Aktuelles in der Stadt
Schäfer für Maintal
E-Mail am 18. August 2022 an Erster Stadtrat Karl-Heinz Kaiser
Sehr geehrter Herr Kaiser, in der Presse ist zu lesen, daß die Stadt jetzt doch einen Schäfer angestellt hat, der die städtischen Streuobstwiesen mit seinen Schafen beweiden soll. Wahrscheinlich ist das ein Ergebnis des Tauschs der Weidekaute mit dem Kreis, aber auch dort ist gemäht. Wo liegen denn die 8 Hektar städtische Wiesen? Welches sind die „vielerlei Gründe“, die gegen die Mahd sprechen. Streuobstwiesen sind keine „Blühwiesen“.
Nicht erwähnt wird in der Zeitung, daß dafür in fünf Jahren 100.000 Euro gezahlt werden sollen. Da ist fast das Doppelte, das ich als Rente erhalte. Pro Schaf werden fast 1.000 Euro gezahlt. Wie paßt da zusammen mit der Haushaltssituation, in der zum Beispiel das Geld für die Freiwilligenagentur verringert wird? Mich kann so ein Umgang mit dem Geld der Bürger nur empören.
Es ist mir unverständlich, weshalb das Abweiden „die am besten geeignete Methode“ ist, um die Wiesen zu pflegen. Seit Jahrhunderten werden sie gemäht und das Gras bzw. Heu als Viehfutter genutzt, Das ist überall Tradition, Naturschutz muß anderswo geschehen. Schafe mögen gut sein für das langsam wachsende Gras in der Rhön, aber nicht bei dem Gras in unserer Gegend, das schnell eine Höhe von einem Meter erreicht und nur durch Mähen und Abtransport bewältigt werden kann. Noch einmal: Ich kann nur den Kopf schütteln.
Mit freundlichen Grüßen Peter Heckert
Antwort am 23 August:
Sehr geehrter Herr Heckert, vielen Dank für Ihre Mail vom 18. August 2023.
Ich möchte auf die einzelnen Punkte kurz eingehen.
Die 8 Hektar städtischen Wiesen liegen verstreut über die Stadtteile Hochstadt, Bischofsheim und Dörnigheim. Gründe, die in vielen Fällen gegen eine Mahd sprechen: Die Flächen sind mit zeitgemäßen (großen) landwirtschaftlichen Geräten nicht oder nur schwer zu erreichen. Die Flächen sind Streuobstwiesenflächen - mit Baumbestand - der die Bewirtschaftung erschwert/unmöglich macht. Ein wirtschaftlicher Betrieb mit großen Traktoren ist nicht mehr möglich.
1.) Auch die Weidenkaute wird seit vielen Jahren von einem Schäfer bewirtschaftet, der von städtischer Seite bezahlt wird.
2.) Der Landschaftspflegeverband finanziert sich aus den Mitgliedsbeiträgen der Kommunen (die Stadt Maintal bezahlt etwa 7.000 Euro im Jahr). Eine Entbuschung von Grundstücken gehört nicht zu den Aufgaben des LPV. Wenn „entbuscht“ wird, geschieht das zum Beispiel aus Fördermitteln des Bundes oder des Landes.
3.) Der Bischofsheimer Schäfer ist ein schlechtes Beispiel. Das war keine gute landwirtschaftliche Praxis. Er hat zum Beispiel die unteren Äste der Streuobstbäume radikal abgesägt, um mit seinem mittelgroßen Traktor dort wirtschaften zu können. Die von Ihm bewirtschafteten Flächen sind übernutzt oder durch zu geringe Nutzung „verbuscht“.
Die Schafbeweidung geschieht hauptsächlich als Vorweide oder Nachbeweidung. Das heißt es wird früh im Jahr beweidet – der Aufwuchs ist noch jung und niedrig oder es wird nach der Heuernte (Wiesenmahd wo möglich) eine Nachbeweidung gemacht- Aufwuchs ist wieder etwas nachgewachsen. Im eigenen Interesse des Schäfers wird selten in hohem Gras beweidet-das fressen die Tiere ungern. Der Stadtschäfer arbeitet nach diesem Prinzip - es findet keine ausschließliche Beweidung statt.
4.) Das stimmt sehr wohl, da die Wege für z.B. große Gerätschaften oftmals ungeeignet sind.
5.) Die Kleinteiligkeit ist ein Problem für große landwirtschaftliche Gerätschaften. Landwirte schaffen es nicht mit Ihren großen Traktoren die Obstwiesen zu pflegen oder zu mähen.
6.) Es hat sich kein Landwirt für die Pflege der Flächen (aus den oben genannten Gründen) gefunden. Es sind nicht nur wenige Wiesen, die in den letzten Jahren nicht mehr regelmäßig bewirtschaftet wurden. Die Wiesen, die noch gemäht werden, sind in der Regel ohne Baumbestand.
Ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen haben wir mit unserem Schäfer beauftragt. Diese Variante ist nur deutlich billiger und umweltfreundlicher als ein Lohnunternehmen ohne Tiere oder unser Betriebshof, der überhaupt keine Ausstattung oder Verwendung für das geerntete Heu hat.
Die Wiesen unter Streuobst sind die artenreichsten Wiesen, die man sich vorstellen kann. Wurden doch traditionell Böden zur Anpflanzung des Streuobstes genutzt, die ackerbaulich schlechte Böden darstellen. Hanglagen, steinige Untergründe, sonnige Lagen - das sind die Lagen auf denen sehr artenreiche Blühwiesen entstehen. Magere Standorte sind blütenreiche Standorte. Auch faunistisch von unschätzbarem Wert
Wirtschaftlich gesehen erwarten wir, dass sich der Schäfer nach 5 Jahren selbst trägt. Ich hoffe mit diesen Ausführungen Ihr Verständnis für den von uns eingeschlagenen Weg zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Kaiser
Antwort am 25. August:
Sehr geehrter Herr Kaiser, vielen Dank für Ihre Informationen, die man als interessierter Bürger nicht so ohne Weiteres wissen kann. Wenn ich aber recht verstanden habe ist die Pflege der städtischen Wiesen noch aufwendiger als gedacht: Vorweide durch den Schäfer, Mahd durch einen Lohnunternehmer, Nachweide durch den Schäfer. Mit anderen Worten: Bei dreimaliger Entfernung des Bewuchses kann keine „artenreiche Blühwiese“ entstehen, die gibt es nur, wenn möglichst spät im Jahr und nur einmal im Jahr gemäht wird. So hat man es mit jedenfalls vor 20 Jahren bei den Ausgleichsmaßnahmen für den Flächenverbrauch durch Hausbau zur Auflage gemacht.
Meine kleinteilige Wiese mit einer Baumreihe wird von dem Nachbarn dort gemäht. Er hat offenbar einen Traktor, mit dem das geht. Die Bäume sind alle Hochstämme, mittelgroß, aber nicht allzu ausladend. Und so mähen alle Landwirte ihre eigenen Flächen. Das Problem sind die Flächen der Nicht-Landwirte. Doch kein Privatmann kann einen solche finanziellen Aufwand treiben wie die Stadt und Firmen beauftragen, die solche Forderungen stellen. Wenn die Schäferei sich in fünf Jahren selber tragen soll, warum denn nicht schon jetzt?
Mit freundlichen Grüßen Peter Heckert
"Erschließungsbeitrag"
Im Jahr 1917 hat die Stadt den östlichnTeil des Maulbeerwegs mit einer stärkeren Wasserleitung für das Neubaugebiet östlich der Höhltrraße und mit einem stärkeren Kanal für das Wohngebiet östlich der Straße am Felsenkeller versehen. Dadurch wurde die vorhandene Straße total runiert. Für die Finanzierung überlegt man sich, daß für die über 100 Jahre vorhandene Straße ja noch nie Erschließungsbeitrag erhoben wurde. Man änderte noch schnell die städtische Satzung, so daß auch eine verkehrsberuhigte Zone ohne Bürgersteige als "endgültig fertiggestellt" gewertet werden konnte.
Dann rief man die vier Anwohner zur Kasse und verlangte über 100.000 Euro für eine luxuriöse Reparatur der Straße, die nur den Durchfahrenden nutzt (die Pflasterung ist doppelt so teuer wie eine Teerdecke gekostet hätte). Dzu folgender Brief:
Peter Heckert, Maulbeerweg 21, 63477 Maintal
Magistrat der Stadt Maintal
FD Kommunale Liegenschaften
Az: 60401/651-85 Ma
30.03.2023
Sehr geehrter Herr Martins,
mit Verwunderung entnehme ich Ihrem Schreiben, daß am 14. November der Anhörungsausschuß getagt hat. Ich bin vorher nicht gefragt worden, ob ich eine (persönliche) Anhörung wünsche (Hess. Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung § 7, Satz 4,6).
Offenbar hat der Vorsitzende des Ausschusses in eigener Machtvollkommenheit entschieden, daß Sach- und Rechtslage hinreichend geklärt erscheint und der Streitstand eine gütliche Erledigung des Widerspruchs nicht erwarten läßt, Wenn eine einzige Person das entscheiden kann, wo braucht man dann noch einen Ausschuß? Auf diese Weise wird das Verwaltungsgericht nicht durch ein Vorverfahren entlastet. Aber dort werden wenigstens beide Parteien gehört.
Ich kenne das Verfahren nur so, daß der Ausschuß von Zeit zu Zeit in Hanau unter Vorsitz des Bürgermeisters oder eines von ihm Beauftragten (meist ein Jurist) tagt. Dabei sind die Beisitzer und die beiden Parteien, die sich nicht einigen konnten. Es wird dann mündlich verhandelt mit dem Ziel, einen Kompromiß und eine Einigung zu finden, damit die Sache nicht vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden muß.
Ich bitte um eine Niederschrift der Verhandlung, aus der auch die Namen der Anwesenden hervorgehen (gern auch als E-Mail an „name@peterheckert.de). An sich hätte diese Verfügung genügt, um beim Verwaltungsgericht den Nachweis zu führen, daß man beim Anhörungsausschuß war. Weshalb Sie da noch zehn Seiten schreiben und mir das in Rechnung stellen, ist mir nicht klar. Sind Sie damit beauftragt worden? Sie tragen doch nur die bekannten Argumente vor. Dabei ist der Text abgefaßt, wie man auch sonst Anregungen und Bedenken gegen einen Bebauungsplan abbügelt. Jede Verwaltung tut sich halt schwer, wenn sie etwas zurücknehmen soll, denn sie darf ja keine Fehler gemacht haben.
Einige Dinge sind allerdings doch neu:
Diese haben aber keinen Erschließungsbeitrag gezahlt. Wir waren damals dort Anlieger und haben auch nichts gezahlt. Die Firma Bouwfonds hat nur die Erschließungskosten innerhalb des Wohngebiets übernommen (unter Verzicht der Stadt auf die 30 Prozent Abschöpfung). Mit anderen Worten: Für die Konrad-Höhl-Straße ist nie ein Erschließungsbeitrag gezahlt worden.
So habe ich dann 17.200 Euro für die Anlegung von fünf öffentlichen Parkplätzen entlang meines Grundstücks gezahlt. Denn deren Fläche entspricht dem von mir verlangten Betrag. Diese werden jetzt von Kraftfahrern von außerhalb des Wohngebiets genutzt, die dadurch die kostenpflichtigen Stellplätze am Haus sparen. - Außerdem versperren die Parkplätze den direkten Zugang von der Straße zum Grundstück 141, das damit nicht erschlossen ist.
Aber man kommt Ihnen, Herr Martins, als dem Sachbearbeiter bei der Stadt nicht bei. Immer wieder ziehen Sie neue Dinge heran, nur um nicht von der einmal getroffenen Entscheidung (und der Ihrer Vorgesetzten) abweichen zu müssen. Zu jedem Argument haben Sie er ein (neues) Gegenargument, egal ob dieses den Tatsachen entspricht oder nicht.
Natürlich berufen Sie sich auch auf Festlegungen der Stadtverordnetenversammlung, des Bauauschusses und des Anhörungsausschusses. Doch als Bürger sieht man ja auch, wie diese zustandekommen. Da hat nur der Vorsitzende die Vorlage notgedrungen gelesen. Die anderen öffnen den Umschlag erst unmittelbar vor der Sitzung, haben keine eigene Anschauung von den Verhältnissen, stimmen dem Vorsitzenden zu und wollen nur schnell wieder heimkommen.
Trotz dieses oberflächlichen Verhaltens gilt die Entscheidung. Rechtlich alles einwandfrei. Aber es ist nicht das, was der Bürger erwartet. Ihre immer wieder vorgebrachten Argumente haben ein „Geschmäckle“. Das ist kein Recht, wenn die Straße auf Kosten der Bürger luxussaniert wird, wo diese doch wegen der Bauarbeiten sowieso wieder hätte hergestellt werden müssen. Und es gab einfach keine 30 Prozent Planungskosten (das wurde so „festgesetzt“, von wem wohl?). Waren Sie denn früher einmal vor Ort und dann auch später auch noch einmal?
Für mich als überzeugten Demokraten ist es schwer zu verdauen, daß offenbar nicht die gewählten Vertreter in den Parlamenten die Macht im Staat haben, sondern die Ausführenden in den Amtsstuben. Deren Entscheidung kann ich zwar theoretisch von dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Aber wenn man dort unterliegt, zahlt man die Hälfte des Streitwerts an Gerichtskosten, die anderen Hälfe geht an den Rechtanwalt.
Beim Veraltungsgericht geht es ja nicht nach dem gesunden Menschenverstand, sondern nach dem Buchstaben des Gesetzes und was man heute dort herausliest. Und da steht nun einmal: „Erschließungsbeitrag ist zu zahlen!“ Wenn das Gericht sich darauf beruft, ist die Sache schnell erledigt (ich war selber acht Jahre ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht).
So sehen dann die Bürgerrechte in der Praxis aus!
Herr Martins, ich verstehe schon, daß Sie Ihren Bescheid mit Zähnen und Klauen verteidigen. Es macht sich nicht gut bei den Vorgesetzten, wen man etwas zurücknehmen muß. Höchstens Rechtschreibefehler oder falsche Straßennamen oder `Himmelsrichtungen und vielleicht auch noch ein Rechenfehler werden zurückgenommen. So ist es eben: Die einen entscheiden und die anderen zahlen! Aber in der repräsentativen Demokratie ist das wohl nicht anders möglich
Mit freundlichen Grüßen
Peter Heckert
Wer veräppelt denn hier wen? Klinggelände
Maintal Tagesanzeiger, 31. Mai 2022, leicht gekürzt:
Studie sorgt für Irritationen: Diskussion um mögliche Entwicklung des Kling-Geländes:
Das Kling-Gelände ist im städtischen Eigentum, wird derzeit nur vom Arbeitskreis Asyl genutzt. Eine Wohnbebauung wäre möglich, liegt aber noch in weiter Ferne. Unerwartet an Fahrt aufgenommen hat in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung der Tagesordnungspunkt zwei: die Berichte des Magistrats. Dabei ging es um eine mögliche Nutzung des Kling-Geländes, auf dem derzeit nur der Arbeitskreis Asyl in der ehemaligen Kling-Villa untergebracht ist.
Doch eine vorgestellte Machbarkeitsstudie brachte eine Entwicklung des Geländes ins Spiel – die bisher kaum thematisiert wurde und auch noch in weiter Ferne zu liegen scheint.
Stein des Anstoßes war ein Bericht des Magistrats über eine „Machbarkeitsstudie im Rahmen der Baulandoffensive Hessen“. Dabei wurde demnach geprüft, ob auf der Fläche „die Entwicklung preisgünstigen Wohnraums (Geschosswohnungsbau) insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit realisierbar ist“, heißt es in der Vorlage. Kurz: Ob es sinnvoll ist, Wohnungen auf dem Gelände zu bauen.
Das Fazit: Auf einem Teilgebiet der Fläche mit einer Größe von rund 3,5 Hektar könnten insgesamt 106 Wohneinheiten für circa 263 Einwohner entstehen. Pro Hektar seien 44 Wohneinheiten möglich. Wirtschaftlich würden Kosten von 7,2 Millionen Euro entstehen, demgegenüber stehen Erlöse in Höhe von 7,9 Millionen Euro, gerechnet auf 80 Jahre. Auch die in Maintal festgelegten 30 Prozent sozialer Wohnbau ließen sich laut Studie realisieren. Beachtet werden müsse allerdings die wertvolle Flora und Fauna auf dem Gelände, die erhalten bleiben müsse. Ein Großteil des Kling-Geländes wurde daher gar nicht in die Betrachtung gezogen.
Soweit die nackten Zahlen aus der Machbarkeitsstudie, die eigentlich nur zur Kenntnis genommen werden sollte. Jedoch zeigte sich der ein oder andere Stadtverordnete irritiert darüber, dass offenbar über eine mögliche Entwicklung des Geländes nachgedacht wird. Denn eine Wohnbebauung des Kling-Geländes war lange nicht mehr im Gespräch, vielmehr allerdings wurde das Areal als möglicher Standort für Wohncontainer für Flüchtlinge erst kürzlich genau unter die Lupe genommen, dann aber letztlich für nicht gut geeignet befunden.
Ein „Geschmäckle nach außen“ sah daher Frank Windelband (FDP), der dem Magistrat in Bezug auf die Ideen für das Kling-Gelände mangelnde Transparenz vorwarf. „Es ist schwierig zu vermitteln, wenn wir in zwei Jahren Festplätze nutzen sollten, um Flüchtlinge unterzubringen, dass dann auf einmal schöne Wohnungen auf dem Kling-Gelände gebaut werden“, sagte Windelband.
Um eine schnelle Klarstellung war dann Erster Stadtrat Karl-Heinz Kaiser (SPD) bemüht. In der Frage der Wohncontainer sei es vor allem darum gegangen, einen sehr kurzfristig verfügbaren Standort zu finden. „Mit dem Argument der Kurzfristigkeit ist die Fläche am Klingsee weggefallen“, erklärte er.
Auch Bürgermeisterin Monika Böttcher (parteilos) erklärte, dass die Machbarkeitsstudie nur als Informationsgrundlage diene. Auch in der Vorlage selbst steht, dass die Entwicklung der Fläche aus Sicht der Stadtplanung derzeit „keine Priorität“ habe. Vielmehr sollen bei den städtischen Flächen zunächst die Entwicklung des Neubaugebiets „Am Berghof“ in Wachenbuchen, das Vorhaben Mehrgenerationenwohnen in der Hermann-Löns-Straße, das Areal Maintal-Mitte und nicht zuletzt auch die gesamte Quartierentwicklung um das Bürgerhaus in Bischofsheim vorangetrieben werden sollen. „Wir sind in der Stadtplanung voll von der Unterkante bis zur Oberkante“, erklärte Böttcher. „Wir haben an anderer Stelle Grundstücke, die wir viel leichter entwickeln können. Die Darstellung, als wäre das das Gelände, wo wir einfach Wohnraum schaffen können, ist eine Nebelkerze.“ Dass eine Bebauung aufgrund von Altlasten und hochwertigem Naturraum sehr kritisch einzustufen sei, hätten bereits Untersuchungen aus dem Jahr 2003 gezeigt.
Doch da das Thema nun auf dem Tisch lag, wurden auch weitere Fragen gestellt. Denn die Machbarkeitsstudie hatte sich zeitlich verzögert, „da der städtebauliche Entwurf auf Anregung der zuständigen Dezernentin (Bürgermeisterin Böttcher) und des Fachdiensts Stadtplanung angepasst wurde – wesentliche Änderungen waren die Berücksichtigung eines Begegnungshauses für den Arbeitskreis Asyl und die Reduzierung von Wohneinheiten“, heißt es im Bericht des Magistrats.
Ein Begegnungshaus auf der von der Stadt vor Jahren für über zwei Millionen Euro gekauften Fläche zu errichten, sei bisher nie im Gespräch gewesen, erklärte Götz Winter (CDU). Auch habe niemand der Bürgermeisterin das Mandat dafür gegeben, ein solches Begegnungshaus in Planungen miteinfließen zu lassen. Die Entscheidung, das Gelände zu kaufen, sei nur gefallen, um Wohnbebauung zu realisieren. Auch Thomas Schäfer (FDP) sprach von einem „Störgefühl“, mit dem er nicht alleine sei.
Photovoltaik
Schreiben an das Wirtschaftsministerium:
Peter Heckert, Maulbeerweg 21, 63477 Maintal
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Photovoltaikanlagen -
13.02.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit Januar 2022 habe ich eine Photovoltaikanlage. Jetzt nach einem Jahr kann ich Bilanz ziehen über den Nutzen für mich persönlich - der Nutzen für die Umwelt ist ja in jedem Fall gegeben.
Energiebilanz (die Zahlen für Anfang Januar wurden hochgerechnet, in Klammern ohne Jan.):
Erzeugung der Anlage 5886 Kw (5841 Kw)
Eigenverbrauch 1116 Kw (1097 Kw)
Einspeisung 4770 Kw. (4740 Kw)
Bezug 930 Kw ( 853 Kw)
Der Eigenverbrauch liegt etwas über dem Netzbezug. Nur rund 23 Prozent des erzeugten Stroms kann ich für mich nutzen. Aber mit der Photovoltaikanlage kann ich mehr als 50 Prozent meines Bedarfs decken, aber nur, weil ein gutes Sonnenjahr war und wir als Rentner die Mittagsstunden für Herd, Waschmaschine und Spülmaschine besser ausnutzen können.
Wenn die Sonne tüchtig scheint wie im Jahr 2022, gleichen sich Einspeisung und Bezug einigermaßen aus. Deshalb lohnt sich auch nicht ein Stromspeicher für 10.000 Euro. Aber wenn der Photovoltaik-Betreiber auch 72 Cent für die Kilowattstunde bezahlen muß, dann ist er stark im Minus.
Der überschüssige Strom aus der Photovoltaikanlage ging an den örtlichen Versorger - die Maintalwerke - denn man kann den überschüssigen Strom ja nicht irgendwo in die Erde leiten. Vergütet werden aber nur 6,8 Cent pro Kilowattstunde, sicherlich weit weniger, als an der Strombörse zu zahlen ist. Aber die Maintalwerke können diesen Strom gar nicht selber nutzen, sondern sie melden die Strommenge nur an eine andere Stelle, die dann auch die Vergütung vornimmt. Mir wurde nicht gesagt, wer diese „Stelle“ ist. Aber es kann sich nur um die Bundesnetzagentur handeln, die auch die Marktstammdatendatei betreibt und nur wenn man dort gemeldet ist, erhält auch von dort da Einspeisungsentgelt.
Die Bundesnetzagentur geht dann mit meinem Strom an die Strombörse. Das macht immerhin 11,2 Prozent der Stromproduktion aus. Den Strom bietet die Netzagentur an zu einem Preis, der mit den anderen Angeboten konkurrieren kann. Mit anderen Worten: Sie schlägt auf den an mich gezahlten Preis auf, abgesehen von den Allgemeinkosten so 10 bis 30 Cent oder noch mehr. Meinen Strom kaufe ich dann über den örtlichen Versorger in der Grundversorgung (2022) zum zehnfachen Preis zurück.
Die Bundesnetzagentur macht also den Gewinn und nicht der örtliche Versorger. Dabei wäre das – wenn schon, denn schon – besser. Durch den Solarstrom könnte er den Preis für alle niedriger zu machen. Oder man könnte den Strom wenigstens den Bürgergeldempfängern billiger liefern. Das wäre auch für den Besitzer der Photovoltaikanlage zufriedenstellend.
Der örtliche Netzbetreiber könnte unter der Bevölkerung werben: Mit einer Photovoltaikanlage tut ihr etwas für die Region! Aber so bleibt alles in der Anonymität.
Dem örtlichen Versorger ist die geringe Vergütung für eingespeisten Strom nicht vorzuwerfen, denn er handelt ja nur nach den gesetzlichen Vorgaben. Er muß dann auf seinen Kaufpreis noch die Allgemeinkosten (wie Netzentgelt), Grundpreis und Mehrwertsteuer aufschlagen. Da ist es dann kein Wunder, wenn man in der Grundversorgung bei einem Preis von 72 Cent ankommt.
Ich habe die Investition ja auch wegen der Umwelt getätigt und weil das Geld auf der Bank keine Zinsen mehr brachte. Aber schön wäre es doch, wenn man wenigstens mit Plus-Minus-Null herauskommen könnte und wenigstens die Investitionskosten – in meinem Fall 15.000 Euro – aus Eigenverbrauch und Einspeisevergütung herausspringen. Angeblich soll sich eine solche Anlage nach zwölf Jahren amortisieren. Aber bei einer Ersparnis von 371 Euro im Jahr für Eigenverbrauch und einer Vergütung für den eingespeisten Solarstrom in Höhe von 284 Euro wird das wohl nichts werden, insgesamt sind das nur 656 Euro, nötig wären aber etwa 1.000 Euro im Jahr. Früher war das anders: Unser Sohn hat vor Jahren (damals waren die Anlagen allerdings auch teuer) noch 49 Cent pro gelieferter Kilowattstunde erhalten und in Jahr 2022 eine Einspeisevergütung von 1.500 Euro erhalten. Der damals aufgenommen Kredit ist längst abbezahlt.
Ein Gewinn für den Betreiber der Photovoltaikanlage muß nicht unbedingt sein. Aber den Strom fast zu verschenken – und di kommenden Jahre soll die Einspeisevergütung ja noch geringer werden - ist unbefriedigend. Der Betreiber hatte ja die Investition zu leisten, und diese sollte sich an sich einschließlich der Zinsen amortisieren.
Der Gesetzgeber ist hier gefragt, ob er die Erzeugung von Solarstrom nicht attraktiver machen will. Wie will man sonst Menschen massenweise anregen, auf ihrem Dach einen Photovoltaikanlage zu errichten? Und wir brauchen sie massenweise, um die Klimaziele zu erreichen. Früher war ich der Meinung, so eine Anlage bringe nicht viel, weil sie nur tagsüber wirkt., Windräder produzieren auch bei Nacht (wenn Wind ist). Aber ein Windrad kann man sich ja nicht privat in den Garten stellen, doch geeignete Dächer gibt es viele.
Es ergeben sich folgende Fragen:
1.) Wenn der Strompreis steigt, warum kann dann nicht auch die Vergütung für Solarstrom steigen?
(2.) Warum kann man den erzeugten Strom nur an eine bestimmte Stelle liefern? Kann man es nicht so machen, daß verschiedene Abnehmer von Solarstrom im Wettbewerb stehen, wie bei der Lieferung von Strom an die Verbraucher. Ein Verkauf an der Strombörse ist für einen Kleinerzeuger keine Möglichkeit. Es gibt da zwar auch Firmen, die das übernehmen wollen. Aber am Ende zahlen sie noch weniger als die Bundesnetzagentur.
(3.) Warum dürfen (oder müssen?) alle Erzeuger von Energie den gleichen Preis nehmen? Ursprünglich ging es darum, daß der geringe Unterschied zwischen Öl und Gas ausgeglichen wird. Aber auch das war ein Eingriff in den Markt und beendete den Wettbewerb. Die Erneuerbaren waren dann am teuersten, jetzt müssen sie ihren Übergewinn hergeben anstatt in die Zukunftstechnik zu investieren. Es ist überhaupt nicht einzusehen, weshalb billig erzeugter Strom teuer verkauft werden muß (oder darf). Hier ist der Gesetzgeber gefordert, diese Koppelung aufzulösen
Noch einmal zusammenfassend: Mit der Photovoltaik wird es nur etwas, wenn entweder die Einspeisevergütung erhöht wird oder der Erzeuger einen Vorzugspreis für den eingespeisten bezogenen Strom erhält.
Das gegenwärtige System führt dazu, daß man alle Möglichkeiten ausschöpft, der Zwangsabgabe und Zwangsvergütung zu entgehen:
(1.) Vor der Herstellung der Anlage hat mir der Techniker einen Kostenvoranschlag gemacht, der der auf meinen Verbrauch von 2.500 Kilowatt abgestimmt ist. Mit anderen Worten: Es ist noch mehr Platz auf dem Dach, aber eine noch größere Anlage würde zwar der Erzeugung erneuerbarer Energien dienen, wäre aber für mich noch unwirtschaftlicher als ohnehin. So wurden die Möglichkeiten nicht ausnutzt, sondern eben kleiner gebaut.
(2.) Ich habe mir einen Konvektor zum Heizen mit Strom besorgt, um mehr eigenen Strom zu nutzen. Das geht aber nur bei konstantem Sonnenschein, damit man nicht bei einer Wolke in den Bezug hineingerät. Aber immerhin konnte ich im Herbst an sechs Tagen allein mit Solarstrom heizen
(3.) Im Keller habe ich eine Lufttrockneranlage aufgestellt. Die verbraucht 30 Watt, soviel Strom erzeugt die PV- Anlage tagsüber allemal.
(4.) Möglich ist auch, dem Nachbarn über ein Verlängerungskabel Strom zu liefern, zum Beispiel zum Holzsägen. Das Problem dabei ist dabei allerdings, daß man den Strom überwachen muß und den Verbrauch so dosiert, daß man nicht in den Netzbezug kommt.
(4.) Das nächste ist eine Wallbox, die nur den Solarstrom zieht. Damit kann ich fast allen Solarstrom „abfischen“, außer in der Zeit, in der ich mit dem Auto unterwegs bin. Und wenn meine Batterien im Auto voll sind, dann verschenke ich den Strom an die Nachbarn.
Keine gute Lösung ist:
(1.) Eine Wärmepumpe – die ja immer in Kombination mit einer Photovoltaikanlage empfohlen wird - bringt aber nichts. Wenn im Winter nur 300 KW produziert werden, die Wärmepumpe aber 3.000 KW braucht, muß man doch mit dem teuren Strom aus dem Netz heizen.
Das Problem ist halt immer, daß man die Energie vor allem braucht, wenn wenig Strom zu gewinnen ist. Wir haben ja auch noch eine thermische Solaranlage, die aber nur im Sonner für die Erzeugung von Warmwasser reicht.
(2.) Auch ein Stromspeicher bringt nichts, damit kann man bei einem Preis von 10.000 Euro nur 10 KW speichern, das reicht vielleicht für einen Tag, die Wärmepumpe zu betreiben.
(3.) Gut wäre ein „virtueller Stromspeicher“ beim örtlichen Versorger, daß man nämlich den eingespeisten Strom gegen eine geringe Gebühr wieder erhalten kann. Es gibt auch Firmen, die das anbieten. Aber die verlangen eine Gebühr von 8 Euro im Monat und speichern nur eine bestimmte Menge und machen letztlich nur eigenen Gewinn.
Ganz schlecht ist die Regelung ab 2023, daß ein Vermieter den Strom nicht an den Mieter, sondern voll an den örtlichen Versorger abgeben kann und dafür eine höhere Vergütung erhält) (zum Beispiel 26 Cent statt 7 Cent). Das ist sehr mieter-unfreundlich. Der Mieter hat ja Aufwand, wenn er die Anlage mit seinem Computer überwacht und gegebenenfalls den Wechselrichter neu startet. Aber es lohnt sich auch nicht, wenn der Vermieter die höhere Einspeisevergütung mitnimmt und seinem Mieter einen Teil davon abgibt, denn der Mieter muß ja dann - statt den eigenerzeugten Solarstrom zu nutzen - den teuren Strom vom Netzbetreiber bezahlen.
Vom Schreibtisch der Ministerien aus kann man das Leben der Bürger sehr gut regeln. Aber die Praxis sieht oft anders aus. Deshalb rege ich an, die Gesetzgebung in Sachen Photovoltaik noch einmal zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Heckert
Antwort:
Die Antwort kam umgehend und sehr wortreich und vor allem mit Textbausteinen zum Thema „Photovoltaik“. Auf meine Fragen wurde so gut wie nicht eingegangen, mir aber versichert, meine Anregungen würden in die Diskussion einfließen und berücksichtigt werden.
Dabei gibt es aber in dem Schreiben falsche Behauptungen; Zum Beispiel wird gesagt, die Einspeisevergütung seit heraufgesetzt worden, dann heißt es wieder, sie sei vergleichsweise gering, dann wieder, sie solle erhöht werden. Es wird behauptet, es gäbe KfW-Kredite für Photovoltaik, aber das ist schon lange nicht mehr der Fall.
Ganz frech ist die Aussage: „Photovoltaikanlagen sind mittlerweile recht günstig geworden, so dass sich die Einspeisung in das öffentliche Netz insb. bei kleinen Anlagen ohnehin kaum rentiert. Die Anlagen finanzieren sich heute eher über die staatliche Förderung im Zuge der energetische Gebäudesanierung und die Stromkosteneinsparung und weniger über die Vergütung der Einspeisung!“
Wenn sich die Einspeisung für die Netzagentur nicht rentiert (!), warum läßt sie dann keinen Verkauf an andere Abnehmer zu? Es gibt keine staatlichen Zuschüsse und finanziell rechnet sich die Anlage für den Betreiber nicht mehr. Die Selbstversorgung deckt nicht einmal die Hälfte der Kosten. Der „kostenlose“ Strom ist sehr teuer, wenn man ihn auf die Investitionskosten umrechnet. Bei günstigen Bedingungen sind das 75 Cent pro Kilowattstunde.