Aktuelles in der Stadt

 

 

Montessori-Kindergarten Bischofsheim:

Die evangelische Kirchengemeinde Bischofsheim wollte ihr Gemeindehaus verkaufen, um neben der Kirche ein neues Gemeindehaus bauen zu können. In dem alten Gemeindehaus befindet sich aber seit Jahrzehnten der Montessori-Kindergarten, dessen Mietvertrag aber nun gekündigt wurde. Da war es richtig, daß die Stadt Maintal - nach einem Vorschlag der SPD - erst einmal das Haus gekauft hat, damit der Kindergarten erst einmal für zwei Jahre gesichert ist – auch wenn der Kauf durch die Stadt zunächst als „unwirtschaftlich“ bezeichnet wurde.

Aber man fragt sich doch: Woher hat die Stadt auf einmal das Geld her? Das stand doch in keinem Haushaltsplan – ein Anzeichen dafür, daß der mit viel Mühe aufgestellte Haushaltsplan dann doch nicht so verbindlich ist. Der Kaufpreis von 850.000 Euro wurde wohl auf dem Kapitalmarkt aufgenommen. Immerhin hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, den Kauf zu tätigen.

Für den Neubau eines Kindergartens wurde ein Grundstück am Friedhof ins Auge gefaßt, das an sich als Erweiterungsfläche für den Friedhof vorgesehen war. Dabei hat man den Friedhof doch erst kürzlich erweitert, indem man ein Stück Wald abholzte. Wie denn nun? Da ist eine Erweiterungsfläche eingeplant, aber sie wird nicht genommen, sondern der Einfachheit halber wieder einmal Wald abgeholzt.

 

 

Topo-Boxen sollen Temposünder aufspüren:

Sogenannte Topo-Boxen messen in Maintal die Verkehrsgeschwindigkeit. Aufgehängt werden die grauen Kästen an neuralgischen Stellen im Stadtgebiet. Blitzen können die Boxen nicht, aber wertvolle Hinweise geben, wo in Maintal zu schnell gefahren wird. Wenn Maintaler Bürger sich beim Ordnungsamt der Stadt über mutmaßliche Raser in ihrer Straße beklagen, dann kommt seit gut einem Jahr in der Regel ein Beschäftigter der Stadt mit einer grauen Box, die auf den ersten Blick einem Koffer für Handwerkermaschinen gleicht. Doch statt eines Winkelschleifers oder Akkubohrers befindet sich in dem Behältnis hochkomplexe Messtechnik, um den Verkehr diskret – etwa an einem Masten oder Pfosten hängend – zu registrieren.

Die sogenannte „Topo-Box“ liefert eine objektive, reale Abbildung des Verkehrsgeschehens, lobt Erster Stadtrat Karl-Heinz Kaiser (SPD) den unscheinbaren Kasten. Nur „blitzen“ kann das Gerät nicht, aber es liefere bereits den erdrückenden Beweis: In Maintal wird viel zu oft zu schnell gefahren.

Die elektronischen Tempoanzeigen, die den Autofahrern mit einem grünen Smiley signalisieren, dass sie sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten, werden seit Jahren zeitweise an neuralgischen Punkten im Stadtgebiet auffällig platziert, erklärt Kaiser. Die Display-Tafeln speicherten ebenfalls die Fahrzeuggeschwindigkeiten. Aber, „das ist eine subjektive Messung, weil die Fahrzeuge vor der Tafel verlangsamt und danach wieder beschleunigt werden“, sagt Kaiser. Diese Technik besitze durch ihre auffälligen Displays einen gewissen pädagogischen Effekt und funktioniere auch gut, sie bilde jedoch nicht die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit in einer Straße ab, wenn das Gerät eben nicht mehr an der Stelle hängt.

Die Topo-Box werde hingegen meist von den Fahrzeuglenkern nicht wahrgenommen und beeinflusse daher auch nicht den Fahrstil. „Die Daten geben uns eine echte Grundlage im Gespräch mit Anwohnern einer Straße, in der nach deren Auffassung gerast wird“, erklärt Kaiser. Die erfassten Daten haben zudem amtlichen Charakter, da die Topo-Box von der Bundesanstalt für Straßenwesen zertifiziert ist.

Die Bürger werden immer kritischer. Wir erhalten mindestens ein Mal in der Woche eine Beschwerde, dass in einer Straße immer zu schnell gefahren wird“, sagt Kaiser. Die Stadt nehme alle Hinweise von Bürgern ernst, betont Kaiser. Doch nicht immer kann die Topo-Box den geäußerten Verdacht bestätigen. Etwa in der nördlichen Ringstraße in Hochstadt. Dort registrierte das Gerät über einen Zeitraum von zwei Wochen keine Geschwindigkeitsübertretung.

Anders sieht es beispielsweise in der Bischofsheimer Goethestraße aus: Dort wurde im März 2023 nachts ein Auto mit 114 Kilometer in der Stunde erfasst – in einer Tempo-30-Zone. Laut Kaiser wäre in diesem Fall jedoch der behördliche Aufwand zu hoch, den Blitzer-Anhänger aufzustellen, um diesen einen Raser zu erwischen.

Das gilt wohl aber auch für das Gros der anderen Autofahrer: Im Messzeitraum wurden nämlich durchschnittlich 35 Kilometer pro Stunde gefahren. Nach Abzug der Fehlertoleranz wären daher die meisten Geblitzten ohne oder mit einem geringen Ordnungsgeld davongekommen, wenn sie den Blitzer-Anhänger nicht vorher entdeckt und abgebremst hätten.

Seit Oktober 2022 besitzt die Stadt Maintal zwei Topo-Boxen, die sie bislang mehr als 40-mal eingesetzt hat, berichtet Ordnungsamtsleiterin Nicole Bilz. Installiert werden die Kästen nicht nur auf Hinweis von Anwohnern, sondern auch an Temposchwerpunkten.

In der Regel bleiben die Apparate zwei Wochen an einem Standort und sind rund um die Uhr aktiv. Ausgestattet mit Laser und Radar, erfassen sie Fahrzeuge auf bis zu vier Fahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen zugleich. Dabei klassifizieren sie nach Fahrzeugtyp, vom Fahrrad bis zum Lastwagen. Die erfassten Daten werden kontinuierlich an einen Cloud-Server übermittelt und lassen sich an einem PC nach verschiedenen Kriterien auswerten, sodass je nach Anfrage ein genaues Verkehrsprofil erstellt werden kann, Lärmpegel inklusive. Wegen der Lärmmessung seien die Boxen jedoch nicht angeschafft worden, dies sei lediglich ein Nebeneffekt, erklärt die Stadt.

Doch die Datenerhebung der Topo-Boxen wird nicht allein zur Klärung der Frage herangezogen, ob in bestimmten Straßen geblitzt werden soll oder nicht oder ob etwa das Aufstellen von Lkw-Durchfahrtsverbotsschildern berechtigt ist. Die Messungen liefern ebenso eine Datenbasis zu künftigen Verkehrsplanungen, etwa beim Anlegen von Radstreifen, bemerkt Stadtrat Kaiser. Im einfachsten Fall dienten die gemessenen Daten der realen Verkehrszählung. Allerdings werde die Stadt nicht so weit gehen, Raser mit einem Straßenumbau auszubremsen. „Einige Fahrzeuge wie Rettungswagen müssen schnell durchkommen“, erklärt Kaiser (11.01.2024).

                                                                                                                                  14.01.2024

Es freut mich ja, in der Zeitung zu lesen, daß auch andere Bürger sich beschweren über zu schnelles Fahren der Autos in ihrer Straße. Die von Ihnen angeschafften Topo-Boxen werden daran nichts ändern. Sie sollen nur dazu dienen, die Beschwerden der Bürger abzuwimmeln oder gar zu widerlegen. Vor meinem Haus war vor einiger Zeit für vier Wochen so ein Kasten angebracht. Nach einer Woche war der Akku leer, aber die bis dahin gezählten Autos wurden auf vier Wochen verteilt, Folgerungen waren nicht zu ziehen. In sechs Jahren habe ich nur zweimal festgestellt, daß Falschparken mit einer Verwarnung belegt wurde. Sie werden natürlich sagen, laut Protokoll waren es sehr viel mehr. Aber ich habe schon mehrfach statt der ursprünglich zehn Parkplätze 17 Autos auf dem kurzen Stück gezählt, und manchmal kommt es wegen falsch geparkter Autos zum Stau. Ich schicke einmal einige Bilder zum Parken außerhalb der gekennzeichneten Flächen mit (Nummernschilder und Namen habe ich nicht unkenntlich gemacht, da Sie schon ein Ordnungsgeld verhängt haben).

Eine Geschwindigkeitsmessung ist noch nie erfolgt. Angeblich geht es mit den Laserpistolen nicht, weil die Autos die Fahrspur wechseln. Aber die Infotafeln messen ja auch auf 90 Meter, länger ist unser Straßenstück nicht. Und Sie haben ja auch noch die Geräte, die von der Seite messen (wie aus den Gärten an der Südumgehung). Die Behauptung ist falsch, es werde nicht zu schnell gefahren. Auch ohne Meßgerät kann jeder feststellen, daß ein Auto mit ungefähr 40 km/h fährt, wie das vor allem die Lieferwagen und die Müllabfuhr tun. Aber auch die städtischen Fahrzeuge und selbst die der Stadtpolizei fahren schneller als 5 km/h, wie gesetzlich vorgeschrieben (nicht 10 km/h). An einem Werktag könnten Sie hier Ihr ganzes Monatssoll an Strafzetteln erreichen (es gibt natürlich kein „Soll“, aber einen Einnahmetitel im Haushalt).

Hier könnten Sie am Tag zehn Führerscheine einziehen, weil mehr als 30 km/h gefahren wurden

Es war halt ein Fehler, den östlichen Teil des Maulbeerwegs zur „verkehrsberuhigten Zone“ auszubauen (mit doppelten Kosten, die die Anlieger zu tragen hatten). Jetzt ist der große Rest der Straße verkehrsberuhigt. Aber im Ostteil werden die Fußgänger gefährdet, weil sie gezwungen werden, in der Mitte der Straße zu laufen (wie auch in der Hauptstraße, aber die ist wenigstens breiter). Für einen Radstreifen ist erst recht kein Platz. Es wäre besser, hier - wie im ganzen Wohngebiet - 30 km/h zu erlauben und an der Südseite der Straße einen Gehweg zu schaffen. Die Straße muß nicht weiter umgebaut werden mit Pflanzinseln und Glascontainern, sondern es muß ständig kontrolliert werden. Daß man nachts nicht kontrollieren kann oder will und daß eine kleine Ordnungsstrafe sich nicht lohnt oder daß Rettungsfahrzeuge schnell durchfahren müssen, sind doch nur vorgeschobene Ausreden. Einstweilen würde ich mich schon dafür interessieren, welche Ergebnisse die Topobox vor unsrem Haus erbracht hat.

Noch ein Hinweis: Bei dem angeführten Beispiel handelt es sich nicht um die Ringstraße-Nord, sondern um den östlichen Teil der Ringstraße -Süd. Dort ist allerdings eine Einbahnstraße und auf beiden Seiten sind Gehwege und die Straße ist an sich sehr eng und es sind 30 km/h erlaubt, das läßt sich mit unserer Straße nicht vergleichen.

Mit freundlichen Grüßen    Peter Heckert

 

Radschnellweg Hanau-Frankfurt

Ein Radschnellweg zwischen Städten ist natürlich eine gute Sache. Abe man darf sich nicht zu viel davon versprechen, außer einigen Hardcore-Radfahrern wird sich niemand jeden Tag auf sein Rad schwingen. Da ist es doch sinnvoller, mit dem Zug zu fahren (wie ich es zwanzig Jahre getan habe, allerdings kaum schneller als mit dem Rad).

Ein Radschnellweg sollte folgende Forderungen erfüllen:

  1. Kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten, ohne Umwege und scharfe Kurven
  2. Keine starken Steigungen (schon Brücken sind problematisch)
  3. Möglichst wenig Ampeln, die den Verkehrsfluß hemmen
  4. Glatte Oberfläche, ausreichende Breite, Abgrenzung zum Autoverkehr.

 

Der bisher geplante Radschnellweg erfüllt diese Forderungen jedoch nicht. Schon den Zickzack am Anfang macht kein Radfahrer mit, zumal er am Ende doch nur wieder auf die Frankfurter Landstraße kommt. Es geht vorwiegend über Nebenstraßen, die aber bisher keinen Radweg haben. Das gilt auch für den Wald nach Dörnigheim, wo nur teilweise vorhandene Waldwege genutzt werden sollen. Ganz unmöglich ist, neben schon durch die nordmainische S-Bahn verbreiterte Bahnstrecke einen weiteren Verkehrsweg zu legen die Bahnstrecke, mit dem Verlust von vielen Hektar Wald. Da wäre die Streckenführung entlang der verlängerten Kennedystraße schon besser.

Wie man durch den Bahnhof Maintal-Ost kommen will, ist sehr optimistisch geplant. Auch die Braubachquerung ist problematisch, ebenso die Querung der Straße Am Kreuzstein. Nächster schwieriger Punkt ist die Mainkur. Auf die Nordseite der Eisenbahn kommt man nur über die Casellastraße, falls dort ein Übergang in Form einer Unterführung erhalten bleibt. Der weitere Verlauf durch die Orber Straße ist in Ordnung, nur wie man von deren Ende in den Ostpark kommen soll, ist völlig schleierhaft. Ziel ist aber in jedem Fall der Ostbahnhof. Da ist es zu erwägen, ob man nicht auf beiden Seiten entlang der Hanauerlandstraße geht, denn der Schnellweg muß schnell sein und nicht die schönsten Landschaften durchqueren.

 

Ich mache einen anderen Vorschlag, der sich an den schon ausgebauten Strecken orientiert, die nur noch etwas optimiert werden müßten. Außerdem sollte man auch versuchen, die Wohngebiete zu verbinden und nicht die weit entfernte Eisenbahn durch einen weiteren danebenliegenden Verkehrsweg zu verstärken

Der westliche Ausgang von Hanau ist die Kinzigbrücke. Von hier sind auf beiden Seiten der Frankfurter Landstraße schon Radwege vorhanden. Es ist bei einem Schnellweg nicht erforderlich, daß beide Richtungsfahrbahnen nebeneinander liegen. Die gleiche Situation ist in der Gustav-Hochstraße gegeben, nur der Fußweg müßte abgeteilt werden. An der Ausfahrt des Beethovenplatzes könnte man gleich links einfädeln, weil es auf der Hochstädter Landstraße links weiter geht. Die Hohe Tanne ist kein Problem, wenn dort der Belag saniert wird. Weiter geht es zum Sportplatz in Hochstadt. Hier muß dann die Südumgehung unterquert werden und dann entweder der Weg durch die Gärten anfangs etwas verbreitert werden oder über An der Bleiche und Ahornweg der Weg südlich von Hochstadt angesteuert werden.

Hier könnte dann ein Zubringer von Wachenbuchen eingefädelt werden: Über den landwirtschaftlichen Weg nördlich der Landstraße und nördlich an Hochstadt vorbei und durch die wenig befahrene Klosterhofstraße bis zur Fahrgasse

 

Hier geht es unproblematisch bis Bischofsheim. Die Hochstädter Straße ist dann eine Engstelle, die nur durch ein Parkverbot auf der einen Seite aufgeweitet werden könnte. Dann geht es immer geradeaus weiter durch die Stumpfgrabenstraße (der Doppelknick müßte etwas abgerundet werden) zum Enkheimer Ried und zur Straße Leichte. Diese hat auch einen Radweg, der bis zur U-Bahn-Station Enkheim führt.

Eine Alternative wäre, von der Leuchte schon früher abzubiegen in die Bornweidstraße und immer weiter nach Westen bis zum Seckbacher Ried und dann durch die Kruppstraße zur Borsigallee. In jedem Fall geht es dann weiter durch die Straße Am Erlenbruch, falls dort nach dem Autobahnbau noch ein Streifen frei ist. Nördlich der Eissporthalle kommt man dann über den Ratsweg zur Ostparkstraße. Vom Ostbahnhof kann man dann in die Innenstraße fahren oder über die Sonnemannstraße an den Main.

 

Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, von Hanau nach Frankfurt zu kommen. Warum nicht am Main entlang, ohne Ampeln und fast ohne Querstraßen? Von Bischofsheim gibt es noch schöne Wege in Verlängerung der Jahnstraße und der Waldstraße. Auch nördlich des Enkheimer Rieds und südlich von Seckbach gibt es Möglichkeiten. Wer wirklich Freude hat am Radfahren oder sich sportlich betätigen will, hat sich längst seine Wege gesucht, der braucht keine Machbarkeitsstudien und Planungsbüros. Sinnvoll wäre es allerdings, die schon vorhandenen Möglichkeiten bekannt zu machen und im Kartenmaterial darzustellen.

 

 

 

Gebäudeenergiegesetz

 

E-Mail am 14. Oktober 2023 an den Bundestagsabgeordneten Lennard Oehl:

Sehr geehrter Herr Oehl, im Zusammenhang mit dem „Heizungsgesetz“ ist immer die Rede von 35 und 65 Prozent, aber niemand erklärt, wie das konkret aussehen soll. Das Wirtschaftsministerium hat mir dazu nur geantwortet, das sei Sache der örtlichen Handwerker. Doch wenn die Politiker diese Zahlen in den Raum stellen, müssen sie doch auch sagen können, wie das gemeint ist.

Ich reime mir das wie folgt zusammen: Die 35 Prozent erreiche ich mit einer Gasheizung. Den Rest kann ich erreichen durch eine Holzheizung (klimaneutral) oder einer Wärmepumpe (klimaschonend). Aber auf alle Fälle brauche ich eine zweite Heizquelle (Holzofen, Pellets, Wärmepumpe). Nur: Eine Wärmepumpe erfordert eine Heizung mit Heizschlangen im Boden oder in der Wand. Das ist an sich nur bei einem Neubau möglich. Deshalb ist es richtig, ab 2024 das neue Gesetz bei Neubauten (!) anzuwenden, denn irgendwann muß man einmal anfangen mit dem klimafreundlichen Heizen.

Ich bedaure es sehr, daß man (andere Parteien, Bild-Zeitung) der Regierung den Start in das neue Zeitalter so kaputtgemacht hat. Aber Voraussetzung für eine Akzeptanz ist eine ausführliche Information der Bevölkerung. Man wird klar machen müssen, daß Klimaschutz nicht ohne Kosten abgeht. Und daß man nicht gleich nach der Regierung rufen darf, denn eine reine Gasheizung kostet ja auch Geld.

Zweifelhaft ist aber das Anpreisen der Kombination von Photovoltaik und Wärmepumpe, denn im Winter schafft die Photovoltaik nur 300 Watt, während die Wärmepumpe 3.000 Watt braucht. Man wird nicht drumherum kommen, den Leuten zu sagen, daß das sehr teuer wird. Dazu kommt ja auch noch, daß man mit mehr Gas heizen muß, wenn die Wärmepumpe nicht ausreicht.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter mir (und der Öffentlichkeit) eine etwas genauere Auskunft erfragen könnten.

Mit freundlichen Grüßen Peter Heckert

 

Antwort Lennard Oehl am 23.10.2023:

Im Zuge der Debatte zur Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes haben sich die Regierungsfraktionen drauf geeinigt keine technischen Vorgaben über die Verpflichtung zum Erreichen der 65 Prozent Erneuerbaren Energieträger zu machen. Die so genannten Erfüllungsoptionen sind somit nicht durch rechtliche Vorgaben eingeschränkt.

Bei einer Hybridlösung dürfen 35 Prozent der eingesetzten Energieträger aus nicht erneuerbaren Brennstoffen sein. Wärmepumpen können so beispielsweise mit Gas oder Ölheizungen kombiniert werden, um dem Ziel zu entsprechen. Pellets werden nach dem Gebäudeenergiegesetz zu den erneuerbaren Energieträgern gezählt und erfordern bei Einbau einer entsprechenden Anlage keine Hybridlösung.

 

Grundsätzlich können Wärmepumpen auch in Verbindung mit Heizkörpern als Wärmeabgabesystem betrieben werden. Auch wenn der Einbau einer Wärmepumpe im Neubau in Kombination mit einer Fußbodenheizung dem optimalen Einsatzzweck entspricht, schließt das eine Nutzung in Bestandsgebäuden ohne Fußbodenheizung nicht aus. Entscheidend ist hierbei die benötigte Vorlauftemperatur, welche auch maßgeblich durch die Energieeffizienz des Gebäudes bestimmt wird. In Altbauten mit einem Bedarf von bis zu 90 Grad Vorlauftemperatur wird eine (Hochtemperatur-)Wärmepumpe nur in den wenigsten Fällen eine realistische Möglichkeit sein. Für Gebäude bei welchen eine Vorlauftemperatur von bis zu 55 Grad ausreichend ist, gibt es hingegen verschiedene Wärmepumpen, welche eine effiziente Wärmeerzeugung ermöglichen. Das Frauenhofer-Institut hat dies in einer Feldstudie untersucht und bestätigt: https://www.ise.fraunhofer.de/presse-und-medien/presseinformationen/2020/warmepumpen-funktionieren-auch- in-bestandsgebaeuden- zuverlässig.html.

 

 In Bezug auf die Kombination von Photovoltaik und Wärmepumpe ist es notwendig zu differenzieren und den jeweiligen konkreten Fall zu betrachten. Bei einer Wärmepumpe spielt neben der Energieeffizienz der Gebäudehülle, des Heizkreislaufs und der Wärmeabgabestellen (Heizkörper oder Fußbodenheizung) auch die Außentemperatur und Funktionsweise der Wärmepumpe selbst eine erhebliche Rolle für den Stromverbrauch. Dieser variiert zudem über den Tag hinweg durch schwankende Außentemperaturen und den Wärmebedarf der Nutzer. Den Spitzenverbrauch einer Wärmepumpe mit der erreichbaren Spitzenleistung der Photovoltaik ins Verhältnis zu setzen ist daher nicht sinnvoll.

 

Wenn nur die Wintermonate betrachtet werden gilt es ebenso wie bei der ganzjährigen Betrachtung die Gesamtmenge an erzeugtem Strom und die Gesamtmenge an verbrauchten Strom ins Verhältnis zu setzen. Der Strom aus einer hauseigenen Photovoltaikanlage wird selten direkt genutzt, sondern hausintern in einem Akku gespeichert. Grundsätzlich liegen sie jedoch richtig damit, dass in den meisten Fällen in den Wintermonaten ein höherer Strombedarf entsteht, als er selbst erzeugt wird. Dieser Mehrbedarf muss aus dem Netz bezogen werden und ist entsprechend mit Kosten verbunden.

Dem gegenüber stehen jedoch die Monate außerhalb der Heizperiode, in welchen ein enormer Überschuss an Strom generiert wird, welcher mit einer Einspeisevergütung verbunden ist. Dank deutlicher Effizienzsteigerungen im Bereich der Photovoltaik kann jener Überschuss die Kosten für den netzbezogenen Strom ausgleichen oder übersteigen. Um dies noch stärker zu unterstützen wird daher aktuell auch über Stromtarife diskutiert, welche anstelle einer Einspeisevergütung für Besitzer der Photovoltaik ein Stromkonto ermöglichen sollen, welches im Sommer durch ins Netz eingespeisten Strom gefüllt und im Winter aus dem Netz bezogenem Strom verbraucht wird. Aufgrund des relativ hohen Strompreises in der Bundesrepublik ist die Kombination einer Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage in nahezu allen Fällen wirtschaftlich sinnvoll.

 

Abschließend möchte ich auf die Kosten der Wärmewende eingehen. Sie haben recht, dass eine gelingende Wärmewende mit enormen Kosten verbunden ist. Dies ist die Nutzung von fossilen Energieträgern bei steigendem CO2 Preis jedoch auch. Nach Kriegsbeginn in der Ukraine haben wir im Wirtschaftsstabilisierungfonds 200 Milliarden Euro für die Stabilisierung der Versorgung sowie des Preisniveaus bei fossilen Energieträgern zur Verfügung gestellt. Dies war richtig und notwendig, um Bevölkerung und Industrie vor einer unüberwindbaren Herausforderung zu schützen. Die eingebauten Preisbremsen und Sicherung der Gasversorgung über LNG-Importe sind jedoch keine dauerhaften Lösungen.

 

Die Betriebskosten für Heizungssysteme werden daher nur mit Einsatz von erneuerbaren Energieträgern bezahlbar bleiben. Auch Hybridsystem aus beispielsweise einer Luftwärmepumpe und einem Gasbrenner bieten hierbei die Möglichkeit die zukünftigen Kosten im Vergleich zu einer klassischen Heizungsanlage mit alleinig fossilen Energieträgern auf einem verträglichen Niveau zu halten. Klar ist aber auch, dass Heizen mit erneuerbaren Energieträgern in Bestandsgebäuden in vielen Fällen nicht zu erheblichen Einsparungen gegenüber den aktuellen Kosten führen wird, sondern vor erheblichen Preissteigerungen bei Gas und Öl in der Zukunft schützt. Kosteneinsparungen sind vor allem im Bereich des Neubaus und bei Komplettsanierungen bzw. der Kombination von Photovoltaik und Wärmepumpen zu erwarten.

 

Ich stimme Ihnen zu, dass wir als Regierungsfraktionen, die Ministerien und die Bundesregierung in der Kommunikation des Gebäudeenergiegesetzes erhebliche Fehler gemacht haben, welche zu einem deutlichen Rückgang der Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen geführt haben. Klimaschutz kostet Geld, jedoch kostet das starre Festhalten an Klimaschädlichen Technologien langfristig deutlich mehr.

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, kontaktieren sie mich gerne erneut per Mail.

Mit freundlichen Grüßen  Lennard Oehl, lennard.oehl@bundestag.de

www.lennard-oehl.de

 

Kommentar: Das wäre ja prima, wenn man den im Sommer eingespeisten Strom im Winter wieder abrufen könnte, da brauchte man keinen Speicher. Aber die Einspeisevergütung reicht nicht aus, um den bezogenen Strom zu bezahlen. Es wird auch gesagt, daß man für die 65 Prozent auch zum Beispiel eine Gasheizung benutzen darf, wenn die Wärmepumpe nicht reicht. Man muß auch in Bestandsgebäuden keine Fußbodenheizung verlegen, die Heizkörper genügen (und sind gegebenenfalls durch weitere Heizkörper zu ergänzen).

 

Rückmeldung:

Sehr geehrter Herr Oehl, ganz herzlichen Dank für Ihre Ausführungen, jetzt ist die Sache endlich klar und umfassend dargestellt. Warum erklärt das niemand einmal im Fernsehen?

Nur in einem Punkt widerspreche ich: Die Einspeisevergütung hebt bei sparsamem und intelligentem Verbrauch nur den bezogenen Strom auf, das gilt aber nicht mehr, wenn eine Wärmepumpe hinzukommt. Eine Amortisation der Anlage ist damit auch nur teilweise möglich. Deshalb wäre eine Erhöhung der Einspeisevergütung ein Anreiz, sich eine Photovoltaikanlage

Zuzulegen (ich erhalte 6 Cent für die Kilowattstunde, de geht quer über die Straße zur Trafostation und dann wieder zurück zum Nachbarn, der 60 Cent dafür bezahlt).

 

 

Achtung Falle

Ich warne dringend davor, den Parkplatz am Netto-Markt in Dörnigheim, Zeppelinstraße 54 zu befahren. Dort stehen große Schilder mit einer Parkscheibe und dem Hinweis 90 Minuten. Aber der Teufel steckt im Kleingedruckten, das darunter angebracht ist. Dort steht, daß die Parkscheibe der Straßenverkehrsordnung entsprechen muß (blau, rechteckig) und daß man genau innerhalb der Markierung parkt (nicht auf dem Strich, nicht nach hinten herausragend, nicht wo gar keine Markierung ist). Und dann muß man natürlich in dem ‚Geschäft einkaufen und den Kassenbeleg aufheben.

 Weil ich das nicht alles beachtet habe, habe ich mir eine Vertragsstrafe von 40 Euro eingefangen. Die dürfen das, denn es handelt sich um eine Privatgrundstück. Die dürfen auch angeben, daß keine roten oder grünen Autos dort parken dürfen. Es herrscht Vertragsfreiheit und wer dort parkt, erkennt auch das Kleingedruckte an.

Als ich noch einmal da war, um dieses Kleingedruckte zu fotografieren, damit ich es daheim in Ruhe studieren konnte, habe ich mir noch einen Strafzettel eingefangen, obwohl ich nur weniger als eine Minute gehalten hatte (nicht geparkt). Wer also auf den Parkplatz fährt, muß auch etwas kaufen und kann nicht einfach wegfahren, weil er mit den Bedingungen nicht einverstanden ist. Ich war dann noch einmal da, habe vorschriftsmäßig geparkt und ging zum Laden. Aber der war wegen Renovierung geschlossen. Jetzt bin ich einmal gespannt, ob wieder ein Strafzettel kommt.

Im Umkreis von drei Kilometer kann ich zehn Lebensmittelgeschäfte erreichen. Da bin ich auf Netto nicht angewiesen. Aber bei Aldi in Dörnigheim und Bischofsheim „wacht“ auch Parkwatcher, sogar ohne einen Hinweis auf das Kleingedruckte unter dem Parkschild.

 

 

Schäfer für Maintal

 

E-Mail am 18. August 2022 an Erster Stadtrat Karl-Heinz Kaiser

Sehr geehrter Herr Kaiser, in der Presse ist zu lesen, daß die Stadt jetzt doch einen Schäfer angestellt hat, der die städtischen Streuobstwiesen mit seinen Schafen beweiden soll. Wahrscheinlich ist das ein Ergebnis des Tauschs der Weidekaute mit dem Kreis, aber auch dort ist gemäht. Wo liegen denn die 8 Hektar städtische Wiesen? Welches sind die „vielerlei Gründe“, die gegen die Mahd sprechen. Streuobstwiesen sind keine „Blühwiesen“.

Nicht erwähnt wird in der Zeitung, daß dafür in fünf Jahren 100.000 Euro gezahlt werden sollen. Da ist fast das Doppelte, das ich als Rente erhalte. Pro Schaf werden fast 1.000 Euro gezahlt. Wie paßt da zusammen mit der Haushaltssituation, in der zum Beispiel das Geld für die Freiwilligenagentur verringert wird? Mich kann so ein Umgang mit dem Geld der Bürger nur empören.

  1. Die meisten Wiesen werden von den Landwirten gemäht und dienen der Ernährung des Viehs (zum Beispiel die ganze Weidekaute)
  2. Die wenigen total verbuschten Wiesen müßten vorher von einer Fachfirma hergestellt werden, aber das macht der Landschaftspflegeverband schon
  3. Schafe treten einen großen Teil des Grases nieder, wenn sie nicht für längere Zeit eingezäunt auf einer Parzelle stehen (so war es bei dem Bischofsheimer Schäfer)
  4. Es stimmt nicht, daß manche Grundstücke schlecht erreichbar wären, seit der Flurbereinigung 1912 liegt jedes Grundstück an einem Weg
  5. Die „Kleinteiligkeit“ ist kein Problem, manche ungepflegte Wiesen liegen nebeneinander, eine landwirtschaftliche Nutzung ist durchaus möglich.
  6. Die wenigen nicht gemähten Wiesen könnten auch von den Landwirten gemäht werden, sie würden bestimmt keine 20.000 Euro im Jahr verlangen Alternative wäre der Bauhof der Stadt oder ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen.

Es ist mir unverständlich, weshalb das Abweiden „die am besten geeignete Methode“ ist, um die Wiesen zu pflegen. Seit Jahrhunderten werden sie gemäht und das Gras bzw. Heu als Viehfutter genutzt, Das ist überall Tradition, Naturschutz muß anderswo geschehen. Schafe mögen gut sein für das langsam wachsende Gras in der Rhön, aber nicht bei dem Gras in unserer Gegend, das schnell eine Höhe von einem Meter erreicht und nur durch Mähen und Abtransport bewältigt werden kann. Noch einmal: Ich kann nur den Kopf schütteln.

Mit freundlichen Grüßen   Peter Heckert

 

 Antwort am 23 August:

Sehr geehrter Herr Heckert, vielen Dank für Ihre Mail vom 18. August 2023.

Ich möchte auf die einzelnen Punkte kurz eingehen.

Die 8 Hektar städtischen Wiesen liegen verstreut über die Stadtteile Hochstadt, Bischofsheim und Dörnigheim. Gründe, die in vielen Fällen gegen eine Mahd sprechen: Die Flächen sind mit zeitgemäßen (großen) landwirtschaftlichen Geräten nicht oder nur schwer zu erreichen. Die Flächen sind Streuobstwiesenflächen - mit Baumbestand -  der die Bewirtschaftung erschwert/unmöglich macht. Ein wirtschaftlicher Betrieb mit großen Traktoren ist nicht mehr möglich.

 

1.) Auch die Weidenkaute wird seit vielen Jahren von einem Schäfer bewirtschaftet, der von städtischer Seite bezahlt wird.

2.) Der Landschaftspflegeverband finanziert sich aus den Mitgliedsbeiträgen der Kommunen (die Stadt Maintal bezahlt etwa 7.000 Euro im Jahr). Eine Entbuschung von Grundstücken gehört nicht zu den Aufgaben des LPV. Wenn „entbuscht“ wird, geschieht das zum Beispiel aus Fördermitteln des Bundes oder des Landes.

3.) Der Bischofsheimer Schäfer ist ein schlechtes Beispiel. Das war keine gute landwirtschaftliche Praxis. Er hat zum Beispiel die unteren Äste der Streuobstbäume radikal abgesägt, um mit seinem mittelgroßen Traktor dort wirtschaften zu können. Die von Ihm bewirtschafteten Flächen sind übernutzt oder durch zu geringe Nutzung „verbuscht“.

Die Schafbeweidung geschieht hauptsächlich als Vorweide oder Nachbeweidung. Das heißt es wird früh im Jahr beweidet – der Aufwuchs ist noch jung und niedrig oder es wird nach der Heuernte (Wiesenmahd wo möglich) eine Nachbeweidung gemacht- Aufwuchs ist wieder etwas nachgewachsen. Im eigenen Interesse des Schäfers wird selten in hohem Gras beweidet-das fressen die Tiere ungern. Der Stadtschäfer arbeitet nach diesem Prinzip - es findet keine ausschließliche Beweidung statt.

4.) Das stimmt sehr wohl, da die Wege für z.B. große Gerätschaften oftmals ungeeignet sind.

5.) Die Kleinteiligkeit ist ein Problem für große landwirtschaftliche Gerätschaften. Landwirte schaffen es nicht mit Ihren großen Traktoren die Obstwiesen zu pflegen oder zu mähen.

6.) Es hat sich kein Landwirt für die Pflege der Flächen (aus den oben genannten Gründen) gefunden. Es sind nicht nur wenige Wiesen, die in den letzten Jahren nicht mehr regelmäßig bewirtschaftet wurden. Die Wiesen, die noch gemäht werden, sind in der Regel ohne Baumbestand.

Ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen haben wir mit unserem Schäfer beauftragt. Diese Variante ist nur deutlich billiger und umweltfreundlicher als ein Lohnunternehmen ohne Tiere oder unser Betriebshof, der überhaupt keine Ausstattung oder Verwendung für das geerntete Heu hat.

 

Die Wiesen unter Streuobst sind die artenreichsten Wiesen, die man sich vorstellen kann. Wurden doch traditionell Böden zur Anpflanzung des Streuobstes genutzt, die ackerbaulich schlechte Böden darstellen. Hanglagen, steinige Untergründe, sonnige Lagen - das sind die Lagen auf denen sehr artenreiche Blühwiesen entstehen. Magere Standorte sind blütenreiche Standorte. Auch faunistisch von unschätzbarem Wert

Wirtschaftlich gesehen erwarten wir, dass sich der Schäfer nach 5 Jahren selbst trägt. Ich hoffe mit diesen Ausführungen Ihr Verständnis für den von uns eingeschlagenen Weg zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen   Karl-Heinz Kaiser

 

Antwort am 25. August:

 

Sehr geehrter Herr Kaiser, vielen Dank für Ihre Informationen, die man als interessierter Bürger nicht so ohne Weiteres wissen kann. Wenn ich aber recht verstanden habe ist die Pflege der städtischen Wiesen noch aufwendiger als gedacht: Vorweide durch den Schäfer, Mahd durch einen Lohnunternehmer, Nachweide durch den Schäfer. Mit anderen Worten: Bei dreimaliger Entfernung des Bewuchses kann keine „artenreiche Blühwiese“ entstehen, die gibt es nur, wenn möglichst spät im Jahr und nur einmal im Jahr gemäht wird. So hat man es mit jedenfalls vor 20 Jahren bei den Ausgleichsmaßnahmen für den Flächenverbrauch durch Hausbau zur Auflage gemacht.

Meine kleinteilige Wiese mit einer Baumreihe wird von dem Nachbarn dort gemäht. Er hat offenbar einen Traktor, mit dem das geht. Die Bäume sind alle Hochstämme, mittelgroß, aber nicht allzu ausladend. Und so mähen alle Landwirte ihre eigenen Flächen. Das Problem sind die Flächen der Nicht-Landwirte. Doch kein Privatmann kann einen solche finanziellen Aufwand treiben wie die Stadt und Firmen beauftragen, die solche Forderungen stellen. Wenn die Schäferei sich in fünf Jahren selber tragen soll, warum denn nicht schon jetzt?

Mit freundlichen Grüßen Peter Heckert

 

 

 

 

"Erschließungsbeitrag"

Im Jahr 1917 hat die Stadt den östlichnTeil des Maulbeerwegs mit einer stärkeren Wasserleitung für das Neubaugebiet östlich der Höhltrraße und mit einem stärkeren Kanal für das Wohngebiet östlich der Straße am Felsenkeller versehen. Dadurch wurde die vorhandene Straße total runiert. Für die Finanzierung überlegt man sich, daß für die über 100 Jahre vorhandene Straße ja noch nie Erschließungsbeitrag erhoben wurde. Man änderte noch schnell die städtische Satzung, so daß auch eine verkehrsberuhigte Zone ohne Bürgersteige als "endgültig fertiggestellt" gewertet werden konnte.

Dann rief man die vier Anwohner zur Kasse und verlangte über 100.000 Euro für eine luxuriöse Reparatur der Straße, die nur den Durchfahrenden nutzt (die Pflasterung ist doppelt so teuer wie eine Teerdecke gekostet hätte). Dzu folgender Brief:

 

 

Peter Heckert, Maulbeerweg 21, 63477 Maintal

 

Magistrat der Stadt Maintal

FD Kommunale Liegenschaften

 

Az: 60401/651-85 Ma                                                                      

30.03.2023

 

Sehr geehrter Herr Martins,

mit Verwunderung entnehme ich Ihrem Schreiben, daß am 14. November der Anhörungsausschuß getagt hat. Ich bin vorher nicht gefragt worden, ob ich eine (persönliche) Anhörung wünsche (Hess. Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung § 7, Satz 4,6).

Offenbar hat der Vorsitzende des Ausschusses in eigener Machtvollkommenheit entschieden, daß Sach- und Rechtslage hinreichend geklärt erscheint und der Streitstand eine gütliche Erledigung des Widerspruchs nicht erwarten läßt, Wenn eine einzige Person das entscheiden kann, wo braucht man dann noch einen Ausschuß? Auf diese Weise wird das Verwaltungsgericht nicht durch ein Vorverfahren entlastet. Aber dort werden wenigstens beide Parteien gehört.

Ich kenne das Verfahren nur so, daß der Ausschuß von Zeit zu Zeit in Hanau unter Vorsitz des Bürgermeisters oder eines von ihm Beauftragten (meist ein Jurist) tagt. Dabei sind die Beisitzer und die beiden Parteien, die sich nicht einigen konnten. Es wird dann mündlich verhandelt mit dem Ziel, einen Kompromiß und eine Einigung zu finden, damit die Sache nicht vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden muß.

Ich bitte um eine Niederschrift der Verhandlung, aus der auch die Namen der Anwesenden hervorgehen (gern auch als E-Mail an „name@peterheckert.de). An sich hätte diese Verfügung genügt, um beim Verwaltungsgericht den Nachweis zu führen, daß man beim Anhörungsausschuß war. Weshalb Sie da noch zehn Seiten schreiben und mir das in Rechnung stellen, ist mir nicht klar. Sind Sie damit beauftragt worden? Sie tragen doch nur die bekannten Argumente vor. Dabei ist der Text abgefaßt, wie man auch sonst Anregungen und Bedenken gegen einen Bebauungsplan abbügelt. Jede Verwaltung tut sich halt schwer, wenn sie etwas zurücknehmen soll, denn sie darf ja keine Fehler gemacht haben.

Einige Dinge sind allerdings doch neu:

  • Unser Grundstück war erschlossen, sonst hätten wir dort gar nicht bauen dürfen, die Stadt hat nicht darauf hingewiesen, daß dort noch etwas kommen könnte.
  • Ich bedaure heute, daß wir dem Wunsch der Stadt nach einer Umlegung der Grundstücke nachgekommen sind. Man hat damals schon vorgehabt, daß man die privaten Eigentümer dann zur Kasse bitten will. Zum Dank für das Entgegenkommen drückt man uns eine Summe auf, die bei mir eineinhalb Jahren Rente entspricht.
  • Die Straße mag nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet gewesen sein, sie war aber dem Anliegerverkehr gewidmet und wurde auch von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt, als Parkplatz oder auch zum Durchgangsverkehr nach Entfernung der Pfosten
  • Von der Stadtverordnetenversammlung wurde extra für diesen Fall eine Abweichungssatzung von den Merkmalen der erstmaligen Herstellung beschlossen (Satzungen und Gesetze können nicht rückwirkend erlassen werden, wenn sie nicht vorher angekündigt wurden).
  • „Mischverkehrsfläche“ steht nicht im Bebauungsplan, auch eine „öffentliche Verkehrsfläche“ ist im Text nicht erwähnt, nur in der Zeichnung dargestellt (aber das erkennt der Nichtfachmann nicht).
  • Die Konrad-Höhl-Straße wurde nicht „grundhaft saniert“, sondern erst endgültig hergestellt und mit Packlager, Verbreiterung und mit zwei Gehwegen versehen (Kennzeichen der endgültigen Herstellung). Dabei mußte der Verkehr nur einen Tag durch den Maulbeerweg umgeleitet werden.
  • Die Konrad-Höhl-Straße wurde 1963 geteert, der Schule und der Firma Höhl zuliebe

Diese haben aber keinen Erschließungsbeitrag gezahlt. Wir waren damals dort Anlieger und haben auch nichts gezahlt. Die Firma Bouwfonds hat nur die Erschließungskosten innerhalb des Wohngebiets übernommen (unter Verzicht der Stadt auf die 30 Prozent Abschöpfung). Mit anderen Worten: Für die Konrad-Höhl-Straße ist nie ein Erschließungsbeitrag gezahlt worden.

  • Die Straße wurde nicht kostengünstig erneuert (und war auch nicht spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden baulichen Anlagen benutzbar). Sie wurde nicht ausgebaut, damit wir unser Grundstück erreichen können, sondern weil sie durch den Neubau der Ver- und Entsorgungsleitungen total ruiniert war. Wir heben keinen Vorteil davon, sondern nur Nachteile.
  • Es ist doch lächerlich, daß rotes Pflaster die Kraftfahrer abhalten würde, zu schnell zu fahren. Sie beachten auch nicht das blaue Schild. Es gibt auch verkehrsberuhigte Zonen, die geteert sind, in Hochstadt zum Beispiel an den Rändern der Hauptstraße
  • Die Firma Schäfer hat an der Masurenstraße ein Stück Straße geteert. zum halben Preis pro Quadratmeter wie die Pflasterfläche.
  • Der Straßenbau hat keine Ingenieur- und Planungsleistungen erfordert. Die Straße war schon da, und wo Parkplätze und Pflanzbeete hinkommen sollen, hat Herr Simao von der Stadtverwaltung gezeichnet. Die 30 Prozent anteilige Kosten wurden doch nur herangezogen, um auf die vorläufige Schätzung von 2017 kommen. Der umlagefähige Aufwand beträgt nur 90.127,42 Euro vermindert um 10 Prozent Anteil der Stadt, also 81,116,15 Euro und nicht 106.451,42 Euro (außerdem ist die Berechnung der angeblichen 30 Prozent Planungskosten falsch, es muß heißen: „.. reduzieren sich u m (nicht „auf“) 1.684,70 Euro, und der andere Wert ist 25.611,79 Euro“.  

 

So habe ich dann 17.200 Euro für die Anlegung von fünf öffentlichen Parkplätzen entlang meines Grundstücks gezahlt. Denn deren Fläche entspricht dem von mir verlangten Betrag. Diese werden jetzt von Kraftfahrern von außerhalb des Wohngebiets genutzt, die dadurch die kostenpflichtigen Stellplätze am Haus sparen. - Außerdem versperren die Parkplätze den direkten Zugang von der Straße zum Grundstück 141, das damit nicht erschlossen ist.

 

Aber man kommt Ihnen, Herr Martins, als dem Sachbearbeiter bei der Stadt nicht bei. Immer wieder ziehen Sie neue Dinge heran, nur um nicht von der einmal getroffenen Entscheidung (und der Ihrer Vorgesetzten) abweichen zu müssen. Zu jedem Argument haben Sie er ein (neues) Gegenargument, egal ob dieses den Tatsachen entspricht oder nicht.

 

Natürlich berufen Sie sich auch auf Festlegungen der Stadtverordnetenversammlung, des Bauauschusses und des Anhörungsausschusses. Doch als Bürger sieht man ja auch, wie diese zustandekommen. Da hat nur der Vorsitzende die Vorlage notgedrungen gelesen. Die anderen öffnen den Umschlag erst unmittelbar vor der Sitzung, haben keine eigene Anschauung von den Verhältnissen, stimmen dem Vorsitzenden zu und wollen nur schnell wieder heimkommen.

Trotz dieses oberflächlichen Verhaltens gilt die Entscheidung. Rechtlich alles einwandfrei. Aber es ist nicht das, was der Bürger erwartet. Ihre immer wieder vorgebrachten Argumente haben ein „Geschmäckle“. Das ist kein Recht, wenn die Straße auf Kosten der Bürger luxussaniert wird, wo diese doch wegen der Bauarbeiten sowieso wieder hätte hergestellt werden müssen. Und es gab einfach keine 30 Prozent Planungskosten (das wurde so „festgesetzt“, von wem wohl?). Waren Sie denn früher einmal vor Ort und dann auch später auch noch einmal?

 

Für mich als überzeugten Demokraten ist es schwer zu verdauen, daß offenbar nicht die gewählten Vertreter in den Parlamenten die Macht im Staat haben, sondern die Ausführenden in den Amtsstuben. Deren Entscheidung kann ich zwar theoretisch von dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Aber wenn man dort unterliegt, zahlt man die Hälfte des Streitwerts an Gerichtskosten, die anderen Hälfe geht an den Rechtanwalt.

Beim Veraltungsgericht geht es ja nicht nach dem gesunden Menschenverstand, sondern nach dem Buchstaben des Gesetzes und was man heute dort herausliest. Und da steht nun einmal: „Erschließungsbeitrag ist zu zahlen!“ Wenn das Gericht sich darauf beruft, ist die Sache schnell erledigt (ich war selber acht Jahre ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht).

So sehen dann die Bürgerrechte in der Praxis aus!

Herr Martins, ich verstehe schon, daß Sie Ihren Bescheid mit Zähnen und Klauen verteidigen. Es macht sich nicht gut bei den Vorgesetzten, wen man etwas zurücknehmen muß. Höchstens Rechtschreibefehler oder falsche Straßennamen oder `Himmelsrichtungen und vielleicht auch noch ein Rechenfehler werden zurückgenommen. So ist es eben: Die einen entscheiden und die anderen zahlen! Aber in der repräsentativen Demokratie ist das wohl nicht anders möglich

 

Mit freundlichen Grüßen

Peter Heckert

 

 

 

 

 

Wer veräppelt denn hier wen? Klinggelände

 

Maintal Tagesanzeiger, 31. Mai 2022, leicht gekürzt:

Studie sorgt für Irritationen: Diskussion um mögliche Entwicklung des Kling-Geländes:

Das Kling-Gelände ist im städtischen Eigentum, wird derzeit nur vom Arbeitskreis Asyl genutzt. Eine Wohnbebauung wäre möglich, liegt aber noch in weiter Ferne. Unerwartet an Fahrt aufgenommen hat in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung der Tagesordnungspunkt zwei: die Berichte des Magistrats. Dabei ging es um eine mögliche Nutzung des Kling-Geländes, auf dem derzeit nur der Arbeitskreis Asyl in der ehemaligen Kling-Villa untergebracht ist.

Doch eine vorgestellte Machbarkeitsstudie brachte eine Entwicklung des Geländes ins Spiel – die bisher kaum thematisiert wurde und auch noch in weiter Ferne zu liegen scheint.

Stein des Anstoßes war ein Bericht des Magistrats über eine „Machbarkeitsstudie im Rahmen der Baulandoffensive Hessen“. Dabei wurde demnach geprüft, ob auf der Fläche „die Entwicklung preisgünstigen Wohnraums (Geschosswohnungsbau) insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit realisierbar ist“, heißt es in der Vorlage. Kurz: Ob es sinnvoll ist, Wohnungen auf dem Gelände zu bauen.

Das Fazit: Auf einem Teilgebiet der Fläche mit einer Größe von rund 3,5 Hektar könnten insgesamt 106 Wohneinheiten für circa 263 Einwohner entstehen. Pro Hektar seien 44 Wohneinheiten möglich. Wirtschaftlich würden Kosten von 7,2 Millionen Euro entstehen, demgegenüber stehen Erlöse in Höhe von 7,9 Millionen Euro, gerechnet auf 80 Jahre. Auch die in Main­tal festgelegten 30 Prozent sozialer Wohnbau ließen sich laut Studie realisieren. Beachtet werden müsse allerdings die wertvolle Flora und Fauna auf dem Gelände, die erhalten bleiben müsse. Ein Großteil des Kling-Geländes wurde daher gar nicht in die Betrachtung gezogen.

 

Soweit die nackten Zahlen aus der Machbarkeitsstudie, die eigentlich nur zur Kenntnis genommen werden sollte. Jedoch zeigte sich der ein oder andere Stadtverordnete irritiert darüber, dass offenbar über eine mögliche Entwicklung des Geländes nachgedacht wird. Denn eine Wohnbebauung des Kling-Geländes war lange nicht mehr im Gespräch, vielmehr allerdings wurde das Areal als möglicher Standort für Wohncontainer für Flüchtlinge erst kürzlich genau unter die Lupe genommen, dann aber letztlich für nicht gut geeignet befunden.

Ein „Geschmäckle nach außen“ sah daher Frank Windelband (FDP), der dem Magistrat in Bezug auf die Ideen für das Kling-Gelände mangelnde Transparenz vorwarf. „Es ist schwierig zu vermitteln, wenn wir in zwei Jahren Festplätze nutzen sollten, um Flüchtlinge unterzubringen, dass dann auf einmal schöne Wohnungen auf dem Kling-Gelände gebaut werden“, sagte Windelband.

Um eine schnelle Klarstellung war dann Erster Stadtrat Karl-Heinz Kaiser (SPD) bemüht. In der Frage der Wohncontainer sei es vor allem darum gegangen, einen sehr kurzfristig verfügbaren Standort zu finden. „Mit dem Argument der Kurzfristigkeit ist die Fläche am Klingsee weggefallen“, erklärte er.

Auch Bürgermeisterin Monika Böttcher (parteilos) erklärte, dass die Machbarkeitsstudie nur als Informationsgrundlage diene. Auch in der Vorlage selbst steht, dass die Entwicklung der Fläche aus Sicht der Stadtplanung derzeit „keine Priorität“ habe. Vielmehr sollen bei den städtischen Flächen zunächst die Entwicklung des Neubaugebiets „Am Berghof“ in Wachenbuchen, das Vorhaben Mehrgenerationenwohnen in der Hermann-Löns-Straße, das Areal Maintal-Mitte und nicht zuletzt auch die gesamte Quartierentwicklung um das Bürgerhaus in Bischofsheim vorangetrieben werden sollen. „Wir sind in der Stadtplanung voll von der Unterkante bis zur Oberkante“, erklärte Böttcher. „Wir haben an anderer Stelle Grundstücke, die wir viel leichter entwickeln können. Die Darstellung, als wäre das das Gelände, wo wir einfach Wohnraum schaffen können, ist eine Nebelkerze.“ Dass eine Bebauung aufgrund von Altlasten und hochwertigem Naturraum sehr kritisch einzustufen sei, hätten bereits Untersuchungen aus dem Jahr 2003 gezeigt.

 

Doch da das Thema nun auf dem Tisch lag, wurden auch weitere Fragen gestellt. Denn die Machbarkeitsstudie hatte sich zeitlich verzögert, „da der städtebauliche Entwurf auf Anregung der zuständigen Dezernentin (Bürgermeisterin Böttcher) und des Fachdiensts Stadtplanung angepasst wurde – wesentliche Änderungen waren die Berücksichtigung eines Begegnungshauses für den Arbeitskreis Asyl und die Reduzierung von Wohneinheiten“, heißt es im Bericht des Magistrats.

 Ein Begegnungshaus auf der von der Stadt vor Jahren für über zwei Millionen Euro gekauften Fläche zu errichten, sei bisher nie im Gespräch gewesen, erklärte Götz Winter (CDU). Auch habe niemand der Bürgermeisterin das Mandat dafür gegeben, ein solches Begegnungshaus in Planungen miteinfließen zu lassen. Die Entscheidung, das Gelände zu kaufen, sei nur gefallen, um Wohnbebauung zu realisieren. Auch Thomas Schäfer (FDP) sprach von einem „Störgefühl“, mit dem er nicht alleine sei.

 

 

 

 

 

 

 

Photovoltaik

 

Schreiben an das Wirtschaftsministerium:

Peter Heckert, Maulbeerweg 21, 63477 Maintal

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

- Photovoltaikanlagen -

13.02.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit Januar 2022 habe ich eine Photovoltaikanlage. Jetzt nach einem Jahr kann ich Bilanz ziehen über den Nutzen für mich persönlich - der Nutzen für die Umwelt ist ja in jedem Fall gegeben.

Energiebilanz (die Zahlen für Anfang Januar wurden hochgerechnet, in Klammern ohne Jan.):

Erzeugung der Anlage           5886    Kw  (5841 Kw)

Eigenverbrauch                      1116    Kw  (1097 Kw)

Einspeisung                            4770    Kw. (4740 Kw)

Bezug                                       930    Kw  (  853 Kw)

Der Eigenverbrauch liegt etwas über dem Netzbezug. Nur rund 23 Prozent des erzeugten Stroms kann ich für mich nutzen. Aber mit der Photovoltaikanlage kann ich mehr als 50 Prozent meines Bedarfs decken, aber nur, weil ein gutes Sonnenjahr war und wir als Rentner die Mittagsstunden für Herd, Waschmaschine und Spülmaschine besser ausnutzen können.

Wenn die Sonne tüchtig scheint wie im Jahr 2022, gleichen sich Einspeisung und Bezug einigermaßen aus. Deshalb lohnt sich auch nicht ein Stromspeicher für 10.000 Euro. Aber wenn der Photovoltaik-Betreiber auch 72 Cent für die Kilowattstunde bezahlen muß, dann ist er stark im Minus.

 

Der überschüssige Strom aus der Photovoltaikanlage ging an den örtlichen Versorger - die Maintalwerke - denn man kann den überschüssigen Strom ja nicht irgendwo in die Erde leiten. Vergütet werden aber nur 6,8 Cent pro Kilowattstunde, sicherlich weit weniger, als an der Strombörse zu zahlen ist. Aber die Maintalwerke können diesen Strom gar nicht selber nutzen, sondern sie melden die Strommenge nur an eine andere Stelle, die dann auch die Vergütung vornimmt. Mir wurde nicht gesagt, wer diese „Stelle“ ist. Aber es kann sich nur um die Bundesnetzagentur handeln, die auch die Marktstammdatendatei betreibt und nur wenn man dort gemeldet ist, erhält auch von dort da Einspeisungsentgelt.

 

Die Bundesnetzagentur geht dann mit meinem Strom an die Strombörse. Das macht immerhin 11,2 Prozent der Stromproduktion aus. Den Strom bietet die Netzagentur an zu einem Preis, der mit den anderen Angeboten konkurrieren kann. Mit anderen Worten: Sie schlägt auf den an mich gezahlten Preis auf, abgesehen von den Allgemeinkosten so 10 bis 30 Cent oder noch mehr. Meinen Strom kaufe ich dann über den örtlichen Versorger in der Grundversorgung (2022) zum zehnfachen Preis zurück.

Die Bundesnetzagentur macht also den Gewinn und nicht der örtliche Versorger. Dabei wäre das – wenn schon, denn schon – besser. Durch den Solarstrom könnte er den Preis für alle niedriger zu machen. Oder man könnte den Strom wenigstens den Bürgergeldempfängern billiger liefern. Das wäre auch für den Besitzer der Photovoltaikanlage zufriedenstellend.

Der örtliche Netzbetreiber könnte unter der Bevölkerung werben: Mit einer Photovoltaikanlage tut ihr etwas für die Region! Aber so bleibt alles in der Anonymität.

Dem örtlichen Versorger ist die geringe Vergütung für eingespeisten Strom nicht vorzuwerfen, denn er handelt ja nur nach den gesetzlichen Vorgaben. Er muß dann auf seinen Kaufpreis noch die Allgemeinkosten (wie Netzentgelt), Grundpreis und Mehrwertsteuer aufschlagen. Da ist es dann kein Wunder, wenn man in der Grundversorgung bei einem Preis von 72 Cent ankommt.

Ich habe die Investition ja auch wegen der Umwelt getätigt und weil das Geld auf der Bank keine Zinsen mehr brachte. Aber schön wäre es doch, wenn man wenigstens mit Plus-Minus-Null herauskommen könnte und wenigstens die Investitionskosten – in meinem Fall 15.000 Euro – aus Eigenverbrauch und Einspeisevergütung herausspringen. Angeblich soll sich eine solche Anlage nach zwölf Jahren amortisieren. Aber bei einer Ersparnis von 371 Euro im Jahr für Eigenverbrauch und einer Vergütung für den eingespeisten Solarstrom in Höhe von 284 Euro wird das wohl nichts werden, insgesamt sind das nur 656 Euro, nötig wären aber etwa 1.000 Euro im Jahr. Früher war das anders: Unser Sohn hat vor Jahren (damals waren die Anlagen allerdings auch teuer) noch 49 Cent pro gelieferter Kilowattstunde erhalten und in Jahr 2022 eine Einspeisevergütung von 1.500 Euro erhalten. Der damals aufgenommen Kredit ist längst abbezahlt.

Ein Gewinn für den Betreiber der Photovoltaikanlage muß nicht unbedingt sein. Aber den Strom fast zu verschenken – und di kommenden Jahre soll die Einspeisevergütung ja noch geringer werden - ist unbefriedigend. Der Betreiber hatte ja die Investition zu leisten, und diese sollte sich an sich einschließlich der Zinsen amortisieren.

Der Gesetzgeber ist hier gefragt, ob er die Erzeugung von Solarstrom nicht attraktiver machen will. Wie will man sonst Menschen massenweise anregen, auf ihrem Dach einen Photovoltaikanlage zu errichten? Und wir brauchen sie massenweise, um die Klimaziele zu erreichen. Früher war ich der Meinung, so eine Anlage bringe nicht viel, weil sie nur tagsüber wirkt., Windräder produzieren auch bei Nacht (wenn Wind ist). Aber ein Windrad kann man sich ja nicht privat in den Garten stellen, doch geeignete Dächer gibt es viele.

 

Es ergeben sich folgende Fragen:

1.) Wenn der Strompreis steigt, warum kann dann nicht auch die Vergütung für Solarstrom steigen?

(2.) Warum kann man den erzeugten Strom nur an eine bestimmte Stelle liefern? Kann man es nicht so machen, daß verschiedene Abnehmer von Solarstrom im Wettbewerb stehen, wie bei der Lieferung von Strom an die Verbraucher. Ein Verkauf an der Strombörse ist für einen Kleinerzeuger keine Möglichkeit. Es gibt da zwar auch Firmen, die das übernehmen wollen. Aber am Ende zahlen sie noch weniger als die Bundesnetzagentur.

(3.) Warum dürfen (oder müssen?) alle Erzeuger von Energie den gleichen Preis nehmen? Ursprünglich ging es darum, daß der geringe Unterschied zwischen Öl und Gas ausgeglichen wird. Aber auch das war ein Eingriff in den Markt und beendete den Wettbewerb. Die Erneuerbaren waren dann am teuersten, jetzt müssen sie ihren Übergewinn hergeben anstatt in die Zukunftstechnik zu investieren. Es ist überhaupt nicht einzusehen, weshalb billig erzeugter Strom teuer verkauft werden muß (oder darf). Hier ist der Gesetzgeber gefordert, diese Koppelung aufzulösen

Noch einmal zusammenfassend: Mit der Photovoltaik wird es nur etwas, wenn entweder die Einspeisevergütung erhöht wird oder der Erzeuger einen Vorzugspreis für den eingespeisten bezogenen Strom erhält.

 

Das gegenwärtige System führt dazu, daß man alle Möglichkeiten ausschöpft, der Zwangsabgabe und Zwangsvergütung zu entgehen:

(1.) Vor der Herstellung der Anlage hat mir der Techniker einen Kostenvoranschlag gemacht, der der auf meinen Verbrauch von 2.500 Kilowatt abgestimmt ist. Mit anderen Worten: Es ist noch mehr Platz auf dem Dach, aber eine noch größere Anlage würde zwar der Erzeugung erneuerbarer Energien dienen, wäre aber für mich noch unwirtschaftlicher als ohnehin. So wurden die Möglichkeiten nicht ausnutzt, sondern eben kleiner gebaut.

(2.) Ich habe mir einen Konvektor zum Heizen mit Strom besorgt, um mehr eigenen Strom zu nutzen. Das geht aber nur bei konstantem Sonnenschein, damit man nicht bei einer Wolke in den Bezug hineingerät. Aber immerhin konnte ich im Herbst an sechs Tagen allein mit Solarstrom heizen

(3.) Im Keller habe ich eine Lufttrockneranlage aufgestellt. Die verbraucht 30 Watt, soviel Strom erzeugt die PV- Anlage tagsüber allemal.

(4.) Möglich ist auch, dem Nachbarn über ein Verlängerungskabel Strom zu liefern, zum Beispiel zum Holzsägen. Das Problem dabei ist dabei allerdings, daß man den Strom überwachen muß und den Verbrauch so dosiert, daß man nicht in den Netzbezug kommt.

(4.) Das nächste ist eine Wallbox, die nur den Solarstrom zieht. Damit kann ich fast allen Solarstrom „abfischen“, außer in der Zeit, in der ich mit dem Auto unterwegs bin. Und wenn meine Batterien im Auto voll sind, dann verschenke ich den Strom an die Nachbarn.

 

Keine gute Lösung ist:

(1.) Eine Wärmepumpe – die ja immer in Kombination mit einer Photovoltaikanlage empfohlen wird - bringt aber nichts. Wenn im Winter nur 300 KW produziert werden, die Wärmepumpe aber 3.000 KW braucht, muß man doch mit dem teuren Strom aus dem Netz heizen.

Das Problem ist halt immer, daß man die Energie vor allem braucht, wenn wenig Strom zu gewinnen ist. Wir haben ja auch noch eine thermische Solaranlage, die aber nur im Sonner für die Erzeugung von Warmwasser reicht.

(2.) Auch ein Stromspeicher bringt nichts, damit kann man bei einem Preis von 10.000 Euro nur 10 KW speichern, das reicht vielleicht für einen Tag, die Wärmepumpe zu betreiben.

(3.) Gut wäre ein „virtueller Stromspeicher“ beim örtlichen Versorger, daß man nämlich den eingespeisten Strom gegen eine geringe Gebühr wieder erhalten kann. Es gibt auch Firmen, die das anbieten. Aber die verlangen eine Gebühr von 8 Euro im Monat und speichern nur eine bestimmte Menge und machen letztlich nur eigenen Gewinn.

 

Ganz schlecht ist die Regelung ab 2023, daß ein Vermieter den Strom nicht an den Mieter, sondern voll an den örtlichen Versorger abgeben kann und dafür eine höhere Vergütung erhält) (zum Beispiel 26 Cent statt 7 Cent). Das ist sehr mieter-unfreundlich. Der Mieter hat ja Aufwand, wenn er die Anlage mit seinem Computer überwacht und gegebenenfalls den Wechselrichter neu startet. Aber es lohnt sich auch nicht, wenn der Vermieter die höhere Einspeisevergütung mitnimmt und seinem Mieter einen Teil davon abgibt, denn der Mieter muß ja dann - statt den eigenerzeugten Solarstrom zu nutzen - den teuren Strom vom Netzbetreiber bezahlen.

Vom Schreibtisch der Ministerien aus kann man das Leben der Bürger sehr gut regeln. Aber die Praxis sieht oft anders aus. Deshalb rege ich an, die Gesetzgebung in Sachen Photovoltaik noch einmal zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Heckert

 

Antwort:

Die Antwort kam umgehend und sehr wortreich und vor allem mit Textbausteinen zum Thema „Photovoltaik“. Auf meine Fragen wurde so gut wie nicht eingegangen, mir aber versichert, meine Anregungen würden in die Diskussion einfließen und berücksichtigt werden.

Dabei gibt es aber in dem Schreiben falsche Behauptungen; Zum Beispiel wird gesagt, die Einspeisevergütung seit heraufgesetzt worden, dann heißt es wieder, sie sei vergleichsweise gering, dann wieder, sie solle erhöht werden. Es wird behauptet, es gäbe KfW-Kredite für Photovoltaik, aber das ist schon lange nicht mehr der Fall.

 

Ganz frech ist die Aussage: „Photovoltaikanlagen sind mittlerweile recht günstig geworden, so dass sich die Einspeisung in das öffentliche Netz insb. bei kleinen Anlagen ohnehin kaum rentiert. Die Anlagen finanzieren sich heute eher über die staatliche Förderung im Zuge der energetische Gebäudesanierung und die Stromkosteneinsparung und weniger über die Vergütung der Einspeisung!“

Wenn sich die Einspeisung für die Netzagentur nicht rentiert (!), warum läßt sie dann keinen Verkauf an andere Abnehmer zu? Es gibt keine staatlichen Zuschüsse und finanziell rechnet sich die Anlage für den Betreiber nicht mehr. Die Selbstversorgung deckt nicht einmal die Hälfte der Kosten. Der „kostenlose“ Strom ist sehr teuer, wenn man ihn auf die Investitionskosten umrechnet. Bei günstigen Bedingungen sind das 75 Cent pro Kilowattstunde.

 

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