Steuererklärung
Das Finanzamt sieht es gern, wenn man die Steuererklärung am Computer macht.- Da muß es nicht die Steuererklärung auf Papier in seine Computer übertragen, sondern diese Arbeit macht der Steuerkunde. Und dieser muß sie genau und fehlerfrei machen, sonst läßt sie sich nicht abschicken. Die Steuererklärung macht man über das Computerprogramm „Elster“, das man über Google aufruft und einrichtet (Achtung: Nicht die zuerst angezeigten Firmen aufrufen, sondern die originale „Elster.Startseite“.
Zugang:
1. Personalausweis:
Dazu braucht man einen Ausweis, der von der Bürgerbehörde für den Online-Gebrauch freigeschaltet sein muß (PIN gut merken!) und ein Kartenlesegerät von Reiner SCT. Außerdem muß man die Ausweis-App herunterladen
Ausweis-App über das Icon starten, aber nur bis zur Startseite.
Personalausweis in den innere Schacht einlegen mit dem Paßbild nach unten.
Startseite von „Elster“ aufrufen (unbedingt Elster aufrufen, nicht bei der Ausweis-App weitermachen).- Rechts auf „Jetzt einloggen“ klicken.
Bei „Login in“ wird „Personalausweis“ angeklickt und dann auf „Login mit Ausweis App“ (offenbar ist es nicht mehr erforderlich, dass man den Zugriff extra erlaubt).
Auf der Seite „Ausweisen“ auf „Weier zur PIN-Eingabe“ klicken.
Dann geht es weiter auf dem Lesegerät;. Die Schrift dort ist allerdings kaum zu lesen, man kann die Displayleiste aber mit der Taschenlampe beleuchten
Mit Klick auf die Taste rechts unten wird das Gerät eingeschaltet (gelbes und blaue Licht)
Durch weiteren Klick auf Taste rechts unten die Berechtigung bestätigen.
Auch bei „Wiedererkennung“ rechts unten klicken
PIN eingeben (unbedingt sechsstellig), danach wieder rechts unten bestätigen.
Dann erscheint auf dem Computer die Startseite zum Ausfüllen der Steuererklärung
Wenn das Gerät gesperrt ist, weil man die PIN dreimal falsch eingegeben hat, braucht man die PUK. Diese wird beim Ausstellen des Ausweises einmalig von der Bundesdruckerei vergeben und dann dort wieder gelöscht. Wenn man sie nicht mehr hat, ist der Personalausweis zur Bestätigung der Identität nicht mehr tauglich, auch nicht bei anderen Behörden oder Firmen. Dann hat man die Möglichkeit, sich gegenüber Elster mit einem Zertfikat auszuweisen (Diese Möglichkeit hat man natürlich auch direkt, zum Beispiel wenn man kein Lesegerät hat).
2. Zertifikat:
Früher erhielt man das Zertifikat als pfx-Datei vom örtlichen Finanzamt. Wenn man sich heute nach dort wendet, erhält man Antwort vom Serviceteam des Landes. Die Aktivierungs-ID erhält man sofort über E-Mail (dazu muß das Finanzamt aber die gültige E-Mail-Anschrift haben). Den Aktivierungscode kann man auch über E-Mail anfordern oder auch über einen Brief (kann einige Tage dauern).
Das Service-Team gibt aber eine Auskunft, die offenbar veraltet ist. Es schreibt; „Im Internet unter „www.elster.de“ auf der Startseite auf „jetzt einloggen“ klicken. Dann sehen Sie ganz unten (unter dem blauen Login-Button) eine blaue Schrift „Zertifikatsdatei verloren oder Zertifikat abgelaufen?“ - > Anklicken und die E-Mail-Adresse sowie den Benutzernamen eingeben. Auf „Bestätigungslink anfordern“ klicken. Sie bekommen einen Verifizierungscode, welchen Sie zur Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse eingeben müssen. Folgen Sie bitte den weiteren Schritten und wählen Sie bitte die Identitätsprüfung mit Brief!. Sie erhalten nach Absendung eine weitere Mail mit einer Aktivierungs-ID per Mail, sowie einen Aktivierungscode per Post an Ihre Meldeadresse. Erst wenn beides da ist, können Sie ein neues Zertifikat erstellen Sollten Sie Ihren Benutzernamen vergessen haben, haben Sie die Möglichkeit, sich den Benutzernamen über die blaue Schrift „Benutzername zusenden“ an Ihre E-Mail-Adresse senden zu lassen!“
Es sind aber keine blauen Schaltflächen und kein Button zu sehen. Aber unter „Benutzerkonto“ auf der Startseite von Elster gibt es die Möglichkeit „Login wieder ermöglichen“. Man kann aber auch auf der Startseite rechts oben auf „Benutzerkonto erstellen“ klicken. Dann wird zwar gesagt, dass unter den eingegeben Daten schon ein Benutzerkonto vorhanden ist, aber es wird dann weitergeleitet zur Erstellung einer Zertifikatsdatei.
Eine E-Mail mit der Aktivierungs-ID kommt umgehend. Man braucht aber noch einen Aktivierungscode, den man auch über E-Mail bestellen kann. Ab r dann muß man sich mit Personalausweis ausweisen will., das geht auf dem Computer meist nicht sehr gut- Deshalb ist die Zustellung per Brief zu empfehlen. In der E-Mail mit der Aktivierungs-ID ist dann auch ein Link zur Zugangserneuerung. Wenn man diesen aufruft, gibt man zunächst die Aktivierungs-ID aus der E-Mail an. In der nächsten Zeile steht dann „Aktivierungscode aus E-Mail“. Wenn man den Code über einen Brief bestellt hat, ist der Aktivierungscode aus dem Brief einzugeben. Das ist alles kein Problem.
Aber dann muß man ein „sicheres Login“ einrichten. Man soll die „Elster-Secure-App“ über Google-Play herunterladen, Den negativen Bewertungen dieser App kann man nur zustimmen: Es funktioniert nichts! Es werden PINs verlangt, keiner der zwei der QR-Codes läßt sich erfassen, auch die Identifizierung über Google geht nicht. Man wird immer wieder auf die gleichen Eingaben geleitet. Diese App ist offenbar so sicher, dass sie auch von einem Hacker nicht geknackt werden kann.
Es gibt ein en anderen Weg: Die App ElsterSecure auf das Smartphone laden. Wenn das Ikon nicht auf dem Startbildschirm erscheint, dann über „Einstellungen“ und „Alle Apps“ die App ElsterSecure öffnen. Es werden noch einmal Angaben gezeigt, die man bestätigt. Dann soll man sich ausweisen mit dem Fingerabdruck. Das funktioniert aber – wie in anderen Fällen auch – aber nicht. Deshalb klickt man „Weiter mit PIN“ an. Dann wird eine PIN verlangt, aber nicht gesagt, welche PIN. Man muß die PINs probieren, die man gewöhnlich verwendet. Vielleicht geht der Paßkey von Windows Hello. Aber dann ist der Zugang zu Elster auf dem Computer frei.
Start:
Zunächst auf dem Computer das Programm „Elster Startseite“ öffnen und „Elster Secure“ anklicken. Es erscheint ein QR-Code, mit dem man aber noch nichts anfangen kann. Man muß zunächst die darunter stehende blaue Schaltfläche „ElsterSecure auf diesem Gerät nutzen“ anklicken. Den QR-Code kann man aber nicht einfach mit dem mit der QR-Funktion des Smartphones scannen kann, sondern nur über die Secure-App des Smartphones. Im Programm „Elster Secure“ tippt man auf „Öffnen“.
Jetzt erscheint ein Symbol für einen QR-Code, man tippt auf „scannen“ und scannt den QR-Code auf dem Computer. Dann ganz schnell auf „Betätigen“ tippen, sonst kann man nur noch auf dem Smartphone weitermachen. Dann muß man mehrmals die Angaben bestätigen und kommt wieder zu der Stelle, wo es mit Biometrie weitergehen soll. Man tippt aber auf „Weiter mit PIN“ und gibt die PIN ein (bei mir die PIN aus Windows Hello). Dann läuft alles mit „Bestätigen“ weiter, bis sich auf dem Computer das Programm für die Steuererklärung öffnet. Der gleiche Vorgang ist nötig, wenn man die Eingabe unterbrochen hat
Ausfüllen:
Bei einer erstmaligen Eingabe kann man Steuernummer und Finanzamt nicht direkt eingeben, sondern man muß auf die Schaltfläche rechts daneben klicken und dort Bundesland und Finanzamt anklicken, ehe man die Steuernummer angeben kann. Ehemann und Ehefrau haben unterschiedliche Identifikationsnummern. Auch die Bankverbindung muß angegeben werden, auch wenn man kein Geld erwarten kann.
Dann bei „Meine Formulare“ auf die rechte Schaltfläche gehen und „Neue Formulare starten“. Bei „Einkommensteuer“ auf „Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht“ gehen. Es erscheint „Haushalt N.N [Familienname des Erklärenden]. Dort auf die Schaltfläche „Weiter“. Bei „Datenübernahme“ rechts auf „übernehmen“, dann auf „Vergangene Daten übernehmen“ und dort auf das letzte übermittelte Jahr gehen oder besser auf das Jahr, für das die Erklärung abgegeben werden soll und die das Finanzamt schon vorausgefüllt hat.
Wenn man voraussichtlich noch weitere Anlagen braucht, kann man diese auf der linken Seite „Anlagenauswahl“ öffnen, die man außer dem „Hauptvordruck“ braucht. Ein Beispiel ist „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“. Spenden werden unter „Sonderausgaben“ verbucht. Bei Immobilienbesitz braucht man die Anlage „V“. Die Anlagen N und R sind nicht nötig, denn Arbeitseinkommen oder Renten (Anlage R) werden direkt an das Finanzamt übermittelt.
(Diese Anlagen werden im Folgenden besprochen). Die gewünschten Anlagen muß man rechts im Kästchen ankreuzen. Die Anlagen erscheinen dann automatisch nach dem Hauptformular. Man muß aber jetzt Seite im Formular einzeln durchklicken, auch wenn man nichts ausgefüllt hat. Man muß genau der Reihe nach vorgehen, sonst kommt eine Fehlermeldung, indem das entsprechende Feld rot erscheint. Hat man nachgebessert, klickt man die Fläche rechts unten „Erneut prüfen“ oder oben „Prüfen“ an.
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen:
Dazu gehören zum Beispiel Schornsteinfeger und Prüfung der Gasanlage, aber auch Haushaltshilfe und Anderes. Dene ersten Eintrag rechts an dem Haken bestätigen („Eintrag übernehmen“). Eventuell noch bei dem zweiten Eintrag der Kosten auf die schräge Acht klicken „Beleg verknüpfen“. (Dazu muß man aber die Belege vorher in Elster eingegeben haben) Dann wird die Schaltfläche „Weitere Daten hinzufügen“ aktiv und man kann weitere Aufwendungen eintragen
Anlage Sonderausgaben:
Alle Empfänger mit Betrag angeben
Anlage V:
Keine zweite Anlage (etwa für die Ehefrau) ausfüllen.
Wenn das vermietete Objekt mit Straße und Grundsteuernummer eingetragen ist, klickt man auf „Weitere Daten hinzufügen“. Dann „Allgemeine Angaben“ anklicken und ausfüllen.
Lage des Grundstücks: Achtung: Postleitzahl und Gemeinde in verschiedenen Kästchen.
Grundsteuernummer aus dem Grundsteuerbescheid der Stadt [2201100 150 30004].
Fertigstellung: (Falls das Haus vor 1900 erbaut wurde immer 01.01.1900.
Zeile 9 „Ferienwohnung,“ muß das Menü aufgeklappt werden und „Nein“ markiert werden.
Es ist „eine Wohnung“ oder „ein Haus“ einzutragen und die Wohnfläche 104 Quadratmeter.
Wenn sich die Miethöhe vorgeben ist und sich geändert hat, muß man in der Zeile rechts auf das Symbol „Bleistift“ klicken und erst dann kann man ändern.
Die Garagenmiete wird erst in Zeile 26 unter „Sonstige Einnahmen“ angegeben.
Grundsteuer, Entwässerung usw. werden nicht angegeben, weil das die Mieter tragen.
Erst unter Punkt 11 geht es weiter mit „Erhaltungsaufwendungen“.
Hier müssen Reparaturen oder Investitionen für das Haus angegeben werden mit Art, Firma, Rechnungsdatum und Betrag; die Belege sind nur aufzuheben. Es wird ein Gesamtbetrag der Investitionen angezeigt. In der nächsten Zeile ist unter Werbungskosten anzugeben, welcher Betrag schon im laufenden Jahr abzusetzen ist.
Unter dem Punkt „Gesamtaufwand“ habe ich nur die Lohnkosten angegeben, eine Aufteilung in Gesamtkosten und Lohnkosten ist nicht zu sehen
Unter Punkt 18 ist noch die Gesamtsumme der Einkünfte auf die Eheleute aufzuteilen.
Unter Anlage V „Sonstige „kommen unter Punkt 4 die Pachten: Man gibt an: „Pachten Ehemann und Ehefrau“ [343 Euro und 35 Euro].
Eventuell vor dem Absenden prüfen, welche voraussichtliche Steuerzahlung angezeigt wird.
Wenn dort „00“ steht, könnte man probieren, ob man nicht einen geringeren Betrag in diesem Jahr absetzt und es doch noch bei „Null“ bleibt.
Prüfung:
Wenn man die Übersicht aufruft, kommen eventuell noch Fehlermeldungen, die berichtigt werden müssen. Es wird auf eine Fehlerliste links verwiesen. Das ist aber nur ein kleines Quadrat, das man anklickt und das Eingabefeld aktiviert. Jedes Jahr muß man mit Änderungen in dem Formular rechnen, die das Ausfüllen erschweren. Nach einer Änderung muß man alle folgenden Seiten noch einmal durchklicken und prüfen. Wenn alles stimmt, klickt man auf „Absenden“.
Die Daten müssen nicht mehr auf dem eigenen Rechner gespeichert oder ausgedruckt werden, sie werden vom Finanzamt gespeichert und können unter „Elster, übermittelte Daten“ abgerufen und dann auch auf dem eigenen Computer gespeichert werden.
Achtung: Abmelden bei Elster mit „Logout“.
Belege erfassen
Auf „Meine Belege klicken“. Dann links oben „Neuer Beleg“. Auf das Symbol in der Mitte der Seite klicken. Es öffnet sich das Menü des Computers. Dort die unter „Steuererklärung“ gespeicherten Bilddateien anklicken und jeden Beleg einzeln in das große Feld ziehen.
„Übernehmen, Weiter zum Beleg, Speichern und Verlassen“. Das geht nur bei Bilddateien, wenn man eine Worddatei hat, muß nan diese erst umwandeln