Impressum

 

 

 

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Die gesetzlichen Bestimmungen des Urheber- und Kennzeichenrechts sind mir bekannt. Ich bin bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst er­stellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, daß Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
Urheberechtsschutz erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers. Allerdings kann zum Beispiel ein Verlag dann das Urheberrecht an den Texten haben. Aber es kann keiner ein Urheberrecht haben, der einen Text anderswo abgeschrieben und veröffentlicht hat. Eine Veröffentlichung begründet noch kein Urheberrecht. Man muß aber schon einen Unterschied machen zwischen Goethes Werken und solchen Gelegenheitsschriften wie auf dieser Webseite. Hier geht es nur darum, aus irgendwann einmal allgemein zugänglichen Quellen einen eigenen Text zusammenzustellen, mit eigener Erfahrung anzureichern und zum Beispiel bei den Ausflugszielen die Beschreibung so zu gestalten, daß jeder den Weg nachvollziehen kann und sich ohne große Mühe vorher informieren kann.

 

Dennoch bitte ich um Nachsicht, falls dennoch ein Konflikt mit dem Urheberrecht vorhanden sein sollte. Ich betreibe diese Sammlungen seit Jahrzehnten, auch als es noch gar kein Internet gab und gar nicht an eine Veröffentlichung zu denken war. Als es aber die Möglichkeit des Internets gab, wollte ich gern die Dinge nicht nur für mich allein behalten, sondern möglichen Interessenten zur Verfügung stellen.

Meine Ausgangsquellen waren kurzlebige Veröffentlichungen wie Zeitungsartikel, Informationsblätter, Werbeschriften, Informationstafeln, Broschüren, Fernsehsendungen, Internet und Ähnliches. Gelegentlich ist auch aus Büchern zitiert, vor allem aus solchen, die nicht mehr erhältlich sind. Ich habe dann versucht, alles in eine möglichst knappe und möglichst gut lesbare Form zu bringen, die nicht unnötig aufgebläht ist. Bei der Fülle des Materials würde eine ständige Quellenangabe nur die Lesbarkeit erschweren. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, daß ich nicht überall ausdrücklich die Rechtslage prüfen kann. Sollten irgendwelche Rechte verletzt werden, bitte ich Sie um einen Hinweis. Ich werde die Quelle nachtragen oder das betreffende Material entfernen.

Wie jeder andere habe ich auf den Erkenntnissen anderer aufgebaut, das geht gar nicht anders. Man kann doch nicht jedesmal wieder in das Archiv einer Stadt gehen und aus den Originalen noch einmal das herausschreiben, was andere längst veröffentlich haben. Mir wollte einmal einer an den Wagen fahren, ich hätte einen Text von ihm abgeschrieben und unerlaubt veröffentlicht. Dabei stellte sich heraus, daß der Text aus einem Reiseprospekt der dreißiger Jahre stammte und von mir eher veröffentlicht worden war als von dem anderen. Natürlich kann ich auch nichts dafür, wenn zum Beispiel ein Spezialausdruck wie „Rhöner Stoff“ nachträglich unter Markenschutz gestellt wurde.

Es ist nicht möglich, bei jedem einzelnen Satz dazu zu schreiben: „Das ist von Frau XY“. Wenn einer das vorhandene Material neu zusammenstellt und die Aussagen mehrerer Autoren gegeneinander abgleicht, dann ist das seine Leistung. Man kann sich natürlich darüber streiten, wie ausführlich Zitate sein dürfen. Aber an sich ist es ein übliches Verfahren, daß man erst einmal die Ergebnisse der Vorgänger referiert und sich dann damit auseinandersetzt und gegebenenfalls etwas ergänzt.

Auch muß sich jeder Autor gefallen lassen, daß ihm widersprochen wird und Fehler aufgezeigt werden bzw. eine andere Meinung vertreten wird. Man sollte dem Kritisierten aber die Möglichkeit geben, eine Gegendarstellung anzufügen. Es geht dabei um die Sache und nicht um persönliche Empfindlichkeiten. Und wenn auf ein Buch ausdrücklich verwiesen wird, dann wird ja auch Werbung dafür gemacht.

 

Umgekehrt erhebe ich keinen Urheberrechtsanspruch auf von mir selbst erstellte Texte.

Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikation ist ohne meine ausdrückliche Zustimmung gestattet.

Ich habe keinen wissenschaftlichen Anspruch, für die Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Mir geht es nicht darum, etwas nur für mich zu besitzen, sondern ich möchte es unter die Leute bringen. Dafür ist das neue Medium Internet eine gute Möglichkeit. Aber es ist auch ein Diskussionsforum, nichts Endgültiges, deshalb auch ergänzungsbedürftig. Ich würde mich freuen, wenn zum Beispiel Lehrer und Neubürger, aber auch viele Alteingesessene zugreifen würden, um einen Bezug zur Geschichte ihrer Stadt zu bekommen.

Es kann nicht um persönliche Ehre oder persönlichen Ruhm gehen, sondern um die Weckung des Interesses einer größeren Öffentlichkeit für das Thema. Es ist nicht richtig, wenn man auf seinem Wissen sitzen bleiben will, so als hätte man damit einen Vorteil vor anderen. Jeder sollte an den eigenen Erkenntnissen teilhaben können. Wir haben eine „Informationsgesellschaft“, in der jeder zu allen Informationen Zugang haben sollte

 

Es ist zum Beispiel unmöglich, von rund 200 Autoren der „Frankfurter Rundschau“ - deren Namen ich mir gar nicht vermerkt habe - die Einverständniserklärung zu erhalten. Aber ihre Beiträge wären praktisch verloren, wenn nicht einer wie ich sie gesammelt hätte. Aber auch wenn man nach dem Urheber nachfragt, kann man schlechte Erfahrungen machen. Da heißt es dann: Die Rechte hat ein italienischer Verlag. Oder die Zeitung sagt: Da müssen Sie bei allen 200 Autoren nachfragen. Meiner Meinung nach müßte es genügen, wenn man pauschal angibt „aus der Frankfurter Rundschau“.

Wenn ein Hinweis auf das Urheberrecht fehlt, sollte man annehmen, daß gegen eine Verwendung kein Einwand besteht, auch wenn es rein rechtlich anders ist. Wenn jemand seine Erkenntnisse in Form von Zeitungsartikeln veröffentlicht, sollte man annehmen, daß er mit einer Weiterverwendung einverstanden ist.

Ein Urheberrecht geltend zu machen halte ich für übertrieben, weil ich selber mich freue, wenn andere Personen meine Ausarbeitung übernehmen. Und selbst wenn man alle Autoren befragen könnte, dann müßten diese auch zugeben, daß sie zum Teil anderswo abgeschrieben haben. Solcher Dinge wie die Bauzeit einer Burg, eines Schlosses oder einer Kirche sind doch längst Allgemeingut, da kann man einen Urheber der Angabe gar nicht mehr feststellen (interessant wird es nur, wenn unterschiedliche Angaben vorliegen).

Bei der Vermutung, das Bauteil einer Kirche könne schon aus einem Vorgängerbau stammen, ist es doch unerheblich, von wem diese Vermutung zuerst ausgesprochen wurde. Selbst wenn es sich dabei um einen bekannten Fachmann handelt, muß man sich als Leser aus eigener Anschauung doch selber entscheiden, ob man dieser Vermutung folgt, eine genaue Quellenangabe ändert da auch nichts daran. Wenn man dann schreibt: „Es wird vermutet“ ohne eine Quelle zu nennen, dann sagt man damit dreierlei aus: Ich kann keine Quelle nennen. Aber auch für mich sieht es so, als seien die Teile übernommen, denn solche Vorgänge sind an sich üblich. Dem Leser bleibt aber überlassen, ob er sich dieser Meinung anschließen will. Aber eine Arbeit ist nicht weniger wert, wenn man keine Quelle nennen kann.

 

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