Chronik der Gemeinde Bischofsheim

Die Chronik Bischofsheim hat der frühere Schuldirektor Herbert Lippert im Jahre 1975 herausgegeben. Sie ist  (mit vielen Bildern) auch heute noch im Stadtladen der Stadt Maintal zu erhalten. Die Chronik von Herbert Lippert wurde hier zunächst gekürzt und vor allem die vielen Originaldokumente wurden weggelassen. Dann aber wurden Ergänzungen eingefügt. die gelb markiert sind. Weil jetzt viele Nachrichten aus der Bischofsheimer Geschichte in einer Datei vereinigt sind, läßt sich mit der Suchfunktion ein bestimmtes Thema schnell finden.

 

I n h a l t s v e r z e i c h n i s                                                                                    Seite im Buch

 

Vorwort              

Die Vorgeschichte unserer Heimat                                                             11

            Die Steinzeit                                                                                      11

            Die Bronzezeit                                                                                  12

            Die Urnenfelderzeit                                                                          12

            Die Hallstattzeit                                                                                13

            Die Latènezeit                                                                                   13

            Unser Land unter römischer Verwaltung                                        14

            Der Vorstoß der Germanen                                                              15

            Zur Vorgeschichte Bischofsheims                                                    15

            Die vorgeschichtlichen Funde in Bischofsheim                             16

            Aus der Jungsteinzeit                                                                        16

            Aus der Latènezeit                                                                            18

            Die geschichtliche Vergangenheit Bischofsheims                          19

            Die erste urkundliche Erwähnung                                                    19

            Der Zehnte in den karolingischen Schenkungsurkunden              22

            Alte vorgeschichtliche Wege und Straßen                                       23

            Die Hohe Straße                                                                                24

            Die Gelnhäuser Poststraße                                                               24

            Römerstraßen                                                                                   25

            Der Name Bischofsheim                                                                   25

            Der Bannforst Dreieich                                                                    27

            Gebietsbewegungen in der Zent                                                     31

Die Zent „Bornheimer Berg“                                                   32

Verwaltungs- und Gerichtsverhältnisse im Bornheimer Berg         34

            Heerfolgepflicht in der Zent                                                             35

            Holzfuhrpflicht in der Zent                                                               36

            Die Zentgrafen                                                                                 36

            Die Alte Rolle                                                                                    38

            Weisthum zu Bischofsheim (1460)                                                   40

            Weisthum zu Bischofsheim (1503)                                                   43

            Die isenburgischen Sonderrechte                                                    45

            Das Isenburgische Partikulargericht                                                46

            Der Vertrag von 1646                                                                       48

            Ordensbesitz in Bischofsheim                                                          48

            Grenzbeschreibung von 1434                                                           49

            Bischofsheimer Landwehren                                                            50

Der Bischofsheimer Hexenprozeß von 1564                                    51

Das Heu von der Breulwiese                                                            53

Der Weinbau in Bischofsheim im Jahre 1681                                  58

Weinleseordnung von 1681                                                             60

Salzhandel um 1760                                                                         62

Grenzstreit mit Hochstadt                                                                63

Landbeschreibung von 1720                                                            65

Vermögensrechtliche Beurkundungen 1755                                   65

Zusammenstoß am Riederwald                                                       68

Bischofsheim 1782                                                                           70

Bischofsheim 1810                                                                           70

Bischofsheim im Großherzogtum Frankfurt                                    70

Bischofsheim 1858                                                                           73

Aus der Geschichte der Mainkur                                                     73

Das Amt Bergen 1821                                                                      76

 

Bischofsheim in Kriegszeiten

            Der Dreißigjährige Krieg                                                                  78

            Der Réunionskrieg                                                                            80

            Der Österreichische Erbfolgekrieg                                                  82

            Der Siebenjährige Krieg                                                                   83

            Das Jahr 1763                                                                                   90

            Die Französische Revolution                                                             91

            Kriegswirren im Jahre 1800                                                             92

            Der Französisch-Preußische Krieg                                                    93

            Die Befreiungskriege                                                                        96

            Die Kriege von 1866 - 1870/71                                                        97

            Landesausschuß und Militärpflicht                                                  98

 

Aus alten Urkunden

Alte Rezepte                                                                                     102

Bischofsheimer Namen 1555                                                           103

Bischofsheimer Namen 1616                                                           103

Bischofsheimer Namen 1719                                                           105

Aus der Landwirtschaft

            Die Flurnamen der Gemeinde                                                          106

            Flurnamen aus dem 14. Jahrhundert                                               107

            Flurnamen 1555 - 1616                                                                    108

            Flurnamen nach den Katastern von 1719                                        110

            Landwirtschaft in Bischofsheim                                                       114

            Das liebe Vieh                                                                                   118

            Die Schafhaltung                                                                              123

            Die Pferdeschwenk                                                                           125

            Das Gemeinde-Fischwasser                                                              126

            Die Wiesen und Weiden                                                                   126

            Der Obstbau in Bischofsheim                                                           130

            Die Schädlingsbekämpfung                                                              131

            Die Feldschützen                                                                               133

Der Gemeindewald                                                                                      136

 

Das Ordnungswesen

            Die Nachtwacht                                                                                142

            Polizei und Polizeistrafen                                                                 145

            Die Feuerwehr                                                                                  147

 

Öffentliche Bauten

            Tore und Pforten                                                                              154

            Bischofsheimer Rathäuser                                                               159

 

Finanzielle Angelegenheiten der Gemeinde

            Die Verwaltung der Gemeinde mit Inventarverzeichnis von 1757  165

            Die Steuern                                                                                       184

            Der Isenburgische Hubzins                                                               193

            Steuern zur Hohen Landesschule                                                     195

Die Niederdorfelder Mühlfrond                                                                   196

            Der kleine Zehnte in der Berger Feldmark                                      198

 

Sozial- und Wirtschaftsangelegenheiten

 Die Beisassen                                                                                  199

 Die Bischofsheimer Juden                                                               200

 Das Gemeindebackhaus                                                                  202

 Die Bischofsheimer Gastwirtschaften                                             206

 Armenpflege und Wohltätigkeit                                                     210

 Das Trinkwasser                                                                              217

 Die Bischofsheimer Kerb                                                                 220

 Die Post                                                                                           223

Von den Bischofsheimer Vereinen                                                               225

 

Unglücksfälle                                                                                                230

 

Bemerkenswerte Ereignisse                                                                        231

 

Aus der Geschichte der Bischofsheimer Kirche                                           232

            Wiedertäufer                                                                                    235

            Kirchenvisitation von 1562                                                               236

            Register des Pfarreinkommens von 1562                                        237

            Reformierte und Lutheraner                                                            238

            Die Unterhaltung des Kirchengebäudes                                           239

            Die Kirchenglocken                                                                           244

            Die Bischofsheimer Friedhöfe                                                          246

            Die Besoldung der Pfarrer 1615 - 1685                                           251

            Aufstellung der Pfarreinkünfte von 1685                                         253

            Bischofsheimer Pfarrer seit der Reformation                                 265

            Das Presbyterium                                                                             266

            Die Kirchenrüger                                                                              271

            Die Baumeister                                                                                 272

Die Sabbatordnung                                                                           273

Die Predigten                                                                                   276

Die Taufe                                                                                          279

Das Heilige Abendmahl                                                                    280

Die Moral                                                                                         282

Die Kirchenbuße                                                                               288

Der Kampf um die Kirchenplätze                                                     289

Die Empore („Borbien“)                                                                   291

Die Kirche als Bankinstitut                                                               293

Münzen, Maße und Gewichte                                                          295

Zeitrechnung                                                                                    296

Finanzielle Leistungen der Gemeinde an der Kirche                       298

Heutiger Aufgabenbereich eines evangelischen Pfarrers               302

Chronik der katholischen Kirchengemeinde                                    304

Heirat und Ehe                                                                                 310

Alkohol                                                                                                          313

 

Bischofsheimer Schulen                                                                               314

 

Verschiedene Beiträge         

Alte Berufe                                                                                       333

Erstmalige Erwähnungen                                                                 334

Eisgewinnung und Heusergraben                                                    336

 

Bischofsheim in der neueren Zeit

Der Ort im „Dritten Reich“                                                              338

Der Zweite Weltkrieg                                                                       341

Nach der totalen Niederlage                                                           346

Lage der Bevölkerung nach dem Kriege                                          348

Heimatvertriebene und Flüchtlinge                                                 354

Die Bautätigkeit                                                                               356

Die Baugenossenschaft                                                                    360

Die Albert-Schweitzer-Siedlung                                                      361  

Die Fluren 14, 15, 16                                                                        363

Die Kindergärten                                                                              365

Straßen- und Wegebau                                                                    369

Die Autobahn                                                                                    373

Der Sport in Bischofsheim                                                                374

Die Energieversorgung der Gemeinde                                            378

Die Müllbeseitigung                                                                         380

Gewerbe und Industrie                                                                     382

Die Gastarbeiter                                                                               385

Die Schrebergärten                                                                          387

Bürgermeister Georg Krieger                                                          388

Maintal                                                                                             392

Der Grenzänderungsvertrag                                                            398

Literatur-Nachweis                                                                                       407

 

 

 

Die Vorgeschichte unserer Heimat

Die Steinzeit

Wann die erste Besiedlung unserer engeren Heimat einsetzte, ist unbekannt. Aus der älteren und mittleren Steinzeit sind bisher keine Funde nachgewiesen, die auf die Anwesenheit von Menschen in der damaligen Zeit schließen lassen. Sicher er­wiesen ist aber in der Bischofsheimer Gemarkung das Auftreten von Menschen in der jüngeren Steinzeit (2500 bis 1600 v.Chr.).

Die frühesten Siedler unserer Gegend sind Bauern gewesen. Sie wanderten vom Südosten aus dem Gebiet der mittleren Donau ein und brachten wesentliche und für die gesamte künftige Entwicklung entscheidende Kenntnisse mit. Die dem Kürbis nachgeformten Tongefäße tragen bandkeramische Verzierungen. Man bezeichnet die Siedler daher auch als Bandkeramiker. Zur Feldbestellung besaßen die Bandkeramiker Holzpflüge, die einen Steinkeil als Pflugschar hatten, und Flachhacken, deren einseitig gewölbte Steinklingen – „Schuhleistenkeil“ genannt - auch in Bischofsheim zutage gekommen sind.

In der Sandgrube Klobedanz nördlich der Bahnlinie Hanau-Frankfurt/Ost, Flur „Am Linnes“, fand sich unter anderem ein trapezförmiges Beilchen aus Kieselschiefer. Auf eine bandkeramische Siedlung im Gemeindewald lassen Scherben eines Kumpfes und Bruchstücke mit Schnürösen schließen, welche bei der Bergung von Gräbern aus der Latènezeit in einer Sanddüne gefunden wurden.

In der gleichen Sandgrube legte man am 24. April 1943 einen schnurkeramischen Becher frei. Er war bis auf ein fehlendes Randstück völlig erhalten.

Bei der Verbreiterung der Straße Bischofsheim-Niederdorfelden fand man 500 m südlich der Hohen Straße im westlichen Hang des Hohlweges eine etwa zehn Meter lange Grube der Bandkeramiker, in der glatte und verzierte Scherben sowie das Bruchstück einer parallel zur Schneide durchbohrten Steinaxt gefunden wurden. In einer Grube rechts der Straße nach Niederdorfelden fand man weitere Scherben und einen Schaber aus Quarzit.

 

Die Bronzezeit (1600 bis 1200 v. Chr.)

Nach der Zeit der Einwanderungen und Bewegungen herrschte um das 17. und 16. Jahrhundert v. Chr. eine Zeit der Ruhe. Die Bronze wurde Gebrauchsgut. Beerdigt wurde im Hügelgrab, daher wird diese Zeit auch die bronzezeitliche Hügelgräber­kultur genannt. Am Mainufer sind Reste von Siedlungen gefunden worden, die wahrscheinlich Fischerdörfer waren.

 

Die Urnenfelderzeit (1200 bis 800 v.Chr.)

Im 13. vorchristlichen Jahrhundert setzte wieder eine Zeit der Völkerwanderung ein, die Unruhe in das Land brachte. Nach der Bestattungsform nennt man die neue Kultur die Urnenfelderkultur. Aus der Urnenfelderzeit (1200 - 800 v. Chr.) stammen zahlreiche Funde. Die Scherben sind Überreste eines groben sandgelben Gebrauchsgeschirrs wie auch gelber, feiner, gut geglätteter Riefenware. Auch Schaber stammen aus den Funden, die 1929/30 in der Sandgrube im Gemeindewald, Jagen 13, geborgen wur­den.

Die Hallstattzeit (ältere Eisenzeit, 800 bis 500 v.Chr.)

Es war wieder eine Zeit der Unruhe, die durch östliche Reitervölker hervorgerufen wurde. In unsere Gegend kamen neue Menschen vom Südwesten her, vom Rhein. Ihrer Herkunft nach sind sie mit den Urnenfelderleuten verwandt, beide Gruppen lebten nebeneinander. Es trat eine neue politische Ordnung auf, denn die Ring­wälle wurden neu befestigt; die ausgedehnten Gräberfelder fehlen.

Aus der Hallstattzeit (800 - 500 v. Chr.) stammen die meisten Funde. In den Jagen 13 und 14 des Bischofsheimer Gemeindewaldes sowie in dem anschließenden Jagen 6 des Enkheimer Waldes liegt eine Gruppe von 30 Grabhügeln.

Sechs dieser Hügel wurden in den Jahren 1887 und 1911/12 angeschnitten und untersucht. Fünf enthielten Brandgräber der mittleren Hallstattzeit, einer war ein Grab aus der Spät­hallstattzeit. Im Juli 1912 wurden vier Hügel im Eichwald aufgenom­men. Einer dieser Hügel hatte eine beträchtliche Größe. Man stellte jedoch fest, daß er bereits vorher untersucht worden war.

Aus ihm stammen wahrscheinlich die Funde, die Amtsgerichtsrat Hille im Jahre 1873 dem Hanauer Geschichtsverein schickte. Es waren das Bruchstück eines Eisenschwertes, zwei Ringe aus Eisen, zwei Stücke eines Pferdegebisses aus Bronze und ein breiter Bronzering.

Sie wurden 1863 von dem Bischofs­heimer Bürgermeister gefunden.

 

Westlich des Halweges vom Jagen 13 bis in das Jagen 5 lag eine Sanddüne, die nach dem Zweiten Weltkrieg als Baustoff abgetragen wurde und heute völlig verschwunden ist. Insgesamt konnten 18 Gräber festgestellt und ihr Inhalt geborgen werden. Aus einem Grab wurden Skelettknochen geborgen, die übrigen waren Brand­gräber.

Insgesamt wurden gefunden:

14 zum Teil oder ganz erhaltene Urnen

21 zum Teil oder ganz erhaltene Schalen, Näpfe oder Becher

14 Arm- oder Halsringe aus Bronze

2  Knochenringe

25 Bronzeteile eines Gürtels

1  Bronzeknopf als Gürtelverschluß

1  eisernes Schwert

1  eisernes Messer

und weitere Bronze- und Eisenstücke..

 

In der Klobedanz‘schen Sandgrube „Am Linnes“, Parzellen 50 – 53, und „Am Breiten Sand“, Parzelle 29 und 32, wurden 1934/35 fünf Brandgräber entdeckt und daraus von dem Lehrer Schomberg fünf Urnen und ein Spitzbecher der Hanauer Sammlung zugeführt.

Seit 1951 sind sechs weitere Gräber gefunden worden, aus denen sieben Urnen, elf Schalen, vier Spitzbecher, zwei Töpfe und zwei Bronzearmringe der Hanauer Sammlung zugeführt werden konnten.

In der Sandgrube des Landwirtes Peter See, die im Winkel der Straße Bischofsheim-Niederdorfelden und der Straße nach Bergen liegt, wurde ein Brandgrab gefunden. Weitere Scherben der Hallstattzeit entdeckte man bei Grabungen nach den römischen Gräbern auf dem Bornberg, Acker P. Reuhl, Parzelle 53.

 

Die Latènezeit (Jüngere Eisenzeit, 500 bis 50 v.Chr.)

Zu dieser Zeit hatte sich schon ein Fürstenstand herausgebildet, wie die gefundenen Fürstengräber beweisen. Die Drehscheibe - eine tech­nische Neuerung aus dem Süden - wurde mehr und mehr gebraucht, und ganz andere Formen bei Schmuck und Waffen traten auf. Die Träger dieser Kultur waren die Kelten. Kennzeichnend für die keltische Tracht ist der Halsring.

Armringe und Gewandnadeln (Fibeln) sind weiterhin typisch; der Mann trug ein zweischneidiges Eisenschwert und eine Lanze.

Im Herbst 1951 ließ die Leitung des Mörtelwerkes einige Probelöcher nördlich der Alten Gelnhäuser Poststraße, die die Grenze zwischen den Jagen 13 und 5 bildet, graben. Dabei stieß der Arbeiter auf vermutlich zwei Brandgräber. Im Mai 1952 fand eine große Anzahl von Scherben, die ver­mutlich zu acht Gefäßen gehörten, von denen fünf zusammengesetzt werden konn­ten. Außerdem fanden sich zwei eiserne Latènefibeln, ein eisernes Rasiermesser, ein Wetzstein, Reste einer feingliedrigen Bronzekette und viele Knochenreste. Spä­ter entdeckte man noch sieben weitere Gräber, aus denen Töpfe, Schüsseln, Fla­schen, eine Schale und Ringe aus Eisen geborgen wurden.

Im beginnenden 1. Jahrhundert v. Chr. wanderte ein Großteil der keltischen Be­völkerung, die am Untermain sitzenden Helvetier, nach Süden ab. In das entvöl­kerte Gebiet drangen aus Mitteldeutschland Germanen ein, die unter dem Sammel­namen Sueben bekannt sind. Die von den Germanen getragene Spätlatènekultur des letzten vorchristlichen Jahr­hunderts ist ihrer Herkunft nach keine rein germanische Kultur, sondern eng mit der keltischen Kultur verbunden.

Unser Gebiet war damals dicht besiedelt, Gräberfunde und Reste der Siedlungen sind vielfältig. Außer Talsiedlungen wurden zahlreiche Ringwälle angelegt, die zum Schutze der Bevölkerung gegen nachrückende Germanen und gegen Römer dienen sollten. Die übliche Bestattungsform ist jetzt das Brandgrab.

 

 

Unser Land unter römischer Verwaltung

Unter Kaiser Augustus (30 v. bis 14 nCh) begannen die Römer, vom linken Rheinufer durch die Wetterau und vom Niederrhein aus vorstoßend, das Land bis zur Elbe dem römischen Reich ein­zuverleiben. Im Jahre 9 n. Chr. wurden sie von Arminius im Teutoburger Wald geschlagen. Erst Domitian (81 bis 96 n. Chr.) kann die römischen Reichsgrenzen wieder bis in die Wetterau vorverlegen. Damit wurde auch unser Gebiet in das römische Reich eingegliedert. Der Limes, eine Grenzbefestigung aus Wall und Graben mit Wachtürmen und Kastellen, wurde zum Schutze des besetzten Ge­bietes angelegt.

 

Man hat überall verstreut in den Gebieten um Frankfurt, Höchst, Hanau und Friedberg Spuren von römischen Landgütern mit ihren Begräbnisplätzen gefunden. Die Keramik zeigt in deutlicher Form die Gefäße der letzten Jahrzehnte des ersten und der ersten Jahrzehnte des zweiten Jahrhun­derts. Die Linienführung des Limes beweist ganz deutlich das Bestreben der Römer, landwirtschaftlich gut nutzbare Ländereien in ihren Besitz zu bringen. Rechts der Straße nach Bergen etwa an der Stelle des neuen Pfarrhauses auf dem Bornberg hat wahrscheinlich eine römische Villa gestanden; denn auch dort fand man diese Ziegel und römische Vasen.

 

Die wenigen Scherbenfunde und die Bergung von römischen Vasen auf dem Gelände des Landwirtes P. Reuhl durch den Installateurmeister Bauch im Jahre 1943 lassen noch nicht unbedingt auf eine römische Siedlung an dieser Stelle schließen. Zwar stieß man bei dem Bau einer Scheinwerferstellung auch auf einige römische Gräber, aber weitere Forschungen durch drei Versuchsgrabungen im Jahre 1953 erbrachten keinen Nachweis von Fundamenten römischer Bauten. Demnach lag auf diesem Acker ein kleines Gräberfeld, der Gutshof ist wohl auf der leicht ansteigenden Höhe nordwestlich der Fundstelle zu suchen. Die Lage am Südhang mit Blick auf die Mainebene entspricht der Lage vieler römischer Gutshöfe in der Wetterau.

 

Alte vorgeschichtliche Wege und Straßen

Hessen ist schon in alten Zeiten ein wichtiges Durchgangsgebiet von Südwest- nach Nordostdeutschland gewesen. Schon in vorgeschichtlichen Zeiten waren Wege vorhanden, die ein Land mit dem anderen verbanden. Diese alten Heer- und Völkerwege folgten den Höhenzügen und umgingen Hindernisse, wo es möglich war; daher finden wir sie meist als Hochstraßen, die feuchten oder ver­sumpften Niederungen ebenso meidend wie das große Gebirge. Später legte man die Straßen an die Bach- und Flußläufe, ging aber den durch Wasser gefährdeten Stellen aus dem Weg.

Diese Straßen wurden auch von den Römern benutzt, als sie ihre Vorstöße in unser Land unternahmen. Die Römer besserten diese Straßen aus und verkürzten sie. Nach der Errichtung des Grenzwalles (Limes) und dem Bau der Kastelle legten sie zahlreiche neue Straßen an, auf denen so schnell wie möglich Truppen von einem Platz aus einen anderen erreichen konnten. Daher sind die römischen Straßen in großen Ab­schnitten ungeachtet der geographischen Beschaffenheit schnurgerade gezogen. An den Stellen der römischen Grenzbefestigungen, wo die alten Handelsstraßen in das unbesetzte Gebiet hinaustraten, befanden sich meistens Kastelle zur Bewachung. Die Straßen wurden zum Teil bis in das hohe Mittelalter oder sogar bis in die Neuzeit benutzt; an wichtigen Stellen dieser Straßen entstanden häufig Siedlungen, die sich oft zu Städten entwickelten.

 

Die Hohe Straße

Der Ausgangspunkt ist Höchst. Die Straße führt über Bockenheim geradlinig nach Bergen. Dort kreuzt sie die römische Straße von Bad Vilbel nach Mainkur und die von dem Kastell Heddernheim nach dem Kastell Kesselstadt. Östlich von Bergen ist die Hohe Straße an der Südgrenze der großen Lohe bis in die Ge­markung Kilianstädten vorhanden und bildet zwischen Niederdorfelden und Bi­schofsheim die Gemarkungsgrenze. Nach einer Ausbuchtung südlich von Kilianstädten erreicht sie über den Wartbaum südlich von Windecken dann Marköbel, wo sich ebenfalls ein Kastell befand. Durch den Büdinger Wald führt sie weiter bis nach Fulda und darüber hinaus.

 

Die Gelnhäuser Poststraße

Diese Straße führte, teils von Mainz und Höchst bis westlich Seckbach die Hohe Straße benutzend, teils von Frankfurt, wo alle Straßen sich in der Gegend des Doms schnitten, über Seckbach, Enkheim, Bischofsheim, Hochstadt an der Kinzig entlang.

In unserer Gegend zieht sie am Südrand des alten Mainarmes nach Osten, östlich der Straße Mainkur-Bergen ist sie heute noch als Feldweg an einer Sand­düne entlang in Richtung Bischofsheim zu erkennen. In Bischofsheim verlief sie im Zuge der Waldstraße und Zwingerstraße in Richtung Kreuzung unterhalb des Kochbergs bei Hochstadt. Am „Hanes“ zwischen Bischofsheim und Hochstadt muß sie die römischen Straßen von Kesselstadt nach Bergen und Bad Vilbel gekreuzt haben. Sie wird auch Kinzigstraße genannt, war bei Langendiebach durch ein Kastell gesperrt und entwickelte sich als eine Hauptverkehrsader nach Mitteldeutschland. Städtegründungen an ihr waren zum Beispiel Fulda, Erfurt, Halle und Magdeburg.

 

Römerstraßen

Die Römer legten auf beiden Seiten des Maines Straßen an. Die Straße am nörd­lichen Ufer hatte etwa die Linienführung der heutigen B 8/40 und führte nach dem Kastell Kesselstadt. Eine weitere Römerstraße durchzog von Heddernheim über Bergen kommend und ebenfalls nach Kesselstadt führend, unsere Gemarkung. Sie führte von Bergen auf unserer heutigen Straße bis zur Kreuzung mit der Nieder­dorfelder Straße, ging aber geradlinig weiter und traf am „Hanes“ auf die Straße von Bad Vilbel nach Kesselstadt, die an demselben Punkt die Gelnhäuser Poststraße kreuzte. Die Straße von der Saalburg bei Bad Homburg über Bad Vilbel nach Kesselstadt durchquerte unsere Gemarkung von Nordwesten nach Südosten im nördlichen Teil. Diese Straßen sind an ihrer Geradlinigkeit als reine Militärstraßen erkennbar.

 

 

Der Vorstoß der Germanen

Lange erfreuten sich die Römer ihrer Herrschaft über die germanische Provinz nicht. In der Zeit der Besatzung folgte ein Aufstand und Einfall der freien Ger­manen in das besetzte Gebiet nach dem anderen. Den Chatten (Hessen), Goten, Langobarden, Markomannen, Alemannen gelangen immer mehr Vorstöße. Um 260 n. Chr. war dann unser Land von den Römern geräumt, die Alemannen zogen in das Land ein und ließen sich hauptsächlich in den verlassenen Kastellen nieder.

Sie wurden im Jahre 496 von den Franken geschlagen und in den süd­lichen Schwarzwald und an den Alpenrand zurückgedrängt. Die Franken ließen die chattischen Siedlungen vorerst un­geschoren und gründeten in den Niederungen neue Siedlungen, deren Namen meistens mit der Silbe „-heim“ endeten. Die Grün­dung dieser Orte geschah wohl in der Zeit zwischen 500 und 600. Unser Gebiet kam zum Merowinger­-Reich und seit Karl Martell (714 - 741) und Pippin (741 - 768) zu dem Reich der Karolinger.

 

 

Zur Vorgeschichte Bischofsheims

Kaiser Karl der Große regierte von 768 - 814. In der Regierungszeit seines Enkels Ludwig des Deutschen (843 - 876) fand die Schenkung der Bischofs­heimer Kirche an die Frankfurter königliche Salvatorkapelle statt.

Am 1. September 852 heißt es, daß Ludwig der Deutsche unter anderem die Kapelle von Bischofsheim schenkt (Der Mönch von St. Gallen berichtet nach zeitgenössischen Quellen, daß Ludwig der Deutsche zu Frankfurt und Regensburg neue Kapellen errichten läßt). Die Urkunde über diese Schenkung von 852 ist aber nicht mehr vorhanden. Es gibt aber eine Bestätigung aus dem Jahre 880 von König Ludwig III., die hier in deutscher Übersetzung abgedruckt wird:

 

„Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit! Ludwig, durch die Gunst göttlicher Gnade König. Wenn wir den gottgeweihten Orten unserer königlichen Herrschaft einen Vorteil verschaffen, dann wird dies - das glauben wir gewiß - uns zur Ergreifung des ewigen Seelenheils von Nutzen sein. Deswegen sollen alle unsere Getreuen sowohl die gegenwärtigen wie die zukünftigen mit Eifer erfahren, wie unser sehr frommer Vater aus Liebe zum Herrn und zur Vermehrung seines ewigen Heils einige Dinge aus seinem Eigentum an das Stift zu Frankfurt, das gegründet ist zur Ehre des Heilandes, unseres Herrn Jesu Christi, übergeben und die Übergabe bestätigt hat.

Es ist dies: Die Kapelle zu Kostheim, das Kloster zu Ursel, die Kirche auf dem Gut, das Stetten genannt wird, die Kirche zu Florstadt, das Gut, das Bürgel genannt wird, mit der Kirche und dem zu ihr gehörigen Zehnten, wie es Ruotkerus zu Nießbrauch inne­gehabt hat, und die Kirche zu Sprendlingen mit der zu ihr gehörigen Hufe, die Kirche zu Bischofsheim mit allem Zehntgefälle, mit Hörigen und Ländereien, die zu ihr gehören, und was Ruotkerus in Seckbach besaß, die Kirche zu Schwanheim mit allem Zehntgefälle, mit Hörigen und Ländereien, die zu ihr gehören, und die drei Hufen zu Kelsterbach, die Kapelle zu Nierstein mit allem dazu gehörenden, wie sie Aaron dort zu Nießbrauch hatte, und das Gut, das Kelkheim genannt wird, mit allem, was zu ihm gehört, die Kapelle zu Bornheim und was Heinrich in Niederkirchen zum Nießbrauch innehatte und was Ruotlind an diese Kapelle übergeben hat, das hat er schriftlich bestätigt.

Diese vorbeschriebenen Dinge also in all ihrer Vollständigkeit, d.h. mit allen zu ihnen gehörigen Häusern, Gebäuden, Knechten, Feldern, Äckern, Wiesen, Weiden, Weingärten, Wäldern, gepflegt und ungepflegt, Wässern und Wasserläufen, beweglichen und unbeweglichen, hat unser frommer Vater an das schon genannte Stift übergeben, damit es fortan ewiglich zur Voll­bringung des Dienstes an Gott dort verbleibe ohne Hindernis oder Widerspruch.

Und er hat festgesetzt, daß an diesem Ort zwölf Geistliche verweilen sollen, um Gott zu dienen, ausgenommen die Priester, die an den dazu gehörigen Orten dienen. Und diese Menschen sollen von den vorgenannten Dingen ihren nötigen Unterhalt haben, und von dem Abte, dem dieses Stift übertragen sein wird, soll niemals die Heeresfolge verlangt werden. Dazu hat er auch verordnet, daß Abt Williherius, dem dieses Stift übertragen ist, es zu seinen Lebzeiten innehaben soll mit allem zu ihm gehörigen, und keiner möge ihm etwas davon zu entfremden wagen, wie er es königlicherseits damals zu Nießbrauch offenbar besessen hat mit allem vorher Beschriebenen und nach Fug und Rechts dazu gehörenden an Zehntgefällen oder anderen dazu gehörigen Dingen.

Der väterlichen Übergabe stimmen wir zu, und wir haben daher diese schriftliche Aufzeichnung unserer Zustimmung anfertigen lassen, durch welche wir verordnen, daß - wie unser frommer Vater alles Vorge­schriebene festgesetzt und bestätigt hat - es auch fortan bestätigt und befestigt bleibe ohne Widerspruch.

Und damit diese Beurkundung unserer Bestätigung eine unverletzliche Festigkeit bewahre und auch in zukünftigen Zeiten von unseren Getreuen bewahrt und be­achtet wird, haben wir sie mit eigener Hand unten bestätigt und mit unseres Ringes Aufdrückung zu besiegeln befohlen. Zeichen des Ludwig (M), des gestrengsten Königs. Ich, Arnolfus, Kanzler, habe es an Stelle Luitberts, des Erzkapellan, durchgesehen und gezeichnet.

Gegeben am 17. November 880 im Jahre der Menschwerdung des Herrn, in der Dreizehnten Indiktion, im fünften Jahre der Herrschaft des allerstrengsten Königs Ludwig.

Verhandelt zu Frankfurt. In Gottes Namen zum Heile. Amen.“  

 

„Indiktion“ ist die Kaiserzinszahl

„Luitbert“ wird gesprochen „Lütberg“.

 

Die Urkunde der ersten Erwähnung von Bischofsheim steht im Zusammenhang mit einer Schenkung an das Stift zu Frankfurt durch Kaiser Ludwig den Deutschen, der von 843 bis 876 lebte. In dem Dokument wird posthum, also nach seinem Tod, die Übergabe der „Kirche zu Bischofsheim“ und weiterer Kirchen, Gebäude und Grundstücke an das Stift zu Frankfurt bestätigt. „Der väterlichen Übergabe stimmen wir zu“, heißt die Formulierung. Das Original in lateinischer Sprache wurde durch den kaiserlichen Kanzler Arnolfus - an Stelle Luitberts, des „Erzkapellans“ - durchgesehen und gezeichnet.

Die Frankfurter Kapelle wurde 1240 durch die Bartholomäuskirche ersetzt und später zum Dom ausgebaut. Da Ludwig die Kapelle gestiftet hatte, blieb sie auch sein Eigentum, ebenso alles, was er den Kirchen und Klöstern schenkte. Die kirchlichen Einrichtungen waren also nur Nutznießer auf bestimmte Zeit. Bei der allgemeinen Rechtsunsicherheit, die damals herrschte, war eine solche Urkunde ein äußerst wichtiges Dokument, daher ist es verständlich, daß man sich die Urkunde nach dem Tode des Ausstellers wieder bestätigen ließ.

So liegt eine Bestätigung aus dem Jahre 881 vor, ausgestellt am 11.Dezember.881 in Frankfurt. Zu dieser Zeit befand sich aber der König in Rom, die Urkunde ist daher eine Fälschung: Man hatte auch den im Original nicht enthaltenen Namen des Dorfes Fechenheim in die Urkunde hineingeschmuggelt.

Aber Karl III. (der Dicke) bestätigt am 2. Dezember 882 nochmals die Schenkungsurkunde von 852, von der vier Ausferti­gungen gemacht wurden. Zwei blieben in Frankfurt (Urkunde aus dem Institut für Stadtgeschichte Frankfurt a. M. - ISG Ffm), zwei kamen nach Trier, von wo sie später durch die Revolutionswirren in die National-Bibliothek nach Paris gelangten.

 

Der lateinische Text der Urkunde ist identisch mit der Urkunde vom 17. November 880, bestätigt von Ludwig III., die sich in der Nationalbibliothek in Paris befindet. Von dieser Urkunde befinden sich zwei Fotokopien im Besitz der Gemeinde, eine dritte Ablichtung zeigt eine interessante Fälschung der Urkunde. In der Chronik Lippert ist eine Kopie von 882 abgebildet, die im Stadtarchiv Frankfurt vorhanden ist.

Im Stadtarchiv von Frankfurt am Main sind etwa 60 Urkunden, in denen Bischofsheim erwähnt wird; ebenfalls befinden sich Urkunden über Bischofsheim im Hes­sischen Staatsarchiv in Marburg. Auch im Archiv des Fürsten von Ysenburg in Birstein sind Urkunden aus der Bischofsheimer Vergangenheit. Im Kloster Arns­berg liegen ebenfalls den Ort betreffende Niederschriften.

Seit 2002 besitzt das Heimatmuseum Maintal die Urkunden (Repliken) der Ersterwähnung der Ortschaften Wachenbuchen, Dörnigheim und Hochstadt. Eine von Bischofsheim fehlte bislang. Im Stadtarchiv waren die Ablichtungen nicht mehr vorhanden. Aber aus dem Stadtarchiv Frankfurt konnte eine Replik dieser Urkunde erworben werden. Seit Oktober 2013 hängen die vier Urkunden der Ersterwähnung der vier Maintaler Stadtteile im Heimatmuseum und können dort besichtigt werden. In der Literatur werden immer wieder unterschiedliche zeitliche Angaben über die Ersterwähnung gemacht. Das hängt mit den unterschiedlichen Urkunden zusammen: Die Urkunde von Ludwig II. ist verschollen. Sein Sohn Ludwig III. bestätigte diese verschollene Urkunde seines Vaters am 17. November 880. Nach dem Tod seines Bruders bestätigte am 2. Dezember 882 Karl III. nochmals die Schenkung seines Vaters.

Nur ein Teil der Schenkung ist dem Stift zu Frankfurt geblieben, bald machten andere Herren ihre Ansprüche geltend. Über Bischofsheim hat allerdings das Stift zu Frankfurt bis zum Jahre 1803 Patronatsrecht ausgeübt, das heißt, daß unser Ort bis zu diesem Zeitpunkt kirchlich nach Frankfurt gehörte (Auszugsweise nach einem Beitrag von K. D. Burhenne)

 

Die Ersterwähnung bedeutet aber nicht, daß Bischofsheim zu der Zeit, in der die Urkunde ausgestellt wurde, erst entstanden ist; durch diese Urkunde erfährt man nur, daß Bischofsheim um diese Zeit schon bestand. Die erste urkundliche Erwähnung eines Ortes ist in der neueren Zeit immer ein besonders wahrgenommenes Datum. Fälschlicherweise wird manchmal so davon gesprochen, als sei der Ort genau so viele Jahre alt. Das ist in der Regel nicht so und gilt erst recht nicht für Bischofs­heim, weil die Besiedlung der flußnahen Gebiete in eine Zeit reicht, aus der wir zwar archäologische Funde, aber keine geschriebenen Nachrichten haben.

 

 

Man kann annehmen, daß um die in der Urkunde erwähnte Kapelle herum schon damals eine Siedlung war. Die Silbe „-heim“ bedeutet nicht nur das Haus, sondern wird in ihrer Bedeutung unserem Wort „Dorf“ gleichkommen. Ansiedlungen mit der Endung „-heim“ gehören zu der Gruppe von Ortsgründungen, die in die mero­wingische und karolingische Zeit bis zur Einführung des Christentums fallen, also in das fünfte bis achte Jahrhundert.

Es läßt sich aber mit Bestimmtheit sagen, daß eine Dorfanlage schon um 852 bestand, als die Salvator-­Kapelle in Frankfurt geweiht wurde. Bischofsheim liegt als einziges Dorf an dem Südufer des alten Flußlaufes. Vielleicht war es eine Reichsgründung zur Sperrung der alten vorgeschichtlichen Gelnhäuser Straße.

 

Der Name „BISCHOFSHEIM“

Wahrscheinlich hat das Dorf früher einmal einen anderen Namen gehabt. Auf eine vorchristliche Gründung weist jedenfalls die Endung „-heim“ hin. Nur bei Bischofsheim wurde die alte germanische Endung nicht mit dem Namen des Gründers, sondern mit der christlichen Amtsbezeichnung „Bischof“ verbunden. Bischofsheim steht also ganz allein unter den vielen Ortsnamen mit der Endung -heim.

Bischofsheim scheint jünger zu sein als die anderen Siedlungen an dem alten Mainlauf. Es ist der einzige Ort auf dem Süd­ufer, zudem in Schutzlage durch mancherlei feuchte Niederungen südlich des Dorfes. Vielleicht war es von Mainz aus ins Leben gerufen und trug den Namen des Gründers. Für die Umwohner war es das Heim, das ein Bischof gebaut hatte; der eigentliche Gründername verschwand mit dem Tode des Bischofs gänzlich.

Der Name „Bischofsheim“ ist der einzige im Kreis Hanau, der auf kirchliche Verhältnisse hinweist6 („des Bischofs Heim“). Aber das beweist immer noch nicht, daß der Ort gerade durch einen Bischof entstanden sein muß. Das Dorf kann sehr wohl einmal an einen verdienten Bischof - es muß nicht einmal ein Mainzer gewesen sein - verliehen worden sein. Er bezog dann auf Lebenszeit die Einkünfte. Nach seinem Ableben fiel die Leihe dann an das Reich zurück. Es scheint demnach erst in der Hausmeierzeit entstanden zu sein (714 - 751), denn damals begrub man die Toten nicht mehr an den Straßen, sondern auf dem Kirchhof.

Wir kennen ja auch nicht den alten Kirchenheiligen. Protus und Hyacinthus (die Schutzheiligen der Bischofsheimer Kirche) gehören bei uns frühestens ins 11. Jahrhundert. Die Bischofsheimer Kirche ist aber bereits in karolingischer Zeit vorhanden und war zudem Pfarrkirche.

Vergleicht man die Urkunden, so wird man feststellen, daß beinahe in jeder Ur­kunde eine andere Schreibweise auftritt. In 38 Urkunden aus der Zeit von 880 -1350, die unseren Ortsnamen enthalten, sind allein 28 Schreibweisen vorhanden.

 880 Biscofesheim                 1248 Bischoffesheim

 977 Piscofesheim                  1253 Bijscovisheim

 977 Biscovesheim                 1284 Byscovesheim

1222 Bisvovisheim                 1286 Biscofisheim

1222 Bischovesheim (heym) 1291 Bisscofesheim

1222 Biscovisseim                 1302 Byschovisheim (heym)

1223 Bissovesheim                1303 Byschofsheim

1223 Biscossheim                  1307 Bischenheim

1223 Biscofsheim                  1327 Bisshovesheim

1238 Bishovesheim                1332 Bischofsheim

1239 Bischvisheim                 1339 Byshofsheim

1239 Bischovisheim               1344 Bissehovenheim

1239 Bischoffsheim               1347 Bisvofhen

1239 Biscovesheim                1348 Byschovesheim

 

 

 

Der Bannforst Dreieich

Gegen Ende der Völkerwanderung, deren Auswirkungen in unserer Heimat etwa um 500 verebbten, war ein fast menschenleeres und völlig verwüstetes Gebiet zu­rückgeblieben. In den Bergen des Taunus, des Odenwaldes, des Spessarts und des Vogelsbergs hatten sich chattische Bevölkerungsreste erhalten, deren Siedlungen meistens die Endsilbe „-hain“ trugen.

Die Bewohner nannten sich die Märker, und Märker war jeder, der eigenen Rauch hatte, also Haus und Herd. Jede Gemeinde hatte ihre eigene Gemarkung, die aus Ackerland und Wiesen bestand. Der Wald dagegen gehörte allen Gemeinden gemeinsam, jeder Märker konnte dort Brenn- ­und Bauholz holen und sein Vieh weiden lassen. Auch jagen durften die Märker im Wald, der von Förstern überwacht wurde.

 

Als die fränkischen Sieger in unsere Heimat kamen, fanden sie ein unbewohntes riesiges Waldgebiet vor, das unter den Stürmen der Völkerwanderung nicht ge­litten hatte. Dieser Wald stand auf reinem Sand- und Kiesboden, Überreste der Meere in der Oberrheinischen Tiefebene und in der Wetterau, verstärkt durch die Anspülungen des Maines. Als der Vogelsberg sich empor faltete, traten die Meeresarme zurück, und der Main suchte sich seinen Weg durch das Sand- und Kiesgeröll.

 

Die ersten Menschen bevorzugten bei ihren Wanderungen und späteren Siedlungen die fruchtbaren Böden und kümmerten sich nicht um die Sandflächen. So konnte sich hier ungestört das größte Waldgebiet Südwestdeutschlands entwickeln, das die eigentliche Grenze zwischen Süd- und Mitteldeutschland bildete. Dieser Wald begann an der Mainmündung, ging dann mainaufwärts bis Griesheim­-Schwan­heim und folgte nach der Einmündung der Nidda deren Lauf bis Vilbel, ging dann bis vor Hochstadt den Braubach entlang bis zum Main und folgte dem Mainlauf bis Aschaffenburg, führte dann in fast gerader Linie über Großost­heim-Schaafheim-Niederklingen bis zum Grenzpunkt Westergiebel, von dort nach Pfungstadt -Stockstadt/Rhein und wieder zur Mainmündung.

 

Dieses riesige und wildreiche Waldgebiet sicherten sich die fränkischen Könige so­fort, zumal es das einzige Waldgebiet der Mainebene war. Die Taunuswälder waren nicht ohne weiteres zu haben, da die Reste der Chatten sich dort Wald und Jagd aufgeteilt hatten. Fast genau in der Mitte des ausgedehnten Waldgebietes wurde eine Siedlung gegründet, die „Im Hain“ hieß. Im Jahre 977 wird sie urkundlich zum erstenmal „Dreieich“ genannt. Dort setzte der Kaiser den Reichsvogt über den ganzen Wald ein. Als eine von insgesamt 36 Wildhuben gehört „Biuscovesheim“ zum königlichen Bannforst Dreieich.

 

Weiterhin schuf man zur besseren Überwachung des Waldes 36 Waldhubendörfer. Es waren echte fränkische Gründungen, deren Namen bekannt sind. In jedem dieser Dörfer wurde ein meist adliger Mann als Hübner eingesetzt, der eine Hube Land in der Größe von 30 Morgen bekam. Der Inhaber einer Hube hatte mancherlei Rechte und führte die Aufsicht über seinen Waldbezirk und über die Jagd, er schrieb Holz- und Wildfrevler auf, die dann auf dem Maygericht in Langen verurteilt wurden. Ihm unterstand die Aufsicht über das Weiderecht. Es war seine Pflicht, auf dem Maygericht als Schöffe zu fungieren.

Er hatte ferner die Pflicht, für die Instandhaltung der Räume für den Kaiser und dessen Jagdgefolge zu sorgen, die Ställe für die Pferde und die Zwinger für die Hunde bereitzustellen und den Teich zum Tränken und Baden der Pferde und Hunde in Ordnung zu hal­ten. Er konnte sich jede Woche einen Wagen dürres und einen Wagen grünes Holz aus dem Walde holen. Der Hübner mußte auch die Steuern einziehen. Die Bewoh­ner der Waldhubendörfer hatten allerdings nur die Beede, eine Art Grundsteuer an den Kaiser zu zahlen, sonst waren sie steuerfrei.

Alle Waldhubendörfer hatten ein Stück eigenen Wald. Mit dem Ansteigen der Bevölkerungszahl versuchten die Menschen, Waldstücke vom Kaiser als Lehen zu erhalten, um durch Rodungen neuen Siedlungs­boden zu gewinnen. Der Kaiser ging auf diese Wünsche ein, denn Holz gab es genug. So entstanden neue Dörfer auf den Rodungen, zum Beispiel Niederrad, Rodenbach, Oberroden usw.

Außer den Hübnern gab es in dem Reichsforst zahlreiche Förster, von denen einer auch wohl in Bischofsheim war. Die Förster führten einen Spieß bei sich, später auch ein Beil. Sie waren aber nicht jagdberechtigt.

Im Jahre 1452 nahm der Schultheiß von Frankfurt zum letzten Mal als Vertreter des Kaisers an einem May­gericht in Langen teil. Im Jahre 1556 wurde das letzte Maygericht abgehalten. Der damalige Reichsvogt, ein Herr von Isenburg betrachtete das Gebiet als sein Eigen­tum und regierte darüber wie ein Landesfürst.

Durch kaiserliche Schenkungen waren große Teile des Waldes in den Besitz des Deutsch-Ritterordens gelangt, der sie später an die Stadt Frankfurt verkaufte. Die Jagd gehörte aber weiter den Reichsvögten; daraus ergaben sich dauernde Streitig­keiten.

 

Gebietsbewegungen in der Cent

Von der Herrschaft Hagen oder Hain in der Dreieich erhielt Hanau 1/6 und Falken­stein 5/6. Die Orte der Herrschaft Hain in der Dreieich liegen bis auf das kurhessische Bischofsheim alle in der großherzoglich-hessischen Provinz Starkenburg im früheren Obermaingau und Rodgau

Die Herrschaft Hagen war ein uraltes Besitztum der Edelherren von Hagen, die danach den Namen führten.

Die Edelherren von Münzenberg haben diese Herr­schaft als der Hauptstamm der hagenschen Dynastie ganz oder teilweise besessen, oder Ulrich I. von Münzenberg hat dieselbe ganz oder teilweise durch seine erste Gemahlin Adelheid, Erbtochter Eberhards Waro von Hagen, erhalten, einen ande­ren Teil von hagenschen Miterben gekauft.

Bei der Teilung des münzenbergischen Erbes im Jahre 1275 teilte Philipp von Falkenstein mit seinem Bruder Werner die Gerichte und die Leute, die zur Burg Dreieichenhain gehören. Werner bekam das Dorf Bischofsheim bei Bergen. Philipp I. von Falkenstein kaufte außerdem 1283 Besitzrechte an Bischofsheim von den Herren von Hohenfels. Mitbesitzer des Dorfes Bischofsheim aber sind die Herren von Hanau.

König Ludwig der Bayer verpfändete 1320 den Bornheimerberg, d. h. die 19 zu dem Gericht gehörigen Orte an Ulrich II. von Hanau, darunter auch Bischofsheim. Hanau wurde durch die Verpfändung und Belehnung in jahrzehntelangen Zwist mit Frankfurt verwickelt. Bischofsheim, Fechenheim und Anteile an Seckbach Praunheim wurden erst in 15. Jahrhundert endgültig von Hanau erworben. Kaiser Karl IV. verpfändette1351Grafschaft und „Centgericht“ Bornheimer Berg an Graf Ulrich III. von Hanau. Graf Reinhard II. von Hanau bekam 1434 den Bornheimer Berg von Kaiser Sigismund als Reichslehen

Nach dem Vertrage von 1458 betreffs Erbteilung zwischen Philipp dem Jüngeren (Münzenberger) und Philipp dem Älteren (Lichtenberger) erhielt Philipp der Jün­gere unter anderem auch das Zentgericht des Bornheimer Berges. Die jetzigen Justizämter Bockenheim und Bergen (worüber mit Frankfurt noch Streit war) hatte Hanau seit 1320 in Besitz.

Von den Orten, über welche sich die Zentgerichtsbarkeit erstreckte, gehörten acht ganz zu Hanau, nämlich: Bergen, Berkersheim, Bockenheim, Eckenheim, Enkheim, Gronau, Massenheim, Preungesheim. Drei oder vier hatte es nur zur Hälfte: Vilbel, Seckbach, Praunheim und vielleicht auch Bischofsheim. Die übrigen sieben oder acht dagegen besaß es nicht, nämlich Bornheim, Hausen, Oberrad, Offenbach, Nied, Griesheim, Fechen­heim und vielleicht auch Bischofsheim („gehören“ = Grundbesitz und niedere Gerichtsbarkeit).

Das Zentgericht Bornheimer Berg hatte 1607 noch 17 Dörfer. Von den ehemals 19 dazu gehörigen Orten wurde das isenburgische Offenbach im Jahre 1500 und die drei Frankfurter Orte Bornheim, Hausen, Oberrad 1481 aus dem Zentverbande ent­lassen. Es blieben also nur noch 15 Zentgrafschaftsdörfer übrig. Hanau aber ver­einigte die 1478 angekauften Dörfer Eschersheim und Ginnheim mit dem Gerichte, so daß nun wieder 17 Dörfer zum Zentgericht Bornheimer Berg gehörten.

Frankfurt verzichtete 1481 auf seinen An­teil an der Zentgerichtsbarkeit, wodurch ein langjähriger Streit beendet wurde. Hanau erwarb das Eigentum und die niedere Gerichtsbarkeit in Fechenheim 1473 und 1484; in Bischofsheim 1500, in Seckbach 1503 und 1504, zu einem Viertel in Praunheim 1470. Es hatte nun außer der Zentgerichtsbarkeit über alle 17 Orte das Eigentum und die niedere Gerichtsbarkeit in 13 ganzen Dörfern, nämlich Bergen, Enkheim, Berkersheim, Gronau, Bischofsheim, Fechenheim, Massenheim, Preungesheim, Seckbach, Bockenheim, Eckenheim, Eschersheim und Ginnheim, dazu auch noch in der einen Hälfte von Vilbel und Praunheim. Eigentum und niedere Gerichtsbar­keit fehlte ihm aber in der anderen Hälfte der letztgenannten Dörfer und in den zwei mainzischen Dörfern Nied und Griesheim.

 

 

Die Zentgrafschaft (Cent) „Bornheimer Berg“

Die Zentgrafschaft Bornheimer Berg mit ihren 19 bzw. 20 Dörfern war von alters her königlicher Besitz. Die Verwaltung der Grafschaft erfolgte von der königlichen Pfalz in Frankfurt aus, wo die königlichen Beamten saßen. Das Gebiet der Zent bildete zusammen mit dem Frankfurter Territorium den Fiskus Frankfurt, es war für die Stadt im Hinblick auf die Ernährung der Bevölkerung sehr wertvoll.

 

Als die Stadt Frankfurt „Freie Reichsstadt“ wurde, ihre eigene Verwaltung bekam und die königlichen Beamten abzogen, wurde die Grafschaft Bornheimer Berg von Frank­furt abgetrennt, da sie weiter königlicher Besitz blieb. Von diesem Zeitpunkt an versuchten die Hanauer Grafen Einfluß auf das Gebiet der Cent zu bekommen, um ihre Macht nach Westen auszudehnen und wichtige, das Gebiet berührende, Han­delsstraßen zu sichern. Zu diesem Zeitpunkt begann auch der jahrhundertelange Kampf zwischen der Stadt Frankfurt und den Hanauer Grafen um die Grafschaft.

 

Die Kaiser waren aus finanziellen Gründen häufig gezwungen, Gerichte, Regalien (königliche Rechte), Städte und Landschaften zu verpfänden. So verpfändete Karl IV. im Jahre 1351 die Grafschaft Bornheimer Berg für 10.000 Goldgulden an den zahlungskräftigen Grafen Ulrich III. von Hanau. Nun suchte sich der Pfandinhaber an seinem Pfande schad­los zu halten und die verbrieften Rechte der Einwohner zu beschneiden, was zu vielen Beschwerden führte.

Der Stadt Frankfurt kam die neue Nachbarschaft recht ungelegen; Frankfurt machte dreimal einen vergeblichen Versuch, sich in den Be­sitz des Pfandes zu bringen. Die Situation wurde für Frankfurt aussichtslos, als die Hanauer Grafen Vögte der Wetterau wurden und damit Reichsgut zu verwalten hatten. Die Beziehungen zum Kaiser wurden so eng, daß sie im Jahre 1429 sogar Reichsgrafen wurden.

Im Jahre 1434 gab Kaiser Sigismund gegen eine weitere Zahlung von 1.000 Goldgulden dem Grafen Reinhard II. von Hanau die Grafschaft Bornheimer Berg als Mannlehen (erbliches Lehen). Damit waren die Hanauer Grafen endgültig mit der Grafschaft belehnt, aber der Streit mit Frankfurt ging weiter. Im Jahre 1481 bekam Frankfurt nach langwierigen Verhandlungen die Orte Bornheim, Hausen und Oberrad als Reichs­lehen und entsagte dafür allen weiteren Ansprüchen. Die wirkliche Aufteilung fand erst 1485 statt, die förmliche Belehnung 1494.

Die Zent Bornheimer Berg war von jeher ein freies Märkergericht, das später sogar die Bezeichnung Grafschaft führte. Es hatte seine Malstatt auf dem Galgenberg, einer Anhöhe dicht bei Bornheim; der Weg dorthin führt heute noch den Namen „Armsünderweg“. Zu diesem Gericht gehörten folgende Orte: Nied, Griesheim, Bockenheim, Hausen, Praunheim, Berkersheim, Massenheim, Vilbel, Bornheim, Seckbach, Bergen-Enkheim, Oberrad, Offenbach, Fechenheim, Bischofsheim, Gro­nau; auch Preungesheim, Ginnheim, Eschersheim und Eckenheim hatten früher dazu gehört, waren dann aber an das Kloster Seligenstadt gekommen, von dem sie Hanau im Jahre 1478, zugleich mit Nauheim, ankaufte und wieder in den Verband der Grafschaft zurückführte.

Im Jahre 1434 gab Kaiser Sigismund den Bornheimer Berg an Graf Reinhard II. von Hanau als Mannlehen. Die Stadt Frankfurt war mit der weiteren Machtzu­nahme der Hanauer in der Zent unzufrieden und wollte auch fernerhin ihren Schultheißen dort als Richter sehen. Der Kaiser beauftragte 1453 den Dynasten Frank von Kronberg mit der Schlichtung dieses Streites.

Die Einigung kam 1461 dahin zustande, daß Frankfurt noch 20 Jahre den Richter zu bestellen hatte. Im Jahre 1481 entsagten die Frankfurter allen Ansprüchen am Bornheimer Berg. Hanau gab dafür an Frankfurt die Gerichtsbarkeit über Bornheim, Hausen und Oberrad ab. Der Schöffenstuhl wurde nach Bergen verlegt (dort ist er als Amtsgericht bis zum 15. Juli 1943 verblieben und ist dann an das Amtsgericht Frankfurt gekommen).

Der Streit zwischen Frankfurt und Hanau ging aber weiter, der Zankapfel war nun Offenbach. Dieses gehörte den Isenburg-Büdingern, gerichtlich unterstand es aber als eines der neunzehn Dörfer des Bornheimer Berges der Zent. Den Isenburgern war das lästig. Gleichzeitig gab es zwischen den beiden Streit um Bischofsheim. Durch Vergleich trat im Jahre 1500 Graf Ludwig II. von Isenburg seine Vogtei - und obrigkeitlichen Rechte zu Bischofsheim an Hanau ab, wogegen Hanau dann Offenbach vom Gericht Bornheimer Berg freigab.

Im Jahre 1648 kamen Griesheim und Nied durch Vergleich von Hanau an Mainz. Somit besaß Hanau von den neunzehn Dörfern der Zent noch Bockenheim, Ginn­heim, Eschersheim, Preungesheim, Berkersheim, Massenheim, Seckbach, Bergen-­Enkheim, Fechenheim, Bischofsheim, Gronau, Vilbel zu ½, Praunheim zu ¼.

Die Ortsbehörden der Dörfer des Bornheimer Berg-Gerichtes waren: der „Heim­burge“ oder „Borgenmeister“, der Schultheiß und die Schöffen. Die Borgenmeister waren die Verwalter des Gemeindehaushaltes, entsprachen also den heutigen Ge­meinderechnern, da sie die Gemeindekasse verwalteten.

Neben diesen Behörden stand dann noch der Zentgraf. Über seine Amtskompetenz sagt ein den Born­heimer Berg betreffender, aus dem 15. Jahrhundert stammender Vertragsentwurf zwischen Frankfurt und Hanau folgendes: Holz ausgeben, Weide hegen, Hirten, Schützen, Wächter, Pförtner, Glöckner einsetzen, Gräben innen und um das Dorf machen. Zum Geschäftsbereich der Zentgrafen gehörte danach also alles, was den gemeinschaftlichen Verband der zur Grafschaft des Bornheimer Berges gehörigen Dorfschaften betraf.

Die Gemeindebehörden waren in wichtigen Sachen an die Zustimmung des Vogtes ge­bun­den- Dieser war andererseits nicht befugt, in Gemeindesachen ohne ihren Willen zu handeln. Zur Kompetenz der Ortsgerichte gehörten neben den Zivilsachen auch die Polizei- und Frevelsachen. Die Rechtsprechung in Rügegerichtssachen blieb ihnen bis auf die neuere Zeit erhalten.

Das Amt Bergen führte bis zu dessen von Kurfürst Wilhelm II. vorgenommenen Teilung in die Ämter Bergen und Bockenheim den Namen „Amt Bornheimer Berg“. In der neueren Zeit traten am ersten Dienstag jedes Monats morgens um 10 Uhr die Zentgrafen der Amtsortschaften zu Bergen auf dem Rathaus unter Vorsitz des Be­amten zur Hegung des Gerichtes zusammen. Dieses war eine Art Rügegericht für Vergehen. Es wurden jedoch seit Menschengedenken auch peinliche Halsgerichte zu Bergen unter ihrem Beisitz gehegt, wo für Verbrechen auch die Todesstrafe ver­hängt werden konnte. Die Zentgrafen erschienen zur Hegung des Gerichtes mit einem Hirschfänger bewaffnet. Auch die Schultheißen der Ortschaften, die erst in späterer Zeit in das Amt Bergen aufgenommen waren, nahmen an der Hegung die­ses Gerichtes teil; sie waren aber unbewaffnet.

Über die Verpflichtung der Zentgrafen, bei Römerzügen des Königs zu Pferde mit ihm zu ziehen, sagt eine Archivalnachricht des Stadtarchives Frankfurt vom Jahre 1428 folgendes: Wenn ein König des römischen Reiches deutscher Nation über die Alpen nach Rom ziehen will, sind die 19 Zentgrafen des Bornheimer Bergs verpflichtet, mit dem König zu ziehen. Der Zentgraf darf sich dann alle Pferde in seinem Dorf vorführen lassen und eins davon auswählen. Die Verpflegung der 19 Zentgrafen und die Entschädigung für die Pferde müssen die Dörfer übernehmen und eventuell auch einen Vertreter stellen, wenn der Zentgraf nicht mitreiten kann.

Die Verpflichtung, bei Reichstagen oder bei Anwesenheit des Kaisers in Frankfurt für das nötige Holz zu sorgen, ist in der „Landrechtserneuerung von 1435“ näher erläutert: Wenn ein Reichstag zu Frankfurt ist, so sollen dem Kaiser die neunzehn Dörfer auf dem Bornheimer Berg Brennholz genug in seinen Hof fahren aus des Reiches Wäldern. Diejenigen, die Fuhrwerke haben, sollen das Holz fahren, die aber nicht Fuhrwerke haben, die sollen mit ihren Äxten da sein und das Holz helfen hauen, laden, tragen und entladen.

 

 

Die Zentgrafen

Aus dem Jahre 1400 stammt die „Alte Beschreibung und Instrument über die Kaiserlichen Landgerichte und Zehnte Bornheimer Berg“. Diese Urkunde ist im Archiv der Gemeinde in Originalschreibart als Kopie vor­handen. Es ist ein umfangreiches Weisthum, das hier vorliegt.

Weisthümer wurden erstellt, als man die bisher mündlich überlieferten Grundsätze der Rechtsprechung schriftlich festlegte. Man berief eine Anzahl sachkundiger und gut beleumdeter Männer zusammen, die nach ihren Erinnerungen anzugeben hat­ten, was rechtens sei und wie in diesem oder jenem Falle früher geurteilt wurde. Weisthümer hatten keine allgemeine Rechtskraft, sie bezogen sich immer nur auf ein Amt oder einen Ort.

Dieser Urkunde sind die Aussagen der 19 Zentgrafen aus der Grafschaft Born­heimer Berg zugrunde gelegt, die unter dem Vorsitz des Obersten weltlichen Rich­ters von Frankfurt, Dilman Gast, und verschiedenen adligen Herren aus der Graf­schaft ihre Aussagen machten.

Neben vielen weitschweifigen Bestimmungen über die Formalitäten und die zu ver­hängenden Bußen und Strafen sind interessante Aussagen über Tätigkeit und Be­fugnisse der Zentgrafen niedergeschrieben.

Der Zentgraf hatte die Pflicht, alle gerichtlich zu ahnenden Vorkommnisse, deren Behandlung über die Zuständigkeit der dörflichen Schöffengerichte hinausging, vor dem Berggericht „anzubringen“. Es war ihm ausdrücklich auferlegt, am Abend vor dem Gerichtstag alle Leute zu fragen, ob sie etwas wüßten, das vor das Berg­gericht gehöre.

Zu dem regelmäßig jeden zweiten Donnerstag tagenden Gericht hatten die Zent­grafen zu erscheinen, sie bekamen dafür eine Gebühr von 20 Pfennigen. Falls ein Zentgraf aus seinem Dorf keine Klage vorzubringen hatte, konnte er zweimal dem Gericht fernbleiben, zum dritten Mal hatte er zu erscheinen.

Seine Gebühr stand ihm auch bei zweimaligem Fernbleiben zu, blieb er wieder fern, so fiel das Geld dem Richter zu. Wurde ein Zentgraf jedoch geladen, so hatte er zu erscheinen und konnte bei Fernbleiben in Strafe genommen werden. Diese Strafe erhöhte sich bei konstantem Nichterscheinen zweimal beträchtlich (der sogenannte „Rutscherzins“).

Vor Beginn der Gerichtsverhandlung mußten die Zentgrafen „den Eid staben“, das heißt den Richterstab berühren, um an ihren Eid erinnert zu werden. Der Zentgraf sollte ein „Gleichmann“ sein, den Armen und den Reichen, also ohne Ansehen der Person urteilen. Ein Zentgraf war nicht absetzbar, nur wenn sich seine Unfähigkeit herausstellen sollte, wenn er sich schuldig gemacht hatte oder wenn er freiwillig sein Amt nieder­legte. Bei seiner Entlassung mußte er schwören, niemals mehr im Bereiche des Ge­richtes ein öffentliches Amt anzunehmen.

Bei dem Tode eines Zentgrafen hatten sich die beiden Zentgrafen der nächstgelege­nen Nachbardörfer in den Ort zu begeben und ohne alle Geschenke den Mann zu wählen, der als der Beste erschiene; diese Wahl hatten sie auf ihren Eid zu nehmen. Am nächsten Gerichtstag hatten sie den Erwählten dem Gericht vorzustellen, worauf der neue Zentgraf vereidigt wurde.

Ein Zentgraf hatte bedeutende Rechte. Von seinem Besitz waren acht Huben Land völlig steuerfrei, auch die Schafe, die er auf diesen Huben halten konnte, wurden nicht besteuert. Er brauchte auch weder Hirten- noch Weidegeld zu zahlen.

Das Berggericht war auch Berufungsgericht für Entscheidungen vor den Dorfge­richten. Mußte der Zentgraf in einem Berufungsverfahren zum Gericht, so hatte ihm die Gemeinde einen Tournos (Geldmünze) zu geben. Diese Münze erhielten auch die Zeugen, die der Zentgraf mitnahm. Nach dem Urteil der Zentgrafen hatte der im Berufungsverfahren Verurteilte den Zentgrafen ein Viertel Wein zu zahlen von dem besten, den es in Frankfurt zu kaufen gab.

Bei der Ernte kam der Stöcker von Frankfurt in die Dörfer, um seine Sichlinge zu heischen. Diesem Stöcker hatte der Zentgraf den Dorfbüttel zur Verfügung zu stellen, wofür der Zentgraf eine „gewisse hube“ bekam, wahrschein­lich vier leichte Pfennige. Hatte ein Verurteilter seine Strafe nicht bezahlt, und hatte sich seine Strafe durch den Rutscherzins auf das Höchst­maß erhöht, so mußte der Zentgraf, ohne jemand zu fragen, die Pfändung vor­nehmen.

Die Zentgrafen hatten eine starke Stellung und waren oft gefürchtet. Sie haben sich häufig Übergriffe erlaubt und mußten von der Obrigkeit zurechtge­wiesen werden. Sie wurden nicht wie Bürgermeister, Schöffen und Presbyter demo­kratisch gewählt, sondern von der Obrigkeit bestimmt und waren somit ein Organ des Staates in der Gemeinde.

 

 

Weisthümer zu Bischofsheim

 

1303:

Im Weistum zum Bornheimer Berg, zu dem Bischofsheim gehört, werden die Landrechte der Grafschaft festgelegt, „mit denen Geistliche, Bürger und andere sich und ihre Landsiedel ungerechten Zwang und Dienst in den Dörfern erwehren sollen“. Das Weistum wird ausgefertigt „unter den edlen Ulrich von Hanau, dem Landvogt des Königs und Herrn Götz Beyer, Ritter und Schultheiß von Frankfurt“.

 

14. Januar 1460:

Im Namen des Herren. Im Jahr 1460, am Montag, dem 14. Januar um zehn Uhr vormittag, wurde das Ge­richt eröffnet unter der Linde, an der Stätte, da man das weltliche Gericht des Dorfes Bischofsheim im Bistum Mainz zu halten pflegt. Es kamen zusammen die verständigen und erfahrenen Männer mit Namen Henne Muss (Schultheiß), Konrad Schneider, Wigel Becker, Renne Crappeln, Clese Culmans, Konrad Fritze, Henne Becker und Clese Eypeln, sämtlich Schöffen des Gerichts zu Bischofsheim,

Vor dieses Gericht kam der Junker Ruprecht von Karben, im Auftrag Junkers Diether von Isenburg, Herrn zu Büdingen, setzte sich zu den Schultheißen am Gericht und ermahnte die genannten Schöffen an ihre Eide, die sie dem Schöffenstuhl und dem Gericht geleistet hätten: Sie sollten sich erkundigen und bereitwillig dem Junker von Isenburg seine Rechte in Gericht und Dorf zu Bischofsheim weisen. Nach einer längeren Beratung legte das Gericht durch den Mund des Schöffen Konrad Fritze das Nachgeschriebene fest:

Zum ersten sprach der obengenannte Konrad: Der Junker von Isenburg hat zu gebieten, zu verbieten, zu weisen und zu verweisen, Geleit zu ge­ben, wegen Schuld auf seinem Eigentum zu pfänden, und zwar soweit der Schutzbann reicht. Stürbe ein Fremder oder ein Einwohner auf dem Eigenbesitz des Jun­kers von Isenburg oder er habe so viel von des Junkers Besitz, daß er einen dreibeinigen Stuhl darauf stellen könnte, so hat er im Todesfall dem Junker das Besthaupt (das beste Stück Vieh im Stall) zu­ liefern. Der Junker geht mit seinem Anspruch in jedem Fall voran. Ist ein solcher Mann gestorben, sollen Schultheiß und Schöffen diesen begraben, danach in seinem Hof gehen und das Besthaupt auswählen.

Jeder abwesende Schöffe wird mit einem Viertel Wein gestraft, zugunsten des Schultheißen und der übrigen Schöffen. Von diesem Viertel soll der Schultheiß den Schöffen den vierten Teil geben. Jeglicher, der soviel Land besitzt, daß er einen dreibeinigen Stuhl darauf zu stellen vermag, soll die vier nicht verpflichtenden Gerichte besuchen. Wer dies unterläßt, zahlt den Hübnern zwanzig Pfennige als Strafe, ein Schöffe das Doppelte. Wer obengenanntes Eigen­tum innehat, soll niemanden vor das Geistliche Gericht laden, bei Strafe von fünf­zehn Tournosen, die je zur Hälfte dem Junker und den Hübnern fallen.

Zieht der König zur Krönung nach Rom, sind dem Junker 23 ½ Pferde (23 Pfer­de, 1 Maultier) in dem Fronhof bereitzustellen. Erscheint dieser, hat man ihm zu geben, was auf der Hube gewachsen ist: Geflügel, Schweine, Wein, Rauhfutter; damit soll er sich genügen lassen. Sein Aufenthalt soll auf einen Tag beschränkt sein. Will der Junker nun aufbrechen, soll man ihm ein Saumpferd zwischen 1½ und 3 Mark Wert stellen. Kehrt er vor Erreichen des Ziels zurück, soll das Pferd unversehrt dorthin zurückgegeben werden, woher es genommen ist.

Der Junker soll auf dem Fronhof ein Gefängnis haben dürfen, in dem derjenige zum Gehorsam gebracht wird, der den Geboten des Junkers, seiner Amtmänner oder des Gerichts zuwiderhandelt. Dem Junker stehen 23 ½ fuldischer Huben zu - wobei eine fuldische Hube doppelt zählt -; sie sind gelegen, soweit der Schutzbann reicht. Diese sind des Junkers Eigen und des Leibeigenen Lehen.

Jede Hube gibt zu Zins ein Malter Korn, zehn Ohm Wein, ein Huhn, zehn Eier und zehn Schillinge an vier Jahresterminen. Hinzu kommt ein halbes Achtel Hafer. Die Frucht ist nach dem Seligenstädter Maß gestrichen zu messen, jeder vierte Simmer nach dem Frankfurter gehäuft. Von den 23½ Hofreiten, genannt „Huphofreiten“ oder „Hofstätten“, fallen dem Junker je 13 Heller und ein Fastnachtshuhn zu. Von jeder Herdstatt fallen eine Meste (Getreidemaß) Hafer Seligenstädter Maßes, die Schöf­fen sind davon befreit. Jeder Untertan des Junkers gibt ein Fastnachtshuhn.

Aus allen diesen Abgaben erhält der Schultheiß ein Malter Korn und zehn Ohm Wein, der Büttel ein Malter Korn und ½ Achtel Hafer, sowie ein Eimer Weizen - der Eimer umfaßt fünf Viertel. Der Junker soll von dem Spitalgut den vierten Dienst und ein Viertel der Weide erhalten, von dem Brühlwiesen die Hälfte des alten Heus; wäh­rend der Pfarrer von allen Wiesen einen Wagen Heu erhält.

Der Besitzer der Brühlwiesen soll diese zwischen acht Tagen vor und nach St. Johann Geburt mähen, sodann dem Schultheiß davon Bescheid geben. Darauf gehen beide zum Pfarrer, daß er sein Heu einführen lasse. Der Pfarrer soll sich aus einem Stall des Junkers vier Pferde nehmen, wofür er dem Halter Sicherheit zu leisten hat. Mit diesen fährt er auf die Wiese und darf soviel Heu aufladen wie ihm beliebt. Dann soll der Schultheiß die Heugabel vor die vorderen Räder werfen und der Fuhrmann dreimal versuchen anzufahren. Gelingt ihm das nicht, sind Pferde mit Wagen und Ladung dem Junker verfallen, von dem sie aber wieder gelöst werden können.

Die obengenannten Gülten (Hauptabgabe von einem bäuerlichen Zinsgut) sollen die Hübner in die Kellerei des Junkers nach Bü­dingen oder Dreieichenhain liefern. Aus diesen Einkünften sollen höchstens drei Beamte des Junkers unterhalten werden, wenn sie nach Bischofsheim kommen, ohne Belastung der Einwohner.

Kämen aber mehr, sollen diese vom Schultheißen unterhalten werden; die Kosten sind von den Einwohnern zu ersetzen. Bleiben einer oder mehrere ihre Gültzahlung schuldig, mag sich der Junker an den Schuld­ner halten und solange Einlager auf der Hube vornehmen, bis er bezahlt ist.

Aus den dem Schultheißen zufallenden Einkünften soll dieser jährlich am Donnerstag vor oder nach St. Martin den Schöffen oder dem Gericht ein Essen geben oder dessen Kosten ersetzen. Will er eine Mahlzeit geben, sollen die Schöffen mit ihren Frauen und dem jüngsten Kind am Vortag durch den Büttel dazu geladen werden. Bliebe einer der Schöffen dann aus, hat er den übrigen ein Viertel Wein zur Buße zu geben.

Der Schultheiß soll den Schöffen zu der genannten Mahlzeit sieben Gerichte geben: zweierlei Gemüse und fünferlei Fleisch. Die Schöffen sollen bei rauchlosem Feuer warm sitzen. Nach der Mahlzeit hat der Schultheiß die Schöffen zu fragen, ob er das Essen nach altem Herkommen ausgerichtet habe. Darauf sollen sich die Schöf­fen untereinander beraten und der Älteste fragt den Jüngsten, ob ihm Genüge ge­schehen sei. Wird diese Frage beantwortet, soll das Gericht des Junkers dem Schultheißen und denen, die zur Tafel gedient haben, danken. Verneint jedoch der Jüngste, hat der Schultheiß die Bewirtung nachzuholen und die Schöffen mit ihren Frauen und Kindern in der oben beschriebenen Weise zufrieden zu stellen. Nach der Mahl­zeit gibt der Schultheiß ein Viertel Wein, der von einem Gut, genannt das „Fedengut“, anfällt.

Die Schöffen sollen denen, die aufgewartet haben, die Hälfte des Weins schen­ken. Wenn bei Mißwachs die Hube keinen Wein trägt, so fährt der Inhaber nach Frankfurt und kauft dort herben (guten), aber keinen faulen (sauren) Wein, mit dem der Junker bezahlt wird. Geschieht es, daß einem auf seiner Hube Wein wächst, dem anderen jedoch nicht, kaufen der Schultheiß und der Aufseher der Weinernte den fehlenden Wein bei dessen Nachbarn und bezahlen damit den Junker, darauf nehmen sie vom Schuldner Pfänder oder dessen Besitz zu Händen des Junkers.

Über diese beschriebenen Rechte hinaus soll der Junker die Hübner nicht beschwe­ren und höhere Abgaben fordern, sondern sie treulich schützen und schirmen.

Auch erklärten die Schöffen in ihrem und im Namen der ganzen Gemeinde, daß sie sowohl der Herrschaft von Falkenstein als auch dem Junker von Isenburg Dienste geleistet hätten, sie wüßten jedoch nicht, ob dieser Dienst aus einem Recht herrühre oder freiwillig geleistet wurde oder wird. In übereinstimmender Weise ist dies erkannt worden, als sich die Schöffen in Gegenwart der Beauftragten der Herren von Isen­burg und Hanau vormals im Hause des Pfarrers darüber erklärten.

Das Gericht erkannte auch für Recht, daß nach altem Herkommen die Überein­kunft die Dächer betreffend: Schultheiß und Schöffen sollen die Häuser besehen und mit einem Viertelskrug versuchen durch das Dach ins Freie zu stoßen. Berührt dabei kein Halm den Krug ist der Hausherr fünfzehn Tournosen zur Strafe verfallen, die je zur Hälfte dem Junker und den Hübnern fallen.

Errichtet man Befestigungen oder an­deres auf dem Eigentum des Junkers, hat der Schultheiß die Aufsicht. Dieser hat auch den Wein, der ausgeschenkt werden soll, nach St. Martin zu schätzen und nicht vorher.

In dem obengenannten Jahre am 11. Februar gegen Mittag, als die Schöffen in einer Scheune des Dorfes Bischofs­heim an gehegtem Gericht saßen um Urteil zu sprechen, sagte der Schult­heiß, in meiner, des genannten Notars und der unten verzeichneten Zeugen Gegenwart, mit lauter Stimme, diese oder jedenfalls der Bedeutung nach folgende Worte: „Da ihr hier vor Gericht steht und nach dem Eid verpflichtet seid, die Rechte unseres gnädigsten Herr Junker festzuhalten, wäre es ge­raten, die Dinge, die ihr vergessen habt, außerhalb der Sitzung zu bedenken“. Sie gingen also hinaus, berieten sich eine längere Zeit, und als sie sich wieder zu Gericht setzten, wiesen sie als Recht aus: Wenn jemand der Buße verfallen, habe er dem Junker 7½ Schilling Pfennige zu zahlen.

Über alle diese oben beschriebenen Urteile, Sachen, Punkte und Artikel ersuchten Junker Ruprecht von Karben und Schultheiß Henne Muss, mich, den Notar, da­rüber ein Notariats­instrument zu verfertigen, in dem alles niedergelegt ist.

Hierbei sind gewesen: Johann Symon, Pfarrer zu Bischofsheim, Caspar Ruprecht, Amtmann zu Büdingen, Bernhard von Schwalbach, Closs von Rumpenheim, Edelknechte, und Ludwig Schreiber des Junker Philipps von Hanau.

Bei der letzten Handlung in der Scheune sind gewesen: Johannes und Contz Beyer, Priester, Edelknechte und Laien des Mainzer Bistums, die zum Zeugnis dieser Dinge gebeten und geladen wurden.

Schließlich habe ich, Johannes Usungen, Kleriker des Mainzer Bistums, der bei allen vorgeschriebenen Dingen gegenwärtig war, diese gesehen und gehört und eigen­händig geschrieben in die Form des gegenwärtigen Instruments gebracht und mit meinem Namen und gewöhnlichen Notariatszeichen versehen.

 

29. Oktober 1503:

Das sind die Landrechte der Grafschaft zum Bornheimer Berg, mit denen sich Geist­liche, Bürger und andere sich und ihre Einwohner („Landsiedel“) ungerechtem Zwang und Dienst in den Dörfern erwehren sollen.

1. Von Geistlichen, Bürgern und anderen, die Güter in der Königsgrafschaft zum Bornheimer Berg liegen haben, wird geklagt, daß man ihre Einwohner in den Dörfern zu ungerechtem Dienst von Wasser und Weide zwinge. Diesen Dienst sind sie jedoch niemand anderem als dem König zu tun schuldig. Diese Klage wurde vor die Schöf­fen von Frankfurt und den dortigen Rat, sowie die Zentgrafen des Bornheimer Bergs gebracht.

Diese luden dazu die Ritter, die Amtsleute des Königs von alters her waren, und wurden miteinander einig und teilten einmütig mit, daß Wasser und Weide dem König zustehe und keinem anderen Herren, und daß man davon in den Dörfern nur diesem dienen soll und keinem anderen Herren. Wenn also ein Stift oder ein Ritter oder Edelknecht einen Hof in einem Dorf der Königsgrafschaft liegen hätten, darüber sie Vögte wären, so sollten sie ihr Vogtrecht über Hof und Gut nach dem Rechte wahrnehmen, dem die Leute unterliegen, die Gut des Hofes erblich besessen haben. Auch sollen in Zukunft Güter des Hofes mit mehr Diensten beschwert werden, wenn in dem Hof geteilt wird.

2. Die Vögte sollen außerhalb ihres Vogthofes und ihres Gutes niemandes Gut noch Einwohner zu einem Dienst drängen. Handelten die Vögte dem aber zuwider, sollte dies der Amtmann des Königs mit Hilfe der Stadt Frankfurt abstellen. Wenn der Amtmann ihres Hofes das Vogt­gut über die zustehenden Dienste hinaus ohne Erlaubnis der Vögte beschwert, ist dies nach Hofrecht zu büßen.

3. Wer Hofgut um die Hälfte des Er­trages verliehen hat, besitzt sein Gut nach Hofrecht. Sein Landsiedel soll dem König „von des Pfluges Diele“ dienen. Wenn aber der Lehns­herr des Land­siedels seinen Anteil verlangt, dann muß der Landsiedel den Vögten ihr Vogt­recht vom Hofgut leisten, dem König aber von Wasser und Weide dienen.

4. Von den Landleuten wurde ge­klagt, daß man sie zweifach um ihr Landrecht bringe. Darauf wurde von den Zentgrafen einstimmig gewiesen, daß man niemand zu Landrecht anderswohin als an das Königsgericht zum Bornheimer Berg laden soll, da der König über Hals und Haupt richten soll und über alles was klagbar ist im Land. Mit einer Einschränkung jedoch: Wenn jemand Schwert, Messer und Kolben zieht und noch keinen sichtbaren Schaden tut, soll dieser dem Zentgrafen in dem Dorf oder auf dem Felde, da das geschah, die Missetat nach dem Rechte büßen, das auf dem Bornheimer Berge gilt.

5. Niemand im Lande soll einen Frevel um Wunden und zerrissene Kleider büßen noch von solchen Dingen, die dazu gehören, als dem König allein. Geschehe es aber, daß wegen der vorgenannten Frevel jemand im Lande Geldbuße fordern will, soll dies vom König oder seinem Amtmann abgestellt werden, da niemand die Buße eines Frevels for­dern soll außer dem König.

6. In keinem Dorf der Königs­grafschaft soll jemand einen „Sonderhirten“ haben, außer mit Willen der Leute, die dem König in den Dörfern Wasser und Weide verzinsen sollen. Wollten die Leute nun jemand einen Sonderhirten in den Dörfern oder eine Schäferei erlauben, so soll ihnen der Schäfer seinen Teil des Königsdiensts beitragen, sie wollen es ihm denn erlassen.

7. Wenn jemand mit Gewalt und un­gerechten Forderungen die Leute in den Dörfern belaste durch hindern oder bedrängen, soll das vom königlichen Amtmann verurteilt und abgestellt werden.

8. Wenn jemand auf dem Land gegen den Willen des Dorfes Frucht auf die Almende säen würde, kann diese von einem Frankfurter Richter gemäht werden. Wollten die Leute eines Dorfes der genannten Grafschaft ihre Almende besehen, sollten Richter und Landleute dabei sein, damit die Almende nicht geschmälert werde. Der Amtmann des Königs und ein Richter von Frankfurt mögen in allen Dör­fern der Grafschaft die Almende verteilen und besehen, wann sie wollen, auch wenn sie vom Dorf nicht dazu gebeten werden.

9. Wenn der König fern ist soll die Grafschaft der Stadt Frankfurt mit aller Macht dienen, mit der Bedingung, daß die Stadt die Dörfer und ihre Bewohner befrieden und beschirmen soll, soweit es in ihrer Kraft steht.

10. Niemand am Land­gericht soll ein Sonderurteil sprechen, das in den Dörfern zustande gekommen ist. Wenn also Urteil im Dorfe gesucht wird, soll man zwei Einwohner des Dorfes mit dem Zentgrafen an das Landgericht vor die Zentgrafen schicken; die mögen richten nach bestem Vermögen, wie sie dem Lande geschworen haben. Das Urteil soll nach Zustimmung der Zentgrafen von den Dreien im Dorf bekanntgemacht und vollzogen werden.

11. Auch soll man am Landgericht niemand verklagen, dem der Amtmann des Königs wegen Landfolge oder anderer Sache geboten hat zu kom­men. Geschieht dies aber, so soll ihn das Königsgericht ledig machen, da es vordringlich ist, an das Landgericht zu kommen, wie es ein Amtmann des Königs oder ein Richter von Frankfurt gebieten.

12. Kein Dorf noch jemandes Gut sind gegen ihren Willen zu einem Sonderdienst verpflichtet; denn die Dienste für den König soll das Land gemeinsam tun und jeder nach seinem Vermögen, wie er in dem Dorfe sitzt und Wasser und Weide nutzt.

13. Jeder Hirte eines Dorfes darf das Vieh über die Gemarkung eines anderen Dorfes treiben, wo es ohne Schaden möglich ist. Auch der Gemeindehirte von Frankfurt hat das Recht zum Trieb. Ausgenommen ist jedoch, daß man Vieh in die Holzmark der Dörfer treibt.

14. Der Amtmann des Königs und ein Richter von Frankfurt haben Macht, den Dörfern zu gebieten an das Landgericht alles das zu bringen, was den Dörfern schädlich ist, wie auch den Leuten. Ebenso was dem Königsrecht Abtrag tut, sei es an Feld, Wasser und Weide, an rechtem Gericht und unrechtem Dienst sowie ungerechter Forderung. Alles dies sollen die Amtleute den Dörfern mit Hilfe der Stadt Frankfurt abstellen helfen.

15. Es haben die Zentgrafen das Recht, in den Dörfern keinen Dienst zu tun. Der Stadtknecht von Frankfurt soll ihnen in der Stadt unentgeltlich ihr Recht wei­sen und ihre Aufgaben. Sie sollen zur Ernte in den Dörfern Körbe oder ähnliches be­reitstellen, um ihre Garben (Sichlinge) zu erlangen. Sie sind dafür jedermann eine weiße Haube oder zum Ersatz vier leichte Pfennige schuldig.

Diese vorgenannten Sachen um die Drangsal des Landes und die Klage der Leute wurden vor dem Landgericht zum Bornheimer Berg ausgerichtet vor der Stadt Frankfurt und den Zentgrafen, am Dienstag vor dem Allerheiligentag unter dem edlen Ulrich von Hanau, dem Landvogt des Königs, und Herrn Götz Beyer, Ritter und Schultheiß von Frankfurt, 29. Oktober 1303.

 

Schiedsspruch über das Isenburgische Gericht zu Bischofsheim von 1535:

Das Weisthum von Bischofsheim aus dem Jahre 1503 ist weitgehend gleichlautend mit dem Weisthum des gleichen Ortes von 1460. Neu ist nur der Schiedsspruch:

§ 1: Es ist zunächst in diesem Vertrag festgelegt, daß Graf Ludwig von Isenburg und seine Erben ihr Gericht zu Bischofsheim haben und behalten sollen. Isenburg klagt, daß wenn Kläger oder Beklagter Zeugen vor das Isenburgische Gericht laden wol­len, der Hanauer Zentgraf diese laden will. Hanau gibt diesen Sachverhalt zu, meint auch, daß dies ihm und nicht Isenburg gebühre; seine Handlungsweise werde auch durch den vorigen Vertrag (Schiedsspruch von 1500) gestützt.

Es wird für Recht erklärt, daß der Isenburgische Schultheiß zu Bischofsheim die­jenigen Zeugen, die Isenburgische Güter innehaben, vor das Isenburgische Gericht laden soll. Wenn Kläger, Beklagte oder Zeugen keine Isenburgischen Güter be­sitzen, soll auf Ansuchen und Bitte des Isenburgischen Gerichts durch den Hanau­ischen Zentgrafen vorgeladen werden, oder die Obrigkeit, unter der die Zeugen sitzen,

§ 2: Zum zweiten klagt Isenburg, daß wenn über den Verkauf isenburgischer Güter gehandelt werde, sich der Zentgraf unterstehe, solches am hanauischen Gericht vor­zunehmen und in das Hanauer Gerichtsbuch zu schreiben. Hanau gibt zur Entschuldigung an, daß durch eine Registrierung dieser Käufe vor seinem Gericht niemand sowenig ein Abbruch oder Eintrag geschehe, als wenn die Parteien dies vor einem anderen Gericht oder dem Notar tun ließen, da es nicht um eine gerichtliche Handlung ginge.

Die Schiedsrichter erklären, daß die Bestätigung und Einschreibung von Kauf und Verkauf künftig auch vor dem isenburgischen Gericht geschehen soll.

§ 3: Zum dritten klagt Isenburg, daß in den Fällen, wo es sich um Auseinandersetzun­gen über das Vertreiben von Fremden aus der Gemarkung binnen Jahresfrist handelt, solches vor dem hanau­ischen Gericht entschieden werden soll. Hanau antwortet darauf, daß Isenburg dadurch an seinem Gericht kein Abbruch geschehe, denn Hanau wollte nicht unterlassen, diese Dinge auch vor seinem Gericht zu verhandeln, weil es sich nicht vornehmlich um isenburgische Güter handele, bei denen es landesüblich ist so zu handeln.

Der Schiedsspruch lautet: Wenn aus so gearteten Ursachen Beschlagnahme oder Pfändung entstehe, sind diese Dinge auch vor dem isenburgischen Gericht zu verhandeln.

§ 4: Zum vierten klagt Isenburg: Wenn jemand isenburgische Güter in Bischofsheim innehabe, die er versetzt, verpfändet oder mit Hypotheken belastet hat und diese später wieder entschulden will, ziehe der hanauische Zentgraf die Beurkundung der Ab­lösung vor das hanauische Gericht. Hanau entschuldigt sich damit, daß es hierbei nicht um isenburgische Güter oder Zins von diesen gehe, sondern allein um Zins, der von den Gütern der Bauern herrühre; weshalb diese Sachen nach dem Schieds­spruch von 1500 vor das hanauische Gericht gehörten.

Es wird für Recht erklärt, daß die Aufkündigung einer Ablösung des Zinses und daraus sich ergebender Streit durch den isenburgischen Schultheißen vor dem isenburgischen Gericht in Bischofsheim zu verhandeln ist.

§ 5: Zum fünften und letzten wird durch Isenburg geklagt: Der hanauische Zentgraf unterstehe sich, isenburgische Güter zu pfänden und mit Bußen zu belegen. Darauf antwortet Hanau, daß sich sein Zentgraf dessen nicht bewußt sei. Es räume jedoch ein, daß es durch seinen Zentgrafen die Ernte auf isenburgischen Gütern mitunter verboten habe, wozu es auch meine ein Recht zu haben, um die Parteien zu dem Ihren kommen zu lassen.

Es ist von den Schiedsrichtern für Recht erkannt worden, daß allein der isenburgische Schultheiß auf isenburgischen Gütern zu pfänden hat, solange die Ernte noch auf dem Halm steht; ist sie jedoch abgeschnitten, soll Hanau über diese Ernte den Parteien zu ihrem Recht verhelfen dürfen.

 

Die Entstehung der isenburgischen Sonderrechte in Bischofsheim 1443

Kaiser Karl IV. hat die Grafschaft oder auch das Zentgericht Bornheimer Berg mit seinen 19 Dörfern im Jahre 1351 an den Grafen Ulrich III. von Hanau verpfändet. Im Jahre 1434 erhält Graf Reinhard II. von Hanau die Grafschaft von dem Kaiser Sigismund sogar als Reichslehen zugesprochen. Man solle meinen, daß nun Bischofsheim völlig zu Hanau gehört habe. Woher stammen nun die isenburgischen Rechte?

Schon im 13. Jahrhundert sind außer den Hanauer Grafen auch die Herren von Hohenfels als Mitbesitzer des Dorfes und des Gerichtes Bischofsheim genannt. Es hat sich bisher nicht klären lassen, wie sie zu diesem Besitz gekommen sind. Simon (Geschichte des reichsständischen Hauses Ysenburg und Büdingen, 1. Bd. S.178 ff) vermutet, daß sie diesen Besitz durch eine hanauische Mutter bei einer Erbteilung erworben haben. Sie hatten ihre Besitzrechte an Bischofsheim aber nur bis zum Jahre 1283.

Jetzt gingen diese Rechte durch Kauf an den Grafen Philipp I. von Falkenstein über. Hanau und Falkenstein teilten sich nun gemeinschaftlich diesen Besitz. Mit Werner, dem Kurfürsten und Erzbischof zu Trier, starben die Falken­steiner im Jahre 1418 aus. Nun begann die Falkensteinische Erbteilung. Da schon damals die Herrscherhäuser weitgehend untereinander verwandt und versippt wa­ren, wurden an dieser Erbteilung die Geschlechter derer von Solms, Eppstein, Lich, Braunfels und Isenburg beteiligt.

Am 21. Mai 1419 hielt man in Butzbach den Familientag ab. Man teilte die Erbschaft erst einmal in drei Teile: 1. den Butzbacher Teil, 2. den Hainer (Dreieichenhainer) Teil, 3. den Licher Teil.

Von jedem dieser Teile erhielten die beiden Söhne der Luckarte von Eppstein, einer geborenen Falkenstein, ein Drittel. Die übrigen zwei Drittel kamen an die Kinder der Agnes von Falkenstein, die einen Grafen von Solms geheiratet hatte. Es waren fünf Erben, die zunächst einmal beschlossen, das Erbe gemeinsam zu ver­walten. Das stellte sich schon im ersten Jahr als unmöglich heraus, und so wurde auf Antrag des Dieter von Isenburg, der eine Gräfin Elisabeth von Solms geheiratet hatte, im Mai 1420 die Teilung des Erbes beschlossen und durchgeführt.

Dieter von Isenburg erhielt Burg und Stadt Assenheim, die Herrschaft Hayn in der Dreieich, Obererlenbach, Burg und Dorf Vilbel, den Zehnten in Nierstein, außerdem Steuerrechte in Petterweil, Strassheim, Niederroßbach, Bönstadt, Rodischen, 1/5 von Burg und Stadt Münzenberg, den Titel eines Vogtes daselbst und den Wildbann Drei­eich.

Dieser Teil gehörte ihm aber nicht allein, sondern er mußte ihn mit der verwit­weten Gräfin Anna von Sayn teilen. Diese heiratete dann wieder einen Grafen von Loen, und die Teilerei ging wieder los. Der Graf von Loen, der seine Frau vertrat, erhielt nun unter anderem die Hälfte vom Hayn in der Dreieich, von Langen, Offenbach, Petterweil und Assenheim, ferner ganz die Dörfer Sprendlingen, Mörfelden, Nauheim, Duden­hofen, Arheiligen und ein Viertel von Vilbel. Dieter von Isenburg erhielt die andere Hälfte der genannten Orte, ganz jedoch die Dörfer Götzenhain, Offenthal, Trebur, Bischofsheim bei Bergen, Königstädten, Geinsheim, Kelsterbach, Hechtsheim und Weisenau.

Die verzwickte Verteilung der Gerechtsame auf die einzelnen Erbenden wird nun dadurch noch schwerer zu durchblicken, daß Anna von Loen 1446 ihren An­teil an Dieter von Isenburg, Reinhard von Hanau und Frank von Kronberg verpfändet. Jedenfalls ist Dieter von Isenburg von 1443 an im Besitz der ehemals hohenfelsisch-­falkensteinischen Rechte in Bischofsheim.

Da sich aber Hanau von jeher bemühte, die einzelnen Dörfer des Gerichtes Bornheimer Berg ganz in seine Hand zu bekommen, ist es erklärlich, daß der Streit um das Dorf Bischofsheim nun zwischen Dieter von Isen­burg und Reinhard von Hanau weiterging.

 

So suchte man 1446 am Donnerstag nach Pfingsten in einem Übereinkommen in Bischofsheim die Gerechtsame abzugrenzen. Dieter von Isenburg war vertreten durch Ruprecht von Karben, Christian Gans von Büdingen und Philippus Henne; der Graf von Hanau hatte als seine Vertreter Henne von Prunheym, Dietherich Specht von Bubenheym und Petrus Kohlingen gesandt.

Bei dieser rechtlichen Auseinandersetzung legten die Isenburger Vertreter ein kurz vorher von ihnen in Bischofsheim unter Mitwirkung des Schultheißen und der Schöffen aufgenommenes Schriftstück vor, das die Rechte der Isenburger be­weisen sollte: Die „armen Leute“ zu Bischofsheim sollten von der Atzung befreit sein, aber 40 Gulden ( jedem Herrn 20) jährlich auf St. Martinstag geben, solange bis einer der beiden diese Übereinkommen wieder aufsagt.

Dieses Schriftstück ist unter dem Namen „Das Weisthum von Bischofsheim“ bekannt geworden.

 

Unter der Linde zu Bischofsheim werden im Jahr 1460 dem Grafen Diether zu Isenburg (Herrn zu Büdingen) seine „Rechte in Gericht und Dorfe zu Bischofsheim“ bestätigt; die Rechte gehen in Jahre 1500 auf Hanau über. Bischofsheim ist zu dieser Zeit mit einem Heggraben umgeben. Hanau-Münzenberg erwirbt 1500 Eigentum, niedere Gerichtsbarkeit und Vogtei von Graf Ludwig II. von Isenburg; Isenburg behält jedoch das Hübnerrecht. Durch die beiderseitigen Rechte der Grafen von Isenburg und Büdingen und der Grafen von Hanau in Bischofsheim. Hanau betonte immer, es habe die Oberherrschaft, Isenburg nur einzelne Rechte aus Gütern und Zinsen, aber Bischofsheim gehöre zum Gericht Bornheimer Berg.

Es wurde entschieden, daß Isenburg an Hanau die Obrigkeit zu Bischofsheim und den Wildbann daselbst abtrete. Ferner sollen die 20 Gulden, die Isenburg als Atzung erhalten hat, Hanau zufallen. Isenburg hat nur auf den Gütern Atzung zu beanspruchen, wo ein von ihm eingesetzter Schultheiß ist. Hanau gab dafür seine Gerechtsame, die geistliche und weltliche Jurisdiktion zu Offenbach, welcher Ort aus der Münzenberger Erbschaft an Isenburg gekommen war, an letzteres ab und löste das Centgerichtsverhältnis von Offenbach zum Bornheimer Berg (es ist also nicht so, daß Bischofsheim gegen Offenbach getauscht wurde, sondern nur einzelne Rechte und Einkommen wurden ausgetauscht.

 

Das Dorf bannte 1538 völlig nieder und wird an der heutigen Stelle (rund um die Kirche) neu aufgebaut. Die Herrschaft Hanau gab „den armen verbrannten Leuten“ Bauholz. Der neue Ort wurde mit primitiven Befestigungsanlagen leidlich geschützt. Diese Anlagen bestanden aus zwei Gräben, dem inneren Dorfgraben und dem äußeren Stumpf- und Haingraben. Dazu kam noch ein bepflanzter Wall mit Dornenhecken.

 Bei den alteingesessenen Bischofs­heimern hält sich hartnäckig die Kunde, daß das alte Dorf im Dreißigjährigen Krieg von den Spaniern abgebrannt wurde. Diese Überlieferung stimmt auf gar keinen Fall, denn es steht eindeutig fest, daß das alte Bischofsheim, etwa zwischen der heutigen Alten Dorfstraße, der verlängerten Zwingerstraße, dem Kreuzstein und der Hochstädter Straße gelegen, im Jahre 1538 völlig abbrannte. Auch dieses „Alte Dorf“ war durch Heeggraben und Hecke geschützt. Ebenfalls hatte es ein „Spielhaus“ (Rathaus). Alle Versuche, in Archiven Berichte über den Brand zu finden und die Gründe der Bewohner, ihr Dorf an anderer Stelle wieder aufzubauen, sind bisher erfolglos geblieben.

 

 

Das Isenburgische Partikular- oder Hubengericht zu Bischofsheim 1607

Die Rechtsverhältnisse in der Dreieich haben sich allmählich entwickelt. Neben den einzelnen (überlieferten) Märkergerichten entsteht oder wird eingesetzt das Hüb­nergericht des Gesamtwaldes. Außer dem Hübnergericht des Reiches werden unter­geordnete Hubgerichte und die Landgerichte gebildet. Während das Hübnergericht nur für den Wald zuständig war, hatten die Hubgerichte sich mit Rechtsfragen zu befassen, welche die Landhuben, also die zum Ackerbau freigegebenen Flächen, betrafen. Diese Flächen waren in der Regel auf Rodungen entstanden.

In den Akten „Frankfurt contra Ysenburg“ berichtet der Amtmann Weiss in Bischofsheim anno 1607: „Die Grafen zu Isenburg haben kraft eines uralten Weisthums (1446?) das Hübnergericht in Bischofsheim, weil die Herrschaft dort eigene Hubgüter hat. Sie hegen es durch sich oder die Ihrigen, besetzen es mit Schultheißen oder Schöffen zu, verkünden Urteile, büßen Ungehorsam, strafen, pfänden, legen Arrest und Strafen auf, sie richten alles, was Isenburgische Güter betrifft. Demnach hat den Isenburgern ein Hübnergericht zugestanden, wenn es auch der Bischofsheimer Pfarrer bei dem Prozeß des Niclas Gereum verneint.

Solche Hübnergerichte waren weitverbreitet und wurden als Partikulargerichte bezeichnet. Sie entstanden entweder aus dem Rechte der Oberherrschaft oder häufiger - wie hier in Bischofsheim - aus dem Rechte des Eigentums. Eigentum erstreckte sich damals nicht nur auf Sachen, sondern auch auf Personen. Die auf dem Rechte der Oberherrschaft beruhenden Gerichte nannte man auch Lehen- oder Manngerichte, die aus dem Rechte des Eigentums abgeleiteten Gerichte hießen Landsiedel- oder Hübnergerichte.

Die An­gelegenheiten der Leibeigenen gehörten, soweit sie nicht die Ruhe, Sicherheit oder Verfassung des Staates berührten, nur vor den Eigentumsherren. Der Leibeigene besaß kein Eigentum, jeder Streit um Sachen gehörte daher ohne weiteres vor dessen Herrn. Wer sein Gut mit Vorbehalt des Obereigentums einem anderen, Freien oder Leibeigenen, zur Benutzung übergab, hatte auch die Gerichtsbarkeit über diesen Empfänger (Lehnsmann, Pächter), soweit sie Sachen dieses Gutes berührte oder die zwischen dem Herrn und Empfänger deshalb entstehenden Ver­bindlichkeiten angingen.

Kein deutsches Gericht konnte ohne Schöffen bestehen. Der Gerichtsherr mußte so ­viele Schöffen zusammenbekommen, daß sein Gericht vollkommen besetzt war. Als Schöffen konnten jedoch nicht beliebige Leute berufen werden, sondern nur solche, die mit dem Empfänger (Pächter usw.) gleichen Standes waren, gleiche Güter hatten und in gleicher Verbindlichkeit zu dem Herren standen (pares curiae). Wer also nicht genug Güter verpachten konnte und eine hinlängliche Anzahl von Leuten, die in gleicher Verbindlichkeit zu ihrem Herrn standen nicht zusammenbrachte, hatte nicht die genügende Zahl der Schöffen für seine Hübnergerichte und ging seiner Gerichtsrechte verlustig.

Hatten die Besitzer der Güter Streit unter sich, so übte der Herr das Richteramt persönlich aus. Das konnte er auch tun, wenn die Sachlage des betreffenden Ge­richtsfalles so eindeutig war, daß es eines Schöffenspruches nicht bedurfte.

Wenn der Gerichtsherr aus allzu großer Ungleichheit seines Standes es für eine Schande hielt, unter den Schöffen zu sitzen, so konnte ein von ihm Beauftragter für ihn ein­treten, das war der Hochhubner oder Amtmann, auch Mannrichter. Dieser Ver­treter, der an der Herren Stelle zuweilen das Gericht hielt, auch Zinsen, Beede und Gebühren einzog, war der Vogt. Er war meist keine vornehme Person, sondern gewöhnlich gleichen Standes mit den Gutsleuten, denn ein Freier konnte mit Leibeigenen als Schöffen nicht zu Gericht sitzen.

Dieser älteste Zustand wurde bald geändert. Freie nahmen das Vogtsamt gegen einen Teil der gutsherrlichen Einkünfte an. Das Vogtsamt wurde häufig auch erb­lich. In Fehdezeiten übernahm der Vogt auch den Schutz der Zins- und Dienst­pflichtigen gegen fremde Gewalt. Diese Hübnergerichtsbarkeit, zumindest aber die Vogts- und Amtsmannsämter, wurden zuweilen auch verpachtet oder verkauft.

Da diese Gerichtsbarkeit ein einträgliches Geschäft war, ist es verständlich, daß die Landesherren des Bornheimer Berges, die Hanauer Grafen, sehr bestrebt waren, diese niedere Hübnergerichtsbarkeit anderer Dynasten in ihre Hand zu bekommen. Nun ist zwar Bischofsheim im Jahre 1500 durch Tausch gegen Offenbach an Hanau gekommen, aber der Amtmann Weiss schreibt 1607, daß in diesem Jahr noch das isenburgische Hübnergericht im Dorfe besteht. Isenburg mußte also noch min­destens fünf Höfe in Bischofsheim als Eigentum besitzen.

 

 

Der Hanauisch-Isenburgische Vertrag über die Rechte in Bischofsheim 1646

Durch die beiderseitigen Rechte der Isenburg-Büdinger und der Hanauer Herren in Bischofsheim entstanden öfter Streitigkeiten, so auch zwischen Graf Ludwig von Isenburg-Büdingen und den Grafen Philipp und Reinhard von Hanau, welche im Jahre 1500 durch Schiedsspruch beigelegt wurden.

Isenburg klagte: Der Graf hat im Dorf Bischofsheim in der Dreieich Gericht und alle Obrigkeit, welches sein Vorgänger und er stets und zu recht nach altem Herkommen ausge­übt. Diese Obrigkeit wolle Hanau schmälern, aber das sei unrecht. Hanau antwortete: Dem Herrn von Isenburg werde in Bischofsheim keinerlei Obrigkeit zugestanden. Er mag zwar einige Zinsen daselbst haben, aber die Obrigkeit stehe einer Herrschaft zu Hanau zu, denn Bischofsheim gehöre zu den 19 Dörfern am Bornheimerberg.

Es wurde entschieden, daß Isenburg die Obrigkeit in Bischofsheim und den Wildbann daselbst abtrete. Ferner sollen die 20 Gulden, die Isenburg als Atzung ge­nommen, Hanau zufallen. Isenburg soll nur von den Gütern Atzung zu nehmen haben, wo ein von ihm eingesetzter Schultheiß sei. Hanau hingegen gab seine Ge­rechtsame und weltliche Jurisdiktion zu Offenbach (welche aus der Münzenberger Erbschaft stammten) an Isenburg ab und löste im Jahre 1500 Offenbach aus dem Zentge­richtsverhältnis zum Bornheimer Berg. Später kam es nochmals zu einem Vertrag um das Atzungsgeld, das die Gemeinde für Besuche der hohen Herren zu zahlen hatte.

Im Jahre 1646, am Donnerstag nach Pfingsten, fand in Bischofsheim zwischen Henne von Prunheym, Dieterich Specht von Bubenheym und Petrus Hohlingen (Vertreter des Gra­fen von Hanau) und Ruprecht von Karben, Christian Gans von Büdingen und Philippus Henne (Jungherrn von Isenburg) ein Übereinkommen statt, dahin­gehend, daß die „armen Leute“ von Bischofsheim von der Zahlung der Atzung be­freit seien, hingegen 40 Gulden, jedem Herren 20, jährlich auf St. Martinstag geben sollen, so lange, bis einer der beiden Teile dieses Übereinkommen wieder aufsagt.

 

 

Besitz der Deutsch-Ordens-Commende Frankfurt-Sachsenhausen in Bischofsheim 1415

Wichtige Fälle und Beschwerden gegen die Dorfgerichte werden von den Zentgrafen auf dem Berggerichte unter Vorsitz des Reichsamtmannes entschieden.

Nicht alle Dorfbewohner saßen auf eigenem Grund und Boden. Viele auswärtige Stiftungen, adelige Herren, auch Frankfurter Bürger besaßen einzelne Güter in den Dörfern und gaben dieselben als sogenannte Lehnsherren an Zeitpächter aus. Außerdem gab es fast in jedem der 19 Dörfer einen Herren- oder Fronhof mit den zugehörigen Huben, die nach Erbrecht an die Hübner verliehen wurden.

So bezog im Jahre 1415 die Kommende in Bischofsheim 18 Pfennige Zins von einer Hofraithe, die gegenüber dem Spielhause (Rathaus) lag (Damit ist erwiesen, daß das 1538 abgebrannte „Alte Dorf“ schon ein Rathaus hatte!).

Der Deutsche Orden wurde 1192 von Papst Cölestin III. gegründet und 1198 von Innocenz III. bestätigt. Im Jahre 1182 hatte Kuno von Münzenberg in Sachsenhausen eine Kirche, ein Spital und ein Konvent (Versammlungssaal) erbauen lassen, die er später als eine Kommende (geistliche Pfründe) dem Orden übergab.

 

 

Eine genaue Beschreibung der Grenze zwischen Niddagau und der Wettereiba von 1434

Bei allen Unterteilungen der fränkischen Ge­biete trat immer wieder die Zahl „Drei“ auf. Der Unterrheingau bestand aus Unter­rheingau, Königshundrete und Niddagau. Der Maingau bestand aus Maingau, Rod­gau und Bachgau. Die Wettereiba aus Wetterau, Kinziggau und Vogelsberggau. Hanau lag mit Kesselstadt und Dörnigheim im Maingau, Hochstadt gehörte mit Büchertal (Wachenbuchen, Mittelbuchen, Lützelbuchen) zur Wettereiba, Bischofsheim zum Niddagau.

Die westliche Grenze gegen den Niddagau bildete der Braubach, es ist dieselbe Grenze, welche früher den Wildbann Dreieich von dem hanauischen Wildbann trennte.

Noch schärfer wird diese Grenze 1434 als die zwischen Hochstadt und Bischofsheim festgelegt. Dieselbe beginnt „an dem Kahlenberge und geht zum Ende der Äcker, die zum Hof Groschlag gehören. Von dort geht er zum dem Flecken, wo die alte hanauische Brücke vor Zeiten gestanden hat und die Gemarkung der zwei Dörfer geschieden hat. Von dort geht sie durch die Wiesen zum Flurstück Priesterrock.“ Es wird dabei noch ausdrücklich vermerkt, daß jene Brücke, welche schon seit länger als 50 Jahren verfallen sei, das hanauische Landgericht von dem Gericht des Born­heimer Berges geschieden habe.

 

 

Die Bischofsheimer Landwehren 1440

Um die Mitte des 14. Jahrhunderts hatten ihre Kleinterritorien einen gewissen Grad von innerer Festigung und äußerlicher Abrundung erreicht. Gleichzeitig wurde das Unvermögen der Reichsgewalt immer offen­sichtlicher, den Landfrieden aufrecht zu erhalten. Die allgemeine Unsicherheit nahm immer stärker zu. So stellte sich bei den Landesherren mehr und mehr das Bedürfnis ein, ihr Gebiet gegen den Raubadel und beutegierige Standesgenossen zu schützen.

Wo die Natur durch Berge, Wälder, Wasserläufe oder sumpfige Niederungen natürliche Schutz­linien bot, wurden diese benutzt. Wo dies nicht der Fall war, half man durch den Bau der Landwehren nach.

Bei den eigentlichen Landwehren war der Hauptteil ein je nach den Umständen trockener oder nasser Graben, der mei­stens von Hecken und Baumreihen gesichert und an besonders gefährdeten Stellen durch Balkensperren verstärkt war. Die durchlaufenden Wege wurden beseitigt und auf einige wenige Durchgangsstellen zusammengezogen. Diese Durchgänge waren durch Schläge, Sperren oder Warten gesichert. So hatten Gerichtsgemeinschaften, wie zum Beispiel die Grafschaft Bornheimer Berg im Niedgau, schon lange selbständig ihre Gebiete abgeschirmt. Es entstanden in unserer engeren Heimat mainzische, isen­burgische und hanauische Landwehren.

An einem Punkt südlich der Autobahn, westlich des Anglersees, stoßen die Gemarkungen von Hochstadt, Bischofsheim und Dörnigheim zusammen. An die­ser Stelle stand bis zur Verkoppelung ein uralter, aus der Karolingerzeit stammen­der „Dreimärker“ (Grenzstein), der die Wappen der Dreieich, des Niedgaues und der Wetterau trug. An jedem dieser Gaue hatte Hanau einen Anteil. Dörnigheim gehörte früher zum Maingau, Hochstadt und das ganze spätere Amt Büchertal zur Wetterau, die Zent Bornheimer Berg und damit auch Bischofsheim zum Nied­gau.

Während die Grenzlandwehr die ganze Grenze des Gebietes umzog, durch­querten vier andere Landwehren die Landschaft von der Nidda zum Main: die Ginnheimer, die Eschersheimer, die Berger und die Bischofsheimer Landwehr. Während über den Bau der drei ersteren mit der Stadt Frankfurt verhandelt wurde, ist bei der Bischofsheimer Landwehr darüber nichts bekannt geworden.

Als längste der vier Zwerchlandwehren zog die Bischofsheimer Landwehr von der Nidder bei Niederdorfelden über Bischofsheim zum Main bei Dörnigheim. Über ihre Entstehungszeit ist nichts bekannt. An der Südseite des Niederdorfelder Dorf­haines entspringend, folgt ihr Graben zunächst auf 13/4 km einem Wasserlauf auf­wärts, dessen Tal nacheinander die Namen Gänseweide, Weide und Weichen führt.

Wo dieser Wasserlauf nach Westen abschwenkt, lief die Landwehr, wie sichere Spuren beweisen, zunächst durch Ackerland über die Höhe zu dem nach Bischofsheim hinabziehenden Taubengrund. In diesem Ackerland scheint sie zwei Gräben gehabt zu haben. Nun führte sie im Taubengrund hinab bis zu der Stelle, wo von Westen der Weg Bischofsheim-Gronau herkommt, der den Taubengrund auf ½ km begleitet. Der weitere Verlauf und der Anschluß an den Bischofsheimer Dorfhain war nicht feststellbar.

Auf der Höhe an der Südwestecke der Großen Lohe schneidet die Landwehr die Hohe Straße. Dort verzeichnet ein Riß vom Jahre 1599 zwei überbrückte Gräben und eine Warte in viereckigem Hofe. An diesen Schlag erinnern die Flurnamen „Am neuen Schlag“ und „Am Eisernen Schlag“.

Zwischen Bischofsheim und Hochstadt zog am Nordrande des Hochstädter Riedes die Landwehr entlang nach der Hochstädter Grabenbrücke unterhalb der Kreuzung mit der Querspange. Zwischen der Landwehr und dem Ried verlief ein Weg, der in der Bischofsheimer Gemarkung Hochstädter Riedweg in der Hochstädter Gemarkung aber Landwehr­weg hieß. An der Hochstädter Brücke sperrte die Landwehr die dicht südlich an Bischofsheim vorüberziehende Gelnhäuser Poststraße. Auch der erwähnte Landweg sowie die Wege von Rumpenheim und von der Brau­bachbrücke trafen vor der Hochstädter Brücke zusammen.

Die Flurbezeichnung „Am Wartbaum“ in der Bischofsheimer Gemarkung beweist, daß dort ohne Zu­sammenhang mit der Landwehr einmal eine Warte gestanden hat. Die Flurnamen „Im Lug“ und „Lugwiese“ nordöstlich vom Dorf können auf einen versteckten Beobachtungsposten hinweisen.

Von der Hochstädter Brücke an benutzte die Landwehr, die hier Landgraben heißt, ein von Norden kommendes Wasserläufchen bis zu dessen Einmündung in das Braubachknie. Nun übernimmt der Braubach den Schutz bis zur Straße Hochstadt-Dörnigheim. Das letzte Ende bis zum Main ist wieder eine künstliche Landwehr.

 

Der Bischofsheimer Hexenprozeß vom 9. März 1564

Etwa vom Jahre 1540 an war das Hanauer Landgericht wegen der großen Über­handnahme des Hexenunwesens in ein peinliches Halsgericht umgewandelt wor­den. Die erste Anklage wegen Hexerei vor diesem neuen Gericht erfolgte am 9. März 1564. Ein Einwohner von Bischofsheim zeigte damals an, daß ihm seine Milch durch eine Frau verzaubert worden, so daß ein seltsamer Käs, „wie ein Kröss“, daraus entstanden sei. Die Frau wurde sofort nach Bergen in Haft gebracht und eine umfangreiche Untersuchung in Bischofsheim angestellt. Man wol­lte gerne erfahren, ob es in Bischofsheim noch mehr solcher zaubrischer Weiber gebe. Ob­wohl man zunächst die Absicht gehabt hatte, den seltsamen verzauberten Käs in die Hanauer Gerichtskanzlei bringen zu lassen, nahm man nachher von dieser An­ordnung doch wieder Abstand.

Aus den Hanauer Regierungsakten geht nun nicht klar hervor, welches Ergebnis diese hoch­notpeinliche Untersuchung gehabt hat, und ob eine Verurteilung erfolgte. In denselben Akten lesen wir aber unter dem 24. Okto­ber desselben Jahres: „Die Aussage der zauberischen Weiber aus Bischofsheim, die hier in Haft liegen, ist der Länge nach verlesen worden. Es wurde gefunden, daß sie ihre Aussagen etwas ungleich machen, eine mehr Personen als die andere anzeigt, obgleich sie doch alle in einem Ort und Tanz beieinander gewesen sind. Da die Sache sehr wohl erwogen werden muß, hat man festgelegt, daß aus ihren Aussagen ordentliche Fragestücke formuliert werden, sie dann danach jeder Frau getrennt vorge­halten werden. Ihr Bericht und Anzeige sollen gehört und dazu aufgezeichnet wer­den. Danach ist zu entscheiden, ob jemand einzuziehen oder was gegen die Ver­hafteten vorzunehmen sei.“

Einige Wochen später, am 7. November, wurde proto­kolliert: „Über die Zauberischen ist entschieden worden, daß dieselbigen alle fünf - nämlich Brieckel Mergk, Liesch Anna, Gotts Else, Gerlachs Anna und Gotts Anna - vor das peinliche Halsgericht gestellt und angeklagt werden sollen. Alle wurden zunächst zum Tode ver­urteilt. Weil Gotts Anna aber noch jung war und durch ihre Mutter und Brieckel Mergk verführt wurde durch Eingebung eines Stückes Brodes, hat die Obrig­keit genehmigt, sie zu begnadigen und eine andere Strafe zu verhängen. Die anderen Zauberischen aber, da sie beständig auf ihre Aussage bleiben, wurden zum Tode verurteilt. Außerdem wurde verfügt, daß die weiter angegebenen Zaubrischen alsbald auch ergriffen und eingezogen werden sollen, um ihnen ihre rechtliche Strafe auch widerfahren zu lassen“.

Am 9. Februar 1565 sollten die genannten fünf Zaubrischen vor das peinliche Halsgericht gestellt werden. Das Urteil über die jüngste Zauberin, Gotts Anna, wurde den Schöffen von den Kammerräten im Namen der hanauischen Vormünder eben­falls vorgeschrieben. Sie sollte drei Sonntage nacheinander in der Kirche zu Hanau vorgestellt werden, „durch den Pfarrherrn der Gemein angezeiget“ und eine „christ­liche Vermahnung" erhalten, hiernach soll sie der Stadt Hanau verwiesen und „doch darauf wiederum in die Grafschaft Hanau verbannt werden“. Der Oberamt­mann solle dem Pfarrherrn und Kaplan befehlen, daß diese fleißig zu den armen Weibern gehen und sie fleißig mit Gottes Wort trösten und unterrichten, damit sie ihres begangenen Übels und ihrer Sünden halben Reue und Leid haben mögen.

Zwei andere der Zauberei verdächtigte Frauen, die Schwaben Barb und die Schweitzerin, sollen befragt und sofort ins Gefängnis gebracht werden, wenn sie verhext befunden und Indizien vor­handen sind. Über das für den 9. Februar fest­gesetzte Halsgericht und über die sofort zu erfolgende Hinrichtung der vier Unglück­lichen ist in den Hanauer Regierungsakten nichts mehr enthalten. Die Hinrichtung hat je­doch sicher zu der festgesetzten Zeit stattgefunden.

Von der jüngsten Zauberin, Gotts Anna, erfahren wir zwei Jahre später, am 1. Juli 1567, noch einiges: „Gotts Anna wurde wegen Zauberei in die Grafschaft verbannt. Sie sollte den Flecken anzeigen, darin sie wohnen wolle. Dem Schultheißen wollte man deswegen Befehl geben.

Darauf hat aber ihr Mann angezeigt, daß er und sein Weib nirgends aufgenommen werden, weil keine Dorfschaft sie in ihre Gemeinschaft annehme. So hätten sie sich auf den Höfen vor der Stadt Hanau nieder­gelassen. Er bittet ihnen zu erlauben, daselbst ein Häuslein zu kaufen und die Wohnung zu gestatten. Das wird ihnen erlaubt, jedoch den Förstern befohlen, ihr Augenmerk auf sie zu richten: Wenn die Personen den Wald be­treten und sich ungebührlich hielten, sind sie anzuzeigen, und aus dem Walde zu weisen“ (Quelle: Zimmermann, Hanau Stadt und Land, Seite 377/78).

 

 

Das Heu von der Breulwiese

Im Jahre 852 war die Kirche zu Bischofsheim mit allen Ländereien und Zehnten vom Kaiser dem Salvatorstift zu Frankfurt/M. zum Geschenk gemacht worden. Dadurch war ein großer Teil der Gemarkung dieses Dorfes in die Hände des Stiftes geraten. Weitere spätere Schenkungen von privater Seite vergrößerten diesen Besitz im Laufe der Jahrhunderte immer mehr. Aber auch auf dem Eigentum anderer Besitzer lagen Verpflichtungen zugunsten der Kirche. So gehörte zum Beispiel die Breul­wiese dem Grafen von Isenburg, aber dem Pfarrherren von Bischofsheim gehörte alljährlich von dieser Wiese ein Wagen voll Heu.

Das Bischofsheimer Weisthum von 1460 „Über die dem Grafen von Isenburg zustehenden Rechte“ meldet darüber: „Von der Breulwiese erhält der Pfarrer einen Wagen voll Heu. Der Besitzer der Wiese soll diese acht Tage vor oder acht Tage nach Sankt Johanns Tag mähen. Wenn dann das Heu gemacht ist, soll der Inhaber der Wiese dem Schultheißen sagen, das Heu sei gemacht, und dann sollen beide, der Schultheiß und der Inhaber der Wiesen zu dem Pfarrherren gehen und sagen, das Heu sei gemacht, daß er das Seinige lasse holen und einfahren. Dann soll der Pfarrer gehen in einen Stall des Herrn von Isenburg: Daraus soll er vier Pferde nehmen und bürgen bei dem Mann, dem sie gehören. Und dann soll er fahren auf die Wiese und so viel Heu laden, als er mag. Dann aber soll der Schultheiß die Heugabel vor die vordersten Räder legen, danach soll der Fuhrmann mit seiner Geisel anfahren, zum ersten, zum anderen und zum dritten Male. Bleibt er dann immer noch stehen, so sind Wagen und Pferde des Junkern Gnade verfallen und müssen an ihn fallen“.

Soweit das Weisthum: Jeder Bauer wird ermessen können, welche Sicherung gegen allzu großen Eigennutz diese quer vor die Vorderräder gelegte Heugabel auf einer ansteigenden Wiese bedeutete. Die Pfarrherren haben wohl für das Heu selbst oft gar keine Verwendung gehabt. Da sie aber den Geldwert nicht entbehren woll­ten, wurde das Heu verkauft. Aus einem solchen Verkauf entspann sich nach 1600 nun ein langwieriger Prozeß.

Der Bischofsheimer Pfarrer Jakobus Heußer (1602 - 1624) verkaufte 1604 sein Heu von der Breulwiese an Johann Windecker, Gastwirt zu Sachsenhausen und Frankfurter Untertan, für 14 Gulden. Dieser kam auch am nächsten Tage mit einem starken Straßengeschirr zu vier Pferden auf die Breulwiese, um sein Heu zu holen. Hier wurde er von den oben genannten Klauseln in Kenntnis gesetzt und ermahnt, sich vor Ungebühr zu hüten, wenn er keinen Schaden leiden wollte.

Trotzdem lud er seinen Wagen so voll, daß einige Nachbarn den Wagen auf 20 Gulden schätzten und er nicht durch das niedrige Breultor in das Dorf hinein konnte. Auf Umwegen gelangte er nach Hause, noch früh genug, um zu verhüten, daß der isenburgische Vogt in Bischofsheim, den man inzwischen in Kenntnis gesetzt hatte, ihm kraft seines Weis­thums Pferde und Wagen samt Ladung abnahm.

Im Jahre 1605 stirbt Windecker, und seine Witwe heiratet kurz darauf den Frankfurter Bürger Niclas Gereum. Doch die Isenburger vergaßen den Frevel nicht, und als Gereum am 19. April 1606 in die Dreieich fuhr, um Holz zu kaufen, nahm ihm der isenburgische Vogt in Sprendlingen seine vier Pferde samt Wagen und Geschirr ab, belegte sie mit Arrest und machte Gereum für den Schaden verantwortlich, den Windecker angerichtet hatte.

Für die Freigabe des Gespannes wurden von Isenburg 100 Taler Abtrag und 18½ Gulden für Atzung gefordert. Gereum tat nach damaliger Sitte ein Handgelübde, alles zu zahlen und bekam sein Eigentum frei. Er zahlte aber trotzdem nicht. Kein Wunder, daß der isenburgische Vogt in Sprendlingen ihm deshalb am 16. Januar 1607 in Sprendlingen abermals ein Fuhrwerk mit drei Pferden beschlagnahmte, das aber diesmal nicht gegen Handgelübde freigegeben wurde. Jetzt wendet sich Gereum an den Rat der Stadt Frank­furt, der für ihn beim Kammergericht vorstellig wird, und der langwierige Prozeß beginnt.

Das Kammergericht lädt nun den Rechtsvertreter Isenburgs vor. Dieser verliest, um den Tatbestand zu klären, das Weisthum von 1460 und erklärt: „Durch sein ungebührliches, eigennütziges Benehmen hat Windecker nicht allein kraft des ver­lesenen uralten Weisthums seine Pferde und den Wagen voll Heu mit Geschirr an den Grafen von Isenburg verloren. Er hat sich auch unterstanden, des Ortes uraltes Recht zu übertreten, und mehr Heu, als dem Pfarrer gebührt, abfahren wollen. Damit hat er einen sträflichen Mutwillen und Frevel begangen. Deswegen seien die Pferde dem Isenburger Grafen verfallen oder anstatt deren 100 Taler zum Ausgleich ge­fordert worden. Es ist nicht abwegig, wenn man jetzt Niclas Gereumen, den jetzigen Ehemann der Witwe des inzwischen verstorbenen Windecker, für diesen gut stehen lasse, da ja die Witwe und deren jetziger Mann verpflichtet sei, dessen Schulden einzulösen. So habe dann auch besagter Niclas Gereum, Gastwirt ‚Zum Rad‘ in Sachsenhausen, ungefähr vor einem Jahr in Sprendlingen und zu Offenbach ver­sprochen, für die geforderten 100 Taler geradezustehen, es in die Hand hineingelobt und es durch eine mit eigener Hand unterschriebene Verpflichtung be­glaubigt. Er habe sogar vorher noch um eine Nacht Bedenkzeit gebeten, um sich in der Stadt Frankfurt beraten zu lassen, und habe nach Rückkehr dann alles zu­gesagt und sich zur Bezahlung freiwillig erboten. Aber wahr gemacht und gehalten habe er das alles nicht. Und da er sein Versprechen nicht gehalten, sei der Isen­burger Graf berechtigt gewesen, sein Vermögen einzuziehen, und mit demselben als einem Ihrer Gnaden verfallenen Eigentum nach Belieben zu schalten.“

Als Niclas Gereum gebeten wird, sich zu der Sache zu äußern, sendet er ein Schriftstück ein, welches er unter den hinterlassenen Papieren des Windecker gefunden hat. Dieses lautet: „Der Pfarrherr zu Bischofsheim samt dem Organisten des Bartholomäusstiftes dahier haben mir den Wagen voll Heu dergestalt verkauft, daß ich, soviel ich mit vier Pferden fahren könne, laden, abholen und nach altem Gebrauch über eine Gabel fahren solle. Dies habe ich auch dem Isenburger Vogt, der mich darüber zur Rede stellte, mitgeteilt, der Pfarrherr hat es bejaht, und der Vogt hat nicht das Geringste dagegen erwidert. Ich habe auch erklärt, daß ich, falls es Streit geben sollte, das Heu nicht begehrte, sondern so wieder heimfahren wollte. Darauf habe ich den Pfarrherrn ausbezahlt und das Heu heimgeführt. Trotzdem bin ich auf der Heimfahrt von dem Isenburgischen Schultheißen in Sprendlingen samt Pferden und Geschirr angehalten worden, und dieser hat mir im Hain 100 Taler abgefordert. Da ich aber Pferde und Geschirr nicht im Stich lassen wollte, war ich gezwungen, ein Handgelübde zu tun, daß ich entweder die 100 Taler begleichen oder von dem Pfarrherrn deshalb einen Schuldschein bringen wolle. Eine Erstattung des Geldes sei von dem Pfarrherrn aber nicht zu erwarten, sie müßten dann schon durch die Beamten selbst beigetrieben werden. Ich bitte deshalb, der Rat meiner Stadt wolle mir behilflich sein, daß ich des Handgelübdes entlassen werde.“

Der Rat der Stadt Frankfurt hat daraufhin auch den Ratsherren Hieronymus Mengershausen zum Amtmann mach Dreieichenhain gesandt, um sich zu erkundigen. Un­verrichteter Sache kam derselbe zurück: Er hatte den Amtmann nicht angetroffen. Nun schickte man den Landbereiter Leydhecker zum Pfarrer nach Bischofsheim, um dort Nachricht einzuholen. Dieser erklärte dem Landbereiter: „Der eisenberg­sche Vogt hat mir nicht gestatten wollen, mein Heu durch fremde Fuhren abfahren zu lassen, ich sollte mir vielmehr vier Pferde aus einem isenburgischen Stalle in Bischofsheim nehmen. Weil aber die hiesigen Nachbarn sonst immer mit böser Absicht angespannt haben, habe ich mich bei dem Oberamtmann in Hanau beschweret. Dieser hat mir darauf durch zwei hanauische Gerichtspersonen und den hiesigen Zent­grafen den Befehl zugeschickt, ich solle mich nicht beirren lassen und mein Heu durch hanauische oder frankfurtische Bürger abfahren lassen und es denselben ver­kaufen und laden heißen. Ich will gerne nach Hanau berichten, kann mich aber der Sache ferner nicht annehmen.“ Der Vertreter des Rates der Stadt Frankfurt verlangt daraufhin vom Kammergericht, daß man eine Äußerung des Bischofsheimer Pfarrherrn in dieser Sache anfordere.

Der Pfarrer Jakob Heuser schreibt: „Ich bedaure, daß infolge des Heuverkaufes Unglück und Streit entstanden sind. Hierin geschieht nach meiner Meinung Gewalt. Meinem gnädigen Herrn zu Hanau steht allein die Obrigkeit, Gebot und Verbot in Bischofsheim zu; und sonst hat niemand in unserem Dorfe Rechte auch nur wie eine Linse groß. Auch die Herrschaft von Eisenberg ist gar nichts weiter als ein Zinsmann, dem etliches Korn, Wein, Hühner und Geld zufällt, und dem ein höfisches Gericht gestattet ist.

Auf Geheiß des hanauischen Amtmannes Johann von der Burgk ist das Heu verkauft worden. Es ist wahr, daß vor undenklichen Zeiten die Herrschaft von Isenburg 23½ Hubhofreiten hier gehabt hat, aber zu einer Zeit, als der jetzige Flecken Bischofsheim nicht an dem Ort, an dem er jetzt steht, stand, sondern daneben (der Ort, mit seinen alten Gräben umgeben, heißt jetzt „das alte Dorf“).

Daselbst liegen die oben genannten Hubhofstätten noch heute. Sie sind aber jetzt Gärten, welche der Herrschaft Isenburg noch heute Hubzinse geben. Diese Hubhofreiten hätten viele Pferde gehabt, und die Hübner oder Bauleut haben mit ihnen 47 Huben Feldes bebauen müssen, so der Herrschaft Isenburg heute noch zustehen. In eine dieser Hofreiten, welche ihm gerade die richtige schien, hat der Pfarrherr dieses Dorfes gehen müssen, und durfte vier Pferde, die ihm gerade gefielen, herausziehen, um sein Heu wegzuführen. Nachdem das alte Dorf aber abgebrannt sei, die Hubhofstätten dabei untergegangen und das ganze Dorf verlegt sei, könne der Herr von Isenburg nicht eine Hofraithe mehr aufweisen, die ihm zustehe. Noch viel weniger könne er einen Pfarrherr nötigen, auf sein Eigentum zu gehen und vier Pferde daselbst zu holen. Sein Eigentum sei im Dorf jetzt zur Feld und Gärten und es sei kein Pferd darauf zu finden.

Die Hübner in Bischofsheim und die Hofreiten sind nicht mehr isenburgisch, sie gehören dem Deutschen Orden zu Frankfurt, dem Brendel zu Homburg oder dem Spital zu Frankfurt. In keinem Stall oder Hof sind auch mehr als zwei Pferde zu finden. Aber der Isen­burger habe nicht gestatten wollen, daß man die vier Pferde zum Heufahren aus verschiedenen Ställen nehme. Da habe ich in Hanau Amtshilfe gesucht, und es ist mir bedeutet worden, daß ich mein Heu an Gasthalter oder Kutscher in Frankfurt oder Hanau verkaufen solle. Der Wagen voll Heu des Windecker ist auch nicht über­laden gewesen. Wenn auch etliche sagten, es sei ein stattlicher Wagen voll Heu gewesen, so sagten doch wieder andere, sie wollten sich trauen, den Wagen mit zwei Pferden abzufahren, wenn sie nicht über die Gabel müßten. Wenn schon zu klagen gewesen wäre, so hätten sich die Erben der Wiesen seiner Nachbarn mehr beklagen können als der Isenburger Graf“.

 

So lief der Prozeß um das Breulwiesenheu zwei Jahre beim Kammergericht, ohne daß es zu einer Entscheidung gekommen wäre. Aber die Angelegenheit kam nicht zur Ruhe. Am 17. April 1607 wendet sich Niclas Gereum wieder mit einem Schrei­ben an den Rat seiner Vaterstadt Frankfurt. Darin schreibt er: „Ich bin nun nach zwei Jahren hinausgefahren, um Heu zu kaufen. Da packten die von Sprendlingen zu, arrestierten mir vier Pferde samt dem Heu und Geschirr und verlangten, ich solle die 100 Taler Strafe bezahlen, dann würden sie mir mein Heu freigeben.“ Die Sprend­linger sagten weiter: „Weil die Herren zu Frankfurt sich jederzeit unfreundlich und unnachbarlich gegen die isenburgschen Untertanen gezeigt hätten, sei ihnen der Befehl geworden, sich Frankfurter Untertanen gegenüber ebenso zu verhalten. Es werden mir nun Heu, Geschirr und Rosse zum großen Schaden während der Messe aufgehalten und ich bitte den Rat der Stadt Frankfurt um Vermittlung“

Der Rat der Stadt Frankfurt/M. wandte sich daraufhin auch an die Gräflich Isenburgischen Herren und Räte zu Offenbach. Er konnte aber nichts erwirken. Man verlangte dort vielmehr, daß Gereum innerhalb von dreiviertel Jahr die Sache richtig zu machen habe. Fahrzeug und Heu wurden nicht freigegeben.

Am 22. Juli wendet sich Niclas Gereum wieder an den Rat der Stadt. Er schildert nochmals, wie sein Vorgänger über die Gabel gefahren sei und der Pfarrherr sich erboten habe, alle Gefahr auf sich zu nehmen. Er sei nicht Erbe seines Vorgängers, sei aber gezwungen gewesen, Bürgschaft zu leisten.

Der Rat der Stadt schickt nun abermals Boten zu Graf Ernst zu Isenburg und bittet, man möchte Gereum seiner Bürgschaft entledigen und sich rühmen, diesen einmal tüchtig in Angst versetzt zu haben. Die Boten brachten aber aus der Bir­steiner Kanzlei die Antwort mit, der Graf sei verreist.

 

Zwei Monate später teilt Gereum dem Rat seiner Vaterstadt mit: Er habe geglaubt, vor fernerem Kummer verschont zu bleiben, und sei in den Hain nach Sprendlingen gefahren, um sich nach seinem Eigentum zu erkundigen. Dort seien ihm abermals zwei Pferde und der Wagen festgehalten worden. Der Wirt zu Sprendlingen habe zehn Gulden gefordert für das, was Gereums Pferde bei dem ersten Zwischenfall an Futter verzehrt hatten. Er habe sich erboten, einen Bürgen zu stellen, oder auch vom Schultheißen zu Sprendlingen, welcher ihm noch Geld schuldig sei, einen Betrag zu übergeben, oder auch selbst zu bezahlen. Man sei aber auf nichts eingegangen, son­dern habe ihm Pferde und Wagen und Geschirr wieder mit Arrest belegt. Er habe das dem Bürgermeister zu Frankfurt alles genau erzählt, und die Stadträte Dr. Kel­ler und Dr. Schacher hätten sich auf des Bürgermeisters Befehl lange über den Fall unterredet.

Auf ein erneutes Schreiben des Rates erfolgte keine Antwort. Man forderte von Gereum im Hain jetzt aber nur noch die Atzung von dem ersten Arrest, die 100 Taler waren stillschweigend erlassen worden. Gereum scheint diese Verpflegungs­kosten auch richtig gezahlt zu haben, denn in den Prozeßakten findet sich eine Quittung von Ciliax Schickedanz, Gastwirt zu Sprendlingen, daß er von dem Wirt ‚Zum Rad‘ in Sachsenhausen 10 Gulden 11½ Batzen    1 Hel­ler für Atzung seiner Gäul erhalten habe.

 

Man sollte meinen, damit sei die Sache nun endlich erledigt gewesen. Aber am 18. Januar 1608 schreibt Gereum wieder an den Rat zu Frankfurt; am 16. Januar sei sein Geschirr nach der Koberstatt gegangen, um Holz abzuholen, das er den Egelsbachern abgekauft habe. Als er in den Flecken Sprendlingen gekommen sei, habe der jetzige isenburgische Amtmann im Hain der drei Eichen ohne eine Ursache Pferde, Geschirr und alles durch einen Büttel mit Arrest beschlagen und ins Wirts­haus ziehen heißen, was dann auch geschehen. Dann sei er, Gereum, zum Amtmann gegangen, und habe die Ursache des Arrestes zu wissen begehrt, und da habe ihm der Amtmann geantwortet: Seine Herren von Frankfurt seien die Ursache, denen habe er's zu danken. Hätte der Frankfurter Rat, auf eines losen Landsknechts Klage hin, nicht seines gnädigen Herren von Isenburg Untertanen in Frankfurt arretiert, so wäre auch der Arrest seiner Pferde unterblieben.

 

Derweil aber der Frankfurter Rat auf seine Privilegien hin so strenge verfahre, dünke er sich als Isenburgischer Amtmann wohl so gut wie ein Frankfurter Bürger­meister. Außerdem habe er auch Befehl, da einige mehrere Isenburgische Unter­tanen zu Frankfurt arrestiert werden sollen, in gleichen auf die Frankfurtischen auch zuzugreifen. Als Gereum fragt, warum er nicht andere Bürger Frankfurts auch hemme, habe der Amtmann geantwortet, er könne zugreifen, wo und wie es ihm gefiele.

 

Der Frankfurter Rat schickte dann wieder ein Schriftstück in den Hain und be­richtete über die Umstände, die zur Gefangennahme des Isenburger Soldaten Adam Seulacher geführt haben, auf die der Sprendlinger Amtmann hingedeutet hatte. Der Amtmann im Hain ließ einige Tage später den Frankfurter Rat wissen, daß er leider das Schreiben erst geöffnet und gelesen, als Der Bote schon wieder hin­weg gewesen. Ansonsten hätte er denselben in den tiefsten Turm des Ortes werfen lassen.

Nun wendet sich der Rat an den Grafen Ernst von Isenburg selbst, weil er, wie er schreibt, sich bei ihm eines besseren und vertraulicher Nachbarschaft versehe, und betont, der Arrest jenes Gereum sei sehr zu unrecht desselben vorgenommen worden. Vom Grafen wurde dem Rat ein Antwortschreiben zugeleitet, in dem dieser betont, er könne nicht ohne weiteres entscheiden und müsse erst Erkundigung einholen.

Daraufhin wurde von Rat zu Frankfurt die Sache wieder beim Kammergericht an­hängig gemacht. Ob dieser Prozeß um das Heu von der Breulwiese jemals entschieden worden ist, weiß man nicht. Gereum hat sein Ende jedenfalls nicht mehr erlebt. Aber die schlechte Vertretung seiner Interessen führte dazu, daß er gegen den Rat der Vaterstadt Stellung nahm und sich 1613 im Fettmilchaufstand an die Spitze der Aufrührer in Sachsenhausen stellte.

 

 

Aus der Chronik von Konrad Appel aus Hochstadt 1615:

Am 10. Oktober 1615 ist Michael Burger in Bischofsheim wegen eines Ehebruchs, den er mit der Frau von Johann Fuchs begangen hat, in Bergen ins Gefängnis gekommen. Aber das ist eine falsche, nicht zu verstehende Verleumdung.

Am 7. Juni 1608 hat Graf Philipp Ludwig von Hanau auf der Bischofsheimer Leuchte ein Generalmusterung gehalten mit seinem ganzen Landvolk.

Am 6. Oktober 1617 hat sich der Schultheiß von Sprendlingen bei Bischofsheim selbst erstochen und ist in dem in dem Hangraben begraben worden (Graben am Hahnes?).

 

 

 

 

Der Weinbau in Bischofsheim im Jahre 1681

Die Römer brachten den Wein an den Rhein. Der Kaiser Domitian, unter dem der Bau des Limes begonnen wurde, hatte den Weinanbau in Germanien verboten, wahrscheinlich, um den Absatz des römischen Weines nicht zu gefährden. Aber die Alpen waren hoch, und Rom war weit. Man schmuggelte Weinstecklinge nach Germanien und baute Wein an. Die christliche Zeit zwang dazu, auch rechts des Rheines Versuche mit dem Anbau des Wein­stockes zu machen, da man den Wein für kirchliche Zwecke brauchte.

Zudem waren die Mönche, die ja manches entbehren mußten, immer Freunde des Weines ge­wesen. So legten fleißige Benediktinermönche Weinberge auf dem Petersberg bei Fulda an, allerdings mit nur mäßigem Erfolg, denn auch reichliche Honigbeigaben konnten die Säure des Trankes nicht vertreiben. So zogen die Fuldaer Mönche an den Rhein, um mit bestem Erfolg edle Tropfen für sich und die erlauchten Klostergäste, für Kaiser und Könige, für Fürsten und Prälaten zu züchten.

Auch unsere engere Heimat eignete sich vorzüglich zum Anbau der Rebe. Der Hang von Seckbach über Bergen, Bischofsheim und Hochstadt war bald ein einziger Weinberg geworden. In Urkunden von 880, 881 und 882 erscheinen Schenkungen auch von Weinbergen an das Salvatorstift in Frankfurt aus den Orten Bischofsheim, Bergen, Seckbach und Fechenheim.

In den Akten des Bartholomäusstiftes zu Frankfurt befindet sich ein auch für Bischofsheim interessanten Bericht aus dem Jahre 1676, den „Bericht wegen des Kirschaler Zehnten aus dem Bericht des gräflich hanauischen Schultheißen zu Dörnigheim 1676“: Kirschal ist ein Feld zwischen Fechenheim, Bischofsheim und Dörnigheim gelegen. Es umfaßt 300 Morgen Land. Dieses Land hat etwa 80 Jahr lang wüst gelegen und ist erst vor sieben Jahren auf gräflich Hanauischen Befehl ausgerodet und angebaut worden. Dort sind von alters her Weingärten gewesen. Diese Äcker, die jetzt durchgehend mit Korn besät und wohl bebaut sind, gehören in drei Gemarkungen, nämlich in die Fechenheimer, Bischofsheimer und Dörnigheimer Gemarkung. Das Gebiet ist mit gewissen Marksteinen abgeteilt. Es gibt auch drei Besitzer, nämlich, was in der Bischofsheimer Gemarkung liegt, gehört dem Kaiserlichen Stift Bartholomäus in Frankfurt, was in der Fechenheimer Gemarkung liegt, gehört dem Kloster Patershausen; und was in der Dörnigheimer Gemarkung liegt, ist dem Grafen zu Hanau zehnt­bar. In gleicher Weise soll es von alters mit dem Weinzehnt gehalten worden sein.

Im Mittelalter unterschied man drei Sorten Wein: Fränkischen Wein (vinum francum), Hunnischen Wein (vinum hunicum) und den Edelwein, den Riesling. In Bischofsheim wurde sowohl vinum francum als vinum hunicum angebaut.

Wein war im Mittelalter Volksgetränk. Zu seinen täglichen Lebensmitteln erhielten auch Knecht und höriger Bauer ihr Quantum Wein. Bei den Gerichtssitzungen er­hielten die Schöffen ihren Wein, wie es das alte Bischofsheimer Weisthum ausweist. Bei den vielen frommen Schenkungen und milden Stiftungen des Mittelalters und bei den Totengedenken wurde fast immer Wein verabreicht. So heißt es in einer Urkunde unter anderem: „Auf Gründonnerstag sollen der Pfarrer und die Altaristen zwölf arme Menschen suchen, und sollen sie heißen, sich nach der Messe auf das Grab des Heyderichs von Rolfhuß setzen. Sie sollen jedem geben

ein halbes Faß Wein für zwölf Heller und einen Weck für zwei Heller und einen Hering für zwei Heller. Der Pfarrer und der Altarist sollen ebenfalls ein halbes Faß Wein für zwölf Heller und einen Weck für zwei Heller erhalten. Ein Kindermeister, wenn er da ist, soll ein halbes Faß Wein für zwölf Heller erhalten. Falls der Wein mehr koste, so soll man entsprechend mehr abrechnen um Herrn Heydrichs und Frau Margretens Seele.

 

 

Weinlese-Ordnung für Bischofsheim von 1681

Ordnung, die die Herrschaft bei jeder Herbst- und Weinlese haben will:

  1. Den ersten Tag soll unserer Herrschaft eigens Ge­wächs gelesen werden, auch das derjenigen, die zu Hochstadt zehntbare Weingärten haben. Sodann soll den Schützen und „Vormunds-Kindern“ zu lesen erlaubt sein. Wer aber mit einem Vorwand oder falschen Schein sich untersteht, auch schon Wein zu lesen, ist einer Strafe von fünf Gulden verfallen.
  2. Am zweiten Tag sollen alle lesen, die den großen Zehnten zahlen und alle anderen Leute aus der Gemeinde
  3. Es sollen alle, die in den Weingärten der Herrschaft lesen helfen, treu und fleißig sein, damit nicht nur alles rein und wohl abgelesen, sondern auch keine Trauben versteckt oder zurückgehalten werden. Für jedes Vergehen in dieser Hinsicht wird eine Straße von einem Gulden angedroht.
  4. Sie sollen damit so sauber als immer möglich umgehen und keine Trauben auf den Boden, sondern in das Geschirr und Bütten geschüttet werden, damit nicht durch Liederlichkeit der Segen Gottes verderbt oder vernichtet wird. Bei Zuwiderhandlung gibt es eine Strafe von einem Gulden.
  5. Die Büttenträger sollen sich in acht nehmen, daß sie die edle Gabe nicht etwa mutwillig verschütten oder sonst so damit umgehen, daß es der Herr­schaft zum Schaden und Nachteil gereicht. Die Strafe beträgt in diesem Fall einen Gulden.
  6. Alle Untertanen, die die Fässer füllen und Fuhren machen, sollen sehr vorsichtig sein, damit nicht der geringste Abgang oder Schaden entsteht, damit die Strafe von einem Gulden vermieden wird.
  7. Es ist der Mißbrauch eingerissen, daß zum Nachteil des Eigentums des Zehntherren mit Körben, Zubern und anderen Geschirren - vor allem abends nach der Lese - einige sogenannte „Heyl - oder Heuck-Trauben“ heimgetragen werden. Dieses wird ausdrücklich verboten. Wer dagegen handelt, muß zwei Gulden Strafe zahlen und verliert die Trauben. Wenn aber einer aus seinem eigenen Gewächs - jedoch ohne daß der Zehnte leidet - einige wenige Trauben zum Aufheben oder für die Weinleser brechen lassen will, so soll er sich entweder bei den anwesenden herrschaftlichen Beamten oder deren Untergebenen deswegen gebührend an­melden und seinen Namen bei dem Torschreiber angeben. Wenn er das unterläßt, werden nicht allein die Trauben abgenommen, son­dern er wird auch mit der oben angedrohter Strafe bestraft.
  8. Es soll keinem erlaubt sein, mit Wagen oder Fässern in oder vor seine Weingärten zu fahren, sondern nur an die Tore, damit den Schreibern die Aufsicht und fleißige Aufzeichnung der Bütten nicht gesperrt und genommen wird oder sonst einige Verwirrung dadurch verursacht werden kann.
  9. Damit wegen des Zehnten kein Betrug unter den Toren gemacht wird, soll niemand, welcher Trau­ben entweder tragen oder fahren will, einen Nebenweg gebrauchen, außer diejenigen Wege, wo unsere hierzu verordneten Bediensteten oder Torschreiber bestellt sind und sitzen werden. Die Strafe bei Zuwiderhandlung sind fünf Gulden.
  10. Die herrschaftlichen Bediensteten oder die von demselben verordneten Schreiber sollen allenthalb genaue Aufsicht haben, damit jede strafbare Handlung gänzlichen vermieden wird oder die Verbrechen jedesmal gebührend bestraft werden. Außerdem werden sie wegen des Zehnten noch angewiesen, daß sie sich bei der Erhebung nicht die Bütte für den Zehnten anweisen lassen, sondern Macht haben, nach Belieben die Bütte für den Zehnten zu bestimmen.
  11. Wenn abends die Glocke gezogen und zur Heimkehr aus den Weingarten ein Zeichen gegeben wird, soll sich ein jeder ohne Aufenthalt aus dem Weingarten und in den Ort begeben. Wer aber noch im Weinberg angetroffen wird und von den Weinberghütern angegeben werden kann, ist einer willkürlichen Strafe der Herrschaft verfallen.
  12. An allen Orten soll das herrschaftliche Eigengewächs unter Angabe der Zahl der Morgen von dem Zehnten ordentlich getrennt und keines unter das andere gemengt werden
  13. An denjenigen Orten, wo die Herrschaft ihre eigenen Keltern hat, soll das eigenen Gewächs ebenso wie de Zehnte fleißig eingebracht werden und beides zusammen aufgeschüttet werden, jedes dabei aber getrennt notiert werden.
  14. Der Tret- und Kelterknecht soll nach der üblichen Formel vereidigt werden und gemäß dem Inhalt der Formel zu Treu und Fleiß angehalten werden.
  15. Aber ansonsten will die Herrschaft alle schwere Ungnade vermeiden und die angedrohte Bestrafung nicht vollziehen.                                    verfügt Hanau den 26. September 1681.

 

 

Salzhandel und Salzhändel um 1760                                

Das Dorf Nauheim mit seinen Salzquellen gehörte ehemals den Herren von Mün­zenberg. Nach dem Tode Ulrichs II. von Münzenberg, der 1255 kinderlos starb, setzte sich Hanau allmählich in den Besitz des Dorfes. Die ersten Erwerbungen kamen durch Erbschaft in seine Hand, denn die Schwester dieses Ulrich, Adelheid, war mit Reinhard I. von Hanau verheiratet. Aus den Salz­siedereien zogen die Hanauer Grafen erheblichen Gewinn; sie legten daher auf das Salzmonopol größten Wert. Um 1750 waren 24 Salzpfannen in Betrieb. Sie ver­sorgten nicht nur die eigenen Landeskinder mit Salz, sondern lieferten auch nach Franken, in die Schweiz und nach Holland.

In unsere engere Heimat wurde das Salz auf großen zweirädrigen Karren gebracht. Der Haupt­lagerplatz für das Salz im Amte Bergen war Fechenheim. Es war die größte Hanauische Salzniederlage überhaupt. Von hier aus wurde es an die kleine­ren Niederlagen im Amte abgegeben oder auf Mainschiffe verfrachtet. Hanau­ische Untertanen durften ihren Bedarf nur in diesen Magazinen decken, damit das Geld im Lande blieb. Man durfte Salz zum Beispiel nicht in Frankfurt einkaufen, auch wenn es dort billiger war.

Die Transporte von Nauheim nach Fechenheim liefen zumeist über Seckbach oder Bischofs­heim, nicht über Bergen-Enkheim, weil dort keine gute Straße für die großen, schweren Karren vorhanden war. Die Fuhrwerke gingen von Nauheim über Rendel nach Gronau und von dort über Vilbel nach Seckbach und weiter nach Fechenheim, oder aber von Gronau nach Niederdorfelden und dann über die Lohe und durch die Eselshohl nach Bischofsheim und weiter nach Fechenheim. Dies waren die uralten Sälzerwege.

Auf der Heimfahrt benutzten die Fuhrleute dann oft den kürzeren Weg über Bergen. Daß das Salz oft auch zu Streitigkeiten Anlaß gab, beweist ein Brief in den Berger Gemeindeakten, den der Nauheimer hanauische Obersalzgraf Langsdorf an den Berger Amtmann schrieb:

Nauheim, den 19. Januar 1764: Die Rentkammer hat uns durch Erlaß vom 10. September bekannt gemacht hat und Herr Kammerrat Stilchen hat eine entsprechende mündliche Versicherung gegeben, daß von den Fuhr­leuten, die Herrschaftliches Salz von hier nach Fechenheim transportieren, weder Wegegeld in Seckbach oder Bischofsheim oder wie sonst die Orte heißen noch Brückengeld in Gronau abgefordert werden soll. Doch die Untertanen fah­ren dennoch im Einfordern solcher Weg- und Brückengelder fort, so daß ich keine Fuhrleute mehr bekommen kann, die das nötige Salz nach Fechenheim fahren wollen. Die Halsstarrig­keit der Untertanen gereicht der Herrschaft zu großem Schaden, weil die Pflichtlieferung nach Fechenheim dadurch gehemmt wird. Dabei könnte die Lieferung jetzt in das Frankenland stark getrieben werden, weil der Main wieder schiffbar geworden ist; aber die Schiffer müssen wieder leer zurückgewiesen werden. So bitte ich Eure Hoheit ganz inständig, den Gemeinden noch einmal - im Interesse der Herrschaft - bei Androhung einer namhaften Strafe anzubefehlen, daß sie die von hier mit herrschaftlichem Salz nach Fechenheim abgeschickten Fuhrleute frei passieren lassen müssen. Sie sollen Frachtscheine vorlegen, worunter mein Name steht, entweder von mir selbst oder von meinem Schreiber geschriebener. In der Hoffnung, daß mein Wunsch erfüllt verbleibe ich ihr G. M. Langsdorf. (Die Unterschrift meines Namens ist ebensogut wie ein Paß. Man müßte hier einen besonderen Mann anstellen, der den Tag über die Frachtscheine kontrolliert).

Die Verfügung der Berger hanauischen Rentkammer hatte folgenden Wortlaut: „Das fürstliche Salzamt hat am 17. eigenhändig Beschwerde erhoben wegen des Wegegeldes, das in Bischofsheim bisher erhoben wurde von den fremden Fuhrleuten, welche herrschaftliches Salz in das Magazin nach Fechenheim fahren. Nach vorausgegangener Untersuchung haben wir als Antwort auf die Beschwerde beschlossen, daß in Zukunft die fremden Fuhrleute mit Pässen versehen werden sollen, die mit dem Salzsiegel versiegelt sind, damit diese bei Vorlage frei und ungehindert passieren können. Es bleibt also dieses Salz­amt zur Beachtung hierdurch angehalten. Erlaß Hanau, den 10. September 1765“.

Die Bischofsheimer sind also offenbar die Übeltäter gewesen. Der Berger Amtmann Burckhardt gab den Zentgrafen auf diese Beschwerde hin nachstehende Anweisung: „Den herrschaftlichen Zentgrafen wird die Anlage hierdurch mitgeteilt, daß sie eine Verfügung machen, damit in dieser Sache keine Klage erstehen möge.“ Nun konnten die Salzfuhrleute auch wieder ungehindert durch Bischofsheim fahren.

 

Der Grenzstreit zwischen Bischofsheim und Hochstadt

Zu Beginn des 15. Jahrhunderts gerieten die Gemeinde Bischofsheim und Hochstadt in einen heftigen Streit um die Gemarkungsgrenze zwischen den beiden Dör­fern. Diese Grenze trennte auch das Amt Büchertal, zu dem Hochstadt gehörte, und das Amt Bornheimer Berg in dem Bischofsheim lag. Es erscheint daher eigenartig, daß die Angelegenheit nicht von den beiden Ämtern bereinigt wurde.

Wahrscheinlich stritt man sich um den beacht­lichen Streifen Landes, der einerseits von der alten Landwehr gebildet wurde, die über das Flurstück „Priesterrock“ und die alte Hanauer Brücke zu dem Hofe Großschlag führte und andererseits von der heutigen Ge­markungsgrenze zwischen den beiden Orten bestimmt ist, die einige hundert Meter westlich des alten Landgrabens liegt. Großschlag war eine unmittelbar im Süden von Hochstadt gelegene Siedlung. Die immer wieder erwähnte nicht mehr vorhandene alte Hanauer Brücke muß dort gewesen sein, wo das kleine vom Oberfeld kommende Bächlein am Fuße der heutigen Ampelkreuzung an der Querspange die Straße kreuzt.

Die Bischofsheimer hatten wohl doch so gewichtige Argumente vorzulegen, daß ein Prozeß in Gang gesetzt wurde, wenn es auch später heißt, daß sie bisher nichts Er­hebliches vorzubringen hätten. Der Prozeß dauerte von 1434 bis 1611 und wurde vom kaiserlichen Kammergericht als letzter Instanz zugunsten Hoch­stadts entschieden. Im Jahre 1434 trat erstmalig eine Kommission in Hochstadt zusammen. Man traf sich am 24. Juni in Hochstadt im Wohnhaus des Hochstädter Schultheißen Herte Schröder. Es wurde ein umständliches und umfangreiches Protokoll verfaßt, das im Archiv der Gemeinde Bischofsheim vorhanden ist. Der Schreiber war Johannes Buschen­heym, Kleriker des Mainzer Bistums und vom Kaiser berufener Schreiber.

Die Hochstädter hatten eine Reihe von Zeugen geladen. Außer dem Hochstädter Schultheißen Herte Schröder waren zugegen Konnehenne von Werheim, Fritz Henne vom Falltor in Groschlag, Peter Henne aus Hochstadt, Landvermesser Henn von Wachenbuchen, Priester Weschenn von Hochstadt, Herte Hartrat aus Groschlag und Clese Trapp von Hochstadt.

Alle Zeugen wurden vereidigt und schworen einen leiblichen Eid auf die Heiligen. Sie bezeugten übereinstimmend, daß die fraglichen Gewanne zum Hof in Großschlag und damit zur Hochstädter Gemarkung gehörten. Sie wüßten es durch ihre Grenzbegehungen, durch ihre Eltern und auch sonst.

Gewichtig war auch die Aussage, die der Priester Heinrich machte, der Mönch und Hofmeister (Wirtschaftsführer) des Wirtschaftshofes Uptha war, der dem Zisterzienserorden gehörte. Das Kloster Haina hatte einen Hof in Großschlag. Auch der Mönch Heinrich sagte aus, daß der strittige Landstreifen nach den Bü­chern des Ordens zur Gemarkung Hochstadt gehöre. Ebenso erklärten zwei Männer aus Dörnigheim und aus Frankfurt, die früher einmal als Hirten in Hochstädter Diensten gestanden hatten, daß nur Hochstädter Vieh auf den Gewannen gehütet werden durfte und die Bischofsheimer Hirten, wenn sie dort geweidet oder gekrautet hätten, stets zur Strafe herangezogen worden wären. Bedeutend war auch der Umstand, daß beim Bau der erwähnten Hanauer Brücke ein Mann totgeschlagen worden war und nicht das Amt Bornheimer Berg, sondern Hanauer Gerichte mit der Aufklärung der Mordtat beschäftigt waren.

So hatten die Hochstädter wohl die besseren Trümpfe in der Hand. Am 26. April 1611 kam von Hanau ein Schriftstück des Inhaltes, daß die bisher in dieser Sache ergangenen Bescheide gerichtlich bestätigt worden seien und das Land endgültig Hochstadt zugesprochen wäre. Am 15. September 1615 haben die Gemeinde-Landscheider zu Hochstadt und Bischofsheim gemeinsam die Gemarkungsgrenze ausgesteint. Beginnend am Kahlen Berge wurden 30 Steine gesetzt, deren Ort und Entfernung voneinander genau verzeichnet wurden. Am 14. März 1690 haben die beiden Landscheider der Nachbarorte zwei neue Steine miteinander gesetzt als der 19. und 20. Stein abhanden gekommen waren.

 

Bischofsheim nach der Hanau-Münzenbergischen Landbeschreibung von 1720

Das Haus Hanau hat in dem Flecken Bischofsheim viele Rechte an Zinsen, Besthaupten, leibeigenen Leuten und dergleichen. Diese hat es nach und nach erworben, nachdem andere Leute lange Zeit diese Rechte über den Bornheimer Berg gehabt hatten.

Hanau-Münzenbergische Landbeschreibung: Der Flecken Bischofsheim kam zu Hanau aus der Falkensteinischen Teilung vom Jahre 1419, folglich auch aus der Münzenbergischen Erbschaft her, und ist in dieser Falkensteinischen Teilung durch Losentscheid zu Licht gekommen und danach dem Haus Isenburg zuteil geworden, von dem dann das Haus Hanau verschiedene Rechte dort bekommen. Hanau hat sich im Jahre 1500 mit dem Haus Isenburg gründlich verglichen. Dennoch ergab sich über einige in diesem Vergleich ent­haltene Punkte später wiederum Streit, den man aber völlig zu beheben entschlossen ist. Übrigens steht aber doch dieser Ort unter dem Gericht des Bornheimerbergs, und man merkt gar deut­lich, daß die Dörfer selbst, deren Vogtverhältnisse oder Zivilrecht und die dahin gehörenden Rechte an Renten und Gefällen, von denen des ­Gerichts Bornheimerberg ganz unterschieden sind.

 

Verwaltungsanordnung über notarielle vermögensrechtliche Beurkundungen vom Jahre 1755

Die kriegerischen Zeiten um die Mitte des 18. Jahrhunderts brachten durch immer neue Einquartierungen und immer wieder erhöhte Steuern große Not. Weder die Gemeinden noch die Bürger hatten Geld und wurden doch immer wieder gezwungen, solches aufzubringen. Woll­te man nicht Acker oder Vieh verkaufen, mußte man Geld leihen, das man aber selten nur auf seinen guten Namen bekam. Der Besitz mußte dann beliehen, die Schuld als Hypothek eingetragen werden. Das ging nur auf dem Gericht, und die Gerichtskosten waren hoch, man suchte sie tunlichst zu umgehen.

Ähnlich verhielt es sich bei anderen vermögensrechtlichen Vorgängen, bei Ver­pfändungen, bei Schenkungen, Vererbungen und Vergabe des Nutzungsrechts (Nießbrauchs). Um die Gerichtskosten zu sparen, behalf man sich häufig mit Winkeladvokaten oder fertigte hausgemachte Verträge an, die sich dann später bei auftretenden Streitfällen als unvollkommen oder vieldeutig und nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend erwiesen. Häufig erwuchsen daraus kostspielige Prozesse und finan­zielle Schädigungen der Gegner.

 

Diese unerfreulichen Erscheinungen bewogen den Landesherren einzugreifen. Am 24. September 1754 veröffentlichte der Hanauer Graf Wilhelm eine 13 Abschnitte umfassende umfangreiche Verordnung, die am 1. Januar 1755 in Kraft treten sollte. Darin wurde strikte angeordnet, daß alle Beleihun­gen oder Rechtsänderungen bei Immobilien bei den Hanauischen Gerichten angezeigt und eingetragen werden müssen, auch wenn sie von einem Notar formu­liert, niedergeschrieben und an und für sich vollkommen richtig seien. Ohne diese gerichtlichen Eintragungen sei keiner der Partner rechtlich an die Abmachungen gebunden. Es könne also geschehen, daß der Gläubiger seinen Anspruch verlöre, der Schuldner eine schon zurückgezahlte Schuld noch einmal zu entrichten habe.

Das Fürstliche Hofgericht in Hanau hatte ebenso wie die Stadtgerichte, die Gerichte der Ämter und der Gemeinden sofort gebundene Protokollbücher zu beschaffen, die umgehend mit Seitenzahlen zu versehen seien und stets unter festem Verschluß gehalten werden mußten. In das eine Buch sollten alle Pfandverschreibungen, in ein zweites Buch sämtliche obrigkeitlich bestätigten Kontrakte eingetragen werden. Auf den Rand oder zwischen die Zeilen durfte weder ein Zusatz noch eine Veränderung einge­tragen werden, auch Streichungen durften nicht vorgenommen werden. Irgend­welche Veränderungen erforderten die Niederschrift eines neuen Vertrages.

Alle in dem Hypothekenbuch eingetragenen Belastungen mußten Angaben über Laufzeit und Zinsfuß enthalten sowie die Angabe der Zahl der eingetragenen Hypotheken. In der Verfügung des Landesvaters war ferner angeordnet, daß für jede Belastung doppelte Sicherheit geboten werden müsse. Zentgraf und Gericht hatten sich vor dem Eintrag zu überzeugen, daß die als Sicherheit angegebenen Gebäude oder Grundstücke auch wirklich den doppelten Wert der aufgenommenen Summe darstellten. Bei falschen Schätzungen konnten die Herren schadenersatzpflichtig gemacht werden. Von der Stellung der doppelten Sicherheit konnte allerdings abgesehen werden, wenn der Gläubiger dies ausdrücklich gestattete. Etwaige Abzahlungen und Löschungen der aufgenommenen Summen hatten Zentgraf und Gerichtsleute sofort einzutragen und mit Siegel und Unterschrift versehen dem zuständigen Gericht mitzuteilen.

In der Verordnung des Landesfürsten wurden auch die Gebühren festgesetzt, um Überforderungen zu verhüten. Der Richter erhielt für einen gerichtlichen Eintrag einen Gulden, der Sekretär ebenfalls einen Gulden, für jede Abänderung 15 Albus. Auch das Dorfgericht ging nicht ganz leer aus: Es erhielt für die Beurkundung einer Hypothek bis zu 100 Gulden von jedem Gulden vier Pfennige. Bei mehr als 400 Gulden für jeden Gulden zwei Pfennige; bei noch höheren Beträgen durften keine weiteren Gebühren genom­men werden.

Der gnädigste Landesvater hat seine lange Verordnung nicht nur aus landesväterlichen Sorgen um das Wohlergehen seiner Untertanen erlassen. Die restlose Erfassung all dieser Rechtsvorgänge trug auch ihm sehr viel Geld ein, denn bei jedem Eintrag war ein festgesetzter Betrag für die Hohe Landesschule fällig.

Diese bis ins kleinste gehende Verordnung wurde sofort beachtet und sorgfältig nach ihr gehandelt. Man legte ein Buch von 426 Seiten an und notierte: Actum Bischofsheim, den 6. Januar 1755: Heute ist dieses Hypothekenbuch nach der ergangenen herrschaftlichen Verordnung zum ersten Mal angefangen worden. Damals waren Zentgraf und Gerichtsschöffen ......(Es folgen die Namen des Zentgrafen und der Gerichtsschöffen).

Und schon kommt der erste Eintrag: Actum Bischofsheim, den 6. Januar 1755. Es erscheint vor dem Zehntgrafen und Gericht Johann Just, Alt-Bäckermeister, Mitnachbar und Einwohner allhier, und dessen eheliche Hausfrau Anna Catharina und dessen Vater Johannes Urledig, Mitnachbar allhier. Sie verpfänden dem Evangelisch- Reformierten Kirchenbau (d.h. der Kirchengemeinde) dahier zu Bischofsheim gegen 70 Gulden (in Worten: siebzig Gulden) Kapital und fünf Prozent jährliche Zinsen die nachfolgenden in der hiesigen Gemarkung liegenden, ihnen gehörenden Güter: Meßbuch Seite 36, 2 Viertel 23 Ruthen Acker im Mainfeld, Im Krimling neben Johannes Assemer und Johannes Reich. Für die 70 Gulden wurden zehn Ackerstücke und vier Weinbergstücke verpfändet. Keines der verpfändeten Stücke hatte die Größe eines Morgens, die Feldstücke hatten nur 1 - 2 Viertelmorgen, die Weingärten erreichten nur die Größe von 20 Quadratruten (1 Rute = 14 Quadratmeter).

Am Ende des Eintrages wurde vorschriftsmäßig vermerkt: Diese Güter wurden für doppelt so viel wert wie die Hypothek eingeschätzt. Sie sind nicht versetzt oder verpfändet und das war auch nicht geplant, so daß es sich um die erste Hypothek handelt. Da wir sie jetzt gegen Gebühr in unser Tagebuch eingetragen haben, kann vom Amt darüber eine förmliche Urkunde ausgefertigt und bestätigt werden (es folgen die Unterschriften des Zentgrafen und der Schöffen).

Es ist bezeichnend für die Nöte der Zeiten und die Armut der Bevölkerung, daß die 426 Seiten bald voll geschrieben waren. Man könnte die Notlage der einzelnen alteingesessenen Familien durch die Seiten des Hypothekenbuches verfolgen. Es ist kein Jahr vergangen, in dem nicht mindestens vier Belastungen erfolgten, in manchen Jahren waren es Dutzende. Sehr häufig tritt der Evangelisch-Reformierte Kirchenbau (d.h. die evangelische Kirche) als Geldgeber auf. Die Kirche hat in der Tat damals auch die Funktion einer Bank gehabt.

Zentgraf und Gerichtsschöffen hatten peinlich genaue Arbeit zu leisten, der sie offensichtlich nicht immer gewachsen waren. So erteilte der gestrenge Amtmann Usener in Bergen 1795 den Bischofsheimer Herren einen Verweis und machte sie für alle den Parteien entstandenen Kosten schadensersatzpflichtig. Außerdem mußte jeder fünf Gulden Strafe bezahlen. Sollte die Angelegenheit nicht innerhalb von drei Tagen bereinigt sein, wurde jedem eine weitere Strafe von 20 Gulden angedroht.

 

 

 

Der Zusammenstoß am Riederwald am 4. Oktober 1773 zwischen Fechenheim und Frankfurt

Die Streitigkeiten zwischen der Stadt Frankfurt und den Hanauer Grafen sind uralt, die Prozesse vor dem Reichsgericht hörten nicht auf. Besonders die Unsicher­heit der Grenzlage zwischen beiden Gebieten im Riederwald war immer wieder Anlaß zum Streit. Hanau betrachtete die Landwehr als Grenze, während Frankfurt sich auf die alten Grenzsteine berief, die aber Hanau nicht anerkannte, weil die zweiseitige Bewappnung fehlte. So wurden die Jagdgerechtsame im Riederwald ein Hauptstreitpunkt. Wenn Hanau dort jagte, dann protestierte Frankfurt beim Reichsgericht und umgekehrt.

Bei einer solchen von Frankfurt im Riederwald unter militärischer Bedeckung an­gesetzten Treibjagd kam es am 4. Oktober 1773 zu einem blutigen Zusammenstoß zwischen Frankfurter Bürgern und Fechenheimern, die unter Führung ihres Zent­grafen Klee zum Schutze der bedrohten Landeshoheit, mit Gewehren und Gartengeräten bewaffnet, herbeigeeilt waren. Dieser Zusammenstoß kostete den Zent­grafen das Leben. Hilfe konnte in der damaligen Zeit nicht so schnell aus den um­liegenden Dörfern herbeigeholt werden, und so endete der Zusammenstoß mit einer schweren Niederlage der Fechenheimer.

Als Fechenheimer Holzhauer am 4. Oktober 1773 zum Holzhauen in den Riederwald kamen, bemerkten sie, daß eine Frankfurter Treibjagd im Gange war. Friedrich Puth meldete den Vorgang sofort seinem Zentgrafen. Dieser ließ Sturm läuten, sammelte etwa 20 Leute, die sich notdürftig mit allem Möglichen bewaffneten und zog mit ihnen in den Riederwald, wo sich andere Leute und die Holzhauer ihnen anschlossen. Klee überschaute die Lage und schickte Boten nach Seckbach, Bergen und Bischofsheim um Hilfe. Als aber diese Hilfe ankam, war die Schießerei schon zu Ende. Der Vorgang wurde nach den Aussagen der Teilnehmer rekonstruiert.

 

Die Aussagen der Frankfurter und Fechenheimer Zeugen widersprachen einander, besonders in der wichtigen Frage, wer zu schießen angefangen habe. Die Frank­furter behaupteten, die Fechenheimer hätten zuerst geschossen, sie konnten aber keine Person nennen oder beschreiben.

Auch der Führer der drei Militärkommandos erklärte in seinem Bericht, seine Leute hätten ihm versichert, Klee habe auf ihn geschossen. Er selbst könne nur sagen, daß Klee auf ihn gezielt habe. Daraufhin hätten seine Leute auch geschossen, und Klee sei getroffen und schwer verwundet worden. Sämtliche Fechenheimer Zeu­gen erklärten aber einstimmig, daß die Fechenheimer überhaupt nicht geschossen hätten, da es der Zentgraf ausdrücklich verboten hatte. In der Tat waren die fünf Ge­wehre, die den Frankfurtern in die Hände fielen, noch alle geladen. Auch Klees Flinte war nicht abgeschossen, nur die Flinte des Försters Grill, die nach Aussage des Försters mit Schrot geladen war. Der ganze Zusammenstoß verlief so schnell, daß zum Neuladen eines Gewehres keine Zeit blieb, denn die Fechenheimer er­griffen, als die ersten Schüsse fielen, sofort die Flucht.

Die Fechenheimer Verwundeten hatten nach amtlicher Feststellung auch alle ihre Einschüsse hinten, waren also erst auf der Flucht angeschossen worden. Aus den Akten geht hervor, daß die Aussagen der Fechenheimer mit großer Wahrschein­lichkeit auf Wahrheit beruhten, wenn auch mancher Frankfurter seine Aussage in gutem Glauben gemacht haben mag.

Die Hanauer Regierung schrieb: „Der Unterschied zwischen den zugegen gewesenen Fechen­heimer Untertanen und denen Frankfurtern ist ganz handgreiflich. Die ersteren sind bloße Unter­tanen und bei dem Jagdstreite selbst in keiner Weise interessiert. Was sie getan haben, ist lediglich aus Ihren Untertanenpflichten her geflossen, und alles auf des Fürsten Gebiet zu alleiniger Aufrechterhaltung der landesherrlichen Rechte geschehen, kein einziger derselben ist übriggeblieben, welcher nicht seine Aussage, und damit zugleich auch gegen nie­mand Hand angelegt zu haben, mit einem Eid nicht beschworen hätte. Der Frankfurter Teil hingegen besteht ohne Kommando und ein paar Stadt Bediensteten, aus dem Abschaum des dortigen Pöbels, und den der Wilddieberei wegen in der ganzen Nachbarschaft vorlängst berüchtigten Gärtnern, insgesamt ist ihnen an der Jagd vor ihre Person gar zu viel und vorzüglich gelegen, als daß ihr Zeugnis glaubwürdig sein könnte. Die reine Grundlage von bloßen Untertanen­-Pflichten wird also ganz vergeblich bei ihnen gesucht, und Schandtaten haben die­selben nicht auf dem eigenen, sondern auf fremdem Gebiet be­gangen, ohnedies sind auch deren lediglich auf die Bemäntelung dieser Schandtaten gerichtete offenbar parteiische Aussagen, in und unter sich selbst widersprechend, daß nichts als die handgreifliche Erdichtung dabei in die Augen fallen, und daß diese Leute nicht einmal mit gutem Gewissen zum Eidschwur haben gelassen werden können.“

Bischofsheim hat aber zwei Gulden zu der Entschädigung beigetragen für die zwei Fechenheimer, die bei der Affäre an der Rieder Spieß gefangengenommen und zu Frankfurt im Arrest gestorben sind.

 

Bischofsheim im Jahre 1782

Bischofsheim ist ein großes regelmäßig gebautes Dorf an der Grenze des Amtes Büchertal, zwei kleine Stunden von Hanau, eine von Bergen. Hier befindet sich eine reformierte Kirche, sie ist uralt, das Patronatsrecht steht dem St. Bartholo­mäusstift zu Frankfurt zu. Es wächst hier ein guter Wein, wovon - wie auch von dem besonders schmackhaften Obst - sich die Einwohner hauptsächlich nähren. Auch wird die zur hanauischen Porzellanfabrik erforderliche Erde oder Lettich hier gegraben. Von diesem Orte nach Frankfurt zu erstreckt sich ein breiter sumpfiger Graben, welcher das Ried und in alten Nachrichten der „Königsgraben“ oder die „Laierbach“ (heute: Tränkebach) genannt wird, und bei Frankfurt durch einen Teil des Stadtgrabens in den Main abfließt. Dieser ist auf landesherrliche Veranlassung in vorigem Jahre größtenteils ausgetrocknet und in den vortrefflichen Wiesengrund verwandelt worden. (Die hier erwähnten wertvollen Bischofsheimer Tongruben, aus denen das Roh­material für die berühmten Hanauer Fayencen kam, wurden 1787 an einen anderen Hanauer Besitzer verkauft).

 

 

Bischofsheim im Jahre 1810

Bischofsheim liegt eine kleine Stunde von Bergen anderthalb Stunden westlich von Hanau. Im Osten grenzt es mit der Grenze zu Hochstadt und Dörnigheim an das Distrik­t Büchertal, Nördlich stößt die Gemarkung an die Niederdorfelder Gemarkung im Distrikte Windecken. Der Ort hat 104 Feuerstellen, 647 Seelen, und eine refor­mierte Pfarrkirche. Die lutherischen Einwohner pfarren nach Hochstadt im Distrikte Büchertal. Patronatsrecht und Zehnten hat schon seit 882 das Bartholomäusstift zu Frankfurt am Main. Der Fürst von Isenburg hat daselbst aber ansehnlich Gefälle. Der dort gezogene Wein ist sehr gut, besonders aber das dortige Obst wird sehr ge­schätzt; daher auch die Einwohner gute Nahrung haben. Die Erde zur Hanauer Porzellanfabrik wird hier in Bischofsheim gegraben.

Westlich grenzt der Distrikt Büchertal an den Distrikt Bergen, von welchem sie durch einen kleinen Bach, die Braubach genannt, geschieden wird. Diese kommt hinter Bischofsheim her, vereinigt sich mit der von Hochstadt und von Wilhelmsbad kommenden Bach (die also nicht der echte Braubach ist) und geht dann zwischen Dörnigheim und Bischofsheim in den Main.

 

Bischofsheim gehört zum Großherzogtum Frankfurt

Im Jahre 1810 gründete Napoleon das Großherzogtum Frankfurt. Er unterstellte es Karl Theo­dor von Dalberg, dem letzten Kurfürsten von Mainz, der zugleich Erz­bischof war. Dieser nahm nun den Titel eines Fürstprimas an. Das Großherzogtum bestand aus den Städten Frankfurt und Wetzlar sowie den Fürstentümern Hanau, Aschaffenburg und Fulda. Einige verstreut liegende Hanauer Landesteile, zum Beispiel Babenhausen, fielen an das Großherzogtum Hessen-Darmstadt.

Das Großherzogtum Frankfurt wurde ganz nach französischem Muster eingerichtet, das heißt in Departements, Distriktsmairien und Ortsmairien eingeteilt. Insgesamt gab es vier Departements, die von je einem Präfekten geleitet wurden. Alle ehemaligen Orte des Hanauer Fürstentums bildeten das Departement Hanau, das in neun Distrikte unterteilt war mit je einem Distriktsmaire. Es waren Hanau, Altengronau, Bieber, Büchertal, Gelnhausen, Schwarzenfels, Steinau, Windecken und Bergen. Somit gehörte auch Bischofsheim zum Großherzogtum Frankfurt.

Das Großherzogtum erhielt eine repräsentative Verfassung. Neben dem Mini­sterium stand ein Staatsrat, der auch mit den Aufgaben des Kassationsgerichtes betraut war. Außerdem gab es die Ständeverwaltung von 20 Mitgliedern. Zwölf Männer mußten Grundeigentümer, vier Kaufleute und vier Gelehrte sein. Sie wurden durch ein in jedem Departement bestehendes Wahlkollegium gewählt. Dieses bestand zu 2/3 aus Großgrundbesitzern, zu 1/6 aus reichen Kaufleuten und zu 1/6 aus Gelehrten. Das Amt des Wahlkollegiums galt auf Lebenszeit. Von der Ständeversammlung sollte alljährlich ein Drittel der Mitglieder austreten und neu gewählt werden.

Der Staatsrat legte die Gesetzesentwürfe vor und die Stände berieten sie. Abänderungsanträge der Stände zu den Gesetzesentwürfen wurden im Staatsrat unter Vor­sitz des Großherzogs beraten. Die Stände hatten auch die Rechnungen der Generalkasse und der Minister zu prüfen (allzuviel Demokratie hatte Napoleon demnach von der Französischen Revolution nicht übernommen).

Das Urteil über Dalberg ist schwankend. Er war wohl ein Franzosenfreund, an­scheinend auch ein gütiger Herr. Von vielen seiner Untertanen wurde er allerdings als Landesverräter angesehen. Als sein Freund und Gönner Napoleon nach der Schlacht bei Leipzig über Frankfurt floh, hatte Dalberg plötzlich dringend auf seinen Besitzungen am Bodensee zu tun und mußte verreisen. Nach Napoleons Willen sollte das Großherzogtum Frankfurt später mit Frankreich vereinigt werden.

 

Die Gemeinde Bischofsheim bildete innerhalb des Departements Hanau und des Distriktes Bergen eine Munizipalität. Jede Munizipalität wurde von einem Maire (Ortsbürgermeister) geleitet, dem nach den Größenverhältnissen ein oder mehrere Adjunkte für die Gemeinde beigegeben waren. Sodann bestand in jeder Gemein­de noch ein Munizipalrat. Die Verwaltung in den Gemeinden stand dem Maire jedoch allein zu. Die Adjunkte waren seine Ratgeber oder Vertreter im Falle ge­setzlicher Verhinderung, Krankheit oder Abwesenheit. Sie vollzogen dessen Auf­träge und vertraten in dieser Hinsicht die Stelle der Polizeikommissare in den Gemeinden, wo keine eigenen Polizeibehörden angeordnet waren.

Die Geschäfte des Maire zerfielen in zwei Hauptabteilungen, in jene der ökonomischen und in jene der Polizeiverwaltung. Um die letztere hatte er sich in den Gemeinden nicht zu kümmern, wo besondere Polizeikommissare angestellt waren. Diese befanden sich aber nur in den Departementshaupt­städten und in Wetzlar.

In allen Amtsverrichtungen war der Maire der Aufsicht des Präfekten vom De­partement und in den Distrikten auch jener der Distrikts-Maire als Mittelbehörde unterworfen. Er besorgte die Verwaltungsgeschäfte mit Genehmigung des Prä­fekten und erstattete in allen Amtshandlungen, welche dem Präfekten zur Kennt­nis kommen mußten, diesem Bericht. War ein Distrikt-Maire dazwischen geschal­tet, hatten die Berichte an den Präfekten über diesen zu gehen.

Der Maire sorgte für die Erhaltung des Gemeindevermögens und führte die Auf­sicht über des­sen Verwaltung nach den vom Präfekten genehmigten Beschlüssen des Munizipalrates. Er betrieb den Eingang aller zu den Gemeinde-Ausgaben be­stimmten Einnahmen und bestritt daraus die Ausgaben. Die Gelder nahm er nicht selbst ein, sondern erteilte nur die Anweisung zur Zahlung. Für die Einnahme selbst waren besondere Rechner, die Bürgermeister, angestellt.

Der Maire schloß die Verträge zur Vollziehung öffentlicher Arbeiten, diese mußten vom Muni­zipalrat vorgeschlagen und vom Präfekten genehmigt sein. Er sorgte ferner dafür, daß alle öffentlichen Arbeiten nach Vorschrift geschahen, so wie er für die Unter­haltung aller Gebäude der Gemeinde oder solcher öffentlicher Anstalten, die sei­ner Verwaltung anvertraut waren, verantwortlich blieb. Alle Zweige der Verwal­tung waren ihm übertragen. Er war ganz allein Verwalter; Personal für Registra­tur und Büro wurden ihm nach Bedarf gestellt.

Der Munizipalrat bestand in Gemeinden unter 2.500 Seelen aus acht Mitgliedern. Der Maire war von Rechts wegen dessen Mitglied und führte den Vorsitz. Der Munizipalrat ernannte eines seiner Mitglieder zum Sekretär, in kleinen Gemein­den in der Regel den Schulmeister. War der Maire an einer Sitzung verhindert, so vertrat das älteste Mitglied des Munizipalrates nach Ordnung der Ernennung seine Stelle.

Der Munizipalrat versammelte sich in der Regel zweimal im Jahr, vor und nach der Versamm­lung des Departementsrates. Die Zeit seiner Tagung dauerte nie­mals über zehn Tage. Der Munizipalrat hatte folgende Funktionen:

  • Abhörung der Gemeinderechnung über Einnahmen und Ausgaben, Einwendungen dagegen dem Präfekten vorzulegen
  • Beratschlagung über die Benutzung der vereinheitlichen Almenden und des Eigen­tums überhaupt
  • Sorge für die Bezahlung der Gemeindeschulden
  • Beratung über die Erhebung von Zulagen und Extrasteuern
  • Festsetzung und Verteilung der Arbeiten zur Erhaltung des Gemeindeeigentums
  • Beratung über Vergleiche und Prozesse der Gemeinde.

Bei der Rechnungslegung mußte der Maire anwesend sein.

 

 

Bischofsheim 1858

Dieses mit einem Heeggraben umgebene Dorf ist Pfarrdorf und hat 2.541 Morgen Ackerfeld und beträchtlichen Weinbau. An Gemeindeeigentum besitzt dasselbe gegen 100 Morgen Wiesen und ebensoviel Weidefläche; dann 382 Morgen Wald und ausgedehnte Obstpflanzungen. In der dem Staate gehörenden tiefen Seewiese, sowie in der der Gemeinde gehörenden Langenseewiese, befindet sich ein Torflager.

In einer Urkunde vom 17. November 880 bezeugt König Ludwig III., daß sein Vater, Ludwig der Deutsche, der Salvatorkapelle zu Frankfurt die Kapelle zu Bischofsheim mit dem Zehnten und den Zubehörungen geschenkt habe; diese Schen­kung wurde durch päpstliche Urkunden von 1223 und 1238 bestätigt. Dennoch be­stand später ein Streit über das dortige Patronatsrecht, welcher 1291 durch das Landkapitel in Köbel (später Roßdorf) entschieden wurde. Er fiel zugunsten des Salvator­stiftes aus. Dasselbe befindet sich noch gegenwärtig im Besitze des dortigen Patronatsrechtes, mit dem dortigen Zehnten. Während des 30jährigen Krieges wurde Bischofsheim im Jahre 1621 von den Spa­niern überfallen und ausgeplündert.

Merkwürdig ist in diesem Dorf das mit sehr großem Geschick ausgeführte Aus­stopfen der Tiere und Vögel für die naturwissenschaftlichen Sammlungen in Frankfurt und Hanau, welches früher durch den dortigen Bürgermeister Kühn geschah, und gegenwärtig durch den dortigen Lehrer Jäger ausgeübt wird. Letzterer gehört zugleich zu den kenntnisreichsten Ornithologen unserer Gegend.

Vom Jahre 1824 legte diese Gemeinde Steinbahnen an in ihre Wege nach Hochstadt, Bergen, Rumpenheim und Mainkur, und pflanzte an letzterem eine Apfelallee.

Die Bevölkerung betrug         1812:  647

                                               1820:   509

                                               1835:   715 Seelen,

worunter 4 Katholiken und 29 Juden waren, sie stieg bis 1855 auf 936 Seelen.

 

Zur Geschichte der Mainkur

Mainkur war weder ein Wahl- noch ein Kurort, und der alte, jetzt verschüttete Hollerborn ist nie eine Heilquelle gewesen. Es bleibt nur die dritte Ableitung übrig, nämlich von lateinisch „curva (linea)“, das heißt: gekrümmte Linie, Krüm­mung. Aus dem neuhochdeutschen „Kurve“ ist im Dialekt „Kore“ und „Kur“ geworden. Mainkur bedeutet also Mainkurve, Mainkrümmung. Das Wort ist daher weiblichen Geschlechts, es heißt „die Mainkur“. Mainkur ist kein Ort, „in Mainkur“ ist falsch, es muß heißen „an der Mainkur“.

Der erwähnte Hollerborn ist der Grund zur Entstehung einer Siedlung an dieser Stelle. Dort war ein beliebter Anlegeplatz der Mainschiffer, auch die Bischofsheimer haben hier häufig Erzeugnisse den Mainschiffern übergeben und von ihnen Waren, insbesondere Holz, übernommen. Die Landstraße nach Osten war die große Leip­ziger Straße. Sie hatte immer einen sehr starken Fuhrverkehr. An der klaren Quelle des Hollerborns vor den Toren Frankfurts tränkten die Fuhrleute noch einmal ihre Pferde, so daß sich hier gleichsam eine Tränkstation entwickelte.

Im Jahre 1768 kam ein Fechenheimer Bürger auf den Gedanken, an dieser Stelle eine Sommerwirtschaft zu errichten, damit auch die Fuhrleute, Leinreiter und Flößer hier Hunger und Durst stillen konnten. Der damalige Zentgraf Klee (1773 von den Frankfurtern erschossen) erstattete am 20. Oktober 1768 folgenden Bericht über diese Wirt­schaftsgründung an die Hanauer Regierung: Hiermit erstatte ich Bericht über den Antrag des Bürgers und Krämers Bernhard Elkar „wegen der Erlaubnis, eine Holzhütte aufzuschlagen und im Sommer Wirtschaft an der Main Cur darinnen zu treiben“. Der Zentgraf befürwortet den Antrag des Krämers, schlägt aber vor, anstelle der Holzhütte feste Gebäude für Mensch und Tier zu errichten, damit man vor Räubern geschützt sei. Er weist nach, daß anderen Wirten durch diese Gründung kein Schaden entstehen werde.

Den Anträgen wurde nicht entsprochen. Aber 20 Jahre später entsteht doch eine Wirtschaft unter dem Namen „Zum Mainanker an der Mainkur“. Der Erbauer stammte aus der Gegend von Ingelfingen und hatte es bis zum Kapitän gebracht. In hellgrüner Uniform mit Goldborde und vergoldeten Knöpfen war er der Typ des jovialen Wirtes und brachte seine Mainkur bald zu großer Beliebtheit. Kurz vor 1800 verkaufte er sein Anwesen an den Frankfurter Johann Philipp Petri. Dessen Nachfolger Schmidt errichtete in der Nähe des Hollerbrunnens eine neue Wirtschaft, die heute den irreführenden Namen „Alte Mainkur“ trägt.

Während des Rückzuges der Franzosen 1813 hatte die Mainkur schwer zu leiden. Napoleon kam auf der Flucht am 31. Oktober dort durch. Die Witwe Schmidt ließ ihm einen Sessel hinaustragen und reichte ihm Erfrischungen. Durch Kniefall bat sie den Kaiser, dem Plündern der Truppen Einhalt zu gebieten.

Der Sohn Schmidt übernahm dann die Petri‘sche Mainkur wieder und verkaufte sie 1826 an Justian Petermann. Dieser umgab sie mit einem schönen Garten und machte sie zu der schönsten Wirtschaft weit und breit.

Die regelmäßige Postverbindung, der Bau der Offenbacher Schiffsbrücke, der Offenbach-Vilbeler Straße im Jahre 1819, die Fahrgelegenheiten mit dem Ha­nauer und Aschaffenburger Marktschiff und die Veranstaltung besonderer Fest­lichkeiten bewirkten einen regen Zuspruch von Hanauer, Offenbacher und Frank­furter Bürgern, so daß manchmal bis zu 24 Kellnerinnen beschäftigt waren. Eines der schönsten Feste war das Rosenfest im Juni, an einem solchen wurden einmal an einem einzigen Tage 1.800 Gulden für Wein und Selterswasser eingenommen.

Petermann wurde im Jahre 1842 durch das Vertrauen seiner Mitbürger in das kurhessische Parlament als Vertreter Hanaus berufen. Sein Haus war Mittelpunkt einer von wissenschaftlichen und schöngeistigen Interessen bestimmten Gesellschaft. Auch Abgeordnete des Frankfurter Bundestages verkehrten bei ihm. Petermann selbst war Mitglied der Offenbacher Freimaurerloge.

Nach seinem Tode verkauften seine Erben das Besitztum für 85.000 Gulden an das Heilig-Geist-Hospital zu Frankfurt, das die Wirtschaftsgebäude mit den Äckern verpachtete und die   Gast­räume in ein Rekonvaleszentenheim für weibliche Pfleglinge umwandelte. Über 30 Jahre hat es diesem Zweck gedient, bis im Jahre 1902 die Firma Cassella den ganzen Besitz erwarb. Der schöne Platanenhain wurde eine Kohlenlagerstätte!

Im Jahre 1824 war dem Hotel schräg gegenüber eine Zollstation entstanden, in der alle ein- und ausgeführten Waren verzollt werden mußten. Hier erblühte ein leb­hafter Schmuggel. Am 24. und 30. September 1830 entlud sich der allgemeine Un­wille in einem Sturm auf das Zollhaus, dessen Möbel und Akten verbrannt wurden. Obgleich nun die Zollstation unter militärischen Schutz gestellt wurde, unternah­men die Bewohner von Bergen, Enkheim, Bischofsheim und Seckbach am 6. Ja­nuar 1832 einen neuen Angriff auf die Zollstation, bei dem es mehrere Verwundete und auch einige Tote gab.

Die Fechenheimer Bürger waren bei diesem Aufstand nicht beteiligt. Der Bürgermeister Ewald daselbst hatte auf Befehl des Hauptmanns die Glocke läuten lassen und den Einwohnern verboten, den Ort zu verlassen. Mit einem Holzscheit bewaffnet stand er am Ortsausgang, um seinem Befehl Nach­druck zu verschaffen.

Nach dem Abschluß des Deutschen Zollvereins im Jahre 1834 fiel die verhaßte Maut fort. Aus dem Zollhaus wurde ein Wirtshaus, die „Neue Mainkur“, die noch heute steht. Inzwischen war östlich der Wirtschaftsgebäude des Hotels noch eine Wirtschaft „Mainkur“ entstanden, die Ruppel‘sche Wirtschaft. Alle drei Wirtschaften bestehen heute noch. Die „Alte Mainkur“, in der Napoleon rastete, ist im Volksmund als „Knallhütt“ bekannt. Die „Neue Mainkur“, heute in der Mitte des Verkehrskreisels gelegen, heißt „die Hex“.

 

Das Amt Bergen im Jahre 1821

Im Jahre 1821 bestand noch das alte Amt Bergen, das immer noch „Bornheimer Berg“ genannt wurde. Allerdings war es schon lange nicht mehr wie ehedem ein freies Reichsgericht, sondern es bildete nur einen kleinen Verwaltungsbezirk des Fürstentums Hanau. Auch umfaßte es nicht mehr wie früher 19 Ortschaften, son­dern nur noch 13, nämlich:

 

Bergen-Enkheim        mit 245 Häusern und                         1.338 Einwohnern,

Berkersheim               mit 35 Häusern und                 178 Einwohnern,

Bischofsheim              mit 100 Häusern und                           509 Einwohnern,

Bockenheim               mit 154 Häusern und                         1.030 Einwohnern,

Eckenheim                  mit 57 Häusern und                 311 Einwohnern,     

Eschersheim               mit 56 Häusern und                 354 Einwohnern,

Fechenheim                mit 144 Häusern und                           777 Einwohnern,

Ginnheim                    mit 81 Häusern und                 430 Einwohnern,

Gronau                       mit 50 Häusern und                 360 Einwohnern,

Massenheim               mit 42 Häusern und                 218 Einwohnern,

Praunheim                  mit 79 Häusern und                 384 Einwohnern,

Preungesheim            mit 69 Häusern und                 393 Einwohnern,

Seckbach                    mit 190 Häusern und                         1.115 Einwohnern.

 

Die Bedeutung des Amtes für die Landesverwaltung war noch ungeschwächt, denn die Aufgaben der damaligen Ämter waren etwa mit denen der heu­tigen Kreise zu vergleichen. An der Spitze der Ämter standen die Amtmänner, die nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Rechtspflege wahrzunehmen hatten. Die Ämter waren also gleichzeitig Verwaltungs- und Gerichtsbezirke und als solche nur der Landesregierung untergeordnet.

Der damalige Amtmann des Amtes Bergen hieß Justus Christian Cramer. Die Geschäfte des Amtsaktuars besorgte der Landschreiber Heinrich Baumann. Die Renterei verwaltete der Rentmeister Johannes Weber. Fronschreiber und Landbereiter war Friedrich Maisch. Die Stelle des Amtsphysikus bekleidete Hofrat Dr. Schunk in Hanau, die des Wundarztes Ignatz Ries zu Bockenheim. Der Wegebaukommissar Daniel Hassenpflug wohnte nicht im Amt, sondern in Hanau. Chausseegelderheber gab es mehrere im Amt, der zu Bischofsheim hieß Heinrich Grimm.

Mit Salz wurde das Amt von Nauheim aus versorgt, das Salzmagazin befand sich in Fechenheim. Es hatte einen Magazinverwalter und einen Kontrolleur. Der Forst Bergen wurde von Bergen aus durch einen Zeichförster verwaltet. Eine Poststelle gab es im Amte nicht, wer die Post in Anspruch nehmen wollte, mußte sich nach Hanau bemühen.

Im Jahre 1821 wurde allen diesen Ämtern und Gerichten in Kurhessen, besonders im Fürstentum Hanau, der Todesstoß versetzt. Der zur Regierung gekommene Kurfürst Wilhelm II. erließ am 29. Juni eine Verordnung, die man das Organi­sationsedikt nannte. Dieses Edikt griff tief in die innere Verwaltung ein und bildete die gesamte Staatsverwaltung um.

Zunächst wurde das gesamte Staatsgebiet in die vier Provinzen Oberhessen, Niederhessen, Fulda und Hanau eingeteilt. Die alten Gerichte und Ämter, die bisher die untersten Verwaltungseinheiten gebildet hatten, hörten auf zu bestehen, denn Justiz und Verwaltung wurden voneinander getrennt. Das Richteramt durfte hinfort nicht mehr mit einem administrativen oder finan­ziellen Amt verbunden sein. Für die Verwaltung wurden Kreisämter geschaffen, an deren Spitze der Kreisrat stand. Die Rechtspflege blieb im Allgemeinen bei den bisherigen Ämtern, an der Spitze eines Justizamtes stand ein Richter.

Die Provinz Hanau, die sich in der Hauptsache aus alt-hanauischen, isenburgischen mainzischen und fuldischen Gebietsteilen zusammensetzte, wurde nach der Ver­ordnung vom 30. August 1821 in die vier Kreise Hanau, Gelnhausen, Salmünster und Schlüchtern eingeteilt. Zum Kreis Hanau gehörten damals:

Stadt Hanau               mit      9.634 Einwohnern,    

Amt Windecken         mit      4.468 Einwohnern,

Amt Büchertal            mit      7.833 Einwohnern,    

Amt Dorheim                         mit      2.119 Einwohnern.

Amt Bergen                mit      7.397 Einwohnern,

Der neue Kreis zählte insgesamt 5.539 Wohnstätten mit 31.451 Seelen.

Allerdings gehörte damals noch das vormals isenburgische Langenselbold zum Kreis Gelnhausen und kam erst 1830 an den Kreis Hanau. Der erste Kreisrat wurde Georg Friedrich Christoph Cöster. Das alte Amt Bergen bestand nur noch als Justizamts­bezirk weiter, Justizbeamter, d.h. Richter, blieb der bisherige Amtmann Cramer.

 

Auf Grund der Verordnung vom 27. November 1821 wurde in Bergen eine Polizeikomm­ission errichtet. Sie bestand aus dem Kreisrat Cöster in Hanau, dem Justizbeam­ten Cramer in Bergen und dem Rentmeister Weber daselbst. Als außerordentliches Mitglied berief man auch den Berger Förster Lentulus. Das Bauwesen wurde einem Baurat als Landbaumeister unterstellt, der Wegebau einem Straßenbauin­genieur, die beide in Hanau wohnten.

Die Wälder des Justizamtes Bergen wurden der neugeschaffenen Forstinspektion Steinau zugeordnet und von der Oberförsterei Niederrodenbach aus verwaltet. Das Forstrevier des Berger Justizamtes versah der „Gehende Förster“ Lentulus mit zwei Forstläufern. Lentulus wurde zum Brigadier befördert.

Zehn Jahre später, also 1831, wurde durch die Zunahme der Bevölkerung die Tei­lung des Justizamtes notwendig. Es wurde ein eigenes Justizamt Bockenheim ge­bildet, zu dem noch die Orte Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim und Praunheim gehörten. Im Justizamt Bergen verblieben demnach noch Bergen-Enkheim, Fechen­heim, Bischofsheim, Berkersheim, Gronau, Massenheim, Preungesheim und Seck­bach. Insgesamt waren es 969 Häuser mit 6.243 Einwohnern; Massenheim kam dann 1866 an Hessen-Darmstadt.

Seckbach wurde 1900 mit Frankfurt vereinigt. Im Jahre 1910 gingen Berkersheim und Preungesheim in Frankfurt auf. Der Amtsgerichtsbe­zirk Bergen umfaßte jetzt nur noch die Orte Bergen-Enkheim, Bischofsheim, Fe­chenheim und Gronau. Diese vier Orte hatten im Jahre 1900 zusammen 12.683 Ein­wohner. Im Jahre 1928 wurde Fechenheim nach Frankfurt eingemeindet.

Am 15. Juli 1943 wurde das Amtsgericht Bergen endgültig aufgelöst und mit dem Amtsgericht Frankfurt am Main vereinigt. Damit endete die Geschichte der uralten Graf­schaft Bornheimer Berg.

 

Bischofsheim im Dreißigjährigen Krieg

Im Dreißigjährigen Krieg hat Bischofsheim schwer gelitten. Als erste brandschatzten die Spanier im Frühjahr 1621 unter dem Marquis Spinola die Gemeinde. Am 22. Oktober desselben Jahres plünderten sie Niederdorfelden und steckten auch diesen Ort in Brand. Am ersten Novem­ber setzten sie ihre Tätigkeit in Rumpenheim fort und brannten auch diesen Ort nieder. Sicher werden sie auf dem Zuge von Niederdorfelden nach Rumpenheim nochmals kontrolliert haben, ob sie im Frühjahr in Bischofsheim auch nicht etwas übersehen hatten.

 

Aus dieser Zeit stammt auch der große Münzfund des Jahres 1929 in der Sand­grube, die unmittelbar im Norden unseres Ortes zwischen der Gabelung der Straße nach Niederdorfelden und Bergen lag. Dort hatte ein Bischofsheimer Einwohner in 60 Zentimeter Tiefe sein Geld in einem Topf vergraben. Sämtliche Münzen waren neu geprägt und befanden sich erst kurze Zeit im Umlauf. Sie stellten gleichsam metallenes Inflationsgeld dar, denn sie hatten nur einen geringen Bestand an Edel­metall. Die Geschichtsforschung nennt diese Münzen „Kipper- und Wippergeld“. Der Besitzer wurde sicherlich von den durchziehenden Truppen erschlagen, und erst 308 Jahre später wurden diese Münzen durch einen Zufall entdeckt.

Die schwerste Zeit für das Dorf waren die Jahre von 1631 bis 1641. Die alte Überlieferung, daß am Ende des unglückseligen Krieges nur noch sieben Menschen im Dorf lebten, dürfte falsch sein; es ist stets eine Reihe von Familien hier ge­wesen. Zwar zwangen immer wieder fremde Völker zu Fluchten nach Hanau, aber sobald wie möglich kehrten die mutigsten Einwohner wieder in das Dorf zurück. Außer Hanau waren auch Hochstadt und Frankfurt Fluchtorte. Die meisten Bischofsheimer scheinen Zuflucht in der Hugenottenstadt Neu-Hanau gefunden zu haben. Die Einwohner dieses Stadtteils hatten wohl noch in Erinne­rung, was Flucht und Vertreibung bedeuten und nahmen die bedauernswerten Bischofsheimer Flüchtlinge 1621 auf.

 

Der Einfall der Spanier und der Kaiserlichen im Jahre 1635 hatte für Bischofsheim verheerende Folgen. Der Pfarrer schreibt, daß sehr viele Bischofsheimer Einwohner in Hanau verstorben seien, er habe jedoch ihre Namen und Todestage nicht in Erfahrung bringen können. Später erfuhr er dann noch einige Namen. Die Altersangaben sind nur vage: „ohngefer 45, 50“.

Nach der Flucht vor den Spaniern kamen wieder einige Leute zurück, ihre Zahl wird mit 163 (136) angegeben. Im Jahre 1636 waren wieder nur 133 Einwohner hier. Der Zent­graf und der Lehrer starben in Hanau. Das gleiche Schicksal traf viele Frauen und Kinder. Dann und wann kam der Pfarrer auch einmal nach Bischofsheim, um den Hiergebliebenen zu predigen oder Tote zu beerdigen.

Von 1632 an sind die Kirchenbücher nur sporadisch geführt worden. Die Eintra­gungen erfolgten in flüchtiger und nur schwer lesbarer Schrift. Ab 1642 werden die Ein­tragungen wieder regelmäßiger. Die Mehrzahl der Taufen ist wieder in Bischofsheim; auch Ehen werden hier wieder geschlossen, während die Trauungen vorher nur in Hochstadt oder Hanau stattfanden.

 

Die Zurückkehrenden fanden eine verödete Gemeinde vor. Das Mainfeld war völlig verwildert und mit Hecken und Gestrüpp bewachsen. Die Häuser und Wirt­schaftsgebäude waren verfallen, das Rathaus und die Schule abgebrannt. Es war kein Vieh mehr da. Der Wald war verwüstet, das wenige Holz wurde wahrscheinlich als Bauholz geschlagen. Noch nach dem Jahre 1700 schreibt der Pfarrer Frey, daß nur noch 15 hohe Bäume im ganzen Wald zu finden seien.

Doch regte sich über allem Chaos bald neuer Lebensmut, der sich nicht nur in der Arbeit des Wiederaufbaues zeigte, sondern sich auch im Frohsinn und der Lust, Feste zu feiern, äußerte. Diese Lebensfreude erregte jedoch den lebhaften Unwillen der Herrschaft und der Kirche. Schon 1645 ermahnt die Herrschaft jedermann zu Gottesfurcht, Zucht und Ehrbarkeit und daß alle ein stilles, aber wohlgefälliges Leben und Wandel führen sollen. Dann werden harte Strafen verkündet für üppiges Tanzen, Fressen und Saufen. Auch am 26. Oktober 1650 ergeht ein entsprechender Erlaß.

 

 

Bischofsheim im Réunionskrieg 1667 - 1697

Die armen Bischofsheimer konnten sich auch nach dem Dreißigjährigen Krieg nicht ungestört dem friedlichen Aufbau widmen. Der Réunionskrieg Ludwigs XIV. von 1667 bis 1697 (also wieder einmal ein dreißigjähriger Krieg) war eine schwere Belastung für die Gemeinde, be­sonders in dem zweiten Teil des Krieges, dem sogenannten „Holländischen Krieg“ von 1672 bis 1678. Wieder und wie­der waren Fluchten nach Hanau notwendig, um Hab und Gut und Leib und Leben vor den fremden Völkern in Sicherheit zu bringen.

In den Jahren 1673, 1674 und 1676 mußten die Bischofsheimer fliehen, in manchen Jahren sogar mehrmals. Kaum war man zurück, kamen die „befreundeten“ Völker. Sie beschlagnahmten sämtliche Scheunen und Ställe für ihre Pferde, verlangten für sie Heu, Stroh und Hafer und für sich selbst Essen, Trinken und Unterkunft.

 

Auch der dritte Teil des Réunionskrieges, der „Pfälzerkrieg“, warf seine Wellen bis hier nach Bischofsheim. Vertriebene Pfarrer und verwundete und entlassene Soldaten kamen bettelnd an und wurden unterstützt. Wieder und wieder wurden Sammlun­gen zum Aufbau zerstörter Pfarr- und Schulhäuser durchgeführt.

Der Zentgraf hatte 1674 eine Magd, die schwanger war. Sie gab an, von zwei Reitern vergewaltigt worden zu sein. „Sie hat ihre Sünde bitterlich beweint und Gott um Verzeihung gebeten und ist nach langen ausgestandenen Schmerzen, als die Bischofsheimer wieder einmal vor den Völkern flüchten mußten, ganz von allen Menschen verlassen elendlich in des Zentgrafen Stall gestorben“.

Im Jahre 1679 waren die berüchtigten „Lüneburgischen Völker“ wieder einmal hier. Man war diesmal nicht geflohen; die Soldaten hinterließen eine ganze Anzahl von Frauen und Mädchen, die uneheliche Kinder erwarteten.

Der angesehene Mitnachbar Johann Velten Seipp brachte einem lüneburgischen Korporalsburschen Kost und Hafer auf den Nachbarhof. Der Korporalsbursche nahm eine neue scharfe Weinberghacke und schlug den Ahnungslosen von hinten nieder. Zwei Ärzte wurden eilends geholt, aber sie konnten nicht mehr helfen, der Mann starb. Der Soldat wurde verhaftet und nach Bergen in den Turm gebracht. Aber nachts kamen die Soldaten, brachen das Gefängnis auf und ver­halfen dem Burschen zur Flucht.

Im Jahre 1677 passierte eine schreckliche Geschichte, die die Gemeinde mit Gesprächsstoff versorgte und den Herrn Pfarrer in hellste Empörung versetzte. Drei volle eng beschriebene Seiten widmete er dem Vorfall in seinem Protokollbuch. Das Mädchen Catharina See hatte sich zu einer Soldatenhure von Format ent­wickelt. Sie ging ihrem Gewerbe zunächst in Hanau und Langenselbold nach. Der Vater wollte die Gerüchte nicht glauben und machte sich auf den Weg nach Langen­selbold; was er dort hörte und sah, ließ auch den letzten Zweifel schwinden.

Als Catharina wieder einmal nach Bischofsheim kam, gingen die Soldaten auf dem väterlichen Hofe des Mädchens ein und aus wie in einem Taubenschlag. Die Wellen der Empörung im Dorfe schlugen immer höher, und die Catharina hielt es für rat­sam, sich nach Worms abzusetzen, kam aber nur bis in den Enkheimer Wald. Dort traf sie drei Soldaten, denen sie ihre Gunst schenkte. Die Soldaten schickten aus Enkheim weitere vier Kameraden als Nachschub. Das Mädchen war danach wohl doch etwas erschöpft und gab die Reise nach Worms vorerst auf.

In der Dunkelheit schlich sie sich nach Bischofsheim zurück, ging aber nicht in ihr Eltern­haus, sondern kampierte in der Scheune eines Nachbarn. Ihre Anwesenheit ließ sich auf die Dauer aber nicht verheimlichen. Die Einwohner machten sich auf die Suche und fanden das Mädchen unter einem Heuhaufen versteckt. Nun wurde die lose Catharina, von der ganzen Gemeinde begleitet, in das Narrenhaus (Gefängnis im Rathaus) gebracht und wohl verwahrt. Ihre Einsamkeit dauerte jedoch nicht lange. In der Nacht kamen die Soldaten, brachen das Gefängnis auf und verhalfen dem Mädchen zur Flucht. Ihr weiterer Lebensweg ist genau bekannt. Über Offenbach landete sie schließlich in Mainz, und mit Genugtuung ist niedergeschrieben, daß sie dort die Köchin eines Pfaffen geworden sei.

 

Der Österreichische Erbfolgekrieg 1741 - 1748

Nun kamen ruhigere Zeiten. Aber 1734 waren wieder Soldaten hier. Im Lazarett starben ein Pfeifer und zwei Musketiere, 1736 wieder ein Soldat, der hier in Quartier gelegen hatte. Von 1741 bis 1748 war der Österreichische Erbfolgekrieg: Maria Theresia vertei­digte ihre Ansprüche auf den Kaiserthron gegen Preußen, Bayern und Frankreich. Auf ihrer Seite standen England und das mit ihm durch Personalunion verbundene Hannover sowie die Niederlande. Im Jahre 1743 kam es zur Schlacht bei Dettingen, die zur Folge hatte, daß in diesem Jahr 326 Menschen hier begraben wurden.

Pfarrer Frey berichtet in dem Sterberegister darüber: „Das ist daher gekommen, weil die gesamte österreichische Armee der Königin von Ungarn, die aus Engelländern, Österreichern, Hannoveranern und Hessen bestand, sechs Wochen von den Kesselstätter Weinbergen bis an den Fechenheimer Wald in zwei Linien standen. Deshalb war das hannoversche Hospital von Anfang Juni bis zum 5. September in Bischofsheim. Im Dorf waren auf einmal 1.700 Mann Hannoveraner, ein Laza­rettkommando von etwa 40 Mann, drei englische Generäle, zwei Brigadiere und verschiedene Oberste. Es sind viele hannoversche Truppen an der Verwundung gestorben, die sie bei Dettingen bekommen haben, weit mehr aber starben an der Haupt- und Brustschwachheit und der Roten Ruhr, welche unter den Einwohnern und Kriegsleuten allgemein war.

Im Jahre 1743 wird ein Hospital eingerichtet. Man hat schließlich die Soldaten, sowohl Hannoversche als auch Englische, auf dem oberen Breul, wo derselbe nach Hochstadt ziehet, wegen Mangel des Platzes begraben müssen. Vom 2. August bis 6. September wurden 172 Tote begraben, und zwar am 18. August 13 und am 22. noch einmal 19 auf einen Tag.

Überhaupt sind also hier dieses Jahr gestorben 326 Menschen.“ Von den Bischofsheimern starben an den Seuchen 63 Menschen. Viele Soldaten hatten ihre Familien mit in den Krieg genommen, denn es starben auch Soldatenfrauen und -kinder.

 

Der Siebenjährige Krieg 1756 - 1763

Im Siebenjährigen Krieg kamen die Franzosen als Freunde und Befreier. Sie hatten sich mit den Widersachern Friedrichs des Großen verbündet und drangen in Deutschland ein, besetzten Frankfurt und das Hanauer Land und machten dort Quartiere. Sie raubten das Land völlig aus. In Bischofsheim forder­ten sie erst einmal hohe Kontributionen und drohten bei nicht restloser Erfüllung ihrer Forderungen die Plünderung des Ortes an. Von den Kanzeln und durch Anschläge wurden die Nachbarn gewarnt, ein böses Wort über die „Gäste“ fallen zu lassen.

Im Jahre 1758 starben aus der Gemeinde 42 Menschen: 30 Reformierte, zwei Lutheraner, sechs Fremde und vier Juden. Der Pfarrer bemerkt dazu: „Dieses für den hiesigen Ort sehr starke Sterben ist durch die allzu starken Einquartierungen der französischen Truppen verursacht worden, welche im Juni und Juli sieben Wochen gedauert hat, als ein ganzes Bataillon vom Regiment Zwei­brücken 700 Mann stark hier gelegen. Selbst der ärmste Mann hat acht bis zehn Soldaten im Hause ge­habt, wodurch dann teils die Ruhr, teils hitzige Krankheiten verursacht wurden, weil die Einwohner bei der Hitze kein ordentliches und warmes Essen haben konnten“.

Die Bischofsheimer Bauern mußten mit ihren Kuh- und Ochsengespannen unzäh­lige Proviant- und Fouragefahrten machen, besonders nach Friedberg. wo die Franzosen ein großes Magazin angelegt hatten. Das Land litt und stöhnte unter der Besatzung.

Im Jahre 1759 rückte der französische Oberbefehlshaber Herzog von Broglie gegen Hessen-­Cassel vor, ebenfalls gegen Thüringen. Nun schickte Friedrich der Große den Fran­zosen und der mit ihnen verbündeten Reichsarmee ein Heer unter dem Herzog Ferdinand von Braunschweig entgegen, der die Franzosen bis in die Mainebene zurücktrieb. Schließlich bezogen die Franzosen mit der hauptsächlich aus Württem­bergern bestehenden Reichsarmee eine feste Stellung bei Bergen. Im Westen von Bergen errichteten sie ein festes Lager. Die Franzosen hatten etwa 35.000 Mann beisammen mit viel Artillerie, der Braunschweiger etwa 27.000 Mann aus Preußen, Braunschweigern, Hessen und Hannoveranern.

Am 13. April 1759 kam es bei Ber­gen zu einer ernsthaften Schlacht, in der beide Seiten schwere Verluste erlitten und die Franzosen schließlich den Platz behaupteten. Über den Verlauf der Schlacht liegen genaue zeitgenössische Berichte aus Bergen vor, aber auch in den Sterbe­registern der Bischofsheimer Kirche befindet sich ein Bericht des Pfarrers Johann Frey, in dem der Ablauf des Geschehens geschildert wird:

„Außer den aufgeführten Sterbefällen sind noch auf unserem Kirchhof dieses Jahr begraben worden ein französischer Soldat, der in des Wirt Kellers Haus den 13. April morgens erschos­sen wurde, und der Tambur von dem Hessischen Regiment Hanau, welcher an seinen in der Schlacht bei Bergen empfangenen Verwundungen die Nacht darauf verstorben ist.

Nachdem die französische Bedrückungen nun schon zwei Jahre gedauert hat und jedermann sich nach der Erlösung sehnte, so hörte man gleich anfangs des Monats März von dem Marsch eines Teils des Verbündeten englischen, preußischen, hessischen und braunschweigischen Kriegsheeres unter dem Befehl des Prinzen Ferdinand von Braunschweig.

Doch der Nachricht schenkte man nicht viel Glauben. Aber Anfang des Aprils wurde es Ernst, die schon gemeldete verbündeten Truppen besetzten das Fuldaer Land und drangen von da und durch den Vogelsberg ziemlich nahe in unsere Gegend.

Am 12. April morgens erhielt das hier zusammengezogene Regiment Ro­gafe Befehl, schleunigst aufzubrechen, weil der Feind anrücke. Die Be­stürzung und Verwirrung war allgemein. Sobald die Reiter gesattelt waren, so ritten sie auch fort und man erfuhr bald, daß es nach Bergen ginge und sich da die ganze französische Armee versammle. Mittags hörte man die Jäger und Husaren der Alliierten, die in Hochstatt und Dorfelden bereits eingetroffen waren, abends hörte man auch wirklich hin und wieder mit kleinem Gewehr schießen, jedermann aber hielt sie für Vorhuten und niemand vermutete die Armee und das den 13. erfolgte blutige Schauspiel so nahe.

Am 13., in der Karfreitagswoche morgens sechs Uhr, erhob sich ein Lärmen, die Schwarzen Husaren seien da und bereits im Dorf. Ich eilte an mein Tor und sah wirklich einen Trupp von ungefähr zehn Franzosen, welche sich hier verspätet hatten, vor den Husaren in das Haus des Wirts Keller fliehen. Dort ist es dann geschehen, daß einer in der Stube durch das Fenster erschossen wurde. Verschiedene wurden zuschanden gehauen und die Übrigen neben anderen in Johannes Bechten Hauß von den Preußischen Schwarzen Husa­ren gefangen wurden, ungefähr 18 an der Zahl, worauf die Husaren weiter gingen.

Man vermutete, nun sei es stille. Allein bald sah man den linken Flügel der verbündeten Armee durch den Kleinen Buchwald hervor und quer durch unser Oberfeld nach Bergen durchbrechen, auch fing das Schießen an. Gegen 10 Uhr nahm die Aktion den richtigen Anfang. sowohl mit den Kanonen als dem kleinen Gewehr, welches letztere recht fürchterlich bis ein Uhr anhielt.

Prinz Casi­mir von Isenburg. Fürstlich Hessischer Generalleutnant, führte die Grenadiere an durch die Baumstücker zum Sturm auf Bergen. Aber weil die feindlichen Posten gar zu sehr im Vorteil waren und der Prinz gleich nach zehn Uhr auf der sogenannten Wurmgasse totgeschossen wurde, so wurde der Posten nicht behauptet. Die linken Flügel zogen sich gegen zwölf bis in das sogenannten Pfaffental zurück. Jedermann wurde dadurch äußerst erschreckt und bildete sich ein, die Armee sei gänzlich geschlagen. Aber auf einmal setzte sich dieselbe in Gang und rückte von neuem an. Das kleine Feuer ließ um ein Uhr zwar ziemlich nach, aber das Kanonenfeuer blieb desto heftiger bis in die dunkle Nacht stehen.

Hier war alles voller Verletzter und Verwundeter, die zurückgelassen werden mußten, auch zwei Wachen von Infanterie und Kavallerie. Nachts um zwölf Uhr kam ein Befehl, wer fort könnte, der sollte sich fort machen zu dem Tannenbusch zwischen hier und Kilianstädten, weil die Armee sich zurückzöge. Da hat sich dann alles fortgemacht bis auf ungefähr 16 Mann, die zu hart verwundet waren und den Franzosen in die Hände fielen. So endete dieser Tag. an welchem wir unsere Befreiung erhofft hatten.

Den folgenden Morgen kam ein Kommando von den Freiwilligen aus dem Elsaß, auch Schweizer und aus dem Regiment Piemont, um Gefangene zumachen. Sie zogen aber vor den Husaren bald wieder aus. Die Husaren haben noch einen Marqueten­der und einige andere Personen hier gefangengenommen. Als diese sich aber wieder zurückzogen, wurden die Gräben um das Dorf von den Franzosen mit Infanterie besetzt. So konnten sie nicht mehr ankommen, bis diese gegen Abend auch wieder abgegangen waren.

Am Sonnabend mußte ich, da es schon finster war, einem schwarzen Husaren noch eine Flasche Wein für seinen Rittmeister geben, welcher auch der letzte gewesen ist, der in das Dorf gekommen ist. Den ersten Ostertag haben die Freiwilligen aus dem Elsaß den Ort besetzt. Die Vereinigte Armee aber hat bis zum zweiten Feiertag abends bei Windecken und Kilianstädten gelagert und sich so­dann zurückgezogen.“

Im Jahre 1758 lagen zeitweise ein französischer Leutnant und 35 Gendarmen hier in Quar­tier. Für ihre Pferde mußten 35 Raufen und 35 Krippen geliefert werden, die in den Stallungen des Heidelberger Konsistorialrats Bähr, der hier Besitzungen hatte, eingebaut werden mußten. Rund 30 Positionen von Lieferungen für die immer wieder wechselnden französischen Soldaten sind in diesem Jahr ver­zeichnet. Sämtliche Handwerker waren in Bewegung. um die Wünsche der Herren Soldaten zu erfüllen.

Besonders große Anforderungen stellten die unliebsamen Gäste bei der Unterbringung ihrer Pferde. Die Ställe mußten immer wieder mit neuen Einrichtungen versehen werden, die Wachen brauchten immer wieder Holz und Lichter, die Herren Offiziere besondere Betten, die bei den Einwohnern aus­geliehen wurden, oft verschwanden und von der Gemeinde bezahlt werden muß­ten. Auch Reitsättel wurden ausgeliehen und nicht zurückgebracht. Die Gemeinde zahlte. Oberstleutnant Colony vom Fischer-Corps machte mit zwei Offizieren hier zwei Tage Station und hinterließ der Gemeinde eine Zeche von 8 Gulden 15 Albus.

Ein Soldat vom Zweibrücker Regiment versuchte zu desertieren. Ihm wurde auf der Flucht ein Bein zerschossen. Jud Salmon mußte 8 Ellen Tuch liefern, auf dem der Soldat zum Kriegsgericht getragen wurde. Das Urteil lautete auf Tod durch den Strang. Er wurde hingerichtet und in dem Tuch begraben. Die Gemeinde be­zahlte es.

Auch 1760 haben die Kriegskosten einen erheblichen Umfang. Die Ställe und Scheunen waren leer, aber die Franzosen verlangen unerbittlich Fouragehafer und Fourageheu. Da nichts gegeben werden konnte, mußten die verzweifelten Bauern 133 Gulden aufbringen, damit das Pferdefutter gekauft werden konnte. Die Baulade (Kirchenkasse) war schon 1757 versiegelt mit allen Schätzen der Kirche nach Hanau in Sicherheit gebracht worden.

In dem Rathaus war ein Lazarett eingerichtet worden, ebenfalls eine Wachstube. Dauernd wurde neues Roggenstroh verlangt, neue Kochtöpfe, neue Kübel, neue Lichter. Französische Kuriere machten kurze Zeit Rast und ließen sich auf Kosten der Gemeinde verpflegen. Bei Michael Kaiser waren ein Jahr lang 42 Franzosen ein­quartiert. Dafür konnte der arme Mann vorerst nur mit 2 Gulden 28 Albus entschädigt wer­den, den Rest erhielt er erst sehr viel später.

Eine besondere Plage waren für die Gespannbesitzer die zahllosen Fouragefahrten. Es mußten Fahrten nach Hanau, nach Ziegenhain und nach Marburg geleistet werden. Da kaum noch Pferde im Ort waren, wurde mit Ochsen- oder Kuhgespannen gefahren. In Seckbach befand sich eine Ambulanz, die aufgelöst und nach Neustadt verlegt wurde. Mit sieben Kuhgespannen mußten die Bischofsheimer Bauern antreten und die Last fahren. Sie waren 24 Tage unterwegs. Sie erhielten an Verpflegungs-, Stall- und Futterkosten 65 Gulden.

Im Jahre 1761 hatte die Gemeinde für Kriegskosten 639 Gulden 5 Albus 5 Heller aufzubringen. Damit kam sie vergleichsweise noch gut weg. denn im Jahre 1758 mußte sie bei der Einnahme von 3.367 Gulden allein 2.009 Gulden für Kriegskosten aufbringen. In den dürren Zahlen der Rechnungsbücher ist nichts enthalten von der Not, der Angst, den Plünderungen und den Vergewaltigungen, die die Einquartierungen mit sich brachten.

Im Jahre 1762 waren in dem Rathaus fünf Wachstuben eingerichtet, für die unter anderem täglich 20 Lichter verlangt wurden. Bei der Überprüfung der Rechnung beanstandete das Amt diesen hohen Verbrauch an Kerzen, aber der Bischofsheimer Zentgraf berichtete, daß die Soldaten diese Mengen verlangten. Sie brauchten diese Kerzen zwar nicht alle zur Beleuchtung. aber die übrigen benötigten sie zum Einschmieren ihrer Haare; Beschwerden bei den zuständigen Offizieren seien erfolglos geblieben.

Am 3. Juli 1763 war ein Kapitän mit 65 Mann kaiserlicher Truppen hier einquar­tiert, am 8. August desselben Jahres kamen zwei Kapitäne mit 115 Soldaten ins Dorf, deren Gunst man sich mit erheblichen Weinlieferungen zu erkaufen versuchte.

Um einen Einblick in die Kriegslasten der Gemeinde zu erhalten, möge hier ein nicht vollständiger Auszug aus den Rechnungsbüchern des Jahres 1761 beigefügt sein.

Kriegslasten und Einquartierungen in der Gemeinde nach der Gemeinderechnung von 1761:

Dem Johannes Keller dahier, wegen Einquartierung der Kutsche des Generals Maliche und noch anderer Kriegstruppen, ist auf Genehmigung des Amts gezahlt worden     

13 Gulden 16 Albus

Einem Leutnant von den kursächsischen Truppen, welcher hier für 89 Kranke Quartier machen wollte, um ein Lazarett hier einzurichten, ist - um das Lazarett abzuwenden - mit Zustimmung des Amtes gezahlt worden                                        11 Gulden 2 Albus

Dem dahier einquartierten französischen Herrn Kommandanten und zwei Wachtmeistern vom Dragonerregiment Boffermont, welche die Fourage und Frucht aufnotiert hatten, um zu wissen, wie lange sich dieselben mit unserer Verpflegung halten könnten, um abzuwenden, daß sie die Fourage in dem Magazin nehmen, ist gezahlt worden            22 Gulden 4 Albus

Dem Schultheiß Schales zu Hochstadt ist wegen eines Geschenks an einen Offizier, als die   große Kutsche hier gelegen hat, auf Befehl des Amtes gezahlt worden

3 Gulden 20 Albus

Dem Johannes Becht dahier wegen zwei Exekutionssoldaten, sodann ein Rittmeister, zwei Leutnants und zwei Knechte von den Husaren Geld für die Zehrung      7 Gulden

Den 12. Januar haben Michael Kaysser, Johannes. Wilh. Reuhl und Helfer mit drei Wa­gen Mehl in Hanau geladen und nach Marburg gebracht und ist ihnen das gesetzte Taggeld auf sechs Tage zahlt worden                                                                          24 Gulden

Den 27. Januar haben Michael Kaysser und Johannes Wilhelm Reuhl und Helfer mit 3¼ Wagen Mehl zu Frankfurt geladen und nach Gießen gefahren. Ist denselben auf vier Tage zahlt worden                                                                                                   16 Gulden 10 Albus

Den 6. Februar haben Michael Kaysser und Hieronimus Bauscher mit 3½ Wagen Courage zu Hanau geladen und nach Marburg gefahren, ist für sechs Tage das gesetzte Taggeld zahlt worden                                                                                                 28 Gulden

Den 14. Februar haben Johannes Wilhelm Reuhl, Johannes Becht und Helfer mit 1½ Wa­gen Hospital-Sachen zu Frankfurt geladen und dort sechs Tage auf Befehle warten müs­sen und haben solche danach nach Friedberg gefahren                                            18 Gulden

Den 27. April, den 27. März, den 30. Juli, den 18. September und den 28. Oktober haben die sämtlichen Ackerleute mit 15¾ Wagen 119 Säcke Mehl zu Alsfeld und Ziegenhain und nach Kassel gefahren und ist denselben das Taggeld zahlt worden mit      252 Gulden

Dem Zentgrafen Kaiser für einen Knecht, der Vorspann für 24 Tage macht hat

8 Gulden.

Einem Wachtmeister mit 20 Husaren von dem Regiment Turbin, welche hier einquartiert waren und den Ort als Sammelplatz für die kranken und maroden Pferde haben wollten, ist - um dieses abzuwenden und sie von hier weg und nach Bürgel zu bringen - gezahlt worden                                                                                                                    14 Gulden 15 Albus

Dem Johann Friedrich Deines zu Hanau für eine Laterne für die Sächsische Wacht, des Nachts zum patroullieren zu gehen, ist gezahlt worden                             19 Albus

Dem Gemeindehirten Peter Heil hier, als er die kursächsische Wacht 12 Tage lang auf der Pforten gehabt hat, ist vor Holz zahlt worden                                               2 Gulden

Dem Chursächsischen Armee-Boot, welches zwölf Ordonnanzpferde aus dem Kurmainzischen für den Sächsischen Prinzen hierher gebracht hat, sodann einem Wachtmeister und drei Exekutionssoldaten                                                                                 5 Gulden 4 Albus 4 Heller

Für die Wacht auf dem Rathaus ist zur Wiedergutmachung. für Wasserkrüge und für zwei Kessel für den Sächsischen Prinzen, ist gezahlt worden                              2 Gulden 4 Heller

Dem Johann Heinrich Knoch, der drei Säcke der Gemeinde geliehen, damit die sächsischen Konstabler Munition hinein packen können, da dieselben mitgenom­men wurden, sind zahlt worden                                                                                                 2 Gulden 12 Albus

Dem Wirt Michael Kaysser für die Verköstigung eines Offiziers und 16 Reitern vom Regiment Derihzy, welche Wagen zum Vorspann verlangt haben                                 5 Gulden 15 Albus

Dem Gemeindehirt auf der Pforte ist wegen Anschaffungen für 16 Mann Wacht zwölf Tage lang in seiner Wohnung für Salz, Pfeffer, Kochfrücht, Kartoffel und Kraut gezahlt worden                                                                                                                   2 Gulden 20 Albus

 

Dem Johannes Jockel dahier für Heu, Gras und Hafer für die hier einquartierten Dragoner Royal und Reiter Kommissar                                                                            18 Gulden 25 Albus

Dem Johannes Greh für Heu für die hier einquartierten Reiter vom Regiment pur Bonbuhe bei dem Rückzug des Gepäcks geliefert                                                      8 Gulden 10 Albus

Dem Johannes Jakob See für Hafer, welcher bei dem Rückzug des Gepäcks ist gekauft worden                                                                                                           5 Gulden 10 Albus

Dem Johannes Reich für Hafer, welcher bei dem Rückzug des Gepäcks ist gekauft worden

5 Gulden 10 Albus

Dem Johannes Reich für Hafer, welcher bei dem Rückzug des Gepäcks ist gekauft und an

die Truppen geliefert worden                                                                      8 Gulden

Dem Johannes. Ludwig Kaysser vor Hafer, welcher bei der Einquartierung der Sachsen

gekauft und an die Offizier geliefert wurde                                                9 Gulden

Dem Michael Kaysser für Heu, das bei der sächsischen Einquartierung gekauft und an die Ordonnanz-Pferde geliefert wurde                                                                     12 Gulden

Dem Johannes Philipp Borckhard für Hafer, so dem Herrn General Solms hat geliefert werden müssen                                                                                                         15 Gulden 19 Albus

Dem Hyronmus Bauscher für Heu, Gerste und Hafer, so an den Herrn General Dieme hat geliefert werden müssen                                                                                  26 Gulden

Dem Johannes Rebschuck für Heu für die Dragoner Laferone ist gezahlt worden

                                                                                                                      21 Gulden

Dem Engelbert Kappes für 20 Gebund Roggenstroh für die hier einquartierten Sachsen zu backen                                                                                                                 1 Gulden 10 Albus

Dem Engelbert Jöckel ist gezahlt für Hafer, der an das hier einquartierte Bataillon Nassau ist geliefert worden                                                                                              6 Gulden 20 Albus

Dem Jud Affrom vor Gutlichter zu der hier einquartierten Grenadier-Wacht

1 Gulden 22 Albus

Dem Jud Affrom vor Gutlichter zu der hier einquartierten Grenadier-Wacht vom 12. Januar bis 12 März, als der Rückzug des Gepäcks war und als Kursachsen hier war, ist gezahlt worden                                                                                                                    29 Gulden

Dem Schreinermeister Puth zu Bergen vor ein französisches Kavallerie-Hafer Maß ist gezahlt worden                                                                                              10 Albus

Dem Polizei-Aufseher Murmann für die Feststellung des französischen Hafer-Maßes ist gezahlt worden                                                                                                       2 Albus

Dem Johannes Peter Ebert vor 317 Gebund Stroh zu schneiden für die hier einquartierte zweite Kompanie Dragoner                                                                               10 Gulden

Dem Johannes Jakob Assmer ist gezahlt worden für einen Kessel und zwei Zuber, welche er der Gemeinde für den Sächsischen Prinzen für zehn Tage in die Küche gegeben hat                                                                                                                              20 Albus

Dem Ausschuß-Fähnrich Johannes Kaysser für Holz und Dielen zu Brücken über die Gräben, als die neun Bataillone Sachsen hier einquartiert gewesen, ist gezahlt worden                                                                                                                                       51 Gulden 18 Albus

Dem Johannes Lauckert von Fechenheim, welcher hier als ein Dolmetsch ist gebraucht

worden                                                                                                         15 Albus

Demselben für einen Gang ist zahlt worden                                                           18 Albus

Dem Advokat Heleriegel für eine Schrift wegen des gestohlenen französischen Pferdes ist gezahlt worden                                                                                       20 Albus 4 Heller

Dem Johann Kaysser das Gemeinde Heu zu lagern in seiner Scheune, welches an die französischen Truppen in die Magazine hat geliefert werden müssen                  5 Gulden

Dem Jud Affrom desgleichen an Scheuerzins                                              1 Gulden 11 Albus

(Der Auszug ist nicht vollständig, viele Heu- und Haferlieferungen sind nicht er­wähnt).

 

Endlich kam das Jahr 1763. „Der König und die Kaiserin, des langen Haders müde, erweichten ihren harten Sinn und machten endlich Friede“. Man feierte ein großes Lob- und Dankfest. Sechs Musikanten spielten in und vor der Kirche zwei Tage lang und erhielten dafür 6 Gulden 6 Albus. Für die Übernachtung und Verpflegung der Musikanten während der zwei Tage und Nächte mußten 8 Gulden bezahlt werden, unter die Jugend des Ortes wurden für 4 Gulden Weck verteilt, alles zahlte die Gemeinde. Was jeder an Bier und Wein, Brot und Wurst brauchte, mußte er selber bezahlen.

Es dauerte noch lange, bis die finanziellen Auswirkungen des Krieges überwunden waren. Noch lange Zeit hatte die Gemeinde zum Beispiel viele hundert Gulden an die Wirte Brecht und Keller zu zahlen. Die Wirte hatten vor allem während der Schlacht bei Bergen den Franzosen umfangreiche Lieferungen an Brot, Wein, Bier, Branntwein, Fleisch, Käse und Fourage machen müssen.

 

Die Französische Revolution

Im Jahre 1786 ist in Frankreich die große Revolution ausgebrochen, und nun begann es auch hier zu kriseln. Das „Hochfürstliche Hessische Garde du Corps und Carbenier“ rückte in Bischofsheim ein. An sie wurden geliefert: 1.348 Rationen Hafer und 1.248 Rationen Heu. Die Kosten betrugen 964 Gulden 24 Albus. Auch die Preußische Artille­rie war zur Sicherung der Grenze hier und beschlagnahmte Heu. Sie zahlte für 786 Pfund Heu 13 Gulden. 6 Albus. Dann kam die Hessische Kavallerie, sie stellte in der Feldmark Wachen auf, Patrouillen kamen täglich durch das Dorf und ließen sich verpflegen.

Heu, Stroh, Hafer, Brot, Bier, Wein und Branntwein wurden immer wieder ange­fordert. Die von der Gemeinde aufzubringenden Kosten beliefen sich auf fast 1.300 Gulden. Die beiden Wirte im Ort machten glänzende Geschäfte, sie bekamen ihre Gelder aber erst nach Jahren. Die Soldaten, die doch als Beschützer kamen, stahlen wie die Raben. Die Gemeinde mußte alle Schäden ersetzen. Im Jahre 1793 sind alle Scheunen und Keller leer. Für die kaiserlichen (d.h. österreichischen) Truppen muß Verpflegung und Fourage gekauft werden. Da kein Geld vorhanden ist, pumpt man wieder einmal den Wirt Keller an und muß 4 Prozent Zinsen zahlen.

 

Dann kamen Hessische Dragoner und Sächsische Truppen. In Hanau wurde für sie alles Notwendige gekauft, die Gemeinde sank tief in Schulden, die Steuern wurden erhöht. Die Bauern waren für Fouragefahrten ständig unterwegs; viele Wagen, viele Geschirre, Seile und Zugketten gingen entzwei, alles wurde durch die Gemeinde ersetzt. Die Durchzüge der Truppen nahmen kein Ende. Der Preis für einen Zentner Roggen stieg auf 6 Gulden 4 Albus. Alle Handwerker des Ortes hatten Tag und Nacht zu tun, um die Wünsche der „Beschützer“ zu erfüllen. Besonders bösartig scheinen die preußischen Pferde gewesen zu sein, denn in den von ihnen benutzten Ställen traten immer wieder Schäden auf.

So ziemlich das gesamte Rathaus diente als Lazarett und Krankenhaus für Soldaten. Die Gemeinde stellte den Johann Peter Wörner als Aufseher ein, der das Feuer hütete und den Kranken das Essen warm machte. Für 90 Nächte zahlte ihm die Gemeinde 18 Gulden.

 

Im Jahre 1796 waren die Freunde und Beschützer verschwunden. Doch gingen sie nicht frei­willig, und die Bevölkerung hatte keinen Grund aufzuatmen. Nun kamen die Sieger, die Franzosen. Sie nahmen alles und zahlten nichts. Sie ließen Dreck und stinkende Eingeweide von geschlachtetem Vieh zurück. Die Gemeinde mußte sofort 2.000 Gulden aufbringen, um die größten Schäden zu beseitigen. Im folgenden Jahr wurden die Kosten noch höher, dauernd mußten neue fran­zösische Truppen aufgenommen werden.

Im Zweiten Koalitionskrieg waren die Franzosen wieder hier. Sie errichteten vom 6. bis 7. Juli ein Lager zwischen Bergen und Bischofsheim, aus beiden Orten wur­den Hafer, Gerste, Stroh und Heu geholt, in beiden Orten raubte man Schafe aus den Ställen, aus den Häusern besorgte man sich Frauen und Mädchen und schän­dete sie. Die Häuser wurden ausgeplündert und jedes gute Kleidungsstück mitgenommen, so daß die armen Menschen nicht einmal sonntags in die Kirche gehen konnten. Es war ein Heulen und Jammern in Bischofsheim. Es gab später auch eine Menge junger Franzosen.

 

Kriegswirren in und um Bischofsheim im Jahre 1800

„10. Juli 1800: Man erfuhr heute, daß ein starkes Korps deutscher Truppen bei Hanau den Main passierte habe, und von da in die Gegend Hochstadt, Windecken, Dorfelden und gegen Bischofsheim und Bergen hin vorgerückt sei, mit dem Gros aber noch in dem Lamboy-Walde bei Hanau stände. Morgen erwarten und vermuten wir ein Treffen. Da zugleich bekannt wurde, daß beim ersten Anbruch eines Treffens unsere (Frankfurter) Tore ganz fest verschlossen werden sollten, wurde von den Gartenbewohnern und den nahen Dorfleuten, was geflüchtet werden konnte, noch bis spät abends alles in die Stadt hineingeschafft.

11. Juli 1800: Heute geschah von Seiten der Deutschen in der Gegend von Bergen und seiner Anhöhen ein ziemlich lebhafter Angriff schon früh um 3 Uhr. Das Gleiche war auch auf der Seite von Offenbach der Fall. Das Gewehrfeuer war bis gegen 6 Uhr sehr lebhaft, und zuweilen hörte man auch Kanonenschüsse. Nach 6 Uhr wurde es aber wieder ruhig und blieb es auch den ganzen Tag. Die Deutschen hatten auf der Seite von Bischofsheim einiges Gelände gewonnen und die Franzosen sich mehr gegen Bergen hin konzentriert. Auf beiden Seiten soll ziemlicher Verlust gewesen sein, das Ganze scheint sich aber nur auf eine Erkundung beschränkt zu haben. Abends bezogen beide Teile ihre vorherigen Stellungen.

12. Juli 1800: Franzosen in Stärke von 7.000 - 8.000 Mann. Linker Flügel auf den Anhöhen von Bergen bis gegen Vilbel hin, hier durch Flankensoldaten gedeckt. Von Bergen zog sich das Zen­trum über Bischofsheim bis an den Main herunter, unterhielt hier die Verbindung mit dem Korps bei Offenbach, das den rechten Flügel formierte, sich von da durch die Waldungen von Heusenstamm hin bis Isenburg erstreckte, die Flanken bis gegen Sprendlingen. Reserven lagen bei Bornheim, Seckbach und Oberrad, in allen Waldungen näher bei Frankfurt. Deutsche, die seit einigen Tagen Verstärkungen erhalten haben, etwa 9.000 - 10.000 Mann. Der rechte Flügel bei Windecken und Hochstadt bis nach Dorfelden und Vilbel vorfühlend, senkte sich dann links an den Main, war dort mit dem Zentrum, das bei Bieber hinter Offen­bach stand, über Rumpenheim in Fühlung. Linker Flügel in den Isenburger Waldungen bei Heusenstamm bis Sprendlingen.

Am 12. Juli begann das Gefecht morgens um 4 Uhr bei Offenbach-Sprendlingen mit Kleingewehrfeuer, dauerte bis 6 Uhr. Eine Stunde ruhig. 7½ aufs neue an­fangend, 4 bis 5 Stunden allgemeines Gefecht, alle Truppen kamen ins Feuer, gegen Mittag Kanonenfeuer, nachmittags um 1 Uhr war bei Bergen und zwischen den Höhen und Wäldern von Hochstadt, Bischofsheim und Dorfelden die Kanonade und das Kleingewehrfeuer sehr stark, um 3 Uhr starkes Gefecht bei Isenburg. Dreimal dringen die Deutschen bis an die Sachsenhäuser Warte vor, immer wieder zurück, um 4 Uhr sind die Franzosen wieder im Besitz von Isenburg. um 5 Uhr überall ruhiger, um 7 Uhr neuer deutscher Angriff, um 8 Uhr müssen die Franzosen Offen­bach räumen, um 9 Uhr alles ruhig. Beide Teile nehmen ihre vorigen Stellungen wieder ein. Beide Seiten erleiden äußerst starke Verluste, die polnische Legion verlor allein bei Bergen und Bischofsheim 4.000 bis 5.000 Mann (es waren nur 1.500 Mann). Am 13. und 14. Juli ist es bis auf kleines Geplänkel fast ruhig. es wird auf beiden Seiten stark geplündert.

  1. Juli 1800: Fortdauernd ruhig. Die Deutschen haben sich auf der Seite von Bergen etwas zu­rückgezogen, ihre Hauptmacht steht oberhalb Hanaus hinter der Kahl.

Auf der vor­her besetzten Linie lassen sie sehr starke Vorposten. Auf der linken Mainseite ist die Position noch wie bisher, die Franzosen verschanzen sich und schlagen viel Holz in den Wäldern.

18. Juli 1800: Waffenstillstand, das Hauptquartier des Generals Roland liegt in Bergen.

(aus dem Bericht eines Frankfurters).

 

Der Französisch-Preußische Krieg von 1806 - 1807

Gleich zu Anfang des Krieges lassen sich französische Patrouillen verköstigen, doch ging es vorerst noch gnädig ab. Immerhin: Zentgraf und Gerichtsschöffen bekom­men vorerst einmal eine Zulage von 24 Gulden 15 Kreuzer für die außerordentlichen Geschäfte durch die Unruhe des Krieges. Die Festung Hanau mußte auf Befehl Napoleons zerstört werden. Alle Bauern hatten mit Fuhrwerken zu erscheinen, die Handfröhner mit Spitz­hacke, Schippe und Spaten, ohne den geringsten Lohn zu erhalten. Damit sich diese armen Menschen - es waren aus Bischofsheim weit über hundert - wenigstens ein Stück Brot kaufen konnten, setzte die Gemeinde 8 Gulden 8 Kreuzer aus. In Dörnigheim hatten die Franzosen gefangene Preußen untergebracht. In Bischofsheim mußte auf Kosten der Gemeinde Brot gebacken werden, welches nach Dörnig­heim in das Lager der Preußen gebracht wurde.

Für die Versorgung französischer Soldaten waren Selterswasser, schwarzes Wachs für das Lederzeug und Schnupftabak zu bezahlen. Ein französischer Soldat ließ sich beim Schneidermeister Wilhelm Fritz zwei Paar Hosen machen, die von der Gemeinde bezahlt wurden. Dann treten wieder Rechnungen über Federmesser, Rauch- und Schnupftabak, Farbe, Wachs und Seile auf. Der Franzosenfeind Amt­mann Usener aus Bergen wies die Rechnung nicht an, sondern schrieb: Derjenige, der dies geliefert hat, muß selbst herkommen. Später wird die Rechnung mit dem Vermerk versehen „attestiert, kann passieren“.

Der Leutnant Sattler, der bei dem Dr. Wachs schon im Jahr 1805 ein­quartiert war, mußte alle Rechnungen für die französischen Truppen abzeichnen. Er tat das in französischer Sprache mit einer sehr eleganten Schrift. Er muß ein großer Weintrinker gewesen sein. Dr. Wachs stellt für die Zeit vom 3. bis 30. Oktober der Gemeinde 68 Flaschen Wein à 24 Kreuzer für den Leutnant in Rechnung, dazu noch 27 Flaschen à 12 Kreuzer. Dann kamen die Frau und drei Kinder des Leutnants zu Besuch. Sie waren 14 Tage bei Dr. Wachs einquartiert für 21 Gulden, danach forderte man nochmals 25 Gulden 30 an für Verpflegung und Unterbringung der französischen Familie. Es mußten wieder 64 Flaschen Wein an den Herrn geliefert werden, dann Rotwein für 28 Gulden.

Viele Bewohner mußten französische Soldaten in ihr Haus aufnehmen und pflegen. Alle stellten ihre Rechnungen an die Gemeinde. Es liegen auch mehrere Rechnungen einer Bischofsheimer Frau vor, die den französischen Soldaten die Wäsche besorgt hat. Auch Handwerker, wie Schuster, Schneider und Schmiede stellten ihre Forderungen. Der Schmied mußte allein 2.000 Hufnägel beim Abmarsch der Franzosen liefern.

Die Kriegskosten rissen nicht ab. Es wurde daher eine Bezirkskriegskasse eingerichtet, in die Bischofsheim erst einmal 280 Gulden und dann noch einmal 276 einzahlen mußte. Für die durchmarschierenden Franzosen waren von der Regierung genaue Verpflegungssätze festgelegt. Vom Feldwebel abwärts stand jedem Soldaten zu: täglich 2 Pfund Brot, 1 Suppe, ¾ Pfund gekochtes Fleisch einschließlich der Knochen, eine Portion gekochtes Gemüse, je nach Jahreszeit, ein Maß Bier oder Apfelwein oder ein Schoppen Wein.

Auch die Fouragefahrten wurden neu geregelt. Bei Fahrten mit einem ganzen Wagen, der mit 4 Pferden oder 6 Ochsen bespannt sein mußte und 20 Zentner geladen hatte, wurden täglich 3 Gulden bezahlt. Für einen halben Wagen, mit zwei Pferden und 10 Zentner Last wurden 1 Gulden 30 Kreuzer erstattet, die Abstellung eines Reitpferdes wurde täglich mit 45 Kreuzer vergütet.

Zum Kriegsvorspann forderten die Franzosen Pferde und lehnten Kühe ab, die Pferdebesitzer mußten daher die Last dies Fahrten allein tragen. Deshalb wurde angeordnet, daß die Rindviehbesitzer täglich zwei Gulden an die Pferdebesitzer zahlte, wenn diese ihre Fahrten übernahmen.

Zahllos waren die Anträge auf Befreiung von Kriegslasten und Vorspannverpflichtungen. Alle Anträge wurden abgewiesen, auch die Zentgrafen und Pfarrer, Besitzer von Freigütern und Domänen wurden ohne Ausnahme zur Ableistung der Fahrten herangezogen. Die Verordnungen jagen sich nur so: Das Amt Bergen (Bergen, Seckbach, Fechenheim, Bischofsheim, Gronau, Massenheim, Berkersheim, Preungesheim, Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Bockenheim) mußte innerhalb von zwei Monaten 6.400 Gulden aufbringen, aus eigenen Mitteln oder aus Darlehen.

Die Ämter Büchertal, Bergen, Windecken und Babenhausen hatten im November 1805 je weitere 20.000 Gulden abzuliefern, im Februar und März 1806 abermals 16.400 und im April kam schon wieder eine Forderung von 3.200 Gulden an das Amt Bergen. Es war die Zeit der großen Not. Täglich mußte aufgeschrieben und gemeldet werden, wieviel Stabsoffiziere, wieviel Kapitaine, wieviel Leutnants im Ort gewesen waren, wieviel Wachtmeister, Unteroffiziere und Mannschaften, von wel­chen Regimentern die Soldaten waren, wieviel Futterrationen für Pferde ausgege­ben wurden. Die Arbeiten der Hufschmiede, Sattler, Schuster, Schneider usw. mußten täglich notiert werden, jede Rechnung über fünf Gulden mußte erst durch das Amt bestätigt werden.

Am 22. Mai 1807 kam schlimme Kunde aus Hanau: Seine Majestät der Kaiser der Franzosen und König von Italien hat dem Fürsten­tum auferlegt, eine Million an die kaiserliche Kriegskasse zu zahlen. Immerhin 400.000 Franken konnte die Landkassendirektion zusammenkratzen. Für 600.000 Franken wurde eine Zwangsanleihe auferlegt, dafür mußten die Gemeinden auf ihre Kassen die Hälfte aufbringen. Die restliche Hälfte wurde den Besitzern auferlegt, die beweg­liche und unbewegliche Vermögen im Werte von 6.000 Gulden und mehr besaßen. Neben Drohungen fand die Regierung zum ersten Male für ihre Untertanen Worte des Bedauerns und Versprechungen.

Bischofsheim hatte sofort 2.140 Gulden aufzubringen und brachte sie auf! Ein französischer Erlaß forderte „bei Eisenstrafe“, daß sämtliche Gewehre und Seitengewehre umgehend abgeliefert werden mußten. In Bischofsheim wurden die Anschläge der französischen Regierung bekritzelt, durchgestrichen und abgerissen. Das Amt Bergen bat flehentlich alle guten und einsichtigen Bürger aufzupassen, daß dies unterbleibe, sonst würden sich die Fran­zosen durch neue kostspielige Einquartierungen rächen.

Die Franzosen lassen sich von den Bauern den Mist ihrer einquartierten Pferde be­zahlen. Der rechtlich denkende Amtmann Usener schlägt vor, daß die Gemeinde den Pferdemist bezahlt und ihn den Bauern überläßt, da diese schon genug Schä­den an Krippen und Raufen haben und überdies noch das Stroh liefern müssen. Die Bischofsheimer sind diesem Rat aber wohl doch nicht gefolgt, denn in den Rechnungs­büchern sind keine derartigen Zahlungen verzeichnet.

Obwohl 1808 der Krieg vorbei war und obwohl die Hessen nicht gegen Napoleon gekämpft hatten, benahmen sich die freundlichen Nachbarn noch immer wie die Herren in einem er­oberten Land. Ein durchreisender französischer Arzt ließ sich beim Wirt Keller auf Kosten der Gemeinde 30 Flaschen Wein geben; für Heu und Hafer mußte die Gemeinde Vorzahlungen leisten. Insgesamt betrugen die Kriegskosten fast 2.000 Gulden.

Im Juni 1805 zogen die Getreidepreise stark an. Die Landgräflich-Hessische Regie­rung erließ eine Ausfuhrsperre für Getreide. Der Graf von Hanau befahl, daß auch kein Getreide mehr nach Hessen-Darmstadt verkauft werden durfte, weil dieses Land ein Getreideausfuhrverbot nach Hanau erlassen hatte. Das Hanauer Aus­fuhrverbot wurde später auch auf Kartoffeln ausgedehnt.

 

In den vom Krieg betroffenen Gebieten kostete ein Achtel Korn 66 Gulden, ein Achtel Kartoffel 19 Gulden, während im Hanauer Gebiet der Preis für Korn nur 17 Gulden betrug. „Niemand soll sich verführen lassen, wegen der hohen Preise an das Ausland Lebensmittel zu verkaufen. Kein Verkäufer soll sich darauf verlassen, daß er spä­ter aus den herrschaftlichen Magazinen Getreide erhalten werde.“

 

Bischofsheim gehörte im 19. Jahrhundert zum Großherzogtum Frankfurt. Im Jahre 1810 gründete Napoleon das Großherzogtum Frankfurt. Er unterstellte es Karl Theodor von Dalberg, dem letzten Kurfürsten von Mainz, der zugleich Erzbischof war. Dieser nahm nun den Titel eines Fürstprimas an. Das Großherzogtum bestand aus den Städten Frankfurt und Wetzlar sowie den Fürstentümern Hanau, Aschaffenburg und Fulda. Einige verstreut liegende Hanauer Landesteile, z. B. Babenhausen, fielen an das Großherzogtum Hessen-Darmstadt.

Das Großherzogtum Frankfurt wurde ganz nach französischem Muster eingerichtet, d. h. in Departements, Distriktsmairien und Ortsmairien eingeteilt. Insgesamt gab es vier Departements, die von je einem Präfekten geleitet wurden. Alle ehemaligen Orte des Hanauer Fürstentums bildeten das Departement Hanau, das in neun Distrikte unterteilt war mit je einem Distriktsmaire. Es waren Hanau, Altengronau Bieber, Büchertal, Gelnhausen, Schwarzenfels, Steinau, Windecken und Bergen. Somit gehörte auch Bischofsheim zu Frankfurt.

Das Großherzogtum erhielt eine repräsentative Verfassung. Neben dem Ministerium stand ein Staatsrat, der auch mit den Aufgaben des Cassationsgerichtes betraut war. Außerdem gab es die Ständeverwaltung von 20 Mitgliedern. Zwölf Männer mußten Grundeigentümer; vier Kaufleute und vier Gelehrte sein. Sie wurden durch ein in jedem Departement bestehendes Wahlkollegium gewählt. Dieses bestand zu 2/3 aus Großgrundbesitzern, zu 1/6 aus reichen Kaufleuten und zu 1/6 aus Gelehrten. Das Amt des Wahlkollegiums galt auf Lebenszeit. Von der Ständeversammlung sollte alljährlich 1/3 der Mitglieder austreten und neu gewählt werden. Der Staatsrat legte die Gesetzesentwürfe vor und die Stände berieten sie. Abänderungsanträge der Stände zu den Gesetzesentwürfen wurden im Staatsrat unter Vorsitz des Großherzogs beraten. Die Stände hatten auch die Rechnungen der Generalkasse und der Minister zu prüfen.

Das Urteil über Dalberg ist schwankend. Er war wohl ein Franzosenfreund, anscheinend auch ein gütiger Herr. Von vielen seiner Untertanen wurde er allerdings als Landesverräter angesehen. Als sein Freund und Gönner Napoleon nach der Schlacht bei Leipzig über Frankfurt floh, hatte Dalberg plötzlich dringend auf seinen Besitzungen am Bodensee zu tun und mußte verreisen. Nach Napoleons Willen sollte das Großherzogtum Frankfurt später mit Frankreich vereinigt werden.

Die Gemeinde Bischofsheim bildete innerhalb des Departements Hanau und des Distriktes Bergen eine Munizipalität. Jede Munizipalität wurde von einem Maire (Ortsbürgermeister) geleitet, dem nach den Größenverhältnissen ein oder mehrere Adjunkte für die Gemeinde beigegeben waren. Sodann bestand in jeder Gemeinde noch ein Munizipalrat. Die Verwaltung in den Gemeinden stand dem Maire jedoch allein zu. Die Adjunkte waren seine Ratgeber oder Vertreter im Falle gesetzlicher Verhinderung, Krankheit oder Abwesenheit. Sie vollzogen dessen Aufträge und vertraten in dieser Hinsicht die Stelle der Polizeikommissare in den Gemeinden, wo keine eigenen Polizeibehörden angeordnet waren.

Die Geschäfte des Maire zerfielen in zwei Hauptabteilurgen, in jene der ökonomischen und in jene der Polizeiverwaltung. Um die letztere hatte er sich in den Gemeinden nicht zu kümmern, wo besondere Polizeikommissare angestellt waren. Diese befanden sich aber nur in den Departementshauptstädten und in Wetzlar. In allen Amtsverrichtungen war der Maire der Aufsicht des Präfekten vom Departement und in den Distrikten auch jener der Distrikts-Maire als Mittelbehörde unterworfen. Er besorgte die Verwaltungsgeschäfte mit Genehmigung des Präfekten und erstattete in allen Amtshandlungen, welche dem Präfekten zur Kenntnis kommen mußten, diesem Bericht. War ein Distrikt-Maire dazwischengeschaltet, hatten die Berichte an den Präfekten über diesen zu gehen.

Der Maire sorgte für die Erhaltung des Gemeindevermögens und führte die Aufsicht über dessen Verwaltung nach den vom Präfekten genehmigten Beschlüssen des Munizipalrates. Er betrieb den Eingang aller zu den Gemeinde-Ausgaben bestimmten Einnahmen und bestritt daraus die Ausgaben. Die Gelder nahm er nicht selbst ein, sondern erteilte nur die Anweisung zur Zahlung.

Für die Einnahme selbst waren besondere Verrechner, die Bürgermeister, angestellt. Der Malte Schloß die Akkorde zur Vollziehung öffentlicher Arbeiten, diese mußten vom Munizipalrat vorgeschlagen und vom Präfekten genehmigt sein. Er sorgte ferner dafür, daß alle öffentlichen Arbeiten nach Vorschrift geschahen, so wie er für die Unterhaltung aller Gebäude der Gemeinde oder solcher öffentlicher Anstalten, die seiner Verwaltung anvertraut waren, verantwortlich blieb. Alle Zweige der Verwaltung waren ihm übertragen. Er war ganz allein Verwalter; Personal für Registratur und Büro wurden ihm nach Bedarf gestellt.

Der Munizipalrat bestand in Gemeinden unter 2500 Seelen aus acht Mitgliedern. Der Maire war von Rechts wegen dessen Mitglied und führte den Vorsitz. Der Munizipalrat ernannte eines seiner Mitglieder zum Sekretär, in kleinen Gemeinden in der Regel den Schulmeister. War der Maire an einer Sitzung verhindert, so vertrat das älteste Mitglied des Munizipalrates nach Ordnung der Ernennung seine Stelle. Der Munizipalrat versammelte sich in der Regel zweimal im Jahr, vor und nach der Versammlung des Departementsrates. Der Munizipalrat hatte folgende Funktionen: Abhörung der Gemeinderechnung über Einnahmen und Ausgaben, Einwendungen dagegen dem Präfekten vorzulegen; Beratschlagung über die Benutzung der gemeinheitlichen Almenden und des Eigentums Oberhaupt; Sorge für die Bezahlung der Gemeindeschulden; Beratung über die Erhebung von Zulagen und Extrasteuern; Festsetzung und Verteilung der Arbeiten zur Erhaltung des Gemeindeeigentums; Beratung über Vergleiche und Prozesse der Gemeinde.

 

In den Jahren 1810 und 1811 kommen immer wieder kleinere französische Truppenverbände durch den Ort und verursachen Kosten. Im Jahre 1812 beginnt Napoleons Zug nach Ruß­land. Im Rathaus wird wieder ein Lazarett für kranke und verwundete Franzosen eingerichtet. Franzö­sische Patrouillen erhalten Brot, Käse, Butter, Wein und Branntwein. Die Franzosen hatten auf ihrem Durchzug die Bischofsheimer Weinberge völlig ver­wüstet, es gab daher keine Weinlese.

 

Die Befreiungskriege 1812 - 1815

Und dann kamen die Befreier; Preußen, Osterreicher und Russen waren im Dorf. Sie verlangten dieselben Lieferungen wie vorher ihre Gegner. Die Ein­quartierungen, die Plünderungen, die Jagd auf Frauen und Mädchen gingen in ge­wohnter Weise weiter. Es gab Truppen, die sich vorbildlich benahmen, aber auch solche, bei denen erlaubt war, was gefiel. Das war an keine bestimmte Nationalität gebunden. Die Offiziere der verbündeten Armeen wußten zu leben. Wein, Kaffee, Zucker, Tee und Schokolade mußten für sie in Offenbach gekauft werden.

Viele tote Franzosen wurden begraben, und die Totenfrau See machte ein glän­zendes Geschäft. Sie erhielt für die „Besichtigung“ von 75 toten Soldaten 12 Gulden 15 Kreuzer. Aus dem Volke wurde das Letzte herausgetrieben, auf die Steuern wurden 16 Sim­pla erhoben, sogar die sonst so geschonten Freigüter mußten 17 Simpla bezahlen, allerdings war ihr Grundbetrag sehr gering.

Vom 5. bis 15. November 1814 lag eine starke Einquartierung alliierter Truppen in Bischofsheim, es waren Österreicher und Russen. Für jeden Soldaten mußte die Gemeinde täglich 30 Kreuzer an die Quartiergeber zahlen. Da Lebensmittel nicht ausreichend vorhanden waren, kaufte man in anderen Orten ein. So erfahren wir etwas über die Preise: 1 Ei 3 Kreuzer,    1 Pfund Weißmehl 3 Kreuzer, 1 Pfund Butter 56 Kreuzer, 1 Flasche Wein 48 Kreuzer,    1 Flasche Branntwein 32 Kreuzer, 1 Pfund Schweizer Käse 32 Kreuzer, 1 Pfund Schweinebraten 14 Kreuzer, 1 Maß Bier 6 Kreuzer, 1 Schoppen Essig 4 Kreuzer.

Im Jahre 1815 lagen nochmals preußische und russische Truppen in Bischofsheim. Sie müs­sen sich wohl nicht gut aufgeführt haben, denn siebzehnmal mußten jede Nacht die Nachtwächter mit den sie begleitenden Husaren die Straßen abgehen.

Zum ersten Male wird 1814 in den Rechnungsbüchern ein Faß Steinkohlen er­wähnt. Die Schmiede benötigten die Kohlen für ihre Feuer, um die preußischen Artillerie- und Husarenpferde zu beschlagen. Beim Abmarsch nahmen die Reiter sämtliche Hufnägel und auch die Kohlen mit. Die Gemeinde zahlte alles, sie be­zahlte auch die von den Kosaken gestohlenen Dinge.

Mit den Preußen und den Kosaken verschwand auch der Krieg, um erst 1866 wiederzukommen, allerdings in erträglicherer Form. An den in den napoleonischen Kriegen aufgenommenen Darlehen hatte die Gemeinde jedoch noch viele Jahre abzuzahlen, und viele Jahre dauerte es auch, bis die Bischofsheimer Quartiergeber ihre letzten Entschädigungen erhielten.

 

Die Kriege von 1866 - 1870/71

Das Jahr 1866 scheint keine allzu große Unruhe in die Gemeinde gebracht zu haben, nur ein Hinweis auf die Preise erscheint in den Rechnungsbüchern, als die Zinsen des geborgten Kapitals an die Königliche Landeskreditkasse überwiesen werden. Die Renterei in Bergen ist eine königliche geworden.

Auch die preußischen Pferde benötigten Verpflegung. Die Gemeinde mußte 1.300 Gulden auslegen. Die Bauern hatten zahlreiche Militärfuhren zu leisten, mit 10 Pferden mußten sie nach Ofen bei Würzburg fahren; für jedes Pferd wurden 30 Gulden Fuhrlohn bezahlt. Im Ort waren Westfälische Kürassiere und das Rheinische Feldartillerie-Regiment Nr. 8 einquartiert. Sie haben sich gut betragen. In der Feldmark lag ein Großherzoglich-Hessischer Truppenverband. Ihnen mußte die Gemeinde Rohrgebunde für ihre Feldwachen liefern.

Ein Augenzeuge, der den Einmarsch der Preußen als sechsjähriger Junge miterlebte, war Bernhard Klees aus der Breulgasse. Er berichtete dem Chronisten, daß die Familie sich bei Erntearbeiten an einem schönen Sommertag oben am Buchwald auf dem Feld befand, als eine riesige Staubwolke und das Blitzen von Lanzenspitzen auf dem Wege von Hochstadt nach Bischofsheim die Ankunft der preußischen Kürassiere ankündigte. Furcht und Schrecken befiel die Familie. Man traute sich nicht nach Hause, bis man bei untergehender Sonne schließlich doch ins Dorf mußte. Auf dem Hof des väterlichen Grundstückes wimmelte es von Soldaten und Reitpferden. Ein großer Trompeter, der sich den Waffenrock aus­gezogen hatte, rieb gerade sein Pferd trocken. Er griff sofort nach dem schreienden Knaben, hob ihn in die Luft, spielte mit ihm und gab ihm Süßigkeiten. Da war bald gute Freundschaft geschlossen.

Ge­ändert hatte sich durch die Preußen vorerst nichts. Die Verwaltung lief weiter wie bisher. Die Rech­nungsbücher weisen wie immer Gulden, Kreuzer und Heller auf, die Endrechnungen werden jedoch nach Taler, Silbergroschen und Hel­ler berechnet.

Der Krieg von 1870/71 geht an den Rechnungsbüchern der Gemeinde fast spurlos vorüber. Nur eine Notiz weist auf ihn hin: Zur Unterstützung der zu den Fahnen einberufenen Mannschaft aus Bischofsheim werden 420 Gulden bezahlt. Es waren 42 Männer, die in den Krieg mußten, jeder bekam 5 Gulden Reisegeld. Im Jahre 1871 erhielten die zurückgekehrten Mannschaften ein Weih­nachtsgeschenk in Geld, auch an die Familien wurden weitere Unterstützungen gezahlt. Für den erheblichen Betrag von 35 Gulden wurde eine schwarz-weiß-rote Fahne gekauft.

Ein Vermerk eines Zeitgenossen: „Am 2. Mai 1872 wurde hier auf dem Kirchhof ein Stein eingeweiht, zum An­denken an die Siege, die Deutschland über Frankreich, den Erbfeind, davontrug“.

 

Landesausschuß und Militärpflicht

Die dauernden Wirren der vielen Kriege brachten es mit sich, daß immer wieder fremde Heere die Lande durchzogen und unerträgliche Lasten verursachten. Die Fürsten suchten durch eine immer bessere Verteidigung ihre Länder zu schützen und führten zum Teil die allgemeine Wehrpflicht ein oder bildeten halbmilitärische Verbände. So war in der Grafschaft Hanau ein Landesausschuß gebildet, der kurzweg „der Ausschuß“ genannt wurde.

Auch in Bischofsheim bestand eine beacht­liche Truppe dieser bürgermilizartigen Formation. Es wird niemals berichtet, daß sie irgendwo oder irgendwann eingesetzt worden ist oder sich jemals auch nur an der Verteidigung des Dorfes beteiligt hat. Mit ihrer primitiven Ausrüstung hätte sie wohl auch keine Chance gehabt, einer regulären Truppe ernsthaften Wider­stand leisten zu können.

Der Landesausschuß wird in Bischofsheim erstmalig 1676 erwähnt, als sich der Fähnrich im Landesausschuß Bornheimer Berg. aus Berkersheim stam­mend, eine Tochter des Bischofsheimer Nachbarn Assemer zur Frau holt. Die Bischofsheimer Mädchen scheinen hochbegehrt gewesen zu sein, denn drei Jahre später heiratet der Hochstädter Leutnant vom Landesausschuß Büchertal ebenfalls ein Mädchen aus Bischofsheim. Die Offiziere vom Landesausschuß standen in hohem Ansehen, sie wurden stets respektvoll als „Herr“ bezeichnet, eine Ehre, die man nicht einmal dem Zentgrafen zugestand.

 

Auch die zum Landesausschuß gemusterten jungen Männer („Haussöhne“) im Alter ab 16 Jahre fühlten sich ehrenvoll aus der Masse ihrer Altersgenossen herausge­hoben. Sie gingen zum Beispiel nicht mehr zum Katechismusunterricht in die Kirche und mußten von dem Landesherren erst durch einen scharfen Erlaß an diese ihre Pflicht erinnert werden. Sollten sie fernerhin dem Katechismusunterricht fernbleiben, so wurde ihnen Schanzarbeiten angedroht.

Am 15. Februar 1691, einem Bettage, saß man friedlich in der Kirche, als fünf junge Männer, die dem Landesausschuß angehörten, plötzlich den Gottesdienst verließen, ihre Trommel und ihre Gewehre holten und auf den Dorfstraßen Radau machten vor Freude, daß sie ihren Sold bekommen hatten. Die Missetäter wurden sofort vor die Presbyter zitiert und jeder zu 7½ Albus Strafe verurteilt. Die jungen Männer weigerten sich, den Betrag zu zahlen und beriefen sich auf den Befehl ihres Fähnrichs. Auch die Drohung, bei Gericht angezeigt zu werden, verschlug nicht, sie verlang­ten sogar, vor Gericht gestellt zu werden. Die Anzeige und Bestrafung unterblieb „aus besonderen Gründen“. Mit dem Landesausschuß band man sich eben nicht gerne an.

Als 1733 angezeigt wurde, daß in der Scheune des Landesausschußkapitäns Döhler bis kurz vor Beginn der ersten Predigt gedroschen worden sei, wurde nicht etwa der Herr Kapitän vor die Presbyter bestellt, sondern der Vorarbeiter. Er konnte aber nach­weisen, daß man nur bis morgens sechs Uhr die Nacht hindurch gedroschen habe. Eine Strafe wurde nicht ausgespro­chen, sondern nur angeordnet, daß vor Bettagen nur bis 11 Uhr nachts gedroschen werden dürfe.

Im Jahre 1725 war Johannes Ludwig Kreß, der Sohn des früheren Pfarrers, hier Leut­nant des Regulierten Ausschusses; er war ein hochangesehener Mann und Vater vieler Kinder. Im Jahre 1756 war der Ausschußfändrich Johann Kaiser Kommandeur der Bischofs­heimer Trup­pe. Auch er wird in den Rechnungsbüchern der Gemeinde immer als der „Herr Fänd­rich“ be­zeichnet. Er muß ein gewichtiger Mann gewesen sein, denn er pachtete das Gemeinde-Fisch­wasser, ersteigerte die Asche des Backhauses, ver­kaufte Dielen und Wein, mietete den Rathauskeller und war stets so gut bei Kasse, daß die Gemeinde häufig bei ihm erhebliche Beträge geliehen hat.

Im Jahre 1766 besichtigte der Graf die drei Kom­panien des Landesausschusses, der Fähnrich Kaiser wurde bei dieser Gelegenheit zum Leutnant befördert. Der Graf verursachte Kosten: Für 3 Gulden wurden für ihn bei einem auswärtigen Zuckerbäcker eine Brot-Torte ge­kauft, außerdem geruhte er, 4 Maß Muffelwein im Werte von 4 Gulden 21 Albus entgegenzunehmen.

Im Jahre 1798 taucht der inzwischen zum Kapitän beförderte Fähnrich in den Rechnungsbüchern nicht mehr auf. Aber der Jude Hirsch kauft 8 Paar alte Hosen des Landesausschusses von der Gemeinde. Damit war für Bischofsheim die Geschichte des Landesausschusses zu Ende.

 

Doch der Ernst des Lebens begann nun erst richtig: Es wurde die Wehrpflicht eingeführt. Im Jahre 1794 mußten allein 46 von der „jungen Mannschaft“ einrücken. Die Beschaffung der Uniformen aus „Weiß- und Schwarztuch“ überließ der Graf der Gemeinde, die für Tuche und Macherlohn 222 Gulden 9 Albus aufzubringen hatte.

Da kein Geld in der Kasse war, borgte die Gemeinde den Betrag gegen 5 % Zinsen von dem Untertanen Bernhard Kappes. Doch nur 40 der eingezogenen Soldaten wollten eine Uniform von der Stange, sechs ließen sie sich selber vom Schneider nach Maß machen und bekamen von der Gemeinde den Betrag zurückerstattet, der dem Hanauer Schnei­der für die Anfertigung der Uniform bezahlt wurde.

Nach den Militärgesetzen mußte die männliche Jugend vom 14. bis 30. Lebensjahr erfaßt werden. Diese Gesetze brachten für die Bevölkerung einschneidende Maß­nahmen, deren große Bedeutung allerdings aus den Rechnungsbüchern nicht her­vorgeht. Der Zentgraf von Bischofsheim setzte zum Beispiel in Rechnung: die gezogenen Rekruten nach Hanau geliefert 30 Kreuzer.

Der Zentgraf Ebert, der Gerichtsschöffe Kühn und der Schullehrer Wenzel hatten 14 Tage gearbeitet, um die Kantons­listen mit den Schadenstabellen aufzustellen. Die Festsetzung ihrer Entlohnung überließen sie untertänigst dem Justizamt. Aber das Amt macht einen Strich durch die Rechnung und zahlt nichts. Der Amtsrat Usener da­gegen schrieb die Liste ab und ließ sich dafür 3 Gulden 39 Kreuzer bezahlen. Die junge Mannschaft ist sicher nicht mit großer Freude dem Ruf des Landes­vaters gefolgt, denn die Kosten bei der Suche nach ausgerissenen Rekruten sind getreu in den Rechnungsbüchern verzeichnet.

 

Der Erlaß des Kurfürsten von Kurmainz vom 1. Juli 1773 wird sich kaum von den einschlägigen Gesetzen der Grafschaft Hanau unterschieden haben. Einige Auszüge aus diesem Gesetz mögen zur Verdeutlichung der damals getroffenen Maß­nahmen beitragen.

1. Jeglicher unserer Landesbotmäßigkeit unterworfene Untertanensohn soll von nun an schuldig und verbunden sein, in den kurfürstlichen Kriegsdiensten vier volle Jahre zuzubringen und sich dadurch einer der wichtigsten Pflichten gegen das Vaterland zu erledigen.

2. Keinem Sohn eines Untertanen soll eher, als er diese Pflicht erfüllt hat, zu heiraten erlaubt sein, und kein Pfarrer soll es in den kurfürstlichen Landen unternehmen, einen unter diese Pflicht fallenden Untergebenen zu verheiraten, es sei denn, daß er sich durch einen vom Regimentskommandanten ausge­stellten Bescheid zu ausweisen oder eine landesherrschaftliche Ausnahmeerlaubnis aufzuweisen vermöge. Derjenige aber, der sich ohne Erlaubnis auswärts verheiraten läßt, seines im Lande vorhandenen Vermögens verlustig gehen und ohne Hoffnung sein, jemals wieder als Untertan aufgenommen zu werden.

3. Die Landeskinder, welche diese bestimmte Zeit ausgehalten haben, bleiben auf immer von der ordentlichen Ziehung zu unseren Militärdiensten ver­schont, diejenigen aber, die sich ohne besondere Bewilligung in fremden Kriegsdiensten einstellen, sollen ihres Vermögens verlustig gehen und zu keiner Zeit mehr im Lande als Untertan aufgenommen werden.

4. Und so wollen wir, daß sämtliche junge Mannschaft ohne allen Unterschied und Ausnahme vom 14. bis 30. Lebensjahr in den Städten sowohl wie auf dem Lande durch die Beamten und Vorsteher alljährlich mit dem Anfang jeden Jahres auf das genaueste aufgenommen eines jeden Vor- und Zunamen, Alter, Geburtsort, Beruf, ob einer Witwe Sohn, ob und wieviel Brüder er habe, darauf aufgemerkt, und daraus eine ordentliche Liste verfaßt wird.

5. Die junge Mannschaft, welche in diese Liste eingeschrieben ist, soll zum Unterscheidungszeichen eine rote Binde am Halstuch tragen, ferner sollten sie die Haare ohne schneiden wachsen lassen und solche, in einen Zopf gefloch­ten, mit einem Kamm aufstecken.

6. Organisationsfragen

7. Durch den Offizier und den Beamten sind alle namentlich zu verlesen, die in den Listen vermerkten Umstände durch nochmaliges Befragen der anwesen­den Ortsvorsteher zu überprüfen, und es soll mit aller nur möglichen Sorg­falt darauf gesehen werden, daß niemand verfehlt oder durch sonstige Kunst­griffe der Auswahl entzogen wird. Offiziere oder Beamte, die nicht hinlänglich Aufmerksamkeit beweisen und dadurch Nachlässigkeit fördern, wie auch Ortsvorsteher, welche die Mannschaft nicht getreulich angeben, sollen unnach­sichtlich amtsentsetzt werden.

8. Sollte der eine oder andere der jungen Mannschaft sich zur Zeit der Ziehung entfernt haben, und unter irgendeinem Vorwand (Verdingung. Berufserlernung) auf die Seite gegangen sein, so soll er auch in diesem Falle seines Ver­mögens verlustig erklärt, in der Liste aber weitergeführt, und bei Betreten des Gebietes unter Meldung an die kurfürstliche Kriegskonferenz festgenom­men werden.

9. Die einzelnen Söhne unvermögender Eltern oder Witwen bleiben vom Militär­dienst verschont.

10. Die Kriegsdienstkonferenz kann die Dienstzeit von Untertanensöhnen er­mäßigen. Die eigene Güter besitzen, die nachweislich eine solche Heirat tun können, wodurch sie zum Besitz von Gütern gelangen, ferner bei denen, die ein Handwerk erlernt haben und es auch wirklich betreiben, sowie bei denen, bei denen ein Grund aus allgemeinem Wohle vorliegt. In diesen Familien ist entweder ein anderer Mann zu stellen, oder es ist Milizen-Geld zur Befreiung vom Militärdienst zu entrichten.

11. Es ist darauf zu achten, daß die zu ziehende Mannschaft aus lauter zu den Waffen tauglichen Leuten bestehe. So soll sie vor Abschickung in die Garnison durch einen Arzt untersucht und nach Ankunft durch den Garnisonsarzt nachuntersucht werden. Auch soll darauf geachtet werden, daß es an Leuten von hinlänglicher Größe und Ansehen nicht fehle, mit denen die Grenadierkom­panien besetzt werden sollen.“

 

Im Jahre 1814 wird in Bischofsheim wieder einmal ein wenig Soldat gespielt, es wird ein Landsturm aufgestellt. Da man nichts für seine Ausrüstung aufzuweisen hat, kauft man für 18 Gulden 12 Kreuzer erst einmal eine Trommel und einen Tragriemen. Diese Bewaffnung genügte anscheinend vorerst den bescheidenen Ansprüchen, bis man im Jahre 1833 die inzwischen in Bürgergarde umbenannte Truppe mit „50 Stück Piken“ ausrüstete, welche von dem Schmied Reitz und dem Schreiner Burghard zum Preise von 35 Gulden angefertigt wurden. Da man in Bischofsheim schon immer starke Sympathien für Musik hatte, kaufte man für 18 Gulden gleich zwei Hörner. Die Trommel von 1814 ist sicher längst nicht mehr vorhanden gewesen.

Im März 1848 werden nochmals 20 Piken für die Bürgergardisten beschafft. Wahr­scheinlich sind Neu-Eintritte zu verzeichnen gewesen. Am 4. April 1848 erhält die Bür­gergarde eine Riesenfahne, 5 Ellen schwarzes, 5 Ellen gelbes und 5 Ellen rotes Tuch wurden gekauft. Die Revolution ist in Bischofsheim.

Der Sturm richtet sich vor allem gegen den verhaßten Zehnten (darüber wird an anderer Stelle berichtet). In falsch verstandener Freiheit zogen die Bischofsheimer in den Wald und legten die schönsten Eichenbäume um. Nun griffen besonnene Bürger ein und gründeten die Bürgerwehr, die nach Anzahl der gekauften Uniformkittel aus 91 Mann, nach Anzahl der Bürgergardemützen aus 93 Mann bestand.

Da es auch hier nicht ohne Musik ging. wurden für sehr viel Geld Blasinstrumente gekauft, allein den Musikunterricht ließ man sich 90 Gulden kosten. Als die Reaktion die Macht zurückeroberte und die Frankfurter Nationalversammlung aufgelöst wurde, be­zogen wieder preußische Truppen in Bischofsheim Quartier. Trotzig schuf sich die Gemeinde eine neue Truppe, die Schutzwache. Sie wurde zum Unterschied gegen die Bürgerwehr mit grünen Filzhüten versehen, insgesamt wurden für die Schutzwache mehr als 600 Gulden ausgegeben.

 

Alte Rezepte

 

In dem Tauf-, Heirats- und Sterberegister des Jahres 1660 von Pfarrer Hatzmer finden sich folgende Rezepte:

Ein Rezept für den Fall, daß einem Kind etwas in den Augen gekommen ist:

1. aus drei frischen Eiern das Eiweiß

2. ein Löffel voll jungem Honig

3. ein kleines Maß Stücklein Saffran

Diese Drei Teile werden durcheinander gerührt, auf den Kohlen warm gemacht, mit einer kleinen sauberen Feder in das Auge gestrichen, wo das Augenfell ist. Öfters wiederholen.

 

Rezept gegen das Fieber:

1. für 2 Albus Pfeffer

2. ein Albus Nelken

3. 4 Albus Lorbeeren

4. 2 Albus Saffran

Alles wird durcheinander gerührt, in einem Viertel Maß Wein ein Tag stehen lassen, und wenn man merkt, daß das Fieber kommen will, wird das Gemisch durcheinander gerührt und ein genommen darauf. Darauf macht man einen Spaziergang. Wenn man matt werden sollte, darf man sich nicht niedersetzen oder schlafen legen.

 

Ein bewährtes Mittel gegen das kalte Fieber:

Nimm 21 Mausdreck, und für einen Kreuzer guten Brandwein in ein Glas. Den Mausdreck mit dem Finger zerreiben, wenn sie vorher in Brandwein ein wenig ge­legen haben und geweicht sind, muß eingenommen werden, wenn das Fieber kommen will. Wenigstens eine Stunde darf man nach gehabter Hitze nichts trinken.

 

Ein bewährtes Mittel gegen das Zahnweh:

Nimm vom weißen römischen Kohl die Wurzel, schabe sie sauber, schneide sie klein, zerstoße oder zerknirsche sie klein in einen Würfel, drücke sie oder winde sie durch ein sauberes Tüchlein, wische heraus ungefähr eine Nußschale voll, schnupfe ihn in die Nase. Es zieht alle Feuchtigkeit aus dem Kopf, lege aber den Kopf auf die Hände. Es verursacht Schläge und vertreibt die Schmerzen.

 

 

Bischofsheimer Namen aus der Liste der Steuern für die Pfarrei 1555

Konrad Rüeln, Pfarrer                                   Gerlach u. Anna Reich

Gans, Schultheiß                                Henrich Jarge

Henrich Vulpius                                 Peter Scherring

Enders Kaiser                                     Bert Fischer

Michael Assemer                               Else Eygeln

Micael Assemer                                 Jacob Casper alias Pitzen C

Philipp Schmidt                                  Hansen Rademans (erben)

Rug Weißenstein                               Menchis clasen Jörge

Philipp Kaspen                                   Henrich Zimmermann

Andreas Caus                                     Hans Acker

Johan Kauß                                         Niclas Becker

Jacob Bersig                                       Clais Jörge

Andreas Schernick                             Hoppen Krein

Börg Schernick                                   Krem Wenzellers

Hans Wilhelm                                    Weigelt Wenzellers

Lienhart Schwinde                             Jacob Cassen

Lenhart Schmidt                                Selheun, Lenhart,

Peter Knoch                                       Dienhart Schwinck

Daniel Lörch                                      Anna Bartolomeus

Hensen Demut                                   Paulus Jost

Hans Jerkil                                         Hans Schwinde

Schalven Burgk                                  Pude Keiser

Hans Gude                                         Lorentz Guden

Gerk Klese                                          Bornhans

Cause Hansen gen Kirchenschneider Clais Crahl

Endreß Braun                                                Clas Bender

Peter Reich                                        Clais Schreiber

Peter Ruln                                          Grede Schreiber

Lenhart Schenne alias Schnude         Grede Clompe

Gens Schultens                                   Endrich Crassen

Hans Stroln                                        Ruly Clasen

 

Die Summe der ständigen Erbzinse macht drei Gulden 23 Schilling und zwei Pfennige Frankfurter Währung. den Gulden zu 24 Schilling oder 27 Albus gerechnet ein Schilling 9 Pfennig. ein Albus 8 Pfennig.

 

 

Bischofsheimer Namen aus den Pfarrakten 1616

Keiser, Endris             Hinckel, Jörg               Sturm, Hans

Rues, Hans                  Berdtes, Baltes           Bersich, Jacob

Eimer, Henrich           Schreiner, Hans          Rohrbach, Johan der Jung (1670)

Schemge (s), Clos       Weissert, Johann        Ruis (?) Hartmann

Götzen, Balthasar       Schlag. Best                Wursingk, Niclas

Bernhart, Klaus          Krebs, Hans                 Müller, Michel

Schlag. Best                Assemer, Henrich       Heuserus, Jacobus (Pfr.)

Heck, Johann              Eron, Hans                  Fischer, Hans (Zentgr.)

Christ, Steffan            Sell, Hans                    Kaus, Velten (Baumeister)

Urig. Hans                  Vngmann, Vaatz         Jöckel, Johann (Büttel)          

Metze, Jörg                Schafen, Marx                        Schaff, Ularich

Köbel, Johann             Gottnig. Velten           Klauermann, Cuntz

Becker, Hans              Bieber, Cuntz              Külmann, Martha

Burg. Michel              Fischer, Tonges          Wiesig. Niclas

Seyp, Clos                   Gesten (?) Curt           Schaf, Marie

Klein, Clos                   Schremp (?) Hans       Grimm, Wörner

Cuntze, Adan              Gerlach, Liliar (?)       Schreng. Lorentz

Govin, Hans                Kause, Johan               Ebert, Peter

Reuhl, Johan               Wilhelm, Martha       Cappes, Conrad

Wirsig. Niclas                         Becker, Johann           Kaps, Henrich

Faust, Johan                Göbell, Engelbert       Craste, Madern

Diel, Cilian                  Ebolt, Hans                 Willem, Hans­

Kopf, Curt                   Kule, Klas                    Span, Peter

Voltz, Peter                 Schneider, Hans         Meyer, Matthias

Krabs, Hans                Brechtt, Peter             Cristen, Hans

Kuln, Clos                    Willu, Hans                Diehl, Kilian (Obergasse)

Eberhard, Peter          Diell, Kilian                 Kitzinger der Jung Heil

Jöckel, Jacob               Rupp, Klomp               Voltz, Heil

Hinckel, Jörg               Geile, Hans                 Rehe, Walter

Kitzinger, Heyl            Schlagg. Best (?)         Birken, Baltes

Nurs, Hans                  Henckell, Georg         Kause, Claus

Gerst, Curt u Baltes    Reich, Steffan             Strele, Hans

Bürger, Michael         Schmidt, Ebert            Groe, Hans                

Schnupp, Johann         Stoerle, Hans              Koch, Henning

Klump, Rupp               Schwenn, Hans           Bernhard, Hans

Klauermann, Dönges

 

Namen von 1655:

Jeckes, Hansen                       Hernich, Adami

Hens, Peter                            Schaan, Peter

Hirpen Metzelers Else           Reuln, Johann

Leuckeln, Hen                        Ruel, Jacob

 

 

Bischofsheimer Familiennamen 1719

Aus dem gewissenhaft geführten Kataster des Mainfeldes seien hier die Familien­namen der Besitzer von Ackern aus dem Jahr 1719 aufgeführt, wobei zu beachten ist, daß die Beisassen und Juden, die ja keine Liegenschaften besaßen, nicht ver­zeichnet sind. Die Liste dürfte vollständig sein, da aus den Katastern des Main-, des Unter- und kleinen Oberfeldes sowie des großen Oberfeldes hervorgeht, daß alle Bauern in allen Feldteilen Acker besaßen. Als Beispiel sind alle damals an­sässigen Familien Ebert aufgeführt, doch hätten ebenso die Familien Krebs oder Kayser angeführt werden können, die gleichfalls in zahlreichen Linien vorhanden waren.

 

 

Adam, Peter jun.                               

Adamy, Johann Peter                                     

Assemer (Aßemer)                           

Baer (Der Herr Rath)                        

Bauscher, Johann Georg                   

Becker, Johann Gebhard                  

Bernhard, Andreas                           

Beckt, Peter                                      

Borckhard, Ludwig                            

Borchardt                                          

Börtener (Börthner, Borthner)         

Brandt, Bürgermeister                                 

Brasche, Philipp                                

Brosch, Andreas                                

Burckhardt, Andres                           

Buß, Jeremias                                               

Cappes, Johann Philipp                     

Cauhl, Andreas                                 

Carrle, Johann Bernhard                  

Cauß, Johannes                                 

Cresse (Cressius) Johann Ludwig      

(der Herr Pfarrer)                             

Christ, Adam                                     

Christian, Johannes                           

Deckmann, Michael                         

Dittmer, Johann Wilhelm                 

Döhle (Döhl) Johann Bernhard         

Dürr, Andreas                                               

Eberhard, Isani Ebert, Andres          

Ebert, Hieronymus

Ebert, Johann Peter

Ebert, Johann Martin

Ebert, Johannes                                

Ebert, Johann Andreas, der jüngere

Ebert, Peter, der ältere                    

Ebert, Peter, der mittlere                 

Ebert, Peter, der jüngere                 

Engelhard, Philip

Ernstorf, Philip

Falck, Johann Heinrich

Fritz, Johann Peter

Greh, Johannes

Haag, Michel. Hartmann

Hahn, Johannes

Hainzinger, Martin

Hardmann, Conrad

Haube, Erhard

Heil, Peter

Heun, Peter

Heusser, Peter

Heß, Johann Adam

Hohmann, Johann Bernhard

Holtzmer, Johann

Hörner (in) , Eva

Hoffner, Johann Georg

Jöckel, Engelbörd

Jörner, Henrich

Jooer, Georg Wilhelm

Kappes, Johann II

Kappes- (in) Elisabeth

Kauß, Jeremias

Kasper, Johann Martin

Kayser, Michael

Kayser, Herrschaftlicher Leutnant

Kehr, Johann Daniel

Keller, Johann

Kleß, Johann Nicolaus                       

Knoch, Andreas         

Koch, Johannes Daniel                      

Kollmertz, Casper                             

Kuhn, Michael                                              

Kolb, Andreas                                    

Köhr, Daniel                                      

Köhler, Georg                                   

Körbs, Andreas                                  

Krebs, Elisabetha                              

Krebs, Andreas                                  

Kula, Michael                                    

Lappes, Hageberth                           

Lerch, Heinrich                                 

Lossen (Herrn Lossen guth)              

Maisch, Johannes                             

Menger, Michael                              

Müller (s) Friedrich Kindter erben   

Orf, Philip Ernst                                

Pippert, Casper                                 

Pohl, Valentin                                   

Pollmester, Johann Peter                 

Reich, Johannes Bernhard                

Reuhl, Wilhelm III.                            

Reulin, Elisabetha                             

Rohrbach, Johann Daniel

Rohr, Johann Daniel  

Schaff, Daniel

Schack, Peter

Schaub, Friedrich

Schenberger, Philip

Schesser, Johann Philip

Schmid, Dietrich

Schmiebe, Erhard

Schmit, Hans Casper (Centgraf)

Schide (Supredent)

See, Johann Jacob     

Seib, Bernhard                                  

Seibel, Andreas

Seip, Engelbert

Seipp, Johann Peter

Sof, Engelbert

Steinbring. Johann Georg

Stib, Engelbörd

Strohl, Philip

Stork, Andreas

Uhrig. Heinrich

Uhrlodig. Johannes (Urlettig)

Uhrlodig. Johannes (Urlettig)

Vollmert, Casper

Waltzer, Anna Maria

Walzer, Peter

Weber, Valentin

Weil, Johann Thomas

Weisenbach, Michael

Weißenstein, Johann Jost

Wentzel, Johann-Reinhart

Wessel, Johannes

Will, Johann Heinrich

Wörner, Engelbert    

Zippert, Casper

 

 

Außer diesen Bischofsheimer Namen sind noch neun Namen Auswärtiger verzeichnet, die in der Gemarkung Liegenschaften besaßen.

 

Die Flurnamen der Gemeinde

Zur genauen Lagebezeichnung der einzelnen Feldstücke haben sich unsere Vor­fahren eine Menge von Flurnamen einfallen lassen. Diese Flurnamen entbehren häufig nicht einer gewissen Poesie. Aber auch die Vielzahl dieser Flurnamen reichte nicht aus, um die einzelnen Besitztümer genau festzulegen. So griff man zu Hilfsmitteln, indem man schrieb: Über-, Unter-, Auf-, stößt auf-, ........ zieht über den Gronauer Weg. Oder: im obersten, im untersten, im vordersten, im mittelsten, im hintersten Rad.

Bei jedem Ackerstück war neben dem Namen des Besitzers auch angegeben, an wen von diesem Stück der Zehnte zu zahlen sei, zum Beispiel: „Der Gnädigsten Herrschaft 1/6, und dem Bartholomäusstift zu Frankfurth 5/6 zur zehnten Garbe zehntbar“. Manche Äcker waren nur der Gemeinde steuerpflichtig. Bei einigen Feld- und Weinbergstücken ist der Vermerk eingetragen „angeblich zehntfrei“.

 

 

Bischofsheimer Flurnamen im 14. Jahrhundert aus dem Archiv des Klosters Arnsburg:

Sadelhof                                 Drisch                                     Rudersried

Loch                                        Boxhard                                  Pettenweiler Gut

Caffinberg                              Fronbunde                              Rosental

Garten                                    Rudolfsried                             Wiese

Boden                                     Hanborn                                 Heuborngrund

Hansenschar                          Gere                                       Schild

Breiter See                             Hergersberg                           Rein

Querer Graben                      Wartbaum                              Alte Brücke

Brücke                                    Graben                                               Schlüsseliges Stück

Herzelbaum                           Crummelinch                         Erle

Am Sande                               Kalnberg                                 Gerecht Stück

Lychulz                                   Sandboel                                Wald

Irleh                                        Lindche                                   Posinrock

Kasshe                                    Betten                                    Hohenstedter Flurscheide

Niederfeld                              Kreuz                                      Wintsnorren

Dorfelder Bach                      Hanstuden                              Krahenborn

Lob                                         Lange Striche                         Schindekute

Heidolfisbaum                        Widensee                               Kolnberg

Weingarten                            Klingen                                   Honstudin

Lochstück                               Laukarchen                            Lindehie

Oberfeld                                 Ortele                                     Schlüsseliger Anwender

Anzenborn                              Eppulsborner Feld                  Suffe

Wegscheide                           Hohle                                      Mühle

Eppelinsborn                          Droge

 

 

Wege:

Banegasse                              Vilbeler Weg                          Frankfurter Weg

Fechenheimer Weg               Berger Weg                           Wonnecker Weg

Straße                                     Dorfelder Weg                       Rumpenheimer Weg

Weg                                        Dörnigheimer Weg                Nonnenweg

Gronauer Weg                       Hochstädter Weg                   Mollenweg

 

Flurnamen 1555 1616:

In dem Verzeichnis der Gülte (Steuern) der Pfarrer von Bischofsheim sind 1555 folgende Flurnamen und Hofreiten verzeichnet:

  • Hofreite hinter der Kirchen
  • Hofreite neben dem Spielhaus (neben der Gemeinde-Gasse)
  • die Weed
  • Hofreite bei der Unterpforte auf der rechten Hand, wenn man hinaus geht.

Danach folgen die jährlichen Geldzinsen des Kirchenbaus zu Bischofsheim, fällig an Martini:

  • Eine Hofreite jenseits der Kirche neben Haingraben
  • Hofreite genannt Wasserlach
  • Hofreite in der Untergasse (hat vor Zeiten der Kelterhof geheißen)
  • Im Loech und Luch
  • In dem Osterried (dann Oberwiese im Hochstädter Ried)
  • Im Weiden-Clawer (Acker?) im Hochstädter Ried
  • In den fünf Morgen (dort war Weinbau, Weinbau also nicht nur am Hang!)
  • Bei dem Bachsteg
  • Der heilige Wingert auf dem Gemeindefloß
  • In dem langen Stück (Wingert)
  • Mühlberg
  • Im Erwen
  • Hofreite an der Unterpforte (an einer Seite der Gemeindehain).

 

Im nächsten Absatz heißt es wieder:

Schäferpforte neben dem Hain

Garten im Breel (dieser Garten ist getauscht mit einem Garten im alten Dorf „hinter dem Hayn“)

Auf der kurzen Hohl

Im Nursenbusch neben dem Gemeindefloß

Ein Geheck stößt auf die Mönchwiese

Geisenhanswiese

Der Heilige Acker bei der Warte

Acker am Dörnigheimer Weg

Bei der Warte

Wingert im alten Dorf

Garten im alten Dorf

Angewand zum Hain

Wingert im Erkeln

Im Rosenbusch

Am Mühlgarten oder Bruch

Eine Viertel Hecke im Irleyer, Ein Ulorg acker (keine Flurbezeichnung)

Wingert im Eulner

Wingert im Langen Stück neben dem Fluß

Mühlgarten

Bei der Träncke

Hergers Rein

Ruders Ried

Auf der kurzen Hohl

Nannes Wingert

Weidenglauer auf der Buchweid

Plackengarten am Krelangesbaum

Am Landgraben

In dem Rosenbusch, neben dem Floß auf dem Rosenbusch

Im Fischer

In dem Götzen,

Mühlgarten bei der Tränke

Im Setzelinge

Glauer am Bachsteig

ein pläckte Garten

ein Vierthel getzisch (keine Flurbezeich­nung. Ackerart, Weideland, Koppel?)

Stößt vorne auf die Hintergasse

Niedergasse

Hans Sell von der Hofreite neben Matthias Meyer am Haingraben

Hinter der Mühle

Im Fuchsen

Der Breulgarten an der Tränke

Im Oster Riedt

Am Bachsteig.

Der Heilige Weinberg

Im Seypler

Bey der Brücke

Im Lach oder Banger

Vor dem alten Born

Der Gemeindeweg

 

Der Gemeindepfad

Im Schmiddenstück

An der Fechenheimer Hecke (Wingert)

Hofreite genannt Wasenloch

der Gemeindehain im alten Dorf

Galgacker am Buch­wald

Hofreite neben der Weed und Spielhaus.

 

 

Die Flurnamen der Gemeinde nach den Katasterbüchern von 1719

 

Flurnamen des Mainfeldes:

Auf die Dörnigheimer Terminey

Auf den Dörnigheimer Weg der Langen gewand

Auf den Dörnigheimer Weg

Am Kahlenberg

Unter dem Kimmerling

An der Hochstätter Terminey

Auf die Hochstätter Terminey am Kahlenberg

Im Krimling

Überm Dörnigheimer Weg

Auf das Hochstädter Feld am Großschlager Weg

Bei der Oberwiesen

In der Froschtränke

Am Hochstädter Ried

Am Dörnigheimer Weg

Am Steinernen Kreutz

Hinter dem alten Dorf

Rechterhand vom Dörnigheimer Weg auf deren terminey

Im Linnes

Unterm Linnes

Auf dem Nonnenweg

Überm Nonnenweg

In der nassen Gewann

Im Nonnenweg

Am Nonnenweg

Auf dem alten Rumpenheimerweg

Über dem alten Rumpenheimerweg

An Reichensänges Weidenbaum

Am kleinen Seif und überm alten Rumpenheimerweg

Am Wartbaum

Überm Dörnigheimerweg am Wartbaum

Zwischen dem großen und dem kleinen Seif

Auf dem großen Seif

Auf dem Wartbaum

An der Kies-Kaute

Daselbsten und überm Rumpenheimerweg

Im Langen Strichen

Im Kurtzen langen Strichen

Im Kurtzen Strichen Im Seif

Im Zimmersee oder Seif

Im Margen Zehenden

Auf dem Herren oder tiefen See

An der Kirschall

Auf der Kirschall Am Zimmersee

Auf dem Zimmersee

Im Hoch Eck

Im Hoch

Auf den großen Seif

Im Schoßgatter

Am Langen See

Am Lieben See (Löwensee)

Hinter der Bruchwiese.

 

Flurnamen im Unter- und kleinen Oberfeld:

Am Busch                                                       Im Mergenzehnten

Am Heusergraben                                         Im Judenstück

Am Wellenpfad                                             Das Esper

Der Herrensee (Tiefersee)                            Die Kirchahl

Der grasigte Weg                                          Auf der Samtkaute

Die Lettergass                                               In den bletten Weiden

Der lange See                                                            Am Gänssee

Das Leuchtholz (Leichholz)                            Zwischen den zwei Riethern

Der Eichwald                                                 Bei dem Erlengraben

Vor den Äsern                                                Bei den Erlen

Der mittelste Halgarten                                Bei der alten Brücken

Hinterm Hain                                                 Die Hohl

Im Zwinger                                                    Im Lug

Auf der Windschnur                                      Im fliegen ahl

Im hintersten Radt                                        Stößt auf die Lezgaß

Im Neuenberg (Naumberg)                           Auf dem rieth graben

Auf dem Hornberg                                        Am Hinterrath

Sussannsem Nußbaum                                  Am Roth

Obigem Horn                                                 Stößt auf die Fechenheimer Grenze

Der Wäldgesweg                                           Stößt auf die Enkheimer Grenze

Das Aspen                                                      Stößt auf das Leuchtholz

Der Hubweg                                                  Auf dem Honigberg

Der alte Brückenweg                                                Am Ellengraben

Im Priesterrock                                              Der Hub

 

Flurnamen im Großen Oberfeld:

Stößt auf den Buchwald                                Am Vilbeler Weg

Am Gronauer Weg                                        Im krummen Gewann

Im Taubengrund                                            Im Apfelsgrund

Der Oberste Schild                                        Im Geyersberg

Der Hergesrain                                              Am Landgraben

Die Dorfelder Bach                                       Am Sauborn

Der kleine Haingrund                                    Im Ammerich

Der Eselsweg                                                 Am Mainzerborn

Im Trag                                                          An der Horvenbrücken

Die kleine Ebenwiese                                    Im Bornberg

In den obersten Pflichten                              Die große Ebenwiese

Im obersten Haingrund                                 Reders (Roders) Ried

In der Leibsteg                                               Obig der großen Ebernwiese

Im Nauenbrunnen                                          Stößt auf den Berger Weg

Im Weidengarten                                          Im Götzen (Gozzin)

In der Eichsteg                                               Obig dem alten Baum

Bei dem Tannenbrunnen                               Der große Haingrund

Im nassen Gewann                                        Am steinern Creutz

Am Berger Feld                                             Am Nonnenweg

Im kleinen Sand                                             In der Kälberhohl

Die Gronauer Hohl                                        Auf dem Geiersraim

Die Vilbeler Hohl                                           Die Hohe Straße

Im Sand                                                          Die Landwehr

Am Rehborn                                                  Über der Wiese

In der Gans                                                    Im obersten See

In der Hundsrück                                           Am Rohrborn

Das andere Rieth                                           Im Weidenberg

 

Baum- und Grasgärten:

Im alten Dorf, An der Müntzbrücke, Im Schäfergarten, An der Mühlbrücke, Hinter der Mühl,

In der Luckweid (Lachweid), Im Haingarten.

 

Krautgärten:

Im alten Born, In der Rohrwiese, Am alten Brunnen, An der Lettkaut, Die Luckweide,

An der Blattkaut, Im verschlossenem Wäldchen.

 

Pflanzenland: Am Pförtchen.

 

Unbestimmte Lage:

Am eisernen Schlag. Auf der Beune, An der Geisspitze, Am Zehntplatz, Am Enkheimer Pfad, Am Wachthaus, Am Schützenhaus, Die Erlenspitze, Der Mittelgraben, Am Mühlteich,

Am Mühldamm, Bei der Mühl, Die Mühlwiese.

 

Weingärten:

Im Juncker                                                     Im Irrleger

Im Mainzer Born                                           Im Schlägel (Im Schlegel)

Im Mainzer Graben                                       Hinter der Mühl

Im Nauenberg                                                           Vor dem Hochstädter Ried

Im Geiersberg                                                           In den Gärthin

Im Diemes                                                     In den 5 Morgen

Im Frauenstück                                              Stößt auf die Stümpf

Im Erckel                                                       Im Bangert

Im Kissel                                                        Im halben Born

Im Lug                                                In der Schasenbier

In den Rohrwiesen                                         Im Schmitten Stück

Im obersten Euler                                          Im obersten langen Stück

Im Rosenbusch                                              An der Ruhebank

Im Fischer                                                      Im Dünges

Im Americh                                                    Im Krug

Im Helgen Weingarten                                  Im Mainzer Born

Im Höllenberg                                                           Im Frohenweinberg

Böngesweingarten                                        An dem Brunnen

Im langen Stück                                             Im Berg

Im Knospenloch                                             In der langen Zeil

Im Euler                                                         Im Weitzenborn

Im Dachsloch                                                 Im Dachsberg

Im Erckin                                                       Im Binges (Benges) Weingarten

Im Herrenzehnten                                         Hinter dem Hirthin

Im Bergaben                                                  Im Freizehnten

Im Hermann (Herrmann)                              Im Erknig

Im breiten Weingarten

 

Wiesen:

In der Mühlwiese                                          Im Erler

Im Gärtin                                                       Im Halgarten

In der Oberwiese                                          Im langen See

Im Breuel                                                       Am Pörtgen

Die Tannenwiese                                           Im Streul

Die Niederweide                                           Im vordersten Rod

Im dürren See                                                Auf der Beune

In der Lauchwiese                                         Am Leuchholz

Im hintersten Wäldgen                                 Die Langenwiese

Das Wäldgen                                                 Auf dem Stümpf

Auf der Geisenhanswiese                              Das Gemeine (Gemeinde) Bruch

An der Dorfelder Bach                                  In der Lache

Hinterm Horn                                                Im Irrländer

Am Löwensee                                                Im alten Weg

Die kleine Ebenwiese                                    Im großen Seif

An dörren Seeahl                                           Vor der Höchster Ried

In der Spielwiese                                           In den Lauchhecken

Im obersten Breuel                                       In der Bachwiese

Im Rosenbusch

 

Die Bedeutung dieser Flurnamen ist in vielen Fällen nicht mehr erkenntlich, da sie durch laufende Veränderungen sinnentstellt wurden. An einigen Beispielen ist der Gang der Veränderung noch erkennbar:

Ein an der Hochstädter Grenze gelegenes Feldstück, das wegen seines Ackerbodens schwer zu bearbeiten war, hieß anfangs „bieser Rück“ (böser Rücken). Daraus wurden im Laufe der Zeit ein „bieser Röck“, dann ein „bieser Rock“, aus ihm wurde schließlich der „Priesterrock“. Ähnlich war es an einem Weinbergstück. Anfangs hieß er „der heilige Weinberg“, daraus wurde der „hellige Weinberg“, dann hieß er der „Helgen Berg“, aus ihm wurde der „Höllenberg“. So wurde aus einer heiligen Sache eine Höllenangelegenheit! Aus dem Liebensee wurde der Löwensee.

 

 

 

Die Landwirtschaft in Bischofsheim

Die Landwirtschaft war in Bischofsheim die Mutter aller Dinge. Neben dem Wein- und Obstbau war sie die Grundlage der Existenz fast aller hier ansässigen Fami­lien. Wer Land besaß, galt etwas, wer keines hatte, mußte sich sein kärgliches Brot als Tagelöhner oder Hirte verdienen. Alles war auf die Landwirtschaft ausgerichtet. Die Schule, die soziale Fürsorge, das Gesundheitswesen spielten neben der Land­wirtschaft und der Viehzucht eine völlig untergeordnete Rolle.

Die Feldmark der Gemeinde war schon seit uralter Zeit festumrissen und wurde durch Bodenerhebungen, Täler, markante Bäume, Quellen, Wasserläufe und andere natürliche Festpunkte markiert. Später wurden Grenzsteine gesetzt, deren Verrücken mit härtesten Strafen belegt wurde. Da es keine amtlichen Vermessungs­pläne gab, kam es immer wieder zu Streitigkeiten wegen wirklich oder angeblich versetzter Grenzmarkierungen.

Bis in das 18. Jahrhundert fanden regelmäßige Grenz­begehungen statt, zu denen auch Knaben und Jünglinge herangezogen wurden, um der nachkommenden Generation den genauen Verlauf der Grenzen zu übermitteln. Bei Streitigkeiten wurden vereidigte Landscheider zu Rate gezogen. In sieben dicken Katasterbüchern, von denen jedes etwa 1000 Seiten umfaßt, sind sämtliche Bischofsheimer Familien mit ihrem Landbesitz aufgeführt. Die Reihenfolge ihres Besitzes ist streng nach folgendem Schema niedergeschrie­ben:

  1. Haus und Hofraite
  2. Das Mainfeld
  3. Das Unter- und das kleine Oberfeld
  4. Das große Oberfeld
  5. Die Weingärten
  6. Die Wiesen
  7. Die Krautgärten
  8. Baum- und Grasgärten
  9. Das Pflanzenland

 

Die Zersplitterung der Feldmark in einzelne Ackerstücke ist unvorstellbar ge­wesen. Nach einer überschlägigen Berechnung müssen es etwa 30.000 einzelne Par­zellen gewesen sein. Selten ist ein Acker einen Morgen groß, meist sind es nur viertel Morgen, oft nur einige Quadratruten (eine Quadratrute etwa 14 Quadratmeter). Be­sonders die Wingerte waren in kleinste Landflächen zerlegt.

Diese Entwicklung ist unerklärlich, denn seit der Vernichtung und Entvölkerung des Ortes in dem Dreißigjährigen Krieg waren ja erst etwa 70 Jahre vergangen. Da müssen doch wohl eine Menge Leute diesen Krieg überlebt haben.

Das Mainfeld enthält 249 Morgen, 3 Viertel, 11 Ruthen, 5 Schuh. Es war eingeteilt in 1.715 Parzellen, die sich auf 59 Flurstücke (Gewandstücke) verteilten. Das Gewand- und Lagerbuch ist in sorgfältiger Schrift geschrieben, jede der zahllosen Parzellen ist in ihrer Lage genau festgelegt.

Von jedem Gewann ist eine Beurteilung des Bodens gegeben: „Gute Lage, mittlere Lage, schlechte Lage, gar schlechte Lage“.

Verkäufe kamen fast nie vor, alles wurde vererbt. Nur zweimal ist der Vermerk eingetragen „erkauft 1747“. Einige auswärtige Besitzer sind genannt. Sie saßen in Hochstadt, Roßdorf, Seck­bach, Fechenheim und Hanau. Bei Erb- oder Besitzerwechsel blieben die alten Namen lesbar. Bis auf wenige Aus­nahmen herrschte der Name des Mannes vor, zum Beispiel: „Johann Martin Reuhls Witwe Kinder Erben“.

Die Landwirtschaft wurde als Dreifelderwirtschaft geführt. In stetem Wechsel wurden ein Drittel der Feldmark mit Wintergetreide, ein Drittel mit Sommerge­treide genutzt, ein Drittel lag als Brache zur Anreicherung von Nährstoffen unbe­baut da und diente als Schafweide. Bei der äußerst starken Zersplitterung der Feldmark in einzelne Besitztümer ist es daher verständlich, daß Saat und Ernte von allen Besitzern nur zu gleicher Zeit erfolgen konnte. Wer trödelte und später mit Ackergeräten und Zugtieren über ein schon bestelltes Feld zog, mußte mit schwerer Strafe rechnen.

Im Jahre 1771 tauchten zum erstenmal die Kartoffeln auf. Das Amt Bergen mußte an die Fürstliche Rentkammer über den Stand des Kartoffelanbaues berichten. Der Herr Amtmann aus Bergen besichtigte die Bischofsheimer Kartoffelfelder und ließ sich seine Mühe mit neun Gulden bezahlen.

Der Anbau von Tabak ist unmittelbar nach dem Dreißigjährigen Krieg in Bischofsheim nachweisbar. Im Jahre 1778 versuchte man es mit dem feldmäßigen Tabakanbau, da in Hanau eine Tabak- und Zigarrenfabrikation entstanden war. Im Jahre 1811 verkaufte Bischofsheim sogar einmal 400 Zentner Tabak, aber die Qualität scheint nicht besonders gewesen zu sein, der Anbau lief aus.

Im Jahr 1793 muß ein sehr harter Winter gewesen sein, der Neujahrstag brachte besonders tiefe Temperaturen. Bei dem Wintergetreide waren schwere Schäden aufgetreten. Da auch eine sehr starke französische Einquartierung im Dorf lag. die alle Vor­räte aufgezehrt hatte, schickte das Amt Bergen drei Schultheißen aus anderen Dörfern nach Bischofsheim, um die Frostschäden feststellen zu lassen. An den Landesherrn wurden mehrere Bittschriften um Steuernachlaß ab­gesandt, der Erfolg war aber nur sehr gering. der Landesherr brauchte auch Geld.

Getreidearten, die hier um 1800 angebaut wurden, waren Roggen („Korn“), Weizen, Gerste, Hafer. Dazu kamen noch Erbsen, Linsen und Wicken. Auch Mais gab es schon. Zur Reinigung des gedroschenen Getreides hatte die Gemeinde eine „Wind­mühle“ gekauft, die anscheinend recht anfällig war, denn sie mußte immer wieder repariert werden.

Im Jahre 1826 wurde das Landgestüt in Hanau gegründet, an dessen Kasse die Gemeinde jährlich einen Betrag zu zahlen hatte. In diesem Jahr wurde auch die erste Fach­zeitschrift von der Gemeinde bezahlt: „Die Landwirtschaftliche Zeitung“.

Aus dem Jahr 1832 sind die Getreidepreise angegeben:

1 Malter Roggen kostete 7 Gulden,

1 Malter Gerste  kostete 4 Gulden,

1 Malter Wicken kostete 5 Gulden,

1 Malter Erbsen kostete 5 Gulden, 30 Albus

Die Erntearbeiten waren zu dieser Zeit anders verteilt, denn die Frauen mußten mähen und die Männer das Getreide binden. Drei Frauen bekamen für das Mähen von 16 Morgen Hafer 16 Groschen, für das Binden des Hafers erhielten die Männer 3 Groschen.

Im Jahre 1873 versuchte die Technik in die hiesige Landwirtschaft einzudringen, denn die Gemeinde kaufte eine Handdreschmaschine, die sich aber gar nicht bewährte und zurückgegeben wurde. Die Firma Mayfahrt lieferte eine eiserne Dreschmaschine, die mehr als 100 Taler kostete, aber sie taugte auch nichts und ging ebenfalls zurück. Man kaufte eine neue Handdreschmaschine eines anderen Fabrikats, die wohl zu­friedenstellend gearbeitet haben muß, denn sie wird nicht mehr erwähnt.

Im Allgemeinen blieb man jedoch bei dem urväterlichen Dreschflegel. In aller Frühe begann man bei dem trüben Schein einer Stallaterne mit dem Dreschen, und das anfangs dumpfe und später heller werdende taktmäßige Klopfen tönte aus allen Scheunen der bäuerlichen Anwesen bis tief in den Winter hinein. Oft wurde die ganze Nacht hindurch gedroschen. Regelmäßig kamen aus der armen Rhön die Dreschertrupps, die „Fulder“, die grob wie ihre Flegel waren. Sie begannen ihre Arbeit Anfang Oktober und waren meistens zu Weihnachten mit dem Drusch fertig. Sie erhielten als Lohn den zehnten Scheffel und waren so eine Art Vorläufer unserer heutigen Gastarbeiter. Mancher von ihnen blieb für immer hier, da die Nähe der Großstadt bessere Verdienstmöglichkeiten bot. Auch manche Magd aus der Rhön und dem Vogelsberg fand hier einen Ehemann und wurde Bischofs­heimerin.

Neuzeitliche Ackergeräte, neuzeitliche Düngemittel und die Erkenntnisse der mo­dernen Agrarchemie veränderten ab 1900 das Bild der Landwirtschaft mehr und mehr. Die Dreifelderwirtschaft war vergessen, die Stallfütterung des Rindviehs wurde eingeführt, die Hektarerträge wuchsen ständig. Der Flachsanbau hörte auf, das selbstgewebte Leinen, einst Schatz und Stolz jeder Bauersfrau, verlor seine Bedeutung. der Anbau von Weizen drängte den Roggen stetig zurück.

Nach dem zweiten Weltkrieg und den sich nach der Währungsreform vom 20. Juni 1948 normalisierenden Verhältnissen änderte sich die landwirtschaftliche Struktur vollkommen. Die Technik eroberte sich auch den Bauernhof und zwang die Land­wirte zu großen Investitionen. Das Pferd verschwand aus der Gemeinde, 1971 besaß nur noch ein einziger landwirtschaftlicher Kleinbetrieb zwei Ackerpferde, 1972 sind auch diese verschwunden. Um 1960 nahm, viel bewundert, der erste Mähdrescher seine Arbeit auf. Im Jahre 1973 gab es hier noch elf Bauernhöfe, von denen fünf in absehbarer Zeit wohl eben­falls aufgegeben werden, da Söhne und Töchter andere Berufe ergriffen haben.

 

Das Vieh

Im Jahre 1750 war Bischofsheim ein reines Bauerndorf. Zentgraf, Bürgermeister, Gerichtsschöffen und Wirte waren Bauern und stellten die Honoratioren der Ge­meinde dar. Wer kein Bauer war, gehörte zu den „geringen Leuten“. So ist es auch erklärlich, daß die Bauern in der „Dorfregierung“ saßen, und ver­ständlich, daß man ihrem Berufsstand aus öffentlichen Mitteln zuschanzte, was sich nur irgendwie vertreten ließ.

Auf keinem Sektor tritt dieser Umstand stärker in Erscheinung als bei der Vatertierhaltung. Hier sind die Leistungen der Vieh­halter nie kostendeckend gewesen, und wenn das Amt Bergen auch hin und wieder einmal mahnt, schimpft und droht, die Umlagen werden nicht erhöht, die Ge­meinde zahlt stets die Differenz.

Die Vatertierhaltung der Gemeinde bezog sich vorerst nur auf das Rindvieh, für das man „Faselochsen“ hielt. Nach 1830 wurden diese Tiere „Zuchtbullen“ genannt. Das Faselschwein (Zuchteber) berührte die Gemeinde nur mittelbar, denn es mußte vom Pächter der Gemeindebäckerei gestellt und gehalten werden, während die Anschaffung eines Ziegenbockes erst 1878 notwendig wurde. Im Mittelalter war es Aufgabe des Pfarrers, den Faselochsen zu halten. Erst nach langwierigen Verhandlungen wurde der Pfarrer von dieser Verpflichtung befreit.

Das Vieh war stets ein kostbarer Besitz, daher gab es eine Menge von Gesetzen und Verordnungen, die sich mit ihm befaßten. Im Jahre 1758 hatte Bischofsheim 132 Stück Rindvieh, an Hirtenlohn mußte für jede Kuh jährlich 2 Albus 4 Heller gezahlt werden (ein Tagelöhner verdiente damals täglich 3 Albus, ein Zentner Roggen kostete 3 Gulden 30 Albus).

Der erstmals namentlich aufgeführte Kuhhirt hieß Engelbörd Buß: Sein Jahres­gehalt betrug 22 Gulden. Dasselbe bekam auch der Schweinehirt Johannes Kolb, der etwa 250 Schweine zu betreuen hatte. Im Jahre 1847 war der Nachtwächter auch Schweinehirte.

Er hatte freie Wohnung auf dem Breultor und bekam als Lohn vier Malter Korn, vier Malter Gerste und 22 Gulden, die je zur Hälfte von den Bauern und von der Gemeinde aufgebracht wurden.

Die Faselochsen - 1758 waren es zwei, später auch drei - wurden öffentlich dem Mindestfordernden auf ein Jahr zur „Haltung“ anvertraut. In dem genannten Jahr zahlte die Gemeinde 27 Gulden an den Halter jedes Ochsen. Einer Einnahme von 11 Gulden stand eine Gesamtausgabe von 76 Gulden gegenüber, dazu zahlte die Gemeinde natürlich noch die Kosten des Tierarztes.

Aus dem Jahr 1824 ist eine Umlage über den Hirtenlohn erhalten, danach wurden für 123 Stück Rindvieh gezahlt:

In der ersten Pfründ à 1 Albus 3 Heller                                            5 Gulden. 19 Albus, 1 h

für 133 Stück Rindvieh in der zweiten Pfründ à 1 Albus. 1 Heller   5 Gulden. 16 Albus, 2 h

für 210 Schweine in der ersten Pfründ à 7 Heller                           6 Gulden, 3 Albus, 6h

für 208 Schweine in der zweiten Pfründ à 6 Heller                         5 Gulden, 6 Albus

das ergab einen Betrag von                                                 22 Gulden, 15 Albus, 1 h.

 

Dieser Betrag deckte noch nicht einmal den Lohn eines der beiden Hirten, von den übrigen Nebenkosten ganz zu schweigen. Nun gab es ernstlichen Arger mit dem Amt Bergen, das strikt eine kostendeckende Umlage verlangte. Da im nächsten Jahr der Schweinebestand stark stieg, gingen 45 Gulden ein, auch die Faselochsenumlage wurde auf 122 Gulden gesteigert, so daß die Kosten fast gedeckt waren. Dies änderte sich aber sehr bald wieder.

Die Hirten wurden vor Eintritt in ihr Amt über die wichtigsten Krankheiten des Rindviehs durch eine geeignete Person unterrichtet und erhielten auch Ratschläge über die erste Hilfe, die sie zu leisten hatten. Besondere Unterweisung erhielten sie über die Rettung der Tiere bei den so gefürchteten Blähungen, die oft nur durch einen Messerstich in den Magen des Tieres vollzogen werden konnte.

Im Jahre 1762 tritt das Amt des Viehbeschauers auf. Der erste Vertreter dieses Berufes hieß Johannes See. Seine Aufgabe war es, verendetes Vieh zu untersuchen, um die Krankheit festzustellen.

Als im Jahre 1763 französische Truppen im Ort einquartiert waren, machte ein Gemeindebulle sogar Politik. Ein französischer Metzgerknecht, in dem das kluge Tier wohl seinen natürlichen Feind erkannt hatte, wurde von einem Bullen so gestoßen, daß der Verwundete in das französische Hospital nach Frankfurt ge­bracht werden mußte. Vorher nahm die Gemeinde dem Verletzten noch seine Barschaft in Höhe von 3 Gulden 5 Albus 4 Heller ab. Das wurde ruchbar und beanstandet. Die Ge­meinde redete sich damit heraus, daß der Verwundete erst einige Tage in Bischofs­heim versorgt worden sei und dadurch Kosten entstanden seien. Als der Mann seinen Verletzungen erlag. mußte die Gemeinde abermals eine erhebliche Summe zahlen. Die abgängigen Faselochsen wurden im 18. Jahrhundert fast ausnahmslos an ortsansässige Juden verkauft, die sich als Viehhändler betätigten. Diese lieferten des öfteren die neuen Faselochsen und wurden auch als Berater beim Ankauf von neuen Tieren mitgenommen.

Im Jahre 1777 befand sich der Ort in hellster Aufregung: In Dörnigheim, Hochstadt und Rumpenheim grassierte die Viehseuche, wahrscheinlich handelte es sich um die Maul- und Klauenseuche. Nun wurden die Gemarkungsgrenzen an sämt­lichen Wegen gesperrt, Holzunterkünfte für die Wachen gebaut, mit Stroh ver­sehen und von den Wachen besetzt. Von den Mainschiffern wurden größere Mengen Holz für die Lagerfeuer gekauft. Niemand kam in das Dorf hinein, nie­mand durfte hinaus.

Das Amt Bergen schickte Johannes Michael Völp in den Ort, der wohl etwas von der Tierheilkunde verstand. Er hat dem Vieh Haarseile in das Maul gesteckt, als Medikamente verwendete er: Spanische-Fliegen-Pflaster, Schweineschmalz und Leinenschnüre für das Haarseil für das Rindvieh.

Drei Bischofsheimer Bauern wurden abgestellt, um die Tiere zu halten, dann mußte man den Kühen Pulver einblasen; mit Wacholderbeeren wurden die Ställe ausgeräuchert.

Um die Verbindung mit der Außenwelt aufrechtzuerhalten, wurde der Gemeinde­bote sechs Wochen lang in dem Gasthaus an der Mainkur einquartiert. Ausgehen­de und ankommende Schriftstücke wurden an einer bestimmten Stelle niederge­legt und von dort aus weiterbefördert. All diese Aufwendungen erforderten hohe Kosten, die von der Gemeinde getragen wurden. Geholfen hat alles nichts, denn die Seuche brach auch in Bischofsheim aus.

Ein tüchtiger Tierheilkundiger war damals ein Schmied aus Rendel, er hielt es mit dem Sauren: Erkrankte Faselochsen wurden von ihm mit 30 Pfund Sauerteig. die man dem armen Tier einstopfte, zu heilen versucht, ein andermal bekam der Bulle 14 halbe Maß Apfelwein verordnet, und schließlich wurde ein Tier mit Essig ge­tränkt.

Einige Jahre später kehrte die Seuche noch einmal nach Bischofsheim zurück, vier Tiere verendeten. Ein Waasenknecht aus Hanau kam und mußte die Kadaver aufbrechen. Er bekam dafür 5 Albus. (60 Pfennig). Die Gerichtsschöffen sahen in die Tierleiber hinein und bekamen als Lohn 1 Gulden (1,75 Mark).

Der Schmied Becker aus Bischofsheim löste nun seinen Kollegen aus Rendel ab. Er erhielt für die Behandlung der erkrankten Faselochsen 37 Gulden, dazu noch 8 Gulden für die Medizin.

Um 1800 gab es den Beruf des Viehkastrierers. Dieser wurde sorgfältig instruiert und hatte viele Auflagen zu beachten; das Schneiden eines zweijährigen oder älteren Pferdes kostete   1 Reichstaler, das Schneiden eines Ferkels 3 Albus. Im Jahre 1807 wurde ein Viehgeschwore­ner vereidigt. Für die Besichtigung eines gefallenen Stückes Vieh bekam er 4 Gulden. Im Jahre 1808 verendete viel Vieh an Milzbrand.

Das Zuchtvieh wurde stets auswärts gekauft. Im Jahre 1803 kaufte man einen Bullen von dem Schulmeister Truschel aus Massenheim. Bei dieser Gelegenheit wird zum er­sten Male ein neues Geldstück genannt: der Sohn des Schulmeisters erhielt als Trinkgeld einen „Kleinen Thaller“.

Während man für den Ankauf eines Faselochsen meistens 70 bis 80 Gulden anlegte, wurde im Jahr 1834 ein Tier aus Rumpenheim für 103 Gulden beschafft. Das war wohl ein Liebhaberpreis, dafür wird auch zum ersten Male der Begriff „Zuchtvieh“ an­gewandt. In demselben Jahr genehmigte das Kreisamt auf untertänige Bitte die Beschaffung einer Klistierspritze für das Vieh, im Jahre 1842 kam noch ein elastisches Viehentblähungsrohr dazu.

Die Preise steigen nun erheblich an, alte Bullen werden für 103 Gulden verkauft, neue kosten 119 bis 142 Gulden Die „Unterhaltung“ der Faselochsen kostete 1858 schon 350 Gulden, das ist eine sehr hohe Summe. Diese Beträge schwankten ganz erheblich und werden sich wahr­scheinlich nach der Futterlage gerichtet haben. Sicherlich unterlagen sie auch ge­wissen Absprachen unter den Bauern.

Eine frohe Wanderzeit begann jedes Jahr, wenn ein neuer Bulle gekauft werden mußte. So machte man sich meistens zu dritt auf den Weg und besuchte zum Beispiel im Jahr 1860 Niederwöllstadt, Windecken, Hanau, den Bruder-Diebacher-Hof und Kloppenheim, war auf dem Wagner-Hof in Oberrad, dann suchte man noch wei­tere vier nicht genannte Orte auf. Dafür erhielten die drei Herren an Tage- und Wegegeldern 32 Gulden, 25 Albus; der Bulle kostete 80 Gulden Später war viele Jahre hindurch Rodheim v.d.H. der bevorzugte Ort für den Bullen­kauf. In einem Jahr marschierte man sich beim Ankauf der Bullen sogar 54 Gulden zusammen, die wie immer die Ge­meindekasse zahlte.

Im Jahre 1875 mußte man schon 325 Mark für einen Bullen anlegen, aber der Bürgermeister läßt sich als „Halter“ der beiden Bullen jährlich 1.000,- Mark dafür auszah­len. Vier Jahre später findet sich ein anderer Bauer, der es für 300 Mark tut. Man sieht nun aber doch etwas mehr auf den Mann als auf den Preis, denn manche „Halter“ sparen an Futter und lassen die Bullen so herunterkommen, daß sie ihre Pflichten nicht mehr erfüllen können. Im Jahre 1894 erreichen die Kosten der Vatertierhaltung mehr als das zehnfache der Umlage.

Im Jahre 1857 wurde die Körungskommission eingeführt, auch der Kreistierarzt war dabei. Er behandelte das kranke Vieh und verschrieb als Medizin nicht mehr Sauerteig und Apfelwein, trotzdem starb ihm ein Bulle. Salomon Stern kaufte das Fell des gestorbenen Bullen für 22,50 Mark. Die bessergestellten Herren der Gemeinde, etwa Bürgermeister und Arzt, kauften große Fleischmengen für ihre Hunde.

Der Kauf eines Stückes Rindvieh war im 18. und 19. Jahrhundert eine ernste Angelegenheit. Käufer und Verkäufer erschienen vor dem Zentgraf, später vor dem Bürgermeister, wo unter genauer Angabe von Größe und Merkmalen des Tieres ein Protokoll aufgenommen wurde, in dem sowohl der Kaufpreis als auch die Zahlungsweise angegeben werden mußten. Infolge der allgemeinen Armut konnte der volle Kaufpreis in den meisten Fällen nicht bar übergeben werden, oft wurde die zweite Hälfte des Preises erst nach einem Jahr bezahlt. Häufig wurde auch der Zusatz verzeichnet, daß das erste Kalb gegen eine bestimmte Summe an den Verkäufer der Kuh abzuliefern sei.

In der größer gewordenen Gemeinde mit wachsender Steuerkraft verlor der Posten „Vatertierhaltung“ seine gravierende Bedeutung im Haushalt der Gemeinde, doch auch heute noch ist die Gemeinde aufgrund bestehender Gesetze genötigt, sich um die Vatertierhaltung zu kümmern.

 

Die Schafhaltung

Es gab in Bischofsheim stets Vieh- und Schweinehirten, es gab zeitweise auch eine Gänsehirtin, es gab aber niemals einen Schafhirten. Sicher hatte man aber auch Schafe, denn darauf weisen die Namen Schäfergasse, Schäfertor und die Flurbezeichnung Schäfergärten hin. Die jüdischen Metzger des Ortes schlachteten in erheblichem Umfang Schafe, für die sie Schlacht­­steuer bei der Gemeinde zahlen mußten. Auch steht regelmäßig in den Rechnungsbüchern unter dem Titel „Wollsteuer für außer Landes verkaufte Wolle: Nichts“, da die Wolle nach Hanau verkauft wurde.

Das Amt Bergen weist den Bischofsheimer Zentgrafen und die Gerichtsleute mit aller Strenge an, den Schäfer ständig zu kontrollieren, da landfremdes Gesindel bei den Schäfern gerne Unterschlupf suche.

Die Schäferei war Herrenrecht, die Pacht- und Weideverträge wurden durch das Amt Bergen mit dem „Schäfereibeständer“ abgeschlossen, das Pachtgeld durch das Amt an den Landesfürsten abgeführt. Die Bischofsheimer hatten nur zu dulden, daß auf ihren Ackern fremde Schafherden weideten.

Die eigentliche Weide war das Brachfeld, denn immer noch war die Dreifelder­wirtschaft die Grundlage der Landwirtschaft. Für eine größere Herde reichten diese Brachfelder aber nicht aus, und so wartete der Schäfer mit Ungeduld auf die Erntezeit, um seine Herde auf die abgeernteten Stoppelfelder zu treiben. So ganz glatt ging das jedoch nicht, denn die Besitzer der Acker hatten für eine bestimmte Anzahl von Tagen das Vor-Weiderecht. So trieben sie erst einmal das Vieh, die Schweine und die Gänse auf die Stoppelfelder, dann erst trat der Schäfer seine Herrschaft an.

Nach 1800 wurde ihm dieses Recht beschnitten, denn die moderner werdende und auf neue Futterquellen bedachte Landwirtschaft säte im Frühjahr Klee unter das Getreide, der keimte und nach der Ernte schnell emporschoß. Teil­weise pflügte man den Stoppelacker um und pflanzte Stoppelrüben darauf (ein­geschränkte Dreifelderwirtschaft). Diese Flächen gingen dem Schäfer als Weide ver­loren. Nun gab es Streit und Beschwerden, man einigte sich schließlich unter Ver­mittlung des Amtes Bergen dahingehend, daß höchstens 1/3 der Brache einer an­deren Benutzung zugeführt werden dürfe und daß der Schäfer das Recht habe, weitere Flächen ohne Rücksicht auf etwa angebaute Kulturpflanzen zu beweiden.

Die Frage nach der Weide der dorfeigenen Schafe ist weiter ungeklärt. Vielleicht hatten die Bischofsheimer ein vielerorts übliches Beitriebsrecht, das besagte, daß sie ihre eigenen Schafe dem herrschaftlichen Pferch einverleiben durften, um sie mithüten zu lassen. Dieses herrschaftliche Weiderecht war wenig beliebt und minderte den Wert der Acker, was sich besonders bei Verkäufen zeigte.

Das Schaffleisch scheint früher im Ort sehr beliebt gewesen zu sein. Im Jahre 1762 zum Beispiel schlachteten die beiden Judenmetzger Afron und Salomon einen Ochsen, neun Rinder, ein Kalb und 23 Hämmel, im Jahre 1775 waren es sogar 49 Hämmel. Im Jahre 1806 hieß der Pächter der Schafweide Perkmann. Ihm wurde eine Ziege von einem tollwütigen Hund gebissen. Die Ziege wurde sofort erschossen und der Schäfer bekam von der Gemeinde 4 Gulden Schadenersatz.

Sehr spät erst, im Jahre 1862, erhielt die Gemeinde das Recht auf die Schafweide und den Schafpferch. Eine Notiz aus dem Jahre 1864 besagt: „8 Morgen, 3 Viertel, 4 Ruten Wiese im Gänssee neben dem Viehtrieb und dem beschlossenen Wäldchen, Lugweid, Mühlwiese, Pragfeld wird von den Schafen abgehütet“. Die Gemeinde mußte das eingenommene Pachtgeld für die Weide an das Amt Bergen abliefern, behielt jedoch das Pferchgeld und hatte damit eine beachtliche Einnahmequelle.

Aus dem Jahre 1871 wurde eine Niederschrift über die Versteigerung des Schaf­pferches gefunden. Die Bauern waren an dem Pferch stark interessiert, denn sie wußten die Qualität des Schafmistes zu schätzen. Wer den Pferch für eine Nacht zugeteilt bekommen hatte, mußte die Hürden und den Schäferwagen auf seinen Acker fahren. Es waren etwa 350 Schafe auf der Weide, die Hut begann im März und endete im Dezember.

Anfangs zahlte man für eine Nacht 40 Kreuzer, je besser mit der Jahreszeit das Futter wurde, je höher wurde auch das Gebot für den Pferch nach dem Motto: Wer viel frißt, macht viel Mist! Zur besten Weidezeit kostete eine Nacht 4 Gulden, dann sank der Preis wieder ab und lag am Ende der Weidezeit wieder bei 40 Kreuzer Der Schäfer zahlte in der Regel für die ortsfremde Herde 80 Gulden Weidegeld an die Gemeinde (rund 136,- DM). Das Pferchgeld brachte 507 Gulden ein (rund 864,- DM). Dieses Geld verwandte die Gemeinde vollständig für die Ablö­sung des Zehnten, so daß der einzelne Besitzer nur ganz geringe Beträge für diesen Zweck aufzubringen hatte.

In der Notiz eines Privatmannes heißt es: „Am 20. Januar 1873 wurde dahier die Bischofsheimer Schäferei auf dem Rathause aufgelöst. Gehört der Gemeinde, die hierfür 1.200 Taler bekommt!“

In der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Schafe noch einmal Dorfgespräch, als etwa sechs Zentner Schaffleisch beschlagnahmt wurden. Ob die Schafe gestohlen waren oder der Schäfer in die Sache verwickelt war, konnte nicht fest­gestellt werden.

Auch heute noch weiden Schafherden in Bischofsheim. Die Weide wird auf sechs Jahre verpachtet und bringt jährlich 500,- DM. Der Schafpferch wird nicht mehr versteigert, niemand gibt dafür Geld aus. Der Pferch wird von den Landwirten nach nachbarlicher Aussprache übernommen. So ist wieder einmal ein früher hochbegehrtes und sorgfältig gehütetes Herrenrecht in der Neuzeit zur völligen Bedeutungslosigkeit abgesunken.

 

 

 

 

 

Die Pferdeschwenk

In dem Inventarverzeichnis von 1757 ist als Teil des „Springbrunnens“ auch auf­geführt „die Pferd Schwenk so mit Mauerwerk aufgeführt, neben Johannes Henrich Maysch in der Gemeinde-Gasse gelegen“.

Reparaturen an dem Brunnen und an der Pferdeschwenk werden oft zu gleicher Zeit und von demselben Handwerker vorgenommen. Wahrscheinlich war diese Pferdeschwenk ein ummauertes Gelände, das neben dem Brunnen lag und von die­sem mit Frischwasser versehen wurde. Die Instandhaltung dieser Mauern erfor­derte recht hohe Kosten, da sie wasserdicht sein mußten. Die Mauern wurden mit eisernen Klammern zusammengehalten, die Fugen mit Blei ausgegossen. In dieser Pferdeschwenk wurden die Pferde gewaschen.

Im Abstand von einigen Jahren wurde der mit dem Pferdedung vermischte Schmutz öffentlich meistbietend versteigert. Dieser Dung scheint recht begehrt gewesen zu sein, denn es werden manchmal mehr als 13 Gulden geboten.

Im Jahre 1844 wurde die Pferdeschwenk endgültig abgebrochen. Die alten Quadersteine der Mauern fanden für immerhin noch 13 Gulden und 25 Kreuzer einen Liebhaber. Aus dem Gedächtnis der heute lebenden Bischofsheimer ist die Pferdeschwenk vollkommen verschwunden.

 

Das Gemeinde-Fischwasser

Bischofsheim hatte auch einst eine eigene Fischerei. Die Fische fing man aber nicht im Waldsee oder im Gänssee, sondern, wie aus einer zufällig gefundenen Notiz hervorgeht, in den Wassergräben der Gemeinde, hauptsächlich im Tränkebach und im Stumpfgraben. Die Fischerei wurde immer auf drei Jahre verpachtet und erbrachte in den besten Jahren immerhin jährlich 5 Gulden Pächter waren immer prominente Einwohner wie Zentgrafen oder Bürgermeister, später auch der Wirt Keller.

Doch schon zu Anfang des 19. Jahrhunderts war die Fischerei nicht mehr ergiebig, der Pacht­betrag ging auf einen Gulden zurück und hörte dann ganz auf. Erst 150 Jahre später konnten in der Bischofsheimer Gemar­kung abermals Fische gefangen werden. Am Linnes entlang der Bahnlinie nach Dörnigheim waren durch die Kiesausbeute zahlreiche Baggerseen entstanden, die bald einen reichen Besatz an Karpfen, Rechten, Aalen und Weißfischen hatten.

Im Jahre 1970 wurden die Arbeiten am schönen Waldsee beendet. Ein Fechenheimer Angelsportverein pachtete das Gewässer für jährlich 500,- Mark und setzte für mehrere tausend Mark Fischbrut aus. Die Fischerei darf hier nur mit der Angel betrieben werden.

 

Die Wiesen und Weiden

Das Rindvieh hatte in früherer Zeit für den Bauern einen weitaus höheren Wert als heute. Eine Kuh kostete zu Anfang des 19. Jahrhunderts 27 bis 35 Gulden Das war das Doppelte des Betrages, den ein Hirte als Jahreslohn erhielt. Der jährliche Milchertrag einer Kuh lag im 18. Jahrhundert bei etwa 600 Liter, eine Menge, die heute von einer Hochzuchtziege erreicht wird, während der jährliche Milchertrag einer Kuh heute bei 3.500 bis 4.000 Liter liegt und solche der Spitzenklasse 6.000 Liter und mehr erbringen.

In schlechten Futterjahren litt das Vieh große Not und war zu Beginn des Frühjahrs oft bis zum Skelett abgemagert. Das Stroh des Getreides galt früher als hoch­wertiges Futtermittel und erzielte daher Preise, die fast an die des Brotkorns heranreichten. Heute bleibt das Stroh zum großen Teil auf den Feldern liegen oder wird in weiten Teilen Deutschlands nach der Ernte auf dem Acker verbrannt.

Es ist daher verständlich, daß die Bauern, die völlig auf die eigene Futtererzeugung angewiesen waren, ihre Wiesen wie ein Kleinod hegten und pflegten und ihnen eine Bedeutung zuerkannten, die heute weitgehend verschwunden ist. Große Grasstücke werden heute häufig nicht mehr gemäht, die Wiesen sind zum Teil ver­sauert, denn für sie wird nicht mehr in genügendem Maße durch Grabenreinigung und Düngung gesorgt.

Das konnte man sich früher nicht leisten, und auch in den größten Notzeiten finden sich stets in den Rechnungsbüchern Beträge für die Reini­gung der Wiesengräben.

Das Ausheben der Gräben war eine Angelegenheit der Gemeinde, das Ausmähen war den Anliegern zur Pflicht gemacht, ganz gleich, ob sie Eigentümer oder Pächter der Wiesengrundstücke waren. Jeder Anlieger mußte die gleich­mäßige Verteilung des Grabenaushubes auf seiner Wiese dulden, Entschädigungsansprüche gab es nicht.

Im Jahre 1758 war die Gemeinde nach dem Verpachtungsprotokoll Besitzer folgender Wiesen:

  • Bruch im Maynfeld, auch Zimmersee genannt
  • Bruch, das lange See genannt
  • Bruch, das Gänßsee genannt
  • Das Hochstädter Ried
  • Die Niederweide
  • Das Erler und Erländer
  • Die oberste Breulwiese
  • Die unterste Breulwiese (von der letztgenannten Wiese erhielt der Pfarrer das Heu, die Gemeinde das Grummet). Die Luchweide und das Rothers Ried wurden nicht verpachtet, sie dienten als Viehweide.

 

Gras wurde um 1760 von folgenden Wegen versteigert:

Gardinweg                             der Grasigsteweg                   Steinern Creutzweg

Ledergass                               Waldgesweg                          2 Brücher im Wald

Lauchwiesenweg                    der alte Brücherweg              der Oberwiesenweg

Bornbergweg                         Weg nach dem Wald                         Krautgartenweg

Borngrabenweg                     der alte Dorfweg                   der Hochstädter Riedweg

Stimpfgrabenweg                  Rumpenheimerweg               das Bruch im Aspern

Löwenseeweg                        Zimmerseeweg                      das Bruch im Wald

Diese Brüche brachten 13 Gulden und 26 Albus an Pacht ein.

 

Die öffentliche Versteigerung („Vergantung“) der Wiesen und des Wegegrases war stets ein Ereignis in der Gemeinde. Jeder „Nachbar“ wurde dabei berücksichtigt. Häufig waren auch Interessenten aus Nachbarorten anwesend, besonders Dörnig­heimer Bauern. In anderen Jahren traten nur einheimische Pächter auf. Ob über die Zulassung auswärtiger Pächter von Mal zu Mal entschieden wurde, ist nicht feststellbar.

 

Die Einnahmen aus Wiesen- und Wegegrasversteigerung bildeten eine Haupt­einnahmequelle der Gemeinde, die allerdings stark wetterabhängig war. So nahm man im Jahre 1828 nur 520 Gulden ein, was auf ein schlechtes Erntejahr schließen läßt, während die Wiesen 1829 schon wieder 1.300 Gulden einbrachten. Um das Jahr 1860, nach dem Ausfall so vieler reicher Einnahmequellen, standen die Ein­künfte aus den Gemeindewiesen an erster Stelle und könnten in ihrer Bedeutung der heutigen Gewerbesteuer oder den Schlüsselzuweisungen gleichgesetzt werden. Das Rekordjahr war 1870, wo die fast unglaubliche Summe von 5.007 Gulden einging während der Wald - die zweite finanzielle Stütze der Gemeinde - nur 461 Gulden abwarf.

 

Die Reinigung der Wiesengräben wurde stets in öffentlicher Verhandlung an den Mindestfordernden vergeben. Viele Jahre trat immer Johannes Wilhelm Lerch mit seiner Mannschaft als Grabenreinigungstrupp auf. Im Jahre 1778 reinigte er 104 Ruten Gräben (rund 400 m). Die armen Burschen bekamen dafür ganze 6 Gulden 28 Albus Als aber in demselben Jahr der Herr Kommissarius Bellier die Gräben „besichtigte“, ließ er sich von der Gemeinde dafür 22 Gulden 1 Albus auszahlen!

Um 1800 scheint man nachlässiger geworden zu sein, denn aus Bergen kommt ein scharfer Tadel. Er betrifft den Zustand des Riedes zwischen Bischofsheim, Bergen und Seckbach. Dort soll süßes Futter wachsen, aber die Wiesen versauern, die Gräben sind schlecht gereinigt. Es wachsen dort Weidenbüsche und Erlenbäume, das Rohr ist nicht abgehauen, das Wasser steht und fließt nicht ab.

Die Zentgrafen dieser drei Dörfer bekommen eine ganz gehörige Rüge, weil sie die Aufsicht bei den Arbeiten schlampig geführt haben. Innerhalb von 18 Tagen ist Vollzug über das Abstellen der Mißstände zu melden, ganz egal, ob die Gemeinden die Arbeiten be­zahlen oder sie diese in Fron ausführen lassen. Auch der Aushub muß von den Anliegern eingeebnet werden. Etwaige Ansprüche wegen Schädigung des Graswuchses werden von vornherein zurückgewiesen.

Die Form, nach der man das Heu verteilte, wechselte im Laufe der Zeiten. Im Jahre 1806 zum Beispiel wurde das Heu meistbietend versteigert, das Grummet aber zu gleichen Teilen an die Viehbesitzer verteilt, wofür jeder 5 Gulden zahlen mußte. Von dem Heu wird wohl wenig den Bischofsheimer Pferden und Kühen zugute gekommen sein, denn es lagen französische Besatzungen hier.

Aus dem Jahr 1829 liegt ein Versteigerungsprotokoll vor, aus dem einige Auszüge vermerkt sein mögen:

  • die Gemeinde ist für nichts gut, wenn Wasser mit Überschwemmung sich er­geben solle
  • wenn der Riedgraben gemacht wird, ist wegen des Auswurfes keine Entschädi­gung zu verlangen
  • die Hälfte des Pachtgeldes ist bei der Heuabfuhr, die zweite Hälfte bei der Grummetabfuhr an die Gemeinde zu zahlen.

Diese Bedingung wurde häufig nicht eingehalten, besonders die Dörnigheimer Pächter waren säumige Zahler. Sie ließen ihre Schulden häufig jahrelang anstehen, bis man Amt und Gericht bemühte und die Schuldner ihr Geld samt Gerichtskosten und 5 Prozent Verzinsung entrichten mußten.

Vor der Versteigerung trat jedes Jahr ein Trupp ehrenwerter Männer auf, der die Parzellen vermaß und mit Pfosten absteckte. Dafür wurden sie von der Gemeinde entschädigt. Sonderbarerweise mußten die Pfosten jedes Jahr wieder neu beschafft werden, sie wurden wohl von den Pächtern stillschweigend mitgenommen. Holz konnte man damals immer und in jeder Form brauchen.

Im Jahre 1853 versuchte man es wieder einmal anders: Die Wiesen wurden auf zwölf Jahre verpachtet, man versprach sich daraus eine bessere Instandhaltung der Wiesen. Die Hauptgräben wurden weiter von der Gemeinde unterhalten. Das Ausheben der Nebengräben war Aufgabe der Päch­ter, ebenso das Ausmähen der Gräben. Außerdem mußten sie für eine gleichmäßige Verteilung des Aushubes sorgen. Kamen sie ihren Verpflichtungen nicht nach, so konnte die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der Betroffenen durchführen lassen. Es ist aber niemals eine derartige Zahlung in den Rechnungsbüchern verzeichnet.

 

Im Jahre 1885 verpachtete man zehn verschiedene Wiesen, die in 97 Parzellen aufgeteilt waren. Die Gebote für diese Parzellen waren recht verschieden. Der niedrigste Preis war 5,- Mark, der höchste Preis 80, Mark. Die Grasnutzung von 28 Wegen erbrachte 189,- Mark.

Für die alten Bischofs­heimer seien die Wege einmal genannt:

der Bornbergweg                              Rathweg        

der Beuneweg                                   Enkheimer Weg

der Tannwiesenweg                          die Lettkaute 

Berger- und alter Bornweg               der Häusergraben vom tiefen See bis an die Eisenbahn

die Vilbeler Hohl

der Gronauer Weg                            derselbe von der Eisenbahn bis an den Main

der Eselsweg

die Lettergasse                                  Weg im Gemeindewald

der Gärtenweg                                  dto.

Alter Dorfweg                                    dto.

Hochstädterriedweg                          Waldsee oberer Teil

Hochstädterriedweg neb. d. Feld      Waldsee unterer Teil

Breulweggraben bis zum Ried          Wege im Wald

Löwenseeweg                                    dto.

Fechenheimer Weg                           dto.

 

Die Gemeinde hat in ihre Wiesen erhebliche Beträge investiert; sie wurden von Zeit zu Zeit neu angelegt. Nach dem Aufkommen des Kunstdüngers wurden sie nach vorherigem Eggen mit Thomasmehl und Kali gedüngt.

In der Zeit der beiden Weltkriege und der ihnen folgenden Notzeiten erhielten Wiesen und Wegegras nochmals hohe Bedeutung, denn fast alle Einwohner ver­suchten, die schmale Ernährungsbasis durch Ziegen- und Stallhasenhaltung zu verbreitern. Mit dem Eintritt normaler Wirtschaftsverhältnisse sank das Interesse an der Kleintierhaltung und damit auch das Interesse an dem Erwerb von Grasstücken.

Das Verschwinden der Pferde, die auch minderwertiges Heu annahmen, die fast restlos durchgeführte Stallfütterung des Rindviehs, das Aufkommen der neuen eiweißreichen Futterpflanzen Klee, Luzerne und Mais weisen die Bedeutung der Wiesen immer mehr in den Hintergrund, eine Erscheinung, die durch die im Handel erhältlichen Kraftfuttermittel noch verstärkt wird.

 

Der Obstbau in Bischofsheim

Der Obstbau in unserer Gemeinde ist sicher schon sehr alt, denn frühe Berichte aus dem Hanauer Land erwähnen die „edlen Baumfrüchte“ in Bischofsheim. Brammerelle spricht 1782 von dem besonders schmackhaften Bischofsheimer Obst.

Das Obst war Bestandteil des „Großen Zehnten“, wurde also besteuert. In den Rechnungsbüchern der Gemeinde sind aber niemals solche Abgaben verzeichnet, erst 1779 taucht das Obst erstmals im Gemeindehaushalt auf. Es werden Apfelbäume gekauft und in den Gemeindegütern gepflanzt. Im Jahre 1783 werden weitere Apfel­bäume an der Oberwiese gepflanzt und mit „Stroh-Dorn“ umwunden, wenig später kauft und pflanzt die Gemeinde auch Kirschbäume.

Wahrscheinlich wollte die Gemeinde bei dem gemeindeeigenen Obstbau mit gutem Beispiel vorangehen; auch das Amt Bergen hatte Ratschläge zur Aufzucht und Pflege der Obstbäume herausgegeben. In dem zum Amt Bergen gehörenden Seckbach scheint man schon weiter gewesen zu sein. Dort wurden - wahrscheinlich als Racheakt - 60 der schönsten Obstbäume abgesägt. Sie stellten einen Wert von 800 Gulden dar, das war ein Vermögen. Die Straflisten weisen aus, daß der Diebstahl von Obst hart geahndet wurde; während Holz- und Grasdiebe oft mit nur wenigen Kreuzern bestraft wurden, ging es beim Obstdiebstahl nie unter zwei Gulden ab.

Im Jahre 1805 trafen die Bischofsheimer Obstzüchter mit Obsthändlern aus Freudenberg eine Abmachung. Die Bischofsheimer brachten ihr zu verkaufendes Obst bei Rumpenheim an den Main, wo es die Freudenberger abholten. Für ein Malter „Burschtoufer“ (Borsdorfer) zahlten sie 2 Gulden 30 Kreuzer, ebenfalls für „Mattäpfel“ und „Renetten“, für Fallobst gab es 1 Gul­den 40 Kreuzer Bischofsheim lieferte in jedem Jahr rund 500 Achtel Obst ab.

Auch die Gemeinde erntete 1815 die ersten sichtbaren Erfolge ihrer Mühe und verkaufte öffentlich meistbietend ihr Obst für 56 Gulden. Meistens wurde das gesamte Gemeindeobst von Enkheimern angekauft.

Im Jahre 1831 nahm die Gemeinde schon 141 Gulden für ihr Obst ein. Im Jahre 1833 brachte allein die Apfelernte 100 Gulden in die Gemeindekasse, 1835 wurden die Äpfel für 262 Gulden ver­steigert. Es scheinen gute Obstjahre gewesen zu sein. Man errichtete in den Obstanlagen sogar Wachhäuschen und besetzte sie mit Wächtern, um Diebstähle zu verhüten.

 

Neuen Auftrieb bekam der Obstbau durch den 1844 nach Bischofsheim gekommenen Lehrer Jäger, der auch ein bedeutender Ornithologe war. Er unter­wies die Schüler im Obstbau, züchtete edle Obstsorten, veredelte Wildlinge und verkaufte der Gemeinde jedes Jahr einige junge Apfelbäume, das Stück zu 24 Kreuzer

In einem Brief an den Bürgermeister Brandt von 20. September 1850 wird berichtet, daß der Schullehrer Jäger auf dem alten Friedhof und im Schulgarten eine Obstbaum­zucht angelegt habe, die stets als Muster einer Obstbaumschule dienen könne, und daß er sehr viele Auslagen dabei gehabt habe. Der Schulinspektor äußerte zu die­sem Brief, daß die naturwissenschaftlichen Kenntnisse und Forschungen des Lehrers Jäger bedeutend seien, daß er viele wissenschaftliche Bücher zum Studium des Obstbaues angeschafft habe und die geringen Mittel eines Lehrers dadurch stark beansprucht seien. Die Behörde gab dem Lehrer einen Zuschuß von 30 Gulden.

Zwei Schüler, die sich besonders gelehrig bei der Veredelung von Obstbäumen erwiesen hatten, wurden von der Gemeinde mit einem Geschenk belohnt; einige am Obstbau interessierte Feldschützen machten Obstbaulehrgänge mit, ein anderer Lehrer wurde für 14 Tage nach Kassel geschickt, um im Obstbau unterwiesen zu werden.

 

Die in die Feldmark führenden Wege wurden bei nassem Wetter durch Barrieren gesperrt. Damit sollten erstens die Wege vor der Beschädigung zum anderen die Dorfstraßen vor der Verschmutzung geschützt werden. Nur zur Zeit der Obstreife wurden die Barrieren dienstags und freitags geöffnet, damit die Leute in die Wingerte und Obsthaine konnten, um Obst zu holen, das am Mittwoch und Sam­stag auf den Wochenmärkten in Offenbach, manchmal auch in Hanau, verkauft wurde. Der Verkauf erfolgte nicht nach Gewicht, sondern nach der Stückzahl.

Das Obst wurde meistens in geflochtenen Körben auf dem Kopf in das benach­barte Offenbach getragen oder in einer Schubkarre dorthin transportiert. Wenn sehr viel Obst anfiel, so fuhr wohl auch ein Bauer mit einem Pritschenwagen auf den Markt. Für den Transport eines Obstkorbes nahm er zwei Pfennige. Vor der Obstreife durfte niemand in die Wingerte, nur an bestimmten Tagen wurden diese für zwei bis drei Stunden zum Aufsammeln des Fallobstes freige­geben.

 

Im Jahre 1911 gründete man den Obst- und Gartenbauverein. Im Jahre 1910 kaufte die Gemeinde 65 Ar bisher als Acker genutztes Land am Apfelsgrund und Geyersberg zur Erschließung neuer Wasserquellen. Dieses Land, das wegen der Gefahr der Trinkwasserverseuchung nicht mehr gedüngt werden durfte, wurde von der Ge­meinde mit 63 Apfelbäumen bepflanzt, deren Ernte jedes Jahr öffentlich verstei­gert wurde. Diese Bäume wurden im Jahre 1970 größtenteils gefällt, da sie nur noch wenig Ertrag brachten und keine Nachfrage mehr nach dem Obst bestand.

Der Obstbau hat an Bedeutung stark verloren. Nur noch vereinzelte Züchter er­zielen durch sorgsame Sortenwahl und moderne Schädlingsbekämpfung wert­volles und absetzbares Obst. Der Berger Hang steht voller Obstbaumruinen, Neuanpflanzungen finden selten statt, kaum jemand macht sich noch die Mühe, das Obst zu pflücken. Ab 1970 bleiben sogar die sonst so sehr begehrten Kirschen hängen.

 

Die Schädlingsbekämpfung

In dem Bestreben, die kostbaren Ernten möglichst ungeschmälert in Scheuer und Keller zu bergen, begann in Bischofsheim schon frühzeitig der Kampf gegen alles, was die Ernteerträge mindern könnte. Raben und Bussarde, Maulwürfe und Hamster wurden vernichtet, wo man ihrer habhaft werden konnte.

Es nicht recht klar, warum die klugen geselligen Raben so verfolgt wurden; ihr Nutzen ist größer als der von ihnen angerichtete Schaden. Nach den Aussagen alter Bischofsheimer müssen sie in ungeheuren Mengen im Buchwald genistet haben. Dreißig bis fünfunddreißig Nester auf einem einzigen Baum sollen keine Seltenheit gewesen sein. Waren die jungen Raben voll befiedert, aber noch nicht flügge, ging es los zum fröhlichen Jagen.

Besonders Offenbacher Bürger sollen es gewesen sein, die sich daran beteiligten. Sie kamen abends in Scharen, besetzten die Gastwirtschaften, lärmten und zechten die Nacht hindurch, und im Morgengrauen brach man auf zum Buchwald. Leitern, Stangen und Gewehre waren das Handwerkszeug. Zur Mittagszeit waren alle Rucksäcke prall gefüllt mit den köstlichen Leckerbissen. Was man nicht selber verzehren konnte, fand auf dem Markt reißenden Absatz. Später schoß man die Nester einfach zusammen oder legte Gifteier aus. Der Erfolg ist nicht ausgeblieben; nur noch einzelne Rabennester sind vorhanden. Schon 1762 bemühte die Gemeinde einen Advokaten, um bei der Hochfürstlichen Regierung Klage über die Ausbreitung der Raben zu führen.

Im Jahre 1806 verknallte der Jäger Seipel in 12½ Tagen für 12 Gulden Pulver und Blei, um die Raben zu erschießen. Er selber wurde mit 5 Gulden honoriert. Die Aktion wurde 1811 wiederholt, außerdem erhielten zwei Niederdorfelder Bürger für das Ausheben der Rabennester 27 Gulden 26 Kreuzer.

 

Gnadenlos und jedes Jahr wiederkehrend war auch der Kampf gegen die Maul­würfe. Es wurde ein Maulwurfsfänger eingesetzt, der fast immer von auswärts kam und die Tiere mit Schlingen fing. Die Kosten trug selbstverständlich die Ge­meinde. Der erste namentlich genannte Maulwurfsfänger war ein Johannes Hoff­mann aus Rendel, der für „die Fangung derer Maulwürfe“ 20 Gulden bekam; das war eine hohe Summe. Dieser Betrag erhöhte sich später sogar auf 40 Gulden, das war mehr als das Jahresgehalt eines Lehrers, das er in Bargeld erhielt.

Zu anderen Zeiten wurde der Fänger auch nach der Stückzahl der erbeuteten Tiere entlohnt.

Im Jahre 1900 wurden 153 Maulwürfe gefangen, das Fanggeld betrug 70 Mark, und 1911 betrug die Strecke 236 Stück, für das Stück gab es 25 Pfennige.

 

Im Jahre 1820 wird auch den Spatzen der Krieg erklärt. In der Gemeinde werden „für 165 Schuh lang“ Spatzenschläuche geschmiert und ausgelegt. In einer An­ordnung des Amtes Bergen wird befohlen, daß jeder Bürger des Amtes 15 Spatzenköpfe abzuliefern habe, die sofort nach der Ablieferung zu verbrennen seien. Wer seiner Ablieferungspflicht nicht nachkäme, sollte mit 15 Albus Strafe belegt werden. Im Jahre 1783 müssen die Dachse den Unwillen der Einwohnerschaft erregt haben, denn in Hanau kaufte man bei einem Büchsenmeister zwei Dachsgabeln.

Um 1800 kaufte man zum ersten Mal Giftweizen gegen die Mäuseplage. Nach 1900 breitete sich der Hamster aus. Er bildete eine wirkliche Gefahr für die Landwirtschaft. Im Jahre 1910 gab die Gemeinde allein 591,90 Mark für Giftweizen und Strychninhafer aus. Die Jugend zog auf die Felder, um sich Kerbegeld zu verdienen. Sie lieferten 1.393 Hamster ab. Bei der ersten Ablieferung war Elisabeth Knöll mit 30 erlegten Räubern Schützenkönigin, beim zweiten Einsatz stand Anton Sorg mit 50 gefangenen Hamstern auf einsamer Höhe. Im folgenden Jahre begann auch der Krieg gegen die Wühlmäuse, leider wurden nur 78 gefangen, sie sind nicht ausgerottet worden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg waren Kartoffeln keine Lebensmittel, sondern Leckerbissen. Die Kartoffelkulturen wurden stark bedroht durch den Kartoffel­käfer. Die chemische Industrie lag völlig darnieder und konnte keine Bekämpfungs­mittel liefern. So wurde die gesamte Bevölkerung aufgerufen, sonntags die Kar­toffelfelder unter der Leitung bewährter Antifaschisten von den Schädlingen zu befreien, indem mit den Fingern die unappetitlichen Larven der Käfer totgedrückt wurden. Geholfen hat es nicht viel. Man wurde der Schädlinge erst Herr, als die chemische Industrie in ausreichender Menge geeignete Bekämpfungsmittel liefern konnte.

 

Die Feldschützen

Früher war das Leben mehr abhängig von der Witterung; schlechte Getreide-, Hackfrucht-, Wein- und Obsternten konnten Katastrophen bedeuten. Keine Versicherung ersetzte vom Hagelschlag niedergewalzte Getreideernten. So ist es zu verstehen, daß man das Eigentum durch ständige, oft lästige und teure Wachen vor Feuer und Diebstahl schützen und auch die Felder stets unter Beobachtung gewissenhafter Männer wissen wollte.

Das Amt eines Feldschützen stand in hohem Ansehen und war sehr begehrt. Ein Feldschütz war eine Respektsperson. In der Zeit der Zentgrafen, in der die sogenannten Bürgermeister immer nur auf ein Jahr gewählt wurden und nur Gemeinderechner waren, hatte es sich eingebürgert, daß man die entlassenen Bürgermeister nach der Wahl ihrer Nachfolger zu Feldschützen machte.

Diese Handlungsweise wurde durch scharfe Erlasse des Amtes verboten. In den Erlassen heißt es, daß kein Besitzer großer Güter, kein Ge­schäftsmann („Geschäftsbeständer“), kein gewesener Bürgermeister, kein Händler und kein Treideler ein Feldschütz werden durfte, auch kein ganz Armer, der aus großem Respekt vor den Reichen gegen diese nicht vorgehe. Es dürfen nur ordentliche, charakterfeste Leute gewählt werden, die auch Zeit haben, abends, nachts und morgens auf die Felder zu gehen. Die Feldschützen hatten das Recht und die Pflicht, jeden Fremden zu verhören und besaßen damit auch allgemeine polizeiliche Befugnisse.

 

Man muß es den Bischofsheimer Feldschützen wohl nachsagen, daß sie ihr Amt gewissenhaft versahen und ohne Ansehen der Person handelten. In den Straflisten, die über viele Jahrzehnte heute noch vorliegen, treten neben den stets wieder­kehrenden Namen der notorischen Übeltäter auch die Namen der Bischofsheimer Prominenz gar nicht so selten auf. Da bekommt der allgewaltige Zentgraf seine Strafe ebenso wie der Pfarrer, die Bürgermeister, der Lehrer, die Wirte, die großen Bauern.

Damals war ja das Gras jedes Weges, jedes Grabens und natürlich jeder Gemeindewiese verpachtet wurde und hohe Beträge einbrachte. Ganz besonders hoch wurde der Obstdiebstahl bestraft, da ging es nie unter zwei Gulden ab, das war der Arbeitslohn eines Arbeiters für 40 Tage.

Unterschiede beim Bestrafen gab es jedoch auch. Auswärtige „Frevler“ wurden besonders zur Kasse gebeten. Wenn etwa ein Niederdorfelder oder Wa­chenbucher Bauer oder Viehhändler gegen die hiesigen Bestimmungen verstieß, waren die Strafen doppelt so hoch; das beruhte wahrscheinlich auf Gegenseitig­keit, und Bischofsheimer Bauern wird es bei Verstößen in fremden Feldmarken genauso ergangen sein.

Besonders oft traten in den Straflisten der Feldschützen Bezeichnungen wie „Jud Mordge, Jud Levi“ usw. auf. Diese Strafen waren immer hoch, nicht, weil diese Leute als Juden besonders bestraft wurden, sondern weil sie auswärtige Viehhändler waren, die ihr Schlacht- und Zucht­vieh durch die Lande treiben mußten und wohl leicht der Versuchung unterlagen, ihr Vieh hier und dort ein wenig weiden zu lassen.

Die Feldschützen wurden auch bei der Abgabe des Großen Zehnten eingesetzt. Zwar gab es besondere „Zehnter“, aber ohne die Feldschützen kam man nicht aus. Vor allem hatten sie darauf zu achten, daß kein Hälmchen der Ernte abgefahren wurde, bevor die Zehnter in Tätigkeit getreten waren. Als um 1840 einmal drei Bauern aus dem Ort die Ernte ihres Feldes einfuhren, bevor die Zehnter den Ernteanteil der Steuer herausgestellt hatten, wurden die drei Bauern mit Geldstrafen belegt, den Feldschützen drohte man im Wiederholungsfalle unnachsichtig Gefängnis an. Auch bei der Weinlese wurden die Schützen benötigt und verdienten sich einiges Geld für das Tragen der Bütten.

Die Feldschützen trugen Dienstmützen, später bekamen sie glänzende Messing­schilder, die, mit ihrem Namen versehen, an ihre Dienstjacken genäht wurden. Sie hatten Hunde und führten auch Waffen mit sich, meistens wohl Terzerole, die häufig von der Gemeinde beschafft wurden und vergleichsweise billig waren. Man konnte wohl niemand ernstlich damit schaden. Zur Brutzeit der Raben, zur Ernte­zeit und im Herbst bei der Weinlese hatten sie auch Gewehre, aus denen unglaub­liche Mengen Pulver verknallt wurden, um die Vögel zu stören. Erst nach 1820 bekamen sie außer Pulver auch Blei und konnten scharf schießen.

Es waren gefürchtete Herren, die Feldschützen. Gerade in den Notzeiten, wenn etwa wie im Siebenjährigen Krieg durch die dauernden Einquar­tierungen und Besatzungen von Freund und Feind keine Nahrung für die Menschen und kein Futter für das Vieh und erst recht kein Geld vorhanden war, versuchten die Leute ihre große Not durch Feld- und Walddiebstähle zu lindern. Im Jahre 1760, also mitten im Krieg wurden allein an Feld- und Waldbußen 68 Gulden verhängt und auch bezahlt. Das war eine Summe, die dem Arbeitslohn eines Tagelöhners für 680 Tage entsprach.

Im Jahre 1795 war ein so kalter Winter, daß die Weinstöcke sämtlich erfroren und eine Getreidemißernte eintrat. Die Bauern konnten nicht einmal das Stroh für die ein­quartierten Franzosen aufbringen. Wieder stiegen die Strafen steil an.

Die Schützen versahen auch im Winter ihren Dienst. Besonders fette Beute brachten sie ein, wenn auswärtige Fuhrleute dabei ertappt wurden, daß sie über Bischofs­heimer Acker oder Wiesen fuhren oder bei nassem Wetter Bischofsheimer Feldwege benutzten. Sonderbarerweise gab es auch Jahre, in denen nicht ein einziger Kreuzer an Strafen einging.

Die Feldschützen erhielten um das Jahr 1825 nur einen Jahreslohn von 4 bis 10 Gulden von der Gemeinde. Der größere Teil ihrer Besoldung wurde auf die Grund­stücksbesitzer umgelegt. Im Jahre 1829 forderten die Schützen ganz unverfroren ihren Lohn für das Büttentragen bei der Weinlese, doch der Zentgraf strich die Forderung mit dem Vermerk: Ist keine Lese gewesen.

Im Jahre 1840 bekommen die Schützen den Titel „Feldpolizei“. Seit 1864 wurden die Feldschützen den bisher besser bezahlten Waldschützen gleichgestellt und erhielten 80 Gulden Jahreslohn. Dieser Betrag wurde 1875 auf 180,- Mark für jeden der beiden Schützen erhöht, 1900 bekam jeder 375,- Mark, 1912 schon 1.250,- Mark.

Als 1920 in den Inflationsjahren die Feld- und Obstdiebstähle sich zu häufen be­gannen, wurde ein Jagdgewehr mit Patronen für den Feldschützen gekauft. Mit Genehmigung des Landratsamtes versah er jetzt also bewaffnet seinen Dienst, doch ist anzunehmen, daß die Waffe wohl nur demonstrativ wirken und nicht zum Schießen auf Menschen eingesetzt werden sollte. Außerdem wurden sechs Ehrenfeldhüter eingesetzt, um möglichst viele Gebiete der Feldmark überwachen zu können.

In den bitteren Notjahren von bis 1948 zog ein endloser Strom von hungern­den Menschen aus den zerbombten Städten und Quartieren der Heimatvertriebe­nen auf das flache Land, um etwas Korn, Obst oder ein paar Pfund Kartoffeln legal oder illegal zu erwerben. Auch zu dieser Zeit waren die Bauern gezwungen, während der Reife und Ernte in ganzen Trupps bis in den späten Abend die Felder zu durchstreifen. Als 1969 der Feldhüter Fritz in Pension ging, fand sich kein geeigneter Nachfolger, und so ging mit ihm ein jahrhundertealtes ehrenvolles Amt in der Gemeinde vorerst zu Ende.

 

Der Gemeindewald

Der Bischofsheimer Wald hat im Leben der Gemeinde stets eine bedeutende Rolle gespielt. Der Wald ist sicher einmal Bestandteil des Reichsbannes Dreieich gewe­sen, da Bischofsheim ein Waldhubendorf war. Eine der 36 Förstereistellen rund um den Wildbann Dreieich befand sich hier. In dem Weisthum über Bischofsheim aus dem Jahr 1303 wird ausdrücklich noch einmal bestätigt, daß der Wald und das Wasser Eigentum des Königs sei und daß nur ihm und niemand anderem Zahlun­gen dafür zu leisten seien.

Die Gemeinde konnte das benötigte Bau- und Brennholz aus dem Wald erwerben, durfte im Wald das Vieh hüten lassen und die Schweine zur Herbstzeit „zur Mastung“ in den Eichen- und Buchenwald treiben. Die Jagd durfte nur der Fürst ausüben, auf Jagd- und Holzfrevel standen sehr schwere Strafen, besonders das Abschälen der Eichenrinde zu Gerberzwecken war strengstens untersagt.

 

Auf welche Weise der Wald in den Besitz der angrenzenden Gemeinden Bischofsheim, Bergen und Fechenheim gekommen ist, kann nicht nachgewiesen werden. Im Jahre 1758 hatte Bischofsheim jedenfalls seine heutige Waldfläche. Diese muß nach dem Dreißigjährigen Krieg völlig verwüstet gewesen sein. Die immer wieder durch das Land ziehenden Truppen, die umherstreifenden Horden der Marodeure und verwilderten heimatlosen Bauern hatten ihn in unzähligen Wachfeuern verbrannt, und nach Beendigung des Krieges sind wohl die Restbestände als Bau- und Brennholz verwendet worden. Noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts berichtet der Bischofsheimer Pfarrer, daß im ganzen Wald nur noch 15 hohe Bäume ständen und daß er an Stelle seines Deputatholzes nur jedes dritte Jahr ein Bündel Reiser bekäme, die nicht dicker als ein Finger sind.

In den Einnahmebüchern der Gemeinde ist stets verzeichnet: „Einnahme aus dem Walde: Nichts“. Ebenfalls steht unter dem Titel: Einnahme aus der Schweinemast jahrzehntelang der Eintrag: „Nichts“, zumal die Ge­meinde noch keinen tragbaren Wald, sondern lauter jungen Anwachs hat Für die Not der Zeit ist bezeichnend, daß auch diese jungen Bäumchen gestohlen wurden, wo es nur ging. Im Jahre 1760 wurden allein für 39 Gulden Forststrafen verhängt.

Holz war eine Kostbarkeit, auch das kleinste Stückchen, jeder Span fand seinen Abnehmer. Das wenige Holz, das bei der Durchforstung der jungen Bestände anfiel, wurde gleichmäßig an die Einwohner verteilt, jeder mußte 15 Albus dafür bezahlen, jede Witwe 7 Albus 4 Heller. Bei Waldfrevel mußte der Wert des gestohlenen Holzes ersetzt werden, zusätzlich war ein Mehrfaches des Holzwertes an Strafe zu entrichten.

 

Die Gemeinde war sich des Wertes und der Bedeutung des Waldes wohl bewußt und kaufte seit 1761 wieder und immer wieder große Mengen von Eicheln und Bucheckern als Saatgut an, um die Kahlschläge aufzuforsten. Später wurden auch Kiefern-, Tannen-, Erlen- und Hainbuchenpflanzen gekauft und trotz bitterster Armut immer wieder neue Kulturen angelegt. Wenn man dieses Saatgut und diese Pflanzenmengen zusammenrechnet, könnte man meinen, die ganze Feldmark sei Wald geworden.

Ein Kahlschlag wurde sofort von seinen Baumstümpfen befreit. Daß diese für teures Geld an die Einwohner verkauft wurden und reißenden Absatz fanden, ver­steht sich von selbst, und es blieb wohl nicht ein Würzelchen zurück. Das gerodete Waldstück wurde nun öffentlich meist­bietend versteigert, um es vorerst landwirt­schaftlich zu nutzen. Der Pächter war gehalten, zwei Jahre lang Hackfrüchte an­zubauen, etwa Dickwurz oder Kartoffeln. Im dritten Jahr mußte Getreide gesät werden, dann wurde die Baumsaat in die Erde gebracht, das ganze Waldstück mit Strohseilen symbolisch als „Betreten verboten“ abgesichert, und der Pächter mußte sich verpflichten, das Getreide bei der Ernte so hoch abzumähen, daß kein Baumsprößling beschädigt werden konnte.

Im Jahre 1757 war das Waldgebiet der Gemeinde 382 Morgen, 3 Vierthel und 3 Ruthen groß. Im Jahre 1775 wurden wieder erhebliche Mengen von Eicheln und Buch­eckern gekauft, der Eichelacker konnte mit Korn besät werden und erbrachte eine Pachtsumme von 29 Gulden  2 Albus 4 Heller, der Bucheckernacker 20 Gulden 20 Albus. Das waren auf jeden Fall sehr hohe Pachtbeträge, zumal es sich ja nicht um ein in guter Bodenkultur stehendes Ackerland, sondern um rohen Waldboden handelte.

Sonst gab es keine Einkünfte aus dem Wald, nur gelegentlich gingen kleinere Summen aus dem Verkauf von Tannen- und Eichenreisig ein. Es ist schwer zu erklären, woher zu diesen Zeiten die Einwohner ihr Bau- und Brennholz erhielten. Sie haben es wahrscheinlich in Hanau gekauft oder Spessartholz von den Flößern auf dem Main erworben. Die angebrannten und halbverkohlten Holzreste aus dem am 6. Januar 1776 abgebrannten Schulhaus wurden öffentlich versteigert und erbrach­ten 37 Gulden 13 Albus.

 

Im Jahre 1779 wurden auf einem Kahlschlag wieder Eicheln und Bucheckern gesät. Die Gemeinde nutzte diesen Acker selbst als Getreidefeld und erzielte bei der Ver­steigerung vor der Ernte eine Einnahme von 62 Gulden 5 Albus. Das war eine gute Spritze für die Gemeindekasse.

Nutzholz gab es immer noch nicht, das Bauholz für die neue Schule und die Schul­scheune kam aus dem Spessart, es wurde bis Rumpenheim oder bis zum Hollerborn an der Mainkur geflößt und von dort nach Bischofsheim gefahren. Auf diesem Wege gelangte auch viel Brennholz, das von den Mainschiffern erworben wurde, in den Ort.

 

Im Jahre 1798 wurde der Wald hinter dem Haingraben gefällt und gerodet. Er lag zwischen der Niedergasse und der Waldstraße. Es wurde für viel Geld Werkholz verkauft; allein für das Roden der Stümpfe bezahlte man 46 Gulden. Der Boden wurde landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt, und der Haingrabenzins wird als Einnahmequelle der Gemeinde viele Jahre hindurch in den Rechnungsbüchern der Gemeinde verzeichnet.

Im Jahre 1804 hatte es sich anscheinend einmal gelohnt, die Schweine in den herbstlichen Wald zu treiben, denn zum ersten Mal treten vier Gulden als Einnahme „Für die Gemeindemastung“ auf; 1806 erbrachte das Holz des Waldes schon 82 Gulden, die jahrelangen Kosten begannen sich zu verzinsen.

 

Immer wieder wurden erhebliche Mengen an Eicheln, Bucheckern und Tannensamen gesät, Birken- und Erlensetzlinge angepflanzt. Die Aufsicht hatte der „Jagdfourier“, der sich auch 12½ Tage lang bei der „Erschießung der Raben“ im Dorfel­der Wald betätigte, 5½ Gulden verdiente und dabei für 12 Gulden Pulver und Blei verknallte.

Die Strafen für Forstfrevel steigen ständig. Jedes Jahr treten in den Straflisten wieder dieselben Namen auf, ein Zeichen, daß sich der Diebstahl trotz aller Strafen wohl doch gelohnt hat.

Im Jahre 1814 war die Not der Bevölkerung so groß, daß man im Wald Wachen auf­stellte, um Holzdiebstähle zu verhindern. Diese Wachen mußten ihren Dienst unentgeltlich versehen. Um den Wachdienst etwas erträglicher zu gestalten, be­willigte die Gemeinde den Wächtern 14 Maß Branntwein (rund 21 Liter) für 9 Gulden 10 Albus.

 

Im Jahre 1816 wurden 25 Morgen abgetriebener Wald auf zwei Jahre an Ackersleute verpachtet. Die Pacht betrug 154 Gulden Es muß eine gewaltige Menge Holz geschlagen worden sein, da aber keinerlei Einnahmen aus dem Wald verzeichnet wurden, muß das Holz wohl unentgeltlich an die Gemeindemitglieder abgegeben worden sein.

Der erste größere Holzverkauf aus dem Wald erfolgte im Jahre 1829. Bischofsheim quoll von Besuchern über, denn 250 Käufer versammelten sich im Ort. Sie kamen aus Bischofsheim, Massenheim, Vilbel, Dortelweil, Eschersheim und Groß­karben. Die Versteigerungsprotokolle sind noch vorhanden. Der Gesamterlös betrug 1.320 Gulden 20 Albus.

Trotz des reichen Holzanfalles wurde jede andere Möglichkeit ausgenutzt, Holz zu bekommen. Altes dürres Holz von ausgesägten oder dürren Obstbäumen, Spä­ne, die beim Brückenbau zurückblieben, alte hölzerne Fensterrahmen und Türen von der Reparatur des Pfarrhauses, umgestürzte Pappeln und Platanen: alles fand Käufer, die oft erstaunlich hohe Preise dafür bezahlten. In den Straflisten traten häufiger Holzdiebe auf, die ihre Strafe nicht bezahlen konnten oder wollten. Sie wurden daher „körperlich bestraft“, was wohl be­deutete, daß sie ins Gefängnis mußten.

Ab 1831 verpachtete die Gemeinde die Kahlschläge nicht mehr, sondern ließ sie durch Ackersleute bestellen und verpachtete die Ernte auf dem Halm. Die bei der öffentlichen Versteigerung erzielten Preise waren oft sehr hoch. Im dritten Jahr wurden stets wieder Waldkulturen angelegt.

Bei der Versteigerung wurde allen Interessenten bekanntgegeben, daß sie vor der Abfuhr des Holzes den Gesamtbetrag bei der Gemeinde zu zahlen hätten, zusätz­lich zwölf Kreuzer für eine Klafter Holz, vier Kreuzer für einen Raufen Wellen und sechs Kreuzer Aufsichts- und Anweisgeld. Diese Bedingungen wurden häufig nicht eingehalten, und viele Käufer mußten lange wegen der Begleichung ihrer Schuld gemahnt wer­den. Häufig zahlten sie erst nach Verurteilung durch die Gerichte, dann kamen allerdings noch die Gerichtskosten und fünf Prozent Zinsen dazu.

 

Ein großer Holzeinschlag erfolgte wieder im Jahre 1834. Ein Feldschütz und ein Bürger übernahmen die Bewachung des geschlagenen Holzes im Wald. Die Ge­meinde bewilligte ihnen für jede Nacht ein halbes Maß Branntwein, den sie sich auch getreulich bei dem Wirt Keller abholten. Schließlich war der Betrag bei dem Wirt auf 26 Gulden 6 Albus angelaufen, und da niemand zahlte, verklagte der Wirt die beiden trinkfreudigen Wächter. Diese gingen zum Kreisamt nach Hanau und beschwerten sich über die Gemeinde, worauf die Gemeinde angewiesen wurde, die Forderung zu begleichen. Für die beiden Wächter war die Angelegenheit damit allerdings noch nicht bereinigt, denn sie forderten für 132 Nächte Wachdienst pro Nacht 16 Kreuzer, was abermals eine Summe von 35 Gulden 12 Albus ausmachte. Auch diesen Betrag mußte die Gemeinde zahlen, sie hat aber dann später keine Wächter mehr für Schnapslohn eingesetzt.

Die Finanzlage der Gemeinde war um 1840 so gut, daß das auf Kosten der Ge­meinde eingeschlagene Holz kostenlos an die Bürger verteilt wurde. Der Förster Zilcher aus Bergen führte eine genaue Liste über Art und Menge des an die Ge­meinde gelieferten Brennholzes. Das Nutzholz wurde allerdings verkauft. Die Anpflanzungen gingen regelmäßig weiter, der Tagelohn einer Pflanzerin betrug 24 Kreuzer, dafür konnte man sich etwas mehr als ein Brot kaufen.

Im Jahre 1846 sind die schönen Jahre des Freiholzes wieder vorbei, man muß wieder zahlen. Die Revolution von 1848 ging am Wald nicht spurlos vorüber. In jenen Tagen, als alles drunter und drüber ging, zog man froh und unbeküm­mert in den Wald und schlug nieder, was man brauchen konnte. Ob es nur Bischofsheimer waren oder diese mit Personen aus anderen Nachbarorten zusam­menarbeiteten, ist nicht vermerkt. Aber besonnene Bürger konnten doch Ordnung schaffen und die Waldfrevler vertreiben. Die Gemeinde hatte 25 Tage im Wald zu tun, um die gefällten Eichenbäume ordnungsgemäß bebauen zu lassen.

 

Im Jahre 1853 wurde nach öffentlicher Bekanntmachung in drei Tageszeitungen die Gemeindejagd meistbietend versteigert. Der geheime Finanzrat Deiner aus Frankfurt bekam sie für 181 Gulden.

 

Der Tageslohn eines Waldarbeiters im Jahre 1855 betrug 30 Kreuzer, 1866 betrug der Lohn schon 40 Kreuzer und stieg 1868 sogar auf einen Gulden. Die Einnahmen der Gemeinde aus dem Wald stiegen im Jahr 1868 auf insgesamt 1.460 Gulden.

Nun konnte man im folgenden Jahr das Brennholz wieder unentgeltlich verteilen und die Besoldung des Waldschützen von 50 auf 70 Gulden erhöhen. Im Jahre 1872 verkaufte die Gemeinde erstmals Tannen- und Eichenpflanzen aus ihrem Forstgarten. Auch die Bischofsheimer Bauern erwarben, soweit sie Waldbesitzer waren, hier ihr Pflanzgut.

Nach dem Krieg 1870/71 wird alles wesentlich teurer. Der Ertrag des Waldes stieg 1875 auf 4.439,80 Mark, die Jagd erbrachte 857,- Mark, 1876 warf der Wald sogar 6.653,30 Mark ab. Der Preis für einen Kubikmeter Buchen­scheitholz stieg auf 12,- Mark. Die Gemeinde verkaufte 260 Zentner Eichenlohrinde à 6,- Mark, im folgenden Jahr sogar 450 Zentner an die Gerbereien.

Ab 1881 setzte der Verkauf von Christbäumen ein, das Stück für 15 bis 30 Pfennig, nur der Pfarrer und die Vereine kaufen sich große Bäume zu 2,- Mark. In diesem Jahr wurde erstmals der Waldsee zur Eisgewinnung verpachtet. Der Pächter zahlte für die damals noch beachtliche Eisfläche 16,20 Mark, während der Gänssee nur 3,40 Mark brachte. Auch die Wiese um den Waldsee wurde verpachtet.

Ein Kubikmeter Eichenscheitholz kostete in diesem Jahr 8,- bis 9,- Mark, ein Erdstock 2,- bis 3,- Mark. Im Jahre 1885 wurden zum erstenmal im Wald Eicheln als Saatgut gesammelt. In schlech­ten Heujahren wurde Laub aus dem Wald als Viehfutter verkauft. Noch 1890 wurden Kahlschläge drei Jahrelang landwirtschaftlich genutzt.

 

In diesem Jahr wurde die Jagd wieder neu verpachtet. Die Pacht stieg auf die sehr hohe Summe von 2.600,- Mark. Der Pächter war selbstverständlich ein Frank­furter. Die Insertionsgebühren für die Jagdverpachtung betrugen 38,70 Mark, inseriert wurde im Frankfurter Journal, im Frankfurter Generalanzeiger, in der Frankfurter Kleinen Presse, im Hanauer Anzeiger und in der Offenbacher Presse.

Im Jahre 1891 wurde erstmals Maschendraht zur Einfriedung der Waldkulturen gekauft. Die alten Strohseile hatten wohl auch wenig abgehalten. Die Kosten für diesen Draht bürdete man dem Jagdpächter auf, der auch die die Jagdverpachtung betreffenden Inserate in den Tageszeitungen bezahlen mußte.

 

Während man im Vorjahr Saateicheln verkaufte, bezog man jetzt vier Zentner aus Alzenau zum Preis von 62,- Mark. Von 1893 an verkaufte die Gemeinde in erheblichem Umfang Baumstützen aus dem Wald, ein Zeichen, daß der Weinbau zum Erliegen gekommen war und in den Wingerten Obstbäume standen. Aus dem Verkauf von Laub- und Streuzeug der gar nicht wenig Geld einbrachte, kann man auf schlechte Erntejahre in der Landwirtschaft schließen.

Im Jahr 1894 muß ein großes Eicheljahr gewesen sein. Obwohl es für einen Liter Eicheln nur vier Pfennige gab, verdienten sich 26 Personen durch das Einsammeln der Früchte 146,88 Mark.

Der bäuerliche Wald lag am Alleeweg in der verlängerten Jahnstraße. Dieser Wald wurde bei der Verkoppelung an die Gemeinde abgegeben. Natürlich machten die Besitzer erst einmal reinen Tisch. Die Gemeinde ließ alles wieder neu anpflanzen. Im Jahre 1897 begann die Serie der Waldfeste, es ist das Verdienst der „Liederlust“, das erste Fest dieser Art gefeiert zu haben.

Der Tageslohn eines Waldarbeiters ist auf 2,30 Mark gestiegen, es wird auch schon im Akkord gearbeitet, für ein Kubikmeter Scheitholz, Brechholz und Erdstücke werden zwei Mark, für eine Welle Holz sechs Pfennige gezahlt.

Nun schaltete sich bei der Verwaltung des Waldes der Staat ein. Der königliche Forstmeister Mühlhausen auf Forsthaus Neuhof bei Hanau arbeitete für 75,- Mark einen neuen Betriebs­plan für den Wald aus. Im Jahre 1900 erschien im „Generalanzeiger“ eine Bekanntmachung, daß 2.900 Kubikmeter gutes Bauholz am Leuchtholz in Bischofsheim versteigert werden sollen.

Im Jahre 1902 wurden im Bischofsheimer Wald zwei eiserne Bänke aufgestellt zum Aus­ruhen für Kranke; die erste Andeutung, daß man auch die soziale Bedeutung des Waldes erkannt hat. Der Jagdpächter protestierte heftig, aber erfolglos. Im folgen­den Jahr wurden allein 2.250,91 Mark für neue Kulturen ausgegeben. Mit dem beginnenden Wachstum der Gemeinde setzte auch die Zurückdrängung des Waldes ein; an der Leuchte wurden Kahlschläge urbar gemacht und nicht mehr bepflanzt.

 

Im Jahre 1908 stieg die Jagdpacht auf 3.000,- Mark an, dazu kamen die üblichen Nebengebühren. Allein für die Drahtzäune im Wald wurde der Jagdpächter im Schnitt mit 300,- Mark belastet. Eigenartig ist, daß bei dieser Verpachtung zwei Pächter auftraten, Dr. Hoffmann (Mainkur), pachtete die Gemeindejagd, Karl Rother (Frankfurt) die Genossenschaftsjagd. Der Förster Günther aus Enkheim, war anscheinend seines Amtes enthoben wor­den.

 

Am 20. Juli 1909 erteilte der Bürgermeister Heck die Anweisung, daß der Witwe des Försters Günther noch 2½ Monatsgehälter auszuzahlen seien. Es liegt jedoch ein Brief des Försters Günther vom 29. Juli 1909 aus dem Gefängnis vor, in dem er die Erlaubnis gibt, das ihm noch zustehende Gehalt an seine Frau auszuzahlen.

Nach den beiden Weltkriegen erwies sich der Wald als eine schier unerschöpfliche Quelle an Wohltaten. Die Gemeinde ließ abschlagen, was forstwirtschaftlich gerade noch zu verantworten war, und kein Würzelchen und kein Zweiglein blieben lie­gen. Nach jedem Sturm wurde das dürre Holz von fleißigen Händen aufgelesen. Kein Pilz blieb stehen, keine Himbeere hängen, Laub und Moos wurden in die Ställe gebracht. Die Erlöse aus dem Wald gehörten zu den besten Einnahmequellen der Ge­meinde.

Gemeinsam mit der Stadt Bergen-Enkheim und der Gemeinde Bischofsheim hat die Stadt Frankfurt am Main Lobenswertes getan, um der Bevölkerung der umliegen­den Orte diesen schönen Wald durch Aufstellen von Ruhebänken und Errichtung von Wanderwegen und Schutzbütten zu erschließen. In der Vilbeler Landstraße wurde durch die benachbarte Großstadt ein weites Gelände zu einem Spielplatz mit sehr vielen Möglichkeiten zur körperlichen Be­tätigung umgestaltet, der auch von Bischofsheimer und Bergen-Enkheimer Bürgern viel aufgesucht wird.

Wohl das schönste Geschenk gab Bischofsheim seinen Bürgern durch die Anlage des Waldsees mit dem Kinderspielplatz. Im Jahre 1972 wurde der Bevölkerung eine aus 20 Stationen bestehende Trimm-Dich-Anlage im Wald zur Verfügung ge­stellt, die eifrig von jung und alt benutzt wird. Die Pläne für den 1974 zu errichtenden zwischen dem Waldsee und dem Ort liegenden Waldspielplatz sind fertig. Er dürfte mit seinen 32.500 Quadratmeter ein Ausmaß besitzen, der nicht nur den Kindern, sondern auch den Erwachsenen ausreichend Gelegenheit zur Erholung und Entspannung bieten wird. So hat sich der Charakter des Waldes völlig geändert; als Wirtschaftsfaktor hat er weitgehend seine Bedeutung verloren, er ist ein Waldpark geworden, der bei einer ständig wachsenden Zahl von Besuchern als Naherholungsgebiet bezeichnet werden muß.

 

Die Nachtwacht

Das Dorf war zwar leidlich durch Gräben, Hecken und verschlossene Tore geschützt, aber für routinierte Ganoven dürfte es nicht allzu schwer gewesen sein, die primitiven Absperrungen zu überwinden. Die Wächter auf den nächtlichen Straßen stellten doch wohl einen guten Schutz dar, denn es wird eigentlich nur einmal von einem Einbruch im Pfarrhaus berichtet, und als die Nachtwächter im Jahre 1771 einmal einen fremden „Nachtdieb“ fingen, wurden sie sehr gelobt und erhielten vom Amt in Bergen eine für die damalige Zeit erstaunlich hohe Be­lohnung.

Während draußen auf den Straßen oft Raub und Mord zu verzeichnen waren, Streifen zu Fuß und zu Pferde für die Sicherheit der wenigen Reisenden zu sorgen versuchten, versahen die braven Bischofsheimer Nachtwächter treu und gewissen­haft ihren Dienst, um Scheunen, Ställe und Vieh, die niedrigen Fachwerkhäuser und die ruhig darin schlafenden Nachbarn vor aller Unbill zu schützen. „Bewaff­net" waren die Wächter mit Spieß, Laterne und Horn. Im Winter mußten sie von 8 Uhr abends bis 4 Uhr morgens stündlich „die Uhr blasen“, im Sommer von 9 Uhr bis 3 Uhr.

Bei drei Gulden Strafe waren sie gehalten, unbedingt bis an das letzte Haus der Straße zu gehen und dort zu blasen. Anfang und Ende des Weges müssen unberechenbar und jedesmal anders sein. Nachtwächter und Beiwächter müssen verschiedene Straßen gehen. Auch die Hirten konnten zum Nachtwächter­dienst herangezogen werden, wenn sie maulen, so soll ihnen ein Gulden vom Lohn abgezogen werden. Vor, während und 14 Tage nach der Frankfurter Messe mußte ein zweiter Nachtwächter mitgehen.

Besondere Anordnungen galten zur Abwendung von Einbrüchen. Da mußte durch Dauerton Diebesalarm geläutet werden, während Feueralarm durch Läuten in Abständen kundgetan wurde. Alle Männer mußten nun aus dem Bett springen und den Nachtwächtern zu Hilfe eilen. Wurde in einem Nachbarort Diebesalarm ge­läutet, so mußten sofort alle Pforten und Tore besetzt werden und die übrige Mannschaft hatte sich auf den Weg zu dem betreffenden Ort zu begeben, um die Diebe zu fangen. Läuten durfte man in diesem Fall aber nur in dem überfallenen Dorf.

 

In unruhigen Zeiten wurden die Wachen verstärkt, manchmal waren es acht Wächter. Zu diesen Sonderwachen waren alle männlichen Bewohner verpflichtet, auch Frauen sind manchmal mitgegangen. Nur die Juden waren von dieser Pflicht befreit, sie hatten dafür aber ein besonderes Hut- und Wachgeld zu bezahlen. Im Bedarfsfall griff man stets zuerst auf die Hir­ten zurück, sie mußten immer wieder einspringen und außerhalb des Dorfes Wache gehen. Die Rinder- und Schweinehirten schrieben an das Amt, daß dies eine große Belastung für sie sei, auch zer­rissen sie sich an den Dornen der Bischofsheimer Hecke ihre Kleider. Man möch­te ihnen doch wenigstens einen Malter Korn als Zulage geben.

Doch das Amt ant­wortete ihnen, daß keine Zulage bewilligt werde, und daß sie sich von der Ge­meinde ein Paar Schuhe kaufen lassen sollten. Besonders schwer hatten es die Nachtwächter, wenn wieder einmal Kriegsvolk im Ort war. Einsichtige Komman­deure stellten ihnen dann Husaren zur Verfügung, die sie auf den Wachgängen begleiteten. Das war also so eine Art Militärpolizei.

 

In Bischofsheim wurden noch zusätzlich die „Schleichwächter“ eingesetzt (dieser Begriff ist andernorts weithin unbekannt). Die Schleichwächter waren Nachbarn, die noch 1848 vom Gemeinderat eingeteilt wurden. Sie hatten eine halbe Stunde zu „schleichen“, dann durften sie auf das Rathaus gehen und den nächsten „Schlei­cher" fortschicken. Traf ein Wächter vor Ablauf einer halben Stunde ein, so hatte er auch die Wache der nächsten halben Stunde zu übernehmen. Trat er seinen Dienst gar nicht an, wurde er mit 15 Silbergroschen bestraft, in jedem Wieder­holungsfall wurde die Strafe verdoppelt.

Im Jahre 1772 fertigte der Bischofsheimer Schmied Köhler zwei neue Dorfspieße für die Nachtwächter an. Von 1829 bis 1880 war Johannes Wörner von der Gemeinde als Nachtwächter angestellt. Anfangs bekam er ein Jahresgehalt von elf Gulden. Im Jahre 1873 erhiel­ten die acht Nachtwächter insgesamt 255 Gulden oder 200 Taler.

Mit der Einführung eines besoldeten Wächters entfiel die Verpflichtung der Bürger, Nachtwache zu gehen. Die Kosten für die Wächter wurden durch Umlage von allen Steuerpflichtigen aufgebracht. Noch 1886 wurde der Schleichwachdienst durch drei Bürger versehen, 1888 sogar durch fünf Personen, die entlohnt wurden. Das Heizmaterial für das Wachhaus - früher Torf, ab 1889 Steinkohlen - wurde von der Gemeinde geliefert.

Die Besoldung der Nachtwächter war recht kümmerlich, sie wurde auch kaum er­höht, während Feld- und Waldschützen sowie der verhältnismäßig hochdotierte Gemeindediener von Zeit zu Zeit höhere Bezüge erhielten. Man mutete den Wäch­tern zu, nebenbei das ebenfalls gering besoldete Amt des Hirten zu versehen. Wann sollten die Leute eigentlich schlafen?

Das Wachhaus der Gemeinde lag in der Niedergasse. Es wurde im Jahre 1872 durch Brand beschädigt und dann abgerissen. In diesem Haus versammelten sich auch die Feldstreifen, die in unruhigen Zeiten oder Notzeiten aus den Reihen der Landwirte gestellt wurden und in Gruppen durch die Felder streiften, um Wein und Obst, Getreide und Hackfrüchte vor Diebstählen zu schützen. Diese frei­willigen Feldstreifen gab es auch in den Notzeiten nach den beiden Weltkriegen.

Das Amt der Nachtwächter ging hier am Ort sang- und klanglos zu Ende. Der letzte Nachtwächter war ein freundlicher alter Herr mit Namen Emil Seibt, der für ein geringes Entgelt nachts durch die Straßen ging ohne Spieß, ohne Laterne, ohne Horn; er konnte aber durch sein gütiges Wesen auch die ärgsten Krakeeler zur Ruhe bringen. Als er seines vorgerückten Alters wegen im Jahre 1960 seinen Dienst nicht mehr ausüben konnte, stellte die Gemeinde keinen Nachfolger mehr ein.

 

Polizei und Polizeistrafen

Innerhalb des Ortsbereiches kamen infolge der strengen Überwachung der Tore und Pforten und der zahlreichen Nachtwachen kaum grobe Gesetzesübertretungen vor, innerhalb der Feldmark sorgten pflichtbewußte Feldschützen für die nötige Ordnung. Es war aber sicher keine ruhige Zeit, denn außerhalb der schützenden Mauern und Wälle lief viel Gesindel herum. Wer eine Reise zu machen hatte, be­sorgte sein Haus, als ob mit der Rückkehr nicht unbedingt zu rechnen sei.

Immer wieder wurden Reisende überfallen, beraubt, geschlagen oder getötet. Dann haste­ten Eilboten oder Reiter in alle Gemeinden des Amtes, dann mußte die „Mannschaft“ die Felder durchkämmen, um die Räuber aufzuspüren. Nun mußte die Ge­meinde den Reisenden und den Warentransporten auf dem Wege durch die Ge­markung das so ungern gestellte Geleit geben. Besonders häufig waren Pferde- und Viehdiebstähle. Wurden Räuber in der Gemarkung festgestellt, so ritt auch der „Landbereuther“ mit zwei Gerichtsschöffen die Felder ab, aber dafür mußte die Gemeinde bezahlen.

Um 1800 wurde jeder Fremde mit äußerstem Mißtrauen betrachtet. Alle Pässe, auch die durchreisender fremder Zentgrafen, mußten von dem Amtmann in Ber­gen abgestempelt werden. Fehlte dieser Vermerk, so war der Reisende als Vaga­bund anzusehen. „Sowie sich ein Zigeuner blicken läßt, so ist er zu arretieren und an das Amt zu schicken, wo er dann mit einer Tracht Schläge fortgewiesen wird. Bergen, den 30. Juli 1806“. Damit kamen die armen Kerle noch vergleichsweise gut weg, denn in Nachbarländern galten im 17. und 18. Jahrhundert noch viel schlimmere Bestimmungen. Die Zigeuner waren teilweise vogelfrei, jeder konnte sie umbringen.

Im ganzen Amt Bergen waren in der Neujahrsnacht 1805/06 nur zwei Schüsse gefallen. Wegen dieses ruhestörenden Lärmes sollte die Gemeinde 100 Gulden Buße bezahlen. Das wäre für die Gemeinde eine Katastrophe gewesen! Wie ein Mann bezeugte die gesamte Bevölkerung, daß es Fremde gewesen seien, die geschossen hätten. Das Amt schluckte diese Antwort und nahm die Strafe zurück.

Ab 1800 gibt es neben den Strafen für Wald- und Feldvergehen auch Polizeistrafen, die die Gemeindekasse bereichern. Die kleineren Strafen entsprachen Werten zwischen 50 Pfennigen und 1,- Mark, doch auch Beträge im Werte von 5,- Mark wurden verhängt. Die alte Tradition der Feldschützen wird übernommen: Auswärtige müssen stets höhere Beträge zahlen.

Ein Bürger aus Niederissigheim mußte sogar zweimal 5,- Mark berappen, auch den Steueraufseher aus Bergen erleichterte man um diese Summe. Hoch waren auch die Strafen für Winzer, die ihre Gräben und Wege nicht in Ordnung hielten.

Im Jahre 1879 wird die Gemeinde um eine glänzende Erscheinung reicher: Der Ortsdiener bekommt für 86,50 M von Eduard Sachs, Hoflieferant Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Karl von Preußen, eine Uniform, bestehend aus Hose, Koppel, Säbel und Halsbinde, dazu den Waffenrock und den Helm. Nun war der Ortsdiener eine Autorität, und die Spitzbuben regten sich nicht mehr in Bischofsheim. Der Gemeindediener hieß Peter Greh; sein Vorgänger, der alte Peter Wörner, hatte über 50 Jahre der Gemeinde treu gedient. Er bekam eine Rente von 50,- Mark jährlich, für jedes Dienst-Jahr also 1,- Mark.

Im Jahre 1894 wurden an 65 Personen insgesamt 188,- Mark Strafe verhängt. Ein gewisser Johannes Geiß muß ein besonders hartnäckiger Sünder gewesen sein, denn er mußte 5,- Mark, 10,- Mark, 15,- Mark und 60,- Mark bezahlen.

Die Kosten des Gefängnisaufenthaltes eines Verurteilten gingen zu Lasten der Gemeinde. Für einen Maurer, der 1905 in Bergen einen Tag Haft verbüßte, mußte die Gemeinde folgende Zahlungen leisten:

12/3 Portionen Verpflegung   =          35 Pfennige

Reinigung des Gefangenen   =          3 Pfennige

für Benutzung der Zelle        =          10 Pfennige

48 Pfennige

Frankfurt war etwas teurer, denn für eine zu einem Tag Gefängnis verurteilte Bischofsheimer Frau mußte die Gemeinde 75 Pfennig bezahlen. Ein anderes Mal wurde ein Tagelöhner aus Steinau hier aufgegriffen und nach Bergen ins Gefängnis gebracht. Er war so dreckig, daß er dort für 50 Pfennig ge­waschen werden mußte, außerdem bekam er Schuhe für 6,- Mark, ein Hemd für 2,50 Mark, Strümpfe für 50 Pfennig, dazu kamen noch die üblichen Unterbringungskosten. Sämtliche Auslagen mußten von der Gemeinde Bischofsheim bezahlt werden, da die Inhaftierung durch sie veranlaßt worden war.

Um 1900 wirkte hier der Polizeisergeant Habermann, der alten Bischofsheimern noch bekannt ist. Er wurde als Symbol des Polizeistaates herausgestellt und bekam eine Uniform für den Winter und eine für den Sommer, zwei Hosen, die Litevka, den Paletot, den Helm mit dem Karton dazu, Säbel mit Kette und Koppel. Streng achtete das Auge des Gesetzes auf alle Übertretungen. Die Polizeistrafen stiegen jährlich auf über 300,- Mark an; der Sergeant war unbestechlich, in den Straflisten stehen die Namen sämtlicher prominenten Bischofsheimer.

Berufspolizei gibt es seit 1908: Der Fußgendameriewachtmeister Gasche aus Fe­chenheim von der elften Gendarmeriebrigade tritt seinen Dienst an.

Im Jahre 1911 gab es 260 Bestrafungen, Bußen in Höhe von insgesamt 660,50 Mark wurden verhängt. Zwei Hauptmänner vom Hanauer Eisenbahnerregiment, die Ehefrau eines Hauptmannes sowie ein Professor aus Wilhelmsbad haben sich hier wohl übel aufgeführt, denn jeder von ihnen mußte 2,- Mark bezahlen. Im Jahre 1913 wurde hier der erste Autofahrer bestraft, und gleich mit 30,- Mark. Seine Anschrift ist genau vermerkt: Der Automobilbesitzer Adam Brandenstein aus Frankfurt, Battonstraße 32. Zwei Offenbacher sollten in demselben Jahr 3,- Mark bezahlen, sie gaben falsche Anschriften an, wurden aber ermittelt und mußten nun 10,- Mark entrichten.

Zwei Frankfurter Bürger wurden mit Strafen von je 10,- Mark belegt. Sie richteten ein Bittgesuch an den Kaiser, die Strafe wurde dann durch Allerhöchsten Erlaß niedergeschlagen.

Um den zunehmenden Ordnungswidrigkeiten mancher Bürger und Kraftfahrer bes­ser Einhalt gebieten zu können, stellte die Gemeinde 1974 den fachlich ausgebil­deten uniformierten, aber unbewaffneten Ordnungshüter H. Altendorf ein.

 

Die Feuerwehr

Feuersbrünste waren der Schrecken mittelalterlicher Siedlungen. Die eng ineinan­der verschachtelten Fachwerkbauten, die mit Schindeln, Rohr oder Stroh gedeckten Wirtschaftsgebäude wurden gar zu leicht ein Opfer der Flammen, zumal die Aus­rüstung der Feuerwehr überaus primitiv war. Auch Bischofsheim brannte im Jahre 1538 völlig ab und wurde an anderer Stelle wieder aufgebaut. Die Flurbezeichnung „Im alten Dorf“ erinnert noch heute an dieses Ereignis.

Die zahlreichen Nachtwächter, die jahrhundertelang die wenigen Straßen des Dorfes kontrollierten, sollten nicht nur Diebe und Räuber fernhalten, sondern auch auf ausbrechende Brände achten. Alarmgeräte waren die Glocken, die bei Feuersgefahr in Abständen geläutet werden mußten (Dauerläuten kündigte Die­besgesindel an), das Feuerhorn und der gellende Schreckensruf: „Feuriooooo“. Es versteht sich von selbst, daß in früheren Zeiten die gesamte Bevölkerung bei der Brandbekämpfung tätig Hand anlegte und auch Frauen, Mädchen und Kinder Wasser heranschleppten.

Im Inventarverzeichnis von 1757 ist das der damaligen Feuerwehr zur Verfü­gung stehende Gerät genau verzeichnet:   

     72  lederne Feuereimer

 3 hölzerne Handspritzen

 4 Feuerleitern

 2 Feuerhaken.

Aber im Jahre 1773 ging es aufwärts! Von dem Spritzenmacherkapitän Bach aus Windecken kaufte die Gemeinde eine Feuerspritze für 635 Gulden. Das Geld mußte die Gemeinde zum größten Teil borgen, auch von der Kirche erbat man einen kleinen Zuschuß und erhielt schließ­lich zehn Gulden, für die aber an Spesen und Bewilligungskosten sechs Gulden bezahlt werden mußten. Es war eine Handdruckspritze, an deren ein­zusteckenden Querhölzern auf jeder Seite neun Mann für den nötigen Druck zu sorgen hatten.

Ein Spritzenhaus wurde gebaut, vier tüchtige Männer als Feuerwehrrottmeister bestellt, die auf dem Amt in Bergen verpflichtet und vereidigt wurden. Jedes Jahr erscheint nun in den Rechnungsbüchern ein Betrag für „Grünschmeer“ zum Einfetten der Spritze, zusätzlich kauft man auch manchmal Schweineschmalz zu diesem Zweck.

Am 29. Mai 1774 war in Frankfurt eine große Feuersbrunst, auch die Bischofs­heimer Spritze rückte aus und bekam für ihren tapferen Einsatz von der Stadt 5 Gulden 25 Albus. Die Bischofsheimer Einwohner haben wahrscheinlich am 6. Januar 1776 ihre neue Spritze zum erstenmal im Einsatz gesehen, als das Schul­gehöft in der Breulgasse abbrannte.

Bei jeder Eheschließung sollte das junge Paar einen ledernen Feuereimer für die Feuerwehr an die Gemeinde abliefern. Man zahlte aber immer nur einen Gulden. Unzählige Male hat das Amt in Bergen dieses Verfahren gerügt und verlangt, daß der Eimer „in natura" gegeben werden müsse, aber in diesem Punkt verstanden die Bischofsheimer keinen Spaß und gaben immer wie­der nur einen Gulden. Nur ein einziges Mal ist in den Rechnungsbüchern ein von einem jungen Ehemann abgelieferter Ledereimer verzeichnet.

Als 1783 die Spritze bei einem Brand in Niederdorfelden eingesetzt wurde, gin­gen vier Ledereimer verloren; Niederdorfelden mußte jedes Stück mit 5 Gul­den 7 Albus 4 Heller bezahlen. Wenig später wurde sogar ein Lederei­mer für 8 Gulden gekauft. Die alte Tradition der Bischofsheimer, diese Pflicht mit einem Gulden abzutun, hatte also ihren berechtigten Grund! Und hierin waren sich Zent­graf, Bürgermeister, Schöffen und alle Einwohner einig. Die Gemeinde wird fortschrittlich: Sie kauft für die Wehr zwei Pechfackeln.

Am 24. Februar 1804 war in Bischofsheim ein größerer Brand. Die auswärtigen Feuer­wehrleute und ihre Pferde verzehrten auf Kosten unserer Gemeinde für 18 Gul­den 13 Albus Speisen und Getränke.

Am 18. Februar 1807 war wieder ein Brand. Es muß ein wahres Volksfest gewesen sein. Wachenbucher, Hochstädter, Rumpenheimer, Dörnigheimer, Fechenheimer, Ber­ger, Bornheimer, Seckbacher und Frankfurter Feuerspritzen waren eingetroffen. Die auswärtigen Pferde wurden mit Heu, Hafer und Wasser bewirtet, die Män­ner mit Speise und Trank, besonders mit Trank! Die Bewirtungskosten beliefen sich auf 47 Gulden.

Als der Amtmann Usener in Bergen diese Rechnung prüfte, fuhr er wütend mit dem Rotstift drein und strich den Betrag auf 21 Gulden zusammen. „Die Bischofs­heimer müssen zu Hause essen und trinken“. Auch die Zehrgelder der Feuerwehr­männer aus den Nachbarorten werden gestrichen: „Das sollen ihre eigenen Gemein­den bezahlen". Der Wirt See hat drei Maß Branntwein geliefert. Auch dieser Be­trag wird gestrichen: „Der Vater des Geschädigten kann aus Dankbarkeit für die seinem Sohn geleistete Hilfe den Branntwein zum besten geben“. Diese Anordnun­gen sind sicherlich nicht befolgt worden, denn in den Rechnungsbüchern sind kei­ne Rückzahlungen verzeichnet.

Es wurden 26 Mann als Brandwache zurückgelassen. Sie verbrauchten nochmals für sechs Gulden 24 Kreuzer Branntwein. Dieser Betrag wurde nicht beanstandet. Bei diesem Feuer wurden in allen Höfen Leitern in die Brunnen gestellt, damit dort Wasser geschöpft werden konnte.

Die Bischofsheimer Wehr ist recht einsatzfreudig gewesen. Im Jahre l831 zum Beispiel war sie in Bergen, Seckbach, Preungesheim, Bockenheim, Frankfurt, Niederdorfelden, Wachenbuchen und Mittelbuchen tätig.

Im Jahr 1834 bekam die Wehr zwei neue Leitern, 1837 wurde die Spritze für die hohe Summe von 204 Gulden völlig durchrepariert. Für neue Schläuche wurden außerdem 104 Gulden ausgegeben, auch ein Schutzbezug von 22 Ellen Tuch wurde beschafft.

Ab 1856 verschwindet die berühmte „grün Schmeer“, nun wird Tran zum Ein­fetten gekauft, später geht man zu Olivenöl über. Im Jahre 1860 wird die Spritze für 50 Gulden modernisiert. Eine auf den neuen Teilen vermerkte Jahreszahl hat zu der irrtümlichen Auffassung geführt, daß die Spritze aus dem Jahre 1860 stamme. Im Jahre 1864 erhielt die Wehr von der Gemeinde zwei Sättel, es wurde also bei den Einsatzfahrten wie bei der Artillerie vom Sattel aus gefahren. Die Sät­tel scheinen bald einen anderen Liebhaber gefunden zu haben, denn sie werden später niemals mehr erwähnt.

Die Gemeinde hat sich der Feuerwehr gegenüber immer sehr wohlwollend ver­halten. Auch die auswärtigen Wehren wurden bei Bränden in Bischofsheim im­mer durch die hiesige Gemeinde verpflegt, eine Gastfreundschaft, die von den anderen Gemeinden nicht in allen Fällen erwidert wurde. Als es 1865 in Fechen­heim brannte, ließen sich die Bischofsheimer Feuerwehrleute in dem Fechenhei­mer Gasthaus „Zur Krone“ verpflegen, die Rechnung aber zahlte die Gemeinde Bischofsheim.

Interessant waren die damaligen Preise: Ein Schoppen Apfelwein kostete drei Kreuzer, ein Käsebrot ebenfalls drei Kreuzer, ein Wurstbrot vier Kreuzer. Die Entlohnung für die Gestellung der Zugpferde zu den Spritzenfahrten war nicht schlecht, für ein Pferd zahlte die Gemeinde 3 Gulden 30 Kreuzer an den Besitzer.

Als am 18. November 1868 ein größerer Brand in Bischofsheim war, erhielten neun Feuerwehrleute als Dank für ihren besonderen Einsatz jeder 1 Gulden 45 Kreuzer, Ernst Firnges bekam sogar 4 Gulden 30 Kreuzer. Die ledernen Feuereimer wurden 1870 abgeschafft, die Gemeinde kaufte der Wehr 20 Blecheimer. Im Jahre 1876 wird die Spritze im alten Rathaus am Ende der Hintergasse untergebracht. Ab 1877 gibt es auch einen Kreisbrandmeister. Bischofsheim steuert zu seiner Besoldung 3,37 Mark bei.

In einem Verzeichnis von 1881 wird das Inventar der Feuerwehr aufgezählt:

 1  Spritze                               6  Steigergurte

 6  Beile                                 4  Feuerleitern

 6  leinerne Kittel                   20  blecherne Feuereimer

 6  Messinghelme

Ab 1889 werden jährlich Spritzenproben durchgeführt, an denen stets 27 Mann teilnehmen. Jeder einzelne quittiert durch eigenhändige Unterschrift den Empfang von 20 Pfennigen Entschädigung. Dieser Betrag wird später auf 50 Pfennige er­höht. Bei einer zentralen Übung an der Mainkur gibt es sogar 1,- Mark pro Mann.

Im Jahre 1890 werden fünf Spritzenmeister ernannt, jeder bekommt pro Jahr 4,- Mark. Im Jahre 1899 brannte es zweimal im Ort, aber die Brandwache wird nun nicht mehr mit Branntwein entschädigt, sondern mit jeweils 12,- Mark, die aber wahrscheinlich auch zu Branntwein geworden sind.

Im Jahre 1900 stattet man die betagte Spritze mit zwei Laternen und Kerzen aus. Zwei Jahre später wird auch für die Männer der Wehr etwas getan, sie erhalten Uniformen, dunkelblaue Röcke, Dienstmützen, Achselstücke, Winkelabzeichen und Armbinden.

Im Jahre 1905 werden 50 Meter gummierte Hanfschläuche gekauft. In Hochstadt fand eine große zentrale Übung statt. Jeder der Wehrleute, der an der Übung teilnahm, erhielt 1,50 Mark.

Die während des Ersten Weltkrieges nicht greifbaren notwendigen Ausrüstungsgegenstände wurden 1923 mit Inflationsgeld beschafft: Übungsjacken, Helme, Leibgurte, eine mechanische Leiter, Dach- und Hakenleitern, Schlauchmaterial, Standrohre und Hydrantenschlüssel.

Der damalige Bürgermeister Peter Reck rief auf Anregung des Landrates Kaiser die Bischofsheimer Männer zur Gründung einer freiwilligen Feuerwehr auf.

Am 12. Juni 1922 fand die Gründungsversammlung statt. Die braven Männer des Vorstandes sollten genannt werden:

Wilhelm Wörn            Schreinermeister       1. Kommandant

Anton Göring              Metzgermeister         2. Kommandant

Wilhelm Reuhl           Architekt                     1. Schriftführer

Hermann Wörner       Bauunternehmer        2. Schriftführer

Justus Reitz                 Landwirt                     1. Kassenführer

Johann Frischkorn      Hutmachermeister     2. Kassenführer

Georg Bauch              Installateurmeister    Gerätewart

Friedrich Gärtner       Landwirt                     Gerätewart

 

Aus den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, deren Zahl bis zum Ersten Weltkrieg auf mehr als 80 anstieg, wurden folgende Abteilungen aufgestellt:

1 Spritzenabteilung

2 Steigerabteilungen

2 Schlauchlegerabteilungen

1 Sanitätsabteilung.

Im Jahre 1924 stellte die Feuerwehr sogar einen Fanfarenzug auf, der gute Lei­stungen zeigte und sich allgemeiner Beliebtheit erfreute. Die Nazis aber ließen die Fanfaren einziehen, so daß der Fanfarenzug aufgelöst war.

Im Jahre 1926 wurde auf dem alten Rathaus Untergasse/Schäfergasse die erste Feueralarm­-­  sirene angebracht, die später auch bei Luftalarm als Signalinstrument diente. Der alte Hornist Adam Frischkorn und sein noch älteres Feuerhorn konn­ten außer Dienst gestellt werden. Diese Sirene hat in langen dunklen Jahren mit ihrer schauerlichen „Musik“ den Tag- und Nacht­Rhythmus der Bevölkerung bestimmt, sie bei Voralarm unruhig gemacht, bei Vollalarm in die Keller, Bunker und Erd­höhlen getrieben und bei Entwarnung wieder in ihre Wohnungen entlassen. Die Zahl der Sirenen wurde nach dem Zweiten Weltkrieg auf drei erweitert und 1972 kamen wegen der Ausdehnung des Ortes drei weitere hinzu; von zwölf Stellen aus kann nun durch Knopfdruck der Alarm ausgelöst werden. Die Frage der „Stillen Alarmierung“ durch Telefon oder Funksprechgeräte wird noch geprüft.

In den 13 Jahren von 1928 bis 1941 ist die Wehr nur fünfmal zur Bekämpfung von Bränden eingesetzt worden, davon einmal in Hochstadt. Die Bauten sind feuer­fester geworden.

Das gefährlichste Feuer war am 21. August 1930, durch Blitz­schlag brannten in der Hintergasse drei Scheunen ab.

Am 28. März 1929, als nach einem der strengsten und schneereichsten Winter die­ses Jahrhunderts der Schnee plötzlich schmolz und das Wasser in den gefrorenen Boden nicht eindringen konnte, stand die Borngasse unter Wasser. Die Feuer­wehr wurde zur Hilfeleistung eingesetzt, wie sie auch im Frühjahr 1947 half, als unter ähnlichen Umständen die Breulgasse unter tiefem Schlamm begraben wurde.

Im Jahre 1935 starb der Kommandant Wilhelm Wörn, sein Nachfolger wurde Wilhelm Reuhl. In der Zeit vom 3. bis 5. Juli 1937 fand ein Kreisfeuerwehrfest in Bischofsheim statt.

Im Jahre 1938 erhielt die Wehr ihre erste Motorspritze, eine DKW TS 8. Sie war auf ei­nem gummibereiften zweirädrigen Karren montiert und konnte in der Minute 800 Liter Wasser abgeben. Die gute alte Feuerspritze ging nun ins Altenteil, wurde aber hoch in Ehren gehalten.

 

Dann kam der Zweite Weltkrieg! Aus der Vereinsgeschichte der Freiwilligen Feuerwehr von Bischofsheim anläß­lich ihres 25jährigen Bestehens am 12. Juni 1947 sind folgende Angaben entnom­men: Den ersten Kriegseinsatz hatte die Wehr am 4. und 5. August 1941, als infolge Brandbombenangriffes sieben Scheunen und die in der Jahnstraße gelegene Turn­halle in Brand gerieten und den Flammen zum Opfer fielen. Nach der Verschär­fung des Luftkrieges und weiteren Einsätzen der Wehr in Steinbach/Ts., Frankfurt und Bergen-Enkheim mußte der Einsatz der Wehren auf Kreisebene organisiert werden.

Unsere Wehr gehörte zur Fernbereitschaft Hanau-Land. Um auch für den Ort ein leistungsfähiges Löschgerät zu besitzen, stellte die Gemeinde am 1. Januar 1944 ein Löschfahrzeug LF 15 mit eingebauter 1.500-Liter-Motorspritze und den dazugehöri­gen Ausrüstungsstücken zur Verfügung.

Am 4. Februar 1944 konnten sich die Einwohner des Ortes wieder von der segensreichen Tätigkeit der Wehr überzeugen. Von den durch einen Fliegerangriff ausgelösten 130 Brandstellen im Dorf wur­den unter Mitwirkung auswärtiger Wehren fast alle gelöscht, nur 32 Wirtschafts­gebäude, zwei Wohnhäuser und das Dach des Kirchturmes konnten nicht gerettet werden. Bei den Rettungsarbeiten kam der Bürger Heinrich Lambrecht ums Le­ben.

Nach weiteren zahlreichen Einsätzen in Frankfurt, Fechenheim, Hanau, Offenbach, Dörnigheim, Wachenbuchen und Mittelbuchen kam am 19. März 1945 bei einem ebenso furchtbaren wie sinnlosen Bombenangriff auf Hanau der letzte Kriegseinsatz der Bischofsheimer Wehr. Nach den vorliegenden Aufzeichnungen der Feuerwehr hat diese in 22 Kriegseinsätzen von insgesamt 5.060 Stunden Dauer helfend eingegriffen, dabei oft unter großer Lebensgefahr.

 

Im Jahre 1946 stellte der Kommandant Wilhelm Reuhl sein Amt zur Verfügung. Sein Nachfolger wurde der Elektromeister Hermann Büchner, der die Wehr bis 1953 führte und dann sein Amt an den Hutmachermeister Johannes Frischkorn über­gab. Im Jahre 1964 wurde der jetzige Kommandant Wilhelm Schneider dessen Nachfolger. Unter seiner Leitung zog die Feuerwehr zweimal um, bis sie im Jahr 1975 in dem neuen Feuerwehr-Gerätehaus ein bleibendes Domizil findet.

Im Jahre 1960 wurde ein Borgward LF 8 für 30.000,- DM gekauft, aus dem später eine Pumpe ausgebaut und in einen flinken VW-Bus installiert wurde. Schließlich wur­de 1967 noch das Glanzstück der damaligen Feuerwehr erworben, der Magirus LF 16. Er kostete 80.000,- Mark. Es versteht sich von selbst, daß die Wehr mit allen möglichen Zusatzgeräten ausreichend versehen ist. Das Inventarverzeichnis zählt annähernd 150 ver­schiedene Gegenstände auf. Dazu kommen noch die Unifor­men der Männer, die Schutzgeräte, die Werkstatt und der Unterrichtsraum. Un­tergebracht ist die Wehr seit 1967 in dem Betriebshof der Gemeinde am Dörnig­heimer Weg.

Für die nächste Zeit ist der Ankauf eines Spezialfahrzeuges zur Bekämpfung von Ölschäden für rund 40.000,- Mark vorgesehen. Um mit der immer komplizierter werdenden Technik auf dem Laufenden zu bleiben, besuchen interessierte Mitglieder einschlägige Lehrkurse. Im Jahr 1971 plante die Gemeinde, hier am Ort mit Unterstützung des Landes Hessen eine Stützpunktfeuerwehr für den westlichen Teil des Kreises einzurich­ten, jedoch wurde Dörnigheim als Standort dieser Wehr von der Regierung be­stimmt.

Im Jahre 1973 wurde für 120.000,- Mark ein Tanklöschfahrzeug TLS 16 mit einem Lösch­tank von 2.400 Liter beschafft, mit dem man an der Brandstelle sofort mit der Be­kämpfung des Feuers beginnen kann und nicht erst das Ausrollen der Schläuche und deren Anschluß an die Hydranten abzuwarten braucht.

Nach dem zweiten Weltkrieg machte die hiesige Freiwillige Feuerwehr eine Kri­se durch. Es meldeten sich nicht mehr genug junge Männer zu diesem Ehrendienst, so daß an die Einrichtung einer Pflichtwehr gedacht werden mußte. Der Initiative des Bürgermeisters Krieger gemeinsam mit dem Gemeindevorstand und den leitenden Männern der Feuerwehr gelang es jedoch, wieder eine ausreichende Zahl von Männern für den Dienst in der Wehr zu gewinnen. Heute sind 51 Mit­glieder aktiv; mit inaktiven und fördernden Mitgliedern umfaßt die Wehr mehr als 200 Personen. Die Feuerwehr erfreut sich bei der Bevölkerung eines hohen Ansehens.

Die alte Feuerspritze aus dem Jahr 1773 war trotz ihres Alters immer noch strahlend und blitzend im gepflegten Kupfer- und Messing-Look. Doch 1947 wurde sie auseinandergerissen, um gegen ihre Buntmetallteile dringend benötigte Ersatzteile für die Feuerwehr zu kaufen.

 

 

Die Bischofsheimer Tore und Pforten

Das 1538 abgebrannte und an anderer Stelle wieder aufgebaute Dorf Bischofsheim ist in seiner Ortslage ganz offensichtlich nach wohlüberlegten Plänen ange­legt worden. Die Leute hatten aus den Fehlern früherer Ortsgründungen gelernt. Auch wenn keine geschichtlichen Überlieferungen vorlägen, würde allein der Grundriß der Ortsanlage bezeugen, daß Bischofsheim jünger ist als seine Nach­barorte. Über die Entstehungszeit des abgebrannten „Alten Dorfes“ kann jedoch keine Aussage gemacht werden.

Das neue Bischofsheim war im Gegensatz zu seinen Nachbargemeinden nur durch primitive Befestigungsanlagen leidlich geschützt. Diese Anlagen bestanden aus zwei Gräben, dem inneren Dorf- und dem äußeren Stumpf- und Haingraben und einem dazwischen liegenden mit einer Dornenhecke bepflanzten Wall. Der Verlauf dieser Befestigungsanlage war bis in die letzte Zeit noch klar zu erkennen.

Sie umschloß die Hintergasse, führte dann in nördlicher Richtung unmittelbar ne­ben dem Anwesen W. See (Schuhhaus Kutger) bis fast zur heutigen Hochstädter Straße, bog dann nach Westen ab und schloß die alte Breulgasse und die Born­gasse ab, führte bis zur heutigen Haingrabenstraße, umgrenzte die Niedergasse und lief neben der Gastwirtschaft „Zum grünen Baum“ durch die Gärten an der linken Seite der heutigen Zwingerstraße wieder zum Ausgangspunkt zurück. Am Ende der Schäfergasse (Grüner Baum) stand das Schäfertor (Untertor), am En­de der Breulgasse (Einmündung der Hochstädter Straße) das Breul- oder Obertor, beide wurden 1693 erbaut.

In einem Verzeichnis über die der Pfarre zustehenden Steuern aus dem Jahre 1555 ist die Unterpforte (das Schäfertor) neben der Weed an der Ecke Hin­tergasse-Schäfergasse erwähnt. Die Bischofsheimer müssen also nach dem Brand von 1538 in kurzer Zeit nicht nur Straßen abgesteckt und Gehöfte ausgebaut ha­ben, sondern auch neue Befestigungsanlagen errichtet haben, eine für diese kurze Zeitspanne fast unglaubliche Leistung. Vielleicht waren die beiden Gräben mit dem dazwischen liegenden Wall vorerst nur als Provisorium gedacht, das später wie in den Nachbargemeinden durch ei­ne feste Mauer ersetzt werden sollte.

Die Borngasse und die Hintergasse waren durch Pforten abgeschlossen, die dem Personenverkehr dienten, das Pförtchen am Ende der Borngasse und die Katha­rinenpforte am Ende der Hintergasse. Der Ort hatte folgende Straßen:

die Schäfergasse                    die Zwerchgasse

die Obergasse                        die Borngasse

die Breulgasse                       die Niedergasse

die Hintergasse                      die Kirchgasse (Ranzen)

Die „Befestigungsanlage“ hatte wohl mehr einen symbolischen Wert. Von 1750 an wird niemals von Instandsetzungen der Dorfgräben, des Walles und der Hecke berichtet. Nur der Stumpfgraben entlang des Pfades an der Pfor­te und des Stumpfgrabenweges wird stets in Ordnung gehalten, aber nur um den Abfluß des Wassers aus dem Hochstädter Ried zu ermöglichen.

Sicherlich hatten sich die Anlieger illegale Schlupfwege geschaffen, auf denen sie über diese Grä­ben ungesehen das Dorf verlassen oder betreten konnten, denn die Polizeistrafen für das Gehen auf verbotenen Wegen sind sehr häufig. Die Bewohner sollten ge­zwungen werden, nur die Tore und Pforten zu benutzen, damit die Kontrolle über Feld-, Wald- und Weindiebstähle besser durchgeführt werden konnte.

Noch 1860 wurden die alten Bestimmungen in einem umfangreichen Ortsgesetz neu bestätigt: In keinem Zaun einer am Ortsrand gelegenen Hofreite durfte eine Öffnung sein, durch die man das Dorf betreten, verlassen oder etwas hineintragen könne. Entstandene Schäden an den Zäunen mußten bei Androhung sehr hoher Strafen innerhalb von 24 Stunden beseitigt sein. Das Überspringen des Hain- oder Stumpfgrabens wurde wieder einmal strengstens untersagt. Fallobst durfte nur morgens zwischen sechs und sieben Uhr aufgelesen werden, Futterholen während der Mittagszeit kostete 15 Silbergroschen Strafe. Heumähen, Obstpflücken, Ähren­sammeln und Heukratzen nach der Heuernte durfte nur zu einer Zeit geschehen, die „durch die Schelle“ bekanntgegeben war.

Dorf- und Stumpfgraben sind in der Zeit von 1750 bis 1800 noch regelrechte Hin­dernisse gewesen, denn in Besatzungszeiten mußte die Gemeinde häufig Dielen liefern, die über die Gräben gelegt wurden und den Soldaten ungehindert Zu- und Abgang ermöglichten. Die beiden Pforten an der Born- und Hintergasse wurden gegen ein geringes Ent­gelt allabendlich von einer Person abgeschlossen und morgens wieder geöffnet. Ab 1771 hat jede Pforte ihren eigenen Beschließer. Die Katharinenpforte scheint sehr bald entweder zugemauert oder abgerissen worden zu sein, sie wird nicht mehr erwähnt; es treten jedoch auch keine Kosten für den Abbruch in Erschei­nung.

Im Jahre 1788 wird das Dach des Schäfertores neu gedeckt, auch eine Küche kommt in die Wohnung auf dem Tor. Im Jahre 1803 bekommt das Pförtchen einen neuen Steg. Im Jahre 1806 ist eine unruhige Kriegszeit, alle Tore und Pforten bekommen neue feste Türen und Schlösser.

Im Jahre 1808 beschlagnahmen die Franzosen das Schäfertor und richteten es als Gefäng­nis für bestrafte Soldaten ein. Ein Gefangener macht bei einem Ausbruchsver­such ein großes Loch in die Wand, die Gemeinde muß auf ihre Kosten sofort den Schaden reparieren. Nach Beendigung des Krieges bringt der Bischofsheimer Maurermeister Walzer die stark beschädigte Wohnung auf dem Schäfertor wie­der in Ordnung. Auch in den folgenden Jahren finden an den Dächern, Schorn­steinen und Wohnungen der beiden Tore immer wieder Instandsetzungen statt. Vielleicht hält man die Tore in Ordnung, um an ihnen das Wegegeld einziehen zu können.

Ab 1827 sind keine Ausgaben für die Schließung des Pförtchens mehr vermerkt. Wahrscheinlich gehörte diese Tätigkeit nun zu den Amtspflichten des Gemeindedieners. Im Jahre

1841 wurde von Martin Acker aus Bischofsheim das Tor an dem sogenannten „Pförtchen“ abgebrochen für 2 Gulden 30 Kreuzer und über den Stumpfgraben zwei neue Mauern gelegt.

Im Jahre 1843 bekommt das Pförtchen einen neuen Steg.

Die am Schäfertor und dem Pförtchen sowie am Breultor über die Gräben führen­den seitlichen Begrenzungsmauern wurden 1848 weggebrochen, die Steine wurden zum Bau von Ruhebänken verwandt. Die Stube auf dem Breultor wird die Armenstube. Aber noch bekommt das Breul­tor wieder ein neues Dach. Für das Schäfertor hat 1854 die letzte Stunde geschlagen.

Der Maurermeister Walzer bricht es für 36 Gulden ab, der Zimmermeister Ruppel aus Mittelbuchen hilft ihm dabei und bekommt 18. Gulden Das Schäfertor war durch einen Baukommissar aus Fechenheim als baufällig befunden worden. An Stelle des Tores wird eine Brücke aus Sandsteinen gelegt. Das Breultor hielt sich noch. Das Haus wurde von zwei Hirten bewohnt. Aber 1867 wurde auch dieses alte Wahrzeichen des Ortes wegen Baufälligkeit abgerissen.

Im Besitz des Hanauer Geschichtsvereins befindet sich eine Handzeichnung von Bischofsheim, die mit „GE. Aug. 59“ signiert ist. Die Ziffer „59“ bedeutet nach Ansicht von Herrn Dr. Dielmann ganz sicher das Jahr 1859, denn das im Hintergrund zu sehende Schloß Rumpenheim besitzt be­reits die 1804 errichteten erhöhten Eckpavillons. Das im Jahre 1841 abgerissene Pförtchen am Eingang der Borngasse ist nicht mehr vorhanden und nur noch durch einen Schlagbaum, der zu Anfang unseres Jahrhunderts noch vorhanden war, etwas angedeutet.

Der Standpunkt des Künstlers ist eindeutig: Er stand auf dem Bornberg etwa an der Stelle, wo heute das Haus Bergerstraße 39 steht. Der Blick geht nach Süden und fällt in die Borngasse, die Schäfergasse und auf das Schäfertor, das aber schon 1854 abgebrochen wurde! Der Jahrhunderte alte Brun­nen an der Kreuzung Born-, Ober- und Schäfergasse, 1911 bei Einführung der Wasserleitung abgerissen, ist genau einge­zeichnet. Aber links neben dem Schäfertor müßte das neben der Kirche bei wei­tem größte und höchste Gebäude der Gemeinde erkennbar sein, das 1668 erbau­te und 1962 abgerissene Alte Rathaus. Der Maler hat es ignoriert, vielleicht hat es seinem künstlerischen Stil widersprochen.

Der Kirchturm ist mit fotografischer Treue gezeichnet, das rechts von der Kirche liegende Gebäude mit dem Walmdach ist eindeutig als das Wohnhaus der Heß'schen Hofraite zu erkennen, das 1843 von der Gemeinde für 6.000 Gulden an­gekauft und mit erheblichen Unkosten zum Schulhaus umgebaut wurde, 1937 bis 1968 als Rathaus diente und nach Errichtung des heutigen Rathauses abgerissen wurde.

Der Blick auf den Hang zeigt keine Weinreben mehr, aber die malerische, für ihre eigentliche Aufgabe etwas vernachlässigte „Dornenhecke“ ist im Verlauf des Stumpfgrabens naturgetreu gezeichnet.

Etwas zweifelhaft auf dem Gemälde ist auch die Darstellung der Häuser am linken Bildrand in der oberen Breulgasse. Nach den Unterlagen der Gemeinde standen dort nur einzelne Gebäude, während die größere Bautätigkeit außerhalb des Breul­tores erst nach 1870 einsetzte.

Die Zeichnung bestätigt die Vermutung, daß das in den Gemeindeakten als „2-wohnig“ bezeich­nete Breultor (links) das höhere der beiden Tore gewesen sein muß, während mündliche Über­lieferungen das Schäfertor als das höhere Gebäude bezeichneten.

 

Die Bischofsheimer Rathäuser

Bischofsheim hat heute sein fünftes Rathaus. Von dem ersten, das mit dem gesamten alten Dorf in der Feuersbrunst des Jahres 1538 unterging, sind bis heute keinerlei Unterlagen gefunden worden. Wir wissen nur, daß ein Rathaus vorhanden war, denn in einer Urkunde von 1505 wird das „Spillhaus“ erwähnt. Die an anderer Stelle neu erbaute Gemeinde hatte ebenfalls ein Rathaus, denn in einer Akte von 1555 wird das „Spillhaus“ neben der Weed mehrmals erwähnt. Das dritte Rathaus hat etwa 300 Jahre gestanden. „Dient den Nachbarn als Versammlungsort“ wird in alten Niederschriften als Zweckbestimmung angegeben.

Das Haus wurde am Ende der Hintergasse als der breitesten Straße des Ortes errichtet, und es ragte, gleichsam auf seine Bedeutung hinweisend, in die Schäfergasse hinein. Es war zu seiner Zeit ein recht repräsentativer Fachwerkbau, der alle übrigen Häuser des Ortes überragte und für die damals kleine Ge­meinde wohl reichlich groß war. Man muß bedenken, daß nur eine beschränkte Zahl Bischofsheimer den Dreißigjährigen Krieg überlebt hatte und die aus ihren Zufluchtsorten - meistens wohl Hanau - völlig verarmt in das Dorf Zurück­gekehrten mit dem Aufbau oder der Instandsetzung ihrer völlig zerstörten oder zerfallenen Gehöfte alle Hände voll zu tun hatten.

„Das Rathaus, worunter ein gewölbter Keller“ steht im Inventarverzeichnis von 1757. Den gewölbten Keller benötigte die Gemeinde nicht, sie hat ihn Jahrhun­derte hindurch verpachtet, meistens an Wirte. Eine Wachstube war darin, ebenfalls ein Arrestlokal, das häufig Gäste hatte, sonst stand das Haus leer. Der Zentgraf benutzte es nicht, die Bürgermeister hatten dort nichts zu suchen, und auch die Gerichtsleute hielten hier kein Gericht und fällten hier kein Urteil.

Im Rathaus versammelte sich die Gemeinde, wenn etwas bekanntzugeben oder zu besprechen war. Durch Glockenschlag zu einer Zeit, in der alle zu Hause wa­ren, ließ der Zentgraf die Gemeinde zusammenrufen. Jeder Nachbar hatte bei Strafe persönlich zu erscheinen, niemand durfte sich durch ein Kind, einen Knecht oder eine Magd vertreten lassen. Dort wurden die Anordnungen der Herrschaft bekanntgegeben, dort fanden die Versteigerungen des Wiesen- und Wegegrases statt, dort wurden in unruhigen Zeiten die Feld- und Straßenstreifen und die zusätzlichen Wachen bestimmt, dort versammelten sich die Einwohner wohl viele tausend Male, um Befehle zu erhalten, die meistens nichts Gutes bedeuteten.

In diesem alten Rathaus haben sehr häufig Truppen ihr Quartier genommen, wobei es für die Bevölkerung ziemlich gleich war, ob diese als Freund oder Feind erschienen. Im Rathaus wurden die Wachstuben der Soldaten eingerichtet, das Lazarett und die Arrestlokale.

Es hat sich gut gehalten, das alte Rathaus, denn es wird erstaunlich wenig von Reparaturen berichtet. 1788 wird das Dach „gerückt“, zwei Schornsteine werden erneuert, 1798 werden für die Entleerung der Abtritte 9 Gulden gezahlt.

Auch das Bischofsheimer Storchennest befand sich auf dem alten Rathaus, es wurde im Jahre 1849 heruntergeholt. Aber man legte dem Herrn Adebar sofort den Grund­stein zu einem neuen Nestbau. Der Storch nahm das Angebot der Gemeinde je­doch nicht an, und so holte man die Nestunterlage im Jahre 1866 wieder herun­ter. Der Lieblingsvogel aller Kinder bezog später seine Wohnung auf dem Pfarr­haus, bis er zu Anfang der 60er Jahre wie viele seiner Artgenossen nicht mehr wiederkam.

Im Jahre 1866 wurde nach der Herausnahme einer Wand in dem Rathaus eine Krankenstube eingerichtet und ein Bett gekauft, im folgenden Jahr kam ein weiteres Bett dazu. So diente das Rathaus auch als Krankenhaus, denn dort wurde die Isolier­station für Kranke mit ansteckenden Krankheiten eingerichtet. In demselben Jahr erhielt das Rathaus die erste Petroleumlampe.

Als 1878 die Pocken in Bischofsheim grassierten, kamen die Kranken in das Rat­haus. Sie wurden von Johannes Bauscher gepflegt und bewacht. Dieser verdiente sich dabei die beachtliche Summe von 21 Gulden. Im Jahre 1876 kommt die Feuerspritze ins Rathaus, und 1885 wird das Arrestlokal völlig instandgesetzt.

Das nun schon recht betagte Gebäude erlebt 1891 ein großes Jahr: Es wird frisch verputzt, Türen und Fenster werden gestrichen, denn der Herr Bürgermeister zieht mit seinem Büro in das Rathaus ein. Auch eine Schulklasse wird dort untergebracht, und somit ist endlich echtes Le­ben in dem Hause. Einige Jahre später wird mit Tisch, Stühlen und Wandlam­pen die Einrichtung des Amtsraumes modernisiert. Am 24. März 1898 wurde der neue kommissarische Bürgermeister Reck als Nach­folger des langjährigen Bürgermeisters Ebert unter Leitung des Kreisausschuß­sekretärs Röde gewählt. Am 12. April des gleichen Jahres wurde der neue Bürgermeister auf dem Rathaus feierlich durch Röde in sein Amt eingeführt.

Das Schild „Bürgermeisterei“ ziert nun das Haus, ein Reichsadler wird angena­gelt, schwarz gestrichen und vergoldet. Im Jahre 1902 erscheinen die erste Tischglocke und der erste Papierkorb in dem ehrwürdi­gen Bau, 1903 bekommt er einen Koksofen und schon wieder neuen Verputz.

Der Rechner verlegt 1910 sein Büro in das Rathaus, auch der alte Kassenschrank wird dort untergebracht. Für die Sitzungen des Gemeinderates werden neue Stüh­le gekauft. Im Jahre 1920 bekommt das Rathaus ein Telefon, Nr. 37.

 

Kurz vor dem Zweiten Weltkrieg wurde der altersschwache Bau von der Ver­waltung verlassen. Nun stand er da, dem Verfall übergeben, ein immer ärger­licher werdendes Verkehrshindernis; aber die schützende Hand des Landeskon­servators verhinderte den Abbruch. Vorübergehend wurden nach dem Kriege zur Zeit der großen Wohnungsnot noch einmal einige Familien aus den Kreisen der Heimatvertriebenen und Evakuierten im alten Rathaus untergebracht.

Dann be­gann ein jahrelanger zäher und ergebnisloser Kampf zwischen Bürgermeister Krieger und dem Amt für Altertumspflege. Aber das Amt war stärker, und das Haus blieb stehen. Und doch siegte der Bürgermeister: Als der Ministerpräsident Dr. Georg August Zinn im Jahr 1961 den Kreis bereiste und auch Hochstadt besuchte, jedoch nicht Bischofsheim berühren wollte, erkannte der Bürgermeister die Gunst des Augenblicks, fuhr nach Hochstadt und konnte den Ministerpräsi­denten trotz des energischen Einspruches seines Reiseleiters bewegen, einen Blitzabstecher nach Bischofsheim zu machen. Ein Blick genügte, und das Todesurteil des alten Hauses war gesprochen: Es muß fort!

Die Gemeinde war schwach bei Kasse. Und wieder ist es der Initiative des Bürgermeisters zu verdanken, daß die Gemeinde für ein Butterbrot das Haus abreißen lassen konnte. Eine amerikani­sche Pioniereinheit übernahm 1963 die Arbeit. Freilich, Ordnung muß sein, und Bürokratismus gibt es auch bei den Amerikaner: Der Abbruch wurde als Felddienstübung getarnt. Die Pioniere mußten feldmarschmäßig mit Stahlhelm und umgehängtem Gewehr die Arbeit verrichten, was ihnen bei dem schönen Wetter nicht sonderlich gefiel. So standen die Gewehre bald friedlich an einer Hauswand, die Uniformröcke und Stahlhelme lagen daneben.

Es kam, wie es kommen mußte. Plötzlich tauchte ein Jeep mit Militärpolizei auf, und nun gab es ein Donnerwetter. Danach ging die Arbeit „feldmarschmäßig“ weiter, bis die Streife fort war. Flugs wurde der alte Zustand wieder hergestellt. Aber auch die Streife kannte ihre Pappenheimer, zehn Minuten später war sie wieder da und das zweite Donnerwetter gewann erheblich an Stärke. Doch die Soldaten wußten sich zu helfen, man stellte zwei Posten auf, arbeitete in lockerer Kleidung weiter und gab sich beim Auftauchen einer Streife dann wieder ein kriegerisches Aussehen.

Riesige Holzmengen lagen umher, jeder konnte sich holen, was und so viel er wollte. Trotzdem mußte vieles in die Abfallgrube gefahren werden. Noch 50 Jahre vorher brachte jeder alte Balken, jeder alte Tür- oder Fensterrahmen, jeder Ast aus dem Wald und jeder Baumstumpf der Gemeinde schweres Geld ein. Fast alle Alt-Bischofsheimer sahen zu, wie Stück für Stück das Symbol Alt-Bi­schofsheims zertrümmert wurde. Mit dem alten Rathaus ist das alte Bischofsheim gestorben.

 

Auch das vierte Rathaus der Gemeinde hat eine lange Tradition. Es stand an der Stelle des Fronhofes, dem schon im 13. Jahrhundert alle 24 Großhufen der Ge­meinde zinsbar waren. Diese große Hofreite in der Hintergasse gegenüber der Kirche wurde im Jahre 1844 für 6.000 Gulden von der Gemeinde erworben und zur Schule ausgebaut. Stallgebäude und Remisen wurden sofort abgerissen, und das alte Holz- und Mauerwerk fand für gutes Geld reißenden Absatz. Die Scheune und das Brennbaus blieben noch bis 1890 stehen. Die Gemeinde steckte viel Geld in das Haus, um zwei den damaligen Ansprüchen genügende Klassenräume und zwei Lehrerwohnungen zu errichten.

In dieses Schulgebäude zog 1937 die Gemeindeverwaltung ein, nach dem Kriege (1945) wurde die letzte Lehrerwohnung freigemacht und auch die letzte Schul­klasse mußte bald ausziehen. An der Südseite des Hofes wurde eine große Halle in Fertigbauweise für die Fahrzeuge des gemeindeeigenen Busunternehmens und der Feuerwehr errichtet, in der sich auch Werkstätten und Ersatzteillager befanden.

Doch die Gemeinde wuchs und wuchs, und in dem für Alt-Bischofsheimer Ver­hältnisse recht stattlichen Bau in der Hintergasse 28 konnte die Verwaltungsar­beit in einer für Bürger und Bedienstete befriedigenden Weise nicht mehr er­ledigt werden. Nach endlosem Hin und Her und Für und Wider entstand auf demselben Grundstück das jetzige Rathaus, modern, zweckmäßig und repräsen­tativ.

Am 14. Juni 1968 wurde es in Anwesenheit des Hessischen Ministerpräsidenten Dr. Georg August Zinn feierlich eingeweiht. Das neue Rathaus, das etwa 2 Millionen Mark gekostet hat, gewann sich die Her­zen der Bischofsheimer im Sturm, eine Tatsache, die nach den oft sehr scharfen und mit Erbitterung geführten Debatten im Gemeindeparlament und der umfang­reichen Polemik in der lokalen Presse um den Bau dieses Rathauses fast Verwunde­rung hervorrufen könnte.

Der im Nebengebäude untergebrachte Jugendraum wird häufig benutzt, ebenfalls der Kulturraum, der von politischen Parteien, von Vereinen und zu Familienfeiern fast täglich in Anspruch genommen wird. Auch die Sozialstation im Erd­geschoß erfreut sich regen Zuspruchs, das Ortsgericht und der Schiedsmann haben hier ihre Sprechzimmer, Finanz- und Kreisjugendamt halten an bestimmten Tagen hier ihre Sprechstunden ab und ersparen den Bürgern den Weg nach Hanau. Die Volksbücherei ist damals im dritten Stock in einem großen Raum untergebracht und wird von einer ständig steigenden Zahl von Lesern in Anspruch genommen.

Eingebettet in geschmackvoll angelegte und sorgsam gepflegte gärtnerische An­lagen und in harmonischer Einheit mit der ehrwürdigen spätgotischen Kirche, die durch ihren schlichtmodernen Erweiterungsbau sehr gewonnen hat, und dem Neubau der Raiffeisenbank ist um das Rathaus ein städtebauliches Zentrum im alten Ortsteil entstanden.

 

 

Die Verwaltung der Gemeinde

Im 18. Jahrhundert war der Aufgabenbereich der Gemeinde eng begrenzt. Er erstreckte sich auf wenige heute größtenteils völlig nebensächliche Bereiche. In die Zuständigkeit der Gemeinde fiel die Verpachtung des Wiesen- und Seegrases, des Fischwassers, des Rathauskellers, die Versteigerung oder Verteilung des Holzes, die Versteigerung des der Gemeinde zustehenden Getreidezehnten, den Ankauf der Vatertiere (Faselochsen) und deren an den Mindestfordernden zu übertragende „Haltung“.

Daneben hatte die Gemeinde das Recht, in sehr geringem Umfang und in Fäl­len außerordentlicher Not mit wenigen Groschen helfend einzugreifen, etwa Mie­ten für Arme zu bezahlen, einige Kleidungsstücke zu beschaffen oder mittellos Ver­storbenen einen Armensarg zu kaufen. Sämtliche Bauvorhaben und Reparaturen an Schule, Straßen und Friedhof mußte die Gemeinde völlig aus eigener Tasche bezahlen.

Die Bürgermeister wurden auf ein Jahr gewählt und zogen die Gemeindesteuern ein. Die Quartalsbürgermeister zogen vierteljährlich die Landsteuern ein. Auch sie wurden immer nur auf ein Jahr gewählt und wären mit dem Titel „Steuer­erheber“ oder „Rechnungsführer“ treffender bezeichnet gewesen.

Die Amtspersonen waren nicht sehr zahlreich. Da war vor allem der einflußrei­che Zentgraf. Er wurde nicht von der Bevölkerung gewählt, sondern von der Obrigkeit ernannt und war ihr verlängerter Arm.

Er hatte darauf zu achten, daß im Dorf alles nach Recht und Gesetz zugehe. Diese Zentgrafen waren meistens Männer in wirtschaftlich guter Position, die mit den ihnen übertragenen Machtbe­fugnissen das Dorf beherrschten und sich oft Übergriffe erlaubten. Sie trafen An­ordnungen über die Köpfe der Bürgermeister hinweg, zogen oft unberechtigt Gel­der ein, setzten ihre Bezüge selbst fest und eigneten sich die Schlüssel zur Zehnt­fruchtkammer an. Oft mußten sie durch scharfe Erlasse des Amtes in Bergen zurechtgewiesen werden, aber ob es geholfen hat, ist fraglich.

Vor dem Zentgrafen mußte jeder Viehverkauf abgeschlossen werden, der Käufer erhielt schriftlich genaue Angaben über das Tier, eine Maßnahme, die sich bei den vielen Vieh-, Ochsen- und Pferdediebstählen als notwendig erwiesen hatte.

Der Zentgraf unterschrieb alle Rechnungen an die Gemeinde und setzte den Ver­merk dazu: „kann vom Bürgermeister zahlt werden“. Außer ihm unterschrieben zwei oder drei Gerichtsleute. Bei kleineren Vergehen setzten diese in Zusammen­arbeit mit dem Zentgrafen die Strafe fest, sie vermaßen die verpachteten Wiesen- und Wegestücke, steckten sie ab und waren bei allen Versteigerungen zugegen.

Ferner führten sie mit der Jugend Feld- und Grenzbegehungen durch, bei denen besonders auf die Lage der Grenzmarkierungen hingewiesen wurde. Meistens waren bei diesen Grenzbegehungen auch Zentgraf und Gerichtsschöffen der Nachbarorte zugegen. Bei einer großen Grenzbegehung waren Zentgrafen und Gerichtsleute aus den Ämtern Bergen, Büchertal und Windecken anwesend.

Die Besoldung des Zentgrafen betrug im Jahre 1758 nur etwa 33 Gulden Er hatte aber erhebliche Nebeneinkünfte, so daß er auf etwa 70 bis 80 Gulden kam. Die bei­den Bürgermeister erhielten in diesem Jahr zusammen nur 40 Gulden, sie hatten aber durch „Gänge“, Besichtigungen, Vereidigungen usw. ebenfalls wesentliche Nebeneinkünfte. Im Jahre 1755 erscheint zum erstenmal eine Rechnung von 8 Gulden 6 Albus 4 Heller für Bürobedarf.

Auf Anordnung der Hochfürstlichen Regierung wurde 1757 zum ersten Mal ein genaues Inventarverzeichnis der gemeindeeigenen beweglichen und unbeweglichen Gegenstände aufgestellt. Die Abschrift wird als Anlage wortgetreu wiedergegeben, wobei bemerkt werden muß, daß einige Wörter nicht genau entziffert werden konnten (dieses „Inventarium“ ist in der „Borgenmeisterrechnung“ von 1767 abgeheftet):

1. an Kupfer:      Ein Kessel von 4 Maß Frankfurter Eich,

   ein Kessel von 4 Maß Hanauer Eich

2. an Messing:               Ein Satz Gewichte von einem Pfund

3. an Metallwerk: Die große Glocke auf der Kirche

4. an Blechwerk: Ein Schoppen Blech, Ein Halbschoppen Blech, beide Frankfurter Eich

   Ein Futteral, in dem der Gemarkungsgrundriß verwahrt wird

5. an Eisenwerk: Die Gemeide-Uhr mit Zubehör, die sich auf der Kirche befindet

   Vier große Nägel für die beiden Heb-Latten

   Ein Schloß zu der untersten Rathaustür

   Eine Balkenwaage mit zwei hölzernen Schalen. (ist aber untauglich)

   Eine große Waage mit eiserner Stange und Gewichtstein (im Schulhaus)

   Zwei Gewichtsteine, jeder drei Pfund schwer.

Mehr Eisenwerk: Ein Gewichtstein zu zwei Pfund, einer zu zwei Pfund, einer zu drei Pfund

                           Ein eiserner Bohrer, mit dem die Brunnenröhren gebohrt werden

                           Ein Brenneisen, mit dem die Schweine in die Mast gebrannt werden

                           Ein Brenneisen, womit die Feuergeräte gezeichnet werden

               Ein Brenneisen zum Brennen der neu geeichten Bütten im Herbst

Mehr Eisenwerk: Zwei eiserne Zapfen für die Ruhbank in der Zeit der Weinlese

                           Sechs große Nägel für die Ruhebank

                           Zwei Ochsenketten, an die Faselochsen gebunden werden

                           Zwei Dorfspieße

6. an Holz- und Schreinerwerk:

A: im Rathaus:

  Ein tannener Küchenschrank mit einer nicht verschließbaren Tür

  Zwei lange tannene Tafeln mit Kreuzgestell

  Ein tannener runder Tisch mit einem Vier-Ecken-Gestell

  Bänke auf beiden Seiten des Rathauses (an der Wand befestigt)

  Sechs Lehnstühle aus Ahornholz

  Vier Lehnstühle aus Eichenholz

  Eine neue Heb-Latte mit Zubehör (in diesem Jahr gekauft)

  Eine Heb-Latte (alt und unbrauchbar)

  Einen geschlagenen Simmer Frankfurter Maß (unbrauchbar)

  Einen Simer

  Eine Meste

  Ein Sechter

  Ein Halb-Sechter

  Ein Gescheid (Fruchtmaß 1,7 Liter)

  Ein Halb-Gescheid

  Ein Viertel-Gescheid (Hanauer Maß)

  Ein Simmer (Frankfurter Maß)

  Ferner Holzwerk:    

  Ein Hafer Maß von Tannenholz

  Ein französisches Infanterie-Hafermaß

  Eine eichene Bütte, ungefähr zwei Ohm (mit Eisen beschlagen, im Rathaus)

  Sechs Stück Tannenholz für die Ruhbank in den Weinbergen 

  Vier tannene Doppeldielen für die Ruhbank in denen Weinbergen

  Ein tannenes Schilderhaus

B. Im Schulhaus:

  drei lange Tannentafeln mit Kreuzgestellen

  sechs lange Tannen Schoßbänke

C. in des Zentgrafenhaus:

  Eine Gerichtslade aus Eichenholz mit zwei Schlössern

  Eine Gerichtslade aus Tannenholz (rot gestrichen, abschließbar)

                    Vier Meß-Ruten

                    Vier Feld-Stäbe

D. in der Kirchen:

                    die Totenbahre

7. an Bücher und Schriften:  

  Ein neues Hypothekenbuch

                          Zwei alte Hypothekenbücher

                          Ein altes Vertragsbuch                     

  Ein Vertragsbuch, in dem die Kaufverträge aufgeschrieben werden

                          Ein Buch, in dem die Besthäupter registriert werden

Mehr Bücher:  

  Ein Gewann- und Lagerbuch über den hiesigen Ort und dessen Wein Berge

                          Ein Meß- und Gewannbuch über das Mainfeld

                          Ein Meßbuch über das Unter- und Kleinoberfeld

                          Ein Meßbuch über das Oberfeld

                          Ein Meßbuch über Wiesen und Gärten

                          Ein Grundriß über die hiesige Gemarkung

                          Vier Katasterbücher

                          Ein neues Katasterbuch, das in diesem Jahr gekauft wurde

                          Zwei alte Schätzungsbücher aus dem Jahre 1733

                          Ein Buch, in dem die Beedt ab- und zugeschrieben wird

                          Ein Buch, in das die Bürgermeister und Schützen geschrieben werden

                          Ein altes Schätzungsbuch

                          Ein Vergleich mit Isenburg wegen der Hut Abgeltung

  Ein Vergleich zwischen dem Herrn Pfarrer und der Gemeinde wegen der                                                                                      Gemeinde Breulwiese

                          Das Hebammenbuch von Doktor Thebes (bei der Hebamme)

8. Gewehre:      zwei alte Pistolen

9. an Feuergerätschaft:

  72 Stück lederne Feuereimer

                           3 hölzerne Handspritzen

                           4 Feuerleitern

2 Feuerhaken

10. An Vieh:      Ein Faselochse

11. An Activa:   Nichts

12. An Passiva:  Dem Herrn Fändrich Kayser 1.230 Gulden

  dem Kirchenbau 250 Gulden

  dem Herrn Konsistorialrat und Superintendent Schide 200 Gulden

  dem Herrn Fändrich Kayser 604 Gulden

 

13. Meßbuch

page    Morg. Viertel Ruthen.

1          2          3          4         Häuser und Gebäude

480      -           -           10        Das Rathaus, unter dem ein gewölbter Keller ist zwischen der                                          Gemeinde Gasse zu beiden Seiten

470      -           1          17        Das Schulhaus mit dem dabei befind­lichen Garten in der                                                  Breulgasse neben Conradt Hartmann zu beiden Seiten

479      -           -           35        Das Backhaus und das daran befindliche Nebenhaus mit der                                            Stallung in der Hintergasse neben Andreas Rohrbach und                                                 Johann Daniel Lerch

 70       -           -           2         Das Schützenhaus in dem Weinberg im Kissel

186      -           -           1         Das Schützenhaus in den Weinberg im Schlegel

456      -           -           -           Das Gemeinde Schäfertor mit den darauf befindlichen                                                     Gebäuden

470      -           -           -           Das Gemeinde Obertor mit der darauf befindlichen Wohnung

                                               Die Orgel in der Kirche mit ihrem Zubehör

                                               Der Gemeinde Springbrunnen, der durch das Feld mit teils                                               tönernen, teils hölzernen Röhren in das Dorf geleitet wird,                                              woran ein steinerner Stock mit 4 Messingröhren festgemacht ist                                    (sie wurden im Jahr 1920 gestohlen)

                                               2 steinerne Tröge

                                               2 hölzerne Tränkkrüge

                                               8 steinerne Pfosten mit einem hölzernen Geländer.

                                               Die Pferdetränke („Pferde Schwänk“), die mit Mauerwerk                                                           auf geführt ist, neben Andreas Reuhl und der Gemeinde Gasse

14. An Brücken, Stegen, Wegweiser und Heege-Stück:

  Eine steinerne gewölbte Brücke vor dem Schäfertor

  Eine steinerne gewölbte Brücke auf der Tränk

  Eine steinerne gewölbte Brücke, die „Müntzbrücke“ genannt                

  (Am Kreuzstein über dem Abfluß vom Hochstädter Ried)

  Eine steinerne gewölbte Brücke an der Breulpforte

  Eine hölzerne Brücke am Hell-Kreuz mit 4 Balken und 10 Doppeldielen

  Eine hölzerne Brücke am Enkheimer Wald an der Leuchte, die die

  Gemeinde seither mit Doppeldielen belegt und wozu die Gemeinde Bergen

  die vier Balken gegeben hat

  Ein Steinerner Steg an der Langwiesen an dem Pforten-Damm

  Ein hölzerner Steg an dem Pförtchen

  Ein hölzerner Steg an dem alten Dorf.

  Ein hölzerner Steg an dem Hochstädter Ried-Damm

  Ein hölzerner Steg an der oberen Wiese (Hochstädter Ried)

  Ein hölzerner Steg an dem Löwensee

              Ein hölzerner Steg an dem Windecker Pfad

  Ein hölzerner Steg an dem Stumpfgraben

  Zwei hölzerne Balken an dem Seif in den beiden Rumpenheimer Wegen

  Zwei hölzerne Balken im Wäldchesweg

  Ein Balken an der Bornbrücke

  Ein Balken am Vilbeler Weg

  Ein Balken am Berger Weg

  Ein Balken an der Lattkaute

  Ein Balken an dem Krautgarten

  Drei Balken in der Ledergasse

  Ein Balken an der Luchweide

  Neun Balken im Berger Oberweg

  Drei Wegweiser

  Ein Heeg-Stock in der Landwehr, den die Herrschaft stellt.

 

15. An liegenden Gütern:

Seite    Morg. Viertel Ruthen

Buch

580      9         2          19        Ein Bruch im Mainfeld, der Zimmersee genannt wird, der                                                zwei Jahre für Heu genutzt wurde

581      12        3          17        Ein Bruch, der Lange See, liegt zwischen dem Main und

                                                           Kleinen Unterfeld

581      8         3          3         Ein Bruch, der Gäns-See, liegt zwischen dem Weg                                                             und dem Feld

584      20        -           25        Das Hochstädter Ried, liegt neben dem Mainfeld                                                              und den Wiesen

584      11        3          31        Die Niederweide, liegt neben dem Damm und den Wiesen

583      16        3          27        Das Erler und Erlander, liegt neben den Wiesen und dem                                                 Stumpfgraben

204      3         3          11        Die Oberste Breulwiese neben den Gemeinde-Wiesen und dem                                       Wege

340      4         3          16        Die unterste Breulwiese neben dem Fahrweg und den Wiesen

231      -          1          14        Im Kleinen Sand neben dem Vilbeler Weg ist eine Sandkaute

583      31        3          19        Ein Bruch, die gemeine Stimpf genannt, liegt neben den                                                   Wiesen und dem Feld, kann nicht zu Heu und Grummet                                                    benutzt werden, sondern nur zum Ausgrasen

582      382      3          3         Der Gemeindewald

585      4         2          24        Die Luchweide ist eine Viehweide

586      6         -           30        Das Ruders Ried ist eine Viehweide

 60       -          -           6         Ein Damm am Breulgraben

142      -          -           34        Krautgarten vor dem Hochstädter Ried neben dem Graben

 

                                               Das Gemeinde Schulgut

                                               Acker im Mainfeld

202      1         2          1         In den Langen Strichen neben Johannes Reich und Johannes                                             Peter Reuhl.

160      -          2          1         Am Kleinen Seif neben Johann Thomas Witwe und dem                                                    Grabenacker im Unterfeld

182      -          1          29        Im Juden Stück neben Michael Kühn und Johann Peter                                                      Kappes

317      -          3          21        Stößt auf die Hochstädter Gemarkung neben Hieronymus                                                 Bauschers und Peter Eberts Acker im großen Oberfeld

291      -          1          37        An der Vilbeler Hohl neben Andreas Kappes und der Hohl

313      -          -           20        Im Kleinen Sand neben den Wiesen der Witwe Casper Volmert

  3        -          1          18        Hinter der Mühle neben Peter Ebert und dem Weinberg

182      -           -           34        Vor dem Hochstädter Ried neben Johannes Kaysers           Baumstück

 87       -           -           22        Auf dem Zwinger neben dem Weg Pflanzland

286      -           -           19        Auf der Niederweide neben Engelbörd See und Johann Philip                                           Aßmer

 

16. An Activ-Gerechtigkeiten:

            A.         Das gemeinschaftliche Weggeld                                                                             B.         Von der Wirtschaft jährlich 25 Gulden

            C.         Die Feld- und Wiesenwege der Gemeinde zum Ausgrasen

            D.        Das Gemeinde Fischwasser

            E.         Der Gassen-Dung

            F.         Die Back-Asche

            G.        Von dem Bartholomäusstift jährlich 6 Achtel Korn

            H.        Das Recht der Gemeinde, drei Tage vor dem Schafvieh mit dem Horn- und

                        Schweinevieh in den Stoppelfelder zu hüten

           

17. An Passiv-Gerechtigkeiten:

            Die ganze Gemeinde muß jährlich an die Herrschaft sogenanntes „Lips-Pacht

Korn“ an die Fruchtverwalterei nach Hanau, nämlich acht Achtel Korn liefern, ferner in den Kloster Arnspurger Hof nach Frankfurt jährlich 4 Achtel Korn, die aber derselbe vor Ort erheben muß.

                        Das Haus Isenburg bekommt jährlich

                        an Geld           40 Gulden

                        an Wein          40 Ohm, wie derselbe jährlich wächst

                        an Korn          40 Achtel.

 

Die Herrschaft hat die Schäferei

Die Herrschaft hat den Noval Zehnten (Abgabe für den Neubruch)

Das Bartholomäusstift zu Frankfurt hat den großen Zehnten, aber die Herrschaft hat von einem gewissen Gebiet ein Sechstel Anteil.

Der Herr Pfarrer hat den Blutzehnten, ebenso den Obst-, Kraut- und Rübenzehnten.

Damit endet die Aufstellung des Rechts durch den Landschreiber.

Bischofsheim den 31. Dezember 1767, Johannes Kaysser, Zentgraf.

 

Nach dem Siebenjährigen Kriege ließ die Fürstliche Regierung sämtliche Rechnungsbücher der Gemeinde durch den Kammerrat Backen überprüfen. Der hohe Herr ließ sich seine Mühe mit 25 Gulden fürstlich bezahlen, und nun begann ein fröhlicher Krieg mit dem Amt Bergen wegen der ausgezahlten Diäten, be­sonders für „Gänge“. Der Rotstift wütet und streicht erbarmungslos alles zusammen. Dieser „Diätenkrieg“ ist zäh und flammt immer wieder auf. Gar zu gerne wurde immer wieder versucht, auf diese Weise das schmale Einkommen aus der Gemeindekasse aufzubessern.

Mit der Schreibfertigkeit der Amtspersonen war es nicht weit her. Wenn einmal eine Petition, etwa um Zuschüsse zur Reinigung des Heusergrabens oder wegen des zu stellenden lästigen Geleites auf den Landstraßen angefertigt werden muß­te, wandte man sich an einen Rechtsanwalt oder Notar, der sich seine Bemühungen immer gut bezahlen ließ.

Im Jahre 1776 hatte es Streit gegeben, leider ist nicht vermerkt, warum. Zwei hochangesehene Gerichtsleute aus Bischofsheim wurden nach Bergen in Arrest gebracht. Dafür sollte die Gemeinde 12 Gulden bezahlen. Auch die hohe Polizei er­schien und ging gegen die „widerspenstigen sämtlichen Ackerleut“ vor und wollte für ihre Bemühungen 6 Gulden 22 Albus  4 Heller kassieren. Es scheint alles gut ausgegangen zu sein, denn alle Forderungen werden später niedergeschlagen.

Ab 1778 gibt es in der Gemeinde den Zentgrafen, den Gemeindevorsteher, den Landsteuergelderheber und einen Quartalsbürgermeister.

Im Jahre 1810 gründete der siegreiche Napoleon das Großherzogtum Frankfurt, das er dem Mainzer Erzbischof Dalberg als Fürstprimas unterstellte und das nach dem Willen Napoleons später mit Frankreich vereinigt werden sollte. Das Großher­zogtum Frankfurt bestand aus den Städten Frankfurt und Wetzlar sowie den Für­stentümern Hanau, Aschaffenburg und Fulda.

Die Verwaltung wurde ganz nach französischen Muster eingerichtet: Es gab Departements, Distrikt-Mairien und Orts-Mairien. Bischofsheim gehörte zum Distrikt Bergen. Der Zentgraf führte den Titel „Maire“, die Gerichtsleute hießen „Munizipalräte“, der Gemeindediener ist ein „Munizipalitätsdiener“.

Ab 1813 heißt der Gemeindevorsteher „Schultheiß“. Im Jahre 1821 trat wieder eine Reform ein. Es gab den Gemeindevorstand, der aus dem Zentgrafen, zwei Gerichtsschöffen und drei weiteren Männern bestand. Alle Rechnungen mußten von diesen sechs Männern abgezeichnet werden.

Die Prüfung der Rechnungsbücher durch die Aufsichtsbehörde wird streng gehand­habt, besonders die Gebühren und Gebühren für Amtshandlungen („Sporteln“) von Zentgraf und Gemeindevorstand werden scharf unter die Lupe genommen. Es mutet fast amüsant an, wenn der Zentgraf jedes Jahr wieder Beträge in Rechnung stellt für Leistungen, die er gar nicht vollbracht hat.

Was dem Herrn Zentgrafen recht ist, das soll den Schützen billig sein. Die Feld-, Wald- und Weinbergschützen reichen unverfroren ihre Rechnungen für das Tragen der Bütten bei der Weinlese ein, obwohl in diesem Jahr gar keine Lese gewesen ist.

Die Macht der Obrigkeit wird größer. Sämtliche Ankäufe von Steinen, Ziegeln, Brückenholz usw. müssen vorher vom Amt genehmigt werden. Das war wahr­scheinlich eine Maßnahme, um die katastrophale Notlage der Gemeinden nach Beendigung der Befreiungskriege zu beheben.

Das Wegegeld, auch Wegebau- und Pflastergeld genannt, wurde bis 1825 von der Kurfürstlichen Baudirektion eingezogen. Ab 1826 wurde dieses Recht der Gemeinde übertragen. Das Wegegeld hatte bis dahin jährlich etwa 200 Gulden eingebracht. Nun wurde das Recht, Wegegeld einzu­ziehen, jährlich öffentlich meistbietend versteigert. Der erste Bischofsheimer, der dieses Amt übernahm, war Wilhelm Keller, der mit 22. Gulden 27 Kreuzer der Meistbietende war. Dieses Wegegeld wurde noch lange eingezogen, doch sank der Ertrag immer mehr, so daß später nur noch zehn Gulden geboten wurden. Der Ersteigerer mußte einen festgesetzten Betrag an die Gemeinde geben, die Mehreinnahme durfte er behalten.

Es liegen verschiedene Protokolle über die Versteigerung des Wegegeldes vor, leider ist darin immer nur vermerkt, daß die Hebesätze dem Ersteigerer zugestellt werden. Es ist daher nicht festzustellen, wie hoch diese Wegesteuer für auswärtige Fuß­gänger, Reiter oder Fuhrwerke war. Die Leute aus den Nachbarorten, in denen die Bischofsheimer freien Durchgang hatten, brauchten auch in Bischofsheim nichts zu bezahlen. Diese Steuer wurde 1866 aufgehoben.

Da man mit den Beträgen aus der Wegesteuer nun wirklich keine Straße bauen konnte, wurde 1827 eine neue Steuer eingeführt, das Gemeindeweg- oder Pfla­stergeld. Auch diese Steuer brachte jährlich nur 40 Gulden ein.

Eine interessante Quittung liegt aus dem Jahre 1828 vor, sie betrifft die Besol­dung des Gemeindedieners: „Der Vorsteher Wilhelm Keller zahlt mir für das Jahr 1828 meine

Besoldung als Gemeindediener                                            7 Gulden 30 Kreuzer

ein Paar Schuh                                                                      3 Gulden 30 Kreuzer 

ein Paar Sohlen und Flicken der Schuhe                               1 Gulden 12 Kreuzer

Holz machen im Rathaus für das Feuer der Gemeinde       2 Gulden  - Kreuzer

Rathaus säubern von unten bis oben, Säuberung der Stube            2 Gulden  - Kreuzer

                                                                                              16 Gulden 12 Kreuzer

Welches ich richtig erhalten habe und ich quittiere, Bischofsheim den 26. Dezember 1828“.

 

Im Jahre 1803 hatte die Gemeinde zwei Zentgrafen: Der langjährige Zentgraf Ebert will zurücktreten und muß während eines Jahres den kommissarischen Zentgraf Kühn einarbeiten. Der alte Zentgraf Ebert ist ein zäher Bursche ge­wesen. Er stellte immer wieder Forderungen an die Gemeinde für früher geleistete Dienste. Er bekam auch eine Menge Geld, bis der Rechnungsführer vom Kreisamt angewiesen wurde, keinen Heller mehr zu zahlen, sonst würde es ihm von seinem eigenen Gehalt abgezogen werden.

Aber der geschäftstüchtige Ebert tauchte 1834 nochmals in den Rechnungsbüchern auf, denn er hatte eine erheb­liche Menge Steuergelder zurückbehalten und wollte diese als Entgelt für seine Verwaltungstätigkeit bei den Zehntfrüchten behalten. Er berechnete dafür eine Summe von 124 Gulden Schließlich gewährte man ihm noch 20 Gulden, das übrige Geld mußte er abliefern.

In diesem Jahr wurde die Gemeinde noch von einem harten Schlag getroffen: Ein Schreiber forderte für die Abschriften der Rechnungsbücher 288 Gulden; die Gemeinde weigerte sich, diese hohe Summe zu bezahlen, wurde aber durch das Kreisamt dazu gezwungen.

Der Bürgermeister Kühn war ein energischer und zielstrebiger Mann, er hatte eine schöne Handschrift und verfaßte seine Schreiben selbst. Der für das Schreibmaterial angesetzte Betrag von 9 Gulden wird auf 13 Gulden 3 Kreuzer erhöht. Auch der neue Bürgermeister verstand es ausgezeichnet, seine Bezüge durch allerlei gesondert berechnete Tätigkeiten aufzustocken, so daß er zusammen mit seinen Nebeneinnahmen auf ein ganz beträchtliches Einkommen kam.

Im Jahre 1834 fand eine Verwaltungsreform statt, die einen demokratischen Charakter hatte. Außer dem Bürgermeister gab es den aus fünf Personen beste­henden Gemeindevorstand, den zwölf Personen umfassenden Gemeinderat und den Gemeindeausschuß, der aber nur selten zusammentrat. Bei ganz wichtigen Beschlüssen wurde sogar ein zusätzlicher aus sechs Mitgliedern zu bildender außerordentlicher Ausschuß hinzugezogen.

Aus demselben Jahr liegt eine Niederschrift vor: „Nachdem die Gemeinderech­nung von 1834 durch den Gemeinderat überprüft wurde und derselbe bei den einzelnen Einnahme- und Ausgabeposten nichts zu erinnern gefunden hat, und nachdem die Rechnung acht Tage lang nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung bei dem Ausschußvorsteher zur Einsicht der Gemeindeglieder gelegen hat: So wurde sie heute durch den versammelten Gemeinderat und Gemeindeausschuß im Beisein des Rechnungsführers nochmals durchgesehen und nachher einstimmig erklärt, daß gegen die in gemachter Rechnung vorkommenden Ein- und Ausgabeposten nichts erinnert werden kann. Kühn, Bürgermeister“.

Um 1837 hat die Gemeinde die schweren Belastungen der napoleonischen Be­satzung und der Befreiungskriege überwunden. Die Gemeinde hat wieder eine gesunde finanzielle Basis. Im Jahre 1841 hat die Gemeinde ein Vermögen von 5.372 Gulden 57 Kreuzer 1/6 Heller an barem Geld. Ein Jahr später legt sie sogar 2.000 Gulden zu dreiprozentigen Obligationen an. Sie zahlt weiter kräftig Schulden ab, auch dem Landgrafen Friedrich zu Hessen zahlt sie im Schloß Rumpenheim 3.000 Gulden zu­rück.

Ein Johannes Kappes war von 1824 bis 1835 Gerichtsschöffe gewesen, dann wurde er ohne jede Bezahlung entlassen. Im Jahre 1845 beschwerte er sich beim Kreisamt und verlangte sein Geld. Das Amt verfügte, daß ihm für jedes Jahr sieben Gulden zu zahlen seien, insgesamt also 77 Gulden Die Gemeinde strengte ein Gerichtsver­fahren an, zog es dann aber zurück und zahlte.

Im Jahre 1846 weist der Bürgermeister Kühn den neuen Bürgermeister Keller in sein Amt ein. Auch Keller hatte eine sehr schöne Handschrift, aber das genügte wohl nicht, um Bürgermeister zu sein. Als die Rechnungsbücher von der Auf­sichtsbehörde zurückkamen, wimmelte es nur so von Beanstandungen. Auch in der Gemeinde scheint Keller keinen rechten Anklang gefunden zu haben, denn man zerstörte ihm einen Zaun, den die Gemeinde auf ihre Kosten reparieren ließ.

So bekommt Bischofsheim im Jahre 1847 schon wieder einen neuen Bürger­meister, er hieß Brand. Die Besoldung des Bürgermeisters betrug damals 208 Gulden, dazu kamen eine Menge sonstiger Nebeneinnahmen und 20 Gulden für die Verwal­tung der Zehntfrüchte. Im Jahre 1849 bewilligte man ihm noch eine widerrufliche Zulage von 30 Gulden, wahrscheinlich wegen der zusätzlichen Belastung bei der Ablösung des Zehnten.

Nach der Revolution von 1848 begannen für die Gemeinde traurige Jahre, es war fast kein Geld in der Kasse. Man verkaufte, was nicht niet- und nagelfest war; die Eltern der Schüler müssen das Holz für die Schulheizung bezahlen.

Rückständige Steuern werden eingetrieben, wer nicht gleich zahlt, wird mit Ver­zugszinsen belegt. Zudem hat die Kirche die Gemeinde verklagt. Die Gemeinde verliert wie immer den Prozeß, sie muß der Kirche jährlich 11 Gulden 43 Kreuzer Grund­zinsen zahlen, kein Mensch weiß mehr warum. Im Jahre 1848 stellte die Gemeinde diese Zahlung ein und wurde durch ein Gerichtsurteil gezwungen, diese nirgends niedergeschriebene, aber zur Gewohnheit gewordene Zahlung mit dem zwanzigfachen Betrag in Höhe von 234 Gulden 20 Kreuzer abzulösen.

Im Jahre 1854 ist man des ständigen Ärgers mit den Tage- und Wegegeldern des Bürger­meisters überdrüssig: Man bewilligt ihm einen jährlichen Betrag von 50 Gulden für diese Zwecke. Damit muß er auskommen. In diesem Jahr wird auch die erste Ausschellglocke angeschafft. Das Einzugsgeld gibt es 1855 immer noch, ebenso das Wegegeld.

Die Steuerrückstände waren sehr hoch, die Leute hatten offensichtlich kein Geld. Für die Armen mußte die Gemeinde erhebliche Mengen Brot und Kartoffeln kaufen. Die Prüfung der Gemeinderechnung erfolgt von diesem Jahr an durch die Kurfürstliche Polizeidirektion in Hanau. Im Jahre 1858 tritt der Bürgermeister Brand zurück, sein Nachfolger heißt Ebert. Im Jahre 1859 beginnt der Papierkrieg, die Gemeinde bestellt Aufenthaltsgestattungen, Heimatscheine, Hundesteuerformulare, Baukonzessionen, Fremdenregister.

Am 28. September 1863 tritt Bürgermeister Ebert zurück. Sein Nachfolger war sein Sohn und hieß P. H. Ebert. Er hatte eine hervorragende Schrift und war viele Jahre Bürgermeister von Bischofsheim. Da er neu im Amt war und auch einen neuen Gemeinderechner hatte, gab es im ersten Jahr bei der Prüfung der Rechnung er­hebliche Beanstandungen. Das besserte sich aber schnell. Auf Anweisung der vorgesetzten Behörde werden die 50 Gulden für Tage- und Wegegeld gestrichen; es muß wieder jede einzelne Forderung abgerechnet werden.

Auch 1866 waren die Steuerrückstände sehr hoch. Die säumigen Steuerzahler wurden hart bedroht, und es geschah ein Wunder: Die Rückstände wurden bis auf den letzten Heller bezahlt, das war noch niemals dagewesen. War das die Angst vor den Preußen?

Ab 1867 werden die Rechnungen durch das Königliche Landratsamt in Hanau mit peinlicher Genauigkeit überprüft. An der Verwaltung haben die Preußen nichts geändert.

In den Jahren 1872, 1890 und 1893 kaufte die Gemeinde Dominialgrundstücke bzw. Domänen-Fiskalisches Land. Es handelte sich um den Tiefen See und umliegendes Gelände, beides gehörte bisher dem Staat. Der Kaufpreis wurde an die Steuerkasse Hanau gezahlt. Das Land kostete etwa 3.000 Mark.

Das von Bismarck nach dem Kulturkampf eingeführte Standesamt erbrachte 1874 seine ersten Einnahmen. Bürgermeister Ebert kassierte als Standesbeamter 52 Kreuzer 2 Heller für die Gemeinde. Belohnt wurden seine Bemühungen als Standesbeamter jährlich mit 86,- Mark, auch seine festgestellten Reisekosten betrugen 86,- Mark.

Die Besoldung der Gemeindebediensteten aus dem Jahre 1875 ist interessant:

Bürgermeister Ebert                                     484,- Mark

derselbe für Schreibmaterial                                    35,-

Waldschütz Krebs                                          150,-

2 Flurschützen                                               360,-

Rechnungsführer                                           126,-

Ortsdiener                                                     171,-

derselbe 1 Paar Schuhe                                 12,-

6 Nachtwächter                                             600,-

Zuschuß für das Pfarrgehalt                          257,14

derselbe als Vertreter in der Schule tätig    45,44

Lehrer Hartmann                                          678,43

Lehrer Hoss (Umzug- und Feuerungsgeld)    390,36

Lehrer Kahler (für 2 Monate)                                   61,93

derselbe für Heizung der Schule ¼ Jahr        33,43

Frau Ahlbach für Handarbeitsunterricht       85,72

Frau Hartmann für Handarbeitsunterricht   85,72

Lehrer Wenzel Pension                                 128,58

Hartmann für Heizung der Strickschule          8,57

 

Im Jahre 1875 brach ein heftiger Streit in Bischofsheim aus. Die Straße nach Hochstadt wurde gebaut, die Bischofsheimer Bauern mußten Hand- und Spanndienste leisten. Sechs Bauern weigerten sich, ihren Pflichten nachzukommen. Sie wurden durch ein Gericht verurteilt und mußten den Bauern, die ihre Anteile übernommen hatten, diese Kosten ersetzen. Ferner wurden sie mit hohen Ord­nungsstrafen belegt.

Der Anführer der „Rebellen“ war anscheinend der Bauun­ternehmer Brandt, der schon einige Male mit recht hohen Ordnungsstrafen be­legt worden war. Nun bezichtigte er den Bürgermeister und den Rechnungsfüh­rer der Unterschlagung. Zwischen dem Königlichen Landratsamt und der Straf­kammer des Königlichen Kreisgerichtes entbrannte ein heftiger Kampf um die Rechnungsbücher der Gemeinde. Bürgermeister und Rechnungsführer erhoben Anklage wegen Beleidigung und beantragten die Überprüfung ihrer Amtstätig­keit. Diese wurde auch vorgenommen. Über den Ausgang des Prozesses ist nichts zu finden; sicher haben die beiden eine reine Weste gehabt, denn sie blieben in ihren Ämtern. Die Gemeinde mußte jedoch die Prozeßkosten in Höhe von 156,45 Mark zahlen. Der Rathauskeller ist immer noch verpachtet und bringt jährlich die Summe von 42,50 Mark ein. Der Tageslohn eines ungelernten Arbeiters beträgt 1,- Mark, ein Facharbeiter verdient 1,71 Mark (Umrechnungswert 1 Gulden).

Das Jahr 1879 ist ein schlimmes Jahr für die Gemeinde: Sie hat ein Defizit von fast 2.000,- Mark und befindet sich in einer finanziell schwierigen Lage. Das bißchen Geld für Heu, Holz, Obst, Jagdpacht und Schafpferch usw. langt nicht hin und nicht her. So borgt man sich von der Gemeinde Bruchköbel 1.000,- Mark, von einem Bürger Kraft aus Offenbach 1.000,- Mark und von dem Einwohner Schäfer aus Hochstadt 1.500,- Mark.

Es muß wohl vielen Gemeinden ähnlich gegangen sein, denn nun wird als neue Steuerquelle die Direkte Gemeindesteuer eingeführt. Mit dieser Steuer wird der Gemeinde wieder eine festere finanzielle Basis gegeben. Die Kosten der Gemeindeverwaltung sind auf 3.459,68 Mark angestiegen.

In diesem Jahr wird auch das Amt des Schiedsmannes eingeführt. Im Jahre 1881 wird zum ersten Mal Geld für „verpachtetes Eis“ eingenommen. Das Amt des Vieh- und Fleischbeschauers tritt 1887 erstmals auf.

Im Jahre 1891 wird das Gehalt des Bürgermeisters stark angehoben, er bekommt 900,- Mark und 300,- Mark für Schreibmaterial und Reisekosten. Mit diesen 300,- Mark sind auch die Kosten für Heizung und Beleuchtung seiner Diensträume abgegolten. Außerdem erhält er wie bisher 86,- Mark als Standesbeamter.

Der erste Kassenschrank der Gemeinde wird für 180,- Mark gekauft. Er hat seinen Dienst bis 1968 getan. Im Jahre 1891 werden auch die Diensträume des Bürgermeisters und des Rechnungsführers in das Rathaus verlegt. Zum ersten Male macht ein Bischofsheimer Bürgermeister 1895 vier Wochen Urlaub! Der Beigeordnete Reuhl bekommt für die Vertretung täglich 2,- Mark.

Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten seit vielen Jahren eine ständige Ge­bühr von insgesamt 24,- Mark und eine unständige Gebühr von 18,- Mark, die sie unter sich verteilten. Von nun an dürfen diese Sitzungsgelder nicht mehr ausgezahlt werden, nur bare Auslagen werden ersetzt. Bei unentschuldigtem Feh­len hatten die Herren 1,50 Mark Strafe zu zahlen, bei dreimaliger Abwesenheit 3,- Mark je Sitzung.

Im Jahre 1897 wurde der erste ständige Gemeindearbeiter eingestellt, er hieß Wilhelm Maisch, seine Dienstbezeichnung war „Tagelöhner“. Die Gemeinde hatte sechs Feldschützen, jeder mußte einen Tag Dienst machen, sonntags hatten zwei unterwegs zu sein.

Am Ende dieses Jahres hat die Gemeinde ein Defizit von 3.000, - Mark. Die Obligationen werden abgestoßen und die kleinen Schuldner rauh angefaßt. Die aus den Jahren 1816 bis 1828 stammenden Steuerrückstände, die im Jahre 1838 in mit 5 Prozent verzinsende Darlehen umgewandelt worden waren, wurden ge­kündigt und kamen in die Gemeindekasse zurück. Es war ja auch wirklich Zeit, diese alten Bagatellen, die sich seit 60 Jahren durch die Rechnungsbücher ge­schleppt hatten, zu beseitigen. Die finanziellen Schwierigkeiten der Gemeinde entstanden durch den Neubau des „Doktorhauses“ in der Bergerstraße und den Neubau der Schule, der heutigen Post in der Hintergasse [Alt-Bischofsheim, Marktplatz].

Von Juli bis Dezember 1897 gewährte man dem kränkelnden Bürgermeister zum ersten Mal eine Schreibhilfe für monatlich 50,- Mark. Natürlich war es damals noch keine Dame, sondern es kam ein Herr aus Hanau. Bezeichnenderweise zahlte die Gemeinde die 50,- Mark nicht an die Schreibkraft, sondern an den Bürger­meister, um zu demonstrieren, daß der Schreiber nicht von der Gemeinde ange­stellt war.

Der langjährige und verdienstvolle Bürgermeister Ebert wurde am 24. März 1898 in den Ruhestand versetzt und bat um die Auszahlung des vollen Monatsgehaltes für März. Aber die Herren des Gemeindevorstandes hielten die Hand fest auf dem Gemeindesäckel: Bis zum 24. war Dienst getan, und nur bis zu diesem Tage werde gezahlt, und keinen Tag länger!

Schon 1897 hatte der Landrat gefordert, daß die Gemeinde das Gehalt des Bür­germeisters von 900,- auf 1200,- Mark erhöhen solle, doch die Gemeinde lehnte das ab. Als sie doch zur Erhöhung gezwungen wurde, strich man einfach die bis­her gezahlten 300,- Mark für Papier und Reisekosten.

Vor der Wahl des neuen Bürgermeisters verlangte der Landrat, daß ein hauptamtlicher („besol­deter“) Nachfolger gewählt werden solle, für den auch Zahlun­gen in die Pensionskasse zu leisten seien, was natürlich nach guter Tradition abermals abgelehnt wurde.

Der neue Bürgermeister hieß Peter Reck. Er wurde am 24. März 1898 unter Vorsitz des Kreisausschußsekretärs Röse gewählt und am 12. April 1898 durch denselben in sein Amt eingeführt. Für beide Amtshandlungen kassierte Röse je 10,- Mark.

Am Ende des Rechnungsjahres 1899/1900 hatte die Gemeinde fast 3.000,- Mark Schulden. Das war für die damalige Zeit eine ganze Menge, und strenge Spar­samkeit war oberstes Gebot. Sämtliche Briefumschläge wurden umgedreht und neu geklebt. Immerhin waren die Postgebühren der Verwaltung in diesem Jahr schon auf 101,86 Mark angewachsen.

Aus dem Jahre 1900 mögen einmal die Namen der Männer in den damals am­tierenden Gemeindegremien genannt sein:

Bürgermeister:           Reck, Peter

Gemeindevorstand:    Hofmann, Philipp, Keller, Andreas, und Schäfer, Wilhelm

Gemeindevertretung:            Krebs IV., Andreas

                                   Reitz, Johannes

                                   Reck, Johannes

                                   Seip II., Justus

                                   Rohrbach IV., Wilhelm

                                   Brandt, Wilhelm Friedrich

                                   Walzer III., Ludwig

                                   Reuhl VII., Wilhelm

                                   Reck II., Peter

 

Im Jahre 1900 kaufte Dr. Schüler einen Teil der neben dem Doktorhaus in der Berger­straße liegenden Gärten zum Preise von 2,50 Mark pro Quadratmeter, das war verhältnismäßig teuer. Auch im Haingraben, im Gärtin und im Rumpenheimer Weg verkaufte die Ge­meinde Bauland, durchweg zu 2,50 Mark pro Quadratmeter. Die Gemeinde begann sich auszu­dehnen. In die Gemeindekasse flossen für verkauftes Bauland rund 5.000,- Mark ein.

Der Beleg Nr. 36 vom Jahre 1901 ist interessant: Der Rechnungsführer Peter Fritz wird angewiesen, von dem Rechnungsführer Peter Fritz 1,- Mark Strafe für versäumte Einziehung von Steuern zu erheben. Der Rechnungsführer befolgte diese Anordnung.

Der Bürgermeister Heck berief 1901 die erste Bürgerversammlung in Bischofsheim ein. Dr. Schüler hatte den Antrag gestellt, das Doktorhaus zu kaufen. Die­ser Antrag muß in der Gemeinde einen ziemlich großen Wirbel verursacht ha­ben, denn Bürgermeister, Gemeindeverordnete und Gemeinderäte fühlten sich bei dieser Entscheidung überfordert und riefen die gesamte Bürgerschaft zusam­men. Der Verkauf wurde abgelehnt.

Im Jahre 1903 läßt sich die Gemeinde für 6,- Mark die erste Wahlurne vom Schreinermeister Ludwig Walzer anfertigen, denn 1904 wurde eine Kommunal­wahl durchgeführt. Der Gemeindevorstand bestand wieder aus drei Herren, die Gemeindevertretung aus elf Mitgliedern. Noch sind es nur Alteingesessene. Die Herren sind streng und führen die Mahngebühren ein (10 Pfennig), lassen zahl­reiche Zwangsvollstreckungen durchführen, verhängen 253,- Mark an Straf­geldern und lassen durch die Gerichte weitere 20,80 Mark Strafgelder eintreiben. Im Jahre 1906 betragen die Personalkosten des Rathauses schon 5.166,38 Mark, die Sachkosten 643,95 Mark.

In der Invaliden- und Altersversicherung waren die beiden Ortsdiener, der Feldhüter, der Schweinehirt und die Hebamme. Vierteljährlich mußten insgesamt 9,36 Mark an Versicherungsbeiträgen vom Lohn abgezogen werden, den gleichen Betrag zahlte die Gemeinde in die Versicherung ein.

Als ein Geisteskranker in eine Anstalt eingewiesen wurde, stattete ihn die Ge­meinde mit der notwendigen Bekleidung aus: 1 Rock          17,05 Mark, 1 Hose 8,33 Mark, 1 Weste 3,30 Mark, 3 Hemden 7,29 Mark, 3 Paar Strümpfe 5,10 Mark, 3 Taschentücher -,90 Mark.

Am 1. Juni 1906 trat das erste Ortsstatut für die Errichtung von Wohngebäuden in Kraft, auch die Erschließungsbeiträge wurden eingeführt, ein Bebauungsplan wurde angefertigt, für den die Kreiskommunalkasse 427,50 Mark kassierte. Ein Fundbüro existiert noch nicht. Gefundene Gegenstände, zugelaufene Hunde usw. werden in der Zeitung bekanntgegeben. Die Polizeistrafen werden höher, Strafen von 5,- Mark und 10,- Mark werden verhängt.

Auch Mitglieder des Gemeindevorstandes werden angezeigt und müssen zahlen. Dr. Schüler soll zweimal 5,- Mark bezahlen, aber er geht vor Gericht und wird freigesprochen.

 

Im Jahre 1910 wird ein Ortserweiterungsplan aufgestellt. Ein Jahr später erscheinen die Familienstammbücher. Die Verwaltung ist zahlenmäßig noch sehr gering: Ein Bürgermeister, ein Rech­nungsführer, ein Gemeindediener, ein Nachtwächter, ein Feldschütz und ein Ge­meindearbeiter. Im Jahre 1911 bekommt die Gemeinde Straßenschilder und Hausnummern. Die Kosten betragen 218,45 Mark, das Anbringen der Schilder kostet zusätzliche noch einmal 20,- Mark.

Die Kriegswirtschaft hat die Gemeindeverwaltung ungeheuer belastet. Praktisch alles, was Mensch und Tier zum Leben benötigten, wurde an die Gemeinde ge­liefert, die es weiter an Einzelhändler oder sogar an die Endverbraucher verteilen mußte. Dazu wurde eine Menge von Hilfskräften benötigt, die entlohnt werden mußten. Auch die Abrechnung der in der Gemeinde als Helfer in der Landwirt­schaft eingesetzten Kriegsgefangenen ging über die Gemeindekasse und füllte gan­ze Seiten aus.

Teuerungszulagen, finanzielle Unterstützung der Familien eingezogener Soldaten, Unterhaltsgeld für die Familien Gefallener, alles ging durch die Gemeindekasse. So wurde der gemeindliche Haushaltsplan ungeheuerlich aufgebläht: 1914        102.000,- Mark, 1915            226.000,-

Mark, 1916  312.000,- Mark, 1917   446.000,- Mark, 1918  635.000,- Mark.

Im Jahre 1923 war wieder eine Bürgermeisterwahl fällig. Bürgermeister Heck war alt und amtsmüde. Man setzte die Wahl auf den 1. August 1923 fest, stellte dann aber die Wahl zurück auf die Zeit nach den anstehenden Kommunalwahlen. Auf Antrag der SPD und KPD wurde als Wahltag der 4. Februar 1924 bestimmt. Als Bewer­ber traten die Herren Stetefeld, Bischofsheim (SPD) und Schmidt, Kilianstädten, auf. Beide stellten sich am 20. Januar 1924 der Bischofsheimer Bevölkerung vor.

Die Wahl am 4. Februar 1924 verlief ergebnislos, da keiner der Bewerber die er­forderliche Zweidrittelmehrheit erreichte. Man ließ sich Zeit und wählte erst am 2. Juli 1924 wieder. Das Ergebnis war ein Patt von 6 : 6. Nun ließ man das Los entscheiden, und das entschied für Stetefeld, aber der Landrat erklärte das Los für „nicht stimmberechtigt“. Stetefeld trat verärgert aus Partei und Gemeinderat aus.

Am 30. Sept. 1924 kam man endlich zu einem neuen Bürgermeister. Es war der SPD-Mann Georg Foocken aus Griesheim. Er war der erste ortsfremde Bürger­meister, ein fähiger Mann, der sich bald das Vertrauen der Bevölkerung erwarb. Schon am 12. August 1926 verunglückte er bei einem Verkehrsunfall tödlich und wurde unter sehr hoher Beteiligung der Bevölkerung zu Grabe getragen.

Der folgende Bürgermeister war wieder ein Bischofsheimer, Michael Kaiser (SPD). In seiner Amtszeit begann die finanzielle Lage der Gemeinde schwierig zu wer­den. Für die inzwischen abgeschlossene Verkoppelung der Feldmark, die infolge der ewigen Erbteilerei notwendig geworden war, mußte die Gemeinde 1928 10.000,- Reichsmark aufbringen, der Beitritt zur Busgesellschaft Hanau Stadt und Land kostete ebenfalls 10.000,- Reichsmark. Da die Busse nachts oft Beschädigungen durch randalierende Jugendliche ausgesetzt waren, baute man in der Ledergasse eine Bushalle. Im Jahre 1928 versuchte die Gemeinde vergeblich, die Bahnhofstraße der Obhut des Krei­ses zu übergeben, der Kreis bemühte sich ebenso ergebnislos um die Übernahme des Ortsnetzes der Stromversorgung.

 

Im Jahre 1765 wird erstmals eine Hebamme erwähnt. Bischofsheim hat 1929 keine Hebamme mehr; der Landrat verlangte, daß die Hochstädter Hebamme auch Bischofsheim betreue, aber die Bischofsheimer lehnten den Vorschlag ab und ließen Fräulein Margarete Horst als Hebamme ausbilden.

Im Jahre 1930 wird die Wasserversorgung für 12.000,- RM durch Erschließung neuer Quellen verbessert. Neuer Brauch: Bei Goldenen Hochzeiten erscheint der ganze Gemeindevorstand und bringt ein Blumengebinde. Vermerkt kann noch werden, daß der Wirt Keller in der Obergasse ein Kino eingerichtet hat.

Im Jahre 1931 ist die Zeit der großen Arbeitslosigkeit und der schweren Not. Zahllose Bitten um Hilfe gehen bei der Gemeinde ein, die Gemeindevertretung befaßt sich fast nur noch mit Stundungsgesuchen.

Die Zahl der Schulkinder ist auf 265 Kinder zurückgegangen. Lehrerstellen wer­den trotz des Protestes der Gemeinde eingespart. Der Haushaltsplan wird rücksichtslos zusammengestrichen. Trotzdem bleibt 1932 ein Defizit von 23.100,- Reichsmark. Auf Anordnung der Behörde soll die Bürgersteuer um 500 Prozent erhöht werden. Aber das wird von der Gemeinde abgelehnt.

Als Anfang 1933 in dem Ort zwei Einbrüche verübt wurden, entstand bei der Be­völkerung große Unruhe. Man verlangte, daß die Straßenlampen die Nacht hin­durch brennen; dem konnte aus Geldmangel nicht entsprochen werden. Nun sollen verstärkte Polizeistreifen gehen, die jungen Männer werden aufgefordert, sich zum freiwilligen Streifendienst zu melden.

 

Die Steuern

Da war zuerst einmal die Beede, eine allgemeine Grundsteuer, die von allen „Be­sitzern" gezahlt werden mußte. Dann wäre der verhaßte Zehnte zu nennen, der von aller Frucht (Getreide), Obst, Heu und Kraut gegeben werden mußte; der kleine Zehnte oder Blutzehnte mußte von Hühnern, Gänsen, Kälbern und Füllen gezahlt werden. Er wurde nicht von der Gemeinde eingezogen, sondern von der Kirche und meistens mit Geld abgegolten. Der Noval- oder Neubruchzehnte mußte von allen aus Rodungen gewonnenen Ackern bezahlt werden.

Die Rauch- oder Herdstatthühner mußte jeder abliefern, der ei­genen Herd („eigenen Rauch“) hatte, auch die Leibeigenen mußten „hühnen“. Die zum Transport der Rauchhühner benötigten „Hinkelkörbe“ waren einem starken Verschleiß aus­gesetzt und mußten häufig neu beschafft werden. Im Jahre 1820 wurden 45 „alte Hühner“ abgeliefert, also fette Suppenhühner. Der Herr­schaft kam es damals mehr auf die Quantität als auf die Qualität an.

Aus dem Jahre 1792 ist eine Aufstellung der an das Land zu zahlenden Steuern vorhanden. Der Steuerfuß war für dieses Jahr auf 142 Gulden 3 Albus 3 ¼ Heller festgesetzt.

Insgesamt mußten gezahlt werden:

            1.         Landsteuergelder                   860      Gulden            22 Albus 4 Heller

            2.         Fortifikationsfrongelder         207      Gulden            12 Albus 6 Heller

            3.         Atzungsgelder                        45       Gulden

                                                                       1.113   Gulden              5 Albus  2 Heller

 

Das das beste Stück Vieh („Besthaupt“) wurde vom Amt aus dem Stall geholt, wenn der Besitzer gestorben war; war kein geeignetes Stück Vieh vorhanden, so mußte die beste Sache abgegeben werden, etwa der beste Anzug oder das beste Möbelstück. Meistens wurden alle Leistungen in Naturalien bezahlt.

Außerdem wurden die Frondienste, auch Hand- und Spanndienste genannt, von den Bewohnern geleistet. Die Besitzer von Gespannen mußten diese stellen, die Handfrönder stellten ihre Arbeitskraft zur Verfügung, alles natürlich unentgelt­lich. Diese Dienste wurden beim Wege- und Straßenbau, bei der Anlage von Be­festigungen, beim Brückenbau in Hanau usw. verlangt.

In Geld wurden folgende Steuern gezahlt: die Beede, das Dienstgeld, der Leibgulden, Kontribution (in Kriegszeiten), Gewerbesteuer, Kriegskosten, Amtskosten, „Atzgeld“(Geld zur Verpflegung der hier erscheinenden Amtsperson), Landsteuer, Steuern auf Weinausfuhr, Steuern auf Wollausfuhr, Steuern für Ausfuhr von Brettern und Balken („Diehl-accis“), das Frongeld auf den Kopf und Kontributionsfrongeld.

Dieser Steuerkatalog, der sich im Laufe der Zeit immer wieder änderte und oft sehr viel umfangreicher war, erbrachte eine Grundsumme, Steuerfuß genannt, von ca. 145 Gulden jährlich, die von der Gemeinde aufzubringen war. Das wäre noch erträg­lich gewesen, aber da gab es die bösen Simpla, die Vervielfältiger! Brauchte die Regierung viel Geld, dann setzte sie eben 9, 10 oder 16, 17, 18 Simpla an, dann mußte eben der zehn- oder achtzehnfache Betrag gezahlt werden. Man muß den da­maligen Behörden allerdings zugestehen, daß sie nach Beendigung einer Kriegs- oder Besatzungszeit baldmöglichst die Steuern auf ein erträgliches Maß senkten, etwa auf das sieben- oder achtfache des Steuerfußes.

Der Handel im Lande, d. h. in der Grafschaft Hanau, war steuerfrei. Wer eine Ware „außer Lande“ verkaufte, mußte Zoll bezahlen.

Nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges ging der erste Bischofsheimer als Auswanderer nach Amerika, und zwar nach Pennsylvanien. Ihm folgten in den folgenden Jahren eine ganze Reihe anderer, so daß sich dort eine kleine Bischofs­heimer Kolonie gebildet haben kann. Alle Auswanderer machten ihr Hab und Gut zu Geld und mußten von ihrem geringen Startkapital zehn Prozent an den Landesherren abgeben.

Im Jahre 1767 führte man den „Zehndenpfennig“ wohl anstelle des Besthauptes bei Todesfällen als Erbschaftssteuer ein. Zwei Witwen zahlten geringe Beträge, aber die Witwe des verstorbenen Juden Affron mußte 44 Gulden 3 Albus zahlen, das war der zehnte Teil der Erbschaft. Diese Abgabe mußte auch jeder „Ausländer“ ent­richten, der in Bischofsheim Geld verdient hatte. Ein Handwerker aus Heddernheim erhielt von der Gemeinde 30 Gulden an Arbeitslohn, 3 Gulden wurden für die gnädigsten Landesfürsten gleich einbehalten. Es ist daher verständlich, daß überwiegend im­mer Handwerker aus dem Amte die Arbeit annahmen.

Im Jahre 1795 kamen zwei neue Steuern:  1. das Vorwerkshoffrondgeld, hier mußten von jedem Stück Zugtier zwei Gulden, von jedem Jungge­sellen („läuftegen Mann“) 1 Gulden 15 Albus und von jeder Witwe 22 Albus 4 Heller aufgebracht werden. Diese Steuer entfiel aber bald wieder.

 2. die Weinbergbaukosten, zu denen jeder Junggeselle 10 Albus und jede Witwe 5 Albus beisteuern mußte. Auch diese Steuer wurde nach einiger Zeit wieder aufgehoben, geblieben war aber eine neue Belastung der armen Beisassen aus demselben Jahr. Sie mußten das Einzugsgeld von nun an nicht nur an die Gemeinde, sondern auch an das Amt zahlen.

Die Landsteuern wurden durch besondere Landsteuererheber aus dem Ort einge­zogen. Die übrigen Steuern wurden von den Quartals-Bürgermeistern, die nicht etwa alle Vierteljahre neu gewählt wurden, sondern ihre Bezeichnung von der viertel­jährlichen Steuererhebung bekamen, erhoben. Diese Quartals-Bürgermeister, die eigentlich nur Rechnungsführer waren, wechselten jedes Jahr. Für die in ihre Amts­zeit fallenden Steuerrückstände blieben sie verantwortlich, so daß es häufig vor­kam, daß von früheren Quartals-Bürgermeistern noch nach acht oder zehn Jahren eingezogene Steuer-Rückstände abgeliefert wurden.

 

Als Napoleon 1806 das Land besetzt hatte, ließ er die Festungsanlagen in Hanau demontieren. Es müssen Tausende von Leuten in schwerer Fronarbeit dort tätig gewesen sein, allein aus Bischofsheim hatten täglich 124 „Handfronder“ zu erschei­nen. Die Regierung ordnete an, daß die Gemeinden jedem dieser Arbeiter täglich vier Kreuzer auszahlen sollten, damit sie sich wenigstens ein Stück Brot kaufen konnten. Im Notjahr 1807 mußten die Quartals-Bürgermeister allein 15 verschiedene Steuern einziehen.

Der Zehnte mußte gegeben werden von Korn (Roggen), Weizen, Gerste, Hafer, Erbsen, Linsen und Wicken sowie von Ölfrüchten. Nach dem Drusch wurde dieses Getreide verkauft, auch die Nachfrüchte („Hinterkorn“). Bei der Abgabe des Zehn­ten waren vereidigte Zehnter anwesend, zu denen jedes Jahr vier Personen bestellt wurden. Sie bekamen von der Gemeinde je drei Malter Korn als Entgelt, zwei Zehnter mußten beim Dreschen die Aufsicht führen, sie bekamen jeder einen Malter Getreide als Lohn.

Von diesen Zehntfrüchten bekam der Pfarrer 40 Malter Korn und ein Malter Hafer an Besoldungskorn, der Lehrer erhielt acht Malter Korn. Wurden die Zehntfrüchte schon auf dem Feld öffentlich meistbietend versteigert, so mußten die Erwerber die Leistungen an Pfarrer und Lehrer übernehmen. Zu zahlen hatten alle Pächter, auch die Wiesenpächter, entweder am Petritag oder am Martinitag, und zwar „ohnfehlbar“. Mit dieser „Ohnfehlbarkeit“ war es aber nicht weit her, denn manchmal wurden die Zahlungstermine um Jahre überschritten. Nach den Befreiungskriegen war das Land völlig ausgeblutet; es wurden viele Steuern gestrichen, andere wurden stark herabgesetzt.

Der Frucht- (Getreide) und Weinzehnte war eine bedeutende Einnahmequelle der Gemeinde. Allein der Fruchtzehnte erbrachte in manchen Jahren bis zu 2.000 Gulden Es war eine gemeindeeigene Zehntscheuer vorhanden, die in der Nähe des Felsen­kellers am Gronauer Weg gestanden haben soll. Der Drescherlohn wurde von der Gemeinde gezahlt. Ob die Zehntscheuer auch in den Jahren, in denen der Frucht­zehnte auf dem Feld versteigert wurde, den Pächtern zur Verfügung stand, ist nicht feststellbar. Der Zehntwein wurde in dem der Gemeinde gehörenden Zehntkeller gekeltert.

Ab 1807 wurde auch der Kartoffelzehnte erhoben, doch ließ man sich diese Steuer in Geld bezahlen. Es waren in diesem Jahre 168 Morgen, 2 Viertel, 20 Ruthen Kartoffeln angebaut, dafür mußten die Bauern 117 Gulden an die Gemeinde abliefern. Ein Morgen für den Hausgebrauch war steuerfrei.

Im Jahre 1810, ein Jahr der Verschnaufpause zwischen den Kriegen, senkte das Land die Steuersätze ganz erheblich und zog von den ausgeplünderten Untertanen viele Steuern überhaupt nicht ein, 1811 wurden die gesamten Landsteuern vollkommen gestrichen.

In den Befreiungskriegen brauchte das Land viel Geld; so schnellten die Landsteuern im Jahre 1813 wieder auf 13 Simpla hoch. Bischofsheim konnte nur ein Achtel der geforderten Sum­me aufbringen. Im folgenden Jahr werden sogar die 16- bis 17fachen Beträge ver­langt. Die Not war groß, sehr viele Leute verkauften Acker und Wiesen, um das Geld aufbringen zu können.

Im Jahre 1826 trat bei der Abgabe des Fruchtzehnten eine Vereinfachung ein: Die steuer­pflichtigen Bauern konnten ihr Getreide behalten und mußten den Wert in Geld ersetzen, die Zehntscheuer wurde verpachtet. Damit entfielen die ewigen Zänkereien der Besitzer mit dem Zehntern. Die Pauschalbeträge wurden jedes Jahr neu festge­setzt und erbrachten je nach der Ernteerwartung den Betrag von etwa 500 bis 800 Gulden Es mußten die anteiligen Abgaben von 163 Ackerstücken berechnet werden und ebenso die Umlage für die nun „in natura“ entfallenden 48 Malter Besoldungs­korn für Pfarrer und Lehrer. Das muß eine recht mühsame Arbeit gewesen sein!

In diesem Jahr sind zehn auswärtige Besitzer Bischofsheimer Felder aufgezählt. Sie wohnten in Bergen, Enkheim, Mainkur, Hochstadt, Wachenbuchen und Hanau. Sie zahlten sehr träge, bis schließlich der Zentgraf von der kurfürstlichen Regie­rung den Befehl bekam, die längst fälligen Gelder einziehen oder pfänden zu las­sen. Binnen vier Wochen habe er Vollzug zu melden.

Die anscheinend so vernünftige Regelung mit dem Fruchtzehnten hatte sich wohl doch nicht bewährt, denn einige Zeit später mußte das Zehntgetreide wieder in der Zehntscheuer abgeliefert werden. Nach Abzug der Unkosten blieb der Gemeinde ein Reingewinn von 1.326 Gulden, der später sogar auf 2.000 Gulden stieg. Die Gemeinde brauchte diese Beträge dringend, denn sie war mit 30.210 Gulden ret­tungslos verschuldet. Die Schulden entsprachen dem Steueraufkommen von zehn Jahren, natürlich war auch der Zinsendienst unerträglich. Die Obrigkeit reagierte gnädig und zog nur ein Simplum an Landsteuern ein.

Wenn es um Geld für die Gemeinde ging, war man gar nicht zimperlich. Am 8. August 1832 saß man friedlich im Rathaus zusammen, um den Zehnten aus der Sommerfrucht (Hafer und Gerste) öffentlich meistbietend zu versteigern. Michael Weber war mit 240 Gulden der Letzt- und Höchstbietende.

Das Protokoll wurde unterschrieben und versiegelt. Man saß noch plaudernd zusammen, als Friedrich Röder aus Bergen erschien und 250 Gulden bot. Flugs eröffnete man die Versteigerung wieder, und Röder erhielt den Zuschlag; aber um 6 Uhr erschien abermals ein anderer Bauer, hörte von der Geschichte und bot 270 Gulden Wieder wurde die Ver­steigerung neu eröffnet und der ungenannte Bauer war der Sieger.

Um 1837 hat sich die Finanzlage infolge kluger und sparsamer Wirtschaft und ge­ringer Anforderungen seitens der Regierung wesentlich gebessert. Die Gesamteinnahme ist auf fast 7.500 Gulden gestiegen, der Rechnungsführer, der für seine Arbeit zwei Prozent der von ihm eingezogenen Landsteuer erhält, hat einen glänzend bezahlten Posten und kommt auf 100 Gulden. Auch die Zehnter werden aufgebessert, außer ihren drei Maltern Getreide bekommt jeder von ihnen 30 Gebund Roggenstroh und zehn Gebund Gerstenstroh.

Der in Butzbach wohnende Rentmeister Zahn und dessen Frau waren Eigentümer eines 145 Morgen großen Gutes in Bischofsheim. Der aufzubringende Zehnte hatte einen Wert von 50 Gulden. Zahn löste durch einen Vertrag mit der Gemeinde diesen Zehnten für die Zahlung von 400 Gulden im Jahre 1837 auf acht Jahre ab. Würde inner­halb dieser Zeit das Gut verkauft, so müßte der neue Besitzer den Zehnten wieder voll bezahlen.

Auch an anderen Stellen beginnen die jahrhundertealten Rechte abzubröckeln und moderneren Wirtschaftsreformen Platz zu machen. Im Belegbuch des Jahres 1837 findet sich unter Nr. 112 ein wichtiges Protokoll. Es betrifft die Aufhebung des dem Staate zustehenden Zehntrechtes in der Gemeinde Bischofsheim:

a) Das Recht besteht auf 120 Morgen zehntbarer Ländereien im Sommer- und Winterfeld von allen Gewächsen mit Ausnahme von Klee und Brachfeld

b) von 20 Morgen 3 Viertel 29 Ruten den Novalzehnt

c) von 251 Morgen 3 Viertel 12 Ruthen Weinberge den Weinzehnten zu ent­richten

d) von 5 Morgen 2 Viertel Traubenzehnt allein.

Als Ablösungssumme sollte die Gemeinde 654 Reichstaler 3 gute Groschen, 7 Heller zah­len. Das waren mit Zinsen 1.168 Gulden und 36 Kreuzer Die Gemeinde zahlte sofort und in auch bar.

Im Jahre 1847 kommt es zu einem kleinen Aufstand wegen der Zehntabrechnung. Die Menschen sind nicht mehr so autoritätsgebunden und wagen auch gegen die Obrigkeit vorzugehen. So erhält die Aufsichtsbehörde 1846 folgenden Brief: „Kurfürstliches Kreisamt.

Die hiesigen Gemeinderechnungen vom Jahr 1846 wurden 8 Tage lang nach vor­heriger
Bekanntmachung in der Gemeinde zur Einsicht der Gemeindeglieder auf­gelegt und vom Gemeinderat geprüft und bei den darin enthaltenen Ein­nahme- und Ausgabeposten nichts gefunden. Nach Aufforderung unseres Bür­germeisters versammelte ich die ständigen und außerordentlichen Ausschußmit­glieder und legte die Rechnung vor und sie erklärten, mit der Verwaltung von zehnte Leuten nicht zufrieden zu sein, weil es unmöglich ist, daß aus 67 Fuder einge­scheuerte Frucht nur 32 Fuder Stroh gewonnen wurden. Bischofsheim, den 24. Juni 1847, Jost Reuhl.“

Damit sind zum ersten Mal Beanstandungen aus der Gemeinde erhoben worden. Das Leben wird demokratischer. Auf eine Anfrage des Kreisamtes schreibt der Zehntverwalter gereizt zurück: Es gäbe niemals soviel Stroh wie Getreide einge­fahren wurde. Wenn man einen guten Preis erzielen wolle, müsse man große Bün­de machen. Dann beantragte er eine Untersuchung seiner Tätigkeit, aber das Amt schreibt zurück, das solle man dem Ausschuß überlassen. Wenn dieser glaube, Un­regelmäßigkeiten nachweisen zu können, dann solle er dieses tun. Die Sache ist dann anscheinend im Sand verlaufen.

Das Jahr 1848 brachte für das Leben und die Finanzen der Gemeinde einen ge­waltigen Umbruch. Der gesamte Zehnte wurde sofort abgeschafft. Freilich, ohne Kosten ging das nicht ab. Der an die Gemeinde zu zahlende Zehnte fiel zwar völlig und ersatzlos fort, aber der Zehnte für die Kirche, die Schule, das Amt, das Land mußte in der Regel mit dem zwanzigfachen des durchschnittlichen Jahresbetrages abgelöst werden.

Die Ablösung von 40 Malter Besoldungskorn an die Kirche kostete allein 8.000 Gulden, die Ablösung der acht Malter Besoldungskorn an die Schule 1.250 Gulden, die Ablösung des herrschaftlichen Lipskornes 850 Gulden. Dazu kam die Auszahlung des restlichen Ysenburgischen (Wohlfahrtschen) Kapitals in Höhe von 12.000 Gulden, die sofort aufgebracht wurden, die Ablösung des Frongeldes, der Rauchhühner und des Hainzinses, des ständigen Erb- und Grundzinses, die Ab­lösung von Beed- und Atzgeld, die allein 1.200 Thaler erforderte.

Diese riesigen Summen konnten natürlich nicht in bar gezahlt werden, man zahlte in kleinen Be­trägen und verzinste das Kapital mit 5 Prozent. Die Zahlungen für diese Ablösungs­summe gingen bis in das 20. Jahrhundert. Später wurden die beachtlichen Erträge aus dem Schafpferch zur Abzahlung dieser Summen mit verwandt. Es wurde eine besondere Zehntablösungskasse gebildet, in der der Schuldbetrag von 13.500 Gul­den überwacht wurde. Im Jahre 1872 standen immer noch 10.397 Gulden zu Buche.

So hatte das Jahr 1848 für die Gemeinde wirklich den Charakter einer Revolution; eine schwere Last war von der Bevölkerung genommen, und in der ersten Freude bewilligte der Gemeinderat dem Bürgermeister Brand für seine Verdienste bei der Zehntablösung eine Sonderzuwendung von 150 Gulden Das war sehr beachtlich, denn sein Jahresgehalt betrug nur 100 Gulden.

Das Volk jubelte, aber die arme Gemeinde! Ihre Einnahmen sanken von ca. 10.000 Gulden auf 3.000 Gulden In den ersten Jahren hatte man noch etwas Stroh und Ge­treide aus dem Jahre 1847 zu verkaufen. Dann ging es an die Substanz. Man ver­kaufte die Zehntscheune, den Zehntkeller, die Dreschgeräte, die Windfege und vieles andere, um kümmerlich über die Runden zu kommen. Für Gebäuderepara­turen, für Wege- und Straßenbau war kein Pfennig vorhanden, nur die Wiesengräben wurden wie immer sorgsam betreut. Das Holz wurde nicht mehr verteilt, sondern verkauft, aber in diesen Jahren war nicht viel schlagbares Holz vorhanden. Einen schwachen Ausgleich brachte die Jagdgerechtsame, die der Gemeinde nach einigem Hin und Her übertragen wurde. Es waren schwere Jahre, bis neue Steuerquellen erschlossen wurden.

Eigenartigerweise mußte das Einzugsgeld noch weiter bezahlt werden. Die Zah­lungsmoral war schlecht, so schlecht, daß 1859 von der die Rechnungsbücher prü­fenden Hanauer Polizei-Direktion eine äußerst scharfe Drohung an die säumigen Steuerzahler kam, die mit 600 Gulden im Rückstand waren. Die Wirkung war verblüf­fend: Im folgenden Jahr betrugen die Rückstände 1.300 Gulden!

Im Jahre 1863 sanken die Einnahmen der Gemeinde auf weniger als 3.000 Gulden ab. Nun traten die gefürchteten roten Zahlen auf, und neue Steuerquellen mußten erschlossen werden. Der Steueraktivitator Undermann erscheint, ihm wird von der Gemeinde ein Zimmer für jähr­lich 21 Gulden gemietet; er bleibt zwei Jahre in Bischofsheim, um ein neues Steuerkataster aufzustellen. Ihm wird ein zum Ortsschätzer ernannter Bürger zugeteilt, auch der Gemeindediener als guter Kenner der Feldmark muß helfen und verdient sich 17 Gulden.

Es sind Armenhaus-Haushaltspläne, es geschieht nichts, man tritt auf der Stelle. Die Einkünfte aus den Gemeindewiesen, der Jagdpacht und dem Schafpferch sind die Hauptstützen der Gemeinde. 1868 wird die Hundesteuer eingeführt und bringt ein paar Groschen. Der arme Rechnungsführer kommt mit seinen zwei Prozent Honorar nicht mehr auf seine Kosten, man gibt ihm eine feste Summe von jährlich 70 Gulden.

Der Florin und der Gulden, der Kreuzer und der Heller sind tot. Zwar macht der Rechnungsführer nach alter Gewohnheit seine Eintragungen noch nach Gulden, Kreuzer und Heller, aber die Endsummen müssen in Thaler (Thl), Silbergroschen (Sgr) und Heller (h) angegeben werden. Ab 1874 wird mit Mark und Pfennig gerechnet. In diesem Jahr tritt auch die erste Einnahme aus dem Standesamt auf, 52 Kreuzer und 12 Heller.

Im Jahre 1869 bessert sich die finanzielle Lage wieder, aber 1880 ist man wieder am Ende; Privatleuten aus den Nachbarorten borgt man sich 3.500 Mark zu fünf Prozent. Auch die Preußen schießen nicht so schnell; erst 1881 wird die direkte Gemeinde­steuer eingeführt.

Sie besteht aus der Grundsteuer, der Gebäudesteuer, der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer. Sie erbringt im ersten Jahr 4.137,03 Mark. Dazu kommen noch die Umlagen für Nachtwachgeld, Beiträge zur Schützenbesoldung, das Maulwurfs­fanggeld sowie Umlagen für die Unterhaltung der Vatertiere, die Umlagen für Hirtenlohn und die Hundesteuer. Eine nicht unerhebliche Einnahmequelle waren auch die Polizeistrafen. Nun kommt die Gemeinde wieder zu Geld.

Im Jahre 1894 werden zum ersten Male Lustbarkeits- (Vergnügungs-) steuern erhoben. Im Rechnungsjahr 1892/93 sind die Einnahmen schon auf 26.976,37 Mark gestiegen. Sie steigen stetig weiter und erreichen 1903 schon die Höhe von 50.000,- Mark. Es sind jedoch Schulden in Höhe von 30.000,- Mark vorhanden, die durch den Bau der zweiten Volksschule (heutige Post), durch den Bau des Doktorhauses in der Berger Straße und durch einen Zuschuß in Höhe von 2.000,- Mark zur Er­richtung der Bahnhaltestelle Bischofsheim-Rumpenheim entstanden sind.

 

Um 1900 ist die alte Zeit, in der die Gemeinde bei allen kommu­nalen Vorhaben sich allein überlassen war, zu Ende. Der Landkreis übernimmt verstärkt zentrale Aufgaben und gibt Zuschüsse zur Vollendung gemeinnütziger Einrichtungen. Die Gemeinde braucht sich auch nicht mehr bei anderen Gemein­den, bei Wirten oder sonstigen Personen Geld zu leihen, dafür sind die Spar- und Leibkasse (die spätere Raiffeisenkasse) und die neu gegründete Kreissparkasse da. Die Volksbank war zunächst gegenüber dem Parkplatz der Waldschule, die Zweigsteller wurde 1991 aufgelöst.

 

Im Jahre 1907 überschreitet der Haushaltsplan wegen des Schulhaus-Neubaues in der Waldstraße und der Anlage des jetzigen Friedhofes zum ersten Male die 100.000,-Mark-Grenze, um dann im folgenden Jahr wieder auf die bescheidene Summe von 55.000,-Mark abzusinken.

Im Jahre 1909 treten neue Begriffe im Steuerwesen auf: Die Kommunalsteuer und die Realsteuer; letztere erbringt 20.000,- Mark. Der Staat wird sich seiner sozialen Verpflichtung mehr und mehr bewußt, er zahlt hohe Anteile zu den auf der Gemeinde schwer lastenden Lehrergehältern und gibt ständige Zuschüsse zu den Schulbau- und Erhaltungskosten. Die Schule ist für die Gemeinde mittlerweile zu einer sehr teuren Angelegenheit geworden, die Gemeinde muß z. B. im Jahre 1910 an persönlichen und sachlichen Kosten für die Schule 16.000,- Mark aufbringen.

Im Jahre 1911 schnellt der Haushaltsplan der Gemeinde auf die unglaubliche Summe von 226.000,- Mark hinauf: Die zentrale Wasserleitung wird gebaut. Neu ist auch die Wertzuwachssteuer, die für bauliche Verbesserungen an Gebäu­den gezahlt werden muß. Im Jahre

1911 müssen zur Ablösung des Zehnten jährlich immer noch 1.111,70 Mark auf­gebracht werden.

Im Kriege werden die Haushaltspläne unglaublich aufgebläht. Im Jahre 1917 steigt der End­betrag in Einnahme und Ausgabe auf 450.000,- Mark an. Diese riesige Summe ist aber nur zu einem geringen Teil auf das Anziehen der Preise zurückzufüh­ren. Im Jahre 1919 beginnt sich die Inflation bemerkbar zu machen, die Endsumme des Haus­haltes steigt auf 791.000,- Mark an, 1920 sind es schon 1,9 Mio. In diesem Betrag ist ein Darlehen in Höhe von 700.000,- Mark von der Kreissparkasse für die Elektrifizierung der Gemeinde enthalten.

Im Jahre 1921 steigt der Etat auf 2,6 Mio., allein die Wiesen erbrachten 60.000,- Mark. Der Wald war während der Kriegszeit stark heruntergewirtschaftet, so daß man 1920 mit 41.000 jungen Bäumchen neue Kulturen anlegte. Die Gemeinde nahm sehr hohe Summen für den Ankauf von Brennholz auf. Zum ersten Mal berechnet die Kreissparkasse zwei Prozent Geldbeschaffungsgebühren.

Die an die Lehrer und Gemeindebediensteten gezahlten Gehälter werden vollkom­men unübersichtlich, dauernde Erhöhungen, Nachzahlungen und Teuerungszu­schläge können die traurigen Zustände nicht ändern. Erst mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 bahnen sich wieder geordnete Verhältnisse an.

Im Jahre 1971 ist der Haushaltsplan der Gemeinde bei einer Einwohnerzahl von 11 - 12.000 auf etwa 5 Millionen Mark gestiegen. Die früher so wichtigen Steuerquellen spielen im Haushalt der Gemeinde überhaupt keine Rolle mehr. Die Obstbäume sind gefällt, der Schaf­pferch interessiert niemanden mehr, die Wiesen sind nebensächlich geworden, Polizeistrafen werden fast nicht mehr verhängt, der Wald kostet dreimal soviel als er einbringt. Die Haupteinnahmen der Gemeinde sind die Anteile an der Gewerbesteuer, an der Einkommensteuer und die Schlüs­selzuweisungen des Landes. Trotz der bedeutsamen Maßnahmen der Gemeinde seit 1952 ist sie mit etwa 3 Millionen Mark vergleichsweise gering verschuldet.

 

 

 

Der Ysenburgische Hubzins

In dem „Inventarium“ von 1757 ist unter Nr. 17 an „Passivgerechtigkeiten“ verzeichnet, daß die Gemeinde an das Haus Ysenburg-Birstein jährlich folgende Zahlungen zu leisten hatte:

            an Geld                                                          40 Gulden

            an Wein (wie derselbe jährlich wächst)       40 Ohm

            an Korn                                                          40 Achtel

Das waren neben dem baren Geld mehr als 72 Zentner Korn (Roggen) und 6.000 Liter Wein, also beträchtliche Mengen, die jedes Jahr abgeliefert und in das fer­ne Birstein gebracht werden mußten. Auch in schlechten Weinjahren - es ist wie­derholt vorgekommen, daß die Lese völlig ausfiel - mußte der Wert des Weines zum Tagespreis in Geld gezahlt werden. Dieses Recht der Fürsten Ysenburg war wohl durch Erbschaft von den Hanauer Grafen nach Birstein gefallen. Es leuchtet ein, daß diese jährliche Zahlung für die Gemeinde eine unerträgliche Last bedeutete, und es ist verständlich, daß immer wieder versucht wurde, sich von dieser Last zu befreien.

Als 1770 ein schlechtes Erntejahr war, gab es wieder erhebliche Unzufriedenheit über die Ablieferung des Ysenburger Hubzinses, da die Lieferungen einfach nicht aufgebracht werden konnten. Im Jahre 1774 kam ein leider nicht mehr vorhandener Kon­trakt zustande, in dem vereinbart wurde, daß etwa die Hälfte des Hubweines nicht „in natura“, sondern in Geld abgeliefert werden konnte. Leider ist in den Rechnungsbüchern nichts über die Höhe der Zahlungen verzeichnet, da es sich um eine Privatpflicht bestimmter Weinbergbesitzer an das fürstliche Haus han­delte; die Gemeinde übernahm allerdings die Kosten des Vertrages, und nur daher wissen wir von ihm. Auch im Archiv zu Birstein sind keine Unterlagen über den Vertrag vorhanden. In den folgenden Jahren richtet die Gemeinde immer wieder ergebnislose Bittschriften an die Hochfürstliche Regierung und an Serenissimus um Minderung dieser drückenden Abgaben. Im Jahre 1798 verhan­delte man ernsthaft und erzielte eine für beide Seiten scheinbar befriedigende Übereinkunft, in der sich die Bischofsheimer aber doch wohl etwas übernommen hatten.

Der Vertrag lautete: „Unter dem 18. Oktober 1798 wurde mit dem fürstlichen Haus Ysenburg-Birstein ein Vergleich getroffen. In demselben wurden die von der Gemeinde Bischofsheim jährlich zu fordernden 40 Ohm Wein, 40 Achtel Korn, 40 Gulden an Geld zu ewigen Zeiten erlassen. Dafür be­zahlte die Gemeinde dem Haus Ysenburg 18.400 Gulden Kapital. Zu diesem Zweck und zur Auftreibung der für 1798 als Rest gebliebenen und auf 600 Gulden festgesetzten Naturabgabe wurde den 21. Febr. 1799 auf fürstlicher Landkasse aufgenommen 19.000 Gulden zu vier Prozent (Ysenburgischer Hubzins). Zur Auf­treibung der Interessen von aufgenommenem Kapital wurden von den Nachbarn 666 Gulden 24 Albus 2¼ Heller eingezogen.“

Dieses Kapital wird die Gemeinde noch sehr lange belasten, denn die folgenden Zeiten voller Kriegswirren und Einquartierungen machen den versprochenen Ab­trag von jährlich 2.000 Gulden unmöglich.

Auch die jährlich aufzubringenden Zinsen in Höhe von 800 Gulden kommen nur mühsam und oft nur mit geborgtem Gelde und manchmal nur zur Hälfte zu­sammen.

 

Dieser Ysenburgische „Hub-Abgiftenvertrag“ liegt im Belegbuch von 1849 unter Nr. 88 im Gemeindearchiv. Es ist ein umfangreiches Aktenpaket mit vielen Vollmachten und Übertragungen, mit vielen Stempeln und Siegeln. Bis zur end­gültigen Bezahlung des Ablösungsbetrages mußte die Gemeinde den gesamten Gemeindewald von der Fechenheimer Grenze bis zur Berger Grenze verpfänden, ebenso das Hochstädter Ried, die Wiesen am Stumpfgraben, den Gänssee neben der Viehtrift und den „Wallgesweg“. Der verpfändete Gemeindebesitz war mit 38.000 Gulden bewertet, denn es war damals üblich, bei Belastungen stets doppelte Sicherheit gewähren zu müssen. Alle zinspflichtigen Land- und Weinbergbesitzer unterschrieben den Vertrag, ferner mußten sie bekennen, daß sie darüber hinaus mit ihrem eigenen Vermögen haften.

Dieses „Ysenburger Kapital“ muß wie ein Alpdruck auf der Gemeinde gelegen haben. Immer wieder bekam man die Zinsen nicht zusammen, immer wieder mußte bei Pfarrer Brand Geld geliehen werden, um den Zinsbetrag bezahlen zu können.

Ein dickes Tabellenbuch wurde für 13 Gulden gekauft, das Amt ist empört über diese Ausgabe. In dieser Tabelle wurden alle 163 Besitzer der zinspflichtigen Acker und Weinberge eingetragen, die durch Erbteilung oder Verkäufe sich ständig verän­dernden Besitzverhältnisse notiert, die Rückstände vermerkt, die oft geradezu lächerlich geringen Abzahlungsbeträge verbucht. Da die Gemeinde diese Verwal­tungsarbeit nicht übernehmen konnte, wurde ein geeigneter Mann mit der Aufgabe betraut; die jährlich anfallenden Kosten in Höhe von 20 bis 40 Gulden übernahm jedoch die Gemeinde.

In sechs Jahren konnten anstelle der fällig gewesenen 12.000 Gulden nur 3.500 Gulden abbezahlt werden. Mit geborgtem Geld zahlte man dann nochmals 500 Gulden, so daß immer noch 16.000 Gulden standen. Da reißt dem Ysenburger der Geduldsfaden. Die ganze Summe wird verlangt! Das fürstliche Haus bekommt sie auch, denn die Gemeinde nimmt an zwei anderen Stellen Gelder in Höhe von 10.000 Gulden und 6.000 Gulden zu fünf Prozent auf und zahlt den Birsteiner aus.

Die 10.000 Gulden wurden von dem in Hanau gebürtigen Professor Dr. Wohlfahrt aufgenommen. Dieser war in Berlin preußi­scher Regierungsrat und mußte zur Unterschrift eigens von Berlin nach Hanau reisen. Die 6.000 Gulden wurden bei einer Frau Toussaint geborene Ledderhose geliehen. Von nun an erscheint in den Büchern nicht mehr das Ysenburger, sondern das Wohlfahrt'sche Kapital. Die neuen Gläubiger waren aber gnädiger und begnügten sich in Notzeiten auch mit der Hälfte der Zinsen. Zur Zeit der napoleonischen Kriege wurde überhaupt nichts gezahlt. Doch die Bischofsheimer strengten sich an und lei­steten, um ihren guten Willen zu bekunden, mit geborgtem Geld manchmal doch eine kleine Abschlagszahlung.

 

Aus dem Jahre 1819 liegt eine genaue Erhebungsliste der Zahlungspflichtigen vor, es sind in alphabetischer Reihenfolge 179 Personen aufgezählt. Der größte Landbesitzer war die Gemeinde selbst, die von den 16.000 Gulden einen Anteil von 1.146 Gulden hatte und 57 Gulden 9 Albus Zinsen aufbringen mußte. An zweiter Stelle stand der Bauer Michael Weber; andere große Bauern waren die Familien Adamy, Peter Ebert, Johannes Ebert, Zentgraf Ebert, Bernhard Kayser, Philipp Fritz, Johannes Kappes I. und II., Wilhelm Keller und Peter Rohrbach.

Im Jahre 1836 steht immer noch das gesamte Kapital offen. Da bei Berechnung der jährlich aufzubringenden Zinsen die Kleinstbeträge aufgerundet wurden, bildete sich jährlich ein gewisser Überschuß, der in die Gemeindekasse kam. Nun einigte man sich nach langen Beratungen dahin, daß dieser Betrag angespart und zum Ab­trag der Schuld verwendet werden sollte. Die Schuldscheine wechselten des öfteren den Besitzer.

Die 10.000 Gulden standen später auf der Hessischen Leihbank in Hanau, dort konnte man 1838 den Betrag von 2.000 Gulden abzahlen. Die 6.000 Gulden standen bei der Landgräflichen Hauptver­waltung in Rumpenheim.

Im Jahre 1848, rund 50 Jahre nach Abschluß des Vertrages, waren immer noch zweimal 6.000 Gulden Schulden vorhanden, aber 1849 ist die Gemeinde endlich im Besitz der Schuldurkunde. „Zur Ablösung des Zehnten sind von den Zehntpflichtigen laut Vertrag vom 31. März 1848 zu Gemeindekasse eingezahlt worden:

Zum Abtrag des Kapitals auf der Leihbank                                                  6.000 Gulden

Zum Abtrag des Kapitals der Frau von Marquardt geb. Toussaint              6.000 Gulden“

 

Steuern zur Hohen Landesschule

Graf Philipp Ludwig II. von Hanau beschloß, für die Grafschaft ein Gymnasium und eine darauf fußende Hochschule zu errichten. Im Jahre 1612 wurde der Grundstein gelegt, aber erst 1680 wurde die Schule eingeweiht. Eine Hochschule ist nicht daraus geworden, sondern nur ein Gymnasium, aber ein berühmtes. Diese Schule, heute kurz „Hola“ genannt, hat also eine alte Tradition und ist noch heute eine der größten Bildungsanstalten dieser Art in Hessen.

Bischofsheimer Schüler werden sie damals wohl nicht besucht haben, das kam erst sehr viel später, aber zahlen durften die Bischofsheimer das sogenannte Schulge­fälle für diese Schule. Dies bestand aus einem festen Grundbetrag von jährlich fünf Gulden, der von der Gemeinde „als gewöhnliche Stiftung“ gezahlt werden mußte.

Außerdem partizipierte die Schule von mancherlei Umsätzen: Von verkauftem Grund und Boden vom Gulden 2 Heller, von jeder Hochzeit 4 Albus, von nach auswärts verkauftem Vieh 1 Albus 2 Heller, von einem Achtel verkaufter Frucht 2 Heller, vom Weinausschank je Maß (1,6 Liter) 1 Heller, von nach auswärts verkauftem Wein je Fuder (800 Liter) 5 Albus, für einen Sack Bier­malz 4 Heller. Auch von allen Erbschaften mußte ein gewisser Betrag an die Hola abgeliefert werden; ebenfalls hatte die Kirche lange Zeit hindurch Beiträge zu leisten.

Diese Zahlungen werden 1807 noch erweitert. Nun mußten auch Abgaben ge­zahlt werden von den Feldrügen, von der Wirtschaft, vom Wegegeld, von ver­kauftem Heu und Gras, von den Waldbußen, von Gemeindefrüchten, von ver­kauftem Stroh und verkauftem Holz, von der Gemeindemastung (Schweinemast im Eichwald), vom Haus- und Kellerzins, Frond- und Hirtenlohn, Hut- und Wachgeld von den Schutzjuden, von aufgenommenen Kapitalien, vom Fischwasser, von verkauftem Obst, verkaufter Backofenasche, von verkauftem Straßendung, vom Maulwurfsfanggeld, vom Hainzins u.a. Die jähr­lichen Beträge stiegen zeitweise auf 100 Gulden an.

Als 1813 die Einwohner durch die Not der Zeit zu großen Verkäufen gezwungen waren, stieg das Schulgefälle zur Hola wieder sehr stark an. Im Jahre 1819 wurde sogar die ungeheure Summe von 687 Gulden 1 Kreuzer 7 Heller abgeführt. Im Jahre 1821 wird außer den „ständigen 5 Gulden“ nichts gezahlt. Es ist anzunehmen, daß mit dem hohen Betrag von 1819 die Ablösung der Lasten zur Hola erfolgt war. Ein Vertrag darüber liegt nicht vor. Ab 1834 hörte auch die Zahlung der „ständigen 5 Gulden“ auf.

 

Die Niederdorfelder Mühlfrond

Bischofsheim hatte keine Mühle. Zwar gibt es unmittelbar im Anschluß an die Gemeinde rechts der Straße nach Niederdorfelden eine alte Flurbezeichnung, die auf eine frühere Mühle hinweist, aber ob der dort fließende kleine Bach in früheren Jahrhunderten genügend Wasser führte, um eine Mühle zu treiben, ist fraglich. Fest steht jedenfalls, daß die Bischofsheimer ihr Korn in der Nieder­dorfelder Wassermühle mahlen lassen mußten und wie mehrere andere Gemein­den verpflichtet waren, dieser Mühle Frond zu zahlen.

Diese zum Amt Windecken gehörende Erbleihmühle wurde über mehrere Generationen hinweg von der Müllerfamilie Sommerlad betrieben. Unzählige Male sind Bischofsheimer den Weg zur Mühle gefahren, und diejenigen, die kein Gespann besaßen, schleppten ihren Getreidesack mühsam keuchend den ungepflasterten Hohlweg bis hinauf zum Buchwald, wo auf der Höhe eine steinerne Ruhebank zum Absetzen der Last und zum Ausruhen einlud. Dann ging es hinab in das Tal, und mit Mehl und Kleie kehrte man wieder zurück nach Bischofsheim. Es gibt heute noch alte Bischofsheimer, die davon berichten, wie ihre Väter und Großväter den ge­fürchteten Gang zur Mühle machten.

 

In einer durch Brand beschädigten Abschrift des kurfürstlichen Justiz- und Renterei-Amtes Bergen vom 15. August 1878, auf der das Ausstellungsdatum des Originals nicht mehr vorhanden ist, das nach Sprache und Schrift etwa um 1800 entstanden sein dürfte, sind interessante Einzelheiten über die Mühlfrond ent­halten. Danach gehörten zu der Erbleihmühle die „gebannten“ Orte Bergen, Bischofsheim und Gronau.

Auf viele Beschwerden über das Verhalten des Müllers wird verfügt, daß der Müller Sommerlad in Niederdorfelden scharf anzuweisen sei, alle „Mahlgäste“ gleichmäßig und korrekt zu behandeln und niemanden vorzuziehen. Er habe jeden der drei Orte wöchentlich zweimal durch seinen Fuhrknecht anfahren zu lassen, montags und donnerstags Bischofsheim, dienstags und freitags Bergen, mittwochs und sonnabends Gronau. Auf die Einhaltung der Fuhrtermine sei peinlich genau zu achten. Der Fuhrknecht habe sich zuerst bei dem Zentgrafen des betreffenden Ortes zu melden, dann das Mehl bei den Leuten abzuliefern und neues Mahlgut mitzunehmen.

Kann der Müller wegen zu hohen Wassers nicht mahlen, so ist dies sofort den Zentgrafen bekanntzugeben, welche dann umgehend ihre Gemeinde zu unter­richten haben. Nun kann jeder Nachbar sich für diese Zeit eine Mühle nach seinem Belieben aussuchen. Ist die Dorfelder Mühle aber wieder betriebsfähig, so ist jedermann in den drei Orten wieder an diese gebunden. Wer weiterhin eine andere Mühle aufsucht, hat eine Strafe von 10 Reichstaler zu zahlen, auch das Mahlgut wird konfisziert.

Der Müller habe seine Mühle stets in bester Ordnung zu halten, sonst gibt es hohe Strafen.

Alle Beschwerden gegen den Müller sind sofort schriftlich dem kurfürstlichen Justizamt in Bergen zu melden, das umgehend einschreiten wird. Bischofsheim mußte jedes Jahr vier Gulden für Schaufelholz zur Mühle zahlen und das Gespann für die Anfuhr eines Schaufelbaumes stellen. Da dieses Gespann nie­mals gestellt wurde oder gestellt werden konnte, mußte die Gemeinde dafür zehn Gulden zahlen.

 

Wegen der Dorfelder Mühlfrond wurden immer wieder Bittschriften verfaßt, sie blieben jedoch ohne jeden Erfolg. Im Jahre 1821 scheint auch das Amt Bergen dieser ewigen Zahlung an den Müller über­drüssig geworden zu sein, denn es fragte an, warum Bischofsheim jedes Jahr Beträge für Mühlsteine, Schaufelräder, Schaufelbäume und Fuhrkosten zu zahlen habe. Diese Frond sei nirgends eingetragen. Ferner will das Amt wissen, warum Bischofsheim die Anfuhr des Schaufelbaumes nicht selbst übernehme. Die Antwort lautet:

1. Das ist schon immer so gewesen. 2. Die Bischofsheimer haben nicht die geeigneten Geschirre.

Nun herrscht längere Zeit Ruhe, aber im Jahre 1838 protestierte Bischofsheim wieder gegen die Mühlfrond. Im Jahre 1840 führte Bischofsheim gemeinsam mit den an­deren Gemeinden einen Prozeß gegen die Mühle, der aber verloren ging und nur Kosten verursachte. Doch steter Tropfen höhlt den Stein: 1841 kam ein Vergleich mit dem Amt Windecken zustande. Die Gemeinde Bischofsheim zahlte an das Amt Windecken 153 Gulden, 7 Albus, 2 Kreuzer und für das bisher an die Mühle zu zahlende Dienstgeld 205 Gulden 50 Albus an Ablösung. Dieses „Dienstgeld“ ist in den Büchern nie in Erscheinung getreten und war wohl identisch mit den oben ange­gebenen Verpflichtungen der Gemeinde Bischofsheim. Es kann auch sein, daß die genannte Summe als Ablösung für das zu stellende Fuhrwerk anzusehen ist. Damit war endlich der Name des Müllers Sommerlad aus den Rechnungsbüchern der Gemeinde und zugleich ein mittelalterlicher Zopf verschwunden.

 

Der Kleine Zehnte in der Berger Feldmark

Das Bartholomäusstift in Frankfurt am Main hatte in Bischofsheim und Bergen eine Menge Besitzungen, die verpachtet waren; von anderen Besitzungen bekam das Stift den Zehnten.

Im Jahre 1804 hob die Stadt Frankfurt am Main im Zuge der Einziehung geistlicher Besitz­tümer (Säkularisation) sechs verschiedene Klöster und Stiftungen auf. Dadurch kamen die Gemeinden in den Besitz dieses Zehnten. Auch in der Berger Feldmark erwarb die Gemeinde Bischofsheim von einigen Äckern das Recht auf den Kleinen Zehnten. Welche Summe Bischofsheim für diese einträgliche Pfründe zu zahlen hatte, geht aus den Büchern leider nicht hervor, aber im Jahre 1823 klagt die Stadt Frankfurt die rückständigen Zehntkaufgelder in Höhe von 1.100 Gulden ein. Diese Summe bezog sich jedoch nur auf den Erwerb des Zehnt­rechtes in der Berger Gemarkung.

Die nun an Bischofsheim zehntpflichtigen Gemarkungsteile in der Berger Ge­markung waren: das Bockstadtfeld, in den Zehntdistrikten, am Triebborn, an den Bischofsheimer Nußbäumen, im Pfaffental und an der Bockstadt. Insgesamt umfaßte die Fläche 240 Morgen, 3 Viertel, 38 Ruthen Ackerland. Je nach Ernte-Ertrag und Preislage erhielt die Gemeinde jährlich bis zu 500 Gulden Zehntgeld. Aller­dings: Jedes dritte Jahr lagen die Äcker als Brachland da. Dann gab es keine Ein­nahmen.

Anfangs ließ sich die Gemeinde den Zehnten von den Bergern in Naturalien geben und diese in die Zehntscheune fahren. Später verpachtete man den Zehnten öffentlich meistbietend an die Interessenten. Menschlich wirkt der Rat des Bürgermeisters an den Höchstbietenden, bei der Entnahme des Zehnten nicht zu scharf zum Schaden des Besitzers vorzugehen.

Bergen versucht sehr bald, das Zehntrecht der Bischofsheimer Gemeinde abzu­lösen. Ein Vertrag zwischen den beiden Gemeinden vom 2. August 1838 ist vor­handen, der von dem Berger Bürgermeister, sechs Gemeinderäten, sechs Mitglie­dern des ständigen Gemeindeausschusses und sechs Mitgliedern des außerordent­lichen Gemeindeausschusses unterschrieben ist.

Die Bischofsheimer scheinen mit diesem Vertragsentwurf doch nicht recht zu­frieden gewesen zu sein, denn erst am 11. Juli 1840 kommt ein endgültiger Vertrag zustande: Bergen hat 3.696 Gulden 13 Albus 1/3 Heller zu zahlen. Vom Zeitpunkt des Vertrages an muß diese Summe mit 5 Prozent verzinst werden. Sehr gut sind die Berger wohl nicht bei Kasse gewesen, denn sie mußten noch rund 100 Gulden Zinsen bezahlen, ehe sie die Ablösungssumme aufbringen konnten.

 

 

Die Beysassen

Im 18. Jahrhundert wurden die Einwohner der Gemeinde von den vorgesetzten Behörden kurzweg als Untertanen bezeichnet, während sie von den örtlichen Be­hörden, den Gerichtsschöffen, den Bürgermeistern „Nachbarn“ oder „Mitnach­barn" genannt wurden. Das war nicht etwa eine vertraulich-freundliche Bezeich­nung, sondern der amtliche Titel, denn Nachbar war nicht jeder. Es gab im Ort aber auch noch „Beysassen“, die auch „Beisitzer“ genannt wurden.

Sie hatten durchaus nicht die Rechte der „Nachbarn“, konnten weder zum Bürger­meister noch zum Gerichtsschöffen noch zum Feld- oder Waldhüter oder in ein anderes Ehrenamt gewählt werden. Nur das Hirtenamt durften sie ausüben. Sie nahmen auch an den Gemeindeversammlungen in oder vor dem Rathaus nicht teil und waren damit also Bürger zweiter Klasse.

Die Beysassen zahlten jedes Jahr eine besondere Steuer an die Gemeinde, mei­stens waren es zwei Gulden, später mußten sie auch noch zwei Gulden an das Amt Bergen zahlen. Die zwölf Beysassen des Jahres 1832 hatten wie immer treu und brav ihre zwei Gulden für das Amt Bergen bei der Gemeindekasse bezahlt. Als nun die Gemeinde der Amtskellerei in Bergen den Betrag übergeben wollte, verweigerte man dort die Annahme und schickte das Geld wieder nach Bischofsheim zurück, dort mußte aufgrund einer neuen Bestimmung jeder Beysasse wieder seine zwei Gulden abholen und sie persönlich beim Amt Bergen einzahlen. Einen Vorteil hatten die Beysassen allerdings: sie brauchten, wenn sie Zuzugs­genehmigung nach Bischofsheim erhielten, kein Einzugsgeld zu zahlen.

Der erste Beysasse wird 1767 erwähnt, er hieß Michael Menger. Später waren bis zu 36 Beysassen im Ort, mit ihren Familien stellten sie einen erheblichen Teil der Bevölkerung dar. Es war nicht leicht, als Beysasse in die Nachbarschaft aufge­nommen zu werden. Der Bewerber um die Mitbürgerschaft mußte mindestens 300 Gulden bares Geld vorweisen können und Liegenschaften im Wert von minde­stens 100 Gulden besitzen.

Auch wenn der Beysasse ein Mädchen mit Vermögen und Liegenschaften heiratete, konnte er nicht Nachbar werden, denn er persönlich hatte ja nichts. Erst die Kinder aus einer solchen Ehe waren berechtigt, den Antrag auf Aufnahme in die Nachbarschaft zu stellen. Über diesen Antrag entschied nicht nur die Ge­meinde, sondern auch die vorgesetzte Behörde. Es scheint nur ganz wenigen Bey­sassen gelungen zu sein, als vollwertiges Mitglied in die Gemeinde aufzusteigen. So wird am 3. November 1829 vermerkt, daß ein Beysasse namens Heß durch Be­schluß des Kreisamtes zum Nachbar erklärt worden sei.

 

Die Bischofsheimer Juden

Die Auskünfte der Bischofsheimer Rechnungsbücher über die hiesigen Juden sind dürftig. Unmittelbar nach dem Dreißigjährigen Krieg waren schon Juden im Ort. Sicher ist, daß einige Juden schon um 1750 eigene Häuser hatten, die in verschie­denen Straßen lagen. Es gab also hier kein Getto. In den Liegenschaftsverzeichnis­sen der Acker tritt kein jüdischer Name auf, Juden besaßen also kein eigenes Land. Von irgendwelchen Exzessen gegen die jüdischen Einwohner wird nirgends etwas berichtet, die Wellen der Judenverfolgungen, die im Mittelalter immer wieder über ganz Europa bis weit nach Rußland hinein liefen, haben Bischofsheim wohl nicht berührt.

Es scheint so, daß die Juden, soweit es die bestehenden Gesetze zuließen, sich hier einer gewissen wohlwollenden Duldung erfreuten. Die Gemeinde verkaufte die abgängigen Fasel­ochsen lange Zeit hindurch an die einheimischen Judenmetzger und nahm diese oft bei Einkäufen neuer Vatertiere als Berater mit.

Im Jahre 1758 werden drei Juden genannt, Jud David, Jud Afron (Aron), Jud Salmon (Salomon). Alle waren Metzger, die an die Gemeinde Steuer („Schlachtaccise“) bezahlen mußten.

Im Jahre 1762 werden ein Jud Hesekiel, ein Jud Simon und ein Jud Aron als Metzger ver­merkt, 1785 kommen Jud Nathan, 1787 Jud Mortge (Mordachey) hinzu.

Da von anderen Metzgereien keine Schlachtsteuer einging, ist zu vermuten, daß sie die einzigen Metzger waren, die die Gemeinde mit Rind-, Kalb- und Hammelfleisch versorgten. Der Bedarf an Schweinefleisch wurde wohl durch die Haus­schlachtungen gedeckt. Die erste nicht-jüdische Metzgerei wurde 1876 durch Friedrich Wilhelm Reuhl in der Schäfergasse gegründet.

Öffentliche Ämter durften die luden nicht übernehmen. Sie wurden auch nicht zu dem lästigen Wachdienst im Dorf oder auf den nach auswärts führenden Straßen herangezogen. Als Ausgleich wurden sie mit einem besonderen „Huth­und Wachgeld" belastet.

Sehr oft treten die Namen der Juden in den Straflisten auf. Der Besitz von Grund und Boden war ihnen verwehrt wie auch die Ausübung vieler Gewerbe. Es blieb ihnen nur der Handel als Existenzbasis, und meistens handelten sie mit Vieh. Futterknappheit war sicher Dauerzustand bei ihnen. So machten sie mit ihrem Handelsvieh unterwegs wohl gerne neben einer saftigen Wiese oder auf einem Feldweg Rast und ließen das Vieh weiden. Doch das Auge der Feldhüter war scharf. Besonders die auswärtigen Juden mußten ihr Vergehen oft teuer bezahlen.

Nach 1810 hatten die luden auch Kramläden, und die Gemeinde kaufte bei ihnen Öl- und Talgkerzen. Die jüdischen Kinder besuchten die jüdische Schule in Hochstadt, erst ab 1874 wurden sie in Bischofsheim eingeschult. Verstorbene Juden wurden in Hanau beerdigt, daher waren die Beerdigungskosten hoch,

Unter Napoleon waren die Juden durch das Edikt vom 11. März 1812 freie Staats­bürger geworden und unterlagen keinen besonderen Bestimmungen mehr. Die Judenemanzipation hat sich anscheinend nur sehr zögernd durchgesetzt, denn das Huth- und Wachgeld mußten sie weiter bezahlen.

Im Jahre 1815 quittierte Nathan Stern zum erstenmal eine Rechnung ohne vor seinen Namen das Wort „Jud“ zu setzen. Die Juden hatten sich bisher nur mit Vornamen bezeichnet und kannten keine Familiennamen. Nun mußten sie sich auch Familiennamen zulegen und nann­ten sich oft Hirsch, Wolf, Goldschmidt, Silberstein usw. Nur in Österreich wurden ihnen von mißgünstigen Beamten verletzende Namen zugeteilt. Der Jude Mordachey nennt sich jetzt „Kaufmann“, er pachtet von der Gemeinde ein Stück Land.

Als Karl von Dalberg, Kurfürst von Mainz, 1810 das von Napoleon gegründete Großherzogtum Frankfurt bekam, gab er den Frankfurter Juden sofort die Gleich­berechtigung, aber so ganz umsonst tat der so fortschrittliche Dalberg dies nun auch wieder nicht: Die Frankfurter Juden mußten als Ablösung des Schutzzolls erst einmal 400.000 Gulden abliefern.

Die Gemeinde Bischofsheim verlangte von ihren Schutzjuden kein Ablösungsgeld, man war hier eben schon immer großzügig. Das Wachgeld mußte allerdings in Höhe von 3 Gulden pro Person noch bis 1833 bezahlt werden. Im Jahre 1820 heißt es zum erstenmal: Israelitisches Begräbnis.

Die Duldsamkeit und Toleranz der Bischofsheimer Bürger ihren Jüdischen Mit­bürgern gegenüber beweist folgender humorige Knittelvers, der vor 1933 entstan­den ist:

Seelig ist der Mayer, wenn der Wolf

im Grünewald den Hirsch verfolgt

und der Goldschmidt im Blumenthal

mit aller Kraft nach dem Stern sieht.

 

Auch nach 1933 kam es durch die künstlich erzeugte und hoheitsrechtlich ge­steuerte „Volks­wut gegen das internationale Judentum“ in Bischofsheim zu keinen tätlichen Angriffen gegen die jüdischen Bürger, die fast alle den sozial schwachen Volkskreisen angehörten.

Die Bischofsheimer Juden mußten freilich auch fort, ihre Anwesen wurden von Bischofsheimer Bürgern erworben, die Kaufpreise wurden auf ein Sperrkonto gezahlt. Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges und der Wiederherstellung geordneter Ver­hältnisse sind von den Erwerbern jüdischen Eigentums weitere Zahlungen an die Überlebenden oder Erben der vertriebenen Juden geleistet worden.

Zu Anfang des Jahres 1933 lebten 35 Juden in Bischofsheim. Viele erkannten die ihnen drohende Gefahr rechtzeitig und verließen Deutschland. Die letzte Jüdin aus dem Ort, Bertha Blumenthal, wurde am 5. November 1942 nach dem Osten abgeschoben, wo sie wahrscheinlich umgekommen ist.

Einige der Bischofsheimer Juden sind in den Konzentrationslagern des Dritten Reiches umgekommen, die meisten konnten sich retten und lebten in England, Amerika, Afrika und   Aust­ralien. Einige haben ihre alte Heimat nach dem Kriege wieder einmal besucht, aber wieder niedergelassen hat sich hier niemand von ihnen.

 

Die nach 1933 vorerst noch im Ort verbliebenen Juden durften nur in bestimm­ten Geschäften einkaufen, andere Läden durften sie nicht betreten. Durch einen Erlaß vom 5. Oktober 1935 wurde angeordnet, daß die vor den Ortsein­gängen oder Plätzen aufgestellten Tafeln mit der Inschrift „Juden unerwünscht“ aus außenpolitischen Gründen sofort zu entfernen seien. Privatpersonen und Geschäften war die Anbringung solcher Schilder erlaubt.

Ebenso wurden alle Ein­zelaktionen gegen Juden streng verboten, antijüdische Aktionen hätten nur auf An­ordnung von Staat oder Partei zu erfolgen. Im Jahre 1938 wurde das Gotteshaus der hiesigen Juden in Hochstadt zerstört, ab 1941 hatten alle Juden den gelben Judenstern mit der Aufschrift „Jude“ zu tragen.

Das Haus Schäfergasse 21, Levi Seelig gehörend, ging an Wilhelm Lendel über, das Haus Schäfergasse 2 von Hermann Goldschmidt erwarben die Familien Bauch und Göring, das Haus des Isidor Mayer in der Schäfergasse 10 erwarb Jean Fritz, das Haus von Hermann Stern in der Obergasse 8 kam an Heinrich Ohne­mus, das Haus von Adolf Stern in der Obergasse 14 wurde von Philipp Walter erworben, das Haus des Oskar Hirsch in der Zwerggasse 1 kaufte Alfred Niem­czyk. Die Häuser Niedergasse 3 (Blumenthal) und Niedergasse 22 (Nathan Stern und Wolf) blieben vorerst im Besitz der Gemeinde.

 

 

Das Gemeindebackhaus

Im Jahre 1758 hatte die Gemeinde vier gemeindeeigene Häuser, das Rathaus, das Schulhaus, das Hirtenhaus und das Backhaus. Letzteres war jenes Haus, das noch heute in der Straße

Alt-Bischofsheim 11 (Hintergasse) steht und sich zur Zeit im Besitz der Familie Wörn befindet. Das Anwesen bestand aus einem Wohnhaus, dem Backhaus und den Wirtschaftsgebäuden (Stall und Scheune). Dieses Gehöft hat eine recht wechselvolle Geschichte, und viele Generationen der Bischofsheimer Bevölkerung haben es wöchentlich mehrmals betreten. Das Gebäude ist heute in Privatbesitz, gebacken wird dort immer noch.

Aus alten Unterlagen geht hervor, daß meistens zwei Brote gekauft wurden, die einer Durchschnittsfamilie zwei Tage reichten. Häufig wurde der Betrag für die Brote angeschrieben und am Wochen- oder Monatsende bezahlt.

Im Jahre 1758 zahlte der Bäcker für das gesamte Anwesen eine jährliche Pacht von 20 Gulden, was keine übermäßig hohe Summe war. Die Sache hatte jedoch noch einen kleinen Haken, denn der jeweilige Pächter mußte den Gemeindeeber auf seine Kosten anschaffen, unterhalten und „vorführen“, d.h. ihn kaufen, unter­bringen, füttern und bei Bedarf stets zu Diensten halten. Es ist nirgends zu ersehen, ob er von den Besitzern der Mutterschweine ein Sprunggeld erhob, was je­doch mit Sicherheit anzunehmen ist.

Diese Art von Nebenbeschäftigung des Gemeindebäckers würde heute sicher bei der Gewerbeaufsicht erhebliches Stirnrunzeln verursachen, aber damals war man nicht so zimperlich. Es scheint kein ungetrübtes Glück gewesen zu sein, als Päch­ter des Gemeindebackhauses in Bischofsheim zu wirken, denn die Pächter wech­selten häufig, oft schon nach einem Jahr.

Die Bautechnik, nach der der wohl etwas stark beanspruchte Gemeindebackofen erstellt wurde, war der Aufgabe anscheinend doch nicht ganz gewachsen, denn jedes Jahr mußten an dem Backofen Reparaturen vorgenommen werden. Alle zwei Jahre wurde der anfällige Ofen abgerissen und neu gebaut. Die Kosten trug stets die Gemeinde; dann wurde Lehm herbeigeschafft, Gersten­ähren wurden gekauft und aus Lehm und Ähren das Material hergestellt, aus dem der Ofen gebaut wurde. Wenn die Gemeinde gut bei Kasse war, kaufte man auch 20 Pfund Kuhhaare oder Schweineborsten, die mit dem Lehm vermischt wurden, um die Haltbarkeit zu vergrößern. War der Ofen fertig, mußten viele Gebunde teures Roggenstroh besorgt werden, mit dem der Ofen gefüllt wurde. Dann verbrannte man das Stroh, um die Feuchtigkeit aus dem Bauwerk zu vertreiben. Man darf wohl annehmen, daß die ersten Brote aus dem neu erstellten Ofen nicht immer zur Zufriedenheit der Kunden ausfielen.

Um 1730 gab es den Bäcker Urlettig, im Jahre 1758 wird der Bäcker Johannes Knoch genannt. Auch die Gemeinde war ständiger Kunde im Backhaus, denn sie bezahlte für alle Gemeindeangehörigen das bei der jährlich viermal stattfindenden Feier des Heiligen Abendmahls benötigte Brot. Dafür bekam der Bäcker jährlich vier Gulden, und dafür konnte man eine ganze Menge Brot kaufen. Auch die bei der jährlich stattfindenden Schulvisitation für die Schüler benötigten Wecke kaufte die Gemeinde bei dem Bäcker.

In Notzeiten erhielt der Bäcker oft große Mengen Mehl, um auf Kosten der Ge­meinde Brot für die Armen zu backen. Häufig lagen fremde Truppen als Besatzung oder Einquartierung im Ort. Dann mußte die Gemeinde viel Brot liefern, und der Backofen war wohl Tag und Nacht in Betrieb. Im Jahr 1772 war alles erheblich teurer geworden, denn das Brot zum Heiligen Abendmahl kostete sechs Gulden, später stieg der Preis sogar auf elf bis zwölf Gulden.

Es seien die Namen einiger Bäcker aufgezählt:

1768  Bäcker Heun

1769  Bäcker Peter Grimm

1770  Bäcker Heun

1773  Bäcker Peter Ludwig Schmid

1 775 Bäcker Ald Vatter

Im Jahr 1776 war wieder ein neuer Bäcker da. In diesem Jahr betrugen die Instand­setzungs­kosten für das Backhaus 400 Gulden, das entsprach der Pacht von 20 Jahren. Wahrscheinlich ist das ganze Gehöft in Ordnung gebracht worden.

Ab 1788 übte der Bäckermeister Schmidt anscheinend nur noch sein Handwerk aus und hatte die Landwirtschaft an den Nagel gehängt, denn Scheune und Wirt­schaftsgebäude wurden an einen anderen Einwohner verpachtet. Den Gemeinde-Eber mußte der Bäcker aber trotzdem halten.

Die Backofenasche („Back-Ysselen“) aus dem Backhaus wurde von der Gemeinde jährlich öffentlich meistbietend als Düngemittel versteigert. Sie brachte in der Regel den Betrag von zehn Gulden. Allzusehr scheint man von dem Wert dieses Dünge­mittels aber nicht überzeugt gewesen zu sein, denn in manchen Jahren fand sich kein Interessent.

Als 1793 das Faselschwein verstarb, zeigte sich die Gemeinde großzügig und kaufte dem Bäcker für 8 Gulden einen neuen Eber. Im Jahre 1796 kostete ein Laib Brot 14 Albus; 1797 lieferte der Bäcker erstmals zum Heiligen Abend­mahl für zwölf Gulden „weißes Brot“. Im Jahre 1800 heißt der Gemeindebäcker Krebs, er zahlt für das Backhaus 20 Gulden Pacht, eine Summe, die früher für das ganze Anwesen entrichtet wurde.

Aus dem Jahre 1800 stammt eine Anweisung an die Gerichtsleute, die Bäckereien, Metzgereien und Wirtschaften in unregelmäßigen Abständen zu überprüfen. Es gab damals Bäcker, die die Preise erhöhten oder ihre Ware mit Untergewicht verkauften.

Die Gerichtsleute sollten das Brot nachwiegen, wenn es zwei Stun­den aus dem Ofen war. Für ein Lot Untergewicht sollte der Bäcker mit 1 Gulden, bei zwei Lot mit 4 Gulden, bei drei Lot mit 8 Gulden und bei 4 Lot Untergewicht mit 13 Gulden bestraft werden. Übrigens: In den Einnahmebüchern der Gemeinde sind niemals Strafgelder von Bäckern verbucht, so daß man wohl annehmen muß, daß es alle brave und ehrbare Meister waren.

Als in den Befreiungskriegen eine starke Teuerung eintrat, wurde der Mietpreis für das Backhaus bei dem Bäcker Friedrich Zeil auf 35 Gulden gesteigert. Nach den Befreiungskriegen hatte die Gemeinde ungeheure Kosten aufzubringen, über die an anderer Stelle berichtet wird; sie borgte Geld, wo sie es nur be­kommen konnte, u.a. auch bei einer Frau Kußner aus Frankfurt. Es handelte sich um einen Betrag von 500 Gulden Im Jahre 1818 strengte diese Frau gegen die Gemeinde einen Prozeß wegen der Rückzahlung des Geldes an. Die Gemeinde wurde verurteilt, innerhalb von drei Monaten ihre Schulden zu begleichen. Bis dahin wurde das Gemeindebackhaus an die Frau verpfändet, wobei der Wert des Hauses mit 1.000 Gulden angesetzt wurde.

Im Jahre 1823 ist die Pacht für das Backhaus schon auf 81 Gulden gestiegen. Im Jahre 1824 pachtet ein Georg Seem das Gemeindebackhaus und bietet 150 Gulden Das kann nicht gutgehen! Seit diesem Jahr ist ein zweiter Bäcker vorhanden, der mit obrigkeitlicher Geneh­migung von der Gemeinde die Erlaubnis erhält, „für die Untertanen Brot zu backen“, also Brot, das zu Hause backfertig gemacht wurde. Für diese Erlaubnis mußte er der Gemeinde jährlich sechs Gulden zahlen. Dieser Bäcker hieß Johannes Reuhl. Schon ein Jahr später ist der arme Georg Seem bei seiner ungeheuren Mietsumme pleite, er muß fort, sogar der ihm gehörende Eber wird versteigert. Für 60 Gulden pachtet dann Andreas Schmitt das Backhaus, aber auch er hat sich übernommen, denn er kann nur 36 Gulden aufbringen und muß weichen.

 

Sein Nach­folger ist ein Auswärtiger. Er heißt Jakob Wörn, kommt von Seckbach und stammt aus Weil am Schünbusch. Mit ihm hat das Gemeindebackhaus seinen endgültigen Herrn gefunden, denn seine Nachkommen sind heute noch Besitzer dieses wich­tigen Hauses und im Ort als „Hinterbäcker“ bekannt. Die Behörden in Hanau erkundigen sich umständlich in seiner Heimatgemeinde nach den finanziellen Ver­hältnissen und dem Leumund des Bäckers, ebenso nach seiner fachlichen Eignung. Die Auskünfte waren zufriedenstellend. (Schönbuch?).

Aber auch der neue Bäcker hatte Schwierigkeiten, er übernahm die Pachtung für 90 Gulden jährlich und mußte sich bei Übernahme auf Anordnung der Behörde in Hanau verpflichten, die Pacht auf drei Jahre im Voraus zu zahlen. Wer konnte schon einem „Ausländer“ aus dem fernen Schwabenland trauen!

Bei der Übernahme zahlte Jakob Wörn nur 90 Gulden. Nun fragte die Gemeinde bei dem Amt an, ob man damit zufrieden sein dürfe. Das Amt war jedoch vernünftig und entschied, daß man dem Bäcker das Gemeindebackhaus übergeben solle.

Der aus dem Jahre 1826 stammende Pachtvertrag ist vorhanden. Ein Auszug aus dem umfangreichen Schriftwerk lautet:

1. Das Pachtgeld muß für ein Jahr im Voraus bezahlt werden

2. Der Bäcker muß ein gutes Brot backen, darf keinem zur Gunst backen und darf niemand ausschließen. Pro Malter Mehl muß er 4 Pfund Sauerteig ver­wenden, 6 Pfund darf er vom Teig wieder zurücknehmen.

3. Pro Malter Mehl bekommt er 3 Kreuzer Backlohn, für jeden Kuchen 1 Heller.

4. Er muß das Faselschwein auf eigene Kosten halten.

5. Wer beim Bäcker eigenes Brot backen läßt, muß die Heizung stellen.

6. Wenn ein Ausländer das Backhaus pachtet, muß er eine Bescheinigung seines Heimatortes         vorlegen, daß man ihn dort eventuell wieder aufnimmt.

 

Die Verpachtung erfolgte auf ein, zwei oder drei Jahre. Mit der Pacht gab es keinen Ärger mehr, Bäcker Wörn zahlte regelmäßig seine 90 Gulden Er muß ein tüchtiger Mann gewesen sein, denn er konnte noch etwas zu­rücklegen und 1830 den Antrag an die Gemeinde stellen, das Anwesen käuflich zu erwerben. Die Gemeinde ging auf den Antrag ein: „Mit Genehmigung der kurfürstlichen Regierung vom 1. Februar 1830 ist das Gemeindebackhaus an den Bäcker Jakob Wörn für 915 Gulden verkauft worden. Es ist eine Anzahlung von 715 Gulden eingegangen“.

Aber den Eber muß der Bäcker wie bisher stellen und halten. Doch auch den wird er los! Der zielstrebige Bäcker Ernst Gottlieb Wörn einigte sich 1838 dahingehend mit der Gemeinde, daß er sich gegen Zahlung eines Betrages, der später in 1.152,- Mark umgerechnet wird und mit fünf Prozent verzinst werden mußte, von der Eberhaltung lösen kann. Diese Ablösungssumme zahlten seine Nachkommen später an einen Rechnungsführer der Gemeinde, der sie aber nicht an die Ge­meindekasse ablieferte. Als man sehr viel später darauf aufmerksam wurde, mußten die Nachkommen des Rechnungsführers diesen Betrag mit Zinsen nach einem verlorenen Prozeß an die Gemeinde abliefern. Mit dieser Notiz verschwindet das Backhaus endgültig aus den Rechnungsbüchern der Gemeinde.

 

Die Bischofsheimer Gastwirtschaften

Im Jahre 1645 wird der Gemeindewirt Johann Peter Ebert erwähnt, 1750 der Wirt, Bender und Bierbrauer Johannes Keller. Im Jahre 1758 gab es drei Wirtschaften am Ort. Damals hatte Bischofsheim 460 Einwohner. Die Wirte waren: Hieronymus Bauscher, Johannes Brecht und Johannes Keller.

Die Gaststätte Krone in der Obergasse ist von 1784. Diese Keller‘sche Wirtschaft hat die Jahrhunderte als einzige überstanden, sie steht heute noch, hatte 1971 noch ihr Schild „Zur Krone“ angebracht. (1860 sogar „Goldene Krone“), aber seit 1970 hat auch sie die Tür geschlossen.

Die Gaststätte Krone ist das älteste bekannte Gasthaus in Bischofsheim. Der Wirt der Krone, Johann Keller, wurde von der Gemeinde oft um Kredit gefragt. Wirte verdienten zu dieser Zeit sehr gut. Den Kredit gewährte er auch Anfang des 19. Jahrhunderts sehr oft. Die Zurückzahlung des Kredites mußte er dann oft vor Gericht erzwingen.

 Im Jahre 1767 war die Frau des Gastwirtes Brecht schon Witwe. Sie verklagte die Gemeinde, gewann ihren Prozeß und schloß die Wirtschaft. Doch für die trinkfreudigen Bischofsheimer Männer trat kein Notstand ein: Michael Kaiser und Michael Weissenbach mach­ten neue Wirtschaften auf.

Die Gasthäuser mußten der Gemeinde eine Steuer für die Wirtschaft bezahlen, jährlich 25 Gulden. War nur der Wirt Keller da, so zahlte er die genannte Summe alleine, waren fünf Wirtschaften in Betrieb, so zahlte jeder nur fünf Gulden. Man ging wohl von der Annahme aus, daß der Gesamtumsatz immer derselbe war, was allerdings zu bezweifeln ist.

Aufschlußreich sind die leider spärlich erhalten gebliebenen amtlichen Verord­nungen, die die Gastwirtschaften betreffen:

Zentgrafen und Gerichtsschöffen wurden verpflichtet, die Wirtschaften immer wieder zu kontrollieren. Die Spielkarten galten noch als des Teufels Gesangbuch, daher war das Kartenspiel um Geld in den Wirtschaften strengstens verboten. Wirt und Spieler wurden bei Verstößen gegen diese Anordnung bestraft. Ganz besonders galt dieses Verbot für die Zeit des Gottesdienstes.

In mehreren Erlassen wetterte das Amt gegen die Trunksucht. Ein Wirt, der einem Betrunkenen noch Getränke verabreicht, soll mit drei Gulden bestraft werden; auch die Zeit, die man sich im Wirtshause aufhielt, unterlag der amt­lichen Kontrolle. Wenn der Zentgraf oder ein Gerichtsschöffe feststellte, daß je­mand länger als eine Stunde in der Wirtschaft saß, so war eine Strafe fällig. Die ein­schränkenden Bestimmungen gingen noch weiter: „Fremde Personen und durchziehende Familien, die im Wirtshaus vorsprechen, sind sofort zu arretieren und nach Bergen zu bringen.“

Über die ausgeschenkten Getränke erfährt man aus den Unterlagen leider wenig. Nur bei den Bestimmungen über die Rationen, die einquartierten Soldaten zu­standen, werden im Jahre 1800 Bier und Apfelwein erwähnt. Wein wurde sicher auch ausge­schenkt, denn von jedem Maß Wein mußten die Wirte je einen Heller Steuern für die Hohe Landesschule in Hanau abgeben.

Aber eines ist ganz sicher: Brannt­wein stand hoch im Kurs. Er ist sicher nicht nur bei der Feuerwehr und bei den Holzwächtern beliebt gewesen. Dieses Feuerwasser kam aus eigener Produktion der Wirte, denn 1804 hatten die Wirte Johannes Jost Keller und Johannes Werner Kayser Konzessionen zum Branntweinbrennen. Bei der Erteilung der Konzession wurden den Wirten ganz genaue Auflagen gemacht. Im Jahre 1826 versteuerte der Wirt Keller 800 Liter Branntwein, 1841 zahlte er 40 Gulden Branntweinsteuer. Auf dem Grundstück Schäfergasse 6 befand sich bis 1972 noch ein Gebäudeteil, der als „Brennhaus“ bezeichnet wurde, auch auf dem Gelände des Rathauses Hintergasse 28 befand sich früher ein Brennhaus.

Aus dem Jahre 1779 liegt eine Rechnung vor: Die zwei Wirte Johannes Just Keller und Johann Peter Bauscher für zwei Tannen Kerb-Grün je ein Gulden. Im Jahre 1784 kaufte ein Wirt sogar zwei Kerbbäume. Die Bischofsheimer Kerb gibt es also schon lange!

Viele Jahre gab es nur zwei Wirtschaften: Kayser und Keller. Im Jahre 1806 eröffneten zwei neue: Johannes Wilhelm Kappes und Johann Philipp See, beide verschwanden aber bald wieder. Die Wirte scheinen im Allgemeinen immer gut bei Kasse gewesen zu sein. Die Gemeinde hat sich häufig von den Wirten größere Beträge geliehen, besonders von Wirt Keller. Diese Beträge wurden des Öfteren erst nach einer Klage des Gläubigers zurückgezahlt. Die Freundschaft wurde dadurch je­doch nicht gestört, denn bald borgte sich die Gemeinde wieder Geld vom Wirt Keller. Auch der Wirt auf dem Mainacker (Mainkur) mußte der Gemeinde häufig aushelfen.

Im Jahre 1869 heißen die drei Wirte Keller, Reuhl und Glück. Jeder muß zwölf Gulden 30 Kreuzer Steuern für Weinausschank bezahlen. Im Jahre 1874 gibt es dann noch einen Wirt Johannes See V. Die Wirte strengten einen Prozeß gegen die Gemeinde an wegen der Weinschanksteuer. Die Gemeinde ver­lor und mußte die Beträge zurückzahlen. Im Jahre 1879 gesellte sich zu den Wirten noch Salomon Stern, so daß fünf Wirtschaften existierten. Jeder Wirt mußte ohne Rücksicht auf seinen Umsatz 70 Mark Branntwein­steuer bezahlen.

Vor dem Ersten Weltkrieg gab es folgende Wirtschaften: die Gastwirtschaft Ebert in der Ober­gasse; sie war die einzige, die keine offizielle Bezeichnung führte, und doch hatte sie eine, sogar eine ehrende: „Bürgermeisters Fritz“. Denn der Besitzer war der Sohn des langjährigen und verdienten Bürger­meisters Ebert, der die Wirtschaft gegründet hatte.

Ebenfalls in der Obergasse lag die älteste und traditionsreichste Wirtschaft, die Wirtschaft Keller „Zur Krone“. In der Hintergasse lag der „Hessische Hof“, ge­nannt „Bauers Peter“, in der Schäfergasse die Wirtschaft „Zum grünen Baum“, Besitzer Heinrich Reuhl, im Fechenheimer Weg der „Kaiser Friedrich“, die heutige „Dorfschänke“. Gäste nahm zu bestimmten Tageszeiten auch die Turnhalle in der Jahnstraße auf, die im Kriege durch Brandbomben zerstört wurde und an deren Stelle das spätere Kino entstand.

 

Gaststätte „Dorfschänke“:

Zum „Pelz“ gehen und dort einen Schoppen petzen, gehört im Maintaler Stadtteil Bischofsheim schon eh und je zum Alltagsleben dazu. Nach Feierabend trifft man sich dort in lockerer Runde am Stammtisch oder am Tresen, reflektiert den zurückliegenden Tag und palavert trefflich über das (Un)vermögen der Politiker. Und es gibt wohl kaum einen echten Bische­mer, der noch nicht im kleinen Saal über dem Gastraum gefeiert hätte. Wie es früher üblich war, fungiert die „Dorfschänke“ im alten Ortskern von Bischofsheim auch heute noch als ideale Nachrichtenbörse - kurz, das urgemütliche Gasthaus am Fechenheimer Weg ist schon lange zur Institution geworden.

Gegründet wurde die Gaststätte 1906 unter dem Namen „Kaiser Friedrich” und zwar von dem Zimmermann Johann Friedrich Heinrich Reuhl II., den alle nur „Pelz” nannten. Verbürgt ist in der Familienchronik folgendes: Der kleine Johann Friedrich Heinrich trug im Winter stets einen Mantel mit einem wunderschönen, echten Pelzkragen. Für die damalige Zeit war dies etwas Besonderes. Wenn die Leute den kleinen Reuhl sahen, sagten sie dann meist: „Kuck mal, da ist der Kleine mit dem Pelz“. Dieser Spitzname haftete Reuhl dem II. dann ein Leben lang an und hat sich bis zum heutigen Tag erhalten.

Das Haus, in dem sich die „Dorfschänke” befindet, wurde im Jahre 1904 erbaut. Aus der Baubeschreibung und dem „Erlaubnisschein zur Führung einer Gaststätte“ im Stadtarchiv geht eindeutig hervor, daß das Haus am Fechenheimer. Weg 1904 erbaut wurde, und daß der gelernte Zimmermannn darin 1906 die Gaststätte „Kaiser Friedrich“ eröffnet hatte.

Im März 1935 ging das Gasthaus an Johann Friedrich Heinrich Reuhl über. Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt die Gaststätte ihren heutigen Namen „Dorfschänke“. Doch 1969 fand sich jedoch in der Familie kein Nachfolger mehr.

Die Gaststätte wurde erstmals verpachtet. In den folgenden Jahren erlebte die Dorfschänke einige Pächterwechsel. Inhaberin war Reuhls Tochter Margot Höhl. Heinz Lück und seine Familie führten die „Dorfschänke“ bis 1982, ehe sie von der Familie Klaus Alten übernommen wurde. Zehn Jahre später im Jahre 1993 folgte dann der letzte Pächterwechsel zu Gunter F. Beck.

Seit 1993 wurde die Gaststätte von dem Wirtsehepaar Gunter und Uschi Beck geführt. Der ehemalige Vertriebs- und Marketingfachmann hat seinen Beruf vor einigen Jahren an den Nagel gehängt, um sich fortan als „Wirt aus Leidenschaft“ zu betätigen. Er hatte sich in die Dorfschänke sofort „verliebt“, als er sie zum erstenmal betrat. Und das ist kein Wunder. Die Traditionsgaststätte strömt eine unnachahmliche, heimelige Atmosphäre bis in den letzten Winkel aus. Dunkle, warme Hölzer, belegt mit der Patina der Jahrzehnte, dominieren die Gaststube und das kleine Colleg. Am alten Inneren der Dorfschänke wurde kaum etwas geändert, wie alte Originalaufnahmen belegen.

Gunter Beck pflegt die Tradition ebenso wie Ehefrau Uschi. Beide sind nach eigenem Eingeständnis „begeisterte Bajuwaren“, was schon an der Kleidung der beiden zu erkennen ist. Trachtenhemden und -westen mit echten Hirschhornknöpfen, Krachlederne und Dirndl, so präsentiert sich das Ehepaar meist den Gästen. Und den wohlverdienten Urlaub verbringen sie stets natürlich im romantischen Oberbayern. Die bekannte bayerische Gemütlichkeit haben die Wirtsleute denn auch in die Dorfschänke übertragen. Becks Philosophie, wie er die Gaststätte erfolgreich führt: „Tradition aufrecht erhalten, dem Gast den Aufenthalt in der Dorfschänke so angenehm wie möglich zu gestalten.“

Unterstützt werden die Becks dabei übrigens von Küchenchef Jörgen Scheler und der Bedienung Sissi Bahr. Auch die Zusammenstellung der reichhaltigen Speisenkarte entspricht diesem Traditionsbewußtsein: von einfachen Schmankerln wie Rippchen mit Kraut und Hand- käse mit Musik bis zur Spezialitäten wie Lachssteak auf grünen Bandnudeln oder frischer Spargel an Entenbrust reicht die bemerkenswerte Bandbreite.

Außer dem Gastraum mit kleinem. Colleg steht noch ein Saal (bis 40 Personen) für alle Gelegenheiten zur Verfügung. Die Dorfschänke verfügt zudem über zwei Kegelbahnen und ein großes Gartenlokal.

Am  Samstag, 1. Juni, und Sonntag, 2. Juni, wurde das Jubiläum zünftig im Biergarten gefeiert. Für die musikalische Unterhaltung sorgte die Kapelle „Donnerbischl“, das sind neun junge Vollblutmusiker aus dem Stubaital.

 

Im Jahre 1758 bestanden drei Wirtschaften in Bischofsheim bei 460 Einwohnern. Im Jahre 1855 wurde die Gaststätte „Zum Grünen Baum“ (später Metzgerei Reuhl) in der Schäfergasse erbaut.

 

Eine Rechnung einer Bischofsheimer Gastwirtschaft vom 26. März 1913 ist noch vorhanden:

für 2 Mann Kaffee                             -,20      -,40

für 2 Mann Mittagessen                    -,60      1,20

für 2 Mann Nachtessen mit Kaffee   -,45      -,90

für 2 Mann Wurst mit Brot                           -,52

                                                                       3,02 M

(ein Waldarbeiter hatte damals einen Tageslohn von 3,20 Mark, eine Waldarbeiterin erhielt 2,50 Mark).

 

Im Jahre 1974 hatte Bischofsheim 3 Gaststätten mit warmen Mahlzeiten.

Im Jahr 1975 hat Bischofsheim 13.000 Einwohner, aber nur drei Gaststätten bieten Mahlzeiten an, während andere nur einen Imbiß verabreichen können. Niemand verfügt über Übernachtungsmöglichkeiten außer den beiden in den letzten Jahren erbauten modernen Bischofsheimer Hotels: Der „Bischofsheimer Hof“ und das „Hotel Hübsch“, beide sind aber nur Hotel Garni.

 

 

 

In den Neubaugebieten des Ortes sind einige neue Wirtschaften errichtet worden, die häufig den Besitzer gewechselt haben und noch nicht so recht populär ge­worden sind. Vielleicht hat die in dem alten Haus Schäfergasse 6 entstandene „Schäferstube“, geschmackvoll eingerichtet und gerne aufgesucht, eine längere Lebensdauer.

„Bürgermeisters Fritz“, der „Grüne Baum“, die „Krone“ sind geschlossen, eben­falls der „Hessische Hof“. Viel besucht werden die „Dorfschänke“ und die Gaststätte „Alt Bischofsheim“ in der Turnhalle am Wald. Außerdem stehen die Weinstube „Zum Löwensee“, das Gasthaus „Zum Hochhaus“ in der Bahnhofstraße, „Barbarossa“ im Dörnigheimer Weg und „Bei Renate“ in der Berger Straße den Gästen zur Verfügung. Eine bedeutsame Verbesserung der Bischofsheimer Gastronomie ist nach Fertig­stellung des geplanten Bürgerhauses zu erwarten, das sechs Millionen Mark kosten wird.

Im Jahre 1999 wuchs die Zahl inklusive Schnellimbissen (Fast Food) wie Pizza-Geschäften, China Restaurants, Turk Food usw. auf 21 an.

 

 

„Armenpflege und Wohltätigkeit“ (Soziale Fürsorge der Kirche und Gemeinde)

Um 1650 wurde das Geld in seiner Legierung wieder besser. Im Kriege hatte man viel „böse Weißpfennige“ gehabt, die nun unter großen Verlusten in gutes Geld „verwechselt“ wurden. Dieses Geld wurde ausnahmsweise den Ortsarmen („Hausarmen“) zur Verfügung gestellt.

Im Jahre 1665 schenkte ein Bischofsheimer der Almosenkasse zehn Gulden Ähnliches ist selten vorgekommen. Dies Geld bekamen aber nicht die Hausarmen, für die es wohl gedacht war, sondern es wurde gegen Zinsen ausgeliehen.

Die Presbyter erhielten jährlich 10 bis 15 Gulden, um in Notfällen Bedürftigen helfen zu können. Sie haben das Geld stets ausgegeben, auch kleinere Überziehungen sind häufig vorgekommen und wurden stets nachträglich genehmigt. Über die Spenden hatten die Presbyter sorgfältig Buch zu führen.

 

Im Jahre 1683 erhielt eine arme Witwe sogar 3 ½ Gulden, um den Barbier bezahlen zu können, der den Beinbruch ihres Kindes geheilt hatte. Auch das Schulgeld, das die Eltern zum Gehalt des Schulmeisters zu zahlen hatten, sowie das Holzgeld für die Schulscheiter wurden bei Armen häufig von der Kirche übernommen.

 

Oft sammelte man mit behördlicher Genehmigung Kollekten für bestimmte Zwecke, besonders zum Aufbau von Kirchen, Schulen, Pfarrhäusern und abge­brannten Gehöften; auch für katholische Kirchen wurde gesammelt. Diese Betteleien nahmen mit der Zeit solchen Umfang an, daß die Regierung Einspruch erhob. Im Jahre 1700 sammelte man 7½ Gulden für einen Einwohner aus dem Amt Birken, dessen Weib und Kinder bei den Tartaren gefangen waren und für 500 Gulden Lösegeld freigekauft werden sollten.

 

Die Kirche selbst gab ungern eigene Mittel für Angelegenheiten außerhalb der Kirchengemeinde. Als die Niederrodenbacher ihre im Krieg zerstörte Kirche wie­der aufbauen wollten und um eine Spende baten, schickte man die Boten wieder nach Hause mit der Aufforderung, in einer Woche wiederzukommen. Dann ver­anstaltete man eine Haussammlung und brachte etwa sechs Gulden zusammen, die man den Niederrodenbachern übergab.

Im Jahre 1711 sollte ein armes Mädchen erstmals zum Abendmahl gehen; es hatte aber keine entsprechende Kleidung. Die Kirche kaufte:

22 Albus                      für wollenes Tuch für eine Mütze

16 Albus                     für vier Ellen blaugefärbtes Tuch zum Rock

7 Albus 4 Heller         für ein Paar Strümpfe

7 Albus 4 Heller         dem Schneider Balzer Heß zum Anfertigen der Mütze

10 Albus                     für ein blaues Leinentuch zur Schürze

1 Gulden                     für ein Paar Schuh

3 13 Albus                                          (1 Gulden = 30 Albus, 1 Albus = 8 Heller).

 

Im Jahre 1714 fand man in der Armenbüchse 19 Gulden. Nun kaufte man ein schwarzes wollenes Tuch zur Bedeckung des Sarges; die Lutheraner mußten für die Be­nutzung dieses Tuches jedesmal 7 Albus 4 Heller Abnutzungsgebühr bezahlen.

Im Jahre 1731 vermachte die Mutter des Pfarrers Frey auf dem Totenbett den Ortsarmen 50 Gulden. Der Betrag sollte in fünf Jahresraten durch den Pfarrer an die Kirchengemeinde gezahlt werden. Der Pfarrer hat dies getreulich getan.

Erst im Jahre 1751 erhält der Pfarrer eine dringende Aufforderung, Prämien für seine Frau in die Witwenkasse einzuzahlen. Im Falle seines Todes habe seine Frau sonst von keiner Seite Unterstützung zu erwarten.

Schon im Jahre 1758, aus dem das erste Rechnungsbuch vorliegt, war in dem umständlichen Amtsdeutsch der damaligen Zeit eine Ausgabe verzeichnet: „Hieraus ist dieses Jahr für die Kirche und Schule, wie auch für andere arme gebrechliche Personen sowie Lahme ausgegeben worden 1 Gulden 15 Albus“.

Das war wirklich kein Betrag, mit dem man ernsthaft Hilfe leisten konnte, aber ganz vergessen hatte man die Armen doch nicht. Im Jahre 1760 setzte man schon den dreifachen Betrag ein. Die Gemeinde war durch die fortwährenden Einquar­tierungen des Siebenjährigen Krieges völlig verarmt und konnte nicht mehr aufwenden. Als der Krieg zu Ende war, wurde der Betrag für Sozialleistungen so­fort auf 13 Gulden erhöht.

 

Die Hilfe blieb aber stets in bescheidenen Grenzen: Für einen mittellos Verstor­benen wurde ein Sarg gekauft für 2 Gulden (etwa 3,40 Mark). Ein Bauer, dessen Kuh vom Gemeindebullen durch Hörnerstöße verletzt wurde, bekam 5 Gulden Beihilfe. Leute, deren Häuser eingestürzt oder Scheunen abgebrannt waren, Lahme, Kranke und Ausgeplünderte bekamen vom Amt einen Armenschein, der sie zum Sammeln von Almosen berechtigte.

Aus dem Kreis Eschwege erscheint ein abgebrannter Bauer, der sich, durch die Lande tippelnd, die Mittel zum Wiederaufbau seines Anwesens erbettelte. Sogar ein Schultheiß aus Eschersheim, durch lange Krankheit verarmt, holt sich bei der Gemeinde 2 Gulden. Im Jahre 1792 gibt die Gemeinde einem jungen Mann, der zu den Soldaten einrücken muß, für 4 Gulden zwei Hemden.

Im Jahr 1800 heißt es: „Für eine arme Frau, die hier ins Kindbett gekommen ist, wurden bezahlt 10 Gulden 4 Albus“. Der Kuhhirte Wörn hatte diese Person aufgenommen, sie stammte aus einem fremden Ort. Im nächsten Jahr ist hier schon wieder eine fremde Frau in Kin­desnöten, sie wird vom Schulmeister Wenzel aufgenommen, dem die Gemeinde die Kosten ersetzt.

Im Jahre 1804 war der Schweinehirt in großer Not. Er bekam von der Gemeinde kein Geld, sondern mußte sich seine Kreuzer Hütegeld von den Besitzern der Schweine selbst einziehen. Diese waren auch verpflichtet, ihm in vorgeschrie­benen Abständen ein Brot zu geben. Entweder waren die Bauern hartherzig oder es gab nur wenige Schweine im Ort, wie dem auch sei, der Mann war am Verhungern. Nun kaufte die Gemeinde einen Malter Mehl und übergab es dem Gemeindebäcker, um Brot für den Hirten zu backen. Zusätzlich wurde er mit Kartoffeln unterstützt. Für diese Hilfe wandte die Gemeinde den ansehnlichen Betrag von 12 Gulden 15 Albus auf.

Zum Vergleich der damaligen Preise sei folgende Aufstellung aus dem Jahre 1811 gegeben:

„Für die Armen wurden gekauft, das Amt gibt die Hälfte, die Gemeinde gibt die Hälfte:

1 blauer Rock                         7 Gulden

2 Westen                                2 Gulden

1 paar Hosengamaschen       3 Gulden 40 Kreuzer

1 paar Gamaschen                 1 Gulden 20 Kreuzer

1 Kapp e                                                  48 Kreuzer

2 Hemden                              4 Gulden  4 Kreuzer

1 Teppich zum Nachtlager     1 Gulden 40 Kreuzer

1 Halstuch                                               40 Kreuzer

1 Paar Schuhe                        3 Gulden 20 Kreuzer

Hausmiete                              4 Gulden

 

Frankfurter Leute brachten gerne ihre unehelichen Kinder in den umliegenden Dörfern unter, auch in Bischofsheim fanden sich solche Pflegeeltern. Diese Kinder, die oft nur des Geldes wegen aufgenommen wurden, hatten es häufig sehr schlecht, wie aus dem Schicksal des August Waldmann ersichtlich wird. Die Aufnahme solcher Kinder wurde durch das Amt Bergen strengstens verboten. Ein Pflegekind durfte nur mit Genehmigung des Amtes von einer gut beleumdeten Familie aufgenommen werden, eine ständige strenge Kontrolle der aufnehmenden Familie mußte gewährleistet sein. Auch zu Vormündern durften nur „vollkommen geeignete Personen“ eingesetzt werden, ganz gleich, ob es sich um arme oder reiche Waisen handelte. Auch die nächsten Verwandten wurden abgelehnt, wenn sie nicht geeignet schienen.

Wer schwangere Dirnen ohne Genehmigung aufnahm, hatte die Geburt und alle Unkosten auch zu bezahlen. Der Gemeinde wurde die Zahlung eines Zuschusses verboten.

Um den elternlosen Carl Acker, für den die Gemeinde jahrelang Pflegegeld zahlte, hat sie sich auch weiterhin recht verdient gemacht. Zur Konfirmation wurde der Junge neu eingekleidet, dann verschaffte ihm die Gemeinde bei dem Schuhmacher Rohrbach in Bergen eine Lehrstelle. Der Vertrag aus dem Jahre 1825 liegt vor: „Der Schuhmacher Rohrbach übernimmt den Carl Acker auf drei Jahre in die Lehre und verpflichtet sich, denselben in allem, was zum Schuhmacherhandwerk gehört, gewissenhaft zu unterrichten, demselben während dieser Zeit in seinem Hause Lagerstätte und Verköstigung zu verabreichen, auch die nötigen Kleidungs­stücke und Leibgeräte anzuschaffen und für seine Reinlichkeit zu sorgen, wogegen a) erhält der Schuhmacher Rohrbach ein Lehrgeld von 50 Gulden

b) für Anschaffung und Kleidung jährlich 15 Gulden, mithin für drei Jahre 45 Gulden,

und sollen beide Beträge von 50 Gulden und 45 Gulden nach Ablauf von zwei Jahren zur Hälfte aus der hiesigen Gemeindekasse und zur Hälfte aus der hiesigen Kirchenkasse in einer Summe an denselben gezahlt werden. Die etwaigen Ein- und Aus­schreibungskosten und Erteilung eines Lehrbriefes soll aus den genannten Kassen bestritten werden.“ Der Vertrag wurde unterschrieben vom Orts- und Gemeindevorstand, vom Kir­chenvorstand, vom Schuhmacher Rohrbach und durch das Amt Bergen genehmigt.

Vom Jahre 1832 an baute man die Sozialfürsorge noch weiter aus. Fünf Personen erhielten als Armenunterstützung regelmäßig monatliche Beträge von 40 Kreuzer bis 1 Gulden. Andere wurden mit Geld für eine befristete Zeit unterstützt, auch Katha­rina Köster, die krank und wegen ihres früheren Lebens nicht ganz unterstüt­zungswürdig war. Immer häufiger kam es vor, daß bei armen Leuten die Be­erdigungskosten ganz oder teilweise von der Kirche übernommen wurden, nur eine arme Frau, die ein uneheliches Kind begraben mußte, wurde bei der Bitte um Unterstützung abschlägig beschieden.

Die Summen für die Sozialaufwendungen der Kirche stiegen dauernd an. Bei ar­men Leuten, die ihre Miete nicht bezahlen konnten und gekündigt waren, wur­den diese Mieten häufig von der Kirche bezahlt; meistens gaben Kirche und Gemeinde je die Hälfte der Summe.

 

Als nach 1860 eine große Teuerung zu ver­zeichnen war, wurden größere Summen aufgewandt, um Brot für die Armen zu kaufen. Hilfe gab es aber nur im Winter, im Sommer hatte man sich sein Brot durch Arbeit selbst zu verdienen. Auch Arzt-, Medizin- und Pflegekosten für Be­dürftige übernahm die Kirche.

Nach dem Krieg von 1866 erhöhten sich die Lebens­haltungs­kosten ganz beträchtlich, und viele Minderbegüterte gerieten in große Not. Die Aufwendungen der Kirche für rückständige Mieten, für Brot, Kleidung und Schuhe waren groß, alleinstehende alte Leute erhielten in den Wirtschaften täglich ein warmes Essen, das von der Kirche ebenfalls bezahlt wurde. Im August 1842 fand man im Wald einen ausgesetzten Säugling, dem man sinngemäß den Namen August Waldmann erteilte. Die Witwe des Reinhard Beckmann nahm ihn auf und zog ihn groß. Das Pflegegeld zahlte die Gemeinde.

 

Aus dem Jahre 1844 liegt eine Rechnung für den Knaben vor:

3 Hemdchen für Leinen                     1 Gulden 20 Albus

1 Halstüchlein                                    2 Albus

1 Kleidchen                                        1 Gulden 36 Albus (einschließlich Macherlohn)

1 Paar Schuhe                                    30 Albus

3 Paar Strümpfe                                  20 Albus

1 Paar Schuhe                                    30 Albus

1 Kleidchen                                         1 Gulden 36 Albus ( einschl. Zeug- und Macherlohn)

1 Paar Schuhe                                    36 Albus

Den Betrag der Rechnung trugen Gemeinde und Kirche je zur Hälfte. Der Junge hat kein glückliches Leben gehabt, man steckte ihn später in ver­schiedene Erziehungsheime. Er ist im Alter von 15 Jahren verstorben.

Das Jahr 1846 war ein sehr schlechtes Erntejahr, es herrschte Hunger und Not. Die Finanzlage der Gemeinde war nach der Überwindung der letzten Auswir­kungen der napoleonischen Kriege wieder gesund. So setzte man trotz der gro­ßen Ausgabeposten, die durch den Erwerb der Schule Hintergasse 28 und die Planung für den neuen Friedhof zwischen Hinter- und Zwingergasse entstanden, in diesem Jahr die geradezu astronomische Summe von 498 Gulden 5 Albus und 6 Heller für die Armen ein.

Allein für 150 Gulden wurde Brot unter die Armen verteilt, und den kleinen Leuten, die kein Saatkorn hatten, kaufte man 20 Malter Gerste zur Aus­saat. Diese für soziale Aufgaben zur Verfügung gestellte Summe überstieg das Zweifache eines Bürgermeistergehaltes. Auch im folgenden Jahr wurde durch die Verteilung von Kartoffeln geholfen.

Das änderte sich jäh, als nach 1848 die Gemeinde durch den Fortfall des Zehnten und anderer Einkünfte in eine finanzielle Krise gestürzt wurde. Nun heißt es: „Für die Armen: Nichts“. Nur die Pflegekosten für den August Waldmann wurden an das Heim gezahlt.

Als 1854 wieder ein armes Jahr war, mußte die mittellose Gemeinde wieder viel Brot, Gerste und Kartoffeln verteilen lassen. Auch in den folgenden Jahren wur­de immer wieder Brot verteilt. Einen Auswanderer nach Amerika unterstützte man mit 20 Gulden 15 Kreuzer (zum Vergleich: Der Tagelohn eines Waldarbeiters betrug 48 Kreuzer, das war der Wert von etwa drei Broten).

Alte hilflose Personen, Waisenkinder, mittellose Kranke wurden bei den Mindest­fordernden in Pflege gegeben. Die Gemeinde half in sehr vielen Fällen und auf allen möglichen Gebieten. Sie zahlte auch Krankenhauskosten, der Tagessatz im Krankenhaus betrug allerdings nur 80 Pfennig. Für die Verpflegung mittelloser alter Bürger wurden 30 - 40 Pfennig pro Tag angesetzt.

Im Jahre 1880 hat der ledige Peter Weissenstein der Kirche einen Teil seines Ver­mögens im Werte von 912,17 Mark für die Armen vermacht. Man wandelte die­ses Geld in die Weissenstein‘sche Stiftung um, deren Zinsen den Dorfarmen zu­gute kommen sollten. Diese Stiftung hat bis zum Ersten Weltkrieg bestanden und vielen Armen Hilfe gebracht.

Im Jahre 1882 amtiert Pfarrer Hartmann, der sehr bald zum Metropolitan ernannt wird. Die Sozialfürsorge der Kirche wird nun erheblich ausgebaut. Neben den geringen Zinsen der Weis­senstein‘schen Stiftung macht die Kirche erhebliche Mittel frei, um regelmäßig bedürftige Einwohner zu unterstützen. Man kauft für arme Kon­firmanden Kleidung, vor allem Schuhwerk, bezahlt Arzt- und Apothekerrech­nungen, Mieten und gibt Weihnachtsbeihilfen, auch mit Bargeld an Bedürftige wird manchmal geholfen. Seit Jahren bekamen die unverheiratet gebliebenen beiden Kinder des verstorbenen Lehrers Wentzel jährlich 75,- Mark; erst nachdem die Kirchenkasse 1899 durch den Bau des neuen Pfarrhauses in der verlängerten Obergasse in die roten Zahlen geraten war, stellte man diese Zahlungen ein und verwies die Bedürftigen an die politische Gemeinde.

Die Opferstöcke in der Kirche und in den Gastwirtschaften, später auch auf dem Friedhof, wurden jährlich einmal entleert. Sie erbrachten bis zu 100,- Mark. Nicht alle gespendeten Gelder blieben im Ort, kleinere Beträge wurden fernen Gemeinden zum Aufbau neuer Kirchen übersandt, nach Thüringen, Schlesien und sogar nach Rossitten auf der Kurischen Nehrung.

 

Daß die Erziehung sozialgefährdeter Jugendlicher in Erziehungsheimen nicht der Weisheit letzter Schluß war, hatte man damals schon erkannt. Man suchte nach intakten Familien, in denen diese Jugendlichen untergebracht werden sollten. Man wollte für jedes Kind jährlich 120,- Mark zahlen. Es meldete sich aber niemand im Ort.

Nach 1900 wird ein Waisenrat gebildet, dessen Vorsitzender der Pfarrer Ganß ist. Dadurch erfolgt die Verlegung einer bisher rein administrativen Aufgabe von der Verwaltung auf ein privates Gremium.

Nach der sozialen Gesetzgebung Bismarcks wurden auch die ersten Versiche­rungsbeiträge für die Invaliden- und Krankenversicherung bezahlt; die von der Gemeinde gezahlten Beiträge für Ortsdiener, Nachtwächter und Feldschützen be­trugen jährlich 52,- Mark.

Nach der Jahrhundertwende setzte sich mehr und mehr die Tendenz fort, die Sozialleistungen auf breitere Schultern zu verteilen. Die Kreiskommunalkasse ersetzte der Gemeinde den überwiegenden Teil der Kosten, die bei der Einwei­sung bestimmter Personen in geschlossenen Anstalten entstanden.

 

Im Jahre 1905 wird eine Gemeinde-Krankenpflegestation eingerichtet, die von Pfarrer Ganß geleitet wird und zu der der Kreis einen jährlichen Zuschuß von 227,- Mark gibt. Im Jahre 1909 besteht schon der Landesarmenverband Kassel, der einen großen Teil der in Bischofsheim anfallenden Kosten übernimmt. Im Jahre 1913 waren noch neun „ortsarme“ Kinder zu unterstützen für deren Betreuung und Kleidung von der Gemeinde über 1000,- Mark aufgebracht werden mußten. Ein Kindersarg kostete in diesem Jahr 3,50 Mark.

Die neue Staatsform nach Beendigung des Ersten Weltkrieges stand den von der Not be­troffenen Menschen aufgeschlossener gegenüber. Durch Arbeitslosenunterstützung und Notstandsarbeiten suchte man das größte Elend zu lindern, und wer nach 26 Wochen ausgesteuert war, hatte immer noch Anspruch auf eine allerdings sehr geringe Fürsorge.

Die von der Kirche gegründete Schwesternkasse leistete durch die von ihr ange­stellte Gemeindeschwester viel Gutes. Die Arbeiterwohlfahrt wurde gegründet, sie half individuell und einer breiteren Schicht durch die Errichtung von Erholungs- und Altersheimen, in denen erholungsbedürftige Kinder und Frauen ge­sunden konnten und alte alleinstehende Leute einen behüteten Lebensabend fan­den.

Die Tendenz der Hilfsbereitschaft setzte sich nach dem Zweiten Weltkrieg weiter fort. Für die Heimatvertriebenen mußten harte Opfer gebracht werden, die nach der Währungsreform gegründete Baugenossenschaft erhielt von der Ge­meinde billiges Bauland und Zuschüsse. Dadurch wurde vielen Vertriebenen die Möglichkeit zur Gründung eines Eigenheimes gegeben.

An Stelle der ausgelau­fenen Schwesternkasse schuf die Gemeinde im neuen Rathaus eine Sozialstation mit einer von der Gemeinde angestellten Schwester. Der Kreis stellt einen Kreisjugendpfleger ein, das Kreisjugendamt schickt wöchentlich einen Fürsorger und eine Fürsorgerin in die Gemeinde, die regelmäßig Sprechstunden abhalten. Für erziehungsschwierige Kinder stehen Psychologen zur Verfügung, die helfend und beratend eingreifen können. Im Jahre 1962 wird der Landeswohlfahrtsverband gegründet, der den Gemeinden die schweren Soziallasten abnimmt und Heime für spastisch Gelähmte, für Blinde, Taubstumme und Epileptiker unterhält.

 

 

Trinkwasserversorgung

Die quantitativ ausreichende und qualitativ befriedigende Versorgung eines Ortes mit Wasser ist lebenswichtig. Viele Orte verdanken ihre Gründung nur dem Vorhandensein von Quellen, Bächen und Flüssen. Unsere Gemeinde hat in früherer Zeit durch ihre Lage auf dem Boden eines alten Mainarmes wahrscheinlich nie über Wassermangel zu klagen gehabt. Die Bezeichnungen Löwensee, Zimmersee, Langer See, Tiefer See, Dürrer See und Gänssee weisen auf frühere Wasserflächen hin, das Hochstädter Ried führte zu jeder Jahreszeit Wasser, und auch der Dorfelder Bach bzw. der Tränkebach führte Wasser in die Gemeinde. Das Wasser für die Haushalte lieferten die Brunnen auf den Gehöften. Sie wurden bei Berichten über Feuersbrünste des öfteren er­wähnt.

 

Alter Brunnen

Wann die Gemeinde auf den Gedanken kam, das Wasser der Bornbergquellen durch Rohre in das Dorf zu leiten, ist zur Zeit nicht feststellbar. Dieser Zeitpunkt lag auf jeden Fall schon vor 1750. Die Zuleitung erfolgte durch hölzern und irdene Rohre. Jahrelang mußten die dazu benötigten Holzstämme von der Ge­meinde gekauft werden, Bohrer zum Durchbohren der Stäm­me besaß sie selbst. Erst als der Bischofsheimer Wald geeignetes Holz hatte, wurden diese Rohre aus eigenen Stämmen hergestellt. Diese Holzrohre wurden durch Werg und Unschlitt an ihren Nahtstellen abgedichtet und später nach und nach durch Ton­rohre ersetzt. Die unbrauchbar gewordenen alten Holzrohre werden gegen schwe­res Geld öffentlich meistbietend versteigert.

Die Wasserleitung führte am Rande des Bornberges herab durch das Pförtchen, durch die Borngasse zum Brunnen von 1750, der in den Rechnungsbüchern meistens als „Springbrunnen“ bezeichnet wird und an der Einmündung der Borngasse in die Schäfergasse (Kreuzung Obergasse) stand. Wenn man in der Obergasse nach Westen sah, dann erblickte man den Brunnen. Dieser Brunnen war ein nüchtern zweckmäßiges Bauwerk ohne jede Andeutung einer künstlerischen Note.

Die vier Rohre spendeten das Wasser für Mensch und Tier, an zwei steinernen Trö­gen wurden die Pferde getränkt. An diesem Brunnen war nichts wertvoll als die Patina seines Alters. Und doch ist dieser nüchterne Brunnen auch heute noch für die ältesten der Alten eingesponnen in die rosenfarbene Erinnerung an die Ro­mantik der Jugendzeit; hier traf man sich des Abends, hier lachten und plauder­ten die jungen Mädchen mit den Burschen, hier wurde Schabernack getrieben, hier wurde manch verstohlener Händedruck gewechselt, hier traf sich die Jugend Alt-Bischofsheims.

Im Jahre 1821 kaufte man aus Seulberg die ersten 95 Brunnenrohre aus Ton: Aber entweder war das Geld knapp oder man traute dem neumodischen Kram noch nicht ganz: Im Wald schlug und bohrte man weitere 1.062 hölzerne Brun­nenrohre. Doch zehn Jahre später ist man von der Brauchbarkeit der Tonrohre überzeugt und kauft in Frankfurt weitere. Dabei muß die Gemeinde zum ersten Male Chausseegeld bezahlen.

Im Jahre 1836 wird der Brunnen völlig erneuert und bekommt zwei neue steinerne Tröge, Abweis-Steine und ein neues Geländer, für zwei Gulden sogar eine Wetterfahne. Die ge­samte Instandsetzung kostete 330 Gulden.

Im Jahre 1841 schaffte man erstmals eiserne Wasserrohre und Bleirohre an, für die überflüssig gewordenen hölzernen Brun­nenrohre erzielte man bei der Versteigerung noch den Preis von 127 Gulden 10 Kreuzer 1871 verlegte man sogar eine ganze Menge Gasrohre für die Wasserleitung. Im Jahre 1860 treten erstmals Klagen über mutwillige Verunreinigung des Brunnens auf. Jeder Übeltäter soll mit 10 Silbergroschen bestraft werden, sein Name soll öffentlich aus­gehängt werden.

Am 23. Oktober 1875 erhält der Brunnen anstelle der Wetter­fahne eine Laterne, in der Öl brennt. Er wird damit zum Beginn der Bischofsheimer Straßenbeleuchtung. Die Brenndauer ist genau vorgeschrieben, nur im Winter darf der Brunnen sein Licht leuchten lassen, und zwar vier Stunden, im Dezember sogar fünf Stunden. Vom Jahr 1903 an zieren ihn sogar Messingrohre, die später in der Inflationszeit gestohlen wurden.

Im Jahre 1897 scheinen die Buben schon unartiger geworden zu sein. Man ist gezwungen, durch ein Warnschild die Verunreinigung des Brunnens mit 5,- Mark Strafe zu belegen. Im Jahre 1905 wird das Trinkwasser erstmals chemisch und biologisch untersucht. Im Jahre 1911 ist es soweit: Das Wasser kommt ins Haus.

Obwohl er direkt am Haus stand, war er plötzlich ein Verkehrshindernis. Deshalb wurde er 1911 abgebrochen. Am 1. Juli 1911 morgens um 5 Uhr begann man mit dem Abbruch des Brunnens. Er war ein Verkehrshindernis geworden, und die Hausanschlüsse aus der neuen Wasserleitung machten ihn überflüssig. Vorerst fand er ein demütigendes Asyl in einem Garten am Bornberg, wo er stand, von Gestrüpp und Unkraut um­geben.

 

Robert Kinkel gibt an, der Brunnen wurde 1911 von der Borngasse in die Straße „Ranzen“ verlegt (heute Ostteil der Obergasse). Viele Jahre stand er in der Zwingerstraße. Durch den Rathausneubau (1968) in der Hintergasse 28 mußte er wieder weichen und wurde 1974 wieder hinter die evangelische Kirche aufgestellt. Hier stand der Brunnen bis mindestens 1999.

 Nach anderer Angabe stand er bis 1952 auf der neuen Bleiche. Danach auf dem alten Friedhof. zwischen Kinder spiel­ten um ihn und füllten ihn mit Unrat an, bis er bei dem Neubau des Rathauses abermals weichen mußte. Nun stehen seine restlichen Bauteile auf dem Bauhof herum. Im alten Ortskern, wohin er gehört, ist kaum Platz für ihn.

Im Jahre 1974 beschlossen Gemeinde- und Kirchenvorstand, den alten Brunnen auf dem Kirchhof an der Nordseite der Kirche aufstellen zu lassen. Diese hatte mit der Stadt ausgemacht, daß diese das Gelände rund um die Kirche sauber hält und die Kirche dafür die Aufstellung des Brunnens erlaubt. Als die Stadt aber die Reinigung nicht mehr übernehmen wollte, mußte er auf Verlangen der Kirche auch der Brunnen entfernt

 

Die Bischofsheimerin Gudrun Clauß wandte sich im August 2012 mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit, den Brunnen vor der evangelischen Kirche in der Ortsmitte wieder aufzubauen: „Gerade weil in der Bischofsheimer Ortsmitte zweckmäßig - aber nicht schön, wie die meisten Bürger feststellen - gebaut wird, vermißt man nicht nur das Gemütliche und das Traditionelle, sondern auch einen Treffpunkt - nicht nur zur Marktzeit. Mein Vorschlag wäre, ihn vor der evangelischen Kirche aufzubauen, mit einem Pflaster darum, eventuell mit Bänken und einem geschichtlichen Hinweisschild. Und was natürlich von der Stadt Maintal zu übernehmen wäre, ist die Sauberhaltung mit Besen und/oder auch Polizeistreife zu gewährleisten. Warum sollte das nicht gehen? Dann wäre wieder ein Stückchen Geschichte zugänglich gemacht!“

Die historische Pferdetränke steht seit Dezember 2015 auf dem Bischofsheimer Marktplatz und soll im Frühjahr eingeweiht werden. Während der Phase der Baumaßnahmen auf und rund um den Bischofsheimer Marktplatz war die historische Pferdetränke auf dem Gelände des Eigenbetriebs Betriebshof eingelagert - und wurde von einem Steinbildhauermeister restauriert. Er wurde mit einer Springbrunnentechnik versehen. Doch erst im Frühjahr, wenn der Brunnen offiziell eingeweiht werden soll, wird das Wasser munter sprudeln. Vorerst wurde der historische Wasserspender winterfest gemacht.

Einvernehmlich wurden von einer Planungswerkstatt die Ziele für die Platzgestaltung festgelegt. Unter anderem wurde beschlossen, daß auf der Marktfläche zentral ein Anziehungspunkt durch die Wiederaufstellung der alten Pferdetränke als Brunnen geschaffen werden soll. Auf der Marktfläche soll die Linde erhalten werden, daneben wurde die ehemalige Pferdetränke als Brunnen errichtet, um die herum Sitzgelegenheiten angeordnet werden.

Durch die Aufstellung der historischen Pferdetränke verbinden sich im Bereich des Marktplatzes nun moderne Architektur und traditionelle Elemente und schaffen so einen Aufenthaltsbereich, der zum Verweilen einlädt. „Nach dem Einkaufen in der Schäfergasse schlendern die Bischofsheimer auf einen breiten und komfortablen Gehweg zum Marktplatz, um sich am Brunnen unter der Linde auf einen Plausch zu treffen oder vor dem neuen Café unter einem Sonnenschirm einen Milchkaffee zu genießen und den Kindern beim Spielen an der Pferdetränke zuzuschauen. Das ist die Vision, die unserer Planung zugrunde gelegen hat“ faßt Erster Stadtrat Ralf Sachtleber die Grundgedanken für das Konzept zusammen.

Allerdings ist der Platz knapp bemessen. Der Wochenmarkt muß nun teilweise auf der Straße stattfinden, die dafür auch für den Busverkehr gesperrt werden muß. Die Firma Heß hat sich dem Buchstaben nach zwar an die Vorgaben gehalten, aber ein Kinderspielplatz auf der Tiefgarage rund um das Abzugsrohr ist doch gewöhnungsbedürftig. Und auch der geradlinige Durchgang zur Zwingerstraße ist nicht mehr vorhanden.

Den Namen „Pferdetränke“ hat man nach der Einweihung wieder zurückgedrängt. Er ist in der Bevölkerung nicht gebräuchlich und der Brunnen diente tatsächlich ja in erster Linie der Versorgung der Einwohner mit Trinkwasser. Außerdem trug er eine Lampe als eine erste Straßenbeleuchtung. Schließlich werden die Becken auch von den Pferden als Tränke genutzt worden sein, wenn ein Fuhrwerk vorbeikam. Man könnte ja einmal zwei Pferde herbeischaffen, die das vorführen. Es ist sicher interessant, wie lang sie den Hals machen mußten, um an das Wasser zu gelangen.

 

 

Zentrale Wasserversorgung

Nachdem sich die am Alten Born und an der Hornbrücke vorgenommene Erwei­terung der Wasserleitung als nicht ausreichend erwiesen hatte, kaufte die Ge­meinde 1910 nach Abschluß der erfolgreichen Bohrversuche 65,04 a Ackerland im Apfelsgrund und Geiersberg von dem Wirt Ebert für 11.000,- Mark, von denen 8.000,- Mark als Darlehen aufgenommen werden mußten. Das Gelände für den Hochbehälter kostete die beachtliche Summe von 2.574,16 Mark.

Nach vielen Besichtigungsfahrten in Orte mit zentraler Wasserversorgung wurde dann der Ingenieur Jänisch aus Wirtheim für 1.500,- Mark mit der Aufstellung eines Bauplanes für die Wasserleitung betraut. Nun mußten die letzten Spargelder von der Kreissparkasse abgehoben und von der Provinzial-Hauptkasse in Kassel 50.000,- Mark geborgt werden. Eine Frankfurter Firma bekam den Bauauftrag, einer anderen Frankfurter Firma wurden die Pflasterarbeiten übertragen, und bald floß in Bischofsheim das Wasser aus der Wand.

Am 1. Oktober 1911 wurde zum ersten Mal Wassergeld eingezogen. Eine Kommis­sion wurde gebildet, die jedes Jahr die Haushalte besuchte und die Häupter von Mensch und Großvieh zählte.

In der ersten Wassergeld-Einzugsliste werden 470 Haushaltungen aufgezählt. Auch die damals bestehenden Straßen sind genannt: Schäfergasse, Borngasse, Fechenheimer Weg, Obergasse, Hintergasse, Zwinger, Rumpenheimer Weg, Zim­merseestraße, Hochstraße (nur links bebaut, drei Häuser), Niedergasse, Wald­straße, Gänsseestraße, Eichwaldstraße, Wiesenstraße, Zwerggasse (nun amtlich mit „g“ geschrieben), Breulgasse, Hochstädter Straße, Am Kreuzstein.

Auch 1915 wird noch an der Wasserleitung gearbeitet, aber es ist Krieg, und Material ist schwer zu bekommen; so setzt die Gemeinde sicherheitshalber Nachtwachen ein, um Diebstähle zu verhindern.

Das Bischofsheimer Wasser war durch die Kalkbeimengung sehr hart und hatte auch sonst einige Schönheitsfehler.

Nach dem Zweiten Weltkrieg reichte es auch mengenmäßig für die ständig wachsende Bevölkerung nicht mehr aus, zumal Bad und WC zu den festen Einrichtungen fast jeder Wohnung gehörten. Zu Zeiten der Verbrauchsspitze und bei längerer Trockenzeit kam nur noch ein dünnes Rinnsal aus den Leitungen, in den oberen Stockwerken versagte die Leitung ganz ihren Dienst.

Im Dörnigheimer Weg wurde man fündig und erbaute eine Pumpstation, aber sie lieferte bei dem ständig steigenden Bedarf auch nur den berühmten Tropfen auf den heißen Stein. Dann wurde im Wald ein Pumpwerk errichtet und das Wasser in das Leitungsnetz eingespeist. Das dort geförderte Wasser lag qualitätsmäßig gerade an der untersten Grenze der Anforderungen und war auch mengenmäßig nicht ausreichend.

Nun wandte man sich an die Stadt Frankfurt am Main. Nach längeren Verhandlungen wurde 1964 ein Vertrag geschlossen, nach dem Bischofsheim Wasser aus der Frankfurter Vogelsbergleitung bekam, die an der Bundesstraße 8/40 entlangläuft. Leitungen wurden gelegt, ein Pumpwerk gebaut, und nun bekam Bischofsheim Wasser in einwandfreier Qualität und in jederzeit ausreichender Menge.

Um bei Betriebsstörungen nicht auf dem Trockenen zu sitzen, errichtete Bischofsheim gemeinsam mit der Stadt Bergen-Enkheim einen Hochbehälter vor Bergen mit einem Fassungsvermögen von 5.000 Kubikmeter. Die Leitung zu diesen beiden Reservoiren wurde 1968/69 gelegt, zur selben Zeit wurde auch das Pumpwerk am Fuße des Berger Hanges gebaut, das das Wasser von der Frankfurter Leitung an der B 8/40 zum Behälter hochdrückt. Im Jahre 1970 wurde er in Betrieb genom­men. Diese Maßnahmen erforderten sehr hohe finanzielle Aufwendungen der Ge­meinde, die aber im Interesse der ausreichenden Wasserversorgung notwendig waren.

Kommunalpolitiker und Volkswirtschaftler sind sich klar darüber, daß die Pro­bleme der Infrastruktur zumin­dest in den Ballungsräumen nicht mehr von den einzelnen Gemeinden gelöst wer­den können. Deshalb übergab die Gemeinde am 1. April 1970 die gesamte Anlage der Wasserversorgung mit allen Werten und Schulden den Kreiswerken Hanau.

 

 

Die Bischofsheimer Kerb

Das älteste und traditionsreichste Fest unseres Ortes wie auch aller umliegenden Gemeinden war das Kirchweihfest, volkstümlich „Kerb“ genannt. Es stellte einen Glanzpunkt dar im Laufe des mühseligen und von vielerlei Sor­gen überschatteten Arbeitsjahres. Straßen, Hof­reite und Haus wurden auf Hochglanz gebracht, alle Verwandten und Freunde aus den Nachbardörfern stellten sich ein und wurden freudig empfangen.

Der Duft von Bratwürsten und Zwetsch­genkuchen erfüllte das ganze Dorf, und auf dem „Marktplatz“ der Gemeinde, der Hintergasse, drängte sich jung und alt zusammen und vergnügte sich froh an den Schaukeln und dem Karussell.

In allen Wirtschaften wurde getanzt, die Wirtsstuben waren bis auf den letzten Platz besetzt, unter den schattigen Bäumen der Wirtshausgärten waren Bänke und Tische aufgestellt und boten Platz für viele. Aushilfskellner schleppten das Essen und die schweren Bembel mit Apfel­wein herbei, Zauberkünstler und Wahrsagerinnen verdienten sich ihre Heller, Gaukler und landbekannte Originale tauchten regelmäßig auf, Arme erschienen und bettelten sich Kuchen und Groschen zusammen, und alle kamen durch die von festlicher Stimmung gebefreudig gewordenen Gastgeber auf ihre Kosten.

Vor einer Wirtschaft wurde auch der Kerbebaum mit dem ausgestopften Kerbebur­schen aufgestellt. Aufrichtung und Abnahme des Baumes bildeten für die männ­liche Jugend des Ortes festliche Höhepunkte. Der eigentliche Zweck des Festes, die Erinnerung an die Einweihung der Kirche, fiel immer mehr der Vergessenheit anheim, die Kerb war ein Volksfest an sich geworden.

Es kann mit Sicherheit angenommen werden, daß hier die Kerb schon vor dem Dreißigjährigen Krieg gefeiert wurde. Nach der Beendigung des für die hiesige Bevölkerung so schweren Siebenjährigen Krieges wurde 1764 erstmals wieder die Kerb gefeiert, denn die Gastwirtin, Witwe des Johan­nes Brecht, kaufte ein Kerb-Grün (Kerbbäume). Auch der Wirt der Krone kaufte zwei Kerbbäume. Wenig später stellten alle ansässigen Wirte vor ihre Wirtschaft einen Kerbebaum auf, wie aus den Gemeinderechnungen hervorgeht.

 

Vom Jahre 1876 ab werden die Angaben über die Kerb etwas ergiebiger, denn die Gemeinde vereinnahmt von nun an Standgeld von den Schaustellern. Für die kleineren Stände zahlte man in der Regel 50 Pfennige, nur der Karussellbesitzer mußte 15,- Mark abliefern. Inter­essant ist, daß nach 86 Jahren in den Rechnungsbüchern noch ein Fehler entdeckt wurde: 1884 hatten die Schausteller 58,50 Mark an Standgeld bezahlen müssen, in der Einnahme wurden jedoch nur 10,- Mark eingetragen! Auch die die Rechnung prüfenden Behörden haben es nicht bemerkt.

Im Jahre 1887 muß der Karussellbesitzer schon 35,- Mark bezahlen; es waren 11 Spiel­warenstände vertreten. Das Angebot wird 1890 belebter: ein Karussell 50,- Mark, ein Marionettentheater 5,- Mark, eine Schießbude, ein Spielwarenstand je 5,- Mark, ein Zuc­ker- und Spielwarenladen 2,- Mark, ein Spielwarenstand 1,- Mark und als Neuerscheinung ein Photograph 3,- Mark. Im Jahre 1897 findet die Kerb mit dem Gesangsverein Eintracht statt. Im Jahre 1894 kommen Harmonikaspieler, Seiltänzer und Drehorgeln hinzu; Im Jahre 1899 erbringt die Kerb 248,50 Mark Standgelder.

Am 15. August 1899 erschien im Frankfurter Generalanzeiger folgendes Inserat: „Freitag, den 18. August des Jahres, vormittags 11 Uhr, wird der Platz zur Aufstel­lung eines Karussells zur Kirchweih am 10., 11. und 17.9. auf dem Rathaus öffentlich meistbietend versteigert. Bischofsheim, den 13. August 1899    Der Bürgermeister Heck“. Es wurden 21 Stände aufgestellt, für das Karussell mußten allein 130,- Mark be­zahlt werden. Im Jahre 1906 wurde auf der Kerb zum erstenmal durch Francaca Dombrosi Fruchteis angeboten. Im Jahre 1910 wurde der Stand für das Karussell für 180,- Mark versteigert, eine un­glaubliche Summe, denn eine Fahrt kostete nur 2 oder 3 Pfennige. Im Jahre 1913 wurde die Kerb um eine weitere Attraktion bereichert: ein Kinematograph kam!

Bis 1939 war der Kerbplatz in der Hintergasse (jetzt Alt Bischofsheim). Die Stände wurden an die Schausteller meistbietend versteigert.

 

Nach dem Zweiten Weltkrieg erwies sich die Hintergasse sowohl für die Zahl der Besucher als auch für die Aufstellung attraktiver und moderner Unterhaltungsein­richtungen als zu klein. Da auch verschiedene Wirtschaften ihre Betriebe schlos­sen, verlor die Kerb immer mehr ihre Anziehungskraft. Man verlegte sie deshalb auf den Sportplatz am Wald. Damit sank sie zur völligen Bedeutungslosigkeit herab.

Der Gesangverein „Eintracht“ hatte eine Idee: Er übernahm die Kerb, stellte ein großes Zelt auf, engagierte Schausteller, - und die Bischofsheimer kamen. Von nun an übernahm jedes Jahr ein anderer der großen Bischofsheimer Vereine die Kerb und machte wahr­scheinlich ein glänzendes Geschäft dabei. Zwar spricht man noch von der Kerb, aber in Wirklichkeit ist sie ein Vereinsfest geworden, ein Vereinsfest jedoch, das durchaus volkstümlichen Charakter besitzt und Alt- und Neubürger zu Gast hat.

Verloren ist jedoch die alte Tradition, die private Gastlichkeit, mit der Freunde und Verwandte aus Nachbarorten im Hause festlich bewirtet wurden. Verloren ist auch der berühmte Kerbeputz, bei dem die Hausfrau das Haus innen und außen auf Hochglanz brachte. Auch die Kerbeburschen und die Kerbebäume ge­hören der Vergangenheit an.

Als überaus günstig für die Abhaltung dieses und anderer Feste hat es sich er­wiesen, daß die Gemeinde im Jahre 1969 für etwa 125.000,- DM hinter der Turnhalle am Wald einen Festplatz schuf, ihn mit einem geeigneten Unterbau versah, Strom und Wasser dorthin lieferte und damit die Aufstellung eines modernen, hochtechnisierten Vergnügungsparks ermöglichte. Auch der etwa 35.000,- DM kostende Bau einer modernen Toilettenanlage hat sehr zur Be­liebtheit des Festes beigetragen und manche der unangenehmen Begleiterschei­nungen verschwinden lassen.

Für die Gemeinde ist dieses Fest in finanzieller Hinsicht völlig bedeutungslos geworden. Man hat die Vergnügungssteuer erlassen und ein seriöses Unterneh­men beauftragt, nur gut beleumdete Vertreter des Schaustellergewerbes zuzulas­sen, eine Maßnahme, die sich bewährt hat. Dafür erhält die Gemeinde ganze 3.500,- DM an „Standgeldern“, im Vergleich zu früheren Zeiten also nur einen Pfennigbetrag. Allerdings kommen die Schausteller zum Teil für das am letzten Abend stets veranstaltete recht kostspielige Feuerwerk auf.

 

 

Postamt

Noch im 18. Jahrhundert wurde der gesamte Schriftverkehr der Gemeinde mit den Ämtern und Behörden durch Boten abgewickelt. Für die „Gänge“ nach Bergen, Hanau, Frankfurt usw. galten feste Gebührensätze. Diese Gänge waren sehr beliebt, denn neben dem Gemeindediener wurden sie recht häufig von dem Zent­grafen, den Bürgermeistern und den Gerichtsschöffen ausgeführt. Sogar die Totenfrau wurde manchmal eingesetzt.

Mit diesen Gängen marschierte man sich einige Kreuzer zusammen. Die Abrechnung dieser Botengänge bildete eine schier unerschöpfliche Quelle von Streitigkeiten zwischen dem die Rechnung prüfenden und den Boten. Hier wurde der Rotstift jedes Jahr angesetzt, hier müssen immer wieder Beträge zurückgezahlt werden. Der Zentgraf bekam für einen Gang nach Bergen 30 Kreuzer, nach Hanau 40 Kreuzer. Die Gerichtsleute dürfen für dieselben Wege nur 20 und 30 Kreuzer ansetzen.

 

Im Jahre 1857 hören die Botengänge fast völlig auf. Die Post ist da. Sie kommt anfangs aus Bergen. Im folgenden Jahr tritt zum erstenmal in den Rechnungsbüchern der Betrag von 6 Gulden 8 Kreuzer für Porto auf. Der Postverwalter Hof aus Bergen bekommt für das Mitnehmen von Briefen und Paketen außerdem 6 Gulden von der Gemeinde. Im Jahre 1869 kauft die Gemeinde auf eigene Kosten einen Briefkasten, den sie noch bis zum Jahre 1903 durch den jeweiligen Briefträger anstreichen lassen muß.

Aus dem Jahre 1871 ist die erste Briefmarke auf einem Dienstschreiben vorhan­den, herausgegeben von dem Norddeutschen Postbezirk. Auch die erste Depesche wird in diesem Jahr von der Gemeinde abgesandt; sie ging nach Bingerbrück, wurde durch die Leitung der Eisenbahn übermittelt und kostete 18 Kreuzer. Die Ge­meinde bestellte durch die Depesche Rohre für die Wasserleitung.

Im Jahre 1878 läßt die Kaiserliche Post den Briefkasten neu lackieren, die Krone, das Posthorn und die Schrift werden vergoldet, bezahlen muß die Gemeinde. Im Jahre 1884 sendet die Gemeinde erstmals einen Betrag per Postanweisung ab. Diese sah fast genauso aus wie noch heute, etwa 100 Jahre später. Im Jahre 1892 ist auf der Rechnung eines Offenbacher Geschäftsmannes zum ersten Male eine Telefonnummer angegeben: Nr. 53, Anschluß Frankfurt/M.

Im folgenden Jahr kommt die Post aus Fechenheim, mit ihr kommt auch die erste Nachnahme an die Gemeinde. Im Jahre 1894 übernimmt der Lehrer Knöll die erste Postagentur am Ort [nicht: Kröll]. Sie wird in sei­ner Dienstwohnung eingerichtet. Im Jahre 1899 ist auch die Zahlkarte da, in Farbe und Form bis heute kaum verändert. Im Jahre 1907 gibt es ein Telefon am Ort, wahrscheinlich auf der Post. Die Gemeinde hatte 1917 für Porto usw. schon 283,82 Mark zu zahlen.

 

Der verhältnismäßig kleinen Gemeinde genügte noch auf Jahre hinaus die in einem Wohnzimmer untergebrachte Postagentur, wo die steigende Zahl der Postbenutzer in einem winzigen Hausflur auf ihre Abfertigung warten mußte. Die Agentur wurde von Herrn Johannes Wörn in der Hintergasse 16 geführt. Der freundliche alte Herr war unter dem Namen „Post-Wörn“ allen Bischofsheimern bekannt.

Der Postbote war der alte Herr Mitscherling, der bei der Bevölkerung des Ortes sehr beliebt war und in seinem weiten Radmantel den gelben zwei­rädrigen Postkarren den ganzen Tag über unermüdlich durch die Straßen schob.

Als die Post auch die Auszahlung der Renten übernahm, war die kleine Agentur in der Hintergasse den Aufgaben nicht mehr gewachsen. Die Post bezog in der Zwingerstraße in dem Anbau eines Hauses ein größeres Domizil, das sich aber auch sehr bald als zu klein erwies und besonders an den Rentenzahltagen die alten Leute zwang, bei Wind und Wetter in langer Reihe auf der Straße stehend langsam vorzurücken, was zu heftigen Beschwerden führte. Wenn sich zur Weih­nachtszeit wegen der verstärkten Paketaufgabe die Zahl der Postkunden stark er­höhte, traten unhaltbare Verhältnisse ein.

Die Post pachtete daher im Jahre 1958 die alte Schule in der Hintergasse 30 und baute diese mit erheblichen Mitteln zu einem den heutigen postalischen Bedürf­nissen entsprechendem Gebäude um.

[Auf Anfrage konnte man beim Abriß des Hauses bei der Stadt nichts sagen über die Geschichte des Hauses. Dabei steht alles in der Chronik Lippert: „Im Jahre 1892 begann man mit dem Bau der neuen Schule (heutige Post, Hinter­gasse 30), die im folgenden Jahr eingeweiht wurde“. Bekannt war allerdings der Werdegang des Gebäudes seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges: Es wurde zunächst als ausgelagerte Depen­dance der Waldschule genutzt, bevor dann im Jahr 1958 die Post dort nach einigen Umbauten Einzug hielt. Später nutzte die Post das Gebäude auch als Fernmeldezen­trum, das erste Obergeschoß wurde teil­weise von der Bischofsheimer Gemeinde­verwaltung belegt. Zuletzt hatte der El­ternverein „Familienzentrum Maintal“ im ersten Obergeschoß sein Domizil, bevor die Eltern vor einigen Jahren ihren jetzi­gen Standort „Am Kreuzstein 57“ bezogen. Obwohl zur Neukonzeption des Rathaus­platzes noch immer nichts konkret ent­schieden ist, war der Abriß der „alten Post“ im Magistrat unstrittig.

 

 

Nachstehend der Zeitplan für das Auf und Ab der Portokosten für Briefe:

 

ab  1875

   -,10  

ab 20. 9.1923             

250.000,-

ab  1.8.1916   

-,15      *

ab  1.10.1923

2 Mill. Mark

ab  1.10.1919 

   -,20

ab 10.10.1923

5 Mill. Mark

ab  6.  5.1920 

  -,40

20.10.1923                

10 Mill. Mark

ab  1. 4.1921  

   -,60  

ab  1.11.1923            

100 Mill. Mark

ab  1. 1.1922  

    2,-

ab  5.11.1923            

  1 Mrd. Mark

ab  1. 7.1922  

    3,-

ab 12.11.1923           

10 Mrd. Mark

ab  1.10.1922 

     6,-

ab 20.11.1923           

80 Mrd. Mark

ab 15.11.1922

   12,-

am  1.12.1923                       

  1 Billion Mark

ab 15.12.1922

   25,-

ab  1.12.1923            

-,10

ab 15. 1.1923 

   50,-

ab  1. 8.1927             

-,15

ab  1. 3.1923        

  100,-

ab 15. 1.1932            

-,12

ab  1. 7.1923        

  300,- 

ab  1. 3.1946             

-,24

ab  1. 8.1923  

1. 000,-

ab  1. 4.1966             

-,30

ab 24. 8.1923     

20.000,-

ab  1. 7.1972             

-,40

ab  1. 9.1923

75000,-

ab  1. 7.1974             

-,50

*5 Pf Kriegsabgabe)

                                                                                              

Das Bischofsheimer Postamt, das dem Postamt in Hanau unterstellt ist, beschäf­tigt außer dem Leiter zur Zeit sieben Briefträger, zwei Paketzusteller, vier Schalter­beamte, eine Innendienstkraft und eine Raumpflegerin. Dem Postamt stehen drei Kraftfahrzeuge zur Verfügung, die Zahl der Briefkästen wird ständig erweitert. Im Postamtsbereich sind elf Öffentliche Fernsprechzellen und drei Notrufsäulen auf­gestellt.

Eine Einrichtung der Post, die früher nur bei Behörden und gewerblichen Be­trieben sowie als Statussymbol bei begüterten Bürgern zu finden war, ist heute in sehr vielen Häusern vorhanden: Das Telefon. Die Zahl der erforderlichen Fernsprechkabel war viel zu gering, um alle Wünsche auf Telefonanschlüsse erfüllen zu können, Antragsteller mußten monatelang, oft Jahre auf ihre Anschlüsse warten. Nun errichtete die Post das „Fernmeldeamt Taunus“ in Eschborn, zu dem der Knotenvermittlungsbereich 619 in Oberursel gehörte. Dieser Stelle wurde auch das Fernmeldeamt Bergen-Enkheim mit der Vermittlungsstelle Bischofsheim angeschlossen, die im Jahre 1973 im Dörnighei­mer Weg erbaut wurde und etwa 2,5 Millionen DM kostete. Diese Vermittlungsstelle ermöglicht den Anschluß von 10.000 Hausapparaten und dürfte den Be­darf bis zum Jahre 2000 decken können. In Bischofsheim sind zu Beginn des Jahres 1974 etwa 2.900 Fernsprechanschlüsse vorhanden, für weitere 600 sind An­träge eingegangen. Die Ausgaben der Gemeindeverwaltung beliefen sich 1973 für Post und Telefon auf etwa 26.500,-DM.

 

Von den Bischofsheimer Vereinen

Der erste Verein wird 1874 amtlich verzeichnet. Es ist ein Gesangverein, der ein Fest feiert und sich aus diesem Grunde von der Gemeinde einen Tannen­baum kauft. Es muß ein Prachtbaum gewesen sein, denn der Verein ließ ihn sich 2 Thaler 8 Groschen 7 Pfennig kosten. Leider ist der Name des Vereins nicht erwähnt, so daß man nicht weiß, ob die Liederlust oder die Eintracht den Reigen der Ver­einsfeste eröffnet hat. Gegründet wurden beide Vereine in diesem Jahr.

 

Im Jahr 1907 gab es 15 Vereine, die steuerpflichtige Veranstaltungen durchführten.

Diese mußte Lustbarkeitssteuer an die Gemeinde bezahlen: Verband der Maurer, Turngesellschaft, Musikverein Rph, Maifeierkomitee, Rauchergesellschaft, Liederlust Bischofsheim, Athleten-Klub, Gesangverein Eintracht, Fußball-Klub, Gewerkschaftskommission, Zimmererverband, Verband der Hilfsarbeiter, Zitherverein, Tanzschule, Stemm- und Ringklub.

Im Jahre 1908 kamen noch folgende Vereine dazu: Geflügelzuchtverein, Bürgerverein, Musikverein Vorwärts. Im Jahre 1911 kamen noch folgende Vereine dazu: Obst- und Gartenbauverein, Arbeiterschutzverein. Im Jahre 1914 kamen noch folgende Vereine dazu: Wahlverein (Tarnung der SPD), Ball- und Sportverein

Im Jahre 1974 sind der Gemeinde folgende Vereine bekannt: Angelsportverein 1946, Altenclub, Elternverein, Förderungsgemeinschaft Bischofsheimer Schulen, Freiwillige Feuerwehr,

Fußballsport verein 1907, Geflügelzuchtverein, Gesangverein Eintracht, Judo-Klub, Kegelklub Einigkeit, Kegelsportvereinigung, Kleingartenbauverein, Club-Center Old Bailey, Motorsportclub 1952, Musik-Corps 1951, Obst- und Gartenbauverein, Rauchgesellschaft, Rentnerbund, Schachklub, Schmalfilmfreunde Bischofsheim, Schützenverein Hubertus, Tennisclub, Turnerschaft 1886, Verein der Vogelfreunde, Volkschor Liederlust, Zither- und Mandolinenverein

 

Volkschor „Lieder­lust“:

Am 1. September 1874 schlossen sich 20 junge Männer zu­sammen, um regel­mäßig gemeinsam zu singen. Frauen war es zu dieser Zeit nicht gestattet, am Vereinsle­ben teilzunehmen. So sangen bis 1910 nur Männer in den Reihen der „Liederlust“. Viele Höhen und Tiefen durch­lebte der Chor in der Vergan­genheit. Zweimal unterbra­chen die Weltkriege das rege Vereinsleben. Doch die Freude am Singen ließen sich die Frauen und Männer nicht neh­men. Nach dem Zweiten Welt­krieg wurde kurzzeitig ge­meinsam mit den Mitgliedern des Gesangvereins „Ein­tracht“ musiziert. 150 bis 160 anwesende Sängerinnen und Sänger waren bei den Proben keine Seltenheit.

Besonders stolz kann der Ver­ein darauf sein, drei Dirigen­ten aus den eigenen Reihen ge­zogen zu haben. So übernahm 1880 mit Wilhelm Seip erst­mals ein „Eigengewächs“ das Dirigat. Im Jahre 1953 legte der Vor­stand die musikalische Füh­rung in die Hände des Vizedi­rigenten Friedrich Maier, ebenfalls langjähriger Lieder­lust‑Sänger. Die dritte im Bun­de ist Christa Pfeffer, die den Chor seit 1990 mit Bravour lei­tet.

Die „Liederlust“ verstand es stets, die eigene Freude am Ge­sang auch ihrem Publikum zu vermitteln. So wurde der Volkschor ein beliebter Gesangsverein, der sich überall hören lassen konnte. Vielstim­mig und doch harmonisch prä­sentierte sich das Ensemble bei seinen Auftritten. Der Ter­minkalender der Sängerschar umfaßte neben den wöchentli­chen Proben zahlreiche Kon­zerte, Wertungs‑ und Freund­schaftssingen. Die „Lieder­lust“ stellte sich sogar Sänger­wettstreiten und reihte sich durch ihren hervorragenden Gesang in die Spitzengruppe der Chöre ein. Noch heute sorgt die „Liederlust“ bei Fei­erlichkeiten für feierliche Umrahmung. Durch Kooperation mit anderen Musikern geben die Sänge­rinnen und Sänger ihren Kon­zerten der neueren Zeit einen besonderen Rahmen.

Gemein­same klangvolle Darbietungen mit dem Musik‑Corps Bi­schofsheim, dem Gesangsver­ein Eintracht und dem Mando­linenorchester (früher Zither­- und Mandolinenverein „Edel­weiß“) erfreuen die Zuhörer. Auch beim Adventkonzert der katholischen Kirche St. There­sia und dem „Singen der Main­taler Chöre“, hat die „Lieder­lust“ ihren festen Platz. Mit Volksweisen und bekannten Melodien versüßten die „Bi­schemer“ den Bewohnern des Victor‑Gollancz‑ Hauses, einem Altenpflegeheim in Frankfurt­-Höchst, bereits manche Weih­nachtsfeier.

Neben dem Gesang wird bei der „Liederlust“ auch die Ge­selligkeit gepflegt. Nicht zu­letzt dem ausgeprägten Ge­meinschaftsgefühl ist es zu verdanken, daß einige Mitglieder der Liederlust seit über 70 Jahren die Treue halten. Je­des Jahr kommt der Verein zu einem feierlichen Familien­abend zusammen. Bei Ausflügen werden Städte und Regionen erkundet. Am Straßenfest tauscht die Sänger­schar das Notenheft gegen Grillzange und Salatbesteck, um die Festgäste zu bewirten ‑ in diesem Jahr bereits zum 24. Mal. Auch beim Karnevals­-Zug ist die „Liederlust“ jedes Jahr vertreten.

Im Internet ist der Volkschor unter www.liederlust.de zu finden. Wer Interesse hat, mit­zusingen, kann sich unter Te­lefon (0 6109) 6 69 71 mit Peter Buhl, dem Ersten Vorsitzen­den, in Verbindung setzen, oder einfach bei den Proben vorbeischauen, die jeden Frei­tag um 20 Uhr im seitlichen Bau des ehemaligen Rathauses stattfinden.

 

Im Jahre 1879, also zur Zeit des Sozialistengesetzes, beantragte der Gesangver­ein Eintracht für seine Übungsabende eine Verlängerung der auf 22 Uhr festge­setzten Polizeistunde. Der damalige Bürgermeister Ebert wies das Gesuch schroff zurück mit dem Bemerken, das auch die Liederlust in derselben Angelegenheit abschlägig beschieden worden sei. Es sei eine Zeit der Arbeitslosigkeit, und man hätte reichlich Zeit von 6 bis 10 Uhr abends zu singen, zudem stände der ganze Sonntag für diesen Zweck zur Verfügung. Übrigens seien in beiden Vereinen Personen vertreten, die früher Hauptanhänger sozialistischer Bestrebungen ge­wesen seien und die auch heute noch Hauptpersonen in den Vereinen seien, ohne daß man ihnen Bestimmtes nachsagen könne.

Im Jahre 1888 werden gleich zwei Vereine erwähnt, der Turnverein und die Liederlust veranstalten Weihnachtsfeiern. Jeder Verein kauft von der Gemeinde einen Tan­nenbaum für eine Mark.

Im Jahre 1892 fand ein Turnfest in Bischofsheim statt, das sich über mehrere Tage er­streckte; auch Schausteller waren bei diesem Fest zu Gast. Im Jahre 1894 zog Dr. Schüler von Hochstadt nach Bischofsheim, der Verein für ärztliche Hilfe wurde gegründet. Die Eintracht feierte 1897 das erste Waldfest und mußte sechs Mark für die Tanzerlaubnis bezahlen. Waldfeste haben hier also eine alte Tradition.

Im Jahre 1903 wurde der Verein „Arbeiterschutz“ gebildet. Ihm gehörten über 50 Personen an, als Berufe wurden hauptsächlich angegeben: Tagelöhner, Portefeuiller, Maurer, Fabrikarbeiter, Eisendreher und sehr viele Zimmerleute. Als Zweck des Vereins wurde die Verbesserung des Arbeiterschutzes, die Pflege geistigen Wissens und des geselligen Lebens angegeben.

Der Landrat schickt die Statuten an den Bürgermeister zurück mit dem Bemerken, daß es sich um einen politischen Verein handele, dessen fortgesetzte strenge Überwachung zu empfeh­len sei. Dieser Arbeiterschutz schloß sich 1910 mit der SPD zusammen wegen der im folgenden Jahr stattfindenden Reichstagswahl. Die Sozialdemokraten zogen da­mals mit 110 Abgeordneten in den Reichstag ein.

Fröhliche Menschen gründen 1899 den Humoristenverein „Heiterkeit“. Im Jahre 1904 tritt der Stemm- und Ringklub auf. Im Jahre 1906 kommen die Gartenfeste mit Tanz in Mode, die Turner feiern Abturnen mit Tanz, der Zitherverein macht erstmals Musik, die Humoristen feiern mit ihren Familien einen Abend mit „Komischen Vorträgen“ und „Klavierbeklei­dung", wie der Gemeinderechner vermerkt.

Aus dem Jahre 1907 ist eine Aufzählung sämtlicher Vereine vorhanden, die steu­erpflichtige Veranstaltungen durchgeführt haben. Es ist eine für die kleine Ge­meinde recht stattliche Anzahl:

 1. Verband der Maurer                                            9. Fußballklub

 2. Turngesellschaft                                                   10. Gewerkschaftskommission

 3. Musikverein Rumpenheim                                   11. Zimmererverband

 4. Maifeierkomitee                                                  12. Verband der Hilfsarbeiter

 5. Rauchergesellschaft                                             13. Zitherverein

 6. Liederlust (Fahnenjubiläum mit Tanz)                 14. Tanzschüler

 7. Athleten-Klub                                                       15. Stemm- und Ringklub

 8. Gesangverein Eintracht                                      

Der Stemm- und Ringklub feiert ersten den Maskenball. Aus 25 Veranstaltungen fließen der Gemeinde 253,- Mark Lustbarkeitssteuer zu. Den höchsten Betrag zahlte Jakob Bausch für eine „theaterische Vorstellung“.

Im folgenden Jahr treten der Geflügelzuchtverein, der Bürgerverein und der Mu­sikverein Vorwärts auf, 1911 ist der Obst- und Gartenbauverein genannt, eben­so der Arbeiterschutzverein. Im Jahre 1914 tritt der Wahlverein in Erscheinung, eine Tarnorganisation der SPD.

In demselben Jahr pachtet der Ball- und Sportverein in der Niederweide drei Wiesenstücke als Sportplatz und zahlt dafür an die Gemeinde 150 Mark.

Am 13., 14. und 16. Juni 1914 feierte die Eintracht aus Anlaß ihres 40jährigen Bestehens ein Jubiläumsfest. Es war das letzte große Fest, das hier in tiefem Frieden gefeiert wurde. Zwölf Tage später geschah die Tat von Sarajewo, und bald darauf beherrschte andere Musik die Welt und stürzte sie in Blut und Tränen.

Der Gesangverein „Liederlust“, der dem Arbeitersängerbund angehörte, löste sich 1933 selbst auf, bevor die behördliche Verfügung der Auflösung eintraf. Das wenige Bargeld wurde zu einer Abschlußfeier verwandt, auch die Damen des Vereins bekamen 25,- RM für ein Kaffeekränzchen. Die Utensilien des Ver­eins wurden an alte Sänger verschenkt, es handelte sich vorwiegend um Noten, Mu­sikinstrumente, Apfelweingläser usw., damit, so hieß es im Auflösungsprotokoll, bei Wiederzulassung des Vereins durch die Regierung alles wieder zur Verfü­gung stände. Aber es half nichts, alles wurde beschlagnahmt und eingezogen. Ein Teil der Sänger trat in den „nationalen“ Verein Eintracht ein, andere zogen sich resignierend zurück.

Dann kam die „Volksabstimmung“ und hinterher ein Erlaß: „Nach dem einmütigen Bekenntnis der deutschen Arbeiterschaft am 12. November 1933 können Arbeiterchöre wieder zugelassen werden“. Das deutsche Volk hatte mit den üblichen 99,9 % für Führer und Reich gestimmt. Nun kamen die wiederholten Anfragen der Behörde, ob die Liederlust wieder singe und sich der Pflege des deutschen Liedgutes und Brauchtums widme. Aber die Liederlust hatte nichts mehr zum Singen. Schließlich schrieb der Bürgermei­ster (und Ortsgruppenleiter), es bestände auch kein Bedürfnis mehr nach dem Wiederaufleben des Vereins.

Nach dem Zweiten Weltkrieg blieben die beiden Vereine zunächst zusammen, bis man sich 1946 doch wieder trennte. Die Eintracht blieb ein Männergesang­verein, die Liederlust stellte einen gemischten Chor auf. Beide Vereine existieren heute noch und konnten im Jahr 1974 ihr hundert­jähriges Bestehen feiern. Leider haben beide über Nachwuchsmangel zu klagen, so daß die Liederlust den Schwerpunkt ihres Wirkens zur Zeit auf einen Kinderchor gelegt hat. Der Zither- und Mandolinenklub hatte sich 1934 aus zwei bisher gesonderten Vereinen zusammengeschlossen.

Der zur Zeit populärste Bischofsheimer Verein ist das Musik-Corps. Es wurde 1951 als Spielmannszug gegründet, machte mit Trommeln und Pfeifen die übliche Knüppelmusik und hatte einfache Uniformen. Aber der Verein hat sich erfreulich gemausert, Musiklehrer wurden engagiert, das Spiel nach Noten gelehrt, moderne Musikinstrumente beschafft, deren Wert bei über 50.000,- DM liegt, und geschmackvolle Uniformen gekauft. Sämtliche Anschaffungen hat der Verein aus eigenen Mitteln bestritten. Das Musik-Corps macht nur Blasmusik und steht auf einem beachtlichen musikalischen Niveau.

 

Spielmannszug / Blasorchester:                                                                                          

Das Musik‑Corps Bi­schofsheim wurde am 15. Juni 1951 als Spiel­mannszug gegründet. Begonnen hat alles im Jahre 1951, als eini­ge Bischofsheimer die Idee hatten, einen Spielmannszug zu gründen. Gesucht wur­den in der damals 3.200 Einwohner zählen­den Gemeinde junge Leute, die sich zu ei­nem Musikverein zusammenschließen wollten. Bis zur Gründungsversammlung am 13. Juli 1951 konnten insgesamt 24 jun­ge Menschen geworben werden, die In­teresse an der Musik hatten. Sie gründeten den Spielmannszug Bischofsheim.

Am 15. Juni 1951 trafen sich auf Anregung von Konrad Kundermann und einigen Herren der Turnerschaft 24 weitere Bischofsheimer, die teils im einstigen Spielmannszug mitwirkten oder als Soldaten das Ende des Krieges erlebten. Sie wollten den Spielmannzug wiederbeleben. Von den acht noch lebenden der über 80-jährigen Gründer waren noch fünf ihrem Verein verbunden.

Die Ausbildung der Trommler und Pfeifer sowie die erste Stabführung übernahm Herr Pracht. Die ersten Übungen der Trommler wurden auf alten Tischen in der Tischlerei der „Dorfschänke“ durchgeführt. Die Trommeln des ehemaligen Spielmannszugs waren in einem schlechten Zustand. In mühevoller Arbeit wurden sie durch Hans Sauer und Walter Bauscher repariert. Bis die ersten Trommeln spielfähig waren, verging der Sommer.

Der erste Vorstand wurde am 16. November 1951 gewählt. Und am zweiten Weihnachtsfeiertag fand der erste Frühschoppen statt. Dieser und die Weihnachtsfeier sind Veranstaltungen, die auch heute noch gern besucht werden. Der erste Auftritt des neuen Musik-Corps war im Februar 1952. Die Musiker des Vereins spielten beim Fastnachtsumzug durch Bischofsheim auf. Dies dokumentiert ein historisches Foto, das in der Breulgasse entstand.

Da der junge Verein über keine finanziel­len Mittel verfügte und die Anschaffung neuer Instrumente daher nicht möglich war, wurden die seit dem Zweiten Welt­krieg lagernden alten Instrumente des frü­heren Spielmannszuges wieder instandge­setzt. Bereits im Dezember des Gründerjahres bestand der Verein aus zehn Pfeifern, elf Trommlern und einem Paukisten. Für die offiziellen Auftritte wurde die An­schaffung einer einheitlichen Kleidung er­forderlich. Bereits 1952 kauften sich die Aktiven weiße Hosen und Hemden, die in der Faschingszeit durch große Hüte er­gänzt wurden. Der Spielmannszug konnte bereits 1952 an Faschingsumzügen teilneh­men.

Seit 1952 fanden sich immer mehr junge Leute; die Freude an der Musik hatten und sich dem Spielmannszug anschlossen. Der erste Maskenball in eigener Regie fand im Februar 1954 statt. Musikalisch konnte sich der Spielmannszug weiter verbessern. Da jedoch in der Vereinskasse „Ebbe“ herrschte, da viel Geld für Notenmaterial und Instrumente benötigt worden war, ent­schloß man sich 1959, das erste Waldfest der Gemeinde Bischofsheim aus der Taufe zu heben. Dieses Waldfest wurde ein voller Erfolg. Noch heute wird es jedes Jahr von den Mitglie­dern und deren Angehörigen sowie Freun­den und Gönnern des Vereins in Eigenre­gie ausgerichtet.

Bei diversen Einweihungen von Schulen oder Kindergärten, bei Hessentagen, Vereinsjubiläen und mehr wurde das Corps überregional bekannt. Die erste Uniform war eine weiße Leinenhose und ein weißes Hemd, das von den Spielleuten für 28 D-Mark erworben wurde. Die Geselligkeit und die stets gute Kameradschaft waren die Stärke des Vereins.

Ein Beitritt zur Turnerschaft Bischofsheim sei damals mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Die freundschaftlichen Kontakte zur Frankfurter Karnevalsgesellschaft „Weiße Mützen“ führten in den ersten Jahren zu großen musikalischen Erfolgen ‑ vor allem in der Karnevalszeit. Man erkannte aber, daß außer Trommeln und Fanfaren auch andere Instrumente nötig waren, um auch anspruchsvollere Notenliteratur darbieten zu können. Diese Erkenntnis führte zur Umstellung vom Spielmannszug zum Blas­orchester im Jahr 1961.

Gleichzeitig wurde auch der Vereinsname von Spielmannszug Bischofsheim in „Mu­sik‑Corps Bischofsheim 1951 e. V.“ geän­dert. Die musikalische Leitung übernahm ab diesem Zeitpunkt der heute Ehrendiri­gent Hans Karl. Nach der Umstellung auf Blasmusik ging die musikalische Leitung von Hans Sauer in die Hände von Hans Karl über. Beide Gründer haben sich um den Verein verdient gemacht. Die enormen Umstellungskosten wurden durch das Waldfest ab 1959 finanziert.

Erste größere Konzerte fanden statt, so bei­spielsweise im Rosengarten in Mannheim, bei Hessentagen in Kassel, Darmstadt und Friedberg oder auch beim Bundesligaspiel der Frankfurter Eintracht gegen 1860 Mün­chen im Frankfurter Waldstadion. Im Jahr 1969 fand das erst Herbstkonzert statt, das noch heute eines der wichtigsten Aushän­geschilder des Vereins ist und jährlich den musikalischen Stand des Orchesters zum Ausdruck bringt.

Bis Mitte der siebziger Jahre wirkte das Musik‑Corps bei zahlreichen Festzügen in Frankfurt und Umgebung mit. Doch es konnten auch andere Erfolge verbucht werden. Sein Debüt als Kurorchester gab das Musik‑ Corps Bischofsheim 1974 in Bad Mergentheim vor über 3.000 Besuchern und ein Konzert am Frankfurter Flughafen wurde im Radio übertragen. Die mittler­weile professionelle Planung der unter­schiedlichen Veranstaltungen führte zu ei­nem Besucherrekord am Waldfest. An den vier Festtagen konnten mehr als 25.000 Be­sucher gezählt werden.

Im Jahre 1976 feierte der Verein sein 25jähriges Bestehen. Ein Kurkonzert in Bad Vilbel und Aufnahmen des Hessischen Rundfunks im neu gebauten Bürgerhaus 1977 zeigten das hohe musikalische Niveau des Orchesters. Der Aufbau eines Jugend­orchesters wurde beschlossen. Im Jahre 1980 feierte die Gemeinde Bischofsheim ihr 1100jähriges Bestehen. Bei einem großen Umzug durch die Straßen von Bischofs­heim nahmen die Mitglieder als Römer verkleidet mit einem eigenen Wagen teil. Gleichzeitig war es die Geburtsstunde des „Bischemer Straßenfestes“. 30 Jahre Mu­sik‑Corps Bischofsheim hieß es 1981. Zur Saisoneröffnung in der Eissporthalle 1982/83 spielte das Musik‑Corps. Im glei­chen Jahr wurde die Hessische Apfelwein­straße eröffnet. Anläßlich der Eröffnungsfeier gab das Orchester ein Konzert dem Römerberg in Frankfurt.

Zum zehnjährigen Bestehen der Stadt Maintal spielten zum ersten Mal alle Maintaler Blasorchester gemeinsam zu einem Konzert auf. Unter dem Motto „Maintaler Musikanten musizieren“ findet dieses Gemeinschaftskonzert noch heute einmal im Jahr statt. Beim Aktiven­ausflug des Vereins nach Berlin gab das Orchester ein Konzert an der „Scharfen Lanke“ Wannsee, das teilweise im Radio übertragen wurde.

Auf der Bundesgartenschau 1989 konnte das Orchester einmal mehr sein musikalisches Können unter Beweis stellen und so ließ der nächste Auftritt nicht lange sich warten. Bei den Rollkunstlaufweltmeisterschaften in Hanau spielten die Musiker zur Eröffnung und ernteten viel Applaus. Der Aktivenausflug führte nach Esztergom in Ungarn. Dort wurden freundschaftliche Bande mit der dort ansässigen Musikschule geknüpft.

Im Jahr 1991 beging der Verein sein 40jähriges Bestehen. Bereits im Januar konnte ein Geburtstagskonzert abgehalten werden, dessen Erlös vollständig an die befreundete Musikschule in Esztergom ging. Trotz der in diesem Jahr durch die verschiedenen Feiern knappen Zeit konnten weitere Auftritte angenommen werden, zum Beispiel ein Konzert im Hotel Kempinski in Gravenbruch bei der sogenannten „Schellackparty“, welche gemeinsam Alexander Loulakis, der Frankfurter Neuen Presse und der Bitburger Brauerei als gesellschaftlicher Beitrag für die Freunde alter Melodien und ehemaliger Tops der leichten Muße arrangiert wurde. Hier konnte das Orchester an der Seite von Ossi Trogger, dem sogenannten „Frankphoniker“‑ Bariton und dem Orchester‑Chef Sepp Gußmann, dessen bekanntestes Lied „Rucki‑Zucki“ ist, vollends musikalisch überzeugen.

Im Jahr 1992 ging eine Ära zu Ende. Der jetzige Ehrendirigent Hans Karl verabschiedete sich offiziell beim Herbstkonzert von seiner Laufbahn als musikalischer Leiter des Orchesters. Dies hinterließ Spuren. Der Verein stand nun vor der Aufgabe, einen adäquaten Ersatz zu finden. Die Suche nach einem neuen Dirigenten begann, und der Verein wurde fündig. Die ersten offiziellen Veranstaltungen im Jahre 1993 wurden bereits unter neuer Führung von Martin Schilling geleitet. Beim dritten Internationalen Blasmusikfest der Jugend Europas in Bad Orb konnte das Orchester sein musikalisches Können unter Beweis stellen.

Die Unterzeichnung der Urkunde zur Städtepartnerschaft zwischen Maintal und Esztergom in Ungarn wurde musikalisch durch das Musik‑Corps untermalt. Zum 125jährigen Jubiläum der Firma Casella im Jahr 1995 konnten mehrere Konzerte gegeben werden. Helmut Jung übernahm 1997 die Leitung des Orchesters. Es standen 1997 aber auch weitere Veränderungen an. Der Vorstand verjüngte sich enorm. Neuer Erster Vorsitzender wurde Markus Marhauser.

Im Jahr 2001 konnte das Musik‑Corps Bischofsheim seinen 50. Geburtstag feiern. Das Jubiläumsjahr beging das Musik-Corps mit einigen Jubiläumsveranstaltungen. Bereits im Januar veranstaltete das Orchester ein Neujahrskonzert, dessen Erlös dem Maintaler Jugend‑ und Familiehilfeverein „Die Welle“ gespendet wurde. Am Samstag, dem 28. April 2001, fand zum 50jährigen Jubiläum eine Akademische Feier im Bürgerhaus statt, der Sektempfang ging bereits eine Stunde zuvor vonstatten. Die Besucher des Festaktes erwartete eine Reise durch die 50‑jährige Vereinsgeschichte.

Der 65. Geburtstag des Vereins im Jahr 2016 wird nun an diesem Sonntag ab 11 Uhr am Gänsweiher gefeiert. Unter stützt werden die Mitglieder des Musik-Corps auch bei diesem Weiherfest wieder von den Bischofsheimer Landfrauen. Beide Vereine sorgen für die vielfältige Bewirtung der Gäste. Auf die kleinen Besucher wartet eine Hüpfburg. Und natürlich wird an diesem Tag für viel musikalisch Unterhaltung gesorgt. Dabei werden nicht nur das Hauptorchester und die Nachwuchsformation des Musik Corps zu erleben sein, sondern ebenso das befreundete Blasorchester des Musikvereins Germania Horbach.

 

Bilder:

Dieses historische Bild wurde 1952 in der Breulgasse beim Fastnachtsumzug durch Bischofsheim aufgenommen. Es dokumentiert den ersten Auftritt des Musik-Corps nach Gründung des Vereins am 15. Juni 1951.

Anläßlich des 80. Geburtstags des Volkschors „Liederlust" fand im Jahr 1954 ein Festzug durch Bischofsheim statt, an dem auch das Musik-Corps teilnahm, wie sich Kurt Wörner erinnert, der dem 65 Jahre alten Verein bereits seit 64 Jahren angehört.

 

Im Juni jeden Jahres veranstaltet das Musikkorps das volkstümlichste Bischofsheimer Fest, das Waldfest, außerdem findet im Winter ein Konzertabend in der Turnhalle statt und am Muttertag ein Freikonzert am Waldsee. Oft wirkt der Verein auch bei größeren auswärtigen Veranstaltungen mit, zum Beispiel beim Hessentag und dem Frank­furter Fastnachtszug.

 

Waldfest:

Für das langjährige Mitglied Karl Wörner war das Jubiläum des Bischofsheimer Musik-Corps

ein Anlaß, zurückzublicken auf so manch historisches Ereignis: Mit dem ersten Waldfest 1959 begann eine Zeltveranstaltung, die 49 Jahre lang von den Mitgliedern des Vereins organisiert und gestaltet wurde. Ideengeber des Festes war Peter Steffel, der als Schausteller auf dem Gelände der ehemaligen Eishalle seinen Lagerplatz hatte und in der Nähe einen Festplatz suchte. Der damalige Vereinsvorstand unter Vorsitz von Heinz Kinkel erkannte die Möglichkeit, die Vereinskasse aufzubessern.

Viel Arbeit mußte zur Herrichtung eines geeigneten Platzes geleistet werden. Das verwilderte unebene Gelände hinter der Turnhalle wurde von wuchernden Hecken gerodet und mit rund 30 Lkw-Ladungen Abraum aus Kiesgruben manuell geebnet. Am 22. Mai 1959 wurde schließlich das erste Waldfest aus der Taufe gehoben.

Die Bischemer strömten bei strahlendem Wetter zu ihren „Spielmöpsen“. So folgte Fest auf Fest. Im Jahr 1962 wurde das erste Zelt aufgestellt. Nun wurden Programme veranstaltet, die auch Besucher aus dem östlichen Teil von Frankfurt nach Bischofsheim führten. Die „Jacob Sisters“ waren die ersten Künstler bei den Bunten Abenden. Es folgten Stars aus Funk und Fernsehen, unter anderem Peter Frankenfeld, Ernst Mosch, Heinz Schenk, die Böhmerländer Musikanten und viele mehr. Bis zu 20 Spielmanns- und Fanfarenzüge trafen sich samstags zum großen Sternmarsch durch Bischofsheim.

Das zehnte Waldfest 1968 wurde eröffnet von Max Greger. Am Samstag landeten Fallschirmspringer zielsicher auf dem Fußballplatz und am Sonntagmorgen fand ein Schauboxen statt. Der Montag begann mit einem Frühschoppen mit reger Beteiligung von Bischofsheimer Firmen. Der Nachmittag stand ganz im Zeichen der Familie Am Abend folgte der Auftritt der Stimmungskapelle „Die Kahltaler“ mit den Aktiven des Musik-Corps. Als die Stimmung im Zelt den Siedepunkt erreicht hatte und die Musiker auf den Tischen standen, boten die aktiven Orchestermitglieder eine Show, wie sie heute nur noch am Montag zum Kerbabschluß in Wachenbuchen zelebriert wird.

Als Mummenschanz verkleidet stürmten die „Spielmöpse“ die Bühne. „Haisa Safaria - die Butterfly Story“ hieß die Darbietung. Der Sänger des beliebten Schlagers „Butterfly“ durfte erst nach der Rasur seines Bartes - eine Riesengaudi für die Festbesucher - sein stimmliches Können unter Beweis stellen. In einer anderen Bühnenecke entbrannte indessen ein heißer Kampf zwischen einem Musiker, der als Schmetterling verkleidet war, und einem Safari-Touristen, der mit seinem Köcher das Riesenvieh fangen wollte. Doch der Schmetterling war schneller und zog den Fänger samt Köcher in den Zelthimmel und          verschwand dann nach mehrmaligem Hin- und Herfliegen hinter der Bühne. So endete das Waldfest 1972 unter dem tosenden Beifall der Besucher.

Erst zu Beginn der 1970er Jahre ergriffen weitere Vereine im heutigen Maintal, angeregt durch die Waldfest Erfolge, die Initiative. Die Zeit der Zeltkerb war geboren. „Bedauerlicherweise finden in Maintal in diesem Jahr nur noch zwei Zeltveranstaltungen statt, das Fest des Angelsportvereins Maintal und die Wachenbucher Kerb. Alles hat eben seine Zeit“, schließt Kurt Wörner.

 

 

Im Jahre 1974 sind der Gemeinde folgende örtliche Vereine und Verbände bekannt:

Vereine:

Angelsportverein 1946 Fechenheim-Bischofsheim  Motorsportklub 1952

Altenklub                                                                   Musik-Corps 1951

Elternverein Bischofsheim e.V.                                 Obst- und Gartenbauverein

Förderungsgemeinschaft Bischofsheimer Schulen   Rauchgesellschaft

Freiwillige Feuerwehr                                               Rentnerbund

Fußballsportverein 1907                                           Schachklub

Geflügelzuchtverein                                                  Schmalfilmfreunde Bischofsheim

Gesangverein Eintracht                                            Schützenverein „Hubertus“

Judo-Klub                                                                   Tennisclub

Kegelklub „Einigkeit“                                                         Turnerschaft 1886

Kegelsportvereinigung                                              Verein der Vogelfreunde

Kleingartenbauverein                                               Volkschor „Liederlust“

Club-Center Old Bailey CCOB                                   Zither- und Mandolinenverein Edelweiß

 

Verbände:

Arbeiterwohlfahrt                                                     Deutsches Rotes Kreuz

Caritas-Verband                                                        Innere Mission

Verein der Kriegsversehrten VdK

 

 

Unglücksfälle

Im Jahre 1662 stürzte ein Mann von einer Ulme im oberen Breul, er fiel in einen Wassergraben und wurde erst nach zwei Stunden gefunden. In einem Backtrog transportierte man ihn heim, aber er starb am nächsten Tag. Frauen stürzten beim Einbringen der Ernte oder beim Eiersuchen in Scheunen zu Tode.

Am Sonntag, dem 12. Dezember 1696, wurde der Peter Schmidt nach der Predigt nach Niederdorfelden in die Mühle geschickt. Er ließ sich in einem dortigen Wirtshaus so voll Branntwein laufen, daß er seinen Geist aufgab. Ohne Sang und Klang sollte er beerdigt werden, aber die reiche Verwandtschaft setzte es durch, daß er mit allen kirchlichen Ehren begraben wurde.

Im Jahre 1727 ertranken zwei Kinder in einer Mistkaute, 1729 wurde die Frau des Zieglers Ebert, die in einer Steinkaute auf dem Berger Feld Schutz vor der großen Hitze gesucht hatte, von dem einstürzenden Gemäuer erschlagen.    

 

Im Jahre 1733 verunglückten zwei junge Männer beim Baumfällen im Wald tödlich. Im Jahre 1737 verlor der kinderreiche Bäcker Urlettig zwei Knaben im Alter von vier und sechs Jahren, die während eines Gewitters im Tränkebach ums Leben kamen. Im Jahre 1742 ertrank ein Kind in einer Waschbütte. Im Jahre 1750 verunglückte ein Junge von noch nicht 16 Jahren tödlich beim Baumfällen im Buchwald; drei Jahre später fand man in der Sandkaute eine fremde Frau, die wahrscheinlich an einem Schlaganfall gestorben war, ihr etwa neun Monate altes Kind lag verhungert neben ihr. Während sonst der Eintrag im Sterberegister lautete: „......wurde christlich begraben“, steht hier: „die beiden Körper wurden auf dem Kirchhof begraben“.

Im Jahre 1763 fiel eine junge Bauersfrau von einem nur halb beladenen Heuwagen und starb.

Im Jahre 1767 wurde ein junger Bauer beim Mistfahren von seinem durchgehenden Ochsengespann tödlich überfahren. Im Jahre 1768 wurde ein 26jähriger Bauer in der Luchwiese, wo er Vögel fangen wollte, tot in einer Astgabel hängend aufgefunden. Auch bei der Reparatur baufälliger Scheunen verunglückten Menschen durch einfallende Wände. Im Jahre 1791 wird von dem ersten Mord berichtet, ein Mann stach seinen 34jährigen Schwager nieder.

In den Niederschriften der Pfarrer wird oft von Menschen berichtete, die durch schwere Krankheit lange Jahre an das Bett gefesselt waren und oft furchtbare Schmerzen auszuhalten hatten. Doch ist jahrhundertelang niemals ein Freitod erwähnt; die religiösen Bindungen waren stark, Unglück und Schmerzen wurden als Fügungen Gottes verstanden und ertragen.

Nach 1800 sind die ersten Selbstmorde verzeichnet.

 

Bemerkenswerte Ereignisse

Am 6. Januar 1240 weilte Kaiser Konrad IV. in Bischofsheim, denn an diesem Tag stellte er daselbst eine Urkunde aus, in der er die Bürger von Frankfurt von der Verpflichtung lossprach, ihre Töchter seinen Hofdienern auf Verlangen zur Ehe zu geben. Es bestand nämlich die Sitte, daß die Ministerialen oder adligen Dienstmänner des Kaisers in den Reichsstädten eine Bürgerstochter mit den Worten zur Ehe verlangen durften: „Heute zu Lehen, übers Jahr zu Ehen“. Von dieser an die Leibeigenschaft erinnernde Verpflichtung wurden die Bürger Frank­furts durch den kaiserlichen Erlaß befreit. Am 23. Juli 1168 starb Markwart, Abt von Fulda, während einer Reise in Bi­schofsheim.

Am 31. August 1737 bekam die angebliche Frau eines Soldaten des Prinz Maximilianschen Regiments unter einem Baum bei der Ziegelhütten eine Tochter. Die Mutter war eine Zigeunerin. Bei der Taufe in der hiesigen Kirche waren 14 Personen Gevattern; es waren Amtmänner und Offiziere nebst anderen Standespersonen und deren Frauen. Die Taufe war ein gesellschaftliches Ereignis ersten Ranges und ist bei der da­mals üblichen Verachtung der Zigeuner kaum zu erklären.

Auch 1743 bekam hier eine Soldatenfrau ein Kind, und wiederum standen viele Offiziere mit ihren Frauen und anderen hochgestellten Personen Pate. Am 18. Juni 1764 wurde in der Kirche verheiratet Herr Johannes Henrich Ihm, Hochfürstlich Hessen Hanauischer Hofgerichts - und Konsistorialrat, ehelicher Sohn des Johann Daniel Ihm, Hochfürstlicher Hessen-Hanau­ischer Regierungs-, Hofgerichts- und Kon­sistorialrats, mit der Jungfer Susanne Maria Iber, nachgelassene eheliche Tochter des Jean Iber, Bürgerleutnant und Gasthalter in Neu Hanau.

Am 25. März 1799 fand in der Bischofsheimer Kirche eine Doppelhochzeit statt. Die Töchter des berühmten Amtmannes Usener aus Bergen heirateten. Die Jungfer Amalie ehelichte den Herrn Georg Christian Ernst Marquardt, Amtsrat des Fürstlich Isenburgischen-Birsteinischen Amtes, und die Jungfer Sophie heiratete den Herrn Johann Georg Wachs genannt Schiede, Doktor der Philosophie, nachgelassener ehelicher Sohn des Fürstlich Hessischen Kommissionsrats August Franz Wachs zu Hanau.

 

 

 

 

Aus der Geschichte der Bischofsheimer Kirche

 

Wann und durch wen zuerst das Evangelium in unsere Gegend gekommen ist, kann nicht nachgewiesen werden. Ob der Heilige Kilian, der Bekehrer der Fran­ken, seine Missionstätigkeit bis an den Untermain ausgedehnt hat, ist ungewiß, aber möglich. Möglich ist es auch, daß aus dem von den Nachfolgern des Bonifatius in Schlüchtern gegründeten Klosters die neue Lehre die Kinzig entlang ihren Weg in die Mainebene gefunden hat.

Sicher ist, daß im Jahre 852 in Bischofsheim eine Kapelle stand, denn nach einer (nicht mehr vorhandenen) Urkunde schenkt der Enkel Karls des Großen, Ludwig der Deutsche, der in diesem Jahre in Frankfurt gestifteten Salvatorkapelle neben vielen anderen Pfründen auch die Kapelle zu Bischofsheim mit allen ihren Einkünften. Diese Schenkung wurde 880 durch Kaiser Ludwig III. in einer noch vorhandenen Urkunde bestätigt.

Bischofsheim ist eine recht alte Siedlung. In einer Urkunde von 882 bestätigt König Ludwig, daß sein Vater im Jahr 880 der Salvatorkirche in Frankfurt (dem heutigen Dom) die Kapelle in Bischofsheim mit Zehnten und allem Zubehör geschenkt habe; das Gleiche macht Otto II. im Jahre 977. Mehrere Königs- ­und Papsturkunden bestätigen dem Salvator‑ bzw. Bartholo­mäusstift den Besitz.

Weitere Auskünfte aus der ältesten Zeit über das Gotteshaus stehen nicht zur Verfügung. Die jetzige Kirche ist jedenfalls zwei bis drei Jahrhunderte vor der Reformation entstanden.

[Die Kirche ist rund 100 Jahre jünger als hier angegeben, siehe unten]. die Kirche hat im Laufe der Zeit verschiedene Veränderungen erfahren. Im Jahre 1967 wurde das Gotteshaus durch einen schlicht-modernen Erweiterungsbau den Raumbedürfnissen der größer gewordenen Gemeinde ange­paßt (Über den Altbau der Kirche liegt eine Studie des Kunstgeschichtlichen Institutes der Johann Wolfgang Goethe-Universität vor, deren Abdruck hier nicht möglich ist).

Im Jahre 1222 schenkte der Frankfurter Propst Philipp von Diez die Kapelle in Bischofsheim dem Stift in Frankfurt, d. h. das bisher zur Propstei in Frankfurt gehörige Patronatsrecht über die Kirche zu Bischofsheim übt von jetzt an das Stiftskapitel aus. Am 22. November 1222 bestätigt dies Erzbischof Siegfried von Mainz.

Am selben Tage beurkunden dann die Pröpste der Domkirche, der St. Peterskirche und der St. Marienkirche Mainz, daß Erzbischof Siegfried mit ihrem Wissen die Schenkung des Patronatsrechtes der Kirche zu Bischofsheim an das Stift zu Frankfurt genehmigt habe. Noch im selben Jahr muß Propst Philipp von Diez gestorben sein, denn der neue Propst Siegfried, Herr zu Epp­stein, bestätigt nochmals die Übertragung durch seinen Vorgänger.

Wie wichtig man eine Übertragung von solchen Rechten nahm, ergibt sich aus der Tatsache, daß auch der Papst seine Genehmigung zu dieser Schenkung er­teilte. Trotzdem traten Streitigkeiten auf. Der Papst Honorius III. (1216 - 1227) gibt am 17. Januar 1223 seine Einwilligung und bestätigt am 3. Februar, daß mit dem Patronatsrecht auch die Einkünfte daraus von der Bischofsheimer Kirche an das Stift in Frankfurt übergegangen seien. Aber damit nicht genug: Man be­drängt den Papst weiter mit Bitten und erreicht so, daß Honorius am 11. Februar das Stiftskapitel in Frankfurt mit allen seinen Besitzungen, besonders aber die Kirche zu Bischofsheim, in seinen besonderen Schutz nimmt.

Das ist verständlich, wenn man weiß, daß das Stift schon sehr früh seine Be­sitzungen, die es bei der Gründung oder später erhalten hatte, zum Teil wieder verlor und schwer um sein Eigentum kämpfen mußte. Bischofsheim ist eine der wenigen Besitzungen, die es bis in das 19. Jahrhundert halten konnte.

Inzwischen hatte man mit dem Umbau der Frankfurter Salvatorkirche begonnen. Die Weihe des gesamten Baues fand im Jahre 1235 statt. Man hatte dieser neuen Kirche die Hirnschale des Heiligen Bartholomäus geschenkt, deshalb gab man dem Bau den Namen Bartholomäus­kirche. Am 12. Mai 1238 bestätigt Papst Gre­gor IX. (1227 - 1241) dem neuen Stiftskapitel von St. Bartholomäus den Besitz des Patronatsrechtes zu Bischofsheim. Diese Rechte an der Kirche zu Bischofsheim sind von den nachfolgenden Päpsten auch immer wieder bestätigt worden.

Im Jahre 1248 ist ein Streit mit dem Erzpriester von Mainz, Bernhard (oder Gerhard) um das Patronatsrecht ausgebrochen. Zum Schiedsrichter wird der Domkantor und Probst von Mariengreden in Mainz bestellt, der am 18. Juni 1248 das Patronat der Kirche zu Bischofsheim dem Stift in Frankfurt zuspricht. Er be­stimmt aber in einer zweiten Urkunde, daß das Frankfurter Bartholomäusstift an Bernhard sechs Jahre lang jährlich sechs Mark zur Entschädigung zu zahlen habe, was auch erfüllt wurde.

 

Am 23. Februar 1270 stiftete Johann von Rodahe, Scholaster an der Bartholo­mäuskirche, an dem dortigen Altar der Heiligen Katharina eine Vikarie zum Gedächt­nis seiner Verwandten. Für die Unterhaltung der Vikare verwendet er u.a. Einkünfte (Ge­fälle) aus Bischofsheim. Und 14 Jahre später beschenkt er den Altar der Heiligen Jungfrau Maria in der Stiftskirche. Auch hier werden Weinberge in Bischofsheim erwähnt, „die ich von Walther, Sohn des Walther von Mers­velt gekauft habe“, und außerdem ein Morgen (Land oder Weinberg?) „Zum Lohe“. Dies ist der älteste Flurname, der uns in den Urkunden über Bischofsheim begegnet. Am 13. Juli 1282 bestätigt Kaiser Rudolf von Habsburg (1273 - 1291) nochmals alle Schenkungen, auch die in Bischofsheim.

Im Jahre 1291 gibt es Streit wegen des Patronatsrechtes, der durch das Kapitel in Roßdorf zugunsten des Salvatorstiftes in Frankfurt entschieden wird. Das Patronat hatte also die Bartholomäus­kirche in Frankfurt gegen Mainz durchgesetzt. Die Kirche gehörte zum Dekanat Roßdorf des Archidiakonats S. Maria ad Gradus in Mainz.

Das Landkapitel zu Marköbel benach­richtigt den Scholaster von St. Victor in Mainz, daß es sich davon überzeugt habe, daß die Pfarrei zu Bischofsheim der Frankfurter Kirche rechtmäßig einverleibt sei und ersucht denselben, den Gottesdienst daselbst wieder freizugeben.

 

Um die Mitte des 14. Jahrhunderts war in der Maingegend große Not. Das Korn konnte 1341 wegen des unaufhörlichen Regens nicht gedeihen. Das Wenige, was gewachsen war, verdarb meistens noch auf dem Feld. Man suchte, so gut es ging, die Garben dadurch zu trocknen, daß man sie in der Luft hin- und her schwenkte. Viele Leute starben Hungers. Ein Jahr darauf wurde die Not durch ein unheim­liches Hochwasser des Maines noch vergrößert, das verheerendste, das jemals in Frankfurt vorgekommen sein soll. Damit nicht genug! Die Pest brach aus, die viele Bürger unseres Landes dahinraffte und die von 1348 - 1352 in Deutsch­land und in fast ganz Europa grassierte. Aus einem frommen Gefühl heraus, aus dem Wissen um die menschliche Ohnmacht den Naturgewalten gegenüber, aus Lebensangst und wohl auch der Hoffnung, daß die Heiligen helfen würden, übergaben in einer solchen Zeit viele Bewohner ihre Habe und auch wohl sich selbst der kirchlichen Obhut.

In den Gegenden, in denen das Elend herrschte, kann man die Schenkungen in diesem Zeitabschnitt nachweisen. Aus Bischofsheim ist ein Fall bekannt: Am 13. Januar 1343 übergaben die Bischofsheimer Bürger Heinrich Lypbecher und seine Frau Gyselburg sich und all ihr Gut dem Kloster Arnsburg. Derselbe Heinrich Lyphecher unterschrieb am 15. Juli 1343 mit anderen Bischofsheimern eine Abmachungsurkunde zwischen dem Bartholo­mäusstift und den Dörfern Bischofsheim und Bergen über die Abgrenzung des Zehnten.

Diese interessante Urkunde enthält die ersten Namen Bischofsheimer Einwohner. Schultheiß war Hertwicus Mergeler, erwähnt werden noch Hein­rich Botole, Heylo Ude, Conrad Eppe, Marquard, Wigand Berger. Auch ein Brun­nen wird genannt: Vendilsburnen, oberhalb des Sumpfes gegen den Wald hin. Aus einer Urkunde vom 20. Juli 1356, die eine Aussage über die testamen­tarische Schenkung der Eheleute Lypbecher von 1343 enthält, geht hervor, daß dieser Heylo Ude, ferner Marquard (hier mit Nachnamen „Winschroder“) und ein Nicolaus Bode in diesem Jahr Schöffen in Bischofsheim waren.

 

Es ist verständlich, daß das Stift zu Frankfurt über die Einkünfte aus seinen mannigfachen Schenkungen Buch führen mußte, um die Abgaben pünktlich und restlos zu erhalten. Diese Urkunden und Eintragungen in den Büchern des Stiftes sind wahre Fundgruben für die Flurnamen in unserer Gemarkung sowie für die Namen der Schultheißen, Schöffen, Pfarrer und Einwohner.

Solche Eintragungen, meist in lateinischer Sprache, sahen so aus: „Desgleichen III Solidus-Denare (Münzwert) am selben Tag zu zahlen von einem Morgen Weinstöcken des Bertold Keldir, gelegen in der Gemarkung des oben genannten Bi­schofsheims, genannt an der Lydengazzen“, oder: „desgleichen sind zu zahlen am selben Tag von dem Hof des Heinrich Zynke, gelegen im Dorf Bischofsheim, sechs Solidus-Denare, die dem dortigen Pfarrer für Hostien und Wein für das Sakrament jähr­lich gegeben werden“. oder: „desgleichen drei Solidus-Denare am selben Tag von ¾ Morgen Weinstöcken des Conrad Hertwin, gelegen in der Gemarkung Bischofsheim neben dem Weg nach Bergen“ usw.

In einer dieser Urkunden, datiert von 1395, aus der auch diese Beispiele entnommen sind, werden die Schutzpatrone unserer Kirche erwähnt: Die Märtyrer Protus und Hyacinthus. Es ist zweifelhaft, ob diese Märtyrer die ältesten Heiligen sind, denen die Kirche geweiht war, denn die Namen gehören in unserer Gegend erst in das 11. Jahrhundert.

Die Kirche wurde den Märtyrern Protus und Hyacin­thus geweiht. Der Gedenktag des Protus ist der 11. September, der Gedenktag des Hyacinthus ist der 16.August. Kirchweihtag war der Sonntag nach dem 11. September.

Bei dem späteren Umbau der Kirche hat sich daran nichts geändert, denn es waren auch weiterhin zwei Schutzheilige vorhanden, wie aus den beiden Schlußsteinen des Gewölbes in der Kirche links und rechts neben der Orgel zu ersehen ist. Die Steine sind kenntlich an den Märtyrerinsignien: Palmenzweig und Bibel.

Die weltlichen Gerichte hatten gegen Geistliche nicht allzu große Macht. Im Jahre 1400 bittet Reinhard und Johann von Hanau die Stadt Frankfurt, doch dafür Sorge zu tragen, daß ihr „Armann“ Bodehenne zu Bischofsheim von dem Johanniterkomtur Matern nicht bedrängt und bei seinen Rechten gelassen werde. Die Stadt Frankfurt verspricht zwar, behilflich sein zu wollen, sagt aber: „Nachdem Herr Madhern geistlich ist, so trauen wir uns derzeit nicht,

weiter auf ihn einzudringen“.

 

Aus dem 15. und der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts sind eine Menge von Urkunden vorhanden, die den Bau der neuen, heutigen Kirche behandeln oder Streitigkeiten um Gülte der Pfarre, den Faselochsen, Häuser und immer wieder Zank um den Weinzehnten beinhalten, der damals eine sehr wichtige Einnahme­quelle war. Bischofsheim war 1500 nach langen Streitereien an Hanau gekommen, die Kirche blieb aber unter dem Patronatsrecht des St. Bartholo­mäusstiftes in Frankfurt.

In einer Urkunde aus dem Jahre 1522 verbieten die Hanauer Grafen den kur­mainzischen Kommissaren die Besichtigung der Weinberge in Bischofsheim. Von nun an reißen die Streitigkeiten über die Auslegung der Verträge und Vergleiche nicht mehr ab. Ein Teil des Weinzehnten geht schließlich durch Verzicht des Stiftes an Hanau über, aber Ruhe ist damit nicht geschaffen. Von 1540 bis 1696 sind 31 Urkunden vorhanden, die sich mit dem Weinbau und dem Weinzehnten befassen. Unter ihnen hat die von der Grafschaft Hanau herausgegebene neue Weinleseordnung vom Jahre 1545 eine besondere Bedeutung.

Ein interessantes, aber überaus verwickeltes und schwer zu überblickendes Ka­pitel ist die in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts in der Hanauer Grafschaft sich ausbreitende Reformation. Diese geistige Bewegung hatte Phasen stürmischer Entwicklung und harter Rückschläge. Sie war eingebettet in eine kaum überschaubare Fülle von Verordnungen, Geboten und Verboten weltlicher und geistlicher Behörden und wurde durch die Politik auf hoher Ebene wesent­lich gesteuert und beeinflußt.

In der Reformationszeit wurde wiederholt wurde der Versuch unternommen, den Fortgang der Reformation in Hanauischen zu hemmen und die von der alten Kirche Losgesagten wieder zurück zu führen. Auf dem Reichstag zu Augsburg hatte der Kaiser alle Stände ermahnt, „Mittel und Wege zu suchen, damit die Ungleichheit der Religion aufgehoben und die Mängel und Gebrechen gebessert werden“. Hierauf entschloß sich im Jahre 1548 der Erzbischof von Mainz, Sebastian von Heusenstamm, „aus Pflicht und unvermeidlicher Not“, eine geistliche Visitation in ganzen Erzbistum vorzunehmen, „um die Mängel zu erkundigen und zur Besserung zu bringen“. Im Jahre 1549 unternahm der Mainzer Erzbischof Sebastian von Heusenstamm eine Kirchenvisitation in der Grafschaft Hanau. Er hat festgestellt, daß die Pfarrer alle beweibt, lutherisch, schismatisch und etliche nicht ordiniert sind, ausgenommen Ober­nuschheim, Kesselstadt und Bischofsheim, welche noch altkatholisch, und alle Sakramente und Zeremonien nach Weise und Gewohnheit der alten christlichen Kirche halten und gebrauchen. Die vom Erzbischof ernannte Kommission kam 1549 in die Grafschaft Hanau.

 

In der Untergrafschaft fand die Kommission nur noch die Orte Kesselstadt, Bischofsheim, Ober­issigheim, Rüdigheim und Eichen sowie das Klösterlein Naumburg katholisch, die Pfarrer aller andern Orte waren „schismatisch“, also vom alten Glauben abgewichen. Der Hanauer Pfarrer Neunheller war sogar „ein Schwär­mer“. Aber der Bischofsheimer Pfarrer Heinrich Pfleger bejaht das „lnterim“ von 1548, das alle weiteren reformatorischen Bestrebungen bis auf weiteres verbot, der alte Glaube sollte nur kleine Änderungen erfahren. Deshalb wird die Gemeinde noch als katholisch bezeichnet. Dem Bischofsheimer schlossen sich 14 andere Geistliche der Hanauer Grafschaft an, während zehn Pfarrer der Grafschaft sich zur Ein­führung der Reformation bekannten. Den von der Diözesangewalt erhofften Erfolg hat die Visitation somit allerdings nicht gebracht. Erster nachweislich evangelischer Pfarrer ist Konrad Reuhl (1555-1558).

 

Wiedertäufer 1538

Die Herrschaft Hanau ging mit schärfsten Mitteln gegen die Sekte der Wiedertäufer vor, welche sich auch im Hanauischen ausbreiten wollte. Auch in unserer Gegend zogen Anhänger der Wiedertäufer predigend umher. Über einen wird 1538 von der Hanauischen Regierung berichtet: Er habe bei Hattstein in einer Sandkaute gepredigt, seinen Glauben bekannt und gesagt, man müsse sich zusammenrotten und das Evangelium mit dem Schwerte verteidi­gen, er lasse auch seine Kinder nicht taufen, trage keine Wehr und töte keinen Vogel mehr. Man scheint den wunderlichen Gesellen, der einen langen Bart trug und sich in der Nähe Hanaus, in Kilianstädten niederließ, nicht ernst genommen zu ha­ben, denn es wird hinzugefügt; „Er redet buchenes Zeug!“.

Einige Anhänger und Genossen hatte er aber doch gefunden, und zwar in Bischofsheim. Sie wur­den 1544 nach Hanau ins Gefängnis gebracht und die Prediger zu ihnen gelassen, worauf sie dem wiedertäuferischen Glauben entsagten und sich zu bessern ver­sprachen. Aber sie hielten ihr Versprechen nicht und wurden des Landes ver­wiesen; zwei Wiedertäufergüter in Bischofsheim wurden von der Herrschaft be­schlag­nahmt. Es waren zwei Hofreiten mit Haus, Scheune, Stallung, Weingarten, Kappesgarten und Wiesen, die bei dem Verkauf 312 Gulden einbrachten. Die Hälfte des Betrages verwendete die Herrschaft zum Ausbau des Turmes der Marienkirche in Hanau.

 

Entstehungszeit der Kirche

Die Entstehung der Kirche wird aufgrund des Baustils von einigen auf zwei bis drei Jahrhunderte vor der Reformation angesetzt. Meist wird aber die Zeit um 1450 angenommen. Dabei verweist man auch auf das Wappen an der Decke. Doch damals gehörte Bischofsheim noch gar nicht zur Grafschaft Hanau.

Diese hatte zwar 1434 das Amt Bornheimer Berg als Lehen erhalten, aber verschiedene Punkte waren noch umstritten. Ein langjähriger Streit mit Frankfurt wurde 1481 beendet, als Frankfurt auf seinen An­teil an der Zentgerichtsbarkeit des Amtes Born­heimer Berg verzichtete. Aber das Eigentum und die niedere Gerichtsbarkeit in Bischofsheim erwarb Hanau erst 1500 endgültig.

Das Wappen in der Kirche soll das Wappen von Graf Philipp I. der Jüngere sein, der von 1452 bis 1500 regierte. Es war damals üblich, daß man das Wappen des Auftraggebers in der Kirche anbrachte. Das Wappen der Grafschaft Hanau war seit Reinhard I. ein steigender Löwe. Als man 1271 durch Heirat einen Anteil an der Herrschaft Rieneck erwarb, übernahm man deren Wappen, aber man formte die rot-goldenen Balken in die bekannten rot-goldenen Sparren um und verringerte die Zahl der roten Sparren von fünf auf drei. Unter Ulrich II. kam noch die Rienecker Helmzier mit dem wachsenden halben Schwan hinzu. Unter Philipp I. gab es nur das Wappen mit den Sparren.

Zur Zeit der Grafschaft Hanau-Münzenberg von 1558 bis 1642 gab es aber ein viergeteiltes Wappen: Links oben und rechts unten die Hanauer Sparren, rechts oben und links unten die Rienecker Balken. Genau dieses Wappen findet sich aber im Westteil des Mittelschiffs der Bischofsheimer Kirche.

 

Die Hanauer Grafen:

(nach Wikipedia „Hanau Adelsgeschlecht“, nur Regierungszeiten, nur Auszug):

 

Reinhard I.                             1225 - 1281

Ulrich I.                                  1281 - 1306

Ulrich II.                                 1306 - 1346

 

Reinhard II.                             1404 – 1451, der erste Graf von Hanau, verheiratet seit 1407 mit Katharina von Nassau-Beilstein

Reinhard III.                           1451 – 1452

Philipp I. der Jüngere                         1452 - 1458

Danach Teilung des Landes:

Philipp I. der Ältere wird Graf von Hanau-Babenhausen (später Hanau-Lichtenberg).

Er wird Vormund von Philipp I. dem Jüngeren bis zu dessen Volljährigkeit im Jahre 1467.

Philipp I. der Jüngere regierte als Graf in Hanau weiter und nannte sich ab 1496 „von Hanau-Münzenberg“.

Philipp I. der Jüngere             1458 – 1500, seit 1468 verheiratet mit Adriana von Nassau – Dillenburg

Reinhard IV.                           1496 – 1512 (Mitregent 1496 – 1500)

Philipp II.                                1512 - 1529 verheiratet seit 1523 mit Juliane von Stolberg

Philipp III. (der Ältere)           1529 - 1561

Philipp Ludwig I.                     1561 – 1580, verheiratet mit Magdalene von Waldeck

Philipp Ludwig II.                    1580 - 1612

Philipp Ludwig III.                   1638 - 1641

 

Hanauer Wappen:

Das erste Wappen der Herrschaft und der Grafschaft Hanau war ein steigender Löwe, wahrscheinlich mit roter Zunge und nach rechts gewandt, wie er heute noch im Wappen der Stadt Hanau zu sehen ist. Das Wappen der Stadt ist zu unterscheiden von dem Wappen der Grafschaft. Das Hanauer Wappen zeigt links diesen Löwen, nach rechts gewandt und von sieben Kreuzchen umgeben. Rechts sind dann die roten Sparren auf goldenem Grund (die Darstellung im Scheiblerschen Wappenbuch „goldene Sparren auf rotem Grund“ ist falsch).

Nachdem aber Ulrich I. im Jahre 1271 Elisabeth von Rieneck geheiratet hatte und ein Teil dieser Herrschaft 1290 zu Hanau kam, fühlte man sich aufgewertet und übernahm von den Rieneckern das rot-goldene Wappen, jedoch nicht mehr in Balkenform, sondern in Sparrenform. So jedenfalls die eine Lesart. Es gibt aber auch die Angabe, daß es das Sparrenwappen schon früher gegeben habe (Wikipedia: Liste der Wappen mit hanauischen Sparren).

 

Die erste Kirche in Bischofsheim stand im sogenannten „alten Dorf“. Dieses war im Bereich „Alte Dorfstraße“ (die also nicht eine alte Straße ist, sondern eine Straße im alten Dorf). Die Schenkungsurkunde von 880 / 882 bezieht sich auf diese Kirche in diesem Dorf. Dieses ist aber im Jahre 1538 abgebrannt. Das Dorf hat man dann neu aufgebaut an der Stelle rund um die heutige Kirche. Das muß in den Jahren zwischen 1538 (Brand des alten Dorfs 1538) und 1559 (Wappen von Nassau) geschehen sein.

Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, daß im Chorraum der Kirche noch die Bilder der Heiligen Protus und Hyacinthus zu finden sind, denen schon die alte Kirche geweiht war.

Bischofsheim blieb lange beim alten Glauben und der Pfarrer erkannte 1549 noch das „Interim“ an (leicht veränderter alter Glaube). Der erste nachweislich evangelische Pfarrer war ab 1555 Konrad Reuhl.

 

Entweder wurde die Kirche also vor Pfarrer Reuhl gebaut oder man hat aus Anhänglichkeit an die alte Kirche die Bilder der Märtyrer auch in der neuen Kirche wieder angebracht (zumal man damals noch nicht so bilderfeindlich war wie am Ende des Jahrhunderts).

Die Malereien in der Bischofsheimer Kirche ähneln stark den Bildern in der Marienkirche in Hanau und in der Kirche in Hochstadt. Die Marienkirche wurde 1488 - 1489 ausgemalt und die Hochstädter Kirche 1490 (Jahreszahl im Chorbogen). Aber diese Maler können nicht anschließend in Bischofsheim tätig geworden sein, weil die dortige Kirche frühestens nach 1538 erbaut wurde. Vor allem die Sonnenstrahlen sehen zwar so aus wie eine Kopie der Bilder in Hochstadt. Man muß aber in Betracht ziehen, daß die Maler so etwas wie Musterbücher hatten, aus denen sie ihre Vorlagen bezogen.

 

Kirchenvisitation von 1562

Der nachweislich erste evangelische Pfarrer war Konrad Reuel, 1555 bis 1558. Von ihm ab liegt die Reihe der Bischofsheimer Pfarrer lückenlos vor. Im Auf­trag des Grafen Johann VI. von Nassau-Dillenburg revidierten der kalvinistische Superintendent Bernhard Bernhardi von Dillenburg und der lutherische Pfarrer von Babenhausen, Magister Laubener, 1562 die Grafschaft Hanau auf ihre kirch­lichen Verhältnisse.

Das Original des Visitationsprotokolls liegt im Marburger Staatsarchiv und lautet in seinem Bischofsheim betreffenden Abschnitt: „Bischofsheim: Henricus Heyn von Gelnhausen, Pfarrer zu Bischofsheim, ist samt dem Schultheißen, den Bürgermeistern, dem Baumeistern und dem Glöckner gefragt worden. Von seiner Berufung: Ist berufen durch den Amt zu Schlüchtern. Das Stift zu St. Bartholomäus zu Frankfurt ist Kollator-Patron. Er ist zu Schlüchtern durch Philipp Melanchthon ordiniert. Er lehrt der Augsburgischen Konfession gemäß, will auch durch göttliche Gnade dabei verharren und bleiben bis an sein Ende. Er predigt sonntags zweimal, in der Woche außerdem auf den Mittwoch. Er hält das Abendmahl alle vier Wochen. Er spricht jeden einzeln von Sünden los, unterrichtet die die Abendmahlsgäste, erteilt Strafe und Buße. Er lehrt sein Volk deutsche Psalmen. Er hält das Katechismus-Examen mit den Kindern. Er hält sich in den Zeremonien nach der Mecklenburgischen Agende. Er besucht die Kranken. Er hält Leichenpredigten bei den Begräbnissen. Er hat angelegt ein Verzeichnis seiner jährlichen Besoldung; er sagt, es genüge ihm ziemlich wohl. Der Pfarrhof ist wohl gebaut, die Patrone unterhalten ihn. Er ist mit seiner Obrigkeit wohl zufrieden.

 

Bericht des Pfarrers: Die armen Leute zu Fechenheim tun ihm leid, weil sie so jämmerlich vernachlässigt werden und der Pfaffe aus dem Stift unsere Lehre und Kirchenordnung so greulich lästert und schilt. Er wolle sich gern viel um sie bemühen um der armen Kir­che willen und denselben Ort versehen mit Predigt und Sakrament reichen, so lang bis die Sachen in bessere Wege gerichtet werden.

Die Pfaffen zu St. Bartholomäus nehmen den Zehnten. Die Kirche ist wohl gebauet. Der Pfarrer zeigt an, daß seine Zuhörer sonntags nachmittags nicht fleißig zu Kirchen gehen und sitzen während der Predigt auf der Gasse. Leier Hennrich, Henn Gerlach und Eye Doss gehen nicht zum Sakrament. Mechel Hen und sein Weib leben nicht in ehelicher Gemeinschaft. Der Zentgraf hält sich nicht fleißig in die Kirche und gibt ein böses Beispiel. Derglei­chen hat er nicht viel Gemeinschaft mit seiner Frau, daß er sich aber nicht sollte ehrlich halten, kann der Pastor nicht sagen.

 

Des Schultheißen und Ausschuß Zeugnis: Der Pfarrer hält sich in Lehre und seinem Amt untadelig. Er ist in seinem Leben und Wandel unsträflich, hält die Pfarrgüter in baulichem Wesen.

Alle Einkünfte der Pfarrei waren von dem Ertrag der Ernte abhängig. Hiernach richtete sich der so ungern abgegebene Zehnte. Eine große Last war dem Pfarrer auch mit dem Faselvieh aufgebürdet, das er als Gegenleistung für den Zehnten halten mußte. Nach der Reformation fing die Landesherrschaft an, den Kirchenzehnten in einigen Orten an sich zu bringen und den Pfarrern dafür eine bestimmte Summe Geldes festzusetzen.

 

Register des Einkommens eines Pfarrherrn zu Bischofsheim

 1. Als Erstes 40 Achtel Korn aus dem Zehnten

 2. 10 Ohm Wein

 3. 12 Gulden Zins und Pension

 4. Ein Wagen mit Heu

 5. ungefähr 5 Gulden Opfergeld und Geschenk bei der Verlobung (sponsalia)

 6. Der kleine Zehnte

 7. Fünf Morgen Weingarten, schlecht und gut

 8. Eine Hube Acker, der meiste Teil bös

 9. Ein halb Viertel Wiese, auf der nie Heu gemacht wurde

  1. Ein Viertel Krautgarten und noch etliche Ruthen Land,

desgleichen ein Fuder Stroh

desgleichen ein Achtel Hafer, diese zwei werden im Herbst von den Herrn verzehrt

Desgleichen hat der Kirchenbau jährlich ein Einkommen wie folgt: Die Summe des Ablösungszinses des Kirchenbaus ist 14 Gulden 2 Schilling 4 Pfennig. Die Sum­me aller ständiger Nachzinse des Kirchenbaus ist 3 Gulden 17 Schilling. Summa summarum aller Einnahmen des Kirchenbaus an Wachs, Zinsen und Pension ist alles zusammen an Geld 2 Gulden 18 Schilling 6 Pfennig.

 

Reformierte und Lutheraner

In der Grafschaft Hanau bildeten sich wie auch anderswo bald nach der Refor­mation zwei konfessionell verwandte, aber sich sehr oft bekämpfende Richtungen heraus, die reformierte und die lutherische Kirche. Man kann sagen, daß in der hiesigen Gegend die Reformation von Anfang an mehr die Züge der Schweizer Theologen trug und besonders von Calvin beeinflußt wurde. Der Kampf war manchmal so hart, daß sich hohe Reichsfürsten und sogar der Kaiser um Schlich­tung bemühen mußten.

Der junge Graf Philipp Ludwig II. bereitete um 1600 zum ersten Mal dem Streit ein Ende, er war ganz reformiert eingestellt. Eine große Anzahl von Gläubigen fügte sich dem sanften Druck, blieb aber im Herzen lutherisch und bildete die Zellen für die späteren lutherischen Gemeinden in der „reformierten“ Grafschaft Hanau.

Die reformierte Hanau-Münzenbergische Linie starb 1642 im Mannesstamm aus. Das Erbe fiel an die lutherische Herrschaft von Hanau-Lichtenberg. Durch einen Erbvertrag von 1610 war den Untertanen für diesen Fall das Weiterbestehen der reformierten Kirchenordnung zugestanden worden, doch wurden lutherische Got­tesdienste, zuerst nur für die Herrschaft und deren Hofhaltung in der Schloßkapelle Hanau, dann aber auch für alle, die den Lutherischen zuliefen, gehalten.

Nach dem Westfälischen Frieden 1648 verschafften sich die Lutheraner immer mehr Zugeständnisse und bauten auch ein eigenes Gotteshaus, die heutige Johan­niskirche in Hanau. Die Reformierten beriefen sich auf den Erbvertrag, jedoch der Graf und sein Hofprediger verschafften ihrer Religionsrichtung immer weitere Privi­legien. Im Jahre 1670 wurde ein Vergleich geschaffen, der den Lutheranern und Refor­mierten gleiche Rechte zugestand. Einschränkend wurde jedoch festgelegt, daß in der Hanauer Neustadt keine lutherische Schule und keine lutherische Kirche gebaut werden dürften. Zudem wurde den lutherischen Gemeinden auferlegt, daß sie ihre Pfarrer und Lehrer aus eigenen Mitteln zu besolden hätten. Ferner wurde bestimmt, daß in dem Bornheimerberg-Gericht, zu dem auch Bischofsheim gehörte, sämtliche herrschaftliche Bediensteten der lutherischen Religion zugetan sein müßten, nur der Amtmann (Keller) und die fünf Zentgrafen in Bergen, Bocken­heim, Preungesheim, Bischofsheim und Vilbel sollten reformiert sein.

In der ersten Zeit hielten die sich bildenden lutherischen Landgemeinden ihre Gottesdienste und Versammlungen in Schul- und Privathäusern ab. Die Seelsorge oblag den Geistlichen aus der Stadt. Bald aber wurden eigene Gotteshäuser gebaut, in Hochstadt 1668. Dort bestand also eine lutherische Pfar­rei. Die Bischofsheimer Lutheraner waren dort eingepfarrt, d. h., sie mußten nach Hochstadt zur Kirche, auch ihre Kinder gingen nach Hochstadt in die Schule. Zu dieser Kirche gehörten auch die Lutheraner aus Dörnigheim, Wachenbuchen und Kesselstadt. Die Lutheraner, die alle Mittel für Kirche und Schule aus Privatmitteln aufzubringen hatten, kamen bald in schwere finanzielle Bedrängnis.

 

Im Jahre 1736 starb die lutherische Landesherrschaft aus. Die Grafschaft kam an das reformierte Haus Hessen-Cassel. Während die großen lutherischen Gemeinden weiter blühten, sanken die kleinen Zwerggemeinden zu einem Schattendasein ab. Im Jahre 1808 schrieb der lutherische Pfarrer von Hochstadt an das Konsistorium über seine Gemeinde: „Ist die allergeringste im Land und die Zahl der Familienväter beläuft sich auf überhaupt 14. Allein unter diesen sind 8, welche alt und kinderlos bald absterben, oder die ihre Kinder bereits zur reformierten Kirche haben übergehen lassen, so daß nach wenigen Jahren die ganze Gemeinde nur noch aus 6 bis 7 Familien bestehen wird. Die beiden Orte Bischofsheim und Wachenbuchen verdienen gar nicht erwähnt zu werden, weil daselbst nicht ein einziges Kind zu unserer Kirche gezogen wird.“

In Bischofsheim gab es also um 1800 wohl keine Lutheraner mehr. Aus einem Aktenstück des Marburger Archivs geht hervor, daß in Bischofsheim 1753 nur fünf Lutheraner wohnten und drei davon ihre Kinder in die reformierte Schule schickten, und daß zwischen den reformierten und lutherischen Gemeindegliedern im Jahre 1713 schon ein Vergleich getroffen war, der bis 1753 in unleugbarer Ausführung bestanden hat.

Die Entwicklung beider Glaubensrichtungen, entsprungen aus dem Bedürfnis nach notwendigen Reformen, lief schließlich im Anfang des 19. Jahrhunderts auf eine Vereinigung hinaus. Fördernd und entscheidend war die Neubelebung der christlichen Grundidee. Aufklärung und Rationalismus waren vorbei. Die Christen entdeckten ihre Zusammengehörigkeit in dem Grunde des christlichen Glaubens. Von kleinlichem Pastorengezänk, von gegenseitigem Hohn und Spott, von Ver­folgung wollten die Christen nichts mehr wissen. Der Unionsgedanke kam auf. Im Jahre 1818 kam auf der Hanauer Synode die Union zustande: Es gab jetzt nur noch unierte, nicht mehr reformierte und lutherische Christen, sondern nur noch evangelisch-christliche Einwohner.

 

Die Unterhaltung des Kirchengebäudes

Es berührt eigenartig, daß aus den Niederschriften des Kirchenvorstandes nur selten etwas über das Gotteshaus zu erfahren ist. Das Gebäude mußte von dem Bartholomäusstift in Frankfurt unterhalten werden, das das Patronatsrecht innehatte. Diese Herren waren jedoch immer nur nach langwierigen Verhandlungen und oft erst nach Einschaltung des Landesvaters zu bewegen, ihren finan­ziellen Verpflichtungen nachzukommen.

 

Bei einer Reparatur der hölzernen Kirchturmspitze im Jahre 1718 fand man die eingehauene Jahreszahl 1565. Der Turm hatte also über 150 Jahre allen Stürmen standgehalten und auch den Dreißigjährigen Krieg überdauert. Im Jahre 1684 wurde die Nordseite des Kirchendaches mit Schiefer gedeckt. Der Schiefer kam mit einem Mainkahn an, wurde mit 16 Karren in das Dorf gebracht und kostete 60 Gulden 1 Albus Die Fuhrleute frühstückten in der Wirtschaft für 1 Gulden 15 Albus Der Dachdecker Matthäus Deuber aus Hanau deckte das Dach, er bekam dafür 26 Gulden sowie eine halbe Ohm Bier und freies Lager für sich und seine Gesellen. Die Südseite des Daches wurde einige Jahre später neu gedeckt.

Wann die Turmuhr beschafft wurde, ist nicht nachweisbar, sie war schon vor dem großen Kriege da. Sie hatte kein Zifferblatt und gab die Stunden nur aku­stisch an. Im Jahre 1798 soll sie erneuert worden sein.

Am 11. Mai 1695, abends zwischen 8 und 9 Uhr, schlug der Blitz in den Turm, er verursachte aber nur Schaden am Gemäuer. Hier berichtet der Pfarrer, daß das Gewitter am folgenden Tage, dem Pfingstfest, wiederkam und 17 Stunden lang tobte. Gewaltige Wassermassen stürzten nieder, Kinzig und Main traten über die Ufer, das Dorf ersoff fast. Alle Zeitungen (!) hätten über das Unwetter berichtet.

Im Jahre 1740 hatte der Sturm ein Fenster im Chor eingeschlagen. Man wußte wohl, daß das Bartholomäusstift in Frankfurt unterhaltungspflichtig sei, hatte es jedoch seit Menschengedenken nicht mehr in Anspruch genommen und traute sich nicht so recht. Der Pfarrer entwarf ein äußerst geschickt abgefaßtes Schreiben und sandte den Schulmeister damit los. Die Herren in Frankfurt berieten lange und drückten dem Schulmeister die verlangten zwei Gulden in die Hand. In Bischofsheim freute man sich, das alte Recht bestätigt zu sehen.

Das Kirchenschiff erhält 1832 einen neuen Anstrich. Die Putzfrauen, die die Kirche nach Beendigung der Arbeiten säubern, bekommen pro Tag 24 Kreuzer, das ist 1 Brot. Ebenfalls befaßt man sich in diesem Jahr mit Plänen zur Erweiterung des Kirchenschiffes, aber die Kostenvoranschläge waren so hoch, daß man verzichten mußte.

Der Zustand des Pfarrhauses und der Kirche machen Sorgen; das Pfarrhaus ist zu alt, die Kirche zu klein. Am 14. Juli 1884 schlägt der Blitz abermals in den Kirchturm, aber er richtet nur im Gebälk allerlei Verwüstungen an. Bei der Repara­tur entdeckte man, daß die 1858 über der Turmspitze aufgesetzte Kugel ein Loch hatte, Bienen und Vögel darin nisteten und von den darin aufbewahrten Urkunden keine Spur mehr vorhanden war. Kreuz, Kugel und Hahn wurden neu gefertigt und vergoldet, doch im Bombenkrieg 1944 wurde alles wieder vernichtet.

Im Jahre 1885 erkannte die Kirchengemeinde, daß trotz einiger ausgeliehener größerer Hypotheken das Geld für einen Kirchenanbau nicht ausreiche, man be­schränkte sich auf die Ausgestaltung des vorhandenen Raumes. Die neue Orgel, die bis 1967 ihren Dienst tun sollte und 3.300,- Mark kostete, kam nicht mehr in den Chor, sondern auf die Empore. Im Chor wurden hinter dem Altar aufsteigende Bänke angebracht, auch an die Nordseite kam eine neue Em­pore, die durch einen Treppenaufgang von außen erreicht wurde. Zudem bekam die Kirche einen neuen Außen- und Innenputz, Bibelzitate zierten die Innenwände. Die Gemeinde weigerte sich, für die Bauarbeiten Hand- und Spanndienste anzuordnen, aber die meisten Bauern machten freiwillig viele Fuhren. Die Malerarbeiten wurden durch auswärtige Handwerker ausgeführt, da die Bischofsheimer Weißbinder zu hohe Preise forderten.

Im Jahre 1899 wurde dann doch das neue Pfarrhaus in der verlängerten Obergasse („dem Ranzen“) gebaut. Das etwas altmodisch wirkende Gebäude ist noch erhalten, befindet sich jedoch in Privatbesitz, da zwei neue Pfarrhäuser gebaut wurden.

 

 

Die Kirchenglocken

Im Jahre 1679 beschloß die Gemeinde, etwas für die Glocken zu tun. Die zersprungene kleine Glocke wurde nach Frankfurt gebracht und zum Guß einer neuen und größeren verwendet. Am 10. April 1679, dem Sonnabend vor Ostern, kam sie an. Auch eine große Glocke sollte beschafft werden, aber es fehlte das Geld. Nun drohte man den etwas nachlässigen Baumeistern mit der Beschlag­nahme ihrer eigenen Weinernte, wenn sie die rückständigen Kirchensteuern nicht beibrächten.

Das machte die müden Herren rege, sie brachten schnell 100 Gulden zu­sammen, und die Anzahlung war vorhanden. Am 28. Oktober 1679 wurde die Glocke von Frankfurt geholt, auf der Stadtwaage gewogen.

Sie hatte ein Gewicht von neun Zentnern minus vier Pfund und kostete 435 Gulden. Diese große Glocke kann aber nicht die größte gewesen sein, denn 1704 wandte sich die Gemeinde an den Pfarrer und sagte, daß sie das „Gebambel“ mit der zersprungenen großen Glocke nicht mehr an­hören könne. Die Gemeinde forderte, daß die 10 Zentner wiegende große Glocke abgenommen, umgegossen und auf 13 Zentner Gewicht gebracht werden solle.

Pfarrer und Presbyter waren einverstanden unter der Bedingung, daß die Kirche nur 50 Gulden zu geben habe, denn mehr Geld hätte sie für diesen Zweck nicht. Man sprach einen Termin ab, an dem sich der Pfarrer und der Kirchenvorstand gemein­sam mit den weltlichen Herren zum Glockengießer Schneidewind nach Frankfurt begeben wollten, um dort Besprechungen zu führen. Der Zentgraf und die Schöf­fen aber, wohl wissend, daß diese Glocke der Gemeinde gehörte, vielleicht auch etwas verärgert über den geringen Zuschuß der Kirche, machten sich allein auf den Weg und schlossen den Kaufvertrag mit dem Schneidewind ohne den Pfarrer und den Kirchenvorstand ab. Der Pfarrer erfuhr sehr bald von dieser Aktion und stellte rasch fest, daß der Schneidewind die Herren geschickt über den Löffel balbiert hatte und der abgeschlossene Vertrag für die Gemeinde sehr ungünstig sei.

Der Pfarrer Creß, recht böse über die ihm zugefügte Zurücksetzung, ging nun zur Konkurrenz, dem Glockengießer und Uhrmacher Schmidt aus Aßlar, der auch die Hochstädter Glocke gegossen hatte und in seinem Angebot viel billiger war. Nun wurden die weltlichen Herren bedenklich und versuchten, den Vertrag mit Schneidewind wieder rückgängig zu machen; dieser aber verlangte Schadenersatz, bis ihm vom Amt Bergen bedeutet wurde, daß die Herren keine Vollmacht ge­habt hätten, diesen Vertrag mit ihm zu schließen.

Nun gab er klein bei, es wurde ein anderer Vertrag mit allen möglichen Siche­rungen für die Gemeinde ausgearbeitet, und Schneidewind konnte liefern. Die neue Glocke wog 1301 Pfund und kostete 338 Gulden 15 Albus. Die Glocke ist am 17. Januar 1705 aufgehängt und das erste Mal geläutet worden. Im Jahre 1758 berichtet eine der letzten Eintragungen im Protokollbuch, daß die kleine Glocke zersprungen ist und umgegossen werden soll.

 

Im Ersten Weltkrieg mußten 1917 drei Kirchenglocken zu Kriegszwecken abgeliefert werden. Das Reich bezahlte dafür die Summe von 5.200,- Mark erst im Febr. 1918; auch die Orgelpfeifen wurden zu Verteidigungszwecken eingezogen und erbrach­ten 299,60 Mark. Nach Kriegsende wurden Glocken und Pfeifen wieder ersetzt, doch abermals wurden in dem sinnlosesten aller Kriege drei Glocken eingeschmolzen und konnten schon 1953 ersetzt werden. Die erhalten gebliebene alte Glocke hatte einen Sprung und wurde spezialgeschweißt. Das neue Geläute erklingt in den Tönen f, as, b, des.

 

Die Bischofsheimer Friedhöfe

Auf dem engen Raum des alten Kirchhofes haben zahllose Generationen der Bischofsheimer ihre letzte Ruhe gefunden. Die Lebenserwartung der Menschen früherer Jahrhunderte war gering, die Kindersterblichkeit groß, Epidemien rafften oft viele Menschen in kurzer Zeit dahin. Der Enge der alten Kirchhöfe suchte man vielerorts zu begegnen, indem man durch Erdaufschüttungen eine neue Grä­berebene schuf, andernorts sammelte man die beim Aushub der Gräber gefun­denen Knochen in einem Beinhaus. In Bischofsheim deutet nichts darauf hin, daß eine dieser Methoden angewandt wurde. Mehrfach ist jedoch bei dem Tode einer wichtigen Person in den Kirchenbüchern berichtet, in wessen Grab sie beigesetzt wurde. So kam es, daß die Toten häufig nur eine schützende Erdschicht von weniger als 50 Zentimeter hatten.

Ob der Kirchhof vor dem Dreißigjährigen Kriege von einem Holzzaun oder einer festen Mauer umfriedet war, ist nicht mehr festzustellen. Nach dem großen Krieg mußte man sich bald mit dem Plan beschäftigen, eine feste Mauer um den Kirch­hof zu errichten.

Im Jahre 1666 bekam der Kirchhof erst einmal zwei neue Tore, 1677 wurde eine neue Mauer um den Kirchhof zur Hintergasse gebaut.

Aus dem Jahre 1683 stammt ein genauer Bericht über den Zustand des Gottes­ackers. Die Presbyter hatten sich mit seinem unwürdigen Zustand befaßt. Ein Bauer hatte einen Schweinestall unmittelbar an die Kirchhofsmauer gebaut und be­kam den Befehl, diesen Frevel abzustellen und den Stall wieder abzureißen. Er tat es aber nicht, hatte auch einen seit Menschengedenken bestehenden Gang zwischen seinem Anwesen und dem Kirchhof mit seinem Stall bebaut und einen Pfeiler der Mauer in sein Gebäude einbezogen. Nach endlosem Gezänk stellten dann amt­liche Stellen aus Hanau die Übergriffe des Bauern Enners Adam fest, und die Kirche erhob Anklage.

Die Schlösser an den Kirchhofstoren waren abgerissen, die Tore geöffnet. Das Vieh wurde über den Kirchhof getrieben, Lasten darüber getragen, Reiter ritten über die Gräber hinweg, die Schweine wühlten die Totengebeine aus und fraßen gemeinsam mit den Hunden davon, ganze Nesselwälder wuchsen auf und zwi­schen den Gräbern. Der Pfarrer, dem die Nutzung des Kirchhofsgrases zustand, entschuldigte sich mit der Bemerkung, daß er schon lange keinen Nutzen mehr von dem Kirchhof habe.

Nun wurden die Mauern instandgesetzt, die Tore be­kamen neue Schlösser. Im Jahre 1683 war man damit fertig, aber der Nachtwächter brach die Schlösser wieder auf. Zur Rede gestellt sagte er, daß es sein altes Recht sei, auf seinen Gängen über den Kirchhof zu gehen. Er benahm sich für eine Person seiner Stellung dem Pfarrer und dem Kirchenvorstand gegenüber unglaublich respektlos und wurde angezeigt.

Nun wird der Kirchhof 150 Jahre lang in keinem der zahllosen Sitzungsproto­kolle mehr erwähnt. Im Jahre 1833 ist ein Hinweis verzeichnet, daß der Totenhof verlegt werden müsse. An einem Oktobersonntag des Jahres 1730 verstarb hier der Leutnant Johannes Adolf von Knobloch, er wurde im Chor der Kirche beigesetzt.

Wegen der schweren Zerwürfnisse zwischen dem Pfarrer und dem Kirchenvor­stand fanden kaum Sitzungen statt. So findet die 1847 erfolgte Einweihung des neuen Friedhofes auf dem Platz des heutigen Rathauses kaum eine Erwähnung. Die Erweiterung des Friedhofes bis zur Zwingerstraße im Jahre 1876 wird nur kurz erwähnt. Die Verwaltung macht sich auch auf dem Friedhof breit. Bei der Aufstellung eines Grabsteines muß die Einwilligung des Pfarrers eingeholt wer­den. Pro Quadratfuß eines Grabsteines müssen an die Kirchenkasse 40 Kreuzer

(1,15 Mark) gezahlt werden.

Der alte Friedhof um die Kirche ist heute als solcher nicht mehr erkennbar, da er für den Erweiterungsbau der Kirche benötigt und gärtnerisch umgestaltet wur­de. Bei der Gestaltung des Platzes um die Kirche verschwanden auch die letzten verwitterten Kreuze und Grabsteine sowie das Kriegerdenkmal von 1870/71.

Im Jahre 1845 liefen die Arbeiten für den neuen Friedhof zwischen Hintergasse und Zwingerstraße hinter der „neuen Schule“ (späteres Rathaus) an. Der Fried­hof zog aber nicht bis zur Zwingerstraße durch. Das Totenhaus wurde gebaut und mit Schiefer gedeckt. Dieser Friedhof wurde auf Gemeindekosten errichtet. Das Gelände des bisherigen Kirchhofes wurde der Kirche überlassen. Der neue Friedhof wurde im Jahre 1847 eingeweiht.

Der Lehrer Daniel Wenzel berichtet darüber: „Am 13. Mai 1847 fand die feierliche Einweihung des neuen Kirchhofes statt. Um halb 2 Uhr versammelte sich die Gemeinde auf dem alten Friedhof, wo Herr Pfarrer Hartmann eine rührende Abschiedsrede hielt, dann ging es in einem Zuge durch die Kirchgasse, Zwerchgasse, nach dem neuen Kirchhof, die Schüler voraus, der Pfarrer und die Ortsräte folgten mit der Gemeinde nach. Nach dem neuen Friedhof, wo Herr Pfarrer Hartmann die Einrichtung des neuen Kirchhofes mit einer gediegenen Rede einweihte, die gan­ze Gemeinde war sehr gerührt und erfreute sich über die lange gewünschte Ruhe­stätte, und die schönste Witterung, vermischt mit den blühenden Bäumen, ver­herrlichte das feierliche Fest, wer der erste sein wird, das weiß keiner. Die erste die Frau des Schuhmachers Heinrich Schwarz, aus Eichen gebürtig.“

Der neue Friedhof hat die Gemeinde viel Arbeit und Geld gekostet. Er wurde durch eine Mauer eingefriedigt, Ziersträucher wurden gepflanzt und Bänke auf­gestellt. Im Jahre 1875 wurde der neue Friedhof bedeutend bis zur Zwingerstraße erweitert. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 8.208,20 Mark. Auch diese Friedhofserweiterung wurde in einer Feierstunde am 25. Mai 1876 ihrer Bestimmung übergeben. Die hohen Kosten der Friedhofserweiterung wurden durch Steuern aufgebracht, aber die nun verstärkt auftretenden „Ortsfremden“, die Neubürger, hatten nichts dazu beigetragen. Das fand man ungerecht und schuf schnell eine neue Satzung: Die Neubürger hatten ihre Gräber zu bezahlen, für ein Kind bis sechs Jahre 3,- Mark, von sechs bis 14 Jahre 6,- Mark, über 14 Jahre 9,- Mark. Ein Sarg kostete da­mals 6 Gulden (10,20 Mark).

Der Friedhof war bald nach der Jahrhundertwende voll belegt. Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist wurde er 1940 eingeebnet, diente in der Zeit des Zweiten Weltkrieges als Gemüsegarten und wurde nach dem Kriege als Baugebiet frei­gegeben. Die Häuser der Nassauischen Heimstätte in der Zwingerstraße und das Rathaus stehen auf dem ehemaligen Friedhofsgelände, die Freiflächen sind in gärtnerisch schöne Anlagen verwandelt.

Der neue Friedhof wurde 1908 am Ende der heutigen Friedhofstraße angelegt. Auch seine Herstellung erforderte erhebliche Kosten. Es mußten eine große Menge Bäume gefällt werden, und da die Gemeinde durch den gerade erfolgten Neubau der Schule in der Waldstraße finanziell erheblich belastet war, mußten größere Darlehen für den Friedhof aufgenommen werden.

Der Ablauf dieses Vorhabens war von Krisen begleitet: Die Gemeindevertretung verklagte den Bürgermeister wegen Überschreitung sei­ner Zuständigkeiten bei der Anlage des Friedhofes vor dem Verwaltungsgericht, er habe gegen den Beschluß der Gemeindevertretung gehandelt. In derselben Angelegenheit führte die Gemeinde auch einen Prozeß gegen den Landrat. Leider wird in beiden Fällen weder über den Gegenstand der Beschwerde noch über den Ausgang der Prozesse berichtet; wahrscheinlich hat die Gemeinde die Prozesse verloren, denn in beiden Fällen mußte sie die Kosten der Rechtsanwälte bezahlen. Der Bürgermeister verweigerte die Herausgabe des Friedhofsschlüssels an den Pfarrer und mußte erst auf Beschwerde des Pfarrers durch den Regierungspräsi­denten dazu gezwungen werden. Wollte die Gemeinde damals schon den Fried­hof in ihre Obhut nehmen?

Die Einweihung des neuen Friedhofes erfolgte am 5. November 1908. Die erste Tote auf dem neuen Waldfriedhof war Frau Katharina See aus der Hintergasse 6. Der große Kirchenvorstand befaßte sich um 1880 verschiedentlich mit der Fried­hofsordnung und den Beerdigungen. Der Friedhof wurde sonntags, mittwochs und samstags von 1 Uhr bis zum Ein­tritt der Dunkelheit für Besucher geöffnet. Der Totengräber hatte das Grab in Größe von 1,90 m Länge, 1,65 m Tiefe und 0,85 m Breite auszuheben und bekam für das Grab eines Erwachsenen 3,- Mark, für ein Kindergrab 1,50 Mark.

Im Jahre 1908 entbrannte nochmals ein heftiger Streit um die Familiengräber, die angeb­lich von der Allgemeinheit abgelehnt wurden. Schließlich genehmigte man sie doch, ein Doppelgrab kostete damals 80,- Mark, die Ruhefrist betrug 100 Jahre!

Im Jahre 1888 schuf man eine neue Begräbnisordnung. Es gab nun öffentliche und stille Beerdigungen. Letztere kamen grundsätzlich für verstorbene Kinder im Alter unter einem Jahr in Frage, der Pfarrer hielt während des Elf-Uhr-Läutens oder während des Abendläutens am Grabe eine kurze Ansprache und sprach ein Gebet.

Öffentliche Beerdigungen konnten die Angehörigen schon beantragen wenn der Verstorbene ein Jahr oder älter war. Dann sangen die Schulkinder vor dem Trauerhaus und am Grabe, wobei alle drei Glocken läuteten. Die Leichenpredigten fanden immer noch in der Kirche statt. Es war üblich geworden, daß nur wenige Trauergäste in die Kirche gingen, während die Mehrzahl am Grabe erschien und dort dem Toten die letzte Ehre erwies. Kurzerhand verlegte man nun die Leichenpredigten an das Grab, um auch die „Ungläubigen“ an das Wort Gottes zu bringen.

Mit der Errichtung des neuen Friedhofes hörte auch die Beerdigung vom Trauerhause aus auf, denn die Gemeinde errichtete auf dem neuen Friedhof eine Trauer­halle, die allerdings primitiv war, nur zwei Särge aufnehmen konnte und in einem Nebengelaß die Unterbringung der Gartengeräte ermöglichte sowie dem Friedhofsgärtner einen kleinen Aufenthaltsraum bot.

Die Trauerfeiern fanden vor der Halle statt, das Trauergefolge war allen Unbil­den der Witterung ausgesetzt. Mit dem neu angeschafften Leichenwagen fuhr Johannes Bauer die Toten zum Friedhof, eine Fahrt kostete anfangs 5,- Mark, für die Überführung eines Toten aus dem Hanauer Krankenhaus mußten 12,- Mark bezahlt werden.

Die Gemeinde hat sich stets bemüht, dem Friedhof einen würdigen Charakter zu geben. Mit Bäumen bestanden und vom Wald umrahmt, verdiente er den Namen „Waldfriedhof“. Das Heranziehen von Straßenzeilen und die Zurückdrängung des Waldes haben dieser würdigen Anlage viel von ihrem Reiz genommen, doch auch heute hebt er sich aus der Reihe anderer Gemeindefriedhöfe vorteilhaft heraus. Durch das Wachstum des Ortes wurden nach dem Zweiten Weltkrieg zwei kleinere Erweiterungen notwendig, die sich nach Westen und Norden erstreckten.

Im Jahre 1967 errichtete die Gemeinde am Rande des Friedhofes eine würdige Trauerhalle und kam damit einem lange gehegten Wunsch der Bevölkerung nach. Diese Halle kostete mit der Friedhofserweiterung 500.000,- DM. Der erste Tote, für den in dieser Halle eine Trauerfeier stattfand, war Herr Friedrich Städler, der am 22. November 1967 zur letzten Ruhe gebettet wurde.

Im Jahre 1970 übergab die Gemeinde eine neue Erweiterung des Friedhofes in Größe von 10.000 Quadratmeter ihrer Bestimmung. Der erste Tote, der hier seine letzte Ruhestätte fand, war der am 20. August 1970 beerdigte Herr Georg Alder.

Das am 27. Mai 1923 eingeweihte Ehrenmal für die Toten des Ersten Weltkrieges wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erweitert. Auf sechs Säulen sind die vielen Namen der Opfer zweier sinnloser Kriege verzeichnet.

Die großen Investitionen nach dem Zweiten Weltkrieg für den Friedhof und dessen Erweiterungen sowie den Bau der Halle, die laufenden Kosten für die gärtnerische Betreuung der Anlage sind zu solcher Höhe angewachsen, daß sie die Leistungs­kraft der kirchlichen Mittel überschreiten. So wurde auch in Bischofsheim, wie in vielen anderen Orten der Bundesrepublik, der Friedhof stillschweigend in die Ob­hut der Gemeinde gegeben, ohne daß dabei rechtliche Abmachungen vorgenommen wurden. Für die Kirche entfallen dadurch große geldliche Aufwendungen, und die Bürger wissen die vorbildlich gepflegten Anlagen bei der Gemeinde in bester Hand.

 

Die Besoldung der Bischofsheimer Pfarrer von 1615 bis 1685

Einen kurzen Überblick über die Einkünfte der Bischofsheimer Pfarrer in zurück­liegenden Zeiten gibt die nachfolgend aufgeführte „Competentz der Pfarr Bischofs­heim" aus dem Jahre 1685, die wiederum im wesentlichen übereinstimmt mit einer Abschrift, die im Jahre 1660 von einer ebenfalls noch vorhandenen Auf­stellung der Pfarreinkünfte aus dem Jahre 1615 erstellt wurde.

Der Bischofsheimer Pfarrer war für die damaligen Zeiten nicht schlecht besoldet, was einem der Herren gelegentlich einer Beschwerde über die Schmälerung seiner Bezüge auch von Amts wegen vorgehalten wurde. In der Hauptsache kamen die Einkünfte aus Naturalien, nur der geringere Teil wurde in Geld bezahlt.

Wieder und wieder müssen die Pfarrer Aufstellungen machen, um dem Konsistorium oder dem Landesherrn Auskünfte über ihre Einkommen zu geben. „Was ein jeder Beamter, Amtmann, Geistlicher und übrige Bedienstete an Besoldung in Geld, Früchten, Holz und Gebühren für Amtshandlungen zu genießen hat“.

Die verlangten Berichte werden umständlich und genau angefertigt, auch die kleinste Summe wird aufgeführt, zum Beispiel „ein Dritteil eines Hellers“.

In Kommentaren zu den einzelnen Positionen beklagen die Pfarrer sich häufig, daß die Ackerstücke in Wirklichkeit kleiner seien als angegeben, daß sie „wüst“ wären und nicht „gebaut“ werden könnten, daß sie wegen Nässe wertlos seien; daß in früherer Zeit gehäufte Achtel Korn als Besoldung geliefert wor­den seien, heute dagegen gestrichene Achtel und deshalb ein Verlust von 4 bis 5 Achteln entstände. Man beklagt ferner, daß die Stiftsherren aus Frankfurt ent­gegen alten Vorschriften sich neuerdings zuerst aus dem Weinzehnten ihren An­teil nähmen und nicht erst den Besoldungswein an die Pfarre lieferten. Früher habe der Pfarrer auch das Opfergeld erhalten, heute fließe es in den Kirchenbau (Kirchenkasse). Steten Ärger gab es auch mit dem Pächter der Schafweide („Schäfereibeständer“). Dieser hatte von jedem Lamm drei Heller an den Pfarrer zu zahlen, hielt sich hier aber nur Hämmel, von denen er nichts zu zahlen hatte. Schließlich verfügt das Amt, daß der Schäfer zwei Drittel der Jungtiere an Läm­mern zu halten habe und nur ein Drittel an Hämmeln. Weiter klagten die Pfarrer darüber, daß sie für Kindtaufen keine besondere Gebühr erhielten.

 

Nach dem Dreißigjährigen Krieg sind viele Pfandscheine und Zahlungsverpflich­tungen verlorengegangen. Viele Kirchenäcker wurden nach dem Krieg durch die Zentgrafen verkauft, um die schweren Schäden an der Kirche zu be­heben. Wegen der Geldknappheit erhielt man oft nur Schleuderpreise. Viele Äcker waren völlig verwildert, Hecken und Bäume standen darauf, es kostete viel Geld und Arbeit, um die Acker wieder zu kultivieren.

Da die Pfarrer von sehr vielen Grundstücken den Zehnten erhielten, waren sie gezwungen, bei sämtlichen Vererbungen und Verkäufen genauestens Buch zu führen über die jeweiligen Nutznießer. Die Kirche führte daher so eine Art Ka­tasteramtsarbeit durch.

Es gab häufig Ärger mit späteren Besitzern der Grundstücke, die ihren Ver­pflichtungen nicht mehr nachkommen wollten. Im Jahre 1724 beschwerte sich der Pfarrer Crehs bei der Rentkammer über den Ziegler Ebert aus Bischofsheim, der sich bei der Auszehntung des Krautes und der Rüben ungebührlich benommen habe und den Zehnten nicht zahlen wolle. Das Amt gibt dem Pfarrer recht, dieser solle das Schreiben des Amtes dem Eber­t vorzeigen.

Aber so ganz glatt scheint die Sache nicht gegangen zu sein, denn am 26. Juli 1728 kam vor dem Gericht in Bergen ein Vergleich zwischen dem Pfar­rer und dem Ziegler zustande: Der Ziegler Johannes Peter Ebert wird von seinem bei der Ziegelhütte gelegenen anderthalb Morgen großen Land den klei­nen Zehnten entrichten und jährlich auf Martini 15 Albus (der Albus zu acht Pfennig ge­rechnet) zahlen. Wenn er aber oder seine Nachkommen auf diesem Gut welsche- oder zahme Hühner, Enten, Gänse Spanferkel und was sonst noch in den Blut-zehnten gehört ziehen würden, sie dann wie die anderen Einwohner auch von jedem Lamm drei Pfennig ent­richten wollen.

 

Aufstellung der Pfarrbesoldung 1685

„Aufstellung aller Pfarrgefälle, welche zur Zeit jährlich auf die Pfarre Bischofsheim entfallen, aufgesetzt und dem Reformierten Konsistorium über­geben, den 12. August des Jahres 1685. Von Johann Karl Hatzmann, Pfarrer daselbst

1.) 40 Achtel Korn aus dem Zehnten zu Bischofsheim, die die Kollatoren im Bartholomäusstift zu Frankfurt, ehe sie die Zehntfrüchte nach Frankfurt fahren, ins Pfarrhaus mit gestrichenem Frankfurter Maß zu liefern haben

2.) Ein Achtel Hafer liefern die Kollatoren aus dem Zehnten, damit ein Pferd gefüttert wird für die Weinernte („im Herbst“) oder wenn der Amtmann des Stifts zu Pferd nach Bischofsheim kommen will

3.) Ein Fuder Roggenstroh kommt aus dem Pfarrzehnten. NB. Früher gab es noch ein Fuder, teils für die Dächer im Pfarrhof, teils für die Schreibern, Bottenträger, Kelterleuten bei der Weinernte, damit sie darauf liegen können

4.) 1½ Teil hat der Pfarrer am Gewinn des Zehnten. Davon wird ihm das halbe Teil von den Zehntern gedroschen und in allem frei gehalten, daß ganze Teil muß er helfen dreschen und alle anderen Kosten tragen. NB. Hierfür ist der Ort in vier Teile aufgeteilt. Es sind in einem Jahr nicht mehr als 12 oder 13 Pächter gewesen und der Pfarrer hat an allerlei Früchten bis zu 15 oder mehr Achtel bekommen. Jetzt aber sind es oftmals 30 Pächter, aber der Pfarrer kann über zwei Achtel nicht hinauskommen.

5.) 10 Ohm reiner Wein ergeben sich jährlich aus dem Zehnten NB. Früher hat man dem Pfarrer die 10 Ohm aus dem ersten Most aus der Kelter gegeben, ehe man den Kollatoren etwas nach Frankfurt lieferte. Seit einigen Jahren aber fahren sie zuerst den Wein nach Frankfurt und geben dem Pfarrer, was sie wollen.

6.) Zwei Morgen Weingarten hat die Pfarr, 3½ Ruthen groß, die am Main­zer Brunnen liegen, und 4½ Ruthen im Kissel; sie sind ausgesteint, der jetzige Pfarrer hat sie wüst gefunden und viele Jahre wüst gehabt, bis er sie endlich auf seine Kosten in Bau gebracht hat.

7.) Vier Placken Gras und Holz, die ausgesteint sind. Davon ist ein Viertel im Gärtel, welches der jetzige Pfarrer umgepflügt hat, ebenso ein gar kleines Stücklein dort mit zwei Nußbäumen neben dem Gemeindeweg, ein Viertel ungefähr bei dem Hochstädter Ried neben Lorentz Kaisers Erben, und 32 Ruthen oben im Langen See, welche die Ge­meinde im Jahre 1588 der Pfarre hat geben müssen, weil sie in diesem Jahr ein Stück von einem Pfarracker zur Landstraße genommen hat

8.) Der Pfarrer hat den Nutzen auf dem Kirchhof

9.) In alten Zeiten gab man dem Pfarrer daß Opfergeld und den Zehnten von den Kälbern. Das ist aber nunmehr in Abgang gekommen. aber man muß dafür dem Pfarrer all sein Vieh von Hirtenlohn frei halten, und er darf so viel Vieh treiben wie er will

10.) Wenn Mastung im Wald war, hat man den Pfarrer zwei Schweine frei lassen, aber in der jetzigen Zeit läßt man ihn nicht gern eine frei treiben

11.) Den Kleinen Zehnten hat der jeweilige Pfarrer allein zu genießen. Aber er muß bei der Weinlese dem Stiftsherren, der die Ernte einsammelt, und den Schreibern, Bottenträgern und Kelterleuten Kraut und Zuber geben, so viel sie zum Kochen nötig haben. Desgleichen muß er den Stiftsherren bei der Weinernte Holz zum Kochen geben, damit sie sich ein warme Stube machen können, und ein Bettdecke. Zum kleinen Zehnten gehören Kraut, Rüben, Flachs, Heu und Obst (Äpfel, Birnen, Nüsse, Gänse, Hühner, Ferkel und desgleichen. NB. Von jedem Lamm nimmt der Pfarrer drei Heller.

12.) Zwei Teil hat der Pfarrer in der Almende an Gras und Holz. Aber in der jetzigen Zeit, wo vom Zentgraf und Bürgermeister großes Holz zum Nutzen der Gemeinde verkauft wird, will man dem Pfarrer nichts geben.

13.) Einen Wagen Heu, soviel vier Pferde ziehen können, hat ein Pfarrer auf dem Breul zu erhalten. Die Nachbarn, die auf der Breulwiese Gras mähen dürfen, müssen das Gras dürr und trocken machen, eine Nacht auf Haufen ste­hen lassen und danach dem Pfarrer sein Teil heimfahren lassen auf ihre Kosten.

  1. Dem Pfarrer stehen die Zinsen zu, die jährlich an Martini anfallen:

18 Gulden geben die Kollatoren zu Frankfurt nach altem Brauch und Herkommen

20 Albus 2 Heller geben im Namen der Gemeinde die Bürgermeister für 10 Gulden und ein halbes Viertel Wein nach altem Herkommen

2 Albus Andreas Braaß von einem Garten im Gärtel neben Sebastian Reich und Philips Kopsen Erben vor dem Grundstück des Peter Heuser, des alten Zentgrafen

2 Albus Andreas Adami vom Weingarten im Luch neben Rupert Eigen zu Hanau so das Grundstück Richtung Hochstadt hat. Genau so viel gibt er von seinen Vater Henrich Adami.

 

Andreas Engelhardt

11 Heller vom Acker im Sand neben Johann Carlens Kindern, von Andreas Kaufen her.

7 Heller und einem halben Heller zahlt vom Garten im Gärtel neben Caspar Braas, Johann Schaub zu Köbel hat den ganzen Teil und auch so viel von Urban Schmitt her 12 Heller. Von einem Weingarten auf der Beune neben Görg Fischer von Urban Schmitt her, einst Adam Sugert (?)

1 Heller von einem Geheck (Bienenbrut?) in den Stumppen neben Johann Schaub, so das Ge­genteil hat, und auch so viel gibt von Urban Schmitt, einst Velten Reh

6 Heller nochmals vom Geheck in den Stumppen neben Jeremias Ebert und Johann Schaub, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Urban Schmitt

4½ Heller vom Garten im Fahrendt oder Brückl neben Johan Becht, das Gegenteil hat Johann Schaub und gibt auch so viel.

 

Andreas Reich

3 Heller vom Geheck in den Stumppen, neben Clos Jöckels Wittwe, und Jacob Braueß Erben, von Johann Köbel

3½ Heller und der vierte Teil eines Hellers, vom Weingarten im Luch bei Clos Jöckels Witwe, die das Gegenteil hat und auch so viel gibt von Hans Bernhard

13½ Heller vom Garten im Gärtel, neben Sebastian Reich, der auch viel hat und nach gütlichem Vergleich 14 Heller gibt von Johann Reich.

 

Andreas Ebert

1 Gulden vom Weingarten auf der Beune, neben Engelbert Ruel, der das Gegen­teil hat und auch so viel gibt, von Andreas Ebert

1 Albus von einem Geheck neben Geisers Hanß Wiese, von Peter Heuser, dem alten Zentgrafen, einst Jacob Heuser.

 

Andreas Schereich

4 Heller vom Weingarten im Luch, stößt auf den Windecker Weg. Grögorius Wörner, Philipß Wörner und Rup Wörner hat jeder so viel und gibt auch jeder 4 Heller, von Daniel Wörner, einst Stephan Christ.

 

Adam Schrantz

3 Heller vom Geheck in den Stumppen, von Johann Bechts Kindern

3 Heller abermals vom Geheck in den Stumppen, vor Johann Bechts Kindern

 

Conrad Seipel Witwe

3½ Heller vom Weingarten im Luch bei Herrn Farans Erben und Clos Jöckels Witwe, neben Henrich Lerch, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Baltasar Götzes Witwe

 

Bastian Reich

3 Gulden von seinem Haus auf dem Pflaster neben Hans Henrich Glaser und Johann Braas.

14 Heller vom Garten im Gärtel neben Andreas Reich, der das Gegenteil hat und nach gutwilliger Vergleichung 13½ Heller, von Johann Reich.

 

Clos Jöckels Witwe

6 Gulden von ihrer Hofreite bei der Kirche neben Lorentz Kaiser und Johann Becht dem Jungen, einst Hans Ciro

2 Albus vom Weingarten auf der Beune neben Urban Schmitts Erben und Thomas Eigen Müllers Erben

 

3½ Albus vom Weingarten im Luch bei Andreas Reich, der das Gegen­teil hat, und gibt auch so viel von Hans Bernhard

10 Heller vom breiten Weingarten im Euler neben Rup Weimars Erben und Jacob Reuls Erben, einst Hans Ciros Witwe

2 Gulden 4 Heller von 1½ Viertel Weingarten im neuen Berg neben Hans Henrich Glaser, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Hans Ciros Witwe

12 Heller vom Garten am Berger Weg neben Hans Kaisers Erben und Philips Kapsens Erben, von Johann Juckeln.

 

Clos Weber

3 Gulden vom Acker im Äppelsgrund bei Engelbert Schernick und Philipp Kaisers Erben, die auch 3 Heller geben, neben Görg Schernick, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Gerlach Jüngling.

 

Erhardt (?) Kaiser

6 Heller vom Garten am Fahrendt neben Erohmi (?) Krebsens Erben und Peter Fischer, von Hans Kaiser.

12 Heller vom Acker im Äppelsgrund neben Michael Reichen, von Hans Kaiser.

 

Ennerß Adami

7½ Heller vom Weingarten im Lug neben Clos Jöckels Witwe und Engel­bert Bernhards Erben, von Johann Seipp.

4 Heller vom Garten am Berger Weg neben Johann Carlens Kindern, welche vom Ihrigen 1½ Heller geben, und bei Hans Krebs, der von dem Seinigen 1½ Heller gibt, von Johann Seipp.

 

Engelbert Ruell

1 Gulden vom Weingarten auf der Beune bei Michael Assemer, neben An­dreas Ebert, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Andreas Ebert.

1 Gulden vom Weingarten auf der Beune neben Börg Fischer, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Jacob Ruell einst Andreas Köbell.

 

Engelbert Schernick

11½ Heller von einem Acker im Äppelsgrund, von Andreas Schernick

3 Gulden vom Acker im Äppelsgrund neben Caspar Jüngling

N.B. Diese beiden Äcker sind jetzt ein Acker, der 4 Gulden 1½ Heller ergibt

 

Börg Schernick (Jörg?)

3 Gulden vom Acker im Eppelsgrund bei Philipp Kaps‘ Erben, die 3 Gulden geben, neben Clos Weber, der das Gegenteil hat und auch 3 Gulden gibt.

 

Börg Fischer

1 Gulden von 15 Ruthen Weingarten auf der Beune neben Engelbert Ruell, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Andreas Köbels Witwe

1½ Heller vom Geheck in den Stumppen neben Hans Assemer, der das Gegen­teil hat und auch so viel gibt

6 Albus vom Weingarten auf der Beune neben dem Gemeindeweg und Andreas Engelhardt vor Hans Feuster

2 Albus vom Weingarten auf der Beune neben Andreas Kaisers Erben und Philipp Assemer, von Hans Feuster

2 Heller nochmals von einem Weingarten auf der Beune neben Martin Wetzels Erben, von Philipp Kops.

Gerlach Jünglings Witwe

3 Gulden von einem Hofreitplacken in der Niedergasse neben Johann Seip­ps Erben und Michael Reich. Cloß Webers Haus steht auf einem Teil von Philipp Kopf, im Jahre 1662 ertauscht, einst Han Rinelt (Kinelt?).

 

Grögorius Wörner

4 Heller vom Weingarten im Luch neben Andreas Schernick, der auch so viel hat und gibt, desgleichen Philipp Wörner und Rup Wörner, von Daniel Wörner einst Stephan Christ.

 

Hans Assemer

11½ Heller vom Acker im Äppelsgrund neben Lorentz Reus von Clos Assemer

1½ Heller vom Geheck in den Stümppen, neben Görg Fischer, die das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Jacob Ruell einst Andreas Köbell

2 Heller vom Kappesgarten im Eulner neben Johann Seipps Erben von Jacob Ruell.

 

Hans Börg Christen

9 Gulden 6 Heller von 3 Viertel Weingarten im Newenberg bey Clos Jöckels Witwe von Hans Jung

9 Heller vom ½ Viertel Weingarten im Luch neben Peter Fischer.

 

Hanß Krebs

1 Heller von ¼ Weingarten im Eulner neben Engelbert Ruell und Philipp Braase, der das Gegenteil hat und auch 1 Heller, von Erohmo Krebs

1½ Heller vom Weingarten am Berger Weg bei Johann Seypps Erben neben Michael Reich und Johann Carlens Kindern, die das Gegenteil haben und auch so viel geben

1 Gulden vom Weingarten auf der Beune neben Johann Becht des Jungen und Johann Carlens Kindern, die das Gegenteil haben und auch so viel geben, von Erohmo Krebs einst Cuntz Biber.

 

Henrig Adams Witwe

3 Albus 2 Heller vom Weingarten im Luch neben Rupert Eigen.

 

Henrich Lerch

2 Albus vom Weingarten auf der Beune neben Philipp Kaps‘ Witwe und Peter Ebert von Balthasar Götz

3½ Heller vom Weingarten im Luch neben Conrad Seippels Witwe, die auch so viel gibt, von Balthasar Götz‘ Witwe.

 

Henrich Glaser

2 Gulden 4 Heller vom Weingarten im neuen Berg neben Clos Jöckels Witwe, die das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Clas Jöckel, einst Hans Cro.

 

Hans Sees Erben

15 Heller von einem Stück Garten in der Obergasse und liegt in Wendel Fritz‘ großen Garten, die Hälfte gehört jetzt Wendel See, die andere Hälfte Andreas See

7 Heller von ungefähr 8 Ruthen Weingarten auf der Beune neben Hans Jacob Kochs Erben und Michael Assemer, gehört jetzt der Witwe, die Adam Schrantz geheiratet hat.

 

Johannes Ruell

7½ Heller vom Weingarten im Luch neben Philipp Assemer, der es im Jahre 1684 wüst von Herrn Keller Janus zu Bergen angenommen hat

 

Johann Becht der Jung

2 Gulden vom Weingarten auf der Beunen neben Hans Krebs und seinem Vatter Johann Becht, von Engelbert Buse.

 

Jacob Ruell

1 Gulden für 15 Ruthen Weingarten auf der Beune neben Görg Fischer, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt von Andreas Köbels Witwe

6 Heller vom Garten im Farrendt, neben Johann Carls Kindern, die auch 6 Heller geben von Johann Seipp.

 

Johannes Lerch (Lörch)

2½ Heller vom Garten am Berger Weg neben Wendel Fritz, von Hans Glaubt zu Köbel.

 

Jeremias Ebert

2 Gulden vom Weingarten auf der Beune bei Erohmi Krebs‘ Erben, von Engelbert Bernhardt.

 

Johannes Seipp

3½ Heller vom Weingarten im Luch neben Johannes Bernhard, der von dem Seinigen 4½ gibt, von Engelbert Bernhardt einst Samuel Judt in Frankfurt.

 

Johannes Weissart (Neissart?)

6 Albus von seinem Haus in der Hintergasse neben Hans Jacob Ebert und Enners Adam, von Johannes Seipp gekauft.

 

Johann Diepfer

12 Heller vom Garten im Gärtel, von Velten Honig

4½ Heller vom Garten im Gärtel von Velten Honig; diese zwei Gärten sind jetzt einer und liegen neben den Pfarrgärten.

 

Johann Becht des Alten Erben

5 Heller von ungefähr 15 Ruthen Weingarten im Luch neben Herva (Henva) Jean in New Hanau, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt.

1½ Gulden Pension auf Gregoriustag, vom erwähnten Weingarten des Michael Assemer als Miterben, obwohl er kein Teil hat an diesem Weinberg, gibt er gleichwohl nach gütlichem Vergleich auch 1½ Gulden (der alte Becht und Michael Assemer als Erben haben geteilt), Herva Jean gibt auch laut alten Registern von dem Seinigen 3 Gulden

1 Batzen vom Placken am Berger Weg neben Michael Assemer von Niclas Becht.

 

Johann Rohrbach des Jungen Witwe

1 Gulden von Wingerten auf der Beune neben Johann Rohrbach zu Hanau, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, jetzt Johannes Buß.

5 Albus Pension vom Acker am Eselsweg. Es zahlen Peter Maier und Johann Rohrbach zu Ha­nau, jeder hat gleich viel und gibt auch so viel von Johann Rohrbach dem Alten

1 Heller und der dritte Teil eines Hellers vom Geheck im Fischer. Es zahlen Peter Maier und Johann Rohrbach zu Hanau, jeder hat gleich viel und gibt auch so viel, von Johann Rohrbach dem Alten.

 

Johannes Bernhardt

4½ Heller vom Weingarten im Luch neben Johannes Seipp, der das Gegen­teil hat und 3½ Heller gibt von Engelbert Bernhard.

 

Johannes Braaß

1 Gulden vom Viertel Holz in den Stümppen neben Herrn Famans Erben, von Engelbert Voltz.

 

Hans Jacob Kochs Witwe

2 Gulden 1 Heller von ½ Viertel Weingarten auf den Beune neben Philipp Asse­mers und Hanß Seen Erben, von Johannes Koch

6 Gulden von ihrer Hofreite in der Hintergasse, neben Andreas Adami und Johann Diescher, von Lorentz Reuser zu Hanau.

 

Michael Reich

1 Albus vom Viertel Weingarten im Steinsatz neben Niclas Kops, von Jacob Braun, einst Peter Ebert.

 

Michael Kaus‘ Witwe

12 Heller vom Acker im Äppelsgrund neben Lorentz Reuser und Michael Assemer, von Andreas Kaus

6 Heller vom Garten am Fahrend neben Philipp Schmitt, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Andreas Kaus

1 Gulden vom Weingarten im Luch neben Hans Henrich Glaser, von Philippß Schmitt, einst Han Bull zu Hochstadt.

 

Michael Assemer

2 Albus vom Weingarten auf den Beune neben Clos Jöckels Witwe, einst Niclas Becht

1½ Heller vom Acker im Äppelsgrund von Andreas Schernick, einst Velten Honig.

Diese zwei Äcker sind jetzt ein Acker und liegt neben Lorentz Reuser

3 Gulden vom Garten am Kirchhof, von Velten Honig, einst Clompen Hans

1½ Gulden wegen eines Weingartens im Luch, den Johann Becht der Alte hat, und beide haben als Erben sich so verglichen, daß jeder von den 3 Gulden Pension 15 Heller geben solle, Herva Jean zu Hanau gibt von dem Seinigen auch 3 Gulden Pension und 5 Heller Zins.

 

Niclas Kaps

2 Heller von ½ Viertel Weingarten im Steinsatz neben Michael Reich, von Andreas Ebert.

 

Johann Carlens Kinder

1 Gulden vom Weingarten auf der Beune neben Hans Krebs, der das Gegen­teil hat und auch so viel gibt, von Erosmo Krebs 1½ Heller. Vom Garten am Bergweg bei Johann Seipps Erben, die vom Ihrigen 4 Heller geben, neben Hanß Krebs, der auch so viel hat und so viel gibt von dem Erosmo Krebs

2 Albus vom Acker im Sand so ungefähr ein Viertel, ist neben Andreas Engel­hardt, der von dem Seinigen 11 Heller gibt, von ihrem Vater

6 Heller vom Garten am Fahrend neben Jacob Ruell, der von dem Seinigen auch 6 Heller gibt, von ihrem Vater.

 

Johann Carl Hatzmann, Pfarrer

4 Gulden 6 Heller vom Placken, der ungefähr 3 Viertel groß ist, am Berger Weg. Diesen Placken haben mir die Ältesten im Jahre 1684 zur Verfügung gestellt, weil meine Zinsen ausstanden, damit ich ihn, weil er abgestorben war, in Bau bringen und in Zukunft soll mein Nachfolger die Zinsen ausrichten.

 

Erben des alten Zentgrafen Peter Heuser

3 Heller vom Geheck in den Stümppen, einst Jacob Heuser.

 

Erben Philipp Kops des Alten

1 Albus vom Garten im Gärtel von Hans Seel dem Alten

2½ Gulden vom Acker im Äppelsgrund von Elisabeth Closcher, Eikes (?) Witwe

1 Gulden vom Garten am Fahrend bei Philipp Schmitt neben Engelbert Buses Erben

2 Albus vom Weingarten auf der Beune neben den Erben von Balthasar Götzes Witwe, die das Gegenteil haben und auch so viel geben

2 Heller vom Geheck im Fischer neben Urban Schmitz, die auch so viel haben und soviel geben, von Adam Ruell

3 Gulden vom Acker im Äppelsgrund, der gemeinsam ist Görg Schernick, Clos Urban und Engelbert Schernick; jeder gibt 3 Gulden.

 

Philipp Kapp

6 Heller vom Garten im Fahrendt neben Hans Assemer und den Breulwiesen, von Jacob Braun.

 

Philipp Wörner

4 Heller vom Weingarten im Luch neben Gregor Wörner, der das Gegenteil hat, desgleichen Andreas Schernick, Rip Wörner und jeder 4 Heller gibt, von Daniel Wörner.

2 Albus von einem Weingarten auf der Beune, liegt aber noch wüst, von Adam Schrantz‘ Sohn gekauft.

 

Peter Heuser

4 Gulden 1 Heller vom Acker am Berger Weg neben Sebastian Reich, von Jacob Hofmann zu Hanau im Jahre 1684 gekauft, einst Peter Heuser, der alte Zent­graf.

 

Philipp Schmitt

6 Gulden vom Garten am Fahrendt neben Michael Kaus‘ Witwe, die das Gegen­teil hat und auch so viel gibt, von Andreas Kaus

4 Albus vom Wein­garten auf der Beune neben Görg Fischer, von Andreas Kaus.

12 Heller vom Garten an der Tränk neben dem Gemeindeweg, von Andreas Kaus, jetzt Johannes Buß.

 

Philipp Braaß

1 Heller von ½ Weingarten im Eulner neben Hanß Krebs, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Erohmo Krebs.

 

Peter Fischer Zentgraf

6 Heller vom Garten am Fahrendt neben ihm selbst vom Görg Fischer, seinem Vater.

1 Gulden vom Garten am Fahrendt, von Peter Heuser.

1 Gulden vom (Garten) am Fahrendt und diese 2 letzten Gärten, jetzt einer und liegt neben Caspar Braas und Andreas Kaus‘ Erben, von Peter Heuser alle beide.

 

Peter Maier

1 Heller und den dritten Teil eines Hellers vom Geheck im Fischer, stößt auf Herrn Famann, Ursula Rohrbach und Johann Rohrbach zu Hanau haben je­der so viel und geben auch so viel, von Johann Rohrbach dem Alten.

5 Albus Pension vom Acker am Eselsweg, dabei Ursula Rohrbach, Johann Rohrbach zu Hanau, jeder so viel hat und auch soviel gibt, von Johann Rohrbach dem Alten.

 

Rup Wörner

4 Heller vom Weingarten im Luch neben Gregor Wörner, desgleichen Philipp Wörner und Andreas Schernick jeder so viel hat und so viel gibt, von Daniel Wörner.

 

Rup Weissarts Erben

4½ Heller von ½ Viertel Geheck in den Stümppen, einst Cloß Kuhls Witwe.

 

Wendel Fritz

7 Gulden 5 Heller von seiner Hofreite in der Obergasse neben dem Haingraben und Johannes Ruell, von Andreas Krämer.

1½ Heller vom Garten am Berger Weg neben Michael Assemer.

18 Heller vom Garten am Berger weg neben Michael Assemer, von Andreas Krämer.

14½ Heller vom Weingarten im Neuen Berg neben Michael Jöckels Witwe, heute neben Henrich Glaser, von Andreas Krämer.

 

Hanauer Zinsen

1 Gulden Johann Rohrbach der Junge in New Hanau vom Weingarten auf der Beune neben Ursula Rohrbach, die das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Johann Rohrbach dem Alten.

5 Albus Pension vom Acker am Eselsweg, von Ursula Rohrbach, Peter Maier, hat jeder gleich viel, er gibt auch so viel, von Johann Rohrbach dem Alten.

1 Heller und der dritte Teil eines Hellers vom Geheck im Fischer bei Herrn Famann, Ursula Rohrbach und Peter Maier, hat jeder gleich viel und gibt auch so viel, von Johann Rohrbach dem Alten.

 

Lorentz Kaiser

12 Heller vom Acker im Äppelsgrund neben Hans Assemer, welcher von seinem 11½ Heller gibt.

 

Rupert Eigen

2 Albus vom Weingarten im Luch neben Andreas Adami, der auch so viel hat und so viel gibt, von Henrich Adami.

 

Herva Jean pedit

½ Gulden vom Weingarten im Luch bei Johann Becht dem Alten, der auch so viel gibt, von Hans Kaiser.

3 Gulden Pension auf den Gregoriustag von dem oben erwähnten Weingarten.

2 Gulden von 30 Ruthen Weingarten auf der Lödengasse von Hans See dem Alten, einst Hans Wilhelm.

2 Gulden von 30 Ruthen Weingarten auf der Lödengasse, von Hans Jöckels Witwe, und stecken diese 30 Ruthen in den 11/4, die er an Hans See verkauft hat.

 

Frankfurt Herrn Jacob Famans Erben

1 Albus vom Geheck im Fischer, von Herrn Thebitz einst Hans Kaiser.

4 Heller vom Geheck im Fischer, von Herrn Thebitzen einst Hans Kaiser.

12 Heller vom Acker im Äppelsgrund, von Herrn Thebitz, einst Hans Kaiser.

5½ Heller vom Weingarten hinter der Mühle, von Herrn Thebitz einst Hans Kaiser.

5½ Heller vom Weingarten nochmals hinter der Mühle, von Herrn Thebitz, Köbel.

 

Jacob Schaub

7 Heller und einen halben Heller halb (holbt?) vom Garten im Gärtel neben dem Pfarrgut, Andreas Engelhard hat das Gegenteil und gibt auch so viel, von Urban Schmitt her.

4 Albus vom Weingarten auf der Beune neben Michael Kaisers Witwe.

2 Albus vom Weingarten auf der Beune neben Clos Jöckels Witwe, von Urban Schmitt.

1 Heller vom Geheck in den Stumppen neben Andreas Engelhardt, der das Gegen­teil hat und auch so viel gibt, von Urban Schmitt.

6 Heller vom Geheck in den Stumppen neben Andreas Engelhardt, der das Gegenteil hat und auch so viel gibt, von Urban Schmitt.

5 Heller vom Garten am Fahrendt neben Görg Fischer, Andreas Engelhardt hat das Gegenteil und gibt auch so viel, von Urban Schmitt.

Es folgen die unständigen Zinsen, die in der jetzigen Zeit nicht anfallen wollen:

6 Heller Velten Kauß vom Geheck im Fischer neben Velten Böltingen.

6 Heller Velten Böltingen vom Geheck im Fischer neben Johann Kauß.

7½ Heller Niclas Wirsing vom Weingarten im Luch mit Adam Rueln so stam ist (?)

12 Heller Clos Schernicks Witwe vom Geheck im Fischer neben Herrn Famann.

4½ Heller Heil Kitziger vom Geheck in den Stümppen neben Rup Weissarts Erben.

3 Albus Stoffel Völp zu Bergen, vom Weingarten im Loch.

4 Heller Clos Reich vom Weinberg im Steinsatz.

7 Gulden 2 Heller Pension, Hans Edler. Die Wederpfand liegen in der Hochstädter Gemarkung, als 1 Viertel Acker im Kleburger und 1½ Ruthen Pflanzland auf dem Forst neben Johannes Burger.

13½ Heller Pension, Curt Haaß zu Hochstadt.

13½ Heller Michael Burger, ist auch Pension, Curt Haaß gibt auch so viel.

 

Hans Ulrich, hat jährlich an die Pfarre gegeben:

2 Albus vom Weingarten auf der Beune.

½ Gulden Pension auf den Tag der Reinigung Marias.

7 Gulden 2 Heller Pension auf Barbaratag.

 

NB. Hans Ulrich ist vor langer Zeit gestorben und nach dessen Tod hat sich Henrich Adami als Erbe ausgegeben, hat auch die Güter, so viel hat finden können, zu sich gezogen, daher hat er ihm obige Zinsen und Pensionen bei Erneuerung (?) der Pfarrzinsen 1660 lassen zuschrei­ben, diese auch eine Zeit lang entrichtet, nach dem Tod Hen­rich Adams aber wollen dessen Erben den erwähnten Zins und die Pension nicht mehr entrichten, und wirft er allerlei nichtige Ausflüchte ein, es muß des­wegen vor dem Amt zu Bergen ausgemacht werden.

 

XV. Soll ein Pfarrer in den drei Feldern 35 Morgen Pfarräcker haben, es sind aber schwerlich so viel, es ist kein Ackerbuch vorhanden, daß man nicht eigentlich wissen kann, was ein jeder Acker an der Zahl halte, jedoch aber sind sie ausgesteint und liegen in der jetzigen Zeit nach folgender Weise und halten ungefähr alles.

 

Acker im Mainfeld

1½ Viertel hinter dem alten Dorf neben der Strasse und Herrn Famann.

3½ Viertel oberhalb der Froschtränke neben der Hochstädter Gemarkung.

½ Morgen am Dörnigheimer Weg neben Caspar Braase.

5 Viertel auf dem Sandhügel am Dörnigheimer Weg neben Johannes Ruell.

½ Morgen daselbst, zieht durch den Dörnigheimer Weg neben Wendel Fritz.

½ Morgen, zieht durch den Dörnigheimer Weg, der vom Wartbaum her­auf geht, neben Engelbert Schernick und Johannes Seipp.

 

3 Viertel, zieht durch den obersten Rumpenheimer Weg, der oberhalb dem Seif hingeht, neben Andreas Kops und Jeremias Ebert.

½ Viertel ist ein Anwender und zieht durch das Seiff neben Caspar Braase.

2 Morgen im Dörnigheimer Weg, ist ein Anwender.

ebenso ein sehr schmales Äckerlein daselbst, zieht durch den Dörnigheimer Weg zur Wibeles zu, und stößt auf die oben erwähnten 2 Morgen neben Engelbert Schernick.

2 Morgen, sind aber klein, im Lienes, ist ein Anwender neben Ursel Rohrbach.

3 Viertel nochmals dort, liegen jetzt wüst, stoßen hinten auf das Dörnigheimer Feld, vorn auf oben erwähnte 2 Morgen neben dem Stück für die Hanau Schule, oder Kellerin.

9 Viertel oberhalb dem Zimmersee, neben dem Weg und Caspar Brasse.

NB. Zieht längs des vordersten Rumpenheimer Wegs

½ Morgen am oben erwähnten Rumpenheimer Weg neben Michael Assemers Erben. Ein wüster Acker in dem Hoch neben dem langen See.

3 Viertel auf dem Wartbaum neben Herrn Famann.

 

Acker im Underfeld

3½ Viertel bei der alten Brücke neben dem Weg und Andreas Ebert.

3 Viertel am Gräsigsten Weg, stößt auf den Weg und auf das langen See neben Michael Reich.

2 Morgen Acker, die jetzt Hecken und Gesträuch sind und wegen großer Nässe nicht können gebaut werden neben dem Leichholz und Johann Braase, stoßen auf den Stümpgraben.

3½ Viertel im Kleinen Oberfeld neben Lorentz Reusens Erben.

 

Acker im Bornfeld

½ Morgen oberhalb des Weingartens im Sand neben Hans Sees Erben.

3 Viertel in den Waidengärten neben Johannes Bernhardt.

½ Morgen am Bornberg neben Peter Heusers des alten Zentgrafen Erben.

1½ Morgen im Haingrund, zieht durch den Gronauer Weg neben dem Landgraben und ist ein Anwender.

1 Viertel Acker im Haingrund, ist auf beiden Seiten ein Anwender, Herrn Famanns Grasacker stößt darauf.

1 Viertel nahe bei obigem, ist auch ein Anwender und zieht durch den Gronauer Weg

9 Viertel an der Seiten am Haingrund, neben dem Ram und Peter Heu­sers des alten Zentgrafen Erben.

½ Viertel oben im Haingrund, stößt auf das Berger Feld neben Johann Maick und Philipp Schmitt.

3 Viertel Acker 1 Morgen ledig aller Pflichten oberhalb der Abenwiese neben Peter Fischer Zentgraf.

 

Acker im großen Oberfeld

½ Morgen an der Dorfelderbach oberhalb dem Schild neben Philipp Braase.

½ Viertel nahe bei obigem, Jacob Brauns Erben.

3 Morgen auf dem Schilt neben Michael Bauscher ist ein Anwender.

1½ Viertel am Eselspfad neben Michael Assemers Erben und Erhard Kauser.

 

Acker, die in der Hochstädter Gemarkung liegen und zu obigem Feld gehören:

1½ Viertel hinter der Wiblos neben dem Landgraben und Andreas Schmitt zu Hochstadt, liegen derzeit wüst und stehen voran Hecken, können auch nicht wegen Nässigkeit zum Teil gebaut werden.

 

 

3 oder 4 Morgen sollen in der Wüstenei hinter der Wieblos oder dem Kahlenberg liegen, sind an die 60 Jahr nicht im Bau gewesen, weil sie auch nie­mand kennen wären sonsten wachst in Bau zu bringen, wen man sie erfragen könnte (?)

 

XVI. Von einer Proclamation und Copulation           15 Albus

XVII. Von einer Leichenpredigt                                 15 Albus

     Von einer Kindtaufe                                             nichts

Finis aller Pfarr-Gefälle zu Bischofsheim“.

 

 

17. und 18.Jahrhundert

Die Kirche und die Presbyter in den Jahren 1650 bis 1690: Die Mitglieder des Kirchenvorstandes sind die Presbyter. Es war eine große Ehre ihnen anzugehören. Sie mußten vorbildlich leben und konnten Strafen gegen Bürger aussprechen. Wenn ein Presbyter fluchte, wurde er entlassen. Die Bürger erhielten Geldstrafen, wenn sie gegen die Kirchenordnung verstoßen hatten. Strafbar waren zum Beispiel Kritik an der Kirche und Entheiligung des Sonntags. Ab 1870 ließ die strenge Einhaltung der Kirchengesetze dann nach und wurde bis zur Mitte des folgenden Jahrhunderts völlig vergessen.

Am 11. Mai 1695 schlug der Blitz in den Kirchturm ein. Das Gewitter tobte 17 Stunden lang. Gewaltige Wassermassen stürzen nieder, Kinzig und Main treten über die Ufer.

Die Kirche bekam 1705 für ihren Turm eine neue Glocke. Kreuz, Kugel und Hahn auf dem Kirchturm wurden 1884 erneuert

Im Jahr 1706 hatte der Ort 432 Einwohner und 21 Kinder wurden getauft.

Eine „frey Schul“ (eine kostenlose Schule), wurde 1713 geschaffen, deren Kosten sich Gemeinde und Kirche teilten.

 

 

Bischofsheimer Pfarrer seit der Reformation

(1460  Johann Symon, Pfarrer zu Bischofsheim)

1549    Heinrich Pfleger

1555    Conrad Ruel (Reuel)

1558    Henricus Heinius

1582    Wilhelmus Menger

1587    Engelbertus Göbel

            1596    Johannes Nebius

  1. Michael Rudolphi     

            1602    Jacobus Heuserus      

            1624    Copraetus Ammon    

1632    Johannes Junius Inspector Classis [der Pfarreiklasse, heute Dekanat)

            1636    Johannes Cressius     

            1663    Carolus Hatzmannus

            1690    Johannes Cressius     

            1724    Benjamin Frey           

  1. Johannes Frey (Sohn)

1769    Elias Fridericus Brand (60 Jahre Pfarrer)    

            1830    Ludowicus Christophorus Jung         

            1837    Johannes Henricus Hartmann          

            1859    Ernst Sopp  (Pfarrverweser) 

            1859    Emil Schäfer (Pfarrverweser)           

  1. Friedrich Schmidt (Pfarrverweser?)

1868    Johann Valentin Albusach

1879    Heinrich Philipp Hartmann

1899    Gustav Ganhs

1909    Theodor Wagner

            1937    Karl Burhenne

  1. Waldemar Falkenhagen (Vertreter)

            1949    Karl Burhenne

            1960    Wolfgang Köster

            1966    Helmut Siebert          

            1969    Hartmut Käberich (2. Pfarrer)          

 

 

Pfarrer

Erarbeitet von Inge Mankel (Bischofsheim), vor allem nach Metropolitan Lorenz Kohlenbusch in Gelnhausen-Meerholz.

 

Vorreformatorische Zeit:

  1460                         Symon, Johann

  1548 – 1555              Pfleger, Heinrich. Bei der Visitation 1548 war Bischofsheim einer der wenigen noch katholischen Orte der Gegend. Auch bei der Kirchenvisitation 1549 war Bischofsheim noch altkatholisch und alle Sakramente und Zeremonien wurden nach Weise und Gewohnheit der alten christlichen Kirche gehalten

 

Pfarrer seit der Reformation:

(1.) 1555 - 1558          Reuel, Konrad (auch: Ruel), der nachweislich erste evangelische Pfarrer

 

(2.) 1558 - 1582          Heyn Heinrich (auch: Hein oder Heinius)

Aus Gelnhausen; 1541 ins Kloster Schlüchtern eingetreten; in Schlüchtern durch Philipp Melanchthon ordiniert; 1549–1558 Pfarrer in Sterbfritz, gestorben 22.2.1- Zwölf Kinder, Tochter Susanne, am 27.7.1584 getraut mit Stephan Reuel, Witwer in Bischofsheim, Zentgraf, gestorben 14.4.1589.

Bei der Visitation 1562 heißt es von ihm: „Er lehrt der Augsburgischen Konfession gemäß, will auch durch göttliche Gnade dabei verharren und bleiben bis an sein Ende. Er predigt sonntags zweimal, in der Woche außerdem auf den Mittwoch. Er hält das Abendmahl alle vier Wochen. Er spricht jeden einzeln von Sünden los, unterrichtet die die Abendmahlsgäste, erteilt Strafe und Buße. Er lehrt sein Volk deutsche Psalmen. Er hält das Katechismus-Examen mit den Kindern. Er hält sich in den Zeremonien nach der Mecklenburgischen Agende. Er besucht die Kranken. Er hält Leichenpredigten bei den Begräbnissen. Er hat angelegt ein Verzeichnis seiner jährlichen Besoldung; er sagt, es genüge ihm ziemlich wohl. Der Pfarrhof ist wohl gebaut, die Patrone unterhalten ihn. Er ist mit seiner Obrigkeit wohl zufrieden.

Die Pfaffen zu St. Bartholomäus nehmen den Zehnten. Die Kirche ist wohl gebauet. Der Pfarrer zeigt an, daß seine Zuhörer sonntags nachmittags nicht fleißig zu Kirchen gehen und sitzen während der Predigt auf der Gasse. Leier Hennrich, Henn Gerlach und Eye Doss gehen nicht zum Sakrament. Mechel Hen und sein Weib leben nicht in ehelicher Gemeinschaft. Der Zentgraf hält sich nicht fleißig in die Kirche und gibt ein böses Beispiel. Derglei­chen hat er nicht viel Gemeinschaft mit seiner Frau, daß er sich aber nicht sollte ehrlich halten, kann der Pastor nicht sagen.“

 

(3.) 1582 – 1585         Menger, Wilhelm

Wahrscheinlich in Windecken geboren, vielleicht Sohn des Diakonus Konrad Menger. 1578-82 Schulmeister in Windecken. Ehefrau Katharina. Kinder: 1. Maria, getauft 16.2.1578 in Windecken, 2. Nikolaus, getauft 12.6.1580 in Windecken, 3. Margreth, getauft 4.11.1582 in Bischofsheim, 4. Balthasar, getauft 25.4.1585 in Bischofsheim (verheiratet mit Katharina Bender in Windecken, gestorben 1611 in Windecken). Die Witwe des Pfarrers Wilhelm Menger verheiratet sich am 16.1.1593 in zweiter Ehe mit Nikolaus Fauerbach in Win­decken. 29.3.1613, dort gestorben 29.3.1613.

 

(4.) 1586 – 1596         Göbel, Engelbert:

Aus Hanau; getraut 21.8.1587 in Bischofsheim mit Minna Acker, Tochter des Bürgers Stephan Acker in Bischofsheim, Kinder: 1. Johannes, getauft 9.1.1589 in Bischofsheim, 2. Elias getauft 9.12.1590, begraben 27.8.1592

 

(5.) 1596-1597            Nebius Johann

Aus Siegen. Er war erster Pfarrer des reformierten Bekenntnisses. Ehefrau: Christine, gestorben 30.3.1597 in Siegen, wahrscheinlich an der Pest, die 1597 viele Menschen in Bischofsheim hinraffte

 

(6.) 1597 – 1602         Rudolphi, Michael

 Vorher 1596 – 1597 Pfarrer in Bruchköbel, gestorben 8.1.1602, Ehefrau: Christine Löhnhöffer, Tochter des Martin L. von Ketz bei Coblenz. Sie heiratete in zweiter Ehe 14.11.1602 Johann Rullmann, Pfarrer zu Obereschbach; Tochter Helene, geboren 22.8.1596, verheiratet mit Daniel Holstins, aufgeboten in Schlüchtern, Schuldiener in Schlüchtern, dann Pfarrer in Freimersheim und in Klein-Umstadt. Sohn des verstorbenen Pastor Holstins, Pfarrer in Danzig.

 

(7.) 1602 – 1624    Heuser, Jakob (auch: Jacobus Heuserus)

Inspektor (= Dekan) der Klasse (= Kirchenkreis) Bornheimer Berg, 1596-97 Pfarrer in Eschersheim; 1600 –1602 Pfarrer in Niederrodenbach. Erste Ehefrau: Regina Sprenger, begraben 16.11.1602. Kinder: 1. Johannes, gestorben 20.8.1603 in Bischofsheim, 12 Jahre alt; 2. Katharina aufgeboten und getraut mit Johannes Creß, Schulmeister in Hochstadt, dann Pfarrer in Bischofsheim, begraben 1.4.1678 in Bischofsheim. Die zweite Ehefrau war eine verwitwete Rüscher

 

(8.) 1624 – 1630  Ammon, Konrad (auch: Copraetus Ammon)

Danach 1630 – 1637 Stadt- und Hofprediger in Hanau, gestorben 19.12.1637 in Hanau. Ehefrau Magdalene, sie war „Apothekerfrau bei Hof“. Als solche 1650 Patin in Hanau.

Kinder: 1. Johann Wilhelm; Buchhändler in Frankfurt/M, getraut 23.4.1654 mit Maria Prehs, Tochter des verstorbenen Johannes Prehs, Buchhändler in Frankfurt/M. 2. Katharine; 3. Marie, geboren 29.4.1632 in Hanau; 4. Johann Konrad, geboren 3.11.1633 in Hanau

 

(9.) 1632 – 1635   Junius, Johannes (Jung?)

Ehefrau nicht bekannt. Kinder: Katharine; Elisabeth, begraben 25.7.1635 (Hanau). Auch Dekan des Kirchenkreises („Inspector Classis“).

 

(10 ). 1636 – 1662  Creß Johannes (auch: Johannes Cressius)

Geboren 1599 in Schlüchtern, 1625 – 27 Schuldiener in Hochstadt. Von Dezember 1627 – 32 Pfarrer in Rüdigheim; 1632 – 62 Pfarrer in Hochstadt; gleichzeitig war er auch Pfarrer in Bischofsheim. Sohn des Johannes Creß in Schlüchtern; Ehefrau: Katharine Helene Heuser, getauft 25.6.1602 in Niederrodenbach, getraut in Bischofsheim 13.4.1626. Johannes Creß ist gestorben 28.2.1662 in Schlüchtern, 63 Jahre alt, seine Ehefrau ist gestorben in Bischofsheim am 1.4.1678. Kinder: Maria, gestorben 10.3.1720; getraut mit Johann Karl Hatzmann, Pfarrer in Hochstadt und Bischofsheim

 

(11.) 1663 – 1689  Hatzmann, Johann Karl( auch: Carolus Hatzmannus)

Geboren 1638 in Birkenbach in Nassau; 1660-63 Pfarrgehilfe („Adjunkt“); 1663 – 1689 Pfarrer in Hochstadt und Bischofsheim, gestorben am 16.9.1689. Ehefrau: Maria Creß; geboren 1638, Tochter des Pfarrers Johannes Creß in Hochstadt-Bischofsheim; gestorben in Mittelbuchen 10.3.1720, 82 Jahre alt.

Von den elf Kindern werden sechs in Hochstadt geboren.

 

(12.) 1690 – 1729  Creß, Johannes

Geboren 1661 in Steinau; Sohn des Bürgers Konrad Creß und seiner Ehefrau Maria (?) In Steinau; Ehefrau: Jacobi Maria, getraut in Steinau am 27.2.1690, gestorben in Bischofsheim 12.11.1729, Alter 68 Jahre minus ein Monat und vier Tage. Ehefrau: Tochter des verstorbenen Zentgrafen von Steinau, Kasper Jacobi in Steinau; Ehefrau gestorben 20.1.1730 in Dörnigheim, 70 Jahre, fünf Monate und 20 Tage alt. Beerdigt in Bischofsheim am 23.1.1730; Kinder: 1. Karl Christoph, getauft 22.12.1690 in Bischofsheim; gestorben 10.1.1745 in Rodheim; 1719-1720 Pfarrer in Ostheim, 1720 – 1733 Pfarrer in Kesselstadt; 1733 – 1745 Pfarrer in Rodheim; 2. Maria Modesta Ursula; geboren am 19.10.1692; getraut am 7.12.1724 in Bischofsheim mit Benjamin Frey, Pfarrer in Bischofsheim , gestorben 11.3.1766 in Bischofsheim; 3. Johann Ludwig, geboren am 30.11.1696, getauft am 7.12.1696; Leutnant der Landmiliz des Amts Bornheimer Bergs, getraut am 13.1.1718 in Bischofsheim mit Anna Elisabeth Ebert. 4. Susanne Elisabeth, geboren in 21.5.1699 in Bischofsheim, getraut in Bischofsheim am 2.3.1729 mit Johannes Fassing, Pfarrer in Dörnigheim, dann in Rodheim.

 

(13.) 1729 – 1758  Frey, Benjamin

Schon vom 27.10.1724 an Pfarrgehilfe (Adjunkt) in Bischofsheim. Getraut am 7.12.1724 in Bischofsheim mit Maria Modesta Ursula Creß. Sohn des Bürgers Nikolaus Frey und seiner Frau Anna Katharina, geborene Theobald in Hanau, die Mutter des Pfarrers Benjamin Frey, gestorben in Bischofsheim am 27.10.1731. Ehefrau: Maria Modesta Ursula, Tochter des Pfarrers Johannes Creß und seiner Frau, einer geborenen Jacobi, gestorben am 11.3.1766 in Bischofsheim; Frey Benjamin, gestorben in Bischofsheim am 28.2.1758; Kinder: 1. Johannes, geboren am 22.10.1725 in Bischofsheim, Pfarrer in Bischofsheim, gestorben in Bischofsheim am 24.11.1768

 

(14.) 1758 – 1768  Frey, Johannes

Sohn von Johannes Frey, geboren am 22.10.1725 in Bischofsheim, gestorben am 24.11.1768, ebenfalls in Bischofsheim; vorgeschlagen vom Kollegium an St. Bartholomäus (präsentatus a collegio ad St. Bartholomaeum) den 12.4.1758; bestätigt (confirmatus) am 18.9.1758, unverheiratet.

 

(15.) 1769 – 1829  Brand, Elias Friedrich

 Kirchenrat, geboren am 31.7.1742 in Hanau; Sohn des verstorbenen Pfarrers Johannes Paul Brand und dessen zweiter. Ehefrau Christiane Elisabeth, geborene Scheffer, in Hanau, getraut in Bischofsheim am 19.6.1769 mit Sara Jassoy, Tochter des Laurent Jassoy, Fabrikant, und der Katharina Elisabeth Pichon. Sara ist gestorben am 23.1.1811 in Bischofsheim, 62 Jahre, vier Monate alt. Elias Friedrich Brand ist gestorben in Bischofsheim am 27.6.1829. Kinder: 1. Laurenz Friedrich; 9.4.1770 – 25.10.1771; 2. Eliaß Friedrich; 19.7.1771 – 3.2.1773; 3. Christine Susanne Luisa; 6.11.1772 – 7.2.1773; 5. August; 31.7.1775 – 8.4.1805; 6. Johann Wilhelm; 20.5.1777 – 1.10.1812 (Pfarrer in Seckbach, dort gestorben); 7. Heinrich; 16.3.1779, gestorben in Erbach 1857; 8. Eliaß Hermann, 14.2.1781, getraut 16.10.1822 Kläre Wynands in Hanau mit Anna, Goldarbeiter in Hanau; 9. Karl Wilhelm; 16.9.1782 – 25.11.1833 in Hanau; 10. Justuß Ludwig, 19.7.1784 – 11.3.1850 in Frankfurt; 11. Katharine Modesta, 2.2.1786 – 3.2.1786; 12. Friedrich Karl Jakob, 16.6.1787; 13. Anna Magdalene Henriette, geboren 20.10.1789, getraut 21.3.1830 in Bischofsheim mit Philipp Kaspar Kühn, Zentgraf in Bischofsheim, gestorben 1854.

 

(16.) 1830 – 1836  Jung, Ludwig Christoph

Geboren 1769 in Praunheim, 41 Jahre war er Pfarrer in Gronau, Ginnheim und Bischofsheim, gestorben 27.12.1836 in Bischofsheim im 68.Jahr; Ehefrau ist Maria Friederike Jakobine Blum, Tochter des Pfarrers Laurenz Blum in Seckbach

 

(17.) 1837 – 1859  Hartmann, Johannes Heinrich

Metropolitan (= Dekan). Geboren in Eichen am 3.9.1783, gestorben in Marburg am 24.10.1867, Sohn des Pfarrers Hermann Dietrich Hartmann und dessen Ehefrau Barbara Elisabeth geborene Bode in Eichen. Seit 10.1.1804 ordinierter Pfarrgehilfe in Mottgers. Ab 1809 Pfarrgehilfe in Sterbfritz; von 1818 – 1837 Pfarrer in Sterbfritz.

Getraut 1815 mit Susanne Wilhelmine Schunk, geboren in Schlüchtern am 11.9. 1784, gestorben in Bischofsheim am 12.6.1846, Tochter des Klosteramtmanns und Majors Karl Schunk in Schlüchtern und dessen Ehefrau Christine Wilhelmine geborene Hartmann. Kinder: 1. Hermann Heinrich Theodor, geboren in Sterbfritz am 27.2.1816, gestorben am 4.4.1817; 2. Johann Karl Jakob; geboren am 24.11.1817, getraut 1848 mit Christiane Henkel, Ingenieur in Nauheim, gestorben in Fulda; 3. Hermann Heinrich Theodor, geboren in Sterbfritz am 27.6.1820, getraut am 2.6.1854 in Buchenau, gestorben in Bischofsheim am 1.11.1898; Pfarrer zu Buchenau; 1862 – 1879 Pfarrer in Seckbach; 1879 – 1898 Pfarrer in Bischofsheim; 4. Marie Christiane Mathilde, geboren am 25.6.1823, getraut am 28.7.1853 in Bischofsheim mit Prof. Dr. Rubino, Professor der Geschichte in Marburg. Johannes Heinrich Hartmann wurde

1859 in den Ruhestand versetzt (emeritiert).

In der Zeit von Pfarrer Hartmann1845 - 1847 wurde der südlich der Kirche hinter der „neuen Schule“ angelegt.

 

(18.) 1859 – 1868  Pfarreiverweser:

Ernst Lopp, bereits seit 1854 Pfarrgehilfe in Bischofsheim (Name auch „Sopp“).

Vom 1.8.1859 – 1865 1859 Schäfer, Emil, später Pfarrer in Fulda.

1.12.1865 -1868 Schmidt, Friedrich.

 

(19.) 1868 – 1878  Albach, Johann Valentin (auch: Albusach)

Geboren am 26.3.1811 in Hanau, gestorben am 29.8.1878 in Bischofsheim; 1843 – 1856 Zweiter Pfarrer in Schlüchtern; 1856 – 1868 Pfarrer in Nieder-Issigheim; Sohn des Metzgermeisters Friedrich Philipp Albach und dessen Ehefrau Katherine geborene Schindler in Hanau. Erste Ehefrau: Johanna Elisabeth Leipold, geboren am 29.12.1824 in Schlüchtern; getraut in Schlüchtern am 30.6.1844, gestorben am 4.8.1859 in Niederissigheim; Tochter des Gastwirts Johann Kasper Leipold.

Kinder: 1. fehlt; 2. Emilie Mathilde, geboren am 1.10.1850; 3. Katharine Elisabeth, geboren am 25.5.1852; 4. Mathilde, geboren am 18.11.1855 in Schlüchtern, gestorben bei der Geburt. Zweite Ehefrau: Emilie Friederike Wilhelmine Wagner, geboren in Kemel in Nassau am 9.9.1827, getraut in Kemel am 1.10.1861. Kinder: Johanna Berta Dorothea Luise, geboren in Niederissigheim am 31.8.1862;,getraut in Schlüchtern am 25.5.1898 mit Wulff Ludwig Heinrich Martin, Seminarlehrer in Schlüchtern.

 

(20.) 1879 – 1898  Hartmann, Heinrich Philipp Theodor Hermann (Rufname: Philipp)

Geboren am 27.6.1820 in Sterbfritz; Sohn des Pfarrers Johann Heinrich Hartmann in Sterbfritz, dann in Bischofsheim; von 1851 bis 1862 Pfarrer in Buchenau; 1862 bis 1879 in Seckbach. Getraut am 12.6.1854 in Buchenau mit Luise Adelheid Grosch, geboren in Kassel, Garnisongemeinde, am 3.11.1828, gestorben 28.12.1895 in Hanau (Diakonissenheim), Tochter des Forstinspektors Heinrich Grosch in Hünfeld und dessen Ehefrau Christiane geborene Sturm. Hartmann war seit 1.5.1879 Metro­poli­tan (=Dekan). Kinder: ein Sohn, Heinrich Theodor, Sohn, 1859-1863 gestorben in Seckbach.

 

(21.) 1899 – 1909  Ganß, Gustav (auch: Ganhs)

Geboren am 24.3.1863 in Wolferborn; Sohn des Pfarrers Pastor Ganß und dessen Ehefrau Luise geborene Schäfer. Von 1886 – 87 Pfarrgehilfe in Bieber; 1887 – 88 Pfarrverweser daselbst; 1888 – 99 Pfarrer in Bieber. Getraut in Wetzlar am 5.9.1899 mit Hedwig Öhler, geboren am 15.8.1876 in Völklingen, Tochter des Rektors Emil Öhler und dessen Ehefrau Anna Maria geborene Gün (?).

 

(22.) 1909 –1936   Wagner, Theodor

Geboren 26.9.1869 in Fulda; Sohn des Prof. Dr. Johannes Balthasar Wagner in Fulda und dessen Ehefrau Marie geborene Fuchs. Vom 1.10.1891 – 1.10.1892 Pfarrgehilfe in Bischofsheim; 1.10.1892 – 1.10.1893 „Einjähriger“ (= Freiwilliger) im 19. Brigade Infanterie-Regiment (5. Kompanie) in Erlangen; 1.10.1893 – 15.6.1897 Pfarrgehilfe in Bischofsheim; 16.6.1897 – 1.11.1909 Pfarrer in Gronau. Seit 1.11.1909 Pfarrer in Bischofsheim. Ehefrau: Mary Bertram; Tochter des Hermann Bertram,

Kaufmann und dessen Ehefrau Alwine geborene Schröder; geboren am 21.4.1876 in

Großengottern, Kreis Langensalza, in Thüringen. Getraut am 20.7.1897 in Mühlhausen in Thüringen durch Generalsuperintendenten D. Carl Fuchs in Kassel (damals Pfarrer, Student der Medizin.

 

(23.) 1937 –1960  Burhenne, Friedrich Karl (Rufname Karl)

 Geboren am. 6. Januar 1890 in Langendiebach Kreis Hanau. Eltern: Gemeindeoberwachtmeister Johannes Burhenne und Ehefrau Elisabeth, geborene Fittich. Schulbesuch: Volksschule Langendiebach, Gymnasium Hanau, Universität Marburg und Berlin. Teilnahme am Ersten Weltkriege vom 2. August 1914 – 23. Dezember.1918 in Belgien, Frankreich, Polen, Serbien, Frankreich; Leutnant der Reserve. EK I. und II. Klasse.

Ordination am 19.10.1919 in Hanau durch Generalsuperintendent Fuchs.

19.10.1919 - 31.3.1924 Pfarrer extr. Langenselbold

1.4.1924  - 31.7.1928 Pfarrer Hintersteinau

1.8.1928 – 31.1.1937 Schlüchtern.

1.2. l937 - 31.3.1960. Bischofsheim

Trauung am 22.4.1925 in der Marienkirche Hanau durch Pfarrer Heinrich Kahl,

mit Margarete geborene Melcher, geboren am 30.7.1895 in Friedberg als Tochter des Oberregierungsrats Melcher und dessen Ehefrau Antonia geborene Riedel.

Kinder: 1. Elisabeth, geboren am 12.4.1926 Schlüchtern (Krankenhaus).

2. Karl-Dieter, geboren 6.6.1928 Hintersteinau

3. Hans-Ferdinand, geboren am 2.11.1930 in Schlüchtern.

Teilnahme am Zweiten Weltkriege vom 25.8.1939 bis 25.3.1948.

Westwall, Garnison, Frankreich, Rußland bis Kaukasus, Rumänien, Polen.

26.1.1945 in russische Kriegsgefangenschaft (als Major der Reserve).

Verschiedene Lager, zuletzt Entlassungslager Heydekrug (Ostpreußen).

25.3.1948 Heimkehr, seit der Gefangenschaft Herzattacken.

Von 1946 bis 1949 war Waldemar Falkenhagen sein Vertreter.    .

 

 

(24.) 1960 – 1969  Köster, Georg Adam Wolfgang.

Geboren am 18.8.1933 in Melsungen. Eltern: Lehrer Ernst Köster und Anna geborene Weinreich. Schulbesuch: Volksschule Grebenhagen (Kreis Fritzlar-Homberg), Realgymnasium in Melsungen und Homberg/Efze, Abitur

März 1954 in Homberg; Studium an den theologischen Fakultäten der Univer­sitä­ten Marburg, Heidelberg und Göttingen. Juli 1958: Erstes theologisches Examen in Marburg, Vikariat in Frankenberg und Langendiebach, Predigerseminar Hofgeismar, Juli 1960: zweites theologisches Examen. Ordination am 18.9.1960 durch Prälat Vellmer in der Brunnenkirche zu Hofgeismar. Ab 1. 10.1960 zunächst Hilfspfarrer (Pfarrer extra-ordinarius), ab 1.10.1962 – 28.2.1969 Pfarrer in Bischofsheim.

Verheiratet seit 8.4.1961 mit Sigrid geborene Trost, geboren am 27.1.1940 in Marburg als Tochter des Bäckermeisters Heinrich Trost und dessen Ehefrau Maria, geborene Loderhose aus Frankenberg. Kinder: 1. Albrecht, geboren am 24.5.1963 in

Bischofsheim; 2. Hermann, geboren am 5.8.1965 in Bischofsheim; 3. Ulrich,

 

Am 1. Oktober 1960 ist Pfarrer Wolfgang Köster als noch nicht ordinierter Pfarrer mit der Wahrnehmung der Pfarrstelle beauftragt. Am 16. Oktober wird er in einem gut besuchten Gottesdienst der Gemeinde von Herrn Dekan Buschbeck (Hanau) vorgestellt. Es wartet in einer größer werdenden Gemeinde viel Arbeit auf ihn. Das neue Gemeindehaus ist noch nicht ganz fertiggestellt. Die Konfirmanden haben fast ein halbes Jahr lang keinen Unterricht mehr gehabt und fast alles wieder verlernt. Sie sollen in einem halben Jahr konfirmiert werden. Für einen Anfänger keine leichte Arbeit, sie wenigstens mit den Grundlagen des christlichen Glaubens vertraut zu manchen. Besonders schwierig ist das, da gerade in dieser Konfirmandenklasse die Disziplin sehr leidet, was auch aus dem Munde der Lehrer zu vernehmen ist. Bei den Besuchen bei den Eltern der Konfirmanden muß der Pfarrer mit Schrecken erkennen, wie wenig Halt die Kinder in diesem so schwierigen Alter bei ihren Eltern finden. Manchmal merkt man eine richtige Gleichgültigkeit zwischen Eltern und Kindern. Besonders schwierig ist der Unterricht bei den Mädchen, die äußerlich wohl als Achtzehnjährige angesehen werden könnten, innerlich aber oft sehr kindlich sind.

 

 

(25.) 1967 – 2001       Siebert, Helmut

(26.). 1969 – 1979      Käberich, Hartmut

(27.) 1979 – 2006       Dirksen, Ulrich

(28.) 2001 – 2003       Schudt, Sabine und Axel (Eheleute)

(29.) 2003 – heute      Schulmeyer, Kirsten

(30.) Februar 2007 – Januar 2010     Kohl, Rüdiger

(31.) Seit September 2011 - heute    Heller Jens (1/2 Pfarrstelle)

 

 

 

Das Presbyterium

In Bischofsheim gab es zwei Gremien, denen anzugehören höchste Ehre bedeutete: Der Zent-Graf und die Gerichtsherren („Schöffen“) verkörperten die weltliche, der Pfarrer mit seinen Presbytern (Kirchenvorstand) die geistliche Macht. Leider sind in der Gemeinde keine Unterlagen über die Tätigkeit der Zentgrafen und ihrer Schöffen vorhanden, hingegen liegen die Protokolle des Presbyteriums seit dem Dreißigjährigen Krieg fast lückenlos vor. Sie berichten in oft epischer Breite über Vorkommnisse in zurückliegenden Zeiten und lassen uns wie durch ein Fenster damalige kirchliche und weltliche Verhältnisse sehen, geben uns Ein­blicke in frühere moralische und rechtliche Vorstellungen und die wirtschaftliche Lage unserer Vorfahren, zeigen uns ihren Alltag und ihren Sonntag.

Das Presbyterium bestand aus sechs Männern. Vorsitzender war der Pfarrer, der bei Abstimmungen lange Zeit hindurch zwei Stimmen hatte. Der jeweilige Zentgraf war von Amts wegen Mitglied des Gremiums. Diese Herren erschienen aber wegen der meistens bestehenden Spannungen recht selten zu den Sitzungen, nur wenn sie für sich oder die Gemeinde Geld brauchten, ließen sie sich häufiger blicken. Die vier Presbyter wurden schriftlich und geheim auf unbestimmte Zeit gewählt und schieden in der Regel nur durch Krankheit oder den Tod aus. Es gehörte zum guten Ton, die Annahme des Amtes erst einmal abzulehnen oder sich zumindest Bedenkzeit zu erbitten. Der gewählte Kandidat wurde an drei aufeinanderfolgenden Sonntagen der Gemeinde vorgestellt, die Einsprüche geltend machen konnte, dies aber nie getan hat. Auch im Dreißigjähri­gen Krieg, als Gottesdienste nur gelegentlich stattfanden, ging man von dieser Maßnahme nicht ab. Die Herren mußten eine reine Weste haben und durften sich nichts zuschulden kommen lassen. Im Jahre 1661 hatten zwei Presbyter auf dem Wege nach Hanau „geflucht und geschworen“ (wahrscheinlich über die Straßenverhält­nisse). Trotz heftigen Leugnens wurden sie sofort entlassen und mußten überdies noch jeder 1½ Gulden Strafe bezahlen. Einen Monat später kam ein anderer Presbyter mit 15 Albus Strafe glimpflich davon, als er im Beisein des Pfarrers, wahrschein­lich aus demselben Grunde, am Hochstädter Berg „fürchterliche Flüche“ tat.

Aus den Niederschriften des Presbyteriums nach dem großen Krieg spricht der Geist einer muffig-strengen Zeit. Freude galt als Sünde, Kartenspiel, Tanz und Feiern waren verboten; Gebet, Buße und einfaches Lehen waren das anzustrebende Ideal.

In einem Erlaß des Grafen von Hanau vom 21. August 1650 sind die Leitlinien für das Verhalten der Untertanen angegeben: „Wir sehen, daß anstatt der Bekehrung in allen Orten dieser Graf­schaft die billig und die für Christen verbotene vielfältige Üppigkeit und Leichtfertigkeiten, in Essen und Trinken, Kirchweih halten, Tanzen, Gotteslästerung, Fluchen mehr und mehr einreißen. Deshalb wird jedem Untertanen, auch Knechten und Mägden, samt und sonders ernstlich anbefohlen, in wahrer Buße in brennendem Gebet und schuldiger Dankbarkeit die Zornzeichen des allerhöchsten Gottes von hiesiger Grafschaft abkehren zu helfen durch tägliches Gebet, Fasten, nüchternes und mäßiges Leben, Einhaltung der Heiligung des Sonntags ..“.

Das Presbyterium hatte das Recht und die Macht, bei Verstößen gegen die kirch­liche Ordnung die Strafe der Kirchenbuße auszusprechen oder Geldstrafen bis zu fünf Gulden zu verhängen. Das war viel Geld, das in den „Almosensäckel“ kam. Weigerte sich jemand, sich der Buße zu unterwerfen oder die Strafe zu bezahlen, so genügte fast immer der Hinweis, daß man dann die Angelegenheit an das Gericht nach Bergen zur „Herrenstrafe“ übergeben werde.

Bei schweren Verstößen geschah dies sofort. In diesem Falle mußte der Pfarrer den Zentgrafen und die Gerichtsleute in Anspruch nehmen, die dann am nächsten Gerichtstag die Sachen in Bergen „anbringen" mußten. Dies Verfahren lief an­fangs reibungslos, später folgte der Zentgraf nicht immer den Wünschen des Pres­byteriums, wodurch oft Verstimmung und Zwist entstanden.

Die Presbyter hatten ein weit gestecktes Arbeitsfeld. Sie mußten zu den regel­mäßigen Sitzungen im Pfarrhaus erscheinen, sie hatten wie die Kirchenrüger ein wachsames Auge auf die vielfachen Verstöße, besonders auf das Sonntagsentheiligung („Verbrechen der Sabbath­schändung“ zu haben, sie waren neben dem Pfarrer zuständig in Schul­angelegenheiten, hatten einmal monatlich mit dem Pfarrer die Schule zu besuchen, mußten bei den Schulprüfungen anwesend sein, hatten ewigen Ärger mit dem nicht enden wollenden Kampf der Frauen um die Kirchenplätze, mit dem Streit um die Empore, mit der in und vor der Kirche randalierenden Jugend; sie waren zuständig für die Überwachung der häuslichen und fami­liären Verhält­nisse aller Einwohner, hatten verzankte Eheleute und zerstrittene Nachbarn zu versöhnen, hatten vor dem Heiligen Abendmahl alle nicht beigelegten Streitfälle dem Pfarrer zu berichten, was für die Beteiligten den Ausschluß vom Abendmahl be­deutete.

Sie hatten mindestens zu zweit mit dem Pfarrer wöchentlich einige Fa­milien zu besuchen, um dort Bestandsaufnahme zu machen: Es wurde in den Familien geprüft, ob die Kinder einige Kenntnis vom Katechis­mus hätten, was sie von der letzten Predigt behalten hätten, ob sie regelmäßig zur Schule und Kirche angehalten würden; die Eltern wurden examiniert, ob sie alle Hausgenossen auch täglich zu einem „eingezogenen Leben“ ermahnten, ob der „Mutwille“ der Kinder gebührend gestraft würde, wie sie sich zu den Kindern, zum Gesinde verhielten, ob deren Kirchgang überwacht werde, wie sie, die Eltern miteinander lebten, ob sie gegenseitig Klagen hervorzubringen hätten, ob sie eine Bibel im Hause hätten, ob sie darin lesen, ob sie genügend Nahrung hätten, ob sie Schulden hätten usw.

Erschien der Schuldiener, um jemand zur nächsten Sitzung des Presbyteriums einzuladen, dann schlug das Herz des Betreffenden schneller. Lange Zeit wagte niemand, dieser Vorladung nicht Folge zu leisten.

 

Im allgemeinen waren sich der Pfarrer und seine Vorstandsmitglieder immer ei­nig, doch 1710 schien der Himmel nicht mehr so klar zu sein: Zu einer eingela­denen Sitzung erschien keiner der Ältesten, nur der Zentgraf, der sonst fast nie kam, war der Einladung gefolgt. Das hatte es noch nie gegeben!

Im Jahre 1711 bekamen die Presbyter vom Herrn Pfarrer eine scharfe Rüge, sie gingen in Hinsicht auf Kirchenbesuch und gottesfürchtiges Leben der Gemeinde nicht mehr mit gutem Beispiel voran.

Im Jahre 1721 wird der Nachbar Reuhl zum Ältesten gewählt, aber er weigert sich, das Amt anzunehmen, und er meint es ernst damit. Erst nach langem Zureden und dem Versprechen, daß nach zwei Jahren ein Nachfolger gewählt werden soll, stimmt er zu.

Im Jahre 1728 brachte der alte Pfarrer Kreß seinen Tochtermann und designier­ten Nachfolger, Pfarrer Frey, mit zu einer Sitzung. Auch der Zentgraf war da, an­geblich schon etwas angetrunken. Bei der Sitzung wurde ein alkoholisches Ge­tränk gereicht, dem der Zentgraf tapfer zusprach.

 

Wegen der an und für sich belanglosen Frage der Verteilung der Kirchenplätze kam es zwischen Pfarrer und Zentgraf zu einer scharfen Auseinandersetzung, in die sich der Pfarrer Frey temperamentvoll einmischte. „Er habe hier gar nichts zu sagen“, schrie ihn der Zentgraf an, dann brachte er Beleidigungen und Verleum­dungen gegen den Pfarrer vor und verließ schim­pfend die Sitzung. Sämtliche Presbyter nahmen ihre Mützen und folgten ihm. Die Gunst der erstarkenden weltlichen Macht war ihnen wertvoller als die des Pfarrers. Der Zentgraf mußte seine Verleumdungen, die sich alle als falsch erwiesen, zurücknehmen,    dafür er­wirkte er einen Pfändungsbefehl gegen den Pfarrer, aber auch diesen mußte er zurückziehen.

Im Jahre 1735 werden die Ältesten immer schwieriger, oft kommen nur einer oder zwei zu den Sitzungen; der Zentgraf kommt überhaupt nicht mehr. Im Jahre 1749 wird ein neuer Presbyter geheim und einstimmig gewählt. Der Mann hatte sicher eine schlechte Erziehung, denn er nahm sein Amt ohne Bedenken an.

Nun werden die Eintragungen immer dürftiger, es ist kaum noch etwas Erwäh­nenswertes verzeichnet. Das Niederschriftenbuch ab 1832 ist einfach, und nüchtern ist seine Aussage. Die neuen Presbyter werden gewählt und der versammelten Gemeinde nur noch einfach bekanntgegeben.

 

Am 25. April 1839 gab es einen großen Streit, der böse Folgen haben sollte. Der Metropolitan Theobald aus Hochstadt hatte dem Kirchenvorstand einmal gelegentlich und beiläufig berichtet, daß der Pfarrer auf Beschluß des Konsisto­riums eine Gehaltserhöhung bekommen solle; einen Betrag hatte er jedoch nicht genannt. Bei der Vorrevision des Jahresabschlusses stellte der Kirchenvorstand fest, daß der Herr Pfarrer sich 200 Gulden mehr als üblich hatte auszahlen lassen. Die Herren verweigerten die Unterschrift und lehnten diese Gehaltserhöhung ab. Der Pfarrer hat im Protokollbuch mehrere Seiten freigelassen, um über die Aus­tragung des Streites zu berichten. Diese leeren Blätter sind aber immer freige­blieben, der Ausgang der Sache ist nicht bekannt.

Nun ist es vorbei mit den Sitzungen. Der Pfarrer regiert anscheinend allein, lange Jahre ist immer nur eine Sitzung; die Verstimmung zwischen Pfarrer und Kir­chenvorstand ist wohl sehr tief gewesen. Es wird nichts mehr besprochen und da­her auch nichts niedergeschrieben. Auf die Einweihung des neuen Friedhofes zwi­schen der Hintergasse und der Zwingerstraße deutet nur ein kurzer Satz hin. Die Revolution von 1848 wird nicht erwähnt, obwohl sie der doch Kirche durch den Fortfall der alten Rechte ganz einschneidende Vermögenseinbußen brachte.

Im Jahre 1858 sind wieder einmal drei Sitzungen. Auch der Kirchenvorstand bekommt nun die vergitterten Kirchenstühle, die bisher nur der Pfarrfrau und der Frau des Zentgrafen bewilligt waren. Man schlief hinter diesen Gittern auch viel besser!

 

Im Jahre 1868 änderte sich einiges in der Kirchenverwaltung. Der Kirchenvorstand wurde auf eine breitere Basis gestellt und durch acht Gemeindevertreter ergänzt. Dieser große Vorstand tagte aber nur bei wichtigen Beschlüssen, während der engere Vorstand die laufenden Anliegen erledigte.

Der Krieg von 1866 und die Einquartierung der Preußen wurde auch eine Kirchenangelegenheit: Einige der Konfirmanden hatten den Gottesdienst geschwänzt und in der Eberhardtschen Wirtschaft Tanzmusik für die Preußen gemacht. Diese Jungen wurden namentlich vermerkt und wie in alter Zeit vor den Kirchenvor­stand bestellt. Sie kamen aber erst nach mehrmaliger Aufforderung und erhielten nur eine sanfte Rüge.

Seit 1966 hat die groß gewordene evangelische Kirchengemeinde zwei Pfarrämter. Es wurden zwei neue Pfarrhäuser erbaut, eines an der Bergerstraße und das an­dere auf dem Kirchengelände neben dem alten Pfarrhaus in der Obergasse. In der Leitung der gesamten Kirchengemeinde sowie des Kirchenvorstandes wechseln sich die beiden Pfarrer in einem Jahresturnus ab.

Der Kirchenvorstand besteht aus den beiden Pfarrern und zwölf Personen, von denen acht gewählt und vier berufen werden. Die Dauer der Wahlperiode be­trägt sechs Jahre, die Zahl der jährlichen Sitzungen etwa zwölf bis fünfzehn. Der Schwerpunkt der Beratungen des Vorstandes liegt in der Besprechung und Pla­nung des kirchlichen und gemeindlichen Lebens und in der Verwaltung, d.h. im Aufstellen des Haushaltsplanes, der Genehmigung der Ausgaben, der Vergabe von Aufträgen und Bauarbeiten sowie deren Überprüfung und der Beratung sozialer Aufgaben.

Der Kirchenvorstand kann Ausschüsse bilden, z. Z. gibt es einen Bau- und Finanzausschuß, einen Jugendausschuß und einen Kontaktausschuß. Der Haushaltsplan der evangelischen Kirche beläuft sich im Jahre 1973 auf 250.000,- DM. Der Verzicht der hiesigen Kirche auf das Kirchgeld bringt eine jährliche Einnahmeminderung von etwa 30.000,- DM mit sich. Dieser Fehlbe­trag wird zum Teil durch Zuschüsse der Landeskirche ausgeglichen.

Das Feld der kirchlichen Sozialarbeit ist weit gesteckt. In der Berliner Straße hat die evangelische Kirche ein Gemeindehaus errichtet, in dem ein privater Kindergarten untergebracht ist und besonders Jugendgruppen Gelegenheit zu sinnvoller Be­tätigung finden. Ein Gemeinschaftsbau der evangelischen und katholischen Kirche in der Albert-Schweitzer-Siedlung, der wahrscheinlich keinen sakralen Charakter haben wird, ist vorgesehen.

Die Kirchengemeinde arbeitet eng mit dem Diakonischen Werk in Hanau zusam­men, das aus Mitteln der ihm angeschlossenen Gemeinden und aus Spenden finanziert wird. Dieses Werk ermöglicht eine Alten-, Mütter- und Familienerho­lung. Seit einiger Zeit gehört auch die von Fachleuten besetzte Beratungsstelle für Suchtkranke zu dieser Einrichtung. Diese Beratungsstelle ist schon von vielen Personen, auch von Bischofsheimern, in Anspruch genommen worden.

Die Kirchensteuer wird bisher immer noch durch die Finanzämter eingezogen und an die Landeskirchenkasse abgeführt. Diese verteilt die Mittel nach Maßgabe der Schlüsselzahl an die Gemeinden, soweit die Gelder nicht für gesamtkirchliche Aufgaben benötigt werden.

Der Schwerpunkt der Amtstätigkeit der Pfarrer liegt heute nicht mehr nur in der Predigt und in der Verkündung des Wortes Gottes. Die Gottesdienste sind mei­stens schwach besucht, die Zahl der Kirchenaustritte ist groß. Neben den beruf­lichen Dienstleistungen wie Taufen, Trauungen und Beerdigungen richtet sich die seelsorgerische Betätigung der Pfarrer heute mehr individuell auf die vereinsam­ten älteren und hilflosen Menschen, auf Jugendbetreuung, Sozialarbeit und allge­meine kulturelle, oft auch politische Belange.

 

 

Die Kirchenrüger

Zur Überwachung der zahlreichen Kirchenvorschriften, die besonders die Heili­gung des Sabbats betrafen, waren neben allen Gliedern der Gemeinde besonders die Presbyter verpflichtet. Daneben hatte man eine Art Kirchenpolizei geschaffen in Ge­stalt der beiden Kirchenrüger, die immer auf ein Jahr gewählt wurden. Sie hatten kein leichtes Amt, sie waren verhaßt in der Gemeinde, wenn sie alles beim Presbyterium „anbrachten“ und wurden von den Presbytern gerügt, wenn sie keine Verstöße meldeten.

Im Jahre 1660 vernehmen die Herren im Pfarrhaus mit Entsetzen, daß in einigen Häu­sern Spinnstuben unterhalten werden, in denen des Abends „allerlei Muthwille, Leichtfertiges Singen, Tanzen, springen und dergleichen. vorginge“. Die Kirchenrüger wurden herbei zitiert und bekamen den Auftrag, sich darum zu küm­mern und den Presbytern zu berichten. Da schlichen nun die Rüger abends durch die dunklen Gassen des Dorfes, lauschten an Türen und Fenstern, um festzu­stellen, ob die schnurrenden Spinnräder vom Gesang der Mädchen begleitet wur­den, ob gar auch junge Burschen in den Stuben waren.

Die Rüger mußten ferner feststellen, ob die jungen Burschen auch zur Predigt in der Kirche waren. Sie hatten während der Gottesdienste die Wirtshäuser zu kontrollieren, sie hatten in die Hausgärten zu schauen, ob dort etwa gearbeitet würde. Sie hatten während des Gottesdienstes die Straße zu beobachten, ob dort Kinder spielten, ob eine Hausfrau mal schnell zur Nachbarin lief. Auch in die Gehöfte hatten sie zu gehen und jeden Verdacht verbotener Tätigkeit zu melden. Am Samstag und am Sonn­tag war ihre Aufmerksamkeit besonders darauf gerichtet, Nachbarn, die in ihren Häusern etwa mit des Teufels Gesangbuch - dem Kartenspiel - beschäftigt waren, der kirchlichen Behörde zu melden.

Als die Kirchenrüger 1698 nicht mehr genug „anbrachten“, wurde ihnen jeden Sonntag ein Presbyter zugeteilt, der darauf zu achten hatte, daß sie auch ihre Kontrollen von Haus zu Haus durchführten. Die ersten vier Wochen meldete sich zu dieser Kontrolle der Kirchen­rüger erst ein­mal der Zentgraf, wahrscheinlich wollte er sich nur für diese Zeit vom Besuch des Gottesdienstes drücken, denn auch er hat keine Verstöße festgestellt.

Um 1700 wurde der Besuch der unbeliebten um ½ 3 Uhr beginnenden Nachmittagsgottes­dienste immer geringer. Man wußte im Presbyterium genau, daß die Wirts­häuser zu dieser Zeit gern besucht wurden und schickte die Rüger los. Sie sahen aber niemals etwas. Wahr­scheinlich hatte man im Lokal Wachposten aufgestellt und verschwand beim Auftauchen der bekannten Herren sofort. Als beide Kirchenrüger einmal im Gottesdienst fehlten, wurden sie bestellt; der eine konnte Zahnschmerzen nachweisen und ging straflos aus, der andere war ungeschickt und fand keine Ausrede, er mußte 1/4 Gulden Strafe zahlen.

Als 1705 kaum noch Leute zur Nachmittagspredigt kamen, schwärmten sämt­liche Presbyter und Kirchenrüger aus, um die Straßen auf spielende Kinder und Nachbarschaftsbesuche der Erwachsenen zu kontrollieren. Man durchkämmte die Wirtshäuser, die Gehöfte und besonders die Hausgärten. Natürlich sprach sich das blitzschnell herum, es wird ein fröhliches Versteckspiel gewesen sein.

 

Höhepunkte für die kirchlichen Ordnungshüter war immer die Zeit der Kirschenernte. Man nützte die Sonntage gar zu gern zum Pflücken der Kirschen, um mon­tags in aller Frühe die Früchte zum Markt bringen zu können. So wurde dann die Amtstätigkeit der Rüger auch auf den Montag ausgedehnt. Wer mit vollen Kör­ben am Montagmorgen gen Hanau, Offenbach oder Frankfurt marschierte, hatte seine Strafe weg.

Das Amt der Kirchenrüger wurde immer unbeliebter. Die Menschen waren selbst­bewußter geworden, sie ließen sich nicht mehr alles widerspruchslos gefallen. Die Kirchenrüger wichen aus auf den Weg des geringsten Widerstandes: Sie sahen einfach nichts mehr. Nur die Juden wurden immer angezeigt, so daß die Rüger 1734 von dem Presbyterium einen Tadel bekamen, sie hätten nicht nur die Über­tretungen der Juden, sondern auch die der Christen anzuzeigen. Schließlich ka­men überhaupt keine Anzeigen mehr.

Das Presbyterium drohte den Kirchenrü­gern, daß sie ihre Aussagen in Zukunft beeiden müßten, und die Rüger erklär­ten sich hierzu bereit. Die neuen Kirchenrüger wurden bei Antritt ihres Amtes strengstens ermahnt, keine Ordnungswidrigkeit zu übersehen. Sie versprachen alles und zeigten doch nichts an. Sie wurden sogar widerspenstig und sagten den Herren, daß sie sich nicht mit der ganzen Nachbarschaft verfeinden wollten.

Die Macht der Kirche war stark angeschlagen. Das Amt der Kirchenrüger gab es noch bis zum Jahre 1866, doch es war völlig bedeutungslos geworden. Einmal werden sie noch öffentlich gelobt, der Grund wird aber nicht angegeben. Ab 1867 treten sie nicht mehr in Erscheinung.

 

 

Die Baumeister

Die Kirchenbaumeister, meist nur „Baumeister“ genannt, waren Steuereinnehmer der Kirchengemeinde. Sie wurden immer nur auf ein Jahr gewählt, und es waren immer zwei. Wahrscheinlich war das Dorf in zwei Kirchensteuerbezirke einge­teilt. Diese auf den ersten Blick bei einer so kleinen Gemeinde nicht recht ver­ständliche Maßnahme fand ihre Begründung in dem Umstand, daß die an die Kirche abzuliefernden Steuern an Geld und Naturalien auf eine Unzahl von Gärten, Feldstücke, Obstgärten, Weinberge, Wiesen usw. verteilt waren. Ein einzelner Mitnachbar hatte von 30 - 40 verschiedenen Stücken genau festgelegte Abgaben an die Kirche zu entrichten, die sich durch Verkauf oder Erbteilung immer wieder ver­änderten. So hatte jeder Baumeister bei der Ausübung dieses Ehrenamtes auch wohl mit der Hälfte des Dorfes reichlich zu tun. Für nicht eingezogene Steuern aus seinem Amtsjahr blieb der Baumeister haftbar, so daß manche dieser Herren noch nach zwanzig Jahren angemahnt werden mußten, endlich einmal die Beträge einzutreiben.

Es kam vor, daß die Baumeister sich weigerten, immer wieder fruchtlose Versuche um den Eingang der Steuern zu unternehmen. Oft wurden sie dann angezeigt und erhielten vom Gericht in Bergen die Auflage, wegen Pflichtversäumnis die Beträge aus eigener Tasche zu zahlen. Die Baumeister werden wohl froh gewesen sein, wenn sie ihr Amtsjahr hinter sich hatten, ohne große Rückstände hinterlassen zu haben.

Während bei der Wahl eines Presbyters später gelegentlich die Annahme des Amtes abgelehnt wurde, ist niemals ein Hinweis zu finden, daß ein Baumeister die Übernahme seiner Tätigkeit verweigerte. Es kam jedoch vor, daß ein Bau­meister auch einmal renitent wurde. Der Pfarrer rügte im Jahr 1688 die lasche Amts­führung des Baumeisters Engelbert Schernick. Am „Bronnen“ ließ dieser seine Wut aus und führte lästerliche Reden gegen den Pfarrer. Er nannte ihn einen „Pfaffen, der wie ein törichter Hund umherliefe“. Schernick erklärte, er würde mit seiner Familie aus der Kirche austreten und lutherisch werden. Er wurde bei Gericht angezeigt und bestraft.

Die Baumeister scheinen durchweg ehrlich gewesen zu sein; nur im Jahre 1717 wurde einer der Unterschlagung überführt. Er gab seine Schuld zu und zahlte den Betrag sofort zurück. Die Sache sollte streng geheimgehalten werden, sprach sich aber dann doch herum.

Vom Jahre 1838 an wurde die mühselige Arbeit der Baumeister auch honoriert, jeder bekam jährlich 70 Gulden, vom Jahre 1842 an sogar 100 Gulden. Nach dem Jahre 1848 werden die Baumeister nicht mehr erwähnt. Mit dem Fort­fall des verstaubten jahrhundertealten Zehnten war ihr Amt überflüssig geworden.

 

 

Die Sabbatordnung

Bezeichnend für den Geist, der an den Feiertagen zu herrschen hatte, ist schon der Name Sabbatordnung, nicht Sonntagsordnung. Wer aus der Zeit vor 1933 noch das kleinbürgerliche Leben orthodoxer Juden in Erinnerung hat, weiß, wie genau die vielfältigen Bestim­mungen der jüdischen Sabbatordnung befolgt wurden. Nach dem Dreißigjährigen Kriege herrschte hier der reine Puritanismus. Wenn auch vieles unter Strafe gestellt war, wenn auch manchmal etwas entschuldigt oder milder beurteilt wurde: bei dem „Verbrechen der Sabbathschändung“ gab es keine Gnade.

Besonders geheiligt war die Zeit „unter der Predigt“, also wäh­rend des Vor- und Nachmittagsgottesdienstes. Da durfte sich niemand von denen, die dem Gottesdienst aus irgendeinem Grunde fernblieben, auf der Straße blicken lassen. Da hatte Todesruhe zu herrschen! Da durfte kein Kind auf der Straße spielen, kein Vieh auf die Weide getrieben werden, keine Hand ein Werkzeug anfassen, kein Wirtshaus besucht werden.

Die Vielzahl der ausgesprochenen Strafen bezeugt jedoch, daß diese Bestimmun­gen wieder und wieder übertreten wurden. Was wurde nicht alles bestraft: da hatten Kinder und Knechte auf der Straße ge­spielt, da hatte jemand eine Last Gras ins Dorf getragen, Fallobst gesammelt, war ins Nachbarhaus gegangen, war über Feld gegangen, hatte Kirschen nach Hanau getragen, Tabakpflanzen von Hanau geholt, Korn zur Mühle nach Niederdorfel­den gebracht, Mehl heimgetragen, Fleisch zum Markt gebracht, einen Handel ge­schlossen, Holz gehackt, Korn gedroschen, Schnaps gebrannt, alles wurde ange­zeigt, für alles mußten Strafen gezahlt werden. Sogar im Dreißigjährigen Krieg, im Jahre 1644, erschien ein landesväterlicher Befehl, wonach auf das „Verbrechen der Sabbathschändung“ stärker Aufsicht genommen werden soll.

Im Jahr 1653 hat Graf Casimir „genädig be­funden", daß bei Kirchweihen und Jahrmärkten Schluß gemacht werden müsse sowohl mit dem sonntäglichen Fressen und Saufen als auch dem üppigem Tanzen. Der Beginn der Kirmesfeiern am Sonntag wurde verboten, Jahrmärkte und Kirch­weihen wurden auf den Montag verlegt und hatten nur einen Tag zu dauern. Jede sonntägliche Vorfeier wurde mit strengster Strafe belegt.

In einem anderen Edikt wurde die strikte Sabbatheiligung als sicherstes Mittel bezeichnet, den Zorn Gottes und zu befürchtendes Unheil von der Grafschaft Hanau abzuwenden.

Sehr häufig wurden die Juden zur Strafe herangezogen. Das lag daran, daß die Juden den Samstag als Feiertag hatten und nun sonntags ebenfalls zur Untätig­keit verurteilt waren. An diesem Tage versuchten sie dann doch, unauffällig kleinere Tätigkeiten zu verrichten, Geschäfte zu betreiben, Verkäufe zu tätigen, Vieh über Land zu treiben. Sie waren stets das begehrte Ziel der Kirchenrüger, die sich mit ihren Nachbarn ungern verfeinden und doch den Nachweis ihrer Pflichterfüllung erbringen wollten.

Als 1668 mehrere Frauen am Sonntag Kirschen nach Hanau auf den Markt ge­tragen hatten, sollten sie Strafe zahlen. Sie weigerten sich aber geschlossen und mußten später die doppelte Summe entrichten. Eine arme Dienstmagd hatte sonntags eine Last Kohlstrünke in den Flecken getragen. Sie sollte Strafe zahlen, hatte aber kein Geld. Der Pfarrer wollte sie in den Turm stecken, aber die Pres­byter hatten Mitleid mit ihr und sprachen sie frei.

Auch die Juden besaßen kein ausgeprägtes Solidaritätsgefühl. Im Jahre 1698 wurde dem Juden Gumbet nachgewiesen, daß er sonntags vor der Predigt über Feld gegangen war und am folgenden Sonntag sogar Fleisch nach Frankfurt ge­bracht hatte. Für jedes seiner „Verbrechen“ mußte er ¼ Reichstaler Strafe zahlen. Er schimpfte und sagte, auch Jud Lipman und Jud Kaufmann seien über Feld ge­gangen; nun mußten auch diese beiden zahlen, jeder ½ Reichstaler. Manchmal zeigte man sich auch menschlich: Der Jud Josef war über Feld gegangen, wurde aber nicht bestraft, da er nachweisen konnte, Brot für seine hungernde Familie geholt zu haben.

Aber die Leute wurden aufsässig, die strengen Feiertagsbestimmungen wurden nur noch murrend ertragen. Der Pfarrer Kress, ein etwas eifernder Mann, gab 1711 eine Aufstellung der Sabbatschändungen: nach Hochstadt geritten, ins Feld ge­gangen, eine Last Tabak nach Frankfurt getragen, den Garten ge­gossen, usw. Es hagelte Strafen, neue Verordnungen wurden erlassen, u.a. daß die Tore und Pforten der Gemeinde geschlossen bleiben mußten und nur derjenige hinausgelassen werden durfte, der einen Erlaubnisschein des Pfarrers besaß. Zur Durchführung dieser Verordnung brauchte der Pfarrer jedoch die Hilfe der welt­lichen Macht; der Zentgraf sollte die Bestimmungen als geltendes Recht verkün­den, und wider alles Erwarten tat er dies sogar.

Geholfen hat es aber nichts, denn schon 1713 beklagte sich der Pfarrer wieder, daß die Leute sonntags ganz ungeniert ihrer Arbeit nachgingen, ohne Erlaubnis das Dorf verließen, nach Niederdorfelden zur Mühle gingen, während der Warte­zeit dort aber nicht wie befohlen den Gottesdienst besuchten, sondern im Wirts­haus säßen. Einige Jahre später wurde festgestellt, daß die Weiber unbesorgt während der Predigt Wasser aus dem Brunnen holten. Das sollte verboten werden, aber von Strafen redete man nicht mehr, nur in besonders schweren Fällen suchte man die schwindende Autorität hervorzukehren.

Der Ziegler Peter Ebert hatte am Sonntagabend vom Jud Mayer eine Last Holz für seinen Brennofen geholt und sollte einen Gulden Strafe bezahlen. Er bat um Gnade, er sei arm, und ohne das Holz wäre ihm der ganze Ofen verdorben gewesen. Die Strafe wurde auf 5 Albus herabgesetzt. Unverhältnismäßig schwer wurden ei­nige Jungen bestraft, die am Sonntagvormittag die Pferde zu hüten hatten. Sie fanden im Feld einen Pflug, spannten sich davor und zogen ein paar Furchen, und das während des Gottesdienstes! Dieses „Verbrechen“ war so groß, daß die Presbyter sich für nicht zuständig erklärten und die Sache bei dem Gericht anzeigten. Die armen „Zackerbuben“ wurden tatsächlich mit Gefängnis bestraft.

Aber es half alles nichts mehr, die Leute ließen sich nicht mehr alles gefallen. Als ein armer jüdischer Knecht bei Jud Salomon sich unter der Predigt Strümpfe gestopft hatte, bekam er nur eine „strenge Erinnerung“.

Das Jahr 1747 war ein großes Kirschenjahr, das ganze Dorf nützte die Sonntage zum Kir­schenpflüc­ken; obwohl Kirchenvorstand und Kirchenrüger ausgeschickt wurden, um die Übeltäter festzustellen, war angeblich keiner zu entdecken.

Auch das Ver­sprechen, dem Anzeiger die Hälfte des Strafgeldes zu geben, brachte nicht den geringsten Erfolg.

Ein amüsanter Vorfall bei der Sabbatheiligung ist schließlich noch aus dem Jahre 1748 zu berichten. Der Jude Salmon hatte von der Witwe Adamy für 5 Gulden und 15 Albus ein Kalb gekauft, zahlte aber nicht gleich. Angeblich war er zweimal bei der Witwe, um seine Schuld zu begleichen, hatte die Frau aber nicht angetrof­fen. Am Sonntag schickte die Adamy ihre Magd zum Juden, um das Geld zu fordern. Dieser verweigerte aber die Zahlung, ging zum Pfarrer und wies auf eine alte Bestimmung hin, daß weder Jude noch Christ sonntags eine Schuld einfordern dürfe und die Schuld somit verfallen sei. Der Pfarrer schrieb an den Amtmann nach Bergen, und der entschied, daß dem so sei. Der Jude Salmon mußte 3/5 der Summe an die Kirche zahlen und 2/5 behielt er. Die Witwe Adamy ging leer aus.

Wann und wie diese strengen Sabbatbestimmungen gefallen sind, ist nicht fest­stellbar. Nach 1832 wird von dem „Verbrechen der Sabbatschändung“ nicht mehr gesprochen.

 

 

Die Predigten

So ein Pfarrer im 17. und 18. Jahrhundert hatte in einem weit gesteckten Arbeits­feld schon seine Beschäftigung. Er hatte zu taufen, Eheschließungen vorzuneh­men, zu beerdigen, er führte die Geburts- und Sterberegister der Gemeinde, war Vorsitzender des Kirchenvorstandes und des Geistlichen Gerichtes, hatte die Kir­chenkasse zu überwachen, war Auskunfts­person für auswärtige Behörden, mußte in regelmäßigen Abständen die Familien seiner Gemeinde besuchen und ihre Privatverhältnisse bis zum letzten durchleuchten, war Schiedsmann bei Familienstreitigkeiten und Richter bei Vergehen, die nicht ohne weiteres vor das weltliche Gericht gehörten, mußte wöchentlich die Schule besuchen und dem Lehrer An­weisungen geben, unterrichtete bei Ausfall des Lehrers selber, führte die zum Teil überaus umständliche und genaue Niederschrift der Presbyteriumssitzungen, hatte den Schriftverkehr mit dem Konsistorium zu erledigen, die Kirche bei den häufigen Streitigkeiten mit der Gemeinde und der weltlichen Macht zu vertreten, stand gleichsam dem Sozialamt der Gemeinde vor, war Bankier für die Bürger über die Grenzen der Gemeinde hinaus, hatte die mühselige Aufgabe, den Ein­gang der ihm und der Kirche zustehenden Gelder und Naturalien zu kontrol­lieren und aufmerksam die Moral in der Gemeinde zu überwachen. Seine amt­liche Bezeichnung wechselte: manchmal Pfarrer, manchmal Pastor, manchmal Prediger.

Der Schwerpunkt der seelsorgerischen Tätigkeit der Pfarrer lag sicher in der Pre­digt. Um ½ 9 Uhr war der erste Gottes­dienst, um ½ 3 Uhr der zweite. Wöchentlich war ein Bettag, häufig noch ein Buß- und Bettag. Sonntags mußte der Pfarrer die Kinderlehre und für die Jugend die Kate­chismuslehre halten, dazu kamen besondere Katechismuspredigten. Es muß für den Pfar­rer sehr schwer gewesen sein, den praktisch unter Kirchenbesuchszwang ste­henden Einwoh­nern bei der jahrzehntelangen Tätigkeit in der Gemeinde immer etwas sagen zu können, ohne sich in ewigen Wiederholungen zu ergehen.

Die Zahl der gottesdienstlichen Veranstaltungen wuchs weiter. Die neue Kirchenordnung von 1688 führte die Betstunden neu ein, die dienstags und donnerstags um 12.00 Uhr stattfanden und an denen bei Androhung von Geld- oder Gefäng­nisstrafe jedermann im Dorf teilzuneh­men hatte.

Im Jahre 1698 wurden die Presbyter aktiv: Sie verlangten einstimmig die Verlegung des unbeliebten zweiten Gottesdienstes von 14.30 Uhr auf 11.00 Uhr, damit man auch einmal spazieren- oder über Feld gehen könne. Man verwies auf die gleiche Regelung in den Nach­bar­gemeinden Bergen und Hochstadt. Der Pfarrer Kress weigerte sich aber entschieden, die­ser Forderung nachzukommen. Der ganze Sonntag sei der Tag des Herrn und nur zu seinem Dienste geschaffen. Unter dem Deckmantel des Spazierengehens sollten nur Geschäfte be­trie­ben und der Sabbat geschändet werden.

Als einige Tage später der Herr Inspektor vom Konsistorium zur Visita­tion erschien, wurde das Anliegen erneut vorgebracht. Jedoch der Herr Inspektor war vom Pfarrer schon vorbereitet und schlug das Ansinnen ebenfalls ab: Der Herr Pfarrer brauche zwischen den Gottesdiensten auch Entspannung und Zeit zur Meditation. So blieb alles beim Alten, aber die Kirchenältesten versetzten auch dem Herrn Inspektor einen Nadelstich: Sie strichen ihm die bisher von Bischofsheim stets gezahlten Visitationsgebühren in Höhe von vier Gulden mit der Be­gründung, daß die Gemeinden Bergen und Massenheim diese Gebühren auch nicht zahlten.

Im Jahre 1680 waren einige junge Mädchen ohne Erlaubnis der Kinderlehre ferngeblieben. Man stellte sie vor die Frage, ob sie Buße bezahlen oder lieber ins Gefängnis wollten. Sie zogen das erstere vor.

Der Herr Pfarrer führte nun zu den zwei sonntäglichen Gottesdiensten, den zwei Bettagen, der Kinderlehre auch noch die Katechismuspredigt ein, aber es war ein Schlag ins Wasser, denn zur ersten Predigt erschienen nur acht Personen, wo­rüber sich der Pfarrer bitter beklagte.

Nun wurden 20 Personen aus der Gemeinde vor das Presbyterium bestellt, es fand gleichsam eine repräsentative Volksbefragung statt. Die Leute sollten über ihr Fernbleiben vom Katechismusgottesdienst Auskunft geben. Die meisten Personen hatten irgendwelche Ausreden, einige aber antworteten, daß es keinen Zweck habe, sie in die Kirche zwingen zu wollen, andere lachten und gingen einfach fort.

Der fromme Pfarrer Kress verlangt wirklich viel: Nun will er zu allen anderen kirchlichen Veranstaltungen auch noch die Kinder montags und donnerstags von 12.00 bis 13.00 Uhr im Pfarrhaus versammeln, um ihnen den Katechismus abzu­hören. Es kommt aber niemand. Als 1703 weder große noch kleine Kinder zur Kinderlehre kommen, wird be­schlossen, jedes Fernbleiben mit 5 Albus zu bestrafen. Auch zum Nachmittagsgottesdienst kommt kaum noch jemand. Nun beschließt der Kirchenvorstand eine neue Maßnahme: Der Schulmeister muß sich eine Liste der gesamten Bevölkerung anlegen und an Hand dieser Liste bei jedem Gottesdienst anwesende und fehlen­de Personen vermerken. Unentschuldigtes Fehlen soll jedesmal mit Geldstrafe belegt werden. Diese Verordnung der Kirchenbehörde soll durch den Zentgrafen öffentlich verkündet werden, was aber nicht geschieht.

Ab 1708 werden bei Verhinderung des Pfarrers Lesegottesdienste eingeführt, die durch den Lehrer zu halten sind. Jedes Wort ist ihm genau vorgeschrieben.

Im Jahre 1711 bekommt der Pfarrer neuen Ärger. Es hat sich eingebürgert, daß die Leute bei Beerdigungen nicht mehr zur Leichenpredigt in die Kirche gehen, sie stehen vor der Kirche herum und erscheinen nur am Grabe. Der Pfarrer schilt: „Die Leichenpredigten sind nicht für die Leichen, sondern für die Leben­den gemacht!“

In einer Vorstandssitzung fragte der Pfarrer, ob er am Sonntagnachmittag predigen oder Katechisation halten solle. Der zufällig anwesende Zentgraf meinte, daß er nur alle vier Wochen eine Nachmittagspredigt halten solle, das genüge. Die frommen Presbyter jedoch wollen alle Sonntagnachmittage den Gottesdienst beibehalten, einmal solle gepredigt und das andere Mal Katechisation gehalten werden.

Vom Jahre 1713 ab sah man auch den Pfarrern etwas schärfer auf den Mund. Es müssen wohl mancherlei Klagen zum Konsistorium oder zu der Regierung gelangt sein. Alle Predigten mußten nun schriftlich niedergelegt und dem Konsistorium vor­gelegt werden. Man hat sie dort auch tatsächlich gelesen und festgestellt, daß sie viel zu lang waren und von Wiederholungen strotzten. Man befand, daß diese Predigten für Alte, Schwache, Schwangere und säugende Mütter nicht zumutbar seien. Die Predigten hätten kurz und sauber zu sein, sonst würde ein Teil des Pfarrergehaltes einbehalten.

Im Jahre 1871 findet sich noch eine Notiz, aus der hervorgeht, daß die Nachmittags-Bet­gottes­­dienste keinen Zuspruch mehr finden. Man will versuchen, durch ihre Verlegung auf 18 Uhr den Besuch wieder zu beleben.

 

 

Die Taufe

Getauft wurden die Kinder sobald als möglich, auch Nottaufen gab es. Sie wur­den oft unmittelbar nach der Geburt vorgenommen. Bei den häufigen Einquar­tierungen und der Anwesenheit feindlicher Truppen wurden die Taufen bei Tagesgrauen im Elternhause vollzogen oder nach Hochstadt verlegt.

Große Be­deutung maß man den Taufpaten zu. Meistens war nur ein Pate da, manchmal auch zwei oder drei. Die Paten, anfangs „Gevatter“, später „Pate“ und „Pätter“ ge­nannt, bei Frauen ab 1720 auch „Götge“, dann „Goth“, wurden mit Namen, Stand und Wohnort genau verzeich­net, während der Name des Kindes anfangs eigen­artigerweise fast nie vermerkt wurde. Es galt als selbstverständlich, daß das Kind den Namen des Paten bekam. Daher wurde auch streng darauf geachtet, daß Jungen stets einen Mann als Paten hatten, Mädchen dagegen eine Patin.

Als eine Bischofsheimer Frau im Dreißigjährigen Kriege nach Kesselstadt geflohen war und durch die Aufregung eine Frühgeburt hatte, bat man in aller Eile den näch­sten erreichbaren Pfarrer, die Taufe zu vollziehen. Es war der ebenfalls nach Kesselstadt geflohene Pfarrer aus Rückingen. Da man auch keinen Mann als Pätter auftreiben konnte, wurde die Frau des Hausbesitzers als Patin für den Knaben genommen. Einige Zeit später tauchte der Bischofsheimer Pfarrer auf, er war über den Vorgang sehr erzürnt und schrieb eine böse Bemerkung in das Taufregister.

Vermerkt wurde immer, daß „eine Junge tochter“ oder „ein Junger sohn“ getauft sei. Als der alte Pfarrer Hatzmann um 1680 verstorben war, führte sein Nachfolger Pastor Kreß die etwas freundlichere Bezeichnung „ein Töchter­chen oder ein Söhnchen“ ein, auch der „Gevatter“ verschwand und machte dem „Paten“ Platz. Doch die Presbyter hatten auch ihren Kopf und verlangten wieder die alten Formulierungen. Der Pastor fügte sich.

Während des Dreißigjährigen Krieges und besonders in den jahrzehntelangen kriegerischen Wirren nach diesem Kriege kamen viele Male Soldatenfrauen hier­her, die ihre Männer bei den Soldaten suchten und hier ein Kind bekamen. Sie kamen aus Norddeutschland, Dänemark, Holland und der Schweiz. Ihre Kin­der wurden hier getauft, oft erst nach endlosen Verhören der Mütter durch die Ämter. Auch Frankfurter Mädchen und Frauen, die sich der „Hurerei und Un­zucht" schuldig gemacht hatten, ließen ihre unehelichen Kinder häufig in Bischofsheim taufen. Die vorherigen Verhöre sind genau niedergeschrieben.

Die Zahl der Taufen schwankte natürlich. Im Jahre 1635 gab es sieben Täuflinge bei einer Einwohnerzahl von 133 Personen. Es ist nicht feststellbar, ob diese Leu­te sich hier im Ort befanden oder ob die nach Hanau geflüchteten Einwohner mit­gezählt waren. Im Jahre 1706 wurden bei einer Einwohnerzahl von 432 Personen 21 Kinder getauft.

Mit leiser Unzufriedenheit haben die Pfarrer immer wieder einmal vermerkt, daß sie für die Taufen keine besonderen Gebühren bekämen. Ein gewisser Ausgleich erfolgte jedoch dadurch, daß der Pfarrer und seine Frau stets zum Taufschmaus eingeladen wurden.

 

 

Das Heilige Abendmahl

Das Abendmahl wurde jährlich viermal gegeben: zu Ostern, zu Pfingsten, zu Michaelis und zu Weihnachten. Es verstand sich von selbst, daß die gesamte Ge­meinde daran teilnahm. Personen, die ein- oder zweimal ferngeblieben waren, wurden zum Gesprächsstoff in der Gemeinde. Die Presbyter erhielten den Auf­trag, solche Personen „privat“ darauf aufmerksam zu machen, daß sie beim näch­sten Mal unbedingt zu erscheinen haben, widrigenfalls Anzeige gegen sie erstattet würde.

Am Sonntag vor dem Heiligen Abendmahl war der Vorbereitungsgottesdienst, an dem alle teilzunehmen hatten. Zwist und Streit wurden beendet, Feinde ver­söhnten sich, Streitende schlossen Vergleiche, um reinen Herzens zum Tisch des Herrn gehen zu können. Ausstehende Kirchenbußen wurden bezahlt. Personen, die sich schwer gegen die Moral der Kirche vergangen oder ihre Schuld noch im­mer nicht bezahlt hatten, wurden exkommuniziert: Sie durften die Gottesdienste besuchen, wurden aber nicht zum Abendmahl gelassen. Sogar der Landesvater be­mühte sich in einem Erlaß an die Kirche um diese Verfemten und empfahl Über­legungen, wie man diesen Unglücklichen helfen könnte, damit sie nicht mehr mit der Last der Sünden beladen das ewige Seelenheil verlören.

Der Dreißigjährige Krieg brachte den Rhythmus der Abendmahlsfeiern durch­einander. Im Jahre 1637 nahmen nur neun Personen das Abendmahl, in den beiden folgenden Jahren fand überhaupt keine Abendmahlsfeier statt. Es hielten sich wahrscheinlich kaum Personen in dem verwüsteten Dorf auf.

Das Abendmahl Weihnachten 1641 war schon festgelegt, der vorbereitete Got­tesdienst gehalten, aber eine plötzliche Flucht der Einwohner nach Hanau ver­hinderte abermals die Austeilung. In Hanau wurde das Abendmahl auf den 8. Januar 1642 für die geflohenen Bischofsheimer festgelegt, da aber nur zwei Per­sonen kamen, fiel es wieder aus.

Im Jahre 1643 war die Feier des Abendmahles wieder vorbereitet und die Gemeinde fleißig ermahnt, zu kommen. Auf Befehl der Obrigkeit wurde die Feier wegen der Kriegsgefahren auf Ostern 1644 verschoben. Die Feier sollte in der Hospitalkirche zu Hanau stattfinden. Es kamen aber nur zwei Personen, der Pfarrer und seine Frau.

Im Oktober 1648 waren immer noch einige Bischofsheimer nicht in ihr Dorf zurückgekehrt, denn ihrer drei erhielten in der Hanauer Hospitalkirche durch den Bischofsheimer Pfarrer das Abendmahl. Auch Ostern 1649 wurde das festgesetzte Abendmahl wieder verschoben wegen der fremden Völker. Schon diese nüchternen Eintragungen in den Kirchenbüchern lassen erahnen, welcher Not und Bedrängnis die Bischofsheimer in dem großen Kriege ausgesetzt waren.

Verschiedentlich werden in den folgenden Jahren Personen exkommuniziert, doch nach Zahlung der Bußen wieder zum Abendmahl zugelassen. Besonders zäh war ein Teufelsbeschwörer, der für sein Vergehen ½ Reichstaler Buße zahlen sollte. Er ging nach außerhalb zum Gottesdienst und verzichtete auf das Abendmahl. Schließlich erklärte er sich bereit, die Buße zu erlegen; er wurde zugelassen, aber noch jahrelang erscheint in den Büchern der Vermerk, daß er seine Buße immer noch schuldig sei.

Im Jahre 1709 kauft man eine neue Kirchenflasche (Weinkanne) aus englischem Zinn. Aus den Eintragungen in den Gemeinderechnungsbüchern ist zu ersehen, daß die Gemeinde lange Zeit hindurch auf ihre Kosten Wein und Brot für das Abend­mahl beschafft hat. Über den Ursprung dieser Maßnahme ist weder aus den Kir­chen- noch den Gemeindebüchern etwas zu erfahren.

 

 

Die Moral

Als natürliche Folgeerscheinungen des Dreißigjährigen Krieges waren die festge­fügten Lebensordnungen ins Wanken geraten und Verfallserscheinungen zu ver­zeichnen. Die weltliche und kirchliche Obrigkeit haben während und nach dem Ende des Krieges mit allen Mitteln versucht, die überlieferte Gesellschaftsord­nung und die strenge Moral zu erhalten und zu festigen. Gottesfurcht, Demut, Fleiß und Sparsamkeit, Gehorsam gegen die Obrigkeit, Bescheidenheit und ein­faches Leben sollten wieder die Leitsterne sein, nach denen sich das Leben der Untertanen auszurichten habe. Freude und Frohsinn hatten darin keinen Platz; aber es ist ebenso verständlich, daß nach all den schweren Jahren im Volke ein natürliches Bedürfnis nach etwas Freude im Leben bestand.

Schwer lasteten nach dem Kriege die landesväterlichen Verordnungen auf dem Vol­ke, mit Argusaugen wachten weltliche und kirchliche Organe auf die Einhaltung dieser Vorschriften. Es setzten sich aber immer wieder neue Vorstellungen durch; auch unter dem Regime der absoluten Herrschaft blieb die Gesellschaftsordnung nicht stabil, sondern fast wie von allein, wie durch ein Naturgesetz, wurden in vie­len Bereichen die einschränkenden obrigkeitsstaatlichen Barrieren zurückgedrängt, das Volk erhielt mehr Freiheit.

 

Das Fluchen und das Schwören, das Kartenspiel und der außereheliche Ge­schlechtsverkehr galten als Todsünden. Dem Genuß von Alkohol stand man viel toleranter gegenüber und wetterte nur gegen das übermäßige Saufen. Wer etwa sagte, daß dieser oder jener in die Erde geschlagen werden möge oder jenen der Teufel holen könne, beging damit ein so großes Verbrechen, daß es nicht durch die Kirche gesühnt werden konnte. Er wurde angezeigt und von einem ordent­lichen Gericht zur Gefängnisstrafe verurteilt.

Ebenso mußte derjenige, der am Sonntag während des Gottesdienstes in einer Wirtschaft mit Spielkarten beschäftigt war, zu Gefängnis verurteilt werden. Das Kartenspiel war auch zu Hause strengstens verboten, konnte aber durch kirch­liche Strafen gebüßt werden.

Gnadenlos war man bei Nachweis von außerehelichem Geschlechtsverkehr. Alle Mütter galten als Huren, wenn das Kind nicht von dem Ehemann stammte oder wenn es vor der Eheschließung gezeugt war. Am 2. Februar 1668 hatte Caspar Brassem seine Catarina geheiratet, am 20. September desselben Jahres brachte sie ihre Tochter zur Taufe. Flugs malte der Herr Pfarrer drei große N.B. hinter seine Eintragung. Es glaubte anscheinend nicht so recht an ein Siebenmonatskind.

 

Ein Eintrag im Taufregister 1662: „Den zweiten Juni hat Anna Catharina, Johann Hartigs hinterlassene Witwe, einen Sohn getauft, Gevattern waren Johannes Jacobi Braueß Sohn, und Johannes, Hans Sees Sohn, und heißt das Kind Johannes. N.B. diese fremde Frau ist mit Lügen und Trügen umgegangen, sie ist eine Hure gewesen und hat den Sohn in Hurerei empfangen“!

Selbst im Tode wurde der Makel nicht vergessen: „Am 11. Januar 1711 wurde Anna Catharina, Hans Christens Tochter, welche im Jahre 1709 den 14. Februar ein un­eheliches Kind gezeugt, begraben“. Das übliche Wort „christlich“ fehlt, aber zu dieser Zeit sagte man schon „unehelich“, nicht mehr „in Unzucht und Huerei“.

Im Jahre 1670 holte ein Bischofsheimer Bauer einen weisen Mann und Wahrsager aus Eckartshausen zu seinem kranken Sohn. Dieser kluge Mann sagte dem Bauern, daß eine Zauberin, die seine nächste Nachbarin sei, den Sohn verzaubert habe. Es entstand natürlich ein Riesenkrach. Die „Zauberin“ wurde angezeigt, aber Kirche und Gericht reagierten nicht darauf. Man glaubte nicht mehr so recht an das Zaubern.

Auch das Ansehen des Teufels blätterte ab, er wurde bei den Behörden nicht mehr so recht ernst genommen. Dem Peter Kolb war ein Ochse von der Weide gestohlen worden. Da nach alter Überlieferung jeder Verbrecher wieder an den Ort seiner Schandtat zurückzukommen pflegt, setzte sich der Peter am nächsten Abend mit seiner Flinte in die Hecke am Stumpfgraben und schoß auf die erste Gestalt, die sich in der Dämmerung näherte. Wahrscheinlich hat er nicht getroffen, aber der „Dieb“ erwies sich als ein altein­gesessener und gut beleumdeter Wingertmann aus dem Dorf. Es gab im Ort eine gewaltige Aufregung. Da sich dieser Weg zur Namhaftmachung des Täters als unwirksam und gefährlich erwiesen hatte, begab sich der Peter Kolb zu dem Peter Kayser, um mittels einer Teufelsbefragung des Täters habhaft zu werden.

Der Peter Kayser verlangte erst einmal einen Thaler als Vorschuß und bekam ihn. Nach einer Woche hatte er die Täter heraus. Der Teufel hatte ihm erklärt, daß ein Sachsen-Gotischer Offizier und ein Bauer aus Dietesheim die Diebe gewesen seien. Die Täter waren gut gewählt, der Offizier war über alle Berge, und Dietesheim war Ausland.

Von dieser Teufelsbefragung bekam der Pfarrer Wind, es ging ein großes Untersuchen los. Dem Kolb wurde seine furchtbare Sünde vorgehalten, an sein Taufversprechen erinnert, mit dem er sich doch vom Teufel und allen seinen Werken losgesagt habe. Kolb zeigte sich wenig beein­druckt und erwiderte störrisch, er müsse mit allen Mitteln versuchen, wieder zu seinem Eigentum zu kommen. Jetzt wurde das Amt Bergen „privat“ über das Vorkommnis in Kenntnis gesetzt. Aber das Amt zeigte sich an dieser Teufelsge­schichte nicht interessiert, auch das Konsistorium in Hanau verhielt sich zurück­haltend. Alle die vielen Schreiben und Bittgänge von Pfarrer und Presbytern in dieser Angelegenheit vermochten die Herren in Bergen und Hanau nicht zum Einschreiten zu veranlassen. Der Pfarrer erhielt den Rat, die Sache örtlich zu regeln.

Der Peter Kolb beachtete die Vorladungen des Presbyteriums nicht mehr und wurde schließlich exkommuniziert. Am Ende einigte man sich doch: Kolb sollte ½ Taler an die Kirche zahlen und die Sache sei ausgestanden. Diese Bedingung wurde angenommen, aber lange Zeit immer wieder vermerkt, daß der Kolb seine Buße noch nicht gezahlt habe.

Im Jahre 1688 passierte eine Geschichte, die das Dorf abermals in Aufregung versetzte. Ein ehrsamer Mitnachbar war Witwer mit einem kleinen Sohn. Er hatte eine junge Magd, eine Vollwaise aus der Wetterau, die schon einigermaßen in der Welt herumgekommen war und es niemals lange an einem Platz ausgehalten hatte. Es ist klar, was nun geschah: Der Bauer hatte seine Magd unzählige Male „beschlafen“. Als ein Kind unter­wegs war, sagte sie es ihm. Er machte einige läppische Abtreibungsversuche, erst einmal mit beschriebenen Zetteln, die er dem Mädchen in das Stroh ihres Bettes steckte. Die Wirkung dieser Zettel erwies sich als völlig unzureichend. Nun brachte er ihr Rinden von sieben verschiedenen Bäumen. Das aus diesen Rinden hergestellte Mehl sollte sie mit heißer Milch trinken und auch auf das Brot legen. Es war aber so bitter, daß sie es weder essen noch trin­ken konnte.

Der Bauer betrieb nun in aller Ruhe die Vorbereitungen zur Hochzeit mit einer „anständigen“ Frau. Die bevorstehende Hochzeit wurde vorschriftsmäßig in der Kirche bekanntgegeben und dann gehalten. Als nun allgemein ruchbar wurde, daß das Mädchen ein Kind erwartete, wurde es vor die Presbyter bestellt. Das Mädchen gab alles zu und nannte ihren Dienstherren als den Kindesvater. Auch dieser bekannte sich zur Vaterschaft, er wurde angezeigt und von dem Gericht in Bergen freigesprochen. Das Mädchen wollte nichts als Hilfe für sein Kind, aber sie wurde zur Hure erklärt und aus dem Dorf verjagt. Der Bauer leistete seine geringe Kirchenbuße und war dann wieder ein Ehrenmann.

 

Im Jahre 1695 hatte der Pfarrer Kressius einen bösen Strauß zu bestehen, in dem er aber siegte: Im Dorf war eine fremde Frau aus der Pfalz, die bei einer Witwe diente. Diese Magd machte sich auf der Dörnigheimer Kerb über den guten Pfarrer aus Bischofsheim lustig. Sie müsse immer lachen über das Geplapper des Pfarrers, wenn er am Sonntagnachmittag die Haustöchter im Katechismus examiniere; es sei ihr hier alles zu calvinistisch. Natürlich er­fuhr der Herr Pfarrer sofort davon, er geriet in gewaltigen Zorn und verbot der Witwe, das Mädchen weiter zu beschäftigen. „Das Mensch“ wurde auch sofort entlassen und suchte sich einen anderen Dienst, aber sie wurde überwacht. Der Dorfbüttel bekam vom Pfarrer den Befehl, die Person aus dem Flecken zu jagen, denn wer die Calvinisten nicht leiden könne, brauche auch kein calvinistisches Brot zu essen.

Nun lief das Mädchen zum Zentgraf, bat um Zuflucht und Schutz und erhielt beides. Der Zentgraf wurde vom Pfarrer sofort ersucht, das Mädchen aus dem Flecken zu vertreiben, aber der Zentgraf wurde grob und pfiff den Pfarrer an: Er habe dem Büttel überhaupt keine Befehle zu erteilen, denn dieser stünde aus­schließlich in des Zentgrafen Diensten. Nun jagte ein Presbyterium das andere. Schließlich ließ man den Zentgrafen wissen, daß man ihn beim Gericht in Bergen anzeigen werde. Der Zentgraf wurde schwankend, verlangte aber, daß zwischen allen Beteiligten erst einmal eine Aussprache stattfinden solle. Alle kamen, nur „das Mensch“ nicht. Man suchte sie, aber sie hatte sich aus dem Staube ge­macht.

Im Jahre 1701 gab es wieder einmal Aufregung: Der Leineweber Heinrich Schneider aus Bischofsheim hatte vor zwölf Jahren im Amt Bingersheim (Hessen-Darmstadt) in allen Ehren eine Witwe geheiratet. Der Ehe entsprossen zwei Kin­der, aber der Heinrich vertrug sich weder mit seiner Frau noch mit seiner Schwiegermutter. Er lief fort zu den Naumburgischen Dragonern. Ab und zu kam er auch einmal wieder und schlief einige Nächte zu Hause, verschwand aber immer wieder und tauchte eines Tages in Bischofsheim auf.

Auch hier verheiratete er sich wieder, aber in Neidecken im Amt Bingersheim er­fuhr man das sehr bald. Nun erschien hier der Vater seiner ersten Frau und er­kundigte sich nach seinem Schwiegersohn. Beim Pfarrer wurde sofort ein Proto­koll aufgenommen und durch Eilboten nach Bergen zum Amt geschickt. Heinrich Schneider bekam jedoch Wind von dem Besuch und verschwand für immer, sonst wäre er geköpft worden.

 

Im Jahre 1713 waren einige Schützen aus dem Dorf zwischen den Gottesdiensten nach Fechenheim zum Schießen gegangen, ohne Erlaubnis des Pfarrers, versteht sich. Bei Einbruch der Dunkelheit kamen sie zurück, nicht mehr ganz nüchtern, wie es sich ebenfalls versteht. Alle gingen brav nach Hause, nur der Valentin Pohl kehrte bei seinem Freund, einem lutherischen Schreiner, ein. Man trank einen und noch einige, und dann kam man auf eine Schnapsidee. Die beiden Männer wechselten ihre Anzüge, und der Schreiner begab sich in das Haus des Valentin, wo die Ehefrau schon im Bett lag und glaubte, ihr Mann sei endlich heimgekommen. Die Sache wurde natürlich ruchbar, Frau Pohl mußte vor den Presbytern erscheinen und berichtete: „Er tappte umher als wie taumelns und betrunken, stützte sich auf seinen Schießstecken und sprach kein Wort“. Dann zog der Schreiner sich aus und kam zu ihr ins Bett. „Er hat sie geküßt, aller­orten begriffen und befühlt. Sie hätte auch noch Weiteres kommen lassen, wenn er gewollt hätte, sie hätte ja gedacht, daß es ihr Mann wäre, hätte sich nur ge­wundert, daß er so rauhe Hände habe“. Bei dieser schwerwiegenden Angelegenheit mußte das weltliche Gericht einschrei­ten. Ein späterer Nachtrag lautete: „Sie haben beide in Hanau schanzen müssen“. Das war eine schwere Strafe.

 

In der Sitzung des Presbyteriums vom 29. Mai 1698 kam es wieder zu einer großen Vernehmung. Fünf wackere Bürger waren in der Nacht zum letzten Sonntag durch die Straßen gegangen. Waren es Schleichwächter? Oder war die Mainacht so lau? Genug, sie sahen in der Küche des Juden Mayer Licht, sahen den Juden und seine Frau hin- und hergehen. Im Herd brannte Feuer, das konnten alle be­zeugen. Die Wächter wollten ins Haus, erhielten aber keinen Einlaß. Einer eilte zum Zentgrafen, der, aus dem Schlafe geweckt, sofort befahl: Mit Gewalt ein­brechen! Man tat es mit Wonne, der Jude warf den Deckel des Kessels in den Kuhstall, man stürzte nach und befand ihn als warm. Aus dem Topf dampfte es. Einer der Wächter wollte auch ein Fäßchen gesehen haben, in das es tropfete, als wenn Branntwein brenne. Aber nur einer sagte das aus, und der war selber Wirt. Vor die Presbyter bestellt, sagte der Jude, er habe warmes Getränk für sein Vieh gemacht. Aber ihm wurde entgegnet, das mache man nicht um Mitternacht, sondern am Morgen. Der Zentgraf machte einen Vorschlag: einen halben Gulden für die Armen. Aber das war dem Pfarrer zu wenig. Er bestand auf Anzeige vor Gericht. Es ist nicht gesagt, weswegen der Meyer angezeigt wurde, wegen Sabbatschändung? Oder hatte er gegen das örtliche Branntweinmonopol ver­stoßen? Das Urteil ist unbekannt.

 

Die Zeiten ändern sich. Ab 1740 ist die „Unzucht und Hurerey“ aus den Büchern verschwunden, man spricht von unerlaubter Vermischung. Mädchen, die vor der Ehe ein Kind bekommen haben, lassen sich zwölf Jahre oder noch länger Zeit, ehe sie ihre Kirchenbuße ablegen, manche tun es gar nicht. Um 1850 legen Per­sonen, die gegen die Kirchengesetze verstoßen haben, nur noch Privatbuße vor dem Pfarrer ab.

 

Im 18. Jahrhundert kümmern sich auch die Behörden etwas mehr um uneheliche Kinder.

Befehl vom 14. April 1731: „Unsere Herrschaft hat aus erheblichen Ur­sachen die Verordnung erlassen, wenn eine schwangere Frau ihre Schwangerschaft vorher verhehlen und hernach ohne Beisein der amtlichen Hebamme oder sonst anderer Frauen ihr Kind allein geboren hat, daß eine solche Frau ohne Unterschied, ob das Kind lebendig oder tot ist, hierüber mit äußerster Schärfe befragt und entsprechend dem Befund an Leib oder gar am Leben gestraft werden soll“.

Den Pfarrern wird befohlen, auf keinen Fall nur nach Angaben der ledigen Mutter den Vater des Kindes einzuschreiben. Der Name des Vaters darf erst ein­getragen werden, wenn sich der Mann zur Vaterschaft bekannt hat oder durch ein Gerichtsurteil als Vater festgestellt ist. Nirgends wird berichtet, daß der Vater Unterhaltszahlungen an die Mutter eines unehelichen Kindes zu leisten hat. Nur einmal wird erwähnt, daß eine ledige Mutter in großer Not um Hilfe für ihr uneheliches Kind gebeten hat, erhalten hat sie aber nichts.

 

Im Jahre 1761 bekam die Tochter des Schäfereipächters ein Kind, dessen Vater ein Dörnigheimer Bursche war. Drei Jahre später verurteilte das Hanauer Hof- und Ehegericht den Vater des Kindes zur Zahlung von monatlich einem Gulden, zwölf Jahre lang. Außerdem hatte er der Mutter für die „Entjungferung“ 30 Gul­den zu bezahlen. Das ist in den hiesigen Unterlagen der erste vermerkte Fall von Alimentenzahlungen.

Im Jahre 1815 bekam die Tochter des damaligen Zentgrafen ein uneheliches Kind. Der Vater, wahrscheinlich ein Soldat, bekannte sich zu dem Kind. Neu ist, daß der Junge als 17jähriger durch Kabinettsdekret später für ehelich erklärt wurde.

Man achtet bei den Eintragungen auf feine Abstufungen: Ehefrauen werden „von einem Söhngen entbunden“, uneheliche Mütter kommen „mit einem in Huerei erzeugten Kinde nieder“.

Ab 1770 nimmt die Zahl der „Mußehen“ stark zu, die Eheschließung erfolgt häufig ohne die bisher übliche dreimalige Proklamation, oft werden Haustrau­ungen vorgenommen.

In der Mentalität der Bevölkerung machten sich nach 1870 neue Züge bemerkbar: Die erste Onkelehe, damals „wilde Ehe“ genannt, wurde registriert. Die Betreffenden bekamen vom Kirchenvorstand die strikte Aufforderung, sich innerhalb von 14 Tagen trauen zu lassen, reagierten aber meistens nicht darauf. Auch wegen Unzucht wurde eine Einwohnerin zum Pfarrer bestellt, doch kein Hinweis deutet darauf hin, daß sie der Aufforderung folgte.

 

Im Jahre 1884 wies ein Sterbender die kirchlichen Gnadenmittel ab mit der Bemerkung, daß er keinen Anteil an der Seligkeit haben wolle. Er bekam kein christliches Begräbnis. Ein weiteres Vorkommnis aus dem Jahr 1904 weist ebenfalls auf eine sich ver­ändernde geistige Einstellung der Bevölkerung ein. In der Niederschrift des Kir­chenvorstandes ist vermerkt: „Im November 1903 hatte gelegentlich der Beerdigung des Johannes. R. V. der sozial­demokratische Arbeiterschutzverein es versucht, zwei Kränze mit roten Schleifen mit zutragen, obwohl auf Verlangen des Pfarrers die Familie sich dies ausdrücklich verbeten hatte. Der Pfarrer ließ vor der Beerdigung in Gegenwart der ganzen Trauergemeinde die zwei Schleifen durch den Gendarmen entfernen und nahm dann die Beerdigung vor, was er im anderen Falle nicht getan hätte. Der Vorsitzende stellte dies bisher nicht gewohnte demonstrative und aggressive Verhalten der hiesigen Sozialdemokratie ans Licht und forderte die Mitglieder des Presbyteriums auf, zusammen mit den noch christlich gesinnten Einwohnern sol­chen Auftritten Widerstand zu leisten“.

Auch unter den Jugendlichen, die nach der Schulentlassung immer noch zur Kate­chisation kommen mußten, gab es Widerstände. Wenn alle Anordnungen nichts halfen, wurde den Jugendlichen das Recht, Pate zu stehen, abgesprochen, eben­falls wurden sie von der Teilnahme am Heiligen Abendmahl ausgeschlossen. Nun sind auch die ersten noch sehr seltenen Kirchenaustritte zu verzeichnen.

Als 1908 die Kirchenumlage, später Kirchgeld genannt, mit fünf Prozent von der Ein­kommensteuer eingeführt wird, erhebt sich zwar in den minderbemittelten und politisch linksstehenden Kreisen ein gewaltiges Murren, aber der Druck der Tra­dition ist noch so stark, daß man von dem Recht des Kirchenaustrittes kaum Gebrauch macht. Die Zahl der Konvertiten, die von der katholischen zur evan­gelischen Konfession übertreten, wird größer. Meistens sind es Ehepartner katho­lischen Glaubens, die aus Zweckmäßigkeitsgründen den Glauben der überwie­genden Mehrheit annehmen.

So ganz leise murrt man auch noch gegen die Sonntagsentheiligung. Im Jahre 1903 lag zwar die übliche landrätliche Genehmigung für Erntearbeiten am Sonn­tag vor, aber es herrschte schönstes Wetter und niemand außer dem Hinterbäcker Wörn machte von der Erlaubnis Gebrauch. Man ließ den Wörn wissen, daß er sich nicht nach polizeilichen Verfügungen, sondern nach Gottes Wort und Gebot zu richten habe. Am folgenden Sonntag wurde nach der Predigt nochmals auf diesen Vorfall hingewiesen, allerdings ohne Namensnennung. Die Niederschriften des Kirchenvorstandes sind selten geworden und bleiben in­haltslos. Es sind keine Fenster mehr, durch die man rückblickend einzelne Szenen aus dem vielfältigen Leben vergangener Zeiten erkennen kann.

 

 

Die Kirchenbuße

Die Kirchenbuße hatte es in sich. Sie war die gefürchtetste Strafe, die die Pres­byter auszusprechen hatten, sie war vergleichbar etwa mit der Verurteilung zu Schanzarbeit durch die weltliche Macht. Alle Übertretungen und Vergehen gegen kirchliche Verordnungen konnten mit Geld abgegolten werden. Bei Unzucht, Ehebruch oder vorehelichem Verkehr gab es keine Gnade, da war die Kirchenbuße fällig.

An die­sem Tage brauchte der Schulmeister keine Strichlisten zu führen, da war die ge­samte Bevölkerung in der Kirche. Nach der Predigt wandte sich der Pfarrer an die Sünder, verwies auf Gottes Gebote, die Kirchenordnung und die abgrundtiefe Verkommenheit der Sünder, die durch ihr Verhalten Gott, den Pfarrer, die Ältesten und die ganze Gemeinde beleidigt hätten. Nun mußte der Sünder oder die Sünderin über ihre Vergehen unter strömenden Tränen berichten, sie baten Gott, den Pfarrer, die Ältesten und die Gemeinde tief erschüttert um Verzeihung und wurden nach dieser Buße wieder in die christliche Gemeinde aufgenommen und zum Heiligen Abendmahl zugelassen.

Der erste Fall wird aus dem Jahre 1644 berichtet. Zwei junge Leute aus Bischofsheim hatten sich die Ehe versprochen. Es stellte sich dann heraus, daß sie nach den damaligen Bestimmungen zu nahe verwandt waren und keine Heiratserlaub­nis erhalten konnten. Sie hatten sich aber schon „fleischlich vermischt“, mit Er­folg natürlich. Nun war der Jammer groß. Schließlich entschied das Konsistorium: „Sie mögen sich in Gottes Namen heiraten“. Die Kirchenbuße blieb ihnen jedoch nicht erspart.

Der Sohn eines angesehenen Bauern, welcher viele Ehrenämter hatte, lebte mit einer Witwe in „Hurerei“. Ohne Kranz und mit schwerem Leibe mußte die Frau im schwarzen Kleid in die Kirche gehen. Nach der Geburt des Kindes kam die Kirchenbuße, wie immer „unter strömenden Tränen“.

Besonders häufig mußte die Buße verhängt werden, wenn wieder einmal Solda­ten im Ort einquartiert waren, und das war oft der Fall. Es waren weniger die jungen Mädchen, die dem Werben der stolzen Reiter erlagen, sondern in der Überzahl Frauen und Witwen. Kam der Verdacht auf, daß ehewidrige intime Be­ziehungen bestanden hatten, so wurde die betreffende Person, meist weiblichen Geschlechts, erst einmal vor das Presbyterium geladen und mußte ein peinliches Verhör über sich ergehen lassen. Es bestand aus bis zu 33 Fragen, die bis ins Einzelne beantwortet und mit Sorgfalt in den Protokollbüchern aufgezeichnet wurden.

 

Die Susanne Assemer war dem Werben des Quartiermeisters vom Briga­diers-Regiment erlegen. Er hatte sie am Mittwoch vor Weihnachten, dem 24. Dezember 1705, in der Scheune geschwän­gert. Der Pfarrer mußte sich zu dieser Zeit vor der Verhängung der Kirchenbuße schon die Erlaubnis der vorgesetzten Dienst­stelle einholen.

Das Konsistorium gab zwar eine Zustimmung, schlug aber vor, die Kirchenbuße nicht mehr im öffentlichen Gottesdienst zu vollziehen, sondern still im Anschluß an eine Bet­stunde. Der Pfarrer murrte und fürchtete, daß die Wirksamkeit dieser Strafe in der Öffentlichkeit gemindert würde und gab an seine Herren den Auftrag, das Leben der lustigen Susanne gründlich zu durchforschen, um doch noch Belasten­des zu finden, das den Vollzug der Buße in aller Öffentlichkeit rechtfertige.

Man fand aber nichts Rechtes, nur „daß sie etwas frech und fürwitzig mit dem Mund sei, einmal sei sie in den Stümpfen gewesen und habe bei den Burschen die das Vieh gehütet, ihre Röcke hochgehoben, ihre nackten Beine gezeigt und gefragt, ob sie nicht Lust hätten“. Es blieb also bei der stillen Buße. Damit war der Bann gebrochen, die Öffentliche Kirchenbuße lag nicht mehr als dunkel dro­hende Wolke über den Sündern. Als 1725 sogar des Zentgrafen Töchterlein mit einem schmucken Burschen „Hurerei“ getrieben hatte, brauchte sie ihre Buße nur vor dem Presbyterium abzulegen.

 

Im Jahr 1733 hat der Bäckermeister Urlettig mit Susannen Dittemer, des früheren hiesigen Schulmeisters Tochter, Hurerei begangen. Er bekannte sich erst mehr als ein Jahr später zu seiner Sünde und legte seine Buße vor dem Presbyterium ab. Die Susanne tat das trotz mehrfacher Aufforderung aber nicht und antwortete schnippisch, sie müßte erst das Gerichtsurteil abwarten und wolle sich danach mit ihrem Advokaten über die Sache aussprechen. Sie hat ihre Buße erst Jahre später abgelegt.

Damit ist die gefürchtete Kirchenbuße in unserem Ort fast wirkungslos gewor­den. Was früher zwei bis drei Seiten in den Protokollbüchern ausfüllte, wird nun in ein oder zwei Sätzen erwähnt.

 

 

Der Kampf um die Kirchenplätze

In zurückliegenden Zeiten war der Kirchenplatz ein Statussymbol, das erbittert verteidigt werden mußte und genau der gesellschaftlichen Rangordnung des In­habers zu entsprechen hatte. Dieser uns heute eigenartig anmutende Kampf war ausschließlich eine Domäne der Frauen, nie wird bei den Männern von Range­leien um Kirchenplätze berichtet. Männer griffen nur ein, wenn das Ansehen ihrer Frauen gefährdet war.

Die Frau des Pfarrers und des Zentgrafen, später nach hartem Kampf auch die Frau des Lehrers, hatten bestimmte Plätze. Die eine Seite des Kirchenschiffes war den Männern, die andere Seite den Frauen vorbehalten. Je näher man zum Altar und zur Kanzel saß, desto vornehmer war der Platz. Die Einheimischen, die Nachbarn, hatten den Vorrang vor den Fremden.

Im Jahre 1694 wurden neue mit Türen und sauber geschnittenen durchlöcherten Gittern versehene „Kirchenstühle“ für die Pfarrfrau und die Frau des Zentgrafen ange­schafft. In einen solchen Stuhl wagte sich die Ebertin zu setzen! Sie flog sofort hinaus. Nun ging die Frau aus „halsstarriger Bosheit“ ein halbes Jahr nicht mehr in die Kirche.

Diese strenge Sitzordnung in der Kirche wurde von dem Presbyterium aner­kannt, vielleicht sogar gewünscht. So ist es nicht verwunderlich, wenn selbst in der Notzeit des Dreißigjährigen Krieges 1644 im Sitzungsprotokoll des Kirchenvorstandes die Notiz zu finden ist: Leere Plätze sollen durch die Presby­ter wider mit qualifizierten Personen versehen werden.

Im Jahre 1669 werden zwei Presbyter mit der Verteilung der Kirchenplätze und der strengen Überwachung der angeordneten Maßnahmen betraut. Jeder Verstoß kostete die hohe Strafe von einem Gulden.

Wird diese kirchliche Strafe nicht gezahlt, überweist man die Angelegenheit an das Gericht nach Bergen, das die Strafe auf einen Reichstaler erhöht und Gerichtskosten verursacht.

 

Im Jahre 1687 holte sich der Nachbar Reich seine Frau von auswärts, die da­durch eine „Mitnachbarin“ wurde. Beim ersten Kirchgang wartete sie nicht die Einweisung auf ihren Platz durch die Presbyter ab, sondern setzte sich auf den Platz der Schäferin, die als Frau des Schäfers, der hier die Schafweide gepachtet hatte, eine Fremde war. Sie galt als sehr fromme und gottesfürchtige Frau, die seit neun Jahren diesen Platz innehatte und keinen Gottesdienst versäumte. Nun fand sie ihren Platz besetzt. Die beiden Frauen beschimpften sich und prügelten sich.

Das Presbyterium entschied mit knapper Mehrheit, daß die Schäferin auch weiterhin ihren Platz behalten solle. Als dem Reich dieser Beschluß überbracht wurde, ließ er den Herren sagen, daß er seine Frau verprügeln würde, wenn sie sich nicht auf den Platz der Schäferin setze. Nun bot eine gutwillige Frau der Frau Reich ihren eigenen ehrenvollen Platz an, aber „die Reichen“ blieb stur und beschwerte sich beim Konsistorium in Hanau. Über den Ausgang des Strei­tes wird nichts berichtet.

Im Jahre 1690 wollte man den dauernden Zank um die Kirchenplätze dadurch beenden, daß man verfügte, der Platz einer verstorbenen Frau solle freigehalten werden, bis der Witwer wieder geheiratet habe. Bald darauf starb eine Ehefrau, und schon am nächsten Sonntag hatte eine andere Frau den freien Platz eingenom­men. Der zuständige Presbyter zerrte die Ungehorsame von dem Platz, die Frau machte einen fürchterlichen Skandal und beschimpfte Pfarrer und Presbyter. Sie wurde beim Gericht in Bergen angezeigt und zu fünf Gulden Strafe verurteilt. Das war sehr hart.

 

Im Jahre 1728 sprengte die leidige Platzfrage sogar den ganzen Kirchenvorstand ausein­ander. Eine „oben“ sitzende Frau hatte ganz freiwillig ihren Platz an eine weit „unten“ sitzende Nachbarin tauschweise abgegeben. Ein Bauer beschwerte sich hierüber beim Konsistorium, das die Beschwerde zur Stellungnahme an den Kir­chenvorstand schickte. Kaum hatte der Pfarrer in der nächsten Sitzung die An­gelegenheit zur Sprache gebracht, als der Zentgraf durch dauerndes Murmeln und Widerreden störte und nach einem heftigen Wortwechsel die Sitzung verließ, gefolgt von sämtlichen Presbytern. Nun war monatelang keine Sitzung mehr. Zwei Presbyter traten zurück, nur mit Mühe konnte Ersatz gefunden werden. Zwei Jahre später prügelten sich wieder zwei Frauen um die Kirchenplätze. Die „Anfängerin“ wurde vom Zentgrafen eine Stunde in Arrest ge­steckt, eine wohl nur symbolische Strafe.

Noch einmal brachte der Zank um die Kirchenplätze die Gemüter in Wallung. Im Jahre 1731 war der trinkfreudige Lehrer Dittemer gestorben. Seine Frau, die ehemalige „Schulmeisterin“, beharrte auf ihrem „Schulplatz“, während die gegenwärtige Schulmeisterin trotz aller Beschwerden des Herrn Schulmeisters sich bei je­dem Gottesdienst irgendwo unten einen Platz suchen mußte.

Im Jahre 1738 verstarb auch die Schulmeisterin Dittemer, der Pfarrer verzeichnet es mit einem Aufatmen, aber er hatte sich zu früh gefreut. Als am nächsten Sonntag die Frau des jetzigen Lehrers stolz dem nun endlich frei gewordenen, ihr zustehenden Platz zustrebt, saß bereits die Eberten darauf. Die Schulmeisterin stellte sich nun vor die Eberten, doch diese stieß die Lehrersfrau so heftig fort, daß diese gegen die Zieglerin taumelte, die die Lehrersfrau sofort wieder gegen die Eberten schleuderte. Das ging einige Male hin und her.

Nun kommt der Hoch­ehrwürdige Herr Inspektor Grimm aus Hanau. Endlose Seiten im Protokollbuch werden vollgeschrieben, immer neue Vorschläge gemacht, den Frauen wird mit Gefängnis gedroht. Die Frauen werden vor das Presbyterium geladen, sie kommen und sind aufsässig und frech. Die Ebertin sagte, daß sie der Schul­meisterin nicht weichen werde. Wie es schließlich ausgegangen ist, steht nicht vermerkt. Bis 1748 vergeht kaum eine Sitzung, in der nicht der Zank um die Kirchenplätze zur Sprache kommt.

Wie die Frage schließlich gelöst wurde, ist nicht mehr feststellbar. In der Zeit nach 1832 ist die Menschheit vernünftiger geworden, vom Zank um Kirchenplätze wird nichts mehr berichtet.

 

Die Empore (Borbien oder Bohr-Bühne)

Nicht nur die Erwachsenen hatten ihre Probleme um die ihnen gebührenden Plätze in der Kirche, sondern auch die Jugendlichen, die Haussöhne und Haus­töchter. Für die Schulkinder und die Heranwachsenden waren die Plätze im Chor der Kirche bestimmt, wo sie bei der größer werdenden Gemeinde eng zusammen­gepfercht saßen und wo immer Unruhe herrschte, die sich störend im Gottes­dienst bemerkbar machte. Auch die Orgel stand im Chor, und der Schulmeister hatte die unruhige Gesellschaft stets im Auge zu halten.

Er erhielt oft genug vom Presbyterium den Auftrag, die größten Übeltäter „gehörig mit dem Stock zu schmieren“. Wenn seine Autorität nicht mehr ausreichte, wurde ihm auch ein Presbyter zur Seite gestellt. Die am meisten gefürchtete Strafe war, vor das Pres­byterium bestellt zu werden. Dort wurden meistens Geldstrafen verhängt, die von den Eltern bezahlt werden mußten und natürlich unangenehme Folgen für den Übeltäter hatten.

Die Jünglinge (Haussöhne) wollten nicht mehr bei den Kindern im Chor sitzen, sondern drängten auf die Empore („Borbien“). Dort zu sitzen war ein erstre­benswertes Ziel, es galt als ein Zeichen des Erwachsenseins. Begehrt war vor allen Dingen die vorderste Reihe an der Brüstung, die den Blick in das Kircheninnere gestattete. Hier entstand dann eine qualvolle Enge bei den jungen Herren, „sie drucketen und zoncketen sich“. Nun schaltete sich das Presbyterium ein und erklärte einige Knechte und Lehrlinge als Fremde, die sich bei Strafe von einem halben Gulden von nun an auf die unbeliebten hinteren Bänke der Empore zu setzen hatten.

Ebenso wie bei den Schülern im Chor ging es auch bei den Jünglingen auf der Empore recht unruhig zu. Die Haussöhne lärmten, trieben Mutwillen und behiel­ten ihre Hüte auf. Dann wurde der Schulmeister nach oben geschickt, um ihnen die Hüte vom Kopf zu schlagen. Von 1739 an durfte niemand unter 20 Jahren auf die Empore, man überprüfte das Alter nach dem Taufregister und bestrafte jeden, der sich verbotswidrig auf den begehrten Platz setzte, mit einer empfindlichen Geldstrafe, aber die jungen Herren ließen sich das immer wieder etwas kosten.

Im Jahre 1680 wurde der Zentgraf vom Kirchenvorstand wegen seines sonntäg­lichen Saufens gerügt. Die Folge war, daß sich sein „ungezogener, halsstarriger und gewalttätiger Sohn“ mit anderen Jungen einflußreicher Eltern auf ihnen nicht gebührende Plätze anderer Kinder setzte. Die stuhlvertriebenen Kinder mußten nun auf den hintersten Bänken der Empore Zuflucht suchen. Der Streit ging bis vor das Konsistorium, das aber nicht eingriff. Der Pfarrer beklagte sich bitter, daß er „hilflos“ gelassen wurde.

Die Strafen für das Einnehmen unberechtigter Plätze wurde nun rücksichtslos verhängt. Die Jünglinge mußten nun hinter den Schulkindern im Chor stehend dem Gottesdienst beiwohnen, aber sie wußten sich zu rächen. Sie fingen an zu singen, bevor der Schulmeister den Ton angegeben hatte, sie sangen laut und falsch, auch hielten sie die Töne an, solange sie Atem hatten. Der Schulmeister beklagte sich, daß er dadurch Leibesschaden bekäme. Die Kirchenältesten aber, des ewigen Streites müde, meinten, daß die Jünglinge das alles aus übergroßer Andacht täten.

Im Jahre 1734 gab es wieder einmal eine Revolte. Von den sechzehnjährigen Burschen war eine Anzahl zum Landesausschuß angemustert worden. Nun fühlten sie sich als Männer und meinten das Recht zu haben, auf der Empore zu sitzen. Da stürmten die anderen 16 - 20jähri­gen ebenfalls nach oben, denn sie wollten nicht benachteiligt sein. Nun beklagte sich der Schulmeister wieder, daß er keine Unter­stützung beim Gesang mehr habe. Wie die Sache dann schließlich geregelt wurde, wird nicht mehr berichtet.

 

Die Kirche als Bankinstitut

Das Borgen von Geld war an der Tagesordnung. Zeitweise war wohl ganz Bischofsheim verschuldet. Man borgte bei Leuten die noch etwas hatten, besonders bei Juden; man borgte auch bei der Kirche, die meistens flüssig war und als „Bankinstitut“ soziale und wirtschaftliche Aufgaben jahrhundertelang erfüllte.

Nach dem Dreißigjährigen Kriege war die hiesige Kirche finanziell auf dem Null­punkt. Als letzten Schatz hatte man jahrelang einen Kirchenbecher mit fünfzehn Reichstalern betrachtet, der abwechselnd bei dem Pfarrer, den Baumeistern, den Kirchenältesten und dem Zentgrafen versteckt wurde. Doch auch er war bei der Rückkehr von einer Flucht nach Hanau verschwunden und mußte nach langen Beratungen abgeschrieben werden.

 

Regelmäßige Einkünfte hatte die Kirche seit 1640 nicht mehr. Schließlich gab es in den Kassenbüchern überhaupt keine Eintragungen mehr. Von 1642 bis 1646 sind nur fünf Einzahlungen zu verzeichnen, erst 1647/48 besserten sich die Ein­gänge und stiegen ab 1650 wieder deutlich an. Man beschloß, sämtliche Rück­stände zu streichen und ab 1660 mit neuen Büchern wieder Ordnung in die zer­rütteten Kirchenfinanzen zu bringen. Die vielen bösen Weißpfennige wurden mit großem Verlust bei dem Schmul Judt in hartes Geld umgewechselt.

Wenn in den Verschnaufpausen des Krieges einige Einwohner aus Hanau wieder nach Bischofsheim zurückkehrten und hier auch Gottesdienste stattfanden, wurde der Schulmeister ernstlich ermahnt, fleißig das Almosensäcklein herumzutragen.

Eine bedeutende Einnahmequelle der Kirche waren die Strafgelder, die vor allem für „das Verbrechen der Sabbathschändung“ verhängt wurden. Diese Gelder ka­men in den „Allmosen Seckel für die Armen“. Sie wurden aber fast immer zweck­entfremdet und zu 5 Prozent an sichere Leute ausgeliehen, häufig an die stets kapitalschwache Gemeinde.

Nach dem großen Kriege gingen die Kirchensteuern nur sehr spärlich ein, die Leute hatten vorerst andere Sorgen. Das Presbyterium bat, beschwor und be­drohte schließlich die Baumeister, die Gelder einzutreiben. Das fruchtete aber wenig. Der Zentgraf als Vertreter der weltlichen Macht wurde angewiesen, den säumigen Steuerzahlern die Weinernte zu beschlagnahmen, aber er tat es nicht. Nun wurde den Baumeistern ein Termin zur Eintreibung der Rückstände gesetzt. Sie kamen auch zu dem Termin, aber mit leeren Händen. Nur der „halsstarrige und urtrotzige“ Engelbert Schernick kam nicht und mußte erst herbeigeholt wer­den. Zornig erklärte er, daß er die 20 Gulden nie zusammenbrächte, es sei alles so lange her, die Äcker seien verkauft, vererbt, geteilt, niemand wüßte mehr, für was und wieviel er zu zahlen habe. Nun wurden die Baumeister beim Gericht angezeigt und sollten mit ihrem Vermögen selbst für die Rückstände aufkommen.

Im Jahre 1697 holte man sich sogar einen Soldaten, der die Steuern mit Gewalt eintreiben sollte, aber durch einen Streit zwischen Pfarrer und Zentgraf kam er nicht zum Einsatz und marschierte wieder ab. Nun kam der Groll des Pfarrers zum Ausbruch, er zog vom Leder: Die Kirche stünde immer allein und müsse jeden Handschlag bezahlen. Wenn dagegen die Gemeinde nur einen Schweinestall bauen lasse, müsse alles herbei und helfen, auch z.Zt. der Feldbestellung und der Ernte. Man ließe lieber das Korn auf dem Felde verfaulen, wenn die Gemeinde zur Fronarbeit riefe. Die Strafen seien so hoch, daß jedermann Angst habe.

Um 1700 besserte sich die finanzielle Lage der Einwohner. Die Zahlungen in die Kirchenkasse flossen stetiger. Die Kirche kam wieder zu Geld. Man beklagte sich zeitweise sogar, daß niemand mehr Geld borgen wolle. Das Geld wurde mit den übrigen kirchlichen Wertsachen immer noch in der Kirche aufbewahrt in einem           festen Kasten, über den man zur Tarnung einen Holzverschlag gesetzt hatte. Die Achtung vor dem Gotteshaus war damals in allen Bevölkerungskreisen noch so groß, daß der Einbruch in eine Kirche unmöglich erschien. Nun wurde in Fechenheim der erste Kircheneinbruch in der Umgebung begangen.

Darauf kam die An­ordnung, kirchliche Gelder und Wertsachen in einem Privathaus unterzubringen; es fand sich aber niemand, der die Verantwortung übernehmen wollte.

Die ausgegebenen Darlehen wurden größer: 25 Gulden, 50 Gulden 100 Gulden. Bei diesen Summen wurde man vorsichtiger und verlangte gerichtliche Eintragung auf den Besitz des Schuldners. Peter Adamy borgte sich 40 Gulden, schob aber die Eintragung immer wieder hinaus. Schließlich wurde er vorgeladen. Er war ganz toll und vergaß allen Respekt: Man schert mich ja mehr als der Juden Salm, so ein Bischofs­heimer Pfarrer soll mich nicht scheren, künftigen Peterstag will ich's abtragen!“ Dann ging er in Wut weg.      

Im Jahre 1740 wurde die Selbständigkeit der Kirchengemeinde bei der Dar­lehensvergabe durch das Konsistorium eingeschränkt. Es durfte kein Geld mehr verliehen werden ohne gerichtliche Eintragung. Das gab böses Blut, denn diese Eintragung war sehr teuer, jeder suchte sich davor zu drücken mit dem Hinweis, daß er das Geld bald zurückzahlen wolle. Aber es halfen keine Bitten, die Kirche mußte genau nach der Verfügung handeln.

Im Jahre 1741 rief man alle Schuldner zusammen, es war eine wahre Volksversammlung, der man eröffnete, daß alle ausgegebenen Darlehen sofort zurückgezahlt oder gerichtlich eingetragen werden müßten. Das Presbyterium zeigte sich menschlich und bewilligte noch eine Frist bis Martini. Es ging ein großes Wehklagen durch das Dorf, aber die Beträge kamen größtenteils zurück. Die Kirche saß nun auf ihrem Geld und verlieh kleinere Beträge unter der Hand auch weiter an sichere Leute.      

Auch die Juden liehen sich Geld bei der Kirche, und der Jude David gibt den ersten Wechsel in der Geschichte unseres Ortes. Im 19. Jahrhundert nehmen die Ausleihungen der Kirche stark zu und gehen in die Tausende, 1832 betrug allein der Zinsrückstand 517 Gulden. Die Schuldner kommen nicht nur aus Bischofsheim, sondern auch aus den Nachbarorten. Es werden Beträge bis zu 1500 Gulden verliehen. Die Überwachung der ausgeliehenen Gelder kann nicht mehr völlig nebenberuflich geschehen, der Kirchenrechner bekommt eine Entschädigung.

Im Jahre 1848 brach die bisherige Einkommensbasis der Kirche mit der Abschaf­fung des Zehnten zusammen, der Geldstrom versiegte. Die Kirche mußte ihre Banktätigkeit aufgeben, die Volkswirtschaft schuf neue Geldinstitute. Die ersten Spar- und Leihkassen kamen, die Raiffeisenkasse und die Kreissparkasse bildeten sich und übernahmen ihre in einer modernen Wirtschaftsreform nicht mehr weg­zudenkende Aufgabe.

 

 

Chronik des Pfarrers Burhenne ab 1937

1937: Am 30. April 1936 wurde Pfarrer Wagner pensioniert. Am 1. Ostertag 1936 verabschiedete er sich von seiner Gemeinde. Pfarrer Gerlach (Hochstadt) versieht die Pfarrstelle mit. Gottesdienste halten alle Pfarrer des Kirchenkreises Hanau I. Während der Vakanzzeit wurde das Pfarrhaus durch neuen Innenanstrich und Tapeten zum großen Teil erneuert.

Am 27. Januar 1937 hielt Pfarrer Friedrich Wilhelm Burhenne mit seiner Familie Einzug.

Es hatte geschneit und gefroren. Jetzt taute es. Die Familie kam gegen 2 Uhr an, um 3 Uhr erschienen die Möbelwagen. Nachts um ½ 3 Uhr war man mit dem Ausladen fertig. Ein Willkommen über der Eingangstür des Pfarrhauses erfreute die Familie. Am nächsten Tag entboten die zwei ältesten Mitglieder des Kirchenvorstandes dem Pfarrer ihren Gruß: Bernhard Klaas und Johannes Grimm XIII.

Am Sonntag, dem 7. Februar 1937, sollte Landeskirchenrat Dr. Merzyn (Kassel) den neuen Pfarrer einführen. Er mußte absagen, da infolge der kirchlichen Wirren seine Anwesenheit in Kassel für Verhandlungen notwendig war. Ebenso schien es am 14. Februar werden, den Dr. Merzyn neu zugesagt hatte. Als sich auch da keine genaue Verabredung ergab, entschloß sich Kreispfarrer Kaiser, den Pfarrer einzuführen. So geschah es auch am 14. Februar, unter Assistenz von Pfarrer Kath (Hanau) und Pfarrer Gerlach (Hochstadt). Die Kirche war übervoll, der Kirchenchor sang. Die Predigt ging über Matthäus 4,4 (Invokavit-Evangelium). Nachmittags saß man noch friedlich beisammen.

Pfarrer Burhenne beschreibt: Die Gemeinde ist durch eine starke kommunistische Zeit hindurchgegangen. Man merkt es am Kirchenbesuch, am zum Teil geringen Verständnis kirchlicher Dinge. Die Entfremdung gegenüber der Kirche nimmt allerorts zu, also auch hier. Das wird noch mehr verständlich, wenn man die ablehnende Haltung bestimmter Kreise im Rathaus kennt. Freilich ist Gott sei Dank auch noch ein guter Gemeindekern vorhanden. Aber Lauheit, Faulheit, Angst halten viele von dem Leben in der Gemeinde fern. So viel Charakterlosigkeit gibt es. Die Jugend hat auch wenig Zeit zur Beteiligung am Gottesdienst. Die Kollekten sind auch nicht sehr groß, haben sich aber gegen die Jahre vorher gehoben. Die Männer, die größtenteils in der weiter aufblühenden Metallindustrie in Frankfurt beschäftigt sind, verdienen gut, durch Überstunden viel. Kirchensteuer geht ordentlich ein. Aber sonst ist keine Gebefreudigkeit vorhanden.

Da der Pfarrer auch Passionsgottesdienste hielt, wurde im Kirchhof nach der Leitergasse [heute: Ostteil der Obergasse] zu eine elektrische Lampe am dort stehenden Pfahl angebracht. Die Gottesdienste waren gut besucht. Das Vater-Unser-Läuten mußte wieder eingeführt werden, der Vorgänger hat es einschlafen lassen.

Diamantene Hochzeit konnten feiern: Jean Wörner und Frau Elisabeth geborene Puler. Kreispfarrer Kaiser überreicht namens des Landeskirchenamtes ein Kruzifix aus Holz, Der Pfarrer überbrachte die Grüße und Wünsche des Kirchenvorstands. Abends ehrte der Kirchenchor die Jubilare mit zwei schönen Liedern. Mit Hilfe des Chors konnte der Pfarrer etliche neue Melodien im Gottesdienst singen lassen. Am zweiten Ostertag legte der alte Kantor Knöll sein Amt nieder, das er 49 Jahre hindurch verwaltet hat, in Gewissenhaftigkeit und Treue. Christenlehre [für die Konfirmierten] fand noch statt. Etliche Mädchen besuchten sie sehr treu, andere selten, die Jungen sehr selten.

Der Pfarrer hält im Pfarrhaus Bibelstunden, das Wohnzimmer und sein Arbeitszimmer werden ausgeräumt. Für Hausfrau und Mädchen ist das nachher viel Arbeit. Es kommen im Durchschnitt 65Besucher, Frauen in großer Mehrzahl, Jugend fehlt ganz. Auch ein Zeichen der Zeit. Bei der Beerdigung zweier neuapostolischer Personen wurde das Geläut nicht gestattet.

Vom 25. -27. April 1937 wurde der Blitzableiter auf dem Kirchturm nachgesehen. Die Kosten für die Aufstellung des Gerüsts waren höher als die eigentlichen Reparaturkosten.

 

Pfarrer Burhenne beschreibt: Es gab gar wenig Obst, obwohl alles in schönster Blüte stand. Das war nach Aussage der alten Leute noch nie, daß so wenige Bäume etwas trugen. Aber kein Mensch macht sich eigentlich etwas daraus. Es wird genug verdient. Das „Freut euch des Lebens“ hat die Oberflächlichen gepackt. Man genießt und drängt nach Genuß. Im Sommer läßt an manchen Sonntagen der Gottesdienstbesuch sehr nach. Was früher in der Nachkriegszeit von allen verständigen Menschen verworfen wurde, wird heute überstark betrieben: Die Vergnügungen, Aufmärsche, Vorbeimärsche am Gotteshaus finden sehr viel am Sonntagvormittag statt.

 

Im September kam Unruhe in die Bevölkerung wegen der politischen Geschehnisse. Der Pfarrer hält aber alle politischen Zwistigkeitserscheinungen von der Kanzel fern. Dafür ist Kirche und Kanzel nicht da, um Polemik gegen irgendeine kirchliche Gruppe zu treiben [Gemeint ist hier die Auseinandersetzung mit den „Deutschen Christen“, die den Nazis nahe standen, zu denen aber der Pfarrer von der Kanzel nichts sagen will].

 

1938: Der Zugang vom Tor in der Obergasse zur Kirchentür wird durch Erneuerung des Plattenwegs gebessert. Die Sandsteinplatten wurden aus alten Grabsteinen vom aufgegebenen Friedhof gefertigt. Dieser Friedhof zwischen Hintergasse [heute: Alt-Bischofsheim] und Zwin­ger gelegen wurde eingeebnet. Daher wurde das Grabmal von Pfarrer Ahlhut an der Südmauer der Kirche aufgestellt. So ist nur noch ein kleiner Teil dieses Friedhofs vorhanden, obwohl vor Gras, Efeu und Gestrüpp kaum ein Grab zu erkennen ist. Ein Zeichen der Pietätlosigkeit. Auch dieser Teil ist zur Säkularisation freigegeben.

Die Passionsabendgottesdienste sind auch in diesem Jahr gut besucht. Aber der Pfarrer meint doch ein Nachlassen der Freudigkeit zum Tisch des Herrn zu gehen bemerken zu können. Antichristliche Kreise sind überall spürbar. Austritte aus der Kirche sind allerdings verschwindend gering, noch kein alteingesessener Bischofsheimer ist ausgetreten.

Am 3. April (Sonntag Judika) mußte Prüfung und Konfirmation in einer Feier am Nachmittag stattfinden wegen der Abstimmung in Österreich am Sonntag Palmarum [Es ging um den Anschluß Österreichs an Deutschland]. Am 12. April gab es einen Dankgottesdienst über den Anschluß Österreichs an das Mutterland. Die im Gottesdienst hätten sein sollen, fehlten [Gemeint sind die NS-Partei­mitglieder]. Die Gliederungen der Partei beanspruchen die Gemeindeglieder, jung und alt so sehr am Sonntag, daß Zeit zum Gottesdienstbesuch vielfach ganz fehlt.

Der Kirchenchor kann seine Gesangstunden noch halten und verschönt die Gottesdienste durch seinen Gesang. Die Christenlehre ist von den Mädchen einigermaßen besucht, von den Jungen gar nicht, hier und da stellen sich einige ein. Auch der Kindergottesdienst leidet unter der Einspannung der Kinder in die Parteiarbeit.

Zu den Weihnachtsgottesdiensten äußert der Pfarrer wie auch in 1937 nur kurze Gedanken. Am Erntedankfest wurde 1937 und 1938 einen Rundgang um den Altar gemacht, wobei jeder Gottesdienstbesucher sein Geldopfer auf zwei bereitgestellte Teller legen konnte. Am 3. Juli wurde ein ganztägiger Pfarrkonvent des Kreises Hanau-Stadt in Bischofsheim gehalten.

 

1939: Die Bibelstunden ab Januar waren einigermaßen besucht. Eine Volksmissionswoche (fünf Tage) schuf für ihre Zeit allabendlich eine volle Kirche. Von verschiedenen Pfarrern - auch von dem Ortspfarrer - wurde sie in sechs Gemeinden gehalten. Durch Volksmissionswochen und durch Goldene Konfirmation unternahm man überall im Land den Versuch, die Menschen wieder mehr für die Kirche zu gewinnen. Die Beteiligung bei Beerdigungen war merkwürdig groß.

Am Sonntag Exaudi wurde die Goldene Konfirmation gefeiert. Das goldene Jubiläum der vor 50 Jahren eingesegneten hiesigen Konfirmanden gestaltete sich zu einer erhebenden Feier. Von den damaligen 26 Konfirmanden konnten noch 14 an der Jubelfeier teilnehmen. Vor dem Gottesdienst am Sonntag versammelten sich die Jubilare im Pfarrhaus, von wo aus sie in feierlichem Zuge von Pfarrer Burhenne und den Kirchenältesten in die Kirche geführt wurden. Pfarrer Burhenne fand in seiner Ansprache ergreifende Worte über die Bedeutung der goldenen Konfirmationsfeier, die einen tiefen Eindruck hinterließen. Der Kirchenchor verschönte die Feier durch Vortrag in ihren Rahmen passender Chöre. Am Nachmittag fand in der Ebert‘schen Gastwirtschaft eine Nachfeier statt, bei der sich sämtliche Konfirmanden mit ihren Familien eingefunden hatten. Eine Rede des Pfarrers, Erzählungen aus alten Zeiten und Gedichtvorträge der Enkelkinder hielten die Feiernden nach lange in echter Gemeinschaft zusammen.

Bei der Beerdigung des Fabrikanten Wörner, der ausgetreten war, wurde kein Geläut zugestanden. Die Partei hat ihn mit Pomp beerdigt. Die Angehörigen haben dem Pfarrer die Absage in keiner Hinsicht nachgetragen. Am 25. August beerdigte der Pfarrer den Leiter der örtlichen NSV, Herrn Kaiser. Um 4 Uhr nachmittags, als er zum Friedhof ging, wo nur die Beerdigung stattfinden sollte, wunderte ich mich, daß niemand in schwarzen Kleidern - also Teilnehmer am Begräbnis - zu sehen war, nur eine Frau, Verwandte von Herrn Wörner. Als er in die Lindenallee einbog, sah er aus dem Friedhofstor die Parteigliederungen kommen, dagegen keine Zivilisten. Die Partei marschierte am Pfarrer vorbei. Auf dem Friedhof war die gesamte Teilnehmerschaft noch anwesend. Herr Wörner hatte die kirchliche Beerdigung gewünscht, so stand auch der Sarg noch über der Erde. Der Pfarrer hielt in ruhiger Weise ohne Eingehen auf das Auftreten der Partei die Rede und sprach das Gebet. Zum ersten Mal hat die Partei ihre Kranzniederlegung gesondert von der kirchlichen Beerdigung gehalten. Dabei spürte jeder, wie die Luft geladen ist, die politische Lage ist ungeheuer gespannt.

Am Abend des 25. August erhielt der Pfarrer ein Telegramm vom Artillerieregiment Nr. 51, erste Abteilung, sich sofort in Fulda zu melden. Er war der erste und älteste der zur Zeit aktiv Dienenden, der zum Heer einberufen wird. Es ist so still sonst im Dorf. Alle, die von dieser Einberufung hören, werden sich fragen: Jetzt wird es ernst! Abends um halb elf Uhr fuhr Burhenne mit Auto ab nach Hanau, um den Schnellzug nach Fulda zu erreichen. Die Nachbarn saßen am Tor und wünschten gesunde Heimkehr. Was für ein Gegensatz zu 1914. Keine Begeisterung. Pfarrer Gerlach (Hochstadt) vertrat und hielt im Wechsel mit Hochstadt, hier einmal vormittags, einmal nachmittags Gottesdienst. Die antikirchlichen Kreise haben die Abwesenheit des Pfarrers für sich gut ausgenutzt, die Austrittserklärungen häufen sich, zumal ihr Bürgermeister vom Amtsgericht oft einen Angestellten zur Entgegennahme dieser Erklärungen kommen läßt.

 

1948: An Himmelfahrt 1948 war nachmittags ein furchtbarer Wolkenbruch entstanden, der große Teile des Dorfes mit seinen Wassermassen überschwemmte. Im Pfarrhof stand das Wasser hoch, mehr noch im Pfarrgarten, ein halber Meter.

Seit 25. August 1939 war Burhenne bei der Wehrmacht und geriet im Januar 1945 im Mittelabschnitt der Front im Osten (Polen) in russische Kriegsgefangenschaft. Am 25. März 1948 (Ostern) ist Pfarrer Burhenne aus der russischen Kriegsgefangenschaft über das Heim­kehrer­lager „Waldstück“ (Hersfeld) heimgekehrt. Es war eine bittere Zeit. Beinahe neun Jahre abwesend von der Heimat und vom Dienst im Heimatpfarramt. Wie sah die Heimat aus: Hanau und Frankfurt wie zahlreiche weitere deutsche Städte zerbombt, zerstört, entvölkert, aber auch wieder übervölkert durch die Flüchtlinge, auch Bischofsheim. Kirchlich schien es besser geworden zu sein. Es beruht aber vielfach auf nur Schein. Die religiöse Gleichgültigkeit bricht doch wieder hervor, die antikirchliche Haltung hat sich bei vielen nicht geändert, trotz schwersten Erlebnissen. Aber der Glaubensstand dünkt besser geworden zu sein.

Solange die Menschen die Fragen des Entnazifizierungsantrags zu beantworten hatten, kamen sie wenigstens äußerlich zur Kirche und begehrten die Wiederaufnahme. Wo diese Entnazifizierungsverhandlungen zum Teil beendet sind oder ihre Schärfe verloren haben, hört die Hin­wendung zur Kirche auch wieder auf. Außerdem geht es vielen nach der Währungsreform wieder gut. So kann Gott und sein Gebot wieder in weite Ferne rücken [Die Entnazifizierung sollte Nazitäter von Mitläufern unterscheiden und diesen wieder die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen].

Am 1. August 1948 übernahm Burhenne nach erfolgter Operation wieder sein Amt. Das Herz hat natürlich durch Krieg und Gefangenschaft in Rußland gelitten. Die Gemeinde muß der Pfarrer erst wieder neu kennenlernen. Daher beginnt er mit Hausbesuchen.

Der Kirchenchor ist seit 1946 wieder in Tätigkeit, wobei Frau Burhenne viel Werbedienst getan hat. Sie und sein jüngerer Sohn haben während der letzten Kriegsjahre auch den Kirchendienst mit Läuten, Reinigung usw. übernommen, weil sich niemand dazu gemeldet hat (Angst vor der Partei).

Die Jugend in der Gemeinde ist wie überall in großer Gefahr der Verwahrlosung. Ehrfurcht und Achtung vor Mensch, Tier und Sache ist so stark geschwunden. Aber die Erwachsenen sind mit schuld. Die Gebefreudigkeit nimmt ab. Allerdings ist auch jede Ware teuer. Und endlich nach der Währungsreform gibt es wieder Waren aller Art, während vorher der schwarze Markt blühte. Um die Familien zu besuchen, sammelte Burhenne bei den großen Sammlungen für Innere Mission und Evangelisches Hilfswerk auch mit.

An Weihnachten 1948 konnte Burhenne seit 1940 das erste Weihnachtsfest wieder in der Heimat mitfeiern. der Kirchenchor sang in den Gottesdiensten, dazu die Konfirmanden. Im Dezember 1948 wurde die Evangelische Frauenhilfe gegründet. Immerhin gelang es 20 Frauen in einem losen Bund zu sammeln, ohne feste Beiträge und Verpflichtungen. Die Adventsandachten fanden wegen der Kälte im Pfarrhaus (Wohnzimmer und Arbeitszimmer) statt.

 

1949: Die Kirche hat stark gelitten. Am 4. Februar 1944 brannte der Turm im oberen Teil aus. Der Turmhahn schmolz, der Turmhelm verschwand ganz im Feuer, das Gebälk des Glockenstuhls brannte auch an, die Balken verkohlten zum Teil. Das Schiffdach hatte ein Drittel seiner Schieferbedeckung verloren, so daß Regen und Schnee ungehindert ins Kircheninnere eindringen konnten. So ergab sich die Notwendigkeit der Instandsetzung des Gotteshauses. Bisher war noch nichts geschehen. So wollte man in diesem Jahr die Arbeiten beginnen. Am 13. März hielt der Gesangverein „Eintracht“ in der Kirche eine kirchenmusikalische Feierstunde. Eine gute Kollekte sollte nun helfen, die Arbeiten durchzuführen.

Jede Woche ab Neujahr bis Ostern ist Abendandacht im Pfarrhaus, ebenso Zusammenkunft der Frauenhilfe. Am 10. April ward das Ehrenmitglied des Kirchenvorstandes Bernhard Klaas 90 Jahre alt. Der Herr Bischof schickte ihm ein Glückwunschschreiben. Am gleichen Tage wurden die Konfirmanden konfirmiert. Die Kinder, überhaupt die Jugend, ist sehr unerzogen: Folgen des Krieges, aber auch mangelnder Erziehung im Elternhaus machen sich bemerkbar. Alle Lehrer klagen sehr über die Frechheit, Zerstreutheit, Faulheit, das Unvermögen zum Denken und Auswendiglernen. Im kirchlichen Unterricht ist es nicht besser. Die Achtung fehlt. Und die Eltern finden beinahe nicht mehr dabei: „Es ist ebenso!“

Die Gemeindeglieder nehmen weiter am alljährigen Missionsfest in Enkheim teil, das am Himmelfahrtstage stattfindet.

Am Sonntag Exaudi 1949 feierte der Konfirmandenjahrgang 1899 seine goldene Konfirmationsfeier mit Gottesdienstbesuch und Nachfeier. Am 1. April wurde ein neuer Kirchendiener eingestellt. Gottlieb Streicher wird hoffentlich seine Arbeit als Küster gut erledigen. Die beiden Männergesangvereine singen bei Trauungen manchmal in der Kirche.

Die Friedhofsverwaltung hat nach dem Krieg die politische Gemeinde an sich gerissen. Sogar die Nationalsozialisten haben an der Friedhofskommission nichts geändert. Es wird jetzt aber besser sein, die alte Friedhofsverwaltungsordnung wieder aufzurichten. Die Kirchenverwaltung hätte sich die Aufsicht von der politischen Gemeinde nicht nehmen lassen dürfen.

Der Kirchenchor besuchte den Frauenchor in Dörnigheim und stärkte dadurch auch das Selbstgefühl des Dörnigheimers Chors für seinen Dienst.

Die politische Gemeinde bildet auf Anweisung der vorgesetzten Behörden einen örtlichen Wohlfahrtsausschuß, zu dem neben der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, der Flüchtlingsorganisation auch die Innere Mission gehört.

Mit der katholischen Flüchtlingsgemeinde wird ein Vertrag über die Nutzung des Gotteshauses durch diese abgeschlossen.

Am 23. Oktober hielt der Kirchenchor eine musikalische Feierstunde in der Kirche, der Chor sang gut. Dirigent war Wilhelm Saiz, Orgel und Geige waren auch dabei. Im November hielt die Diakonisse Maria Fröhlich einen Vortrag über ihre Arbeit in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Ostafrika, desgleichen sprach Diakonisse Bertha Klamm an zwei Abenden zu der weiblichen Jugend und zu den Frauen. Adventsandachten wurden gehalten. Man sammelte Gaben für das Lager in Großauheim. Dort leben heimatlose freigelassene Kriegsgefangene. Ebenso wurden Erntegaben für das Altersheim in Wilhelmsbad gesammelt.

An der Kirche sind im Laufe des Sommers mancherlei Arbeiten durchgeführt worden. Das schadhafte Chordach wurde mit Dachpappe belegt. Schiefer ist zur Zeit sehr teuer und schlecht aus der französisch besetzten Zone zu erhalten. Ein neuer Ofen wird gesetzt. Die Dachrinnen wurden repariert, ebenso die durch Bomben und die von Granatsplittern beschädigte Südwand der Kirche.

Das Dach des Kirchenschiffes wurde doch noch mit Schiefer ausgebessert. Es war nötig, denn der Regen drang ständig ins Kirchenschiff. So sah die Kirche aus: Turmhahn verbrannt, Notdach auf Turm. Schiffsdach mit Dachpappe an den beschädigten Stellen belegt. Jetzt ist das Dach des Schiffes wenigstens in Ordnung [im oberen Teil des Daches am Turm eine größere Fläche und am rechten Rand des Daches etwas weiter unten eine weitere kleinere Fläche]

In diesem Jahr konnten sieben Ehepaare die Goldene Hochzeit feiern.

Man hat wieder eine eifrige Sammlung für die Bischofsheimer Diakonissenstation durchgeführt, die wir aus freiwilligen Beiträgen der Gemeindeglieder, soweit die dazu willig sind, erhalten.

 

1950: Fräulein Funk von dem Landesverband der Frauenhilfe spricht am 11. Januar in Bischofsheim. Dieses Jahr gibt es keine Konfirmation, die Kinder werden erst in 1951 konfirmiert [Grund ist die Umstellung des Schuljahrbeginns, die später wieder rückgängig gemacht wurde].Zum ganztägigen Kirchenchorfest in Langenselbold, am 14. Mai fahren die Bischofsheimer mit 85 Personen hin. Am 4. Juni ist Goldene Konfirmationsfeier.

Die Instandsetzung des Kircheninneren wird geplant. Im Juli erläßt der Kirchenvorstand einen Aufruf zu einer freiwilligen Spende für die Instandsetzung der Kirche: „Unsere Kirche hat durch Kriegseinwirkung nicht unerheblich gelitten. Zwei Glocken und der große Kronleuchter mußten abgegeben werden. Der Turm ist ausgebrannt; das Dach, die Fenster und die Lichtleitungen waren stark beschädigt, die Dachrinnen von Bomben- und Granatsplittern durchlöchert und der Mauerbewurf an der Südseite unseres Gotteshauses hatte sich an vielen Stellen gelöst.

Im Kircheninnern ist durch die infolge der Dach- und Fensterschäden eindringende Nässe der Wand- und Deckenbewurf und Anstrich immer mehr abgeblättert. Holzteile sind gefault und an der Orgel haben sich manche Holzpfeifen verzogen.

Das Gotteshaus, das in seiner jetzigen Gestalt - abgesehen von kleineren später erfolgten Anbauten - um das .Jahr 1450 errichtet worden ist und unter Denkmalschutz steht, soll in seiner Eigenart als gotischer Bau erhalten und wieder in einen würdigen Zustand versetzt werden.

Im Jahr 1949 sind die Dachrinnen wieder instandgesetzt, das Dach selbst ist teils mit Schiefer, teils mit Dachpappe belegt worden, die Außenwand ausgebessert, ein neuer Ofen gesetzt und ein elektrisches Orgelgebläse eingebaut worden.

Es verbleiben noch als Hauptarbeiten der Innenanstrich der Kirche, der der Turmausbau und die Glockenbeschaffung. Um in diesem Jahre den Anstrich im Innern erneuern zu können, ist man auf die Mithilfe, Freigebigkeit und Opferfreudigkeit der Gemeindeglieder angewiesen, die Kirchensteuereinnahmen reichen dazu nicht aus. So hat der Kirchenvorstand es für notwendig und gut befunden eine Geldsammlung durchzuführen, wie es bereits in vielen Gemeinden geschehen ist.

Der Gemeinde werden am 11. Juni die Farbproben in der Kirche gezeigt. Am 26. Juni beginnt die Ausmalung des Kircheninneren. Die Aufsicht hat Kirchenmaler Velte aus Darmstadt, die Arbeiten führen aus der Weißbindermeister Burger und Brüder Frischkorn mit ihren Arbeitsleuten.

Die Fensterarbeiten macht Glasköhler aus Frankfurt, die. Holzarbeiten Wilhelm Stiz, die Maurerarbeiten Jakob Günther, die Schlosserarbeit der Schmied Heinrich Schäfer. Der Landeskonservator Dr. Bleibaum aus Marburg berät die Gemeinde. Große Hilfe leistet dabei auch das Mitglied des Kirchenvorstandes Wilhelm Schäfer. Später besichtigt der neue Landeskonservator Dr. Nothnagel ebenfalls die Kirche. Zwei neue Läufer für den Chorraum wurden in der Kunstwerkstätte Cornelius in Kassel gefertigt. Die elektrische Installation führt Herr Bauch durch.

Bei der Beseitigung des alten Putzes kamen besonders um die Schlußsteine und auf diesen selbst schöne, wohl 500 Jahre alte Blumenornamente zum Vorschein. Die Schlußsteine 1 und 2 im Chor zeigen einen Abt- oder Heiligenbilder [Protus und Hyacinthus]. Am Schlußstein 3 in der Mitte des Schiffs hat der Kirchenmaler behutsam und nur andeutend hier und da die Farben verstärkt, das „Soli Deo Gloria“ ist neu. Die Schlußstein 4 a+b sind auf der Empore.

Im Chor werden auch fünf alte Weihekreuze sichtbar. Eins über dem Stuhl des Pfarrers bleibt sichtbar. Die anderen werden - weil ungleichmäßig verteilt - wieder überpinselt [!]. Desgleichen kommt ein abgemeißelter Sandstein an der Rückwand des Chors zum Vorschein. Ob es ehemals eine Marienstatue darstellte oder ein Sakramentshäuschen war?

Am 28. August fuhren Frauen der Gemeinde bei prächtigem Wetter zum Frauenhilfstag nach Windecken. Am 3. September hielt man den ersten Gottesdienst in dem schönen Kirchlein.

Im Juli / August haben die Kirchenältesten und freiwillige Helfer eine Sammlung durchgeführt. Zuvor war ein Aufruf verteilt worden. Der Pfarrer hat dabei allein rund 100 Familien besucht. Überhaupt brachte die Arbeit in der Kirche für den Pfarrer viel Lauferei und Schreiberei.

In diesem Jahr wurde auch in Bischofsheim mit der Arbeit unter der Jugend begonnen. Zunächst entstand eine Knaben-Jungschar. Später entstand ein kleiner Mädchenkreis von kon­fir­mierten Mädchen [Diese Gruppen wurden im Kirchenkreis von Diakonen und Jugendarbeiterinnen geleitet].

Um der Not in den evangelischen Gemeinden in der Sowjetzone etwas steuern zu können, erhält jede Kirchengemeinde in Westdeutschland eine Patengemeinde in der Sowjetzone: Bischofsheim erhält Schönfeld bei Artern an der Unstrut. Es sollen Pakete mit guten Lebensmitteln dorthin gesandt werden. Man sammelt wieder Erntegaben für das evangelische Altersheim in Wilhelmsbad.

Der Kirchenchor geht an einem Herbstsonntagnachmittag nach Enkheim zu einem frohen Nachmittag mit dem Enkheimer und Dörnigheimer Chor zusammen. Zum Weihnachtsfest wurde die Patengemeinde wieder von der Frauenhilfe reichlich mit Paketen bedacht. Es wird Zeit, daß der Turm seinen Helm erhält. Das Notdach ist nur ein Notdach-Behelf.

 

1951: Die durch die Weihnachtsfeiertage unterbrochenen Abendandachten werden wieder aufgenommen. Vom 21. bis 27. Januar wurde eine volksmissionarische Woche gehalten mit Diplom-Ingenieur Wolkenlos aus Wiesbaden und mit sehr gutem Besuch.

Propst Wibbeling (Langendiebach) und Dekan Wessendorft (Bergen) besichtigen die Kirche.

In diesem Jahr fand wieder die Konfirmation am Palmsonntag statt. Es ist die allgemeine Klage: Die Konfirmanden lernen auch im zweijährigen Konfirmandenunterricht nicht viel. Das Elternhaus steht nicht hinter den Kindern.

Am 21. Mai nehmen Gemeindeglieder am Gustav-Adolf-Vereinsfest in Hanau teil.

Am 24. Juni machte der Kirchenchor einen Ausflug mit Autobus nach Obernburg (Main), Miltenberg und Wertheim, zurück über Klingenberg, Mespelbrunn, Aschaffenburg. In der Diasporagemeine Obernburg [evangelische Gemeinde in katholischer Umgebung] sang der Chor im Gemeindegottesdienst.

Die Frauenhilfe fuhr am 19. August zum Frauenhilfstreffen. 750 Frauen aus dem Hanauerland fanden sich ein. Am 26. August nahm der Kirchenchor am Kreisverbandsfest der Kirchenchöre teil. Die Gemeinde sammelte Erntegaben, Kartoffeln, Gemüse, Obst und Lebensmittel in Packungen, dazu gab man Geld für das evangelische Altersheim in Wilhelmsbad, nach Angabe der dortigen Schwester waren die Gaben reichlich

Am 28. Oktober besuchen die Kirchenchöre von Dörnigheim und Enkheim die Bischofsheimer. In der Bußtagswoche fand in diesem Jahr die besser besuchte Gebetswoche statt. Die Bauern und Gartenbesitzer sind mit ihrer Arbeit zum großen Teil fertig. Die Fünfzigjährigen halten wie 1950 eine Feier mit Kirchgang und Andacht auf dem Friedhof ab und mit Grüßen des Ortspfarrers.

 

1952: Ein Jungmädchenchor bildet sich. Etliche Adventsandachten werden gehalten.

Zum Weihnachtsfest spendet die Frauenhilfe einen Zentner Lebensmittel und alte Bekleidungsstücke an unsere Patengemeinde Schönfeld bei Artern [Nordthüringen]. Ebenso sammelten die Konfirmanden drei Pakete. Am Reformationsfest wurde ein Schulgottesdienst gehalten

Die übliche Winterarbeit nimmt viel Zeit in Anspruch. Es gibt Frauen-, Männer- und Jugendarbeit. Doch der Eindruck ist immer, es geht innerlich nicht vorwärts. Die Konfirmanden sind zerfahren, können nicht still sitzen und können nicht hören. Auswendiglernen nur bei denen möglich, die von ihrem Elternhaus dazu angehalten werden. Überhaupt lernt man gerade auch durch den Konfirmandenunterricht den Segen eines frommen Elternhauses kennen, der in den Kindern im Allgemeinen sich widerspiegelt.

Die Ehrfurchtslosigkeit ist allenthalben groß, zum Teil ein Erbe der vergangenen Zeit, zum Teil veranlaßt durch die jetzigen Verhältnisse, Schamlosigkeit, Schonungslosigkeit gegenüber den Kindern und an Kindern, Entsittlichung auf allen Lebensgebieten, im Verhalten der Menschen. Film, Zeitschriften, Illustrierte, Rundfunk tragen viel dazu bei, daß alle gute Sitte mißachtet wird und verschwindet und derart leichtsinnige Lebensauffassung sich breit macht, daß man die nach uns kommenden Geschlechter nur bedauern kann. Aber es fehlt ja an Verantwortungsgefühl. Die Eltern sehen es gern, wenn das kaum schulentlassene konfirmierte Mädchen schon einen Freund hat. Die Jugend hat gar keine Jugend mehr.

Unter den rund 3000 Gemeindemitgliedern sind rund 155 Siebzigjährige, die zum Teil noch sehr rüstig sind. .Der Großteil der Werktätigen ist in Frankfurt-Ost (Mainkur) in der Metallindustrie beschäftigt und verdient gut. Allerdings machen viele Überstunden und Sonntagsarbeit, wodurch sich ihr Lebensstandard beträchtlich erhöht. Es ist den Leuten zu gönnen. Die sich unter erschwerten Umständen ein Haus bauen, sind durchweg äußerst tüchtige Leute, Vater, Mutter, Kinder, Verwandte und Freunde helfen mit. Kaum ist der Mann von seiner Berufsarbeit zurückgekommen, da hat er schon wieder die Hacke oder den Spaten in der Hand, um den Bau seines Hauses voran zu treiben [Mit Hacke und Spaten kann man kein Haus bauen. Gemeint ist das Ausschachten der Baugrube]. Das geht oft bis in die späte Nacht hinein. Leider wird der Sonntag auch allzugern und willig zur Arbeit genommen, auch von solchen, die die Sonntagsarbeit nicht brauchten. Manche Einwohner laufen den halben Sonntag im Werktagsarbeitskittel herum.

Das Vergnügen macht auch den Sonntag zum Alltag. So mancher ist am Montag müder als er am Samstag die Woche abschloß. Für Vergnügen ist Geld genug da. Von den schlimmsten Feiernden, aber für mildtätige Zwecke am wenigsten zu haben.

Der Klassenkämpfer glaubt ein feiner, freier Kerl zu sein. Aber gerade die Kirche mache ihn zum Unfreien. In dieser Rolle fühlt er sich in seiner Selbstüberschätzung glücklich. Die Hinwendung zur Kirche zum Ende des Krieges ist vorbei. Viel Selbstsicherheit hat die Herzen wieder erfaßt. Auch der Gedanke an die Atombombe kann für längere Zeit die Menschen nicht zur Vernunft bringen, vorläufig ist es ja noch nicht so weit.

Die Beratungen und Verhandlungen mit der politischen Gemeinde betreffend den Turmaufbau haben bisher noch nicht zu einem Ergebnis geführt. Es sieht bisher so aus, als ob die politische Gemeinde die Unterhaltungsverpflichtung langsam aberkennen wolle. Aber diese ist ja neuerdings erst von der hessischen Regierung den Gemeinden durch eine Verordnung ins Gedächtnis gerufen worden.

Am 16. März führte der Kirchenchor eine feine kirchenmusikalische Feierstunde durch, die gut besucht war.

Am 13. Dezember 1952 wurde das Notdach durch gewaltigen Sturm vom Dach abgerissen, bis zum Vorgarten (neben Wohnhaus Reuhl) geschleudert und derart wuchtig auf den eisernen Staketenzaun gedrückt, daß dieser zusammendrückte. Von 1945 bis 1952 war die Kirche ohne richtiges Turmdach.

 

 

1953: Das neue Jahr soll den Turmaufbau und neue Glocken bringen. Ein entsprechender Kirchensteuerbeschluß wurde gefaßt [Offenbar wurde aus diesem Grund die damals noch bestehende Ortskirchensteuer für dieses Jahr erhöht].

Der Kirchenvorstand erließ im Juli 1953 3einen Aufruf zu einer freiwilligen Spende für die Instandsetzung der Kirche: „Unsere Kirche hat durch Kriegseinwirkung nicht unerheblich gelitten. Zwei Glocken und der große Kronleuchter mußten abgegeben werden. Der Turm ist ausgebrannt; das Dach, die Fenster und die Lichtleitungen waren stark beschädigt, die Dachrinnen von Bomben- und Granatsplittern durchlöchert und der Mauerbewurf an der Südseite unseres Gotteshauses hatte sich an vielen Stellen gelöst.

Im Kircheninnern ist durch die infolge der Dach- und Fensterschäden eindringende Nässe der Wand- und Deckenbewurf und Anstrich immer mehr abgeblättert. Holzteile sind gefault und an der Orgel haben sich manche Holzpfeifen verzogen. Im vergangenen Jahre sind die Dachrinnen wieder instandgesetzt, das Dach selbst ist teils mit Schiefer, teils mit Dachpappe belegt, die Außenwand ausgebessert, ein neuer Ofen gesetzt und ein elektrisches Orgelgebläse eingebaut worden. Zur Zeit werden die Fenster, soweit nötig. in Ordnung gebracht. Es verbleiben noch die Hauptarbeiten der Innenanstrich der Kirche, der Turmausbau und die Glockenbeschaffung.

Um in diesem Jahre den Anstrich im Innern erneuern zu können, sind wir auf die Mithilfe, Freigebigkeit und Opferfreudigkeit der Gemeindeglieder angewiesen, die Kirchensteuer-einnahmen reichen dazu nicht aus. So hat der Kirchenvorstand es für notwendig und gut befunden eine Geldsammlung durchzuführen, wie es bereits in vielen Gemeinden geschehen ist.

Unser Gotteshaus, das in seiner jetzigen Gestalt -abgesehen von kleineren später erfolgten Anbauten - um das .Jahr 1450 errichtet worden ist und unter Denkmalschutz steht, soll in seiner Eigenart als gotischer Bau erhalten und wieder in einen würdigen Zustand versetzt werden.

Darum bitten wir bei der Sammlung in der nächsten Zeit alle Familien und Einzelpersonen der Gemeinde herzlich um ein Geldopfer und wir hoffen, daß unsere Bitte ein gutes Gehör, ein offenes Herz und eine gebefreudige Hand findet.“

Zum Weihnachtsfest wurde die Patengemeinde wieder von der Frauenhilfe reichlich mit Paketen bedacht. Es wird Zeit, daß der Turm seinen Helm erhält. Das Notdach ist nur ein Notdach-Behelf.

Ab Februar wurde gesammelt. Es wurde zum Teil gut gespendet, zum Teil auch schlecht. Der Pfarrer selbst hat viele, viele Gänge gemacht, um wirtschaftlich besser gestellte zur Hingabe eines größeren Betrags - einer dreistelligen Zahl - zu veranlassen. Es hat sich gelohnt, wie die Listen ausweisen.

Zum Beispiel stiftete ein Rentnerehepaar 15 Mark. Als sie eine Nachzahlung von 20 Mark erhielten, erklärten die Eheleute: „Wir behalten 5 Mark, die anderen 15 Mark spenden wir für die Glocken!“ (Die 15 Mark waren damals bei vielleicht 100 Mark Rente sehr viel Geld). Eine Witwe besuchte der Pfarrer zu ihrem Geburtstag (70 Jahre). Auf ihre Frage, was sie geben solle, sagte ich: „Ist Ihnen die Gabe von drei Mark zu viel?“ „Nein!“ „Nun, dann geben Sie fünf Mark!“ „Ich möchte zehn Mark spenden. Kann es freilich nicht auf einmal!“ Sie gab die Summe von zehn Mark in drei Raten. Die politische Gemeinde wurde nicht angegangen zu einer Spende, sie hat auch nichts gegeben.

Auch der Kirchturm wird wieder aufgebaut. Allerdings hat die politische Gemeinde kaum den Kirchenvorstand mit zu der Beratung herangezogen. Das liegt im Wesen der Partei. Lange war man sich über die Form des Turms nicht klar. Landeskonservator, Landeskirchenamt (soweit es überhaupt gefragt wurde) wollten nicht mehr die alte Form haben. Anders dagegen der Kirchenvorstand, der am Althergebrachten mehr hängt. So kam es dann endlich zu der endgültigen Formung. Landeskonservator und Landeskirchenamt stifteten vierstellige Zahlen mit. Aber leider zeigte sich sehr bald, daß die Abdichtung des Rundgangs nicht gut genug war. Die Turmmauern wurden langsam feucht. So wird nochmals an dem Turm herumgebaut werden müssen. Dann im Jahre 1953 wurde der spitze Kirchenturm aufgebaut und der Bischofsheimer Schmiedemeister Fritz Kinkel schmiedete und montierte die stählerne Turmspitze.

Große und kleine Gaben zusammen ergaben die schöne Summe von fast 14.000 Mark, darunter eine Familienspende von 1.200 Mark. Jedenfalls bestellte man drei neue Glocken. Der Glockenbrief half auch dazu, gebefreudig zu machen.

Neue Glocken unter neuem Turmhelm (Zeitungsbericht „Kasseler Sonntagsbote):

Im Jahre 1944 verbrannte der Turmhelm und alle Holzteile des Glockenstuhls und des Turmes. Die alte Glocke ließ aber auch danach nach behelfsmäßiger Ausbesserung des Turms im Jahre 1945 ihre Stimme erklingen. Als vielerorts nach der Währungsreform neue Glocken beschafft wurden, regte sich auch in unserem Dorf der Wille zur Vervollständigung des Geläuts. Aber erst im Jahre 1953 konnte die Verwirklichung erfolgen. In einer Sammlung brachten 30 Männer und Frauen eine ansehnliche Summe zusammen. Denn fast überall hatten sie ein freundliches Gehör und gebefreudige Herzen und Hände gefunden. Im Oktober geschah der Guß dreier neuer Glocken, während sich die alte inzwischen in einer Glockenschweißerei einer „Operation“ unterziehen mußte, da sie sich einen gefährlichen Riß zugezogen hatte. Den Glockendienst versah in dieser Zeit eine kleine Leihglocke, die lustig und hell vom Turm herunter klang.

Bei prachtvollem Sommerwetter konnten unter starker Beteiligung der Gemeinde alle vier Glocken eingeholt werden. Ein Reitertrupp der Ortsbauernschaft, der Spielmannszug, der Kirchenchor, die beiden Gesangvereine „Eintracht“ und „Liederlust“ , die Feuerwehr, Vertreter fast aller sonstigen Vereine und andere Gemeindeglieder geleiteten in langem Zuge durch die Hauptstraßen des Dorfes die Glocken auf geschmückten, von starken Rossen gezogenen Wagen vor den Kirchhof, wo dann eine kurze Feuer stattfand, bei der die beiden Gesangvereine mitwirkten.

Der Vertreter der Gießerei Wilhelm Wörner übergab die Glocken an Pfarrer Burhenne, der allen Spendern für ihre Gaben herzlich dankte und die Hoffnung aussprach, daß die Glocken in Frieden ihre Stimmen Gottes zu Lob und Ehre erschallen lassen mögen. Bürgermeister Krieger betonte, die Glocken sollten niemals wieder für Zwecke des Unfriedens und der Vernichtung abmontiert werden.

An einem Sonntag im Herbst 1953 wurde dann die Glockenweihe gehalten in unserem vollbesetzten Gotteshaus. Dabei half der Kirchenchor durch seine Lieder mit. Pfarrer Burhenne hielt die Liturgie, Propst Wibbeling die Festpredigt über Sacharja 3,14 b: „In Dank und Lob gegen Gott möchte die Gemeinde allezeit die Botschaft dessen hören und in Verantwortung annehmen, der da ist und kommen wird. Dazu rufen auch die Glocken die Gemeinde mit auf.“

Dekan Wessendorft nahm die Weihe der Glocken vor, bei die jedes Mal aufgerufene Glocke ihre Stimme erhob, bis schließlich alle vier in Vollgeläut weithin über unser Heimatdorf ertönten.

So hängen wieder Glocken im Turm, der auch im Jahr 1953 bis auf die Dachdeckerarbeiten in neuer Gestalt aufgebaut worden ist, worüber sich alle Bischofsheimer freuen. Knauf, Kreuz und Hahn stehen darüber in der Höhe und wollen mit dem Geläute uns zum Himmel weisen, daß wir als Gemeinde uns sammeln unter dem Kreuz und achthaben auf uns selbst, um stets Gottes Ehre kundzutun in der Erhabenheit der Freude, in der Stunde des Leids. Gott halte schützend und segnend seine Hand über unsre Kirche und Gemeinde.

 

1954 / 1955: Die Orgel wurde gereinigt und ein großer Teil umgebaut zum Preis von 4.000 Mark. Der Kirchturm ist aufgebaut. Das Storchennest auf dem Schornstein des Pfarrhauses ist altersschwach geworden, das Rad verfault, das ganze Nest hängt schief, also ist Ersatz zu schaffen. Die Störche verstopfen jährlich die Dachrinnen mit ihrem Kot. Aber niemand will das Nest auf seinem Haus haben. Also die gutmütige Kirchengemeinde läßt das Nest wieder aufbauen. Bauer Bernhard Reitz stiftet ein brauchbares Rad dazu.

Im Herbst ist der Kirchturm ist im oberen Teil seines Verputzes, also unterhalb des Schutzgitters, sehr feucht. Die Erhaltarbeiten sind sehr schlecht gemacht, daher kommt die Nässe in den Mauern. Die Paketaktion für die Patengemeinde hat an Weihnachten guten Erfolg gehabt.

1955: Der Acker „Am Linnes“, für den niemand bis vor kurzem eine halbe Mark pro Quadratmeter gegeben hätte, bringt mit allen dortigen Äckern einen guten Preis wegen der Kiesgewinnung zum Aufbau Frankfurts. Die Gemeinde will den Acker verkaufen. Firma Kern beutet ab 1956 den Acker „Am Linnes“ aus.

Ein Gemeindehaus ist erforderlich. Die Gemeinde steht in Verhandlungen mit dem Ehrenmitglied des Kirchenvorstandes, Schmiedemeister Johannes Schäfer, wegen Tauschs eines „Am Wellenpfad“ gelegenen Grundstückes. Es ist kaum ein anderes zu haben, die Preise sind hoch. Im Flurstück „Unterer Drisch“ wird der Preis noch höher.

1956: Etwas Erfreuliches zeitigte die Teilnahme am Männertag im Rahmen des Evangelischen Kirchentages in Frankfurt. In der großen Festhalle waren. 2000 evangelische Männer zu einer großen Kundgebung versammelt. Es sprechen Bischof Dr. Dibe­lius, Kirchenpräsident Niemölller und Bundesinnenminister Dr. Heinemann. Ein kleiner Männerkreis bildete sich, der regelmäßige Zusammenkünfte halten will. Zum Frankfurter Kirchentag hatte die Gemeinde 175 Quartiere zur Verfügung gestellt. Aber niemand kam. Die Frankfurter Bürger haben sich zuletzt doch noch besonnen und Quartiere in großer Zahl zur Verfügung gestellt.

Die Fünfzigjährigen hatten am 8. Oktober einen gemeinsamen Kirchgang und nachmittags eine kurze Kranzniederlegungsfeier auf dem Friedhof, bei der der Pfarrer die Ansprache hielt

Eine Gebetswoche für Kriegsgefangene usw. findet statt, aber mit geringer Beteiligung. Alle Kriegsgefangenen sind nunmehr daheim, soweit sie Nachricht bisher gegeben haben (Man vermutete aber, daß es noch „Schweigelager“ gibt). Nur Konrad Weingang wird noch in Rußland festgehalten, meinte man.

Zu Weihnachten sandte man wieder Päckchen in das Großauheimer Lager und ins Altersheim. 60 Pakete haben gebefreudige Familien gepackt und in die Patengemeinde Schönfeld gesandt.

Etliche Goldene Hochzeiten wurden auch in diesem Jahr in einer festlichen Feier, werktags oder sonntags, begangen.

Zur Bestreitung der Kosten des Ausbaus des Kircheninneren hat ein Fabrikant ein zinsloses Darlehen von 2.500 Mark zur Verfügung gestellt. Die letzten 500 Mark hat er der Kirche geschenkt.

Die alte hölzerne Vorhalle an der Südseite der Kirche wurde zu einer einfachen und würdigen Gedenkstätte ausgebaut.

Man steht immer noch in Verhandlung mit Schmiedemeister Schäfer (Ehrenmitglied des Kirchenvorstandes) zwecks Erwerbs eines Grundstücks für das Gemeindehaus „Am Wellenpfad“.

Bei den alljährlichen Erntedankspenden für das evangelische Altersheim steht Bischofsheim vermutlich an der Spitze der im Westen liegenden Kirchengemeinden von Hanau-Stadt. Überhaupt haben Bethel und die Betheler Mission aus Bischofsheim bei Vorträgen und Filmvorführungen höhere Beträge hereinsammeln können als bei anderen Gemeinden. Hoffentlich bleibt das so!

Der Gottesdienstbesuch wechselte, aber auch die Teilnahme der Kirchenvorsteher daran. Es gibt Sonntagsarbeit! Und es kann nicht genug gefeiert werden!

1957: Es wurden weitere Verhandlungen wegen des Gemeindehausbauses geführt. Gern hätte man an der Hauptstraße ein Gehöft erworben. Aber ein nicht hier wohnender Besitzer wollte sein Gehöft nicht abgeben. Vielleicht darum, weil wir keinen Preis unter der Theke als Behörde zahlen konnten oder aus antikirchlicher Einstellung?

Kirchenvorstehr und Frauenhilfe gehen alljährlich auf Fahrt (letztere nur halbtägig) zum Ken­­nenlernen der Heimat und Festigung der Gemeinschaft. Die Jugendarbeit ist in festen Händen. Die Teilnahme an der Männerarbeit läßt nach. Unter den Konfirmanden gibt es freilich r auch sehr ordentliche.

1958: Allmählich wird man sich über die Form des Gemeindehauses klar. Aber es gibt auch ärgerliche Mißverständnisse. Das kirchliche Bauamt Kassel will in mancher Hinsicht etwas anderes als der Kirchenvorstand. Der Bauplatz ist nicht sehr groß, reicht aber aus. Wer bauen will, muß Geld haben, Geduld und immerwährende Freudigkeit. Das merkt man sehr, sagt der Pfarrer.

Die seit 1948 bestehende Frauenhilfe entwickelt sich gut. Für das Gemeindeleben ist sie wertvoll. Auch der Kirchenchor leistet Gutes. Ebenso macht die Arbeit an der Jugend Fortschritte, besonders bei den Jungscharen.

Der Architekt Wilhelm Schäfer legt erste Pläne für den Gemeindehausbau vor.

1959: Jetzt beginnt der Gemeindehausbau. Die Meinungen zwischen Landeskirchenamt und Kirchenvorstand gehen in manchen Dingen auseinander. Im März begann die Erdarbeit. Die. Witterung war gut. Eine Wasserader wurde angerissen, es mußten Ablenkungsarbeiten ausgeführt werden. Dann erfolgte der Rohbau, zuerst der Saal, dann das Wohnhaus mit Eingangshalle.

Unstimmigkeit gab es wegen der Schrägen, besonders am Saal. Nach Fertigstellung des Rohbaus wurden erste Innenarbeiten ausgeführt. Der Arbeitsfortgang kann mit einer Schnecke an Langsamkeit gut konkurrieren. Die Gemeinde freut sich auf die Fertigstellung des Hauses.

Der Ertrag der Haussammlungen steigt. Aber die Kirchlichkeit läßt viel zu wünschen übrig. Geld, Geld ist die Parole, damit die persönlichen Wünsche erfüllt werden können. Weltseligkeit guckt allenthalben hervor: Die Eroberung des Weltalls beginnt (mit dem Start des Sputniks! Braucht man noch Gott? Sind wir in der Kirche sehr verschieden von denen, die außerhalb von ihr stehen?

Ein kleiner Kreis von schultentlassenen Mädchen und Jungen hat sich gebildet bzw. wird weiter verstärkt.

1960: Endlich gewinnt das Innere des Hauses sein Gesicht. Der Hausmeister kann am 1. Februar seine Wohnung schon beziehen. Aber für den Saal und die Halle stockt die Arbeit. Es gibt weiter Kontroversen zwischen dem Landeskirchenamt dem Architekten des Kirchenvorstandes wegen der Schrägen. Der Außenputz fehlt noch, ebenso die Einfriedigung. Aber Kirchenchor, Frauenhilfe, die Jugend hat nun Räume zum Üben, Versammlung, Zusammenkunft, Beratung, frohe Abende, usw. Was war das doch eng - zurückschauend vermerkt - im größten Zimmer des Pfarrhauses im Erdgeschoß, wo die ganzen Jahre hindurch die Veranstaltungen von Andachten, Gebetsstunden bis zur Jugendstunde und Kirchenvorstandssitzungen (besonders diese Sitzungen hielt der Pfarrer in seinem Arbeitszimmer wegen des Mithörenkönnens der Mieter neben dem Gemeinde­zimmer). Mein Nachfolger kann nun gut alle kirchlichen Gemeinschaften im neuen Gemeindehaus unterbringen.

Nochmals sei es betont: Wie hilfreich kann die Frauenhilfe mit 100 Mitgliedern in der Gemeinde sich betätigen. Sicherlich bedingt nun der schöne Raum auch das Wachstum der „Vereine“, denn im Pfarrhaus war es eng, alte Tapeten, viele Stühle ungemütlich, daß bei manchem sicherlich die rechte Freudigkeit zum Kommen fehlte.

Der Kirchenchor ist auch erfreut, im größeren Raum üben zu können. Und vor allem die Jugend mit den zwei schönen Jugendräumen wird dankbar sein, sich ausdehnen zu können. Die kleinen Verschönerungen lassen sich durchführen und der Außenputz stört das Leben im Inneren nicht. Denn daß rechtes, frohes, unverkrampftes Leben die Räume erfülle, ist aller Wunsch.

 

Renovierung 2012

Bei Renovierungsarbeiten im Februar 2012 stieß nun auf verbaute Steine, von denen man annahm, daß sie aus dem achten Jahrhundert stammen. Ebenso ging man davon aus, daß die jetzige Kirche im 13. oder 14. Jahrhundert an dieser Stelle gebaut worden war. Nun jedoch nahm man an, daß es dort bereits wesentlich früher ein Gotteshaus gegeben haben muß. Aber hierbei ist nicht bedacht, daß die 880 / 882 erwähnte Kirche im alten Dorf stand, das 1538 abgebrannt ist und im Bereich der heutigen „Alte Dorfstraße“ lag].

Aber man fand im westlichen Bereich der alten Kirche eine Tür, die später zugemauert wurde. Man hat den alten Betonputz aus den sechziger Jahren entfernt. Er war mit bis zu zehn Zentimetern deutlich dicker ist als zuvor angenommen, denn nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sehr viel Zement und Beton bei Neubauten, aber ebenso bei Sanierungen verwendet.

Möglicherweise wird man diesen ehemaligen Türbereich nicht wieder mit Putz versehen, sondern dort eine Scheibe anbringen, um damit auch einen Teil des historischen Mauerwerks weiterhin sichtbar zu lassen.

Aufgrund dieser bemerkenswerten Entdeckung und der zusätzlichen Arbeiten sind auch die Sanierungskosten gestiegen. Man rechnet aktuell mit einem Betrag von rund 300.000 Euro. Da die Gemeinde diesen finanziellen Aufwand nahezu komplett selbst tragen müssen, auch keine Zuwendung von der Landeskirche erhalten, ist sie auf Spenden angewiesen.

Die Sanierung im Inneren des historischen Teils der evangelischen Kirche wird vermutlich im April abgeschlossen sein. Zunächst nämlich muß das freigelegte Mauerwerk abtrocknen, bevor der neue Putz aufgetragen werden kann. Auch dieser Prozeß wird einige Zeit in Anspruch nehmen.  

 

 

Einiges über frühere Münzen, Maße und Gewichte

Die Übertragung von Gütern erfolgte in vergangenen Zeiten durch den Tausch­handel, einer primitiven Wirtschaftsform, die sich auch nach Einführung des Gel­des auf dem flachen Lande noch lange erhielt. Das erste Münzsystem in West­europa lehnte sich an die römische Währungsordnung an.

Als im 9. Jahrhundert die Fürsten das Recht bekamen, Geld zu prägen, setzte eine starke Zersplitterung des Geldwesens ein. Fremde Kriegsvölker brachten auch nach Bischofsheim stets die verschiedensten Geldsorten mit, deren Valuta­wert oft nicht bekannt war und die nach Abzug der Soldaten meistens mit großem Verlust bei den auf diesem Gebiet versierten Juden in Landeswährung um­getauscht werden mußten. Banknoten tauchten erst im 18. Jahrhundert auf und wurden besonders auf dem Lande vorerst mit größtem Mißtrauen betrachtet.

Die wichtigste Münzeinheit war der Gulden, dessen Name mit dem Wort „Gold“ zusammenhängt. Er stammte aus Florenz und wurde daher schriftlich mit „Gulden“ bezeichnet. Der französische Name Florin wurde aber nie gebraucht, sondern immer „Gulden“ gesagt. Ein Gulden hatte 30 Albus (als). Albus heißt „Der Weiße“ wegen seines Silbergehaltes, er hatte einen Wert von 10 Pfennigen. Ein Albus hatte 8 Heller (h); der Heller wurde erstmals in der Stadt Schwäbisch-Hall geprägt. Der Umrechnungswert des Guldens wurde am 1. Januar 1872 auf 1,71 Mark festgesetzt.

Aus Joachimsthal im Erzgebirge kam der Taler, ein sehr wichtiges und lange Zeit geltendes Geld­stück aus Silber. Er wurde in 30 Groschen eingeteilt und hatte einen Wert von drei Mark.

Der Kreuzer (Kreuzer) war eine aus Tirol stammende Silbermünze und hatte seinen Namen von dem Doppelkreuz auf seiner Rückseite erhalten. Sein Wert betrug etwa 4 Pfennige. Ihm wert­gleich war der Batzen, der oft als halber Batzen im Wert von 2 Pfennigen im Umlauf war.

Den Schilling gab es in vielen Ausführungen, hierzulande hatte er einen Wert von 12 Pfennigen, der Doppelschilling von 24 Pfennigen. Der Pfennig ist eine sehr alte Silbermünze, schon vor 1100 Jahren gab es ihn. Er hat sich in der Form des Kupferpfennigs als Scheidemünze bis heute erhalten. Einige Male sind in den Rechnungsbüchern der Gemeinde auch Einzahlungen in Tournosen verzeichnet, einer aus Tour in Frankreich stammenden Münze im Wert von 4,2 Gulden.

 

Verwirrend waren die Unterschiede auf dem Gebiet der Längen- und Hohlmaße sowie der Gewichte. Unter der gleichen Bezeichnung verstand man in den ver­schiedenen Ländern Deutschlands oft völlig andere Werte, sogar viele Städte hat­ten eigene Normen. Bei einem Handelsabschluß außerhalb des eigenen Landes mußte daher stets vermerkt werden, ob nach Frankfurter, Hanauer, Kölnischer, Lübecker oder sonst einer Norm gerechnet werden sollte.

 

In den Rechnungsbüchern der Gemeinde erscheinen folgende Getreidemaße:

Ein Malter      = 1,28 Hektoliter

Ein Achtel       = 168 Pfund

Ein Simmer    = 30 Liter

Ein Sechter     =   7 Liter

Eine Meste     = etwa 14 Liter

Ein Gescheid  = 21 (Stück)

Ein Fuder        = 60 Garben

Getreide wurde beim Verkauf nicht gewogen, sondern gemessen, wobei an ver­schiedenen Orten das gehäufte Maß, an anderen Orten das gestrichene Maß galt.

 

Weinmaße:

Ein Fuder                    = 6 Ohm = 900 Liter

Ein Ohm                     = 150 Liter

Ein Maß                      = 1,6 Liter

 

Längenmaße:

Eine Rute                    = 10 Fuß = 3,75m

Ein Fuß                        = 10 Zoll = 37,5 cm

Ein Zoll                                   = 3, 75 cm

Eine Frankfurter Elle  = 54 cm

           

Flächenmaße:

Quadratzoll, Quadratfuß, Quadratrute (14,4 m2)

 

Durch das Reichsgesetz vom 1. Januar 1872 wurde bei Währung und Maßen das Dezimal­system eingeführt, aber im ortsüblichen Handel blieben alte Maße noch lange erhalten. Heute sind sie verschwunden: Das Gros = 144 Stück, das Schock = 60 Stück, die Stiege = 20 Stück, die Mandel = 15 Stück, bei Eiern 16 Stück, das Dutzend = 12 Stück.

 

Zeitrechnung

Natürlich wußte man auch in früherer Zeit, in welcher Jahreszeit man lebte, aber kaum jemand konnte sagen, wann etwa Ostern, Pfingsten oder Weihnachten wäre. Das hatte der Pfarrer in der Kirche mitzuteilen, denn in den Häusern der Einwohner gab es keinen Kalender.

Auch bei der Angabe von Jahreszahlen war man völlig unsicher und rechnete häufig nach den auch in der ersten Urkunde über Bischofsheim angeführten „In­diktionen“. Das waren Zeitabschnitte von 15 Jahren in der Regierung von Kaisern und Päpsten oder auch Steuerperioden. Dieser Zeitbegriff wurde sehr individuell angewandt und wich häufig von anderen Zeitangaben ab. Er war also eine sehr unsichere Zeitbestimmung. Häufig mußten die Geburts- oder Todesdaten eines der zahllosen Heiligen bei Verträgen, Terminen oder Steuerzahlungen als zeit­liche Richtpunkte dienen.

Die alten deutschen Monatsnamen hielten sich lange in der Umgangssprache, wurden aber in Verträgen und Urkunden immer mehr durch die fast stets dem geistlichen Stande angehörenden Schreiber verdrängt. Die deutschen Namen wa­ren (mit Januar beginnend) Hartung, Hornung, Lenzing, Ostermond, Wonnemond, Brachet, Heuert, Ernting, Scheiding, Gilbhard, Nebelung, Julmond.

Der Jahresbeginn war im frühen Mittelalter unterschiedlich, in manchen Gebieten feierte man am 25. 12. Neujahr, andernorts aber am 25.3. Erst am Ende des 14. Jahrhunderts setzte sich der 1. Januar als Neujahrstag allmählich durch. Da­mit entstanden aber wieder Schwierigkeiten, denn September z. B. heißt auf lateinisch der Siebente, wurde nun aber der neunte Monat. So heißt es dann in den alten Bischofsheimer Urkunden immer umständlich, „in dem Monate den man auf latine Septembris“ nennt, oft schreibt man zur Sicherheit noch dahinter „7 bris“.

Ebenfalls begann der Tag in verschiedenen Gegenden zu verschiedenen Zeiten, um 4.00 Uhr, 5.00 Uhr oder 6.00 Uhr morgens. Zumindest in der Sommerzeit war der Tagesbeginn gleichbedeutend mit dem Arbeitsbeginn. Der Tagesbeginn wurde überall durch Glockengeläute bekanntgegeben. Da die Glöckner sicher auch keinen Wecker hatten, haben sie sich wohl nach dem Hahnenschrei gerichtet.

Die Sonntage standen vor der Reformation durchaus nicht unter dem Schutz der absoluten Sabbatheiligung. Man verrichtete zwar keine groben Arbeiten wie etwa Mistfahren, Dreschen oder Pflügen. Doch nahm niemand Anstoß, allerlei Ar­beiten in Hof und Garten zu vollziehen. In Städten wurde auf dem Markt Ware verkauft, die Landbevölkerung brachte ihre Produkte unbeanstandet auf die Märkte. Nur während des Vormittagsgottesdienstes scheint man sich bei der Be­tätigung eine gewisse Zurückhaltung auferlegt zu haben. Übrigens erhielten auch die Tagelöhner sonntags ihren Lohn ausgezahlt.

Diese etwas lockere Auffassung des Bibelwortes: „Am siebenten Tage sollst du ruhen von allen deinen Werken“ wurde erst nach der Reformation zu ändern versucht und schlug nach dem Dreißigjährigen Krieg besonders nach dem Er­starken des calvinistischen Einflusses in der reformierten Kirche in das Gegen­teil um und führte zu manchmal geradezu grotesken Bestimmungen. Einzelne Aus­nahmen scheinen sich jedoch auch in diese Zeit hinübergerettet zu haben, wie es die Regelung beim Aufsuchen der Niederdorfelder Mühle beweist.

 

Finanzielle Leistungen der Gemeinde an die Kirche

Die Kirche hat im Leben der Gemeinde in den vergangenen Jahrhunderten eine große Bedeutung gehabt. Ihr Einfluß war dem der politischen Gemeinde gleich­zusetzen, sie genoß weitgehend Sonderrechte. Rechtsprechung und Gesetz waren häufig mit kirchlichen Grundsätzen in Übereinstimmung zu bringen. Das tägliche Leben der Ge­meinde war nicht nur obrigkeitlichen Bestimmungen untergeordnet, sondern auch in kirchliche Ordnungsprinzipien eingebettet.

Die Verbindungen zwischen der Gemeinde und der Kirche auf dem Sektor der Verwaltung waren viel­schichtig und nicht immer klar abgegrenzt. Sie beruhten zum Teil auf Überlieferun­gen, deren Ursprung niemand mehr kannte. Auch diese Tatsache läßt darauf schließen, daß Bischofsheim im Dreißigjährigen Kriege nicht in dem Maße zer­stört und entvölkert wurde, wie es die Überlieferung berichtet. In einer nach dem Kriege völlig neu entstandenen Gemeinde hätte man um 1700 den Ursprung von Verflechtung und Verpflichtung durch schriftliche oder mündliche Über­lieferung noch kennen müssen.

Die Rechnungsbücher der Gemeinde berichten über die Kirche von Geld und lassen daher Rückschlüsse auf die Rechte der Kirche zu. So wird aus dem Jahre 1758 berichtet, daß der Pfarrer das Heu von der Breul­wiese bekommt, die Gemeinde muß sich mit dem Grummet begnügen. Des wei­teren ist vermerkt, daß der Kirchturm in diesem Jahr schon eine Uhr hatte, deren Instandhaltung zu Lasten der Gemeinde ging. Sie bemühte daher auch Uhrma­cher aus Bergen, Offenbach und Windecken. Ebenso mußte die Gemeinde das Öl zum Schmieren der Glockenlager an den Schulmeister zahlen. Dieser Schulmeister war auch der Glocken- und Uhrwärter. Auch diese Kosten trug die Gemeinde.

Eben­falls wurde der Organist aus der Gemeindekasse entlohnt, und der Peter Ebert bekam für das Treten der Orgelbälge jährlich einen Gulden. Dafür konnte er sich etwa vier Brote kaufen. Schließlich wird aus diesem Jahr noch berichtet, daß die Ev.-luth. Kirche in Gronau jedes Jahr den Martinszins in Höhe von 1 Gulden 15 Albus von der Gemeinde Bischofsheim bekam, niemand weiß warum, aber da es schon immer so war, zahlte man durch viele Jahrzehnte, bis der alte Zopf im Jahre 1850 mit einem Betrag von rund 300 Gulden abgelöst wurde.

Die Gemeinde hatte ebenfalls die Pflicht, die Orgel zu unterhalten. Viele Jahre lang sah der Orgelmacher Zink aus Ostheim in Bischofsheim nach dem Rechten und kas­sierte hohe Beträge.

Befremdend hoch war der Verschleiß an Glockenseilen. Sie wurden nach Gewicht bezahlt, erst sehr viel später nach der Länge. Ein Glockenseil kostete 1768 immerhin 11 Gulden. Einmal fragte das Amt Bergen nach Überprüfung der Rechnun­gen, was denn eigentlich mit den alten Glockenseilen geschehe? Wahrscheinlich hatte man vielfache Verwendungsmöglichkeiten für diese Seile.

Für die jährlich viermal zu festgelegten Zeiten (Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Michaelis) stattfindenden Feiern des Heiligen Abendmahles bezahlte die Ge­meinde das Brot und den Wein. Im Jahre 1758 benötigte man für diese Abend­mahlsfeiern 16 Brote und 30 Liter Wein. Diese stattlichen Mengen traten viele Jahre hindurch immer wieder konstant auf. Das Brot kostete 4 Gulden, der Wein 13 Gulden; erst in den Koalitionskriegen stieg der Brotpreis auf 11 Gulden, der Weinpreis auf 16 Gulden. Im Jahre 1794 gab es erstmals „weißes“ Brot zum Abendmahl.

Im Jahre 1769 kam der Pfarrer Brand nach Bischofsheim. Zu derselben Zeit hatte der Herrschaftliche Kirchenrat Bähr hier ein Hofgut. Bähr verzog nach Heidelberg und strengte einen Prozeß gegen die Gemeinde an wegen der von ihm geforder­ten Magazinfrüchte. Ausnahmsweise gewann die Gemeinde diesen Prozeß, und der Herr Rat mußte bezahlen. Der Pfarrer Brand hat 60 Jahre in Bischofsheim amtiert. Er muß ein sparsamer Mann gewesen sein, die Gemeinde borgte wiederholt größere Beträge von ihm.

In den vorliegenden Rechnungen erscheinen immer wieder Arbeiten an dem Turm, an der Uhr, die 1794 ein neues Schlagwerk bekommt, der Orgel, der Mauer um den Friedhof, den Toren, dem Pfarrhaus und Wirtschaftsgebäude. Besonders der Abtritt des Pfarrgehöftes scheint stark beansprucht gewesen zu sein, denn Reparaturen an ihm treten regelmäßig jedes Jahr auf.

Nach 1800 wird das Amt Bergen kritischer zu den Leistungen der Gemeinde an die Kirche. Es ordnete an, daß in Zukunft keine Arbeiten an kirchlichen Einrich­tungen ohne ausdrückliche Genehmigung des Amtes geleistet werden dürfen.

Im Jahre 1806 müssen die Mauern um den Kirchhof ausgebessert werden. Die Gemeinde sperrt sich und läßt Petitionen schreiben; aber es hilft nichts, sie muß die Arbei­ten ausführen.

Zur Besoldung des Pfarrers gehörten 10½ Ohm Wein (rund 1.635 Liter). Diesen Wein mußte die Gemeinde aus den Erträgnissen des Zehntweines an den Pfarrer abliefern. In schlechten Weinjahren war der Wert des Weines in Geld aufzubrin­gen, das aus der Gemeindekasse kam und 70 bis 150 Gulden jährlich ausmachte.

Außer dem Besoldungswein bekam der Pfarrer auch Besoldungskorn als Gehaltsanteil von der Gemeinde. Es waren 40 Malter Korn (Roggen) und 1 Malter Ha­fer. Ferner erhielt er zwei Fuder Roggenstroh. Im Jahre 1813 ist eine teure Zeit, das Abendmahlsbrot kostet 12 Gulden, der Abendmahlswein 30 Gulden.

 

In der Zeit der großen Armut nach den Befreiungskriegen wurden die Leistun­gen der Gemeinde an die Kirche durch die Obrigkeit beanstandet, ebenso Menge und Preis des von der Gemeinde zu liefernden Brotes und Weines wurde kriti­siert. Auch nach der Kornpfründe des Pfarrers wurde gefragt. Bei dem hohen Weinzehnten wurde nach dem Grund der Lieferung gefragt und eine Unter­suchung angeordnet. Die Antwort aus Bischofsheim zu allen Fragen lautet: „Das ist schon immer so gewesen“.

Schließlich wurde wenigstens die Sache mit den 10½ Ohm Besoldungswein geklärt. Der Wein war ein Besoldungsanteil des Pfarrers aus der Zeit des ehemaligen Frankfurter Bartholomäusstiftes, das in der Gemarkung große Besitzungen hatte.

Im Jahre 1830 versuchte die Gemeinde wieder einmal, die vielfachen finanziellen Verfilzungen zwischen der Gemeinde und der Kirche übersichtlicher zu gestalten. Am 3. Juni des gleichen Jahres kam ein Vertrag zustande, der heute, nach 142 Jahren, immer noch besteht und allen Ablösungsversuchen bisher widerstanden hat. Die Gemeinde zahlt gemäß dieses Vertrages der Kirche jährlich 150 Gulden, die später auf 257,16 Mark umgerechnet wurden. Die Kirche wiederum zahlt der Gemeinde für die zweite Schulstelle einen Zuschuß von 75 Gulden = 128,58 Mark.

Diese Zahlungen erfahren noch eine Abänderung durch den Vertrag vom 18.1.1924, nachdem das Küster-Schulhaus (altes Rathaus in der Hintergasse 28) voll in den Besitz der Gemeinde überging. In dem gleichen Vertrag einigte sich die Gemeinde mit der Kirche über die Auflösung der beiden Küsterschulstellen, über die Ablösung der Glockensichlinge, der Glockenheller und der Läutegeldab­gabe. Ferner wurde die Bezahlung für das Zeitläuten ganz von der Gemeinde übernommen; auch über die Teilung des Schullandes in Größe von 1 Hektar 11 Ar, 19 Quadratmeter einigte man sich großzügig, denn niemand wußte mehr, welches Land der Lehrerstelle und welches Land der Küsterstelle zugehörig war. Für die 3½ - Zim­mer- Wohnung der Küsterstelle in dem Schulhaus mußte die Gemeinde jährlich 360 Mark zahlen. Nach Verrechnung dieser Zahlungen hat die Gemeinde der Kirche also jährlich den Betrag von 488,58 Mark zu zahlen.

Im Jahre 1947 bot die Gemeinde der Kirche den 22,5fachen Jahresbetrag als Ablösung dieser Summe an, was die Kirche aus erklärlichen Gründen ablehnte. Nach Wiederherstellung geordneter Währungsverhältnisse versuchte die Gemeinde abermals, mit dem An­gebot des 10fachen Jahresbetrages die alte Geschichte aus der Welt zu schaffen, aber die Kirche lehnte wieder ab.

 

Auch das Zeitläuten (11 Uhr) wird noch immer ausgeübt. Als es eingeführt wur­de, hatte kein Mensch im Dorf eine Taschenuhr. Der Schall der Glocke sagte den in der Feldmark arbeitenden Bauern, daß es Zeit sei, Pferde oder Kühe vor den Wagen zu spannen, um heimzufahren, damit Mensch und Tier eine Ruhepause hatten und Nahrung zu sich nehmen konnten. Das 11 Uhr-Läuten beibehalten worden, und die Gemeinde zahlt auch heute noch jährlich 300 Mark dafür. Sie sollte sie auch weiter zahlen, denn dieses Zeitläuten ist ein letzter Hauch aus dem alten Bischofsheim, ein Klang aus einer vergangenen Zeit.

Im Jahre 1830 wurde das Pfarrhaus nochmals von der Gemeinde völlig umge­baut und renoviert. Die Gemeinde mußte dafür 1.000 Gulden aufnehmen und zehn Wochen lang einen Wächter stellen, der nachts das Haus und die Baumaterialien bewachte.

Nach einer noch vorhandenen wichtigen Urkunde vom 24. Juli 1849 werden die Verpflichtungen der politischen Gemeinde und der Kirchengemeinde weiter be­reinigt: Es werden nochmals die Rechte aufgezählt, die die Ev.-reformierte Kirche (der Kirchenbau) von den der Kirche zehntpflichtigen Bischofsheimer Einwohnern zu erhalten hatte: 20 Achtel Korn Frankfurter Scheuermaß, 2 Fuder Roggenstroh, 1 Achtel Hafer Frankfurter Scheuermaß. Außerdem hatte die Gemeinde das Pfarrgehöft und die Kirche zu unterhalten. Alle diese Verpflichtungen wurden nun durch die Zahlung von 8.000 Gulden abgelöst. Dieses Geld borgte sich die Ge­meinde bei der Landeskreditkasse. Die Summe mußte von der Kirche 41 Jahre lang mit 4½ Prozent verzinst werden, dann gehörte ihr das Kapital zinslos.

Die Gemeinde verpflichtete sich, zum Pfarrgehalt einen jährlichen Zuschuß von 150 Gulden, gleich 271,16 Mark zu geben, den sie 1974 durch Zahlung des 20fachen Jahresbetrages abzulösen beantragte. Die Unterhaltung des Kirchturmes, der Glocken und der Glockenseile blieb wei­terhin Aufgabe der Gemeinde.

Am 4. Februar 1944 brannte der Turmhelm beim Abwurf von Brandbomben völlig ab, die Kirche wurde schwer beschädigt. Ein hölzernes Notdach sollte weitere Zer­störungen durch Witterungseinflüsse abhalten. Am 13. Dezember 1952 wurde das Notdach durch einen der schlimmsten Stürme in dieser Gegend hochgewirbelt und auf einen Zaun der Obergasse geschmettert. Ob­wohl das Geld damals noch sehr knapp war, ließ die Gemeinde den Turm für rund 30.000,- DM in seiner jetzigen Form wieder aufbauen.

Seit dem Ausgang der zwanziger Jahre des 19. Jahrhunderts zahlt die politische Gemeinde auch keine Beiträge mehr für Brot und Wein zum Abendmahl. Irgend­ein Hinweis auf einen diesbezüglichen Vertrag wurde nicht gefunden.

Im Jahre 1834 starb Pfarrer Jung. Sein Nachfolger war der Pfarrer Hartmann aus Sterbfritz. Obwohl das Pfarrhaus gerade erst renoviert worden war, hatte dieser Geistliche recht erhebliche Wünsche in Bezug auf neue Instandsetzung des Hauses. Diesen Wünschen kam man auch nach. Die Umzugsrechnung des Pfarrers war gepfeffert, er verlangte 223 Gulden, 44 Kreuzer. Die Gemeinde antwortete ihm, daß sie keineswegs verpflichtet sei, diese Gelder zu zahlen. Sie sei aber bereit, ihm eine Beihilfe von 100 Gulden zu geben. Und dabei blieb es. Der Pfarrer Hartmann ist sehr lange in Bischofsheim gewesen, er starb 1898.

Nach diesen finanziellen und rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Ge­meinde und der Kirche erscheint letztere in den Gemeinderechnungsbüchern nur noch bei den Buchungen des Anteiles am Pfarrergehalt, bei der Pflege und In­standhaltung der Turmuhr und bei der Entlohnung für das Zeitläuten. Die Turmuhr, deren Vervollständigung durch Zifferblätter wiederholt diskutiert wurde, ist um 1930 abgebaut worden.

Die Beziehungen der politischen Gemeinde zur ev. Kirchengemeinde sind im all­gemeinen immer freundschaftlich gewesen und haben besonders auf dem Sozialsektor eine gute Zusammenarbeit ermöglicht.

 

 

 

Stellung und Aufgabe eines evangelischen Pfarrers in der modernen Gesellschaft                                                               Von Pfarrer Hartmut Käberich

Noch bis in die Zeit dieses Jahrhunderts galt der Pfarrer als der Vertreter einer Einrichtung - der Kirche -, deren Aufgaben und Bedeutung allgemein aner­kannt waren. Deshalb zählt man ihn zu den sogenannten „Honoratioren“: Er wurde von jedermann geachtet oder doch zumindest gefürchtet, und er konnte sich seines Einflusses sicher sein. Er repräsentierte die geltende sittliche Ordnung, die ethi­schen Werte und Normen, das, was als „gut“ und „böse“ galt.

Von ihm wurde Antwort auf die Frage nach dem Sinn des Lebens erwartet und seine Antwort meist übernommen, denn er belegte sie mit den Worten der Bibel, und an deren „Wahrheit“ durfte es keinen Zweifel geben. Er bot im Namen seiner Religion Hilfe an, wenn Menschen in Angst und Hoffnungslosigkeit gerieten, indem er ihnen einen Vorstellungsbereich anbot, in dem sie mit Hilfe von Gesangsbuch- und Katechismusversen ihre Lage wiedererkennen und Trost finden konnten. Bei all dem handelt es sich auch noch heute um die wichtigsten Probleme des ein­zelnen Menschen. Und trotzdem wird den Aufgaben des Pfarrers nicht mehr die gleiche Bedeutung beigemessen wie damals.

Immer mehr Menschen haben erkannt, daß viele bei uns geltende religiöse Vor­stellungen rückständig sind, beispielsweise in Fragen der Sexualität, der Gleich­berechtigung von Mann und Frau, der politischen Verantwortung und Mündig­keit. Deshalb meinen viele, Religion sei uninteressant und bedeutungslos und folglich auch die Arbeit des Pfarrers. Und dennoch bejahen in der Bundesrepu­blik rund 80 Prozent der Bevölkerung das Bestehen von „so etwas wie Kirche“ in unserer Gesellschaft und halten diese für erforderlich. Das bedeutet aber nicht, daß diese 80 Prozent Interesse an theologischen Fragen haben, die sie mit Hilfe des Pfarrers klären wollen. Daran haben höchstens 3 Prozent Interesse. Das Interesse besteht vielmehr an Seelsorge, Taufe, Trauung, Beerdigung, an Unterricht und vor allem an karitativer Tätigkeit. Dabei hat der Pfarrer eine ähnliche Position wie der Arzt: Man nimmt ihn nur in Anspruch, wenn man ihn braucht. Darüber ­hinaus wünscht man ihn zu sehen, um sicher zu sein, daß die Kirche noch vor­handen ist und ihre Aufgaben wahrnimmt.

Man will vom Pfarrer immer noch wissen, woran man sich halten kann und was Gültigkeit hat. Er soll auch heute noch sagen, was „gut“ und „böse“ ist. Er soll helfen, daß wir die Dinge richtig deuten und ihnen den rechten Wert beimessen. Das wird von ihm erwartet, weil er Fachmann in religiösen Fragen ist und weil er gelernt haben soll, wie man solche Sachen den Kindern und Jugendlichen nahebringt.

Und genauso wie früher soll der Pfarrer in den Krisensituationen des Lebens seine Hilfe anbieten: Wenn ein Kind geboren wird, wenn zwei Menschen heira­ten und wenn jemand stirbt, aber auch Einsame, Alte und Kranke sowie Trau­ernde erwarten, daß er sich ihnen zuwendet und Zeit für sie hat. Sicher hat die Kirche für diese Bereiche kein Monopol mehr. Ihre besondere Zu­ständigkeit ist wohl in zwei Punkten begründet.

Erstens hat sie eine jahrhundertealte Tradition in der Wahrnehmung dieser Auf­gaben. Deshalb richten sich die Erwartungen der Bevölkerung gerade auf ihre Vertreter. Und zweitens verfügt sie über eine Organisation, die es ermöglicht, noch fast jeden zu erreichen.

Das sind also zwei Bereiche, in denen der Pfarrer arbeiten soll. Wenn es aber stimmt, daß viele religiöse Vorstellungen rückständig sind, wie wir festgestellt haben, dann kann der Pfarrer nur dann gültige Antworten geben, wenn es ge­lingt, das Evangelium als kritische Kraft für neue Wertvorstellungen verstehbar zu machen und neue Maßstäbe der Erziehung und Sexualmoral sowie des Ver­haltens in Fragen der Wirtschaft und insgesamt der Bedingungen von Emanzi­pation und Selbstbestimmung unter wirtschaftlichen und technischen Systemzwängen zu finden.

Wenn der Pfarrer mit seiner Arbeit den Menschen unter den heutigen Lebens­bedingungen helfen soll, so müssen sich auch die Formen, in denen das geschieht, verändern. Er soll ja nicht nur für die wenigen da sein, die am Sonntag seinen Gottesdienst besuchen, sondern auch für alle anderen. Und deren Lebensform stimmt nicht überein mit der von einigen „Frommen“, die oft glauben, in der Kirche müsse alles nach ihren eigenen Vorstellungen gehen.

Entscheidend für den Weg der Kirche und die Aufgaben des Pfarrers ist eine Erkenntnis, die erst in den letzten Jahren in ihrer Bedeutung erkannt worden ist: Wenn die Christen sich mit ihrer Frömmigkeit auf ihren privaten Bereich zurückziehen, dann werden sie gleichgültig gegen die wirtschaftlichen und sozialen Mißstände in unserem Land.

 

Die Botschaft des Propheten und die Predigt Jesu fordern aber gerade in unserer Situation zu Veränderungen in Kirche und Gesellschaft auf. Deshalb kann die Kirche nur dann glaubwürdig sein, wenn sie bereit ist, sich selbst zu verändern und mit dieser Legitimation in alle Bereiche des öffentlichen Lebens einzutreten, damit die Herrschaft des Menschen über andere einmal aufhört. Dann ist die Kirche eine „Kirche für andere“ und ihr Repräsentant ist der Pfar­rer, der das verdeutlichen soll.

 

Chronik der Katholischen Kirchengemeinde Bischofsheim

Von Pfarrer Johannes van Besien

Wann die Katholische Kirchengemeinde Bischofsheim entstanden ist, ist schwer zu sagen. Wann entsteht überhaupt eine Christengemeinde? Wenn die Antwort lau­tet: „Dort, wo sich Christen zusammentun, sich treffen, gemeinsam das Opfer feiern, nach dem Evangelium leben wollen und versuchen, Christus in die Welt zu tragen“, dann war in Bischofsheim schon lange „Kirchengemeinde“, jahrelang ehe sie kanonisch errichtet wurde.

Vor dem Zweiten Weltkrieg war praktisch eine Handvoll Katholiken in Bischofsheim (etwa 30). Diese wenigen Familien wurden zuerst von Fechenheim und später dann von Pfarrer Josef Scherer in Seckbach mit betreut. Unter Pfarrer Abel wurde 1914 die Heilig Kreuz Kirche in Bergen-Enkheim er­baut, welche jahrelang für die Katholiken von Bischofsheim Pfarrkirche war. Erwähnt werden sollte vielleicht einmal, daß die Bischofsheimer Katholiken jahrelang bei Wind und Regen, zu Fuß nach Fechenheim und später nach Enk­heim gingen, um dem Gottesdienst beizuwohnen.

Im Jahre 1939 wurde Bernhard Köhler Pfarrkurat in Bergen-Enkheim mit dem Titel eines Pastors. Er erhielt in der Östlichen Sandstraße 7 in Enkheim eine Mietwohnung. Pfarrer Köhler erfreute sich großer Beliebtheit, nicht nur bei den Bergen-Enk­heimer und Bischofsheimer Katholiken, sondern auch bei allen anderen Ortsbewohnern, ob seiner Aufgeschlossenheit und seiner Hilfsbereitschaft, vor allem während der harten Kriegsjahre. Durch den Zuzug der Heimatvertriebenen in Bischofsheim wuchs nach dem Krie­ge die Zahl der Katholiken auf rund 200 Seelen an.

Seit 1946 gewährte die evangelische Kirchengemeinde den Katholiken Gast­freundschaft im Pfarrhaus. Am 1. Adventsonntag wurde dort der erste Gottes­dienst im Pfarrbüro abgehalten, und viele Gläubige standen während dieses Got­tesdienstes im Flur des Pfarrhauses. Als dann die Zahl der Katholiken weiter wuchs, siedelte man zunächst in die Turnhalle um. Nach längeren Verhandlungen erklärte sich dann die evangelische Kirchengemeinde bereit, den Katholiken jede zweite Woche ihr Gotteshaus zur Verfügung zu stellen, in den beiden anderen Wochen fuhren die Katholiken mit einem Omnibus nach Bergen-Enkheim zum Gottesdienstbesuch.

Für die würdige Gestaltung des Altars sorgten jahrelang die drei Geschwister Flahaut/Maisch mit großer Liebe und Hingabe. Schon zu allen Zeiten hatte der jeweilige Pfarrer Pflege und Betreuung in diesem Hause erhalten, welches prak­tisch die Arbeit des „ersten Pfarrhauses“ übernahm.

Im Jahre 1954 wurde Pfarrer Köhler versetzt und an seine Stelle trat Pfarrer Friedrich Bromm. Er übernahm die Pfarrkuratie Bergen-Enkheim und betreute die in­zwischen auf rund 1000 Seelen angewachsene Seelsorgestelle Bischofsheim. Ab 1955 wurden die sonntäglichen Gottesdienste im Kinosaal in der Jahnstraße abgehalten.

Da immer mehr katholische Christen in Bischofsheim zuzogen, plante das Bistum Fulda die Erbauung einer Kirche mit einem kleinen Gemeinderaum. Pfarrer Bromm erhielt diesen Auftrag. Anfang 1960 wurde dann nach einem Plan des Diözesan-Architekt Schick der Bau begonnen und am 17. Dezember des gleichen Jahres von Diözesan-Bischof Dr. Bolte die Einweihung des neuen Gotteshauses vorgenommen. Die Kirche wurde mit einem Kostenaufwand von 490.000,- DM erstellt.

Die Finanzierung des Projektes erfolgte weitgehend durch das Bistum Fulda und den Bonifatiusverein Paderborn. Die hiesige Kirchengemeinde tat sich sehr schwer, ihren finanziellen Anteil zu tragen: es mußte für die Dauer von 30 Jahren ein Darlehen von 60.000,- DM aufgenommen werden, was für die doch relativ kleine Gemeinde eine sehr große Belastung bedeutet. Es wurde ein Kirchbauverein gegründet, um die fälligen Zinszahlungen aufzubringen.

Am 1. Oktober 1962 bekam Pfarrer Bromm Hilfe. Aus der belgischen Benediktiner­abtei Steenbrugge kam der Benediktinerpater Josef van Besien, welcher seit eini­gen Jahren als belgischer Armeepfarrer in Deutschland tätig war, und der sich in den Dienst der Diözese Fulda stellte. Zum Einarbeiten kam er als Kaplan nach Bergen-Enkheim und betreute von dort aus Bischofsheim.

Im Jahre 1963 wechselten in Bergen-Enkheim erneut die Pfarrer. Herr Pfarrer Bromm wurde nach Bauerbach versetzt, an seine Stelle kam Pfarrkurat Hubert Wiederhold. Auf dem kircheneigenen Gelände wurde ein Pfarrhaus erstellt. Die Kosten dafür übernahm die Diözese Fulda. Am 1. Juni 1964 wurde Herrn Pfarrkurat von Besien Bischofsheim als selbständi­ge Kuratie übergeben. Dieses wurde im Hessischen Staatsanzeiger vom 8. Juni 1964 bekanntgegeben. Daraufhin wurde ein Kirchenvorstand gewählt, so daß dadurch die Kirchengemeinde handlungsfähig werden konnte. (Der Kirchenvorstand ei­ner Kirchengemeinde ist der Rechtsträger des Grundvermögens und finanzieller Verwalter).

Die Anzahl der Einwohner wuchs stetig und die Aktivitäten der Pfarrei wurden immer ausgedehnter und mannigfaltiger. Gruppen, Kreise und Gemeinschaften wurden gebildet. So hielt es Pfarrer van Besien Anfang des Jahres 1967 für gut und notwendig, einen Pfarrausschuß zu bilden, welcher den Namen „Pfarrgemeinde­rat" erhielt. Dieser setzte sich aus den verschiedenen Mitarbeitern des Pfarrers zusammen, sollte ihm beratend zur Seite stehen und die Arbeit mit koordinieren. Erst später, im Dezember 1967, ordnete die Diözese bei allen Kirchengemeinden die Bildung eines solchen Gremiums an. Diese Pfarrgemeinderäte bekamen ei­gene Statuten, und die Mitglieder wurden gewählt. Letzteres wurde zunächst nicht bei uns durchgeführt, da unser Pfarrgemeinderat bereits „stand“, aktiv war und gut funktionierte.

Am 13.6. 1971 erfolgte dann bei uns die erste Wahl. Zur Vorsitzenden wurde Frau Anneliese Hakewessell gewählt, welche dieses Amt bis heute versieht.

 

Ein Pfarrgemeinderat hat den Auftrag:

1. mit dem Pfarrer alle Fragen des pfarrlichen Lebens zu beraten und ihn in seinem Amt zu unterstützen,

2. die Arbeit der Organisationen und Gruppen anzuregen, zu fördern und aufeinander abzustimmen,

3. die Durchführung gemeinsamer Aufgaben zu beschließen und etwa not­wendige Einrichtungen zu schaffen, insbesondere, wenn kein anderer ge­eigneter Träger zu finden ist,

4. Belange der Katholiken der Pfarrei in der Öffentlichkeit zu vertreten, zu­mal wenn politische Gemeinde und Pfarrgemeinde sich räumlich decken,

5. die Pfarrgemeinde im Katholikenausschuß (des Dekanats, der Stadt, des Kreises oder Bezirks) zu vertreten.

Inzwischen hatte sich die Kirchengemeinde auf rund 3.000 Menschen vergrößert. Verschiedene Gemeinschaften, Gruppen und ein Kirchenchor waren entstanden. Die Verwaltungsarbeiten, welche seit 1964 von der Pfarrhaushälterin, Frau Schuster, ehrenamtlich mit erledigt wurden, waren so angewachsen, daß die Diözese Fulda Frau Schuster als erste Pfarramtshelferin der Gemeinde anstellte. (1.5.1969). Für rund sechs Monate war eine Seelsorgehelferin - Praktikantin, Fräulein Richarz, in der Gemeinde mit tätig.

Die entstandenen Gemeinschaften waren von außerordentlicher Aktivität. Da der neben der Kirche stehende etwa 30 Quadratmeter große Raum für diese alle bei weitem nicht ausreichte, stellte Pfarrer van Besien noch zwei Kellerräume des Pfarrhau­ses zur Verfügung. Alle Sitzungen und Besprechungen wurden in dem Wohn­zimmer des Pfarrers abgehalten.

Der Wunsch nach einem Pfarrzentrum und die Notwendigkeit eines solchen wuchsen immer mehr. In Anbetracht dieser Tatsache wurde von dem Kirchenvorstand beschlossen, am Berger Hang in der Flur 29 ein Grundstück von 4.524 Quadratmeter Ackerland zu kaufen, und mit diesem Tauschobjekt erstanden wir zu einem günstigen Preis von der politischen Gemeinde das Stück Land hinter der Kirche, genannt der „Lange See“.

Am 29. September 1967 stellte der Kirchenvorstand den Antrag, Bischofsheim zur Pfar­rei u ernennen. Diesem gab die Diözese am 30. Januar 1969 statt, und der Regie­rungspräsident bestätigte diese Ernennung im Hessischen Staatsanzeiger mit AZ. 13/69/544. Pfarrkurat van Besien wurde zum Pfarrer ernannt und war damit der erste römisch-katholische Pfarrer Bischofsheims.

Am 30. April 1970 wurde mit dem Bau des Pfarrzentrums in der Berliner Straße begonnen, und die Kirchengemeinde war sehr glücklich, als am 31. Januar 1971 das Haus eingeweiht und eröffnet werden konnte. Pfarrer van Besien gab ihm den Namen: „Haus der Begegnung“. Daß es diesen Namen zu Recht erhielt, beweist das Leben, welches sich in diesem Hause abspielt: Männer und Frauen treffen sich zu Vorträgen und Seminaren, Diskussions- und Bastelabenden. Die Betagten haben hier ihre allmonatliche Kaffeerunde, eine Adventsfeier und

ein großes Frühlingsfest. Den Miniclub besuchen regelmäßig 15 Kinder und genießen Vorschulunterricht. Eine psychologische Beratungsstelle gibt Hilfen in Erziehungs- und Jugendfragen. Jeden Sonntag ist für die Kinder ein Wortgottesdienst im Saal, für die Kleinen

ist während des Gottesdienstes Babysitterdienst, so daß die Eltern ungestört dem Hochamt beiwohnen können. Allsonntäglich ist nach dem Hochamt Frühschoppen. Der Kirchenchor trifft sich jeden Montag zur Probestunde. Für Erwachsene und Jugendliche laufen Yoga- und Karatekurse. Vielen Bischofsheimer Einwohnern wird viermal wöchentlich Entspannung und Freude geboten durch die Aktion „Guter Film“.

Zahlreiche Jugendgruppen haben regelmäßige Gruppenstunden.

Jugendgruppen: „Schlangentöter“ – „Nomaden“ – „Inkas I und II“, „Ministrantengruppe I“.

Mädchengruppen: „Frohschar“ – „Kürbiskerne“.

Gemischte Gruppen: „Spielgruppe des 1. - 3. Schuljahres“ – „Sing- und Spielgruppe“.

Arbeitsgruppen: „Disko I“ (Beat) – „Disko II“ (Standard) – „Alpin I – V“, „1 Filmclub“ –

„1 Arbeitsgruppe für Gräberpflege“ – „3 Musikgruppen“. Der Jugendführer im „Haus der Begegnung“ ist Erwin Bednarczyk. Im „Haus der Begegnung“ wurde der über 160 Mitglieder zählende „Judoclub Bischofsheim“ gegründet, welcher Kinder vom Vorschulalter bis zu Erwachsenen hin erfaßt.

Neben Bällen, Festen, Pfarrgemeindenachmittagen und anderen pfarreigenen Veranstaltungen fanden z.B. im Jahre 1973 im „Haus der Begegnung“ statt: 14 Tanzveranstaltungen, 37 Clubabende, 44 Frühschoppen, acht Familienfeiern, sieben Elternabende, ein Tanztee, zwei Seminare und zwei Blutspendetermine. Verantwortlicher für das „Haus der Begegnung“ ist Herr Karlheinz Förster.

Für alle anfallenden Arbeiten und Aufgaben haben sich eine große Anzahl frei­williger Helfer Herrn Pfarrer van Besien zur Verfügung gestellt. Ein „Verteiler-­Helferkreis" - ein „Babysitter-Helferkreis“ ein „Frauen-Helferkreis“, der das Gotteshaus reinigt, ein Helferkreis für die „Bejahrtenveranstaltungen“ und ein „Nothelferkreis“. Außerdem stellten sich regelmäßig zahlreiche Helfer zur Ver­fügung, welche für den Kirchenbauverein sammeln und die regelmäßigen alljähr­lichen Sammlungen der Caritas, des Müttergenesungswerkes, der Kriegsgräber­fürsorge usw. durchführen.

Für die caritative Arbeit in unserer Gemeinde zeichnet Herr Otto Rachhals verantwortlich, welcher seit dem 1. 1.1973 als erster Diakon unserer Gemeinde hier tätig und einer der ersten Diakone der Diözese Fulda ist.

Zum heutigen Stande unserer Gemeinde wäre zu sagen: Bischofsheim umfaßt jetzt etwa 5.000 Katholiken, wovon etwa 1.200 Nicht-Deutsche ihre eigenen Gottesdienste in unserer Kirche haben.

Die Gottesdienstordnung: Samstagabend Vormesse um 18.00 Uhr, Sonntag früh in der Winterzeit um 8.00 Uhr, in der Sommerzeit um 7.30 Uhr Gottesdienst, Montag ist kein Gottesdienst. Dienstag um 16.00 Uhr ein Kindergottesdienst. (Vor diesem Kindergottesdienst haben die Kinder des 1. - 3. Schuljahres ab 15.30 Uhr eine Seelsorgestunde). Mittwoch früh um 8.00 Uhr, Donnerstag um 9.00 Uhr ist die Gemeinschaftsmesse der Frauen, Freitagabend um 19.00 Uhr ein Abendgottesdienst für die Berufstätigen und die Jugend. Freitag von 18.00 -19.00 Uhr ist Beichtgelegenheit, zweimal im Jahre (vor Ostern und vor Weih­nachten) sind Bußgottesdienste.

Allwöchentlich wird ein eigener Pfarrbote herausgegeben, dem alle Gottesdienste und Veranstaltungen der kommenden Woche entnommen werden können. Der Gottesdienstbesuch am Sonntag beträgt rund 22 Prozent. Im Jahre 1973 hatten wir 24.600 Kommunionsempfänge; im gleichen Jahr gab es 25 Kirchenaustritte.

 

 

Heirat und Ehe

Eine Eheschließung vor 200 Jahren war nicht etwa eine Privatangelegen­heit der beiden Betroffenen, sondern unterlag strengen Verordnungen der Obrig­keit. Ein ehewilliger junger Mann hatte sich nur „im Amt“ zu verlieben; wohnte die Erwählte außerhalb des Amtes, so wurde die Sache schon schwierig, denn die jungen Männer sollten im Lande bleiben. Schon vor Der Verlobung („Eheberedung und Gelöbnis“) mit einer außerhalb des Amtes wohnenden Braut mußte der junge Mann sich auf dem Amte melden, „da­mit auf Mittel und Wege gesonnen werde, wie ihm im Amt einige Güter untergeben werden könnten“, damit er hier heiraten könne. Die Eheberedung soll auch stets vor dem Amt vorgenommen werden, damit alles rechtens zugehe; im­mer wieder wird davor gewarnt, Winkelschreiber mit dem Ehevertrag zu be­trauen.

Niemand durfte bis zum dritten Grad der Verwandtschaft, es sei denn, daß die christliche und weltliche Obrigkeit die Genehmigung erteile. Ehen zwischen Cou­sin und Cousine waren also verboten. Diese einschränkende Bestimmung engte die Auswahl auf dem Heiratsmarkte stark ein, denn bei der praktisch völligen Abkapselung der Gemeinde war man meistens auf Ehepartner aus dem eigenen Dorfe angewiesen, in dem fast alle Menschen untereinander verwandt oder ver­sippt waren. Hatten sich die jungen Leute nun gefunden, so mußten das Braut­paar und deren Eltern sich auf den Weg zum Amt machen und hier das ausdrück­liche Einverständnis zur Heirat mitteilen. Wagte es ein Auswärtiger, sich hier ein­zuheiraten, so hatte er Immobilien im Werte von mindestens 300 Gulden im Orte nachzuweisen, sonst konnte aus der Sache nichts werden.

 

Die beiden Elternpaare mußten nun vor der hohen Obrigkeit genaue Auskünfte über Haus und Acker und alles geben, was die jungen Leute erhalten würden. Jedes Ackerstück mußte angegeben werden, auch dessen Wert wurde auf Heller und Pfennig notiert. Meistens übergaben die Eltern den jungen Leuten das Land nicht als ihr Eigentum, sondern nur zur Nutzung („nutznüßlich“). Das Schriftstück wurde von allen Beteiligten unterschrieben, oft nur mit drei (beglaubigten) Kreu­zen. Dieses Schriftstück reichten die jungen Leute dann mit einem Gesuch an die Gemeinde ein und baten zugleich um die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht („Nachbarschaft“). Der Gemeinderat beschloß in einer Sitzung darüber und fer­tigte ein Protokoll an.

Auch der Tag der Hochzeit unterlag weit­gehend der Kontrolle der Obrigkeit. Vorerst mußte man sittsam zur Kirche gehen und die Predigt anhören, danach durften die Geschenke entgegengenommen wer­den. Kinder, die der Braut nichts schenkten, durften nicht am Tisch der „ehr­lichen" Hochzeitsgäste sitzen. Bei dem Hochzeits­essen sollte es ordentlich zuge­hen, es sollte nicht zuviel angeboten werden.

Auch mit den Geschenken sollte „kein Überfluß“ getrieben werden; die Hochzeitsfeier durfte nur einen Tag dauern und nicht, wie es sich eingebürgert hatte, drei Tage.

Eine üble Sitte hatte sich vor 250 Jahren eingeschlichen: Nachts, wenn die Hochzeitsgäste aufbrachen, nahmen sie mit, was an Eß- und Trinkbarem zu ergattern war. Gegen dieses „Heimschleppen“, durch das dem jungen Paar oft großer Schaden entstand, wurden durch verschiedene Erlasse der Obrigkeit empfindliche Strafen angedroht.

Streng war man in Angelegenheiten der Moral. Hier gab es keine Gnade. Ehe­leute, die auseinanderliefen, hatten sich wieder zusammenzufinden oder sie wur­den des Landes verwiesen. Ehebruch und Hurerei konnten den Kopf kosten; Frauen wurden meistens ertränkt. Mädchen, die ein uneheliches Kind erwarteten, wurden an den Pranger gestellt, mit „Ruten gestrichen“ und aus den Toren der Gemeinde hinaus gepeitscht. Sie wurden des Landes verwiesen.

Auch in Bischofsheim sind wiederholt solche armen Mädchen aufgetaucht, die hier entbunden haben. Sie kamen meistens von weither.

Anhand der Rechnungsbücher läßt sich genau verfolgen, wenn jemand aus einem anderen Ort nach Bischofsheim zog, denn jeder mußte erst sein Einzugsgeld von 36 Gulden bezahlen, Frauen zahlten die Hälfte. Dies bedeutete eine schwere Belastung und machte den Ortswechsel zu einem seltenen Fall.

In den Niederschriften des Presbyteriums sind für die Eheschließung verschie­dene Benennungen gebraucht worden: „haben Hochzeit gehalten, hielten ihren öffentlichen Kirchgang, sind zur Kirche gangen und haben ihren hochzeitlichen Ehrentag gehalten“. Zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges gab es jährlich nur eine bis drei Eheschließungen, später drei bis fünf jährlich.

Auch Scheidungen sind schon vorgekommen, wenn sie auch im Allgemeinen streng verboten waren. Johann Seypen (Seip) klagte 1642 gegen seine „trewlose Ver­lasserin" Elisabeth. Er wird vor dem Ehegericht in Hanau geschieden und darf wieder heiraten. Die treulose Elisabeth mußte die Gerichtskosten bezahlen.

So glatt ging das aber nicht immer. Der arme Johannes Heilmann wandte sich 1639 hilfesuchend an die Presbyter und sagte aus, daß seine Frau ihn mit Fäu­sten und Stöcken geschlagen habe, ihn vom Brot abgewiesen habe und nicht mehr bei ihm bleiben wolle. Die liebe Hausfrau wurde nun bestellt, vor dem Pfarr­erkollegium in Hanau versöhnten sich die Eheleute und gaben sich die Hände, aber „die obgemelte Mane“ hielt ihr Versprechen nicht. Sie wurde abermals vorge­laden, und sagte patzig, sie habe sich nichts zuschulden kommen lassen und wolle geschieden werden. Sie erhielt eine Anzeige und wurde zu Gefängnis ver­urteilt. Wieder entlassen, blieb sie bei ihrem Ehemann.

 

Häufig ließen sich in Bischofsheim auswärtige Brautpaare trauen, meistens junge Leute aus Frankfurt, die schon vor der Ehe ein Kind bekommen hatten. Im Jahre 1704 wurde ein junger Mann aus dem Amte Ehrenburg hierher ver­schlagen, der wegen des Bayerischen Krieges weder Geburtsschein noch Lehrbrief vorweisen konnte. Er verliebte sich in ein Bischofsheimer Mädchen, bekam aber keine Heiratserlaubnis. Es war schon fast ein Wunder, daß man ihn nicht hinauswarf. Der junge Mann gab aber nicht auf und bettelte solange bei allen mög­lichen Ämtern und Behörden, bis man ihm die Heiratserlaubnis gab.

Die Trauungen für die reformierten Christen fanden in der Kirche statt, die Lutheraner wurden durch den Hochstädter Pfarrer im Rathaus getraut. Im Jahre 1704 gab es eine große Aufregung: Die reformierte Tochter des Caspar Jüngling wollte sich nicht in der Kirche, sondern ebenfalls im Rathaus trauen lassen. Der Zentgraf hatte seine Erlaubnis dazu gegeben, das eilends zusammen­geholte Presbyterium war jedoch dagegen. „Da könnten ja auch bald Leichenpredigten und andere Akte in Gemeinde-Häusern sein!“ Schließlich kam es zu einem Kompromiß, die Trauung wurde im Elternhaus der Braut vorgenommen.

Im Jahre 1726 erscheint in den Kirchenbüchern der Ausdruck „Schwer-Vattern“ (Schwieger­vater).

Nach alter Ortssitte kam der Schulmeister mit seinen Kindern zum Hochzeitshaus, um einige Lieder zu singen. Dafür bekamen die Kinder einen Topf Brühe oder Suppe, ein Viertel Kuchen und einen Laib Brot und einen Trunk, der Schulmeister bekam ein halb Viertel Wein, Suppe und Fleisch. Der Schüler wurden nun immer mehr und es war fast so, als müßte man für die Schulkinder eine zweite Hochzeit aus­rüsten. Man beschloß, daß der Schulmeister 15 Albus und jedes Kind 1 Albus zu be­kommen habe. Wenn arme Leute Hochzeit hielten, durfte nur die Hälfte der Kin­der singen.

Bei den vielen Einquartierungen heirateten die Soldaten hier lustig drauf los. Von 1734 an mußten die Pfarrer von dem Dienstvorgesetzten des Soldaten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern und ebenfalls von dem Pfarrer aus dem Heimatort des Bräutigams die schriftliche Bestätigung, daß der Soldat noch nicht verheiratet sei.

 

Alkohol

In Bischofsheim wurde schon unmittelbar nach dem Dreißigjährigen Krieg Ta­bak angebaut. Das läßt sich aus den Angaben über Kirchenstrafen nachweisen, denn häufig wurden Leute bestraft, weil sie sich sonntags zu verbotener Zeit Tabakpflanzen aus Hanau geholt oder eine Traglast Tabak nach Frankfurt zum Verkauf getragen hatten. Das Rauchen, oder wie man damals sagte „Tabaktrinken“, gegen das in anderen Teilen Deutschlands schon damals so oft gewet­tert wurde, wird in den hier vorliegenden Schriftstücken niemals erwähnt. Ebenso wird niemals der warnende Zeigefinger gegen das Bier- oder Weintrinken er­hoben, alle diese Genußmittel scheinen keine nennenswerte Rolle in Bischofsheim gespielt zu haben.

Anders verhielt es sich mit dem Branntwein. Aus den Jahren 1645 und 1653 liegen Erlasse des Grafen von Hanau vor, in denen das „Sonntägliche Fressen und Sauffen“ vor den Kirben und den Jahrmärkten strikt verboten wurde. In unserer Gemeinde befanden sich zahlreiche Brennhäuser: Branntwein wurde nicht nur bei den Wirten, sondern auch auf vielen anderen Hofreiten gebrannt, wie die Geschichte des Juden Mayer von 1698 beweist. Es wird ein richtiger Rachenputzer gewesen sein, den man hier produzierte. Die Not und die Ver­zweiflung der damaligen Zeit ließen Männer und Frauen zu diesem Gesöff grei­fen, um Trost und Vergessen zu finden.

Branntwein tranken wohl fast alle. Sogar bei den Sitzungen des Presbyteriums gab es ihn zu trinken. Zentgraf, Bürgermeister und Schulmeister mußten er­mahnt werden, ihr übermäßiges „Branntweinsaufen“ zu unterlassen. Beson­ders die unerlaubten oder erlaubten Gänge zur Mühle nach Niederdorfelden waren häufig mit erheblichem Alkoholgenuß verbunden. Während man auf sein Mehl wartete, ging man nicht wie vorgeschrieben in den Gottesdienst der Nieder­dorfelder Kirche, sondern in das Wirtshaus.

Ein Peter Schmidt soff sich 1696 bei dieser Gelegenheit zu Tode. Häufig kamen Leute vollkommen betrunken in die Kirche, Frauen machten dabei keine Aus­nahme. Es wird berichtet, daß sie durch spöttische Bemerkungen, durch lautes Reden oder Lachen, durch „Schreien wie ein Tier oder durch dauerndes Heulen die Gemeinde geärgert haben“. Alle wurden bestraft, in besonders schweren Fällen oder im Wiederholungsfalle wurden die Strafen durch das Gericht ausge­sprochen. Diese Strafen waren hart. Ein Bauer hatte in betrunkenem Zustand Schelte und ehrenrührige Worte über die Kirchenältesten ausgegossen. Er mußte 1 Gulden zahlen trotz flehentlicher Bitten um Verzeihung und versprochener Besserung. Ein anderer Mann schlief betrunken während der Predigt ein und wurde ebenfalls zu einem Gulden Strafe verurteilt. Auch häusliche Streitigkeiten, die aus Trunksucht entstanden, mußten immer wie­der durch die Presbyter geschlichtet werden. Nach 1700 scheint sich das übermäßige Verlangen nach Branntwein gelegt zu haben, es werden keine Ermahnungen mehr ausgesprochen, keine Strafen mehr verhängt.

 

Die Schulen

Schon im Jahre 1608 gibt der Pfarrer Jacob Heuser einen Hinweis auf einen Lehrer, indem er in den Pfarrakten vermerkt: Die Bürgermeister von Bischofsheim geben jährlich einem Schuldiener.....(keine Angaben). Damit ist die Existenz einer Schule bereits in diesem Jahr erwiesen.

Die Presbyterial-Protokolle sind in der am weitesten zu­rückliegenden Zeit sehr genau geführt und berichten mancherlei über Schule und Lehrer. Die Unterlagen der Gemeinde beginnen mit dem Jahre 1758. Die Ge­meinde hatte zwar das Schulgebäude zu stellen und zu unterhalten, die Schule an sich war aber eine kirchliche Einrichtung.

Eine Schule gab es schon vor dem Dreißigjährigen Krieg am Ort, denn aus einer Notiz von 1608 in den Kirchenbüchern geht hervor, daß die Gemeinde dem „Schuldiener“ (diesen Titel führte der Lehrer damals) einen jährlichen Ge­haltszuschuß zu geben hatte. Zur Zeit dieses Krieges war dann ein Mann namens Wörner hiesiger Schuldiener, der zugleich mit dem Bischofsheimer Zentgrafen als Flüchtling in Hanau verstarb.

Diese Dorfschulmeister konnten in vielen Fällen wohl selber nur mühsam lesen und schreiben; im Rechnen sind sie über die schriftliche Addition und Subtraktion selten hinaus­gekom­men. Sie waren ohne jede Berufsausbildung und hatten ein so geringes Einkommen, daß die Schule als Nebenbeschäftigung angesehen wurde und die Lehrer versuchen mußten, sich als Schuster, Schneider, Schreiner oder Schmied noch einige Gulden zu verdienen. So glich die Schulstube meistens mehr einer Werkstätte als einem Unterrichtsraum. Meistens war das Amt des Lehrers mit Nebenaufgaben verbunden, für die er noch einige Heller erhielt. Im Jahre 1779 wurde das erste Schullehrerseminar in Kassel gegründet, nun erhielten ge­eignete junge Männer hier die allernotwendigsten Grundlagen für ihren Beruf.

Am 7. Januar 1731 starb der Schulmeister Dittmer. an seiner Stelle wurde am 17. März der Schulmeister Römpst ein­gesetzt worden. Römpst selber starb am 5. August 1744. an seiner Stelle wurde der Schulmeister Hohmann den 22. No­vember eingesetzt.

Man muß es den Bischofsheimern hoch anrechnen: Kaum hatten sie nach Be­endigung des Dreißigjährigen Krieges ihre Häuser und Wirtschaftsgebäude not­dürftig instandgesetzt, so errichteten sie schon 1665 das Schulhaus am damaligen Ende der Breulgasse vor dem Breultor. Die Kirche schenkte 10 Gulden zum Bau und lieh weitere 70 Gulden zu 5 Prozent aus dem Almosensäcklein. Der Schuldiener hieß Gregory Christ. Das Schulgehöft in der Breulgasse brennt aber 1776 nieder und wird wieder aufgebaut.

Als im Jahre 1731 zwischen der Kirche und verschiedenen Behörden wegen der Besoldung (Schulkompetenz) ein Streit ausbrach, machte der amtierende Pfarrer auch Angaben über frühere Bischofsheimer Schulhäuser. Danach soll vor dem Dreißigjährigen Krieg eine Schule in einem Gebäude auf der Hofreite des Ge­meindebackhauses in der Hintergasse gewesen sein und vorher sogar ein Schul­gebäude auf dem Kirchhof gestanden haben.

Am 21. September 1679 hat das Presbyterium der ganzen hiesigen Ge­meinde in der Kirche nach der Predigt August Lapp, Schuldiener in Hintersteinau, vorgeschlagen zum Schuldiener in Bischofsheim. Es hat auch jeden Einwohner gefragt, ob er mit dem Singen, Schreiben und der Person des Schulmeisters zu­frieden sei. Weil alle Einwohner mit ihm wohl zufrieden waren, haben Pfarrer, Zent­graf und Kirchenälteste um ihn beim Konsistorium angehalten. Es hat ihn auch zum hiesigen Schuldiener angenommen.

So ein Schuldiener hatte neben seinem winterlichen Unterricht mancherlei Nebenbeschäftigung. Er mußte während der Predigt das Almosensäckel herumtra­gen, dafür bekam er jährlich 15 Albus. Dann hatte er die Glocke zu schmieren, die Turmuhr zu stellen, zu läuten, monatlich einmal die Kirche zu fegen, Leute vor das gefürchtete Presbyterium zu holen, dem Zentgraf und den Gerichtsleuten Nachrichten zu überbringen, kirchliche Briefe auszutragen und mußte Botengänge nach auswärts verrichten. War der Pfarrer verhindert, so mußte er Lesegottes­dienst halten und die Schüler und Jugendlichen am Sonntagnachmittag in der Kinderlehre und im Katechismus prüfen. Die Jugendlichen trieben allerlei Un­sinn.

War es zu schlimm, dann wurden zwei Kirchenälteste abkommandiert, die Aufsicht zu führen hatten und die Übeltäter vor dem Presbyterium anzeigten, dann hagelte es Strafen. Ließ der Kirchenbesuch nach, so bekam der Schuldiener den Auftrag, die Kir­chenschwänzer aufzuschreiben, es gab dann Geldstrafen.

Im Sommer war keine Schule. Ende August verkündete der Pfarrer von der Kan­zel, wann die Schule wieder anfange. Für jedes Kind hatten die Eltern einen ge­ringen Geldbetrag an den Lehrer zu zahlen, der zu seinem Gehalt gehörte, eben­falls hatten sie die berüchtigten Schulscheiter zu liefern, um den Ofen im Klas­senraum zu heizen. Geld und Holz waren aber gleichermaßen knapp, und so schickten die Eltern von fünf oder sechs Kindern immer nur eines in die Schule. In späteren Jahren hat die Kirche bei völlig unbemittelten Familien diese Zah­lungen gelegentlich übernommen.

Im Jahre 1685 ging es dem armen Schuldiener August Lapp sehr schlecht: Drei Bischofsheimer Bürger übernachteten in einem Ort, dessen Name nicht zu entziffern ist. Er muß nicht weit im Nordosten gelegen haben, denn in dem Wirtshaus waren auch Leute aus Issigheim, Ostheim, Bruchköbel und ein Tuchmacher aus Altenstadt. Dieser erkundigte sich bei den Bischofsheimern nach Leinewebern in ihrem Heimatort. Man nannte ihm einige, u.a. den Bischofsheimer Leineweber und Schulmeister Jost Lapp. Der Altenstädter fragte weiter, wer die Muster auf den Halstüchern der Bischofsheimer gemacht habe; sie seien von ihrem Schul­meister Jost Lapp.

Da sagte der Altenstädter, daß er diesen Mann kenne, der sei ein Hexenmeister, ein Teufelsbanner und ein Wehrwolf. Die Bischofsheimer würden in wenigen Wochen ein fürchterliches Unglück erleben, wenn sie diesen Mann behielten. Er rief nach Feder und Papier, schrieb alle Beschuldigungen auf und gab das Papier den Bischofsheimern mit. Am nächsten Tag wußten der Pfarrer und die Presbyter Bescheid, sie machten sofort eine Anzeige vor Ge­richt. In der bald anberaumten Gerichtsverhandlung mußte der Altenstädter alles zurücknehmen. Ihm wurde bescheinigt, daß er ein liederlicher, schmähsüchtiger und verlogener Ehrendieb sei.

Trotz dieses glänzenden Freispruches machte man Lapp das Leben zur Hölle, überall verspürte er Angst, Abneigung und Mißtrauen.

Mit Einwilligung des Konsistoriums legte er am 24. Dezember 1685 sein Amt nieder. Er durfte noch bis zum neuen Jahr im Schulhaus bleiben. Pfarrer und Älteste übernahmen den Unterricht im Pfarrhaus, denn kein Kind betrat das Schul­haus, solange der „Hexenmeister“ darin wohnte. Alle durch den Unterricht entstandenen Schäden im Pfarrhaus mußte die Gemeinde ersetzen; das Läuten der Glocken übernahmen vorerst Leute aus der Gemeinde. Bei dieser Gelegenheit erfahren wir auch, wann damals geläutet wurde: Morgens um 4 Uhr und abends um 8 Uhr.

Der neue Schulmeister hieß Dittemer, er war eine anfangs sehr geachtete Per­sönlichkeit und gehörte dem Presbyterium an, aber auch er war vor einem Rüffel des Herrn Pfarrers nicht sicher: Er habe nicht ohne Erlaubnis des Pfarrers über Feld zu gehen, sondern Schule zu halten; auch habe er mit dem Läuten aufzuhören, sobald die Leiche auf dem Kirchhof ist und nicht bei begüterten Familien weiter zu läuten.

Eine etwa 1660 gemachte Aufzeichnung gibt Auskunft über die Besoldung des Lehrers:

An Korn 8 Achtel aus dem Zehnten, jeder Sichling im 2 Achtel, Summa 10 Achtel.

 7½ Gulden     Die Gemeinde

 1  Gulden       Der Kirchenbau

17  Heller        Johann Loller für einen Garten neben Andreas Köhn

25  Heller        Johann Kührlinas zu Pferd für die Hofreithe

25  Heller        Johann Reich von seiner Hofreithe

 2  Albus          Engelbert Ketter und Johann Hayn

 1  Batzen        Andreas Köbel und Hans See für einen Garten

Summa:      9 Gulden 7 Albus 7 Heller.

 

Im Jahre 1668 machte der Zentgraf im Presbyterium den Vorschlag, der Pfarrer sollte doch einmal mit dem Schulmeister reden, ob nicht auch während der Sommer­zeit ein bis zwei Stunden Schule gehalten werden könnten, damit die Kinder nicht alles vergäßen und auch von der Straße kämen. Der Schulmeister erklärte sich dazu ohne die befürchteten Geldforderungen bereit und erbat als Ausgleich nur vier bis sechs Wochen Urlaub in der Weinlese, damit er seiner Familie hel­fen könne, einige Stücke Brot zu verdienen.

Im Jahre 1700 erscheint der Name des Schulmeisters Dittemer mit einem „Hl.“ (=Hochlöb­lich). Das bedeutet Anerkennung! Aber zwei Jahre später wird in im­mer stärkerem Maße Kritik an ihm geübt: Er behandele die Kinder schlecht und brülle auch die sich beschwerenden Eltern an und sage ihnen, daß er es nicht nötig habe, ihre Kinder für einen halben Gulden das ganze Jahr über zu lehren.

Bald sieht sich auch das Presbyterium genötigt, ihm Vorhaltungen zu machen; die Kinder seien verschieden veranlagt, er müsse auf ihre Eigenarten eingehen und besonders die Kleinen gütig behandeln. Auch solle er nicht immer den Stock gebrauchen, sondern es erst einmal mit Ruten versuchen. Bald verfällt er dem Trunk, die Mahnungen, sein übermäßiges Branntweinsaufen zu unterlassen, werden immer häufiger. Man droht ihm sogar mit Entlassung, denn Dittemer ver­spricht alles, hält aber nichts.

Im Jahre 1713 versorgt er das Dorf wieder einmal mit Gesprächsstoff: Er hatte einen Brief nach Frankfurt tragen müssen und bei dieser Gelegenheit kräftig einen gehoben. Betrunken kam er in finsterer Nacht in Bischofsheim an, ging aber erst in eine Judenwirtschaft und trank weiter. Dann torkelte er nach Hause und verlangte sein Essen. Die Erbsensuppe mit einem großen Stück Speck stand wohlbehütet im Ofen, aber sie war natürlich dick geworden. Wutent­brannt brüllte der Hausherr seine Frau an, ob das etwa eine Behandlung für einen Schulmeister sei, da könne ja ein Reiter drauf stehen, ohne einzusinken. Mit einem kräftigen Fußtritt zertrümmerte er die Schüssel und beförderte alles auf den Fußboden. Dann verprügelte er sein liebes Weib nach Strich und Faden und der Ordnung halber auch seine heulenden Kinder.

Die weinende Frau lief zum Pfarrer, der sich mit einem Windlichte versorgte und auf den Weg ins Schulhaus machte. Der Pfarrer schreibt: „Der Schulmeister konnte die Zunge nicht bewegen und hatte Augen wie ein gestochenes Kalb“. Der Pfarrer nannte den Schulmeister „eine volle Sau“. Das Zwiegespräch der beiden Herren ist getreu­lich aufgezeichnet, danach konnte der Schulmeister seine Zunge doch noch sehr gut bewegen. Der Schulmeister mußte vor dem gesamten Presbyterium erschei­nen, bekam eine mächtige Standpauke und gab das Versprechen ab, nie mehr einen Tropfen zu trinken. Das Versprechen hat er gehalten - bis zum nächsten Tag.

Gleichgültig, ja abweisend standen die Eltern der schulischen Bildung und Er­ziehung gegenüber. Der Amtmann Burckhardt von Bergen notiert resignierend im Jahre 1763: „Die Eltern sorgen mehr für ihr Vieh als für ihre Kinder, wenn das Kind imstande ist, sich selbst an dem Brotschrank ein Stück Brot zu schnei­den, glauben die Eltern, daß sie ihre Erziehungspflichten überstanden haben. Sie halten nun ihr Kind, welches nur dem äußeren Ansehen nach einem Men­schen ähnlich sieht, im übrigen aber nur von einem ver­nünftigen Stück Vieh zu unterscheiden ist, von der Schule ab. Ist das erste Winter­halbjahr in der Schule fleißig zugebracht worden, schicken die Eltern im Sommerhalbjahr ihre Kinder nicht in die Schule. Diese vergessen das mühsam er­lernte, so daß im Herbst wieder von vorne angefangen werden muß.“

Im Jahre 1733 will man dem armen Schulmeister von den Erträgen der winzigen Schul­äcker auch noch den Zehnten abnehmen. Nun stehen vier Nachbarn auf und er­klären einmütig, daß die Schul­äcker nie „gezehntet“ worden seien.

Im Jahre 1753 erklärt der Lehrer, daß er nicht das Geld aufbringen könne, um die Schul­stube zu heizen. Die Gemeinde führt daraufhin die „Schulscheiter“ ein: Jedes Kind muß morgens ein Stück Holz für den Schulofen mitbringen.

Die Leute hat­ten aber kein Holz, daher bewilligte die Gemeinde fünf Taler für das Heizen der Schulstube. Eine öffentliche Versammlung aller Nachbarn wandte sich gegen diese Regelung, der Lehrer mußte die fünf Taler zurückgeben. Erst das Hochfürst­liche Hessen-Nassauische Reformierte Konsistorium verfügte, daß bei den geringen Einkünften eines Lehrers diesem die Heizung der Schulstube nicht zugemutet wer­den könne und die Kirche in Bischofsheim diesen Betrag zu zahlen habe.

Die Einrichtung und Unterhaltung von Schulgebäuden, der Ankauf von Einrichtungsgegenständen und Lehrmitteln war einzig und allein Aufgabe der Ge­meinde, während die Schule selbst eine kirchliche Angelegenheit war. Niemand leistete einen Zuschuß. Oft konnte die Gemeinde das anteilige Gehalt des Lehrers nicht zahlen. Dieser mußte sehen, wie er sich durchhungerte. Zur Ehre der Ge­meinde muß allerdings vermerkt werden, daß sie im folgenden Jahr dann zwei Ge­hälter zahlte.

Die Abgabe des Schulgeldes und der Schulscheiter fiel den Eltern schwer. So machte die Kirche 1707 den Vorschlag, eine „freie Schule“ zu schaffen, die von der Gemeinde und der Kirche zu tragen sei und in der die Zahlungen der Eltern entfallen sollten. Alle waren einverstanden, nur der Zentgraf sah Schwierigkeiten kommen. Er sollte recht behalten.

Im November 1707 ging eine umfangreiche Denkschrift wegen der Gründung der neuen Schule an das Konsistorium ab. Der Grundstock des Lehrergehaltes sollte aus dem Ertrag des Weinzehnten von der Gemeinde kommen, auch die Kirche wollte regelmäßige Zahlungen leisten. Allerdings: Die Schulscheiter soll­ten bleiben. Die Gemeinde murrte, aber sie wurde zusammengerufen und der Retter in der Not erschien, Herr Friedrich Ludwig Bashi, Hanau­ischer Rat und Amtmann aus Bergen. Er trug die Notwendigkeit der neuen Schule mit solcher Überzeugungskraft vor, daß alle zustimmten.

Es dauerte noch sechs Jahre, aber 1713 war die „Freyschule“ da [Schule ohne Schulgeld]. Der Einfachheit halber wurde ein Bischofsheimer Nachbar mit Namen Weber als Lehrer einge­stellt, da er Hausbesitzer war, brachte er auch gleich das Schulhaus mit. Er hatte nur einen kleinen Schönheitsfehler: Er war Lutheraner. Das reformierte Konsistorium brummte zwar etwas, gab dann aber doch seine Zustimmung. So glaubte man, alles sei in bester Ordnung. Aber man hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht.

Dieser Schulmeister Weber stellte nach kurzer Zeit Anträge, über die man lauthals lachte: Er wollte sein Haus als amtliches Schulhaus deklariert wissen und damit frei von der Haussteuer sein, er wollte den Status eines Schulmeisters haben und damit von der Zahlung des „Batzen Manngeldes und des Almygeldes“ befreit werden, er wollte freie Viehweide haben und auch keinen Hirtenlohn bezahlen, er verlangte die dem Schulmeister zustehenden Naturalien an Korn, Heu und Holz und vor allem seinen Anteil an den Geldern, die aus dem öffentlichen Säckel für die reformierte Schule aufgebracht wurden.

Als man ihm alles abschlug, ging er nach Bergen vor Gericht. Dort stellte man fest, daß die Forderungen des Weber zu Recht bestanden. In einem erbitterten Papierkrieg zwischen den beiden Kon­sistorien, der Gemeinde, dem Amt und der Kirche wurden wahre Meisterleistun­gen vollbracht. An einem Tage wurden drei verschiedene Schreiben verfaßt, kopiert, durch Boten überbracht, beantwortet und nach Bergen weitergeleitet. Zähneknirschend mußten sich Kirche und beide Konsistorien den Forderungen des Schulmeisters fügen.

Im Jahre 1716 waren mehr als hundert Kinder in einem Schulraum versammelt, man verlangte für die Freischule von der Gemeinde einen Anbau. Im Jahre 1726 entbrannte ein heftiger Streit um die Schule, die weltliche Macht griff zum ersten Male nach ihr. Der alte Pfarrer hatte in der Kirche wieder einmal die Eltern ermahnt, ihre Kinder fleißig in die Schule zu schicken.

Am Abend dieses Tages ließ der Zentgraf die gesamte Gemeinde zusammenrufen und sprach zu ihr über Schulprobleme. Von nun an müßten alle Kinder täglich in die Schule gehen, der Schulmeister habe Listen zu führen, die Versäumnisse einzutragen und die Listen dem Zentgrafen zu übergeben. Jedes Fehlen eines Kindes würde mit fünf Albus bestraft.

Er, der Zentgraf, würde wöchentlich zweimal die Schule visitieren, der Schul­meister habe nur noch von ihm Befehle anzunehmen. Morgens um 7 Uhr sollte mit der kleinen Glocke die Schule eingeläutet werden. Der Zentgraf griff sich zwei Presbyter heraus und beauftragte sie, seine Anordnungen dem Schulmeister zu überbringen. Sie taten es!

Natürlich erfuhr der Pfarrer sofort von der Sache. Er ließ sich erst den Schul­meister kommen und alles berichten. Nun wurden die beiden Presbyter her beordert. Sie bestätigten alles und bekamen einen Anpfiff; sie hätten keine Befehle vom Zentgrafen zu befolgen, dieser müsse die ihm unterstellten Gerichtsmänner beauftragen.

Es wurde ein langer und sachlicher Bericht an das Konsistorium abgesandt, aus dem die Angst sprach, Kirche und Pfarrer könnten den Respekt in der Gemeinde verlie­ren. Schulmeister und Zentgraf seien arrogante und unverständige Leute, die Schul­meister wollten sich schon immer über die Pfarrer schwingen und alles besser wissen. Das Konsistorium handelte sofort. Der Pfarrer wurde für sein rasches Eingreifen belobt, die beiden Presbyter bekamen eine Rüge, der Zentgraf erhielt wegen seiner Eigenmächtigkeit einen gehörigen Rüffel vom Amt.

Nach dem Tode des branntweinfreudigen Lehrers Dittemer traten sechs Bewer­ber um die anscheinend begehrte Stelle auf, jeder hatte einflußreiche Befürworter. Jeder Bewerber mußte an einem Sonntag in der Kirche lesen und singen, der Pfarrer gab ihnen ein Mittagessen, gegen Bezahlung aus der Kirchenkasse, ver­steht sich.

Auch der junge Dittemer, Sohn des Verstorbenen und ebenfalls Schulmeister, war unter den Bewerbern, wurde aber abgelehnt: Man brauche für die starke Jugend in diesem Ort einen guten strengen Mann, vor dem die Jugend Furcht hat. Der Dittemer möge sich in einem geringen Ort ein Stück Brot verdienen! Man sieht, die Bischofsheimer mit ihren damals 481 Einwohnern (ohne Juden) hielten ihr Dorf nicht für einen geringen Ort.

Den Sieg trug der Schulmeister Nicolaus Kempf aus Enkheim davon, der am 12. März 1730 mit vielen frommen Worten und Gebeten sowie endlosen Ermahnun­gen in sein Amt eingeführt wurde.

Was verlangte man damals so von einem Schulmeister? Im Jahre 1744 kam der Schulmei­ster Hohmann nach Bischofsheim. Der Inspektor Grimm aus Hanau sagte es ihm:

 

Instruktion für den neuen Schulmeister Hohmann zu Bischofsheim:

1. Er muß ein stilles, gottfürchtiges und ehrbares Leben führen.

2. Er muß die Jugend im Buchstabieren, Lesen, Rechtschreiben und Rechnen gründlich und treulich informieren.

3. Den Katechismus, die Kinderlehre und die fünf Hauptstücke muß er nach jedes Kindes Begriff täglich behandeln („tractieren“).

4. Die Jugend muß er zur Gottesfurcht, Gehorsam der Eltern und Vorgesetz­ten wie auch gute ehrbare Sitten täglich ermahnen.

5. Er muß nach der Schulordnung informieren, und seine Arbeit in der Schule mit dem Gebet und Gesang anfangen und endigen.

6. Er muß keine Schulstunde versäumen.

7. Er muß auf die Jugend in der Kirch achtgeben, daß sie nicht Mutwillen treiben.

8. Er muß die Kinder in der Schule wegen Faulheit und Mutwillen mit Mode­ration und Vernunft, mit Liebe, und mehr mit Ruthen als mit dem Stock, die Halsstarrige aber mit mehrerer Schärfe strafen.

9. Die Nachlässigen und Mutwilligen dem Herrn Pfarrer wie auch ihren Eltern und Ältesten anzeigen, daß sie korrigiert werden.

10. Er muß dem Herrn Pfarrer und den Ältesten allen gebührenden Respekt und Ehre geben und gehorsam sein.

11. Mit jedermann in der Gemeinde in Frieden und Einigkeit leben und beschei­den betragen.

12. Er muß auch Wiedersinnige in Liebe und Geduld ertragen.

13. Er muß gegen jedermann „diensthaftig“ sein.

14. Hat er etwas zu klagen, muß Er es dem Presbyterium anzeigen, wann es die Not erfordert.

15. Alles was seines Schulamtes und in der Kirchen ist zu tun, treulich und ernsthaft in acht zu nehmen.

Im Jahre 1750 wird dem Herrn Schulmeister für arme Kinder das Holzgeld von der Kirche bezahlt. Im Jahre 1754 machte der Zentgraf eine Aufstellung sämtlicher Einkünfte des Schulmeisters: Dieser bekam 336 Gulden 12 Albus Das war gar nicht so wenig und bestand überwie­gend aus Naturalien und Ackernutzung.

Im Jahre 1832 will die Kirche eine zweite Lehrerstelle beantragen, da 133 Kinder von einem Lehrer in einem Raum unterrichtet wurden. Die Kirche will jährlich 150 Gulden dazu beitragen, den Rest soll die Gemeinde leisten. Hier wird erwähnt, daß die bisherige erste Lehrerstelle der Gemeinde gehört. Das ist neu und muß in der Zeit von 1758 - 1831 geschehen sein, aus der Unterlagen zur Zeit. nicht auftreibbar sind. Ebenfalls wird gesagt, daß der Beitrag der Gemeinde zur ersten Lehrerstelle nur die Rückerstattung des Organistengehaltes sei, das die Gemeinde zu zahlen habe.

Am 6. Januar 1776 brannte das in der Breulgasse gelegene Schulgehöft ab. Für 6 Gulden mietete die Gemeinde von Joh. Heinrich Asmer eine Stube, in der ein halbes Jahr unterrichtet wurde. Der Aufbau des neuen Schulhauses an der alten Stelle wurde mit großem Eifer betrieben. Die neue Schule kostete die erhebliche Summe von 945 Gulden 45 Albus Das Haus stand bis 1971 noch in der Breulgasse (Schmied Schäfer). Es hatte eine Sonnenuhr.

(Abschrift einer Urkunde aus den ältesten Schulakten; Bischofsheim, den 14. Februar 1780).

 

Aufstellung über die für das abgebrannte und neu erbaute Evangelisch-Reformierte Schulhaus und die Scheune verwendeten Baukosten:

„1. An das Schulhaus                                                                         Gulden Albus

Dem Herrn Hauser zu Hanau für Tannenholz                                  111      10

dem Johannes Emmel zu Wachenbuchen für Eichenholz                22       14

dem Andreas Fix zu Fechenheim für Holz, Dielen und Latten         49       7

dem Ziegler dahier für Kalk und Backstein                                      43       20

dem Ziegler zu Hochstadt für Ziegel                                                 6        24

dem Ziegler Voltz zu Hainstadt für Ziegel                                        60

dem Glaser Steinmetz für Fenster                                                    47

für gehauener Stein und Platten                                                      18

für Leisten, Latten und Nägel                                                                       13       15

vor Leinöl, Farbe und Leim                                                                4

dem Zimmermeister Kühn zu Fechenheim                                      111      6

dem Maurermeister Waltzer dahier                                                           100

dem Schreiner Borckhart dahier für Schreinerarbeit                                 36

für Schlosser- und Schmiedearbeit                                                   33

für eine eiserne Platte                                                                                   3

für Stroh und ein Stück Holz zum Leimen                                          8        15

 

                                               Summa                      667      21

 

2. an die Schulscheune                                                                     Gulden Albus

Dem Herrn Hausser zu Hanau vor Tannenholz, Dielen, Latten       107      15

dem Zimmermeister Hoffmann                                                       36       25

dem Zimmermeister Müller                                                              6

dem Maurermeister Waltzer dahier                                                           37

dem Ziegler dahier für Kalk, Backstein und Ziegel                          65       18

dem Ziegler zu Hochstadt                                                                  8        25

für zwei Haufen Mauersteine                                                                        3

für Leisten, Latten und Nägel                                                           6         24

für einen steinernen blanken Pfosten                                                1        20

für Stroh zum Leimen und ein Stück Holz                                                      5

                                                                                  Summe           278        7

                                                           Summe der Baukosten           945      28

 

bescheinigt J. C. Kaysser, Zentgraf“.

 

Die erste Lehrerstelle war mit dem Kirchenamt organisch verbunden, der Lehrer mußte Organist sein. Diese Verbindung wurde 1894 gelöst. Die Bezahlung der ersten Lehrerstelle erfolgte durch die Kirche. Dazu bekam der Lehrer von der Gemeinde einen jährlichen Zuschuß von 36 Gulden und aus der Zehntsteuer 8 Mal­ter Besoldungskorn, dazu einige Gebunde Stroh. Sein schmales Gehalt wurde noch etwas aufgebessert durch die Nutzung einiger kleiner Schuläcker. Im Jahre 1848 wurde das Besoldungskorn mit 56 Gulden abgelöst. Der zweite Lehrer wurde von der Gemeinde bezahlt. An Bargeld bekam er 36 Gulden, die Stelle wurde über 50 Jahre hinweg niemals aufgebessert.

Im Jahre 1758 amtierte noch der ev.-ref. Schulmeister Philipp Caspar Hohmann. Auch er bekam ein Gehalt von 36 Gulden 4 Albus, für das Orgelspiel bekam er weitere 7 Gulden 15 Albus, für Orgelspiel bei Leichen, Kindtaufen und Hochzeiten 2 Gulden 15 Albus, für das Schmieren der Glocken und der Turmuhr 1 Gulden, für das Auf­ziehen der Turmuhr 6 Albus Der Lehrer mußte auch die Glocken läuten, täglich viermal, dafür bekam er ein Fuder 60 Gebund (Garben) Korn. Diese mußte er selber bei den Bauern einsammeln. Oft warfen die Bauern diese Garben ganz von oben auf die harte Tenne, daß alle Körner heraussprangen und der Lehrer seinen „Glockensichling“ als leeres Stroh nach Hause trug.

Aus der langen Reihe der Bischofsheimer Lehrer können an dieser Stelle nur einige erwähnt werden. Im Jahre 1796 tritt der aus Eichen stammende Johannes Wen­zel sein Amt an. Er starb 1833. Sein Sohn Daniel Wenzel hatte 18 Jahre lang seinem Vater in der Schule unentgeltlich geholfen. Er war von dem Pfarrer Theobald in Hochstadt gefördert worden und hatte sich durch eifriges Studium weitergebildet. Auf Vorschlag des Hochstädter Pfarrers bekam er dann die zweite Lehrstelle in Bischofsheim, hat bis 1867 unterrichtet und ist 1879 gestorben. Er war ein guter Lehrer, ein äußerst frommer und rechtschaffener Mann, aber nur von „mäßigen Gaben“.

 

Im Jahre 1832 forderte die Kirche eine zweite Lehrerstelle: Im Jahre 1833 kam ein Lehrer Neidhard in den Ort. Man war mit ihm nicht recht zufrieden und nahm ihm seine Nebenämter ab. Wenige Jahre darauf wurde er ent­lassen und lebte als Ortsarmer in Bischofsheim. Gelegentlich erhielt er von der Gemeinde ein Paar Schuhe oder etwas Wäsche.

Im Jahre 1833 wurde das Schul- und Wirtschaftsgebäude für rund 650 Gulden instandgesetzt. Auch neue Bänke und eine Wandtafel wurden von ortsansässigen Handwerkern geliefert. Zum ersten Male kümmerte sich das Kurfürstliche Konsistorium auch um Schulbücher. Für Kinder armer Eltern wurden von der Gemeinde für 2 Gulden 36 Kreuzer Schulbücher gekauft. Die Regierung fing an, sich um die Schule zu küm­mern, allerdings auf Kosten der Gemeinde.

Ein Jahr später werden Schulversäumnisstrafen eingeführt und 6 Gulden 50 Kreuzer Schul­strafen verhängt.

Wenn nicht durch Notzeiten verhindert, fand jedes Jahr eine Schulprüfung statt. Dazu kam der Herr Superintendent als Kreisschul-Inspektor, der Pfarrer als Ortsschul-Inspektor, das Presbyterium, der Bürgermeister und der Gemeindevorstand und alles, was Rang und Namen hatte. War zufällig Einquartie­rung im Ort, wurde auch der rangälteste Offizier eingeladen. Der fromme Lehrer Wenzel betete abends vorher inbrünstig, daß alles gut gehen möge. Er konnte jedes­mal hinterher Dankgebete zu Gott senden, denn es ging immer alles gut. Jedes Kind bekam nach der Prüfung einen Milchweck als Geschenk.

Die Ausstattung der Schule machte Fortschritte, 1836 werden 27 bleierne Tinten­fässer gekauft, auch sieben neue Schreibpulte.

Im Jahre 1843/44 lag der Schwerpunkt der Gemeindepolitik bei der Schule. Die Gemeinde kaufte die Heß‘sche Hofreite für 6.000 Gulden von dem Kaufmann Jacob Größer aus Mainz. Es handelte sich um das 1968 abgerissene alte Rathaus in der Hintergasse 28. Die Anlage bestand aus dem Wohnhaus, dem Hof, zwei Scheu­ern, einer Kelter, einem Brennhaus, der Stallung und einem Garten in der Obergasse. Der Aus- und Umbau dieses Hauses erforderte hohe Summen, die Baufüh­rung hatte ein Architekt. Das bisherige Schulhaus in der Breulgasse wurde für 780 Gulden an Johannes Schäfer verkauft. Es befand sich bis 1971 im Besitz dieser Familie. Dann wurde es ab­gerissen.

 

Im Besitz der Familie Schäfer, Breulgasse, befindet sich folgende Urkunde:

„Zuschlagbescheid den öffentlichen freiwilligen Verkauf des der Gemeinde Bischofsheim zugehöri­gen Schulhauses betreffend. Das dem öffentlichen Ausgebot ausgesetzte ehemalige Schulhaus an der Breulpforte neben Wilhelm Bauscher und Johannes Ebert gelegen, 1 Viertel 17 Ruthen groß, wird dem meistbietend gebliebenen Ortsbürger Johannes Schä­fer von Bischofsheim für das abgelegte Gebot von siebenhundertachtzig Gulden oder eintausendsiebzehn Taler 45 Silbergroschen 3 Heller der Zuschlag erteilt unter folgenden Bedingungen, daß

1. der Käufer Besitz und Beschwerden sofort übernehme,

2. die Kaufbriefkosten allein trage,

3. das Kaufgeld binnen drei Monaten an die Gemeinde zahle, vom 1. März des Jahres aber mit 5 Prozent verzinse, und

4. für die katastrierte Größe nicht gehaftet werde.

Das Grundstück wird hiermit unwiderruflich zuge­schlagen und Ausfertigung dieses Zuschlagsbescheides erteilt. Bergen, am 31. Januar 1845 Kurfürstliches Justizamt Schuppius“.

 

Der fromme Lehrer Wenzel schreibt: „Am 10. November 1844 zogen wir (Wenzel und Jäger) in die neue Schule und hielten die erste Schulstunde. Gemeinschaftlich wollen wir nun am Werk des Herrn arbeiten; und den preisen, der uns zu die­sem Amt berufen hat.“ Die Kinder bekamen zur Feier des Tages Milchbrötchen.

 

Im Jahre 1843 kam aus Fechenheim der Lehrer Jäger nach Bischofsheim. Jäger und Wenzel waren zu ihrer Zeit hervorragende Schulmänner. Jäger war ein bemerkenswerter Mensch. Auf dem Totenhof und im Schulgarten richtete er Anlagen von Edelobst ein, lehrte die Schüler das Veredeln von Obstbäumen und führte neue Edelobstsorten ein. Als Ornithologe erreichte er hohe Bedeutung; seine Werke und Veröffent­lichungen wurden von der Wissenschaft anerkannt und bildeten die Grundlage für die Vogelkunde des Untermaingebietes.

Jäger korrespondierte mit mehreren Universitäten und wurde von der Wetterau­ischen Gesellschaft durch Ernennung zum Ehrenmitglied geehrt. Er hatte ein außerordentliches Geschick beim Präparieren von Vögeln, die er an Schulen und Institute der Universitäten abgab oder an Privatpersonen verschenkte. Auch im Senckenbergmuseum waren zahlreiche seiner Arbeiten vorhanden. Seine größte Arbeit war die wissenschaftliche Einordnung der von ihm hier festgestellten mehr als 200 Vogelarten. Als er 1871 starb, wurde er mit einem großen Leichenbegängnis zu Grabe getra­gen. Sein Nachfolger war Lehrer Hartmann, auch er war ein tüchtiger Lehrer, von dem Nachkommen noch heute in Bischofsheim leben. (Theodor Seiboldt, Zwingerstraße).

Als nach 1848 die Gemeinde durch Fortfall des Zehnten in bittere Armut geriet, mußten die Eltern für ihre Kinder Schulgeld bezahlen, pro Kind 2 Silbergroschen 10 Heller. Diese Regelung, die als Holzgeld gedacht war, ließ man jedoch bald wieder fallen. So erfahren wir, daß die Schule im Jahre 1852 von 154 Kindern besucht wurde. Im Jahre 1859 wurde das Gehalt des Lehrers Jäger erhöht. Er erhielt nun in bar 163 Gulden 45 Kreuzer.

 

Dann bekam er noch 24 Gulden für das Heizen der Klasse, 12 Gulden für das Aufziehen der Turmuhr, 1 Gulden zum Ankauf von Öl für die Turmuhr. Er quittierte stets: Dankbar erhalten! Er war auch der erste Lehrer, der mit „Lehrer“ unterzeichnete, während es bisher immer „Schulmeister“ hieß.

Die Kinder hatten 1863 ein gutes Jahr, denn sie bekamen zweimal einen Weck, einmal bei der Schulprüfung und einmal im 18. Oktober zur Feier des 50. Jahrestages der Völkerschlacht bei Leipzig.

Im Jahre 1866 geschieht etwas Unerhörtes: Die Gemeinde kauft einige Anschauungsbilder, zwei Karten und Zeichenvorlagen; auch drei Putzfrauen werden beschäftigt, die sonnabends die Klassenräume säubern. Alle drei quittieren den Empfang ihres Lohnes mit drei Kreuzen. Im Jahre 1867 bekommt die Schule sogar eine „Rechenmaschine“.

Lehrer Hartmann erhält zwei Jahre später schon 221 Gulden Gehalt, der zweite Lehrer etwa die Hälfte. In diesem Jahr wird auch die „Industrieschule“ eingeführt (Handarbeitsunter­richt). Es unterrichten für je 50 Gulden jährlich die Frau des Lehrers Hartmann und die Frau des Pfarrers Hartmann.

 

Die Schule beginnt für die Gemeinde teuer zu werden, allein für Gehälter, Pen­sionen und Lehrmittel muß die Gemeinde mehr als 1.600 Gulden aufbringen. Ist eine Lehrerstelle vorübergehend vakant, dann unterrichtet der Pfarrer als Orts­schulinspektor, gegen Bezahlung natürlich. Im Jahre 1871 tritt dann ein neues Unterrichtsfach auf: der Turnunterricht. Der Lehrer Hufnagel übernimmt ihn und bekommt von der Gemeinde dafür 26 Gulden 15 Kreuzer.

Im Jahre 1872 werden durch die Aufbesserung der Lehrergehälter die Schullasten für die Gemeinde so drückend, daß mehrere Mitglieder des Gemeinderates nach Kassel reisen, um wegen der Regulierung der Lehrergehälter zu verhandeln. Im Jahre 1873 bekommt die Schule zum erstenmal 20 Zentner Steinkohlen. Im Jahre 1880 legt die Gemeinde wieder Schulgeld um, es werden 614,- Mark erhoben. Die Kosten der Schule belaufen sich auf 2.065,44 Mark, davon wurden ganze 30 Pfen­nige für Lehrmittel abgezweigt.

 

Besoldung des Lehrers Hartmann 1881:

1. Besoldung                                     738,43 Mark

2. Aufziehen der Turmuhr                 33,-  Mark

3. Vertretungsgeld                             50,-  Mark

4. für Heizung der Klasse                   90,-  Mark

    1.011,43 Mark

 

Für sieben Mark wird die Leibeserziehung gefördert: Zwei Sprungständer, ein Seil und ein Sprungbrett werden gekauft. Ein aus dem Jahre 1867 stammendes Inventarverzeichnis der Schule weist doch schon eine ganze Menge Bücher aus. Sie waren von der Kirche beschafft und be­trafen fast nur den Religionsunterricht. Im Jahre 1882 setzte die Gemeinde erstmalig einen Betrag für Lehr- und Lern­mittel in den Haushaltsplan der Schule ein. Ausgegeben wurden davon 5,- Mark für ein Lutherbild und 16,16 Mark für Milchbrötchen! Im Jahre 1888 tat man etwas für die Musik und kaufte eine Geige; da auch ein neuer Kaiser da war, wurde auch dessen jugendliches Abbild beschafft.

Das Jahr bringt eine wichtige Neuerung: Die Königliche Steuerkasse überweist erstmals einen Zuschuß von 600,- Mark zu den Lehrergehältern. Damit bahnt sich eine für die Gemeinde wichtige Entwicklung an.

Der hiesige Metropolitan Hartmann war Kreisschulinspektor geworden. Er fand immer noch Zeit, sich in der pädagogischen Praxis zu betätigen und verdiente sich durch Vertretungsstunden an der Schule 150,-Mark.

Die alte Schulscheune in der Hintergasse 28 wurde abgerissen. Der Lehrer Hartmann konnte nun seine Feldfrüchte nicht mehr unterbringen, die Gemeinde mietete ihm für 10,- Mark eine andere Scheune.

Für die Schule wurde eine Karte von Europa gekauft, eine große Konzession an die neue Zeit. Im Jahre 1890 wurden wieder einmal 100 Tintenfässer gekauft, der Verschleiß war riesig. Erstmalig erwarb die Gemeinde auch Tafelschwämme. Im Jahre 1891 lieferte Schreiner Wörn 12 neue Schulbänke für 264,- Mark, für 10,- Mark stellte er eine Wandtafel auf. Von nun an bekam jeder Lehrer für längere Zeit jährlich 10,- Mark aus der Gemeindekasse, dafür mußte er den Jahresbedarf an Schwamm und Kreide für seine Klasse decken.

Im Jahre 1892 begann man mit dem Bau der neuen Schule (heutige Post, Hinter­gasse 30), die im folgenden Jahr eingeweiht wurde [Zeitweise Post, Alt Bischofsheim 30, heute abgerissen) Die Ausgaben für Lehr- und Lernmittel stiegen auf 158,- Mark. Im Jahre 1894 wird der erste Lehrer endlich einmal von dem Amt des Auf­ziehens und der Pflege der Turmuhr befreit. Ein Bürger übernimmt diese Auf­gabe für jährlich 45,- Mark. Soweit den Lehrern keine Dienstwohnungen zur Verfügung gestellt werden kön­nen, mietet die Gemeinde Wohnungen für die Lehrer.

 

Die Lehrer dieses Jahres sind den alten Bischofsheimern noch bekannt:

Lehrer Hartmann bekommt              1.197,94 Mark Gehalt,

Lehrer Klauer                                     1.300,-  Mark Gehalt,

Lehrer Knöll                                        926,-  Mark Gehalt.

 

Jeder Lehrer verdient sich durch das Heizen der Klassenzimmer weitere 70,- Mark. Zwei Lehrerfrauen erteilen den Handarbeitsunterricht, jede bekommt 85,71 Mark. Die Schulkinder erhielten in diesem Jahr für 20,- Mark Brezeln und für 13,- Mark Brötchen. Die Brezeln bekamen sie am Tag der Feier des 100. Geburtstages des Kaisers und Königs Wilhelm I., auch sein Bild für 8,50 Mark zierte einen Klassenraum. ‚Hundert Broschüren „Kaiser Wilhelm der Große“ wurden an die Schulkinder verteilt und 30 Lampions für den Gebrauch bei der Jahrhundertfeier für 30,- Mark gekauft.

Die Gemeinde zahlte nunmehr an die Ruhegehalt- und Witwenkasse der Leh­rer Beiträge, Im Jahre 1894 waren es 232,- Mark. Nun wurden auch zum ersten Male Zeugnishefte angeschafft. Die Schule erforderte Aufwendungen in Höhe von 15.878,50 Mark von der Ge­meinde, der Staatszuschuß belief sich auf 3.070,- Mark.

 

Als im Jahre 1899 der Schulraum knapp wurde, richtete man im alten Rathaus an der Einmündung der Hintergasse in die Schäfergasse einen Schulsaal ein; zum ersten Mal wurden die Schulbänke nicht mehr von ortsansässigen Schreinern an­gefertigt, sondern von einer Schulmöbelfabrik bezogen.

Im Jahre 1902 begann man mit den Planungen für die neue Schule. Anfangs soll­te die Schule in die Pfarrwiese am Breul kommen. Da der Baugrund nicht geeignet war, suchte man einen Standort in der Niederweide aus, aber auch hier erwies sich der Boden als ungeeignet. Dann erst verfiel man auf den Platz in der Waldstraße. Auch hier war der Baugrund sehr ungünstig und konnte erst nach hohen Auf­schüttungen bebaut werden. Das Auffüllen des Baugrundes kostete allein schon 2.498,46 Mark. Für die Kosten der Planung nahm die Gemeinde 15.000,- Mark auf.

Der Bestand an Lehr- und Lernmitteln der Schule ist noch äußerst ärmlich, außer Tinte, Schwamm und Kreide wird noch ein Rechenbuch gekauft. Aber es gab eine Inflation an Kaiserbildern. Der Ortsschul-Inspektor Pfarrer Ganß bestellt: „Seine Majestät der Kaiser Wilhelm II. als Soldat und Seemann“ für 3,- Mark. Der Kreisschul-Inspektor wußte nichts davon und bestellte ebenfalls für die Schule zwei bunte Bilder von Kaiser und Kaiserin. Das war der Gemeinde zuviel, aber ein guter Monarchist nahm dann den „Soldaten und Seemann“ zum Einkaufs­preis ab.

Man wird moderner und kauft auch Lehrmittel, Landkarten, Liederbücher, Dik­tatstoffe; besonders der Musik nimmt man sich an, es werden zwei weitere Gei­gen gekauft, jede kostet 20,- Mark. Jedoch verschafft man sich gleich für 30,- Mark ein reichhaltiges Ersatzteillager mit zahllosen Stegen und Wirbeln. Auch das Rechnungsprüfungsamt macht erstaunt Fragezeichen auf diese Rechnungen. Ver­tretungsstunden wurden mit 0,60 Mark bezahlt.

Der Neubau der Schule in der Waldstraße kostete sehr viel Geld. Die Gemeinde mußte hohe Schulden machen, die noch vergrößert wurden durch die Anlage des heutigen Friedhofes. Immerhin gab die Regierung 11.000,- Mark für die Einrichtung der Schule.

Der Neubau der Waldschule wurde am 21.Oktober 1907 abgeschlossen. 1958 wurde ein großer Anbau durchgeführt und gleichzeitig der Kindergarten im Schulhof abgerissen.

Die Ausstattung war spartanisch einfach: ein Stereoskop, einige Wandkarten, ein Regulator, eine Wasserflasche und sechs Gläser zogen mit Schülern und Lehrerkollegium am 21. Oktober 1907 in die neue Schule ein (Stereoskop und Regulator waren auch im Jahre 1956 noch funktionsfähig). Die Kinder erhielten bei der Ein­weihungsfeier genau abgezählte 103 Brezeln.

Am 5. November desselben Jahres war schon die erste Fensterscheibe entzwei. Die drei Platanen, die heute noch eine Zierde der Schule und Gemeinde sind, kosteten 18,- Mark, die Linde 2,- Mark, der Kastanienbaum 50 Pfennige. Dieser Baum wurde 1958 gefällt, wobei einer der beteiligten Waldarbeiter um ein Haar tödlich verunglückt wäre.

An der Schule unterrichteten fünf Lehrer: die Herren Günther, Klauer, Knöll, Krutsch und Schäfer. Vom Jahre 1908 an kommt ein katholischer Pfarrer aus Fechenheim und erteilt Religionsunterricht. Lehrpläne und Lehrberichte erscheinen, einige physikalische Geräte sind vorhanden, Barren und Reck werden vom Turn­verein gespendet. Ein Schild „Für die Pisser“ und geruchbindendes Öl sind Zu­geständnisse an die Hygiene.

Im Jahre 1910 bekam die Schule ihren ersten Rektor, er hieß Gödecke. Es waren nun sieben Lehrer und ein Vertretungslehrer vorhanden, eine Vertretungsstunde wurde mit 1,- Mark vergütet.

Mit Rektor Gödecke zieht eine neue Zeit in die Schule ein. Eine Lehrerbücherei wird gegründet, eine Menge von Lehrmitteln für Erd- und Naturkunde, Chemie, Rechnen und Raumlehre werden beschafft, Geräte zur Leibeserziehung gekauft, Stundenpläne, Anwesenheitslisten, Schulstempel tauchen auf, das technische Zeich­nen wird eingeführt, 1912 wird die Schülerbücherei gegründet, deren Bestseller „Friedesinchens Lebenslauf“ von Heinrich Sohnrey ist.

Im Jahre 1911 wird die Fortbildungsschule eingeführt, an der vorerst nur der Rektor un­terrichtet.

Im Jahre 1914 soll der Erweiterungsbau der Schule errichtet werden, für ihn sollten 55.000,- Mark ausgegeben werden. Die Bauzeichnungen, die 825,- Mark kosteten, sind noch vorhanden. Dieser Erweiterungsbau hat auf sich warten lassen! Der Erste Weltkrieg kam, die Zeit der Inflation, die Arbeitslosigkeit, das bildungsfeindliche Dritte Reich und der Zweite Weltkrieg anstelle des totalen Sieges der totale Zusammenbruch. Erst 1958, 44 Jahre verspätet, konnte der Erweiterungsbau seine Pforten öffnen.

Im Jahre 1913 kam mit Fräulein Hedwig Schott die erste Lehrerin nach Bischofsheim. Im Jahre 1932 wurde Rektor Gödecke in den Ruhestand versetzt, sein Nachfolger wurde Konrektor Schäfer. Von 1935 bis 1945 war Hauptlehrer Christian Günther Lei­ter der Schule, von 1945 bis 1956 Hauptlehrer Appel. Die Schülerzahl war stark rückläufig geworden. Die Rektorstelle ging ein.

           

Anzahl der Schulkinder

1763 waren 76 Schulkinder in einer Klasse ( aber nicht in der Waldschule )

1910 waren 304 Schulkinder in sechs Klassen in der Waldschule

1919 waren 361 Schulkinder in acht Klassen in der Waldschule

1941 waren 248 Schulkinder in acht Klassen in der Waldschule

1974 waren 2334 Schulkinder in zehn Klassen nur in der Waldschule

 

Aus der Schulstatistik:

            1763    76 Schulkinder           Schule einklassig

            1833    133 Schulkinder          Schule zweiklassig

            1873    178 Schulkinder          Schule dreiklassig

            1899    221 Schulkinder          Schule vierklassig

            1907    273 Schulkinder          Schule fünfklassig

            1910    304 Schulkinder          Schule sechsklassig

            1912    365 Schulkinder          Schule siebenklassig

            1919    361 Schulkinder          Schule achtklassig

            1922    298 Schulkinder          Schule achtklassig

            1927    227 Schulkinder          Schule achtklassig

            1932    278 Schulkinder          Schule achtklassig

            1937    258 Schulkinder          Schule achtklassig

            1938    263 Schulkinder          Schule achtklassig

            1941    248 Schulkinder          Schule achtklassig

            1964    512 Schulkinder          Schule neunklassig

            1974    2.334 Schulkinder       Schule zehnklassig

 

Auf die Grundschule I in der Waldstraße entfallen davon 435 Schüler, auf die Grundschule II in der Albert-Schweitzer-Siedlung 405 Schüler und auf die Gesamt­schule 1.494 Schüler; von diesen kommen 676 Schüler aus Hochstadt, Niederdorfel­den und Schöneck.

Im Jahre 1956 wurde der Lehrer Herbert Lippert zum Rektor ernannt, er leitete die Schule bis zum Jahre 1969. In dieser Zeit vollzog sich in der Schule ein grundlegender Strukturwandel. Die Gemeinde mußte sehr erhebliche Mittel für die Schule aufwenden.

 

Die steigende Schülerzahl machte 1958 eine Erweiterung der Schulgebäude notwendig:

Der erste Erweiterungsbau in der Waldstraßenschule erforderte  DM 673.361,96

Der zweite Erweiterungsbau                                                    DM 450.478,73

Die Turnhalle an der Gänsseestraße                                                    DM 414.490,94

Die Befestigung des Schulhofes                                                DM  30.211,81

 

Zu diesen außergewöhnlichen Kosten mußte die laufende Unterhaltung in Höhe von jährlich DM 120.000,- bis DM 130.000,- aufgebracht werden. Das Gelände des ehemaligen Kindergartens an der Gänsseestraße, verschiedene Gärten und Teile eines Privatgrundstückes am Fechenheimer Weg wurden dem Schulareal zugeschlagen.

Der Unterricht wurde den Erfordernissen der modernen industrialisierten Ge­sellschaft angepaßt, der arbeitsteilige Gesamtunterricht getestet, Fachkonferenzen eingeführt, eine moderne Lehrerbücherei aufgebaut sowie eine umfangreiche Schülerbücherei zur Verfügung gestellt. Nachschlagewerke und Handbüchereien standen in allen Klassen in überreicher Menge bereit. Drei Klaviere, eine Organa, das Orffsche Instrumentarium, Noten und Notenpulte befruchteten die musische Bildung nachhaltig.

Im Werk- und Nadelarbeitsunterricht wurden hervorragende Arbeiten erbracht, die auf Ausstellungen starke Beachtung fanden. Hervorragendes wurde auf dem Gebiet der Kunsterziehung geleistet. Der Schwimmunterricht wurde eingeführt. Durch die von der Schule erhobene Elternspende flossen der Schule erhebliche Mittel zu, die restlos zur Anschaffung von neuen Büchern und Lehrmitteln zur Verfügung gestellt wurden. Außerordentlich günstig wirkte sich die Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat aus. Aus dem Kreise des Elternbeirates kam neben berechtigter Kritik auch manche wertvolle Anregung an das Lehrerkollegium.

Als durch administrative Verfügungen des Kultusministeriums die Einziehung der Elternspende bürokratisiert wurde, wirkte das Kollegium bei dem Einzug dieser Spende nicht mehr mit. Nun wurde von der Elternschaft die „Förderungsgemeinschaft Bischofsheimer Schulen e.V.“ gegründet, die fortan die Einziehung der Be­träge übernahm und 1974 aufgelöst wurde.

Im Jahre 1964 war ein weiterer Erweiterungsbau notwendig. Damals wurden noch die Schüler der Klassen 1 bis 9 in der Schule unterrichtet. Auch wurde die Förderstufe eingeführt und bald darauf die Planungen für die Gesamtschule aufgenommen.

Rektor Lippert wurde mit Wirkung vom 31. Juli 1969 wegen Erreichung der Al­tersgrenze mit großen Ehrungen in den Ruhestand versetzt. Sein Nachfolger war der Realschullehrer Kurt Lehnert aus Bergen-Enkheim.

Mit seiner Einführung wurde zu Beginn des Schuljahres 1969/70 der Förderstufen­trakt der geplanten Gesamtschule in der Albert-Schweitzer-Siedlung eingeweiht; am 8. Oktober 1971 wurde unter großer Beteiligung der Bevölkerung die Einwei­hung der Räume für die Sekundarstufe I vollzogen. Dieser neue Bau ist in architek­tonischer Hinsicht mit Schulen herkömmlicher Art in keiner Weise mehr zu ver­gleichen.

Von der fünften Klasse an besuchen nicht nur Bischofsheimer Kinder, sondern auch Kinder aus Gronau, Niederdorfelden, Oberdorfelden und Hochstadt die neue Schule. Später wurden die Kinder aus Gronau in Bad Vilbel eingeschult, die aus Oberdorfelden in der neuen Gemeinde Schöneck im Ortsteil Kilianstädten.

Für das in der Entwicklung begriffene Schulzentrum wurde 1973 eine weitere Grund­schule mit einer Vorschulklasse errichtet, eine Kreissonderschule ist geplant. Die Se­kundarstufe II wird 1975 die Arbeit aufnehmen, und eine Berufsfachschule soll hier für den Westkreis errichtet werden. Am 1. August 1974 waren an der Gesamt­schule insgesamt 90 Lehrkräfte tätig. Bischofsheimer Kinder werden, ohne ihren Ort verlassen zu müssen, hier einmal ihr Abitur machen können.

Auch die Schule hat die Grenzen des Ortsbereiches gesprengt und ist eine überregionale Einrichtung geworden. Als bemerkenswert bei den Planungen zur Schul­reform ist eine außerordentlich starke pädagogische Aktivierung der Elternschaft zu verzeichnen.

Förderstufe und Sekundarbereich I sind bereits vom Landkreis Hanau erbaut worden, denn durch ein Landesgesetz sind die Kreise mit Wirkung vom 1. Jan. 1970 Schulträger geworden. So wie der Bürgermeister Krieger in Bischofsheim schu­lischen Fragen sehr aufgeschlossen gegenüber stand, hat auch der vitale und energiegeladene Hanauer Landrat Woythal Bildung und Erziehung mit zu seinen wich­tigsten Anliegen werden lassen. Der Landkreis Hanau ist der erste in der Bun­desrepublik, der völlig das moderne System der integrierten Gesamtschule ver­wirklicht hat. Die Schule ist aus ihrer jahrhundertelangen Isolierung herausgetre­ten, hat starke soziale Akzente erhalten und ist eine Angelegenheit der Gesell­schaft geworden.

Zum Abschluß soll noch eines Tages gedacht werden, der weniger in schulischer Hinsicht als soziologisch bedeutsam erscheint. Es ist der 8. November 1958, an dem der erste Erweiterungsbau der Schule in der Waldstraße eingeweiht wurde. Diese Feier war die letzte, an der sich die gesamte Bischofsheimer Bevölkerung spon­tan beteiligte. Der abendliche Fackelzug der Schulkinder wurde fast von der ge­samten Bevölkerung begleitet, die Turnhalle am Wald war restlos überfüllt, man schätzte die Besucher im Raum auf 1.200, zahllose Menschen standen drau­ßen an den Fenstern der Halle. Die Zahl der Geschenke war unübersehbar. Spä­ter hat kein bedeutsames Ereignis so große Teile der Bevölkerung mobilisiert. Weder die Einweihung der katholischen Kirche, die Erweiterung der evangelischen Kirche, noch die Übergabe des modernen Rathauses haben eine ähnliche Reso­nanz bei der Bevölkerung gefunden.

Die große Feier zum 90jährigen Jubiläum fand am Samstag, 24. Mai, in und um die Lehranstalt in der Waldstraße herum statt. In neun Dekaden hat sie eine abwechslungsreiche und bewegte Geschichte hinter sich gebracht. Seit 1993 gibt es zum Beispiel die Betreuungseinrichtung, die vom Förderverein getragen wird. Es werden 292 Schülerinnen und Schüler zur Zeit von insgesamt 14 Lehrern unterrichtet.

Im Jahr 1997 zum 90jährigen Jubiläum wurden an der Waldschule in den vier Grundschul- und einer Vorschulklasse insgesamt 292 Schülerinnen und Schüler betreut. Neben 14 hauptamtlichen Lehrerinnen und Lehrern waren noch zwei Referendare, ein Lehrer für griechischen Unterricht und eine Sozialpädagogin für die Betreuung der Kinder zuständig. Die Waldschule wird von Rektorin Irmine Kästner und Konrektorin Irene Morgenstern geleitet. Der Unterricht findet in 17 Räumen statt.

Die Schule wurde über die Jahre immer wieder neu gestaltet und den Änderungen der pädagogischen Betreuung angepaßt. So hat die Schule trotz enger räumlicher Verhältnisse 1993

die Betreuungseinrichtung ins Leben gerufen. Getragen wird das zusätzliche Betreuungsangebot vom Förderverein. Das Modell ist mit dem Unterricht verzahnt. Die Finanzierung dieser Zusatzleistung wird jedoch immer schwieriger. Die Eltern müssen für den Betreuungsplatz ihres Kindes erheblich mehr bezahlen. Außer dem üblichen Grundschulangebot gibt es auch eine Sprachheil- und eine Vorklasse. Eine logopädisch ausgebildete Lehrerin sorgt sich um therapeutische Maßnahmen für Kinder, die auf diesem Gebiet noch Schwierigkeiten haben.

Aber später wurde die Schule zu einer reinen Grundschule.

 

 

Berufe

Bischofsheim war, was die Zahl der Berufe anging, nicht sehr vielseitig. Außer den Landwirten und Tagelöhnern, den Wächtern, den Feld- und Waldschützen und den Hirten werden in den Rechnungsbüchern Schmiede und Zim­merleute, Schreiner und Weißbinder, Ziegler und Leineweber erwähnt. Außerdem gab es Wirte, Krämer, Bäcker und Metzger; letztere waren bis 1876 ausschließ­lich Juden. Alle größeren Arbeiten wurden von der Gemeinde an auswärtige Handwerker vergeben.

Viele Berufe gab es nicht mehr. Schon in der Hallstattzeit zog der wandernde Bronzegießer durch die Lande, er tauschte alte Stücke gegen neue, sammelte Altmaterial und goß an Ort und Stelle neue Geräte. Seine Nachfolger sind die Zinngießer und Kesselflicker.

Die Wollweber, die Leineweber und Hutmacher boten ihre Dienste an. Der Topfstricker umwickelte eingesprungene Töpfe mit einem Drahtgeflecht, der Bender bot seine Fässer an, der Kraut­hobler aus Tirol zog zur Herbstzeit durch das Land, um Weißkraut einzuschneiden, der Gerber oder Löher ließ den Hundedreck aufsammeln, den er zum Gerben brauchte, der Barbier hieß Scherer oder Bader.

Der Zunderhannes bot sein Feuergerät an (Stein und Schwamm), der Rotgerber, der Färber, der Wollkämmer kam, der „Hauderer“ mit festem Wagen und starken Pferden war der Spediteur früherer Zeiten, oft hatte er auch eine Kutsche mit zwei flinken Pferden zur Personenbeförderung; der Tuchmacher ge­hörte einer hochangesehenen Zunft an, der Köhler war jedermann bekannt, der Gürtler fand Abnehmer für seine Gürtel, der Rinkelmacher (an sich fertigte er ein Gerät zum Zusammenhalten von Wundrändern an, auch: Rinkenmacher) fertigte Schnallen für Schuhe und Gürtel, der Strumpfwirker hatte Strümpfe und Zipfelhauben anzubieten, der Nagelschmied mit seinem Hund, der in einem Rad den Blase­balg treten mußte, machte auf Bestellung seine teuren Nägel. Auf den Jahrmärk­ten waren die Moritatensänger beliebt mit ihren rührseligen oder erschröck­lichen Geschichten. Slowaken mit Kamelen, Affen und Bären waren gerngesehene Gäste, ebenso der Savoyarde mit seinen Murmeltieren.

 

Erstmals wurden in den Unterlagen der Gemeinde erwähnt:

1663    Tabakanbau

1760    eine Zeitung - Die Hanauer Frag- und Anzeigennachrichten. Bezugspreis jährlich 1 fl.

1763    Die erste Grenzbegehung

1764    Die erste Kerb

1765    Die erste Hebamme

1769    Die erste Auswanderin nach Pennsylvanien, Eva Steinbrinkin

1773    Die erste Feuerspritze

1778    Der Tabakanbau feldmäßig

1779    Der gemeindliche Obstbau

1788    Die Totenfrau

1801    Das erste Buch - Das neue Wunder unserer Zeit (Dampfmaschine?)

1805    Die Pockenschutzimpfung

1807    Beginn des Kartoffelanbaus

1810    Bischofsheim wird Teil des Großherzogtuns Frankfurt; es besitzt 104 Feuerstellen, 647 Seelen und eine reformierte Kirche

1813    Der Anbau von Welschkorn (Mais)

1814    Landsturm wird aufgestellt

1814    Der erste Wechsel

1814    Die Steinkohle

1814    Nathan unterschreibt eine Quittung, ohne vor seinen Namen „Jud“ zu setzen

1815    Mardochay pachtet als erster Jude von der Gemeinde Land

1816    Der Wasserbauinspektor

1818    Der Landphysikus

1821    Zwangsversteigerungen

1824    Die Maklergebühr

1826    Die Landgestütkasse

1826    Die Landwirtschaftliche Zeitung

1830    Landkrankenhaus Hanau

1831    Das Chaussee-Geld

1834    Schulversäumnisstrafen

1834    Die Hundesteuer

1834    Feuerwehr bekommt zwei neue Leitern gestellt

1836    Der Dorfbrunnen wird erneuert

1838    Niederschlagung rückständiger Steuern

1838    Laut Polizeiverfügung muß ein baufälliges Haus geräumt werden

1839    Postgebühren

1840    Der Fleischbeschauer (Kreistierarzt Metzger)

1840    Ausgabe von Heimatscheinen durch die Gemeinde

1841    Die Gemeinde kauft für arme Kinder Schulbücher

1841    Zement

1841    Das „Porte bohr“ wird abgebrochen

1843    Die Gemeinde kauft das Wohnhaus der Heß‘schen Hofreite und baut es zur Schule aus

1847    Auf dem Gelände des heutigen Rathauses wird der Friedhof erweitert

1849    Die Gemeindejagd

1849    Ankauf von Torf

1854    Das Schäfertor wird abgebrochen

1857    Die Post kommt von Bergen

1858    Porto

1864    Der Ortsschätzer

1865    Schafpferch-Verpachtung

1866    Isolierstation für Kranke auf dem Rathaus

1866    Auf dem Rathaus wird eine Isolierstation eingerichtet

1867    Das Breultor wird abgerissen

1866    Steuermarke für Rechnungen

1868    Die Petroleumlampe

1869    Gemeinde verkauft Bauland (an der rechten Seite des „Vizinalweges“ nach Hochstadt)

1869    Der Handarbeitsunterricht

1869    Der Briefkasten

um 1870 Bis zu dieser Zeit standen nur wenige kleine Häuser vor dem Breultor an jeder Seite des Weges. Nach dem deutsch-französischen Krieg belebte sich die Bautätigkeit an dieser Stelle.

1886    Gründung der Turnerschaft 1886

1871    Die Briefmarke und die Depesche

1871    Der Turnunterricht

1871    Die Handdreschmaschine

1873    Der erste Gemeindearbeiter

1873    Die Pferdedreschmaschine

1874    Der Gesangverein als erster Verein registriert

1874    Das Standesamt

1874    Die Streichhölzer

1875    Die erste Straßenlaterne (auf dem Brunnen)

1876    Die ersten Schausteller

1879    Der erste Ziegenbock

1879    Der Schiedsmann

1880    Die Gemeinde verkauft Baugelände vor den Schäfertor und am Gänssee

1880    Das Schulgeld

1881    Die Eisverpachtung

1881    Verkauf von Christbäumen

1885    Die Postanweisung

1885    Die Gemeinde gibt Bauplätze „Am Löwenseeweg“ ab, es dürfte sich um Grundstücke am heutigen Rumpenheimer Weg gehandelt haben (nach Lippert)

1886    Der Haingraben wird als Baugelände an die Anlieger verkauft, ebenfalls die Gräben in den Schäfergärten und ein Bauplatz „Am Schlag“

1886    Gründung der Turnerschaft 1886

1888    Der Giftweizen gegen Mäuseplage

1888    Weihnachtsfeiern der Vereine

1890    Der Fotograf

1893    Colonialwaren

1893    Neue Zeitung - Main- und Kinzigbote

1893    Das erste Telefon

1893    Zigaretten

1894    Die Gemeinde erwirbt ein Grundstück auf der Breulwiese zum Bau eines Arzthauses

1895    Die Postagentur bei Lehrer Knöll

1895    Die Lustbarkeitssteuer

1895    Die Zeugnishefte

1895    Die Körungskommission

1897    Der „Fabrikarbeiter“

1897    Das Waldfest der Eintracht

1897    Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

1898    Vertrag über die Eisenbahnhaltestelle am „Weg nach Rumpenheim“)

1899    Kreissparkasse

1899    Waschpulver

1899    „10 % Rabatt“

1901    Das Wasser wird untersucht

1904    Die erste Rechnung mit Schreibmaschine geschrieben

1904    Dachpappe

1906    Fruchteis

1906    Eine Waschküche

1906    Gemeindekrankenpflegestation

1907    Rollgeld

1908    Der Leichenwagen ist angeschafft

1908    Desinfektion von Wohnungen

1908    Nachnahmesendung

1908    Katholischer Religionsunterricht

1909    Der Dreschmaschinen-Günther

1910    Die Zahlkarte

1911    Die zentrale Wasserleitung

1911    Familienstammbücher

1911    Straßenschilder und Hausnummern

1913    Kinematograph auf der Kerb

1913    Die erste Lehrerin

1918    Der Arbeiter- und Soldatenrat

1919    Das erste Auto ist im Dorf

1919    Das Mieteinigungsamt

1920    Der erste Bürgermeister von auswärts (Foocken)

1920    Einfamilienhäuser mit öffentlicher Förderung

1921    Der Schrebergarten

1921    Der Personalausweis

1921    Die Elektrifizierung

 

 

Eisgewinnung und Heusergraben

Die leidige Tieflage unseres Ortes führte bei plötzlicher Schneeschmelze oder wolkenbruchartigen Regenfällen immer wieder zu überschwemmten Straßen und vollgelaufenen Kellern. Um diese unerfreulichen Zustände nach Möglichkeit zu beheben, kaufte die Gemeinde zur Verbesserung des Wasserabflusses aus dem Ort das bisher dem Fiskus gehörende Gelände um den „Tiefen See“ und den Heusergraben.

Der Tiefe See wurde später wegen der dort vorhandenen eigenartigen Flora zu einem gesuchten Studienobjekt der Botaniker. Hier gab es Pflanzen, die in Euro­pa äußerst selten oder einmalig sind. Das Gebiet wurde daher zum Naturschutz­gebiet erklärt. Heute ist jedoch durch die Ausdehnung des Ortes und die damit ver­bundene vermehrte Anlieferung völlig andersgearteter Flüssigkeiten diese einzig­artige Pflanzenwelt wohl fast verschwunden.

Im Jahre 1890 wurde der Tiefe See an die Frankfurter Eisgewinnungsgesellschaft verpachtet, die jährlich 1.000,- Mark Pacht zahlte. Das damals noch reine Mainwasser wurde durch ein unterirdisches Rohr in den Tiefen See gepumpt. Die Winter kamen damals noch treulich ihrer Pflicht nach und ließen das Wasser zu klarem Eis gefrieren, das in Blöcke gesägt, geborgen und in der an der heuti­gen Taunusstraße gelegenen Eishalle gelagert wurde. Im Sommer wurde es dann besonders an Frankfurter Wirte und Metzger verkauft.

Die Eisgewinnung an dieser Stelle fand noch im Jahre 1932 statt, jedoch ging der Absatz immer mehr zurück, da die Kunsteisproduktion an Boden gewann. Ein Spiel des Zu­falls wollte es, daß auf dem Gelände der später abgerissenen Eishalle ausgerech­net die Firma „Kälte-Mack“ ihre Produktionshallen errichtete.

 

Im Jahre 1899 bekam die Gemeinde eine weitere Einnahme aus der Eisgewinnung: Der Eis-Günther aus Enkheim pachtete das Wasser des Tränkebaches für 350,- Mark jährlich zur Eisgewinnung; im Jahre 1903 mußte er jedoch für das Bischofsheimer Wasser schon 1.510,- Mark an die Gemeinde abliefern.

Im Jahre 1905 trat die Bahn an die Gemeinde heran und forderte für den Durch­fluß des Wassers im Heusergraben unter der Bahnstrecke Frankfurt/Ost - Ha­nau einen Beitrag. Die Gemeinde lehnte natürlich das Ansinnen ab mit der Be­gründung, daß das Wasser dort schon immer geflossen sei, ehe die Bahn ihre Strecke baute. Schließlich mußte die Gemeinde doch 1,- Mark jährlich an die Bahn abführen.

Im Jahre 1908 gab es Ärger mit der Eisgewinnungsgesellschaft. Es waren Veränderungen an dem Abfluß des Heusergrabens vorgenommen worden, durch die das Wasser nicht restlos abfloß und sich in dem verbleibenden See Algen bildeten, die das Eis unverkäuflich machten. Im Jahre 1912 faßte die Gemeinde nach sehr langen Debatten den Beschluß, den Heusergraben zu verrohren. Man entschied sich für Rohre von 40 Zentimeter Durch­messer, ein Querschnitt, der vollkommen genügte, denn die Wasserführung des Grabens war an sich unbedeutend.

Nach der Kanalisierung des Ortes konnten die anfallenden Wassermassen nicht mehr versickern, sondern wurden gesammelt dem Main zugeführt. Durch die Ausdehnung des Baugebietes war die Auffangfläche des Oberflächenwassers stark erweitert, die Wassermengen zu bestimmten Zeiten vervielfacht. Die Ge­meinde begann deshalb im Jahre 1954, den Ablaufweg zum Tiefen See zu verrohren und baute am Rande des Naturschutzgebietes ein Hebewerk. Da der Querschnitt des 1912 errichteten Rohrkanals für die anfallenden Wassermassen nicht mehr ge­nügte, um sie ohne Stau in den Main zu leiten, wurde der Heusergraben mit Betonrohren von 1,80 m Durchmesser neu verrohrt. Schwierig und kostspielig war die Horizontal­unterbohrung der Bahnstrecke und der B 8/40.

Da die Ingenieure mit einem Spitzenanfall von 3,3 Kubikmeter pro Sekunde an Wasser rechneten und eine die Einfahrt der Schiffe in die Rumpenheimer Schleuse hindernde Querströmung befürchteten, mußte auf Forderung des Wasser- und Schiffahrtsamtes durch ein besonderes Auslaufbauwerk der Einfluß in den Main 200 m flußabwärts verlegt werden. Allein dieses Auslaufbauwerk kostete 400.000, - Mark und wurde 1974 fertiggestellt.

 

 

Bischofsheim im „Dritten Reich“

Die Weimarer Republik führte in den Jahren 1931/33 einen verzweifelten Kampf gegen die extremen Parteien der KPD und der NSDAP. Die KPD war im Ort stark vertreten. Besonders scharf ging man gegen Ausländer vor, die sich in radi­kalen Parteien politisch betätigten, sie wurden über die Grenze abgeschoben.

Der Hanauer Gruppe des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold gehörten etwa 30 Bischofsheimer Bürger an. Die örtliche „SA“ war schon vor 1933 gegründet und wurde von einem früheren Kommunisten geleitet. Schlägereien zwischen poli­tisch Andersdenkenden sollen nicht vorgekommen sein. Es wird nur berichtet, daß Hanauer SA-Leute den Dirigenten der Liederlust abends auf dem Heimweg nach einer Singstunde verprügelt haben sollen.

Nach dem 30. Januar 1933 zogen die neuen Machthaber gegen SPD und KPD zu Felde. Am 4. Mai 1933 kam aus der Reichshauptstadt der Befehl, alle führenden Kommu­nisten, Pazifisten und Sozialdemokraten nebst deren Angehörigen listenmäßig zu erfassen und zu überwachen, ebenfalls die jüdische Intelligenz. Es gab Hausdurch­suchungen bei KPD- und SPD-Funktio­nä­ren. Etwa zehn den neuen Machthabern unliebsame Personen wurden in Schutzhaft (KZ) genommen, kamen aber bald wieder frei. Ein Bischofsheimer KPD-Angehöriger wurde später zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt, aber er kam wieder heil nach Hause.

Am 14. Dezember 1938 ging der Gemeinde unter „Geheim“ eine Liste der damaligen Konzentrationslager zu:

Papenburg      Regierungsbezirk Osnabrück

Sonnenberg    Regierungsbezirk Frankfurt/Oder

Lichtenberg   Regierungsbezirk Merseburg

Brandenburg  Regierungsbezirk Potsdam

Mohringen      Regierungsbezirk Hannover (Nur für Frauen).

 

Die Verpflegungskosten für die Inhaftierten hatte die Heimatgemeinde zu übernehmen, pro Tag 1,50 RM. Im November 1933 hatte die Gemeinde noch für drei Männer zu zahlen. Zu Weihnachten kamen die „Schutzhäftlinge“ zurück. Sie hatten sich täglich bei der Polizei zu melden und durften nach Einbruch der Dunkelheit ihre Wohnungen nicht mehr verlassen. Die Polizei hatte sie in unregel­mäßigen Abständen zu kontrollieren. Für jeden Entlassenen mußten Kartei­karten in dreifacher Ausfertigung angelegt und bei Vorkommnissen durch Eintra­gungen ergänzt werden. Die strengen Einschränkungen der persönlichen Freiheit der Haft­entlassenen wurden aber bald wieder aufgehoben. Natürlich wurde auch die Arbeiterwohlfahrt verboten, der vorhandene Betrag von 2,06 RM zugunsten des Landes Preußen beschlagnahmt.

 

Am 24. Mai 1933 wurden im Ort alle „kommunistischen“ Fahr- und Motorräder ein­gezogen, um Kurierfahrten zu verhindern. Einige Zeit später wurden die Fahr­räder nach Stellungnahme des Ortsgruppenleiters den Besitzern wieder zurück­gegeben. Der führende Parteigenosse bestätigte meistens, daß aus den Kommu­nisten stramme Nationalsozialisten geworden seien.

Das Vermögen der „staatsfeindlichen“ SPD wurde eingezogen. Da es oft auf Privatkonten versteckt worden war und die Kassen Auskünfte verweigerten, wurden diese durch einen besonderen Reichserlaß gezwungen, die Gelder zu offenbaren, die dann eingezogen wurden.

Am 22. September 1933 kam das Verbot des Abhörens ausländischer Sender, besonders des Senders Moskau. Waren Personen aus verschiedenen Familien zum verbote­nen Abhören versammelt, galt das als verbotene Versammlung und wurde mit KZ bedroht.

Alle Vereine wurden gleichgeschaltet, ihre führenden Männer muß­ten der Partei angehören. Als zwei frühere Sozialdemokraten zum ersten und zweiten Vor­sitzenden des Geflügelzuchtvereins gewählt wurden und sie dies pflichtgemäß dem Bürgermeister mitteilten, kam umgehend die Anfrage, welchen Gliederungen der NSDAP sie angehörten.

Auch über die hiesigen Gastwirte mußte schriftlich berichtet werden, ob sie etwa mit der SPD sympathisierten. Am 12. August 1935 wurde den kirchlichen Jugendverbänden jegliche Tätigkeit unter­sagt, den Lehrern verboten, für diese Verbände zu werben. Große kirchliche Veranstaltungen unter freiem Himmel wurden verboten, sie galten als Tarnveranstaltungen der mit den politischen Zuständen Unzufriedenen. Im Jahre 1936 begann der Kampf gegen die „Bekennende Kirche“, die Listen der Pfarrer mit Redeverbot im gesamten Reichsgebiet kamen regelmäßig und wurden immer länger. Auch der Generalsuperintendent a. D. Dibelius war darauf verzeichnet.

 

Personell gab es 1933 bald Veränderungen in der Gemeinde. Der Ortsgruppenleiter der NSDAP Lenz, ein gebürtiger Hochstädter, war ein entfernter Verwandter des amtierenden SPD-Bürgermeisters Michael Kaiser. „Onkel, wann machst Du mir denn nun Platz?“ fragte er eines Tages. Onkel machte am 16. Mai 1933 Platz. Lenz soll nach Aussage von Zeitgenossen ein etwas großsprecherischer, aber nicht bösartiger Mann gewesen sein, der auch von politisch Andersdenkenden Rat angenommen und ihn befolgt hat. Er ist später zur Wehrmacht eingezogen worden und als Offizier gefallen. Das Bürgermeisteramt wurde dann vertretungs­weise von dem Bürgermeister Fey aus Bergen-Enkheim versehen.

Die Gemeindewahl im März 1933 war die letzte, die nach demokratischen Regeln ablief. Die Nationale Arbeitsgemeinschaft erhielt mit 632 Stimmen 5 Sitze, die SPD mit 462 Stimmen 4 Sitze, die KPD mit 371 Stimmen 3 Sitze; 17 Stimmen waren ungültig.

Zwei der Nationalen Arbeitsgemeinschaft unliebsame Gemeindeangestellte wurden sofort entlassen. Noch tagten die Gemeindegremien in altgewohnter Weise, aber nachdem der Ortsgruppenleiter Lenz das Amt des Bürgermeisters übernommen hatte, wurde bald das „Führerprinzip“ eingeführt. Die Gemeindegremien wurden aufgelöst, der Bürgermeister regierte. Ihm standen zwei Beigeordnete und sieben Gemeinderäte zur Seite, die selbstverständlich der Partei angehören mußten und nur beratende Stimme hatten. Der Bürgermeister hatte allein Entscheidungen zu treffen und diese in ein Beschlußbuch einzutragen.

Es erscheint eigenartig, daß den Archiven genaue Angaben über das Schicksal des Ortes in den Kriegen vergangener Jahrhunderte zu entnehmen sind, Unterlagen aus dem Zweiten Weltkrieg dagegen fast völlig fehlen. Es sind sicher beim Herannahen des Feindes alle die damals führenden Nationalsozialisten betreffenden Akten vernichtet worden, aber es sind auch keinerlei Sachberichte über die Kriegswirtschaft, Kriegsereignisse und sonstige Geschehnisse aufzufinden.

Im Jahr 1937 überflog ein Zeppelin Bischofsheim.

 

Der Zweite Weltkrieg

Im Jahre 1939 war eine bayerische Pioniereinheit in Bischofsheim einquartiert, die bei vie­len älteren Einwohnern noch in freundlicher Erinnerung ist; auch heute sind die Beziehungen einzelner Familien zu manchen der früheren Soldaten noch nicht abgebrochen. Im Herbst 1941 wurde der Batterietrupp einer Flakscheinwerferbatterie hierher verlegt und im Gasthaus „Zum Hessischen Hof“ einquartiert, darunter auch der spätere Rektor Lippert. Auf der Windschnur und südöstlich des Bahnhofes wurden Stellungen für schwere Flakscheinwerfer errichtet.

Der Krieg machte sich anfangs durch Feindeinwirkungen nicht bemerkbar. Die wehrfähigen Männer waren eingezogen, Lebensmittel und Bekleidung sowie Ge­genstände des täglichen Bedarfes gab es auf Karten oder Bezugsscheine, nachts hatte strenge Verdunkelung zu herrschen.

 

In der Nacht vom 4. zum 5. August 1941 schlug der Krieg hier zum ersten Male zu. Von einem Bomberverband wurden Sprengbomben abgeworfen, die aber zum Glück den Ort nicht trafen und im Wald, beim Friedhof, in den Wingerten und im Mainfeld tiefe Trichter hinterließen. Aber die abgeworfenen Brandbomben trafen ihr Ziel. Sie fielen in die Niedergasse, acht Gehöfte brannten, doch die Wohnhäuser konnten gerettet werden, ebenfalls das in den Stallungen untergebrachte Vieh. Männer, Frauen und Kinder konnten viele Brandbomben unschädlich machen. Rühmend muß die Hilfe der hier zum Arbeitseinsatz untergebrachten französi­schen Kriegsgefangenen erwähnt werden.

Auch die in der Jahnstraße stehende Turnhalle brannte ab. Während der Haus­wart Fritz Robanus und sein Sohn die Brandbomben in der Halle ablöschten, stand im Vorderbau die Wohnung schon in hellen Flammen, die dann auf die Halle übergriffen. Allein auf dem kleinen Areal der Turnhalle zählte man 43 Brandbombeneinschläge.

 

Bis zur nächsten Ernte waren alle Wirtschaftsgebäude wieder aufgebaut, schöner als sie je waren. Die Kosten trug das Reich; die Turnhalle wurde nicht mehr aufgebaut. Im Januar 1944 wurden Bischofsheimer Bauern und französische Kriegsgefan­gene nach Oberrad beordert, dort waren durch Bombeneinschläge gewaltige Holzmengen angefallen, die zu Brennholz aufgearbeitet wurden. Die Mannschaf­ten vieler Orte waren im Einsatz, Bischofsheim mußte 400 Kubikmeter Holz bearbeiten, von dem die Hälfte für den Ort, die andere Hälfte für Frankfurt bestimmt war. Die Arbeit war schwierig, denn das Holz steckte voller Bombensplitter; Sägen und Äxte waren kostbar und schwer zu ersetzen.

 

Am Gronauer Weg entdeckte man einen Bombenblindgänger von 40 Zentnern. Er wurde vorsichtig freigegraben, ein Feuerwerker entfernte den Zünder. Nun sollten die Bischofsheimer Bauern den unheimlichen Fund auf einer Schleife in das Dorf schaffen, aber sechs Pferde rückten ihn nicht von der Stelle. Schließlich holte man sich Dreiböcke, wand die Bombe hoch und legte sie auf einen starken Ackerwagen. Nun konnten zwei Pferde die Bombe in den Ort bringen, wo sie auf einen Wehrmachtslastwagen umgeladen und abtransportiert wurde. Die Arbeit hatte sich über einen ganzen Tag ausgedehnt.

 

Am 4. Februar 1944 gegen 11.00 Uhr gab es wieder Alarm, den niemand recht ernst nahm, denn es herrschte zu dieser Zeit ein mit starkem Schneesturm ver­bundenes Wintergewitter. In das himmlische Donnern mischte sich plötzlich das Krachen von Bombeneinschlägen. Gottseidank hatten die Feinde wohl Ortungs­schwierigkeiten. Die von Westen einfliegenden Flugzeuge warfen ihre Bombenlast vor dem Ort ab, setzten dann aus und warfen nach Überfliegen des Dorfes ihre Sprengbomben über die Feldmark bis an den Main. Die Felder waren über­sät von Bombenkratern, noch am Nachmittag gingen Spätkrepierer hoch.

Aber Brandbomben kamen wie ein Regen herunter, und sie trafen ihr Ziel. Wieder war die Niedergasse besonders betroffen, sieben von den neu erbauten Scheunen brannten wieder ab. Im Ort brannte es an 130 Stellen, nach anderen Aussagen an 160 Stellen, alles war in Rauch und Flammen gehüllt, der Kirchturm eine lodernde Fackel. Brandbomben sprühten Feuer auf den Hausböden, in Zim­mern, Ställen, Scheunen und wurden von Frauen, Männern und Kindern mit nassen Säcken, Sand und Mist unschädlich gemacht.

 

Die Brandbekämpfung litt unter dem Umstand, daß eine starke Gruppe von Männern wieder in Oberrad eingesetzt war und erst telefonisch zurückgerufen werden mußte. Vorbildlich halfen wieder ukrainische Arbeiter und französische Kriegsgefangene. Das losge­bundene Vieh irrte in strenger Kälte über die vereisten Felder. Bald waren Feuer­wehren aus vielen Orten, auch aus Frankfurt, zur Stelle und halfen vor allem bei der Rettung der Häuser.

Schwer war auch die Mainkur getroffen, in Fechenheim gab es zehn, in Enk­heim 50 Tote, am Roten Graben waren zwei Häuser hinweggefegt, die Gleis­körper zerstört, die Schienen ragten zerrissen gegen den Himmel, die Straße Frankfurt-Hanau war von Trichtern übersät und unpassierbar. Am 18. März 1944 fand man im Gebiet der Schäfergasse eine Luftmine, glücklicher­weise war sie ein Blindgänger.

 

Zum Ende des Krieges rissen die Luftalarme Tag und Nacht kaum noch ab. Man schlief fast nur noch in Kleidern, den Koffer mit den wichtigsten Urkunden und Wertsachen griffbereit neben sich. In den meisten Häusern war ein Keller durch Abstützungen mit schweren Balken in einen Luftschutzraum verwandelt worden. Brechstangen, Äxte, Spitzhacken, Kästen mit Sand und Wannen mit Wasser, Ver­bandmaterial standen bereit, Wanddurchbrüche zu den Nachbarhäusern stellten Fluchtwege dar. Die Kellerfenster waren durch Sandsäcke geschützt, an den Hauswänden waren durch weiße Pfeile und die Buchstaben LSR über den Schutzräumen Hinweise für etwaige Retter angebracht.

 

An einigen Stellen hatten Nachbargemein­schaften starke Betonbunker errichtet, andere Bewohner hatten sich im Garten Bun­ker in die Erde gegraben. In der Vilbeler Hohl und in der Ledergasse waren in die Steilwände tiefe Löcher gegraben, um bei rechtzeitiger Alarmierung in der Nähe wohnenden Bürgern Schutz zu bieten. Beiderseits der Landstraßen waren Mannlöcher ausgehoben, in denen sich Fußgänger oder Radfahrer bergen konnten, wenn die gefürchteten Jagdbomber auftauchten, die im Tiefflug Straßen, Eisenbahnlinien und Wasserstraßen kontrollierten und auf alles schossen, was sich bewegte. Lokomotiven, Kraftfahrzeuge und Schiffe waren ihre Lieblingsziele.

 

Das Heulen der Sirenen, das beklemmende Dröhnen der oft aus Hunderten von viermotorigen Maschinen bestehenden Bomberpulks, das Donnern der Flakab­schüsse, das unheimliche Pfeifen der herabrauschenden Bomben, die krachenden Explosionen einschlagender Bomben, das dumpfe nicht endenwollende Grollen der Bombenteppiche auf Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Offenbach, Hanau, das Lodern der brennenden Stadtteile, deren Rauchpilze noch 24 Stunden nach dem Angriff aus 100 Kilometer Entfernung zu sehen waren, die Geisterfinger der Flakschein­werfer am nächtlichen Himmel bestimmten in immer kürzer werdenden Abstän­den den Tagesablauf der Bevölkerung unserer Heimat. Der totale Krieg, wie ihn Hitler und Göbbels wollten, war da!

Am 27. März 1945 beschossen amerikanische Panzer von Rumpenheim aus unseren Ort, sie belegten hauptsächlich die Straßenkreuzungen mit Feuer, größere Gebäudeschäden traten nicht auf. Zwei Personen wurden bei dem Beschuß ver­letzt, ein 16jähriger Junge in der Borngasse getötet. Am folgenden Tag kamen die Amerikaner über den Main, die von deutschen Truppen vorher versenkte Fähre benötigten sie dazu nicht.

Im Garten des Hauses Bahnhofstraße 18 stand ein deutsches Flakgeschütz, aber es trat nicht in Tätigkeit. Die Geschützbedienung schlief völlig erschöpft im Keller des Hauses und wurde von den Amerikanern gefangengenommen. Im Ort und seiner unmittelbaren Umgebung befand sich eine schwache deutsche Truppe, Unteroffiziersschüler aus Friedberg, von denen noch acht Soldaten fielen und auf dem hiesigen Friedhof beigesetzt wurden.

Der Krieg war aus. Aus Bischofsheimer kehrten 150 Soldaten nie mehr in die Heimat zurück! Sieben Bischofsheimer Bürger sind durch Kriegseinwirkungen um­gekommen und viele wurden verwundet. Viele führende Nationalsozialisten aus dem Ort hatten sich vorerst einmal in Sicherheit gebracht und stille Dörfer im Vogelsberg oder im Spessart aufgesucht.

Für einige Tage mußten einzelne Straßen­züge freigemacht werden, um den Siegern Unterkunft zu geben. Es muß festgestellt werden, daß die Amerikaner sich gut betragen haben, sie haben nichts zerstört und nichts genommen außer ein paar Kleinigkeiten, die wohl als Souvenirs gedacht waren.

Als die Panzer nach Bergen und Niederdorfelden weiterfuhren, benutzten sie aus Angst vor Minen nicht die Straßen, sondern fuhren über die Felder. Die Spuren der schweren Fahrzeuge konnte man noch jahrelang beim Pflügen be­merken

 

Kriegsende in Bischofsheim

Kurt Wörner berichtet im Jahr 2014: Am 4. Februar 1944 vormittags: Mein Bruder Walter und ich wollten seinen zwei Tage zuvor, zum neunten Geburtstag geschenkten Schlitten in den kümmerlichen Schnee- und Eisresten an einem kleinen Buckel. der sich am Anfang der Ledergasse gegenüber dem Umspannwerk befand, ausprobieren.

Plötzlich, im Tosen des Winds, schlugen uns Schneeflocken wie Nadeln ins Gesicht, nichts war mehr erkennbar, obwohl wir erst wenige Häuser von unserer Wohnung entfernt waren. Ein Blitz, der uns erschauern ließ, färbte den dunklen. wolkenverhangenen Himmel in ein gespenstiges Rot. Ein Nachbar hat uns nach Hause geschickt und uns noch zugerufen „Es ist Fliegeralarm!“ Kaum waren wir im Luftschutzkeller unsres Hauses, er war nur rund zwölf Quadratmeter groß (zwölf Personen fassend), da begann die Kriegsfurie sich über Bischofsheim auszutoben. Krachen und Heulen, beängstigendes Getöse, Druckwellen, welche die Schutztüren auf und zuschlugen ließen, sorgten für noch mehr Angst.

Schweigend saßen wir zusammengekauert und erwarteten mit Magenschmerzen das Ende des Luftangriffs. So nahe waren wir noch nie am Kriegsgeschehen. Nie mehr habe ich in den noch vielen folgenden schlaflosen Nächten in diesem Keller diese Angst verspürt. Der Spuk verging. Doch nach dem Verlassen des Schutzkellers erfaßte uns das Entsetzen. Stinkender, beißender Qualm ließ uns die Atmung stocken. Die Luft wurde immer wärmer.

Im beginnenden Chaos hörte man, wo es überall brannte. Alle, meist Frauen, liefen mit Eimern und Löschspritzen in Richtung Ortsmitte. Die erste Scheuer, die in Flammen stand, war in der Hochstädter Straße, beim Seipe Heine. Seine Kühe kamen uns wild und laut muhend entgegen.

Ich rannte weiter zur Obergasse, von dort sah ich den brennenden Turm der evangelischen Kirche. In der Zwerggasse hatte man freie Sicht auf den Mittelpunkt des Dorfs. Wild züngelten die Flammen an der Spitze des etwa 30 Meter hohen Turms. Ein schauriges Bild bot sich meinen Augen. Mittlerweile hatten sich viele, meist ältere Frauen, hier eingefunden, in ihren vom Rauch geschwärzten Gesichtern sah ich die Spuren der Tränen. Plötzlich neigte sich der lodernde Turm in Richtung Hintergasse. Flammen- und funkensprühend stürzte er mit Getöse - dabei das Kirchendach beschädigend - zu Boden. Ein schlimmes Spektakel war beendet. Bischofsheim hatte sich verändert.

Mein weiterer Weg führte mich hin zum Rathaus. Wo ich auch hinsah, ein Höllenbrand. Hier wollte ich mich nützlich machen, aber meine Kräfte schwanden bald, denn die gefüllten Wassereimer waren schwer. Neben dem Rathaus brannte der Kurzwarenladen der Familie Jahn, deren Warenbestände und das dazugehörende Inventar in Sicherheit gebracht werden mußten. Hier konnte ich endlich helfen. Irgendwann wurde ich von meiner Mutter nach Hause geholt. Im Schlaf sah ich noch die eingestürzten Gebäude und hörte das jämmerliche Muhen der Rinder, die sich unversorgt auf der Wiese befanden, dort, wo wir eigentlich nur einen Schlitten ausprobieren wollten.

Von einer umstürzenden Mauer wurde Herr Lambrecht aus dem Fechenheimer Weg getroffen und mußte mit seinem Leben die Löscharbeiten bezahlen.

Heute gibt es noch Zeitzeugen. zum Beispiel Mitschüler, die immer noch Bombensplitter aus jenen Tagen in sich tragen. Die Mehrzahl der Brände wütete in der Niedergasse. Es waren wohl 110 bis 150 Brandstellen, die genaue Zahl wurde nie festgestellt. Es wären wohl noch mehr Häuser in Mitleidenschaft gezogen worden, wenn die Bewohner nicht die Brandbomben sofort wieder aus den Gebäuden herausgeworfen hätten. Das ist öfters passiert.

 

Im März 2015 berichtet Wörner weiter: In diesen Frühlingstagen gehen meine Gedanken wieder zurück, wie seit vielen Jahren, zu Ereignissen, die heuer vor etwa 70 Jahren geschehen sind. Ich, 1936 geboren, wohnte mit meinen Eltern und drei Brüdern in der Berger Straße 4 in Bischofsheim. Im gleichen Haus wohnte noch das ältere Besitzerehepaar und deren Nachkommen Insgesamt lebten 13 Personen verteilt auf zwei Etagen in zwei Wohnungen von rund 60 Quadratmetern. Drei Generationen auf engsten Verhältnissen. Der Anfang meiner Erinnerung aus dieser Zeit ist der Bombenabwurf auf die Turnhalle in der Jahnstraße und die Zerstörungen diverser landwirtschaftlicher Gebäude in der Niedergasse. Wir wurden damals vom Kindergarten zu dieser Trümmerstätte geführt.

Mit der Zunahme von Luftangriffen auf umliegende Städte änderte sich das Leben in unserem beschaulichen Ort grundlegend. Krachen und Bersten der detonierenden Bomben, Heulen und Getöse von explodierenden Granaten haben uns, wie viele Bischofsheimer, ungezählte Nächte in Schutzkeller verbannt. Viele Ereignisse der damaligen Zeit waren für uns Kinder unverständlich, manche wurden sogar heiter aufgenommen. Zum Beispiel in der Waldschule befand sich ein Volks­empfänger, der diente zur Warnung vor Luftangriffen. Die Ansage „Radio Frankfurt schaltet ab wegen Annäherung feindlicher Flugzeuge“ sorgte für eine Unterbrechung des Unterrichts.

Nach einer solchen Durchsage wurden wir eines Tages zum Aufsuchen von Schutzräumen nach Hause geschickt. Ich befand mich auf dem Heimweg, als die Sirene auf dem Dach des alten Rathauses mit ohrenbetörendem Lärm von der nahenden Gefahr warnte. Im Schulraum des Klassenlehrers Herrn Günther stand dieses Radio, er war schon älter und schwerhörig. Ältere Schüler haben öfters die Stimme des Radiosprechers nachgeahmt und somit für Unterrichtsunterbrechungen gesorgt.

Erinnerungen gehen auch zurück an diverse Veranstaltungen der Wehrmacht in dem Biergarten der Gaststätte „Zum Hessischen Hof“. In den Räumen der Gaststätte war die Kommandantur der hiesigen Luftabwehr untergebracht. Heute ist auf diesem Grundstück die Sparkasse Hanau ansässig. Hier im Hinterhof, unter den Kastanien, die heute unter Naturschutz stehen, wurde im Frühjahr die Volksgemeinschaft durch die Wehrmacht und durch die NS-Frauen­schaft am „Tag des Eintopfs“ aus der Feldküche versorgt. An solchen staatlich angeordneten Veranstaltungen wurden den Bürgern die Überlegenheit des Heeres und die Vorteile dieses verbrecherischen Staats vorgegaukelt.

In steter Erinnerung bleibt mir auch der damalige Postbote Herr Wörn aus der einstigen Hin­tergasse, der aus einem gelben Karren auf seinem Weg durch das Dorf nicht nur Feldpostbriefe verteilte - oft war die schlimme Nachricht, die er überbrachte, daß ein Ehemann, Vater oder der kaum der Schule entwachsene Bruder den Heldentod für „Führer, Volk und Vaterland“ gefallen ist. Auch wir Kinder spürten immer mehr die Angst, die die Erwachsenen ergriffen hatte. Die Einschränkungen des täglichen Lebens häuften sich. Versorgungsengpässe traten auf. Vieles, wie Bekleidung und Schuhe, gab es nur noch auf Bezugsscheine. Die Beschaffung und der Transport von Holz sowie Kohle oblag uns Kindern, dies war für meinen Bruder und mich eine mühevolle Arbeit.

Ab Sommer 1943 häuften sich die Luftangriffe auf Frankfurt, Darmstadt, Hanau und Industrieanlagen in unserer Region. Da diese Bombardements meist nachts passierten, konnte man die feindlichen Bomberpulks bei ihrem Anflug am Himmel erkennen, das Angst erregende Getöse der Flugzeuge, die jetzt laut heulenden Sirenen, die uns zum Aufsuchen der Schutz- räume aufforderten, erfüllten uns mit Angst und Entsetzen. Wie mit langen hellen Geisterfingern suchten die Scheinwerfer, die am Eingang zur Vilbeler Hohl in der Windschnur und zwischen der Bahn und der Straße B 40 stationiert waren, nach diesen uns verderbenbringenden Flugobjekten. Ein Flugzeug wurde abgeschossen und stürzte hinter dem Buchwald ab. Die Besatzung fand den Tod.

Am 4. Februar 1944 erwischte es auch Bischofsheim (siehe oben). Die Einschränkungen des täglichen Lebens wurden immer stärker. Ein geregelter Schulunterricht war nicht mehr möglich. Selbst notwendige Fahrten in die umliegenden Städte Frankfurt, Offenbach und Hanau waren nur mit hohem Risiko möglich. Die Straßen in den Städten waren durch Bombentrichter unpassierbar, der Bahnverkehr war durch den Beschuß von so genannten „Jabos“ zusam­mengebrochen. Getroffene Güterzüge lagen neben dem Gleisbett. Der Inhalt der Waggons barg vielerlei Schätze, die bei Nacht- und Nebelaktionen verschwanden. So wurden einige Scheunen wie von Geisterhand mit neuen Wellblechdächern versehen.

Dramatisch endete 1944 und ebenso dramatisch begann 1945. Im Dezember 1944 erfolgte der erste Luftangriff auf Hanau, Anfang Januar 1945 erfolgte die zweite Bombardierung Hanaus mit erheblichen Zerstörungen. Tags darauf kamen ausgebombte Hanauer mit vom Brand verschonten Habseligkeiten auf Handkarren in unseren Ort. Einige Familien fanden hier ihr neues Zuhause und wurden Bürger von Bischofsheim. Ab Januar verging kaum ein Tag, an dem nicht die Kriegsfurie um uns stärker tobte. Am Nachthimmel konnte man die christbaumähnlichen Markierungen sehen, die den Bomberverbänden ihr Ziel absteckten. In der Nacht im engen Keller, der durch flackernde Kerzen spärlich erhellt war, warf dessen Licht schemenhaft die Schatten der dösenden Kellnerin an die Wände. Dies alles bildete eine gespenstige Szenerie.

Hinzu kam der uns in Angst versetzende Lärm der explodierenden Bomben, von krepierenden Granaten, das trommelnde Sperrfeuer der Flak. Die Druckwellen der heulend explodierenden tonnenschweren Luftminen lösten Erschütterungen aus, die mir heute noch in Erinnerung sind. So rückte das Frühjahr 1945 näher. Jetzt erkannte die so genannte Volksgemeinschaft: „Das Tausendjährige Reich“ geht zu Ende. Das schaurige Finale begann in der Nacht zum 19. März, ohne Warnung vor Fliegeralarm näherten sich die Bomberpulks der alliierten Streitkräfte der Kreisstadt Hanau. Geweckt von den gewaltigen Explosionen der zerstörenden, todbringenden Bombenlast stürzten wir in den Keller.

Die Bomberfracht machte Hanau dem Erdboden gleich. Die historische Altstadt lag in Flammen, nur etwa zehn Häuser hatten das Inferno unbeschädigt überstanden und 30.000 Bewohner ihre Bleibe verloren. Mit dem beginnenden Morgen sah man den schaurig rotgefärbten Himmel hinter dem Hochstädter Ried und Dörnigheim.

Nun ging die Angst um. Die Bischofsheimer Bürger suchten Schutz und gruben sich in den Wänden der Vilbeler Hohl und am Ende der Ledergasse ein. Die US-amerikanischen Streitkräfte rückten immer näher, ihre Lärmorgie der Artillerie kündigte das Finale des „Dritten Reichs“ an. Ende März, ein Frühlingstag ging zu Ende, Frösche aus dem nahen Ried stimmten ihr Abendkonzert an, von Niederdorfelden kommend näherten sich deutsche Wehrmachts­ange­hörige, die die Berger Straße in Richtung Hochstadt verließen. Bei einem Stop vor unserem Haus verteilten wir den Rest von Zigaretten aus dem Bestand meines Vaters. Die Worte eines dieser Landser höre ich heute noch, der damals beim Quaken der Frösche sagte. „Hier möchte ich im Frieden leben!“

Am Abend zum 27. März; wieder lagen wir, wie viele Tage zuvor, teilweise angezogen in unseren Betten. Plötzlich eine Detonation laut, wie wir sie noch nie gehört hatten. Staub drang durch das geöffnete Fenster. Einschlag und Abschuß in rascher Folge. Von Rumpenheim aus wurde Bischofsheim beschossen.

Ein Trupp Wehrmachtsfunker, die in unserem Wohnzimmer anwesend waren, haben, bevor sie uns verließen, folgenden Funkspruch erhalten: „Panzerspitze dringt in Hanau ein.“ Den Rest der Nacht verbrachten wir angstvoll im Keller; die letzte Nacht im Keller. Gespenstige Ruhe herrschte, bis ein leises Schleichen den Einmarsch der Amerikaner ankündigte. Am Morgen erlebten wir auf einer Mauer am Tor den Troß der amerikanischen Kriegsmaschinerie, der zwei Tage lang von Hochstadt kommend sich wie ein Lindwurm durch die von Panzern aufgerissene Berger Straße nordwärts weiter Richtung Frankfurt zog und Bischofsheim verließ.

Nur ein kurzer Halt genügte, um das Leben von acht jungen Männern, die fanatisch von einem verbrecherischen Regime erzogen waren, auszulöschen. Sie wollten, verschanzt an der

Straßengablung nach Bergen und Niederdorfelden, den Vormarsch dieser Armee aufhalten.

Durch den nächtlichen Beschuß der Artillerie wurde ein 16-jähriger, Bischofsheimer tödlich und einige Erwachsene schwerverletzt. Fazit aus dieser Zeit: 15 Männer wurden in den Kriegstagen auf dem Bischofsheimer Friedhof beigesetzt. 150 Männer aus dem einst beschaulichen Ort ruhen auf den Kriegsfriedhöfen in ganz Europa.

 

Kurt Wörner, Berger Straße 4, schreibt in seinen Erinnerungen an das Kriegsende, daß sich Einwohner in der Vilbeler Hohl aus Angst vor Bombenangriffen eingegraben hätten. Im Sommer 2011 vermutete Oliver Dietzel, daß es sich bei den Höhlen um einen „Erdstall im Kleinformat“ gehandelt haben könnte: „Da haben wir als Kinder drinnen gespielt. Eingang Richtung Bergen, links im Hang vom Hohlweg, seit Jahren fast ganz zugeschüttet…. Der Eingang war winzig, wie bei den Erdställen beschrieben und innen gab es eine Art herausgegrabene Sitzbank!

Walter Lenz bestätigt, daß sich das Objekt südlich der alten (!) Straße nach Bergen befindet. Als Kind war er mit seinem Vater dort, aber heute würde er es auch nicht mehr finden. Es gibt übrigens zwei weitere Objekte in diesem Bereich: Wenn man von der Querspange nach Niederdorfelden fährt, geht gleich links die Vilbeler Hohl ab. Dort ist am Anfang ein gemauerter Keller und weiter hinten noch eine Öffnung. Aber in allen Fällen muß man doch fragen, ob es sich dort um einen Erdstall handelt oder nicht doch nur um eine künstlich geschaffene Höhle, die zum Beispiel als Keller genutzt wurde.

Norbert Mankel wußte dazu: Die „Höhle“ lag etwa in der Mitte der sogenannten „Vilbeler Hohl“, die man erreicht, wenn man von der Querspange nach Bergen rechts abbiegt in Richtung Niederdorfelden und dann gleich wieder links. Auf der linken Seite war dann der angebliche „Erdstall“. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um einen Unterstand, den eine Flakbesatzung im Zweiten Weltkrieg angelegt hat. Die Flak stand am (alten) Abzweig der Straße nach Niederdorfelden und oberhalb des Unterstandes. Am oberen Ende der Vilbeler Hohl sind übrigens zwei ganz ebene Äcker, die durch den Abtrag von Lehm für die Herstellung von Russensteinen entstanden (sie wurden an Ort und Stelle hergestellt.

 

 

Nach der totalen Niederlage

Das Chaos war da. Es gab kein Reich mehr, kein Land, keine Regierung, kein Landratsamt. Jede Gemeinde war auf sich selbst gestellt. Die Straßen wurden von amerikanischer Militärpolizei auf Jeeps und schweren Motorrädern kontrolliert, Panzerspähwagen waren dauernd unterwegs. Die deut­sche Bevölkerung durfte anfangs nur von 8 - 10 Uhr und von 16 - 18 Uhr auf die Straße, später von 8 - 18 Uhr, dann bis 20 Uhr. Niemand durfte einen Nachbarort aufsuchen, wer unbedingt außerhalb etwas zu erledigen hatte, tarnte sich mit Mistgabel und Henkelkorb als Bauer und ging über die Felder.

Nach Beendigung des Krieges wurden die Mitglieder der NSDAP sämtlich aus dem Öffentlichen Dienst entfernt. Die Amerikaner setzten Herrn Philipp Esch­mann als kommissarischen Bürgermeister ein, der früher der SPD, nun aber der KPD angehörte. Da es keine vorgesetzte Dienststelle oder Behörde gab, war Herr Eschmann gleichsam der König von Bischofsheim und mußte mit seinen KPD-Mannen auf dem Rathaus versuchen, mit den örtlichen Problemen fertig zu werden. Beschädigte Gebäude mußten geflickt werden, wozu man besonders Aluminiumplatten benutzte, die aus einem auf dem Bahnhof liegengebliebenen Güterzug stammten. Dieser Güterzug hat den Einheimischen manches geliefert, was noch jahrelang in Gebrauch war, es war eben eine wirre, gesetzlose Zeit. Die Bevölkerung mußte mit Wohnungen, Lebensmitteln und Holz versorgt wer­den.

Man gründete erst einmal einen Gemeindebeirat, der aus vier Angehörigen der früheren SPD, drei Mitgliedern der früheren KPD, einem Vertreter der „Bürger“ und einem Landwirt bestand. Auch eine Reihe von Kommissionen wurde gebildet. Dieser Gemeindebeirat wurde bald von einem achtzehnköpfigen „Antifaschistischen Ausschuß“ abgelöst, der die Aufgaben der Gemeindevertre­tung übernehmen sollte. Da Herr Eschmann häufig in Wiesbaden weilte, wurde Herr Friedrich Kröll als sein ständiger Vertreter eingesetzt.

 

Die ehemaligen Parteigenossen wurden hart angefaßt; ihre Wohnungen wurden besonders stark belegt, häufig wurden Hausdurchsuchungen vorgenommen, auch wurden die Leute wegen Nichtigkeiten auf das Rathaus bestellt, wo man sie stundenlang warten ließ, es soll auch vorgekommen sein, daß frühere Nationalsozialisten geschlagen worden sind.

Die früheren Parteigenossen wurden zu Hilfsdiensten bei der Besatzungsarmee herangezogen. Sonntags hatten sie anzutreten, um im Wald Holz zu schlagen, den Tränkebach zu reinigen oder die unappetitlichen Larven der Kartoffelkäfer auf den Feldern zu vernichten, wozu auch andere Bevölkerungskreise und die Jugend eingesetzt wurden. Die ehemals in prächtigen Uniformen einherstolzierenden früheren Herren der Gemeinde verrichteten ihre Aufgaben mit recht gemischten Gefühlen. Es muß jedoch berichtet werden, daß es bei diesen Arbeitseinsätzen recht menschlich zuging und daß die neuen Herren bei dieser Gelegenheit nie­mals persönliche Rache genommen haben.

 

Am 30. April 1945 gab es in der Mittagszeit Alarm. Eine Gruppe Polen, frühere Zwangsarbeiter aus Fechenheim, hatte sich gen Bischofsheim aufgemacht, um hier zu plündern und zu stehlen. Die Männer des Ortes versammelten sich mit ihrem Bürgermeister an der Spitze, bewaffneten sich mit Mistgabeln, Knüppeln und Äxten und traten den Räubern entgegen. Bei dem Versuch, den Felsenkeller der Wirtschaft „Zur Krone“ aufzubrechen, wurden die Polen gestellt und gefangen­genommen. Militärpolizei holte die Übeltäter ab. Bei diesem Vorfall wurde ein Mann aus Hochstadt von einem Polen zusammengestochen.

Anfang Mai kamen die Polen wieder, aber diesmal heimlich bei Nacht. Sie stah­len eine Menge Stallhasen und Geflügel. Es geschahen viele Überfälle und Mor­de in dieser chaotischen Zeit. Polen überfielen eines Nachts einen Gutshof an der Straße von Hanau nach Alzenau, raubten ihn aus und ermordeten 16 Män­ner, Frauen und Kinder. Die späteren polizeilichen Ermittlungen dieser grausi­gen Tat dauerten Jahre und führten bis nach Polen hinein, aber sie verliefen im Sande.

Am 21. Mai 1945 wurden hier wieder amerikanische Soldaten einquartiert. Sie suchten sich moderne Häuser aus, in denen Toilette und Bad vorhanden waren. Die Besitzer durften täglich eine Stunde lang ihr Eigentum betreten, um das Klein­vieh und die Blumen zu versorgen. Auch diese Soldaten haben sich anständig be­tragen, nur verbrauchten sie zum Leidwesen der Eigentümer viel Wäsche und Heiz­material.

Alle Personen über zwölf Jahre bekamen nun von der amerikanischen Verwal­tung Ausweise, die sie bei sich zu tragen hatten. Außer der Unterschrift wurde dieser Ausweis noch mit den Fingerabdrücken des Besitzers verziert. Auch auf die Schutzbleche der Fahrräder wurden Zulassungsziffern gemalt, ebenso bekamen die Ackerwagen Nummernschilder.

Am Sonntag, dem 19. August 1945, wurde Bischofsheim durch eine äußerst starke Ex­plosion erschüttert, die gegen 22 Uhr die Menschen erschreckt auf die Straßen trieb. Bald war der Ort in einen dichten grauen Nebel gehüllt. Einige Zeit später erschienen völlig verstört deutsche Kriegsgefangene aus Dörnigheim und berichte­ten, daß dort ein großes Unglück geschehen sei. Die Amerikaner hatten östlich des Bahnhofes Dörnigheim und südlich der Bahnstrecke nach Hanau ein großes Sammellager erbeuteten Kriegsmaterials angelegt. Flakgeschütze, Flakscheinwer­fer, zerschossene Panzer, Wehrmachts-LKW und viel Munition waren aufgestapelt, deutsche Kriegsgefangene als Arbeitskommandos eingesetzt und in Baracken untergebracht.

Sie wurden nach der Explosion sofort von den Amerikanern fortgeschickt, um sich in den umliegenden Gemeinden ein Nachtquartier zu besorgen und am folgenden Tag wieder in Dörnigheim zu melden, was sie auch alle getan haben. Bei der Explosion waren 56 Amerikaner getötet worden, ebenfalls vier deutsche Feuerwehrleute. In Hochstadt zersprangen Fensterscheiben, und Dächer wurden abgedeckt.

Auch die Frau des ehemaligen Ortsgruppenleiters und Bürgermeisters wagte sich nun wieder nach Bischofsheim zurück. Sie wurde von der Spitze der Bischofs­heimer Behörde sofort auf der Straße verhaftet und vorerst in das Arrestlokal des alten Rathauses gesperrt. Die ehemals führenden NS-Leute mußten zu den Amerikanern nach Vilbel zum Verhör kommen, die meisten kamen zurück, aber drei Personen behielten die Sieger da und brachten sie nach Höchst in das Gefängnis. Später überführte man die Verhafteten in ein Internierungslager nach Darmstadt, sie wurden aber nach und nach wieder entlassen.

Im Rathaus waren fast alle Verwaltungsstellen von Kommunisten besetzt. Sie haben nach be­sten Kräften für die Bevölkerung gesorgt, sollen sich aber auch manche Eigenmächtigkeiten erlaubt haben. Es ist erklärlich, daß sie frühere Nationalsozialisten manchmal etwas scharf in die Zange nahmen, sie vergalten das, was ihnen früher angetan worden war.

Nachdem sich auch eine kommissarische Kreisverwaltung gebildet hatte, fanden die ersten legalen demokratischen Kommunalwahlen am 27. Januar 1946 statt. 135 Männer und 16 Frauen hatten als frühere Nationalsozialisten kein Stimmrecht. Die Wahl erbrachte fünf Sitze für die SPD, ebenfalls fünf Sitze für die CDU und zwei Sitze für die KPD. Diese Wahl hatte für die Stellenbesetzung im Rat­haus einschneidende Folgen.

Am 24. März 1946 wählte die neue Gemeindevertretung den SPD-Mann Herrn Heinrich Kappes zum neuen Bürgermeister. In das Gemeindeparlament zog auch Herr Georg Krieger ein, der später für die Gemeinde eine so große Bedeutung erhalten sollte.

Im Jahre 1948 war wieder eine Kommunalwahl. Die SPD war mit den Leistun­gen des amtierenden Bürgermeisters nicht recht zufrieden und schlug als ihren Kan­didaten Herrn Ludwig Sorg vor, doch wurde der bisherige SPD-Bürgermeister mit den fünf Stimmen der CDU und den zwei Stimmen der KPD wieder gewählt. Die SPD verließ unter Protest das Wahllokal, nachdem sie erklärt hatte, daß sie nach diesem Vorfall nicht gewillt sei, in dem künftigen Gemeindevorstand mit­zuarbeiten.

Der neue Gemeindevorstand bestand nun aus dem Bürgermeister, zwei Herren der KPD und einem Herrn der CDU. Man regierte eine geraume Zeit, bis man nicht mehr so recht weiter konnte und die SPD bat, doch wieder mitzuarbeiten. Das tat die SPD aus ihrem Verantwortungsgefühl für die Ge­meinde dann auch.

 

Der Bischofsheimer Busverkehr startet 1945 als erster der heutigen Maintaler Stadtteile. Bischofsheim hat damals 2.500 Einwohner. Im Jahre 1946 hatte keiner Briketts zum Wärmen. Nur die Bäcker wurden beliefert um Brot backen zu können. Im Jahre 1950 wurden die Bekanntmachungen von Jean Krebs ausgerufen. Er begann seine Ausrufe mit „BEEE - Kannnnt - machung“.

 

 

Die SPD nach 1945

In einer Art Vorspann zur ersten Sitzung der neugebildeten Legislative, die sich damals Gemeindebeirat nannte, vom 28. Mai 1945 schrieb der derzeitige Schriftführer Wilhelm Nohr (SPD) in seinem Protokoll: Nach einem einige Stunden andauernden Gefecht (27. März 193.45), das unserer Gemeinde außer größeren Gebäudeschäden auch 7 Todesopfer der Bürger und 8 Soldaten der Wehrmacht abver­langte, galt es in erster Linie, die gesamte Bevölkerung vor dem Hungertode zu bewahren...Mit Genehmigung der amerikanischen Militärregierung wurde das ehemalige Mitglied der Sozialdemokra­tischen Partei Deutschlands (nun KPD Mitglied) Philipp Eschmann zum kommissarischen Bürgermeister bestellt.

Es gab kein Reich mehr, kein Land, auch keine Kreisverwaltung. Der kommissarische Bürgermeister war König von Bischofsheim und ganz auf sich allein gestellt, war niemand verantwortlich. Eschmann nahm seine Macht in Anspruch, besonders die im Ort führend gewesenen Nationalsozialisten waren Schikanen ausgesetzt, wofür vielfach in der Bevölkerung Verständnis aufgebracht wurde.

Doch sollte man bei objektiver Betrachtung nicht vergessen, daß der kommissarische Bürgermeister sich nach Kräften bemühte, den Hei­matvertriebenen, den Flüchtlingen aus der Sowjetischen Besatzungszone und bedürftigen Alteingesessenen nach Kräften zu helfen bei der Beschaffung von Wohnraum, der Versorgung mit Lebensmitteln und Heizmaterial zu helfen.

Die Verwaltung der Gemeinde lag nach dem Zusammenbruch fest in kommunistischer Hand. Auch der ständige Vertreter des kommissarische Bürgermeisters, Herr Friedrich Kröll, war Kommunist und hat meistens die Gemeinderatsitzungen geleitet, da Herr Eschmann nach Wiesbaden als Referent geholt wurde und sich auch gern als „Herr Ministerialrat“ anreden ließ. Auch die beiden Hilfspolizisten, die Herrn Hans Bachmann und Wilhelm Eschmann, gehörten der KPD an.

 

Am 21. Dezember.1945 trat als Ordnungsfaktor die neue deutsche Gemeindeordnung in Kraft. Nach einem Sitzungsprotokoll ohne Datum, wahr­scheinlich von einem der letzten Mai- oder ersten Junitage 1945, begann sich das demokratisch-kommunale Leben wieder zu regen.

Ein Gemeindebeirat, der die Aufgaben der früheren Gemeindever­tretung übernehmen solle, wurde gebildet. Ihm gehörten von der SPD an: Ludwig Sorg, Bernhard Heß, Jean Bepperling und Wilhelm Nohr. Von der KPD: Wilhelm Krebs, Wilhelm Eschmann, Hans Bachmann. Die Bürgerlichen waren durch Wilhelm Reuhl vertreten, die Landwirte von Wilhelm Ebert.

Am 28. Juli 1945 wurde dieser Beirat durch zwei weitere Personen ergänzt: Jakob Stork von der SPD und Friedrich Reitz von der KPD kamen hinzu. Der Gemeindediener Schmidt wurde entlassen, wahrscheinlich war er Parteigenosse gewesen, Jakob Urban (KPD) wurde sein Nachfolger.

Am 18. Juni 1945 wurde die aus 4 Personen bestehende Wohnungskommission gebildet und der SPD-Mann Wilhelm Nohr zum Schiedsmann berufen, als Vertreter Bernhard Heß (SPD) bestimmt.

Am 14. August 1945 wurde der antifaschistische Ausschuß gebildet, der aus je 6 Personen der SPD, der KPD und der Bürgerlichen bestand und die Aufgabe der früheren Gemeindevertretung übernehmen sollte. Die Namen dieser Mitglieder sollten in der Sitzung vom 20 August 1945 genannt werden, aber von dieser Sitzung liegt kein Protokoll vor. In der Sitzung vom 14.August wurde auch bekanntgegeben1 daß die Grundschule im Orte am 1. September 1945 wieder eröffnet werden sollte. Als mögliche Lehrer schlugen die Verantwortlichen der Gemeinde Frau Schomberg, Herrn Mohn und Herrn Kaiser vor.

Interessant sind auch die in dieser Sitzung bekanntgegebenen Vermögensverhältnisse der Gemeinde. Während man 1939 vor Aus­bruch des Krieges 200.000 Reichsmark Schulden hatte, bestand das jetzige Vermögen aus 55.688,99 RM und einer Rücklage von 300.000 Reichsmark. Diese Beträge wurden bei der Währungsreform 1948 restlos annulliert und auch nicht aufgewertet.

Nachdem sich eine kommissarische Kreisverwaltung gebildet hatte, fanden die ersten legalen demokratischen Kommunalwahlen am 27. Januar 1946 statt. Die Wahl erbrachte 5 Sitze für die SPD, ebenfalls 5 Sitze für die CDU und 2 für die KPD. Diese Wahl hatte für die Stellenbesetzung im Rathaus entscheidende Folgen.

Am 24. März 1946 wählte die Gemeindevertretung den SPD-Mann Herrn Heinrich Kappes zum Bürgermeister. In den Gemeindevorstand kamen Herr Karl Suffner und Wilhelm Reuhl (CDU), Daniel Adami von der SPD und Wilhelm Engelhardt von der KPD. Etwas später erscheint bei den Unterschriften auch der Name von Herrn Wilhelm Lamprecht von der SPD.

In die SPD-Fraktion der Gemeindevertretung zog auch Georg Krieger ein, der später für die Gemeinde eine große Bedeutung erlangen sollte.

Im Jahr 1948 war wieder eine neue Kommunalwahl. Die SPD war mit den Leistungen ihres Genossen, dem Bürgermeister Heinrich Kappes, nicht so recht zufrieden und schlug als ihren neuen Kandidaten Herrn Ludwig Sorg vor, doch wurde der bisherige SPD-Bürgermeister Kappes mit den 5 Stimmen der CDU und den 2 Stimmen der KPD wieder gewählt. Die SPD verließ unter Protest das Wahllokal, nachdem die erklärt hatte, daß sie nach diesem Vorfall nicht gewillt sei, im Gemeindevorstand mitzuarbeiten. Der neue Gemeindevorstand bestand nun aus dem Bürgermeister Herrn Heinrich Kappes, Herrn Johann Wilhelm Reuhl (CDU) und aus den beiden KPD-Mitgliedern Herrn Friedrich Kröll und Herrn Wilhelm Engelhardt.

Man regierte nun eine geraume Zeit so vor sich hin, bis man nicht mehr so recht weiter konnte und die SPD bat, doch wieder mitzuarbeiten. Das tat die SPD aus Verantwortungsgefühl für die Gemeinde dann schließlich auch.

Parteipolitische Kontroversen traten weder in den Niederschriften des Gemeindevorstandes noch in denen der Gemeindevertretung auf. Fast immer heißt es, daß die Beschlüsse einstimmig gefaßt wurden. Es war die Zeit der furchtbaren Not, in der alle von der Hand in den Mund lebten, die Zeit, die jeden Tag neue Probleme brachte.

Erst kam einmal die Entlassung aller Personen, die etwas mit der NSDAP zu tun gehabt hatten. Die Lehrer, die Polizeibeamten, die Gemeindeangestellten, der Ortsdiener, der Nachtwächter, der Totengräber, der Fleischbeschauer und viele andere wurden aus ihren Ämtern entfernt und durch Leute ersetzt, die das ei­gentlich nicht gelernt hatten. Richter, Staatsanwälte und Lehrer wurden als Waldarbeiter beschäftigt, obwohl sie mit Säge und Axt nicht gut umgehen konnten.

Schwierig war die Holzversorgung. Erst wurde der Bischofsheimer Wald bis an die Grenze des Erträglichen ausgeschlachtet, dann das Holz in der Bulau bei Wolfgang geschlagen und schließlich lieferte der Wald auf der Wegscheide bei Bad Orb den Bischofs­heimern Heiz- und Brennmaterial. Da fast die gesamte deutsche Kohleförderung in früher von der deutschen Wehrmacht besetzte Gebiete ging, mußten Großstädte wie Dörfer mit Holz zum Kochen und Heizen versorgt werden. Die Gemeinde hatte eine starke Mannschaft von Stammarbeitern aufgestellt, um Holz einzuschlagen. Aus jeder Familie mußten arbeitsfähige Männer an bestimmten Tagen mit in den Wald, um beim Holzeinschlag zu helfen. Manchmal machten auch Frauen mit. Kranke, Alte und Antifaschisten waren von dieser Pflicht entbunden, und es gab plötzlich eine große Anzahl von Antifaschisten. Wer nicht kam, sollte auch kein Anrecht auf Holzzuteilung erhalten.

Der Gemeinde wurden jährlich 7.200 Zentner Holz zugeteilt, die auf dem Schulhof beim Rat­haus zersägt, abgewogen und an die Zuteilungsberechtigten verkauft wurden. Bei diesen Maßnahmen ging es wohl nicht immer ganz korrekt zu, denn in der Gemeindevertretung wurden Klagen über die Holzversorgung und -einteilung laut. Besonders wurde gerügt, daß die Bauern in ihren Höfen große Holzstapel hätten und trotzdem ihren Anteil von der kargen Versorgung erhielten.

Im Walde führte Philipp Pohl ein umsichtiges und gerechtes Regiment über die Waldarbeiter.

Einmal mußte wegen einer technischen Störung bei der Bulau auf freier Strecke ein Kohlenzug halten. Obwohl die nächsten Wohnhäuser viele hundert Meter von der Strecke entfernt waren, erschien wie aus dem Boden gestampft bald mehrere Dutzend Kinder, erklommen die Waggons und warfen in fliegender Eile die Kohlen­stücke in den tiefen Schnee. Bald erschien auch ein halbver­hungerter Polizist, sprang mit seiner gezückten Pistole herum und befahl den Kindern den Zug zu verlassen, aber niemand nahm Notiz von ihm. Er schoß auch nicht, denn wahr­scheinlich hatte er überhaupt keine Patronen. Ein Bischofsheimer Bäcker stopfte seinen Holzsack mit Steinkohle voll und schleppte die mehr als 2 Zentner durch tiefen Schnee mehrere hundert Meter bis zum Lastkraftwagen

Die Gemeindegremien hatten nicht nur Sorgen mit dem Holz. Als der Etat für 1946 aufgestellt werden mußte, saß man rat­los vor den Formularen, bis man sich entschloß, den wegen seiner Zugehörigkeit zur NSDAP entlassenen früheren Gemeinderechner Gallus Bergmann herbeizuzitieren, der dann die Ange­legenheit zu aller Zufriedenheit erledigte. Ebenso handhabte man die Aufstellung des Etats für 1947.

Nach dem Kriege waren fast alle Geschäfte geschlossen, da ihre Inhaber in der Partei gewesen waren. Die Anträge auf Wiedereröffnung häuften sich, besonders Anträge auf Genehmigung von Obst- und Gemüsegeschäften wurden häufig gestellt. Oft wurden die Anträge abgewiesen, aber als der Landrat auch die Schließung der Schlosserei Kinkel in der Niedergasse verfügte, protestierten alle Gremien der Gemeinde dagegen und setzten durch, daß der Betrieb erhalten blieb.

Komplizierter zu behandeln waren die Anträge auf Zuteilung von Gartenland. Jedermann versuchte die schmale Ernährungs­basis auf irgendeine Weise zu verbessern. Die Gemeinde schuf kleine Gartenparzellen in der Roten Erde, dem Gebiet der heutigen Schlesischen- und Löwenseestraße. Ausgewiesen wurden auch Gartenstücke südlich der Bahnstrecke nach Frankfurt in dem heutigen Industriegebiet, ebenfalls in einem abgeholzten Waldstück auf dem heutigen Eugen-Kaiser-Ring.

Die alteingesessenen Einwohner mit Hof- und Stallgebäuden suchten die Ernährungsbasis auf alle denkbare Weise zu ver­bessern. Wo es nur irgend ging, hielt man sich Stallhasen, eine Ziege, ein paar Hühner, einige Gänse oder auch ein Schaf. Mühsam und nicht immer legal wurde das Futter für die Tiere beschafft. Jedes kleinste Stückchen Gartenland wurde genutzt, jeder Quadratmeter Wegegras hatte seinen Pächter.

Schwierig und langwierig war auch die Rückgabe des nun gemeinde-eigenen Landes in der Roten Erde an die früheren Besitzer Der NS-8ürgermeister Lenz hatte geplant, in diese, Gebiet eine neue Siedlung zu errichten und die Besitzer dieses Geländes unter Zwang genötigt, das Areal an die Gemeinde zu verkaufen. Nun erhielten die früheren Eigner ihren Besitz durch einen Beschluß der Gemeindevertretung wieder zurück.

Als die Apathie nach dem Zusammenbruch sich langsam legte und erster Lebenswille die Oberhand gewann, wurden zahlreiche Anträge auf Überlassung von Baugelände gestellt. Der Wert des Geldes wurde zwar künstlich stabil gehalten, inflationäre Preise wie nach dem 1. Weltkriege gab es nicht, aber in Wirklichkeit war das Geld nichts wert, wer wollte damals schon gegen Reichsmark die sichere Kapitalanlage an Grund und Boden verkaufen ?

Große Sorge bereitete der Gemeinde die Wasserversorgung. In dem furchtbaren Dürrejahr 1947 war die Wasserversorgung katastrophal, die Misere wurde noch durch die stark gestiegene Bevölkerung er­heblich verstärkt. In diesem Jahr hatte auch das Vieh durch den Futtermangel stark zu leiden Die Stallfütterung wurde weitgehend eingestellt und durch den Weidegang ersetzt. Unkraut, Kartoffelkraut und Schilf­rohr wurden als Futter eingebracht. Aus Futtermangel mußte viel Vieh verkauft werden, aber die Bevölkerung bekam kein bißchen Fleisch mehr.

Die Gemeinde brauchte zusätzlich zu ihrer eigenen Erzeugung. mehrere tausend Zentner Kartoffeln. Hier wurden die Gemeinden Niederdorfelden und Wachenbuchen als Lieferanten zugewiesen, wo die dortigen Ortslandwirte die Angelegenheit örtlich regelten.

Bei den Bauern wurde ein genaues Ablieferungssoll für all ihre Erzeugnisse festgelegt. Wer dieses Soll nicht erfüllte oder gar nichts ablieferte - auch das gab es - wurde mit hohen Geldstrafen belegt. Es wurden auch Kontrollen durchge­führt durch auswärtige Polizeibeamte, die nach versteckten Vorräten oder nicht angegebenem Vieh oder Geflügel suchten. Auch Verhaftungen sind vorgekommen.

Natürlich hatten die Bauern genug zu essen und litten keine Nöte. Natürlich schlachteten sie schwarz. Für ihre abgelieferten Erzeugnisse bekamen sie nur reguläre Preise für ein Ei 8 Pfennige, für 1 Liter Milch 18 Pfennige, für 1 Zentner Kartoffeln 4,30 RM, für einen Zentner Korn 8 - 9 RM, für eine Kuh 400 RM. Aber. für landwirtschaftliche Geräte hatten sie Phantasiepreise zu zahlen, für ein Ackerpferd 20.000 RM. Sie waren also ge­zwungen, mit Naturalien Tauschhandel zu treiben oder Schwarz­marktpreise zu zahlen.

Im Frühsommer 1945 kamen die ersten Transporte der Heimatver­triebenen. Die Aufnahme dieser bettelarmen und völlig ver­zweifelten Menschen erforderte umfangreiche Maßnahmen. Vorerst brachte man die Vertriebenen in drei Sammellagern in den Sälen der Gastwirtschaften Fritz Ebert, im „Grünen Baum“ und im „Hessischen Hof“ unter. Es mußten Stroh, Laken und Decken beschafft werden, Waschgelegenheiten eingerichtet werden. Eine Gemeinschaftsküche wurde eingerichtet, in der das Mittagessen zubereitet wurde. Alte und Kranke waren zu versorgen, Lebensmittel zu organisieren und vieles andere. Brot und Nährmittel erhielten die Vertriebenen wie jeder andere auch auf Lebensmittelkarten. Der Kreis Hanau mußte vorerst 36.000 Heimatvertriebene aufnehmen, nach Bischofsheim kamen mit dem ersten Transport etwa 600 Leute.

Diese gewaltige Aufgabe findet in den Sitzungsniederschriften der Gemeindegremien eigenartigerweise überhaupt keinen Niederschlag, außer der lapidaren Bemerkung, daß ein Flüchtlingsausschuß gebildet wurde. Dieser Ausschuß bestand aus je einem Herren der SPD, der CDU und der KPD, denen zur Beratung. Personen aus der Arbeiter­wohlfahrt und dem Deutschen Roten Kreuz zur Verfügung standen.

Der ebenfalls gebildeten Wohnungskommission standen ebenfalls Personen aus der vorher- genannten Organisation zur Verfügung. außerdem wurde dem Ausschuß ein Baufachmannbeigegeben (diese Auskünfte stammen nicht aus den amtlichen Unterlagen, sondern­ von Personen der damaligen Zeit). Einmal. wird auch erwähnt, daß die Gemeinde regelnd eingreifen mußte, als sich örtliche Schreiner weigerten, den Heimatvertriebenen im Bedarfsfalle einen Sarg zu verkaufen. Im Laufe des Herbstes 1945 wurden die Sammellager allmählich aufgelöst und die Vertriebenen in Wohnungen eingewiesen.

Einige Mutige der Vertriebenen begannen schon recht früh, mit der Planung und Errichtung eines eigenen Hauses. Die Gemeinde stellte Baugelände zur Verfügung, anfangs nahm man

50 Pfennige für einen Quadratmeter. Alle Anträge der Vertriebenen um ein Darlehen von der Gemeinde in Höhe von etwa 1000 oder 1500 RM wurden abgelehnt, dabei schwamm die Gemeinde doch im Geld.

 

Zurück zur SPD! Die erste Zeit nach 1945 ist schwer zu ergründen, da alle damals führenden Genossen mittlerweile verstorben sind. Der Ortsvereinsvorsitzende war Ludwig Sorg, auch der Genosse Emil Kraus aus der Friedhofsstraße hatte ebenfalls eine leitende Funktion -wahrscheinlich war er Kassenleiter. Die Sitzungen der Partei fanden im „Kaiser-Friedrich“ statt, der späteren „Dorfschänke“ im Fechenheimer-Weg. Wann und warum Ludwig Sorg den Vorsitz des Ortsvereins abgegeben hat, konnte nicht mehr festgestellt werden. Sein Nachfolge war Wilhelm Lambrecht, der diesen Vorsitz bis 1962 inne hatte. Die von ihm geleiteten Sitzungen waren. farblos und ohne tragende Ideen. Die Zahl der Genossen betrug damals etwa 80, die allerdings bei wichtigen Tagesordnungspunkten, etwa zur Jahreshauptversammlung, zur Wahl von Delegierten und Kandidaten für das Bürgermeisteramt in großer Zahl erschienen.

Im Allgemeinen befaßten sich die Tagesordnungspunkte mit akuten Problemen der damaligen Notzeit. Diese großen Sitzungen fanden entweder im Saal der Gastwirtschaft Fritz Ebert oder bei Wilhelm Keller statt, beide in der Obergasse. In einer Kampfabstimmung wurde der Genosse Lambrecht 1962 durch den jungen, kämpferischen Genossen Sepp Sigulla abgelöst.

Mit der Kommunalwahl 1952 ging die etwas schläfrige Ägide von Bürgermeister Kappes zu Ende. Dem bisherigen Kandidaten der SPD Ludwig Sorg stand ein Mitbewerber um das Amt des Bürgermeisters in der Person des Genossen Georg Krieger gegen­über. Der Genosse Krieger wurde in einer Kampfabstimmung zum SPD-Kandidaten gewählt und errang bei der Wahl zum Bürger­meister gegen den weiter von CDU und KPD favorisierten bis­herigen Bürgermeister Kappes mit der hauchdünnen Mehrheit von einer Stimme den Sieg.

Mit dem neuen Bürgermeister zog ein völlig neuer Geist in die Verwaltung der Gemeinde ein. Es begann eine Zeit unerhörter Aktivität, die den Charakter der Gemeinde völlig veränderte. Auf dem Bausektor wurde der Anfang gesetzt mit der Wieder­errichtung des völlig zerstörten Kirchturmes. Ihr folgte die Zeit zahlloser Neubauten in neuen Siedlungsgebieten, die überaus wichtige Gründung der Wohnungsbaugesellschaft, die auf die persönliche Initiative des Bürgermeisters zurückzu­führen ist, eine völlig neue Infrastruktur mit Kanalisation, Straßenbau, Trinkwasserversorgung, Straßenbeleuchtung und unzähligen anderen Maßnahmen, zum Beispiel Schulbauten. Dieses unerhörte Aufblühen der Gemeinde, die die Bevölkerungszahl auf etwa 14.000 Einwohner anwachsen ließ, hätte sich auch mit einem tatkräftigen Bürgermeister und einer entscheidungs­freudigen SPD-Fraktion nicht in diesem Umfange durchsetzen lassen, wenn nicht in der Zeit des Wirtschaftswunders der Ballungsraum Frankfurt zu einem Zentrum der Westdeutschen Wirtschaft entwickelt hätte.

Die Maßnahmen der neuen Ortsregierung fanden in der Bevölkerung solchen Widerhall, daß die SPD bei der Kommunalwahl 1964 elf Sitze in der Gemeindevertretung errang (C6U 8) und 1968 die SPD abermals elf Sitze bekam (CDU 5, FDP 2 und NPD 1).

Bischofsheim war durch die sozialdemokratische Kommunalpolitik zu einem beachtlichen Ort mit starker Wirtschaftskraft und gesunder finanzieller Basis geworden. Der anfangs recht unbekannte und teilweise abgelehnte Georg Krieger war zum allgemein anerkannten und äußerst populären Politiker geworden, er war „Unser Schorsch“ geworden (Aufzeichnungen von Sepp Sigulla zur Geschichte der SPD nach 1945)

 

 

Die Lage der Bevölkerung nach dem Krieg

Die Menschen in dem besiegten Deutschland lebten in bitterster Not. Nur den Landwirten und den Bäckern, Metzgern und Wirten ging es etwas besser. Die Städter lebten in Kellern, in einsturzgefährdeten Häu­sern, deren Fenster oft mit Brettern vernagelt waren, in Gartenhütten. Viele saßen als Evakuierte in einsamen Dörfern zusammengepfercht in Bauernhäusern, die für nur eine Familie erbaut waren. Es gab keine Kohle, kein Holz, kein Gas, es gab vor allen Dingen fast nichts zu essen.

Im Januar 1946 gab es pro Kopf und Woche zwei Pfund Brot und 75 Gramm Butter, manchmal noch 62,5 Gramm Käse und einige Nährmittel, manchmal auch nichts weiter. Auch die wenigen Gramm Fleisch waren nicht immer vorhanden, dann konnten 40 Gramm Zucker als Fleischersatz erworben werden. Die Menschen sahen verhungert aus, in den Fabriken mußten Arbeitspausen eingelegt werden, denn die Beschäftigten brachen vor Erschöpfung zusammen. Infolge des fehlenden Eiweißes traten Ge­dächtnisstörungen auf.

Wer noch irgend etwas aus dem Krieg gerettet hatte, kam zu Fuß oder auf dem Fahrrad auf das Land, um bei den Bauern für Ohrringe, ein Armband, ein paar Schuhe oder ein Oberhemd einige Lebensmittel einzutauschen, einige Kartoffeln oder Nudeln oder gar ein Stückchen Speck, auch Obst war sehr begehrt. In den Gärten und in den Feldern wurde viel gestohlen. Zur Erntezeit zog man nachts auf die Getreidefelder, legte eine Zeltplane auf den Boden und drosch mit den Speichen des in Bewegung gesetzten Hinterrades Körner aus. Besonders schlimm war das Hungerjahr 1947, als es eine Mißernte gab.

Auch hier am Ort suchte man sich mit allen Mitteln zu helfen. Fast jede Fa­milie hielt sich Stallhasen oder eine Ziege oder ein paar Hühner. Mühsam und nicht immer legal wurde das Futter beschafft. Jedes kleinste Stückchen Gartenland wurde genutzt, jeder Quadratmeter Wegegras hatte seinen Pächter.

Viele Deutsche arbeiteten bei amerikanischen Dienststellen und kamen mit den Besatzungssoldaten auch in persönlichen Kontakt. Sie brachten die so begehrten amerikanischen Zigaretten in den Verkehr, die Schachtel zu 100,- RM. Für diese „Amis“ konnte man fast alles kaufen, sie waren die „Zigarettenwährung“. In Gar­ten und Feld sah man Tabakpflanzen, deren Blätter dann auf langen Bindfäden aufgereiht als „Scheuerbambel“ in Wind und Sonne trockneten. Fast jedermann hatte sein Geheimrezept, um das Eigenerzeugnis rauchbar zu machen, aber was man auch tat, es schmeckte furchtbar.

Für die Soldaten der Sieger bestand anfangs strenges Verbrüderungsverbot. Aber die Not der Bevölkerung war so groß, daß bald etwas Hilfe kam. Man konnte aus amerikanischen Lebens­mittelsendungen hier und da gekochte Kartoffeln in Büchsen erwerben. Nicht vergessen werden sollte die amerikanische Care-Organi­sation. Wer Bekannte oder Verwandte in Amerika hatte, konnte durch diese Care-Pakete mit Lebensmitteln oder Bekleidung erhalten, doch war das nur eine Hilfe für einzelne. Auch Milchpulver für Familien mit Kleinkindern kam über den Ozean, schließlich kam der Maisgrieß in solchen Mengen, daß er wohl in jedes Haus gelangte. Aus ihm wurden Brot und Kuchen gebacken und auch Pudding und Suppe hergestellt.

 

Die große amerikanische Hilfe setzte erst nach der Währungs­reform ein, als auf Anregung des ehemaligen amerikanischen Außenministers Marshall durch den nach ihm benannten Plan riesige Finanzmittel, die zum Teil ver­loren waren, nach Europa überragen wurden, um die Wirtschaft des zerstörten Erdteils wieder aufzubauen. Die Bundesrepublik Deutschland verdankt ihren schnellen Wiederaufstieg zum großen Teil dieser Hilfe. Die Aktion wurde später ERP (Europa-Rettungs-Plan) genannt.

Bei den Bauern wurde ein genaues Ablieferungssoll für alle ihre Erzeugnisse fest­gelegt. Wer dieses Soll nicht erfüllte oder gar nichts ablieferte - auch solche gab es - wurde mit hohen Geldstrafen belegt. Es kam hin und wieder vor, daß bei den Kontrollen versteckte Vorräte gefunden wurden oder nicht angegebenes Vieh oder Geflügel. Dann wurden Verhaftungen vorgenommen und einige Land­wirte waren für eine gewisse Zeit verschwunden. Natürlich hatten die Bauern genug zu essen und litten keine Not, natürlich schlachteten sie schwarz. Sie    be­kamen für ihre abgelieferten Erzeugnisse reguläre Preise, für ein Ei 8 Pfennige, für einen Liter Milch 18 Pfennige, für einen Zentner Kartoffeln 4,30 Reichsmark, für einen Zentner Korn 8,- bis 9,- Reichsmark , für eine abgelieferte Kuh 400,- Reichsmark . Aber für landwirtschaftliche Geräte hatten sie Fantasiepreise zu zahlen, für ein Pferd 20.000,- Reichsmark . Sie mußten also mit Naturalien Tauschhandel treiben oder Schwarzhandelspreise bezahlen.

Da die Zahl der Einbrüche ständig stieg, wurden am 20. Februar 1946 zwei Nachtwächter eingestellt, denen noch zwei in jeder Nacht wechselnde Ehrennachtwäch­ter zugeordnet wurden.

Nach dem Kriege waren fast alle Geschäfte geschlossen, da ihre Inhaber meist in der Partei gewesen waren. Nach und nach bekamen die Geschäftsleute die Erlaubnis zur Wiedereröffnung ihres Geschäftes, aber sie hatten leider kaum etwas anzubieten.

Für die Bäcker konnten indes immer Briketts beschafft werden, so daß die Leute wenigstens die ihnen zustehende geringe Brotration bekamen.

a fast die gesamte deutsche Kohlenförderung in früher von den Deutschen be­setzte Gebiete ging, mußten Großstädte wie Dörfer mit Holz zum Heizen und Kochen beliefert werden. Die Gemeinde hatte eine starke Mannschaft von Stammarbeitern aufgestellt, um Holz einzuschlagen. Auch die übrigen Männer hatten einige Tage beim Holzeinschlag zu helfen. Kranke, Alte und Antifaschisten waren von dieser Pflicht entbunden. Wer nicht kam, hatte auch kein Anrecht auf Holzzuteilung. Als der Bischofsheimer Wald bis an die Grenze des Vertretbaren ausgeholzt war, bekam die Gemeinde andere Waldgebiete zugewiesen, in der Bulau hinter Wolfgang, später bei der Wegscheide im Spessart. Die Gemeinde erhielt jährlich 7.200 Zentner Holz, das auf dem Rathaushof zersägt, abgewogen und verkauft wurde.

Bei der Holzverteilung ging es wohl nicht immer ganz korrekt zu, denn in der Gemeindevertretung wurden Klagen über die Holzver­sorgung und -verteilung laut. Besonders wurde gerügt, daß die Bauern in ihren Höfen große Holzstapel hätten und trotzdem ihren Anteil von der kargen Zuteilung erhielten. Die Holzarbeiter brachten sich jeden Abend einen Sack Abfallholz mit nach Hause, Kinder und Enkel standen mit Schlitten oder Wagen bei Ankunft des LKW schon bereit, um die wertvolle Fracht heimzubringen.

Im Jahr 1946 wurden die Bewohner des Rumpenheimer Weges durch eine eigen­artige Erscheinung erschreckt. In dem Haus der Witwe Ebert begann es gegen Mitternacht zu klopfen. Dieser Vorgang wiederholte sich regelmäßig und trat später auch am Tag auf. Das Klopfen war so stark, daß es auch in den Nach­barhäusern zu vernehmen war. Die Bewohner des Hauses waren völlig veräng­stigt und brachten die Kinder bei Nachbarn unter. Man stieß Röhren in den Erd­boden, weil man unterirdische Luftblasen oder Quellen vermutete. Nach einiger Zeit verschwand die Erscheinung wieder, die Herkunft wurde nie geklärt.

 

Die Grundschule wurde mit Erlaubnis der Besatzungsbehörde am 1. Sept. 1945 wie­der eröffnet, die Oberstufe erst viel später. Kinder und Lehrer litten stark unter der Winterkälte. Dick eingemummt saß man im Klassenzimmer, mit Händen in Fausthandschuhen wurde geschrieben, als Papier dienten alte Notizbücher oder ab­getrennte Zeitungsränder.

Der Winter 1946/47 war sehr kalt, sehr lang und sehr schneereich. Die Erde war 60 Zentimeter tief gefroren. Anfang März kam plötzlich Tauwetter, Ströme von Wasser­massen kamen die Berger und Niederdorfelder Straße herunter. Die Hochstädter-, die Bergerstraße, die Breulgasse, die Borngasse und die Niedergasse standen un­ter Wasser, das auch in die Häuser eindrang, die Keller füllte und in den Zim­mern des Erdgeschosses stand. Das Vieh mußte in höher gelegene Ortsteile ge­bracht werden, die Feuerwehr hatte alle Hände voll zu tun, es dauerte vier Wochen, bis man den Schlamm wieder fortgeschafft hatte.

In dem kargen Erntejahr 1947 hatte auch das Vieh unter Futternot zu leiden. Die Stallfütterung wurde weitgehend eingestellt und durch Weidegang ersetzt. Unkraut, Kartoffelkraut und Schilfrohr wurden als Futter eingebracht. Wegen Futtermangel mußte viel Vieh verkauft werden, aber die Bevölkerung bekam doch kein bißchen Fleisch mehr.

Um Strom zu sparen, wurde die doppelte Sommerzeit eingeführt. Morgens um 5 Uhr begann die Arbeit, aber die Uhr zeigte 7 Uhr an, abends um 20 Uhr standen die Zeiger schon auf 22 Uhr. Die Straßen waren dann wie leergefegt. Die erschöpf­ten Menschen schliefen, um morgens wieder einigermaßen bei Kräften zu sein.

Der 9. Mai 1948 war der Himmelfahrtstag. Um 16 Uhr zog aus dem Osten ein Gewitter herauf. Es kam mit gewaltigen, nicht enden wollenden Wolkenbrüchen und dauerte bis in die Nacht hinein. Wieder standen die gefährdeten Straßen unter Wasser, es war schlimmer als 1947. In einigen Zimmern stand das Wasser einen halben Meter hoch. Die Landstraße nach Hochstadt war an drei Stellen aufgerissen und für Fahrzeuge unpassierbar. Ein Bischofsheimer Bauer war mit seinem Kuhgespann in Hochstadt von dem Unwetter überrascht worden und wäre auf dem Heimweg fast ertrunken, aber die brave Kuh zog durch.

Und dann kam der 20. Juni 1948! Auch er war ein Sonntag, der nicht vergessen sein sollte. Die DM war da! Jeder Haushaltungsvorstand konnte 40,- Reichsmark und für jeden Familienangehöri­gen 20,- RM in das neue Geld umwechseln, das in Amerika gedruckt und für deutsche Begriffe etwas bunt ausgefallen war. Am folgenden Morgen waren die Schaufenster, soweit es noch welche gab, mit Waren gefüllt. Man konnte bald wie­der kaufen, was man brauchte und wofür man Geld hatte. Es war wie im Märchen.

Im Jahre 1948 wurde das Mörtelwerk im Wald errichtet. Die dort vorhandenen reichen Kies- und Sandbestände wurden an Ort und Stelle zu Mörtel verarbeitet und mit Lastwagen an die Baustellen nach Frankfurt befördert. Nachdem die Kiesvorräte ausgebeutet waren, wurde das Gelände wieder aufgefüllt und mit Bäumen bepflanzt. Die Fundamente des Mörtelwerkes wurden an einem sonnigen Vormittag in die Luft gesprengt, was einen gewaltigen Krach machte.

Eine ganz in der Nähe ansässige Kolonie von niedlichen Waldohreulen, die von den Bischofsheimer Vogelfreunden stets liebevoll beobachtet wurde, nahm diesen Krach so übel, daß sie verschwand und nicht wiedergekommen ist. Die beträchtlichen Einnahmen aus dem Mörtelwerk verwandte die Gemeinde zur Unterstützung sozial schwacher Bauherren. Die ausgegebenen Darlehen wur­den nach der Rückzahlung erneut für Sozialbauten ausgeliehen.

 

 

Die Heimatvertriebenen und Flüchtlinge

Eine der vielen furchtbaren Folgen des verlorenen Krieges war die Vertreibung von 14 Millionen Deutschen aus ihrer angestammten Heimat. Nach Bischofsheim wurden in der Hauptsache Sudetendeutsche und Oberschlesier eingewiesen, doch auch aus Ost- und Westpreußen, Pommern und Brandenburg sowie aus Ungarn, Jugoslawien und dem Banat haben vertriebene Deutsche in Bischofsheim eine neue Heimat gefunden.

Im Sommer 1945 trafen die ersten Transporte der Vertriebenen nach tage­langer Fahrt in Güterwagen ein. Der Kreis Hanau hatte vorerst 36.000 der neuen Bürger aufzunehmen und unterzubringen. Mit wenigem Handgepäck, einem Sack voller Habseligkeiten, die man ihnen gelassen hatte, einem Koffer oder einem Persilkarton. Hungrig, verschmutzt und völlig apathisch blickten die verzweifelten Menschen in eine hoffnungslose Zukunft, sie konnten es immer noch nicht fassen, was mit ihnen geschehen war. Die Gemeinde hatte in den Sälen der Gastwirtschaften Hessischer Hof, Ebert und Grüner Baum drei Massenquartiere vorbereitet. Ein Strohlager war alles, was man den dicht zusammengedrängten Leuten vorerst zu bieten hatte. In einer Gemeinschaftsküche wurde täglich ein warmes Essen bereitet, Brot und Nähr­mittel erhielten die Vertriebenen wie jeder andere Einwohner auf Lebensmittelkarten. Die Gemeinde setzte eine aus drei Herren bestehende Flüchtlingskommission ein, die diesen unglücklichen Menschen beratend und helfend zur Seite stehen sollte.

Im Herbst 1945 konnten die Massenquartiere nach und nach aufgelöst werden. Die Vertriebenen wurden in Wohnungen eingewiesen, und es wurde eng in den alten Häusern. Die Benutzung von Küche und Bad mußte geregelt werden. Es kam oft zu Zank und Streit, aber es ging oft auch erstaunlich gut. Vielen der unfreiwilligen Bischofsheimer Quartiergeber muß ein hohes Lob ausgesprochen werden für ihr Verständnis der Lage ihrer neuen Hausgenossen und für die Hilfe, die sie ihnen angedeihen ließen.

Bald regte sich auch bei den Vertriebenen neuer Lebensmut. Man suchte sich Arbeit, vor allem bei den Bauern, um die dürftige Ernährungsbasis etwas aufzu­bessern. Auch bei der Gemeinde waren Arbeitsplätze zu besetzen. Die meisten der Vertriebenen aber fanden in der benachbarten Großstadt Arbeit und vorerst noch wenig Brot. Nicht immer konnte man in seinem erlernten Beruf tätig sein, schwierig war es häufig für die in den weiten meist ländlich strukturierten Ostgebieten in der Landwirtschaft tätig gewesenen Bauern und Bauernsöhne, sie mußten einen neuen Beruf erlernen.

Früh begannen einige Mutige mit der Errichtung eines Wohnhauses. Die Gemeinde gab das Baugelände, anfangs für 50 Pfennige pro Quadratmeter. Heute sind sehr viele der Vertriebenen Hausbesitzer. Heiraten zwischen Einheimischen und Vertriebenen gehörten bald zur Tages­ordnung, die Eingliederung der Vertriebenen erfolgte fast lautlos und vollständig. Die neuen Bürger haben sich als tüchtiger und fleißiger Menschenschlag erwiesen und haben durch ihre Arbeitskraft sehr zum Wiederaufbau des zerstörten Lan­des und seiner Wirtschaft beigetragen.

Die anfangs überall vorhandenen Ver­bände und Landsmannschaften der Heimatvertriebenen spielen heute kaum noch eine Rolle und sind politisch bedeutungslos geworden. Die anfangs befürchtete Radikalisierung großer Bevölkerungsteile ist ausgeblieben. Die Kinder der Ver­triebenen wissen leider kaum noch etwas von ihrer alten Heimat, sie sprechen Bischofsheimer Dialekt, die Sprache der Ostpreußen, der Schlesier und Sudetendeutschen stirbt mit den Alten aus.

Außer der Gemeinde haben auch das Land Hessen und später die Bundesrepu­blik viel für die Vertriebenen getan. Alle erhielten eine nach ihrem früheren Einkommen berechnete pauschale Hausratentschädigung, die früheren Besitzer von Immobilien bekamen aus dem Lastenausgleich je nach dem Wert ihres früheren Besitzes erhebliche Mittel zur Gründung einer neuen Existenz, nach­weisbares Barvermögen wurde nach der Währungsreform aufgewertet, für die Errichtung von Wohnhäusern und gewerblichen Einrichtungen wurde billiges Geld zur Verfügung gestellt.

Bis zum Sommer 1961 war es den Bewohnern Ostdeutschlands möglich, aus der damaligen Sowjetischen Besatzungszone, der heutigen Deutschen Demokratischen Republik, beson­ders über Berlin in den Westen zu fliehen. Der Strom dieser Flüchtlinge schwoll zuletzt auf täglich mehr als 3.000 an, ehe Mauer und Todesstrafen, Schießbefehl und automatische Tötungsanlagen die Massenflucht verebben ließen. Die Flücht­linge wurden aus Berlin ausgeflogen, durch Sammellager geschleust und auf die verschiedenen Bundesländer verteilt. Auch sie erhielten Unterstützung wie die Heimatvertriebenen, für sie wurden ebenfalls Mittel zum Bau von Wohnungen bereitgestellt.

 

 

Die Bautätigkeit

Vor dem Breultor haben um 1870 zumindest einige kleine Häuser an jeder Seite des Weges gestanden. In Blickrichtung zur Bergerstraße links besaß die Gemeinde das Hirtenhaus. Nach dem deutsch-französischen Krieg belebte sich die Bautätig­keit an dieser Stelle. Von der Kirche erwarb der Maurer Johannes Will einige Quadratruten der Wiese „Am oberen Breul“ neben dem Hirtenhaus als Bauland. Das 1879/80 erbaute Haus steht heute noch und gehört der Familie Merlau.

Im Jahre 1891 kauften Johannes Kröll und Friedrich See ebenfalls kleinere Stücke der Breulwiese als Bauland. Das von Friedrich See erworbene Anwesen ist das heutige Suffnersche Grundstück. Im Jahre 1894 hat die Gemeinde ebenfalls ein Grundstück auf der Breulwiese zum Bau eines Arzthauses erworben.

Von dieser Breulwiese, die früher den Raum zwischen dem Stumpfgraben, der Hochstädter Straße, der Bergerstraße und dem Tränkgarten ausfüllte, verkaufte die Kirchengemeinde gegen den oft harten Widerstand des Konsistoriums laufend weitere Baugrundstücke, 1896 an den Spenglermeister Sippel, an den Ackermann Wilhelm Rohrbach IV., 1898 die große Hofreite an Bernhard Klees II., an Fried­rich Ebert, immer kostete der Quadratmeter 1,- Mark.

Im Jahre 1903 will die Gemeinde sogar 30 Ar der Breulwiese erwerben, um eine Schule zu bauen, zieht den Antrag dann aber wegen des schlechten Baugrundes zurück.

Die Kirche fordert nun plötzlich 4,- Mark für den Quadratmeter. ‚Diese immense Steigerung erregte den Unwillen aller Kauflustigen, und der Preis wurde auf 3,- Mark reduziert.

Theodor Suffner, Heinrich Ebert und Caspar Acker erwarben neues Land oder vergrößerten ihre Grundstücke, ebenfalls Bernhard Klees. Die Ge­meinde legte fest, daß der Abstand zwischen den Gehöften Suffner-Klees ein­schließlich des Grabens mindestens 8 Meter zu betragen habe.

Im Jahre 1906 verkaufte die Kirche an das Weißfrauenstift in Frankfurt fünf Acker von insgesamt 27,20 Ar zum Preis von 0,65 Mark pro Quadratmeter. Das war mehr als das Dop­pelte des ortsüblichen Preises! Bischofsheimer Bauern waren an dem Ankauf nicht interessiert, die Grundstücke hatten der Kirche auch nur 10,- Mark Jahrespacht eingebracht. Die Kirche ging nun zu öffentlich meistbietenden Versteige­rungen des Baulandes über. Bei einem Taxenpreis von 4,- Mark ersteigerte 1906 der Maurer Wilhelm Maisch 4,65 Ar zum Quadratmeterpreis von 4,20 Mark, der Zimmermann Jean See 5,17 Ar zu 4,25 Mark. In den Jahren 1906 bis 1908 verkaufte die Kirche weitere fünf Bauplätze an den Meistbieten­den, der Quadratmeterpreis stieg nun schon auf 5,60 Mark.

Aber nicht nur im Osten dehnte sich die Gemeinde über ihre jahrhundertealten Grenzen aus, auch an anderen Stellen regte es sich, besonders dort, wo die Ge­meinde Liegenschaften besaß. Nachdem die Gemeinde seit 1869 Bauland an der rechten Seite des „Vizinalweges“ (gemeindeeigener Verbindungsweg) nach Hochstadt Bauwilligen zur Verfügung ge­stellt hatte, begann 1880 die Bautätigkeit vor dem Schäfertor, auch am Gänssee wurden die ersten Bauplätze verkauft, der Quadratmeter für 3,- Mark.

Im Jahre 1885 gab die Gemeinde drei Bauplätze „Am Löwenseeweg“ ab, die Kasseler Quadratrute zu 10,- Mark. Es dürfte sich um Grundstücke am heutigen Rumpenheimer Weg gehandelt haben. Im Jahre 1886 wird der Haingraben an die Anlieger verkauft, ebenfalls die Gräben in den Schäfergärten und ein Bauplatz „Am Schlag“. Diese Baugrundstücke lagen zwi­schen der heutigen Jahnstraße, der Schäfergasse und der Plättenweide. Sonder­barerweise war hier der Baugrund recht billig, denn ein Käufer zahlte z. B. für 252 Quadratmeter nur 158,- Mark.

 

Im Jahre 1906 lief ein großes Vorhaben an, das die Gemeinde jahrelang be­schäftigte und dann doch nicht zur Durchführung kam: Der anscheinend sehr wohlhabende Metzgermeister Müllerleile aus Frankfurt beabsichtigte, auf dem Sandbodengelände rechts der Bahnhofstraße an der Strecke nach Mainkur eine Villensiedlung zu errichten. Die Gemeinde war begeistert, er­weiterte sofort den Ortsbebauungsplan, beschloß die Abwasserleitung zum neuen Wohngebiet zu legen und schloß mit dem Müllerleile einen Vertrag über die Entwässerung des neuen Wohngebietes zum Zimmersee hin ab, wonach die Hälfte der entstehenden Kosten von dem Käufer zu tragen sei. Dieses Vorhaben wurde immer wieder diskutiert und kam erst mit dem Ausbruch des 1. Welt­krieges zum Erliegen.

In den Jahren von 1899 bis 1907 wuchs die Gemeinde um 377 Seelen. Im Jahre 1907 wurde der Tränkgraben in der oberen Breulgasse verrohrt, der Graben in der Pforte zugeschüttet und an die Anlieger für 50 Pfennig pro Quadratmeter verkauft. Im Jahre 1908 wird erheblich gebaut in der Hochstädter Straße, der Breulgasse, der Gänsseestraße und im Rumpenheimer Weg. Die Zimmersee- und die Hochstraße erhalten ihre offiziellen Namen. Von dem Besitzer der Wirtschaft „Zum grünen Baum“ in der Schäfergasse, Herrn Reuhl, wurde Gartenland zur Anlage der Jahnstraße erworben. Der Erste Weltkrieg setzte der Bautätigkeit naturgemäß ein Ende.

Im Jahre 1920 traten mit Beginn des demokratischen Staates soziale Tendenzen mehr in den Vordergrund. Die kommunale Bautätigkeit griff von der Erstellung gemeindlicher Zweckbauten auf den Wohnungsbau über, um Wohnraum für Kriegsbeschädigte und Minderbemittelte zu schaffen. Im Fechenheimer Weg stellte die Gemeinde unentgeltlich Baugrund zur Verfügung, auf dem sieben Doppel- und auch mehrere Einfamilienhäuser errichtet wurden.

Die Gemeinde nahm zum Bau dieser Häuser ein Darlehen von 200.000,- Mark auf und beschaffte auch die für die späteren Erwerber notwendigen Hypotheken.

Die Gemeinde wollte nicht Besitzer der Häuser bleiben, sondern diese nach Möglichkeit bald an private Erwerber abgeben. Schon im ersten Jahr fanden vier Einfamilienhäuser ihre Käufer für je 25.000,- Mark.

Zur Abwendung der Wohnungsnot wurden auch im Dachgeschoß der Schule in der Waldstraße zwei Notwohnungen errichtet. Als 1923 die Liste der Baulustigen auf 38 angewachsen war, beschloß die Ge­meinde, daß nur noch Einheimische Bauerlaubnis bekommen sollten. In der Zeit der Weltwirtschaftskrise von 1929 bis 1933 ruhte die Bautätigkeit hier am Ort fast völlig, die durch die Arbeitslosigkeit bedingte Not war riesengroß.

Auch in der Zeit des Dritten Reiches sind hier nur vereinzelt Wohnhäuser ge­baut worden, obwohl viele Baulustige bei der Gemeinde wegen Überlassung von Bauland vorstellig wurden. Der damalige Bürgermeister und Ortsgruppenleiter Lenz kaufte von den Landwirten ein großes Gelände in den Flurgebieten „Am Löwensee“ und „In der Roten Erde“ an, um dort eine Siedlung entstehen zu lassen. Der Zweite Weltkrieg verhinderte die Verwirklichung des Planes. Die Besitzer der Grundstücke sollen mit dem Verkauf durchaus einverstanden gewesen sein, be­haupteten nach dem Kriege aber, unter Druck gesetzt worden zu sein und er­hielten ihr früheres Eigentum zum Einkaufspreis zurück.

Nach dem Krieg war die Wohnungsnot gigantisch. Die Städte waren zerbombte Schutthalden; Evakuierte, besonders aus Hanau, hatten aufgenommen werden müssen und pferchten die Familien der Einheimischen zusammen, ein Ausgleich der Hanauer Gastfreundschaft früherer Jahrhunderte!

Dann kam das Millionenheer der Heimatvertriebenen, von denen etwa 900 von Bischofsheim übernommen werden mußten. Diesem Ansturm war mit Eigenini­tiative und privater Hilfsbereitschaft nicht mehr beizukommen. Durch das Wohn­raumbewirtschaftungsgesetz wurde die Wohnungszwangswirtschaft eingeführt. In allen Orten wurden Wobnungskommissionen gebildet, die in die Nachbarge­meinden zogen und jede Wohnung auf Größe und Belegung untersuchten und an­ordneten, welche Räume für Heimatvertriebene und Evakuierte freigemacht werden mußten. Besonders die Familien früherer aktiver Nationalsozialisten wurden stark zusammengedrängt. Das Wohnungsamt der Gemeinde war die am meisten in An­spruch genommene Abteilung der Verwaltung.

Schon 1946, in der Zeit der tiefsten Not und des nagenden Hungers, als es we­der einen Stein noch einen Nagel zu kaufen gab, wurde der erste Anlauf zur Überwindung der drückenden Verhältnisse gemacht. In der Gänsseestraße, der Eichwald- und Lindenstraße sowie der Leuchte sollten auf Gärten, Schutthalden und Bombenkratern neue Gebäude entstehen. Die ersten Vorschläge für neue Haustypen trafen bei der Gemeinde ein, wurden aber abgelehnt, da sie gar zu primi­tiv ausgefallen waren.

Einige der Heimatvertriebenen gingen nach Überwindung der Mutlosigkeit bald daran, sich ein eigenes Heim zu schaffen. Sie holten sich Trümmersteine aus Frankfurt, klopften sie in mühseliger Arbeit ab, hoben in Handarbeit die Baugrube aus und begannen in Eigenarbeit, manchmal auch mit gelegentlicher nach­barlicher Hilfe, ihren Bau. Schon nach Fertigstellung der Kellerdecke zog man ein und baute nach und nach das Häuschen fertig.

Nach der Währungsreform vom 20. Juni 1948 begann das Leben sich wieder zu normalisieren. „Sparen? Niemals wieder! Zweimal habe ich mein Geld verloren“. Jeder wollte sich erst einmal satt essen, die „Freßwelle“ ging durch das Land, danach die „Kleiderwelle“, seit etwa 15 Jahren waren Textilien nur schwer, später überhaupt nicht mehr erhältlich gewesen. Als man satt und wieder eingekleidet war, begann die „Reisewelle“; Ziele am Bodensee und im Allgäu waren das Höchste der Gefühle. Das nun kommende Deutsche Wirtschaftswunder erweckte in der Welt Verwunderung und Erstaunen. Die D-Mark erwies sich als eine sehr harte Währung, man begann doch wieder zu sparen, und wer Geld hatte, konnte auch bauen. So stellte man im August 1953 fest, daß nach dem Kriege schon 70 neue Häuser in Bischofsheim entstanden waren.

 

Die Baugenossenschaft

Eine der sozialen Großtaten der Gemeinde nach dem Zweiten Weltkrieg ist die Gründung der Gemeinnützigen Baugenossenschaft. Sie ging aus der Initiative des Bürgermeisters Georg Krieger hervor. Nach mehreren Versammlungen von Bauinteressenten im Jahre 1953, nach Besichtigungsfahrten zu ähnlichen Einrichtungen anderer Gemeinden, nach Referaten auswärtiger Experten, fand die Gründungsversammlung am 3. Dezember 1953 statt; Aufsichtsrat und Vorstand wurden gewählt, am 1. Januar 1954 begann das erste Geschäftsjahr. Elf noch etwas ängstliche Bauherren und sechs Mieter bildeten den bescheidenen Anfang; unter den Bauwilligen waren acht Heimatvertriebene. Das Ziel war, Wohnblöcke zu erstellen, die im Besitz der Genossenschaft bleiben und in denen der Mietpreis pro Quadratmeter 0,95 DM betragen sollte. Außerdem waren Eigenheime mit einer Wohn­fläche von 60 bis 65 Quadratmeter geplant, deren Preis 20.000,-DM nicht übersteigen sollte. Durch Selbsthilfe konnte dieser Preis noch erheblich ge­senkt werden.

Die Genossenschaft wies die Bauwilligen auf Finanzierungsmöglichkeiten hin, half bei der Beschaffung von Aufbaudarlehen, Mieterdarlehen, Lastenausgleich, staatlichen Fördergeldern und Hypotheken. Etwas Eigenkapital mußte allerdings nachgewiesen werden; es gab auch Bau­herren, die sich auch dieses noch borgen mußten. Die Genossenschaft beschaffte zentral sämtliche Baumaterialien, besorgte die Bauunternehmer, die Handwerker. Sie übernahm die Verhandlungen mit der Bauaufsichtsbehörde, alles ehrenamt­lich und ohne Entschädigung. Viele Aufgaben wurden durch Bedienstete des Rathauses erledigt, so daß der Ausspruch des Bürgermeisters, die Baugenossen­schaft sei ein Kind der Gemeinde, zu Recht besteht. Um etwas Startkapital zu bekommen, wurden Geschäftsanteile in Höhe von 300,- DM angeboten. Die Ge­meinde übernahm 10 Anteile, auch viele Geschäftsleute und Privatpersonen folg­ten ihrem Beispiel.

Die ersten Eigenheime wurden in der Sudetenstraße begonnen. Mit Spitzhacke, Schippe, Spaten und Schubkarre hob man die Baugruben aus. Gemeindevertreter kamen abends und sams­tags, um besonders heimatvertriebenen Witwen bei dem Ausheben der Gruben zu helfen. Sonntags zog die skeptische Bischofsheimer Bevölkerung hinaus, um die langsam wachsenden Häuser zu betrachten, und oft hörte man die Bemer­kung: Das wird nie etwas! Aber es ist doch etwas geworden!

Bis 1974 hat die Genossenschaft erbaut oder in der Planung elf Wohnblöcke mit 107 Wohnungen, 54 Eigenheime mit 77 Wohnungen, 35 Betreuungsbauten mit 60 Wohnungen und 37 Garagen. Es sind also 244 Wohnungen geschaffen worden. Die investierten Kosten betragen rd. 8,3 Millionen DM. Als Kuriosum sei vermerkt, daß wegen des schlechten Baugrundes zwei Häuser im Finkenweg absanken und 1974 durch eine Spezialfirma hydraulisch gehoben und unterfangen werden mußten. Dieses Unternehmen verursachte Kosten in Höhe von DM 200.000,-. Statiker und Architekt werden nun zur Kasse gebeten.

 

 

Die Albert-Schweitzer-Siedlung

Das Hochstädter Ried im Osten unserer Gemeinde bestand aus einigen wenig er­tragreichen Äckern, die in Privatbesitz waren, und einem etwa zwei Hektar großen gemeindeeigenen Sumpfgebiet. Rohr und Schilf wucherten dort, Wasserflächen bildeten sich im Frühjahr und im Herbst und luden durchziehende Bläßhühner, Haubentaucher und Wildenten zu kurzer Rast ein, gaben unzähligen Fröschen einen gesicherten Lebensraum und versorgten das auf dem Pfarrhause nistende Storchenpaar mit einem immer gedeckten Tisch.

Diese Frösche waren das Symbol des Ortes, die Bischofsheimer waren in der Um­gebung weithin als „Bischemer Frääsch“ bekannt, der FSV 07 führt den Frosch heute noch als Wappen. Sie machten sich bemerkbar, die Frösche!

An stillen Sommerabenden waren ihre Konzerte, einmal schwächer, einmal stärker wer­dend, dann aussetzend und auf Kommando des Vorsängers wieder beginnend, im ganzen Ort zu hören.

Die Idee, hier im Hochstädter Ried zu bauen, stammt von dem Bürgermeister Krieger, ihre Verwirklichung ist eine der großen Taten dieses bedeutenden Mannes. Der Bedarf an Sozialbauten war groß. Heimatvertriebene, Evakuierte, SBZ-­Flüchtlinge, Minderbemittelte, Kinderreiche, umzuschulende Bergleute aus dem Ruhrgebiet, Resozialisierte, bisher in Behelfsheimen Untergebrachte, u. a. m. ver­langten zeitgemäße und billige Wohnungen. Bund und Land stellten Gelder zur Verfügung, anerkannte Gemeinnützige Baugesellschaften waren vorhanden, doch die verantwortlichen Herren runzelten beim Anblick des angebotenen Baugrun­des bedenklich die Stirne.

Nach langen Verhandlungen arbeitete die Nassauische Heimstätte, eine Staatsbaugenossenschaft, schließlich doch einen Bebauungsplan aus, der von der Gemeindevertretung genehmigt wurde. Vorerst mußte das Ge­lände von der Trümmerverwertungsgesellschaft (TVG) erst einmal aufgefüllt wer­den. Ungezählte Mal rollten Lastzüge den zermahlenen Schutt der niedergebomb­ten Frankfurter Straßenzüge in das Ried; es gab viele Beschwerden, denn die Fahrer wollten „Kubikmeter machen“ und rasten auch zur Nachtzeit mit ihren schweren Fahrzeugen über das damals noch vorhandene Basaltpflaster und ver­ursachten, besonders bei den Leerfahrten, erheblichen Lärm.

Im Jahre 1963 begann man mit dem Bau. Die Gründungsarbeiten waren schwie­rig, kostspielig und so auf Sicherheit bedacht, daß man 32 Stockwerke auf den Fundamenten hätte errichten können; ein entsprechender Antrag der Baugesell­schaft wurde jedoch von der Gemeinde abgelehnt. Die Gemeinde, die für den eingebrachten Baugrund 70.000, DM erhalten hatte, trat mit 20.000,- DM der Nassauischen Heimstätte als Gesellschafterin bei. An der Errichtung der Sied­lung beteiligten sich weitere Gemeinnützige Baugesellschaften, so die Mibau, die Marvell und die Merian GmbH.

Die staatlichen Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau flossen im Laufe der Zeit spärlicher, die Baugesellschaften konnten wegen der hohen Gründungskosten den vom Staate geforderten Mietpreis nicht mehr garantieren und gaben daher drei Bauplätze für Hochhäuser an private Bauunternehmer ab, die nun die Bauten errichteten und naturgemäß kostendeckende Mieten nahmen. Für das zweite der im sozialen Bauprogramm gebauten Hochhäuser gab die Ge­meinde im Zuge der Wohnraumbeschaffung zu günstigen Bedingungen ein Dar­lehen von DM 100.000,-. So konnte 1972 das letzte Haus der Siedlung seiner Bestimmung übergeben werden.

 

Im Stadtarchiv findet sich (unter Nummer 201-01 - 202-08) zwanzig 20 Diapositive mit Aufnahmen von einer Richtfeier der damals „Albert-Schweitzer-Siedlung“ genannten Wohn­blocks an der Goethestraße nördlicher Teil. Diese Blocks wurden damals von der Nassauischen. Heimstätte im sozialen Wohnungsbau mit jeder Menge öffentlicher Mittel auf einem Sumpfgelände errichtet. Der Aufnahmezeitpunkt dürfte so um 1971 liegen.

Das Baugelände lag in einem Überschwemmungsgebiet und sumpfigen Ried unterhalb des östlichen Bischofsheimer Hanges (früher Weinbau, heute Streuobst zwischen Querspange und Hochstädter Straße) und wurde mit Aushub und Trümmerschutt aus dem engeren Rhein-Main-Gebiet aufgefüllt. Das Gebiet umfaßte in etwa den Bereich Schillerstraße östlich Aldi bis zur östlichen Krümmung der Schillerstraße und reichte südlich bis etwa zum Heinrich-Heine-Weg. Eine Reihe älterer Aufnahmen zeigt die überschwemmte Straße nach Hochstadt in diesem Bereich.

 

 

Insgesamt wurden in der Albert-Schweitzer-Siedlung gebaut:

in 12- und 14-geschossigen Häusern                        276 Wohnungen

in viergeschossigen Wohnblöcken                            456

in Reihen-Eigenheimen                                              29

in zwei weiteren Häusern                                           3

 

In diesen 764 Wohnungen leben mehr als 3.000 Einwohner. Diese Bürger kamen aus ganz verschiedenen Gegenden. An einem Hochhaus war die Post maßgeblich beteiligt, das Haus wird im Volksmund Postsilo genannt. Viele der Wohnungen wurden von Frankfurtern belegt, andere von Bergarbeitern aus dem Ruhrgebiet, die wegen Schließung der Kohlengruben hierher zogen, um als Chemiearbeiter umgeschult und eingesetzt zu werden.

Der Versuch der Stadt Frankfurt am Main, eine große Anzahl zu resozialisierender Familien aus Notunterkünften der Stadt hier unterzubringen, konnte verhindert werden. Dem Geschick der Gemeinde ist es zu verdanken, daß in die Sozialwohnungen eine erhebliche Anzahl von bisher in unzulänglichen Wohnungen le­benden Bischofsheimern einziehen konnten. Die Siedlung ist in ihrer Konzeption nicht ohne Kritik geblieben. Besonders das Fehlen von Kinderspielplätzen und Einkaufsmöglichkeiten wurde beanstandet.

Heute sind zwei große Selbstbedienungsläden vorhanden und ein weiträumiger Spielplatz mit einer Rollschuhbahn gibt den Kindern Gelegenheit zum Herumtollen. Die Buslinie führt durch die Siedlung und erspart den Bewohnern weite Anmarschwege; zwei Kindergärten, ein Hort, eine Grundschule und die Gesamt­schule sind in unmittelbarer Nähe. Die Siedlung hat menschliche Wärme be­kommen, die Bewohner werden Bischofsheimer. Freilich: Die Frösche sind fort, und mit ihnen verschwand auch der Storch!

 

 

Die Fluren 14, 15, 16

Das zur Zeit geltende Bundesbaugesetz hat einen neuen Begriff gebracht: Die Umlegung.

Das bedeutet, daß die Gemeinde ein in Privatbesitz befindliches Areal zum Baugebiet erklären kann und einen gewissen Anteil, bis zu 30 Prozent zur Verwirk­lichung kommunaler Einrichtungen ohne Entgelt für sich in Anspruch nehmen darf und den verbleibenden Rest von 70 Prozent auf die Einbringer der Grundstücke an­teilmäßig verteilt. Dieses Verfahren wurde erstmals im Gebiet der Plättenweide angewandt, das die Plättenweide, den Haingraben und die Stumpfgrabenstraße umfaßte.

Da die Gemeinde hier nur Straßengelände und zwei Baugrundstücke benötigte, forderte und erhielt sie 20 Prozent der umgelegten Fläche. Der Protest der Betroffenen war groß, man sprach von Enteignung, von kommunistischen Me­thoden. Die Empörung legte sich aber bald, als man merkte, daß man durch diese Umlegung einen Riesengewinn machte, denn die bisher kaum genutzten Äcker und Gärten mit einem Verkehrswert von etwa 3,- DM pro Quadratmeter waren nun Bauland geworden und damit Gold wert.

Im Jahre 1966 erwies es sich, daß die Schule in der Waldstraße mit ihren zwei Erwei­terungs­bauten die immer größer werdende Schülerschar nicht mehr aufnehmen konnte. Man brauch­te also Gelände für eine neue Schule, desgleichen für einen Kindergarten und für ein Bürgerhaus, aber man hatte es nicht. Nun beschloß die Gemeindevertretung am 9. März 1966 für die südlich der Albert­-Schweitzer-Siedlung gelegene Fläche bis zum Dörnigheimer Weg einen neuen Bebauungsplan, der im Wesentlichen das Gebiet der Flur 14 umfaßte. Durch einen späteren Beschluß wurde der Bebauungsplan durch Hinzunahme der Flur 15 und Teile der Flur 16 wesentlich erweitert und kam damit der geplanten Trasse der Autobahn bedenklich nahe.

Dieses neue Baugebiet umfaßte insgesamt 300.000 Quadratmeter und be­fand sich in den Händen von 124 zum Teil auswärts wohnenden Eigentümern. We­gen des hier sehr großen Öffentlichen Bedarfes legte die Gemeinde den Flächenbeitrag für kommunale Vorhaben auf 30 Prozent fest. Es hagelte „Anregungen und Bedenken“ und es bedurfte der ganzen Überzeugungskraft des Bürgermeisters Krieger und des Leiters der Bauabteilung, Bauingenieur Schadeberg, bis man nach vielen und endlosen Verhandlungen alle Eigentümer unter einen Hut gebracht hatte.

Die Gemeinde bekam etwa 109.000 Quadratmeter einschließlich der ihr gehörenden Wege und Gräben zur Durchführung ihrer kommunalen Vorhaben. Nun begann der Verkauf des Geländes. Die Bodenpreise schnellten empor, bis auf 200,- DM pro Quadratmeter und höher. Der Reichtum zog in viele Bischofsheimer Häu­ser ein. Gewaltige Wohnblöcke und Hochhäuser entstanden; der soziale Wohnungs­bau war in diesem Gebiet nicht mehr vertreten. Da viele der zu Geld gekom­menen Landbesitzer sich nun auch ein Häuschen in dem neuen Wohngebiet er­richteten, entstand durch das Nebeneinander von Einfamilienhäusern und Wohn­blöcken ein etwas planlos und unharmonisch wirkendes Stadtbild.

Im Jahre 1973 stellte man bestürzt fest, daß im rhein-mainischen Ballungs­raum plötzlich ein Überangebot an Wohnungen vorhanden war, der Zuzug der Menschen nachließ und viele Wohnungen leer blieben.

Manche Bauvorhaben wurden gar nicht begonnen, auf einigen Baustellen nur mit halber Kraft gearbei­tet, auf anderen wurde die Tätigkeit für längere Zeit völlig eingestellt. Erschwe­rend kam hinzu, daß sich eine immer stärker werdende Abneigung gegen das Wohnen in den großen anonymen Wohnblöcken bemerkbar macht.

Die für Bischofsheim um die Jahreswende 1973/74 erwartete Einwohnerzahl von 16 - 17.000 ist in weite Ferne gerückt. Aber sicher werden auch einmal die fertigen und begonnenen Bauten mit Leben erfüllt sein.

 

Einwohnerzahlen

Im Jahr 1821 hatte Bischofsheim 100 Häuser mit 509 Einwohnern.

Im selben Jahr hatte Hanau 9600 Einwohner.

Die Einwohnerzahlen im Jahre 1821

Bischofsheim mit 100 Häusern und 509 Einwohnern,

Bergen-Enkheim mit 245 Häusern und 1338 Einwohn.

Berkersheim  mit  35 Häusern und 178 Einwohnern,

Bockenheim mit 154 Häusern und 1050 Einwohnern,

Eckenheim mit 57 Häusern und 511 Einwohnern,

Eschersheim mit 56 Häusern und 554 Einwohnern,

Fechenheim mit 144 Häusern und 777 Einwohnern,

Ginnheim mit 81 Häusern und 430 Einwohnern,

Gronau  mit 50 Häusern und 360 Einwohnern,

Hanau  mit   ? Häusern und 9600 Einwohnern,

Massenheim mit 42 Häusern und 218 Einwohnern,

Praunheim mit 79 Häusern und 384 Einwohnern,

Preungesheim mit 69 Häusern und 393 Einwohnern

Seckbach mit 190 Häusern und 1115 Einwohnern

 

1812 - 647 Seelen

1820 - 509 Seelen  in 100 Häusern

1835 - 715 Seelen worunter 4 Katholiken sich befanden

 

1945    2300                           1965    7 500

1950    3200                           1970    10 600

1955    3800                           1972    12 300

1960    4900                           1974    13 500

 

1974 - 13000 Einwohner

1999 - 14600 (Kinkel)

 

 

Die Kindergärten

Im Jahre 1907 war es der Pfarrer Ganß, der von der Gemeinde die Einrichtung eines Kindergartens forderte. Die Gemeindevertretung hatte den Antrag damals ernsthaft diskutiert und für den Kindergarten einen Raum in der alten Schule, Hintergasse 28, vorgesehen. Schließlich wurde der Plan aber doch abgelehnt.

So vergin­gen noch 22 Jahre, bis 1929 der Vaterländische Frauenverein vom Roten Kreuz aktiv wurde und auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Platz neben der neuen Schule in der Waldstraße eine Baracke aufstellte und einen Kindergarten einrichtete. Die Baracke kostete etwa 6.000,- Mark, die Einrichtung 1.500,- Mark. Dieses Geld konnte nur mühsam aufgebracht werden. Da dieser Kindergarten eine private Einrichtung war, ist über ihn in den Ge­meindeakten vorerst nichts zu finden.

Frau Schüler, die Gattin des damals hier praktizierenden Arztes, stand dem Kinder­garten vor. Fräulein Klauer, die einige Vorbildung hatte, wurde als Leiterin ein­gesetzt. Sie ist bis 1936 auch Leiterin geblieben, Ihre Nachfolgerin war ein Fräulein Krapz, dann ein Fräulein Laudenbach, die im Ort als Tante Lina bekannt und beliebt war. Im Jahre 1938 trat ein Bischofsheimer Mädchen, Fräulein Kröll, die jetzige Frau Goy, als Pflichtjahrmädchen in die Dienste des Kindergartens und ist später auch eine Zeitlang dessen Leiterin gewesen.

 

Besucht wurde diese Einrichtung durchweg immer von 60 bis 80 Kindern, die von zwei, manch­mal auch drei „Tanten“ betreut wurden. Wenn einmal Not am Platze war, wurden auch Schulmädchen abkommandiert. Die Eltern hatten an Kindergartenbeiträgen 50 Pfennige pro Woche zu zahlen, später im Kriege 1,50 RM. Die Helferin erhielt monatlich 30,- RM, die Leiterin 150,- RM. Die Besuchszeiten waren wie heute von 8 - 12 Uhr und von 13 - 17 Uhr. Das jedes Jahr vorhandene Defizit wurde durch Spenden abgedeckt. Außerdem erbat man sich beim Regierungspräsidenten jährlich die Erlaubnis für eine Lot­terie mit 2.000 - 4.000 Losen. Im Dritten Reich wurde der Kindergarten der Kreisleitung der NSV unterstellt. Die Baracke hat noch bis 1959 ihrem Zweck gedient, dann wurde sie abgerissen.

Auch der Spielplatz des Kindergartens war nur primitiv ausgestattet. Die Gemeinde, die nach 1945 die Einrichtung in ihre Obhut genommen hatte, war arm. Da erbarmte sich eine amerikanische Pioniereinheit aus Wolfgang und baute neue Spielgeräte ein. Als eine Abordnung der Truppe nach einem halben Jahr wieder einmal nach ihrem Geschenk schaute, fand sie es durch ältere Kinder völlig zerstört vor. Ohne irgendwelches Aufheben zu machen, brachten die Amerikaner bald eine neue Aus­stattung von stärkeren Geräten, die dann auch eine Weile gehalten haben.

Im Jahre 1959 wurde der erste moderne Kindergarten von der Gemeinde in der Gänssee­straße errichtet. Er wurde im Rahmen eines Dorfgemeinschaftshauses erbaut und enthielt einen großen Gemeinschaftsraum für Vereins- und Familienveranstaltun­gen, in dem die Gemeindevertretersitzungen stattfanden und auch für die Gemeindebücherei ein bescheidener Platz war. Da die Besucherzahl des Kindergartens ständig wuchs, wurde der Gemeinschaftsraum ebenfalls dem Kindergarten zuge­ordnet, so daß hier nun fünf Kindergruppen betreut werden konnten. Insgesamt hatte die Gemeinde für Bau und Umbauten des Kindergartens in der Gänsseestraße 354.000,- DM aufzuwenden.

Der neu erbaute Kindergarten in der Schillerstraße erforderte schon 850.000,-DM. Der Kindergarten in der Uhlandstraße, in dem auch ein Kinderhort eingerichtet wurde, kostete 965.000,-DM. Laienkräfte werden kaum noch und nur als Aushilfe beschäftigt. Der Bau eines vierten Kindergartens im Zimmerseegebiet ist geplant.

 

Straßen- und Wegebau

Der Bau und die Instandhaltung der Straßen geschah früher im Rahmen der Hand- und Spanndienste. Die Besitzer von Gespannen mußten mit Pferd und Wagen, die übrigen Männer mit Spitzhacke, Spaten und Schippe erscheinen. Die Pflasterarbeiten in den Ortsstraßen wurden von auswärtigen Firmen übernom­men; die noch heute für die Gemeinde häufig tätige Firma Kaiser aus Hanau hat schon vor Generationen in Bischofsheim gearbeitet.

Besonders lästig scheint der Ausbau der Vizinalwege gewesen zu sein. Das waren die Verbindungswege zu den Nachbarorten. Den hier entstehenden Ver­pflichtungen suchte man sich mit allen Mitteln zu entziehen; vor allem tauchte immer das Argument auf, daß nur sehr geringer Verkehr auf der betreffenden Straße herrsche und kein Bedarf zu deren Ausbau bestehe.

Wann die Straßen des Ortes erstmalig gepflastert wurden, geht aus den Rechnungsbüchern nicht klar hervor, denn bei den in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts vorgenommenen Arbeiten an Straßen scheint es sich um die Erneuerung des früheren Pfla­sters gehandelt zu haben.

 

Als 1898 mit einem Zuschuß der Gemeinde in Höhe von 2.000,- Mark der Haltepunkt Bischofsheim-Rumpenheim an der Bahnstrecke eingerichtet wurde, mußte notgedrungen auch der zum Bahnhof führende Rumpenheimer Weg instand gesetzt werden, was die Gemeinde 3.800,- Mark kostete. Die gleichzeitig geplante Neupflasterung der Schäfergasse wurde zurückgestellt. Zu gleicher Zeit mußte die Gemeinde Land zum Ausbau des Rumpenheimer Weges, damals noch Neugasse genannt, erwerben, ebenfalls Land zur Verbrei­terung des Fechenheimer Weges.

Im Jahre 1899 begann man sich mit dem Abbau der chaussierten Straße vom Bahnhof Bischofsheim nach Hochstadt zu befassen. Dieser Weg führte vom Bahnhof quer durch die Felder über das Flurstück „Froschtränke“ an den Landgraben am Fuß des Kochberges. Er hatte nur sehr wenig Verkehrsaufkommen. Die Trasse der heutigen Straße nach Hochstadt wurde festgelegt. Die Gemeinde mußte 35 Parzellen für 1.992,12 Mark von den Besitzern erwerben und sollte für den Ausbau der Straße weitere 3.180,- Mark aufbringen, was sie erst einmal ablehnte. Die Straße wurde dann 1905 doch fertiggestellt.

 

Im Jahre 1899 wurde in der Kirchgasse („Ranzen“) Straßenland erworben und die Straße gepflastert. Die Straße „Am Kreuzstein“ bis zum Wartbaum (Einmün­dung des Rumpenheimer Weges) wurde mit Kies und Steinen befestigt. Mit neun Waggon Kleinschlag suchte man die Straße nach Niederdorfelden instandzusetzen.

Im Jahre 1900 wurde die Schäfergasse dann doch neu gepflastert. In demselben Jahr wur­de auch der Griesterweg als unbebauter Feldweg ausgewiesen. Erst 1901 wurde durch die Gärten des Alten Dorfes ein zwei Meter breiter Fußweg als Verbin­dung zwischen Hintergasse und Kreuz­stein geschaffen. Im Jahre 1903 wurden Hinter- und Obergasse neu gepflastert.

Im Jahre 1906 beantragte die Gemeinde die Einrichtung einer Frachtgutabfertigung auf dem Bahnhof, aber die Bahn verlangte dafür neben freiem Gelände 77.000,- Mark, die man natürlich nicht aufbringen konnte.

 

Im Jahre 1911 forderte der Landrat den Ausbau der Straße nach Bergen und die Schaf­fung eines direkten Verbindungsweges nach Enkheim. Wie üblich lehnte die Gemeinde beide Vorschläge ab. In diesem Jahr bekamen auch die Berger- und Gänsseestraße ihre offiziellen Namen. Im Jahre 1920 wurde die Straße nach Niederdorfelden gebaut, die Kosten betrugen

60.000,- Mark.

Im Jahre 1928 sollte die Straße nach Bergen wieder einmal modernisiert werden. Für Land und Entschädigung zu fällender Obstbäume sollte Bischofsheim 5.530,- Reichsmark aufbringen, lehnte aber ab. Für den Radfahrweg nach Hochstadt dagegen hatte die Gemeinde außer dem benötigten Land keine Kosten zu entrichten.

 

Im Jahre 1932 plante die Gemeinde die Einführung eines freiwilligen Arbeits­dienstes für jugendliche Arbeitslose unter 25 Jahren, um die drückenden Folgen der Arbeitslosigkeit etwas zu lindern. Das Gelände zwischen der Wald- und Fried­hofstraße sollte aufgefüllt werden, aber die von der Gemeinde aufzubringenden 1.500,- Reichsmark waren nicht vorhanden. Anfang 1933 sollten durch die einheimischen Arbeitslosen Notstandsarbeiten an den Straßen durchgeführt werden, aber auch diese Pläne scheiterten an Geldmangel.

Schließlich nahm die Gemeinde 25.000, Reichsmark Darlehen auf, um durch ihre Arbeitslosen die Gänssee-, Wald- und Bahnhofstraße teeren zu lassen. Auch in anderen Straßen wurden Notstandsarbeiten verrichtet, u. a. arbeiteten Bischofs­heimer Arbeitslose mit an dem Ausbau des Bischofsheimer Spaziergängern be­kannten „Schwarzen Weges“, der als Fuß- und Radweg zur Vilbeler Straße führt.

Nach dem Kriege befanden sich sowohl die Ortsstraßen als auch die Verbin­dungswege zu den Nachbarorten in einem bejammernswerten Zustand. Es kann als eine Großtat der Gemeinde bezeichnet werden, daß nach den lästigen und be­schwerlichen Zuständen während der Kanalisation des Ortes das Netz der Ortsstraßen schnell und zielstrebig auf einen modernen Stand gebracht werden konn­te. Der letzte Basaltstein aus dem Straßenstück der oberen Breulgasse konnte 1973, in einem geschmackvollen Ständer gelagert, im Rathaus als Erinnerung an eine vergangene Zeit aufbewahrt werden.

Zielstrebig setzte sich die Gemeinde für den zeitgemäßen Ausbau der Kreis- und Landesstraßen ein. So wurde 1959/60 die moderne Straße nach Niederdorfelden fertiggestellt, 1962 die immer wieder vom Hochwasser überschwemmte und oft unpassierbare Straße nach Hochstadt völlig neu und gegen Frost und Wasser ge­sichert gebaut.

Im Jahre 1966 wurde die veraltete und gefährliche Straße nach Bergen modernisiert. Diese überaus stark belastete Straße ist für Kraftfahrer auch heute noch sehr gefähr­lich und soll nach beendetem Planfeststellungsverfahren in den Jahren 1974/75 begradigt und verbreitert werden. Die gleichzeitig mit dem Ausbau dieser Straße geplante Nordumgehung unseres Ortes über den Hochstädter Hang mit Anschluß an die Straße Bischofsheim-Hochstadt wird eine spürbare Entlastung von dem überörtlichen Verkehr mit sich bringen.

Im Jahre 1965 erfolgte der Ausbau des Fechenheimer Weges bis an die Gemar­kungsgrenze, 1971 der weiterführende Ausbau nach Frankfurt. Die Einmündung der Landesstraße L 3209 in die B 8/40 am Roten Graben stellte wegen des schienengleichen Bahnüberganges ein schweres Verkehrshinder­nis dar. In den Verkehrsspitzen morgens gab es häufig kilometerlange Staus bis in die Ortsstraßen hinein.

Nach einem zähen Kampf gelang es der Gemeinde, der Bundesbahn und der Stadt Frankfurt die Einwilligung zum Bau einer neuen Straße vom Roten Graben an die Vilbeler Landstraße abzuringen; die Straße konnte 1971 ihrer Bestimmung übergeben werden, sie erhielt den Namen „Kilian­städter Weg“. Diese Straße brachte, besonders als nach wieder endlosen Ver­handlungen an der Vilbeler Landstraße eine Ampelanlage installiert wurde, für den Bischofsheimer Durchgangs- und Quellverkehr eine spürbare Erleichterung.

Außerordentlich wertvoll war die nach längerer Bauzeit entstandene Überführung der Bahnstrecke Frankfurt-Ost - Hanau an unserem Bahnhof. Allerdings brach­te diese Brücke für die in Richtung Hanau reisenden oder von Frankfurt-Ost kom­menden Fahrgäste der Bundesbahn einige Erschwernisse mit sich. Um den Fuß­gängern den Weg über diese Brücke möglichst sicher zu gestalten, erwirkte die Gemeinde eine Verbreiterung der Brücke und übernahm die entstehenden Kosten von 18.500,-DM.

Der 1969 erfolgte vierbahnige Ausbau der B 8/40 und die Errichtung einer großen Ampelanlage an der Einmündung der von Bischofsheim kommenden Straße in die Bundesstraße machte die An- und Abfahrt an dieser berüchtigten Todesfalle sehr viel sicherer.

Als nach dem Neubau der Gesamtschule im Schulgebäude der Waldstraße nur noch Grundschüler und damit keine Schülerlotsen mehr waren, wurde eine Be­darfsampelanlage an der Einmündung der Waldstraße in den Fechenheimer Weg ge­schaffen; ebenfalls wurden, besonders für die Schüler, die Bedarfsampelanlagen am Kreuzstein und am Dörnigheimer Weg eingerichtet. Der äußerst neuralgische Ver­kehrspunkt an der Kreuzung Hochstädter- und Bergerstraße wurde durch eine automatische Ampelanlage schon 1968 weitgehend entschärft.

Insgesamt hat die Gemeinde seit 1952 rd. 6.000.000,- DM für die Moderni­sierung der Ortsstraßen ausgegeben, für die Straßenbeleuchtung rd. 300.000,-DM.

 

Die Autobahn

Diese Autostraße war anfangs unter dem Namen „Kleiner Rhein-Main-Schnellweg“ als vierspuriger Verkehrsweg zur Entlastung der überaus stark frequen­tierten B 8/40 gedacht und sollte unter anderem den sich durch die engen Ortsstraßen von Dörnigheim quälenden Durchgangsverkehr aufnehmen. Dann stufte das Straßen­neubauamt diesen modernen Verkehrsweg zur sechsspurigen Autobahn Bingen - Fulda um, ja, sogar die Bezeichnung „Paris – Warschau“ tauchte auf.

Unge­klärt ist bis heute noch die Führung der Autobahn im Frankfurter Raum. Man wollte sie über den Alleenring führen, aber wütender Protest war die Antwort. Dann prüfte man, ob sie sich als Hochstraße über den Alleenring bauen ließe, aber die Reaktion der Frankfurter Bürger war die gleiche. Schließlich plante man sogar die Untertunnelung der angeführten Straßen, doch dieser Plan scheiterte vorerst an den ungeheuren Kosten, ist aber immer noch im Gespräch.

 

Während sich die Stadt Dörnigheim und die Gemeinde Hochstadt eindeutig für die geplante Trassenführung aussprachen, wurden in Bischofsheim und Enkheim schwerste Bedenken gegen die Planung geäußert. Beide Orte protestierten gegen die Zerstörung des Erholungswaldes. Für Bischofsheim kam noch erschwerend hinzu, daß auf der geplanten Linienführung der sonst geforderte Schutzabstand von 100 Meter zu dem bebauten Ortsteil nicht eingehalten werden könnte und die Autobahn zum Beispiel nur 35 m entfernt an dem Hochhaus Bahnhofstraße 37/39 vorbei­führen würde. Damit würden die Bewohner der südlichen Neubaugebiete des Ortes einer starken Lärm- und Abgasbelästigung ausgesetzt werden. Der Schutz der Bevölkerung erweist sich auch durch die geplante Anlage von Erdwällen und deren Bepflanzung als nur unbefriedigend lösbar.

 

Die Gemeinde Bischofsheim forderte daher in aller Eindeutigkeit eine nördliche Trassenführung, nach der die Autobahn, von Preungesheim oder Niederursel kommend, durch das Oberfeld der Gemarkung, dann durch die Gemarkungen Hochstadt, Wachenbuchen und Mittelbuchen an die große Dreispitze nordöstlich von Hanau geführt werden solle. Dann bliebe der Wald verschont und vor allem würde ein fast unüberwindliches Hindernis für das organische Zusammenwachsen der Ortsteile zur Stadt Maintal entfallen.

Bürgerversammlungen fanden statt, die Aktionsgemeinschaft „Unmenschliche Autobahn“ bildete sich, die Schutzgemeinschaft „Deutscher Wald“ gab mit zahl­reichen Veröffentlichungen den Bischofsheimern Hilfestellung, ökologische, sozia­le, medizinische und klimatische Gutachten wurden erstellt und die geplante Trassenführung immer wieder verworfen. Die Herren vom Straßenneubauamt kamen wieder und wieder zu Besprechungen und stellten sich mutig der kochenden Volksseele, aber sie blieben bei ihrer verkehrspolitischen Konzeption: Die Autobahn muß dahin, wo sie von dem Kraftfahrer angenommen wird, und das sei nur hier!

Die Gemeindevertretung Bischofsheim beschloß daher, sehr zum Ärger der Nachbargemeinde Dörnigheim, die eine möglichst schnelle Entlastung ihrer verstopf­ten Durchgangsstraßen herbeiführen wollte, eine Klage gegen diese Trassen­führung einzubringen, obwohl man sich sehr wohl bewußt war, daß diese Klage sicher nur aufschiebende Wirkung haben würde. Man wollte aber nichts unver­sucht lassen und auch die letzten Mittel zur Verhinderung dieser für Bischofsheim unbefriedigenden Lösung in Anspruch nehmen.

 

 

Der Sport in Bischofsheim

Der Kraftsport hat in Bischofsheim nie so recht Wurzel schlagen können. Athle­tenclub sowie Stemm- und Ringverein stellten ihre Tätigkeiten bald wieder ein. Nur die Turnerschaft 1886 besteht weiter, aber mit dem Turnen selbst ist zur Zeit nicht viel Staat zu machen, während in vergangenen Zeiten die Bischofshei­mer Turner recht beachtliche Leistungen aufzuweisen hatten. Die Namen von Hermann Knöll, Heini Henkel und Wolfgang Grimm sollten hier erwähnt wer­den.

Im Jahre 1904 feierte man in Bischofsheim sogar ein Gauturnfest. Im Jahre 1907 gab es einen Fußballclub Allemania, der immer wieder bei der Gemeinde um einen Platz betteln mußte. Schließlich bekam er den Festplatz „An der Leuchte“ unent­geltlich als Spielplatz zugewiesen mit dem Vorbehalt, daß er zu weichen habe, wenn dort ein Fest abgehalten werden sollte. Im Jahre 1909 feierte die Turner­schaft auf demselben Platz ihr fünfundzwanzigjähriges Jubiläum, das eigentlich erst 1911 fällig war. Die Gemeinde ließ sich vom Verein sechs Mark Lustbar­keitssteuer auszahlen.

Im Jahre 1912 gründete sich der Fußballklub Viktoria, auch er hatte Platzsorgen und mietete sich schließlich im Hochstädter Ried eine Wiese für jährlich 20,- Mark als Sportplatz. Erst 1921 wird der Sportplatz am Wald von der Gemeinde ge­schaffen und den Turnern und Fußballern zur Verfügung gestellt. Damit war ein wichtiger Schritt von den stets wechselnden primitiven Bolzplätzen zu einer Sportanlage getan.

Im Jahre 1927 wurde dann von der Turnerschaft die schöne Turnhalle in der Jahnstraße gebaut, und als gleichzeitig die Gemeinde den Zinsendienst für die Halle in Höhe von 2.000,- Mark jährlich übernahm, gab sie damit zu erkennen, daß der Sport nun auch von dem offiziellen Bischofsheim anerkannt wurde.

Im Jahre 1931 bekam der Sportplatz am Wald sein erstes Holzgeländer. Die feierliche Einweihung des Platzes erfolgte am 3. und 4. September 1932; bei dieser Gelegenheit erscheint neben dem Turnverein auch eine Turngesellschaft. Im Jahre 1933 ist der Turnverein in starken finanziellen Schwierigkeiten; er kann seine Steuern nicht bezahlen, legt seine Bücher vor und beweist, daß er bei Zahlung der Steuern bankrott sei.

Die Gemeinde schlägt vor, daß der Verein wenigstens seine Staatssteuern bezahlen möge, über die Gemeindesteuern wolle man mit sich reden lassen.

Nach dem Krieg hat die Gemeinde recht erhebliche Mittel zur Förderung des Sportes aufgebracht. Ein neuer moderner Fußball-Rasenplatz mit Anlagen für leichtathletische Übungen wurde im Wald errichtet und kostete 260.000,- DM. Dieser im Jahre 1972 ihrer Bestimmung übergebenen Anlage folgte die Umwand­lung des bisherigen Platzes in einen Hartplatz, der auch bei ungünstiger Witterung bespielbar ist. Die Baukosten beliefen sich auf 240.000,- DM, die gleichzeitig installierte Flutlichtanlage erforderte rund 40.000,- DM.

Der in weiteren Einwohnerkreisen populäre Fußballsportverein FSV 07 Bischofsheim hat eine recht wechselvolle Entwicklung hinter sich; in den Jahren 1971 bis 1973 spielte er in der höchsten Amateurklasse, der Hessenliga.

Für Kinderspielplätze wurden bisher 166.000,- DM ausgegeben; der in Angriff genommene Waldspielpark zwischen dem Eugen-Kaiser-Ring und dem Waldsee wird 400.000,- DM erfordern, selbst die kleine in der verlängerten Stumpfgra­benstraße geschaffene Eislauffläche verursachte Kosten in Höhe von 16.000,-DM. Die im Jahre 1972 errichtete und ihrer Bestimmung übergebene „Trimm-Dich-­Anlage" mit 20 Stationen hat bei der Bevölkerung nicht nur unseres Ortes weit­gehend Anklang gefunden.

Auch der „Weiße Sport“ ist seit 1973 in Bischofsheim heimisch, als der mitgliederstarke Bischofsheimer Tennisverein seine in der Niederweide mit viel Idealismus, Fleiß und Opfern errichteten Tennisplätze einweihte. Leider wurde das liebevoll eingerichtete provisorische Clubheim 1974 durch Brandstiftung vernichtet.

Im Jahre 1974 wurde als vorerst letzte der sportfördernden Maßnahmen der bis­herige Handballplatz neben der Turnhalle am Wald in einen den Erfordernissen der Jetztzeit entsprechenden Stand versetzt. Es wurde ein großer Platz mit Kunst­stoffbelag für das Faustballspiel, ein Rasenplatz in den für das moderne Handball­spiel geltenden Maßen und ein weiterer Rasenplatz als Bolzplatz für die fußball­begeisterten Jungen geschaffen. Diese Anlage kostete 380.000,- DM.

Die der Turnerschaft gehörende Turnhalle am Wald, 1958 als Ersatz für die im Krieg in der Jahnstraße abgebrannte Halle erbaut, hat wie ihre Vorgängerin mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Helfend trat immer wieder die Gemein­de mit oft recht erheblichen Zuschüssen auf.

Die von der Gemeinde erbaute erste Schulturnhalle in der Gänsseestraße kostete einschließlich ihrer Ausstattung 420.000,- DM, zwei weitere Turnhallen stehen im Bereich der Gesamtschule. Die Gemeinde zahlt auch die Entschädigung für die drei Schulhausmeister bei Benutzung der Hallen durch Sportvereine, so daß den Vereinen keine Kosten entstehen.

Auch die jährlich stattfindende Sportlerehrung, bei der neben wertvollen Sachprei­sen auch Geldpreise überreicht werden, geht zu Lasten der Gemeinde. Alles in allem: Es sind beachtliche Summen, die aus öffentlichen Mitteln für die moderne Freizeitgestaltung aufgebracht werden.

Zu dem Mittelpunktschwimmbad Hanau-West, das von der Stadt Dörnigheim und den Gemeinden Bischofsheim und Hochstadt 1974 fertiggestellt wurde, hat Bischofsheim 2 Millionen DM zugesteuert.

 

Die Energieversorgung der Gemeinde

Außer dem Wasser, das in vielen Dörfern unserer Heimat die nützliche Tätig­keit des Mehlmahlens verrichtete und sehr wahrscheinlich auch in Bischofsheim einmal eine Mühle getrieben hat, gab es hierzulande eigentlich nur das Holz als jahrtausendealte Energiequelle. Erst zum Ausgang des vorigen Jahrhunderts traten in nennenswertem Umfang Steinkohlen und Koks auf. Holz aber behielt immer noch seine große Bedeutung.

Im Jahre 1900 führte die Gemeinde erste Besprechungen über die Versorgung des Ortes mit elektrischem Strom, der aber damals noch nicht unter der Devise „Elektrizität in jedem Gerät“ stand. Die bescheidene Stromerzeugung jener Tage begnügte sich mit einer sparsamen Beleuchtung der Wohnungen und dem An­trieb schwacher Motoren in gewerblichen Betrieben und in der Landwirtschaft. Doch es sollte noch viel Wasser den Main hinunter fließen, bis es in Bischofsheim so weit war.

Im Jahre 1904 verhandelte man mit einer Mannheimer Firma, die hier ein Wasser- und Gaswerk errichten wollte, doch mit der Gasversorgung des Ortes sollte es noch 70 Jahre dauern, weil auch die 1908 ernsthaft mit Frankfurt wegen des An­schlusses an die Frankfurter Gasversorgung geführten Verhandlungen sich zer­schlugen.

In den Jahren 1912 und 1913 folgten wieder viele Besprechungen, die Gemeinde erklärte sich be­reit, das Ortsnetz der Stromversorgung zu übernehmen und stellte den Platz für das Transformatorenhaus zur Verfügung, in der „Lettergasse“, wo es dann später auch hinkam. Doch der Erste Weltkrieg vereitelte neben vielen anderen Vorhaben auch das der Stromversorgung, aber schon 1920 nahm man den Faden wieder auf. Der Strom kam ins Dorf. Fortschrittlich, wie man war, führte man auch gleichzeitig eine moderne Straßenbeleuchtung ein. Sie bestand aus 36 Wandlampen und sechs Überspannlampen.

Schon 1928 wollte sich der Landkreis Hanau in den Besitz des örtlichen Strom­netzes bringen, das gelang ihm aber erst zwei Jahre später. Im Jahre 1943 machte er weiter den vergeblichen Versuch, unsere Wasserversorgung zu erwerben.

 

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es wieder nur Holz, und das in bei weitem nicht ausreichendem Maße. Nach der Währungsreform waren Steinkohlen und Koks wieder auf dem Markt, aber es erschien als Konkurrent auch das Propan­gas, das in roten Stahlflaschen in vielen Häusern Eingang fand und zu Kochzwecken benutzt wurde. Mehr und mehr dominierte der elektrische Strom, er ist von der modernen Technik zu einem wahren Zauberkünstler entwickelt worden.

Neben dem Strom trat etwa seit 1955 das Heizöl als Energiequelle auf. Die meisten der Bischofsheimer Häuser werden heute mit Öl beheizt, bequem, sauber und vorerst einmal billig. Das Holz verschwand als Brennmaterial immer mehr. Aber das Öl ist nicht umweltfreundlich. Die Gemeinde ging hier mit gutem Beispiel voran: Das neue Rathaus und die Gesamtschule haben keine Schornsteine, sie werden elektrisch beheizt.

 

Im Jahre 1973 wurde durch die Kreiswerke in Hanau endlich auch Bischofsheim an die Ferngasleitung angeschlossen, vorerst aber nur der Ortsteil in den Fluren 14/15. Die zweite Grundschule wird mit Gas beheizt, alle in dem Gebiet neu errichteten Häuser müssen nach der Ortssatzung an die Gasversorgung ange­schlossen werden.

 

Die Müllbeseitigung

Nach dem Kriege hatte man anfangs kaum Probleme mit dem Hausmüll: Es gab keinen. Jeder Gegenstand fand irgendeine Verwendung, alles, was brennbar war, heizte den Badeofen oder den Waschkessel. Wenn wirklich einmal etwas zu nichts mehr verwandt werden konnte, kam es in irgendein Bombenloch.

Als nach der Währungsreform das große Bauen in Frankfurt begann, brauchte man Sand und Kies als Baustoffe. in Bischofsheim waren sie vorhanden, im Linnes, entlang der Bahnstrecke nach Hanau. Mit der Schaufel wurden die Last­wagen beladen, viele vorgeschichtliche Funde traten in den Gräberfeldern zutage. Aber dann kamen die Bagger und schaufelten in wenigen Jahren auf die uner­sättlichen Lastwagen, was der vorgeschichtliche Main in vielen Jahrtausenden hierher getragen und abgelagert hatte.

Zurück blieb eine Kraterlandschaft, Baggerseen entstanden, in denen Fische schwammen und in der warmen Jahreszeit trotz strengen Verbotes auch gebadet wurde. Hier wurde gezeltet, lichtscheues Volk und „Hascher“ fanden sich ein. Ausgediente Auto-Wracks, leere Treibstoffton­nen wetteiferten mit verrostenden Maschinen, das Bild einer Landschaft zu ver­unstalten, auf der früher Kirschbaumplantagen und Spargelfelder das Auge erfreu­ten. Dieses verschandelte Gelände, das seine Fortsetzung in der Gemarkung Dörnig­heim fand, konnte nicht als Mondlandschaft liegenbleiben; es mußte rekultiviert werden.

Man machte es erst einmal mit Müll, der nun in immer größer werden­den Mengen anfiel. Nach der Umstellung auf neue Energiequellen hatte man plötzlich für Pappe, Holz, Holzwolle, Papier und vieles andere keine Verwen­dung mehr und suchte es loszuwerden. Neue Möbel wurden gekauft, für die alten, oft noch recht gut erhaltenen, fanden sich immer schwerer Abnehmer. So schafften viele Leute alles, was sie nicht mehr benötigten, bei Nacht und Nebel fort. Besonders die Waldränder und die Feldwege waren beliebte Abladeplätze für alte Radioapparate, Fernsehgeräte, Bettmatratzen und Polstersessel, ausge­diente Kühlschränke, Waschautomaten und Elektroherde. Mit Bergen von Kar­tonagen und Papierabfällen bildete das alles ein makabres Stilleben des 20. Jahr­hunderts. Der Müll wurde allerorten zu einer Landplage, Gesetzgeber und Be­hörden hatten einzugreifen.

Die Gemeinde Bischofsheim führte gemeinsam mit der Nachbargemeinde Bergen-­Enkheim die Öffentliche Müllabfuhr im Jahre 1958 ein. Für jeden Haushalt wurde eine Fünfzig-Liter-Tonne beschafft, die von den Bürgern bezahlt werden mußte und wöchentlich geleert wird. Für Betriebe, Wohnblöcke und Hoch­häuser wurden Großraumbehälter angeboten, für die zur Zeit Abfuhrgebühren von 800 DM jährlich erhoben werden, während die Gebühren für Kleintonnen heute 40 DM betragen. Die Einführung der für alle verbindlichen Müllabfuhr fand im Allgemeinen großen Beifall in der Bürgerschaft.

Um auch den Sperrmüll aus der Gemeinde zu entfernen, werden in regelmäßi­gen Abständen nach vorheriger Bekanntmachung Abfuhrtage angesetzt. Sorg­fältig werden die überflüssigen Gegenstände meistens schon abends vor dem Ab­fuhrtage auf dem Bürgersteig aufgebaut; morgens ist jedoch alles durchwühlt, denn immer wieder kommen Sammler und suchen sich für sie noch brauchbare Gegenstände heraus.

Anfangs fuhr man den Sperrmüll mit offenen Lastwagen fort, heute sind Spezial­fahrzeuge vorhanden, die den Müll zermahlen und zusammenpressen und so den Anfall ganzer Straßenzüge mit einmal abtransportieren können. Aber dieser Sperrmüll wird nur drei- bis viermal im Jahr abgefahren, und so fand man immer wieder Müll, dessen man sich an verbotener Stelle entledigt hatte. Die Gemeinde tat ein weiteres. Sie stellte neben der verlängerten Jahnstraße und der verlängerten Zimmerseestraße Müllgroßbehälter auf, zu denen man an drei Wochentagen den Kleinmüll bringen kann. Auch diese Maßnahme, kostenfrei wie die Sperrmüllabfuhr, wurde von der Bevölkerung freudig begrüßt und angenom­men. Nun sind Wege und Waldränder wieder sauber geworden.

Aber wohin mit dem Müll? Eine Zeitlang genügten unsere leeren Kiesgruben, wohin die mittlerweile Stadt gewordene Gemeinde Bergen-Enkheim ihren und unseren Müll fuhr. Aber die der Gemeinde gehörenden Gruben waren bald voll. Sie wurden mit einer dicken Schicht Erde aufgefüllt und so rekultiviert. Herr Kern, der einen großen Teil des Kiesgeländes erworben und ausgebeutet hatte und am Rande des Geländes ein Gehöft errichtete, war als erster mit der Rekul­tivierung fertig. Heute grast auf dem ehemaligen Kiesgrubengelände wieder Vieh, wachsen Obstbäume und Getreide. Einige kleine private Müllgruben durften noch eine Weile angefahren werden.

Immer wieder kamen spät abends oder im ersten Morgengrauen Lastwagen von außerhalb, die unbeleuchtet in das Gebiet fuhren und dort ihren Abfall abkipp­ten. Ganze Berge leichtbrennbarer Stoffe lagen dann herum, und irgend jemand fand sich immer, der die Sache ansteckte. Beißender Qualm legte sich dann we­gen der hier fast immer herrschenden Westwinde auf Hochstadt oder Dörnig­heim.

Besonders schlimm war es, wenn illegal abgeladene Wagenladungen ausgedienter Autoreifen in Brand gerieten und schwarzer Qualm den Himmel ver­dunkelte. Wieder und wieder mußte die Feuerwehr ausrücken.

Zurück zum Müll! Wo blieb er denn nun? Anfangs nahm ihn die Stadt Frank­furt gegen teures Geld in ihrer Müllverbrennungsanlage in der Nordwest-Stadt ab, dann konnte oder wollte man plötzlich nicht mehr. Nun wurde der Müll in die Verbrennungsanlage des Kreises Offenbach nach Heusenstamm gebracht, dann winkte auch Offenbach ab. Im Augenblick kommt der Müll auf die Müllkippe nach Bruchköbel, die aber auch bald aufgefüllt ist. Nach dem Zusammenschluß der Kreise Hanau - Gelnhausen - Schlüchtern zum Main-Kinzig-Kreis wird sich der neue Großkreis ernsthaft mit dem Problem der Errichtung einer zentralen Müllverbrennungsanlage beschäftigen müssen.

Die Kosten der Müllabfuhr betrugen im Jahre 1974 für die Gemeinde Bischofsheim 355.000 DM. Sie werden voll durch die von den Bürgern zu zahlenden Gebühren aufgebracht. Im Jahre 1972 entdeckte man in den Müllkippen von Langenselbold und Groß­krotzenburg in großem Umfang dort deponierte Giftmüllfässer. Auch in Bischofsheim vermutete man solchen Giftmüll, doch bestätigten sich diese Vermutungen glücklicherweise nicht.

 

 

Gewerbe und Industrie

Um alle ihre vielfältigen Aufgaben in einer den Bürger befriedigenden Weise vollziehen zu können, braucht die Gemeinde Geld, Geld und nochmals Geld. Bischofsheim hat immer eine solide finanzielle Basis gehabt und die vorhandenen Mittel sorgfältig planend und sparsam wirtschaftend so eingesetzt, daß nach Vollendung der nun begonnenen Vorhaben zur Zeit nichts Bedeutendes zu wün­schen übrig bleibt. Die Infrastruktur der Gemeinde war bei der Entstehung der Stadt Maintal im Großen und Ganzen für eine Siedlung dieser Größe als abge­rundet und ausreichend anzusehen. Als bemerkenswert kann dabei herausge­stellt werden, daß die Pro-Kopf-Verschuldung Bischofsheims bei etwas über 300,- DM lag und damit weit hinter der Verschuldung der drei anderen Stadt­teile zurückblieb.

Neben dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 2.300.000,-DM, den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.305.000,- DM im Rechnungsjahr 1974 ist die Gewerbesteuer im Betrag von 1.800.000,- DM eine wichtige Ein­nahmequelle der Gemeinde, von der seit dem Jahre 1970 allerdings 40 Prozent an den Bund abfließen. Die Gewerbesteuer war einmal das A und 0 der Gemeinden. Gut florierende Industriewerke machten ihre Gemeinden reich, Wolfgang und Rüsselsheim sind Beispiele dafür.

Es ist daher zu verstehen, wenn die Gemein­den sich bemühten, umsatzkräftige gewerbliche Anlagen in ihren Gemarkungen anzusiedeln. Bischofsheim konnte seine Gewerbesteuereinnahme von 50.000,-DM im Jahre 1952 bis 1974 auf 1,8 Millionen erhöhen. Es ist besonders der klugen Verhandlungstaktik des Bürgermeisters Krieger zu verdanken, daß sich hier seriöse Firmen ansiedelten, die sorgsam aus einer Fülle von Interessenten ausgewählt wurden. Das

für gewerbliche Betriebe ausersehenes Gelände rechts und links der Bahn­hofstraße war allerdings zum großen Teil lange blockiert durch das weithin be­kannte Versandhaus Neckermann. Dieser Firma war das nach dem Kriege neuerbaute Haus am Frankfurter Ostbahnhof zu eng geworden, sie suchte neue Bauplätze und fand sie in Bischofsheim. Rechts der Bahnhofstraße waren die früheren Müllerleile'schen Grundstücke sowie die sich anschließenden Sandäcker in Privatbesitz. Mit tatkräftiger Unterstützung der Gemeinde gelang es der Fir­ma Neckermann, diese Acker von den Besitzern für insgesamt 60.000,- DM zu erwerben. Das war im Jahre 1954/55 ein guter Preis.

Bischofsheim glaubte nun den großen Gewerbesteuerfisch an der Angel zu ha­ben, aber Neckermann baute nicht! Hat vielleicht nie bauen wollen und den An­kauf des Geländes als Druck­mittel gegen die Stadt Frankfurt vollzogen.

Frank­furt stellte dann auch prompt aus Furcht, diesen großen Steuerzahler zu ver­lieren, der Firma das Gelände an der Hanauer Landstraße zur Verfügung. Dort wurde gebaut, sofort und umfassend.

Aber unser Gelände blieb in den Händen der Firma Neckermann! Man hatte versäumt, die Klausel einzufügen, daß das Gelände an die Gemeinde zurück­gegeben werden müsse, wenn innerhalb einer gewissen Frist nicht gebaut würde. Sechs Jahre wurden immer wieder Versuche unternommen, in den Besitz des für den Ort lebenswichtigen Baugebietes zu kommen; schließlich ging die Ge­meinde 1961 vor das Verwaltungsgericht, vor dem sich die Firma bereit erklärte, den Besitz für nunmehr 600.000,- DM der Gemeinde zu überlassen. Nun konn­ten sich Gewerbebetriebe ansiedeln mit Schwerpunkten in der Gutenbergstraße, der Philipp-Reis-Straße und der Bahnhofstraße. Auch in der Spessartstraße und ab 1973 in der Bruno-Dreßler-Straße entstanden zahlreiche gewerbliche Niederlassungen. Insgesamt bestehen 1974 am Ort 320 gewerbliche Betriebe, zu denen noch 83 Personen mit Mindestgewerbesteuer kommen.

 

Die Gastarbeiter

Die Gastarbeiter kamen anfangs tropfenweise, dann strömten die Völkerscharen herbei. Im Jahre 1967 z. B. hatten wir Menschen aus Osterreich, Holland, Frankreich, Belgien, der Tschechoslowakei, Polen, Ungarn, Jugoslawien, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Bulgarien, England, Schweden, Irland, Nordamerika, Kanada, Argentinien, der Türkei, Marokko, Ghana, Ägypten, Israel und Jordanien zu Gast.

Das Hauptkontingent der Gastarbeiter stellten anfangs die Italiener und Jugo­slawen, später traten Spanier in großen Mengen auf, dann kamen die Griechen und zuletzt die Türken. Sie brachten ihre heimische Sitte und Kleidung mit, machten die warmen Sommernächte zum Tage, ließen an ihrer Radiomusik an warmen Samstagen und Sonntagen große Teile der Gemeinde teilnehmen und bevölkerten rudelweise die Bürgersteige. Sie unterhielten sich in einer Lautstärke, daß man jederzeit den Ausbruch einer Schlägerei befürchten mußte, wenn nicht ebenso lautes und fröhliches Lachen auf die Harmlosigkeit des Stimmengewirrs hingewiesen hätte.

Es ist kein Ruhmesblatt der Westdeutschen, daß diese Gastarbeiter anfangs häu­fig schamlos ausgenutzt wurden. In der Zeit des Wohnungsmangels wurden die Ausländer in die unmöglichsten Räume verwiesen, Garagen, Keller, Bodenräume wurden schleunigst zu „Wohnungen“ umfunktioniert, auch Waschküchen und frühere Schweineställe erweiterten den Wohnungsmarkt. Dutzende von Gastarbeitern waren in kleinen Räumen zusammengepfercht und mußten für die aus einem Brettergestell bestehende Schlafstelle häufig horrende Summen bezah­len. Erst als sich die Behörden und Gewerkschaften dieses Übelstandes annah­men, erst als die schlimmsten Ausbeuter in der Presse angeprangert und einige der gewinnsüchtigen Wucherer von Gerichten verurteilt worden waren, erst als eine Sättigung auf dem Wohnungsmarkt eintrat, besserte sich auch für die Gast­arbeiter die Wohnungssituation.

In Bischofsheim haben sich hunderte von Einwohnern ein neues Haus gebaut, waren in moderne Mietwohnungen oder Eigentumswohnungen gezogen. In den älteren Häusern der Schäfergasse, der Borngasse oder der Niedergasse gab es plötzlich leerstehende Wohnungen, und bald waren alle von Gastarbeitern be­setzt. In der Niedergasse, dem heute noch ursprünglichsten Teil der Gemeinde, spielen heute kaum noch deutsche Kinder. Hier tollen spanische, portugiesische und türkische Kinder herum. Der alte Ortskern mit seinen Fachwerkhäusern wird hier wie anderenorts immer mehr zu einem Getto der Gastarbeiter.

In Bischofsheim sind im Jahre 1974 etwa 1.200 bis 1.300 Ausländer. Sie leben hier zum Teil schon mehrere Jahre und haben auch Verbindungen zu deutschen Familien aufgenommen. Auch Eheschließungen zwischen Deutschen und Aus­ländern sind keine Seltenheit mehr.

Sogar im Wirtschaftsleben der Gemeinde beginnen die Ausländer eine Rolle zu spielen. Zwei Marmorbetriebe sind Eigentum von Italienern, ebenfalls ist das Lokal „Schäferstube“ in der Schäfergasse in italienischem Besitz. Auf dem Hof der Schäfergasse 6 besteht ein italienisches Lebensmittelgeschäft, in der Waldstraße ein gut besuchter italienischer Eissalon, im Rumpenheimer Weg existiert ein spanisches Lebensmittelgeschäft und in der Bruno-Dreßler-Straße ist die Niederlassung einer Mailänder Firma mit Zubehör für Textilbetriebe.

Die Gastarbeiter haben starken Anteil am Aufschwung der deutschen Wirtschaft. Die ausländischen Arbeiter werden häufig bei schmutzigen Arbeiten eingesetzt, für die zur Zeit deutsche Arbeiter schwer gewonnen werden können. Auch bei Arbeiten, die mit einer starken körperlichen Belastung verbunden ist, findet man häufig Ausländer, z. B. bei der Müllabfuhr, bei Erdarbeiten im Straßenbau, beim U-Bahn-Bau.

Sie verdienen ihr gutes Geld, sind meistens sparsam und beschei­den; häufig sind auch die Familien der Gastarbeiter hier oder sie werden in ihrer Heimat völlig von dem Verdienst der Gastarbeiter durch regelmäßige Geldsen­dungen unterhalten. Die deutsche Wirtschaft braucht diese Gastarbeiter immer noch dringend; für die soziale Eingliederung der Gastarbeiter und für die Aus­bildung und Erziehung ihrer Kinder sollte in Deutschland etwas mehr getan werden.

 

Die Schrebergärten

Auch in der Gemeinde Bischofsheim entstanden Kleingärten. Viele Einwohner, die kein eigenes gärtnerisch nutzbares Gelände besaßen, versuchten sich Landstücke zu pachten. In den Kriegs- und darauffolgenden Notzeiten ver­suchte jedermann in die Nutzung eines Fleckchens Erde zu kommen, um die Ernährungsbasis etwas aufzubessern. Später fand man Freude daran, seine eige­nen Radieschen zu ziehen, ein Obstbäumchen zu pflanzen und heranwachsen zu sehen.

Der Gemeinde erging es mit den Kleingärtnern wie mit den Turnern und Fuß­ballern. Nachdem die Kleingartenfreunde immer zahlreicher wurden, schlossen sie sich zu einem Verein zusammen und kamen zur Gemeinde: „Wir brauchen Land für Schrebergärten!“ Und die Gemeinde gab es. Die ersten Gärten dieser Art wurden auf dem alten Friedhof zwischen Hintergasse und der Zwingerstraße an­gelegt, aber bald wurden in beiden Straßen Gebäude errichtet, und die Kleingärtner mußten weichen.

Ein Kleingartengelände war auch im Gebiet des heuti­gen Eugen-Kaiser-Ringes im letzten Krieg eingerichtet. Nach dem Krieg ent­standen auch hier Häuser, die Kleingärtner mußten abermals weichen. Das große Schrebergartengelände links der Bahnhofstraße entlang der Bahnstrecke nach Hanau war lange für viele zufriedene Kleingärtner ein abgelegenes und unge­fährdetes Domizil, dann kamen auch hier die Lastwagen, fuhren Kies ab und brachten Lärm und Schmutz. Schließlich wurde die lange geforderte Überfüh­rung der Bahnstrecke begonnen, und nun wurden auch hier die Kleingärtner ver­trieben.

Ungefährdet wähnte sich auch die Kleingartenkolonie neben der Eishalle, doch auch sie entging ihrem Schicksal nicht. Nachdem die Häuserfronten den fried­lichen Gärtnern schon bedenklich auf dem Leib gerückt waren, kam die A 80 und griff nach ihrem Boden, und wenn noch einige Parzellen übrigbleiben soll­ten, werden sie im Lärm und Staub des Straßenbaus erstickt werden und die letzten Gärtner vor den Abgasen der Kraftfahrzeuge kapitulieren müssen.

Vorsichtige Kleingärtner wichen nach Norden aus und ließen sich von der Ge­meinde ein Gelände nördlich der Straße nach Bergen anweisen, wo alsbald ein fröhliches Graben, Pflanzen und Bauen begann. Sogar ein Gemeinschaftshaus er­stellte man und glaubte sich sicher wie in Abrahams Schoß. Aber wieder droht die Entwicklung auch über diese Kolonie hinwegzurollen.

Im Zuge der Verbreiterung und Begradigung der gefährlichen Straße nach Bergen soll eine Nordumgehung Bi­schofsheims gebaut werden, und diese führt durch die Kleingärten.

 

Bürgermeister Georg Krieger

In seiner elfhundertjährigen Geschichte hat Bischofsheim viele Bürgermeister gehabt. Niemand wird mehr feststellen können, wie viele es waren und wie sie alle hießen. Verschieden sind auch ihre Titel gewesen. Da gab es jahrhundertelang die Zentgrafen, deren Zuständigkeit sich zwar nicht ganz mit der eines heutigen Bürgermeisters deckte, ihr jedoch vergleichbar war. Dann nannten sich die Dorfoberhäupter Schultheiß oder „Heimburge“, für kurze Zeit gab es sogar einen „Maire“, ebenfalls für kurze Zeit einen Schulzen, schließlich ist man doch bei dem „Bürger­meister" geblieben. Es sind viele tüchtige Männer unter den Bischofsheimer Bürgermeistern gewesen, Männer, die mit Mut und Energie die Gemeinde sicher führten und in kritischen Situationen einen klaren Kopf behielten.

Der letzte Bürgermeister der Gemeinde Bischofsheim war Herr Georg Krieger. Bürgermeister Krieger hat in einer ungewöhnlichen Zeit Ungewöhnliches gelei­stet. Am 18. Juli 1908 in dem damals noch zum Kreis Hanau gehörenden Fechen­heim als Arbeitersohn geboren, trat er nach Beendigung der Schulzeit eine 31/2 jährige Schlosser- und Spenglerlehre an und hat als Handwerker gearbeitet, bis ihn wie hunderttausende andere die beginnende Weltwirtschaftskrise 1928 ar­beitslos machte. Seine Befähigung zu manueller Tätigkeit war nicht gerade hochentwickelt, seine größeren Fähigkeiten lagen auf anderem Gebiet.

Der junge geistig aufgeschlossene Mann mit Sinn für Humor und Neigung für Musik, Theater und Sport trat schon 1922 in die sozialdemokratische Arbeiterjugend ein und wurde Mitglied der Gewerkschaft, war im Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold und trat 1927 in die SPD ein. Er war ferner Angehöriger der Eisernen Front. Im Jahre 1920 kam Herr Krieger nach Bischofsheim und trat dem DRK bei, wo er führend mitarbeitete und es als DRK-Mann auch verstanden hat, sich der Ein­gliederung in irgendeine NS-Organisation zu entziehen.

Von 1942 bis 1945 war Herr Krieger Soldat und als Sanitäter zur Kriegsmarine eingezogen. Nach der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft kehrte er in die Heimat zurück und stellte sich sofort dem Wiederaufbau zur Verfügung. Er trat dem Bürgeraus­schuß bei und wurde 1946 nach der ersten demokratischen Wahl Gemeindever­treter. Die SPD wählte den intelligenten und besonnenen Mann zum Sekretär des SPD­-Unterbezirkes Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern.

 

Im Jahre 1952 wurde er zum Bürgermeister von Bischofsheim gewählt und hat das Amt bis zur Gründung der Stadt Maintal innegehabt. Auch nach dem Zusammen­schluß war Herr Krieger noch bis zur Kommunalwahl am 27. Oktober 1974 als Erster Staatsbeauftragter für die neue Stadt tätig. Bürgermeister Krieger gehörte von 1952 bis 1974 dem Kreistag an und war von 1966 bis 1974 Kreistagsvorsitzender. Er bekleidete außerdem eine große Anzahl von Neben- und Ehrenämtern.

Solche Ämtermassierungen können wohl ein Kriterium für einen tüchtigen Mann sein, brauchen aber nicht unbedingt einen „Großen Mann“ zu kennzeichnen. Bürgermeister Krieger war jedoch ein großer Mann, der, obwohl von Haus aus kein gelernter Verwaltungsmann, es doch verstanden hat, der Verwaltung den Stempel seiner Persönlichkeit aufzudrücken und in der turbulenten Zeit der stür­mischen Entwicklung dieser Gemeinde die Fäden nicht aus der Hand zu ver­lieren und mit einem ausgemachten Sinn für das Mögliche, gemeinsam mit einer progressiven Gemeindevertretung, das kleine Bischofsheim nicht nur flächen­mäßig groß gemacht, sondern zu einem organisch gesunden Gemeinwesen ge­staltet zu haben. So viele und so hohe Ämter er auch bekleidet hat, er ist nie überheblich oder arrogant geworden und hat sich stets als Sohn des Volkes verstanden.

Bürgermeister Krieger hat sich durch seine korrekte und erfolgreiche Amtsfüh­rung und durch seine warme Hilfsbereitschaft und menschliche Güte nicht nur An­erkennung, sondern auch tiefes Vertrauen bei allen Schichten der Bischofsheimer Bevölkerung erworben. Für seine überragenden Verdienste wurde der letzte und auch größte Bischofs­heimer Bürgermeister am 14. Juni 1972, anläßlich seines zwanzigjährigen Dienstjubiläums, durch den Hessischen Innenminister Bielefeld mit der Freiherr-vom-Stein-Plakette ausgezeichnet.

Der Bundespräsident verlieh dem scheidenden Bürgermeister in Anerkennung seiner erfolgreichen Tätigkeit am 28. Juni 1974 das Bundesverdienstkreuz. So eine Verleihung eines Bundesverdienstkreuzes kann auch ihre Tücken haben. Anfang Februar 1974 reichte der Gemeindevorstand den mit allen nötigen Unter­lagen versehenen Antrag auf Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den Bür­germeister Krieger auf dem Dienstwege nach Bonn ein, in der sicheren Hoffnung, daß dieser Vorgang in fünf Monaten abgewickelt werden könne, ohne die zustän­digen Behörden allzusehr in Zeitnot zu bringen. Aber es rührte sich nichts, und die für den 28. Juni 1974 vorgesehene letzte Gemeindevertretersitzung rückte immer näher. Nervöse Anrufe in Bonn, Wiesbaden und Darmstadt sowie bei dem Bun­destagsabgeordneten Gerhard Flämig hatten stets dasselbe Ergebnis: Niemand konnte Auskunft geben!

Da kam am Vormittag des 28. Juni der erlösende Anruf aus dem Landratsamt: Der Orden ist da! Der Erste Beigeordnete bat nun, daß der Herr Landrat in der abend­lichen Sitzung die Ehrung vornehmen möge, aber der Landrat war zu diesem Zeit­punkt dienstlich verhindert. Auch der Kreisdirektor Lenz und der Jurist des Kreises, Dr. Paul, waren anderweitig dienstlich verpflichtet. Wir sollten uns alles abholen und dem Bürgermeister das Verdienstkreuz durch den Ersten Beigeordneten überreichen lassen. So wurden Urkunde und Orden geholt, bewundert, weggeschlossen und eine Rede zusammengebastelt.

Am Nachmittag dieses Tages kam ein dringender Anruf aus dem Landratsamt: Herr Bürgermeister und der Orden seien umgehend nach Hanau zu bringen, denn die Überreichung einer so hohen Auszeichnung dürfe nicht durch untergeordnete Instanzen erfolgen, sondern müsse mindestens durch einen Landrat vorgenommen werden. So mußte leider Bürgermeister Krieger von der als Überraschung geplan­ten Ehrung in Kenntnis gesetzt werden. Um jedoch wenigstens ein kleines Dekor zu bilden, fuhren zwei Beigeordnete mit, spendeten Beifall und wurden mit einem Glas Sekt belohnt. Abends bei der letzten Gemeindevertretersitzung erhielt der Bürgermeister von den Vertretern aller Parteien anläßlich seiner Auszeichnung einen lebhaften und ehr­lich gemeinten Beifall.

 

Gänsweiher

In der Presse und auch sonst wird das be­liebte Naherholungsgebiet in Bischofs­heim oft „Gänsseeweiher“ genannt. Aber  das ist ganz offensicht­lich ein doppelt gemoppelter Begriff: Entweder muß es heißen „Gänsweiher“ oder „Gänssee“. Davon ist wieder abgleitet der Straßenname „Gäns­seestraße“, entsprechend der Bezeichnung der umgebenden Flur.

Fortan gab es in Bischofsheim die Gänsseestra­ße und ohne groß darüber nachzuden­ken, wurde diese Bezeichnung auch für das Naherholungsgebiet verwendet und an den „See“ einfach noch ein „Weiher“ angehängt ‑ fertig war der Gänsseewei­her.

 Es muß nach wie vor „Gänse-Weiher“ heißen, so war es auch früher, als das „Suffner‑Träutsche“ als letzte ihre Gänse auf das dortige Sumpfgelände trieb. Es handelt sich hier nicht um einen See, son­dern vielmehr um ein Feuchtgebiet hin­ter dem Friedhof . Um 1910 sind die Gänse noch in dieses Ge­biet getrieben würden, um dort Schne­cken und anderes Getier zu fressen ‑ wie es eben auch das „Suffner‑ Träutsche“ tat.

Der „Gänseweiher“ ist erst nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden. Eine Luftmine hat einen Krater und viele abgeknickte Bäume hinterlassen. Der Krater hat sich mit Grundwasser gefüllt, die Bäume sind schließlich gero­det worden. Der Uferbereich ist schließlich durch damalige Baggerfirma Kern ‑ sie durfte das Gewässer für den Kiesabbau nutzen ‑ bepflanzt und eine Insel als Nistplatz für Enten und andere Wasservögel geschaffen worden. So entstand der heutige Anglersee auf dem Gelände des Gänseweihers.

Als eigentliches Naherholungsgebiet der heutigen Form wurde das Gänseweiher‑Gelände übrigens am 11. Juli 1970 eingeweiht. So kann man sich heute bei gemütlichen Spaziergängen an der herrlichen Natur, an seltenen Pflanzen und Vögeln rund um den Gänseweiher freuen. Schön daß es ihn gibt. Denn solche stille Refugien werden bei uns in Großstadtnähe immer seltener.  

 

Eugen-Kaiser-Ring

In Bischofsheim wurde die Straße am Friedhof mit seinem Namen versehen, durch ihre Eckform und zusam­men mit der Friedhofs‑ und Waldstraße ei­nen „Ring“ bildend, eben „Eugen‑Kaiser­-Ring“. Mit dieser Benennung wird des letz­ten Landrats des Kreises Hanau vor der Machtübernahme durch die Nationalsozia­listen gedacht, der im Zweiten Weltkrieg als KZ‑­Häft­ling in Dachau umkam. Er hat­te sich vor allem um benachteiligte Bevöl­kerungsgruppen verdient gemacht.

Geboren wurde Kaiser am 28. Oktober 1879 in Cleversulzbach bei Heilbronn. Sein Vater Christian Kai­ser war dort als Gastwirt tätig. Nach der Schulzeit erlernte Eugen Kaiser den Beruf des Gärtners und konnte sich Im Jahre 1906 im Gärtnerverband schon „Gauleiter“ nennen. Damit war er also Leiter eines Landschaftsbezirks. Der Begriff dieses Amts war vor dem Ersten Weltkrieg durchaus gängig in Strukturen diverser Vereinigungen. Einen negativen Beiklang erhielt die Gauleiter‑Stellung erst, als die Nationalsozialisten ihn ab 1925 für ihre Ge­bietsorganisation übernahmen (dritt­höchste Regierungsebene unter dem „Füh­rer“ und der Reichsleitung).

Eugen Kaiser interessierte sich nicht zu­letzt auf Grund seiner Herkunft aus der unteren Mittelschicht für die Belange der Kleinbürger. Kein Wunder also, daß er sich in der Arbeiterbewegung mit enga­gierte. Im Jahre 1907 besuchte er die Gewerkschafts­schule, in der er sich ausgiebig mit Ar­beitsrecht auseinander setzen konnte. Sein Einsatz für die Arbeiterschaft brachte ihm schnell Anerkennung ein. Im Jahre 1910 wurde er in die Position des Arbeitersekretärs in Frankfurt am Main berufen. Zugleich war er Vorsitzender des Bezirksjugend‑Aus­schusses.

Damit präsentierte er sich auch auf der po­litischen Bühne. Von seinen Genossen in der SPD hatte er schon 1909 das Vertrauen ausgesprochen bekommen, bis 1921 den Vorsitz des Frankfurter Stadtverbands in­ne. Nach dem Ersten Weltkrieg gehörte er bis zum Ende seines SPD‑Vorsitzes der Stadtverordnetenfraktion an.

Von 1920 bis 1924 war er Mitglied des Reichstages in Berlin, bevor er sich dann völlig auf seine Landratsposition einlas­sen konnte, die er 1922 übernommen hatte: Er entschied die erste Landratswahl im Kreis Hanau für sich. Im Jahr seines Amts­antritts wurde Eugen Kaiser auch die Poli­zeidirektion in Hanau überlassen. Als Landrat machte sich Kaiser stark für so­ziale und wirtschaftliche Einrichtungen, förderte beispielsweise den Neubau von Schulen. Auch in Kreisen seiner politi­schen Gegner erwarb er sich auf diese Weise einen positiven Ruf.

Knapp elf Jahre machte sich Eugen Kaiser als Oberhaupt des Kreises verdient, bevor er dann im Zuge der Machtübertragung an die NSDAP im März 1933 in den einstweiligen Ruhestand ver­setzt wurde. Über die Legitimation der „Gleichschaltung“ übernahmen in allen Kreisen Nationalsozialisten die Leitungs­funktionen.

Damit aber noch nicht genug, blieben die ehemaligen Funktionäre, gerade aus der SPD und der KPD, den Gewerkschaften und der Arbeiterbewegung, weiter unter strenger Beobachtung und Kontrolle. Eu­gen Kaiser war also gleich mehrfach „vor­belastet“. Die Verordnungen und Verfolgungen betrafen gerade im Laufe des Krie­ges immer größere Bevölkerungsgruppen. Nicht nur Menschen jüdischen Glaubens, auch unliebsame Personen aus Politik, Ge­werbe und Kultur fielen willkürlichen In­haftierungen zum Opfer.

Als Generäle um den Oberst Claus Schenk Graf von Stauf­fenberg am 20. Juli 1944 einen Sprengstoff­anschlag auf Adolf Hitler verübten, war der passende Vorwand geliefert, um gleich eine ganze Welle von Arretierungen zu veranlassen. Bei dem Attentat sollte Hitler in seinem Hauptquartier „Wolfsschanze“ nahe Rastenburg während einer Bespre­chung getötet werden. Der Plan schlug fehl, statt dessen war nun der Weg geebnet für die Aktion „Gitter“. Bei dieser Serie von Inhaftierungen waren vor allem Symbolfiguren der SPD, Politiker der Reichs‑ und der Landesebene, die sich vor 1933 kämpferisch mit dem Nazis­mus auseinander gesetzt und vor Hitler ge­warnt hatten sowie Personen, denen auf lokaler Ebene NS‑Abneigung nachgesagt wurde. Hunderte von Menschen wurden in allen Kreisen in Gewahrsam genommen, Eugen Kaiser zählte ebenfalls dazu.

Der Reichsführers der SS, Heinrich Himm­ler, gab am 21. August 1944 den Befehl für den Start von „Gitter“ ‑ doch auch zuvor waren schon unzählige Festnahmen vorge­nommen worden. Für die folgenden sechs Monate sollte sich der Volksgerichtshof mit der Vielzahl an Gefangenen auseinan­der setzen, mehr als 5.000 Todesurteile wur­den in dieser Zeit alleine wegen des Atten­tats ausgesprochen, Tausende Zuchthaus­strafen wurden verhängt. Der Volksge­richtshof war ein Sondergericht für „Hoch‑ und Landesverrat“, die Mitglieder wurden von Hitler selbst ernannt, ehren­amtliche Beisitzer stammten allesamt aus den Reihen der NSDAP oder der Wehr­macht. Für Eugen Kaiser lautete das Urteil im August 1944 auf Haft im Konzentrati­onslager Dachau. Allerdings drängten die Alliierten in den folgenden Wochen und Monaten an allen Fronten des Deutschen Reiches vor, so daß auch das KZ Dachau fluchtartig verlassen werden mußte. Für die Häftlinge stand aus diesem Grunde ein beschwerlicher Marsch bevor, Ziel waren die bayerischen Berge, in die sich die Nazis mit ihren Inhaftierten zu­rückziehen wollten.

Dem mittlerweile 65‑jährigen Eugen Kai­ser wurde dieser lange Marsch aber zum Verhängnis. Er war den körperlichen Strapazen nicht mehr gewachsen und ver­starb. Als Todesdatum gilt der 4. April 1945. Nach Kaisers Tod und dem Ende des Zwei­ten Weltkriegs wurden im Main‑Kinzig-­Kreis Straßen nach ihm benannt.

 

Maintal  (zur Geschichte des Stadtteils vergleiche auch „Maintal. Geschichte“)

Um das Jahr 1965 grassierte die Gebiets- und Verwaltungsreform im Lande. Die Grundidee der Gebiets- und Verwaltungsreform war begrüßenswert und ge­sund. Man wollte allen Bürgern des Landes auch auf der Ebene der Verwaltung gleichsam Chancengleichheit geben.

In vielen kleinen Dörfern und Gemeinden mit ihren ehrenamtlichen oder nebenberuflichen Bürgermeistern und wenigen oft nur mit schwachen Verwaltungskenntnissen ausgerüsteten Bediensteten konn­ten die Bürger nicht ausreichend betreut und beraten werden, mußten Nachteile hinnehmen, die besonders auf dem kulturellen und sozialen Sektor auftraten. Durch Großgemeinden mit einer leistungsfähigen Verwaltung wollte man die Lage der bisher benachteiligten Orte anheben und deren gesamte Infrastruktur verbessern.

Das Land Hessen versuchte diese Reformen anfangs auf freiwilliger Basis durch­zuführen, hatte jedoch damit nur beschränkte Erfolge. Aber dann wurden die Reformen durch Gesetz im Landtag beschlossen, und von finanziellen Zuwendungen war nun keine Rede mehr. So sind von mehr als 2.700 hessischen Gemeinden heute nur 597 geblieben, und am 1. Januar 1977 werden es nur noch 417 sein.

Alte klangvolle Ortsnamen mit dem Schmuck historischer Patina verschwanden oder führten nur noch als untergeordnetes Unterscheidungsmerkmal ein Aschenbrödeldasein. Neue Namen traten auf, nicht natürlich gewachsen aus der Freude des Volkes an der Musik der Sprache oder aus der Treffsicherheit des Volksmundes. Es sind leider häufig Namen wie aus der Retorte, künstlich gemacht und inhaltsleer.

In vielen Großstädten vollzieht sich zur Zeit eine soziologische Umstruktu­rierung. Das Herz der Stadt, die City, wird immer mehr von Großbauten be­herrscht, große Geschäfte, Banken und Büropaläste machen sich breit. Aber die Menschen entfliehen, sie wollen dort nicht mehr wohnen und ziehen an die Peripherie der Stadt und in die angrenzenden Gemeinden. Nachts ist die City menschenleer. Auch Frankfurt ist von dieser Entwicklung betroffen, und wäh­rend die Bevölkerungszahl im rhein-mainischen Ballungsgebiet immer noch an­wächst, geht die Einwohnerzahl der Großstadt ständig zurück. Das bedeutet ne­ben dem Prestigeverlust auch erhebliche steuerliche Einbußen, zumal in dem eng gewordenen Stadtgebiet kaum noch Platz für neue Industriewerke vorhanden ist und diese in die Nachbargemeinden gehen.

Was lag also näher als der Versuch, die verlorengegangenen Schäflein bei der Gebietsreform wieder unter die Obhut der Stadt zu bringen und nach Möglichkeit noch einige andere mehr? So entstand unter dem nun verstorbenen Oberbürgermeister Möller der nach ihm benannte Plan, nach dem die Stadt Frankfurt mit 64 Gemeinden eine Regionalstadt bilden sollte mit einer Einwohnerzahl von mehr als zwei Millionen, fast schon ein Stadtstaat. An den wütenden Protesten fast aller Gemeinden scheiterte dieses Vorhaben vorerst. Doch die kleinen Anrainer der Großstadt waren aufgeschreckt und versuchten durch Zusammenschlüsse Schutz- und Trutzburgen zu bauen.

Immer neue Möglichkeiten von Zusammenschlüssen wurden diskutiert, von der Regierung kam sogar einmal der Plan, Bischofsheim dem Kreis Offenbach ein­zuverleiben. Allmählich kristallisierte sich dann doch die Vereinigung von Bischofsheim, Dör­nigheim, Hochstadt und Wachenbuchen heraus.

Am 27. November 1973 wurde der sogenannte Grenzänderungsvertrag im Sit­zungssaal des Bischofsheimer Rathauses von den beteiligten Bürgermeistern und ihren Ersten Beigeordneten feierlich unterschrieben, nachdem der Hessische Land­tag keine andere Wahl gelassen hatte. Dieser Vertrag ist für unseren Ort ein so wichtiges Dokument, daß er, ebenso wie die früheste Urkunde, einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht sein möge.

 

 

Im Zuge des Zusammenschlusses mußten in allen vier Stadtteilen Straßennamen umbenannt werden, wobei Bischofsheim mit nur 14 Umbenennungen am besten wegkam.

Aus der Bahnhofstraße          wurde             Am Kreuzstein

aus der Berliner Straße         wurde             Rhönstraße

aus der Bleichstraße              wurde             Am Bornberg

aus der Breslauer Straße       wurde             Erfurter Straße

aus der Danziger Straße        wurde             Tilsiter Straße

aus der Eichendorffstraße     wurde             Stoltzestraße

aus der Eichwaldstraße         wurde             Ulmenstraße

aus der Hintergasse               wurde             Alt Bischofsheim

aus der Kirchgasse                 wurde             Rumpenheimer Weg

aus der Königsberger Straße wurde             Allensteiner Straße

aus der Philipp-Reis-Straße   wurde             von-Miller-Straße

aus der Siemensstraße          wurde             Bruno-Dreßler-Straße

aus der Stettiner Straße         wurde             Rostocker Straße

aus der Wiesenstraße                        wurde             Am Obertor

 

Bruno-Dreßler-Straße:

Bruno Dreßler wurde in der Oberlau­sitz geboren, hatte mit Maintal direkt nichts zu tun. Allerdings bot er nach dem Weltkrieg mit seiner Büchergilde in Frankfurt eine Menge Arbeitsplätze für die Region. Ob große „Wälzer“ oder „olle Schinken“: Bruno Dreßler ging es zu seinen Lebzeiten nicht in erster Linie darum, das Medium Buch interessanter zu machen ‑ ohne Fernsehen für jedermann und ohne sonderlich flexible Freizeitgestaltung war dies nicht unbe­dingt nötig‑, doch er trug Einiges dazu bei.

Bruno  Dreßler erblickte am 11. Februar 1879 in Ebersbach (Oberlausitz) das Licht der Welt. Er war das vierte der insgesamt vier Kinder der Eheleute Carl Julius und Christine Caroline Dreßler, einer Weber­familie. In der Familie war es Tradition, den Beruf des Webers fortzuführen wie schon über Generationen hinweg.

Daß sich für Bruno Dreßler ein anderer Weg abzeichnete, sollte sich schon mit Beginn seiner Schulzeit herauskristallisieren. Als er zu Ostern 1885 ein „ABC‑Schütze“ wur­de, galt er rasch als Musterschüler mit Be­notungen von durchweg „Einsern“ und „Zweiern“. Bloß im Singen soll er seine Probleme gehabt haben ‑ hier ist die einzi­ge Note vier zu finden.

Acht Jahre auf einer Volksschule, erst­klassige Bewertungen seiner Leistungen, zielstrebig und diszipliniert ‑ fehlte er doch insgesamt nur einen einzigen Tag in seiner Schullaufbahn: Da kam der Beruf als einfacher Weber für Bruno Dreßler kaum in Frage. Daher bemühte er sich selbstständig um eine Lehrstelle in einer Buchdruckerei, entschied sich schließlich 1893 für den Betrieb „Vorwärts“ in seinem Heimatort Ebersbach.

Die berufliche Karriere war an dieser Stel­le vorgezeichnet. Ständig nahm er an Fort­bildungs­seminaren teil und maß sich in be­rufsinternen Wettbewerben. Seine erste Auszeichnung erhielt er bereits 1894, den dritten Preis in der „Gabelsberger Steno­graphie“, drei Jahre später errang er hier­bei sogar Platz zwei. Das Jahr 1897 war es auch, als Bruno Dreßler seine Lehre been­dete. Als Geselle ging er daraufhin auf Wanderschaft quer durch das östliche Ge­biet des Deutschen Reiches, blieb aller­dings kaum länger als sechs Monate bei ein und derselben Druckerei.

Über Celle und Dresden hielt er sich dann ab 1906 in Leipzig auf, wo er für fast fünf Jahre in der Druckerei „Metzger und Wit­tig“ arbeitete. Danach erhielt er bei der Druckerei „Möckel“ eine Anstellung als „1. Accidenzsetzer“. Leipzig blieb auch fürs Erste sein fester Wohnsitz, wo er doch 1908 die Bürgerrechte der Stadt erhalten hatte.

Dort fand er auch die Frau fürs Leben: Ma­ria Frieda Koch, mit der er im März 1910 den Bund der Ehe schloss , Schon am 5. De­zember desselben Jahres wurde Sohn Hel­mut geboren, ihm folgte am 17. Februar 1913 sein Bruder Heinz. Bekannt ist aller­dings, daß sich der Vater nicht zu jeder Zeit voll und ganz auf die Erziehung seiner beiden Nachkommen konzentrieren konnte, da er beruflich und ehrenamtlich zur meisten Zeit eingespannt war. Unlängst hatte sich Bruno Dreßler schon der Förderung seines Berufes verschrieben.

Die Buchdrucker verband schon immer ein großes Zusammengehörigkeitsgefühl    , das sich vor dem 19. Jahrhundert in Zünften zeigte, später in den Unterstützungs-Vereinigungen und in dem gewerkschaftlichen Zusammenschluß. Am „Statut de Deutschen National‑ Buchdrucker‑Vereinigung“ von 1848, die die berufliche Fortbildung als wichtiges Mittel zur wirtschaftlichen Besserstellung bezeichnete, orientierte sich auch Dreßler sehr. Buchdrucker dieser Zeit gründeten Fortbildungsvereine, aus dem „Fortbildungsverein für Buchdrucker“ von 1861 ging fünf Jahr später der „Verband der Deutschen Buchdrucker“ hervor. Die Aufnahme war damals vom Nachweis „beruflicher Tüchtigkeit“ abhängig. Eigene Zeitungen machten Werbung und berichteten von den Arbeiten und Unternehmungen der einzelnen Buchdrucker‑ Verbände.

Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts entstanden die berufstechnischen Vereine in Druckerhandwerk. Die erste dieser Vereinigungen war der „Typographische Verein Concordia“ in Köln, weitere folgten in allen Teilen des deutschen Landes. Die Zusammensetzung dieser Vereine war sehr verschieden. Die Mehrzahl der Mitglieder waren Firmensprecher und Handelsvertreter mit nur einer geringen Zahl an Buchdruckergehilfen. Andere Vereine. wie in München, setzten dagegen aus­schließlich auf Arbeiter und Gehilfen. Zwischen all diesen Vereinen gab es nur lose Verbindungen.

Im Jahre 1903 wurde in Berlin der erste Versuch unternommen, Vereine zusammenzuführen und zu organisieren: Der „Verband der Deutschen Typographischen Gesellschaf­ten“ mit 19 Vereinen zu Beginn. Ein Jahr später schloß sich auch die „Typographi­sche Vereinigung Leipzig“ ‑ unter dem da­maligen Vorsitzenden Bruno Dreßler.

Die Anfänge einer gemeinsamen Struktu­rierung der einzelnen Vereine waren getä­tigt, doch es zeigte sich bald, daß dem Großverband eine führende Hand und vor allem schöpferische Ideen fehlten. Bei den Vertretertagen 1906 und 1908 steigerte sich vermehrt der Unmut über diese stagnie­rende Vereinsentwicklung. 1910 wurde der Vorstand ausgewechselt, doch Verände­rungen brachte dies nicht mit sich.

Schließlich stimmte Bruno Dreßler für sei­nen Leipziger Verband beim vierten Ver­tretertag im Jahre 1911 dafür, daß nur noch die Vereine in den „Verband der Deutschen Typographischen Gesellschaf­ten“ aufgenommen werden sollen, die in­tern bei ihren Mitgliedern auch die „Zuge­hörigkeit zum Verband der Deutschen Buchdrucker“ zur Voraussetzung zur Auf­nahme machen. Die bestehenden Mitglieder sollten jedoch mit dieser Bedingung weitestgehend nicht betroffen sein.

Damit bewerkstelligte es Bruno Dreßler, daß fortan die neuen Mit­glieder über eine entsprechende Fortbildung in ihrem Metier verfügen und konstruktive Ideen und Anregungen direkt aus der Druckerbelegung den Verband nach vorne bringen können. „Tarifunge­treue Gehilfen und Vereine, deren gesamte Mitglieder dem Verbande der Deutschen Buchdrucker nicht angehören, können dem Verbande nicht angeschlossen sein“, so Dreßler. Das richtete sich vor allem ge­gen die so genannten „Gutenberg‑Jünger“, die den christlichen Gewerkschaften ange­hörten und sich mit den Kollegen nicht so­lidarisch zeigten. Bruno Dreßlers Antrag wurde mit einer überwältigenden Mehr­heit von 120:39 Stimmen angenommen, der aktuelle Vorstand trat zurück. Bruno Dreßler wurde zum neuen Ersten Vorsit­zenden gewählt. Der Sitz des „Verbands der Deutschen Typographischen Gesell­schaft“ wurde von Berlin auf Leipzig verlegt, der Verband trat am 16. April 1911 in eine neue Ära. Der Verein war nun umstrukturiert und mit dynamischen Elementen versehen.

Der Arbeitsaufwand hatte sich für Bruno Dreßler damit enorm vergrößert. Mit bald darauf zwei Kindern, der festen Arbeits­stelle und nun dem großflächigen Buchdruckerverband ‑ kein Wunder, daß die Familie da so manches Mal zu kurz kam. Aber das störte die Familienverhältnisse, soweit dies heute noch nachzuvollziehen ist, nicht. Auch als Bruno Dreßler als Soldat im Ersten Weltkrieg eingesetzt war, blieb die Familie zusammen. Allerdings blieb Dreßler selbst in diesen Jahren sel­ten seinem Beruf und seinen Ideen treu. Die Vorstellung, einmal selbst Bücher zu verlegen, trug er da schon mit sich herum: „Jahrelang habe ich mich mit dieser Idee beschäftigt,“ schreibt Dreßler in einem Brief. Bis auf das Jahr 1912 geht der Gedanke zu­rück, und erst 1924 kam es zur Gründung der Gilde. Daraus ersehen Sie, wie lange es manchmal dauert, ehe ein Gedanke zur Tat reift. „Selbst im Schützengraben habe ich immer wieder an die Gildenpresse ge­dacht. Denn eine solche sollte es werden.“

Ausschlag gebend für die Gründung der „Büchergilde Gutenberg“ war der inflatio­näre Preisverfall 1923 und die hohen Folge­schäden für Autoren. Bücher sollten trotz­dem auch niederen Schichten und Arbei­tern zugänglich gemacht werden ‑ diese beiden Ideen verband Dreßler und setzte sie sich als Maxime für seine Neugrün­dung. Über mangelnde Kontakte konnte er sich in diesem Bereich natürlich nicht be­schweren. Der „Verband der Deutschen Typographischen Gesellschaften“ war bis 1914 unter seiner Führung von 115 auf 267 Vereine herangewachsen. Nach der Ände­rung des Namens in „Bildungsverband der deutschen Buchdrucker“, der leichten in­ternen Umstrukturierung und der fortge­setzten Arbeit nach dem Krieg wuchs diese Zahl weiter.

Die Vereinigungen wurden nun als Orts­gruppen des Bildungsverbandes geführt, ihre Verbindungsleute in den Betrieben waren die Vertrauensleute. Als Bruno Dreßler Ende August 1924 die „Büchergil­de Gutenberg“ zusammen mit den Vor­ständen des „Verbands der Typographi­schen Gesellschaften“ gründeten, konnte er auf diese Vertrauenspersonen für den Vertrieb der Bücher bauen.

„Was wir wollen, Ihr wißt es: Bücher ge­ben, die Freude machen. Bücher voll guten Geistes und von schöner Gestalt“, heißt es im Geleitwort zum ersten Buch in der Ge­schichte der Büchergilde. Und so erschei­nen nach Mark Twains Erzählungen in konsequenter Folge sozial engagierte Tex­te und moderne Klassiker. Die Abonnen­tenzahl der monatlichen Information „Die Büchergilde“ stieg schnell an, genauso die Zahl der Mitglieder. Allerdings mußte im Zuge der Weltwirtschaftskrise mit einem deutlichen Schwund umgegangen werden nach recht stetigem Anstieg. Dennoch ent­standen bis 1931 insgesamt 27 Geschäfts- ­und Zahlniederlassungen in ganz Deutsch­land, Zürich, Wien und Prag.

Ein Schnitt ging durch die Büchergilde mit der nationalsozialistischen Gleichschal­tung. Am 2. Mai 1933 besetzte die SA das Verbandshaus der Deutschen Buchdrucker in Berlin und damit auch die mittler­weile dort ansässige Zentrale der Bücher­gilde. Zu dieser Zeit zählte der Buchklub 85.000 Mitglieder aus allen Schichten der Bevölkerung. Die „Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation“ (NSBO), spä­ter: „Deutsche Arbeiterfront“ (DAF), nahm Bruno Dreßler gefangen, die Buchgemein­schaft wurde „gleichgeschaltet“ und der DAF eingegliedert.

Noch im selben Monat trennte sich die Zür­cher Filiale von der Büchergilde in Berlin und bildete eine eigene Genossenschaft. Viele der Mitglieder in der Schweiz traten dieser neu formierten Gesellschaft bei. Bruno Dreßler, der kurz nach seiner Inhaftierung wieder frei gelassen wurde, wanderte am 30. November 1933 in die Schweiz aus und übernahm dort am 1. Ok­tober 1934 die Geschäfte der Büchergilde. Die Mitgliederzahl wuchs bis 1946 auf 110.000 Mitglieder an, im Alter von 67 Jah­ren trat Bruno Dreßler zu Neujahr 1947 aus dem Amt des Geschäftsführers aus. Er unterstützte 1948 die neu gegründete Büchergilde in Westdeutschland als Mitglied des Aufsichtsrats.

Am 7. August 1952 verstarb Bruno Dreßler mit 73 Jahren und einem vollendeten Lebenswerk, das sich bis heute der Förde­rung von gleichwohl bekannten wie unbe­kannten Schrift­stellern annimmt. Unter anderem zählen große Namen wie Brecht, Dürrenmatt, Eco, Fontane, Heine, Käst­ner, Lindgren, Thomas Mann, Orwell, Tu­cholsky, Martin Walser und Zola zum Re­pertoire der „Büchergilde Gutenberg“. Die Geschäfte nach dem Zweiten Weltkrieg übernahm Brunos Sohn Helmut Dreßler und richtete die Gemeinschaft auf die mo­dernen Veränderungen ein. Einen „dynas­tischen Glücksfall“ nannte es Erich Käst­ner‑1964 anläßlich des 40‑jährigen Beste­hens der Büchergilde, die sich 1998 von den Gewerkschaften völlig getrennt hat ‑ nach der Gleichschaltung 1933 war die Bücher­gilde in der Schweiz noch von den Gewerk­schaften getragen und mit unterstützt wor­den.

Die Straße in Bischofsheim in der Nähe des Bahnhofs wurde im Zuge der Gebietsreform nach dem Gründer die­ser Gemeinschaft benannt.

 

 

Am 19. Juni 1974 fand die letzte Gemeindevertretersitzung in Bischofsheim statt.

 

Gemeindevorstand:

Krieger, Georg           Bürgermeister                                   SPD

Lippert, Herbert         Erster Beigeordneter SPD

Marquard, Heinrich   Beigeordneter                        SPD

Urbisch, Erich             Beigeordneter                        SPD

Rohrbach, Wilhelm    Beigeordneter                        CDU

Schreiber, Carl           Beigeordneter                        CDU

 

Gemeindevertretung:

Ewald, Friedrich         Vorsitzender               SPD

Sigulla, Sepp                                                  SPD

Kühn, Heinz-Werner                                      SPD

Weil, Valentin                                                SPD

Benditz, Dieter                                              SPD

Weiher, Christa                                             SPD

Glaser, Ottmar                                              SPD

Wörn, Rena                                                   SPD

Bolz, Johannes                                               SPD

Urbisch, Ruth                                                 SPD

Volk, Ernst                                                      SPD

Milbrecht, Gerhard                                       SPD

Puhl, Klaus                                                     SPD

Gollenbeck, Bernd                                         SPD

Ebert, Friedrich                                             SPD

Güth, Rainer                                                  SPD

Rohrbach, Helmut                                         SPD

Schüler, Max                                                 SPD

Eschmann, Horst                                           SPD

Rapp, Peter                                                    SPD

Römer, Norbert                                             SPD

 

Heiermann, Horst                                          CDU

Schoor, Norbert                                             CDU

Dr. Wendt, Werner                                       CDU

Kaiser, Ruth                                                   CDU

Linscheid, Raimund                                       CDU

Eschelbach, Wolfram                                                CDU

Fasbender, Volker                                         CDU

Hofmann, Martel                                          CDU

Sukatsch, Joachim                                         CDU

Rack, Dieter                                                   CDU

Moll, Manfred                                               CDU

Trauner, Heinz                                               CDU

Barschow, Horst                                            CDU

 

Lietz, Walter                                                  FDP

Gutsch, Rosemarie                                        FDP

Eschmann, Wilhelm                                      FDP

 

Schriftführer:

Krebs, Wilfried

Seibel, Dieter

 

 

Am 28. Juni 1974 kamen die Bischofsheimer Kommunalpolitiker nochmals zu ei­nem Parlamentarischen Abend zusammen, über dem doch leise Wehmut lag. Bürgermeister Krieger gab einen eindrucksvollen gerafften Bericht über die bis­herige Entwicklung des Ortes, der Erste Beigeordnete Lippert würdigte die Ver­dienste des scheidenden Bürgermeisters und die Fraktionsvorsitzenden Sigulla, Heiermann und Frau Gutsch kamen zu Wort.

Seit dem 1. Juli 1974 steht an den Ortstafeln. „Maintal“! Topographisch nicht recht zutreffend und klanglich nicht sehr schön. Das Bischofsheimer Rathaus als das modernste in den vier Stadtteilen wird vor­erst die wichtigsten Verwaltungsämter beherbergen. Noch ist alles in der Um­stellung begriffen, die am 31. August 1974 beendet sein soll. Unter den Staatsbeauf­tragten läuft alles noch gebremst, erst die am 27. Oktober 1974 stattfindende Kom­munalwahl wird eine neue Stadtverordnetenversammlung erbringen, die dann auch den neuen Bürgermeister der Stadt zu wählen hat.

 

Grenzänderungsvertrag

- Zusammenlegung -

 

Die Gemeinde Bischofsheim, vertreten durch den Gemeindevorstand,

und

die Gemeinde Hochstadt, vertreten durch den Gemeindevorstand,

und

die Gemeinde Wachenbuchen, vertreten durch den Gemeindevorstand,

und

die Stadt Dörnigheim, vertreten durch den Magistrat,

schließen in Ausführung der Beschlüsse

der Gemeindevertretung von Bischofsheim vom 30. Oktober 1973

und

der Gemeindevertretung in Hochstadt vom 9. November 1973

und

der Gemeindevertretung in Wachenbuchen vom 26. Oktober 1973

und

der Stadtverordnetenversammlung in Dörnigheim vom 26. Oktober 1973

 

gemäß §§ 16 bis 18 der Hessischen Gemeindeordnung vom 25.2. 1952 in der Fassung vom 1. Juli 1960 (GVBl. S.103) folgenden Grenzänderungsvertrag:

 

§ 1

Zusammenlegung - Name - Ortsteilbezeichnung

(1) Die Gemeinde Bischofsheim, die Gemeinde Hochstadt, die Gemeinde Wachenbuchen und die Stadt Dörnigheim schließen sich zu dem vom Gesetzgeber festgesetzten Termin zu einer Stadt zusammen.

(2) Die neue Stadt soll den Namen „MAINTAL“ tragen.

(3) Die Namen der bisherigen Gemeinden Bischofsheim, Hochstadt, Wachenbuchen und der Stadt Dörnigheim sollen als Ortsteilbezeichnungen weiter­geführt werden. Die Ortsteilbezeichnungen werden auf den jeweiligen Ortstafeln angebracht.

 

§ 2

Rechtsnachfolge

Die neu zu bildende Stadt ist die Rechtsnachfolgerin der bisherigen Gemeinden Bischofsheim, Hochstadt, Wachenbuchen und der Stadt Dörnigheim. Sie tritt mit dem Tage der Rechtswirksamkeit der Zusammenlegung in alle Rechte und Pflich­ten der bisherigen Gemeinden ein.

§ 3

Nachwahl - Staatsbeauftragte für die Interimszeit

(1) Mit der Rechtswirksamkeit der Zusammenlegung gehen alle Organe der bis­herigen Gemeinden unter.

(2) Die gemäß § 32 KWG erforderliche Nachwahl ist binnen sechs Monaten nach Rechtswirksamkeit der Zusammenlegung durchzuführen. Die Gebiete der bisherigen Gemeinden bilden jeweils Stimmbezirke i. 5. des Kommunalwahlrechts.

(3) Für die Zeit von der rechtswirksamen Zusammenlegung bis zur Konstitu­ierung der neuen Gemeindeorgane werden der oberen Aufsichtsbehörde folgende Personen zur Bestellung als Staatsbeauftragte vorgeschlagen:

a) für die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung: je 5 Personen der bisherigen Gemeindevertretungen von allen vier Ortsteilen

b) für die Aufgaben des Bürgermeisters: der dienstälteste Bürgermeister dieser vier Gemeinden

c) für die Aufgaben des Magistrats (des 1. Stadtrates): er an Dienstjahren nächstälteste Bürgermeister der vier Gemeinden

d) für die Aufgaben der Stadträte: die anderen beiden Bürgermeister

 

§ 4

Statusrechte der Einwohner

Soweit die Wohnung oder der Aufenthalt in den bisherigen Gemeinden Bischofsheim, Hochstadt, Wachenbuchen und der Stadt Dörnigheim für Rechte und Pflich­ten maßgebend sind, werden die Wohn- und Aufenthaltsdauer in der neuen Stadt ohne Unterbrechung angerechnet.

 

§ 5 Ortsrecht

Das Ortsrecht der bisherigen Gemeinden ist bis zum Zusammenschluß zu verein­heitlichen. Soweit dies nicht möglich ist, gilt es in den künftigen Ortsteilen weiter, bis die neue Stadtverordnetenversammlung neues Ortsrecht erläßt, jedoch läng­stens zwei Jahre nach Rechtswirksamkeit der Zusammenlegung.

 

§ 6 Bebauungspläne

Die für das Gebiet der bisherigen Gemeinden Bischofsheim, Hochstadt, Wachen­buchen und der Stadt Dörnigheim erlassenen rechtskräftigen Flächennutzungs- und Bebauungspläne gelten als Bauleitpläne der neuen Stadt ohne die zeitliche Be­grenzung i. 5. von § 5 dieses Vertrages fort. Dies gilt auch für Flächennutzungs­- und Bebauungspläne, die vom gemeinsamen Planungsverband Bischofsheim, Dör­nigheim, Hochstadt und Wachenbuchen rechtskräftig aufgestellt worden sind.

 

§ 7 Verwaltung

Für die Aufgaben der Stadtverwaltung werden die vorhandenen Verwaltungs­gebäude- und -räume der Gemeinden genutzt. In den Gemeinden werden Außen­stellen der Stadtverwaltung eingerichtet. Dort werden die publikumsintensiven Angelegenheiten bearbeitet. Damit wird eine bürgernahe Verwaltung sichergestellt.

 

§ 8 Dienstrecht

Die Bediensteten (Beamte, Angestellte, Arbeiter) der bisherigen Gemeinden wer­den unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und unter Wahrung ihres Be­sitzstandes in den Dienst der neuen Stadt übernommen.

 

 

§ 9 Ortsgerichts- und Schiedsmannsbezirk

Die a) Ortsgerichtsbezirke, b) Schiedsmannsbezirke in den bisherigen Gemeinden bleiben auch nach der Zusammenlegung bestehen.

 

§ 10 Investitionsmaßnahmen

(1) in den Gemeinden a) Bischofsheim, b) Hochstadt, c) Wachenbuchen und d) der Stadt Dörnigheim sind folgende Investitionen vorgesehen, die auch bei Zwischenwahlen bis zur nächsten ordentlichen Kommunalwahl durchgeführt bzw. begonnen werden sollen:

 

a) Bischofsheim: Bürgerhaus, Kindergarten mit Kinderhort, Waldspielpark am Eugen-Kaiser-Ring, Umgestaltung des alten Handballplatzes, Gemeinsames Schwimmbad (Kostenanteil)

Straßenbau, Wohnhaus auf dem Betriebshofgelände, Schmutzwasserkanal nach Frankfurt/Main, Tanklöschfahrzeug. Gesamtkosten ca. 12.915.000,- DM.

 

b) Hochstadt: Feuerwehrgerätehaus, Bau des zweiten Kindergartens, Kinderspielplatz an der Dreschhalle, Gemeinsames Schwimmbad (Kostenanteil), Sanierung Ortskern, Umlegungsverfahren (Baugebiet West), Erschließung des Baugebietes West (Straßenbau einschließlich Beleuchtung und Kanalisation), Ankauf von Gebäuden, Geländeerwerb für Festplatz, Friedhofserweiterung, Kinderspielplatz und Kin­dergarten. Gesamtkosten ca. 6.948.000,- DM.

 

c) Wachenbuchen: Rathaus (Sitzungssaal), Neuanlage des Friedhofes, Feuerwehrgerätehaus,

Erweiterung der Mehrzweckhalle, Verbesserung des Festplatzes, Kinderspielplatz einschließlich Rollschuhbahn in der Bachstraße, Neubau eines zweiten Sportplatzes, Freizeitpark im Gemeindewald, Umlegungsverfahren, Straßen- und Feldwegebau einschließlich Beleuchtung, Erweiterung der Kanalisation, Tanklöschfahrzeug, Erwerb von Gelände.

Gesamtkosten ca. 4.570.000,- DM

 

d) Dörnigheim: Fertigstellung des Bauhofes, Bürgerhaus, Kindergarten in Verbindung mit der Kindertagesstätte für behinderte Kinder des Landkreises Hanau, Kinderhort, Kinderspielplatz (Robinson-Spielplatz), Altenwohnheim mit Altentagesstätte, Sozialstation, Sportplatz (Hartplatz Eichenheege), Gemeinsames Schwimmbad (Kostenanteil), Freizeitpark, Sozialer Wohnungsbau, Straßenbau- und Straßenbeleuchtung, Erweiterung der Kanalisation, Fuhrpark einschließlich Straßenkehrmaschine, Tanklöschfahrzeug, Aufforstung, Erwerb von Gelände.

Gesamtkosten ca. 8.910.000,- DM. Einzelheiten ergeben sich aus den (hier nicht beigefügten) Finanzierungsplänen.

(2) Soweit diese Investitionen bis zum Zusammenschluß begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt sind, sind sie vordringlich zu verwirklichen.

(3) Darüber hinaus bestimmt die neue Stadtverordnetenversammlung Rangfolge und Dringlichkeit weiterer Investitionsmaßnahmen allein unter Beachtung des Gesamtwohls der Bürger der neuen Stadt.

 

§ 11

(1) Für den Zeitraum zwischen der Verabschiedung des Auseinandersetzungsvertrages und der Rechtswirksamkeit des Zusammenschlusses werden ge­meinsame Gremien auf der Ebene der Gemeindevorstände bzw. des Magistrats und der Gemeindevertretungen bzw. der Stadtverordnetenversammlung ge­schaffen.

(2) Den gemeinsamen Gremien sind alle Beschlußvorlagen der Gemeindevor­stände bzw. des Magistrats oder der Gemeindevertretung bzw. der Stadtver­ordnetenversammlung zur Beratung vorzulegen, die Auswirkungen auf den Zusammenschluß haben.

 

 

(3) Die gemeinsamen Gremien geben jeweils mit Mehrheit eine Empfehlung an den Gemeindevorstand bzw. den Magistrat oder die Gemeindevertretungen Bischofsheim, Hochstadt, Wachenbuchen und die Stadtverordnetenversamm­lung der Stadt Dörnigheim.

(4) Dem gemeinsamen Gremium auf der Ebene der Gemeindevorstände bzw. des Magistrats gehören jeweils drei Vertreter der Gemeinden Bischofsheim, Hochstadt, Wachenbuchen und der Stadt Dörnigheim an. In das gemeinsame Gremium auf der Ebene der Gemeindevertretungen bzw. der Stadtverordne­tenversammlung entsenden die Gemeinden Bischofsheim, Hochstadt, Wachenbuchen und die Stadt Dörnigheim jeweils 5 Vertreter.

 

§ 12 Inkrafttreten

Die §§ 10 (1) und II dieses Vertrages treten nach Vertragsabschluß und auf­sichtsbehördlicher Genehmigung, die übrigen Bestimmungen treten mit dem rechts­wirksamen Zusammenschluß in Kraft.

 

Bischofsheim, den 27. November 1973

Für die Gemeinde Bischofsheim:

 

Für die Stadt Dörnigheim

 

Für die Gemeinde Hochstadt

           

Für die Gemeinde Wachenbuchen

 

 

Ergänzungen aus neuerer Zeit

 

 

Straßenfest 1980

Ins Leben gerufen wurde beliebte „Bischemer Straßenfest“ im Jahre 1980 anläßlich der 1100-Jahrfeier Bischofsheims. Im Jahre 1974 hatten sich Dörnigheim, Bischofsheim, Hochstadt und Wachenbuchen zur Stadt Maintal zusammengeschlossen. Trotzdem sollten die historischen Feiern auch künftig in jedem Ortsteil abgehalten werden. Das Bischemer Straßenfest zum Jubiläum des jüngsten Stadtteils war das erste große Fest nach der Gebietsreform im Jahre 1974. Wegen des durchschlagenden Erfolges der Jahrfeier ist das jährlich stattfindende Bischofsheimer Straßenfest hervorgegangen.

Wilfried Krebs erinnert sich noch gut an die Vorbereitungen. Gemeinsam mit ihm als damaligem Hauptamtsleiter hätt­en allen voran seine Mitarbeiterin lrm­hild Bölitz sowie Herbert Lippert (Rek­tor i.R.), Philipp Eibelshäuser und Herbert Begemann vom Amt für Jugend, Kultur und Sport die Fäden in der Hand gehalten. So waren von Schulen über Kindergärten bis hin zu Parteien, Vereinen und Verbänden alle auf den Beinen, um die Jubiläumsfeier zum unvergeßlichen Ereignis werden zu lassen.

Die Teilnehmer hatten nicht nur ihre Stände zu planen, aufzubauen und zu bewirtschaften. Zudem galt es, Mitglie­der zu mobilisieren, die sich in histori­schen Kostümen am Festzug beteilig­ten. Motivwagen wurden in den Hallen des Betriebshofs zusammengezimmert. Kostümproben standen an. Doch der Aufwand lohnte sich.

Am Sonntag, 24. August 1980, schlän­gelte sich ein Festzug mit 50 Gruppen durch den Ort. Präsentiert wurden Bi­schofsheimer Symbole aus den voran­gegangenen Jahrhunderten. Auch Mu­sikzüge und Gäste aus den Gemeinden mit gleichem Namen Bischofsheim bei Zeil am Main, Bischofsheim bei Mainz und Bischofsheim in der Rhön - sowie Maintals Partnergemeinden wa­ren mit von der Partie. Es bildeten sich Freundschaften zwischen Vereinen aus Bischofsheim und den namensgleichen Orten, die noch heute bestehen, erzählt Krebs.

Mit viel Geduld und Akribie hatte Her­bert Lippert Bilder der Vergangenheit zusammengetragen, die im Rahmen einer Bilderausstellung Einblicke in das historische Bischofsheim gaben. Die von den Bürgern zur Verfügung gestell­ten Fotos zeigten unter anderem alte Häuser, Straßenszenen und Momente des alltäglichen Lebens. „Hunderte strömten ins Rathaus“ erläutert Krebs noch heute erfreut über den großen Erfolg der Dokumentation.

Das „Volksfest für alle Bischofshei­mer“, wie er es im Rückblick betitelt, begeisterte Große und Kleine. Gäste aus Nah und Fern folgten der Einladung. „uff de Gass“ zu feiern. So wurde eine weitere Auflage im Jahre 1981 be­schlossen.

Jahr für Jahr am dritten Augustwochenende wandelt sich „Alt Bischofsheim“ in eine große Feiermeile. Junge und Alte treffen sich zum Feiern „uff de Gass“. Das Straßenfest, so sind sich viele einig, ist aus Bischofsheim nicht mehr weg zudenken.

 

Eisstockschützen 1988

Eine Straße eignet sich nur be­dingt zum Eisstockschießen. Wenn allerdings weder ein zu­gefrorener See noch eine künstliche Bahn zu haben sind, dann reicht notfalls auch eine abgesperrte Straße. So war es zumindest in Bischofs­heim. Mitte der achtziger Jahre, während der Bauphase am Ortsausgang in Richtung Ro­ter Graben, nutzten die Fans des Eisstocksports den gesperrten Fechenheimer Weg, um ihr Hobby auszuüben. Doch auf dem Asphalt lief der Eisstock nicht immer in der gewünschten Bahn.

So beschloß der Freundes­kreis im November 1988 den Ersten Eisstockschützenverein Maintal‑Bischofsheim aus der Taufe zu heben, um eine richtige Bahn zu bauen. Von der Stadt Maintal bekam der kleine Verein, der heute etwa 45 Mitglieder zählt, die Geneh­migung, innerhalb des Rasen­sportplatzes am Wald zwei Bahnen zu errichten. Seither haben die Sportlerinnen und Sportler eine gute Kunststofffläche, auf der sie Sommer wie Winter spielen können.

In Eigenregie wurden zusätz­lich ein kleiner Geräteschup­pen sowie eine Überdachung angelegt, so daß bei schlech­tem Wetter Spielpausen im Trockenen verbracht werden können. „Wenn der Gänssee­weiher zugefroren ist, wird selbstverständlich dort ge­spielt“, berichtet Wilfried Krebs, Schriftführer der Eis­stockschützen. „Doch das“, fügt er bedauernd an, „war in den vergangenen Jahren eher die Seltenheit“

In regelmäßigen Abständen werden Turniere zusammen mit anderen Vereinen oder auch vereinsintern abgehal­ten. Gespielt wird in Mann­schaften zu meist vier Perso­nen. Wer punkten will, muß den Stock so nah als möglich an einem runden Gummi­stück, der sogenannten „Dau­be“ plattieren. Je besser die Teams zielen, desto mehr Punkte erhalten sie.

Großen Wert legen die Eis­stockschützen auf die Gesellig­keit. Der Vergnügungsausschuß ist daher sehr aktiv, um immer wieder gemeinsame Aktivitäten zu organisieren. Zum festen Jahresprogramm zählen die traditionelle Rad­tour am 1. Mai, das Kerbtur­nier die Weihnachtsfeier so­wie das Heringsessen. Seit vie­len Jahren bestehen gute Kon­takte nach Moosburg in Kärn­ten, Moosburg in Bayern und Wülfsrath im Rheinland.

Sorgen machen sich die Sport­ler um den Nachwuchs. Zwar gibt es bei den Eisstockschüt­zen auch einige jungen Mit­glieder, doch mit Blick in die Zukunft zu wenige. Werbeak­tionen blieben bisher ohne den gewünschten Erfolg. Spaß ma­che den Gästen das Spiel, er­läutert Krebs, aber die Kon­kurrenz durch andere Angebo­te sei groß.

Trainiert wird sonntags von 10 bis 12 Uhr oder dienstags und donnerstags zwischen 18.30 und 20.30 Uhr auf der vereins­eigenen Sportanlage am Fe­chenheimer Weg in Bischofs­heim. Im Winter spielen die „Bischemer“ einmal pro Wo­che gemeinsam mit anderen Vereinen in der Eissporthalle Frankfurt. Interessenten sind jederzeit willkommen, um Fragen rund um den Sport zu stel­len oder bei einem Probespiel den Spaß am Eisstockschießen zu entdecken.

Für Auskünfte rund um den Eisstockschützenverein ste­hen Erwin Henkel, Erster Vor­sitzender (Telefon 06181- 46107) und Schriftführer Wil­fried Krebs (Rufhummer 06109 - 61157) ‑ zur Verfügung.

 

 

Lippert, Herbert 1989

Nicht nur als Heimatforscher erwarb sich der Jubilar Verdienste um Bischofsheim

Zum 85. Geburtstag von Herbert Lippert (MTA, 01.08.1989)

Als der „Tagesanzeiger” Ihn vor fünf Jahren zu seinem Achtzigsten würdigte, hatte die Stadt Maintal gerade erst eine Arbeitsgruppe gebildet, um die Hochstädter Chronik zu erstellen. Doch bis heute konnte das Werk noch nicht beendet werden. Und warum nicht? Es fehlte einfach die treibende Kraft, die penibelste Recherche, der Wille und die Verbundenheit mit der Heimat eines Herbert Lippert. Trotz seines hohen Alters war sich der alte Herr nicht zu schade, seine Erfahrung als Chronist einzusetzen und Beiträge für die Hochstädter Chronik zu liefern. So wie er es vor zwei Jahrzehnten tat, als er die Geschichte der Gemeinde Bischofsheim von Grund auf ausarbeitete.

Am 31. Juli 1969 wurde Helmut Lippert pensioniert. 19 Jahre lang war er Lehrer und Rektor an der Waldschule in Bischofsheim. Und darauf legte er besonders großen Wert. Einen höheren sogar als den seiner Tätigkeit als Heimatforscher. „Ich will nicht immer nur als Chronist von Bischofsheim erwähnt werden”, ärgert sich der Jubilar ein wenig. Er hätte es viel lieber, würden ihn die Maintaler Stadtväter als Mitgründer der Bischofsheimer Volksschule zu würdigen wissen. Schließlich war er es, der zwei Jahre nach dem Krieg zusammen mit dem damaligen Bürgermeister von Bischofsheim, Georg Krieger, die neue Schule geplant und ermöglicht hatte. Lippert erinnert sich: „Der arme Bauleiter. Dreimal ließen wir die Fundamente wieder abreißen. Er resignierte schon und wollte uns seine Arbeit überlassen.”

Für Herbert Lippen war Bischofsheim die zweite Heimat. In Ostpommern geboren und aufgewachsen, verschlug es ihn nach dem Krieg eher zufällig an den Untermain. Vom Bauernknecht über den Waldarbeiter und Holzfäller stellte er seine Dienste der Gemeinde zur Verfügung. Zunächst als Lehrer „seiner Schule”, später als Rektor Auf seine pädagogische Arbeit ist er besonders stolz. Trotz seiner Bescheidenheit, wie er selbst sagt, ist er den vielen Ehrungen ein wenig überdrüssig geworden. Er hat doch soviel für Bischofsheim getan. Eben nicht nur die Chronik, die bei solchen Anlässen immer und immer wieder das Thema ist. Nur beiläufig erwähnt er, der erste Maintaler Bürger mit der goldenen Verdienstmedaille gewesen zu sein. Vom Bundesverdienstkreuz ganz zu schweigen.

Auch auf den Journalisten, der nur diese Chronik im Kopf zu haben scheint, ist er etwas, na ja ... „Wie war das denn nun, mit dieser Heimatgeschichte, will dieser junge Schreiber wissen. Herbert Lippen macht den Eindruck, als erzähle er nur widerwillig davon. Jeder fragt schließlich dasselbe. „Gut, spulen wir eben das runter, was es darüber zu sagen gibt.” Das oder so etwas Ähnliches könnte in ihm herumgeistern, als er mir zum ersten, insgesamt wahrscheinlich zum x-ten Mal, seine Geschichte von der Chronik erzählen muß. Erst nach seiner Pensionierung habe er endlich Zeit und Muße gehabt, sein immerwährendes Vorhaben zu verwirklichen. Sechs Jahre lang war er damit beschäftigt. Ein Archiv nach dem anderen mußte durchforstet werden. Doch nicht alle wollten sich in den Dienst seiner ehrenamtlichen und nicht entlohnten Tätigkeit als Heimatforscher stellen. Immer ins Staatsarchiv nach Marburg zu fahren, sei ihm zu lästig und zu zeitaufwendig gewesen. Also mußte er sich an Privatpersonen halten. Auf alteingesessene Bischofsheimer mußte er zurückgreifen. Sie sollten ihm ihr Material, ihre Überlieferungen oder Bilder zur Verfügung stellen.

Die Stadt war nach der Gemeindereform nicht gerade kooperativ gewesen­. Das Rathaus wurde umgebaut, modernisiert. Auf einmal habe er sich im Keller wiedergefunden, als er nach Material forschte. Urkunden der Kirchengemeinde gehörten auch dazu.

 

Heute hat er noch seinen Archivschrank im Rathaus, hat das Archiv ja auch lange Jahre geleitet. Aber so ganz alleine konnte er sein „Lebenswerk“ nun doch nicht verwirklichen. Er war zwar sein eigener Lektor und Korrekturleser gewesen, aber das Abtippen mit der Schreibmaschine übernahmen dann doch die Sekretärinnen der Stadt. Ebenso der Drucker und Verleger Braun war ihm

sehr behilflich. Man mußte ja 407 Seiten setzen, drucken und binden. Die Auflagestärke weiß Herbert Lippert nicht mehrt. Aber es gibt die Chronik immer noch, obwohl 1975 erschienen. Die Stadt muß ziemlich draufgelegt haben. Ein Buch hat Produktionskosten von 30 bis 40 Mark. „Aber wer”, fragt der alte Herr listig, „wer kauft schon eine Chronik um 40 Mark?” Für zwanzig Mark war es dann schließlich zu haben und die Stadt hatte obendrein noch eine nette Geschenkidee für Jubiläen und Sonstiges.

Ja, mit Leib und Seele war der Rektor a.D. bei der Sache. Aber für eine überarbeitete, zweite Auflage fühlt er sich zu alt. Es tat ihm damals, 1974, offensichtlich weh, diese Gemeindereform. Man wollte eigentlich. unter sich bleiben, alle vier Stadtteile. Lippert spricht von einer Vernunft- ja sogar Mußehe der vier Gemeinden.

Bischofsheim war die finanziell gesündeste der vier. Aber bevor es Frankfurt untergeordnet wurde? Nein! Dann schon lieber Maintal. Mit den anderen verbindet ihn sowieso fast nichts. Gut, Wachenbuchen habe ein paar schöne Speiselokale, aber sonst? Und Hochstadt sei sowieso das Hätschelkind der Stadt. Was da an Sanierung reingesteckt werde. Bischofsheim hätte in den 15 Jahren gerade mal einen Kindergarten in der Schillerstraße bekommen. Etwas grantig scheint Lippert zu werden, wenn er auf die Anfänge Maintals zu sprechen kommt. „Es wird nie den Charakter einer kleinen Stadt bekommen. Es bleiben vier kleine Ortschaften.” Aber inzwischen sieht er auch die Vorteile dieser Gemeindereform. Im Großen und Ganzen sei Maintal schon großzügiger angelegt.

Da kommt er dann auch von selbst wieder auf sein Werk zu sprechen. Seit der Zusammenführung habe es sowieso nichts Neues, Wissenswertes zu erfassen gegeben. Nur noch Verwaltungskram. Und im Übrigen: „Am Anfang hat sich niemand um meine Arbeit gekümmert. Als es dann endlich Konturen annahm, gab es die amtliche Förderung, doch einen Auftrag gab es nie. Es war allein meine Initiative.” Er gibt zu, nach der Pensionierung etwas Ausgleichendes, quasi einen neuen Beruf gesucht zu haben. „Es war auf einmal eine furchtbare Lücke da, die geschlossen werden mußte.

Und fürwahr, für alle die es noch nicht wissen sollten: Seine Chronik fängt tatsächlich in der Steinzeit an. Über die Bronzezeit und die Jungsteinzeit (Erwähnung vorgeschichtlicher Funde) führt seine „Verfolgung” dann schnurstracks zur ersten urkundlichen Berücksichtigung Bischofsheims, anno 880. Hexenprozesse und die Karolingerzeit, Römerstraßen und der Grenzstreit mit Hochstadt, die ersten Versuche im Weinanbau und die Geschichte der „Kerb”. Und natürlich die Kriegszeiten. Der 30jährige Krieg ebenso wie die Auswirkungen der französischen Revolution, das „Dritte Reich” wie die Kaiserzeit. Alles ist dabei. Die Kirche ausführlichst, die Post, das Trinkwasser, die Vereine. Das Ordnungswesen und die öffentlichen Bauten. Herbert Lippert kann stolz auf sich und seine Arbeit sein, wenn er nicht so bescheiden wäre.

 

Filmbühne: 1997

Die Filmbühne war nach dem Zweiten Weltkrieg für die Bischofsheimer eine Standardeinrichtung, die noch in allerbester Erinnerung ist. Saal und Gastwirtschaft ersetzten für lange Zeit eine Turnhalle und ein Bürgerhaus. Viele Neubürger wissen überhaupt nicht, in welchen „historischen“ Räumlichkeiten sie sich bewegen, wenn sie im Supermarkt in der Jahnstraße einkaufen.

Im Mai 1947 prangten in Bischofsheim Anschlagzettel, die mitteilten, daß die „Kronen-Lichtspiele“ Ecke Obergasse wieder eröffnen. Die Sensation war perfekt: ein Kino war wieder da! In der damaligen noch fernsehlosen Zeit war diese Nachricht Musik in den Ohren von alt und jung; ein unbeschreibliches Glücksgefühl in der noch grauen und ungewissen Nachkriegszeit.

Der Betreiber Alfred Förster war der Mann der Stunde! Bereits 1948 plante er den Bau eines großen Kinos in der Jahnstraße, wo er sich ein entsprechendes Grundstück erworben hatte. Er war ein überaus fleißiger Mann und formte jeden Stein selber. Dies entlockte manchem Bischofsheimer oft ein etwas geringschätziges Lächeln. Das Kino hier und im Allgemeinen stand in voller Blüte. Außer seinem regulären Kinobetrieb in Bischofsheim hatte Alfred Förster auch noch ein „Wanderkino“. Mit zwei Kofferprojektoren, eingerollter Leinwand und zerlegter Vorführkabine auf dem Dach seines alten Autos fuhr er jeden Abend in einen anderen Ort, um dort Kino zu machen: nach Hochstadt, Rumpenheim, Niederdorfelden, Rendel, Gronau und Roßdorf. In Bischofsheim hatte er einen festen Vorführer und die Familie bewerkstelligte den Kinobetrieb.

Im Jahre 1950 begann Alfred Förster, zusammen mit seinem treuen Helfer Hermann Schrott, mit einfachsten Hilfsmitteln und mit dem Neubau in der Jahnstraße. Im Jahre 1952 eröffnete die „Filmbühne“ ihre Pforten. Allerdings nicht gleich als Kino, sondern als willkommener Mehrzwecksaal für alle größeren Veranstaltungen wie Kerb, Konzerte, Theater, Fasching und zeitweise Gottesdienste der katholischen Einwohner. Eine kleine Gastwirtschaft wurde eröffnet und von Familie Förster erfolgreich betrieben. Oma. Kahlert stand wie ein Fels hinter der Theke, Frau Henkel war die Kellnerin. Nach der „Dorfschänke“ war im „Cafe Filmbühne“ schon ganz früh ein Fernsehapparat Anziehungspunkt für die Gäste. Ein Stammpublikum bildete sich heran, außerdem wurde die „Laufkundschaft“ - die Kinobesucher, die vor und nach dem Filmbesuch in die Gaststätte kamen - zum Standard.

Ab 1953 wurden die „Kronen-Lichtspiele“ in der Obergasse in die „Filmbühne“ Jahnstraße verlegt. Die anderen Veranstaltungen liefen jedoch weiter, bis zur Inbetriebnahme der neuen Turnhalle am Wald im Jahre 1956. Ab dieser Zeit wurde der Saal als festes Kino konzipiert; mit Polsterbestuhlung, Cinemascope-Leinwand und neuen, modernen Filmprojekten. 300 Sitzplätze warteten auf die Kinobesucher, die auch anfangs noch strömten.

Anfang der sechziger Jahre begann allerdings das „Fernsehzeitalter“ und der Kinobesuch ging allgemein, erst langsam, dann drastisch zurück; das Kinosterben begann. Wenn Alfred Förster inzwischen nicht sein florierendes Baugeschäft eröffnet hätte, vom Verdienst des Kinos hätte seine Familie nicht mehr existieren können. Da der Kinobetrieb auch sein Hobby war, entschloß er sich erst recht spät - im April 1968 - seine Filmbühne zu schließen. Dies wurde vom inzwischen durch das Fernsehen verwöhnte und kinoentfremdete Publikum nicht mehr allzu stark wahrgenommen.

Der Raum wurde in einen Supermarkt umgewandelt, welcher auch 1997 noch heute betrieben wird. Das Baugeschäft Förster hatte sich im Laufe der Jahre zu einem starken Unternehmen entwickelt, das heute von den Nachkommen erfolgreich geleitet wird. Alfred Förster verstarb 1992, seine Frau 1996. Beide haben ein Stück Kulturgeschichte in Bischofsheim mitgeprägt und den Bürgern damals ermöglicht, in den Räumlichkeiten der Filmbühne jahrelang viele schöne Stunden zu verbringen (Heinz Zoller).

 

Der Friseur, der Zähne zieht: 1997

Vor über 100 Jahren öffnete Kurt Jahn in Bischofsheim zum ersten Mal die Türen seines Friseursalons „Rasir-Frisir. Haarschneide-Cabinet Kurt Jahn“. In der früheren Hintergasse in Bischofsheim ließ der aus Bautzen in Sachsen stammende Jahn seine Kunden vor einem großen Spiegel Platz nehmen. Auf dem Spielgeltisch lagen Schere, Rasiermesser sowie Rasierpinsel, daneben standen verschiedene Fläschchen mit auserwählten Düften. An der dahinterliegenden Wand schlängelte sich ein langes Ofenrohr als Rahmen entlang. Von Friseur Jahn wurden Schädel eingeschäumt und kahl rasiert oder eine neue Dauerwelle gelegt.

Aber das war nicht alles, denn früher gingen die Menschen bei einem Wehwehchen nicht gleich zum Arzt. Bei Zahnschmerzen ging man zum Friseur. Äußerliches und innerliches Wohlbefinden lagen da nicht weit auseinander. Nach erfolgreicher Verschönerung steckte etwa der Bischofsheimer Barbier das Messer in den Mund seines Kunden. Sobald der kranke Zahn entdeckt war, machte Jahn mit ihm kurzen Prozeß. Auch bei kleineren oder größeren Verletzungen wurde nicht sofort ein Arzt gerufen. Sogenannte „Wundärzte“ waren im Ernstfall die ersten Ansprechpartner, obwohl sie keine fundierte medizinische Ausbildung besaßen. So auch Kurt Jahn.

Wer denkt, daß hier schon genug Berufe auf eine Person vereint wurden, hat weit gefehlt. Ganz nebenbei unterhielt Jahn auch noch das erste Bischofsheimer Postamt. Um die Jahrhundertwende mußte man sich schon einiges einfallen lassen, um eine mehrköpfige Familie zu ernähren.

 

 

Ursprung der Bischofsheimer Grimms: 2000

Wer den Namen „Grimm“ hört, denkt zwangsläufig sofort an die berühmten Märchensammler und Sprachwissenschaftler aus Hanau - die Brüder Grimm, die auf dem Hanauer Marktplatz in Bronze gegossen ihren Ehrenplatz gefunden haben. Beim Namen Grimm muß es sich nicht unbedingt um die beiden Märchensammler handeln. Auch in Maintal, besser gesagt im Stadtteil Bischofsheim, ist der Name Grimm auffallend häufig vertreten. Doch mit der Hanauer-Steinauer Linie haben diese Grimms nichts zu tun.

Das fand der Hobby-Ahnenforscher Arnold Olbrich heraus, der sich in mühevoller Kleinarbeit mit dem Grimmschen Stammbaum befaßt hat. Seine Erkenntnis: Der Urvater aller Bischofsheimer Grimms stammt aus Eschwege und war Schuhmacher.

Seine Ehefrau ist eine geborene Grimm und weil es derer noch viele in Bischofsheim gibt, die aber nach eigenen Angaben nicht miteinander verwandt sein sollen, machte sich Olbrich an die Arbeit. Inzwischen füllt sein Ahnenmaterial schon etliche dicke Aktenordner. Seine Forscherarbeit stellte er im August 2000 bei der jüngsten Magistratspressekonferenz der Öffentlichkeit vor.

Seit fünf Jahren widmet sich Olbrich diesem ungewöhnlichen Hobby. Für die Chronik der Familie Grimm brauchte er allein drei Jahre und ungezählte Stunden mühevoller Kleinarbeit. Das erstaunliche Ergebnis: Fast alle Familien mit Namen „Grimm“, die in Maintal leben, stammen aus einer genetischen Linie, die bis ins 17. Jahrhundert zurückreicht.

Ihren Anfang nahm die Grimm-Forschung im Pfarrbüro der evangelischen Kirche Bischofsheim, wo Arnold Olbrich mit Unterstützung von Pfarrer Helmut Siebert und den Gemeindesekretärinnen Huthmann und Schuhmacher in den vielen Geburts-, Heirats- und Sterbebüchern nach Informationen suchte.

Bei seinen Recherchen fand er schließlich heraus: Ein Johannes Grimm, ein Schuhmacher aus Eschwege, kam im Jahre1690 auf Wanderschaft nach Bischofsheim und heiratete dort eine Anna Magdalena Bosch. Aus dieser Ehe stammten acht Kinder, sieben Jungen und ein Mädchen. Einer der Jungen, Johann Caspar, heiratete eine Johanna Maria See und hatte mit ihr drei Söhne. Von ihnen stammt die weitere genetische Linie der heutigen Maintaler Grimms ab.

Bis heute gibt es von ihnen über 200 männliche Nachkommen. Die bei den ältesten noch Lebenden sind in Bischofsheim Friedrich Grimm und Heinrich Grimm (beide Jahrgang 1906). Der Jüngste ist Daniel Grimm, 1998 geboren.

Die. meisten Nachkommen des „Ur-Vaters“ Johannes Grimm leben heute in Bischofsheim, teilweise auch in anderen Maintaler Stadtteilen. Einige verschlug es nach Frankfurt, Bad Vilbel oder Offenbach, aber auch in weiter entlegene Orte wie Miltenberg, Kiel, München, oder ins Ausland nach Paris und Australien. „Ungefähr 20 Familien gibt es heute noch in Maintal, die mit dem Johannes Grimm aus Eschwege direkt verwandt sind“, berichtet der Ahnenforscher.

Mehrere Meter lang ist die Ahnentafel, die Hobby-Ahnenforscher Arnold Olbrich über den Stammbaum der Bischofsheimer Grimms zusammen gestellt hat. Bei der Pressekonferenz wußte Olbrich auch einige Anekdoten zu berichten, die sich um die Bischofsheimer Grimms ranken. Demnach sind die meisten Familien untereinander zerstritten. Dies soll folgende Bewandtnis haben: Einer der Grimms, fast alle waren damals Landwirte, hatte einiges Vieh verkauft. Als der Postbote das Geld aus dem Verkaufserlös brachte, übergab er es aber einem anderen Grimm, der wiederum behielt den Batzen Geld für sich. Von da an soll es mit dem Frieden unter den Grimms vorbei gewesen sein. Da nützte auch alle Verwandtschaft nichts - im Gegenteil. Und bekanntlich hört beim Geld auch die Freundschaft auf.

 

 

Malermeister Frischkorn:  2001

Am 20. Oktober 2001 feierte der Malermeister Frischkorn, Sudetenstraße 21, sein 100jähriges Jubiläum. Bereits seit 100 Jahren bringt der traditionelle Fachbetrieb Farbe in das Leben der Maintaler.

Im Jahre 1901 gründete Wilhelm Frischkorn den Malerbetrieb. Im Jahre 1947 übernahmen die beiden Söhne Andreas und Peter das Geschäft in zweiter Generation. Als Andreas nach Siegen umsiedelte, um dort einen Malerbetrieb zu betreiben, führte Peter das Bischofsheimer Geschäft alleine weiter und lehrte seinem Sohn Klaus das Malerhandwerk. So trat dieser 1966 ins väterliche Unternehmen ein. Im Anschluß an die Meisterprüfung im Jahre 1973 lag die Geschäftsleitung von 1984 bis 2000 in Händen von Klaus Frischkorn.

Im vergangenen Jahr gab es dann erneut einen Wechsel auf dem Chefsessel. Peter Müller, der den Betrieb Frischkorn seit 1982 - zunächst als Auszubildender, später als Geselle und Meister - unterstützte, übernahm die Leitung. Im Jubiläumsjahr zählen mit Christopher Conrad und Akkus Tamer einmal mehr zwei Auszubildende zum Team.

Die Servicepalette des Bischofsheimer Fachbetriebes ist breit gefächert. So zählen Renovierung und Anstrich von Außenfassade ebenso zu den Leistungen wie Malerarbeiten im Gebäudeinneren. Auch für Tapezier- und Bodenbelagsarbeiten sind Peter Müller und seine Mitarbeiter stets die richtige Adresse. Und sollte einem Maintaler Heimwerker mal der Leim ausgehen, fehlen ordentliche Pinsel oder mangelt es an Farben und Lacken für eigenständige Renovierungsarbeiten so ist im gut sortierte Fachgeschäft an der Sudetenstraße 21 garantiert das gewünschte Material zu finden.

Für kompetente Arbeiten aus dem Hause Frischkorn sorgen die Malermeister Peter Altendorf, Peter Müller (Inhaber) und Klaus Frischkorn, die Facharbeiter Mario Jantur und Patric Kohlenbeck, die Lehrlinge Christopher Conrad und Akkus Tamer sowie Theo Gärtner, der „gute Geist des Betriebes“. Für freundlichen Kundenservice im Laden sowie reibungslose Abläufe im Büro zeichnen Ursula Hofer und Kerstin Müller verantwortlich.

 

Theo Mack:  2001

Anläßlich des 80. Geburtstages, den Theo Mack kürzlich begehen konnte, haben die Landesinnung Hessen Kältetechnik und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik in Maintal-Bischofsheim ihrem Gründervater zu Ehren in Würdigung seiner bedeutenden Lebensleistung und seiner Verdienste für das Kälteanlagenbauerhandwerk den Theo-Mack-Förderpreis gestiftet. Der Preis ist mit 10.000 Mark dotiert. Er soll jedes Jahr vergeben werden und die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Kälte-Klimatechnik nachhaltig unterstützen. Gefördert werden können Einzelpersonen und Institutionen sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben. Über die Vergabe befindet das Bundesfachschulkuratorium.

Ziel dieses Förderpreises ist es auch, die volkswirtschaftliche Bedeutung der Kälte- und Klimatechnik und deren gesellschaftlichen Nutzen stärker in das öffentliche Bewußtsein hineinzutragen.

Theo Mack ist im Besitz des Bundesverdienstkreuzes, das ihm 1987 vom Bundespräsidenten für seine Verdienste verliehen wurde. Ausgezeichnet wurde Herr Mack unter anderem für die beispielhaften Leistungen in der Berufsausbildung junger Menschen, die über seine beruflichen Tätigkeiten hinaus ehrenamtlich von ihm erbracht wurden.

Hierzu gehörten unter anderem:

  • 1965 Mitbegründer der Bundesfachschule, die damals im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Frankfurt untergebracht war.
  • 1968 Vorstandsmitglied Landinnungsverband Mechanikerinnung und Tätigkeit im
  • Prüfungsausschuß.
  • 1971 Gründung der Landesinnung. Hessen Kältetechnik, der ersten Landesinnung im Bundesgebiet. Über 21 Jahre Obermeister dieser Innung.
  • 1978 Wesentliche Beteiligung an der Schaffung des Vollhandwerks Kälteanlagenbauhandwerks, das 1974 vom Bundesminister für Wirtschaft genehmigt wurde.
  • 1979 Der erste Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des Kälteanlagenbauerhandwerks in Hessen vom 13. Februar 1979 trägt seine Unterschrift.
  • 1986 Fertigstellung und Einweihung der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik in Maintal-Bischofsheim. eine weit über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus bekannte berufliche Bildungsstätte für die Kälte-Klima-Branche.

 

 

Danzas  (Post-Tochter): 2001

Mit der Danzas AG hat Bischofsheim hat die Stadt Maintal einen dicken Fisch an Land gezogen: Die 100-prozentige Tochter der Deutschen Post AG errichtet auf dem ehemaligen Klöckner-Windsor-Gelände im Gewerbegebiet Maintal-West (Bischofsheim) eines der größten Warenverteilzentren Europas. Im Februar 2002 soll es losgehen - fast zwei Jahre nach dem ursprünglich anvisierten Start. „Wir haben viele genehmigungsrechtliche Klippen umschiffen müssen, was mit Hilfe von Stadtrat Gerd Robanus aber letztlich auch gelungen ist“, betont Thomas Henseler, Chef von Danzas Rhein-Main.

Seit der zweiten Juliwoche wird jetzt gebaut: Auf dem rund 40 000 Quadratmeter großen Danzas-Areal entstehen eine rund 10 000 Quadratmeter große Halle und ein etwa 3000 Quadratmeter großer, zweigeschossiger Bürotrakt.

Noch ist Danzas an der Carl-Benz-Straße in Frankfurt-Fechenheim ansässig, doch die dortige Fläche wurde nach Hinzukauf des an der Orber Straße in Frankfurt ansässigen Logistikunternehmens Nedloyd Unitrans zu klein - ein neues, größeres Firmenareal mußte her, und so kam es 1999 zu ersten Kontakten zwischen Danzas und Jürgen Hader, dem Investor auf dem ehemaligen Klöckner-Windsor-Gelände.

Zwar erwiesen sich die Verhandlungen gerade mit den Behörden und politischen Gremien als zäh, verliefen schließlich aber doch erfolgreich, so daß dem Umzug von Danzas auf das Bischofsheimer Gelände - eine kleinere Betriebseinheit des Logistikriesen befindet sich dort bereits seit Frühjahr dieses Jahres - nun nichts mehr im Wege steht. Im Februar kommenden Jahres soll der Umzug der Post-Tochter mit ihren rund 400 Arbeitsplätzen von Frankfurt nach Maintal abgeschlossen sein.

Und gerade im Hinblick auf die Arbeitsplätze, betont Thomas Henseler, habe die Nähe zum alten Danzas-Standort in Fechenheim für die Entscheidung pro Bischofsheim gesprochen, denn so behalten viele Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz.

Auch die im Vorfeld oft kritisierte, offenbar unzureichende Verkehrsanbindung nur über die Gutenbergstraße habe Danzas nicht von der Entscheidung abgehalten, „weil andere Vorteile einfach überwogen“, so Henseler. Trotzdem hoffe man nach wie vor auf eine zusätzliche Anbindung an die Autobahn an der Stadtgrenze (Stadtgärtnerei Frankfurt/Roter Graben).

„Da mahlen die Mühlen in Frankfurt sehr langsam“, gab jedoch Erster Stadtrat Gerd Robanus gestern zu bedenken. Seit Jahren stecke man in Verhandlungen, um eine solche zweite Zufahrt zum Gewerbegebiet zu ermöglichen, doch der entscheidende Durchbruch stehe noch aus.

Doch geschehen, so Robanus, müsse auf jeden Fall etwas: „Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen hat bereits signalisiert, keinem weiteren Verkehrsaufkommen in der Gutenbergstraße zuzustimmen“, betont der Erste Stadtrat: „Die Auslastung über die Gutenbergstraße beträgt mit Danzas genau 100 Prozent."

Danzas und Maintal - zwei Begriffe. die zukünftig zusammengehören: Doch ob die Stadt mit dem Logistikkonzern, der zu den größten der Welt zählt, auch einen potenten Gewerbesteuerzahler an Land gezogen hat, läßt Robanus offen: „Es kann einmal ein Jahr dabei sein, in dem es keine Gewerbesteuer von Danzas gibt“, ließ er am Montag im Stadtparlament auf eine entsprechende Anfrage von SPD-Fraktionschef Burkhard Wagner durchblicken.

Unabhängig davon sei er froh und auch ein wenig stolz, ein solch renommiertes und bekanntes Unternehmen nach Maintal geholt zu haben. Und dafür gab es dann sogar „Szenenapplaus“ von Stadtverordneten aller Fraktionen.

 

Numerierung der Häuser: 2002

Arnold Olbrich aus Bischofsheim hat sich mit den Bischofsheimer Kirchenbüchern von 1770 bis 1820 näher auseinander gesetzt und dabei herausgefunden, daß die Straßen und Gassen zu dieser Zeit allesamt bereits benannt, die Häuser aber noch durchweg ununterbrochen numeriert waren. Auf wann diese Numerierung wiederum zurückzudatieren ist, bleibt für ihn im Dunkeln.

Diese Form der Unterscheidung von Häusern war weit verbreitet. Viele kleine Gemeinden in ländlichen Bezirken sind noch heute auf diese Weise numeriert.

Nachdem 1538 nach einem großen Brand Bischofsheim wieder aufgebaut werden mußte, errichteten die Bewohner zu ihrem Schutz Pforten und Tore. So entstanden auch das Schäfertor und das Breultor sowie die Pforten an der Borngasse und Hintergasse (heute: „Alt Bischofsheim“). Innerhalb dieser neu entstandenen Straßen ging dann die Numerierung weitestgehend im geordneten Uhrzeigersinn vonstatten. Angefangen am östlichen Ende der Hintergasse - in westliche Richtung - danach die Schäfergasse von Süden her, über Niedergasse und Borngasse-  hin zur Obergasse. Es folgen Breulgasse, „Vor dem Breultor“, die Kirchgasse und die Hintergasse. Danach werden die Straßen „Vor der Schäferpforte“, „Vor dem Schäfertor“ und schließlich die Zwingerstraße. Im Nordosten der Stadt werden schließlich auch noch die Hochstädter Landstraße, der Hochstädter Weg und die Hochstädter Straße numeriert.

Ganz so einfach nachzuvollziehen, wie man das jetzt anhand dieser Karte machen würde, ist es dann doch wieder nicht. Denn die Zahlen der jeweiligen Häuser sind möglicherweise im anfänglichen Sinne noch leichtverständlich rekonstruierbar gewesen. Doch mit Bebauungen zwischen den einzelnen Nummern sowie außerhalb der Mauer wurde es noch einmal eine deutliche Spur schwieriger. Wenn beispielsweise im Falle einer Erbschaft Grundstücke aufgeteilt werden mußten, entfiel - bei zwei Kindern - oft die Hälfte eines Hauses an den einen, die andere Hälfte an den an deren Nachkommen. Dementsprechend treten in den Kirchenbüchern auch Hausnummern wie „77 ½“ oder gar „26 2/5  auf. Nach dem vorgestellten System wohnten unter anderem die Familie Kappes 1890 in der Hintergasse 2 (heute: Alt Bischofsheim 36), die Familie Reuhl in der Schäfergasse 110 ½  (heute: Schäfergasse 16; Gastwirtschaft „Grüner Baum“) und die Familie Frischkorn in der Breulgasse 119 (heute: Breulgasse 22).

Je größer Bischofsheim im Laufe der letzten Jahrhunderte wurde, desto unübersichtlicher und unrentabler wurde dieses Numerierung-System. Im Zuge der Verlegung der Wasserleitungen in Bischofsheim 1911 1912 wurde sich schließlich nur noch nach Straßen  in der heute geläufigen Form orientiert. Zu dieser Zeit gab es bereits 470 Haushalte - diese Reform war also ein Segen, wenn man sich da als Briefträger im Ort nicht auskannte.

 

 

 

Hölz GmbH: 2002

Die Firma Hölz GmbH in der Spessartstraße 17 in Bischofsheim bietet mit ihren Sparten Schlüssel, Sicherheitstechnik und Schlosserei ein umfassendes Angebot für Sicherheit rund um Haus, Wohnung und Betrieb. Heute wird in dem renommierten Unternehmen, das in ganz Deutschland und sogar in Polen tätig ist, aus Anlaß des 25-jährigen Geschäftsjubiläums kräftig gefeiert. Geschäftsführer Hans-Joachim Hölz hatte die Firma am 1. März 1977 in der Bischofsheimer Breulgasse 20 als Schlüsseldienst mit Ladengeschäft und Schlosserwerkstatt gegründet.

Mit Hans-Joachim Hölz freuen sich Ehefrau Barbara Hölz, die beiden im Unternehmen tätigen Söhne Thomas (32) und Christian (29), Schwiegertochter Annette - die Ehefrau von Thomas Hölz - sowie der eineinhalb Jahre alte Enkelsohn Julian zusammen mit allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Barbara Hölz: „Wir sind stolz darauf, wie sich unsere Firma vom kleinen Schlüsseldienst zu einem mittelständischen Unternehmen mit rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entwickelt hat.“ Auch Schwiegertochter Annette ist für die Firma tätig. Zur Zeit befindet sie sich im Erziehungsurlaub.

 

Hans-Joachim Hölz, in Frankfurt am Main geboren, war im Jahre 1958 mit seinen Eltern Adolf und Hedwig Hölz sowie seiner Schwester Christa nach Bischofsheim gezogen. Nach seiner Schulzeit absolvierte er eine Schlosserlehre bei der Firma Reith im Frankfurter Riederwald. Von 1963 bis 1977 war Hans-Joachim Hölz zunächst als Geselle, später dann als Meister, bei der Schlosserei Heckmann in Bischofsheim angestellt, bevor er sich dann am 1. März 1977 in der Breulgasse selbständig machte. Seit 1980 firmiert das Unternehmen als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Im Jahre 1981 zog die Firma von der Breulgasse in ein repräsentatives Ladengeschäft im Fechenheimer Weg. Im Jahre 1987 erfolgte dann der Umzug von Werkstatt und Büro in die Spessartstraße. Das Ladengeschäft zog im Jahre 1994 in die Spessartstraße um.

Ehefrau Barbara übernahm von Anfang an in der Firma Mitverantwortung. Nach der Gründung des Unternehmens engagierte sie sich im Laden und übernahm gleichzeitig Aufgaben im kaufmännischen Bereich sowie in der Finanz- und Lohnbuchhaltung.

Hans-Joachim und Barbara Hölz betonen, daß die dynamische Entwicklung der letzten zehn Jahre, die das Unternehmen verzeichnen konnte, ohne das große Engagement der Söhne Thomas und Christian, die bereits seit vielen Jahren für die Firma tätig sind, nicht möglichgewesen wäre. Sie integrierten die Elektronik in den Bereich der der Sicherheitstechnik, die früher allein auf rein mechanischen Prinzipien beruhte und erschlossen mit ihrem innovativen Handeln  neue Märkte und Kundenkreise.

Zu den Kunden der Hölz GmbH zählen sowohl Privatpersonen, wie etwa Mieter oder Eigentümer von Wohnungen und Häusern, als auch Hausverwaltungen. Hinzu kommen Handwerks-, Handels- und Industrieunternehmen, Banken, Kommunen, Architekten und Bauträger.

Seit 1994 ist am Firmensitz in der Spessartstraße 17 „alles unter einem Dach“ nachdem das Ladengeschäft vom Fechenheimer Weg in die Spessartstraße umgezogen war. Hier sind alle Geschäftsbereiche auf rund 300 Quadratmetern Fläche angesiedelt. Doch aufgrund der stetigen Expansion des Unternehmens wird der Platz auch auf diesem Grundstück langsam knapp. Hans- Joachim Hölz: „Wir sind derzeit räumlich am Ende angelangt, denken über eine Vergrößerung nach.2

Das soll aber den Söhnen vorbehalten bleiben. Hans-Joachim und Barbara Hölz: „Wir wollen auf unseren Erfolgen weiter aufbauen und freuen uns, wenn unsere Söhne in näherer Zukunft die Geschäftsführung übernehmen.“

Neben den Angeboten des klassischen Schlüsseldiensts bietet die Firma Hölz hochwertige mechanische und elektromechanische Sicherheitstechnik aus einer Hand. Ob es sich nun dabei um den Rundum-Einbruchsschutz, um Schließanlagen, elektronische Schließsysteme, um Antriebstechnik für Rolläden, Türen oder Tore, um Zutrittskontrolle, elektromechanische Verschlußsysteme, Fluchtwegsicherungssysteme oder Schrankanlagen handelt - wer etwa Schwachstellen in Wohnung, Haus oder Betrieb wahrnimmt, wird seit 25 Jahren fachmännisch und individuell beraten, um zu einem optimalen Sicherungskonzept zu gelangen.

Zum festen Auftragsbestand des Unternehmens gehören außerdem Lieferung und Montage von Spezialtüren wie beispielsweise Feuerschutz-, Rauchschutz- und Schallschutz-Türen sowie Sicherheitstürelemente aus den Werkstoffen Stahl, Edelstahl, Holz oder Aluminium sowie Haustüren, Fensterelemente und Garagentore. In eigener Werkstatt werden Fenstergitter und Gittertüren sowie andere Schlosserarbeiten nach Kundenwunsch individuell angefertigt. Eine Spezialität im Hause Hölz ist die Eigenfertigung von computerunterstützten und servicefreundlichen Schließanlagen. Als Großschließanlagen werden sie beispielsweise für ein Großhandelsunternehmen in den alten und den neuen Bundesländern sowie in Polen angefertigt und auch eingebaut.

Für die Hölz GmbH ist es selbstverständlich, daß der Betrieb permanent im technischen und kaufmännischen Bereich dem Stand der Technik angepaßt wird. Hans-Joachim Hölz: „Durch inner- und außerbetriebliche Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Voraussetzungen für die konsequente Umsetzung eines umfassenden Sicherheitskonzepts für die Kunden geschaffen.“

Um dieses hohe Ziel zu erreichen, arbeitet das Team der Hölz GmbH eng zusammen. Sohn Thomas, seit 1989 im elterlichen Betrieb tätig, ist Schlossermeister und spezialisiert auf die Projektierung von Zugangskontrollsystemen, Panik- und Brandschutz, elektromechanische Verschlußsysteme, Schließanlagen und Spezialtürelemente. Sein Bruder, Schreinermeister Christian Hölz, arbeitet seit 1993 im elterlichen Betrieb. Er hat sich auf mechanische Einbruchsicherungen, Einbruchmeldeanlagen, mechanische und elektronische Schließanlagen sowie auf alle Fragen im Bereich der Holzbearbeitung spezialisiert. Zuständig für Metallbaukonstruktionen, Toranlagen und Schlosserarbeiten ist Schlossermeister Detlef Albert, während Elektromeister Hagen Ickler für die Projektierung elektronischer Sicherheitssysteme und Videotechnik zuständig ist.

Als kaufmännischer Angestellter ist Josef Zimmer zuständig für die Koordination der Aufträge und die Terminplanung. Ein Auszubildender erlernt im Hause Hölz derzeit den Beruf des Metallbauers, eine junge Frau absolviert eine Ausbildung als Bürokauffrau. Hinzu kommen derzeit elf weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Hölz GmbH als Bürokauffrau, Metallbauergesellen und auch als Helferinnen und Helfer im Metallbau und Schlüsseldienst tätig sind. Claudia Jung, eine ehemalige Auszubildende, die den Beruf der Metallbauerin ergriff, ist seit dem Ende ihrer Ausbildung in den Bereichen Schlüsseldienst und Ladenverkauf tätig.

Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren elf junge Menschen zum Metallbauer sowie zur Metallbauerin sowie zwei Bürokauffrauen ausgebildet. Um in einen Handwerksbetrieb hin­ein­schnuppern zu können, wurden in jedem Jahr Schülerinnen und Schillern der umliegenden Schulen Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt.

Als anerkannter Fachbetrieb im Großraum Rhein-Main ist die Firma Hölz seit vielen Jahren Mitglied im Bundesverband Sicherungstechnik Deutschland (BSD) und wird vom Hessischen Landeskriminalamt als Errichterunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen empfohlen. Thomas Hölz arbeitet aktiv bei den Junioren im BSD sowie zusammen mit Bruder Christian Hölz im Partnerkreis der Sicherheits- und Schlüsselfachbetriebe Deutschland - Regionalgruppe Hessen - mit. Der Betrieb ist bei der Handwerkskammer Wiesbaden eingetragen und Mitglied in der Metallinnung und bei der Kreishandwerkerschaft Hanau. Außerdem ist die Hölz GmbH Mitglied der Industrie- und Handelskammer Hanau, dem Einzelhandelsverband, dem Maintaler Sicherheitsverbund und dem Verein Pro Polizei.

Darüber hinaus ist Hans-Joachim Hölz seit vielen Jahren im Vorstand der Gemeinschaft Bischofsheimer Fachbetriebe aktiv - zunächst als Kassierer und jetzt als Schriftführer. Das Engagement „vor Ort“ unterstreicht das Unternehmen auch durch seine Teilnahme am „Bischofsheimer Schaufenster", bei dem die Hölz GmbH seit dem Start der Initiative im Jahre 1978 mit einem eigenen Stand präsent ist. Auch beim kommenden „Bischofsheimer Schaufenster“, das vom 16. bis 17. März stattfindet, wird die Hölz GmbH selbstverständlich vertreten sein.

Das Jubiläum wird am Freitag, 1. März, von 9 bis 18 Uhr und morgen, Samstag, 2. März, von 9 bis 14 Uhr gefeiert. Freunde, Kunden und Geschäftspartner sind im Hause Hölz zu Imbiß und Umtrunk eingeladen.

 

Maintalerin schreibt in der Reihe „Zeitgut“ über ihr Leben:  2002

Die Kenntnis dieser nüchternen Fakten ist zweifelsohne wichtig. Doch wie steht es mit dem Wissen über die Bevölkerung der früheren Zeiten? Einen Einblick in das alltägliche Leben der Menschen vermittelt der Unterricht selten. Wer seine Großeltern fragt, soweit diese noch leben, bekommt oft karge oder gar keine Antworten. Ungern wird über die „dunkle Zeit der deutschen Geschichte“ gesprochen.

Die Bischofsheimerin Magda Riedel handhabt das anderes. Kommen ihre Nichten vorbei, ist sie immer bereit, Fragen über die Vergangenheit zu beantworten. Einige Episoden ihrer Kinder- und Jugendzeit hat sie sogar veröffentlicht - in der Reihe „Zeitgut“, einer bisher 15-bändigen Publikation des Berliner JKL-Verlags, in der die deutsche Historie des 20. Jahrhunderts aus Sicht zahlreicher Zeitzeugen festgehalten ist. In mehreren kurzen Aufsätzen berichtet die Seniorin von ihren Eltern und Geschwistern, ihrer Schulzeit und dem Moment, in dem ihr die Greueltaten der Nationalsozialisten bewußt wurden. Aufmerksam wurde die Seniorin auf die Reihe „Zeitgut“ durch einen Artikel des Maintal Tagesanzeiger

„Ich verstehe nicht, warum manche Menschen über ihre Vergangenheit schweigen“, erklärt die aufgeschlossene Dame. Selbstverständlich habe auch sie Schuldgefühle, aber die Geschichte sei nun mal ein Teil von ihr und Verstummen ändere das Geschehene nicht.

Aufgewachsen ist Magda Riedel, geborene Zelke, auf einem Bauernhof in Zepkow nahe der Kleinstadt Röbel an der Müritz in Mecklenburg. „Die Eltern haben soviel bestimmt, es war furchtbar“, erinnert sie sich an das strenge Regiment zu Hause. So konnte sie auch nicht wie gewünscht eine Ausbildung zur Sekretärin machen, sondern mußte die Haushaltungsschule besuchen. Mit 23 Jahren verließ sie ihren Heimatort, um gegen den Willen ihrer Mutter ein Pflichtjahr bei einer Zahnärztin in der Nähe Danzigs abzuleisten.

In ihrem Text „Sinneswandel“ beschreibt sie die dortige Konfrontation mit den Häftlingen des Konzentrationslagers Stutthof, die ihr die Augen für das unmenschliche Handeln der Nationalsozialisten öffnete: „Auffallend waren die verschiedenfarbigen Kreise auf dem Rücken der Sträflingskleidung. ,Der lila Punkt ist die polnische Geistlichkeit', erklärte der Wachmann, ,der rote Punkt, das sind die Kriminellen, der gelbe Punkt die Juden, und die mit dem grünen Punkt, das ist die polnische Intelligenz“.

Magda erschrak und fragte zweifelnd, mit zitternder Stimme: „Sind alle diese Inhaftierten kriminell geworden?“- „,Aber nein“, wurde sie belehrt, „doch der Führer wird seine Gründe haben.“ Am folgenden Samstagabend wurden beide Frauen zu einer Festveranstaltung im Lager Stutthof eingeladen. Magda nutze die Gelegenheit, einen unbeobachteten Blick in eine roh zusammengezimmerte, mit Stroh ausgelegte Baracke zu werfen. Die abgemagerten Gestalten starrten mit glasig-ausdruckslosen Augen ins Leere. Sie erstarrte. Nur mühsam konnte sie einen Schrei unterdrücken, bittere Tränen verdunkelten ihre Augen und wie von Furien gejagt, schoß sie aus dem Lager und ging heim.

„Wir waren als Jugendliche viel zu beschäftigt, um die Vorgänge zu durchschauen“, erläutert die Maintalerin. Ihrer Stimme ist anzumerken, daß diese Tatsache sie noch immer entsetzt. Nie vorher habe es soviel Angebote für junge Menschen gegeben. Sie selbst sei sportlich sehr aktiv gewesen, habe es genossen, dieses Hobby ausleben zu können. Zu den Treffen der

Jungmädel hätten ihre Eltern sie allerdings nicht gehen lassen. „Politik ist nichts für Kinder“. begründeten sie diese Entscheidung gegenüber ihrer Tochter. Magdas Freundinnen waren dort.

So ereignete sich, als sie zehn Jahre alt war und bei einer jüdischen Familie in Röbel lebte, um dort die höhere Schule zu besuchen, eine Szene, die ihr bis heute sehr leid tut. In ihrem Text „Wir wollten neue Lieder singen“ ist dies nachzulesen. Dort beschreibt die heute 84-Jährige wie sie auf dem Klavier der Familie die Lieder begleitete, die die Freundinnen neu gelernt hatten. „Lautstark klangen Nazilieder durch den Raum. Alle drei begriffen wir nicht den im Text unverhohlen zum Ausdruck gebrachten Haß auf die jüdischen Mitbürger. [...] In diesem Moment wurde die Tür aufgerissen und Herr Beyer stand auf der Schwelle. [...] Erbärmliches Schluchzen von Frau Beyer drang durch die Tür. Ich spürte, ich hatte unrecht getan [...] und versteckte mich bis zum Anbruch der Dunkelheit in der Kirche.“

Auch über das familiäre Osterfest und den schwierigen Weg zur Berliner Poststelle, um einen Brief an den im Kriegsdienst stehenden Cousin abzuschicken, berichtet Riedel. Eine weitere, nachzulesende Anekdote ist der heimliche Besuch mehrerer Mitschüler bei einem Propagandaabend der Nazis. „Einen Tag lang wurde verhandelt, was mit den Kindern gemacht werden sollte. Schließlich wurden sie vom Unterricht ausgeschlossen, was bedeutete, daß sie keinen Abschluß mehr machen konnten“, führt sie die übertrieben harte Vorgehensweise der Lehrer aus. Die Antwort auf die Frage, wie es Magda Riedel und ihrem Mann Albert, den sie 1947 heiratete, nach dem Krieg ergangen ist, füllt einen weiteren Aufsatz. Dort ist zu erfahren, wie das junge Paar von Röbel über Aschaffenburg nach Frankfurt kam (31.05.2002).

 

Tränkebach: 2006

Als wenn die Sonne gewußt hätte, daß Wanderer gerne trockenen Fußes die Natur erkunden, blitze sie gestern gegen 11 Uhr durch die dunklen. grauen Regenwolken. Denn genau zu diesem Zeitpunkt gaben Maintals Stadtrat Erik Schächer, Klaus Wichert, Leiter des Frankfurter Umweltamtes. und Professor Daniela Birkenfeld, Frankfurter Stadtverordnete aus Bergen-Enkheim. am Tränkebach in Bischofsheim die „.neuen“ Wanderwege frei. „Neu sind sie ja eigentlich nicht“, gab Wichert zu. Aber zusammenhängend waren die einzelnen Wege vorher nicht. Somit haben Wanderer ab sofort die Möglichkeit, einen großen und zwei kleine Wanderwege rund um die Bergen-Enkheimer und Maintaler Streuobstwiesen zu erkunden. So genannte Infostähle an der Wegstrecke weisen darüber hinaus auf Sehenswürdigkeiten hin. „Grenzen trennen nicht mehr, sondern verbinden Städte und sogar verschiedene Landkreise“, betonte Stadtrat Schächer und lobte die gute Kooperation mit der Stadt Frankfurt. An dem Projekt beteiligten sich auch der Main-Kinzig-Kreis, das MainÄppelHaus sowie die Maintal Werke. Für interessierte Maintaler Bürger liegen die Wanderkarten ab sofort in allen Stadtläden aus (31.05.2006).

 

Robert Kinkel präsentiert Werk auf der Buchmesse:

Man könnte es als Lebenswerk bezeichnen: Das Buch „Bischem Heute und Damals“, das der Bischofsheimer Robert Kinkel gerade erst fertig gestellt hat. Seit 1975 ist er am Bilder sammeln. Gemeinsam mit seinem zweiten Werk „Die kosmologische Kinkel-Zyklen-Theorie“ ist er auf der Frankfurter Buchmesse beim Stand seines Verlegers „Books an Demand“ (BoD) vertreten.

Die Idee für „Bischem Heute und Damals“ hatte Robert Kinkel im Jahr 1975. Er stellte alte Fotografien neuen gegenüber und fand Gefallen daran. Sogar heute, im Jahr 2010, seien nämlich viele Häuser von damals noch erhalten. „Sie haben meist nur eine andere Verkleidung“, so Kinkel. Im Jahre 1975 war auch die Bischofsheimer Chronik von Herbert Lippert, dem ehemaligen Schulleiter der Waldschule, erschienen. Ideen und Geschichten aus dieser Chronik motivierten Robert Kinkel, sein Buch über Bischofsheim zu beginnen.

„Im Jahr 1994 hat der Tagesanzeiger in meinem Namen einen Aufruf gestartet, daß Bürger ihre alten Bilder an mich schicken“, erinnert sich Kinkel. Viele kamen diesem Aufruf nach. Als Fundgrube erwies sich auch das Bildarchiv der Stadt Maintal. „Ich habe mittlerweile so viele Fotografien gesammelt, daß ich einen zweiten Band plane. Robert Kinkel überlegt außerdem, diesem zweiten Buch eine DVD beizulegen, auf der ein alter Film über Bischofsheim zu sehen sei.

„Bischem Heute und Damals“ ist eine geschichtliche Bildergalerie mit 300 Fotografien sowie Grafiken aus drei Jahrhunderten. Kinkel hat darauf geachtet, daß er dem Leser im Buch immer wieder Bildervergleiche ermöglicht, beispielsweise von Fotos der Jahre 1935, 1999 und 2010. Die heutigen Bilder wurden vom gleichen Standpunkt aus fotografiert wie die damaligen, so daß die Veränderungen der Zeit unverkennbar sind. Auf 176 Seiten informiert der Bischofsheimer Autor seine Leser über die verschiedenen Ansichten von Bischofsheim. Darunter sind unter anderem zahlreiche Abbildungen vom Fechenheimer Weg, der Straße Alt Bischofsheim und der Schäfergasse. Des Weiteren nimmt Kinkel in seinem Buch Bezug auf die evangelische Kirche, verschiedene Gaststätten, die Waldschule und Landschaften in und um Bischofsheim, vor allem in Richtung Berger Hang. Abschließend berichtet er über „Kunst in Bischem“, von Ölgemälden, Eisenguß, Kupferstichen und Tuschezeichnungen.

 

Plan für neue Ortsmitte steht: 2005

Der Abriß des ehemaligen Bischofsheimer Rathauses und die völlige Neugestaltung des Ortsmittelpunktes gegenüber der Kirche rücken näher. Die Arbeitsgruppe Rathaus hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen. Am 26. September 2005 soll das Parlament entscheiden.

Die AG Rathaus bevorzugt das PEN-Modell: Ein dreigeschossiger, L-förmiger Riegel mit Bürgerladen, Geschäften und vier Wohneinheiten soll nach den Plänen der Bruchköbeler Projektentwicklungs GmbH (PEN) den Rathausplatz an der Straße Alt Bischofsheim prägen. Freitags kann auf einer Fläche von fast 780 Quadratmetern wie immer der Wochenmarkt stattfinden. Auf dem hinteren Teil des insgesamt 4000 Quadratmeter großen Geländes sollen zehn Reihenhäuser entstehen. Für Kinder haben die Architekten einen 250 Quadratmeter großen Spielplatz vorgesehen. Der Durchgang zur Zwingerstraße bleibt erhalten.

PEN hatte der Stadt für das Grundstück im Herzen Bischofheims ursprünglich 1,065 Millionen Euro angeboten. Doch diesen Kaufpreis kann sie nicht mehr halten. Sie müßte eine Tiefgarage bauen, um die vorgeschriebene Zahl von Stellplätzen vorweisen zu können und rechnet mit zusätzlichen Kosten von rund 540.000 Euro. „Das heißt nicht unbedingt“, so Baudezernent Erik Schächer gegenüber der Frankfurter Rundschau, „daß die Stadt dadurch nur noch eine halbe Million Euro erlöst. Denn der Investor kann mit der Tiefgarage ja auch Geld verdienen, indem er einige der 33 Tiefgaragenplätze verkauft“.

Der Magistrat hat für die Stadtverordnetenversammlung am kommenden Montag, 26, September, 18 Uhr, in der Halle der Turngemeinde Dörnigheim keine Empfehlung für eines der vier Angebote abgegeben. Er hat nur eine Beschlußvorlage nach den Vorstellungen der AG Rathaus formuliert. Diese habe die Aufgabe an sich gezogen und nun eine Lösung gefunden, so Schächer, „die wir nicht beeinflussen wollten“.

Sepp Sigulla und seine Mitstreiter von der Bürgerinitiative für den Erhalt des Rathauses lehnen das PEN-Modell rundweg ab, „weil wir damit wohl eine komprimierte Wohnbebauung auf dem Rathausgelände bekommen und unseren Ortsmittelpunkt und unser Stadtteilzentrum verlieren“, heißt es in einer Pressemitteilung  [Wenn ich als Privatmann ein Baugrundstück kaufe, kann ich dem Verkäufer auch nicht sagen: „Gib es mir billiger, denn ich muß eine Garage bauen!“] (23.08.2005)

 

In einer Versammlung am Freitag, 23. September 2005, um 19 Uhr im Bürgerhaus will die Bürgerinitiative diskutieren wie sie das Parlament doch für das Modell des Frankfurter Architekten Heiko Messerschmidt gewinnen kann. Der hat dem Magistrat einen Entwurf vorgelegt, der den Erhalt des ehemaligen Verwaltungsgebäudes aus den sechziger Jahren vorsieht. Der Waschbetonbau soll im Erdgeschoß für Gewerbe, im ersten und zweiten Stock für altersgerechte Wohnungen genutzt werden. Messezschmidt bietet als Kaufpreis 450.000 Euro an.

Als Kooperationspartner hat sich der Architekt das Pflegezentrum Mainterrassen ins Boot geholt.  Doch deren Geschäftsführer konnte bisher kein befriedigendes Nutzungskonzept vorlegen, sagt Stadtrat Erik Schächer. Sie wären zwar interessiert, heißt es in einem Schreiben an den Magistrat vom 25. Juli, könnten das gesamte Projekt „in der Kürze der Zeit“ aber nicht abschließend prüfen.

In der SPD-Fraktion hatte auch der Vorschlag des VdK in Kooperation mit der Firma Freyler Industriebau eine Chance, wie Karl-Heinz Kaiser berichtet. Nach dem Abriß des Rathauses und dem Ankauf von 970 Quadratmetern für rund 200.000 Euro könnte ein „Zentrum für Wohnen und Leben im Alter“ mit 38 betreuten Wohnungen und acht Läden inklusive Stadtladen gebaut werden. Für diese Idee fand sich aber in der AG keine Mehrheit Es wurde befürchtet, daß die Stadt Probleme bekäme, die restlichen rund 3000 Quadratmeter rund um den Neubau zu vermarkten.

„Magistrat will ‚Modell A“ titelte der Tagesanzeiger in seiner gestrigen Ausgabe. Bürgermeister Erhard Rohrbach wies gestern darauf hin, daß der Magistrat zwar - wie berichtet - dem Stadtparlament am kommenden Montag einen entsprechenden Beschlußvorschlag zur Neubebauung des Bischofsheimer Rathausplatzes unterbreitet. Jedoch habe der Magistrat selbst keinerlei Beschlüsse gefaßt, sondern leite lediglich den Vorschlag der „Arbeitsgruppe Rat­haus“ weiter. Entscheiden müssen nun die Stadtverordneten am kommenden Montag in der wie immer öffentlichen Sitzung ab 18 Uhr in der Sporthalle der Turngemeinde Dörnigheim (Bahnhofstraße 64) (FR 21.09.2005).

 

Marktplatz: 2013

Im Mai 2013 tut sich etwas im sogenannten ,,Schäfergarten“, dem Gelände in der Ortsmitte von Bischofsheim, wo einst das Rathaus stand. Erst kürzlich wurde für das Haus B genannte Gebäude, eines von insgesamt vier geplanten, Richtfest gefeiert. Das Eckhaus (Haus C) sei laut Aussage des federführenden Bauträgers Wohnbau Hess aus Bad Vilbel bereits bezogen, eine Wohnung stünde dort derzeit noch zum Verkauf. Nun sollen in den kommenden Monaten die letzten beiden Wohneinheiten (A und D) und anschließend die Neugestaltung des Marktplatzes in Angriff genommen werden, erläutert Beate Haasmann von der Bad Vilbeler Firma.

Man stehe diesbezüglich in regelmäßigem Austausch mit der Stadt Maintal.

Um zu entscheiden, wie der neue Marktplatz, der im Bereich zwischen den Häusern A und D sowie zur Straße Alt Bischofsheim entstehen soll, zukünftig aussehen soll, wurde eine Arbeitsgruppe (AG) ins Leben gerufen, wie Erster Stadtrat Ralf Sachtleber erklärt. In dieser AG sitzen nach den Worten des Stadtrats unter anderen Bischofsheimer Bürger, die Kinderbeauftragte Monika Böttcher sowie der Sprecher der Beschicker des Bischofsheimer Wochenmarkts Martin Hanstein.

Auch Wohnbau Hess sitzt mit am Tisch, obwohl dies das Unternehmen eigentlich nicht müßte. Doch auch die Firma habe ein Interesse, daß das „Herz von Bischofsheim von den Bürgern akzeptiert“ werde, schreibt Firmenchef Stefan Hess auf der Homepage. Auf den Marktplatz zurückkehren soll dann auch wieder der im vergangenen Oktober auf die Straße in Richtung Schäfergasse umgezogene Wochenmarkt, allerdings erst nach Abschluß der Sanierung der Straße Alt Bischofsheim, die sich an die Bautätigkeiten im „Schäfer“ anschließen wird. Wiederhergestellt werden sollen außer dem Platz auch der Fußweg als Verbindung zwischen der Zwingerstraße und Alt Bischofsheim sowie der öffentliche Spielplatz. Die Planung des neuen Spielplatzes erfolge ebenso wie jene des Marktplatzes in Zusammenarbeit mit der Maintaler Stadtverwaltung.

Die Firma Wohnbau Hess ist laut eigener Aussage eng mit Maintal verbunden, der geschäftsführende Gesellschafter Stefan Hess schreibt auf der firmeneigenen Internetseite, daß er in Dörnigheim aufgewachsen und dort zur Schule gegangen sei. „Mein Vater und unser Unternehmen haben seit 1963 annähernd 500 Wohneinheiten in Maintal gebaut“, so Hess, die Stadt sei somit ein Hauptstandort der eigenen Bautätigkeit. Die Benennung „Schäfergarten“ rühre daher, daß das Flurstück, auf dem gebaut werde, im Grundbuch von Bischofsheim unter diesem Namen eingetragen sei. „Wir fanden den Namen sympathisch“, schreibt Hess. Er solle aber nur für die beiden, in Richtung Zwingerstraße gelegenen, hinteren Gebäude B und C gelten. Die Häuser A und D sollen zukünftig den Namen „Am Marktplatz“ tragen. Was den Zeitplan betrifft, könne laut Haasmann mit dem dritten Bauabschnitt (Haus A) möglicherweise noch in diesem Jahr begonnen werden. Für dieses Objekt habe ihre Firma vor allem von Senioren Kaufanfragen erhalten, so Haasmann. Die Lage unter anderem mit der Nähe zu Einkaufsgelegenheiten und der Bushaltestelle sei für die älteren Menschen interessant, mutmaßt die Immobilienexperten. Die rückwärtigen Gebäude seien dagegen besonders bei jungen Familien beliebt.

 

Abgesehen von einigen kleineren Arbeiten hat die „neue" Bischofsheimer Ortsmitte im Mai 2016 Gestalt angenommen. In ihrem Zentrum steht der historische Brunnen, der umfassend restauriert und am 20. Mai bei der Einweihung des Platzes auch wieder in Betrieb genommen wurde. Seit Freitag, 10.30 Uhr, fließt jetzt tatsächlich wieder Wasser in den Brunnen, der einst auch als Pferdetränke gedient hatte. Erster Stadtrat Ralf Sachtleber erinnerte daran bei seinem kurzen Abriß über den Entstehungsprozeß der neuen Ortsmitte.

Zuvor hatte Bürgermeisterin Monika Böttcher die rund 300 Besucher des kleinen Einweihungs­fests begrüßt, dabei kurz und knapp festgestellt „Er ist gelungen“ und passend zur gerade laufenden politischen Diskussion angefügt: „Die neue Bischofsheimer Ortsmitte ist eine wichtige Säule unserer Stadtentwicklung.“

Es sei ein langer Weg gewesen, bis nun diese Neugestaltung des Marktplatzes entstanden ist, rief Ralf Sachtleber in Erinnerung, der darauf verwies, daß der Nebenbau des ehemaligen Rathauses schon 2008 abgerissen worden ist. Lange war Ende der neunziger Jahre und danach darüber diskutiert worden, was mit dem Areal passieren sollte. Das Stadtparlament entschloß sich am Ende für den Verkauf des hinteren Bereichs des ehemaligen Rat­hausgeländes an die Bad Vilbeler Firma Wohnbau Hess, die dort Wohnhäuser errichtet hat, der Bereich des neu gestalteten Marktplatzes verblieb im Besitz der Stadt.

Der Erste Stadtrat dankte den Teilnehmern an der Planungswerkstatt, die in vielen Stunden ihre Ideen für die Gestaltung des Platzes eingebracht hätten. Neben dem historischen Brunnen spendet eine Linde Schatten und gibt es Sitzgelegenheiten. Noch fehlt hingegen der Bau der Rückwand des Marktplatzes, die laut Sachtleber auch Platz für Schaukästen zur Historie der Ortsmitte und ebenso für künstlerische Arbeiten bieten soll.

Einziger Wermutstropfen ist derzeit noch, daß sich bisher noch niemand gefunden hat, der das auf der linken Seite des Platzes vorgesehene Cafe betreibt. „Hier sind wir noch auf der Suche, hoffen aber, daß das Café bald mit Leben erfüllt wird“, gab sich Sachtleber gestern im Gespräch mit dem Tagesanzeiger optimistisch, daß auch dieses Problem gelöst werden kann.

Sehr positiv aufgenommen wurde die Neugestaltung auch von Pfarrer Jens Heller von der benachbarten evangelischen Kirchengemeinde Bischofsheim. Er hofft, daß der Marktplatz zu einem wichtigen Ort wird, an dem sich die Menschen für Gespräche treffen. Und er kann sich gut vorstellen, dort beispielsweise auch mal einen Freiluftgottesdienst abzuhalten. Er hob mit einem Zitat aus der Bibel zudem die gesellschaftliche Bedeutung des Brunnens hervor. So gebe es im Neuen Testament unter anderem eine Begegnung zwischen Jesus und einer Samaritanerin, die just an einem Brunnen erfolgte.

Für den passenden musikalischen Rahmen der Eröffnung bei schönem Wetter sorgte der gemischte Chor des Gesangvereins Eintracht Bischofsheim unter der Leitung von Sergio Goldberg. Er sang unter anderem „Memory“ aus dem Llyod-Webber-Musical „Cats“ und das Chanson „Au Champs Elysee“. Gemeinsam mit den anwesenden Bürgern stimmten die Eintracht-Sänger dann auch „Am Brunnen vor dem Tore" und die „Bischemer Hymne“ an, die mit folgenden Worten beginn „Der Stern von Maintal ist unser Bischem.“ Die Eintracht-Mitglieder hatten auch drei Bilder von Philipp Metzler entdeckt, die dieser 1974 gemalt hatte und die in kräftigen Farben unter anderem den historischen Brunnen zeigen, der nun an dem Marktplatz seinen neuen Standort gefunden hat.

 

 

Bücher

Evangelische Kirche zu Bischofsheim Kreis Hanau, 1968

1100 Jahre Bischofsheim, Stadtteil von Maintal, 880-1980

50 Jahre Musik-Corps Bischofsheim, Vom Spielmannszug zum Blasorchester, 2001

Albert-Einstein-Schule, 1976 bis 2001

 

 

 

 

 

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