Aktuelles in der Stadt

 

 

 

 

 

Wer veräppelt denn hier wen? Klinggelände

 

Maintal Tagesanzeiger, 31. Mai 2022, leicht gekürzt:

Studie sorgt für Irritationen: Diskussion um mögliche Entwicklung des Kling-Geländes:

Das Kling-Gelände ist im städtischen Eigentum, wird derzeit nur vom Arbeitskreis Asyl genutzt. Eine Wohnbebauung wäre möglich, liegt aber noch in weiter Ferne. Unerwartet an Fahrt aufgenommen hat in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung der Tagesordnungspunkt zwei: die Berichte des Magistrats. Dabei ging es um eine mögliche Nutzung des Kling-Geländes, auf dem derzeit nur der Arbeitskreis Asyl in der ehemaligen Kling-Villa untergebracht ist.

Doch eine vorgestellte Machbarkeitsstudie brachte eine Entwicklung des Geländes ins Spiel – die bisher kaum thematisiert wurde und auch noch in weiter Ferne zu liegen scheint.

Stein des Anstoßes war ein Bericht des Magistrats über eine „Machbarkeitsstudie im Rahmen der Baulandoffensive Hessen“. Dabei wurde demnach geprüft, ob auf der Fläche „die Entwicklung preisgünstigen Wohnraums (Geschosswohnungsbau) insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit realisierbar ist“, heißt es in der Vorlage. Kurz: Ob es sinnvoll ist, Wohnungen auf dem Gelände zu bauen.

Das Fazit: Auf einem Teilgebiet der Fläche mit einer Größe von rund 3,5 Hektar könnten insgesamt 106 Wohneinheiten für circa 263 Einwohner entstehen. Pro Hektar seien 44 Wohneinheiten möglich. Wirtschaftlich würden Kosten von 7,2 Millionen Euro entstehen, demgegenüber stehen Erlöse in Höhe von 7,9 Millionen Euro, gerechnet auf 80 Jahre. Auch die in Main­tal festgelegten 30 Prozent sozialer Wohnbau ließen sich laut Studie realisieren. Beachtet werden müsse allerdings die wertvolle Flora und Fauna auf dem Gelände, die erhalten bleiben müsse. Ein Großteil des Kling-Geländes wurde daher gar nicht in die Betrachtung gezogen.

 

Soweit die nackten Zahlen aus der Machbarkeitsstudie, die eigentlich nur zur Kenntnis genommen werden sollte. Jedoch zeigte sich der ein oder andere Stadtverordnete irritiert darüber, dass offenbar über eine mögliche Entwicklung des Geländes nachgedacht wird. Denn eine Wohnbebauung des Kling-Geländes war lange nicht mehr im Gespräch, vielmehr allerdings wurde das Areal als möglicher Standort für Wohncontainer für Flüchtlinge erst kürzlich genau unter die Lupe genommen, dann aber letztlich für nicht gut geeignet befunden.

Ein „Geschmäckle nach außen“ sah daher Frank Windelband (FDP), der dem Magistrat in Bezug auf die Ideen für das Kling-Gelände mangelnde Transparenz vorwarf. „Es ist schwierig zu vermitteln, wenn wir in zwei Jahren Festplätze nutzen sollten, um Flüchtlinge unterzubringen, dass dann auf einmal schöne Wohnungen auf dem Kling-Gelände gebaut werden“, sagte Windelband.

Um eine schnelle Klarstellung war dann Erster Stadtrat Karl-Heinz Kaiser (SPD) bemüht. In der Frage der Wohncontainer sei es vor allem darum gegangen, einen sehr kurzfristig verfügbaren Standort zu finden. „Mit dem Argument der Kurzfristigkeit ist die Fläche am Klingsee weggefallen“, erklärte er.

Auch Bürgermeisterin Monika Böttcher (parteilos) erklärte, dass die Machbarkeitsstudie nur als Informationsgrundlage diene. Auch in der Vorlage selbst steht, dass die Entwicklung der Fläche aus Sicht der Stadtplanung derzeit „keine Priorität“ habe. Vielmehr sollen bei den städtischen Flächen zunächst die Entwicklung des Neubaugebiets „Am Berghof“ in Wachenbuchen, das Vorhaben Mehrgenerationenwohnen in der Hermann-Löns-Straße, das Areal Maintal-Mitte und nicht zuletzt auch die gesamte Quartierentwicklung um das Bürgerhaus in Bischofsheim vorangetrieben werden sollen. „Wir sind in der Stadtplanung voll von der Unterkante bis zur Oberkante“, erklärte Böttcher. „Wir haben an anderer Stelle Grundstücke, die wir viel leichter entwickeln können. Die Darstellung, als wäre das das Gelände, wo wir einfach Wohnraum schaffen können, ist eine Nebelkerze.“ Dass eine Bebauung aufgrund von Altlasten und hochwertigem Naturraum sehr kritisch einzustufen sei, hätten bereits Untersuchungen aus dem Jahr 2003 gezeigt.

 

Doch da das Thema nun auf dem Tisch lag, wurden auch weitere Fragen gestellt. Denn die Machbarkeitsstudie hatte sich zeitlich verzögert, „da der städtebauliche Entwurf auf Anregung der zuständigen Dezernentin (Bürgermeisterin Böttcher) und des Fachdiensts Stadtplanung angepasst wurde – wesentliche Änderungen waren die Berücksichtigung eines Begegnungshauses für den Arbeitskreis Asyl und die Reduzierung von Wohneinheiten“, heißt es im Bericht des Magistrats.

 Ein Begegnungshaus auf der von der Stadt vor Jahren für über zwei Millionen Euro gekauften Fläche zu errichten, sei bisher nie im Gespräch gewesen, erklärte Götz Winter (CDU). Auch habe niemand der Bürgermeisterin das Mandat dafür gegeben, ein solches Begegnungshaus in Planungen miteinfließen zu lassen. Die Entscheidung, das Gelände zu kaufen, sei nur gefallen, um Wohnbebauung zu realisieren. Auch Thomas Schäfer (FDP) sprach von einem „Störgefühl“, mit dem er nicht alleine sei.

 

 

Maintal Tagesanzeiger, 31. Mai 2022: Stadtverordnetenversammlung am 20.März 2023:

Das Kling-Gelände soll nicht verkauft, sondern von der städtischen Maintal Immobilien Gesellschaft MIG unter Berücksichtigung des Begegnungshauses entwickelt werden (laut MTA).

 

Kommentar:

So wird das oft gemacht: Erst ist alles nur ein Plan, „ohne jegliche Priorität“. Aber bei einer Machbarkeitsstudie hat man doch etwas vor. Dann ist das Thema einmal da und die Umsetzung wird immer dringender. Lange hat es dann auch diesmal nicht gedauert, nicht einmal ein Jahr.

Unter „Klinggebiet“ verstand man ursprünglich das frühere Firmengelände der Firma Kling-

Schon die Namensgebung ist anfechtbar, denn die Firma hat ohne Not und nur wegen größerer Gewinnmöglichkeiten den Firmensitz in die USA verlegt und ihr Gelände in Hochstadt lukrativ als Bauland verkaufen dürfen.

Das Gelände war ursprünglich Wald. Nach langen Verhandlungen erklärt sich die Gemeindevertretung 1925 bereit, den Tannenwald an der Bahn abzuholzen und das Gelände dem Fußballclub zur Verfügung zu stellen. Doch nachdem der Platz urbar gemacht worden ist, beanspruchte der Turnverein die Mitbenutzung. Die Gemeindevertretung stimmte dem Antrag des Turnvereins zu. Der Fußballclub mußte eine Beschlagnahme des Platzes und eine Pfändung durch den Gerichtsvollzieher über sich ergehen lassen. Schließlich gab die Gemeinde noch ein zweites Stück Wald frei, und der Fußballverein machte sich noch einmal an die Arbeit und erstellte 1926 in mühsamer Arbeit noch ein zweites Sportfeld.

„Für einen guten Zweck“ wurde also wertvoller Wald gerodet. Daß dort aber nach dem Krieg einen Hanauer Schreinerei ein Furnierwerk errichten durfte, war kein guter Zweck mehr (wenn man einmal von den Arbeitsplätzen und der Gewerbesteuer absieht). Aber anstatt daß man schon damals dort den Wald wiederhergestellt hätte, wurden in mehreren Schritten neue Waldflächen für Fußballplätze gerodet.  

Auch nach dem Wegzug der Firma Kling hat man nicht wieder aufgeforstet, sondern man war froh, statt einer Industriebrache ein großes Baugelände zur Verfügung zu haben. Angeblich sollte der Charakter einer Waldsiedlung („Wohnen am Teich“) erhalten bleiben, aber entstanden ist ein eng bebautes (zehn von ursprünglich 50). Im Jahr 1998 stimmte die Stadtverordnetenversammlung stimmt schließlich zu, verkleinert allerdings die Fläche um die alte „Schindkaute“ und einen Teil des Waldes.

Aber gerade dieses damals abgeteilte Gebiet steht nach 25 Jahren wieder zur Diskussion. Nur handelt es sich hier nicht um ein verlassenes Industriegelände, sondern um gewachsenen alten Baumbestand mit einigen Freiflächen. Ein Teil davon ist die alte „Schindkaute“, die zuletzt als Müllgrube genutzt wurde und mit Altlasten belastet sein dürfte.

Daß die Stadt das Gelände vor zwei Jahren gekauft hat, kann doch nur den Zweck gehabt haben, dort Wohnbebauung vorzusehen, denn wenn dort Wald bleiben sollte, dann hätte man das Grundstück dem vorherigen Eigentümer lassen können. Aber da paßte es eben gut, daß in dem Wald schon eine ausgedehnte Villa steht, die seit einiger Zeit als Begegnungshaus vom Arbeitskreis Asyl genutzt wird. Da könnte man doch einmal schnell über 100 Wohneinheiten dazu bauen. So ein bißchen Flora könnte ja noch bleiben (wie beim bisherigen Klinggelände), die Fauna aber wäre natürlich dahin (abgesehen von den Wildschweinen).

Wir haben doch tatsächlich genug Baugelände in Maintal. Es war ja die letzten Jahre gar keine Stadtplanung möglich, weil man immer wieder von einer Industriebrache zur anderen gehetzt wurde (Gärtnerei in Wachenbuchen, Realmarkt in Dörnigheim). Die schon einmal ins Auge gefaßten Ackerflächen in Hochstadt (südlich der Wachenbucher Straße) und Dörnigheim (an der Kesselstädter Straße) kann man noch gar nicht in Angriff nehmen .Auch in Bischofsheim haben sich Investoren schon Flächen ausgeguckt.

Die Versiegelung von Ackerflächen ist zwar auch bedauerlich, aber immerhin nicht so schädlich wie das Ab holzen des Waldes. Und wie wäre es denn mit der früher vertretenen Meinung, Maintal sei große genug und müsse nicht mehr wachsen? Müssen wir denn das Wohnungsproblem Frankfurts lösen, aber dann auch mehr Kindergärten, Schulen usw. bauen?

 

 

 

 

 

Unterkünfte für Asylbewerber

 

 

Petition:

Entscheidung über die Festplätze Maintal-Hochstadt und Bischofsheim zurückziehen!

Alternative Grundstücke sind vorhanden!

Bitte bis 30.04.2023 unterschreiben und an folgende Adresse senden:

Jennifer Eibelshäuser, Hauptstraße 44 1 63477 Maintal

An: Bürgermeisterin Monika Böttcher und der 1. Stadtrat der Stadt Maintal Karl - Heinz Kaiser, Stadtverordnetenversammlung und Ausschuß Soziales

FLÜCHTLINGSUNTERKÜNFTE AUF DEN FESTPLÄTZEN MAINTAL HOCHSTADT UND BISCHOFSHEIM STOPPEN!

Am 06.03.2023 wurde in einer Sondersitzung Sozialausschuss entschieden, dass die Festplätze in Maintal Hochstadt und Bischofsheim als solches weichen müssen, um auf diesen mit Leichtbauhallen Unterkünfte für Flüchtlinge aus Drittstaaten und der Ukraine zu schaffen. Obwohl die FDP und CDU alternative Grundstücke, wie das Klinggebiet (auf diesem befindet sich bereits Pro Asyl und ist Eigentum der Stadt Maintal), Gewerbegebiet West, ein Grundstück gegenüber vom Bürgerhaus Bischofsheim und ein Grundstück auf dem Ambrosius-Gelände vorschlugen, wurden mit fadenscheinigen Gründen diese abgelehnt und sich für die Festplätze entschieden.

Dabei wird mit dem Festplatz Hochstadt nicht nur den Jugendlichen, Kindern und Familien ein Bolzplatz/Basketballfeld, Treffpunkt für Outdoorsportler genommen, sondern ein Flüchtlingsheim auf ein Grundstück gestellt, dass im Hochsommer keinerlei Schatten aufweist. Man bedenke, dass die Sommer von Jahr zu Jahr heißer werden und wir letztes Jahr nicht nur einmal knapp an der 40 Grad Grenze gekratzt haben. Wie muß das dann erst in einer Leichtbauhalle ohne Schatten sein?

Hinzu befindet sich im Waldgebiet am Bischofsheimer Kerbplatz der Eichen prozessinons­spinner. Ursprünglich war angedacht, eine Kita dort zu bauen. Der Standort wurde wegen dem Eichenprozessionsspinner abgelehnt. Es gibt Alternativen! Dass diese beharrlich abgelehnt werden, trifft selbst bei den Parteien CDU und FDP auf Unverständnis. Klarzustellen ist, dass es nicht darum geht, dass Flüchtlinge aus Drittstaaten und der Ukraine nicht gewollt sind.. Die festgelegten Standorte sind weder im Sinne der Geflüchteten noch der Bürger entschieden worden!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Jennifer Eibelshäuser aus Maintal

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damit Ihre Unterschrift gezählt werden kann.

Hinweis: Eintragung nur persönlich und handschriftlich. Nur einmal (entweder online

oder handschriftlich) unterschreiben. Diese Liste bitte bis zum 30.04.23 postalisch an:

Jennifer Eibelshäuser, Hauptstraße 44, 63477 Maintal oder eingescannt/fotografiert per Email an jenny@umdengarten.de

                                              

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E-Mail an Frau Eibelshäuser:

Sehr geehrte Frau Eibelshäuser, ich freue mich, daß Sie die Initiative zu einer Petition ergriffen haben. Ich habe deswegen auch schon an den Stadtverordneten Götz Winter geschrieben, aber das hat ja keine Öffentlichkeitswirkung.

Es ist ganz klar, daß dann kaum noch Platz für Kinder und Jugendliche bleibt, von der Kerb ganz zu schweigen. Und es ist doch Verdummung, daß in zwei Jahren alles wieder abgebaut werden soll: Dann ist die Lage auch nicht anders!

Und man baut doch nicht etwas mit hohen Kosten, um es nach zwei Jahren wieder abzureißen. Mir geht es auch darum, daß nicht hinter der Ringmauer gebaut wird, wie es bisher Konsens war. Die historische Abfolge Mauer- Gärten –Streuobstwiesen ist einzigartig. Und die „Leichtbauweise“ ändert nichts daran, daß es sich hier um Gebäude handelt. Dort mußten auf Befehl der Stadt verschiedene Gartenhütten beseitigt werden, aber jetzt sollen dort Wohnblocks gebaut werden (wie das Kinder- und Familienzentrum Eichenheege, das ist „Leichtbauweise“).

Noch einmal vielen Dank! Aber ich mache immer wieder die Erfahrung, daß da Leute entscheiden, die nicht betroffen sind, und es besser wissen als die Bürger.

Viele Grüße   Peter Heckert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Photovoltaik

 

Schreiben an das Wirtschaftsministerium:

Peter Heckert, Maulbeerweg 21, 63477 Maintal

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

- Photovoltaikanlagen -

13.02.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit Januar 2022 habe ich eine Photovoltaikanlage. Jetzt nach einem Jahr kann ich Bilanz ziehen über den Nutzen für mich persönlich - der Nutzen für die Umwelt ist ja in jedem Fall gegeben.

Energiebilanz (die Zahlen für Anfang Januar wurden hochgerechnet, in Klammern ohne Jan.):

Erzeugung der Anlage           5886    Kw  (5841 Kw)

Eigenverbrauch                      1116    Kw  (1097 Kw)

Einspeisung                            4770    Kw. (4740 Kw)

Bezug                                       930    Kw  (  853 Kw)

Der Eigenverbrauch liegt etwas über dem Netzbezug. Nur rund 23 Prozent des erzeugten Stroms kann ich für mich nutzen. Aber mit der Photovoltaikanlage kann ich mehr als 50 Prozent meines Bedarfs decken, aber nur, weil ein gutes Sonnenjahr war und wir als Rentner die Mittagsstunden für Herd, Waschmaschine und Spülmaschine besser ausnutzen können.

Wenn die Sonne tüchtig scheint wie im Jahr 2022, gleichen sich Einspeisung und Bezug einigermaßen aus. Deshalb lohnt sich auch nicht ein Stromspeicher für 10.000 Euro. Aber wenn der Photovoltaik-Betreiber auch 72 Cent für die Kilowattstunde bezahlen muß, dann ist er stark im Minus.

 

Der überschüssige Strom aus der Photovoltaikanlage ging an den örtlichen Versorger - die Maintalwerke - denn man kann den überschüssigen Strom ja nicht irgendwo in die Erde leiten. Vergütet werden aber nur 6,8 Cent pro Kilowattstunde, sicherlich weit weniger, als an der Strombörse zu zahlen ist. Aber die Maintalwerke können diesen Strom gar nicht selber nutzen, sondern sie melden die Strommenge nur an eine andere Stelle, die dann auch die Vergütung vornimmt. Mir wurde nicht gesagt, wer diese „Stelle“ ist. Aber es kann sich nur um die Bundesnetzagentur handeln, die auch die Marktstammdatendatei betreibt und nur wenn man dort gemeldet ist, erhält auch von dort da Einspeisungsentgelt.

 

Die Bundesnetzagentur geht dann mit meinem Strom an die Strombörse. Das macht immerhin 11,2 Prozent der Stromproduktion aus. Den Strom bietet die Netzagentur an zu einem Preis, der mit den anderen Angeboten konkurrieren kann. Mit anderen Worten: Sie schlägt auf den an mich gezahlten Preis auf, abgesehen von den Allgemeinkosten so 10 bis 30 Cent oder noch mehr. Meinen Strom kaufe ich dann über den örtlichen Versorger in der Grundversorgung (2022) zum zehnfachen Preis zurück.

Die Bundesnetzagentur macht also den Gewinn und nicht der örtliche Versorger. Dabei wäre das – wenn schon, denn schon – besser. Durch den Solarstrom könnte er den Preis für alle niedriger zu machen. Oder man könnte den Strom wenigstens den Bürgergeldempfängern billiger liefern. Das wäre auch für den Besitzer der Photovoltaikanlage zufriedenstellend.

Der örtliche Netzbetreiber könnte unter der Bevölkerung werben: Mit einer Photovoltaikanlage tut ihr etwas für die Region! Aber so bleibt alles in der Anonymität.

Dem örtlichen Versorger ist die geringe Vergütung für eingespeisten Strom nicht vorzuwerfen, denn er handelt ja nur nach den gesetzlichen Vorgaben. Er muß dann auf seinen Kaufpreis noch die Allgemeinkosten (wie Netzentgelt), Grundpreis und Mehrwertsteuer aufschlagen. Da ist es dann kein Wunder, wenn man in der Grundversorgung bei einem Preis von 72 Cent ankommt.

Ich habe die Investition ja auch wegen der Umwelt getätigt und weil das Geld auf der Bank keine Zinsen mehr brachte. Aber schön wäre es doch, wenn man wenigstens mit Plus-Minus-Null herauskommen könnte und wenigstens die Investitionskosten – in meinem Fall 15.000 Euro – aus Eigenverbrauch und Einspeisevergütung herausspringen. Angeblich soll sich eine solche Anlage nach zwölf Jahren amortisieren. Aber bei einer Ersparnis von 371 Euro im Jahr für Eigenverbrauch und einer Vergütung für den eingespeisten Solarstrom in Höhe von 284 Euro wird das wohl nichts werden, insgesamt sind das nur 656 Euro, nötig wären aber etwa 1.000 Euro im Jahr. Früher war das anders: Unser Sohn hat vor Jahren (damals waren die Anlagen allerdings auch teuer) noch 49 Cent pro gelieferter Kilowattstunde erhalten und in Jahr 2022 eine Einspeisevergütung von 1.500 Euro erhalten. Der damals aufgenommen Kredit ist längst abbezahlt.

Ein Gewinn für den Betreiber der Photovoltaikanlage muß nicht unbedingt sein. Aber den Strom fast zu verschenken – und di kommenden Jahre soll die Einspeisevergütung ja noch geringer werden - ist unbefriedigend. Der Betreiber hatte ja die Investition zu leisten, und diese sollte sich an sich einschließlich der Zinsen amortisieren.

Der Gesetzgeber ist hier gefragt, ob er die Erzeugung von Solarstrom nicht attraktiver machen will. Wie will man sonst Menschen massenweise anregen, auf ihrem Dach einen Photovoltaikanlage zu errichten? Und wir brauchen sie massenweise, um die Klimaziele zu erreichen. Früher war ich der Meinung, so eine Anlage bringe nicht viel, weil sie nur tagsüber wirkt., Windräder produzieren auch bei Nacht (wenn Wind ist). Aber ein Windrad kann man sich ja nicht privat in den Garten stellen, doch geeignete Dächer gibt es viele.

 

Es ergeben sich folgende Fragen:

1.) Wenn der Strompreis steigt, warum kann dann nicht auch die Vergütung für Solarstrom steigen?

(2.) Warum kann man den erzeugten Strom nur an eine bestimmte Stelle liefern? Kann man es nicht so machen, daß verschiedene Abnehmer von Solarstrom im Wettbewerb stehen, wie bei der Lieferung von Strom an die Verbraucher. Ein Verkauf an der Strombörse ist für einen Kleinerzeuger keine Möglichkeit. Es gibt da zwar auch Firmen, die das übernehmen wollen. Aber am Ende zahlen sie noch weniger als die Bundesnetzagentur.

(3.) Warum dürfen (oder müssen?) alle Erzeuger von Energie den gleichen Preis nehmen? Ursprünglich ging es darum, daß der geringe Unterschied zwischen Öl und Gas ausgeglichen wird. Aber auch das war ein Eingriff in den Markt und beendete den Wettbewerb. Die Erneuerbaren waren dann am teuersten, jetzt müssen sie ihren Übergewinn hergeben anstatt in die Zukunftstechnik zu investieren. Es ist überhaupt nicht einzusehen, weshalb billig erzeugter Strom teuer verkauft werden muß (oder darf). Hier ist der Gesetzgeber gefordert, diese Koppelung aufzulösen

Noch einmal zusammenfassend: Mit der Photovoltaik wird es nur etwas, wenn entweder die Einspeisevergütung erhöht wird oder der Erzeuger einen Vorzugspreis für den eingespeisten bezogenen Strom erhält.

 

Das gegenwärtige System führt dazu, daß man alle Möglichkeiten ausschöpft, der Zwangsabgabe und Zwangsvergütung zu entgehen:

(1.) Vor der Herstellung der Anlage hat mir der Techniker einen Kostenvoranschlag gemacht, der der auf meinen Verbrauch von 2.500 Kilowatt abgestimmt ist. Mit anderen Worten: Es ist noch mehr Platz auf dem Dach, aber eine noch größere Anlage würde zwar der Erzeugung erneuerbarer Energien dienen, wäre aber für mich noch unwirtschaftlicher als ohnehin. So wurden die Möglichkeiten nicht ausnutzt, sondern eben kleiner gebaut.

(2.) Ich habe mir einen Konvektor zum Heizen mit Strom besorgt, um mehr eigenen Strom zu nutzen. Das geht aber nur bei konstantem Sonnenschein, damit man nicht bei einer Wolke in den Bezug hineingerät. Aber immerhin konnte ich im Herbst an sechs Tagen allein mit Solarstrom heizen

(3.) Im Keller habe ich eine Lufttrockneranlage aufgestellt. Die verbraucht 30 Watt, soviel Strom erzeugt die PV- Anlage tagsüber allemal.

(4.) Möglich ist auch, dem Nachbarn über ein Verlängerungskabel Strom zu liefern, zum Beispiel zum Holzsägen. Das Problem dabei ist dabei allerdings, daß man den Strom überwachen muß und den Verbrauch so dosiert, daß man nicht in den Netzbezug kommt.

(4.) Das nächste ist eine Wallbox, die nur den Solarstrom zieht. Damit kann ich fast allen Solarstrom „abfischen“, außer in der Zeit, in der ich mit dem Auto unterwegs bin. Und wenn meine Batterien im Auto voll sind, dann verschenke ich den Strom an die Nachbarn.

 

Keine gute Lösung ist:

(1.) Eine Wärmepumpe – die ja immer in Kombination mit einer Photovoltaikanlage empfohlen wird - bringt aber nichts. Wenn im Winter nur 300 KW produziert werden, die Wärmepumpe aber 3.000 KW braucht, muß man doch mit dem teuren Strom aus dem Netz heizen.

Das Problem ist halt immer, daß man die Energie vor allem braucht, wenn wenig Strom zu gewinnen ist. Wir haben ja auch noch eine thermische Solaranlage, die aber nur im Sonner für die Erzeugung von Warmwasser reicht.

(2.) Auch ein Stromspeicher bringt nichts, damit kann man bei einem Preis von 10.000 Euro nur 10 KW speichern, das reicht vielleicht für einen Tag, die Wärmepumpe zu betreiben.

(3.) Gut wäre ein „virtueller Stromspeicher“ beim örtlichen Versorger, daß man nämlich den eingespeisten Strom gegen eine geringe Gebühr wieder erhalten kann. Es gibt auch Firmen, die das anbieten. Aber die verlangen eine Gebühr von 8 Euro im Monat und speichern nur eine bestimmte Menge und machen letztlich nur eigenen Gewinn.

 

Ganz schlecht ist die Regelung ab 2023, daß ein Vermieter den Strom nicht an den Mieter, sondern voll an den örtlichen Versorger abgeben kann und dafür eine höhere Vergütung erhält) (zum Beispiel 26 Cent statt 7 Cent). Das ist sehr mieter-unfreundlich. Der Mieter hat ja Aufwand, wenn er die Anlage mit seinem Computer überwacht und gegebenenfalls den Wechselrichter neu startet. Aber es lohnt sich auch nicht, wenn der Vermieter die höhere Einspeisevergütung mitnimmt und seinem Mieter einen Teil davon abgibt, denn der Mieter muß ja dann - statt den eigenerzeugten Solarstrom zu nutzen - den teuren Strom vom Netzbetreiber bezahlen.

Vom Schreibtisch der Ministerien aus kann man das Leben der Bürger sehr gut regeln. Aber die Praxis sieht oft anders aus. Deshalb rege ich an, die Gesetzgebung in Sachen Photovoltaik noch einmal zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Heckert

 

Antwort:

Die Antwort kam umgehend und sehr wortreich und vor allem mit Textbausteinen zum Thema „Photovoltaik“. Auf meine Fragen wurde so gut wie nicht eingegangen, mir aber versichert, meine Anregungen würden in die Diskussion einfließen und berücksichtigt werden.

Dabei gibt es aber in dem Schreiben falsche Behauptungen; Zum Beispiel wird gesagt, die Einspeisevergütung seit heraufgesetzt worden, dann heißt es wieder, sie sei vergleichsweise gering, dann wieder, sie solle erhöht werden. Es wird behauptet, es gäbe KfW-Kredite für Photovoltaik, aber das ist schon lange nicht mehr der Fall.

 

Ganz frech ist die Aussage: „Photovoltaikanlagen sind mittlerweile recht günstig geworden, so dass sich die Einspeisung in das öffentliche Netz insb. bei kleinen Anlagen ohnehin kaum rentiert. Die Anlagen finanzieren sich heute eher über die staatliche Förderung im Zuge der energetische Gebäudesanierung und die Stromkosteneinsparung und weniger über die Vergütung der Einspeisung!“

Wenn sich die Einspeisung für die Netzagentur nicht rentiert (!), warum läßt sie dann keinen Verkauf an andere Abnehmer zu? Es gibt keine staatlichen Zuschüsse und finanziell rechnet sich die Anlage für den Betreiber nicht mehr. Die Selbstversorgung deckt nicht einmal die Hälfte der Kosten. Der „kostenlose“ Strom ist sehr teuer, wenn man ihn auf die Investitionskosten umrechnet. Bei günstigen Bedingungen sind das 75 Cent pro Kilowattstunde.

 

 

 

 

 

 

Freundliche Menschen

Dass wir alt geworden sind, stellten wir zum ersten Mal fest, als in München in der U-Bahn zwei Leute aufstanden und uns ihren Sitzplatz anboten. Wir wollten zwar nur zwei Stationen fahren, aber das Schlimmste in so einem Fall ist, dass man den angebotenen Platz nicht ein­nimmt. Also setzten wir uns für die kurze Strecke und gaben die Plätze dann wieder an die ursprünglichen Benutzer zurück.

Was gar nicht geht, haben wir erlebt, als wir noch selber für andere aufgestanden sind: Da setzte sich doch schnell ein Jugendlicher auf den freien Platz und der ältere Mensch musste weiter stehen und sich dabei hin und her schaukeln lassen.

Aber ganz alt kam ich mir vor, als ich nach einem besseren Anbieter für unsere Unfallversicherung suchte. Ich gab die verlangten Daten ein. Aber als ich beim Geburtsdatum war, kam gleich die Meldung: „Bei Ihrem Alter versichern wir Sie nicht mehr!“ So sind sie eben die Versicherungen: Nur versichern bei einem geringen Risiko!

Erfreulicher war es im Bus von Maintal nach Hanau wo wir die Erfahrung freundlicher Fahrgäste machen konnten. Einmal setzte sich eine Frau woanders hin, damit wir als Ehepaar nebeneinander sitzen konnten. Und auf der Rückfahrt standen auch zwei Frauen auf - übrigens vermutlich ausländischer Herkunft. Auch in Maintal gibt es höfliche und hilfsbereite Menschen. Ihnen sei Dank gesagt, weil so das Zusammenleben zwischen Alt und Jung erleichtert wird

 

 

 

 

 

„Arbeitende Mitte“

Sehr geehrter Herr Lindner,                                                              09.09.2022

jetzt sind Sie auch noch zum Wortschöpfer geworden: Sie wollen sich einsetzen für die „arbeitende Mitte“ von 4000 Euro im Monat aufwärts.

Was ist aber mit den Geringverdienern mit 2.000 Euro oder weniger? Die berühmte Putzfrau, der Wachmann, die Regaleinräumerin, die haben doch viel mehr Sorgen trotz harter Arbeit.

Sie werfen der SPD und den Grünen ideologisches Denken vor,  aber das Gießkannenprinzip auch für die Besserverdienenden (Spritsteuer, Heizpauschale)ist auch Ideologie.

Mit freundlichen Grüßen Peter Heckert

 

Umgehende Antwort:

Sehr geehrter Herr Heckert,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht an Christian Lindner.

Ja: Auch Facharbeiter mit einem stabilen Einkommen sollten in der aktuellen Situation nicht zusätzlich belastet werden. Was an dieser Position ideologisch sein sollte, erschließt sich uns nicht.

Die Entlastungspakete der Bundesregierung fokussieren sich allerdings insbesondere auf Menschen mit geringem Einkommen. Denn in der Tat müssen in unserem Land soziale Härten bei den Menschen abgewendet werden, die ansonsten ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können. Dazu gehören Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner sowie für Studierende sowie die Erhöhung der Kindergeldsätze. Im Rahmen einer Wohngeldreform werden wir den Kreis der Anspruchsberechtigten ausweiten und eine dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente einführen, um auch zukünftige Preissteigerungen im Energiesektor abzufedern. Ein deutschlandweit gültiges und digital buchbares Ticket für den Öffentlichen Nahverkehr ist ebenfalls Teil dieses Pakets.

Freundliche Grüße   Team Lindner

 

Rück-Antwort am 11. September:
Sehr geehrtes Team, die Vorschläge für Entlastungspakete kamen fast nur von SPD und Grünen. Die FDP sah es als ihre Aufgabe an, diese Leistungen auch auf die Besserverdienenden auszuweiten. Das nenne ich Ideologie: Wenn die FDP den anderen Ideologie vorwirft, weil sie in erster Linie für die Armen sind, dann ist es auch Ideologie, wenn man jedes Mal auch die Reichen bedenken will. Und das betrifft nicht nur den Facharbeiter mit einem stabilen Einkommen, sondern auch die Manager, die in einem Angestelltenverhältnis stehen.

Ich bedaure, daß solche Briefe im „Team Lindner“ hängen bleiben. Ich würde mich aber freuen, wenn Herr Lindner nicht mehr den Begriff „arbeitende Mitte“ verwenden würde.

Mit freundlichen Grüßen  Peter Heckert

 

 

 

Peter Heckert

Maulbeerweg 21

63477 Maintal                                                                                               13.09.2022

Sehr geehrter Herr Klingbeil,

nachdem Herr Christian Ljndner kürzlich den Begriff „arbeitende Mitte“ geprägt hat, haben sie diesen im Sommerinterview noch verstärkt zu „hart arbeitende Mitte“.

Ich denke, die SPD ist erst einmal für die Geringverdiener da und nicht nur die die Arbeitnehmer ab 4.000 Euro aufwärts, wie sie Herr Lindner definierte (wobei offen blieb, ob brutto oder netto). Gerade die Geringverdiener wie die berühmte Putzfrau, der Wachmann oder die Regaleinräumerin müssen hart arbeiten. Man setzt ihr Leistung herunter, wenn man von der “hart arbeitenden Mitte“ spricht. Ihnen sollte man in erster Linie helfen, und nicht auch den Managern im Angestelltenverhältnis noch 300 Euro für die Heizung zukommen lassen. Geld ist da, wenn man die Sondergewinne der Energieversorger abschöpft. Bisher waren die Erneuerbaren nicht konkurrenzfähig, jetzt sind sie auf einmal die größten Gewinner der unsinnigen Regelung, daß für alle Energieerzeuger der Preis des teuersten Anbieters gilt. Wie will man die Erneuerbaren und die Energiewende fördern, wenn sie genauso teuer sind wie die anderen?

Alle Parteien sind auf einmal für die “Mitte“. Aber „hart arbeitend“ ist in diesem Zusammenhang diskriminierend. Meine Frau und ich haben zusammen etwas über 2.000 Euro monatlich und wir haben auch gearbeitet. Wir kommen wegen sparsamer Lebensweise  gut aus. Aber wir möchten von Politikern nicht ausgegrenzt werden.

Vermeiden Sie doch bitte in Zukunft die Rede von der „arbeitenden Mitte“.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Heckert

 

 

 

Las Vegas-Hochzeit auf Sylt

Von politischer Seite wurde an der Hochzeit Christian Lindner und Frau kritisiert, daß sie zu aufwendig gewesen wäre. Doch warum sollte man das nicht machen, wenn man das Geld dazu hat. Andere Reiche machen das auch, und Herr Lindner beweist damit einmal mehr, daß er zu den Reichen gehört (und auch nur für diese Politik macht). Aber ein „Geschmäckle“ hat es doch, wenn der Finanzminister das Volk zum Sparen auffordert und am nächsten Tag eine Pomp-Hochzeit feiert, Politiker könnte durchaus ein Vorbild sein.

Schlimme ist die kirchliche Seite der Angelegenheit. Die für Keitum zuständige Pfarrerin Susanne Zingel hat ein Ehepaar getraut, dessen beide Partner nicht einer Kirche angehören. Mit Recht war das bisher nach der kirchlichen Lebensordnung nicht möglich, weil die Trauung ein Bekenntnis zum christlichen Glauben voraussetzt. Im Gegensatz zur Eheschließung auf dem Standesamt ist die Trauung in der Kirche und ein Pfarrer betet für die Eheleute und spricht ihnen Gottes Segen zu. Wie soll das aber gehen, wenn beide von Gott und der Kirche nichts halten? Wenn es ihnen wirklich um den Segen gegangen wäre, dann hätten sie das auch in der Stille machen können.

Im Fernsehen wurde zwar gelegentlich gesagt, der Ehemann sei in jungen Jahren aus der katholischen Kirche ausgetreten, aber bei der Ehefrau wisse man das nicht so genau, wie es mit der Kon­fession sei.  Doch wenn so wäre, hätte man das bestimmt als Rechtfertigung öffentlich gesagt. Wenn jemand aber bewußt aus der Kirche austritt, ist das schlimmer, als wenn einer nie dazu gehört hat, dann damit drückt man doch seine Verachtung für die Sache aus.

Warum wandte man sich dann nicht an die katholische Kirche, wenn doch wenigstens der Ehemann dazu eine Beziehung hatte? Die katholische Kirche hätte es halt nicht gemacht. Und außerdem ist die Kirche in Keitum ja evangelisch, eine beliebte Hochzeitskirche. Sie liegt auch günstig zur Sansibar, wo hinterher due große Sause stattfand. Und einen kleinen Flugplatz für prominente Gäste gibt es dort auch.

Was hat die Pfarrerin wohl den Eheleuten gesagt? Hat sie ihnen die Aussagen der Bibel über die Ehe vor Augen gestellt? Hat sie ihnen gesagt, daß Gottes Gebot „Du sollst nicht ehebrechen“ auch für diejenigen gilt, die nicht getraut worden sind? Oder hat sie nur das gesagt, was ein weltlicher Redner aus so einem Anlaß auch sagt? Wird die Veranstaltung denn nun auch in das Traubuch der Gemeinde eingetragen, zählt sie in der Statistik? Sicherlich hat es für die Gemeinde auch eine fette Spende des Ehemanns gegeben. Und die Pfarrerin wurde sicher auch nachher wie üblich zur Hochzeitsfeier eingeladen (in besagte „Sansibar“).

Das war keine Trauung, auch wenn die Handlung in einer Kirche war.  Trauung ist übrigens immer eine kirchliche Handlung, die auch außerhalb einer Kirche stattfinden kann. Aber eine „standesamtliche Trauung“ gibt es nicht, das ist immer die Eheschließung. Und wenn die „Brautleute“ in die Kirche kommen, sind sie schon Eheleute, die ihre gerade geschlossene Ehe auch unter den Segen Gottes stellen wollen.

Aber das in der Keitumer Kirche war eine Las Vegas-Hochzeit, die nichts bewirkte außer einem feierlichen Rahmen. In Las Vegas kann man allerdings auch „heiraten“, ohne die Ehe geschlossen zu haben, also nur so zum Spaß und unverbindlich. Aber vielleicht kommt das auch noch in der Kirche. Da kann man auch die Kirche bloß vermieten und den Mietern alle Einzelheiten überlassen, auch daß sie einen Redner mitbringen. Das paßt dann gut zu der Event-Kirche, die heutzutage von manchen angestrebt wird.

 

Angefangen hat alles mit der sogenannten „Gottesdienst zur Eheschließung“. Dieser hatte noch eine gewisse Rechtfertigung, denn man sagte, man könne dem christlichen Teil doch nicht eine christliehe Handlung in der Kirche verwehren. Als die Kirche noch von beiden Eheleuten die Konfirmation und die bestehende Kirchenzugehörigkeit forderte, da mußte man sich wenigstens noch entscheiden: Entweder verzichteten die Eheleute ehrlicherweise auf die Trauung. Oder der christliche Partner bewegte de anderen, sich mit dem christlichen Glauben zu befassen. Und dann ging er zum Pfarrer zum Glaubensunterricht und wurde noch konfirmiert oder gar getauft. Sicherlich kann man auch behaupten, das könne auch nur eine Formalität gewesen sein, aber es war wenigstens eine Entscheidung, die sicherlich in vielen Fällen angehalten hat.

Aber das in Keitum war völlig unverbindlich und folgenlos. Es könnte der Eindruck entstehen, die Kirche sei käuflich, wenn man nur zahlt. Prominent muß man nicht unbedingt sein. Jetzt kann jedes Urlauberpaar, das zufällig an der Kirche vorbeikommt, sich schnell einmal trauen lassen, mit Glockenklang und „Treulich geführt“ von der Orgel herab.

Annegret Wegner-Braun, die zuständige Pröpstin der Nordkirche in Nordfriesland, hat ja gesagt, daß es keine „Lex Lindner“ gebe. Da kann auch demnächst ein Reisebüro „einen Woche Sylt mit Trauung in Keitum“ anbieten. Ob man an so etwas gedacht hat, als die Nordkirchen-Synode im Jahr 2020 beschlossen hat, daß eine Trauung auch dann möglich ist, „wenn Menschen, die nicht Kirchenmitglieder sind, danach fragen“. Durch so einen Beschluß lädt man doch nur ein, das Sonderangebot auch wahrzunehmen, man muß ja nur „danach fragen“. Was soll da noch der Beschluß des Kirchengemeinderats von Keitum, dass die Pfarrerin in „besonderen Ausnahmefällen“ an diesem „besonderen Ort“ auf der Insel Sylt auch Nichtmitglieder trauen dürfe? „Besondere Ausnahmefälle“ gibt es dann nicht mehr, sondern es wird zur Regel. Und eine „Lex St. Severin in Keitum“ kann es auch nicht geben, denn so besonders ist die Kirche nun auch wieder nicht, daß man alle bisherigen kirchlichen Regeln über Bord werfen könnte. Jetzt wirbt die Kirche auch noch für den Fremdenverkehr! Aber da gibt es noch ganz andere Kirchen, die einen viel größeren und feierlicheren Rahmen bieten – aber halt auch nur einen Rahmen.

 

 Bischof Gothart Magaard, Bischofskanzlei Schleswig:
Unsere Pastorinnen und Pastoren machen in den Urlaubsregionen auch für die Gäste mit unterschiedlichem kirchlichem oder auch nichtkirchlichem Hintergrund eine großartige Arbeit. Daraus ergeben sich nicht selten Anfragen für Taufen, Trauungen und sogar Trauerfeiern.

 Im Blick auf die aktuelle Diskussion gilt der Grundsatz: Bei einem Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung (Trauung) ist mindestens eine Partnerin bzw. ein Partner Mitglied einer evangelischen Kirche. Dieser Grundsatz ist wichtig und leitend für uns, weil Kirchenmitgliedschaft auch eine Form gelebter Solidarität und Verbundenheit ist.

 In unseren, von der Landessynode im Jahr 2019 beschlossenen Grundlinien heißt es aber auch: „Ein Kasualgottesdienst (d.h. eine Taufe, Trauung oder Beerdigung) kann auch gefeiert werden, wenn Menschen, die nicht Kirchenmitglieder sind, danach fragen; ein Anspruch auf einen Kasualgottesdienst besteht für sie nicht. Wenn ein Kasualgottesdienst auf Anfrage eines Menschen, der nicht Kirchenmitglied ist, gefeiert wird, dann dient die Nordkirche nach ihrem Selbstverständnis damit Gott durch die Verkündigung des Evangeliums. Sie nimmt sich aber auch der Menschen in ihrer besonderen Situation an. Und sie lädt damit diejenigen, die nicht Kirchenmitglieder sind, ein, Mitglieder zu werden.“

Hiermit hat die Synode eine Öffnung gegenüber einer formalen Praxis ermöglicht, die gelegentlich ja leider auch dazu führt, dass Menschen für eine Trauung in die Kirche wieder eintreten, um sie anschließend wieder zu verlassen. Die Möglichkeit wird von wenigen Gemeinden und auch dort nur in Ausnahmefällen wahrgenommen.

Meiner Kenntnis nach gibt es diese seltenen Ausnahmen auch nicht nur in der Nordkirche. Laut Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland liegt der Anteil der evangelisch getrauten Paare, bei denen kein Partner Mitglied einer evangelischen Landeskirche ist, seit 2015 bei jährlich 0,3 bis 0,4 Prozent.

In jedem Fall findet dazu zunächst ein persönliches Gespräch statt, in dem die Motive und Beweggründe besprochen werden. Ein solches Gespräch unterliegt natürlich der seelsorglichen Verschwiegenheit. Es liegt dann im Ermessen der Pastorin oder des Pastors, von der Grundlinie (s.o.) im Einzelfall abzuweichen. Das gilt für alle Menschen, die den Segen erbitten, unabhängig von ihrer gesellschaftlichen Stellung.

Im konkreten Fall kommen Spekulationen und ein übergroßes mediales Interesse an der „Hochzeit des Jahres“ hinzu. Auch nach meinem ausführlichen Gespräch mit der zuständigen Pastorin habe ich keinen Grund, an ihrer sorgfältigen Abwägung zu zweifeln, für das Ehepaar Lindner/ Lehfeldt einen Gottesdienst mit Kirchenliedern, Gebeten, Predigt und Bibelspruch sowie Segen zu gestalten. Ohne jeden Glamour oder Eventcharakter wurde ein schlichter Gottesdienst gefeiert. Dass Trauzeugen, Familie oder Freunde sich einbringen dürfen, kommt öfter vor und war in diesem Fall eine „Freundschaftsrede“ von Peter Sloterdijk. Herr Lindner hat sich übrigens gestern auf „chrismon.de“ sich zu seinen Motiven geäußert.

 Als Bischof war und ist es mir ein Anliegen, der engagierten Pastorin in dieser aufgeladenen Situation den Rücken zu stärken.  Ich habe in einem Interview darauf hingewiesen, dass die Verbundenheit mit der evangelischen Kirche vielfältige Anker hat: z.B. eine gute Jugendarbeit vor Ort, eine persönliche Begleitung, Kirchenmusik, Diakonie, Kitaarbeit usw.

Ich sehe nun, dass viele Menschen so wie auch Sie zusätzlich über mein verkürztes Zitat verärgert sind. Das tut mir sehr leid. Wir werden alle Reaktionen sorgfältig auswerten, und ihre Rückmeldung fließt natürlich in die Auswertung der Geschehnisse ein. Denn im gerade laufenden Zukunftsprozess der Nordkirche diskutieren wir intensiv, wie der Zugang zu kirchlichen Angeboten künftig gestaltet werden soll.

Es kann überhaupt keine Frage sein, dass die Kirchenmitgliedschaft von größter Bedeutung bleibt und auch die damit verbundene Kirchensteuer für die vielfältigen Aufgaben und Präsenz vor Ort. Für sie gibt es viele gute Gründe, nicht nur eine Hochzeit, Taufe oder Beerdigung!

 Und ich weiß auch aus eigener Erfahrung und vielen Rückmeldungen, dass das Beharren auf einer formalen Mitgliedschaft ebenfalls zu erheblichen Verletzungen und Kränkungen führen kann. Es ist immer eine Gratwanderung zu guten Lösungen zu kommen!

Ich hoffe, dass Sie mit diesen Zeilen das Geschehen der letzten Tage etwas besser einordnen können. Es ist gut, dass Sie kritisch nachfragen und den Weg unserer Kirche begleiten. Ich hoffe zugleich, dass Ihre Beheimatung in Ihrer Kirchengemeinde tragfähig für Sie ist und dass Sie für Ihren Lebensweg gestärkt und gesegnet werden und das auch als Bereicherung erleben

[Auf die konkreten Kritikpunkte ist er kaum eingegangen].

 

Margot Käßmann:

Margot Käßmann hat die kirchliche Trauung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) und der Journalistin Franca Lehfeldt auf Sylt am vergangenen Sonnabend kritisiert. Hier sei es nicht um christlichen Inhalt, sondern um eine Kulisse gegangen, so die Theologin. Weder Linder noch seine Frau sind Kirchenmitglieder. Zwar sehe die Lebensordnung der Nordkirche vor, dass bei einer Trauung mindestens ein Partner Mitglied sein soll, so der Bischof von Schleswig und Holstein, Gothart Magaard. Ausnahmen lägen jedoch im Ermessen des Seelsorgers (G+H 29/22).

 

Benjamin Lassiwe in „Glaube und Heimat“ 29/22: Beide Augen zugedrückt?

Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister, und die Journalistin Franca Lehfeldt haben geheiratet. Die Hochzeit war ein Medienereignis, und dem Paar kann und sollte man zunächst gratulieren. Doch da gibt es einen kleinen Schönheitsfehler: Lindner heiratet in einer evangelischen Kirche, obwohl nach allem, was öffentlich bekannt ist, weder er noch seine Gattin der Kirche angehören.

Normalerweise sollte auch in der evangelischen Nordkirche wenigstens einer der Partner der evangelischen Kirche angehören. Und das ist auch richtig so - schließlich tragen die Kirchenmitglieder mit ihrer Kirchensteuer überhaupt erst dazu bei, dass es auch auf der Insel Sylt Pastoren- und Gotteshäuser gibt. Eine kirchliche Trauung ist keine Showveranstaltung. Sie ist eine Amtshandlung der evangelischen Kirche, in der dem Brautpaar der Segen Gottes zugesprochen wird.

Sicher, die Nordkirche lässt Ausnahmen zu: Es kann Fälle geben, bei denen die Kirche einem Paar, das nicht in der Kirche ist, den Segen Gottes zuspricht. Und in der Tat hat Christian Lindner bei der Übernahme seines Amtes auch die religiöse Eidesformel mit dem Gottesbezug geschworen.

Doch manche Frage bleibt am Ende offen: Eignet sich ein Medienereignis wie die Hochzeit eines Bundesministers wirklich für so einen Ausnahmefall? Gehört der seelsorgerlich begründete Einzelfall nicht eigentlich in den ganz kleinen Kreis? Signalisiert die Kirche hier nicht gerade an diesem Beispiel, dass es ihr im Grunde egal ist, ob man Kirchenmitglied ist oder nicht?

Eleganter wäre es gewesen, Lindner und Lehfeldt hätten aus Anlass ihrer Hochzeit das Wiedereintrittsformular unterschrieben. So bleibt bei vielen Kirchenmitgliedern nur ein schaler Nachgeschmack

 

Kurschus: Kirche macht keine Sonderangebote:

Die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus, sieht die kirchliche Trauung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) und der Journalistin Franca Lehfeldt skeptisch. Sie kritisierte im „Westfalen-Blatt“, dass in den Medien das Wort „Lindner-Zeremonie«“ zu lesen wäre, wo ein Gottesdienst gemeint sei. „Wir sind beileibe nicht knauserig mit Gottes Gaben. Aber fest steht: Sakrament und Segen sind niemals eine Ware, die wir wohlfeil anbieten“, unterstrich Kurschus. Es könne der Eindruck entstehen, man könne die Kirchensteuer sparen, aber bei Bedarf kirchliche Dienste wie ein Event buchen. So sei es aber nicht. „Sonderangebote für Reiche und Wichtige zu machen, ist nicht unser Ding und wird es auch nie sein“. Am 9. Juli hatten Lindner und Lehfeldt in der evangelischen Kirche St. Severin in Keitum auf Sylt geheiratet, obwohl sie keiner Kirche angehören.

 

Ulrike Hillmann, Präses der Nordkirche:

Im Blick auf diese Diskussion steht in den „Grundlinien 2019“ der Nordkirche als Grundsatz: „Bei einem Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung (Trauung) ist mindestens eine Partnerin bzw. ein Partner Mitglied einer evangelischen Kirche…“. Dieser Grundsatz ist wichtig und leitend für uns, weil Kirchenmitgliedschaft auch eine Form gelebter Solidarität und Verbundenheit ist. In unseren Grundlinien heißt es aber auch: „Ein Kasualgottesdienst kann auch gefeiert werden, wenn Menschen, die nicht Kirchenmitglieder sind, danach fragen; ein Anspruch auf einen Kasualgottesdienst besteht für sie nicht. Wenn ein Kasualgottesdienst auf Anfrage eines Menschen, der nicht Kirchenmitglied ist, gefeiert wird, dann dient die Nordkirche nach ihrem Selbstverständnis damit Gott durch die Verkündigung des Evangeliums. Sie nimmt sich aber auch der Menschen in ihrer besonderen Situation an. Und sie lädt damit diejenigen, die nicht Kirchenmitglieder sind, ein, Mitglieder zu werden.“ Hiermit hat die Synode eine vorsichtige Öffnung gegenüber einer allzu formalen Praxis ermöglicht.

Im Zuge der Erprobungsphase bis zum Jahr 2024 wird sich die Nordkirche in ihren Kirchengemeinden und in ihrer Leitung weiter mit ihren ‚Grundlinien kirchlichen Handelns‘ befassen. Dabei werden viele der aktuellen Kommentierungen der Keitumer Hochzeit in die Überlegungen einfließen, auch kritische Stimmen wie in dem von Ihnen geschickten Bericht. Es ist uns als Landessynode wichtig, mit möglichst vielen Menschen aus unserer Kirche im Austausch zu sein.

 

Tobias Schüfer, Regionalbischof Erfurt:

Auftrag der Kirche: Gottes Segen an Mitgliedschaft gekoppelt?

Das hat ja ganz schön Wellen geschlagen. Christian Lindner und Franca Lehfeld lassen sich kirchlich trauen, erbitten Gottes Segen für ihre Ehe, obwohl sie keine Kirchenmitglieder mehr sind. Oder noch keine Kirchenmitglieder sind. Und prompt kommt innerkirchlich Kritik auf. Margot Käßmann lässt verlauten, es sei dem Paar weniger um den christlichen Inhalt, sondern um die Kulisse gegangen.

Und Autor Erik Flügge weiß, die Kirche hätte einfach nur eine ordentliche Rechnung ausstellen müssen, dann hätte die Aktion das Gerechtigkeitsempfinden der Gemeindeglieder nicht so gestört. Das irritierte wieder den Bräutigam: „Wenn zwei Seelen um Segen bitten, sollte man nicht die finanzielle Gegenleistung thematisieren“.

Inzwischen haben sich die Wogen etwas gelegt. Und es werden Fragen, die über den konkreten Anlass hinausgehen, erkennbar. Zunächst: Warum fällt es uns so schwer, die Entscheidung einer Schwester, eines Bruders zu akzeptieren und mitzutragen, auch wenn wir womöglich anders entschieden hätten?

Das Kirchenrecht ließ diese Möglichkeit zu. Die Pastorin hat im Vorfeld mit dem Paar Gespräche geführt, die Situation geprüft und dann als Geistliche entschieden. Da wirkt es schon grotesk, wenn Menschen, die Christian Lindner lediglich aus dem Fernsehen kennen, und den Namen der Braut noch nie gehört haben, besser Bescheid wissen wollen als die Seelsorgerin.

 

Die Diskussion wirft aber noch eine zweite grundlegende Frage auf: Wie gehen wir mit Menschen um, die keine Kirchenmitglieder mehr sind? Und wie begegnen wir denen, die zwar ausgetreten sind, aber noch etwas, manche sogar einiges von der Kirche erwarten? Die sich ihr nahe fühlen, die sich als Glaubende verstehen, sich engagieren wollen, den Segen Gottes erbitten, auch wenn es zum Wiedereintritt (noch) nicht reicht?

Die EKM ist eine der wenigen Kirchen, bei denen Ausgetretene ausdrücklich in der Kirchenverfassung erwähnt werden. In einem der grundlegenden ersten Artikel heißt es: „Die Kirchengemeinde hat den Auftrag, aus der Kirche Ausgetretenen seelsorgerlich nachzugehen. Sie lädt zur Wiederaufnahme ein.“ Das ist ein zentraler christlicher Gedanke.

Darüber brauchen wir ein Nachdenken in den Gemeinden. Zwar wird es nur selten um den Wunsch nach einer kirchlichen Trauung gehen. Viel häufiger wird die Frage nach einer Bestattung gestellt. Doch in jedem Fall verlangt es Klarheit darüber, in welcher Grundhaltung wir Getauften, die aus welchen Gründen auch immer ausgetreten sind, begegnen.

Wenn wir in unseren Gemeinden um diese Frage ringen, ringen wir zugleich um den Auftrag, den Jesus Christus seiner Kirche gegeben hat. Ein Auftrag, der in die Mitte von Jesu Botschaft und Wirken führt und in den Worten der diesjährigen Jahreslosung so klingt: „Wer zu mir

kommt, den werde ich nicht abweisen (hinausstoßen).“

 

Kommentar: Natürlich ist Gottes Segen an die Mitgliedschaft gekoppelt. Wer nicht dazu gehört, hat ausdrücklich zum Ausdruck gebracht, daß er nichts davon hält. Bei einem Ausgetretenen ist das noch schlimmer als bei einem. Der nie dazugehört hat. Wer im Kino keinen Eintritt bezahlt, kommt nicht hinein. In Vereinen kann man als Gast teilnehmen, aber dann wird Druck ausgeübt, doch einzutreten.

Wie kann man um den Segen Gottes bitten, wenn man der Meinung ist, daß es Gott gar nicht gibt? Da kann auch eine Seelsorgerin nicht zu einem anderen Eindruck kommen. Sie hat sich einfach gebauchpinselt gefühlt, weil da ein bekannter Politiker kam, Sicher hat es nicht mehrere Gespräche gegeben, dazu hat ein Politiker keine Zeit. Wenn die Pfarrerin gefragt hätte, ob die Eheleute auch mit einer „stillen Trauung“ einverstanden wären, dann hätte sie erkennen können, ob es um Gottes Segen ging oder um die Öffentlichkeitswirkung. Am Ende ging es sogar um den nächsten Wahlkampf, um bei der christlichen Bevölkerung den Eindruck zu verwischen, die FDP sei kirchenfeindlich (Kirchensteuereinzug, Staatsleistungen).

Wenn es den Eheleuten ernst gewesen wäre, dann hätte er auch den Schritt in die Kirche machen können. Oder wenigstens seine Frau. So aber wurden „Perlen vor die Säue geworfen“ (womit nicht gesagt werden soll, daß die Eheleute Säue sind). Das Evangelium wurde lächerlich gemacht, weil der Eindruck entstand, daß es käuflich sei. Der Zauberer Simon hat Petrus Geld angeboten, wenn dieser ihm die Macht gibt, auch den Heiligen Geist auszuteilen. Doch Petrus sagt zu ihm: „Dein Herz ist nicht rechtschaffen vor Gott!“ (Apg 8, 17-24).

Steht da der Aberglaube in Hintergrund, so ein Segen könnte auf alle Fälle doch etwas Gutes sein, weil er auch wirkt, wenn man nicht daran glaubt. Und wenn er nicht wirkt, ist es auch nicht schlimm. Nun kann niemand in die Herzen eines Ehepaares blicken. Aber es wäre doch interessant zu wissen, was das Ehepaar als Grund für ihren Wunsch gesagt hat. Offenbar aber nicht, daß dies der Einstieg in Kirchenmitgliedschaft sein sollte.

 Bekannt ist nur das Zitat des Bräutigams: „Wenn zwei Seelen um Segen bitten, sollte man nicht die finanzielle Gegenleistung thematisieren“ (er ist halt Finanzminister). Aber die Pfarrerin hat offenbar erkennen können, daß es den Eheleuten nicht nur um die Kulisse ging, sondern um den ehrlichen Willen, die Ehe nach Gottes Willen zu führen (wie es in der Traufrage heißt).

Natürlich hat die Kirche den Auftrag, auch den Ausgetretenen nachzugehen. Aber das ist etwas anderes, als wenn einer auf die Kirche zukommt, um sie für eigensüchtige Zwecke in Anspruch zu nehmen. Die Worte Jesu in der Jahreslosung kann man nicht damit verbinden. Jesus hatte Menschen in äußerer und seelischer Not vor Augen, aber die war bi dem Ehepaar Lindner sicher nicht gegeben.

 

 

Die Stadt Maintal plant, 100.000 Euro für die Anstellung eines Schäfers auszugeben, damit die Streuobstwiesen abgeweidet werden. Dazu ist zu sagen:

  1. Die meisten Wiesen werden von den Landwirten gemäht und dienen der Ernährung des Viehs (zum Beispiel die ganze Weidekaute)
  2. Die wenigen nicht gemähten Wiesen könnten auch von den Landwirten gemäht werden, sie würden bestimmt keine 20.000 Euro im Jahr verlangen
  3. Die wenigen total verbuschten Wiesen müßten vorher von einer Fachfirma hergestellt werden, aber das macht der Landschaftspflegeverband schon
  4. Schafe treten einen großen Teil des Grases nieder, wenn sie nicht für längere Zeit eingezäunt auf einer Parzelle stehen (so war es bei dem Bischofsheimer Schäfer)
  5. Es stimmt nicht, daß manche Grundstücke schlecht erreichbar wären, seit der Flurbereinigung 1912 liegt jedes Grundstück an einem Weg
  6. Die „Kleinteiligkeit“ ist kein Problem, manche ungepflegte Wiesen liegen nebeneinander, eine landwirtschaftliche Nutzung ist durchaus möglich.

Bei dem Vorhaben des Magistrats scheint es vor allem um die städtischen Grundstücke zu gehen, die anderen „kleinteiligen Grundstücke sind nur vorgeschoben.

Die Schwierigkeiten liegen eher in der Mähtechnik, denn die Bäume müssen jeweils einzeln umfahren werden und das beansprucht die Maschinen sehr.  Aber sicher wären die Landwirte bereit, gehen eine gute Entschädigung diese wichtige Aufgabe zu übernehmen. Alternative wäre der Bauhof der Stadt oder ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen.

Mir wäre bei meiner Baumreihe schon gedient, wenn ich einen Landwirt finden würde, der die Arbeit macht. Ich würde auch die Kosten tragen und nicht die Stadt damit belasten. Aber da müßte schon eine größere Fläche zu mähen sein, denn wegen zweimal hoch und runter auf einem Baumstück fährt keiner hinaus,  das müßte schon im größeren Rahmen organisiert sein. Hier könnte die Stadt sich einbringen, anstatt einen teuren Versuch mit auswärtigen Kräften zu starten.

Schafe mögen gut sein für das langsam wachsende Gras in der Rhön, aber nicht bei dem Gras in unserer Gegend, das schnell eine Höhe von einem Meter erreicht und nur durch Mähen und Abtransport bewältigt werden kann.

 

 

Ukraine-Krieg:

Am 24. Februar marschierten die Truppen des russischen Diktators Putin in der Ukraine ein. Angeblich herrsche dort eine Naziregierung, die die Russen in der Ostukraine umbringt. Er wolle diesen „Völkermord „verhindern und beging doch selber Völkermord, weil er mit seiner „militärischen Spezialoperation“ nicht militärische Ziele, sondern Krankenhäuser, Schulen und Wohnblocks zerstörte, so wie er das schon in Syrien gemacht hatte.

An sich hatte man gedacht, wegen des atomaren Patts könne es keinen Krieg mehr geben. Aber jetzt überfiel eine Großmacht einen Nachbarstaat und sprach diesem die eigene Staatlichkeit ab, weil der alte KGB-Mann der Sowjetunion nachtrauerte und wieder einen Gürtel von Satellitenstaaten um sich haben wollte. Dabei hätte er doch eher Sicherheit gehabt, wenn er friedlich mit seinen friedlichen Nachbarn zusammengelebt hätte, wie da sin den Jahren 1990 bis 2000 der Fall war. Damals hat man sogar die Frage gestellt, ob man nicht Rußland in die Nato aufnehmen könne.

Aber die Nato griff jetzt nicht ein, weil das einen großen Krieg bedeutet hätte und die Ukraine zwar einen Antrag auf Aufnahme in die Nato gestellt hatte, aber nicht Mitglied war. Man versicherte zwar, man würde den Verpflichtungen gegenüber den anderen früheren sowjetischen Mitgliedern nachkommen werde. Aber einstweilen beschränkte man sich auf Waffenlieferungen (schließlich auch aus Deutschland) und „Sanktionen“, die aber vorerst wenig brachten, weil man bei Gas, Erdöl und Steinkohle von Rußland abhängjg war und deshalb Putins Krieg mitfinanzierte. Auch andere Wirtschaftszweige mußten leiden. Und weil Rußland und die Ukraine viel Getreide lieferten (was man vorher gar nicht so wußte), gab es am 17. März im Lidl und REWE kein Mehl, Zucker und Sonnenblumenöl mehr.

Zu DDR-Zeiten waren wir alle strikt gegen die Aufrüstung. Aber damals ging es um einen möglichen Atomkrieg, gegen den jede Rüstung nichts genützt hätte. Und seit dem Zweiten Weltkrieg hat es nur Bürgerkriege gegeben (in Asien und Afrika, aber auch auf dem Balkan). Jetzt aber hat eine Großmacht einen kleineren Nachbarn mit fadenscheinigen Gründen überfallen. Rußland hätte es besser gehabt, wenn es die Ukraine hätte gewähren lassen, denn die Nato ist ja nur ein Verteidigungsbündnis, einen Angriffskrieg könnte sie nicht gegenüber der eigenen Bevölkerung durchsetzen.

Aber aus Angst vor einem Dritten Weltkrieg kann die Nato dann letztlich doch nicht schützen.

Deshalb ist es verständlich, daß jeder Staat selber aufrüsten möchte. Insofern muß man doch überlegen, ob die christliche Ethik nicht differenziert werden müßte. Ist es nicht doch besser, durch Rüstung abzuschrecken als nachher nur die Wunden zu verbinden? Natürlich gilt auch weiter „Frieden schaffen ohne Waffen“. Abner dieser Satz muß wohl doch ergänzt werden durch das Recht auf Selbstverteidigung.

Die Ukraine hätte natürlich auch die Russen kampflos ins Land lassen können, dann wäre ihr viel Leid erspart worden. Die Ukrainer hätten wenigstens ihr Leben fristen können. Ich selber habe ja auch 25 Jahre unter den Russen gelebt¸ das geht schon, auch wenn es nicht ideal ist. Aber es ist auch verständlich, wenn ein Volk frei sein will. An sich sollte ja auch die UNO kriegerische Auseinandersetzungen verhindern. Aber was nutzt das, wenn der Aggressor im Sicherheitsrat sitzt?

 

Heizkostenzuschuß

Die Regierung hat wieder einmal etwas beschlossen, das völlig weltfremd ist. Ich meine die Zuzahlung der Vermieter zur EEG-Umlage bzw. zur Rechnung für Gas. Wenn ich als Mieter weiß, daß mein Vermieter einen Teil der Heizkosten übernehmen muß, dann gehe ich doch sorgloser mit der Heizung um und regele die Temperatur durch Öffnen der Fenster oder werfe auch einmal der Heizpilz auf der Terrasse an - der Vermieter zahlt ja mit.

An sich ist der Gedanke nicht schlecht, daß man Haueigentümer dadurch zwingen will, Wärmedämmung vorzunehmen. Es gibt sicher solche Menschen, die nur an ihren Profit denken und denen die Kosten der Mieter egal sind. Aber was ist mit den anderen, die alles getan haben?

Ich habe ein 300 Jahre altes Fachwerkhaus vermietet. Als ich selber noch dort wohnte, haben wir mit drei Personen 200 Liter Öl verbraucht, weil wir nur die Zimmer heizten, die auch genutzt wurden (und zum Beispiel nicht das Treppenhaus).

Vor zwei Jahren habe ich beim Mieterwechsel dann die ganze Heizung im Haus erneuert und mit einem Gasofen versehen. Das war damals der Stand der Wissenschaft und die Fachleute sagten mir, bei einem Fachwerkhaus sei nichts anderes möglich. Außerdem wurden auch die restlichen Fenster mit Dreifachverglasung erneuert.

Ich wollte auch noch das Dach besser dämmen lassen. Vier Handwerker habe ich angesprochen, zwei waren auch da, aber der letzte sagte, es gäbe kein Dämmaterial. So sieht doch die Praxis aus.

Es wäre sinnvoller, die Beteiligung der Vermieter von dem Grad der Dämmung abhängig zu machen. Der Schornsteinfeger könnte eine Mängelliste erstellen, und danach richtet sich dann der Zuschuß. Noch besser wäre eine gesetzliche Verpflichtung, alle Möglichkeiten schnellstmöglich auszuschöpfen. Aber wenn ich sowieso zahlen muß, dann stehe ich mich besser, wenn ich auf die hohen Investitionen für Verbesserung der Heizung oder Wärmedämmung verzichte.

 

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