Die Schule in Hochstadt

 

 

Sachworterklärung

 

Schuldiener     In den Schriftstücken ist abwechselnd von „Schuldiener“ und „Schulmeister“ die Rede. Die Berufsbezeichnung wird hier aber einheitlich mit „Schulmeister“ wiedergegeben, um eine Verwechslung mit einem Hausmeister zu vermeiden.

Älteste            Das Gremium, das heute „Kirchenvorstand“ genannt wird, wurde früher „Presbyterium“ genannt, hatte aber nicht nur die Gemeinde zu leiten, sondern hatte auch die moralische Aufsicht über die ganze Gemeinde. Ein Teil dieses Presbyteriums waren die „Ältesten“, sozusagen der geschäftsführende Vorstand. Diese sind gemeint, wenn von „Ältesten“ die Rede ist. Man kann aber nicht sicher sein, ob mit dieser Bezeichnung nicht doch hin und wieder der ganze Kirchenvorstand gemeint ist

Inspektor         Heute Dekan, Vorgesetzter der Pfarrer

Konsistorium Kirchenleitung, Landeskirchenrat

 

Präsenzkasse Ursprünglich eine Kasse an einem Stift, aus der die Geistlichen unterhalten wurden. Danach diente sie vor allem der Verwaltung von Vermögen, das in der Reformationszeit aus kirchlichem Besitz an die evangelischen Gemeinden gelangt war. Die Kasse hatte also auch Einnahmen von eigenen Grundstücken, aber auch die Gemeinden zahlten in gewissem Maß ein. Das Geld wurde für Aufstockung der Besoldung der Pfarrer, der Ruheständler und Pfarrwitwen verwendet. Auch in Bausachen einzelne Projekte unterstützt. Die Präsenzkassen Hanau und Windecken bestehen heute noch, haben aber nicht mehr diese Bedeutung.

Altargüter       Äcker, die in vorreformatorischer Zeit zum Unterhalt der drei Altäre in der Kirche bestimmt waren.

 

Quatembergeld          Das vierteljährliche Schulgeld, wurde vor Reminiszere, vor Trinitatis, nach Kreuzeserhöhung und nach Lucia gezahlt.

 

Lobwasser       Damals ein bekannter Liederdichter, dessen Gesänge die Kirchenleitung gern einführen wollte. Es gab einen gewissen Widerwille gegen die neuen und ungewohnten Gesänge Lobwassers, der auch in anderen Gemeinden verbreitet war.

Beten              Wahrscheinlich das Hersagen der Katechismusstücke

 

Währung

Ein Gulden = ein halber Reichstaler = 15 Batzen = 30 Albus = 60 Kreuzer = 1,721 Mark

Ein Albus = 24 Pfennige, 4 Albus = drei gute Groschen, 32 Albus = ein Reichstaler

Heller und Pfennige waren die kleinsten Münzen: 4 Heller = 3 Pfennige

12 Heller = ein Silbergroschen; 21 Batzen = 1 Taler

 

Beispiele für Löhne:

Dachdecker                26 Albus

Maurermeister          12 Albus

Arbeiter                       9 Albus

Frau                            5 Albus

Arbeiter                      210 Albus in der Woche

 

Preisliste

1 Paar Handschuhe                 2 Albus

1 Paar Steigbügel                    4 Albus

1 Pelzhaube                            5 Albus

1 Pfund Mandeln                    1 Albus

1 Pfund blaues Garn              15 Albus

1 Pfund Wachs                        4 Albus

1 Hahn                                     1 Albus

1 Huhn                                    5 - 14 Albus

1 Paar Schuhe                        26 Albus

1 Pfund Rindfleisch                 4 Albus

1 Eimer                                   4 Albus

1 Paar Strümpfe                     20 Albus

1 Bügeleisen                          40 Albus

1 Pfund Ochsenfleisch            6 Albus

 

Übersicht: Reformierte Schulmeister

Glöckner                                                                    1535 - 1578

Niclas Krech (Nicolaus Krechus Hennebergensis)    1579 - Juli 1582

Johan Fisler (aus Wetter/Hessen)                             August 1582 - Juni 1588

Eckart Brix                                                                 August 1591 - Juli 1597

Constantin Fabritius                                                  August 1597 - 1598

Petrus Zythopoeus (Hachenburgensis)                     1599

Laurentius Hebberer (= Lorentz Gebauer)               April 1599 - 1604

Konrad Kleß                                                               1604 - 1607 (?)

Joist Capsius (Philipp Jost)                                         1607 - November 1619

Nicolaus Thomas                                                       Januar 1620 - September 1625

Johannes Cressius                                                     Oktober 1625 - November 1627

Johann Valentin Reuser                                            Dezember 1627 - September 1628

Nicolaus Thomas                                                       Oktober 1628 - 1634

Vakanzzeit                                                                 1634 - 1639

Versehung durch Pfarrer Cress                                1639 - 1641

Johann Krah (aus Schlüchtern)                                  Juni 1641 - 1642 Oktober

Conrad Berngreber (aus Eschwege)                                     Dezember 1642 - 1645

Georg Weihl (aus Ladenburg)                                   November 1645 - April 1653

Conrad Schüler                                                          Oktober 1653 - Januar 1676

Johann Jörg Nagel (Soldat aus Hanau)                     April 1676 - September 1677

Johannes Studacher (aus der Schweiz)                     September 1677 - Juni 1678

Johannes Adolarius Mühlhausen                              August 1678 - Februar 1682

Immanuel Martini                                                     März 1682 - Dezember 1686

Heinrich Leimbach (aus Langenselbold)                   Dezember 1687 - 1689

Cyriacus Crer                                                             1689 - 1691

Johannes Studacher                                                  November 1691 - 1697

Philipp Carl Otto Lang                                               Mai 1698 - Juli 1701

Johannes Leimbach (Bruder von Heinrich L.)           Dezember 1701 - März 1723

Johann Michael Heine                                              Mai 1723 - Mai 1733

Schulmeister Lotz (nach Steinau)                              Juni 1733 - Juni 1734

Johann Jost Braun                                                     Juni 1734 - April 1760

Georg Wilhelm Braun                                                           April 1760 bis 1775 (?)

Georg Wilhelm Bralin                                                           1775 bis 1780

Philipp Jacob Müller                                                 1780 bis 1813

 

Übersicht: Lutherische Schulmeister

Wilhelm Philipp                                                         1686 -1702

Johann Georg Steinacker                                          1702 - 1728

Johann Heinrich von der Au                                      1729 - 1737

Friedrich Ludwig Hofmann                                       1738 - 1748

Johann Heinrich Lang                                                1748 - 1758

Johann Bernhard Trinkaus                                        1758 - 1772

Johann Georg Mohr                                                  1772 - 1782

Johann Heinrich Sittler                                              1782 - 1815

Johannes Mohr                                                          1815 - 1821

 

 

 

 

Erste Nachrichten:

Die Schule ist kirchlichen Ursprungs. Die ersten Lehrer waren die Glöckner der Kirche. Der Lehrer war auch in den späteren Jahren Organist (Orgelspieler) und Kantor (Chorleiter). Die erste Schule stand neben der Kirche, ein Fachwerkhaus mit der Hausnummer Hauptstraße 4.

Davon gibt es einen Lageplan von 1775.

Eine Hochstädter Urkunde von 1434 besagt: Die Kunst des Schreibens achtet man sehr hoch, „sinnt dem male das menschliche Gedächtnis kurz ist und die Zeit vom Tage zum Tage vergehet und die Menschen mit der Zeit vergehen und die Geschicke und Wirkungen der Menschen bald vergessen werden, es sei denn, daß sie in die redliche Form der Schrift gebracht werden“. Eine Schule in Hochstadt wird 1535 erstmals erwähnt (nach anderer Angabe erst 1555). In den Jahren 1535 und 1538 und 1539 wird ein „Glöckner“ (= Küster) erwähnt, der gleichzeitig auch Lehrer war. Nach Schellmann (I, Seite 259) wird eine Schule erst 1555 erwähnt.

 

Im Bescheidbuch der gräflichen Vormünder von 1538 steht die Bemerkung: „Dem Schulmeister soll - wie er es erbeten hat - der Weingarten und das Haus entsprechend seiner Bittschrift zur Nutzung übergeben werden. Er hat eine Frau genommen, ein Witwe“. Er braucht das Haus, weil er eine Witwe geheiratet hat und eine Wohnung für die Familie brauch.

Aus den Regierungs-Protokollen ist zu ersehen, daß die Gemeinde im Jahre 1539 die Herrschaft bittet, diese möge doch ihrem Schulmeister etwas aus den „vacierenden Beneficien“ zur „Belohnung“ zuweisen. Die „vakierenden Beneficien“ sind wohl die Erträge für die drei Altäre in der Kirche in vorreformatorischer Zeit, die nicht mehr genutzt wurden.

Eine weitere Nachricht über einen Lehrer in Hochstadt wird übermittelt durch einen der ersten evangelischen Pfarrer Ulrich Buchner, der 1549 das Pfarramt übernommen hat. Er schreibt über den Glöckner, der gleichzeitig Lehrer ist: Er ist „dem parher gehorsam, helt schul und schreibet der gemein, kan alles allein nicht recht verrichten, sei itzund eine grosse glocke dahin kommen, die mussen vier Menschen zihen, begeren, das dem Glöckner ein weiteres muge zugestellt werden, damit er für seine Arbeit etwas redlichs und billichs entphahe.“

 

Visitation 1563:

Bei dem Überprüfungs-Besuch der Vorgesetzten in der Kirchengemeinde („Visitation“) in der Grafschaft Hanau im Jahr 1563 wird den Herren von Karben geschrieben, daß sie von dem Ertrag der ihnen abgabepflichtigen Grundstücke dem Pfarrer in Hochstadt sein Einkommen geben sollen. Vom übrigen sollen sie einen Schul­meister bezahlen, der ab und zu auch dem Pfarrer helfen kann. Hochstadt ist eine ziemlich große Ortschaft, und die Bürger werden ohne Zweifel ihre Kinder gern zur Schule schicken.

Es gibt ein Gebäude mit einem Keller, das noch nicht verkauft ist. Dies könnte die Landesherrschaft zu einer Schule (oder Kaplanhaus) bestimmen (seitliche Anmerkung: soll weiter bedacht werden). Man rät nicht, daß man dem Glöcknern etwas von seinem Lohn kürzen sollte, damit man einen bekommen kann, der den Pfarrern helfen kann, den Katechismus einzuüben (seitliche Anmerkung: soll beim alten Brauch bleiben). In der Gemeinderechnung von 1589 wird das Schulhaus erwähnt, das schon längere Zeit bestanden zu haben scheint. Ein neuer eiserner Ofen wird 1592 angeschafft.

 

 

Die „Glöckner“ von Hochstadt 1565:

Bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts gibt es kaum Schulen in den Dörfern um Hanau. Das Schulwesen beginnt damit, daß man einen des Lesens kundigen Glöckner anstellt, der den Unterricht zu erteilen hat. Der Glöckner ist also nebenbei noch Lehrer. Später ist der Lehrer nebenbei noch Glöckner.

Am 12. August 1565 schickt Pfarrer Peter Brixius zwei Schreiben an den Superintendenten (heute: Dekan). Dieser hatte wegen des Glöckners angefragt. Der Pfarrer hat das Anliegen dem Schultheiß vorgetragen, der dann die Gemeinderechner und die Gemeindeältesten und ihre Vorgänger zusammengerufen hat. Sie stellten stellen die Anforderungen an das Amt eines Glöckners zusammen:

 

Aufgaben eines Glöckners:

Erstens: Wer das Amt eines Glöckners in Hochstadt ausüben will, der muß alle christliche Psalmen und geistlichen Kirchengesänge beherrschen und die Leitung des Chors übernehmen können. Er muß auch eine gute Ordnung haben beim Läuten zum Gottesdienst und wann es sonst noch nötig ist.

Zweitens: Er muß geschickt und tauglich sein, die Jugend und Kinder zu lehren und eine christliche Schule zu halten, so wie es bisher von den vorhergehenden Schulmeistern geschehen ist.

Drittens: Er muß ein ziemlich guter Schreiber und Rechner sein, der alle notwendigen Rechnungen der Gemeinde (Gemeinderechnung, Kirchenbaurechnung und Weinmeisterrechnung) in Einnahme und Ausgabe fein ordentlich zu schreiben vermag und dabei nachrechnen und vergleichen kann.

Viertens: Es ist sein Amt, die Mehlwaage der Gemeinde täglich fleißig und treu zu versehen.

Zuletzt: Er muß die Uhr gut kennen und zu jeder Zeit im Jahr stellen.

 

Besoldung:

Für all diese Ämter und Arbeiten erhält er folgende Besoldung im Jahr:

Läuten der Weinglocke                                             3 Gulden

Pflegen und Stellen der Uhr                                      3 Gulden

Mehlwaage                                                               3 Gulden

Gemeindeschreiber                                                  3 Gulden

Gemeinderegister machen und summieren            1 Gulden

Kirchenbaumeisterregister machen und schreiben             7 Gulden

Waschen des Chorrocks u.a. an Ostern                    16 Batzen

Waschen des Chorrocks u.a. an Michaelis                 4 Batzen

Baumeisterrechnung der Gemeinde                        3 Gulden

Jeder Einwohner und auswärtiger Besitzer, der einen Acker im Hochstädter Feld hat, muß dem Glöckner einen „Kornsichling“ geben, also die Menge, die man mit einem Sichelschlag abhauen kann. Er muß das Korn in der Erntezeit selber auf dem Feld einsammeln.

Jeder Hausherr muß ihm einen Laib Brot an Ostern und an Weihnachten geben.

Schreiberlohn für Abschriften            insgesamt      6 Batzen

Kindtaufe                                            jeweils            2 Heller

Krankenabendmahl                             jeweils           2 Heller

Beerdigung eines Erwachsenen        jeweils            6 Heller

Beerdigung eines Kindes                   jeweils            4 Heller

Die Weinmeister geben vier Maß Wein an den vier großen Festen.

Einige Wiesen in der Dörnigheimer Gemarkung geben ihm den Zenthafer.

Er hat eine freie Wohnung in der Schule.

Wenn er fleißig ist und viele Knaben in die Schule bekommen kann, dann kann er auch eine gute Vergütung von jedem nehmen.

In dem zweiten Schreiben beschwert sich Brixius im Namen der Gemeinde über den gegenwärtigen Glöckner: Dieser tut der Kirche und dem Gottesdienst Abbruch und ist der Jugend sehr schädlich. Er kann keine Schule halten, sondern ist ein Dummer („Idiot“) und kann seinen eigenen Namen nicht grammatisch richtig gebrauchen („deklinieren“). Die Gemeinde beklagt das sehr. Die Gemeinde ist groß und viele Schreiben und Rechnungen fallen in ihr an. Da ist es sehr beschwerlich, daß sie einer ungeschickten, untauglichen und unerfahrenen Person alle Rechnungen, Briefe und Register anvertrauen soll. Die Gemeinde bittet die Herrschaft und den Superintendenten, daß bei diesen zwei Problemen durch eine taugliche und geschicktere Person eine Besserung eintritt. „Das habe ich Ihnen doch nicht vorenthalten wollen“, schreibt Peter Brixius, Pfarrer der Gemeinde Hochstadt.

 

1579 - 1582: Niclas Krech

Über diesen Glöckner ist nur bekannt, daß er auch „Kracht“ oder „Nicolaus Krechus Henne­bergensis“ genannt wird, also aus Henneberg stammt. Aber Pfarrer Ulrich Buchner, einer der ersten evangelischen Pfarrer (seit 1549) schreibt über den damaligen Glöckner: Er ist dem Pfarrer gehorsam, hält Schule und schreibt für die Gemeinde. Aber er kann in Zukunft nicht mehr alles allein verrichten. Es ist jetzt noch eine große Glocke in die Kirche gekommen, die müssen vier Menschen ziehen. Er beantragt deshalb, daß dem Glöckner eine Zulage gegeben wird, damit er für seine Arbeit etwas Redliches und Angemessenes empfange. Dieser Bitte verschließt sich der Superintendent Bernhardi aus Dillenburg (einer der Visitatoren von 1582) nicht. Er schlägt vor, ihm die Abgaben („Gefälle“) der früheren drei Altäre in Hochstadt zu geben.

 

1582 - 1588: Johan Fisler

Am 11. Juli 1582 schreiben Pfarrer, Schultheiß, Gemeinderechner und Einwohner von Hochstadt an die Hanau-Münzenbergischen Räte: Bis jetzt habe wir all unseren Fleiß nach bestem Vermögen daran gesetzt, daß zum Besten unse­rer Jugend und der Kirche eine gute Schule gehalten wurde. Wir haben auch für eine gute Unterweisung und Gottesfurcht auch Schulmeister dafür gehabt. Aber nun ist vor einigen Tagen der bisherige Schulmeister Niclas Kracht wegen der zu geringen Besoldung fort gezogen und will anderswo sein Einkommen suchen. Deshalb brauchen wir wieder einen anderen Schulmeister.

Wir haben schon das Schulamt, Glöckneramt und Wiegamt zusammengelegt und dennoch nur eine Besoldung erreicht, die höchstens 27 Gulden beträgt. Davon kann gerade einmal eine Person ihr Essen und eine notdürftige Kleidung haben. Dazu kommt, daß wir hier ein schweres Geläut haben, so daß zwei oder drei Personen damit zu tun haben. Aber wir können keinen Zuschuß aus unserer Gemeinde geben, weil wir jährliche Ausgaben bis zum oberen Rand haben, so daß wir kaum die Gemeindewege und Stege ausbessern und erhalten können. Es wird sich keiner, der etwas studiert und gelernt hat, zu einem solchen aus vielen Dingen zusammengestoppelten Dienst finden. Dadurch wird verhindert, daß die Kinder etwas lernen, um Gott und der Welt künftig dienen zu können.

Die gottgefällige Herrschaft hat bisher nicht nur für das äußere Wohl der Untertanen gesorgt,

sondern auch für ihr der geistliches Wohlergehen. So hat sie alle Jahre zum Besten der Kirche und Schule regiert und wird das mit Gottes Gnade auch künftig tun. Gott der Allmächtige hat ihr dazu ein stattliches Einkommen beschert: Wir geben aus unserer Kirche, Kirchenbaurechnung und den anderen Kassen („Gemeinschaften“) jährlich eine nicht geringe, sondern ein große Summe Geld, wie die Präsenzrechnung ergeben wird.

Die Hochstädter verweisen auch darauf, daß von ihren Abgaben an die Herrschaft auch schon Schulmeister („Kirchendiener“) unterhalten worden. Deshalb bitten sie ganz untertänig, aus der Präsenzkasse Hanau die Jahresbesoldung eines Schulmeisters anzuordnen und ihnen zukommen lassen, zum Guten der Schule, die sonst nicht einen Pfennig an Einkommen hat, und weil zur Ehre Gottes ein Schuldienst dienlich ist.

Diese Bitte ist vor allem deswegen gerechtfertigt, weil auch Kinder aus Bischofsheim, Dörnigheim und Wachen­buchen nach Hochstadt zur Schule kommen. Das dient ihnen zum Nutzen und bestem Verstand. Und Gott der Allmächtige wird das reichlich vergelten. Wir sind dies den Kindern schuldig, sagen sie.

Am 28. Juli geben die Räte folgende Stellungnahme zur Frage der Besoldung des Schulamtes in Hochstadt ab: Nachdem sich zunächst niemand um das Schulmeisteramt beworben hat, weil die Besoldung zu gering ist, bittet die Gemeinde nochmals um einen Zuschuß der Präsenzkasse, damit die Schule besser ausgestattet ist und man taugliche Schulmeister bekommen kann. Der Schultheiß sagt, die Gemeinde könnte keinen Zuschuß geben, weil diese schon allein das Glöckneramt finanzieren muß und auch das Schulhaus auf Rechnung der Gemeinde erneuert werden muß.

Die Räte meinen man könne schon einen kräftigen Zuschuß geben, weil in der Tat eine beträchtliche Summe wegen der Nichtbesetzung der Schulstelle in die Präsenzkasse gekommen ist. Aber man müsse zuerst sehen, ob der Schulmeister auch fleißig ist und ob das Geld in seiner Person gut angelegt ist. Dementsprechend könnte auch in Zukunft ein geringerer oder höherer Zuschuß gegeben werden. Zunächst einmal sollen ihm aus der Präsenz 6 Achtel Korn gegeben werden. Aber bei guter Amtsführung könnte auch noch mehr zugeschossen werden [Diese sechs Achtel Korn tauchen hier erstmals auf, spielen aber später immer wieder eine Rolle].

Mit der Person des Schulmeisters, die sich jetzt um diesen Dienst bewirbt, sind die Hochstädter zufrieden. Es ist Johan Fissler von Wetter in Hessen, der von Quirin von Carben empfohlen wurde, der auch ganz offiziell an das Konsistorium geschrieben hat, man solle ihn annehmen. Daraufhin ist der Schulmeister ermahnt worden und ihm auch gesagt worden, daß die Besoldung des Glöckneramtes ungefähr bei 27 Gulden liege. Zum Einkommen gehört auch noch, daß jeder Schüler einen Gulden im Jahr zahlen soll. Außerdem sollen ihm noch 6 Ach­tel Korn gegeben werden, so daß er sich auch verheiraten und Frau und Kinder davon ernähren kann.

Hierauf wird der Schulmeister mit Eid und Pflicht angenommen, zumal er mit der Besoldung zufrieden ist und erklärt, er wolle sein Amt mit Gottes Hilfe fleißig ausrichten. Auch wolle er der Herrschaft treu und hold sein, die Jugend ihm treulich befohlen sein lassen, sie christlich und fleißig lehren, wie er es gegen Gott und die Herrschaft verantworten kann. Hierauf gelobt er Treue und leistet den Eid. . Darauf hat der Schulmeister Treue gelobt und ein leiblichen Eid geleistet. Schultheiß und Gemeinde haben sich für den Zuschuß und die gehabten Mühe fleißig bedankt.

Schulmeister Fisler dürfte auch mit dem 1584 erwähnten Schulmeister in Hochstadt gemeint sein, dessen Name nicht genannt wird.

Als Fisler die Gemeinde verläßt, wird noch einmal am 28. Juni 1588 das jährliche Einkommen eines Schulmeisters zusammengestellt, der auch das Glockenamt und die Mehlwaage zu versehen hat, die sogenannte „Schulmeisterkompetenz“:

Aus der Präsenzkasse Hanau                                                6 Achtel Korn

Korn- oder Hafersichling von jedem Acker, so gut wie                   2 Achtel

Von jedem Jungen, der in die Schule geht                                      1 Gulden

Gemeinde Hochstadt für das Glöckneramt                                      6 Gulden

Kirchen-Kasse (= Kirchenbaurechnung)                                6 Gulden

Aus der Präsenzkasse Hanau: Zinsen an das Glöckneramt                          6 Gulden

Einwohner ohne Kornanbau je 12 Heller, insgesamt                      5 Gulden

Von den Weinmeistern                                                                     ein Viertel Wein

Schweinemast im Wald im Wert von                                   4 Gulden.

Ein Viertel Wiese, neben der Viehbrücke gelegen

Zehnt von Dörnigheimer Wiesen, so viel wie ein Pferd ziehen kann

Holz aus dem Wald wie jeder andere Einwohner auch.

 

1591 - 1597: Eckardt Brix

Am 9. Juli 1588 richtet Eckardt Brix von Hochstadt ein Bewerbungsschreiben an die Hanauer Kirchenräte. Er ist der Sohn des früheren Hochstädter Pfarrers Peter Brix (1564 - 1571) und hat gehört, daß die Schulstelle nach dem Weggang von Johann Fisler frei ist. Er verweist darauf, daß er vor einigen Jahren von seinem Vater, dem langjährigen Hochstädter Pfarrer Peter Brixius, und nach seinem Tod von seiner Mutter zur Schule gehalten worden ist. Weil aber jetzt auch die Mutter verstorben ist, kann er diese Ausbildung nicht mehr fortsetzen. Er hat sich aber eine Zeitlang nach Frankfurt in die Schreib- und Rechenschule begeben. Danach war er in Frankfurt als Schreiber angestellt, zunächst einige Zeit im Spital und dann bei dem edlen Johan Engelwartt von Lautter. Dann hat er sich in Hochstadt häuslich niedergelassen.

Er wollte sich nicht mit einem geringen Schuldienst zufrieden geben, damit der Aufwand der Eltern mit dem Studium nicht vergeblich gewesen wäre. Deshalb ist ihm bisher kein Dienst begegnet, der zu ihm passen würde.

Aber der jetzige noch freie Schuldienst und das Glöckneramt in Hochstadt kommen ihm fast gelegen. Zum Glück ist er hier ja begütert und kann eher als ein Fremder mit einem solch geringen Einkommen auskommen.

Deshalb bittet er untertänig, das Konsistorium möge die aufgezählten Gründe mit Gunst erwägen und ihm die lange Zeit seines Vaters in Hochstadt zugutekommen lassen. Er behauptet, daß auch der Schultheiß, der Pfarrer und die Einwohner ihm dieses Amt vor anderen gerne gönnen wollen. Er will das Amt mit Gottes Hilfe und nach allem Vermögen so versehen, daß

die Gemeinde Hochstadt und zu allererst das Konsistorium deswegen sehr zufrieden sein sollen.

Am 2. August 1591 fragen die Hanauer Räte bei Pfarrer Froberger an, ob Brix für dieses Amt geeignet sei. Dieser bestätigt, daß der Bewerber von Jugend an von seinem Vater und seiner Mutter hin und wieder unterrichtet wurde. Er wurde in die Anfänge der Grammatik und der lateinischen Sprache eingeführt. Aber dann hat er ja andere Dienste angenommen und ist schließlich nach Hochstadt gekommen, um seinen Lebensunterhalt mit Handarbeit zu verdienen. Wenn er etwas gewußt hat, so hat er es durch die körperliche Arbeit inzwischen wieder vergessen. Brix will aber den bisherigen Schulmeister Fisler zu Hilfe nehmen, und dieser will ihm auch helfen, bis er das wieder im Gedächtnis hat, was ihm verlorengegangen ist.

Brix erhält die Stelle dann auch, wie aus dem Bericht vom 21. Juli 1597 hervorgeht, nach dem der Schulmeister in Hochstadt geboren wurde und dort auch Besitz hat und gesagt wird, er habe das Amt sechs Jahre innegehabt. Aber daraus geht auch hervor, daß man ist auf die Dauer doch nicht mit ihm zufrieden gewesen ist.

In der Gemeinderechnung von 1589 wird das Schulhaus erwähnt. Man kann daher annehmen, daß es mindestens seit 1589 ein Schulgebäude in Hochstadt gab.

 

Beratung über die Schulverhältnisse im Juli 1597:

Die Gemeinderechner, Weinmeister, Baumeister und anderen Vornehmen aus der Gemeinde. stellen fest:

1. Die Kirche und die Altargüter haben seit Jahren ziemliche Summen nach Hanau in die Präsenzkasse gezahlt, damit der Schulmeister von dort bezahlt wird. Es war zwar vorgesehen, daß Pfarrer und Schulmeister aus der Gemeindekasse bezahlt werden, aber es ist bisher alles beim Alten geblieben

2. Bisher haben die Ämter des Ortes („Gemeinschaften“) aus ihrem Haushalt zehn Gulden gezahlt in der Hoffnung, daß auch die Behörde etwas dazu geben werde. Daß dies nicht erfolgt ist, darüber beschweren sie sich jetzt. Dennoch machen sie folgenden Vorschlag: Es würde Hochstadt schwer fallen, aber man könnte die zwei Weinmeister abzuschaffen und diese Aufgabe dem Bürgermeister übertragen. Dazu könnte man das Festessen („suff“) im Wirtshaus aufgeben, zu dem sich immer noch zwei bis vier andere gesellen wie Polizeidiener (Büttel), Schreiber, Schultheiß und der Wirt. So könnte man jährlich über 50 Gulden sparen. Das Geld könnte zum frommen Gebrauch verwendet werden. Wenn die Gemeinde weniger Unkosten hat, könnte man das Ersparte der Schule zuwenden. Einige stimmten dem zu, zumal Einige meinten, sie seien nicht mehr lange im Amt. In dieser Sache soll die Behörde entscheiden.

3. Von den Kirchengütern muß jährlich an die Präsenzkasse Hanau geliefert werden: Von dem Platz, auf dem das Frühmess-Haus gestanden hat, fünf Gulden (und die Gemeinde gibt auch noch 2 ½ Gulden dazu). Dieses Geld wurde aber ursprünglich der Kirche gestiftet und könnte jetzt für die Schule angewendet werden [Es gab also ein eigenes Frühmessnerhaus, also die Wohnung eines Geistlichen, der die Frühmesse zu lesen hatte, als es vielleicht noch keinen eigenen Pfarrer gab].

4. Über das Vierteljahrgeld haben die beiden Schulmeister auch mit den Amtsträgern verhandelt. Diese haben es für gut angesehen, daß ein Latein-Schüler wie schon immer pro Jahr einen Gulden geben soll, die anderen Schüler immer jedes Vierteljahr drei Heller. Jetzt sind aber zwei beschwerliche Dinge vorgefallen:

a. Es fällt den Armen schwer, das Vierteljahrgeld zu entrichten. Man wollte ihnen schon mit Geld aus dem Opferstock zu Hilfe kommen. Aber das wäre mehr gewesen, als die Reichen zahlen und der Opferkastenkasse würde zu schwer beschwert werden. Aber so werden viele arme Kinder, die an sich guten Verstand zu Zucht und Lehre haben, von der Schule, dem Katechismus und der Gottesfurcht abgehalten.

b. Die Reformation ist noch neu und das einfache Volk ist der Religion noch nicht voll anhängig, Wenn man den Kindern eine andere Lehre beibringen will, dann können sie diese nur in Schule und Kirche erhalten.

Deshalb wird noch ein Vorschlag gemacht, damit diesen beiden Problemen abgeholfen wird und die Armen die Schule genießen können wie die Reichen, und damit auch jedermann seine Kinder um so lieber und eher zur Schule schickt: Man könnte dem Beispiel der Grafschaft Solms folgen, wo die Obrigkeit jedem Einwohner auferlegt hat, die Schulpfennige zu zahlen, ob er nun Kinder hat oder nicht. Das hat den Nutzen, daß der Arme genauso Fortschritte machen kann wie der Reiche. Die Eltern, die keine Lust zur Schule oder Religion haben, werden denken: Muß ich jährliches Schulgeld geben, so geht auch mein Kind hinein und lernt etwas dafür!

Wenn man auch in Hochstadt für jeden Teil des Jahres jeder Familie drei Heller auferlegte, die einer der Gemeinderechner einsammelt und den Schulmeistern jedes Vierteljahr überreicht, dann könnte das niemand beschwerlich sein und käme aller Jugend, reich und arm, zum Besten. Bis jetzt hat ein Schüler einen Gulden geben müssen, die armen allerdings nur zwölf Heller, die müßten jetzt vier Heller mehr geben. Wenn jemand keine Kinder hat, ist es doch ein sehr geringes, wenn er diese drei Heller jährlich bezahlt, da er doch Vettern-, Schwester- oder Brüder-Kinder in der Gemeinde haben wird [Die Zahlen stimmen hier nicht überein: Viermal im Jahr drei Heller ergibt auch nur zwölf Heller. Wenn diese für alle gelten sollen, hätten die Reichen weniger zu zahlen. Wenn aber gemeint ist, daß alle 16 Heller zahlen - als viermal vier Heller - dann hätten die Armen mehr zu zahlen. Sollen die Kinderlosen nur drei Heller im Jahr oder im Vierteljahr bezahlen?]. Aber dieser Vorschlag wird von den Amtsträgern nicht angenommen. Sie erklären aber immerhin, sie würden alles für den Schulmeister tun.

Sie wollen sich sehr bemühen, damit Schulmeister Brixius bei ihnen bleiben kann. Vor allem fallen ja auch oft große Bäume um, die für vier bis sieben Gulden versteigert werden, davon wollen sie ihm etwas geben. Was den Weinschank und Kirchenbau angeht, so lassen sie es bei dem vorigem Bericht.

 

Visitation von Superintendent Nahum und des hanauischen Sekretärs Heinrich Kraft:

Als Einkommen des Schulmeisters in Hochstadt werden für 1597 aufgezählt:

1.) Aus der Präsenzkasse Hanau                         6 Achtel Korn

2.) Von der Waage                                                    3 Gulden

3.) Von der Uhr                                                         4 Gulden

Jetzt sollen als Zulage hinzukommen:

1.) die 6 Achtel Korn aus der Präsenz Hanau

2.) aus der Gemeinde und dem Weinpfand             10 Gulden

3. ) aus der Kirchbaukasse                                         5 Gulden

4.) von jedem Kind das Jahr                                      1 Gulden.

  

Bericht über die Schulverhältnisse von Pfarrer Melchior Froberger und Schultheiß Johann Friedrich Löscher vom 21. Juli 1597:

Es ist der Wunsch der ganzen Gemeinde, daß die Schulstelle wieder mit einem „Gelehrten“ besetzt wird, weil alle Zeit zuvor ein „lateinischer“ Schulmeister in Hochstadt gewesen sei. Außerdem schicken jetzt einige Leute aus den benachbarten Dörfern Bischofsheim, Wachenbuchen und Dörnigheim ihre Knaben in die Schule in Hochstadt. Sie müßten sonst ihre Kinder mit hohen Kosten nach Frankfurt in die Schule schicken oder ganz auf den Besuch einer weiterführenden Schule verzichten.

Auch die Ziele der Kirche erfordern einen solchen Schulmeister. Zur Zeit gibt nur einen so erbärmlichen Gesang in der Kirche, daß alle Menschen, die ihn hören, daran ihr Mißfallen haben. Sie meinen, dieser Übelstand müsse verbessert werden. Die Schüler sind einen echten Gesang nicht gewohnt, weil der jetzige Schulmeister kein Musiker ist, auch keine Stimme zum Singen hat, so daß er damit den Chor leiten könnte. Es wurden ihm einige Gesänge des Liederdichters Lobwasser nahegebracht. Er kann sie aber weder den Jungen in der Schule recht vortragen, noch in der Kirche als Vorsänger die Musik-Intervalle richtig treffen. So gibt es in dieser Kirche nicht mehr als zwei oder vier Gesänge, die dann von der Gemeinde stets anders wiederholt werden.

Er kann die Schule auch nicht so halten, wie es nötig wäre, weil ihm zu viele Ämter aufgeladen wurden: Mit der Waage muß er wöchentlich fast zwei Tage zubringen. Dazu kommt die Schreiberei, die Uhr, das Glöckneramt (= das Läuten der Glocken). Diese alle zusammen bringen aber nicht mehr als 30 Gulden. Dieses Problem mit dem Gehalt ist den Herren Kirchenräten ja schon mitgeteilt worden.

Deshalb muß er dann auch einen anderen Weg einschlagen und seinen Gütern, dem Weinbau und dem Nahrungserwerb nachgehen und sich darum kümmern. Dadurch werden die Schule und die Jugend vernachlässigt und die Leute behalten aus Unwillen ihre Kinder daheim. Dadurch kommt auch der Mißstand in der Kirche. Vor allem die Schreiberei hält ihn meistens von allem ab.

Um all diesen Mängeln abzuhelfen wäre eine Teilung des Amtes günstig. Das würde auch dem Schulmeister entgegenzukommen, der im Ort geboren ist und über sechs Jahre in einem solchen Amt tätig gewesen ist. Der Vorschlag wäre: Der Glockendienst, die Schreiberei, die Uhr und die Waage sollten ihm gelassen werden, die Schule aber einem übertragen werden, der studiert hat und der dann allein die Schule zu betreuen hat. Da der jetzige Schulmeister eine feine Handschrift hat, könnte er aber nebenbei sich an der Schule beteiligen und als Glöckner am Tag ein oder zwei Stunden in der Schule helfen und den Schülern die deutsche Schrift vorschreiben und ihre Abschrift korrigieren.

 

Außerdem gibt es in Hochstadt eine große Zahl von Kindern, Jungen und Mädchen, so daß man in wenigen Jahren mit Gottes Hilfe ein herrliches „Seminarium Ecclesiae“ erhoffen kann. So könnte man zusehen, wie der Glaube in der Schule bei der Jugend eingepflanzt wird. Danach könnten die Schüler in der Kirche öffentlich geprüft werden.

Sie könnten dann die Religion mit nach Hause bringen und in ihren Häusern täglich damit umgehen und so den Widerwillen gegen die Religion mildern.

In diesem Winter hat der Pfarrer genügend oft von Jungen und Alten erfahren, daß niemand etwas von dem Lobwasser hören wollte. Sie haben das auch öffentlich dem Pfarrer gesagt, jedoch mit „freundlichen“ Worten: Wenn man die Lieder von Lobwasser in der Kirche singen würde, wollten sie nicht hineingehen, und wenn sie darinnen wären, wollten sie wieder hinaus laufen!

Ebenso verhält es sich auch mit der Katechismusprüfung: Der Pfarrer hat sie einstellen müssen, damit er die Gemeinde und die Jugend nicht zu noch größerem Widerwillen und Widerspenstigkeit bewegt, wie sie in vielen Kirchen begegnet. Nun haben aber die Schüler den Winter über die Gesänge von Lobwasser aus der Schule in die Häuser gebracht, so daß jetzt die Alten und die Jungen daran Wohlgefallen gefunden haben und Lust haben, Lobwasser-Gesänge in die Kirche einzuführen. Es mangelt aber - wie gesagt - an einem dazu geeigneten Kantor und Leiter. Es wäre ein Schulmeister nötig, der nicht allein ein Musiker und Gelehrter ist, sondern auch in der Kirche zum Amt gehört und beim Predigen und Katechismuslernen helfen kann. Und er sollte auch eine Frau haben, die den Mädchen beim Lernen helfen und sie unterrichten kann.

Nun haben aber die Hanauer Räte unvermutet, jedoch aus besonderer Vorsehung Gottes, den Magister Constantin Fabricius an die Hand bekommen haben. Diese Person wäre für diesen Dienst passend und am bequemsten, soweit man das an seiner Person und seinem äußeren Zustand merken kann. Nicht alle Schulmeister („ingenia“) sind geschickt für die jungen Gesellen, obwohl diese üblicherweise ihnen anbefohlen werden. Die Jugend ist ja unerfahren und kann sich nur nach dem richten, was sie in Kirche und Schule erfahren hat.

Allerdings gibt es wie schon geschildert einen Mangel an Stelleneinkommen, wie schon gesagt. Alle zusätzlichen Ämter des Schulmeisters bringen nicht viel mehr als 30 Gulden. Davon kann man dem bisherigen Schulmeister nichts nehmen außer den sechs Maltern Korn, die jährlich aus der Präsenzkasse Hanau eigentlich nur für einen „lateinischen“ Schulmeister zusätzlich gegeben wurden.

Deshalb ist von den Einwohnern und Gemeinderechnern, Weinmeistern, Baumeistern und schon früher durch den Pfarrer und auch durch den Schultheißen vorgeschlagen worden: Man könnte aus der Gemeindekasse zehn Gulden, aus dem Weinschank zehn Gulden und aus der Kirchenkasse zehn Gulden nehmen und zu den sechs Maltern Korn noch weitere zehn Malter hinzugeben, damit sowohl den Kindern als auch Kirche und Schule gedient und geholfen werde. Mit diesem Vorschlag sind alle einverstanden. Das könnte geschehen ohne Schaden für die drei Einrichtungen, wenn man nur noch etwas genauer haushalten würde, als es ohnehin schon geschieht. Es ist auch ein Schulhaus vorhanden, das mit wenigen Kosten wieder hergerichtet werden kann, so daß es wieder seinem Zweck dienen kann. Die Einwohner haben sich dazu schon willig gezeigt.

Das Konsistorium braucht nur noch zehn Gulden dazu geben. Diese könnten von dem Geld genommen werden, das die Hochstädter Kirche an die Präsenzkasse Hanau zahlt. Man könnte sie auch aus einer anderen Kasse nehmen, wenn die Räte dies Gott wohlgefällige und nötige Werk tun wollen

Eine solche Wohltat würde in der ganzen Gemeinde eine Freude gegen die Religion und den Grafen hervorrufen. Die Hochstädter sind auch alle der Meinung, der Graf werde ihre Bitte gnädigst anerkennen: „Wir hoffen, daß die Obrigkeit den Vorschlägen folgt oder auf einem anderen Weg der Kirchengemeinde helfen wird!“

 

„Lateinschule“

Der frühere Dekan in Langenselbold, Peter Gbiorczig, vertritt in seiner Ausarbeitung über die Lehrer in der Grafschaft Hanau die Meinung, Hochstadt habe eine eigene Lateinschule gehabt. Das ist jedoch zu bezweifeln.

Wenn die Hochstädter 1597 behaupten, sie hätten „alle Zeit zuvor“ einen „lateinischen“ Schul­meister gehabt, so muß man doch fragen, wer das gewesen sein soll. Vom „Glöckner“ Krech ist das nicht denkbar. Bei Fisler wird nicht erwähnt, daß er „gelehrt“ gewesen sei. Allein Brix hat einmal Berührung mit der lateinischen Sprache gehabt. Aber sehr weit war es damit nicht her und sie waren ja gerade mit ihm unzufrieden. Im Bericht der Visitation von Superintendent Nahum von 1597 steht am Schluß der etwas rätselhafte Satz: „In der Schule hat man zuvor einen lateinischen Schulmeister gehabt deß weins, welcher doch sonst versoffen wirdt!“ Damit könnte gemeint sein, daß man ihn angestellt hat mit dem Geld, das sonst nur versoffen wird. Auch geht aus der Formulierung hervor, daß man vorher nur einen einzigen „lateinischen“ Schulmeister gehabt hat.

Bei der Beratung über die Schulverhältnisse 1597 ist zwar die Rede davon, daß einer der Gemeinderechner von jede Familie vierteljährlich drei Heller einsammeln und den „Schulmeistern“ überreichen soll. Aber was hier auf den ersten Blick wie ein Plural aussieht kann auch so gemeint sein, daß das Geld dem jeweiligen Schulmeister überreicht werden soll, also über einen längeren Zeitraum gesehen.

Es gab in Hochstadt keine eigene „Lateinschule“ in einem eigenen Gebäude und mit eigenen Lehrern. Der „lateinische Schulmeister“ ist nichts anderes als der übliche Dorflehrer, der auch etwas Latein gelernt hat und dadurch als „Gelehrter“ “ (=Studierter) gilt im Gegensatz zu den einfachen Dorfschullehrern. Er wird gern als „Präzeptor“ bezeichnet im Gegensatz zum einfachen Schulmeister (aber auch für diesen gibt es die Bezeichnung „Präzeptor“).

Er hat über den üblichen Schulunterricht hinaus noch eine Klasse von Begabten, die er besonders fördert und zu der auch Kinder aus den anderen Orten kommen. Vielleicht haben diese Schüler das Ziel, einmal ein Gymnasium in der Stadt besuchen und danach studieren zu können. Hochstadt hatte also so etwas wie eine „Förderstufe“ für begabte Schüler aus den umliegenden Orten.

Es besteht die Hoffnung, daß daraus ein „Seminarium Ecclesiae“ entstehen könnte. Wörtlich übersetzt wäre das ein „Kirchenseminar“, gemeint ist aber wohl eine Schule zur Vorbereitung auf die Universität. Solche lateinischen Schulmeister gab es in der Grafschaft Hanau sonst nur noch in Windecken und in dem vergleichsweise kleinen Marköbel, das aber offenbar genügend Besoldung bieten konnte.

 

1597 - 1598: Constantin Fabritius                                                             

Schreiben des Schultheiß Johann Friedrich Löscher an die Kirchenräte vom 7. August 1597:

Dem bereits in Hochstadt vorgestellten neuen Schulmeister Magister Constantin Fabritius wurde mitgeteilt, was so im Allgemeinen zu seinem Unterhalt bereit steht und was der Gemeinde - nach wohlmeinender Ermahnung des Pfarrers – als zusätzliches Einkommen vorgeschlagen wurde. Der Schultheiß will die Amtsträger und Vornehmen aus der Gemeinde noch zu den Einzelheiten hören, wie man am besten raten und helfen könne, damit keiner einen Nachteil hat. Aber er wird es auch nicht unterlassen, die Bestätigung der Behörde einzuholen.

Die Amtsträger haben geklagt, daß ihre Kirchen- und Altargüter zum größten Teil an die Präsenz Hanau abgeliefert werden müssen. Dazu noch jährlich fünf Gulden vom „Daras-Placken“, zweieinhalb Gulden aus der Gemeindeklasse und zehn Gulden aus der Kirchenkasse („Baumeisteramt“). Diese Gelder werden zur Erhaltung der Schule in Hanau angewendet.

Es ist aber bei der vergangenen Visitation versprochen worden, dieses Geld wieder zu erstatten samt den üblichen sechs Achtel Korn. Dadurch würde die Gemeinde denen in Bergen gleichgestellt.

Die Gemeinde bittet untertänigst, ihr die angeführten Summen wieder zu erstatten. Sie wären aber auch damit zufrieden, wenn auf andere unnötige Zahlungen verzichtet würde. Es fällt den erwähnten drei Ämtern sowieso schon schwer, die 30 Gulden für die Schule aufzubringen, trotz der oben genannten überwiesenen Summen und des gelieferten Korn.

Man muß das aber auch vergleichen mit der Mühe des Schulmeisters mit den Jungen, und mit der Notwendigkeit, ein Quatembergeld festzusetzen, das sowohl für die reichen wie die armen Leute leicht und erschwinglich ist.

Dem neuen Schulmeister muß sein Einkommen ausdrücklich genannt werden. Deshalb wird noch einmal gefragt, ob die Behörde das Geld wieder nach Hochstadt zurückgibt, das von dort für die Hanauer Schule gegeben wird, und auch die sechs Achtel Korn. Auch müßte entschieden werden, ob die Vorschläge der Hochstädter Amtsträger in Bezug auf das Quartalgeld und das Holz gebilligt werden oder ob die Behörde eine andere Lösung hat. Der Schultheiß Johann Friedrich Löscher bittet ausdrücklich um einen schriftlichen Befehl, denn wenn kein Befehl vorliegt, würden einige seine Anordnung nicht befolgen. So aber könnte sich niemand seinen Verpflichtungen entziehen, wie es der vorherige Schultheiß getan hat.

 

Schreiben des Schultheißen Löscher an die Kirchenräte vom 11. Juli 1598:

Die Behörde verlangt einen Vorschlag, wie man dem Schulmeister zu seiner Besoldung verhelfen könne. Der Schultheiß verweist zunächst auf das Gutachten, das er zur Zeit Pfarrer Frobergers übersandt hat. Dann erinnert er daran, daß ja die sechs Achtel Korn aus der Präsenz Hanau zurücküberwiesen werden sollen.

In bar steht aber zunächst nur das Schulgeld zur Verfügung. Dazu werden aber noch zwölf Gulden von Bürgermeister, Weinmeister und Kirchenbaumeister gegeben. Das müßte nur noch genehmigt werden. Das Einkommen des Schulmeisters müßte unbedingt genau festgestellt werden, zumal es Verstimmung mit dem Glöckner gegeben hat, der gegen sein Versprechen nicht mehr am Abendmahl teilgenommen hat und mit seinem Beispiel und „ziemlich mutwilligen Reden“ auch andere angesteckt hat. Es wäre zuerst nötig, die Vorschläge aus Hochstadt (Korn, Zuschuß der Ämter, Quartalgeld und Holz) zu genehmigen. Es muß ein klarer Befehl erteilt werden, damit er auch umgesetzt wird, weil der alte Schultheiß der erste Brecher der Regelung war und die Einwohner nicht zur Einhaltung angehalten hat.

 

Schreiben des Schultheißen Löscher an die Kirchenräte vom 19. September 1598:

Am 13. September wurde ihm erneut befohlen, das Hochstädter Schulmeistereinkommen zu benennen: Außer den kürzlich genehmigten zwölf Gulden gibt es von alters her für die Schule nichts außer den sechs Achtel Korn und das Schulgeld der Schüler. Deshalb hat man immer das Glöckneramt zum Schuldienst geschlagen, wie es jetzt auch ist.

Das Schulgeld kann man aber nicht als sichere Einnahme rechnen, es hat nie mehr als 16 Gulden erbracht, zumal die Schüler nur im Winter nach der Feldarbeit in die Schule kommen. Der Schulmeister hat sonst nichts mehr als das Holz aus dem Wald, das ihm wie jedem anderen Einwohner zugeteilt wird. Zusammen mit den zwei Bettelgängen nach Brot und dem Korn-Sichling bringt das nicht mehr als höchstens 15 Gulden. Es müßte aber unbedingt Bescheid gegeben werden, ob es bei dem Schulgeld bleiben soll oder ob der Schulmeister statt dessen eine andere Besoldung erhält.

Die Wachenbücher könnten auch ihre Kinder nach Hochstadt schicken, wie es schon einige Eltern machen. Auch die Mittelbücher könnten dazu angehalten werden, auch wenn sie das nicht gewohnt sind und für eine Neuerung halten würden. Außerdem müßten die heimlichen „Winkelschulen“ verboten werden, wie sie der Gemeindeschreiber trotz Verbot hält [Der frühere Lehrer und jetzige Schreiber Peter Brix hält also weiter Schule. Wachenbuchen und Mittelbuchen hatten offenbar keine Schule].

 

Am 20. September 1598 ordnen die Kirchenräte an, daß der Verwalter der Präsenzkasse („Prasentiarius“) für den Schulmeister in Hochstadt zehn Gulden an Geld und drei Achtel Korn liefern soll. Der Schultheiß soll nicht gestatten, daß in einem Ort seines Bereichs ohne Erlaubnis eine andere Schule geführt wird [Löscher war Oberschultheiß].Wenn es dennoch jemand tut, soll er in entsprechende Strafe genommen werden.

Wenn die Schule dann eingerichtet ist, sollen die Wachenbücher bis auf weiteres ihre Kinder nach Hochstadt zur Schule schicken. In Mittelbuchen aber wird der Pfarrer zunächst weiter selber die Schule versehen. Den Kindern soll aber mitgeteilt werden, daß Jungen und Mädchen künftig ohne Schulgeld in Lesen und Schreiben und in Erlernen der fünf Hauptstücke des Katechismus unterwiesen werden. Die Eltern sollen mit Ernst über diese gute Regelung informiert werden, damit man nicht zum Nutzen und Besten der Kinder zu anderen Mitteln greifen muß. Die Behörde wird dafür sorgen, daß anstatt des bisher erhobenen Schulgeldes eine andere gleichwertige Vergütung erfolgt.

 

1599: Petrus Zythopoeus Hachenburgensis

Nur kurz in Hochstadt ist ein Schulmeister mit dem schönen Namen Petrus Zythopoeus. Ein „Zythopoeus“ ist an sich ein Bierzapfer oder Schankwirt und Hachenburg liegt westlich von Dillenburg. Dieser Schulmeister schreibt an die Räte (ohne Datum): Nachdem das Schulgeld abgeschafft und statt dessen ein festes Gehalt gezahlt werden soll, will ich doch noch einmal aufzählen, was bisher eingenommen wurde:

1. Die Schüler haben vier Heller gezahlt, das macht jährlich 20 Gulden

2. Sechs Achtel Korn aus der Präsenzkasse

3. Zwölf Gulden aus der Gemeinde, die aber noch ausstehen.

Diese drei Besoldungsstücke sind für den Schuldienst. Dazu kommt noch das Gehalt aus dem Glöckneramt. Er bittet deshalb darum, daß ihm das gleiche Schulgeld gegeben werde wie seinen Vorgängern, ohne das noch keiner an diesem Ort hat leben können.

 

1599 - 1604: Lorenz Gebauer (Laurentius Hebberer)

Schreiben des Schulmeisters Laurentius Hebberer an die Hanauer Räte vom 3. Oktober 1599:

Der neue Schulmeister Laurentius Hebberer schreibt, er habe vor einem halben Jahr den Schuldienst in Hochstadt übernommen und bedankt sich noch einmal für die Berufung. Nachdem allen armen Leuten („Hausarme“) das Schulgeld erlassen wurde, sind dem Schulmeister als Ausgleich 15 Gulden bewilligt worden. Diese sind ihm aber noch nicht ausgezahlt worden. Er bittet um umgehende Zahlung, weil er auch sonst nicht viel für den Schuldienst erhält und auch die Besoldung des Glöckneramtes gering ist [An sich hörte es sich so an, als seien alle Kinder vom Schulgeld befreit worden. Jetzt ist nur noch von den Armen die Rede. Es müssen aber doch alle Kinder gewesen sein, weil die Ausgleichssumme gleich hoch ist wie die frühere Umlage].

Schultheiß Johann Friedrich Löscher rechtfertigt sich am 11. Oktober 1598 in einem Brief an das Konsistorium, weshalb das Geld noch nicht ausgezahlt wurde: Der Kirchenbaumeister hat berichtet, daß allerhand Baukosten in der Kirche angefallen sind. So ist die Kirche in der letzten Zeit von Bildern und Altären gereinigt worden. An die 17 Gulden wurden ausgegeben, um die Wände zu weißen und die Fenster nach einem Hagelschlag zu reparieren. Die Junker von Karben, die den Chor der Kirche an sich erhalten müssen, haben nicht in eine Zahlung eingewilligt, weil die „vermeintliche Zier der Kirche“ ohne ihr Wissen verwüstet wurde und das Sakramentshäuschen, die Meßgewänder und anderes verkauft worden sind. Deshalb hat der Schultheiß schon darum gebeten, daß die Lieferung des Zehntweins aus Hochstadt an die Junker ausgesetzt wird.

Nun ist aber der Behörde bekannt, wie gering die Kirchenkasse zur notwendigen Unterhaltung der Kirche und der Gemeinde ausgestattet ist. Bei den laufenden Ausgaben - besonders weil jetzt das Geld für den Lehrer mit dazu gehört - wird die Kirche auf Dauer nicht erhalten werden können, wenn nicht noch andere Mittel dazu gegeben werden.

Deshalb müßten die Junker angehalten werden, ihren Verpflichtungen nachzukommen, weil sie doch den Chor der Kirche zu erhalten haben. Die Befehle, die man ihnen erteilen müßte, werden bei ihnen verhaßt sein, sie werden unhaltbbare Einreden dagegen haben.

Aber Gefahr ist im Verzug, die Beschlagnahmung ihres Weins ist unbedingt dringend nötig, weil sie ihn sonst in den nächsten Tagen wegbringen werden

[Hier ist die Rede davon, daß auf Betreiben der reformierten Landesherrschaft die Kirche „gereinigt“ wurde. Die katholischen Junker von Karben waren damit natürlich nicht einverstanden. Aber es wurden die Bilder in der Kirche übertüncht, die drei Altäre entfernt und die Meßgewänder und anderes verkauft. Das Weißen der Wände hat ganz schön gekostet. „Gerembs“ (auch „gerems“ und „geräms“ und „ge­rähms“) sind schmiedeeiserne Gitter oder Geländer oder Gestelle, auch kunstvolle Fenstervorbauten. In Magdeburg war das Gerembs aus Holz, im Chor der Kirche in Büdingen war es ein Sakra­mentshäuschen. Erwähnt wird das Teil in Trier, Weilburg oder im Haus „Zur Goldenen Waage“ in Frankfurt. In Straßburg stand es am Eingang der Kirche zusammen mit einem Altar, und beide wurden im Gefolge der Reformation bzw. wegen der reformierten Konfession zerschlagen.

In Hochstadt könnte es sein, daß es nicht Fenstergitter waren, sondern daß es sich wie im Bü­dingen um ein Sakramentshäuschen gehandelt hat, weil es in einem Atemzug mit den Meß­ge­wändern erwähnt wird. Dieses Sakramentshäuschen hat dann wohl auch ein kunstvolles Gitter gehabt. Im Chorraum der Kirche ist bis heute vorne rechts eine Nische, vor der das Sakramentshäuschen gestanden haben könnte].

 

Schreiben des Schulmeisters wegen seiner Vergütung im Jahr 1600:

Mit der Bezahlung des Schulmeisters klappt es auch weiterhin nicht. Anfang 1600 schreibt

Schulmeister Laurentius Hebberer wieder an die Hanauer Kirchenräte: Er hat schon am 3. Oktober 1599 eine Bittschrift an die Räte gerichtet. Das hätte er nicht getan, wenn nicht äußerste Not ihn dazu getrieben hätte. Er versucht zwar, sich durch selbst angebaute Lebensmittel zu erhalten. Aber er hat schon sechs Gulden aus seinem eigenen Vermögen verbrauchen müssen. Von den zwölf Gulden, die die Gemeinde zahlen soll, stehen nicht weniger als zehn Gulden aus. Für den Schuldienst hat er also wenig zu erwarten. Aber auch das Glöckneramt mit seinem Gehalt und den wechselnden Gebühren bringt nicht viel ein, obwohl es sehr beschwerlich ist. Deshalb bittet er untertänigst um die 15 Gulden, die ihm von der Behörde versprochen sind, daß sie entweder von der Gemeinde Hochstadt oder von der Präsenzkasse gezahlt werden.

 

Im Oktober 1600 schreibt er wieder an die Hanauer Kirchenräte: Ihm ist vor eineinhalb Jahren der Schuldienst in Hochstadt übertragen worden, dafür bedankt er sich noch einmal herzlich. Zum Stelleneinkommen gehört auch der Glockensichling für das Glöckneramt, der für jeden Acker in der Gemarkung zu zahlen ist. Er hätte nun gehofft, daß auch die Wachenbücher diesen Sichling gezahlt hätten, die einige Äcker am Braunsberg in Hochstadt haben. Für diese Äcker werden ja auch jährlich sechs Batzen an Beed [eine Steuer] an die Herrschschaft gezahlt. Eine Zeitlang haben dann die Leute von Wachenbuchen den Feldschützen Geld gegeben und sich geweigert, den Schuldienern ihre Sichlinge zu geben.

Nunmehr hat er aber erfahren, daß die die erwähnten Einwohner von Wachenbuchen am vergangenen Montag mit dem Schultheißen eine Absprache getroffen haben, daß in Zukunft von jedem Acker nur noch drei Batzen Beed an die Herrschaft gegeben werden sollen, diese Äcker aber wie die anderen verzehntet werden und auch den Feldschützen ihre Sichlinge gegeben werden sollen.

Wenn die Behörde aber die Beede zur Hälfte abgeschafft hat und den Feldschützen den Sichling geben will, den sie bisher nicht erhalten haben, ist der Schulmeister auch guter Hoffnung, seinen Anteil zu bekommen. Daß er selber nur eine geringe Jahresbesoldung hat, ist der Behörde ja bewußt, das muß er erst gar nicht betonen. Deshalb nimmt er an, daß ihm ebenso wie den Feldschützen auch ein Glockensichling gegeben wird.

 

Schultheiß Johann Friedrich Löscher erklärt die Verhältnisse am 28. Juli 1600:

Es hat schon lange Zeit ein Streit bestanden zwischen der Gemeinde Hochstadt und Wachenbuchen über einen besonderen Bezirk im Braunsberg, wo Weinberge ausgehauen worden waren. Dort haben die Wachenbücher den Hochstädter Feldschützen den üblichen Sichling nicht geben wollen. . Sie wollen, daß ihre ehemaligen Weingärten aus der Weingbergbeed in Höhe von 6 Batzen je Morgen heraus­genommen werden und in die Gemeindeackerbeed von 7 Batzen je Morgen überführt werden.

Dieser Vorschlag war der Gemeinde Hochstadt aber zu beschwerlich, weil sie annahm, daß die Herrschaft nicht von ihrer Forderung abgehen werde. Es würde auch Auswirkungen auf die Hochstädter haben, die auch eine große Zahl Weingärten haben. Diesen seit Jahren schwelenden Streit hat er jetzt schlichten wollen: In Zukunft hat jeder Wachenbücher von jedem „Weingartenacker“ (wie man das nennt) jährlich 3 Batzen Beed zu geben hat, und den Feldschützen sind für ihre Mühe jährlich ihre Sichlinge zu reichen.

Aber es soll ohne Genehmigung weiter kein Weingarten ausgehauen werden, auch wenn dies für die Gemeinde Hochstadt ein Nachteil ist und sie deshalb jährlich ein Beträchtliches einbüßen wird.

Man sollte es bei dem Streit um die Weingärten so bewenden lassen, und einen Beschluß fassen: Entweder ist den Feldschützen ihr Verdienst trotz ihrer schweren Verantwortung absprechen oder die getroffene Absprache zu bestätigen oder aber auf die Gemeinde Ackerbeed zum unerträglichen Schaden der Gemeinde zu verzichten und dem Schulmeister und Landbereiter die Sichlinge gegen altes Herkommen abnehmen (Von einer Entscheidung wird aber nichts berichtet).

 

Schreiben des Schulmeisters Laurentius Hebberer an die Kirchenräte vom September 1602:

Sie wissen sich zweifelsohne noch großgünstig zu erinnern, wie ich vor viereinhalb Jahren zum Schuldienst und Glöckneramt in Hochstadt berufen wurde. Ich bedanke mich ganz untertänig für diese Berufung [Hier täuscht er sich, er wurde vor dreieinhalb Jahren berufen].

Für meinen Dienst in der Schule ist von der Behörde eine Jahresbesoldung von 15 Gulden angeordnet worden, die die Gemeinde Hochstadt zu zahlen hat (Ihren großgünstig erteilten Bescheid lege ich bei). Aber es sollte so sein, daß in Zukunft kein Einwohner, der seine Kinder zur Schule schicken würde, mit der Entrichtung des Schulgeldes beschwert wird.

Deshalb sind mir fünfzehn Gulden dann zweieinhalb Jahr willig geliefert worden, und zwar elf Gulden durch die Gemeinderechner und vier Gulden durch den Kirchenrechner. Ich habe gehofft, es würde auch in Zukunft bei der einmaligen Bestätigung bleiben, zumal ich mich mit dem vorigen Gemeinderechner von Jahr zu Jahr am Michaelistag geeinigt habe

Doch nachdem der Oberschultheiß von der Herrschaft aus seinem Amt entfernt worden ist, wollen die diesjährigen Gemeinderechner auch die erwähnten 15 Gulden für den Schuldienst abschaffen und enthalten mir das Gehalt vor, indem sie verkünden, daß jeder Einwohner, der seine Kinder zur Schule schicken will, selbst das Schuldgeld zahlen soll [Der Oberschultheiß Löscher wurde am 20. Juni 1602 zusammen mit Vetter durch den Oberamtmann Johann von der Burg abgesetzt].

Das würde aber der Schule zu großem Untergang gereichen, die gottlob bisher in einen feinen Gang gebracht worden ist und bisher erhalten wurde. Einige Einwohner haben schon gegen mich verlauten lassen, wenn das Vorhaben der Gemeinderechner fortbestehen sollte, könnten sie ihre Kinder nicht zur Schule schicken, wo sie doch ohnehin kaum das liebe Brot haben.

Aber ich brauche auch jetzt etwas zu meinem Unterhalt. Doch die erwähnten elf Gulden

stehen mir bei den jetzigen Gemeinderechnern noch aus.

In meiner Not wende ich mich an Sie, weil mir dies von dem Gemeinderechner am Anfang des Jahres nicht angekündigt wurde und der Jahreslohn bei dem jetzt anstehenden Michaelistag verfallen wird [29. September].

Ich bitte Sie, den Gemeinderechnern schriftlich mitzuteilen, daß sie den bereits verdienten Lohn mir jetzt zu meinem Unterhalt reichen. Ich bitte Sie zu überlegen, welches Hindernis für die Schule durch Erhebung des Schulgeldes entstehen würde, wo die Reformation doch erst zart ist. Darum bete ich zu dem allmächtigen Gott und bin auch um die liebe Jugend mit treuem Fleiß jederzeit bemüht. Hierüber erwarte ich großgünstigen Bescheid.

Das Konsistorium schreibt im September 1602 an die Rechnungsführer: Schul­meister Laurentius Heberer klagt darüber, daß ihm die Bürgermeister die elf Gulden noch nicht gezahlt haben, aber jetzt schon Michaelis vor der Tür steht. Deshalb wird den Bürgermeistern befohlen, dieses Geld sofort auszuzahlen, solange keine andere Anordnung erfolgt. Sie sollen außerdem berichten, aus welcher Ursache und auf wessen Geheiß sie sich in dieser Sache sperren. Sie haben sich nach den Anordnungen zu richten.

 

Schreiben des Schulmeisters Laurentius Hebberer an die Kirchenräte im Jahr 1603:

Schulmeisters Laurentius Hebberer bedankt sich im März 1603 zunächst wieder sehr überschwenglich für die Berufung auf die Schulstelle. Dann klagt er darüber, daß die Schule nach Abgang des Schultheißen aber sehr gelitten hat, weil die Einwohner ihre Kinder nicht mehr so fleißig schickten wie bisher [Gemeint ist hier Johann Friedrich Löscher, der Oberschultheiß für das Amt Büchertal].

Man könnte noch nachsehen, daß sie jetzt im Sommer mehr auf dem Feld zu tun haben. Aber leider lassen sie an den Sonn- und Feiertagen ihre Kinder mehr auf die Spielplätze und Kegelbahnen - die doch vom vorigen Schultheiß ganz abgeschafft worden waren - anstatt sie in die Schule und in die Kirche zu schicken.

Wenn am Sonntag Kinderlehre gehalten wird, hat der Schulmeister nicht so viele Schüler, daß er die Hauptstücke des Katechismus in der Kirche aufsagen lassen kann, geschweige denn, daß er einen Psalm oder sonst einen Gesang ausführen kann, nachdem er vier Jahre lang hier nie einen Mangel hatte. Der Schulmeister bittet um eine schriftliche Anordnung, daß die Eltern ihre Kinder wieder fleißiger als bisher in die Schule und Kirche schicken, damit die von der Herrschaft veröffentlichte Kirchen­ordnung nicht umgestoßen, sondern gefördert und angewandt wird.

Dann klagt der Schulmeister wieder darüber, daß er sein Gehalt seit Michaelis 1602 ein halbes Jahr lang nicht mehr bekommen hat. Man kann sich vorstellen kann, wie arm und elend er sein Leben seitdem durchgebracht hat. Er hat erfahren, daß die Verantwortlichen in der Gemeinde zuerst die Schulden begleichen wollen, die sie seit langen Jahren bei Juden haben, ehe dem Schulmeister das Jahresgehalt ausgezahlt wird. Man sollte ihn die Probleme der Gemeinde nicht spüren lassen, da er ja nicht daran schuld ist. Er bittet darum, daß die Gemeinde angewiesen wird, ihm das Gehalt jeweils quartalsweise auszuzahlen, oder doch wenigstens etwas zu geben, damit er zu seinem täglichen Lebensunterhalt etwas hat. Er schließt: „Ich will mit allem zufrieden sein!“ Aber offenbar hat er dann doch entweder noch im gleichen Jahr oder etwas später aus dem Amt ausgeschieden.

Konrad Appel schreibt in seiner Chronik: Am 15. Oktober 1604 hat der Schulmeister Lorenz Heberer seinen Abschied von der Gemeinde Hochstadt genommen und sich nach Hanau begeben.

 

1604 - 1607: Konrad Kleß                                                                          

Der Gemeindeschreiber und spätere Lehrer Philipp Jost schreibt etwa 1607, daß der „gewesene Schulmeister zu Hochstadt Chunrad Cleß neuerlichen Mittwoch abgangen seyn“. Konrad Appel schreibt in seiner Chronik: Am 8. Dezember 1607 ist Konrad Kleß, der Lehrer hier in Hochstadt, gestorben. Zur Beerdigung wurde aus dem 118. Psalm in der Kirche gesungen.

 

1608 - 1619: Philipp Jost (Joist Capsius)                                                                           

Im Jahre 1608 wird in anderen Quellen ein Schulmeister Philipp Jost erwähnt. Jetzt wird bestätigt, daß das Schulmeisteramt und das Glöckneramt schon getrennt sind. Als Jost nämlich den Glöckner einmal ein halbes Jahr vertritt, erhält er noch vier Gulden extra (außerdem noch zwei Gulden für die zeitweilige Vertretung bei der Haltung des Gemeinde-Ebers).

In den Unterlagen des Staatsarchivs Marburg kommt nur der Schulmeister Joist Capsius vor.

Er selber schreibt seinen Namen so und gibt auch eindeutig an, daß er 1608 den Schuldienst in Hoch­stadt begonnen habe. Es muß sich also um die gleiche Person handeln. Dabei ist nicht ganz klar, ob „Jost“ ein Vorname oder ein Nachname ist. Der Name „Capsius“ wiederum hört sich so an wie eine lateinische Form von „Kappes“. Er könnte aus Hochstadt sein, war aber dann in Nauheim [heute: Bad Nauheim], wahrscheinlich weil seine Frau von dort ist. Aber als er dort den Schuldienst aufgeben muß, wird er Gemeindeschreiber in Hochstadt.

Im Jahre 1607 bewirbt er sich um die Schulstelle in Hochstadt. Er schreibt an die Hanauer Räte: Sie werden vernommen haben, daß der bisherige Schulmeister Konrad Kleß, letzten Mittwoch „abgegangen“ ist, so daß sein Dienst jetzt erledigt ist. Er traue sich zu, diesen Dienst mit Gottes Hilfe versehen zu können. Pfarrer, Schultheiß und Bürgermeister und viele Nachbarn haben ihn aufgefordert, sich um die frei gewordene Stelle zu bewerben. Deshalb bittet er jetzt, daß sie ihm als einem Einheimischen diesen Dienst übertragen. Er will sich in der Unterweisung der Jugend und beim Gesang in der Kirche so bemühen, daß die Behörde schon mit ihm zufrieden sein wird. In der Chronik Appel heißt es am 17. Mai 1608:Jost Kapus von Nauheim ist als Schullehrer nach Hochstadt gezogen.

Aber schon 1609 möchte er wieder nach Nauheim wechseln. Am 22. August 1609 schreibt er an das Konsistorium: Er hat sieben Jahre lang den Schul- und Glockendienst in Nauheim versehen. Vor fünf Jahren hat er ihn aber wegen einer langwierigen Krankheit aufgeben müssen und hat sich an einem anderen Ort anstellen lassen. Vor zwei Jahren hat er sich nach wiederhergestellter Gesundheit um eine neue Stelle beworben, so daß er in Hochstadt für den Schuldienst angestellt wurde.

An sich läge kein Grund vor, die Behörde wegen der Dienststelle zu bemühen. Er hofft auch, daß die Leute mit ihm zufrieden sind. Jedoch ist das Elternhaus seiner Frau in Nauheim. Es ist für ihn aber zu weit, das Vermögen seiner Frau zu betreuen. Er hat einen Treuhänder eingesetzt, der ihm aber nicht die Treue gehalten hat. So ist das Gut verfallen und verwüstet: An dem Brunnen ist kein Eisen-Kloben und Schiefer mehr, es ist kein Pfad im Weingarten und die Zäune um den Garten sind vernichtet.

Er stellt dar, daß für ihn der Verdienst in Hochstadt so gering ist, daß er die Zukunft seiner Familie nicht sichern kann. Deshalb bittet er darum, daß der Schulmeister von Nauheim nach Hochstadt oder Nieder-Esch­bach versetzt werde und er selber dann nach Nauheim gehen kön­ne. Der Nauheimer Schulmeister könnte an sich nichts dagegen haben, nach Nieder-Eschbach zu gehen, weil die Besoldung dort besser sein soll und er dort auch Gelegenheit zum Predigen hat. In Nauheim aber wäre es möglich, daß er sich wieder besser um sein Gut kümmern könne. Er hätte dann auch mehr Lust zur Arbeit. Die Nauheimer werden seinen Wunsch schon verstehen und wegen der Zwangslage mit seinem Haus mit ihm einverstanden sein. Er will auch versprechen, Zeit seines Lebens dort zu bleiben und sich so verhalten, daß weder durch ihn noch von anderen wegen ihm eine Bitte an das Konsistorium gestellt wird.

Konrad Appel schreibt in seiner Chronik: Am 17. Mai 1608 ist Jost Kapus von Nauheim als Schullehrer nach Hochstadt gezogen („aus Nauheim“ beutet nicht, daß er jetzt erst aus Nau

heim gekommen sei). Aber aus dem gewünschten Wechsel wurde nichts, denn 1619 ist Jost immer noch in Hochstadt. Bei der Schulvisitation 1611 muß der Schulmeister die Visitatoren verköstigen und erhält da­für eine Beihilfe von der Kirche.

 

1620 - 1625 : Nicolaus Thomas       

Am 9. November 1619 schreiben der Pfarrer und die Kirchenältesten, daß der Schulmeister Jost Capsius unlängst bei den Einwohnern geklagt hat, er könne die Schule und die anderen Dienste wegen seiner schweren Haushaltung nicht mehr länger versehen. Er habe deshalb bei der Behörde um seine Entlassung gebeten. Deshalb haben die Eltern ihre Kinder teils daheim behalten, teils nach Dörnigheim zur Schule geschickt. So ist die Schule jetzt schlecht versehen und die Jugend wird vernachlässigt.

Es beginnt aber jetzt die Zeit, in der die Kinder wegen weniger Arbeit auf den Feldern in die Schule geschickt werden könnten. Deshalb bitten sie, an die Schule wieder eine tüchtige Person zu berufen. Der Pfarrer und die Kirchenältesten der Gemeinde wissen aber nicht wirklich, ob der Schulmeister wirklich seinen Abschied nimmt.

Sie wollen zwar der Behörde in dieser Sache nichts vorschreiben, können es jedoch von Amts wegen es nicht unterlassen, zu berichten: Aus Hochstadt sind im Sommer zwanzig oder mehr Kinder nach Dörnigheim in die Schule gegangen. Dort sind sie im Rechnen, Lesen und besonders im Schreiben von Schulmeister Nicolas Tho­mas sehr gefördert worden. Auch die anderen, die ihre Kinder in Hochstadt in die Schule geschickt haben, kommen täglich gelaufen und wollen, daß die Stelle mit dem Dörnigheimer Schulmeister besetzt wird, den ein Teil der Kinder schon gewöhnt ist. Er müßte allerdings in Hochstadt ein etwas höheres Gehalt erhalten.

Auch einige Einwohner schreiben an die Kirchenräte: Sie haben erfahren, daß der Schulmeister um Entlassung aus dem Schuldienst gebeten angehalten hat und seinem Antrag auch gleich darauf entsprochen worden sein soll. Deshalb wird es sehr nötig sein, daß an der Schule wieder eine tüchtige Person angestellt wird, damit die Jugend auch in Zukunft in der Furcht Gottes erzogen werden möge.

Die Schule sollte wiederum mit einer dazu tüchtigen Person bestellt werden. Weil die Schule mangelhaft war, haben sie die Kinder nach Dörnigheim geschickt, die daraufhin große Fortschritte gemacht haben. Sie haben an ihren Kindern in kurzer Zeit gespürt, welchen großen Fleiß der Schulmeister aufgewandt hat, damit sie besser schreiben können und besonders im Katechismusaufsagen sich verbessern. Deshalb haben sie den Dörnigheimer Schulmeister gebeten, er möge ihnen und der Kirche dienen. Er hat eingewilligt, wenn die Behörde zustimmen würde. Deshalb bitten sie darum, daß sie diesen Schulmeister bekommen können. Es unterschreiben Conrad Appel, Jorg Heilman, Johan Kauß und Johann Heiß im Namen ihrer Mitstreiter [Hier erfährt man wieder Namen „alter Hochstädter“. Mit „Conrad Appel“ könnte allerdings auch der Pfarrer Konrad Abel gemeint sein, der von 1614 bis 1626 amtierte].

 

Das Konsistorium schreibt am 27. Januar 1620 an den Inspektor in Bischofsheim und den Pfarrer und Schultheißen in Hochstadt, daß auf Bitten der Kirchenältesten der bisherige Schulmeister von Dörnigheim Nicolaus Thomas angenommen wurde. Bis zum nächsten Bettag soll er der Gemeinde vorgesellt werden und diese ermahnt werden, ihre Kinder fleißig zur Schule zu schicken Das Konsistorium zweifelt nicht daran, der Schulmeister werde sich in seinem Amt als fleißig erweisen.

Am 28. Januar 1620 schreibt das Konsistorium an den Schulmeister Nicolaus Thomas in Dörnigheim, daß der Pfarrer und die Kirchenältesten zu Hochstadt inständig darum gebeten haben, ihn in ihre Schule zu versetzen. Deshalb schicken sie ihm das Präsentationsschreiben mit. Am kommenden Sonntag muß er nach Hochstadt gehen und bei der Präsentation anwesend sein. Er soll die Schule in Hochstadt so bald wie möglich übernehmen, damit die Kirche und die Kinder nicht mehr vernachlässigt werden.

Ein Schulgarten beim Untertor wird 1623 erwähnt.

 

Klagen über den Schulmeister Thomas:

Inspektor Jacob Heuser in Bischofsheim schreibt am 22. Februar 1625 an die Kirchenräte: Wegen der Kriegsunruhen im Lande konnten die Pfarrkonvente nicht immer stattfinden, so daß wir nicht alle Fehler und Mängel vernommen haben und ihnen abhelfen konnten. Aber von Amts wegen kann er nicht zu allen Problemen und Fehlern still schweigen. Deshalb kann er nicht länger stillschweigend es vorüber gehen lassen, daß der Schulmeister zu Hochstadt Nicolaus Thomas oftmals in 14 oder 18 Tagen über Feld geht und keine Schule hält. Er spricht den Pfarrer nicht einmal darum an. Der Inspektor kann es nicht vermeiden, der Kirchenbehörde davon zu berichten, damit sie eine ernste Anordnung trifft, zumal jetzt im Krieg das alte und junge Volk eine Aufsicht auf Kirche und Schule braucht. Hier muß etwas verfügt werden, damit die Jugend („das unschuldige Blut“) nicht verwahrlost wird und heut oder morgen von Gott gestraft wird.

 

Pfarrer Conrad Abel schreibt am 28. März 1625 an die Kirchenräte, daß der Schulmeister die Klage gegen ihn zum größten Teil zurückgewiesen hat. Die ihm gemachten Auflagen läßt zum größten Teil unbeachtet und untersteht sich jetzt, mit Rückendeckung von Einwohnern aus der Stadt Hanau, die behaupten, man sei mit ihm zufrieden. Deshalb hat sich der Inspektor an den Pfarrer gewandt mit der Bitte, dessen Faulheit, Trotz und Hochmut näher zu beschreiben und seine Stellungnahme dem Konsistorium zu übergeben.

Der Pfarrer kann bestätigen, daß der Schulmeister eine Zeitlang sehr faul („un­fleißig“) gewesen ist, auch wenn er es leugnet. Vom Herbst bis ins Frühjahr hat er kaum anderthalb Monate Schule gehalten und sie dabei noch so geführt, wie es die Schüler gerne mochten. In dieser Zeit hat er in der Oberstube seine Schreiberei für die Gemeinde erledigt und ist den ganzen Tag lang kaum eine Stunde bei den Schülern geblieben. Wenn er ausgegangen ist, dann hat er den größeren Schülern die Schule anbefohlen, wie verschiedene Einwohner bei dem Pfarrer geklagt haben. Als dieser dann unfreundlich wurde, weil er ihm das viele Male untersagt hatte, hat er den Pfarrer angemault und hätte ihm übel mitgespielt, wenn er gekonnt hätte.

 

Deshalb habe er anfangen müssen, die Faulheit des Schulmeisters genauer zu notieren. Dabei hat er herausgefunden, daß er vom 26. Januar 1625 bis zum 24. Februar ungefähr drei Stunden Schule gehalten hat. Dann ist er davongelaufen. Er macht Schreibarbeiten in Hanau, Hochstadt, Dörnigheim, Wachenbuchen und nimmt damit anderen Schulmeistern ihren Verdienst ab. Er läuft sogar bis in die Wetter­au, um Geld zu verdienen. Neuerdings teilt er mir sogar seine Abwesenheit mit, die vor und nach dieser Zeit oftmals vorkam. Vor drei Jahren haben ihn unsere Gemeindeverordneten deswegen schon beim Inspektor verklagt.

Als der Pfarrer vor kurzem einige Tage nichts von ihm bemerkte, hat er vorsichtig in der Schule nach ihm gefragt. Daraufhin hat er den Pfarrer ungestüm im Pfarrhaus angegangen und gesagt, er habe keine Ruhe vor mir. Er wolle das nicht, er werde bald fortgehen und seinen Abschied nehmen. Er spricht, er müsse seinem Verdienst nachgehen. Er teilt mit, er werde am nächsten Tag in Hanau um seinen Abschied bitten. Er läßt den Kuhhirten von Bissigem an zwei Tagen Schule halten. Wenn der Pfarrer ihm Anweisungen in der Schule gibt, will er gar nicht folgen. Er hat mit vielen schon erwachsenen Jungen nur etwa drei Stunden in der Kirche und anderswo gesungen, wie berichtet wurde. Obwohl er doch nur das Schule­halten gelernt hat, ist er ein schändlicher Verächter des Predigtamts: „Wenn ich oder ein anderer predigt, will er es besser wissen - man kann es nicht beschreiben!“ Dabei ist noch gar nicht geredet von seinem fast abartigen Leben, der Vernachlässigung der Uhr und anderen Dingen mehr. Der Pfarrer bittet um Nachsicht, aber er hat dies so ausführlich beschrieben und berichten müssen, nicht aus der Erregung heraus, sondern zur Rettung des Herrn Inspektors und seines Gewissens und zum Wohl der Jugend.

 

Der Schulmeister rechtfertigt sich in einem Schreiben an die Hanauer Kirchenräte: Der Hochstädter Pfarrer hat ihn kürzlich bei dem Inspektor in Bischofsheim zu unrecht angezeigt, obwohl er doch unschuldig ist. Er habe schon eine Zeitlang den Unwillen des Inspektors hat verspüren müssen. Dann wurde er angeklagt, die Schule und das Glöckneramt nur fahrlässig wahrgenommen zu haben und ungehorsam gewesen zu sein. Deshalb habe er sich auch entschlossen, möglichst bald seinen Dienst aufzukündigen und eine andere Aufgabe zu übernehmen.

Von dem Pfarrer in Hochstadt ist ihm eine Zeitlang hart zugesetzt worden. Dabei hätte er viel mehr Ursache, über den Pfarrer zu klagen. Er hätte nur das Beste an mir sehen sollen und er hätte ihm den gebührenden Respekt erwiesen. Hier geschieht einem armen und unschuldigen Mann vor Gott und der Welt viel Unrecht. Er kann sich ehrlich und mit gutem Gewissen viel eher rühmen, daß er sein Amt mit viel besserem Fleiß und Treue jederzeit versehen hat.

Er habe durch seinen geringen Verstand und vielfältige Mühe das Schulwesen in Hochstadt aufgebaut und die liebe Jugend unterwiesen, wie es der Herr Pfarrer in seinem Bereich nicht getan hat und auch noch in langer Zeit nicht tun wird.

Die ganze Klage sei sehr falsch und mißgünstig angebracht. Das werden die Räte alles besser verstehen können, wenn sie erst die Kirchen­ältesten und die Einwohner gehört haben. Er bittet darum, vor den Kirchenältesten und einem Ausschuß der Einwohner verhört zu werden. Dann wird sich gewiß herausstellen, in welchen vielen und wichtigen Punkten - die die Kirchenältesten selber schriftlich vorbringen werden - vielmehr der Pfarrer zu tadeln ist. Er bittet darum, nicht verstoßen und im Amt belassen zu werden. Er will sich so verhalten, wie es einem treuen Schuldiener wohl ansteht. Er bittet um Verzeihung, weil er so etwas hat vorbringen müssen. Er will den Pfarrer nicht verklagen. Aber die Wahrheit an den Tag zu bringen, erfordert seine jetzige Not [Thomas wird noch im April abgesetzt, siehe unten].

 

Etwa im Mai 1625 schreiben Einwohner von Hochstadt an die Hanauer Kirchenräte: Die ganze Gemeinde hat die Beurlaubung und Absetzung des Schulmeisters mit Schmerzen erfahren. Sie behaupten, sie hätten keinen einzigen Grund zur Klage gegen ihn oder die Seinigen. Er be­müht sich allezeit um ein gutes Wesen gegen die Einwohner und ihre Kinder. Sie können es nicht anders sagen, als daß der Schulmeister die ihm von Gott verliehenen Gaben keineswegs vor den Kindern verborgen hat. Die Kinder haben in kurzer Zeit im Lesen, Singen und Schreiben viel erfaßt und behalten.

 

Sie wissen es vor Gott nicht zu verantworten, wenn ihren Kindern solche Gaben vorenthalten werden. Sie geben aber schließlich doch zu, daß einige Kinder sich diesem edlen Schatz entziehen wollten und dem Schulmeister davongelaufen sind und ihm allerhand Hindernisse in den Weg legen und ihm Tür und Tor versperren. Er ist seines Dienstes ohne Wissen und Willen der Gemeinde enthoben worden. Deshalb spricht „die ganze Gemeinde“ die Bitte aus, ohne Erkundigungen und glaubwürdige Zeugnisse nicht zu entlassen, weil solche Leute auch lügen können. Wir aber wollen jederzeit das Gegenteil aufweisen. Sie könnten alle ihre Kinder zu Zeugen nehmen, daß der Schul­meister nichts versäumt hat. Das kann jederzeit mit Lesen, Schreiben und Singen erwiesen werden. Sie bitten noch einmal darum, diesen edlen Schatz ihnen nicht zu entziehen und den Schulmeister wieder einzusetzen. Es unterschreiben der Beisasse Hanß Schmit, W. Igell, Hanß Schosser und Hanß Inniges als Kirchenvorsteher im Namen der ganzen Gemeinde Hochstadt [Wieder Namen „alter Hochstädter“].

 

Am 9. August 1625 schreibt dann Pfarrer Conrad Abel an den Oberamtmann, Nicolas Thomas sei zwar vor ungefähr vier Monaten als Schulmeister wegen seiner Faulheit und seines Trotzkopfs abgesetzt worden. Aber auf Bitten einiger dazu genötigter Leute durfte er sich der Schule wieder annehmen. Er versieht aber weiterhin die Schule nur sehr nachlässig. Vom ersten Juli bis zum zehnten August hat er nur neun Stunden gehalten, wie der Pfarrer notiert und zusammengerechnet hat.

Er läuft mehrere Tage davon, sagt dem Pfarrer aber kein Wort davon. Er hat in zwei Monaten keinen Kontakt mit der Jugend. Er spricht ohne Scheu und voller Trotz zu den Gemeinderechnern und Kirchenältesten, sie möchten sich nach einem anderen Schulmeister umsehen. Er singt in der Kirche andere Psalmen, als der Pfarrer ihm angibt. Er läßt die Uhr nicht richtig gehen. Er ist aus dem Schulhaus - in dem sich die Kinder täglich plagen und schlagen, daß es zum Erbarmen ist - in eine von der Schule entfernte Wohnung gezogen, in der er eine Wirtschaft und einen Kramladen betreibt. Er kann es nicht anders sagen, auch wenn Gott ihn dafür strafen würde. Die Kirchenältesten kümmern sich nicht um diese Dinge und lassen ihn allein. Er rechnet mit weiterer Klage bei der Herrschaft. Aber Gott wird die Vernachlässigung der Jugend nicht ungestraft hingehen lassen. Die Räte werden das auch nicht so stehen lassen und die Sache ernst bestrafen.

Der Pfarrer will bei einer künftigen Klage bei der Herrschaft über die Schule entschuldigt sein. Er will auch bei Gott entschuldigt sein, der ein solches Versäumnis an der Jugend nicht ungestraft wird dahin gehen lassen. Er zweifelt nicht daran, daß diese Faulheit den Mitgliedern des Konsistoriums­­ nicht gleichgültig sein wird, sondern sie diese ernsthaft strafen wird, damit Gott geehrt wird und zum Nutzen der nicht geförderten Jugend.

 

Im August 1625 reicht Schulmeister Nicolaus Thomas sein Entlassungsgesuch an die Hanauer Räte ein: Vor längerer Zeit ist er vom Ortspfarrer wegen angeblicher Nachlässigkeit verklagt worden. Daß ihm aber Unrecht geschehen ist, haben die Kirchenältesten und die Einwohner genügend bezeugt. Er will das nicht noch einmal alles wiederholen. Er spürt aber, daß der gegen ihn gerichtete Eifer nicht nachläßt und er dem vorgesetzten Pfarrer und Seelsorger nicht länger nur unwillig folgen will und auch weil Kirche und Schule geärgert und verhindert werden. Deshalb bittet er um Aufhebung seiner Berufung in das Amt, damit die Kinder nicht im Vortragen der Katechismusstücke, Gebet, Schreiben und Lesen gehindert werden. Der Schul- und Glockendienst sollte durch eine andere Person versehen werden.

 

Am 12. September 1625 schreiben Schultheiß, Pfarrer und Kirchenältesten an die Hanauer Räte. Sie erinnern daran, daß der Schulmeister auf die Klage des Inspektors hin aus seinem Amt entlassen wurde. Weil aber der Schulmeister einige Nachbarn mit seinem Flehen, Weinen, Leugnung der Anklagen und dem Versprechen künftigen Fleißes beschwatzt hat, ist er auf ihre Bitte vom Oberamtmann wieder eingesetzt worden. Einen Monat lang hat er diesen Fleiß auch spüren lassen, aber bald danach hat er ihn wieder sinken lassen: Er ist aus dem Schulhaus ausgezogen und hat eine Wirtschaft und eine Krämerei angefangen. Am Ende hat er die Schule ganz liegen gelassen und bei den Gemeinderechnern, dem Herrn Pfarrer, dem Herrn Inspektor, ja bei der Kanzlei selbst schriftlich den Dienst aufgekündigt, wie es bereits ausführlicher vom Pfarrer dem Oberamtmann mitgeteilt wurde. Sie bitten deshalb darum, weil viele Schüler vorhanden sind und schon einige Monate nur übel betreut worden sind, sich die Schule zur Herzensangelegenheit zu machen und die Gemeinde mit einem fleißige „Schuldiener“ versorgen zu lassen. Es unterschreiben Schultheiß Kilian Vetter (oder Velten), Pfarrer Conrad Abell und die Kirchenältesten Hanns Schäffer und Hanns Dinges.

 

Am 3. Oktober 1625 verteidigt sich Pfarrer Conrad Abel: Nachdem der Schulmeister eine Bittschrift - oder vielmehr eine ehrenrührige Verleumdungsschrift gegen den Pfarrer - übergeben hat und weil auch die Kirchenältesten einen Gegenbericht verfaßt haben, muß er doch seine Ehre retten.

Der Schulmeister beschuldigt ihn, der Pfarrer habe ihn hinterrücks aus Haß und Neid beim Inspektor in Bischofsheim angezeigt. Dabei hat er ihm doch alles ins Gesicht gesagt, brüderlich und in Erinnerung an die frühere Freundschaft. Aber als das auch nicht helfen wollte, mußte er als Verantwortlicher für die Schulaufsicht ihn wegen verschiedener Fehler und Mängel anklagen. Ob ich ihm damit in den Rücken gefallen bin, darüber lasse ich jedermann seine Schlüsse ziehen.

[Hans Dinges (oder Deinges) lebte von 1588 bis 1668. Als er stirbt, wird bemerkt: „Ein 80 jähriger ehrlicher und gottesfürchtiger Mann, der fast 38 Jahre Kirchenältester und an die 40 Jahre Geschworener gewesen ist. Er könnte ein Sohn von Hans Deniges sein, der von 15097 bis 1608 der Gemeindewirt war. Auch Hans Schäfer könnte der 1679 gestorbene Gemeindewirt Johannes Schäfer sein oder sein gleichnamiger Vater].

Er meint, es sei ihm Unrecht geschehen. Er rühmt seinen Fleiß in der Schule sehr hoch, ruft Gott zum Zeugen an, als müsse der seine Leistung bezeugen, und ruft auch die Kirchenältesten als Zeugen an. Es ist aber bekannt, wie es sich mit solchen erbettelten Lobreden verhält.

 

Der Ortsschultheiß hat schließlich einige Religionshasser oder auch anderweitig Aufsässige, die ihm verpflichtet sind und noch andere, die ihm wegen künftiger Ämter sein Lied singen müssen, zusammengetrieben und mit Amtsgewalt herbei genötigt. Dann hat er sie einschüchternd gefragt, was sie für Fehler und Mängel am Schulmeister fänden. So hat er diesen Leuten das Zeugnis abgenötigt, daß sie den Schulmeister als ihren edlen Schatz stattlich herausputzen, der ihre Kinder im Lesen, Schreiben und Singen wohl unterrichtet.

Aber die Hauptsache, das Aufsagen der Katechismusstücke, wird dabei verschwiegen. Dabei versammelt er die Jugend, daß es eine Sünde ist. Im Singen ist er zwar am Anfang fleißig gewesen, aber mit der Zeit ganz nachlässig geworden. So ist es auch kein Wunder, daß einige Jungen in sechs Jahren einige Fragstücke lernten, mit denen er den einfältigen Eltern die Augen verkleistert hat. Diese guten Leute beschwerten sich dann nicht wenig, daß man ihnen ohne ihr Vorwissen und Bewilligung diesen Schulmeister von seinem Dienst entbunden hat. Denn er hat sich ja allezeit - sagen sie - neben seinem Fleiß um einen ehrbaren Wandel bemüht. [Nicolaus Thomas war von 1628-1632 noch einmal Schulmeister und wurde 1635 Schultheiß in Hochstadt].

 

1625 - 1627: Johannes Cressius

Wahrscheinlich Anfang Oktober 1625 schreiben der Schulheiß, der Pfarrer und die Kirchenältesten in ihrer Not an die Hanauer Räte, weil die Schule seit einigen Monaten unversehen liegen geblieben ist und die zahlreiche Jugend viel versäumt hat. Der Schulmeister hat nur wenig auf die Schule geachtet. Er hat sie sogar ganz liegen lassen und betreibt statt dessen eine Wirtschaft und einen Kramladen. Er hat bei allen - Inspektor, Schultheiß, Bürgermeister, Pfarrer, ja bei der Kanzlei - seinen Abschied eingereicht und davon eine Abschrift herumgezeigt. Sie haben schon vor drei Wochen eine Bittschrift eingereicht, man wolle mit einem fleißigen Schulmeister besorgen. Jetzt bitten sie noch einmal untertänig, die Behörde möge ihnen eine Person schicken, die für die Erbauung der Jugend geeignet ist und der Schreibarbeit mächtig und im Singen genug ausgebildet.

                       

Am 21. Oktober 1625 schreiben die Räte an Pfarrer und Schulheiß, daß Johannes Cressius aus Schlüchtern zur Versorgung der Schulstelle angenommen worden ist. Er soll möglichst noch am gleichen Tag der Gemeinde und der Jugend wie üblich vorgestellt werden: Die Eltern sind zu ermahnen, daß sie ihre Kinder fleißig zur Schule schicken, und die Jungen zu gebührendem Fleiß und Respekt.

 

Cressius ist aber offenbar mit seiner Stelle nicht zufrieden und fühlt sich zu Höherem berufen. Deshalb erinnert er 1626 in einem an den Hanauer Grafen gerichteten Brief daran, daß vor ungefähr zehn Jahren seine Mutter im Dienst der Mutter der Fürstin Catharina Belgica gestanden hat. Als sie aber in Schlüchtern starb, hat der Fürst, der sich damals gerade dort aufhielt, dem armen Waisenkind einige Male sagen lassen, er solle sich nicht allzusehr bekümmern oder ganz verlassen ansehen: Er würde ihn niemals allein lassen, sondern ihn vielmehr vor allen anderen Stipendien­empfän­gern zu guten Diensten gnädig annehmen, wenn er dazu

für geeignet befunden werde.

Diese Zusage hat ihn immer wieder aufgemuntert. Aber er hat inzwischen alles von seiner Mutter Hinterlassene für seine Studien aufgewandt in der Hoffnung, irgendwann später davon einmal wieder Wiedergutmachung und Hochgenuß zu haben. Vor einem Jahr ist er zum Glöckner und Schulmeister in Hochstadt angenommen worden. Dort muß er aber wegen der Menge der Schulkinder und der großen schweren Glocken die größte Beschwernis ausstehen. Und er muß sich mit einem solchen geringen jährlichen Gehalt zufrieden geben, daß er kaum das tägliche Brot kaufen kann, von anderen nötigen Dingen ganz zu schweigen. Das müssen alle Einwohner zugeben.

Andere Stipendiaten dagegen sind zuerst lange auf fremde und ausländische Schulen geschickt worden und sind sehr wohlhabend gewesen und sind dann zu viel besseren Diensten in Kirchen und Schulen berufen worden. Deshalb spricht er die flehentliche Bitte aus, der Graf möge sich doch über ihn erbarmen und ihn gleich anderen Landeskindern und Stipendiaten zu anderen geeigneten Diensten gnädig annehmen, damit er sich in diesen sehr teuren Zeiten um so besser erhalten und ernähren kann.

 

Im Frühjahr 1627 schreibt Johannes Cressius noch einmal an den Hanauer Grafen: Weil damals keine Mittel vorhanden waren, habe hat er sich übergangsweise auf den Rat guter und ehrlicher Leute hin auf die damals freie Schulstelle in Hochstadt berufen lassen. Er wurde jedoch damit vertröstet, er sollte zu einem höheren Dienst befördert werden, wenn sich die erste Gelegenheit anbieten würde. Auf der Schulstelle in Hochstadt kann er sich kaum des Hungers erwehren. Und wenn er sein Gehalt anfordert, muß er sich allerhand unnütze Worte bei der Anforderung seines Gehalts anhören und es wird darüber auch noch diskutiert. Deshalb bittet er darum, ihm eine Pfarrstelle zu verleihen, wo doch verschiedene Stellen im Amt Bornheimer Berg frei sind. Es sollten nicht ausländische Bewerber vorgezogen werden. Er verweist noch einmal darauf, daß er doch ein Landeskind und der besondere Zögling des Grafen ist.

[Cress ist 1599 in Schlüchtern geboren als Sohn des Bürgers Johannes Cress. Nach dem Studium in Herborn wird er zunächst Schulmeister in Hochstadt. Dann erhält er die Pfarrstelle in Rüdigheim - ein Werdegang, der damals bei vielen Pfarrern üblich war. Schließlich kehrt er von 1632 bis 1661 als Pfarrer nach Hochstadt zurück. Im Jahre 1634 gibt er ein volkstümliches Buch heraus, ein Rätselbüchlein oder „Christlicher Zeitvertreiber“. Darin stellt er Dinge aus der Natur oder Ereignisse von Menschen den Aussagen der Heiligen Schrift gegenüber. Außerdem enthält das Buch gereimte Gesänge. Es wird gedruckt in Frankfurt und befindet sich in der Darmstädter Landesbibliothek. Es ist Hochstädter und Schlüchterner Bürgern gewidmet, die namentlich alle aufgezählt werden. Cress zeichnet sich durch poetische Begabung und große Sprachgewandtheit aus. So schreibt er längere Verse auf Jakob Ramsay, den Hanauer Kommandanten im Jahre 1636, die sich unter zwei Porträts in der Kupferstichsammlung der Universität Göttingen befinden. Und 1638 schreibt er in lateinischen und deutschen Versen ein Gedicht zum Tode des Grafen Philipp Moritz von Hanau].

 

1627 - 1628: Johann Valentin Reuser                                                         

Am 3. Dezember 1627 schreibt der Schulmeister Johann Valentin Reuser aus Hanau an die Hanauer Räte: Herr Creß bereitet sich gerade auf seinen Umzug vor, die Schulstelle ist also frei. Reuser aber klagt darüber, daß er nach halbjährigem Wartestand ganz und gar am Ende ist und er mit seiner armen Frau und seinen Kindern nichts mehr zum Leben hat. Er hat auch keine Gelegenheit, eine Pfarrstelle zu erlangen. Er bittet deshalb darum, ihm den Schuldienst in Hochstadt zu verleihen, bis sich eine bessere Gelegenheit zu einem besseren Dienst ergibt.

Er will sich auch so verhalten, daß jedermann mit ihm zufrieden sein kann. Der Antrag wird am gleichen Tag bewilligt. Im September 1628 geht er als Schulmeister nach Rodheim, später wird er Pfarrer.

 

1628 - 1634: Nicolaus Thomas

Die Gemeinde schlägt am 8. Oktober 1628 als Nachfolger Reusers ausgerechnet den früheren Schulmeister Nicolaus Thomas vor. Schultheiß, Bürgermeister und Kirchenälteste schreiben im Namen der Gemeinde Hochstadt an die Hanauer Konsistorialräte: Die ganze Gemeinde hat bisher mit besonderem Mitleiden gesehen, wie armselig und beschwerlich der gewesene Schulmeister Cressius sich mit diesem „Dienstlein“ beholfen hat. Er hat zwar die sechs Achtel Korn und neun Gulden Bargeld erhalten.

Aber die Gebühren für Amtshandlungen aus der Gemeinde sind sehr gering. In diesen Kriegszeiten werden die Leute so ausgesogen, daß die Gemeinde einem armen Schuldiener in seiner Not nicht viel beisteuern kann, sondern jeder hat mit sich selbst und mit Frau und Kindern genug zu tun, um sie durchzubringen.

Auch wenn natürlich der Graf einen Schulmeister vorzuschlagen hat, wollen sie doch eine Person vorschlagen, bei der sie sich uns getrauen, mit ihr gut auszukommen, und die auch ihr Amt bewältigen würde. Sie meinen den früheren Schulmeister Nicolaus Thomas, der in Hochstadt einen kleinen Besitz hat und neben seiner Besoldung für sich und die Seien ein besseres Auskommen haben würde als ein Fremder.

Deshalb ergeht aus den erwähnten Gründen die Bitte, diesen Nicolaus Thomas zum Schuldienst zu ernennen, denn die Kinder sind von ihm in Lesen, Schreiben und Rechnen viel besser unterrichtet worden als unter seinen Nachfolgern. Auch der Gesang in der Kirche war gut. In der Gemeinde hat er als Schreiber allen Fleiß erwiesen. Deshalb wird gesagt, er habe die Einsetzung als Schulmeister verdient [Pfarrer Abel ist nicht mehr im Amt, sondern jetzt ist Benjamin Fabritius der Pfarrer].

 

Bei den Akten liegt noch die Bewerbung eines Johannes Georgius Busius, etwa aus dem September 1628. Er hat sich aber offenbar nicht speziell um die Stelle in Hochstadt beworben hat, die Behörde wird das Schreiben wohl nur hier abgelegt haben, weil die Stelle frei war. Er gibt an, er sei von Jugend auf zum Studium angehalten worden und vor allem in der Theologie von seinen Eltern erzogen worden. Schließlich haben sie ihn trotz der schweren Kriegsmühe und der unerträglichen Unkosten ihn zu den Kindern des edlen Johann von und zu Hattstein geschickt. Dort hat er nun drei Jahre als Schulmeister gedient und auf den umliegenden Orten konnte er dann als Prediger üben. Als dann seine Brüder - der eine in Kilianstädten, der andere in Neuengronau - in den Dienst des Grafen traten und er nicht länger bei seinem Dienstherrn bleiben konnte, sucht er nun bei seinem Grafen um einen Dienst an. Er bittet um die Verleihung einer Schulstelle. Er will sich dann treu und fleißig zeigen, wie es Gott und sein heiliges Wort befiehlt. Am 4. Oktober 1628 erhält Pfarrer Fabritius auch vom Konsistorium den Auftrag, Johann Georg Busius bei der nächsten Gelegenheit der Gemeinde als Schulmeister vorstellen und ihn in sein Amt einzusetzen.

 

Am 16. Oktober 1628 schreiben jedoch der Bürgermeister, die Kirchenältesten und die ganze Gemeinde Hochstadt an den Hanauer Grafen: Vor acht Tagen haben sie um die Wiederannahme des vor ungefähr drei Jahren aus dem Schuldienst entlassenen Miteinwohners Nicolas Thomas gebeten, weil zwingende wirtschaftliche Gründe dafür vorliegen. Sie haben auch mündlich darum gebeten und sind auf die am 16. Oktober bevorstehende Konsistorialversammlung verwiesen worden, sie sollten ihr Gesuch nur schriftlich einreichen. Seit der frühere Schulmeister entlassen wurde, hat die Bildung der Kinder und auch die Gemeindeschreiberei merklich nachgelassen, so daß jetzt kein Kind mehr beten, lesen, schreiben oder singen kann. Den Grund sehen sie in dem häufigen Wechsel der Schulmeister. Es ist immer viel Zeit darauf gegangen, bis ein jeder sich eingerichtet und die Jugend sich etwas an ihn gewöhnt hat, und dann ist der Schulmeister wieder abgezogen und ein anderer gekommen. Leider sind auch

die Gesänge in der Kirche des vornehmsten Dorfes der Herrschaft so schlecht wie in keiner der anderen Ortschaften, so daß sie sich selbst schämen und quälen [Man beachte das Selbstbewußtsein der Gemeinde, die das vornehmste Dorf der Herrschaft sein will, eine „Perle in der Hanauer Grafenkrone“].

Als der jetzt vorgeschlagene Schulmeister Nicolas Thomas noch im Dienst war, sei die Jugend noch so im Katechismusaufsagen, Lesen, Schreiben und Singen unterwiesen gewesen, daß sie sich darüber von Herzen gefreut haben und in der Kirche einen noch größeren herzlichen Eifer und Lust zum Gesang hatten.

Aber die jetzt um einen Dienst anhaltende Person kennen sie nicht und wissen nicht um ihre Qualitäten, aber wenn sie ihr eine Einsetzung von Herzen gönnen würden.

Sie zweifeln nicht daran, daß die neue Person sich wie die vorigen nur eine kurze Zeit aufhalten wird, bis sie einen besseren Schul- oder Pfarrdienst an einem anderen Ort frei sehen wird. Im Hochstadt gibt es halt nur ein geringes Einkommen, und sie werden dem alten Schaden auch immerfort unterworfen bleiben müssen.

Deshalb bitten sie darum, ihren Mitbürger anzunehmen. Es ist zwar bekannt, daß Nicolaus Thomas mit dem vorherigen Pfarrer Konrad Abel durch das unnütze Geschwätz einiger Frauen in Streit geraten ist. Aber sie haben die zuversichtliche Hoffnung, daß das Konsistorium das nicht an der Jugend vergelten wird und sich vielmehr von uns informieren läßt. An dem Streit war nach ihrem Erachten der Pfarrer weniger Grund als der Schulmeister. Doch nachdem der Streit nunmehr beigelegt ist und sich beide wieder freundlich und friedlich zusammengerauft haben, nehmen sie an, daß der Pfarrer ihm in dieser Sache kein Hindernis sein werde. Sie bitten um eine Entscheidung des Grafen.

Am 20. Oktober 1628 schreiben die Räte in Hanau an den Pfarrer Johannes Busius in Kilianstädten, den Bruder des Schulmeisterkandidaten Johann Georg Busius: Sein Bruder Johann Georg Buß hat in diesen Tagen ein Berufungsschreiben für die Schule in Hochstadt erhalten. Die Räte können jedoch nicht die Tatsache zurückhalten, daß der Graf noch zur Zeit Bedenken hat, ihn dorthin zu setzen. Die ganze Hochstädter Gemeinde hat Partei für ihren alten Schulmeister ergriffen, auch weil sich dort einer, der nicht selber begütert ist, nur kümmerlich erhalten kann. Der Pfarrer soll seinem Bruder ausrichten, daß er mit seinem Zuzug noch soll,

bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist und er ein neues Schreiben erhält, damit er nicht unnötige Kosten hat.

Am 23. Oktober 1628 schreibt das Konsistorium an den Pfarrer Benjamin Fabritius in Hochstadt: Nachdem Nicolaus Thomas auf Wunsch der Herrschaft und der Gemeinde Hochstadt zum Schulmeister in Hochstadt wieder angenommen wurde, sollen er und der Schultheiß ihn der Gemeinde und Jugend präsentieren und sie Beide an ihr Amt erinnern und zum Fleiß ermahnen. Im Jahre 1630 wird ein Schulmeister erwähnt, der herumgeht und Almosen einsammelt. Wahrscheinlich handelt es sich um den Schulmeister Thomas, es könnte aber auch ein Schulmeister von außerhalb sein, der im Ort bettelt.

 

1634 - 1641: Schulstelle unbesetzt, 1639- 1641 von Pfarrer Cress versehen

In den Jahren 1634 bis 1641 (also im Dreißigjährigen Krieg) gibt es keinen Schulmeister. Der Dörnigheimer Schulmeister und der Hochstädter Pfarrer Cress (1639-1641) halten abwechselnd etwas Schule. Das Vorsingen in der Kirche besorgt der Schultheiß.

Im November 1639 schreibt Pfarrer Johann Cressius an das Konsistorium in Hanau: Die Jugend in Hochstadt samt den kleinen Kindern aus Dörnigheim hat nun schon fünf Jahre keinen ausgewiesenen Schulmeister („Präzeptor“) oder Schulmeister gehabt, im wesentlichen weil das Geld dafür fehlt. Die Kinder sind ohne Disziplin und Zucht aufgewachsen, abgesehen von der in der Sommerzeit gehaltenen Katechismuslehre und der sonntäglichen Prüfungen.

Dem Pfarrer und sämtlichen Vorstehern der Gemeinde und den Kirchenältesten scheint aber nichts so notwendig zu sein als daß die Schule allmählich wieder auf die vorige Höhe gebracht wird, weil es für die Jugend notwendig ist und auch wegen des eigenen Gewissens.

Wegen der großen Armut und der täglich wachsenden Schuldforderungen wäre das nächste und beste Mittel dazu, daß aus der Präsenzkasse Hanau wieder die seit fünf Jahren nicht mehr gelieferten sechs Achtel Korn samt entsprechend vielen Schillingen in Geld wieder gezahlt werden. Die Behörde wird gebeten, bei nächster Gelegenheit anzuordnen, daß nicht nur die sechs Achtel Korn wieder geliefert werden, sondern auch aus der Gemeinde Dörnigheim etwas beigesteuert wird. Auf dem Schreiben wird vermerkt, daß dem Pfarrer Cress am 14. November 1639 wegen der Dörnigheimer Kinder zwei Achtel Korn für das kommende Jahr bewilligt worden sind.

Im Jahr 1641 schreibt Pfarrer Johannes Cressius an das Konsistorium: Weil es keinen Schulmeister in Hochstadt gibt, habe er auf Befehl des Konsistoriums vom 25. November 1639 bis zum heutigen Tag nach Möglichkeit die Kinder so gut es ging unterwiesen in Beten, Buchstabieren und Lesen, unter großen Beschwerden und Opfer der wertvollen Zeit. Er betreute die kleinen Kinder, die zum Teil erst zu reden anfangen, und auch die Kinder der Dörnigheimer, die sich in Hochstadt aufhalten [es scheint so zu sein, daß sich nicht nur die Kinder aus Dörnigheim in Hochstadt aufhalten, sondern die ganzen Familien].

Für die sehr große Mühe und den Aufwand an kostbaren Zeit in der Schule hat er aber nicht mehr als zwei Achtel Korn aus der Hanauer Präsenzkasse empfangen, wo doch vorher an die Hochstädter Schule sechs Achtel jährlich geliefert wurden.

 

Er bittet darum, den Rest auch noch anzuweisen, damit er noch ein wenig Nutzen aus der zusätzlichen Arbeit hat. Er hat schon die zwei Pfarrstellen in Hochstadt und Bischofsheim zu versehen. Der Gesang in ganz offenen Kirchen macht ihm immer größere Beschwerden und wird noch zu ziemlicher Abmagerung bei ihm führen. Die beiden Gemeinden Hochstadt und Bischofsheim brauchen aber unbedingt wegen der ständig wachsenden Jugend einen richtigen Schulmeister.

Allerdings kann in Hochstadt ohne eine sichere Lieferung der sechs Achtel Korn aus der Präsenzkasse kein Schulmeister sein tägliches Brot haben. Deshalb bittet er darum, daß die jährliche Lieferung veranlaßt wird. Außerdem bittet er darum, zwei für die Schulen tüchtige Personen zu suchen und vorzuschlagen, damit in den erwähnten Gemeinden die wachsende Jugend desto besser zur Gottesfurcht und christlichen Tugenden angehalten wird.

Das Konsistorium schreibt am 9. Juni 1641 an den Verwalter der Präsenz Hanau: Nachdem Pfarrer Johann Cressius die Schule schon zwei Jahre versehen hat, aber dafür keine Entlohnung erhalten hat, werden ihm jetzt für die in dieser Zeit gehabte Mühe zwei Achtel Korn bewilligt, die der Präsenzverwalter Johann Georg Württenberger ihm ausliefern soll. Doch am 29. Dezember 1641 ist die Lieferung immer noch nicht erfolgt, denn das Konsistorium schreibt erneut an den Leiter der Präsenzkasse Johann Georg Württenberger, er habe die bewilligten zwei Achtel Korn mit Datum vom 9. Juni 1641 jetzt endlich zu liefern.

 

1641 – 1642: Johann Krah                                        

Das Konsistorium schreibt am 9. Juni 1641 an Pfarrer Johann Cressius: Nachdem Johann Krehe von Schlüchtern zum Schulmeister in Hochstadt angenommen wurde, wird dem Pfarrer Cress aufgetragen, ihn in den nächsten Tagen der Gemeinde vorzustellen und Schulmeister und Gemeinde an ihr Amt und ihre Pflicht zu erinnern [Der Schulmeister selber schreibt seinen Namen „Krah“].

Am 22. November 1642 bittet Schulmeister Johann Krah um seine Entlassung: Er hat anderthalb Jahre lang den Schuldienst in Hochstadt hoffentlich mit merklichem Nutzen für die Jugend nach möglichen Kräften bedient. Er wäre auch durchaus herzlich gewillt, ihn noch länger zu versehen, wenn er nur ein etwas besseres Auskommen und Nahrungsmittel haben könnte, besonders etwas zur Fütterung des Viehs und etwas Land für Gemüse.

Aber weil all das fehlt, sieht er sich gegen seinen Willen genötigt, um Entlassung aus dem Dienst zu bitten. Er will sich jetzt allein durch seine Hände Arbeit in diesen teuren Zeiten ernähren. Er verspricht aber, das Amt noch bis zum neuen Jahr treu zu versehen. Zugleich schlägt eine andere gelehrte Person aus dem Amt Eschwege vor, die sich in Hochstadt aufhält

Auf dem Schreiben wird vermerkt: Er ist entlassen worden und am 2. Dezember 1642 Conrad Berngreber von Eschwege an seiner Stelle angenommen worden.

Auf dem Schreiben ist vermerkt, daß er entlassen wurde und am 2. Oktober 1642 Conrad Berngreber aus Eschwege an seiner Stelle angenommen worden.

 

1642 - 1646: Conrad Berngreber                           

Am 21. November 1642 schreibt Conradus Berngreber aus Eschwege an das Hanauer Konsistorium: Er hat im Amt Eschwege den Schuldienst versehen, ist aber wegen des Mangels an Einkommen und wegen der totalen Verheerung der Schule veranlaßt worden, ins Exil zu gehen. Nun hat es sich aber glücklicherweise in seinem Zufluchtsort ergeben, daß Schulmeister Krah aus seinem Amt ausscheiden will. Wenn dem so ist, will er sich mit seinen geringen Fähigkeiten zur Verfügung stellen und das Amt mit Treu und Fleiß verwalten, so viel Gott ihm dazu Gaben verleihen wird. Er bittet die Behörde, ihn doch als Schulmeister anzunehmen, auch wenn er ins Ausland verschlagen wurde und jetzt von außerhalb kommt.

Das Konsistorium schreibt 2. Dezember 1642 an Pfarrer Johannes Cressius: Weil man es für notwendig erachtet, daß die Schulstelle in Hochstadt wieder besetzt wird, wurde Conrad Berngreber aus Eschwege als Schulmeister angenommen. Der Pfarrer möge ihn im Ort aufnehmen und wie üblich vorstellen, ihn an sein Amt erinnern und die Gemeinde ermahnen, daß sie ihre Kinder fleißig zur Schule schickt.

 

Doch Schulmeister Berngreber schreibt schon am 21. Februar 1643 an das Konsistorium: Vor ungefähr vierzehn Tagen, als der Pfarrer verreisen mußte, hat er vorher den Schulmeister noch darüber informiert, daß man sich über ihn beschwert hat wegen meiner geringen Stimme beim Kirchengesang, wegen der Disziplin der Kinder in der Schule und wegen seines schwachen Gehörs. Er antwortet darauf:

(1.) Seine Stimme hätten sie doch bei der Vorsingeprobe sich gefallen lassen und gebilligt, er hat sich auch lange im Choral und Figurengesang geübt. Sie haben ihn bisher nie kritisiert, und er hofft, daß sie sich seine Stimme gefallen lassen würden. Aber man sagt ja auch: „Wenn du dich da mal nicht irrst, Kantor!“

(2) In der Schule straft er die Schüler entsprechend ihrem Vergehen und verfährt nach Gebühr mit den Schülern, nach dem Wahlspruch: das erste Mal gratis, das zweite Mal genügend, zum dritten ….

(3.) Es befremdet ihn nicht wenig, daß sie sein Gehör als Vorwand nehmen, obwohl er doch noch nie etwas versäumt hat. Der Pfarrer hat es ihnen vor Antritt seines Amtes ausreichend mitgeteilt. So dürfte es ihnen doch nicht beschwerlich sein und sie sollten mit ihm Geduld haben. Er will sich anpassen, damit sie mit meiner Person und meinem Können zufrieden sein werden. Auch der Pfarrer hat mehrmals auf ihre Klagen geantwortet und ihm gesagt, es könne kein Mensch perfekt und vollkommen sein.

All das hat er dem Pfarrer gesagt und ihn gefragt, wie er sich in dieser Sache verhalten soll. Der Pfarrer hat ihm geraten, sich vom Amt zurückzuziehen, weil sie doch nicht locker lassen würden. Aber so etwas ist natürlich verdächtig, der wahre Grund ist, daß sein Vorgänger wieder auf die Stelle befördert werden will. Er soll sich mit dem Schulmeister von Wachenbuchen in der Schweiz und in den Eisenbergischen Landen umhertreiben. Mit ihrem Plan sind sie aber nicht vorangekommen.

So hat sich der erwähnte Vorgänger wieder in Hochstadt angeboten und beim Pfarrer und einigen Einwohnern eingeschmeichelt. Wenn man ihn aber fort haben will, dann bittet er darum, noch ein gutes Jahr bleiben zu dürfen, damit er nicht wie einer entlassen wird wie einer, der einen groben und sträflichen Fehltritt begangen hat. Er erwartet untertänig eine Entscheidung.

 

Im Jahre 1643 wird der „alte Schuldiener“ Johannes Cröhl erwähnt, als ihm eine Beihilfe gegeben wird. Es wird sich wohl nicht um Johannes Krah, denn der hatte später andere Stellen. Es ist aber nicht deutlich, ob der Hilfeempfänger ein Schulmeister aus Hochstadt ist oder nicht.

 

1645 - 1653: Georg Weihl    

Der Name des nächsten Schulmeisters geht nur hervor aus einem Schreiben des Hanauer Konsistoriums vom 7. April 1653. Dort heißt es: Georg Weihl aus Ladenburg, der fast sieben­einhalb Jahre Schulmeister in Hochstadt war, hat zu erkennen gegeben, daß er sein Können anderweitig prüfen lassen will. Deshalb hat er um Entlassung aus seinem bisherigen Schuldienst gebeten. Er bittet um eine Entlassungsurkunde und ein Zeugnis seines Verhaltens. Das Konsistorium möchte seinem Wunsch stattgeben und bestätigt, daß er siebeneinhalb Jahre in Hochstadt im Schuldienst gewesen ist [hier werden siebeneinhalb Jahre angegeben, und zwar in Worten geschrieben, während am Anfang des Briefes noch von sechseinhalb Jahren die Rede war, in Ziffern geschrieben].

Man gibt ihm keine eigene Entlassungsurkunde, sondern nur einen offenen Brief mit Siegel des Konsistoriums. Es wird bestätigt, daß er siebeneinhalb Jahre im Hochstadt im Schuldienst war [wieder schwanken die Jahresangaben]. Er hat sich nicht anders als fromm und fleißig verhalten hat, wie es einem Schulmeister in seinem Amt gar wohl ansteht.

 

1653 - 1676:  Conrad Schüler

Zunächst ist der frühere Hochstädter Schulmeister Johannes Krah als neuer Schulmeister vorgesehen, der jetzt Schulmeister und Lektor in Gundhelm und Oberkalbach ist. Das Hanauer Konsistorium schreibt ihm am 23. Juli 1653: Auf seinen Wunsch hin wurde ihm der Schuldienst in Hochstadt aufs Neue angeboten. Der bisherige Schulmeister will den Ort verlassen, die Jugend muß aber wieder versehen werden. Andererseits wird die Pfarrstelle in Gundhelm und Oberkalbach mit dem Pfarrer Heinrich Appel wieder besetzt. Dieser hat sich schon nach dorthin aufgemacht und wird die Gottesdienste bis zu seiner tatsächlichen Einsetzung versehen. Es ist also nicht mehr nötig, daß der Schulmeister die Gottesdienste leitet. Deshalb soll Schulmeister Krah sich mit dem bisherigen Schulmeister Weitzel wegen des Einkommens im letzten Halbjahr einigen und dann nach dort ziehen [Jetzt erscheint die Namensform „Weitzel“ für den früheren Schulmeister, an sich war die Namensform „Weihl“ üblich].

Aber offenbar wird es doch nichts mit der Rückkehr, denn am 10. Oktober 1653 schreibt das Hanauer Konsistorium an Pfarrer Johannes Cressius: Nach der Entlassung des bisherigen Schulmeisters hat sich der Schulmeister in Mittelbuchen, Conrad Schüler, um die Stelle beworben. Der Pfarrer und die Kirchenältesten waren mit seiner Person zufrieden, weil auf die Schnelle keine tüchtigere Person zu erlangen ist und es dem Pfarrer schwer fallen würde, den Unterricht weiter zu halten.

So wurde beschlossen, ihm den Dienst zu übertragen, jedoch mit der Bestimmung: Wenn sich aber eine andere Person melden würde, die in der lateinischen Sprache erfahren ist, würde man ihn anderswohin versetzen. Er war damit zufrieden. Bei nächster Gelegenheit soll der Pfarrer ihn der Gemeinde vorstellen, ihn an sein Amt erinnern und die Gemeinde anhalten, ihre Kinder fleißig in die Schule zu schicken [Dies ist wieder ein starkes Argument gegen die These, es habe in Hochstadt einen eigenen Lateinlehrer und eine Lateinschule gegeben, denn dann hätte man die Stelle nicht mit einem einfachen Lehrer besetzen können].

 

Bewerbung:

Am 31. Mai 1654 bewirbt sich Salomon Levi Judaeus beim Konsistorium: Nachdem ihm das Konsistorium erlaubt habe, die hebräische Sprache zu lehren, wenn die Schuljugend oder sonst jemand Lust dazu hätte, bewirbt er sich um eine Stelle in Hochstadt und bittet um Unterstützung bei dieser Bewerbung. Er wohnt mit Frau und drei Kindern weit weg von Hanau. Er möchte gern für zwei Jahre nach Hochstadt abgeordnet werden, da er keinen anderen Beruf oder Handel hat, sondern nur seine Studien betreiben will.

 

Visitation 1657 (Überprüfung der Schule):

Beim Vierteljahres-Konvent des Kirchenkreises („Klasse“) Büchertal am 5. Februar 1657 werden die Schule und der Schulmeister zu Hochstadt rühmend erwähnt. Als nämlich die Schule überprüft („visitiert“) wurde, sind 29 Schüler und 27 Schülerinnen im Gemeinde-Schulhaus in guter Ordnung zugegen. Man stellt fest, daß sie im Beten, Lesen, Schreiben und Kate­chis­mus und insbesondere den 23 Fragen gut und fleißig unterwiesen sind [Die 23 Fragen beziehen sich wohl auf den Heidelberger Katechismus]. Deshalb wurden Prämien in Höhe von 1 Gulden 17 Albus unter die Schulkinder ausgeteilt, einem zehn, dem anderen sechs und dem dritten vier Albus, um sie zu noch größerem Fleiß aufzumuntern. Danach wurde der Fleiß des Schulmeisters gelobt und gefragt, ob auch der Pfarrer die Schule fleißig besuche zum Zweck der Kontrolle. Das wurde bejaht. Dann wurden Beschwerden des Schulmeisters entgegengenommen: Das Schulhaus ist baufällig, der Schultisch fehlt und es wären auch einige Schulbänke vonnöten. Schultheiß und Kirchenälteste wurden zu möglichst schneller Reparatur ermahnt.

 

Schulordnung 1659:

Eine „Hanauische erweiterte lutherische Kirchen und Schul-Ordnung“ kommt 1659 heraus. Darin heißt es: Die studierten Lehrer und die Schulmeister in deutschen und lateinischen Schulen sollen den schreibenden Jungen oder Mädchen je nach der Art der Schule, in die sie gehen oder auch nur gehen wollen, mindestens in sechs Wochen einmal deutsche und lateinische Texte vorschreiben, die die Schüler dann abwechselnd nachschreiben. Der Lehrer soll wöchentlich viermal am Nachmittag ihre Schreibhefte anfordern, ansehen und berichtigen. Außerdem soll er sie in den üblichen deutschen oder lateinischen Zahlen rechnen lassen und mit Fleiß unterrichten und mit ihnen üben.

Schulen gab es zunächst nur in den Städten. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wird die „neue Schul“ in Hanau, die Hohe Landesschule, gegründet. Sie muß von den Dörfern unterstützt werden. Hochstadt muß jährlich vier Gulden geben. Hochzeitleute müssen einen Betrag an die Hohe Landesschule zahlen. Wenn allerdings ein Ehepartner lutherisch ist, geht die Hälfte an die lutherische Kirche. Der Schulmeister muß am Hochzeitstisch das Geld einsammeln. Im Jahre 1803 werden einige Gemeinden von den Zahlungen entlastet, aber Hochstadt muß noch zwei Gulden zahlen. Die Zahlungen werden 1820 eingestellt, aber 1822 bekommt die „Hola“ wieder vier Gulden.

Am 15. Juni 1662 beklagt sich Conrad Schüler beim Presbyterium, daß ihm seit dem Jahre 1661 von seiner Vergütung noch 2 Gulden, 4 Batzen und 7 Heller ausstünden, die ihm auf Beschluß des Kirchenvorstandes aus dem Almosenkasten gegeben werden sollten. Peter Schales hat sie ihm nur teilweise zugestellt. Schulmeister Schüler verwaltet in dieser Zeit auch den Opferstein („allmosen stein“). Am 27. Dezember 1670 schließen die Kirchenältesten in Abwesenheit des Pfarrers den Opferstock auf. Dabei werden Conrad Schüler zwei Gulden gegeben, weil noch ein Rückstand bestand von dem Geld, das er für das Herumtragen des Klingelbeutels erhalten sollte.

 

Gelegentlich verzichtet ein Schulmeister bei einer Beerdigung auf seine Vergütung: Als Anna Jacob Ostheimers Witwe am 15. Januar 1671 mit Geldern aus dem Opferstock begraben wurde, haben der Pfarrer, der Schulmeister, die Schüler und Totengräber für ihre Mühe nichts begehrt [Die Beerdigung steht nicht in den Kirchenbüchern].

 

Am 30. Mai 1675 wird beschlossen, daß an jedem Sonn- und Buß- und Bettag der Schulmeister nach der Predigt die Besucher nachzählen und kontrollieren soll. Wer ohne triftigen Grund aus der Kirche ferngeblieben ist, der soll mit einem Batzen für die Armen bestraft werden.

In den Kirchenbüchern wird Schüler seit dem Jahr 1666 als „Schuldiener“ oder „Schulmeister“ in Hochstadt erwähnt. Er stirbt am 25. Februar 1676. Dabei wird von ihm gesagt: „Ist ein frommer und sehr fleißiger Mann in seinem Amt gewesen“. Von seinen zwei Töchtern heiratet Amelia Elisabeth im Jahre 1777 den Hochstädter Johann Heinrich Weber.

 

1676 - 1677: Johann Jörg Nagel

Im April 1676 schreiben der Pfarrer und die Kirchenältesten an das Hanauer Konsistorium: Die Schulstelle ist nach dem Tod Conrad Schülers am 25. Januar 1676 [nach Angabe von Emmel am 23. Februar 1676] wieder frei geworden. Die Schule steht schon acht Wochen leer und nicht eine einzige Stunde wurde mit den Kindern gehalten. Es hat sich auch bisher keine tüchtige und der Gemeinde angenehme Person finden lassen, damit diese Stelle wieder hätte besetzt werden können. Jetzt hat sich aber ein gewisser Herr Nagler, ein Soldat aus der Stadt Hanau, für diesen Schuldienst gemeldet. Er dürfte der Behörde besser bekannt sein als den Hochstädtern.

Er würde den Schuldienst gern annehmen, wenn ihm dazu verholfen würde. Er ist auch von gewissen hohen und gewissenhaften Leuten vorgeschlagen worden. Er hat bereits am vergangenen Sonntag zweimal in der Kirche vorgesungen und den Kirchenältesten seine Schrift gezeigt. Die Gemeinde würde es gern sehen, wenn er den Schuldienst erhielte. Deshalb bittet sie jetzt, dem erwähnten Herrn Nagler ohne weiteren Aufschub den Schuldienst zu gönnen.

 

Wie das Annehmen eines neuen Schulmeisters damals vor sich ging, beschreibt Andreas Emmel in seiner Chronik: Am 16. April (Ostermontag) singt der Bewerber um die Stelle zum ersten Mal in der Kirche vor. Das Anführen des Gemeindegesangs und das Halten der Bestunde (= Lesegottesdienst) ist eine Hauptanforderung an den Schulmeister. Bewerber ist Hans Georg Nagel, ein Soldat aus Hanau. Am 19. April gehen der Schultheiß, der Pfarrer und vier Kirchenälteste zum Konsistorium nach Hanau, stellen den neuen Schulmeister vor und lassen ihn bestätigen. Anschließend wird allerhand in der Gaststätte verzehrt. Am 30. Mai zieht der neue Schulmeister in Hochstadt ein und wird am 4. Juni der Gemeinde im Gottesdienst vorgestellt.

Nagel läßt 1676 seines Sohne Andreas taufen. Im Verzeichnis der Teilnehmer am Abendmahl an Weihnachten 1677 steht, daß die Teilnehmer nicht einzeln aufgeführt werden konnten, weil der Schulmeister die Leute noch nicht kennt. Der Pfarrer Filber ist auch noch neu und hat die Namen auch nicht in das Verzeichnis einfügen können. Bei der Sitzung des Kirchenvorstandes am 9. September 1677 wird mitgeteilt, daß Lehrer Nagel vom Konsistorium nach Bergen berufen wurde.

 

Lehrinhalte:

Es gibt in dieser Zeit kaum Lehrmaterial. Meist haben die Schüler nur ein Buch religiösen Inhalts. So berichtet Andreas Emmel, daß er am 22. Dezember 1673 einen Schulsack und ein Buch für seinen Sohn gekauft hat. Das Lesen ist mehr ein Buchstabieren. Rechnen beschränkt sich auf Addition und Subtraktion. Hauptziel ist das Einprägen des Katechismus. Nur wer diesen kann, wird konfirmiert und kann eine Lehre antreten. Geübt wird auch das Lesen und Aufschlagen der Heiligen Schrift, der Katechismus, der Anfang der Heiligen Schrift und der „Morgenröte“ und Gottesdienstliches. Die Schulpflicht geht vom 7. bis 14. Lebensjahr.

 

Nebentätigkeit:

Viele Schulmeister haben neben ihrem Amt in der Schule noch eine andere Hantierung. In der Regel ist ja im Sommer gar keine Schule. Doch die Pfarrer sollen berichten, ob nicht trotz der Erntezeit täglich ein bis zwei Stunden Schule gehalten werden kann. Wenigstens an zwei Tagen sollen die Schüler kommen, und wer seine Lektion gut gelernt hat, kann früher heimgehen.

Man schlägt auch vor, am Sonntag vor dem Nachmittagsgottesdienst zwei Stunden Schule zu halten und die Schüler dann geschlossen zum Gottesdienst zu führen. In Hochstadt will man vor dem ersten Gottesdienst Schule halten. Aber es wird dabei auch nicht mehr getan, als den Choral für den folgenden Gottesdienst einzuüben.

 

1677 - 1678:  Johannes Studacher                         

Am 25. Juli 1677 schreiben die Kirchenältesten und Vorsteher der Gemeinde an das Hanauer Konsistorium: Schulmeister Nagel ist nach Bergen versetzt worden. Deshalb muß ein anderer Schulmeister bestellt werden. Aufgrund der vor acht Tagen geschienene Verordnung hat Johannes Studacher, zur Zeit wegen der kriegerischen Unruhen in der Kurpfalz in Fechenheim, am vergangenen Sonntag in öffentlicher Versammlung in der Kirche vorgesungen. Man hat auch seine gute Handschrift gesehen und seine guten Zeugnisse, so daß Pfarrer und Vorsteher der Gemeinde mit ihm vollauf zufrieden sind. Man würde es gerne sehen, wenn er in den nächsten Tagen in Hochstadt einziehen würde, damit an der Jugend und der Kirche nichts versäumt wird. Noch am gleichen Tag schreibt Inspektor Ha>Am 9. September 1677 wird Schulmeister Studacher nach geleistetem Handgelöbnis im Konsistorium der Gemeinde Hochstadt und der Jugend nach dem Frühgottesdienst („Frühpredigt“) öffentlich vorgestellt. Es wird ihm aus Gottes Wort, der Schulordnung und den Anstellungspunkten vorgelesen. Sein Amt soll bestimmt sein von Gottes Wort und der Ordnung für die Schulmeister. Der Schulmeister hat diesen Bestimmungen nachzukommen und die Jugend nach bestem Fleiß zu unterrichten. Die Jugend und die Eltern wurden an das Ihre erinnert, auch Jugend und Eltern haben Pflichten. Der Schulmeister wollte allem treu nachkommen und die Jugend nach bestem Fleiß unterrichten und in acht nehmen. Das verspricht und gelobt er vor Gott. Am Nachmittag wird ihm vor dem Kirchenvorstand gratuliert. Er wird nochmals ermahnt, die Schule in acht nehmen solle und das Glöckneramt zu bedienen. Er klagt, daß die Jugend in Unordnung geraten sei und bittet Pfarrer und Kirchenältesten, ihm hilfreich die Hand zu bieten. Das wird ihm versprochen.

 

Am 4. November 1677 bringt der Schulmeister im Kirchenvorstand an, daß die meisten Schüler an diesem Sonntag vor dem Nachmittagsgottesdienst mit Hunden hinaus gegangen seien, um Hasen zu jagen und anderen Mutwillen zu üben. Dadurch haben sie den Gottesdienst versäumt und es unterlassen, dem Gesang beizuwohnen. So haben sie den Feiertag entheiligt.

Um diesem gottlosen Mutwillen zu steuern wird verabredet, sie am nächsten Bettag vorzunehmen. Auch die Eltern sollen ermahnt werden, ihre Kinder besser zum Gottesdienst anzuhalten.

 

Am 4. Dezember 1677 beklagt sich der Schulmeister wieder beim Kirchenvorstand: Das Kind Elias Heuckel hat ein ganz kleines Holzscheit zur Schule gebracht. Die anderen Kinder haben sich darauf bezogen, daß sie auch dergleichen tun wollten, wenn es jenem nachgesehen wird. Deshalb hat er das Kind heimgeschickt und ein anderes Scheit holen lassen wollen. Da ist die Frau des Elias Heuckel in die Schule gekommen und hat alle ihre Kinder heimgeholt, wie sie schon einmal getan hat. Der Schulmeister ist beschimpft worden und hat befürchten müssen, daß er künftig keine Ungezogenheit bei den Kindern mehr ahnden dürfe. Auch würden sie ihn nicht mehr achten und was dergleichen noch alles geschehen könnte. Der Schulmeister möchte, daß sie bestraft wird, damit er in Zukunft nicht mehr eine solche Ungebühr erfahren muß.

 

Die Mutter aber antwortet: Der Schulmeister hätte das Kind einmal ganz unbarmherzig geschlagen, das wäre ihr von den anderen Kindern gesagt worden. Deshalb habe sie die Kinder einmal heimgeholt. Deswegen habe er jetzt ihr zu Hohn und Spott das Kind mit dem Holz heimgeschickt. Aber es sei das kleinste und könne kaum ein Scheit tragen. Sie hätte nichts dabei gefunden, wenn der Schulmeister es ihren anderen Kindern gesagt hätte. Aber weil er es ihr zu Hohn getan und sie beschimpft habe und sehr hochmütig und aufgeblasen sei. Er beschimpfe seinen vorgesetzten Pfarrer, die Frau des Schulmeisters habe den Pfarrer einen Schuft geheißen. Der Schulmeister habe von der ganzen Gemeinde übel geredet. Deshalb habe sie, um von so einem höhnischen Mann nicht länger beschimpft zu werden, die Kinder heimgeholt. Sie will sie auch nicht wieder bei ihm zur Schule gehen lassen.

Der Schulmeister entgegnet, er habe nicht böser Meinung wegen das Kind weggeschickt, son­dern weil andere Kinder davon geredet haben, sie wollten auch nur so kleine Scheite bringen. Deshalb habe er so handeln müssen. Die Frau sei ein „gottloses Weib“. Studacher hat zu ihr gesagt: „Du bist ein leichtfertiges Weib, deine Mutter ist auch schon so gewesen. Ich will nicht hier bei solchen Leuten bleiben!“ und so weiter. Er ist ganz zornig und hitzig hinausgegangen.

Der Pfarrer fordert sie auf, mit solchen Worten gegeneinander einzuhalten. Es wird beschlossen und der Frau gesagt, sie habe zu viel getan und dürfe ihre Kinder nicht aus diesem Grund aus der Schule holen. Sie sei nicht selbst Richter, sondern wenn sie etwas gegen den Schulmeister zu klagen hätte, müsse sie es dem Pfarrer und dem Kirchenvorstand anzeigen.

Dem Schulmeister wird gesagt, sich in Züchtigung der kleinen Kinder zu mäßigen und Zorn und Hitze abzubrechen und sich beleidigender Worte zu enthalten. Falls der Schulmeister oder seine Frau aber dem Pfarrer etwas ehrenrührig nachgeredet haben, behält sich der Kirchenvorstand entsprechende Schritte vor.

Pfarrer Filber schreibt an Weihnachten 1677: Weil der Schulmeister noch neu ist und die Leute noch nicht kennt, hat er diejenigen, die zum Abendmahl gegangen sind, nicht aufgeschrieben. Und auch ich, der ich auch erst neu hergekommen bin, habe sie nicht ins Protokoll einfügen können.

Im Juni 1678 erhält der Schulmeister Studacher 15 Albus, weil er ein halbes Jahr lang den Klingelbeutel beim Gottesdienst in der Kirche herumgetragen hat. Aber dann verläßt er die Gemeinde schon wieder.

 

1678 – 1682: Johannes Adolarius Mühlhausen                                         

Am 10. Juli 1678 schreibt der Schulmeister Johannes Adolarius Mühlhausen von Hinter­steinau an das Hanauer Konsistorium: Er hat sich jetzt schon 18 Jahre mit dem schlechten Schuldienst in Hintersteinau geduldet und mit Frau und vier Kindern schlecht und kümmerlich gelebt, so daß sie manchmal Hunger und Mangel hätte leiden müssen, wenn ihm nicht sein Vater, der Rektor in Schlüchtern, zuweilen in der Not beigesprungen wäre und ihm das eine oder andere Mal ausgeholfen hätte. Vor 14 Tagen hat er nun um den freien Schuldienst in Hochstadt angehalten.

Bei der Übernahme der Stelle in Hintersteinau war ihm zugesagt worden, wenn er sich dort oben nicht länger mit seiner Familie halten könne, daß er sich dann anderswo bewerben könne. Das tut er nun und verweist darauf, daß er ein Landeskind ist und sich viele Jahre nur recht und schlecht in Hintersteinau beholfen hat. Jetzt möchte er aber seiner Frau und den Kindern etwas mehr bieten. Er bittet darum, ihm Nachricht nach Hintersteinau zu geben, weil er sich wegen des weiten Wegs nicht immer in Hanau aufhalten kann. Er verspricht, daß die Gemeinde sehr zufrieden mit ihm sein werde.

 

Am 29. Juli 1678 schreibt Pfarrer Johannes Jacob Filber an das Konsistorium: Johannes Ado­la­rius hat zum dritten Mal in der Kirche öffentlich am Sonntag vorgesungen. Er hat dabei nicht nur den Gesang wohl geführt, so daß Pfarrer und Gemeinde damit zufrieden waren.

Er hat dem Pfarrer auch seine Handschrift vorgezeigt. An dieser konnte der Pfarrer sehen, daß er die Jugend soweit es nötig ist durchaus im Schreiben unterrichten kann. Der Pfarrer trägt an seinem Wohlverhalten keinen Zweifel. Der Pfarrer und die Gemeinde würden es gerne sehen, wenn Mühlhausen ihnen als Schulmeister geschickt würde. Inspektor Hacke gibt seine Zustimmung, weil die Gemeinde mit ihm zufrieden ist.

Nachdem Johannes Adolarius Mühlhausen, gewesener Schulmeister in Hintersteinau, vom Konsistorium nach Hochstadt zum Schulmeister berufen worden ist, wird er am 4. August 1678 als neuer Schulmeister der Gemeinde vorgestellt. Er verspricht, sein Amt zur Ehre Gottes und der Jugend zum Besten treu und fleißig zu verrichten und sich zu verhalten, wie es einem Schulmeister geziemt.

 

Im April 1680 gibt es ein ziemliches Ärgernis: Die Frau des früheren Schulmeisters Schüler hat immer noch einen Krautgarten inne, der zur Schule gehört. Mühlhausen bittet den Kirchenvorstand, ihm zu dem Garten zu verhelfen, wenn es sich so wie angegeben verhält. Doch die Schulmeisterin sagt aus, sie wisse nichts davon, daß der Garten zur Schule gehört. Mühlhausen soll weitere Erkundigungen einziehen.

 

Am 30. Oktober 1681 wird Wilhelm Strohl vor den Kirchenvorstand gefordert, weil sein mutwilliger Sohn Michel den Sohn des Schulmeisters vor dem Gottesdienst geschlagen hat. Strohl verneint, daß der Junge oder der Vater die Ursache dafür seien, er wisse gar nicht, worum es geht. Nur habe der Schulmeister gedroht, der Junge müßte unbedingt beim zweiten Läuten in der Schule sein (um sich am Singen beteiligen zu können). Der Pfarrer sagt ihm, das müßte er auch tun. Der Vater aber lehnt das ab, sein Sohn solle nicht eher kommen als die anderen auch. Der Pfarrer meint, hier müsse Abhilfe geschaffen werden.

 

1682 - 1686 : Immanuel Martini                                                                

Der Mitte März 1682 neu angenommene Schulmeister Immanuel Martini wird am 2. April öffentlich im Beisein der Schuljugend vorgestellt. Schulmeister und Kinder werden dabei an ihre Pflichten erinnert. In den Kirchenbüchern wird er 1684 und 1685 erwähnt bei der Taufe seiner zwei Kinder. Am 31. Januar 1686 wird er ermahnt, weil die eine und andere Klage erhoben wurde: Er soll sich an seine offiziellen Einnahmen („Schul­kompetenz“) zu halten. Er darf nichts darüber hinaus verlangen. Wenn ihm jemand etwas freiwillig gibt, darf er es aber mit Dank annehmen.

 

Am 7. Februar 1686 wird dem Schulmeister Martin befohlen, dem Michael Dietz und seiner Frau mitzuteilen, daß ihre Tochter nicht mehr das „unter uns unbekannte Prachtstück“, das nur bei Hochzeiten und anderen ehrlichen Zusammenkünften getragen wird, auf ihrem Kopf tragen solle. Die Eltern haben alsbald auch mitgeteilt, daß sie es in Zukunft nicht mehr tragen wird.

Am 21. Februar 1686 wird der Stieftochter des Michael Dietz durch den Herrn Schulmeister Martini gesagt, sie solle sich wieder auf ihren früheren Platz in der Kirche begeben, nachdem sie sich selber einen Platz unter den Töchtern ausgesucht hatte.

Ende des Jahres 1686 verläßt Martin die Schule.

 

1687 - 1689: Heinrich Leimbach                             

Am 19. Dezember 1686 wird dann wegen eines neuen Schulmeisters beraten. Der Pfarrer übernimmt es, den Schulmeister in Ravolzhausen zu fragen. Am nächsten Tag bietet sich aber Heinrich Leimbach aus Langenselbold an. Er stellt sich bei der Feier des Weihnachtsfestes der Gemeinde vor und wird am Mittwoch danach mit Zustimmung des Konsistoriums als Schulmeister angenommen. Am 16. Januar beginnt er mit dem Schulunterricht. Am 27. Januar wird dann sein Hausrat mit vier Wagen Doppelgespann aus Langenselbold abgeholt. Seine genauen Lebensdaten und die seiner Frau Anna Barbara geborene Lerch sind nicht bekannt. Der Vater war Schulmeister in Dorfelden. Er selbst ist früher in Langenselbold tätig gewesen. Sein ursprünglicher Beruf ist Leineweber, den er wohl auch neben seinem Schulmeisterberuf ausübte.

Im Jahre 1687 wird dem Schulmeister Leimbach aufgetragen, mehr auf Ordnung bei der Jugend zu halten, damit er nicht zu sehr vom Pult eingreifen muß. Er soll alle Jungen unter 16 Jahren beim zweiten Geläut in der Schule wegen des Gesangs prüfen und sie dann paarweise in die Kirche und nachher wieder hinaus gehen lassen. In der Schule soll er sie dann über die Predigt prüfen und im Übrigen eine rechte Zucht halten. Im Übrigen soll er eine rechte Zucht halten, damit die Jugend zu Gottes Ehren, der Eltern zur Freude und der Kirchen zur Zierde aufwachse. Er bittet darum, man möge ihm die Hand dazu reichen und es den Eltern von der Kanzel sagen, damit sich jeder danach richten kann.

Im Jahre 1689 wird noch Kind des Lehrers Leimbach in Hochstadt getauft. Aber kurz darauf muß er wohl aus dem Amt geschieden sein.

 

1689 - 1691: Cyriakus Krehr

Herbert Lippert gibt noch einen Schulmeister „Johannes Krimbach“ im Jahre 1689 an (so auch Chronik Heckert). Er sei nur kurz in Hochstadt gewesen. Es handelt sich aber um einen Lesefehler. Der Name ist im Kirchenbuch nur schlecht zu lesen, er scheint „Cyrian Crer“ zu lauten. Bei der Einführung des Schulmeisters Studacher wird allerdings vermerkt, der vorherige Schulmeister sei nach Bleichenbach (bei Ortenberg) versetzt worden. Durch Nachfrage in Bleichenbach ergab sich, daß der Name „Cyriakus Krehe“ lautet, auch „Kreh“ oder „Krehe“ oder „Krähe“. Er ist von 1692 bis 1699 Schulmeister in Bleichen­bach. Er wird am 28. August 1709 dort begraben im Alter von 66 Jahren, ist also 1665 geboren.

 

Allgemeine kirchliche Verhältnisse 1691 - 1697:

Im Jahr 1691 beginnen die Akten über die Religions-Beschwerden der Reformierten und Lutherischen in Hochstadt, die bis 1740 reichen. Am 15. Januar 1691 beschweren sich die Reformierten, daß der mühsam ausgehandelte neunte Paragraph des Hauptabkommens zwischen den Religionsgemeinschaften vom 26. August 1670 nicht eingehalten werde. Dieser enthält nämlich die ausdrückliche Vorschrift, daß die Kirchen und Schulen, die etwa zur lutherischen Religionsausübung erbaut werden würden, auf eigene Kosten der Lutherischen ausgeführt werden, ohne jede Belastung und ohne Nachteil für die Reformierten. Ebenso sollten sie die dazu bestellten Pfarrer, Schulmeister, Küster und anderen Personen aus den eigenen Mitteln der Lutherischen erhalten und besoldet werden sollen.

Nachdem nun die Lutherischen vor wenigen Jahren eine Kirche in Hochstadt gebaut haben, for­dern die lutherischen Einwohner für Herrn Rektor Juncker, der den Gottesdienst von Hanau aus versieht: Jährlich zwei Klafter Holz, das Geld für zwei Rechte der Schweinemast in Kriegszeiten und für ihren Schulmeister auch die freie Schweinemast.

Andererseits wollen sie, wenn jemand aus ihrer Gemeinde gestorben ist und begraben wird, nicht zehn Albus für das Geläut geben wie ein Reformierter. Als Grund geben sie an, daß der reformierte Pfarrer Geld von der Gemeinde die Abgeltung für das Recht der Schweinemast

und jährlich zwei Klafter Holz [Das Geld der Gemeinde wird ja auch von den Lutherischen aufgebracht].

Sie meinen mit dieser Forderung recht zu haben, weil im 15. Paragraph des Religionsabkommens ausdrücklich vorgesehen ist, daß alle Kirchen- und Schulbediensteten von beiden Konfessionen in den Städten und auf dem Land gleiche kostenlose Leistungen genießen sollen. Doch dieser 15. Paragraph kann den 9. Paragraphen des Religionsabkommens nicht aufheben. Außer­dem hat er einen ganz anderen auf der Hand liegenden Sinn, daß die Pfarrer beider Konfessionen zwar in Zukunft die gleichen Vergünstigungen genießen sollen, das gilt aber nicht für Geld und Besoldungsholz von der Gemeinde.

Es wäre auch gegen den Paragraphen 9, daß die lutherischen Pfarrer von den eigenen Mitteln der Lutherischen besoldet werden sollen. Wenn man zugestehen würde, sie aus Mitteln der Gesamtgemeinde zu besolden, würden daraus unfehlbar sich neue Forderungen ergeben. Herr Rektor Juncker hat sich bereits bei den Gemeinderechnern dahingehend geäußert, er wolle alles so haben, wie es der reformierte Pfarrer hat.

Die lutherischen Pfarrer haben schon in Seckbach über die Holzlieferung, wie sie der lutherische Pfarrer dort genießt, diskutiert. Aber so etwas kann ihnen in Hochstadt, wo der Wald ohnehin bekanntlich schlecht und gering ist, gegönnt werden. Zuletzt ist es selbstverständlich recht und billig, daß die lutherischen Einwohner bei ihren Begräbnissen auf das Geläut in Hochstadt verzichten oder aber gleich den reformierten Einwohnern die Gebühr dafür bezahlen.

Die Reformierten aus Hochstadt bitten darum, diese vertragswidrigen Zumutungen reiflich zu erwägen, ebenso die Folgerungen, die daraus demnächst kommen können. Sie bitten darum, sie dabei so zu vertreten, daß sie durch solche gegen das Abkommen gerichteten Anforderungen nicht beschwert werden möchten. Das Konsistorium beschließt, daß die Vorsteher der Lutherischen Kirche in Hochstadt sich bis zur nächsten Sitzung schriftlich äußern sollen. Die Vorsteher der Lutherischen Kirche in Hochstadt übergeben am 6. November 1691 ihre Gegendarstellung, aber deren Inhalt ist nicht mehr erhalten.

 

Am 19. November 1695 hält Inspektor Hacke in Hochstadt Visitation. Nach gehaltener Bet-stunde geht das Presbyterium in die Schule. Die Jugend wird geprüft im Lesen, Schreiben und Katechismus, zum Wohlwollen des Inspektors. Dann gehen sie in das Pfarrhaus. Dort wird alles vom Schultheißen und den Kirchenältesten aufs Genaueste untersucht. Es bekommt ein jeder seine Lektion und wird ermahnt, in Zukunft sich im Werk des Herrn ganz eifrig zu zeigen.

 

Am 22. Juli 1697 wird Pfarrer Böhm von Inspektor Hacke mitgeteilt, daß er das Kollekten­büchlein, das er wegen der kostspieligen Reparatur von Kirche, Glockenturm und Kirchenmauern führt, nicht von ihm gebilligt werden könne. Sonst würde kein Pfarrer sich an die neue Regelung halten, wenn wir uns nicht wie andere Kirchen verhalten würden. Vom Geistlichen Rat („Ministerium“) wurde nämlich einmütig beschlossen, daß jede Kirche im ganzen Land für eine im Bau begriffenen Kirche oder Schule einen Reichstaler beiseite legen sollte. Damit sollen jedes Jahr vier Kirchen oder Schulen in Bausachen unterstützen werden.

Der Pfarrer hat es für gut angesehen, dem Herrn Inspektor keine Antwort zu geben, sondern erst mit dem Kirchenvorstand zu beraten. Dieser hat dann wie folgt darüber beschlossen: Aus dieser Auflage würde unserer Kirchen eine immerwährende Last entstehen. Man könnte mit so etwas nicht einverstanden sein. Es ist nämlich zu befürchten, daß diese vier Reichstaler auch dann erhoben würden, auch wenn keine Kirche im Bau wäre, was man aber nicht hoffen will. Wenn jemand käme, der Hilfe brauchte und sie anspräche, wollten sie nach ihrem Vermögen tun, wie sie es bisher getan haben. Die Hochstädter also nur im konkreten Fall eine Beihilfe geben, nicht auf ewige Zeiten eine feste Zahlung leisten.

Pfarrer, Schultheiß und die Ältesten sprechen deswegen noch einmal mit dem Inspektor.

Auch als der Inspektor den Betrag auf einen Reichstaler ermäßigt, wollen sie doch nur solange zahlen, wie in nächster Zeit ein Bauvorhaben ansteht.

Doch dann hat der Inspektor ihnen mit ernstzunehmenden Worten versichert, daß der Beschluß des Ministeriums keineswegs auf ewige Tage eine Last für unsere Kirche sein sollte, sondern nur so lange gegeben werden sollte, bis nur noch wenig Kirchen übrig wären und alle repariert wären. Das würde etwa zwei oder drei Jahre dauern, danach sollten alle von diesem Beitrag wieder befreit sein, auch sollte keine Kirche zu einer weiteren Kollekte befugt sein. Sie haben dann versprochen, sich wie die anderen Kirchen zu verhalten.

 

Allgemeines: Fazit:

- Das Schulwesen kommt nur langsam in Gang, es erwächst aus dem Glöckneramt.

- Der Lehrer hat auch den Kirchendienst zu versehen (Gesang, Orgel, Chor, Amtshandlungen)

- Gelehrt werden Lesen, Schreiben, Katechismus, 1713 ist erstmals vom Rechnen die Rede

- Die Schüler kommen nur im Winter, weil sie im Sommer auf den Feldern arbeiten müssen

- Die Besoldung der Lehrer ist oft erbärmlich, sie müssen Landwirtschaft betreiben

- Der Lehrer ist auch Gemeindeschreiber und teilweise auch Gemeindebote

 

1691 - 1697: Johannes Studacher                                                               

Am 22. November 1691 wird Johannes Studacher mit Zustimmung des Konsistoriums und der Gemeinde als neuer Schulmeister angenommen. Er wird dann vom Pfarrer vorgestellt, ordiniert und „confirmiert“. Der Pfarrer wünscht ihm, daß Gott ihm seine Gnade und HeiligenGeist gebe, daß er sein Amt bei der lieben Jugend treu und fleißig verwalten möge, zur Ehre seines heiligen Namens und zum Gedeihen der hiesigen Kirche. In den Hochstädter Kirchenbüchern wird er 1694 erwähnt.

Studacher verlangt am 4. Februar 1692 vom Presbyterium, ihm einige Mithelfer für den Chor an die Seite zu stellen. Er schlägt dafür Andreas Heckert, Philipp Schröder, Johannes Reich und Johann Adam Heilfahrt vor. Diese vier Männer haben sich auch bereit erklärt… Aber in einer späteren Anmerkung heißt es, sie seien in kurzer Zeit einer nach dem anderen bis auf Andras Heckert anderen Sinnes geworden

Am 6. März 1692 kauft das Presbyterium für 7 Gulden 17 Albus zur Verbesserung der Schulbesoldung einen kleinen Acker, den Johannes Heckert von den Kindern des Johann Schäfer aus Bischofsheim gekauft hatte, der aber mit Genehmigung der Behörde ihm wieder abgenommen wird [Man macht also eine Art Vorkaufsrecht geltend].

Am 6. Februar 1695 kauft die Kirchenbaukasse für die Schule von der Gemeinde anderthalb Viertel Weingarten zwischen dem Land der Junker und dem Land der Schule im Bückling und zehn Ruthen Krautgarten auf der Kleewiese, die der Gemeinde wegen rückständiger Zinsen übereignet wurden. Für beide Grundstücke werden 22 Gulden gezahlt

Am 13. November 1697 wird der Schulmeister Studacher vom Presbyterium befragt, ob er bleiben wolle oder nicht. Er hat schon mehrfach geäußert, er wolle Hochstadt verlassen. Die Gemeinde möchte ihn gern behalten. Es stellt sich heraus, daß er eine Kürzung seines Einkommens fürchtet: Wenn ihm die zehn zusätzlichen Gulden nicht mehr gewährt werden, dann müsse er als alter Mann mit einer gebrechlichen Frau anderswo eine Gelegenheit zum Geldverdienen suchen. Es wird ihm geantwortet, diese zehn Gulden gehörten nicht zum Stelleneinkommen des Schulmeisters („Schulkompetenz“). Man habe ihm die Zulage nur wegen der Teuerung gegeben. Man erwägt, das Schulgeld zu erhöhen. Aber leider ist keiner der Väter dazu bereit.

Der Hintergrund ist aber: Pfarrer Böhm will, daß sein Sohn Johann Philipp in Zukunft die Orgel spielt. Die zehn Gulden müßten jetzt dem gegeben werden, der die Orgel spielt. Am 13. Februar 1698 wird einstimmig beschlossen, daß der Sohn des Pfarrers von heute an die Orgel spielt. Er soll im Jahr sogar zwanzig Gulden erhalten, die auch schon für dieses Jahr eingegangen sind [Das Problem war offenbar, daß der Schulmeister aus Altersgründen entlastet werden wollte, aber auch der Pfarrer seinen Sohn mit dieser Aufgabe betrauen wollte].

 

1698 - 1701: Philipp Carl Otto Lang                                                          

Im Mai 1698 bewirbt sich Philippus Carl Otto Lang beim Konsistorium, weil die Schul- und Organistenstelle in Hochstadt frei geworden ist. Er ist nicht allein im Rechnen und Schreiben, sondern auch im Spielen („schlagen“) der Orgel so vervollkommnet, daß er sich mit Gottes Beistand getraue, diese Stelle zu übernehmen. Er hat ja auch schon eine anständige Probe vor der Gemeinde abgelegt. Er will sich allen Ernstes darum mühen, die christliche Jugend wohl zu unterrichten und der Gemeinde aufrichtig zu dienen.

Das Konsistorium beschließt, ihn anzunehmen. Lang stammt aus Steinau und ist seit dem 25. August 1698 mit Marta Margaretha Böhm, Tochter des Pfarrers Philipp Ludwig Böhm, verheiratet.

 

Am 21. August 1698 werden die Kinder in der Schule befragt wegen der Beschwerde des Johann Pelz und seiner Frau aus Wachenbuchen, der Schulmeister Lang habe das Kind so geschlagen, daß es krank und bettlägerig geworden sei. Die Kinder sagen einmütig, der Junge habe geschrien und über seinen Leib geklagt, aber es seien keine harten Schläge gewesen. Der Schulmeister habe nur ein keines Stöcklein benutzt und habe ihn dreimal auf den Rücken geschlagen („geschmissen“), aber er habe nicht deswegen geschrien. Der Pfarrer meint noch: „Was die Ursache seiner Krankheit ist und ob er überhaupt krank ist, weiß allein Gott!“ Jedenfalls läßt er nichts auf den Schulmeister kommen.

 

Am 16. Oktober 1698 wird beschlossen, daß der Schulmeister und Organist bei Amtshandlungen für das Spielen der Orgel und das Läuten und den ganzen Kirchendienst einen halben Gulden erhalten soll. Gibt ihm jemand mehr, soll ihm das nicht verboten sein. Am 17. Juli 1701 wird dem Schulmeister gesagt, daß er fleißig sein soll und sein Amt in dem einen oder anderen Punkt genauer und besser als bisher ausführen solle.

 

1701 – 1723: Johannes Leimbach                                                                

Offenbar war dann in Hochstadt der Schulmeister Wilhelm Schmidt eingesetzt. Als es aber um eine feste Anstellung geht und das Konsistorium ihn im September 1701 vorschlägt, befragt der Schultheiß einige Leute in der Gemeinde. Aber die wollen den Schulmeister nicht, weil er zu liederlich sei und auch die Orgel nicht spiele. Auch der Kirchenvorstand lehnt ihn ab und bittet das Konsistorium um einen anderen Schulmeister. Da bestimmt das Konsistorium am 18. Dezember 1701 den Schulmeister Johannes Leimbach zum Leiter der Schule.

Jeder einzelne Kirchenälteste wird bei der Wahl nach seiner Meinung gefragt. Aber mit Johannes Leimbach und mit seinem Schulunterricht ist die Gemeinde sehr zufrieden. Auch der Schultheiß ist mit ihm einverstanden.

Johannes Leimbach ist der Bruder des Heinrich Leimbach, der von 1687 bis 1689 Schulmeister in Hochstadt war. Er heiratet Anna Elisabeth Kleiß und hat mit ihr in den Jahren von 1703 bis 1722 sieben Kinder, die in Hochstadt geboren wurden. Seine Tochter Maria Barbara Leimbach hat später einen interessanten Lebenslauf gehabt. Nach Mitteilung des Herrnhuter Missionsdirektors heiratete die am 11. September 1722 in Hochstadt getaufte Maria Barbara Leimbach, Tochter des Schuldieners Johann Leimbach, in erster Ehe den Missionar Friedrich Martin, mit dem sie von 1743 bis 1750 auf der Insel St. Croix (Dänisch Westindien) missionarisch tätig war. Friedrich Martin, ein besonders gesegneter Zeuge des Evangeliums, starb 1750. Hierauf kehrte seine Frau 1751 in die Heimat zurück und heiratete später den ersten Bischof der erneuerten Brüderkirche, David Nitschmann, der 1732 mit Bernhard Dober zusammen als erste Sendboten der Brüdergemeine zu den Negersklaven nach St. Thomas ging. Sie starb 1810 in der Brüderkolonie Bethlehem in Pennsylvanien (N.A.).

Am 7. Juli 1707 reicht Schulmeister Leimbach eine Bittschrift beim Konsistorium ein, in der er um Verbesserung seines Gehalts anhält. Der Kirchenvorstand will das Anliegen überlegen. Weil aber nicht alle anwesend sind, wird die Sache erst einmal verschoben. Am 4. September werden ihm zehn Gulden gegeben, aber nur als Abschlag auf sein Gehalt.

 

Bei der Überprüfung („Visitation“) durch Inspektor Friedrich Grimm am 18. September 1707 ist die Jugend in ziemlicher Anzahl neben den Ältesten und einigen Leuten aus der Gemeinde in der Kirche erschienen. Sie sind zuerst von Herrn Pfarrer und danach auch vom Inspektor über den Katechismus befragt worden, allerdings mit unterschiedlichem Ergebnis.

Dann geht man mit dem Pfarrer und den Ältesten in die Schule und untersucht, wie die Schulkinder im Lesen unterwiesen wurden. Der Inspektor hat das auch ziemlich gut vorgefunden, nur daß die Jugend den Sommer über nicht geschickt wird und folglich das vergißt, was den Winter über ihnen mit großer Mühe vermittelt wurde. Dem Schulmeister und dem Schulwesen wird ein durchgehend gutes Zeugnis gegeben. Man sagt ihm nur, er solle die Kinder öfter an den regelmäßigen Schulbesuch erinnern. Aber das will er nicht tun. Man sagt, es wäre aber gut, wenn sie im Sommer wenigstens eine Stunde am Tag kämen, damit sie nicht alles vergessen wird, was den Winter über gelehrt wird.

 

Am 5. Januar 1708 erhält Schulmeister Leimbach eine Hypothek von 120 Gulden. Er hat zur Sicherung einen gerichtliche Schriftsatz mit Unterschrift und Siegel des Gerichts Altenhaßlau [sein Heimatort] ausgehändigt, der in die Baulade (= Kirchenkasse) gelegt wird. Am 3. Februar 1712 zahlt Leimbach die restlichen 70 Gulden und erhält den Kapitalbrief zurück.

 

Am 2. Juni 1709 beklagt sich Schulmeister Leimbach, daß der 19jährige Sohn des Daniel Meerbott seine Magd auf dem Weg geschlagen habe, weil sie das Vieh auf seinem Acker grasen lasse. Dabei ist es aber nicht geblieben, sondern sie habe ihn auch geschlagen und ihn einen hassenswerten Mann gescholten. Der Schulmeister habe ihn zur Rede gestellt. Er hat aber anfangs nicht gestehen wollen, aber doch am Ende gesagt, es sei wahr und er sei voller Haß.

Hierauf habe er dem Pfarrer alles klagen wollen, er wäre aber nicht zu Hause gewesen. Aber beim Hinausgehen habe der verheiratete Bruder Wilhelm Meerbott ihn auf der Straße angegriffen. Er habe ihm aber gesagt, er solle doch in das Schulhaus kommen, wenn er ihm etwas sagen wolle. Er habe das zwar getan, aber derartig in dem Haus geschimpft, das er das dem Kirchenvorstand klagen müsse.

Hierauf werden beide vorgeladen. Da hat dann Daniel Meerbott gestanden, daß er den Schul­meister bei der Magd als einen widerspenstigen Mann bezeichnet hat, weil er ihr Schwein aus seinem Garten vor dem Tor habe heimtreiben lassen. Darauf wird auch Wilhelm Meerbott zur Rede gestellt. Er will sich damit zu entschuldigen, daß der Schulmeister seinen Bruder einen Schelmen und Diebskind („Hapenkind“) geheißen hätte. Das leugnet aber der Schulmeister entschieden. Man wendet allen Fleiß an, die Sache zu vergleichen. Die Magd hätte zwar unrecht getan, wenn sie - wie er angibt - auf seinem Acker hat grasen lassen, aber Meerbott hätte den Schulmeister doch aus der Sache heraus lassen sollen.

Meerbott sagt, er würde es nicht leiden, wenn die Magd des Schulmeisters anderen schade. Er sei es nicht wert, ein Schulmeister zu heißen. Aber es hat doch nicht zum Vergleich kommen können, weil der Herr Schulmeister fest darauf besteht, daß er in keiner Weise schlechte Worte gebraucht hat. Daniel Meerbott aber beharrt auch darauf, daß er so etwas gesagt habe.

Weil sich kein Beweis befindet, aber klar ist, daß Meerbott die Magd geschlagen und ihren Herrn gescholten hat, wird ihm auferlegt: Er soll entweder den Herrn. Schulmeister um Verzeihung bitten oder beweisen, daß er ihn einen Schelmen oder Diebskind geheißen hat. Er will das aber durchaus nicht tun, sondern er will es an höherer Stelle darauf ankommen lassen und bei der Kammer sein Recht suchen. Hierauf wird beschlossen, dem Schulmeister einen Auszug aus dem Protokoll zu geben, daß er an höheren Orten sein Recht suche. Man könne es nicht dulden, daß so ein junger Mensch, der erst aus der Schule gekommen ist, den Schulmeister so schlecht respektiert, wie er es selbst vor dem Kirchenvorstand getan hat.

Am 13. November 1709 schreibt Leimbach an das Konsistorium: Er hat schon mehrfach beim Kirchenverwalter um die Lieferung der sechs Achtel Korn aus der Präsenzkasse Hanau gebeten, aber bisher noch nichts erhalten können. Er kann sich kaum noch eine Woche mit Frau und Kindern erhalten. Die Schulbesoldung ist sowieso schon schlecht und gering. Deshalb bittet er dringend darum, daß ihm das Korn geliefert wird. Es wird ihm noch am gleichen Tag gesagt, er solle sich noch einen Tag gedulden.

Im Hanauer Presbyterial-Protokoll über die Hausvisitationen vom 31. Mai 1711 heißt es:

Bei den Hausbesuchen sind die Kinder zu prüfen:

a.) ob sie die Hauptstücke der christlichen Religion verstehen,

b.) ob sie zum Morgen- und Abendgebet und zum Lesen in der Bibel angehalten werden,

c.) zur Kirche und Schule angehalten werden,

d.) ihr Mutwillen ernstlich gestraft wird,

e.) ob sie nach der Predigt gefragt werden, was sie daraus gelernt und endlich

f.) ob sie zum christlichen und bescheidenen Leben täglich ermahnt werden.

Wenn dieses geschehen ist, sind die Eltern vor der Familie zu loben oder zu bestrafen.

 

Im März 1712 wird gegen den Lehrer Leimbach Klage vorgebracht, er soll einige Kinder zu hart angegriffen und gestraft haben. Die Klage hat aber keinen Bestand und er wird als unschuldig erwiesen. Die Eltern werden zum Frieden ermahnt. Die Herrschaft ordnet am 4. Juli 1713 in einem Rundschreiben an: In der Schule sollen die Kinder verständlich lesen lernen, sauber schreiben und etwas rechnen und den Katechismus wohl lernen und an Gehorsam gegen die Eltern und Oberen und an die guten Sitten herangeführt werden.

 

Bei der Kirchen- und Schulvisitation durch Inspektor Friedrich Grimm am 31. März 1713 bestehen die Schüler die Prüfung teilweise ganz gut. Teilweise antworten sie aber aus Furcht nicht so, wie sie es hätten tun können. Sie werden mit der Ermahnung entlassen, fleißig die Schule zu besuchen und sich um Gottesfurcht zu bemühen. Der Pfarrer wird wenigstens einmal wöchentlich und einmal im Monat in Begleitung eines Kirchenältesten die Schule besuchen und darauf sehen, daß alles treu und fleißig nach der Schulordnung vorgenommen wird. Vor allem soll darauf geachtet werden, daß die Kinder nicht nur im Winter kommen. Vor allem die Kleinen sollen im Sommer zur Schule angehalten werden. Aber auch die anderen sollen wenigstens eine oder eine halbe Stunde angehalten werden, das zu wiederholen, was sie im Winter gelernt haben. Der Schulmeister soll jeden Sonntag dem Kirchenvorstand eine Liste der Schüler vorlegen, die selten zur Schule kommen, damit Eltern und Kinder an ihr Versäumnis erinnert werden können. Es wäre auch gut, wenn jemand aus dem Dorf im Winter gegen ein paar Gulden oder Taler in der Schule aushelfen würde. Der Pfarrer und die Ältesten werden darüber beraten. Am 2. April 1713 wird über diese Punkte geredet, wie es der Herr Inspektor befohlen hat, wie sie am besten umzusetzen wären. Die Schulvisitation soll so viel wie möglich geschehen.

 

Die Herrschaft ordnet am 4. Juli 1713 in einem Rundschreiben an: In der Schule sollen die Kinder verständlich lesen lernen, sauber schreiben und etwas rechnen. Auch sollen sie den Katechismus lernen und an Gehorsam gegen die Eltern und Oberen und an die guten Sitten herangeführt werden. Am 19. November 1713 wird im Kirchenvorstand verabredet, daß man bis Donnerstag Schulvisitation abhalten will.

 

Am 7. März 1717 klagt Schulmeister Leimbach über Anna Catharina Püdel, deren Sohn er in der Schule einen Platz nach unten gesetzt hat, weil ein anderer Schüler seine Aufgaben besser erledigt hat. Das hat sie ihm sehr übel genommen. Sie hat gesagt, sie wolle es diesem grüngelben Schelmen von Schulmeister nicht gönnen, daß ihr Sohn weiter zu ihm in die Schule gehe, sondern sie werde ihn in die lutherische Schule schicken. Sie droht an, sie würde das tatsächlich auch tun. Das hat sie nun auch schon 14 Tage getan. So hat es der Schulmeister Leimbach gehört. Die Frau wird vorgeladen, leugnet aber alles, Sie sagt, sie hätte nichts gegen den Schulmeister, der Sohn sei nur eine Zeitlang krank gewesen. Sie wolle ihn wieder schicken, der Junge hätte zwar gekonnt, aber sie hätte ihm keine Erlaubnis gegeben. Der Herr Schulmeister hat sich damit zufrieden gegeben, weil die Worte nicht zu beweisen seien.

 

Einige Tage später, nämlich am 17. März, klagt dann der Schweinehirt Henrich Bolender gegen den Schulmeister Leimbach, er würde seine Kinder übel behandeln („traktieren“). Bolen­der sagt aus, der Schulmeister habe seinen Sohn mit einem Stock auf die Achsel und den Rücken geschlagen, daß er vier Wochen blau gewesen ist. Er habe ihn an den Haaren ziehen wollen und zwei Stecken auf ihm entzwei geschlagen. Der andere Junge sei von der Turmtreppe herunter gefallen. Den habe er am anderen Tag so geschlagen („geschmissen“), daß er bis an sein Ende darüber geklagt hat und drei Wochen später gestorben ist. Darauf habe er seinem Buben verboten, auf den Turm zu gehen, und den anderen Buben befohlen, sie sollten ihn (?) mit dem Glockenseil herunterschmeißen (?).

Der Schulmeister aber antwortet, das sei eine gottlose Lüge, daß er zwei Stöcke auf dem Rücken des Kindes entzwei geschlagen habe. Wenn er den Sohn blau geschlagen habe, dann hätte der Vater das damals anklagen sollen oder jetzt noch mit Männern und nicht Kindern beweisen, daß er so lang wäre blau gewesen. Auch dem anderen Sohn habe er nichts getan. Allerdings habe er dem noch lebenden Sohn verboten, auf den Turm zu gehen, andernfalls würden ihm ein paar Ohrfeigen gegeben.

Sie wurden wieder samt den Frauen versöhnt. Aber man hat den Hirten und seine Frau hart gerügt, daß sie nicht beizeiten an der zuständigen Stelle darüber geklagt hätten, und statt dessen den Ort mit einem Gerücht erfüllt hätten, um den Herrn Schulmeister nur zu blamieren. Sie hätten auch einige Dinge von ihm verbreitet, die nicht zu beweisen und unglaubhaft wären. Dem Herrn Schulmeister aber wurde aufgetragen, daß er ja zu solchen Klagen keine Ursache geben sollen, sondern nur maßvoll die Kinder züchtigen solle. Daraufhin hat er bei Gott geschworen, daß er es immer täte und auch in Zukunft tun wolle.

[Es muß sich um Johannes Bolender handeln, weil es der ältere Sohn der Familie war. Ein weiterer Sohn ist am 17.5.1717 gestorben. Bei dem anderen gestorbenen Kind kann es sich nur um Andreas Koch handeln, der aber schon am 13.7.1716 im Alter von 9 Jahren gestorben ist. Aber es wird im Kirchenbuch kein Vermerk über die Todesursache gemacht]

 

In einem Rundschreiben vom 8. November 1719 (eingetroffen am 2. Dezember 1719) wird befohlen: Die Schulüberprüfungen werden nicht genügend ernst genommen. Wenn die Inspektoren alle drei Jahre prüfen, bleibt es beim bloßen Auswendiglernen. Aber es kommt darauf an, daß die Kinder auch verstehen, was sie aufsagen. Ein Gebet zum Beispiel sollen sie mit Verstand und Andacht tun. Die Schulmeister sollen angehalten werden, das ganze Jahr über Schule zu halten und in den Schulstunden nicht andere Dinge vorzunehmen. Die Pfarrer werden deshalb nochmals an ihre Pflichten erinnert und auf die Schulordnung und die Visitationspunkte hingewiesen. Sie sollen die Schule wöchentlich besuchen und achtgeben auf des Schulmeisters Leben und die Mängel genau untersuchen. Wenn ein Schulmeister sich nicht bessern will, ist das dem Amt zu melden. Das Wohl der Kinder soll ihnen auf die Seele gebunden werden.

 Am 3. Dezember 1719 wird über den Brauch gesprochen, der in der Gemeinde aufgekommen ist, daß die Jungen, die bei der Hochzeit gesungen haben, etwas zu essen und zu trinken bekommen, aber nicht mit christlicher Mäßigkeit. Die Jungen haben sich so mit dem Trunk übernommen, daß es oftmals Üppigkeit und Ärgernis gegeben hat. Um diesem Unwesen zu steuern, hat der Kirchenvorstand den Beschluß gefaßt, daß in Zukunft den Jungen kein Wein oder Getränk oder Essen gegeben werden darf, sondern einem jeden Jungen ein Albus gegeben werden soll, wie bei einem Begräbnis. Das wird der Gemeinde von der Kanzel verlesen [Der Schulmeister leitete diese Gesänge, deshalb wird dieser Vorgang hier behandelt].

 

Das Hanauer Konsistorium schreibt am 31. März 1723: Der Schulmeister Leimbach hat angezeigt, daß er entschlossen ist, sich anderweitig mit seiner Familie niederzulassen. Er hat deshalb um seine Entlassung und ein Zeugnis gebeten. Das Konsistorium will seinem erhofften Glück nicht hinderlich sein.

Es bestätigt entsprechend einer Stellungnahme von Pfarrer Bender, daß er 22 Jahre den Schuldienst versehen hat, verbunden mit der Aufgabe des Vorsingers und Organisten und mit dem Glöckneramt. Nach dem Zeugnis des Pfarrers Heinrich Daniel Bender kann man sagen: Es ist niemals eine Klage über ihn gekommen, er hat sein Amt treu und fleißig verwaltet und jederzeit um einen stillen, from­men und zurückgezoge­nen Lebenswandel bemüht. Man hätte ihn gern noch länger in dem Amt gehabt.

 

Streitigkeiten mit den Lutheranern:

Am 24. April 1715 fragt das Konsistoriums nach Einkommen der lutherischen Pfarrer und Schulmeister. Es vermutet, daß gegen den klaren Inhalt des Paragraphen neun des Religionsabkommens von 1670 verstoßen wird, daß es nicht zu einer Beschwerung der reformierten. Untertanen kommen darf, denn sie müssen zu Lasten der reformierten Einwohner oder Gemeindeglieder mit unterhalten und besoldet werden. So soll ein jeder Pfarrer in dieser Grafschaft in aller Stille bei seinen anvertrauten Gemeindegliedern genau und wohl erkundigen und darüber baldmöglichst seinen zuverlässigen Bericht geben, damit dann bei dem Konvent der reformierten Körperschaften darüber geredet werden kann. Diese beschwerlichen Dinge sind schon verschiedentlich vorgekommen, und jetzt muß endlich ein Ganzes daraus gemacht werden, mit sicherem Wissen und wohlbedacht wie auch mit gutem Grund.

 

Der Kirchenvorstand berichtet am 28. April 1715 über das Einkommen eines Pfarrers und Schulmeisters: Sie bekommen Holz aus dem Wald und dürfen ihre Schweine zur Mast in den Wald treiben. Die Lutheraner, die ein Kuhgespann haben, geben aber auch dem reformierten Schulmeister für das übliche Läuten jedes Jahr zwei Laib Brot (wollen es ihm aber jetzt entziehen).

Die Gegenklage kommt im Herbst: Das Lutherische Konsistorium klagt am 27. September 1713 beim Reformierten Konsistorium, daß vor geraumer Zeit dem reformierten Pfarramt und der Schule in Hochstadt verschiedene Äcker, Wiesen und Weinberge aus Mitteln der Gemeinde gekauft worden sind. Außerdem wurde der zum Abendmahl benötigte Wein gestellt. Auch werden die reformierte Kirche und das reformierte Schulgebäude davon unterhalten. Und schließlich wurde auch dem reformierten Schulmeister das Gehalt aus den Einkünften der Gemeinde verbessert. Dagegen wird den zeitweilig in Hochstadt eingesetzten lutherischen Pfarrern und Schulmeistern nicht die geringste Vergünstigung aus den erwähnten Gemeindemitteln gegönnt, wie es doch dem 1670 geschlossenen Religionsabkommen („Hauptrezeß“) gemäß gewesen wäre.

Angehängt war die Bitte, dem lutherischen Pfarrer und dem Schulmeister nicht nur eine Wiedergutmachung zuteil werden zu lassen, sondern den Lutherischen das reformierte Pfarrhaus und die Schule einzuräumen und ihnen aus Mitteln der Gemeinde in Zukunft Grundstücke zu kaufen., die hin und wieder in der Hochstädter Gemarkung angeboten werden. Nur so geschieht endlich eine richtige Abrechnung des besagtem Religionsabkommen von 1670 oder wenigstens wird das gleichberechtigte Ausüben der lutherischen Religion gewährleistet.

Nur so wird eine entsprechende Gegenleistung gegeben und alles rechtmäßig gerichtet, damit keine Religion entgegen dem Religionsabkommen durch die andere beschwert wird.

Es folgt noch ein Verzeichnis der Güter, Äcker, Wiesen und Weingarten, die in den vergangenen Jahren nach dem Religionsabkommen von der Gemeinde Hochstadt für die der reformierte Pfarrei gekauft wurden:

1.) Ein halber MorgenWeingarten ist, der Johann Schäfer gehört hat

2.) Dreieinhalb Morgen Acker

3.) Von ungefähr zwei Viertel eines Weingartens gibt der Pächter nichts, bis der Weinberg trägt, aber wenn er trägt, bekommt die Pfarreikasse den Zins und den Zehnten davon.

4.) Drei Morgen Wiesen wurden von der Gemeinde gekauft, die dafür 300 Gulden gegeben hat, und ungefähr ein weiteres halbes Viertel Wiesen.

Am 2. Oktober 1715 geben Pfarrer, Schulmeister und Kirchenvorsteher der Reformierten Kirche Hochstadt einen Gegenbericht auf diese Klage: Als Erstes im allgemeinen: Alles, was bisher die reformierten Pfarrer und Schuldiener aus den Mitteln der Gemeinde erhalten haben oder an Gütern besessen haben, ist entweder bei dem Religionsabkommen dabeigewesen oder wenigstens vor der Trennung der wenigen damals hier vorhandenen Lutherischen dazu kommen. Diese gingen, als ihre Kirche noch nicht erbaut war und sie noch keinen eigenen Pfarrer und Schulmeister hatten, ganz normal in unsere Kirche und schickten ihre Kinder in unsere Schule. Es wurden sogar ohne Unterschied der Konfession auch die Lutherischen als Kirchenrechner und Kirchenrüger herangezogen. Sie waren alle mit den anderen Einwohnern wohl zufrieden, daß die Pfarrei und die Schule mit dem wenigen, das sie aus der Gemeinde erhielten, verbessert wurden.

Die Ankläger werden nicht beweisen können, daß nach der geschehenen Trennung ihnen auch nur die geringste Verbesserung zugekommen sei. Die Lutherischen haben sich selbst getrennt und unsere Kirchen und Schulen verlassen. Sie wollten eine Verbesserung, aber dadurch haben sie sich auch selbst der Vergünstigungen beraubt und müssen erkennen, daß die Gemeinde ihnen nicht schuldig ist, ihnen etwas heraus zu geben oder aus Gemeindemitteln einen Ausgleich zu schaffen.

Zum anderen im Besonderen:

zu 1.) Der halbe Morgen Weingarten ist schon so lang bei der reformierten Pfarrei gewesen, daß weder unsere Herr Schultheiß noch die Kirchenältesten sich erinnern können, wann er gekauft worden ist. Unsere Ankläger haben zu beweisen, daß er nach dem Religionsabkommen oder nach der Trennung gekauft und der Pfarrei einräumt wurde.

zu 2.) Die dreieinhalb Morgen Acker hat die reformierte Pfarrei, aber ein gut Teil gehört von alters her zu dem alten Pfarrgut.

zu 3.) Von den zwei Morgen Weingarten, von dem erst Zins und Zehnten an die Pfarrei gegeben wird, wenn dieser etwas trägt, wissen wir alle nichts.

zu 4.) Die zwei Morgen Wiesen sind 1681 von der ganzen ungeteilten Gemeinde für die Pfarrei gekauft worden. Die drei oder vier Lutherischen, die damals hier gewesen sind, haben allerdings zugestimmt, sonst hätten sie ja dagegen protestieren können oder ihren Anteil bei der darauffolgenden Trennung gefordert haben. Aber sie haben damals und weitere 24 Jahre danach geschwiegen. Warum wollen die heutige Lutheraner, die jetzt dazu kommen, neuerdings Händel anfangen?

zu 5.) Von dem halben Viertel Wiesen am Butterbaum ist das Gleiche zu antworten, daß die damaligen Lutheraner so wie die Reformierte willig gewesen sind, dieses Stück Wiesen der Pfarrei einzuräumen. Wenn sie über andere Zugänge wüsten, so würden sie nicht davon schweigen.

zu 6.) Der Abendmahlswein und das Brot sind immer vor dem Abkommen aus den Mitteln der Gemeinde bezahlt worden, wie es die Gemeinderechnungen klar ausweisen.

zu 7.) Was in dem Protokollauszug erwähnt wird, daß dem reformierten Schulmeister seit dem Abkommen oder der Trennung und der gleichzeitigen Ausübung der Lutherischen Konfession aus den Mitteln der Gemeinde sein Gehalt verbessert worden sei und unser Kirchenbau daraus erhalten würde, ist ganz falsch und unbegründet. Daß aber unser Schulhaus aus Mitteln der Gemeinde erhalten wird, gestehen wir. Aber es wird sich in den Gemeinderechnungen finden, daß das ein Herkommen aus der Zeit vor dem Religionsabkommen ist.

 

1723 - 1733: Johann Michael Heine                                                          

Nach dem Ausscheiden des Schulmeisters Leimbach haben sich auf Anregung des Inspektors verschiedene Kandidaten hören lassen. Am 2. Mai 1723 wird im Kirchenvorstand angefragt, zu welchem Mann die Gemeinde denn Lust habe und wer am besten nach Hochstadt passe. Darüber wird von allen die Meinung gehört. Die Stimmen fallen einhellig auf Carl Ditmer aus Bischofsheim, Sohn des dortigen Schulmeisters.

Weil nicht mehr viel Zeit ist, werden Abgeordnete gewählt, die bis Mittwoch beim Konsistorium die Bitte vorbringen sollen. Dazu werden Philipp Schröder und Johann Georg Stein gewählt. Das Konsistorium wird noch am gleichen Tag gebeten, ihn der Gemeinde vorzuschlagen.

Doch das Konsistorium verordnet Anfang Mai 1723 den Schulmeister Johann Michael Hayne aus Wenigs in der Herrschaft Birstein, der bisher in Eidengesäß gewirkt hat. Er ist vor einer Woche zugezogen und stellt sich am 9. Mai 1723 dem Presbyterium vor und stellt sich auch in der Kirche bestens an. Er hat ab dem Jahre 1723 sechs Kinder, die in Hochstadt geboren werden, insgesamt aber acht Kinder. Ab 1728 wird im Kirchenbuch der Name „Heine“ geschrieben [Er selbst schreibt seinen Namen „Hayne“].

 

Johann Michael Heine ist der erste Schulmeister im 18. Jahrhundert, der allerhand Schwierigkeiten macht. Schon am 1. Dezember 1723 klagt der Schulmeister über die Frau des Abraham Dietrich. Diese habe auf dem Hanauer Weg über ihn geklagt, daß er ihren Jungen derart geschlagen habe, daß der noch Striemen auf dem Rücken habe (vgl. 6. Mai 1728).

 

Am 12. März 1724 bestätigt das Konsistorium dem Schulmeister Johann Michael Hayne, daß ihm das Korn aus der Präsenzkasse Hanau, das der vorherige Schulmeister Leimbach nicht empfangen hat, zusteht. Der Leiter der Präsenzkasse wurde angewiesen, das Korn auszugeben.

 

Am 30. Juli 1724 wird im Kirchenvorstand gegen den Schulmeister Johann Michel Hayne geklagt, daß die Schule gar schändlich halte: Die Kinder sind nicht zum Besten unterrichtet und er sitze gar zu oft im Wirtshaus. Als ihm das vorgehalten wird, gibt er zur Antwort: Er täte sein Äußerstes, und ob die Kinder gut genug unterrichtet werden, könnte nur der Inspektor bei der Visitation feststellen. Über das Trinken im Wirtshaus sagte er, er hätte kein Bier im Haus, deshalb trinke er bisweilen einen Tunk Bier im Wirtshaus. Und gelegentlich einmal etwas Bier oder Wein sei doch nicht schlimm Er wird mit der Ermahnung zur Besserung entlassen.

 

Am 12. November 1726 zeigt der Pfarrer dem Kirchenvorstand an, daß Andreas Kühn seine Kinder weder in die Kirche noch in die Schule schickt. Der Schulmeister soll ihn darauf hinweisen, daß er seine Kinder zu schicken habe, sonst würde man schärfere Mittel gegen ihn anwenden.

 

Außerdem wird darüber gesprochen, daß am vergangenen Donnerstag bei der Trauung des lutherischen Andreas Dietz mit der Tochter des reformierten Michael Weber in der lutherischen Kirche die Schuljungen aus der reformierten Schule vom Bräutigam nicht entsprechend dem Brauch so behandelt wurden, wie es Gewohnheit ist: Es wurde ihnen weder etwas an Geld noch Speis und Trank gegeben. Das hat bei den Eltern und Kindern Verbitterung erweckt, die aus einer blinden und unchristlichen Eifersucht entstanden ist. Den lutherischen Schülern hat der Bräutigam nämlich sowohl Geld als auch Speis und Trank gereicht. Zu den reformierten Kindern aber hat er gesagt, in einer Woche ist eine reformierte Hochzeit, da werdet ihr euren Teil bekommen. Weil man aber alle Zeit auf Frieden bedacht ist und Streit und Folgen vorbeugen will, soll der Pfarrer mit dem lutherischen Pfarrer Sebastian reden. Es wird gefordert, daß in Zukunft, wenn die Lutherischen bei Hochzeiten und Beerdigungen reformierte Schüler brauchen, sie das beim reformierten Pfarrer anmelden müßten und auch sagen, wie viele Schüler sie brauchen, aber unter der Bedingung, daß die reformierten Schüler in Zukunft wie bisher den lutherischen Schülern in allem gleichgestellt sein sollten.

 

Am 25. Februar 1728 leiht Johann Michael Heine aus der Kirchenkasse 16 Gulden, die er mit Zinsen in einem halben Jahr zurückzahlen will. Am 25. April 1727 werden zur Erbauung des Schulhauses in Oberissigheim aus Hochstadt 22 Albus 4 Heller beigesteuert.

 

Bei der Visitation am 6. Mai 1728 durch Inspektor Friedrich Grimm werden folgende Punkte besprochen:

1. Die Jugend soll bei der Katechisation ans Aufschlagen der Bibel gewöhnt werden und ihr

  die göttliche Wahrheit ins Herz eingepflanzt werden.

2. Die jungen ledigen Mannsleute sind vom liederlichen Saufen, Rufen und Schreien mit aller

  Macht abzubringen.

3. Der Schulmeister soll besser lehren und nicht zu schleunig sein.

4. Der Schulmeister soll den Trunk meiden und nicht ins Wirtshaus gehen und sein Gut nicht

  so liederlich vertun.

5. Ebenso soll er nicht nachlässig in seinem Amt sein und die Schulstunden halten.

6. Haus-Visitationen sind um Weihnachten zu halten.

7. Abraham Diedrichs unnützes, arges Maul ist mit Liebe und Ernst zu bezähmen (vgl.

  1. Dezember 1723. Diedrich hat im übrigen Schulden und will den Kirchenvorstand verkla

  gen).

 

Im Rahmen der Visitation wird dem Inspektor der Fall der Frau des Abraham Dietrich vorgetragen, die am 1. Dezember 1723 den Schulmeister angeklagt hatte, daß er ihren Jungen derart geschlagen habe, daß der noch Striemen auf dem Rücken habe. Der Inspektor Abraham mit seiner Frau zweimal durch den Schulmeister fordern lassen. Es ist aber keiner erschienen, sondern er hat sagen lassen: Er hätte im Pfarrhaus nichts zu tun, er käme nicht, er hätte ja gesagt, daß er klagen wolle. Von Herrn Inspektor Grimm wurde es für nötig geachtet, dieses dem Amt zu übergeben, was auch einige Tage danach geschehen ist.

 

Am 30. Juni 1728 wird im Kirchenvorstand über die Mehlwaage gesprochen, die die Lutherischen in ihrer Schule aufgestellt haben. Es wird beschlossen, dies dem Konsistorium zu melden mit folgenden Worten: Die hiesige Gemeinde-Mehlwaage war von uralten Zeiten her in der reformierten Schule. Der reformierte Schulmeister hat dafür jährlich dreieinhalb Gulden aus der Gemeindekasse eingenommen und von den Verkäufern noch einmal von jedem eingenommenen Gulden einen Kreuzer Zehrgeld. Die Gemeinde aber hat von jedem Achtel des verkauften Mehls zwei Albus erhalten. Schon einige Jahre lang haben nun die Lutherischen sich äußerst bemüht, die erwähnte Gemeinde-Mehlwaage - und folglich auch die Einnahmen davon - in ihre Schule zu bringen, hatten aber keinen Erfolg damit. Aber jetzt haben sie eine Mehlwaage aus ihrer Kirchenkasse für ihre Schule angeschafft. Ob dies den Einnahmen der reformierten Schule nicht nachteilig sei, möge die Behörde entscheiden. Das Konsistorium übergibt diese Sache dem Herrn Rat und Amtmann Zaunschlipper.

 

Nach dem Bettagsgottesdienst zeigt der Schulmeister Heine am 6. Juli 1729 an, daß ihm die Rentkammer das Amt des Zehnter angetragen habe, wenn er dazu die Erlaubnis erhalte. Der Kirchenvorstand gönnt ihm vor allen anderen dieses Amt und gibt die Erlaubnis. Am anderen Tag sagt er jedoch, das Amt wolle die Erlaubnis schriftlich haben. Der Pfarrer schreibt dem Konsistorium, man habe die Erlaubnis aus verschiedenen Gründen gegeben: Dadurch wird das Einkommen des Schulmeisters verbessert, der Schulmeister braucht auch das Geld für die Bestreitung seiner sehr schweren Haushaltung, man gönnt ihm das Geld vor allen anderen Schulmeistern (auch dem lutherischen) und weil es ohne Belastung für die anderen Einwohner geschieht, denn die Schulmeister sind ansonsten frei von Gemeinschaftsleistungen (Fron).

Das Presbyterium behält sich aber doch vor, daß die Frau des Schulmeisters Schule halten muß, wenn ihr Mann seine Runde im Dorf macht. Das Konsistorium überträgt dann auch das Amt, schärft aber noch einmal ein, daß in der Schule nichts versäumt werden darf.

 

Am 4. Dezember 1729 wird der Schulmeister Heine erneut vorgeladen und ermahnt, die Schulstunden künftig auch zu halten. Er soll sich auch selbst als Vorbild zeigen in einem gerechten, nüchternen und gottseligen Wandel. Er wird gewarnt, sich des Saufens und des liederlichen Lebens zu enthalten. Auch die Frau des Schulmeisters wird vorgeladen und gefragt, weshalb sie am Donnerstag, als die Feuersbrunst in Alt-Hanau war, die Tür am Kirchturm nicht hat aufschließen wollen. Als der Pfarrer sie persönlich dazu aufforderte, hat sie frech geantwortet: „Ihr könnt ja warten!“ Schließlich hat sie dann den Schlüssel dem Pfarrer in Gegenwart vieler Einwohner vor die Füße geworfen. Jetzt antwortet sie jedoch, sie hätte den Schlüssel nicht gleich finden können. Man hält ihr aber vor, es aus Bosheit getan zu haben. Sie aber will sich rechtfertigen und fängt dann an, recht ungeziemende Worte mit ihrem bösen Maul auszustoßen. Es wird ihr gesagt, sie solle Respekt haben, man werde die Sache in Hanau beim Inspektor anbringen.

 

Im Staatsarchiv Marburg gibt es ein ganzes Aktenstück über die Beschwerde gegen den Schul­meister Heine in den Jahren 1730 bis 1733. Der Titel lautet: „Akten über die von dem Pfarrer und den Kirchenältesten in Hochstadt und auch einigen andern Gemeindegliedern gegen den dortigen Schulmeister Heine geführte Beschwerde und Anzeige, daß der Schulmeister ein liederliches Leben führe und seinem Amt nicht nach Schuldigkeit nachkomme, sondern sich sehr nachlässig zeige. Auch über seine erfolgte Entlassung“. Auch die Verhandlungen des Kirchenvorstandes in Hochstadt handeln oft vom Fall dieses Schulmeisters.

 

3. Mai 1730: Philipp Schales und Johann Capar Meerbott beschweren sich im Namen der Gemeinde über den Schulmeister Heine, über sein liederliches Leben und seine Nachlässigkeit im Amt. Der Schulmeister soll ins Konsistorium nach Hanau vorgeladen werden. Regierungsrat Schmitt und Inspektor Grimm habe er es übernommen, die Sache zu untersuchen. Deshalb hat man den Schulmeister und die Kirchenältesten auf den 5. Mai 1730 ins Konsistorium bestellt. Zunächst werden die Kirchenältesten gehört, worin eigentlich der Schulmeister sich vergangen habe.

5. Mai 1730: Philipp Schales, Johann Philipp Caus und Johann Caspar Meerbott sagen aus:

1. Der Schulmeister hat vor einigen Wochen vom Konsistorium wegen seines vielen Ausgehens und starken Trinkens eine Ermahnung bekommen. Kurz darauf ist er in Velten Steins Haus gegangen und hat wegen seines Trinkens die Schule versäumt. Johann Caspar Meerbott hat ihn deshalb in seinem Haus zur Rede gestellt, weil er doch versprochen hatte, daß es nicht mehr geschehen solle [Velten Stein stammt aus Wachenbuchen und hat in der Hauptstraße 30 zeitweise eine Gastwirtschaft].

2. Am vergangenen Montag hat er die Schule abermals versäumt und ist morgens acht Uhr in das Wirtshaus gegangen und bis gegen neun Uhr beim Branntwein drin sitzen geblieben. Darauf hat er die Betstunde gehalten, ist aber so betrunken gewesen, daß die Leute in der Kirche ein großes Ärgernis daran genommen haben. Er hat sich sowohl beim Gebet als auch im Gesang vertan („gestrauchelt“). Er ist oftmals gewarnt worden, sich zu ändern und seinen Dienst besser zu versehen. Er hat das auch jedesmal versprochen, aber alles hat bei ihm nicht das Geringste verfangen.

3. Sein häufiges Weglaufen ist auch schuld daran, daß die im reformierten Schulhaus vorhandene Mehlwaage fast nicht mehr benutzt wird. Wenn jemand bei ihm Mehl zum Verkauf einliefert, nimmt er das Geld zwar in Empfang, vertrinkt er es bald. Deshalb werden viel Klagen über ihn geführt. Es will fast niemand mehr Mehl bei ihm wiegen lassen. Man bedient sich meistens bei der erst kürzlich angeschafften Mehlwaage der Lutherischen, so daß der Schule ein namhafter Betrag entzogen wird.

 

17. Mai 1730: Nachdem die Kirchenältesten abgetreten sind, wird der Schulmeister aufgefordert, sich zu verantworten. Am 17. Mai wird darüber protokolliert: Zunächst wird das Untersuchungsprotokoll über die Trunkenheit und Nachlässigkeit des Schulmeisters verlesen. Weil er aber versprochen hat, den Dienst zu quittieren und sich zu bessern, sollen die Kirchenältesten gefragt werden, wie er sich bisher aufgeführt hat und ob sie ihn nach seiner Zusage behalten wollen.

 

November 1730: Das Konsistorium schreibt im November 1730 über den Schulmeister Heine: Der Pfarrer hat berichtet, daß er sich geändert und gebessert habe. Bei der Konsistorialsitzung sind aber Einwohner aus Hochstadt erschienen und haben angezeigt, daß es mit ihm wohl nichts mehr werde, weil er sich fortlaufend dem Trunk ergebe. Auf der Kesselstädter Kerb habe er sich mit dem dortigen Lehrer geschlagen und habe auch sonst sein Amt sehr schlecht verwaltet. Andere dagegen aus der Gemeinde haben wieder für ihn gesprochen.

Aber das Konsistorium kann nicht gestatten, daß durch das unordentliche Leben eines Lehrers bei der Jugend etwas versäumt wird oder sonstige Unruhe erweckt wird. Deshalb verlangt es vom Kirchenvorstand, daß die Sache sehr gründlich untersucht wird und darüber pflichtmäßig berichtet wird.

20. November 1730: Daraufhin beschließt das Kirchenvorstand am 20. November 1730, selber in die Schule zu gehen und zu untersuchen, wie weit die Jugend in der Kenntnis gekommen ist. Aber es finden sich nur drei oder vier Kinder, die flüssig und ohne anzustoßen lesen können. Die Kleineren, die doch zum Lesen schon angewiesen wurden, haben oft gar schlecht buchstabiert, obwohl das doch die Grundlage des Lesens sein soll. Aus dem Heidelberger Katechismus antworten sie auch nur schlecht, mit dem vom Inspektor verfaßten Heftchen war es etwas besser. Im Aufschlagen der Bibel sind sie etwas langsam gewesen, das Schreiben war mittelmäßig.

Der Schulmeister entschuldigt sich damit, man habe ja erst wieder den Anfang gemacht, in die Schule zu gehen (im Sommer war also keine Schule). Die Sache mit der Kesselstädter Kerb will man am Nachmittag untersuchen. Aber obwohl man das dem Schulmeister angesagt hat und zweimal einen Boten hingeschickt hat, ist er jetzt nicht zu Hause. Die Frau gibt nur unnütze Worte. So verschiebt man die Sache auf einen anderen Tag.

 

26. November 1730: Jetzt kommt es zur Verhandlung

 

über den Lehrer. In Kesselstadt soll der erwähnte Schulmeister Heine nach Aussage Johannes Webers sehr betrunken gewesen sein. Das wird durch folgenden Vorgang erwiesen: Als einer ihn mit zu einem guten Freund in ein Haus mitgenommen wurde, hat er beim Essen das Brot bald unter den Tisch hat fallen lassen, bald hat er etwas anders Unziemliches getrieben. Das können auch andere Einwohner bezeugen, die mit ihm Haus waren. Die Schlägerei habe er nicht gesehen, aber der Lehrer habe ihn zu Hilfe gerufen.

 

Daniel Meerbott sagt aus, daß er Lehrer sich kürzlich in Caspar Mehlings Keller (wo der Michel aus Hanau seinen Wein liegen hat) sich derart mit dem Trunk überladen hat, daß er viele unziemliche Lieder gesungen hat. Außerdem hat er Caspar Mehling betrogen, weil er den Wein aus Schoppengläsern getrunken hat. Er war so betrunken, daß er nicht über die Straße gehen konnte.

Der Lehrer wird vorgeladen und befragt, wie das mit der Schlägerei in Kesselstadt gewesen sei. Er sagt aus, Andreas Heckert habe mit einem Jäger Streit gehabt. Er habe dem Jäger gut zureden wollen. Da habe der Lehrer ihn mit unhöflichen Worten bedacht und zweimal über den Kopf geschlagen, so daß ihm nicht nur der Hut vom Kopf gefallen ist, sondern auch das Blut herunter geflossen ist. Geschlagen habe er aber nicht. Es hätte aber geschehen können, wenn Heine nicht entsprungen wäre. Der Schultheiß Wilhelm Meerbott bezeugt noch, daß ihm der Lehrer von Kesselstadt selbst erzählt hat, daß er den Hochstädter Lehrer beim Schlawittchen ergriffen und verprügelt („abgeprügelt“) hat.

29. November 1730: Pfarrer Johann Henrich Eberhard, Schultheiß Wilhelm Meerbott und drei Kirchenältesten schreiben an das Konsistorium: Der Pfarrer und die Kirchenältestenhaben sich sehr bemüht, den Vorgang recht gründlich zu untersuchen. Sie schildern noch einmal alles und meinen sogar, bei der Schlägerei mit dem Kesselstädter lutherischen Schulmeister kann man nicht ganz in Abrede stellen, daß der Schulmeister Heine sich nicht zu rechtgewehrt hätte. Jener hatte ihn mit ungeziemenden Worten bedacht und auch mit dem Stock zweimal auf den Kopf geschlagen.

Das Konsistorium beschließt am 29. November 1730, der Pfarrer und die Kirchenältesten sollen ihr Urteil über den Schulmeister abgeben, ob der von einigen Leuten aus der Gemeinde angeklagten Schulmeister noch mit Nutzen bei der Jugend und in seinem übrigen Amt in Hochstadt bleiben könne. Es schreibt am gleichen Tag an den Pfarrer: Wir verlangen aber noch eure ehrliche Meinung und ein Gutachten, ob der Schulmeister noch weiter mit Erfolg bei der Jugend und seinem übrigen Amt in Hochstadt zu lassen sei? Also habt ihr euren pflichtmäßigen Bericht entsprechend der Forderung abzustatten.

 

2. Dezember 1730: Am 2. Dezember 1730 fragt das Konsistorium an, ob man den Schulmeister im Amt lassen könne. Das Kirchenvorstand bringt zum Ausdruck, daß man zwar gern eine tüchtigere Person an dieser Stelle hätte, daß man aber alles dem Konsistorium überlassen wolle.

5. Dezember 1730: Sie antworten am 5. Dezember 1730 nochmals: Sie haben sich bemüht, den Schulmeister Heine zu einem recht geziemenden Wandel und rechtem Ernst in seinem Amt aufzumuntern. Aber alle Warnungen und Ermahnungen haben bei dem Schulmeister nur geringen Eingang gefunden. Auch nach dem Bericht vom 29. November war nur wenig Besserung zu spüren. Nur einige wenige Einwohner wollen ihre Kinder diesem Schulmeister anvertrauen, weil ihre Kinder doch nichts in der Schule lernen würden. Man hätte aber gern, daß die Zahl der Schüler anwächst und sie in der Erkenntnis Gottes zunehmen. Die schon so lange Zeit geschehene Warnung und Ermahnung hat aber bei dem Schulmeister nicht fruchten wollen, daher wird befürchtet, daß man alle Hoffnung verlieren muß. So kann man nur wünschen, daß die Stelle mit einer Person besetzt wird, die der Jugend und der ganzen Gemeinde mit einem christlichen Leben vorleuchtet und die Jugend mit allem Ernst und Eifer zur wahren Erkenntnis und Furcht Gottes angeführt wird. Aber das muß man natürlich dem Konsistorium überlassen.

6. Dezember 1730: Auf Grund des Berichts aus Hochstadt will sich der Inspektor unter der Hand erkundigen, wo man etwa einen bequemen Tausch vornehmen könnte.

17. Dezember 1730: Der Pfarrer berichtet, daß das Konsistorium und d

er Inspektor eine Veränderung mit dem Lehrer vorhaben. Der Inspektor schlägt den Lehrer von Kilianstädten oder den von Kesselstadt vor. Das Kirchenvorstand nimmt das zur Kenntnis und schlägt nun seinerseits den Kesselstädter oder Enkheimer Schulmeister vor.

 

2. Januar 1731: Pfarrer Johann Heinrich Eberhard schreibt an den Inspektor, daß der Schulmeister aus Enkheim sich am vergangenen Sonntag in Hochstadt im Gottesdienst hat hören lassen, wie der Inspektor es angeordnet hatte. Der Gesang im Morgengottesdienst hat jedem ziemlich wohl gefallen, und nachmittags hat er gezeigt, daß er das Orgelspielen versteht und mit ihm einen Gesang führen kann.

10. Januar 1731: Es erschienen sechs Einwohner aus Hochstadt vor dem Konsistorium und baten darum, ihren bisherigen Schulmeister Heine ihnen noch einige Zeit zu lassen. Man hat diesen Leuten vorgehalten, daß der Schulmeister sich bisher ungebührlich, ja liederlich aufgeführt habe. Aber jene baten, es mit demselben noch ein halbes Jahr zu probieren.

14. Januar 1731: Das Konsistorium schreibt daraufhin an Pfarrer Eberhard und die Kirchenältesten, man habe beschlossen, es mit ihm noch ein halbes Jahr lang zu probieren, um ihnen weitgehend entgegenzukommen.

Wenn aber nur eine einzige Klage gegen ihn erhoben wird, die Bestand hat, oder er sein Amt nicht mit aller Treue und Fleiß gebührend versehen wird, dann wird er entlassen, ohne daß er eine andere Schulstelle erhalten wird. Der Pfarrer soll ihm das noch einmal mit Nachdruck sagen. Das macht er umgehend. Es wird ihm mit allem Ernst gesagt, daß er die Schulordnung besser beachten muß. Er soll jeden Morgen und Nachmittag vor und nach der Schule singen, jeden Sonn- und Feiertag vor dem Gottesdienst mit dem zweiten Geläut das Lied, das in der Kirche gesungen werden soll, mit den Kindern durchsingen und danach mit den Kindern ordentlich in die Kirche gehen.

 

Anfang Januar 1732: Es wird über den Schulmeister Heine geklagt, daß er in der Schule mehr auf die Gunst als auf den Fleiß der Kinder sehe und die Kinder nach Gutdünken oben oder unten hinsetze. Deshalb schärft man ihm ein, die Kinder nach ihrer Leistung zu setzen, ob einer seine Lektion gelernt hat oder im Schreiben fleißig gewesen ist. Außerdem wird er wegen seiner täglichen Wirtshausgänge erneut kräftig zur Rede gestellt. Er aber entschuldigt sich damit, er ginge ja gar nicht ins Wirtshaus, um zu trinken, sondern er unterrichte die Kinder des Wirts im Rechnen. Daraufhin wird er verwarnt, sich vor jedem Trinken zu hüten und einen beispielhaften Wandel führen.

 

14. September 1732:

Bei der üblichen Umfrage im Kirchenvorstand zeigt Johann Caspar Meerbott an, daß auf der Kirche ein Balken frisch vom Dach abgeschnitten worden ist. Der Schulmeister wird deshalb vorgeladen und gefragt, ob er denn den Schaden nicht bemerkt habe und ob er nicht wüßte, wer das getan haben könnte. Er aber will nichts bemerkt haben, er wüßte nichts davon. Offenbar verdächtigt man ihn aber der Tat. Da beschließt man, die Sache an höheren Orten anzuzeigen.

28. September 1732: Johann Caspar Meerbott sagt im Kirchenvorstand, daß der Inspektor befohlen hat, einen Bericht zu machen wegen des fehlenden Balkens in der Kirche und dabei auch Genaueres über den Lebenswandel des Schulmeisters Heine zu berichten.

7. Oktober 1732: Pfarrer Eberhard, Schultheiß Wilhelm Meerbott und die Kirchenältesten schreiben an das Konsistorium, daß kürzlich auf dem Kirchenboden ein Dachbalken heimlich mit einer Säge abgeschnitten worden ist. Man verdächtigt den Schulmeister, weil ihm die Kirche zur Aufsicht übergeben ist. Dieser weist jedoch alles weit von sich und lehnt jede Verantwortung dafür ab. Man ist zu dem Verdacht gekommen wegen der Nachlässigkeit des Schulmeisters und sein häufiges Wirtshausgehen, das diesen Sommer fast täglich geschehen ist. Dabei ist der Schulmeister eines Tages auch in einen harten Kampf und Streit mit einem Soldaten geraten und von diesem ins Angesicht gehauen worden, wozu dem Täter wohl auch Anlaß gegeben wurde. Als der Schulmeister wegen des Schadens auf dem Kirchenboden zur Rede gestellt wurde, hat er das weit von sich gewiesen und so tut, als sei alle Rechenschaft ihm ganz fremd. Sie bitten um weitere Verhaltensmaßregeln.

8. Oktober 1732: Das Konsistorium antwortet, daß der Schulmeister auf nächsten Mittwoch (den 15. dieses Monats) bestellt wurde. Dort wird man dann wegen seiner üblen Aufführung das Nötige verfügen. Inzwischen sollen der Pfarrer und die Kirchenältesten die Sache wegen des Balkens genauer untersuchen. Auf alle Fälle ist diejenige zu befragen, bei der man vermutet, daß sie die Eigentümerin der Säge sei: Wem sie die Säge in Verwahrung gegeben hat und zu welchem Zweck. Sofern sie aber einem Dachdecker oder sonst jemandem aus dem Ort gehören könnte, soll sie nach Hanau gebracht werden, damit nötigenfalls das Nötige beobachtet werden kann.

19. Oktober 1732: Weil man vermutet, daß die Säge Wilhelm Heckert gehört, weil sie nämlich die Anfangsbuchstaben „WH“ trägt, wird er vorgeladen. Er sagt, das seien zwar seine Buchstaben, aber die Säge gehöre seiner Schwiegermutter, die sie schon seit einem Jahr vermisse.

Daraufhin wird die Frau vorgeladen, ihr die Säge gezeigt und gefragt, ob sie die Säge kenne. Sie sagt auch, jemand habe sie vor einem Jahr beim Apfelbrechen (= Apfelernte) geholt, um ein Brett im Keller anzusägen. Sie weiß sich aber nicht mehr zu erinnern, wer die Säge von ihr verlangt hat.

 

Dann wird wieder der Schulmeister vorgeladen und gefragt, weshalb der dem Kirchenvorstand die Unwahrheit gesagt habe, als er den Wilhelm Heckert herbeiholen sollte und sagte, es sei niemand zu Hause gewesen. Heckert sagt, der Schulmeister habe sogar mit seiner Frau gesprochen. Der Schulmeister aber behauptet, er sei erst nach der Kirchenvorstandssitzung hingegangen.

Der Schulmeister wird zur Rede gestellt, warum er beim Trunk im Wirtshaus sein Gespött mit dem geistreichen Lied getrieben habe, das doch zur Ehre Gottes gedacht ist. Er sei draußen gewesen und als er wieder kam, habe er aus dem Lied „Werde munter mein Gemüte“ den sechsten Vers zitiert und gesprochen „Bin ich gleich von dir gewichen, so stell ich mich wieder ein“. Der Schulmeister leugnet das zwar, aber der Wirt Andreas Stein kann bezeugen, daß der Schulmeister den Vers nicht nur einmal, sondern mehrmals gesungen hat. Es wird beschlossen, die Sache nunmehr dem Konsistorium anzuzeigen.

21. Oktober 1732: Der Kirchenvorstand antwortet, daß er wegen des abgesägten Balkens am Kirchendach eine so umfangreiche Untersuchung vorgenommen haben, wie es möglich war.

Sie haben diejenigen vorgeladen, denen die Säge hätte gehören können. Die Witwe Henrich Zolls gesteht zwar, daß ihr die Säge gehört. Aber jemand habe sie vor einem Jahr in der Zeit der Apfelernte bei ihr geholt, um im Schulkeller etwas damit abzusägen. Aber er habe die Säge nicht wieder in ihrem Haus abgeliefert. Sie wußte sich aber nicht mehr daran zu erinnern, wer die Säge bei ihr ausgeliehen hat.

Bei dieser Gelegenheit können die Kirchenvorsteher nicht unerwähnt lassen, daß der Schulmeister Heine vor Valentin Heckarth und seinem Bruder, dem Wirt Andreas Stein, eine schändliche Aufführung im Wirtshaus gemacht hat. Er hat nicht nur halbe und ganze Tage in seinem Haus beim Trunk zugebracht, sondern sich dabei ungeziemend aufgeführt: Er hat geistliche Lieder, die doch zur Ehre Gottes dienen sollen, zu Spottreden benutzt. Zum Beispiel habe er das Glas ergriffen und aus dem Lied „Werde munter mein Gemüte“ den sechsten Vers zitiert und gesprochen „Bin ich gleich von dir gewichen, so stell ich mich wieder ein“. Das sei mehrere Male geschehen, wie der Wirt Andreas Stein auch vor dem. Schultheißen Wilhelm Meerbott bezeugt hat. Dadurch wird nicht nur der Gemeinde Ärgernis gegeben, sondern auch die Jugend zum Bösen verleitet.

22. Oktober 1732: Das Konsistorium will am 22. Oktober den Wirt Andreas Stein eine Woche später ins Konsistorium bestellen. Amtmann Zaunschliffer wird ersucht, den Wirt Andreas Stein auf nächsten Mittwoch nach Hanau zu bestellen.

29. Oktober 1732: Ein Mann mit Namen Peter Katzenberger aus Hochstadt klagt vor dem Konsistorium, daß der dortige Schulmeister sich erlaubt habe, neue Seile an die Glocken und Uhr zu machen und die alten zu zerschneiden und an fremde Leute zu verkaufen. Darüber ist die Gemeinde, weil er sich Dinge der Gemeinde anmaßt, sehr unwillig.

Sodann erscheinen Valentin Heckert und Andreas Beun von Hochstadt und werden über die von dem Schulmeister geführten Reden vernommen, die in dem vor acht Tagen eingeschickten Bericht erwähnten wurden. Beide bestätigten, daß die angeführten Reden gefallen sind, doch sagte der Wirt, er glaube nicht, daß es aus böser Meinung geschehen sei. Der Schulmeister soll am nächsten Mittwoch vorgeladen werden. Es wird ihm geschrieben, daß er am kommenden Mittwoch, den 5. November, morgens um 8 Uhr beim Konsistorium erscheinen und anhören soll, was man mit ihm zu reden habe. Wenn aber in Hochstadt Bettag sein sollte, so hat er sich den folgend Mittwoch vormittags um10 Uhr einzufinden. Darüber sind aber keine Unterlagen vorhanden. Statt dessen kommt es zu neuen Anklagen.

 

 

14. Januar 1733: Der Kirchenälteste Caspar Schales schreibt an das Konsistorium, der reformierte Schulmeister von Hochstadt, Michael Heine, habe vor ungefähr einem viertel Jahr in Hanau im Beisein verschiedener zuverlässiger Zeugen gegen ihn die beleidigenden und ehrenrührigen Worte ausgestoßen, ich hätte mich mit der Ehefrau des Schulmeisters fleischlich vermischt und die Ehe mit ihr gebrochen. Er hat sich bis heute als ein ehrlicher Mann aufgeführt und einen guten Ruf in der Nachbarschaft gehabt und übt als Ältester der reformierten Kirche in Hochstadt sein Amt aus. Da gehen ihm solche groben Lästerungen desto mehr zu Herzen, zumal diese der Wahrheit nicht entsprechen und bloß eine boshafte Erfindung des Schulmeisters sind. Er bittet untertänig darum, daß man den Unfug des Schulmeisters zurückweise und um die Beleidigungen und unrichtigen und boshaften und liederliche Angaben des Schulmeisters zurückweise. Es wäre richtig, unsere Kinder nicht mehr zu ihm in den Unterricht zu schicken. Das Beste wäre, die Gemeinde mit einer solchen Person zu versehen, die unsere Jugend zu aller Gottesfurcht und guten Sitten erzieht.

 

14. Januar 1733: Am gleichen Tag beschwert sich Valentin Heckert beim Konsistorium über den Schulmeister in Hochstadt, er habe auf die Frage seiner Anhänger, wie es beim Konsistorium abgelaufen sei, ohne alle Bedenken geantwortet, er habe er mich nicht als einen ehrlichen Mann angesehen, sondern ich sei ein Schelm und ein Dieb und stehe im schwersten Anklagebuch. Weiter bringt er folgende Klagen vor:

Der Schulmeister hat vor einiger Zeit im Beisein verschiedener zuverlässiger Zeugen im Wirtshaus öffentlich ausgesagt, der Kirchenälteste Caspar Schales in Hochstadt habe sich mit der Ehefrau des Schulmeisters fleischlich vermischt, die Ehe mit ihr gebrochen und Oberhurerei getrieben.

Seine liederliche Lebensart dauert nach wie vor an. Als Beispiel führt er den „Ausflug“ des Schulmeisters nach Rendel und Niederdorfelden am 6. Dezember 1732 an, so wie er es gehört hat: Er ist am Samstag mit einem einfachen Soldaten von gräflichen Bataillon derart betrunken von Hanau fortgegangen, daß er auf dem Weg nach Hochstadt nach Niederdorfelden gekommen ist. Weil ihn aber die Trunkenheit unfähig zum Gehen machte, hat er sich durch seinen Gesellen nach dessen Aussage nicht ohne große Mühe schleppen lassen und bei dem dortigen Schulmeister übernachtet.

Als er am Sonntagmorgen spät in Hochstadt ankam, wurde er wegen seines langen Ausbleibens vom Herrn Pfarrer zur Rede gestellt und befragt, warum er den Gesang nicht zur üblichen Zeit abhalte. Da hat er ihn mit unverschämten und auf der Hand liegenden Lügen damit abgespeist, daß dem Glaser seine Schuhe geliehen habe, dem beim Reparieren der Kirchenfenster die Füße erfroren seien. Er habe daher den ganzen Morgen die Schule gesucht und nicht wieder habe finden können, sonst wäre er gekommen.

Unter diesen Umständen machen sich verschiedene Einwohner ein Gewissen, ihre Kinder zu solch einem verdorbenen Schulmeister zum Unterricht zu schicken und sie vielmehr zuhause behalten oder die lutherische Schule besuchen lassen wollen. Wenn man sie dann befragt, antwortete einer ohne Scheu, er schicke sein Leben lang kein Kind mehr zu diesem Schulmeister. Den Grund wolle er aber nicht offen heraus sagen, es sei denn, daß er es an dem zuständigen Ort vor einem Richter aussagen müßte.

Das ist aber alles noch mit Schweigen übergangen worden, weil bei genauerer Untersuchung der Vorgänge noch Dinge zutage treten würden, die nicht nur eine völlige Entfernung aus allem Schuldienst, sondern noch eine härtere Bestrafung verdienen würden. Aber um der unmündigen Kinder willen wurde das nicht mehr erwogen.

Die Anhänger des Schulmeisters haben zwar freimütig öffentlich ausposaunt, die ganze Gemeinde in Hochstadt wäre mit ihrem Schulmeister sehr wohl zufrieden. Aber bei einer Untersuchung würde sich ganz das Gegenteil zeigen.

 

Valentin Heckert bittet darum, den Schulmeister anzuhalten, daß er zuerst die oben geschilderten Beleidigungen zurückzieht und bekennt, daß er ihm Unrecht getan hat. Sodann bittet er um eine Verfügung, daß der Schulmeister ganz aus seinem Amt entfernt wird oder anderswohin versetzt wird, falls er dafür als geeignet befunden wird. Und die Hochstädter Schule möge mit einer solchen Person versehen werden, der man die viele Jugend mit gutem Gewissen anvertrauen kann und die sich durch ein mäßiges und ehrbares Leben des Schul- und Kirchendienstes würdig erweise. Andernfalls würden er und auch viele andere aus der Gemeinde sich genötigt sehen, ihre Kinder entweder in die lutherische Schule zu schicken oder gar zu Hause zu lassen und dabei alles zu versuchen, bis man uns den versoffenen, verlogenen und liederlichen Schulmeister entfernt hat.

Das Konsistorium legt fest, daß Pfarrer Eberhardt untersuchen soll, wie weit das angegebene Saufen tatsächlich gegangen sei und wie sich der Schulmeister aufgeführt habe, als er im Dezember von Hanau nach Dorfelden gegangen ist. Er soll auch sofort darüber einen pflichtmäßigen Bericht erstatten.

 

27. Januar 1733: Auf Befehl des Konsistoriums wird am 26. Januar 1733 das in Valentin Heckerts Klageschrift gegen den Lehrer Heine angegebene Saufen untersucht. Pfarrer Eberhard, der Schultheiß Meerbott und sechs Kirchenälteste antworten: Sie teilen mit, daß der Schulmeister am 6. Dezember nicht in Hanau gewesen ist, sondern nach seiner eigenen Aussage in Rendel. Doch Johann Jacob Breitenstein, der älteste Sohn des Schulmeisters von Dorfelden, hat zu zwei Hochstädter Männern gesprochen, nämlich zu Philipp Ebert und Valentin Heckert, daß er sich in Rendel im Wirtshaus völlig mit Trunk überladen hat.

Er hat dann einem hessischen Soldaten drei Albus versprochen, wenn dieser mit ihm nach Hochstadt gehe. Weil aber der Schulmeister über die Maßen betrunken und seiner nicht mächtig gewesen war, hat der Soldat befürchtet, der Schulmeister könnte wegen allzu großer Trunkenheit auf dem Weg liegenbleiben, so daß sie in derselben Nacht nicht nach Hochstadt kommen würden. So ist er mitten in der Nacht um ein Uhr in Dorfelden in das Haus des Schulmeisters Breitenstein gekommen, hat dort einen halben Tag geschlafen, bis ihn Johann Jacob Breitenstein aufgeweckt hat. Darauf ist der Schulmeister aufgesprungen und fort gegangen. Deshalb sei er so spät in Hochstadt angekommen. Er hat den Gesang gegen alle Gewohnheit erst eine Stunde nach dem ersten Gebet abgehalten.

Er hat sich beim Pfarrer entschuldigt, weil er keine Schuhe anhatte, weil er sie angeblich dem Glaser geliehen hatte, der seine Füße am Freitag zuvor in der Kirche erfroren hatte. Er sagt auch aus, er sei deshalb nicht in der Nacht nach Haus gegangen, weil er sich vor Valentin Heckert fürchtete. Philipp Ebert hält das aber für eine Ausrede, weil er den Schulmeister kurz darauf am 17. Dezember abends gegen zehn Uhr hat allein kommen sehen und auch kein Mittwoch oder Samstag vorbei geht, an dem nicht der Schulmeister über Feld geht und bis spät in die Nacht ausbleibt. Er redet sich aber damit heraus, daß Mittwoch und Samstag sein freier Tag wäre und da hätte niemand ihm etwas zu befehlen.

Er hat auch eine Zeitlang so, als ob er unter niemandes Aufsicht stünde, besonders am Freitag nach Neujahr ohne Wissen der Gemeinde die Schule eingestellt. Er ist nach seiner Aussage nach Bornheim gegangen und auf dem Rückweg - wie Philipp Ebert und Caspar Schmitt dem Caspar Schales versicherten - in Bischofsheim eingekehrt und ist dort aus einem Wirtshaus in das andere gegangen. Als er abends gegen neun nach Hochstadt kommt, ist er auch hier - wie Johann Jacob Stein bezeugt - zu allem Überfluß noch einmal ins Wirtshaus eingekehrt. Aber das Wirtshausgehen geschieht nicht selten und ohne Scheu und gegen alles Verbot auch in Hochstadt [Heine geht jetzt in die anderen Dörfer, damit man sein Trinken nicht bemerken soll. Aber bis er daheim ist, hat er schon wieder Durst].

28. Januar 1733: Schulmeister Heine verteidigt sich mit einem Schreiben, das am 28. Januar 1733 beim Konsistorium eingeht, gegen die Anklage des Valentin Heckert und Philip Eberhard.

Er sagt, das Konsistorium sei unlängst belästigt worden mit einer feindseligen unbegründeten Klage von einigen unruhigen Leuten in Hochstadt (darunter namentlich Valentin Heckert und wie er vernommen hat Philipp Eberhart der Alte). Er bedauert, daß die Geduld des Konsistoriums so mißbraucht wurde, zumal alle Wahrheit ganz aus dem Blick ist und man durch die vorgebrachte Falschheit ihm nur die Ehre abschneiden will und ihn ins Elend oder gar um Leib und Leben bringen will.

Die Urheber dieses Elends tun so, als ob ich der aller ärgste Vagabund und Schwelger sei. Ihre Schmähschrift ist ihm vom Kirchenvorstand übergeben worden. Darin erheben sie ganz umfassende Schmäh- und Lästerworte, als ob er ein Dieb und Schelm wäre. Vor ungefähr einem Vierteljahr habe er ihn im Rathaus [gemeint ist wohl die Wirtschaft im Rathaus] einen Schelmen und Dieb geheißen. Dabei sind einem hiesigen Einwohner die Augen ausgestochen worden und er ist auch mit einem Stich unter das Ohr ums Gehör gebracht worden und auf ihn geschlagen worden.

Valentin Heckerth hat sich auch unterstanden auszusagen, daß er sich selbst an dem Schulmeister rächen wollte, wenn ihn die Obrigkeit nicht strafen würde. Er solle aus Hochstadt, und sollte ihn der Teufel hinausführen. Entweder gehe der Schulmeister aus dem Land oder er, Valentin Heckert. Wenn Heckerth ihn wieder im Wirtshaus träfe, dann würde er ihm Arme und Beine zerschlagen. Er habe auch dem Schulmeister ins Gesicht gesagt, er wäre ein Spitzbub, von anderen Lästerungen ganz zu schweigen. Daß ihm das sehr zu Herzen gegangen ist, läßt sich leicht nachfühlen.

Er bittet fußfällig darum, daß man doch merken möge, daß man solchen Klagen nur mit der Wahrheit begegnen kann. Die Feinde glauben die erdichteten Beleidigungen ja selber nicht, wollen sie aber anbringen, um ihm zu schaden. Er bittet darum, daß man ihm die Gnade angedeihen läßt, seinen ehrlichen Namen zu retten und die Ankläger bestraft werden und ihm Ge­nugtuung leisten müssen [In der Sache sagt er gar nichts].

Aber das Konsistorium will dem Schulmeister nicht mehr so viel nachsehen, nach so vielen verübten Entgleisungen und weil er ganz unbelehrbar ist. Nunmehr soll ihm die Entlassung angekündigt werden. Doch könnte zuvor mit denen übrigen Kollegen und besonders Herrn Inspektor Grimm versucht werden, sich nach einer anderen tüchtigen Person umzusehen.

Auf Befehl des Konsistoriums wird dem Schulmeister im Februar 1733 angedeutet, daß er sich nach einer anderen Schulstelle umsehen soll und nach einem Vierteljahr den Schuldienst aufgeben und das Schulhaus räumen müsse.

 

4. März 1733: Schulmeister Heine schreibt daraufhin einen unterwürfigen Brief an das Konsistorium: „Mit Trauer und mit Seufzen beklage ich nochmals, daß ich auf Veranlassung einiger Einwohner aus meinem Dienst entlassen worden bin und Ihre Ehrwürden wegen meines bisherigen Verhaltens beunruhigt worden sind. Nun gestehe ich ganz gerne und offenherzig, daß ich die Tafel der zehn Gebote sehr oft und vielmal übertreten habe. Mein herzliches Vertrauen richtet sich aber auf den barmherzigen Gott, er wird mir alle meine Sünde um Jesu Christi willen gnädig verzeihen. Er der große Gott hat es auch in seinem Wort verheißen: Wenn ein Sünder von seinen bösen Wegen abkehren würde, werde er an all das Böse, das er begangen hat, nicht mehr denken! Also rufe und flehe ich Euer Exzellenz und Hochehrwürden als die Diener Christi an, Sie wollen mir meine aus Schwachheit begangenen Fehler in Gnaden nachsehen, daß ich doch im Haus des Herrn bleiben möge. Ihr untertänigster Knecht Johann Michael Heine. Das Konsistorium merkt nur an: Hierauf wurde kein Beschluß gefaßt.

 

22. März 1733: Johannes Hatzmann vor den Kirchenvorstand vorgeladen, weil der Schulmeister Heine ihn als Zeugen für einen Vorfall vor sechs Wochen benannt hat. Damals sei der Schulmeister mit dem Fuß ausgeglitten, als er an der Orgel etwas reparieren wollte. Dabei seien die Pfeifen beschädigt worden, die er angeblich in Hoheim (? bei Kitzingen?) wieder machen lassen wollte.

Hatzmann (hier steht jetzt im Original: Strohl) kann sich aber daran nicht mehr erinnern. Er habe nur an einem der vergangenen Sonntage gesehen, wie der Schulmeister zum Blasebalg hinaufgestiegen ist, um eine Schraube zu entfernen, die auf dem Blasebalg lag.

Es wird beschlossen, dem Konsistorium Meldung zu machen, damit der Schulmeister eingesperrt wird, weil an Pfingsten die Orgel nicht geht und weil alles falsch ist, was der Schulmeister vorgibt, und weil er auch heimlich in Rendel fünf Gulden Zinsen angeblich für die Kirchenkasse einkassiert hat (sie werden am 11. Februar 1734 für die Kirchenkasse eingenommen). Am 3. Mai 1733 wird dann vom Konsistorium mitgeteilt, daß Johann Michael Heine endgültig aus seinem Amt entlassen worden ist.

Pfarrer Johann Henrich Eberhard schreibt dann an das Konsistorium, der Kirchenvorstand habe dessen Befehl dem Schulmeister bekannt gemacht, daß er sich nach einer anderen Gelegenheit umsehen und nach Ablauf eines Vierteljahres den Schuldienst aufgeben müsse und das Schulhaus räumen soll. Er hat den Befehl auch geziemend angenommen und seinen Hausrat am vergangenen Freitag weggefahren. Wie auch seine Frau verlauten läßt, will er nicht das ganze Vierteljahr in Hochstadt bleiben.

Schulmeister Heine schreibt dann noch einmal an das Konsistorium: Nachdem ihm am vergangenen Sonntag vom Kirchenvorstand das Endurteil des Konsistoriums bekannt gemacht wurde, sei seine Feder zu schwach, um seine Bestürzung auszudrücken. Wenn nicht der allmächtige Gott neben dem Konsistorium für ihn sorgt, muß er mit seinem noch unmündigen Kindern (und zwar acht noch lebendigen Kindern, sechs davon sind in Hochstadt geboren) sein Brot vor den Türen suchen.

Daß das Konsistorium von seinen Feinden beeinflußt wurde, beklagt er sehr. Aber dem allwissenden Gott ist bekannt, wie treu und sorgfältig er sein Amt und besonders die Kinderkatechismusverordnung des Inspektors Grimm ausgeführt hat. Es weiß auch der Allerhöchste, welche Schwelgerei und Sauferei er verübt haben soll, wo sich sein Einkommen doch nur auf 56 bis 60 Gulden und zehn Malter Korn beläuft. Er sagt aber Gott und dem Konsistorium herzlichen Dank für alle Güte und Wohltat. Wie soll er getrunken haben, wo er doch zehn hungrige Mäuler am Tisch sitzen hat?

Er bittet um die Gnade, wenn der Kesselstädter Schulmeister seine Stelle in Hochstadt übernehmen würde, daß er dann dessen Stelle bekommen könnte, damit er seine unmündigen Kinder aufziehen kann, damit er dann sagen kann: „Eines bitte ich vom Herrn, das hätte ich gern, daß ich im Hause des Herrn bleiben möge mein Leben lang, zu schauen die schönen Gottesdienste des Herrn und seine Tempel zu besuchen“ [Man meint zunächst, er spotte nur. Aber er scheint selber von seinen Worten überzeugt zu sein, will aber auch gut Wetter machen für die Verleihung einer anderen Stelle].

 

1733 - 1734: Schulmeister Lotz                                                                 

Die Verhandlungen über eine Nachfolge für den Schulmeister Heine liefen schon länger.

Schon Ende 1730 hat sich der Enkheimer Schulmeister in Hochstadt hören lassen, sowohl morgens beim Gesang als auch am Nachmittag durch das Orgelspiel. Er hat gezeigt, daß er das Orgelspiel versteht und damit einen Gesang führen kann. Der Pfarrer meint: Der liebe Gott gebe uns nur bald einen solchen Mann, damit unsere liebe Jugend nicht Mangel leidet wird.

Und am 3. November 1732 schreibt Schulmeister Philipp Jacob Pauli aus Langendiebach an den Inspektor in Hanau: Er hat sich vor vielen Jahren schon einmal um eine Schulstelle im Bereich des Inspektors und damit in seinem Vaterland beworben. Es wurde ihm versprochen, man werde ihm helfen, wenn eine Stelle frei wäre. Jetzt hört er, daß der Schulmeister in Hoch­­stadt entlassen werden soll, daß sich aber auch schon eine ledige Person aus dem Bereich Birstein starke Hoffnung auf die Stelle macht. Er meint, er sei zwar erst vor einem Jahr nach Langendiebach versetzt worden, aber es seien inzwischen Umstände eingetreten, die ihn missvergnügter machen, als es bei aller Armut in Licherod war.

Der frühere Schulmeister Günther in Langendiebach hat wegen seines Benehmens seine Entlassung bekommen. Als er, Pauli, dann auf die Stelle gesetzt wurde, hat er nicht die Zuneigung verspürt, die man sonst bei einem solchen Neuanfang erhofft. Die Schule war in einem allzu miserablen Zustand, die Disziplin unter den Kindern ganz verbannt. Er hat dann dem Konsistorium in Birstein den Vorschlag gemacht, nicht jedem Schulmeister die Hälfte Jungen und Mädchen zuzuteilen, sondern dem Schulmeister, den man dafür am geeignetsten halte, nur die Jungen, dem anderen aber die Mädchen zur Unterweisung zu geben.

Dadurch wäre nicht nur eine bessere Disziplin unter den Jungen zu halten, sondern auch vieles andere Unwesen könnte wegfallen. Die Behörde hat dann bestimmt, daß ihm alle Jungen, dem Kollegen Ruth aber alle Mädchen übergeben werden. Dadurch wurde aber in der Familie Ruth - die in Langendiebach die Hälfte der Bevölkerung ausmacht - ein Widerwillen gegen ihn erweckt. Auch der Kollege Ruth wurde in einen so unmenschlichen Haß gegen ihn versetzt, daß er jetzt beinahe ein Viertel Jahr kein Wort mit ihm geredet hat. Deshalb ist es ihm vorn Herzen zuwider, in dieser Gemeinde zu bleiben, obwohl er bisher von der vorgesetzten Behörde genug unterstützt worden ist.

Er erinnert dann an die Versprechungen, die ihm und seinem Vetter, Herrn Pfarrer Krazeller, vor ungefähr neuneinhalb Jahren gegeben wurden, in der Hoffnung, die Behörde werde sie bei vorhandener Gelegenheit noch erfüllen. Er versichert, daß so wie er ein gutes Zeugnis vom Hanauer Konsistorium mit ins Birsteinische gebracht habe, er auch ein solches wieder aus dem Birsteinschen mit bringen werde. Er will sein Amt treu und zu Gottes Ehre verrichten können. Er bittet darum, daß er wieder aufgenommen wird, wie es ihm vom Konsistorium bei seinem Weggang zugesagt worden war. Man werde es nicht bereuen. Er bittet aber auch darum, seine Bewerbung geheim zu halten und noch einmal vorsprechen zu dürfen.

Die Stelle bekommt aber der Schulmeister Lotz aus Nauheim, von dem kein Vorname bekannt ist. Als er sich dem Kirchenvorstand vorstellt und in Pflicht genommen wird, werden ihm vier Bücher überreicht: Eine große Deutsche Bibel, eine Kirchenpostille, ein großes Gesangbuch und eine Kirchenordnung. Die Schlüssel zur Kirche werden ihm ausgehändigt, aber mit der Auflage, daß niemand ohne Wissen des Pfarrers einen Schlüssel erhalten darf, vor allem nicht den Schlüssel zur Orgel.

Lotz führt gleich einen Prozeß gegen die Gemeinde, die ihm 1733 dann doch 18 Gulden für den Umzug zahlen muß. Am 9. Mai 1734 erhält er wieder zehn Gulden aus der Kirchenkasse (Kirchenbaulade). Aber am 3. Juni 1734 wird mitgeteilt, daß er die Schulstelle in Steinau bekommen hat. Er erhält auch noch 2 Gulden 6 Albus 4 Pfennige. Außerdem erhält er noch 16 Gulden aus der Kirchenkasse als Ausgleich für den Fruchtanteil, den er noch zu fordern hätte; den Betrag wird man dem neuen Schulmeister Braun wieder abfordern.

 

1734 - 1760: Johann Jost Braun      

An die Stelle des Schulmeisters Lotz wird am 20. Juni 1734 der Schulmeister Johann Jost Braun berufen, der vorher in Rodenbach und Kesselstadt war. Er erhält die Bücher, die auch dem Schulmeister Lotz übergeben worden waren. Er gelobt mit Hand und Mund, seine Pflichten als Schulmeister einzuhalten. Sein Gehalt in barem Geld beträgt zunächst 6 Gulden 25 Albus im Vierteljahr. Ab dem dritten Quartal 1737 erhält er 7 Gulden 10 Albus. Es gibt aber auch noch kleine Nebeneinkünfte für den Schulmeister: Im November 1738 erhält er für zwei Gänge nach Burggräfenrode 20 Albus. Im März 1739 erhält er 10 Gulden „wegen einer Handschrift“ (er hat also wohl eine umfangreiche Abschrift gemacht).

Doch schon am 27. Mai 1736 wird der Schulmeister Braun wegen seines höchst ärgerlichen und übermäßigen Trinkens vorgeladen. Am ersten Pfingsttag war er vormittags so betrunken, daß er kaum sein Amt ausüben konnte, und nachmittags konnte er gar nicht in die Kirche kommen. Weil er aber mit Hand und Mund verspricht, es nicht wieder zu tun, will man ihm dieses Mal noch die Strafe erlassen. Aber man sagt ihm, wenn er sich noch einmal betrinken sollte, werde man es dem Konsistorium melden.

Johann Caspar Meerbott zeigt am 4. November 1736 dem Kirchenvorstand an, der Schulmeister sei am vergangenen Montag in der Betstunde, so betrunken gewesen, daß er kaum hat lesen können. Alte und Junge haben sich darüber geärgert. Seine schändliche Aufführung wird ihm ernstlich untersagt und er wird zu einem besseren Wandel ermahnt. Er verspricht das auch. In der gleichen Sitzung erhält er zwei Gulden, wohl als Abschlag auf sein Gehalt.

 

Am 12. Mai 1737 wird der Schulmeister Braun wieder vorgeladen wegen seines schändlichen Lebens. Vor allem hat er sich am 30. April derart betrunken, daß er auf dem Forst [einem Flurstück] auf einem Misthaufen niedergefallen ist und sich erbrochen hat, so daß sich jedermann darüber geärgert hat und seine Schulkinder ihn verspottet haben. Er wird ermahnt und es wird ihm gesagt, daß seine ganze Aufführung dem Konsistorium gemeldet wird, wenn er nur noch ein einziges Mal sich so betrinkt.

Bei der Umfrage am 23. März 1738 im Kirchenvorstand kommt zur Sprache, daß die Frau des Schulmeisters („Schulmeisterin“) wieder das eine oder andere verkauft hat und noch nicht von ihrem liederlichen Leben abgelassen hat. Sie wird vorgeladen, erscheint aber nicht, sondern antwortet trotzig, sie wolle als Frau des Schulmeisters nicht vor den Bauern erscheinen, man solle sie doch in Hanau vor dem Konsistorium verklagen.

Am 6. Juli 1738 erscheint vor dem Kirchenvorstand die Frau des Schuhmachers Keiling (die von ihrem Mann verlassen wurde) und zeigt an, daß der Schulmeister Braun noch zwei Gulden schuldet für die Arbeit, die ihr Mann angefertigt habe. Der Schulmeister legt aber den Beleg vor, was er dem Schuhmacher und seiner Frau schon bezahlt hat, er sei nur noch 10 Albus schuldig. Die Frau des Schuhmachers erkennt das aber nicht an, kann aber keinen Beweis vorbringen. Schließlich einigt man sich aber doch, daß der Schulmeister noch einen Gulden zahlen soll.

Am 20. Dezember 1739 wird die Frau des Schulmeisters vorgeladen und ihr wird ihr ärgerliches Leben, Saufen, Lügen und die ganz unordentliche Haushaltung vorgehalten. Mit einer Ermahnung wird sie wieder entlassen. Im Juli 1741 wird der Schulmeister sogar einmal liebevoll „Gevatter Schulmeister“ genannt.

Auch 1740 wird der Schulmeister angehalten, seiner Frau das Saufen und die liederliche Lebensweise abzugewöhnen. Auch soll sie ihr Kind so halten, daß kein Ärgernis in der Gemeinde entsteht. Der Schulmeister bessert sich tatsächlich. Aber seine Frau ergibt sich dem Suff. Sie verkauft und verpfändet immer wieder Gegenstände aus ihrem Haushalt, um Geld für Schnaps zu haben. Auch nimmt sie ihrem Mann heimlich Geld.

Schulmeister Braun beschwert sich am 24. März 1743, daß einige Witwen zum Fest nur einen Kreuzer geben wollen, wo sie doch einen Albus Gebühr zu zahlen haben. Es wird ihm gesagt, er soll den Kreuzer nicht annehmen, sondern sich nach altem Brauch einen Albus geben lassen. Weiter fragt er an, wie die Formulierung in seiner Einkommensaufstellung („Kompetenz“) zu verstehen sei, wonach er jährlich ein Brot erhält von jedem, der ein Gespann („Geschirr“) führt. Braun will wissen, ob das auch für die Kuhbauern gilt. Der Kirchenvorstand sagt, jeder Gespannführer habe das Brot zu liefern.

Die Frau des Schulmeisters Braun wird am 15. Dezember 1743 vorgeladen wegen einer begangenen Übeltat. Diese hängt zusammen mit ihrem Branntweintrinken. Sie hat sich nämlich entfernt und ist erst durch Vermittlung des Pfarrers in Niederrodenbach wieder herbeigekommen. Ihre Übeltat wird ihr vor Augen gehalten. Und sie zeigt auch wahre Buße und gelobt mit Handschlag, keinen Branntwein mehr zu trinken. Sie will ihn unter keinem Vorwand in ihren Mund und noch weniger in ihren Leib kommen lassen. Sie will nicht mehr in andere Häuser laufen und auch nichts mehr aus ihrem Haus verpfänden. Sie will wie eine rechtschaffene Hausfrau künftig schön im Haus bleiben und ihre Pflicht tun. Doch 1744 läßt sie wieder „Brandewein in ihren Leib“.

 

Johann Caspar Meerbott soll am 10. Februar 1744 mit dem Pfarrer in die Schule gehen, um diese zu überprüfen. Am 6. September 1744 erhält der Schulmeister 8 Gulden 50 Kreuzer für das dritte Quartal aus einer Fechenheimer Kollekte für das Hochstädter Schulhaus, dazu 1 Gulden 40 Kreuzer aus der Kirchenkasse. Das ist aber wohl nur eine einmalige Leistung, denn Anfang Dezember 1745 bezahlt der Baumeister wieder 7 Gulden 20 Kreuzer an den Schulmeister für das vierte Quartal.

Am 1. Mai 1746 klagt Schulmeister Braun, daß ihm Johann Adam Koch nur einen Laib Brot zum Fest gegeben habe anstatt zwei, weil er nur ein Halb-Gespann habe. Koch wird vorgeladen und es wird ihm die Aufstellung über das Einkommen des Schulmeisters („Schulkompetenz“) gezeigt. Koch will dieses Mal einen weiteren Laib geben, aber für die Zukunft soll das Konsistorium entscheiden, wie es damit gehalten werden soll.

Die Frau des Schulmeisters wird am 1. Mai 1746 vorgeladen, weil sie ihr Versprechen von 1743 schon wieder vielfältig übertreten hat und schon eine ganze Zeit wieder ein ärgerliches Leben führt und wieder betrunken vom Branntwein aufgefunden wurde. Auf die Vorhaltungen des Pfarrers verspricht sie aber erneut, sich doch besser als bisher vom Branntwein fernhalten zu wollen.

Am 5. November 1747 zeigt der Kirchenrechner an, daß der Schulmeister von jedem Kind 30 Kreuzer als Ablösung für die Schulscheiter fordert. Jeder Schüler war verpflichtet, für die Beheizung der Schule ein „Schulscheit“ mitzubringen, also ein anständig großes Stück Holz.

Man bittet den Schulmeister, daß er sich mit 20 Kreuzern zufrieden geben solle. Der Schulmeister meint jedoch, daß er es nicht für 20 Kreuzer tun könne, in anderen Orten (Bergen, Dörnigheim, Bruchköbel) gäbe es einen halben Gulden. Wenn man ihm nicht das Geld geben wolle, dann solle man ihm doch die Schulscheiter bringen, dann wolle er damit vorlieb nehmen. Der Kirchenvorstand sagt, weil in seiner Einkommensliste ja „Schulscheiter“ stehen, könnte jeder, der kein Geld geben will, ihm die Schulscheiter bringen.

Im Juni 1751 wird mitgeteilt, daß Schulmeister für Nebenbeschäftigungen keine Steuern und sonstigen Lasten zu tragen haben. Das Konsistorium klagt im September 1752 darüber, daß Rundschreiben oft zu lange an einem Ort liegenbleiben. Deshalb wird den Schulmeistern eingeschärft, diese Schreiben sofort in den nächsten Ort zu bringen. Im Jahre 1752 wird ein Choralbuch für 1 Gulden 48 Kreuzer angeschafft.

Am 23. April 1754 wird verfügt, daß die Schulverordnung („Schulpatent“) vom 7. März 1741 soll jährlich am ersten Sonntag im Oktober von der Kanzel verlesen werden, damit sich niemand wegen Unwissenheit herausreden kann. Es könnte sich dabei vor allem um Vermächtnisse an die Schule handeln, denn es wird darüber geklagt, daß bei letzten Willensäußerungen immer wieder Fehler gemacht würden

 Der Schulmeister übernimmt 1754 das Amt des ständigen Kirchenbaumeisters (= Kirchen­rechner). Als Schulmeister bekommt er 7 Gulden 20 Kreuzer und als Baumeister weitere 5 Gulden pro Quartal.

Der Schulmeister Braun regt 1754 beim Konsistorium an, daß in jedem Feld etwa ein halber Morgen Acker für die Schulstelle gekauft wird. Das Konsistorium schickt den Vorschlag an den Pfarrer, der ihn dem Kirchenvorstand bekannt macht. Das Gesuch wird mit Mehrheit gebilligt und gut geheißen. Im August genehmigt das Konsistorium, daß in jedem Feld noch ein halber Morgen Land für die Schulstelle gekauft werden soll.

Am 27. April 1755 teilt der Schulmeister mit, daß er beim Konsistorium den Antrag gestellt habe, daß ihm wegen seines hohen Alters (er ist 62 Jahre alt) sein Sohn Georg Wilhelm als Gehilfe beigegeben wird. Er bittet darum, daß man das Gesuch befürwortet und seinem Sohn ein gutes Zeugnis ausstellt. Jeder im Kirchenvorstand bezeugt sein Wohlgefallen an dem Sohn, er wird einhellig gut geheißen und das Gesuch unterstützt. Im Juli beschließt dann das Konsistorium, daß der Sohn des Schulmeisters seinem Vater in der Schule helfen soll, und wenn er nach seines Vaters Tod ein gutes Zeugnis vorweisen könne, so soll das Weitere über ihn verfügt werden.

Aus der Baulade werden am 7. März 1756 über 93 Gulden genommen, die der Baumeister am nächsten Tag nach Hanau bringen soll zu dem Kirchenverwalter Mehlbacher, der sie als Abschlag für die zur Schulstelle gekauften Äcker verwenden soll. Die Äcker stammen offenbar aus einer von Johann Jacob Stein gestellten Hypothek, die wegen Nichtzahlung in Anspruch genommen wurde [Stein ist der Wirt, der in die Meerbott’sche Wirtschaft einheiratete]. Für die Schulstelle werden mit Genehmigung des Konsistoriums bei einer ordentlichen Zwangsversteigerung („Vergantung“) für 191 Gulden je ein halber Morgen Acker gekauft im Kalkhausfeld, im Hartigfeld auf dem Kirlenweg und auf dem Niederfeld. Am 28. November 1756 werden dem Baumeister 76 Gulden aus der Lade übergeben, damit er den Rest der für die Schulstelle gekauften Äcker bezahlt. Er erhält weitere 25 Gulden 50 Kreuzer, damit er sie dem Kirchenverwalter für das Schulgut zahlt, insgesamt 894 Gulden 10 Albus.

Braun stirbt am 3. April 1760. Im Sterbe-Eintrag heißt es von ihm: „War an die 26 Jahr hier treufleißiger Schulmeister, hat überhaupt in der Schule hier und sonst zu Enkheim, Rodenbach und Kesselstadt gearbeitet 44 Jahr.“ Laut seinem Sterbe-Eintrag waren die Eltern seiner Frau Johann Georg Volkmann, Pfarrer in Sterbfritz, und Anna Sybilla Müller, Tochter des Oberförsters Müller in Altengronau.

 

1760 bis 1773: Georg Wilhelm Braun

Es ist anzunehmen, daß der Sohn des Schulmeisters Braun sofort sein Nachfolger wird, weil dieser ihm schon 1755 als Gehilfe beigegeben wurde mit der Zusage, wenn er nach seines Vaters Tod ein gutes Zeugnis vorweisen könne, so solle das Weitere verfügt werden. Der Pfarrer erinnert am 19. Oktober 1760 den Schulmeister pflichtgemäß daran, daß heute in der Kirche der Beginn der Schule angekündigt worden ist. Er solle sein Amt mit allem Fleiß ausüben unter Hintansetzung aller privaten Geschäfte (der „Hausgeschäfte“) und auch den Besuch des Gottesdienstes kontrollieren.

Braun heiratet 1760 Anna Margaretha Kappes aus Bischofsheim. Ab diesem Jahr erhält der Schulmeister („Ludimagister“) seine Vergütung nicht mehr in Weißgold, sondern nur Heller im Wert von 16 Gulden. Als Ausgleich für den Verlust im Jahre 1759 müssen ihm für jeden Gulden (in Hellern) 10 Kreuzer vergütet werden, das macht 2 Goldgulden 40 Kreuzer (ein Goldgulden entspricht also 60 Kreuzern). Im Jahre 1760 erhält er „Almosen-Heller“ (= Geld aus dem Almosenkasten) im Betrag von 20 Gulden 7 Kreuzer 2 Pfennige. Als Verlust müssen ihm für jeden Gulden 10 Kreuzer vergütet werden, also 3 Gulden 20 Kreuzer. Im Jahre 1761 erhält er einen Gehaltsanteil von 10 Gulden in Almosen-Hellern. Bei einem Verlust von zehn Kreuzern pro Gulden muß ihm ein Ausgleich von 1 Gulden 40 Kreuzer gezahlt werden. Auch 1762 müssen ihm pro Gulden 10 Kreuzer vergütet werden.

Im Jahre 1763 wird dem Schulmeister sein Gehalt nicht ausgezahlt, weil er als Baumeister das Geld bei den Leuten nicht genügend eingetrieben hat. Er zahlt sogar noch 7 Gulden in bar in die Kirchenkasse ein. Weil ihm seine 29 Gulden Gehalt gepfändet wurden, sind jetzt über 36 Gulden seiner Rückstände abgetragen. Der Schulmeister übergibt eine Aufstellung der bei verschiedenen Leuten ausstehenden Zinsen. Sie belaufen sich auf 244 Gulden, die noch eingetrieben werden müssen, notfalls mit Amtshilfe. Auch alle Schul- und Katechisationsversäumnisse sollen1763 vom Schulmeister zur Bestrafung gemeldet werden.

Er hat zunächst ein ausgezeichnetes Verhältnis zum Pfarrer und wird auch Kirchenbaumeister. Doch am 18. März 1764 nimmt das Konsistorium ihm dieses Amt wieder ab, weil 244 Gulden ausstehen. Er soll nur noch die Außenstände eintreiben. Er soll den Schuldnern sagen: Wer nicht innerhalb einer Woche abliefert, wird bestraft.

Der jüngere Braun hat allerdings schon über 394 Gulden Rückstände von seinem Vater übernommen. Das heißt nicht, daß etwas unterschlagen worden ist. Eher liegt es daran, daß die Leute nicht gezahlt haben. Bis 1766 zahlt Braun ganze 30 Gulden ab.

Pfarrer und Kirchenvorstand bitten das Konsistorium, ihm die Schuld zu erlassen, weil man befürchtet, er würde sonst mit Familie heimlich aus dem Ort fliehen. Ab 1767 zahlt Braun dann jährlich 29 Gulden, seine Einkünfte aus dem Kirchendienst.

Seit dieser Zeit wird allerdings berichtet, daß er sich unordentlich aufgeführt hat: Im Oktober 1767 kommt seine Frau zum Pfarrer und klagt über die üble Aufführung ihres Mannes. Sie beschuldigt ihn, daß er bis in die tiefe Nacht im Wirtshaus gesessen habe und morgens um 3 Uhr noch einmal dorthin gegangen ist, um sich Branntwein zu holen. Als er nach Hause kommt, trinkt er weiter Branntwein. Dann wütet er wie ein Tyrann, zerschlägt er das Spinnrad und die Fensterscheiben und verprügelt seine Frau und sperrt sie aus dem Haus aus. Diese berichtet alles dem Pfarrer und bittet darum, daß man ihr in ihrem Elend helfe.

Der Pfarrer bringt den Fall vor das Kirchenvorstand und bezeugt, das Lärmen in der Nacht gehört zu haben, und daß dies schon das sechste Mal sei, daß der Lehrer sich pflichtwidrig aufgeführt hat. Er hat den Schrank gesehen, den der Lehrer zerhauen hat, die Gefäße, die er zerschlagen hat, die Scheiben, die er eingeschlagen hat und die Hemden, die er zerschnitten hat. Überhaupt erweist er sich gegen den Pfarrer und das Kirchenvorstand sehr trotzig. Als sie ihm das letzte Mal seine Untugend vorgehalten haben, ist er anschließend voller Zorn in sein Haus gegangen und hat seiner Frau etwas ins Genick geworfen, also nicht die geringste Besserung gezeigt. Das Kirchenvorstand meint aber, wenn er gute Besserung verspreche, wolle man es ihm diesmal noch verzeihen. Das tut der Schulmeister dann auch ohne Bedenken.

Im Jahre 1768 wird die jährliche Zahlung für den Schulmeister immerhin auf 35 Gulden heraufgesetzt.

Braun hat aber auch noch private Schulden. Im Jahr 1769 beantragt eine Hanauer Bürgerin die Zwangsversteigerung des Viehs des Schulmeisters. Der Pfarrer fürchtet nun, daß beim Verkauf viele andere Gläubiger auftreten und dadurch die Forderungen der Kirchenkasse beeinträchtigen, die die erstrangige und größte Forderung an den Schulmeister hat. Der Pfarrer eilt zum Schultheißen, um die 237 Gulden geltend zu machen, die Braun noch der Kirchenkasse schuldet. Die Versteigerung wird verschoben.

Das Konsistorium verlangt aber erst einmal, daß der Pfarrer die Forderungen näher erläutert und belegt. Der Pfarrer antwortet am 12. Mai: Braun ist von 1760 bis 1763 Kirchenbaumeister gewesen, hat aber noch Rückstände in Höhe von 237 Gulden hinterlassen. Die Belege dafür sind in der Rechnung von 1768 enthalten, die dem Konsistorialrat Schiede vorliegt. Der Rechnungsführer des Konsistoriums Gerstung fordert am 19. Februar 1770 eine Aufstellung über die Zahlungen des Schulmeisters Braun wegen seiner Rückstände. Ursprünglich waren es 628 Gulden. Ab 1766 sind es noch 332 Gulden und es werden jährlich 29 Gulden seiner Organistenvergütung einbehalten. Die vom Konsistorium geforderten weiteren 6 Gulden jährlich hat er jedoch nicht bezahlt. Braun reicht im März 1770 beim Konsistorium ein Gesuch ein, ihm die von seinem Vater geerbten Rückstände zu erlassen und die Schulbesoldung wieder auszuzahlen. In vier Jahren zahlt Braun dann 116 Gulden ab. Ab 1770 soll er 35 Gulden zahlen. Nach einem Gnadengesuch wird der Betrag auf 20 Gulden ermäßigt.

Andererseits hat Braun ein Haus und zahlt dafür auch Steuern (während der lutherische Schul­meister nichts zahlt). Außerdem ist er Pfarrzehnter und bekommt dafür vier Achtel Korn und zwei Fuder Stroh. Doch diese Pflicht tut er nur saumselig: Durch Diebstahl verschwindet sehr viel und durch Wind und Wetter wird viel verdorben, ehe es der Pfarrer durch „sein Geschirr“ (Fuhrwerk) abfahren lassen kann.

Im Juni 1768 klagt die Frau des Schulmeisters vor dem Kirchenvorstand, ihr Mann habe 18 Scheffel Korn, die er für drei Jahre von der Präsenzkasse Hanau erhalten hat, ohne ihr Wissen verkauft und sie wisse nicht, wo das Geld hingekommen sei. Überhaupt klagt sie über sein unordentliches Leben. Der Schulmeister wird herbeigeholt. Er erklärt, es nicht mehr tun zu wollen, sondern nun ordentlich zu leben [Der Lehrer mußte ja irgendwie zu Bargeld kommen, wenn er die Rückstände bezahlen wollte. Aber es könnte natürlich auch sein, daß er das Geld gern vertrinken wollte].

Konsistorialrat Schiede erteilt im Juli 1768 den Befehl, daß der frühere Kirchenbaumeister und jetzige Schulmeister Braun die rückständigen 274 Gulden aus dem Jahre 1763 bezahlt oder einen Schuldbrief ausstellt und die jährlichen Zinsen bezahlt. Er wird vor den Kirchenvorstand geladen. Aber er antwortet, er können das nicht auf einmal bezahlen. Er bittet nicht nur um den Erlaß der Zinsen, sondern auch der gesamten Rückstände („Rezeß“), die er ja von seinem Vater geerbt habe. Er hat ja schon viel abgetragen, aber wegen der schlechten Zeiten könne er nicht mehr leisten, ohne seinen Kindern das Brot wegzunehmen. Das Konsistorium verlangt aber, daß der Schulmeister jährlich 35 Gulden abbezahlt bis zur völligen Tilgung der Rückstände. Dazu soll sein Gehalt, das er aus der Kirchenkasse für das Orgelspiel erhält, gepfändet werden und den Rest soll er in bar bezahlen.

Das Konsistorium teilt im Dezember 1768 mit, daß das Hofgericht entschieden hat, daß die Schulgüter steuerfrei sind. Die Klage stammt offenbar vom 10. November 1764, wird aber erst jetzt entschieden. Aber die dabei entstandenen Kosten müssen aufgebracht werden. Es müssen Gerichtskosten in Höhe von 2 Gulden 18 Albus an den Schulverwalter Breitenstein in Hanau zahlen (Die Rechnung ist beigefügt). Am 19. März 1769 bringt der Baumeister 2 Gulden 36 Kreuzer dem Schulverwalter Breidenstein.

Aber auch sonst werden immer wieder Zahlungen an den Schulverwalter geleistet. Am 2. Oktober 1771 soll die Kirchenkasse 78 Gulden 7 Albus Gebühren und Auslagen an den Schulverwalter Breidenstein zahlen. Eine genauere Aufstellung soll noch folgen. Ebenso geschieht es am 8. Juli 1772. Auch am 18. August 1773 muß die Kirchengemeinde 2 Gulden 13 Albus an Gebühren und Auslagen an den Schulverwalter Breidenstein zahlen.

Der Pfarrer hat gehört, daß der jüdische Junge David einen ganzen Tag in der reformierten Schule gewesen ist, um zusammen mit den anderen Kindern die christliche Religion zu erlernen. Deshalb läßt er den Vater des Jungen, den Schutzjuden Benjamin, am 22. November 1769 kommen und fragt ihn, wie so etwas zugehe. Der Vater sagt, er habe ihn als Vater in Zucht und Ordnung halten wollen. Dadurch sie dieser böse Bube auf den Gedanken gekom­men, seinen Eltern zum Trotz ein Christ zu werden. Er ist aber erst acht Jahre alt und weiß nicht, was er tut. Er tut das nur aus Bosheit nach Anstachelung böser Menschen. Der Pfarrer befielt ihm, den Jungen unter scharfer Zucht zu halten. Dem Lehrer sagt er, daß er diesen Jungen nicht in der Schule lassen soll. Wenn der Junge nicht folge, wolle er es dem Inspektor melden, weil der Unterhalt für den Jungen der Kirche große Unkosten verursachen könnte und doch zu befürchten sei, daß der Junge nach einigen Jahren die Schule wieder verlasse [Der Pfarrer freut sich also nicht darüber, vielleicht den Jungen für die Kirche gewinnen zu können, sondern er fürchtet die Kosten, weil die Kirche dann für den Jungen verantwortlich wäre].

Am 19. März 1770 hält der Pfarrer Schulvisitation und gibt dem jungen Hügel ein Gesangbuch und einen Katechismus, der jüngsten Ammhäuserin ein ABC-Buch. Bei der Visitation 1775 erhalten die Schulkinder wieder Weck (= Brötchen). Der Bäcker Möller soll sie für je zwei Kreuzer backen und an die Behörde abliefern. Der Pfarrer erhält auch die 55 Gulden Zulage. Bei der Visitation werden ausgegeben 4 Gulden für den Inspektor und 5 Gulden für seine Verpflegung beim Pfarrer.

Die Regierung will am 6. November 1770 wissen, ob die Schulmeister, die Landwirtschaft oder ein Handwerk betreiben und eine eigene Wohnung besitzen und an den Gemeindenutzen teilhaben, den Tag- und Nachtwachenlohn nicht zahlen müssen. Der Pfarrer berichtet, daß der reformierte Schulmeister von seinem eigenen Haus und Gütern die Abgaben („herrschaftlichen Gelder“) bezahlt. Der lutherische Schulmeister ist Strumpfmacher, bezahlt aber darauf keine Abgaben. Beide zahlen sie aber keinen Tag- und Nachtwachenlohn, bekommen aber auch keinen Anteil an den Gemeindenutzungen.

Im Jahre 1773 erwägt man, den Schreinermeister Zöller zum Kirchenbaumeister (= Kirchen­rechner) zu machen, weil die Rückstände des Schulmeisters zu hoch sind. Außerdem fürchtet die Frau des Schulmeisters, auf den Schulden sitzenzubleiben, wenn er stirbt.

Dennoch wird Braun 1774 zum Kartoffelzehnter ernannt und kommt 1775 wieder in den Kirchenvorstand. Das Konsistorium fragt an, wie man ihn als Gehilfen seines Vaters hätte empfehlen können. Der Pfarrer antwortet, er sei damals noch nicht am Ort gewesen.

Ein Todesdatum Brauns ist nicht bekannt, wahrscheinlich ist er nicht in Hochstadt gestorben. Seine Frau stirbt im Jahre 1798. Die Dauer seiner Dienstzeit und die der nachfolgenden Lehrer ist deshalb unsicher.

 

1775 bis 1780: Georg Wilhelm Bralin

Er stirbt 1780 als Hochstädter evangelisch-reformierter Schulmeister. Näheres ist nicht über ihn bekannt. Im Jahre 1773 werden noch die Schulmeister Henning und Kranich erwähnt. Sie lassen sich nur schwer einordnen. Ein Schulmeister Berdun (?) wird 1783 erwähnt.

 

1780 (?) bis 1813: Philipp Jacob Müller

Im Jahre 1781 werden sechs Achtel Besoldungskorn aus der Präsenzkasse für den reformierten Schulmeister gezahlt. In der Chronik Heckert wird er als „Johann Jacob Müller“ bezeichnet, der richtige Vorname ist jedoch „Philipp Jacob“. Er wird 1782 erstmals erwähnt. Er heiratet am 17. März 1790 Anna Elisabeth Meerbott, mit der er neun Kinder hat. Der Sohn Philipp Jakob, der am 27. Oktober 1792 geboren ist, wird auch Lehrer. Nachkommen sind die Familien Wilhelm Walzer, Weinbergstraße 8, und Andreas Fischer, Bogenstraße 1.

Im März 1795 zeigt der Lehrer an, daß die Lehrerwohnung in der oberen Etage stark verfallen ist. Er bittet darum, daß der Pfarrer sich deswegen an den Schultheißen und den Gemeinderat wendet. Der Schultheiß sagt zu, daß das Notwendigste gemacht wird. Aber weitere Schäden könnten noch eine Zeitlang aufgeschoben werden (Staatsarchiv Marburg Verzeichnis E, Fach 9 a).

Bei der Visitation 1803 wird dem Lehrer gesagt, daß er sich oft an die Pflichten eines Lehrers erinnern soll. Er wird zu einem rechtschaffenen und nüchternen Wandel und zur treuen Führung seines Amtes angehalten. Er wird an seine Pflichten erinnert, sonst müßte man noch andere Maßnahmen ergreifen. Müller verspricht, sich zu bessern und seinen Dienst so zu versehen, daß keine Klage darüber geführt werden kann [Doch bei diesen Ermahnungen weiß man nie so recht, ob sie wirklich auf konkrete Vorfälle zurückgehen. Zumindest ist in diesem Fall nichts davon gesagt. Es kann sich auch um rein vorbeugende Ermahnungen handeln, die aus schlechten Beispielen herrühren].

Am 1. Oktober 1803 wird die Winterschule öffentlich angekündigt und die Eltern werden ermahnt, die Kinder fleißig zur Schule anzuhalten. Im Jahre 1807 beschwert sich der Lehrer Philipp Jacob Müller erneut über die Baufälligkeit des Schulhauses.                                 

Auch 1811 wird dem Lehrer Müller nochmals eine Besserung seines Lebenswandels angeraten. Dann wird er noch einmal vom Inspektor Merz im Beisein des Kirchenvorstands nachdrücklich ermahnt. Wenn er sich nicht bessert, soll an das Konsistorium berichtet werden. Philipp Jacob Müller der Ältere ist noch 1811 Lehrer und stirbt 1814. Der Sohn Philipp Jakob, geboren am 27. Oktober 1792, wird auch Lehrer. Nachkommen sind die Familien Wilhelm Walzer (Weinbergstraße 8) und Andreas Fischer (Bogenstraße 1).

Pfarrer Hoene trägt nach dem 31. Mai 1815 ins Kirchenbuch ein: „Bis hier sind die Impfpflichtigen eingeschult worden“. Am Beginn des Jahres 1816 steht: „Hier fängt die heutige (?) Impfliste wieder an (dieses ist der unterste Zeitpunkt, von dem an es wieder losgeht)“. Am Beginn des Jahres 1817 steht wieder: „Hier fängt die neue Impfliste wieder an“.

Bei Beerdigungen haben die Schüler vor dem Trauerhaus, hinter dem Sarg und am Grab zu singen. Der Lehrer erhält dafür einen kleinen Geldbetrag, die Kinder erhalten etwas zu essen. Mit dem Wachsen der Kinderzahl wird diese Verpflichtung den Hinterbliebenen aber lästig. Deshalb teilt man die Kinder in zwei Gruppen. Bei armen Leuten wird auf die Gebühren verzichtet. Und 1813 wird das Begräbnissingen verboten. Am 5. April 1814 stirbt Philipp Jacob Müller.

 

1813 bis 1854: Nicolaus Henning

Er ist am 24. Juni 1788 in Bellings bei Steinau geboren (dort wohnen auch seine Brüder). Er heiratet vor 1815, also wahrscheinlich 1814, als er die Schulstelle antritt. Seine Frau Dorothea geborene Höhling ist aus Ortenberg. Sie haben einen Sohn, der wohl außerhalb geboren ist, und eine Tochter, die am 31. Dezember 1815 in Hochstadt geboren ist. Nach der Vereinigung der protestantischen Konfessionen im Jahre 1818 unterscheidet man zwischen „Erster Lehrer“ und „Zweiter Lehrer“. Der zunächst reformierte Lehrer Henning wird so zum „Ersten Lehrer“.

 

 

Lutherische Lehrer

Bald nach der Gründung der lutherischen Gemeinde 1686 gibt es auch eine lutherische Schule. Sie ist im Hause Ritterstraße Nr. 6 untergebracht, bis 1692 das lutherische Pfarrhaus mit Schulsaal in der Lutherstraße Nr. 9 gebaut wird. Das Haus in der Ritterstraße ist bis zur Union 1818 dann Lehrerwohnung.

 

Wilhelm Philipp ist der erste lutherische Schulmeister von 1686 bis 1702 ist. Er ist Sohn des Jacob Philipp aus Peterwitz in der Grafschaft Gray oder Prag (aber vielleicht auch ein Ort bei Dessau). Mit der ersten Frau Elisabeth geborene Sproch wird er 1664 reformiert getraut. Mit ihr hat er zwölf Kinder in den Jahren 1664 bis 1684. Im Jahre 1692 hat er noch einmal einen Sohn mit seiner zweiten Frau Elisabeth geborene Becker, mit der er aber lutherisch getraut wird. Bei der Trauung der Tochter im Jahre 1697 wird er als „langer Schneider“ und „lutherischer Schuldiener“ (= Lehrer) bezeichnet. Er ist also im Hauptberuf Schneider und im Nebenberuf Schulmeister. Die Familie hat fast 2.500 Nachkommen in Hochstadt, der jüngste ist Johannes Blum, geboren 1922, Ringstraße 27.

Als lutherischer Schulmeister in Hochstadt wird auch bezeichnet Johann Friedrich Hagemann. Im Kirchenbuch Gronau steht, daß er verheiratet ist mit Anna Margretha Philipp, geboren am 22.08.1666 als Tochter des lutherischen Schulmeisters Wilhelm Philipp. Ihnen wird am 5. Oktober 1688 in Gronau das Kind „Anna Philippina“ geboren. Erste Patin ist die Schwester der Mutter Anna Philippina, die Tochter Meister Wilhelm Philipps, Schneider in Hochstadt (Das Datum ist schlecht zu lesen. Das Jahr 1688 geht nur aus den Angaben von Frau Beate Lamb aus Nieder-Eschbach hervor). Hagemann kann aber nicht vor 1686 Schulmeister in Hochstadt gewesen sein, weil die lutherische Gemeinde erst in diesem Jahr gegründet wurde. Er könnte aber Gehilfe seines Schwiegervaters gewesen sein und dann die Schulstelle in Gronau übernommen haben.

 

Johann Georg Steinacker (auch Conrad) ist von 1702 bis 1728 Schulmeister. Er läßt im Jahre 1710 seine Tochter taufen. Seine Frau stirbt am 29 April 1727. Er heiratet am 27. November noch einmal eine wesentlich jüngere Frau, stirbt aber selbst kurz darauf am 25. Dezember im Alter von 53 Jahren. Er war 26 Jahre lutherischer Schulmeister in Hochstadt. Johann Georg Stein ist laut dem reformierten Kirchenbuch um 1710 lutherischer Schulmeister, aber nicht in Hochstadt.

 

Johann Henrich von der Au wird von 1729 bis 1737 mit der Schulmeisterstelle betraut. Er ist am 31. März 1693 in Hochstadt geboren als Sohn des Schneiders Johannes von der Au, der aus Storndorf im Vogelsberg zugezogen ist. Er arbeitet zunächst auch als Schneider. Im Jahre 1721 ist er Kirchenbaumeister und seit 1728 lutherischer Schulmeister bis zum Jahre 1737. Mit seiner Frau Anna Catharina geborene Eymer hat er zwölf Kinder.

 

Friedrich Ludwig Hofmann aus Dörnigheim ist von 1738 bis 1748 die Stelle. Seine Eltern sind Johann Wolfgang Hoffmann und dessen Frau Catharina, Schulmeister in Kesselstadt. Er selber kommt aber aus Dörnigheim.

 

Johann Heinrich Lang ist von 1748 bis 1758 Schulmeister. Er wird 1763 als „lutherischer Schulmeister“ in Hochstadt erwähnt. Am 7. Februar 1764 heiratet er in Hochstadt Anna Barbara Seeliger aus Babenhausen. Es kommt auch gleich zu einer Beschwerde über ihn. Es wird ihm vorgeworfen, er habe Johann Heinrich Siedler verleitet, in die lutherische Schule zu gehen. Er ist 15 Jahre alt, noch nicht konfirmiert, aber bisher in die reformierte Schule gegangen. Jetzt hat ihm aber der lutherische Schulmeister Kleidungs­stücke gegeben, deshalb ist er dort in die Schule gegangen. Er darf aber bei seiner Entscheidung bleiben, weil er alt genug für eine eigene Entscheidung ist. Er hat aber die Schulbücher der reformierten Schule zurückzugeben (Staatsarchiv Marburg)

 

Ein Johann Heinrich Schneider wird auch als lutherischer Schulmeister genannt. Aber über ihn finden sich keine Angaben im Kirchenbuch. Es könnte sein, daß er identisch mit Johann Heinrich Lang, der dann gelernter Schneider gewesen wäre. Es gibt aber Beschwerden des Pfarrer Rump gegen Schulmeister Schneider in den Jahren 1752-1756 (das ist ein Nachweis, daß es diesen Lehrer in Hochstadt gab).

 

Johann Bernhard Trinkaus ist von 1758 bis 1772 Schulmeister. Hauptberuflich ist er Strumpf­macher. Am 9. Oktober 1764 heiratet er in Hochstadt seine Frau Anna Magdalena geborene Heyl aus Eichen. Sie haben zwei Kinder.

 

Johann Georg Mohr Mohr ist von 1772 bis 1782 Schulmeister. Er stammt aus Brensbach im Odenwald und war vorher Schreinermeister in Hochstadt und übt wohl auch weiter diesen Beruf aus. Er heißt auch noch im Jahr 1772 „Schreiner und Schulmeister“, hat also beide Berufe nebeneinander ausgeübt. Im Staatsarchiv Marburg gibt es ein Aktenstück von 1773 über die Besoldung an Holz für den lutherischen Schulmeister Johann Georg Mohr. Seit dem 27. November 1760 ist er verheiratet mit Charlotte Ebert und hat mit ihr sieben Kinder. Sie stirbt am 1. September 1809. Seine zweite Frau heißt Johanna Louisa Seeler und mit ihr hat er 1816 noch eine Tochter. Sein ältester Sohn Johannes Mohr, geboren 1761, wird später lutherischer Schulmeister in Hochstadt.

Eine Aufstellung über die Besoldung an Holz für den lutherischen Schulmeister Johann Georg Mohr im Jahre 1773 befindet sich im Staatsarchiv Marburg (Verzeichnis E, Fach 9 a)

 

Johann Heinrich Sittler ist von 1782 bis 1815 Schulmeister. Am 28. November 1748 wurde in Hochstadt geboren und stammt aus einer Kuhhirtenfamilie, die früher in Hochstadt tätig war. Bei der Geburt wird der Name noch „Siedler“ geschrieben. Am 2. März 1769 heiratet er Marie Elisabeth Seibel aus Hochstadt und ist von da bis 1782 lutherischer Schulmeister in Mar­köbel. Ab 1782 ist er dann Schulmeister in Hochstadt. Im gleichen Jahr wird er in die Leineweberzunft aufgenommen (Staatsarchiv Marburg Verzeichnis E, Fach 9 a). Die Eheleute haben zehn Kinder, von denen sieben in Hochstadt geboren sind. Er stirbt am 1. September 1815.

 

Johannes Mohr ist aber 1815 der letzte lutherische Schulmeister in Hochstadt. Er ist Sohn des früheren Lutherischen Schulmeisters Johann Georg Mohr. Er hat lange Jahre als Grenadier im Hochfürstlichen Regiment von Kospott gedient. Bei der Hochzeit am 23. September 1791 mit Anna Catharina Weißenstein aus Bischofsheim wird er noch als Soldat bezeichnet. Wahrscheinlich ist er dann ab 1815 (Tod des Vorgängers) „Schulmeister“. Die Familie hat fast 300 Nachkommen in Hochstadt in den Familien Burger, Eibelshäuser, Wagner, Schlegel, Dalek, Rohn, Koch (Klosterhofstraße 13), Basermann (Hauptstraße 33) und Bauer (Im Brand 2).

 

Die Einkünfte der lutherischen Schulmeister sind gering. Kein Schulmeister hat mehr als 15 Gulden jährliche Besoldung. Sie wird allein von der lutherischen Gemeinde bezahlt. Fast durchweg haben sie noch einen Nebenberuf wie Leineweber, Schneider, Schreiner, Strumpfmacher, und natürlich sind sie alle auch Landwirt. Die Zahl der Schüler ist ja auch gering und wird im Laufe der Zeit immer geringer.

Die Verhältnisse sind äußerst bescheiden: Heinrich Sittler hat in der großen Stube den Webstuhl stehen und hält Schule in der kleinen Stube. Unter heftiger Gegenwehr der Gemeinde erhält der lutherische Schulmeister 1689 das Nachbarrecht im Gemeindewald. Als aber 1728 der lutherische Schulmeister in seiner Schule eine Mehlwaage aufstellt, wird ihm das verboten, weil dadurch das Einkommen des reformierten Schulmeisters geschmälert wird. Und 1752 klagt Pfarrer Eberhard, die Lutherischen gäben nur noch ihrem Schulmeister Unterstützung, nicht mehr dem reformierten.

 

Das Verhältnis der Konfessionen untereinander ist nicht spannungsfrei. Noch im Protokoll des Kirchenvorstandes vom 29.03.1769 schreibt Pfarrer Kühn: Die lutherische Gemeinde hat 1686 ihren eigenen Schulmeister bekommen und in einem Privathaus ihren Gottesdienst begonnen. Im Jahre 1687 hat sie eine eigene Kirche erbaut, aber noch keinen Pfarrer am Ort gehabt, sondern ein Schulrektor hat von Hanau aus etliche Jahre lang den lutherischen Gottesdienst in Hochstadt versehen. Im Jahre 1689 haben die Lutherischen angefangen, das gleiche Holz aus dem Gemeindewald wie der reformierte Pfarrer zu beanspruchen. Johann Caspar Meerbott weiß noch, daß diese Bitte damals abgeschlagen wurde. Auch der damalige Schultheiß Caspar Schmidt hat sich heftig dagegen gewehrt, als er in Hanau deswegen zur Rede gestellt wurde. Aber die Gemeinde ist dann doch gezwungen worden, dem lutherischen Pfarrer ebenso wie dem reformierten zwei Klafter Holz zu geben. Am 7. Juni 1754 hat der Landesherr in Kassel diese Vergünstigung wieder abgeschafft

Im Jahr 1794 wechseln einige Kinder in die lutherische Schule. Die Schulmeister behandeln die Kinder äußerst mild, weil sie Angst haben, sie zu verlieren. Als 1813 wieder 14 Kinder in die lutherische Schule wechseln, erhält Schulmeister Henning als Ausgleich für den Einnahmeverlust 18 Gulden aus der Kirchenkasse. Aber er verlangt, daß die Kinder wieder in die alte Schule zurückkommen oder daß nach Geschlech­tern getrennte Schulen eingerichtet werden.

 

Aufgaben und Besoldung der Lehrer

Die Lehrer hatten nicht nur ihre eigentliche Aufgabe, die Schule zu halten. Sie waren nicht nur „Schuldiener“, sondern auch „Kirchendiener“, zumindest jedenfalls der Erste Lehrer. Dabei hatten sie in der Kirche nicht nur qualifizierte Aufgaben, sondern sie wurden auch zu den niederen Kirchendiensten herangezogen. Ihre zusätzlichen Aufgaben waren:                               Vorsingen und Orgel spielen

Kirche säubern

Turmuhr aufziehen und instand halten        

Läuten: viermal am Tag, bei Feueralarm und Bekanntmachungen

Beaufsichtigung der Läutejungen

Beaufsichtigung der Jugend während des Gottesdienstes

Lesegottesdienst bei Verhinderung des Pfarrers

Klingelbeutel im Gottesdienst herumtragen

Kirchhof abschließen (aber: Grasnutzung)

Anfertigung von Abschriften von amtlichen Rundschreiben

Weitergabe der Rundschreiben des Konsistoriums an den Nachbarort

Möglichkeit zur Ersteigerung der Eichgefäße.

Die Botengänge muß der Schulmeister selber verrichten und darf die Schreiben nicht durch seine Schulbuben befördern lassen. Wenn er nicht selber gehen kann, muß er sichere Boten nehmen, heißt es 1771.

Der Schulmeister muß sich um die Kirchturmuhr kümmern, die ja auch Schuluhr ist. Zeitweise erhält er für Sonderleistungen jeweils drei Gulden jährlich, so für die Reparatur (1771), für die Säuberung (1772) und das Aufziehen des Viertelsteins (1772). Ab 1773 muß der Schulmeister nur noch die Uhr aufziehen und nicht mehr läuten. Dafür bekommt er aber auch keinen Wein mehr als Vergütung für diesen zusätzlichen Dienst.

Dennoch befassen sich die Lehrer auch weiterhin mit der Uhr. So verdient sich der Lehrer Henning jährlich vier Gulden für das Putzen der Uhr. Der Lehrer Claus übernimmt ehrenamtlich 1855 das Aufziehen der Uhr.

 

Die Besoldung der Lehrer bestand aus einem geringen Betrag in Geld von Kirche und Gemeinde, aus dem selbstbewirtschafteten Küsterland und aus Naturalleistungen. Dazu gehörte die Spende der Eltern von zweimal jährlich ein Laib Brot und eine Korngabe für das Schulläuten, der sogenannte „Glockensichling“.

Auch Wachenbucher zahlen den Glockensichling, der wohl eine Abgabe auf bestimmte Grundstücke ist. Noch 1851 erhält der Lehrer von jeder Familie ein Gebund Gerste zum Glockensichling. Im Kleeberger östlich des Ortes wird Schulland gekauft.

Die „Schulcompetenz“ ist 1596 noch sehr bescheiden: Dem Schulmeister stehen zwei „Gänge“ um Brot zu, d.h. er darf jeweils zu Weihnachten und Ostern zu allen gehen, die einen Acker besitzen und um ein Brot bitten als Besoldung für den Glöcknerdienst. Wer keinen Acker hat, gibt sechs Schillinge.

Die Gemeinde zahlt ab 1607 einen Bar-Betrag von elf Gulden zur Jahresbesoldung des Lehrers. Eine feste Besoldung gibt es aber erst ab 1632. Außerdem erhält der Lehrer jährlich ein Viertel Wein im Wert von eins bis zwei Gulden (der Pfarrer das Doppelte). Aber 1725 wird ein Gulden anstelle des Weins gezahlt.

Der Lehrer kann die Mehlwaage pachten und erhält für das Tagesläuten etwas über drei Gulden. Im Jahre 1733 erhält der Lehrer über 22 Gulden in bar, aber nachher scheint der Betrag wieder geringer geworden zu sein (sechs Gulden im Halbjahr). Doch 1749 sind es 29 Gulden.

Seit 1743 müssen auch die Witwen an Ostern dem Lehrer einen Albus geben. Und jeder Bauer mit Gespann, egal ob mit Pferden oder Kühen, muß dem Schulmeister einen Laib Brot geben.

Für die Heizung der Schule muß jedes Schulkind die „Schulscheiter“ mitbringen. Nur den armen Kindern werden die Scheite vergütet. Für fünf ar­me Kinder müssen 1770 zwei Gulden gezahlt werden.

Ab 1770 müssen die Lehrer keinen Tag- und Nachtwachenlohn mehr zahlen. Ab 1772 haben sie keine Frondienste mehr zu leisten. Im Sterbefall haben ihre Kinder außer dem Besthaupt keine Abgaben mehr zu leisten.

Manche Lehrer haben Nebeneinkünfte. So hat etwa der reformierte Schulmeister Johann Jacob Müller angestammten Besitz in der Grafschaft Bornheimer Berg und kann von 1782 bis 1809 in Hochstadt immerhin elf Grundstücke erwerben. Viele Lehrer suchen sich aber noch einen Nebenverdienst als Leinen oder Wollweber oder vielfach auch als Schuhmacher. Der lutherische Schulmeister Sittler wird 1782 in die Leineweberzunft aufgenommen und muß dafür nur eine „mäßige Ergötzlichkeit“ gewähren; es darf aber keine Gewerbesteuer von ihm verlangt werden.

Dennoch sind die Schulmeister sehr arm. Im Jahre 1789 gehören die Lehrer zu den 5 von 110 Familien, die kein Großvieh haben. Eine Nebenbeschäftigung dürfen sie aber nur mit Genehmigung des Konsistoriums annehmen.

 

Aus dem Jahre 1836 gibt es eine Aufstellung der kirchlichen Pflichten, die die beiden Lehrer abwechselnd wahrzunehmen haben: die Glocken läuten, die Orgel spielen, dazu Vorsingen im Gottesdienst, Teilnahme an Haustaufen und Haustrauungen, christlicher Lebenswandel, Gehorsam gegenüber den Erlassen des Konsistoriums und des Pfarrers. Das alles muß der Lehrer mit Handschlag bei seinem Amtsantritt versprechen.

Im Jahre 1840 erhält der Lehrer Henning etwas über 37 Gulden jährliche Vergütung; das ist die erste Gehaltserhöhung seit hundert Jahren. Er bewirtschaftet nur einen Teil des Landes selber und hat dafür beim Schulhaus Scheune und Stallung sowie ein Gebäude neben dem Kirchturm. Das andere Schulland hat er verpachtet und erhält dafür 108 Gulden.

Zum Einkommen der Lehrer gehört auch der „Dörnigheimer Heuzehnte“. Dieser stammt von den 14 Morgen Wiesen in Dörnigheim, deren Ertrag die Grafen von Solms zur Besoldung des reformierten Schulmeisters in Hochstadt gestiftet haben. Sie waren Teil des höfischen Gutes in Groschlag, dessen Kinder nach Hochstadt in die Schule gingen. Bis 1840 wird der Heuzehnte in Naturalien eingezogen. Nach Verhandlungen in den Jahren 1838 bis 1840 verpflichtet sich die Gemeinde Dörnigheim, eine endgültige jährliche Rente von 14 Gulden zu gewähren. Der Kirchenkasse wird ein Kapital von etwas über 311 Gulden überwiesen, das die 14 Gulden an Zinsen erbringen soll. Die Regierung legt jedoch fest, daß das Geld in die Gemeindekasse kommt und diese die 14 Gulden an die Kirche zahlt, auch wenn die Schulstelle nicht besetzt ist (Gemeinderatsbeschluß vom 21. September 1840). Die Summe wird 1874 in 24 Mark umgewandelt. Noch im Auseinandersetzungsvertrag vom 30. Juni 1922 wird der Vertrag bestätigt.

Doch 1850 will man dem Lehrer die niederen Kirchendienste abnehmen und auf den „Schulverweser“ (wahrscheinlich den Dritten Lehrer) übertragen. Doch dieser beschwert sich und der Erste Lehrer muß es wieder tun. Vor allem geht es jetzt um die Reinigung der Kirche und die Aufsicht und Pflege des Kirchhofs. Doch 1853 ist das wieder Aufgabe des nachgeordneten Lehrers. Die Gemeinde gibt 1873 erstmals Geld für das Reinigen der Schulfenster. Die Heizung der Schule übernimmt sie seit 1875. Die Heizung kostet 1879 schon 127 Mark, seit 1881 erfolgt sie teilweise mit Kohlen.

Der Festlaib und der Festalbus für den Ersten Lehrer werden 1851 abgelöst durch über 18 Gulden im Halbjahr. Dennoch erhält der Lehrer Zeiß je einen Laib Brot zu Ostern und zu Weihnachten. Dieser Teil der Besoldung wird aber über das ganze Jahr verteilt durch ein Kind überbracht wird, denn der Lehrer konnte es ja nicht auf einmal essen.

Langsam wird die Vergütung aber erhöht. Im Jahre 1852 bekommt der Erste Lehrer 175 Gulden, der Zweite bekommt 36 Gulden Holzgeld, der Dritte Lehrer erhält immerhin auch die Miete, bis der Neubau des Schulhauses fertig ist. Auch der pensionierte Lehrer Henning bekommt noch 192 Gulden und die Miete für seine Wohnung. Die Kirche gibt über 29 Gulden, wohl für den Lehrer, der auch den Kirchendienst versieht.

 

Im Jahre 1868 bekommt der Zweite Lehrer Claus über 260 Gulden und 34 Gulden Holzgeld, während der Erste Lehrer Orth nur 130 Gulden und dazu 31 Gulden Holzgeld erhält; aber dafür hat er noch die Pachteinnahmen, die 1855 immerhin 137 Gulden betragen. Außerdem hat er das Gras vom Kirchhof, während das Gras auf dem neuen Friedhof dem Totengräber gehört.

Der Lehrer Claus erhält im Jahre 1875 mehr als 710 Mark, dazu 135 Mark für Wohnung und Heizung und 74 Mark für die Heizung der Schule. Seine Frau erhält 15 Mark für die Industrieschule und noch 8,75 Mark für deren Heizung. Am 15. Februar 1884 werden kleinere Leistungen für den Lehrer wie der Läutelaib in Geld abgelöst. Die Zahlung für Taufen wird 1893 abgelöst.

Die beiden Lehrer beantragen 1882 die Ablösung der niederen Kirchendienste wie Läuten, Öffnen und Schließen der Kirchentür, Erfragen und Anschreiben der Lieder, Einsammeln des Klingelbeutels. In der Praxis wird sowieso manches schon anders geregelt: Die Schüler erfragen die Lieder beim Pfarrer und schreiben sie an. Zum Läuten mit mehreren Glocken darf der Lehrer sich Schuljungen dazu nehmen. Das tägliche Gebetsläuten übernimmt jetzt die Gemeinde.

 

Ab 1893 müssen die Lehrer nicht mehr die Turmuhr und die Glocke besorgen. Auf Anregung der königlichen Regierung bitten die Lehrer Möbus und Geb um Befreiung von dem niederen Kirchendienst. Dabei wird darauf verwiesen, daß ihnen 1829 das lutherische Pfarrgut zur Nutzung überlassen wurde: zwei Drittel dem Ersten Lehrer und ein Drittel dem Zweiten Lehrer. Der Kirchengemeinde dürfen durch die Abtrennung aber keine Nachteile entstehen.

Zuerst soll eine geeignete Persönlichkeit gefunden werden und mit ihr um den Preis verhandelt werden. Dann muß geklärt werden, wieviel davon aus dem Stelleneinkommen der Lehrer genommen werden muß.

Auf über 1.000 Mark steigen die Lehrergehälter ab 1893, auf über 1.500 Mark im Jahr 1898. Für drei Lehrer werden 1901 dann 5.772 Mark bezahlt. Dazu kommen noch Zahlungen an die Ruhegehaltskasse. Als eine Lehrerin angestellt wird, ist deren Gehalt geringer als das der männlichen Lehrer.

Der Erste Lehrer erhält um 1900:

  49,82 Mark aus dem Kirchenkasten

229,46 Mark aus Zinsen des Ablösungskapitals (Läutelaib, Glockensichling)

  5,84 Mark abgelöste Stolgebühr für Taufen

  9,55 Mark abgelöste Stolgebühr für Trauungen

 10,54 Mark abgelöste Stolgebühr für Beerdigungen.

Der Zweite Lehrer erhält:

 10,29 Mark aus der Kirchenkasse

 99,43 Mark aus Stiftungen (Schnepp‘sche Stiftung, Hauptkirche Hanau).

 

Am 14. September 1901 werden die Lehrer von den niederen Kirchendiensten entbunden, haben aber die Aufsicht über ihre ordnungsgemäße Ausübung. Aber bis mindestens 1909 müssen sie doch wieder heizen. Ab 1913 gibt es dann zwei Schuldiener im Sinne heutiger Hausmeister. Bekannt sind die Namen von Herrn Link und Herrn Pistor.

Nach der Jahrhundertwende zahlen zwei ortsfremde Schüler je 15 Mark Gastschulgeld. Um 1925 zahlen Fechenheim und Frankfurt hohe Gewerbesteueranteile für die Schule.

                                  

Finanzierung:

Auf Anregung des Konsistoriums werden 1754 verschiedene Ländereien in unterschiedlichen Flurstücken (Im Hartigfeld, Niederfeld, Kalkhausfeld) für 191 Gulden gekauft, um ein Schulgut zu schaffen. Nach einer gerichtlichen Klage bleibt das Schulgut steuerfrei.

Im Jahre 1769 bekommt die lutherische Schule die Kaduk-Güter geschenkt. Die reformierten Einwohner meinen, das bei den Umgängen an Ostern und Weihnachten gespendete Brot solle allein der reformierte Lehrer erhalten. Früher hat der Lehrer das Brot ja auch von allen Einwohnern erhalten. Erst als es eine lutherische Lehrerstelle gab, haben die Lutherischen ihr Brot dem lutherischen Lehrer gegeben.

Der Gemeindeanteil am Schulmeistergehalt für die Erste Lehrerstelle wird 1772 von 11 auf 22 Gulden erhöht. Ab 1888 gibt der Staat einen Zuschuß, zunächst nur 300 Mark, dann 800 Mark, doch 1899 schon 4.800 Mark und 1925 dann 20.000 Mark.

Die Schule hat aber auch noch andere Einnahmequellen. So will die Gemeinde 1782 eine Stiftung von sechs Malter Korn aus der „Hanauer Präsenz“ zur ständigen Einrichtung machen, hat aber damit keinen Erfolg. Im Jahre 1840 löst die Gemeinde Dörnigheim den Heuzehnten ab, der für eine Wiese in Dörnigheim gezahlt wurde, deren Ertrag dem Hochstädter Lehrer zustand.

Auch die Eltern müssen zu den Unkosten beitragen. So müssen 1787 immerhin 17 Gulden von 51 Familien aufgebracht werden. Aber die Eltern müssen auch das Schulholz sowie den Handarbeitsunterricht für die Mädchen bezahlen. So ist das zum Beispiel 1875, doch 1881 wird das untersagt, aber 1888 wird wieder das Schulholzgeld umgelegt.

 

 

 

Ab dem 18. Jahrhudnert

An sich soll das Schuljahr am Gregoriustag beginnen, also am 12. März. Im August gibt der Pfarrer den Beginn des Unterrichts für das Winterhalbjahr bekannt und meldet den Termin dem Konsistorium. So geht 1819 die Schule vom 1. Oktober bis 30. April. Doch bald nach Bekanntgabe der Termine bittet der Schulmeister das Kirchenvorstand um Urlaub, damit er sich bei der Weinlese etwas Geld hinzuverdienen kann. Das wird genehmigt mit der Auflage, daß in dieser Zeit die „Schulmeisterin“ etwas Schule halten solle.

Ab 1822 haben die Pfarrer nur noch die Aufsicht über den Religionsunterricht, die Aufsicht über die anderen Fächer steht der Regierung zu. Diese aber beauftragt vorerst die Pfarrer mit der Aufsicht. Das ist dann immerhin bis 1920 so geblieben.

Schulversäumnisstrafen gibt es 1832, Versäumnislisten 1855. Das Kirchenvorstand klagt 1856, daß die Schul- und Kirchenzucht der Kinder immer schlechter wird; der Lehrer soll bei der Behörde angezeigt werden.

Im August 1850 übernimmt der Bürgermeister (früher: Schultheiß) die Pflege der Schulhäuser. Er wird Rücksprache mit dem Gemeinderat halten und dem Pfarrer als Lokalschulinspektor dann berichten.

Am 24. August 1856 wird gefordert, die Lehrer sollen strengere Schul- und Kirchenzucht als bisher üben, die Unordnung nehme immer mehr zu. Man wird bei den Behörden eine Anzeige machen müssen, weil der Zustand der Kirche und Gemeinde immer schlimmer wird. Ein Bericht soll an das Konsistorium gehen, damit bei der Schulvisitation das Nötige angeordnet wird.

Im Jahre 1866 werden noch einmal zwei Schulgärten gekauft. Eine Industrieschule gibt es 1868, wohl eine Art Berufsschule. Der Unterricht wird von den Frauen der Lehrer Orth und Claus erteilt, die außerdem auch den Handarbeitsunterricht übernehmen und dafür 22 Gulden erhalten. Die Gemeinde gibt 1873 erstmals Geld für das Reinigen der Schulfenster. Die Heizung der Schule übernimmt sie seit 1875. Die Heizung kostet 1879 schon 127 Mark, seit 1881 erfolgt sie teilweise mit Kohlen.

Seit 1874 gibt es zwei Klassen mit den 6 - 10 Jährigen und den 11 - 14 Jährigen. Ab 1875 sind es drei Klassen mit der Unterstufe (6 - 8 Jahre), Mittelstufe (8 - 11 Jahre) und Oberstufe (11 - 14 Jahre). Weil aber nur zwei Schulräume vorhanden sind, kann die Oberstufe nur 30 Stunden, die Mittelstufe nur 25 Stunden und die Unterstufe nur 19 Stunden haben. Ab 1907 hat die Schule vier Klassen mit jeweils zwei Jahrgängen, ab 1909 dann fünf Klassen (das 1. und 2. Schuljahr jeweils eine Klasse).

Ferien gibt es um 1900 an Ostern (10 Tage), Pfingsten (5 Tage), Heuernte (5 Tage), Getreideernte (12 Tage), Herbst (19 Tage) und Weihnachten (9 Tage).

Jedes Jahr gibt es Jahresschlußprüfungen vor dem Ortsschulinspektor (d.h. dem Pfarrer), dem Ortsvorstand und dem Kirchenvorstand. Ein besonderer Ortsschulvorstand wird 1908 gebildet aus Pfarrer, Bürgermeister, einem Lehrer und vier Einwohnern.

Der Pfarrer liest am 5. Juli 1914 die Dienstanweisung für die nichtgeistlichen Kirchenbeamten vor und händigt dem Lehrer ein Exemplar aus. Der Pfarrer verteilt am 10. Februar 1920 ein Flugblatt zur Wahl der Elternbeiräte, das die Kirchenältesten zu den Eltern bringen und nachher wieder abholen.

Festtage werden gebührend begangen, z. B. die Silberhochzeit des Kaiserpaares am 27. Februar 1906 oder die Luisenfeier am 16. Juli 1910. Auf vier Klassen wird die Schule am 6. September 1907 erweitert auf Vorschlag des Oberschulinspektors, Pfarrer Hufnagel aus Kesselstadt. Am 8. August 1908 wird der neue Spielplatz in der Schütt eingeweiht. Am 8. November 1909 wird der Turnunterricht für Mädchen eingeführt.

 

 

Übersicht über die Lehrer (Jahr ihrer Erwähnung)

 

Jahr

1. Lehrer

2. Lehrer

3. Lehrer

4. Lehrer

5. Lehrer

1818

Henning

Mohr

 

 

 

1828

 

Philipp Müller

 

 

 

1850

Ph. Schlegel

 

 

 

 

1851

Zinkhan

 

Zeiss

 

 

1854

Zeiss

Claus

 

 

 

1856

Claus

 

 

 

 

1861

 

 

Johannes Müller

 

 

1862

 

 

Schäfer

 

 

1868

 

Philipp Orth

 

 

 

1891

 

Möbus

 

 

 

1896

Möbus

Karl Geb

 

 

 

1901

 

Adolf Göbel

 

 

 

1907

 

Theodor Weigand

 

 

 

1909

Möbus

Geb

Weigand

Johanna Lorey

 

1919

Möbus

Geb

Röder

Lorey

 

1920

Möbus

Röder

 

Lorey

Glinder

1926

Textor

Röder

 

 

 

1935

Textor

Röder

Glinder

Lorey

 

 

1813- 1851: Nicolaus Henning:

Er ist am 24. Juni 1788 in Bellings bei Steinau geboren. Seine Frau ist aus Ortenberg und sie haben einen Sohn, der außerhalb geboren wurde, und eine Tochter, die in Hochstadt geboren ist. Er ist zunächst reformierter Lehrer, wird aber durch die Vereinigung der Konfessionen im Jahr 1818 zum unierten Lehrer. Nach fast vierzigjähriger Dienstzeit stirbt er in Hochstadt am 29. Dezember 1852. Er wird unter anderem erwähnt als Zeuge bei Trauungen im Pfarrhaus und im Jahre 1842 bei der Trauung seiner Tochter Jacobine. Als Zeuge bei einer Trauung wird 1833 auch ein Theodor Brauns (?) erwähnt, der Lehrer bei den Zöglingen des Pfarrers ist.

Im März 1819 schlägt der Kirchenvorstand vor, die Kinder nach Geschlechtern zu teilen. Das ist aber noch nicht zustande gekommen. Am 13. Juni 1819 wird mitgeteilt, daß der Lehrer Henning auf Befehl des Konsistoriums 18 Gulden zusätzlich ausgezahlt bekommen soll. Das soll eine Entschädigung dafür sein, daß nach der Kirchenvereinigung seiner Schule 14 Kinder von den Eltern entzogen wurden und in die vorher lutherische Schule geschickt wurden, also zu Lehrer Mohr. In Zukunft sollte darauf geachtet werden, daß die ehemals reformierten Eltern ihre Kinder in die ehemals reformierte Schule schicken.

Am 24. Oktober 1819 muß der Kirchenvorstand aber noch einmal beim Konsistorium darauf dringen, daß dem Lehrer der ehemals reformierten Schule einen Ausgleich von 18 Gulden gegeben wird. Man billigt aber nicht, daß die Kinder in die andere Schule wechseln. Am 12. Oktober 1820 wird das Konsistorium gebeten, daß dieses Jahr die Kirchenbaukasse von Sonderzahlungen an den Lehrer verschont bleibt, der eine Anzahl Kinder an den ehemals lutherischen Lehrer verloren hat. Im Jahre 1829 wird der Schullehrer (geboren 1812, gestorben 1863) angestellt, aber der Lehrer Henning erhält dennoch das vierte Quartal ausgezahlt.

Am 1. August 1851 wird Henning pensioniert, behält aber Wohnung im Pfarrhaus und ein Gartenstück im Flurstück Bückling für 192 Gulden. Am 9. Februar 1852 stellt man fest, daß der Lehrer Henning ohne Erlaubnis einige Obstbäume an der Kirchhofsmauer abgesägt hat. Es soll gegen ihn eine gerichtliche Klage auf Schadensersatz erhoben werden. Dafür soll ein Anwalt genommen werden, der Kirchenbaumeister soll diesen bestellen.

 

1815- 1821: Johannes Mohr

Er ist zunächst lutherischer Schulmeister. Auch bei seinem Tod am 12. Dezember 1827 wird er noch so bezeichnet. Aber die Schule war ja inzwischen eine gemeinschaftliche Schule.

Im August 1822 wird dem Konsistorium berichtet, daß Lehrer Johannes Mohr den Schulunterricht aufzugeben wünscht unter Beibehaltung seines Gehalts sowie des Organistenamtes.

In den Jahren 1823 bis 1825 tritt er als Pächter auf.

 

Philipp Jakob Müller wird 17892 geboren als Sohn des gleichnamigen Lehrers Philipp Jakob Müller (gestorben 1814). Er beginnt schon 1827 den Unterricht, obwohl seine Bezahlung noch nicht so ganz klar ist. Er heiratet 1831 eine „Ausländerin“ und muß deshalb 18 Gulden zahlen. Erst 1836 wird er als Zweiter Lehrer festangestellt und nach einem Konsistorialbeschluß vom 14. Mai auch als kirchlicher Angestellter („Kirchendiener“) in Pflicht genommen. Die beiden Lehrer wechseln sich also im Kirchendienst ab. Bei dieser Gelegenheit werden ihm die Aufgaben als Mitarbeiter der Kirche bekannt gemacht:

1. Abwechselnd mit dem ersten Schullehrer die Orgel spielen.

2. Die liturgischen Gesänge auszuführen (vorzusingen“).

3. Die Lieder beim Pfarrer abzuholen und in der Kirche anzuschreiben.

4. Am Sonntag das erste Mal zu läuten.

5. Den Klingelbeutel herumtragen.

6. Wenn der erste Schullehrer verhindert ist, auch im Gottesdienst vorzusingen.

7. Bei Haustaufen, Hausabendmahlen und Haustrauungen den Pfarrer begleiten.

Sein bisheriges Diensteinkommen behält er bei, solange es nicht anders bestimmt wird. Er muß sich jede Änderung der Dienstpflichten gefallen lassen. Er verspricht einen frommen christlichen Lebenswandel, treue Verwaltung seines Amtes, Gehorsam gegenüber dem Konsistorium und dem vorgesetzten Pfarrer. Er bekräftigt alles mit Handschlag („Handgelübde abgenommen“). Im Jahre 1855 wird er pensioniert, bleibt aber weiter im Schulhaus wohnen.

 

Adam Zeiß ist am 9. Februar 1807 in Hattenbach geboren. Er heiratet 1829 in Oberjossa seine Frau Anna Margarethe Wagner. In Hochstadt wird 1834 eine Tochter geboren. Er stirbt am 30. Dezember 1860, so daß er etwa 30 Jahre in Hochstadt gewirkt haben dürfte.

 

Hermann Constantin Claus ist am 23. September 1834 in Hanau geboren. Er wirkt von mindestens 1856 bis mindestens 1893. Am 14. Juni 1857 heiratete er Katharina Koch aus Hochstadt und ist von da an zweiter Lehrer an der Volksschule. Er stirbt nach 42jähriger Tätigkeit.

am 22. Mai 1896 in Michelstadt.

 

Johannes Müller wird am 8. Juni 1812 in Rumpenheim geboren. Im Jahre 1829 wird er angestellt, aber der Lehrer Henning erhält dennoch das vierte Quartal ausgezahlt. Müller ist zweimal verheiratet und stirbt am 29. Januar 1863. Es ist aber nicht sicher, ob er in Hochstadt Lehrer war, er ist nur hier gestorben.

 

Philipp Orth ist am 13. November 1825 in Schlüchtern geboren. Der Zeitpunkt der Trauung und der Name der Frau sind unbekannt. Im Jahre 1864 wird in Hochstadt eine Tochter geboren. Er stirbt am 9. Dezember 1890 in Hochstadt. Laut Sterbe-Eintrag war er „Lehrer und Küster“.

 

Johannes Justus Möbus ist am 1. Dezember 1860 in Lehnhausen (bei Gemünden an der Wohra) geboren. Verheiratet ist er mit Catharine geborene Eiter aus Mittelbuchen. Sie haben drei Kinder, die zwischen 1898 und 1900 geboren werden. Er ist Erster Lehrer und Küster an der evangelischen Volksschule und wird im Jahre 1918 Hauptlehrer und 1922 Rektor. Nebenbei ist auch Pfarreirechner und Schiedsmann.

Nach seiner Pensionierung wird er zunächst im Pfarrhaus untergebracht, weil die Dienstwohnung für den neuen Lehrer Textor gebraucht wird. Seine Frau Käthe erteilt Handarbeitsunterricht (später auch Frau Reich, Frau Röder und Frau Glinder). Er stirbt am 27. Mai 1933 in Frankfurt, wohnt aber damals im Haus Weiherstraße 9. Der Sohn Otto ist dort Zahnarzt und später auch dessen Sohn.

 

Der Lehrer Geb wohnt in der Weinbergstraße bei Holzbrecher. Er nimmt 1904 an einem Zeichenkurs in Hanau teil. Am 16. Mai 1918 wird er allerdings vom Pfarrer erwischt, als er keinen Unterricht hält, sondern nur Hefte korrigiert und nur die zweite Klasse laut lesen läßt. Den Turnunterricht hält in jener Zeit der Lehrer Druschel.

 

Der Lehrer Weigand wird 1914 eingezogen, aber 1917 wieder aus dem Heeresdienst entlassen und bald danach nach Machtlos versetzt. Die zweite Lehrerstelle ist gegen Ende des Krieges unbesetzt. Zeitweilig vertritt Pfarrer Reich.

 

Am 31. Dezember 1919 wird Lehrer Röder gewählt. Mitbewerber war Gustav Bührmann aus Kilianstädten, der auch schon bisher die Stelle versehen hatte. Seine Kriegsverletzung ist soweit abgeklungen, daß er auch den Kirchendienst übernehmen kann. Lehrer Röder wird am 31. Januar 1958 nach 39 Jahren in Hochstadt pensioniert und stirbt 1968.

 

Bührmann versucht es 1920 noch einmal. Im Gespräch ist auch der Schulamtsbewerber Arthur Schomberg aus Witzenhausen, der mit der Versehung einer Stelle beauftragt ist. Aber gewählt wird Karl Glinder am 20. Oktober 1920, damals in Großauheim.

 

Nachfolger Textor ist nur noch Hauptlehrer, weil die Schülerzahl zurückgegangen ist und die Rektorstelle eingezogen wird. Im Jahre 1942 wird der Lehrer Textor nach Dörnigheim abgeordnet zur Errichtung einer „Hauptschule“, einer zehnklassigen Mittelschule. Hochstadt zahlt für diese Schule 6.000 Reichsmark. Bei der „Entnazifizierung“ werden zunächst fast alle Lehrer entlassen und Jugendliche mit und ohne Abitur zu Schulhelfern ausgebildet. Am 9. September 1946 kommt aber der Lehrer Textor wieder in den Schuldienst, weil er als „Mitläufer“ eingestuft wird. Aber er wird 1947 versetzt.

 

Anschaffungen:

1808  Lehrbuch über die Schönschreibkunst

1821  Lesebücher, Lesetafeln, methodische Anleitungen, Anleitungen über Kopfrechnen          

1831  Rechentafel und Rechenbuch

1835  Zwei Karten von Kurhessen

1846  Bücher für die Schule

1854  Tintengläser (1869 noch einmal 24 Gläser)

1859  Karte von Deutschland, Karte von Amerika

1863  Wandatlas

1876  Lineal und Zirkel, zwei Thermometer

1892  Geige (1895: Geigensaiten)

1895  Leitfaden zum Turnunterricht (für 78 Pfennig)

1896  Tafelschwamm, Kaiserbüste, Lesemaschine, Schultafel (lackiert, liniert)

1912  Allerhand Einkäufe (z. B. Spucknäpfe)

1924  Einige Lehrmittel

1925  Viele Anschaffungen

1929  Radioapparat.

 

Erster Weltkrieg

Im Ersten Weltkrieg werden zwanzig französische Kriegsgefangene in der Schule einquartiert. Die Jugendwehr übt im Raum der 1. Klasse, beträgt sich aber so ungezogen, daß ihr der Zutritt zum Schulhaus verboten wird.

Wegen der Eroberung der Festung Przemysl in Galizien gibt es am 3. Juni 1915 schulfrei. Am 1. September 1915 ist um 8 Uhr ein Dankgottesdienst wegen des Sieges bei Sedan (im Krieg 1870/71) und wegen der großen Siege an der Ostfront. Ein Massenchor der Schüler singt dabei das niederländische Danklied, die Schüler zeichnen für die dritte Kriegsanleihe. Am 28. Februar 1916 kommen Kinder aus dem Elsaß in die 4. und 5. Klasse.

Die Einnahme Bukarests wird am 7. Dezember 1916 gefeiert: In der ersten und zweiten Klasse wird gesungen „Lobe den Herrn“, in der vierten und fünften Klasse „Der Kaiser ist ein lieber Mann“; es wird mit allen Glocken geläutet, der Pfarrer hält eine Ansprache.

Am 14. Februar 1917 gibt es Kohleferien, ab 26. Februar sollen die unteren Klassen täglich Hausaufgaben erhalten, Religion wird in der Kirche erteilt. Da Lehrer Möbus an einem Hexenschuß leidet, muß der Pfarrer drei Tage lang selbst die Schule halten.

Am 19. Oktober 1917 erhalten die Lehrer schulfrei, damit sie bei der Kartoffelernte helfen und sich dadurch Kartoffeln verschaffen können. Für die sechste Kriegsanleihe zeichnen die Kinder 1.109 Mark.

Ab 28. Januar 1918 hält ein Lehrer aus Fechenheim täglich von 8 bis 12 Uhr Schule, so daß wieder vier Klassen mit je zwei Jahrgängen gebildet werden können. Die „Wanderlehrerin“ Hagebald erteilt den Mädchen der ersten Klasse Hauswirtschaftslehre.

Am 11. Februar 1918 ist aus Anlaß des Friedens mit Rußland ab 11. 30 Uhr schulfrei. Pfarrer Reich hält eine Ansprache am Haupteingang des Schulhauses. Man singt „Nun danket alle Gott“, bringt das Kaiserhoch aus, singt die Nationalhymne und läutet mit allen Glocken.

Am 20. April 1918 kommen neue französische Kriegsgefangene und werden in der Schule untergebracht. Die erste Klasse wird im alten Schulhaus unterrichtet. Am 28. Mai 1918 werden die Lehrer beurlaubt, um an der Feier des hundertjährigen Jubiläums der Hanauer Union teilnehmen zu können.

Im Juni erhalten die Kinder schulfrei zum Sammeln von Laub, Brombeerblättern und Bucheckern. Die Schule sammelt in diesem Jahr 85 Zentner Laubheu für Militärpferde und 5,70 Zentner Bucheckern. Aber am 16. August muß eine Lehrerkonferenz gehalten werden wegen der Diebstähle der Schüler.

Nach Kriegsende kann die Schule auch weiterhin oft nicht genutzt werden. Die französischen Kriegsgefangenen sind zwar abgezogen, aber jetzt werden sächsische Jäger einquartiert. Der Unterricht wird im alten Schulhaus gehalten.

Im Jahre 1918 wurden Kirche und Schule getrennt. Die Kirche hatte bis dahin die Schulaufsicht, der Pfarrer war der Lokalschulinspektor. Schule und Kirche arbeiten zusammen Die Schüler besuchten unter Aufsicht der Lehrer den Gottesdienst und einige sangen im Chor im Gottesdienst und zu Amtshandlungen. Ab 1. Januar 1919 wurde durch den neuen Kultusminister Hoffmann die geistliche Schulaufsicht aufgehoben. Die Mitarbeit der Lehrer in der Kirche wurde zur Privatsache.

Eine fünfte Lehrerstelle wird 1920 eingerichtet, die Schule wird sechsklassig. Elternbeiräte werden gebildet. Ab 1. Juli 1925 soll die Schule wegen des Rückgangs der Schülerzahl unter 200 wieder fünfklassig und die Konrektorstelle eingezogen werden. Aber am 1. Oktober 1925 hat die Schule sechs Klassen und fünf besetzte Lehrerstellen. Eine Fortbildungsschule wird eingerichtet, an der die Lehrer Röder und Glinder unterrichten.

 

Vermögensauseinandersetzung zwischen Kirche und Schule

Das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung hebt die geistliche Schulaufsicht am 27. November 1918 auf. Das bedeutet, daß auch die mit kirchlichen Aufgaben verbundenen Lehrerstellen getrennt werden müssen. Vor allem müssen auch die Vermögensbestandteile dieser Stellen auseinandergenommen werden. Dafür sollen schon jetzt die Vorbereitungen getroffen werden und Verhandlungen mit dem Schulvorstand und der Gemeindevertretung aufgenommen werden. Deshalb erörtert der Pfarrer jetzt schon einmal das Problem, das dann mit dem großen Kirchenvorstand angegangen werden soll. Das Kirchenvorstand beschließt am 15. Dezember 1919 die Trennung der Schul- und Kirchenstellen.

Ein Vertragsentwurf wird aufgestellt. Die Regierung nimmt den Vertrag auch 1920 an, allerdings mit der Änderung, daß das alte Schulgebäude abgerissen und nicht wieder aufgebaut wird.

 

A. Erste Schulstelle

1. Aus der Kirchenkasse:

a. Für das Orgelspielen          20 Gulden                                           = 34,29 Mark

b. Besoldung als Lehrer         1 Gulden                                            =  1,71 Mark

c. Für Almosenerhebung        1 Gulden 30 Kreuzer                                     =  2,57 Mark

d. Zinsen eines Schulkapitals (seit 1838)   33 Kreuzer 2 Pfennig     =  0,96 Mark

e. Bargeld (für Tragen des Klingelbeutels)                                      = 10,29 Mark

Bei der Vermögenstrennung zahlt die Kirchenkasse nur noch Position b. (1,71 Mark).

 

2. Aus der Gemeindekasse:

a. Dörnigheimer Heuzehnte              14 Gulden

b. Für das 8-Uhr-Läuten                     3 Gulden

c. Für das Stellen der Uhr                   4 Gulden 30 Kreuzer

d. Besoldung                                      11 Gulden

e. Für ein Viertel Wein                      1 Gulden

f. Für Öl                                                 45 Kreuzer

g. Für Betreuung der Waage             3 Gulden 30 Kreuzer.

Bei der Vermögenstrennung zahlt die Gemeindekasse Position b. (3 Gulden) und f. (45 Kreuzer) an die Kirche. Dabei ist vorausgesetzt, daß die bürgerliche Gemeinde auch weiter das Aufziehen, Stellen und Schmieren der Kirchenuhr bezahlt. Sollte sich herausstellen, daß die Positionen a., d. und e. auch einen Kirchendienst betreffen, so sind diese Bezüge ebenfalls an die Kirchenkasse abzuführen.

 

3. Das Ablösekapital für Glockensichling, Läutelaib und Festalbus besteht aus folgenden Posten:

a. Staatsschuldbuch               1.800 Mark

b. Staatsschuldbuch                 300 Mark

c. Münsterer Rentenbrief      3.000 Mark

d. Reichsanleihe von 1915       600 Mark

e. Kreissparkasse Hanau          106,58 Mark

Dieses Ablösungskapital fällt der Kirchengemeinde zu.

 

4. Die Gebühren bei Amtshandlungen für den Lehrer fallen weg, auch die Renten für abgelöste Gebühren.

5. Wegen des Schulgutes kann erst später verhandelt werden, weil das Eigentumsrecht erst noch erforscht werden muß. Die Inhaber der Stelle hatten bisher die Nutzung von zwei Dritteln des Kirchenguts, weil sie zwei Drittel des Kirchendienstes zu versehen hatten. Diese Nutzung würde zugunsten der Kirchengemeinde ganz wegfallen.

6. Das Recht der Nutzung des Kirchhofs ist mit der Anlegung eines neuen Friedhofs erloschen. Dennoch hat das Kirchenvorstand die Nutzung freiwillig dem Lehrer überlassen gegen das Versprechen, die Fläche gärtnerisch instand zu halten. Bei einer Vermögensteilung würde diese Nutzung aufhören

8. Die Eigentumsrechte am Schulgebäude müssen noch erforscht werden.

 

 

 

 

B. Zweite Schulstelle:

1. Der Betrag von 10,29 Mark für das Tragen des Klingelbeutels würde bei einer Trennung nicht mehr von der Kirchenkasse geleistet.

2. Die Beträge (34,29 Mark aus der Schnepp’schen Stiftung in Hanau und 65,14 Mark aus dem Hauptkirchenärar in Hanau) wären bei einer Trennung an die Kirchenkasse zu zahlen.

3. Die Inhaber dieser Stelle hatten bisher die Nutzung von einem Dritteln des Kirchenguts, weil sie ein Drittel des Kirchendienstes zu versehen hatten. Diese Nutzung würde zugunsten der Kirchengemeinde ganz wegfallen.

 

Allgemeines: Die Kirchengemeinde besteht auf dem Recht, daß der Konfirmandenunterricht im Schulhaus abgehalten werden darf (vier Stunden in einem geheizten Schulzimmer mit Benutzung des Inventars) oder ein entsprechender Raum zur Verfügung gestellt werden muß. Falls der Religionsunterricht nicht mehr von den Lehrern erteilt werden sollte, verlangt die Kirchengemeinde, daß der Unterricht im bisherigen Umfang im Schulhaus abgehalten werden darf.

Die Vergütung des Kirchendienstes durch die bürgerliche Gemeinde (225 Mark für den ersten Lehrer und 200 Mark für den zweiten Lehrer) würden bei einer Trennung wegfallen und damit auch die Zahlungen der Lehrer von je 50 Mark an die Kirchenkasse. Die von den Lehrern benutzten Bücher und sonstigen Gegenstände sind an die Kirche abzuliefern.

 

Zur Vermögensauseinandersetzung über die Schulstelle teilt der Pfarrer am 10. Februar 1920 mit, daß der Betrag aus der Schnepp’schen Stiftung nicht von der Kirche beansprucht werden kann, da das Ehepaar Schnepp aus Hanau in seinem Testament von 1781 den Betrag nicht für den kirchlichen Dienst des Lehrers bestimmt hat.

Am 31. Mai 1920 wird festgestellt, daß der Dörnigheimer Heuzehnte (14 Gulden) für kirchliche Dienste bezahlt wurde, muß also der Kirche bleiben. Das Schulgut der 1. Schulstelle besteht nach der Zusammenlegung aus 15,43 Ar Gärten, 34,89 Ar Ackerland und 25,23 Ar Wiesen. Beim Kauf 1756 ist es von der Kirche bezahlt worden. Der Ertrag ist beiden Ämtern gleichmäßig gewidmet, so daß jetzt eine Hälfte der Kirche und eine der Schulgemeinde zusteht.

Das Schulgebäude am Kirchberg wurde schon 1589 erwähnt, scheint aber schon länger bestanden zu haben. Zu ihn gehört das neben dem Kirchturm an der Straße und auf dem Kirchhof (erst nach 1773 erbaut, denn nicht im Lagerbuch) stehende Stallgebäude. Das älteste Schulhaus ist fraglos von der Kirche gebaut worden. In ihm wohnte auch der Mann, der den Kirchendienst versah und auch Schule gehalten hat. An der Stelle des alten Schulhauses hat die Gemeinde 1852 ein neues Schulhaus gebaut, das seitdem als Küsterschulgehöft gedient hat. Die Schule müßte also dieses Haus mit Schulräumen und Wohnung erhalten. Aber der Schulverband müßte die Hälfte der Miete für die beiden Lehrerwohnung an die Kirche zahlen, wenn diese einen eigenen Küster anstellt.

Die Ställe will die Kirche der Schule überlassen, aber wenn die Häuser baufällig werden, soll das der Stall auf dem Kirchhof nicht wieder aufgebaut werden und der andere nur in einiger Entfernung vom Kirchturm wieder aufgebaut werden. Wegen der Benutzung der neuen kleinen Glocke als Schulglocke behält sich die Kirchengemeinde noch die Entscheidung vor.

Zur Bezahlung der Kosten der Zusammenlegung in Höhe von 147 Mark (Gemeinde) und 1.041 Mark (Pfarrei) sollen Darlehen bei der Landeskirchenkasse aufgenommen werden (die Pfarrei hatte schon 1.101 Mark bezahlt).

 

Wegen der Auseinandersetzung zwischen Kirche und Schule wird am 20. Juni 1920 folgender Vertrag dem Ortsvorstand zum Unterschreiben vorgelegt (zehn Seiten):

Gegenstand der Auseinandersetzung sind bei der

I. Schul- und Küsterstelle:

1. Ein Acker „Unter dem Weides“, ein Acker „Auf der Breitweise“, eine Wiese „Auf der Breitwiese“, ein Acker „Der Weiberborn“, eine Wiese „Der Weiberborn“, insgesamt 10,21 Ar.

2. Die Ablösung wegen der 161 Glockensichlinge, 193 Läutelaibe und der 250 Festalbus, bestehend aus einem Ablösungskapital in Höhe von 5.806,58 Mark (angelegt in Anleihen und einem Sparbuch).

3. Nutzung des Kirchhofs, aus der Kirchenkasse 38,57 Mark für Orgelspielen (34,29 Mark), Besoldung als Lehrer (1,71 Mark) und Almosenerhebung (2,57 Mark), Zinsen eines Schulkapitals von 1838 in Höhe von 0,96 Mark und als Barzahlung 10,29 Mark für das Tragen Klingelbeutels und weitere 49,82 Mark.

4. Aus der Gemeindekasse:  insgesamt 51 Mark

Dörnigheimer Heuzehnte       24,00 Mark

Acht-Uhr-Läuten                      5,13 Mark

Stellen der Uhr

Besoldung (des Glöckners)    18,81 Mark

Ein Viertel Wein (seit 1585)   1,71 Mark

Für Öl                                      1,35 Mark

Betrauung der Waage (abgeschafft)

5. Nicht abgelöste Gebühren für Beerdigungen 10,454 Mark

6. Abgelöste Gebühren bei Taufen und Trauungen 9,55 Mark (aus der Kirchenkasse)

7. Zwei Loose Holz aus dem Gemeindewald.

II. Schul- und Küsterstelle:

1. aus der Kirchenkasse                                 10,29 Mark

2. Aus der Schnepp’schen Stiftung                34,29 Mark

3. Aus dem Hauptkirchen-Ärar                     65,14 Mark

4. Ein Loos Holz aus dem Gemeindewald      5,00 Mark

 

III. Beide Schul und Küsterstellen:

1. Das Küsterschulgehöft, bestehend aus Wohnhaus (mit zwei Wohnungen, einem unbenutzten Schulsaal und Hofraum), einer Scheune (mit Stall, zwei Ställchen, zwei Aborte), und einem Stallgebäude am Kirchturm für die zweite Schulstelle.

2. Das Kirchengut (ehemals lutherisches Pfarrgut) 62,04 Ar (bestehend aus Acker „Hinter dem Kalkhaus“, Wiese „Auf der Kurzwiese“, Acker „Im Jäger“, Wiese „Im Jäger“, Acker „Am hohen Rain“ und Wiese „Am hohen Rain“).

 

Es wird folgender Aufteilungsvorschlag gemacht: Die dem Schulbetrieb dienenden Flächen (Schulraum, Aborte) stehen allein dem Schulverband zu. Falls die Kirche aber einen eigenen Küster einstellt, zahlt der Schulverband die Hälfte der Miete für die zwei Lehrerwohnungen. Der Stall auf dem Kirchhof soll bei Baufälligkeit nicht mehr aufgebaut werden, der andere Stall am Turm soll bei Baufälligkeit etwas abseits vom Turm wieder aufgebaut werden.

Die Grundstücke sollten als beiden Ämter gleichmäßig gewidmet betrachtet werden. Das ehe­mals reformierte Schulgut wird zu gleichen Teilen aufgeteilt, das ehemals lutherische Kirchen­gut bleibt allein Eigentum der Kirche. Die Nutzung des Kirchhofs durch den 1. Lehrer hört auf. Die Kapitalien gehen an die Kirche. Der Küster erhält weiter die Leistungen aus der Kirchenkasse und der Gemeindekasse, die Besoldung des Lehrers aus der Kirchenkasse aber erhält weiter die 1. Schulstelle. Die Gemeindekasse übernimmt weiterhin die Betreuung der Kirchturmuhr.

Der Betrag von 10,29 Mark für die 2. Lehrerstelle bleibt der Kirchengemeinde, der Betrag aus der Schnepp’schen Stiftung fällt an den Schulverband, der Betrag aus dem Hauptkirchen-Ärar fällt an die Kirchengemeinde. Das Holz aus dem Wald ist seit 1894 weggefallen.

Die Kirchengemeinde behält für alle Zeiten das Recht, den Konfirmandenunterricht im alten Schulhaus abzuhalten (wöchentlich vier Stunden im beheizten Raum, Benutzung der Landkarten, Tafel, Schulhof und Aborte) oder erhält einen entsprechenden Ersatzraum oder das Geld für die Anmietung eines solchen Raumes. Auch der Religionsunterricht für die Schulkinder

Soll im Schulhaus gehalten werden können unter den gleichen Bedingungen wie der Konfirmandenunterricht, falls die Lehrer nicht mehr den Religionsunterricht übernehmen. Die Zahlung aus der Gemeindekasse für den 1. und 2. Lehrer in ihrer Eigenschaft als kirchlicher Angestellter fallen weg, aber ebenso auch die Zahlungen der Kirchenkasse an die Lehrer (je 50 Mark im Jahr).die Versammlung stimmt dem Vertrag am 20.06.1920 zu und ermächtigt das Kirchenvorstand, den Vertrag zu unterschreiben.

Die Zukunft hat gezeigt, wie gut diese genaue Festlegung war, denn schon in der Nazizeit wurde es den Lehrern verboten, Religionsunterricht zu erteilen. In der DDR war es nicht anders, obwohl sogar dort diese „Leistungen alten Rechts“ anerkannt wurden und der Kreis an die Gemeinden zahlte. An diesem Vertrag wird deutlich, worauf die Kirche mit dem Vertrag von 2004 verzichtet hat, ohne sich zum Beispiel die Vermögenswerte wieder zurückgeben zu lassen.

Am 24. Oktober 1921 möchte das Konsistorium noch folgenden Abschnitt in den Vertrag über die Schulstellen aufgenommen haben: „Hört die Volksschule zu Hochstadt auf, eine konfessionell evangelische zu sein, so bilden die dem Schulverband zugefallenen Grundstücke ein selbständiges Zweckvermögen, dessen Erträge für evangelische Schulzwecke besonders verwaltet wird; das Konsistorium hat ein Mitspracherecht“

 

Zum 1. April 1922 erfolgt die Trennung von Kirchen- und Schulamt. Eine Reinschrift des Vertrags für Hochstadt wird noch einmal vom Pfarrer und Peter Strohl I. unterschrieben, auch Philipp Mankel III. soll auch noch unterschreiben, weil er auch das Original mit unterzeichnet hat. Am 14. August 1922 wird auch dem Vertrag vom 20. Juni 1920 über die Auseinandersetzung über das Küstereivermögen zugestimmt.

Die Kirche muß mit dem Organisten einen Privatvertrag abschließen. Eine besondere Kasse für die Küsterbesoldung wird gegründet. Zu der Küsterstelle gehört auch Landbesitz. Dem Lehrer wird der Ertrag des Kirchhofs genommen. Er soll aber die Nutzung weiter behalten, wenn er diesen Teil des Kirchhofs in guter Ordnung hält. Durch das teure Gras und das Obst hat er so einen großen Vorteil.

Am 6. März 1923 möchte die Regierung in dem Vertrag über die Auseinandersetzung über das Kirchen- und Schulvermögen folgende Änderung: „Wenn der Stall neben dem Kirchturm niedergelegt wird, unterbleibt ein Wiederaufbau“. Dem wird zugestimmt.

Jetzt hat die Kirche mit der Schule nur noch zu tun, weil sie Nutznießer eines Teils der Lehrerwohnungen ist. Doch zunächst einmal muß der Pfarrer den seit dem 1. Februar 1925 pensionierten Lehrer Möbus in seinem Pfarrhaus aufnehmen. Am 18. April 1926 schildert der Pfarrer die traurige Lage des Lehrers, der nun seine Dienstwohnung für den Hauptlehrer Textor freimachen muß. Der Kirchenvorstand ist damit einverstanden, daß der Pfarrer den Rektor, seine Frau und seinen Sohn im Pfarrhaus aufnimmt, bis er eine andere Wohnung gefunden hat.

Doch wegen der Lehrerwohnung geht die Auseinandersetzung weiter. Laut Vertrag hat die Küsterkasse die Hälfte der Miete der beiden Lehrerwohnungen zu erhalten. Im Jahr 1926 wurde jede Wohnung mit 300 Mark berechnet. Es handelt sich um sechs Stuben, im Erdgeschoß drei Stuben und Küche, im ersten Stock zwei Stuben und im Dachgeschoß eine große Stube. Der Kirchenvorstand schätzt am 28. Februar 1927 jede dieser Wohnungen auf 40 Mark im Monat, so daß 480 Mark an die Küstereikasse zu zahlen wären.

Auch am 24. Juli 1927 meint der Pfarrer, man könne die Schätzung des Bürgermeisters und des Ortsvorstands nicht annehmen. Im September 1927 teilt der Bürgermeister mit, daß im Jahre 1926 für die Lehrerwohnungen 620,40 Mark eingekommen sind. Der orüblicheMietwert pro Monat beträgt aber 40 Mark. Man will sich nun an das Landratsamt wenden, damit die fehlenden 169,80 Mark noch von der Gemeinde gezahlt werden (Berechnungsgrundlage ist also nicht die tatsächlich gezahlte Miete, sondern der ortsübliche Mietwert. Da hat der Pfarrer durchaus recht). Am 29. September 1931 wird festgelegt, daß der Mietwert der Lehrerwohnungen sich nicht ändern soll, wenn eine Waschküche neu dazu gebaut wird oder ein Stallgebäude abgerissen wird.

Im Jahre 1931 will die Gemeinde den Schulsaal im ersten Stock zu Wohnräumen ausbauen und diese auf die Lehrerwohnungen aufteilen. Der halbe Anteil der Kirchengemeinde an der Miete soll aber dadurch nicht höher werden, sondern festgeschrieben werden. Die Kirche lehnt die Festschreibung ab, erhebt aber nur Anspruch auf die Wohnungen im Untergeschoß und im halben Obergeschoß, nicht auf den Schulsaal, der nicht Gegenstand des Auseinandersetzungsvertrags war.

 

Zweiter Weltkrieg

Der 30. Januar 1934, der Jahrestag der Machtergreifung Hitlers, wird in der Schule groß gefeiert. Schon 1935 sind alle Schüler über 10 Jahre im Jungvolk oder der Jungmädelschaft. Und 1936 sind alle vier Lehrer in Organisationen der Nazipartei tätig.

Bei Kriegsausbruch wird Lehrer Glinder als Offizier zur Wehrmacht eingezogen. In der Schule wird Flachs untergebracht. Ein Schulraum wird beschlagnahmt für den Kindergarten. Sammlungen von Heilkräutern, Knochen, Altkleidern und Spielzeug werden durchgeführt. Die Hochstädter Schule steht dabei an erster Stelle im Kreis. Am 17. März 1942 wird überall die Bekenntnisschule aufgehoben.

Nach dem schweren Bombenangriff auf Hanau am 6. Januar 1945 wird in der Hochstädter Schule ein Lazarett eingerichtet. Alle Einrichtungsgegenstände werden einfach auf den Hof gestellt, der Kindergarten geschlossen. Die Schüler haben in Notunterkünften zwei Stunden Unterricht. Am 20. März 1945 sind die Amerikaner da. Der Unterricht in allen Schulen wird geschlossen.

Am 29. Mai 1945 wird der Unterricht in der Grundschule wieder aufgenommen. Die männlichen Lehrer werden allerdings alle entlassen, es bleiben nur die Lehrerinnen Lorey, Schmitz und Schomberg. Da es keine Kohlen gibt, werden im Winter längere Ferien eingelegt. In der Schule wird wieder die Ofenheizung eingeführt. Zum Weihnachtsfest 1947 bekommen die Schüler 465 Päckchen von den Amerikanern geschenkt.

In den Schulausschuß werden 1948 gewählt: Bürgermeister Mankel, Lehrer Bingel, Lehrer Wasser, Pfarrer Gerlach, Dr. Johann (CDU), Heinrich Klees (SPD) und Heinrich Reuß (KPD).

 

Neuere Zeit:

Am 1. November 1948 wird Fräulein Lorey nach fast 40jähriger Dienstzeit pensioniert und Karl Glinder wieder eingestellt, bis er im März 1960 pensioniert wird. Seine Frau wird 1956 nach Hochstadt versetzt und 1962 pensioniert. Aber 1964 erhält sie noch einmal einen Lehrauftrag bis zum Jahre 1967, als sie 70 Jahre alt wird.

Von 1947 bis 1952 ist Lehrer Bingel der Schulleiter. Vom 1. Dezember 1947 bis zum 1. Oktober 1958 ist Paul Henkel als Lehrer in Hochstadt und wird dann als Schulleiter nach Roßdorf versetzt.

Vom 1. Dezember 1947 bis zum 1. Oktober 1958 ist Paul Henkel als Lehrer in Hochstadt und wird dann als Schulleiter nach Roßdorf versetzt. Lehrer Keim kommt am 1. Mai 1949 von Erbstadt nach Hochstadt, feiert 1962 sein 40jähriges Dienstjubiläum und wird 1965 pensioniert. Ab 1. Oktober 1952 wirkt Hauptlehrer Polke, ab 1960 als Rektor und 1962 pensioniert.

Am 26. September 1953 wird durch Bürgermeister Mankel der Grundstein für einen Schulneubau an der Sandgasse gelegt (heute: Bauamt). Richtfest ist am 14. November, die Einweihung am 11. Dezember 1954, allerdings unter geringer Beteiligung der Bevölkerung. Bei der Besichtigung der Schule aber reißt der Strom der Besucher nicht ab. Die Kosten belaufen sich auf rund 250.000 Mark. Im Jahr 1955 wird die Elternspende eingeführt.

Eine Volkshochschule wird 1956 eingerichtet. Referenten sind die Lehrer Henkel, Keim und Polke. Im Jahr 1958 wird der Unterricht in Säuglingspflege eingeführt und aus Mitteln der Elternspende bezahlt.

Im Jahr 1966 gibt es in ganz Hessen zwei Kurzschuljahre und der Schuljahresbeginn ist am 1. August, das zweite Kurzschuljahr beginnt am 1. Dezember. Eine Schülermitverwaltung wird eingeführt und der Lehrer Wohlfahrt wird Vertrauenslehrer.

Am 26. September 1958 besucht der hessische Ministerpräsident Zinn den Ort Hochstadt und wird in der Schule groß begrüßt. Mit dem Schuljahr 1963 wird das neunte Schuljahr eingeführt, in Hochstadt wird es im März 1965 wirksam.

 

Die neue Schule am Bücherweg wird 1965 gebaut und am 8. Januar 1966 bezogen. Der zweite Bauabschnitt wird 1967 begonnen und umfaßt vier Klassenräume und eine Turnhalle, die am 1. Dezember 1967 fertiggestellt ist. Am 24. Februar 1968 bekommt die Schule den Namen „Fritz-Schubert-Schule“ nach dem kurz vorher verstorbenen Landrat. Am 13. Juli 1968 wird die Schule feierlich eingeweiht. Am Schulgebäude wird die Sandsteintafel mit dem Baujahr der alten Schule angebracht.         

In der Schule an der Sandgasse wird die Kreissonderschule eingerichtet. Doch im Juli 1968 wird mit dem Neubau der „Moritz-Diesterweg-Schule“ begonnen, die eine gemeinsame Verwaltung mit der Fritz-Schubert-Schule hat. Diese ist jetzt nur noch Grundschule, nachdem 1968 in Bischofsheim eine Gesamtschule eingerichtet wurde.

 

Schülerzahlen:

Die erste Nachricht über die Schülerzahl ist aus dem Jahre 1658. Damals sind es insgesamt 56 Schüler, davon 29 Jungen und 27 Mädchen. Dann wird erst 1857 wieder eine Zahl genannt: Damals werden 139 „Weck“ (Brötchen) für die Schulprüfung gekauft, also sind es auch 139 Schüler, die offenbar immer noch in nur einer Klasse unterrichtet werden.

Erst 1874 gibt es zwei Klassen mit 209 Schülern. Die Schülerzahl geht dann aber wieder zurück bis etwa 150. Erst 1903 steigt sie wieder über 200 auf 203. Bis zum Ersten Weltkrieg sind es dann 250 Schüler. Im Jahre 1908 gibt es auch noch sechs Gastschüler.

Im Jahre 1918 sind es 269 Schüler. Davon sind 129 Jungen und 140 Mädchen. Es sind 265 evangelische Schüler, zwei katholische und zwei jüdische. Außerdem werden 16 als „Halbidioten“ bezeichnet. Die Schülerzahl fällt dann wieder, geht 1925 unter 200, steigt um 1930 noch einmal, geht dann aber wieder zurück. Im Jahre 1939 sind es wieder nur 150 Schüler. Die 147 Schüler von 1940 sind die niedrigste Zahl seit 1890.

Durch die Heimatvertriebenen und Evakuierten sind es Ende 1946 dann über 300 Schüler in sieben Klassen. Im Jahre 1947 unterrichten vier Lehrer im Schichtunterricht acht Klassen mit 310 Schülern. Die höchste Schülerzahl wird 1949 mit 341 Schülern erreicht. Danach geht sie wieder zurück. Das liegt auch daran, daß viele Schüler ab der fünften Klasse weiterführende Schulen besuchen. Aber auch die Jahrgangszahlen gehen zurück. Im Jahre 1974 trifft eine stark sinkende Schülerzahl auf eine große Zahl an Lehrern. Im Jahre 1980 sind es 143 Schüler in den ersten vier Klassen; die anderen Schüler gehen in Schulen anderer Stadtteile.

 

 

Schulgebäude

Die Hochstädter Schule hatte ihren Platz neben der Kirche auf dem Grundstück in der Hauptstraße Nr. 4, war aber nur halb so groß wie das heutige Gebäude. Die Schule hatte eine Glocke, die ihr vom Hospital in Hanau verehrt wurde. Größere Reparaturen sind 1763 nötig. Aber 1795 ist der obere Teil des Schulhauses völlig verfallen. Doch es werden immer wieder nur die notwendigsten Reparaturen vorgenommen. Auch 1814 sind wieder größere Reparaturen notwendig. Im Jahre 1821 bekommt die Schule einen Anbau.

Nach der Vereinigung der Kirchengemeinden im Jahre 1818 wird die Schule geteilt. Die zweite Elementarschule kommt in das ehemals lutherische Pfarrhaus. Doch zur Schulstelle gehört zunächst nur eine Hälfte des Hauses, des Hofs und des Gartens. Aber 1831 verkauft die Kirche ihren Anteil an die bürgerliche Gemeinde. Diese führt 1835 einen Prozeß gegen Caspar Schäfer um den Verkauf des lutherischen Pfarrhause.

Ein neues Schulhaus wird schon 1844 geplant, aber vorerst noch untersagt. Die Gemeinde nimmt sich deswegen einen Anwalt. Auch ist man sich über den Bauplan zunächst nicht einig. Erst im Frühjahr 1852 einigt man sich darauf, die neue Schule an der Stelle der alten reformierten Schule neben der Kirche zu bauen.

Ein neuer Plan für ein Gebäude mit zwei Schulsälen und zwei Lehrerwohnungen wird gemacht.

Die Genehmigung liegt schon vor, als einige Männer vorschlagen, das danebenliegende und stark baufällige Haus des Heinrich Heckert gegen die lutherische Schule zu tauschen. Der Tauschvertrag zwischen der Gemeinde und Heinrich Heckert liegt im Stadtarchiv vor (Abteilung X, Abschnitt 2, Konvolut 8, Faszikel 28): Das Wohnhaus Hauptstraße 4 neben der Schule wird getauscht gegen das Wohnhaus in der Hintergasse neben Wilhelm Heckert in der Ringmauer, die frühere lutherische Schule und rund 200 Gulden Wertausgleich.

Es wird das heute noch vorhandene Gebäude für vier Klassen und vier Lehrer im Jahre 1853 errichtet. Das alte Schulhaus wird 1852 an Philipp Bechert auf Abbruch verkauft (ohne Ziegel, Latten, Fundament und Ofen). Das Haus des Heinrich Heckert wird zur Gewinnung von Material an Wilhelm Schales und Johannes Strohl für 90 Gulden verkauft (ohne Ziegel, Latten und Einrichtung).

Die Gemeinde nimmt 4.100 Gulden auf zum Bau eines neuen Schulhauses. Der Kostenvoranschlag beläuft sich zunächst auf 5.885 Gulden, die Schule kostet dann aber über 6.696 Gulden. Am 28. Mai wird die Einrichtung verkauft, Maurer decken Ziegel und Latten ab. Am gleichen Tag werden die Mauersteine von Dietesheim angefahren. Am 14. Juni werden die Verträge mit den Handwerkern geschlossen. Die Aufstellung der Baukosten ist ein Fundgrube für die Hochstädter und zum Teil auch für die Hanauer Handwerker im Jahre 1852.

Am 17. Juli ist die Grundsteinlegung. Auf ein Glockenzeichen versammeln sich Orts- und Kirchenvorstand, Gesamtausschuß, Lehrer, Schüler und Schulfreunde vor dem Rathaus. Die Urkunden für den Grundstein werden verlesen und von den Anwesenden unterschrieben. Das älteste Mitglied des Gemeinderats und des Kirchenvorstands tragen die Urkunden dem Zug voran; es werden auch geschmückte Werkzeuge (Axt, Kelle, Hammer, Säge, Winkelmaß) mitgeführt. Man zieht zur Baustelle.

Die Schüler stellen sich im Halbkreis auf dem Fundament auf, die Lehrer auf beiden Seiten des Portals. Vor dem Eingang wird ein Altar errichtet, hinter dem der Pfarrer steht. Auf beiden Seiten des Altars stehen die Vertreter der Orts und Kirchenbehörden, vor dem Altar die Beamten, hinter ihm die Bauleute. Unter dem Gesang der Schuljugend wird der Grundstein an Ort und Stelle gebracht. Offenbar liegt die Stelle vor dem Altar, heute in der Nähe des Eingangs.

Eingemauert werden eine Flasche Hochstädter Wein von 1848 (die der Wirt Johannes Weber gegeben hat), zwei Silbergroschen Hessischer Prägung, Preislisten und eine Liste aller Oberbehörden und des Ortsvorstandes. Am Schluß der Urkunde heißt es: „Der Herr segne die Arbeit an diesem Hause und schaffe, wenn es vollendet, der Früchte herrliche und viele, die drin gepflanzt werden sollen zu seiner Ehre und Hochstadts Wohlfahrt. Amen!“

Die Urkunde wird eingelegt und mit einer Platte geschlossen. Der Pfarrer hält eine Rede, spricht ein Gebet und weiht den Grundstein. Es folgen drei Bauschläge und der Segen.

Beim Richtfest für die Schule vertrinkt man für 1 Gulden 37 Kreuzer Branntwein. Bei der Einweihung am 12. Juli 1853 sind der Landrat und der Sekretär zugegen. Die Schulkinder erhalten Stutzweck aus der Bäckerei Koch, die Erwachsenen erhalten einen Schoppen Wein.

Das Gebäude hat zwei Schulsäle, zwei Lehrerwohnungen mit je fünf Zimmern, Küche und Dachstube, Scheune, Stallung, Abortgebäude und Spielplatz. Der Keller des Schulhauses wird für zehn Gulden verpachtet, später sind es nur noch vier Gulden. In der Lehrerwohnung werden 1895 erstmals Tapeten verwendet. Größere Instandsetzungen werden 1897 vorgenommen, auch der Hühnerstall muß überholt werden.

Doch schon 1904 wird ein Kostenvoranschlag für einen Schulhausneubau aufgestellt. Die Aufnahme eines Darlehens von 10.000 Mark wird beschlossen. Am 17. Mai 1904 besichtigen Baurat Becker, Bürgermeister Weber und Lehrer Göbel den Bauplatz für das neue Schulhaus.

Im Jahre 1905 baut die Firma Mesenberg aus Hanau dann eine neue Schule auf dem Gelände der heutigen Klosterhofstraße Nr. 6, westlich der katholischen Kirche. Die Gesamtkosten belaufen sich auf über 25.000 Mark.

Am 16. Oktober 1905 wird die neue Schule bezogen. Dabei begleiten sämtliche Lehrer und Schüler die Mittelstufe mit Lehrer Geb von der alten Schule bis in ihr neues Heim. Es werden viele geistliche Lieder gesungen und fromme Reden gehalten von Lehrer Geb und Metropolitan Reich. Als die Mittelstufe einzieht, singen Ober- und Mittelstufe das Lied: „Wie wird's sein, wenn ich zieh in Salem ein?“ Alle Schulkinder bekommen einen Weck von der Gemeinde.

Doch die Schule hat zunächst nur e i n Klassenzimmer und keine Lehrerwohnung. Die Klassen 4 und 5 werden im Rathaussaal unterrichtet. Erst 1910 wird die neue Schule um drei Klassenzimmer erweitert. Sie hat auch eine Wohnung für Lehrerinnen und eine Schuldienerwohnung, dazu Konferenzzimmer, Turn- und Spielplatz und ein Abortgebäude.

Der Bau wird am 26. Juli 1911 in Gegenwart des Landrats und weiterer Vertreter des Landratsamtes übergeben. Zugegen sind auch Gemeinderat, Lehrer, Handwerker und Lieferanten. Am 7. August versammeln sich um 7 Uhr alle Klassen vor dem alten Schulhaus. Nach dem Lied „Lobe den Herrn“ hält Pfarrer Reich auf der Treppe des alten Schulhauses eine Ansprache. Nach dem Lied „Unsern Ausgang segne Gott“ ziehen die fünf Klassen in das neue Schulhaus. Der Erweiterungsbau kostet über 36.000 Mark.

Der „ Leiter der Gemeinde“ (das heißt: der Bürgermeister) hat am 10. Februar.1934 mit dem Vorsitzenden des Schulvorstandes den Ausbau des ehemaligen Schulsaales in der alten Schule Hauptstraße 4 zu Wohnungen und den Umbau der Wohnung des zweiten Lehrers zu Verwaltungsräumen durchgesetzt (Abteilung XV, Abschnitt 2a, Konvolut 3, Faszikel 6).

In der alten Schule wird die Dienstwohnung des Hauptlehrers um ein Klassenzimmer vergrößert. Das andere Klassenzimmer bleibt leer stehen für die zu erwartende sechste Klasse. Am 1. November 1934 (oder 1. Dezember) zieht dann die Gemeindeverwaltung in die alte Schule ein. Die Lehrerwohnungen werden dabei stark verkleinert.

Die Schule in der Klosterhofstraße 4 wird 1905 erbaut und 1911 erweitert. Die Inschrifttafel - heute an der Fritz-Schubert-Schule - trägt die Jahreszahl 1911. Am 11. Dezember 1954 wird der Schulneubau an der Sandgasse eingeweiht (heute: Bauamt der Stadtverwaltung). Für die Fritz-Schubert-Schule am Bücherweg wurde 1964 das Richtfest gefeiert, im Frühjahr 1966 wurde sie eingeweiht.

 

 

Ein Dichter aus Hochstadt

Am 6. Oktober 1933 wird Horst Bingel in Korbach geboren. Sein Vater wird 1947 Volksschullehrer an der Hochstädter Volksschule und wohnt mit der Familie in der alten Schule Hauptstraße 4. Dort schreibt der 15jährige seine ersten Gedichte:

Dunkel ist der Tag,

an dem die Schwäne nach Süden fliegen –

die Wolken ihren Flug begleiten –

und sie die Schwingung ihrer Flügel

in den Himmel schreiben.

Das Bild verschluckt die Nacht,

wenn öd die Sonne untergeht,

der Abend sich herniederneigt

und Reif die Gräser

früh zur Erde beugt.

 

Sein Vater lehrt später an der Brüder-Grimm-Schule und zieht dann ganz nach Hanau. Horst Bingel besucht die Hohe Landesschule in Hanau bis zur mittleren Reife. Danach macht er eine Lehre im Verlagsbuchhandel. An der Zeichenakademie studiert er zwei Jahre Malerei und Bildhauerei. Nebenbei schreibt er Gedichte. Es erscheint „Der kleine Napoleon“.

Gleich nach der Schule wird Horst Bingel Schriftsteller. Sein Äußeres macht ihn im Dorf zum Außenseiter: Die Haare gehen „bis zum Hintern“, wie er selber bei einem späteren Besuch in Hochstadt sagt. Auf dem Fahrrad oder zu Fuß ist er immer in Schlappen unterwegs. Auch am späten Nachmittag kann man ihn noch im Morgenrock über die Straße gehen sehen.

Seit 1954 ist er freier Schriftsteller. Vom Briefkasten am Gasthaus „Zur goldenen Krone“ aus verschickt er seine „Streit-Zeit-Schrift“ an Verlage in New York und London. In den Jahren 1956 bis 1958 kommen Künstler zu Besuch, in Radiosendungen und überregionalen Zeitschriften ist Hochstadt der Ausgangspunkt für Bingels literarische Aktivitäten. In den Jahren 1956/57 redigiert er die Zeitschrift „Büchermarkt“ in Frankfurt.

Dann holt ihn der Inhaber des Verlags Eremiten-Presse von Hochstadt weg, in dem er zehn Jahre gelebt hat, nach Stierstadt im Taunus. Durch ihn wird die Zeitschrift zu einer vielbeachteten Literaturschrift und Horst Bingel zu einem anerkannten Kritiker.

In den Jahren 1956 bis 1975 ist er Herausgeber von Büchern mit deutscher Nachkriegslyrik. Er organisiert internationale Autorentreffen. Von 1971 bis 1975 sowie von 1977 bis 1978 ist er Vorsitzender des Verbands deutscher Schriftsteller. Das Bundesverdienstkreuz erhält er 1983. Seit 1961 lebt er in Frankfurt. Es erscheinen „Wir suchen Hitler – Gedichte“ (1965), „Die Koffer des Felix Lumpach“ (1967) und „Herr Sylvester wohnt unter dem Dach – Erzählungen“.

 

Der Autor Horst Bingel                                                                                            16.06.07

 „Ich werde 103 Jahre alt hat der Arzt gesagt”, eröffnet Horst Bingel gutgelaunt das Gespräch in seiner heimeligen Mietwohnung im Frankfurter Westend. Damit bleiben dem im Oktober 1933 in Korbach geborenen Autor noch viele Jahre und Jahrzehnte, um literarisch zu wirken. Lang wird ihm die Zeit allerdings nicht werden, denn er ist ein umtriebiger Geist, sprudelt noch immer vor Ideen.

Seinen Anfang nahm alles in einer Mansarde in der Hochstädter Hauptstraße. Dabei ist es keine Selbstinszenierung, wenn der 73-jährige Autor - über sich selbst amüsiert - erzählt, wie er als Jugendlicher, erfüllt von einem inneren Drang, sein erstes Gedicht an die frisch tapezierte Wand seiner kleinen Mansarde geschrieben hat. Seitdem ist Horst Bingel aus literarischen Kreisen nicht mehr wegzudenken.

Als Träger zahlreicher Auszeichnungen und ehemaliger Vorsitzender des Verbandes deutscher Schriftsteller pflegt er Kontakte und Freundschaften zu zahlreichen namhaften Verlegern, Autoren und auch Kritikern wie Marcel Reich-Ranicki. Skurriles, aber auch Ernsthaftes und Amüsantes weiß Horst Bingel aus dem Fundus seiner reichhaltigen Erfahrung zu erzählen.

Nach Hochstadt kommt der Literat, als sein Vater 1947 Volksschullehrer in der alten Schule in der Hauptstraße wird. Horst Bingel besucht „voller Hass und Zorn” die Schule, absolviert in Hanau eine Lehre als Verlagsbuchhändler und studiert zwei Jahre lang Malerei und Bildhauerei. 1956 bringt er seinen ersten Gedichtband „Der kleine Napoleon” heraus, zwei Jahre später die Anthologie „Junge Schweizer Lyrik”.

Schon bald avanciert das beschauliche Hochstadt zum Zentrum publizistischer Tätigkeit. Von seiner Mansarde aus verschickt Horst Bingel seine „Streit-Zeit-Schrift” und betreut als 22-jähriger Chefredakteur den „Büchermarkt”. Seinen Eltern, insbesondere seinem Vater, ist seine schriftstellerische Tätigkeit ein Dorn im Auge. „Mein Vater hat mir bei Todesstrafe verboten, zu schreiben. Bis zu meinem 50. Lebensjahr hat er mir geschrieben, daß ich etwas Anständiges lernen soll.”

 

Die Entwicklung des ästhetischen Phänomens Literatur, dem seine ganze Leidenschaft gilt, verfolgt Horst Bingel aufmerksam, kann der Kritik, daß die hohe Anzahl an Literaturpreisen zugleich mit einem Wertverlust einhergeht, nur zustimmen, räumt aber gleichzeitig ein: „Die armen Dichter brauchen ja auch Geld.”

Der Gegenwartsautor diagnostiziert jedoch auch auf der Ebene der literarischen Produktion selbst einen steten Qualitätsverlust. „Die Literatur hat sich verändert”, bedauert er, „sie ist flacher geworden.” Und mit der Literatur hat sich die gesamte literarische Landschaft verändert, denn auch die Kritiker seien oberflächlicher geworden.

Wenngleich Horst Bingel ein Alter erreicht hat, in dem sich manch einer längst zur Ruhe gesetzt hat, gönnt er sich keine Pause, sagt „Ich muß einfach schreiben”. Zehn bis zwölf Stunden arbeite er pro Tag, beginnt mitunter schon vor dem Morgengrauen. Obwohl er immer an mehreren Projekten parallel arbeitet - auch bereits publizierte Texte immer wieder redigiert - behält er doch den Überblick. Stets hat er Papier und Stift bei sich, um jederzeit seine Gedanken in Worte zu fassen. Dabei läßt er sich nur zu gerne von der Realität inspirieren, greift „Geschichten mitten aus dem Leben” auf. Ein Grund, weshalb er sich in seiner städtischen Mietwohnung so wohl fühlt. „Ich höre hier, was vorgeht”.

Horst Bingel ist ein aufmerksamer Beobachter, der sowohl das Leben der Nachbarn als auch die Gespräche in den öffentlichen Verkehrsmitteln analysiert. „So phantastisch wie die Realität kann die Literatur gar nicht sein”, sagt er. Wenn es einmal still um ihn wird, provoziert er gerne ein angeregtes Gespräch, sorgt für Diskussionsstoff, indem er mitunter haarsträubende Geschichten von sich gibt. „Man muß Geschichten nur glaubhaft erzählen”, gesteht der Bergener Stadtschreiber von 1983 lax.

Wenngleich Horst Bingel seit 1961 in Frankfurt wohnt, bleibt er Hochstadt treu, ist ein regelmäßiger und gern gesehener Gast in der „Krone” und lese montags immer zuerst, wie der FC Hochstadt gespielt habe.

 

 

 

 

 

 

 

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