgenommen werden.
4. Und so wollen wir, daß sämtliche junge Mannschaft ohne allen Unterschied und Ausnahme vom 14. bis 30. Lebensjahr in den Städten sowohl wie auf dem Lande durch die Beamten und Vorsteher alljährlich mit dem Anfang jeden Jahres auf das genaueste aufgenommen eines jeden Vor- und Zunamen, Alter, Geburtsort, Beruf, ob einer Witwe Sohn, ob und wieviel Brüder er habe, darauf aufgemerkt, und daraus eine ordentliche Liste verfaßt wird.
5. Die junge Mannschaft, welche in diese Liste eingeschrieben ist, soll zum Unterscheidungszeichen eine rote Binde am Halstuch tragen, ferner sollten sie die Haare ohne schneiden wachsen lassen und solche, in einen Zopf geflochten, mit einem Kamm aufstecken.
6. Organisationsfragen
7. Durch den Offizier und den Beamten sind alle namentlich zu verlesen, die in den Listen vermerkten Umstände durch nochmaliges Befragen der anwesenden Ortsvorsteher zu überprüfen, und es soll mit aller nur möglichen Sorgfalt darauf gesehen werden, daß niemand verfehlt oder durch sonstige Kunstgriffe der Auswahl entzogen wird. Offiziere oder Beamte, die nicht hinlänglich Aufmerksamkeit beweisen und dadurch Nachlässigkeit fördern, wie auch Ortsvorsteher, welche die Mannschaft nicht getreulich angeben, sollen unnachsichtlich amtsentsetzt werden.
8. Sollte der eine oder andere der jungen Mannschaft sich zur Zeit der Ziehung entfernt haben, und unter irgendeinem Vorwand (Verdingung. Berufserlernung) auf die Seite gegangen sein, so soll er auch in diesem Falle seines Vermögens verlustig erklärt, in der Liste aber weitergeführt, und bei Betreten des Gebietes unter Meldung an die kurfürstliche Kriegskonferenz festgenommen werden.
9. Die einzelnen Söhne unvermögender Eltern oder Witwen bleiben vom Militärdienst verschont.
10. Die Kriegsdienstkonferenz kann die Dienstzeit von Untertanensöhnen ermäßigen. Die eigene Güter besitzen, die nachweislich eine solche Heirat tun können, wodurch sie zum Besitz von Gütern gelangen, ferner bei denen, die ein Handwerk erlernt haben und es auch wirklich betreiben, sowie bei denen, bei denen ein Grund aus allgemeinem Wohle vorliegt. In diesen Familien ist entweder ein anderer Mann zu stellen, oder es ist Milizen-Geld zur Befreiung vom Militärdienst zu entrichten.
11. Es ist darauf zu achten, daß die zu ziehende Mannschaft aus lauter zu den Waffen tauglichen Leuten bestehe. So soll sie vor Abschickung in die Garnison durch einen Arzt untersucht und nach Ankunft durch den Garnisonsarzt nachuntersucht werden. Auch soll darauf geachtet werden, daß es an Leuten von hinlänglicher Größe und Ansehen nicht fehle, mit denen die Grenadierkompanien besetzt werden sollen.“
Im Jahre 1814 wird in Bischofsheim wieder einmal ein wenig Soldat gespielt, es wird ein Landsturm aufgestellt. Da man nichts für seine Ausrüstung aufzuweisen hat, kauft man für 18 Gulden 12 Kreuzer erst einmal eine Trommel und einen Tragriemen. Diese Bewaffnung genügte anscheinend vorerst den bescheidenen Ansprüchen, bis man im Jahre 1833 die inzwischen in Bürgergarde umbenannte Truppe mit „50 Stück Piken“ ausrüstete, welche von dem Schmied Reitz und dem Schreiner Burghard zum Preise von 35 Gulden angefertigt wurden. Da man in Bischofsheim schon immer starke Sympathien für Musik hatte, kaufte man für 18 Gulden gleich zwei Hörner. Die Trommel von 1814 ist sicher längst nicht mehr vorhanden gewesen.
Im März 1848 werden nochmals 20 Piken für die Bürgergardisten beschafft. Wahrscheinlich sind Neu-Eintritte zu verzeichnen gewesen. Am 4. April 1848 erhält die Bürgergarde eine Riesenfahne, 5 Ellen schwarzes, 5 Ellen gelbes und 5 Ellen rotes Tuch wurden gekauft. Die Revolution ist in Bischofsheim.
Der Sturm richtet sich vor allem gegen den verhaßten Zehnten (darüber wird an anderer Stelle berichtet). In falsch verstandener Freiheit zogen die Bischofsheimer in den Wald und legten die schönsten Eichenbäume um. Nun griffen besonnene Bürger ein und gründeten die Bürgerwehr, die nach Anzahl der gekauften Uniformkittel aus 91 Mann, nach Anzahl der Bürgergardemützen aus 93 Mann bestand.
Da es auch hier nicht ohne Musik ging. wurden für sehr viel Geld Blasinstrumente gekauft, allein den Musikunterricht ließ man sich 90 Gulden kosten. Als die Reaktion die Macht zurückeroberte und die Frankfurter Nationalversammlung aufgelöst wurde, bezogen wieder preußische Truppen in Bischofsheim Quartier. Trotzig schuf sich die Gemeinde eine neue Truppe, die Schutzwache. Sie wurde zum Unterschied gegen die Bürgerwehr mit grünen Filzhüten versehen, insgesamt wurden für die Schutzwache mehr als 600 Gulden ausgegeben.
In dem Tauf-, Heirats- und Sterberegister des Jahres 1660 von Pfarrer Hatzmer finden sich folgende Rezepte:
Ein Rezept für den Fall, daß einem Kind etwas in den Augen gekommen ist:
1. aus drei frischen Eiern das Eiweiß
2. ein Löffel voll jungem Honig
3. ein kleines Maß Stücklein Saffran
Diese Drei Teile werden durcheinander gerührt, auf den Kohlen warm gemacht, mit einer kleinen sauberen Feder in das Auge gestrichen, wo das Augenfell ist. Öfters wiederholen.
Rezept gegen das Fieber:
1. für 2 Albus Pfeffer
2. ein Albus Nelken
3. 4 Albus Lorbeeren
4. 2 Albus Saffran
Alles wird durcheinander gerührt, in einem Viertel Maß Wein ein Tag stehen lassen, und wenn man merkt, daß das Fieber kommen will, wird das Gemisch durcheinander gerührt und ein genommen darauf. Darauf macht man einen Spaziergang. Wenn man matt werden sollte, darf man sich nicht niedersetzen oder schlafen legen.
Ein bewährtes Mittel gegen das kalte Fieber:
Nimm 21 Mausdreck, und für einen Kreuzer guten Brandwein in ein Glas. Den Mausdreck mit dem Finger zerreiben, wenn sie vorher in Brandwein ein wenig gelegen haben und geweicht sind, muß eingenommen werden, wenn das Fieber kommen will. Wenigstens eine Stunde darf man nach gehabter Hitze nichts trinken.
Ein bewährtes Mittel gegen das Zahnweh:
Nimm vom weißen römischen Kohl die Wurzel, schabe sie sauber, schneide sie klein, zerstoße oder zerknirsche sie klein in einen Würfel, drücke sie oder winde sie durch ein sauberes Tüchlein, wische heraus ungefähr eine Nußschale voll, schnupfe ihn in die Nase. Es zieht alle Feuchtigkeit aus dem Kopf, lege aber den Kopf auf die Hände. Es verursacht Schläge und vertreibt die Schmerzen.
Bischofsheimer Namen aus der Liste der Steuern für die Pfarrei 1555
Konrad Rüeln, Pfarrer Gerlach u. Anna Reich
Gans, Schultheiß Henrich Jarge
Henrich Vulpius Peter Scherring
Enders Kaiser Bert Fischer
Michael Assemer Else Eygeln
Micael Assemer Jacob Casper alias Pitzen C
Philipp Schmidt Hansen Rademans (erben)
Rug Weißenstein Menchis clasen Jörge
Philipp Kaspen Henrich Zimmermann
Andreas Caus Hans Acker
Johan Kauß Niclas Becker
Jacob Bersig Clais Jörge
Andreas Schernick Hoppen Krein
Börg Schernick Krem Wenzellers
Hans Wilhelm Weigelt Wenzellers
Lienhart Schwinde Jacob Cassen
Lenhart Schmidt Selheun, Lenhart,
Peter Knoch Dienhart Schwinck
Daniel Lörch Anna Bartolomeus
Hensen Demut Paulus Jost
Hans Jerkil Hans Schwinde
Schalven Burgk Pude Keiser
Hans Gude Lorentz Guden
Gerk Klese Bornhans
Cause Hansen gen Kirchenschneider Clais Crahl
Endreß Braun Clas Bender
Peter Reich Clais Schreiber
Peter Ruln Grede Schreiber
Lenhart Schenne alias Schnude Grede Clompe
Gens Schultens Endrich Crassen
Hans Stroln Ruly Clasen
Die Summe der ständigen Erbzinse macht drei Gulden 23 Schilling und zwei Pfennige Frankfurter Währung. den Gulden zu 24 Schilling oder 27 Albus gerechnet ein Schilling 9 Pfennig. ein Albus 8 Pfennig.
Keiser, Endris Hinckel, Jörg Sturm, Hans
Rues, Hans Berdtes, Baltes Bersich, Jacob
Eimer, Henrich Schreiner, Hans Rohrbach, Johan der Jung (1670)
Schemge (s), Clos Weissert, Johann Ruis (?) Hartmann
Götzen, Balthasar Schlag. Best Wursingk, Niclas
Bernhart, Klaus Krebs, Hans Müller, Michel
Schlag. Best Assemer, Henrich Heuserus, Jacobus (Pfr.)
Heck, Johann Eron, Hans Fischer, Hans (Zentgr.)
Christ, Steffan Sell, Hans Kaus, Velten (Baumeister)
Urig. Hans Vngmann, Vaatz Jöckel, Johann (Büttel)
Metze, Jörg Schafen, Marx Schaff, Ularich
Köbel, Johann Gottnig. Velten Klauermann, Cuntz
Becker, Hans Bieber, Cuntz Külmann, Martha
Burg. Michel Fischer, Tonges Wiesig. Niclas
Seyp, Clos Gesten (?) Curt Schaf, Marie
Klein, Clos Schremp (?) Hans Grimm, Wörner
Cuntze, Adan Gerlach, Liliar (?) Schreng. Lorentz
Govin, Hans Kause, Johan Ebert, Peter
Reuhl, Johan Wilhelm, Martha Cappes, Conrad
Wirsig. Niclas Becker, Johann Kaps, Henrich
Faust, Johan Göbell, Engelbert Craste, Madern
Diel, Cilian Ebolt, Hans Willem, Hans
Kopf, Curt Kule, Klas Span, Peter
Voltz, Peter Schneider, Hans Meyer, Matthias
Krabs, Hans Brechtt, Peter Cristen, Hans
Kuln, Clos Willu, Hans Diehl, Kilian (Obergasse)
Eberhard, Peter Diell, Kilian Kitzinger der Jung Heil
Jöckel, Jacob Rupp, Klomp Voltz, Heil
Hinckel, Jörg Geile, Hans Rehe, Walter
Kitzinger, Heyl Schlagg. Best (?) Birken, Baltes
Nurs, Hans Henckell, Georg Kause, Claus
Gerst, Curt u Baltes Reich, Steffan Strele, Hans
Bürger, Michael Schmidt, Ebert Groe, Hans
Schnupp, Johann Stoerle, Hans Koch, Henning
Klump, Rupp Schwenn, Hans Bernhard, Hans
Klauermann, Dönges
Namen von 1655:
Jeckes, Hansen Hernich, Adami
Hens, Peter Schaan, Peter
Hirpen Metzelers Else Reuln, Johann
Leuckeln, Hen Ruel, Jacob
Aus dem gewissenhaft geführten Kataster des Mainfeldes seien hier die Familiennamen der Besitzer von Ackern aus dem Jahr 1719 aufgeführt, wobei zu beachten ist, daß die Beisassen und Juden, die ja keine Liegenschaften besaßen, nicht verzeichnet sind. Die Liste dürfte vollständig sein, da aus den Katastern des Main-, des Unter- und kleinen Oberfeldes sowie des großen Oberfeldes hervorgeht, daß alle Bauern in allen Feldteilen Acker besaßen. Als Beispiel sind alle damals ansässigen Familien Ebert aufgeführt, doch hätten ebenso die Familien Krebs oder Kayser angeführt werden können, die gleichfalls in zahlreichen Linien vorhanden waren.
Adam, Peter jun.
Adamy, Johann Peter
Assemer (Aßemer)
Baer (Der Herr Rath)
Bauscher, Johann Georg
Becker, Johann Gebhard
Bernhard, Andreas
Beckt, Peter
Borckhard, Ludwig
Borchardt
Börtener (Börthner, Borthner)
Brandt, Bürgermeister
Brasche, Philipp
Brosch, Andreas
Burckhardt, Andres
Buß, Jeremias
Cappes, Johann Philipp
Cauhl, Andreas
Carrle, Johann Bernhard
Cauß, Johannes
Cresse (Cressius) Johann Ludwig
(der Herr Pfarrer)
Christ, Adam
Christian, Johannes
Deckmann, Michael
Dittmer, Johann Wilhelm
Döhle (Döhl) Johann Bernhard
Dürr, Andreas
Eberhard, Isani Ebert, Andres
Ebert, Hieronymus
Ebert, Johann Peter
Ebert, Johann Martin
Ebert, Johannes
Ebert, Johann Andreas, der jüngere
Ebert, Peter, der ältere
Ebert, Peter, der mittlere
Ebert, Peter, der jüngere
Engelhard, Philip
Ernstorf, Philip
Falck, Johann Heinrich
Fritz, Johann Peter
Greh, Johannes
Haag, Michel. Hartmann
Hahn, Johannes
Hainzinger, Martin
Hardmann, Conrad
Haube, Erhard
Heil, Peter
Heun, Peter
Heusser, Peter
Heß, Johann Adam
Hohmann, Johann Bernhard
Holtzmer, Johann
Hörner (in) , Eva
Hoffner, Johann Georg
Jöckel, Engelbörd
Jörner, Henrich
Jooer, Georg Wilhelm
Kappes, Johann II
Kappes- (in) Elisabeth
Kauß, Jeremias
Kasper, Johann Martin
Kayser, Michael
Kayser, Herrschaftlicher Leutnant
Kehr, Johann Daniel
Keller, Johann
Kleß, Johann Nicolaus
Knoch, Andreas
Koch, Johannes Daniel
Kollmertz, Casper
Kuhn, Michael
Kolb, Andreas
Köhr, Daniel
Köhler, Georg
Körbs, Andreas
Krebs, Elisabetha
Krebs, Andreas
Kula, Michael
Lappes, Hageberth
Lerch, Heinrich
Lossen (Herrn Lossen guth)
Maisch, Johannes
Menger, Michael
Müller (s) Friedrich Kindter erben
Orf, Philip Ernst
Pippert, Casper
Pohl, Valentin
Pollmester, Johann Peter
Reich, Johannes Bernhard
Reuhl, Wilhelm III.
Reulin, Elisabetha
Rohrbach, Johann Daniel
Rohr, Johann Daniel
Schaff, Daniel
Schack, Peter
Schaub, Friedrich
Schenberger, Philip
Schesser, Johann Philip
Schmid, Dietrich
Schmiebe, Erhard
Schmit, Hans Casper (Centgraf)
Schide (Supredent)
See, Johann Jacob
Seib, Bernhard
Seibel, Andreas
Seip, Engelbert
Seipp, Johann Peter
Sof, Engelbert
Steinbring. Johann Georg
Stib, Engelbörd
Strohl, Philip
Stork, Andreas
Uhrig. Heinrich
Uhrlodig. Johannes (Urlettig)
Uhrlodig. Johannes (Urlettig)
Vollmert, Casper
Waltzer, Anna Maria
Walzer, Peter
Weber, Valentin
Weil, Johann Thomas
Weisenbach, Michael
Weißenstein, Johann Jost
Wentzel, Johann-Reinhart
Wessel, Johannes
Will, Johann Heinrich
Wörner, Engelbert
Zippert, Casper
Außer diesen Bischofsheimer Namen sind noch neun Namen Auswärtiger verzeichnet, die in der Gemarkung Liegenschaften besaßen.
Zur genauen Lagebezeichnung der einzelnen Feldstücke haben sich unsere Vorfahren eine Menge von Flurnamen einfallen lassen. Diese Flurnamen entbehren häufig nicht einer gewissen Poesie. Aber auch die Vielzahl dieser Flurnamen reichte nicht aus, um die einzelnen Besitztümer genau festzulegen. So griff man zu Hilfsmitteln, indem man schrieb: Über-, Unter-, Auf-, stößt auf-, ........ zieht über den Gronauer Weg. Oder: im obersten, im untersten, im vordersten, im mittelsten, im hintersten Rad.
Bei jedem Ackerstück war neben dem Namen des Besitzers auch angegeben, an wen von diesem Stück der Zehnte zu zahlen sei, zum Beispiel: „Der Gnädigsten Herrschaft 1/6, und dem Bartholomäusstift zu Frankfurth 5/6 zur zehnten Garbe zehntbar“. Manche Äcker waren nur der Gemeinde steuerpflichtig. Bei einigen Feld- und Weinbergstücken ist der Vermerk eingetragen „angeblich zehntfrei“.
Bischofsheimer Flurnamen im 14. Jahrhundert aus dem Archiv des Klosters Arnsburg:
Sadelhof Drisch Rudersried
Loch Boxhard Pettenweiler Gut
Caffinberg Fronbunde Rosental
Garten Rudolfsried Wiese
Boden Hanborn Heuborngrund
Hansenschar Gere Schild
Breiter See Hergersberg Rein
Querer Graben Wartbaum Alte Brücke
Brücke Graben Schlüsseliges Stück
Herzelbaum Crummelinch Erle
Am Sande Kalnberg Gerecht Stück
Lychulz Sandboel Wald
Irleh Lindche Posinrock
Kasshe Betten Hohenstedter Flurscheide
Niederfeld Kreuz Wintsnorren
Dorfelder Bach Hanstuden Krahenborn
Lob Lange Striche Schindekute
Heidolfisbaum Widensee Kolnberg
Weingarten Klingen Honstudin
Lochstück Laukarchen Lindehie
Oberfeld Ortele Schlüsseliger Anwender
Anzenborn Eppulsborner Feld Suffe
Wegscheide Hohle Mühle
Eppelinsborn Droge
Wege:
Banegasse Vilbeler Weg Frankfurter Weg
Fechenheimer Weg Berger Weg Wonnecker Weg
Straße Dorfelder Weg Rumpenheimer Weg
Weg Dörnigheimer Weg Nonnenweg
Gronauer Weg Hochstädter Weg Mollenweg
In dem Verzeichnis der Gülte (Steuern) der Pfarrer von Bischofsheim sind 1555 folgende Flurnamen und Hofreiten verzeichnet:
Danach folgen die jährlichen Geldzinsen des Kirchenbaus zu Bischofsheim, fällig an Martini:
Im nächsten Absatz heißt es wieder:
Schäferpforte neben dem Hain
Garten im Breel (dieser Garten ist getauscht mit einem Garten im alten Dorf „hinter dem Hayn“)
Auf der kurzen Hohl
Im Nursenbusch neben dem Gemeindefloß
Ein Geheck stößt auf die Mönchwiese
Geisenhanswiese
Der Heilige Acker bei der Warte
Acker am Dörnigheimer Weg
Bei der Warte
Wingert im alten Dorf
Garten im alten Dorf
Angewand zum Hain
Wingert im Erkeln
Im Rosenbusch
Am Mühlgarten oder Bruch
Eine Viertel Hecke im Irleyer, Ein Ulorg acker (keine Flurbezeichnung)
Wingert im Eulner
Wingert im Langen Stück neben dem Fluß
Mühlgarten
Bei der Träncke
Hergers Rein
Ruders Ried
Auf der kurzen Hohl
Nannes Wingert
Weidenglauer auf der Buchweid
Plackengarten am Krelangesbaum
Am Landgraben
In dem Rosenbusch, neben dem Floß auf dem Rosenbusch
Im Fischer
In dem Götzen,
Mühlgarten bei der Tränke
Im Setzelinge
Glauer am Bachsteig
ein pläckte Garten
ein Vierthel getzisch (keine Flurbezeichnung. Ackerart, Weideland, Koppel?)
Stößt vorne auf die Hintergasse
Niedergasse
Hans Sell von der Hofreite neben Matthias Meyer am Haingraben
Hinter der Mühle
Im Fuchsen
Der Breulgarten an der Tränke
Im Oster Riedt
Am Bachsteig.
Der Heilige Weinberg
Im Seypler
Bey der Brücke
Im Lach oder Banger
Vor dem alten Born
Der Gemeindeweg
Der Gemeindepfad
Im Schmiddenstück
An der Fechenheimer Hecke (Wingert)
Hofreite genannt Wasenloch
der Gemeindehain im alten Dorf
Galgacker am Buchwald
Hofreite neben der Weed und Spielhaus.
Flurnamen des Mainfeldes:
Auf die Dörnigheimer Terminey
Auf den Dörnigheimer Weg der Langen gewand
Auf den Dörnigheimer Weg
Am Kahlenberg
Unter dem Kimmerling
An der Hochstätter Terminey
Auf die Hochstätter Terminey am Kahlenberg
Im Krimling
Überm Dörnigheimer Weg
Auf das Hochstädter Feld am Großschlager Weg
Bei der Oberwiesen
In der Froschtränke
Am Hochstädter Ried
Am Dörnigheimer Weg
Am Steinernen Kreutz
Hinter dem alten Dorf
Rechterhand vom Dörnigheimer Weg auf deren terminey
Im Linnes
Unterm Linnes
Auf dem Nonnenweg
Überm Nonnenweg
In der nassen Gewann
Im Nonnenweg
Am Nonnenweg
Auf dem alten Rumpenheimerweg
Über dem alten Rumpenheimerweg
An Reichensänges Weidenbaum
Am kleinen Seif und überm alten Rumpenheimerweg
Am Wartbaum
Überm Dörnigheimerweg am Wartbaum
Zwischen dem großen und dem kleinen Seif
Auf dem großen Seif
Auf dem Wartbaum
An der Kies-Kaute
Daselbsten und überm Rumpenheimerweg
Im Langen Strichen
Im Kurtzen langen Strichen
Im Kurtzen Strichen Im Seif
Im Zimmersee oder Seif
Im Margen Zehenden
Auf dem Herren oder tiefen See
An der Kirschall
Auf der Kirschall Am Zimmersee
Auf dem Zimmersee
Im Hoch Eck
Im Hoch
Auf den großen Seif
Im Schoßgatter
Am Langen See
Am Lieben See (Löwensee)
Hinter der Bruchwiese.
Flurnamen im Unter- und kleinen Oberfeld:
Am Busch Im Mergenzehnten
Am Heusergraben Im Judenstück
Am Wellenpfad Das Esper
Der Herrensee (Tiefersee) Die Kirchahl
Der grasigte Weg Auf der Samtkaute
Die Lettergass In den bletten Weiden
Der lange See Am Gänssee
Das Leuchtholz (Leichholz) Zwischen den zwei Riethern
Der Eichwald Bei dem Erlengraben
Vor den Äsern Bei den Erlen
Der mittelste Halgarten Bei der alten Brücken
Hinterm Hain Die Hohl
Im Zwinger Im Lug
Auf der Windschnur Im fliegen ahl
Im hintersten Radt Stößt auf die Lezgaß
Im Neuenberg (Naumberg) Auf dem rieth graben
Auf dem Hornberg Am Hinterrath
Sussannsem Nußbaum Am Roth
Obigem Horn Stößt auf die Fechenheimer Grenze
Der Wäldgesweg Stößt auf die Enkheimer Grenze
Das Aspen Stößt auf das Leuchtholz
Der Hubweg Auf dem Honigberg
Der alte Brückenweg Am Ellengraben
Im Priesterrock Der Hub
Flurnamen im Großen Oberfeld:
Stößt auf den Buchwald Am Vilbeler Weg
Am Gronauer Weg Im krummen Gewann
Im Taubengrund Im Apfelsgrund
Der Oberste Schild Im Geyersberg
Der Hergesrain Am Landgraben
Die Dorfelder Bach Am Sauborn
Der kleine Haingrund Im Ammerich
Der Eselsweg Am Mainzerborn
Im Trag An der Horvenbrücken
Die kleine Ebenwiese Im Bornberg
In den obersten Pflichten Die große Ebenwiese
Im obersten Haingrund Reders (Roders) Ried
In der Leibsteg Obig der großen Ebernwiese
Im Nauenbrunnen Stößt auf den Berger Weg
Im Weidengarten Im Götzen (Gozzin)
In der Eichsteg Obig dem alten Baum
Bei dem Tannenbrunnen Der große Haingrund
Im nassen Gewann Am steinern Creutz
Am Berger Feld Am Nonnenweg
Im kleinen Sand In der Kälberhohl
Die Gronauer Hohl Auf dem Geiersraim
Die Vilbeler Hohl Die Hohe Straße
Im Sand Die Landwehr
Am Rehborn Über der Wiese
In der Gans Im obersten See
In der Hundsrück Am Rohrborn
Das andere Rieth Im Weidenberg
Baum- und Grasgärten:
Im alten Dorf, An der Müntzbrücke, Im Schäfergarten, An der Mühlbrücke, Hinter der Mühl,
In der Luckweid (Lachweid), Im Haingarten.
Krautgärten:
Im alten Born, In der Rohrwiese, Am alten Brunnen, An der Lettkaut, Die Luckweide,
An der Blattkaut, Im verschlossenem Wäldchen.
Pflanzenland: Am Pförtchen.
Unbestimmte Lage:
Am eisernen Schlag. Auf der Beune, An der Geisspitze, Am Zehntplatz, Am Enkheimer Pfad, Am Wachthaus, Am Schützenhaus, Die Erlenspitze, Der Mittelgraben, Am Mühlteich,
Am Mühldamm, Bei der Mühl, Die Mühlwiese.
Weingärten:
Im Juncker Im Irrleger
Im Mainzer Born Im Schlägel (Im Schlegel)
Im Mainzer Graben Hinter der Mühl
Im Nauenberg Vor dem Hochstädter Ried
Im Geiersberg In den Gärthin
Im Diemes In den 5 Morgen
Im Frauenstück Stößt auf die Stümpf
Im Erckel Im Bangert
Im Kissel Im halben Born
Im Lug In der Schasenbier
In den Rohrwiesen Im Schmitten Stück
Im obersten Euler Im obersten langen Stück
Im Rosenbusch An der Ruhebank
Im Fischer Im Dünges
Im Americh Im Krug
Im Helgen Weingarten Im Mainzer Born
Im Höllenberg Im Frohenweinberg
Böngesweingarten An dem Brunnen
Im langen Stück Im Berg
Im Knospenloch In der langen Zeil
Im Euler Im Weitzenborn
Im Dachsloch Im Dachsberg
Im Erckin Im Binges (Benges) Weingarten
Im Herrenzehnten Hinter dem Hirthin
Im Bergaben Im Freizehnten
Im Hermann (Herrmann) Im Erknig
Im breiten Weingarten
Wiesen:
In der Mühlwiese Im Erler
Im Gärtin Im Halgarten
In der Oberwiese Im langen See
Im Breuel Am Pörtgen
Die Tannenwiese Im Streul
Die Niederweide Im vordersten Rod
Im dürren See Auf der Beune
In der Lauchwiese Am Leuchholz
Im hintersten Wäldgen Die Langenwiese
Das Wäldgen Auf dem Stümpf
Auf der Geisenhanswiese Das Gemeine (Gemeinde) Bruch
An der Dorfelder Bach In der Lache
Hinterm Horn Im Irrländer
Am Löwensee Im alten Weg
Die kleine Ebenwiese Im großen Seif
An dörren Seeahl Vor der Höchster Ried
In der Spielwiese In den Lauchhecken
Im obersten Breuel In der Bachwiese
Im Rosenbusch
Die Bedeutung dieser Flurnamen ist in vielen Fällen nicht mehr erkenntlich, da sie durch laufende Veränderungen sinnentstellt wurden. An einigen Beispielen ist der Gang der Veränderung noch erkennbar:
Ein an der Hochstädter Grenze gelegenes Feldstück, das wegen seines Ackerbodens schwer zu bearbeiten war, hieß anfangs „bieser Rück“ (böser Rücken). Daraus wurden im Laufe der Zeit ein „bieser Röck“, dann ein „bieser Rock“, aus ihm wurde schließlich der „Priesterrock“. Ähnlich war es an einem Weinbergstück. Anfangs hieß er „der heilige Weinberg“, daraus wurde der „hellige Weinberg“, dann hieß er der „Helgen Berg“, aus ihm wurde der „Höllenberg“. So wurde aus einer heiligen Sache eine Höllenangelegenheit! Aus dem Liebensee wurde der Löwensee.
Die Landwirtschaft war in Bischofsheim die Mutter aller Dinge. Neben dem Wein- und Obstbau war sie die Grundlage der Existenz fast aller hier ansässigen Familien. Wer Land besaß, galt etwas, wer keines hatte, mußte sich sein kärgliches Brot als Tagelöhner oder Hirte verdienen. Alles war auf die Landwirtschaft ausgerichtet. Die Schule, die soziale Fürsorge, das Gesundheitswesen spielten neben der Landwirtschaft und der Viehzucht eine völlig untergeordnete Rolle.
Die Feldmark der Gemeinde war schon seit uralter Zeit festumrissen und wurde durch Bodenerhebungen, Täler, markante Bäume, Quellen, Wasserläufe und andere natürliche Festpunkte markiert. Später wurden Grenzsteine gesetzt, deren Verrücken mit härtesten Strafen belegt wurde. Da es keine amtlichen Vermessungspläne gab, kam es immer wieder zu Streitigkeiten wegen wirklich oder angeblich versetzter Grenzmarkierungen.
Bis in das 18. Jahrhundert fanden regelmäßige Grenzbegehungen statt, zu denen auch Knaben und Jünglinge herangezogen wurden, um der nachkommenden Generation den genauen Verlauf der Grenzen zu übermitteln. Bei Streitigkeiten wurden vereidigte Landscheider zu Rate gezogen. In sieben dicken Katasterbüchern, von denen jedes etwa 1000 Seiten umfaßt, sind sämtliche Bischofsheimer Familien mit ihrem Landbesitz aufgeführt. Die Reihenfolge ihres Besitzes ist streng nach folgendem Schema niedergeschrieben:
Die Zersplitterung der Feldmark in einzelne Ackerstücke ist unvorstellbar gewesen. Nach einer überschlägigen Berechnung müssen es etwa 30.000 einzelne Parzellen gewesen sein. Selten ist ein Acker einen Morgen groß, meist sind es nur viertel Morgen, oft nur einige Quadratruten (eine Quadratrute etwa 14 Quadratmeter). Besonders die Wingerte waren in kleinste Landflächen zerlegt.
Diese Entwicklung ist unerklärlich, denn seit der Vernichtung und Entvölkerung des Ortes in dem Dreißigjährigen Krieg waren ja erst etwa 70 Jahre vergangen. Da müssen doch wohl eine Menge Leute diesen Krieg überlebt haben.
Das Mainfeld enthält 249 Morgen, 3 Viertel, 11 Ruthen, 5 Schuh. Es war eingeteilt in 1.715 Parzellen, die sich auf 59 Flurstücke (Gewandstücke) verteilten. Das Gewand- und Lagerbuch ist in sorgfältiger Schrift geschrieben, jede der zahllosen Parzellen ist in ihrer Lage genau festgelegt.
Von jedem Gewann ist eine Beurteilung des Bodens gegeben: „Gute Lage, mittlere Lage, schlechte Lage, gar schlechte Lage“.
Verkäufe kamen fast nie vor, alles wurde vererbt. Nur zweimal ist der Vermerk eingetragen „erkauft 1747“. Einige auswärtige Besitzer sind genannt. Sie saßen in Hochstadt, Roßdorf, Seckbach, Fechenheim und Hanau. Bei Erb- oder Besitzerwechsel blieben die alten Namen lesbar. Bis auf wenige Ausnahmen herrschte der Name des Mannes vor, zum Beispiel: „Johann Martin Reuhls Witwe Kinder Erben“.
Die Landwirtschaft wurde als Dreifelderwirtschaft geführt. In stetem Wechsel wurden ein Drittel der Feldmark mit Wintergetreide, ein Drittel mit Sommergetreide genutzt, ein Drittel lag als Brache zur Anreicherung von Nährstoffen unbebaut da und diente als Schafweide. Bei der äußerst starken Zersplitterung der Feldmark in einzelne Besitztümer ist es daher verständlich, daß Saat und Ernte von allen Besitzern nur zu gleicher Zeit erfolgen konnte. Wer trödelte und später mit Ackergeräten und Zugtieren über ein schon bestelltes Feld zog, mußte mit schwerer Strafe rechnen.
Im Jahre 1771 tauchten zum erstenmal die Kartoffeln auf. Das Amt Bergen mußte an die Fürstliche Rentkammer über den Stand des Kartoffelanbaues berichten. Der Herr Amtmann aus Bergen besichtigte die Bischofsheimer Kartoffelfelder und ließ sich seine Mühe mit neun Gulden bezahlen.
Der Anbau von Tabak ist unmittelbar nach dem Dreißigjährigen Krieg in Bischofsheim nachweisbar. Im Jahre 1778 versuchte man es mit dem feldmäßigen Tabakanbau, da in Hanau eine Tabak- und Zigarrenfabrikation entstanden war. Im Jahre 1811 verkaufte Bischofsheim sogar einmal 400 Zentner Tabak, aber die Qualität scheint nicht besonders gewesen zu sein, der Anbau lief aus.
Im Jahr 1793 muß ein sehr harter Winter gewesen sein, der Neujahrstag brachte besonders tiefe Temperaturen. Bei dem Wintergetreide waren schwere Schäden aufgetreten. Da auch eine sehr starke französische Einquartierung im Dorf lag. die alle Vorräte aufgezehrt hatte, schickte das Amt Bergen drei Schultheißen aus anderen Dörfern nach Bischofsheim, um die Frostschäden feststellen zu lassen. An den Landesherrn wurden mehrere Bittschriften um Steuernachlaß abgesandt, der Erfolg war aber nur sehr gering. der Landesherr brauchte auch Geld.
Getreidearten, die hier um 1800 angebaut wurden, waren Roggen („Korn“), Weizen, Gerste, Hafer. Dazu kamen noch Erbsen, Linsen und Wicken. Auch Mais gab es schon. Zur Reinigung des gedroschenen Getreides hatte die Gemeinde eine „Windmühle“ gekauft, die anscheinend recht anfällig war, denn sie mußte immer wieder repariert werden.
Im Jahre 1826 wurde das Landgestüt in Hanau gegründet, an dessen Kasse die Gemeinde jährlich einen Betrag zu zahlen hatte. In diesem Jahr wurde auch die erste Fachzeitschrift von der Gemeinde bezahlt: „Die Landwirtschaftliche Zeitung“.
Aus dem Jahr 1832 sind die Getreidepreise angegeben:
1 Malter Roggen kostete 7 Gulden,
1 Malter Gerste kostete 4 Gulden,
1 Malter Wicken kostete 5 Gulden,
1 Malter Erbsen kostete 5 Gulden, 30 Albus
Die Erntearbeiten waren zu dieser Zeit anders verteilt, denn die Frauen mußten mähen und die Männer das Getreide binden. Drei Frauen bekamen für das Mähen von 16 Morgen Hafer 16 Groschen, für das Binden des Hafers erhielten die Männer 3 Groschen.
Im Jahre 1873 versuchte die Technik in die hiesige Landwirtschaft einzudringen, denn die Gemeinde kaufte eine Handdreschmaschine, die sich aber gar nicht bewährte und zurückgegeben wurde. Die Firma Mayfahrt lieferte eine eiserne Dreschmaschine, die mehr als 100 Taler kostete, aber sie taugte auch nichts und ging ebenfalls zurück. Man kaufte eine neue Handdreschmaschine eines anderen Fabrikats, die wohl zufriedenstellend gearbeitet haben muß, denn sie wird nicht mehr erwähnt.
Im Allgemeinen blieb man jedoch bei dem urväterlichen Dreschflegel. In aller Frühe begann man bei dem trüben Schein einer Stallaterne mit dem Dreschen, und das anfangs dumpfe und später heller werdende taktmäßige Klopfen tönte aus allen Scheunen der bäuerlichen Anwesen bis tief in den Winter hinein. Oft wurde die ganze Nacht hindurch gedroschen. Regelmäßig kamen aus der armen Rhön die Dreschertrupps, die „Fulder“, die grob wie ihre Flegel waren. Sie begannen ihre Arbeit Anfang Oktober und waren meistens zu Weihnachten mit dem Drusch fertig. Sie erhielten als Lohn den zehnten Scheffel und waren so eine Art Vorläufer unserer heutigen Gastarbeiter. Mancher von ihnen blieb für immer hier, da die Nähe der Großstadt bessere Verdienstmöglichkeiten bot. Auch manche Magd aus der Rhön und dem Vogelsberg fand hier einen Ehemann und wurde Bischofsheimerin.
Neuzeitliche Ackergeräte, neuzeitliche Düngemittel und die Erkenntnisse der modernen Agrarchemie veränderten ab 1900 das Bild der Landwirtschaft mehr und mehr. Die Dreifelderwirtschaft war vergessen, die Stallfütterung des Rindviehs wurde eingeführt, die Hektarerträge wuchsen ständig. Der Flachsanbau hörte auf, das selbstgewebte Leinen, einst Schatz und Stolz jeder Bauersfrau, verlor seine Bedeutung. der Anbau von Weizen drängte den Roggen stetig zurück.
Nach dem zweiten Weltkrieg und den sich nach der Währungsreform vom 20. Juni 1948 normalisierenden Verhältnissen änderte sich die landwirtschaftliche Struktur vollkommen. Die Technik eroberte sich auch den Bauernhof und zwang die Landwirte zu großen Investitionen. Das Pferd verschwand aus der Gemeinde, 1971 besaß nur noch ein einziger landwirtschaftlicher Kleinbetrieb zwei Ackerpferde, 1972 sind auch diese verschwunden. Um 1960 nahm, viel bewundert, der erste Mähdrescher seine Arbeit auf. Im Jahre 1973 gab es hier noch elf Bauernhöfe, von denen fünf in absehbarer Zeit wohl ebenfalls aufgegeben werden, da Söhne und Töchter andere Berufe ergriffen haben.
Im Jahre 1750 war Bischofsheim ein reines Bauerndorf. Zentgraf, Bürgermeister, Gerichtsschöffen und Wirte waren Bauern und stellten die Honoratioren der Gemeinde dar. Wer kein Bauer war, gehörte zu den „geringen Leuten“. So ist es auch erklärlich, daß die Bauern in der „Dorfregierung“ saßen, und verständlich, daß man ihrem Berufsstand aus öffentlichen Mitteln zuschanzte, was sich nur irgendwie vertreten ließ.
Auf keinem Sektor tritt dieser Umstand stärker in Erscheinung als bei der Vatertierhaltung. Hier sind die Leistungen der Viehhalter nie kostendeckend gewesen, und wenn das Amt Bergen auch hin und wieder einmal mahnt, schimpft und droht, die Umlagen werden nicht erhöht, die Gemeinde zahlt stets die Differenz.
Die Vatertierhaltung der Gemeinde bezog sich vorerst nur auf das Rindvieh, für das man „Faselochsen“ hielt. Nach 1830 wurden diese Tiere „Zuchtbullen“ genannt. Das Faselschwein (Zuchteber) berührte die Gemeinde nur mittelbar, denn es mußte vom Pächter der Gemeindebäckerei gestellt und gehalten werden, während die Anschaffung eines Ziegenbockes erst 1878 notwendig wurde. Im Mittelalter war es Aufgabe des Pfarrers, den Faselochsen zu halten. Erst nach langwierigen Verhandlungen wurde der Pfarrer von dieser Verpflichtung befreit.
Das Vieh war stets ein kostbarer Besitz, daher gab es eine Menge von Gesetzen und Verordnungen, die sich mit ihm befaßten. Im Jahre 1758 hatte Bischofsheim 132 Stück Rindvieh, an Hirtenlohn mußte für jede Kuh jährlich 2 Albus 4 Heller gezahlt werden (ein Tagelöhner verdiente damals täglich 3 Albus, ein Zentner Roggen kostete 3 Gulden 30 Albus).
Der erstmals namentlich aufgeführte Kuhhirt hieß Engelbörd Buß: Sein Jahresgehalt betrug 22 Gulden. Dasselbe bekam auch der Schweinehirt Johannes Kolb, der etwa 250 Schweine zu betreuen hatte. Im Jahre 1847 war der Nachtwächter auch Schweinehirte.
Er hatte freie Wohnung auf dem Breultor und bekam als Lohn vier Malter Korn, vier Malter Gerste und 22 Gulden, die je zur Hälfte von den Bauern und von der Gemeinde aufgebracht wurden.
Die Faselochsen - 1758 waren es zwei, später auch drei - wurden öffentlich dem Mindestfordernden auf ein Jahr zur „Haltung“ anvertraut. In dem genannten Jahr zahlte die Gemeinde 27 Gulden an den Halter jedes Ochsen. Einer Einnahme von 11 Gulden stand eine Gesamtausgabe von 76 Gulden gegenüber, dazu zahlte die Gemeinde natürlich noch die Kosten des Tierarztes.
Aus dem Jahr 1824 ist eine Umlage über den Hirtenlohn erhalten, danach wurden für 123 Stück Rindvieh gezahlt:
In der ersten Pfründ à 1 Albus 3 Heller 5 Gulden. 19 Albus, 1 h
für 133 Stück Rindvieh in der zweiten Pfründ à 1 Albus. 1 Heller 5 Gulden. 16 Albus, 2 h
für 210 Schweine in der ersten Pfründ à 7 Heller 6 Gulden, 3 Albus, 6h
für 208 Schweine in der zweiten Pfründ à 6 Heller 5 Gulden, 6 Albus
das ergab einen Betrag von 22 Gulden, 15 Albus, 1 h.
Dieser Betrag deckte noch nicht einmal den Lohn eines der beiden Hirten, von den übrigen Nebenkosten ganz zu schweigen. Nun gab es ernstlichen Arger mit dem Amt Bergen, das strikt eine kostendeckende Umlage verlangte. Da im nächsten Jahr der Schweinebestand stark stieg, gingen 45 Gulden ein, auch die Faselochsenumlage wurde auf 122 Gulden gesteigert, so daß die Kosten fast gedeckt waren. Dies änderte sich aber sehr bald wieder.
Die Hirten wurden vor Eintritt in ihr Amt über die wichtigsten Krankheiten des Rindviehs durch eine geeignete Person unterrichtet und erhielten auch Ratschläge über die erste Hilfe, die sie zu leisten hatten. Besondere Unterweisung erhielten sie über die Rettung der Tiere bei den so gefürchteten Blähungen, die oft nur durch einen Messerstich in den Magen des Tieres vollzogen werden konnte.
Im Jahre 1762 tritt das Amt des Viehbeschauers auf. Der erste Vertreter dieses Berufes hieß Johannes See. Seine Aufgabe war es, verendetes Vieh zu untersuchen, um die Krankheit festzustellen.
Als im Jahre 1763 französische Truppen im Ort einquartiert waren, machte ein Gemeindebulle sogar Politik. Ein französischer Metzgerknecht, in dem das kluge Tier wohl seinen natürlichen Feind erkannt hatte, wurde von einem Bullen so gestoßen, daß der Verwundete in das französische Hospital nach Frankfurt gebracht werden mußte. Vorher nahm die Gemeinde dem Verletzten noch seine Barschaft in Höhe von 3 Gulden 5 Albus 4 Heller ab. Das wurde ruchbar und beanstandet. Die Gemeinde redete sich damit heraus, daß der Verwundete erst einige Tage in Bischofsheim versorgt worden sei und dadurch Kosten entstanden seien. Als der Mann seinen Verletzungen erlag. mußte die Gemeinde abermals eine erhebliche Summe zahlen. Die abgängigen Faselochsen wurden im 18. Jahrhundert fast ausnahmslos an ortsansässige Juden verkauft, die sich als Viehhändler betätigten. Diese lieferten des öfteren die neuen Faselochsen und wurden auch als Berater beim Ankauf von neuen Tieren mitgenommen.
Im Jahre 1777 befand sich der Ort in hellster Aufregung: In Dörnigheim, Hochstadt und Rumpenheim grassierte die Viehseuche, wahrscheinlich handelte es sich um die Maul- und Klauenseuche. Nun wurden die Gemarkungsgrenzen an sämtlichen Wegen gesperrt, Holzunterkünfte für die Wachen gebaut, mit Stroh versehen und von den Wachen besetzt. Von den Mainschiffern wurden größere Mengen Holz für die Lagerfeuer gekauft. Niemand kam in das Dorf hinein, niemand durfte hinaus.
Das Amt Bergen schickte Johannes Michael Völp in den Ort, der wohl etwas von der Tierheilkunde verstand. Er hat dem Vieh Haarseile in das Maul gesteckt, als Medikamente verwendete er: Spanische-Fliegen-Pflaster, Schweineschmalz und Leinenschnüre für das Haarseil für das Rindvieh.
Drei Bischofsheimer Bauern wurden abgestellt, um die Tiere zu halten, dann mußte man den Kühen Pulver einblasen; mit Wacholderbeeren wurden die Ställe ausgeräuchert.
Um die Verbindung mit der Außenwelt aufrechtzuerhalten, wurde der Gemeindebote sechs Wochen lang in dem Gasthaus an der Mainkur einquartiert. Ausgehende und ankommende Schriftstücke wurden an einer bestimmten Stelle niedergelegt und von dort aus weiterbefördert. All diese Aufwendungen erforderten hohe Kosten, die von der Gemeinde getragen wurden. Geholfen hat alles nichts, denn die Seuche brach auch in Bischofsheim aus.
Ein tüchtiger Tierheilkundiger war damals ein Schmied aus Rendel, er hielt es mit dem Sauren: Erkrankte Faselochsen wurden von ihm mit 30 Pfund Sauerteig. die man dem armen Tier einstopfte, zu heilen versucht, ein andermal bekam der Bulle 14 halbe Maß Apfelwein verordnet, und schließlich wurde ein Tier mit Essig getränkt.
Einige Jahre später kehrte die Seuche noch einmal nach Bischofsheim zurück, vier Tiere verendeten. Ein Waasenknecht aus Hanau kam und mußte die Kadaver aufbrechen. Er bekam dafür 5 Albus. (60 Pfennig). Die Gerichtsschöffen sahen in die Tierleiber hinein und bekamen als Lohn 1 Gulden (1,75 Mark).
Der Schmied Becker aus Bischofsheim löste nun seinen Kollegen aus Rendel ab. Er erhielt für die Behandlung der erkrankten Faselochsen 37 Gulden, dazu noch 8 Gulden für die Medizin.
Um 1800 gab es den Beruf des Viehkastrierers. Dieser wurde sorgfältig instruiert und hatte viele Auflagen zu beachten; das Schneiden eines zweijährigen oder älteren Pferdes kostete 1 Reichstaler, das Schneiden eines Ferkels 3 Albus. Im Jahre 1807 wurde ein Viehgeschworener vereidigt. Für die Besichtigung eines gefallenen Stückes Vieh bekam er 4 Gulden. Im Jahre 1808 verendete viel Vieh an Milzbrand.
Das Zuchtvieh wurde stets auswärts gekauft. Im Jahre 1803 kaufte man einen Bullen von dem Schulmeister Truschel aus Massenheim. Bei dieser Gelegenheit wird zum ersten Male ein neues Geldstück genannt: der Sohn des Schulmeisters erhielt als Trinkgeld einen „Kleinen Thaller“.
Während man für den Ankauf eines Faselochsen meistens 70 bis 80 Gulden anlegte, wurde im Jahr 1834 ein Tier aus Rumpenheim für 103 Gulden beschafft. Das war wohl ein Liebhaberpreis, dafür wird auch zum ersten Male der Begriff „Zuchtvieh“ angewandt. In demselben Jahr genehmigte das Kreisamt auf untertänige Bitte die Beschaffung einer Klistierspritze für das Vieh, im Jahre 1842 kam noch ein elastisches Viehentblähungsrohr dazu.
Die Preise steigen nun erheblich an, alte Bullen werden für 103 Gulden verkauft, neue kosten 119 bis 142 Gulden Die „Unterhaltung“ der Faselochsen kostete 1858 schon 350 Gulden, das ist eine sehr hohe Summe. Diese Beträge schwankten ganz erheblich und werden sich wahrscheinlich nach der Futterlage gerichtet haben. Sicherlich unterlagen sie auch gewissen Absprachen unter den Bauern.
Eine frohe Wanderzeit begann jedes Jahr, wenn ein neuer Bulle gekauft werden mußte. So machte man sich meistens zu dritt auf den Weg und besuchte zum Beispiel im Jahr 1860 Niederwöllstadt, Windecken, Hanau, den Bruder-Diebacher-Hof und Kloppenheim, war auf dem Wagner-Hof in Oberrad, dann suchte man noch weitere vier nicht genannte Orte auf. Dafür erhielten die drei Herren an Tage- und Wegegeldern 32 Gulden, 25 Albus; der Bulle kostete 80 Gulden Später war viele Jahre hindurch Rodheim v.d.H. der bevorzugte Ort für den Bullenkauf. In einem Jahr marschierte man sich beim Ankauf der Bullen sogar 54 Gulden zusammen, die wie immer die Gemeindekasse zahlte.
Im Jahre 1875 mußte man schon 325 Mark für einen Bullen anlegen, aber der Bürgermeister läßt sich als „Halter“ der beiden Bullen jährlich 1.000,- Mark dafür auszahlen. Vier Jahre später findet sich ein anderer Bauer, der es für 300 Mark tut. Man sieht nun aber doch etwas mehr auf den Mann als auf den Preis, denn manche „Halter“ sparen an Futter und lassen die Bullen so herunterkommen, daß sie ihre Pflichten nicht mehr erfüllen können. Im Jahre 1894 erreichen die Kosten der Vatertierhaltung mehr als das zehnfache der Umlage.
Im Jahre 1857 wurde die Körungskommission eingeführt, auch der Kreistierarzt war dabei. Er behandelte das kranke Vieh und verschrieb als Medizin nicht mehr Sauerteig und Apfelwein, trotzdem starb ihm ein Bulle. Salomon Stern kaufte das Fell des gestorbenen Bullen für 22,50 Mark. Die bessergestellten Herren der Gemeinde, etwa Bürgermeister und Arzt, kauften große Fleischmengen für ihre Hunde.
Der Kauf eines Stückes Rindvieh war im 18. und 19. Jahrhundert eine ernste Angelegenheit. Käufer und Verkäufer erschienen vor dem Zentgraf, später vor dem Bürgermeister, wo unter genauer Angabe von Größe und Merkmalen des Tieres ein Protokoll aufgenommen wurde, in dem sowohl der Kaufpreis als auch die Zahlungsweise angegeben werden mußten. Infolge der allgemeinen Armut konnte der volle Kaufpreis in den meisten Fällen nicht bar übergeben werden, oft wurde die zweite Hälfte des Preises erst nach einem Jahr bezahlt. Häufig wurde auch der Zusatz verzeichnet, daß das erste Kalb gegen eine bestimmte Summe an den Verkäufer der Kuh abzuliefern sei.
In der größer gewordenen Gemeinde mit wachsender Steuerkraft verlor der Posten „Vatertierhaltung“ seine gravierende Bedeutung im Haushalt der Gemeinde, doch auch heute noch ist die Gemeinde aufgrund bestehender Gesetze genötigt, sich um die Vatertierhaltung zu kümmern.
Es gab in Bischofsheim stets Vieh- und Schweinehirten, es gab zeitweise auch eine Gänsehirtin, es gab aber niemals einen Schafhirten. Sicher hatte man aber auch Schafe, denn darauf weisen die Namen Schäfergasse, Schäfertor und die Flurbezeichnung Schäfergärten hin. Die jüdischen Metzger des Ortes schlachteten in erheblichem Umfang Schafe, für die sie Schlachtsteuer bei der Gemeinde zahlen mußten. Auch steht regelmäßig in den Rechnungsbüchern unter dem Titel „Wollsteuer für außer Landes verkaufte Wolle: Nichts“, da die Wolle nach Hanau verkauft wurde.
Das Amt Bergen weist den Bischofsheimer Zentgrafen und die Gerichtsleute mit aller Strenge an, den Schäfer ständig zu kontrollieren, da landfremdes Gesindel bei den Schäfern gerne Unterschlupf suche.
Die Schäferei war Herrenrecht, die Pacht- und Weideverträge wurden durch das Amt Bergen mit dem „Schäfereibeständer“ abgeschlossen, das Pachtgeld durch das Amt an den Landesfürsten abgeführt. Die Bischofsheimer hatten nur zu dulden, daß auf ihren Ackern fremde Schafherden weideten.
Die eigentliche Weide war das Brachfeld, denn immer noch war die Dreifelderwirtschaft die Grundlage der Landwirtschaft. Für eine größere Herde reichten diese Brachfelder aber nicht aus, und so wartete der Schäfer mit Ungeduld auf die Erntezeit, um seine Herde auf die abgeernteten Stoppelfelder zu treiben. So ganz glatt ging das jedoch nicht, denn die Besitzer der Acker hatten für eine bestimmte Anzahl von Tagen das Vor-Weiderecht. So trieben sie erst einmal das Vieh, die Schweine und die Gänse auf die Stoppelfelder, dann erst trat der Schäfer seine Herrschaft an.
Nach 1800 wurde ihm dieses Recht beschnitten, denn die moderner werdende und auf neue Futterquellen bedachte Landwirtschaft säte im Frühjahr Klee unter das Getreide, der keimte und nach der Ernte schnell emporschoß. Teilweise pflügte man den Stoppelacker um und pflanzte Stoppelrüben darauf (eingeschränkte Dreifelderwirtschaft). Diese Flächen gingen dem Schäfer als Weide verloren. Nun gab es Streit und Beschwerden, man einigte sich schließlich unter Vermittlung des Amtes Bergen dahingehend, daß höchstens 1/3 der Brache einer anderen Benutzung zugeführt werden dürfe und daß der Schäfer das Recht habe, weitere Flächen ohne Rücksicht auf etwa angebaute Kulturpflanzen zu beweiden.
Die Frage nach der Weide der dorfeigenen Schafe ist weiter ungeklärt. Vielleicht hatten die Bischofsheimer ein vielerorts übliches Beitriebsrecht, das besagte, daß sie ihre eigenen Schafe dem herrschaftlichen Pferch einverleiben durften, um sie mithüten zu lassen. Dieses herrschaftliche Weiderecht war wenig beliebt und minderte den Wert der Acker, was sich besonders bei Verkäufen zeigte.
Das Schaffleisch scheint früher im Ort sehr beliebt gewesen zu sein. Im Jahre 1762 zum Beispiel schlachteten die beiden Judenmetzger Afron und Salomon einen Ochsen, neun Rinder, ein Kalb und 23 Hämmel, im Jahre 1775 waren es sogar 49 Hämmel. Im Jahre 1806 hieß der Pächter der Schafweide Perkmann. Ihm wurde eine Ziege von einem tollwütigen Hund gebissen. Die Ziege wurde sofort erschossen und der Schäfer bekam von der Gemeinde 4 Gulden Schadenersatz.
Sehr spät erst, im Jahre 1862, erhielt die Gemeinde das Recht auf die Schafweide und den Schafpferch. Eine Notiz aus dem Jahre 1864 besagt: „8 Morgen, 3 Viertel, 4 Ruten Wiese im Gänssee neben dem Viehtrieb und dem beschlossenen Wäldchen, Lugweid, Mühlwiese, Pragfeld wird von den Schafen abgehütet“. Die Gemeinde mußte das eingenommene Pachtgeld für die Weide an das Amt Bergen abliefern, behielt jedoch das Pferchgeld und hatte damit eine beachtliche Einnahmequelle.
Aus dem Jahre 1871 wurde eine Niederschrift über die Versteigerung des Schafpferches gefunden. Die Bauern waren an dem Pferch stark interessiert, denn sie wußten die Qualität des Schafmistes zu schätzen. Wer den Pferch für eine Nacht zugeteilt bekommen hatte, mußte die Hürden und den Schäferwagen auf seinen Acker fahren. Es waren etwa 350 Schafe auf der Weide, die Hut begann im März und endete im Dezember.
Anfangs zahlte man für eine Nacht 40 Kreuzer, je besser mit der Jahreszeit das Futter wurde, je höher wurde auch das Gebot für den Pferch nach dem Motto: Wer viel frißt, macht viel Mist! Zur besten Weidezeit kostete eine Nacht 4 Gulden, dann sank der Preis wieder ab und lag am Ende der Weidezeit wieder bei 40 Kreuzer Der Schäfer zahlte in der Regel für die ortsfremde Herde 80 Gulden Weidegeld an die Gemeinde (rund 136,- DM). Das Pferchgeld brachte 507 Gulden ein (rund 864,- DM). Dieses Geld verwandte die Gemeinde vollständig für die Ablösung des Zehnten, so daß der einzelne Besitzer nur ganz geringe Beträge für diesen Zweck aufzubringen hatte.
In der Notiz eines Privatmannes heißt es: „Am 20. Januar 1873 wurde dahier die Bischofsheimer Schäferei auf dem Rathause aufgelöst. Gehört der Gemeinde, die hierfür 1.200 Taler bekommt!“
In der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Schafe noch einmal Dorfgespräch, als etwa sechs Zentner Schaffleisch beschlagnahmt wurden. Ob die Schafe gestohlen waren oder der Schäfer in die Sache verwickelt war, konnte nicht festgestellt werden.
Auch heute noch weiden Schafherden in Bischofsheim. Die Weide wird auf sechs Jahre verpachtet und bringt jährlich 500,- DM. Der Schafpferch wird nicht mehr versteigert, niemand gibt dafür Geld aus. Der Pferch wird von den Landwirten nach nachbarlicher Aussprache übernommen. So ist wieder einmal ein früher hochbegehrtes und sorgfältig gehütetes Herrenrecht in der Neuzeit zur völligen Bedeutungslosigkeit abgesunken.
In dem Inventarverzeichnis von 1757 ist als Teil des „Springbrunnens“ auch aufgeführt „die Pferd Schwenk so mit Mauerwerk aufgeführt, neben Johannes Henrich Maysch in der Gemeinde-Gasse gelegen“.
Reparaturen an dem Brunnen und an der Pferdeschwenk werden oft zu gleicher Zeit und von demselben Handwerker vorgenommen. Wahrscheinlich war diese Pferdeschwenk ein ummauertes Gelände, das neben dem Brunnen lag und von diesem mit Frischwasser versehen wurde. Die Instandhaltung dieser Mauern erforderte recht hohe Kosten, da sie wasserdicht sein mußten. Die Mauern wurden mit eisernen Klammern zusammengehalten, die Fugen mit Blei ausgegossen. In dieser Pferdeschwenk wurden die Pferde gewaschen.
Im Abstand von einigen Jahren wurde der mit dem Pferdedung vermischte Schmutz öffentlich meistbietend versteigert. Dieser Dung scheint recht begehrt gewesen zu sein, denn es werden manchmal mehr als 13 Gulden geboten.
Im Jahre 1844 wurde die Pferdeschwenk endgültig abgebrochen. Die alten Quadersteine der Mauern fanden für immerhin noch 13 Gulden und 25 Kreuzer einen Liebhaber. Aus dem Gedächtnis der heute lebenden Bischofsheimer ist die Pferdeschwenk vollkommen verschwunden.
Bischofsheim hatte auch einst eine eigene Fischerei. Die Fische fing man aber nicht im Waldsee oder im Gänssee, sondern, wie aus einer zufällig gefundenen Notiz hervorgeht, in den Wassergräben der Gemeinde, hauptsächlich im Tränkebach und im Stumpfgraben. Die Fischerei wurde immer auf drei Jahre verpachtet und erbrachte in den besten Jahren immerhin jährlich 5 Gulden Pächter waren immer prominente Einwohner wie Zentgrafen oder Bürgermeister, später auch der Wirt Keller.
Doch schon zu Anfang des 19. Jahrhunderts war die Fischerei nicht mehr ergiebig, der Pachtbetrag ging auf einen Gulden zurück und hörte dann ganz auf. Erst 150 Jahre später konnten in der Bischofsheimer Gemarkung abermals Fische gefangen werden. Am Linnes entlang der Bahnlinie nach Dörnigheim waren durch die Kiesausbeute zahlreiche Baggerseen entstanden, die bald einen reichen Besatz an Karpfen, Rechten, Aalen und Weißfischen hatten.
Im Jahre 1970 wurden die Arbeiten am schönen Waldsee beendet. Ein Fechenheimer Angelsportverein pachtete das Gewässer für jährlich 500,- Mark und setzte für mehrere tausend Mark Fischbrut aus. Die Fischerei darf hier nur mit der Angel betrieben werden.
Das Rindvieh hatte in früherer Zeit für den Bauern einen weitaus höheren Wert als heute. Eine Kuh kostete zu Anfang des 19. Jahrhunderts 27 bis 35 Gulden Das war das Doppelte des Betrages, den ein Hirte als Jahreslohn erhielt. Der jährliche Milchertrag einer Kuh lag im 18. Jahrhundert bei etwa 600 Liter, eine Menge, die heute von einer Hochzuchtziege erreicht wird, während der jährliche Milchertrag einer Kuh heute bei 3.500 bis 4.000 Liter liegt und solche der Spitzenklasse 6.000 Liter und mehr erbringen.
In schlechten Futterjahren litt das Vieh große Not und war zu Beginn des Frühjahrs oft bis zum Skelett abgemagert. Das Stroh des Getreides galt früher als hochwertiges Futtermittel und erzielte daher Preise, die fast an die des Brotkorns heranreichten. Heute bleibt das Stroh zum großen Teil auf den Feldern liegen oder wird in weiten Teilen Deutschlands nach der Ernte auf dem Acker verbrannt.
Es ist daher verständlich, daß die Bauern, die völlig auf die eigene Futtererzeugung angewiesen waren, ihre Wiesen wie ein Kleinod hegten und pflegten und ihnen eine Bedeutung zuerkannten, die heute weitgehend verschwunden ist. Große Grasstücke werden heute häufig nicht mehr gemäht, die Wiesen sind zum Teil versauert, denn für sie wird nicht mehr in genügendem Maße durch Grabenreinigung und Düngung gesorgt.
Das konnte man sich früher nicht leisten, und auch in den größten Notzeiten finden sich stets in den Rechnungsbüchern Beträge für die Reinigung der Wiesengräben.
Das Ausheben der Gräben war eine Angelegenheit der Gemeinde, das Ausmähen war den Anliegern zur Pflicht gemacht, ganz gleich, ob sie Eigentümer oder Pächter der Wiesengrundstücke waren. Jeder Anlieger mußte die gleichmäßige Verteilung des Grabenaushubes auf seiner Wiese dulden, Entschädigungsansprüche gab es nicht.
Im Jahre 1758 war die Gemeinde nach dem Verpachtungsprotokoll Besitzer folgender Wiesen:
Gras wurde um 1760 von folgenden Wegen versteigert:
Gardinweg der Grasigsteweg Steinern Creutzweg
Ledergass Waldgesweg 2 Brücher im Wald
Lauchwiesenweg der alte Brücherweg der Oberwiesenweg
Bornbergweg Weg nach dem Wald Krautgartenweg
Borngrabenweg der alte Dorfweg der Hochstädter Riedweg
Stimpfgrabenweg Rumpenheimerweg das Bruch im Aspern
Löwenseeweg Zimmerseeweg das Bruch im Wald
Diese Brüche brachten 13 Gulden und 26 Albus an Pacht ein.
Die öffentliche Versteigerung („Vergantung“) der Wiesen und des Wegegrases war stets ein Ereignis in der Gemeinde. Jeder „Nachbar“ wurde dabei berücksichtigt. Häufig waren auch Interessenten aus Nachbarorten anwesend, besonders Dörnigheimer Bauern. In anderen Jahren traten nur einheimische Pächter auf. Ob über die Zulassung auswärtiger Pächter von Mal zu Mal entschieden wurde, ist nicht feststellbar.
Die Einnahmen aus Wiesen- und Wegegrasversteigerung bildeten eine Haupteinnahmequelle der Gemeinde, die allerdings stark wetterabhängig war. So nahm man im Jahre 1828 nur 520 Gulden ein, was auf ein schlechtes Erntejahr schließen läßt, während die Wiesen 1829 schon wieder 1.300 Gulden einbrachten. Um das Jahr 1860, nach dem Ausfall so vieler reicher Einnahmequellen, standen die Einkünfte aus den Gemeindewiesen an erster Stelle und könnten in ihrer Bedeutung der heutigen Gewerbesteuer oder den Schlüsselzuweisungen gleichgesetzt werden. Das Rekordjahr war 1870, wo die fast unglaubliche Summe von 5.007 Gulden einging während der Wald - die zweite finanzielle Stütze der Gemeinde - nur 461 Gulden abwarf.
Die Reinigung der Wiesengräben wurde stets in öffentlicher Verhandlung an den Mindestfordernden vergeben. Viele Jahre trat immer Johannes Wilhelm Lerch mit seiner Mannschaft als Grabenreinigungstrupp auf. Im Jahre 1778 reinigte er 104 Ruten Gräben (rund 400 m). Die armen Burschen bekamen dafür ganze 6 Gulden 28 Albus Als aber in demselben Jahr der Herr Kommissarius Bellier die Gräben „besichtigte“, ließ er sich von der Gemeinde dafür 22 Gulden 1 Albus auszahlen!
Um 1800 scheint man nachlässiger geworden zu sein, denn aus Bergen kommt ein scharfer Tadel. Er betrifft den Zustand des Riedes zwischen Bischofsheim, Bergen und Seckbach. Dort soll süßes Futter wachsen, aber die Wiesen versauern, die Gräben sind schlecht gereinigt. Es wachsen dort Weidenbüsche und Erlenbäume, das Rohr ist nicht abgehauen, das Wasser steht und fließt nicht ab.
Die Zentgrafen dieser drei Dörfer bekommen eine ganz gehörige Rüge, weil sie die Aufsicht bei den Arbeiten schlampig geführt haben. Innerhalb von 18 Tagen ist Vollzug über das Abstellen der Mißstände zu melden, ganz egal, ob die Gemeinden die Arbeiten bezahlen oder sie diese in Fron ausführen lassen. Auch der Aushub muß von den Anliegern eingeebnet werden. Etwaige Ansprüche wegen Schädigung des Graswuchses werden von vornherein zurückgewiesen.
Die Form, nach der man das Heu verteilte, wechselte im Laufe der Zeiten. Im Jahre 1806 zum Beispiel wurde das Heu meistbietend versteigert, das Grummet aber zu gleichen Teilen an die Viehbesitzer verteilt, wofür jeder 5 Gulden zahlen mußte. Von dem Heu wird wohl wenig den Bischofsheimer Pferden und Kühen zugute gekommen sein, denn es lagen französische Besatzungen hier.
Aus dem Jahr 1829 liegt ein Versteigerungsprotokoll vor, aus dem einige Auszüge vermerkt sein mögen:
Diese Bedingung wurde häufig nicht eingehalten, besonders die Dörnigheimer Pächter waren säumige Zahler. Sie ließen ihre Schulden häufig jahrelang anstehen, bis man Amt und Gericht bemühte und die Schuldner ihr Geld samt Gerichtskosten und 5 Prozent Verzinsung entrichten mußten.
Vor der Versteigerung trat jedes Jahr ein Trupp ehrenwerter Männer auf, der die Parzellen vermaß und mit Pfosten absteckte. Dafür wurden sie von der Gemeinde entschädigt. Sonderbarerweise mußten die Pfosten jedes Jahr wieder neu beschafft werden, sie wurden wohl von den Pächtern stillschweigend mitgenommen. Holz konnte man damals immer und in jeder Form brauchen.
Im Jahre 1853 versuchte man es wieder einmal anders: Die Wiesen wurden auf zwölf Jahre verpachtet, man versprach sich daraus eine bessere Instandhaltung der Wiesen. Die Hauptgräben wurden weiter von der Gemeinde unterhalten. Das Ausheben der Nebengräben war Aufgabe der Pächter, ebenso das Ausmähen der Gräben. Außerdem mußten sie für eine gleichmäßige Verteilung des Aushubes sorgen. Kamen sie ihren Verpflichtungen nicht nach, so konnte die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der Betroffenen durchführen lassen. Es ist aber niemals eine derartige Zahlung in den Rechnungsbüchern verzeichnet.
Im Jahre 1885 verpachtete man zehn verschiedene Wiesen, die in 97 Parzellen aufgeteilt waren. Die Gebote für diese Parzellen waren recht verschieden. Der niedrigste Preis war 5,- Mark, der höchste Preis 80, Mark. Die Grasnutzung von 28 Wegen erbrachte 189,- Mark.
Für die alten Bischofsheimer seien die Wege einmal genannt:
der Bornbergweg Rathweg
der Beuneweg Enkheimer Weg
der Tannwiesenweg die Lettkaute
Berger- und alter Bornweg der Häusergraben vom tiefen See bis an die Eisenbahn
die Vilbeler Hohl
der Gronauer Weg derselbe von der Eisenbahn bis an den Main
der Eselsweg
die Lettergasse Weg im Gemeindewald
der Gärtenweg dto.
Alter Dorfweg dto.
Hochstädterriedweg Waldsee oberer Teil
Hochstädterriedweg neb. d. Feld Waldsee unterer Teil
Breulweggraben bis zum Ried Wege im Wald
Löwenseeweg dto.
Fechenheimer Weg dto.
Die Gemeinde hat in ihre Wiesen erhebliche Beträge investiert; sie wurden von Zeit zu Zeit neu angelegt. Nach dem Aufkommen des Kunstdüngers wurden sie nach vorherigem Eggen mit Thomasmehl und Kali gedüngt.
In der Zeit der beiden Weltkriege und der ihnen folgenden Notzeiten erhielten Wiesen und Wegegras nochmals hohe Bedeutung, denn fast alle Einwohner versuchten, die schmale Ernährungsbasis durch Ziegen- und Stallhasenhaltung zu verbreitern. Mit dem Eintritt normaler Wirtschaftsverhältnisse sank das Interesse an der Kleintierhaltung und damit auch das Interesse an dem Erwerb von Grasstücken.
Das Verschwinden der Pferde, die auch minderwertiges Heu annahmen, die fast restlos durchgeführte Stallfütterung des Rindviehs, das Aufkommen der neuen eiweißreichen Futterpflanzen Klee, Luzerne und Mais weisen die Bedeutung der Wiesen immer mehr in den Hintergrund, eine Erscheinung, die durch die im Handel erhältlichen Kraftfuttermittel noch verstärkt wird.
Der Obstbau in unserer Gemeinde ist sicher schon sehr alt, denn frühe Berichte aus dem Hanauer Land erwähnen die „edlen Baumfrüchte“ in Bischofsheim. Brammerelle spricht 1782 von dem besonders schmackhaften Bischofsheimer Obst.
Das Obst war Bestandteil des „Großen Zehnten“, wurde also besteuert. In den Rechnungsbüchern der Gemeinde sind aber niemals solche Abgaben verzeichnet, erst 1779 taucht das Obst erstmals im Gemeindehaushalt auf. Es werden Apfelbäume gekauft und in den Gemeindegütern gepflanzt. Im Jahre 1783 werden weitere Apfelbäume an der Oberwiese gepflanzt und mit „Stroh-Dorn“ umwunden, wenig später kauft und pflanzt die Gemeinde auch Kirschbäume.
Wahrscheinlich wollte die Gemeinde bei dem gemeindeeigenen Obstbau mit gutem Beispiel vorangehen; auch das Amt Bergen hatte Ratschläge zur Aufzucht und Pflege der Obstbäume herausgegeben. In dem zum Amt Bergen gehörenden Seckbach scheint man schon weiter gewesen zu sein. Dort wurden - wahrscheinlich als Racheakt - 60 der schönsten Obstbäume abgesägt. Sie stellten einen Wert von 800 Gulden dar, das war ein Vermögen. Die Straflisten weisen aus, daß der Diebstahl von Obst hart geahndet wurde; während Holz- und Grasdiebe oft mit nur wenigen Kreuzern bestraft wurden, ging es beim Obstdiebstahl nie unter zwei Gulden ab.
Im Jahre 1805 trafen die Bischofsheimer Obstzüchter mit Obsthändlern aus Freudenberg eine Abmachung. Die Bischofsheimer brachten ihr zu verkaufendes Obst bei Rumpenheim an den Main, wo es die Freudenberger abholten. Für ein Malter „Burschtoufer“ (Borsdorfer) zahlten sie 2 Gulden 30 Kreuzer, ebenfalls für „Mattäpfel“ und „Renetten“, für Fallobst gab es 1 Gulden 40 Kreuzer Bischofsheim lieferte in jedem Jahr rund 500 Achtel Obst ab.
Auch die Gemeinde erntete 1815 die ersten sichtbaren Erfolge ihrer Mühe und verkaufte öffentlich meistbietend ihr Obst für 56 Gulden. Meistens wurde das gesamte Gemeindeobst von Enkheimern angekauft.
Im Jahre 1831 nahm die Gemeinde schon 141 Gulden für ihr Obst ein. Im Jahre 1833 brachte allein die Apfelernte 100 Gulden in die Gemeindekasse, 1835 wurden die Äpfel für 262 Gulden versteigert. Es scheinen gute Obstjahre gewesen zu sein. Man errichtete in den Obstanlagen sogar Wachhäuschen und besetzte sie mit Wächtern, um Diebstähle zu verhüten.
Neuen Auftrieb bekam der Obstbau durch den 1844 nach Bischofsheim gekommenen Lehrer Jäger, der auch ein bedeutender Ornithologe war. Er unterwies die Schüler im Obstbau, züchtete edle Obstsorten, veredelte Wildlinge und verkaufte der Gemeinde jedes Jahr einige junge Apfelbäume, das Stück zu 24 Kreuzer
In einem Brief an den Bürgermeister Brandt von 20. September 1850 wird berichtet, daß der Schullehrer Jäger auf dem alten Friedhof und im Schulgarten eine Obstbaumzucht angelegt habe, die stets als Muster einer Obstbaumschule dienen könne, und daß er sehr viele Auslagen dabei gehabt habe. Der Schulinspektor äußerte zu diesem Brief, daß die naturwissenschaftlichen Kenntnisse und Forschungen des Lehrers Jäger bedeutend seien, daß er viele wissenschaftliche Bücher zum Studium des Obstbaues angeschafft habe und die geringen Mittel eines Lehrers dadurch stark beansprucht seien. Die Behörde gab dem Lehrer einen Zuschuß von 30 Gulden.
Zwei Schüler, die sich besonders gelehrig bei der Veredelung von Obstbäumen erwiesen hatten, wurden von der Gemeinde mit einem Geschenk belohnt; einige am Obstbau interessierte Feldschützen machten Obstbaulehrgänge mit, ein anderer Lehrer wurde für 14 Tage nach Kassel geschickt, um im Obstbau unterwiesen zu werden.
Die in die Feldmark führenden Wege wurden bei nassem Wetter durch Barrieren gesperrt. Damit sollten erstens die Wege vor der Beschädigung zum anderen die Dorfstraßen vor der Verschmutzung geschützt werden. Nur zur Zeit der Obstreife wurden die Barrieren dienstags und freitags geöffnet, damit die Leute in die Wingerte und Obsthaine konnten, um Obst zu holen, das am Mittwoch und Samstag auf den Wochenmärkten in Offenbach, manchmal auch in Hanau, verkauft wurde. Der Verkauf erfolgte nicht nach Gewicht, sondern nach der Stückzahl.
Das Obst wurde meistens in geflochtenen Körben auf dem Kopf in das benachbarte Offenbach getragen oder in einer Schubkarre dorthin transportiert. Wenn sehr viel Obst anfiel, so fuhr wohl auch ein Bauer mit einem Pritschenwagen auf den Markt. Für den Transport eines Obstkorbes nahm er zwei Pfennige. Vor der Obstreife durfte niemand in die Wingerte, nur an bestimmten Tagen wurden diese für zwei bis drei Stunden zum Aufsammeln des Fallobstes freigegeben.
Im Jahre 1911 gründete man den Obst- und Gartenbauverein. Im Jahre 1910 kaufte die Gemeinde 65 Ar bisher als Acker genutztes Land am Apfelsgrund und Geyersberg zur Erschließung neuer Wasserquellen. Dieses Land, das wegen der Gefahr der Trinkwasserverseuchung nicht mehr gedüngt werden durfte, wurde von der Gemeinde mit 63 Apfelbäumen bepflanzt, deren Ernte jedes Jahr öffentlich versteigert wurde. Diese Bäume wurden im Jahre 1970 größtenteils gefällt, da sie nur noch wenig Ertrag brachten und keine Nachfrage mehr nach dem Obst bestand.
Der Obstbau hat an Bedeutung stark verloren. Nur noch vereinzelte Züchter erzielen durch sorgsame Sortenwahl und moderne Schädlingsbekämpfung wertvolles und absetzbares Obst. Der Berger Hang steht voller Obstbaumruinen, Neuanpflanzungen finden selten statt, kaum jemand macht sich noch die Mühe, das Obst zu pflücken. Ab 1970 bleiben sogar die sonst so sehr begehrten Kirschen hängen.
In dem Bestreben, die kostbaren Ernten möglichst ungeschmälert in Scheuer und Keller zu bergen, begann in Bischofsheim schon frühzeitig der Kampf gegen alles, was die Ernteerträge mindern könnte. Raben und Bussarde, Maulwürfe und Hamster wurden vernichtet, wo man ihrer habhaft werden konnte.
Es nicht recht klar, warum die klugen geselligen Raben so verfolgt wurden; ihr Nutzen ist größer als der von ihnen angerichtete Schaden. Nach den Aussagen alter Bischofsheimer müssen sie in ungeheuren Mengen im Buchwald genistet haben. Dreißig bis fünfunddreißig Nester auf einem einzigen Baum sollen keine Seltenheit gewesen sein. Waren die jungen Raben voll befiedert, aber noch nicht flügge, ging es los zum fröhlichen Jagen.
Besonders Offenbacher Bürger sollen es gewesen sein, die sich daran beteiligten. Sie kamen abends in Scharen, besetzten die Gastwirtschaften, lärmten und zechten die Nacht hindurch, und im Morgengrauen brach man auf zum Buchwald. Leitern, Stangen und Gewehre waren das Handwerkszeug. Zur Mittagszeit waren alle Rucksäcke prall gefüllt mit den köstlichen Leckerbissen. Was man nicht selber verzehren konnte, fand auf dem Markt reißenden Absatz. Später schoß man die Nester einfach zusammen oder legte Gifteier aus. Der Erfolg ist nicht ausgeblieben; nur noch einzelne Rabennester sind vorhanden. Schon 1762 bemühte die Gemeinde einen Advokaten, um bei der Hochfürstlichen Regierung Klage über die Ausbreitung der Raben zu führen.
Im Jahre 1806 verknallte der Jäger Seipel in 12½ Tagen für 12 Gulden Pulver und Blei, um die Raben zu erschießen. Er selber wurde mit 5 Gulden honoriert. Die Aktion wurde 1811 wiederholt, außerdem erhielten zwei Niederdorfelder Bürger für das Ausheben der Rabennester 27 Gulden 26 Kreuzer.
Gnadenlos und jedes Jahr wiederkehrend war auch der Kampf gegen die Maulwürfe. Es wurde ein Maulwurfsfänger eingesetzt, der fast immer von auswärts kam und die Tiere mit Schlingen fing. Die Kosten trug selbstverständlich die Gemeinde. Der erste namentlich genannte Maulwurfsfänger war ein Johannes Hoffmann aus Rendel, der für „die Fangung derer Maulwürfe“ 20 Gulden bekam; das war eine hohe Summe. Dieser Betrag erhöhte sich später sogar auf 40 Gulden, das war mehr als das Jahresgehalt eines Lehrers, das er in Bargeld erhielt.
Zu anderen Zeiten wurde der Fänger auch nach der Stückzahl der erbeuteten Tiere entlohnt.
Im Jahre 1900 wurden 153 Maulwürfe gefangen, das Fanggeld betrug 70 Mark, und 1911 betrug die Strecke 236 Stück, für das Stück gab es 25 Pfennige.
Im Jahre 1820 wird auch den Spatzen der Krieg erklärt. In der Gemeinde werden „für 165 Schuh lang“ Spatzenschläuche geschmiert und ausgelegt. In einer Anordnung des Amtes Bergen wird befohlen, daß jeder Bürger des Amtes 15 Spatzenköpfe abzuliefern habe, die sofort nach der Ablieferung zu verbrennen seien. Wer seiner Ablieferungspflicht nicht nachkäme, sollte mit 15 Albus Strafe belegt werden. Im Jahre 1783 müssen die Dachse den Unwillen der Einwohnerschaft erregt haben, denn in Hanau kaufte man bei einem Büchsenmeister zwei Dachsgabeln.
Um 1800 kaufte man zum ersten Mal Giftweizen gegen die Mäuseplage. Nach 1900 breitete sich der Hamster aus. Er bildete eine wirkliche Gefahr für die Landwirtschaft. Im Jahre 1910 gab die Gemeinde allein 591,90 Mark für Giftweizen und Strychninhafer aus. Die Jugend zog auf die Felder, um sich Kerbegeld zu verdienen. Sie lieferten 1.393 Hamster ab. Bei der ersten Ablieferung war Elisabeth Knöll mit 30 erlegten Räubern Schützenkönigin, beim zweiten Einsatz stand Anton Sorg mit 50 gefangenen Hamstern auf einsamer Höhe. Im folgenden Jahre begann auch der Krieg gegen die Wühlmäuse, leider wurden nur 78 gefangen, sie sind nicht ausgerottet worden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren Kartoffeln keine Lebensmittel, sondern Leckerbissen. Die Kartoffelkulturen wurden stark bedroht durch den Kartoffelkäfer. Die chemische Industrie lag völlig darnieder und konnte keine Bekämpfungsmittel liefern. So wurde die gesamte Bevölkerung aufgerufen, sonntags die Kartoffelfelder unter der Leitung bewährter Antifaschisten von den Schädlingen zu befreien, indem mit den Fingern die unappetitlichen Larven der Käfer totgedrückt wurden. Geholfen hat es nicht viel. Man wurde der Schädlinge erst Herr, als die chemische Industrie in ausreichender Menge geeignete Bekämpfungsmittel liefern konnte.
Früher war das Leben mehr abhängig von der Witterung; schlechte Getreide-, Hackfrucht-, Wein- und Obsternten konnten Katastrophen bedeuten. Keine Versicherung ersetzte vom Hagelschlag niedergewalzte Getreideernten. So ist es zu verstehen, daß man das Eigentum durch ständige, oft lästige und teure Wachen vor Feuer und Diebstahl schützen und auch die Felder stets unter Beobachtung gewissenhafter Männer wissen wollte.
Das Amt eines Feldschützen stand in hohem Ansehen und war sehr begehrt. Ein Feldschütz war eine Respektsperson. In der Zeit der Zentgrafen, in der die sogenannten Bürgermeister immer nur auf ein Jahr gewählt wurden und nur Gemeinderechner waren, hatte es sich eingebürgert, daß man die entlassenen Bürgermeister nach der Wahl ihrer Nachfolger zu Feldschützen machte.
Diese Handlungsweise wurde durch scharfe Erlasse des Amtes verboten. In den Erlassen heißt es, daß kein Besitzer großer Güter, kein Geschäftsmann („Geschäftsbeständer“), kein gewesener Bürgermeister, kein Händler und kein Treideler ein Feldschütz werden durfte, auch kein ganz Armer, der aus großem Respekt vor den Reichen gegen diese nicht vorgehe. Es dürfen nur ordentliche, charakterfeste Leute gewählt werden, die auch Zeit haben, abends, nachts und morgens auf die Felder zu gehen. Die Feldschützen hatten das Recht und die Pflicht, jeden Fremden zu verhören und besaßen damit auch allgemeine polizeiliche Befugnisse.
Man muß es den Bischofsheimer Feldschützen wohl nachsagen, daß sie ihr Amt gewissenhaft versahen und ohne Ansehen der Person handelten. In den Straflisten, die über viele Jahrzehnte heute noch vorliegen, treten neben den stets wiederkehrenden Namen der notorischen Übeltäter auch die Namen der Bischofsheimer Prominenz gar nicht so selten auf. Da bekommt der allgewaltige Zentgraf seine Strafe ebenso wie der Pfarrer, die Bürgermeister, der Lehrer, die Wirte, die großen Bauern.
Damals war ja das Gras jedes Weges, jedes Grabens und natürlich jeder Gemeindewiese verpachtet wurde und hohe Beträge einbrachte. Ganz besonders hoch wurde der Obstdiebstahl bestraft, da ging es nie unter zwei Gulden ab, das war der Arbeitslohn eines Arbeiters für 40 Tage.
Unterschiede beim Bestrafen gab es jedoch auch. Auswärtige „Frevler“ wurden besonders zur Kasse gebeten. Wenn etwa ein Niederdorfelder oder Wachenbucher Bauer oder Viehhändler gegen die hiesigen Bestimmungen verstieß, waren die Strafen doppelt so hoch; das beruhte wahrscheinlich auf Gegenseitigkeit, und Bischofsheimer Bauern wird es bei Verstößen in fremden Feldmarken genauso ergangen sein.
Besonders oft traten in den Straflisten der Feldschützen Bezeichnungen wie „Jud Mordge, Jud Levi“ usw. auf. Diese Strafen waren immer hoch, nicht, weil diese Leute als Juden besonders bestraft wurden, sondern weil sie auswärtige Viehhändler waren, die ihr Schlacht- und Zuchtvieh durch die Lande treiben mußten und wohl leicht der Versuchung unterlagen, ihr Vieh hier und dort ein wenig weiden zu lassen.
Die Feldschützen wurden auch bei der Abgabe des Großen Zehnten eingesetzt. Zwar gab es besondere „Zehnter“, aber ohne die Feldschützen kam man nicht aus. Vor allem hatten sie darauf zu achten, daß kein Hälmchen der Ernte abgefahren wurde, bevor die Zehnter in Tätigkeit getreten waren. Als um 1840 einmal drei Bauern aus dem Ort die Ernte ihres Feldes einfuhren, bevor die Zehnter den Ernteanteil der Steuer herausgestellt hatten, wurden die drei Bauern mit Geldstrafen belegt, den Feldschützen drohte man im Wiederholungsfalle unnachsichtig Gefängnis an. Auch bei der Weinlese wurden die Schützen benötigt und verdienten sich einiges Geld für das Tragen der Bütten.
Die Feldschützen trugen Dienstmützen, später bekamen sie glänzende Messingschilder, die, mit ihrem Namen versehen, an ihre Dienstjacken genäht wurden. Sie hatten Hunde und führten auch Waffen mit sich, meistens wohl Terzerole, die häufig von der Gemeinde beschafft wurden und vergleichsweise billig waren. Man konnte wohl niemand ernstlich damit schaden. Zur Brutzeit der Raben, zur Erntezeit und im Herbst bei der Weinlese hatten sie auch Gewehre, aus denen unglaubliche Mengen Pulver verknallt wurden, um die Vögel zu stören. Erst nach 1820 bekamen sie außer Pulver auch Blei und konnten scharf schießen.
Es waren gefürchtete Herren, die Feldschützen. Gerade in den Notzeiten, wenn etwa wie im Siebenjährigen Krieg durch die dauernden Einquartierungen und Besatzungen von Freund und Feind keine Nahrung für die Menschen und kein Futter für das Vieh und erst recht kein Geld vorhanden war, versuchten die Leute ihre große Not durch Feld- und Walddiebstähle zu lindern. Im Jahre 1760, also mitten im Krieg wurden allein an Feld- und Waldbußen 68 Gulden verhängt und auch bezahlt. Das war eine Summe, die dem Arbeitslohn eines Tagelöhners für 680 Tage entsprach.
Im Jahre 1795 war ein so kalter Winter, daß die Weinstöcke sämtlich erfroren und eine Getreidemißernte eintrat. Die Bauern konnten nicht einmal das Stroh für die einquartierten Franzosen aufbringen. Wieder stiegen die Strafen steil an.
Die Schützen versahen auch im Winter ihren Dienst. Besonders fette Beute brachten sie ein, wenn auswärtige Fuhrleute dabei ertappt wurden, daß sie über Bischofsheimer Acker oder Wiesen fuhren oder bei nassem Wetter Bischofsheimer Feldwege benutzten. Sonderbarerweise gab es auch Jahre, in denen nicht ein einziger Kreuzer an Strafen einging.
Die Feldschützen erhielten um das Jahr 1825 nur einen Jahreslohn von 4 bis 10 Gulden von der Gemeinde. Der größere Teil ihrer Besoldung wurde auf die Grundstücksbesitzer umgelegt. Im Jahre 1829 forderten die Schützen ganz unverfroren ihren Lohn für das Büttentragen bei der Weinlese, doch der Zentgraf strich die Forderung mit dem Vermerk: Ist keine Lese gewesen.
Im Jahre 1840 bekommen die Schützen den Titel „Feldpolizei“. Seit 1864 wurden die Feldschützen den bisher besser bezahlten Waldschützen gleichgestellt und erhielten 80 Gulden Jahreslohn. Dieser Betrag wurde 1875 auf 180,- Mark für jeden der beiden Schützen erhöht, 1900 bekam jeder 375,- Mark, 1912 schon 1.250,- Mark.
Als 1920 in den Inflationsjahren die Feld- und Obstdiebstähle sich zu häufen begannen, wurde ein Jagdgewehr mit Patronen für den Feldschützen gekauft. Mit Genehmigung des Landratsamtes versah er jetzt also bewaffnet seinen Dienst, doch ist anzunehmen, daß die Waffe wohl nur demonstrativ wirken und nicht zum Schießen auf Menschen eingesetzt werden sollte. Außerdem wurden sechs Ehrenfeldhüter eingesetzt, um möglichst viele Gebiete der Feldmark überwachen zu können.
In den bitteren Notjahren von bis 1948 zog ein endloser Strom von hungernden Menschen aus den zerbombten Städten und Quartieren der Heimatvertriebenen auf das flache Land, um etwas Korn, Obst oder ein paar Pfund Kartoffeln legal oder illegal zu erwerben. Auch zu dieser Zeit waren die Bauern gezwungen, während der Reife und Ernte in ganzen Trupps bis in den späten Abend die Felder zu durchstreifen. Als 1969 der Feldhüter Fritz in Pension ging, fand sich kein geeigneter Nachfolger, und so ging mit ihm ein jahrhundertealtes ehrenvolles Amt in der Gemeinde vorerst zu Ende.
Der Bischofsheimer Wald hat im Leben der Gemeinde stets eine bedeutende Rolle gespielt. Der Wald ist sicher einmal Bestandteil des Reichsbannes Dreieich gewesen, da Bischofsheim ein Waldhubendorf war. Eine der 36 Förstereistellen rund um den Wildbann Dreieich befand sich hier. In dem Weisthum über Bischofsheim aus dem Jahr 1303 wird ausdrücklich noch einmal bestätigt, daß der Wald und das Wasser Eigentum des Königs sei und daß nur ihm und niemand anderem Zahlungen dafür zu leisten seien.
Die Gemeinde konnte das benötigte Bau- und Brennholz aus dem Wald erwerben, durfte im Wald das Vieh hüten lassen und die Schweine zur Herbstzeit „zur Mastung“ in den Eichen- und Buchenwald treiben. Die Jagd durfte nur der Fürst ausüben, auf Jagd- und Holzfrevel standen sehr schwere Strafen, besonders das Abschälen der Eichenrinde zu Gerberzwecken war strengstens untersagt.
Auf welche Weise der Wald in den Besitz der angrenzenden Gemeinden Bischofsheim, Bergen und Fechenheim gekommen ist, kann nicht nachgewiesen werden. Im Jahre 1758 hatte Bischofsheim jedenfalls seine heutige Waldfläche. Diese muß nach dem Dreißigjährigen Krieg völlig verwüstet gewesen sein. Die immer wieder durch das Land ziehenden Truppen, die umherstreifenden Horden der Marodeure und verwilderten heimatlosen Bauern hatten ihn in unzähligen Wachfeuern verbrannt, und nach Beendigung des Krieges sind wohl die Restbestände als Bau- und Brennholz verwendet worden. Noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts berichtet der Bischofsheimer Pfarrer, daß im ganzen Wald nur noch 15 hohe Bäume ständen und daß er an Stelle seines Deputatholzes nur jedes dritte Jahr ein Bündel Reiser bekäme, die nicht dicker als ein Finger sind.
In den Einnahmebüchern der Gemeinde ist stets verzeichnet: „Einnahme aus dem Walde: Nichts“. Ebenfalls steht unter dem Titel: Einnahme aus der Schweinemast jahrzehntelang der Eintrag: „Nichts“, zumal die Gemeinde noch keinen tragbaren Wald, sondern lauter jungen Anwachs hat Für die Not der Zeit ist bezeichnend, daß auch diese jungen Bäumchen gestohlen wurden, wo es nur ging. Im Jahre 1760 wurden allein für 39 Gulden Forststrafen verhängt.
Holz war eine Kostbarkeit, auch das kleinste Stückchen, jeder Span fand seinen Abnehmer. Das wenige Holz, das bei der Durchforstung der jungen Bestände anfiel, wurde gleichmäßig an die Einwohner verteilt, jeder mußte 15 Albus dafür bezahlen, jede Witwe 7 Albus 4 Heller. Bei Waldfrevel mußte der Wert des gestohlenen Holzes ersetzt werden, zusätzlich war ein Mehrfaches des Holzwertes an Strafe zu entrichten.
Die Gemeinde war sich des Wertes und der Bedeutung des Waldes wohl bewußt und kaufte seit 1761 wieder und immer wieder große Mengen von Eicheln und Bucheckern als Saatgut an, um die Kahlschläge aufzuforsten. Später wurden auch Kiefern-, Tannen-, Erlen- und Hainbuchenpflanzen gekauft und trotz bitterster Armut immer wieder neue Kulturen angelegt. Wenn man dieses Saatgut und diese Pflanzenmengen zusammenrechnet, könnte man meinen, die ganze Feldmark sei Wald geworden.
Ein Kahlschlag wurde sofort von seinen Baumstümpfen befreit. Daß diese für teures Geld an die Einwohner verkauft wurden und reißenden Absatz fanden, versteht sich von selbst, und es blieb wohl nicht ein Würzelchen zurück. Das gerodete Waldstück wurde nun öffentlich meistbietend versteigert, um es vorerst landwirtschaftlich zu nutzen. Der Pächter war gehalten, zwei Jahre lang Hackfrüchte anzubauen, etwa Dickwurz oder Kartoffeln. Im dritten Jahr mußte Getreide gesät werden, dann wurde die Baumsaat in die Erde gebracht, das ganze Waldstück mit Strohseilen symbolisch als „Betreten verboten“ abgesichert, und der Pächter mußte sich verpflichten, das Getreide bei der Ernte so hoch abzumähen, daß kein Baumsprößling beschädigt werden konnte.
Im Jahre 1757 war das Waldgebiet der Gemeinde 382 Morgen, 3 Vierthel und 3 Ruthen groß. Im Jahre 1775 wurden wieder erhebliche Mengen von Eicheln und Bucheckern gekauft, der Eichelacker konnte mit Korn besät werden und erbrachte eine Pachtsumme von 29 Gulden 2 Albus 4 Heller, der Bucheckernacker 20 Gulden 20 Albus. Das waren auf jeden Fall sehr hohe Pachtbeträge, zumal es sich ja nicht um ein in guter Bodenkultur stehendes Ackerland, sondern um rohen Waldboden handelte.
Sonst gab es keine Einkünfte aus dem Wald, nur gelegentlich gingen kleinere Summen aus dem Verkauf von Tannen- und Eichenreisig ein. Es ist schwer zu erklären, woher zu diesen Zeiten die Einwohner ihr Bau- und Brennholz erhielten. Sie haben es wahrscheinlich in Hanau gekauft oder Spessartholz von den Flößern auf dem Main erworben. Die angebrannten und halbverkohlten Holzreste aus dem am 6. Januar 1776 abgebrannten Schulhaus wurden öffentlich versteigert und erbrachten 37 Gulden 13 Albus.
Im Jahre 1779 wurden auf einem Kahlschlag wieder Eicheln und Bucheckern gesät. Die Gemeinde nutzte diesen Acker selbst als Getreidefeld und erzielte bei der Versteigerung vor der Ernte eine Einnahme von 62 Gulden 5 Albus. Das war eine gute Spritze für die Gemeindekasse.
Nutzholz gab es immer noch nicht, das Bauholz für die neue Schule und die Schulscheune kam aus dem Spessart, es wurde bis Rumpenheim oder bis zum Hollerborn an der Mainkur geflößt und von dort nach Bischofsheim gefahren. Auf diesem Wege gelangte auch viel Brennholz, das von den Mainschiffern erworben wurde, in den Ort.
Im Jahre 1798 wurde der Wald hinter dem Haingraben gefällt und gerodet. Er lag zwischen der Niedergasse und der Waldstraße. Es wurde für viel Geld Werkholz verkauft; allein für das Roden der Stümpfe bezahlte man 46 Gulden. Der Boden wurde landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt, und der Haingrabenzins wird als Einnahmequelle der Gemeinde viele Jahre hindurch in den Rechnungsbüchern der Gemeinde verzeichnet.
Im Jahre 1804 hatte es sich anscheinend einmal gelohnt, die Schweine in den herbstlichen Wald zu treiben, denn zum ersten Mal treten vier Gulden als Einnahme „Für die Gemeindemastung“ auf; 1806 erbrachte das Holz des Waldes schon 82 Gulden, die jahrelangen Kosten begannen sich zu verzinsen.
Immer wieder wurden erhebliche Mengen an Eicheln, Bucheckern und Tannensamen gesät, Birken- und Erlensetzlinge angepflanzt. Die Aufsicht hatte der „Jagdfourier“, der sich auch 12½ Tage lang bei der „Erschießung der Raben“ im Dorfelder Wald betätigte, 5½ Gulden verdiente und dabei für 12 Gulden Pulver und Blei verknallte.
Die Strafen für Forstfrevel steigen ständig. Jedes Jahr treten in den Straflisten wieder dieselben Namen auf, ein Zeichen, daß sich der Diebstahl trotz aller Strafen wohl doch gelohnt hat.
Im Jahre 1814 war die Not der Bevölkerung so groß, daß man im Wald Wachen aufstellte, um Holzdiebstähle zu verhindern. Diese Wachen mußten ihren Dienst unentgeltlich versehen. Um den Wachdienst etwas erträglicher zu gestalten, bewilligte die Gemeinde den Wächtern 14 Maß Branntwein (rund 21 Liter) für 9 Gulden 10 Albus.
Im Jahre 1816 wurden 25 Morgen abgetriebener Wald auf zwei Jahre an Ackersleute verpachtet. Die Pacht betrug 154 Gulden Es muß eine gewaltige Menge Holz geschlagen worden sein, da aber keinerlei Einnahmen aus dem Wald verzeichnet wurden, muß das Holz wohl unentgeltlich an die Gemeindemitglieder abgegeben worden sein.
Der erste größere Holzverkauf aus dem Wald erfolgte im Jahre 1829. Bischofsheim quoll von Besuchern über, denn 250 Käufer versammelten sich im Ort. Sie kamen aus Bischofsheim, Massenheim, Vilbel, Dortelweil, Eschersheim und Großkarben. Die Versteigerungsprotokolle sind noch vorhanden. Der Gesamterlös betrug 1.320 Gulden 20 Albus.
Trotz des reichen Holzanfalles wurde jede andere Möglichkeit ausgenutzt, Holz zu bekommen. Altes dürres Holz von ausgesägten oder dürren Obstbäumen, Späne, die beim Brückenbau zurückblieben, alte hölzerne Fensterrahmen und Türen von der Reparatur des Pfarrhauses, umgestürzte Pappeln und Platanen: alles fand Käufer, die oft erstaunlich hohe Preise dafür bezahlten. In den Straflisten traten häufiger Holzdiebe auf, die ihre Strafe nicht bezahlen konnten oder wollten. Sie wurden daher „körperlich bestraft“, was wohl bedeutete, daß sie ins Gefängnis mußten.
Ab 1831 verpachtete die Gemeinde die Kahlschläge nicht mehr, sondern ließ sie durch Ackersleute bestellen und verpachtete die Ernte auf dem Halm. Die bei der öffentlichen Versteigerung erzielten Preise waren oft sehr hoch. Im dritten Jahr wurden stets wieder Waldkulturen angelegt.
Bei der Versteigerung wurde allen Interessenten bekanntgegeben, daß sie vor der Abfuhr des Holzes den Gesamtbetrag bei der Gemeinde zu zahlen hätten, zusätzlich zwölf Kreuzer für eine Klafter Holz, vier Kreuzer für einen Raufen Wellen und sechs Kreuzer Aufsichts- und Anweisgeld. Diese Bedingungen wurden häufig nicht eingehalten, und viele Käufer mußten lange wegen der Begleichung ihrer Schuld gemahnt werden. Häufig zahlten sie erst nach Verurteilung durch die Gerichte, dann kamen allerdings noch die Gerichtskosten und fünf Prozent Zinsen dazu.
Ein großer Holzeinschlag erfolgte wieder im Jahre 1834. Ein Feldschütz und ein Bürger übernahmen die Bewachung des geschlagenen Holzes im Wald. Die Gemeinde bewilligte ihnen für jede Nacht ein halbes Maß Branntwein, den sie sich auch getreulich bei dem Wirt Keller abholten. Schließlich war der Betrag bei dem Wirt auf 26 Gulden 6 Albus angelaufen, und da niemand zahlte, verklagte der Wirt die beiden trinkfreudigen Wächter. Diese gingen zum Kreisamt nach Hanau und beschwerten sich über die Gemeinde, worauf die Gemeinde angewiesen wurde, die Forderung zu begleichen. Für die beiden Wächter war die Angelegenheit damit allerdings noch nicht bereinigt, denn sie forderten für 132 Nächte Wachdienst pro Nacht 16 Kreuzer, was abermals eine Summe von 35 Gulden 12 Albus ausmachte. Auch diesen Betrag mußte die Gemeinde zahlen, sie hat aber dann später keine Wächter mehr für Schnapslohn eingesetzt.
Die Finanzlage der Gemeinde war um 1840 so gut, daß das auf Kosten der Gemeinde eingeschlagene Holz kostenlos an die Bürger verteilt wurde. Der Förster Zilcher aus Bergen führte eine genaue Liste über Art und Menge des an die Gemeinde gelieferten Brennholzes. Das Nutzholz wurde allerdings verkauft. Die Anpflanzungen gingen regelmäßig weiter, der Tagelohn einer Pflanzerin betrug 24 Kreuzer, dafür konnte man sich etwas mehr als ein Brot kaufen.
Im Jahre 1846 sind die schönen Jahre des Freiholzes wieder vorbei, man muß wieder zahlen. Die Revolution von 1848 ging am Wald nicht spurlos vorüber. In jenen Tagen, als alles drunter und drüber ging, zog man froh und unbekümmert in den Wald und schlug nieder, was man brauchen konnte. Ob es nur Bischofsheimer waren oder diese mit Personen aus anderen Nachbarorten zusammenarbeiteten, ist nicht vermerkt. Aber besonnene Bürger konnten doch Ordnung schaffen und die Waldfrevler vertreiben. Die Gemeinde hatte 25 Tage im Wald zu tun, um die gefällten Eichenbäume ordnungsgemäß bebauen zu lassen.
Im Jahre 1853 wurde nach öffentlicher Bekanntmachung in drei Tageszeitungen die Gemeindejagd meistbietend versteigert. Der geheime Finanzrat Deiner aus Frankfurt bekam sie für 181 Gulden.
Der Tageslohn eines Waldarbeiters im Jahre 1855 betrug 30 Kreuzer, 1866 betrug der Lohn schon 40 Kreuzer und stieg 1868 sogar auf einen Gulden. Die Einnahmen der Gemeinde aus dem Wald stiegen im Jahr 1868 auf insgesamt 1.460 Gulden.
Nun konnte man im folgenden Jahr das Brennholz wieder unentgeltlich verteilen und die Besoldung des Waldschützen von 50 auf 70 Gulden erhöhen. Im Jahre 1872 verkaufte die Gemeinde erstmals Tannen- und Eichenpflanzen aus ihrem Forstgarten. Auch die Bischofsheimer Bauern erwarben, soweit sie Waldbesitzer waren, hier ihr Pflanzgut.
Nach dem Krieg 1870/71 wird alles wesentlich teurer. Der Ertrag des Waldes stieg 1875 auf 4.439,80 Mark, die Jagd erbrachte 857,- Mark, 1876 warf der Wald sogar 6.653,30 Mark ab. Der Preis für einen Kubikmeter Buchenscheitholz stieg auf 12,- Mark. Die Gemeinde verkaufte 260 Zentner Eichenlohrinde à 6,- Mark, im folgenden Jahr sogar 450 Zentner an die Gerbereien.
Ab 1881 setzte der Verkauf von Christbäumen ein, das Stück für 15 bis 30 Pfennig, nur der Pfarrer und die Vereine kaufen sich große Bäume zu 2,- Mark. In diesem Jahr wurde erstmals der Waldsee zur Eisgewinnung verpachtet. Der Pächter zahlte für die damals noch beachtliche Eisfläche 16,20 Mark, während der Gänssee nur 3,40 Mark brachte. Auch die Wiese um den Waldsee wurde verpachtet.
Ein Kubikmeter Eichenscheitholz kostete in diesem Jahr 8,- bis 9,- Mark, ein Erdstock 2,- bis 3,- Mark. Im Jahre 1885 wurden zum erstenmal im Wald Eicheln als Saatgut gesammelt. In schlechten Heujahren wurde Laub aus dem Wald als Viehfutter verkauft. Noch 1890 wurden Kahlschläge drei Jahrelang landwirtschaftlich genutzt.
In diesem Jahr wurde die Jagd wieder neu verpachtet. Die Pacht stieg auf die sehr hohe Summe von 2.600,- Mark. Der Pächter war selbstverständlich ein Frankfurter. Die Insertionsgebühren für die Jagdverpachtung betrugen 38,70 Mark, inseriert wurde im Frankfurter Journal, im Frankfurter Generalanzeiger, in der Frankfurter Kleinen Presse, im Hanauer Anzeiger und in der Offenbacher Presse.
Im Jahre 1891 wurde erstmals Maschendraht zur Einfriedung der Waldkulturen gekauft. Die alten Strohseile hatten wohl auch wenig abgehalten. Die Kosten für diesen Draht bürdete man dem Jagdpächter auf, der auch die die Jagdverpachtung betreffenden Inserate in den Tageszeitungen bezahlen mußte.
Während man im Vorjahr Saateicheln verkaufte, bezog man jetzt vier Zentner aus Alzenau zum Preis von 62,- Mark. Von 1893 an verkaufte die Gemeinde in erheblichem Umfang Baumstützen aus dem Wald, ein Zeichen, daß der Weinbau zum Erliegen gekommen war und in den Wingerten Obstbäume standen. Aus dem Verkauf von Laub- und Streuzeug der gar nicht wenig Geld einbrachte, kann man auf schlechte Erntejahre in der Landwirtschaft schließen.
Im Jahr 1894 muß ein großes Eicheljahr gewesen sein. Obwohl es für einen Liter Eicheln nur vier Pfennige gab, verdienten sich 26 Personen durch das Einsammeln der Früchte 146,88 Mark.
Der bäuerliche Wald lag am Alleeweg in der verlängerten Jahnstraße. Dieser Wald wurde bei der Verkoppelung an die Gemeinde abgegeben. Natürlich machten die Besitzer erst einmal reinen Tisch. Die Gemeinde ließ alles wieder neu anpflanzen. Im Jahre 1897 begann die Serie der Waldfeste, es ist das Verdienst der „Liederlust“, das erste Fest dieser Art gefeiert zu haben.
Der Tageslohn eines Waldarbeiters ist auf 2,30 Mark gestiegen, es wird auch schon im Akkord gearbeitet, für ein Kubikmeter Scheitholz, Brechholz und Erdstücke werden zwei Mark, für eine Welle Holz sechs Pfennige gezahlt.
Nun schaltete sich bei der Verwaltung des Waldes der Staat ein. Der königliche Forstmeister Mühlhausen auf Forsthaus Neuhof bei Hanau arbeitete für 75,- Mark einen neuen Betriebsplan für den Wald aus. Im Jahre 1900 erschien im „Generalanzeiger“ eine Bekanntmachung, daß 2.900 Kubikmeter gutes Bauholz am Leuchtholz in Bischofsheim versteigert werden sollen.
Im Jahre 1902 wurden im Bischofsheimer Wald zwei eiserne Bänke aufgestellt zum Ausruhen für Kranke; die erste Andeutung, daß man auch die soziale Bedeutung des Waldes erkannt hat. Der Jagdpächter protestierte heftig, aber erfolglos. Im folgenden Jahr wurden allein 2.250,91 Mark für neue Kulturen ausgegeben. Mit dem beginnenden Wachstum der Gemeinde setzte auch die Zurückdrängung des Waldes ein; an der Leuchte wurden Kahlschläge urbar gemacht und nicht mehr bepflanzt.
Im Jahre 1908 stieg die Jagdpacht auf 3.000,- Mark an, dazu kamen die üblichen Nebengebühren. Allein für die Drahtzäune im Wald wurde der Jagdpächter im Schnitt mit 300,- Mark belastet. Eigenartig ist, daß bei dieser Verpachtung zwei Pächter auftraten, Dr. Hoffmann (Mainkur), pachtete die Gemeindejagd, Karl Rother (Frankfurt) die Genossenschaftsjagd. Der Förster Günther aus Enkheim, war anscheinend seines Amtes enthoben worden.
Am 20. Juli 1909 erteilte der Bürgermeister Heck die Anweisung, daß der Witwe des Försters Günther noch 2½ Monatsgehälter auszuzahlen seien. Es liegt jedoch ein Brief des Försters Günther vom 29. Juli 1909 aus dem Gefängnis vor, in dem er die Erlaubnis gibt, das ihm noch zustehende Gehalt an seine Frau auszuzahlen.
Nach den beiden Weltkriegen erwies sich der Wald als eine schier unerschöpfliche Quelle an Wohltaten. Die Gemeinde ließ abschlagen, was forstwirtschaftlich gerade noch zu verantworten war, und kein Würzelchen und kein Zweiglein blieben liegen. Nach jedem Sturm wurde das dürre Holz von fleißigen Händen aufgelesen. Kein Pilz blieb stehen, keine Himbeere hängen, Laub und Moos wurden in die Ställe gebracht. Die Erlöse aus dem Wald gehörten zu den besten Einnahmequellen der Gemeinde.
Gemeinsam mit der Stadt Bergen-Enkheim und der Gemeinde Bischofsheim hat die Stadt Frankfurt am Main Lobenswertes getan, um der Bevölkerung der umliegenden Orte diesen schönen Wald durch Aufstellen von Ruhebänken und Errichtung von Wanderwegen und Schutzbütten zu erschließen. In der Vilbeler Landstraße wurde durch die benachbarte Großstadt ein weites Gelände zu einem Spielplatz mit sehr vielen Möglichkeiten zur körperlichen Betätigung umgestaltet, der auch von Bischofsheimer und Bergen-Enkheimer Bürgern viel aufgesucht wird.
Wohl das schönste Geschenk gab Bischofsheim seinen Bürgern durch die Anlage des Waldsees mit dem Kinderspielplatz. Im Jahre 1972 wurde der Bevölkerung eine aus 20 Stationen bestehende Trimm-Dich-Anlage im Wald zur Verfügung gestellt, die eifrig von jung und alt benutzt wird. Die Pläne für den 1974 zu errichtenden zwischen dem Waldsee und dem Ort liegenden Waldspielplatz sind fertig. Er dürfte mit seinen 32.500 Quadratmeter ein Ausmaß besitzen, der nicht nur den Kindern, sondern auch den Erwachsenen ausreichend Gelegenheit zur Erholung und Entspannung bieten wird. So hat sich der Charakter des Waldes völlig geändert; als Wirtschaftsfaktor hat er weitgehend seine Bedeutung verloren, er ist ein Waldpark geworden, der bei einer ständig wachsenden Zahl von Besuchern als Naherholungsgebiet bezeichnet werden muß.
Das Dorf war zwar leidlich durch Gräben, Hecken und verschlossene Tore geschützt, aber für routinierte Ganoven dürfte es nicht allzu schwer gewesen sein, die primitiven Absperrungen zu überwinden. Die Wächter auf den nächtlichen Straßen stellten doch wohl einen guten Schutz dar, denn es wird eigentlich nur einmal von einem Einbruch im Pfarrhaus berichtet, und als die Nachtwächter im Jahre 1771 einmal einen fremden „Nachtdieb“ fingen, wurden sie sehr gelobt und erhielten vom Amt in Bergen eine für die damalige Zeit erstaunlich hohe Belohnung.
Während draußen auf den Straßen oft Raub und Mord zu verzeichnen waren, Streifen zu Fuß und zu Pferde für die Sicherheit der wenigen Reisenden zu sorgen versuchten, versahen die braven Bischofsheimer Nachtwächter treu und gewissenhaft ihren Dienst, um Scheunen, Ställe und Vieh, die niedrigen Fachwerkhäuser und die ruhig darin schlafenden Nachbarn vor aller Unbill zu schützen. „Bewaffnet" waren die Wächter mit Spieß, Laterne und Horn. Im Winter mußten sie von 8 Uhr abends bis 4 Uhr morgens stündlich „die Uhr blasen“, im Sommer von 9 Uhr bis 3 Uhr.
Bei drei Gulden Strafe waren sie gehalten, unbedingt bis an das letzte Haus der Straße zu gehen und dort zu blasen. Anfang und Ende des Weges müssen unberechenbar und jedesmal anders sein. Nachtwächter und Beiwächter müssen verschiedene Straßen gehen. Auch die Hirten konnten zum Nachtwächterdienst herangezogen werden, wenn sie maulen, so soll ihnen ein Gulden vom Lohn abgezogen werden. Vor, während und 14 Tage nach der Frankfurter Messe mußte ein zweiter Nachtwächter mitgehen.
Besondere Anordnungen galten zur Abwendung von Einbrüchen. Da mußte durch Dauerton Diebesalarm geläutet werden, während Feueralarm durch Läuten in Abständen kundgetan wurde. Alle Männer mußten nun aus dem Bett springen und den Nachtwächtern zu Hilfe eilen. Wurde in einem Nachbarort Diebesalarm geläutet, so mußten sofort alle Pforten und Tore besetzt werden und die übrige Mannschaft hatte sich auf den Weg zu dem betreffenden Ort zu begeben, um die Diebe zu fangen. Läuten durfte man in diesem Fall aber nur in dem überfallenen Dorf.
In unruhigen Zeiten wurden die Wachen verstärkt, manchmal waren es acht Wächter. Zu diesen Sonderwachen waren alle männlichen Bewohner verpflichtet, auch Frauen sind manchmal mitgegangen. Nur die Juden waren von dieser Pflicht befreit, sie hatten dafür aber ein besonderes Hut- und Wachgeld zu bezahlen. Im Bedarfsfall griff man stets zuerst auf die Hirten zurück, sie mußten immer wieder einspringen und außerhalb des Dorfes Wache gehen. Die Rinder- und Schweinehirten schrieben an das Amt, daß dies eine große Belastung für sie sei, auch zerrissen sie sich an den Dornen der Bischofsheimer Hecke ihre Kleider. Man möchte ihnen doch wenigstens einen Malter Korn als Zulage geben.
Doch das Amt antwortete ihnen, daß keine Zulage bewilligt werde, und daß sie sich von der Gemeinde ein Paar Schuhe kaufen lassen sollten. Besonders schwer hatten es die Nachtwächter, wenn wieder einmal Kriegsvolk im Ort war. Einsichtige Kommandeure stellten ihnen dann Husaren zur Verfügung, die sie auf den Wachgängen begleiteten. Das war also so eine Art Militärpolizei.
In Bischofsheim wurden noch zusätzlich die „Schleichwächter“ eingesetzt (dieser Begriff ist andernorts weithin unbekannt). Die Schleichwächter waren Nachbarn, die noch 1848 vom Gemeinderat eingeteilt wurden. Sie hatten eine halbe Stunde zu „schleichen“, dann durften sie auf das Rathaus gehen und den nächsten „Schleicher" fortschicken. Traf ein Wächter vor Ablauf einer halben Stunde ein, so hatte er auch die Wache der nächsten halben Stunde zu übernehmen. Trat er seinen Dienst gar nicht an, wurde er mit 15 Silbergroschen bestraft, in jedem Wiederholungsfall wurde die Strafe verdoppelt.
Im Jahre 1772 fertigte der Bischofsheimer Schmied Köhler zwei neue Dorfspieße für die Nachtwächter an. Von 1829 bis 1880 war Johannes Wörner von der Gemeinde als Nachtwächter angestellt. Anfangs bekam er ein Jahresgehalt von elf Gulden. Im Jahre 1873 erhielten die acht Nachtwächter insgesamt 255 Gulden oder 200 Taler.
Mit der Einführung eines besoldeten Wächters entfiel die Verpflichtung der Bürger, Nachtwache zu gehen. Die Kosten für die Wächter wurden durch Umlage von allen Steuerpflichtigen aufgebracht. Noch 1886 wurde der Schleichwachdienst durch drei Bürger versehen, 1888 sogar durch fünf Personen, die entlohnt wurden. Das Heizmaterial für das Wachhaus - früher Torf, ab 1889 Steinkohlen - wurde von der Gemeinde geliefert.
Die Besoldung der Nachtwächter war recht kümmerlich, sie wurde auch kaum erhöht, während Feld- und Waldschützen sowie der verhältnismäßig hochdotierte Gemeindediener von Zeit zu Zeit höhere Bezüge erhielten. Man mutete den Wächtern zu, nebenbei das ebenfalls gering besoldete Amt des Hirten zu versehen. Wann sollten die Leute eigentlich schlafen?
Das Wachhaus der Gemeinde lag in der Niedergasse. Es wurde im Jahre 1872 durch Brand beschädigt und dann abgerissen. In diesem Haus versammelten sich auch die Feldstreifen, die in unruhigen Zeiten oder Notzeiten aus den Reihen der Landwirte gestellt wurden und in Gruppen durch die Felder streiften, um Wein und Obst, Getreide und Hackfrüchte vor Diebstählen zu schützen. Diese freiwilligen Feldstreifen gab es auch in den Notzeiten nach den beiden Weltkriegen.
Das Amt der Nachtwächter ging hier am Ort sang- und klanglos zu Ende. Der letzte Nachtwächter war ein freundlicher alter Herr mit Namen Emil Seibt, der für ein geringes Entgelt nachts durch die Straßen ging ohne Spieß, ohne Laterne, ohne Horn; er konnte aber durch sein gütiges Wesen auch die ärgsten Krakeeler zur Ruhe bringen. Als er seines vorgerückten Alters wegen im Jahre 1960 seinen Dienst nicht mehr ausüben konnte, stellte die Gemeinde keinen Nachfolger mehr ein.
Innerhalb des Ortsbereiches kamen infolge der strengen Überwachung der Tore und Pforten und der zahlreichen Nachtwachen kaum grobe Gesetzesübertretungen vor, innerhalb der Feldmark sorgten pflichtbewußte Feldschützen für die nötige Ordnung. Es war aber sicher keine ruhige Zeit, denn außerhalb der schützenden Mauern und Wälle lief viel Gesindel herum. Wer eine Reise zu machen hatte, besorgte sein Haus, als ob mit der Rückkehr nicht unbedingt zu rechnen sei.
Immer wieder wurden Reisende überfallen, beraubt, geschlagen oder getötet. Dann hasteten Eilboten oder Reiter in alle Gemeinden des Amtes, dann mußte die „Mannschaft“ die Felder durchkämmen, um die Räuber aufzuspüren. Nun mußte die Gemeinde den Reisenden und den Warentransporten auf dem Wege durch die Gemarkung das so ungern gestellte Geleit geben. Besonders häufig waren Pferde- und Viehdiebstähle. Wurden Räuber in der Gemarkung festgestellt, so ritt auch der „Landbereuther“ mit zwei Gerichtsschöffen die Felder ab, aber dafür mußte die Gemeinde bezahlen.
Um 1800 wurde jeder Fremde mit äußerstem Mißtrauen betrachtet. Alle Pässe, auch die durchreisender fremder Zentgrafen, mußten von dem Amtmann in Bergen abgestempelt werden. Fehlte dieser Vermerk, so war der Reisende als Vagabund anzusehen. „Sowie sich ein Zigeuner blicken läßt, so ist er zu arretieren und an das Amt zu schicken, wo er dann mit einer Tracht Schläge fortgewiesen wird. Bergen, den 30. Juli 1806“. Damit kamen die armen Kerle noch vergleichsweise gut weg, denn in Nachbarländern galten im 17. und 18. Jahrhundert noch viel schlimmere Bestimmungen. Die Zigeuner waren teilweise vogelfrei, jeder konnte sie umbringen.
Im ganzen Amt Bergen waren in der Neujahrsnacht 1805/06 nur zwei Schüsse gefallen. Wegen dieses ruhestörenden Lärmes sollte die Gemeinde 100 Gulden Buße bezahlen. Das wäre für die Gemeinde eine Katastrophe gewesen! Wie ein Mann bezeugte die gesamte Bevölkerung, daß es Fremde gewesen seien, die geschossen hätten. Das Amt schluckte diese Antwort und nahm die Strafe zurück.
Ab 1800 gibt es neben den Strafen für Wald- und Feldvergehen auch Polizeistrafen, die die Gemeindekasse bereichern. Die kleineren Strafen entsprachen Werten zwischen 50 Pfennigen und 1,- Mark, doch auch Beträge im Werte von 5,- Mark wurden verhängt. Die alte Tradition der Feldschützen wird übernommen: Auswärtige müssen stets höhere Beträge zahlen.
Ein Bürger aus Niederissigheim mußte sogar zweimal 5,- Mark berappen, auch den Steueraufseher aus Bergen erleichterte man um diese Summe. Hoch waren auch die Strafen für Winzer, die ihre Gräben und Wege nicht in Ordnung hielten.
Im Jahre 1879 wird die Gemeinde um eine glänzende Erscheinung reicher: Der Ortsdiener bekommt für 86,50 M von Eduard Sachs, Hoflieferant Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Karl von Preußen, eine Uniform, bestehend aus Hose, Koppel, Säbel und Halsbinde, dazu den Waffenrock und den Helm. Nun war der Ortsdiener eine Autorität, und die Spitzbuben regten sich nicht mehr in Bischofsheim. Der Gemeindediener hieß Peter Greh; sein Vorgänger, der alte Peter Wörner, hatte über 50 Jahre der Gemeinde treu gedient. Er bekam eine Rente von 50,- Mark jährlich, für jedes Dienst-Jahr also 1,- Mark.
Im Jahre 1894 wurden an 65 Personen insgesamt 188,- Mark Strafe verhängt. Ein gewisser Johannes Geiß muß ein besonders hartnäckiger Sünder gewesen sein, denn er mußte 5,- Mark, 10,- Mark, 15,- Mark und 60,- Mark bezahlen.
Die Kosten des Gefängnisaufenthaltes eines Verurteilten gingen zu Lasten der Gemeinde. Für einen Maurer, der 1905 in Bergen einen Tag Haft verbüßte, mußte die Gemeinde folgende Zahlungen leisten:
12/3 Portionen Verpflegung = 35 Pfennige
Reinigung des Gefangenen = 3 Pfennige
für Benutzung der Zelle = 10 Pfennige
48 Pfennige
Frankfurt war etwas teurer, denn für eine zu einem Tag Gefängnis verurteilte Bischofsheimer Frau mußte die Gemeinde 75 Pfennig bezahlen. Ein anderes Mal wurde ein Tagelöhner aus Steinau hier aufgegriffen und nach Bergen ins Gefängnis gebracht. Er war so dreckig, daß er dort für 50 Pfennig gewaschen werden mußte, außerdem bekam er Schuhe für 6,- Mark, ein Hemd für 2,50 Mark, Strümpfe für 50 Pfennig, dazu kamen noch die üblichen Unterbringungskosten. Sämtliche Auslagen mußten von der Gemeinde Bischofsheim bezahlt werden, da die Inhaftierung durch sie veranlaßt worden war.
Um 1900 wirkte hier der Polizeisergeant Habermann, der alten Bischofsheimern noch bekannt ist. Er wurde als Symbol des Polizeistaates herausgestellt und bekam eine Uniform für den Winter und eine für den Sommer, zwei Hosen, die Litevka, den Paletot, den Helm mit dem Karton dazu, Säbel mit Kette und Koppel. Streng achtete das Auge des Gesetzes auf alle Übertretungen. Die Polizeistrafen stiegen jährlich auf über 300,- Mark an; der Sergeant war unbestechlich, in den Straflisten stehen die Namen sämtlicher prominenten Bischofsheimer.
Berufspolizei gibt es seit 1908: Der Fußgendameriewachtmeister Gasche aus Fechenheim von der elften Gendarmeriebrigade tritt seinen Dienst an.
Im Jahre 1911 gab es 260 Bestrafungen, Bußen in Höhe von insgesamt 660,50 Mark wurden verhängt. Zwei Hauptmänner vom Hanauer Eisenbahnerregiment, die Ehefrau eines Hauptmannes sowie ein Professor aus Wilhelmsbad haben sich hier wohl übel aufgeführt, denn jeder von ihnen mußte 2,- Mark bezahlen. Im Jahre 1913 wurde hier der erste Autofahrer bestraft, und gleich mit 30,- Mark. Seine Anschrift ist genau vermerkt: Der Automobilbesitzer Adam Brandenstein aus Frankfurt, Battonstraße 32. Zwei Offenbacher sollten in demselben Jahr 3,- Mark bezahlen, sie gaben falsche Anschriften an, wurden aber ermittelt und mußten nun 10,- Mark entrichten.
Zwei Frankfurter Bürger wurden mit Strafen von je 10,- Mark belegt. Sie richteten ein Bittgesuch an den Kaiser, die Strafe wurde dann durch Allerhöchsten Erlaß niedergeschlagen.
Um den zunehmenden Ordnungswidrigkeiten mancher Bürger und Kraftfahrer besser Einhalt gebieten zu können, stellte die Gemeinde 1974 den fachlich ausgebildeten uniformierten, aber unbewaffneten Ordnungshüter H. Altendorf ein.
Feuersbrünste waren der Schrecken mittelalterlicher Siedlungen. Die eng ineinander verschachtelten Fachwerkbauten, die mit Schindeln, Rohr oder Stroh gedeckten Wirtschaftsgebäude wurden gar zu leicht ein Opfer der Flammen, zumal die Ausrüstung der Feuerwehr überaus primitiv war. Auch Bischofsheim brannte im Jahre 1538 völlig ab und wurde an anderer Stelle wieder aufgebaut. Die Flurbezeichnung „Im alten Dorf“ erinnert noch heute an dieses Ereignis.
Die zahlreichen Nachtwächter, die jahrhundertelang die wenigen Straßen des Dorfes kontrollierten, sollten nicht nur Diebe und Räuber fernhalten, sondern auch auf ausbrechende Brände achten. Alarmgeräte waren die Glocken, die bei Feuersgefahr in Abständen geläutet werden mußten (Dauerläuten kündigte Diebesgesindel an), das Feuerhorn und der gellende Schreckensruf: „Feuriooooo“. Es versteht sich von selbst, daß in früheren Zeiten die gesamte Bevölkerung bei der Brandbekämpfung tätig Hand anlegte und auch Frauen, Mädchen und Kinder Wasser heranschleppten.
Im Inventarverzeichnis von 1757 ist das der damaligen Feuerwehr zur Verfügung stehende Gerät genau verzeichnet:
72 lederne Feuereimer
3 hölzerne Handspritzen
4 Feuerleitern
2 Feuerhaken.
Aber im Jahre 1773 ging es aufwärts! Von dem Spritzenmacherkapitän Bach aus Windecken kaufte die Gemeinde eine Feuerspritze für 635 Gulden. Das Geld mußte die Gemeinde zum größten Teil borgen, auch von der Kirche erbat man einen kleinen Zuschuß und erhielt schließlich zehn Gulden, für die aber an Spesen und Bewilligungskosten sechs Gulden bezahlt werden mußten. Es war eine Handdruckspritze, an deren einzusteckenden Querhölzern auf jeder Seite neun Mann für den nötigen Druck zu sorgen hatten.
Ein Spritzenhaus wurde gebaut, vier tüchtige Männer als Feuerwehrrottmeister bestellt, die auf dem Amt in Bergen verpflichtet und vereidigt wurden. Jedes Jahr erscheint nun in den Rechnungsbüchern ein Betrag für „Grünschmeer“ zum Einfetten der Spritze, zusätzlich kauft man auch manchmal Schweineschmalz zu diesem Zweck.
Am 29. Mai 1774 war in Frankfurt eine große Feuersbrunst, auch die Bischofsheimer Spritze rückte aus und bekam für ihren tapferen Einsatz von der Stadt 5 Gulden 25 Albus. Die Bischofsheimer Einwohner haben wahrscheinlich am 6. Januar 1776 ihre neue Spritze zum erstenmal im Einsatz gesehen, als das Schulgehöft in der Breulgasse abbrannte.
Bei jeder Eheschließung sollte das junge Paar einen ledernen Feuereimer für die Feuerwehr an die Gemeinde abliefern. Man zahlte aber immer nur einen Gulden. Unzählige Male hat das Amt in Bergen dieses Verfahren gerügt und verlangt, daß der Eimer „in natura" gegeben werden müsse, aber in diesem Punkt verstanden die Bischofsheimer keinen Spaß und gaben immer wieder nur einen Gulden. Nur ein einziges Mal ist in den Rechnungsbüchern ein von einem jungen Ehemann abgelieferter Ledereimer verzeichnet.
Als 1783 die Spritze bei einem Brand in Niederdorfelden eingesetzt wurde, gingen vier Ledereimer verloren; Niederdorfelden mußte jedes Stück mit 5 Gulden 7 Albus 4 Heller bezahlen. Wenig später wurde sogar ein Ledereimer für 8 Gulden gekauft. Die alte Tradition der Bischofsheimer, diese Pflicht mit einem Gulden abzutun, hatte also ihren berechtigten Grund! Und hierin waren sich Zentgraf, Bürgermeister, Schöffen und alle Einwohner einig. Die Gemeinde wird fortschrittlich: Sie kauft für die Wehr zwei Pechfackeln.
Am 24. Februar 1804 war in Bischofsheim ein größerer Brand. Die auswärtigen Feuerwehrleute und ihre Pferde verzehrten auf Kosten unserer Gemeinde für 18 Gulden 13 Albus Speisen und Getränke.
Am 18. Februar 1807 war wieder ein Brand. Es muß ein wahres Volksfest gewesen sein. Wachenbucher, Hochstädter, Rumpenheimer, Dörnigheimer, Fechenheimer, Berger, Bornheimer, Seckbacher und Frankfurter Feuerspritzen waren eingetroffen. Die auswärtigen Pferde wurden mit Heu, Hafer und Wasser bewirtet, die Männer mit Speise und Trank, besonders mit Trank! Die Bewirtungskosten beliefen sich auf 47 Gulden.
Als der Amtmann Usener in Bergen diese Rechnung prüfte, fuhr er wütend mit dem Rotstift drein und strich den Betrag auf 21 Gulden zusammen. „Die Bischofsheimer müssen zu Hause essen und trinken“. Auch die Zehrgelder der Feuerwehrmänner aus den Nachbarorten werden gestrichen: „Das sollen ihre eigenen Gemeinden bezahlen". Der Wirt See hat drei Maß Branntwein geliefert. Auch dieser Betrag wird gestrichen: „Der Vater des Geschädigten kann aus Dankbarkeit für die seinem Sohn geleistete Hilfe den Branntwein zum besten geben“. Diese Anordnungen sind sicherlich nicht befolgt worden, denn in den Rechnungsbüchern sind keine Rückzahlungen verzeichnet.
Es wurden 26 Mann als Brandwache zurückgelassen. Sie verbrauchten nochmals für sechs Gulden 24 Kreuzer Branntwein. Dieser Betrag wurde nicht beanstandet. Bei diesem Feuer wurden in allen Höfen Leitern in die Brunnen gestellt, damit dort Wasser geschöpft werden konnte.
Die Bischofsheimer Wehr ist recht einsatzfreudig gewesen. Im Jahre l831 zum Beispiel war sie in Bergen, Seckbach, Preungesheim, Bockenheim, Frankfurt, Niederdorfelden, Wachenbuchen und Mittelbuchen tätig.
Im Jahr 1834 bekam die Wehr zwei neue Leitern, 1837 wurde die Spritze für die hohe Summe von 204 Gulden völlig durchrepariert. Für neue Schläuche wurden außerdem 104 Gulden ausgegeben, auch ein Schutzbezug von 22 Ellen Tuch wurde beschafft.
Ab 1856 verschwindet die berühmte „grün Schmeer“, nun wird Tran zum Einfetten gekauft, später geht man zu Olivenöl über. Im Jahre 1860 wird die Spritze für 50 Gulden modernisiert. Eine auf den neuen Teilen vermerkte Jahreszahl hat zu der irrtümlichen Auffassung geführt, daß die Spritze aus dem Jahre 1860 stamme. Im Jahre 1864 erhielt die Wehr von der Gemeinde zwei Sättel, es wurde also bei den Einsatzfahrten wie bei der Artillerie vom Sattel aus gefahren. Die Sättel scheinen bald einen anderen Liebhaber gefunden zu haben, denn sie werden später niemals mehr erwähnt.
Die Gemeinde hat sich der Feuerwehr gegenüber immer sehr wohlwollend verhalten. Auch die auswärtigen Wehren wurden bei Bränden in Bischofsheim immer durch die hiesige Gemeinde verpflegt, eine Gastfreundschaft, die von den anderen Gemeinden nicht in allen Fällen erwidert wurde. Als es 1865 in Fechenheim brannte, ließen sich die Bischofsheimer Feuerwehrleute in dem Fechenheimer Gasthaus „Zur Krone“ verpflegen, die Rechnung aber zahlte die Gemeinde Bischofsheim.
Interessant waren die damaligen Preise: Ein Schoppen Apfelwein kostete drei Kreuzer, ein Käsebrot ebenfalls drei Kreuzer, ein Wurstbrot vier Kreuzer. Die Entlohnung für die Gestellung der Zugpferde zu den Spritzenfahrten war nicht schlecht, für ein Pferd zahlte die Gemeinde 3 Gulden 30 Kreuzer an den Besitzer.
Als am 18. November 1868 ein größerer Brand in Bischofsheim war, erhielten neun Feuerwehrleute als Dank für ihren besonderen Einsatz jeder 1 Gulden 45 Kreuzer, Ernst Firnges bekam sogar 4 Gulden 30 Kreuzer. Die ledernen Feuereimer wurden 1870 abgeschafft, die Gemeinde kaufte der Wehr 20 Blecheimer. Im Jahre 1876 wird die Spritze im alten Rathaus am Ende der Hintergasse untergebracht. Ab 1877 gibt es auch einen Kreisbrandmeister. Bischofsheim steuert zu seiner Besoldung 3,37 Mark bei.
In einem Verzeichnis von 1881 wird das Inventar der Feuerwehr aufgezählt:
1 Spritze 6 Steigergurte
6 Beile 4 Feuerleitern
6 leinerne Kittel 20 blecherne Feuereimer
6 Messinghelme
Ab 1889 werden jährlich Spritzenproben durchgeführt, an denen stets 27 Mann teilnehmen. Jeder einzelne quittiert durch eigenhändige Unterschrift den Empfang von 20 Pfennigen Entschädigung. Dieser Betrag wird später auf 50 Pfennige erhöht. Bei einer zentralen Übung an der Mainkur gibt es sogar 1,- Mark pro Mann.
Im Jahre 1890 werden fünf Spritzenmeister ernannt, jeder bekommt pro Jahr 4,- Mark. Im Jahre 1899 brannte es zweimal im Ort, aber die Brandwache wird nun nicht mehr mit Branntwein entschädigt, sondern mit jeweils 12,- Mark, die aber wahrscheinlich auch zu Branntwein geworden sind.
Im Jahre 1900 stattet man die betagte Spritze mit zwei Laternen und Kerzen aus. Zwei Jahre später wird auch für die Männer der Wehr etwas getan, sie erhalten Uniformen, dunkelblaue Röcke, Dienstmützen, Achselstücke, Winkelabzeichen und Armbinden.
Im Jahre 1905 werden 50 Meter gummierte Hanfschläuche gekauft. In Hochstadt fand eine große zentrale Übung statt. Jeder der Wehrleute, der an der Übung teilnahm, erhielt 1,50 Mark.
Die während des Ersten Weltkrieges nicht greifbaren notwendigen Ausrüstungsgegenstände wurden 1923 mit Inflationsgeld beschafft: Übungsjacken, Helme, Leibgurte, eine mechanische Leiter, Dach- und Hakenleitern, Schlauchmaterial, Standrohre und Hydrantenschlüssel.
Der damalige Bürgermeister Peter Reck rief auf Anregung des Landrates Kaiser die Bischofsheimer Männer zur Gründung einer freiwilligen Feuerwehr auf.
Am 12. Juni 1922 fand die Gründungsversammlung statt. Die braven Männer des Vorstandes sollten genannt werden:
Wilhelm Wörn Schreinermeister 1. Kommandant
Anton Göring Metzgermeister 2. Kommandant
Wilhelm Reuhl Architekt 1. Schriftführer
Hermann Wörner Bauunternehmer 2. Schriftführer
Justus Reitz Landwirt 1. Kassenführer
Johann Frischkorn Hutmachermeister 2. Kassenführer
Georg Bauch Installateurmeister Gerätewart
Friedrich Gärtner Landwirt Gerätewart
Aus den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, deren Zahl bis zum Ersten Weltkrieg auf mehr als 80 anstieg, wurden folgende Abteilungen aufgestellt:
1 Spritzenabteilung
2 Steigerabteilungen
2 Schlauchlegerabteilungen
1 Sanitätsabteilung.
Im Jahre 1924 stellte die Feuerwehr sogar einen Fanfarenzug auf, der gute Leistungen zeigte und sich allgemeiner Beliebtheit erfreute. Die Nazis aber ließen die Fanfaren einziehen, so daß der Fanfarenzug aufgelöst war.
Im Jahre 1926 wurde auf dem alten Rathaus Untergasse/Schäfergasse die erste Feueralarm- sirene angebracht, die später auch bei Luftalarm als Signalinstrument diente. Der alte Hornist Adam Frischkorn und sein noch älteres Feuerhorn konnten außer Dienst gestellt werden. Diese Sirene hat in langen dunklen Jahren mit ihrer schauerlichen „Musik“ den Tag- und NachtRhythmus der Bevölkerung bestimmt, sie bei Voralarm unruhig gemacht, bei Vollalarm in die Keller, Bunker und Erdhöhlen getrieben und bei Entwarnung wieder in ihre Wohnungen entlassen. Die Zahl der Sirenen wurde nach dem Zweiten Weltkrieg auf drei erweitert und 1972 kamen wegen der Ausdehnung des Ortes drei weitere hinzu; von zwölf Stellen aus kann nun durch Knopfdruck der Alarm ausgelöst werden. Die Frage der „Stillen Alarmierung“ durch Telefon oder Funksprechgeräte wird noch geprüft.
In den 13 Jahren von 1928 bis 1941 ist die Wehr nur fünfmal zur Bekämpfung von Bränden eingesetzt worden, davon einmal in Hochstadt. Die Bauten sind feuerfester geworden.
Das gefährlichste Feuer war am 21. August 1930, durch Blitzschlag brannten in der Hintergasse drei Scheunen ab.
Am 28. März 1929, als nach einem der strengsten und schneereichsten Winter dieses Jahrhunderts der Schnee plötzlich schmolz und das Wasser in den gefrorenen Boden nicht eindringen konnte, stand die Borngasse unter Wasser. Die Feuerwehr wurde zur Hilfeleistung eingesetzt, wie sie auch im Frühjahr 1947 half, als unter ähnlichen Umständen die Breulgasse unter tiefem Schlamm begraben wurde.
Im Jahre 1935 starb der Kommandant Wilhelm Wörn, sein Nachfolger wurde Wilhelm Reuhl. In der Zeit vom 3. bis 5. Juli 1937 fand ein Kreisfeuerwehrfest in Bischofsheim statt.
Im Jahre 1938 erhielt die Wehr ihre erste Motorspritze, eine DKW TS 8. Sie war auf einem gummibereiften zweirädrigen Karren montiert und konnte in der Minute 800 Liter Wasser abgeben. Die gute alte Feuerspritze ging nun ins Altenteil, wurde aber hoch in Ehren gehalten.
Dann kam der Zweite Weltkrieg! Aus der Vereinsgeschichte der Freiwilligen Feuerwehr von Bischofsheim anläßlich ihres 25jährigen Bestehens am 12. Juni 1947 sind folgende Angaben entnommen: Den ersten Kriegseinsatz hatte die Wehr am 4. und 5. August 1941, als infolge Brandbombenangriffes sieben Scheunen und die in der Jahnstraße gelegene Turnhalle in Brand gerieten und den Flammen zum Opfer fielen. Nach der Verschärfung des Luftkrieges und weiteren Einsätzen der Wehr in Steinbach/Ts., Frankfurt und Bergen-Enkheim mußte der Einsatz der Wehren auf Kreisebene organisiert werden.
Unsere Wehr gehörte zur Fernbereitschaft Hanau-Land. Um auch für den Ort ein leistungsfähiges Löschgerät zu besitzen, stellte die Gemeinde am 1. Januar 1944 ein Löschfahrzeug LF 15 mit eingebauter 1.500-Liter-Motorspritze und den dazugehörigen Ausrüstungsstücken zur Verfügung.
Am 4. Februar 1944 konnten sich die Einwohner des Ortes wieder von der segensreichen Tätigkeit der Wehr überzeugen. Von den durch einen Fliegerangriff ausgelösten 130 Brandstellen im Dorf wurden unter Mitwirkung auswärtiger Wehren fast alle gelöscht, nur 32 Wirtschaftsgebäude, zwei Wohnhäuser und das Dach des Kirchturmes konnten nicht gerettet werden. Bei den Rettungsarbeiten kam der Bürger Heinrich Lambrecht ums Leben.
Nach weiteren zahlreichen Einsätzen in Frankfurt, Fechenheim, Hanau, Offenbach, Dörnigheim, Wachenbuchen und Mittelbuchen kam am 19. März 1945 bei einem ebenso furchtbaren wie sinnlosen Bombenangriff auf Hanau der letzte Kriegseinsatz der Bischofsheimer Wehr. Nach den vorliegenden Aufzeichnungen der Feuerwehr hat diese in 22 Kriegseinsätzen von insgesamt 5.060 Stunden Dauer helfend eingegriffen, dabei oft unter großer Lebensgefahr.
Im Jahre 1946 stellte der Kommandant Wilhelm Reuhl sein Amt zur Verfügung. Sein Nachfolger wurde der Elektromeister Hermann Büchner, der die Wehr bis 1953 führte und dann sein Amt an den Hutmachermeister Johannes Frischkorn übergab. Im Jahre 1964 wurde der jetzige Kommandant Wilhelm Schneider dessen Nachfolger. Unter seiner Leitung zog die Feuerwehr zweimal um, bis sie im Jahr 1975 in dem neuen Feuerwehr-Gerätehaus ein bleibendes Domizil findet.
Im Jahre 1960 wurde ein Borgward LF 8 für 30.000,- DM gekauft, aus dem später eine Pumpe ausgebaut und in einen flinken VW-Bus installiert wurde. Schließlich wurde 1967 noch das Glanzstück der damaligen Feuerwehr erworben, der Magirus LF 16. Er kostete 80.000,- Mark. Es versteht sich von selbst, daß die Wehr mit allen möglichen Zusatzgeräten ausreichend versehen ist. Das Inventarverzeichnis zählt annähernd 150 verschiedene Gegenstände auf. Dazu kommen noch die Uniformen der Männer, die Schutzgeräte, die Werkstatt und der Unterrichtsraum. Untergebracht ist die Wehr seit 1967 in dem Betriebshof der Gemeinde am Dörnigheimer Weg.
Für die nächste Zeit ist der Ankauf eines Spezialfahrzeuges zur Bekämpfung von Ölschäden für rund 40.000,- Mark vorgesehen. Um mit der immer komplizierter werdenden Technik auf dem Laufenden zu bleiben, besuchen interessierte Mitglieder einschlägige Lehrkurse. Im Jahr 1971 plante die Gemeinde, hier am Ort mit Unterstützung des Landes Hessen eine Stützpunktfeuerwehr für den westlichen Teil des Kreises einzurichten, jedoch wurde Dörnigheim als Standort dieser Wehr von der Regierung bestimmt.
Im Jahre 1973 wurde für 120.000,- Mark ein Tanklöschfahrzeug TLS 16 mit einem Löschtank von 2.400 Liter beschafft, mit dem man an der Brandstelle sofort mit der Bekämpfung des Feuers beginnen kann und nicht erst das Ausrollen der Schläuche und deren Anschluß an die Hydranten abzuwarten braucht.
Nach dem zweiten Weltkrieg machte die hiesige Freiwillige Feuerwehr eine Krise durch. Es meldeten sich nicht mehr genug junge Männer zu diesem Ehrendienst, so daß an die Einrichtung einer Pflichtwehr gedacht werden mußte. Der Initiative des Bürgermeisters Krieger gemeinsam mit dem Gemeindevorstand und den leitenden Männern der Feuerwehr gelang es jedoch, wieder eine ausreichende Zahl von Männern für den Dienst in der Wehr zu gewinnen. Heute sind 51 Mitglieder aktiv; mit inaktiven und fördernden Mitgliedern umfaßt die Wehr mehr als 200 Personen. Die Feuerwehr erfreut sich bei der Bevölkerung eines hohen Ansehens.
Die alte Feuerspritze aus dem Jahr 1773 war trotz ihres Alters immer noch strahlend und blitzend im gepflegten Kupfer- und Messing-Look. Doch 1947 wurde sie auseinandergerissen, um gegen ihre Buntmetallteile dringend benötigte Ersatzteile für die Feuerwehr zu kaufen.
Das 1538 abgebrannte und an anderer Stelle wieder aufgebaute Dorf Bischofsheim ist in seiner Ortslage ganz offensichtlich nach wohlüberlegten Plänen angelegt worden. Die Leute hatten aus den Fehlern früherer Ortsgründungen gelernt. Auch wenn keine geschichtlichen Überlieferungen vorlägen, würde allein der Grundriß der Ortsanlage bezeugen, daß Bischofsheim jünger ist als seine Nachbarorte. Über die Entstehungszeit des abgebrannten „Alten Dorfes“ kann jedoch keine Aussage gemacht werden.
Das neue Bischofsheim war im Gegensatz zu seinen Nachbargemeinden nur durch primitive Befestigungsanlagen leidlich geschützt. Diese Anlagen bestanden aus zwei Gräben, dem inneren Dorf- und dem äußeren Stumpf- und Haingraben und einem dazwischen liegenden mit einer Dornenhecke bepflanzten Wall. Der Verlauf dieser Befestigungsanlage war bis in die letzte Zeit noch klar zu erkennen.
Sie umschloß die Hintergasse, führte dann in nördlicher Richtung unmittelbar neben dem Anwesen W. See (Schuhhaus Kutger) bis fast zur heutigen Hochstädter Straße, bog dann nach Westen ab und schloß die alte Breulgasse und die Borngasse ab, führte bis zur heutigen Haingrabenstraße, umgrenzte die Niedergasse und lief neben der Gastwirtschaft „Zum grünen Baum“ durch die Gärten an der linken Seite der heutigen Zwingerstraße wieder zum Ausgangspunkt zurück. Am Ende der Schäfergasse (Grüner Baum) stand das Schäfertor (Untertor), am Ende der Breulgasse (Einmündung der Hochstädter Straße) das Breul- oder Obertor, beide wurden 1693 erbaut.
In einem Verzeichnis über die der Pfarre zustehenden Steuern aus dem Jahre 1555 ist die Unterpforte (das Schäfertor) neben der Weed an der Ecke Hintergasse-Schäfergasse erwähnt. Die Bischofsheimer müssen also nach dem Brand von 1538 in kurzer Zeit nicht nur Straßen abgesteckt und Gehöfte ausgebaut haben, sondern auch neue Befestigungsanlagen errichtet haben, eine für diese kurze Zeitspanne fast unglaubliche Leistung. Vielleicht waren die beiden Gräben mit dem dazwischen liegenden Wall vorerst nur als Provisorium gedacht, das später wie in den Nachbargemeinden durch eine feste Mauer ersetzt werden sollte.
Die Borngasse und die Hintergasse waren durch Pforten abgeschlossen, die dem Personenverkehr dienten, das Pförtchen am Ende der Borngasse und die Katharinenpforte am Ende der Hintergasse. Der Ort hatte folgende Straßen:
die Schäfergasse die Zwerchgasse
die Obergasse die Borngasse
die Breulgasse die Niedergasse
die Hintergasse die Kirchgasse (Ranzen)
Die „Befestigungsanlage“ hatte wohl mehr einen symbolischen Wert. Von 1750 an wird niemals von Instandsetzungen der Dorfgräben, des Walles und der Hecke berichtet. Nur der Stumpfgraben entlang des Pfades an der Pforte und des Stumpfgrabenweges wird stets in Ordnung gehalten, aber nur um den Abfluß des Wassers aus dem Hochstädter Ried zu ermöglichen.
Sicherlich hatten sich die Anlieger illegale Schlupfwege geschaffen, auf denen sie über diese Gräben ungesehen das Dorf verlassen oder betreten konnten, denn die Polizeistrafen für das Gehen auf verbotenen Wegen sind sehr häufig. Die Bewohner sollten gezwungen werden, nur die Tore und Pforten zu benutzen, damit die Kontrolle über Feld-, Wald- und Weindiebstähle besser durchgeführt werden konnte.
Noch 1860 wurden die alten Bestimmungen in einem umfangreichen Ortsgesetz neu bestätigt: In keinem Zaun einer am Ortsrand gelegenen Hofreite durfte eine Öffnung sein, durch die man das Dorf betreten, verlassen oder etwas hineintragen könne. Entstandene Schäden an den Zäunen mußten bei Androhung sehr hoher Strafen innerhalb von 24 Stunden beseitigt sein. Das Überspringen des Hain- oder Stumpfgrabens wurde wieder einmal strengstens untersagt. Fallobst durfte nur morgens zwischen sechs und sieben Uhr aufgelesen werden, Futterholen während der Mittagszeit kostete 15 Silbergroschen Strafe. Heumähen, Obstpflücken, Ährensammeln und Heukratzen nach der Heuernte durfte nur zu einer Zeit geschehen, die „durch die Schelle“ bekanntgegeben war.
Dorf- und Stumpfgraben sind in der Zeit von 1750 bis 1800 noch regelrechte Hindernisse gewesen, denn in Besatzungszeiten mußte die Gemeinde häufig Dielen liefern, die über die Gräben gelegt wurden und den Soldaten ungehindert Zu- und Abgang ermöglichten. Die beiden Pforten an der Born- und Hintergasse wurden gegen ein geringes Entgelt allabendlich von einer Person abgeschlossen und morgens wieder geöffnet. Ab 1771 hat jede Pforte ihren eigenen Beschließer. Die Katharinenpforte scheint sehr bald entweder zugemauert oder abgerissen worden zu sein, sie wird nicht mehr erwähnt; es treten jedoch auch keine Kosten für den Abbruch in Erscheinung.
Im Jahre 1788 wird das Dach des Schäfertores neu gedeckt, auch eine Küche kommt in die Wohnung auf dem Tor. Im Jahre 1803 bekommt das Pförtchen einen neuen Steg. Im Jahre 1806 ist eine unruhige Kriegszeit, alle Tore und Pforten bekommen neue feste Türen und Schlösser.
Im Jahre 1808 beschlagnahmen die Franzosen das Schäfertor und richteten es als Gefängnis für bestrafte Soldaten ein. Ein Gefangener macht bei einem Ausbruchsversuch ein großes Loch in die Wand, die Gemeinde muß auf ihre Kosten sofort den Schaden reparieren. Nach Beendigung des Krieges bringt der Bischofsheimer Maurermeister Walzer die stark beschädigte Wohnung auf dem Schäfertor wieder in Ordnung. Auch in den folgenden Jahren finden an den Dächern, Schornsteinen und Wohnungen der beiden Tore immer wieder Instandsetzungen statt. Vielleicht hält man die Tore in Ordnung, um an ihnen das Wegegeld einziehen zu können.
Ab 1827 sind keine Ausgaben für die Schließung des Pförtchens mehr vermerkt. Wahrscheinlich gehörte diese Tätigkeit nun zu den Amtspflichten des Gemeindedieners. Im Jahre
1841 wurde von Martin Acker aus Bischofsheim das Tor an dem sogenannten „Pförtchen“ abgebrochen für 2 Gulden 30 Kreuzer und über den Stumpfgraben zwei neue Mauern gelegt.
Im Jahre 1843 bekommt das Pförtchen einen neuen Steg.
Die am Schäfertor und dem Pförtchen sowie am Breultor über die Gräben führenden seitlichen Begrenzungsmauern wurden 1848 weggebrochen, die Steine wurden zum Bau von Ruhebänken verwandt. Die Stube auf dem Breultor wird die Armenstube. Aber noch bekommt das Breultor wieder ein neues Dach. Für das Schäfertor hat 1854 die letzte Stunde geschlagen.
Der Maurermeister Walzer bricht es für 36 Gulden ab, der Zimmermeister Ruppel aus Mittelbuchen hilft ihm dabei und bekommt 18. Gulden Das Schäfertor war durch einen Baukommissar aus Fechenheim als baufällig befunden worden. An Stelle des Tores wird eine Brücke aus Sandsteinen gelegt. Das Breultor hielt sich noch. Das Haus wurde von zwei Hirten bewohnt. Aber 1867 wurde auch dieses alte Wahrzeichen des Ortes wegen Baufälligkeit abgerissen.
Im Besitz des Hanauer Geschichtsvereins befindet sich eine Handzeichnung von Bischofsheim, die mit „GE. Aug. 59“ signiert ist. Die Ziffer „59“ bedeutet nach Ansicht von Herrn Dr. Dielmann ganz sicher das Jahr 1859, denn das im Hintergrund zu sehende Schloß Rumpenheim besitzt bereits die 1804 errichteten erhöhten Eckpavillons. Das im Jahre 1841 abgerissene Pförtchen am Eingang der Borngasse ist nicht mehr vorhanden und nur noch durch einen Schlagbaum, der zu Anfang unseres Jahrhunderts noch vorhanden war, etwas angedeutet.
Der Standpunkt des Künstlers ist eindeutig: Er stand auf dem Bornberg etwa an der Stelle, wo heute das Haus Bergerstraße 39 steht. Der Blick geht nach Süden und fällt in die Borngasse, die Schäfergasse und auf das Schäfertor, das aber schon 1854 abgebrochen wurde! Der Jahrhunderte alte Brunnen an der Kreuzung Born-, Ober- und Schäfergasse, 1911 bei Einführung der Wasserleitung abgerissen, ist genau eingezeichnet. Aber links neben dem Schäfertor müßte das neben der Kirche bei weitem größte und höchste Gebäude der Gemeinde erkennbar sein, das 1668 erbaute und 1962 abgerissene Alte Rathaus. Der Maler hat es ignoriert, vielleicht hat es seinem künstlerischen Stil widersprochen.
Der Kirchturm ist mit fotografischer Treue gezeichnet, das rechts von der Kirche liegende Gebäude mit dem Walmdach ist eindeutig als das Wohnhaus der Heß'schen Hofraite zu erkennen, das 1843 von der Gemeinde für 6.000 Gulden angekauft und mit erheblichen Unkosten zum Schulhaus umgebaut wurde, 1937 bis 1968 als Rathaus diente und nach Errichtung des heutigen Rathauses abgerissen wurde.
Der Blick auf den Hang zeigt keine Weinreben mehr, aber die malerische, für ihre eigentliche Aufgabe etwas vernachlässigte „Dornenhecke“ ist im Verlauf des Stumpfgrabens naturgetreu gezeichnet.
Etwas zweifelhaft auf dem Gemälde ist auch die Darstellung der Häuser am linken Bildrand in der oberen Breulgasse. Nach den Unterlagen der Gemeinde standen dort nur einzelne Gebäude, während die größere Bautätigkeit außerhalb des Breultores erst nach 1870 einsetzte.
Die Zeichnung bestätigt die Vermutung, daß das in den Gemeindeakten als „2-wohnig“ bezeichnete Breultor (links) das höhere der beiden Tore gewesen sein muß, während mündliche Überlieferungen das Schäfertor als das höhere Gebäude bezeichneten.
Bischofsheim hat heute sein fünftes Rathaus. Von dem ersten, das mit dem gesamten alten Dorf in der Feuersbrunst des Jahres 1538 unterging, sind bis heute keinerlei Unterlagen gefunden worden. Wir wissen nur, daß ein Rathaus vorhanden war, denn in einer Urkunde von 1505 wird das „Spillhaus“ erwähnt. Die an anderer Stelle neu erbaute Gemeinde hatte ebenfalls ein Rathaus, denn in einer Akte von 1555 wird das „Spillhaus“ neben der Weed mehrmals erwähnt. Das dritte Rathaus hat etwa 300 Jahre gestanden. „Dient den Nachbarn als Versammlungsort“ wird in alten Niederschriften als Zweckbestimmung angegeben.
Das Haus wurde am Ende der Hintergasse als der breitesten Straße des Ortes errichtet, und es ragte, gleichsam auf seine Bedeutung hinweisend, in die Schäfergasse hinein. Es war zu seiner Zeit ein recht repräsentativer Fachwerkbau, der alle übrigen Häuser des Ortes überragte und für die damals kleine Gemeinde wohl reichlich groß war. Man muß bedenken, daß nur eine beschränkte Zahl Bischofsheimer den Dreißigjährigen Krieg überlebt hatte und die aus ihren Zufluchtsorten - meistens wohl Hanau - völlig verarmt in das Dorf Zurückgekehrten mit dem Aufbau oder der Instandsetzung ihrer völlig zerstörten oder zerfallenen Gehöfte alle Hände voll zu tun hatten.
„Das Rathaus, worunter ein gewölbter Keller“ steht im Inventarverzeichnis von 1757. Den gewölbten Keller benötigte die Gemeinde nicht, sie hat ihn Jahrhunderte hindurch verpachtet, meistens an Wirte. Eine Wachstube war darin, ebenfalls ein Arrestlokal, das häufig Gäste hatte, sonst stand das Haus leer. Der Zentgraf benutzte es nicht, die Bürgermeister hatten dort nichts zu suchen, und auch die Gerichtsleute hielten hier kein Gericht und fällten hier kein Urteil.
Im Rathaus versammelte sich die Gemeinde, wenn etwas bekanntzugeben oder zu besprechen war. Durch Glockenschlag zu einer Zeit, in der alle zu Hause waren, ließ der Zentgraf die Gemeinde zusammenrufen. Jeder Nachbar hatte bei Strafe persönlich zu erscheinen, niemand durfte sich durch ein Kind, einen Knecht oder eine Magd vertreten lassen. Dort wurden die Anordnungen der Herrschaft bekanntgegeben, dort fanden die Versteigerungen des Wiesen- und Wegegrases statt, dort wurden in unruhigen Zeiten die Feld- und Straßenstreifen und die zusätzlichen Wachen bestimmt, dort versammelten sich die Einwohner wohl viele tausend Male, um Befehle zu erhalten, die meistens nichts Gutes bedeuteten.
In diesem alten Rathaus haben sehr häufig Truppen ihr Quartier genommen, wobei es für die Bevölkerung ziemlich gleich war, ob diese als Freund oder Feind erschienen. Im Rathaus wurden die Wachstuben der Soldaten eingerichtet, das Lazarett und die Arrestlokale.
Es hat sich gut gehalten, das alte Rathaus, denn es wird erstaunlich wenig von Reparaturen berichtet. 1788 wird das Dach „gerückt“, zwei Schornsteine werden erneuert, 1798 werden für die Entleerung der Abtritte 9 Gulden gezahlt.
Auch das Bischofsheimer Storchennest befand sich auf dem alten Rathaus, es wurde im Jahre 1849 heruntergeholt. Aber man legte dem Herrn Adebar sofort den Grundstein zu einem neuen Nestbau. Der Storch nahm das Angebot der Gemeinde jedoch nicht an, und so holte man die Nestunterlage im Jahre 1866 wieder herunter. Der Lieblingsvogel aller Kinder bezog später seine Wohnung auf dem Pfarrhaus, bis er zu Anfang der 60er Jahre wie viele seiner Artgenossen nicht mehr wiederkam.
Im Jahre 1866 wurde nach der Herausnahme einer Wand in dem Rathaus eine Krankenstube eingerichtet und ein Bett gekauft, im folgenden Jahr kam ein weiteres Bett dazu. So diente das Rathaus auch als Krankenhaus, denn dort wurde die Isolierstation für Kranke mit ansteckenden Krankheiten eingerichtet. In demselben Jahr erhielt das Rathaus die erste Petroleumlampe.
Als 1878 die Pocken in Bischofsheim grassierten, kamen die Kranken in das Rathaus. Sie wurden von Johannes Bauscher gepflegt und bewacht. Dieser verdiente sich dabei die beachtliche Summe von 21 Gulden. Im Jahre 1876 kommt die Feuerspritze ins Rathaus, und 1885 wird das Arrestlokal völlig instandgesetzt.
Das nun schon recht betagte Gebäude erlebt 1891 ein großes Jahr: Es wird frisch verputzt, Türen und Fenster werden gestrichen, denn der Herr Bürgermeister zieht mit seinem Büro in das Rathaus ein. Auch eine Schulklasse wird dort untergebracht, und somit ist endlich echtes Leben in dem Hause. Einige Jahre später wird mit Tisch, Stühlen und Wandlampen die Einrichtung des Amtsraumes modernisiert. Am 24. März 1898 wurde der neue kommissarische Bürgermeister Reck als Nachfolger des langjährigen Bürgermeisters Ebert unter Leitung des Kreisausschußsekretärs Röde gewählt. Am 12. April des gleichen Jahres wurde der neue Bürgermeister auf dem Rathaus feierlich durch Röde in sein Amt eingeführt.
Das Schild „Bürgermeisterei“ ziert nun das Haus, ein Reichsadler wird angenagelt, schwarz gestrichen und vergoldet. Im Jahre 1902 erscheinen die erste Tischglocke und der erste Papierkorb in dem ehrwürdigen Bau, 1903 bekommt er einen Koksofen und schon wieder neuen Verputz.
Der Rechner verlegt 1910 sein Büro in das Rathaus, auch der alte Kassenschrank wird dort untergebracht. Für die Sitzungen des Gemeinderates werden neue Stühle gekauft. Im Jahre 1920 bekommt das Rathaus ein Telefon, Nr. 37.
Kurz vor dem Zweiten Weltkrieg wurde der altersschwache Bau von der Verwaltung verlassen. Nun stand er da, dem Verfall übergeben, ein immer ärgerlicher werdendes Verkehrshindernis; aber die schützende Hand des Landeskonservators verhinderte den Abbruch. Vorübergehend wurden nach dem Kriege zur Zeit der großen Wohnungsnot noch einmal einige Familien aus den Kreisen der Heimatvertriebenen und Evakuierten im alten Rathaus untergebracht.
Dann begann ein jahrelanger zäher und ergebnisloser Kampf zwischen Bürgermeister Krieger und dem Amt für Altertumspflege. Aber das Amt war stärker, und das Haus blieb stehen. Und doch siegte der Bürgermeister: Als der Ministerpräsident Dr. Georg August Zinn im Jahr 1961 den Kreis bereiste und auch Hochstadt besuchte, jedoch nicht Bischofsheim berühren wollte, erkannte der Bürgermeister die Gunst des Augenblicks, fuhr nach Hochstadt und konnte den Ministerpräsidenten trotz des energischen Einspruches seines Reiseleiters bewegen, einen Blitzabstecher nach Bischofsheim zu machen. Ein Blick genügte, und das Todesurteil des alten Hauses war gesprochen: Es muß fort!
Die Gemeinde war schwach bei Kasse. Und wieder ist es der Initiative des Bürgermeisters zu verdanken, daß die Gemeinde für ein Butterbrot das Haus abreißen lassen konnte. Eine amerikanische Pioniereinheit übernahm 1963 die Arbeit. Freilich, Ordnung muß sein, und Bürokratismus gibt es auch bei den Amerikaner: Der Abbruch wurde als Felddienstübung getarnt. Die Pioniere mußten feldmarschmäßig mit Stahlhelm und umgehängtem Gewehr die Arbeit verrichten, was ihnen bei dem schönen Wetter nicht sonderlich gefiel. So standen die Gewehre bald friedlich an einer Hauswand, die Uniformröcke und Stahlhelme lagen daneben.
Es kam, wie es kommen mußte. Plötzlich tauchte ein Jeep mit Militärpolizei auf, und nun gab es ein Donnerwetter. Danach ging die Arbeit „feldmarschmäßig“ weiter, bis die Streife fort war. Flugs wurde der alte Zustand wieder hergestellt. Aber auch die Streife kannte ihre Pappenheimer, zehn Minuten später war sie wieder da und das zweite Donnerwetter gewann erheblich an Stärke. Doch die Soldaten wußten sich zu helfen, man stellte zwei Posten auf, arbeitete in lockerer Kleidung weiter und gab sich beim Auftauchen einer Streife dann wieder ein kriegerisches Aussehen.
Riesige Holzmengen lagen umher, jeder konnte sich holen, was und so viel er wollte. Trotzdem mußte vieles in die Abfallgrube gefahren werden. Noch 50 Jahre vorher brachte jeder alte Balken, jeder alte Tür- oder Fensterrahmen, jeder Ast aus dem Wald und jeder Baumstumpf der Gemeinde schweres Geld ein. Fast alle Alt-Bischofsheimer sahen zu, wie Stück für Stück das Symbol Alt-Bischofsheims zertrümmert wurde. Mit dem alten Rathaus ist das alte Bischofsheim gestorben.
Auch das vierte Rathaus der Gemeinde hat eine lange Tradition. Es stand an der Stelle des Fronhofes, dem schon im 13. Jahrhundert alle 24 Großhufen der Gemeinde zinsbar waren. Diese große Hofreite in der Hintergasse gegenüber der Kirche wurde im Jahre 1844 für 6.000 Gulden von der Gemeinde erworben und zur Schule ausgebaut. Stallgebäude und Remisen wurden sofort abgerissen, und das alte Holz- und Mauerwerk fand für gutes Geld reißenden Absatz. Die Scheune und das Brennbaus blieben noch bis 1890 stehen. Die Gemeinde steckte viel Geld in das Haus, um zwei den damaligen Ansprüchen genügende Klassenräume und zwei Lehrerwohnungen zu errichten.
In dieses Schulgebäude zog 1937 die Gemeindeverwaltung ein, nach dem Kriege (1945) wurde die letzte Lehrerwohnung freigemacht und auch die letzte Schulklasse mußte bald ausziehen. An der Südseite des Hofes wurde eine große Halle in Fertigbauweise für die Fahrzeuge des gemeindeeigenen Busunternehmens und der Feuerwehr errichtet, in der sich auch Werkstätten und Ersatzteillager befanden.
Doch die Gemeinde wuchs und wuchs, und in dem für Alt-Bischofsheimer Verhältnisse recht stattlichen Bau in der Hintergasse 28 konnte die Verwaltungsarbeit in einer für Bürger und Bedienstete befriedigenden Weise nicht mehr erledigt werden. Nach endlosem Hin und Her und Für und Wider entstand auf demselben Grundstück das jetzige Rathaus, modern, zweckmäßig und repräsentativ.
Am 14. Juni 1968 wurde es in Anwesenheit des Hessischen Ministerpräsidenten Dr. Georg August Zinn feierlich eingeweiht. Das neue Rathaus, das etwa 2 Millionen Mark gekostet hat, gewann sich die Herzen der Bischofsheimer im Sturm, eine Tatsache, die nach den oft sehr scharfen und mit Erbitterung geführten Debatten im Gemeindeparlament und der umfangreichen Polemik in der lokalen Presse um den Bau dieses Rathauses fast Verwunderung hervorrufen könnte.
Der im Nebengebäude untergebrachte Jugendraum wird häufig benutzt, ebenfalls der Kulturraum, der von politischen Parteien, von Vereinen und zu Familienfeiern fast täglich in Anspruch genommen wird. Auch die Sozialstation im Erdgeschoß erfreut sich regen Zuspruchs, das Ortsgericht und der Schiedsmann haben hier ihre Sprechzimmer, Finanz- und Kreisjugendamt halten an bestimmten Tagen hier ihre Sprechstunden ab und ersparen den Bürgern den Weg nach Hanau. Die Volksbücherei ist damals im dritten Stock in einem großen Raum untergebracht und wird von einer ständig steigenden Zahl von Lesern in Anspruch genommen.
Eingebettet in geschmackvoll angelegte und sorgsam gepflegte gärtnerische Anlagen und in harmonischer Einheit mit der ehrwürdigen spätgotischen Kirche, die durch ihren schlichtmodernen Erweiterungsbau sehr gewonnen hat, und dem Neubau der Raiffeisenbank ist um das Rathaus ein städtebauliches Zentrum im alten Ortsteil entstanden.
Im 18. Jahrhundert war der Aufgabenbereich der Gemeinde eng begrenzt. Er erstreckte sich auf wenige heute größtenteils völlig nebensächliche Bereiche. In die Zuständigkeit der Gemeinde fiel die Verpachtung des Wiesen- und Seegrases, des Fischwassers, des Rathauskellers, die Versteigerung oder Verteilung des Holzes, die Versteigerung des der Gemeinde zustehenden Getreidezehnten, den Ankauf der Vatertiere (Faselochsen) und deren an den Mindestfordernden zu übertragende „Haltung“.
Daneben hatte die Gemeinde das Recht, in sehr geringem Umfang und in Fällen außerordentlicher Not mit wenigen Groschen helfend einzugreifen, etwa Mieten für Arme zu bezahlen, einige Kleidungsstücke zu beschaffen oder mittellos Verstorbenen einen Armensarg zu kaufen. Sämtliche Bauvorhaben und Reparaturen an Schule, Straßen und Friedhof mußte die Gemeinde völlig aus eigener Tasche bezahlen.
Die Bürgermeister wurden auf ein Jahr gewählt und zogen die Gemeindesteuern ein. Die Quartalsbürgermeister zogen vierteljährlich die Landsteuern ein. Auch sie wurden immer nur auf ein Jahr gewählt und wären mit dem Titel „Steuererheber“ oder „Rechnungsführer“ treffender bezeichnet gewesen.
Die Amtspersonen waren nicht sehr zahlreich. Da war vor allem der einflußreiche Zentgraf. Er wurde nicht von der Bevölkerung gewählt, sondern von der Obrigkeit ernannt und war ihr verlängerter Arm.
Er hatte darauf zu achten, daß im Dorf alles nach Recht und Gesetz zugehe. Diese Zentgrafen waren meistens Männer in wirtschaftlich guter Position, die mit den ihnen übertragenen Machtbefugnissen das Dorf beherrschten und sich oft Übergriffe erlaubten. Sie trafen Anordnungen über die Köpfe der Bürgermeister hinweg, zogen oft unberechtigt Gelder ein, setzten ihre Bezüge selbst fest und eigneten sich die Schlüssel zur Zehntfruchtkammer an. Oft mußten sie durch scharfe Erlasse des Amtes in Bergen zurechtgewiesen werden, aber ob es geholfen hat, ist fraglich.
Vor dem Zentgrafen mußte jeder Viehverkauf abgeschlossen werden, der Käufer erhielt schriftlich genaue Angaben über das Tier, eine Maßnahme, die sich bei den vielen Vieh-, Ochsen- und Pferdediebstählen als notwendig erwiesen hatte.
Der Zentgraf unterschrieb alle Rechnungen an die Gemeinde und setzte den Vermerk dazu: „kann vom Bürgermeister zahlt werden“. Außer ihm unterschrieben zwei oder drei Gerichtsleute. Bei kleineren Vergehen setzten diese in Zusammenarbeit mit dem Zentgrafen die Strafe fest, sie vermaßen die verpachteten Wiesen- und Wegestücke, steckten sie ab und waren bei allen Versteigerungen zugegen.
Ferner führten sie mit der Jugend Feld- und Grenzbegehungen durch, bei denen besonders auf die Lage der Grenzmarkierungen hingewiesen wurde. Meistens waren bei diesen Grenzbegehungen auch Zentgraf und Gerichtsschöffen der Nachbarorte zugegen. Bei einer großen Grenzbegehung waren Zentgrafen und Gerichtsleute aus den Ämtern Bergen, Büchertal und Windecken anwesend.
Die Besoldung des Zentgrafen betrug im Jahre 1758 nur etwa 33 Gulden Er hatte aber erhebliche Nebeneinkünfte, so daß er auf etwa 70 bis 80 Gulden kam. Die beiden Bürgermeister erhielten in diesem Jahr zusammen nur 40 Gulden, sie hatten aber durch „Gänge“, Besichtigungen, Vereidigungen usw. ebenfalls wesentliche Nebeneinkünfte. Im Jahre 1755 erscheint zum erstenmal eine Rechnung von 8 Gulden 6 Albus 4 Heller für Bürobedarf.
Auf Anordnung der Hochfürstlichen Regierung wurde 1757 zum ersten Mal ein genaues Inventarverzeichnis der gemeindeeigenen beweglichen und unbeweglichen Gegenstände aufgestellt. Die Abschrift wird als Anlage wortgetreu wiedergegeben, wobei bemerkt werden muß, daß einige Wörter nicht genau entziffert werden konnten (dieses „Inventarium“ ist in der „Borgenmeisterrechnung“ von 1767 abgeheftet):
1. an Kupfer: Ein Kessel von 4 Maß Frankfurter Eich,
ein Kessel von 4 Maß Hanauer Eich
2. an Messing: Ein Satz Gewichte von einem Pfund
3. an Metallwerk: Die große Glocke auf der Kirche
4. an Blechwerk: Ein Schoppen Blech, Ein Halbschoppen Blech, beide Frankfurter Eich
Ein Futteral, in dem der Gemarkungsgrundriß verwahrt wird
5. an Eisenwerk: Die Gemeide-Uhr mit Zubehör, die sich auf der Kirche befindet
Vier große Nägel für die beiden Heb-Latten
Ein Schloß zu der untersten Rathaustür
Eine Balkenwaage mit zwei hölzernen Schalen. (ist aber untauglich)
Eine große Waage mit eiserner Stange und Gewichtstein (im Schulhaus)
Zwei Gewichtsteine, jeder drei Pfund schwer.
Mehr Eisenwerk: Ein Gewichtstein zu zwei Pfund, einer zu zwei Pfund, einer zu drei Pfund
Ein eiserner Bohrer, mit dem die Brunnenröhren gebohrt werden
Ein Brenneisen, mit dem die Schweine in die Mast gebrannt werden
Ein Brenneisen, womit die Feuergeräte gezeichnet werden
Ein Brenneisen zum Brennen der neu geeichten Bütten im Herbst
Mehr Eisenwerk: Zwei eiserne Zapfen für die Ruhbank in der Zeit der Weinlese
Sechs große Nägel für die Ruhebank
Zwei Ochsenketten, an die Faselochsen gebunden werden
Zwei Dorfspieße
6. an Holz- und Schreinerwerk:
A: im Rathaus:
Ein tannener Küchenschrank mit einer nicht verschließbaren Tür
Zwei lange tannene Tafeln mit Kreuzgestell
Ein tannener runder Tisch mit einem Vier-Ecken-Gestell
Bänke auf beiden Seiten des Rathauses (an der Wand befestigt)
Sechs Lehnstühle aus Ahornholz
Vier Lehnstühle aus Eichenholz
Eine neue Heb-Latte mit Zubehör (in diesem Jahr gekauft)
Eine Heb-Latte (alt und unbrauchbar)
Einen geschlagenen Simmer Frankfurter Maß (unbrauchbar)
Einen Simer
Eine Meste
Ein Sechter
Ein Halb-Sechter
Ein Gescheid (Fruchtmaß 1,7 Liter)
Ein Halb-Gescheid
Ein Viertel-Gescheid (Hanauer Maß)
Ein Simmer (Frankfurter Maß)
Ferner Holzwerk:
Ein Hafer Maß von Tannenholz
Ein französisches Infanterie-Hafermaß
Eine eichene Bütte, ungefähr zwei Ohm (mit Eisen beschlagen, im Rathaus)
Sechs Stück Tannenholz für die Ruhbank in den Weinbergen
Vier tannene Doppeldielen für die Ruhbank in denen Weinbergen
Ein tannenes Schilderhaus
B. Im Schulhaus:
drei lange Tannentafeln mit Kreuzgestellen
sechs lange Tannen Schoßbänke
C. in des Zentgrafenhaus:
Eine Gerichtslade aus Eichenholz mit zwei Schlössern
Eine Gerichtslade aus Tannenholz (rot gestrichen, abschließbar)
Vier Meß-Ruten
Vier Feld-Stäbe
D. in der Kirchen:
die Totenbahre
7. an Bücher und Schriften:
Ein neues Hypothekenbuch
Zwei alte Hypothekenbücher
Ein altes Vertragsbuch
Ein Vertragsbuch, in dem die Kaufverträge aufgeschrieben werden
Ein Buch, in dem die Besthäupter registriert werden
Mehr Bücher:
Ein Gewann- und Lagerbuch über den hiesigen Ort und dessen Wein Berge
Ein Meß- und Gewannbuch über das Mainfeld
Ein Meßbuch über das Unter- und Kleinoberfeld
Ein Meßbuch über das Oberfeld
Ein Meßbuch über Wiesen und Gärten
Ein Grundriß über die hiesige Gemarkung
Vier Katasterbücher
Ein neues Katasterbuch, das in diesem Jahr gekauft wurde
Zwei alte Schätzungsbücher aus dem Jahre 1733
Ein Buch, in dem die Beedt ab- und zugeschrieben wird
Ein Buch, in das die Bürgermeister und Schützen geschrieben werden
Ein altes Schätzungsbuch
Ein Vergleich mit Isenburg wegen der Hut Abgeltung
Ein Vergleich zwischen dem Herrn Pfarrer und der Gemeinde wegen der Gemeinde Breulwiese
Das Hebammenbuch von Doktor Thebes (bei der Hebamme)
8. Gewehre: zwei alte Pistolen
9. an Feuergerätschaft:
72 Stück lederne Feuereimer
3 hölzerne Handspritzen
4 Feuerleitern
2 Feuerhaken
10. An Vieh: Ein Faselochse
11. An Activa: Nichts
12. An Passiva: Dem Herrn Fändrich Kayser 1.230 Gulden
dem Kirchenbau 250 Gulden
dem Herrn Konsistorialrat und Superintendent Schide 200 Gulden
dem Herrn Fändrich Kayser 604 Gulden
13. Meßbuch
page Morg. Viertel Ruthen.
1 2 3 4 Häuser und Gebäude
480 - - 10 Das Rathaus, unter dem ein gewölbter Keller ist zwischen der Gemeinde Gasse zu beiden Seiten
470 - 1 17 Das Schulhaus mit dem dabei befindlichen Garten in der Breulgasse neben Conradt Hartmann zu beiden Seiten
479 - - 35 Das Backhaus und das daran befindliche Nebenhaus mit der Stallung in der Hintergasse neben Andreas Rohrbach und Johann Daniel Lerch
70 - - 2 Das Schützenhaus in dem Weinberg im Kissel
186 - - 1 Das Schützenhaus in den Weinberg im Schlegel
456 - - - Das Gemeinde Schäfertor mit den darauf befindlichen Gebäuden
470 - - - Das Gemeinde Obertor mit der darauf befindlichen Wohnung
Die Orgel in der Kirche mit ihrem Zubehör
Der Gemeinde Springbrunnen, der durch das Feld mit teils tönernen, teils hölzernen Röhren in das Dorf geleitet wird, woran ein steinerner Stock mit 4 Messingröhren festgemacht ist (sie wurden im Jahr 1920 gestohlen)
2 steinerne Tröge
2 hölzerne Tränkkrüge
8 steinerne Pfosten mit einem hölzernen Geländer.
Die Pferdetränke („Pferde Schwänk“), die mit Mauerwerk auf geführt ist, neben Andreas Reuhl und der Gemeinde Gasse
14. An Brücken, Stegen, Wegweiser und Heege-Stück:
Eine steinerne gewölbte Brücke vor dem Schäfertor
Eine steinerne gewölbte Brücke auf der Tränk
Eine steinerne gewölbte Brücke, die „Müntzbrücke“ genannt
(Am Kreuzstein über dem Abfluß vom Hochstädter Ried)
Eine steinerne gewölbte Brücke an der Breulpforte
Eine hölzerne Brücke am Hell-Kreuz mit 4 Balken und 10 Doppeldielen
Eine hölzerne Brücke am Enkheimer Wald an der Leuchte, die die
Gemeinde seither mit Doppeldielen belegt und wozu die Gemeinde Bergen
die vier Balken gegeben hat
Ein Steinerner Steg an der Langwiesen an dem Pforten-Damm
Ein hölzerner Steg an dem Pförtchen
Ein hölzerner Steg an dem alten Dorf.
Ein hölzerner Steg an dem Hochstädter Ried-Damm
Ein hölzerner Steg an der oberen Wiese (Hochstädter Ried)
Ein hölzerner Steg an dem Löwensee
Ein hölzerner Steg an dem Windecker Pfad
Ein hölzerner Steg an dem Stumpfgraben
Zwei hölzerne Balken an dem Seif in den beiden Rumpenheimer Wegen
Zwei hölzerne Balken im Wäldchesweg
Ein Balken an der Bornbrücke
Ein Balken am Vilbeler Weg
Ein Balken am Berger Weg
Ein Balken an der Lattkaute
Ein Balken an dem Krautgarten
Drei Balken in der Ledergasse
Ein Balken an der Luchweide
Neun Balken im Berger Oberweg
Drei Wegweiser
Ein Heeg-Stock in der Landwehr, den die Herrschaft stellt.
15. An liegenden Gütern:
Seite Morg. Viertel Ruthen
Buch
580 9 2 19 Ein Bruch im Mainfeld, der Zimmersee genannt wird, der zwei Jahre für Heu genutzt wurde
581 12 3 17 Ein Bruch, der Lange See, liegt zwischen dem Main und
Kleinen Unterfeld
581 8 3 3 Ein Bruch, der Gäns-See, liegt zwischen dem Weg und dem Feld
584 20 - 25 Das Hochstädter Ried, liegt neben dem Mainfeld und den Wiesen
584 11 3 31 Die Niederweide, liegt neben dem Damm und den Wiesen
583 16 3 27 Das Erler und Erlander, liegt neben den Wiesen und dem Stumpfgraben
204 3 3 11 Die Oberste Breulwiese neben den Gemeinde-Wiesen und dem Wege
340 4 3 16 Die unterste Breulwiese neben dem Fahrweg und den Wiesen
231 - 1 14 Im Kleinen Sand neben dem Vilbeler Weg ist eine Sandkaute
583 31 3 19 Ein Bruch, die gemeine Stimpf genannt, liegt neben den Wiesen und dem Feld, kann nicht zu Heu und Grummet benutzt werden, sondern nur zum Ausgrasen
582 382 3 3 Der Gemeindewald
585 4 2 24 Die Luchweide ist eine Viehweide
586 6 - 30 Das Ruders Ried ist eine Viehweide
60 - - 6 Ein Damm am Breulgraben
142 - - 34 Krautgarten vor dem Hochstädter Ried neben dem Graben
Das Gemeinde Schulgut
Acker im Mainfeld
202 1 2 1 In den Langen Strichen neben Johannes Reich und Johannes Peter Reuhl.
160 - 2 1 Am Kleinen Seif neben Johann Thomas Witwe und dem Grabenacker im Unterfeld
182 - 1 29 Im Juden Stück neben Michael Kühn und Johann Peter Kappes
317 - 3 21 Stößt auf die Hochstädter Gemarkung neben Hieronymus Bauschers und Peter Eberts Acker im großen Oberfeld
291 - 1 37 An der Vilbeler Hohl neben Andreas Kappes und der Hohl
313 - - 20 Im Kleinen Sand neben den Wiesen der Witwe Casper Volmert
3 - 1 18 Hinter der Mühle neben Peter Ebert und dem Weinberg
182 - - 34 Vor dem Hochstädter Ried neben Johannes Kaysers Baumstück
87 - - 22 Auf dem Zwinger neben dem Weg Pflanzland
286 - - 19 Auf der Niederweide neben Engelbörd See und Johann Philip Aßmer
16. An Activ-Gerechtigkeiten:
A. Das gemeinschaftliche Weggeld B. Von der Wirtschaft jährlich 25 Gulden
C. Die Feld- und Wiesenwege der Gemeinde zum Ausgrasen
D. Das Gemeinde Fischwasser
E. Der Gassen-Dung
F. Die Back-Asche
G. Von dem Bartholomäusstift jährlich 6 Achtel Korn
H. Das Recht der Gemeinde, drei Tage vor dem Schafvieh mit dem Horn- und
Schweinevieh in den Stoppelfelder zu hüten
17. An Passiv-Gerechtigkeiten:
Die ganze Gemeinde muß jährlich an die Herrschaft sogenanntes „Lips-Pacht
Korn“ an die Fruchtverwalterei nach Hanau, nämlich acht Achtel Korn liefern, ferner in den Kloster Arnspurger Hof nach Frankfurt jährlich 4 Achtel Korn, die aber derselbe vor Ort erheben muß.
Das Haus Isenburg bekommt jährlich
an Geld 40 Gulden
an Wein 40 Ohm, wie derselbe jährlich wächst
an Korn 40 Achtel.
Die Herrschaft hat die Schäferei
Die Herrschaft hat den Noval Zehnten (Abgabe für den Neubruch)
Das Bartholomäusstift zu Frankfurt hat den großen Zehnten, aber die Herrschaft hat von einem gewissen Gebiet ein Sechstel Anteil.
Der Herr Pfarrer hat den Blutzehnten, ebenso den Obst-, Kraut- und Rübenzehnten.
Damit endet die Aufstellung des Rechts durch den Landschreiber.
Bischofsheim den 31. Dezember 1767, Johannes Kaysser, Zentgraf.
Nach dem Siebenjährigen Kriege ließ die Fürstliche Regierung sämtliche Rechnungsbücher der Gemeinde durch den Kammerrat Backen überprüfen. Der hohe Herr ließ sich seine Mühe mit 25 Gulden fürstlich bezahlen, und nun begann ein fröhlicher Krieg mit dem Amt Bergen wegen der ausgezahlten Diäten, besonders für „Gänge“. Der Rotstift wütet und streicht erbarmungslos alles zusammen. Dieser „Diätenkrieg“ ist zäh und flammt immer wieder auf. Gar zu gerne wurde immer wieder versucht, auf diese Weise das schmale Einkommen aus der Gemeindekasse aufzubessern.
Mit der Schreibfertigkeit der Amtspersonen war es nicht weit her. Wenn einmal eine Petition, etwa um Zuschüsse zur Reinigung des Heusergrabens oder wegen des zu stellenden lästigen Geleites auf den Landstraßen angefertigt werden mußte, wandte man sich an einen Rechtsanwalt oder Notar, der sich seine Bemühungen immer gut bezahlen ließ.
Im Jahre 1776 hatte es Streit gegeben, leider ist nicht vermerkt, warum. Zwei hochangesehene Gerichtsleute aus Bischofsheim wurden nach Bergen in Arrest gebracht. Dafür sollte die Gemeinde 12 Gulden bezahlen. Auch die hohe Polizei erschien und ging gegen die „widerspenstigen sämtlichen Ackerleut“ vor und wollte für ihre Bemühungen 6 Gulden 22 Albus 4 Heller kassieren. Es scheint alles gut ausgegangen zu sein, denn alle Forderungen werden später niedergeschlagen.
Ab 1778 gibt es in der Gemeinde den Zentgrafen, den Gemeindevorsteher, den Landsteuergelderheber und einen Quartalsbürgermeister.
Im Jahre 1810 gründete der siegreiche Napoleon das Großherzogtum Frankfurt, das er dem Mainzer Erzbischof Dalberg als Fürstprimas unterstellte und das nach dem Willen Napoleons später mit Frankreich vereinigt werden sollte. Das Großherzogtum Frankfurt bestand aus den Städten Frankfurt und Wetzlar sowie den Fürstentümern Hanau, Aschaffenburg und Fulda.
Die Verwaltung wurde ganz nach französischen Muster eingerichtet: Es gab Departements, Distrikt-Mairien und Orts-Mairien. Bischofsheim gehörte zum Distrikt Bergen. Der Zentgraf führte den Titel „Maire“, die Gerichtsleute hießen „Munizipalräte“, der Gemeindediener ist ein „Munizipalitätsdiener“.
Ab 1813 heißt der Gemeindevorsteher „Schultheiß“. Im Jahre 1821 trat wieder eine Reform ein. Es gab den Gemeindevorstand, der aus dem Zentgrafen, zwei Gerichtsschöffen und drei weiteren Männern bestand. Alle Rechnungen mußten von diesen sechs Männern abgezeichnet werden.
Die Prüfung der Rechnungsbücher durch die Aufsichtsbehörde wird streng gehandhabt, besonders die Gebühren und Gebühren für Amtshandlungen („Sporteln“) von Zentgraf und Gemeindevorstand werden scharf unter die Lupe genommen. Es mutet fast amüsant an, wenn der Zentgraf jedes Jahr wieder Beträge in Rechnung stellt für Leistungen, die er gar nicht vollbracht hat.
Was dem Herrn Zentgrafen recht ist, das soll den Schützen billig sein. Die Feld-, Wald- und Weinbergschützen reichen unverfroren ihre Rechnungen für das Tragen der Bütten bei der Weinlese ein, obwohl in diesem Jahr gar keine Lese gewesen ist.
Die Macht der Obrigkeit wird größer. Sämtliche Ankäufe von Steinen, Ziegeln, Brückenholz usw. müssen vorher vom Amt genehmigt werden. Das war wahrscheinlich eine Maßnahme, um die katastrophale Notlage der Gemeinden nach Beendigung der Befreiungskriege zu beheben.
Das Wegegeld, auch Wegebau- und Pflastergeld genannt, wurde bis 1825 von der Kurfürstlichen Baudirektion eingezogen. Ab 1826 wurde dieses Recht der Gemeinde übertragen. Das Wegegeld hatte bis dahin jährlich etwa 200 Gulden eingebracht. Nun wurde das Recht, Wegegeld einzuziehen, jährlich öffentlich meistbietend versteigert. Der erste Bischofsheimer, der dieses Amt übernahm, war Wilhelm Keller, der mit 22. Gulden 27 Kreuzer der Meistbietende war. Dieses Wegegeld wurde noch lange eingezogen, doch sank der Ertrag immer mehr, so daß später nur noch zehn Gulden geboten wurden. Der Ersteigerer mußte einen festgesetzten Betrag an die Gemeinde geben, die Mehreinnahme durfte er behalten.
Es liegen verschiedene Protokolle über die Versteigerung des Wegegeldes vor, leider ist darin immer nur vermerkt, daß die Hebesätze dem Ersteigerer zugestellt werden. Es ist daher nicht festzustellen, wie hoch diese Wegesteuer für auswärtige Fußgänger, Reiter oder Fuhrwerke war. Die Leute aus den Nachbarorten, in denen die Bischofsheimer freien Durchgang hatten, brauchten auch in Bischofsheim nichts zu bezahlen. Diese Steuer wurde 1866 aufgehoben.
Da man mit den Beträgen aus der Wegesteuer nun wirklich keine Straße bauen konnte, wurde 1827 eine neue Steuer eingeführt, das Gemeindeweg- oder Pflastergeld. Auch diese Steuer brachte jährlich nur 40 Gulden ein.
Eine interessante Quittung liegt aus dem Jahre 1828 vor, sie betrifft die Besoldung des Gemeindedieners: „Der Vorsteher Wilhelm Keller zahlt mir für das Jahr 1828 meine
Besoldung als Gemeindediener 7 Gulden 30 Kreuzer
ein Paar Schuh 3 Gulden 30 Kreuzer
ein Paar Sohlen und Flicken der Schuhe 1 Gulden 12 Kreuzer
Holz machen im Rathaus für das Feuer der Gemeinde 2 Gulden - Kreuzer
Rathaus säubern von unten bis oben, Säuberung der Stube 2 Gulden - Kreuzer
16 Gulden 12 Kreuzer
Welches ich richtig erhalten habe und ich quittiere, Bischofsheim den 26. Dezember 1828“.
Im Jahre 1803 hatte die Gemeinde zwei Zentgrafen: Der langjährige Zentgraf Ebert will zurücktreten und muß während eines Jahres den kommissarischen Zentgraf Kühn einarbeiten. Der alte Zentgraf Ebert ist ein zäher Bursche gewesen. Er stellte immer wieder Forderungen an die Gemeinde für früher geleistete Dienste. Er bekam auch eine Menge Geld, bis der Rechnungsführer vom Kreisamt angewiesen wurde, keinen Heller mehr zu zahlen, sonst würde es ihm von seinem eigenen Gehalt abgezogen werden.
Aber der geschäftstüchtige Ebert tauchte 1834 nochmals in den Rechnungsbüchern auf, denn er hatte eine erhebliche Menge Steuergelder zurückbehalten und wollte diese als Entgelt für seine Verwaltungstätigkeit bei den Zehntfrüchten behalten. Er berechnete dafür eine Summe von 124 Gulden Schließlich gewährte man ihm noch 20 Gulden, das übrige Geld mußte er abliefern.
In diesem Jahr wurde die Gemeinde noch von einem harten Schlag getroffen: Ein Schreiber forderte für die Abschriften der Rechnungsbücher 288 Gulden; die Gemeinde weigerte sich, diese hohe Summe zu bezahlen, wurde aber durch das Kreisamt dazu gezwungen.
Der Bürgermeister Kühn war ein energischer und zielstrebiger Mann, er hatte eine schöne Handschrift und verfaßte seine Schreiben selbst. Der für das Schreibmaterial angesetzte Betrag von 9 Gulden wird auf 13 Gulden 3 Kreuzer erhöht. Auch der neue Bürgermeister verstand es ausgezeichnet, seine Bezüge durch allerlei gesondert berechnete Tätigkeiten aufzustocken, so daß er zusammen mit seinen Nebeneinnahmen auf ein ganz beträchtliches Einkommen kam.
Im Jahre 1834 fand eine Verwaltungsreform statt, die einen demokratischen Charakter hatte. Außer dem Bürgermeister gab es den aus fünf Personen bestehenden Gemeindevorstand, den zwölf Personen umfassenden Gemeinderat und den Gemeindeausschuß, der aber nur selten zusammentrat. Bei ganz wichtigen Beschlüssen wurde sogar ein zusätzlicher aus sechs Mitgliedern zu bildender außerordentlicher Ausschuß hinzugezogen.
Aus demselben Jahr liegt eine Niederschrift vor: „Nachdem die Gemeinderechnung von 1834 durch den Gemeinderat überprüft wurde und derselbe bei den einzelnen Einnahme- und Ausgabeposten nichts zu erinnern gefunden hat, und nachdem die Rechnung acht Tage lang nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung bei dem Ausschußvorsteher zur Einsicht der Gemeindeglieder gelegen hat: So wurde sie heute durch den versammelten Gemeinderat und Gemeindeausschuß im Beisein des Rechnungsführers nochmals durchgesehen und nachher einstimmig erklärt, daß gegen die in gemachter Rechnung vorkommenden Ein- und Ausgabeposten nichts erinnert werden kann. Kühn, Bürgermeister“.
Um 1837 hat die Gemeinde die schweren Belastungen der napoleonischen Besatzung und der Befreiungskriege überwunden. Die Gemeinde hat wieder eine gesunde finanzielle Basis. Im Jahre 1841 hat die Gemeinde ein Vermögen von 5.372 Gulden 57 Kreuzer 1/6 Heller an barem Geld. Ein Jahr später legt sie sogar 2.000 Gulden zu dreiprozentigen Obligationen an. Sie zahlt weiter kräftig Schulden ab, auch dem Landgrafen Friedrich zu Hessen zahlt sie im Schloß Rumpenheim 3.000 Gulden zurück.
Ein Johannes Kappes war von 1824 bis 1835 Gerichtsschöffe gewesen, dann wurde er ohne jede Bezahlung entlassen. Im Jahre 1845 beschwerte er sich beim Kreisamt und verlangte sein Geld. Das Amt verfügte, daß ihm für jedes Jahr sieben Gulden zu zahlen seien, insgesamt also 77 Gulden Die Gemeinde strengte ein Gerichtsverfahren an, zog es dann aber zurück und zahlte.
Im Jahre 1846 weist der Bürgermeister Kühn den neuen Bürgermeister Keller in sein Amt ein. Auch Keller hatte eine sehr schöne Handschrift, aber das genügte wohl nicht, um Bürgermeister zu sein. Als die Rechnungsbücher von der Aufsichtsbehörde zurückkamen, wimmelte es nur so von Beanstandungen. Auch in der Gemeinde scheint Keller keinen rechten Anklang gefunden zu haben, denn man zerstörte ihm einen Zaun, den die Gemeinde auf ihre Kosten reparieren ließ.
So bekommt Bischofsheim im Jahre 1847 schon wieder einen neuen Bürgermeister, er hieß Brand. Die Besoldung des Bürgermeisters betrug damals 208 Gulden, dazu kamen eine Menge sonstiger Nebeneinnahmen und 20 Gulden für die Verwaltung der Zehntfrüchte. Im Jahre 1849 bewilligte man ihm noch eine widerrufliche Zulage von 30 Gulden, wahrscheinlich wegen der zusätzlichen Belastung bei der Ablösung des Zehnten.
Nach der Revolution von 1848 begannen für die Gemeinde traurige Jahre, es war fast kein Geld in der Kasse. Man verkaufte, was nicht niet- und nagelfest war; die Eltern der Schüler müssen das Holz für die Schulheizung bezahlen.
Rückständige Steuern werden eingetrieben, wer nicht gleich zahlt, wird mit Verzugszinsen belegt. Zudem hat die Kirche die Gemeinde verklagt. Die Gemeinde verliert wie immer den Prozeß, sie muß der Kirche jährlich 11 Gulden 43 Kreuzer Grundzinsen zahlen, kein Mensch weiß mehr warum. Im Jahre 1848 stellte die Gemeinde diese Zahlung ein und wurde durch ein Gerichtsurteil gezwungen, diese nirgends niedergeschriebene, aber zur Gewohnheit gewordene Zahlung mit dem zwanzigfachen Betrag in Höhe von 234 Gulden 20 Kreuzer abzulösen.
Im Jahre 1854 ist man des ständigen Ärgers mit den Tage- und Wegegeldern des Bürgermeisters überdrüssig: Man bewilligt ihm einen jährlichen Betrag von 50 Gulden für diese Zwecke. Damit muß er auskommen. In diesem Jahr wird auch die erste Ausschellglocke angeschafft. Das Einzugsgeld gibt es 1855 immer noch, ebenso das Wegegeld.
Die Steuerrückstände waren sehr hoch, die Leute hatten offensichtlich kein Geld. Für die Armen mußte die Gemeinde erhebliche Mengen Brot und Kartoffeln kaufen. Die Prüfung der Gemeinderechnung erfolgt von diesem Jahr an durch die Kurfürstliche Polizeidirektion in Hanau. Im Jahre 1858 tritt der Bürgermeister Brand zurück, sein Nachfolger heißt Ebert. Im Jahre 1859 beginnt der Papierkrieg, die Gemeinde bestellt Aufenthaltsgestattungen, Heimatscheine, Hundesteuerformulare, Baukonzessionen, Fremdenregister.
Am 28. September 1863 tritt Bürgermeister Ebert zurück. Sein Nachfolger war sein Sohn und hieß P. H. Ebert. Er hatte eine hervorragende Schrift und war viele Jahre Bürgermeister von Bischofsheim. Da er neu im Amt war und auch einen neuen Gemeinderechner hatte, gab es im ersten Jahr bei der Prüfung der Rechnung erhebliche Beanstandungen. Das besserte sich aber schnell. Auf Anweisung der vorgesetzten Behörde werden die 50 Gulden für Tage- und Wegegeld gestrichen; es muß wieder jede einzelne Forderung abgerechnet werden.
Auch 1866 waren die Steuerrückstände sehr hoch. Die säumigen Steuerzahler wurden hart bedroht, und es geschah ein Wunder: Die Rückstände wurden bis auf den letzten Heller bezahlt, das war noch niemals dagewesen. War das die Angst vor den Preußen?
Ab 1867 werden die Rechnungen durch das Königliche Landratsamt in Hanau mit peinlicher Genauigkeit überprüft. An der Verwaltung haben die Preußen nichts geändert.
In den Jahren 1872, 1890 und 1893 kaufte die Gemeinde Dominialgrundstücke bzw. Domänen-Fiskalisches Land. Es handelte sich um den Tiefen See und umliegendes Gelände, beides gehörte bisher dem Staat. Der Kaufpreis wurde an die Steuerkasse Hanau gezahlt. Das Land kostete etwa 3.000 Mark.
Das von Bismarck nach dem Kulturkampf eingeführte Standesamt erbrachte 1874 seine ersten Einnahmen. Bürgermeister Ebert kassierte als Standesbeamter 52 Kreuzer 2 Heller für die Gemeinde. Belohnt wurden seine Bemühungen als Standesbeamter jährlich mit 86,- Mark, auch seine festgestellten Reisekosten betrugen 86,- Mark.
Die Besoldung der Gemeindebediensteten aus dem Jahre 1875 ist interessant:
Bürgermeister Ebert 484,- Mark
derselbe für Schreibmaterial 35,-
Waldschütz Krebs 150,-
2 Flurschützen 360,-
Rechnungsführer 126,-
Ortsdiener 171,-
derselbe 1 Paar Schuhe 12,-
6 Nachtwächter 600,-
Zuschuß für das Pfarrgehalt 257,14
derselbe als Vertreter in der Schule tätig 45,44
Lehrer Hartmann 678,43
Lehrer Hoss (Umzug- und Feuerungsgeld) 390,36
Lehrer Kahler (für 2 Monate) 61,93
derselbe für Heizung der Schule ¼ Jahr 33,43
Frau Ahlbach für Handarbeitsunterricht 85,72
Frau Hartmann für Handarbeitsunterricht 85,72
Lehrer Wenzel Pension 128,58
Hartmann für Heizung der Strickschule 8,57
Im Jahre 1875 brach ein heftiger Streit in Bischofsheim aus. Die Straße nach Hochstadt wurde gebaut, die Bischofsheimer Bauern mußten Hand- und Spanndienste leisten. Sechs Bauern weigerten sich, ihren Pflichten nachzukommen. Sie wurden durch ein Gericht verurteilt und mußten den Bauern, die ihre Anteile übernommen hatten, diese Kosten ersetzen. Ferner wurden sie mit hohen Ordnungsstrafen belegt.
Der Anführer der „Rebellen“ war anscheinend der Bauunternehmer Brandt, der schon einige Male mit recht hohen Ordnungsstrafen belegt worden war. Nun bezichtigte er den Bürgermeister und den Rechnungsführer der Unterschlagung. Zwischen dem Königlichen Landratsamt und der Strafkammer des Königlichen Kreisgerichtes entbrannte ein heftiger Kampf um die Rechnungsbücher der Gemeinde. Bürgermeister und Rechnungsführer erhoben Anklage wegen Beleidigung und beantragten die Überprüfung ihrer Amtstätigkeit. Diese wurde auch vorgenommen. Über den Ausgang des Prozesses ist nichts zu finden; sicher haben die beiden eine reine Weste gehabt, denn sie blieben in ihren Ämtern. Die Gemeinde mußte jedoch die Prozeßkosten in Höhe von 156,45 Mark zahlen. Der Rathauskeller ist immer noch verpachtet und bringt jährlich die Summe von 42,50 Mark ein. Der Tageslohn eines ungelernten Arbeiters beträgt 1,- Mark, ein Facharbeiter verdient 1,71 Mark (Umrechnungswert 1 Gulden).
Das Jahr 1879 ist ein schlimmes Jahr für die Gemeinde: Sie hat ein Defizit von fast 2.000,- Mark und befindet sich in einer finanziell schwierigen Lage. Das bißchen Geld für Heu, Holz, Obst, Jagdpacht und Schafpferch usw. langt nicht hin und nicht her. So borgt man sich von der Gemeinde Bruchköbel 1.000,- Mark, von einem Bürger Kraft aus Offenbach 1.000,- Mark und von dem Einwohner Schäfer aus Hochstadt 1.500,- Mark.
Es muß wohl vielen Gemeinden ähnlich gegangen sein, denn nun wird als neue Steuerquelle die Direkte Gemeindesteuer eingeführt. Mit dieser Steuer wird der Gemeinde wieder eine festere finanzielle Basis gegeben. Die Kosten der Gemeindeverwaltung sind auf 3.459,68 Mark angestiegen.
In diesem Jahr wird auch das Amt des Schiedsmannes eingeführt. Im Jahre 1881 wird zum ersten Mal Geld für „verpachtetes Eis“ eingenommen. Das Amt des Vieh- und Fleischbeschauers tritt 1887 erstmals auf.
Im Jahre 1891 wird das Gehalt des Bürgermeisters stark angehoben, er bekommt 900,- Mark und 300,- Mark für Schreibmaterial und Reisekosten. Mit diesen 300,- Mark sind auch die Kosten für Heizung und Beleuchtung seiner Diensträume abgegolten. Außerdem erhält er wie bisher 86,- Mark als Standesbeamter.
Der erste Kassenschrank der Gemeinde wird für 180,- Mark gekauft. Er hat seinen Dienst bis 1968 getan. Im Jahre 1891 werden auch die Diensträume des Bürgermeisters und des Rechnungsführers in das Rathaus verlegt. Zum ersten Male macht ein Bischofsheimer Bürgermeister 1895 vier Wochen Urlaub! Der Beigeordnete Reuhl bekommt für die Vertretung täglich 2,- Mark.
Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten seit vielen Jahren eine ständige Gebühr von insgesamt 24,- Mark und eine unständige Gebühr von 18,- Mark, die sie unter sich verteilten. Von nun an dürfen diese Sitzungsgelder nicht mehr ausgezahlt werden, nur bare Auslagen werden ersetzt. Bei unentschuldigtem Fehlen hatten die Herren 1,50 Mark Strafe zu zahlen, bei dreimaliger Abwesenheit 3,- Mark je Sitzung.
Im Jahre 1897 wurde der erste ständige Gemeindearbeiter eingestellt, er hieß Wilhelm Maisch, seine Dienstbezeichnung war „Tagelöhner“. Die Gemeinde hatte sechs Feldschützen, jeder mußte einen Tag Dienst machen, sonntags hatten zwei unterwegs zu sein.
Am Ende dieses Jahres hat die Gemeinde ein Defizit von 3.000, - Mark. Die Obligationen werden abgestoßen und die kleinen Schuldner rauh angefaßt. Die aus den Jahren 1816 bis 1828 stammenden Steuerrückstände, die im Jahre 1838 in mit 5 Prozent verzinsende Darlehen umgewandelt worden waren, wurden gekündigt und kamen in die Gemeindekasse zurück. Es war ja auch wirklich Zeit, diese alten Bagatellen, die sich seit 60 Jahren durch die Rechnungsbücher geschleppt hatten, zu beseitigen. Die finanziellen Schwierigkeiten der Gemeinde entstanden durch den Neubau des „Doktorhauses“ in der Bergerstraße und den Neubau der Schule, der heutigen Post in der Hintergasse [Alt-Bischofsheim, Marktplatz].
Von Juli bis Dezember 1897 gewährte man dem kränkelnden Bürgermeister zum ersten Mal eine Schreibhilfe für monatlich 50,- Mark. Natürlich war es damals noch keine Dame, sondern es kam ein Herr aus Hanau. Bezeichnenderweise zahlte die Gemeinde die 50,- Mark nicht an die Schreibkraft, sondern an den Bürgermeister, um zu demonstrieren, daß der Schreiber nicht von der Gemeinde angestellt war.
Der langjährige und verdienstvolle Bürgermeister Ebert wurde am 24. März 1898 in den Ruhestand versetzt und bat um die Auszahlung des vollen Monatsgehaltes für März. Aber die Herren des Gemeindevorstandes hielten die Hand fest auf dem Gemeindesäckel: Bis zum 24. war Dienst getan, und nur bis zu diesem Tage werde gezahlt, und keinen Tag länger!
Schon 1897 hatte der Landrat gefordert, daß die Gemeinde das Gehalt des Bürgermeisters von 900,- auf 1200,- Mark erhöhen solle, doch die Gemeinde lehnte das ab. Als sie doch zur Erhöhung gezwungen wurde, strich man einfach die bisher gezahlten 300,- Mark für Papier und Reisekosten.
Vor der Wahl des neuen Bürgermeisters verlangte der Landrat, daß ein hauptamtlicher („besoldeter“) Nachfolger gewählt werden solle, für den auch Zahlungen in die Pensionskasse zu leisten seien, was natürlich nach guter Tradition abermals abgelehnt wurde.
Der neue Bürgermeister hieß Peter Reck. Er wurde am 24. März 1898 unter Vorsitz des Kreisausschußsekretärs Röse gewählt und am 12. April 1898 durch denselben in sein Amt eingeführt. Für beide Amtshandlungen kassierte Röse je 10,- Mark.
Am Ende des Rechnungsjahres 1899/1900 hatte die Gemeinde fast 3.000,- Mark Schulden. Das war für die damalige Zeit eine ganze Menge, und strenge Sparsamkeit war oberstes Gebot. Sämtliche Briefumschläge wurden umgedreht und neu geklebt. Immerhin waren die Postgebühren der Verwaltung in diesem Jahr schon auf 101,86 Mark angewachsen.
Aus dem Jahre 1900 mögen einmal die Namen der Männer in den damals amtierenden Gemeindegremien genannt sein:
Bürgermeister: Reck, Peter
Gemeindevorstand: Hofmann, Philipp, Keller, Andreas, und Schäfer, Wilhelm
Gemeindevertretung: Krebs IV., Andreas
Reitz, Johannes
Reck, Johannes
Seip II., Justus
Rohrbach IV., Wilhelm
Brandt, Wilhelm Friedrich
Walzer III., Ludwig
Reuhl VII., Wilhelm
Reck II., Peter
Im Jahre 1900 kaufte Dr. Schüler einen Teil der neben dem Doktorhaus in der Bergerstraße liegenden Gärten zum Preise von 2,50 Mark pro Quadratmeter, das war verhältnismäßig teuer. Auch im Haingraben, im Gärtin und im Rumpenheimer Weg verkaufte die Gemeinde Bauland, durchweg zu 2,50 Mark pro Quadratmeter. Die Gemeinde begann sich auszudehnen. In die Gemeindekasse flossen für verkauftes Bauland rund 5.000,- Mark ein.
Der Beleg Nr. 36 vom Jahre 1901 ist interessant: Der Rechnungsführer Peter Fritz wird angewiesen, von dem Rechnungsführer Peter Fritz 1,- Mark Strafe für versäumte Einziehung von Steuern zu erheben. Der Rechnungsführer befolgte diese Anordnung.
Der Bürgermeister Heck berief 1901 die erste Bürgerversammlung in Bischofsheim ein. Dr. Schüler hatte den Antrag gestellt, das Doktorhaus zu kaufen. Dieser Antrag muß in der Gemeinde einen ziemlich großen Wirbel verursacht haben, denn Bürgermeister, Gemeindeverordnete und Gemeinderäte fühlten sich bei dieser Entscheidung überfordert und riefen die gesamte Bürgerschaft zusammen. Der Verkauf wurde abgelehnt.
Im Jahre 1903 läßt sich die Gemeinde für 6,- Mark die erste Wahlurne vom Schreinermeister Ludwig Walzer anfertigen, denn 1904 wurde eine Kommunalwahl durchgeführt. Der Gemeindevorstand bestand wieder aus drei Herren, die Gemeindevertretung aus elf Mitgliedern. Noch sind es nur Alteingesessene. Die Herren sind streng und führen die Mahngebühren ein (10 Pfennig), lassen zahlreiche Zwangsvollstreckungen durchführen, verhängen 253,- Mark an Strafgeldern und lassen durch die Gerichte weitere 20,80 Mark Strafgelder eintreiben. Im Jahre 1906 betragen die Personalkosten des Rathauses schon 5.166,38 Mark, die Sachkosten 643,95 Mark.
In der Invaliden- und Altersversicherung waren die beiden Ortsdiener, der Feldhüter, der Schweinehirt und die Hebamme. Vierteljährlich mußten insgesamt 9,36 Mark an Versicherungsbeiträgen vom Lohn abgezogen werden, den gleichen Betrag zahlte die Gemeinde in die Versicherung ein.
Als ein Geisteskranker in eine Anstalt eingewiesen wurde, stattete ihn die Gemeinde mit der notwendigen Bekleidung aus: 1 Rock 17,05 Mark, 1 Hose 8,33 Mark, 1 Weste 3,30 Mark, 3 Hemden 7,29 Mark, 3 Paar Strümpfe 5,10 Mark, 3 Taschentücher -,90 Mark.
Am 1. Juni 1906 trat das erste Ortsstatut für die Errichtung von Wohngebäuden in Kraft, auch die Erschließungsbeiträge wurden eingeführt, ein Bebauungsplan wurde angefertigt, für den die Kreiskommunalkasse 427,50 Mark kassierte. Ein Fundbüro existiert noch nicht. Gefundene Gegenstände, zugelaufene Hunde usw. werden in der Zeitung bekanntgegeben. Die Polizeistrafen werden höher, Strafen von 5,- Mark und 10,- Mark werden verhängt.
Auch Mitglieder des Gemeindevorstandes werden angezeigt und müssen zahlen. Dr. Schüler soll zweimal 5,- Mark bezahlen, aber er geht vor Gericht und wird freigesprochen.
Im Jahre 1910 wird ein Ortserweiterungsplan aufgestellt. Ein Jahr später erscheinen die Familienstammbücher. Die Verwaltung ist zahlenmäßig noch sehr gering: Ein Bürgermeister, ein Rechnungsführer, ein Gemeindediener, ein Nachtwächter, ein Feldschütz und ein Gemeindearbeiter. Im Jahre 1911 bekommt die Gemeinde Straßenschilder und Hausnummern. Die Kosten betragen 218,45 Mark, das Anbringen der Schilder kostet zusätzliche noch einmal 20,- Mark.
Die Kriegswirtschaft hat die Gemeindeverwaltung ungeheuer belastet. Praktisch alles, was Mensch und Tier zum Leben benötigten, wurde an die Gemeinde geliefert, die es weiter an Einzelhändler oder sogar an die Endverbraucher verteilen mußte. Dazu wurde eine Menge von Hilfskräften benötigt, die entlohnt werden mußten. Auch die Abrechnung der in der Gemeinde als Helfer in der Landwirtschaft eingesetzten Kriegsgefangenen ging über die Gemeindekasse und füllte ganze Seiten aus.
Teuerungszulagen, finanzielle Unterstützung der Familien eingezogener Soldaten, Unterhaltsgeld für die Familien Gefallener, alles ging durch die Gemeindekasse. So wurde der gemeindliche Haushaltsplan ungeheuerlich aufgebläht: 1914 102.000,- Mark, 1915 226.000,-
Mark, 1916 312.000,- Mark, 1917 446.000,- Mark, 1918 635.000,- Mark.
Im Jahre 1923 war wieder eine Bürgermeisterwahl fällig. Bürgermeister Heck war alt und amtsmüde. Man setzte die Wahl auf den 1. August 1923 fest, stellte dann aber die Wahl zurück auf die Zeit nach den anstehenden Kommunalwahlen. Auf Antrag der SPD und KPD wurde als Wahltag der 4. Februar 1924 bestimmt. Als Bewerber traten die Herren Stetefeld, Bischofsheim (SPD) und Schmidt, Kilianstädten, auf. Beide stellten sich am 20. Januar 1924 der Bischofsheimer Bevölkerung vor.
Die Wahl am 4. Februar 1924 verlief ergebnislos, da keiner der Bewerber die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreichte. Man ließ sich Zeit und wählte erst am 2. Juli 1924 wieder. Das Ergebnis war ein Patt von 6 : 6. Nun ließ man das Los entscheiden, und das entschied für Stetefeld, aber der Landrat erklärte das Los für „nicht stimmberechtigt“. Stetefeld trat verärgert aus Partei und Gemeinderat aus.
Am 30. Sept. 1924 kam man endlich zu einem neuen Bürgermeister. Es war der SPD-Mann Georg Foocken aus Griesheim. Er war der erste ortsfremde Bürgermeister, ein fähiger Mann, der sich bald das Vertrauen der Bevölkerung erwarb. Schon am 12. August 1926 verunglückte er bei einem Verkehrsunfall tödlich und wurde unter sehr hoher Beteiligung der Bevölkerung zu Grabe getragen.
Der folgende Bürgermeister war wieder ein Bischofsheimer, Michael Kaiser (SPD). In seiner Amtszeit begann die finanzielle Lage der Gemeinde schwierig zu werden. Für die inzwischen abgeschlossene Verkoppelung der Feldmark, die infolge der ewigen Erbteilerei notwendig geworden war, mußte die Gemeinde 1928 10.000,- Reichsmark aufbringen, der Beitritt zur Busgesellschaft Hanau Stadt und Land kostete ebenfalls 10.000,- Reichsmark. Da die Busse nachts oft Beschädigungen durch randalierende Jugendliche ausgesetzt waren, baute man in der Ledergasse eine Bushalle. Im Jahre 1928 versuchte die Gemeinde vergeblich, die Bahnhofstraße der Obhut des Kreises zu übergeben, der Kreis bemühte sich ebenso ergebnislos um die Übernahme des Ortsnetzes der Stromversorgung.
Im Jahre 1765 wird erstmals eine Hebamme erwähnt. Bischofsheim hat 1929 keine Hebamme mehr; der Landrat verlangte, daß die Hochstädter Hebamme auch Bischofsheim betreue, aber die Bischofsheimer lehnten den Vorschlag ab und ließen Fräulein Margarete Horst als Hebamme ausbilden.
Im Jahre 1930 wird die Wasserversorgung für 12.000,- RM durch Erschließung neuer Quellen verbessert. Neuer Brauch: Bei Goldenen Hochzeiten erscheint der ganze Gemeindevorstand und bringt ein Blumengebinde. Vermerkt kann noch werden, daß der Wirt Keller in der Obergasse ein Kino eingerichtet hat.
Im Jahre 1931 ist die Zeit der großen Arbeitslosigkeit und der schweren Not. Zahllose Bitten um Hilfe gehen bei der Gemeinde ein, die Gemeindevertretung befaßt sich fast nur noch mit Stundungsgesuchen.
Die Zahl der Schulkinder ist auf 265 Kinder zurückgegangen. Lehrerstellen werden trotz des Protestes der Gemeinde eingespart. Der Haushaltsplan wird rücksichtslos zusammengestrichen. Trotzdem bleibt 1932 ein Defizit von 23.100,- Reichsmark. Auf Anordnung der Behörde soll die Bürgersteuer um 500 Prozent erhöht werden. Aber das wird von der Gemeinde abgelehnt.
Als Anfang 1933 in dem Ort zwei Einbrüche verübt wurden, entstand bei der Bevölkerung große Unruhe. Man verlangte, daß die Straßenlampen die Nacht hindurch brennen; dem konnte aus Geldmangel nicht entsprochen werden. Nun sollen verstärkte Polizeistreifen gehen, die jungen Männer werden aufgefordert, sich zum freiwilligen Streifendienst zu melden.
Da war zuerst einmal die Beede, eine allgemeine Grundsteuer, die von allen „Besitzern" gezahlt werden mußte. Dann wäre der verhaßte Zehnte zu nennen, der von aller Frucht (Getreide), Obst, Heu und Kraut gegeben werden mußte; der kleine Zehnte oder Blutzehnte mußte von Hühnern, Gänsen, Kälbern und Füllen gezahlt werden. Er wurde nicht von der Gemeinde eingezogen, sondern von der Kirche und meistens mit Geld abgegolten. Der Noval- oder Neubruchzehnte mußte von allen aus Rodungen gewonnenen Ackern bezahlt werden.
Die Rauch- oder Herdstatthühner mußte jeder abliefern, der eigenen Herd („eigenen Rauch“) hatte, auch die Leibeigenen mußten „hühnen“. Die zum Transport der Rauchhühner benötigten „Hinkelkörbe“ waren einem starken Verschleiß ausgesetzt und mußten häufig neu beschafft werden. Im Jahre 1820 wurden 45 „alte Hühner“ abgeliefert, also fette Suppenhühner. Der Herrschaft kam es damals mehr auf die Quantität als auf die Qualität an.
Aus dem Jahre 1792 ist eine Aufstellung der an das Land zu zahlenden Steuern vorhanden. Der Steuerfuß war für dieses Jahr auf 142 Gulden 3 Albus 3 ¼ Heller festgesetzt.
Insgesamt mußten gezahlt werden:
1. Landsteuergelder 860 Gulden 22 Albus 4 Heller
2. Fortifikationsfrongelder 207 Gulden 12 Albus 6 Heller
3. Atzungsgelder 45 Gulden
1.113 Gulden 5 Albus 2 Heller
Das das beste Stück Vieh („Besthaupt“) wurde vom Amt aus dem Stall geholt, wenn der Besitzer gestorben war; war kein geeignetes Stück Vieh vorhanden, so mußte die beste Sache abgegeben werden, etwa der beste Anzug oder das beste Möbelstück. Meistens wurden alle Leistungen in Naturalien bezahlt.
Außerdem wurden die Frondienste, auch Hand- und Spanndienste genannt, von den Bewohnern geleistet. Die Besitzer von Gespannen mußten diese stellen, die Handfrönder stellten ihre Arbeitskraft zur Verfügung, alles natürlich unentgeltlich. Diese Dienste wurden beim Wege- und Straßenbau, bei der Anlage von Befestigungen, beim Brückenbau in Hanau usw. verlangt.
In Geld wurden folgende Steuern gezahlt: die Beede, das Dienstgeld, der Leibgulden, Kontribution (in Kriegszeiten), Gewerbesteuer, Kriegskosten, Amtskosten, „Atzgeld“(Geld zur Verpflegung der hier erscheinenden Amtsperson), Landsteuer, Steuern auf Weinausfuhr, Steuern auf Wollausfuhr, Steuern für Ausfuhr von Brettern und Balken („Diehl-accis“), das Frongeld auf den Kopf und Kontributionsfrongeld.
Dieser Steuerkatalog, der sich im Laufe der Zeit immer wieder änderte und oft sehr viel umfangreicher war, erbrachte eine Grundsumme, Steuerfuß genannt, von ca. 145 Gulden jährlich, die von der Gemeinde aufzubringen war. Das wäre noch erträglich gewesen, aber da gab es die bösen Simpla, die Vervielfältiger! Brauchte die Regierung viel Geld, dann setzte sie eben 9, 10 oder 16, 17, 18 Simpla an, dann mußte eben der zehn- oder achtzehnfache Betrag gezahlt werden. Man muß den damaligen Behörden allerdings zugestehen, daß sie nach Beendigung einer Kriegs- oder Besatzungszeit baldmöglichst die Steuern auf ein erträgliches Maß senkten, etwa auf das sieben- oder achtfache des Steuerfußes.
Der Handel im Lande, d. h. in der Grafschaft Hanau, war steuerfrei. Wer eine Ware „außer Lande“ verkaufte, mußte Zoll bezahlen.
Nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges ging der erste Bischofsheimer als Auswanderer nach Amerika, und zwar nach Pennsylvanien. Ihm folgten in den folgenden Jahren eine ganze Reihe anderer, so daß sich dort eine kleine Bischofsheimer Kolonie gebildet haben kann. Alle Auswanderer machten ihr Hab und Gut zu Geld und mußten von ihrem geringen Startkapital zehn Prozent an den Landesherren abgeben.
Im Jahre 1767 führte man den „Zehndenpfennig“ wohl anstelle des Besthauptes bei Todesfällen als Erbschaftssteuer ein. Zwei Witwen zahlten geringe Beträge, aber die Witwe des verstorbenen Juden Affron mußte 44 Gulden 3 Albus zahlen, das war der zehnte Teil der Erbschaft. Diese Abgabe mußte auch jeder „Ausländer“ entrichten, der in Bischofsheim Geld verdient hatte. Ein Handwerker aus Heddernheim erhielt von der Gemeinde 30 Gulden an Arbeitslohn, 3 Gulden wurden für die gnädigsten Landesfürsten gleich einbehalten. Es ist daher verständlich, daß überwiegend immer Handwerker aus dem Amte die Arbeit annahmen.
Im Jahre 1795 kamen zwei neue Steuern: 1. das Vorwerkshoffrondgeld, hier mußten von jedem Stück Zugtier zwei Gulden, von jedem Junggesellen („läuftegen Mann“) 1 Gulden 15 Albus und von jeder Witwe 22 Albus 4 Heller aufgebracht werden. Diese Steuer entfiel aber bald wieder.
2. die Weinbergbaukosten, zu denen jeder Junggeselle 10 Albus und jede Witwe 5 Albus beisteuern mußte. Auch diese Steuer wurde nach einiger Zeit wieder aufgehoben, geblieben war aber eine neue Belastung der armen Beisassen aus demselben Jahr. Sie mußten das Einzugsgeld von nun an nicht nur an die Gemeinde, sondern auch an das Amt zahlen.
Die Landsteuern wurden durch besondere Landsteuererheber aus dem Ort eingezogen. Die übrigen Steuern wurden von den Quartals-Bürgermeistern, die nicht etwa alle Vierteljahre neu gewählt wurden, sondern ihre Bezeichnung von der vierteljährlichen Steuererhebung bekamen, erhoben. Diese Quartals-Bürgermeister, die eigentlich nur Rechnungsführer waren, wechselten jedes Jahr. Für die in ihre Amtszeit fallenden Steuerrückstände blieben sie verantwortlich, so daß es häufig vorkam, daß von früheren Quartals-Bürgermeistern noch nach acht oder zehn Jahren eingezogene Steuer-Rückstände abgeliefert wurden.
Als Napoleon 1806 das Land besetzt hatte, ließ er die Festungsanlagen in Hanau demontieren. Es müssen Tausende von Leuten in schwerer Fronarbeit dort tätig gewesen sein, allein aus Bischofsheim hatten täglich 124 „Handfronder“ zu erscheinen. Die Regierung ordnete an, daß die Gemeinden jedem dieser Arbeiter täglich vier Kreuzer auszahlen sollten, damit sie sich wenigstens ein Stück Brot kaufen konnten. Im Notjahr 1807 mußten die Quartals-Bürgermeister allein 15 verschiedene Steuern einziehen.
Der Zehnte mußte gegeben werden von Korn (Roggen), Weizen, Gerste, Hafer, Erbsen, Linsen und Wicken sowie von Ölfrüchten. Nach dem Drusch wurde dieses Getreide verkauft, auch die Nachfrüchte („Hinterkorn“). Bei der Abgabe des Zehnten waren vereidigte Zehnter anwesend, zu denen jedes Jahr vier Personen bestellt wurden. Sie bekamen von der Gemeinde je drei Malter Korn als Entgelt, zwei Zehnter mußten beim Dreschen die Aufsicht führen, sie bekamen jeder einen Malter Getreide als Lohn.
Von diesen Zehntfrüchten bekam der Pfarrer 40 Malter Korn und ein Malter Hafer an Besoldungskorn, der Lehrer erhielt acht Malter Korn. Wurden die Zehntfrüchte schon auf dem Feld öffentlich meistbietend versteigert, so mußten die Erwerber die Leistungen an Pfarrer und Lehrer übernehmen. Zu zahlen hatten alle Pächter, auch die Wiesenpächter, entweder am Petritag oder am Martinitag, und zwar „ohnfehlbar“. Mit dieser „Ohnfehlbarkeit“ war es aber nicht weit her, denn manchmal wurden die Zahlungstermine um Jahre überschritten. Nach den Befreiungskriegen war das Land völlig ausgeblutet; es wurden viele Steuern gestrichen, andere wurden stark herabgesetzt.
Der Frucht- (Getreide) und Weinzehnte war eine bedeutende Einnahmequelle der Gemeinde. Allein der Fruchtzehnte erbrachte in manchen Jahren bis zu 2.000 Gulden Es war eine gemeindeeigene Zehntscheuer vorhanden, die in der Nähe des Felsenkellers am Gronauer Weg gestanden haben soll. Der Drescherlohn wurde von der Gemeinde gezahlt. Ob die Zehntscheuer auch in den Jahren, in denen der Fruchtzehnte auf dem Feld versteigert wurde, den Pächtern zur Verfügung stand, ist nicht feststellbar. Der Zehntwein wurde in dem der Gemeinde gehörenden Zehntkeller gekeltert.
Ab 1807 wurde auch der Kartoffelzehnte erhoben, doch ließ man sich diese Steuer in Geld bezahlen. Es waren in diesem Jahre 168 Morgen, 2 Viertel, 20 Ruthen Kartoffeln angebaut, dafür mußten die Bauern 117 Gulden an die Gemeinde abliefern. Ein Morgen für den Hausgebrauch war steuerfrei.
Im Jahre 1810, ein Jahr der Verschnaufpause zwischen den Kriegen, senkte das Land die Steuersätze ganz erheblich und zog von den ausgeplünderten Untertanen viele Steuern überhaupt nicht ein, 1811 wurden die gesamten Landsteuern vollkommen gestrichen.
In den Befreiungskriegen brauchte das Land viel Geld; so schnellten die Landsteuern im Jahre 1813 wieder auf 13 Simpla hoch. Bischofsheim konnte nur ein Achtel der geforderten Summe aufbringen. Im folgenden Jahr werden sogar die 16- bis 17fachen Beträge verlangt. Die Not war groß, sehr viele Leute verkauften Acker und Wiesen, um das Geld aufbringen zu können.
Im Jahre 1826 trat bei der Abgabe des Fruchtzehnten eine Vereinfachung ein: Die steuerpflichtigen Bauern konnten ihr Getreide behalten und mußten den Wert in Geld ersetzen, die Zehntscheuer wurde verpachtet. Damit entfielen die ewigen Zänkereien der Besitzer mit dem Zehntern. Die Pauschalbeträge wurden jedes Jahr neu festgesetzt und erbrachten je nach der Ernteerwartung den Betrag von etwa 500 bis 800 Gulden Es mußten die anteiligen Abgaben von 163 Ackerstücken berechnet werden und ebenso die Umlage für die nun „in natura“ entfallenden 48 Malter Besoldungskorn für Pfarrer und Lehrer. Das muß eine recht mühsame Arbeit gewesen sein!
In diesem Jahr sind zehn auswärtige Besitzer Bischofsheimer Felder aufgezählt. Sie wohnten in Bergen, Enkheim, Mainkur, Hochstadt, Wachenbuchen und Hanau. Sie zahlten sehr träge, bis schließlich der Zentgraf von der kurfürstlichen Regierung den Befehl bekam, die längst fälligen Gelder einziehen oder pfänden zu lassen. Binnen vier Wochen habe er Vollzug zu melden.
Die anscheinend so vernünftige Regelung mit dem Fruchtzehnten hatte sich wohl doch nicht bewährt, denn einige Zeit später mußte das Zehntgetreide wieder in der Zehntscheuer abgeliefert werden. Nach Abzug der Unkosten blieb der Gemeinde ein Reingewinn von 1.326 Gulden, der später sogar auf 2.000 Gulden stieg. Die Gemeinde brauchte diese Beträge dringend, denn sie war mit 30.210 Gulden rettungslos verschuldet. Die Schulden entsprachen dem Steueraufkommen von zehn Jahren, natürlich war auch der Zinsendienst unerträglich. Die Obrigkeit reagierte gnädig und zog nur ein Simplum an Landsteuern ein.
Wenn es um Geld für die Gemeinde ging, war man gar nicht zimperlich. Am 8. August 1832 saß man friedlich im Rathaus zusammen, um den Zehnten aus der Sommerfrucht (Hafer und Gerste) öffentlich meistbietend zu versteigern. Michael Weber war mit 240 Gulden der Letzt- und Höchstbietende.
Das Protokoll wurde unterschrieben und versiegelt. Man saß noch plaudernd zusammen, als Friedrich Röder aus Bergen erschien und 250 Gulden bot. Flugs eröffnete man die Versteigerung wieder, und Röder erhielt den Zuschlag; aber um 6 Uhr erschien abermals ein anderer Bauer, hörte von der Geschichte und bot 270 Gulden Wieder wurde die Versteigerung neu eröffnet und der ungenannte Bauer war der Sieger.
Um 1837 hat sich die Finanzlage infolge kluger und sparsamer Wirtschaft und geringer Anforderungen seitens der Regierung wesentlich gebessert. Die Gesamteinnahme ist auf fast 7.500 Gulden gestiegen, der Rechnungsführer, der für seine Arbeit zwei Prozent der von ihm eingezogenen Landsteuer erhält, hat einen glänzend bezahlten Posten und kommt auf 100 Gulden. Auch die Zehnter werden aufgebessert, außer ihren drei Maltern Getreide bekommt jeder von ihnen 30 Gebund Roggenstroh und zehn Gebund Gerstenstroh.
Der in Butzbach wohnende Rentmeister Zahn und dessen Frau waren Eigentümer eines 145 Morgen großen Gutes in Bischofsheim. Der aufzubringende Zehnte hatte einen Wert von 50 Gulden. Zahn löste durch einen Vertrag mit der Gemeinde diesen Zehnten für die Zahlung von 400 Gulden im Jahre 1837 auf acht Jahre ab. Würde innerhalb dieser Zeit das Gut verkauft, so müßte der neue Besitzer den Zehnten wieder voll bezahlen.
Auch an anderen Stellen beginnen die jahrhundertealten Rechte abzubröckeln und moderneren Wirtschaftsreformen Platz zu machen. Im Belegbuch des Jahres 1837 findet sich unter Nr. 112 ein wichtiges Protokoll. Es betrifft die Aufhebung des dem Staate zustehenden Zehntrechtes in der Gemeinde Bischofsheim:
a) Das Recht besteht auf 120 Morgen zehntbarer Ländereien im Sommer- und Winterfeld von allen Gewächsen mit Ausnahme von Klee und Brachfeld
b) von 20 Morgen 3 Viertel 29 Ruten den Novalzehnt
c) von 251 Morgen 3 Viertel 12 Ruthen Weinberge den Weinzehnten zu entrichten
d) von 5 Morgen 2 Viertel Traubenzehnt allein.
Als Ablösungssumme sollte die Gemeinde 654 Reichstaler 3 gute Groschen, 7 Heller zahlen. Das waren mit Zinsen 1.168 Gulden und 36 Kreuzer Die Gemeinde zahlte sofort und in auch bar.
Im Jahre 1847 kommt es zu einem kleinen Aufstand wegen der Zehntabrechnung. Die Menschen sind nicht mehr so autoritätsgebunden und wagen auch gegen die Obrigkeit vorzugehen. So erhält die Aufsichtsbehörde 1846 folgenden Brief: „Kurfürstliches Kreisamt.
Die hiesigen Gemeinderechnungen vom Jahr 1846 wurden 8 Tage lang nach vorheriger
Bekanntmachung in der Gemeinde zur Einsicht der Gemeindeglieder aufgelegt und vom Gemeinderat geprüft und bei den darin enthaltenen Einnahme- und Ausgabeposten nichts gefunden. Nach Aufforderung
unseres Bürgermeisters versammelte ich die ständigen und außerordentlichen Ausschußmitglieder und legte die Rechnung vor und sie erklärten, mit der Verwaltung von zehnte Leuten nicht zufrieden zu
sein, weil es unmöglich ist, daß aus 67 Fuder eingescheuerte Frucht nur 32 Fuder Stroh gewonnen wurden. Bischofsheim, den 24. Juni 1847, Jost Reuhl.“
Damit sind zum ersten Mal Beanstandungen aus der Gemeinde erhoben worden. Das Leben wird demokratischer. Auf eine Anfrage des Kreisamtes schreibt der Zehntverwalter gereizt zurück: Es gäbe niemals soviel Stroh wie Getreide eingefahren wurde. Wenn man einen guten Preis erzielen wolle, müsse man große Bünde machen. Dann beantragte er eine Untersuchung seiner Tätigkeit, aber das Amt schreibt zurück, das solle man dem Ausschuß überlassen. Wenn dieser glaube, Unregelmäßigkeiten nachweisen zu können, dann solle er dieses tun. Die Sache ist dann anscheinend im Sand verlaufen.
Das Jahr 1848 brachte für das Leben und die Finanzen der Gemeinde einen gewaltigen Umbruch. Der gesamte Zehnte wurde sofort abgeschafft. Freilich, ohne Kosten ging das nicht ab. Der an die Gemeinde zu zahlende Zehnte fiel zwar völlig und ersatzlos fort, aber der Zehnte für die Kirche, die Schule, das Amt, das Land mußte in der Regel mit dem zwanzigfachen des durchschnittlichen Jahresbetrages abgelöst werden.
Die Ablösung von 40 Malter Besoldungskorn an die Kirche kostete allein 8.000 Gulden, die Ablösung der acht Malter Besoldungskorn an die Schule 1.250 Gulden, die Ablösung des herrschaftlichen Lipskornes 850 Gulden. Dazu kam die Auszahlung des restlichen Ysenburgischen (Wohlfahrtschen) Kapitals in Höhe von 12.000 Gulden, die sofort aufgebracht wurden, die Ablösung des Frongeldes, der Rauchhühner und des Hainzinses, des ständigen Erb- und Grundzinses, die Ablösung von Beed- und Atzgeld, die allein 1.200 Thaler erforderte.
Diese riesigen Summen konnten natürlich nicht in bar gezahlt werden, man zahlte in kleinen Beträgen und verzinste das Kapital mit 5 Prozent. Die Zahlungen für diese Ablösungssumme gingen bis in das 20. Jahrhundert. Später wurden die beachtlichen Erträge aus dem Schafpferch zur Abzahlung dieser Summen mit verwandt. Es wurde eine besondere Zehntablösungskasse gebildet, in der der Schuldbetrag von 13.500 Gulden überwacht wurde. Im Jahre 1872 standen immer noch 10.397 Gulden zu Buche.
So hatte das Jahr 1848 für die Gemeinde wirklich den Charakter einer Revolution; eine schwere Last war von der Bevölkerung genommen, und in der ersten Freude bewilligte der Gemeinderat dem Bürgermeister Brand für seine Verdienste bei der Zehntablösung eine Sonderzuwendung von 150 Gulden Das war sehr beachtlich, denn sein Jahresgehalt betrug nur 100 Gulden.
Das Volk jubelte, aber die arme Gemeinde! Ihre Einnahmen sanken von ca. 10.000 Gulden auf 3.000 Gulden In den ersten Jahren hatte man noch etwas Stroh und Getreide aus dem Jahre 1847 zu verkaufen. Dann ging es an die Substanz. Man verkaufte die Zehntscheune, den Zehntkeller, die Dreschgeräte, die Windfege und vieles andere, um kümmerlich über die Runden zu kommen. Für Gebäudereparaturen, für Wege- und Straßenbau war kein Pfennig vorhanden, nur die Wiesengräben wurden wie immer sorgsam betreut. Das Holz wurde nicht mehr verteilt, sondern verkauft, aber in diesen Jahren war nicht viel schlagbares Holz vorhanden. Einen schwachen Ausgleich brachte die Jagdgerechtsame, die der Gemeinde nach einigem Hin und Her übertragen wurde. Es waren schwere Jahre, bis neue Steuerquellen erschlossen wurden.
Eigenartigerweise mußte das Einzugsgeld noch weiter bezahlt werden. Die Zahlungsmoral war schlecht, so schlecht, daß 1859 von der die Rechnungsbücher prüfenden Hanauer Polizei-Direktion eine äußerst scharfe Drohung an die säumigen Steuerzahler kam, die mit 600 Gulden im Rückstand waren. Die Wirkung war verblüffend: Im folgenden Jahr betrugen die Rückstände 1.300 Gulden!
Im Jahre 1863 sanken die Einnahmen der Gemeinde auf weniger als 3.000 Gulden ab. Nun traten die gefürchteten roten Zahlen auf, und neue Steuerquellen mußten erschlossen werden. Der Steueraktivitator Undermann erscheint, ihm wird von der Gemeinde ein Zimmer für jährlich 21 Gulden gemietet; er bleibt zwei Jahre in Bischofsheim, um ein neues Steuerkataster aufzustellen. Ihm wird ein zum Ortsschätzer ernannter Bürger zugeteilt, auch der Gemeindediener als guter Kenner der Feldmark muß helfen und verdient sich 17 Gulden.
Es sind Armenhaus-Haushaltspläne, es geschieht nichts, man tritt auf der Stelle. Die Einkünfte aus den Gemeindewiesen, der Jagdpacht und dem Schafpferch sind die Hauptstützen der Gemeinde. 1868 wird die Hundesteuer eingeführt und bringt ein paar Groschen. Der arme Rechnungsführer kommt mit seinen zwei Prozent Honorar nicht mehr auf seine Kosten, man gibt ihm eine feste Summe von jährlich 70 Gulden.
Der Florin und der Gulden, der Kreuzer und der Heller sind tot. Zwar macht der Rechnungsführer nach alter Gewohnheit seine Eintragungen noch nach Gulden, Kreuzer und Heller, aber die Endsummen müssen in Thaler (Thl), Silbergroschen (Sgr) und Heller (h) angegeben werden. Ab 1874 wird mit Mark und Pfennig gerechnet. In diesem Jahr tritt auch die erste Einnahme aus dem Standesamt auf, 52 Kreuzer und 12 Heller.
Im Jahre 1869 bessert sich die finanzielle Lage wieder, aber 1880 ist man wieder am Ende; Privatleuten aus den Nachbarorten borgt man sich 3.500 Mark zu fünf Prozent. Auch die Preußen schießen nicht so schnell; erst 1881 wird die direkte Gemeindesteuer eingeführt.
Sie besteht aus der Grundsteuer, der Gebäudesteuer, der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer. Sie erbringt im ersten Jahr 4.137,03 Mark. Dazu kommen noch die Umlagen für Nachtwachgeld, Beiträge zur Schützenbesoldung, das Maulwurfsfanggeld sowie Umlagen für die Unterhaltung der Vatertiere, die Umlagen für Hirtenlohn und die Hundesteuer. Eine nicht unerhebliche Einnahmequelle waren auch die Polizeistrafen. Nun kommt die Gemeinde wieder zu Geld.
Im Jahre 1894 werden zum ersten Male Lustbarkeits- (Vergnügungs-) steuern erhoben. Im Rechnungsjahr 1892/93 sind die Einnahmen schon auf 26.976,37 Mark gestiegen. Sie steigen stetig weiter und erreichen 1903 schon die Höhe von 50.000,- Mark. Es sind jedoch Schulden in Höhe von 30.000,- Mark vorhanden, die durch den Bau der zweiten Volksschule (heutige Post), durch den Bau des Doktorhauses in der Berger Straße und durch einen Zuschuß in Höhe von 2.000,- Mark zur Errichtung der Bahnhaltestelle Bischofsheim-Rumpenheim entstanden sind.
Um 1900 ist die alte Zeit, in der die Gemeinde bei allen kommunalen Vorhaben sich allein überlassen war, zu Ende. Der Landkreis übernimmt verstärkt zentrale Aufgaben und gibt Zuschüsse zur Vollendung gemeinnütziger Einrichtungen. Die Gemeinde braucht sich auch nicht mehr bei anderen Gemeinden, bei Wirten oder sonstigen Personen Geld zu leihen, dafür sind die Spar- und Leibkasse (die spätere Raiffeisenkasse) und die neu gegründete Kreissparkasse da. Die Volksbank war zunächst gegenüber dem Parkplatz der Waldschule, die Zweigsteller wurde 1991 aufgelöst.
Im Jahre 1907 überschreitet der Haushaltsplan wegen des Schulhaus-Neubaues in der Waldstraße und der Anlage des jetzigen Friedhofes zum ersten Male die 100.000,-Mark-Grenze, um dann im folgenden Jahr wieder auf die bescheidene Summe von 55.000,-Mark abzusinken.
Im Jahre 1909 treten neue Begriffe im Steuerwesen auf: Die Kommunalsteuer und die Realsteuer; letztere erbringt 20.000,- Mark. Der Staat wird sich seiner sozialen Verpflichtung mehr und mehr bewußt, er zahlt hohe Anteile zu den auf der Gemeinde schwer lastenden Lehrergehältern und gibt ständige Zuschüsse zu den Schulbau- und Erhaltungskosten. Die Schule ist für die Gemeinde mittlerweile zu einer sehr teuren Angelegenheit geworden, die Gemeinde muß z. B. im Jahre 1910 an persönlichen und sachlichen Kosten für die Schule 16.000,- Mark aufbringen.
Im Jahre 1911 schnellt der Haushaltsplan der Gemeinde auf die unglaubliche Summe von 226.000,- Mark hinauf: Die zentrale Wasserleitung wird gebaut. Neu ist auch die Wertzuwachssteuer, die für bauliche Verbesserungen an Gebäuden gezahlt werden muß. Im Jahre
1911 müssen zur Ablösung des Zehnten jährlich immer noch 1.111,70 Mark aufgebracht werden.
Im Kriege werden die Haushaltspläne unglaublich aufgebläht. Im Jahre 1917 steigt der Endbetrag in Einnahme und Ausgabe auf 450.000,- Mark an. Diese riesige Summe ist aber nur zu einem geringen Teil auf das Anziehen der Preise zurückzuführen. Im Jahre 1919 beginnt sich die Inflation bemerkbar zu machen, die Endsumme des Haushaltes steigt auf 791.000,- Mark an, 1920 sind es schon 1,9 Mio. In diesem Betrag ist ein Darlehen in Höhe von 700.000,- Mark von der Kreissparkasse für die Elektrifizierung der Gemeinde enthalten.
Im Jahre 1921 steigt der Etat auf 2,6 Mio., allein die Wiesen erbrachten 60.000,- Mark. Der Wald war während der Kriegszeit stark heruntergewirtschaftet, so daß man 1920 mit 41.000 jungen Bäumchen neue Kulturen anlegte. Die Gemeinde nahm sehr hohe Summen für den Ankauf von Brennholz auf. Zum ersten Mal berechnet die Kreissparkasse zwei Prozent Geldbeschaffungsgebühren.
Die an die Lehrer und Gemeindebediensteten gezahlten Gehälter werden vollkommen unübersichtlich, dauernde Erhöhungen, Nachzahlungen und Teuerungszuschläge können die traurigen Zustände nicht ändern. Erst mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 bahnen sich wieder geordnete Verhältnisse an.
Im Jahre 1971 ist der Haushaltsplan der Gemeinde bei einer Einwohnerzahl von 11 - 12.000 auf etwa 5 Millionen Mark gestiegen. Die früher so wichtigen Steuerquellen spielen im Haushalt der Gemeinde überhaupt keine Rolle mehr. Die Obstbäume sind gefällt, der Schafpferch interessiert niemanden mehr, die Wiesen sind nebensächlich geworden, Polizeistrafen werden fast nicht mehr verhängt, der Wald kostet dreimal soviel als er einbringt. Die Haupteinnahmen der Gemeinde sind die Anteile an der Gewerbesteuer, an der Einkommensteuer und die Schlüsselzuweisungen des Landes. Trotz der bedeutsamen Maßnahmen der Gemeinde seit 1952 ist sie mit etwa 3 Millionen Mark vergleichsweise gering verschuldet.
In dem „Inventarium“ von 1757 ist unter Nr. 17 an „Passivgerechtigkeiten“ verzeichnet, daß die Gemeinde an das Haus Ysenburg-Birstein jährlich folgende Zahlungen zu leisten hatte:
an Geld 40 Gulden
an Wein (wie derselbe jährlich wächst) 40 Ohm
an Korn 40 Achtel
Das waren neben dem baren Geld mehr als 72 Zentner Korn (Roggen) und 6.000 Liter Wein, also beträchtliche Mengen, die jedes Jahr abgeliefert und in das ferne Birstein gebracht werden mußten. Auch in schlechten Weinjahren - es ist wiederholt vorgekommen, daß die Lese völlig ausfiel - mußte der Wert des Weines zum Tagespreis in Geld gezahlt werden. Dieses Recht der Fürsten Ysenburg war wohl durch Erbschaft von den Hanauer Grafen nach Birstein gefallen. Es leuchtet ein, daß diese jährliche Zahlung für die Gemeinde eine unerträgliche Last bedeutete, und es ist verständlich, daß immer wieder versucht wurde, sich von dieser Last zu befreien.
Als 1770 ein schlechtes Erntejahr war, gab es wieder erhebliche Unzufriedenheit über die Ablieferung des Ysenburger Hubzinses, da die Lieferungen einfach nicht aufgebracht werden konnten. Im Jahre 1774 kam ein leider nicht mehr vorhandener Kontrakt zustande, in dem vereinbart wurde, daß etwa die Hälfte des Hubweines nicht „in natura“, sondern in Geld abgeliefert werden konnte. Leider ist in den Rechnungsbüchern nichts über die Höhe der Zahlungen verzeichnet, da es sich um eine Privatpflicht bestimmter Weinbergbesitzer an das fürstliche Haus handelte; die Gemeinde übernahm allerdings die Kosten des Vertrages, und nur daher wissen wir von ihm. Auch im Archiv zu Birstein sind keine Unterlagen über den Vertrag vorhanden. In den folgenden Jahren richtet die Gemeinde immer wieder ergebnislose Bittschriften an die Hochfürstliche Regierung und an Serenissimus um Minderung dieser drückenden Abgaben. Im Jahre 1798 verhandelte man ernsthaft und erzielte eine für beide Seiten scheinbar befriedigende Übereinkunft, in der sich die Bischofsheimer aber doch wohl etwas übernommen hatten.
Der Vertrag lautete: „Unter dem 18. Oktober 1798 wurde mit dem fürstlichen Haus Ysenburg-Birstein ein Vergleich getroffen. In demselben wurden die von der Gemeinde Bischofsheim jährlich zu fordernden 40 Ohm Wein, 40 Achtel Korn, 40 Gulden an Geld zu ewigen Zeiten erlassen. Dafür bezahlte die Gemeinde dem Haus Ysenburg 18.400 Gulden Kapital. Zu diesem Zweck und zur Auftreibung der für 1798 als Rest gebliebenen und auf 600 Gulden festgesetzten Naturabgabe wurde den 21. Febr. 1799 auf fürstlicher Landkasse aufgenommen 19.000 Gulden zu vier Prozent (Ysenburgischer Hubzins). Zur Auftreibung der Interessen von aufgenommenem Kapital wurden von den Nachbarn 666 Gulden 24 Albus 2¼ Heller eingezogen.“
Dieses Kapital wird die Gemeinde noch sehr lange belasten, denn die folgenden Zeiten voller Kriegswirren und Einquartierungen machen den versprochenen Abtrag von jährlich 2.000 Gulden unmöglich.
Auch die jährlich aufzubringenden Zinsen in Höhe von 800 Gulden kommen nur mühsam und oft nur mit geborgtem Gelde und manchmal nur zur Hälfte zusammen.
Dieser Ysenburgische „Hub-Abgiftenvertrag“ liegt im Belegbuch von 1849 unter Nr. 88 im Gemeindearchiv. Es ist ein umfangreiches Aktenpaket mit vielen Vollmachten und Übertragungen, mit vielen Stempeln und Siegeln. Bis zur endgültigen Bezahlung des Ablösungsbetrages mußte die Gemeinde den gesamten Gemeindewald von der Fechenheimer Grenze bis zur Berger Grenze verpfänden, ebenso das Hochstädter Ried, die Wiesen am Stumpfgraben, den Gänssee neben der Viehtrift und den „Wallgesweg“. Der verpfändete Gemeindebesitz war mit 38.000 Gulden bewertet, denn es war damals üblich, bei Belastungen stets doppelte Sicherheit gewähren zu müssen. Alle zinspflichtigen Land- und Weinbergbesitzer unterschrieben den Vertrag, ferner mußten sie bekennen, daß sie darüber hinaus mit ihrem eigenen Vermögen haften.
Dieses „Ysenburger Kapital“ muß wie ein Alpdruck auf der Gemeinde gelegen haben. Immer wieder bekam man die Zinsen nicht zusammen, immer wieder mußte bei Pfarrer Brand Geld geliehen werden, um den Zinsbetrag bezahlen zu können.
Ein dickes Tabellenbuch wurde für 13 Gulden gekauft, das Amt ist empört über diese Ausgabe. In dieser Tabelle wurden alle 163 Besitzer der zinspflichtigen Acker und Weinberge eingetragen, die durch Erbteilung oder Verkäufe sich ständig verändernden Besitzverhältnisse notiert, die Rückstände vermerkt, die oft geradezu lächerlich geringen Abzahlungsbeträge verbucht. Da die Gemeinde diese Verwaltungsarbeit nicht übernehmen konnte, wurde ein geeigneter Mann mit der Aufgabe betraut; die jährlich anfallenden Kosten in Höhe von 20 bis 40 Gulden übernahm jedoch die Gemeinde.
In sechs Jahren konnten anstelle der fällig gewesenen 12.000 Gulden nur 3.500 Gulden abbezahlt werden. Mit geborgtem Geld zahlte man dann nochmals 500 Gulden, so daß immer noch 16.000 Gulden standen. Da reißt dem Ysenburger der Geduldsfaden. Die ganze Summe wird verlangt! Das fürstliche Haus bekommt sie auch, denn die Gemeinde nimmt an zwei anderen Stellen Gelder in Höhe von 10.000 Gulden und 6.000 Gulden zu fünf Prozent auf und zahlt den Birsteiner aus.
Die 10.000 Gulden wurden von dem in Hanau gebürtigen Professor Dr. Wohlfahrt aufgenommen. Dieser war in Berlin preußischer Regierungsrat und mußte zur Unterschrift eigens von Berlin nach Hanau reisen. Die 6.000 Gulden wurden bei einer Frau Toussaint geborene Ledderhose geliehen. Von nun an erscheint in den Büchern nicht mehr das Ysenburger, sondern das Wohlfahrt'sche Kapital. Die neuen Gläubiger waren aber gnädiger und begnügten sich in Notzeiten auch mit der Hälfte der Zinsen. Zur Zeit der napoleonischen Kriege wurde überhaupt nichts gezahlt. Doch die Bischofsheimer strengten sich an und leisteten, um ihren guten Willen zu bekunden, mit geborgtem Geld manchmal doch eine kleine Abschlagszahlung.
Aus dem Jahre 1819 liegt eine genaue Erhebungsliste der Zahlungspflichtigen vor, es sind in alphabetischer Reihenfolge 179 Personen aufgezählt. Der größte Landbesitzer war die Gemeinde selbst, die von den 16.000 Gulden einen Anteil von 1.146 Gulden hatte und 57 Gulden 9 Albus Zinsen aufbringen mußte. An zweiter Stelle stand der Bauer Michael Weber; andere große Bauern waren die Familien Adamy, Peter Ebert, Johannes Ebert, Zentgraf Ebert, Bernhard Kayser, Philipp Fritz, Johannes Kappes I. und II., Wilhelm Keller und Peter Rohrbach.
Im Jahre 1836 steht immer noch das gesamte Kapital offen. Da bei Berechnung der jährlich aufzubringenden Zinsen die Kleinstbeträge aufgerundet wurden, bildete sich jährlich ein gewisser Überschuß, der in die Gemeindekasse kam. Nun einigte man sich nach langen Beratungen dahin, daß dieser Betrag angespart und zum Abtrag der Schuld verwendet werden sollte. Die Schuldscheine wechselten des öfteren den Besitzer.
Die 10.000 Gulden standen später auf der Hessischen Leihbank in Hanau, dort konnte man 1838 den Betrag von 2.000 Gulden abzahlen. Die 6.000 Gulden standen bei der Landgräflichen Hauptverwaltung in Rumpenheim.
Im Jahre 1848, rund 50 Jahre nach Abschluß des Vertrages, waren immer noch zweimal 6.000 Gulden Schulden vorhanden, aber 1849 ist die Gemeinde endlich im Besitz der Schuldurkunde. „Zur Ablösung des Zehnten sind von den Zehntpflichtigen laut Vertrag vom 31. März 1848 zu Gemeindekasse eingezahlt worden:
Zum Abtrag des Kapitals auf der Leihbank 6.000 Gulden
Zum Abtrag des Kapitals der Frau von Marquardt geb. Toussaint 6.000 Gulden“
Graf Philipp Ludwig II. von Hanau beschloß, für die Grafschaft ein Gymnasium und eine darauf fußende Hochschule zu errichten. Im Jahre 1612 wurde der Grundstein gelegt, aber erst 1680 wurde die Schule eingeweiht. Eine Hochschule ist nicht daraus geworden, sondern nur ein Gymnasium, aber ein berühmtes. Diese Schule, heute kurz „Hola“ genannt, hat also eine alte Tradition und ist noch heute eine der größten Bildungsanstalten dieser Art in Hessen.
Bischofsheimer Schüler werden sie damals wohl nicht besucht haben, das kam erst sehr viel später, aber zahlen durften die Bischofsheimer das sogenannte Schulgefälle für diese Schule. Dies bestand aus einem festen Grundbetrag von jährlich fünf Gulden, der von der Gemeinde „als gewöhnliche Stiftung“ gezahlt werden mußte.
Außerdem partizipierte die Schule von mancherlei Umsätzen: Von verkauftem Grund und Boden vom Gulden 2 Heller, von jeder Hochzeit 4 Albus, von nach auswärts verkauftem Vieh 1 Albus 2 Heller, von einem Achtel verkaufter Frucht 2 Heller, vom Weinausschank je Maß (1,6 Liter) 1 Heller, von nach auswärts verkauftem Wein je Fuder (800 Liter) 5 Albus, für einen Sack Biermalz 4 Heller. Auch von allen Erbschaften mußte ein gewisser Betrag an die Hola abgeliefert werden; ebenfalls hatte die Kirche lange Zeit hindurch Beiträge zu leisten.
Diese Zahlungen werden 1807 noch erweitert. Nun mußten auch Abgaben gezahlt werden von den Feldrügen, von der Wirtschaft, vom Wegegeld, von verkauftem Heu und Gras, von den Waldbußen, von Gemeindefrüchten, von verkauftem Stroh und verkauftem Holz, von der Gemeindemastung (Schweinemast im Eichwald), vom Haus- und Kellerzins, Frond- und Hirtenlohn, Hut- und Wachgeld von den Schutzjuden, von aufgenommenen Kapitalien, vom Fischwasser, von verkauftem Obst, verkaufter Backofenasche, von verkauftem Straßendung, vom Maulwurfsfanggeld, vom Hainzins u.a. Die jährlichen Beträge stiegen zeitweise auf 100 Gulden an.
Als 1813 die Einwohner durch die Not der Zeit zu großen Verkäufen gezwungen waren, stieg das Schulgefälle zur Hola wieder sehr stark an. Im Jahre 1819 wurde sogar die ungeheure Summe von 687 Gulden 1 Kreuzer 7 Heller abgeführt. Im Jahre 1821 wird außer den „ständigen 5 Gulden“ nichts gezahlt. Es ist anzunehmen, daß mit dem hohen Betrag von 1819 die Ablösung der Lasten zur Hola erfolgt war. Ein Vertrag darüber liegt nicht vor. Ab 1834 hörte auch die Zahlung der „ständigen 5 Gulden“ auf.
Bischofsheim hatte keine Mühle. Zwar gibt es unmittelbar im Anschluß an die Gemeinde rechts der Straße nach Niederdorfelden eine alte Flurbezeichnung, die auf eine frühere Mühle hinweist, aber ob der dort fließende kleine Bach in früheren Jahrhunderten genügend Wasser führte, um eine Mühle zu treiben, ist fraglich. Fest steht jedenfalls, daß die Bischofsheimer ihr Korn in der Niederdorfelder Wassermühle mahlen lassen mußten und wie mehrere andere Gemeinden verpflichtet waren, dieser Mühle Frond zu zahlen.
Diese zum Amt Windecken gehörende Erbleihmühle wurde über mehrere Generationen hinweg von der Müllerfamilie Sommerlad betrieben. Unzählige Male sind Bischofsheimer den Weg zur Mühle gefahren, und diejenigen, die kein Gespann besaßen, schleppten ihren Getreidesack mühsam keuchend den ungepflasterten Hohlweg bis hinauf zum Buchwald, wo auf der Höhe eine steinerne Ruhebank zum Absetzen der Last und zum Ausruhen einlud. Dann ging es hinab in das Tal, und mit Mehl und Kleie kehrte man wieder zurück nach Bischofsheim. Es gibt heute noch alte Bischofsheimer, die davon berichten, wie ihre Väter und Großväter den gefürchteten Gang zur Mühle machten.
In einer durch Brand beschädigten Abschrift des kurfürstlichen Justiz- und Renterei-Amtes Bergen vom 15. August 1878, auf der das Ausstellungsdatum des Originals nicht mehr vorhanden ist, das nach Sprache und Schrift etwa um 1800 entstanden sein dürfte, sind interessante Einzelheiten über die Mühlfrond enthalten. Danach gehörten zu der Erbleihmühle die „gebannten“ Orte Bergen, Bischofsheim und Gronau.
Auf viele Beschwerden über das Verhalten des Müllers wird verfügt, daß der Müller Sommerlad in Niederdorfelden scharf anzuweisen sei, alle „Mahlgäste“ gleichmäßig und korrekt zu behandeln und niemanden vorzuziehen. Er habe jeden der drei Orte wöchentlich zweimal durch seinen Fuhrknecht anfahren zu lassen, montags und donnerstags Bischofsheim, dienstags und freitags Bergen, mittwochs und sonnabends Gronau. Auf die Einhaltung der Fuhrtermine sei peinlich genau zu achten. Der Fuhrknecht habe sich zuerst bei dem Zentgrafen des betreffenden Ortes zu melden, dann das Mehl bei den Leuten abzuliefern und neues Mahlgut mitzunehmen.
Kann der Müller wegen zu hohen Wassers nicht mahlen, so ist dies sofort den Zentgrafen bekanntzugeben, welche dann umgehend ihre Gemeinde zu unterrichten haben. Nun kann jeder Nachbar sich für diese Zeit eine Mühle nach seinem Belieben aussuchen. Ist die Dorfelder Mühle aber wieder betriebsfähig, so ist jedermann in den drei Orten wieder an diese gebunden. Wer weiterhin eine andere Mühle aufsucht, hat eine Strafe von 10 Reichstaler zu zahlen, auch das Mahlgut wird konfisziert.
Der Müller habe seine Mühle stets in bester Ordnung zu halten, sonst gibt es hohe Strafen.
Alle Beschwerden gegen den Müller sind sofort schriftlich dem kurfürstlichen Justizamt in Bergen zu melden, das umgehend einschreiten wird. Bischofsheim mußte jedes Jahr vier Gulden für Schaufelholz zur Mühle zahlen und das Gespann für die Anfuhr eines Schaufelbaumes stellen. Da dieses Gespann niemals gestellt wurde oder gestellt werden konnte, mußte die Gemeinde dafür zehn Gulden zahlen.
Wegen der Dorfelder Mühlfrond wurden immer wieder Bittschriften verfaßt, sie blieben jedoch ohne jeden Erfolg. Im Jahre 1821 scheint auch das Amt Bergen dieser ewigen Zahlung an den Müller überdrüssig geworden zu sein, denn es fragte an, warum Bischofsheim jedes Jahr Beträge für Mühlsteine, Schaufelräder, Schaufelbäume und Fuhrkosten zu zahlen habe. Diese Frond sei nirgends eingetragen. Ferner will das Amt wissen, warum Bischofsheim die Anfuhr des Schaufelbaumes nicht selbst übernehme. Die Antwort lautet:
1. Das ist schon immer so gewesen. 2. Die Bischofsheimer haben nicht die geeigneten Geschirre.
Nun herrscht längere Zeit Ruhe, aber im Jahre 1838 protestierte Bischofsheim wieder gegen die Mühlfrond. Im Jahre 1840 führte Bischofsheim gemeinsam mit den anderen Gemeinden einen Prozeß gegen die Mühle, der aber verloren ging und nur Kosten verursachte. Doch steter Tropfen höhlt den Stein: 1841 kam ein Vergleich mit dem Amt Windecken zustande. Die Gemeinde Bischofsheim zahlte an das Amt Windecken 153 Gulden, 7 Albus, 2 Kreuzer und für das bisher an die Mühle zu zahlende Dienstgeld 205 Gulden 50 Albus an Ablösung. Dieses „Dienstgeld“ ist in den Büchern nie in Erscheinung getreten und war wohl identisch mit den oben angegebenen Verpflichtungen der Gemeinde Bischofsheim. Es kann auch sein, daß die genannte Summe als Ablösung für das zu stellende Fuhrwerk anzusehen ist. Damit war endlich der Name des Müllers Sommerlad aus den Rechnungsbüchern der Gemeinde und zugleich ein mittelalterlicher Zopf verschwunden.
Das Bartholomäusstift in Frankfurt am Main hatte in Bischofsheim und Bergen eine Menge Besitzungen, die verpachtet waren; von anderen Besitzungen bekam das Stift den Zehnten.
Im Jahre 1804 hob die Stadt Frankfurt am Main im Zuge der Einziehung geistlicher Besitztümer (Säkularisation) sechs verschiedene Klöster und Stiftungen auf. Dadurch kamen die Gemeinden in den Besitz dieses Zehnten. Auch in der Berger Feldmark erwarb die Gemeinde Bischofsheim von einigen Äckern das Recht auf den Kleinen Zehnten. Welche Summe Bischofsheim für diese einträgliche Pfründe zu zahlen hatte, geht aus den Büchern leider nicht hervor, aber im Jahre 1823 klagt die Stadt Frankfurt die rückständigen Zehntkaufgelder in Höhe von 1.100 Gulden ein. Diese Summe bezog sich jedoch nur auf den Erwerb des Zehntrechtes in der Berger Gemarkung.
Die nun an Bischofsheim zehntpflichtigen Gemarkungsteile in der Berger Gemarkung waren: das Bockstadtfeld, in den Zehntdistrikten, am Triebborn, an den Bischofsheimer Nußbäumen, im Pfaffental und an der Bockstadt. Insgesamt umfaßte die Fläche 240 Morgen, 3 Viertel, 38 Ruthen Ackerland. Je nach Ernte-Ertrag und Preislage erhielt die Gemeinde jährlich bis zu 500 Gulden Zehntgeld. Allerdings: Jedes dritte Jahr lagen die Äcker als Brachland da. Dann gab es keine Einnahmen.
Anfangs ließ sich die Gemeinde den Zehnten von den Bergern in Naturalien geben und diese in die Zehntscheune fahren. Später verpachtete man den Zehnten öffentlich meistbietend an die Interessenten. Menschlich wirkt der Rat des Bürgermeisters an den Höchstbietenden, bei der Entnahme des Zehnten nicht zu scharf zum Schaden des Besitzers vorzugehen.
Bergen versucht sehr bald, das Zehntrecht der Bischofsheimer Gemeinde abzulösen. Ein Vertrag zwischen den beiden Gemeinden vom 2. August 1838 ist vorhanden, der von dem Berger Bürgermeister, sechs Gemeinderäten, sechs Mitgliedern des ständigen Gemeindeausschusses und sechs Mitgliedern des außerordentlichen Gemeindeausschusses unterschrieben ist.
Die Bischofsheimer scheinen mit diesem Vertragsentwurf doch nicht recht zufrieden gewesen zu sein, denn erst am 11. Juli 1840 kommt ein endgültiger Vertrag zustande: Bergen hat 3.696 Gulden 13 Albus 1/3 Heller zu zahlen. Vom Zeitpunkt des Vertrages an muß diese Summe mit 5 Prozent verzinst werden. Sehr gut sind die Berger wohl nicht bei Kasse gewesen, denn sie mußten noch rund 100 Gulden Zinsen bezahlen, ehe sie die Ablösungssumme aufbringen konnten.
Im 18. Jahrhundert wurden die Einwohner der Gemeinde von den vorgesetzten Behörden kurzweg als Untertanen bezeichnet, während sie von den örtlichen Behörden, den Gerichtsschöffen, den Bürgermeistern „Nachbarn“ oder „Mitnachbarn" genannt wurden. Das war nicht etwa eine vertraulich-freundliche Bezeichnung, sondern der amtliche Titel, denn Nachbar war nicht jeder. Es gab im Ort aber auch noch „Beysassen“, die auch „Beisitzer“ genannt wurden.
Sie hatten durchaus nicht die Rechte der „Nachbarn“, konnten weder zum Bürgermeister noch zum Gerichtsschöffen noch zum Feld- oder Waldhüter oder in ein anderes Ehrenamt gewählt werden. Nur das Hirtenamt durften sie ausüben. Sie nahmen auch an den Gemeindeversammlungen in oder vor dem Rathaus nicht teil und waren damit also Bürger zweiter Klasse.
Die Beysassen zahlten jedes Jahr eine besondere Steuer an die Gemeinde, meistens waren es zwei Gulden, später mußten sie auch noch zwei Gulden an das Amt Bergen zahlen. Die zwölf Beysassen des Jahres 1832 hatten wie immer treu und brav ihre zwei Gulden für das Amt Bergen bei der Gemeindekasse bezahlt. Als nun die Gemeinde der Amtskellerei in Bergen den Betrag übergeben wollte, verweigerte man dort die Annahme und schickte das Geld wieder nach Bischofsheim zurück, dort mußte aufgrund einer neuen Bestimmung jeder Beysasse wieder seine zwei Gulden abholen und sie persönlich beim Amt Bergen einzahlen. Einen Vorteil hatten die Beysassen allerdings: sie brauchten, wenn sie Zuzugsgenehmigung nach Bischofsheim erhielten, kein Einzugsgeld zu zahlen.
Der erste Beysasse wird 1767 erwähnt, er hieß Michael Menger. Später waren bis zu 36 Beysassen im Ort, mit ihren Familien stellten sie einen erheblichen Teil der Bevölkerung dar. Es war nicht leicht, als Beysasse in die Nachbarschaft aufgenommen zu werden. Der Bewerber um die Mitbürgerschaft mußte mindestens 300 Gulden bares Geld vorweisen können und Liegenschaften im Wert von mindestens 100 Gulden besitzen.
Auch wenn der Beysasse ein Mädchen mit Vermögen und Liegenschaften heiratete, konnte er nicht Nachbar werden, denn er persönlich hatte ja nichts. Erst die Kinder aus einer solchen Ehe waren berechtigt, den Antrag auf Aufnahme in die Nachbarschaft zu stellen. Über diesen Antrag entschied nicht nur die Gemeinde, sondern auch die vorgesetzte Behörde. Es scheint nur ganz wenigen Beysassen gelungen zu sein, als vollwertiges Mitglied in die Gemeinde aufzusteigen. So wird am 3. November 1829 vermerkt, daß ein Beysasse namens Heß durch Beschluß des Kreisamtes zum Nachbar erklärt worden sei.
Die Auskünfte der Bischofsheimer Rechnungsbücher über die hiesigen Juden sind dürftig. Unmittelbar nach dem Dreißigjährigen Krieg waren schon Juden im Ort. Sicher ist, daß einige Juden schon um 1750 eigene Häuser hatten, die in verschiedenen Straßen lagen. Es gab also hier kein Getto. In den Liegenschaftsverzeichnissen der Acker tritt kein jüdischer Name auf, Juden besaßen also kein eigenes Land. Von irgendwelchen Exzessen gegen die jüdischen Einwohner wird nirgends etwas berichtet, die Wellen der Judenverfolgungen, die im Mittelalter immer wieder über ganz Europa bis weit nach Rußland hinein liefen, haben Bischofsheim wohl nicht berührt.
Es scheint so, daß die Juden, soweit es die bestehenden Gesetze zuließen, sich hier einer gewissen wohlwollenden Duldung erfreuten. Die Gemeinde verkaufte die abgängigen Faselochsen lange Zeit hindurch an die einheimischen Judenmetzger und nahm diese oft bei Einkäufen neuer Vatertiere als Berater mit.
Im Jahre 1758 werden drei Juden genannt, Jud David, Jud Afron (Aron), Jud Salmon (Salomon). Alle waren Metzger, die an die Gemeinde Steuer („Schlachtaccise“) bezahlen mußten.
Im Jahre 1762 werden ein Jud Hesekiel, ein Jud Simon und ein Jud Aron als Metzger vermerkt, 1785 kommen Jud Nathan, 1787 Jud Mortge (Mordachey) hinzu.
Da von anderen Metzgereien keine Schlachtsteuer einging, ist zu vermuten, daß sie die einzigen Metzger waren, die die Gemeinde mit Rind-, Kalb- und Hammelfleisch versorgten. Der Bedarf an Schweinefleisch wurde wohl durch die Hausschlachtungen gedeckt. Die erste nicht-jüdische Metzgerei wurde 1876 durch Friedrich Wilhelm Reuhl in der Schäfergasse gegründet.
Öffentliche Ämter durften die luden nicht übernehmen. Sie wurden auch nicht zu dem lästigen Wachdienst im Dorf oder auf den nach auswärts führenden Straßen herangezogen. Als Ausgleich wurden sie mit einem besonderen „Huthund Wachgeld" belastet.
Sehr oft treten die Namen der Juden in den Straflisten auf. Der Besitz von Grund und Boden war ihnen verwehrt wie auch die Ausübung vieler Gewerbe. Es blieb ihnen nur der Handel als Existenzbasis, und meistens handelten sie mit Vieh. Futterknappheit war sicher Dauerzustand bei ihnen. So machten sie mit ihrem Handelsvieh unterwegs wohl gerne neben einer saftigen Wiese oder auf einem Feldweg Rast und ließen das Vieh weiden. Doch das Auge der Feldhüter war scharf. Besonders die auswärtigen Juden mußten ihr Vergehen oft teuer bezahlen.
Nach 1810 hatten die luden auch Kramläden, und die Gemeinde kaufte bei ihnen Öl- und Talgkerzen. Die jüdischen Kinder besuchten die jüdische Schule in Hochstadt, erst ab 1874 wurden sie in Bischofsheim eingeschult. Verstorbene Juden wurden in Hanau beerdigt, daher waren die Beerdigungskosten hoch,
Unter Napoleon waren die Juden durch das Edikt vom 11. März 1812 freie Staatsbürger geworden und unterlagen keinen besonderen Bestimmungen mehr. Die Judenemanzipation hat sich anscheinend nur sehr zögernd durchgesetzt, denn das Huth- und Wachgeld mußten sie weiter bezahlen.
Im Jahre 1815 quittierte Nathan Stern zum erstenmal eine Rechnung ohne vor seinen Namen das Wort „Jud“ zu setzen. Die Juden hatten sich bisher nur mit Vornamen bezeichnet und kannten keine Familiennamen. Nun mußten sie sich auch Familiennamen zulegen und nannten sich oft Hirsch, Wolf, Goldschmidt, Silberstein usw. Nur in Österreich wurden ihnen von mißgünstigen Beamten verletzende Namen zugeteilt. Der Jude Mordachey nennt sich jetzt „Kaufmann“, er pachtet von der Gemeinde ein Stück Land.
Als Karl von Dalberg, Kurfürst von Mainz, 1810 das von Napoleon gegründete Großherzogtum Frankfurt bekam, gab er den Frankfurter Juden sofort die Gleichberechtigung, aber so ganz umsonst tat der so fortschrittliche Dalberg dies nun auch wieder nicht: Die Frankfurter Juden mußten als Ablösung des Schutzzolls erst einmal 400.000 Gulden abliefern.
Die Gemeinde Bischofsheim verlangte von ihren Schutzjuden kein Ablösungsgeld, man war hier eben schon immer großzügig. Das Wachgeld mußte allerdings in Höhe von 3 Gulden pro Person noch bis 1833 bezahlt werden. Im Jahre 1820 heißt es zum erstenmal: Israelitisches Begräbnis.
Die Duldsamkeit und Toleranz der Bischofsheimer Bürger ihren Jüdischen Mitbürgern gegenüber beweist folgender humorige Knittelvers, der vor 1933 entstanden ist:
Seelig ist der Mayer, wenn der Wolf
im Grünewald den Hirsch verfolgt
und der Goldschmidt im Blumenthal
mit aller Kraft nach dem Stern sieht.
Auch nach 1933 kam es durch die künstlich erzeugte und hoheitsrechtlich gesteuerte „Volkswut gegen das internationale Judentum“ in Bischofsheim zu keinen tätlichen Angriffen gegen die jüdischen Bürger, die fast alle den sozial schwachen Volkskreisen angehörten.
Die Bischofsheimer Juden mußten freilich auch fort, ihre Anwesen wurden von Bischofsheimer Bürgern erworben, die Kaufpreise wurden auf ein Sperrkonto gezahlt. Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges und der Wiederherstellung geordneter Verhältnisse sind von den Erwerbern jüdischen Eigentums weitere Zahlungen an die Überlebenden oder Erben der vertriebenen Juden geleistet worden.
Zu Anfang des Jahres 1933 lebten 35 Juden in Bischofsheim. Viele erkannten die ihnen drohende Gefahr rechtzeitig und verließen Deutschland. Die letzte Jüdin aus dem Ort, Bertha Blumenthal, wurde am 5. November 1942 nach dem Osten abgeschoben, wo sie wahrscheinlich umgekommen ist.
Einige der Bischofsheimer Juden sind in den Konzentrationslagern des Dritten Reiches umgekommen, die meisten konnten sich retten und lebten in England, Amerika, Afrika und Australien. Einige haben ihre alte Heimat nach dem Kriege wieder einmal besucht, aber wieder niedergelassen hat sich hier niemand von ihnen.
Die nach 1933 vorerst noch im Ort verbliebenen Juden durften nur in bestimmten Geschäften einkaufen, andere Läden durften sie nicht betreten. Durch einen Erlaß vom 5. Oktober 1935 wurde angeordnet, daß die vor den Ortseingängen oder Plätzen aufgestellten Tafeln mit der Inschrift „Juden unerwünscht“ aus außenpolitischen Gründen sofort zu entfernen seien. Privatpersonen und Geschäften war die Anbringung solcher Schilder erlaubt.
Ebenso wurden alle Einzelaktionen gegen Juden streng verboten, antijüdische Aktionen hätten nur auf Anordnung von Staat oder Partei zu erfolgen. Im Jahre 1938 wurde das Gotteshaus der hiesigen Juden in Hochstadt zerstört, ab 1941 hatten alle Juden den gelben Judenstern mit der Aufschrift „Jude“ zu tragen.
Das Haus Schäfergasse 21, Levi Seelig gehörend, ging an Wilhelm Lendel über, das Haus Schäfergasse 2 von Hermann Goldschmidt erwarben die Familien Bauch und Göring, das Haus des Isidor Mayer in der Schäfergasse 10 erwarb Jean Fritz, das Haus von Hermann Stern in der Obergasse 8 kam an Heinrich Ohnemus, das Haus von Adolf Stern in der Obergasse 14 wurde von Philipp Walter erworben, das Haus des Oskar Hirsch in der Zwerggasse 1 kaufte Alfred Niemczyk. Die Häuser Niedergasse 3 (Blumenthal) und Niedergasse 22 (Nathan Stern und Wolf) blieben vorerst im Besitz der Gemeinde.
Im Jahre 1758 hatte die Gemeinde vier gemeindeeigene Häuser, das Rathaus, das Schulhaus, das Hirtenhaus und das Backhaus. Letzteres war jenes Haus, das noch heute in der Straße
Alt-Bischofsheim 11 (Hintergasse) steht und sich zur Zeit im Besitz der Familie Wörn befindet. Das Anwesen bestand aus einem Wohnhaus, dem Backhaus und den Wirtschaftsgebäuden (Stall und Scheune). Dieses Gehöft hat eine recht wechselvolle Geschichte, und viele Generationen der Bischofsheimer Bevölkerung haben es wöchentlich mehrmals betreten. Das Gebäude ist heute in Privatbesitz, gebacken wird dort immer noch.
Aus alten Unterlagen geht hervor, daß meistens zwei Brote gekauft wurden, die einer Durchschnittsfamilie zwei Tage reichten. Häufig wurde der Betrag für die Brote angeschrieben und am Wochen- oder Monatsende bezahlt.
Im Jahre 1758 zahlte der Bäcker für das gesamte Anwesen eine jährliche Pacht von 20 Gulden, was keine übermäßig hohe Summe war. Die Sache hatte jedoch noch einen kleinen Haken, denn der jeweilige Pächter mußte den Gemeindeeber auf seine Kosten anschaffen, unterhalten und „vorführen“, d.h. ihn kaufen, unterbringen, füttern und bei Bedarf stets zu Diensten halten. Es ist nirgends zu ersehen, ob er von den Besitzern der Mutterschweine ein Sprunggeld erhob, was jedoch mit Sicherheit anzunehmen ist.
Diese Art von Nebenbeschäftigung des Gemeindebäckers würde heute sicher bei der Gewerbeaufsicht erhebliches Stirnrunzeln verursachen, aber damals war man nicht so zimperlich. Es scheint kein ungetrübtes Glück gewesen zu sein, als Pächter des Gemeindebackhauses in Bischofsheim zu wirken, denn die Pächter wechselten häufig, oft schon nach einem Jahr.
Die Bautechnik, nach der der wohl etwas stark beanspruchte Gemeindebackofen erstellt wurde, war der Aufgabe anscheinend doch nicht ganz gewachsen, denn jedes Jahr mußten an dem Backofen Reparaturen vorgenommen werden. Alle zwei Jahre wurde der anfällige Ofen abgerissen und neu gebaut. Die Kosten trug stets die Gemeinde; dann wurde Lehm herbeigeschafft, Gerstenähren wurden gekauft und aus Lehm und Ähren das Material hergestellt, aus dem der Ofen gebaut wurde. Wenn die Gemeinde gut bei Kasse war, kaufte man auch 20 Pfund Kuhhaare oder Schweineborsten, die mit dem Lehm vermischt wurden, um die Haltbarkeit zu vergrößern. War der Ofen fertig, mußten viele Gebunde teures Roggenstroh besorgt werden, mit dem der Ofen gefüllt wurde. Dann verbrannte man das Stroh, um die Feuchtigkeit aus dem Bauwerk zu vertreiben. Man darf wohl annehmen, daß die ersten Brote aus dem neu erstellten Ofen nicht immer zur Zufriedenheit der Kunden ausfielen.
Um 1730 gab es den Bäcker Urlettig, im Jahre 1758 wird der Bäcker Johannes Knoch genannt. Auch die Gemeinde war ständiger Kunde im Backhaus, denn sie bezahlte für alle Gemeindeangehörigen das bei der jährlich viermal stattfindenden Feier des Heiligen Abendmahls benötigte Brot. Dafür bekam der Bäcker jährlich vier Gulden, und dafür konnte man eine ganze Menge Brot kaufen. Auch die bei der jährlich stattfindenden Schulvisitation für die Schüler benötigten Wecke kaufte die Gemeinde bei dem Bäcker.
In Notzeiten erhielt der Bäcker oft große Mengen Mehl, um auf Kosten der Gemeinde Brot für die Armen zu backen. Häufig lagen fremde Truppen als Besatzung oder Einquartierung im Ort. Dann mußte die Gemeinde viel Brot liefern, und der Backofen war wohl Tag und Nacht in Betrieb. Im Jahr 1772 war alles erheblich teurer geworden, denn das Brot zum Heiligen Abendmahl kostete sechs Gulden, später stieg der Preis sogar auf elf bis zwölf Gulden.
Es seien die Namen einiger Bäcker aufgezählt:
1768 Bäcker Heun
1769 Bäcker Peter Grimm
1770 Bäcker Heun
1773 Bäcker Peter Ludwig Schmid
1 775 Bäcker Ald Vatter
Im Jahr 1776 war wieder ein neuer Bäcker da. In diesem Jahr betrugen die Instandsetzungskosten für das Backhaus 400 Gulden, das entsprach der Pacht von 20 Jahren. Wahrscheinlich ist das ganze Gehöft in Ordnung gebracht worden.
Ab 1788 übte der Bäckermeister Schmidt anscheinend nur noch sein Handwerk aus und hatte die Landwirtschaft an den Nagel gehängt, denn Scheune und Wirtschaftsgebäude wurden an einen anderen Einwohner verpachtet. Den Gemeinde-Eber mußte der Bäcker aber trotzdem halten.
Die Backofenasche („Back-Ysselen“) aus dem Backhaus wurde von der Gemeinde jährlich öffentlich meistbietend als Düngemittel versteigert. Sie brachte in der Regel den Betrag von zehn Gulden. Allzusehr scheint man von dem Wert dieses Düngemittels aber nicht überzeugt gewesen zu sein, denn in manchen Jahren fand sich kein Interessent.
Als 1793 das Faselschwein verstarb, zeigte sich die Gemeinde großzügig und kaufte dem Bäcker für 8 Gulden einen neuen Eber. Im Jahre 1796 kostete ein Laib Brot 14 Albus; 1797 lieferte der Bäcker erstmals zum Heiligen Abendmahl für zwölf Gulden „weißes Brot“. Im Jahre 1800 heißt der Gemeindebäcker Krebs, er zahlt für das Backhaus 20 Gulden Pacht, eine Summe, die früher für das ganze Anwesen entrichtet wurde.
Aus dem Jahre 1800 stammt eine Anweisung an die Gerichtsleute, die Bäckereien, Metzgereien und Wirtschaften in unregelmäßigen Abständen zu überprüfen. Es gab damals Bäcker, die die Preise erhöhten oder ihre Ware mit Untergewicht verkauften.
Die Gerichtsleute sollten das Brot nachwiegen, wenn es zwei Stunden aus dem Ofen war. Für ein Lot Untergewicht sollte der Bäcker mit 1 Gulden, bei zwei Lot mit 4 Gulden, bei drei Lot mit 8 Gulden und bei 4 Lot Untergewicht mit 13 Gulden bestraft werden. Übrigens: In den Einnahmebüchern der Gemeinde sind niemals Strafgelder von Bäckern verbucht, so daß man wohl annehmen muß, daß es alle brave und ehrbare Meister waren.
Als in den Befreiungskriegen eine starke Teuerung eintrat, wurde der Mietpreis für das Backhaus bei dem Bäcker Friedrich Zeil auf 35 Gulden gesteigert. Nach den Befreiungskriegen hatte die Gemeinde ungeheure Kosten aufzubringen, über die an anderer Stelle berichtet wird; sie borgte Geld, wo sie es nur bekommen konnte, u.a. auch bei einer Frau Kußner aus Frankfurt. Es handelte sich um einen Betrag von 500 Gulden Im Jahre 1818 strengte diese Frau gegen die Gemeinde einen Prozeß wegen der Rückzahlung des Geldes an. Die Gemeinde wurde verurteilt, innerhalb von drei Monaten ihre Schulden zu begleichen. Bis dahin wurde das Gemeindebackhaus an die Frau verpfändet, wobei der Wert des Hauses mit 1.000 Gulden angesetzt wurde.
Im Jahre 1823 ist die Pacht für das Backhaus schon auf 81 Gulden gestiegen. Im Jahre 1824 pachtet ein Georg Seem das Gemeindebackhaus und bietet 150 Gulden Das kann nicht gutgehen! Seit diesem Jahr ist ein zweiter Bäcker vorhanden, der mit obrigkeitlicher Genehmigung von der Gemeinde die Erlaubnis erhält, „für die Untertanen Brot zu backen“, also Brot, das zu Hause backfertig gemacht wurde. Für diese Erlaubnis mußte er der Gemeinde jährlich sechs Gulden zahlen. Dieser Bäcker hieß Johannes Reuhl. Schon ein Jahr später ist der arme Georg Seem bei seiner ungeheuren Mietsumme pleite, er muß fort, sogar der ihm gehörende Eber wird versteigert. Für 60 Gulden pachtet dann Andreas Schmitt das Backhaus, aber auch er hat sich übernommen, denn er kann nur 36 Gulden aufbringen und muß weichen.
Sein Nachfolger ist ein Auswärtiger. Er heißt Jakob Wörn, kommt von Seckbach und stammt aus Weil am Schünbusch. Mit ihm hat das Gemeindebackhaus seinen endgültigen Herrn gefunden, denn seine Nachkommen sind heute noch Besitzer dieses wichtigen Hauses und im Ort als „Hinterbäcker“ bekannt. Die Behörden in Hanau erkundigen sich umständlich in seiner Heimatgemeinde nach den finanziellen Verhältnissen und dem Leumund des Bäckers, ebenso nach seiner fachlichen Eignung. Die Auskünfte waren zufriedenstellend. (Schönbuch?).
Aber auch der neue Bäcker hatte Schwierigkeiten, er übernahm die Pachtung für 90 Gulden jährlich und mußte sich bei Übernahme auf Anordnung der Behörde in Hanau verpflichten, die Pacht auf drei Jahre im Voraus zu zahlen. Wer konnte schon einem „Ausländer“ aus dem fernen Schwabenland trauen!
Bei der Übernahme zahlte Jakob Wörn nur 90 Gulden. Nun fragte die Gemeinde bei dem Amt an, ob man damit zufrieden sein dürfe. Das Amt war jedoch vernünftig und entschied, daß man dem Bäcker das Gemeindebackhaus übergeben solle.
Der aus dem Jahre 1826 stammende Pachtvertrag ist vorhanden. Ein Auszug aus dem umfangreichen Schriftwerk lautet:
1. Das Pachtgeld muß für ein Jahr im Voraus bezahlt werden
2. Der Bäcker muß ein gutes Brot backen, darf keinem zur Gunst backen und darf niemand ausschließen. Pro Malter Mehl muß er 4 Pfund Sauerteig verwenden, 6 Pfund darf er vom Teig wieder zurücknehmen.
3. Pro Malter Mehl bekommt er 3 Kreuzer Backlohn, für jeden Kuchen 1 Heller.
4. Er muß das Faselschwein auf eigene Kosten halten.
5. Wer beim Bäcker eigenes Brot backen läßt, muß die Heizung stellen.
6. Wenn ein Ausländer das Backhaus pachtet, muß er eine Bescheinigung seines Heimatortes vorlegen, daß man ihn dort eventuell wieder aufnimmt.
Die Verpachtung erfolgte auf ein, zwei oder drei Jahre. Mit der Pacht gab es keinen Ärger mehr, Bäcker Wörn zahlte regelmäßig seine 90 Gulden Er muß ein tüchtiger Mann gewesen sein, denn er konnte noch etwas zurücklegen und 1830 den Antrag an die Gemeinde stellen, das Anwesen käuflich zu erwerben. Die Gemeinde ging auf den Antrag ein: „Mit Genehmigung der kurfürstlichen Regierung vom 1. Februar 1830 ist das Gemeindebackhaus an den Bäcker Jakob Wörn für 915 Gulden verkauft worden. Es ist eine Anzahlung von 715 Gulden eingegangen“.
Aber den Eber muß der Bäcker wie bisher stellen und halten. Doch auch den wird er los! Der zielstrebige Bäcker Ernst Gottlieb Wörn einigte sich 1838 dahingehend mit der Gemeinde, daß er sich gegen Zahlung eines Betrages, der später in 1.152,- Mark umgerechnet wird und mit fünf Prozent verzinst werden mußte, von der Eberhaltung lösen kann. Diese Ablösungssumme zahlten seine Nachkommen später an einen Rechnungsführer der Gemeinde, der sie aber nicht an die Gemeindekasse ablieferte. Als man sehr viel später darauf aufmerksam wurde, mußten die Nachkommen des Rechnungsführers diesen Betrag mit Zinsen nach einem verlorenen Prozeß an die Gemeinde abliefern. Mit dieser Notiz verschwindet das Backhaus endgültig aus den Rechnungsbüchern der Gemeinde.
Im Jahre 1645 wird der Gemeindewirt Johann Peter Ebert erwähnt, 1750 der Wirt, Bender und Bierbrauer Johannes Keller. Im Jahre 1758 gab es drei Wirtschaften am Ort. Damals hatte Bischofsheim 460 Einwohner. Die Wirte waren: Hieronymus Bauscher, Johannes Brecht und Johannes Keller.
Die Gaststätte Krone in der Obergasse ist von 1784. Diese Keller‘sche Wirtschaft hat die Jahrhunderte als einzige überstanden, sie steht heute noch, hatte 1971 noch ihr Schild „Zur Krone“ angebracht. (1860 sogar „Goldene Krone“), aber seit 1970 hat auch sie die Tür geschlossen.
Die Gaststätte Krone ist das älteste bekannte Gasthaus in Bischofsheim. Der Wirt der Krone, Johann Keller, wurde von der Gemeinde oft um Kredit gefragt. Wirte verdienten zu dieser Zeit sehr gut. Den Kredit gewährte er auch Anfang des 19. Jahrhunderts sehr oft. Die Zurückzahlung des Kredites mußte er dann oft vor Gericht erzwingen.
Im Jahre 1767 war die Frau des Gastwirtes Brecht schon Witwe. Sie verklagte die Gemeinde, gewann ihren Prozeß und schloß die Wirtschaft. Doch für die trinkfreudigen Bischofsheimer Männer trat kein Notstand ein: Michael Kaiser und Michael Weissenbach machten neue Wirtschaften auf.
Die Gasthäuser mußten der Gemeinde eine Steuer für die Wirtschaft bezahlen, jährlich 25 Gulden. War nur der Wirt Keller da, so zahlte er die genannte Summe alleine, waren fünf Wirtschaften in Betrieb, so zahlte jeder nur fünf Gulden. Man ging wohl von der Annahme aus, daß der Gesamtumsatz immer derselbe war, was allerdings zu bezweifeln ist.
Aufschlußreich sind die leider spärlich erhalten gebliebenen amtlichen Verordnungen, die die Gastwirtschaften betreffen:
Zentgrafen und Gerichtsschöffen wurden verpflichtet, die Wirtschaften immer wieder zu kontrollieren. Die Spielkarten galten noch als des Teufels Gesangbuch, daher war das Kartenspiel um Geld in den Wirtschaften strengstens verboten. Wirt und Spieler wurden bei Verstößen gegen diese Anordnung bestraft. Ganz besonders galt dieses Verbot für die Zeit des Gottesdienstes.
In mehreren Erlassen wetterte das Amt gegen die Trunksucht. Ein Wirt, der einem Betrunkenen noch Getränke verabreicht, soll mit drei Gulden bestraft werden; auch die Zeit, die man sich im Wirtshause aufhielt, unterlag der amtlichen Kontrolle. Wenn der Zentgraf oder ein Gerichtsschöffe feststellte, daß jemand länger als eine Stunde in der Wirtschaft saß, so war eine Strafe fällig. Die einschränkenden Bestimmungen gingen noch weiter: „Fremde Personen und durchziehende Familien, die im Wirtshaus vorsprechen, sind sofort zu arretieren und nach Bergen zu bringen.“
Über die ausgeschenkten Getränke erfährt man aus den Unterlagen leider wenig. Nur bei den Bestimmungen über die Rationen, die einquartierten Soldaten zustanden, werden im Jahre 1800 Bier und Apfelwein erwähnt. Wein wurde sicher auch ausgeschenkt, denn von jedem Maß Wein mußten die Wirte je einen Heller Steuern für die Hohe Landesschule in Hanau abgeben.
Aber eines ist ganz sicher: Branntwein stand hoch im Kurs. Er ist sicher nicht nur bei der Feuerwehr und bei den Holzwächtern beliebt gewesen. Dieses Feuerwasser kam aus eigener Produktion der Wirte, denn 1804 hatten die Wirte Johannes Jost Keller und Johannes Werner Kayser Konzessionen zum Branntweinbrennen. Bei der Erteilung der Konzession wurden den Wirten ganz genaue Auflagen gemacht. Im Jahre 1826 versteuerte der Wirt Keller 800 Liter Branntwein, 1841 zahlte er 40 Gulden Branntweinsteuer. Auf dem Grundstück Schäfergasse 6 befand sich bis 1972 noch ein Gebäudeteil, der als „Brennhaus“ bezeichnet wurde, auch auf dem Gelände des Rathauses Hintergasse 28 befand sich früher ein Brennhaus.
Aus dem Jahre 1779 liegt eine Rechnung vor: Die zwei Wirte Johannes Just Keller und Johann Peter Bauscher für zwei Tannen Kerb-Grün je ein Gulden. Im Jahre 1784 kaufte ein Wirt sogar zwei Kerbbäume. Die Bischofsheimer Kerb gibt es also schon lange!
Viele Jahre gab es nur zwei Wirtschaften: Kayser und Keller. Im Jahre 1806 eröffneten zwei neue: Johannes Wilhelm Kappes und Johann Philipp See, beide verschwanden aber bald wieder. Die Wirte scheinen im Allgemeinen immer gut bei Kasse gewesen zu sein. Die Gemeinde hat sich häufig von den Wirten größere Beträge geliehen, besonders von Wirt Keller. Diese Beträge wurden des Öfteren erst nach einer Klage des Gläubigers zurückgezahlt. Die Freundschaft wurde dadurch jedoch nicht gestört, denn bald borgte sich die Gemeinde wieder Geld vom Wirt Keller. Auch der Wirt auf dem Mainacker (Mainkur) mußte der Gemeinde häufig aushelfen.
Im Jahre 1869 heißen die drei Wirte Keller, Reuhl und Glück. Jeder muß zwölf Gulden 30 Kreuzer Steuern für Weinausschank bezahlen. Im Jahre 1874 gibt es dann noch einen Wirt Johannes See V. Die Wirte strengten einen Prozeß gegen die Gemeinde an wegen der Weinschanksteuer. Die Gemeinde verlor und mußte die Beträge zurückzahlen. Im Jahre 1879 gesellte sich zu den Wirten noch Salomon Stern, so daß fünf Wirtschaften existierten. Jeder Wirt mußte ohne Rücksicht auf seinen Umsatz 70 Mark Branntweinsteuer bezahlen.
Vor dem Ersten Weltkrieg gab es folgende Wirtschaften: die Gastwirtschaft Ebert in der Obergasse; sie war die einzige, die keine offizielle Bezeichnung führte, und doch hatte sie eine, sogar eine ehrende: „Bürgermeisters Fritz“. Denn der Besitzer war der Sohn des langjährigen und verdienten Bürgermeisters Ebert, der die Wirtschaft gegründet hatte.
Ebenfalls in der Obergasse lag die älteste und traditionsreichste Wirtschaft, die Wirtschaft Keller „Zur Krone“. In der Hintergasse lag der „Hessische Hof“, genannt „Bauers Peter“, in der Schäfergasse die Wirtschaft „Zum grünen Baum“, Besitzer Heinrich Reuhl, im Fechenheimer Weg der „Kaiser Friedrich“, die heutige „Dorfschänke“. Gäste nahm zu bestimmten Tageszeiten auch die Turnhalle in der Jahnstraße auf, die im Kriege durch Brandbomben zerstört wurde und an deren Stelle das spätere Kino entstand.
Gaststätte „Dorfschänke“:
Zum „Pelz“ gehen und dort einen Schoppen petzen, gehört im Maintaler Stadtteil Bischofsheim schon eh und je zum Alltagsleben dazu. Nach Feierabend trifft man sich dort in lockerer Runde am Stammtisch oder am Tresen, reflektiert den zurückliegenden Tag und palavert trefflich über das (Un)vermögen der Politiker. Und es gibt wohl kaum einen echten Bischemer, der noch nicht im kleinen Saal über dem Gastraum gefeiert hätte. Wie es früher üblich war, fungiert die „Dorfschänke“ im alten Ortskern von Bischofsheim auch heute noch als ideale Nachrichtenbörse - kurz, das urgemütliche Gasthaus am Fechenheimer Weg ist schon lange zur Institution geworden.
Gegründet wurde die Gaststätte 1906 unter dem Namen „Kaiser Friedrich” und zwar von dem Zimmermann Johann Friedrich Heinrich Reuhl II., den alle nur „Pelz” nannten. Verbürgt ist in der Familienchronik folgendes: Der kleine Johann Friedrich Heinrich trug im Winter stets einen Mantel mit einem wunderschönen, echten Pelzkragen. Für die damalige Zeit war dies etwas Besonderes. Wenn die Leute den kleinen Reuhl sahen, sagten sie dann meist: „Kuck mal, da ist der Kleine mit dem Pelz“. Dieser Spitzname haftete Reuhl dem II. dann ein Leben lang an und hat sich bis zum heutigen Tag erhalten.
Das Haus, in dem sich die „Dorfschänke” befindet, wurde im Jahre 1904 erbaut. Aus der Baubeschreibung und dem „Erlaubnisschein zur Führung einer Gaststätte“ im Stadtarchiv geht eindeutig hervor, daß das Haus am Fechenheimer. Weg 1904 erbaut wurde, und daß der gelernte Zimmermannn darin 1906 die Gaststätte „Kaiser Friedrich“ eröffnet hatte.
Im März 1935 ging das Gasthaus an Johann Friedrich Heinrich Reuhl über. Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt die Gaststätte ihren heutigen Namen „Dorfschänke“. Doch 1969 fand sich jedoch in der Familie kein Nachfolger mehr.
Die Gaststätte wurde erstmals verpachtet. In den folgenden Jahren erlebte die Dorfschänke einige Pächterwechsel. Inhaberin war Reuhls Tochter Margot Höhl. Heinz Lück und seine Familie führten die „Dorfschänke“ bis 1982, ehe sie von der Familie Klaus Alten übernommen wurde. Zehn Jahre später im Jahre 1993 folgte dann der letzte Pächterwechsel zu Gunter F. Beck.
Seit 1993 wurde die Gaststätte von dem Wirtsehepaar Gunter und Uschi Beck geführt. Der ehemalige Vertriebs- und Marketingfachmann hat seinen Beruf vor einigen Jahren an den Nagel gehängt, um sich fortan als „Wirt aus Leidenschaft“ zu betätigen. Er hatte sich in die Dorfschänke sofort „verliebt“, als er sie zum erstenmal betrat. Und das ist kein Wunder. Die Traditionsgaststätte strömt eine unnachahmliche, heimelige Atmosphäre bis in den letzten Winkel aus. Dunkle, warme Hölzer, belegt mit der Patina der Jahrzehnte, dominieren die Gaststube und das kleine Colleg. Am alten Inneren der Dorfschänke wurde kaum etwas geändert, wie alte Originalaufnahmen belegen.
Gunter Beck pflegt die Tradition ebenso wie Ehefrau Uschi. Beide sind nach eigenem Eingeständnis „begeisterte Bajuwaren“, was schon an der Kleidung der beiden zu erkennen ist. Trachtenhemden und -westen mit echten Hirschhornknöpfen, Krachlederne und Dirndl, so präsentiert sich das Ehepaar meist den Gästen. Und den wohlverdienten Urlaub verbringen sie stets natürlich im romantischen Oberbayern. Die bekannte bayerische Gemütlichkeit haben die Wirtsleute denn auch in die Dorfschänke übertragen. Becks Philosophie, wie er die Gaststätte erfolgreich führt: „Tradition aufrecht erhalten, dem Gast den Aufenthalt in der Dorfschänke so angenehm wie möglich zu gestalten.“
Unterstützt werden die Becks dabei übrigens von Küchenchef Jörgen Scheler und der Bedienung Sissi Bahr. Auch die Zusammenstellung der reichhaltigen Speisenkarte entspricht diesem Traditionsbewußtsein: von einfachen Schmankerln wie Rippchen mit Kraut und Hand- käse mit Musik bis zur Spezialitäten wie Lachssteak auf grünen Bandnudeln oder frischer Spargel an Entenbrust reicht die bemerkenswerte Bandbreite.
Außer dem Gastraum mit kleinem. Colleg steht noch ein Saal (bis 40 Personen) für alle Gelegenheiten zur Verfügung. Die Dorfschänke verfügt zudem über zwei Kegelbahnen und ein großes Gartenlokal.
Am Samstag, 1. Juni, und Sonntag, 2. Juni, wurde das Jubiläum zünftig im Biergarten gefeiert. Für die musikalische Unterhaltung sorgte die Kapelle „Donnerbischl“, das sind neun junge Vollblutmusiker aus dem Stubaital.
Im Jahre 1758 bestanden drei Wirtschaften in Bischofsheim bei 460 Einwohnern. Im Jahre 1855 wurde die Gaststätte „Zum Grünen Baum“ (später Metzgerei Reuhl) in der Schäfergasse erbaut.
Eine Rechnung einer Bischofsheimer Gastwirtschaft vom 26. März 1913 ist noch vorhanden:
für 2 Mann Kaffee -,20 -,40
für 2 Mann Mittagessen -,60 1,20
für 2 Mann Nachtessen mit Kaffee -,45 -,90
für 2 Mann Wurst mit Brot -,52
3,02 M
(ein Waldarbeiter hatte damals einen Tageslohn von 3,20 Mark, eine Waldarbeiterin erhielt 2,50 Mark).
Im Jahre 1974 hatte Bischofsheim 3 Gaststätten mit warmen Mahlzeiten.
Im Jahr 1975 hat Bischofsheim 13.000 Einwohner, aber nur drei Gaststätten bieten Mahlzeiten an, während andere nur einen Imbiß verabreichen können. Niemand verfügt über Übernachtungsmöglichkeiten außer den beiden in den letzten Jahren erbauten modernen Bischofsheimer Hotels: Der „Bischofsheimer Hof“ und das „Hotel Hübsch“, beide sind aber nur Hotel Garni.
In den Neubaugebieten des Ortes sind einige neue Wirtschaften errichtet worden, die häufig den Besitzer gewechselt haben und noch nicht so recht populär geworden sind. Vielleicht hat die in dem alten Haus Schäfergasse 6 entstandene „Schäferstube“, geschmackvoll eingerichtet und gerne aufgesucht, eine längere Lebensdauer.
„Bürgermeisters Fritz“, der „Grüne Baum“, die „Krone“ sind geschlossen, ebenfalls der „Hessische Hof“. Viel besucht werden die „Dorfschänke“ und die Gaststätte „Alt Bischofsheim“ in der Turnhalle am Wald. Außerdem stehen die Weinstube „Zum Löwensee“, das Gasthaus „Zum Hochhaus“ in der Bahnhofstraße, „Barbarossa“ im Dörnigheimer Weg und „Bei Renate“ in der Berger Straße den Gästen zur Verfügung. Eine bedeutsame Verbesserung der Bischofsheimer Gastronomie ist nach Fertigstellung des geplanten Bürgerhauses zu erwarten, das sechs Millionen Mark kosten wird.
Im Jahre 1999 wuchs die Zahl inklusive Schnellimbissen (Fast Food) wie Pizza-Geschäften, China Restaurants, Turk Food usw. auf 21 an.
„Armenpflege und Wohltätigkeit“ (Soziale Fürsorge der Kirche und Gemeinde)
Um 1650 wurde das Geld in seiner Legierung wieder besser. Im Kriege hatte man viel „böse Weißpfennige“ gehabt, die nun unter großen Verlusten in gutes Geld „verwechselt“ wurden. Dieses Geld wurde ausnahmsweise den Ortsarmen („Hausarmen“) zur Verfügung gestellt.
Im Jahre 1665 schenkte ein Bischofsheimer der Almosenkasse zehn Gulden Ähnliches ist selten vorgekommen. Dies Geld bekamen aber nicht die Hausarmen, für die es wohl gedacht war, sondern es wurde gegen Zinsen ausgeliehen.
Die Presbyter erhielten jährlich 10 bis 15 Gulden, um in Notfällen Bedürftigen helfen zu können. Sie haben das Geld stets ausgegeben, auch kleinere Überziehungen sind häufig vorgekommen und wurden stets nachträglich genehmigt. Über die Spenden hatten die Presbyter sorgfältig Buch zu führen.
Im Jahre 1683 erhielt eine arme Witwe sogar 3 ½ Gulden, um den Barbier bezahlen zu können, der den Beinbruch ihres Kindes geheilt hatte. Auch das Schulgeld, das die Eltern zum Gehalt des Schulmeisters zu zahlen hatten, sowie das Holzgeld für die Schulscheiter wurden bei Armen häufig von der Kirche übernommen.
Oft sammelte man mit behördlicher Genehmigung Kollekten für bestimmte Zwecke, besonders zum Aufbau von Kirchen, Schulen, Pfarrhäusern und abgebrannten Gehöften; auch für katholische Kirchen wurde gesammelt. Diese Betteleien nahmen mit der Zeit solchen Umfang an, daß die Regierung Einspruch erhob. Im Jahre 1700 sammelte man 7½ Gulden für einen Einwohner aus dem Amt Birken, dessen Weib und Kinder bei den Tartaren gefangen waren und für 500 Gulden Lösegeld freigekauft werden sollten.
Die Kirche selbst gab ungern eigene Mittel für Angelegenheiten außerhalb der Kirchengemeinde. Als die Niederrodenbacher ihre im Krieg zerstörte Kirche wieder aufbauen wollten und um eine Spende baten, schickte man die Boten wieder nach Hause mit der Aufforderung, in einer Woche wiederzukommen. Dann veranstaltete man eine Haussammlung und brachte etwa sechs Gulden zusammen, die man den Niederrodenbachern übergab.
Im Jahre 1711 sollte ein armes Mädchen erstmals zum Abendmahl gehen; es hatte aber keine entsprechende Kleidung. Die Kirche kaufte:
22 Albus für wollenes Tuch für eine Mütze
16 Albus für vier Ellen blaugefärbtes Tuch zum Rock
7 Albus 4 Heller für ein Paar Strümpfe
7 Albus 4 Heller dem Schneider Balzer Heß zum Anfertigen der Mütze
10 Albus für ein blaues Leinentuch zur Schürze
1 Gulden für ein Paar Schuh
3 13 Albus (1 Gulden = 30 Albus, 1 Albus = 8 Heller).
Im Jahre 1714 fand man in der Armenbüchse 19 Gulden. Nun kaufte man ein schwarzes wollenes Tuch zur Bedeckung des Sarges; die Lutheraner mußten für die Benutzung dieses Tuches jedesmal 7 Albus 4 Heller Abnutzungsgebühr bezahlen.
Im Jahre 1731 vermachte die Mutter des Pfarrers Frey auf dem Totenbett den Ortsarmen 50 Gulden. Der Betrag sollte in fünf Jahresraten durch den Pfarrer an die Kirchengemeinde gezahlt werden. Der Pfarrer hat dies getreulich getan.
Erst im Jahre 1751 erhält der Pfarrer eine dringende Aufforderung, Prämien für seine Frau in die Witwenkasse einzuzahlen. Im Falle seines Todes habe seine Frau sonst von keiner Seite Unterstützung zu erwarten.
Schon im Jahre 1758, aus dem das erste Rechnungsbuch vorliegt, war in dem umständlichen Amtsdeutsch der damaligen Zeit eine Ausgabe verzeichnet: „Hieraus ist dieses Jahr für die Kirche und Schule, wie auch für andere arme gebrechliche Personen sowie Lahme ausgegeben worden 1 Gulden 15 Albus“.
Das war wirklich kein Betrag, mit dem man ernsthaft Hilfe leisten konnte, aber ganz vergessen hatte man die Armen doch nicht. Im Jahre 1760 setzte man schon den dreifachen Betrag ein. Die Gemeinde war durch die fortwährenden Einquartierungen des Siebenjährigen Krieges völlig verarmt und konnte nicht mehr aufwenden. Als der Krieg zu Ende war, wurde der Betrag für Sozialleistungen sofort auf 13 Gulden erhöht.
Die Hilfe blieb aber stets in bescheidenen Grenzen: Für einen mittellos Verstorbenen wurde ein Sarg gekauft für 2 Gulden (etwa 3,40 Mark). Ein Bauer, dessen Kuh vom Gemeindebullen durch Hörnerstöße verletzt wurde, bekam 5 Gulden Beihilfe. Leute, deren Häuser eingestürzt oder Scheunen abgebrannt waren, Lahme, Kranke und Ausgeplünderte bekamen vom Amt einen Armenschein, der sie zum Sammeln von Almosen berechtigte.
Aus dem Kreis Eschwege erscheint ein abgebrannter Bauer, der sich, durch die Lande tippelnd, die Mittel zum Wiederaufbau seines Anwesens erbettelte. Sogar ein Schultheiß aus Eschersheim, durch lange Krankheit verarmt, holt sich bei der Gemeinde 2 Gulden. Im Jahre 1792 gibt die Gemeinde einem jungen Mann, der zu den Soldaten einrücken muß, für 4 Gulden zwei Hemden.
Im Jahr 1800 heißt es: „Für eine arme Frau, die hier ins Kindbett gekommen ist, wurden bezahlt 10 Gulden 4 Albus“. Der Kuhhirte Wörn hatte diese Person aufgenommen, sie stammte aus einem fremden Ort. Im nächsten Jahr ist hier schon wieder eine fremde Frau in Kindesnöten, sie wird vom Schulmeister Wenzel aufgenommen, dem die Gemeinde die Kosten ersetzt.
Im Jahre 1804 war der Schweinehirt in großer Not. Er bekam von der Gemeinde kein Geld, sondern mußte sich seine Kreuzer Hütegeld von den Besitzern der Schweine selbst einziehen. Diese waren auch verpflichtet, ihm in vorgeschriebenen Abständen ein Brot zu geben. Entweder waren die Bauern hartherzig oder es gab nur wenige Schweine im Ort, wie dem auch sei, der Mann war am Verhungern. Nun kaufte die Gemeinde einen Malter Mehl und übergab es dem Gemeindebäcker, um Brot für den Hirten zu backen. Zusätzlich wurde er mit Kartoffeln unterstützt. Für diese Hilfe wandte die Gemeinde den ansehnlichen Betrag von 12 Gulden 15 Albus auf.
Zum Vergleich der damaligen Preise sei folgende Aufstellung aus dem Jahre 1811 gegeben:
„Für die Armen wurden gekauft, das Amt gibt die Hälfte, die Gemeinde gibt die Hälfte:
1 blauer Rock 7 Gulden
2 Westen 2 Gulden
1 paar Hosengamaschen 3 Gulden 40 Kreuzer
1 paar Gamaschen 1 Gulden 20 Kreuzer
1 Kapp e 48 Kreuzer
2 Hemden 4 Gulden 4 Kreuzer
1 Teppich zum Nachtlager 1 Gulden 40 Kreuzer
1 Halstuch 40 Kreuzer
1 Paar Schuhe 3 Gulden 20 Kreuzer
Hausmiete 4 Gulden
Frankfurter Leute brachten gerne ihre unehelichen Kinder in den umliegenden Dörfern unter, auch in Bischofsheim fanden sich solche Pflegeeltern. Diese Kinder, die oft nur des Geldes wegen aufgenommen wurden, hatten es häufig sehr schlecht, wie aus dem Schicksal des August Waldmann ersichtlich wird. Die Aufnahme solcher Kinder wurde durch das Amt Bergen strengstens verboten. Ein Pflegekind durfte nur mit Genehmigung des Amtes von einer gut beleumdeten Familie aufgenommen werden, eine ständige strenge Kontrolle der aufnehmenden Familie mußte gewährleistet sein. Auch zu Vormündern durften nur „vollkommen geeignete Personen“ eingesetzt werden, ganz gleich, ob es sich um arme oder reiche Waisen handelte. Auch die nächsten Verwandten wurden abgelehnt, wenn sie nicht geeignet schienen.
Wer schwangere Dirnen ohne Genehmigung aufnahm, hatte die Geburt und alle Unkosten auch zu bezahlen. Der Gemeinde wurde die Zahlung eines Zuschusses verboten.
Um den elternlosen Carl Acker, für den die Gemeinde jahrelang Pflegegeld zahlte, hat sie sich auch weiterhin recht verdient gemacht. Zur Konfirmation wurde der Junge neu eingekleidet, dann verschaffte ihm die Gemeinde bei dem Schuhmacher Rohrbach in Bergen eine Lehrstelle. Der Vertrag aus dem Jahre 1825 liegt vor: „Der Schuhmacher Rohrbach übernimmt den Carl Acker auf drei Jahre in die Lehre und verpflichtet sich, denselben in allem, was zum Schuhmacherhandwerk gehört, gewissenhaft zu unterrichten, demselben während dieser Zeit in seinem Hause Lagerstätte und Verköstigung zu verabreichen, auch die nötigen Kleidungsstücke und Leibgeräte anzuschaffen und für seine Reinlichkeit zu sorgen, wogegen a) erhält der Schuhmacher Rohrbach ein Lehrgeld von 50 Gulden
b) für Anschaffung und Kleidung jährlich 15 Gulden, mithin für drei Jahre 45 Gulden,
und sollen beide Beträge von 50 Gulden und 45 Gulden nach Ablauf von zwei Jahren zur Hälfte aus der hiesigen Gemeindekasse und zur Hälfte aus der hiesigen Kirchenkasse in einer Summe an denselben gezahlt werden. Die etwaigen Ein- und Ausschreibungskosten und Erteilung eines Lehrbriefes soll aus den genannten Kassen bestritten werden.“ Der Vertrag wurde unterschrieben vom Orts- und Gemeindevorstand, vom Kirchenvorstand, vom Schuhmacher Rohrbach und durch das Amt Bergen genehmigt.
Vom Jahre 1832 an baute man die Sozialfürsorge noch weiter aus. Fünf Personen erhielten als Armenunterstützung regelmäßig monatliche Beträge von 40 Kreuzer bis 1 Gulden. Andere wurden mit Geld für eine befristete Zeit unterstützt, auch Katharina Köster, die krank und wegen ihres früheren Lebens nicht ganz unterstützungswürdig war. Immer häufiger kam es vor, daß bei armen Leuten die Beerdigungskosten ganz oder teilweise von der Kirche übernommen wurden, nur eine arme Frau, die ein uneheliches Kind begraben mußte, wurde bei der Bitte um Unterstützung abschlägig beschieden.
Die Summen für die Sozialaufwendungen der Kirche stiegen dauernd an. Bei armen Leuten, die ihre Miete nicht bezahlen konnten und gekündigt waren, wurden diese Mieten häufig von der Kirche bezahlt; meistens gaben Kirche und Gemeinde je die Hälfte der Summe.
Als nach 1860 eine große Teuerung zu verzeichnen war, wurden größere Summen aufgewandt, um Brot für die Armen zu kaufen. Hilfe gab es aber nur im Winter, im Sommer hatte man sich sein Brot durch Arbeit selbst zu verdienen. Auch Arzt-, Medizin- und Pflegekosten für Bedürftige übernahm die Kirche.
Nach dem Krieg von 1866 erhöhten sich die Lebenshaltungskosten ganz beträchtlich, und viele Minderbegüterte gerieten in große Not. Die Aufwendungen der Kirche für rückständige Mieten, für Brot, Kleidung und Schuhe waren groß, alleinstehende alte Leute erhielten in den Wirtschaften täglich ein warmes Essen, das von der Kirche ebenfalls bezahlt wurde. Im August 1842 fand man im Wald einen ausgesetzten Säugling, dem man sinngemäß den Namen August Waldmann erteilte. Die Witwe des Reinhard Beckmann nahm ihn auf und zog ihn groß. Das Pflegegeld zahlte die Gemeinde.
Aus dem Jahre 1844 liegt eine Rechnung für den Knaben vor:
3 Hemdchen für Leinen 1 Gulden 20 Albus
1 Halstüchlein 2 Albus
1 Kleidchen 1 Gulden 36 Albus (einschließlich Macherlohn)
1 Paar Schuhe 30 Albus
3 Paar Strümpfe 20 Albus
1 Paar Schuhe 30 Albus
1 Kleidchen 1 Gulden 36 Albus ( einschl. Zeug- und Macherlohn)
1 Paar Schuhe 36 Albus
Den Betrag der Rechnung trugen Gemeinde und Kirche je zur Hälfte. Der Junge hat kein glückliches Leben gehabt, man steckte ihn später in verschiedene Erziehungsheime. Er ist im Alter von 15 Jahren verstorben.
Das Jahr 1846 war ein sehr schlechtes Erntejahr, es herrschte Hunger und Not. Die Finanzlage der Gemeinde war nach der Überwindung der letzten Auswirkungen der napoleonischen Kriege wieder gesund. So setzte man trotz der großen Ausgabeposten, die durch den Erwerb der Schule Hintergasse 28 und die Planung für den neuen Friedhof zwischen Hinter- und Zwingergasse entstanden, in diesem Jahr die geradezu astronomische Summe von 498 Gulden 5 Albus und 6 Heller für die Armen ein.
Allein für 150 Gulden wurde Brot unter die Armen verteilt, und den kleinen Leuten, die kein Saatkorn hatten, kaufte man 20 Malter Gerste zur Aussaat. Diese für soziale Aufgaben zur Verfügung gestellte Summe überstieg das Zweifache eines Bürgermeistergehaltes. Auch im folgenden Jahr wurde durch die Verteilung von Kartoffeln geholfen.
Das änderte sich jäh, als nach 1848 die Gemeinde durch den Fortfall des Zehnten und anderer Einkünfte in eine finanzielle Krise gestürzt wurde. Nun heißt es: „Für die Armen: Nichts“. Nur die Pflegekosten für den August Waldmann wurden an das Heim gezahlt.
Als 1854 wieder ein armes Jahr war, mußte die mittellose Gemeinde wieder viel Brot, Gerste und Kartoffeln verteilen lassen. Auch in den folgenden Jahren wurde immer wieder Brot verteilt. Einen Auswanderer nach Amerika unterstützte man mit 20 Gulden 15 Kreuzer (zum Vergleich: Der Tagelohn eines Waldarbeiters betrug 48 Kreuzer, das war der Wert von etwa drei Broten).
Alte hilflose Personen, Waisenkinder, mittellose Kranke wurden bei den Mindestfordernden in Pflege gegeben. Die Gemeinde half in sehr vielen Fällen und auf allen möglichen Gebieten. Sie zahlte auch Krankenhauskosten, der Tagessatz im Krankenhaus betrug allerdings nur 80 Pfennig. Für die Verpflegung mittelloser alter Bürger wurden 30 - 40 Pfennig pro Tag angesetzt.
Im Jahre 1880 hat der ledige Peter Weissenstein der Kirche einen Teil seines Vermögens im Werte von 912,17 Mark für die Armen vermacht. Man wandelte dieses Geld in die Weissenstein‘sche Stiftung um, deren Zinsen den Dorfarmen zugute kommen sollten. Diese Stiftung hat bis zum Ersten Weltkrieg bestanden und vielen Armen Hilfe gebracht.
Im Jahre 1882 amtiert Pfarrer Hartmann, der sehr bald zum Metropolitan ernannt wird. Die Sozialfürsorge der Kirche wird nun erheblich ausgebaut. Neben den geringen Zinsen der Weissenstein‘schen Stiftung macht die Kirche erhebliche Mittel frei, um regelmäßig bedürftige Einwohner zu unterstützen. Man kauft für arme Konfirmanden Kleidung, vor allem Schuhwerk, bezahlt Arzt- und Apothekerrechnungen, Mieten und gibt Weihnachtsbeihilfen, auch mit Bargeld an Bedürftige wird manchmal geholfen. Seit Jahren bekamen die unverheiratet gebliebenen beiden Kinder des verstorbenen Lehrers Wentzel jährlich 75,- Mark; erst nachdem die Kirchenkasse 1899 durch den Bau des neuen Pfarrhauses in der verlängerten Obergasse in die roten Zahlen geraten war, stellte man diese Zahlungen ein und verwies die Bedürftigen an die politische Gemeinde.
Die Opferstöcke in der Kirche und in den Gastwirtschaften, später auch auf dem Friedhof, wurden jährlich einmal entleert. Sie erbrachten bis zu 100,- Mark. Nicht alle gespendeten Gelder blieben im Ort, kleinere Beträge wurden fernen Gemeinden zum Aufbau neuer Kirchen übersandt, nach Thüringen, Schlesien und sogar nach Rossitten auf der Kurischen Nehrung.
Daß die Erziehung sozialgefährdeter Jugendlicher in Erziehungsheimen nicht der Weisheit letzter Schluß war, hatte man damals schon erkannt. Man suchte nach intakten Familien, in denen diese Jugendlichen untergebracht werden sollten. Man wollte für jedes Kind jährlich 120,- Mark zahlen. Es meldete sich aber niemand im Ort.
Nach 1900 wird ein Waisenrat gebildet, dessen Vorsitzender der Pfarrer Ganß ist. Dadurch erfolgt die Verlegung einer bisher rein administrativen Aufgabe von der Verwaltung auf ein privates Gremium.
Nach der sozialen Gesetzgebung Bismarcks wurden auch die ersten Versicherungsbeiträge für die Invaliden- und Krankenversicherung bezahlt; die von der Gemeinde gezahlten Beiträge für Ortsdiener, Nachtwächter und Feldschützen betrugen jährlich 52,- Mark.
Nach der Jahrhundertwende setzte sich mehr und mehr die Tendenz fort, die Sozialleistungen auf breitere Schultern zu verteilen. Die Kreiskommunalkasse ersetzte der Gemeinde den überwiegenden Teil der Kosten, die bei der Einweisung bestimmter Personen in geschlossenen Anstalten entstanden.
Im Jahre 1905 wird eine Gemeinde-Krankenpflegestation eingerichtet, die von Pfarrer Ganß geleitet wird und zu der der Kreis einen jährlichen Zuschuß von 227,- Mark gibt. Im Jahre 1909 besteht schon der Landesarmenverband Kassel, der einen großen Teil der in Bischofsheim anfallenden Kosten übernimmt. Im Jahre 1913 waren noch neun „ortsarme“ Kinder zu unterstützen für deren Betreuung und Kleidung von der Gemeinde über 1000,- Mark aufgebracht werden mußten. Ein Kindersarg kostete in diesem Jahr 3,50 Mark.
Die neue Staatsform nach Beendigung des Ersten Weltkrieges stand den von der Not betroffenen Menschen aufgeschlossener gegenüber. Durch Arbeitslosenunterstützung und Notstandsarbeiten suchte man das größte Elend zu lindern, und wer nach 26 Wochen ausgesteuert war, hatte immer noch Anspruch auf eine allerdings sehr geringe Fürsorge.
Die von der Kirche gegründete Schwesternkasse leistete durch die von ihr angestellte Gemeindeschwester viel Gutes. Die Arbeiterwohlfahrt wurde gegründet, sie half individuell und einer breiteren Schicht durch die Errichtung von Erholungs- und Altersheimen, in denen erholungsbedürftige Kinder und Frauen gesunden konnten und alte alleinstehende Leute einen behüteten Lebensabend fanden.
Die Tendenz der Hilfsbereitschaft setzte sich nach dem Zweiten Weltkrieg weiter fort. Für die Heimatvertriebenen mußten harte Opfer gebracht werden, die nach der Währungsreform gegründete Baugenossenschaft erhielt von der Gemeinde billiges Bauland und Zuschüsse. Dadurch wurde vielen Vertriebenen die Möglichkeit zur Gründung eines Eigenheimes gegeben.
An Stelle der ausgelaufenen Schwesternkasse schuf die Gemeinde im neuen Rathaus eine Sozialstation mit einer von der Gemeinde angestellten Schwester. Der Kreis stellt einen Kreisjugendpfleger ein, das Kreisjugendamt schickt wöchentlich einen Fürsorger und eine Fürsorgerin in die Gemeinde, die regelmäßig Sprechstunden abhalten. Für erziehungsschwierige Kinder stehen Psychologen zur Verfügung, die helfend und beratend eingreifen können. Im Jahre 1962 wird der Landeswohlfahrtsverband gegründet, der den Gemeinden die schweren Soziallasten abnimmt und Heime für spastisch Gelähmte, für Blinde, Taubstumme und Epileptiker unterhält.
Die quantitativ ausreichende und qualitativ befriedigende Versorgung eines Ortes mit Wasser ist lebenswichtig. Viele Orte verdanken ihre Gründung nur dem Vorhandensein von Quellen, Bächen und Flüssen. Unsere Gemeinde hat in früherer Zeit durch ihre Lage auf dem Boden eines alten Mainarmes wahrscheinlich nie über Wassermangel zu klagen gehabt. Die Bezeichnungen Löwensee, Zimmersee, Langer See, Tiefer See, Dürrer See und Gänssee weisen auf frühere Wasserflächen hin, das Hochstädter Ried führte zu jeder Jahreszeit Wasser, und auch der Dorfelder Bach bzw. der Tränkebach führte Wasser in die Gemeinde. Das Wasser für die Haushalte lieferten die Brunnen auf den Gehöften. Sie wurden bei Berichten über Feuersbrünste des öfteren erwähnt.
Alter Brunnen
Wann die Gemeinde auf den Gedanken kam, das Wasser der Bornbergquellen durch Rohre in das Dorf zu leiten, ist zur Zeit nicht feststellbar. Dieser Zeitpunkt lag auf jeden Fall schon vor 1750. Die Zuleitung erfolgte durch hölzern und irdene Rohre. Jahrelang mußten die dazu benötigten Holzstämme von der Gemeinde gekauft werden, Bohrer zum Durchbohren der Stämme besaß sie selbst. Erst als der Bischofsheimer Wald geeignetes Holz hatte, wurden diese Rohre aus eigenen Stämmen hergestellt. Diese Holzrohre wurden durch Werg und Unschlitt an ihren Nahtstellen abgedichtet und später nach und nach durch Tonrohre ersetzt. Die unbrauchbar gewordenen alten Holzrohre werden gegen schweres Geld öffentlich meistbietend versteigert.
Die Wasserleitung führte am Rande des Bornberges herab durch das Pförtchen, durch die Borngasse zum Brunnen von 1750, der in den Rechnungsbüchern meistens als „Springbrunnen“ bezeichnet wird und an der Einmündung der Borngasse in die Schäfergasse (Kreuzung Obergasse) stand. Wenn man in der Obergasse nach Westen sah, dann erblickte man den Brunnen. Dieser Brunnen war ein nüchtern zweckmäßiges Bauwerk ohne jede Andeutung einer künstlerischen Note.
Die vier Rohre spendeten das Wasser für Mensch und Tier, an zwei steinernen Trögen wurden die Pferde getränkt. An diesem Brunnen war nichts wertvoll als die Patina seines Alters. Und doch ist dieser nüchterne Brunnen auch heute noch für die ältesten der Alten eingesponnen in die rosenfarbene Erinnerung an die Romantik der Jugendzeit; hier traf man sich des Abends, hier lachten und plauderten die jungen Mädchen mit den Burschen, hier wurde Schabernack getrieben, hier wurde manch verstohlener Händedruck gewechselt, hier traf sich die Jugend Alt-Bischofsheims.
Im Jahre 1821 kaufte man aus Seulberg die ersten 95 Brunnenrohre aus Ton: Aber entweder war das Geld knapp oder man traute dem neumodischen Kram noch nicht ganz: Im Wald schlug und bohrte man weitere 1.062 hölzerne Brunnenrohre. Doch zehn Jahre später ist man von der Brauchbarkeit der Tonrohre überzeugt und kauft in Frankfurt weitere. Dabei muß die Gemeinde zum ersten Male Chausseegeld bezahlen.
Im Jahre 1836 wird der Brunnen völlig erneuert und bekommt zwei neue steinerne Tröge, Abweis-Steine und ein neues Geländer, für zwei Gulden sogar eine Wetterfahne. Die gesamte Instandsetzung kostete 330 Gulden.
Im Jahre 1841 schaffte man erstmals eiserne Wasserrohre und Bleirohre an, für die überflüssig gewordenen hölzernen Brunnenrohre erzielte man bei der Versteigerung noch den Preis von 127 Gulden 10 Kreuzer 1871 verlegte man sogar eine ganze Menge Gasrohre für die Wasserleitung. Im Jahre 1860 treten erstmals Klagen über mutwillige Verunreinigung des Brunnens auf. Jeder Übeltäter soll mit 10 Silbergroschen bestraft werden, sein Name soll öffentlich ausgehängt werden.
Am 23. Oktober 1875 erhält der Brunnen anstelle der Wetterfahne eine Laterne, in der Öl brennt. Er wird damit zum Beginn der Bischofsheimer Straßenbeleuchtung. Die Brenndauer ist genau vorgeschrieben, nur im Winter darf der Brunnen sein Licht leuchten lassen, und zwar vier Stunden, im Dezember sogar fünf Stunden. Vom Jahr 1903 an zieren ihn sogar Messingrohre, die später in der Inflationszeit gestohlen wurden.
Im Jahre 1897 scheinen die Buben schon unartiger geworden zu sein. Man ist gezwungen, durch ein Warnschild die Verunreinigung des Brunnens mit 5,- Mark Strafe zu belegen. Im Jahre 1905 wird das Trinkwasser erstmals chemisch und biologisch untersucht. Im Jahre 1911 ist es soweit: Das Wasser kommt ins Haus.
Obwohl er direkt am Haus stand, war er plötzlich ein Verkehrshindernis. Deshalb wurde er 1911 abgebrochen. Am 1. Juli 1911 morgens um 5 Uhr begann man mit dem Abbruch des Brunnens. Er war ein Verkehrshindernis geworden, und die Hausanschlüsse aus der neuen Wasserleitung machten ihn überflüssig. Vorerst fand er ein demütigendes Asyl in einem Garten am Bornberg, wo er stand, von Gestrüpp und Unkraut umgeben.
Robert Kinkel gibt an, der Brunnen wurde 1911 von der Borngasse in die Straße „Ranzen“ verlegt (heute Ostteil der Obergasse). Viele Jahre stand er in der Zwingerstraße. Durch den Rathausneubau (1968) in der Hintergasse 28 mußte er wieder weichen und wurde 1974 wieder hinter die evangelische Kirche aufgestellt. Hier stand der Brunnen bis mindestens 1999.
Nach anderer Angabe stand er bis 1952 auf der neuen Bleiche. Danach auf dem alten Friedhof. zwischen Kinder spielten um ihn und füllten ihn mit Unrat an, bis er bei dem Neubau des Rathauses abermals weichen mußte. Nun stehen seine restlichen Bauteile auf dem Bauhof herum. Im alten Ortskern, wohin er gehört, ist kaum Platz für ihn.
Im Jahre 1974 beschlossen Gemeinde- und Kirchenvorstand, den alten Brunnen auf dem Kirchhof an der Nordseite der Kirche aufstellen zu lassen. Diese hatte mit der Stadt ausgemacht, daß diese das Gelände rund um die Kirche sauber hält und die Kirche dafür die Aufstellung des Brunnens erlaubt. Als die Stadt aber die Reinigung nicht mehr übernehmen wollte, mußte er auf Verlangen der Kirche auch der Brunnen entfernt
Die Bischofsheimerin Gudrun Clauß wandte sich im August 2012 mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit, den Brunnen vor der evangelischen Kirche in der Ortsmitte wieder aufzubauen: „Gerade weil in der Bischofsheimer Ortsmitte zweckmäßig - aber nicht schön, wie die meisten Bürger feststellen - gebaut wird, vermißt man nicht nur das Gemütliche und das Traditionelle, sondern auch einen Treffpunkt - nicht nur zur Marktzeit. Mein Vorschlag wäre, ihn vor der evangelischen Kirche aufzubauen, mit einem Pflaster darum, eventuell mit Bänken und einem geschichtlichen Hinweisschild. Und was natürlich von der Stadt Maintal zu übernehmen wäre, ist die Sauberhaltung mit Besen und/oder auch Polizeistreife zu gewährleisten. Warum sollte das nicht gehen? Dann wäre wieder ein Stückchen Geschichte zugänglich gemacht!“
Die historische Pferdetränke steht seit Dezember 2015 auf dem Bischofsheimer Marktplatz und soll im Frühjahr eingeweiht werden. Während der Phase der Baumaßnahmen auf und rund um den Bischofsheimer Marktplatz war die historische Pferdetränke auf dem Gelände des Eigenbetriebs Betriebshof eingelagert - und wurde von einem Steinbildhauermeister restauriert. Er wurde mit einer Springbrunnentechnik versehen. Doch erst im Frühjahr, wenn der Brunnen offiziell eingeweiht werden soll, wird das Wasser munter sprudeln. Vorerst wurde der historische Wasserspender winterfest gemacht.
Einvernehmlich wurden von einer Planungswerkstatt die Ziele für die Platzgestaltung festgelegt. Unter anderem wurde beschlossen, daß auf der Marktfläche zentral ein Anziehungspunkt durch die Wiederaufstellung der alten Pferdetränke als Brunnen geschaffen werden soll. Auf der Marktfläche soll die Linde erhalten werden, daneben wurde die ehemalige Pferdetränke als Brunnen errichtet, um die herum Sitzgelegenheiten angeordnet werden.
Durch die Aufstellung der historischen Pferdetränke verbinden sich im Bereich des Marktplatzes nun moderne Architektur und traditionelle Elemente und schaffen so einen Aufenthaltsbereich, der zum Verweilen einlädt. „Nach dem Einkaufen in der Schäfergasse schlendern die Bischofsheimer auf einen breiten und komfortablen Gehweg zum Marktplatz, um sich am Brunnen unter der Linde auf einen Plausch zu treffen oder vor dem neuen Café unter einem Sonnenschirm einen Milchkaffee zu genießen und den Kindern beim Spielen an der Pferdetränke zuzuschauen. Das ist die Vision, die unserer Planung zugrunde gelegen hat“ faßt Erster Stadtrat Ralf Sachtleber die Grundgedanken für das Konzept zusammen.
Allerdings ist der Platz knapp bemessen. Der Wochenmarkt muß nun teilweise auf der Straße stattfinden, die dafür auch für den Busverkehr gesperrt werden muß. Die Firma Heß hat sich dem Buchstaben nach zwar an die Vorgaben gehalten, aber ein Kinderspielplatz auf der Tiefgarage rund um das Abzugsrohr ist doch gewöhnungsbedürftig. Und auch der geradlinige Durchgang zur Zwingerstraße ist nicht mehr vorhanden.
Den Namen „Pferdetränke“ hat man nach der Einweihung wieder zurückgedrängt. Er ist in der Bevölkerung nicht gebräuchlich und der Brunnen diente tatsächlich ja in erster Linie der Versorgung der Einwohner mit Trinkwasser. Außerdem trug er eine Lampe als eine erste Straßenbeleuchtung. Schließlich werden die Becken auch von den Pferden als Tränke genutzt worden sein, wenn ein Fuhrwerk vorbeikam. Man könnte ja einmal zwei Pferde herbeischaffen, die das vorführen. Es ist sicher interessant, wie lang sie den Hals machen mußten, um an das Wasser zu gelangen.
Zentrale Wasserversorgung
Nachdem sich die am Alten Born und an der Hornbrücke vorgenommene Erweiterung der Wasserleitung als nicht ausreichend erwiesen hatte, kaufte die Gemeinde 1910 nach Abschluß der erfolgreichen Bohrversuche 65,04 a Ackerland im Apfelsgrund und Geiersberg von dem Wirt Ebert für 11.000,- Mark, von denen 8.000,- Mark als Darlehen aufgenommen werden mußten. Das Gelände für den Hochbehälter kostete die beachtliche Summe von 2.574,16 Mark.
Nach vielen Besichtigungsfahrten in Orte mit zentraler Wasserversorgung wurde dann der Ingenieur Jänisch aus Wirtheim für 1.500,- Mark mit der Aufstellung eines Bauplanes für die Wasserleitung betraut. Nun mußten die letzten Spargelder von der Kreissparkasse abgehoben und von der Provinzial-Hauptkasse in Kassel 50.000,- Mark geborgt werden. Eine Frankfurter Firma bekam den Bauauftrag, einer anderen Frankfurter Firma wurden die Pflasterarbeiten übertragen, und bald floß in Bischofsheim das Wasser aus der Wand.
Am 1. Oktober 1911 wurde zum ersten Mal Wassergeld eingezogen. Eine Kommission wurde gebildet, die jedes Jahr die Haushalte besuchte und die Häupter von Mensch und Großvieh zählte.
In der ersten Wassergeld-Einzugsliste werden 470 Haushaltungen aufgezählt. Auch die damals bestehenden Straßen sind genannt: Schäfergasse, Borngasse, Fechenheimer Weg, Obergasse, Hintergasse, Zwinger, Rumpenheimer Weg, Zimmerseestraße, Hochstraße (nur links bebaut, drei Häuser), Niedergasse, Waldstraße, Gänsseestraße, Eichwaldstraße, Wiesenstraße, Zwerggasse (nun amtlich mit „g“ geschrieben), Breulgasse, Hochstädter Straße, Am Kreuzstein.
Auch 1915 wird noch an der Wasserleitung gearbeitet, aber es ist Krieg, und Material ist schwer zu bekommen; so setzt die Gemeinde sicherheitshalber Nachtwachen ein, um Diebstähle zu verhindern.
Das Bischofsheimer Wasser war durch die Kalkbeimengung sehr hart und hatte auch sonst einige Schönheitsfehler.
Nach dem Zweiten Weltkrieg reichte es auch mengenmäßig für die ständig wachsende Bevölkerung nicht mehr aus, zumal Bad und WC zu den festen Einrichtungen fast jeder Wohnung gehörten. Zu Zeiten der Verbrauchsspitze und bei längerer Trockenzeit kam nur noch ein dünnes Rinnsal aus den Leitungen, in den oberen Stockwerken versagte die Leitung ganz ihren Dienst.
Im Dörnigheimer Weg wurde man fündig und erbaute eine Pumpstation, aber sie lieferte bei dem ständig steigenden Bedarf auch nur den berühmten Tropfen auf den heißen Stein. Dann wurde im Wald ein Pumpwerk errichtet und das Wasser in das Leitungsnetz eingespeist. Das dort geförderte Wasser lag qualitätsmäßig gerade an der untersten Grenze der Anforderungen und war auch mengenmäßig nicht ausreichend.
Nun wandte man sich an die Stadt Frankfurt am Main. Nach längeren Verhandlungen wurde 1964 ein Vertrag geschlossen, nach dem Bischofsheim Wasser aus der Frankfurter Vogelsbergleitung bekam, die an der Bundesstraße 8/40 entlangläuft. Leitungen wurden gelegt, ein Pumpwerk gebaut, und nun bekam Bischofsheim Wasser in einwandfreier Qualität und in jederzeit ausreichender Menge.
Um bei Betriebsstörungen nicht auf dem Trockenen zu sitzen, errichtete Bischofsheim gemeinsam mit der Stadt Bergen-Enkheim einen Hochbehälter vor Bergen mit einem Fassungsvermögen von 5.000 Kubikmeter. Die Leitung zu diesen beiden Reservoiren wurde 1968/69 gelegt, zur selben Zeit wurde auch das Pumpwerk am Fuße des Berger Hanges gebaut, das das Wasser von der Frankfurter Leitung an der B 8/40 zum Behälter hochdrückt. Im Jahre 1970 wurde er in Betrieb genommen. Diese Maßnahmen erforderten sehr hohe finanzielle Aufwendungen der Gemeinde, die aber im Interesse der ausreichenden Wasserversorgung notwendig waren.
Kommunalpolitiker und Volkswirtschaftler sind sich klar darüber, daß die Probleme der Infrastruktur zumindest in den Ballungsräumen nicht mehr von den einzelnen Gemeinden gelöst werden können. Deshalb übergab die Gemeinde am 1. April 1970 die gesamte Anlage der Wasserversorgung mit allen Werten und Schulden den Kreiswerken Hanau.
Das älteste und traditionsreichste Fest unseres Ortes wie auch aller umliegenden Gemeinden war das Kirchweihfest, volkstümlich „Kerb“ genannt. Es stellte einen Glanzpunkt dar im Laufe des mühseligen und von vielerlei Sorgen überschatteten Arbeitsjahres. Straßen, Hofreite und Haus wurden auf Hochglanz gebracht, alle Verwandten und Freunde aus den Nachbardörfern stellten sich ein und wurden freudig empfangen.
Der Duft von Bratwürsten und Zwetschgenkuchen erfüllte das ganze Dorf, und auf dem „Marktplatz“ der Gemeinde, der Hintergasse, drängte sich jung und alt zusammen und vergnügte sich froh an den Schaukeln und dem Karussell.
In allen Wirtschaften wurde getanzt, die Wirtsstuben waren bis auf den letzten Platz besetzt, unter den schattigen Bäumen der Wirtshausgärten waren Bänke und Tische aufgestellt und boten Platz für viele. Aushilfskellner schleppten das Essen und die schweren Bembel mit Apfelwein herbei, Zauberkünstler und Wahrsagerinnen verdienten sich ihre Heller, Gaukler und landbekannte Originale tauchten regelmäßig auf, Arme erschienen und bettelten sich Kuchen und Groschen zusammen, und alle kamen durch die von festlicher Stimmung gebefreudig gewordenen Gastgeber auf ihre Kosten.
Vor einer Wirtschaft wurde auch der Kerbebaum mit dem ausgestopften Kerbeburschen aufgestellt. Aufrichtung und Abnahme des Baumes bildeten für die männliche Jugend des Ortes festliche Höhepunkte. Der eigentliche Zweck des Festes, die Erinnerung an die Einweihung der Kirche, fiel immer mehr der Vergessenheit anheim, die Kerb war ein Volksfest an sich geworden.
Es kann mit Sicherheit angenommen werden, daß hier die Kerb schon vor dem Dreißigjährigen Krieg gefeiert wurde. Nach der Beendigung des für die hiesige Bevölkerung so schweren Siebenjährigen Krieges wurde 1764 erstmals wieder die Kerb gefeiert, denn die Gastwirtin, Witwe des Johannes Brecht, kaufte ein Kerb-Grün (Kerbbäume). Auch der Wirt der Krone kaufte zwei Kerbbäume. Wenig später stellten alle ansässigen Wirte vor ihre Wirtschaft einen Kerbebaum auf, wie aus den Gemeinderechnungen hervorgeht.
Vom Jahre 1876 ab werden die Angaben über die Kerb etwas ergiebiger, denn die Gemeinde vereinnahmt von nun an Standgeld von den Schaustellern. Für die kleineren Stände zahlte man in der Regel 50 Pfennige, nur der Karussellbesitzer mußte 15,- Mark abliefern. Interessant ist, daß nach 86 Jahren in den Rechnungsbüchern noch ein Fehler entdeckt wurde: 1884 hatten die Schausteller 58,50 Mark an Standgeld bezahlen müssen, in der Einnahme wurden jedoch nur 10,- Mark eingetragen! Auch die die Rechnung prüfenden Behörden haben es nicht bemerkt.
Im Jahre 1887 muß der Karussellbesitzer schon 35,- Mark bezahlen; es waren 11 Spielwarenstände vertreten. Das Angebot wird 1890 belebter: ein Karussell 50,- Mark, ein Marionettentheater 5,- Mark, eine Schießbude, ein Spielwarenstand je 5,- Mark, ein Zucker- und Spielwarenladen 2,- Mark, ein Spielwarenstand 1,- Mark und als Neuerscheinung ein Photograph 3,- Mark. Im Jahre 1897 findet die Kerb mit dem Gesangsverein Eintracht statt. Im Jahre 1894 kommen Harmonikaspieler, Seiltänzer und Drehorgeln hinzu; Im Jahre 1899 erbringt die Kerb 248,50 Mark Standgelder.
Am 15. August 1899 erschien im Frankfurter Generalanzeiger folgendes Inserat: „Freitag, den 18. August des Jahres, vormittags 11 Uhr, wird der Platz zur Aufstellung eines Karussells zur Kirchweih am 10., 11. und 17.9. auf dem Rathaus öffentlich meistbietend versteigert. Bischofsheim, den 13. August 1899 Der Bürgermeister Heck“. Es wurden 21 Stände aufgestellt, für das Karussell mußten allein 130,- Mark bezahlt werden. Im Jahre 1906 wurde auf der Kerb zum erstenmal durch Francaca Dombrosi Fruchteis angeboten. Im Jahre 1910 wurde der Stand für das Karussell für 180,- Mark versteigert, eine unglaubliche Summe, denn eine Fahrt kostete nur 2 oder 3 Pfennige. Im Jahre 1913 wurde die Kerb um eine weitere Attraktion bereichert: ein Kinematograph kam!
Bis 1939 war der Kerbplatz in der Hintergasse (jetzt Alt Bischofsheim). Die Stände wurden an die Schausteller meistbietend versteigert.
Nach dem Zweiten Weltkrieg erwies sich die Hintergasse sowohl für die Zahl der Besucher als auch für die Aufstellung attraktiver und moderner Unterhaltungseinrichtungen als zu klein. Da auch verschiedene Wirtschaften ihre Betriebe schlossen, verlor die Kerb immer mehr ihre Anziehungskraft. Man verlegte sie deshalb auf den Sportplatz am Wald. Damit sank sie zur völligen Bedeutungslosigkeit herab.
Der Gesangverein „Eintracht“ hatte eine Idee: Er übernahm die Kerb, stellte ein großes Zelt auf, engagierte Schausteller, - und die Bischofsheimer kamen. Von nun an übernahm jedes Jahr ein anderer der großen Bischofsheimer Vereine die Kerb und machte wahrscheinlich ein glänzendes Geschäft dabei. Zwar spricht man noch von der Kerb, aber in Wirklichkeit ist sie ein Vereinsfest geworden, ein Vereinsfest jedoch, das durchaus volkstümlichen Charakter besitzt und Alt- und Neubürger zu Gast hat.
Verloren ist jedoch die alte Tradition, die private Gastlichkeit, mit der Freunde und Verwandte aus Nachbarorten im Hause festlich bewirtet wurden. Verloren ist auch der berühmte Kerbeputz, bei dem die Hausfrau das Haus innen und außen auf Hochglanz brachte. Auch die Kerbeburschen und die Kerbebäume gehören der Vergangenheit an.
Als überaus günstig für die Abhaltung dieses und anderer Feste hat es sich erwiesen, daß die Gemeinde im Jahre 1969 für etwa 125.000,- DM hinter der Turnhalle am Wald einen Festplatz schuf, ihn mit einem geeigneten Unterbau versah, Strom und Wasser dorthin lieferte und damit die Aufstellung eines modernen, hochtechnisierten Vergnügungsparks ermöglichte. Auch der etwa 35.000,- DM kostende Bau einer modernen Toilettenanlage hat sehr zur Beliebtheit des Festes beigetragen und manche der unangenehmen Begleiterscheinungen verschwinden lassen.
Für die Gemeinde ist dieses Fest in finanzieller Hinsicht völlig bedeutungslos geworden. Man hat die Vergnügungssteuer erlassen und ein seriöses Unternehmen beauftragt, nur gut beleumdete Vertreter des Schaustellergewerbes zuzulassen, eine Maßnahme, die sich bewährt hat. Dafür erhält die Gemeinde ganze 3.500,- DM an „Standgeldern“, im Vergleich zu früheren Zeiten also nur einen Pfennigbetrag. Allerdings kommen die Schausteller zum Teil für das am letzten Abend stets veranstaltete recht kostspielige Feuerwerk auf.
Noch im 18. Jahrhundert wurde der gesamte Schriftverkehr der Gemeinde mit den Ämtern und Behörden durch Boten abgewickelt. Für die „Gänge“ nach Bergen, Hanau, Frankfurt usw. galten feste Gebührensätze. Diese Gänge waren sehr beliebt, denn neben dem Gemeindediener wurden sie recht häufig von dem Zentgrafen, den Bürgermeistern und den Gerichtsschöffen ausgeführt. Sogar die Totenfrau wurde manchmal eingesetzt.
Mit diesen Gängen marschierte man sich einige Kreuzer zusammen. Die Abrechnung dieser Botengänge bildete eine schier unerschöpfliche Quelle von Streitigkeiten zwischen dem die Rechnung prüfenden und den Boten. Hier wurde der Rotstift jedes Jahr angesetzt, hier müssen immer wieder Beträge zurückgezahlt werden. Der Zentgraf bekam für einen Gang nach Bergen 30 Kreuzer, nach Hanau 40 Kreuzer. Die Gerichtsleute dürfen für dieselben Wege nur 20 und 30 Kreuzer ansetzen.
Im Jahre 1857 hören die Botengänge fast völlig auf. Die Post ist da. Sie kommt anfangs aus Bergen. Im folgenden Jahr tritt zum erstenmal in den Rechnungsbüchern der Betrag von 6 Gulden 8 Kreuzer für Porto auf. Der Postverwalter Hof aus Bergen bekommt für das Mitnehmen von Briefen und Paketen außerdem 6 Gulden von der Gemeinde. Im Jahre 1869 kauft die Gemeinde auf eigene Kosten einen Briefkasten, den sie noch bis zum Jahre 1903 durch den jeweiligen Briefträger anstreichen lassen muß.
Aus dem Jahre 1871 ist die erste Briefmarke auf einem Dienstschreiben vorhanden, herausgegeben von dem Norddeutschen Postbezirk. Auch die erste Depesche wird in diesem Jahr von der Gemeinde abgesandt; sie ging nach Bingerbrück, wurde durch die Leitung der Eisenbahn übermittelt und kostete 18 Kreuzer. Die Gemeinde bestellte durch die Depesche Rohre für die Wasserleitung.
Im Jahre 1878 läßt die Kaiserliche Post den Briefkasten neu lackieren, die Krone, das Posthorn und die Schrift werden vergoldet, bezahlen muß die Gemeinde. Im Jahre 1884 sendet die Gemeinde erstmals einen Betrag per Postanweisung ab. Diese sah fast genauso aus wie noch heute, etwa 100 Jahre später. Im Jahre 1892 ist auf der Rechnung eines Offenbacher Geschäftsmannes zum ersten Male eine Telefonnummer angegeben: Nr. 53, Anschluß Frankfurt/M.
Im folgenden Jahr kommt die Post aus Fechenheim, mit ihr kommt auch die erste Nachnahme an die Gemeinde. Im Jahre 1894 übernimmt der Lehrer Knöll die erste Postagentur am Ort [nicht: Kröll]. Sie wird in seiner Dienstwohnung eingerichtet. Im Jahre 1899 ist auch die Zahlkarte da, in Farbe und Form bis heute kaum verändert. Im Jahre 1907 gibt es ein Telefon am Ort, wahrscheinlich auf der Post. Die Gemeinde hatte 1917 für Porto usw. schon 283,82 Mark zu zahlen.
Der verhältnismäßig kleinen Gemeinde genügte noch auf Jahre hinaus die in einem Wohnzimmer untergebrachte Postagentur, wo die steigende Zahl der Postbenutzer in einem winzigen Hausflur auf ihre Abfertigung warten mußte. Die Agentur wurde von Herrn Johannes Wörn in der Hintergasse 16 geführt. Der freundliche alte Herr war unter dem Namen „Post-Wörn“ allen Bischofsheimern bekannt.
Der Postbote war der alte Herr Mitscherling, der bei der Bevölkerung des Ortes sehr beliebt war und in seinem weiten Radmantel den gelben zweirädrigen Postkarren den ganzen Tag über unermüdlich durch die Straßen schob.
Als die Post auch die Auszahlung der Renten übernahm, war die kleine Agentur in der Hintergasse den Aufgaben nicht mehr gewachsen. Die Post bezog in der Zwingerstraße in dem Anbau eines Hauses ein größeres Domizil, das sich aber auch sehr bald als zu klein erwies und besonders an den Rentenzahltagen die alten Leute zwang, bei Wind und Wetter in langer Reihe auf der Straße stehend langsam vorzurücken, was zu heftigen Beschwerden führte. Wenn sich zur Weihnachtszeit wegen der verstärkten Paketaufgabe die Zahl der Postkunden stark erhöhte, traten unhaltbare Verhältnisse ein.
Die Post pachtete daher im Jahre 1958 die alte Schule in der Hintergasse 30 und baute diese mit erheblichen Mitteln zu einem den heutigen postalischen Bedürfnissen entsprechendem Gebäude um.
[Auf Anfrage konnte man beim Abriß des Hauses bei der Stadt nichts sagen über die Geschichte des Hauses. Dabei steht alles in der Chronik Lippert: „Im Jahre 1892 begann man mit dem Bau der neuen Schule (heutige Post, Hintergasse 30), die im folgenden Jahr eingeweiht wurde“. Bekannt war allerdings der Werdegang des Gebäudes seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges: Es wurde zunächst als ausgelagerte Dependance der Waldschule genutzt, bevor dann im Jahr 1958 die Post dort nach einigen Umbauten Einzug hielt. Später nutzte die Post das Gebäude auch als Fernmeldezentrum, das erste Obergeschoß wurde teilweise von der Bischofsheimer Gemeindeverwaltung belegt. Zuletzt hatte der Elternverein „Familienzentrum Maintal“ im ersten Obergeschoß sein Domizil, bevor die Eltern vor einigen Jahren ihren jetzigen Standort „Am Kreuzstein 57“ bezogen. Obwohl zur Neukonzeption des Rathausplatzes noch immer nichts konkret entschieden ist, war der Abriß der „alten Post“ im Magistrat unstrittig.
Nachstehend der Zeitplan für das Auf und Ab der Portokosten für Briefe:
ab 1875 |
-,10 |
ab 20. 9.1923 |
250.000,- |
ab 1.8.1916 |
-,15 * |
ab 1.10.1923 |
2 Mill. Mark |
ab 1.10.1919 |
-,20 |
ab 10.10.1923 |
5 Mill. Mark |
ab 6. 5.1920 |
-,40 |
20.10.1923 |
10 Mill. Mark |
ab 1. 4.1921 |
-,60 |
ab 1.11.1923 |
100 Mill. Mark |
ab 1. 1.1922 |
2,- |
ab 5.11.1923 |
1 Mrd. Mark |
ab 1. 7.1922 |
3,- |
ab 12.11.1923 |
10 Mrd. Mark |
ab 1.10.1922 |
6,- |
ab 20.11.1923 |
80 Mrd. Mark |
ab 15.11.1922 |
12,- |
am 1.12.1923 |
1 Billion Mark |
ab 15.12.1922 |
25,- |
ab 1.12.1923 |
-,10 |
ab 15. 1.1923 |
50,- |
ab 1. 8.1927 |
-,15 |
ab 1. 3.1923 |
100,- |
ab 15. 1.1932 |
-,12 |
ab 1. 7.1923 |
300,- |
ab 1. 3.1946 |
-,24 |
ab 1. 8.1923 |
1. 000,- |
ab 1. 4.1966 |
-,30 |
ab 24. 8.1923 |
20.000,- |
ab 1. 7.1972 |
-,40 |
ab 1. 9.1923 |
75000,- |
ab 1. 7.1974 |
-,50 |
*5 Pf Kriegsabgabe)
Das Bischofsheimer Postamt, das dem Postamt in Hanau unterstellt ist, beschäftigt außer dem Leiter zur Zeit sieben Briefträger, zwei Paketzusteller, vier Schalterbeamte, eine Innendienstkraft und eine Raumpflegerin. Dem Postamt stehen drei Kraftfahrzeuge zur Verfügung, die Zahl der Briefkästen wird ständig erweitert. Im Postamtsbereich sind elf Öffentliche Fernsprechzellen und drei Notrufsäulen aufgestellt.
Eine Einrichtung der Post, die früher nur bei Behörden und gewerblichen Betrieben sowie als Statussymbol bei begüterten Bürgern zu finden war, ist heute in sehr vielen Häusern vorhanden: Das Telefon. Die Zahl der erforderlichen Fernsprechkabel war viel zu gering, um alle Wünsche auf Telefonanschlüsse erfüllen zu können, Antragsteller mußten monatelang, oft Jahre auf ihre Anschlüsse warten. Nun errichtete die Post das „Fernmeldeamt Taunus“ in Eschborn, zu dem der Knotenvermittlungsbereich 619 in Oberursel gehörte. Dieser Stelle wurde auch das Fernmeldeamt Bergen-Enkheim mit der Vermittlungsstelle Bischofsheim angeschlossen, die im Jahre 1973 im Dörnigheimer Weg erbaut wurde und etwa 2,5 Millionen DM kostete. Diese Vermittlungsstelle ermöglicht den Anschluß von 10.000 Hausapparaten und dürfte den Bedarf bis zum Jahre 2000 decken können. In Bischofsheim sind zu Beginn des Jahres 1974 etwa 2.900 Fernsprechanschlüsse vorhanden, für weitere 600 sind Anträge eingegangen. Die Ausgaben der Gemeindeverwaltung beliefen sich 1973 für Post und Telefon auf etwa 26.500,-DM.
Der erste Verein wird 1874 amtlich verzeichnet. Es ist ein Gesangverein, der ein Fest feiert und sich aus diesem Grunde von der Gemeinde einen Tannenbaum kauft. Es muß ein Prachtbaum gewesen sein, denn der Verein ließ ihn sich 2 Thaler 8 Groschen 7 Pfennig kosten. Leider ist der Name des Vereins nicht erwähnt, so daß man nicht weiß, ob die Liederlust oder die Eintracht den Reigen der Vereinsfeste eröffnet hat. Gegründet wurden beide Vereine in diesem Jahr.
Im Jahr 1907 gab es 15 Vereine, die steuerpflichtige Veranstaltungen durchführten.
Diese mußte Lustbarkeitssteuer an die Gemeinde bezahlen: Verband der Maurer, Turngesellschaft, Musikverein Rph, Maifeierkomitee, Rauchergesellschaft, Liederlust Bischofsheim, Athleten-Klub, Gesangverein Eintracht, Fußball-Klub, Gewerkschaftskommission, Zimmererverband, Verband der Hilfsarbeiter, Zitherverein, Tanzschule, Stemm- und Ringklub.
Im Jahre 1908 kamen noch folgende Vereine dazu: Geflügelzuchtverein, Bürgerverein, Musikverein Vorwärts. Im Jahre 1911 kamen noch folgende Vereine dazu: Obst- und Gartenbauverein, Arbeiterschutzverein. Im Jahre 1914 kamen noch folgende Vereine dazu: Wahlverein (Tarnung der SPD), Ball- und Sportverein
Im Jahre 1974 sind der Gemeinde folgende Vereine bekannt: Angelsportverein 1946, Altenclub, Elternverein, Förderungsgemeinschaft Bischofsheimer Schulen, Freiwillige Feuerwehr,
Fußballsport verein 1907, Geflügelzuchtverein, Gesangverein Eintracht, Judo-Klub, Kegelklub Einigkeit, Kegelsportvereinigung, Kleingartenbauverein, Club-Center Old Bailey, Motorsportclub 1952, Musik-Corps 1951, Obst- und Gartenbauverein, Rauchgesellschaft, Rentnerbund, Schachklub, Schmalfilmfreunde Bischofsheim, Schützenverein Hubertus, Tennisclub, Turnerschaft 1886, Verein der Vogelfreunde, Volkschor Liederlust, Zither- und Mandolinenverein
Volkschor „Liederlust“:
Am 1. September 1874 schlossen sich 20 junge Männer zusammen, um regelmäßig gemeinsam zu singen. Frauen war es zu dieser Zeit nicht gestattet, am Vereinsleben teilzunehmen. So sangen bis 1910 nur Männer in den Reihen der „Liederlust“. Viele Höhen und Tiefen durchlebte der Chor in der Vergangenheit. Zweimal unterbrachen die Weltkriege das rege Vereinsleben. Doch die Freude am Singen ließen sich die Frauen und Männer nicht nehmen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde kurzzeitig gemeinsam mit den Mitgliedern des Gesangvereins „Eintracht“ musiziert. 150 bis 160 anwesende Sängerinnen und Sänger waren bei den Proben keine Seltenheit.
Besonders stolz kann der Verein darauf sein, drei Dirigenten aus den eigenen Reihen gezogen zu haben. So übernahm 1880 mit Wilhelm Seip erstmals ein „Eigengewächs“ das Dirigat. Im Jahre 1953 legte der Vorstand die musikalische Führung in die Hände des Vizedirigenten Friedrich Maier, ebenfalls langjähriger Liederlust‑Sänger. Die dritte im Bunde ist Christa Pfeffer, die den Chor seit 1990 mit Bravour leitet.
Die „Liederlust“ verstand es stets, die eigene Freude am Gesang auch ihrem Publikum zu vermitteln. So wurde der Volkschor ein beliebter Gesangsverein, der sich überall hören lassen konnte. Vielstimmig und doch harmonisch präsentierte sich das Ensemble bei seinen Auftritten. Der Terminkalender der Sängerschar umfaßte neben den wöchentlichen Proben zahlreiche Konzerte, Wertungs‑ und Freundschaftssingen. Die „Liederlust“ stellte sich sogar Sängerwettstreiten und reihte sich durch ihren hervorragenden Gesang in die Spitzengruppe der Chöre ein. Noch heute sorgt die „Liederlust“ bei Feierlichkeiten für feierliche Umrahmung. Durch Kooperation mit anderen Musikern geben die Sängerinnen und Sänger ihren Konzerten der neueren Zeit einen besonderen Rahmen.
Gemeinsame klangvolle Darbietungen mit dem Musik‑Corps Bischofsheim, dem Gesangsverein Eintracht und dem Mandolinenorchester (früher Zither- und Mandolinenverein „Edelweiß“) erfreuen die Zuhörer. Auch beim Adventkonzert der katholischen Kirche St. Theresia und dem „Singen der Maintaler Chöre“, hat die „Liederlust“ ihren festen Platz. Mit Volksweisen und bekannten Melodien versüßten die „Bischemer“ den Bewohnern des Victor‑Gollancz‑ Hauses, einem Altenpflegeheim in Frankfurt-Höchst, bereits manche Weihnachtsfeier.
Neben dem Gesang wird bei der „Liederlust“ auch die Geselligkeit gepflegt. Nicht zuletzt dem ausgeprägten Gemeinschaftsgefühl ist es zu verdanken, daß einige Mitglieder der Liederlust seit über 70 Jahren die Treue halten. Jedes Jahr kommt der Verein zu einem feierlichen Familienabend zusammen. Bei Ausflügen werden Städte und Regionen erkundet. Am Straßenfest tauscht die Sängerschar das Notenheft gegen Grillzange und Salatbesteck, um die Festgäste zu bewirten ‑ in diesem Jahr bereits zum 24. Mal. Auch beim Karnevals-Zug ist die „Liederlust“ jedes Jahr vertreten.
Im Internet ist der Volkschor unter www.liederlust.de zu finden. Wer Interesse hat, mitzusingen, kann sich unter Telefon (0 6109) 6 69 71 mit Peter Buhl, dem Ersten Vorsitzenden, in Verbindung setzen, oder einfach bei den Proben vorbeischauen, die jeden Freitag um 20 Uhr im seitlichen Bau des ehemaligen Rathauses stattfinden.
Im Jahre 1879, also zur Zeit des Sozialistengesetzes, beantragte der Gesangverein Eintracht für seine Übungsabende eine Verlängerung der auf 22 Uhr festgesetzten Polizeistunde. Der damalige Bürgermeister Ebert wies das Gesuch schroff zurück mit dem Bemerken, das auch die Liederlust in derselben Angelegenheit abschlägig beschieden worden sei. Es sei eine Zeit der Arbeitslosigkeit, und man hätte reichlich Zeit von 6 bis 10 Uhr abends zu singen, zudem stände der ganze Sonntag für diesen Zweck zur Verfügung. Übrigens seien in beiden Vereinen Personen vertreten, die früher Hauptanhänger sozialistischer Bestrebungen gewesen seien und die auch heute noch Hauptpersonen in den Vereinen seien, ohne daß man ihnen Bestimmtes nachsagen könne.
Im Jahre 1888 werden gleich zwei Vereine erwähnt, der Turnverein und die Liederlust veranstalten Weihnachtsfeiern. Jeder Verein kauft von der Gemeinde einen Tannenbaum für eine Mark.
Im Jahre 1892 fand ein Turnfest in Bischofsheim statt, das sich über mehrere Tage erstreckte; auch Schausteller waren bei diesem Fest zu Gast. Im Jahre 1894 zog Dr. Schüler von Hochstadt nach Bischofsheim, der Verein für ärztliche Hilfe wurde gegründet. Die Eintracht feierte 1897 das erste Waldfest und mußte sechs Mark für die Tanzerlaubnis bezahlen. Waldfeste haben hier also eine alte Tradition.
Im Jahre 1903 wurde der Verein „Arbeiterschutz“ gebildet. Ihm gehörten über 50 Personen an, als Berufe wurden hauptsächlich angegeben: Tagelöhner, Portefeuiller, Maurer, Fabrikarbeiter, Eisendreher und sehr viele Zimmerleute. Als Zweck des Vereins wurde die Verbesserung des Arbeiterschutzes, die Pflege geistigen Wissens und des geselligen Lebens angegeben.
Der Landrat schickt die Statuten an den Bürgermeister zurück mit dem Bemerken, daß es sich um einen politischen Verein handele, dessen fortgesetzte strenge Überwachung zu empfehlen sei. Dieser Arbeiterschutz schloß sich 1910 mit der SPD zusammen wegen der im folgenden Jahr stattfindenden Reichstagswahl. Die Sozialdemokraten zogen damals mit 110 Abgeordneten in den Reichstag ein.
Fröhliche Menschen gründen 1899 den Humoristenverein „Heiterkeit“. Im Jahre 1904 tritt der Stemm- und Ringklub auf. Im Jahre 1906 kommen die Gartenfeste mit Tanz in Mode, die Turner feiern Abturnen mit Tanz, der Zitherverein macht erstmals Musik, die Humoristen feiern mit ihren Familien einen Abend mit „Komischen Vorträgen“ und „Klavierbekleidung", wie der Gemeinderechner vermerkt.
Aus dem Jahre 1907 ist eine Aufzählung sämtlicher Vereine vorhanden, die steuerpflichtige Veranstaltungen durchgeführt haben. Es ist eine für die kleine Gemeinde recht stattliche Anzahl:
1. Verband der Maurer 9. Fußballklub
2. Turngesellschaft 10. Gewerkschaftskommission
3. Musikverein Rumpenheim 11. Zimmererverband
4. Maifeierkomitee 12. Verband der Hilfsarbeiter
5. Rauchergesellschaft 13. Zitherverein
6. Liederlust (Fahnenjubiläum mit Tanz) 14. Tanzschüler
7. Athleten-Klub 15. Stemm- und Ringklub
8. Gesangverein Eintracht
Der Stemm- und Ringklub feiert ersten den Maskenball. Aus 25 Veranstaltungen fließen der Gemeinde 253,- Mark Lustbarkeitssteuer zu. Den höchsten Betrag zahlte Jakob Bausch für eine „theaterische Vorstellung“.
Im folgenden Jahr treten der Geflügelzuchtverein, der Bürgerverein und der Musikverein Vorwärts auf, 1911 ist der Obst- und Gartenbauverein genannt, ebenso der Arbeiterschutzverein. Im Jahre 1914 tritt der Wahlverein in Erscheinung, eine Tarnorganisation der SPD.
In demselben Jahr pachtet der Ball- und Sportverein in der Niederweide drei Wiesenstücke als Sportplatz und zahlt dafür an die Gemeinde 150 Mark.
Am 13., 14. und 16. Juni 1914 feierte die Eintracht aus Anlaß ihres 40jährigen Bestehens ein Jubiläumsfest. Es war das letzte große Fest, das hier in tiefem Frieden gefeiert wurde. Zwölf Tage später geschah die Tat von Sarajewo, und bald darauf beherrschte andere Musik die Welt und stürzte sie in Blut und Tränen.
Der Gesangverein „Liederlust“, der dem Arbeitersängerbund angehörte, löste sich 1933 selbst auf, bevor die behördliche Verfügung der Auflösung eintraf. Das wenige Bargeld wurde zu einer Abschlußfeier verwandt, auch die Damen des Vereins bekamen 25,- RM für ein Kaffeekränzchen. Die Utensilien des Vereins wurden an alte Sänger verschenkt, es handelte sich vorwiegend um Noten, Musikinstrumente, Apfelweingläser usw., damit, so hieß es im Auflösungsprotokoll, bei Wiederzulassung des Vereins durch die Regierung alles wieder zur Verfügung stände. Aber es half nichts, alles wurde beschlagnahmt und eingezogen. Ein Teil der Sänger trat in den „nationalen“ Verein Eintracht ein, andere zogen sich resignierend zurück.
Dann kam die „Volksabstimmung“ und hinterher ein Erlaß: „Nach dem einmütigen Bekenntnis der deutschen Arbeiterschaft am 12. November 1933 können Arbeiterchöre wieder zugelassen werden“. Das deutsche Volk hatte mit den üblichen 99,9 % für Führer und Reich gestimmt. Nun kamen die wiederholten Anfragen der Behörde, ob die Liederlust wieder singe und sich der Pflege des deutschen Liedgutes und Brauchtums widme. Aber die Liederlust hatte nichts mehr zum Singen. Schließlich schrieb der Bürgermeister (und Ortsgruppenleiter), es bestände auch kein Bedürfnis mehr nach dem Wiederaufleben des Vereins.
Nach dem Zweiten Weltkrieg blieben die beiden Vereine zunächst zusammen, bis man sich 1946 doch wieder trennte. Die Eintracht blieb ein Männergesangverein, die Liederlust stellte einen gemischten Chor auf. Beide Vereine existieren heute noch und konnten im Jahr 1974 ihr hundertjähriges Bestehen feiern. Leider haben beide über Nachwuchsmangel zu klagen, so daß die Liederlust den Schwerpunkt ihres Wirkens zur Zeit auf einen Kinderchor gelegt hat. Der Zither- und Mandolinenklub hatte sich 1934 aus zwei bisher gesonderten Vereinen zusammengeschlossen.
Der zur Zeit populärste Bischofsheimer Verein ist das Musik-Corps. Es wurde 1951 als Spielmannszug gegründet, machte mit Trommeln und Pfeifen die übliche Knüppelmusik und hatte einfache Uniformen. Aber der Verein hat sich erfreulich gemausert, Musiklehrer wurden engagiert, das Spiel nach Noten gelehrt, moderne Musikinstrumente beschafft, deren Wert bei über 50.000,- DM liegt, und geschmackvolle Uniformen gekauft. Sämtliche Anschaffungen hat der Verein aus eigenen Mitteln bestritten. Das Musik-Corps macht nur Blasmusik und steht auf einem beachtlichen musikalischen Niveau.
Spielmannszug / Blasorchester:
Das Musik‑Corps Bischofsheim wurde am 15. Juni 1951 als Spielmannszug gegründet. Begonnen hat alles im Jahre 1951, als einige Bischofsheimer die Idee hatten, einen Spielmannszug zu gründen. Gesucht wurden in der damals 3.200 Einwohner zählenden Gemeinde junge Leute, die sich zu einem Musikverein zusammenschließen wollten. Bis zur Gründungsversammlung am 13. Juli 1951 konnten insgesamt 24 junge Menschen geworben werden, die Interesse an der Musik hatten. Sie gründeten den Spielmannszug Bischofsheim.
Am 15. Juni 1951 trafen sich auf Anregung von Konrad Kundermann und einigen Herren der Turnerschaft 24 weitere Bischofsheimer, die teils im einstigen Spielmannszug mitwirkten oder als Soldaten das Ende des Krieges erlebten. Sie wollten den Spielmannzug wiederbeleben. Von den acht noch lebenden der über 80-jährigen Gründer waren noch fünf ihrem Verein verbunden.
Die Ausbildung der Trommler und Pfeifer sowie die erste Stabführung übernahm Herr Pracht. Die ersten Übungen der Trommler wurden auf alten Tischen in der Tischlerei der „Dorfschänke“ durchgeführt. Die Trommeln des ehemaligen Spielmannszugs waren in einem schlechten Zustand. In mühevoller Arbeit wurden sie durch Hans Sauer und Walter Bauscher repariert. Bis die ersten Trommeln spielfähig waren, verging der Sommer.
Der erste Vorstand wurde am 16. November 1951 gewählt. Und am zweiten Weihnachtsfeiertag fand der erste Frühschoppen statt. Dieser und die Weihnachtsfeier sind Veranstaltungen, die auch heute noch gern besucht werden. Der erste Auftritt des neuen Musik-Corps war im Februar 1952. Die Musiker des Vereins spielten beim Fastnachtsumzug durch Bischofsheim auf. Dies dokumentiert ein historisches Foto, das in der Breulgasse entstand.
Da der junge Verein über keine finanziellen Mittel verfügte und die Anschaffung neuer Instrumente daher nicht möglich war, wurden die seit dem Zweiten Weltkrieg lagernden alten Instrumente des früheren Spielmannszuges wieder instandgesetzt. Bereits im Dezember des Gründerjahres bestand der Verein aus zehn Pfeifern, elf Trommlern und einem Paukisten. Für die offiziellen Auftritte wurde die Anschaffung einer einheitlichen Kleidung erforderlich. Bereits 1952 kauften sich die Aktiven weiße Hosen und Hemden, die in der Faschingszeit durch große Hüte ergänzt wurden. Der Spielmannszug konnte bereits 1952 an Faschingsumzügen teilnehmen.
Seit 1952 fanden sich immer mehr junge Leute; die Freude an der Musik hatten und sich dem Spielmannszug anschlossen. Der erste Maskenball in eigener Regie fand im Februar 1954 statt. Musikalisch konnte sich der Spielmannszug weiter verbessern. Da jedoch in der Vereinskasse „Ebbe“ herrschte, da viel Geld für Notenmaterial und Instrumente benötigt worden war, entschloß man sich 1959, das erste Waldfest der Gemeinde Bischofsheim aus der Taufe zu heben. Dieses Waldfest wurde ein voller Erfolg. Noch heute wird es jedes Jahr von den Mitgliedern und deren Angehörigen sowie Freunden und Gönnern des Vereins in Eigenregie ausgerichtet.
Bei diversen Einweihungen von Schulen oder Kindergärten, bei Hessentagen, Vereinsjubiläen und mehr wurde das Corps überregional bekannt. Die erste Uniform war eine weiße Leinenhose und ein weißes Hemd, das von den Spielleuten für 28 D-Mark erworben wurde. Die Geselligkeit und die stets gute Kameradschaft waren die Stärke des Vereins.
Ein Beitritt zur Turnerschaft Bischofsheim sei damals mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Die freundschaftlichen Kontakte zur Frankfurter Karnevalsgesellschaft „Weiße Mützen“ führten in den ersten Jahren zu großen musikalischen Erfolgen ‑ vor allem in der Karnevalszeit. Man erkannte aber, daß außer Trommeln und Fanfaren auch andere Instrumente nötig waren, um auch anspruchsvollere Notenliteratur darbieten zu können. Diese Erkenntnis führte zur Umstellung vom Spielmannszug zum Blasorchester im Jahr 1961.
Gleichzeitig wurde auch der Vereinsname von Spielmannszug Bischofsheim in „Musik‑Corps Bischofsheim 1951 e. V.“ geändert. Die musikalische Leitung übernahm ab diesem Zeitpunkt der heute Ehrendirigent Hans Karl. Nach der Umstellung auf Blasmusik ging die musikalische Leitung von Hans Sauer in die Hände von Hans Karl über. Beide Gründer haben sich um den Verein verdient gemacht. Die enormen Umstellungskosten wurden durch das Waldfest ab 1959 finanziert.
Erste größere Konzerte fanden statt, so beispielsweise im Rosengarten in Mannheim, bei Hessentagen in Kassel, Darmstadt und Friedberg oder auch beim Bundesligaspiel der Frankfurter Eintracht gegen 1860 München im Frankfurter Waldstadion. Im Jahr 1969 fand das erst Herbstkonzert statt, das noch heute eines der wichtigsten Aushängeschilder des Vereins ist und jährlich den musikalischen Stand des Orchesters zum Ausdruck bringt.
Bis Mitte der siebziger Jahre wirkte das Musik‑Corps bei zahlreichen Festzügen in Frankfurt und Umgebung mit. Doch es konnten auch andere Erfolge verbucht werden. Sein Debüt als Kurorchester gab das Musik‑ Corps Bischofsheim 1974 in Bad Mergentheim vor über 3.000 Besuchern und ein Konzert am Frankfurter Flughafen wurde im Radio übertragen. Die mittlerweile professionelle Planung der unterschiedlichen Veranstaltungen führte zu einem Besucherrekord am Waldfest. An den vier Festtagen konnten mehr als 25.000 Besucher gezählt werden.
Im Jahre 1976 feierte der Verein sein 25jähriges Bestehen. Ein Kurkonzert in Bad Vilbel und Aufnahmen des Hessischen Rundfunks im neu gebauten Bürgerhaus 1977 zeigten das hohe musikalische Niveau des Orchesters. Der Aufbau eines Jugendorchesters wurde beschlossen. Im Jahre 1980 feierte die Gemeinde Bischofsheim ihr 1100jähriges Bestehen. Bei einem großen Umzug durch die Straßen von Bischofsheim nahmen die Mitglieder als Römer verkleidet mit einem eigenen Wagen teil. Gleichzeitig war es die Geburtsstunde des „Bischemer Straßenfestes“. 30 Jahre Musik‑Corps Bischofsheim hieß es 1981. Zur Saisoneröffnung in der Eissporthalle 1982/83 spielte das Musik‑Corps. Im gleichen Jahr wurde die Hessische Apfelweinstraße eröffnet. Anläßlich der Eröffnungsfeier gab das Orchester ein Konzert dem Römerberg in Frankfurt.
Zum zehnjährigen Bestehen der Stadt Maintal spielten zum ersten Mal alle Maintaler Blasorchester gemeinsam zu einem Konzert auf. Unter dem Motto „Maintaler Musikanten musizieren“ findet dieses Gemeinschaftskonzert noch heute einmal im Jahr statt. Beim Aktivenausflug des Vereins nach Berlin gab das Orchester ein Konzert an der „Scharfen Lanke“ Wannsee, das teilweise im Radio übertragen wurde.
Auf der Bundesgartenschau 1989 konnte das Orchester einmal mehr sein musikalisches Können unter Beweis stellen und so ließ der nächste Auftritt nicht lange sich warten. Bei den Rollkunstlaufweltmeisterschaften in Hanau spielten die Musiker zur Eröffnung und ernteten viel Applaus. Der Aktivenausflug führte nach Esztergom in Ungarn. Dort wurden freundschaftliche Bande mit der dort ansässigen Musikschule geknüpft.
Im Jahr 1991 beging der Verein sein 40jähriges Bestehen. Bereits im Januar konnte ein Geburtstagskonzert abgehalten werden, dessen Erlös vollständig an die befreundete Musikschule in Esztergom ging. Trotz der in diesem Jahr durch die verschiedenen Feiern knappen Zeit konnten weitere Auftritte angenommen werden, zum Beispiel ein Konzert im Hotel Kempinski in Gravenbruch bei der sogenannten „Schellackparty“, welche gemeinsam Alexander Loulakis, der Frankfurter Neuen Presse und der Bitburger Brauerei als gesellschaftlicher Beitrag für die Freunde alter Melodien und ehemaliger Tops der leichten Muße arrangiert wurde. Hier konnte das Orchester an der Seite von Ossi Trogger, dem sogenannten „Frankphoniker“‑ Bariton und dem Orchester‑Chef Sepp Gußmann, dessen bekanntestes Lied „Rucki‑Zucki“ ist, vollends musikalisch überzeugen.
Im Jahr 1992 ging eine Ära zu Ende. Der jetzige Ehrendirigent Hans Karl verabschiedete sich offiziell beim Herbstkonzert von seiner Laufbahn als musikalischer Leiter des Orchesters. Dies hinterließ Spuren. Der Verein stand nun vor der Aufgabe, einen adäquaten Ersatz zu finden. Die Suche nach einem neuen Dirigenten begann, und der Verein wurde fündig. Die ersten offiziellen Veranstaltungen im Jahre 1993 wurden bereits unter neuer Führung von Martin Schilling geleitet. Beim dritten Internationalen Blasmusikfest der Jugend Europas in Bad Orb konnte das Orchester sein musikalisches Können unter Beweis stellen.
Die Unterzeichnung der Urkunde zur Städtepartnerschaft zwischen Maintal und Esztergom in Ungarn wurde musikalisch durch das Musik‑Corps untermalt. Zum 125jährigen Jubiläum der Firma Casella im Jahr 1995 konnten mehrere Konzerte gegeben werden. Helmut Jung übernahm 1997 die Leitung des Orchesters. Es standen 1997 aber auch weitere Veränderungen an. Der Vorstand verjüngte sich enorm. Neuer Erster Vorsitzender wurde Markus Marhauser.
Im Jahr 2001 konnte das Musik‑Corps Bischofsheim seinen 50. Geburtstag feiern. Das Jubiläumsjahr beging das Musik-Corps mit einigen Jubiläumsveranstaltungen. Bereits im Januar veranstaltete das Orchester ein Neujahrskonzert, dessen Erlös dem Maintaler Jugend‑ und Familiehilfeverein „Die Welle“ gespendet wurde. Am Samstag, dem 28. April 2001, fand zum 50jährigen Jubiläum eine Akademische Feier im Bürgerhaus statt, der Sektempfang ging bereits eine Stunde zuvor vonstatten. Die Besucher des Festaktes erwartete eine Reise durch die 50‑jährige Vereinsgeschichte.
Der 65. Geburtstag des Vereins im Jahr 2016 wird nun an diesem Sonntag ab 11 Uhr am Gänsweiher gefeiert. Unter stützt werden die Mitglieder des Musik-Corps auch bei diesem Weiherfest wieder von den Bischofsheimer Landfrauen. Beide Vereine sorgen für die vielfältige Bewirtung der Gäste. Auf die kleinen Besucher wartet eine Hüpfburg. Und natürlich wird an diesem Tag für viel musikalisch Unterhaltung gesorgt. Dabei werden nicht nur das Hauptorchester und die Nachwuchsformation des Musik Corps zu erleben sein, sondern ebenso das befreundete Blasorchester des Musikvereins Germania Horbach.
Bilder:
Dieses historische Bild wurde 1952 in der Breulgasse beim Fastnachtsumzug durch Bischofsheim aufgenommen. Es dokumentiert den ersten Auftritt des Musik-Corps nach Gründung des Vereins am 15. Juni 1951.
Anläßlich des 80. Geburtstags des Volkschors „Liederlust" fand im Jahr 1954 ein Festzug durch Bischofsheim statt, an dem auch das Musik-Corps teilnahm, wie sich Kurt Wörner erinnert, der dem 65 Jahre alten Verein bereits seit 64 Jahren angehört.
Im Juni jeden Jahres veranstaltet das Musikkorps das volkstümlichste Bischofsheimer Fest, das Waldfest, außerdem findet im Winter ein Konzertabend in der Turnhalle statt und am Muttertag ein Freikonzert am Waldsee. Oft wirkt der Verein auch bei größeren auswärtigen Veranstaltungen mit, zum Beispiel beim Hessentag und dem Frankfurter Fastnachtszug.
Waldfest:
Für das langjährige Mitglied Karl Wörner war das Jubiläum des Bischofsheimer Musik-Corps
ein Anlaß, zurückzublicken auf so manch historisches Ereignis: Mit dem ersten Waldfest 1959 begann eine Zeltveranstaltung, die 49 Jahre lang von den Mitgliedern des Vereins organisiert und gestaltet wurde. Ideengeber des Festes war Peter Steffel, der als Schausteller auf dem Gelände der ehemaligen Eishalle seinen Lagerplatz hatte und in der Nähe einen Festplatz suchte. Der damalige Vereinsvorstand unter Vorsitz von Heinz Kinkel erkannte die Möglichkeit, die Vereinskasse aufzubessern.
Viel Arbeit mußte zur Herrichtung eines geeigneten Platzes geleistet werden. Das verwilderte unebene Gelände hinter der Turnhalle wurde von wuchernden Hecken gerodet und mit rund 30 Lkw-Ladungen Abraum aus Kiesgruben manuell geebnet. Am 22. Mai 1959 wurde schließlich das erste Waldfest aus der Taufe gehoben.
Die Bischemer strömten bei strahlendem Wetter zu ihren „Spielmöpsen“. So folgte Fest auf Fest. Im Jahr 1962 wurde das erste Zelt aufgestellt. Nun wurden Programme veranstaltet, die auch Besucher aus dem östlichen Teil von Frankfurt nach Bischofsheim führten. Die „Jacob Sisters“ waren die ersten Künstler bei den Bunten Abenden. Es folgten Stars aus Funk und Fernsehen, unter anderem Peter Frankenfeld, Ernst Mosch, Heinz Schenk, die Böhmerländer Musikanten und viele mehr. Bis zu 20 Spielmanns- und Fanfarenzüge trafen sich samstags zum großen Sternmarsch durch Bischofsheim.
Das zehnte Waldfest 1968 wurde eröffnet von Max Greger. Am Samstag landeten Fallschirmspringer zielsicher auf dem Fußballplatz und am Sonntagmorgen fand ein Schauboxen statt. Der Montag begann mit einem Frühschoppen mit reger Beteiligung von Bischofsheimer Firmen. Der Nachmittag stand ganz im Zeichen der Familie Am Abend folgte der Auftritt der Stimmungskapelle „Die Kahltaler“ mit den Aktiven des Musik-Corps. Als die Stimmung im Zelt den Siedepunkt erreicht hatte und die Musiker auf den Tischen standen, boten die aktiven Orchestermitglieder eine Show, wie sie heute nur noch am Montag zum Kerbabschluß in Wachenbuchen zelebriert wird.
Als Mummenschanz verkleidet stürmten die „Spielmöpse“ die Bühne. „Haisa Safaria - die Butterfly Story“ hieß die Darbietung. Der Sänger des beliebten Schlagers „Butterfly“ durfte erst nach der Rasur seines Bartes - eine Riesengaudi für die Festbesucher - sein stimmliches Können unter Beweis stellen. In einer anderen Bühnenecke entbrannte indessen ein heißer Kampf zwischen einem Musiker, der als Schmetterling verkleidet war, und einem Safari-Touristen, der mit seinem Köcher das Riesenvieh fangen wollte. Doch der Schmetterling war schneller und zog den Fänger samt Köcher in den Zelthimmel und verschwand dann nach mehrmaligem Hin- und Herfliegen hinter der Bühne. So endete das Waldfest 1972 unter dem tosenden Beifall der Besucher.
Erst zu Beginn der 1970er Jahre ergriffen weitere Vereine im heutigen Maintal, angeregt durch die Waldfest Erfolge, die Initiative. Die Zeit der Zeltkerb war geboren. „Bedauerlicherweise finden in Maintal in diesem Jahr nur noch zwei Zeltveranstaltungen statt, das Fest des Angelsportvereins Maintal und die Wachenbucher Kerb. Alles hat eben seine Zeit“, schließt Kurt Wörner.
Im Jahre 1974 sind der Gemeinde folgende örtliche Vereine und Verbände bekannt:
Vereine:
Angelsportverein 1946 Fechenheim-Bischofsheim Motorsportklub 1952
Altenklub Musik-Corps 1951
Elternverein Bischofsheim e.V. Obst- und Gartenbauverein
Förderungsgemeinschaft Bischofsheimer Schulen Rauchgesellschaft
Freiwillige Feuerwehr Rentnerbund
Fußballsportverein 1907 Schachklub
Geflügelzuchtverein Schmalfilmfreunde Bischofsheim
Gesangverein Eintracht Schützenverein „Hubertus“
Judo-Klub Tennisclub
Kegelklub „Einigkeit“ Turnerschaft 1886
Kegelsportvereinigung Verein der Vogelfreunde
Kleingartenbauverein Volkschor „Liederlust“
Club-Center Old Bailey CCOB Zither- und Mandolinenverein Edelweiß
Verbände:
Arbeiterwohlfahrt Deutsches Rotes Kreuz
Caritas-Verband Innere Mission
Verein der Kriegsversehrten VdK
Im Jahre 1662 stürzte ein Mann von einer Ulme im oberen Breul, er fiel in einen Wassergraben und wurde erst nach zwei Stunden gefunden. In einem Backtrog transportierte man ihn heim, aber er starb am nächsten Tag. Frauen stürzten beim Einbringen der Ernte oder beim Eiersuchen in Scheunen zu Tode.
Am Sonntag, dem 12. Dezember 1696, wurde der Peter Schmidt nach der Predigt nach Niederdorfelden in die Mühle geschickt. Er ließ sich in einem dortigen Wirtshaus so voll Branntwein laufen, daß er seinen Geist aufgab. Ohne Sang und Klang sollte er beerdigt werden, aber die reiche Verwandtschaft setzte es durch, daß er mit allen kirchlichen Ehren begraben wurde.
Im Jahre 1727 ertranken zwei Kinder in einer Mistkaute, 1729 wurde die Frau des Zieglers Ebert, die in einer Steinkaute auf dem Berger Feld Schutz vor der großen Hitze gesucht hatte, von dem einstürzenden Gemäuer erschlagen.
Im Jahre 1733 verunglückten zwei junge Männer beim Baumfällen im Wald tödlich. Im Jahre 1737 verlor der kinderreiche Bäcker Urlettig zwei Knaben im Alter von vier und sechs Jahren, die während eines Gewitters im Tränkebach ums Leben kamen. Im Jahre 1742 ertrank ein Kind in einer Waschbütte. Im Jahre 1750 verunglückte ein Junge von noch nicht 16 Jahren tödlich beim Baumfällen im Buchwald; drei Jahre später fand man in der Sandkaute eine fremde Frau, die wahrscheinlich an einem Schlaganfall gestorben war, ihr etwa neun Monate altes Kind lag verhungert neben ihr. Während sonst der Eintrag im Sterberegister lautete: „......wurde christlich begraben“, steht hier: „die beiden Körper wurden auf dem Kirchhof begraben“.
Im Jahre 1763 fiel eine junge Bauersfrau von einem nur halb beladenen Heuwagen und starb.
Im Jahre 1767 wurde ein junger Bauer beim Mistfahren von seinem durchgehenden Ochsengespann tödlich überfahren. Im Jahre 1768 wurde ein 26jähriger Bauer in der Luchwiese, wo er Vögel fangen wollte, tot in einer Astgabel hängend aufgefunden. Auch bei der Reparatur baufälliger Scheunen verunglückten Menschen durch einfallende Wände. Im Jahre 1791 wird von dem ersten Mord berichtet, ein Mann stach seinen 34jährigen Schwager nieder.
In den Niederschriften der Pfarrer wird oft von Menschen berichtete, die durch schwere Krankheit lange Jahre an das Bett gefesselt waren und oft furchtbare Schmerzen auszuhalten hatten. Doch ist jahrhundertelang niemals ein Freitod erwähnt; die religiösen Bindungen waren stark, Unglück und Schmerzen wurden als Fügungen Gottes verstanden und ertragen.
Nach 1800 sind die ersten Selbstmorde verzeichnet.
Am 6. Januar 1240 weilte Kaiser Konrad IV. in Bischofsheim, denn an diesem Tag stellte er daselbst eine Urkunde aus, in der er die Bürger von Frankfurt von der Verpflichtung lossprach, ihre Töchter seinen Hofdienern auf Verlangen zur Ehe zu geben. Es bestand nämlich die Sitte, daß die Ministerialen oder adligen Dienstmänner des Kaisers in den Reichsstädten eine Bürgerstochter mit den Worten zur Ehe verlangen durften: „Heute zu Lehen, übers Jahr zu Ehen“. Von dieser an die Leibeigenschaft erinnernde Verpflichtung wurden die Bürger Frankfurts durch den kaiserlichen Erlaß befreit. Am 23. Juli 1168 starb Markwart, Abt von Fulda, während einer Reise in Bischofsheim.
Am 31. August 1737 bekam die angebliche Frau eines Soldaten des Prinz Maximilianschen Regiments unter einem Baum bei der Ziegelhütten eine Tochter. Die Mutter war eine Zigeunerin. Bei der Taufe in der hiesigen Kirche waren 14 Personen Gevattern; es waren Amtmänner und Offiziere nebst anderen Standespersonen und deren Frauen. Die Taufe war ein gesellschaftliches Ereignis ersten Ranges und ist bei der damals üblichen Verachtung der Zigeuner kaum zu erklären.
Auch 1743 bekam hier eine Soldatenfrau ein Kind, und wiederum standen viele Offiziere mit ihren Frauen und anderen hochgestellten Personen Pate. Am 18. Juni 1764 wurde in der Kirche verheiratet Herr Johannes Henrich Ihm, Hochfürstlich Hessen Hanauischer Hofgerichts - und Konsistorialrat, ehelicher Sohn des Johann Daniel Ihm, Hochfürstlicher Hessen-Hanauischer Regierungs-, Hofgerichts- und Konsistorialrats, mit der Jungfer Susanne Maria Iber, nachgelassene eheliche Tochter des Jean Iber, Bürgerleutnant und Gasthalter in Neu Hanau.
Am 25. März 1799 fand in der Bischofsheimer Kirche eine Doppelhochzeit statt. Die Töchter des berühmten Amtmannes Usener aus Bergen heirateten. Die Jungfer Amalie ehelichte den Herrn Georg Christian Ernst Marquardt, Amtsrat des Fürstlich Isenburgischen-Birsteinischen Amtes, und die Jungfer Sophie heiratete den Herrn Johann Georg Wachs genannt Schiede, Doktor der Philosophie, nachgelassener ehelicher Sohn des Fürstlich Hessischen Kommissionsrats August Franz Wachs zu Hanau.
Wann und durch wen zuerst das Evangelium in unsere Gegend gekommen ist, kann nicht nachgewiesen werden. Ob der Heilige Kilian, der Bekehrer der Franken, seine Missionstätigkeit bis an den Untermain ausgedehnt hat, ist ungewiß, aber möglich. Möglich ist es auch, daß aus dem von den Nachfolgern des Bonifatius in Schlüchtern gegründeten Klosters die neue Lehre die Kinzig entlang ihren Weg in die Mainebene gefunden hat.
Sicher ist, daß im Jahre 852 in Bischofsheim eine Kapelle stand, denn nach einer (nicht mehr vorhandenen) Urkunde schenkt der Enkel Karls des Großen, Ludwig der Deutsche, der in diesem Jahre in Frankfurt gestifteten Salvatorkapelle neben vielen anderen Pfründen auch die Kapelle zu Bischofsheim mit allen ihren Einkünften. Diese Schenkung wurde 880 durch Kaiser Ludwig III. in einer noch vorhandenen Urkunde bestätigt.
Bischofsheim ist eine recht alte Siedlung. In einer Urkunde von 882 bestätigt König Ludwig, daß sein Vater im Jahr 880 der Salvatorkirche in Frankfurt (dem heutigen Dom) die Kapelle in Bischofsheim mit Zehnten und allem Zubehör geschenkt habe; das Gleiche macht Otto II. im Jahre 977. Mehrere Königs- und Papsturkunden bestätigen dem Salvator‑ bzw. Bartholomäusstift den Besitz.
Weitere Auskünfte aus der ältesten Zeit über das Gotteshaus stehen nicht zur Verfügung. Die jetzige Kirche ist jedenfalls zwei bis drei Jahrhunderte vor der Reformation entstanden.
[Die Kirche ist rund 100 Jahre jünger als hier angegeben, siehe unten]. die Kirche hat im Laufe der Zeit verschiedene Veränderungen erfahren. Im Jahre 1967 wurde das Gotteshaus durch einen schlicht-modernen Erweiterungsbau den Raumbedürfnissen der größer gewordenen Gemeinde angepaßt (Über den Altbau der Kirche liegt eine Studie des Kunstgeschichtlichen Institutes der Johann Wolfgang Goethe-Universität vor, deren Abdruck hier nicht möglich ist).
Im Jahre 1222 schenkte der Frankfurter Propst Philipp von Diez die Kapelle in Bischofsheim dem Stift in Frankfurt, d. h. das bisher zur Propstei in Frankfurt gehörige Patronatsrecht über die Kirche zu Bischofsheim übt von jetzt an das Stiftskapitel aus. Am 22. November 1222 bestätigt dies Erzbischof Siegfried von Mainz.
Am selben Tage beurkunden dann die Pröpste der Domkirche, der St. Peterskirche und der St. Marienkirche Mainz, daß Erzbischof Siegfried mit ihrem Wissen die Schenkung des Patronatsrechtes der Kirche zu Bischofsheim an das Stift zu Frankfurt genehmigt habe. Noch im selben Jahr muß Propst Philipp von Diez gestorben sein, denn der neue Propst Siegfried, Herr zu Eppstein, bestätigt nochmals die Übertragung durch seinen Vorgänger.
Wie wichtig man eine Übertragung von solchen Rechten nahm, ergibt sich aus der Tatsache, daß auch der Papst seine Genehmigung zu dieser Schenkung erteilte. Trotzdem traten Streitigkeiten auf. Der Papst Honorius III. (1216 - 1227) gibt am 17. Januar 1223 seine Einwilligung und bestätigt am 3. Februar, daß mit dem Patronatsrecht auch die Einkünfte daraus von der Bischofsheimer Kirche an das Stift in Frankfurt übergegangen seien. Aber damit nicht genug: Man bedrängt den Papst weiter mit Bitten und erreicht so, daß Honorius am 11. Februar das Stiftskapitel in Frankfurt mit allen seinen Besitzungen, besonders aber die Kirche zu Bischofsheim, in seinen besonderen Schutz nimmt.
Das ist verständlich, wenn man weiß, daß das Stift schon sehr früh seine Besitzungen, die es bei der Gründung oder später erhalten hatte, zum Teil wieder verlor und schwer um sein Eigentum kämpfen mußte. Bischofsheim ist eine der wenigen Besitzungen, die es bis in das 19. Jahrhundert halten konnte.
Inzwischen hatte man mit dem Umbau der Frankfurter Salvatorkirche begonnen. Die Weihe des gesamten Baues fand im Jahre 1235 statt. Man hatte dieser neuen Kirche die Hirnschale des Heiligen Bartholomäus geschenkt, deshalb gab man dem Bau den Namen Bartholomäuskirche. Am 12. Mai 1238 bestätigt Papst Gregor IX. (1227 - 1241) dem neuen Stiftskapitel von St. Bartholomäus den Besitz des Patronatsrechtes zu Bischofsheim. Diese Rechte an der Kirche zu Bischofsheim sind von den nachfolgenden Päpsten auch immer wieder bestätigt worden.
Im Jahre 1248 ist ein Streit mit dem Erzpriester von Mainz, Bernhard (oder Gerhard) um das Patronatsrecht ausgebrochen. Zum Schiedsrichter wird der Domkantor und Probst von Mariengreden in Mainz bestellt, der am 18. Juni 1248 das Patronat der Kirche zu Bischofsheim dem Stift in Frankfurt zuspricht. Er bestimmt aber in einer zweiten Urkunde, daß das Frankfurter Bartholomäusstift an Bernhard sechs Jahre lang jährlich sechs Mark zur Entschädigung zu zahlen habe, was auch erfüllt wurde.
Am 23. Februar 1270 stiftete Johann von Rodahe, Scholaster an der Bartholomäuskirche, an dem dortigen Altar der Heiligen Katharina eine Vikarie zum Gedächtnis seiner Verwandten. Für die Unterhaltung der Vikare verwendet er u.a. Einkünfte (Gefälle) aus Bischofsheim. Und 14 Jahre später beschenkt er den Altar der Heiligen Jungfrau Maria in der Stiftskirche. Auch hier werden Weinberge in Bischofsheim erwähnt, „die ich von Walther, Sohn des Walther von Mersvelt gekauft habe“, und außerdem ein Morgen (Land oder Weinberg?) „Zum Lohe“. Dies ist der älteste Flurname, der uns in den Urkunden über Bischofsheim begegnet. Am 13. Juli 1282 bestätigt Kaiser Rudolf von Habsburg (1273 - 1291) nochmals alle Schenkungen, auch die in Bischofsheim.
Im Jahre 1291 gibt es Streit wegen des Patronatsrechtes, der durch das Kapitel in Roßdorf zugunsten des Salvatorstiftes in Frankfurt entschieden wird. Das Patronat hatte also die Bartholomäuskirche in Frankfurt gegen Mainz durchgesetzt. Die Kirche gehörte zum Dekanat Roßdorf des Archidiakonats S. Maria ad Gradus in Mainz.
Das Landkapitel zu Marköbel benachrichtigt den Scholaster von St. Victor in Mainz, daß es sich davon überzeugt habe, daß die Pfarrei zu Bischofsheim der Frankfurter Kirche rechtmäßig einverleibt sei und ersucht denselben, den Gottesdienst daselbst wieder freizugeben.
Um die Mitte des 14. Jahrhunderts war in der Maingegend große Not. Das Korn konnte 1341 wegen des unaufhörlichen Regens nicht gedeihen. Das Wenige, was gewachsen war, verdarb meistens noch auf dem Feld. Man suchte, so gut es ging, die Garben dadurch zu trocknen, daß man sie in der Luft hin- und her schwenkte. Viele Leute starben Hungers. Ein Jahr darauf wurde die Not durch ein unheimliches Hochwasser des Maines noch vergrößert, das verheerendste, das jemals in Frankfurt vorgekommen sein soll. Damit nicht genug! Die Pest brach aus, die viele Bürger unseres Landes dahinraffte und die von 1348 - 1352 in Deutschland und in fast ganz Europa grassierte. Aus einem frommen Gefühl heraus, aus dem Wissen um die menschliche Ohnmacht den Naturgewalten gegenüber, aus Lebensangst und wohl auch der Hoffnung, daß die Heiligen helfen würden, übergaben in einer solchen Zeit viele Bewohner ihre Habe und auch wohl sich selbst der kirchlichen Obhut.
In den Gegenden, in denen das Elend herrschte, kann man die Schenkungen in diesem Zeitabschnitt nachweisen. Aus Bischofsheim ist ein Fall bekannt: Am 13. Januar 1343 übergaben die Bischofsheimer Bürger Heinrich Lypbecher und seine Frau Gyselburg sich und all ihr Gut dem Kloster Arnsburg. Derselbe Heinrich Lyphecher unterschrieb am 15. Juli 1343 mit anderen Bischofsheimern eine Abmachungsurkunde zwischen dem Bartholomäusstift und den Dörfern Bischofsheim und Bergen über die Abgrenzung des Zehnten.
Diese interessante Urkunde enthält die ersten Namen Bischofsheimer Einwohner. Schultheiß war Hertwicus Mergeler, erwähnt werden noch Heinrich Botole, Heylo Ude, Conrad Eppe, Marquard, Wigand Berger. Auch ein Brunnen wird genannt: Vendilsburnen, oberhalb des Sumpfes gegen den Wald hin. Aus einer Urkunde vom 20. Juli 1356, die eine Aussage über die testamentarische Schenkung der Eheleute Lypbecher von 1343 enthält, geht hervor, daß dieser Heylo Ude, ferner Marquard (hier mit Nachnamen „Winschroder“) und ein Nicolaus Bode in diesem Jahr Schöffen in Bischofsheim waren.
Es ist verständlich, daß das Stift zu Frankfurt über die Einkünfte aus seinen mannigfachen Schenkungen Buch führen mußte, um die Abgaben pünktlich und restlos zu erhalten. Diese Urkunden und Eintragungen in den Büchern des Stiftes sind wahre Fundgruben für die Flurnamen in unserer Gemarkung sowie für die Namen der Schultheißen, Schöffen, Pfarrer und Einwohner.
Solche Eintragungen, meist in lateinischer Sprache, sahen so aus: „Desgleichen III Solidus-Denare (Münzwert) am selben Tag zu zahlen von einem Morgen Weinstöcken des Bertold Keldir, gelegen in der Gemarkung des oben genannten Bischofsheims, genannt an der Lydengazzen“, oder: „desgleichen sind zu zahlen am selben Tag von dem Hof des Heinrich Zynke, gelegen im Dorf Bischofsheim, sechs Solidus-Denare, die dem dortigen Pfarrer für Hostien und Wein für das Sakrament jährlich gegeben werden“. oder: „desgleichen drei Solidus-Denare am selben Tag von ¾ Morgen Weinstöcken des Conrad Hertwin, gelegen in der Gemarkung Bischofsheim neben dem Weg nach Bergen“ usw.
In einer dieser Urkunden, datiert von 1395, aus der auch diese Beispiele entnommen sind, werden die Schutzpatrone unserer Kirche erwähnt: Die Märtyrer Protus und Hyacinthus. Es ist zweifelhaft, ob diese Märtyrer die ältesten Heiligen sind, denen die Kirche geweiht war, denn die Namen gehören in unserer Gegend erst in das 11. Jahrhundert.
Die Kirche wurde den Märtyrern Protus und Hyacinthus geweiht. Der Gedenktag des Protus ist der 11. September, der Gedenktag des Hyacinthus ist der 16.August. Kirchweihtag war der Sonntag nach dem 11. September.
Bei dem späteren Umbau der Kirche hat sich daran nichts geändert, denn es waren auch weiterhin zwei Schutzheilige vorhanden, wie aus den beiden Schlußsteinen des Gewölbes in der Kirche links und rechts neben der Orgel zu ersehen ist. Die Steine sind kenntlich an den Märtyrerinsignien: Palmenzweig und Bibel.
Die weltlichen Gerichte hatten gegen Geistliche nicht allzu große Macht. Im Jahre 1400 bittet Reinhard und Johann von Hanau die Stadt Frankfurt, doch dafür Sorge zu tragen, daß ihr „Armann“ Bodehenne zu Bischofsheim von dem Johanniterkomtur Matern nicht bedrängt und bei seinen Rechten gelassen werde. Die Stadt Frankfurt verspricht zwar, behilflich sein zu wollen, sagt aber: „Nachdem Herr Madhern geistlich ist, so trauen wir uns derzeit nicht,
weiter auf ihn einzudringen“.
Aus dem 15. und der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts sind eine Menge von Urkunden vorhanden, die den Bau der neuen, heutigen Kirche behandeln oder Streitigkeiten um Gülte der Pfarre, den Faselochsen, Häuser und immer wieder Zank um den Weinzehnten beinhalten, der damals eine sehr wichtige Einnahmequelle war. Bischofsheim war 1500 nach langen Streitereien an Hanau gekommen, die Kirche blieb aber unter dem Patronatsrecht des St. Bartholomäusstiftes in Frankfurt.
In einer Urkunde aus dem Jahre 1522 verbieten die Hanauer Grafen den kurmainzischen Kommissaren die Besichtigung der Weinberge in Bischofsheim. Von nun an reißen die Streitigkeiten über die Auslegung der Verträge und Vergleiche nicht mehr ab. Ein Teil des Weinzehnten geht schließlich durch Verzicht des Stiftes an Hanau über, aber Ruhe ist damit nicht geschaffen. Von 1540 bis 1696 sind 31 Urkunden vorhanden, die sich mit dem Weinbau und dem Weinzehnten befassen. Unter ihnen hat die von der Grafschaft Hanau herausgegebene neue Weinleseordnung vom Jahre 1545 eine besondere Bedeutung.
Ein interessantes, aber überaus verwickeltes und schwer zu überblickendes Kapitel ist die in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts in der Hanauer Grafschaft sich ausbreitende Reformation. Diese geistige Bewegung hatte Phasen stürmischer Entwicklung und harter Rückschläge. Sie war eingebettet in eine kaum überschaubare Fülle von Verordnungen, Geboten und Verboten weltlicher und geistlicher Behörden und wurde durch die Politik auf hoher Ebene wesentlich gesteuert und beeinflußt.
In der Reformationszeit wurde wiederholt wurde der Versuch unternommen, den Fortgang der Reformation in Hanauischen zu hemmen und die von der alten Kirche Losgesagten wieder zurück zu führen. Auf dem Reichstag zu Augsburg hatte der Kaiser alle Stände ermahnt, „Mittel und Wege zu suchen, damit die Ungleichheit der Religion aufgehoben und die Mängel und Gebrechen gebessert werden“. Hierauf entschloß sich im Jahre 1548 der Erzbischof von Mainz, Sebastian von Heusenstamm, „aus Pflicht und unvermeidlicher Not“, eine geistliche Visitation in ganzen Erzbistum vorzunehmen, „um die Mängel zu erkundigen und zur Besserung zu bringen“. Im Jahre 1549 unternahm der Mainzer Erzbischof Sebastian von Heusenstamm eine Kirchenvisitation in der Grafschaft Hanau. Er hat festgestellt, daß die Pfarrer alle beweibt, lutherisch, schismatisch und etliche nicht ordiniert sind, ausgenommen Obernuschheim, Kesselstadt und Bischofsheim, welche noch altkatholisch, und alle Sakramente und Zeremonien nach Weise und Gewohnheit der alten christlichen Kirche halten und gebrauchen. Die vom Erzbischof ernannte Kommission kam 1549 in die Grafschaft Hanau.
In der Untergrafschaft fand die Kommission nur noch die Orte Kesselstadt, Bischofsheim, Oberissigheim, Rüdigheim und Eichen sowie das Klösterlein Naumburg katholisch, die Pfarrer aller andern Orte waren „schismatisch“, also vom alten Glauben abgewichen. Der Hanauer Pfarrer Neunheller war sogar „ein Schwärmer“. Aber der Bischofsheimer Pfarrer Heinrich Pfleger bejaht das „lnterim“ von 1548, das alle weiteren reformatorischen Bestrebungen bis auf weiteres verbot, der alte Glaube sollte nur kleine Änderungen erfahren. Deshalb wird die Gemeinde noch als katholisch bezeichnet. Dem Bischofsheimer schlossen sich 14 andere Geistliche der Hanauer Grafschaft an, während zehn Pfarrer der Grafschaft sich zur Einführung der Reformation bekannten. Den von der Diözesangewalt erhofften Erfolg hat die Visitation somit allerdings nicht gebracht. Erster nachweislich evangelischer Pfarrer ist Konrad Reuhl (1555-1558).
Die Herrschaft Hanau ging mit schärfsten Mitteln gegen die Sekte der Wiedertäufer vor, welche sich auch im Hanauischen ausbreiten wollte. Auch in unserer Gegend zogen Anhänger der Wiedertäufer predigend umher. Über einen wird 1538 von der Hanauischen Regierung berichtet: Er habe bei Hattstein in einer Sandkaute gepredigt, seinen Glauben bekannt und gesagt, man müsse sich zusammenrotten und das Evangelium mit dem Schwerte verteidigen, er lasse auch seine Kinder nicht taufen, trage keine Wehr und töte keinen Vogel mehr. Man scheint den wunderlichen Gesellen, der einen langen Bart trug und sich in der Nähe Hanaus, in Kilianstädten niederließ, nicht ernst genommen zu haben, denn es wird hinzugefügt; „Er redet buchenes Zeug!“.
Einige Anhänger und Genossen hatte er aber doch gefunden, und zwar in Bischofsheim. Sie wurden 1544 nach Hanau ins Gefängnis gebracht und die Prediger zu ihnen gelassen, worauf sie dem wiedertäuferischen Glauben entsagten und sich zu bessern versprachen. Aber sie hielten ihr Versprechen nicht und wurden des Landes verwiesen; zwei Wiedertäufergüter in Bischofsheim wurden von der Herrschaft beschlagnahmt. Es waren zwei Hofreiten mit Haus, Scheune, Stallung, Weingarten, Kappesgarten und Wiesen, die bei dem Verkauf 312 Gulden einbrachten. Die Hälfte des Betrages verwendete die Herrschaft zum Ausbau des Turmes der Marienkirche in Hanau.
Entstehungszeit der Kirche
Die Entstehung der Kirche wird aufgrund des Baustils von einigen auf zwei bis drei Jahrhunderte vor der Reformation angesetzt. Meist wird aber die Zeit um 1450 angenommen. Dabei verweist man auch auf das Wappen an der Decke. Doch damals gehörte Bischofsheim noch gar nicht zur Grafschaft Hanau.
Diese hatte zwar 1434 das Amt Bornheimer Berg als Lehen erhalten, aber verschiedene Punkte waren noch umstritten. Ein langjähriger Streit mit Frankfurt wurde 1481 beendet, als Frankfurt auf seinen Anteil an der Zentgerichtsbarkeit des Amtes Bornheimer Berg verzichtete. Aber das Eigentum und die niedere Gerichtsbarkeit in Bischofsheim erwarb Hanau erst 1500 endgültig.
Das Wappen in der Kirche soll das Wappen von Graf Philipp I. der Jüngere sein, der von 1452 bis 1500 regierte. Es war damals üblich, daß man das Wappen des Auftraggebers in der Kirche anbrachte. Das Wappen der Grafschaft Hanau war seit Reinhard I. ein steigender Löwe. Als man 1271 durch Heirat einen Anteil an der Herrschaft Rieneck erwarb, übernahm man deren Wappen, aber man formte die rot-goldenen Balken in die bekannten rot-goldenen Sparren um und verringerte die Zahl der roten Sparren von fünf auf drei. Unter Ulrich II. kam noch die Rienecker Helmzier mit dem wachsenden halben Schwan hinzu. Unter Philipp I. gab es nur das Wappen mit den Sparren.
Zur Zeit der Grafschaft Hanau-Münzenberg von 1558 bis 1642 gab es aber ein viergeteiltes Wappen: Links oben und rechts unten die Hanauer Sparren, rechts oben und links unten die Rienecker Balken. Genau dieses Wappen findet sich aber im Westteil des Mittelschiffs der Bischofsheimer Kirche.
Reinhard I. 1225 - 1281
Ulrich I. 1281 - 1306
Ulrich II. 1306 - 1346
Reinhard II. 1404 – 1451, der erste Graf von Hanau, verheiratet seit 1407 mit Katharina von Nassau-Beilstein
Reinhard III. 1451 – 1452
Philipp I. der Jüngere 1452 - 1458
Danach Teilung des Landes:
Philipp I. der Ältere wird Graf von Hanau-Babenhausen (später Hanau-Lichtenberg).
Er wird Vormund von Philipp I. dem Jüngeren bis zu dessen Volljährigkeit im Jahre 1467.
Philipp I. der Jüngere regierte als Graf in Hanau weiter und nannte sich ab 1496 „von Hanau-Münzenberg“.
Philipp I. der Jüngere 1458 – 1500, seit 1468 verheiratet mit Adriana von Nassau – Dillenburg
Reinhard IV. 1496 – 1512 (Mitregent 1496 – 1500)
Philipp II. 1512 - 1529 verheiratet seit 1523 mit Juliane von Stolberg
Philipp III. (der Ältere) 1529 - 1561
Philipp Ludwig I. 1561 – 1580, verheiratet mit Magdalene von Waldeck
Philipp Ludwig II. 1580 - 1612
Philipp Ludwig III. 1638 - 1641
Hanauer Wappen:
Das erste Wappen der Herrschaft und der Grafschaft Hanau war ein steigender Löwe, wahrscheinlich mit roter Zunge und nach rechts gewandt, wie er heute noch im Wappen der Stadt Hanau zu sehen ist. Das Wappen der Stadt ist zu unterscheiden von dem Wappen der Grafschaft. Das Hanauer Wappen zeigt links diesen Löwen, nach rechts gewandt und von sieben Kreuzchen umgeben. Rechts sind dann die roten Sparren auf goldenem Grund (die Darstellung im Scheiblerschen Wappenbuch „goldene Sparren auf rotem Grund“ ist falsch).
Nachdem aber Ulrich I. im Jahre 1271 Elisabeth von Rieneck geheiratet hatte und ein Teil dieser Herrschaft 1290 zu Hanau kam, fühlte man sich aufgewertet und übernahm von den Rieneckern das rot-goldene Wappen, jedoch nicht mehr in Balkenform, sondern in Sparrenform. So jedenfalls die eine Lesart. Es gibt aber auch die Angabe, daß es das Sparrenwappen schon früher gegeben habe (Wikipedia: Liste der Wappen mit hanauischen Sparren).
Die erste Kirche in Bischofsheim stand im sogenannten „alten Dorf“. Dieses war im Bereich „Alte Dorfstraße“ (die also nicht eine alte Straße ist, sondern eine Straße im alten Dorf). Die Schenkungsurkunde von 880 / 882 bezieht sich auf diese Kirche in diesem Dorf. Dieses ist aber im Jahre 1538 abgebrannt. Das Dorf hat man dann neu aufgebaut an der Stelle rund um die heutige Kirche. Das muß in den Jahren zwischen 1538 (Brand des alten Dorfs 1538) und 1559 (Wappen von Nassau) geschehen sein.
Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, daß im Chorraum der Kirche noch die Bilder der Heiligen Protus und Hyacinthus zu finden sind, denen schon die alte Kirche geweiht war.
Bischofsheim blieb lange beim alten Glauben und der Pfarrer erkannte 1549 noch das „Interim“ an (leicht veränderter alter Glaube). Der erste nachweislich evangelische Pfarrer war ab 1555 Konrad Reuhl.
Entweder wurde die Kirche also vor Pfarrer Reuhl gebaut oder man hat aus Anhänglichkeit an die alte Kirche die Bilder der Märtyrer auch in der neuen Kirche wieder angebracht (zumal man damals noch nicht so bilderfeindlich war wie am Ende des Jahrhunderts).
Die Malereien in der Bischofsheimer Kirche ähneln stark den Bildern in der Marienkirche in Hanau und in der Kirche in Hochstadt. Die Marienkirche wurde 1488 - 1489 ausgemalt und die Hochstädter Kirche 1490 (Jahreszahl im Chorbogen). Aber diese Maler können nicht anschließend in Bischofsheim tätig geworden sein, weil die dortige Kirche frühestens nach 1538 erbaut wurde. Vor allem die Sonnenstrahlen sehen zwar so aus wie eine Kopie der Bilder in Hochstadt. Man muß aber in Betracht ziehen, daß die Maler so etwas wie Musterbücher hatten, aus denen sie ihre Vorlagen bezogen.
Der nachweislich erste evangelische Pfarrer war Konrad Reuel, 1555 bis 1558. Von ihm ab liegt die Reihe der Bischofsheimer Pfarrer lückenlos vor. Im Auftrag des Grafen Johann VI. von Nassau-Dillenburg revidierten der kalvinistische Superintendent Bernhard Bernhardi von Dillenburg und der lutherische Pfarrer von Babenhausen, Magister Laubener, 1562 die Grafschaft Hanau auf ihre kirchlichen Verhältnisse.
Das Original des Visitationsprotokolls liegt im Marburger Staatsarchiv und lautet in seinem Bischofsheim betreffenden Abschnitt: „Bischofsheim: Henricus Heyn von Gelnhausen, Pfarrer zu Bischofsheim, ist samt dem Schultheißen, den Bürgermeistern, dem Baumeistern und dem Glöckner gefragt worden. Von seiner Berufung: Ist berufen durch den Amt zu Schlüchtern. Das Stift zu St. Bartholomäus zu Frankfurt ist Kollator-Patron. Er ist zu Schlüchtern durch Philipp Melanchthon ordiniert. Er lehrt der Augsburgischen Konfession gemäß, will auch durch göttliche Gnade dabei verharren und bleiben bis an sein Ende. Er predigt sonntags zweimal, in der Woche außerdem auf den Mittwoch. Er hält das Abendmahl alle vier Wochen. Er spricht jeden einzeln von Sünden los, unterrichtet die die Abendmahlsgäste, erteilt Strafe und Buße. Er lehrt sein Volk deutsche Psalmen. Er hält das Katechismus-Examen mit den Kindern. Er hält sich in den Zeremonien nach der Mecklenburgischen Agende. Er besucht die Kranken. Er hält Leichenpredigten bei den Begräbnissen. Er hat angelegt ein Verzeichnis seiner jährlichen Besoldung; er sagt, es genüge ihm ziemlich wohl. Der Pfarrhof ist wohl gebaut, die Patrone unterhalten ihn. Er ist mit seiner Obrigkeit wohl zufrieden.
Bericht des Pfarrers: Die armen Leute zu Fechenheim tun ihm leid, weil sie so jämmerlich vernachlässigt werden und der Pfaffe aus dem Stift unsere Lehre und Kirchenordnung so greulich lästert und schilt. Er wolle sich gern viel um sie bemühen um der armen Kirche willen und denselben Ort versehen mit Predigt und Sakrament reichen, so lang bis die Sachen in bessere Wege gerichtet werden.
Die Pfaffen zu St. Bartholomäus nehmen den Zehnten. Die Kirche ist wohl gebauet. Der Pfarrer zeigt an, daß seine Zuhörer sonntags nachmittags nicht fleißig zu Kirchen gehen und sitzen während der Predigt auf der Gasse. Leier Hennrich, Henn Gerlach und Eye Doss gehen nicht zum Sakrament. Mechel Hen und sein Weib leben nicht in ehelicher Gemeinschaft. Der Zentgraf hält sich nicht fleißig in die Kirche und gibt ein böses Beispiel. Dergleichen hat er nicht viel Gemeinschaft mit seiner Frau, daß er sich aber nicht sollte ehrlich halten, kann der Pastor nicht sagen.
Des Schultheißen und Ausschuß Zeugnis: Der Pfarrer hält sich in Lehre und seinem Amt untadelig. Er ist in seinem Leben und Wandel unsträflich, hält die Pfarrgüter in baulichem Wesen.
Alle Einkünfte der Pfarrei waren von dem Ertrag der Ernte abhängig. Hiernach richtete sich der so ungern abgegebene Zehnte. Eine große Last war dem Pfarrer auch mit dem Faselvieh aufgebürdet, das er als Gegenleistung für den Zehnten halten mußte. Nach der Reformation fing die Landesherrschaft an, den Kirchenzehnten in einigen Orten an sich zu bringen und den Pfarrern dafür eine bestimmte Summe Geldes festzusetzen.
1. Als Erstes 40 Achtel Korn aus dem Zehnten
2. 10 Ohm Wein
3. 12 Gulden Zins und Pension
4. Ein Wagen mit Heu
5. ungefähr 5 Gulden Opfergeld und Geschenk bei der Verlobung (sponsalia)
6. Der kleine Zehnte
7. Fünf Morgen Weingarten, schlecht und gut
8. Eine Hube Acker, der meiste Teil bös
9. Ein halb Viertel Wiese, auf der nie Heu gemacht wurde
desgleichen ein Fuder Stroh
desgleichen ein Achtel Hafer, diese zwei werden im Herbst von den Herrn verzehrt
Desgleichen hat der Kirchenbau jährlich ein Einkommen wie folgt: Die Summe des Ablösungszinses des Kirchenbaus ist 14 Gulden 2 Schilling 4 Pfennig. Die Summe aller ständiger Nachzinse des Kirchenbaus ist 3 Gulden 17 Schilling. Summa summarum aller Einnahmen des Kirchenbaus an Wachs, Zinsen und Pension ist alles zusammen an Geld 2 Gulden 18 Schilling 6 Pfennig.
In der Grafschaft Hanau bildeten sich wie auch anderswo bald nach der Reformation zwei konfessionell verwandte, aber sich sehr oft bekämpfende Richtungen heraus, die reformierte und die lutherische Kirche. Man kann sagen, daß in der hiesigen Gegend die Reformation von Anfang an mehr die Züge der Schweizer Theologen trug und besonders von Calvin beeinflußt wurde. Der Kampf war manchmal so hart, daß sich hohe Reichsfürsten und sogar der Kaiser um Schlichtung bemühen mußten.
Der junge Graf Philipp Ludwig II. bereitete um 1600 zum ersten Mal dem Streit ein Ende, er war ganz reformiert eingestellt. Eine große Anzahl von Gläubigen fügte sich dem sanften Druck, blieb aber im Herzen lutherisch und bildete die Zellen für die späteren lutherischen Gemeinden in der „reformierten“ Grafschaft Hanau.
Die reformierte Hanau-Münzenbergische Linie starb 1642 im Mannesstamm aus. Das Erbe fiel an die lutherische Herrschaft von Hanau-Lichtenberg. Durch einen Erbvertrag von 1610 war den Untertanen für diesen Fall das Weiterbestehen der reformierten Kirchenordnung zugestanden worden, doch wurden lutherische Gottesdienste, zuerst nur für die Herrschaft und deren Hofhaltung in der Schloßkapelle Hanau, dann aber auch für alle, die den Lutherischen zuliefen, gehalten.
Nach dem Westfälischen Frieden 1648 verschafften sich die Lutheraner immer mehr Zugeständnisse und bauten auch ein eigenes Gotteshaus, die heutige Johanniskirche in Hanau. Die Reformierten beriefen sich auf den Erbvertrag, jedoch der Graf und sein Hofprediger verschafften ihrer Religionsrichtung immer weitere Privilegien. Im Jahre 1670 wurde ein Vergleich geschaffen, der den Lutheranern und Reformierten gleiche Rechte zugestand. Einschränkend wurde jedoch festgelegt, daß in der Hanauer Neustadt keine lutherische Schule und keine lutherische Kirche gebaut werden dürften. Zudem wurde den lutherischen Gemeinden auferlegt, daß sie ihre Pfarrer und Lehrer aus eigenen Mitteln zu besolden hätten. Ferner wurde bestimmt, daß in dem Bornheimerberg-Gericht, zu dem auch Bischofsheim gehörte, sämtliche herrschaftliche Bediensteten der lutherischen Religion zugetan sein müßten, nur der Amtmann (Keller) und die fünf Zentgrafen in Bergen, Bockenheim, Preungesheim, Bischofsheim und Vilbel sollten reformiert sein.
In der ersten Zeit hielten die sich bildenden lutherischen Landgemeinden ihre Gottesdienste und Versammlungen in Schul- und Privathäusern ab. Die Seelsorge oblag den Geistlichen aus der Stadt. Bald aber wurden eigene Gotteshäuser gebaut, in Hochstadt 1668. Dort bestand also eine lutherische Pfarrei. Die Bischofsheimer Lutheraner waren dort eingepfarrt, d. h., sie mußten nach Hochstadt zur Kirche, auch ihre Kinder gingen nach Hochstadt in die Schule. Zu dieser Kirche gehörten auch die Lutheraner aus Dörnigheim, Wachenbuchen und Kesselstadt. Die Lutheraner, die alle Mittel für Kirche und Schule aus Privatmitteln aufzubringen hatten, kamen bald in schwere finanzielle Bedrängnis.
Im Jahre 1736 starb die lutherische Landesherrschaft aus. Die Grafschaft kam an das reformierte Haus Hessen-Cassel. Während die großen lutherischen Gemeinden weiter blühten, sanken die kleinen Zwerggemeinden zu einem Schattendasein ab. Im Jahre 1808 schrieb der lutherische Pfarrer von Hochstadt an das Konsistorium über seine Gemeinde: „Ist die allergeringste im Land und die Zahl der Familienväter beläuft sich auf überhaupt 14. Allein unter diesen sind 8, welche alt und kinderlos bald absterben, oder die ihre Kinder bereits zur reformierten Kirche haben übergehen lassen, so daß nach wenigen Jahren die ganze Gemeinde nur noch aus 6 bis 7 Familien bestehen wird. Die beiden Orte Bischofsheim und Wachenbuchen verdienen gar nicht erwähnt zu werden, weil daselbst nicht ein einziges Kind zu unserer Kirche gezogen wird.“
In Bischofsheim gab es also um 1800 wohl keine Lutheraner mehr. Aus einem Aktenstück des Marburger Archivs geht hervor, daß in Bischofsheim 1753 nur fünf Lutheraner wohnten und drei davon ihre Kinder in die reformierte Schule schickten, und daß zwischen den reformierten und lutherischen Gemeindegliedern im Jahre 1713 schon ein Vergleich getroffen war, der bis 1753 in unleugbarer Ausführung bestanden hat.
Die Entwicklung beider Glaubensrichtungen, entsprungen aus dem Bedürfnis nach notwendigen Reformen, lief schließlich im Anfang des 19. Jahrhunderts auf eine Vereinigung hinaus. Fördernd und entscheidend war die Neubelebung der christlichen Grundidee. Aufklärung und Rationalismus waren vorbei. Die Christen entdeckten ihre Zusammengehörigkeit in dem Grunde des christlichen Glaubens. Von kleinlichem Pastorengezänk, von gegenseitigem Hohn und Spott, von Verfolgung wollten die Christen nichts mehr wissen. Der Unionsgedanke kam auf. Im Jahre 1818 kam auf der Hanauer Synode die Union zustande: Es gab jetzt nur noch unierte, nicht mehr reformierte und lutherische Christen, sondern nur noch evangelisch-christliche Einwohner.
Es berührt eigenartig, daß aus den Niederschriften des Kirchenvorstandes nur selten etwas über das Gotteshaus zu erfahren ist. Das Gebäude mußte von dem Bartholomäusstift in Frankfurt unterhalten werden, das das Patronatsrecht innehatte. Diese Herren waren jedoch immer nur nach langwierigen Verhandlungen und oft erst nach Einschaltung des Landesvaters zu bewegen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Bei einer Reparatur der hölzernen Kirchturmspitze im Jahre 1718 fand man die eingehauene Jahreszahl 1565. Der Turm hatte also über 150 Jahre allen Stürmen standgehalten und auch den Dreißigjährigen Krieg überdauert. Im Jahre 1684 wurde die Nordseite des Kirchendaches mit Schiefer gedeckt. Der Schiefer kam mit einem Mainkahn an, wurde mit 16 Karren in das Dorf gebracht und kostete 60 Gulden 1 Albus Die Fuhrleute frühstückten in der Wirtschaft für 1 Gulden 15 Albus Der Dachdecker Matthäus Deuber aus Hanau deckte das Dach, er bekam dafür 26 Gulden sowie eine halbe Ohm Bier und freies Lager für sich und seine Gesellen. Die Südseite des Daches wurde einige Jahre später neu gedeckt.
Wann die Turmuhr beschafft wurde, ist nicht nachweisbar, sie war schon vor dem großen Kriege da. Sie hatte kein Zifferblatt und gab die Stunden nur akustisch an. Im Jahre 1798 soll sie erneuert worden sein.
Am 11. Mai 1695, abends zwischen 8 und 9 Uhr, schlug der Blitz in den Turm, er verursachte aber nur Schaden am Gemäuer. Hier berichtet der Pfarrer, daß das Gewitter am folgenden Tage, dem Pfingstfest, wiederkam und 17 Stunden lang tobte. Gewaltige Wassermassen stürzten nieder, Kinzig und Main traten über die Ufer, das Dorf ersoff fast. Alle Zeitungen (!) hätten über das Unwetter berichtet.
Im Jahre 1740 hatte der Sturm ein Fenster im Chor eingeschlagen. Man wußte wohl, daß das Bartholomäusstift in Frankfurt unterhaltungspflichtig sei, hatte es jedoch seit Menschengedenken nicht mehr in Anspruch genommen und traute sich nicht so recht. Der Pfarrer entwarf ein äußerst geschickt abgefaßtes Schreiben und sandte den Schulmeister damit los. Die Herren in Frankfurt berieten lange und drückten dem Schulmeister die verlangten zwei Gulden in die Hand. In Bischofsheim freute man sich, das alte Recht bestätigt zu sehen.
Das Kirchenschiff erhält 1832 einen neuen Anstrich. Die Putzfrauen, die die Kirche nach Beendigung der Arbeiten säubern, bekommen pro Tag 24 Kreuzer, das ist 1 Brot. Ebenfalls befaßt man sich in diesem Jahr mit Plänen zur Erweiterung des Kirchenschiffes, aber die Kostenvoranschläge waren so hoch, daß man verzichten mußte.
Der Zustand des Pfarrhauses und der Kirche machen Sorgen; das Pfarrhaus ist zu alt, die Kirche zu klein. Am 14. Juli 1884 schlägt der Blitz abermals in den Kirchturm, aber er richtet nur im Gebälk allerlei Verwüstungen an. Bei der Reparatur entdeckte man, daß die 1858 über der Turmspitze aufgesetzte Kugel ein Loch hatte, Bienen und Vögel darin nisteten und von den darin aufbewahrten Urkunden keine Spur mehr vorhanden war. Kreuz, Kugel und Hahn wurden neu gefertigt und vergoldet, doch im Bombenkrieg 1944 wurde alles wieder vernichtet.
Im Jahre 1885 erkannte die Kirchengemeinde, daß trotz einiger ausgeliehener größerer Hypotheken das Geld für einen Kirchenanbau nicht ausreiche, man beschränkte sich auf die Ausgestaltung des vorhandenen Raumes. Die neue Orgel, die bis 1967 ihren Dienst tun sollte und 3.300,- Mark kostete, kam nicht mehr in den Chor, sondern auf die Empore. Im Chor wurden hinter dem Altar aufsteigende Bänke angebracht, auch an die Nordseite kam eine neue Empore, die durch einen Treppenaufgang von außen erreicht wurde. Zudem bekam die Kirche einen neuen Außen- und Innenputz, Bibelzitate zierten die Innenwände. Die Gemeinde weigerte sich, für die Bauarbeiten Hand- und Spanndienste anzuordnen, aber die meisten Bauern machten freiwillig viele Fuhren. Die Malerarbeiten wurden durch auswärtige Handwerker ausgeführt, da die Bischofsheimer Weißbinder zu hohe Preise forderten.
Im Jahre 1899 wurde dann doch das neue Pfarrhaus in der verlängerten Obergasse („dem Ranzen“) gebaut. Das etwas altmodisch wirkende Gebäude ist noch erhalten, befindet sich jedoch in Privatbesitz, da zwei neue Pfarrhäuser gebaut wurden.
Im Jahre 1679 beschloß die Gemeinde, etwas für die Glocken zu tun. Die zersprungene kleine Glocke wurde nach Frankfurt gebracht und zum Guß einer neuen und größeren verwendet. Am 10. April 1679, dem Sonnabend vor Ostern, kam sie an. Auch eine große Glocke sollte beschafft werden, aber es fehlte das Geld. Nun drohte man den etwas nachlässigen Baumeistern mit der Beschlagnahme ihrer eigenen Weinernte, wenn sie die rückständigen Kirchensteuern nicht beibrächten.
Das machte die müden Herren rege, sie brachten schnell 100 Gulden zusammen, und die Anzahlung war vorhanden. Am 28. Oktober 1679 wurde die Glocke von Frankfurt geholt, auf der Stadtwaage gewogen.
Sie hatte ein Gewicht von neun Zentnern minus vier Pfund und kostete 435 Gulden. Diese große Glocke kann aber nicht die größte gewesen sein, denn 1704 wandte sich die Gemeinde an den Pfarrer und sagte, daß sie das „Gebambel“ mit der zersprungenen großen Glocke nicht mehr anhören könne. Die Gemeinde forderte, daß die 10 Zentner wiegende große Glocke abgenommen, umgegossen und auf 13 Zentner Gewicht gebracht werden solle.
Pfarrer und Presbyter waren einverstanden unter der Bedingung, daß die Kirche nur 50 Gulden zu geben habe, denn mehr Geld hätte sie für diesen Zweck nicht. Man sprach einen Termin ab, an dem sich der Pfarrer und der Kirchenvorstand gemeinsam mit den weltlichen Herren zum Glockengießer Schneidewind nach Frankfurt begeben wollten, um dort Besprechungen zu führen. Der Zentgraf und die Schöffen aber, wohl wissend, daß diese Glocke der Gemeinde gehörte, vielleicht auch etwas verärgert über den geringen Zuschuß der Kirche, machten sich allein auf den Weg und schlossen den Kaufvertrag mit dem Schneidewind ohne den Pfarrer und den Kirchenvorstand ab. Der Pfarrer erfuhr sehr bald von dieser Aktion und stellte rasch fest, daß der Schneidewind die Herren geschickt über den Löffel balbiert hatte und der abgeschlossene Vertrag für die Gemeinde sehr ungünstig sei.
Der Pfarrer Creß, recht böse über die ihm zugefügte Zurücksetzung, ging nun zur Konkurrenz, dem Glockengießer und Uhrmacher Schmidt aus Aßlar, der auch die Hochstädter Glocke gegossen hatte und in seinem Angebot viel billiger war. Nun wurden die weltlichen Herren bedenklich und versuchten, den Vertrag mit Schneidewind wieder rückgängig zu machen; dieser aber verlangte Schadenersatz, bis ihm vom Amt Bergen bedeutet wurde, daß die Herren keine Vollmacht gehabt hätten, diesen Vertrag mit ihm zu schließen.
Nun gab er klein bei, es wurde ein anderer Vertrag mit allen möglichen Sicherungen für die Gemeinde ausgearbeitet, und Schneidewind konnte liefern. Die neue Glocke wog 1301 Pfund und kostete 338 Gulden 15 Albus. Die Glocke ist am 17. Januar 1705 aufgehängt und das erste Mal geläutet worden. Im Jahre 1758 berichtet eine der letzten Eintragungen im Protokollbuch, daß die kleine Glocke zersprungen ist und umgegossen werden soll.
Im Ersten Weltkrieg mußten 1917 drei Kirchenglocken zu Kriegszwecken abgeliefert werden. Das Reich bezahlte dafür die Summe von 5.200,- Mark erst im Febr. 1918; auch die Orgelpfeifen wurden zu Verteidigungszwecken eingezogen und erbrachten 299,60 Mark. Nach Kriegsende wurden Glocken und Pfeifen wieder ersetzt, doch abermals wurden in dem sinnlosesten aller Kriege drei Glocken eingeschmolzen und konnten schon 1953 ersetzt werden. Die erhalten gebliebene alte Glocke hatte einen Sprung und wurde spezialgeschweißt. Das neue Geläute erklingt in den Tönen f, as, b, des.
Auf dem engen Raum des alten Kirchhofes haben zahllose Generationen der Bischofsheimer ihre letzte Ruhe gefunden. Die Lebenserwartung der Menschen früherer Jahrhunderte war gering, die Kindersterblichkeit groß, Epidemien rafften oft viele Menschen in kurzer Zeit dahin. Der Enge der alten Kirchhöfe suchte man vielerorts zu begegnen, indem man durch Erdaufschüttungen eine neue Gräberebene schuf, andernorts sammelte man die beim Aushub der Gräber gefundenen Knochen in einem Beinhaus. In Bischofsheim deutet nichts darauf hin, daß eine dieser Methoden angewandt wurde. Mehrfach ist jedoch bei dem Tode einer wichtigen Person in den Kirchenbüchern berichtet, in wessen Grab sie beigesetzt wurde. So kam es, daß die Toten häufig nur eine schützende Erdschicht von weniger als 50 Zentimeter hatten.
Ob der Kirchhof vor dem Dreißigjährigen Kriege von einem Holzzaun oder einer festen Mauer umfriedet war, ist nicht mehr festzustellen. Nach dem großen Krieg mußte man sich bald mit dem Plan beschäftigen, eine feste Mauer um den Kirchhof zu errichten.
Im Jahre 1666 bekam der Kirchhof erst einmal zwei neue Tore, 1677 wurde eine neue Mauer um den Kirchhof zur Hintergasse gebaut.
Aus dem Jahre 1683 stammt ein genauer Bericht über den Zustand des Gottesackers. Die Presbyter hatten sich mit seinem unwürdigen Zustand befaßt. Ein Bauer hatte einen Schweinestall unmittelbar an die Kirchhofsmauer gebaut und bekam den Befehl, diesen Frevel abzustellen und den Stall wieder abzureißen. Er tat es aber nicht, hatte auch einen seit Menschengedenken bestehenden Gang zwischen seinem Anwesen und dem Kirchhof mit seinem Stall bebaut und einen Pfeiler der Mauer in sein Gebäude einbezogen. Nach endlosem Gezänk stellten dann amtliche Stellen aus Hanau die Übergriffe des Bauern Enners Adam fest, und die Kirche erhob Anklage.
Die Schlösser an den Kirchhofstoren waren abgerissen, die Tore geöffnet. Das Vieh wurde über den Kirchhof getrieben, Lasten darüber getragen, Reiter ritten über die Gräber hinweg, die Schweine wühlten die Totengebeine aus und fraßen gemeinsam mit den Hunden davon, ganze Nesselwälder wuchsen auf und zwischen den Gräbern. Der Pfarrer, dem die Nutzung des Kirchhofsgrases zustand, entschuldigte sich mit der Bemerkung, daß er schon lange keinen Nutzen mehr von dem Kirchhof habe.
Nun wurden die Mauern instandgesetzt, die Tore bekamen neue Schlösser. Im Jahre 1683 war man damit fertig, aber der Nachtwächter brach die Schlösser wieder auf. Zur Rede gestellt sagte er, daß es sein altes Recht sei, auf seinen Gängen über den Kirchhof zu gehen. Er benahm sich für eine Person seiner Stellung dem Pfarrer und dem Kirchenvorstand gegenüber unglaublich respektlos und wurde angezeigt.
Nun wird der Kirchhof 150 Jahre lang in keinem der zahllosen Sitzungsprotokolle mehr erwähnt. Im Jahre 1833 ist ein Hinweis verzeichnet, daß der Totenhof verlegt werden müsse. An einem Oktobersonntag des Jahres 1730 verstarb hier der Leutnant Johannes Adolf von Knobloch, er wurde im Chor der Kirche beigesetzt.
Wegen der schweren Zerwürfnisse zwischen dem Pfarrer und dem Kirchenvorstand fanden kaum Sitzungen statt. So findet die 1847 erfolgte Einweihung des neuen Friedhofes auf dem Platz des heutigen Rathauses kaum eine Erwähnung. Die Erweiterung des Friedhofes bis zur Zwingerstraße im Jahre 1876 wird nur kurz erwähnt. Die Verwaltung macht sich auch auf dem Friedhof breit. Bei der Aufstellung eines Grabsteines muß die Einwilligung des Pfarrers eingeholt werden. Pro Quadratfuß eines Grabsteines müssen an die Kirchenkasse 40 Kreuzer
(1,15 Mark) gezahlt werden.
Der alte Friedhof um die Kirche ist heute als solcher nicht mehr erkennbar, da er für den Erweiterungsbau der Kirche benötigt und gärtnerisch umgestaltet wurde. Bei der Gestaltung des Platzes um die Kirche verschwanden auch die letzten verwitterten Kreuze und Grabsteine sowie das Kriegerdenkmal von 1870/71.
Im Jahre 1845 liefen die Arbeiten für den neuen Friedhof zwischen Hintergasse und Zwingerstraße hinter der „neuen Schule“ (späteres Rathaus) an. Der Friedhof zog aber nicht bis zur Zwingerstraße durch. Das Totenhaus wurde gebaut und mit Schiefer gedeckt. Dieser Friedhof wurde auf Gemeindekosten errichtet. Das Gelände des bisherigen Kirchhofes wurde der Kirche überlassen. Der neue Friedhof wurde im Jahre 1847 eingeweiht.
Der Lehrer Daniel Wenzel berichtet darüber: „Am 13. Mai 1847 fand die feierliche Einweihung des neuen Kirchhofes statt. Um halb 2 Uhr versammelte sich die Gemeinde auf dem alten Friedhof, wo Herr Pfarrer Hartmann eine rührende Abschiedsrede hielt, dann ging es in einem Zuge durch die Kirchgasse, Zwerchgasse, nach dem neuen Kirchhof, die Schüler voraus, der Pfarrer und die Ortsräte folgten mit der Gemeinde nach. Nach dem neuen Friedhof, wo Herr Pfarrer Hartmann die Einrichtung des neuen Kirchhofes mit einer gediegenen Rede einweihte, die ganze Gemeinde war sehr gerührt und erfreute sich über die lange gewünschte Ruhestätte, und die schönste Witterung, vermischt mit den blühenden Bäumen, verherrlichte das feierliche Fest, wer der erste sein wird, das weiß keiner. Die erste die Frau des Schuhmachers Heinrich Schwarz, aus Eichen gebürtig.“
Der neue Friedhof hat die Gemeinde viel Arbeit und Geld gekostet. Er wurde durch eine Mauer eingefriedigt, Ziersträucher wurden gepflanzt und Bänke aufgestellt. Im Jahre 1875 wurde der neue Friedhof bedeutend bis zur Zwingerstraße erweitert. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 8.208,20 Mark. Auch diese Friedhofserweiterung wurde in einer Feierstunde am 25. Mai 1876 ihrer Bestimmung übergeben. Die hohen Kosten der Friedhofserweiterung wurden durch Steuern aufgebracht, aber die nun verstärkt auftretenden „Ortsfremden“, die Neubürger, hatten nichts dazu beigetragen. Das fand man ungerecht und schuf schnell eine neue Satzung: Die Neubürger hatten ihre Gräber zu bezahlen, für ein Kind bis sechs Jahre 3,- Mark, von sechs bis 14 Jahre 6,- Mark, über 14 Jahre 9,- Mark. Ein Sarg kostete damals 6 Gulden (10,20 Mark).
Der Friedhof war bald nach der Jahrhundertwende voll belegt. Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist wurde er 1940 eingeebnet, diente in der Zeit des Zweiten Weltkrieges als Gemüsegarten und wurde nach dem Kriege als Baugebiet freigegeben. Die Häuser der Nassauischen Heimstätte in der Zwingerstraße und das Rathaus stehen auf dem ehemaligen Friedhofsgelände, die Freiflächen sind in gärtnerisch schöne Anlagen verwandelt.
Der neue Friedhof wurde 1908 am Ende der heutigen Friedhofstraße angelegt. Auch seine Herstellung erforderte erhebliche Kosten. Es mußten eine große Menge Bäume gefällt werden, und da die Gemeinde durch den gerade erfolgten Neubau der Schule in der Waldstraße finanziell erheblich belastet war, mußten größere Darlehen für den Friedhof aufgenommen werden.
Der Ablauf dieses Vorhabens war von Krisen begleitet: Die Gemeindevertretung verklagte den Bürgermeister wegen Überschreitung seiner Zuständigkeiten bei der Anlage des Friedhofes vor dem Verwaltungsgericht, er habe gegen den Beschluß der Gemeindevertretung gehandelt. In derselben Angelegenheit führte die Gemeinde auch einen Prozeß gegen den Landrat. Leider wird in beiden Fällen weder über den Gegenstand der Beschwerde noch über den Ausgang der Prozesse berichtet; wahrscheinlich hat die Gemeinde die Prozesse verloren, denn in beiden Fällen mußte sie die Kosten der Rechtsanwälte bezahlen. Der Bürgermeister verweigerte die Herausgabe des Friedhofsschlüssels an den Pfarrer und mußte erst auf Beschwerde des Pfarrers durch den Regierungspräsidenten dazu gezwungen werden. Wollte die Gemeinde damals schon den Friedhof in ihre Obhut nehmen?
Die Einweihung des neuen Friedhofes erfolgte am 5. November 1908. Die erste Tote auf dem neuen Waldfriedhof war Frau Katharina See aus der Hintergasse 6. Der große Kirchenvorstand befaßte sich um 1880 verschiedentlich mit der Friedhofsordnung und den Beerdigungen. Der Friedhof wurde sonntags, mittwochs und samstags von 1 Uhr bis zum Eintritt der Dunkelheit für Besucher geöffnet. Der Totengräber hatte das Grab in Größe von 1,90 m Länge, 1,65 m Tiefe und 0,85 m Breite auszuheben und bekam für das Grab eines Erwachsenen 3,- Mark, für ein Kindergrab 1,50 Mark.
Im Jahre 1908 entbrannte nochmals ein heftiger Streit um die Familiengräber, die angeblich von der Allgemeinheit abgelehnt wurden. Schließlich genehmigte man sie doch, ein Doppelgrab kostete damals 80,- Mark, die Ruhefrist betrug 100 Jahre!
Im Jahre 1888 schuf man eine neue Begräbnisordnung. Es gab nun öffentliche und stille Beerdigungen. Letztere kamen grundsätzlich für verstorbene Kinder im Alter unter einem Jahr in Frage, der Pfarrer hielt während des Elf-Uhr-Läutens oder während des Abendläutens am Grabe eine kurze Ansprache und sprach ein Gebet.
Öffentliche Beerdigungen konnten die Angehörigen schon beantragen wenn der Verstorbene ein Jahr oder älter war. Dann sangen die Schulkinder vor dem Trauerhaus und am Grabe, wobei alle drei Glocken läuteten. Die Leichenpredigten fanden immer noch in der Kirche statt. Es war üblich geworden, daß nur wenige Trauergäste in die Kirche gingen, während die Mehrzahl am Grabe erschien und dort dem Toten die letzte Ehre erwies. Kurzerhand verlegte man nun die Leichenpredigten an das Grab, um auch die „Ungläubigen“ an das Wort Gottes zu bringen.
Mit der Errichtung des neuen Friedhofes hörte auch die Beerdigung vom Trauerhause aus auf, denn die Gemeinde errichtete auf dem neuen Friedhof eine Trauerhalle, die allerdings primitiv war, nur zwei Särge aufnehmen konnte und in einem Nebengelaß die Unterbringung der Gartengeräte ermöglichte sowie dem Friedhofsgärtner einen kleinen Aufenthaltsraum bot.
Die Trauerfeiern fanden vor der Halle statt, das Trauergefolge war allen Unbilden der Witterung ausgesetzt. Mit dem neu angeschafften Leichenwagen fuhr Johannes Bauer die Toten zum Friedhof, eine Fahrt kostete anfangs 5,- Mark, für die Überführung eines Toten aus dem Hanauer Krankenhaus mußten 12,- Mark bezahlt werden.
Die Gemeinde hat sich stets bemüht, dem Friedhof einen würdigen Charakter zu geben. Mit Bäumen bestanden und vom Wald umrahmt, verdiente er den Namen „Waldfriedhof“. Das Heranziehen von Straßenzeilen und die Zurückdrängung des Waldes haben dieser würdigen Anlage viel von ihrem Reiz genommen, doch auch heute hebt er sich aus der Reihe anderer Gemeindefriedhöfe vorteilhaft heraus. Durch das Wachstum des Ortes wurden nach dem Zweiten Weltkrieg zwei kleinere Erweiterungen notwendig, die sich nach Westen und Norden erstreckten.
Im Jahre 1967 errichtete die Gemeinde am Rande des Friedhofes eine würdige Trauerhalle und kam damit einem lange gehegten Wunsch der Bevölkerung nach. Diese Halle kostete mit der Friedhofserweiterung 500.000,- DM. Der erste Tote, für den in dieser Halle eine Trauerfeier stattfand, war Herr Friedrich Städler, der am 22. November 1967 zur letzten Ruhe gebettet wurde.
Im Jahre 1970 übergab die Gemeinde eine neue Erweiterung des Friedhofes in Größe von 10.000 Quadratmeter ihrer Bestimmung. Der erste Tote, der hier seine letzte Ruhestätte fand, war der am 20. August 1970 beerdigte Herr Georg Alder.
Das am 27. Mai 1923 eingeweihte Ehrenmal für die Toten des Ersten Weltkrieges wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erweitert. Auf sechs Säulen sind die vielen Namen der Opfer zweier sinnloser Kriege verzeichnet.
Die großen Investitionen nach dem Zweiten Weltkrieg für den Friedhof und dessen Erweiterungen sowie den Bau der Halle, die laufenden Kosten für die gärtnerische Betreuung der Anlage sind zu solcher Höhe angewachsen, daß sie die Leistungskraft der kirchlichen Mittel überschreiten. So wurde auch in Bischofsheim, wie in vielen anderen Orten der Bundesrepublik, der Friedhof stillschweigend in die Obhut der Gemeinde gegeben, ohne daß dabei rechtliche Abmachungen vorgenommen wurden. Für die Kirche entfallen dadurch große geldliche Aufwendungen, und die Bürger wissen die vorbildlich gepflegten Anlagen bei der Gemeinde in bester Hand.
Einen kurzen Überblick über die Einkünfte der Bischofsheimer Pfarrer in zurückliegenden Zeiten gibt die nachfolgend aufgeführte „Competentz der Pfarr Bischofsheim" aus dem Jahre 1685, die wiederum im wesentlichen übereinstimmt mit einer Abschrift, die im Jahre 1660 von einer ebenfalls noch vorhandenen Aufstellung der Pfarreinkünfte aus dem Jahre 1615 erstellt wurde.
Der Bischofsheimer Pfarrer war für die damaligen Zeiten nicht schlecht besoldet, was einem der Herren gelegentlich einer Beschwerde über die Schmälerung seiner Bezüge auch von Amts wegen vorgehalten wurde. In der Hauptsache kamen die Einkünfte aus Naturalien, nur der geringere Teil wurde in Geld bezahlt.
Wieder und wieder müssen die Pfarrer Aufstellungen machen, um dem Konsistorium oder dem Landesherrn Auskünfte über ihre Einkommen zu geben. „Was ein jeder Beamter, Amtmann, Geistlicher und übrige Bedienstete an Besoldung in Geld, Früchten, Holz und Gebühren für Amtshandlungen zu genießen hat“.
Die verlangten Berichte werden umständlich und genau angefertigt, auch die kleinste Summe wird aufgeführt, zum Beispiel „ein Dritteil eines Hellers“.
In Kommentaren zu den einzelnen Positionen beklagen die Pfarrer sich häufig, daß die Ackerstücke in Wirklichkeit kleiner seien als angegeben, daß sie „wüst“ wären und nicht „gebaut“ werden könnten, daß sie wegen Nässe wertlos seien; daß in früherer Zeit gehäufte Achtel Korn als Besoldung geliefert worden seien, heute dagegen gestrichene Achtel und deshalb ein Verlust von 4 bis 5 Achteln entstände. Man beklagt ferner, daß die Stiftsherren aus Frankfurt entgegen alten Vorschriften sich neuerdings zuerst aus dem Weinzehnten ihren Anteil nähmen und nicht erst den Besoldungswein an die Pfarre lieferten. Früher habe der Pfarrer auch das Opfergeld erhalten, heute fließe es in den Kirchenbau (Kirchenkasse). Steten Ärger gab es auch mit dem Pächter der Schafweide („Schäfereibeständer“). Dieser hatte von jedem Lamm drei Heller an den Pfarrer zu zahlen, hielt sich hier aber nur Hämmel, von denen er nichts zu zahlen hatte. Schließlich verfügt das Amt, daß der Schäfer zwei Drittel der Jungtiere an Lämmern zu halten habe und nur ein Drittel an Hämmeln. Weiter klagten die Pfarrer darüber, daß sie für Kindtaufen keine besondere Gebühr erhielten.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg sind viele Pfandscheine und Zahlungsverpflichtungen verlorengegangen. Viele Kirchenäcker wurden nach dem Krieg durch die Zentgrafen verkauft, um die schweren Schäden an der Kirche zu beheben. Wegen der Geldknappheit erhielt man oft nur Schleuderpreise. Viele Äcker waren völlig verwildert, Hecken und Bäume standen darauf, es kostete viel Geld und Arbeit, um die Acker wieder zu kultivieren.
Da die Pfarrer von sehr vielen Grundstücken den Zehnten erhielten, waren sie gezwungen, bei sämtlichen Vererbungen und Verkäufen genauestens Buch zu führen über die jeweiligen Nutznießer. Die Kirche führte daher so eine Art Katasteramtsarbeit durch.
Es gab häufig Ärger mit späteren Besitzern der Grundstücke, die ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen wollten. Im Jahre 1724 beschwerte sich der Pfarrer Crehs bei der Rentkammer über den Ziegler Ebert aus Bischofsheim, der sich bei der Auszehntung des Krautes und der Rüben ungebührlich benommen habe und den Zehnten nicht zahlen wolle. Das Amt gibt dem Pfarrer recht, dieser solle das Schreiben des Amtes dem Ebert vorzeigen.
Aber so ganz glatt scheint die Sache nicht gegangen zu sein, denn am 26. Juli 1728 kam vor dem Gericht in Bergen ein Vergleich zwischen dem Pfarrer und dem Ziegler zustande: Der Ziegler Johannes Peter Ebert wird von seinem bei der Ziegelhütte gelegenen anderthalb Morgen großen Land den kleinen Zehnten entrichten und jährlich auf Martini 15 Albus (der Albus zu acht Pfennig gerechnet) zahlen. Wenn er aber oder seine Nachkommen auf diesem Gut welsche- oder zahme Hühner, Enten, Gänse Spanferkel und was sonst noch in den Blut-zehnten gehört ziehen würden, sie dann wie die anderen Einwohner auch von jedem Lamm drei Pfennig entrichten wollen.
„Aufstellung aller Pfarrgefälle, welche zur Zeit jährlich auf die Pfarre Bischofsheim entfallen, aufgesetzt und dem Reformierten Konsistorium übergeben, den 12. August des Jahres 1685. Von Johann Karl Hatzmann, Pfarrer daselbst
1.) 40 Achtel Korn aus dem Zehnten zu Bischofsheim, die die Kollatoren im Bartholomäusstift zu Frankfurt, ehe sie die Zehntfrüchte nach Frankfurt fahren, ins Pfarrhaus mit gestrichenem Frankfurter Maß zu liefern haben
2.) Ein Achtel Hafer liefern die Kollatoren aus dem Zehnten, damit ein Pferd gefüttert wird für die Weinernte („im Herbst“) oder wenn der Amtmann des Stifts zu Pferd nach Bischofsheim kommen will
3.) Ein Fuder Roggenstroh kommt aus dem Pfarrzehnten. NB. Früher gab es noch ein Fuder, teils für die Dächer im Pfarrhof, teils für die Schreibern, Bottenträger, Kelterleuten bei der Weinernte, damit sie darauf liegen können
4.) 1½ Teil hat der Pfarrer am Gewinn des Zehnten. Davon wird ihm das halbe Teil von den Zehntern gedroschen und in allem frei gehalten, daß ganze Teil muß er helfen dreschen und alle anderen Kosten tragen. NB. Hierfür ist der Ort in vier Teile aufgeteilt. Es sind in einem Jahr nicht mehr als 12 oder 13 Pächter gewesen und der Pfarrer hat an allerlei Früchten bis zu 15 oder mehr Achtel bekommen. Jetzt aber sind es oftmals 30 Pächter, aber der Pfarrer kann über zwei Achtel nicht hinauskommen.
5.) 10 Ohm reiner Wein ergeben sich jährlich aus dem Zehnten NB. Früher hat man dem Pfarrer die 10 Ohm aus dem ersten Most aus der Kelter gegeben, ehe man den Kollatoren etwas nach Frankfurt lieferte. Seit einigen Jahren aber fahren sie zuerst den Wein nach Frankfurt und geben dem Pfarrer, was sie wollen.
6.) Zwei Morgen Weingarten hat die Pfarr, 3½ Ruthen groß, die am Mainzer Brunnen liegen, und 4½ Ruthen im Kissel; sie sind ausgesteint, der jetzige Pfarrer hat sie wüst gefunden und viele Jahre wüst gehabt, bis er sie endlich auf seine Kosten in Bau gebracht hat.
7.) Vier Placken Gras und Holz, die ausgesteint sind. Davon ist ein Viertel im Gärtel, welches der jetzige Pfarrer umgepflügt hat, ebenso ein gar kleines Stücklein dort mit zwei Nußbäumen neben dem Gemeindeweg, ein Viertel ungefähr bei dem Hochstädter Ried neben Lorentz Kaisers Erben, und 32 Ruthen oben im Langen See, welche die Gemeinde im Jahre 1588 der Pfarre hat geben müssen, weil sie in diesem Jahr ein Stück von einem Pfarracker zur Landstraße genommen hat
8.) Der Pfarrer hat den Nutzen auf dem Kirchhof
9.) In alten Zeiten gab man dem Pfarrer daß Opfergeld und den Zehnten von den Kälbern. Das ist aber nunmehr in Abgang gekommen. aber man muß dafür dem Pfarrer all sein Vieh von Hirtenlohn frei halten, und er darf so viel Vieh treiben wie er will
10.) Wenn Mastung im Wald war, hat man den Pfarrer zwei Schweine frei lassen, aber in der jetzigen Zeit läßt man ihn nicht gern eine frei treiben
11.) Den Kleinen Zehnten hat der jeweilige Pfarrer allein zu genießen. Aber er muß bei der Weinlese dem Stiftsherren, der die Ernte einsammelt, und den Schreibern, Bottenträgern und Kelterleuten Kraut und Zuber geben, so viel sie zum Kochen nötig haben. Desgleichen muß er den Stiftsherren bei der Weinernte Holz zum Kochen geben, damit sie sich ein warme Stube machen können, und ein Bettdecke. Zum kleinen Zehnten gehören Kraut, Rüben, Flachs, Heu und Obst (Äpfel, Birnen, Nüsse, Gänse, Hühner, Ferkel und desgleichen. NB. Von jedem Lamm nimmt der Pfarrer drei Heller.
12.) Zwei Teil hat der Pfarrer in der Almende an Gras und Holz. Aber in der jetzigen Zeit, wo vom Zentgraf und Bürgermeister großes Holz zum Nutzen der Gemeinde verkauft wird, will man dem Pfarrer nichts geben.
13.) Einen Wagen Heu, soviel vier Pferde ziehen können, hat ein Pfarrer auf dem Breul zu erhalten. Die Nachbarn, die auf der Breulwiese Gras mähen dürfen, müssen das Gras dürr und trocken machen, eine Nacht auf Haufen stehen lassen und danach dem Pfarrer sein Teil heimfahren lassen auf ihre Kosten.
18 Gulden geben die Kollatoren zu Frankfurt nach altem Brauch und Herkommen
20 Albus 2 Heller geben im Namen der Gemeinde die Bürgermeister für 10 Gulden und ein halbes Viertel Wein nach altem Herkommen
2 Albus Andreas Braaß von einem Garten im Gärtel neben Sebastian Reich und Philips Kopsen Erben vor dem Grundstück des Peter Heuser, des alten Zentgrafen
2 Albus Andreas Adami vom Weingarten im Luch neben Rupert Eigen zu Hanau so das Grundstück Richtung Hochstadt hat. Genau so viel gibt er von seinen Vater Henrich Adami.
Andreas Engelhardt
11 Heller vom Acker im Sand neben Johann Carlens Kindern, von Andreas Kaufen her.
7 Heller und einem halben Heller zahlt vom Garten im Gärtel neben Caspar Braas, Johann Schaub zu Köbel hat den ganzen Teil und auch so viel von Urban Schmitt her 12 Heller. Von einem Weingarten auf der Beune neben Görg Fischer von Urban Schmitt her, einst Adam Sugert (?)
1 Heller von einem Geheck (Bienenbrut?) in den Stumppen neben Johann Schaub, so das Gegenteil hat, und auch so viel gibt von Urban Schmitt, einst Velten Reh
6 Heller nochmals vom Geheck in den Stumppen neben Jeremias Ebert und Johann Schaub, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Urban Schmitt
4½ Heller vom Garten im Fahrendt oder Brückl neben Johan Becht, das Gegenteil hat Johann Schaub und gibt auch so viel.
Andreas Reich
3 Heller vom Geheck in den Stumppen, neben Clos Jöckels Wittwe, und Jacob Braueß Erben, von Johann Köbel
3½ Heller und der vierte Teil eines Hellers, vom Weingarten im Luch bei Clos Jöckels Witwe, die das Gegenteil hat und auch so viel gibt von Hans Bernhard
13½ Heller vom Garten im Gärtel, neben Sebastian Reich, der auch viel hat und nach gütlichem Vergleich 14 Heller gibt von Johann Reich.
Andreas Ebert
1 Gulden vom Weingarten auf der Beune, neben Engelbert Ruel, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Andreas Ebert
1 Albus von einem Geheck neben Geisers Hanß Wiese, von Peter Heuser, dem alten Zentgrafen, einst Jacob Heuser.
Andreas Schereich
4 Heller vom Weingarten im Luch, stößt auf den Windecker Weg. Grögorius Wörner, Philipß Wörner und Rup Wörner hat jeder so viel und gibt auch jeder 4 Heller, von Daniel Wörner, einst Stephan Christ.
Adam Schrantz
3 Heller vom Geheck in den Stumppen, von Johann Bechts Kindern
3 Heller abermals vom Geheck in den Stumppen, vor Johann Bechts Kindern
Conrad Seipel Witwe
3½ Heller vom Weingarten im Luch bei Herrn Farans Erben und Clos Jöckels Witwe, neben Henrich Lerch, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Baltasar Götzes Witwe
Bastian Reich
3 Gulden von seinem Haus auf dem Pflaster neben Hans Henrich Glaser und Johann Braas.
14 Heller vom Garten im Gärtel neben Andreas Reich, der das Gegenteil hat und nach gutwilliger Vergleichung 13½ Heller, von Johann Reich.
Clos Jöckels Witwe
6 Gulden von ihrer Hofreite bei der Kirche neben Lorentz Kaiser und Johann Becht dem Jungen, einst Hans Ciro
2 Albus vom Weingarten auf der Beune neben Urban Schmitts Erben und Thomas Eigen Müllers Erben
3½ Albus vom Weingarten im Luch bei Andreas Reich, der das Gegenteil hat, und gibt auch so viel von Hans Bernhard
10 Heller vom breiten Weingarten im Euler neben Rup Weimars Erben und Jacob Reuls Erben, einst Hans Ciros Witwe
2 Gulden 4 Heller von 1½ Viertel Weingarten im neuen Berg neben Hans Henrich Glaser, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Hans Ciros Witwe
12 Heller vom Garten am Berger Weg neben Hans Kaisers Erben und Philips Kapsens Erben, von Johann Juckeln.
Clos Weber
3 Gulden vom Acker im Äppelsgrund bei Engelbert Schernick und Philipp Kaisers Erben, die auch 3 Heller geben, neben Görg Schernick, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Gerlach Jüngling.
Erhardt (?) Kaiser
6 Heller vom Garten am Fahrendt neben Erohmi (?) Krebsens Erben und Peter Fischer, von Hans Kaiser.
12 Heller vom Acker im Äppelsgrund neben Michael Reichen, von Hans Kaiser.
Ennerß Adami
7½ Heller vom Weingarten im Lug neben Clos Jöckels Witwe und Engelbert Bernhards Erben, von Johann Seipp.
4 Heller vom Garten am Berger Weg neben Johann Carlens Kindern, welche vom Ihrigen 1½ Heller geben, und bei Hans Krebs, der von dem Seinigen 1½ Heller gibt, von Johann Seipp.
Engelbert Ruell
1 Gulden vom Weingarten auf der Beune bei Michael Assemer, neben Andreas Ebert, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Andreas Ebert.
1 Gulden vom Weingarten auf der Beune neben Börg Fischer, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Jacob Ruell einst Andreas Köbell.
Engelbert Schernick
11½ Heller von einem Acker im Äppelsgrund, von Andreas Schernick
3 Gulden vom Acker im Äppelsgrund neben Caspar Jüngling
N.B. Diese beiden Äcker sind jetzt ein Acker, der 4 Gulden 1½ Heller ergibt
Börg Schernick (Jörg?)
3 Gulden vom Acker im Eppelsgrund bei Philipp Kaps‘ Erben, die 3 Gulden geben, neben Clos Weber, der das Gegenteil hat und auch 3 Gulden gibt.
Börg Fischer
1 Gulden von 15 Ruthen Weingarten auf der Beune neben Engelbert Ruell, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Andreas Köbels Witwe
1½ Heller vom Geheck in den Stumppen neben Hans Assemer, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt
6 Albus vom Weingarten auf der Beune neben dem Gemeindeweg und Andreas Engelhardt vor Hans Feuster
2 Albus vom Weingarten auf der Beune neben Andreas Kaisers Erben und Philipp Assemer, von Hans Feuster
2 Heller nochmals von einem Weingarten auf der Beune neben Martin Wetzels Erben, von Philipp Kops.
Gerlach Jünglings Witwe
3 Gulden von einem Hofreitplacken in der Niedergasse neben Johann Seipps Erben und Michael Reich. Cloß Webers Haus steht auf einem Teil von Philipp Kopf, im Jahre 1662 ertauscht, einst Han Rinelt (Kinelt?).
Grögorius Wörner
4 Heller vom Weingarten im Luch neben Andreas Schernick, der auch so viel hat und gibt, desgleichen Philipp Wörner und Rup Wörner, von Daniel Wörner einst Stephan Christ.
Hans Assemer
11½ Heller vom Acker im Äppelsgrund neben Lorentz Reus von Clos Assemer
1½ Heller vom Geheck in den Stümppen, neben Görg Fischer, die das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Jacob Ruell einst Andreas Köbell
2 Heller vom Kappesgarten im Eulner neben Johann Seipps Erben von Jacob Ruell.
Hans Börg Christen
9 Gulden 6 Heller von 3 Viertel Weingarten im Newenberg bey Clos Jöckels Witwe von Hans Jung
9 Heller vom ½ Viertel Weingarten im Luch neben Peter Fischer.
1 Heller von ¼ Weingarten im Eulner neben Engelbert Ruell und Philipp Braase, der das Gegenteil hat und auch 1 Heller, von Erohmo Krebs
1½ Heller vom Weingarten am Berger Weg bei Johann Seypps Erben neben Michael Reich und Johann Carlens Kindern, die das Gegenteil haben und auch so viel geben
1 Gulden vom Weingarten auf der Beune neben Johann Becht des Jungen und Johann Carlens Kindern, die das Gegenteil haben und auch so viel geben, von Erohmo Krebs einst Cuntz Biber.
Henrig Adams Witwe
3 Albus 2 Heller vom Weingarten im Luch neben Rupert Eigen.
2 Albus vom Weingarten auf der Beune neben Philipp Kaps‘ Witwe und Peter Ebert von Balthasar Götz
3½ Heller vom Weingarten im Luch neben Conrad Seippels Witwe, die auch so viel gibt, von Balthasar Götz‘ Witwe.
Henrich Glaser
2 Gulden 4 Heller vom Weingarten im neuen Berg neben Clos Jöckels Witwe, die das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Clas Jöckel, einst Hans Cro.
Hans Sees Erben
15 Heller von einem Stück Garten in der Obergasse und liegt in Wendel Fritz‘ großen Garten, die Hälfte gehört jetzt Wendel See, die andere Hälfte Andreas See
7 Heller von ungefähr 8 Ruthen Weingarten auf der Beune neben Hans Jacob Kochs Erben und Michael Assemer, gehört jetzt der Witwe, die Adam Schrantz geheiratet hat.
Johannes Ruell
7½ Heller vom Weingarten im Luch neben Philipp Assemer, der es im Jahre 1684 wüst von Herrn Keller Janus zu Bergen angenommen hat
Johann Becht der Jung
2 Gulden vom Weingarten auf der Beunen neben Hans Krebs und seinem Vatter Johann Becht, von Engelbert Buse.
Jacob Ruell
1 Gulden für 15 Ruthen Weingarten auf der Beune neben Görg Fischer, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt von Andreas Köbels Witwe
6 Heller vom Garten im Farrendt, neben Johann Carls Kindern, die auch 6 Heller geben von Johann Seipp.
Johannes Lerch (Lörch)
2½ Heller vom Garten am Berger Weg neben Wendel Fritz, von Hans Glaubt zu Köbel.
Jeremias Ebert
2 Gulden vom Weingarten auf der Beune bei Erohmi Krebs‘ Erben, von Engelbert Bernhardt.
Johannes Seipp
3½ Heller vom Weingarten im Luch neben Johannes Bernhard, der von dem Seinigen 4½ gibt, von Engelbert Bernhardt einst Samuel Judt in Frankfurt.
Johannes Weissart (Neissart?)
6 Albus von seinem Haus in der Hintergasse neben Hans Jacob Ebert und Enners Adam, von Johannes Seipp gekauft.
Johann Diepfer
12 Heller vom Garten im Gärtel, von Velten Honig
4½ Heller vom Garten im Gärtel von Velten Honig; diese zwei Gärten sind jetzt einer und liegen neben den Pfarrgärten.
Johann Becht des Alten Erben
5 Heller von ungefähr 15 Ruthen Weingarten im Luch neben Herva (Henva) Jean in New Hanau, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt.
1½ Gulden Pension auf Gregoriustag, vom erwähnten Weingarten des Michael Assemer als Miterben, obwohl er kein Teil hat an diesem Weinberg, gibt er gleichwohl nach gütlichem Vergleich auch 1½ Gulden (der alte Becht und Michael Assemer als Erben haben geteilt), Herva Jean gibt auch laut alten Registern von dem Seinigen 3 Gulden
1 Batzen vom Placken am Berger Weg neben Michael Assemer von Niclas Becht.
Johann Rohrbach des Jungen Witwe
1 Gulden von Wingerten auf der Beune neben Johann Rohrbach zu Hanau, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, jetzt Johannes Buß.
5 Albus Pension vom Acker am Eselsweg. Es zahlen Peter Maier und Johann Rohrbach zu Hanau, jeder hat gleich viel und gibt auch so viel von Johann Rohrbach dem Alten
1 Heller und der dritte Teil eines Hellers vom Geheck im Fischer. Es zahlen Peter Maier und Johann Rohrbach zu Hanau, jeder hat gleich viel und gibt auch so viel, von Johann Rohrbach dem Alten.
Johannes Bernhardt
4½ Heller vom Weingarten im Luch neben Johannes Seipp, der das Gegenteil hat und 3½ Heller gibt von Engelbert Bernhard.
Johannes Braaß
1 Gulden vom Viertel Holz in den Stümppen neben Herrn Famans Erben, von Engelbert Voltz.
Hans Jacob Kochs Witwe
2 Gulden 1 Heller von ½ Viertel Weingarten auf den Beune neben Philipp Assemers und Hanß Seen Erben, von Johannes Koch
6 Gulden von ihrer Hofreite in der Hintergasse, neben Andreas Adami und Johann Diescher, von Lorentz Reuser zu Hanau.
Michael Reich
1 Albus vom Viertel Weingarten im Steinsatz neben Niclas Kops, von Jacob Braun, einst Peter Ebert.
Michael Kaus‘ Witwe
12 Heller vom Acker im Äppelsgrund neben Lorentz Reuser und Michael Assemer, von Andreas Kaus
6 Heller vom Garten am Fahrend neben Philipp Schmitt, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Andreas Kaus
1 Gulden vom Weingarten im Luch neben Hans Henrich Glaser, von Philippß Schmitt, einst Han Bull zu Hochstadt.
Michael Assemer
2 Albus vom Weingarten auf den Beune neben Clos Jöckels Witwe, einst Niclas Becht
1½ Heller vom Acker im Äppelsgrund von Andreas Schernick, einst Velten Honig.
Diese zwei Äcker sind jetzt ein Acker und liegt neben Lorentz Reuser
3 Gulden vom Garten am Kirchhof, von Velten Honig, einst Clompen Hans
1½ Gulden wegen eines Weingartens im Luch, den Johann Becht der Alte hat, und beide haben als Erben sich so verglichen, daß jeder von den 3 Gulden Pension 15 Heller geben solle, Herva Jean zu Hanau gibt von dem Seinigen auch 3 Gulden Pension und 5 Heller Zins.
Niclas Kaps
2 Heller von ½ Viertel Weingarten im Steinsatz neben Michael Reich, von Andreas Ebert.
Johann Carlens Kinder
1 Gulden vom Weingarten auf der Beune neben Hans Krebs, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Erosmo Krebs 1½ Heller. Vom Garten am Bergweg bei Johann Seipps Erben, die vom Ihrigen 4 Heller geben, neben Hanß Krebs, der auch so viel hat und so viel gibt von dem Erosmo Krebs
2 Albus vom Acker im Sand so ungefähr ein Viertel, ist neben Andreas Engelhardt, der von dem Seinigen 11 Heller gibt, von ihrem Vater
6 Heller vom Garten am Fahrend neben Jacob Ruell, der von dem Seinigen auch 6 Heller gibt, von ihrem Vater.
Johann Carl Hatzmann, Pfarrer
4 Gulden 6 Heller vom Placken, der ungefähr 3 Viertel groß ist, am Berger Weg. Diesen Placken haben mir die Ältesten im Jahre 1684 zur Verfügung gestellt, weil meine Zinsen ausstanden, damit ich ihn, weil er abgestorben war, in Bau bringen und in Zukunft soll mein Nachfolger die Zinsen ausrichten.
Erben des alten Zentgrafen Peter Heuser
3 Heller vom Geheck in den Stümppen, einst Jacob Heuser.
Erben Philipp Kops des Alten
1 Albus vom Garten im Gärtel von Hans Seel dem Alten
2½ Gulden vom Acker im Äppelsgrund von Elisabeth Closcher, Eikes (?) Witwe
1 Gulden vom Garten am Fahrend bei Philipp Schmitt neben Engelbert Buses Erben
2 Albus vom Weingarten auf der Beune neben den Erben von Balthasar Götzes Witwe, die das Gegenteil haben und auch so viel geben
2 Heller vom Geheck im Fischer neben Urban Schmitz, die auch so viel haben und soviel geben, von Adam Ruell
3 Gulden vom Acker im Äppelsgrund, der gemeinsam ist Görg Schernick, Clos Urban und Engelbert Schernick; jeder gibt 3 Gulden.
Philipp Kapp
6 Heller vom Garten im Fahrendt neben Hans Assemer und den Breulwiesen, von Jacob Braun.
Philipp Wörner
4 Heller vom Weingarten im Luch neben Gregor Wörner, der das Gegenteil hat, desgleichen Andreas Schernick, Rip Wörner und jeder 4 Heller gibt, von Daniel Wörner.
2 Albus von einem Weingarten auf der Beune, liegt aber noch wüst, von Adam Schrantz‘ Sohn gekauft.
Peter Heuser
4 Gulden 1 Heller vom Acker am Berger Weg neben Sebastian Reich, von Jacob Hofmann zu Hanau im Jahre 1684 gekauft, einst Peter Heuser, der alte Zentgraf.
Philipp Schmitt
6 Gulden vom Garten am Fahrendt neben Michael Kaus‘ Witwe, die das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Andreas Kaus
4 Albus vom Weingarten auf der Beune neben Görg Fischer, von Andreas Kaus.
12 Heller vom Garten an der Tränk neben dem Gemeindeweg, von Andreas Kaus, jetzt Johannes Buß.
Philipp Braaß
1 Heller von ½ Weingarten im Eulner neben Hanß Krebs, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Erohmo Krebs.
Peter Fischer Zentgraf
6 Heller vom Garten am Fahrendt neben ihm selbst vom Görg Fischer, seinem Vater.
1 Gulden vom Garten am Fahrendt, von Peter Heuser.
1 Gulden vom (Garten) am Fahrendt und diese 2 letzten Gärten, jetzt einer und liegt neben Caspar Braas und Andreas Kaus‘ Erben, von Peter Heuser alle beide.
Peter Maier
1 Heller und den dritten Teil eines Hellers vom Geheck im Fischer, stößt auf Herrn Famann, Ursula Rohrbach und Johann Rohrbach zu Hanau haben jeder so viel und geben auch so viel, von Johann Rohrbach dem Alten.
5 Albus Pension vom Acker am Eselsweg, dabei Ursula Rohrbach, Johann Rohrbach zu Hanau, jeder so viel hat und auch soviel gibt, von Johann Rohrbach dem Alten.
Rup Wörner
4 Heller vom Weingarten im Luch neben Gregor Wörner, desgleichen Philipp Wörner und Andreas Schernick jeder so viel hat und so viel gibt, von Daniel Wörner.
Rup Weissarts Erben
4½ Heller von ½ Viertel Geheck in den Stümppen, einst Cloß Kuhls Witwe.
Wendel Fritz
7 Gulden 5 Heller von seiner Hofreite in der Obergasse neben dem Haingraben und Johannes Ruell, von Andreas Krämer.
1½ Heller vom Garten am Berger Weg neben Michael Assemer.
18 Heller vom Garten am Berger weg neben Michael Assemer, von Andreas Krämer.
14½ Heller vom Weingarten im Neuen Berg neben Michael Jöckels Witwe, heute neben Henrich Glaser, von Andreas Krämer.
Hanauer Zinsen
1 Gulden Johann Rohrbach der Junge in New Hanau vom Weingarten auf der Beune neben Ursula Rohrbach, die das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Johann Rohrbach dem Alten.
5 Albus Pension vom Acker am Eselsweg, von Ursula Rohrbach, Peter Maier, hat jeder gleich viel, er gibt auch so viel, von Johann Rohrbach dem Alten.
1 Heller und der dritte Teil eines Hellers vom Geheck im Fischer bei Herrn Famann, Ursula Rohrbach und Peter Maier, hat jeder gleich viel und gibt auch so viel, von Johann Rohrbach dem Alten.
Lorentz Kaiser
12 Heller vom Acker im Äppelsgrund neben Hans Assemer, welcher von seinem 11½ Heller gibt.
Rupert Eigen
2 Albus vom Weingarten im Luch neben Andreas Adami, der auch so viel hat und so viel gibt, von Henrich Adami.
Herva Jean pedit
½ Gulden vom Weingarten im Luch bei Johann Becht dem Alten, der auch so viel gibt, von Hans Kaiser.
3 Gulden Pension auf den Gregoriustag von dem oben erwähnten Weingarten.
2 Gulden von 30 Ruthen Weingarten auf der Lödengasse von Hans See dem Alten, einst Hans Wilhelm.
2 Gulden von 30 Ruthen Weingarten auf der Lödengasse, von Hans Jöckels Witwe, und stecken diese 30 Ruthen in den 11/4, die er an Hans See verkauft hat.
Frankfurt Herrn Jacob Famans Erben
1 Albus vom Geheck im Fischer, von Herrn Thebitz einst Hans Kaiser.
4 Heller vom Geheck im Fischer, von Herrn Thebitzen einst Hans Kaiser.
12 Heller vom Acker im Äppelsgrund, von Herrn Thebitz, einst Hans Kaiser.
5½ Heller vom Weingarten hinter der Mühle, von Herrn Thebitz einst Hans Kaiser.
5½ Heller vom Weingarten nochmals hinter der Mühle, von Herrn Thebitz, Köbel.
Jacob Schaub
7 Heller und einen halben Heller halb (holbt?) vom Garten im Gärtel neben dem Pfarrgut, Andreas Engelhard hat das Gegenteil und gibt auch so viel, von Urban Schmitt her.
4 Albus vom Weingarten auf der Beune neben Michael Kaisers Witwe.
2 Albus vom Weingarten auf der Beune neben Clos Jöckels Witwe, von Urban Schmitt.
1 Heller vom Geheck in den Stumppen neben Andreas Engelhardt, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Urban Schmitt.
6 Heller vom Geheck in den Stumppen neben Andreas Engelhardt, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Urban Schmitt.
5 Heller vom Garten am Fahrendt neben Görg Fischer, Andreas Engelhardt hat das Gegenteil und gibt auch so viel, von Urban Schmitt.
Es folgen die unständigen Zinsen, die in der jetzigen Zeit nicht anfallen wollen:
6 Heller Velten Kauß vom Geheck im Fischer neben Velten Böltingen.
6 Heller Velten Böltingen vom Geheck im Fischer neben Johann Kauß.
7½ Heller Niclas Wirsing vom Weingarten im Luch mit Adam Rueln so stam ist (?)
12 Heller Clos Schernicks Witwe vom Geheck im Fischer neben Herrn Famann.
4½ Heller Heil Kitziger vom Geheck in den Stümppen neben Rup Weissarts Erben.
3 Albus Stoffel Völp zu Bergen, vom Weingarten im Loch.
4 Heller Clos Reich vom Weinberg im Steinsatz.
7 Gulden 2 Heller Pension, Hans Edler. Die Wederpfand liegen in der Hochstädter Gemarkung, als 1 Viertel Acker im Kleburger und 1½ Ruthen Pflanzland auf dem Forst neben Johannes Burger.
13½ Heller Pension, Curt Haaß zu Hochstadt.
13½ Heller Michael Burger, ist auch Pension, Curt Haaß gibt auch so viel.
Hans Ulrich, hat jährlich an die Pfarre gegeben:
2 Albus vom Weingarten auf der Beune.
½ Gulden Pension auf den Tag der Reinigung Marias.
7 Gulden 2 Heller Pension auf Barbaratag.
NB. Hans Ulrich ist vor langer Zeit gestorben und nach dessen Tod hat sich Henrich Adami als Erbe ausgegeben, hat auch die Güter, so viel hat finden können, zu sich gezogen, daher hat er ihm obige Zinsen und Pensionen bei Erneuerung (?) der Pfarrzinsen 1660 lassen zuschreiben, diese auch eine Zeit lang entrichtet, nach dem Tod Henrich Adams aber wollen dessen Erben den erwähnten Zins und die Pension nicht mehr entrichten, und wirft er allerlei nichtige Ausflüchte ein, es muß deswegen vor dem Amt zu Bergen ausgemacht werden.
XV. Soll ein Pfarrer in den drei Feldern 35 Morgen Pfarräcker haben, es sind aber schwerlich so viel, es ist kein Ackerbuch vorhanden, daß man nicht eigentlich wissen kann, was ein jeder Acker an der Zahl halte, jedoch aber sind sie ausgesteint und liegen in der jetzigen Zeit nach folgender Weise und halten ungefähr alles.
Acker im Mainfeld
1½ Viertel hinter dem alten Dorf neben der Strasse und Herrn Famann.
3½ Viertel oberhalb der Froschtränke neben der Hochstädter Gemarkung.
½ Morgen am Dörnigheimer Weg neben Caspar Braase.
5 Viertel auf dem Sandhügel am Dörnigheimer Weg neben Johannes Ruell.
½ Morgen daselbst, zieht durch den Dörnigheimer Weg neben Wendel Fritz.
½ Morgen, zieht durch den Dörnigheimer Weg, der vom Wartbaum herauf geht, neben Engelbert Schernick und Johannes Seipp.
3 Viertel, zieht durch den obersten Rumpenheimer Weg, der oberhalb dem Seif hingeht, neben Andreas Kops und Jeremias Ebert.
½ Viertel ist ein Anwender und zieht durch das Seiff neben Caspar Braase.
2 Morgen im Dörnigheimer Weg, ist ein Anwender.
ebenso ein sehr schmales Äckerlein daselbst, zieht durch den Dörnigheimer Weg zur Wibeles zu, und stößt auf die oben erwähnten 2 Morgen neben Engelbert Schernick.
2 Morgen, sind aber klein, im Lienes, ist ein Anwender neben Ursel Rohrbach.
3 Viertel nochmals dort, liegen jetzt wüst, stoßen hinten auf das Dörnigheimer Feld, vorn auf oben erwähnte 2 Morgen neben dem Stück für die Hanau Schule, oder Kellerin.
9 Viertel oberhalb dem Zimmersee, neben dem Weg und Caspar Brasse.
NB. Zieht längs des vordersten Rumpenheimer Wegs
½ Morgen am oben erwähnten Rumpenheimer Weg neben Michael Assemers Erben. Ein wüster Acker in dem Hoch neben dem langen See.
3 Viertel auf dem Wartbaum neben Herrn Famann.
Acker im Underfeld
3½ Viertel bei der alten Brücke neben dem Weg und Andreas Ebert.
3 Viertel am Gräsigsten Weg, stößt auf den Weg und auf das langen See neben Michael Reich.
2 Morgen Acker, die jetzt Hecken und Gesträuch sind und wegen großer Nässe nicht können gebaut werden neben dem Leichholz und Johann Braase, stoßen auf den Stümpgraben.
3½ Viertel im Kleinen Oberfeld neben Lorentz Reusens Erben.
Acker im Bornfeld
½ Morgen oberhalb des Weingartens im Sand neben Hans Sees Erben.
3 Viertel in den Waidengärten neben Johannes Bernhardt.
½ Morgen am Bornberg neben Peter Heusers des alten Zentgrafen Erben.
1½ Morgen im Haingrund, zieht durch den Gronauer Weg neben dem Landgraben und ist ein Anwender.
1 Viertel Acker im Haingrund, ist auf beiden Seiten ein Anwender, Herrn Famanns Grasacker stößt darauf.
1 Viertel nahe bei obigem, ist auch ein Anwender und zieht durch den Gronauer Weg
9 Viertel an der Seiten am Haingrund, neben dem Ram und Peter Heusers des alten Zentgrafen Erben.
½ Viertel oben im Haingrund, stößt auf das Berger Feld neben Johann Maick und Philipp Schmitt.
3 Viertel Acker 1 Morgen ledig aller Pflichten oberhalb der Abenwiese neben Peter Fischer Zentgraf.
Acker im großen Oberfeld
½ Morgen an der Dorfelderbach oberhalb dem Schild neben Philipp Braase.
½ Viertel nahe bei obigem, Jacob Brauns Erben.
3 Morgen auf dem Schilt neben Michael Bauscher ist ein Anwender.
1½ Viertel am Eselspfad neben Michael Assemers Erben und Erhard Kauser.
Acker, die in der Hochstädter Gemarkung liegen und zu obigem Feld gehören:
1½ Viertel hinter der Wiblos neben dem Landgraben und Andreas Schmitt zu Hochstadt, liegen derzeit wüst und stehen voran Hecken, können auch nicht wegen Nässigkeit zum Teil gebaut werden.
3 oder 4 Morgen sollen in der Wüstenei hinter der Wieblos oder dem Kahlenberg liegen, sind an die 60 Jahr nicht im Bau gewesen, weil sie auch niemand kennen wären sonsten wachst in Bau zu bringen, wen man sie erfragen könnte (?)
XVI. Von einer Proclamation und Copulation 15 Albus
XVII. Von einer Leichenpredigt 15 Albus
Von einer Kindtaufe nichts
Finis aller Pfarr-Gefälle zu Bischofsheim“.
17. und 18.Jahrhundert
Die Kirche und die Presbyter in den Jahren 1650 bis 1690: Die Mitglieder des Kirchenvorstandes sind die Presbyter. Es war eine große Ehre ihnen anzugehören. Sie mußten vorbildlich leben und konnten Strafen gegen Bürger aussprechen. Wenn ein Presbyter fluchte, wurde er entlassen. Die Bürger erhielten Geldstrafen, wenn sie gegen die Kirchenordnung verstoßen hatten. Strafbar waren zum Beispiel Kritik an der Kirche und Entheiligung des Sonntags. Ab 1870 ließ die strenge Einhaltung der Kirchengesetze dann nach und wurde bis zur Mitte des folgenden Jahrhunderts völlig vergessen.
Am 11. Mai 1695 schlug der Blitz in den Kirchturm ein. Das Gewitter tobte 17 Stunden lang. Gewaltige Wassermassen stürzen nieder, Kinzig und Main treten über die Ufer.
Die Kirche bekam 1705 für ihren Turm eine neue Glocke. Kreuz, Kugel und Hahn auf dem Kirchturm wurden 1884 erneuert
Im Jahr 1706 hatte der Ort 432 Einwohner und 21 Kinder wurden getauft.
Eine „frey Schul“ (eine kostenlose Schule), wurde 1713 geschaffen, deren Kosten sich Gemeinde und Kirche teilten.
(1460 Johann Symon, Pfarrer zu Bischofsheim)
1549 Heinrich Pfleger
1555 Conrad Ruel (Reuel)
1558 Henricus Heinius
1582 Wilhelmus Menger
1587 Engelbertus Göbel
1596 Johannes Nebius
1602 Jacobus Heuserus
1624 Copraetus Ammon
1632 Johannes Junius Inspector Classis [der Pfarreiklasse, heute Dekanat)
1636 Johannes Cressius
1663 Carolus Hatzmannus
1690 Johannes Cressius
1724 Benjamin Frey
1769 Elias Fridericus Brand (60 Jahre Pfarrer)
1830 Ludowicus Christophorus Jung
1837 Johannes Henricus Hartmann
1859 Ernst Sopp (Pfarrverweser)
1859 Emil Schäfer (Pfarrverweser)
1868 Johann Valentin Albusach
1879 Heinrich Philipp Hartmann
1899 Gustav Ganhs
1909 Theodor Wagner
1937 Karl Burhenne
1949 Karl Burhenne
1960 Wolfgang Köster
1966 Helmut Siebert
1969 Hartmut Käberich (2. Pfarrer)
Pfarrer
Erarbeitet von Inge Mankel (Bischofsheim), vor allem nach Metropolitan Lorenz Kohlenbusch in Gelnhausen-Meerholz.
Vorreformatorische Zeit:
1460 Symon, Johann
1548 – 1555 Pfleger, Heinrich. Bei der Visitation 1548 war Bischofsheim einer der wenigen noch katholischen Orte der Gegend. Auch bei der Kirchenvisitation 1549 war Bischofsheim noch altkatholisch und alle Sakramente und Zeremonien wurden nach Weise und Gewohnheit der alten christlichen Kirche gehalten
Pfarrer seit der Reformation:
(1.) 1555 - 1558 Reuel, Konrad (auch: Ruel), der nachweislich erste evangelische Pfarrer
(2.) 1558 - 1582 Heyn Heinrich (auch: Hein oder Heinius)
Aus Gelnhausen; 1541 ins Kloster Schlüchtern eingetreten; in Schlüchtern durch Philipp Melanchthon ordiniert; 1549–1558 Pfarrer in Sterbfritz, gestorben 22.2.1- Zwölf Kinder, Tochter Susanne, am 27.7.1584 getraut mit Stephan Reuel, Witwer in Bischofsheim, Zentgraf, gestorben 14.4.1589.
Bei der Visitation 1562 heißt es von ihm: „Er lehrt der Augsburgischen Konfession gemäß, will auch durch göttliche Gnade dabei verharren und bleiben bis an sein Ende. Er predigt sonntags zweimal, in der Woche außerdem auf den Mittwoch. Er hält das Abendmahl alle vier Wochen. Er spricht jeden einzeln von Sünden los, unterrichtet die die Abendmahlsgäste, erteilt Strafe und Buße. Er lehrt sein Volk deutsche Psalmen. Er hält das Katechismus-Examen mit den Kindern. Er hält sich in den Zeremonien nach der Mecklenburgischen Agende. Er besucht die Kranken. Er hält Leichenpredigten bei den Begräbnissen. Er hat angelegt ein Verzeichnis seiner jährlichen Besoldung; er sagt, es genüge ihm ziemlich wohl. Der Pfarrhof ist wohl gebaut, die Patrone unterhalten ihn. Er ist mit seiner Obrigkeit wohl zufrieden.
Die Pfaffen zu St. Bartholomäus nehmen den Zehnten. Die Kirche ist wohl gebauet. Der Pfarrer zeigt an, daß seine Zuhörer sonntags nachmittags nicht fleißig zu Kirchen gehen und sitzen während der Predigt auf der Gasse. Leier Hennrich, Henn Gerlach und Eye Doss gehen nicht zum Sakrament. Mechel Hen und sein Weib leben nicht in ehelicher Gemeinschaft. Der Zentgraf hält sich nicht fleißig in die Kirche und gibt ein böses Beispiel. Dergleichen hat er nicht viel Gemeinschaft mit seiner Frau, daß er sich aber nicht sollte ehrlich halten, kann der Pastor nicht sagen.“
(3.) 1582 – 1585 Menger, Wilhelm
Wahrscheinlich in Windecken geboren, vielleicht Sohn des Diakonus Konrad Menger. 1578-82 Schulmeister in Windecken. Ehefrau Katharina. Kinder: 1. Maria, getauft 16.2.1578 in Windecken, 2. Nikolaus, getauft 12.6.1580 in Windecken, 3. Margreth, getauft 4.11.1582 in Bischofsheim, 4. Balthasar, getauft 25.4.1585 in Bischofsheim (verheiratet mit Katharina Bender in Windecken, gestorben 1611 in Windecken). Die Witwe des Pfarrers Wilhelm Menger verheiratet sich am 16.1.1593 in zweiter Ehe mit Nikolaus Fauerbach in Windecken. 29.3.1613, dort gestorben 29.3.1613.
(4.) 1586 – 1596 Göbel, Engelbert:
Aus Hanau; getraut 21.8.1587 in Bischofsheim mit Minna Acker, Tochter des Bürgers Stephan Acker in Bischofsheim, Kinder: 1. Johannes, getauft 9.1.1589 in Bischofsheim, 2. Elias getauft 9.12.1590, begraben 27.8.1592
(5.) 1596-1597 Nebius Johann
Aus Siegen. Er war erster Pfarrer des reformierten Bekenntnisses. Ehefrau: Christine, gestorben 30.3.1597 in Siegen, wahrscheinlich an der Pest, die 1597 viele Menschen in Bischofsheim hinraffte
(6.) 1597 – 1602 Rudolphi, Michael
Vorher 1596 – 1597 Pfarrer in Bruchköbel, gestorben 8.1.1602, Ehefrau: Christine Löhnhöffer, Tochter des Martin L. von Ketz bei Coblenz. Sie heiratete in zweiter Ehe 14.11.1602 Johann Rullmann, Pfarrer zu Obereschbach; Tochter Helene, geboren 22.8.1596, verheiratet mit Daniel Holstins, aufgeboten in Schlüchtern, Schuldiener in Schlüchtern, dann Pfarrer in Freimersheim und in Klein-Umstadt. Sohn des verstorbenen Pastor Holstins, Pfarrer in Danzig.
(7.) 1602 – 1624 Heuser, Jakob (auch: Jacobus Heuserus)
Inspektor (= Dekan) der Klasse (= Kirchenkreis) Bornheimer Berg, 1596-97 Pfarrer in Eschersheim; 1600 –1602 Pfarrer in Niederrodenbach. Erste Ehefrau: Regina Sprenger, begraben 16.11.1602. Kinder: 1. Johannes, gestorben 20.8.1603 in Bischofsheim, 12 Jahre alt; 2. Katharina aufgeboten und getraut mit Johannes Creß, Schulmeister in Hochstadt, dann Pfarrer in Bischofsheim, begraben 1.4.1678 in Bischofsheim. Die zweite Ehefrau war eine verwitwete Rüscher
(8.) 1624 – 1630 Ammon, Konrad (auch: Copraetus Ammon)
Danach 1630 – 1637 Stadt- und Hofprediger in Hanau, gestorben 19.12.1637 in Hanau. Ehefrau Magdalene, sie war „Apothekerfrau bei Hof“. Als solche 1650 Patin in Hanau.
Kinder: 1. Johann Wilhelm; Buchhändler in Frankfurt/M, getraut 23.4.1654 mit Maria Prehs, Tochter des verstorbenen Johannes Prehs, Buchhändler in Frankfurt/M. 2. Katharine; 3. Marie, geboren 29.4.1632 in Hanau; 4. Johann Konrad, geboren 3.11.1633 in Hanau
(9.) 1632 – 1635 Junius, Johannes (Jung?)
Ehefrau nicht bekannt. Kinder: Katharine; Elisabeth, begraben 25.7.1635 (Hanau). Auch Dekan des Kirchenkreises („Inspector Classis“).
(10 ). 1636 – 1662 Creß Johannes (auch: Johannes Cressius)
Geboren 1599 in Schlüchtern, 1625 – 27 Schuldiener in Hochstadt. Von Dezember 1627 – 32 Pfarrer in Rüdigheim; 1632 – 62 Pfarrer in Hochstadt; gleichzeitig war er auch Pfarrer in Bischofsheim. Sohn des Johannes Creß in Schlüchtern; Ehefrau: Katharine Helene Heuser, getauft 25.6.1602 in Niederrodenbach, getraut in Bischofsheim 13.4.1626. Johannes Creß ist gestorben 28.2.1662 in Schlüchtern, 63 Jahre alt, seine Ehefrau ist gestorben in Bischofsheim am 1.4.1678. Kinder: Maria, gestorben 10.3.1720; getraut mit Johann Karl Hatzmann, Pfarrer in Hochstadt und Bischofsheim
(11.) 1663 – 1689 Hatzmann, Johann Karl( auch: Carolus Hatzmannus)
Geboren 1638 in Birkenbach in Nassau; 1660-63 Pfarrgehilfe („Adjunkt“); 1663 – 1689 Pfarrer in Hochstadt und Bischofsheim, gestorben am 16.9.1689. Ehefrau: Maria Creß; geboren 1638, Tochter des Pfarrers Johannes Creß in Hochstadt-Bischofsheim; gestorben in Mittelbuchen 10.3.1720, 82 Jahre alt.
Von den elf Kindern werden sechs in Hochstadt geboren.
(12.) 1690 – 1729 Creß, Johannes
Geboren 1661 in Steinau; Sohn des Bürgers Konrad Creß und seiner Ehefrau Maria (?) In Steinau; Ehefrau: Jacobi Maria, getraut in Steinau am 27.2.1690, gestorben in Bischofsheim 12.11.1729, Alter 68 Jahre minus ein Monat und vier Tage. Ehefrau: Tochter des verstorbenen Zentgrafen von Steinau, Kasper Jacobi in Steinau; Ehefrau gestorben 20.1.1730 in Dörnigheim, 70 Jahre, fünf Monate und 20 Tage alt. Beerdigt in Bischofsheim am 23.1.1730; Kinder: 1. Karl Christoph, getauft 22.12.1690 in Bischofsheim; gestorben 10.1.1745 in Rodheim; 1719-1720 Pfarrer in Ostheim, 1720 – 1733 Pfarrer in Kesselstadt; 1733 – 1745 Pfarrer in Rodheim; 2. Maria Modesta Ursula; geboren am 19.10.1692; getraut am 7.12.1724 in Bischofsheim mit Benjamin Frey, Pfarrer in Bischofsheim , gestorben 11.3.1766 in Bischofsheim; 3. Johann Ludwig, geboren am 30.11.1696, getauft am 7.12.1696; Leutnant der Landmiliz des Amts Bornheimer Bergs, getraut am 13.1.1718 in Bischofsheim mit Anna Elisabeth Ebert. 4. Susanne Elisabeth, geboren in 21.5.1699 in Bischofsheim, getraut in Bischofsheim am 2.3.1729 mit Johannes Fassing, Pfarrer in Dörnigheim, dann in Rodheim.
(13.) 1729 – 1758 Frey, Benjamin
Schon vom 27.10.1724 an Pfarrgehilfe (Adjunkt) in Bischofsheim. Getraut am 7.12.1724 in Bischofsheim mit Maria Modesta Ursula Creß. Sohn des Bürgers Nikolaus Frey und seiner Frau Anna Katharina, geborene Theobald in Hanau, die Mutter des Pfarrers Benjamin Frey, gestorben in Bischofsheim am 27.10.1731. Ehefrau: Maria Modesta Ursula, Tochter des Pfarrers Johannes Creß und seiner Frau, einer geborenen Jacobi, gestorben am 11.3.1766 in Bischofsheim; Frey Benjamin, gestorben in Bischofsheim am 28.2.1758; Kinder: 1. Johannes, geboren am 22.10.1725 in Bischofsheim, Pfarrer in Bischofsheim, gestorben in Bischofsheim am 24.11.1768
(14.) 1758 – 1768 Frey, Johannes
Sohn von Johannes Frey, geboren am 22.10.1725 in Bischofsheim, gestorben am 24.11.1768, ebenfalls in Bischofsheim; vorgeschlagen vom Kollegium an St. Bartholomäus (präsentatus a collegio ad St. Bartholomaeum) den 12.4.1758; bestätigt (confirmatus) am 18.9.1758, unverheiratet.
(15.) 1769 – 1829 Brand, Elias Friedrich
Kirchenrat, geboren am 31.7.1742 in Hanau; Sohn des verstorbenen Pfarrers Johannes Paul Brand und dessen zweiter. Ehefrau Christiane Elisabeth, geborene Scheffer, in Hanau, getraut in Bischofsheim am 19.6.1769 mit Sara Jassoy, Tochter des Laurent Jassoy, Fabrikant, und der Katharina Elisabeth Pichon. Sara ist gestorben am 23.1.1811 in Bischofsheim, 62 Jahre, vier Monate alt. Elias Friedrich Brand ist gestorben in Bischofsheim am 27.6.1829. Kinder: 1. Laurenz Friedrich; 9.4.1770 – 25.10.1771; 2. Eliaß Friedrich; 19.7.1771 – 3.2.1773; 3. Christine Susanne Luisa; 6.11.1772 – 7.2.1773; 5. August; 31.7.1775 – 8.4.1805; 6. Johann Wilhelm; 20.5.1777 – 1.10.1812 (Pfarrer in Seckbach, dort gestorben); 7. Heinrich; 16.3.1779, gestorben in Erbach 1857; 8. Eliaß Hermann, 14.2.1781, getraut 16.10.1822 Kläre Wynands in Hanau mit Anna, Goldarbeiter in Hanau; 9. Karl Wilhelm; 16.9.1782 – 25.11.1833 in Hanau; 10. Justuß Ludwig, 19.7.1784 – 11.3.1850 in Frankfurt; 11. Katharine Modesta, 2.2.1786 – 3.2.1786; 12. Friedrich Karl Jakob, 16.6.1787; 13. Anna Magdalene Henriette, geboren 20.10.1789, getraut 21.3.1830 in Bischofsheim mit Philipp Kaspar Kühn, Zentgraf in Bischofsheim, gestorben 1854.
(16.) 1830 – 1836 Jung, Ludwig Christoph
Geboren 1769 in Praunheim, 41 Jahre war er Pfarrer in Gronau, Ginnheim und Bischofsheim, gestorben 27.12.1836 in Bischofsheim im 68.Jahr; Ehefrau ist Maria Friederike Jakobine Blum, Tochter des Pfarrers Laurenz Blum in Seckbach
(17.) 1837 – 1859 Hartmann, Johannes Heinrich
Metropolitan (= Dekan). Geboren in Eichen am 3.9.1783, gestorben in Marburg am 24.10.1867, Sohn des Pfarrers Hermann Dietrich Hartmann und dessen Ehefrau Barbara Elisabeth geborene Bode in Eichen. Seit 10.1.1804 ordinierter Pfarrgehilfe in Mottgers. Ab 1809 Pfarrgehilfe in Sterbfritz; von 1818 – 1837 Pfarrer in Sterbfritz.
Getraut 1815 mit Susanne Wilhelmine Schunk, geboren in Schlüchtern am 11.9. 1784, gestorben in Bischofsheim am 12.6.1846, Tochter des Klosteramtmanns und Majors Karl Schunk in Schlüchtern und dessen Ehefrau Christine Wilhelmine geborene Hartmann. Kinder: 1. Hermann Heinrich Theodor, geboren in Sterbfritz am 27.2.1816, gestorben am 4.4.1817; 2. Johann Karl Jakob; geboren am 24.11.1817, getraut 1848 mit Christiane Henkel, Ingenieur in Nauheim, gestorben in Fulda; 3. Hermann Heinrich Theodor, geboren in Sterbfritz am 27.6.1820, getraut am 2.6.1854 in Buchenau, gestorben in Bischofsheim am 1.11.1898; Pfarrer zu Buchenau; 1862 – 1879 Pfarrer in Seckbach; 1879 – 1898 Pfarrer in Bischofsheim; 4. Marie Christiane Mathilde, geboren am 25.6.1823, getraut am 28.7.1853 in Bischofsheim mit Prof. Dr. Rubino, Professor der Geschichte in Marburg. Johannes Heinrich Hartmann wurde
1859 in den Ruhestand versetzt (emeritiert).
In der Zeit von Pfarrer Hartmann1845 - 1847 wurde der südlich der Kirche hinter der „neuen Schule“ angelegt.
(18.) 1859 – 1868 Pfarreiverweser:
Ernst Lopp, bereits seit 1854 Pfarrgehilfe in Bischofsheim (Name auch „Sopp“).
Vom 1.8.1859 – 1865 1859 Schäfer, Emil, später Pfarrer in Fulda.
1.12.1865 -1868 Schmidt, Friedrich.
(19.) 1868 – 1878 Albach, Johann Valentin (auch: Albusach)
Geboren am 26.3.1811 in Hanau, gestorben am 29.8.1878 in Bischofsheim; 1843 – 1856 Zweiter Pfarrer in Schlüchtern; 1856 – 1868 Pfarrer in Nieder-Issigheim; Sohn des Metzgermeisters Friedrich Philipp Albach und dessen Ehefrau Katherine geborene Schindler in Hanau. Erste Ehefrau: Johanna Elisabeth Leipold, geboren am 29.12.1824 in Schlüchtern; getraut in Schlüchtern am 30.6.1844, gestorben am 4.8.1859 in Niederissigheim; Tochter des Gastwirts Johann Kasper Leipold.
Kinder: 1. fehlt; 2. Emilie Mathilde, geboren am 1.10.1850; 3. Katharine Elisabeth, geboren am 25.5.1852; 4. Mathilde, geboren am 18.11.1855 in Schlüchtern, gestorben bei der Geburt. Zweite Ehefrau: Emilie Friederike Wilhelmine Wagner, geboren in Kemel in Nassau am 9.9.1827, getraut in Kemel am 1.10.1861. Kinder: Johanna Berta Dorothea Luise, geboren in Niederissigheim am 31.8.1862;,getraut in Schlüchtern am 25.5.1898 mit Wulff Ludwig Heinrich Martin, Seminarlehrer in Schlüchtern.
(20.) 1879 – 1898 Hartmann, Heinrich Philipp Theodor Hermann (Rufname: Philipp)
Geboren am 27.6.1820 in Sterbfritz; Sohn des Pfarrers Johann Heinrich Hartmann in Sterbfritz, dann in Bischofsheim; von 1851 bis 1862 Pfarrer in Buchenau; 1862 bis 1879 in Seckbach. Getraut am 12.6.1854 in Buchenau mit Luise Adelheid Grosch, geboren in Kassel, Garnisongemeinde, am 3.11.1828, gestorben 28.12.1895 in Hanau (Diakonissenheim), Tochter des Forstinspektors Heinrich Grosch in Hünfeld und dessen Ehefrau Christiane geborene Sturm. Hartmann war seit 1.5.1879 Metropolitan (=Dekan). Kinder: ein Sohn, Heinrich Theodor, Sohn, 1859-1863 gestorben in Seckbach.
(21.) 1899 – 1909 Ganß, Gustav (auch: Ganhs)
Geboren am 24.3.1863 in Wolferborn; Sohn des Pfarrers Pastor Ganß und dessen Ehefrau Luise geborene Schäfer. Von 1886 – 87 Pfarrgehilfe in Bieber; 1887 – 88 Pfarrverweser daselbst; 1888 – 99 Pfarrer in Bieber. Getraut in Wetzlar am 5.9.1899 mit Hedwig Öhler, geboren am 15.8.1876 in Völklingen, Tochter des Rektors Emil Öhler und dessen Ehefrau Anna Maria geborene Gün (?).
(22.) 1909 –1936 Wagner, Theodor
Geboren 26.9.1869 in Fulda; Sohn des Prof. Dr. Johannes Balthasar Wagner in Fulda und dessen Ehefrau Marie geborene Fuchs. Vom 1.10.1891 – 1.10.1892 Pfarrgehilfe in Bischofsheim; 1.10.1892 – 1.10.1893 „Einjähriger“ (= Freiwilliger) im 19. Brigade Infanterie-Regiment (5. Kompanie) in Erlangen; 1.10.1893 – 15.6.1897 Pfarrgehilfe in Bischofsheim; 16.6.1897 – 1.11.1909 Pfarrer in Gronau. Seit 1.11.1909 Pfarrer in Bischofsheim. Ehefrau: Mary Bertram; Tochter des Hermann Bertram,
Kaufmann und dessen Ehefrau Alwine geborene Schröder; geboren am 21.4.1876 in
Großengottern, Kreis Langensalza, in Thüringen. Getraut am 20.7.1897 in Mühlhausen in Thüringen durch Generalsuperintendenten D. Carl Fuchs in Kassel (damals Pfarrer, Student der Medizin.
(23.) 1937 –1960 Burhenne, Friedrich Karl (Rufname Karl)
Geboren am. 6. Januar 1890 in Langendiebach Kreis Hanau. Eltern: Gemeindeoberwachtmeister Johannes Burhenne und Ehefrau Elisabeth, geborene Fittich. Schulbesuch: Volksschule Langendiebach, Gymnasium Hanau, Universität Marburg und Berlin. Teilnahme am Ersten Weltkriege vom 2. August 1914 – 23. Dezember.1918 in Belgien, Frankreich, Polen, Serbien, Frankreich; Leutnant der Reserve. EK I. und II. Klasse.
Ordination am 19.10.1919 in Hanau durch Generalsuperintendent Fuchs.
19.10.1919 - 31.3.1924 Pfarrer extr. Langenselbold
1.4.1924 - 31.7.1928 Pfarrer Hintersteinau
1.8.1928 – 31.1.1937 Schlüchtern.
1.2. l937 - 31.3.1960. Bischofsheim
Trauung am 22.4.1925 in der Marienkirche Hanau durch Pfarrer Heinrich Kahl,
mit Margarete geborene Melcher, geboren am 30.7.1895 in Friedberg als Tochter des Oberregierungsrats Melcher und dessen Ehefrau Antonia geborene Riedel.