Aktuelles in der Stadt
Vergütung von Solarstrom
Peter Heckert, Maulbeerweg 21,. 63477 Maintal
Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
31.07.2026
Sehr geehrte Frau Reiche,
wenn meine Solaranlage am Ende ist, werde ich keine neue wieder kaufen. Und viele andere werden das auch so machen, weil sie für den ins Netz eingespeisten Strom gar nichts mehr zahlen wollen. Auch bei der jetzigen Einspeisevergütung muß ich für meine kleine Anlage- aber nur wenn alles gut geht – noch 3.000 Euro drauflegen (ohne Zinsen). Und da tun Sie so als wäre es ein großes Geschenk, wenn 6 Cent pro Kilowattstunde vergütet werden. Das nennen Sie „Förderung der Solarenergie“. Ich nenne das Abzocke, wenn die Netzagentur dann den Strom für 30 Cent oder mehr weiterverkauft. Die Einspeisung von Solarstrom in das Netz ist ein Kauf, bei dem aber der Käufer das Monopol hat und den Preis bis auf Null drücken kann Noch schlimmer ist das mit den Balkonanlagen, bei denen jetzt schon gar nichts gezahlt wird, und die ein Arbeitnehmer nur am Wochenende nutzen kann.
Klar, ich habe keine Möglichkeit, meinen überschüssigen Solarstrom loszuwerden. Ich darf ihn ja nicht einmal meinem Nachbarn weitergeben. Ich müßte ihn einfach in die Erde leiten, wenn er nicht vom Netz aufgenommen würde. Ich versuche also, meinen Eigenverbrauch zu erhöhen: Heizradiator (langt an 20 Tagen im Jahr), Warmwasserbereitung (statt Gas), Befüllung vom Waschmaschine und Spülmaschine mit warmem Wasser, Luftentfeuchter, usw. Außerdem wird man verführt, ein Gerät einmal nicht gleich wieder auszuschalten, weil ja nur der eigene Strom verbraucht wird. Das ist nicht sehr nachhaltig und umweltfreundlich.
Aber für Umweltfreundlichkeit ist Ihre Partei - und speziell auch Sie - nicht bekannt. Da werden die großen Anlagen gefördert, die oft gute Ackerflächen wegnehmen. aber die kleinen Leute sollen leer ausgehen. Die Windkraftanlagen erhalten auch keine Vergütung mehr, wenn sie wegen Überkapazität abgeschaltet werden müssen. In Hessen wurde schon der Bau eines Windparks aufgegeben, weil es sich nicht mehr lohne. Aber Gaskraftwerke und vielleicht auf wieder Kohlekraftwerke und sogar Atomkraftwerke, das ist für Sie die Zukunft.
Es stimmt schon, dass es nicht so leicht ist mit den erneuerbaren Energien. Es fehlen die Leitungen zum Ausgleich des Stroms. Und Stromspeicher sind auch sehr aufwendig und teuer. Eine 10 KW-Speicheranlage würde mich 8.000 Euro kosten; an ihrer Stelle kann ich mir 25 Jahre Strom zukaufen.
Frau Ministerin, Sie vertreten da einen neuen Kurs, der nur den großen Lobbyverbänden nutzt, aber nicht zukunftsgerichtet ist. Schade! Aber noch sind sie gewählt und haben die Macht, so ist halt Demokratie. Sie ist gut, aber es geht nicht anders, als daß man sie delegiert, indem man seine Stimme „abgibt“. Aber die vom Volk Beauftragten sollen dem Wohl des ganzen Volkes dienen und gelegentlich auch zwischendurch auf Stimmen aus dem Volk hören.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Heckert
Kommentar:
An sich wäre es richtig, wenn der Erzeuger den Strom, den er eingespeist hat, bei Bedarf wieder zurück erhielte, vielleicht gegen einen kleinen Unkostenbeitrag. Aber stattdessen wird einem gesagt: „Sei froh, dass du überhaupt etwas kriegst „ oder „Du kannst deinen Strom ja an der Strombörse anbieten!“ Natürlich kann das kein Privatmann, er kann doch nicht den ganzen Tag den Markt beobachten. Es gibt aber Firmen, die so etwas Ähnliches anbieten. Nur Euro wollen die auch verdienen und verlangen zum Beispiel von vornherein eine Pauschale von 28 Euro. Der Analgenbesitzer muß halt damit zufrieden sein, wenn er etwas von seinem Strom selber nutzen kann.
Steuererklärung durch das Finanzamt
Heinz-Peter Heckert, Maulbeerweg 21, 63477 Maintal
Ministerium der Finanzen
Wiesbaden
Steuererklärung durch das Finanzamt
Sehr geehrte Damen und Herren, 06.08.2026
Ihr Finanzminister Lorz lobt sieh selber, wenn er verkündet, dass jetzt das Finanzamt die Steuererklärung macht. Dabei wird den Steuerzahlern aber Sand in die Augen gestreut. Natürlich ist es verführerisch, wenn man nur den QR-Code aus dem Brief scannen muß und alles ist erledigt. Aber da könnte das Finanzamt doch gleich darauf verzichten, überhaupt eine Steuererklärung zu verlangen. Wenn man die Steuererklärung des Finanzamts einfach übernimmt, verzichtet man auf ganz viele Steuerminderungsgründe.
Das Finanzamt weiß nichts von Pendlerpauschale, Vorsorgeaufwand, Pflegeaufwand, Handwerkerrechnungen(+Mehrwertsteuer), haushaltsnahen Dienstleistungen, Spenden und Sonderausgaben (zum Beispiel Kirchensteuer). Deshalb sind die Steuergesetze doch so umfangreich, damit die Steuer möglichst gerecht wird. Deshalb stehen in dem Formular der Steuererklärung doch so viele Punkte, die man in der Regel gar nicht braucht, weil sie für einen nicht zutreffen. All das gibt man aber aus der Hand, wenn man die Steuererklärung nur „vom Finanzamt“ machen läßt.
Dem Finanzamt mag das recht sein, denn es spart viele Rückzahlungen. Ich habe als Rentner rund 20 Jahre keinen Steuer zu zahlen gehabt. Seit zwei Jahren falle ich aber wieder unter die Steuer. Zunächst habe ich über 600 Euro nachzuzahlen gehabt. Im nächsten Jahr waren es noch über 300 Euro. Dieses Jahr habe ich mich weiter kundig gemacht und es sind voraussichtlich nur noch etwas über 30 Euro.
Dieses Jahr war bei mir im Elsterprogramm der Vorschlag des Finanzamtes für 2025 eingefügt. Es war aber nichts anderes als die Erklärung des Vorjahres, die ich in früheren Jahren übernommene und bearbeitet habe. Ich kann nur empfehlen, den Vorschlag des Finanzamtes nicht unbesehen zu übernehmen. Dass da zehntausende von Briefen versendet werden, ist überflüssig und täuscht nur den Steuerzahler.
Wenn man dem Steuerzahler helfen möchte, dann geht das zum Beispiel dadurch, dass man nicht jedes Jahr wieder das Formular ändert, damit man leichter vom Vorjahr übernehmen kann. Und man könnte den Zugang zum Elsterformular leichter gestalten: Für die Identifizierung mit dem Personalausweis (mit Online-Funktion) braucht man ein Lesegerät, eine Zertifikatsdatei mit Paßwort (wie ich sie früher verwendet habe) wurde mir nicht zugeschickt, das Servicetram des Landes gab mir eine wahrscheinlich veraltete Auskunft. Eine neue Zertifikatsdatei konnte ich mir dann online besorgen, aber sie nutze mir nichts, weil ich keine „pfx-Datei erhalten habe (s.o.). Ich wurde dann auf „ElsterSecure“ verwiesen. Dieses Programm kann bestimmt kein Hacker knacken, wenn es nicht einmal der Anwender zum Laufen bringt. Die Bewertungen der App sagen alles. Erst mit dem Smartphone im Zusammenspiel mit dem PC konnte ich Elster öffnen. Dann ging alles problemlos. Besonders gut ist, dass man die Belege zwar vorhalten, aber nicht mehr übersenden muß.
Solche Dinge sind eine echte Erleichterung. Und Ihr Minister sollte vielleicht mehr auf die Möglichkeit verweisen, die Erklärung des Vorjahres zu übernehmen
Viele Grüße
Peter Heckert
Grundsteuer
Maintal will den Hebesatz der Grundsteuer bis 12029 auf 1.450 Prozent erhöhen.
Damit ist Maintal Spitze. Der bisherige Spitzenreiter Lorch lag bei 1.050 Prozent. Aber das war ja vorauszusehen: Im Jahr 2026 war der Haushalt noch ausgeglichen Aber das dicke Ende kommt erst 2027, wenn das Schwimmbad bezahlt werden muß
Heusenstamm hat 1.327 Prozent, Königstein und Griesheim 1.290 Prozent. Maintal ist immer noch Spitze. Aber die Steuerverwaltung hat Maintal für 2026 einen Hebesatz von 646 Prozent empfohlen. Frankfurt hat 854 Prozent.
Die Parteien der Stadtverordnetenversammlung lehnen allerdings diese Grundsteuererhöhung ab. Die schon beschlossene Grundsteuer für baureifes Land wird allerdings von der Stadtverwaltung nicht umgesetzt, weil sie „nur“ 60.000 Euro bringen würde und die Finanzprobleme der Stadt nicht lksen würde
Jugendzentrum Waldsiedlung
Kann man sich denn gar nicht mehr auf die Stadtverwaltung Maintal verlassen? Da verkauft Kirchengemeinde Dörnigheim ihr Grundstück mit dem Jugendzentrum an die Stadt mit dem Versprechen, daß dort wieder in einem neuen Gebäude ein Jugendzentrum eingerichtet wird. Doch kaum ist der Vertrag perfekt, heißt es: Dafür haben wir kein Geld, wir bauen nur eine weitere Mietwohnung. Natürlich haben wir kein Geld für so etwas, wir brauchen ja alles für das Schwimmbad. Ist da denn kein Vertrag gemacht worden, ging das alles nur mit Handschlag (oder gar ohne)? Die Kirche hätte lieber das Grundstück kostenlos überlassen sollen mit der Auflage, daß dort eine genau bestimmte Fläche kostenlos der Kirche für das Jugendzentrum überlassen wird. Aber verkaufen und nachher wieder mieten, das hat der Staat früher gemacht - mit schlechten Erfahrungen (sogenannte Privat-public-Partnerschaft). Und daß die Maintaler Immobiliengesellschaft tüchtig bei der Miete hinlangt, ist ja auch bekannt. Wenn man eine Zusage macht, dann muß das vorher durchgerechnet sein, unabhängig von Fördermitteln. Ein Umzug in die Maintalhalle ist keine Alternative: Die Waldsiedlung braucht einen Treffpunkt für Schüler mit Mittagessen und Haussaufgabenhilfe. Soll denn wirklich die wichtige Arbeit von „Tischlein-deck-dich“ zunichte gemacht werden? Wo bleibt da der Einfluß der Stadtverordnetenversammlung. Wir haben sie gewählt, damit sie uns regiert, und nicht der Magistrat?
Glasfaser
E-Mail an die Stadt
07.01.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahre 2020 habe ich einen Vertrag über die Verlegung eines Glasfaseranschlusses mit „Deutsche Glasfaser“ geschlossen. Deren Mitarbeiter waren auch da und haben alles geprüft und fotografiert. Aber dann hat die Stadt keine weiteren Aufbruchsgenehmigungen erteilt, weil man meinte, die ersten Aufbrüche seien nicht vertragsgemäß wieder verschlossen worden. Die Stadt hat dann Klage erhoben und die Firma hat all ihr Material von dem Parkplatz am Sportplatz abgezogen.
Damit besteht auf Jahre hinaus keine Aussicht, da Hochstadt und Wachenbuchen Glasfaseranschlüsse erhalten, denn vor Gericht geht es jetzt durch die Instanzen. Ich kann natürlich nicht beurteilen welche Mängel, welche Mängel beim Verschließen der Aufbrüche bestanden. Aber die Stadt hätte sich besser gestanden, wenn sie beide Augen zugedrückt hätte und die Mängel selber beseitigt hätte. Ein etwas hochstehender Pflasterstein ist doch kein Problem. Und ob die Teerschicht grob oder glatt ist, macht es doch auch nicht aus. Mit etwas mehr Flexibilität hätten wir längst Glasfaser, das für die Infrastruktur und das alltägliche Leben wichtiger ist als manch andere Baumaßnahme. Mir langt mein 18 Mbit-Anschluß über das Telefon. Aber wer Home-office macht oder ein Gewerbe hat braucht mehr.
Die „Deutsche Glasfaser“ sitzt am längeren Hebel. Sie kann jede Verhandlung mit einem anderen Anbieter blockieren. Ich habe damals schon bei der Frau Bürgermeister protestiert, weil die öffentliche Hand ein Privatunternehmen beworben hat und sogar einen Kooperationsvertrag mit ihm geshlosse4n hat (allerdings kann auch nicht jeder Interessent eine nAnbieter seiner Wahl aussuchen).
Jetzt ist der Vertrag da und die Stadt kommt nicht daraus heraus. Es sei denn, sie zieht die Klage zurück und einigt sich mit der Firma. Die Erfolgsaussichten der Klage sind sowieso gering, denn es ist Ansichtssache, was „wiederherstellen“ bedeutet. Deshalb bitte ich Sie, die Sache im Interesse der Bürger noch einmal zu überdenken. Als Privatmann muß man auch manchmal Kompromisse machen, um etwas zu erreichen.
Viele Grüße
Peter Heckert
Wald östlich des Klingseegebiets
Der Planungsverband RheinMain hat jetzt den Vorentwurf für den Flächennutzungsplan in der Region veröffentlicht. Er ist zu finden unter „mapview.region-frankfurt,de“. Unter den Themenkarten
findet sich unter Punkt 4 das Ergebnis der Umweltprüfung. Dann auf die drei Punkte klicken und
„Alle Inhalte aktivieren“. Man muß die Karte vergrößern (Pluszeichen rechts unten) und auf das Gebiet östlich der Siedlung Klingsee klicken. Dann öffnet sich auch in #textfeld, das man nach unten erweitern kann.
Hier ist zu lesen: „Die Voraussichtlichen Umweltauswirkungen sind insgesamt sehr erheblich (6,0 Konflikte bzw. 0.5 Restriktionen)“. Diese werden verursacht durch: (potentiell) gesetzlich geschützte Biotope, Straßenlärm, Schienenlärm, Landschaftsschutzgebiet, Altablagerungen, mögliche Überschwemmungsfläche, ehemaliger Gewässer-Zustand, Gewässer- Empfindlichkeit, Luftbelastung, Wärmebelastung, Starkregen, Biotopverbundsystem (Habitatfläche). Weiter werden erwähnt: Auf zwei Hektar schlechter chemischer Zustand (diffuse Einträge aus der Landwirtschaft) und Flächen- und Funktionsverluste für Bannwald, Schutzwald, Erholungswald, Naturwaldreservat, Bodendenkmäler, Wald mit besonderen Funktionen, Archivböden und seltene Böden.
Schon das erste Umweltgutachten war negativ. Was macht man dann? Man beauftragt eine zweite Firma, die dann weiß, was man von ihr erwartet. Aber auch diese Gelnhäuser Firma hatte nur die Lösung, die man auch schon bei der Sportanlage in der Grünen Mitte versuchte: Wir bauen nur, wo keine schützenswerten Pflanzen und Tiere sind. Aber Pflanzen können bekanntlich nicht flüchten. Tieren schon, aber die machen sich dann ganz weit weg. Schon die bisherige Bebauung gefährdet sie.
Laut Flächenutzungsplan soll es in Maintal 41 Hektar Fläche für Wohnen und Gewerbe geben. Weshalb will man jetzt 3,5 Hektar Wald und Wiese opfern? Na klar: Die Stadt (Wer ist das eigentlich?) hat das Gelände für einen Millionenbetrag gekauft und will diesen jetzt wieder hereinholen. Da war man damals klüger, als man mit guten Gründen diesen Wald aus der Bebauung am Klingsee herausnahm.
Erbschaftssteuer
(Brief an Tim Klüssendorf, Generalsekretär der SPD
So wie die ganze SPD sind Sie für die Erhöhung der Erbschaftssteuer. Dabei ist diese die ungerechteste Steuer, die es gibt. Bei anderen Steuern geht immer eine Leistung voraus: Der Unternehmer kauft Material und bezahlt seine Angestellten. Diese zahlen wieder Einkommensteuer auf den erhaltenen Lohn. Und wenn sie dann im Supermarkt einkaufen, wird Mehrwettsteuer fällig. Beim Auto zahlt man drei Steuern, aber man hat auch etwas davon. Aber von der Erbschaftssteuer hat nur der Staat etwas. Main akademischer Lehrer hat zwar gesagt: „Meine Damen und Herren zahlen sie ihre Steuern, und zahlen sie sie gern, denn der Staat braucht sie!“ Aber dann sollte es möglichst gerecht zugehen.
Eine ähnliche Steuer ist die Grundsteuer, da gibt es auch keine Gegenleistung.. Aber immerhin müssen die alle zahlen, Eigentümer und Mieter. Aber bei der Erbschaftsteuer ist es so: Wer Zeit seines Lebens sein Geld ausgibt für große Urlaubsreisen oder gutes Essen oder Alkohol, der zahlt immer Steuern darauf und verhilft dem Staat zu seinem Recht. Wer aber sein Geld spart, dessen Kinder werden bestraft durch die Erbschaftssteuer, weil ihr Vater die (Mehrwert-) Steuer Zeit seines Lebens verweigert hat.
Aber selbst wenn die Eltern ein Haus gebaut haben und dafür schon zehntausende Euro an Mehrwertsteuer bezahlt haben, wird das im Erbschaftsfall noch einmal besteuert (der Freibetrag ändert daran nichts). Man kommt sich ja unmoralisch oder sogar fast kriminell vor, wenn plötzlich nachträglich noch eine Nachforderung kommt. Es heißt dann: Das ist „leistungsloses Einkommen“. Aber die Eltern haben doch geleistet, weshalb werden die Kinder dafür bestraft?
Wirklich leistungsloses Einkommen sind Aktien- oder Zinsgewinne. Aber da endet der Steuersatz bei 25 Prozent. In der DDR lag der Höchststeuersatz bei 98 Prozent, und dennoch gab es
Eigentümer von Betrieben mit staatlicher Beteiligung, die unter diesen Umständen eine guten Gewinn machten. Aber heute will man an die wirklich Großen nicht heran. Egal welche Regierung wir hatten, seit der Währungsreform 1948 ist die Schere zwischen reich und arm immer weiter auseinander gegangen.
Esi ist schon richtig, wenn man wirklich große Vermögen besteuert, also Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Hier kann man ruhig hinlangen, mehr als bisher. Aber dann noch einmal zusätzlich Erbschaftssteuer, das ist Doppelbesteuerung. Man kann doch nicht das Betriebsvermögen versteuern, das im Betrieb zum Beispiel für Investitionen gebraucht wird. Besteuern kann man nur den Gewinn, den der Privateigentümer oder die Aktionäre machen. Die Fürstin von Thurn und Taxis hat zwar buchmäßig einen großen Grundbesitz, aber der Wald kann gerade das riesige Schloß, finanzieren, aber beides sind keine Einnahmequellen. Die Fürstin mußte ihr Tafelsilber verkaufen um die Erbschaftssteuer zu bezahlen.
Man muß die Reichen nicht bedauern. Aber auch bei den Kleinen gibt es Probleme: Ich habe von meinen Großeltern einen Acker am Dorfrand geerbt. Er war damals 2.000 Euro wert. Inzwischen ist der Wert auf 800.00 Euro gestiegen. denn die Bebauung wurde nach dorthin ausgeweitet und ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Haus, das wir dort vor 20 Jahren gebaut haben, hat 250.000 Euro gekostet, wird aber heute mit 500.000 Euro bewertet, Nun könnte man sagen: Sei doch froh, ohne einen Finger krumm zu machen, bist du Vermögensmillionär geworden! Aber ich habe das nicht gewollt, ich konnte nichts dagegen machen, daß der Bodenrichtwert so gestiegen ist.
Aber Einkommen hat mir das nicht gebracht, sondern im Gegenteil viel Arbeit mit der Pflege der Rasenflächen, Bäume und Büsche. Natürlich könnte ich verkaufen. Aber ich will ja kein Geld, sondern das Erbe meiner Vorfahren erhalten und möglichst noch vermehren Keine Geldanlage ist so sicher wie Grundbesitz.
Aber dieser ruft auch Neider hervor. Jeder - und vor allem auch der Staat – denkt: „Wer Besitz hat, der ist reich, den müssen wir schröpfen.!“ Die Stadt hat deshalb schon einmal über 1.000 Quadratmeter Fläche „abgeschöpft“ als Ausgleichsabgabe für die Umwandlung in Bauland, heute im Wert von 400.00 Euro. . Aber nicht genug: Jährlich muß ich fast 1.000 Euro Grundsteuer bezahlen, und wenn es hart kommt noch einmal 3.000 Euro Baulandsteuer, nicht einmalig, sondern jedes Jahr (Eine Baulandsteuer, die zugegebenermaßen nicht baureife Grundstücke dem Markt zuführen soll, sondern nur mithelfen soll, das Loch im Haushaltsplan etwas zu schließen, mit einem Hebesatz von 5.000 Punkten).
Immerhin habe ich durch das Erbe einen Bauplatz erhalten, ganz leistungslos, aber Leistung meiner Vorfahren. Vor 20 Jahren haben wir dort ein Haus gebaut und 40.000 Euro Mehrwertsteuer gezahlt (damals!), aber immerhin nur einmalig. Die Erbschaftssteuer konnten wir nur abwenden, weil ich vor Jahren meine Frau zur Miteigentümerin gemacht hatte, unter Zahluing einer damals noch geringen Schenkungssteuer. So konnten wir jeder 400.00 Euro steuerfrei an unsere drei Kinder vererben auf dem Wege der Übereignung. Aber schon wenn unser Sohn das Haus mit dem großen Garten vererben wird, geh das nicht ohne Erbschaftssteuer. Wenn sein Sohn nicht das Geld für die Steuer hat, wird alles verkauft werden müssen.
Bei der Steuer nimmt man immer erst einmal das Geld von der Masse der kleinen Leute. Die Großen haben Berater, die das Vermögen klein rechnen oder in eine Stiftung verschieben. Nur der Fürst von Thurn und Taxis hat diese Berater nicht gehabt, sonst hätte er alles gleich an seine Kinder vermacht und so wenigstens einmal die Erbschaftssteuer gespart. Diese alle 30 Jahre fällige Steuer ist einfach Abzocke.
Das Gleiche gilt für die geplante Versteuerung vom Mieteinnahmen. Diese werden ja schon bisher mit der Einkommenssteuer versteuert. Wie kann man nur darauf kommen, noch eine zweite Steuer darauf zu legen? Etwas anderes ist es mit Spekulationsgewinnen zum Beispiel aus Aktien, die jährlich anfallen und nicht durch die Steuer beim Verkauf abgegolten werden. Aber man darf auch nicht vergessen, daß die Reichen schon ganz schön Steuer bezahlen. Ich würde nicht eine besondere „Reichensteuer“ einführen, sondern den Spitzensteuersatz allgemein erhöhen und für die Superreichen noch einmal mehr.
Die SPD als „Partei der kleinen Leute“ sollte darauf achten, daß nur wirkliche Erträge versteuert werden, daß sie nicht mehrfach besteuert werden und daß nur die wirklich Reichen mehr zahlen und die anderen größere Freibeträge haben.
Viele Grüße
Peter Heckert
Wohnungsbedarf
Zurzeit sind Maintal viele Baugebiete in Arbeit. Angeblich ist die Wohnungsnot so groß, daß man jetzt auch das Landschaftsschutzgebiet östlich des Kling-Geländes zubauen will, noch ehe auf dem Real-Gelände etwas passiert. Und dort sollte sogar gebaut werden, ehe ein städtebaulicher Vertrag geschlossen ist.
Früher waren da andere Zeiten. Im Raumordnungsplan von 1964 wurde die Fläche am östlichen Ortsrand Wachenbuchens südlich der Bleichstraße wieder gestrichen, und im Jahre 1993 wurde das noch einmal bekräftigt: Nur der aus dem Ort selbst erwachsende Eigenbedarf an Bauflächen sollte befriedigt werden; weiter aber solle die Gemeinde nicht wachsen.
Im Jahre 1979 genehmigte das Regierungspräsidenten nur noch die Baugebiete „Am Zimmersee“ (Bischofsheim) und „Weinbergstraße“ (Hochstadt) und es sollte kein weiteres Wohngebiet mehr ausgewiesen werden: Mit der Besiedelung dieser beiden Gebiete werde das Wachstum der Stadt Maintal nahezu beendet. Wenn die junge Stadt Maintal ihrem Anspruch gerecht werden will, eine Stadt im Grünen zu sein, muß sie sich dem Siedlungsdruck widersetzen, heißt es abschließend.
Bei einer Veranstaltung in Dörnigheim sagte Erster Stadtrat Ralf Sachtleber im Jahre 1993, laut einem Gutachten werden alle Stadtteile noch weiter wachsen, es sei der Bedarf vorhanden. Bürgermeister Rohrbach aber hat ein anderes Gutachten zitiert, wonach die Einwohnerzahl von Maintal in den kommenden Jahren um 5.000 Einwohner sinken werde. Er zieht aber daraus den falschen Schluss, dass man immer neue Wohngebiete zu Lasten der Ortskerne ausweisen müsse und attraktive Freizeitanlagen schaffen müsse, damit die viel zitierten „jungen Familien“ aus anderen Gemeinden abgeworben werden und nach Maintal kommen.
Wir müssen aber nicht das Wohnungsproblem Frankfurts lösen. Für die Maintaler ist genug Wohnraum da. Gebaut wird nur für die Auswärtigen. Nur diese haben auch das Geld, um die Wohnungen „für niedere und mittlere Einkommen“ zu bezahlen. In den Immobilienangeboten für Maintal sieht man fast nur den neuen Wohnkomplex westlich des Real-Geländes, der schon zeigt, wie es dort einmal aussehen soll.
Es ist doch eine Milchmädchenrechnung, wenn man sagt: Wir brauchen mehr Einwohner, dann erhalten wir auch mehr Zuschüsse des Landes aus der Einkommenssteuer. Mehr Einwohner bedeuten dann auch mehr Kindergärten, Schulen, Altenheime, Straßen und Versorgungsleitungen - die ganze Infrastruktur. Mehr Einwohner bringen auch mehr Kosten. Immer mehr versiegelte, Äcker, Wiesen und Wälder mindern den Wert der Stadt als Ort der Freizeit und Erholung. Wie wäre es denn, wenn unsere Politiker zu der früher vertretenen Meinung zurückkehrten, Maintal sei groß genug und müsse nicht mehr wachsen?
Glasfaserausbau
Mit dem Glasfaserausbau in Hochstadt und Wachenbuchen wird es wohl noch etwas dauern. Die Firma "Deutsche Glasfaser" hat ihr Material vom Parkplatz am Sportplatz abgeholt. Hätte die Stadt lieber beide Augen zugedrückt und die magelhafte Wiederherstellung der Aufbrüche geduldet, wäre die Sache längst vergessen
Betrug mit hohen Gewinnversprechen
Angeblich soll in Sendungen von Sandra Maischberger enthüllt worden sein, daß Politiker auf einer wenig bekannten Plattform riesige Spekulationsgewinne gemacht hätten, ohne die Öffentlichkeit über diese Möglichkeit zu informieren. Wenn man aber einmal bei Maischberger nachsieht, kommen diese Sendungen nicht vor. Das Wichtigste an diesen Behauptungen ist die blau unterlegte Schaltfläche „Registrieren“. Dann wird man aufgefordert, 250 Euro einzuzahlen, die sich dann in Minutenschnelle vermehren, im Monat bis zu 6.000 Euro. Das „gewonnene“ Geld wird auch zunächst auf ein richtiges Bankkonto überwiesen. Aber Ziel ist natürlich, daß man immer höhere Geldbeträge überweist, weil mehr Geld auch mehr Gewinn bringt. Aber dann wird auf einmal nichts mehr zurücküberwiesen und das Geld ist weg. Nun mag es zwar sein, daß man mit künstlicher Intelligenz an der Börse bessere Gewinne macht als mit fünf Fondsmanagern. Aber wer so ein Programm gefunden hat, wird es schön für sich behalten und nicht im Internet empfehlen. Außerdem kann es auch nur für Wenige einen gewissen Erfolg haben, denn wenn die Einen gewinnen, müssen Andere da sein, die etwas verlieren, das ist das Wesen der Spekulation. Deshalb die Finger weg von Plattformen wie „Wiroxfin“ und anderen
Berliner Straße Tempo 30
Auf der Bertliner Straße wurde im Juli „Tempo 30“ eingeführt. Warum auch nicht! Nur der angegeben Zweck wird damit nicht oder nicht ausreichend erreicht: Fußgänger und Radfahrer sollen dadurch besser geschützt werden. Es bleibt aber dabei, daß im Bereich zwischen Maintalhalle und Siemensallee oft der Bürgersteig herhalten muß, wenn sich Fahrzeuge begegnen. Zu diesem Zweck ist ja auch die Bordsteinkante abgesenkt und abgerundet. Zwei Personenkraftwagen kommen noch aneinander vorbei, wenn sie die Außenspiegel abgeklappt haben.
Wenn aber ein Bus oder ein Lastwagen kommt, muß derjenige am Rad- und Fußweg schnell auf diesen ausweichen. Und ganz schlimm wird es, wenn sich zwei Busse begegnen, da sind die Fußgänger wirklich gefährdet. Da hilft es auch nichts, wenn ein Fahrzeug völlig stehen bleibt – sie müssen ja auseinander vorbei. Die einzige Möglichkeit ist ein Parkverbot auf beiden Seiten der Berliner Straße. Die Straßen sind zum Fahren da, nicht zum Parken! Die meisten parkenden Autos werden Anliegern gehören, die durch auch Platz auf ihrem Grundstück finden könnten. Aber das ist ein allgemeines Problem in ganz Maintal und darüber hinaus. Vielfach sind Straßen nur noch einspurig befahrbar, gerade auch die Zubringerstraßen zur Berliner Straße.
Anonymer Verfasser: Das Problem wurde vom vorherigen Ersten Stadtrat erzeugt. Es war ein Versuch mit schmaleren Fahrbahnen das Tempo zu drosseln, siehe auch Kreuzstein, Fechenheimer Weg und Mittelbucher Straße.
Peter Thrun: Das Problem gibt es seit über 40 Jahren. Jetzt soll eine Lösung her, Parkplätze sollen verschwinden. Blödsinn, das animiert doch nur zum Heizen und verschärft die Parksituation
Hallo Herr Thrun, was ist denn wichtiger, die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger oder der öffentliche Parkplatz für Leute, die Platz auf ihrem Grundstück hätten, aber zu faul sind, das Tor auf- und zuzumachen? Selbst mit versetztem Parken hält man die Kraftfahrer kaum auf, hinterher „heizen“ sie umso mehr. In der Berliener Straße und anderswo geht es aber darum, daß man in vielen Fällen gar nicht anders kann, als über den Bürgersteig zu fahren, wenn man aneinander vorbeikommen will
Grundsteuererhöhung und Rente
Ab 1. Juli 2025 wurde die monatliche Rente für meine Frau und mich um 53,71 Euro erhöht, das macht 644,52 Euro im Jahr. Das sind ganz knapp über 2 Prozent, also nur die Inflationsrate. Aber zu früh gefreut: Fast gleichzeitig mit den Rentenbescheiden kam der Abgabenbescheid der Stadt. Danach haben wir neuerdings 708,02 Euro im Jahr an Grundsteuer zu zahlen. Und da ist die Baulandsteuer noch gar nicht dabei. Im Jahre 2021 belief sich die Grundsteuer auf 374,37 Euro, also weniger als die Hälfte. Grund dafür ist nicht die Reform, die das Bundesverfassungsgericht angemahnt hate, sondern die Verdoppelung des Hebesatzes durch die Stadt. Die einen geben, die anderen nehmen. Aber da können wir wenigstens sagen: Einen kleinen Teil des Cabriodaches auf dem neuen Schwimmbad haben wir finanziert.
Haushaltsplan 2025
Der Haushaltsplan für 2025 ist unter Dach und Fach. Gedruckt sind das zwei dicke Bücher, die man als Laie unmöglich überblicken kann. Dennoch werden die Stadtverordneten immer wieder zu Klausurtagungen verpflichtet, in denen der Fachdienstleiter zu seinem Abschnitt des Plans Rede und Antwort stehen muß. Es werden vielleicht kleine Änderungen angeregt, aber im Grunde ist das viel vergebliche Liebesmüh.
Das sieht man schon daran, wenn man das Ergebnis des Vorjahres mit dem Ansatz für das neue Jahr vergleicht. Noch deutlicher würde es, wenn man den Ansatz des Vorjahres mit dem Ergebnis vergleicht, da gibt es oft große Abweichungen. Im Leben läuft es oft anders als man plant. Wenn man keinen Handwerker kriegt, kann man das Projekt nicht ausführen. Wenn einen unvorhergesehene Ausgabe kommt, muß man zugreifen. Das war zum Beispiel der Fall, als die Stadt für zwei Millionen das Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde Bischofsheim kaufte, damit der dortige Kindergarten erst einmal erhalten blieb. Das war eine gutem Sache, aber das stand in keinem Haushaltsplan. Aber man fand eine Finanzierungsmöglichkeit aus dem Investitionsvolumen für den Kanalbau in der Herrmann-Löns-Straße.
Also eine flexible Haushaltsführung.
Umgedreht steht beim Ergebnis des Vorjahres in manchem Unterabschnitt eine Null, aber im neuen Jahr werden wenigstens 100 Euro veranschlagt. Es kann ja auch wirklich sein, daß einmal zu diesem Titel eine Ausgabe nötig wird. Aber es kann auch sein, daß schon im September das sogenannte „Dezemberfieber“ ausbricht und die zuständigen Mitarbeiter sich fragen: „Wir haben das 100 Euro im Haushaltsplan, wofür geben wir die denn aus, sonst werden die uns im nächsten Jahr ganz gestrichen!“ Die Vorstellung ist: Was im Haushaltplan steht, das ist auch in der Realität da! Aber in jedem Haushaltsplan ist auch ein Kredit enthalten, den man verkleinern .
Üblich ist auch, daß man eine überhöhte Summe beantragt, damit die wirklich benötigte stehen bleibt. Der dann die Streichungen vornehmen muß, weiß das allerdings auch und kürzt entsprechend. Andererseits gibt es völlige Luftbuchungen, die man einfügt, um etwas Geld für andere Dinge zur Verfügung zu haben will. Bei den Unterabschnitten kann man das nämlich ganz offiziell machen. Es ist schon lange her, aber auf Wunsch der CDU mußte extra ein Nachtragshaushaltsplan erstellt werden, weil das Kleinpflaster vor dem Hochstädter Obertor
durch großes Pflaster ersetzt werden sollte. Das Kleinpflaster ist immer noch da, aber seitdem hat sich auch kein Pflastersteinmehr aus dem Verbund gelöst. Was ist aber aus den 260.000 D-Mark aus dem Haushaltsplan geworden?
Was ich damit sagen will: Viel Mühe und Aufwand um nichts! Die Stadtverordnetenversammlung kann sowieso nur über zehn Prozent des Haushalts entscheiden, der Rest sind gesetzliche Aufgaben .Da könnte man auch alle Unterabschnitte weglassen und die Fachdienstleiter entscheiden lassen, wie es in der Praxis dann sowieso oft geschieht.
Baulandsteuer
Peter Heckert
Maulbeerweg 21
Sehr geehrte Damen und Herren,
schon vor einiger Zeit habe ich Ihnen über den Unsinn der Baulandsteuer (Grundsteuer C) geschrieben. Auf meiner Webseite „www.peterheckert.de“ habe ich das noch einmal unter „Aktuelles“ eingestellt. Damals hieß es, es seien zwei Gutachten zum Thema in Auftrag gegeben worden. Man braucht deshalb zwei Gutachten, damit wenigstens eins im Sinne des Auftraggebers ausfällt. Aber offenbar waren beide Gutachten negativ, denn man hört nichts mehr davon.
Ursprünglich war von einem Ertrag von 10.000 Euro im Jahr die Rede - ein lächerlicher Betrag im Vergleich zu 50 Millionen Euro für das Schwimmbad, das aus dem Haushalt finanziert werden soll (die Abwasserkanäle sind zwar noch teurer, aber die werden durch die
Gebühren bestritten). Deshalb hat man jetzt den Hebesatz auf 4750 Punkte erhöht, ein phantastischer Preis, von dem ich nicht weiß, ob er überhaupt gesetzlich zulässig ist. Dadurch sollen 250.000 Euro im Jahr zusammenkommen - aber nur so lange, wie es noch unbebaute Grundstücke im Bereich eines Bebauungsplans gibt. Wenn dort in einem Jahr mit dem Bebauen begonnen wurde, fällt die Einnahme weg. Die Baulandsteuer ist die einzige Steuer, die sich selber abschafft!
Offenbar hat man aber schon genaue Berechnungen angestellt und weiß auch genau, welche Grundstücke in Frage kommen. In den letzten Jahren sind aber so viele Baulücken geschlossen worden, daß mir in Hochstadt nur mein eigenes Grundstück am Maulbeerweg einfällt. Weiter ist zu fragen: Wie groß darf denn ein bebautes Grundstück sein? In der DDR waren es 300 Quadratmeter. Dürfen es im Maintal 500 Quadratmeter sein? Was ist aber, wenn das Grundstück 600 Quadratmeter groß ist? Muß dann für 100 Quadartmeter eine Baulandsteuer gezahlt werden, obwohl dort gar nichts gebaut werden kann? Das ist doch alles sehr unausgegoren.
Ich kann nichts dafür, daß meine Großeltern mir einen großen Acker vererbt haben. Ein Drittel mußte ich schon kostenlos an die Stadt abgeben, als die Umwandlung in Bauland erfolgte. Jetzt muß ich weitere 60 Prozent an die Stadt verkaufen zu dem Preis, mit dem die Stadt ihre Grundstücke verkauft (nämlich 100 Euro pro Quadratmeter bei einem Bodenrichtwert von 380 Euro). Oder ich muß an einen Immobilien-Hai verkaufen, der natürlich den Preis drückt, weil ich ja verkaufen muß. Und dann wird mir in unserem Alter ein jahrelanger Baulärm zugemutet. Alle Lebensqualität, die ich 20 Jahre genießen konnte, ist dahin. Ich muß verkaufen und dann mir anderswo etwas kaufen, um dem zu entgehen.
Kann es denn das Ziel städtischer Politik sein, auch das letzte nennenswerte Grün noch zu beseitigen? Solche Flächen wie der Brüder-Grimm-Park oder die alten Friedhöfe könnten dann auch noch weg. Oder das Grün beim Rathaus oder bei den Kirchen und Schulen.
Wenn die Stadt Geld braucht, dann kann sie außer der Grundsteuer auch die Gewerbesteuer erhöhen – das wäre eine gerechte Verteilung auf „mehrere Schultern“. Wie wäre es denn mit einer Steuer auf leerstehende Wohnungen oder auf Parkplätze auf der Straße? Es ist nicht einzusehen, daß Mieter für einen Garagenlatz oder Stellplatz 60 Euro und mehr im Monat zahlen müssen, aber auf der Straße ist es kostenlos (möglich ist das allerdings nur bei Anwohnerparken, weil man die greifen und mit einem Parkausweis versehen kann, Besucher müßten freigestellt sein).
Ich bitte Sie und alle Stadtverordneten, sich die Sache mit der Baulandsteuer noch einmal durch den Kopf gehen zu lassen. So etwas können nur die sich ausdenken, die selber nicht
betroffen sind, aber vielleicht doch neidisch sind auf die, die mehr haben als sie.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Heckert
Baulandsteuer, Grundsteuer C
Die Baulandsteuer war eine zusätzliche Gemeindesteuer mit dem Ziel, die Bodenspekulation
(erwartete Preissteigerung) zu verhindern und Baulücken zu schließen. Die Baulandsteuer wurde aber nur in den Jahren 1961 und 1962 erhoben. Dan gab man sie wieder auf, weil die Eigentümer beim Verkauf die Steuer auf den Preis draufschlugen.
Pläne dieser Art wurden wieder in den siebziger Jahren intensiv diskutiert; sie scheiterten aber vornehmlich an Zurechnungsproblemen. Mittlerweile haben sich die Schwerpunkte verschoben: Die zunehmend begrenzte Baulandausweisung der Gemeinden hat die angebotssteigernde Wirkung steuerlicher Pläne uninteressant werden lassen.
Die Steuer sollte aber dazu dienen, das Angebot an Bauplätzen zu erhöhen, nicht um die Stadtkasse zu füllen oder den Haushalt auszugleichen.
Grundsteuer in Deutschland:
Man unterscheidet in Deutschland zwischen Grundsteuer A (agrarisch – für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (baulich – für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude). Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert. Dieser liegt bei unbebauten Grundstücken bedeutend niedriger als bei bebauten Grundstücken.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Westdeutschland die Soziale Marktwirtschaft eingeführt. Kern dieser Politik war die Freigabe von Löhnen und Preisen. Ausgenommen blieben jedoch die Preise für unbebaute Grundstücke. Diese unterlagen weiter den Preisstoppvorschriften von 1935. Da das Wirtschaftswunder zu einer starken Neubautätigkeit geführt hatte, führte der Preisstopp zu einem Schwarzmarkt bei Bauland. Eigentümer von Bauland verlangten und erhielten einen illegalen Zuschlag auf den offiziellen Kaufpreis.
Mit der Verabschiedung des Bundesbaugesetzes durch den Bundestag am 23. Juni 1960 sollte auch die Preisbindung der unbebauten Grundstücke fallen. Die allgemeine Erwartung war, dass mit dieser Preisfreigabe eine schlagartige Erhöhung der Grundstückspreise in Richtung der Schwarzmarktpreise erfolgen würde. Um dies abzumildern wurden eine Reihe von Maßnahmen getroffen. Die neu geschaffenen Gutachterausschüsse sollten Transparenz über die tatsächlich gezahlten Bodenpreise schaffen, die Erschließungsbeiträge bei der Erschließung und nicht erst beim Bau erhoben werden, das Vorkaufsrecht der Gemeinden wurde gestärkt und die Grundsteuer C eingeführt.
Die Baulandsteuer von 1960:
Im Jahr 1960 wurde auch die Baulandsteuer in Deutschland eingeführt. Durch die progressiv gestaffelte Erhöhung der Grundsteuer sollte der Neigung nichtbauwilliger Grundstückseigentümer, den baureifen Boden in der Hoffnung auf spätere Preissteigerungen vom Markt zurückzuhalten, entgegengewirkt und damit eine künstliche Verknappung des Angebots beseitigt werden.
Die Baulandsteuer bezog sich auf baureife Grundstücke. Für diese wurde die Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke, die damals 5 Promille betrug, progressiv gestaffelt erhöht. Die erhöhte Steuermesszahl betrug ab dem 1. Januar 1961 für unbebaute baureife Grundstücke 20 Promille. Nach zwei Kalenderjahren stieg sie auf 25 Promille und nach zwei weiteren Kalenderjahren auf 30 Promille. Die Kommunen legten für die Baulandsteuer einen besonderen, von den übrigen Hebesätzen abweichenden Hebesatz (Grundsteuer C) fest. Wurde das Grundstück bebaut, so wurde die Grundsteuer rückwirkend entsprechend Grundsteuer B neu berechnet und die zusätzliche Steuer zurückgezahlt.
Die Steuer war von Anfang an umstritten. Aufgrund der geringen Höhe wurde die Lenkungswirkung bestritten, die umfangreichen Ausnahmen (so waren baureife landwirtschaftliche und gewerbliche Flächen ausgenommen) und die Möglichkeit der Gegensteuerung durch die Gemeinden über die Festlegung eines niedrigen Hebesatzes sei geeignet, die Steuer scheitern zu lassen.
Am 10. Juni 1964 schaffte der Deutsche Bundestag mit dem „Gesetz zur Änderung grundsteuerlicher Vorschriften“ die Steuer ab. Der Grund war, dass die erhoffte Wirkung einer Erhöhung des Grundstücksangebotes nicht erfüllt hatte. Die Baulandsteuer wurde rückwirkend ab dem 1. Januar 1963 wieder aufgehoben, so dass die Erhebung der Baulandsteuer nur für die Jahre 1961 und 1962 erfolgte. Die Baulandsteuer wurde aber vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 19. April 1968 für verfassungsgemäß gehalten.
Die neue Diskussion um die Grundsteuer C:
Seit 2015 stiegen aber Mieten und Kaufpreise in einem Maße, dass sogar über eine beginnende Immobilienblase diskutiert wurde. Viele unbebaute Grundstücke liegen trotz Wohnungsnot und Grundstücksmangel oft Jahrzehnte brach. Die Besitzer wollen weder selbst bebauen noch verkaufen, da sie in über 60 Prozent der Fälle den Baugrund für spätere Generationen zurückhalten und in etwa einem Drittel der Fälle auf Grundstücksspekulationen setzen.
Vor diesem Hintergrund wird seit 2016 die Wiedereinführung einer Grundsteuer C diskutiert. Die Grundsteuer C soll den Kommunen die Möglichkeit geben, auf diese Grundstücke eine höhere Grundsteuer C zu erheben. Dadurch soll ein Prozess in Gang gebracht werden, der die Verfügbarkeit der betreffenden Grundstücke erhöht. Denn Grundstücke werden teilweise nur gekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. Diese Spekulation mit Bauland verhindert, dass dringend benötigter Wohnraum entsteht. Die Eigentümer sollen nun stattdessen angeregt werden, ihre Grundstücke zu bebauen, um neuen Wohnraum zu schaffen.
Die neue Grundsteuer C wird ermöglicht durch das Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken von 2019. Mit der aktuellen Grundsteuerreform wird die Grundsteuer C ab dem 1. Januar 2025 nun wieder eingeführt: Die jeweilige Kommune hat dann die Möglichkeit, die neue Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke zu erheben. Vor der Erhebung der Grundsteuer C muß eine städtebauliche Verfügung vorgeschaltet werden, in der die Gemeinde ihre Erwägungen für die Erhebung der Grundsteuer C begründet und veröffentlicht. Für die Grundsteuer C kann die Gemeinde dann einen besonderen Hebesatz festlegen, dessen Höhe im Bundesmodell der neuen Grundbesteuerung nicht durch eine gesetzliche Regelung nach oben begrenzt ist. Eine solche Begrenzung kann allerdings aus allgemeinen steuerrechtlichen Prinzipien, vor allem dem sogenannten Erdrosselungsverbot und dem Übermaßverbot hergeleitet werden.
Länder und Gemeindesache:
Eine Öffnungsklausel im Bundesgesetz ermöglicht es, dass Bundesländer ein anderes, eigenes Grundsteuermodell beschließen. Über ein eigenes Landesgesetz können sie vom Bundesgesetz abzuweichen. Einige Länder haben das getan. Es handelt sich um Bayern, Niedersachsen, Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg. Das Saarland und Sachsen weichen lediglich in der Höhe der Steuermesszahlen vom Bundesmodell ab. Die Steuermesszahl legt fest, welcher Teil des Einheitswertes steuerpflichtig ist. In den Bundesländern, die das Bundesmodell nicht oder nicht komplett anwenden, wird die Grundsteuer nach eigenen Modellen berechnet. Auch der Umgang mit der Grundsteuer C wird in den Ländern ohne Bundesmodell unterschiedlich gehandhabt.
Höhe der Grundsteuer C:
Für die baureifen Grundstücke können die Kommunen aus städtebaulichen Gründen einen gesonderten Hebesatz festlegen. Das neue Grundsteuergesetz enthält keine expliziten Prozentsätze. Der Umfang der steuerlichen Mehrbelastung und auch die Höhe des besonderen Hebesatzes für baureife Grundstücke richtet sich nach pflichtgemäßem Ermessen der jeweiligen Kommune.
Kritik am Gesetz:
Der Bund der Steuerzahler hält das Grundsteuermodell Baden-Württemberg für verfassungswidrig. Er will mit Verbänden auch gegen das Bundesmodell klagen.
Gegen die Folgen der Grundsteuer-Reform ist eine Petition gestartet worden. Die Initiatoren warnen vor massiven Erhöhungen.
Die negativen Wirkungen der Grundsteuer C:
Durch diese sogenannte „Grundsteuer C“ soll Bauland aktiviert werden. Unfreiwillig komisch heißt es im Gesetz, „baureife Grundstücke für eine Bebauung zu mobilisieren“ – was bei Immobilien eher schwierig ist. Viel mehr spricht aber dafür, dass Bürokratie aktiviert wird und die Baulandsteuer ansonsten wirkungslos ist.
Tatsächlich waren durch die Baulandsteuer nur arme, wenig liquide Bürger gezwungen, ihre Grundstücke an Wohlhabende und Spekulanten zu verkaufen. Steuern dürfen aber keine erdrosselnde Wirkung entfalten. Spekulanten würden bei Renditeerwartungen von jenseits fünf Prozent im Jahr selbst bei einem erhöhten Grundsteuer-Hebesatz ihre Gewinne erzielen.
Wem eine Grundsteuer C weh täte:
Bürokratie-Beschaffungsprogramm:
Für die Bürger und Betriebe ist die Grundsteuer C teuer. Dennoch sprechen die hohen Anforderungen und das Konfliktpotential dafür, dass die Grundsteuer C für Kommunen sogar zu einem Zuschussgeschäft werden kann.
* Zunächst muss die Stadt oder Gemeinde begründen, dass Gebiete mit besonderem Wohnraumbedarf bestehen, zum Beispiel der Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten, an Krankenhäusern, Schulen usw. oder der Grad der Nachverdichtung bestehender Siedlungen usw. Auch spielt die Stärkung der Innenentwicklung eine Rolle.
* Die Lage der baureifen Grundstücke muss die Gemeinde „nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres“ einzeln bestimmen und in einer Karte darstellen. Diese muß die Gemeinde in einer Allgemeinverfügung öffentlich - unter nachvollziehbarer Darlegung der städtebaulichen Erwägungen – bekanntgeben.
* Als baureif gelten unbebaute Grundstücke, die nach „Lage, Form und Größe und ihrem sonstigen tatsächlichen Zustand sowie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden könnten“
Bereits das Gesetz lässt die Bürokratie erahnen, mit der die Kommunen durch die Grundsteuer C konfrontiert werden. Das Scholz-Modell ist bereits hochkompliziert und verwaltungsintensiv – allein in Rheinland-Pfalz werden 175 neue Vollzeitstellen beim Land geschaffen – jedoch setzt die Grundsteuer C dem Bürokratiewahnsinn die Krone auf.
Der Bund der Steuerzahler zieht folgendes Fazit:
Kommunen sind gut beraten, die Grundsteuer C nicht einzuführen. Als „Baulandsteuer“ erwies sie sich bereits in den sechziger Jahren als Instrument zur Fehlsteuerung. Heutzutage wäre sie ein wirkungsloses Bürokratiemonster. Wer Bauland aktivieren will, sollte positive Anreize zum Bauen schaffen. Dies gelingt durch einfache Baugesetze, durch schnelle und kooperative Bauämter – und vor allem durch niedrige Steuern, die Bauherren finanziell Luft zum Atmen lassen. Dazu zählt vor allem, die Grunderwerbsteuer zu senken.
Zu meiner persönlichen Situation:
Mein Grundstück ist nur deswegen so groß, weil ich es so von meinen Großeltern geerbt habe.
Ich möchte es gern an meine drei Kinder und acht Enkel weitergeben. Ich kann nichts dafür, wenn der Acker meiner Großeltern durch die Entscheidungen der Stadt und ohne mein Zutun eine solche Wertsteigerung erfahren hat, daß ich dadurch zum Vermögensmillionär wurde. Ich wäre auch zufrieden gewesen, wenn der Acker auch in Zukunft Acker geblieben wäre.
Die Stadt hat übrigens auch ganz schön abgeschöpft durch die Umwandlung von Ackerland in Bauland, denn ein Drittel der ursprünglichen Fläche war ja abzutreten. Diese fast 1.000 Quadratmeter wurden zwar für nur 150.000 Euro weiterverkauft, hatten aber laut Bodenrichtwert einen Wert von 380.000 Euro.
Ehe ich dort bauen durfte, gab es zwei Jahre lang Auseinandersetzungen mit der Stadt und dem Kreis; sechsmal wurde der Bauplan geändert und war am Ende wieder so wie am Anfang. Aber ich konnte nicht bauen wie ich wollte und hatte wegen der willkürlichen Auflagen zusätzliche Kosten. Erst danach wurde der Bebauungsplan zweimal geändert und die anderen Bauherren konnten so bauen, wie es vernünftig ist.
Dennoch habe ich versucht, ein ökologisches Musterhaus zu bauen: Ein Holzhaus mit vorgeschriebener Wärmedämmung, Holzofenheizung, thermische Solaranlage für Warmwasser, Photovoltaikanlage für Strom (Einspeisung von 4.500 KW jährlich ins Netz), Wallbox, Zisterne (5.200 Liter)(Trinkwasserverbrauch 40 Kubikmeter),
Entsprechend wurde auch der Garten ökologisch und naturbelassen gestaltet: Bäume, Büsche, Hecken (zur Einfriedigung), Steinhaufen, Igelhaus, Fledermauskasten, Nistkästen, Insektenhotel, Blühwiese, Retentionsmulde, Futterstellen und Wasserstellen für Vögel und andere Tiere. Ist so ein Garten nicht auch ein Wert? Eine grüne Oase in einer engen Bebauung (zum Teil Geschoßwohnungsbau und Reihenhäuser). Auf unserem Grundstück sind schon Fasane, Wiedehopf, Kauz und Turmfalke gesichtet worden, ganz abgesehen von den Scharen von Singvögeln.
Andererseits ist es natürlich besser, wenn Baulücken geschlossen werden anstatt auf der grünen Wiese zu bauen. Ich würde auch sofort mit mir reden lassen, wenn die Stadt auf dem westlichen Teil meines Grundstücks eine Bebauung erlauben würde. Zwischen dem Bücherweg und der Wachenbucher Straße hat die Stadt eine 30 Meter breiten Streifen als „Unland“ ausgewiesen, das nicht bebaut werden darf, um als „Puffer“ zum anderen Wohngebiet zu dienen. Dort könnten acht Häuser und zwei Wohnblocks (im Anschluß an die anderen Blocks) gebaut werden. Ehe die Stadt neue Maßnahmen gegen die Grundstückseigentümer ergreift, sollte sie erst einmal solche Dinge in Ordnung bringen.
Aber selber könnte ich nicht bauen. In meinem Haus im Maulbeerweg stecken 35 Jahre sparsames Leben für die ganze Familie und zweimal 3.000 eigene Arbeitsstunden. Ich müßte zwei Bauplätze verkaufen und hätte immer noch nicht das Geld für ein einfaches neues Haus. Aber auch das ginge vorerst noch nicht, denn bei unserem Alter sind uns Unruhe und Baulärm nicht mehr zuzumuten.
Der große Garten bringt mir nichts außer Arbeit und Kosten – jetzt auch noch durch die Baulandsteuer. Die Hecken müssen inzwischen mit der Kettensäge in Schach gehalten werden. Das Grasmähen dauert bis zu drei Stunden. Dabei ist es völlig egal, welchen Buchwert der Garten hat, ich könnte ihn auch bei weniger Wert bearbeiten, das macht keinen Unterschied. Aber durch einen Verkauf hätte ich natürlich weniger Arbeit. Ist das der Sinn der Baulandsteuer? - All das sollte kann bedenken, ehe man auf die Schnelle ein Gesetz macht und
Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung 22.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Pressemitteilung wollen Sie ein Gutachten erstellen lassen, ob man ab 2025 in Maintal eine Grundsteuer C (Baulandsteuer) einführen soll. Aus der Meldung geht nicht hervor, ob das auch schon Beschluß der Stadtverordnetenversammlung ist. Das Gutachten liefere ich Ihnen auf den folgenden Seiten. Aber ich kann Ihnen nur sagen: Das ist ein totgeborenes Kind, das aber immer wieder einmal zum Leben erweckt werden soll.
Die Steuer ist nämlich nicht neu, sondern schon mehrfach gescheitert. Hinter solchen Plänen steht die Vorstellung, Grundbesitzer seien reich und könnten geschröpft werden. Aber vergessen wird dabei, daß die Mieter über die Nebenkosten auch mehr zu zahlen haben
Sie haben das Vorhaben im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplans vorgebracht und mit der Bemerkung, damit könne man jedes Jahr viel Geld einnehmen. Die Steuer sollte aber dazu dienen, das Angebot an Bauplätzen zu erhöhen, nicht um die Stadtkasse zu füllen oder den Haushalt auszugleichen. Das ist wie mit den Strafzetteln der Polizei: Sie sollen der Verkehrssicherheit dienen, sind aber ein Posten im Haushalt. Theoretisch müßten ja alle Grundstücke nach einem Jahr bebaut oder verkauft sein und die Einnahme fiele schon wieder weg. Die erwarteten 10.000 Euro werden das Schwimmbad nicht finanzieren, aber zusammen mit der Erhöhung des Hebesatzes ab 2024 und der bundesweiten Erhöhung ab 2025 werden sie für viel Verärgerung sorgen.
Viel sinnvoller wäre es, den leerstehenden Wohnraum zu besteuern. Vor Jahren hieß es, in Maintal stünden 600 Wohnungen leer. Auch heute sind bei vielen Häusern die Rollläden ständig heruntergelassen. Es stimmt auch nicht, diese Häuser seien in einem zu schlechten Zustand, heute wird jede Wohnung genommen und notfalls selber hergerichtet. Auf diesen Punkt sollten Sie einmal Ihr Augenmerk richten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Heckert
Klinggelände II
Wer ist nur auf die Idee gekommen, das Stück Wald zwischen Klingstraße und Kljngsee zu bebauen? Als das sogenannte „Klinggelände“ entwickelt wurde, hat man diesen Wald hinter dem ehemaligen Fabrikgelände ausdrücklich ausgenommen. In der Stadtverordneten- versammlung Ende Januar 2023 sprach die CDU das Thema an, meinte aber, man könne das Gelände für 2,4 Millionen Euro verkaufen, dort entstehe ohnehin kein Bauland. Jörg Schuschkow (WAM) meinte: „Wer kauft das, wenn man dort nicht bauen kann?“ Auch die Bürgermeisterin sprach sich „vehement gegen den Verkauf des Grundstücks aus“.
Die Stadt hatte das rund 5,3 Hektar große Gebiet Kling-Gelände 2018 gekauft, sicher in der Absicht, um es zum Wohngebiet zu entwickeln. Doch bei dem Areal handelt es sich seit 2010 um ein Landschaftsschutzgebiet. Ungeachtet dessen fordert ein gemeinsamer Haushaltsantrag von CDU, FDP und SPD im April 2024 Tempo vom Magistrat: Die Stadt soll demnach „umgehend“ ein externes Planungsbüro zur Entwicklung des Areals beauftragen, mit dem Ziel, bis Ende des Jahres Baurecht zu schaffen und ein Quartier zu planen. Umgesetzt werden soll die Entwicklung von der Maintal Immobilien Gesellschaft (MIG), ab 2025. Die Dringlichkeit ist dem Haushaltsbeschluss anzumerken: Die Verwaltung soll die Umsetzung priorisieren und noch im April über den aktuellen Stand informieren.
Auf dem Gelände befindet sich derzeit nur ein einziges Wohngebäude – die ehemalige Kling-Villa. Im weitaus größten Teil des Gebiets leben teilweise sehr seltene Tiere. Ein Gutachten über den Tierbestand hat das im Jahr 2003 untersucht. Demnach handelt es sich bei dem Gebiet um ein Gelände mit großer Strukturvielfalt, auf dem unterschiedliche Habitate aufzufinden und eine große Artenvielfalt anzutreffen sind: unter anderem 40 Vogelarten, darunter 27 nachgewiesene Brutvögel, zehn Heuschreckenarten, drei Amphibien- und drei Reptilienarten. Zudem wurden zahlreiche Gewässerwirbellose wie Libellen und Falter nachgewiesen. Besonders schützenswert sei dieser Tierbestand, weil auch gefährdete und geschützte Arten wie die Ringelnatter, die Zauneidechse, der Eisvogel und der Kuckuck dort lebten. Das Gutachten war daher zu dem Schluss gekommen, keine Bebauung zu empfehlen.
In einem solchen Fall beauftragt man dann ein weiteres Unternehmen, dem unmißverständlich mitgeteilt wird, was der Auftraggeber für ein Ergebnis erwartet. Das Ökobüro Gelnhausen spricht in einer „Habitatpotenzialanalyse“ verschiedenen Teilbereichen des Grundstücks unterschiedliche Potenziale zu und schließt eine Wohnbebauung nicht mehr kategorisch aus. Die Potenzialanalyse empfiehlt zum Beispiel im Norden und Süden eine Bebauung mit Reihenhäusern, verbunden mit einer Festlegung zur Gartengestaltung, um einen möglichst hohen Anteil der vorhandenen Naturschutzgebiete zu erhalten. Außerdem sollte die Vegetation über mindestens ein Jahr erfasst werden, bevor eine Wohnbebauung geplant wird.
Die Stadt hat eine Aufnahme des Gebiets als Wohnbaufläche in den Regionalen Flächennutzungsplan des Regionalverbands Frankfurt RheinMain beantragt. In einem ersten Verfahren ist die Aufnahme als Baufläche abgelehnt worden. Der Regionale Flächennutzungsplan weist auch Flächen auf dem Gelände aus, deren Böden „erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet“ sind.
Ungeachtet dessen hält die Machbarkeitsstudie 106 Wohneinheiten für rund 260 Einwohner für möglich, der überwiegende Anteil davon im Geschosswohnungsbau im Westen des Gebiets. Im Norden und Süden empfiehlt die Studie kleinere Wohneinheiten als Eigenheime.
Die Studienautoren halten jedoch lediglich 2,35 der 5,3 Hektar für bebaubar. Alle anderen Flächen sollen zum Schutz der Tiere und als Ausgleichsflächen unbebaut bleiben. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Bebauungskonzepts stellt Erlöse von 7,9 Millionen Euro Aufwendungen von 7,2 Millionen Euro gegenüber.
Die Bürgermeisterin sagte dazu: Man habe zwar eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben,
aber wirklich geplant sei noch nichts, man habe mit den anderen Baugebieten so viel zu tun, daß man nichts Neues in Angriff nehmen könne. Aber eine Machbarkeitsstudie gibt man ja nur in Auftrag, wenn man mit den Gelände etwas vorhat.
Folgerichtig werden im Mai 2025 im Rahmen der Haushaltsberatungen wieder 2,35 Millionen Euro für den Verkauf des Geländes bei der Kling-Villa eingesetzt. Käufer soll wahrscheinlich die städtische Immobiliengesellschaft sein, die dann außerhalb des Haushaltsplans eine Kredit aufnehmen kann. Jetzt geht es nicht mehr um die Wohnungsnot, sondern um den Ausgleich des Haushalts.
Das Ganze erinnert sehr an die Vorgänge bei der geplanten Sportstätte in der Grünen Mitte: „Wir bauen ja nur, wo keine schützenswerte Natur ist“. Dabei ist doch klar, daß Tiere und Pflanzen dort verschwinden, wo der Mensch sich zu sehr ausbreitet – abgesehen von den Wildschweinen. Wenn man schon einmal dabei ist, dann kann man doch auch gleich das ganze Gelände zwischen Autobahn und Eisenbahn und bis hin zu den Hochstädter Sportplätzen bebauen. Oder auch gleich den Anschluß an die Bebauung in Hochstadt und Dörnigheim herstellen. Es ist doch sinnvoller, zuerst einmal die begonnenen Bauvorhaben zu Ende zu führen.